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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
268489.pdf
Größe
194 kB
Erstellt
28.08.17, 12:00
Aktualisiert
18.10.17, 13:14

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Fachbereich Finanzsteuerung Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0410/WP17 öffentlich 28.08.2017 FB 45/201 Antrag Kind und Kegel Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 12.09.2017 Kinder- und Jugendausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Kinder- und Jugendausschuss 1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis 2. beschließt die Übernahme des Trägeranteils der Kindpauschalen für die neuen Betreuungsplätze der KiTa „Kind & Kegel“ ab dem KiTa-Jahr 2018/ 2019 und damit die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen in Höhe von 4 % des Budgets für die neuen Betreuungsplätze (ca. 8.000 €/ KiTa-Jahr zzgl. Indexierung). 3. beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018 ff. zusätzlich einzuplanen. 4. beauftragt die Verwaltung einen entsprechenden Sondervertrag mit einer Laufzeit von fünf Jahren mit der Elterninitiative Kind & Kegel e.V. abzuschließen. Vorlage FB 45/0410/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.09.2017 Seite: 1/7 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x Investive Ansatz Auswirkungen 2017 Fortgeschriebener Ansatz Ansatz 2018 Fortgeschriebener Ansatz ff. 2017 Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 2018 ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben - Verschlechterung 4-060101-901-9; 53180000 1) konsumtive Ansatz Auswirkungen 2017 Ertrag Personal-/ Sachaufwand Abschreibungen Ergebnis + Verbesserung / - Verschlechterung Fortgeschriebener Ansatz Ansatz 2018 Fortgeschriebe- ff. 2017 ner Ansatz 2018 ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 37.862.2001) 37.862.200 126.091.500 126.110.600 0 0 0 0 0 0 0 0 -37.862.200 -37.862.200 -126.091.500 -126.110.600 0 0 0 -19.100 € Deckung ist gegeben Deckung erfolgt aus 4-060101-941-2; 53180000. Vorlage FB 45/0410/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.09.2017 Seite: 2/7 Erläuterungen: 1. Ausgangslage Die Elterninitiative Kind & Kegel e.V. betreibt derzeit eine KiTa mit zwei KiBiz geförderten Gruppen in der Bismarckstraße 93. Hierbei handelt es sich jeweils um eine Kombination von Gruppenform II und Gruppenform III zu einer altersgemischten Gruppe mit jeweils sieben U3- und acht ü3-Plätzen. Die Räumlichkeiten in der Bismarckstraße 93 entsprechen nicht den brandschutztechnischen Anforderungen an eine KiTa. Die Kosten für die erforderlichen baulichen Maßnahmen zur dauerhaften Ertüchtigung des Brandschutzes beliefen sich seinerzeit auf ca. 140.000,00 € und konnten durch die Elterninitiative selbst nicht getragen werden. Der Vermieter war weder bereit, sich an der Finanzierung zu beteiligen, noch gewissen erforderlichen Maßnahmen zuzustimmen. Darüber hinaus war festzustellen, dass auch mit der Umsetzung der v.g. Maßnahmen keine ideale Raumnutzung erreicht werden konnte. Im März 2014 wurde von Seiten der Elterninitiative Kontakt mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) aufgenommen und dargelegt, dass man sich aus den zuvor dargelegten Gründen gemeinsam mit einem Investor nach einem neuen KiTa-Standort umgesehen hat und am Brander Hof fündig geworden ist. Von Seiten des FB 45 wurde der Bedarf