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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
263210.pdf
Größe
144 kB
Erstellt
29.06.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:50

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Verwaltungsleitung Beteiligte Dienststelle/n: FB 01/0315/WP17 öffentlich Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: 29.06.2017 Stellungnahmen der Verwaltung zu Ratsanfragen Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 12.07.2017 Rat der Stadt Aachen Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen zu verschiedenen Ratsanfragen zur Kenntnis. Philipp Oberbürgermeister Vorlage FB 01/0315/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 12.07.2017 Seite: 1/2 Erläuterungen: Zu diversen Ratsanfragen liegen Stellungnahmen der Verwaltung vor, die als Anlage beigefügt sind. Weitere Stellungnahmen werden ggf. als Tischvorlage verteilt. Anlage/n: Stellungnahmen Vorlage FB 01/0315/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 12.07.2017 Seite: 2/2 Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ vom 26.05.2017: Extremismus-Prävention in der Verwaltung 1. Welche Verfahren werden im Personalmanagement der Aachener Stadtverwaltung angewandt, um religiösen und politischen Extremismus bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu erkennen? Bitte nennen Sie das jeweilige Verfahren zu a) Scientologie, b) islamistischem Fundamentalismus, c) Linksextremismus. Antwort: Die Beschäftigten der Stadt Aachen müssen bereits vor ihrer Einstellung erklären, dass sie Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Weiter müssen sie erklären, dass sie weder vorbestraft sind noch gegen sie ein gerichtliches Strafverfahren schwebt oder zu erwarten ist. Darüber hinaus wird vor der Einstellung ein Führungszeugnis, teils erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden angefordert. Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses wird in regelmäßigen Abständen von fünf Jahren seitens der Verwaltung von den Beschäftigten neu eingefordert. Die Beschäftigten verpflichten sich vor Einstellung, während ihres Beschäftigungsverhältnisses sie betreffende Anklagen und gerichtliche Bestrafungen der Dienststelle sofort mitzuteilen. Bei der Ermittlung in Strafsachen gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind die Gerichte sowie die Staatsanwaltschaft befugt und teils verpflichtet, personenbezogene Daten von Amts wegen an öffentliche Stellen für andere Zwecke als die des Strafverfahrens, für die die Daten erhoben worden sind, weiterzuleiten. Jedes dienstliche und außerdienstliche Verhalten von Beschäftigten im öffentlichen Dienst, welches mit der der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes nicht vereinbar ist, führt unmittelbar zu einer Entlassung aus dem Dienst-/ bzw. Beschäftigungsverhältnis. Verfahrenstechnisch unterscheidet hier die Verwaltung nicht, ob es sich um Scientologen, Anhänger des islamistischen Fundamentalismus oder des Extremismus handelt. 2. Liegen der Verwaltung Erkenntnisse über Personen vor, die einem der in Frage 1.) genannten Spektren zuzuordnen waren/sind, bzw. den Versuch unternahmen, in ein Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst in der Stadt Aachen zu treten, bzw. im öffentlichen Dienst beschäftigt waren oder aktuell sind? Bitte benennen Sie alle seit 2010 dokumentierten Fälle. Antwort: Aachen ist eine weltoffene Stadt. Sie positioniert sich in allen Stellenausschreibungen als werteorientierter Arbeitgeber (Zitat: Wir streben an, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt der Region auch bei den Beschäftigten widerspiegelt und begrüßen deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität). Interkulturelle Öffnung, Willkommenskultur und gesellschaftliches Engagement prägen das Selbstverständnis des kommunalen Handelns. In Auswahlverfahren ist die Prüfung persönlicher, insbesondere sozialer Kompetenzen ein wichtiger Bestandteil. Sofern keine konkreten Hinweise auf eine verfassungswidrige Ausrichtung vorliegen, dürfen Religions- und Parteizugehörigkeit bei der Auswahlentscheidung jedoch nicht abgefragt werden. Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über Personen vor, die einem der in Frage 1.) genannten Spektren zuzuordnen waren/sind, bzw. den Versuch unternahmen, in ein Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst in der Stadt Aachen zu treten, bzw. im öffentlichen Dienst beschäftigt waren oder aktuell sind. Seite 1 von 2 3. Liegen dem Oberbürgermeister Erkenntnisse darüber vor, ob Personen, die in einem der in Frage 1.) genannten Spektren zuordenbar waren/sind, Mitglied des Stadtrats, einer Bezirksvertretung oder eines Ausschusses sind? Falls ja, teilen Sie bitte mit, welche Gremien in welchem Umfang betroffen sind, und um welche(s) der unter 1.) genannten Spektren es sich handelt. Antwort: Gemäß § 3 Bundesverfassungsschutzgesetz sammelt das Bundesamt für Verfassungsschutz gemeinsam mit den Landesbehörden für Verfassungsschutz Informationen über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Damit ist die Zuordnung solcher Erkenntnisse auf die benannte Bundesbehörde und die Landesbehörden gesetzlich vorgegeben. Erkenntnisse dieser Art zu sammeln, ist keine kommunale Aufgabe. Da sich gemäß § 13 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Rat Anfragen „inhaltlich auf in der Verwaltung verfügbares bzw. innerhalb der Verwaltung recherchierbares Wissen beschränken“ müssen, muss die Anfrage in diesem Punkt zurückgewiesen werden. Hingewiesen werden kann allenfalls darauf, dass der Verwaltung bekannt ist, dass eine in den Verfassungsschutzberichten dem Rechtsextremismus zugeordnete Partei bei den Kommunalwahlen 2014 kandidierte und einen Sitz im Rat der Stadt errang; das betreffende Ratsmitglied hat sich inzwischen organisationspolitisch neu orientiert. 4. Liegen dem Oberbürgermeister Erkenntnisse darüber vor, ob in Aachen wohnhafte Personen, die einen der in Frage 1.) genannten Spektren zuordenbar waren/sind, in einer der im Stadtrat vertretenden Parteien Mitglied waren/sind? Falls ja, teilen Sie bitte mit, a) um wie viele Personen es sich handelt, b) welche Parteizugehörigkeit diese Personen hatten/haben und c) welche der unter 1.) angeführten Spektren die jeweiligen Personen zuordenbar war/ist. Antwort: Mit Verweis auf die Antwort zu Teilfrage 3 zur Nicht-Zuständigkeit der Stadt muss die Anfrage zurückgewiesen werden. Die Verwaltung der Stadt Aachen recherchiert und sammelt keine Erkenntnisse über Parteimitgliedschaften der Aachener Bürgerinnen und Bürger. Dies würde auch dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung widersprechen. 5. Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung über Scientology-Aktivitäten in der Stadt Aachen vor? Antwort: Der Verwaltung sind keine besonderen Vorkommnisse mit Scientology im Aachener Stadtgebiet bekannt. Scientology beantragt lediglich einmal im Jahr eine Sondernutzungserlaubnis für einen Infostand, die seitens der Stadt regelmäßig erteilt wird. Allerdings ist dieses Jahr noch kein entsprechender Antrag von Scientology gestellt worden. Seite 2 von 2 Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Allianz für Aachen vom 26. April 2017 Thema: „Salafistische Moscheen und Prävention in Aachen“ Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: Vorwort: Insofern im Vorspann der Anfrage von einer „durch afro-orientalische Masseneinwanderung herbeigeführten Absüdung West- und Mitteleuropas“ die Rede ist, wird darauf hingewiesen, dass sich diese Terminologie offensichtlich an Rassentheorien und völkischem Gedankengut orientiert. Dies ist ein abermaliger Bruch mit der bisherigen politischen Kultur des Rates der Stadt. Der Behauptung, in Aachen würden sich islamische Extremisten besonders wohl fühlen, tritt die Verwaltung entschieden entgegen. Sie sieht darin eine Herabwürdigung unserer Stadt. Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Stadtverwaltung bezüglich den von Burkhard Freier angeführten Moscheen in Aachen vor, in denen seinen Angaben zufolge Salafisten ein- und ausgingen? Bitte benennen Sie die jeweiligen Moscheen und die der Stadtverwaltung vorliegenden Erkenntnisse über die dortigen salafistische / islamistische Aktivitäten seit 2010. Stellungnahme der Verwaltung: Laut Auskunft des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalen sind im Staatsschutzbereich Aachen rund 250 Personen bekannt, die in einem extremistisch-salafistischen Kontext aktiv sind. Rund 40 dieser Personen werden ideologisch dem gewaltorientierten Personenpotenzial zugerechnet. Ein Teil dieser Szene ist in Aachen selber aktiv. Im Staatsschutzbereich Aachen sind drei Moscheevereine bekannt, die in der jüngeren Vergangenheit als Anlaufstellen der salafistischen Szene dienten. Eine dieser drei Moscheen befindet sich in Aachen selber. Frage 2: Welche Mittelzuflüsse sind den in Frage 1.) in Rede stehenden Moscheevereinen seit 2010 seitens der Stadt Aachen und des Landes NRW zugeflossen? Bitte listen Sie alle Dienstleistungs-, Sach- und Geldleistungen nach Jahren und nach dem jeweils begünstigten Verein auf. Stellungnahme der Verwaltung: Mittel werden stets aufgrund eines Antrags bewilligt. Im Rahmen der Bearbeitung von Anträgen prüft die Verwaltung diese Anträge im Hinblick auf die Integrationsförderung von Träger und Maßnahme. Etwaige gewaltbereite salafistische Aktivitäten werden nicht durch die Verwaltung gefördert, da sie im Wiederspruch zur Verfassung der BRD stehen. Nach Rücksprache mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales NRW bestehen für eine Zusammenarbeit mit den unter Antwort 3 genannten Institutionen keine Bedenken. Frage 3: Welche Mittelzuflüsse sind seit 2010 seitens der Stadt Aachen und des Landes NRW an die Trägervereine der Yunus-Emre-Moschee und der Bilal-Moschee in Aachen geflossen? Bitte listen Sie Dienstleistungs,Sach- und Geldleistungen nach Jahren und dem jeweils begünstigten Verein auf. Stellungnahme der Verwaltung: Die Yunus-Emre-Moschee hat in den Jahren 2010 bis 2013 Mietzuschüsse für Vereinsräume erhalten: 2010: 3.025,03 € 2011: 1.847,41 € 2012: 1.365,09 € 2013: 2.099,20 € Danach wurde kein Antrag mehr gestellt. Außerdem hat die Yunus-Emre-Moschee im Jahr 2012 für das Projekt „Eltern stärken-was Kinder wirklich brauchen“ eine Zuwendung in Höhe von 3.700,00 € erhalten. Die Bilal-Moschee hat keinerlei Zuwendungen erhalten. Welche Zuschüsse das Land NRW bewilligt hat, ist hier nicht bekannt. Frage 4: Welchem Anforderungsprofil müssen Berater in der Beratungsstelle „Wegweiser“ genügen? Bitte skizzieren Sie das entsprechende Anforderungsprofil eines Beraters und nennen Sie alle wesentlichen Auswahlkriterien und erforderlichen Qualifikationen eines Bewerbers zur Besetzung dieser Stelle. Stellungnahme der Verwaltung: Die Bewerberinnen und Bewerber müssen folgendes Anforderungsprofil erfüllen:  ein als Bachelor oder an einer Fachhochschule mit Diplom abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit mit staatlicher Anerkennung oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium in der Fachrichtung Sozialwissenschaften oder