Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
268004.pdf
Größe
151 kB
Erstellt
25.08.17, 12:00
Aktualisiert
17.01.18, 10:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 45/0403/WP17-1
öffentlich
25.08.2017
FB 45/400
Programm "Gute Schule 2020" Berichterstattung
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
07.09.2017
20.09.2017
Schulausschuss
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
2. Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die vorgeschlagene inhaltliche
Erweiterung der Prioritätenliste zum Punkt “Präsentationstechnik in Unterrichtsräumen“
durch die Möglichkeit hierbei auch mobile Endgeräte im Rahmen der Medienkonzepte zu
beschaffen, zu beschließen.
3. Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zu Kenntnis
und
beschließt
die
vorgeschlagene
Erweiterung
der
Prioritätenliste
zum
Punkt
“Präsentationstechnik in Unterrichtsräumen“ durch die Möglichkeit hierbei auch mobile
Endgeräte im Rahmen der Medienkonzepte zu beschaffen.
Vorlage FB 45/0403/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.12.2017
Seite: 1/8
Finanzielle Auswirkungen
Derzeit ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
JA
NEIN
X
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 45/0403/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.12.2017
Seite: 2/8
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Die Veränderung im Vergleich zur Ursprungsvorlage ergibt sich daraus, dass die in Absatz 4.3
zunächst dargestellte eventuelle Verwendung von Mitteln des Programms 'Gute Schule' für
die Außensanierung des Einhard-Gymansisums nach Abstimmung mit dem Gebäudemanagement
nicht erforderlich ist.
Der Schulausschuss hat sich in seiner Sitzung am 27.04.2017 mit dem von der Verwaltung
erarbeiteten Vorschlag zur laufenden Berichterstattung der Projekte und Maßnahmen des Programms
„Gute Schule 2020“ einverstanden erklärt (Vorlage FB 45/0346/WP17).
Hierzu wurden angesichts der zeitlich ambitionierten Projektlaufzeit und der Komplexität der
anstehenden Projekte mit zahlreichen Schnittstellen drei Arbeitsgruppen: Sub AG Finanzen, Sub AG
Digitalisierung und Sub AG Bau, gebildet, um im Sinne einer systematischen und kontinuierlichen
Beteiligung die Politik informieren zu können.
Über den Fortgang des Programms soll im Anschluss an die Vorstellung der Ergebnisse der
bisherigen Arbeitsgruppensitzungen nach folgendem Berichtsraster informiert werden:
Aktualisierte Prioritätenliste
Inhaltliche Veränderungen
Kostenabweichungen
Stand der Mittelabrufe insgesamt
Die Ergebnisse der bisherigen Arbeitsgruppensitzungen Sub AG Finanzen und Sub AG Digitalisierung
werden im Folgenden vorgestellt.
2. Ergebnisse aus der Sub AG Finanzen
Im Rahmen der Gespräche zur Durchführungsplanung zwischen FB 20, E 26, FB 11/400 und FB 45
bezüglich der finanziellen Abwicklung des Programms ist die Sub AG Finanzen nach Erläuterung der
möglicherweise auftretenden Problemstellungen zu den folgenden Ergebnissen im operativen Bereich
gekommen:
2.1 Mittelabruf
Aufgrund der Tatsache, dass es sich um kein Förderprogramm, sondern um einen
Förderkredit handelt, ist FB 20 sowohl für das Antragsverfahren als auch für die
Abstimmungen mit der NRW.Bank über das Gesamtkonzept, in enger Abstimmung mit FB 45,
in der Federführung. Da die jährlichen Mittelabrufe bei der NRW Bank letztlich vier
Einzelbudgets mit einer jeweils individuellen Frist für die Erstellung der
Verwendungsnachweisung von 30 Monaten bilden, beginnend mit dem Tag des Mittelabrufes,
wird die Zuordnung der Einzelmaßnahmen zu den einzelnen Mittelabrufen von der
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Ausdruck vom: 20.12.2017
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Fachabteilung des Bedarfsträgers, also vonseiten FB 45 vorgenommen. Die Mittelabrufe
werden nach vorheriger Abstimmung seitens FB 20 Ende des Jahres vorgenommen.
