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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
265480.pdf
Größe
8,5 MB
Erstellt
19.07.17, 12:00
Aktualisiert
31.08.17, 14:33

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: FB 61/0743/WP17 öffentlich 19.07.2017 Dez. III / FB 61/300 Einrichtung der Bewohnerparkzone "E" (Elsa-Brandström-Straße) Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 06.09.2017 14.09.2017 20.09.2017 Bezirksvertretung Aachen-Mitte Mobilitätsausschuss Rat der Stadt Aachen Entscheidung Entscheidung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen: 1. Der im beigefügten Plan dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkzone „E“ mit Bewohnerparkausweis eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt. 2. In der Bewohnerparkzone "E" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze ausgeschildert sind. Die Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis "E" werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit. Im Bereich „E“ werden folgende Straßen als Bewohnerparkzone ausgeschildert:  Chlodwigstraße,  Elsa-Brändström-Straße,  Kardinalstraße,  Margratenstraße,  Pippinstraße,  Rolandstraße (Haus Nr. 24 bis 96 und Haus Nr. 1 bis 61)  Rolandplatz. Die Parkstände auf der  Krefelder Straße (zwischen Haus Nr. 2 – 54) und auf der  Rolandstraße (zwischen Haus Nr. 2 – 22) werden mit einer Positivbeschilderung Zeichen 314 StVO mit Zusatz „Zone „E“ mit Parkschein“ beschildert. Vorlage FB 61/0743/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.07.2017 Seite: 1/10 3. Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern und Kunden innerhalb der Zone „E“ verzichtet. 4. Die Bedienpflichtzeit an den Parkscheinautomaten wird auf montags bis samstags 09.00 Uhr bis 21.00 Uhr festgesetzt. 5. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr. 6. Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten. 7. Die Verwaltung wird beauftragt, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs zu schaffen. Dazu erhält der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage. 8. Die Einrichtung der Bewohnerparkbereiche „E“ soll schnellstmöglich erfolgen und bei positiver Beratung der Vorlage zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „E2“ zeitgleich mit dieser eingerichtet werden. 9. Dem Rat wird empfohlen, folgende Sonderparkberechtigung zu beschließen: a) Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz (Kennzeichenmitnahme möglich), b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen, c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird d) Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen 10.Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt. Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen: 1. Der im beigefügten Plan dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkzone „E“ mit Bewohnerparkausweis eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt. 2. In der Bewohnerparkzone "E" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze ausgeschildert sind. Die Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis "E" werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit. Vorlage FB 61/0743/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.07.2017 Seite: 2/10 Im Bereich „E“ werden folgende Straßen als Bewohnerparkzone ausgeschildert:  Chlodwigstraße,  Elsa-Brändström-Straße,  Kardinalstraße,  Margratenstraße,  Pippinstraße,  Rolandstraße (Haus Nr. 24 bis 96 und Haus Nr. 1 bis 61) und  Rolandplatz. Die Parkstände auf der  Krefelder Straße (zwischen Haus Nr. 2 – 54 ) und auf der  Rolandstraße (zwischen Haus Nr. 2 – 22 ) werden mit einer Positivbeschilderung Zeichen 314 StVO mit Zusatz „Zone „E“ mit Parkschein“ beschildert. 3. Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern und Kunden innerhalb der Zone „E“ verzichtet. 4. Die Bedienpflichtzeit an den Parkscheinautomaten wird auf montags bis samstags 09:00 Uhr bis 21:00 Uhr festgesetzt. 5. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr. 6. Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten. 7. Die Verwaltung wird beauftragt, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs zu schaffen. Dazu erhält der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage. 8. Die Einrichtung der Bewohnerparkbereiche „E“ soll schnellstmöglich erfolgen und bei positiver Beratung der Vorlage zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „E2“ zeitgleich mit dieser eingerichtet werden. 9. Dem Rat wird empfohlen, folgende Sonderparkberechtigung zu beschließen: a) Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz (Kennzeichenmitnahme möglich), b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen, c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird d) Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen Vorlage FB 61/0743/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.07.2017 Seite: 3/10 10.Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt. Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt: 1. Sonderparkberechtigt werden: a) Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz (Kennzeichenmitnahme möglich). b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen. c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird. d) Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu einer Organisation nachweisen. 2. Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt. Vorlage FB 61/0743/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.07.2017 Seite: 4/10 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 „Einrichtung Bewohnerparken“ Investive Ansatz Auswirkungen 2017 Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2018 ff. 2017 Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 2018 ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 182.000 182.000 697.500 697.500 0 0 Ergebnis 182.000 182.000 697.500 697.500 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben - Verschlechterung PSP-Element 4-120202-921-9 „Einrichtung Bewohnerparken“ konsumtive Ansatz Auswirkungen 2017 Ertrag Personal-/ Sachaufwand Abschreibungen Ergebnis + Verbesserung / - Verschlechterung Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2018 ff. 2017 2018 ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 20.000 20.000 60.000 60.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben Vorlage FB 61/0743/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.07.2017 Seite: 5/10 Erläuterungen: Sachstand Die Ergebnisse der Voruntersuchung zur geplanten Bewohnerparkzone „E“ (s. Anlage 1 und 2) wurden in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 10.06.2015 und des Mobilitätsausschusses am 18.06.2015 vorgestellt und beraten. Die in den Sitzungen vorgestellten Erhebungsdaten zeigen eine starke bis sehr starke Auslastung des öffentlichen Parkraumangebotes. Eine Verdrängung der "Fremdparker" ist nur mittels einer Bewirtschaftung des Bereiches möglich. Beide Gremien haben die Verwaltung beauftragt, für die in ihrer jeweiligen Zuständigkeit liegenden Straßen eine Planung zur Einrichtung der Bewohnerparkzone "E" (Elsa-Brändström-Straße) zu erstellen und diese in einer Bürgerinformationsveranstaltung vorzustellen. Zudem hat der Mobilitätsausschuss die Verwaltung beauftragt, für den angrenzenden Bereich Passstraße, Normannenstraße, Alkuinstraße und Eginhardstraße sowie Soerser Weg und Merowingerstraße die Einrichtung zusätzlicher Bewohnerparkzonen „E2“ und „Erw. E“ zu prüfen und möglichst zeitgleich einzuführen. In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen- Mitte am 09.11.2016 und in der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 03.11.2016 wurden die Ergebnisse zur Voruntersuchung zur geplanten Zone „E2“ und „Erw. E“ vorgestellt und beraten. Beide Gremien haben die Verwaltung beauftragt die Planung der Zone „E2“ zu erstellen und eine Bürgerinformation durchzuführen. Der Planung der Zone „Erw. E“ soll nach Einführung der Zonen „E“ und „E2“ erneut geprüft werden. Die Einrichtung der Bewohnerparkzone „E2“ wir in einer separaten Vorlage behandelt. Gebietscharakteristik Die geplante Bewohnerparkzone wird im Nordosten durch die Passstraße, im Südosten durch den Kurpark, im Südwesten durch die bestehende Bewohnerparkzone „B“, sowie den Salvatorberg begrenzt. Hinter der nordwestlichen Bebauung der Elsa-Brändström-Straße führt die Grenze bis zur Krefelder Straße, wo sie mittig bis zur Passstraße verläuft. Im gesamten Gebiet ist eine Wohnnutzung mit nur sehr geringer tertiärer Nutzung vorhanden. Die Straßen Krefelder Straße und die Rolandstraße Hausnr. 