Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
265480.pdf
Größe
8,5 MB
Erstellt
19.07.17, 12:00
Aktualisiert
31.08.17, 14:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0743/WP17
öffentlich
19.07.2017
Dez. III / FB 61/300
Einrichtung der Bewohnerparkzone "E" (Elsa-Brandström-Straße)
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
06.09.2017
14.09.2017
20.09.2017
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Mobilitätsausschuss
Rat der Stadt Aachen
Entscheidung
Entscheidung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen:
1. Der im beigefügten Plan dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkzone „E“ mit
Bewohnerparkausweis eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem beigefügten
Plan festgelegt.
2. In der Bewohnerparkzone "E" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände
mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als
Behindertenparkplätze ausgeschildert sind. Die Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis "E"
werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit.
Im Bereich „E“ werden folgende Straßen als Bewohnerparkzone ausgeschildert:
Chlodwigstraße,
Elsa-Brändström-Straße,
Kardinalstraße,
Margratenstraße,
Pippinstraße,
Rolandstraße (Haus Nr. 24 bis 96 und Haus Nr. 1 bis 61)
Rolandplatz.
Die Parkstände auf der
Krefelder Straße (zwischen Haus Nr. 2 – 54) und auf der
Rolandstraße (zwischen Haus Nr. 2 – 22)
werden mit einer Positivbeschilderung Zeichen 314 StVO mit Zusatz „Zone „E“ mit Parkschein“
beschildert.
Vorlage FB 61/0743/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.07.2017
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3. Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden
Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern und Kunden
innerhalb der Zone „E“ verzichtet.
4. Die Bedienpflichtzeit an den Parkscheinautomaten wird auf montags bis samstags 09.00 Uhr bis
21.00 Uhr festgesetzt.
5. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr.
6. Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur
Überwachung des ruhenden Verkehrs zu schaffen. Dazu erhält der Personal- und
Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.
8. Die Einrichtung der Bewohnerparkbereiche „E“ soll schnellstmöglich erfolgen und bei positiver
Beratung der Vorlage zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „E2“ zeitgleich mit dieser eingerichtet
werden.
9. Dem Rat wird empfohlen, folgende Sonderparkberechtigung zu beschließen:
a) Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz
(Kennzeichenmitnahme möglich),
b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte
dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen,
c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und
denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird
d) Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der
Organisation nachweisen
10.Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 €
festgesetzt.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die
in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen:
1. Der im beigefügten Plan dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkzone „E“ mit
Bewohnerparkausweis eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem beigefügten
Plan festgelegt.
2. In der Bewohnerparkzone "E" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände
mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als
Behindertenparkplätze ausgeschildert sind. Die Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis "E"
werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit.
Vorlage FB 61/0743/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.07.2017
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Im Bereich „E“ werden folgende Straßen als Bewohnerparkzone ausgeschildert:
Chlodwigstraße,
Elsa-Brändström-Straße,
Kardinalstraße,
Margratenstraße,
Pippinstraße,
Rolandstraße (Haus Nr. 24 bis 96 und Haus Nr. 1 bis 61) und
Rolandplatz.
Die Parkstände auf der
Krefelder Straße (zwischen Haus Nr. 2 – 54 ) und auf der
Rolandstraße (zwischen Haus Nr. 2 – 22 )
werden mit einer Positivbeschilderung Zeichen 314 StVO mit Zusatz „Zone „E“ mit Parkschein“
beschildert.
3. Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden
Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern und Kunden
innerhalb der Zone „E“ verzichtet.
4. Die Bedienpflichtzeit an den Parkscheinautomaten wird auf montags bis samstags 09:00 Uhr bis
21:00 Uhr festgesetzt.
5. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr.
6. Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur
Überwachung des ruhenden Verkehrs zu schaffen. Dazu erhält der Personal- und
Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.
8. Die Einrichtung der Bewohnerparkbereiche „E“ soll schnellstmöglich erfolgen und bei positiver
Beratung der Vorlage zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „E2“ zeitgleich mit dieser eingerichtet
werden.
