Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
268259.pdf
Größe
2,1 MB
Erstellt
29.08.17, 12:00
Aktualisiert
19.10.17, 13:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 11/0233/WP17
öffentlich
FB 11
29.08.2017
Herr Dödtmann
Städtisches WLAN Gesamtkonzept
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
13.09.2017
Personal- und Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Vorstellung des Gesamtkonzeptes zustimmend
zur Kenntnis.
Vorlage FB 11/0233/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.09.2017
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Mit Beschluss des Personal- und Verwaltungsausschusses vom 06.07.2017 wurde die
Stadtverwaltung damit beauftragt „ein Gesamtkonzept zu erstellen, das die Einrichtung von WLAN in
öffentlichen Räumen über die genannten Institutionen hinaus vorsieht“. Diesem Auftrag ist das
Informations- und Kommunikationsmanagement nachgekommen.
Ein „Handlungskonzept WLAN für die Stadt Aachen“ ist der Vorlage beigefügt.
Anlage/n:
Handlungskonzept WLAN für die Stadt Aachen
Vorlage FB 11/0233/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.09.2017
Seite: 2/2
Handlungskonzept
WLAN
für die Stadt Aachen
Stand : 25.08.2017
1
Inhalt
Zusammenfassung
1.
1.1
1.2
1.3
1.4
Grundlagen
Was ist WLAN?
Bausteine eines WLAN-Zugangspunktes
Welche Einsatzmöglichkeiten und welchen Nutzen bietet WLAN?
Welche Herausforderungen sind zu beachten?
2.
2.1
2.2
2.3
Welche Fragestellungen sind für ein kommunales WLAN-Angebot zu beachten?
Planungsaspekte
Modelle für die Umsetzung
Überblick: bisherige Umsetzung in Aachen
3.
Rechtliche Aspekte
4.
Sachstand zum Aufbau und Ausbau von WLAN
Anlagen
Wie funktioniert WLAN?
Datenschutz und Sicherheitskonzept
Abkürzungsverzeichnis
2
Zusammenfassung
Lokale Funknetze (Wireless Local Area Network – WLAN) dienen einer drahtlosen Verbindung zum
Internet. Die Verfügbarkeit von WLAN gewinnt stetig an Bedeutung, auch im kommunalen Umfeld.
Öffentlich zugängliche WLAN können beispielsweise den Tourismus fördern, zur QuartiersentwickIung
beitragen oder im Rahmen der Wirtschaftsförderung zum Einsatz kommen.
Aus rechtlichen Gesichtspunkten ist neben den einschlägigen Vorschriften auch das Vergaberecht zu
beachten. Aus technischer Sicht sollte auf eine fachgerechte Ausleuchtung der relevanten Gebiete und
auf zukunftsorientierte Hardware geachtet werden. Die Infrastruktur sollte neben einer ausreichend
dimensionierten Internetanbindung auch auf beiden derzeit gängigen Frequenzbändern lauffähig sein.
Erfolgsentscheidend ist zudem ein einfacher Zugang (Stichwort „one click-Verfahren") zum WLAN-Netz
für den Nutzer.
Für die Realisierung stehen prinzipiell aus kommunaler Sicht zwei Modelle zur Auswahl. Bei einer
Netzbetreiber-Lösung werden Aufbau und Betrieb von WLAN-Infrastrukturen durch
Telekommunikations-Netzbetreiber realisiert. Als weitere Form stehen kooperative Modelle zur
Auswahl. Dabei können entweder Anreize an Dritte gesetzt werden, geschlossene WLAN zu öffnen
oder Impulse an kommunale Unternehmen gegeben werden (z. B. ÖPNV), bestehende Infrastrukturen
mit WLAN auszurüsten.
Die Stadt Aachen möchte möglichst flächendeckende Versorgung der öffentlichen Bereiche in der
Aachener Innenstadt mit einem drahtlosen, offenen und breitbandigen Internetzugang und entgeltfreie
Nutzung des öffentlichen WLANs durch Besucher der Stadt ermöglichen. Bereits seit 2014 sind
Bereiche der Innenstadt in Kooperation mit der net Aachen ausgeleuchtet. Diese Ausleuchtung soll
erweitert werden. Dazu liegen bereits Anträge aus der Politik vor. Ebenfalls wurde bei Fachbereichen
und Eigenbetrieben abgefragt, um das auszuleuchtende Gebiet in groben Dimensionen zu bemessen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind durch den Fachbereich Recht und Versicherung geklärt.
Für die Umsetzung werden neben der net Aachen Projekte mit Freifunk geplant und vorbereitet,
Leistungsumfang und Anforderungen definiert, Angebote von den Umsetzungspartnern eingeholt, sowie
Fördermöglichkeiten ausgelotet.
3
Checkliste zum Aufbau eines WLANs
Zielsetzung formulieren
• Schwerpunkte setzen:
Tourismus unterstützen und/oder Quartiersentwicklung und/oder Wirtschaftsförderung etc.
• Zielgruppengerechtes WLAN-Angebot beschreiben
• Analyse der relevanten Gebiete und Einbeziehen von Publikumsmagneten (z. B. Bürgeramt,
Sportplätze), ÖPNV-Haltestellen etc.
Möglichkeit zur Einbindung lokaler und/oder überregionaler Partner prüfen
• Aufbauabsicht im Markt ankündigen
• Kooperationsmöglichkeiten mit TK-Netzbetreibern, kommunalen Unternehmen, Freifunk,
Gewerbe und Gastgewerbe prüfen
Auswahl des mit WLAN auszuleuchtenden Gebietes und grobe Dimensionierung bemessen
• Berücksichtigung von durch private Anbieter erschlossene und zu erschließende Flächen
• Festlegen dimensionierungsrelevanter Größen (FIächengröße, Publikumsverkehr, Innenbereich
vs. Außenbereich) zum Abschätzen der notwendigen Geräte
Leistungsumfang und Anforderung definieren
• Festlegen der technischen Anforderungen des WLAN-Netzes
(insbesondere zur Leistungsfähigkeit, u.a. der langfristig benötigten Bandbreite)
• Festlegung der Nutzungsbegrenzungen— und Bedingungen
Rechtliche Rahmenbedingungen beachten
• Bei der Konzeption und Umsetzung:
Vergaberecht, Beihilferecht, Kommunales Wirtschaftsrecht
• Beim Eigenbetrieb des WLAN-Netzes und/oder Anbieten von Diensten:
Haftungsrecht, Telekommunikationsrecht, Nutzungsbedingungen
Angebote von Umsetzungspartnern einholen
• Bei Lösung über Netzbetreiber:
Angebote von Telekommunikations-Netzbetreibern erfragen, auswerten
• Bei Realisierungsangebot von Stadtwerken o.ä. erfragen, auswerten
• Bei kooperativen Modellen: Anreize an Dritte (Gewerbe, Organisationen etc.) setzen,
vorhandene WLAN zu öffnen; Impulse an kommunale Unternehmen setzen, die WLANAusdehnung durch gezielte (Neu-)Errichtung öffentlicher WLAN zu erhöhen
Kosten kalkulieren, Fördermöglichkeiten ausloten und Finanzierungsplan erstellen
• Berechnen von einmaligen Investitionen und wiederkehrenden Betriebskosten
• Fördermöglichkeiten ausloten (z. B. WiFi4EU)
• Technische und finanzielle Risiken der Lösungsoptionen abwägen
Optional: Einrichtung einer kommunalen Startseite
• Gestaltung einer (mehrsprachigen) Startseite zur Platzierung kommunaler Interessen, z. B.
Sehenswürdigkeiten, ÖPNV-Fahrpläne
• Pflege von geeigneten Inhalten
4
1. Grundlagen
Wir nutzen internetfähige Geräte immer häufiger mobil. Lokale Funknetze (WLAN) bieten einen mobilen
Netzzugang und besitzen ein hohes Potenzial in Bezug auf gesellschaftliche Teilhabe sowie der
Steigerung der Attraktivität von Gemeinden. Doch der Markt bietet nicht in allen Fällen die gewünschte
Versorgung. Laut einer Forsa-Umfrage empfinden 60% der Befragten das Vorhandensein von
kommunalem kostenfreien WLAN an öffentlichen Plätzen als sehr wichtig oder wichtig.
