Daten
Kommune
Aachen
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268357.pdf
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200 kB
Erstellt
31.08.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Immobilienmanagement
FB 56/0094/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
31.08.2017
Vergabekonzept für das Baugebiet Gut Branderhof
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
19.09.2017
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er
beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Vergabekonzeptes für das Baugebiet Gut
Branderhof / Am Römerhof.
Vorlage FB 56/0094/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.02.2018
Seite: 1/6
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Die finanziellen Auswirkungen können noch nicht beziffert werden.
Vorlage FB 56/0094/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.02.2018
Seite: 2/6
Erläuterungen:
Das Gelände des ehemaligen Reiterhofs am Branderhofer Weg 55 soll nach Aufgabe des
Reitbetriebes zu einem Wohngebiet entwickelt werden. Zudem soll die denkmalgeschützte Hofanlage
in ihrer baulichen Substanz langfristig identitätsstiftend für das Quartier erhalten werden.
Im Jahr 2015 gründete sich der Verein „Gut! Branderhof e.V.“ mit dem Ziel, den denkmalgeschützten
Gutshof zu einem lebendigen Zentrum der Begegnung und gelebten Nachbarschaft zu entwickeln. Die
geplanten Projekte sollen integrativ alle Menschen aus dem Quartier miteinander in Kontakt bringen.
In seiner Sitzung am 02.02.2016 beauftragte der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss die
Verwaltung gemeinsam mit dem Verein Gut! Branderhof e.V. wirtschaftliche und vertragsrechtliche
Aspekte für die Gründung eines Nachbarschafts- und Begegnungszentrums im ehemaligen Gutshaus
und dem rechts daneben liegenden sog. Stall 2 zu konkretisieren. Darüber hinaus sollten bzgl. des
Förderprogramms „Initiative ergreifen“ Gespräche mit dem Land geführt werden, die Antragstellung
abschließend bearbeitet und vor Abgabe des Förderantrages dem Ausschuss vorgestellt werden.
Das Programm „Initiative ergreifen“ ist Teil der Städtebauförderung des Landes NRW. Der Anstoß zu
den Projekten muss aus der Bürgerschaft kommen. Die Förderanträge werden nach einem
zweistufigen Qualifizierungs- und Beratungsprozess über die Kommunen bei den jeweiligen
Bezirksregierungen gestellt. Entsprechend dieser Kriterien erfolgte die Kontaktaufnahme zum
Management „Initiative ergreifen“ durch den Verein Gut! Branderhof e. V..
Am 16.03.2016 fand in den Räumlichkeiten des denkmalgeschützten Guts Branderhof ein erstes
Treffen des Managements „Initiative ergreifen“ mit dem Vorstand des Vereins Gut! Branderhof e. V.,
zwei interessierten Wohngruppen und Vertretern des Immobilienmanagements statt. Der Vorstand
des Vereins stellte im Rahmen des Treffens seine Grundidee, den ehemaligen Gutshof zu einem
lebendigen Zentrum der Begegnung zu entwickeln, vor. Das Management „Initiative ergreifen“ machte
deutlich, dass für den weiteren Qualifizierungsprozess eine Profilschärfung mit folgender Ausrichtung
notwendig ist:
Der gesamte Standort Gut Branderhof (Räumlichkeiten Gutshof, Kita, neue „Wohnbebauung“,
„Bezüge zum Quartier“) muss in einem Projektzusammenhang gedacht werden.
Burtscheid soll als Quartier mit den allgemeinen sozialen Herausforderungen unserer
Gesellschaft insbesondere mit Blick auf den demographischen Wandel stärker in den Fokus
genommen werden
Das Gesamtprojekt soll die Schwerpunkte Sanierung des denkmalgeschützten Hofes,
Entwicklung des Neubaugebietes, Entwicklung des gesamten Quartier haben
Die Kita im Bereich des Hofes ist Teil des Projektes
Die Quartiersnutzungen/Quartiersvernetzungen (u.a. auch zur Vereinslandschaft in
Burtscheid) müssen klarer erkennbar werden
Der Ansatz „Integration von Migranten und Flüchtlingen“ muss geschärft werden.
Die Vorstellung der Projektidee erfolgte im Rahmen der Sitzung des Wohnungs- und
Liegenschaftsausschusses am 14.06.2016 und wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.
