Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
268088.pdf
Größe
350 kB
Erstellt
28.08.17, 12:00
Aktualisiert
18.10.17, 13:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0767/WP17
öffentlich
28.08.2017
Dez. III / FB 61/400
Parkraumbewirtschaftung in der Severinstraße / Ecke von-CoelsStraße 55-57;
hier: Interfraktioneller Antrag aller Bezirksfraktionen vom
05.07.2017
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
06.09.2017
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis,
wonach aufgrund der besonders engen Einparkverhältnisse im unmittelbaren Ampelstauraum der
Severinstraße und der ansonsten zu erwartenden Verlagerung der Parkprobleme in das nachfolgende
Stück Severinstraße keine Parkraumbewirtschaftung im Ampelstauraum der Severinstraße
vorgenommen wird.
Der Antrag gilt hiermit als behandelt.
Vorlage FB 61/0767/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.10.2017
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Die Severinstraße hat im Ampelstauraum zur von-Coels-Straße eine Fahrbahnbreite von ca. 5,50 m
und ist einseitig von einem Senkrechtparkstreifen gesäumt. Wenn an der Ampel mehrere Fahrzeuge
bei Rot warten, kommen die Senkrechtparker nicht aus ihren Parkständen heraus, weil die
verbleibende Restfahrstreifenbreite hierfür zu schmal ist. Sie müssen auf das Wegfahren der vor der
roten Ampel aufgestauten Kraftfahrzeuge warten, um vor dem Auftreffen neuer Kfz in den Parkstand
fahren oder ihn verlassen zu können. Da im Moment die Zahl der Fahrzeugwechsel auf diesem
vorderen Parkstreifen jedoch begrenzt ist, finden diese Autofahrer besonders tagsüber immer
einzelne geeignete Verkehrslücken.
Wenn antragsgemäß eine Kurzzeitparkregelung mit mindestens stündlichem Fahrzeugwechsel auf
allen sieben Senkrechtparkständen angeordnet würde, würde sich diese Ein- und Ausparkproblematik
um ein vielfaches erhöhen und auch auf die Zeiten starken Kfz-Verkehrs (z.B. 16 – 19 h) mit
entsprechend großem Rückstau in der Severinstraße an der dortigen Ampel ausdehnen.
In einem gemeinsamen Ortstermin mit der Verkehrsplanung und dem Bezirksamt sowie einer
anschließenden Abstimmung mit der Polizei hat die Straßenverkehrsbehörde die Vor- und Nachteile
dieser Kurzzeitparkzone ausführlich diskutiert. Im Ergebnis bestätigen alle Fachdienststellen die
bereits im Vorfeld dem Hauseigentümer des angrenzenden Geschäftshauses zur gleichen Anregung
schriftlich mitgeteilten Position, dass eine Kurzzeitparkzone in diesem unmittelbaren Ampelstauraum
zu Verkehrsbehinderungen führen würde und gleichzeitig die Anwohner ca. 50 m in die weitere
Severinstraße hinein durch das vermeintliche Parkproblem der Werkstattkunden zusätzlich belastet
würden.
Die Geschäfte des Geschäftshauses von-Coels-Straße 55-57 haben auf dem hauseigenen offen
zugänglichen Innenhof zahlreiche ausgewiesene Kundenparkmöglichkeiten, die von den Kunden der
einzelnen eingemieteten Geschäfte und Praxen genutzt werden können. Die in der Severinstraße
abgestellten Fahrzeuge nehmen auch als parkende Fahrzeuge am Straßenverkehr teil, soweit sie
zugelassen und verkehrssicher sind. Selbst wenn einzelne dort geparkte Fahrzeuge einen
Reparaturauftrag oder die Abnahme einer Hauptuntersuchung durch die Firma Bilgin haben, so
bleiben sie dennoch Fahrzeuge der jeweiligen Halter und in deren verkehrlicher Verantwortung.
Sobald der Stadt ein abgemeldetes Fahrzeug dort mitgeteilt wird, wird im Rahmen der Außendienste
ein entsprechender oranger Aufkleber aufgebracht und der Fahrzeughalter zum Beseitigen des
Fahrzeuges aufgefordert.
Bei mehreren durchgeführten Ortsbesichtigungen fanden sich in 3 Minuten Fußweg zum Eckgebäude
sowohl auf der gegenüberliegenden Seite der von-Coels-Straße als auch in der Forster Straße und
Severinstraße freie Parkmöglichkeiten für potenzielle Kunden des Eckhauses. Eine angespannte
Parksituation, die möglicherweise zum Aufsuchen eines anderen Arztes, einer anderen Bäckerei oder
anderen Apotheke geführt hätte, war nicht zu erkennen. Die Erreichbarkeit anderer vergleichbarer
Geschäfte hätte weit mehr Fahrzeit gekostet als eine Parkplatzsuche im Umfeld des Hauses VonCoels-Straße 55-57.
Vorlage FB 61/0767/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.10.2017
Seite: 2/3
Bei Einrichtung der beantragten Kurzzeitparkzone würden die jetzt dort längerfristig stehenden
Fahrzeuge 50 m weiter in der Severinstraße vor den dortigen Wohnhäusern geparkt werden und den
Parkdruck dort erhöhen. Weiterhin würden sieben Dauerparkmöglichkeiten auch für die im
Geschäftshaus beschäftigten oder wohnenden Personen wegfallen.
Aus den dargestellten Gründen und wegen der zu erwartenden reinen Verlagerung der als Problem
empfundenen Parksituation hält die Verwaltung die beantragte Kurzzeitparkregelung für nicht
verhältnismäßig und aufgrund der sehr geringen Fahrbahnbreite beim Ein- und Ausparken auch für
verkehrsbehindernd. Die beantragte Regelung wird deshalb nicht befürwortet.
Anlage/n:
Interfraktioneller Antrag aller Bezirksfraktionen vom 05.07.2017
Vorlage FB 61/0767/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.10.2017
Seite: 3/3