Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
267365.pdf
Größe
630 kB
Erstellt
21.08.17, 12:00
Aktualisiert
05.09.17, 19:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0759/WP17
öffentlich
21.08.2017
AVV
Tarifliche Angelegenheiten (AVV-Beirat)
NRW-Tarif
1. Anpassung NRW-Tarif ab 01.01.2018
2. Tarifliche Maßnahmen NRW-Tarif
3. Sachstandsbericht EinfachWeiterTicket (EWT)
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
14.09.2017
Mobilitätsausschuss
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
1. Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt den Anpassungen des NRW-Tarifs zum
01.01.2018 in dem dargelegten Umfang zu.
2. Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zur den tariflichen
Maßnahmen zur Kenntnis.
3. Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zum Sachstandsbericht des
EinfachWeiterTickets (EWT) zur Kenntnis.
Vorlage FB 61/0759/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.08.2017
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Tarifliche Angelegenheiten
NRW-Tarif
1. Anpassung NRW-Tarif ab 01.01.2018
Nach intensiver Beratung in den Landesgremien hat der Landesarbeitskreis „Nahverkehr NRW“ in
seiner Sitzung am 29.06.2017 beschlossen, den lokalen Gremien eine Tarifanpassung des NRWTarifs in Höhe von durchschnittlich 2,4 % zur Beratung vorzuschlagen. Im Einzelnen sind die
Tarifmaßnahmen in NRW zum 01.01.2018 und deren finanzielle Auswirkungen in der Anlage 1
aufgeführt.
Die Verkehrsunternehmen im AVV haben dem Tarifänderungsvorschlag zwischenzeitlich
einvernehmlich zugestimmt. Zur Weiterentwicklung des NRW-Tarifs im dargestellten Umfang ist eine
Zustimmung aller 8 Kooperationsräume sowie der erlösverantwortlichen Partner erforderlich.
Neben den preislichen Anpassungen des NRW-Tarifes werden regelmäßig auch die NRWTarifbestimmungen und die Beförderungsbedingungen fortgeschrieben. Die dem Kompetenzcenter
Marketing NRW (KCM) angezeigten, redaktionellen Änderungen der Tarifbestimmungen betreffen im
Wesentlichen die nachfolgend aufgeführten Punkte.
Ziffer 2.1
Gegenüber dem aktuellen Stand zum 01.01.2018 ergeben sich kleinere Änderungen aufgrund des
Pilotprojektes zur Preiskurve NRW. Die Fahrpreisbildung erfolgt demnach auf Basis der zwischen
zwei Gemeinden festgelegten tariflichen Entfernung und beinhaltet zudem die Komponenten ÖSPVAnteil sowie SPNV-Anteil.
Anhang 5
Aufgrund der tariflichen Integration von Heerlen, Landgraaf und Kerkrade bedarf es einer Anpassung
und Ergänzung des Anhangs.
Hinsichtlich der Beförderungsbedingungen wurden dem KCM keine Änderungswünsche angezeigt
2. Tarifliche Maßnahmen NRW-Tarif
Pfingstferien 2018
Der LAK Nahverkehr NRW hat mit Beschluss 20/2017 in der Sitzung vom 29.06.2017 beschlossen,
dass für die im Jahr 2018 stattfindenden Pfingstferien ein separates Tarifprodukt zum Preis von 18,00
€ durch die Verkehrsunternehmen in NRW vertrieblich angeboten wird.
Vorlage FB 61/0759/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.08.2017
Seite: 2/3
Wegfall der 9.00 Uhr-Restriktion in den Sommerferien 2018
In einem Pilotversuch soll das SchönerTagTicket NRW in den Sommerferien 2018 werktags bereits
vor 9.00 Uhr gelten. Für den Pilotzeitraum wird eine Erfolgsbewertung anhand eines Vergleichs der
Verkaufszahlen mit dem korrespondierenden Vorjahreszeitraum vorgenommen. Der LAK Nahverkehr
NRW hat mit Beschluss 21/2017 in der Sitzung vom 29.06.2017 die Aufhebung der 9.00 UhrRestriktion für die Sommerferien 2018 für das SchönerTagTicket NRW Single und 5 Personen als
Pilotversuch empfohlen.
Integration von Heerlen, Landgraaf und Kerkrade in den NRW-Tarif
Durch die Verbundgesellschaft und Arriva wurde die Integration von Heerlen, Landgraaf und Kerkrade
in den NRW-Tarif zum Tarifwechsel 2017/2018 initiiert. Der LAK Nahverkehr NRW hat mit dem LAKBeschluss 22/2017 in der Sitzung vom 29.06.2017 beschlossen, die Integration der niederländischen
Gemeinden Heerlen, Landgraaf und Kerkrade in den NRW-Tarif für Relations- und
PauschalpreisTickets zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017 umzusetzen. Damit können diese
Gemeinden vollumfänglich sowohl in den Vertrieb von Relations- als auch PauschalpreisTickets des
NRW-Tarifs integriert werden. Davon ausgenommen ist das SemesterTicket NRW.
3. Sachstandsbericht EinfachWeiterTicket (EWT)
Zum 01.01.2017 wurde die NRW-Tarifpalette um das EinfachWeiterTicket (EWT) erweitert. Besitzer
von Zeitfahrausweisen (z. B. Wochenticket, Jobticket etc.) oder verbundweiten KombiTickets des
AVV, VRS oder VRR können durch Zukauf des EinfachWeiterTickets den Geltungsbereich einmalig
für eine Anschlussfahrt für die Dauer von 4 Stunden ausweiten.
Das Kompetenzcenter Marketing NRW (KCM) hat, in Abstimmung mit den Verbünden und
Verkehrsunternehmen in NRW, durch die Ingenieurgruppe IVV eine Auswertung zum Vertrieb des
EinfachWeiterTickets (EWT) nach den ersten drei Verkaufsmonaten erarbeiten lassen. Nach ersten
Erkenntnissen der vorliegenden Daten hat sich das EWT nach seiner Markteinführung zum 01.01.17
erfolgreich am Markt entwickelt, wonach bereits für das erste Jahr Verkäufe von ca. 1,2 Mio. Tickets
bei einer Einnahme von ca. 7,6 Mio. € prognostiziert werden (Jahreswert bereinigt um
Einführungseffekte).
Somit hätte das EWT durch seine Einfachheit einen wichtigen Beitrag zur Erschließung von
vorhandenen ÖV-Nachfragepotenzialen geleistet, die korrespondierenden Tarifprodukte nicht
kannibalisiert und zudem zusätzliche Einnahmen für den NRW-Nahverkehr generiert. Die
prognostizierten Ergebnisse liegen somit über den bei Konzeptionierung des Tarifproduktes
kalkulierten Erwartungen.
Anlage/n:
Anlage 1 zu Anpassung NRW-Tarif ab 01.01.2018
Vorlage FB 61/0759/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.08.2017
Seite: 3/3
Anlage 1 zu Anpassung NRW-Tarif ab 01.01.2018
AVV-Beirat der Stadt Aachen 14.09.2017
Anlage 1 zu Anpassung NRW-Tarif ab 01.01.2018
AVV-Beirat der Stadt Aachen 14.09.2017