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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
265477.pdf
Größe
9,9 MB
Erstellt
19.07.17, 12:00
Aktualisiert
30.08.17, 10:37

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: FB 61/0744/WP17 öffentlich 19.07.2017 Dez. III / FB 61/300 Einrichtung der Bewohnerparkzone "E2" (Alkuinstraße) Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 06.09.2017 14.09.2017 20.09.2017 Bezirksvertretung Aachen-Mitte Mobilitätsausschuss Rat der Stadt Aachen Entscheidung Entscheidung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen: 1. Der im beigefügten Plan dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkzone "E2" mit Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt. 2. In der Bewohnerparkzone "E2" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt. Die Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis "E2" werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit. Folgende Straßen werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert:  Alkuinstraße,  Eginhardstraße und  Normannenstraße Die Parkstände auf der Krefelder Straße (Hausnr. 56 - 90) und auf der Passstraße (Hausnr. 110 174 und 151 – 155) werden mit einer Positivbeschilderung Zeichen 314 StVO mit Zusatz „Zone „E2“ mit Parkschein“ beschildert. 3. Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern innerhalb des Viertels verzichtet. 4. Die Bedienpflichtzeit an den Parkscheinautomaten wird gemäß Tarifzone II montags bis freitags von 9:00 bis 19:00 Uhr und samstags von 9:00 bis 14:00 Uhr festgesetzt. Vorlage FB 61/0744/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.07.2017 Seite: 1/11 5. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr. 6. In der Bewohnerparkzone „E2“ wird ein Tagesticket für 5,00 € eingeführt. 7. Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten. 8. Die Verwaltung wird beauftragt, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs zu schaffen. Dazu erhält der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage. 9. Die Einrichtung der Bewohnerparkbereiche „E2“ soll schnellstmöglich erfolgen und bei positiver Beratung der Vorlage zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „E“ zeitgleich mit dieser eingerichtet werden. 10.Dem Rat wird empfohlen, folgende Sonderparkberechtigung zu beschließen: a) Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz (Kennzeichenmitnahme möglich), b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen, c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird d) Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen 11.Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt. Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen: 1. Der im beigefügten Plan dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkzone "E2" mit Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt. 2. In der Bewohnerparkzone "E2" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt. Die Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis "E2" werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit. Folgende Straßen werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert:  Alkuinstraße,  Eginhardstraße und  Normannenstraße Vorlage FB 61/0744/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.07.2017 Seite: 2/11 Die Parkstände auf der Krefelder Straße (Hausnr. 56 - 60) und auf der Passstraße (Hausnr. 110 174 und 151 – 155) werden mit einer Positivbeschilderung Zeichen 314 StVO mit Zusatz „Zone „E2“ mit Parkschein“ beschildert. 3. Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern innerhalb des Viertels verzichtet. 4. Die Bedienpflichtzeit an den Parkscheinautomaten wird gemäß Tarifzone II montags bis freitags von 9:00 bis 19:00 Uhr und samstags von 9:00 bis 14:00 Uhr festgesetzt. 5. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr. 6. In der Bewohnerparkzone „E2“ wird ein Tagesticket für 5,00 € eingeführt. 7. Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten. 8. Die Verwaltung wird beauftragt, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs zu schaffen. Dazu erhält der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage. 9. Die Einrichtung der Bewohnerparkbereiche „E2“ soll schnellstmöglich erfolgen und bei positiver Beratung der Vorlage zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „E“ zeitgleich mit dieser eingerichtet werden. 10.Dem Rat wird empfohlen, folgende Sonderparkberechtigung zu beschließen: a) Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz (Kennzeichenmitnahme möglich), b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen, c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird d) Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen 11.Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt. Vorlage FB 61/0744/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.07.2017 Seite: 3/11 Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt: 1. Sonderparkberechtigt werden: a) Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz (Kennzeichenmitnahme möglich). b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen. c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird. d) Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen. 2. Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt. Vorlage FB 61/0744/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.07.2017 Seite: 4/11 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 „Einrichtung Bewohnerparken“ Investive Ansatz Auswirkungen 2017 Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2018 ff. 2017 Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 2018 ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 182.000 182.000 697.500 697.500 0 0 Ergebnis 182.000 182.000 697.500 697.500 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben - Verschlechterung PSP-Element 4-120202-921-9 „Einrichtung Bewohnerparken“ konsumtive Ansatz Auswirkungen 2017 Ertrag Personal-/ Sachaufwand Abschreibungen Ergebnis + Verbesserung / - Verschlechterung Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2018 ff. 2017 2018 ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 20.000 20.000 60.000 60.