Die Förderung „offener WLAN” wird bereits in der Digitalen Agenda der Bundesregierung thematisiert.
Zudem wird im Weißbuch Digitale Plattformen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
postuliert: „Wir wollen mehr WLAN”. Kommunen sollen bei der Planung von Breitbandprojekten WLANZugangspunkte mit einbeziehen.
Das Konzept ist in 3 Kapitel unterteilt. Das erste Kapitel vermittelt die Grundlagen zum Thema WLAN
und zeigt auf, welche Herausforderungen beim Aufbau von kommunalen WLAN zu beachten sind. Im
zweiten Kapitel wird erläutert, welche Fragestellungen bei der Umsetzung eines kommunalen WLANAngebotes zu betrachten sind. Im dritten Kapitel werden die relevanten rechtlichen Aspekte dargelegt.
1.1 Was ist WLAN?
Die Abkürzung WLAN bedeutet Wireless Local Area Network, also drahtloses lokales Netzwerk. WLANZugangspunkte werden oft auch als Hotspot bezeichnet. Sie stellen für den Nutzer eine Verbindung
zum lokalen Netzwerk her sowie einen Zugang zum Internet. Die Technologie ist zwischen den
Funklösungen mit kurzer Reichweite (Bluetooth, NFC etc.) und dem Mobilfunk (UMTS, LTE etc.) mit
vergleichsweise hoher Reichweite einzuordnen.
Die Reichweite eines WLAN-Funknetzes variiert in Abhängigkeit der Hindernisse und erreicht
systemabhängig maximal 300 Meter im Freien und weniger als 100 Meter in Gebäuden. Zur Erhöhung
der Reichweite können im Verbund auch weitere Funkmodule (Access Points) eingesetzt werden.
Alternativ können Repeater zur Verstärkung des Signals eingesetzt werden. Eine Voraussetzung zur
Nutzung von WLAN-Verbindungen ist die Etablierung einer Verbindung zwischen dem Access Point und
dem Endgerät.
WLAN nutzt zur Datenübertragung die Frequenzbänder 2,4 GHz sowie 5 GHz (das 60 GHz Band ist
derzeit noch nicht verbreitet). Genau wie im Fall der Mobilfunknetze sind auch die Schnittstellen von
WLAN international standardisiert, damit auch Geräte unterschiedlicher Hersteller miteinander
kommunizieren können. WLAN ermöglicht hohe Datenraten auf kurze Entfernungen. Brutto-Datenraten
betragen nach WLAN-Standard IEEE 802.11n in Abhängigkeit der parallelen Datenströme sowie der
Kanalbandbreite bis zu ca. 600 Mbit/s, in der Praxis liegen die Datenraten bei bis zu 200 Mbit/s. Beim
Standard IEEE 802.1 1ac liegen Brutto-Datenraten in Abhängigkeit der parallelen Datenströme sowie
der Kanalbandbreite bei ca. 1,3 Gbit/s. Die nutzbaren Datenraten für den Zugang zum Internet sind
durch die Technologie des vorhandenen Telekommunikationsanschlusses limitiert. D. h. wenn dieser
zum Beispiel auf einem xDSL Anschluss basiert, sind die nutzbaren Datenraten auf aktuell maximal 100
Mbit/s beschränkt. In den Fällen in denen der WLAN-Access Point über Mobilfunk angebunden ist, sind
in der Regel geringere Bandbreiten verfügbar.
5
Unterteilung von WLAN-Typen
Es existiert eine Vielzahl unterschiedlicher WLAN-Lösungen.
Aus Gründen der Übersicht wurde folgende Unterteilung gewählt:
Geschlossene WLAN:
Geschlossene Funknetze sind nur einem definierten Nutzerkreis zugänglich und damit nicht für die
Öffentlichkeit verfügbar. Der Nutzerkreis wird vom Anschlussinhaber festgelegt. Aus diesem Grund sind
geschlossene WLAN primär im privaten Umfeld und als Firmennetz im Einsatz.
Offene WLAN:
Offene Funknetze schließen durch technische Maßnahmen zunächst keine Nutzer aus. Mit öffentlich
zugänglichen WLAN kann sich jeder verbinden, sofern die i.d.R. damit verbundenen
Nutzungsbedingungen akzeptiert wurden. Dabei lassen sich verschiedene Varianten unterscheiden.
Offene WLAN ohne Zugangsbedingung „freie Nutzung”: Öffentlich verfügbare WLAN ohne
Zugangsbedingungen (zur „freien Nutzung") stehen Dritten unter Kenntnisnahme von
Haftungsausschlüssen/Nutzungsverträgen zur Verfügung.
Offene WLAN mit Zugangsbedingung: Bei öffentlich zugänglichen WLAN mit Zugangsbedingung ist
entweder eine Zahlung zur Nutzung erforderlich oder sie sind an eine weitere Leistung geknüpft. Der
Zugang kann ggf. verschlüsselt sein, wobei der Nutzer beispielsweise einen Zugangscode erwerben
kann oder diesen bei der Inanspruchnahme eines anderen Dienstes erhält. Diese Bedingungen können
in zwei Kategorien aufgeteilt werden.
•
Zahlungspflichtige WLAN: Bei zahlungspflichtigen WLAN kann der Nutzer den Zugang
ausschließlich gegen eine Gebühr nutzen (z.B. T-Hotspot). Bei dieser Variante kann ein (oft
temporärer) Zugangscode verkauft werden.
6
•
An Leistung geknüpfte WLAN: Bei diesen Varianten steht oft eine originäre Dienstleistung im
Vordergrund und das WLAN wird als Zusatzdienstleistung mit angeboten, um die Dienstleistung
zu ergänzen. Exemplarisch hierfür ist WLAN in Cafe's oder im Zug.
Kombinationsmodelle: ln der Praxis relevant und häufig vorzufinden sind Kombinationsmodelle. In
diesen Modellen wird die Benutzung bis zu einer definierten Nutzungsgrenze (z.B. in Bezug auf Zeit,
Datenvolumen, Bandbreite) ohne Bedingung gestattet. Bei Erreichen der Grenze wird eine Zahlung
fällig oder die Nutzung eingeschränkt.
1.2 Bausteine eines WLAN-Zugangspunktes
Ein WLAN-Zugangspunkt stellt einen drahtlosen Netzwerk-Zugang zum Internet her. Der Zugangspunkt
besteht aus einem (WLAN-)Router und einem Funkmodul (Access-Point). Der WLAN-Access Point
spannt ein Funknetz auf und ist die Schnittstelle zu den Endgeräten. Je nach technischer Ausgestaltung
des Netzes ist ein Access Point im Router bereits verbaut. Die schematisch dahinterliegende RouterEinheit stellt die Breitband-Verbindung zum Internet her. Diese Verbindung zum ISP
(Internet Service Provider) kann durch unterschiedliche technische Möglichkeiten hergestellt werden,
zum Beispiel über DSL, Glasfaser, das Kabelnetz oder Mobilfunk. Die Anbindung an das
Telekommunikationsnetz des ISP ermöglicht die Nutzung von Internet-Anwendungen.
Neben den technischen Voraussetzungen für den Internet-Zugang ist am Router eine Einheit für die
Abrechnung des kostenpflichtigen Zugangs angeschlossen. Diese Einheit für Authentifizierung,
Autorisierung und Accounting (AAA) schafft die Voraussetzung, dass der Zugangspunkt-Betreiber die
erbrachte Leistung mit dem Nutzer abrechnen kann. Neben der in der Grafik dargestellten Datenleitung
zum Netzabschluss benötigt der Zugangspunkt immer eine Stromversorgung.
7
1.3 Welche Einsatzmöglichkeiten und welchen Nutzen bietet WLAN?
Einsatzmöglichkeiten
Orte, an denen öffentliche WLAN-Versorgung bereitgestellt werden kann, umfassen z. B.: öffentliche
Plätze, Bahnhöfe, Haltestellen, Behörden, Kulturstätten, Bildungseinrichtungen, Tagungszentren,
Freizeiteinrichtungen und Einkaufsmöglichkeiten.
