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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
267124.pdf
Größe
286 kB
Erstellt
15.08.17, 12:00
Aktualisiert
18.10.17, 13:15

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0397/WP17 öffentlich 15.08.2017 FB 45/100.010 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Schulausschusses (SchA/21/WP.17) vom 13.07.2017 (öffentlicherTeil) Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 07.09.2017 Schulausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Schulausschusses vom 13.07.2017 (öffentlicher Teil). Vorlage FB 45/0397/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.09.2017 Seite: 1/1 Der Oberbürgermeister Niederschrift öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses 24. Juli 2017 Sitzungstermin: Donnerstag, 13.07.2017 Sitzungsbeginn: 17:00 Uhr Sitzungsende: 20:25 Uhr Ort, Raum: Verw.Geb. Mozartstraße Raum 207/208, Mozartstraße 2-10, Aachen Anwesende: Ratsfrau Maria Keller anwesend Ratsfrau Ulla Griepentrog anwesend Ratsherr Georg Biesing anwesend Ratsherr Holger Brantin anwesend Ratsherr Bernd Krott anwesend Ratsherr Hans Müller anwesend Ratsfrau Claudia Plum Vertretung für: Ratsherr Peter Tillmanns Herr Andor Schmitz Vertretung für: Ratsfrau Nathalie Hüllenkremer Herr Stefan Auler anwesend Herr Uli Balthasar anwesend Herr Said Giancoli anwesend SchA/21/WP.17 Ausdruck vom: 24.07.2017 Seite: 1/23 Ratsherr Jochen Luczak Herr Stefan Menzel anwesend Frau Gretel Opitz anwesend Frau Andrea Orthen anwesend Herr Johannes Rohé anwesend Herr Michael Sahm anwesend Herr Dietmar Landscheidt anwesend Abwesende: Ratsfrau Nathalie Hüllenkremer entschuldigt Ratsherr Klaus-Dieter Jacoby entschuldigt Ratsherr Peter Tillmanns entschuldigt Frau Paola Blume entschuldigt Ratsfrau Mara Lux entschuldigt Frau Elisabeth Tillessen entschuldigt Herr Olaf Windeln entschuldigt von der Verwaltung: Name Org. Name Org. Herr Brötz FB 45, Leitung Frau Riss FB 56 Frau Drews FB 45/300 Frau Schwier Dez. IV, Beigeordnete Frau Duikers FB 56 Frau Souvignier FB 45/400 Herr Gerards E 26 Frau Weber E 26 Frau Lehmenkühler E 26 Frau Wiesener FB 45/400 Herr Mathar FB 45/400 als Schriftführerin: Frau Kuchenbecker SchA/21/WP.17 Ausdruck vom: 24.07.2017 Seite: 2/23 Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1 Eröffnung der Sitzung 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Schulausschusses (SchA/20/WP.17) vom 08.06.2017 (öffentlicher Teil) Vorlage: FB 45/0390/WP17 3 Antrag der Träger der OGS auf Anpassung der Fördersätze ab dem Schuljahr 2017/2018 Vorlage: FB 45/0389/WP17 4 Nachbereitung der SchulA-relevanten Kennzahlen 5 Sachstandsbericht ´Entwicklung der Siedlung Preuswald´ Vorlage: FB 56/0075/WP17 6 Zukunftsfonds - Anträge 2017 Vorlage: FB 45/0383/WP17 6.1 Zukunftsfonds - Anträge 2017 (Ergänzung) Vorlage: FB 45/0383/WP17-1 7 Offener Ganztag an der GGS Brander Feld - Verbesserung des Raumangebots und Mensasituation Vorlage: FB 45/0354/WP17 8 Ausbauprogramm der städtischen Grundschulen – Verbesserung des Raumangebotes; hier: Ausführungsbeschluss für KGS Hanbruch und KGS Passstraße Vorlage: FB 45/0356/WP17 9 Montessori- Lernzentrum Eilendorf - hier: Raumbedarfe Kita und Schule Vorlage: FB 45/0375/WP17 10 Fördermittel an Grundschulen: Evaluierung der Kriterien Vorlage: FB 45/0392/WP17 SchA/21/WP.17 Ausdruck vom: 24.07.2017 Seite: 3/23 11 Winterdienst an städtischen Schulen, insbesondere an städtischen Gymnastik-, Turnund Sporthallen Vorlage: FB 45/0360/WP17 12 Mitteilungen der Verwaltung Nichtöffentlicher Teil 1 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Schulausschusses (SchA/20/WP.17) vom 08.06.2017 (nichtöffentlicher Teil): Vorlage: FB 45/0391/WP17 2 Mitteilungen der Verwaltung: 3 Weitere Ausführungen zu TOP Ö 9 "Montessori-Lernzentrum Eilendorf" 4 Zusätzliche Klassen für angehende Erzieher/innen am Käthe-Kollwitz-Berufskolleg Protokoll: Öffentlicher Teil zu 1 Eröffnung der Sitzung Frau Keller eröffnet die Sitzung und begrüßt die Ausschussmitglieder, die Öffentlichkeit