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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
267244.pdf
Größe
155 kB
Erstellt
17.08.17, 12:00
Aktualisiert
08.09.17, 12:55
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Umwelt Beteiligte Dienststelle/n: FB 36/0202/WP17 öffentlich 17.08.2017 36/60 Forstwirtschaftsplan 2018 Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 06.09.2017 Bezirksvertretung Aachen-Mitte Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Forstwirtschaftspläne für das Forstwirtschaftsjahr 2018 für den Stadtwald zustimmend zur Kenntnis. Vorlage FB 36/0202/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 17.08.2017 Seite: 1/6 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung Kosten für Fremdaufträge      Holzernte und -bringung: Verkehrssicherung und Lichtraumprofil: Ankauf von Pflanzen und Saatgut (inkl. Durchführung der Saat): Ankauf v. Verbiss- und Fegeschutzmitteln: Wegebau: Summe: 40.000 Euro 30.000 Euro (PSP 1-130104-900-6-52420000) (PSP 4-130104-906-9-52420000) 15.000 Euro 2.000 Euro 9.000 Euro 96.000 Euro (PSP 5-130104-900-01300-900-1-78350000) (PSP 5-130104-900-01300-900-1-78350000) (PSP 4-130104-907-7-52420000) Die Mittel sind im Haushalt eingeplant. Vorlage FB 36/0202/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 17.08.2017 Seite: 2/6 Erläuterungen: Die Kommune ist gemäß Landesforstgesetz NRW verpflichtet, für jedes Forstwirtschaftsjahr einen Forstwirtschaftsplan aufzustellen. Dabei orientiert sich der Forstbetrieb am Forsteinrichtungswerk, das als zentrales forstliches Planungs- und Führungsinstrument dem Forstbetrieb Rahmenbedingungen vorgibt, unter denen der Betrieb seine ökonomischen, ökologischen und sozialen Ziele mittelfristig (10 Jahre) erreichen kann. Im Einrichtungszeitraum von 2015-2025 sind nun im dritten Jahr die forstwirtschaftlichen Maßnahmen zu planen. Forstwirtschaftsplan 2018 a) Holzeinschlagsplan Aachen Mitte Holzartengruppen (in Festmeter) Eiche a) jährl. Hiebssatz Forsteinrichtung 2015 b) abgeglichener Hiebssatz 2018 Stand 15.06.17 c) Planung 2018 Buche/Alh* Aln* 551 2.767 455 Kiefer/ Lärche 681 Fichte/ Douglasie 4.959 Summe 750 5.942 1.237 657 6.842 15.428 988 1.551 155 168 2.430 5.292 9.413 *) Alh = andere Laubbäume mit hoher Umtriebszeit (Esche, Bergahorn, Kirsche) Aln = andere Laubbäume mit niedriger Umtriebszeit (Roteiche, Birke, Roterle, Eberesche, Robinie, Rosskastanie) Erläuterung zur Tabelle „Holzeinschlagsplan“ Zeile a): Der jährliche Hiebssatz wird dem Forsteinrichtungswerk entnommen und gibt die flächenbezogene nachhaltig einschlagbare Holzmenge in Festmeter (entspricht Kubikmeter) wieder. Er ist nach Holzartengruppen unterteilt und wird so bemessen, dass die Ertragskraft des Waldes sowie die Nachhaltigkeit aller Waldfunktionen erhalten bleiben. Die in der Forsteinrichtung ermittelte maximale Holzeinschlagsmenge liegt bei 9.413 fm. Eine dauerhafte Überschreitung dieser Menge würde den Grundsatz der nachhaltigen Holznutzung verletzen. Eine Unterschreitung ist möglich, so lange keine Pflegerückstände entstehen, die die Stabilität der Wälder gefährden. Zeile b): Mehr- oder Mindernutzungen aus den Vorjahren können in dem verbleibenden Planungszeitraum ausgeglichen werden. Diese Mehr- oder Mindermengen werden mit dem jährlichen Hiebssatz verrechnet und ergeben den abgeglichenen Hiebssatz. Die Gründe für Mehr- oder Mindernutzungen sind vielfältig, häufig sind Kalamitäten (Insekten, Sturm) oder Absatzschwierigkeiten einzelner Sortimente für diese Abweichungen ursächlich. Nach jetzigem Stand könnte der Forstbetrieb im kommenden Forstwirtschaftsjahr maximal 15.428 fm einschlagen. Da das Forstwirtschaftsjahr noch bis zum 30.09.2017 andauert ist zu beachten, dass noch nicht alle Nutzungen in die Naturalbuchführung eingeflossen sind und sich der abgeglichene Hiebssatz noch verringert. Zeile c): Mit einem