2.2 Verwendungsnachweis
Die rein formale Erstellung des Verwendungsnachweises erfolgt zentral durch FB 20,
wohingegen die dazu notwendigen Informationen von den Auftrag gebenden Stellen
zuzuliefern und dort zwecks möglicher Prüfungen vorzuhalten sind.
In diesem Zusammenhang, sowie im Hinblick auf ein übergreifendes Controlling, wurde sich
mit E 26 darauf verständigt, dass die jeweils in den Einzelmaßnahmen vorgemerkten (Obligo)
bzw. verausgabten Mittel monatlich in einem Bericht sowohl dem FB 45 als auch dem FB 14
mitgeteilt werden.
2.3 Haushaltsbezug
Die haushalterische Abwicklung des Gesamtprojektes „Gute Schule 2020“ und damit
verbundene Einzelvorhaben sind zunächst einmal losgelöst vom Förderprogramm zu
betrachten. Hier gilt es die entsprechenden jährlichen Haushaltsermächtigungen aufeinander
abzustimmen, Übertragungen und Deckungen zu gewährleisten und letztendlich eine
sinnhafte Kombination mit vorhandenen kommunalen Mitteln zur maximalen Ausschöpfung
der Fördermittel zu gewährleisten. Die Projektmittel stellen auf der Ertragsseite „lediglich“ eine
Position dar, die von FB 20 auf Basis der von der Projektleitung erarbeiteten Grundlagen
bewirtschaftet wird. Zudem ist festzuhalten, dass sich der Bereich der Digitalisierung durch ein
übergeordnetes schulformübergreifendes PSP- Element als möglichst flexibel gestaltet. Da
kein originärer Maßnahmenbezug im Haushalt dargestellt wird, wird die Problematik der
Mittelüberschreitungen und Deckungen damit reduziert. Ferner sind Verschiebungen der Mittel
von investiv nach konsumtiv und umgekehrt auch im laufenden Haushaltsjahr unter
Beachtung der Grenzen der außerplanmäßigen / überplanmäßigen Mittelbereitstellung
möglich. Auch für Aufwendungen dürfen Kredite aufgenommen werden, sodass in jedem Fall
konsumtive Deckung vorhanden ist.
2.4 Monitoring
Die einzelnen Maßnahmen, insbesondere Baumaßnahmen, werden wie alle Bauprojekte
begleitet und überwacht. Für den baufachlichen Teil und die damit verbundenen einzelnen
Projektbudgets zeichnet sich E 26 verantwortlich. Gleichzeitig wird die Maßnahme eng durch
die Projektleitung des FB 45 in der Rolle des schulfachlichen Bedarfsträgers und damit der
Haushalt/Produktverantwortung betreut.
Über die vier Einzelbudgets (für Mittelabrufe) - Gesamtbetrag über 20,69 Mio. € - ist ein
ganzheitliches Monitoring erforderlich. Hierzu gehört neben der Fragestellung, wann und in
welcher Höhe welche Abrufe sinnhaft erfolgen, auch, wie durch eine Kombination von
Fördermitteln und städtischen Mitteln möglichen zeitkritischen oder förderkritischen Faktoren
begegnet werden kann.
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Ausdruck vom: 20.12.2017
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2.5 Sonstige Abwicklung
In den Bereichen “Bau“ und “Digitalisierung“ kann es aus bautechnischen,
schulorganisatorischen, kostentechnischen oder logistischen Gründen zu Umplanungen,
Neufestlegungen in der Prioritätenliste oder auch zur Aufnahme neuer bzw. Streichung
vorgesehener Vorhaben kommen. Zugleich ist in der praktischen Abwicklung auf
Synergieeffekte zwischen den beiden Strängen zu achten. Aufgrund der Art der Etatisierung
der Mittel ist eine große Flexibilität im Rahmen der Deckungsfähigkeit erzielt worden.
Dennoch sind evidente Veränderungen (z.B. Wegfall/Kürzung von Maßnahmen) mit dem
Ausschuss abzustimmen. Im Bereich der “Digitalisierung“ handelt es sich zunächst um einen
Pauschalansatz, so dass hier nicht jede einzelne Maßnahme separat abgebildet werden kann.
