Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
267236.pdf
Größe
145 kB
Erstellt
17.08.17, 12:00
Aktualisiert
18.10.17, 13:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0201/WP17
öffentlich
17.08.2017
36/60
Forstwirtschaftsplan 2018
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
06.09.2017
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Zuständigkeit
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim nimmt die Forstwirtschaftspläne für das Forstwirtschaftsjahr 2018
für den Münsterwald zustimmend zur Kenntnis.
Vorlage FB 36/0201/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.08.2017
Seite: 1/5
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
Kosten für Fremdaufträge
Holzernte und -bringung:
Verkehrssicherung und Lichtraumprofil:
Ankauf von Pflanzen und Saatgut
(inkl. Durchführung der Saat):
Ankauf v. Verbiss- und Fegeschutzmitteln:
Wegebau:
Summe:
48.000 Euro
13.000 Euro
(PSP 1-130104-900-6-52420000)
(PSP 4-130104-906-9-52420000)
15.000 Euro
2.000 Euro
5.000 Euro
83.000 Euro
(PSP 5-130104-900-01300-900-1-78350000)
(PSP 5-130104-900-01300-900-1-78350000)
(PSP 4-130104-907-7-52420000)
Die Mittel sind im Haushalt eingeplant.
Vorlage FB 36/0201/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.08.2017
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Erläuterungen:
Die Kommune ist gemäß Landesforstgesetz NRW verpflichtet, für jedes Forstwirtschaftsjahr einen Forstwirtschaftsplan
aufzustellen. Dabei orientiert sich der Forstbetrieb am Forsteinrichtungswerk, das als zentrales forstliches Planungs- und
Führungsinstrument dem Forstbetrieb Rahmenbedingungen vorgibt, unter denen der Betrieb seine ökonomischen,
ökologischen und sozialen Ziele mittelfristig (10 Jahre) erreichen kann. Im Einrichtungszeitraum von 2015-2025 sind nun im
dritten Jahr die forstwirtschaftlichen Maßnahmen zu planen.
Forstwirtschaftsplan 2018
a) Holzeinschlagsplan
a) jährl. Hiebssatz
Forsteinrichtung
2015
b) abgeglichener
Hiebssatz 2018
Stand 15.06.17
c) Planung 2018
Münsterwald
Holzartengruppen (Angaben in Festmeter)
Eiche
Buche/Alh*
Aln*
Kiefer/
Fichte/
Lärche
Douglasie
338
602
301
452
4.434
Summe
6.127
455
528
536
502
5.099
7.120
454
385
30
1.090
4.408
6.367
*) Alh = andere Laubbäume mit hoher Umtriebszeit (Esche, Bergahorn, Kirsche)
Aln = andere Laubbäume mit niedriger Umtriebszeit (Roteiche, Birke, Roterle, Eberesche, Robinie, Rosskastanie)
Erläuterung zur Tabelle „Holzeinschlagsplan“
Zeile a): Der jährliche Hiebssatz wird dem Forsteinrichtungswerk entnommen und gibt die flächenbezogene nachhaltig
einschlagbare Holzmenge in Festmeter (entspricht Kubikmeter) wieder. Er ist nach Holzartengruppen unterteilt und wird
so bemessen, dass die Ertragskraft des Waldes sowie die Nachhaltigkeit aller Waldfunktionen erhalten bleiben. Die in
der Forsteinrichtung ermittelte maximale Holzeinschlagsmenge liegt bei 6.127 fm. Eine dauerhafte Überschreitung dieser
Menge würde den Grundsatz der nachhaltigen Holznutzung verletzen. Eine Unterschreitung ist möglich, so lange keine
Pflegerückstände entstehen, die die Stabilität der Wälder gefährden.
Zeile b): Mehr- oder Mindernutzungen aus den Vorjahren können in dem verbleibenden Planungszeitraum ausgeglichen
werden. Diese Mehr- oder Mindermengen werden mit dem jährlichen Hiebssatz verrechnet und ergeben den
abgeglichenen Hiebssatz. Die Gründe für Mehr- oder Mindernutzungen sind vielfältig, häufig sind Kalamitäten (Insekten,
Sturm) oder Absatzschwierigkeiten einzelner Sortimente für diese Abweichungen ursächlich.