2 - 22 sind Verkehrsstraßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Alle übrigen Straßen sind als „Zone-30“ ausgewiesen. Um Durchgangs- und Park-Such-Verkehre zu unterbinden sind in dem Gebiet echte und unechte Einbahnstraßen sowie Anliegerstraßen ausgewiesen: - Die Rolandstraße zwischen Margratenstraße und Passstraße ist eine „unechte“ Einbahnstraße und im Einmündungsbereich in die Margratenstraße mit dem Verbot der Einfahrt (StVO Zeichen 267), Radfahrer frei, ausgeschildert. - Die Rolandstraße zwischen Hausnr. 24 und Rolandplatz ist in Richtung stadtauswärts als Einbahnstraße ausgewiesen. Ferner ist die Rolandstraße an der Einmündung in die Krefelder Straße als Anliegerstraße mit dem StVO Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und dem Zusatz „Anlieger frei“ gekennzeichnet. Vorlage FB 61/0743/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.07.2017 Seite: 6/10 - Darüber hinaus ist die Kardinalstraße in Richtung Lousberg ebenfalls eine Einbahnstraße und als Anliegerstraße beschildert. Die Freigabe für den Radverkehr ist angeordnet und muss noch umgesetzt werden. - Im weiteren Verlauf fließt der Verkehr über die Einbahnstraße Elsa-Brändström-Straße auf die Krefelder Straße ab. An dieser Einmündung ist die Elsa-Brändström-Straße mit StVO Zeichen 267 gekennzeichnet. Die Einbahnstraße ist für den Radfahrer freigegeben. - Im nordwestlichen Abschnitt ist die Elsa-Brändström-Straße (Hausnr. 14 – 30) mit StVO Zeichen 250, Anlieger frei ausgeschildert. Der nebenliegende Straßenabschnitt, der zum Lousberg führt, ist nach 50 m mit StVO Zeichen 250 für Fahrzeuge gesperrt. Die Margratenstraße endet als Sackgasse am Farwickpark. Die Durchlässigkeit für Fußgänger und Radfahrer ist gegeben. Bürgerinformationsveranstaltung Am 14.03.2016 wurde in der Alkuinschule, Alkuinstraße 40, eine Bürgerinformation durchgeführt, an der ca. 40 Bürgerinnen und Bürger teilnahmen. Außerdem gingen weitere schriftliche und telefonische Eingaben ein. Ein wesentliches Thema war der hohe Parkdruck, der auf die Anwohner, auf Besucher der Innenstadt, des Eurogress, der Carolus Therme und des Tivoli zurückgeführt wird. Darüber hinaus wurde der Wegfall von Parkplätzen im Zusammenhang mit dem Gehwegparken, die Verlagerung des Parkdrucks auf die angrenzenden Straßen, im Besonderen auf die Passstraße, die Ausweitung der Gebührenpflichtzeit in den Abendstunden und die nicht angepasste Fahrgeschwindigkeit im heutigen Tempo-30-Zonen Bereich der oberen Rolandstraße erörtert. Ein ausführliches Protokoll der mündlichen Eingaben und eine Zusammenstellung der schriftlichen Eingaben liegen mit den Antworten der Verwaltung als Anlage 3 bei. Planung Mit Einführung des Bewohnerparkens würden die Bewohner eine größere Chance erhalten, in ihrem Wohnumfeld einen Parkplatz zu finden. Zudem wird durch die Reduzierung des Parksuchverkehrs eine Verkehrsberuhigung erzielt. Die Einrichtung der Bewohnerparkzone ist gleichzeitig ein Beitrag zum Luftreinhalteplan der Stadt Aachen. Aufgrund der vorgenannten Ausführungen befürwortet die Verwaltung die Einrichtung der Bewohnerparkzone "E". Zur Einrichtung der Bewohnerparkzone "E" wurde eine entsprechende Planung erstellt (s. Anlage 5). Die Bürgereingaben wurden soweit möglich berücksichtigt. Alle Parkplätze im öffentlichen Straßenraum sollen mit Parkscheinautomaten bewirtschaftet werden. Heute sind in der geplanten Zone ca. 364 legale Parkplätze vorhanden, nach den mit der vorgesehenen Planung vorgeschlagenen Maßnahmen werden ca. 364 legale Parkplätze zur Verfügung stehen. Vorlage FB 61/0743/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.07.2017 Seite: 7/10 Im Rahmen der Planung ist das heute nur geduldete Parken auf der Krefelder Straße Hausnr. 