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben Vorlage FB 61/0744/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.07.2017 Seite: 5/11 Erläuterungen: Sachstand Die Ergebnisse der Voruntersuchung zur geplanten Bewohnerparkzone „E2“ wurden in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 09.11.2016 und des Mobilitätsausschusses am 03.11.2016 vorgestellt und beraten. Die in den Sitzungen vorgestellten Erhebungsdaten zeigen eine hohe bis maximale Auslastung des öffentlichen Parkraumangebotes. Vor allem in der Alkuinstraße konnte ein hoher Anteil an Falschparkern (parken auf dem Gehweg) beobachtet werden, so dass bei Einhaltung der StVO, von einer höheren Auslastung in diesem und den angrenzenden Streckenabschnitten ausgegangen werden kann. In den Morgen- und Abendstunden machen die Fahrzeuge von Bewohnern ca. 48% aller angetroffenen Fahrzeuge im gesamten Bereich „E2“ aus. In der Mittagszeit sinkt dieser Anteil ab. Eine Verdrängung der "Fremdparker" ist nur mittels einer Bewirtschaftung des Bereiches möglich. Beide Gremien haben die Verwaltung beauftragt, für die in ihrer jeweiligen Zuständigkeit liegenden Straßen eine Planung zur Einrichtung der Bewohnerparkzone "E2" (Normannenstraße) zu erstellen und diese in einer Bürgerinformationsveranstaltung vorzustellen. Gebietscharakteristik: Die geplante Bewohnerparkzone „E 2“ (Normannenstraße) ist ein sehr kleines Gebiet und wird durch die Hauptverkehrsstraße Krefelder Straße im Nordwesten, im Südwesten durch die Passstraße, im Südosten durch die Kleingartenanlage Alkuinstraße und im Nordosten durch das Möbelhaus/-lager Porta begrenzt. Die Zone „E2“ grenzt in Höhe der Passstraße an die Bewohnerparkzone „T“ und an die geplante Zone „E“. Im gesamten Gebiet ist eine überwiegende Wohnnutzung mit nur vereinzelter tertiärer Nutzung entlang der Hauptverkehrsstraßen vorhanden. Im nördlichen Bereich der Alkuinstraße befindet sich die Alkuin-Real- und Abendschule. Die Einwohnerdichte in dem Gebiet ist unterschiedlich hoch. In der Alkuinstraße ist überwiegend eine mehrgeschossige Wohnbebauung vorhanden. Ca. 450 Personen über 18 Jahre sind in 308 Haushalten in der Alkuinstraße gemeldet. Im flächenmäßig größeren Bereich mit Doppelhaus- und Reihenhausbebauung entlang Eginhardstraße, Normannenstraße, Passstraße (Haus-Nr. 110 – 174 und Haus-Nr. 151 – 155) und Krefelder Straße (Haus-Nr. 56 – 90) sind rund 316 Personen über 18 Jahre in 200 Haushalten gemeldet. Diese sehr ungleiche Einwohnerdichte führt dazu, dass es unterschiedlich schwer ist sein Fahrzeug im nahen Wohnumfeld abzustellen, daraus ergeben sich differierende Erwartungen in Bezug zur Einführung einer Bewohnerparkzone (siehe auch Bürgerinformation). Vorlage FB 61/0744/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.07.2017 Seite: 6/11 Die Krefelder Straße und Passstraße sind Verkehrsstraßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die übrigen Erschließungsstraßen befinden sich in einer Tempo 30-Zone. Um Park-Such-Verkehre im Untersuchungsgebiet zu unterbinden, ist das Gebiet mit dem Verkehrszeichen 250 StVO und dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ gekennzeichnet. Zudem ist die Normannenstraße von der Krefelder Straße kommend als Einbahnstraße ausgewiesen. Diese Zulassungs- und Richtungsbeschränkung ist auch für die Eginhardstraße zwischen Passstraße und Normannenstraße ausgewiesen. Die Alkuinstraße endet als Sackgasse. Bürgerinformationsveranstaltung Am 20.02.2017 wurde in der Alkuinschule, Alkuinstraße 40, eine Bürgerinformation durchgeführt, an der ca. 90 Bürgerinnen und Bürger teilnahmen. Außerdem gingen überdurchschnittlich viele schriftliche und telefonische Eingaben ein, welche die kontrovers diskutierte Einrichtung der Bewohnerparkzone „E2“ darlegen. Die Mehrheit der Eingaben wurde von den Bewohnern der Eginhardstraße und Normannenstraße eingereicht, die sich gegen die Einrichtung der Bewohnerparkzone „E2“ aussprachen. Eine wesentliche Diskussion war die Notwendigkeit der Bewohnerparkzone. Eine große Mehrheit der Bewohner sprach sich gegen die Einrichtung eine Bewohnerparkzone aus, da nach ihrem Empfinden kein Parkdruck und somit kein Bedarf für eine zusätzliche Reglementierung der öffentlichen Parkplätze besteht. Dem gegenüber wurde jedoch auch auf die beengte und erschwerte Parkplatzsituation besonders im Bereich der Alkuinstraße hingewiesen, die auf die Anwohner, die Besucher der Carolus Therme und Kleingartenanlage sowie auf die Angestellten der Alkuinschule und der Stawag zurückgeführt wird. Weitere Themen waren die Benachteiligung der Besucher der Anwohner bzw. der Eigentümer der Kleingartenanlage „Lehmkülchen e.V“ durch die Einrichtung einer Bewohnerparkzone, die Unterbindung des Fahrbahnrandparkens im Bereich von zu schmalen Fahrbahnen (z.B. Normannenstraße), die Durchsetzung der Zufahrtsregelung für Anlieger und die Auswirkungen durch die Einführung einer Bewohnerparkzone. Ein ausführliches Protokoll der mündlichen Eingaben (s. Anlage 3a) und eine Zusammenstellung der schriftlichen und telefonischen Eingaben (s. Anlage 3b) liegen bei. Planung Trotz der zahlreichen ablehnenden Eingaben hält die Verwaltung am Vorschlag der Einrichtung einer Bewohnerparkzone „E2“ fest. Mit Einführung des Bewohnerparkens würde eine Reduzierung des Park-Such-Verkehrs erzielt und die Bewohner, besonders in der Alkuinstraße, würden eine größere Chance erhalten, in ihrem Wohnumfeld einen Parkplatz zu finden. Vor dem Hintergrund der Einrichtung der geplanten angrenzenden Bewohnerparkzone „E“ wird es zu Verlagerungseffekten in die nahen gebührenfreien Gebiete kommen. Es