Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
267124.pdf
Größe
286 kB
Erstellt
15.08.17, 12:00
Aktualisiert
18.10.17, 13:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0397/WP17
öffentlich
15.08.2017
FB 45/100.010
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des
Schulausschusses (SchA/21/WP.17) vom 13.07.2017
(öffentlicherTeil)
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
07.09.2017
Schulausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Schulausschusses vom
13.07.2017 (öffentlicher Teil).
Vorlage FB 45/0397/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.09.2017
Seite: 1/1
Der Oberbürgermeister
Niederschrift
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
24. Juli 2017
Sitzungstermin:
Donnerstag, 13.07.2017
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Sitzungsende:
20:25 Uhr
Ort, Raum:
Verw.Geb. Mozartstraße Raum 207/208, Mozartstraße 2-10, Aachen
Anwesende:
Ratsfrau Maria Keller
anwesend
Ratsfrau Ulla Griepentrog
anwesend
Ratsherr Georg Biesing
anwesend
Ratsherr Holger Brantin
anwesend
Ratsherr Bernd Krott
anwesend
Ratsherr Hans Müller
anwesend
Ratsfrau Claudia Plum
Vertretung für: Ratsherr Peter
Tillmanns
Herr Andor Schmitz
Vertretung für: Ratsfrau Nathalie
Hüllenkremer
Herr Stefan Auler
anwesend
Herr Uli Balthasar
anwesend
Herr Said Giancoli
anwesend
SchA/21/WP.17
Ausdruck vom: 24.07.2017
Seite: 1/23
Ratsherr Jochen Luczak
Herr Stefan Menzel
anwesend
Frau Gretel Opitz
anwesend
Frau Andrea Orthen
anwesend
Herr Johannes Rohé
anwesend
Herr Michael Sahm
anwesend
Herr Dietmar Landscheidt
anwesend
Abwesende:
Ratsfrau Nathalie Hüllenkremer
entschuldigt
Ratsherr Klaus-Dieter Jacoby
entschuldigt
Ratsherr Peter Tillmanns
entschuldigt
Frau Paola Blume
entschuldigt
Ratsfrau Mara Lux
entschuldigt
Frau Elisabeth Tillessen
entschuldigt
Herr Olaf Windeln
entschuldigt
von der Verwaltung:
Name
Org.
Name
Org.
Herr Brötz
FB 45, Leitung
Frau Riss
FB 56
Frau Drews
FB 45/300
Frau Schwier
Dez. IV, Beigeordnete
Frau Duikers
FB 56
Frau Souvignier
FB 45/400
Herr Gerards
E 26
Frau Weber
E 26
Frau Lehmenkühler
E 26
Frau Wiesener
FB 45/400
Herr Mathar
FB 45/400
als Schriftführerin:
Frau Kuchenbecker
SchA/21/WP.17
Ausdruck vom: 24.07.2017
Seite: 2/23
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1
Eröffnung der Sitzung
2
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Schulausschusses
(SchA/20/WP.17) vom 08.06.2017 (öffentlicher Teil)
Vorlage: FB 45/0390/WP17
3
Antrag der Träger der OGS auf Anpassung der Fördersätze ab dem Schuljahr 2017/2018
Vorlage: FB 45/0389/WP17
4
Nachbereitung der SchulA-relevanten Kennzahlen
5
Sachstandsbericht ´Entwicklung der Siedlung Preuswald´
Vorlage: FB 56/0075/WP17
6
Zukunftsfonds - Anträge 2017
Vorlage: FB 45/0383/WP17
6.1
Zukunftsfonds - Anträge 2017 (Ergänzung)
Vorlage: FB 45/0383/WP17-1
7
Offener Ganztag an der GGS Brander Feld - Verbesserung des Raumangebots und
Mensasituation
Vorlage: FB 45/0354/WP17
8
Ausbauprogramm der städtischen Grundschulen – Verbesserung des Raumangebotes;
hier: Ausführungsbeschluss für KGS Hanbruch und KGS Passstraße
Vorlage: FB 45/0356/WP17
9
Montessori- Lernzentrum Eilendorf - hier: Raumbedarfe Kita und Schule
Vorlage: FB 45/0375/WP17
10
Fördermittel an Grundschulen: Evaluierung der Kriterien
Vorlage: FB 45/0392/WP17
SchA/21/WP.17
Ausdruck vom: 24.07.2017
Seite: 3/23
11
Winterdienst an städtischen Schulen, insbesondere an städtischen Gymnastik-, Turnund Sporthallen
Vorlage: FB 45/0360/WP17
12
Mitteilungen der Verwaltung
Nichtöffentlicher Teil
1
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Schulausschusses
(SchA/20/WP.17) vom 08.06.2017 (nichtöffentlicher Teil):
Vorlage: FB 45/0391/WP17
2
Mitteilungen der Verwaltung:
3
Weitere Ausführungen zu TOP Ö 9 "Montessori-Lernzentrum Eilendorf"
4
Zusätzliche Klassen für angehende Erzieher/innen am Käthe-Kollwitz-Berufskolleg
Protokoll:
Öffentlicher Teil
zu 1
Eröffnung der Sitzung
Frau Keller eröffnet die Sitzung und begrüßt die Ausschussmitglieder, die Öffentlichkeit und die
anwesende Presse.