für den Erhalt der Betreuungsplätze in der KiTa „Kind & Kegel“ sowie der Bedarf für die Erweiterung um eine altersgemischte Gruppe bestätigt, sodass die Planungen hinsichtlich des Ersatzstandorts in anschließenden gemeinsamen Gesprächen weiter konkretisiert wurden. Ausgehend von den derzeitigen Planungen wird die Elterninitiative die neuen Räumlichkeiten am Branderhofer Weg voraussichtlich zum 01.08.2018 beziehen und im Rahmen dessen eine weitere altersgemischte Gruppe mit sieben neuen U3- und acht neuen ü3-Plätzen einrichten. Dem Kinder- und Jugendausschuss (KJA) wurde das Vorhaben der Elterninitiative bereits in seiner Sitzung am 07.02.2017 vorgestellt (FB 45/0332/WP17), da diese einen Antrag auf Übernahme der nicht über das KiBiz refinanzierbaren Mietkosten gestellt hat. Die Elterninitiative hat mit Schreiben vom 10.06.2017 nunmehr einen Antrag auf - Ausstellung einer Bürgschaft für die Mietsicherheit Branderhofer Weg - Kostenübernahme für erforderliche Brandschutzmaßnahmen in der Bismarckstraße 93 - Übernahme des Trägeranteils für die neue KiTa-Gruppe gestellt. Bezüglich des Antrags auf Ausstellung einer Bürgschaft für die Mietsicherheit Branderhofer Weg und auf Kostenübernahme für erforderliche Brandschutzmaßnahmen in der Bismarckstraße 93 besteht derzeit noch Klärungsbedarf innerhalb der Verwaltung. Sobald diese beiden Anträge Beschlussreife erlangen, werden sie dem Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Vorlage FB 45/0410/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.09.2017 Seite: 3/7 2. Übernahme des Trägeranteils für die neue KiTa-Gruppe Im Rahmen des Umzugs in den Neu- bzw. Ersatzbau am Branderhofer Weg wird die KiTa um eine altersgemischte Gruppe mit sieben neuen U3- und acht neuen ü3-Plätzen erweitert. Für diese neuen KiBiz geförderten Plätze hat die Elterninitiative mit Schreiben vom 10.06.2017 die Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 4 % der zusätzlichen Kindpauschalen zum KiTa-Jahr 2018/ 2019 durch die Stadt Aachen beantragt. Der Trägeranteil in Höhe von 4 % des Einrichtungsbudgets für die sieben neuen U3- und die acht neuen ü3-Plätze beträgt ab dem KiTa-Jahr 2018/ 2019 ca. 8.000 € pro Kindergartenjahr (jeweils zzgl. Indexierung in den zukünftigen KiTa-Jahren). In dem v.g. Schreiben hat die Elterninitiative dargelegt, dass die finanzielle Unterstützung durch die Stadt Aachen für den KiTa-Betrieb existentiell sei. 2.1 Kriterien zur Übernahme von Trägeranteilen Ausgehend von dem gemeinsamen Ratsantrag der Fraktionen CDU und SPD vom 26.08.2015 „Neue Möglichkeiten zum U3 Ausbau“ hat der FB 45 einen Kriterienkatalog hinsichtlich künftiger Übernahme von Trägeranteilen erarbeitet. Die entsprechende Berichtsvorlage „Mögliche zukünftige Kriterien zu Anträgen auf Trägeranteilübernahmen und einmalige Baukostenzuschüsse freier Träger“ (FB 45/0152/WP17) wurde dem KJA in seiner Sitzung am 01.12.2015 zur Kenntnisnahme vorgelegt und mit Änderungen beschlossen. Für die Übernahme von Trägeranteilen wurden seinerzeit die nachfolgenden Kriterien erarbeitet: a. Schaffung zusätzlicher U3-Plätze Die Übernahme von Trägeranteilen ist an die Schaffung von zusätzlichen U3-Plätzen gekoppelt. b. Antrag und Versorgungsquote im Sozialraum Der FB 45 übernimmt auf Antrag mindestens 50 % des Trägeranteils der neu geschaffenen U3-Plätze in den Fällen, in denen die Einrichtung in einem Sozialraum liegt, in