ist davon auszugehen, dass Vorlage FB 61/0744/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.07.2017 Seite: 7/11 sich die Park-Such-Verkehre in der geplanten Zone „E2“ erhöhen. Ein Ausweichen auf benachbarte öffentliche Parkflächen ist aufgrund der Gebietsgrenzen und der bestehenden sowie geplanten Bewohnerparkzonen nicht möglich. Ein wesentliches Argument der ablehnenden Haltung war die Parkplatzsituation in Teilen der Normannenstraße und Eginhardstraße, die keine regelkonformen Straßenbreiten zum Abstellen von Fahrzeugen aufweisen (siehe Absatz Fahrbahnrandparken). Diese Situation verschlechtert/ändert sich jedoch nicht durch die Einführung des Bewohnerparkens. Anlässlich der bevorstehenden umfassenden Arbeiten zur Erneuerung der leitungsgebundenen Infrastruktur durch die Stawag kann die Eginhardstraße so umgestaltet werden, dass zukünftig 32 legale ausreichend breite Parkstände zur Verfügung stehen und insgesamt keine Reduktion im Parkraum entsteht. Zur Einrichtung der Bewohnerparkzone "E2" wurde eine entsprechende Planung erstellt (s. Anlage 6). Die Bürgereingaben wurden soweit möglich berücksichtigt. Alle Parkplätze im öffentlichen Straßenraum sollen mit Parkscheinautomaten bewirtschaftet werden. Fahrbahnrandparken In der Eginhardstraße (zwischen Passstraße und Hausnr.1) und Normannenstraße wird heute am Fahrbahnrand geparkt. Beim Fahrbahnrandparken muss von den Verkehrsteilnehmern die StVO beachtet werden, d.h. es dürfen dort nur Fahrzeuge abgestellt werden, wenn ein Vorbeifahren anderer Fahrzeuge möglich ist. Um die Forderung der einschlägigen Richtlinien zu erfüllen, muss neben dem 2,00 m breiten Fahrbahnrandparken eine mindestens 2,95 m breite Fahrgasse für die Vorbeifahrt eines Lastkraftwagens verbleiben. Die Fahrbahn der Eginhardstraße (zwischen Passstraße und Hausnr.1) und die Normannenstraße ist in der Regel nur etwa 4,20 m und damit nicht ausreichend breit. Das Fahrbahnrandparken ist straßenverkehrsrechtlich in diesen Straßenabschnitten nicht zulässig. Durch die Einrichtung der Bewohnerparkzone „E2“ in den Straßen entfallen somit keine öffentlichen Parkplätze, sie sind schon heute nicht vorhanden. Heute sind im Viertel ca. 229 legale Parkplätze vorhanden, nach der Einführung der Zone werden ca. 229 legale Parkplätze zur Verfügung stehen. Im Rahmen der bevorstehenden StawagUmbaumaßnahme der Eginhardstraße werden zusätzlich 9 Parkplätze in der Eginhardstraße angelegt, so dass zukünftig 238 Parkplätze in der Zone zur Verfügung stehen. Beschilderung: Die Beschilderung erfolgt auf der Verkehrsstraße Krefelder Straße und der Passstraße mit Verkehrszeichen 314 StVO mit Zusatz "Zone E2 mit Parkschein". Die übrigen Bereichsstraßen werden mit VZ 290/292 StVO mit Zusatz "mit Parkschein frei" ausgeschildert (analog der 30 km/h-Zonen). Mit Hilfe von Hinweisschildern mit Pfeil und dem Text "Parkscheinautomat" soll bei Bedarf auf die Standorte der Parkscheinautomaten hingewiesen werden. Vorlage FB 61/0744/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.07.2017 Seite: 8/11 Die Einbeziehung der Anliegerfahrbahn Passstraße zwischen Rolandstraße und Krefelder Straße in die Bewohnerparkzone "E2" ist in der Planung berücksichtigt. Kosten: Zur Einrichtung des Bewohnerparkbereiches "E2" wurden für 12 Parkscheinautomaten und die notwendige Beschilderung Kosten in Höhe von ca. 70.500,00 Euro kalkuliert. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung unter PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 "Einrichtung Bewohnerparken" (182.000 Euro). Berechtigte: Einen Bewohnerparkausweis sollen, unter Beibehaltung der bisher in Aachen praktizierten Regelung, nur Bewohner erhalten, die in der Bewohnerparkzone „E2“ ihren Hauptwohnsitz haben und darüber hinaus a) mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz fahren oder b) ein Firmenfahrzeug nutzen, hierfür ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen oder c) Studierende, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird. d) Nutzer von ein CarSharing-Fahrzeugen, die die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen Für die Durchführung eines Pilotprojektes „Anlieger-Parken“ statt „Bewohner-Parken“, wie in einer Eingabe gewünscht, fehlt die rechtliche Handhabe. Parkgebühren: Die Parkgebühren sollen analog der Parkgebührenordnung für die Tarifzone II (außerhalb Alleenring bis Stadtgrenze) 0,25 € für die ersten 30 Minuten, dann 0,15 € je 10 min. bis 90 min. darüber hinaus 0,20 € je 10 min gelten. Höchstparkdauer: Um auswärtigen Besuchern, Angehörigen von Anwohnern, Kleingartenbesitzern, Kunden etc. die Möglichkeit zu geben, ihr Fahrzeug für mehrere Stunden abzustellen, soll auch hier wie schon in den Bereichen "T", "Ost 2", "O", "J 1", "K" „V“ und „Z“ keine Höchstparkdauer festgelegt werden. In den vg. Bereichen wurden mit dieser Lösung gute Erfahrungen gemacht. Tagesticket: Es wurde seitens der Bewohner und des Kleingartenvereins der Wunsch geäußert ein Tagesticket einzuführen, um eine kostengünstige Parklösung für Besucher und die Pächter der Kleingartenanlage einzurichten. Da andere Ziele, wie die Innenstadt oder der Eurogress nicht mehr im unmittelbaren Einzugsgebiet der geplanten Bewohnerparkzone liegen ist von weiteren Besuchergruppen nicht auszugehen. Vorlage FB 61/0744/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.07.2017 Seite: 9/11 Um dem Wunsch der Bewohner und des Kleingartenvereins nach einer kostengünstigen Besucherparklösung nachzukommen, könnte ein Tagesticket zu einem Preis von 5,00 € angeboten werden. Gebührenpflichtzeit Es wurde der Wunsch geäußert die Gebührenpflichtzeit im Hinblick auf die Nutzer des Kleingärtnervereins zu verkürzen. Da die Einrichtung der Bewohnerparkzone ausschließlich die Parkplatzsituation für die Bewohner verbessern soll wird seitens der Verwaltung keine Verkürzung der Bedienzeiten vorgeschlagen, da gerade in den Abendstunden die Parkplatznachfrage steigt und die Bewohner einen Parkplatz suchen. Verwaltungsvorschlag Die Verwaltung schlägt vor: 1. den im beigefügten Plan dargestellten Bereich "E2" mit Bewohnerparkausweis für Bewohner einzurichten und die Gebietsgrenzen entsprechend dem beigefügten Plan festzulegen, 2. im Bewohnerparkbereich alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht zu belegen, 3. die Bewohner mit Bewohnerparkausweis "E2" von der vorgegebenen Parkgebühr zu befreien, 4. folgende Straßen werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert:  Alkuinstraße,  Eginhardstraße und  Normannenstraße. die Parkstände auf der Krefelder Straße (Hausnr. 