9. Dem Rat wird empfohlen, folgende Sonderparkberechtigung zu beschließen:
a) Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz
(Kennzeichenmitnahme möglich),
b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte
dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen,
c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und
denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird
d) Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der
Organisation nachweisen
Vorlage FB 61/0743/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.07.2017
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10.Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 €
festgesetzt.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt:
1. Sonderparkberechtigt werden:
a) Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz
(Kennzeichenmitnahme möglich).
b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte
dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.
c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und
denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird.
d) Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu einer
Organisation nachweisen.
2. Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 €
festgesetzt.
Vorlage FB 61/0743/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.07.2017
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Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 „Einrichtung Bewohnerparken“
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Fortgeschriebener Ansatz
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Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
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Einzahlungen
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Auszahlungen
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Ergebnis
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+ Verbesserung /
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Deckung ist gegeben
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- Verschlechterung
PSP-Element 4-120202-921-9 „Einrichtung Bewohnerparken“
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.
2017
2018 ff.
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Folgekos-
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Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Vorlage FB 61/0743/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.07.2017
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Erläuterungen:
Sachstand
Die Ergebnisse der Voruntersuchung zur geplanten Bewohnerparkzone „E“ (s. Anlage 1 und 2)
wurden in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 10.06.2015 und des
Mobilitätsausschusses am 18.06.2015 vorgestellt und beraten. Die in den Sitzungen vorgestellten
Erhebungsdaten zeigen eine starke bis sehr starke Auslastung des öffentlichen Parkraumangebotes.
Eine Verdrängung der "Fremdparker" ist nur mittels einer Bewirtschaftung des Bereiches möglich.
Beide Gremien haben die Verwaltung beauftragt, für die in ihrer jeweiligen Zuständigkeit liegenden
Straßen eine Planung zur Einrichtung der Bewohnerparkzone "E" (Elsa-Brändström-Straße) zu
erstellen und diese in einer Bürgerinformationsveranstaltung vorzustellen.
Zudem hat der Mobilitätsausschuss die Verwaltung beauftragt, für den angrenzenden Bereich
Passstraße, Normannenstraße, Alkuinstraße und Eginhardstraße sowie Soerser Weg und
Merowingerstraße die Einrichtung zusätzlicher Bewohnerparkzonen „E2“ und „Erw. E“ zu prüfen und
möglichst zeitgleich einzuführen.
In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen- Mitte am 09.11.2016 und in der Sitzung des
Mobilitätsausschusses am 03.11.2016 wurden die Ergebnisse zur Voruntersuchung zur geplanten
Zone „E2“ und „Erw. E“ vorgestellt und beraten. Beide Gremien haben die Verwaltung beauftragt die
Planung der Zone „E2“ zu erstellen und eine Bürgerinformation durchzuführen. Der Planung der Zone
„Erw. E“ soll nach Einführung der Zonen „E“ und „E2“ erneut geprüft werden.
Die Einrichtung der Bewohnerparkzone „E2“ wir in einer separaten Vorlage behandelt.
Gebietscharakteristik
Die geplante Bewohnerparkzone wird im Nordosten durch die Passstraße, im Südosten durch den
Kurpark, im Südwesten durch die bestehende Bewohnerparkzone „B“, sowie den Salvatorberg
begrenzt. Hinter der nordwestlichen Bebauung der Elsa-Brändström-Straße führt die Grenze bis zur
Krefelder Straße, wo sie mittig bis zur Passstraße verläuft.
Im gesamten Gebiet ist eine Wohnnutzung mit nur sehr geringer tertiärer Nutzung vorhanden.
Die Straßen Krefelder Straße und die Rolandstraße Hausnr. 2 - 22 sind Verkehrsstraßen mit einer
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Alle übrigen Straßen sind als „Zone-30“ ausgewiesen.