3 bis 41 nicht mehr zulässig, da der Bord für das Gehwegparken zu hoch ist. Um den Bewohnern Parkraum zur Verfügung stellen zu können, wird die Anliegerbeschilderung in der Kardinal- und ElsaBrändström-Straße entfallen. Beschilderung: Die Beschilderung erfolgt auf den Verkehrsstraßen Krefelder Straße Haus Nr. 2 bis 54 und Rolandstraße Haus Nr. 2 bis 22 mit Verkehrszeichen 314 StVO (Parken) mit dem Zusatz "Zone E mit Parkschein". Die übrigen Bereichsstraßen werden mit VZ 290/292 StVO mit Zusatz "mit Parkschein frei" ausgeschildert (analog der 30 km/h-Zonen). Mit Hilfe von Hinweisschildern mit Pfeil und dem Text "Parkscheinautomat" soll bei Bedarf auf die Standorte der Parkscheinautomaten hingewiesen werden. Kosten: Zur Einrichtung des Bewohnerparkbereiches "E" wurden für 17 Parkscheinautomaten und die notwendige Beschilderung Kosten in Höhe von ca. 98.700,- Euro kalkuliert. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung unter PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 "Einrichtung Bewohnerparken" (182.000 Euro). Berechtigte: Einen Bewohnerparkausweis sollen, unter Beibehaltung der bisher in Aachen praktizierten Regelung, nur Bewohner erhalten, die in der Bewohnerparkzone E ihren Hauptwohnsitz haben und darüber hinaus a) mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz fahren oder b) ein Firmenfahrzeug nutzen, hierfür ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen oder c) Studierende, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird. d) Nutzer die ein deutlich erkennbares Fahrzeug einer Car-Sharing-Organisation fahren, sofern eine entsprechende Mitgliedschaft in dieser Organisation nachgewiesen werden kann. Die Bewohner erhalten nur einen Bewohnerparkausweis pro Person. Parkgebühren: Die Parkgebühren sollen analog der Parkgebührenordnung für die Tarifzone II (außerhalb Alleenring bis Stadtgrenze) 0,25 € für die ersten 30 Minuten, dann 0,15 € je 10 Minuten bis 90 Minuten und darüber hinaus 0,20 € je 10 Minuten. Höchstparkdauer: Um auswärtigen Besuchern, Angehörigen von Anwohnern, Kunden etc. die Möglichkeit zu geben, ihr Fahrzeug für mehrere Stunden abzustellen, soll auch hier, wie schon in den Bereichen "T", "Ost 2", "O", "J 1", "K", „N“, „V“ und „Z“, keine Höchstparkdauer festgelegt werden. In den vg. Bereichen wurden mit dieser Lösung gute Erfahrungen gemacht. Vorlage FB 61/0743/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.07.2017 Seite: 8/10 Tagesticket: Die Einführung eines Tagestickets wurde kontrovers diskutiert. Das Tagesticket wurde für Besucher und Freunde des Viertels gewünscht. Auf der anderen Seite wurde argumentiert, dass sich an der jetzigen Parkplatzsituation nicht ändern würde und vor allem Besucher der nahegelegenen Innenstadt, das Tagesticket nutzen würden. Die Verwaltung empfiehlt kein Tagesticket einzuführen, um eventuell auftretenden Parksuchverkehren vorzubeugen. Gebührenpflichtzeit: Einige Anwohner haben sich für eine Verlängerung der Gebührenpflichtzeit - zurzeit außerhalb des Alleenringes Mo.-Fr. 19.00 Uhr und Sa. 14.00 Uhr - ausgesprochen, da sie befürchten, dass Besucher des Eurogress, der Carolus Therme und des Tivoli weiterhin die Parkplätze der Zone "E" nutzen werden. Die Verwaltung folgt diesen Wünschen und schlägt vor, die Bedienpflicht in „E“ auf 21 Uhr auszudehnen. Verwaltungsvorschlag Die Verwaltung schlägt vor: 1. den im beigefügten Plan dargestellten Bereich "E" mit Bewohnerparkausweis für Bewohner einzurichten und die Gebietsgrenzen entsprechend dem beigefügten Plan festzulegen, 2. im Bewohnerparkbereich alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht zu belegen, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze ausgeschildert sind, 3. die Bewohner mit Bewohnerparkausweis "E" von der vorgegebenen Parkgebühr zu befreien, 4. die Straßen  Clodwigstraße,  Elsa-Brändström-Straße,  Kardinalstraße,  Margratenstraße,  Pippinstraße,  Rolandstraße (Haus Nr. 24 bis 96 und Haus Nr. 1 bis 61)  Rolandplatz als Bewohnerparkzone