Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
266402.pdf
Größe
890 kB
Erstellt
02.08.17, 12:00
Aktualisiert
13.09.17, 09:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Sport
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 52/0072/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
02.08.2017
Förderung des eSports in Aachen
- Ratsantrag der Piraten-Fraktion vom 15.04.2017
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
21.09.2017
Sportausschuss
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
In Vertretung
(Schwier)
Beigeordnete
Vorlage FB 52/0072/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.09.2017
Seite: 1/4
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 52/0072/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.09.2017
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Mit Antrag vom 15.04.2017 beantragt die Piratenfraktion zu prüfen, ob eine Förderung des eSports in
„kulturellen oder sportlichen Bereichen“ in Aachen möglich ist.
Die Förderung des Sports in Aachen richtet sich nach den gültigen Sportförderrichtlinien der Stadt
Aachen.
Bevor die Frage einer Förderung nach den Sportförderrichtlinien geklärt werden kann, ist zu prüfen,
ob es sich bei eSport um Sport im rechtlichen Sinne handelt.
Der
Begriff
eSport
ist
die
Abkürzung
für
„elektronischer
Sport“
und
bezeichnet
das
wettbewerbsmäßige Spielen von Computer- und Videospielen. Unwichtig für die Definition sind das
Genre und die Plattform eines Titels. Dabei ist es auch egal, ob die Spielerin/der Spieler am PC oder
einer Konsole, ein Sport- oder Actionspiel spielt.
Der deutsche Olympische Sportbund (DOSB) erklärt zu der Frage, ob eSport Sport im rechtlichen
Sinne ist, dass es sich bei eSport nicht um Sport handelt, da eine „die Sportart bestimmende
motorische Aktivität fehlt“. Der Landessportbund NRW und der Stadtsportbund Aachen e. V. nehmen
eSport-Vereine in die Landesverbände und Sportbünde aktuell nicht auf.
Die Piraten-Fraktion in Berlin wollte dies aber noch genauer wissen und hatte eine entsprechende
Anfrage im Bundestag gestellt. Das Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes (WPD)
des Abgeordnetenhauses von Berlin kommt beim Ergebnis zu einer klaren Aussage. Bei eSport
handelt es sich nicht um Sport im rechtlichen Sinne, sondern um Spiel.
Grundlage für diese Aussage war ein von 2005 erfolgtes Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, das
erklärte, dass Sport „auf die Erhaltung der Gesundheit und Steigerung der körperlichen
Leistungsfähigkeit“ ziele, während beim Spielen „eher der Zeitvertreib, Entspannung und Zerstreuung
im Vordergrund“ stünden. Demnach werde „ein Spiel (…) jedenfalls auch dann nicht zum Sport, wenn
viele Spiele unter Wettbewerbsbedingungen veranstaltet würden“.
Demnach fehlt dem eSport die Definition als Sport als Grundlage um aus Fördermitteln des Sports
unterstützt zu werden.
Selbst wenn aber die Definition des eSports im rechtlichen Sinne Sport darstellen würde, würden die
Voraussetzungen, die die Aachener Sportförderrichtlinien an eine Förderung stellen, nicht erfüllt.
„Aachener Sportvereine“ werden nur gefördert, die:
durch Eintragung in das Vereinsregister rechtsfähig sind,
mindestens seit einem Jahr im Vereinsregister eingetragen sind oder die bisherige Arbeit
mehrerer, seit mindestens einem Jahr eingetragener Sportvereine nahtlos fortsetzen oder
Aufgaben von langjährigen Sportvereinen im Zuge einer Fusion, Verschmelzung übernehmen,
laut Vereinsregister ihren Sitz in Aachen haben,
als Vereinszweck in den Zielen ihrer Satzung die Pflege des Sports oder einer Sportart
festgelegt haben (eine Nennung unter den Aufgaben zur Erreichung des Vereinszwecks
genügt nicht),
vom Finanzamt für Körperschaften als gemeinnützig anerkannt sind,
mindestens 25 aktive Mitglieder haben,
Vorlage FB 52/0072/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.09.2017
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mehr als 50 Prozent oder mindestens 1.000 Mitglieder mit Hauptwohnsitz in Aachen haben,
einem
dem
Landessportbund
NRW
e.
V.
angegliederten
Fachverband
und
dem
Stadtsportbund Aachen e. V. angehören,
nach Maßgabe des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) Menschen aufgrund der
Rasse, ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer
Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität nicht benachteiligen.
Diese Voraussetzungen werden zurzeit überwiegend nicht erfüllt.
Eine Förderung aus Sportfördermitteln ist deshalb nicht möglich.
Ob eine Förderung aus finanziellen Mitteln des Kulturbetriebes erfolgen kann, muss im
Betriebsausschuss Kultur geklärt werden.
Anlage/n:
-Ratsantrag der Piraten-Fraktion vom 15.04.2015
Vorlage FB 52/0072/WP17 der Stadt Aachen
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