Nutzen von öffentlich zugänglichem WLAN
Bei Bürgern kann öffentlich zugängliches WLAN dazu führen, dass öffentliche Plätze eine deutliche
Attraktivitätssteigerung erfahren und deshalb auch häufiger frequentiert werden (bspw. Marktplatz). Die
Stadt wird durch ihr WLAN-Angebot als innovativ wahrgenommen und kann dadurch ein
Differenzierungsmerkmal gegenüber anderen Kommunen der Region erhalten. Zudem kann ein
gezieltes Platzieren von WLAN-Zugangspunkten eine Lenkungsfunktion übernehmen. D. h. es werden
gerade für eine Internet-affine Zielgruppe Anreize geschaffen, sich in Gebieten aufzuhalten, in denen
ein WLAN-Zugang besteht.
Touristen erwarten heute (trotz EU Roaming-Regelung) einen drahtlosen Internetzugang, um zügig an
Informationen zu gelangen. Lokale Informationen (Wegweiser zu Gastronomie etc.) können auf einer
individuellen Startseite mehrsprachig dargestellt werden. Der Internetzugang lässt sich auch für
kostengünstige IP-Telefonie nutzen. WLAN kann demzufolge helfen, den Standort für Touristen
attraktiver zu machen.
Wenn die Stadt Aachen eine individuelle Startseite (landing page) mit Informationen für die Bürger und
Touristen gestalten möchte, lässt sich ein direkter Kommunikationskanal zu den Nutzern bilden. Es
besteht die Möglichkeit, ausgewählte Informationen zunächst nur auf einer im WLAN verfügbaren
Startseite zur Verfügung zu stellen (walled garden). Dort können z.B. Informationen zu
Sehenswürdigkeiten, Hotels, Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie usw. bereitgestellt werden.
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Der Zugang zum Internet mit Zugriff auf Anwendungen, Email, Apps etc. erfolgt dann mittels weiterer
Anmeldung bzw. Authentifizierung. In stark frequentierten Innenstädten oder Orten mit großen
Menschenansammlungen kann WLAN auch das bestehende Mobilfunknetz entlasten. Da eine
Mobilfunkzelle nur eine feste Kapazität hat, kann es bei intensiver Nutzung zu Engpässen und einer
Verlangsamung der Anbindung kommen. Für diese Fälle bietet öffentliches WLAN eine Alternative und
die Möglichkeit zur Ableitung des Datenvolumens über das Festnetz.
1.4
Welche Herausforderungen sind zu beachten?
Um ein erfolgreiches kommunales WLAN-Angebot zu realisieren, sollten folgende Punkte berücksichtigt
werden.
Ort und Zielgruppen
Entscheidend für den erfolgreichen Einsatz eines kommunalen WLAN-Angebots ist, die geeigneten
Zielgruppen anzusprechen. Dies hängt stark damit zusammen, welche Ziele die Stadt mit dem WLAN
verfolgt. Neben der Wahl geeigneter Standorte ist in Betracht zu ziehen, welche Zielgruppe sich an
welchen Orten primär aufhält. Daraus kann abgeleitet werden, welche Inhalte auf der Startseite des
kommunalen WLAN bereitgestellt werden können. In Abhängigkeit von Ort und Zielgruppe sollte auch in
Betracht gezogen werden, dass die WLAN-Verfügbarkeit eine höhere Verweildauer zur Folge hat,
beispielsweise bei einem Treffpunkt für Jugendliche. Dies ist auch bei der Gestaltung/Ausstattung
(Sitzmöglichkeiten, Abfalleimer) der Plätze zu berücksichtigen.
Betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte
Für die Einrichtung von öffentlich zugänglichen WLAN werden in Abhängigkeit der
Realisierungsvariante einmalige Investitionen sowie laufende Betriebskosten fällig. Zu letzteren zählen
auch eventuell anfallende Folgekosten für Zusatzdienstleistungen. Darunter fallen beispielsweise
Gebühren für Wartung oder Ausgaben für eine Anlaufstelle bei technischen Fragen. Hierbei sollte die
Kommune im Voraus abschätzen, welche Dienstleistungen im WLAN-Angebot eines Dienstleisters
enthalten sein sollen und welche ausgeschlossen sind. Im Vorfeld der Installation auf oder an
Immobilien ist in der Regel eine Zustimmung des Besitzers sowie ggf. eine Miete erforderlich.
Insbesondere innerhalb von historischen Innenstädten sind ggf. Denkmalschutzaspekte zu beachten.
Rechtliche Gesichtspunkte
Aus rechtlichen Gesichtspunkten ist die Störerhaftung bisher ein Hindernis gewesen. Missbrauch u.a.
durch Urheberrechtsverletzungen hat eine Vielzahl von Betreibern abgehalten, öffentliche WLAN
anzubieten. Ein jüngst veröffentlichter Gesetzesentwurf sieht vor, dass WLAN-Betreiber nicht mehr
haftbar gemacht werden für Schadensersatz, Unterlassung oder Abmahnkosten, wenn Dritte das WLAN
für Rechtsverletzungen missbrauchen. Bei der Konzeption und Umsetzung von WLAN-Projekten sind
die Vorgaben des Vergaberechts zu beachten. Hinzu kommen telekommunikationsrechtliche Pflichten
und bestimmte inhaltliche Anforderungen an die Ausgestaltung von Nutzungsbedingungen.
Technische Gesichtspunkte
Die Leistungsfähigkeit von WLAN-Lösungen hängt nicht nur von der Sendeeinrichtung, sondern auch
von der Empfangstechnik in den Endgeräten ab. Um eine lange Nutzungsdauer zu gewährleisten, ist es
9
daher sinnvoll, dass die Infrastruktur beide Frequenzbänder bedienen kann. Darauf sollte bei der
Konzeption des Netzes und der Auswahl des geeigneten Betreibers geachtet werden. Für die
Dimensionierung des erforderlichen Telekommunikationsanschlusses ist neben dem aktuellen Bedarf
auch der zukünftige Bedarf heranzuziehen. Dafür ist eine später bei Bedarf anpassungsfähige
(skalierbare) Lösung empfehlenswert. Bei der Gestaltung der Einwahl ist auf ein einfaches Verfahren zu
achten. Ein schwieriges Zugangsverfahren kann interessierte Personen schon im Vorfeld abhalten, das
Angebot zu nutzen.
Weiterführende technische Gesichtspunkte zur Funktionsweise und Leistungsfähigkeit von WLAN sowie
zu Datenschutzkonzepten befinden sich im Anhang.
2. Planung, Organisation und Finanzierung von kommunalem WLANAngebot
Die Betrachtungen beim WLAN-Aufbau bedürfen einer zweckmäßigen Vorbereitung. Grundsätzlich ist
es empfehlenswert, die folgenden Fragestellungen zu überdenken und darauf aufbauend ein
geeignetes Modell für die Umsetzung zu wählen.
2.1 Planungsaspekte
Im Anschluss kann ein geeignetes Modell zur Umsetzung gewählt werden.
10
2.1.1 Zielsetzung formulieren
Als erstes stellt sich die Frage, welche Ziele die Stadt verfolgt und welche Ressourcen dafür
bereitgestellt werden können. Ist das vorrangige Ziel der Stadt, die Wirtschaftsförderung zu
unterstützen, den Tourismus zu fördern oder die Quartiersentwicklung voranzutreiben? Sollen
Kulturstätten und Behördengebäude als zusätzlicher Service mit WLAN ertüchtigt werden? Stehen ggf.
andere Ziele im Vordergrund? Auf Basis dieser Abschätzung sollte die Stadt bewerten, wieviel
finanzielle Mittel, welche Zeit und welchen Personalaufwand sie aufbringen kann und möchte. Aus
diesem Grunde wurde durch FB11/400 eine Abfrage bei Fachbereichen und Eigenbetrieben bezüglich
der Bedarfslage durchgeführt.
2.1.2 Gebiete identifizieren
In diesem Schritt ist es notwendig, die öffentlich zugänglichen Räume zu bestimmen, welche mit WLAN
ausgestattet werden sollen.