auszuschildern,  die Parkstände auf der Krefelder Straße (zwischen Haus Nr. 2 – 54) sowie der Rolandstraße (Haus Nr. 2 bis 22) mit der Positivbeschilderung StVO Z. 314 mit Zusatz "Zone E mit Parkschein" zu versehen, 5. die Gebührenpflicht an Parkscheinautomaten auf die Zeit von montags bis samstags von 9.00 Uhr bis 21.00 Uhr festzusetzen und auf die Einführung einer Höchstparkdauer zugunsten von Besuchern und Kunden innerhalb des Viertels zu verzichten, Vorlage FB 61/0743/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.07.2017 Seite: 9/10 6. die Sonderparkberechtigung von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr gelten zu lassen, 7. den Bewohnerparkbereich "E" schnellstmöglich einzurichten, 8. die Einführung durch eine Informationskampagne zu begleiten, 9. Sonderparkberechtigt werden: a) Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz, b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen, c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird, d) Hauptwohnsitzler, die ein deutlich erkennbares Fahrzeug einer Car-Sharing-Organisation nutzen, sofern eine entsprechende Mitgliedschaft in dieser Organisation nachgewiesen werden kann, 10. die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen, 11. die Verwaltung zu beauftragen, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs zu schaffen. Dazu erhält der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage. Anlage/n: 1. Übersichtsplan Bewohnerparkzonen 2. Übersichtsplan Bewohnerparkzone "E" 3. Protokoll zur Bürgerbeteiligung 4. Lageplan Bestand 5. Lageplan Planung Vorlage FB 61/0743/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.07.2017 Seite: 10/10 Kr efe lde r St r . Übersicht Bewohnerparkzonen lds tr. Fe rmo Cle rtAl lee be r.-E ied rW eg Fr te rs er ho f nd Br a Am Eck en- tr. ch er S er W eg Al ku in st r. Gr ün Wilhelmstr. ckstr . Bee tr. rs ge Jä mm s Da tr. rfs tr. rS A rge ltd be o Ben edik tine Kru rstr . gen ofe n Str. We g ee ener fer str . All lee Al rx- r. Ferberr. -St park tor as P n Vo . str n lle . str or pe Eup rho Ma rlKa Ka er nde bo rn r erge Bra tr. ist te Ab ofs h Vie r. st th a nr hö Sc Dr im Tierpark Fo r. st tr. rs pe m r. eg ch nts tr. str . ter Pe r. st An na Südstr. za rts tr. Mo r. St Ka st Gr tti r. Erzb e r. Lü BU2 tr. Jo ha n Im ng ha of nh ue Ro lan ds tr. Kr efe ld Ro er S lan tr. ds tr. rst r. pfe Ku tr. rs ni te ha Jo Jak o nis t al Str aße nMo ril le W all Turmstr. tr. Turm s Turm- str . kers tr. bs tr. tr. rs th e ra en We lk Jun Au f g Rin er rg St tr. be rer ts en Tri e Al r Tu e er Ne r. Ob . str Kr on g we hs ic e R Bahnhof Rothe Erde tr. t ns pi BU1 nd Be t- na Ey lle rA Am Bevers tr. ls str. Kennedypark e pp Dü tr. os n si Ka up t tr. ds tr. ws lan tr. ck Bismar r. st ss lbe sa r. El rts st tei en ls nw eg A Ad a V lee s arck Bism r. St r Str . tzo Lü r. Römerstr. S ffallee Oppenho Zo rh Lage BU3 Z llernstr. Ora al Viktoria tr. er lau es Br r. st el pp Dü ger s A str. nien str. Lot hrin r. nst hie op . Str Ost1 S Luisenstr. is tr. us Sedan Str. er erg tolb Viktoria Paris e Gn a en Stolb erge . ssstr tr. Neuenhofer Weg r Ostfriedhof re Kong Alfonsstr. Mauerstr. Weid enw eg Hör n Auf der Steinbergweg str. rke ise Pel Aretzstr. Scheibenstr. ns - - str. Aretz in He Ha r. st en rd ba m Lo lfstr. Rudo tr. Ottos tr. tr. tr. auss Str. O Ost2 Anlage 1 2 r ele gepl. Bewohnerparkzonen Passstr. ss iu el ener Autobahn A 544 platz - Str . tr. Augustas ngers tr. er Hangeweiher llee Lothri ter s nzs rge st er s Ha chsa Wespienstr. S olz lh se ri Hein tr. r Au Europa- Adalbertsteinweg Fra bu bs G estr. oeth M ll hi Sc ll na ufe sta en h Ho g Stiftstr. sen tr. Maxs Ost2 rS Jans tr. Reumontstr. Ha ee eg W Rin tr. Ha Weg . str ss Pa F ed str. er rell Mo enstr. Promenad els Th ea Fri unn U orn tr. s us ths abe Elis Boxgraben W sb Ga rha Ku nd tr. r. r. erweitert Blücherpl. Adalberts linerstr. rgrab. tr. H Blo Alexiane ss tu ers zs t tr. he lic Jü kaulstr. r. nst uite st en rn se Ka Krakaustr. r be Hu T le e Pet Büchel Ursu- Jes tr. Stadtgarten sa l str. tst an he im str. r. Ta