3. Ergebnisse aus der SuB AG Digitalisierung
Bezüglich der Digitalisierung konnten mit Beteiligung von FB11/400, FB45/400 Medienzentrum, E26,
RPA und regio iT für die beiden Aufgabenbereiche “Ausbau der Netzinfrastruktur“ und
“Präsentationstechnik“ die Abläufe für die durchzuführenden Arbeiten in den wesentlichen
Kernpunkten festgelegt werden.
3.1 Präsentationstechnik
Die Beratung der Schulen zur Ausstattung mit Präsentationstechnik erfolgt durch das
Kompetenzteam des Medienzentrums auf der Basis der schulischen Medienkonzepte, für
deren Erstellung ebenfalls eine Unterstützung vom Medienzentrum angeboten wird. Nach
technischer und pädagogischer Beratung und Planung wird eine Geräteempfehlung anhand
einer vom Medienzentrum erstellten Geräteliste abgegeben. Die Geräteliste ermöglicht eine
standardisierte, hochwertige Technikausstattung. Die Auftragsvergaben für die Beschaffung
der Geräte erfolgen über FB 11/400 an die regio iT und die dazugehörenden Verkabelungsund Anschlussarbeiten über E 26
3.2 Ausbau der Netzinfrastruktur
Mit den Arbeiten für den Breitbandausbau wurde begonnen. Der Zeitplan sieht eine
Fertigstellung der Glasfaseranbindung der Schulgebäude bis zum Jahresende vor.
Mit dem Ausbau der LAN/WLAN Infrastrukturen wird in den Gymnasien und Gesamtschulen
begonnen. Dann folgen die Real-, Haupt- und Förderschulen. Die Grundschulen bilden den
Abschluss.
Die Auftragsvergaben für die Beschaffung der Technikkomponenten und Dienstleistungen wie
z.B. das Ausleuchten der Schulgebäude erfolgen über FB 11/400 an die regio iT. Die
Verkabelungsarbeiten werden über E 26 beauftragt.
Die Buchung dieser Geschäftsvorfälle erfolgt nach vorheriger Bestätigung von FB 11/400 bzw. E 26
durch FB 45/400.
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Ausdruck vom: 20.12.2017
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Zur Optimierung der Prozesse wurden das Rhein-Maas-Gymnasium für den Bereich Netzinfrastruktur,
die KGS Feldstraße und das Kaiser-Karls-Gymnasium für den Bereich Präsentationstechnik als
Pilotschulen festgelegt.
4. Berichtsraster
4. 1 Aktualisierte Prioritätenliste
Maßnahme
Planung
Umsetzung
Sachstand
Baumaßnahmen
WC-Anlagen
2017
2017 - 2020
Planungsphase
Innenmodernisierung
2017
2017 - 2020
Planungsphase
Modernisierung naturwissenschaftlicher
2017
2017 - 2020
Planungsphase
2017/2018
ab 2018
Fachräume
Neubau KGS Bildchen
Flächennutzungskonzept ist erarbeitet und
wird in der Sitzung vorgestellt.
Neu- und Umbau GGS Montessori Schule
2017/2018
ab 2018
Eilendorf
Der SchA hat in seiner Sitzung
am 13.07.2017 das Raumprogramm zur
Kenntnis genommen und die
Verwaltung beauftragt das Planungskonzept
bis zur Planungstiefe HOIA3 zu entwickeln.
OGS Ausbau
2017
ab 2017
2017
2017 - 2018
KGS Hanbruch
Der SchA hat in seiner Sitzung
am 13.07.2017 den Ausführungsbeschluss
gefasst.
Digitale Infrastruktur-Maßnahmen
Breitbandausbau
2017
laufend, Projekt
Mit der Umsetzung wurde begonnen.
LAN Ausbau
2017
ab 2017
Die Umsetzung beginnt im Herbst.
WLAN Ausbau
2017
ab 2017
Das Rhein-Maas-Gymnasium wurde als
Pilotschule benannt.