Um Durchgangs- und Park-Such-Verkehre zu unterbinden sind in dem Gebiet echte und unechte
Einbahnstraßen sowie Anliegerstraßen ausgewiesen:
-
Die Rolandstraße zwischen Margratenstraße und Passstraße ist eine „unechte“
Einbahnstraße und im Einmündungsbereich in die Margratenstraße mit dem Verbot der
Einfahrt (StVO Zeichen 267), Radfahrer frei, ausgeschildert.
-
Die Rolandstraße zwischen Hausnr. 24 und Rolandplatz ist in Richtung stadtauswärts als
Einbahnstraße ausgewiesen. Ferner ist die Rolandstraße an der Einmündung in die Krefelder
Straße als Anliegerstraße mit dem StVO Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und
dem Zusatz „Anlieger frei“ gekennzeichnet.
Vorlage FB 61/0743/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.07.2017
Seite: 6/10
-
Darüber hinaus ist die Kardinalstraße in Richtung Lousberg ebenfalls eine Einbahnstraße und
als Anliegerstraße beschildert. Die Freigabe für den Radverkehr ist angeordnet und muss
noch umgesetzt werden.
-
Im weiteren Verlauf fließt der Verkehr über die Einbahnstraße Elsa-Brändström-Straße auf die
Krefelder Straße ab. An dieser Einmündung ist die Elsa-Brändström-Straße mit StVO Zeichen
267 gekennzeichnet. Die Einbahnstraße ist für den Radfahrer freigegeben.
-
Im nordwestlichen Abschnitt ist die Elsa-Brändström-Straße (Hausnr. 14 – 30) mit StVO
Zeichen 250, Anlieger frei ausgeschildert. Der nebenliegende Straßenabschnitt, der zum
Lousberg führt, ist nach 50 m mit StVO Zeichen 250 für Fahrzeuge gesperrt.
Die Margratenstraße endet als Sackgasse am Farwickpark. Die Durchlässigkeit für Fußgänger und
Radfahrer ist gegeben.
Bürgerinformationsveranstaltung
Am 14.03.2016 wurde in der Alkuinschule, Alkuinstraße 40, eine Bürgerinformation durchgeführt, an
der ca. 40 Bürgerinnen und Bürger teilnahmen. Außerdem gingen weitere schriftliche und telefonische
Eingaben ein.
Ein wesentliches Thema war der hohe Parkdruck, der auf die Anwohner, auf Besucher der Innenstadt,
des Eurogress, der Carolus Therme und des Tivoli zurückgeführt wird. Darüber hinaus wurde der
Wegfall von Parkplätzen im Zusammenhang mit dem Gehwegparken, die Verlagerung des Parkdrucks
auf die angrenzenden Straßen, im Besonderen auf die Passstraße, die Ausweitung der
Gebührenpflichtzeit in den Abendstunden und die nicht angepasste Fahrgeschwindigkeit im heutigen
Tempo-30-Zonen Bereich der oberen Rolandstraße erörtert.
Ein ausführliches Protokoll der mündlichen Eingaben und eine Zusammenstellung der schriftlichen
Eingaben liegen mit den Antworten der Verwaltung als Anlage 3 bei.
Planung
Mit Einführung des Bewohnerparkens würden die Bewohner eine größere Chance erhalten, in ihrem
Wohnumfeld einen Parkplatz zu finden. Zudem wird durch die Reduzierung des Parksuchverkehrs
eine Verkehrsberuhigung erzielt. Die Einrichtung der Bewohnerparkzone ist gleichzeitig ein Beitrag
zum Luftreinhalteplan der Stadt Aachen. Aufgrund der vorgenannten Ausführungen befürwortet die
Verwaltung die Einrichtung der Bewohnerparkzone "E".
Zur Einrichtung der Bewohnerparkzone "E" wurde eine entsprechende Planung erstellt (s. Anlage 5).
Die Bürgereingaben wurden soweit möglich berücksichtigt. Alle Parkplätze im öffentlichen
Straßenraum sollen mit Parkscheinautomaten bewirtschaftet werden.
Heute sind in der geplanten Zone ca. 364 legale Parkplätze vorhanden, nach den mit der
vorgesehenen Planung vorgeschlagenen Maßnahmen werden ca. 364 legale Parkplätze zur
Verfügung stehen.