Besonders begrüßt sie Frau von Jakubowski, welche sich heute als neue Schulrätin der StädteRegion
Aachen für den Bereich Grundschulen in der Stadt Aachen den Ausschussmitgliedern vorstellt. Sie
wünscht allen eine gute Zusammenarbeit. Außerdem begrüßt Frau Keller Herrn Dietmar Landscheidt, der
im Ausschuss die Position als beratendes Mitglied für die Stadtschulpflegschaft wahrnehmen wird. Frau
Keller wünscht beiden alles Gute für die zukünftige Zusammenarbeit.
Aufgrund der hohen Präsenz von Vertretern aus dem Bereich der OGS-Träger, beantragt Herr Krott den
Tagesordnungspunkt Ö 11 „Antrag der Träger der OGS auf Anpassung der Fördersätze ab dem
Schuljahr 2017/2018“ auf TOP Ö3 vorzuziehen. Diesem Vorgehen wird zugestimmt.
Frau Griepentrog beantragt die ausgelegte Tischvorlage zu TOP Ö5 „Zukunftsfonds – Anträge 2017“,
welche einen zusätzlichen Antrag der Grundschule Passstraße beinhaltet, auf die nächste Sitzung im
SchA/21/WP.17
Ausdruck vom: 24.07.2017
Seite: 4/23
September zu vertagen, da die Unterlagen erst heute vorliegen. Da sich jedoch nach Auskunft von Herrn
Brötz auch inhaltlich kleinere Änderungen bei den bereits vorliegenden Anträgen der KGS
Michaelsbergstraße und KGS Hanbruch ergeben haben, müsse trotzdem die Tischvorlage beraten
werden. Der Antrag der KGS Passstraße könne jedoch aus dem Beschluss herausgenommen werden
und separat nochmals in der folgenden Sitzung beraten werden. Über dieses Vorgehen herrscht
Einvernehmen im Ausschuss.
zu 2
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Schulausschusses (SchA/20/WP.17)
vom 08.06.2017 (öffentlicher Teil)
Vorlage: FB 45/0390/WP17
Es gibt keine Wortmeldungen.
Beschluss:
Der Schulausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Schulausschusses vom
08.06.2017 (öffentlicher Teil).
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Einstimmig
zu 3
Antrag der Träger der OGS auf Anpassung der Fördersätze ab dem Schuljahr 2017/2018
Vorlage: FB 45/0389/WP17
Herr Krott lobt die hervorragende Arbeit der Träger in den OGS der Stadt Aachen und formuliert das Ziel,
diese Qualität auch in Zukunft zu halten und nachhaltig sichern zu wollen. Aus Gesprächen mit den
Beteiligten der OGS gehe hervor, dass der Aufwand, diese hohen Standards zu halten und die dafür
bereitgestellten Zuschüsse nicht mehr übereinstimmen. Der Antrag komme jedoch zu einer
ungewöhnlichen Zeit, da die Haushaltsberatungen für das laufende Haushaltsjahr bereits abgeschlossen
seien. Er betont jedoch, dass es sich bei dem Antrag nicht um horrende Kostensteigerungen handelt
sondern lediglich versucht wird, den aktuellen Status Quo aufrecht zu erhalten. Daher bringen die Träger
der OGS hier ein berechtigtes Anliegen zum Tragen und der Antrag sollte in jedem Fall für die
kommenden Haushaltsberatungen im Dezember 2017 berücksichtigt werden.
Herr Brantin schließt sich seinem Vorredner an und bringt ebenfalls seine Wertschätzung für die Arbeit in
den OGS zum Ausdruck. Auch er platziert den Antrag bei den kommenden Haushaltsberatungen, ohne
schon ein Ergebnis vorweg nehmen zu können.
Frau Griepentrog unterstützt den Antrag ebenfalls und findet den Zeitpunkt aufgrund des jetzt neu
beginnenden Schuljahres nicht sehr ungewöhnlich. Der Antrag wird voll und ganz unterstützt und sie
fordert die Mehrheitsfraktionen auf, die gestellten Forderungen auch umzusetzen.
SchA/21/WP.17
Ausdruck vom: 24.07.2017
Seite: 5/23
Beschluss:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Einstimmig
zu 4
Nachbereitung der SchulA-relevanten Kennzahlen
Herr Brötz führt aus, dass die Ziele und Kennzahlen bereits ausführlich in der letzten Sitzung am
08.06.2017 besprochen wurden, jedoch ist erst im Nachgang aufgefallen, dass an Stelle der
Produktblätter die neu gefassten Ziele nun nicht mehr mit den formulierten Kennzahlen korrespondieren.