lbo Kr on Alexande rstr. - rs t Kurgarten ben köln Groß G+L R R tr. rs ge lin ro Ka Weg M Sand- forte zg e tr. s üs Br Bewohnerparkzonen (eingerichtet) Bewohnerparkzonen (beschlossen) gepl. Bewohnerparkzonen (Stufe 1) gepl. Bewohnerparkzonen (Stufe2) Soerser r. t els nd s os iabr Legende B Me t ens Eurogress Spielcasino Seilgra r. Be Mar amer o Kr Bergstr. Ja gasse Amste rd g er nb ne Ha Neup st b ko - e r he uc r nb A nn E2 E Str. Markt m ro Straße n er - tr. ers cht - gr abe en ab gr - . rstr hne Loc tröm usRoch tr. nts Po inen nds ee ch a. eng Jud Straße J1 Vaalser Beg D Westpark erweitert J1 rs St er Hi . str eib r. r. st Bl Straße We tr. rS ge ter S tr. P st er tr. Junkerstr. Westfriedhof Ludwigsall pl Bleiberger tr. sts Po aben ur enb Valk tr. Saarstr. Veltmanpl. m Te eg rW esi ens r. ln -S Karls- gr fete Muf Str. ger- The r ül W let Maa stric h Höh er Str. tr. st nt Melatener Str. Lemiers K ps West1 Straß Vaalser e- We Pr g of. -P ir tr. S eg enw x Halifa e Ro - up rg r. h r de nMies - va Melatener Str. Kullen aß p Ko er r st k ni Kr Westbahnhof nte be Bra - a Els N Lo us str. ann gem Str. ffe us . rnstr Aho r. Str rn St elt er Se lle e . Str ie g aa er ifa x tene r er st ch Ha l Bendfe platz ld st r. Lousberg zz g Brü der rn Klinikum Pauwelsstraße Sc hu rz r. St tr. is Hö Mela Allee ts Rü ic nr He eg W st Hö Böckler - r de on m er nt er Ro ffe Se Sü Ni rm a Jü li No erweitert E Ri ng Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen - Verkehrsmanagement P:\08 Verkehrsplanung\Parken (Ha,Fa)\Bewohnerparken\Parkbereich_A-Z\Pläne\17-01-10 Übersicht Bewohnerparkzonen 2017 Januar 2017 Mer owi tra ße Übersichtsplan Bewohnerparkzone ”E” nge str lde rS r- rm an efe aß No ne ns Kr e ße 4 17 Soerser tra ße tra ds lan 0 13 21 Ro 48 15 46 13 110 44 4 1 11 1 e 6 36 raß 41 7 3 1 9 34 St 33 2 2 er 31 3 2 1 10 6 8 8 42 eld 8 Kr ef 10 Kurpark 2 Passstraße 15 17 9 1 3 e 30 6 13 3 2 11 Eurogress Saarstraße Ach aß 12 tr. s r e t ins 2 str 20 2 14 Ludwigsallee ku 15 1 3 Al 96 4 15 ss Pa 15 tra 61 53 ße 1 55 54 1 22 Weg 1a M Spielcasino on he Anlage 2 im sa Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Stadtgarten lle e Q/08Verkehrsplanung/Parken(Ha)/Bewohnerparken/Parkbereich_E/Pläne/15-07-01 Übersichtsplan E Juli 2015 Fachbereich Stadtentwicklung Der Oberbürgermeister und Verkehrsanlagen FB 61/301 Aachen, den 06.07.2017 Hausruf: 6134, Herr Rohbock Einrichtung der Bewohnerparkzone „E“ (Elsa-Brändström-Straße) hier: Bericht über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung 1) Bürgerinformationsveranstaltung in der Alkuinschule, Alkuinstraße 40, am 14.03.2016, 19.00 bis 21.00 Uhr Teilnehmer: Herr Müller (FB 61/300) Herr Larscheid (FB 61/301) Herr Rohbock (FB 61/301) Herr Ortmanns (FB 61/300) ca. 40 Bürgerinnen und Bürger Nach der Begrüßung der Anwesenden erläuterte Herr Müller Hintergründe, die zu der beabsichtigten Einführung des Bewohnerparkens führten. Daraufhin wurden die wesentlichen Ergebnisse der durch ein externes Büro durchgeführten Untersuchung sowie die Planung von Herrn Larscheid vorgestellt. Neben grundsätzlichen Anmerkungen wurden verschiedene Themenbereiche von den BürgerInnen angesprochen. Diese werden nachfolgend zusammenfassend dargestellt und beantwortet: A) Frage: Allgemeine Fragen zu Zulassungsberechtigten von Bewohnerparkausweisen: Kann nur ein Bewohnerparkausweis pro Person ausgegeben werden? Wie wird das geregelt, wenn zwei oder mehr Fahrzeuge auf eine Person zugelassen sind? Antwort: Es wird maximal ein Ausweis je Bewohner für ein auf ihn zugelassenes Fahrzeug ausgegeben. So soll unter anderem sichergestellt werden, dass genügend Platz für alle vorhanden ist. Frage: Welche gesetzliche Grundlage regelt, dass nur ein Ausweis je Person ausgegeben wird? Antwort: Die Regularien zum Bewohnerparken befinden sich in der Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO). In der VwV-StVO Rn 35 zu § 45 steht: „(…) Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. (…)“. Frage: Welche Möglichkeiten zum Parken wird es z.B. für Pflegedienste und Handwerker geben? 