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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
259350.pdf
Größe
342 kB
Erstellt
31.05.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:45
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bezirksamt Aachen-Laurensberg Beteiligte Dienststelle/n: BA 5/0058/WP17 öffentlich Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: 31.05.2017 Ausbringung von Gülle auf landwirtschaftlichen Flächen Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 05.07.2017 Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht zur Kenntnis. Vorlage BA 5/0058/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2017 Seite: 1/3 Vorlage BA 5/0058/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2017 Seite: 2/3 Erläuterungen: Auf den als Anlage beigefügten Bericht der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen wird verwiesen. Anlage/n: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Bericht der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Vorlage BA 5/0058/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2017 Seite: 3/3 Bündnis 90 / Die Grünen In der Bezirksvertretung Laurensberg Karin Schmitt-Promny Steppenbergweg 85 52074 Aachen Sehr geehrter Herr Gilson, Herrn Bezirksbürgermeister Alexander Gilson Bezirksamt Laurensberg Rathausstr. 12 52072 Aachen Aachen, 29.05.2017 Betreff: Ausbringung von Gülle auf landwirtschaftliche Flächen die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragt das o.g. Thema in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Laurensberg zu behandeln und bittet darum, dass die Verwaltung einen Sachstandsbericht gibt. Begründung: Auch in diesem Frühjahr verursachte die massive Ausbringung von Gülle und Jauche auf landwirtschaftliche Flächen für eine zeitweise kaum erträgliche Geruchsbelästigung und für Bedenken über eine Belastung des Grundwassers und der Oberflächengewässer. In den letzten Wochen wurden wir im Stadtteil Laurensberg vermehrt auf das Problem hingewiesen. Beobachtet wurde dabei auch, dass es in späten Abendstunden zur Ausbringung der Gülle auf den Feldern kam und dass Transport- und Ausbringungsfahrzeuge mit niederländischen Kennzeichen daran beteiligt waren. Bei der Ausbringung wurde die Gülle nicht in den Boden eingearbeitet und z.T. wurden Felder mehrfach befahren, so dass Felder einen durch Gülle verursachten hohen, sichtbaren Feuchtigkeitsgrad aufwiesen. Die Fraktion der GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zur o.g. Problematik, insbesondere zu folgenden Aspekten:    Ab welcher Jahreszeit darf Gülle ausgebracht werden? Darf der Boden gefroren sein? Ist die Ausbringungstechnik direkt in den Boden (statt Versprühen) vorgeschrieben? Ist die Beobachtung von niederländischen Transport- und Ausbringungsfahrzeugen eine Folge der strengeren Bestimmungen in den Niederlanden? Ist dies zulässig?   Muss der Stickstoffbedarf auf der Fläche vor der Ausbringung ermittelt und muss der Stickstoffgehalt nach der Ausbringung kontrolliert werden? Wie wird eine Überdüngung und Grundwassergefährdung ausgeschlossen? Mit freundlichen Grüßen Karin Schmitt – Promny ( Fraktionssprecherin ) Martin Knörzer Von: An: CC: Datum: Betreff: "Lock, Susanne" <Susanne.Lock@LWK.NRW.DE> "walter.wery@mail.aachen.de" <walter.wery@mail.aachen.de> Röhrig, Peter<Peter.Roehrig@LWK.NRW.DE>, "Adams,Ewald" <Ewald.Adams@LWK.NRW.DE> 29.06.2017 16:26 Gülleaufbringung Antrag der Grünen vom 29.05.217 Sehr geehrter Herr Wery, in Ihrem Brief vom 31. Mai 2017 bitten Sie um eine Stellungnahme zu den im Schreiben der Grünen vom 29.05.2017 gestellten Fragen. Hierzu unsere Antwort: Sämtliche Verbraucherfragen zur Gülledüngung werden auf der Webseite www.guelle.nrw.de<http://www.guelle.nrw.de> der Landwirtschaftskammer detailliert beantwortet.dort kann jeder Interessierte Informationen abrufen. Zu Frage1: Gülle darf ab dem 01. Februar auf Acker- und Grünlandflächen aufgebracht werden, allerdings nicht auf mehr als 5 cm tief gefrorene Böden und auch nicht auf wassergesättigte oder schneebedeckte Böden.. Zu Frage 2: Gülle muss auf unbestellte Ackerflächen bodennah (kein Versprühen nach oben) ausgebracht und unverzüglich innerhalb von max. 4 Stunden eingearbeitet werden. Bei der Aufbringung auf Grünland darf Gülle nicht mehr nach oben versprüht/verteilt werden. Zu Frage 3: In den Niederlanden werden viele Großvieheinheiten gehalten, deren Gülle aus wasserschutzrechtlichen Gründen nicht ausschließlich auf niederländischen Böden ausgebracht werden darf. Wenn ein deutscher Landwirt niederländische Gülle importiert und auf seine Flächen aufbringt, muss der die Vorgaben zur maximalen Aufbringungsmenge in Höhe von 170 kg Stickstoff je ha der Düngeverordrnung einhalten, den Lieferschein zur Kontrolle bereithalten und eine Meldung in die NRW Datenbank zur Verbringens-Verordnung abgeben. Zu Frage 4: Vor der Ausbringung ist der Landwirt zu einer Ermittlung des Nährstoffbedarfs seiner Kulturen verpflichtet und darf nicht über Bedarf düngen. Der Stickstoffgehalt im Boden nach der Düngung lässt keine Schlüsse auf die Grundwasserbelastung zu, warum auch bei Prüfungen der Bodenstickstoffgehalt nicht gemessen wird. Zu Frage 5: Im Gebiet der Stadt Aachen und der Städteregion Aachen werden die Landwirte zur gewässerschonenden Düngung intensiv beraten. 2 Mitarbeiterinnen der Landwirtschaftskammer werden ausschließlich für diese Aufgabe von den Wasserwerken bezahlt. mit freundlichen Grüßen Susanne Lock _____________________________________ Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Kreisstellen Aachen - Düren - Euskirchen stv. Geschäftsführerin, Verwaltungsleiterin Rütger-von-Scheven-Str. 44 52349 Düren Telefon: 02421 5923-16 Fax: 02421 5923-9616 E-Mail: susanne.lock@lwk.nrw.de<mailto:susanne.lock@lwk.nrw.de> www.landwirtschaftskammer.de<http://www.landwirtschaftskammer.de/>/dueren