und die anwesende Presse. Besonders begrüßt sie Frau von Jakubowski, welche sich heute als neue Schulrätin der StädteRegion Aachen für den Bereich Grundschulen in der Stadt Aachen den Ausschussmitgliedern vorstellt. Sie wünscht allen eine gute Zusammenarbeit. Außerdem begrüßt Frau Keller Herrn Dietmar Landscheidt, der im Ausschuss die Position als beratendes Mitglied für die Stadtschulpflegschaft wahrnehmen wird. Frau Keller wünscht beiden alles Gute für die zukünftige Zusammenarbeit. Aufgrund der hohen Präsenz von Vertretern aus dem Bereich der OGS-Träger, beantragt Herr Krott den Tagesordnungspunkt Ö 11 „Antrag der Träger der OGS auf Anpassung der Fördersätze ab dem Schuljahr 2017/2018“ auf TOP Ö3 vorzuziehen. Diesem Vorgehen wird zugestimmt. Frau Griepentrog beantragt die ausgelegte Tischvorlage zu TOP Ö5 „Zukunftsfonds – Anträge 2017“, welche einen zusätzlichen Antrag der Grundschule Passstraße beinhaltet, auf die nächste Sitzung im SchA/21/WP.17 Ausdruck vom: 24.07.2017 Seite: 4/23 September zu vertagen, da die Unterlagen erst heute vorliegen. Da sich jedoch nach Auskunft von Herrn Brötz auch inhaltlich kleinere Änderungen bei den bereits vorliegenden Anträgen der KGS Michaelsbergstraße und KGS Hanbruch ergeben haben, müsse trotzdem die Tischvorlage beraten werden. Der Antrag der KGS Passstraße könne jedoch aus dem Beschluss herausgenommen werden und separat nochmals in der folgenden Sitzung beraten werden. Über dieses Vorgehen herrscht Einvernehmen im Ausschuss. zu 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Schulausschusses (SchA/20/WP.17) vom 08.06.2017 (öffentlicher Teil) Vorlage: FB 45/0390/WP17 Es gibt keine Wortmeldungen. Beschluss: Der Schulausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Schulausschusses vom 08.06.2017 (öffentlicher Teil). Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig zu 3 Antrag der Träger der OGS auf Anpassung der Fördersätze ab dem Schuljahr 2017/2018 Vorlage: FB 45/0389/WP17 Herr Krott lobt die hervorragende Arbeit der Träger in den OGS der Stadt Aachen und formuliert das Ziel, diese Qualität auch in Zukunft zu halten und nachhaltig sichern zu wollen. Aus Gesprächen mit den Beteiligten der OGS gehe hervor, dass der Aufwand, diese hohen Standards zu halten und die dafür bereitgestellten Zuschüsse nicht mehr übereinstimmen. Der Antrag komme jedoch zu einer ungewöhnlichen Zeit, da die Haushaltsberatungen für das laufende Haushaltsjahr bereits abgeschlossen seien. Er betont jedoch, dass es sich bei dem Antrag nicht um horrende Kostensteigerungen handelt sondern lediglich versucht wird, den aktuellen Status Quo aufrecht zu erhalten. Daher bringen die Träger der OGS hier ein berechtigtes Anliegen zum Tragen und der Antrag sollte in jedem Fall für die kommenden Haushaltsberatungen im Dezember 2017 berücksichtigt werden. Herr Brantin schließt sich seinem Vorredner an und bringt ebenfalls seine Wertschätzung für die Arbeit in den OGS zum Ausdruck. Auch er platziert den Antrag bei den kommenden Haushaltsberatungen, ohne schon ein Ergebnis vorweg nehmen zu können. Frau Griepentrog unterstützt den Antrag ebenfalls und findet den Zeitpunkt aufgrund des jetzt neu beginnenden Schuljahres nicht sehr ungewöhnlich. Der Antrag wird voll und ganz unterstützt und sie fordert die Mehrheitsfraktionen auf, die gestellten Forderungen auch umzusetzen. SchA/21/WP.17 Ausdruck vom: 24.07.2017 Seite: 5/23 Beschluss: Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig zu 4 Nachbereitung der SchulA-relevanten Kennzahlen Herr Brötz führt aus, dass die Ziele und Kennzahlen bereits ausführlich in der letzten Sitzung am 08.06.2017 besprochen wurden, jedoch ist erst im Nachgang aufgefallen, dass an Stelle der Produktblätter die neu gefassten Ziele nun nicht mehr mit den formulierten Kennzahlen korrespondieren. Die Ausschussmitglieder hatten sich entschlossen, das Inklusions-Ziel zu streichen, die Kennzahl „Anzahl Klassen mit reduzierter Schülerzahl“ sollte jedoch bestehen bleiben. Daher schlägt die Verwaltung