Die Ausschussmitglieder hatten sich entschlossen, das Inklusions-Ziel zu streichen, die Kennzahl „Anzahl
Klassen mit reduzierter Schülerzahl“ sollte jedoch bestehen bleiben. Daher schlägt die Verwaltung vor,
die Kennzahl analog zu streichen und stattdessen eine neue Kennzahl „Anzahl der
Nutzungsgenehmigungen für Schulräumlichkeiten (außer Turnhallen)“ aufzunehmen. Ein entsprechender
Beschlussvorschlag ist als Tischvorlage ausgelegt.
Herr Sahm ist prinzipiell damit einverstanden. Er regt jedoch an, dass die Verwaltung im nächsten Jahr
einen Sachstandsbericht darüber vorlegt, inwieweit die Kennzahlen in der alltäglichen Arbeit eine
Unterstützung bieten. Er fragt sich, ob das Verhältnis zwischen dem hohen Beratungsaufwand im
Schulausschuss und dem Nutzen für die Verwaltung ausgeglichen ist.
Herr Auler stimmt zu, dass eine Evaluation grundsätzlich sinnvoll ist, jedoch nicht schon im nächsten
Jahr, da die Kennzahlen erstmals für das Haushaltsjahr 2018 erhoben wurden. Eine Evaluation ist daher
aus seiner Sicht frühestens ab dem Jahr 2019/2020 möglich und sinnvoll.
Beschluss:
Der Schulausschuss beschließt für die Produktblätter zu den Produkten „030102 Hauptschulen“, „030103
Realschulen“, „030104 Gymnasien“ und „030105 Gesamtschulen“ die Kennzahl „Anzahl der
Nutzungsgenehmigungen für Schulräumlichkeiten (außer Turnhallen)“ aufzunehmen und die Kennzahl
„Anzahl der Klassen mit reduzierter Schülerzahl“ zu streichen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Einstimmig
SchA/21/WP.17
Ausdruck vom: 24.07.2017
Seite: 6/23
zu 5
Sachstandsbericht ´Entwicklung der Siedlung Preuswald´
Vorlage: FB 56/0075/WP17
Herr Sahm betont, dass sich das Gesamtgefüge des Stadtteils in den letzten drei Jahren gewandelt hat.
Dennoch hinterfragt er die verhältnismäßig schnelle Entwicklung des Stadtteils, da insbesondere die
Schaffung von Wohnraum einen eher langfristigen Prozess darstellt. Außerdem stellt er fest, dass bei
den Prozentwerten im Bereich der Neuvermietungen im Jahr 2016 in der Summe 16 % fehlen.
Frau Duikers, Leiterin der Abteilung Planung im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration, erläuert,
dass die Daten von der Vonovia erhoben wurden. Bei den Neuvermietungen wurden die Rentner nicht
erfasst.
Herr Biesing begrüßt, dass eine Erhebung stattgefunden hat. Er fragt sich, was unter „gezielter
Neukundengewinnung“ zu verstehen ist.
Frau Duikers erklärt, dass die Vonovia bei Neukunden gezielte Einzelfallentscheidungen getroffen hat,
bei denen unter anderem auch die Quartiersmanagerin beteiligt war.
Herr Krott betont, dass es für den Schulausschuss von Bedeutung sei, dass die Schule in dem neu
gestalteten Stadtteil erhalten bleibe und seine Referenzfunktion weiter wahrnehmen könne. Schon bei
der Planung einer solchen Schule ist es wichtig, das Gesamtgefüge des Stadtteils zu erfassen. Die
Entwicklung im Preuswald verläuft derzeit positiv und das soziale Profil des Viertels wird ausgeglichener.
Solche Veränderungen können jedoch auch dazu führen, dass die Schülerzahlen unter die Mindestgröße
sinken. Eine hohe Familienfreundlichkeit könne aber dafür sorgen, dass auch weiterhin ausreichend
Kinder im Viertel leben. Er regt daher an, diesen Prozess weiter zu verfolgen und die Politik und
Verwaltung sollten auch mit der Schulaufsicht Einvernehmen erzielen, die Schule auch dann weiter zu
führen, wenn Anmeldezahlen temporär abfallen. Auch der Rat ist in diesen Prozess zu involvieren.
Herr Biesing fragt abschließend, was mit den abgelehnten Mietern geschieht. Frau Duikers berichtet,
dass die Vonovia zugesichert hat, für diesen Personenkreis individuelle Lösungen außerhalb des
Preuswalds zu finden.