Für ein öffentlich zugängliches WLAN kommen Räume außerhalb des privaten Umfeldes in Frage, an
denen sich Personen in größerer Menge aufhalten – also nicht selbst in Bewegung sind oder einer
Beschäftigung nachgehen. Es kommen demnach Gebiete infrage, an denen Menschen Zeit und
Aufmerksamkeit für die Nutzung von Mobilgeräten haben:
•
•
•
•
•
•
Öffentliche Plätze
Gewerbliche Betriebsstätten mit Publikumsverkehr (Einkaufszentren, Kundencenter)
Verkehrsknotenpunkte (Bahnhöfe, Haltestellen,)
Öffentliche Einrichtungen (Rathaus, Behörden)
Freizeiteinrichtungen und Erholungsanlagen
Einrichtungen des HoteI- und Gastgewerbes
Solche Räume, bei denen bereits privatwirtschaftliche WLAN vorzufinden sind, entfallen in der Regel
aus der Betrachtung, da eine Mehrfachversorgung nicht im Interesse der Stadt sein kann.
Bei der Betrachtung der Gebiete sollten entsprechende Planungswerkzeuge eingesetzt werden. Bereits
bei den ersten Planungen sollte erhoben werden, wo sich die entsprechenden Zielgruppen aufhalten.
Beim Eigenausbau sollte die Planung durch entsprechende Dienstleister oder kommunale Partner
ausgeführt werden.
Das Resultat der Gebietsauswahl sind diejenigen Gebiete, die mit WLAN auszurüsten sind.
2.1.3 Dimensionierung abschätzen
Die folgenden Hinweise dienen zur groben Orientierung, welche Aspekte bei WLAN-Netzen innerhalb
von Gebäuden und im Freien zu beachten sind und wie viele Access Points bei ausgewählten Flächen
anhand von Praxisbeispielen in der Regel zum Einsatz kommen.
11
Besonderheiten bei Indoor-Netzen
Die maximale Reichweite von drahtlosen Netzen wird in Gebäuden meist nicht erreicht, da Wände und
insbesondere Stahlbeton-Decken die Ausstrahlung begrenzen. In Innenräumen kann ein sog. Repeater
eingesetzt werden, der als Access Point ohne Router-Funktion das Signal aufgreift und verstärkt, um
einen größeren Versorgungsbereich abzudecken.
Besonderheiten bei Outdoor-Netzen
Der vorwiegende Einsatz kommunaler WLAN wird den Außenbereich umfassen. Abhängig von der
auszuleuchtenden Fläche ist die Installation einer entsprechenden Anzahl von WLAN-Access Points
nötig. Die Anzahl ist abhängig von der Reichweite der einzelnen Lösungen. Für die Versorgung von
Außenbereichen ist die Anbringung des Access Points im Inneren eines Gebäudes ungünstig. Aufgrund
der durch Mauern bedingten Dämpfung wird die außen verfügbare Signalstärke abgeschwächt.
Aufgrund der ggf. näher im Straßenbereich befindlichen WLAN-Netze ist auf eine geeignete
Kanalbelegung zu achten.
Bei der Anbringung des Access Points im Außenbereich benötigt dieser je nach Positionierung ein
wetterfestes und/oder ein gegen Vandalismus geschütztes Gehäuse sowie BIitz/Überspannungsschutz.
Diese Gehäuse können die Kosten für die Hardware stark erhöhen. Bei einer Anbringung im
Außenbereich ist oft zusätzlich ein Mauerdurchbruch und die sichere Verlegung von Strom- und
Datenleitungen erforderlich. Die individuellen Gegebenheiten und Ziele sind von Stadt zu Stadt
unterschiedlich. Daher gibt es nur Orientierungshilfen anderer Städte.
Grobe Richtwerte für die Versorgung kommunaler Flächen auf Basis von zwei Beispielen lauten wie
folgt:
•
Die Initiative Limburg Wireless hat eine effektive (Straßen-)Fläche von 16.000 m2 mit 12
WLAN- Access Points versorgt. Hinweis: theoretisch könnte damit eine Fläche von 64.000 m2
versorgt werden.
•
Der Marktplatz in Marburg mit einer Fläche von 1.800 m2 wurde mit drei Access Points
ausgestattet aufgrund der höheren erwarteten Nutzerzahl bei Veranstaltungen. Weitere im
Einsatz befindliche Access Points versorgen jeweils eine Fläche von 1.000—5.000 m2 mit
WLAN.
Denkbar sind mehrere Ausbaustufen, bei denen das kommunale WLAN zunächst Kernbereiche
versorgt und schrittweise mit weiteren Flächen erweitert wird. Um die Reichweite in eine Richtung
gezielt zu erhöhen (z.B. um „WLAN-Inseln" zu bilden), können auch WLAN- Richtfunkstrecken zum
Einsatz kommen.
2.1.4 Fördermöglichkeiten ausloten
Für Investitionen zum Aufbau von kommunalen WLAN-Netzen bestehen Fördermöglichkeiten. Aktuell
ist dies das WiFi4EU-Programm. Als indirekte Fördermöglichkeit stehen Bundesmittel für die Förderung
der erforderlichen Festnetze bereit. Weitere Fördermöglichkeiten sollen in Zukunft geschaffen werden.
Diese Fördermöglichkeiten für Breitbandnetze können zur Ko-Finanzierung von Breitband(fest)netzen
beitragen.
12
Öffentlich zugängliche WLAN können ab dem Jahr 2017 explizit durch EU-Fördermittel im Rahmen des
Programms „WiFi4EU“ gefördert werden. Die für Telekommunikation verantwortlichen Minister der
Mitgliedsstaaten haben dem Finanzierungsvorschlag für WiFi4EU zugestimmt. Das Programm soll über
die „Connecting Europe Facility” finanziert werden. Ziel des Programms ist, gemäß der Initiative „Digital
Single Market”, die Teilhabe aller Europäer an der „Gigabitgesellschaft" zu erhöhen. Es soll dazu
beitragen, dass innovative digitale Dienstleistungen (eGov, eHeaIth, eTourism) lokal entwickelt werden
können.
Die Zielgruppe des Programms sind Kommunen, die öffentliche Plätze und Behörden, Büchereien und
Parks etc. mit WLAN-Ausrüstung ausstatten wollen. Dabei soll ein europäisch einheitlicher Auftritt
(Branding) zum Einsatz kommen. Das Investitionsvolumen beträgt insgesamt 120 Mio. Euro in Form
von Gutscheinen. Die Antragstellung erfolgt über eine Online-Plattform.
Für einen ersten Aufruf im Mai bis Juni 2017 sind Mittel in Höhe von 20 Mio. Euro vorgesehen. In den
kommenden Jahren sind bis zu 120 Mio. Euro Fördervolumen vorgesehen. Fokus sind Gemeinden, bei
denen noch kein vergleichbares privates oder öffentliches Angebot verfügbar ist und
Finanzierungsbedarf für ein kostenloses, öffentliches WLAN-Angebot besteht. Dabei decken die
Gutscheine die Investitionskosten bis zu 100 %. Die Kommunen tragen die laufenden Betriebskosten.
Es wird maximal ein Gutschein pro Gemeinde bewilligt und die Vergabe erfolgt nach dem
Windhundprinzip. Das heißt, die Antragsteller werden der Reihenfolge nach abgearbeitet und bewilligt
bis das Fördervolumen erschöpft ist. Die EU beabsichtigt, etwaige bestehende rechtliche Hürden, die
dem Ausbau entgegenstehen, abzubauen.
13
2.2 Modelle für die Umsetzung
Nach Erwägung erster Planungsaspekte gilt es zu betrachten, welche Modelle der Kommune offen
stehen, um das WLAN-Projekt umzusetzen. Es stehen grundsätzlich drei Möglichkeiten zur Auswahl:
Netzbetreiber-Lösungen, Kooperationsmodelle und der Eigenausbau durch die Kommune. Die Modelle
werden in der folgenden Abbildung gegenüber gestellt.
In den folgenden Abschnitten werden diese Möglichkeiten näher beschrieben und konkrete Beispiele
aufgezeigt.
