Daten
Kommune
Aachen
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267244.pdf
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155 kB
Erstellt
17.08.17, 12:00
Aktualisiert
08.09.17, 12:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 36/0202/WP17
öffentlich
17.08.2017
36/60
Forstwirtschaftsplan 2018
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
06.09.2017
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Forstwirtschaftspläne für das Forstwirtschaftsjahr 2018 für den
Stadtwald zustimmend zur Kenntnis.
Vorlage FB 36/0202/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.08.2017
Seite: 1/6
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
Kosten für Fremdaufträge
Holzernte und -bringung:
Verkehrssicherung und Lichtraumprofil:
Ankauf von Pflanzen und Saatgut
(inkl. Durchführung der Saat):
Ankauf v. Verbiss- und Fegeschutzmitteln:
Wegebau:
Summe:
40.000 Euro
30.000 Euro
(PSP 1-130104-900-6-52420000)
(PSP 4-130104-906-9-52420000)
15.000 Euro
2.000 Euro
9.000 Euro
96.000 Euro
(PSP 5-130104-900-01300-900-1-78350000)
(PSP 5-130104-900-01300-900-1-78350000)
(PSP 4-130104-907-7-52420000)
Die Mittel sind im Haushalt eingeplant.
Vorlage FB 36/0202/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.08.2017
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Erläuterungen:
Die Kommune ist gemäß Landesforstgesetz NRW verpflichtet, für jedes Forstwirtschaftsjahr einen Forstwirtschaftsplan
aufzustellen. Dabei orientiert sich der Forstbetrieb am Forsteinrichtungswerk, das als zentrales forstliches Planungs- und
Führungsinstrument dem Forstbetrieb Rahmenbedingungen vorgibt, unter denen der Betrieb seine ökonomischen,
ökologischen und sozialen Ziele mittelfristig (10 Jahre) erreichen kann. Im Einrichtungszeitraum von 2015-2025 sind nun im
dritten Jahr die forstwirtschaftlichen Maßnahmen zu planen.
Forstwirtschaftsplan 2018
a) Holzeinschlagsplan
Aachen Mitte
Holzartengruppen (in Festmeter)
Eiche
a) jährl. Hiebssatz
Forsteinrichtung
2015
b) abgeglichener
Hiebssatz 2018
Stand 15.06.17
c) Planung 2018
Buche/Alh*
Aln*
551
2.767
455
Kiefer/
Lärche
681
Fichte/
Douglasie
4.959
Summe
750
5.942
1.237
657
6.842
15.428
988
1.551
155
168
2.430
5.292
9.413
*) Alh = andere Laubbäume mit hoher Umtriebszeit (Esche, Bergahorn, Kirsche)
Aln = andere Laubbäume mit niedriger Umtriebszeit (Roteiche, Birke, Roterle, Eberesche, Robinie, Rosskastanie)
Erläuterung zur Tabelle „Holzeinschlagsplan“
Zeile a): Der jährliche Hiebssatz wird dem Forsteinrichtungswerk entnommen und gibt die flächenbezogene nachhaltig
einschlagbare Holzmenge in Festmeter (entspricht Kubikmeter) wieder. Er ist nach Holzartengruppen unterteilt und wird
so bemessen, dass die Ertragskraft des Waldes sowie die Nachhaltigkeit aller Waldfunktionen erhalten bleiben. Die in
der Forsteinrichtung ermittelte maximale Holzeinschlagsmenge liegt bei 9.413 fm. Eine dauerhafte Überschreitung dieser
Menge würde den Grundsatz der nachhaltigen Holznutzung verletzen. Eine Unterschreitung ist möglich, so lange keine
Pflegerückstände entstehen, die die Stabilität der Wälder gefährden.
Zeile b): Mehr- oder Mindernutzungen aus den Vorjahren können in dem verbleibenden Planungszeitraum ausgeglichen
werden. Diese Mehr- oder Mindermengen werden mit dem jährlichen Hiebssatz verrechnet und ergeben den
abgeglichenen Hiebssatz. Die Gründe für Mehr- oder Mindernutzungen sind vielfältig, häufig sind Kalamitäten (Insekten,
Sturm) oder Absatzschwierigkeiten einzelner Sortimente für diese Abweichungen ursächlich.
Nach jetzigem Stand könnte der Forstbetrieb im kommenden Forstwirtschaftsjahr maximal 15.428 fm einschlagen. Da
das Forstwirtschaftsjahr noch bis zum 30.09.2017 andauert ist zu beachten, dass noch nicht alle Nutzungen in die
Naturalbuchführung eingeflossen sind und sich der abgeglichene Hiebssatz noch verringert.
