Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
261434.pdf
Größe
4,3 MB
Erstellt
12.06.17, 12:00
Aktualisiert
30.08.17, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0728/WP17
öffentlich
12.06.2017
Dez. III / FB 61/300
Bürgerantrag des ADFC: "Verkehrsentwicklung für mehr
Lebensqualität in Aachen"
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
06.09.2017
14.09.2017
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Mobilitätsausschuss
Kenntnisnahme
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen Mitte nimmt die Ausführungen des ADFC und der Verwaltung zur
Kenntnis und empfiehlt dem MoA die Verwaltung zu beauftragen, für das westliche Teilstück des
Grabenringes einen Vorschlag zur Planung als Radverteilerring einzubringen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen des ADFC und der Verwaltung zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung, für das westliche Teilstück des Grabenringes einen Vorschlag zur Planung
als Radverteilerring einzubringen. In dem Zusammenhang sollen die Vorschläge zur Führung des
Radverkehrs des ADFC im Einzelnen abgewogen werden.
Vorlage FB 61/0728/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.07.2017
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Anlass:
Die Situation der Luftqualität ist in Aachen nach wie vor kritisch. Vor diesem Hintergrund hat der
ADFC im März 2017 einen Bürgerantrag unter dem Titel „Verkehrsentwicklung für mehr
Lebensqualität in Aachen“ eingebracht. Dieser wurde am 09.05.2017 im Bürgerforum beraten und
einstimmig an die Bezirksvertretung Aachen Mitte und an den Mobilitätsschuss verwiesen.
Der Mobilitätsauschuss hat am 27.04.2017 die Verwaltung einstimmig beauftragt, den Entwurf für ein
Rad-Vorrang-Netz weiterzuentwickeln, damit das Netz politisch beschlossen werden kann. Dabei ist
eine Führung der Rad-Vorrang-Route auf dem Grabenring einhelliger politischer Wunsch, um
mögliche Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern innerhalb des Grabenringes zu minimieren.
Erläuterung:
Die Markierung von im Wesentlichen Schutzstreifen auf dem Grabenring in den Jahren 2009 und
2010 war der Beginn des Lückenschlusses von „Radverkehrsanlagen an Hauptverkehrsstraßen“ in
der Innenstadt aus dem Maßnahmenplan Radverkehr. Damit verbunden waren in Aachen bis dahin
wenig verbreitete aufgeweitete Aufstellstreifen, Sicherheitstrennstreifen zum ruhenden Verkehr und
Furten für indirektes Linksabbiegen.
Aus vielen Rückmeldungen ist bekannt, dass insbesondere potenzielle Radfahrer sich auf dem
Grabenring in der Kombination von einer zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h, Busverkehr,
Fahrbahnrandparken, Schutzstreifen und Autoverkehr unsicher fühlen. Im Alexianergraben ist dabei
heute die Fahrbahn mit 7,70 m am schmalsten: Fahrbahn 4,5 m und beidseitig Schutzstreifen mit 1,25
m Breite zzgl. 35 cm Sicherheitstrennstreifen zum Parken.
Der ADFC hat folgende Punkte beantragt:
1. Die Erstellung eines Erschließungskonzeptes für den Kfz-Verkehr zur Verringerung des
Durchgangsverkehrs auf dem Grabenring,
2. die Erstellung eines Konzepts zur Verringerung des Parksuchverkehrs und der Verlagerung
des Parkens vom öffentlichen Straßenraum auf P+R-Plätze und Parkplätze in Parkhäusern,
3. die Einführung von Tempo 30 auf dem Grabenring, der Wüllnerstraße, Malteserstraße,
Friesenstraße, Marienbongard, Pontdriesch und Pontstraße zwischen Kreuzherrenstraße und
Ponttor sowie auf der Sandkaulstraße und
4. die Erstellung eines Konzepts für ein Fahrradstraßennetz in der Innenstadt.
auf Basis eines beigefügten Konzeptvorschlages.
Die Verwaltung hat sich für die Umsetzung der Rad-Vorrang-Route Aachen 1 am Wettbewerb
„Klimaschutz im Radverkehr“ beteiligt. Die Förderung des Projektes soll nach aktuellem Stand am
01.08.2017 starten und hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Die Förderung von Mitteln für ein
Gutachten inkl. Workshops zum Grabenring wurde vom Fördergeber als nicht förderfähig bewertet.
Für die Befassung mit dem Grabenring als Kernstück des Rad-Vorrang-Netzes bzw. für eine
Vorlage FB 61/0728/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.07.2017
Seite: 2/3
Überplanung der verkehrlichen Funktion des Grabenringes und der Erschließung innerhalb des
Alleenrings bzw. innerhalb des Grabenringes muss daher aus anderen Mitteln bestritten werden.
Die im ADFC-Antrag angesprochene Harmonisierung von Parkgebühren im Straßenraum und in
Parkhäusern ist Bestandteil der Maßnahme MP2 zur Verringerung des Parksuchverkehrs im
Luftreinhalteplan 2015 der Stadt Aachen. Die Verwaltung hat dazu dem Mobilitätsausschuss im
Januar 2016 eine ausführliche Vorlage vorgelegt.
Die Möglichkeiten zur Ausweisung und Gestaltung von Fahrradstraßen werden derzeit von der
Verwaltung geprüft. Im Mai 2017 fand hierzu ein Fachworkshop statt. Ziel ist es, ein möglichst
durchgängiges Netz von Fahrradstraßen zur erreichen, auf denen die Bündelung und Bevorrechtigung
des Radverkehrs im Sinne des Rad-Vorrang-Netzes erfolgen kann. Fahrradstraßen müssen aber nicht
auf das Rad-Vorrang-Netz beschränkt bleiben, sondern könnten auch auf weiteren für den
Radverkehr bedeutsamen Straßen/Strecken zum Einsatz kommen.
Die Verwaltung empfiehlt, bei der weiteren Planung des Radverteilerringes mit dem westlichen
Teilstück des Grabenringes zwischen Templergraben und Friedrich-Wilhelm-Platz zu beginnen, der
Teil der Rad-Vorrang-Route Aachen 1 ist.
Anlage/n:
Antrag des ADFC „Verkehrsentwicklung für mehr Lebensqualität in Aachen“
Vorlage FB 61/0728/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.07.2017
Seite: 3/3
ADFC Aachen e.V.
An der Schanz 1
52064 Aachen
Telefon: 0241 / 88 914 63
E-Mail: info@adfc-ac.de
URL: www.adfc-ac.de
Aachen
ADFC Aachen e.V., An der Schanz 1, 52064 Aachen
Bürgerforum des Rates der Stadt Aachen
Klärungsstelle
Verwaltungsgebäude Katschhof
Johannes-Paul-II.-Straße 1
52062 Aachen
Aachen, 8. März 2017
Antrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW
Verkehrsentwicklung für mehr Lebensqualität in Aachen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Luftreinhaltung ist eine seit vielen Jahren andauernde Herausforderung für Politik und Verwaltung in Aachen. Trotz umfangreicher Pläne zur Luftreinhaltung
werden die für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid seit 2010 verbindlichen Grenzwerte weiterhin stark überschritten. Im Luftreinhalteplan 2015 ist eine Steigerung
des Modal-Split-Anteils des Fahrrads bis zum Jahr 2020 auf 20 % vorgesehen. Um
die im Luftreinhalteplan vorgegebenen Ziele zu erreichen, ist eine entschlossene
und umfassende Förderung des Radverkehrs notwendig.
