Daten
Kommune
Aachen
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Erstellt
28.08.17, 12:00
Aktualisiert
18.10.17, 13:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Finanzsteuerung
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0410/WP17
öffentlich
28.08.2017
FB 45/201
Antrag Kind und Kegel
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
12.09.2017
Kinder- und Jugendausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss
1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis
2. beschließt die Übernahme des Trägeranteils der Kindpauschalen für die neuen
Betreuungsplätze der KiTa „Kind & Kegel“ ab dem KiTa-Jahr 2018/ 2019 und damit die
Gewährung eines freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen in Höhe von 4 % des Budgets für
die neuen Betreuungsplätze (ca. 8.000 €/ KiTa-Jahr zzgl. Indexierung).
3. beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der
Haushaltsberatungen 2018 ff. zusätzlich einzuplanen.
4. beauftragt die Verwaltung einen entsprechenden Sondervertrag mit einer Laufzeit von fünf
Jahren mit der Elterninitiative Kind & Kegel e.V. abzuschließen.
Vorlage FB 45/0410/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.09.2017
Seite: 1/7
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Fortgeschriebener Ansatz
Ansatz 2018
Fortgeschriebener Ansatz
ff.
2017
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2018 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
4-060101-901-9; 53180000 1)
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
Fortgeschriebener Ansatz
Ansatz 2018
Fortgeschriebe-
ff.
2017
ner Ansatz
2018 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
37.862.2001)
37.862.200
126.091.500
126.110.600
0
0
0
0
0
0
0
0
-37.862.200
-37.862.200
-126.091.500
-126.110.600
0
0
0
-19.100 €
Deckung ist gegeben
Deckung erfolgt aus
4-060101-941-2; 53180000.
Vorlage FB 45/0410/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.09.2017
Seite: 2/7
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Die Elterninitiative Kind & Kegel e.V. betreibt derzeit eine KiTa mit zwei KiBiz geförderten Gruppen in
der Bismarckstraße 93. Hierbei handelt es sich jeweils um eine Kombination von Gruppenform II und
Gruppenform III zu einer altersgemischten Gruppe mit jeweils sieben U3- und acht ü3-Plätzen.
Die Räumlichkeiten in der Bismarckstraße 93 entsprechen nicht den brandschutztechnischen
Anforderungen an eine KiTa. Die Kosten für die erforderlichen baulichen Maßnahmen zur dauerhaften
Ertüchtigung des Brandschutzes beliefen sich seinerzeit auf ca. 140.000,00 € und konnten durch die
Elterninitiative selbst nicht getragen werden. Der Vermieter war weder bereit, sich an der Finanzierung
zu beteiligen, noch gewissen erforderlichen Maßnahmen zuzustimmen. Darüber hinaus war
festzustellen, dass auch mit der Umsetzung der v.g. Maßnahmen keine ideale Raumnutzung erreicht
werden konnte.
Im März 2014 wurde von Seiten der Elterninitiative Kontakt mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und
Schule (FB 45) aufgenommen und dargelegt, dass man sich aus den zuvor dargelegten Gründen
gemeinsam mit einem Investor nach einem neuen KiTa-Standort umgesehen hat und am Brander Hof
fündig geworden ist.
Von Seiten des FB 45 wurde der Bedarf für den Erhalt der Betreuungsplätze in der KiTa „Kind &
Kegel“ sowie der Bedarf für die Erweiterung um eine altersgemischte Gruppe bestätigt, sodass die
Planungen hinsichtlich des Ersatzstandorts in anschließenden gemeinsamen Gesprächen weiter
konkretisiert wurden.
Ausgehend von den derzeitigen Planungen wird die Elterninitiative die neuen Räumlichkeiten am
Branderhofer Weg voraussichtlich zum 01.08.2018 beziehen und im Rahmen dessen eine weitere
altersgemischte Gruppe mit sieben neuen U3- und acht neuen ü3-Plätzen einrichten.