Nach jetzigem Stand könnte der Forstbetrieb im kommenden Forstwirtschaftsjahr maximal 7.120 fm einschlagen. Da das
Forstwirtschaftsjahr noch bis zum 30.09.2017 andauert ist zu beachten, dass noch nicht alle Nutzungen in die
Naturalbuchführung eingeflossen sind und sich der abgeglichene Hiebssatz noch verringert.
Zeile c): Mit einem Nutzungsansatz von 6.367 fm bleibt das Gemeindeforstamt wie gewohnt unter der maximal
möglichen Einschlagshöhe und erfüllt die Vorgaben eines nachhaltigen Wirtschaftsbetriebes. Auffällig ist der
vergleichsweise hohe Nutzungsansatz bei der Baumart Kiefer, der dadurch begründet ist, dass ein großer sowie zwei
mittelgroße Kiefernblöcke zur Durchforstung anstehen. In den Folgejahren werden die Kieferneinschläge eher moderat
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Ausdruck vom: 28.08.2017
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ausfallen, so dass die Mehrmengen des Forstwirtschaftsjahres 2018 bis zum Ende des Forsteinrichtungszeitraumes
ausgeglichen werden können.
Trotz leicht ansteigender Nachfrage nach den Baumarten Fichte und Douglasie wurden die Einschlagsmöglichkeiten
nicht ausgeschöpft. Es zeichnete sich bereits zum Zeitpunkt der Planung ab, dass es aufgrund der anhaltend trockenen
Witterung in der ersten Jahreshälfte zu einer Massenvermehrung von Borkenkäfern kommen wird und damit zu einer
außerplanmäßigen Erhöhung des Fichteneinschlages im laufenden Forstwirtschaftsjahr.
b) Kultur-, Wege- und Erholungsplanung
Kulturbegründung
Geplant ist eine großflächige Saat von Weißtanne auf rund 10 Hektar. Wie auch die Rotbuche eignet sich die Schattbaumart
Weißtanne hervorragend für den Voranbau. Anders als die Buche gedeiht die Tanne auch auf wechselfeuchten und
grundfeuchten Böden. Mit ihr lassen sich Fichtenwälder auf kritischen Standorten kahlschlagsfrei zu stufigen und damit
ökologisch hochwertigen Wäldern umbauen. Forstwissenschaftler gehen im Übrigen davon aus, dass die Tanne als
Tiefwurzler dem Klimawandel bestens gewachsen ist (Ausnahme: trockene Standorte). Empfindlich ist die Tanne gegenüber
Wildverbiss und Frost. Das zuletzt genannte Risiko wird durch den Voranbau reduziert, da sich die Bäume unter dem
Altholzschirm entwickeln (geringere Wärmeabstrahlung als auf der Freifläche). Hinsichtlich des Verbissrisikos besteht die
begründete Hoffnung, dass bei einer großflächigen Ausbringung und adäquater Bejagung genügend Pflanzen in den
Endbestand hineinwachsen werden.
Kulturpflege/Kultursicherung
Einige Aufforstungen bedürfen in den ersten Jahren der Pflege, da die Konkurrenz durch Brombeere und Adlerfarn die
Kulturen gefährdet. Die Flächen werden je nach Entwicklung der Begleitflora 3 bis 5 Jahre freigeschnitten.
Darüber hinaus ist vorgesehen, die dicht aufwachsende Naturverjüngung (insbesondere beim Nadelholz) zu „vereinzeln“,
einerseits um in diesem jungen Alter gut veranlagte Bäume kostengünstig zu fördern, andererseits um Begleitbaumarten
(bspw. Ebereschen, Ahorn) dauerhaft zu etablieren.
Geplant sind Kulturpflegemaßnahmen auf rund 2 Hektar in jeweils zwei Durchgängen.
