Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
267015.pdf
Größe
111 kB
Erstellt
14.08.17, 12:00
Aktualisiert
17.06.18, 10:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0752/WP17
öffentlich
14.08.2017
Dez. III / FB 61/700
Straßenbeleuchtung Einsparpotenziale
Bericht über die interfraktionellen Informationsveranstaltungen
und weiteres Vorgehen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
06.09.2017
06.09.2017
06.09.2017
06.09.2017
06.09.2017
13.09.2017
27.09.2017
12.10.2017
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Anhörung/Empfehlung
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Anhörung/Empfehlung
Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Anhörung/Empfehlung
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim Anhörung/Empfehlung
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Anhörung/Empfehlung
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Anhörung/Empfehlung
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Anhörung/Empfehlung
Mobilitätsausschuss
Entscheidung
Zuständigkeit
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung B0 Aachen-Mitte, B1 Aachen-Brand, B2 Aachen-Eilendorf, B3 Aachen-Haaren,
B4 Aachen-Kornelimünster/Walheim, B5 Aachen-Laurensberg und die B6 Aachen-Richterich nimmt
den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die
Verwaltung, die Beleuchtung auf folgenden Streckenabschnitten probeweise abzuschalten:
- Roermonder Straße zwischen Kohlscheider Straße und Küppershof (B6)
- Roermonder Straße Abzweig Kohlscheider Straße im Bereich Henricistraße
- Krefelder Straße zwischen Prager Ring und Stadtgrenze (B5)
- Berliner Ring zwischen Jülicher Straße und Hüttenstraße (B0)
Die Einsparungen sind zu ermitteln und dem Ausschuss mitzuteilen.
Über die Erfahrungen wird erneut berichtet.
Dem Planungsausschuss wird empfohlen, bei der zukünftigen Auswahl von Sonderleuchten den
Aspekt der Beleuchtungskosten zu berücksichtigen.
Vorlage FB 61/0752/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.02.2018
Seite: 1/6
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.
2017
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2018 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
PSP-Element 1-120102-900-8 Neubau und Unterhaltung von Straßen
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.
2017
2018 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
4.269.700
4.269.700
12.809.100
12.809.100
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4.269.700
4.269.700
12.809.100
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0
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Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Vorlage FB 61/0752/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.02.2018
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Erläuterungen:
In den letzten Jahren wurden jährlich 50.000 € zur Verbesserung der Straßenbeleuchtung
bereitgestellt. Im Zuge der Beratung über die Prioritätenliste wurde die Beleuchtung ergänzt. Auch
durch die Erschließung neuer Wohn- und Gewerbegebiete hat die Anzahl der Leuchten zugenommen.
Die Betriebs- und Unterhaltskosten, das sogenannte Nennentgelt, das sich zusammen setzt aus
Wartungskosten, Instandhaltung, Erneuerung, Betrieb und Deckung des Strombedarfs, Ökosteuer,
Förderung erneuerbarer Energien (EEG), KWK, §19, Off shore Umlage, ABLAV- Abschaltbare
Lastenverordnung, zzgl. 19% Mehrwertsteuer, sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich
gestiegen.
Nennentgelt
1999: 1.801.221,97 €
2015: 3.611.148,82 €
In Anbetracht der enormen Kostensteigerung stellt sich die Frage nach Einsparpotenzialen.
Die Verwaltung hat deshalb gemeinsam mit der STAWAG überlegt, wie der Aufwand für die
Straßenbeleuchtung reduziert werden kann. Der Vertrag mit der STAWAG wird auf allgemeine
finanztechnische Einsparmöglichkeiten hin geprüft.
Darüber hinaus haben die STAWAG und die Stadt Aachen gemeinsam folgende Aufstellungen der
technischen Einsparpotenziale erstellt und untersucht:
a) Optimierung der Leuchtenabstände
b) Einsatz von Standardmodellen statt Sonderleuchten
c) Nachtabsenkung / Dimmen
d) Brennstundenreduzierung (Früheres Aus- und späteres Einschalten)
e) Nachtabschaltung
f)
Abschaltung jeder zweiten Lampe
g) Abbau vorhandener Leuchten, die als entbehrlich angesehen werden
h) Umrüstung auf LED (ist in der Zwischenzeit bereits separat behandelt worden)
Alle genannten Einsparpotenziale wurden mit den verkehrslenkenden Dienststellen diskutiert, da die
Verkehrssicherheit ein wichtiges Argument ist.