Nutzungsansatz von 5.292 fm bleibt das Gemeindeforstamt wie gewohnt unter der maximal möglichen Einschlagshöhe und erfüllt die Vorgaben eines nachhaltigen Wirtschaftsbetriebes. Auffällig sind die vergleichsweise hohen Nutzungsansätze bei der Baumart Eiche. Das Forstamt überschreitet den abgeglichenen Hiebssatz in diesem Jahr geringfügig, kann die Überschreitung jedoch in den sieben Folgejahren problemlos ausgleichen. Die Buche ist im Aachener Wald historisch bedingt von schlechter Qualität und/oder durch Vorlage FB 36/0202/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 17.08.2017 Seite: 3/6 Kriegseinwirkungen versplittert und somit oft nur als Brennholz zu vermarkten. Wie auch in den Vorjahren stagnieren die Absatzmöglichkeiten für dieses Sortiment. Entsprechend gering ist der geplante Einschlag. Zu verzeichnen ist eine hohe und scheinbar leicht ansteigende Nachfrage nach den Baumarten Fichte und Douglasie. Dennoch wurden an dieser Stelle die Einschlagsmöglichkeiten nicht ausgeschöpft. Es zeichnete sich bereits zum Zeitpunkt der Planung ab, dass es aufgrund der anhaltend trockenen Witterung in der ersten Jahreshälfte zu einer Massenvermehrung von Borkenkäfern kommen wird und damit zu einer außerplanmäßigen Erhöhung des Fichteneinschlages im laufenden Forstwirtschaftsjahr. b) Kultur-, Wege- und Erholungsplanung Kulturbegründung Das Gemeindeforstamt beabsichtigt im anstehenden Forstwirtschaftsjahr 13.600 Bäume zu pflanzen. Diese verteilen sich auf die jeweiligen Baumarten wie folgt: Baumart A&E*) Buche (St.) Bergahorn (St.) Schwarzerle FWP**) 8.500 Summe - 8.500 - - - (St.) - - - Eiche (St.) - - Weißtanne (St.) - 4.500 4.500 Elsbeere (St.) - 100 600 Speierling (St.) 100 Stieleiche (St.) 100 Vogelkirsche (St.) 100 Winterlinde (St.) 100 Hainbuche (St.) 100 Weißtannensaat (ha) Sa. Pflanzung (St.) Sa. Saat (ha) *) A&E 8.500 9,29 9,29 5.100 13.600 9,29 9,29 = Pflanzungen aufgrund von Ausgleichsmaßnahmen **) FWP = reguläre Pflanzungen lt. Forstwirtschaftsplan Mehr als die Hälfte der Pflanzungen entfallen auf Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für das Baugebiet Kornelimünster West. Dem eigentlichen Forstwirtschaftsplan zuzuordnen ist die Pflanzung von 4.500 Weißtannen, überwiegend zur Ausbesserung einer geschädigten Kultur (Eschentriebsterben), im kleineren Umfang auch zur Baumartenanreicherung im Stadtwald, Revierteil Adamshäuschen. Die eher exotisch anmutenden Baumarten Elsbeere, Speierling, Stieleiche, Vogelkirsche, Winterlinde und Hainbuche werden als Großpflanzen in den ehemaligen Mittelwald „Augustinerwald“ eingebracht. Durch den in diesem Jahr geplanten Einschlag werden dort kleine Freiflächen (so genannte Femel) entstehen, in denen die genannten Baumarten zur Erhöhung der Artenvielfalt beitragen. Vorlage FB 36/0202/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 17.08.2017 Seite: 4/6 Erstmals ist geplant, großflächig auf rund 9 ha Weißtannensamen zu säen. Wie auch die Rotbuche eignet sich die Schattbaumart Weißtanne hervorragend für den Voranbau. Anders als die Buche gedeiht die Tanne auch auf wechselfeuchten und grundfeuchten Böden. Mit ihr lassen sich Fichtenwälder auf kritischen Standorten kahlschlagsfrei zu stufigen und damit ökologisch hochwertigen Wäldern umbauen. Forstwissenschaftler gehen im Übrigen davon aus, dass die Tanne als Tiefwurzler dem Klimawandel bestens gewachsen ist (Ausnahme: trockene Standorte). Empfindlich ist die Tanne gegenüber Wildverbiss und Frost. Das zuletzt genannte Risiko wird durch den Voranbau reduziert, da sich die Bäume unter dem Altholzschirm entwickeln (geringere Wärmeabstrahlung als auf der Freifläche). Hinsichtlich des Verbissrisikos besteht die begründete Hoffnung, dass bei einer großflächigen Ausbringung und adäquater Bejagung genügend Pflanzen in den Endbestand hineinwachsen werden. Kulturpflege/Kultursicherung Einige Aufforstungen