Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
265477.pdf
Größe
9,9 MB
Erstellt
19.07.17, 12:00
Aktualisiert
30.08.17, 10:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0744/WP17
öffentlich
19.07.2017
Dez. III / FB 61/300
Einrichtung der Bewohnerparkzone "E2" (Alkuinstraße)
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
06.09.2017
14.09.2017
20.09.2017
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Mobilitätsausschuss
Rat der Stadt Aachen
Entscheidung
Entscheidung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen:
1. Der im beigefügten Plan dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkzone "E2" mit
Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem
beigefügten Plan festgelegt.
2. In der Bewohnerparkzone "E2" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände
mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt. Die Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis "E2"
werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit.
Folgende Straßen werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert:
Alkuinstraße,
Eginhardstraße und
Normannenstraße
Die Parkstände auf der Krefelder Straße (Hausnr. 56 - 90) und auf der Passstraße (Hausnr. 110 174 und 151 – 155) werden mit einer Positivbeschilderung Zeichen 314 StVO mit Zusatz „Zone
„E2“ mit Parkschein“ beschildert.
3. Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden
Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern innerhalb des
Viertels verzichtet.
4. Die Bedienpflichtzeit an den Parkscheinautomaten wird gemäß Tarifzone II montags bis freitags
von 9:00 bis 19:00 Uhr und samstags von 9:00 bis 14:00 Uhr festgesetzt.
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Ausdruck vom: 19.07.2017
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5. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr.
6. In der Bewohnerparkzone „E2“ wird ein Tagesticket für 5,00 € eingeführt.
7. Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.
8. Die Verwaltung wird beauftragt, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur
Überwachung des ruhenden Verkehrs zu schaffen. Dazu erhält der Personal- und
Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.
9. Die Einrichtung der Bewohnerparkbereiche „E2“ soll schnellstmöglich erfolgen und bei positiver
Beratung der Vorlage zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „E“ zeitgleich mit dieser eingerichtet
werden.
10.Dem Rat wird empfohlen, folgende Sonderparkberechtigung zu beschließen:
a) Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz
(Kennzeichenmitnahme möglich),
b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte
dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen,
c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und
denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird
d) Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der
Organisation nachweisen
11.Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 €
festgesetzt.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die
in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen:
1. Der im beigefügten Plan dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkzone "E2" mit
Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem
beigefügten Plan festgelegt.
2. In der Bewohnerparkzone "E2" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände
mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt. Die Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis "E2"
werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit.
Folgende Straßen werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert:
Alkuinstraße,
Eginhardstraße und
Normannenstraße
Vorlage FB 61/0744/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.07.2017
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Die Parkstände auf der Krefelder Straße (Hausnr. 56 - 60) und auf der Passstraße (Hausnr. 110 174 und 151 – 155) werden mit einer Positivbeschilderung Zeichen 314 StVO mit Zusatz „Zone
„E2“ mit Parkschein“ beschildert.
3. Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden
Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern innerhalb des
Viertels verzichtet.
4. Die Bedienpflichtzeit an den Parkscheinautomaten wird gemäß Tarifzone II montags bis freitags
von 9:00 bis 19:00 Uhr und samstags von 9:00 bis 14:00 Uhr festgesetzt.
5. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr.
6. In der Bewohnerparkzone „E2“ wird ein Tagesticket für 5,00 € eingeführt.
7. Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.
8. Die Verwaltung wird beauftragt, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur
Überwachung des ruhenden Verkehrs zu schaffen. Dazu erhält der Personal- und
Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.
9. Die Einrichtung der Bewohnerparkbereiche „E2“ soll schnellstmöglich erfolgen und bei positiver
Beratung der Vorlage zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „E“ zeitgleich mit dieser eingerichtet
werden.
10.Dem Rat wird empfohlen, folgende Sonderparkberechtigung zu beschließen:
a) Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz
(Kennzeichenmitnahme möglich),
b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte
dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen,
c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und
denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird
d) Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der
Organisation nachweisen
11.Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 €
festgesetzt.
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Ausdruck vom: 19.07.2017
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Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt:
1. Sonderparkberechtigt werden:
a) Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz (Kennzeichenmitnahme
möglich).
b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte
dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.
c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und
denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird.
d) Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation
nachweisen.
2. Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 €
festgesetzt.
Vorlage FB 61/0744/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.07.2017
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Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 „Einrichtung Bewohnerparken“
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
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2017
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2018 ff.
bedarf
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Einzahlungen
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Auszahlungen
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Ergebnis
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+ Verbesserung /
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Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
PSP-Element 4-120202-921-9 „Einrichtung Bewohnerparken“
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.
2017
2018 ff.
Folgekos-
Folgekos-
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Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
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Erläuterungen:
Sachstand
Die Ergebnisse der Voruntersuchung zur geplanten Bewohnerparkzone „E2“ wurden in der Sitzung
der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 09.11.2016 und des Mobilitätsausschusses am 03.11.2016
vorgestellt und beraten.
Die in den Sitzungen vorgestellten Erhebungsdaten zeigen eine hohe bis maximale Auslastung des
öffentlichen Parkraumangebotes. Vor allem in der Alkuinstraße konnte ein hoher Anteil an
Falschparkern (parken auf dem Gehweg) beobachtet werden, so dass bei Einhaltung der StVO, von
einer höheren Auslastung in diesem und den angrenzenden Streckenabschnitten ausgegangen
werden kann.
In den Morgen- und Abendstunden machen die Fahrzeuge von Bewohnern ca. 48% aller
angetroffenen Fahrzeuge im gesamten Bereich „E2“ aus. In der Mittagszeit sinkt dieser Anteil ab. Eine
Verdrängung der "Fremdparker" ist nur mittels einer Bewirtschaftung des Bereiches möglich.
Beide Gremien haben die Verwaltung beauftragt, für die in ihrer jeweiligen Zuständigkeit liegenden
Straßen eine Planung zur Einrichtung der Bewohnerparkzone "E2" (Normannenstraße) zu erstellen
und diese in einer Bürgerinformationsveranstaltung vorzustellen.