Beschluss:
Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Einstimmig
SchA/21/WP.17
Ausdruck vom: 24.07.2017
Seite: 7/23
zu 6
Zukunftsfonds - Anträge 2017
Vorlage: FB 45/0383/WP17
Siehe Erläuterungen zu TOP 5.1
zu 6.1
Zukunftsfonds - Anträge 2017 (Ergänzung)
Vorlage: FB 45/0383/WP17-1
Herr Brötz erläutert, dass sich nach der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses in der vergangenen
Woche noch offene Fragen ergeben haben und diese von der Verwaltung in der ausliegenden
Tischvorlage aufbereitet wurden. Unter anderem haben sich Änderungen im Kostentableau ergeben.
Daher müsse der Schulausschuss heute über die Tischvorlage beraten aber wie bereits zu Beginn der
Sitzung vereinbart, wird der Antrag der KGS Passstraße herausgenommen und im September nochmals
separat beraten.
Herr Krott berichtet, dass der Kinder- und Jugendausschuss in seiner Sitzung am 04.07.2017 die Vorlage
befürwortet und lediglich inhaltliche Fragen zu den Anträgen der KGS Michaelsbergstraße und der KGS
Hanbruch gestellt hat.
Frau Drews erläutert die vorgenommenen Änderungen in der ausliegenden Tischvorlage. Neben den
bereits vorgestellten Kriterien ab dem Jahr 2016 wurden die im Mai 2015 beschlossenen Finanzkriterien
nochmals aufgeführt. Außerdem wurde der kurzfristig eingegangene Antrag der KGS Passstraße ergänzt.
Herr Deloie wies im Kinder- und Jugendausschuss darauf hin, dass es sich beim Antrag der KGS
Hanbruch um den dritten Antrag handele und daher die Fördersumme auf 75 % abgesenkt werden solle.
Frau Drews erklärt, dass jedoch der Antragsteller hier nun der Förderverein der Grundschule Hanbruch
ist und nicht die Grundschule selbst. Daher wurde der Antrag zunächst als Erstantrag gewertet und für
die Schule somit die volle Förderung vorgeschlagen. Jedoch könnte im Hinblick auf die Gleichbehandlung
zu anderen Schulen hier auch eine Absenkung des Förderbetrages vertretbar sein. Zum Antrag der KGS
Michaelsbergstraße erkundigte sich Frau Scheidt im Kinder- und Jugendausschuss, warum ein Besuch
im Hospiz in Erkelenz und nicht etwa in Aachen durchgeführt wurde. Daraufhin erklärt Frau Drews, dass
die Hospize Haus Hörn und am Iterbach „Häuser der Stille“ sind und daher für einen Besuch mit 32
Schulkindern nicht geeignet sind. Im Bezug auf die Kosten der Busfahrt teilt sie mit, dass hier keine
günstigeren Angebote herangezogen werden konnten. Die Literaturkiste war ursprünglich als Leihgabe
der Bibliothek gedacht. Da der Literaturbestand jedoch nun fortgeführt und für zukünftige Projekte
ebenfalls genutzt werden soll, wurde diese Kiste erworben.
Frau Griepentrog beantragt, dass über die beiden Anträge separat abgestimmt werden sollte. Ihrer
Meinung nach kann der Förderverein der KGS Hanbruch nicht als gesonderter Antragsteller gesehen
werden, da die Musikinstrumente durch die Schule genutzt und der Antrag daher als Folgeantrag
gewertet werden muss. Auch das Projekt „Leben und Tod“ an der KGS Michaelsbergstraße sieht sie
SchA/21/WP.17
Ausdruck vom: 24.07.2017
Seite: 8/23
bedenklich, da dieses Thema an anderen Schulen ebenfalls aufgearbeitet wird und hierfür keine
zusätzlichen Zuschüsse durch die Stadt verwendet werden sollten. Das Thema „Leben und Tod“ sei im
regulären Lehrplan an den Grundschulen verankert. Zudem sieht sie die Veröffentlichung des
Bildmaterials als kritisch und zum Teil grenzwertig.
Herr Sahm erkundigt sich, warum der Zukunftsfonds lediglich mit 40.000 € im Haushaltsplan veranschlagt
ist. Er befürwortet es, wenn Berührungsängste mit dem Thema Tod bei jungen Menschen abgebaut
werden. Dieses Projekt sei hervorstechend, da es sich von den sonst eher „klassischen“ Projekten wie
Streicherklassen abhebt. Jedoch sollte man sich über eine Anschlussfinanzierung Gedanken machen,
falls das Projekt weitergeführt wird. Ebenfalls kritisch sieht er jedoch die stellvertretende Antragstellung
des Fördervereins für die KGS Hanbruch. Außerdem wünscht er sich, dass auch elektronische
Musikinstrumente mehr gefördert würden.