Islamwissenschaften oder ein vergleichbarer Studiengang  Erfahrung auf dem Gebiet der sozialpädagogischen Beratung und Betreuung und der Präventionsarbeit  nachgewiesene interkulturelle Kompetenz im Umgang mit anderen Kulturen/Traditionen/Religionen  wünschenswert sind fundierte Kenntnisse des Islams sowie gute Sprachkenntnisse in Arabisch/Türkisch und ggf. Französisch  Vorteilhaft sind Kenntnisse in der systemischen Familientherapie und Beratung  Zu Ihren Kernmerkmalen zählen Eigenverantwortung, Flexibilität, Teamfähigkeit und Kommunikationsfähigkeit  Sie sind belastbar und zeigen Bereitschaft zur Reflexion und Supervision“ (Auszug aus der Stellenausschreibung) Frage 5: An welchen strategischen und operativen Maßstäben orientiert sich ein Beratungsgespräch an der Beratungsstelle „Wegweiser“? Bitte erläutern Sie die den Beratungsgesprächen zugrundlegenden Regeln, Prinzipien und Leitlinien. Stellungnahme der Verwaltung: Die Beratungsgespräche orientieren sich an den Zielen des Präventions-Programms „Wegweiser – gemeinsam gegen den gewaltbereiten Salafismus“. Die Beratungsgespräche erfolgen entsprechend dieser Zielsetzungen: „Wegweiser   ist ein umfassendes, innovatives Präventionsprogramm gegen gewaltbereiten Salafismus, soll bereits den Einstieg in den gewaltbereiten Salafismus verhindern und zielt daher schwerpunktmäßig auf junge Menschen, die dabei sind, sich zu radikalisieren. Mit seinem Beratungs- und Betreuungsangebot für Betroffene und das soziale Umfeld setzt das Programm früh an und verfolgt bei der Lösungssuche einen ganzheitlichen Ansatz,  Das Konzept: Ratsuchende erhalten Beratung und Betreuung in Anlaufstellen vor Ort. Persönliche „Wegweiser“ (Berater) bieten mit Unterstützung lokaler Netzwerkpartner konkrete und individuelle Hilfe.  Dabei respektiert Wegweiser religiöse Überzeugungen, aber keine Gewalt zur Durchsetzung extremistischer Ziele.“ http://www.mik.nrw.de/verfassungsschutz/islamismus/wegweiser.html Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage des Ratsherrn Servos, vom 07.06.2017: Teilnahme WiFi4EU / Free WiFi for Europeans Zu den einzelnen Fragen der o. g. Ratsanfrage wird seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen: Frage 1: Ist der Stadtverwaltung das Programm WiFi4EU bekannt und ist eine Teilnahme am Bewerbungsverfahren für das Projekt geplant? Der Stadtverwaltung ist das Programm WiFi4EU bekannt. Eine Bewerbung ist fachbereichs- und dezernatsübergreifend geplant. Die Fachbereiche Wirtschaft, Wissenschaft und Europa und Personal und Organisation (IUK) planen, sich in einem gemeinsamen Projektantrag für das Projekt zu bewerben. Frage 2: Welche Flächen oder Einrichtungen wären sinnvoll für eine Förderung bzw. welche Flächen und Einrichtungen sollen Teil der Bewerbung werden? Da die Idee des Programms WiFi4EU in der Verwaltung viel Zustimmung findet, sind nun kurzfristig angesetzte Gespräche geplant, um zu eruieren, welche Bereiche, Flächen oder Einrichtungen Teil der Bewerbung werden sollen. Sobald die Ideenfindung abgeschlossen ist, wird die Verwaltung darüber erneut berichten. Frage 3: Wie beurteilt die Stadtverwaltung eine mögliche Teilnahme am Projekt und inwiefern gäbe es Auswirkungen auf städtische Kooperationen z.B. mit NetAachen etc.? Die Auswirkungen auf die städtischen Kooperationen stehen in Abhängigkeit zu den Ergebnissen der unter Punkt zwei erwähnten Ideenfindung. Gerne werden die städtischen Kooperationen mit der NetAachen weitergeführt und auch neue Kooperationen mit anderen städtischen Töchtern eingegangen, soweit dies sinnvoll ist. Ebenfalls ist die Verwaltung offen, auch Kooperationen mit anderen städteregionsangehörigen Kommunen, bzw. in der Region liegenden Städten einzugehen.