Vorlage FB 56/0094/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.02.2018
Seite: 3/6
Zur Schärfung des Projektprofils konnten im Nachgang weitere Akteure/Partner durch den Verein Gut!
Branderhof e. V. für die Arbeit im und mit dem Verein gewonnen werden, zudem wurden die einzelnen
Projektansätze (Kita, Wohnen, Begegnungszentrum, Quartier) weiter miteinander vernetzt.
Infolgedessen trat das „Kernprojekt“ zur Einrichtung eines Nachbarschafts- und Begegnungszentrums
in Burtscheid im Spätsommer letzten Jahres erfolgreich in die Qualifizierungsphase des Programms
„Initiative ergreifen“ ein. Begleitend wurde durch das Management des Programms ein Lenkungskreis
installiert, der sich aus Vertretern des Vereins, der Kita, der Stadt Aachen (FB 56 und Dez. III) und der
interessierten Bau- und Wohngruppen zusammen setzt und die Fortentwicklung des Projekts im
Gesamtzusammenhang sicherstellen soll. Der Lenkungskreis hat bereits viermal getagt, die letzte
Sitzung fand am 20.06.2017 statt. Neben den konzeptionellen Überlegungen zu Nutzung und Betrieb
des Nachbarschafts- und Begegnungszentrums waren auch die Grundstücksvergabe sowie die
Erarbeitung eines städtebaulichen Konzepts Schwerpunktthemen.
Die Vergabe der Grundstücke an Bau- und Wohngruppen ist ein Kernelement des Gesamtprojekts.
Insbesondere in Kombination mit dem Nachbarschafts- und Begegnungszentrum ist ein deutlicher
Mehrwert für das Quartier zu erwarten. Erfahrungen zeigen, dass Bau- und Wohngruppen eine
qualitativ hochwertige Architektur schaffen und kreative Konzepte für die Nutzung und Gestaltung
ihrer Projekte entwickeln können. Dadurch werden Räume intensiver genutzt und es entstehen
lebendige und stabile Nachbarschaften. Aufgrund ihres gemeinwohlorientierten Ansatzes haben Bauund Wohngruppen eine Impulswirkung in das umgebende Quartier. Auch das Quaestio Gutachten
„Aachen-Strategie Wohnen - Aktualisierung und Ausdifferenzierung“, empfiehlt vor diesem
Hintergrund, zukünftig verstärkt städtische Grundstücke ab einer gewissen Mindestgröße nach
Konzeptqualität zu vermarkten und nicht mehr nach dem höchsten Gebot. Der Wohnungs- und
Liegenschaftsausschuss nahm in seiner Sitzung am 10.03.2015 und der Planungsausschuss in seiner
Sitzung am 26.03.2015 den Vorschlag der Verwaltung, bei der Vergabe städtischer Grundstücke
entsprechend den Empfehlungen des Gutachtens zu verfahren und zukünftig im jeweiligen
Vergabeverfahren die für den Standort geforderten Zielsetzungen in Abstimmung mit der Politik
festzulegen, zustimmend zur Kenntnis.
Im Rahmen des Qualifizierungsprozesses konnten bereits fünf interessierte Baugruppen gewonnen
werden, welche ihr Interesse zur Realisation Experimentellen Wohnbaus im Baugebiet „Branderhofer
Weg/Am Römerhof“ bekundet haben. Zudem schlossen sie sich zur „Siedlungsgemeinschaft
Branderhof“ zusammen. Ihre Vorstellung sowie Bedarfe haben die Baugruppen jeweils in einem Letter
of Intent sowie einer gemeinsamen Willensbekundung erläutert. Die Einrichtung von
Gemeinschaftsräumen, die Schaffung von halböffentlichen Freiräumen, die Nutzung alternativer
Mobilität und gemeinsamer Infrastruktur spielt in den Planungen eine wichtige Rolle. Zudem wollen
sich die Bau- und Wohngruppen am Aufbau und Betrieb des Nachbarschafts- und
Begegnungszentrums am Branderhof beteiligen. Zur langfristigen Sicherung der gemeinsamen Ideen
und Ziele möchten die Baugruppen als Siedlungsgemeinschaft ein Finanzierungs- und Trägerkonzept
vertraglich vereinbaren.