bedürfen in den ersten Jahren der Pflege, da die Konkurrenz durch Brombeere und Adlerfarn die Kulturen gefährdet. Die Flächen werden je nach Entwicklung der Begleitflora 3 bis 5 Jahre freigeschnitten. Darüber hinaus ist vorgesehen, die dicht aufwachsende Naturverjüngung (insbesondere beim Nadelholz) zu „vereinzeln“, einerseits um in diesem jungen Alter gut veranlagte Bäume kostengünstig zu fördern, andererseits um Begleitbaumarten (bspw. Ebereschen, Ahorn) dauerhaft zu etablieren. Geplant sind Kulturpflegemaßnahmen auf rund 6 Hektar in jeweils zwei Durchgängen. Jungbestandspflege Im Alter von rund 10 - 20 Jahren werden die favorisierten Bäume nach den Kriterien Vitalität, Stabilität, Qualität und Verteilung ausgewählt und gefördert. Unerwünschte Bäume werden bei den Pflegearbeiten entnommen. Ziel ist der Aufbau eines gesunden, artenreichen und stufigen Mischwaldes, um flexibel auf mögliche Folgen des Klimawandels (Sturm, Trockenperioden, usw.) und andere z. T. noch nicht absehbare Gefahren/Krankheiten reagieren zu können. Die Pflegeeingriffe erstrecken sich auf insgesamt 13 Hektar. Waldschutz In Gebieten mit einem geringen Äsungsangebot für Wild (wenige Gräser, Kräuter etc. in der Bodenschicht) ist die Verbissbelastung an jungen Forstpflanzen besonders hoch, so dass gefährdete Baumarten (z. B. Eichen, Buchen) geschützt werden müssen, z. B. durch Anstrich der Terminalknospe mit einem Verbissschutzmittel. Geplant ist ein zweimaliger Verbissschutz auf rund 2,5 ha (jeweils im Sommer und im Winter). Die zu schützenden Flächen haben sich gegenüber den Vorjahren deutlich reduziert. Einerseits sind viele Kulturen aus der „Verbisszone“ herausgewachsen, andererseits zeigt die intensive Bejagung der städtischen Flächen Erfolge. Die Einbringung der Weißtanne erfolgt teilweise flächig (1 Hektar mit 3.000 Stück), teilweise kleinflächig an verschiedenen Stellen. Bei der flächigen Einbringung erfolgt der Schutz über ein Wildschutzgatter, bei der kleinflächigen Einbringung dagegen durch Einzelschutz. Wegebau/Wegeunterhaltung Ziel des Gemeindeforstamtes ist es, die Substanz der überwiegend sand-/wassergebundenen Waldwege auf dem jetzigen Qualitätsniveau zu halten. Die Unterhaltungsarbeiten beschränken sich in der Regel auf das Aufschottern und Profilieren von Wegen und auf die Grabenpflege. Diese Maßnahmen werden überwiegend in Eigenregie durchgeführt. Vorlage FB 36/0202/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 17.08.2017 Seite: 5/6 Erholung/Erholungseinrichtungen Nach der Ersatzinvestition für ein Spielgerät (Turm mit Rutsche usw.) am Spielplatz „Pionierquelle“ sind die Erholungseinrichtungen wieder komplett, so dass sich die Arbeiten für das anstehende Forstwirtschaftsjahr auf die Pflege der vorhandenen Spieleinrichtungen, Orientierungstafeln, Bänke und Schutzhütten beschränkt. c) Fremdaufträge  Kosten für die Holzernte und für die Holzbringung: Das in Eigenregie aufgearbeitete Holz (v. a. Laubholz) muss durch Unternehmer mit speziellen Forstmaschinen bis an die LKW-befahrbaren Wege geliefert werden. Darüber hinaus wird ein Großteil der Nadelholzeinschläge von Forstdienstleistungsunternehmen durchgeführt. Für die Holzernte und -bringung werden Kosten in Höhe von ca. 40.000 Euro kalkuliert.  Verkehrssicherungsmaßnahmen und Lichtraumprofil an öffentlichen Straßen: ca. 30.000 Euro  Ankauf von Pflanzen lt. Forstwirtschaftsplan sowie Saatgut: ca. 15.000 Euro (Pflanzung in Eigenregie, Ausbringung der Saat durch Forstdienstleistungsunternehmen)  Verbiss- und Fegeschutz: ca. 2.000 Euro  Ankauf / z.T. Anlieferung von Wegebaumaterial für sand-/wassergebundene Wege, Pflege von Gräben und Böschungen, Erhaltung des Lichtraumprofils an Waldwegen : ca. 9.000 Euro (Durchführung der Arbeiten überwiegend in Eigenregie) Anlage/n: Keine Vorlage FB 36/0202/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 17.08.2017 Seite: 6/6