Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
268929.pdf
Größe
108 kB
Erstellt
08.09.17, 12:00
Aktualisiert
11.09.17, 08:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Immobilienmanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Presse und Marketing
Fachbereich Recht und Versicherung
Bauverwaltung
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 23/0382/WP17
öffentlich
08.09.2017
FB 23/48
Neuvergabe der Außenwerbekonzession für hinterleuchtete CityLight-Boards ab dem 18.05.2018
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
19.09.2017
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Neuvergabe der Außenwerbekonzession für die
hinterleuchteten City-Light-Boards entsprechend den in der Vorlage beschriebenen
Handlungsempfehlungen auszuschreiben.
Vorlage FB 23/0382/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.09.2017
Seite: 1/4
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich zunächst keine.
Vorlage FB 23/0382/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.09.2017
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Auf der Basis eines Vertrages aus dem Jahr 1986 und diversen Nachträgen und
Vertragsverlängerungen aus 1993, 1997 und 2005 ist die weltweit agierende Fa. Wall GmbH (ehem.
JC Decaux) derzeit Konzessionär für die hinterleuchteten City-Light-Boards auf städtischen Flächen.
Aufgrund von Beschlüssen des Verwaltungsvorstandes und des Wohnungs- und
Liegenschaftsausschusses wurde der mit der Fa. Wall GmbH am 17.05.2018 auslaufende Vertrag
gekündigt. Von diesem Vertrag sind die City-Light-Boards betroffen. Die Neuvergabe der Werberechte
wird aus vergaberechtlichen Gründen öffentlich und im unterschwelligen Bereich ausgeschrieben.
Der Vertrag umfasst z. Zt.:
16 City-Light-Boards
Die jährlichen Pachteinnahmen betragen aktuell (2016) insgesamt 61.893,37 €. Darin enthalten sind
33.325,96 € Garantie- bzw. Mindestpacht und der umsatzbezogene Pachtbetrag i. H. v. 28.567,41 €.
Darüber hinaus überlässt der derzeitige Vertragspartner der Stadt für Eigenwerbung die Hälfte
(Rückseite) seiner freistehenden Werbeflächen bei den City-Light-Boards. Dies entspricht einem
Mediawert von ca. 300.000,00 € jährlich. Diese Menge ist eingeplant und wird von FB 13
vollumfänglich genutzt.
Die Fa. Wall GmbH hat die Eigentumsrechte an den vorgenannten Anlagen und schließt einen
eventuellen Verkauf der Werbeanlagen an die Stadt oder einen Nachkonzessionär kategorisch aus.
Dies bedeutet zum einen, dass sie den Rückbau der jetzigen Werbeanlagen bis zum Vertragsende
am 17.05.2018 vornehmen muss und zum anderen, das vom neuen Konzessionsnehmer der
Neuaufbau der Anlagen verlangt werden muss. Unabhängig davon fordert das Vergaberecht schon
aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bieter, dass alle Werbeanlagen abgebaut sein müssen.
FB 13, FB 14, FB 30, FB 61, B 03 und FB 23 haben in intensiver Zusammenarbeit folgende
einvernehmliche Handlungsempfehlungen erarbeitet:
Die Pachteinnahmen setzen sich sowohl aus einer Mindest- als auch aus einer Umsatzpacht
zusammen. Die Umsatzpacht muss bis zum 5. Vertragsjahr mindestens 10 % des aus der
Vermarktung erzielten Netto-Umsatzes, mindestens jedoch 1.900,00 € je Anlage pro Jahr
betragen. Die Umsatzpacht muss ab dem 5. Vertragsjahr mindestens 15 % des aus der
Vermarktung erzielten Netto-Umsatzes, mindestens jedoch 2.400,00 € je Anlage pro Jahr
betragen.
Die derzeit bereitgestellten Flächen für Eigenwerbung werden vollumfänglich genutzt und sollen
erhalten bleiben. Daher soll der Stadt pro City-Light-Board grundsätzlich ein Drittel der Flächen
bzw. Sequenzen bzw. Vorführzeit zu Verfügung stehen.
Vorlage FB 23/0382/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.09.2017
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Das Angebot der Bieter soll 16 City-Light-Boards an noch nicht festgelegten Standorten
enthalten.
Da die Verwaltung die Möglichkeit haben möchte, an weiteren Standorten Eigenwerbung zu
betreiben, soll von den Bietern ein Angebot unterbreitet werden, welches zusätzlich zu dem
oben beschriebenen Ausschreibungspaket vier weitere City-Light-Boards enthält, die auf
Veranlassung der Stadt an noch nicht festgelegten Standorten errichtet werden können.
Darüber hinaus soll die Möglichkeit zum Aufbau digitaler Werbeträger und die Umrüstung von
statischen Anlagen in Wechselanlagen eine Option sein. Mindestens drei City-Light-Boards
müssen in doppelseitiger digitaler Ausführung errichtet werden.
Mit Abgabe der Angebote wird von den Bietern erwartet, dass sie für alle zu errichtenden
Anlagen ein Qualitätssicherungskonzept vorlegen und sich zu dessen Einhaltung verpflichten.
So soll eine vorbildliche Pflege, Reinigung und Wartung der Werbeelemente sichergestellt
werden.
Ziel ist es auch, die gestalterische Qualität der Werbeanlagen anzuheben.
Das Angebot ist vom Bieter für eine Vertragslaufzeit von 10 Jahren abzugeben.
Das vorgenannte Anforderungspaket wird in einem öffentlichen Verfahren im unterschwelligen Bereich
ausgeschrieben. Bei der Auswertung werden (mittels geeigneter Matrix) Angebote mit hoher
Pachtzahlung höher bewertet.
Vorlage FB 23/0382/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.09.2017
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