1 Antwort: Für bestimmte Nutzergruppen können Ausnahmegenehmigungen, z.B. der Handwerkerparkausweis, eingeholt werden. Frage: Darf man ohne Parkausweis vor der eigenen Einfahrt parken? Antwort: Parken vor Einfahrten ist grundsätzlich nicht erlaubt. In Aachen werden solche Verstöße aber in der Regel nicht geahndet, solange der Anlieger der Zufahrt sich nicht beschwert. Frage: Gilt das auch für den Gehweg? Antwort: Nein. Gehwege dürfen nicht beparkt werden. Frage: Sind Motorradparkplätze in der Parkzone geplant? Antwort: Die Notwendigkeit von Motorradparkplätzen wurde bisher nicht festgestellt. Wenn diese notwendig sein sollten, wird es einen räumlichen Bereich geben, in dem die Motorradparkplätze zusammengefasst werden. Frage: Dürfen Kunden von Gewerbetreibenden, z.B. einem Bäcker, kurzfristig ohne Bezahlung in der Bewohnerparkzone parken? Antwort: Es gibt keine Befreiung für Kundenverkehre. Es ist aber grundsätzlich im Interesse des Gewerbetreibenden, durch die Parkplatzbewirtschaftung häufigere Wechsel zu ermöglichen und das Dauerparken zu reduzieren. B) Fragen zu Bedienzeiten und Kosten der Bewirtschaftung: Anmerkung: Es ist zweifelhaft, dass sich mit dem Bewohnerparken an der Parkraumsituation etwas ändert. Besucher des Eurogress, der Carolus Thermen und des Tivolis werden weiterhin für einen hohen Parkdruck sorgen. Frage: Wäre es nicht sinnvoll, die Gebührenpflichtzeiten wegen der Abendveranstaltungen im Eurogress bis 20 Uhr bzw. wegen der Fußballspiele im Tivoli samstags bis 15 Uhr auszudehnen? Antwort: Der Hinweis bzw. Wunsch zur Verlängerung der Bedienzeiten wird aufgenommen. Anmerkung: Das Tagesticket für 5 € soll gestrichen werden. Antwort: Das Tagesticket ist nur ein Angebot und muss nicht zwingend in der Bewohnerparkzone „E“ eingeführt werden. Die Verwaltung nimmt auf, dass das Tagesticket von den Anwesenden eher nicht erwünscht ist. Anmerkung: Die Gebührenpflichtzeiten sollten an die in der Nizzaallee (bis 21 Uhr) angeglichen werden. Frage: Wie häufig wird der ruhende Verkehr in der Bewohnerparkzone kontrolliert werden? Antwort: Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung kontrolliert im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten und des vorgesehenen Personalschlüssels. Frage: Wieviel kostet eine Verwarnung? Antwort: Das Bußgeld für einen Verstoß beträgt mindestens 10 €. C) Frage: Fragen zur Abgrenzung der Bewohnerparkzone „E“: Wie ist die Bewohnerparkzone „E“ in ihrer Form entstanden? 2 Antwort: Die Ausdehnung der Bewohnerparkzone „E“ ergibt sich durch angrenzende Parkzonen und Gewerbegebiete sowie durch natürliche Zäsur z.B. durch den Stadtgarten. Es war ein Wunsch der Politik, die Möglichkeit von Bewohnerparken über die Passstraße hinaus zu untersuchen. Bewohnerparkzonen dürfen aber nicht größer als 1000 Meter in ihrer längsten Diagonale sein, so dass entschieden wurde, für dieses Gebiet die Bewohnerparkzone „E2“ zu prüfen. Anmerkung: Wenn die Passstraße nicht in Zone „E“ aufgenommen wird, werden sich alle Verkehre dorthin verlagern. Die Stellplätze sind aber auch für Pflegedienste usw. erforderlich. Antwort: Die an Zone „E“ angrenzende Passstraße ist für die Bewohnerparkzone „E2“ vorgesehen. Frage: Wann wird das Bewohnerparken in Zone „E“ eingeführt? Antwort: Die Anregungen der Bürgerbeteiligung werden entgegengenommen, dann folgt voraussichtlich vor den Sommerferien die politische Beratung. Nach dem Beschluss wird die Finanzierung geprüft und anschließend die Parkscheinautomaten usw. ausgeschrieben. Mit einer Einrichtung der Bewohnerparkzone „E“ sollte im 1. bis 2. Quartal 2017 gerechnet werden. Anmerkung: Wenn die Voruntersuchung für die Bewohnerparkzone „E2“ noch nicht durchgeführt wurde, wird es noch mindestens 2 Jahre dauern, bis die Zone „E2“ eingeführt wird. Antwort: Die Unterlagen für die Beauftragung der Voruntersuchung sind vorbereitet und können mit Genehmigung des Haushalts 2016 versandt werden. Es wird angestrebt, dass beide Zonen zeitgleich eingerichtet werden können. D) Detailfragen zu den Straßen in der Bewohnerparkzone „E“: Anmerkung: Es ist sehr ärgerlich, dass in der Kardinalstraße auf dem Gehweg geparkt wird, insbesondere von auswärtigen Fahrzeugen. Antwort: Durch die Parkraumbewirtschaftung werden Überwachungskräfte den ruhenden Verkehr häufiger kontrollieren. Frage: Die Elsa-Brändström-Straße und Kardinalstraße sind Anliegerstraßen. Werden die mit der Einrichtung der Bewohnerparkzone für andere Verkehre freigegeben? Antwort: Nein. Grundsätzlich werden die straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben durch die Parkraumbewirtschaftung nicht ausgehebelt. Anmerkung: Die Anliegerregelung in der Elsa-Brändström-Straße und Kardinalstraße wird nicht kontrolliert. Antwort: Der Wunsch nach einer stärkeren Überwachung wird von der Verwaltung aufgenommen. Anmerkung: Das Schild zum Verbot der Einfahrt ist schlecht zu erkennen da es im toten Winkel steht. Antwort: Der Hinweis wird aufgenommen. Anmerkung: In der Rolandstraße wird teilweise in 2. Reihe geparkt, so dass die Fahrbahn nicht mehr breit genug für die rettungstechnische Erschließung ist. Frage: In der Kardinalstraße wird zwischen den Bäumen und zusätzlich auf der Fahrbahn geparkt. Kann man zum Schutz der Bäume verhindern, dass über die Bordsteine gefahren wird? Antwort: Der Hinweis wird aufgenommen und die Notwendigkeit von entsprechenden Maßnahmen geprüft. 3 Frage: In der Chlodwigstraße ist die Fahrbahn sehr eng und die Bäume werden durch parkende Fahrzeuge geschädigt. Ist nur einseitiges Parken möglich? Wird es überhaupt neue Markierungen geben? Antwort: In der Chlodwigstraße müssen mindestens 3,50 Meter Fahrbahn zur Verfügung stehen. Es wird geprüft, ob die derzeitige Parkraumsituation schädlich ist. Mit Einrichtung der Bewohnerparkzone wird es auch neue Markierungen geben, allerdings nur sehr spärlich. Bezüglich des Baumschutzes wird das Umweltamt bei der weiteren Planung mit einbezogen. Anmerkung: Die untere Rolandstraße sollte eine richtige Einbahnstraße werden. Anmerkung: Die Margratenstraße ist die einzige Ausfahrtmöglichkeit aus der oberen Rolandstraße. Eine echte Einbahnstraße in der unteren Rolandstraße würde die Situation nur verschlechtern. Stattdessen sollte die verbotswidrige Einfahrt in die untere Rolandstraße stärker kontrolliert werden. Antwort: 2) Die Hinweise werden aufgenommen. Weitere schriftliche und telefonische Eingaben: Anmerkung: Um zu vermeiden, dass Fahrzeuge verbotswidrig in die untere Rolandstraße einfahren, müssen die Parkstände schräg und nicht längs angeordnet werden. Antwort: Im verfügbaren Straßenraum könnte bei Schräganordnung nur einseitig geparkt werden. Inwiefern sich dies auf das Fahrverhalten und auf die Parkraumbilanz auswirken würde, muss in detaillierteren Planungen untersucht werden. Im Rahmen der Einrichtung der Bewohnerparkzone ist nicht vorgesehen, die Parkordnung in den einzelnen Straßen zu verändern. Anmerkung: Die Bewohnerparkzone „E2“ mit der Passstraße sollte unbedingt zeitgleich mit der Parkzone „E“ eingeführt werden. Anmerkung: Ein Tagesticket für Gäste (z.B. Babysitter, Verwandtschaftsbesuche) sollte möglich sein. Anmerkung: Die Parkstände entlang der Passstraße, zwischen Eingang Farwickpark / Bushaltestelle Rolandstraße und Einmündung Rolandstraße sollen der Parkzone „E“ und nicht „E2“ zugeordnet werden. Antwort: Im Rahmen der Voruntersuchung zu der Bewohnerparkzone „E“ hat der Mobilitätsausschuss die Verwaltung beauftragt, für den Bereich Alkuin- und Normannenstraße sowie die eingeschlossenen Straßen die notwendigen Untersuchungen zur Einrichtung eines Bewohnerparkbereichs zu veranlassen. Die Passstraße wurde in diesem Zuge dieser Bewohnerparkzone „E2“ zugeordnet. Anmerkung: Die Parkstände in der Margratenstraße sollen so angelegt werden, dass die Mindestdurchfahrtsbreite gewährleistet wird und die Kreuzungsbereiche freigehalten werden. Antwort: Bei regelkonformen Parkvorgängen sind die Fahrbahnbreite und Sichtverhältnisse ausreichend. Der Wunsch nach einer stärkeren Überwachung des ruhenden Verkehrs wird von der Verwaltung aufgenommen. 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