Zeile c): Mit einem Nutzungsansatz von 5.292 fm bleibt das Gemeindeforstamt wie gewohnt unter der maximal
möglichen Einschlagshöhe und erfüllt die Vorgaben eines nachhaltigen Wirtschaftsbetriebes. Auffällig sind die
vergleichsweise hohen Nutzungsansätze bei der Baumart Eiche. Das Forstamt überschreitet den abgeglichenen
Hiebssatz in diesem Jahr geringfügig, kann die Überschreitung jedoch in den sieben Folgejahren problemlos
ausgleichen. Die Buche ist im Aachener Wald historisch bedingt von schlechter Qualität und/oder durch
Vorlage FB 36/0202/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.08.2017
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Kriegseinwirkungen versplittert und somit oft nur als Brennholz zu vermarkten. Wie auch in den Vorjahren stagnieren die
Absatzmöglichkeiten für dieses Sortiment. Entsprechend gering ist der geplante Einschlag.
Zu verzeichnen ist eine hohe und scheinbar leicht ansteigende Nachfrage nach den Baumarten Fichte und Douglasie.
Dennoch wurden an dieser Stelle die Einschlagsmöglichkeiten nicht ausgeschöpft. Es zeichnete sich bereits zum
Zeitpunkt der Planung ab, dass es aufgrund der anhaltend trockenen Witterung in der ersten Jahreshälfte zu einer
Massenvermehrung von Borkenkäfern kommen wird und damit zu einer außerplanmäßigen Erhöhung des
Fichteneinschlages im laufenden Forstwirtschaftsjahr.
b) Kultur-, Wege- und Erholungsplanung
Kulturbegründung
Das Gemeindeforstamt beabsichtigt im anstehenden Forstwirtschaftsjahr 13.600 Bäume zu pflanzen. Diese verteilen sich
auf die jeweiligen Baumarten wie folgt:
Baumart
A&E*)
Buche
(St.)
Bergahorn
(St.)
Schwarzerle
FWP**)
8.500
Summe
-
8.500
-
-
-
(St.)
-
-
-
Eiche
(St.)
-
-
Weißtanne
(St.)
-
4.500
4.500
Elsbeere
(St.)
-
100
600
Speierling
(St.)
100
Stieleiche
(St.)
100
Vogelkirsche
(St.)
100
Winterlinde
(St.)
100
Hainbuche
(St.)
100
Weißtannensaat (ha)
Sa. Pflanzung
(St.)
Sa. Saat
(ha)
*) A&E
8.500
9,29
9,29
5.100
13.600
9,29
9,29
= Pflanzungen aufgrund von Ausgleichsmaßnahmen
**) FWP = reguläre Pflanzungen lt. Forstwirtschaftsplan
Mehr als die Hälfte der Pflanzungen entfallen auf Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für das Baugebiet Kornelimünster
West. Dem eigentlichen Forstwirtschaftsplan zuzuordnen ist die Pflanzung von 4.500 Weißtannen, überwiegend zur
Ausbesserung einer geschädigten Kultur (Eschentriebsterben), im kleineren Umfang auch zur Baumartenanreicherung im
Stadtwald, Revierteil Adamshäuschen.
Die eher exotisch anmutenden Baumarten Elsbeere, Speierling, Stieleiche, Vogelkirsche, Winterlinde und Hainbuche werden
als Großpflanzen in den ehemaligen Mittelwald „Augustinerwald“ eingebracht. Durch den in diesem Jahr geplanten
Einschlag werden dort kleine Freiflächen (so genannte Femel) entstehen, in denen die genannten Baumarten zur Erhöhung
der Artenvielfalt beitragen.
Vorlage FB 36/0202/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.08.2017
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Erstmals ist geplant, großflächig auf rund 9 ha Weißtannensamen zu säen. Wie auch die Rotbuche eignet sich die
Schattbaumart Weißtanne hervorragend für den Voranbau. Anders als die Buche gedeiht die Tanne auch auf
wechselfeuchten und grundfeuchten Böden. Mit ihr lassen sich Fichtenwälder auf kritischen Standorten kahlschlagsfrei zu
stufigen und damit ökologisch hochwertigen Wäldern umbauen. Forstwissenschaftler gehen im Übrigen davon aus, dass die
Tanne als Tiefwurzler dem Klimawandel bestens gewachsen ist (Ausnahme: trockene Standorte). Empfindlich ist die Tanne
gegenüber Wildverbiss und Frost. Das zuletzt genannte Risiko wird durch den Voranbau reduziert, da sich die Bäume unter
dem Altholzschirm entwickeln (geringere Wärmeabstrahlung als auf der Freifläche). Hinsichtlich des Verbissrisikos besteht
die begründete Hoffnung, dass bei einer großflächigen Ausbringung und adäquater Bejagung genügend Pflanzen in den
Endbestand hineinwachsen werden.