Frau Drews begründet die verhältnismäßig hohe Fördersumme damit, dass das Projekt „Leben und Tod“
an der KGS Michaelsbergstraße mehrere Wochen andauerte. Zum Antrag der KGS Hanbruch sagt sie,
dass die Schulen hier als Institution agieren und der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Schwierigkeiten bei den Auszahlungsformalitäten bekommen könnte. Auf Nachfrage von Frau Opitz, wie
hoch die Fördersumme bei mehr als drei Anträgen ausfällt, erklärt Frau Drews, dass ab dem vierten
Antrag keine Zuschüsse aus dem Zukunftsfonds ausgezahlt werden.
Frau Opitz kann das Projekt „Leben und Tod“ ebenfalls nicht unterstützen. Bei solch einem schwierigen
Thema sollte vielmehr der Schwerpunkt auf die Fortbildung der Lehrkräfte und pädagogischen
Mitarbeiter/innen an den Schulen gelegt werden, damit diese bei Bedarf eine angemessene Betreuung
der betroffenen Kinder leisten können. Den Kontakt der Kinder selbst mit Särgen, Klangschalen, etc. hält
sie nicht für angemessen. Die Finanzierung eines solchen Projektes mit öffentlichen Mitteln sollte daher
nicht unterstützt werden. Das Thema sollte vielmehr im Religionsunterricht platziert werden.
Herr Müller legt dar, dass die Neugier der Kinder bei diesem Thema durchaus angebracht und vorhanden
ist und daher sollten Projekte wie dieses auch finanziell unterstützt werden. Ohne einen entsprechenden
Bedarf würde so ein Projekt schließlich nicht durchgeführt werden. Er hebt die hervorragende Arbeit der
Schule hervor und wünscht sich eine weitere Unterstützung des Projektes beispielsweise auch in der
Presse.
Herr Biesing äußert, dass Kinder durch das Thema „Leben und Tod“ schon in der Grundschule berührt
werden und daher ist eine gewisse Offenheit nötig und das Projekt stellt einen mutigen und vernünftigen
Schritt dar. Daher sollte das Projekt gefördert werden, jedoch kann über die Anträge seiner Meinung nach
auch separat abgestimmt werden.
SchA/21/WP.17
Ausdruck vom: 24.07.2017
Seite: 9/23
Herr Giancoli bemängelt, dass seinem Gefühl nach die Anträge manchmal erst nach Abschluss der
Projekte im Ausschuss diskutiert werden. Der Ausschuss sei keine ethische Kommission sondern müsse
auf Basus klarer und transparenter Kriterien entscheiden.
Herr Balthasar ist der Ansicht, dass der Umgang mit dem Tod zwar fester Bestandteil des Lehrplanes in
der Sekundarstufe I und im Primarbereich ist, aber das vorgestellte Projekt über den üblichen Rahmen
hinaus geht. Man könnte zu diesem Themenbereich auch passende Lehrmittel über das Euregionale
Medienzentrum anschaffen lassen.
Es wird einstimmig über die beiden Anträge getrennt abgestimmt. Der Antrag der KGS Passstraße wird
vertagt.
Beschluss:
1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der Schulausschuss beschließt die Bezuschussung der gestellten Anträge wie von der
Verwaltung unter Punkt 4 vorgeschlagen (ausgenommen der Antrag der KGS Passstraße).
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Antrag KGS Hanbruch
12
Antrag KGS Michaelsbergstraße
10
zu 7
Ablehnung:
3
Enthaltung:
4
einstimmig
3
mehrheitlich
Offener Ganztag an der GGS Brander Feld - Verbesserung des Raumangebots und
Mensasituation
Vorlage: FB 45/0354/WP17
Frau Lehmenkühler vom städtischen Gebäudemanagement stellt die Überlegungen zur Bauplanung an
der GGS Brander Feld anhand einer Power Point Präsentation vor.
Herr Auler bedankt sich für den aufschlussreichen Vortrag und berichtet, dass sich die Bezirksvertretung
Brand mehrheitlich für die sogenannte große Lösung ausgesprochen hat. Der Bezirk wird in Zukunft
weiter wachsen und folglich wird es tendenziell auch mehr Schüler in Brand geben. Daher sollten
Überlegungen angestellt werden, die GGS Brander Feld im Falle einer möglichen Dreizügigkeit noch
weiter auszubauen und schon alleine deswegen stellt die „große Lösung“ das einzig sinnvolle Ergebnis
dar.
Herr Balthasar hinterfragt die Aussage von Herrn Auler, dass Brand in Zukunft weiter anwachsen wird
und stellt dar, dass seiner Information nach momentan lediglich 120 Kinder an der GGS Brander Feld mit
einem warmen Mittagessen versorgt werden müssen. Sollte die Schule tatsächlich zu einer dreizügigen
SchA/21/WP.17
Ausdruck vom: 24.07.2017
Seite: 10/23
Schule ausgebaut werden, würde die vorgestellte Planung dauerhaft keine ausreichenden
Raumkapazitäten bieten. Es sollte überlegt werden, ob die Schüler/innen des Primarbereichs gemeinsam
mit den Schüler/innen der Sekundarstufe I an der Gesamtschule Brand mit Mittagessen versorgt werden
können. Da auch andere Schulen im Stadtgebiet momentan dringend zusätzliche Raumkapazitäten bei
der Mittagsversorgung benötigen sollte die Grundschule in Brand zunächst zurückgestellt werden und
erst andere Schulen mit höherer Priorität versorgt werden. Hierzu muss von der Verwaltung eine
Prioritätenliste erarbeitet werden.