Die Stadt Aachen beteiligt sich an der Planung eines Radschnellwegs zwischen Aachen und Herzogenrath und hat beim Bundeswettbewerb Klimaschutz im Radver”
kehr“ einen Projektantrag zur Förderung einer Radvorrangroute zwischen Eilendorf und dem Campus Melaten eingereicht. Zusätzlich haben Aachener Bürgerinnen
und Bürger weitere Projekte zur Förderung des Radverkehrs erarbeitet und in den
politischen Gremien vorgestellt. Der VCD-Kreisverband Aachen-Düren hat sich
im September 2016 mit einer Anregung zur Einrichtung eines Radvorrangroutennetzes an das Bürgerforum im Rat der Stadt Aachen gewandt. Außerdem hat die
Projektwerkstatt Fahrradfreundliches Brand“ im November 2016 einen Antrag
”
zur Realisierung einer Radvorrangroute Aachen-Brand – Innenstadt eingereicht
und im Februar 2017 in der Bezirksvertretung Brand vorgestellt.
Da durch die vorgestellten Projekte die Radverkehrsanbindung einzelner Stadtteile
und umliegender Städte an die Aachener Innenstadt erheblich verbessert werden
kann, ist mit einer steigenden Nachfrage nach einem durchgängigen und sicheren
Radverkehrsnetz für die Aachener Innenstadt zu rechnen. Leider zeigt sich immer
wieder, dass Radfahrende mit der vorhandenen Infrastruktur unzufrieden sind und
sich beim Rad fahren im Stadtverkehr nicht sicher fühlen. In Anbetracht der derzeit
diskutierten Radvorrangrouten und des Radschnellwegs Aachen – Herzogenrath
ist davon auszugehen, dass der Grabenring für den Radverkehr in Zukunft als
Verteilerkreis eine zentrale Rolle spielen wird.
Der ADFC Aachen hat ein Konzept erstellt, das diesem Schreiben beiliegt. Das
Konzept soll die bisher in den politischen Gremien diskutierten Konzepte ergänzen
und zur Förderung einer sicheren, nicht-motorisierten Mobilität in der Aachener
Innenstadt beitragen.
Wir beantragen auf Basis des vorgelegten Konzepts
1. die Erstellung eines Erschließungskonzepts für den Kfz-Verkehr zur Verringerung des Kfz-Durchgangsverkehrs auf dem Grabenring,
2. die Erstellung eines Konzepts zur Verringerung des Parksuchverkehrs und
zur Verlagerung des Parkens vom öffentlichen Straßenraum auf P+R-Plätze
und Parkplätze in Parkhäusern,
3. die Einführung von Tempo 30 auf dem Grabenring, der Wüllnerstraße, Malteserstraße, Friesenstraße, Marienbongard, Pontdriesch und Pontstraße zwischen Kreuzherrenstraße und Ponttor sowie auf der Sandkaulstraße und
4. die Erstellung eines Konzepts für ein Fahrradstraßennetz in der Innenstadt.
Der ADFC bietet an, sich engagiert in die Bearbeitung und Umsetzung der Konzepte einzubringen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen van Bergerem
ADFC Aachen
Seite 2
Verkehrsentwicklung für mehr
Lebensqualität in Aachen
Ein Beitrag zum Luftreinhalteplan der Stadt Aachen
vorgelegt vom
Aachen
ADFC Aachen e.V.
An der Schanz 1
52064 Aachen
info@adfc-ac.de
www.adfc-ac.de
Aachen, März 2017
Zusammenfassung
Der vorliegende Beitrag ergänzt die derzeit in Aachen diskutierten Radvorrangrouten und den Radschnellweg Aachen – Herzogenrath um Verkehrskonzepte für
die Aachener Innenstadt. Wir möchten die Stadt in ihrer Funktion als Lebensund Bewegungsraum stärken und streben eine attraktive und sichere Fuß- und
Radverkehrsinfrastruktur an. Dazu stellen wir Konzepte für einen Rückgang des
motorisierten Individualverkehrs und eine Absenkung der Höchstgeschwindigkeit
in der Innenstadt vor und erarbeiten Routen für ein durchgängiges und sicheres
Radverkehrsnetz.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Verkehrskonzepte
2.1 Erschließungskonzept
2.2 Tempo 30 . . . . . .
2.3 Parken . . . . . . . .
2.4 Radverkehrsnetz . .
7
Kfz-Verkehr
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3 Sofortmaßnahmen
3.1 Netzdurchtrennung Templergraben .
3.2 Netzdurchtrennung Kurhausstraße . .
3.3 Netzdurchtrennung Kapuzinergraben
3.4 Tempo 30 . . . . . . . . . . . . . . .
3.5 Parken . . . . . . . . . . . . . . . . .
3.6 Zusätzliche Fahrradstraßen . . . . . .
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4 Mittel- und langfristige Maßnahmen
4.1 Fahrradstraße Driescher Gässchen und Templergraben .
4.2 Fahrradstraße Annuntiatenbach . . . . . . . . . . . . .
4.3 Parken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.4 Nach Schließung des Parkhaus Büchel . . . . . . . . . .
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5
1 Einleitung
Ein attraktiver Fuß- und Radverkehr bildet zusammen mit einem leistungsfähigen
ÖPNV das Rückgrat städtischer Mobilität. Sichere Radwege zur Schule fördern
die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen und ein sicheres und komfortables
Radverkehrsnetz unterstützt den Erhalt von Mobilität und Lebensqualität im fortgeschrittenen Alter. Ein Rückgang des motorisierten Individualverkehrs verringert
die Luft- und Lärmbelastung für Bürgerinnen und Bürger und steigert die Aufenthaltsqualität in der Stadt. Damit führt eine Förderung von nicht-motorisiertem
Verkehr zu einer lebendigeren und lebenswerteren Stadt.
Die Luftreinhaltung ist eine seit vielen Jahren andauernde Herausforderung für Politik und Verwaltung in Aachen. Trotz umfangreicher Pläne zur Luftreinhaltung
werden die für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid seit 2010 verbindlichen Grenzwerte weiterhin stark überschritten. Im Luftreinhalteplan 2015 ist eine Steigerung
des Modal-Split-Anteils des Fahrrads bis zum Jahr 2020 auf 20 % vorgesehen.1
Verglichen mit dem Modal-Split-Anteil von 11 %, der in der Mobilitätserhebung
Aachen 2011 ermittelt wurde,2 bedeutet dies fast eine Verdoppelung des Radverkehrsanteils innerhalb von 9 Jahren. Um die im Luftreinhalteplan vorgegebenen
Ziele zu erreichen, ist eine entschlossene und umfassende Förderung des Radverkehrs notwendig.
Die Stadt Aachen beteiligt sich daher an der Planung eines Radschnellwegs zwischen Aachen und Herzogenrath und hat beim Bundeswettbewerb Klimaschutz im
”
Radverkehr“ einen Projektantrag zur Förderung einer Radvorrangroute zwischen
Eilendorf und dem Campus Melaten eingereicht. Neben den Maßnahmen, die von
der Stadtverwaltung entwickelt wurden, sind weitere Projekte zur Förderung des
Radverkehrs von Aachener Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet und in den politischen Gremien vorgestellt worden. Der VCD-Kreisverband Aachen-Düren hat sich
im September 2016 mit einer Anregung zur Einrichtung eines Radvorrangroutennetzes an das Bürgerforum im Rat der Stadt Aachen gewandt. Außerdem hat die
Projektwerkstatt Fahrradfreundliches Brand“ im November 2016 einen Antrag
”
zur Realisierung einer Radvorrangroute Aachen-Brand – Innenstadt eingereicht
1
2
Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Aachen, 1. Fortschreibung, Seite 91
Mobilitätserhebung Aachen 2011, Folie 89
7
und im Februar 2017 in der Bezirksvertretung Brand vorgestellt.
