Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
260208.pdf
Größe
350 kB
Erstellt
02.06.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 01/0297/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
02.06.2017
Stellungnahmen der Verwaltung zu Ratsanfragen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
14.06.2017
Rat der Stadt Aachen
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen zu verschiedenen
Ratsanfragen zur Kenntnis.
Vorlage FB 01/0297/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.06.2017
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Zu diversen Ratsanfragen liegen Stellungnahmen der Verwaltung vor, die als Anlage beigefügt sind.
Weitere Stellungnahmen werden ggf. als Tischvorlage verteilt.
Anlage/n:
Stellungnahmen
Vorlage FB 01/0297/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.06.2017
Seite: 2/2
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsfrau Mara Lux, AfD, vom 08.05.2017
zum politischen Extremismus:
1. Frage: In welche Höhe werden städtische Mittel eingesetzt (aufgesplittet nach Themen, z. B.
Vorträge, Demonstrationen, Präventionsprogramme)?
a) gegen Rechtsextremismus
b) gegen Linksextremismus
c) gegen religiösen Extremismus
Antwort:
Im demokratischen Gemeinwesen der Stadt Aachen dienen grundsätzlich vielfältige Förderungen der
Stärkung der Demokratie und der Bekämpfung demokratiefeindlicher Extremismen. Hierzu gehören
weite Teile der Kulturarbeit in Museen, Theatern und der freien Kulturszene, der kulturellen und
politischen Bildung sowie der Jugendarbeit, die sich gegen Intoleranz, gruppenbezogene
Menschenfeindlichkeit, Rassismus, Nationalismus, Hass und Gewalt richten. Unterschiedliche Formen
werden zur Aufrechterhaltung unserer demokratischen Kultur eingesetzt, von klassischen Opern bis zu
modernen Theaterstücken, von Lesungen, Vorträgen, Filmvorführungen bis zu Karlspreisverleihungen,
von Kursen der politischen Bildung bis zu Projekten in Jugendgruppen. Eine Unterscheidung der
verschiedenen Varianten demokratiefeindlicher Extremismen wird dabei nicht vorgenommen, da die
Stärkung demokratischer Verhaltens- und Lebensweise das übergeordnete Ziel ist. Alle Maßnahmen
zur Verteidigung der Demokratie gegen ihre Feinde und Verächter auch nur annäherungsweise
aufzulisten und in ihren Kosten zu erfassen, ist nicht möglich, da die Bekämpfung von Extremismus eine
Alltagsaufgabe des demokratischen Gemeinwesens ist.
Da aufgrund der Vielfalt der zur Demokratiestärkung eingesetzten Mittel eine Gesamtsumme nicht
recherchierbar ist, wird beispielhaft verwiesen auf die spezifischen Projekte
-
„Demokratie leben!“ Partnerschaft für Demokratie Aachen, mit dem Projekte gefördert werden,
die sich in der Demokratieförderung und der Extremismusprävention engagieren,
Wegweiser – Aachen – Präventionsprogramm gegen gewaltbereiten Salafismus,
NRWeltoffen – lokale Handlungskonzepte gegen Rechtsextremismus und Rassismus.
Da die Durchführung der vorstehend genannten Projekte den Ratsgremien vorgestellt, besprochen und
beschlossen wurden und der Einsatz städtischer Mittel im Ratsinformationssystem hinreichend
dokumentiert ist, wird im Rahmen der Beantwortung der Anfrage von der nochmaligen Wiedergabe
dieser für jeden öffentlich zugänglichen Informationen abgesehen.
2. Frage: Welche Ziele werden mit den einzelnen Aktionen verfolgt und welche messbaren Erfolge sind
zu verzeichnen?
Antwort: Hinsichtlich der Ziele der einzelnen Projekte wird nochmals auf die im Ratsinformationssystem
verfügbaren Informationen sowie auf die entsprechenden, im Internet verfügbaren Informationen der
Fördergeber der Bundes- und Landesebene verwiesen. Als messbarer Erfolg kann verzeichnet werden,
dass bei den allgemeinen Wahlen in Aachen extremistische Parteien eine untergeordnete Rolle spielen
und die Parteien des demokratischen Spektrums die überaus größten Stimmenanteile erhalten. Dies
haben auch die Ergebnisse der Landtagswahl 2017 wieder bestätigt.
3. Frage: In welche Höher wurde die Antifa in Aachen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 durch die
Stadt finanziell unterstützt (Autonomes Zentrum, Teilnahme an Demonstrationen etc.)?