Gebietscharakteristik:
Die geplante Bewohnerparkzone „E 2“ (Normannenstraße) ist ein sehr kleines Gebiet und wird durch
die Hauptverkehrsstraße Krefelder Straße im Nordwesten, im Südwesten durch die Passstraße, im
Südosten durch die Kleingartenanlage Alkuinstraße und im Nordosten durch das Möbelhaus/-lager
Porta begrenzt. Die Zone „E2“ grenzt in Höhe der Passstraße an die Bewohnerparkzone „T“ und an
die geplante Zone „E“.
Im gesamten Gebiet ist eine überwiegende Wohnnutzung mit nur vereinzelter tertiärer Nutzung
entlang der Hauptverkehrsstraßen vorhanden. Im nördlichen Bereich der Alkuinstraße befindet sich
die Alkuin-Real- und Abendschule.
Die Einwohnerdichte in dem Gebiet ist unterschiedlich hoch. In der Alkuinstraße ist überwiegend eine
mehrgeschossige Wohnbebauung vorhanden. Ca. 450 Personen über 18 Jahre sind in 308
Haushalten in der Alkuinstraße gemeldet. Im flächenmäßig größeren Bereich mit Doppelhaus- und
Reihenhausbebauung entlang Eginhardstraße, Normannenstraße, Passstraße (Haus-Nr. 110 – 174
und Haus-Nr. 151 – 155) und Krefelder Straße (Haus-Nr. 56 – 90) sind rund 316 Personen über 18
Jahre in 200 Haushalten gemeldet.
Diese sehr ungleiche Einwohnerdichte führt dazu, dass es unterschiedlich schwer ist sein Fahrzeug
im nahen Wohnumfeld abzustellen, daraus ergeben sich differierende Erwartungen in Bezug zur
Einführung einer Bewohnerparkzone (siehe auch Bürgerinformation).
Vorlage FB 61/0744/WP17 der Stadt Aachen
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Die Krefelder Straße und Passstraße sind Verkehrsstraßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von
50 km/h. Die übrigen Erschließungsstraßen befinden sich in einer Tempo 30-Zone.
Um Park-Such-Verkehre im Untersuchungsgebiet zu unterbinden, ist das Gebiet mit dem
Verkehrszeichen 250 StVO und dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ gekennzeichnet. Zudem ist die
Normannenstraße von der Krefelder Straße kommend als Einbahnstraße ausgewiesen. Diese
Zulassungs- und Richtungsbeschränkung ist auch für die Eginhardstraße zwischen Passstraße und
Normannenstraße ausgewiesen. Die Alkuinstraße endet als Sackgasse.
Bürgerinformationsveranstaltung
Am 20.02.2017 wurde in der Alkuinschule, Alkuinstraße 40, eine Bürgerinformation durchgeführt, an
der ca. 90 Bürgerinnen und Bürger teilnahmen. Außerdem gingen überdurchschnittlich viele
schriftliche und telefonische Eingaben ein, welche die kontrovers diskutierte Einrichtung der
Bewohnerparkzone „E2“ darlegen. Die Mehrheit der Eingaben wurde von den Bewohnern der
Eginhardstraße und Normannenstraße eingereicht, die sich gegen die Einrichtung der
Bewohnerparkzone „E2“ aussprachen.
Eine wesentliche Diskussion war die Notwendigkeit der Bewohnerparkzone. Eine große Mehrheit der
Bewohner sprach sich gegen die Einrichtung eine Bewohnerparkzone aus, da nach ihrem Empfinden
kein Parkdruck und somit kein Bedarf für eine zusätzliche Reglementierung der öffentlichen
Parkplätze besteht. Dem gegenüber wurde jedoch auch auf die beengte und erschwerte
Parkplatzsituation besonders im Bereich der Alkuinstraße hingewiesen, die auf die Anwohner, die
Besucher der Carolus Therme und Kleingartenanlage sowie auf die Angestellten der Alkuinschule und
der Stawag zurückgeführt wird.
Weitere Themen waren die Benachteiligung der Besucher der Anwohner bzw. der Eigentümer der
Kleingartenanlage „Lehmkülchen e.V“ durch die Einrichtung einer Bewohnerparkzone, die
Unterbindung des Fahrbahnrandparkens im Bereich von zu schmalen Fahrbahnen (z.B.
Normannenstraße), die Durchsetzung der Zufahrtsregelung für Anlieger und die Auswirkungen durch
die Einführung einer Bewohnerparkzone.
Ein ausführliches Protokoll der mündlichen Eingaben (s. Anlage 3a) und eine Zusammenstellung der
schriftlichen und telefonischen Eingaben (s. Anlage 3b) liegen bei.
Planung
Trotz der zahlreichen ablehnenden Eingaben hält die Verwaltung am Vorschlag der Einrichtung einer
Bewohnerparkzone „E2“ fest.
Mit Einführung des Bewohnerparkens würde eine Reduzierung des Park-Such-Verkehrs erzielt und
die Bewohner, besonders in der Alkuinstraße, würden eine größere Chance erhalten, in ihrem
Wohnumfeld einen Parkplatz zu finden.
Vor dem Hintergrund der Einrichtung der geplanten angrenzenden Bewohnerparkzone „E“ wird es zu
Verlagerungseffekten in die nahen gebührenfreien Gebiete kommen. Es ist davon auszugehen, dass
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sich die Park-Such-Verkehre in der geplanten Zone „E2“ erhöhen. Ein Ausweichen auf benachbarte
öffentliche Parkflächen ist aufgrund der Gebietsgrenzen und der bestehenden sowie geplanten
Bewohnerparkzonen nicht möglich.
Ein wesentliches Argument der ablehnenden Haltung war die Parkplatzsituation in Teilen der
Normannenstraße und Eginhardstraße, die keine regelkonformen Straßenbreiten zum Abstellen von
Fahrzeugen aufweisen (siehe Absatz Fahrbahnrandparken). Diese Situation verschlechtert/ändert
sich jedoch nicht durch die Einführung des Bewohnerparkens.