Vorlage FB 61/0743/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.07.2017
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Im Rahmen der Planung ist das heute nur geduldete Parken auf der Krefelder Straße Hausnr. 3 bis 41
nicht mehr zulässig, da der Bord für das Gehwegparken zu hoch ist. Um den Bewohnern Parkraum
zur Verfügung stellen zu können, wird die Anliegerbeschilderung in der Kardinal- und ElsaBrändström-Straße entfallen.
Beschilderung:
Die Beschilderung erfolgt auf den Verkehrsstraßen Krefelder Straße Haus Nr. 2 bis 54 und
Rolandstraße Haus Nr. 2 bis 22 mit Verkehrszeichen 314 StVO (Parken) mit dem Zusatz "Zone E mit
Parkschein". Die übrigen Bereichsstraßen werden mit VZ 290/292 StVO mit Zusatz "mit Parkschein
frei" ausgeschildert (analog der 30 km/h-Zonen).
Mit Hilfe von Hinweisschildern mit Pfeil und dem Text "Parkscheinautomat" soll bei Bedarf auf die
Standorte der Parkscheinautomaten hingewiesen werden.
Kosten:
Zur Einrichtung des Bewohnerparkbereiches "E" wurden für 17 Parkscheinautomaten und die
notwendige Beschilderung Kosten in Höhe von ca. 98.700,- Euro kalkuliert. Haushaltsmittel stehen zur
Verfügung unter PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 "Einrichtung Bewohnerparken" (182.000
Euro).
Berechtigte:
Einen Bewohnerparkausweis sollen, unter Beibehaltung der bisher in Aachen praktizierten Regelung,
nur Bewohner erhalten, die in der Bewohnerparkzone E ihren Hauptwohnsitz haben und darüber
hinaus
a) mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz fahren oder
b) ein Firmenfahrzeug nutzen, hierfür ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung
lohnsteuerwirksam nachzuweisen oder
c) Studierende, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein
Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird.
d) Nutzer die ein deutlich erkennbares Fahrzeug einer Car-Sharing-Organisation fahren, sofern eine
entsprechende Mitgliedschaft in dieser Organisation nachgewiesen werden kann.
Die Bewohner erhalten nur einen Bewohnerparkausweis pro Person.
Parkgebühren:
Die Parkgebühren sollen analog der Parkgebührenordnung für die Tarifzone II (außerhalb Alleenring
bis Stadtgrenze) 0,25 € für die ersten 30 Minuten, dann 0,15 € je 10 Minuten bis 90 Minuten und
darüber hinaus 0,20 € je 10 Minuten.
Höchstparkdauer:
Um auswärtigen Besuchern, Angehörigen von Anwohnern, Kunden etc. die Möglichkeit zu geben, ihr
Fahrzeug für mehrere Stunden abzustellen, soll auch hier, wie schon in den Bereichen "T", "Ost 2",
"O", "J 1", "K", „N“, „V“ und „Z“, keine Höchstparkdauer festgelegt werden. In den vg. Bereichen
wurden mit dieser Lösung gute Erfahrungen gemacht.
Vorlage FB 61/0743/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.07.2017
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Tagesticket:
Die Einführung eines Tagestickets wurde kontrovers diskutiert. Das Tagesticket wurde für Besucher
und Freunde des Viertels gewünscht. Auf der anderen Seite wurde argumentiert, dass sich an der
jetzigen Parkplatzsituation nicht ändern würde und vor allem Besucher der nahegelegenen Innenstadt,
das Tagesticket nutzen würden. Die Verwaltung empfiehlt kein Tagesticket einzuführen, um eventuell
auftretenden Parksuchverkehren vorzubeugen.