2.2.1 Netzbetreiber-Lösung
Beschreibung
Statt selbst tätig zu werden, beauftragen Kommunen einen Telekommunikations-Netzbetreiber mit der
Errichtung und dem Betrieb eines WLAN-Netzes. Dabei geht die Kommune einen Vertrag mit einem TKNetzbetreiber ein, welcher das öffentliche WLAN-Netz am gewünschten Orten direkt bereitstellt. Vorteil
dieser Variante ist, dass in der Regel die notwendigen Kosten (Wartung, Strom, Instandsetzung) für den
Betrieb des WLAN-Netzes enthalten sind. Es ist zudem relativ wenig technisches Know-how und
14
keine/kaum Personalbindung seitens der Kommune nötig. Die Haftungsrisiken liegen in dieser Variante
bei dem Anbieter.
Technische Aspekte
Bei Netzbetreiber-Lösungen ist in der Regel ein überschaubarer Aufwand für technische Expertise
vorzuhalten. Die Analyse, Planung, Aufbau und Betrieb übernimmt der Netzbetreiber. Vielmehr ist es
notwendig und wichtig, die Anforderungen gegenüber den möglichen Auftragnehmern im Vorfeld genau
zu benennen. Dazu gehören insbesondere die zu versorgenden Flächen, die erwarteten Nutzerzahlen
und die Anforderungen an die Bandbreite (gegenwärtig und in Zukunft). Bei Versorgung von
Außenflächen ist zu beachten, dass für die Outdoor Access Points neben der Stromversorgung sowie
der Datenverbindung auch ein Schutz gegen Witterung und Blitzschutz nötig ist. Dafür werden häufig
besondere Entgelte fällig. Bei der Installation an Gebäuden Dritter ist die Zustimmung der
Hauseigentümer einzuholen und ggf. Miete zu entrichten.
Zudem sind Optionen wie die Verwendung einer dedizierten (auch für Mobilgeräte geeigneten)
Startseite für die Kommune im Vorfeld auszuloten und bei Bedarf in die Anforderung einzubetten. In
diesem Zusammenhang bieten Netzbetreiber-Lösungen oft auch mehrsprachige Login-Seiten, damit
auch Touristen möglichst einfachen Zugang erhalten. Die WLAN-Netze lassen sich je nach Produkt und
Anbieter entsprechend konfigurieren, z. B. in Bezug auf die Nutzungsdauer und die für Nutzer
verfügbare Bandbreite. Die WLAN-Lösungen am Markt bieten in der Regel die Möglichkeit zur
statistischen Auswertungen der Nutzerzahlen über den Zeitablauf. Bei Störungen bestimmt der ServiceLevel, mit welchem Zeitraum bis zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit zu rechnen ist.
Betriebswirtschaftliche Aspekte
Um ein WLAN-Netz aufzubauen, sind einmalige Investitionen in die Netzelemente notwendig und
laufende Betriebskosten zu decken. Zusätzlich fallen laufende Kosten für den Netzzugang an. Die
folgenden Punkte bieten eine grobe Schätzung der Aufwendungen auf Basis kommunaler WLANProjekte. Sie können zuverlässig erst nach Sichtung von konkreten Angeboten ermittelt werden.
Grundsätzlich fallen einmalige Entgelte für die Installation an. Monatliche Entgelte fallen für den Betrieb,
die Internetanbindung sowie die Miete der Hardware an.
Bei der Netzbetreiber-Lösung fallen für die Kommune monatliche Kosten für den Betrieb des WLANNetzes sowie für die Internetanbindung an. Zusätzlich sind einmalige Investitionen für die Geräte und
die Installation zu tätigen. Sofern es sich um Miet-Modelle handelt, werden die notwendigen
Investitionen (für die Hardware und die Errichtung) stattdessen über die Miete entrichtet.
Vorteil ist, dass die Kommune keinen weiteren Aufwand bezüglich Wartung, Absicherung und Haftung
hat. Die Risiken für die Kommune sind demnach minimiert. Aufgrund technologischer
Weiterentwicklungen sollte ein Augenmerk auf die Vertragslaufzeiten gelegt werden. Nach dem Ende
der Vertragslaufzeit können Handlungsoptionen neu bewertet werden, um flexibel auf Änderungen zu
reagieren (z. B. in Bezug auf die Technologie).
Standardprodukte bundesweit tätiger Anbieter, die für kommunale WLAN in Frage kommen, können als
Kostenindikatoren dienen (Stand: April 2017).
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2.2.2 Kooperative Modelle
Beschreibung
Kooperative Modelle zeichnen sich dadurch aus, dass nicht die Kommune tätig wird sondern Dritte
motiviert werden, öffentlich zugängliche WLAN zu errichten und zu betreiben.
Maßnahmen zur Anreizsetzung können damit beginnen, dass die Kommune das Vorhaben ankündigt
und mit entsprechenden Marketingaktivitäten begleitet. Um dies zu erreichen, sollte neben den
erforderlichen Aktivitäten online (Webseite auf der Gemeindehomepage) auch die Sichtbarkeit der
Initiative in der Gemeinde selbst hergestellt werden. Die Initiative kann die Realisierung dann
beispielsweise über die örtliche IHK initiieren. Damit werden die Akteure aufmerksam und können ihre
Bereitschaft zur Unterstützung bekunden. Grundsätzlich stehen für kooperative Modelle zwei
Möglichkeiten zur Auswahl.
•
Anreize an Dritte setzen:
Hierbei verfolgt die Kommune den Ansatz, lokale Akteure (Gewerbe, Organisationen, Vereine)
dazu zu bewegen, ihre bereits vorhandene Breitbandinfrastruktur für offene WLAN-Mitnutzung
zur Verfügung zu stellen. Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass seitens der Kommune
vergleichsweise wenig eigene Mittel bereitgestellt werden müssen.
In der Regel sind Anreize nötig. Beispielhaft kann dem Gastgewerbe, welches den öffentlichen
Raum für die Außengastronomie nutzt, eine Errichtung eines öffentlich zugänglichen WLANNetzes vertraglich vorgeschlagen werden. Dafür kann entweder eine Auflage in die Verträge
aufgenommen werden oder im Sinne eines Bonus-Anreizes eine reduzierte Pacht
vorgeschlagen werden.
So könnte eine höhere Anzahl von Betreibern geschlossener WLAN-Infrastruktur diese öffnen
bzw. der Errichtung eines WLAN-Netzes auf einem bestehenden Breitbandanschluss
zustimmen.
In diesem Zuge können Gewerbetreibende in eine kommunale Initiative eingebunden werden,
die sich Nutzen aus der Teilnahme versprechen.
Durch Vorhandensein von Internetanschlüssen in Geschäften und die Bereitstellung dieser an
Dritte hat sich beispielsweise die Initiative „wifi.ee” in Estland etabliert. Dabei wurde ausgenutzt,
dass in Geschäften ohnehin Terminals für Kartenzahlungen mit Verbindung zum Internet
vorhanden sind. Die vorhandenen Kapazitäten werden Gästen über ein Öffentlich zugängliches
WLAN bereitgestellt.
•
Impulse an kommunale Unternehmen:
Die kommunale WLAN-Ausdehnung kann auch durch gezielte (Neu-)Errichtung von öffentlichen
WLAN durch kommunale Gesellschaften erfolgen. Dazu zählen z. B. Stadtwerke und ÖPNVBetreiber in öffentlicher Hand.
Geeignete Haltestellen können mit WLAN ausgestattet werden, da in vielen Fällen bereits
Leuchtreklame (für den Stromanschluss) und/oder onlinefähige Fahrgastinformationssysteme
vorhanden sind. Ein Stromanschluss und ein Netzanschluss (ggf. via Mobilfunk) kann mit
geringem Aufwand errichtet bzw. mitgenutzt werden. Ein Beispiel für die Ausstattung mit WLAN
an Knotenpunkten des ÖPNV sind die Berliner Verkehrsbetriebe. Dort können sich Fahrgäste
kostenlos an U-Bahnhöfen über WLAN mit dem Internet verbinden.