Vorlage FB 56/0094/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.02.2018
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Zur Klärung der Frage, wie im Bereich am Gut Branderhof Experimenteller Wohnungsbau etabliert
werden kann, fand im Juni diesen Jahres ein Gespräch des Fachbereiches Wohnen, Soziales und
Integration mit dem zuständigen Referatsleiter, Kay Noell, im Ministerium für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW statt. Am Gespräch nahm ebenfalls das Management
des Programms „Initiative ergreifen“ teil. Das Ministerium hat empfohlen, die Grundstücke nicht zum
Höchstpreisverfahren, sondern nach Konzeptqualität zu vergeben. In diesem Konzept sollen
insbesondere wohnungs/sozialpolitische, städtebauliche und energetisch/ökologische Qualitäten
Berücksichtigung finden.
Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die Grundstücke zu einem adäquaten Preis, der signifikant
unter dem aktuellen Bodenrichtwert liegt, veräußert werden müssen, um dort Wohn- und Baugruppen
die Möglichkeit zu geben, ein gemeinschaftliches Wohnprojekt im Rahmen des experimentellen
Wohnungsbaus rentabel zu realisieren. Zu hohe Grundstückskosten verhindern insbesondere die
Verwirklichung von Projekten im Bereich des bezahlbaren Wohnens, aber auch die Ansiedlung von
Bau- und Wohngruppen. Im Baugebiet Gut Branderhof soll eine Quote von mindestens 30 % im
Bereich des öffentlich-geförderten Wohnungsbaus realisiert werden. Weiterhin sollte das Konzept die
Beteiligung der jeweiligen Baugruppen an der Entwicklung/Integration des Kernprojektes Gut
Branderhof berücksichtigen.
Zum Stichtag 01.01.2017 liegt der Bodenrichtwert im Baugebiet bei 520 €/ Quadratmeter. Nur bei
einem freien Verkauf (Verkauf ohne Wert beeinflussende Auflagen) ist von einem Verkaufserlös in
dieser Höhe auszugehen. Die Auflagen des Konzeptes (z. B. 30 % geförderter Wohnungsbau,
Vergabe an Bau- und Wohngruppen etc.) können den Bodenpreis beeinflussen und zu einer
Wertminderung führen.
Die Verwaltung empfiehlt auf Grundlage der Empfehlungen des Ministeriums und der vorgenannten
Rahmenbedingungen, ein Vergabekonzept zu erarbeiten, dass die Grundstücke im Baugebiet Gut
Branderhof/ Am Römerhof nicht nach Höchstpreisgebot bzw. Festpreis, sondern nach Konzeptqualität
vergibt, um dort Wohn- und Baugruppen die Möglichkeit zu geben, ein gemeinschaftliches
Wohnprojekt im Rahmen des experimentellen Wohnungsbaus zu realisieren.
Eine erste Recherche der Vergabepraxis an Bau- und Wohngruppen in anderen nordrheinwestfälischen Städten (s. beigefügte Synopse) hat ergeben, dass diese ausgehend von dem aktuellen
Bodenrichtwert für das jeweilige Projekt einen Verkehrswert ermitteln, welcher die Bodenpreis
beeinflussenden Maßnahmen berücksichtigt.
Der Buchwert im Baugebiet „Branderhofer Weg/ Am Römerhof“ beläuft sich aktuell auf 380 €/
Quadratmeter.
Anlage:
Anlage 1 – Synopse Vergabekonzepte
Vorlage FB 56/0094/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.02.2018
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Vorlage FB 56/0094/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.02.2018
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Übersicht Vergabekonzepte
Art der Vergabe
Köln
Münster
Düsseldorf
Vergabe nach Konzeptqualität,
(neben Vergabe nach Höchstgebot und
Direktvergabe)
Grundsätze für die Vergabe städtischer
Grundstücke für Mehrfamilienhäuser und
Gemeinschaftswohnformen.
Vergabe über Ausschreibungsverfahren –
Konzeptbewerbung.
Unter Berücksichtigung der allgemeinen
städt. Zielsetzungen zur
Wohnraumversorgung und
Stadtentwicklung sowie der
standortbezogenen Zielsetzungen basiert
der Kaufpreis grundsätzlich auf dem so
ermittelten Verkehrswert.
Verkauf zum Verkehrswert. Dieser wird
durch die interne Bewertungsstelle
festgelegt.
Zielsetzung:
-Schaffung von bezahlbarem Wohnraum
- Unterstützung bestimmter Zielgruppen
und Organisationsformen, z.B.