Dem Kinder- und Jugendausschuss (KJA) wurde das Vorhaben der Elterninitiative bereits in seiner
Sitzung am 07.02.2017 vorgestellt (FB 45/0332/WP17), da diese einen Antrag auf Übernahme der
nicht über das KiBiz refinanzierbaren Mietkosten gestellt hat.
Die Elterninitiative hat mit Schreiben vom 10.06.2017 nunmehr einen Antrag auf
-
Ausstellung einer Bürgschaft für die Mietsicherheit Branderhofer Weg
-
Kostenübernahme für erforderliche Brandschutzmaßnahmen in der Bismarckstraße 93
-
Übernahme des Trägeranteils für die neue KiTa-Gruppe
gestellt.
Bezüglich des Antrags auf Ausstellung einer Bürgschaft für die Mietsicherheit Branderhofer Weg und
auf Kostenübernahme für erforderliche Brandschutzmaßnahmen in der Bismarckstraße 93 besteht
derzeit noch Klärungsbedarf innerhalb der Verwaltung. Sobald diese beiden Anträge Beschlussreife
erlangen, werden sie dem Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
Vorlage FB 45/0410/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.09.2017
Seite: 3/7
2. Übernahme des Trägeranteils für die neue KiTa-Gruppe
Im Rahmen des Umzugs in den Neu- bzw. Ersatzbau am Branderhofer Weg wird die KiTa um eine
altersgemischte Gruppe mit sieben neuen U3- und acht neuen ü3-Plätzen erweitert.
Für diese neuen KiBiz geförderten Plätze hat die Elterninitiative mit Schreiben vom 10.06.2017 die
Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 4 % der zusätzlichen Kindpauschalen zum KiTa-Jahr 2018/
2019 durch die Stadt Aachen beantragt.
Der Trägeranteil in Höhe von 4 % des Einrichtungsbudgets für die sieben neuen U3- und die acht
neuen ü3-Plätze beträgt ab dem KiTa-Jahr 2018/ 2019 ca. 8.000 € pro Kindergartenjahr (jeweils zzgl.
Indexierung in den zukünftigen KiTa-Jahren).
In dem v.g. Schreiben hat die Elterninitiative dargelegt, dass die finanzielle Unterstützung durch die
Stadt Aachen für den KiTa-Betrieb existentiell sei.
2.1 Kriterien zur Übernahme von Trägeranteilen
Ausgehend von dem gemeinsamen Ratsantrag der Fraktionen CDU und SPD vom 26.08.2015 „Neue
Möglichkeiten zum U3 Ausbau“ hat der FB 45 einen Kriterienkatalog hinsichtlich künftiger Übernahme
von Trägeranteilen erarbeitet.
Die entsprechende Berichtsvorlage „Mögliche zukünftige Kriterien zu Anträgen auf
Trägeranteilübernahmen und einmalige Baukostenzuschüsse freier Träger“ (FB 45/0152/WP17)
wurde dem KJA in seiner Sitzung am 01.12.2015 zur Kenntnisnahme vorgelegt und mit Änderungen
beschlossen.
Für die Übernahme von Trägeranteilen wurden seinerzeit die nachfolgenden Kriterien erarbeitet:
a. Schaffung zusätzlicher U3-Plätze
Die Übernahme von Trägeranteilen ist an die Schaffung von zusätzlichen U3-Plätzen
gekoppelt.
b. Antrag und Versorgungsquote im Sozialraum
Der FB 45 übernimmt auf Antrag mindestens 50 % des Trägeranteils der neu geschaffenen
U3-Plätze in den Fällen, in denen die Einrichtung in einem Sozialraum liegt, in dem die
Versorgungsquote von 50 % im U3-Bereich noch nicht erreicht wurde.
c. Übernahme des Trägeranteils bei Schaffung zusätzlicher ü3-Plätze
Werden im unmittelbaren Zusammenhang zur Schaffung neuer U3-Plätze auch ü3-Plätze
geschaffen, ist eine Übernahme des Trägeranteils für in diesem Rahmen geschaffene ü3Plätze grundsätzlich möglich, sofern dies mit Blick auf die Gruppenstruktur notwendig ist, da
ohne die Schaffung dieser ü3-Plätze Kinder die KiTa mit drei Jahren verlassen müssten, wenn
keine ausreichende Anzahl an ü3-Plätzen angeboten werden kann.