Jungbestandspflege
Im Alter von rund 10 - 20 Jahren werden die favorisierten Bäume nach den Kriterien Vitalität, Stabilität, Qualität und
Verteilung ausgewählt und gefördert. Unerwünschte Bäume werden bei den Pflegearbeiten entnommen. Ziel ist der Aufbau
eines gesunden, artenreichen und stufigen Mischwaldes, um flexibel auf mögliche Folgen des Klimawandels (Sturm,
Trockenperioden, usw.) und andere z. T. noch nicht absehbare Gefahren/Krankheiten reagieren zu können.
Die Pflegeeingriffe erstrecken sich auf insgesamt 7 Hektar.
Waldschutz
In Gebieten mit einem geringen Äsungsangebot für Wild (wenige Gräser, Kräuter etc. in der Bodenschicht) ist die
Verbissbelastung an jungen Forstpflanzen besonders hoch, so dass gefährdete Baumarten (z. B. Eichen, Buchen) geschützt
werden müssen, z. B. durch Anstrich der Terminalknospe mit einem Verbissschutzmittel. Geplant ist ein zweimaliger
Verbissschutz auf rund 0,8 ha (jeweils im Sommer und im Winter). Die zu schützenden Flächen haben sich gegenüber den
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Vorjahren deutlich reduziert. Einerseits sind viele Kulturen aus der „Verbisszone“ herausgewachsen, andererseits zeigt die
intensive Bejagung Erfolge.
Wegebau/Wegeunterhaltung/Erholungseinrichtungen
Ziel des Gemeindeforstamtes ist es, die Substanz der überwiegend sand-/wassergebundenen Waldwege auf dem jetzigen
Qualitätsniveau zu halten. Die Unterhaltungsarbeiten beschränken sich in der Regel auf das Aufschottern und Profilieren von
Wegen und auf die Grabenpflege. Diese Maßnahmen werden überwiegend in Eigenregie durchgeführt. Gleiches gilt für die
Erholungseinrichtungen (Schutzhütten, Bänke).
Natur- und Artenschutz
Geplant ist die Fortführung diverser Maßnahmen aus dem Bereich des Natur- und Artenschutzes.
Im Prälatendistrikt soll die Vernässung eines hochwertigen Nieder- bzw. Zwischenmoores durch die Entnahme von
Nadelbäumen (in 2018 überwiegend Kiefer) begünstigt werden. Bereits im Vorjahr wurden im Umfeld des Moores zahlreiche
Fichten und Kiefern entnommen, die den Wasserhaushalt des Moores ungünstig beeinflusst haben.
Des Weiteren steht die Fortführung einer Bachentfichtung im Bereich ‚Fobisbach‘ an. Hier handelt es sich ebenfalls um stark
vernässende Standorte (so genannte Anmoor- und Niedermoorgleye), auf denen die Fichte nicht standortgerecht ist. Vor ca.
zehn Jahren wurden ähnliche Eingriffe auf einer Teilfläche des Fobisbaches durchgeführt; mittlerweile hat sich dort eine
naturnahe Kraut- und Baumvegetation eingestellt.
c) Fremdaufträge
Kosten für die Holzernte und für die Holzbringung: Das in Eigenregie aufgearbeitete Holz (v. a. Laubholz) muss
durch Unternehmer mit speziellen Forstmaschinen bis an die LKW-befahrbaren Wege geliefert werden. Darüber
hinaus wird ein Großteil der Nadelholzeinschläge von Forstdienstleistungsunternehmen durchgeführt. Für die
Holzernte und -bringung werden Kosten in Höhe von ca. 48.000 Euro kalkuliert.
Verkehrssicherungsmaßnahmen und Lichtraumprofil an öffentlichen Straßen: ca. 13.000 Euro
Ankauf von Pflanzen lt. Forstwirtschaftsplan sowie Saatgut: ca. 15.000 Euro (Pflanzung in Eigenregie,
Ausbringung der Saat durch Forstdienstleistungsunternehmen)
Verbiss- und Fegeschutz: ca. 2.000 Euro
Ankauf / z.T. Anlieferung von Wegebaumaterial für sand-/wassergebundene Wege, Pflege von Gräben und
Böschungen, Erhaltung des Lichtraumprofils an Waldwegen : ca. 5.000 Euro
(Durchführung der Arbeiten überwiegend in Eigenregie)
Anlage/n:
keine
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