Anlässlich der bevorstehenden umfassenden Arbeiten zur Erneuerung der leitungsgebundenen
Infrastruktur durch die Stawag kann die Eginhardstraße so umgestaltet werden, dass zukünftig 32
legale ausreichend breite Parkstände zur Verfügung stehen und insgesamt keine Reduktion im
Parkraum entsteht.
Zur Einrichtung der Bewohnerparkzone "E2" wurde eine entsprechende Planung erstellt (s. Anlage 6).
Die Bürgereingaben wurden soweit möglich berücksichtigt. Alle Parkplätze im öffentlichen
Straßenraum sollen mit Parkscheinautomaten bewirtschaftet werden.
Fahrbahnrandparken
In der Eginhardstraße (zwischen Passstraße und Hausnr.1) und Normannenstraße wird heute am
Fahrbahnrand geparkt. Beim Fahrbahnrandparken muss von den Verkehrsteilnehmern die StVO
beachtet werden, d.h. es dürfen dort nur Fahrzeuge abgestellt werden, wenn ein Vorbeifahren anderer
Fahrzeuge möglich ist. Um die Forderung der einschlägigen Richtlinien zu erfüllen, muss neben dem
2,00 m breiten Fahrbahnrandparken eine mindestens 2,95 m breite Fahrgasse für die Vorbeifahrt
eines Lastkraftwagens verbleiben. Die Fahrbahn der Eginhardstraße (zwischen Passstraße und
Hausnr.1) und die Normannenstraße ist in der Regel nur etwa 4,20 m und damit nicht ausreichend
breit. Das Fahrbahnrandparken ist straßenverkehrsrechtlich in diesen Straßenabschnitten nicht
zulässig. Durch die Einrichtung der Bewohnerparkzone „E2“ in den Straßen entfallen somit keine
öffentlichen Parkplätze, sie sind schon heute nicht vorhanden.
Heute sind im Viertel ca. 229 legale Parkplätze vorhanden, nach der Einführung der Zone werden ca.
229 legale Parkplätze zur Verfügung stehen. Im Rahmen der bevorstehenden StawagUmbaumaßnahme der Eginhardstraße werden zusätzlich 9 Parkplätze in der Eginhardstraße
angelegt, so dass zukünftig 238 Parkplätze in der Zone zur Verfügung stehen.
Beschilderung:
Die Beschilderung erfolgt auf der Verkehrsstraße Krefelder Straße und der Passstraße mit
Verkehrszeichen 314 StVO mit Zusatz "Zone E2 mit Parkschein". Die übrigen Bereichsstraßen werden
mit VZ 290/292 StVO mit Zusatz "mit Parkschein frei" ausgeschildert (analog der 30 km/h-Zonen).
Mit Hilfe von Hinweisschildern mit Pfeil und dem Text "Parkscheinautomat" soll bei Bedarf auf die
Standorte der Parkscheinautomaten hingewiesen werden.
Vorlage FB 61/0744/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.07.2017
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Die Einbeziehung der Anliegerfahrbahn Passstraße zwischen Rolandstraße und Krefelder Straße in
die Bewohnerparkzone "E2" ist in der Planung berücksichtigt.
Kosten:
Zur Einrichtung des Bewohnerparkbereiches "E2" wurden für 12 Parkscheinautomaten und die
notwendige Beschilderung Kosten in Höhe von ca. 70.500,00 Euro kalkuliert. Haushaltsmittel stehen
zur Verfügung unter PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 "Einrichtung Bewohnerparken"
(182.000 Euro).
Berechtigte:
Einen Bewohnerparkausweis sollen, unter Beibehaltung der bisher in Aachen praktizierten Regelung,
nur Bewohner erhalten, die in der Bewohnerparkzone „E2“ ihren Hauptwohnsitz haben und darüber
hinaus
a) mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz fahren oder
b) ein Firmenfahrzeug nutzen, hierfür ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung
lohnsteuerwirksam nachzuweisen oder
c) Studierende, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein
Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird.
d) Nutzer von ein CarSharing-Fahrzeugen, die die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen
Für die Durchführung eines Pilotprojektes „Anlieger-Parken“ statt „Bewohner-Parken“, wie in einer
Eingabe gewünscht, fehlt die rechtliche Handhabe.
Parkgebühren:
Die Parkgebühren sollen analog der Parkgebührenordnung für die Tarifzone II (außerhalb Alleenring
bis Stadtgrenze) 0,25 € für die ersten 30 Minuten, dann 0,15 € je 10 min. bis 90 min. darüber hinaus
0,20 € je 10 min gelten.
Höchstparkdauer:
Um auswärtigen Besuchern, Angehörigen von Anwohnern, Kleingartenbesitzern, Kunden etc. die
Möglichkeit zu geben, ihr Fahrzeug für mehrere Stunden abzustellen, soll auch hier wie schon in den
Bereichen "T", "Ost 2", "O", "J 1", "K" „V“ und „Z“ keine Höchstparkdauer festgelegt werden. In den vg.
Bereichen wurden mit dieser Lösung gute Erfahrungen gemacht.
Tagesticket:
Es wurde seitens der Bewohner und des Kleingartenvereins der Wunsch geäußert ein Tagesticket
einzuführen, um eine kostengünstige Parklösung für Besucher und die Pächter der Kleingartenanlage
einzurichten. Da andere Ziele, wie die Innenstadt oder der Eurogress nicht mehr im unmittelbaren
Einzugsgebiet der geplanten Bewohnerparkzone liegen ist von weiteren Besuchergruppen nicht
auszugehen.
Vorlage FB 61/0744/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.07.2017
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Um dem Wunsch der Bewohner und des Kleingartenvereins nach einer kostengünstigen
Besucherparklösung nachzukommen, könnte ein Tagesticket zu einem Preis von 5,00 € angeboten
werden.