Studierende, Menschen mit
Behinderungen, anerkannte Flüchtlinge,
Genossenschaften, Baugruppen
Preisstruktur/Grundsätze
Vergabe mindestens zum Verkehrswert
(analog § 90 Abs. 3 GO)
Grundstücke, auf denen zehn oder mehr
Wohneinheiten (Geschosswohnungsbau)
errichtet werden können, werden
grundsätzlich nach Konzeptqualität
vergeben.
Die Verwaltung erarbeitet jeweils
individuelle, grundstücksbezogene
Bewertungskriterien und deren
Gewichtung und legt diese dem
Liegenschaftssausschuss zur
Entscheidung vor.
Vermarktung erfolgt auf der Grundlage
eines Vermarktungs- und
Preisfestsetzungsbeschlusses durch den
Haupt- und Finanzausschuss.
Vorlage einer mit dem Planungsamt
abgestimmten Bebauungsabsicht, die
Bestandteil des Kaufvertrages und somit
zur Bauverpflichtung wird.
Bewertungskriterien
Konzeptqualität 70 %
- wohnungspolitische Kriterien
- städtebauliche und quartiersbezogene
Kriterien
- funktionale und architektonische
Kriterien
- ökologische, energetische und
verkehrsbezogene Kriterien
Kaufpreis 30 %
- Preiswettbewerb
Rabattierungsmöglichkeiten
weitere Besonderheiten
Eine Reduzierung des Preiskriteriums
ggfls. bis auf 0 % (entspricht Festpreis
gemäß Verkehrswert) kommt
insbesondere in Betracht, wenn
Ausschreibungen auf die Realisierung von
Gemeinschaftswohnformen (z.B.
Mehrgenerationen-Wohnen) ausgerichtet
sind.
- Bestehende Beschlüsse sind zu
berücksichtigen.
(Bsp. Handlungskonzept Preiswerter
Wohnungsbau, mindestens 30 %
öffentlich geförderte Wohnungen,
Ausnahmefälle nur auf Grund
bestehender räumlich-Struktureller
Defizite zur Stärkung eines Quartiers)
Allgemeine Zielsetzungen:
-verbesserte Wohnraumversorgung für
bestimmte Zielgruppen (Haushalte mit
geringem und mittlerem Einkommen,
Familien und Alleinerziehende mit
Kindern, Studierende, Ältere Menschen
mit Behinderungen.)
Beispiel Heiligenhauser Straße
- gemeinschaftliches Nutzungskonzept
und städtenbauliches Konzept/Architektur
- energetisches und ökologisches Konzept
- Skizzen (Wohn-/Nutzungskonzept,
Wohnungs- Haus- und
Erschließungssituation in Form von
Standortbezogene Zielsetzungen:
Lageplänen, Grundriss, Ansicht)
-barrierefreie Wohnqualitäten
- Aufstellung der Kennwerte (Maß der
-bezahlbares Wohnen
baulichen Nutzung, GRZ, GFZ, Angabe
-familienfreundliches Wohnen
zu Wohn- und Gemeinschaftsflächen)
-studentisches Wohnen
- Darstellung der
-senioren- und behindertengerechtes
Gruppenzusammenstellung inkl. Namen
Wohnen
und Anschriften der Gruppenmitglieder
-Wohnen im Eigentum
(es sollte eine Gruppenstärke von mind.
-besondere
50 % der Gesamtgröße bereits erreicht
städtebauliche/architektonische Qualitäten sein)
-gemeinschaftliches Wohnen
- Eigenkapitalnachweis
Kaufpreis basiert grundsätzlich auf dem
Verkauf zum Verkehrswert
Verkehrswert.
Im begründeten Einzelfall kann ein
Verkauf auch gegen ein Kaufpreisgebot
erfolgen.
Eine gezielte Grundstücksvermarktung zu
Gunsten gemeinschaftsorientierter Bauoder Wohnformen gliedert sich in mehrere
Verfahrensschritte:
1. Interessenbekundungsverfahren zur
Einschätzung der standortbezogenen
Nachfrage
Kein Verkauf an einzelne Personen
Verkauf nur an Gesellschaften möglich,
z.B. GbR, GmbH, eingetragener Verein,
eingetragene Genossenschaft
- besondere Förderung der
städtebaulichen Qualität bei Flächen, auf
denen mehr als 50 Wohneinheiten
errichtet werden können bzw. ab einer
Größe von mehr als 3.000 m², d.h. schon
im Aufruf zur Teilnahme am der
Konzeptausschreibung wird festgelegt,
dass sich der obsiegende Teilnehmer
einem bestimmten Verfahren unterwerfen
muss.
