Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
261542.pdf
Größe
184 kB
Erstellt
15.05.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Finanzsteuerung
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0369/WP17
öffentlich
15.05.2017
FB 45/201
Trägeranteilübernahme U3-Gruppen KiTa "Clara Fey"
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
04.07.2017
Kinder- und Jugendausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss
1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis
2. beschließt die Übernahme des Trägeranteils der Kindpauschalen für die U3-Gruppe der KiTa
Im Klostergarten 2 (Clara Fey) ab dem KiTa-Jahr 2017/ 2018 und damit die Gewährung eines
freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen in Höhe von 9 % des Budgets für die neuen
Betreuungsplätze (ca. 4.169,82 € / KiTa-Jahr zzgl. Indexierung).
3. beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der
Haushaltsberatungen 2018 ff. zusätzlich einzuplanen, da die erforderlichen Haushaltsmittel für
die Übernahme des Trägeranteils lediglich für das KiTa-Jahr 2017/ 2018 in ausreichender
Höhe zur Verfügung stehen.
4. beauftragt die Verwaltung einen entsprechenden Sondervertrag mit einer Laufzeit von fünf
Jahren mit dem Träger (Caritas Lebenswelten GmbH) abzuschließen.
Vorlage FB 45/0369/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.07.2017
Seite: 1/6
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Fortgeschriebener Ansatz
Ansatz 2018
Fortgeschriebener Ansatz
ff.
2017
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2018 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
4-060101-901-9; 53180000 1)
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Ansatz 2018
Fortgeschriebe-
ff.
2017
ner Ansatz
2018 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
37.862.2001)
37.862.200
126.091.500
126.102.000
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
-10.500
Deckung ist gegeben/ keine
keine ausreichende Deckung
ausreichende Deckung vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 45/0369/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.07.2017
Seite: 2/6
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Die Caritas Lebenswelten GmbH betreibt derzeit die fünfgruppige inklusive KiTa Im Klostergarten 2
(Clara Fey) mit drei KiBiz geförderten Gruppen und zwei heilpädagogischen Gruppen.
Zum KiTa-Jahr 2017/ 2018 wird eine bisherige ü3-Gruppe der Gruppenform III in eine U3-Gruppe nach
Gruppenform I umgewandelt, wodurch zunächst fünf neue U3-Plätze entstehen. Im Rahmen dieser
Umwandlung soll zukünftig noch ein weiterer U3-Platz geschaffen werden.
Aktuell liegt für diese neuen KiBiz geförderten U3-Plätze ein Antrag der Caritas Lebenswelten GmbH
auf Übernahme des Trägeranteils vor.
Ausgehend von dem gemeinsamen Ratsantrag der Fraktionen CDU und SPD vom 26.08.2015 „Neue
Möglichkeiten zum U3 Ausbau“ hat der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) einen
Kriterienkatalog hinsichtlich künftiger Übernahme von Trägeranteilen erarbeitet.
Die entsprechende Berichtsvorlage „Mögliche zukünftige Kriterien zu Anträgen auf
Trägeranteilübernahmen und einmalige Baukostenzuschüsse freier Träger“ (FB 45/0152/WP17)
wurde dem Kinder- und Jugendausschuss (KJA) in seiner Sitzung am 01.12.2015 zur Kenntnisnahme
vorgelegt und mit Änderungen beschlossen.
Für die Übernahme von Trägeranteilen bei Bestands-KiTas wurden seinerzeit die nachfolgenden
Kriterien erarbeitet:
a. Schaffung zusätzlicher U3-Plätze
Die Übernahme von Trägeranteilen ist an die Schaffung von zusätzlichen U3-Plätzen
gekoppelt.
b. Antrag und Versorgungsquote im Sozialraum
Der FB 45 übernimmt auf Antrag mindestens 50 % des Trägeranteils der neu geschaffenen
U3-Plätze in den Fällen, in denen die Einrichtung in einem Sozialraum liegt, in dem die
Versorgungsquote von 50 % im U3-Bereich noch nicht erreicht wurde.
c. Übernahme des Trägeranteils bei Schaffung zusätzlicher ü3-Plätze
Werden im unmittelbaren Zusammenhang zur Schaffung neuer U3-Plätze auch ü3-Plätze
geschaffen, ist eine Übernahme des Trägeranteils für in diesem Rahmen geschaffene ü3Plätze grundsätzlich möglich, sofern dies mit Blick auf die Gruppenstruktur notwendig ist, da
ohne die Schaffung dieser ü3-Plätze Kinder die KiTa mit drei Jahren verlassen müssten, wenn
keine ausreichende Anzahl an ü3-Plätzen angeboten werden kann.