vor, die Kennzahl analog zu streichen und stattdessen eine neue Kennzahl „Anzahl der Nutzungsgenehmigungen für Schulräumlichkeiten (außer Turnhallen)“ aufzunehmen. Ein entsprechender Beschlussvorschlag ist als Tischvorlage ausgelegt. Herr Sahm ist prinzipiell damit einverstanden. Er regt jedoch an, dass die Verwaltung im nächsten Jahr einen Sachstandsbericht darüber vorlegt, inwieweit die Kennzahlen in der alltäglichen Arbeit eine Unterstützung bieten. Er fragt sich, ob das Verhältnis zwischen dem hohen Beratungsaufwand im Schulausschuss und dem Nutzen für die Verwaltung ausgeglichen ist. Herr Auler stimmt zu, dass eine Evaluation grundsätzlich sinnvoll ist, jedoch nicht schon im nächsten Jahr, da die Kennzahlen erstmals für das Haushaltsjahr 2018 erhoben wurden. Eine Evaluation ist daher aus seiner Sicht frühestens ab dem Jahr 2019/2020 möglich und sinnvoll. Beschluss: Der Schulausschuss beschließt für die Produktblätter zu den Produkten „030102 Hauptschulen“, „030103 Realschulen“, „030104 Gymnasien“ und „030105 Gesamtschulen“ die Kennzahl „Anzahl der Nutzungsgenehmigungen für Schulräumlichkeiten (außer Turnhallen)“ aufzunehmen und die Kennzahl „Anzahl der Klassen mit reduzierter Schülerzahl“ zu streichen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig SchA/21/WP.17 Ausdruck vom: 24.07.2017 Seite: 6/23 zu 5 Sachstandsbericht ´Entwicklung der Siedlung Preuswald´ Vorlage: FB 56/0075/WP17 Herr Sahm betont, dass sich das Gesamtgefüge des Stadtteils in den letzten drei Jahren gewandelt hat. Dennoch hinterfragt er die verhältnismäßig schnelle Entwicklung des Stadtteils, da insbesondere die Schaffung von Wohnraum einen eher langfristigen Prozess darstellt. Außerdem stellt er fest, dass bei den Prozentwerten im Bereich der Neuvermietungen im Jahr 2016 in der Summe 16 % fehlen. Frau Duikers, Leiterin der Abteilung Planung im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration, erläuert, dass die Daten von der Vonovia erhoben wurden. Bei den Neuvermietungen wurden die Rentner nicht erfasst. Herr Biesing begrüßt, dass eine Erhebung stattgefunden hat. Er fragt sich, was unter „gezielter Neukundengewinnung“ zu verstehen ist. Frau Duikers erklärt, dass die Vonovia bei Neukunden gezielte Einzelfallentscheidungen getroffen hat, bei denen unter anderem auch die Quartiersmanagerin beteiligt war. Herr Krott betont, dass es für den Schulausschuss von Bedeutung sei, dass die Schule in dem neu gestalteten Stadtteil erhalten bleibe und seine Referenzfunktion weiter wahrnehmen könne. Schon bei der Planung einer solchen Schule ist es wichtig, das Gesamtgefüge des Stadtteils zu erfassen. Die Entwicklung im Preuswald verläuft derzeit positiv und das soziale Profil des Viertels wird ausgeglichener. Solche Veränderungen können jedoch auch dazu führen, dass die Schülerzahlen unter die Mindestgröße sinken. Eine hohe Familienfreundlichkeit könne aber dafür sorgen, dass auch weiterhin ausreichend Kinder im Viertel leben. Er regt daher an, diesen Prozess weiter zu verfolgen und die Politik und Verwaltung sollten auch mit der Schulaufsicht Einvernehmen erzielen, die Schule auch dann weiter zu führen, wenn Anmeldezahlen temporär abfallen. Auch der Rat ist in diesen Prozess zu involvieren. Herr Biesing fragt abschließend, was mit den abgelehnten Mietern geschieht. Frau Duikers berichtet, dass die Vonovia zugesichert hat, für diesen Personenkreis individuelle Lösungen außerhalb des Preuswalds zu finden. Beschluss: Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig SchA/21/WP.17 Ausdruck vom: 24.07.2017 Seite: 7/23 zu 6 Zukunftsfonds - Anträge 2017 Vorlage: FB 45/0383/WP17 Siehe Erläuterungen zu TOP 5.1 zu 6.1 Zukunftsfonds - Anträge 2017 (Ergänzung) Vorlage: FB 45/0383/WP17-1 Herr Brötz erläutert, dass sich nach der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses in der vergangenen Woche noch offene Fragen ergeben haben und diese von der Verwaltung in der ausliegenden Tischvorlage aufbereitet wurden. Unter anderem haben sich Änderungen im Kostentableau