Gebührenpflichtzeit:
Einige Anwohner haben sich für eine Verlängerung der Gebührenpflichtzeit - zurzeit außerhalb des
Alleenringes Mo.-Fr. 19.00 Uhr und Sa. 14.00 Uhr - ausgesprochen, da sie befürchten, dass Besucher
des Eurogress, der Carolus Therme und des Tivoli weiterhin die Parkplätze der Zone "E" nutzen
werden. Die Verwaltung folgt diesen Wünschen und schlägt vor, die Bedienpflicht in „E“ auf 21 Uhr
auszudehnen.
Verwaltungsvorschlag
Die Verwaltung schlägt vor:
1.
den im beigefügten Plan dargestellten Bereich "E" mit Bewohnerparkausweis für Bewohner
einzurichten und die Gebietsgrenzen entsprechend dem beigefügten Plan festzulegen,
2.
im Bewohnerparkbereich alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit
Parkscheinbenutzungspflicht zu belegen, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als
Behindertenparkplätze ausgeschildert sind,
3.
die Bewohner mit Bewohnerparkausweis "E" von der vorgegebenen Parkgebühr zu befreien,
4.
die Straßen
Clodwigstraße,
Elsa-Brändström-Straße,
Kardinalstraße,
Margratenstraße,
Pippinstraße,
Rolandstraße (Haus Nr. 24 bis 96 und Haus Nr. 1 bis 61)
Rolandplatz
als Bewohnerparkzone auszuschildern,
die Parkstände auf der Krefelder Straße (zwischen Haus Nr. 2 – 54) sowie der Rolandstraße
(Haus Nr. 2 bis 22) mit der Positivbeschilderung StVO Z. 314 mit Zusatz "Zone E mit
Parkschein" zu versehen,
5.
die Gebührenpflicht an Parkscheinautomaten auf die Zeit von montags bis samstags von 9.00
Uhr bis 21.00 Uhr festzusetzen und auf die Einführung einer Höchstparkdauer zugunsten von
Besuchern und Kunden innerhalb des Viertels zu verzichten,
Vorlage FB 61/0743/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.07.2017
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6.
die Sonderparkberechtigung von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr gelten zu lassen,
7.
den Bewohnerparkbereich "E" schnellstmöglich einzurichten,
8.
die Einführung durch eine Informationskampagne zu begleiten,
9.
Sonderparkberechtigt werden:
a)
Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz,
b)
Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte
dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen,
c)
Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und
denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird,
d)
Hauptwohnsitzler, die ein deutlich erkennbares Fahrzeug einer Car-Sharing-Organisation nutzen,
sofern eine entsprechende Mitgliedschaft in dieser Organisation nachgewiesen werden kann,
10. die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen,
11. die Verwaltung zu beauftragen, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur
Überwachung des ruhenden Verkehrs zu schaffen. Dazu erhält der Personal- und
Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.
Anlage/n:
1. Übersichtsplan Bewohnerparkzonen
2. Übersichtsplan Bewohnerparkzone "E"
3. Protokoll zur Bürgerbeteiligung
4. Lageplan Bestand
5. Lageplan Planung
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Ausdruck vom: 19.07.2017
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Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen - Verkehrsmanagement
P:\08 Verkehrsplanung\Parken (Ha,Fa)\Bewohnerparken\Parkbereich_A-Z\Pläne\17-01-10 Übersicht Bewohnerparkzonen 2017
Januar 2017
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Anlage 2
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Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
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Q/08Verkehrsplanung/Parken(Ha)/Bewohnerparken/Parkbereich_E/Pläne/15-07-01 Übersichtsplan E
Juli 2015
Fachbereich Stadtentwicklung
Der Oberbürgermeister
und Verkehrsanlagen
FB 61/301
Aachen, den 06.07.2017
Hausruf: 6134, Herr Rohbock
Einrichtung der Bewohnerparkzone „E“ (Elsa-Brändström-Straße)
hier: Bericht über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung
1) Bürgerinformationsveranstaltung in der Alkuinschule, Alkuinstraße 40, am 14.03.2016, 19.00 bis 21.00 Uhr
Teilnehmer:
Herr Müller (FB 61/300)
Herr Larscheid (FB 61/301)
Herr Rohbock (FB 61/301)
Herr Ortmanns (FB 61/300)
ca. 40 Bürgerinnen und Bürger
Nach der Begrüßung der Anwesenden erläuterte Herr Müller Hintergründe, die zu der beabsichtigten Einführung des
Bewohnerparkens führten. Daraufhin wurden die wesentlichen Ergebnisse der durch ein externes Büro
durchgeführten Untersuchung sowie die Planung von Herrn Larscheid vorgestellt.