Da durch die vorgestellten Projekte die Radverkehrsanbindung einzelner Stadtteile
und umliegender Städte an die Aachener Innenstadt erheblich verbessert werden
kann, ist mit einer steigenden Nachfrage nach einem durchgängigen und sicheren Radverkehrsnetz für die Aachener Innenstadt zu rechnen. Leider zeigt sich
immer wieder, dass Radfahrende mit der vorhandenen Infrastruktur unzufrieden
sind. So war in der Mobilitätserhebung Aachen 2011 weniger als ein Drittel der
befragten Menschen in Aachen-Mitte der Meinung, in ihrer Stadt könne man gut
Rad fahren.3 Fast die Hälfte der befragten Menschen fühlt sich beim Rad fahren
im Stadtverkehr nicht sicher.4 In persönlichen Gesprächen, zahlreichen Zuschriften per E-Mail und eigenen Erfahrungen von Mitgliedern auf der Straße wurde
dem ADFC Aachen dieser Eindruck in den letzten Jahren weiter bestätigt. Es
sind daher zusätzliche Maßnahmen notwendig, um ein Radverkehrsnetz zu schaffen, auf dem sich Menschen sicher fühlen und das von ihnen gerne genutzt wird.
Der hier vorliegende Beitrag zum Luftreinhalteplan soll die bisher in den politischen Gremien diskutierten Konzepte ergänzen und zur Förderung einer sicheren,
nicht-motorisierten Mobilität in der Aachener Innenstadt beitragen.
3
4
8
Mobilitätserhebung Aachen 2011, Folie 41
Mobilitätserhebung Aachen 2011, Folie 45
2 Verkehrskonzepte
Die in diesem Kapitel vorgestellten Verkehrskonzepte sollen den nicht-motorisierten
Verkehr in der Aachener Innenstadt fördern und die Lebensqualität in der Stadt
Aachen verbessern. Neben einer Anpassung der Verkehrsinfrastruktur ist dazu
auch eine Entlastung der Stadt als Lebens- und Bewegungsraum vom motorisierten
Individualverkehr notwendig. In Anbetracht der derzeit diskutierten Radvorrangrouten und des Radschnellwegs Aachen – Herzogenrath ist davon auszugehen, dass
der Grabenring für den Radverkehr in Zukunft als Verteilerkreis eine zentrale Rolle
spielen wird.
Wir möchten daher den Kfz-Durchgangsverkehr auf dem Grabenring verringern,
aber die Erreichbarkeit der Innenstadt mit allen Verkehrsmitteln erhalten. Des
Weiteren soll der Parksuchverkehr durch eine Harmonisierung der Parkgebühren
und einer stärkeren Bewerbung von P+R-Plätzen und Parkhäusern minimiert werden. Über eine jährliche Reduzierung der Parkplätze im öffentlichen Straßenraum
soll die Stadt in ihrer Rolle als Lebens- und Bewegungsraum mit breiten Rad- und
Fußverkehrsanlagen, zusätzlichen Fahrradbügeln, Grünflächen, Bäumen und Ladezonen gestärkt werden. Der motorisierte Individualverkehr soll dadurch weiter
verringert werden.
Mit der Einführung von Tempo 30 auf dem Grabenring möchten wir die objektive
und subjektive Sicherheit insbesondere für den Fuß- und Radverkehr verbessern
und die Lärmbelastung verringern.
Um das Radverkehrsnetz auszubauen und dessen Attraktivität zu steigern, schlagen wir die Umwandlung weiterer Straßen in Fahrradstraßen vor und fordern sichere Radverkehrsanlagen auf dem Grabenring. Radverkehrsanlagen sind so anzulegen, dass auch Menschen im fortgeschrittenen Alter sowie Kinder diese gerne
benutzen, sich dabei sicher fühlen und objektiv sicher sind. Insbesondere um sichere Schulwege für Kinder und Jugendliche zu schaffen ist die Verbesserung weiterer
Routen notwendig.
9
P
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P
P
P
P
P
P
P
P
P
Abbildung 2.1: Erschließungskonzept über Schleifenerschließung (cyan, gelb,
magenta, rot) und Netzdurchtrennungen (grün)
10
2.1 Erschließungskonzept Kfz-Verkehr
Um den Kfz-Durchgangsverkehr auf dem Grabenring zu vermindern, wird die Aachener Innenstadt über eine Schleifenerschließung mit Netzdurchtrennungen angebunden. Dazu wird der Grabenring für den motorisierten Individualverkehr neben der Unterbrechung am Elisenbrunnen an drei zusätzlichen Stellen unterbrochen: an der Kurhaus- und Komphausbadstraße, am Kapuzinergraben und am
Templergraben. Der Grabenring kann weiterhin für Zielverkehre genutzt werden
und ermöglicht damit eine unveränderte Erreichbarkeit der Innenstadt mit allen
Verkehrsmitteln.
Die Kurhausstraße und die Komphausbadstraße werden für den motorisierten Verkehr, mit Ausnahme von Linien- und Taxiverkehr, gesperrt. Gleiches gilt für die
Couvenstraße hinter der Parkhausein- und -ausfahrt bis zur Komphausbadstraße.
An der Kreuzung Peterstraße – Kurhausstraße – Blondelstraße wird durch Abbiegegebote die Weiterfahrt über die Kurhausstraße, mit Ausnahmen für Linien-,
Taxi- und Radverkehr, verhindert. Das Parkhaus Couvenstraße bleibt über die
Straße Peterskirchhof erreichbar. Die Einbahnstraßenregelung auf der Couvenstraße wird dazu aufgehoben. (siehe Abb. 2.2)
Abbildung 2.2: Netzdurchtrennung Kurhausstraße und Komphausbadstraße
Auch der Kapuzinergraben wird zwischen Theaterstraße und Franzstraße für den
motorisierten Verkehr, mit Ausnahme von Linien-, Taxi- und Lieferverkehr, gesperrt. (siehe Abb. 2.3)
11
Abbildung 2.3: Netzdurchtrennung Kapuzinergraben
Der Templergraben wird zwischen Wüllnerstraße und Beginenstraße als Fahrradstraße mit einer Freigabe für Linien- und Anliegerverkehr ausgeschildert. Der Annuntiatenbach wird zwischen Judengasse und Eilfschornsteinstraße in eine Fahrradstraße mit einer Freigabe für den Linienverkehr umgewandelt. Die Fahrbahn wird
verengt und die Durchfahrt für Kfz durch einen versenkbaren Poller verhindert.
(siehe Abb. 2.4)
Abbildung 2.4: Netzdurchtrennung Templergraben und Annuntiatenbach
12
Durch die starke Verringerung von rechts abbiegenden und geradeaus fahrenden
Kraftfahrzeugen auf der Wüllnerstraße an der Kreuzung zum Templergraben und
zur Eilfschornsteinstraße kann eine allgemeine Fahrspur auf der Wüllnerstraße entfallen und, wie im Luftreinhalteplan für das Busnetzkonzept 2015+1 vorgesehen,
in eine Bustrasse umgewandelt werden.
Es ist auf eine wirksame Durchsetzung der Durchfahrtverbote zu achten. Langfristig sollte der Straßenraum auf der Kurhaus- und Komphausbadstraße sowie
am Kapuzinergraben neu aufgeteilt werden. Auf Grund des zu erwartenden starken Rückgangs des Kfz-Verkehrs ist ausreichend Platz für breitere Fußwege und
sichere Radverkehrsanlagen vorhanden. Dabei sollten Fuß-, Rad- und Busverkehr
möglichst konfliktarm geführt werden. Durch zusätzliche Grünflächen kann die
Aufenthaltsqualität und das Stadtklima verbessert werden.
2.2 Tempo 30
Das Umweltbundesamt kommt in der im Januar 2017 veröffentlichten Broschüre
Wirkungen von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen“2 zu dem Schluss, dass die
”
Einführung von Tempo 30 zu einer deutlichen Lärmreduktion führen kann.