56 - 90) und auf der Passstraße (Hausnr. 110 174 und 151 – 155) werden mit einer Positivbeschilderung Zeichen 314 StVO mit Zusatz „Zone „E2“ mit Parkschein“ beschildert, 3. die Gebührenpflicht an Parkscheinautomaten auf die Zeit von Mo - Fr von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Sa von 9.00 Uhr – 14.00 Uhr festzusetzen und auf die Einführung einer Höchstparkdauer zugunsten von Besuchern innerhalb des Viertels zu verzichten, 4. die Sonderparkberechtigung von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr gelten zu lassen, 5. den Bewohnerparkbereich "E2" schnellstmöglich einzurichten, 6. die Einführung durch eine Informationskampagne zu begleiten, 8. Sonderparkberechtigt werden: a) Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz, b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen, Vorlage FB 61/0744/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.07.2017 Seite: 10/11 c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird, d) Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen, 9. die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen, 10. ein Tagesticket zum Preis von 5,00 € einzuführen, 11.die Verwaltung zu beauftragen, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs zu schaffen. Dazu erhält der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage. Anlage/n: 1. Übersichtsplan Bewohnerparkzonen 2. Übersichtsplan Bewohnerparkzone "E2" 3a. Bericht über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung (mündliche Eingaben) 3b. Bericht über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung (schriftlichen und telefonischen Eingaben) 4. Lageplan Bestand 5. Lageplan Planung Vorlage FB 61/0744/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.07.2017 Seite: 11/11 Kr efe lde r St r . Übersicht Bewohnerparkzonen lds tr. Fe rmo Cle rtAl lee be r.-E ied rW eg Fr te rs er ho f nd Br a Am Eck en- tr. ch er S er W eg Al ku in st r. Gr ün Wilhelmstr. ckstr . Bee tr. rs ge Jä mm s Da tr. rfs tr. rS A rge ltd be o Ben edik tine Kru rstr . gen ofe n Str. We g ee ener fer str . All lee Al rx- r. Ferberr. -St park tor as P n Vo . str n lle . str or pe Eup rho Ma rlKa Ka er nde bo rn r erge Bra tr. ist te Ab ofs h Vie r. st th a nr hö Sc Dr im Tierpark Fo r. st tr. rs pe m r. eg ch nts tr. str . ter Pe r. st An na Südstr. za rts tr. Mo r. St Ka st Gr tti r. Erzb e r. Lü BU2 tr. Jo ha n Im ng ha of nh ue Ro lan ds tr. Kr efe ld Ro er S lan tr. ds tr. rst r. pfe Ku tr. rs ni te ha Jo Jak o nis t al Str aße nMo ril le W all Turmstr. tr. Turm s Turm- str . kers tr. bs tr. tr. rs th e ra en We lk Jun Au f g Rin er rg St tr. be rer ts en Tri e Al r Tu e er Ne r. Ob . str Kr on g we hs ic e R Bahnhof Rothe Erde tr. t ns pi BU1 nd Be t- na Ey lle rA Am Bevers tr. ls str. Kennedypark e pp Dü tr. os n si Ka up t tr. ds tr. ws lan tr. ck Bismar r. st ss lbe sa r. El rts st tei en ls nw eg A Ad a V lee s arck Bism r. St r Str . tzo Lü r. Römerstr. S ffallee Oppenho Zo rh Lage BU3 Z llernstr. Ora al Viktoria tr. er lau es Br r. st el pp Dü ger s A str. nien str. Lot hrin r. nst hie op . Str Ost1 S Luisenstr. is tr. us Sedan Str. er erg tolb Viktoria Paris e Gn a en Stolb erge . ssstr tr. Neuenhofer Weg r Ostfriedhof re Kong Alfonsstr. Mauerstr. Weid enw eg Hör n Auf der Steinbergweg str. rke ise Pel Aretzstr. Scheibenstr. ns - - str. Aretz in He Ha r. st en rd ba m Lo lfstr. Rudo tr. Ottos tr. tr. tr. auss Str. O Ost2 Anlage 1 2 r ele gepl. Bewohnerparkzonen Passstr. ss iu el ener Autobahn A 544 platz - Str . tr. Augustas ngers tr. er Hangeweiher llee Lothri ter s nzs rge st er s Ha chsa Wespienstr. S olz lh se ri Hein tr. r Au Europa- Adalbertsteinweg Fra bu bs G estr. oeth M ll hi Sc ll na ufe sta en h Ho g Stiftstr. sen tr. Maxs Ost2 rS Jans tr. Reumontstr. Ha ee eg W Rin tr. Ha Weg . str ss Pa F ed str. er rell Mo enstr. Promenad els Th ea Fri unn U orn tr. s us ths abe Elis Boxgraben W sb Ga rha Ku nd tr. r. r. erweitert Blücherpl. Adalberts linerstr. rgrab. tr. H Blo Alexiane ss tu ers zs t tr. he lic Jü kaulstr. r. nst uite st en rn se Ka Krakaustr. r be Hu T le e Pet Büchel Ursu- Jes tr. Stadtgarten sa l str. tst an he im str. r. Ta lbo Kr on Alexande rstr. - rs t Kurgarten ben köln Groß G+L R R tr. rs ge lin ro Ka Weg M Sand- forte zg e tr. s üs Br Bewohnerparkzonen (eingerichtet) Bewohnerparkzonen (beschlossen) gepl. Bewohnerparkzonen (Stufe 1) gepl. Bewohnerparkzonen (Stufe2) Soerser r. t els nd s os iabr Legende B Me t ens Eurogress Spielcasino Seilgra r. Be Mar amer o Kr Bergstr. Ja gasse Amste rd g er nb ne Ha Neup st b ko - e r he uc r nb A nn E2 E Str. Markt m ro Straße n er - tr. ers cht - gr abe en ab gr - . rstr hne Loc tröm usRoch tr. nts Po inen nds ee ch a. eng Jud Straße J1 Vaalser Beg D Westpark erweitert J1 rs St er Hi . str eib r. r. st Bl Straße We tr. rS ge ter S tr. P st er tr. Junkerstr. Westfriedhof Ludwigsall pl Bleiberger tr. sts Po aben ur enb Valk tr. Saarstr. Veltmanpl. m Te eg rW esi ens r. ln -S Karls- gr fete Muf Str. ger- The r ül W let Maa stric h Höh er Str. tr. st nt Melatener Str. Lemiers K ps West1 Straß Vaalser e- We Pr g of. -P ir tr. 