Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
262939.pdf
Größe
4,4 MB
Erstellt
26.06.17, 12:00
Aktualisiert
09.07.17, 18:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Rechnungsprüfung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 14/0135/WP17
öffentlich
26.06.2017
Herr Emmerich, FB 14
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
12.07.2017
Rat der Stadt Aachen
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum
31.12.2015 durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis. Er schließt sich dem
Beschluss des Rechnungsprüfungsausschuss an.
2. Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 fest und
beschließt das Ergebnis mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen.
3. Der Rat der Stadt Aachen beschließt hinsichtlich des Jahresabschlusses zum 31.12.2015
dem Oberbürgermeister gem. § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung zu erteilen.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 14/0135/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.06.2017
Seite: 1/4
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
X
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 14/0135/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.06.2017
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Gemäß § 95 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat die Stadt Aachen zum Schluss eines jeden
Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft
des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus
der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist
ein Lagebericht beizufügen.
Gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW wurde der Jahresabschluss 2015 am 19.12.2016 von der Kämmerin
aufgestellt und vom Oberbürgermeister bestätigt. In seiner Sitzung vom 21.12.2016 hat der Rat der
Stadt den Entwurf des Jahresabschlusses 2015 an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung
und Erstellung des Prüfungsberichtes gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW weitergeleitet. Der
Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW zur Durchführung der
Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung.
Das Ergebnis der Prüfung ist nach § 101 GO NRW in einem Bestätigungsvermerk
zusammenzufassen. Nach Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss ist der
Bestätigungsvermerk vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und dem Leiter der
örtlichen Rechnungsprüfung zu unterzeichnen. Der Bestätigungsvermerk ist gemäß § 101 Abs.1 GO
NRW in den Prüfungsbericht aufzunehmen.
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 ist dieser Beschlussvorlage
beigefügt.
Der Rat stellt anschließend den geprüften Jahresabschluss fest und entscheidet über die Entlastung
des Oberbürgermeisters.
Die Prüfung des Jahresabschlusses war insb. durch die Prüfung der durchgeführten Inventur
bestimmt. Hierbei wurden beim Infrastrukturvermögen Feststellungen hins. der Vollständigkeit und
Bewertung getroffen, die im Jahresabschluss 2016 zu korrigieren sind.
Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt
werden kann.
Der Bestätigungsvermerk wurde um folgende Hinweise ergänzt:
1.) Im Rahmen der Inventur sind Prüfungen im Bereich des Straßennetzes insbesondere
hinsichtlich der Vollständigkeit und der Feststellung ggfls. vorhandener Abwertungsbedarfe bei
Anlagenzugängen nach dem 01.01.2008 erforderlich und daraus evtl. abzuleitende
Korrekturen nachzuvollziehen.
Vorlage FB 14/0135/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.06.2017
Seite: 3/4
2.) Die Finanzrechnung entspricht wie in den Vorjahren nur durch manuell durchzuführende
Korrekturbuchungen den gesetzlichen Anforderungen.
Das Haushaltsjahr 2015 schließt mit einen Fehlbetrag von -36.206.213,81 € ab. Gegenüber dem
geplanten Fehlbetrag von -50.312.887,56 € (fortgeschriebener Ansatz) ergibt sich eine
Ergebnisverbesserung in Höhe von 14.106.673,75 €.
Anlage/n:
-
Prüfbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 (siehe Ratsinformationssystem)
Vorlage FB 14/0135/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.06.2017
Seite: 4/4
Fachbereich Rechnungsprüfung
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses
der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Inhaltsverzeichnis
1.
1.1.
1.2
1.3
2.
3.
3.1
3.2
4.
4.1
4.1.1
4.1.2
4.1.3
4.2
4.3
4.3.1
4.3.2
4.3.3
4.4
4.4.1
5.
6.
7.
8.
9.
10.
Allgemeines
Vorwort
Prüfungsauftrag
Haushaltssatzung und Haushaltsplan
Grundsätzliche Feststellungen
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfungsdurchführung
Gegenstand der Prüfung
Art und Umfang der Prüfung
Erläuterungen zur Rechnungslegung
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
Buchführung, weitere geprüfte Unterlagen und der Einsatz von IT
Jahresabschluss
Lagebericht
Feststellungen zu einzelnen Bilanzpositionen
Gesamtergebnisrechnung und Teilergebnisrechnungen
Prüfungsdurchführung
Feststellungen zu einzelnen Positionen
Prüfergebnis
Gesamtfinanzrechnung und Teilfinanzrechnungen
Investitionen
Übersicht über die durchgeführten Korrekturen im Prüfzeitraum
Hinweise zum Anhang
Inventur
Kennzahlen zur Vermögens- und Schuldenlage
Bestätigungsvermerk
Anlagen
Anlage 1
Bilanz
Anlage 2
Gesamtergebnisrechnung
Anlage 3
Gesamtfinanzrechnung
Anlage 4
Lagebericht
Anlage 5
Anhang
Anlage 5.1
Anlagenspiegel
Anlage 5.2
Forderungsspiegel
Anlage 5.3
Rückstellungsspiegel
Anlage 5.4
Verbindlichkeitenspiegel
Anlage 5.5
Rechnungsabgrenzungsspiegel
Anlage 5.6
Übersicht Stiftungsvermögen
Anlage 5.7
Übersicht Ermächtigungsübertragungen
-2-
4
4
4
4
6
7
7
7
9
9
9
11
11
14
31
31
33
37
40
41
44
46
47
51
52
55
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Abkürzungsverzeichnis
AfA
Absetzung für Abnutzung (steuerrechtlich zu
ermittelnde Wertminderung für Anlagevermögen)
ARAP
Posten der aktiven Rechnungsabgrenzung
BgA
Betrieb gewerblicher Art
EÖB
Eröffnungsbilanz
GemHVO
Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen
GO NRW
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
GoB
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
GoL
Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung
GPA
Gemeindeprüfungsanstalt
GWG
Geringwertiges Wirtschaftsgut
HGB
Handelsgesetzbuch
IDW PS
Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer
in Deutschland e.V.
IDW
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.
IKS
Internes Kontrollsystem
LVR
Landschaftsverband Rheinland
NKF
Neues Kommunales Finanzmanagement
NKFWG NRW
NKF Weiterführungsgesetz
ÖR
Öffentlich-Rechtlich
PRAP
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
SoPo
Sonderposten
-3-
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
1.