Präsentationstechnik
2017
ab 2017
Die KGS Feldstraße und das
Kaiser-Karls-Gymnasium wurden als
Pilotschulen benannt.
Desktop- Virtualisierung
2017
laufend
Beratungsleistungen
2017
laufend, Projekt
4.2 Inhaltliche Veränderungen
Im Bereich der Digitalisierungsmaßnahmen sind Änderungen bei der Umsetzung der
Maßnahmen „Präsentationstechnik in den Unterrichtsräumen“ vorgesehen. Dies betrifft
zunächst die Festlegung der Höhe der Förderung der einzelnen Schulen.
Auf der Grundlage der vorgelegten Medienkonzepte wird empfohlen, den Schulen eine
Fördersumme in Höhe von 9.000,00 € pro Zug zu gewähren. Auf den Vermerk in der Anlage
wird verwiesen.
Vorlage FB 45/0403/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.12.2017
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Angesichts der bisher von den Schulen vorgelegten Medienkonzepte und den hierbei
geführten Beratungsgesprächen zeichnet sich eine Präferenz für den Einsatz von mobilen
Endgeräten in Form von Tablets ab.
Dafür sprechen vielerlei Gründe:
sie ermöglichen den Einsatz digitaler Schulbücher, die mobil und langfristig genutzt
werden können
sie ermöglichen eine Binnendifferenzierung des Unterrichts - individualisiertes Lernen
sie können mehrere Geräte ersetzen
sie motivieren SuS, Neues zu lernen
sie sind im jeweiligen Fachunterricht vielfältig einsetzbar; bspw. zur Analyse von
Bewegungsabläufen im Sportunterricht
sie ermöglichen Messungen über eingebaute, angeschlossene oder ferngesteuerte
Sensoren in den MINT-Fächern
sie bieten Videoconferencing im Fremdsprachenunterricht
sie ermöglichen die Zusammenarbeit in Gruppen
sie können Unterrichtsvorhaben direkt umsetzen, weil sie sofort einsatzbereit sind
(kein "Hoch- und Runterfahren", so lohnt sich auch ein Einsatz in kurzen
Unterrichtsphasen)
sie verfügen über ein geringes Gewicht und sind somit mobil und vielfältig einsetzbar
sie sparen Kopierkosten
Es soll möglich sein, für die Schulen mit einem entsprechenden Medienkonzept, im Rahmen
der zur Verfügung stehenden Mittel, für Investitionen in die Präsentationstechnik auch die
Anschaffung mobiler Endgeräte vorzusehen, wobei die Anzahl der Komponenten, die im
Rahmen der im kommunalen Medienentwicklungsplan vorgesehenen Relation nicht
übersteigen darf und insofern auch keine höheren Supportkosten bedingen. In der Folge sind
dann auszutauschende, vorhandene PC’s nicht zu ersetzen. Darüber hinaus sind die
konzeptionellen Aussagen der kommunalen Medienentwicklungsplanung und ggfs. die
bisherigen Ausstattungsintervalle zu berücksichtigen.
4.3 Kostenabweichungen
Direkte Abweichungen von den Kostenkalkulationen der beschlossenen Prioritätenliste
ergeben sich derzeit nicht.
4.4 Stand Ausgaben für die Mittelabrufe insgesamt
Aufgrund der Meldungen des E 26 zu anstehenden Planungen, bereits in der Planung
befindlicher und begonnener Baumaßnahmen, sowie den von FB 45/400 abzuwickelnden
Maßnahmen “Präsentationstechnik“ und “Ausbau Netzinfrastruktur“ ergibt sich folgender
Sachstand:
Vorlage FB 45/0403/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.12.2017
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Maßnahme
Schule
Freigabe
Obligo
Art der Ausgabe
Kosten
FB 20
Baumaßnahmen
Ersatzbau
KGS Bildchen
28.877,73 €73Planungskosten
Umbau
Mont.GS Eilendorf
15.152,27 €€7Honorarkosten
27
Digitalisierungsmaßn.
Ausleuchten (WLAN)
Rhein-Maas-Gymn.