Vorlage FB 45/0369/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.07.2017
Seite: 3/6
d. Rahmenbedingungen für Trägeranteilübernahme
Die Gewährung der Übernahme von Trägeranteilen soll grundsätzlich an Bedingungen für den
Träger geknüpft werden. Demnach werden Trägeranteile nur dann durch den FB 45
übernommen, wenn der Träger
-
mit allen Einrichtungen am KiTa-Portal teilnimmt,
-
bis zu zwei Kinder pro Gruppe (max. Überbelegung gemäß KiBiz) nach
festgestelltem Bedarf durch den FB 45 zusätzlich aufnimmt und
-
Flüchtlingskinder nach festgestelltem Bedarf durch den FB 45 aufnimmt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wurde seinerzeit ausgeführt, dass es keine finanziellen
Auswirkungen gibt, da es sich um eine Berichtsvorlage handelt und mögliche Beschlussfassungen im
Rahmen der politischen Haushaltsberatungen abzuwarten sind.
Vor diesem Hintergrund sollten seinerzeit für die Haushaltsberatungen Berechnungsmodelle auf
Grundlage der zuvor dargelegten Kriterien erstellt werden. Im Ergebnis wurden allerdings keine
Haushaltsmittel bereitgestellt.
Zusammenfassend liegt derzeit kein genereller Beschluss hinsichtlich der Übernahme von
Trägeranteilen und einmaligen Baukostenzuschüssen freier Träger vor, sodass der v.g. Antrag der
Caritas Lebenswelten GmbH der Beschlussfassung des KJA bedarf.
2. Antrag der Caritas Lebenswelten GmbH
Mit Schreiben vom 22.03.2017 hat die Caritas Lebenswelten GmbH die Übernahme des Trägeranteils
in Höhe von 9 % des Einrichtungsbudgets für sechs neue U3-Plätze zum KiTa-Jahr 2017/ 2018 durch
die Stadt Aachen beantragt.
Bedingt durch den Umwandlungsprozess der bisherigen ü3-Gruppe der Gruppenform III in eine U3Gruppe nach Gruppenform I gelingt im KiTa-Jahr 2017/ 2018 zunächst die Schaffung fünf zusätzlicher
U3-Plätze. Grundsätzlich soll in der KiTa Im Klostergarten 2 zukünftig allerdings noch ein weiterer U3Platz geschaffen werden, für den sodann ebenfalls der Trägeranteil übernommen werden müsste.
Die veränderte Platzstruktur war bereits Bestandteil der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2017/ 2018.
Eine Antragstellung zur Übernahme des Trägeranteils wurde seinerzeit bei Meldung der veränderten
Gruppenstruktur nicht kommuniziert.
Der Trägeranteil für die neue U3-Gruppe in Höhe von 9 % des Einrichtungsbudgets beträgt ab dem
KiTa-Jahr 2017/ 2018 maximal 4.169,82 € pro Kindergartenjahr (Indexierung um 3 % im KiTa-Jahr
2018/ 2019).
In dem v.g. Schreiben wurde versichert, dass das Bistum Aachen für die KiTa Im Klostergarten 2 (Clara
Fey) grundsätzlich keine Trägeranteile übernimmt.
Vorlage FB 45/0369/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.07.2017
Seite: 4/6
3. Kriterien
Für eine Übernahme des Trägeranteils der fünf neuen KiBiz geförderten U3-Plätze müssten zunächst
die im Rahmen der v.g. Vorlage erarbeiteten Kriterien erfüllt sein.
a. Schaffung zusätzlicher U3-Plätze
Durch die Umwandlung einer bisherigen ü3-Gruppe der Gruppenform III in eine U3-Gruppe
nach Gruppenform I zum KiTa-Jahr 2017/ 2018 entstehen zunächst fünf neue U3-Plätze.
b. Antrag und Versorgungsquote im Sozialraum
Die Caritas Lebenswelten GmbH hat mit Schreiben vom 22.03.2017 die Übernahme des
Trägeranteils in Höhe von 9 % des Einrichtungsbudgets für die fünf neuen U3-Plätze zum KiTaJahr 2017/ 2018 durch die Stadt Aachen beantragt.
Die KiTa Im Klostergarten 2 liegt im Sozialraum 5 (Burtscheid/ Beverau).