Neben grundsätzlichen Anmerkungen wurden verschiedene Themenbereiche von den BürgerInnen angesprochen.
Diese werden nachfolgend zusammenfassend dargestellt und beantwortet:
A)
Frage:
Allgemeine Fragen zu Zulassungsberechtigten von Bewohnerparkausweisen:
Kann nur ein Bewohnerparkausweis pro Person ausgegeben werden? Wie wird das geregelt, wenn
zwei oder mehr Fahrzeuge auf eine Person zugelassen sind?
Antwort:
Es wird maximal ein Ausweis je Bewohner für ein auf ihn zugelassenes Fahrzeug ausgegeben. So
soll unter anderem sichergestellt werden, dass genügend Platz für alle vorhanden ist.
Frage:
Welche gesetzliche Grundlage regelt, dass nur ein Ausweis je Person ausgegeben wird?
Antwort:
Die Regularien zum Bewohnerparken befinden sich in der Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. in
der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO). In der VwV-StVO Rn 35 zu § 45
steht: „(…) Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes
oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. (…)“.
Frage:
Welche Möglichkeiten zum Parken wird es z.B. für Pflegedienste und Handwerker geben?
1
Antwort:
Für
bestimmte
Nutzergruppen
können
Ausnahmegenehmigungen,
z.B.
der
Handwerkerparkausweis, eingeholt werden.
Frage:
Darf man ohne Parkausweis vor der eigenen Einfahrt parken?
Antwort:
Parken vor Einfahrten ist grundsätzlich nicht erlaubt. In Aachen werden solche Verstöße aber in der
Regel nicht geahndet, solange der Anlieger der Zufahrt sich nicht beschwert.
Frage:
Gilt das auch für den Gehweg?
Antwort:
Nein. Gehwege dürfen nicht beparkt werden.
Frage:
Sind Motorradparkplätze in der Parkzone geplant?
Antwort:
Die Notwendigkeit von Motorradparkplätzen wurde bisher nicht festgestellt. Wenn diese notwendig
sein sollten, wird es einen räumlichen Bereich geben, in dem die Motorradparkplätze
zusammengefasst werden.
Frage:
Dürfen Kunden von Gewerbetreibenden, z.B. einem Bäcker, kurzfristig ohne Bezahlung in der
Bewohnerparkzone parken?
Antwort:
Es gibt keine Befreiung für Kundenverkehre. Es ist aber grundsätzlich im Interesse des
Gewerbetreibenden, durch die Parkplatzbewirtschaftung häufigere Wechsel zu ermöglichen und
das Dauerparken zu reduzieren.
B)
Fragen zu Bedienzeiten und Kosten der Bewirtschaftung:
Anmerkung:
Es ist zweifelhaft, dass sich mit dem Bewohnerparken an der Parkraumsituation etwas ändert.
Besucher des Eurogress, der Carolus Thermen und des Tivolis werden weiterhin für einen hohen
Parkdruck sorgen.
Frage:
Wäre es nicht sinnvoll, die Gebührenpflichtzeiten wegen der Abendveranstaltungen im Eurogress
bis 20 Uhr bzw. wegen der Fußballspiele im Tivoli samstags bis 15 Uhr auszudehnen?
Antwort:
Der Hinweis bzw. Wunsch zur Verlängerung der Bedienzeiten wird aufgenommen.
Anmerkung:
Das Tagesticket für 5 € soll gestrichen werden.
Antwort:
Das Tagesticket ist nur ein Angebot und muss nicht zwingend in der Bewohnerparkzone „E“
eingeführt werden. Die Verwaltung nimmt auf, dass das Tagesticket von den Anwesenden eher
nicht erwünscht ist.