ergeben. Daher müsse der Schulausschuss heute über die Tischvorlage beraten aber wie bereits zu Beginn der Sitzung vereinbart, wird der Antrag der KGS Passstraße herausgenommen und im September nochmals separat beraten. Herr Krott berichtet, dass der Kinder- und Jugendausschuss in seiner Sitzung am 04.07.2017 die Vorlage befürwortet und lediglich inhaltliche Fragen zu den Anträgen der KGS Michaelsbergstraße und der KGS Hanbruch gestellt hat. Frau Drews erläutert die vorgenommenen Änderungen in der ausliegenden Tischvorlage. Neben den bereits vorgestellten Kriterien ab dem Jahr 2016 wurden die im Mai 2015 beschlossenen Finanzkriterien nochmals aufgeführt. Außerdem wurde der kurzfristig eingegangene Antrag der KGS Passstraße ergänzt. Herr Deloie wies im Kinder- und Jugendausschuss darauf hin, dass es sich beim Antrag der KGS Hanbruch um den dritten Antrag handele und daher die Fördersumme auf 75 % abgesenkt werden solle. Frau Drews erklärt, dass jedoch der Antragsteller hier nun der Förderverein der Grundschule Hanbruch ist und nicht die Grundschule selbst. Daher wurde der Antrag zunächst als Erstantrag gewertet und für die Schule somit die volle Förderung vorgeschlagen. Jedoch könnte im Hinblick auf die Gleichbehandlung zu anderen Schulen hier auch eine Absenkung des Förderbetrages vertretbar sein. Zum Antrag der KGS Michaelsbergstraße erkundigte sich Frau Scheidt im Kinder- und Jugendausschuss, warum ein Besuch im Hospiz in Erkelenz und nicht etwa in Aachen durchgeführt wurde. Daraufhin erklärt Frau Drews, dass die Hospize Haus Hörn und am Iterbach „Häuser der Stille“ sind und daher für einen Besuch mit 32 Schulkindern nicht geeignet sind. Im Bezug auf die Kosten der Busfahrt teilt sie mit, dass hier keine günstigeren Angebote herangezogen werden konnten. Die Literaturkiste war ursprünglich als Leihgabe der Bibliothek gedacht. Da der Literaturbestand jedoch nun fortgeführt und für zukünftige Projekte ebenfalls genutzt werden soll, wurde diese Kiste erworben. Frau Griepentrog beantragt, dass über die beiden Anträge separat abgestimmt werden sollte. Ihrer Meinung nach kann der Förderverein der KGS Hanbruch nicht als gesonderter Antragsteller gesehen werden, da die Musikinstrumente durch die Schule genutzt und der Antrag daher als Folgeantrag gewertet werden muss. Auch das Projekt „Leben und Tod“ an der KGS Michaelsbergstraße sieht sie SchA/21/WP.17 Ausdruck vom: 24.07.2017 Seite: 8/23 bedenklich, da dieses Thema an anderen Schulen ebenfalls aufgearbeitet wird und hierfür keine zusätzlichen Zuschüsse durch die Stadt verwendet werden sollten. Das Thema „Leben und Tod“ sei im regulären Lehrplan an den Grundschulen verankert. Zudem sieht sie die Veröffentlichung des Bildmaterials als kritisch und zum Teil grenzwertig. Herr Sahm erkundigt sich, warum der Zukunftsfonds lediglich mit 40.000 € im Haushaltsplan veranschlagt ist. Er befürwortet es, wenn Berührungsängste mit dem Thema Tod bei jungen Menschen abgebaut werden. Dieses Projekt sei hervorstechend, da es sich von den sonst eher „klassischen“ Projekten wie Streicherklassen abhebt. Jedoch sollte man sich über eine Anschlussfinanzierung Gedanken machen, falls das Projekt weitergeführt wird. Ebenfalls kritisch sieht er jedoch die stellvertretende Antragstellung des Fördervereins für die KGS Hanbruch. Außerdem wünscht er sich, dass auch elektronische Musikinstrumente mehr gefördert würden. Frau Drews begründet die verhältnismäßig hohe Fördersumme damit, dass das Projekt „Leben und Tod“ an der KGS Michaelsbergstraße mehrere Wochen andauerte. Zum Antrag der KGS Hanbruch sagt sie, dass die Schulen hier als Institution agieren und der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Schwierigkeiten bei den Auszahlungsformalitäten bekommen könnte. Auf Nachfrage von Frau Opitz, wie hoch die Fördersumme bei mehr als drei Anträgen ausfällt, erklärt Frau Drews, dass ab dem vierten Antrag keine Zuschüsse aus dem Zukunftsfonds ausgezahlt werden. Frau Opitz kann das Projekt „Leben und Tod“ ebenfalls nicht