Daten
Kommune
Aachen
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267774.pdf
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677 kB
Erstellt
22.08.17, 12:00
Aktualisiert
29.09.17, 11:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Gebäudemanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
E 26/0091/WP17
öffentlich
22.08.2017
E 26/00
Gesamtkonzept Verwaltungsstandorte - Realisierung der
Erweiterungsbauten Lagerhausstraße;
Anträge zur Tagesordnung der Fraktionen CDU, SPD, GRÜNE, DIE
LINKE, Freie Demokraten, PIRATEN vom 10.07.2017 zur Sitzung
des Planungsausschusses am 07.09.2017 und des Personal- und
Verwaltungsausschusses am 13.09.2017
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
07.09.2017
13.09.2017
Planungsausschuss
Personal- und Verwaltungsausschuss
Entscheidung
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag für den Planungsausschuss:
-
Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und fällt vorbehaltlich der Beschlussfassung des Personal- und Verwaltungsausschusses am
13.09.2017 zum Gesamtkonzept der Unterbringung der Verwaltung - den
Grundsatzbeschluss, die Vorbereitungen und Planungen für die Erweiterungsbauten des
Verwaltungsgebäudes Lagerhausstraße bis zur Entwurfsplanung (= Lph 3 HOAI) und Vorlage
Kostenberechnung in der Vorgehensvariante 2 (moderierte Bedarfsklärung und
nachfolgender Architekten-Wettbewerb) voranzutreiben.
-
Der Planungsausschuss empfiehlt für die ersten vorbereitenden Maßnahmen und
Untersuchungen Mittel i.H.v. 450 TEUR außerplanmäßig schnellstmöglich zur Verfügung zu
stellen und weitere Mittel zur Erstellung der Vorentwurfsplanung (einschl. Kostenberechnung)
im Entwurf des Haushaltsplans 2018 aufzunehmen.
-
Der Planungsausschuss nimmt den Hinweis zur Kenntnis, dass für Bauteil B („L-Riegel“ über
Haupteingang Lagerhausstraße) der Bebauungsplan geändert werden muss und empfiehlt,
die Verwaltung zu beauftragen, dies unverzüglich zu veranlassen.
Beschlussvorschlag für den Personal- und Verwaltungsausschuss:
-
Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Vorlage E 26/0091/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.09.2017
Seite: 1/8
Erläuterungen:
Anträge zur Tagesordnung der Fraktionen CDU, SPD, GRÜNE, DIE LINKE, Freie Demokraten,
PIRATEN vom 10.07.2017:
„Die Verwaltung wird gebeten, zu dem Tagesordnungspunkt vorzutragen, wie eine zeitnahe
Realisierung der Erweiterungsbauten Lagerhausstraße auf Basis des im Planungsausschuss am
22.06.2017 vorgestellten Konzeptes erfolgen kann. Ein Beschlussvorschlag zur Umsetzung wird
erwartet.“
Vorbemerkungen
Mit Vorlage vom 01.09.2016 wurde dem Personal- und Verwaltungsausschuss zur Lösung der
fehlenden Raumkapazitäten in Verwaltungsgebäuden die Anmietung einer Immobilie (…)
vorgeschlagen.
Diesem Vorschlag der Verwaltung wurde nicht gefolgt, sondern nachfolgender Beschluss gefasst:
„Der Personal- und Verwaltungsausschuss beauftragt die Verwaltung ein Raumkonzept für die
Verwaltungsgebäude der Stadt Aachen zu erstellen, das die aktuellen Kapazitäts- und
Infrastrukturprobleme berücksichtigt. Dabei ist die Errichtung eines Neubaus in Abgrenzung zu neuen
Anmietungen zu prüfen (…).
Das Konzept wird dem Personal- und Verwaltungsausschuss zur Beratung vorgelegt, bevor weitere
Schritte eingeleitet werden.“
Zwischenzeitlich wurde das Gesamtkonzept erarbeitet und wird dem Personal- und
Verwaltungsausschuss am 13.09.2017 zur Beschlussfassung vorgelegt und beraten.
Die Betrachtungsschwerpunkte des Gesamtkonzeptes sind:
1. Schaffung von Ersatzflächen für die Standorte Adalbertsteinweg und
Reumontstraße bei gleichzeitig angestrebter Konzentration von Standorten.
2. Alternativen zur Behebung der weiteren, aktuellen räumlichen Engpässe in den
übrigen großen Verwaltungsgebäuden.
Unter dem Aspekt die Verwaltung an wenigen Standorten zu konzentrieren, wurden vorab vom
städtischen Gebäudemanagement die Erweiterungsmöglichkeiten der Standorte Lagerhausstraße und
Reumontstraße mit externer Unterstützung auf Machbarkeit hin voruntersucht.
Ergebnis der Machbarkeitsuntersuchung ist eine Vorteilhaftigkeit hin zur Schaffung von Ersatzflächen
am Standort Lagerhausstraße durch die Erweiterung des Gebäudes Richtung Zollamtstraße und
zusätzlich als Überbauung des jetzigen Haupteingangsbereiches an der Lagerhausstraße.
Die Ergebnisse nur dieser Machbarkeitsuntersuchung als Teil des Gesamtkonzeptes wurden bereits
im Personal- und Verwaltungsausschuss am 18.05.17 und im Planungsausschuss am 22.06.17
vorgestellt.
Vorlage E 26/0091/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.09.2017
Seite: 2/8
Grobkonzept zur Umsetzung der Erweiterungsbauten am Verwaltungsstandort
Lagerhausstraße
Neben dem Verwaltungsgebäude in der Lagerhausstraße befindet sich das städtische Grundstück
Zollamtstraße, das seinerzeit bereits im Hinblick auf eine Erweiterungsmöglichkeit des
Verwaltungsgebäudes angekauft wurde.
Derzeit befinden sich auf dem Grundstück Zollamtstraße ein Lagergebäude für städtische Möbel, ein
ehemaliges Gebäude der Post (teilweise extern vermietet) und Stellplätze. Diese Bestandsgebäude
müssten für das Erweiterungsbauvorhaben entmietet und niedergelegt werden.
Eine Erweiterung des bestehenden Verwaltungsstandortes Lagerhausstraße bietet viele logistische
und organisatorische Vorteile - unter anderem durch die mögliche direkte Anbindung an das
Bestandsgebäude.
Hingegen sind Einschränkungen in der Bebaubarkeit des Grundstücks durch die planungsrechtlichen
Vorgaben sowie durch den „Silhouettenschutz Innenstadt“ (Freihaltung Sichtachse vom Standort
Burtscheider Brücke auf den Dom) gegeben.
Es wurden von einem externen Planungsbüro verschiedene Varianten und Ausbaustufen untersucht,
nach Abstimmung mit dem Gebäudemanagement wurde die Variante herausgefiltert, die den
größtmöglichen Gewinn an Arbeitsplätzen ermöglicht und sich in Bezug auf Ausnutzung und
Investitionen mit größtmöglicher Wirtschaftlichkeit darstellt.
Diese Variante berücksichtigt neben einer Bebauung des Grundstücks Zollamtsstraße auch einen Lförmigen Anbau (Überbauung des jetzigen Haupteingangsbereiches) an der Lagerhausstraße.
Optional sind ein Rückbau der vorhandenen Kantine im 8. OG in Büros und ein Neubau der Kantine
im Erweiterungsbau möglich.
Weiterhin sind Sitzungssäle im Erweiterungsbau vorgesehen. Stellplätze sind in der bereits
vorhandenen Tiefgarage nachweisbar. Im Zusammenhang mit dem Vorhaben erscheint es sinnvoll,
den Haupteingang des Gebäudekomplexes neu an die Gelenkstelle zwischen Bestands- und
Erweiterungsbau an die Zollamtsstraße zu verlegen und so die fußläufige Erschließung im direkten
Zusammenhang mit dem Seitenausgang des Hauptbahnhofes zu stärken.
Vorlage E 26/0091/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.09.2017
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Diese Variante besteht somit aus 4 Einzelmaßnahmen, die auch einzeln betrachtet und gewertet
werden können:
A.
Neubau (Erweiterung auf dem Grundstück Zollamtsstraße), in der
Machbarkeitsstudie „Freikörper“ genannt
B.
Neubau (L-förmiger Riegel über dem jetzigen Zugangsbereich an der
Lagerhausstraße)
C.
Optional: Ausbau der jetzigen Kantine zu Arbeitsplätzen (durch Verlegung der
Kantine in den Neubau)
D.
Umbau im Bestand für neuen Zugang von der Zollamtsstraße
Vorlage E 26/0091/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.09.2017
Seite: 4/8
zusätzliche
Arbeitsplätze
Zellenbüro
s
A
B
C
D
Kostenrahm
en
inkl. 20 %
Varianz
Kostenrahme
n inkl. 40 %
Varianz
Open
Space
Neubau
(Erweiterung)
Neubau
(L-WinkelAnbau)
Umbau Kantine*
Umbau EG
Bestand
166 AP
184 AP
17.000.000 €
20.400.000 €
36 AP
40 AP
3.200.000 €
3.840.000 €
22 AP
-19 AP
27 AP
-19 AP
600.000 €
1.200.000 €
720.000 €
1.440.000 €
Summe mit
Umbau Kantine
Summe ohne
Umbau Kantine
+ 205 AP
+ 232 AP
22.000.000 €
26.400.000 €
21.400.000 €
25.680.000 €
Für Bauteil B („L-Winkel-Anbau Lagerhausstraße) ist eine Bebauungsplan-Änderung erforderlich. Ob
die Erweiterungen A und B dann noch zeitgleich ausgeführt werden können oder sollten, bedarf
weitergehender Untersuchungen.
Ggfs. ist es ablauftechnisch ohnehin sinnvoll, zuerst A zu realisieren und mit zeitlichem Versatz dann
den L-förmigen Riegel (B).
Ein Umbau der Kantine ist optional; wird er nicht umgesetzt, bleibt es insgesamt bei der Zahl der
realisierbaren Arbeitsplätze. Diese sind dann im Neubau umsetzbar.
In der Machbarkeitsstudie sind derzeit ca. 200 m² Archivflächen im Untergeschoss eingeplant; bei
höherem tatsächlichem Bedarf müssen zusätzliche Flächen geplant und bei den Investitionen
berücksichtigt werden.
Im Kostenrahmen sind u.a. die Kosten für die Niederlegung der Bestandsgebäude Zollamtsstraße und
die Kosten für den Anschluss an die Bestandsgebäude enthalten; ebenso eine Baupreisindexierung.
Die Ermittlung des Kostenrahmens erfolgte auf BKI-Basis (BKI = Kostenkennwerte der 300er und
400er-Kosten vom Baukosten-Informationszentrum der Bundesarchitektenkammer) für Büro- und
Verwaltungsgebäude 2017.
Grundannahme hierbei ist ein funktionaler Zweckbau mit hoher Funktionalität und guter
städtebaulicher Qualität. Beim Standard wurde ein Mittel zwischen mittlerer und hoher Güte (z.B.
energetisch) angenommen.
Der Kostenrahmen mit expliziter Ausweisung der Kostenvarianz (=Kostenunsicherheit) ist aufgrund
der geringen Planungstiefe (Lph 1, Anteile 2 HOAI) notwendig.
Vorlage E 26/0091/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.09.2017
Seite: 5/8
Der Wirtschaftlichkeitsvergleich basiert somit nach dem Grundsatz kaufmännischer Vorsicht auf
diesen Zahlen und somit berücksichtigt er übliche Risikoaspekte hinreichend.
Der grobe zeitliche Ablauf für eine Realisierung des Vorhabens ist abhängig von der Vorgehensweise
und den als notwendig erachteten Vorleistungen zur Bedarfsklärung.
Hier sind im Grundsatz zwei Vorgehensweisen denkbar:
Variante
Standardvorgehen ohne moderierte Bedarfsklärung und ohne Vorschaltung
1:
eines
Architekten-Wettbewerbs
Hierbei könnte als Rahmen- bzw. Meilensteinplan wie folgt aussehen:
2018
Durchführung des europaweiten Wettbewerbsverfahrens nach VgV zur
Findung eines geeigneten Architekten und der Fachplaner (rd. 5
Monate plus Vorbereitung);
Beginn der Planungen
2019
Planung bis inkl. Leistungsphase 3 HOAI (Vorlage
Kostenberechnung); Baubeschluss; Genehmigungs- und
Ausführungsplanung
2020
Leistungsphasen 5-7, EU-weite Vergaben der Ausführungsgewerke
(rd 5 Monate), Beginn der Ausführungs-Arbeiten
2020-22
Bauausführung
Mitte 2022
Fertigstellung / Bezug
Voraussetzung hierfür ist die unmittelbare Entscheidung.
Variante
vorab moderierte Bedarfsklärung für die FB 11 und 36 (ggf. weitere).
2:
Anschließend mit Bedarfsdefinition Durchführung eines (nicht-offenen)
Architektenwettbewerbs. Mit Stand der heutigen Erkenntnisse sind die
Mehraufwendungen mit der Berücksichtigung der Varianz gedeckt.
Hierbei könnte als Rahmen- bzw. Meilensteinplan wie folgt aussehen:
2018
Durchführung der Bedarfsplanung als stringent geführter, moderierter
Prozess (externe Begleitung) für die FB 11 und 36 (ggf. weitere), >
mind. 3 Monate,
anschließend auf Basis der Bedarfsplanung Vorbereitung und
Durchführung eines Architektenwettbewerbs rd. 7 Monate,
2019
Beginn der Planungen,
Planung bis inkl. Leistungsphase 3 HOAI (Vorlage Kostenberechnung);
Baubeschluss; Genehmigungs- und Ausführungsplanung,
2020
Leistungsphasen 5-7, EU-weite Vergaben der Ausführungsgewerke (rd
Vorlage E 26/0091/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.09.2017
Seite: 6/8
5 Monate), Beginn der Ausführungs-Arbeiten
2020-22
Bauausführung
Ende
2022/
Anfang
23:
Fertigstellung / Bezug
Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine unmittelbare Entscheidung.
Bei einer unmittelbaren Entscheidung für die Realisierung des Erweiterungsbaues sind für
vorbereitende Untersuchungen und Arbeiten etwa 450 TEUR notwendig.
Die weiteren Finanzmittel bis zur Erstellung der Entwurfsplanung mit Vorlage einer „verifizierten“
Kostenberechnung sollten im Haushaltsplanentwurf 2018 aufgenommen werden.
Die Verwaltung schlägt zur Realisierung der Erweiterungsbauten Variante 2 vor.
Eine Erweiterung des Verwaltungsgebäudes an der Lagerhausstraße prägt die Umgebung für
Jahrzehnte.
Dementsprechend obliegt dem öffentlichen Bauherrn die Pflicht, dem Erweiterungsbau
nach außen hohe Gestaltungs- und Architekturqualität, sowie
nach innen eine zukunftsweisende Ausrichtung, Konzeption und Funktionalität
zukommen zu lassen bzw. zu sichern.
Die besondere Verantwortung für die Gestaltung unserer gebauten Umwelt und die Sicherung hoher
Architekturqualität wird regelhaft durch die Vorbereitung und Durchführung eines
Architektenwettbewerbs gesichert.
Hierbei ist auch zu klären, welches Maß an Nachhaltigkeit die Stadt Aachen für eigene Gebäude
dieser Größenordnung umgesetzt sehen will.
Die besondere Verantwortung für die Gestaltung unserer gebauten Umwelt und die Sicherung hoher
Architekturqualität wird regelhaft durch die Vorbereitung und Durchführung eines
Architektenwettbewerbs gesichert.
Hierbei ist auch zu klären, welches Maß an Nachhaltigkeit die Stadt Aachen für eigene Gebäude
dieser Größenordnung umgesetzt sehen will.
Eine zukunftsweisende Ausrichtung der inneren Funktionen des Erweiterungsbaus wird vornehmlich
gesichert durch Klärung der Frage, wie Verwaltung z.B. im Jahre 2030 aussehen wird. Zur Klärung
dieser Fragestellung bedarf es eines professionell moderierten Prozesses, der mit externer
Unterstützung stringent durchzuführen ist.
Vorlage E 26/0091/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.09.2017
Seite: 7/8
Einzubinden sind hier insbesondere die Fachbereiche, die in dem Erweiterungsbauten unterkommen
werden.
Ziel dieser Bedarfsplanung in der vorgezogenen sog. „Leistungsphase 0“ ist die Klärung der Frage,
was in diesem Gebäude zukünftig getan wird und mit welchen zukunftsfähigen Raum- und
Bürokonzepten (z.B. „Open Space“, Zellenbüros, Mischformen) diese Aufgaben und Kompetenzen
gestärkt werden können.
Das Ergebnis der Bedarfsplanung fließt als Grundlage in den Wettbewerb mit ein.
Aufgrund des erheblichen Mehraufwandes (>“Gründlichkeit vor Schnelligkeit!“) ist insgesamt mit
einem zusätzlichen Zeitaufwand für den moderierten Prozess der Bedarfsklärung und
Architektenwettbewerb von etwa 6 Monaten zu rechnen.
Vorlage E 26/0091/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.09.2017
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