Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
267285.pdf
Größe
879 kB
Erstellt
18.08.17, 12:00
Aktualisiert
20.09.17, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Gebäudemanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
E 26/0090/WP17
öffentlich
18.08.2017
E 26/00
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 17.07.2017 zu
den vorbereitenden Arbeiten für das Bauvorhaben "Revitalisierung
des Neuen Kurhauses"
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
20.09.2017
Rat der Stadt Aachen
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Aachen genehmigt die am 17.07.2017 getroffene Dringlichkeitsentscheidung zu den
notwendigen vorbereitenden Maßnahmen für das Bauvorhaben „Revitalisierung des Neuen
Kurhauses“
Vorlage E 26/0090/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.08.2017
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Erläuterungen:
Dringlichkeitsentscheidung für den Rat der Stadt Aachen
Der Hauptausschuss hat mit Beschluss vom 18.11.2015 die Verwaltung beauftragt, die Planungen für
das Bauvorhaben „Revitalisierung des Neuen Kurhauses“ bis zur Kostenberechnung
(Entwurfsplanung, Lph 3 HOAI) voranzutreiben und die Ergebnisse dann neu vorzulegen. Der
Beschluss schließt Bauaufträge daher aus. Zur Minimierung von Termin- und Kostenrisiken besteht
jedoch jetzt dringender Handlungsbedarf.
Im Rahmen der Bestandsanalyse wurde das Gebäude intensiv untersucht. Im Ergebnis wurde
festgestellt:
1. In den Wand- und Deckenputzen liegen umfangreiche Befunde von Asbest vor. In Abstimmung mit
dem eingeschalteten Sachverständigen sind die Putze vollumfänglich zu entfernen und neu
aufzutragen – als Voraussetzung jeglicher weiteren Nutzung.
Aufgrund der hohen terminlichen Auswirkung dieser Sanierungsarbeiten (mehrere Monate)
schlägt die Verwaltung vor, diese Arbeiten sofort zu veranlassen.
Geschieht dies nicht, wird die Fertigstellung des Gesamtvorhabens um den gleichen Zeitraum
nach hinten um mehrere Monate verschoben und die bisherige Terminplanung kippt.
Die Asbestsanierung erzeugt Kosten i.H.v. rd. 1,6 Mio. EUR.
2. Im Untergeschoss befinden sich in weiten Teilen die musealen technischen Anlagen und
Einrichtungen – zum großen Teil mit erheblicher Dimensionierung. Die Planer zeigen an, dass
diese Anlagen in ihrer Verortung und schieren Größe in den verwinkelten Gängen und Räumen ein
fachgerechtes, z.T. millimetergenaues genaues (meist digitales) Aufmaß der Räumlichkeiten
unmöglich macht.
Damit ist die weitere Planung der Technischen Gebäudeausrüstung in hohem Maße gefährdet!
Die völlig überalterte Technik ist abgängig und behindert die Aufmaß-Nehmung!
Soll die Entwurfsplanung lückenlos und mit professionellem Anspruch erfolgen, muss unverzüglich
die Freimachung des Untergeschosses erfolgen.
Dies erzeugt Kosten i.H.v. rd. 100 TEUR.
3. Mit beiden notwendigen Vorbereitungsarbeiten ist zwingend bereits die Baustelleneinrichtung
durchzuführen. Ohne Flächenkonzeption und -vorhaltung für die logistische Entsorgungs- und
Abtransportleistungen sind die Vorbereitungsarbeiten nicht möglich und eine störungsfreie
Durchführung nicht denkbar.
Die Baustelleneinrichtung erzeugt Kosten i.H.v. rd. 75 TEUR.
Vorlage E 26/0090/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.08.2017
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Des Weiteren tragen folgende vorbereitende Maßnahmen zur Minimierung von Terminrisiken bei:
4. Eine weitere Nutzung des Lenné-Pavillon wird ausgeschlossen. Es handelt sich weder um
denkmalgeschützte, noch um „wertvolle“ Bausubstanz. Mit Verlust des Bestandsschutzes ist die
Möglichkeit einer Wiederverwendung anderen Ortes annähernd auszuschließen.
Das zukünftige Konzept sieht eine Außenterrasse mit direktem Bezug zum umliegenden Park vor –
gemäß der historischen Vorlage.
Die Fläche wird aufgrund vorliegender Zwänge auf engstem Raume dringend als Logistikfläche zur
Baustelleneinrichtung benötigt. Ein vorgezogener „kontrollierter“ Abbruch macht dies erst möglich
und vermindert Terminrisiken.
Der Abbruch erzeugt Kosten i.H.v. rd. 30 TEUR.
5. Im Entrée-Bereich wurden Wandmalereien entdeckt und festgestellt, dass die Säulen untere dicken
Anstrichen aus Marmor sind. Auflage des Denkmalschutzes und des LVR ist die fachgerechte
Sanierung dieser Originalteile.
Diese Sanierung erzeugt Kosten i.H.v. rd. 65 TEUR.
Es ist sinnvoll diese Sanierungsarbeiten der allgemeinen Betriebshektik und den Risiken der
späteren Bauabwicklung zu entziehen und als weitere Maßnahme zur Verminderung von
Terminrisiken vorzuziehen, zumal solche Arbeiten an historischer Substanz im Zeitablauf schwierig
einzuschätzen sind.
Der Dringlichkeitsbeschluss war erforderlich, weil die aufgezeigten Maßnahmen die vorliegende
Gefährdung der Planungen im technischen Bereich aufhebt und z.T. das Vorlegen der
Entwurfsplanung erst möglich macht. Zusätzlich sind diese Maßnahmen Voraussetzung für eine
erhebliche Reduzierung von Terminrisiken und beziehen sich vollumfänglich auf Leistungen, die
unabhängig von jeglichen Nutzung ohnehin z.T. zwingend oder sinnvollerweise durchzuführen sind.
Die dafür notwendigen Finanzmittel können vorerst aus dem zur Verfügung stehenden Projektbudget
abgedeckt werden. Es ist vorgesehen, die Entwurfsplanung einschl. Kostenberechnung dem Rat im
Oktober/ November 2017 vorzulegen.
Anlage/n:
Anlage 1:
Dringlichkeitsentscheidung vom 17.07.2017
Vorlage E 26/0090/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.08.2017
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