Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
265081.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
14.07.17, 12:00
Aktualisiert
18.10.17, 13:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft und Europa
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 02/0100/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
14.07.2017
Ansiedlung eines Augenarztes in Aachen-Eilendorf
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
06.09.2017
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf beschließt, eine durch die Eilendorfer
Wirtschaft angeregte Kooperation mit einem in der Stadt Aachen niedergelassenen
Augenarzt in Form einer ‘Eilendorfer Zweigstelle‘ politisch zu unterstützen.
Sie nimmt insofern die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Vorlage FB 02/0100/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.10.2017
Seite: 1/4
Vorlage FB 02/0100/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.10.2017
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Ansiedlung eines Augenarztes in Aachen-Eilendorf
Im Gegensatz etwa zu Brand oder Laurensberg verfügt Eilendorf über kein eigenes augenärztliches
Versorgungsangebot. Rund 15.000 Einwohner in Eilendorf würden somit durch die Ansiedlung eines
Augenarztes eine Verbesserung der med. Versorgungssituation erfahren. Das wichtige
Nahversorgungszentrum (insbesondere für die älteren BürgerInnen) würde in seiner Zentralität
gestärkt. Zusätzliche Einzugsbereiche liegen vor in Haaren, Verlautenheide, Forst, Rothe Erde und
Ostviertel und würden ebenfalls von dieser Ansiedlung profitieren.
Vor diesem Hintergrund hat der Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft und Europa (FB02) der Stadt
Aachen unmittelbar Kontakt zu den verschiedenen Interessenvertretern aufgenommen, um die durch
die Wirtschaft und Politik angeregte Kooperation mit einem in der Stadt Aachen niedergelassenen
Augenarzt in Form einer Eilendorfer Zweigstelle zu unterstützen. Hierzu zählt ins Besondere die
Suche und Beratung zu geeigneten Förder- und Unterstützungsinstrumenten. Da die
Gesundheitsbranche wirtschaftlich besonders strukturiert ist, wurde seitens FB02 der unmittelbare
Kontakt zum Landesgesundheitsministerium über die Bezirksregierung gewählt, mit der
Kassenärztlichen Vereinigung gesprochen und ebenfalls beim Bundesgesundheitsministerium nach
geeigneten Unterstützungsmomenten recherchiert. Darüber hinaus haben Ärzte/Freiberufler auch den
Zugang zu einigen Standardförderprogrammen, die interessant sein könnten.
Am 12.07. hat ein persönliches Gespräch mit dem Augenarzt stattgefunden. (Der Name wird aus
vertraulichen Gründen hier nicht genannt.) Da es sich um die Planung einer Zweitniederlassung
handelt, bringt er natürlich Vorwissen mit, was an Sach- und Finanzmitteln zur Verfügung steht.
Über folgende Punkte wurde vertiefend gesprochen:
1) Beim Landesgesundheitsministerium MGEPA (Projektträger Bezirksregierung Köln) gibt es kein
vergleichbares Zuschussinstrument für sonstige Fachärzte wie das Aktionsprogramm für die
hausärztliche Versorgung. Eine Förderung auf Landesebene ist daher so leider nicht möglich.
2) Das Bundesgesundheitsministerium fördert über einen Innovationsfonds neue Versorgungsformen,
die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen und Versorgungsforschungsprojekte, die auf
einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen
Krankenversicherung ausgerichtet sind. Übergeordnetes Ziel des Innovationsfonds ist eine qualitative
Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Bislang
werden beispielsweise Projekte zur sektorenübergreifenden Versorgung, zur Einführung von
Telemedizin etc. gefördert. Zu diesem Innovationsfonds gibt es regelmäßige Ausschreibungen mit
entsprechenden Einreichfristen. Ebenso gibt es andere (Forschungs-)projektförderungen wie
beispielsweise der Leitmarktwettbewerb Gesundheit des Landes NRW. Damit ist eine spezifische
Fördermöglichkeit gegeben, allerdings keine unmittelbare Unterstützung für Investitionen in
Einrichtung und Ausstattung.
3) Für die Anschaffung von Praxisaustattung und für den Betriebsmittelbedarf ist insbesondere die
Beantragung von zinsgünstigen Förderdarlehen zu empfehlen, wie beispielsweise der Universalkredit
der NRW Bank (Förderbank des Landes). Dieser kann zur Abdeckung des mittel- bis langfristigen
Finanzierungsbedarfs in Nordrhein-Westfalen eingesetzt werden, z.B. für Investitionsmaßnahmen und
/oder Liquiditäts-/Betriebsmittelbedarf.
Vorlage FB 02/0100/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.10.2017
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4) Die betriebswirtschaftliche Beratung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein bietet
Unterstützung bei der Gründung und/oder Führung Ihrer Praxis. Kostenlose Beratung gibt es zu
folgenden Bereichen: Liquiditätsanalyse, Investitions- und Kostenanalyse (INKO), Praxismarketing,
Praxiswertermittlung, Praxisführungsstrategie.
Weitere Unterstützung konnte FB02 anbieten für den Bereich der Gewerbeflächensuche, die
Fachkräftegewinnung und -qualifizierung (bspw. über das Format Gesundheitsberufemesse und die
Weiterbildungsförderung Bildungsscheck) oder die Vernetzung im Gesundheitswesen, bspw. um
Projekte wie in den unter Punkt 2) genannten Programmen zu initiieren. Der Augenarzt bestätigte in
dem geführten Gespräch sein Interesse, in Eilendorf ein augenärztliches Versorgungsangebot
aufzubauen. Er will sich die Etablierung einer Zweitniederlassung auch aus wirtschaftlichen
Gesichtspunkten überlegen. FB02 steht gerne für weitere Schritte zur Verfügung.
Vorlage FB 02/0100/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.10.2017
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