23.06.17
2.856,00 €00Dienstleistung regio iT
Ausleuchten (WLAN)
KGS Feldstraße
23.06.17
1.428,00 €00Dienstleistung regio iT
Ausleuchten (WLAN)
HHG/AFG
30.06.17
5.712,00 €00Dienstleistung regio iT
Ausleuchten (WLAN)
GeS Brand
30.06.17
2.856,00 €00Dienstleistung regio iT
Ausleuchten (WLAN)
Maria-Mont.- GeS
30.06.17
2.856,00 €00Dienstleistung regio iT
Ausleuchten (WLAN)
4. Aachener GeS
30.06.17
2.856,00 €00Dienstleistung regio iT
Ausleuchten (WLAN)
Einhard Gymn.
30.06.17
2.856,00 €00Dienstleistung regio iT
Ausleuchten (WLAN)
Geschw.-Scholl-G.
30.06.17
2.856,00 €00Dienstleistung regio iT
Ausleuchten (WLAN)
Inda- Gymn.
30.06.17
2.856,00 €00Dienstleistung regio iT
Ausleuchten (WLAN)
KKG
30.06.17
2.856,00 €00Dienstleistung regio iT
Ausleuchten (WLAN)
St. Leonhard Gymn.
30.06.17
2.856,00 €00Dienstleistung regio iT
Besch. Accesspoints
St. Leonhard Gymn.
23.06.17
366,52 €52Kauf
Besch. Switch+Ports
GGS Brühlstraße
13.07.17
1.190,52 €52Kauf
Besch. Switch+Ports
GGS Gut Kullen
beantragt
1.190,52 €52Kauf
Breitbandausbau/
33 Schulen
beantragt
366,52 € €
31.756,595 €93Dienstleistung regio iT
Inhouseverkabelung
5.
Anmerkungen der Verwaltung
Die für zusätzliche anfallende Aufgaben
Koordination der Arbeits- und Lenkungsgruppen Sitzungen
Haushalterische Abwicklung
Begleitung der digitalen Infrastrukturmaßnahmen
genehmigte befristete Einrichtung von 1,5 Stellen bei FB 45/400 befinden sich derzeit noch im
Besetzungsverfahren. Die zu erfüllenden Aufgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung der
beschlossenen Maßnahmen zeigen gleichwohl, dass diese Stellen zwingend erforderlich sind.
Anlage/n:
Vermerk: Festlegung der Höhe der Fördersumme für die einzelnen Schulen “Präsentationstechnik in
Unterrichtsräumen“
Vorlage FB 45/0403/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.12.2017
Seite: 8/8
OBM
FB 45/400
07.08.2017
Vermerk: Festlegung der Höhe der Fördersumme für die einzelnen Schulen
“Präsentationstechnik in Unterrichtsräumen“
Präsentationstechnik in den Unterrichtsräumen
Die Unterrichtsräume sollen mit digitaler Präsentationstechnik ausgestattet werden, um in allen
Unterrichtsfächern den Einsatz moderner Medientechnik zu gewährleisten und so die Medienkompetenz
zu fördern.
Hierzu hat der Rat in seiner Sitzung am 21.12.2016 im Rahmen der Festlegung der Prioritätenliste
„Gute Schule 2020“ beschlossen, 2.000.000,- € von der Gesamtfördersumme für die Ausstattung mit
digitaler Präsentationstechnik den Schulen zur Verfügung zu stellen.
Neben Standard–Deckenbeamern können auch interaktive Systeme mit den entsprechenden Boards
eingesetzt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass regelmäßig zusätzliche Kosten für die
Verkabelungen anfallen.
Nach Rücksprache des FB 20 mit der NRW.Bank sind neben Beamersystemen oder
Dokumentenkameras auch sogenannte Medienwagen mit Laptop- oder Tabletsätzen (ca. 15 Geräte
plus entsprechender Software und evt. Access-points) als Sachgesamtheit als Festwerte oder als
Investitionsgüter (über 410 €) förderfähig.
Die Aufteilung der Fördersumme ist wie folgt vorgesehen:
Für alle Schulformen werden die jeweiligen Zügigkeiten bzw. in der SII der weiterführenden Schulen
pauschalierte Festlegungen aufgrund der angebotenen Kurse in der Oberstufe, zugrunde gelegt.
