Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
262613.pdf
Größe
140 kB
Erstellt
22.06.17, 12:00
Aktualisiert
27.10.17, 06:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 45/0392/WP17
öffentlich
22.06.2017
FB 45/100.010
Fördermittel an Grundschulen: Evaluierung der Kriterien
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
13.07.2017
Schulausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und
beschließt die Verteilung der Fördermittel für besonders belastete Grundschulen auf
Grundlage der weiterentwickelten Kriterien.
2. Die Kriterien sollen für die nächsten vier Jahre Gültigkeit haben.
Vorlage FB 45/0392/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.09.2017
Seite: 1/8
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.
2017
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2018 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
4-030101-909-5; 481300001
4-030101-909-5; 529100002
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.
2017
2018 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
94.500 €
94.500 €
283.500 €
283.500 €
0
0
94.500 €
94.500 €
283.500 €
283.500 €
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 45/0392/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.09.2017
Seite: 2/8
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Im Haushaltsjahr 2009 wurde das Produktsachkonto „Grundschulförderung“ mit einem
Ausgabevolumen in Höhe von 100.000 € eingerichtet mit der Intention, die Bildungschancen für
Kinder an besonders belasteten Grundschulen in der Stadt Aachen zu fördern sowie
Fördermaßnahmen für einzelne SchülerInnen oder Gruppen von SchülerInnen zu finanzieren.
Mit der Förderung wird angestrebt, die sozialen Unterschiede im Grundschulbereich abzumildern.
Für die Haushaltsjahre 2017 ff besteht ein Ansatz in Höhe von jährlich 94.500 €.
2. Die bisherigen Kriterien zur Verteilung der Fördermittel und Gewichtung
Die Kriterien zur Verteilung der Fördermittel wurden erstmalig im Jahr 2009 entwickelt und in der
gemeinsamen Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses mit dem Schulausschuss am 22.09.2009
(KJA/41/WP 15) beschlossen (Vorlage: FB 51/0331/WP15 „Verteilung von Fördermitteln an
Grundschulen“).
Im Jahr 2013 wurden die Kriterien weiterentwickelt und vom Schulausschuss in seiner Sitzung am
23.05.2013 (SchA/28/WP 16) beschlossen (Vorlage: FB 45/0270/WP16 „Verteilung von Fördermitteln
an Grundschulen 2013“).
Die Kriterien stellen sich wie folgt dar:
2009
Kriterium
Teilnahme Landesfonds „Kein
Kind ohne Mahlzeit“
(= Armutskriterium)
2013
Multiplikator
5
Anteil Kinder
Sprachförderbedarf /
Sprachstandserhebung 4Jährige
(= Bildungskriterium)
Übergangsquoten Hauptschule
Maßnahmen nach § 35a SGB
VIII, Teilleistungsstörungen
Schüler mit
Migrationshintergrund
Passausländer
Kriterium
Multiplikator
2
3
1
Teilnahme Bildungs- u. Teilhabepaket
a) Mittagsverpflegung
b) Schulausflüge / Klassenfahrten
c) Leistungen zur Lernförderung
(= Einkommenskriterium)
Schuleingangsuntersuchung
Sozialraum / letzte Welle
Gesundheitsamt;
Sprache u. Körperkoordination
(= Gesundheitskriterium)
Empfehlungen zu Hauptschulen
Übernommen
1
Übernommen
1
1
Gestrichen
Kinder mit sonderpädagogischem
Förderbedarf im GU
1
5
2
1
1
Auf Grundlage der oben aufgeführten und mit unterschiedlichen Multiplikatoren gewichteten Kriterien
wurde ein rechnerisches Ergebnis und somit in einer nach Punktwerten aufsteigenden Reihenfolge die
14 besonders belasteten Grundschulen in der Stadt Aachen ermittelt.
Vorlage FB 45/0392/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.09.2017
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Hierbei ist hervorzuheben, dass im Jahr 2009 das Armutskriterium „Teilnahme am Landesfonds ‚Kein
Kind ohne Mahlzeit‘“ sowie das Bildungskriterium „Anteil Kinder Sprachförderbedarf /
Sprachstandserhebung 4-Jährige“ die höchsten Gewichtungen erhielten. Auch nach der Überführung
beider Kriterien im Jahr 2013 in das Einkommenskriterium „Teilnahme am Bildungs- und
Teilhabepaket […]“ und das Gesundheitskriterium „Schuleingangsuntersuchung Sozialraum / letzte
Welle Gesundheitsamt; Sprache u. Körperkoordination“ wurde beibehalten, dass diese Kriterien am
höchsten gewichtet werden.