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St tr. is Hö Mela Allee ts Rü ic nr He eg W st Hö Böckler - r de on m er nt er Ro ffe Se Sü Ni rm a Jü li No erweitert E Ri ng Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen - Verkehrsmanagement P:\08 Verkehrsplanung\Parken (Ha,Fa)\Bewohnerparken\Parkbereich_A-Z\Pläne\17-01-10 Übersicht Bewohnerparkzonen 2017 Januar 2017 rS tra ße Übersichtsplan Bewohnerparkzone ”E2” 90 55 82 lf Wo row ut Me G Kr efe lde Am 1 a 80 No rm an ne 20 aß tra 36 42 56 ns 17 27 e 37 str 2 22 35 26 4 7 24 3 12 1 2 ins W eg ße tra 9 ku 2 Gr ü Ro ne r lan 0 13 ds 6 13 e 3 Al ße 2 tra b 15 1 rS 10 aß 15 lde 4 str efe 4 15 ss 11 3 tra 15 Pa 5 15 Kr 45 ße ße er- 40 ing ba en rd ße ra st Q/08Verkehrsplanung/Parken(Ha)/Bewohnerparken/Parkbereich_E2/Pläne/15-07-01 Übersichtsplan E2 m Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Lo Stadtgarten Passstraße 110 Kurpark Juli 2015 Fachbereich Stadtentwicklung Der Oberbürgermeister und Verkehrsanlagen FB 61/301 Aachen, den 06/07/2017 Hausruf: 6135, Frau Kirchbach Einrichtung der Bewohnerparkzone „E2“ (Normannenstraße) hier: Bericht über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung 1) Bürgerinformationsveranstaltung in der Alkuinschule, Alkuinstraße 40, am 20.02.2017, 19.00 bis 21.00 Uhr Teilnehmer: Herr Müller (FB 61/300) Frau Kirchbach (FB 61/301) ca. 90 Bürgerinnen und Bürger Nach der Begrüßung der Anwesenden erläuterte Herr Müller die Hintergründe, die zu der beabsichtigten Einführung des Bewohnerparkens führten. Anschließend wurden allgemeine Grundlagen zur Einrichtung einer Bewohnerparkzone, die wesentlichen Ergebnisse der durch ein externes Büro durchgeführten Voruntersuchung sowie die Planung von Frau Kirchbach mittels einer PowerPoint Präsentation vorgestellt. Im Anschluss standen Herr Müller und Frau Kirchbach für Fragen und Anregungen zur Verfügung. Neben grundsätzlichen Anmerkungen wurden verschiedene Themenbereiche von den Bürgerinnen und Bürgern angesprochen. Diese werden nachfolgend zusammenfassend dargestellt und beantwortet: A) Allgemeine Fragen zu Zulassungsberechtigten von Bewohnerparkausweisen: Anmerkung: Es gibt keinen Parkdruck im Gebiet. Die Eginhard- und Normannenstraße sind doch sowieso nur durch Anlieger zu befahren. Frage: Welche Entlastung entsteht durch das Bewohnerparken? Antwort: Die Verfügbarkeit von Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum wird für die Bewohner erhöht. Das Parken von Dauer- und Fremdparkern wird reduziert. Frage: Der Parkzeitraum liegt zwischen 8 und 18 Uhr, da gibt es gar keinen Regelungsbedarf. Antwort: Die Bedienzeiten in der Tarifzone ll sind von Mo – Fr von 9 – 19 Uhr und Sa von 9 – 14 Uhr. Im Gebiet existiert eine mittlere Auslastung der öffentlichen Parkplätze von 84 %. Dies ist eine hohe bis maximale Auslastung. Zudem wurden im Mittel 29% Dauerparker ermittelt. Von diesen waren nur 45% Bewohner. Vor diesem Hintergrund wurde die Empfehlung zur Einrichtung einer Bewohnerparkzone formuliert. Anmerkung: Bevor eine Bewohnerparkzone eingerichtet wird, soll erst einmal die Anliegerregelung regelmäßig kontrolliert werden. Antwort: Der Wunsch nach einer stärkeren Überwachung wird von der Verwaltung aufgenommen und an die zuständige Dienststelle weiter gegeben Frage: Wir besitzen drei Fahrzeuge in der Familie. Alle sind aus versicherungstechnischen Gründen auf mich zugelassen. Wie wird das geregelt, wenn zwei oder mehr Fahrzeuge auf eine Person zugelassen sind? Antwort: Es wird maximal ein Ausweis je Bewohner für ein auf ihn zugelassenes Fahrzeug ausgegeben. So soll unter anderem sichergestellt werden, dass genügend Platz für alle vorhanden ist. Frage: Welche Kriterien wurden für die Parkraumerhebung angesetzt? Antwort: Grundlage der Erhebung waren auf der einen Seite statistische Daten, wie Kfz-Kennzeichen und gemeldete Personen > 18 Jahre und auf der anderen Seite die erhobenen Daten Vor-Ort, wie Anzahl Kfz, Anzahl öffentliche und private Parkplätze. Kriterien für die Empfehlung einer Bewohnerparkzone sind der „Mittlere Auslastungsgrad“ der Parkstände im öffentlichen Raum, das sind in der Zone E2 rund 84 %. Zudem wurde geprüft, wie viele Dauerparker im Gebiet vorhanden sind, wie viele Fahrzeuge sowohl im Gebiet als auch in den Streckenabschnitten angetroffen wurden, in denen sie gemeldet waren sowie die Zuordnung der abgestellten Fahrzeuge zu den ansässigen Bewohnern Frage: Welche Möglichkeiten zum Parken wird es z. B. für Pflegedienste und Handwerker geben? Antwort: Für bestimmte Nutzergruppen können Ausnahmegenehmigungen, z.B. der Handwerkerparkausweis, eingeholt werden. Eine Ausnahmegenehmigung für anerkannte Pflegedienste wird derzeit geprüft. Frage: Darf man ohne Parkausweis vor der eigenen Einfahrt parken? Kann ich dann in der Normannenstraße vor meiner Zufahrt parken? Antwort: Parken vor Einfahrten ist grundsätzlich nicht erlaubt; insofern darf man auch nicht mit Parkausweis davor parken. In Aachen werden solche Verstöße aber in der Regel nicht geahndet, solange der Anlieger der Zufahrt sich nicht beschwert. Frage: Benötigen Motorräder auch einen Bewohnerparkausweis? Antwort: Ja, alle motorisierten Fahrzeuge müssen einen Bewohnerparkausweis nachweisen. Wohnwagen und Anhänger sind keine Fahrzeuge mit eigenem Motor, deshalb kann für diese Fahrzeugtypen kein Bewohnerparkausweis beantragt werden. Anhänger dürfen 14 Tage im öffentlichen Straßenraum stehen ohne bewegt zu werden. In Bewohnerparkbereichen müssen für diese Parktickets gezogen werden. Frage: Muss ich in meiner Bewohnerparkzone parken in der ich gemeldet bin oder habe ich noch die Möglichkeit in einer der angrenzenden Zonen zu parken? Antwort: Das Parken ist nur in der im Ausweis ausgewiesenen Bewohnerparkzone kostenfrei. In den anderen Zonen muss ein Parkschein gezogen werden. B) Frage: Fragen zu Bedienzeiten und Kosten der Bewirtschaftung: Wie sehen die Gebührenpflichtzeiten im Gebiet aus. Müssen die Kleingartenbesitzer des „Lehmkülchen e.V.