Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
266264.pdf
Größe
124 kB
Erstellt
31.07.17, 12:00
Aktualisiert
24.08.17, 08:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
FB 52/0071/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Sport
Beteiligte Dienststelle/n:
Dezernat II
Fachbereich Finanzsteuerung
Fachbereich Immobilienmanagement
31.07.2017
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen und
Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2017
- Bau eines Umkleidehauses mit Jugend- und Schulungsraum und
Hausmeisterwohnung an der Sportplatzanlage
Rombachstraße / Brander Wall
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
05.09.2017
20.09.2017
Finanzausschuss
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel beim PSP-Element
5-080102-100-00100-900-1 „Neubau Sportplatz Brand Lärmschutzwall“, Finanzposition 78650000
„Gewähr Ausleihen verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen Baumaßnahmen“ in Höhe
von 1.312.200 €.
Deckung erfolgt in entsprechender Höhe vom PSP-Element 5-011301-900-00100-100-1 „Erlöse aus
Grundstücksverkäufen -J-“; Finanzposition 68210000 „Einzahlung aus der Veräußerung von
Grundstücken und Gebäuden“.
Der Rat beschließt die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel beim PSP-Element 5-080102-10000100-900-1 „Neubau Sportplatz Brand Lärmschutzwall“, Finanzposition 78650000 „Gewähr Ausleihen
verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen Baumaßnahmen“ in Höhe von 1.312.200 €.
Deckung erfolgt in entsprechender Höhe vom PSP-Element 5-011301-900-00100-100-1 „Erlöse aus
Grundstücksverkäufen -J-“; Finanzposition 68210000 „Einzahlung aus der Veräußerung von
Grundstücken und Gebäuden“.
Philipp
Oberbürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage FB 52/0071/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2017
Seite: 1/3
JA
NEIN
x
PSP-Element 5-080102-100-00100-900-1 Finanzposition 78650000
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.
2017
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2018 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
1.656.000
0
0
0
0
Ergebnis
0
1.656.000
0
0
0
0
+ Verbesserung /
- 1.656.000
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
Zur Deckung werden innerhalb des PSP-Elementes die Mittel in Höhe von 343.800 € von der
Finanzposition 78520000 „Tiefbaumaßnahmen“ zu der Finanzposition 78650000 „Gewähr Ausleihen
verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen Baumaßnahmen“ verlagert, da die dort
veranschlagten Mittel für die Kunstrasenfläche und den Naturrasenplatz nicht mehr benötigt werden
und zur Deckung der Umkleidehauses bereitgestellt werden können.
Weiterhin erfolgt die Deckung der verbleibenden Kosten in Höhe von 1.312.200 € durch
Mehreinzahlungen
bei
dem
PSP-Element
5-011301-900-00100-100-1
„Erlöse
aus
Grundstücksverkäufen -J-“ und der Finanzposition 68210000 „Einzahlung aus der Veräußerung von
Grundstücken und Gebäuden“.
Für die Beschaffung der Einrichtungsgegenstände werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2018 ff.
investive Mittel in Höhe von 40.000 € eingeplant.
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Ertrag
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.
2017
2018 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Konsumtive Auswirkungen ergeben sich in Form von Abschreibungsaufwendungen, die im
Wirtschaftsplan des E 26 zu veranschlagen sind.
Vorlage FB 52/0071/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2017
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Im Rahmen der Verlagerung des Sportplatzes Karl-Kuck-Straße in den Bereich Rombachstraße /
Brander Wall sind folgende notwendige Ausbauarbeiten erforderlich:
-
Umwandlung des bestehenden Tennenplatzes Rombachstraße in Kunstrasen
(Kosten rd. 500.000 €)
-
Einfriedung und Verbesserung des vorhandenen Naturrasenplatzes am Brander Wall
(Kosten rd. 215.000 €)
-
Bau eines Umkleidehauses mit Jugend- und Schulungsraum und Hausmeisterwohnung
(Kosten für Bau rd. 1.656.000 € sowie für Ausstattung rd 40.000 €)
Da im städt. Haushalt Mittel in Höhe von rd. 1.058.000 € als Ermächtigungsübertragung für den
Neubau eines Sportplatzes in Brand Lärmschutzwall in 2017 bereitstanden, konnte mit den ersten
beiden der o.a. Maßnahmen inzwischen begonnen werden. Hierfür wurden insgesamt 715.000 € beim
PSP-Element
5-080102-100-00100-900-1
„Neubau
Sportplatz
Brand
Lärmschutzwall“,
Finanzposition 78520000 „Tiefbaumaßnahmen“ in 2017 freigegeben.
Die Errichtung des Umkleidehauses mit Jugend- und Schulungsraum und Hausmeisterwohnung
musste bisher zurückgestellt werden, da die Finanzierung nicht in vollem Umfang gesichert war. Die
bei dem o. a. PSP-Element nicht freigegebenen Mittel in Höhe von 343.800 € sind für den Bau des
Umkleidehauses
zum
PSP-Element
5-080102-100-00200-900-1
„Neubau
Sportplatz
Brand
Lärmschutzwall“, Finanzposition 78650000 „Gewähr Ausleihen verbundene Unternehmen, Beteiligungen
und Sondervermögen Baumaßnahmen“ verlagert, so dass die Finanzierungslücke für den Bau des
Umkleidehauses insg. 1.312.200 € beträgt.
Durch Mehreinnahmen in 2017 beim PSP-Element 5-011301-900-00100-100-1 „Erlöse aus
Grundstücksverkäufen -J-“ und der Finanzposition 68210000 „Einzahlung aus der Veräußerung von
Grundstücken und Gebäuden“ hat sich jetzt die Möglichkeit ergeben, die Finanzierungslücke zu
schließen, so dass die Sportplatzanlage Rombachstraße / Brander Wall durch die Errichtung eines
Umkleidehauses mit Jugend- und Schulungsraum und Hausmeisterwohnung den Erfordernissen
entsprechend komplettiert werden kann.
Es besteht mit dem Verein für Spiel und Sport Borussia Brand Übereinstimmung darin, dass der
Verein die Nutzung des Sportplatzgeländes an der Karl-Kuck-Straße aufgibt, sobald das neue
Umkleidehaus auf der Sportplatzanlage Rombachstraße / Brander Wall fertiggestellt ist Der derzeit
bestehende Pachtvertrag, der bis Ende 2020 läuft, wird dann einvernehmlich beendet, so dass das
Gelände für andere Verwertungsmöglichkeiten frei zur Verfügung steht. Die hieraus entstehenden,
bislang zur Gegenfinanzierung vorgesehenen, Verwertungserlöse fließen dem allgemeinen Haushalt
nunmehr ohne Maßnahmenbindung zu.
Anlage/n:
keine
Vorlage FB 52/0071/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2017
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