Darüber hinaus weist die Polizei darauf hin, dass die Kriminalprävention ebenfalls eine Rolle spielt.
a)
Optimierung der Leuchtenabstände
Durch geschickte Wahl der Leuchtenabstände unter Berücksichtigung von Baumstandorten, können
die Beleuchtungskosten schon in der Planungsphase positiv beeinflusst werden. Eine diesbezügliche
Prüfung erfolgt bei allen Neubau- und Erneuerungsprojekten.
b)
Einsatz von Standardmodellen anstatt Sonderleuchten
Beispiel: Adalbertstraße, Pfalzbezirk, Templergraben
In der Vergangenheit wurden als Ergebnis städtebaulicher Wettbewerbe Sondertypen eingesetzt, die
zum Teil erhebliche Mehrkosten (Errichtung und Betrieb) verursachen.
Vorlage FB 61/0752/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.02.2018
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Von anfänglich 90 dekorativen Masten ist deren Zahl inzwischen auf 676 gestiegen. Die Kosten dafür
belaufen sich im Jahresmittel auf 380 € / Jahr Brutto gegenüber 190 € / Jahr Brutto für technische
Maste.
Durch den Verzicht auf Sonderleuchten können Einsparpotenziale genutzt werden. Mit dem
Gestaltungshandbuch wurden 6 Standardtypen ausgewählt, die in der Regel zum Einsatz kommen
und bereits besondere gestalterische Anforderungen aus dem städtischen Ambiente berücksichtigen.
c)
Nachtabsenkung / Dimmen
In der Zeit von 22:00 Uhr - 5:00 Uhr wäre denkbar zu dimmen. Dafür bietet die DIN-Norm 13201 einen
Spielraum. Eine Einzelfallbetrachtung der jeweiligen Straße und der erforderlichen
Beleuchtungssituation ist erforderlich. Diese Möglichkeit wird ab 08/2017 bei allen Neubau- und
Änderungsmaßnahmen technisch berücksichtigt und bei Bedarf umgesetzt.
Der Einspareffekt soll genauer untersucht werden. Alle bereits früher in Betracht gezogenen
Überlegungen zur Nachtabsenkung konventioneller Gasentladungslampen können aufgrund des
stattgefundenen Technologiewandels nicht mehr in dieser Form umgesetzt werden.
Eine oft genannte Alternative zur Dimmung ist eine Spannungsreduzierung, die rechnerisch möglich
aber mit Nachteilen verbunden ist.
Spannungsreduzierung ist aus folgenden Gründen nicht sinnvoll:
Alle Straßen mit unterschiedlichen Anforderungen werden einheitlich gedimmt
Funktioniert nur mit konventionellen Vorschaltgeräten
Funktionslos bei neuen Leuchten (elektronische Vorschaltgerät Eingangsspannung 127 bis
240 V)
Je nach Art und Weise der Reduzierung => Verlust der Garantie bei Leuchtmitteln
Dieser Vorschlag kann noch detaillierter betrachtet werden.
d)
Brennstundenreduzierung: Früheres Aus- und späteres Einschalten
Ein früheres Ausschalten der Beleuchtung wird aus Gründen der Schulwegsicherung im
Winterhalbjahr skeptisch beurteilt. Im Sommerhalbjahr wäre eine Reduzierung der Beleuchtungsdauer
von 15 Minuten denkbar. Dies ließe sich in der Innenstadt relativ einfach steuern. In den Randlagen
bedarf dies kostenaufwendigerer und technischer Umstellungen.
In Anbetracht des geringen Einsparpotenzials von 20.000 € / Jahr wird dieser Ansatz nicht weiter
verfolgt.
e)
Nachtabschaltung
Die vollständige Abschaltung aller Leuchten im Stadtgebiet zur Nachtzeit, 1:00 Uhr bis 4:00 Uhr,
könnte erheblich Kosten einsparen, ist aber mit Problemen in Hinblick auf die Verkehrssicherheit und
die öffentliche Sicherheit verbunden. Eine Akzeptanz bei der Bürgerschaft ist kritisch zu sehen.