Für das KiTa-Jahr 2016/ 2017 verzeichnet dieser Sozialraum eine Versorgungsquote von
105,92 % für Kinder über drei Jahren und von 43,46 % für Kinder unter drei Jahren.
Während die Versorgungsquote im ü3-Bereich einen sehr guten Wert ausweist, wird vor dem
Hintergrund einer Zielversorgungsquote von 50 % im U3-Bereich die Notwendigkeit zur
Schaffung weiterer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren gesehen.
Über die Umwandlung einer bisherigen ü3-Gruppe der Gruppenform III in eine U3-Gruppe
nach Gruppenform I wird auf den Bedarf an Betreuungsplätzen im U3-Bereich reagiert und
gleichzeitig der Überkapazität von ü3-Plätzen entgegengewirkt.
Vor diesem Hintergrund ist die veränderte Platzstruktur bereits Bestandteil der
Kindertagesstättenbedarfsplanungen 2017/ 2018.
Für das KiTa-Jahr 2017/ 2018 verzeichnet der Sozialraum 5 eine Versorgungsquote von
98,93 % für Kinder über drei Jahren und von 41,28 % für Kinder unter drei Jahren.
c. Übernahme des Trägeranteils bei Schaffung zusätzlicher ü3-Plätze
Durch die Umwandlung einer bisherigen ü3-Gruppe der Gruppenform III in eine U3-Gruppe
nach Gruppenform I werden keine neuen ü3-Plätze geschaffen.
d. Rahmenbedingungen für Trägeranteilübernahme
Die Gewährung der Übernahme von Trägeranteilen soll grundsätzlich an verschiedene
Bedingungen für den Träger geknüpft werden, die Bestandteil des abzuschließenden
Sondervertrags mit der Caritas Lebenswelten GmbH wäre.
Vorlage FB 45/0369/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.07.2017
Seite: 5/6
Ergebnis:
Unter Berücksichtigung der Versorgungsquoten für Kinder unter drei Jahren im Sozialraum 5
(Burtscheid/ Beverau) wären aufgrund des vorliegenden Antrags der Caritas Lebenswelten GmbH
mindestens 50 % des Trägeranteils der fünf neuen U3-Plätze ab dem KiTa-Jahr 2017/ 2018 durch die
Stadt Aachen zu übernehmen.
Hierbei würde es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Aachen handeln.
4. Finanzierung
Für die Haushaltsberatungen sollten seinerzeit Berechnungsmodelle auf Grundlage der zuvor
dargelegten Kriterien erstellt werden. Wie zuvor dargelegt wurden im Ergebnis allerdings keine
Haushaltsmittel bereitgestellt.
Für die Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 9 % des Budgets für die neue U3-Gruppe (maximal
ca. 4.169,82 €/ KiTa-Jahr zzgl. Indexierung) stehen für das KiTa-Jahr 2017/ 2018 Mittel in
ausreichender Höhe bei 4-060101-901-9; 53180000 zur Verfügung.
Für die nachfolgenden KiTa-Jahre stehen keine ausreichenden Mittel zur Verfügung, sodass keine
Deckung für die komplette mittelfristige Finanzplanung angeboten werden kann. Daher sind die
erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018 ff. zusätzlich einzuplanen.
5. Vorschlag der Verwaltung
Auf Grundlage der vorgenannten Erläuterungen schlägt die Verwaltung die Übernahme des
Trägeranteils der Kindpauschalen für die neue U3-Gruppe der KiTa Im Klostergarten 2 (Clara Fey) ab
dem KiTa-Jahr 2017/ 2018 und damit die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen
in Höhe von 9 % des Budgets für die neuen Betreuungsplätze (ca. 4.169,82 € / KiTa-Jahr zzgl.
Indexierung) vor.
Da lediglich für das KiTa-Jahr 2017/ 2018 ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, sind im Rahmen
der Haushaltsberatungen 2018 ff. für die nachfolgenden KiTa-Jahre entsprechende Mittel
einzuplanen.
Im Zusammenhang mit der Übernahme des Trägeranteils der Kindpauschalen ist ein entsprechender
Sondervertrag mit einer Laufzeit von fünf Jahren mit dem Träger (Caritas Lebenswelten GmbH)
abzuschließen.
Anlage/n:
- Antrag der Caritas Lebenswelten GmbH mit Datum vom 22.03.2017
Vorlage FB 45/0369/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.07.2017
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