dem die Versorgungsquote von 50 % im U3-Bereich noch nicht erreicht wurde. c. Übernahme des Trägeranteils bei Schaffung zusätzlicher ü3-Plätze Werden im unmittelbaren Zusammenhang zur Schaffung neuer U3-Plätze auch ü3-Plätze geschaffen, ist eine Übernahme des Trägeranteils für in diesem Rahmen geschaffene ü3Plätze grundsätzlich möglich, sofern dies mit Blick auf die Gruppenstruktur notwendig ist, da ohne die Schaffung dieser ü3-Plätze Kinder die KiTa mit drei Jahren verlassen müssten, wenn keine ausreichende Anzahl an ü3-Plätzen angeboten werden kann. Vorlage FB 45/0410/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.09.2017 Seite: 4/7 d. Rahmenbedingungen für Trägeranteilübernahme Die Gewährung der Übernahme von Trägeranteilen soll grundsätzlich an Bedingungen für den Träger geknüpft werden. Demnach werden Trägeranteile nur dann durch den FB 45 übernommen, wenn der Träger - mit allen Einrichtungen am KiTa-Portal teilnimmt, - bis zu zwei Kinder pro Gruppe (max. Überbelegung gemäß KiBiz) nach festgestelltem Bedarf durch den FB 45 zusätzlich aufnimmt und - Flüchtlingskinder nach festgestelltem Bedarf durch den FB 45 aufnimmt. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wurde seinerzeit ausgeführt, dass es keine finanziellen Auswirkungen gibt, da es sich um eine Berichtsvorlage handelt und mögliche Beschlussfassungen im Rahmen der politischen Haushaltsberatungen abzuwarten sind. Vor diesem Hintergrund sollten seinerzeit für die Haushaltsberatungen Berechnungsmodelle auf Grundlage der zuvor dargelegten Kriterien erstellt werden. Im Ergebnis wurden allerdings keine Haushaltsmittel bereitgestellt. Zusammenfassend liegt derzeit kein genereller Beschluss hinsichtlich der Übernahme von Trägeranteilen und einmaligen Baukostenzuschüssen freier Träger vor, sodass der v.g. Antrag der Elterninitiative der Beschlussfassung des KJA bedarf. 2.2 Antrag der Elterninitiative Kind & Kegel e.V. Für eine Übernahme des Trägeranteils der neuen KiBiz geförderten Plätze müssten zunächst die im Rahmen der v.g. Vorlage erarbeiteten Kriterien erfüllt sein. a. Schaffung zusätzlicher U3-Plätze Durch die im Rahmen des Umzugs geplante Einrichtung einer neuen KiTa-Gruppe zum KiTaJahr 2018/ 2019 entstehen sieben neue U3- und acht neue ü3-Plätze. b. Antrag und Versorgungsquote im Sozialraum Die Elterninitiative hat mit Schreiben vom 10.06.2017 die Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 4 % des Einrichtungsbudgets für die sieben neuen U3- und die acht neuen ü3-Plätze zum KiTa-Jahr 2018/ 2019 durch die Stadt Aachen beantragt. Der Neu- bzw. Ersatzbau am Branderhofer Weg liegt im Sozialraum 5 (Burtscheid/ Beverau). Für das KiTa-Jahr 2017/ 2018 verzeichnet der Sozialraum 5 eine Versorgungsquote von 98,93 % für Kinder über drei Jahren und von 41,28 % für Kinder unter drei Jahren. Während die Versorgungsquote im ü3-Bereich einen guten Wert ausweist, wird vor dem Hintergrund einer Zielversorgungsquote von 50 % im U3-Bereich die Notwendigkeit zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren gesehen. Vorlage FB 45/0410/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.09.2017 Seite: 5/7 Durch die Einrichtung einer neuen KiTa-Gruppe wird auf den Bedarf an Betreuungsplätzen im U3-Bereich reagiert. Allerdings werden trotz der bereits guten Versorgungsquote im ü3Bereich auch neue Plätze für Kinder über drei Jahren geschaffen. c. Übernahme