Vorlage FB 45/0410/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.09.2017
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d. Rahmenbedingungen für Trägeranteilübernahme
Die Gewährung der Übernahme von Trägeranteilen soll grundsätzlich an Bedingungen für den
Träger geknüpft werden. Demnach werden Trägeranteile nur dann durch den FB 45
übernommen, wenn der Träger
-
mit allen Einrichtungen am KiTa-Portal teilnimmt,
-
bis zu zwei Kinder pro Gruppe (max. Überbelegung gemäß KiBiz) nach
festgestelltem Bedarf durch den FB 45 zusätzlich aufnimmt und
-
Flüchtlingskinder nach festgestelltem Bedarf durch den FB 45 aufnimmt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wurde seinerzeit ausgeführt, dass es keine finanziellen
Auswirkungen gibt, da es sich um eine Berichtsvorlage handelt und mögliche Beschlussfassungen im
Rahmen der politischen Haushaltsberatungen abzuwarten sind.
Vor diesem Hintergrund sollten seinerzeit für die Haushaltsberatungen Berechnungsmodelle auf
Grundlage der zuvor dargelegten Kriterien erstellt werden. Im Ergebnis wurden allerdings keine
Haushaltsmittel bereitgestellt.
Zusammenfassend liegt derzeit kein genereller Beschluss hinsichtlich der Übernahme von
Trägeranteilen und einmaligen Baukostenzuschüssen freier Träger vor, sodass der v.g. Antrag der
Elterninitiative der Beschlussfassung des KJA bedarf.
2.2 Antrag der Elterninitiative Kind & Kegel e.V.
Für eine Übernahme des Trägeranteils der neuen KiBiz geförderten Plätze müssten zunächst die im
Rahmen der v.g. Vorlage erarbeiteten Kriterien erfüllt sein.
a. Schaffung zusätzlicher U3-Plätze
Durch die im Rahmen des Umzugs geplante Einrichtung einer neuen KiTa-Gruppe zum KiTaJahr 2018/ 2019 entstehen sieben neue U3- und acht neue ü3-Plätze.
b. Antrag und Versorgungsquote im Sozialraum
Die Elterninitiative hat mit Schreiben vom 10.06.2017 die Übernahme des Trägeranteils in Höhe
von 4 % des Einrichtungsbudgets für die sieben neuen U3- und die acht neuen ü3-Plätze zum
KiTa-Jahr 2018/ 2019 durch die Stadt Aachen beantragt.
Der Neu- bzw. Ersatzbau am Branderhofer Weg liegt im Sozialraum 5 (Burtscheid/ Beverau).
Für das KiTa-Jahr 2017/ 2018 verzeichnet der Sozialraum 5 eine Versorgungsquote von
98,93 % für Kinder über drei Jahren und von 41,28 % für Kinder unter drei Jahren.
Während die Versorgungsquote im ü3-Bereich einen guten Wert ausweist, wird vor dem
Hintergrund einer Zielversorgungsquote von 50 % im U3-Bereich die Notwendigkeit zur
Schaffung weiterer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren gesehen.
Vorlage FB 45/0410/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.09.2017
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Durch die Einrichtung einer neuen KiTa-Gruppe wird auf den Bedarf an Betreuungsplätzen im
U3-Bereich reagiert. Allerdings werden trotz der bereits guten Versorgungsquote im ü3Bereich auch neue Plätze für Kinder über drei Jahren geschaffen.
c. Übernahme des Trägeranteils bei Schaffung zusätzlicher ü3-Plätze
Durch die Einrichtung einer neuen KiTa-Gruppe werden acht neue ü3-Plätze geschaffen, die
in unmittelbaren Zusammenhang zur Schaffung der neuen U3-Plätze stehen und mit Blick auf
die Gruppenstruktur als notwendig zu bewerten sind.
d. Rahmenbedingungen für Trägeranteilübernahme
Die Gewährung der Übernahme von Trägeranteilen soll grundsätzlich an verschiedene
Bedingungen für den Träger geknüpft werden, die Bestandteil des abzuschließenden
Sondervertrags mit der Elterninitiative wären.
