Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
263216.pdf
Größe
104 kB
Erstellt
29.06.17, 12:00
Aktualisiert
09.07.17, 18:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0393/WP17
öffentlich
29.06.2017
FB 45/100
Sachstand: Umsetzung der neuen Förderrichtline für Leistungen
an Kindertagespflegepersonen nach § 23 SGB VIII
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
04.07.2017
12.07.2017
Kinder- und Jugendausschuss
Rat der Stadt Aachen
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Kinder und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend
zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 45/0393/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.07.2017
Seite: 1/4
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
X
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 45/0393/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.07.2017
Seite: 2/4
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 21.12.2016 die Umsetzung der neuen
Förderrichtlinien zur Gewährung einer laufenden Geldleistung nach § 23 Absatz 1 und Absatz 2 SGB
VIII mit Wirkung zum 01.03.2017 beschlossen. Im Rahmen der Beschlussfassung wurde die
Verwaltung beauftragt, innerhalb eines Jahres eine Evaluierung dieser Richtlinien vorzunehmen. Im
Rahmen der Fragestunde für Einwohner wurde seitens der Verwaltung für die nächste Ratssitzung ein
erster Sachstandsbericht und die Planungen über das weitere Vorgehen zugesagt.
2. Umsetzung
Die neuen Förderrichtlinien wurde zum 01.03.2017 umgesetzt. Im Vorfeld gab es umfangreiche
Informationen an alle Beteiligten (Tagespflegepersonen, Eltern und Verein für familiäre
Tagesbetreuung). Dies geschah sowohl durch flächendeckende Informationsschreiben und
Internetveröffentlichung (FAQ), als auch durch zahlreiche Beratungsgespräche. Weiterhin hatte die
Verwaltung die Möglichkeit, in der Mitgliederversammlung des Vereins für famililäre Tagesbetreuung
Fragen, Kritik und Anregungen mit den dort versammelten Tagespflegepersonen zu diskutieren.
Die Umstellung auf die neuen Förderrichtlinien erfolgte termingerecht. Die Umsetzung ist gut und
zeitnah gelungen. Zwischenzeitlich haben sich die Verfahrensweisen eingespielt, sodass das normale
Tagesgeschäft – ohne zusätzlichen personellen Aufwand – bewältigt werden kann.
Wie im Vorfeld der Beschlussfassung angekündigt, haben einige Tagespflegepersonen gegen die
erlassenen Bewilligungsbescheide Rechtsbehelfe eingelegt, da sie die neuen Förderrichtlinien in
einigen Punkten für nicht rechtmäßig halten. Die entsprechenden Rechtsbehelfe werden in
Abstimmung mit dem Fachbereicht Recht derzeit abgearbeitet.
3. Neubescheidung von (nicht bestandskräftigen) Altfällen
Eine weitere Herausforderung sind die durch das auslösende Urteil vom 05.07.2016 des
Verwaltungsgerichtes Aachen neu zu bescheidenden „Altfälle“ für die Vergangenheit sowie alle in
diesem Kontext noch nicht bestandskräftigen Bewilligungsbescheide (Wiederaufnahme der ruhenden
Widerspruchsverfahren). Insgesamt war daher bei 25 Tagespflegepersonen und 207
Tagespflegeverhältnissen mit unterschiedlichen Zeiträumen und Betreuungsumfängen eine
Neuberechnung und Neubescheidung der Leistungen erforderlich.
Mit den Vorarbeiten für die Neubescheidung wurde nach der Umsetzung der laufenden Fälle
begonnen. In Absprache mit dem Fachbereich Recht wurde entschieden, dass Basis für die
Neuberechnung der Altfälle die nunmehr geltenden neuen Förderrichtlinien sein muss. Allerdings
ergaben sich hier in der Praxis Umsetzungsschwierigkeiten, da die neuen Förderrichtlinien eine
grundsätzlich andere Fördersystematik als die alten Richtlinien hat. So ist es für die Vergangenheit
nur schwer, aufwendig, bis nicht möglich, die tatsächlich abgeleisteten Betreuungsstunden
rückwirkend zu ermitteln. Es wurde daher versucht, eine möglichst pauschalierte Kompromisslösung
zu finden. Leider ist es nicht gelungen, hier Einvernehmen zu finden. Dies auch vor dem Hintergrund,
dass es im Kreise der betroffenen Tagespflegepersonen unterschiedliche Vorstellungen hinsichtlich
einer möglichen Lösung gibt.
Vorlage FB 45/0393/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.07.2017
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Die Verwaltung hat daher entschieden, auf Basis der aktuellen Förderrichtlinien eine pauschalierte
Nachberechnung in Form von durchschnittlichen Stundenwerten vorzunehmen und dies anhand von
aufwändigen exemplarischen Berechnungen eines Einzelfalles untermauert. Auf dieser Basis werden
derzeit alle nicht bestandskräftigen Altfälle beschieden. Es bleibt abzuwarten, inwieweit es hier zu
erneuten Rechtsbehelfsverfahren kommen wird.
Insgesamt wird hiermit verbunden eine Summe in Höhe von rd. 212.000 € an die
Tagespflegepersonen nachträglich gezahlt werden.
4. Evaluierung
Die Verwaltung beabsichtigt, nach einem halben Jahr eine erste Evaluierung der neuen
Förderrichtlinien vorzunehmen. Hierzu werden, neben der von Tagespflegepersonen und Eltern
formulierten Kritik, Anregungen und Fragen, die entsprechenden vorliegenden Daten dezidiert
ausgewertet und ins Verhältnis, auch zu den alten Förderrichtlinien, gesetzt werden. Über die ersten
Ergebnisse wird sich die Verwaltung dann im September/Oktober mit dem Verein für familiäre
Tagesbetreuung austauschen und hieraus eine erste Einschätzung über mögliche Handlungsbedarfe
vornehmen. Nachfolgend soll es dann bis Februar 2018 eine endgültige zusammenfassende
Evaluierung geben. Auch hierzu wird zunächst der Austausch mit dem Verein für familiäre
Tagesbetreuung gesucht werden und im Anschluss, voraussichtlich März/April 2018, ein
Erfahrungsbericht mit möglichen Punkten der Nachsteuerung zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt werden.
Sofern es, wie angekündigt, in der Zwischenzeit zu neuen Rechtsbehelfsverfahren gekommen sein
sollte, werden die Beratungen und Vorlagen zur Sicherung der Rechtsposition der Stadt Aachen im
nicht öffentlichen Teil erfolgen müssen.
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Ausdruck vom: 03.07.2017
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