des Trägeranteils bei Schaffung zusätzlicher ü3-Plätze Durch die Einrichtung einer neuen KiTa-Gruppe werden acht neue ü3-Plätze geschaffen, die in unmittelbaren Zusammenhang zur Schaffung der neuen U3-Plätze stehen und mit Blick auf die Gruppenstruktur als notwendig zu bewerten sind. d. Rahmenbedingungen für Trägeranteilübernahme Die Gewährung der Übernahme von Trägeranteilen soll grundsätzlich an verschiedene Bedingungen für den Träger geknüpft werden, die Bestandteil des abzuschließenden Sondervertrags mit der Elterninitiative wären. 2.3 Ergebnis Unter Berücksichtigung der Versorgungsquoten für Kinder unter drei Jahren im Sozialraum 5 (Burtscheid/ Beverau) und den Ausführungen zu der Erforderlichkeit der neu zu schaffenden ü3Plätzen mit Blick auf die geplante Gruppenstruktur wären aufgrund des vorliegenden Antrags der Elterninitiative mindestens 50 % des Trägeranteils der sieben neuen U3- und der acht neuen ü3Plätze ab dem KiTa-Jahr 2018/ 2019 durch die Stadt Aachen zu übernehmen. Hierbei würde es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Aachen handeln. 3. Finanzierung Für die Haushaltsberatungen sollten seinerzeit Berechnungsmodelle auf Grundlage der zuvor dargelegten Kriterien erstellt werden. Wie zuvor dargelegt wurden im Ergebnis allerdings keine Haushaltsmittel bereitgestellt. Für die Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 4% des Budgets für die neue KiTa-Gruppe (ca. 8.000 €/ KiTa-Jahr zzgl. Indexierung) ab dem KiTa-Jahr 2018/ 2019 stehen keine ausreichenden Mittel zur Verfügung. Daher sind die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018 ff. zusätzlich einzuplanen. Deckung erfolgt aus 4-060101-941-2; 53180000. 4. Vorschlag der Verwaltung Auf Grundlage der vorgenannten Erläuterungen schlägt die Verwaltung die Übernahme des Trägeranteils der Kindpauschalen für die neuen Betreuungsplätze der KiTa „Kind & Kegel“ ab dem KiTa-Jahr 2018/ 2019 und damit die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen in Höhe von 4 % des Budgets für die neuen Betreuungsplätze (ca. 8.000 € / KiTa-Jahr zzgl. Indexierung) vor. Da keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen, sind im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018 ff. entsprechende Mittel einzuplanen. Vorlage FB 45/0410/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.09.2017 Seite: 6/7 Im Zusammenhang mit der Übernahme des Trägeranteils der Kindpauschalen ist ein entsprechender Sondervertrag mit einer Laufzeit von fünf Jahren mit dem Träger Kind und Kegel e.V. abzuschließen. Anlage/n: - Antrag der Elterninitiative Kind & Kegel e.V. mit Datum vom 10.06.2017 Vorlage FB 45/0410/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.09.2017 Seite: 7/7 KiTa Kind & Kegel e.V. KiTa Kind & Kegel e.V. ∙ Bismarckstraße 93 ∙ 52066 Aachen Stadtverwaltung Aachen Kitas und Tagespflege (FB 45/200) Frau Fischer Mozartstraße 2-10 52064 Aachen Bismarckstraße 93 52066 Aachen Bastian Staudt 1. Vorsitzender Ellen Lenders 2. Vorsitzende Tel 0241 542620 Fax 0241 99799620 info@kitakindundkegel.de www.kitakindundkegel.de Aachen, 10. Juni 2017 Sehr geehrte Frau Fischer, bezugnehmend auf den gemeinsamen Termin des Jugendamts und der KiTa Kind und Kegel e.V. am 13. März 2017, beantragen wir auf diesem Wege Ihre Unterstützung in folgenden Punkten: 1) Bürgerschaft Mietsicherheit Branderhofer Weg Die KiTa Kind und Kegel wird voraussichtlich zum 01.08.2018 in die neuen Räumlichkeiten am Branderhofer Weg umziehen. Für das Mietobjekt fordert der Vermieter eine Mietsicherheit in Höhe von drei Monatsmieten inklusive Nebenkostenvorauszahlungen (26.895,75 €). Bereits für unser bestehendes Mietsverhältnis in der Bismarckstraße haben Sie uns seinerzeit mit einer Bürgschaft über die Mietsicherheit unterstützt. Hiermit möchten wir Sie bitten, uns auch für den neuen Mietvertrag eine Bürgschaft über die Mietsicherheit zu gewähren. 