Die übrigen Kriterien wurden in 2013 einander angeglichen und mit dem gleichen Multiplikator 1
gewertet.
3. Mittelverwendung der Grundschulen in den Schuljahren 2012/2013 bis 2015/2016
Zur Ermittlung, zu welchen Zwecken die zur Verfügung gestellten Fördermittel verwendet worden sind,
wurden die Schulen um regelmäßige Übersendung von Verwendungsnachweisen gebeten. Diese
wurden durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule der Stadt Aachen ausgewertet.
Insgesamt wurde in den Schuljahren 2012/2013 bis 2015/2016 über den Grundschulfonds ein
Gesamtvolumen in Höhe von etwa 310.017 € verwendet (s. Anlage).
Hervorzuheben ist, dass der größte Anteil von rund 34 % in die Durchführung von (Schul-) Projekten
sowie kultureller Aktivitäten geflossen ist.
Hierunter werden beispielsweise Projekte zu den Themenbereichen Prävention (z. B. das Projekt „Ichdu-wir-gegen Gewalt), Gesundheit und Natur, aber auch unterstützende Projekte wie das
„Rucksackprojekt“, diverse Theater- und musische Projekte sowie die schuleigenen Projektwochen
zusammengefasst. Ebenso sind Ausflüge und Exkursionen zu außerschulischen Lernorten
Bestandteil dieser Kategorie.
Insgesamt wurden ungefähr 26 % der Fördermittel in die schulische Förderung der SchülerInnen –
beispielsweise in den Bereichen Lese-, Rechtschreib-, Grammatik-, Sprach- und
Mathematikförderung, die Förderung künstlerischer und musischer Fähigkeiten sowie Sport und
Bewegung – investiert.
Auf die individuelle Förderung von SchülerInnen entfallen rund 7 %; hierunter zählen unter anderem
entsprechende Fördermaterialien und Kurse für SeiteneinsteigerInnen und Kinder mit
Migrationshintergrund (z. B. die Kurse „Deutsch als Zweitsprache“), Materialien für den Bereich
Inklusion, aber auch Angebote und Materialien zur individuellen Unterstützung der Kinder in den
Bereichen Selbstfindung und Selbstwert.
In die Ausstattung der Schule sind rund 21 % der Fördermittel geflossen; rund 9 % in den Bereich der
der Schulausstattung und des Inventars (Mobiliar, Gerätschaften, etc.) und weitere 13 % in allgemeine
Lern- und Arbeitsmaterialien für die SchülerInnen (beispielsweise die Anschaffung von Büchern für die
Schülerbibliothek).
Weitere 6 % der Fördermittel wurden für personelle Aufwendungen eingesetzt (z. B. für
Honorarkosten externer Personen, Fortbildung des eigenen Personals), knapp 1 % in die Förderung
des sozialen Miteinanders unter den SchülerInnen, beispielsweise mit Gruppenangeboten.
Die restlichen Mittel sind in verschiedene Anschaffungen geflossen (hierunter werden unter anderem
Fahrtkosten oder Eintrittsgelder gefasst).
Vorlage FB 45/0392/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.09.2017
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Fazit:
Zum größten Teil werden die Fördermittel seitens der Grundschulen für Projekte und den Besuch
außerschulischer Lernorte sowie in die Weiterentwicklung des Angebotes für eine differenzierte
Förderung der SchülerInnen in einzelnen Lernbereichen verwendet.
4. Weiterentwicklung der Förderkriterien
In seiner Sitzung am 23.05.2013 hat der Schulausschuss der Stadt Aachen beschlossen, dass die
Liste förderungswürdiger Grundschulen für den Erhalt einer Zuwendung aus den Fördermitteln für
besonders belastete Grundschulen (Grundschulfonds) für insgesamt vier Jahre ihre Gültigkeit
beibehalten soll.
Für die Jahre 2017 ff sind die Kriterien für die Verteilung der Mittel aus dem Grundschulfonds daher zu
überprüfen und bei Bedarf anzupassen.
Aus diesem Grund wurden die bestehenden Förderkriterien durch den Fachbereich Kinder, Jugend
und Schule der Stadt Aachen wie unten dargestellt weiterentwickelt:
2013
Kriterium
Teilnahme Bildungs- u.