Allgemeines
1.1
Vorwort
Bei der Stadt Aachen ist das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) seit dem 01.01.2008 eingeführt. Seit diesem Zeitpunkt ist zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres ein Jahresabschluss gemäß §
95 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und § 37 Gemeindehaushaltsverordnung
Nordrhein-Westfalen (GemHVO) aufzustellen. Dieser Jahresabschluss muss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermitteln. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ferner ein Lagebericht nach § 48 GemHVO NRW beizufügen.
Der von der Kämmerin aufgestellte und vom Oberbürgermeister am 19.12.2016 bestätigte Entwurf des
Jahresabschlusses 2015 ist dem Rat der Stadt in seiner Sitzung am 21.12.2016 vorgelegt worden. Der
Rat hat in dieser Sitzung den Entwurf des Jahresabschlusses gem. § 95 GO NRW zur Kenntnis genommen und ihn gem. § 59 Abs. 3 i.V.m. § 101 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss zur
Prüfung verwiesen.
1.2
Prüfungsauftrag
Die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen obliegt dem Rechnungsprüfungsausschuss. Zur
Durchführung der Prüfung bedient sich dieser der örtlichen Rechnungsprüfung (§ 101 GO NRW).
Der Jahresabschluss ist dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermittelt und ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind. Zu prüfen ist
ferner, ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes
Bild von der Vermögens- und Schuldenlage vermittelt. Dabei ist auch darauf einzugehen, ob die Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde zutreffend dargestellt sind (§ 101 Abs. 6
GemHVO).
Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat das Ergebnis der Prüfung in diesem Prüfbericht und dem hierin
enthaltenen Bestätigungsvermerk zusammengefasst. Dieser Vermerk ist gemäß § 101 Abs. 7 GO NRW
von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnen.
Grundlage und Ausgangswert für die Fortschreibung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten bilden
die Eröffnungsbilanz sowie die Jahresabschlüsse 2008-2014.
1.3
Haushaltssatzung und Haushaltsplan
Die Haushaltssatzung der Stadt Aachen ist mit ihren Anlagen am 28.01.2015 durch den Rat verabschiedet worden. Sie wurde nach den Bestimmungen der §§ 78 bis 80 GO NRW aufgestellt.
In § 1 der Haushaltssatzung für das Jahr 2015 sind folgende Beträge festgesetzt worden:
-4-
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Ergebnisplan
-
Gesamtbetrag der Erträge ............................................................................ 838.111.300 Euro
Gesamtbetrag der Aufwendungen ................................................................. 876.858.300 Euro
Finanzplan
-
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltung.......................... 789.236.900 Euro
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltung......................... 805.096.300 Euro
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und aus
der Finanzierungstätigkeit ............................................................................... 48.741.100 Euro
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und aus
der Finanzierungstätigkeit ............................................................................... 93.315.100 Euro
-5-
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
2.
Grundsätzliche Feststellungen
Gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW hat der Oberbürgermeister den von ihm bestätigten Entwurf innerhalb von
drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zur Feststellung zuzuleiten. Grundsätzlich gilt
der 31. März des dem Haushaltsjahr folgenden Jahres als letzter Tag für die Aufstellung des Jahresabschlusses. Die Einhaltung der Aufstellungsfrist gehört ebenfalls zur ordnungsmäßigen Buchführung der
Gemeinde.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2015 wurde dem Rat der Stadt Aachen am 21.12.2016 zur Beratung vorgelegt und von diesem zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.
Dass die Frist des § 95 Abs. 3 GO NRW erneut überschritten wurde, erklärt sich aus Sicht der Rechnungsprüfung zum einen durch die nach wie vor vorhandenen Probleme mit der flächendeckenden
Einführung des NKF, zum anderen aber auch mit dem enormen Arbeitsaufwand hinsichtlich der zu erstellenden verwaltungsweiten Inventur zum 31.12.2015.
Der zu prüfende Jahresabschluss stellt den achten Jahresabschluss dar, der nach NKFGesichtspunkten aufzustellen gewesen ist. Die im Vergleich zu früheren kameralen Abschlüssen gestellten Anforderungen sind auch im achten Jahr nach NKF-Einführung noch enorm, gehen aber nach
und nach in eine routinierte Verfahrensweise über. Dennoch ist die Anlagenbuchhaltung in der Beurteilung der Komplexität einzelner Vorgänge weiterhin besonders gefordert. Sie ist insbesondere auf eine
funktionierende Vernetzung in der Verwaltung angewiesen.
Die Finanzsteuerung wurde punktuell durch eine externe Beratungsgesellschaft unterstützt.
Insbesondere der Aufbau und die laufende Erhaltung eines internen Kontrollsystems ist essentiell um
eine ordnungsgemäße, wirtschaftliche und buchhalterische Sicherheit im Umgang mit Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zu gewährleisten. So ist im Rahmen der Prüfung der Organisation festzustellen, ob das interne Kontrollsystem die Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltungsprozesse fördert und gleichzeitig notwendige Kontrollen vorhanden sind.
Darüber hinaus befindet sich die Konzeptionierung eines konsumtiven Controllings in der Erprobungsphase. Geplant ist, jeweils zum Quartalsende, beginnend mit dem 1. Quartal 2017, die Bereitstellung
einer umfassenden Quartalsauswertung inkl. Forecast auf das Jahresergebnis. Ziel dieses Instrumentes
ist es, Risiken aufzuzeigen und frühzeitig gegenzusteuern.
Seit Einführung des Buchhaltungssystem SAP zum 01.01.2010 besteht die technische Restriktion, dass
lediglich zwei Buchungsperioden im Nebenbuch der Anlagenbuchhaltung gleichzeitig geöffnet sein können. Damit trotzdem ein sachgerechter Vermögensausweis zum Stichtag des Jahresabschlusses erfolgen konnte, wurden Korrekturbuchungen auf gesonderten Konten im Hauptbuch durchgeführt. Dadurch
stimmten die Werte der Nebenbuchhaltung und Hauptbuchhaltung nicht mehr überein.
Die entsprechenden Korrekturen werden zum Jahresabschluss 2016 in die Nebenbuchhaltung übernommen.
-6-
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
3.
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfungsdurchführung
3.1
Gegenstand der Prüfung
Gegenstand der Prüfung ist der Jahresabschluss 2015 mit seinen in § 37 GemHVO aufgeführten Bestandteilen. In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über
die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen (§101 Abs. 1 Satz 3
GO NRW). Die von der Rechnungsprüfung erbetene Vollständigkeitserklärung des Oberbürgermeisters
wurde mit Datum vom 08.12.2016 vorgelegt.