Antwort: Unklar ist, was in der Anfrage unter dem Begriff „Antifa“ gemeint ist. Insofern darunter eine
Kurzbezeichnung für Antifaschismus verstanden wird, kann nur darauf hingewiesen werden, dass die
kommunale Selbstverwaltung in der Demokratie der Bundesrepublik Deutschland aufgrund der
Erfahrungen mit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, die in den Sozialwissenschaften teilweise
als eine Variante der unter dem Begriff Faschismus zu fassenden Herrschaftssysteme gewertet wird,
und aufgrund der aus diesen Erfahrungen gezogenen Konsequenzen insgesamt als antifaschistisch
anzusehen ist.
Der Verwaltung ist bekannt, dass der Begriff „Antifa“ von einigen Gruppierungen, unter anderem auch
in der Region Aachen, als Eigenbezeichnung verwendet wird. Förderanträge dieser Gruppierungen
liegen der Verwaltung nicht vor.
Zur Frage von Förderungen des „Autonomen Zentrums“ hat die Verwaltung bereits ausführlich Stellung
genommen in der Beantwortung der Ratsanfrage der damaligen AfD-Ratsgruppe vom 16.01.2015; an
den darin dargelegten Tatbeständen hat sich seither nichts geändert.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsfrau Mara Lux (AfD) vom 08.05.2017:
5. Windkraftanlage in Aachen - Nord
Die in der Anfrage gestellten Fragen werden im Folgenden beantwortet:
1. War der Verwaltung der Bau der 5. WKA zur Sitzung am 29.06.2016 bereits bekannt und warum
wurde der Rat der Stadt nicht bereits informiert.
Antwort: Der Antragseingang ist auf den 08.08.2016 datiert. Daraus ist ersichtlich, dass der Bau der 5.
WKA zur Sitzung am 29.06.2016 noch nicht bekannt gewesen ist.
2. Hat eine Öffentlichkeitsbeteiligung betreffend der 5. Windkraftanlage stattgefunden (wenn ja wann)?
Antwort: Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß Nr. 1.6.2 der 4. BImSchV1 nicht erforderlich und hat
nicht stattgefunden.
3. Liegen entsprechende Gutachten zu der 5. Windkraftanlage vor? Wenn ja wird um Bekanntgabe der
Wirtschaftlichkeits- und Ertragsgutachten bei der nächsten Sitzung des Stadtrates gebeten.
Antwort: Wirtschaftlichkeits- und Ertragsgutachten wurden nicht angefordert und liegen nicht vor, da
diese nicht entscheidungsrelevant sind.
1
Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV)
1/1
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsfrau Mara Lux (AfD) vom 08.05.2017
Thema: „Neue Richtlinien für den Aachen-Pass“
Der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie viele Personen können nach der aktualisierten Regelung nicht mehr von der Vergünstigung des
Senioren-Tickets profitieren?
Stellungnahme der Verwaltung:
Einen Aachen Pass erhalten Personen,
- die von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind,
- die Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
- die wirtschaftliche Jungendhilfe nach § 39 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe –
SGB VIII) erhalten.
Von diesen Personen haben jetzt ca.95 % die Möglichkeit ein Mobilticket zu erhalten.
Die restlichen ca. 5 % haben keinen Anspruch auf das Mobilticket. Hierbei handelt es sich um folgende
Personengruppen:
- Personen, die Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen
- Personen, die wirtschaftliche Jungendhilfe nach § 39 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder und
Jugendhilfe – (SGB VIII) erhalten
- Personen, die nur Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII dem LAG bzw. landesrechtlichen Bestimmungen
beziehen
- Personen, die Blindenhilfe beziehen.
Personen die Kinderzuschlag bzw. wirtschaftliche Jugendhilfe beziehen, hatten bisher keinen Anspruch auf die
Senioren-Karte, sind also von der Abschaffung nicht betroffen.
Von der Abschaffung der Senioren-Karte sind somit nur die Bezieher von Hilfe zur Pflege und Blindenhilfe
betroffen, die über 60 Jahre sind und keine Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII erhalten.
Die Zahl der Personen, die ausschließlich Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII beziehen und keine Hilfe zum
Lebensunterhalt nach dem SGB XII, konnte durch die StädteRegion Aachen ermittelt werden. Es sind derzeit nur
rund 60 Personen, die älter als 60 Jahre sind.
Frage 2:
Wie hoch sind die Mehrkosten, die nun auf den Personenkreis unter 1. zukommen?
