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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
266264.pdf
Größe
124 kB
Erstellt
31.07.17, 12:00
Aktualisiert
24.08.17, 08:23
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage FB 52/0071/WP17 öffentlich Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Sport Beteiligte Dienststelle/n: Dezernat II Fachbereich Finanzsteuerung Fachbereich Immobilienmanagement 31.07.2017 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2017 - Bau eines Umkleidehauses mit Jugend- und Schulungsraum und Hausmeisterwohnung an der Sportplatzanlage Rombachstraße / Brander Wall Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 05.09.2017 20.09.2017 Finanzausschuss Rat der Stadt Aachen Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel beim PSP-Element 5-080102-100-00100-900-1 „Neubau Sportplatz Brand Lärmschutzwall“, Finanzposition 78650000 „Gewähr Ausleihen verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen Baumaßnahmen“ in Höhe von 1.312.200 €. Deckung erfolgt in entsprechender Höhe vom PSP-Element 5-011301-900-00100-100-1 „Erlöse aus Grundstücksverkäufen -J-“; Finanzposition 68210000 „Einzahlung aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden“. Der Rat beschließt die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel beim PSP-Element 5-080102-10000100-900-1 „Neubau Sportplatz Brand Lärmschutzwall“, Finanzposition 78650000 „Gewähr Ausleihen verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen Baumaßnahmen“ in Höhe von 1.312.200 €. Deckung erfolgt in entsprechender Höhe vom PSP-Element 5-011301-900-00100-100-1 „Erlöse aus Grundstücksverkäufen -J-“; Finanzposition 68210000 „Einzahlung aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden“. Philipp Oberbürgermeister Finanzielle Auswirkungen Vorlage FB 52/0071/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2017 Seite: 1/3 JA NEIN x PSP-Element 5-080102-100-00100-900-1 Finanzposition 78650000 Investive Ansatz Auswirkungen 2017 Fortgeschriebe- Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz ner Ansatz 2018 ff. 2017 Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 2018 ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 1.656.000 0 0 0 0 Ergebnis 0 1.656.000 0 0 0 0 + Verbesserung / - 1.656.000 0 Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben - Verschlechterung Zur Deckung werden innerhalb des PSP-Elementes die Mittel in Höhe von 343.800 € von der Finanzposition 78520000 „Tiefbaumaßnahmen“ zu der Finanzposition 78650000 „Gewähr Ausleihen verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen Baumaßnahmen“ verlagert, da die dort veranschlagten Mittel für die Kunstrasenfläche und den Naturrasenplatz nicht mehr benötigt werden und zur Deckung der Umkleidehauses bereitgestellt werden können. Weiterhin erfolgt die Deckung der verbleibenden Kosten in Höhe von 1.312.200 € durch Mehreinzahlungen bei dem PSP-Element 5-011301-900-00100-100-1 „Erlöse aus Grundstücksverkäufen -J-“ und der Finanzposition 68210000 „Einzahlung aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden“. Für die Beschaffung der Einrichtungsgegenstände werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2018 ff. investive Mittel in Höhe von 40.000 € eingeplant. konsumtive Ansatz Auswirkungen 2017 Ertrag Fortgeschriebe- Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz ner Ansatz 2018 ff. 2017 2018 ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben Konsumtive Auswirkungen ergeben sich in Form von Abschreibungsaufwendungen, die im Wirtschaftsplan des E 26 zu veranschlagen sind. Vorlage FB 52/0071/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2017 Seite: 2/3 Erläuterungen: Im Rahmen der Verlagerung des Sportplatzes Karl-Kuck-Straße in den Bereich Rombachstraße / Brander Wall sind folgende notwendige Ausbauarbeiten erforderlich: - Umwandlung des bestehenden Tennenplatzes Rombachstraße in Kunstrasen (Kosten rd. 500.000 €) - Einfriedung und Verbesserung des vorhandenen Naturrasenplatzes am Brander Wall (Kosten rd. 215.000 €) - Bau eines Umkleidehauses mit Jugend- und Schulungsraum und Hausmeisterwohnung (Kosten für Bau rd. 1.656.000 € sowie für Ausstattung rd 40.000 €) Da im städt. Haushalt Mittel in Höhe von rd. 1.058.000 € als Ermächtigungsübertragung für den Neubau eines Sportplatzes in Brand Lärmschutzwall in 2017 bereitstanden, konnte mit den ersten beiden der o.a. Maßnahmen inzwischen begonnen werden. Hierfür wurden insgesamt 715.000 € beim PSP-Element 5-080102-100-00100-900-1 „Neubau Sportplatz Brand Lärmschutzwall“, Finanzposition 78520000 „Tiefbaumaßnahmen“ in 2017 freigegeben. Die Errichtung des Umkleidehauses mit Jugend- und Schulungsraum und Hausmeisterwohnung musste bisher zurückgestellt werden, da die Finanzierung nicht in vollem Umfang gesichert war. Die bei dem o. a. PSP-Element nicht freigegebenen Mittel in Höhe von 343.800 € sind für den Bau des Umkleidehauses zum PSP-Element 5-080102-100-00200-900-1 „Neubau Sportplatz Brand Lärmschutzwall“, Finanzposition 78650000 „Gewähr Ausleihen verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen Baumaßnahmen“ verlagert, so dass die Finanzierungslücke für den Bau des Umkleidehauses insg. 1.312.200 € beträgt. Durch Mehreinnahmen in 2017 beim PSP-Element 5-011301-900-00100-100-1 „Erlöse aus Grundstücksverkäufen -J-“ und der Finanzposition 68210000 „Einzahlung aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden“ hat sich jetzt die Möglichkeit ergeben, die Finanzierungslücke zu schließen, so dass die Sportplatzanlage Rombachstraße / Brander Wall durch die Errichtung eines Umkleidehauses mit Jugend- und Schulungsraum und Hausmeisterwohnung den Erfordernissen entsprechend komplettiert werden kann. Es besteht mit dem Verein für Spiel und Sport Borussia Brand Übereinstimmung darin, dass der Verein die Nutzung des Sportplatzgeländes an der Karl-Kuck-Straße aufgibt, sobald das neue Umkleidehaus auf der Sportplatzanlage Rombachstraße / Brander Wall fertiggestellt ist Der derzeit bestehende Pachtvertrag, der bis Ende 2020 läuft, wird dann einvernehmlich beendet, so dass das Gelände für andere Verwertungsmöglichkeiten frei zur Verfügung steht. Die hieraus entstehenden, bislang zur Gegenfinanzierung vorgesehenen, Verwertungserlöse fließen dem allgemeinen Haushalt nunmehr ohne Maßnahmenbindung zu. Anlage/n: keine Vorlage FB 52/0071/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2017 Seite: 3/3