“ auch zahlen oder gibt es für sie eine Sonderregelung? Antwort: Die beabsichtigte Gebührenpflichtzeit entspricht der Tarifzone ll (Mo – Fr von 9 – 19 Uhr und Sa von 9 – 14 Uhr). Eine Sonderregelung ist in diesem Fall derzeit nicht möglich. Frage: Wie lange darf man Parken? Gibt es eine Zeitbeschränkung? Antwort: Die Höchstparkdauer beträgt in der Stadt Aachen 2 Stunden. Diese kann auf Wunsch der Bewohner aufgehoben werden. Frage: Können die Bedienzeiten für die Kleingartenverein angepasst werden? Antwort: Der Wunsch zu kürzeren Bedienzeiten wird aufgenommen C) Frage: Detailfragen zu den Straßen in der Bewohnerparkzone „E2“: Ist es richtig, dass durch die Einführung der Bewohnerparkzone die Parkplätze in der Normannenstraße um rund ¼ reduziert werden? Antwort: Das Halten und Parken auf der Fahrbahn ist in engen Bereichen unzulässig (§12, Absch. 1 StVO). Nach der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraße (RaSt 06) ergibt sich eine Mindestrestfahrbahnbreite aus Breite der Fahrzeuge und der Sicherheitsabstände von mind. 2,95 m. Ein Parken in der Normannenstraße ist dort nicht erlaubt, wo nach Abstellen des Fahrzeugs diese Restfahrbahnbreite nicht gegeben ist. Es existiert weder ein Gewohnheitsrecht für die Anwohner, noch entfallen demnach Parkplätze. Frage: Werden durch die Einführung der Bewohnerparkzone Parkplätze entfallen? Antwort: Durch die Einführung der Bewohnerparkzone werden die vorhandenen Parkplätze im öffentlichen Raum bewirtschaftet. Dadurch kommt es zu keiner Parkraumreduzierung. Frage: Zum Zeitpunkt der Erhebung waren in der Eginhardstraße vermehrt Baustellen und die Baufahrzeuge haben dort geparkt. Sie verfälschen die Erhebung. Sind sie aus den Daten ausgerechnet worden? Antwort: In der Eginhardstraße war zum Erhebungszeitraum eine Haussanierung mit ausgewiesenem Halteverbot, das im Bereich eines abgesenkten Bordsteins / Einfahrt angeordnet war. Frage: Sind die Baustellenfahrzeuge auf der Krefelder Straße in die Erhebung eingeflossen? Wenn ja, warum? Sie waren nur temporär vor Ort und dürften nicht in die Erhebung einfließen. Antwort: Die Baustelle an der Krefelder Straße begann direkt an der Kreuzung Passstraße, die Fahrbahnverschwenkung begann jedoch erst an der Einmündung Normannenstraße. Erkennbare Baufahrzeuge wurden nicht in der Bestandsaufnahme berücksichtigt. Allerdings waren nach Einschätzung und Aussage des Fachbüros die abgestellten Fahrzeuge eher als privat einzuordnen. Grundsätzlich hat die Baustelle die Parksituation zwar beeinflusst, aber nicht grundlegend geändert, da weiterhin Fahrzeuge abgestellt werden konnten. Die Zufahrt zur Normannenstraße war von der Krefelder Straße aus blockiert. Frage: Sind Lehrerparkplätze im Straßenraum vorgesehen? Kann ggf. ein Tagesticket für die Lehrer eingerichtet werden? Antwort: Das Ausweisen von Parkplätzen im öffentlichen Parkraum für eine bestimmte Nutzergruppe ist nicht möglich. Die Verwaltung nimmt auf, dass ein Tagesticket gewünscht wird. Anmerkung: In der Alkuinstraße parken regelmäßig 30 bis 40 Fahrzeuge, die ein nicht AC-Kennzeichen haben. Es sind u.a. Arbeitnehmer der Stawag und der Therme, die die Parkplatzgebühren am Arbeitsplatz sparen wollen. Die Alkuinstraße ist in hohem Maß überlastet, so dass Entsorgungsfahrzeuge teilweise Probleme haben ins Viertel zu fahren! Besonders der Park-Tourismus in dem Wohngebiet hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Frage: Die Eginhardstraße und Normannenstraße sind Anliegerstraßen. Werden die mit der Einrichtung der Bewohnerparkzone für andere Verkehre freigegeben? Antwort: Nein. Grundsätzlich werden die straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben durch die Parkraumbewirtschaftung nicht ausgehebelt. Frage: Ist es nach Einrichtung der Bewohnerparkzone schwieriger eine Zufahrt zum eigenen Grundstück zu beantragen? Antwort: Grundsätzlich wird in der Stadt Aachen eine Zufahrt pro Haus bewilligt. Eine weitere Zufahrt ist immer im Einzelfall zu prüfen. Es besteht kein Zusammenhang zwischen einer Bewohnerparkzone und einem Antrag auf Einrichtung einer Zufahrt. Frage: Die geplante Zone „E2“ ist ein sehr kleines Gebiet. Ist die Anzahl der Bewohnerparkausweise begrenzt? Antwort: Durch den Bewohnerparkausweis hat man das Anrecht in der Zone „E2“ zu parken. Ein Anspruch auf einen Parkplatz gibt es nicht. Es werden nach den bekannten Regeln Parkausweise ausgegeben; die Ausgabe ist in der Zahl nicht vorgegeben. Anmerkung: Vor dem Hintergrund der Sicherheit ist es zwingend erforderlich, dass die Feuerwehr problemlos durch das Wohngebiet fahren kann und ihre Ziel direkt und schnell erreicht, dies ist in einzelnen Bereich nicht möglich! Genauso schlimm ist der Park-Tourismus in den Straßen, der würde durch die Einrichtung einer Bewohnerparkzone reduziert werden! 2) Sonstiges Frage: Was bedeutet öffentlicher und privater Parkraum? Antwort: Im Rahmen der Erhebung werden diese beiden Parkraumarten unterschieden. Grundsätzlich werden Parkstände zum einen aus der Vor-Ort-Erhebung und den tatsächlich abgestellten Fahrzeugen und zum anderen aus dem zur Verfügung stehenden Platzangebot aus Kartenmaterial und Luftbildern ermittelt. Zur Abschätzung der Anzahl der Parkplätze im öffentlichen Straßenraum wurde das aktuelle Regelwerk (EAR 2005: 5,20 m ohne Markierung) angewendet. Private Stellplätze wurden durch Ortsbegehung und Luftbild abgeschätzt und befinden sich auf den jeweiligen privaten Grundstücken. Frage: Kam der Wunsch zur Einrichtung der Bewohnerparkzone von den Bewohnern? Antwort: Im Rahmen der Arbeiten zur geplanten Zone „E“ wurde die Verwaltung in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte durch die Politik aufgefordert, eine Voruntersuchung zur Parkraumauslastung für die angrenzenden Gebiete zur Zone „E“ durchzuführen, da zu erwarten ist, dass der Parkdruck hier nach