2) Kostenübernahme für Brandschutzmaßnahmen in der Bismarckstraße Das Bauamt der Stadt Aachen fordert als notwendige Sofortmaßnahme die Errichtung eines temporären Fluchttreppenturms für die Sicherstellung des notwendigen zweiten Rettungswegs im rückwärtigen Teil des Hauses Bismarckstraße 93. Trotz des auf Sommer 2018 datierten Umzugstermins der KiTa in die neuen Räumlichkeiten am Branderhofer Weg, war es nicht möglich, diese Auflage der Feuerwehr zu entkräften. Die Kosten für die Erstellung und Vorhaltung des Fluchttreppenturms belaufen sich auf ca. 27.000 €. Da wir für den Umzug in die neue KiTa eine Rückstellung von 10.000 € gebildet haben, zudem eine Rückstellung für eine Abstandszahlung an den Vermieter zur Aufhebung des bestehenden Mietverhältnisses in Höhe von 50.000 € bilden mussten, verfügen wir nicht mehr über die notwendigen Rücklagen, um den Fluchttreppenturm zu finanzieren. Im letzten Ratsbeschluss zum Projekt Brander Hof wurde von Seiten der Politik ausdrücklich eine Übernahme der Kosten für den vorzeitigen Auszug aus der Bismarckstraße abgelehnt. Des Weiteren hat der Verein in den letzten Jahren neben der Erstellung eines Brandschutzkonzepts bereits über 25.000 € in die Umsetzung des Brandschutzes in das Mietobjekt Bismarckstraße 93 investiert. Dazu kamen Architektenhonorare für den Entwurf einer umfassenden brandschutztechnischen Ertüchtigung in Höhe von ca. 20.000 €. Bank Konto BLZ BIC IBAN Sparkasse Aachen 15 0018 03 390 500 00 AACSDE33XXX DE93 3905 0000 0015 0018 03 Um den laufenden Betrieb aufrechterhalten zu können, ist die Übernahme der oben genannten Kosten für den temporären Fluchttreppenturm durch die Kommune dringend erforderlich. 3) Übernahme des Trägeranteils für neue Gruppe Mit dem Umzug in den Branderhofer Weg, beabsichtigen wir zum Beginn des KiTa-Jahres 2018/19 die Einrichtung einer dritten altersgemischten Gruppe. In dieser Gruppe entstehen sieben neue U3- und acht neue Ü3-Plätze. In der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses vom 07.02.2017 wurde beschlossen, diese neu zu schaffenden Plätze in der KiTa-Bedarfsplanung 2018/2019 zu berücksichtigen. Wir beantragen daher die Übernahme des Trägeranteils für diese 15 neuen Plätze zu 100%. Die Unterstützung durch die Kommune ist für uns als KiTa existenziell. Wie oben aufgeführt, haben wir bereits einige Betriebsrücklagen für die bevorstehenden Veränderungen gebildet. Die Höhe der einzelnen Posten, z.B. für die Mietkaution und die Brandschutzmaßnahmen, waren für uns jedoch noch vor einigen Monaten nicht in dieser Form absehbar. Wir bitten Sie, uns in den genannten Punkten zu unterstützen, um die KiTa Kind und Kegel weiterhin erfolgreich als freier Träger betreiben zu können. Vorab herzlichen Dank für Ihre Hilfe in dieser Sache. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Der Vorstand der KiTa Kind & Kegel i.A. Bastian Staudt i.A. Ellen Lenders