Dieser Ansatz wird nicht weiter verfolgt.
f)
Abschaltung jeder zweiten Lampe
Die stadtweite „Ausdünnung“ der Beleuchtungskörper ist nicht mit der DIN 13201-1 vereinbar und
daher in Bezug auf die Verkehrssicherungspflicht problematisch. Negative Auswirkungen bzgl. der
Vorlage FB 61/0752/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.02.2018
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Wahrnehmung von Gefahren, indem z.B. Personen und Radfahrer nicht erkannt werden, sind nicht
auszuschließen.
Insofern ist eine Realisierung abzulehnen.
g)
Abbau vorhandener Leuchten, die als entbehrlich angesehen werden
Straßen im Außerortsbereich benötigen lediglich eine Beleuchtung der Geh- und Radwege. Die
Fahrbahn muss dagegen nicht beleuchtet sein.
Eine Liste solcher Bereiche wurde erstellt und mit den verkehrslenkenden Dienststellen abgestimmt.
Abschnittsweise könnte die Beleuchtung der Fahrbahn probeweise abgeschaltet werden, um die
Auswirkungen in der Praxis zu beobachten. Dies betrifft folgende Straßenabschnitte:
-
Roermonder Straße - Kohlscheider Straße/ Küppershof
- Roermonder Straße – Kohlscheider Straße Höhe Henricistraße
-
Krefelder Straße
-
Berliner Ring
Austausch der Leuchten an den „Maiglöckchen“: 20 - 30 % der „Maiglöckchen“ (von 1650
Lichtpunkten) Maste könnten durch effektivere Leuchten (LED) eingespart werden.
Einzelfallbetrachtung bei Kleinstbaumaßnahmen (Tagesgeschäft):
Bei Mastversetzungen / Austausch von defekten Masten und bei der Beseitigung von Unfallschäden
erfolgt immer eine Kontrolle, ob einzelne Beleuchtungsmaste mit geringem Mehraufwand entfallen
können. 2015 konnten 15 Maste ersatzlos entfernt werden, teilweise mussten Leuchten erneuert
werden, um die Ausleuchtung auf dem gleichen Niveau zu halten.
Großflächiger Ausbau von Beleuchtungsmasten bei Umbau- und Sanierungsmaßnahmen:
Bei Straßenneubau bzw. turnusmäßigem Austausch von Leuchten wird die vorhandene
Beleuchtungssituation überprüft und optimiert.
Beispiel: Alt-Haarener-Str.
Altzustand
zweiseitige Beleuchtung 8 m
Neuzustand
einseitige Beleuchtung 50 % der Maste konnten eingespart werden (12 m Maste)
h)
Umrüstung auf LED
Der Einsatz der LED Technik ist bereits bei allen Sanierungs- und Neubaumaßnahmen ein fester
Bestandteil.
Weiteres Vorgehen:
1)
Abbau der abgeschalteten Leuchten am Pariser Ring, Kosten 90.000 €, Einsparpotenzial ca.
32.000 € brutto / Jahr nach Ausbau, Amortisationszeit 2,8 Jahre
2)
Probeweise Abschaltung der Leuchten an einzelnen Straßenabschnitten
3)
Optimierung der Leuchtenabstände bei Neubau
4)
Überprüfung der Ausleuchtung im Bestand und Abbau
Vorlage FB 61/0752/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.02.2018
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Die STAWAG überprüft im Rahmen des Tagesgeschäftes bei allen Reparaturmaßnahmen die
Straßen in Hinsicht auf mögliche Einsparpotenziale.
Dabei ergeben sich im Tagesgeschäft der STAWAG kontinuierlich Gelegenheiten, wo im Zuge der
Unterhaltung oder Reparaturen einzelne Leuchten ersatzlos entfallen können. Dazu ist keine
Beschlussfassung erforderlich. Die Einhaltung der DIN 13201 wird zugesichert.
Eine Prioritätenliste beim Ausbau von einzelnen Masten empfiehlt sich nicht, da ein Großteil der
Maßnahmen sich aus den Einsparmöglichkeiten im Tagesgeschäft der Beleuchtung ergeben. Hier
sind kurzfristige Entscheidungen erforderlich, die in enger Abstimmung zwischen der Stadt Aachen
und der STAWAG erfolgen.
Ein Vorschlag zur finanztechnischen Anpassung des derzeitigen Vertrags ist in Arbeit und soll im
Herbst abgestimmt werden.
Vorlage FB 61/0752/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.02.2018
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