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Preis für die Senioren-Karte lag 2015 bei 32,05 Euro. Das aktuelle Aktiv-Abo des AVV für Personen über 60
Jahre kostet monatlich 52,50 Euro. Das neue Ticket gilt jedoch für das AVV-Gesamtnetz. Die Senioren-Karte war
nur für das Stadtgebiet Aachen gültig.
Frage 3:
Inwiefern ist es möglich, dem unter 1. genannten Personenkreis weiterhin ein vergünstigtes Ticket zu
ermöglichen?
Stellungnahme der Verwaltung
Es gibt derzeit keine Möglichkeit den o.g. Personen ein vergünstigtes Ticket anzubieten.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsfrau Lux, AfD, vom 08.05.2017:
Betreuungsschlüssel Kindertagesstätte
Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Der Betreuungsschlüssel in den Kindertageseinrichtungen kann aus dem Kinderbildungsgesetz entnommen
werden. In der Anlage zu § 19 wird dabei mit dem 1. Wert die sogenannte Mindestbesetzung festgelegt, die ein
Träger in jedem Fall vorhalten muss, um die Kindspauschalen zu erhalten. Im Regelfall wird in den Einrichtungen
allerdings mehr Personal vorgehalten. Der genaue Stundenumfang ist abhängig von den jeweiligen
Tarifverträgen und den persönlichen Voraussetzungen aller Beschäftigten in der betreffenden Kita. Eine
Übersicht über alle Einrichtungen liegt der Verwaltung nicht vor und würde den Rahmen der Ratsanfrage
sprengen.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass in den Kindertageseinrichtungen entsprechend der
Personalvereinbarung nicht nur ErzieherInnen, sondern auch z.B. KinderpflegerInnen, SozialpädagogInnen,
KinderkrankenpflegerInnen eingesetzt werden, die für die Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder zur
Verfügung stehen.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage des Ratsherrn Pilgram, vom 10.05.2017:
Sonderzeichen im Serviceportal
Zu den einzelnen Fragen der o. g. Ratsanfrage wird seitens der Verwaltung wie folgt Stellung
genommen:
Frage 1: Warum nutzt die Stadt Aachen im "Serviceportal" ein Formular mit diesen großen
Einschränkungen, welches zudem das Risiko birgt, dass Nutzer ihre Texte immer wieder
korrigieren müssen, bis diese die Anforderungen erfüllen und "passen"?
Aus Gründen der IT-Sicherheit (Stichwort: SQL-Injection) wird die Nutzung von diversen Sonderzeichen
wie zum Beispiel der umgekehrte Schrägstrich (Backslash), das Anführungszeichen, Apostroph und
Semikolon in allen städtischen Webformularen grundsätzlich nicht zugelassen. Ziel dieser Maßnahme
ist es, die Datenbanken des Serviceportals und die darin befindlichen Daten vor unautorisierten
Zugriffen von außen zu schützen.
Die Entscheidungsgrundlage für diese Einschränkung ist im Wesentlichen das ITGrundschutzhandbuch des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (hier insbesondere
die Punkte „G4.84 Validierung von Ein- und Ausgabedaten“ und „G5.131 SQL-Injection“).
Um das Risiko zu minimieren, dass Benutzer ihre Texte aufgrund dieser Einschränkung immer wieder
korrigieren müssen, wird die Verwaltung kurzfristig prüfen, ob diesbezüglich die Dialoge mit den Nutzern
in den Formularen ausreichend sind. Eine Überprüfung bzw. Optimierung der Hinweistexte ist bereits in
Arbeit.
Frage 2: Welche Möglichkeiten hat ein Nutzer, der z.B. im Formulartext ein Zitat kennzeichnen,
außer Punkt und Komma auch weitere gliedernde Satzeichen verwenden, auf Links verweisen
oder das EUR Zeichen nutzen will?
Aufgrund der oben genannten Problematik kann hier nur die Textform z. B. Zitat: und Zitatende
genutzt werden.
Frage 3: Gibt es Möglichkeiten, für das "Serviceportal" ein benutzerfreundliches Formular zu
nutzen, das textliche Vielfalt nicht so massiv einschränkt, sondern dem Nutzern mehr
Ausdruckmöglichkeiten erlaubt?
Die Verwaltung wird diesbezüglich noch einmal bei den Spezialisten der regio it nachfragen.
Frage 4: Ist die Stadt Aachen bereit, diese Möglichkeiten zu nutzen?
Ja, wenn es eine sichere, funktionstüchtige und finanzierbare Lösung gibt.
Frage 5: Wann kann und wird die Stadt Aachen diese nutzen?
Diese Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden.