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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
267531.pdf
Größe
101 kB
Erstellt
22.08.17, 12:00
Aktualisiert
18.10.17, 13:13
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Verwaltungsleitung Beteiligte Dienststelle/n: FB 01/0326/WP17 öffentlich Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: 22.08.2017 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen / Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2017 hier: Umsetzung des geänderten Entschädigungsrechts laut Ratsbeschluss Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 05.09.2017 20.09.2017 Finanzausschuss Rat der Stadt Aachen Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel beim PSP-Element 1-010101-900-1 (Rat und Ausschüsse), Sachkonto 54210000, in Höhe von 82.000,00 €. Deckung erfolgt in entsprechender Höhe beim PSP-Element 1-160102-900-4 (Gemeindesteuern, Steueranteile), Sachkonto 40120000 (Grundsteuer B) Der Rat der Stadt beschließt für das Haushaltsjahr 2017 seine Zustimmung zur überplanmäßigen Gewährung von Mitteln in Höhe von 82.000,00 € bei dem PSP-Element 1-010101-900-1 (Rat und Ausschüsse), Sachkonto 54210000. Philipp Oberbürgermeister Vorlage FB 01/0326/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 23.08.2017 Seite: 1/3 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamt- bedarf bedarf (alt) 20xx ff. (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 2017 Ertrag Personal-/ Sachaufwand Abschreibungen Ergebnis + Verbesserung / - Verschlechterung Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2018 ff. 2017 2018 ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 672.000,00 € 754.000,00 € 2.016.000 € 2.016.000 € 0 0 0 0 0 0 0 0 - 754.000,00 € -2.016.000 € - 2.016.000 € 0 0 - 672.00,00 € - 82.000,00 € 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Die zusätzlichen Mittel stehen bereit bei PSP-Element 1-010101-900-1, Sachkonto 54210000. Die Erhöhung der Aufwendungen durch die Regelungen der Entschädigungsverordnung werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2018 ff. berücksichtigt. Vorlage FB 01/0326/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 23.08.2017 Seite: 2/3 Erläuterungen: Durch die kürzlich erfolgte Änderung der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung – EntschVO) NRW sowie der durch den Rat der Stadt in seiner Sitzung am 12.07.2017 beschlossenen Änderung der Hauptsatzung der Stadt Aachen entstehen im Produkt 010101 - Rat und Ausschüsse - zusätzliche Aufwendungen, die aus dem aktuellen Haushaltsansatz nicht mehr gedeckt werden können. Wie aus der beigefügten Übersicht ersichtlich, fehlen beim PSP-Element 1-010101-900-1, Sachkonto 54210000 Mittel in Höhe von insgesamt 81.684,00 €. Der zusätzliche Mittelbedarf in Höhe von gerundet 82.000,00 € kann gedeckt werden aus Mehrerträgen bei dem PSP-Element 1-160102-900-4 (Gemeindesteuern, Steueranteile), Sachkonto 40120000 (Grundsteuer B). Anlage/n: Übersicht Vorlage FB 01/0326/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 23.08.2017 Seite: 3/3 Der Oberbürgermeister - FB 01 - Aachen, den 22.08.2017 Tel.: 7304 Vermerk: Beantragung üpl. Mittel hier: PSP-Element 1-010101-900-1, Sachkonto 54210000 Haushaltsansatz 2017 Rechnungsergebnis 2016 672.000,00 € 664.907,73 € Neuregelungen im Entschädigungsrecht ab 01.01.2017: einfache Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende (10 gem. Beschluss des Rates vom 12.07.2017) in Höhe von 481,30 €/Monat für die Monate Januar bis Juli 2017 1,5fache statt einfache Aufwandsentschädigung für stv. Fraktionsvorsitzende Erhöhungsbetrag 240,65 € für fünf stv. Fraktionsvorsitzende für die Monate Januar bis Juli 2017 33.691,00 € 8.422,75 € Neuregelungen im Entschädigungsrecht ab 01.08.2017: Erhöhung AE Ratsmitglieder von 481,30 € um 16,40 € auf 497,70 €/Monat (76 Ratsmitglieder x 16,40 € x 5 Monate) 6.232,00 € Erhöhung AE 1.stv. BM (3fache AE) um 49,20 €/Monat x 5 Monate 246,00 € Erhöhung AE 2./3.stv. BM (1,5fache AE) um jeweils 24,60 €/Monat x 5 Monate 246,00 € Erhöhung AE FV (3fache AE) um jeweils 49,20 €/Monat x 5 Monate für 3 FV 738,00 € Erhöhung AE FV (2fache AE) um jeweils 32,80 €/Monat x 5 Monate für 3 FV 492,00 € Erhöhung AE stv.FV (1,5 fache AE) um jeweils 265,25 €/Monat x 5 Monate für 5 stv.FV 6.631,25 € Darüber hinaus sind noch die AE für die Ausschussvorsitzenden für die Monate August bis Dezember 2017 zu zahlen in Höhe von 497,70 €/Monat für zehn Ausschussvorsitzende 24.985,00 € Gesamtbetrag 81.684,00 € Lt. Mitteilung von Frau Wever, FB 20, kann die Deckung für die üpl. zu beantragenden Mittel aus dem PSP-Element 1-160102-900-4 (Gemeindesteuern, Steueranteile), Sachkonto 40120000 (Grundsteuer B) erfolgen. Im Auftrag (Sander)