Herr Krott erklärt, dass dieses Thema zum wiederholten Male im Ausschuss behandelt wird und
momentan alles für einen Ausbau der Mensa im Bestand der Grundschule spricht. Die OGS-Betreuung
konnte erfreulicher Weise in der letzten Zeit in Brand ausgebaut werden und daher wächst nun auch der
Bedarf für eine angemessene Verpflegungsmöglichkeit vor Ort. Auch er sagt für den Bezirk eine starke
Entwicklung voraus, da verschiedene Neubauprojekte im Einzugsbereich der Schule vorangetrieben
werden. Im Kinder- und Jugendausschuss wurde die Vorlage in der letzten Woche besonders gewürdigt
und daher sollte auch der Schulausschuss heute der Empfehlung der BV Brand folgen und sich für die
„große Lösung“ aussprechen. Wenn ein Ausbau der Schule aufgrund einer Dreizügigkeit nötig wird, sollte
dies jedoch jetzt schon in der Planung berücksichtigt werden. Beispielsweise könnte geprüft werden, ob
das Gebäude um eine weitere Etage erweitert werden kann.
Frau Lehmenkühler erklärt, dass es zum jetzigen Zeitpunkt noch möglich ist, entsprechende Prüfungen
zur eventuellen Aufstockung des Gebäudes vorzunehmen. Dies würde jedoch höhere Planungs- und
Baukosten mit sich bringen.
Herr Sahm ist ebenfalls der Meinung, dass Brand in Zukunft weiter wachsen wird, da auch die aktuellen
Geburtenzahlen dies belegen. Die „große Lösung“ ist sehr nachhaltig und das Schulgebäude wäre so für
die Zukunft gewappnet, sollte es zu einer Dreizügigkeit kommen. Er weist jedoch darauf hin, dass das
JuB ebenfalls mit in den Prozess eingebunden werden muss, da dieser auch von der Baumaßnahme
betroffen wäre und auf Räume verzichten müsste. Frau Lehmenkühler ergänzt jedoch, dass bereits im
Vorfeld mit dem Vorstand des JuB und auch mit der Grundschule Gespräche geführt worden sind und
das Vorhaben grundsätzlich positiv aufgenommen wurde.
Herr Rohé sieht die Ausstattung der Mensen an allen Schulen für ein wichtiges Ziel und befürwortet die
Aufstellung einer Prioritätenliste für diesen Ausbau. Dabei sollte jedoch auf einen hohen
Qualitätsstandard des Essens geachtet werden.
Frau Lehmenkühler stellt dar, dass der Standard bei der Essensauslieferung das sogenannte „Cook &
Serve“-Prinzip darstelle, das Essen wird demnach zubereitet angeliefert und direkt serviert. Bei dem
Prinzip „Cook & Chill“ wird das Essen lediglich vorbereitet, muss dann jedoch vor Ort gelagert und weiter
SchA/21/WP.17
Ausdruck vom: 24.07.2017
Seite: 11/23
zubereitet werden. Dafür werde mehr Lagerfläche benötig und das JuB müsste auf weitere Räume
verzichten.
Frau Griepentrog hält es für problematisch, 1,8 Mio. Euro zu investieren da noch ungewiss ist, ob nicht
doch ein Ausbau zu einer dreizügigen Grundschule nötig wird. Dann wäre das Geld aktuell nicht sinnvoll
eingesetzt wenn durch die Erweiterung der Schule mehr Klassenräume und eine noch größere Mensa
nötig würden.
Herr Menzel ist der Meinung, dass eine Prioritätenliste durchaus Sinn mache, aber die Aufstellung einer
solchen Liste setze einen „Null-Zustand“ voraus, wo Ansprüche an eine Mensa festgelegt und anhand
dessen die Schulen entsprechend priorisiert werden. Aktuell befinden sich die Schulen in der Stadt
Aachen jedoch in einer dynamischen Entwicklung und daher kann er Herrn Krott zustimmen, dass der
Beschluss um einen Prüfauftrag für eine weitere Aufstockung des Gebäudes im Falle einer Dreizügigkeit
erweitert werden sollte. Herr Brantin stimmt diesem Vorschlag ebenfalls zu und erkundigt sich nach den
dafür anfallenden Mehrkosten.