16
Technische Aspekte
Um Lücken der gegenwärtigen WLAN-Versorgung zu schließen, liegt der Fokus bei KooperationsModellen nicht auf einer vollständigen Ausleuchtung mit WLAN, sondern in der Ergänzung durch
bestehende Lösungen. Dabei ist zu beachten, dass die (Mit-) Nutzung bestehender Infrastrukturen zu
einer gewissen technischen Heterogenität führen kann, sofern eine Vielzahl von Akteuren beteiligt ist.
Unterschiede in Bezug auf Internetanbindung, verwendete Hardware und verschiedene WLANStandards sind in Kauf zu nehmen.
Betriebswirtschaftliche Aspekte
Im Rahmen einer Anreizsetzung an lokale Gewerbe, z.B. Cafe's, können ggf. Boni mit der Öffnung der
WLAN verbunden werden. Individuelle Kooperationsmöglichkeiten sind mit den Betreibern
abzusprechen, was mit Koordinationsaufwand verbunden ist.
2.2.3 Eigenausbau
Beschreibung
Wenn die Kommune das Interesse hat, dass sich die WLAN-Infrastruktur im kommunalen Besitz
befindet, dann kann sie sich für einen Eigenausbau entscheiden. Dafür wird in der Regel eine
kommunale Zweckgesellschaft gegründet. In diesem Fall wird ein kommunales Unternehmen mit
Aufbau und Betrieb des WLAN-Netzes beauftragt (z.B. ein Stadtwerk). Diese Variante ermöglicht den
größten Gestaltungsspielraum seitens der Kommune. Demgegenüber steht erheblicher Aufwand in
Bezug auf Telekommunikationsexpertise, Personal und rechtlicher Ausgestaltung, die gegebenenfalls
durch externe Ressourcen abgedeckt werden können.
Beim Planen sollte zudem der technische Ausblick beachtet werden, um die Lösung flexibel gemäß des
technischen Fortschritts zu gestalten. Zudem sollte darauf geachtet werden, ob bei einem privaten
Anbieter ggf. ähnliche Ausbaupläne für die identifizierten Orte bestehen, die in Konkurrenz zum
kommunalen Angebot treten könnten.
Technische Aspekte
Bei dieser Variante liegt die Verantwortung der technischen Ausgestaltung vollständig bei der Stadt .
Deswegen ist diese aufwändiger. Folgende Aufgaben sind zu bewältigen:
• Zweckmäßige Ausleuchtung der abzudeckenden Flächen
• Auswahl adäquater Geräte
• Realisierung der Anbindung ans Internet
• Realisierung der Stromanschlüsse
• Test und Abnahme
Technische Dokumentation
Diese Aufgaben bedürfen einer technischen Planung.
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Betriebswirtschaftliche Aspekte
Die betriebswirtschaftlichen Aspekte gliedern sich in Investitionsaufwand, Betriebskosten,
Anbindungskosten und Erlöse.
Investitionsaufwand
Der Investitionsaufwand zur Errichtung eines öffentlichen WLAN-Netzes kann sehr unterschiedlich sein.
Je nach Schutzaufwand für die verwendete Hardware, der Anzahl der zu erwartenden Nutzer und dem
zu erwartenden Datenvolumen. Für die Planung und Errichtung fallen zusätzlich Kosten an.
Je nach Ausstattung und Bedarf gibt es am Markt verschiedene technische Lösungen für WLAN-Router
und Access Points. Zur groben Orientierung können Preisbeispiele für Geschäftskundenprodukte
herangezogen werden. Ein typischer Indoor Access Point (z. B. Zyxel WAC6500 Serie) kostet je nach
Leistungsfähigkeit der Antennen zwischen 350 und 750 Euro brutto. Ein typischer Outdoor Access Point
(z. B. Lancom OAP-822) kostet ca. 1.000 Euro brutto. Ein für das Gastgewerbe konzipiertes All-in-One
Wireless Hotspot/Access Gateway (z.B. Zyxel UAG4100) mit Controller für bis zu 16 Access Points
kostet ca. 900 Euro brutto (Stand April 2017).
Sofern nicht von einem missbräuchlichen Zugriff oder Vandalismus auszugehen ist, benötigt ein Router
keinen zusätzlichen Schutz. Bei einer Infrastruktur im Außenbereich kommen u.U. Kosten für Gehäuse
hinzu, die gegen Witterungseinflüsse und Vandalismus schützen sollen. Die Kosten für die eigentliche
Installation hängen u.a. vom nächsten Zugang zu Stromversorgung und Breitbandanbindung ab. In
jedem Fall ist die Zustimmung des Hauseigentümers bei Installation an oder auf Gebäuden einzuholen.
Betriebskosten
Die Betriebskosten setzen sich unmittelbar aus den folgenden Posten zusammen:
• Gerätemiete
• Stromversorgung der aktiven Netzkomponenten
• Wartungskosten
• Lizenzkosten für Software (z. B. Firewall, Jugendschutzfilter)
• Interne Personalkosten für
o Service zur Störungsbehebung
o Pflege von Inhalten auf einer kommunalen Startseite
Mittelbar können ggf. weitere Kosten entstehen. Gebäudeeigentümer verlangen ggf. eine Nutzungsmiete, wenn an der Fassade eine Außenantenne installiert wird. Sofern Flächen mit WLAN stärker
frequentiert werden und mit einer höheren Verweildauer zu rechnen ist, ergibt sich aus diesem Grund
ggf. ein höherer Reinigungsaufwand an diesen Orten.
Anbindungskosten
Um die Nutzer des WLAN schließlich mit dem Internet zu verbinden wird eine Anbindung an das Netz
eines TK-Netzbetreibers benötigt. Für eine solche Anbindung an das Netz des TK-Betreibers fallen
laufende Entgelte an. Hierfür entstehen je nach Bandbreite der Datenleitung vergleichbare Kosten wie
bei Geschäftskunden-Produkten. Sie beginnen bei ca. 40 Euro netto pro Monat (exemplarisch hier:
Deutsche Telekom DeutschlandLAN IP Start Premium 50 Mbit/s).
Sollte kein Breitbandanschluss in der geplanten Lage vorhanden sein, so muss der Ort mit einem
Breitbandfestnetz erschlossen werden. Für den Tiefbau fallen Tiefbaukosten i. H.v. rund 100 Euro pro
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Meter sowie anteilig die Kosten der Glasfaser an. Alternativ kann die Strecke auch mit Richtfunk
erschlossen werden.
2.3 Überblick: bisherige Umsetzung in Aachen
Netzbetreiber-Lösung:
Aufgrund des Ratsantrages der SPD Fraktion vom 17.09.2013 zum
Thema „Einrichtung eines kostenfreien WLANs in Aachen“ wurde die
Stadtverwaltung damit beauftragt ein privates Konsortium bzw. ein
einzelnes Unternehmen dafür zu gewinnen, in Aachen ein
kostenfreies WLAN anzubieten.
Das Informations- und Kommunikationsmanagement (IUK) im
Fachbereich Personal und Organisation (FB 11/400) ist diesem
Antrag vollumfänglich durch Kooperation mit dem Unternehmen net
Aachen GmbH nachgekommen. Der Innenstadtbereich ist Ende 2014
mit „Aachen WiFi“ ausgeleuchtet. Zusätzlich ist der Bereich rund um
die RWTH mit dem Eduroam-Netz der Hochschule ausgeleuchtet.
Auch verschiedene Bereiche einzelner Verwaltungsgebäude sind
bereits mit WLAN ausgestattet: Die Anbindung der Sitzungsräume
erfolgte im Rahmen der digitalen Ratsarbeit in Zusammenarbeit mit der regio iT, der Wartebereich im
Bürgerservice Katschhof und Bahnhofsplatz ebenfalls in Kooperation mit der net Aachen.
Geplant ist ebenfalls den Schulungsraum Adalbertsteinweg mit der regio iT auszuleuchten.