2. Ausschreibung, welche sich an
Investoren, Baugemeinschaften bzw.
Bewohnergenossenschaften richtet.
Ausschreibungszeitraum in der Regel 4-6
Monate. Mit der Ausschreibung werden
städtische Ziele und Erwartungen an die
zu realisierende Gemeinschaftswohnform
transparent gemacht.
Bewertungskriterien:
- Akteurskriterien (Referenzen,
Organisation, Anzahl und Struktur der
Mitglieder, fachliche Kompetenz)
- inhaltliches Konzept (soziale,
ökologische, bauliche Ziele, künftige
Nutzer- oder Personengruppe,
generationsübergreifend,
nachbarschaftliche bzw. integrative
Leistungen)
- Kooperationspartner (Architekten,
Baubetreuer, Projektmoderation)
- Art des Wohnprojekts (Anzahl und
Struktur geplanten Wohnraums, Anteil
geförderter bzw. freifinanzierter Miet- oder
Eigentumswohnen, Gemeinschaftsfläche
und -räume)
- Finanzierungskonzept (geschätzte
vorkalkulierte Angaben zu den Kosten und
zur Finanzierung, Anteil EK/FK)
- architektonische und städtebauliche
Gestaltung (Lageplan, Ansichten)
Nach Abgabefrist der Konzeptbewerbung
ermitteln Vertreter aus der Verwaltung,
der Politik, und weitere fachkundige auf
Basis der eingereichten Unterlagen und
nach Durchführung eines
Anhandgabegesprächs, zwei
Konzeptbewerbungen, welche den
Gremien zur Beschlussfassung empfohlen
werden.
O. g. Kriterien werden nach einem zuvor
im Rahmen der Ausschreibung genannten
Punktesystem gewichtet und bewertet.
Den Zuschlag erhält der Bewerber, der
die Kriterien insgesamt am besten erfüllt
und die größte Aussicht auf Realisierung
der städtischen Ziele gewährleistet.
Auf Antrag kann das Grundstück auch im
Wege einer Erbbaurechtsbestellung mit
einem Erbbauzins von jährlich 4 % des
Kaufpreises einschließlich einer
Wertsicherungsklausel vergeben werden.
Die „Sozialgerechte Bodennutzung in
Münster“ sieht für städtische Grundstücke
im Bereich der
Mehrfamilienhausbebauung einen
Zielwert von 60 % der entstehenden
Nettowohnfläche zur anteiligen
Einrichtung von gefördertem
Mietwohnraum vor. Der Anteil soll im
Plangebiet verwirklicht werden. In
besonderen stadtstrukturellen Situationen
kann im begründeten Einzelfall von dieser
Vorgabe abgewichen werden, erfordert
einen Beschluss des Haupt- und
Finanzausschusses.
Beispiele
Clouth-Quartier, Vermarktung durch
„moderne Stadt“
(Stadtentwicklungsgesellschaft der
Stadtwerke Köln und der Stadt Köln) in
Kooperation mit dem Haus der Architektur
Köln,
- Wohnen mit Kindern I
41 Wohnungen (davon 17
Eigentumswohnungen und 24 im II.
Förderweg)
25 Baugruppen bewarben sich auf acht
Grundstücke, zweijähriger Prozess bis
eine unabhängige Jury aus den
verbleibenden 20 Gruppen acht Gruppen
(plus zwei Nachrücker) ausgewählt hat. In
den geplanten 8 Mehrfamilienhäusern
werden in 79 Wohnungen 250 Menschen
wohnen.
Auf Grund der guten Qualität empfahl die
Jury, ein weiteres Grundstück für
Baugruppen zu vergeben, sodass auch
die beiden Nachrücker ihren Plan
realisieren konnten und dort 26
Wohnungen bauen werden.
12 % der Wohnungen im Quartier sind
durch Baugruppen geschaffen.
- Wohnen mit Kindern II – QBUS
27 Eigentumswohnungen, 120 qm
Gemeinschaftshaus mit
Nachbarschaftscafé, Jugend-, Musik- und
Werkräumen
Aufgenommen in das Projekt 100
Klimaschutzsiedlungen NRW
u.a.