Daten
Kommune
Aachen
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109 kB
Erstellt
23.08.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Sport
Beteiligte Dienststelle/n:
Dezernat II
Fachbereich Finanzsteuerung
Dezernat IV
Aachener Stadtbetrieb
Fachbereich Umwelt
Gebäudemanagement
FB 52/0075/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
23.08.2017
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen und
Verpflichtungsermächtigungen – Haushaltsjahr 2017
Sportplatzanlage Halfenstraße
- Sanierung des Kunstrasens sowie Erneuerung des Einfriedungs-/
Ballfangzaunes und der Trainingsbeleuchtungsanlage
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
06.09.2017
21.09.2017
10.10.2017
18.10.2017
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Sportausschuss
Finanzausschuss
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Sachstand zur Kenntnis und spricht sich für die
Sanierung des Kunstrasenspielfeldes auf dem Sportplatz Halfenstraße aus. Sie spricht sich dafür aus
in diesem Zusammenhang die Trainingsbeleuchtungsanlage und den Einfriedungs-/ Ballfangzaun
ebenfalls zu erneuern.
Sie empfiehlt dem Sportausschuss sowie dem Finanzausschuss und dem Rat die Bereitstellung der
erforderlichen über- bzw. außerplanmäßigen Mittel in Höhe von 122.000 € unter Inanspruchnahme der
in den Erläuterungen dargestellten Deckungsmöglichkeiten.
Der Sportausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis und spricht sich für die Sanierung des
Kunstrasenspielfeldes auf dem Sportplatz Halfenstraße aus. Er spricht sich dafür aus in diesem
Zusammenhang die Trainingsbeleuchtungsanlage und den Einfriedungs-/ Ballfangzaun ebenfalls zu
erneuern.
Er empfiehlt dem Finanzausschuss und dem Rat die Bereitstellung der erforderlichen über- bzw.
außerplanmäßigen Mittel in Höhe von 122.000 € unter Inanspruchnahme der in den Erläuterungen
dargestellten Deckungsmöglichkeiten.
Der Finanzausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis und spricht sich für die Sanierung des
Kunstrasenspielfeldes auf dem Sportplatz Halfenstraße aus. Er spricht sich dafür aus in diesem
Vorlage FB 52/0075/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.02.2018
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Zusammenhang die Trainingsbeleuchtungsanlage und den Einfriedungs-/ Ballfangzaun ebenfalls zu
erneuern.
Er empfiehlt dem Rat die Bereitstellung der erforderlichen über- bzw. außerplanmäßigen Mittel in
Höhe
von
122.000
€
unter
Inanspruchnahme
der
in
den
Erläuterungen
dargestellten
Deckungsmöglichkeiten.
Der Rat nimmt den Sachstand zur Kenntnis und spricht sich für die Sanierung des
Kunstrasenspielfeldes auf dem Sportplatz Halfenstraße aus. Er spricht sich dafür aus, in diesem
Zusammenhang die Trainingsbeleuchtungsanlage und den Einfriedungs-/ Ballfangzaun ebenfalls zu
erneuern.
Er beschließt die Bereitstellung der erforderlichen über- bzw. außerplanmäßigen Mittel in Höhe von
122.000 € unter Inanspruchnahme der in den Erläuterungen dargestellten Deckungsmöglichkeiten.
(Philipp)
Oberbürgermeister
Vorlage FB 52/0075/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.02.2018
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Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
5-080102-900-00200-900-2 „Trainingsbeleuchtungsanlagen auf Sportplätzen“;
Finanzposition 78310000
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Fortgeschrie-
Fortgeschriebe-
Ansatz
bener Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.
2017
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2018 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
131.841,14*
213.841,14
267.000
267.000
0
0
Ergebnis
-131.841,14
213.841,14
-267.000
-267.000
0
0
+ Verbesserung /
-82.000
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
* In dem Ansatz für das Haushaltsjahr 2017 ist eine Ermächtigungsübertragung aus dem
Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 44.841,14 € enthalten.
5-080102-900-00200-900-3 „Sanierung von Kunstrasenplätzen“;
Finanzposition 78310000
investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamt-
Auswirkungen
2017
Ansatz 2017
2018 ff.
Ansatz 2018 ff.
bedarf (alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
235.000
187.000
750.000
750.000
0
0
-235.000
-187.000
-750.000
-750.000
0
0
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
48.000
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
5-080102-900-00200-900-4 „Ballfangzäune auf Sportplätzen“;
Finanzposition 78310000
investive
Ansatz
Vorlage FB 52/0075/WP17 der Stadt Aachen
fortgeschriebener
Ansatz
Ausdruck vom: 21.02.2018
fortgeschriebener
GesamtSeite: 3/7
Gesamt-
Auswirkungen
2017
Ansatz 2017
2018 ff.
Ansatz 2018 ff.
bedarf (alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
40.000
74.500
74.500
0
0
Ergebnis
0
-40.000
-74.500
-74.500
0
0
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
- 40.000
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 52/0075/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.02.2018
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Erläuterungen:
Seit vielen Jahren werden in Aachen neue Fußballplätze in Kunstrasen gebaut bzw. vorhandene
Tennenspielfelder in Kunstrasen umgewandelt. Inzwischen hat die Stadt Aachen insgesamt
19 Fußballplätze in Kunstrasen.
Der Kunstrasenbelag hat nach Angaben der Herstellerfirmen eine beschränkte Lebensdauer von
ca. 12 - 15 Jahren. Wann eine Sanierung erforderlich wird, richtet sich u. a. nach der
Nutzungsintensität, dem Nutzerverhalten, der Pflege usw..
Es hat eine gemeinsame Besichtigung der städt. Kunstrasenplätze, die in der Zeit von 2004 bis 2007
fertiggestellt wurden und bei denen nicht schon ein Austausch des Rasenbelags erfolgt ist, durch
Vertreter des Fachbereiches Umwelt, des Aachener Stadtbetriebes und des Fachbereiches Sport
stattgefunden. Dabei hat sich gezeigt, dass der Kunstrasenbelag auf der Sportplatzanlage
Halfenstraße bereits in einem solchen Zustand ist, dass hier eine Sanierung notwendig wird.
Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die Erneuerung der vorhandenen Trainingsbeleuchtungsanlage
und des Ballfang-/Einfriedungszaunes an einer Längsseite des Kunstrasenplatzes aufgrund des
schlechten Zustandes ebenfalls erforderlich sind. Hinzu kommt, dass die Erneuerung der
Trainingsbeleuchtungsanlage und des Zaunes vor der Erneuerung des Kunstrasenbelags erfolgen
müssen, da das Befahren des Kunstrasens mit Arbeitsgeräten nur eingeschränkt möglich ist. Die
räumlichen Verhältnisse sind sehr beengt, zwischen Grundstücksgrenze und Kunstrasen liegt nur ein
etwa 2,20 m breiter gepflasterter Bereich, in dem die Maste der Trainingsbeleuchtungsanlage wie
auch die Pfosten des Zaunes stehen.
Im Jahr 2006/07 wurde der damalige Tennenplatz in Kunstrasen umgewandelt. Dieser Sportplatz
gehört zu den 3 Kunstrasenplätzen, die von den jeweiligen hauptnutzenden Vereinen als Bauherr mit
einem Zuschuss der Stadt Aachen von Tennen in Kunstrasen umgewandelt wurden.
Der SV Eilendorf e. V. ist seit vielen Jahren einer der mannschaftsstärksten Fußballvereine in Aachen.
Dementsprechend hoch ist die Nutzungsintensität des Kunstrasenplatzes.
Hinzu kommt, dass hier schon im Rahmen der Gewährleistung verhältnismäßig oft Mängel wie z. B.
offene Nähte usw. nachgearbeitet werden mussten. Die Torräume, Elf-Meter-Punkte usw. wurden
im Laufe der Zeit bereits ausgebessert. Außerdem ist ein der Nutzung und Lebensdauer
entsprechender Faserverschleiß des Kunstrasenbelags festzustellen, so dass der Austausch des
Kunstrasenbelags erforderlich wird.
Die Kosten für die Sanierung, die aus der Erneuerung des Kunstrasenbelags sowie aus der
Überarbeitung der aus einzelnen Bahnen bestehenden Elastikschicht besteht, werden auf
rd. 187.000 € geschätzt.
Die vorhandene Trainingsbeleuchtungsanlage ist ca. 40 Jahre alt. Die Maste mit einer Höhe von
ca. 10 m, sowie die Scheinwerfer und die Verkabelung sind überaltert und entsprechen nicht mehr der
Norm bzw. dem heutigen Stand der Technik. Die Trainingsbeleuchtungsanlage wird derzeit nur noch
betriebsbereit gehalten, eine Erneuerung ist notwendig.
Es wurde inzwischen als Grundlage für die Ermittlung der Kosten eine Lichtberechnung mit Angaben
zu der erwarteten Streulichtimmission (Blendwirkung) erstellt. Durch die unmittelbar angrenzenden
Vorlage FB 52/0075/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.02.2018
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Privatgrundstücke lässt sich eine normgerechte Beleuchtungslösung nur mit LED-Scheinwerfern
realisieren. Die Kosten für die neue Trainingsbeleuchtungsanlage werden auf rd. 126.000 € geschätzt.