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3. Rechtliche Aspekte
Die Bereitstellung öffentlicher WLAN-Hotspots hat stets auch rechtliche Relevanz. Bei der Konzeption
und Umsetzung eines WLAN-Projekts sind zunächst vergaberechtliche und beihilferechtliche Vorgaben
zu beachten, wenn die öffentliche Hand im privatrechtlichen Umfeld Leistungen beschafft und
Investitionen tätigt. Bei dem laufenden Betrieb von WLAN-Hotspots stellen sich vor allem
Haftungsfragen im Hinblick auf Rechtsverletzungen, die Dritte in dem zur Verfügung gestellten Netz
begehen. Auch sind die Inhalte von Nutzungsbedingungen für den WLAN-Hotspot in rechtlicher Hinsicht
relevant.
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4. Sachstand zum Aufbau und Ausbau von WLAN
(vergl. Seite 4)
Zielsetzung formulieren
Die Zielsetzungen wurden bereits mit Einführung des „Aachen-Wifi“
formuliert. Hierzu zählen
- Möglichst flächendeckende Versorgung der öffentlichen Bereiche in der
Aachener Innenstadt mit einem drahtlosen, offenen und breitbandigen Internetzugang (WLAN)
- Entgeltfreie Nutzung des öffentlichen WLAN durch Besucher der Stadt
Möglichkeit zur Einbindung lokaler und/oder überregionaler Partner prüfen
Aufgrund der bisherigen Rechtssituation wurde das Projekt „Aachen-Wifi“ mit dem Partner net Aachen
realisiert mit Kooperation der wechselseitigen Nutzung des Netzes der RWTH.
Pilotprojekt mit Freifunk Aachen planen und vorbereiten.
Auswahl des mit WLAN auszuleuchtenden Gebietes und grobe Dimensionierung bemessen
Abfrage der Fachbereiche 45, 52, 56 und der Eigenbetriebe ist am 07.08.2017 erfolgt.
Es liegen noch nicht alle Rückmeldungen vor.
Folgende Anträge liegen vor:
Ratsantrag : Freies WLAN in Kultureinrichtungen
Museen
Zur kurzfristigen Realisierung ist ein Angebot zur Ausstattung im Rahmen von „Aachen-Wifi“ mit einer
Laufzeit von einem Jahr angefordert.
WLAN in städtischen Übergangswohnheimen
Zur kurzfristigen Realisierung ist ein Angebot zur Ausstattung im Rahmen von „Aachen-Wifi“ mit einer
Laufzeit von einem Jahr angefordert.
WLAN in den Wartebereichen der Bezirksämter
Anträge der Bezirksvertretungen:
- Bezirksvertretung Brand: WLAN Brander Marktplatz
- Bezirksvertretung Eilendorf: Vereinshaus, „Weiße Schule“
- Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim: Jakob-Büchel-Haus
- Bezirksvertretung Haaren: Welsche Mühle, Haarbachtalhalle
Leistungsumfang und Anforderung definieren
Für die o.g. Anträge (Übergangswohnheime, Museen) sind der Leistungsumfang und die Anforderungen
definiert.
Rechtliche Rahmenbedingungen beachten
Es ist eine rechtliche Stellungnahme des Rechtsamtes in Bezug auf die anstehende Gesetzesänderung
eingeworben und liegt zwischenzeitlich vor.
Die Zuständigkeit (und damit auch die Kostenverantwortung) für freies und kostenloses WLAN müsste
grundsätzlich geregelt werden. Zu beachten ist, dass je nach Anzahl und Umfang zusätzliche personelle
Ressourcen (insbesondere bei FB 11/400) bereitgestellt werden müssten.
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Folgende Verteilung der Zuständigkeiten wäre aus Sicht des IuK sinnvoll:
> Die Verantwortung für ein städtisches WLAN-Gesamtkonzept liegt bei FB 11/400. Das IuK ist
ebenfalls zuständig für WLAN in städtischen Verwaltungsgebäuden und unterstützt die übrigen
Fachbereiche und Eigenbetriebe bei der Einrichtung von WLAN-Netzen in deren Zuständigkeitsbereich.
> Die Eigenbetriebe sind zuständig für WLAN in ihrem Verantwortungsbereich (Gebäude wie z.B.
Museen).
> Fachbereiche sind zuständig für WLAN in „ihren“ Gebäuden und speziellen Plätzen, die nicht an das
Verwaltungsnetz angebunden sind (z.B. Flüchtlingsunterkünfte, Sportplätze).
> FB 02 oder FB 13 könnten verantwortlich sein für WLAN an sonstigen öffentlichen Plätzen (z.B.
Marktplätze).
Angebote von Umsetzungspartnern einholen
Kosten kalkulieren, Fördermöglichkeiten ausloten und Finanzierungsplan erstellen
Ein Förderantrag im Rahmen des Projektes WiFi4EU wird gestellt.
Die erforderlichen Haushaltsmittel konnten nicht bei allen Eigenbetrieben sowie Fachbereichen
eingeplant werden und müssten daher überwiegend zusätzlich bereitgestellt werden.
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Anlagen
Wie funktioniert WLAN?
Bei der WLAN-Infrastruktur handelt es sich um eine protokoII-neutrale Datenübertragung über eine
Funkstrecke. Die Geschwindigkeit auf der Funkstrecke wird von der in Router und Endgerät
eingesetzten Technik bestimmt. Die Technik basiert auf der jeweils zugrundeliegenden Version des
Standards IEEE 802.11. Derzeit wird im 2,4 und 5 GHz-Band vorrangig der Standard IEEE 802.11n
genutzt, der Brutto-Datenraten von 600 Mbit/s ermöglicht, typische Nutzungsraten liegen
technologiebedingt in Abhängigkeit der parallelen Datenströme bei bis zu 200 Mbit/s. In der Regel ist
heute in mobilen Geräten eine WLAN-Funktion integriert.
IEEE 802.11 ist, vereinfacht ausgedrückt, eine Art schnurloses (Ethernet) Netzwerk. IEEE 802.11
definiert die Bitübertragungsschicht des OSI-Schichtenmodells7 für ein Wireless LAN. Dieses Wireless
LAN ist, wie jedes andere IEEE-802-Netzwerk auch, vollkommen Protokoll-transparent. Drahtlose
Netzwerkkarten/Adapter lassen sich deshalb ohne Probleme in jedes vorhandene Ethernet einbinden.
Grundsätzlich existieren drei verschiedene Frequenzbänder, welche für die WLAN-Nutzung vorgesehen
sind. Innerhalb des Frequenzbandes werden durch den WLAN-Router bzw. Access Point verschiedene
Kanäle zur Verfügung gestellt. Diese besitzen, je nach Frequenzband und Funkstandard, eine definierte
Kanalbreite um die Datenströme bei der Übertragung technisch voneinander zu unterscheiden. Ein
etabliertes WLAN funkt stets auf einem eingestellten Kanal. Innerhalb eines Frequenzbandes können
mehrere WLAN in Reichweite parallel aufgebaut sein. Um eine optimale Datenübertragungsrate zu
erreichen und gegenseitige Beeinflussung zu minimieren, sollten am gleichen Ort vorhandene WLAN
unterschiedliche Kanäle benutzen. Die folgende Abbildung illustriert die Frequenznutzung der WLANTechnologie.
Der ursprüngliche Standard IEEE 802.11 wurde weiterentwickelt und erlaubt heute die Umsetzung von
Datenraten im Bereich von Gigabit/s. Der Standard IEEE 802.11d wird als „World Mode" bezeichnet. Er
regelt die technischen Besonderheiten in unterschiedlichen Ländern und Regionen. Hierzu gehört auch
die Definition der Anzahl und Auswahl der Kanäle, die in einem Land für die Nutzung von WLAN
freigegeben sind. Ebenso wird die Auswahl der Basistechnologie geregelt, also ob die Varianten IEEE
802.11 a, h, b, g oder n genutzt werden kann. Für den WLAN-Nutzer ist es dank IEEE 802.11d
unerheblich, welcher Standard tatsächlich im konkreten Fall zum Einsatz kommt. Der WLAN-Client
arbeitet dann mit den jeweils zugelassenen Standards. In der Umsetzung ist im WLAN-Router oder
WLAN-Client ein Länderprofil hinterlegt, anhand dessen automatisch die notwendigen Einstellungen zur
Auswahl der nutzbaren Technologie vorgenommen wird.