Teilhabepaket
a) Mittagsverpflegung
b) Schulausflüge /
Klassenfahrten
c) Leistungen zur Lernförderung
(= Einkommenskriterium)
Schuleingangsuntersuchung
Sozialraum / letzte Welle
Gesundheitsamt;
Sprache u. Körperkoordination
(= Gesundheitskriterium)
Empfehlungen zu Hauptschulen
Maßnahmen nach § 35a SGB VIII,
Teilleistungsstörungen
Schüler mit Migrationshintergrund
Kinder mit sonderpädagogischem
Förderbedarf im GU
2017
Multiplikator
2
Kriterium
übernommen
2
übernommen
1
1
gestrichen
gestrichen
1
Schüler mit Teilnahme an „Deutsch
als Zweitsprache“
Verteilung des pädagogischen
Fachpersonals an Grundschulen
Brennpunkt-OGS
1
Multiplikator
2
2
1
1
1
Das Einkommenskriterium „Teilnahme am Bildungs- und Teilhabepaket […]“ wurde mit gleichem
Multiplikator übernommen, da insbesondere Kinder und ihre Familien, die Leistungen nach dem 2.
Sozialgesetzbuch (SGB II) oder dem 12. Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten, Anspruch auf
Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben. Insofern ist das Kriterium zur Spiegelung der
finanziellen Ausgangslagen der Kinder und ihrer Familien weiterhin geeignet.
Die Zahlen der betreffenden Kinder können, wie gehabt, direkt bei den Grundschulen abgefragt
werden.
Vorlage FB 45/0392/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.09.2017
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Ebenso wird das Gesundheitskriterium „Schuleingangsuntersuchung […]“ mit gleichem Multiplikator
übernommen, da die Untersuchungen durch das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen vor
Schulbeginn differenzierte Aussagen zur gesundheitlichen Situation des Kindes geben können; mit
dem Unterkriterium „Sprache“ kann zudem ein eventueller Förderbedarf beim Erlernen oder Vertiefen
der deutschen Sprache aufgezeigt werden.
Die Daten zu den Schuleingangsuntersuchungen können weiterhin beim Gesundheitsamt der
StädteRegion Aachen erfragt werden.
Es wird vorgeschlagen, die beiden Kriterien „Empfehlungen zu Hauptschulen“ sowie „Maßnahmen
nach § 35a SGB VIII, Teilleistungsstörungen“ ersatzlos aus dem Katalog zu streichen.
Eine erhöhte Anzahl an Empfehlungen für den Besuch einer Hauptschule oder einer Schule mit
Möglichkeit des Erwerb des Hauptschulabschlusses begründet aus Sicht der Fachverwaltung keine
pauschale Mehrbelastung der Grundschulen, an welchen die betreffenden Kinder bis zu ihrem
Übergang an eine weiterführende Schule beschult worden sind. Vielmehr besteht die Gefahr, dass die
Kinder und somit auch die Schulen negativ stigmatisiert werden.
Einen Anspruch auf eine Eingliederungshilfe gemäß §35a SGB VIII haben vom Grundsatz her alle
Kinder und Jugendliche. Insofern ist es nicht möglich, eine konkrete und klar abzugrenzende
Verbindung zwischen einer Inanspruchnahme von Maßnahmen nach § 35a SGB VIII und einer
vorhandenen Kinderarmut beziehungsweise einer belasteten oder benachteiligten Familiensituation zu
ziehen. Vielmehr zeigt sich aktuell eine hohe Mittelschichtpräsenz bei der Inanspruchnahme von
Leistungen (insbesondere in den Bereichen Dyskalkulie und LRS).
Eine weitere Anregung ist die Anpassung des bisherigen Kriteriums „Schüler mit
Migrationshintergrund“.
Alternativ wird vorgeschlagen, die Zahl von SchülerInnen zu verwenden, welche die von den Schulen
angebotenen Förderkurse „Deutsch als Zweitsprache“ besuchen. In den Kursen werden die
SchülerInnen entsprechend durch die Schule beim Erlernen und Erweitern ihrer Kenntnisse der
deutschen Sprache gefördert und unterstützt. Die Schulen können für die Durchführung der Kurse
Fördermittel gemäß § 6 der Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96
Abs. 5 Schulgesetz (BASS 16-01 Nr. 1) einen Zuschuss in Höhe von bis zu 44 € pro Kind erhalten.
Die Zuschüsse können die Schulen in spezifische Lern- und Fördermittel für den Unterricht
investieren.
Aktuell ist im Haushalt der Stadt Aachen für diese Position ein Budget in Höhe von insgesamt
20.000 € vorgesehen.
Dies bedeutet, dass der Zuschuss pro Kind geringer als der Höchstsatz von 44 € ausfällt, je mehr
SchülerInnen durch die Schulen für einen Kurs „Deutsch als Zweitsprache“ angemeldet werden.