2.3 Ergebnis
Unter Berücksichtigung der Versorgungsquoten für Kinder unter drei Jahren im Sozialraum 5
(Burtscheid/ Beverau) und den Ausführungen zu der Erforderlichkeit der neu zu schaffenden ü3Plätzen mit Blick auf die geplante Gruppenstruktur wären aufgrund des vorliegenden Antrags der
Elterninitiative mindestens 50 % des Trägeranteils der sieben neuen U3- und der acht neuen ü3Plätze ab dem KiTa-Jahr 2018/ 2019 durch die Stadt Aachen zu übernehmen.
Hierbei würde es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Aachen handeln.
3. Finanzierung
Für die Haushaltsberatungen sollten seinerzeit Berechnungsmodelle auf Grundlage der zuvor
dargelegten Kriterien erstellt werden. Wie zuvor dargelegt wurden im Ergebnis allerdings keine
Haushaltsmittel bereitgestellt.
Für die Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 4% des Budgets für die neue KiTa-Gruppe (ca.
8.000 €/ KiTa-Jahr zzgl. Indexierung) ab dem KiTa-Jahr 2018/ 2019 stehen keine ausreichenden
Mittel zur Verfügung. Daher sind die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der
Haushaltsberatungen 2018 ff. zusätzlich einzuplanen. Deckung erfolgt aus 4-060101-941-2;
53180000.
4. Vorschlag der Verwaltung
Auf Grundlage der vorgenannten Erläuterungen schlägt die Verwaltung die Übernahme des
Trägeranteils der Kindpauschalen für die neuen Betreuungsplätze der KiTa „Kind & Kegel“ ab dem
KiTa-Jahr 2018/ 2019 und damit die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen in
Höhe von 4 % des Budgets für die neuen Betreuungsplätze (ca. 8.000 € / KiTa-Jahr zzgl. Indexierung)
vor.
Da keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen, sind im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018
ff. entsprechende Mittel einzuplanen.
Vorlage FB 45/0410/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.09.2017
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Im Zusammenhang mit der Übernahme des Trägeranteils der Kindpauschalen ist ein entsprechender
Sondervertrag mit einer Laufzeit von fünf Jahren mit dem Träger Kind und Kegel e.V. abzuschließen.
Anlage/n:
- Antrag der Elterninitiative Kind & Kegel e.V. mit Datum vom 10.06.2017
Vorlage FB 45/0410/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.09.2017
Seite: 7/7
KiTa Kind & Kegel e.V.
KiTa Kind & Kegel e.V. ∙ Bismarckstraße 93 ∙ 52066 Aachen
Stadtverwaltung Aachen
Kitas und Tagespflege (FB 45/200)
Frau Fischer
Mozartstraße 2-10
52064 Aachen
Bismarckstraße 93
52066 Aachen
Bastian Staudt
1. Vorsitzender
Ellen Lenders
2. Vorsitzende
Tel
0241 542620
Fax
0241 99799620
info@kitakindundkegel.de
www.kitakindundkegel.de
Aachen, 10. Juni 2017
Sehr geehrte Frau Fischer,
bezugnehmend auf den gemeinsamen Termin des Jugendamts und der KiTa Kind und Kegel e.V.
am 13. März 2017, beantragen wir auf diesem Wege Ihre Unterstützung in folgenden Punkten:
1) Bürgerschaft Mietsicherheit Branderhofer Weg
Die KiTa Kind und Kegel wird voraussichtlich zum 01.08.2018 in die neuen Räumlichkeiten am
Branderhofer Weg umziehen. Für das Mietobjekt fordert der Vermieter eine Mietsicherheit in Höhe
von drei Monatsmieten inklusive Nebenkostenvorauszahlungen (26.895,75 €).