3.2
Art und Umfang der Prüfung
Die Dokumentation des Jahresabschlusses wurde zwischen dem 06.01.2017 und dem 17.03.2017 zugesandt; ergänzende Dokumentationen wurden – teilweise auf Aufforderung der Rechnungsprüfung –
auch noch nach diesem Zeitraum vorgelegt.
Die Rechnungsprüfung hat die Prüfung nach §§ 101 und 103 GO NRW und dem risikoorientierten Prüfungsansatz in Anlehnung an die vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob die Buchführung, der
Jahresabschluss frei von wesentlichen Fehlaussagen sind. Dem risikoorientierten Prüfungsansatz gemäß hat die Rechnungsprüfung eine am Risiko der Gemeinde ausgerichtete Prüfungsplanung durchgeführt. Diese Prüfungsplanung wurde auf der Grundlage von Auskünften der Verwaltungsleitung und
erster analytischer Prüfungshandlungen sowie einer grundsätzlichen Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und des Risikomanagements erstellt.
Darauf aufbauend wurde ein prüffeldbezogenes risikoorientiertes Prüfungsprogramm entwickelt, das auf
der Grundlage der festgestellten Risikofaktoren unter Einbeziehung der Beurteilung der Wirksamkeit
des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems der Gemeinde Schwerpunkte, Art und Umfang der Prüfungshandlungen festlegt. Die Abschlussprüfung schließt eine stichprobengestützte Prüfung der Nachweise für die Bilanzierung und die Angaben im Jahresabschluss ein. Sie beinhaltet die
Prüfung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und wesentlicher
Einschätzungen des Oberbürgermeisters und der Kämmerin sowie eine Beurteilung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses.
Art, Umfang und zeitlicher Ablauf der einzelnen Prüfungshandlungen sowie der Einsatz der Mitarbeiter
wurden im Hinblick auf diese Prüfungsschwerpunkte unter Berücksichtigung der Risikoeinschätzung
sowie der Wesentlichkeit bestimmt.
Die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände wurde auf
Grundlage der vom Innenministerium bekannt gegebenen Abschreibungstabelle unter Berücksichtigung
der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse erstellt. Die Nutzungsdauertabelle wurde stichprobenartig hinsichtlich Aktualität und Stetigkeit geprüft.
Die Werthaltigkeit der Forderungen wurde auf Grund von Erfahrungswerten und anderen sachlichen
Gesichtspunkten (z.B. Werthaltigkeit der Grundbesitzabgaben) berechnet.
Saldenbestätigungen von Kreditinstituten wurden vorgelegt.
-7-
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Die Rückstellungen wurden aufgrund der vorgelegten Sachverhalte stichprobenartig auf die Richtigkeit
der Rückstellungsbildung geprüft.
Die Ermittlung der Pensionsrückstellungen erfolgt über das eingesetzte und zertifizierte sog. HaesslerVerfahren. Der Berechnung liegen die sog. Heubeck 2005–Richttafeln zugrunde. Es liegt ein Prüfbericht
eines Gutachters vor, der bescheinigt, dass das Haessler-Verfahren für die Ermittlung von Pensionsrückstellungen sowie zur Berechnung von Beihilfen und Ansprüchen aus der Beamtenversorgung in
vollem Umfang geeignet ist.
Ausgangspunkt der Prüfung war die geprüfte und unter dem Datum vom 04.10.2011 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2008 nebst Anhang der
Gemeinde sowie die Jahresabschlüsse 2008 – 2014.
Bei der Durchführung der Prüfung wurden folgende Vorschriften herangezogen:
-
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (GemHVO)
Daneben wurde auf die Handreichungen des Innenministeriums zurückgegriffen.
Für weitergehende Fragestellungen wurden auch das Handelsgesetzbuch, die festgelegten Grundsätze
für ordnungsmäßige Abschlussprüfungen des Instituts für Wirtschaftsprüfer (IDW), der Kommentar der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW und das Prüferhandbuch „Kommunale Jahresabschlussprüfung nach
NKFEG NRW“ herangezogen. Bei wesentlichen Prüfpositionen, zu denen auslegungsfähige Sachverhalte dokumentiert wurden, wurde teilweise mit der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) unmittelbar
Rücksprache gehalten.
Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Fehler mit hinreichender Sicherheit
hätten erkannt werden müssen. Es wurden System- und Funktionstests, analytische Prüfungshandlungen sowie Einzelprüfungen durchgeführt. Die Ergebnisse sind in den Arbeitspapieren des Fachbereichs
Rechnungsprüfung ausführlich dokumentiert. Die Aussagen in diesem Bericht stellen lediglich eine Zusammenfassung der Endergebnisse dar.
Im Rahmen des gesetzlichen Prüfauftrages ist die Einhaltung der für den Jahresabschluss maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften und der sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften sowie die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung geprüft worden.
Die Prüfung wurde von Mitte Januar 2017 bis Juni 2017 durchgeführt, wobei die vollständige Dokumentation erst am 17.03.2017 vorlag.
Die Besprechung des Berichtsentwurfs erfolgte am 06.06.2017 mit der Kämmerin und dem Fachbereich
Finanzsteuerung.
Mit den zu einzelnen Bilanzpositionen getroffenen Feststellungen werden aus Sicht der Rechnungsprüfung Mängel aufgezeigt, die zwar Korrekturen oder weitergehende Überprüfungen durch die Verwaltung
erforderlich machen, aber nicht so schwerwiegend sind, als dass sie zur Einschränkung des Bestätigungsvermerkes führen.
Neben dem Prüfbericht existiert eine sog. OP-Liste (Offene-Punkte-Liste), die vom Fachbereich Rechnungsprüfung aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse aus der Prüfung vorangehender Jahresabschlüsse geführt und in regelmäßigen Abständen mit dem Fachbereich Finanzsteuerung abgeglichen
-8-
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
wird. Sie dient als Informationsquelle über entdeckte Schwachstellen sowie eine Vielzahl von Verbesserungsmöglichkeiten und Hinweisen.
Darüberhinaus wird eine weitere Excel-Liste (s. Punkt 5) geführt, der die vom Fachbereich Rechnungsprüfung initiierten Korrekturen im Jahresabschluss zu entnehmen sind. Konkret geht es hierbei um die
während der Prüfung festgestellten Sachverhalte, die innerhalb des im Prüfzeitraum liegenden Korrekturzeitfensters vom Fachbereich Finanzsteuerung betragsmäßig korrigiert wurden.