Den straßenverkehrsbehördlichen Tempo-30-Anordnungen liegen in der
”
Regel Immissionsberechnungen nach RLS-90 zugrunde. Je nach Rahmenbedingungen ergeben diese Berechnungen für Tempo 30 und Tempo
50 Differenzen des Mittelungspegels von ca. 2 bis 3 dB(A). Dies liegt
deutlich im wahrnehmbaren Bereich. Zum Vergleich: eine Pegelreduzierung um 3 dB(A) entspricht der Halbierung der Verkehrsmenge. Die –
allerdings nur noch selten – publizierte Meinung, dass Pegeldifferenzen
erst ab 3 dB(A) wahrnehmbar seien, ist bereits seit langem widerlegt.“
Die Einschätzung des Umweltbundesamts wird von einer im Januar 2015 in der
Schweiz veröffentlichten Studie gestützt, die durch Messungen in der Stadt Zürich
und im Kanton Aargau zu ähnlichen Ergebnissen kommt.3
Die Lärmwirkungsstudie NORAH ( Noise-Related Annoyance, Cognition, and He”
alth“) kommt zu dem Ergebnis, dass eine Zunahme des Straßenlärms das Risiko
von Herzinfarkten, Schlaganfällen, Herzinsuffizienzen und Depressionen erhöht.4
1
Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Aachen, 1. Fortschreibung, Seite 101, Maßnahme MB1
umweltbundesamt.de, Wirkungen von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen
3
Tiefbauamt des Kantons Zürich, Potential von Temporeduktionen innerorts als
Lärmschutzmassnahmen
4
www.laermstudie.de, NORAH Wissen Nr. 12
2
13
Abbildung 2.5: Anhaltewege bei Tempo 30 und Tempo 50
Die Einführung von Tempo 30 hat außerdem einen positiven Effekt auf die subjektive und objektive Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radverkehr. So schreibt
das Umweltbundesamt in der oben zitierten Broschüre:
In der Summe bedeutet dies, dass ein Fahrzeug bei Tempo 30 bereits
”
steht, während ein Fahrzeug mit Tempo 50 in der gleichen Situation
noch unverändert mit 50 km/h unterwegs ist. Die bei einem Zusammenstoß umzuwandelnde Energie ist bei Tempo 50 fast dreimal so hoch
wie bei Tempo 30.“ (siehe Abb. 2.5)
Hinzu kommt die Tatsache, dass Verkehrsteilnehmende bei niedrigeren
”
Geschwindigkeiten deutlich mehr Details des Verkehrsraums wahrnehmen und somit früher reagieren können.“
In der Broschüre werden auch die Ergebnisse einer Untersuchung der Unfallsituation an drei Hauptverkehrsstraßen in Schwerin vor und nach der Einführung von
Tempo 30 wiedergegeben. (siehe Abb. 2.6) Die Unfallsituation wurde jeweils 2
bzw. 2,5 Jahre vor und nach der Verkehrsanordnung untersucht und dabei war ein
starker Rückgang der Anzahl und Schwere der Unfälle feststellbar. Während die
mittlere Verkehrsmenge um 9 Prozent zurückging, halbierte sich die Anzahl der
Unfälle.
Befragungen von Anwohnerinnen und Anwohnern in Berlin zeigen, dass die Einführung von Tempo 30 mehrheitlich als eine positive Veränderung wahrgenommen
wird.5 Die Ergebnisse der Befragungen werden ebenfalls in der Broschüre wiedergegeben:
Die Mehrheit bewertet Tempo 30 positiv: 61 % aller Befragten sind der
”
5
Dr. Annette Rauterberg-Wulff, Beobachtungen zur langjährigen Entwicklung der Luftqualität
an Berliner Hauptverkehrsstraßen vor und nach Anordnung von Tempo 30
14
Abbildung 2.6: Unfallsituation vor und nach der Tempo-30-Anordnung an drei
Hauptverkehrsstraßen in Schwerin
Meinung, dass es ‘mit Tempo 30 leiser ist’. Nur ein knappes Fünftel der
Antwortenden ist der Meinung, dass es keinen Unterschied zwischen
Tempo 30 und Tempo 50 gibt. Die Zustimmung zu ‘(mehr) Tempo 30’
ist vor allem bei Personen hoch, die bereits an einem Straßenabschnitt
mit Tempo 30 wohnen und das Instrument aus praktischer Erfahrung
kennen. Auch 56 % der Autobesitzenden glauben, dass Tempo 30 zu
einem leiseren Verkehr führt. Die Bewertung der Maßnahme hängt außerdem von der persönlichen Lärmbelästigung ab: Tempo 30 wird vor
allem von Personen positiv beurteilt, die sich am Wohnort vom Straßenverkehrslärm gestört fühlen. Schließlich spielt bei der Bewertung
von Tempo 30 nicht nur der Lärm eine Rolle: 66 % aller Befragten
stimmen der These zu, dass Tempo 30 den Verkehr sicherer macht.
Ähnlich gute Werte erreicht die Aussage ‘Fußgänger kommen besser
über die Straße’.“
Um die Lärmbelastung zu verringern und die subjektive und objektive Sicherheit
für Fuß- und Radverkehr zu erhöhen, fordern wir die Einführung von Tempo 30
auf dem gesamten Grabenring. Auf Grund des starken Fußverkehrs im Pontviertel
soll auch auf der Wüllnerstraße, Malteserstraße, Friesenstraße, Marienbongard,
Pontdriesch und Pontstraße zwischen Kreuzherrenstraße und Ponttor Tempo 30
eingeführt werden. Außerdem fordern wir wegen der anliegenden Gesamtschule die
Einführung von Tempo 30 auf der Sandkaulstraße.
Durch die geringere Höchstgeschwindigkeit können an den zuvor genannten Straßen unter Umständen auch einige Lichtsignalanlagen entfallen bzw. durch eine
Querung des Fußverkehrs über Fußgängerüberwege ersetzt werden. Damit verringern sich die Reisezeiten insbesondere für den Linienverkehr.
15
2.3 Parken
Die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden
und Kreise in NRW (AGFS) schreibt in ihrer Broschüre zum Thema Autoparken:6
Zugeparkte Gehwege, stundenlange Parkplatzsuche, kein Durchkom”
men für Rettungsfahrzeuge: Es ist offensichtlich, dass in den meisten Städten der Bedarf an Pkw-Stellplätzen den vorhandenen Raum
übersteigt – und zwar unabhängig von der Stadtgröße. Parkende Autos
dominieren das Erscheinungsbild der Straßen und beeinträchtigen ihre Funktionsfähigkeit. Diese ‘Übernutzung’ öffentlicher Straßenräume
führt zu zahlreichen (Folge-)Problemen.
Eine Entspannung der Situation ist derzeit nicht absehbar, denn die
Zahl der Pkw steigt weiter. Der Nutzungskonflikt zwischen den erklärten Flächenansprüchen von Fuß- und Radverkehr sowie Kfz-Abstellplätzen wird sich folglich weiter verstärken. So waren Anfang 2012 bereits 42,9 Mio. Pkw in Deutschland registriert, davon 38,6 Mio. Privatfahrzeuge. Hintereinander abgestellt würden diese Pkw mehr als alle
Kreisstraßen in Deutschland in beiden Fahrtrichtungen zuparken. Tritt
bis 2030 der prognostizierte Anstieg auf 49,5 Mio. Fahrzeuge ein, ließe sich das gesamte klassifizierte Straßennetz Deutschlands, also rund
230.000 km, beparken.
Verlierer sind insbesondere Fußgänger und Radfahrer, die sich mit Restflächen im Straßenraum begnügen müssen. Wo ehemals Kinder auf
Freiflächen spielten und breite Gehwege zum Flanieren und zum Aufenthalt einluden, dominieren heute Pkw-Stellplätze das Stadtbild. Mit
jedem Quadratmeter gewonnenen Parkraums geht somit Lebensraum
verloren.“
Auch in Aachen führen die Platzkonflikte zu starken Einschränkungen für den
Fuß- und Radverkehr. Sehr oft bemängeln Radfahrende, dass sie sich auf schmalen Schutz- und Radfahrstreifen nicht wohlfühlen. Während an vielen Stellen kein
ausreichender Sicherheitsraum zu parkenden Fahrzeugen existiert, oder die Schutzund Radfahrstreifen durch falsch parkende Fahrzeuge nicht benutzbar sind, wird
der notwendige Sicherheitsabstand zu den Radfahrenden von überholenden Fahrzeugen in vielen Fällen missachtet. Die immer wieder auftretenden Gefährdungen
führen zu erheblichen Attraktivitätsverlusten für den Radverkehr.