Bereits für unser bestehendes Mietsverhältnis in der Bismarckstraße haben Sie uns seinerzeit mit
einer Bürgschaft über die Mietsicherheit unterstützt. Hiermit möchten wir Sie bitten, uns auch für
den neuen Mietvertrag eine Bürgschaft über die Mietsicherheit zu gewähren.
2) Kostenübernahme für Brandschutzmaßnahmen in der Bismarckstraße
Das Bauamt der Stadt Aachen fordert als notwendige Sofortmaßnahme die Errichtung eines
temporären Fluchttreppenturms für die Sicherstellung des notwendigen zweiten Rettungswegs im
rückwärtigen Teil des Hauses Bismarckstraße 93. Trotz des auf Sommer 2018 datierten
Umzugstermins der KiTa in die neuen Räumlichkeiten am Branderhofer Weg, war es nicht
möglich, diese Auflage der Feuerwehr zu entkräften.
Die Kosten für die Erstellung und Vorhaltung des Fluchttreppenturms belaufen sich auf ca. 27.000
€. Da wir für den Umzug in die neue KiTa eine Rückstellung von 10.000 € gebildet haben, zudem
eine Rückstellung für eine Abstandszahlung an den Vermieter zur Aufhebung des bestehenden
Mietverhältnisses in Höhe von 50.000 € bilden mussten, verfügen wir nicht mehr über die
notwendigen Rücklagen, um den Fluchttreppenturm zu finanzieren.
Im letzten Ratsbeschluss zum Projekt Brander Hof wurde von Seiten der Politik ausdrücklich eine
Übernahme der Kosten für den vorzeitigen Auszug aus der Bismarckstraße abgelehnt. Des
Weiteren hat der Verein in den letzten Jahren neben der Erstellung eines Brandschutzkonzepts
bereits über 25.000 € in die Umsetzung des Brandschutzes in das Mietobjekt Bismarckstraße 93
investiert. Dazu kamen Architektenhonorare für den Entwurf einer umfassenden
brandschutztechnischen Ertüchtigung in Höhe von ca. 20.000 €.
Bank
Konto
BLZ
BIC
IBAN
Sparkasse Aachen
15 0018 03
390 500 00
AACSDE33XXX
DE93 3905 0000 0015 0018 03
Um den laufenden Betrieb aufrechterhalten zu können, ist die Übernahme der oben genannten
Kosten für den temporären Fluchttreppenturm durch die Kommune dringend erforderlich.
3) Übernahme des Trägeranteils für neue Gruppe
Mit dem Umzug in den Branderhofer Weg, beabsichtigen wir zum Beginn des KiTa-Jahres 2018/19
die Einrichtung einer dritten altersgemischten Gruppe. In dieser Gruppe entstehen sieben neue
U3- und acht neue Ü3-Plätze. In der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses vom 07.02.2017
wurde beschlossen, diese neu zu schaffenden Plätze in der KiTa-Bedarfsplanung 2018/2019 zu
berücksichtigen.
Wir beantragen daher die Übernahme des Trägeranteils für diese 15 neuen Plätze zu 100%.
Die Unterstützung durch die Kommune ist für uns als KiTa existenziell. Wie oben aufgeführt, haben
wir bereits einige Betriebsrücklagen für die bevorstehenden Veränderungen gebildet. Die Höhe der
einzelnen Posten, z.B. für die Mietkaution und die Brandschutzmaßnahmen, waren für uns jedoch
noch vor einigen Monaten nicht in dieser Form absehbar.
Wir bitten Sie, uns in den genannten Punkten zu unterstützen, um die KiTa Kind und Kegel
weiterhin erfolgreich als freier Träger betreiben zu können.
Vorab herzlichen Dank für Ihre Hilfe in dieser Sache.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand der KiTa Kind & Kegel
i.A. Bastian Staudt
i.A. Ellen Lenders