4.
Erläuterungen zur Rechnungslegung
4.1
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
4.1.1
Buchführung, weitere geprüfte Unterlagen und der Einsatz von IT
Nach den Prüfungsfeststellungen gewährleistet der auf Grundlage des NKF-Kontenrahmens erstellte
und im Berichtsjahr angewandte Kontenplan eine klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes. Die Geschäftsvorfälle wurden vollständig, fortlaufend und zeitgerecht erfasst. Die Geschäftsvorfälle
und die dazugehörigen Belege wurden ordnungsgemäß angewiesen, ausreichend erläutert und übersichtlich abgelegt. Ausnahmen werden unter 4.2. zu den einzelnen Bilanzpositionen erläutert. Die Zahlen des Jahresabschlusses 2014 wurden richtig im Berichtsjahr vorgetragen. Der Jahresabschluss wurde aus der Buchführung zutreffend entwickelt und von der Stadt Aachen aufgestellt.
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem gewährleistete eine vollständige, richtige und
zeitnahe Erfassung, Verarbeitung und Aufzeichnung der Daten der Rechnungslegung.
Bei der Prüfung wurden keine Sachverhalte festgestellt, die dagegen sprechen, dass die von der Stadt
Aachen getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit der
rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten. Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen nach der Feststellung der Rechnungsprüfung bis auf die unter
Punkt 4.4 beschriebenen Anmerkungen zur Finanzrechnung und die unter Punkt 2 aufgeführte Abweichung zwischen Haupt- und Nebenbuch den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen.
Einsatz von IT bei der Stadtverwaltung Aachen
Zur IT-technischen Unterstützung der Rechnungslegung und Buchführung nach den rechtlichen Vorgaben des NKF setzt die Stadt Aachen die Standardsoftware SAP unter dem Release-Stand ERP 6.0 ein.
Die grundsätzliche Ordnungsmäßigkeit der eingesetzten Software wurde im Rahmen der Ersteinführung
festgestellt. Die sukzessive Aktualisierung, die Anpassung von Funktionen, Programmen und Berechtigungen wurden entsprechend geprüft.
Aufgrund der hohen Komplexität und umfangreicher Transaktionen sowie aufgrund spezifischer Zuschnitte auf die Bedürfnisse der Verwaltung sind stark unterschiedliche Systeme im Einsatz, die entweder direkt oder über vorgeschaltete Schnittstellen auf andere Applikationen auf das Finanz- und Buchungssystem SAP zugreifen. Dies betrifft neben dem zentralen Buchführungsprogramm auch die Nebenbuchhaltungen (z. B. das Modul HCM_HR zur Personalkostenabrechnung) und die als Nebenbuchhaltung geführten Vorverfahren, die über Schnittstellenprogramme angebunden sind.
-9-
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat nach § 103 Abs. 1 Ziffer 6 GO das Prüfrecht, wonach grundsätzlich alle IT-Verfahren mit finanzwirtschaftlichen Auswirkungen durch die Rechnungsprüfung vorab
zu prüfen sind. Dies bezieht sich auch auf Updates und Patches. Bei der Programmprüfung handelt es
sich um eine gesetzliche Prüfungsaufgabe, die bei Automation im Bereich der Haushaltswirtschaft die
Prüfung der Programme vor ihrer Anwendung zum Inhalt hat. Die Prüfungen richten sich darauf, ob die
Programme zu richtigen, praxisgerechten Ergebnissen führen und ob Programme und Verfahren gesetzmäßigen, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Ansprüchen genügen.
Für die gesamte IT-Landschaft bei der Stadt Aachen bewirkt der hohe Automatisierungsgrad eine hohe
Wartungsintensität der angeschlossenen Programme, so dass die Systemlandschaft auch ständigen
Veränderungen unterliegt, sei es durch Programmanpassungen oder durch die IT-technische Umsetzung neuer Gesetzeslagen. Die Funktionalität dieser Systeme wird durch den konzerneigenen ITDienstleiter regio iT, der entsprechend ISO zertifiziert ist, sichergestellt. Auch der Fachbereich Personal
und Organisation mit der Abteilung IT - Management (FB11/4) trägt in einem sehr hohen Maße zum
funktionierenden Gesamtsystem bei.
Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) NRW hat im Zeitraum von Januar 2013 bis Mai 2015 ebenfalls die
Informationstechnik der Stadt Aachen geprüft. Im Bericht über die „Überörtliche Prüfung – Informationstechnik der Stadt Aachen im Jahr 2015“ wird der Stadt Aachen eine sehr gut ausgeprägte Struktur des
IT-Managements attestiert. Alle Voraussetzungen für einen sicheren und ordnungsgemäßen IT-Betrieb
sind erfüllt, das Sicherheitsniveau ist sehr hoch. Die Stadt Aachen gehört zu den Städten mit der am
stärksten ausgeprägten IT-Strategie.
Die technische Infrastruktur (Server, zentrale Datenspeicher usw.) und deren bauliche Unterbringung
bei der regio iT GmbH gewährleisten eine sehr hohe Sicherheit für den laufenden IT-Betrieb. Die regio
iT räumt aus ihrer Rolle als Dienstleister heraus einem sehr hohen Sicherheitsniveau und hoher Verfügbarkeit der angebotenen IT-Services einen zentralen Stellenwert ein. Dies wird durch das Ergebnis der
systemischen Prüfung bestätigt. Lediglich in einem Einzelaspekt aus der Notfallvorsorge konnte durch
die GPA NRW eine Optimierungsmöglichkeit aufgezeigt werden; die empfohlene konkrete Festlegung
des eingeschränkten IT-Betriebs innerhalb eines Notfallkonzeptes war jedoch nach Angaben der regio
iT GmbH zum Zeitpunkt der Prüfung bereits in Arbeit.
Eine weitere Feststellung der GPA ist der sehr hohe Ressourcenverbrauch für die Bereitstellung und
Betreuung der IT in der Stadt Aachen. Die IT-Gesamtkosten werden maßgeblich durch die höchsten
Fachanwendungskosten im Vergleich der kreisfreien Städte bestimmt. Auch die Kosten eines ITStandardarbeitsplatzes und die Telekommunikationskosten sind überdurchschnittlich.