Gebührenpflichtzeit
Es wurde der Wunsch geäußert die Gebührenpflichtzeit im Hinblick auf die Nutzer des
Kleingärtnervereins zu verkürzen. Da die Einrichtung der Bewohnerparkzone ausschließlich die
Parkplatzsituation für die Bewohner verbessern soll wird seitens der Verwaltung keine Verkürzung der
Bedienzeiten vorgeschlagen, da gerade in den Abendstunden die Parkplatznachfrage steigt und die
Bewohner einen Parkplatz suchen.
Verwaltungsvorschlag
Die Verwaltung schlägt vor:
1. den im beigefügten Plan dargestellten Bereich "E2" mit Bewohnerparkausweis für Bewohner
einzurichten und die Gebietsgrenzen entsprechend dem beigefügten Plan festzulegen,
2. im Bewohnerparkbereich alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit
Parkscheinbenutzungspflicht zu belegen,
3. die Bewohner mit Bewohnerparkausweis "E2" von der vorgegebenen Parkgebühr zu befreien,
4. folgende Straßen werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert:
Alkuinstraße,
Eginhardstraße und
Normannenstraße.
die Parkstände auf der Krefelder Straße (Hausnr. 56 - 90) und auf der Passstraße (Hausnr. 110 174 und 151 – 155) werden mit einer Positivbeschilderung Zeichen 314 StVO mit Zusatz „Zone
„E2“ mit Parkschein“ beschildert,
3. die Gebührenpflicht an Parkscheinautomaten auf die Zeit von Mo - Fr von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr
und Sa von 9.00 Uhr – 14.00 Uhr festzusetzen und auf die Einführung einer Höchstparkdauer
zugunsten von Besuchern innerhalb des Viertels zu verzichten,
4. die Sonderparkberechtigung von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr gelten zu lassen,
5. den Bewohnerparkbereich "E2" schnellstmöglich einzurichten,
6. die Einführung durch eine Informationskampagne zu begleiten,
8. Sonderparkberechtigt werden:
a) Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz,
b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte
dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen,
Vorlage FB 61/0744/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.07.2017
Seite: 10/11
c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und
denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird,
d) Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der
Organisation nachweisen,
9. die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen,
10. ein Tagesticket zum Preis von 5,00 € einzuführen,
11.die Verwaltung zu beauftragen, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur
Überwachung des ruhenden Verkehrs zu schaffen. Dazu erhält der Personal- und
Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan Bewohnerparkzonen
2.
Übersichtsplan Bewohnerparkzone "E2"
3a. Bericht über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung (mündliche Eingaben)
3b. Bericht über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung (schriftlichen und telefonischen Eingaben)
4.
Lageplan Bestand
5.
Lageplan Planung
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Bewohnerparkzonen
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(beschlossen)
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(Stufe 1)
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Klinikum
Pauwelsstraße
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Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen - Verkehrsmanagement
P:\08 Verkehrsplanung\Parken (Ha,Fa)\Bewohnerparken\Parkbereich_A-Z\Pläne\17-01-10 Übersicht Bewohnerparkzonen 2017
Januar 2017
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Übersichtsplan
Bewohnerparkzone ”E2”
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Q/08Verkehrsplanung/Parken(Ha)/Bewohnerparken/Parkbereich_E2/Pläne/15-07-01 Übersichtsplan E2
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Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
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Stadtgarten
Passstraße
110
Kurpark
Juli 2015
Fachbereich Stadtentwicklung
Der Oberbürgermeister
und Verkehrsanlagen
FB 61/301
Aachen, den 06/07/2017
Hausruf: 6135, Frau Kirchbach
Einrichtung der Bewohnerparkzone „E2“ (Normannenstraße)
hier: Bericht über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung
1) Bürgerinformationsveranstaltung in der Alkuinschule, Alkuinstraße 40, am 20.02.2017, 19.00 bis 21.00 Uhr
Teilnehmer:
Herr Müller (FB 61/300)
Frau Kirchbach (FB 61/301)
ca. 90 Bürgerinnen und Bürger
Nach der Begrüßung der Anwesenden erläuterte Herr Müller die Hintergründe, die zu der beabsichtigten Einführung des
Bewohnerparkens führten. Anschließend wurden allgemeine Grundlagen zur Einrichtung einer Bewohnerparkzone, die
wesentlichen Ergebnisse der durch ein externes Büro durchgeführten Voruntersuchung sowie die Planung von Frau
Kirchbach mittels einer PowerPoint Präsentation vorgestellt.
Im Anschluss standen Herr Müller und Frau Kirchbach für Fragen und Anregungen zur Verfügung. Neben
grundsätzlichen Anmerkungen wurden verschiedene Themenbereiche von den Bürgerinnen und Bürgern
angesprochen. Diese werden nachfolgend zusammenfassend dargestellt und beantwortet:
A)
Allgemeine Fragen zu Zulassungsberechtigten von Bewohnerparkausweisen:
Anmerkung:
Es gibt keinen Parkdruck im Gebiet. Die Eginhard- und Normannenstraße sind doch sowieso nur
durch Anlieger zu befahren.
Frage:
Welche Entlastung entsteht durch das Bewohnerparken?
Antwort:
Die Verfügbarkeit von Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum wird für die Bewohner erhöht. Das
Parken von Dauer- und Fremdparkern wird reduziert.
Frage:
Der Parkzeitraum liegt zwischen 8 und 18 Uhr, da gibt es gar keinen Regelungsbedarf.
Antwort:
Die Bedienzeiten in der Tarifzone ll sind von Mo – Fr von 9 – 19 Uhr und Sa von 9 – 14 Uhr. Im Gebiet
existiert eine mittlere Auslastung der öffentlichen Parkplätze von 84 %. Dies ist eine hohe bis
maximale Auslastung. Zudem wurden im Mittel 29% Dauerparker ermittelt. Von diesen waren nur
45% Bewohner. Vor diesem Hintergrund wurde die Empfehlung zur Einrichtung einer
Bewohnerparkzone formuliert.
Anmerkung:
Bevor eine Bewohnerparkzone eingerichtet wird, soll erst einmal die Anliegerregelung regelmäßig
kontrolliert werden.