Einführung von „E“ zunimmt. Anmerkung: Die Zählung ist nicht repräsentativ! Es wurde nur an einem Tag erhoben. Es gibt keinen Parkdruck im Gebiet. Frage: Gibt es für Pflegedienste und pflegende Angehörige bzw. vergleichbar nahestehende Pflegepersonen, die niedrigschwellige Hilfe- und Betreuungsangebote für Pflegebedürftige anbieten eine Sondergenehmigungen, damit die Pflege von Menschen mit einer Pflegestufe sicher gestellt werden kann? Antwort: Derzeit gibt es leider auch keine Sonderregelung für Pflegedienste, diese ist jedoch in der Diskussion. Frage: Können die Parkscheingebühren mit den Straßenreinigungsgebühren verrechnet werden? Antwort: Die Straßenreinigungsgebühren haben nichts mit den Parkscheineinnahmen zu tun. Die Gebühren fließen in den Gebührenhaushalt des Aachener Stadtbetriebs; aus den Gebühren wird konkret die Straßenreinigung finanziert Die Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung sind im städtischen Gesamthaushalt verankert. Frage: Können zukünftig Besucher von Großveranstaltungen auf dem Gelände des CHIO oder des Tivoli gegen eine Gebühr im Gebiet parken? Antwort: Durch die Einrichtung der Bewohnerparkzone wird die bestehende Beschilderung nicht außer Kraft gesetzt. Bei Großveranstaltungen wird, wie bisher, das Gebiet mit Pollern abgeriegelt und die Einfahrt von Anliegern in das Gebiet kontrolliert. Anmerkungen: Beim letzten CHIO wurde nicht kontrolliert, ob Fremdparker im Gebiet ihr Fahrzeug abgestellt haben. Anmerkung: Die geplante Bewohnerparkzone E2 liegt weit weg vom Stadtzentrum. Die Ausweitung von Bewohnerparkzonen in Richtung Stadtrand ist fragwürdig. Es sollen innerstädtisch lieber neue Parkflächen angelegt werden, als die Ausweitung der Zonen bis in die Außenbereiche voranzutreiben. Frage: Welche Möglichkeiten bestehen, auf das Verfahren Einfluss zu nehmen? Antwort: Alle Eingaben per E-Mail, Post oder Telefon werden bis zum 1.3.2017 gesammelt und protokolliert. Darüber hinaus können Lokalpolitiker informiert werden. Die aufbereiteten Eingaben werden mit einem Vorschlag der Verwaltung in die politische Beratung, die zunächst in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und im Mobilitätsausschuss stattfindet, gegeben. Abschließend wird der Rat der Stadt Aachen die Bewohnerparkzone beschließen oder ablehnen. P:\08 Verkehrsplanung\Parken (Ha,Fa)\Bewohnerparken\Parkbereich_E2\Bürgerinfo\Protokoll\2017-02-20_BuergerbeteiligungE2.doc Anlage 3b Einrichtung der geplanten Bewohnerparkzone "E2" hier: Bericht über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung schriftliche und telefonische Eingaben Name Adresse Datum Anruf / Mail Eingabe/Beschwerde 03.02.17 Anruf Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2 - Es gibt keinen Parkdruck. Die Bewohner sind nur zu faul ihre Kfz in die Garagen zu stellen. Es wird nur teuer für die Besucher. - Die Besitzer des Hotels "Soers" blockieren absichtlich mit den privat Pkws und einem Anhänger die öffentlichen Parkplätze vor dem Hotel für die Gäste. 03.02.17 Anruf Einfahrten zugeparkt, auch wenn eine Sperrfläche markiert ist. 1 16.02.17 Anruf / Mail Fordert eine Sonderregelung bei pflegebedürftigen Personen 2 19.02.17 Mail 3 20.02.17 Mail 4 21.02.17 Mail Befürwortet die Einrichtung der Bewohnerparkzone E2 5 21.02.17 Mail Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2 - Zweifelt die Richtigkeit der Erhebungsdaten und die Ergebnisse der Voruntersuchung an. - Fordert die konsequente Umsetzung der Anliegerzone. - Verbesserung der Parkplatzsituation nicht durch weniger Fahrzeuge sondern durch ein Veränderung des Parkverhaltens durch Bewohner. 6 21.02.17 Mail Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2 7 21.02.17 Mail 8 21.02.17 Mail Befürwortung und Begründung zur Einrichtung der Bewohnerparkzone - Parkdruck durch Fremdparker und Kleingärtner - Erreichbarkeit durch Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge derzeit nicht gegeben - Parktourismus Protest gegen die Bewohnerparkzone E2 9 21.02.17 Mail Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2 - Empfiehlt ein Pilotprojekt "Anlieger-Parken statt Bewohner-Parken" - Zeitliche Entkopplung der Bereiche E und E2 10 21.02.17 Mail Stellungnahme gegen die Einrichtung der Zone E2 - Wünscht sich die Einrichtung der Zone E abzuwarten und ggf. zu reagieren. 11 21.02.17 Mail Befürwortet die Einrichtung der Bewohnerparkzone E2 12 22.02.17 Mail Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2 13 23.02.17 Mail Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2 14 24.02.17 Mail Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2 15 24.02.17 Mail Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2 Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2 - Bittet um Rechtsmittelbelehrung Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2 - Einrichtung der Bewohnerparkzone wird mehr Probleme erzeugen als dass sie nutzen wird. - Fordert ein Konzept für die Normannenstraße - Befürchtet eine Aufhebung der Anliegerregelung und somit vermehrte Park-Such-Verkehre und erhöhte Lärmbelästigung P:\08 Verkehrsplanung\Parken (Ha,Fa)\Bewohnerparken\Parkbereich_E2\Bürgerinfo\Anmerkungen_Buerger\Beschwerdeliste_Zone_E2.xlsx 1] Einrichtung der geplanten Bewohnerparkzone "E2" hier: Bericht über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung schriftliche und telefonische Eingaben 16 24.02.17 Mail Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2 17 25.02.17 Brief Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2 18 27.02.17 Mail Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2 19 27.02.17 Mail Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2 20 28.02.17 Mail Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2 - Keine Zeitgleiche Einrichtung der Bewohnerparkzone E und E2. Auswirkungen abwarten und dann zielgerichtet reagieren. 