Die Prüffeststellungen der GPA waren Anlass einer Prüfung der Abteilung Informations- und Kommunikationsmanagement (FB 11/400) im Fachbereich Personal und Organisation. Mit dem Bericht über die
„Prüfung der Aufgabenwahrnehmung der Abteilung Informations- und Kommunikationsmanagement (FB
11/400) im Fachbereich Personal und Organisation hinsichtlich der Zweckmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit mit besonderem Blick auf die Auftraggeberfunktion gegenüber der regio iT GmbH“ vom
20.09.2016 hat der Fachbereich Rechnungsprüfung hierzu weitere Feststellungen getroffen.
Es ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und
die Grundsätze ordnungsmäßiger Datenverarbeitung im Haushaltsjahr 2015 nicht eingehalten wurden.
- 10 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
4.1.2
Jahresabschluss
Die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung sowie die Teilrechnungen sind den gesetzlichen
Vorschriften entsprechend gegliedert. Für erkennbare Risiken wurden Rückstellungen in ausreichendem Maße gebildet.
Die Vermögensgegenstände und die Schulden sowie das Kapital, die Sonderposten und die Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung mit der nachfolgenden Einschränkung angesetzt und bewertet.
Gemäß § 28 Abs. 1 GemHVO NRW (alte Fassung) ist die körperliche Erfassung des Sachanlagevermögens mindestens alle drei Jahre durchzuführen. Nach der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 hätte
die erste Folgeinventur bis zum 31.12.2010 durchgeführt werden müssen. Das bewegliche Vermögen
wurde 2010 ordnungsgemäß inventarisiert. Die verwaltungsweite Inventur ist nun entsprechend der
Ausführungen der vorangegangenen Jahresabschlüsse zum 31.12.2015 erfolgt. Weitere Ausführungen
erfolgen unter dem Punkt 7 „Inventur“.
Die Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurden innerhalb der einzelnen Teilfinanzrechnungen ausgewiesen.
Die Rechnungsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015
mit Ausnahme der in den Feststellungen genannten Sachverhalte ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet worden ist und den gesetzlichen Vorschriften,
den sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen, mit den genannten
Einschränkungen, entspricht.
Eine den Bedürfnissen angepasste Kosten- und Leistungsrechnung ist, verbunden mit produktorientierten Zielen und Kennzahlen, gemäß §§ 18 und 12 GemHVO einzuführen. Dadurch werden die Grundlagen für eine Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushaltes sowie eine Unterstützung für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit bei der Aufgabenerfüllung geschaffen. Zum Prüfungszeitpunkt ist festzustellen, dass für den Haushalt 2018 die mit den politischen
Gremien abgestimmten Ziele und Kennzahlen konkretisiert und in den Haushaltsplan eingearbeitet werden.
4.1.3
Lagebericht
Der Lagebericht ist gemäß § 101 Abs. 1 Satz 4 und § 101 Abs. 6 GO NRW daraufhin zu prüfen, ob
-
er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht,
seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde erwecken und
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der Gemeinde zutreffend dargestellt sind.
Der Lagebericht soll verständlich geschrieben, klar gegliedert, angemessen detailliert und von Jahr zu
Jahr stetig unter Angabe von Vorjahreszahlen aufgebaut sein. Die Informationen im Lagebericht sollen
dabei jedoch nicht objektiviert werden, wie es i.d.R. für den Anhang vorgenommen wird. Im Lagebericht sollen vielmehr die bedeutenden und wesentlichen Informationen über die Ergebnisse der gemeindlichen Haushaltswirtschaft und über die wirtschaftliche Lage der Gemeinde sowie ihre wirtschaftliche Entwicklung aus der Sichtweise und Einschätzung der Gemeindeführung (Oberbürgermeister,
Stadtkämmerin, Verwaltungsvorstand) gegeben werden.
- 11 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Weitere Vorgaben zum Inhalt des Lageberichtes finden sich in § 48 GemHVO.
Mit Datum vom 21.12.2016 hat die Verwaltung den am 19.12.2016 aufgestellten Jahresabschluss
2015 vorgelegt. Der darin enthaltene Lagebericht war Grundlage der nachfolgenden Analyse.
Der Lagebericht des Jahres 2015 gliedert sich wie folgt:
I.
II.
III.
IV.
V.
VI.
VII.
Allgemeines
Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft
Analyse der Haushaltswirtschaft sowie der Vermögens- Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
Chancen und Risiken der Stadt Aachen
Fazit / Ausblick
Organe und Mitgliedschaften
Angaben über die ordnungsgemäße Geschäftsführung des Verwaltungsvorstandes
Anlagen zum Lagebericht:
- Angaben zu den Ratsmitgliedern gemäß § 95 Abs. 2 GO NRW
- Angaben zum Verwaltungsvorstand gemäß § 95 Abs. 2 GO NRW
Die Gestaltung des Lageberichtes entspricht der in den Handreichungen des Innenministeriums vorgeschlagenen Gliederung. Die vom § 95 Abs. 2 GO NRW geforderten Übersichten sind dem Lagebericht als Anlagen 1 und 2 angefügt. Die Gliederung des Lageberichtes entspricht der Gliederung der
Lageberichte der Vorjahre. Die von der Rechnungsprüfung gewünschte Vergleichbarkeit mit den Lageberichten der Vorjahre ist somit gegeben.
Der Lagebericht erfüllt die allgemeinen Vorgaben des § 48 GemHVO NRW.
Im Lagebericht wird die Situation unter Berücksichtigung der im Dezember 2016 vorhandenen Kenntnisse dargestellt. Daraus folgt, dass der Lagebericht noch Sachverhalte berücksichtigen konnte und
musste, die nach dem Schluss des Haushaltsjahres 2015 bekannt geworden sind.
Der Lagebericht hat als Vorgänge von besonderer Bedeutung des Jahres 2015 u.a.
Verwaltungsweite Inventur zum Stichtag 31.12.2015
Alemannia Aachen
Schulreparaturprogramm
Um- und Ausbau der 4. Gesamtschule
Stadtteilerneuerung Aachen-Nord
Sanierung der Feuerwache
Sanierung des Neuen Kurhauses
Flüchtlingssituation
aufgeführt. Die Inventur und die o.a. Vorgänge waren auch im Jahre 2016 noch aktuell.