unterstützen. Bei solch einem schwierigen Thema sollte vielmehr der Schwerpunkt auf die Fortbildung der Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiter/innen an den Schulen gelegt werden, damit diese bei Bedarf eine angemessene Betreuung der betroffenen Kinder leisten können. Den Kontakt der Kinder selbst mit Särgen, Klangschalen, etc. hält sie nicht für angemessen. Die Finanzierung eines solchen Projektes mit öffentlichen Mitteln sollte daher nicht unterstützt werden. Das Thema sollte vielmehr im Religionsunterricht platziert werden. Herr Müller legt dar, dass die Neugier der Kinder bei diesem Thema durchaus angebracht und vorhanden ist und daher sollten Projekte wie dieses auch finanziell unterstützt werden. Ohne einen entsprechenden Bedarf würde so ein Projekt schließlich nicht durchgeführt werden. Er hebt die hervorragende Arbeit der Schule hervor und wünscht sich eine weitere Unterstützung des Projektes beispielsweise auch in der Presse. Herr Biesing äußert, dass Kinder durch das Thema „Leben und Tod“ schon in der Grundschule berührt werden und daher ist eine gewisse Offenheit nötig und das Projekt stellt einen mutigen und vernünftigen Schritt dar. Daher sollte das Projekt gefördert werden, jedoch kann über die Anträge seiner Meinung nach auch separat abgestimmt werden. SchA/21/WP.17 Ausdruck vom: 24.07.2017 Seite: 9/23 Herr Giancoli bemängelt, dass seinem Gefühl nach die Anträge manchmal erst nach Abschluss der Projekte im Ausschuss diskutiert werden. Der Ausschuss sei keine ethische Kommission sondern müsse auf Basus klarer und transparenter Kriterien entscheiden. Herr Balthasar ist der Ansicht, dass der Umgang mit dem Tod zwar fester Bestandteil des Lehrplanes in der Sekundarstufe I und im Primarbereich ist, aber das vorgestellte Projekt über den üblichen Rahmen hinaus geht. Man könnte zu diesem Themenbereich auch passende Lehrmittel über das Euregionale Medienzentrum anschaffen lassen. Es wird einstimmig über die beiden Anträge getrennt abgestimmt. Der Antrag der KGS Passstraße wird vertagt. Beschluss: 1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. 2. Der Schulausschuss beschließt die Bezuschussung der gestellten Anträge wie von der Verwaltung unter Punkt 4 vorgeschlagen (ausgenommen der Antrag der KGS Passstraße). Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Antrag KGS Hanbruch 12 Antrag KGS Michaelsbergstraße 10 zu 7 Ablehnung: 3 Enthaltung: 4 einstimmig 3 mehrheitlich Offener Ganztag an der GGS Brander Feld - Verbesserung des Raumangebots und Mensasituation Vorlage: FB 45/0354/WP17 Frau Lehmenkühler vom städtischen Gebäudemanagement stellt die Überlegungen zur Bauplanung an der GGS Brander Feld anhand einer Power Point Präsentation vor. Herr Auler bedankt sich für den aufschlussreichen Vortrag und berichtet, dass sich die Bezirksvertretung Brand mehrheitlich für die sogenannte große Lösung ausgesprochen hat. Der Bezirk wird in Zukunft weiter wachsen und folglich wird es tendenziell auch mehr Schüler in Brand geben. Daher sollten Überlegungen angestellt werden, die GGS Brander Feld im Falle einer möglichen Dreizügigkeit noch weiter auszubauen und schon alleine deswegen stellt die „große Lösung“ das einzig sinnvolle Ergebnis dar. Herr Balthasar hinterfragt die Aussage von Herrn Auler, dass Brand in Zukunft weiter anwachsen wird und stellt dar, dass seiner Information nach momentan lediglich 120 Kinder an der GGS Brander Feld mit einem warmen Mittagessen versorgt werden müssen. Sollte die Schule tatsächlich zu einer dreizügigen SchA/21/WP.17 Ausdruck vom: 24.07.2017 Seite: 10/23 Schule ausgebaut werden, würde die vorgestellte Planung dauerhaft keine ausreichenden Raumkapazitäten bieten. Es sollte überlegt werden, ob die Schüler/innen des Primarbereichs gemeinsam mit den Schüler/innen der Sekundarstufe I an der Gesamtschule Brand mit Mittagessen versorgt werden können. Da auch andere Schulen im Stadtgebiet momentan dringend zusätzliche Raumkapazitäten bei der Mittagsversorgung benötigen sollte die Grundschule