Herr Gerards vom städtischen Gebäudemanagement erläutert, dass der Fachbereich Kinder, Jugend und
Schule die Bedarfe festlegt und das Gebäudemanagement entsprechende technische und bauliche
Prüfungen vornimmt. Allerdings ist es aktuell noch nicht möglich, konkrete Kosten zu benennen. Einen
Prüfauftrag kann das Gebäudemanagement annehmen aber ohne entsprechende Darstellung der
anfallenden Mehrkosten.
Zunächst wird darüber abgestimmt, ob der von der Verwaltung vorgeschlagene Beschlussvorschlag und
der durch die Große Koalition eingebrachte ergänzende Beschlussvorschlag getrennt abgestimmt werden
sollen. Dieses Vorgehen wird mit zwei Zustimmungen mehrheitlich abgelehnt.
Der Beschluss wird um einen Prüfauftrag für einen dreizügigen Ausbau der Grundschule erweitert.
Beschluss:
1. Der Schulausschuss nimmt die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung mit Blick auf die
„große Lösung“ zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung das vorliegende
Planungskonzept bis zur Planungstiefe nach HOAI 3 weiterzuentwickeln.
2. Ferner bittet er die Verwaltung um Prüfung, ob nicht, neben dieser Erweiterungsmaßnahme, die
technischen Voraussetzungen für einen sich möglicherweise im Bedarfsfall ergebenden
dreizügigen Ausbau der Grundschule in die Planung einbezogen werden sollten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
12
4
SchA/21/WP.17
Enthaltung:
mehrheitlich
Ausdruck vom: 24.07.2017
Seite: 12/23
zu 8
Ausbauprogramm der städtischen Grundschulen – Verbesserung des Raumangebotes;
hier: Ausführungsbeschluss für KGS Hanbruch und KGS Passstraße
Vorlage: FB 45/0356/WP17
Frau Keller verlässt aufgrund von Befangenheit den Beratungstisch und Frau Griepentrog übernimmt den
Vorsitz.
Herr Brötz ergänzt, dass es nach Rücksprache zwischen Finanzsteuerung und dem
Gebäudemanagement noch Änderungen im Finanztableau im Bereich der konsumtiven Auswirkungen
gegeben hat. Die Abschreibungen für die Jahre 2021-2037 erhöhen sich von 928.000 € auf nunmehr
2.017.000 €, die Folgekosten insgesamt damit von - 1.383.000 € auf - 2.472.000 €.
Herr Sahm erkundigt sich, wie die investive Kostensteigerung bei den Baumaßnahmen zustande
gekommen ist.
Frau Lehmenkühler erläutert, dass der aktivierte Eigenleistungsanteil des Gebäudemanagements in
Höhe von 5,5 % noch hinzuaddiert werden musste. Der Kostenrahmen ist eine erste Aufstellung und
kann sich im Laufe des Planungsprozesses noch ändern, meistens liegt die Kostenschätzung bei deutlich
höheren Zahlen. Außerdem sind noch weitere Bereiche mit in die Planung eingeflossen, beispielsweise
das Überprüfen auf Schadstoffe oder Denkmalschutzanforderungen, was die Kosten ansteigen lässt.
Herr Krott geht auf die Prioritätenliste für OGS-Investitionen ein, welche der Politik vorliegt, auf welcher
unter anderem auch diese beiden Schulen aufgeführt sind. Eine Kostensteigerung sei zwar ärgerlich,
dennoch sei die Einbindung aller Nutzer der Schulen in den Prozess notwendig, auch wenn dadurch
zusätzliche Notwendigkeiten aufgedeckt würden. Die Große Koalition wird der Verwaltungsvorlage daher
zustimmen.
Beschluss:
Der Schulausschuss nimmt die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung zur Kenntnis und fasst den
Ausführungsbeschluss zu den Baumaßnahmen zur Verbesserung des Raumangebotes an der
KGS Hanbruch und KGS Passstraße.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Einstimmig
SchA/21/WP.17
Ausdruck vom: 24.07.2017
Seite: 13/23
zu 9
Montessori- Lernzentrum Eilendorf - hier: Raumbedarfe Kita und Schule
Vorlage: FB 45/0375/WP17
Frau Keller kehrt an den Beratungstisch zurück.
Herr Rohé erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand zur Schule in der Barbarastraße. Dort hat die
bip gerade einen Standort eröffnet, jedoch ist der Mietvertrag auf ein Jahr begrenzt.
Herr Brantin ergänzt, dass die bip ist eine Bereicherung für das Viertel und die gesamte Schullandschaft
in der Stadt Aachen darstellt. Auch er ist verwundert, dass der Mietvertrag nur für ein Jahr abgeschlossen
wurde, wo der Schulausschuss im Dezember 2016 doch ausdrücklich einen Beschluss gefasst hat, mit
der bip einen Mietvertrag von mindestens zwei Jahren Vertragslaufzeit zu schließen. Daher fragt er, ob
es Alternativen für eine Unterbringung des Montessori-Standortes Eilendorf während der Umbauphase
gibt.