Die Einschränkungen für den Fußverkehr ergeben sich unter anderem aus schmalen
6
agfs-nrw.de, Parken ohne Ende?
16
Fußwegen und einer Verringerung der benutzbaren Fläche durch parkende Fahrzeuge auf dem Fußweg. Insbesondere im fortgeschrittenen Alter steigt der Platzbedarf
beim Fußverkehr durch Rollatoren oder Rollstühle, aber auch für den Begegnungsverkehr mit Kinderwagen ist in einigen Fällen kein ausreichender Platz vorhanden.
Neben Platzkonflikten zwischen parkenden Fahrzeugen und dem nicht-motorisierten Individualverkehr ergibt sich der Handlungsbedarf beim Thema Autoparken
auch aus dem zusätzlichen Parksuchverkehr und dessen Einfluss auf die Luftqualität, Lärmbelastung und die Anzahl der Verkehrsunfälle. So schreibt die AGFS in
der Broschüre:
Die Suche nach (kostenlosen) Parkständen entwickelt sich in den In”
nenstädten immer mehr zu einem Verkehrsproblem. Der Parksuchverkehr erreicht an normalen Tagen einen Anteil von bis zu 40 % am
städtischen Gesamtverkehrsaufkommen. Daraus können beispielsweise
an Adventssamstagen bis zu 90 % werden. Vor allem vor dem Hintergrund, dass der wirklich notwendige Kfz-Verkehr in den Städten im
Schnitt einen Anteil von 4 bis 6 % hat, ist dies ist eine große zusätzliche
Belastung für Mensch und Umwelt. Der eigentlich gut bündelbare und
teilweise auch vermeidbare zusätzliche (Parksuch-)Verkehr bringt nicht
nur weitere Feinstaub- und Abgasbelastung, Lärmbelästigungen sowie
mehr Verkehrsunfälle mit sich. Er beeinträchtigt auch den generellen
Verkehrsfluss und potenziert so die genannten negativen Auswirkungen.“
Das Institute for Transportation and Development Policy (ITDP) hat in einer
2011 veröffentlichten Studie7 die Entwicklung neuer Parkkonzepte in mehreren europäischen Städten untersucht. Dabei wird vor allem der Einfluss des Parkkonzepts
auf den Anteil des motorisierten Individualverkehrs hervorgehoben:
Every car trip begins and ends in a parking space, so parking regulation
”
is one of the best ways to regulate car use. Vehicles cruising for parking
often make up a significant share of total traffic. Other reasons for
changing parking policies were driven by the desire to revitalize city
centers and repurpose scarce road space for bike lanes or bike parking.“
In der Studie werden unter anderem die Gebühren für Parkplätze im öffentlichen
Straßenraum und Richtlinien für die Anzahl der verfügbaren Parkplätze untersucht.
7
Institute for Transportation and Development Policy, Europe’s Parking U-Turn: From Accommodation to Regulation
17
Parkgebühren
Über eine Harmonisierung der Parkgebühren können finanzielle Anreize für die Benutzung von Parkhäusern statt Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum geschaffen werden. Dies ist bereits im Luftreinhalteplan vorgesehen.8 Es ist davon auszugehen, dass eine Harmonisierung der Parkgebühren zu einer größeren Verfügbarkeit
von Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum (z.B. für Anwohnerinnen und Anwohner sowie für den Lieferverkehr) führt. Außerdem kann der Parksuchverkehr
dadurch minimiert werden.
Zur Zeit werden innerhalb des Alleenrings für das Parken im öffentlichen Straßenraum folgende Gebühren erhoben:9
0,30 ¤
dann 0,20 ¤
dann 0,30 ¤
darüber hinaus 0,50 ¤
erste
je 10
je 10
je 15
20 Minuten,
Minuten bis 60 Minuten,
Minuten bis 90 Minuten,
Minuten.
Damit ist das Parken im öffentlichen Straßenraum derzeit kostengünstiger als das
Parken im Parkhaus. Montags bis samstags kostet das Parken tagsüber in allen
Parkhäusern der APAG innerhalb des Alleenrings einen Euro pro 30 Minuten.10
Bei einer Parkzeit von einer Stunde ist das Parken im Parkhaus fast doppelt so
teuer wie das Parken im öffentlichen Straßenraum. (Vgl. Tabelle 2.1)
Gebühren
Zeitraum
Parkhaus
0,5 Stunden
1 Stunde
1,5 Stunden
2 Stunden
1,00
2,00
3,00
4,00
¤
¤
¤
¤
öffentlicher Straßenraum
0,50
1,10
2,00
3,00
¤
¤
¤
¤
Tabelle 2.1: Vergleich von Parkgebühren innerhalb des Alleenrings
(montags bis samstags, 09:00 bis 20:00 Uhr)
Das Parken im öffentlichen Straßenraum ist täglich zwischen 21 und 9 Uhr sowie
sonntags ganztägig sogar kostenlos. Im Parkhaus kostet das Parken montags bis
samstags zwischen 20 und 8 Uhr sowie sonn- und feiertags zwischen 8 und 8 Uhr
einen Euro pro 60 Minuten.
8
Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Aachen, 1. Fortschreibung, Seite 113, Maßnahme MP2
aachen.de, Bewohnerparken, abgerufen am 05.02.2017
10
Parkhäuser Rathaus, Adalbertstraße, Büchel, Couvenstraße und Galeria Kaufhof/City.
apag.de, abgerufen am 05.02.2017
9
18
Der Vergleich mit vielen anderen europäischen Städten zeigt, dass in Aachen sehr
niedrige Parkgebühren erhoben werden. Laut der oben zitierten Studie werden für
das Parken in der Innenstadt in Amsterdam 5,00 ¤, London 4,00 ¤, Stockholm
3,87 ¤, Kopenhagen 3,86 ¤ und in Paris 3,50 ¤ für die erste Stunde erhoben. Des
Weiteren werden in Köln 3,00 ¤11 , in Düsseldorf 2,90 ¤12 und in Maastricht und
Groningen jeweils 2,60 ¤13 14 für die erste Stunde erhoben. In Aachen liegen die
Parkgebühren für die erste Stunde bei 1,10 ¤.
In Groningen ist in der Innenstadt innerhalb des Diepenring maximal eine Parkzeit
von 30 bis 60 Minuten möglich. Die Parkgebühren werden montags bis mittwochs
von 9 bis 22 Uhr, donnerstags bis samstags von 9 bis 24 Uhr und sonn- und feiertags
von 12 bis 17 Uhr erhoben.
Um finanzielle Anreize zur Nutzung von P+R-Plätzen und Parkhäusern zu schaffen und die im Luftreinhalteplan vorgesehene Maßnahme zur Harmonisierung der
Parkgebühren umzusetzen, schlagen wir vor, für das Parken auf der Straße auch
sonn- und feiertags von 12 bis 17 Uhr Gebühren zu erheben und die Gebühren wie
folgt anzupassen:
0,60 ¤
dann 0,60 ¤
darüber hinaus 1,00 ¤
erste 20 Minuten,
je 10 Minuten bis 60 Minuten,
je 15 Minuten.
Während kostengünstiges Parken zum Be- und Entladen vor Geschäften von bis zu
30 Minuten weiter ermöglicht wird, werden für längeres Parken finanzielle Anreize
zur Nutzung von Parkhäusern und P+R-Plätzen geschaffen und der Straßenraum
damit entlastet. In Tabelle 2.2 ist ein Vergleich der neuen Parkgebühren mit den
Gebühren in Parkhäusern zu finden.
Gebühren
Zeitraum
Parkhaus
0,5 Stunden 1,00 ¤
1 Stunde
2,00 ¤
1,5 Stunden 3,00 ¤
2 Stunden
4,00 ¤
öffentlicher Straßenraum
1,20
3,00
5,00
7,00
¤
¤
¤
¤
Tabelle 2.2: Vergleich der angepassten Parkgebühren innerhalb des Alleenrings
(montags bis samstags, 09:00 bis 20:00 Uhr)
11
stadt-koeln.de, Parkgebührenordnung, abgerufen am 07.03.2017
duesseldorf.de, Parkgebührenordnung, abgerufen am 07.03.2017
13
www.car-parking.eu/netherlands/maastricht, abgerufen am 07.03.2017
14
gemeente.groningen.nl/parken, abgerufen am 05.02.2017
12
19
Öffentlichkeitsarbeit
Neben einer Harmonisierung der Parkgebühren ist eine offensivere Bewerbung der
Parkmöglichkeiten auf den P+R-Plätzen und in den Parkhäusern durch die Stadt
Aachen notwendig. Für die Stadt Amsterdam werden die P+R-Plätze wie folgt
beworben:
Die Straßen und Grachten der historischen Innenstadt aus dem 17.
”
Jahrhundert sind nicht für die immense Anzahl der motorisierten Besucher, Einwohner und Pendler geschaffen. Und auch außerhalb des
eigentlichen Zentrums herrscht in der Regel dichter Verkehr. Wenn Sie
Amsterdam mit dem Auto besuchen wollen, sollten Sie das umfangreiche P+R (Park & Ride)-Angebot nutzen. Fast überall in Amsterdam
– in dem Bereich innerhalb des Stadtrings – ist Parken nur dort und
in den Parkhäusern erlaubt. Wenn Sie lieber im Zentrum zu Parken,
bietet das Parkhaus P1 erhebliche Rabatte, wenn Sie einen Platz im
Voraus reservieren.“15
Bei Besuchen in Amsterdam mit dem Auto ist es am einfachsten und
”
preisgünstigsten, seinen Wagen bei einem P+R-Parkplatz abzustellen.
Dabei handelt es sich um größere Parkplätze am Stadtrand und in den
Außenbezirken der Stadt.“16
In ähnlicher Weise könnte die Stadt Aachen unter aachen.de/parken die Benutzung von P+R-Plätzen und Parkhäusern bewerben. Dabei sollten unter anderem
die finanziellen Vorteile, die längeren Parkzeiten und die Zeitersparnis durch das
Parkleitsystem hervorgehoben werden.
Anzahl der Parkplätze
In der Broschüre zum Thema Autoparken schreibt die AGFS weiterhin:
Urbane und lebendige Städte sind gekennzeichnet durch Funktionsmi”
schung und eine hohe Bevölkerungsdichte. In unseren historisch gewachsenen und dicht bevölkerten Innenstädten ist die verfügbare Fläche
so begrenzt, dass die Nachfrage an Parkraum in der Regel nicht im
öffentlichen Raum gedeckt werden kann. [...] Der teilweise massive ruhende Pkw-Verkehr und die mit ihm einhergehende Flächeninanspruchnahme schränken den Lebens- und Bewegungsraum mehr und mehr ein.
Dies hebelt die Funktion des öffentlichen Raums als Aufenthaltsort und
als Stätte sozialer Begegnungen und Kommunikation stellenweise sogar
15
16
iamsterdam.com, Parken in Amsterdam, abgerufen am 05.02.2017
iamsterdam.com, Parken und Reisen, abgerufen am 05.02.2017
20
aus. Fakt ist: Es fehlt schlicht der Platz, um allen Nutzungen gerecht
werden zu können.“
In der oben zitierten Studie des ITDP werden auch Maßnahmen in verschiedenen
europäischen Städten beschrieben, um die Anzahl der Parkplätze im öffentlichen
Straßenraum zu verringern und die dadurch gewonnene Fläche wieder als Lebensund Bewegungsraum einzusetzen. So wurden in Kopenhagen von 1995 bis 2000 die
Anzahl der Parkplätze in der Innenstadt um 380 Plätze von 3100 auf 2720 gesenkt.
Dies entspricht einer Senkung um 12 % in 6 Jahren und einem Flächengewinn von
mindestens 4000 m2 . Ungefähr zur gleichen Zeit wurde das Netz aus Fußgängerzonen um 4020 m2 vergrößert. Von 2002 bis 2008 wurden weitere 218 Parkplätze
durch Radverkehrsanlagen ersetzt.
In der Stadt Zürich gilt seit 1996 der historische Parkplatzkompromiss“. Dieser
”
legt fest, dass die Anzahl der öffentlichen Parkplätze in der Innenstadt ( City und
”
citynahe Gebiete“) auf dem Stand von 1990 bleiben soll. Für jeden zusätzlichen
Parkplatz in einem Parkhaus muss ein Parkplatz in öffentlichen Straßenraum entfernt werden. Teil dieser Strategie ist die Verlagerung von oberirdischen Parkplätzen in unterirdische Anlagen. Die gewonnene Fläche soll zur Attraktivierung
des Fußverkehrs genutzt werden.17
In der Stadt Aachen waren im Jahr 2000 innerhalb des Alleenrings 4607 Parkplätze
im öffentlichen Straßenraum vorhanden. Zusätzlich waren in APAG-Parkhäusern
2047 Parkplätze vorhanden. Im Jahr 2014 gab es im öffentlichen Straßenraum
innerhalb des Alleenrings noch 4165 Parkplätze. Derzeit gibt es in APAG-Parkhäusern 2490 Parkplätze, von denen 460 im Jahr 2000 noch vom Kaufhof bewirtschaftet wurden.18 19 Weiterhin wurden im Parkhaus am Dom 32720 , im EBV-Carré
48021 , im Kapuziner-Karree 25022 und im Aquis Plaza 60023 neue Parkplätze geschaffen. Damit sind in der Bilanz seit dem Jahr 2000 insgesamt 1198 zusätzliche
Parkplätze innerhalb des Alleenrings geschaffen worden.
Wir fordern daher eine Reduzierung der Parkplätze im öffentlichen Straßenraum
innerhalb des Alleenrings um 90 Plätze pro Jahr. Dies entspricht aktuell einer Reduzierung von ca. 2 % pro Jahr. Die dadurch gewonnene Fläche kann für die Anlage
17
Tiefbau- und Entsorgungsdepartement der Stadt Zürich, Der Historische Kompromiss von
1996
18
Stellungnahme zur Ratsanfrage von Ratsherrn Servos (SPD) vom 08.04.2014, Thema: Parkgebühren
19
apag.de
20
Aachener Nachrichten: Parkhaus am Dom offiziell eröffnet (17.06.2005)
21
Aachener Nachrichten: 480 neue Stellplätze im Herzen der Stadt (03.10.2004)
22
parkinglist.de, Parkhaus Kapuziner-Karree Aachen, aufgerufen am 27.02.2017
23
aquis-plaza.de, aufgerufen am 27.02.2017
21
von sicheren Radverkehrsanlagen, breiteren Fußwegen, Fahrradbügeln, zusätzlichen
Grünflächen und Bäumen sowie Ladezonen genutzt werden.
2.4 Radverkehrsnetz
Abbildung 2.7: Fahrradstraße in Freiburg
Zur Förderung des Radverkehrs ist ein durchgängiges Radverkehrsnetz in der Innenstadt notwendig. Insbesondere auf dem Grabenring werden sichere und komfortable Radverkehrsanlagen benötigt. Neben Beispielen zur Umgestaltung des Grabenrings stellen wir einige weitere Routen vor.
Driescher Gässchen und Templergraben
Durch die in Abschnitt 2.1 beschriebene weitgehende Sperrung des Templergrabens
für den Kfz-Verkehr und die Verringerung des Kfz-Verkehrs in der Eilfschornsteinstraße kann von einer starken Abnahme des Kfz-Verkehrs vom Pontdriesch über
Driescher Gässchen und Templergraben bis zur Wüllnerstraße ausgegangen werden.
An den Kreuzungen zum Pontdriesch und zur Wüllnerstraße werden die beiden
Fahrtrichtungen bereits durch einen Grünstreifen getrennt. Mittelfristig kann der
Grünstreifen auf dem dazwischen liegenden Abschnitt fortgesetzt und damit eine
vollständige Trennung der Fahrtrichtungen vollzogen werden. Vom Pontdriesch
bis zur Wüllnerstraße werden Driescher Gässchen und Templergraben dann in
Fahrtrichtung Wüllnerstraße als Fahrradstraße ausgeschildert. Der Kfz-Verkehr
ist freizugeben und der bisher vorhandene Schutzstreifen entfällt.
22
Abbildung 2.8: Bauliche Veränderungen am Templergraben
Die Einbahnstraßenregelung der Fußgängerzone Pontstraße wird umgedreht, sodass der Lieferverkehr vom Driescher Gässchen rechts in die Pontstraße einbiegen
und am Ende der Fußgängerzone über die Pontstraße Richtung Ponttor fahren
kann.
Kfz-Verkehr, der die Pontstraße von der Neupforte Richtung Driescher Gässchen
befährt, darf nur noch rechts auf das Driescher Gässchen abbiegen. Die Trennung
der Fahrtrichtungen wird auf der Kreuzung so gestaltet, dass Fuß- und Radverkehr
weiterhin problemlos kreuzen können.
Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Driescher Gässchen – Pontstraße kann in
Fahrtrichtung Wüllnerstraße entfallen. Wegen des anzunehmenden starken Rückgangs des Kfz-Verkehrs ist dort eine Kreuzung des Fußverkehrs auch ohne Signalisierung möglich. In entgegengesetzter Fahrtrichtung bleiben die Lichtsignalanlagen unverändert. Die Lichtsignalanlage für den Fußverkehr an der Kreuzung
Pontdriesch – Driescher Gässchen kann in Fahrtrichtung Wüllnerstraße ebenfalls
entfallen.
Bereits heute werden Templergraben und Wüllnerstraße von vielen Radfahrenden
benutzt. Durch den Radschnellweg Aachen – Herzogenrath ist mit einer weiteren Steigerung des Radverkehrs zu rechnen. An der Kreuzung Templergraben –
Wüllnerstraße erhält daher der vom Pontdriesch kommenden Radverkehr, der in
die Wüllnerstraße rechts abbiegt, eine zusätzliche Lichtsignalanlage. Das Rechtsabbiegen ist immer dann zu ermöglichen, wenn kein Fußverkehr den Templergraben
kreuzt.
23
Abbildung 2.9: Hohe Auslastung beim Fahrradparken am Templergraben, aufgenommen am Sonntag, 12.02.2017
Der Templergraben zwischen Beginenstraße und Königstraße wird als Fahrradstraße mit einer Freigabe für den Kfz-Verkehr ausgeschildert.
Direktverbindung zwischen Seilgraben und Karlsgraben
Die Straßen Neupforte, Augustinerbach, Annuntiatenbach, Lindenplatz und Johanniterstraße bilden eine direkte Verbindung zwischen Seil- und Karlsgraben
und werden bis auf drei Ausnahmen in für den Kfz-Verkehr freigegebene Fahrradstraßen umgewandelt. Die für den Radverkehr freigegebenen Fußgängerzonen
Augustinerbach und Lindenplatz bleiben bestehen.
Auf dem Lindenplatz ist darauf zu achten, dass die Radverkehrsführung eindeutig ist, damit Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr vermieden werden. Der
Annuntiatenbach wird wie in Abschnitt 2.1 beschrieben zwischen Judengasse und
Eilfschornsteinstraße in eine Fahrradstraße mit einer Freigabe für den Linienverkehr umgewandelt.
Die nun von weniger Kfz-Verkehr befahrene Eilfschornsteinstraße wird als eine für
den Kfz-Verkehr freigegebene Fahrradstraße ausgeschildert. Gleiches gilt für die
Pontstraße zwischen Driescher Gässchen und Neupforte.
Annastraße, Mörgensstraße, Krakaustraße, Südstraße
Die Annastraße beginnt am Fischmarkt als für den Radverkehr freigegebene Fußgängerzone und wird im weiteren Verlauf zunächst als verkehrsberuhigter Be-
24
Abbildung 2.10: Rush Hour in Kopenhagen
reich und dann als Fahrradstraße weitergeführt. Durch die Ausschilderung von
Mörgensstraße, Krakaustraße und Südstraße als für den Kfz-Verkehr freigegebene Fahrradstraßen kann die bereits heute aus dem Aachener Süden viel genutzte
Route zum Fischmarkt weiter aufgewertet werden.
Fahrradstraßen zwischen Elisenbrunnen und Seilgraben
Nach der baldigen Schließung des Parkhaus Büchel werden die Straßen Ursulinerstraße, Buchkremerstraße, Büchel, Nikolausstraße, Kleinkölnstraße und Minoritenstraße als Fahrradstraßen ausgeschildert. Bestehende Einbahnstraßenregelungen
werden aufgehoben.
25
Radschnellweg
Radschnellweg
Abbildung 2.11: Radverkehrsnetz am Templergraben
26
3 Sofortmaßnahmen
3.1 Netzdurchtrennung Templergraben
Maßnahme 3.1.1 (Fahrradstraße Templergraben)
Der Templergraben wird zwischen Wüllnerstraße und Beginenstraße als Fahrradstraße mit einer Freigabe für Linien- und Anliegerverkehr ausgeschildert.
Maßnahme 3.1.2 (Fahrradstraße Annuntiatenbach)
Der Annuntiatenbach wird zwischen Judengasse und Eilfschornsteinstraße in eine
Fahrradstraße mit einer Freigabe für den Linienverkehr umgewandelt.
3.2 Netzdurchtrennung Kurhausstraße
Maßnahme 3.2.1 (Beschilderung Kurhaus- und Komphausbadstraße)
Die Kurhausstraße und die Komphausbadstraße werden für den motorisierten Verkehr, mit Ausnahme von Linien- und Taxiverkehr, gesperrt.
Maßnahme 3.2.2 (Beschilderung Couvenstraße)
Die Couvenstraße wird hinter der Parkhausein- und -ausfahrt bis zur Komphausbadstraße für den motorisierten Verkehr, mit Ausnahme von Linien- und Taxiverkehr, gesperrt. Die Einbahnstraßenregelung auf der Couvenstraße wird aufgehoben.
3.3 Netzdurchtrennung Kapuzinergraben
Maßnahme 3.3.1 (Beschilderung Kapuzinergraben)
Der Kapuzinergraben wird zwischen Theaterstraße und Franzstraße für den motorisierten Verkehr, mit Ausnahme von Linien-, Taxi- und Lieferverkehr, gesperrt.
27
3.4 Tempo 30
Maßnahme 3.4.1 (Tempo 30 Grabenring)
Auf dem gesamten Grabenring wird Tempo 30 angeordnet.
Maßnahme 3.4.2 (Tempo 30 Pontviertel)
Auf der Wüllnerstraße, Malteserstraße, Friesenstraße, Marienbongard, Pontdriesch
und Pontstraße zwischen Kreuzherrenstraße und Ponttor wird Tempo 30 angeordnet.
Maßnahme 3.4.3 (Tempo 30 Sandkaulstraße)
Auf der Sandkaulstraße wird Tempo 30 angeordnet.
3.5 Parken
Maßnahme 3.5.1 (Parkgebühren)
Für das Parken im Straßenraum innerhalb und auf dem Alleenring und auf Zollamtstr-, Hackländer-, Friedlandstraße und unterer Burtscheider Straße werden
montags bis samstags von 9 bis 21 Uhr und sonn- und feiertags von 12 bis 17
Uhr folgende Gebühren erhoben:
0,60 ¤
dann 0,60 ¤
darüber hinaus 1,00 ¤
erste 20 Minuten,
je 10 Minuten bis 60 Minuten,
je 15 Minuten.
Maßnahme 3.5.2 (Öffentlichkeitsarbeit P+R)
Die P+R-Plätze und Parkhäuser werden auf der Webseite der Stadt Aachen stärker
beworben.
3.6 Zusätzliche Fahrradstraßen
Maßnahme 3.6.1 (Fahrradstraße Neupforte)
Die Neupforte wird als Fahrradstraße mit einer Freigabe für den Kfz-Verkehr ausgeschildert.
Maßnahme 3.6.2 (Fahrradstraße Augustinerbach)
Der Augustinerbach wird mit Ausnahme der bereits existierenden Fußgängerzone
als Fahrradstraße mit einer Freigabe für den Kfz-Verkehr ausgeschildert.
28
Maßnahme 3.6.3 (Fahrradstraße Annuntiatenbach)
Der Annuntiatenbach wird zwischen Judengasse und Lindenplatz als Fahrradstraße
mit einer Freigabe für den Kfz-Verkehr ausgeschildert.
Maßnahme 3.6.4 (Fahrradstraße Johanniterstraße)
Die Johanniterstraße wird als Fahrradstraße mit einer Freigabe für den Kfz-Verkehr
ausgeschildert.
Maßnahme 3.6.5 (Fahrradstraße Eilfschornsteinstraße)
Die Eilfschornsteinstraße wird als Fahrradstraße mit einer Freigabe für den KfzVerkehr ausgeschildert.
Maßnahme 3.6.6 (Fahrradstraße Pontstraße)
Die Pontstraße wird zwischen Neupforte und Templergraben als Fahrradstraße mit
einer Freigabe für den Kfz-Verkehr ausgeschildert.
Maßnahme 3.6.7 (Fahrradstraße Templergraben bis Königstraße)
Der Templergraben wird zwischen Beginenstraße und Königstraße als Fahrradstraße mit einer Freigabe für den Kfz-Verkehr ausgeschildert.
29
4 Mittel- und langfristige
Maßnahmen
4.1 Fahrradstraße Driescher Gässchen und
Templergraben
Maßnahme 4.1.1 (Fahrradstraße Driescher Gässchen und Templergraben)
Auf dem Driescher Gässchen und dem Templergraben an den Kreuzungen zum
Pontdriesch und zur Wüllnerstraße werden die beiden Fahrtrichtungen bereits
heute durch einen Grünstreifen getrennt. Der Grünstreifen auf dem dazwischen
liegenden Abschnitt wird fortgesetzt und damit eine vollständige Trennung der
Fahrtrichtungen vollzogen. Vom Pontdriesch bis zur Wüllnerstraße werden Driescher Gässchen und Templergraben in Fahrtrichtung Wüllnerstraße als Fahrradstraße ausgeschildert. Der Kfz-Verkehr ist freizugeben und der bisher vorhandene
Schutzstreifen entfällt.
Die Einbahnstraßenregelung der Fußgängerzone Pontstraße wird umgedreht, sodass der Lieferverkehr vom Driescher Gässchen rechts in die Pontstraße einbiegen und am Ende der Fußgängerzone über die Pontstraße Richtung Ponttor fahren kann. Kfz-Verkehr, der die Pontstraße von der Neupforte Richtung Driescher
Gässchen befährt, darf nur noch rechts auf das Driescher Gässchen abbiegen. Die
Trennung der Fahrtrichtungen wird auf der Kreuzung so gestaltet, dass Fuß- und
Radverkehr weiterhin problemlos kreuzen können.
Maßnahme 4.1.2 (Wegfall Lichtsignalanlage Pontdriesch – Driescher Gässchen)
Die Lichtsignalanlage für den Fußverkehr an der Kreuzung Pontdriesch – Driescher
Gässchen in Fahrtrichtung Wüllnerstraße entfällt.
Maßnahme 4.1.3 (Wegfall Lichtsignalanlage Driescher Gässchen – Pontstraße)
Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Driescher Gässchen – Pontstraße in Fahrtrichtung Wüllnerstraße entfällt.
31
Maßnahme 4.1.4 (Lichtsignalanlage Templergraben – Wüllnerstraße)
An der Kreuzung Templergraben – Wüllnerstraße erhält der vom Pontdriesch
kommenden Radverkehr, der in die Wüllnerstraße rechts abbiegt, eine zusätzliche
Lichtsignalanlage. Das Rechtsabbiegen ist immer dann zu ermöglichen, wenn kein
Fußverkehr den Templergraben kreuzt.
4.2 Fahrradstraße Annuntiatenbach
Maßnahme 4.2.1 (Versenkbarer Poller Annuntiatenbach)
Die Fahrbahn der in Maßnahme 3.1.2 ausgeschilderten Fahrradstraße Annuntiatenbach wird zwischen Judengasse und Eilfschornsteinstraße verengt und die Durchfahrt wird für Kraftfahrzeuge mit Ausnahme des Linienverkehrs durch einen versenkbaren Poller verhindert.
4.3 Parken
Maßnahme 4.3.1 (Verringerung der Parkplatzanzahl)
Die Anzahl der Parkplätze im öffentlichen Straßenraum innerhalb des Alleenrings wird jedes Jahr um 90 gesenkt. Die dadurch gewonnene Fläche soll für
die Anlage von sicheren Radverkehrsanlagen, breiteren Fußwegen, Fahrradbügeln,
zusätzlichen Grünflächen und Bäumen sowie Ladezonen genutzt werden.
4.4 Nach Schließung des Parkhaus Büchel
Maßnahme 4.4.1 (Fahrradstraße Ursulinerstraße)
Die Ursulinerstraße wird als Fahrradstraße ausgeschildert. Die bestehende Einbahnstraßenregelung wird aufgehoben.
Maßnahme 4.4.2 (Fahrradstraße Büchel)
Der Büchel wird als Fahrradstraße ausgeschildert.
Maßnahme 4.4.3 (Fahrradstraße Nikolausstraße)
Die Nikolausstraße wird als Fahrradstraße ausgeschildert. Die bestehende Einbahnstraßenregelung wird aufgehoben.
32
Maßnahme 4.4.4 (Fahrradstraße Kleinkölnstraße)
Die Kleinkölnstraße wird als Fahrradstraße ausgeschildert. Die bestehende Einbahnstraßenregelung wird aufgehoben.
Maßnahme 4.4.5 (Fahrradstraße Minoritenstraße)
Die Minoritenstraße wird als Fahrradstraße ausgeschildert. Die bestehende Einbahnstraßenregelung wird aufgehoben.
33
Abbildungsverzeichnis
2.1
Erschließungskonzept Kfz-Verkehr
c inkatlas.com, OpenStreetMap contributors . . . . . . . . . . . .
2.2 Netzdurchtrennung Kurhausstraße und Komphausbadstraße
c inkatlas.com, OpenStreetMap contributors . . . . . . . . . . . .
2.3 Netzdurchtrennung Kapuzinergraben
c inkatlas.com, OpenStreetMap contributors . . . . . . . . . . . .
2.4 Netzdurchtrennung Templergraben und Annuntiatenbach
c inkatlas.com, OpenStreetMap contributors . . . . . . . . . . . .
2.5 Anhaltewege bei Tempo 30 und Tempo 50
Quelle: umweltbundesamt.de, Wirkungen von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.6 Unfallsituation vor und nach der Tempo-30-Anordnung an drei Hauptverkehrsstraßen in Schwerin
Quelle: umweltbundesamt.de, Wirkungen von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.7 Fahrradstraße in Freiburg
c b Payton Chung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.8 Bauliche Veränderungen am Templergraben
c b Steffen van Bergerem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.9 Fahrradparken am Templergraben
c b Steffen van Bergerem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.10 Rush Hour in Kopenhagen
c bnd Mikael Colville-Andersen . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.11 Radverkehrsnetz am Templergraben
c inkatlas.com, OpenStreetMap contributors . . . . . . . . . . . .
10
11
12
12
14
15
22
23
24
25
26
35