Zwischen den Nachbargrundstücken an der Halfenstraße und der sich daran anschließenden
Längsseite des Kunstrasenspielfeldes steht ein 6 m hoher Maschendrahtzaun, der sowohl als
Einfriedungs- wie auch als Ballfangzaun dient. Der Zaun steht seit über 25 Jahren. Die Standfestigkeit
ist zwar noch gegeben, aber aufgrund des Alters und des Zustandes ist eine Erneuerung im
Zusammenhang mit der Erneuerung der Trainingsbeleuchtungsanlage und vor der Sanierung des
Kunstrasenbelags sinnvoll.
Es liegt eine Kostenschätzung über die Erneuerung des Zaunes auf eine Länge von rd. 96 m und mit
einer Höhe von 6,00 m in Stahl-Gittermatten vor. Diese Ausführung entspricht dem heutigen Standard.
Die Kostenschätzung weist Kosten in Höhe von rd.40.000 € aus.
Da die o. a. Maßnahmen wirtschaftlich und sinnvoll nur im zeitlichen Zusammenhang durchgeführt
werden können, sind Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt rd. 353.000 € erforderlich.
- Erneuerung der Trainingsbeleuchtungsanlage
126.000 €
- Erneuerung des Einfriedungs-/Ballfangzaunes
40.000 €
- Sanierung des Kunstrasenspielfeldes
187.000 €
Zum Teil stehen die Mittel im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 bereit. Die Verschlechterung in
Höhe von 122.000 €, die sich aus dem Beiblatt „finanzielle Auswirkungen“ ergibt, kann wie folgt
gedeckt werden.
Beim PSP-Element 5-080102-900-00200-900-3 „Sanierung von Kunstrasenplätzen“; Finanzposition
7831000 „Erwerb von Vermögensgegenständen über 410 Euro netto“ stehen für das Haushaltsjahr
2017
Mittel
in
Höhe
von
235.000
€
bereit.
Hiervon
werden
für
die
Sanierung
des
Kunstrasenspielfeldes 187.000 € benötigt. Die Einsparung in Höhe von 48.000 € kann somit zur
Deckung der anderen Maßnahmen herangezogen werden.
So können 40.000 € zur Deckung bei dem PSP-Element 5-080102-900-00200-900-4 „Ballfangzäune
auf Sportplätzen“; Finanzposition 78310000 „Erwerb von Vermögensgegenständen über 410 Euro
netto“
und
8.000
Euro
zur
„Trainingsbeleuchtungsanlagen
Deckung
auf
bei
dem
Sportplätzen“;
PSP-Element
Finanzposition
5-080102-900-00200-900-2
78310000
„Erwerb
von
Vermögensgegenständen über 410 Euro netto“ herangezogen werden
Für die Erneuerung der Trainingsbeleuchtungsanlage sind beim PSP-Element 5-080102-900-00200900-2 „Erneuerung Trainingsbeleuchtungsanlagen auf Sportplätzen“; Finanzposition 78310000
„Erwerb von Vermögensgegenständen über 410 Euro netto“ Mittel in Höhe von 44.000 € vorhanden,
da der Ansatz 2017 bereits zum Teil für andere Maßnahmen benötigt wurde.
Bei Gesamtkosten zur Umsetzung der Maßnahme in Höhe von 126.000 € ergibt sich folglich ein
Mehrbedarf in Höhe von 82.000 Euro. Dieser kann zum Teil, wie vorgenannt dargestellt, aus der
Einsparung bei der Maßnahme „Sanierung von Kunstrasenplätzen“ gedeckt werden.
Vorlage FB 52/0075/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.02.2018
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Zur Deckung des noch verbleibenden Mehrbedarfs in Höhe von 74.000 € wird die Maßnahme
5-080102-900-00200-900-1 „Umwandlung von Sportplätzen in Kunstrasenplätze“; Finanzposition
78310000 „Erwerb von Vermögensgegenständen über 410 Euro netto“ vorgeschlagen, wo eine
Einsparung mindestens in dieser Höhe zu erwarten ist.
Damit die o. a. Maßnahmen unter Inanspruchnahme der spielfreien Zeit im Fußball in 2018 ausgeführt
werden
können,
ist
es
erforderlich,
baldmöglichst
die
entsprechenden
Ausschreibungen
durchzuführen. Gerade im Bereich des Kunstrasens besteht derzeit aufgrund der Auftragslage ein
Lieferengpass, so dass frühzeitig Aufträge erteilt werden müssen.
Anlage/n:
keine
Vorlage FB 52/0075/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.02.2018
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