Im Ergebnis fördert man mit diesem Kriterium stärker als zuvor die Unterstützung von Kindern mit
einem tatsächlichen Bedarf.
Die entsprechenden Anmeldezahlen der Schulen für die Kurse „Deutsch als Zweitsprache“ können
beim Schulbetrieb der Stadt Aachen erfragt werden. Diese erheben die Anmeldezahlen jährlich.
Bei diesem Kriterium ist abschließend anzumerken, dass im Rahmen einer Konsultation der
Schulaufsicht der StädteRegion Aachen sowie ausgewählten Grundschulleitungen der Hinweis
erfolgte, dass Kinder, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, unter Umständen an ihren Schulen
Vorlage FB 45/0392/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.09.2017
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aufgrund eines fehlenden Angebots nicht an „Deutsch als Zweitsprache“- Kursen teilnehmen können.
Dennoch würden aus Sicht der Grundschulleitungen auch diese Kinder zusätzliche Fördermaterialien
benötigen. Es erfolgte daher der Vorschlag, als weiteres Kriterium „Anzahl an Kindern mit anderer
Herkunftssprache“ in den Katalog mit aufzunehmen.
Nach Abwägung der Argumentation ist die Verwaltung der Meinung, dass eine andere
Herkunftssprache nicht pauschal als Förderanlass zu werten ist.
Das Kriterium „Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im GU [Gemeinsamer Unterricht]“ soll
ebenfalls ersetzt werden, da aufgrund zwischenzeitlicher gesetzlicher Änderungen im Rahmen der
Inklusion nicht mehr gewährleistet ist, dass tatsächlich alle Kinder mit einem solchen Bedarf erfasst
werden.
Infolge des Inklusionsgedankens können Eltern ihre Kinder – auch mit einem sonderpädagogischen
Förderbedarf – in Ausübung ihres Wahlrechts an Regelschulen anmelden und werden nicht mehr
ausschließlich an Förderschulen mit entsprechenden Förderschwerpunkten verwiesen.
In den Fällen, in denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf nicht im Rahmen der
Schuleingangsuntersuchungen festgestellt wird, sondern beispielsweise im Verlauf der
Grundschulzeit, wird das betreffende Kind statistisch nicht erfasst mit der Folge, dass die anteilige
Förderung aus dem Grundschulfonds nicht der Anzahl der Kinder mit sonderpädagogischem
Förderbedarf entspricht.
Insofern wird angeregt, das Kriterium an die momentane Verteilung des sonderpädagogischen
Personals an Grundschulen zu orientieren, welche durch die Schulaufsicht in Zusammenarbeit mit
den Grundschulen entwickelt worden ist.
Nach dieser Verteilung werden zunächst alle Grundschulen, die ein gemeinsames Lernen mit
inklusiven Kindern anbieten, in drei Kategorien unterteilt. Die Kategorie III beschreibt hierbei die durch
den Schulausschuss im Schulentwicklungsplan festgelegten Brennpunktgrundschulen. In der
Kategorie I sind die Schulen zusammengefasst, die keine Brennpunktgrundschulen darstellen.
Kategorie II bildet einen Übergangsbereich zwischen den Kategorien I und III.
In der Folge erhalten die Schulen in der Kategorie III doppelt so viele Stellenanteile der
sonderpädagogischen Fachkräfte als Schulen in Kategorie I und Schulen in Kategorie II erhalten
ungefähr anderthalb so viele Stellen als die Schulen in Kategorie I.
Berücksichtigt werden die Kinder mit einem Bedarf im Bereich „Lernen / Emotional / Sprache“ (LES).
Unabhängig vom LES-Budget gibt es darüber hinaus weiterhin für Kinder mit dem Förderbedarf
„Körperbehinderung“ eine festgelegte Stellenzuweisung von 0,17 je Kind und bei dem Förderbedarf
„geistige Behinderung“ von 0,163 Stellen je Kind, die bei der Verteilung des Personals berücksichtigt
werden. Für Kinder mit den Förderbedarfen „Sehen“ und „Hören/Kommunikation“ erfolgt die Verteilung
des Personals von anderer Stelle.
Es wird vorgeschlagen, das Kriterium „Verteilung des pädagogischen Fachpersonals an
Grundschulen“ in den Katalog mit aufzunehmen und sich bei der Kategorisierung der GLGrundschulen an jener der Schulaufsicht zu orientieren.