in Brand zunächst zurückgestellt werden und erst andere Schulen mit höherer Priorität versorgt werden. Hierzu muss von der Verwaltung eine Prioritätenliste erarbeitet werden. Herr Krott erklärt, dass dieses Thema zum wiederholten Male im Ausschuss behandelt wird und momentan alles für einen Ausbau der Mensa im Bestand der Grundschule spricht. Die OGS-Betreuung konnte erfreulicher Weise in der letzten Zeit in Brand ausgebaut werden und daher wächst nun auch der Bedarf für eine angemessene Verpflegungsmöglichkeit vor Ort. Auch er sagt für den Bezirk eine starke Entwicklung voraus, da verschiedene Neubauprojekte im Einzugsbereich der Schule vorangetrieben werden. Im Kinder- und Jugendausschuss wurde die Vorlage in der letzten Woche besonders gewürdigt und daher sollte auch der Schulausschuss heute der Empfehlung der BV Brand folgen und sich für die „große Lösung“ aussprechen. Wenn ein Ausbau der Schule aufgrund einer Dreizügigkeit nötig wird, sollte dies jedoch jetzt schon in der Planung berücksichtigt werden. Beispielsweise könnte geprüft werden, ob das Gebäude um eine weitere Etage erweitert werden kann. Frau Lehmenkühler erklärt, dass es zum jetzigen Zeitpunkt noch möglich ist, entsprechende Prüfungen zur eventuellen Aufstockung des Gebäudes vorzunehmen. Dies würde jedoch höhere Planungs- und Baukosten mit sich bringen. Herr Sahm ist ebenfalls der Meinung, dass Brand in Zukunft weiter wachsen wird, da auch die aktuellen Geburtenzahlen dies belegen. Die „große Lösung“ ist sehr nachhaltig und das Schulgebäude wäre so für die Zukunft gewappnet, sollte es zu einer Dreizügigkeit kommen. Er weist jedoch darauf hin, dass das JuB ebenfalls mit in den Prozess eingebunden werden muss, da dieser auch von der Baumaßnahme betroffen wäre und auf Räume verzichten müsste. Frau Lehmenkühler ergänzt jedoch, dass bereits im Vorfeld mit dem Vorstand des JuB und auch mit der Grundschule Gespräche geführt worden sind und das Vorhaben grundsätzlich positiv aufgenommen wurde. Herr Rohé sieht die Ausstattung der Mensen an allen Schulen für ein wichtiges Ziel und befürwortet die Aufstellung einer Prioritätenliste für diesen Ausbau. Dabei sollte jedoch auf einen hohen Qualitätsstandard des Essens geachtet werden. Frau Lehmenkühler stellt dar, dass der Standard bei der Essensauslieferung das sogenannte „Cook & Serve“-Prinzip darstelle, das Essen wird demnach zubereitet angeliefert und direkt serviert. Bei dem Prinzip „Cook & Chill“ wird das Essen lediglich vorbereitet, muss dann jedoch vor Ort gelagert und weiter SchA/21/WP.17 Ausdruck vom: 24.07.2017 Seite: 11/23 zubereitet werden. Dafür werde mehr Lagerfläche benötig und das JuB müsste auf weitere Räume verzichten. Frau Griepentrog hält es für problematisch, 1,8 Mio. Euro zu investieren da noch ungewiss ist, ob nicht doch ein Ausbau zu einer dreizügigen Grundschule nötig wird. Dann wäre das Geld aktuell nicht sinnvoll eingesetzt wenn durch die Erweiterung der Schule mehr Klassenräume und eine noch größere Mensa nötig würden. Herr Menzel ist der Meinung, dass eine Prioritätenliste durchaus Sinn mache, aber die Aufstellung einer solchen Liste setze einen „Null-Zustand“ voraus, wo Ansprüche an eine Mensa festgelegt und anhand dessen die Schulen entsprechend priorisiert werden. Aktuell befinden sich die Schulen in der Stadt Aachen jedoch in einer dynamischen Entwicklung und daher kann er Herrn Krott zustimmen, dass der Beschluss um einen Prüfauftrag für eine weitere Aufstockung des Gebäudes im Falle einer Dreizügigkeit erweitert werden sollte. Herr Brantin stimmt diesem Vorschlag ebenfalls zu und erkundigt sich nach den dafür anfallenden Mehrkosten. Herr Gerards vom städtischen Gebäudemanagement erläutert, dass der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule die Bedarfe festlegt und das Gebäudemanagement entsprechende technische und bauliche Prüfungen vornimmt. Allerdings ist es aktuell noch nicht möglich, konkrete Kosten zu benennen. Einen Prüfauftrag kann das Gebäudemanagement annehmen aber ohne entsprechende