Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
267148.pdf
Größe
172 kB
Erstellt
07.08.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.17, 19:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
B 03/0089/WP17
öffentlich
07.08.2017
B 03/20
Elsassstraße von Adalbertsteinweg / Sedanstraße bis
einschließlich Elsassplatz
Abrechnung der als Hauptgeschäftsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der
Erhebung von Beiträgen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
14.09.2017
Mobilitätsausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Hauptgeschäftsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage
„Elsassstraße
von
Adalbertsteinweg
/
Sedanstraße
bis
einschließlich
Elsassplatz“ zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der
städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS).
Vorlage B 03/0089/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2017
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
PSP 5-120102-900-02900-160-1, Kostenart 68870000 Erschließungsbeiträge
Maßnahmebezogene Einnahmen
47.886,57 € Beiträge gem. § 8 KAG NW
Vorlage B 03/0089/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2017
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Der aus dem Jahr 1900 stammende Mischwasserkanal in der Elsassstraße wurde im Bereich von
Adalbertsteinweg / Sedanstraße bis einschließlich Elsassplatz im Jahr 2013 erneuert, weil dieser in
einem sehr schlechten baulichen Zustand mit Materialrissen und Undichtigkeiten war.
Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war
bereits deutlich überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte
Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der
beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die
Oberflächenentwässerung der Erschließungsanlage bezieht.
Eventuelle Kostenerstattungsforderungen für die Herstellung, Erneuerung und Veränderung des
privaten Hausanschlusses an das städtische Kanalnetz sowie die Erhebung von Grundbesitzabgaben
für die private Grundstücksentwässerung bleiben von dieser Beitragserhebung unberührt.
Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke
insgesamt
verbessert.
Damit
gehen
wirtschaftliche
Sondervorteile
für
die
betreffenden
Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in
Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.
Die Einstufung der Elsassstraße im Bereich von Adalbertsteinweg / Sedanstraße bis einschließlich
Elsassplatz erfolgt als Hauptgeschäftsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe d) SBS. Der Anteil der
Beitragspflichtigen am gekürzten beitragsfähigen Aufwand ergibt sich aus § 4 Abs. 3 Ziffer 4
Buchstabe g) SBS und beträgt 60 v. H. Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden
umlagefähigen
Aufwandes
erfolgt
gemäß
§
6
SBS
und
unter
Berücksichtigung
der
Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen
Grundstücke entsprechend ihrer Größe und Ausnutzbarkeit. Die Ermittlung des gekürzten
beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte
ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu
verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der
Abrechnung ist.
Anlage/n:
Beitragssatzermittlung
Vorlage B 03/0089/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2017
Seite: 3/3
Beitragssatzermittlung
Elsassstraße von Adalbertsteinweg / Sedanstraße bis einschließlich Elsassplatz
Straßenart: Hauptgeschäftsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe d) der städtischen Beitragssatzung (SBS) in der Fassung vom 21.12.2007. Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand sowie
die anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 4 Buchstabe g) SBS.
Ermittlung des Beitragssatzes für die Teileinrichtung(en) Oberflächenentwässerung (Beitragssatz B)
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes für
g)
Oberflächenentwässerung
Ausbaukosten
79.961,41 €
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 40 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 60 %)
Summe beitragsfähiger Aufwand
79.961,41 €
31.984,56 €
47.976,85 €
79.961,41 €
Summe städtischer Anteil
31.984,56 €
Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand
47.976,85 €
Ermittlung des Beitragssatzes B
Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der
Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt:
Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit:
Oberflächenentwässerung :
47.976,85 € :
30.501 m² =
1,57 €/m²
____________
1,57 €/m²
(Beitragssatz)