Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
268277.pdf
Größe
108 kB
Erstellt
30.08.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.17, 11:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft und Europa
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 02/0110/WP17
öffentlich
30.08.2017
FB 02
Breitbandförderung; hier: 5. Aufruf des BMVI / Bundesmittel 9/2017
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
13.09.2017
20.09.2017
Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft
Entscheidung
Rat der Stadt Aachen
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft nimmt die Ausführungen zur
Breitbandförderung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung mit
der Erstellung eines Antrags gemäß dem aktuellen Förderaufruf des BMVI zu beauftragen und
die notwendigen Eigenanteile (insgesamt 830.000,- €) in den kommenden Haushaltsjahren
zur Verfügung zu stellen, um im Sinne einer Gigabitstrategie die Glasfaserversorgung in der
Stadt Aachen zu erweitern.
2. Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines Antrags gemäß
dem aktuellen Förderaufruf des BMVI und beschließt, die notwendigen Eigenanteile
(insgesamt 830.000,- €) in den kommenden Haushaltsjahren zur Verfügung zu stellen, um im
Sinne einer Gigabitstrategie die Glasfaserversorgung in der Stadt Aachen zu erweitern.
Breitbandförderung; hier: 5. Aufruf des BMVI / Bundesmittel 9/2017
Hintergrund
Aachens Stärke als Wissenschafts- und Technologiestandort ist eng mit den Herausforderungen des
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digitalen Wandels und seiner Infrastruktur verbunden. Die Vorreiterrolle als Innovationsschmiede der
Region steht jedoch angesichts der Digitalisierung auf dem Prüfstand. Laut Breitband.NRW liegt die
Stadt Aachen mit einer 96,2%tigen Breitbandversorgung (>= 50 Mbit/s) in Nordrhein Westfalen auf
den vorderen Plätzen. Die Anforderungen werden jedoch weiter steigen, der Datentransport wird sich
exponentiell und mit dynamischen Zuwächsen fortentwickeln. Deshalb kommt es bereits heute darauf
an, eine Grundlage für eine richtungsweisende und an den künftigen Bedarf einer smarten Stadt
ausgerichtete Versorgung zu schaffen. Die in 2016 veröffentlichte ‘Gigabitstrategie für NRW‘ setzt hier
einen wichtigen Meilenstein zum Ausbau der Netzinfrastruktur, um das Land langfristig auf dem Weg
zu einer Gigabit-Gesellschaft zu unterstützen. Diese Entwicklung will die Stadt Aachen konsequent
fördern und könnte dabei als entstehende Modellregion im Bereich Glasfaserausbau eine Blaupause
auch für andere Regionen in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus werden.
Auf dem Weg zur Gigabit-Gesellschaft werden aktuell die folgenden Bandbreiten Ziele verfolgt:
kurzfristig:
fast flächendeckende Versorgung mit 50MBit/s
mittelfristig:
Symmetrische Bandbreiten mit dem Fokus auf Geschäftskunden,
Schulen, öffentliche Einrichtungen und wissenschaftliche
Sondergebiete
langfristig:
Bis 2025/30 Bandbreiten, die Gigabit auf der dafür geeigneten
Infrastruktur ermöglichen
Das kurzfristige Ziel von 50Mbit/s wurde bisher nur mit eigenwirtschaftlichem Ausbau (ohne
Fördermittel und ohne Beteiligung der Stadt Aachen) der regional aktiven Provider (NetAachen,
Unitymedia, Telekom und Relaix) bereits zu 96,2% erfüllt. Die verbleibenden 3,8% lassen sich durch
Telekommunikationsanbieter (TK-Anbieter) nicht eigenwirtschaftlich erschließen und verbleiben als
‘weiße Flecken‘. Wenn die Stadt Aachen diese weißen Flecken schließen will, ist es notwendig
Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Um bereits jetzt den nächsten Schritt (symmetrische
Bandbreiten und damit Glasfaser) ins Auge zu nehmen, könnte FB02 Fördermittel aus dem aktuellen
Förderprogramm des BMVI beantragen und bei positivem Bescheid neben den weißen Flecken auch
unterversorgte Schulen mit Glasfaser ausbauen lassen.
Aktueller Stand
FB02 hat eine Breitband-Markterkundung auf dem Gebiet der Stadt Aachen durchgeführt. Die
Rückmeldungen (NetAachen, Deutsche Telekom, Relaix, Unitymedia) zeigen, dass rund 500
Adressen über Bundesmittel + Ko-Finanzierung durch das Land NRW förderfähig sind, d.h. an diesen
Adressen ist weniger als die Aufgreifschwelle von 30Mbit/s im Downstream verfügbar. Hierzu kommen
rund 20 Adressen in Gewerbegebieten und rund 50 Schulstandorte.
Bundesförderprogramm mit Ko-Finanzierung durch das Land NRW
Das BMVI hat zur Richtlinie des ‘Breitbandausbau in der Bundesrepublik Deutschland‘ einen 5. Aufruf
gestartet. Bis zum 29. September 2017 können Förderanträge eingereicht werden. Dieser
wahrscheinlich letzte Aufruf in diesem Förderprogramm soll dazu dienen, verfügbare Restmittel zu
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verausgaben. Es gibt aktuell keine Informationen darüber, ob und wie die Förderung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland nach der Bundestagswahl fortgeführt wird.
Mit diesem Bundesförderprogramm wird der Netzausbau technologieneutral gefördert. Der Fördersatz
beträgt im Regelfall 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Der Höchstbetrag pro Projekt liegt bei 15
Millionen Euro. Das Land NRW ko-finanziert weitere 40%, so dass ein Eigenanteil von 10% für die
Stadt
Aachen
verbleibt.