Herr Sahm freut sich, dass die Barbarstraße wieder in den Fokus gerückt ist und begrüßt die Entwicklung
des Mieters an diesem Standort. Auch er fragt nach alternativen Unterbringungsmöglichkeiten für die
Montessori-Schule.
Herr Krott stellt fest, dass es einen guten Entwicklungsprozess zur Flächennutzung für Schule und Kita
gab. Er regt ebenfalls an, andere Lösungen für eine zeitweise Unterbringung der Montessori-Schule zu
suchen. Alternativ könnte beispielsweise ein Container angemietet und auf dem Schulgelände aufgestellt
werden.
Frau Griepentrog bezeichnet den Entwicklungsprozess zur Raumnutzung ebenfalls als spannend und
interessant. Die Auslagerung der Schule in die Barbarastraße sei jedoch für den Stadtteil nicht vorteilhaft.
Wenn der Mietvertrag mit der bip nur für ein Jahr geschlossen wurde und der Träger die Räumlichkeiten
nach einen Schuljahr wieder verlassen muss, wird dieser auch nicht wieder kommen. Nach Abschluss
der Baumaßnahme am Montessori-Lernzentrum stünde die Schule an der Barbarastraße wieder leer und
dies habe man dem Stadtteil seiner Zeit nicht in Aussicht gestellt. Sie erkundigt sich, ob eine Auslagerung
zwingend notwendig ist und der Umbau nicht während des laufenden Schulbetriebes vollzogen werden
könne.
Frau Schwier schlägt vor, dass der Ausschuss der Vorlage in Bezug auf das vorgestellte Raumprogramm
nun zustimmen solle und weitere Fragen zum Standort an der Barbarastraße im nichtöffentlichen Teil
diskutiert werden können. Dieser Vorschlag findet Zustimmung im Ausschuss.
SchA/21/WP.17
Ausdruck vom: 24.07.2017
Seite: 14/23
Beschluss:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Raumprogramm des MontessoriZentrums Eilendorf (Gemeinschaftsgrundschule und Kindertagesstätte) zustimmend zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung nunmehr das vorliegende Planungskonzept bis zur Planungstiefe nach HOAI 3
weiterzuentwickeln.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Einstimmig
zu 10
Fördermittel an Grundschulen: Evaluierung der Kriterien
Vorlage: FB 45/0392/WP17
Herr Rohé ist der Meinung, dass das Kriterium „Empfehlung zu Hauptschulen“ nicht gänzlich zu streichen
ist, da dies der Hauptindikator für die große Chancenungleichheit in der heutigen Gesellschaft sei.
Herr Sahm erläutert, dass viele Punkte vernünftig klingen, jedoch sei aktuell noch nicht abzusehen, ob
die gewählten Kriterien auch in den kommenden vier Jahren tragbar seien. Er regt daher an, eine erneute
Evaluation bereits nach zwei Jahren durchzuführen.
Herr Krott legt dar, dass die Kriterien dazu dienen sollen, die Bildungschancen für sozial benachteiligte
Kinder zu erhöhen. Die Empfehlung zu Hauptschulen ist eventuell relevant für die
Schulentwicklungsplanung, jedoch würde das Kriterium nicht dazu beitragen, dem Bild der Hauptschulen
in der Gesellschaft eine positive Ausrichtung zu geben und es erlaube auch keine Aussage zur
Förderfähigkeit einer Grundschule. Er hält den Vorschlag der Verwaltung für gut durchdacht und plädiert
für eine Übernahme dieser Kriterien. Er wünscht sich, dass in der kommenden Sitzung durch die
Verwaltung eventuell bereits eine Liste mit den zu fördernden Schulen vorgelegt werden kann.
Beschluss:
1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und
beschließt die Verteilung der Fördermittel für besonders belastete Grundschulen auf Grundlage
der weiterentwickelten Kriterien.
2. Die Kriterien sollen für die nächsten vier Jahre Gültigkeit haben.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: 1
Einstimmig
SchA/21/WP.17
Ausdruck vom: 24.07.2017
Seite: 15/23
zu 11
Winterdienst an städtischen Schulen, insbesondere an städtischen Gymnastik-, Turnund Sporthallen
Vorlage: FB 45/0360/WP17
Es gibt keine Wortmeldungen.
Beschluss:
Der Schulausschuss beschließt die dauerhafte Umsetzung des Winterdienstes an städtischen Schulen in
der von der Verwaltung vorgeschlagenen Form ab der Wintersaison 2017/2018.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Einstimmig
zu 12
Mitteilungen der Verwaltung
Es gibt keine Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil.
SchA/21/WP.17
Ausdruck vom: 24.07.2017
Seite: 16/23