Die Haushaltsentwicklung 2015 war im Wesentlichen geprägt durch die folgenden Faktoren:
Personalmehraufwendungen insbesondere aufgrund Tarifsteigerungen,
rückläufige Gewerbesteuererträge,
fehlende Kostenerstattung im Sozialbereich,
außerplanmäßige Abschreibungen, die sich aus der Inventur ergeben haben,
Rückstellungszuführung i.H.v. 7 Mio. € für die Verlustübernahmeregelung für die E.V.A.
Unter Ziffer II werden u.a folgende Positionen dargelegt:
- 12 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
-
das Anlagevermögen hat sich im Vergleich zum Vorjahr um rund 1,9 % erhöht. Die Veränderung zum Vorjahr ist u.a. den Ergebnissen der Inventur und den Zugängen in Höhe von 49,1
Mio. €, welche im Wesentlichen in der Gewährung von Gesellschafterdarlehen und Ausleihungen begründet sind, geschuldet. Nennenswert ist auch die vorgenommene Rückabwicklung der
in 2013 erfolgten Abwertung des Sondervermögens E 26 in Höhe von 14,9 Mio. €.
-
die Reduzierung des Forderungsbestandes um 7,4 Mio. € bzw. rd. 7% ergibt sich im Wesentlichen aus den Reduzierungen im Bereich der Steuerforderungen in Höhe von rd. 6,9 Mio. €, denen jedoch Zuwächse im Bereich der Forderungen aus Transferleistungen in Höhe von 9,8 Mio.
€ und aus dem Bereich der Sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen in Höhe von rd. 4,2
Mio. € gegenüberstehen. Des Weiteren haben sich bei den Privatrechtlichen Forderungen die
Forderungen gegenüber dem privaten Bereich um rd. 1,4 Mio. € und gegenüber verbundenen
Unternehmen um ca. 0,5 Mio. € reduziert, während die Forderungen gegenüber Sondervermögen um 4,5 Mio. € gestiegen sind. Zu erwähnen ist darüber hinaus die Verringerung der Sonstigen Vermögensgegenstände von 18,1 Mio. €, die sich im Wesentlichen aus dem Abgang „Route Charlemagne/Weitergeleitete Mittel“ in Höhe von rd. 16,3 Mio. € ergibt.
-
die Rückstellungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 19,8 Mio. € erhöht. Maßgeblich
ergibt sich die Erhöhung aus den steigenden Pensionsverpflichtungen und der Zuführung für
die Verlustübernahme der E.V.A.
-
die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung sind gegenüber dem Vorjahr um rd.
64,7 Mio. € gestiegen, was insbesondere der Vorfinanzierung von Transferaufwendungen im
Bereich der Flüchtlingshilfe geschuldet ist. Die Angabe des neuen Höchstbetrages für Kassenkredite von 500 Mio. € erfolgte im Lagebericht zwar unkommentiert, ist aber in den Haushaltsplanvorgaben begründet. Hier wäre es wünschenswert, wenn auf die Risiken dieser Form der
Ausgabenfinanzierung hingewiesen würde. Ein Zinsanstieg für kurzfristige Darlehen würde zu
erheblichen zusätzlichen Haushaltsbelastungen führen. Ein Hinweis auf die unter Ziffer IV. (Risiken) getätigten Ausführungen würde als ausreichend angesehen werden.
Unter Ziffer IV wird die Entwicklung des Eigenkapitals dargestellt. Da die Ausgleichsrücklage vollständig aufgezehrt ist, vermindert die Abdeckung der jeweiligen Fehlbeträge seit 2013 unmittelbar den Bestand der Allgemeinen Rücklage. Die Eigenkapitalquote I (Verhältnis des Eigenkapitals zur Bilanzsumme) ist im Vergleich zum Vorjahr um 1,77 % auf 25,76 % zurückgegangen. Auch die Eigenkapitalquote II (Verhältnis des Eigenkapitals unter Einbeziehung der Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter
zur Bilanzsumme) hat sich von 33,86 % auf 31,97 % reduziert.
Im Vergleich zum Jahresabschluss 2014 (rd. -40,7 Mio. €) hat sich das Jahresergebnis 2015 mit rund
- 36,2 Mio. € um rd. 4,5 Mio. € verbessert. Der ursprüngliche Haushaltsansatz wird um rd. 2,5 Mio. €
unterschritten. Dennoch verbleibt ein hohes Defizit.
Unter IV. Chancen und Risiken der Stadt Aachen sind einige der größten externen Risikofaktoren aufgeführt:
Höhe der Landeszuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG NRW)
die Entwicklung der Gewerbesteuererträgnisse
Risiken aus Beteiligungen, Sondervermögen, Bürgschaften und Zinslasten
Übertragungen von Aufgaben durch Bund/Land ohne (vollständigen) Finanzausgleich
Hierzu wird die Risikofrüherkennung weiter ausgebaut. Neben dem bereits bestehenden Produkt- und
Finanzcontrolling und der Überarbeitung des internen Kontrollsystems (IKS), befindet sich die Konzep- 13 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
tionierung eines konsumtiven Controllings in der Erprobungsphase. Die Erstellung eines „Risikoportals“ konnte inhaltlich bereits umgesetzt werden.
Im Fazit / Ausblick unter Ziffer V. wird unter anderem auf die Handlungsnotwendigkeit zur Minimierung
des strukturellen Defizits hingewiesen. Erwähnt wird auch, dass die zunehmende Aktualität der Jahresabschlüsse und die stetige Verbesserung der Auswertungsmöglichkeiten, sowie die angestrebte
einheitliche Nutzung der Datensysteme neben der Ausnutzung der neuen Steuerungselemente der
Haushaltsplanung helfen kann.
Die Verwaltung erklärt im Lagebericht, dass die weiterhin außergewöhnlich günstigen Zinssätze eine
Chance für die Vergangenheit geboten hat und auch in absehbarer Zukunft bieten wird, da hierdurch
die Kreditfinanzierungskosten niedrig gehalten werden können.
Auch auf die weitere Entwicklung sowie die Notwendigkeit von Konsolidierungsmaßnahmen zur Erreichung der gemeindlichen Haushaltsfähigkeit wird im Lagebericht Bezug genommen.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, seine Angaben entsprechen der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt. Die Chancen und Risiken für die
zukünftige Entwicklung werden ausreichend dargestellt. Damit erfüllt der Lagebericht auch die
Vorgaben des § 48 GemHVO NRW für die inhaltliche Gestaltung.
In den Anlagen 1 und 2 des Lageberichtes wurden nach einer Plausibilitätsprüfung keine Fehler festgestellt.
Es ist festzuhalten, dass die Stadt Aachen trotz der außerordentlichen finanziellen Belastungen in
jüngster Vergangenheit weiterhin ihre Handlungsfähigkeit aufrechterhalten konnte und der Haushalt
auch für das Haushaltsjahr 2017 genehmigt wurde.
4.2
Feststellungen zu einzelnen Bilanzpositionen
AKTIVA
1.
Anlagevermögen
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss :
Differenz:
1.1
2.609.994.130,13 €
2.658.526.428,67 €
48.532.298,54 €
Immaterielle Vermögensgegenstände
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss :
Differenz:
24.331.219,84 €
24.213.088,30 €
./. 118.131,54 €
- 14 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
1.2
Sachanlagevermögen
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschlusses:
Differenz:
1.2.1
1.513.896.577,48 €
1.520.208.253,16 €
6.311.675,68 €
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
509.089.938,62 €
501.170.133,73 €
./. 7.919.804,89 €
1.2.1.1 Grünflächen
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
220.575.792,00 €
221.780.241,95 €
1.204.449,95 €
1.2.1.2 Ackerland
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
50.376.561,44 €
49.317.428,89 €
./. 1.059.132,55 €
1.2.1.3 Wald, Forsten
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
18.135.294,43 €
18.190.943,49 €
55.649,06 €
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
Bilanzansatz (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
1.2.2
220.002.290,75 €
211.881.519,40 €
./. 8.120.771,35 €
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
139.353.455,69 €
137.520.345,49 €
./. 1.833.110,20 €
- 15 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen
Bilanzwert (01.01.2015)
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
1.655.337,23 €
1.654.879,40 €
./. 457,83 €
1.2.2.2 Schulen
Bilanzwert (01.01.2015)
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
0,00 €
664.884,00 €
664.884,00 €
1.2.2.3 Wohnbauten
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
106.380.416,83 €
103.278.031,15 €
./. 3.102.385,68 €
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
1.2.3
31.317.701,63 €
31.922.550,94 €
604.849,31 €
Infrastrukturvermögen
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
805.682.456,09 €
812.816.988,62 €
7.134.532,53 €
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
186.895.743,56 €
187.897.458,36 €
1.001.714,80 €
Im Rahmen des von der Rechnungsprüfung praktizierten risikoorientierten Prüfansatzes wurde für den
Jahresabschluss 2015 bei dieser Bilanzposition ein Prüfungsschwerpunkt festgelegt. Durch die Inventur
ergaben sich zahlreiche Veränderungen, welche auf Basis von Stichproben geprüft worden sind. Im
Wesentlichen zeigte sich hierbei ein ordnungsgemäßes Bild. Im geringen Umfang sind die Zugangshöhen jedoch falsch ermittelt worden.
- 16 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
1.2.3.2 Brücken und Tunnel
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
23.311.124,27 €
24.098.988,65 €
787.864,38 €
Im Rahmen der Inventur 2015 wurde festgestellt, dass ca. 80 Bauwerke nicht in dieser Bilanzposition
aktiviert sind. Es wird auf die Ausführungen unter „7. Inventur“ zu dieser Bilanzposition verwiesen.
Im Rahmen der Aufstellung der Eröffnungsbilanz sowie für die Inventur 2015 wurden für massive Brücken entsprechend ihrer Bauart gemäß den Angaben des Fachamts differenzierte Nutzungsdauern
zwischen 50 – 100 Jahren verwendet. Die örtliche Nutzungsdauertabelle weist lediglich eine Nutzungsdauer von 80 Jahren aus. Die Aktivierungen des Jahres 2015 wurden teilweise auf Basis der spezifischen Nutzungsdauern, teilweise auf Basis der örtlichen Nutzungsdauertabelle vorgenommen. Der
Grundsatz der Stetigkeit ist verletzt. Für die Prüfung wurden die spezifischen Nutzungsdauern zu Grunde gelegt, entsprechend wird eine Anpassung der örtlichen Nutzungsdauertabelle erwartet.
Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten wurden Bauwerke zu Unrecht auf Abgang gesetzt oder einer
anderen Bilanzposition zugeordnet. Zeitgleich wurden in anderen Fällen Abgänge sowie Abwertungen
versäumt. Zusammenfassend ist der Vermögensausweis zum 31.12.15 in Höhe von ca. 540 T€ zu niedrig, dem steht zeitgleich ein Mehraufwand in Höhe von ca. 63 T€ gegenüber.
Im Rahmen der Inventurprüfung erlangte der Fachbereich Rechnungsprüfung Kenntnis davon, dass im
Jahr 2010 40 Bauwerke durch Sachverständige begangen worden sind und sich anschließend deren
Kategorisierung von einem Brückenbauwerk zu einem Durchlass bzw. einer Bachverrohrung verändert
hat. Da die Bewertung zur Eröffnungsbilanz anhand der Kategorisierung des Bauwerks erfolgt ist, ist für
17 Bauwerke mit Jahresabschluss 2016 zu prüfen und zu dokumentieren, dass deren Bewertung zur
Eröffnungsbilanz der Höhe nach ordnungsgemäß erfolgt ist.
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
0,00 €
0,00 €
0,00 €
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
298.045.782,28 €
308.100.016,93 €
10.054.234,65 €
In den Jahresabschlüssen 2011 – 2013 sind Inlinermaßnahmen aktiviert worden, die nicht zu einer über
den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung geführt haben. Durch den
Fehler aus Vorjahren ergibt sich zum Stichtag 31.12.2015 ein zu hoher Vermögensausweis in dieser
Bilanzposition in Höhe von ca. 1,2 Mio. €.
- 17 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
284.512.402,12 €
283.317.051,66 €
./. 1.195.350,46 €
Auf Basis des von der Rechnungsprüfung praktizierten risikoorientierten Prüfansatzes wurde bei der
Bilanzposition „1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen“ ein Prüfungsschwerpunkt für den Jahresabschluss 2015 festgelegt. Besonderes Augenmerk wurde hierbei auf die
Durchführung der körperlichen Inventur sowie die Übertragung des Inventurergebnisses auf die o.g.
Bilanzposition gelegt. Hinsichtlich der Inventurdurchführung wird auf die Ausführungen unter „7. Inventur“ verwiesen.