Aktuell 78 Züge in GS und FöS, 72 Züge in der SI und ca. 50 „Züge“ in der SII ergeben 200
Züge.
Aufgrund der nachfolgend aufgeführten inhaltlichen Anmerkungen des Medienzentrums ist nicht
vorgesehen zwischen den Schulformen zu differenzieren, insbesondere die Grundschulen mit
einem geringeren Förderbetrag auszustatten.
• Medienbildung muss bereits im Vorschul- und Grundschulalter ansetzen: Es zeigen
sich klare Zusammenhänge bei Lese-Rechtschreibschwäche,
Aufmerksamkeitsschwäche, Aggressivität sowie Schlafstörungen und einer fehlenden
Kompetenz im Umgang mit digitalen Medien.
• Der Medienpass NRW, die Initiative des Landes, um Medienbildung im Unterricht zu
verankern, setzt bereits im Vorschul- und Grundschulalter an. Der Medienpass
wird bald für die Schulen zu einem Pflicht-Instrument der Medienbildung.
• In den Grundschulen greifen nur wenige Lehrkräfte auf einen Unterrichtsraum zurück
(es gibt kaum Fachräume), Medientechnik aus dem Bereich Präsentation kann also
insbesondere bei dieser Schulform intensiv genutzt werden.
• Grundschulen haben eine größere Heterogenität in der Schülerschaft als
weiterführende Schulen, welcher sie gerecht werden müssen.
• Grundschulen müssen ebenfalls die Möglichkeit erhalten, sich entsprechend ihrer
Medienkonzepte ausstatten zu können. Die Fördermittel aus "Gute Schule 2020"
können zumindest für die nächste Ausstattungsrunde Grundschulen bzw. Lehrkräfte
dieser Schulen motivieren, die Medienbildung fest in den Unterricht zu integrieren und
so eine größere Ausgeglichenheit unter den Schulformen herbeizuführen.
• In Grundschulen gibt es in der Regel keine Informatiklehrer bzw. Fachkräfte aus dem
Bereich Medienbildung, insofern müssen sich die Kollegien oftmals mit dem
Medienthema "fachfremd" auseinander setzen.
• Der Schulträger ist gefordert, auf der einen Seite über das Medienzentrum den
Grundschulen einen medienpädagogischen Support zu geben und auf der andern Seite
auch die Schulen gemäß §79 Schulgesetz NRW eine am allgemeinen Stand der
Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu
stellen. Dabei unterscheidet §79 nicht zwischen den Schulformen.
Davon ausgehend wird vorgeschlagen, 9.000,00 € pro Zug als Fördersumme festzulegen. Natürlich nur
auf der Grundlage entsprechender Medienkonzepte.
Das ergibt dann folgende Summen:
Grund- und Förderschule
78 Züge
Sekundarstufe I
72 Züge
Sekundarstufe II
50 Züge
Gesamtsumme:
702.000,00 €
648.000,00 €
450.000,00 €
1.800.000,00 €
Die Restsumme von 200.000,00 € soll für die Beschaffung von 5 Tabletkoffern für je ca. 15.000 € für
das Medienzentrum verwendet werden. Die Tabletkoffer sollen ausschließlich den Schulen der Stadt
Aachen leihweise zur Verfügung gestellt werden.
Ob und unter welchen Bedingungen Grundschulen im Rahmen des Programms “Gute Schule 2020“' die
Möglichkeit eingeräumt wird, Tabletsätze zu beschaffen, ist mit Blick auf den Kommunalen
Medienentwicklungsplan, die üblichen Ausstattungsintervalle und die Supportkosten noch
verwaltungsintern zu klären.
Der verbleibende Restbetrag in Höhe von rd. 125.000 € soll zunächst zurückgehalten werden, falls eine
Korrektur der Fördersumme notwendig wird, z.B. da derzeit noch unklar ist, in welcher Höhe Kosten für
„Ergänzungsarbeiten“ (Boden-, Decken- und Wandarbeiten) bei den Installationen anfallen.
Im Auftrag
gez.
Karl-Josef Mathar