Darstellung der anfallenden Mehrkosten. Zunächst wird darüber abgestimmt, ob der von der Verwaltung vorgeschlagene Beschlussvorschlag und der durch die Große Koalition eingebrachte ergänzende Beschlussvorschlag getrennt abgestimmt werden sollen. Dieses Vorgehen wird mit zwei Zustimmungen mehrheitlich abgelehnt. Der Beschluss wird um einen Prüfauftrag für einen dreizügigen Ausbau der Grundschule erweitert. Beschluss: 1. Der Schulausschuss nimmt die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung mit Blick auf die „große Lösung“ zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung das vorliegende Planungskonzept bis zur Planungstiefe nach HOAI 3 weiterzuentwickeln. 2. Ferner bittet er die Verwaltung um Prüfung, ob nicht, neben dieser Erweiterungsmaßnahme, die technischen Voraussetzungen für einen sich möglicherweise im Bedarfsfall ergebenden dreizügigen Ausbau der Grundschule in die Planung einbezogen werden sollten. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: 12 4 SchA/21/WP.17 Enthaltung: mehrheitlich Ausdruck vom: 24.07.2017 Seite: 12/23 zu 8 Ausbauprogramm der städtischen Grundschulen – Verbesserung des Raumangebotes; hier: Ausführungsbeschluss für KGS Hanbruch und KGS Passstraße Vorlage: FB 45/0356/WP17 Frau Keller verlässt aufgrund von Befangenheit den Beratungstisch und Frau Griepentrog übernimmt den Vorsitz. Herr Brötz ergänzt, dass es nach Rücksprache zwischen Finanzsteuerung und dem Gebäudemanagement noch Änderungen im Finanztableau im Bereich der konsumtiven Auswirkungen gegeben hat. Die Abschreibungen für die Jahre 2021-2037 erhöhen sich von 928.000 € auf nunmehr 2.017.000 €, die Folgekosten insgesamt damit von - 1.383.000 € auf - 2.472.000 €. Herr Sahm erkundigt sich, wie die investive Kostensteigerung bei den Baumaßnahmen zustande gekommen ist. Frau Lehmenkühler erläutert, dass der aktivierte Eigenleistungsanteil des Gebäudemanagements in Höhe von 5,5 % noch hinzuaddiert werden musste. Der Kostenrahmen ist eine erste Aufstellung und kann sich im Laufe des Planungsprozesses noch ändern, meistens liegt die Kostenschätzung bei deutlich höheren Zahlen. Außerdem sind noch weitere Bereiche mit in die Planung eingeflossen, beispielsweise das Überprüfen auf Schadstoffe oder Denkmalschutzanforderungen, was die Kosten ansteigen lässt. Herr Krott geht auf die Prioritätenliste für OGS-Investitionen ein, welche der Politik vorliegt, auf welcher unter anderem auch diese beiden Schulen aufgeführt sind. Eine Kostensteigerung sei zwar ärgerlich, dennoch sei die Einbindung aller Nutzer der Schulen in den Prozess notwendig, auch wenn dadurch zusätzliche Notwendigkeiten aufgedeckt würden. Die Große Koalition wird der Verwaltungsvorlage daher zustimmen. Beschluss: Der Schulausschuss nimmt die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung zur Kenntnis und fasst den Ausführungsbeschluss zu den Baumaßnahmen zur Verbesserung des Raumangebotes an der KGS Hanbruch und KGS Passstraße. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig SchA/21/WP.17 Ausdruck vom: 24.07.2017 Seite: 13/23 zu 9 Montessori- Lernzentrum Eilendorf - hier: Raumbedarfe Kita und Schule Vorlage: FB 45/0375/WP17 Frau Keller kehrt an den Beratungstisch zurück. Herr Rohé erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand zur Schule in der Barbarastraße. Dort hat die bip gerade einen Standort eröffnet, jedoch ist der Mietvertrag auf ein Jahr begrenzt. Herr Brantin ergänzt, dass die bip ist eine Bereicherung für das Viertel und die gesamte Schullandschaft in der Stadt Aachen darstellt. Auch er ist verwundert, dass der Mietvertrag nur für ein Jahr abgeschlossen wurde, wo der Schulausschuss im Dezember 2016 doch ausdrücklich einen Beschluss gefasst hat, mit der bip einen Mietvertrag von mindestens zwei Jahren Vertragslaufzeit zu schließen. Daher fragt er, ob es Alternativen für eine Unterbringung des Montessori-Standortes Eilendorf während der Umbauphase gibt. Herr Sahm freut sich, dass die Barbarstraße wieder in den Fokus gerückt ist und