21 28.02.17 Mail Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2 22 28.02.17 Mail Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2 23 28.02.17 Mail Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2 24 28.02.17 Mail Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2 - Kein Parkdruck, keine Fremdparker - Anliegerstatus des gesammten Gebietes - hohes Kostenaufkommen 25 28.02.17 Mail Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2 26 28.02.17 Mail Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2 - Untersuchungsergebnis spiegelt nicht die Realität dar - Erhöhung der Durchgangsverkehre - Verminderung der Verkehrssicherheit 27 01.03.17 Mail Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2 Gründe: -Methodische Unzuzlänglichkeit - Rechtlich überflüssig - Scheinlösung 28 20.02.17 Wurfzettel Richtigkeit der Daten wird angezweifelt. 29 20.02.17 Wurfzettel Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2 30 28.02.17 Brief Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2 31 28.02.17 Brief Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2 32 21.02.17 Brief Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2 - Fordert eine Lösung für Pflegedienste und private Helfer 33 21.02.17 Brief Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2 - Fordert eine Lösung für Pflegedienste und private Helfer 34 08.02.17 Brief 35 21.02.17 Brief 36 21.02.17 Brief 37 21.02.17 Brief 38 14.04.17 Mail am 24.04. überreicht Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2 - Verringerung der Gebührenpflichtzeit Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2 - Einführung eines Tagestickets Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2 - Einführung eines Tagestickets Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone E2 - Einführung eines Tagestickets Befürwortet die Einrichtung der Bewohnerparkzone E2 P:\08 Verkehrsplanung\Parken (Ha,Fa)\Bewohnerparken\Parkbereich_E2\Bürgerinfo\Anmerkungen_Buerger\Beschwerdeliste_Zone_E2.xlsx 2] Volker ADOLF Sabine WELLER Eginhardstr. 27 ….......................................................................................................................52070 AACHEN Volker Adolf Sabine Weller Eginghardstr. 27 52070 AACHEN Stadt Aachen Fachbereich Verkehrsanlagen Frau Kirchbach, Herr Müller per mail ................................................................................................................................................................... va/et Aachen, den 22.2.17 Sehr geehrte Damen und Herren, danke für die Information über die angedachte Bewohnerparkzone E2, die unser Viertel betrifft. An der regen Beteiligung haben Sie das große Interesse der Anwohner bemerkt und sicher auch registriert, dass bis auf nur eine Ausnahme alle Redebeiträge und kritische Fragen sich gegen die Ausweisung einer Anwohnerparkzone in dem geplanten Bereich gerichtet haben. Für den Bereich Normannen- und Eginhardstraße kann ich sagen, dass es eine sehr gute Nachbarschaft und Vernetzung der Anwohner gibt, fast alle hier wohnenden Personen sind untereinander bekannt, fast jedes Auto kann zugeordnet werden. Wir alle kennen unsere Situation hier sehr genau. Konkret möchten wir uns gegen die angedachte Planung wenden und hegen die Hoffnung, dass das Vorhaben fallengelassen wird. Begründung: • Anwohnerparkzonen sollen im Interesse der Anwohner geschaffen werden in Gegenden, in denen ein besonderer Parkplatzdruck besteht. Dieser besondere Druck besteht zumindest im Bereich Normannen- und Eginhardstraße nicht. Somit haben wir Anwohner auch keinen entsprechenden Wunsch, dem Rechnung getragen werden müsste. Die Grundlage für einen Handlungsauftrag ist gar nicht da. • „Fremdparker“ gibt es in unserem Viertel nur ganz vereinzelt. Autofahrer, die in unsere Straßen fahren, haben auch ein konkretes Anliegen (Besuche, Handwerksaufträge, Anlieferungen.....). • Tagsüber, zu Zeiten in denen kostenpflichtiges Parken Nicht-Anwohner vom Parken in der Parkzone abhalten sollen, gibt es immer genug freie Parkplätze, da die Anwohner zur Arbeit gefahren sind. Wenn die Auslastung in den Abendstunden höher wird, endet auch die Ticketpflicht. Die Zeitspanne, in der die Parkzone greift, nützt uns Anwohnern nicht. • Unserer Erfahrung nach sind die an am Erhebungstag festgehaltenen Werte nicht repräsentativ. Besonders viele Baustellen in der Zeit um den 5.7.16 verzerren die Untersuchung. Die gesamte Untersuchung nur auf einen einzigen zufällig gewählten Tag zu beziehen, ist auch sicherlich nicht wissenschaftlich korrekt. • Die Verhältnisse im Bereich unserer Straßen sind hinlänglich bekannt. Wir alle sind schon 1000x durch die engen Gassen vorbei an parkenden Autos gefahren. Wir Anwohner fahren besonders langsam, es ist eine gute Verkehrsberuhigung, Kinder können auf der Straße spielen. Trotzdem kommen auch die Müllwagen durch die Straße, wir alle kennen die erforderlichen Wendekreise. So wird auch die Feuerwehr alle max. 2 geschossigen Gebäude problemlos erreichen. Bis zu 50m werden ja auch Leitern mit der Hand an die Gebäude herangetragen und angestellt. Hier jetzt zusätzlich mit einem neuen Parkkonzept einzugreifen ist nicht erforderlich und hätte eher negative Folgen. • Die Absicht, immer mehr zu regeln, wird nicht mehr Parkplätze schaffen. Sie wird aber im Gegenteil dafür sorgen, dass mehr Anwohner sich zu Sicherung eines individuellen Stellplatzes eine Stellmöglichkeit in ihren Vorgärten schaffen möchten, was die städtebauliche Struktur des homogenen Viertels empfindlich stören wird. Wir regen an, den Bereich Stadtplanung in die Überlegungen miteinzubeziehen mit dem Ziel, Vorgartenbereiche mit Grün im Viertel zu erhalten. Das Parken funktioniert aus unserer Sicht in unserem Nachbarschaftsbereich, ein Handlungsbedarf besteht nicht. Mit freundlichem Gruß Sabine Weller, Sozialarbeiterin, Eginhardstr. 27 Carola Adolf, Normannenstr. 20 Volker Adolf, Architekt, Eginhardstr. 27