Förderfähig
ist
die
sogenannte
Wirtschaftlichkeitslücke.
Die
Wirtschaftlichkeitslücke ist der Betrag, der verbleibt, wenn die Einnahmen über einen Zeitraum von 7
Jahren von den notwendigen Investitionskosten und den Betriebskosten abgezogen werden. Die
Bewertung eines Förderantrags unterliegt einem Scoring-Verfahren. Je mehr Punkte erzielt werden,
desto wahrscheinlicher ist eine Förderung. Solange genügend Fördermittel vorhanden sind, werden
die Projekte gemäß ihrem Scoring-Rang bewilligt und gefördert. Damit ist nicht sicher, ob die Stadt
Aachen,
aufgrund
der
allgemein
guten
Versorgung,
in
diesem
Förderprogramm
einen
Zuwendungsbescheid erhalten wird. Es besteht jedoch eine realistische Chance.
Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke oder Betreibermodell
In Deutschland
haben
sich mit den Wirtschaftlichkeitslücken- und dem Betreibermodell zwei
unterschiedliche Ansätze für den Breitbandausbau etabliert. Das Wirtschaftlichkeitslückenmodell
zeichnet sich dadurch aus, dass einem Telekommunikationsunternehmen ein („verlorener“) Zuschuss
gezahlt
wird,
damit
dieses
die
für
die
Versorgung
der
Bevölkerung
erforderlichen
Breitbandinfrastrukturen errichtet und betreibt. Im Betreibermodell bauen die Kommunen dagegen
die (passive) Infrastruktur selbst und müssen diese anschließend an einen Betreiber verpachten.
Ohne Betreibervertrag, keine Förderung. Für das Wirtschaftlichkeitslückenmodell spricht, dass der zu
zahlende Zuschuss vielfach deutlich geringer ist, als die Summe der Investitionen in eine eigene
Breitbandinfrastruktur. Auch wird das wirtschaftliche Risiko auf den Zuschussempfänger verlagert,
weil die öffentliche Hand nicht direkt am Netzausbau beteiligt ist und somit nicht das Risiko der
Investitionskosten bei ausbleibenden oder zu geringen Pachteinnahmen trägt. Das TK-Unternehmen,
welches den geförderten Ausbau durchführt, muss laut Richtlinie OpenAccess anbieten, was
bedeutet, dass das geförderte Netz auch anderen Providern gegen Entgelt zur Verfügung gestellt
werden muss.
Wirtschaftlichkeitslücke
FB02 hat ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren (IBV) für die unterversorgten Adressen
(unter 30Mbit/s) durchgeführt, hieran haben sich NetAachen und die Deutsche Telekom beteiligt. In
diesem IBV wurde der Ausbau mit 100Mbit/s symmetrisch gefordert. Das Ergebnis dieses
nichtförmlichen IBV beziffert die Wirtschaftlichkeitslücke auf rund 8.3 Mio. €. Hieraus ergibt sich ein
Eigenanteil für die Stadt Aachen in Höhe von rund 830.000€. (50% Bund, 40% Land NRW, 10% Stadt
Aachen).
Finanzielle Auswirkung für den HH der Stadt Aachen
Aufgrund des langen Umsetzungszeitraums (s.u.) sollte es möglich sein, den Eigenanteil in Höhe von
10% auf die Haushaltjahre 2018/19/20 zu verteilen. Nach derzeitigem Stand ist folgende Verteilung
möglich:
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2018: 130.000€
-
2019: 400.000€
-
2020: 300.000€
Die Bundesmittel sind bis 2020 gebunden, so dass sowohl ein Baubeginn in 2018 und als auch eine
Abrechnung noch in 2020 möglich ist. Die Ko-Finanzierung des Landes NRW folgt den Fristen des
Bundes. Sowohl beim Bund als auch beim Land NRW kann der Antrag mit schriftlicher Mitteilung auch
nach erteiltem Zuwendungsbescheid zurückgezogen werden.
Möglicher zeitlicher Ablauf
Abgabe Antrag 09/2017 + 4-5 Monate für einen ersten Zuwendungsbescheid (Feb/2018) + 6 Monate
für Planung und Ausschreibung bis Vergabe (Juli 2018) + 3 Monate Planung und Koordination des
Auftragnehmers (Oktober 2018) -> Baubeginn ~November 2018 -> bei einer vertraglichen Einigung
mit dem Auftragnehmer quartalsweise abzurechnen wäre zu vereinbaren Q1/2019 das erste Mal
abzurechnen. Inklusive Ausbau ist mit rund 2 Jahren Laufzeit für dieses Förderprogramm zu rechnen.
Der nächste Schritt
Um an der Bundesförderungskulisse zu partizipieren, besteht bis zum 29.09.2017 letztmalig die
Möglichkeit, einen entsprechenden Förderantrag einzureichen. Vorbehaltlich der politischen
Zustimmung im Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft und im Rat wird der Antrag
verwaltungsseitig formell und konzeptionell erarbeitet und fristgerecht dem BMVI zugestellt.
Bei Mittelzuteilung wird FB02 einen 100Mbit/s symmetrischen Ausbau der unterversorgten Gebiete
forcieren, welcher heute nur durch einen Glasfaserausbau zu realisieren ist. Im Sinne einer
Gigabitstrategie für die Stadt Aachen ist dieser Ausbau für die Breitbandversorgung mittels Glasfaser
für die Stadt Aachen ein wichtiger Schritt. Durch diesen Ausbau wird die Glasfaser bis in die
Randbereiche der Stadt Aachen geführt. Hierdurch wird es einfacher, in Zukunft Adressen die an
diesen Glasfaserstrecken angrenzen, an diese anzuschließen und damit die Glasfaserversorgung in
der Stadt Aachen zu erweitern.
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