Antwort:
Der Wunsch nach einer stärkeren Überwachung wird von der Verwaltung aufgenommen und an die
zuständige Dienststelle weiter gegeben
Frage:
Wir besitzen drei Fahrzeuge in der Familie. Alle sind aus versicherungstechnischen Gründen auf mich
zugelassen. Wie wird das geregelt, wenn zwei oder mehr Fahrzeuge auf eine Person zugelassen
sind?
Antwort:
Es wird maximal ein Ausweis je Bewohner für ein auf ihn zugelassenes Fahrzeug ausgegeben. So
soll unter anderem sichergestellt werden, dass genügend Platz für alle vorhanden ist.
Frage:
Welche Kriterien wurden für die Parkraumerhebung angesetzt?
Antwort:
Grundlage der Erhebung waren auf der einen Seite statistische Daten, wie Kfz-Kennzeichen und
gemeldete Personen > 18 Jahre und auf der anderen Seite die erhobenen Daten Vor-Ort, wie Anzahl
Kfz, Anzahl öffentliche und private Parkplätze.
Kriterien für die Empfehlung einer Bewohnerparkzone sind der „Mittlere Auslastungsgrad“ der
Parkstände im öffentlichen Raum, das sind in der Zone E2 rund 84 %. Zudem wurde geprüft, wie viele
Dauerparker im Gebiet vorhanden sind, wie viele Fahrzeuge sowohl im Gebiet als auch in den
Streckenabschnitten angetroffen wurden, in denen sie gemeldet waren sowie die Zuordnung der
abgestellten Fahrzeuge zu den ansässigen Bewohnern
Frage:
Welche Möglichkeiten zum Parken wird es z. B. für Pflegedienste und Handwerker geben?
Antwort:
Für bestimmte Nutzergruppen können Ausnahmegenehmigungen, z.B. der Handwerkerparkausweis,
eingeholt werden. Eine Ausnahmegenehmigung für anerkannte Pflegedienste wird derzeit geprüft.
Frage:
Darf man ohne Parkausweis vor der eigenen Einfahrt parken? Kann ich dann in der Normannenstraße
vor meiner Zufahrt parken?
Antwort:
Parken vor Einfahrten ist grundsätzlich nicht erlaubt; insofern darf man auch nicht mit Parkausweis
davor parken. In Aachen werden solche Verstöße aber in der Regel nicht geahndet, solange der
Anlieger der Zufahrt sich nicht beschwert.
Frage:
Benötigen Motorräder auch einen Bewohnerparkausweis?
Antwort:
Ja, alle motorisierten Fahrzeuge müssen einen Bewohnerparkausweis nachweisen. Wohnwagen und
Anhänger sind keine Fahrzeuge mit eigenem Motor, deshalb kann für diese Fahrzeugtypen kein
Bewohnerparkausweis beantragt werden. Anhänger dürfen 14 Tage im öffentlichen Straßenraum
stehen ohne bewegt zu werden. In Bewohnerparkbereichen müssen für diese Parktickets gezogen
werden.
Frage:
Muss ich in meiner Bewohnerparkzone parken in der ich gemeldet bin oder habe ich noch die
Möglichkeit in einer der angrenzenden Zonen zu parken?
Antwort:
Das Parken ist nur in der im Ausweis ausgewiesenen Bewohnerparkzone kostenfrei. In den anderen
Zonen muss ein Parkschein gezogen werden.
B)
Frage:
Fragen zu Bedienzeiten und Kosten der Bewirtschaftung:
Wie sehen die Gebührenpflichtzeiten im Gebiet aus. Müssen die Kleingartenbesitzer des
„Lehmkülchen e.V.“ auch zahlen oder gibt es für sie eine Sonderregelung?
Antwort:
Die beabsichtigte Gebührenpflichtzeit entspricht der Tarifzone ll (Mo – Fr von 9 – 19 Uhr und Sa von 9
– 14 Uhr). Eine Sonderregelung ist in diesem Fall derzeit nicht möglich.
Frage:
Wie lange darf man Parken? Gibt es eine Zeitbeschränkung?
Antwort:
Die Höchstparkdauer beträgt in der Stadt Aachen 2 Stunden. Diese kann auf Wunsch der Bewohner
aufgehoben werden.
Frage:
Können die Bedienzeiten für die Kleingartenverein angepasst werden?
Antwort:
Der Wunsch zu kürzeren Bedienzeiten wird aufgenommen
C)
Frage:
Detailfragen zu den Straßen in der Bewohnerparkzone „E2“:
Ist es richtig, dass durch die Einführung der Bewohnerparkzone die Parkplätze in der
Normannenstraße um rund ¼ reduziert werden?
Antwort:
Das Halten und Parken auf der Fahrbahn ist in engen Bereichen unzulässig (§12, Absch. 1 StVO).
Nach
der
Richtlinie
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die Anlage
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Stadtstraße
(RaSt
06)
ergibt
sich
eine
Mindestrestfahrbahnbreite aus Breite der Fahrzeuge und der Sicherheitsabstände von mind. 2,95 m.
Ein Parken in der Normannenstraße ist dort nicht erlaubt, wo nach Abstellen des Fahrzeugs diese
Restfahrbahnbreite nicht gegeben ist. Es existiert weder ein Gewohnheitsrecht für die Anwohner, noch
entfallen demnach Parkplätze.
Frage:
Werden durch die Einführung der Bewohnerparkzone Parkplätze entfallen?
Antwort:
Durch die Einführung der Bewohnerparkzone werden die vorhandenen Parkplätze im öffentlichen
Raum bewirtschaftet. Dadurch kommt es zu keiner Parkraumreduzierung.
Frage:
Zum Zeitpunkt der Erhebung waren in der Eginhardstraße vermehrt Baustellen und die Baufahrzeuge
haben dort geparkt. Sie verfälschen die Erhebung. Sind sie aus den Daten ausgerechnet worden?