Obwohl IEEE 802.11 protokollunabhängig arbeitet, können sich Probleme mit einigen Protokollen und
Anwendungen ergeben. Verantwortlich sind bei Problemen z. B. eine zu hohe Bitfehlerrate oder eine zu
große Verzögerung bei der Daten-Übertragung. Die Übertragung über eine WLAN-Funkstrecke benötigt
technologeibedingt einen längere Zeit als über ein drahtgebundenes LAN. Ein Ping hat im
drahtgebundenen LAN eine Paketumlaufzeit von weniger als einer Millisekunde, im WLAN liegt die Zeit
für einen Ping dagegen bei bis zu vier Millisekunden.
Anwendungen, die eine kurze Verzögerungszeit zwischen Senden und Empfangen benötigen, erzeugen
mit Übertragung über ein WLAN unter Umständen Fehler.
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Leistungsfähigkeit von WLAN-Netzen
Im WLAN kommunizieren mehrere Nutzer gleichzeitig über einen Übertragungskanal. Zwischen den
Übertragungen wird eine Übertragungspause eingehalten. Insbesondere bei vielen Nutzern, die
gleichzeitig senden wollen, bleibt für den einzelnen Nutzer nur ein Bruchteil der theoretisch möglichen
Geschwindigkeit übrig. Da generell Funkkanalbreiten und die Anzahl der Antennen zur Übertragung
begrenzt sind, wird der theoretische Maximalwert nicht erreicht.
Für höhere Datenraten wurde der Standard IEEE 802.11ac entwickelt. Er wurde nur für den 5 GHzBereich spezifiziert und ermöglicht in Abhängigkeit der parallelen Datenströme Brutto-Datenraten von
ca. 1,3 Gbit/s. Höhere Bandbreiten sind theoretisch möglich, in der Praxis derzeit nicht relevant. Um die
schnelle Datenübertragung nach dem Standard IEEE 802.11ac nutzen zu können, müssen Access
Point und Endgeräte über entsprechende Technologie verfügen. Wenn ein Endgerät nur einen älteren
Standard unterstützt, so ist auch nur dessen mögliche Übertragungsrate verfügbar. Demzufolge sollte
die Kommune bei einer Ausschreibung darauf achten, dass die Infrastruktur beide Frequenzbänder (2,4
und 5 GHz) unterstützt.
Auf Basis des erstjüngeren Standards IEEE 802.1 1 ad ist es möglich, WLAN im 60 GHz
Frequenzbereich zu betreiben, entsprechende Endgeräte vorausgesetzt. Vorteil dabei ist, dass sehr
hohe Datenraten von bis zu knapp 7 Gbit/s brutto für datenintensive Anwendungen bereitstehen.
Technisch bedingt kann durch die hohen Frequenzen nur eine geringe Reichweite realisiert werden. Die
nutzbaren Datenraten werden in der Praxis niedriger ausfallen. Technisch bedingt kann durch die hohen
Frequenzen nur eine geringe Reichweite realisiert werden. Aus diesem Grund eignet sich die
Technologie primär für die Nutzung innerhalb eines einzelnen Raumes und als Kabelersatz im
Multimedia-Bereich. Folglich ist sie als Ergänzung zu den etablierten WLAN-Ausbaustufen zu sehen.
Datenschutz und Sicherheitskonzept
Grundsätzlich besteht bei jedem Zugang zu einem Netzwerk, insb. zum Internet die Gefahr eines
illegalen Fremdzugriffs auf das Gerät des Nutzers und seine Daten in Form von Viren, Trojanern,
Phishing und andere Formen des Hackerzugriffs. Die Funkstrecke in einem WLAN-Netz dient zunächst
nur dem Verbindungsaufbau zum Router und der protokolI-neutralen Übertragung von Daten zwischen
Client und Router. Sie ist entweder frei zugänglich oder nur nach Authentifizierung nutzbar.
Eine Verschlüsselung kann im WLAN-Router eingerichtet werden, damit die übertragenen Daten nur
von den berechtigten Nutzern gelesen werden können. Für die Authentifizierung ist ein vorheriger
Schlüsselaustausch (über ein unabhängiges Medium) erforderlich. In einem öffentlich zugänglichen
WLAN-Netz ohne vorherige Anmeldung kann keine Verschlüsselung etabliert werden, da eine
Schlüsselübertragung über die offene Funkstrecke für jeden Empfänger in der Funkzelle mitlesbar ist.
Eine sichere Datenübertragung ist in diesem Fall nur möglich, wenn der Nutzer eine Ende-zu-EndeVerschlüsselung nutzt, die unabhängig vom Betreiber des Zugangspunktes ist. Solche Dienste stehen
als VPN-Dienste zu unterschiedlichen Konditionen zur Verfügung und können über öffentlich
zugängliches WLAN genutzt werden.
Zur Absicherung eines WLAN stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Der WEP Standard (Wired
Equivalent Privacy) besteht noch, ist aber durch die Nutzung eines statischen Schlüssels veraltet.
Derzeit sind vorwiegend WPA (Wi-Fi Protected Access) und WPA2 im Gebrauch. Diese Methoden
setzen im Gegensatz zu WEP auf ein dynamisches Verschlüsselungsverfahren. D. h. pro Paket wird ein
24
neuer Schlüssel erzeugt und damit die Sicherheit erhöht. Der Hauptunterschied zwischen WPA und
WPA2 liegt in der Verschlüsselungsmethode. Bei WPA2 wird das modernere Advanced Encryption
Standard (AES)-Verschlüsselungsverfahren eingesetzt. WPA bietet das Temporal Key Integrity
Protocol-Verschlüsselungsverfahren. Ein Überblick der Absicherungsstandards befindet sich in der
folgenden Tabelle (vgl. Elektronik Kompendium).
Gegenwärtig stehen zwei Funktionsmodi im WPA-Protokoll zur Verfügung:
•
•
WPA Personal: Gesichertes Netz auf Basis WPA unter Verwendung eines gemeinsamen
Schlüssels (Pre-Shared-Key: PSK) ohne einen Authentifizierungsserver.
WPA Enterprise: Gesichertes Netz unter Verwendung eines Authentifizierungsservers,
normalerweise ein sog. RADIUS-Server und Netzwerk-Controller.
Von einem Einsatz von WEP ist laut Bundesministerium für Sicherheit in der Informationstechnik
grundsätzlich abzuraten. Dem gegenwärtigen Stand der Technik ist eine Sicherung über WPA2 zu
empfehlen. Die Kompatibilität ggf. älterer Geräte sollte dabei beachtet werden.
Der Betreiber eines Access-Netzes ist für einen Hackerzugriff nicht haftbar zu machen und der Schutz
des mobilen Endgerätes ist letztlich Aufgabe des Nutzers. Allerdings kann der Access Provider illegale
Zugriffe erschweren, indem z. B. eine Verschlüsselung auf der Funkstrecke erfolgt. Der Betreiber eines
meldepflichtigen Access-Netzes muss allerdings auf jeden Fall die Anforderungen des TKG bzgl.
Datenschutz und Netzsicherheit erfüllen. Selbst in den Fällen, in denen auf die Identitätsprüfung und
-erfassung ganz oder teilweise verzichtet wird, werden im Router Nutzungsdaten gespeichert. Router
müssen daher mindestens durch die Einführung von Administratorrechten geschützt werden und die
Geräte vor einem unbefugten Zugriff geschützt werden.
Im Outdoor-Einsatz sollten die Geräte in abschließbaren Gehäusen installiert werden.
Eine Stellungnahme des behördlichen Datenschutzbeauftragten mit Datum vom 20.07.2017 liegt vor.
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Abkürzungsverzeichnis
ELER
GRW
GAK
IEEE
ISP
LTE
MIMO
NFC
OSI
TK
UMTS
WEP
WPA
WLAN
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz
Institute of Electrical and Electronics Engineers
Internet Service Provider
Long Term Evolution
Multiple Input Multiple Output
Near Field Communication
Open Systems Interconnection
Telekommunikation
Universal Mobile Telecommunications System
Wired Equivalent Privacy
Wifi Protected Access
Wireless Local Area Network
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