Anmerkung:
Die Gebührenpflichtzeiten sollten an die in der Nizzaallee (bis 21 Uhr) angeglichen werden.
Frage:
Wie häufig wird der ruhende Verkehr in der Bewohnerparkzone kontrolliert werden?
Antwort:
Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung kontrolliert im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten
und des vorgesehenen Personalschlüssels.
Frage:
Wieviel kostet eine Verwarnung?
Antwort:
Das Bußgeld für einen Verstoß beträgt mindestens 10 €.
C)
Frage:
Fragen zur Abgrenzung der Bewohnerparkzone „E“:
Wie ist die Bewohnerparkzone „E“ in ihrer Form entstanden?
2
Antwort:
Die Ausdehnung der Bewohnerparkzone „E“ ergibt sich durch angrenzende Parkzonen und
Gewerbegebiete sowie durch natürliche Zäsur z.B. durch den Stadtgarten. Es war ein Wunsch der
Politik, die Möglichkeit von Bewohnerparken über die Passstraße hinaus zu untersuchen.
Bewohnerparkzonen dürfen aber nicht größer als 1000 Meter in ihrer längsten Diagonale sein, so
dass entschieden wurde, für dieses Gebiet die Bewohnerparkzone „E2“ zu prüfen.
Anmerkung:
Wenn die Passstraße nicht in Zone „E“ aufgenommen wird, werden sich alle Verkehre dorthin
verlagern. Die Stellplätze sind aber auch für Pflegedienste usw. erforderlich.
Antwort:
Die an Zone „E“ angrenzende Passstraße ist für die Bewohnerparkzone „E2“ vorgesehen.
Frage:
Wann wird das Bewohnerparken in Zone „E“ eingeführt?
Antwort:
Die Anregungen der Bürgerbeteiligung werden entgegengenommen, dann folgt voraussichtlich vor
den Sommerferien die politische Beratung. Nach dem Beschluss wird die Finanzierung geprüft und
anschließend die Parkscheinautomaten usw. ausgeschrieben. Mit einer Einrichtung der
Bewohnerparkzone „E“ sollte im 1. bis 2. Quartal 2017 gerechnet werden.
Anmerkung:
Wenn die Voruntersuchung für die Bewohnerparkzone „E2“ noch nicht durchgeführt wurde, wird es
noch mindestens 2 Jahre dauern, bis die Zone „E2“ eingeführt wird.
Antwort:
Die Unterlagen für die Beauftragung der Voruntersuchung sind vorbereitet und können mit
Genehmigung des Haushalts 2016 versandt werden. Es wird angestrebt, dass beide Zonen
zeitgleich eingerichtet werden können.
D)
Detailfragen zu den Straßen in der Bewohnerparkzone „E“:
Anmerkung:
Es ist sehr ärgerlich, dass in der Kardinalstraße auf dem Gehweg geparkt wird, insbesondere von
auswärtigen Fahrzeugen.
Antwort:
Durch die Parkraumbewirtschaftung werden Überwachungskräfte den ruhenden Verkehr häufiger
kontrollieren.
Frage:
Die Elsa-Brändström-Straße und Kardinalstraße sind Anliegerstraßen. Werden die mit der
Einrichtung der Bewohnerparkzone für andere Verkehre freigegeben?
Antwort:
Nein.
Grundsätzlich
werden
die
straßenverkehrsrechtlichen
Vorgaben
durch
die
Parkraumbewirtschaftung nicht ausgehebelt.
Anmerkung:
Die Anliegerregelung in der Elsa-Brändström-Straße und Kardinalstraße wird nicht kontrolliert.
Antwort:
Der Wunsch nach einer stärkeren Überwachung wird von der Verwaltung aufgenommen.
Anmerkung:
Das Schild zum Verbot der Einfahrt ist schlecht zu erkennen da es im toten Winkel steht.
Antwort:
Der Hinweis wird aufgenommen.