Antwort:
In der Eginhardstraße war zum Erhebungszeitraum eine Haussanierung mit ausgewiesenem
Halteverbot, das im Bereich eines abgesenkten Bordsteins / Einfahrt angeordnet war.
Frage:
Sind die Baustellenfahrzeuge auf der Krefelder Straße in die Erhebung eingeflossen? Wenn ja,
warum? Sie waren nur temporär vor Ort und dürften nicht in die Erhebung einfließen.
Antwort:
Die Baustelle an der Krefelder Straße begann direkt an der Kreuzung Passstraße, die
Fahrbahnverschwenkung begann jedoch erst an der Einmündung Normannenstraße. Erkennbare
Baufahrzeuge wurden nicht in der Bestandsaufnahme berücksichtigt. Allerdings waren nach
Einschätzung und Aussage des Fachbüros die abgestellten Fahrzeuge eher als privat einzuordnen.
Grundsätzlich hat die Baustelle die Parksituation zwar beeinflusst, aber nicht grundlegend geändert,
da weiterhin Fahrzeuge abgestellt werden konnten. Die Zufahrt zur Normannenstraße war von der
Krefelder Straße aus blockiert.
Frage:
Sind Lehrerparkplätze im Straßenraum vorgesehen? Kann ggf. ein Tagesticket für die Lehrer
eingerichtet werden?
Antwort:
Das Ausweisen von Parkplätzen im öffentlichen Parkraum für eine bestimmte Nutzergruppe ist nicht
möglich. Die Verwaltung nimmt auf, dass ein Tagesticket gewünscht wird.
Anmerkung:
In der Alkuinstraße parken regelmäßig 30 bis 40 Fahrzeuge, die ein nicht AC-Kennzeichen haben. Es
sind u.a. Arbeitnehmer der Stawag und der Therme, die die Parkplatzgebühren am Arbeitsplatz
sparen wollen. Die Alkuinstraße ist in hohem Maß überlastet, so dass Entsorgungsfahrzeuge teilweise
Probleme haben ins Viertel zu fahren! Besonders der Park-Tourismus in dem Wohngebiet hat in den
letzten Jahren stetig zugenommen.
Frage:
Die Eginhardstraße und Normannenstraße sind Anliegerstraßen. Werden die mit der Einrichtung der
Bewohnerparkzone für andere Verkehre freigegeben?
Antwort:
Nein.
Grundsätzlich
werden
die
straßenverkehrsrechtlichen
Vorgaben
durch
die
Parkraumbewirtschaftung nicht ausgehebelt.
Frage:
Ist es nach Einrichtung der Bewohnerparkzone schwieriger eine Zufahrt zum eigenen Grundstück zu
beantragen?
Antwort:
Grundsätzlich wird in der Stadt Aachen eine Zufahrt pro Haus bewilligt. Eine weitere Zufahrt ist immer
im Einzelfall zu prüfen. Es besteht kein Zusammenhang zwischen einer Bewohnerparkzone und
einem Antrag auf Einrichtung einer Zufahrt.
Frage:
Die geplante Zone „E2“ ist ein sehr kleines Gebiet. Ist die Anzahl der Bewohnerparkausweise
begrenzt?
Antwort:
Durch den Bewohnerparkausweis hat man das Anrecht in der Zone „E2“ zu parken. Ein Anspruch auf
einen Parkplatz gibt es nicht. Es werden nach den bekannten Regeln Parkausweise ausgegeben; die
Ausgabe ist in der Zahl nicht vorgegeben.
Anmerkung:
Vor dem Hintergrund der Sicherheit ist es zwingend erforderlich, dass die Feuerwehr problemlos
durch das Wohngebiet fahren kann und ihre Ziel direkt und schnell erreicht, dies ist in einzelnen
Bereich nicht möglich!
Genauso schlimm ist der Park-Tourismus in den Straßen, der würde durch die Einrichtung einer
Bewohnerparkzone reduziert werden!
2)
Sonstiges
Frage:
Was bedeutet öffentlicher und privater Parkraum?
Antwort:
Im Rahmen der Erhebung werden diese beiden Parkraumarten unterschieden. Grundsätzlich werden
Parkstände zum einen aus der Vor-Ort-Erhebung und den tatsächlich abgestellten Fahrzeugen und
zum anderen aus dem zur Verfügung stehenden Platzangebot aus Kartenmaterial und Luftbildern
ermittelt. Zur Abschätzung der Anzahl der Parkplätze im öffentlichen Straßenraum wurde das aktuelle
Regelwerk (EAR 2005: 5,20 m ohne Markierung) angewendet. Private Stellplätze wurden durch
Ortsbegehung und Luftbild abgeschätzt und befinden sich auf den jeweiligen privaten Grundstücken.
Frage:
Kam der Wunsch zur Einrichtung der Bewohnerparkzone von den Bewohnern?
Antwort:
Im Rahmen der Arbeiten zur geplanten Zone „E“ wurde die Verwaltung in der Sitzung der
Bezirksvertretung Aachen-Mitte durch die Politik aufgefordert, eine Voruntersuchung zur
Parkraumauslastung für die angrenzenden Gebiete zur Zone „E“ durchzuführen, da zu erwarten ist,
dass der Parkdruck hier nach Einführung von „E“ zunimmt.
Anmerkung:
Die Zählung ist nicht repräsentativ! Es wurde nur an einem Tag erhoben. Es gibt keinen Parkdruck im
Gebiet.
Frage:
Gibt es für Pflegedienste und pflegende Angehörige bzw. vergleichbar nahestehende Pflegepersonen,
die niedrigschwellige Hilfe- und Betreuungsangebote für Pflegebedürftige anbieten eine
Sondergenehmigungen, damit die Pflege von Menschen mit einer Pflegestufe sicher gestellt werden
kann?
Antwort:
Derzeit gibt es leider auch keine Sonderregelung für Pflegedienste, diese ist jedoch in der Diskussion.
Frage:
Können die Parkscheingebühren mit den Straßenreinigungsgebühren verrechnet werden?
Antwort:
Die Straßenreinigungsgebühren haben nichts mit den Parkscheineinnahmen zu tun. Die Gebühren
fließen in den Gebührenhaushalt des Aachener Stadtbetriebs; aus den Gebühren wird konkret die
Straßenreinigung finanziert Die Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung sind im städtischen
Gesamthaushalt verankert.
Frage:
Können zukünftig Besucher von Großveranstaltungen auf dem Gelände des CHIO oder des Tivoli
gegen eine Gebühr im Gebiet parken?
Antwort:
Durch die Einrichtung der Bewohnerparkzone wird die bestehende Beschilderung nicht außer Kraft
gesetzt. Bei Großveranstaltungen wird, wie bisher, das Gebiet mit Pollern abgeriegelt und die Einfahrt
von Anliegern in das Gebiet kontrolliert.
Anmerkungen:
Beim letzten CHIO wurde nicht kontrolliert, ob Fremdparker im Gebiet ihr Fahrzeug abgestellt haben.
Anmerkung:
Die geplante Bewohnerparkzone E2 liegt weit weg vom Stadtzentrum. Die Ausweitung von
Bewohnerparkzonen in Richtung Stadtrand ist fragwürdig. Es sollen innerstädtisch lieber neue
Parkflächen angelegt werden, als die Ausweitung der Zonen bis in die Außenbereiche voranzutreiben.
Frage:
Welche Möglichkeiten bestehen, auf das Verfahren Einfluss zu nehmen?
Antwort:
Alle Eingaben per E-Mail, Post oder Telefon werden bis zum 1.3.2017 gesammelt und protokolliert.
Darüber hinaus können Lokalpolitiker informiert werden. Die aufbereiteten Eingaben werden mit
einem Vorschlag der Verwaltung in die politische Beratung, die zunächst in der Bezirksvertretung
Aachen-Mitte und im Mobilitätsausschuss stattfindet, gegeben. Abschließend wird der Rat der Stadt
Aachen die Bewohnerparkzone beschließen oder ablehnen.
P:\08 Verkehrsplanung\Parken (Ha,Fa)\Bewohnerparken\Parkbereich_E2\Bürgerinfo\Protokoll\2017-02-20_BuergerbeteiligungE2.doc
Anlage 3b
Einrichtung der geplanten Bewohnerparkzone "E2"
hier: Bericht über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung
schriftliche und telefonische Eingaben
Name
Adresse
Datum
Anruf / Mail Eingabe/Beschwerde
03.02.17
Anruf
Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2
- Es gibt keinen Parkdruck. Die Bewohner sind nur zu faul ihre Kfz in
die Garagen zu stellen. Es wird nur teuer für die Besucher.
- Die Besitzer des Hotels "Soers" blockieren absichtlich mit den privat
Pkws und einem Anhänger die öffentlichen Parkplätze vor dem Hotel
für die Gäste.
03.02.17
Anruf
Einfahrten zugeparkt, auch wenn eine Sperrfläche markiert ist.
1
16.02.17
Anruf / Mail Fordert eine Sonderregelung bei pflegebedürftigen Personen
2
19.02.17
Mail
3
20.02.17
Mail
4
21.02.17
Mail
Befürwortet die Einrichtung der Bewohnerparkzone E2
5
21.02.17
Mail
Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2
- Zweifelt die Richtigkeit der Erhebungsdaten und die Ergebnisse der
Voruntersuchung an.
- Fordert die konsequente Umsetzung der Anliegerzone.
- Verbesserung der Parkplatzsituation nicht durch weniger
Fahrzeuge sondern durch ein Veränderung des Parkverhaltens
durch Bewohner.
6
21.02.17
Mail
Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2
7
21.02.17
Mail
8
21.02.17
Mail
Befürwortung und Begründung zur Einrichtung der
Bewohnerparkzone
- Parkdruck durch Fremdparker und Kleingärtner
- Erreichbarkeit durch Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge derzeit
nicht gegeben
- Parktourismus
Protest gegen die Bewohnerparkzone E2
9
21.02.17
Mail
Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2
- Empfiehlt ein Pilotprojekt "Anlieger-Parken statt Bewohner-Parken"
- Zeitliche Entkopplung der Bereiche E und E2
10
21.02.17
Mail
Stellungnahme gegen die Einrichtung der Zone E2
- Wünscht sich die Einrichtung der Zone E abzuwarten und ggf. zu
reagieren.
11
21.02.17
Mail
Befürwortet die Einrichtung der Bewohnerparkzone E2
12
22.02.17
Mail
Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2
13
23.02.17
Mail
Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2
14
24.02.17
Mail
Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2
15
24.02.17
Mail
Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2
Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2
- Bittet um Rechtsmittelbelehrung
Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2
- Einrichtung der Bewohnerparkzone wird mehr Probleme erzeugen
als dass sie nutzen wird.
- Fordert ein Konzept für die Normannenstraße
- Befürchtet eine Aufhebung der Anliegerregelung und somit
vermehrte Park-Such-Verkehre und erhöhte Lärmbelästigung
P:\08 Verkehrsplanung\Parken (Ha,Fa)\Bewohnerparken\Parkbereich_E2\Bürgerinfo\Anmerkungen_Buerger\Beschwerdeliste_Zone_E2.xlsx
1]
Einrichtung der geplanten Bewohnerparkzone "E2"
hier: Bericht über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung
schriftliche und telefonische Eingaben
16
24.02.17
Mail
Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2
17
25.02.17
Brief
Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2
18
27.02.17
Mail
Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2
19
27.02.17
Mail
Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2
20
28.02.17
Mail
Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2
- Keine Zeitgleiche Einrichtung der Bewohnerparkzone E und E2.
Auswirkungen abwarten und dann zielgerichtet reagieren.