begrüßt die Entwicklung des Mieters an diesem Standort. Auch er fragt nach alternativen Unterbringungsmöglichkeiten für die Montessori-Schule. Herr Krott stellt fest, dass es einen guten Entwicklungsprozess zur Flächennutzung für Schule und Kita gab. Er regt ebenfalls an, andere Lösungen für eine zeitweise Unterbringung der Montessori-Schule zu suchen. Alternativ könnte beispielsweise ein Container angemietet und auf dem Schulgelände aufgestellt werden. Frau Griepentrog bezeichnet den Entwicklungsprozess zur Raumnutzung ebenfalls als spannend und interessant. Die Auslagerung der Schule in die Barbarastraße sei jedoch für den Stadtteil nicht vorteilhaft. Wenn der Mietvertrag mit der bip nur für ein Jahr geschlossen wurde und der Träger die Räumlichkeiten nach einen Schuljahr wieder verlassen muss, wird dieser auch nicht wieder kommen. Nach Abschluss der Baumaßnahme am Montessori-Lernzentrum stünde die Schule an der Barbarastraße wieder leer und dies habe man dem Stadtteil seiner Zeit nicht in Aussicht gestellt. Sie erkundigt sich, ob eine Auslagerung zwingend notwendig ist und der Umbau nicht während des laufenden Schulbetriebes vollzogen werden könne. Frau Schwier schlägt vor, dass der Ausschuss der Vorlage in Bezug auf das vorgestellte Raumprogramm nun zustimmen solle und weitere Fragen zum Standort an der Barbarastraße im nichtöffentlichen Teil diskutiert werden können. Dieser Vorschlag findet Zustimmung im Ausschuss. SchA/21/WP.17 Ausdruck vom: 24.07.2017 Seite: 14/23 Beschluss: Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Raumprogramm des MontessoriZentrums Eilendorf (Gemeinschaftsgrundschule und Kindertagesstätte) zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung nunmehr das vorliegende Planungskonzept bis zur Planungstiefe nach HOAI 3 weiterzuentwickeln. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig zu 10 Fördermittel an Grundschulen: Evaluierung der Kriterien Vorlage: FB 45/0392/WP17 Herr Rohé ist der Meinung, dass das Kriterium „Empfehlung zu Hauptschulen“ nicht gänzlich zu streichen ist, da dies der Hauptindikator für die große Chancenungleichheit in der heutigen Gesellschaft sei. Herr Sahm erläutert, dass viele Punkte vernünftig klingen, jedoch sei aktuell noch nicht abzusehen, ob die gewählten Kriterien auch in den kommenden vier Jahren tragbar seien. Er regt daher an, eine erneute Evaluation bereits nach zwei Jahren durchzuführen. Herr Krott legt dar, dass die Kriterien dazu dienen sollen, die Bildungschancen für sozial benachteiligte Kinder zu erhöhen. Die Empfehlung zu Hauptschulen ist eventuell relevant für die Schulentwicklungsplanung, jedoch würde das Kriterium nicht dazu beitragen, dem Bild der Hauptschulen in der Gesellschaft eine positive Ausrichtung zu geben und es erlaube auch keine Aussage zur Förderfähigkeit einer Grundschule. Er hält den Vorschlag der Verwaltung für gut durchdacht und plädiert für eine Übernahme dieser Kriterien. Er wünscht sich, dass in der kommenden Sitzung durch die Verwaltung eventuell bereits eine Liste mit den zu fördernden Schulen vorgelegt werden kann. Beschluss: 1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Verteilung der Fördermittel für besonders belastete Grundschulen auf Grundlage der weiterentwickelten Kriterien. 2. Die Kriterien sollen für die nächsten vier Jahre Gültigkeit haben. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: 1 Einstimmig SchA/21/WP.17 Ausdruck vom: 24.07.2017 Seite: 15/23 zu 11 Winterdienst an städtischen Schulen, insbesondere an städtischen Gymnastik-, Turnund Sporthallen Vorlage: FB 45/0360/WP17 Es gibt keine Wortmeldungen. Beschluss: Der Schulausschuss beschließt die dauerhafte Umsetzung des Winterdienstes an städtischen Schulen in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Form ab der Wintersaison 2017/2018. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig zu 12 Mitteilungen der Verwaltung Es gibt keine Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil. SchA/21/WP.17 Ausdruck vom: 24.07.2017 Seite: 16/23