Kulturpflege/Kultursicherung
Einige Aufforstungen bedürfen in den ersten Jahren der Pflege, da die Konkurrenz durch Brombeere und Adlerfarn die
Kulturen gefährdet. Die Flächen werden je nach Entwicklung der Begleitflora 3 bis 5 Jahre freigeschnitten.
Darüber hinaus ist vorgesehen, die dicht aufwachsende Naturverjüngung (insbesondere beim Nadelholz) zu „vereinzeln“,
einerseits um in diesem jungen Alter gut veranlagte Bäume kostengünstig zu fördern, andererseits um Begleitbaumarten
(bspw. Ebereschen, Ahorn) dauerhaft zu etablieren.
Geplant sind Kulturpflegemaßnahmen auf rund 6 Hektar in jeweils zwei Durchgängen.
Jungbestandspflege
Im Alter von rund 10 - 20 Jahren werden die favorisierten Bäume nach den Kriterien Vitalität, Stabilität, Qualität und
Verteilung ausgewählt und gefördert. Unerwünschte Bäume werden bei den Pflegearbeiten entnommen. Ziel ist der Aufbau
eines gesunden, artenreichen und stufigen Mischwaldes, um flexibel auf mögliche Folgen des Klimawandels (Sturm,
Trockenperioden, usw.) und andere z. T. noch nicht absehbare Gefahren/Krankheiten reagieren zu können.
Die Pflegeeingriffe erstrecken sich auf insgesamt 13 Hektar.
Waldschutz
In Gebieten mit einem geringen Äsungsangebot für Wild (wenige Gräser, Kräuter etc. in der Bodenschicht) ist die
Verbissbelastung an jungen Forstpflanzen besonders hoch, so dass gefährdete Baumarten (z. B. Eichen, Buchen) geschützt
werden müssen, z. B. durch Anstrich der Terminalknospe mit einem Verbissschutzmittel. Geplant ist ein zweimaliger
Verbissschutz auf rund 2,5 ha (jeweils im Sommer und im Winter). Die zu schützenden Flächen haben sich gegenüber den
Vorjahren deutlich reduziert. Einerseits sind viele Kulturen aus der „Verbisszone“ herausgewachsen, andererseits zeigt die
intensive Bejagung der städtischen Flächen Erfolge.
Die Einbringung der Weißtanne erfolgt teilweise flächig (1 Hektar mit 3.000 Stück), teilweise kleinflächig an verschiedenen
Stellen. Bei der flächigen Einbringung erfolgt der Schutz über ein Wildschutzgatter, bei der kleinflächigen Einbringung
dagegen durch Einzelschutz.
Wegebau/Wegeunterhaltung
Ziel des Gemeindeforstamtes ist es, die Substanz der überwiegend sand-/wassergebundenen Waldwege auf dem jetzigen
Qualitätsniveau zu halten. Die Unterhaltungsarbeiten beschränken sich in der Regel auf das Aufschottern und Profilieren von
Wegen und auf die Grabenpflege. Diese Maßnahmen werden überwiegend in Eigenregie durchgeführt.
Vorlage FB 36/0202/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.08.2017
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Erholung/Erholungseinrichtungen
Nach der Ersatzinvestition für ein Spielgerät (Turm mit Rutsche usw.) am Spielplatz „Pionierquelle“ sind die
Erholungseinrichtungen wieder komplett, so dass sich die Arbeiten für das anstehende Forstwirtschaftsjahr auf die Pflege
der vorhandenen Spieleinrichtungen, Orientierungstafeln, Bänke und Schutzhütten beschränkt.
c) Fremdaufträge
Kosten für die Holzernte und für die Holzbringung: Das in Eigenregie aufgearbeitete Holz (v. a. Laubholz) muss
durch Unternehmer mit speziellen Forstmaschinen bis an die LKW-befahrbaren Wege geliefert werden. Darüber
hinaus wird ein Großteil der Nadelholzeinschläge von Forstdienstleistungsunternehmen durchgeführt. Für die
Holzernte und -bringung werden Kosten in Höhe von ca. 40.000 Euro kalkuliert.
Verkehrssicherungsmaßnahmen und Lichtraumprofil an öffentlichen Straßen: ca. 30.000 Euro
Ankauf von Pflanzen lt. Forstwirtschaftsplan sowie Saatgut: ca. 15.000 Euro (Pflanzung in Eigenregie,
Ausbringung der Saat durch Forstdienstleistungsunternehmen)
Verbiss- und Fegeschutz: ca. 2.000 Euro
Ankauf / z.T. Anlieferung von Wegebaumaterial für sand-/wassergebundene Wege, Pflege von Gräben und
Böschungen, Erhaltung des Lichtraumprofils an Waldwegen : ca. 9.000 Euro
(Durchführung der Arbeiten überwiegend in Eigenregie)
Anlage/n:
Keine
Vorlage FB 36/0202/WP17 der Stadt Aachen
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