21
28.02.17
Mail
Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2
22
28.02.17
Mail
Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2
23
28.02.17
Mail
Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2
24
28.02.17
Mail
Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2
- Kein Parkdruck, keine Fremdparker
- Anliegerstatus des gesammten Gebietes
- hohes Kostenaufkommen
25
28.02.17
Mail
Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2
26
28.02.17
Mail
Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2
- Untersuchungsergebnis spiegelt nicht die Realität dar
- Erhöhung der Durchgangsverkehre
- Verminderung der Verkehrssicherheit
27
01.03.17
Mail
Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2
Gründe:
-Methodische Unzuzlänglichkeit
- Rechtlich überflüssig
- Scheinlösung
28
20.02.17
Wurfzettel
Richtigkeit der Daten wird angezweifelt.
29
20.02.17
Wurfzettel
Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2
30
28.02.17
Brief
Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2
31
28.02.17
Brief
Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2
32
21.02.17
Brief
Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2
- Fordert eine Lösung für Pflegedienste und private Helfer
33
21.02.17
Brief
Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2
- Fordert eine Lösung für Pflegedienste und private Helfer
34
08.02.17
Brief
35
21.02.17
Brief
36
21.02.17
Brief
37
21.02.17
Brief
38
14.04.17
Mail am
24.04.
überreicht
Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2
- Verringerung der Gebührenpflichtzeit
Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2
- Einführung eines Tagestickets
Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2
- Einführung eines Tagestickets
Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2
- Einführung eines Tagestickets
Befürwortet die Einrichtung der Bewohnerparkzone E2
P:\08 Verkehrsplanung\Parken (Ha,Fa)\Bewohnerparken\Parkbereich_E2\Bürgerinfo\Anmerkungen_Buerger\Beschwerdeliste_Zone_E2.xlsx
2]
Volker ADOLF
Sabine WELLER
Eginhardstr. 27
….......................................................................................................................52070 AACHEN
Volker Adolf
Sabine Weller
Eginghardstr. 27
52070 AACHEN
Stadt Aachen
Fachbereich Verkehrsanlagen
Frau Kirchbach, Herr Müller
per mail
...................................................................................................................................................................
va/et
Aachen, den 22.2.17
Sehr geehrte Damen und Herren,
danke für die Information über die angedachte Bewohnerparkzone E2, die unser Viertel betrifft.
An der regen Beteiligung haben Sie das große Interesse der Anwohner bemerkt und sicher auch
registriert, dass bis auf nur eine Ausnahme alle Redebeiträge und kritische Fragen sich gegen
die Ausweisung einer Anwohnerparkzone in dem geplanten Bereich gerichtet haben.
Für den Bereich Normannen- und Eginhardstraße kann ich sagen, dass es eine sehr gute
Nachbarschaft und Vernetzung der Anwohner gibt, fast alle hier wohnenden Personen sind
untereinander bekannt, fast jedes Auto kann zugeordnet werden. Wir alle kennen unsere
Situation hier sehr genau.
Konkret möchten wir uns gegen die angedachte Planung wenden und hegen die Hoffnung, dass
das Vorhaben fallengelassen wird.
Begründung:
• Anwohnerparkzonen sollen im Interesse der Anwohner geschaffen werden in Gegenden,
in denen ein besonderer Parkplatzdruck besteht. Dieser besondere Druck besteht
zumindest im Bereich Normannen- und Eginhardstraße nicht. Somit haben wir Anwohner
auch keinen entsprechenden Wunsch, dem Rechnung getragen werden müsste. Die
Grundlage für einen Handlungsauftrag ist gar nicht da.
•
„Fremdparker“ gibt es in unserem Viertel nur ganz vereinzelt. Autofahrer, die in unsere
Straßen fahren, haben auch ein konkretes Anliegen (Besuche, Handwerksaufträge,
Anlieferungen.....).
•
Tagsüber, zu Zeiten in denen kostenpflichtiges Parken Nicht-Anwohner vom Parken in
der Parkzone abhalten sollen, gibt es immer genug freie Parkplätze, da die Anwohner zur
Arbeit gefahren sind. Wenn die Auslastung in den Abendstunden höher wird, endet auch
die Ticketpflicht. Die Zeitspanne, in der die Parkzone greift, nützt uns Anwohnern nicht.
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Unserer Erfahrung nach sind die an am Erhebungstag festgehaltenen Werte nicht
repräsentativ. Besonders viele Baustellen in der Zeit um den 5.7.16 verzerren die
Untersuchung. Die gesamte Untersuchung nur auf einen einzigen zufällig gewählten Tag
zu beziehen, ist auch sicherlich nicht wissenschaftlich korrekt.
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Die Verhältnisse im Bereich unserer Straßen sind hinlänglich bekannt. Wir alle sind
schon 1000x durch die engen Gassen vorbei an parkenden Autos gefahren. Wir
Anwohner fahren besonders langsam, es ist eine gute Verkehrsberuhigung, Kinder
können auf der Straße spielen. Trotzdem kommen auch die Müllwagen durch die Straße,
wir alle kennen die erforderlichen Wendekreise. So wird auch die Feuerwehr alle max. 2
geschossigen Gebäude problemlos erreichen. Bis zu 50m werden ja auch Leitern mit der
Hand an die Gebäude herangetragen und angestellt. Hier jetzt zusätzlich mit einem
neuen Parkkonzept einzugreifen ist nicht erforderlich und hätte eher negative Folgen.
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Die Absicht, immer mehr zu regeln, wird nicht mehr Parkplätze schaffen. Sie wird aber
im Gegenteil dafür sorgen, dass mehr Anwohner sich zu Sicherung eines individuellen
Stellplatzes eine Stellmöglichkeit in ihren Vorgärten schaffen möchten, was die
städtebauliche Struktur des homogenen Viertels empfindlich stören wird. Wir regen an,
den Bereich Stadtplanung in die Überlegungen miteinzubeziehen mit dem Ziel,
Vorgartenbereiche mit Grün im Viertel zu erhalten.
Das Parken funktioniert aus unserer Sicht in unserem Nachbarschaftsbereich, ein
Handlungsbedarf besteht nicht.
Mit freundlichem Gruß
Sabine Weller, Sozialarbeiterin, Eginhardstr. 27
Carola Adolf, Normannenstr. 20
Volker Adolf, Architekt, Eginhardstr. 27