Anmerkung:
In der Rolandstraße wird teilweise in 2. Reihe geparkt, so dass die Fahrbahn nicht mehr breit genug
für die rettungstechnische Erschließung ist.
Frage:
In der Kardinalstraße wird zwischen den Bäumen und zusätzlich auf der Fahrbahn geparkt. Kann
man zum Schutz der Bäume verhindern, dass über die Bordsteine gefahren wird?
Antwort:
Der Hinweis wird aufgenommen und die Notwendigkeit von entsprechenden Maßnahmen geprüft.
3
Frage:
In der Chlodwigstraße ist die Fahrbahn sehr eng und die Bäume werden durch parkende
Fahrzeuge geschädigt. Ist nur einseitiges Parken möglich? Wird es überhaupt neue Markierungen
geben?
Antwort:
In der Chlodwigstraße müssen mindestens 3,50 Meter Fahrbahn zur Verfügung stehen. Es wird
geprüft, ob die derzeitige Parkraumsituation schädlich ist. Mit Einrichtung der Bewohnerparkzone
wird es auch neue Markierungen geben, allerdings nur sehr spärlich. Bezüglich des Baumschutzes
wird das Umweltamt bei der weiteren Planung mit einbezogen.
Anmerkung:
Die untere Rolandstraße sollte eine richtige Einbahnstraße werden.
Anmerkung:
Die Margratenstraße ist die einzige Ausfahrtmöglichkeit aus der oberen Rolandstraße. Eine echte
Einbahnstraße in der unteren Rolandstraße würde die Situation nur verschlechtern. Stattdessen
sollte die verbotswidrige Einfahrt in die untere Rolandstraße stärker kontrolliert werden.
Antwort:
2)
Die Hinweise werden aufgenommen.
Weitere schriftliche und telefonische Eingaben:
Anmerkung:
Um zu vermeiden, dass Fahrzeuge verbotswidrig in die untere Rolandstraße einfahren, müssen die
Parkstände schräg und nicht längs angeordnet werden.
Antwort:
Im verfügbaren Straßenraum könnte bei Schräganordnung nur einseitig geparkt werden. Inwiefern
sich dies auf das Fahrverhalten und auf die Parkraumbilanz auswirken würde, muss in
detaillierteren Planungen untersucht werden. Im Rahmen der Einrichtung der Bewohnerparkzone
ist nicht vorgesehen, die Parkordnung in den einzelnen Straßen zu verändern.
Anmerkung:
Die Bewohnerparkzone „E2“ mit der Passstraße sollte unbedingt zeitgleich mit der Parkzone „E“
eingeführt werden.
Anmerkung:
Ein Tagesticket für Gäste (z.B. Babysitter, Verwandtschaftsbesuche) sollte möglich sein.
Anmerkung:
Die Parkstände entlang der Passstraße, zwischen Eingang Farwickpark / Bushaltestelle
Rolandstraße und Einmündung Rolandstraße sollen der Parkzone „E“ und nicht „E2“ zugeordnet
werden.
Antwort:
Im Rahmen der Voruntersuchung zu der Bewohnerparkzone „E“ hat der Mobilitätsausschuss die
Verwaltung beauftragt, für den Bereich Alkuin- und Normannenstraße sowie die eingeschlossenen
Straßen die notwendigen Untersuchungen zur Einrichtung eines Bewohnerparkbereichs zu
veranlassen. Die Passstraße wurde in diesem Zuge dieser Bewohnerparkzone „E2“ zugeordnet.
Anmerkung:
Die
Parkstände
in
der
Margratenstraße
sollen
so
angelegt
werden,
dass
die
Mindestdurchfahrtsbreite gewährleistet wird und die Kreuzungsbereiche freigehalten werden.
Antwort:
Bei regelkonformen Parkvorgängen sind die Fahrbahnbreite und Sichtverhältnisse ausreichend.
Der Wunsch nach einer stärkeren Überwachung des ruhenden Verkehrs wird von der Verwaltung
aufgenommen.
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