Dies bedeutet konkret, dass die Schulen der Kategorie I mit einem Faktor von 1 belegt werden, der
Kategorie II mit 1,5 und der Kategorie III mit 2. Somit ist gewährleistet, dass die Grundschulen mit
einer höheren Belastungssituation entsprechend höhere Mittel erhalten.
Vorlage FB 45/0392/WP17 der Stadt Aachen
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Bei künftiger Prüfung, welche Grundschulen eine Förderung aus dem Grundschulfonds erhalten
werden, ist eine aktuelle Darstellung der Verteilung des sonderpädagogischen Fachpersonals
einzuholen.
Abschließend wird vorgeschlagen, das Kriterium „Brennpunkt-OGS“ als neues Kriterium mit
aufzunehmen.
Eine Offene Ganztagsschule wird als „Brennpunkt-OGS“ betitelt, sofern zum einen bei mindestens
50 % der Eltern das jährliche Einkommen bei bis zu 16.000,00 € liegt und die Grundschule zum
anderen einen Integrationsanteil an Lehrerstellen erhält. Diesen Integrationsanteil
erhalten Schulen, wenn sie im Rahmen eines Konzepts darlegen, wie Schülerinnen und
Schüler mit Migrationshintergrund - z. B. im Bereich Sprache - gefördert werden. Sofern die
Bezirksregierung das Konzept anerkennt, sind Integrationsstellenanteile für Lehrerstunden
möglich.
Zu beachten ist allerdings, dass dies nicht zwangsläufig darauf schließen lässt, dass die gesamte
Grundschule eine Brennpunktschule ist; es besteht die Möglichkeit, dass dies lediglich den Offenen
Ganztag betrifft. Zwar ist anzumerken, dass mit Aufnahme des Kriteriums gegebenenfalls bestimmte
Schulen sowohl bei diesem als auch bei dem Kriterium „Verteilung des pädagogischen Fachpersonals
an Grundschulen“ eine doppelte Punktierung erhalten. Allerdings werden bei der Verteilung des
sonderpädagogischen Fachpersonals ausschließlich die Schulen mit einem GL-Angebot aufgeführt
und nicht sämtliche Brennpunktgrundschulen bzw. Brennpunkt-OGS in der Stadt Aachen.
Hinsichtlich der Gewichtung wird vorgeschlagen, dass die beiden ersten Kriterien mit jeweils mit den
Multiplikatoren 2 gewichtet werden und die weiteren jeweils mit 1.
Somit liegt der Fokus weiterhin sowohl vordergründig auf dem Einkommens- sowie dem
Gesundheitskriterium.
5. Weitere Vorgehensweise
Nach Verabschiedung der Förderkriterien werden die erforderlichen Datensätze durch die
Fachabteilung eingeholt und anhand derer die besonders belasteten Grundschulen in der Stadt
Aachen ermittelt. Die Kriterien sollen für vier Jahre ihre Gültigkeit besitzen.
Die Liste der Grundschulen, die anteilig eine Förderung aus dem Grundschulfonds erhalten werden,
wird in der Sitzung des Schulausschusses am 07.09.2017 zur Beratung vorgelegt und beschlossen.
Ebenso wie die Kriterien soll die Liste der zu fördernden Grundschulen zur Gewährleistung einer
Planungssicherheit für die nächsten vier Jahre Gültigkeit haben, vorausgesetzt, es gibt keine
entscheidenden Änderungen in den Strukturen der Schulen.
Nach Beschluss der zu fördernden Grundschulen werden diese aufgrund der von ihnen angegebenen
Schülerzahlen eine anteilige Auszahlung aus dem Grundschulfonds erhalten.
Anlage/n:
Kategorische Darstellung der Verwendung der Fördermittel aus den Grundschuljahren 2012/2013 –
2015/2016 (Tabelle)
Vorlage FB 45/0392/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.09.2017
Seite: 8/8
Grundschulfonds - Kategorisierung der Anschaffungen der Schuljahre 2012/2013 - 2015/2016
Kategorie
Schulische Förderung
Individuelle Förderung der Schüler
Förderung des sozialen Miteinanders / Gruppenförderung
Ausstattung / Material
Sonstige Arbeits- / Lernmaterialien
Projekte / kulturelle Aktivitäten
Personelle Aufwendungen
Verschiedenes
Gesamtkosten
Kosten insgesamt
81.209,17
21.786,76
2.599,86
26.651,70
39.382,07
104.068,83
19.350,88
14.967,40
€
€
€
€
€
€
€
€
Prozentualer Anteil
26,20%
7,03%
0,84%
8,60%
12,70%
33,57%
6,24%
4,83%
310.016,67 €
100,00%