Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
259350.pdf
Größe
342 kB
Erstellt
31.05.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bezirksamt Aachen-Laurensberg
Beteiligte Dienststelle/n:
BA 5/0058/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
31.05.2017
Ausbringung von Gülle auf landwirtschaftlichen Flächen
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
05.07.2017
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Vorlage BA 5/0058/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
Seite: 1/3
Vorlage BA 5/0058/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Auf den als Anlage beigefügten Bericht der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen wird
verwiesen.
Anlage/n:
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Bericht der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Vorlage BA 5/0058/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
Seite: 3/3
Bündnis 90 / Die Grünen
In der Bezirksvertretung Laurensberg
Karin Schmitt-Promny
Steppenbergweg 85
52074 Aachen
Sehr geehrter Herr Gilson,
Herrn Bezirksbürgermeister
Alexander Gilson
Bezirksamt Laurensberg
Rathausstr. 12
52072 Aachen
Aachen, 29.05.2017
Betreff: Ausbringung von Gülle auf
landwirtschaftliche Flächen
die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragt das o.g. Thema in der nächsten Sitzung der
Bezirksvertretung Laurensberg zu behandeln und bittet darum, dass die Verwaltung einen
Sachstandsbericht gibt.
Begründung:
Auch in diesem Frühjahr verursachte die massive Ausbringung von Gülle und Jauche auf
landwirtschaftliche Flächen für eine zeitweise kaum erträgliche Geruchsbelästigung und für
Bedenken über eine Belastung des Grundwassers und der Oberflächengewässer.
In den letzten Wochen wurden wir im Stadtteil Laurensberg vermehrt auf das Problem hingewiesen.
Beobachtet wurde dabei auch, dass es in späten Abendstunden zur Ausbringung der Gülle auf den
Feldern kam und dass Transport- und Ausbringungsfahrzeuge mit niederländischen Kennzeichen
daran beteiligt waren.
Bei der Ausbringung wurde die Gülle nicht in den Boden eingearbeitet und z.T. wurden Felder
mehrfach befahren, so dass Felder einen durch Gülle verursachten hohen, sichtbaren
Feuchtigkeitsgrad aufwiesen.
Die Fraktion der GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zur o.g. Problematik,
insbesondere zu folgenden Aspekten:
Ab welcher Jahreszeit darf Gülle ausgebracht werden? Darf der Boden gefroren sein?
Ist die Ausbringungstechnik direkt in den Boden (statt Versprühen) vorgeschrieben?
Ist die Beobachtung von niederländischen Transport- und Ausbringungsfahrzeugen
eine Folge der strengeren Bestimmungen in den Niederlanden? Ist dies zulässig?
Muss der Stickstoffbedarf auf der Fläche vor der Ausbringung ermittelt und muss der
Stickstoffgehalt nach der Ausbringung kontrolliert werden?
Wie wird eine Überdüngung und Grundwassergefährdung ausgeschlossen?
Mit freundlichen Grüßen
Karin Schmitt – Promny
( Fraktionssprecherin )
Martin Knörzer
Von:
An:
CC:
Datum:
Betreff:
"Lock, Susanne" <Susanne.Lock@LWK.NRW.DE>
"walter.wery@mail.aachen.de" <walter.wery@mail.aachen.de>
Röhrig, Peter<Peter.Roehrig@LWK.NRW.DE>, "Adams,Ewald" <Ewald.Adams@LWK.NRW.DE>
29.06.2017 16:26
Gülleaufbringung Antrag der Grünen vom 29.05.217
Sehr geehrter Herr Wery,
in Ihrem Brief vom 31. Mai 2017 bitten Sie um eine Stellungnahme zu den im Schreiben der Grünen vom 29.05.2017 gestellten Fragen. Hierzu
unsere Antwort:
Sämtliche Verbraucherfragen zur Gülledüngung werden auf der Webseite www.guelle.nrw.de<http://www.guelle.nrw.de> der
Landwirtschaftskammer detailliert beantwortet.dort kann jeder Interessierte Informationen abrufen.
Zu Frage1:
Gülle darf ab dem 01. Februar auf Acker- und Grünlandflächen aufgebracht werden, allerdings nicht auf mehr als 5 cm tief
gefrorene Böden und auch nicht auf wassergesättigte oder schneebedeckte Böden..
Zu Frage 2:
Gülle muss auf unbestellte Ackerflächen bodennah (kein Versprühen nach oben) ausgebracht und unverzüglich innerhalb von
max. 4 Stunden eingearbeitet werden. Bei der Aufbringung auf Grünland darf Gülle nicht mehr nach oben versprüht/verteilt werden.
Zu Frage 3:
In den Niederlanden werden viele Großvieheinheiten gehalten, deren Gülle aus wasserschutzrechtlichen Gründen nicht
ausschließlich auf niederländischen Böden ausgebracht werden darf. Wenn ein deutscher Landwirt niederländische Gülle importiert und auf seine
Flächen aufbringt, muss der die
Vorgaben zur maximalen Aufbringungsmenge in Höhe von 170 kg Stickstoff je ha der Düngeverordrnung einhalten, den
Lieferschein zur Kontrolle bereithalten und eine Meldung in die NRW Datenbank zur Verbringens-Verordnung abgeben.
Zu Frage 4: Vor der Ausbringung ist der Landwirt zu einer Ermittlung des Nährstoffbedarfs seiner Kulturen verpflichtet und darf
nicht über Bedarf düngen. Der Stickstoffgehalt im Boden nach der Düngung lässt keine Schlüsse auf die Grundwasserbelastung zu, warum auch
bei Prüfungen der Bodenstickstoffgehalt nicht gemessen wird.
Zu Frage 5: Im Gebiet der Stadt Aachen und der Städteregion Aachen werden die Landwirte zur gewässerschonenden Düngung
intensiv beraten. 2 Mitarbeiterinnen der Landwirtschaftskammer werden ausschließlich für diese Aufgabe von den Wasserwerken bezahlt.
mit freundlichen Grüßen
Susanne Lock
_____________________________________
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Kreisstellen Aachen - Düren - Euskirchen
stv. Geschäftsführerin, Verwaltungsleiterin
Rütger-von-Scheven-Str. 44
52349 Düren
Telefon: 02421 5923-16
Fax: 02421 5923-9616
E-Mail: susanne.lock@lwk.nrw.de<mailto:susanne.lock@lwk.nrw.de>
www.landwirtschaftskammer.de<http://www.landwirtschaftskammer.de/>/dueren