Grundsatz der Vollständigkeit
Mit Inventur der Bilanzposition wurde festgestellt, dass die Vollständigkeit nicht gewährleistet ist. Zum
Abschlussstichtag sind 708 Straßenabschnitte inventarisiert worden, die nicht bilanziert sind. Es ist davon auszugehen, dass es sich hierbei im Wesentlichen um Straßenabschnitte handelt, bei welchen eine
Änderung von Knotenpunkten erfolgt ist, eine Zuordnung somit nur formal nicht erfolgen konnte und
lediglich Umbuchungen im Anlagenbuch durchzuführen sind; um Straßenabschnitte, die zum 31.12.15
noch nicht betriebsbereit waren und somit in der Bilanzposition „1.2.8 Anlagen im Bau“ enthalten sind
oder um unentgeltliche Übertragungen z.B. durch Umwidmung einer Landstraße zur Gemeindestraße.
Es ist nicht davon auszugehen, dass sich durch diese 708 Straßenabschnitte wesentliche Auswirkungen auf das Eigenkapital der Stadt Aachen ergeben.
Zeitgleich wurde festgestellt, dass 285 Anlagegüter mit einem Gesamtwert zum 31.12.15 in Höhe von
ca. 13,5 Mio. € bilanziert sind, die auf Basis der erfassten Knotenpunkte keinen Inventurgütern zugeordnet werden konnten. Diese wurden auf Basis von 28 Stichproben überprüft. Hierbei zeigte sich, dass
in Höhe von 850 T€ Abgänge zu buchen sind, welche im Rahmen des Prüfzeitfensters angepasst wurden. Unter Anwendung mathematisch-statistischer Verfahren in Bezug auf die Grundgesamtheit besteht
das Risiko, dass weitere Abgänge in Höhe von ca. 1,6 Mio. € zum 31.12.15 zu buchen sein könnten.
Eine Überprüfung und Herstellung der Vollständigkeit wird mit dem Jahresabschluss 2016 erfolgen.
Grundsatz der Stetigkeit
Die zur Aufstellung der Eröffnungsbilanz verwendeten Gesamtnutzungsdauern für Straßenabschnitte
wurden mit dem Jahresabschluss 2008 aufgrund der Einschätzung des Fachamtes in der örtlichen Nutzungsdauertabelle verändert. Der Eröffnungsbilanzstand wurde jedoch nicht angepasst. Der Grundsatz
der Bewertungsstetigkeit ist verletzt. Auf Grund der großen Anzahl von Anlagegütern, welche hierdurch
betroffen sind sowie den vermeintlich nur geringen monetären Auswirkungen auf die lineare Abschreibung von jährlich ca. 360 T€ wurde abgestimmt, dass eine Überprüfung und im Falle von wesentlichen
Abweichungen eine Anpassung der Restnutzungsdauern als kontinuierlicher Prozess erfolgt. Eine
Überprüfung des gesamten Straßennetzes soll spätestens innerhalb der nächsten acht Jahre abgeschlossen sein.
Grundsatz der Wesentlichkeit
Zur Inventur wurde dasselbe Verfahren zur Ermittlung des am Abschlussstichtag beizulegenden Wertes
für die Vermögensgegenstände dieser Bilanzposition verwendet, wie zur Eröffnungsbilanz. Sofern der
beizulegende Wert eines Vermögensgegenstandes dabei im Einzelfall um weniger als 15.000 € vom
Buchwert abwich, wurde aus Wesentlichkeits- und Wirtschaftlichkeitsgründen auf eine Überprüfung
bzw. Anpassung gemäß § 35 Abs. 5 GemHVO verzichtet. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Jah- 18 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
resabschlussaufstellung in vereinzelten Fällen eine Anpassung versäumt, auf deren nachträgliche Korrektur aus Wesentlichkeits- und Wirtschaftlichkeitsgründen nun verzichtet wird.
In Summe sind für diese Bilanzposition ergebniswirksame Sachverhalte in Höhe von ca. 1,3 Mio. € entsprechend subsumiert worden.
Niederstwertprinzip
Entgegen dem sonst für die Inventur dieser Bilanzposition angewandten Verfahrens erfolgte zunächst
für Straßenabschnitte, welche seit dem 01.01.2008 neu hergestellt worden sind oder auf die nachträgliche Herstellungskosten aktiviert worden sind, keine Überprüfung auf dauerhafte Wertminderung gemäß
§ 35 Abs. 5 GemHVO. Das maximale Volumen der potentiell zu Unrecht unterlassenen Abwertung beläuft sich auf ca. 7,9 Mio. €.
Als ergänzende Dokumentation hat der Fachbereich Finanzsteuerung eine Überprüfung von 6% der
Grundgesamtheit durchgeführt und kam dabei zu dem Ergebnis, dass im Wesentlichen auf Grund besonderer Umstände keine dauerhafte Wertminderung vorliegt. Mit Jahresabschluss 2016 erfolgt eine
detaillierte Überprüfung der entsprechenden Anlagegüter.
Anschaffungskostenprinzip
Im Rahmen des Jahresabschlusses wurden Vermögensgegenstände zum beizulegenden Zeitwert
31.12.15 aktiviert, welche seit dem 01.01.08 der Stadt Aachen zugegangen sind und deren Zugang
bisher versäumt wurde. Dies verstößt gegen das Anschaffungskostenprinzip.
Unter Berücksichtigung der tatsächlichen Zeitpunkte der Übertragungen reduziert sich der Vermögensausweis und in gleicher Höhe die sonstigen Sonderposten um min. 320 T€.
Optimierung von Prozessabläufen
Im Rahmen einer Prüfung der internen Kontrollsysteme im Jahr 2014 wurde festgestellt, dass kein Prozess besteht, der sicherstellt, dass sämtliche Informationen erhoben und an die Finanzsteuerung weitergeleitet werden, welche für den Zugang der Anlagegüter, die unentgeltlich (städtebauliche Verträge,
Umwidmungen) auf die Stadt Aachen übergehen, benötigt werden. Bis heute konnte ein entsprechender Prozess noch nicht installiert werden, der offene Punkt befindet sich weiterhin in Bearbeitung.
Schwerpunkt der Jahresabschlussprüfung 2014 bildeten die unterjährigen Zugänge, mehrere Maßnahmen wurden geprüft, dabei wurde aufgrund der Summe sowie Vielfalt der getätigten Feststellungen die
Schlussfolgerung gezogen, dass Mängel im Bearbeitungsprozess bestehen und interne Kontrollfunktionen nicht ausreichend vorhanden sind. Einige der Feststellungen konnten durch die intensive Einbindung des Fachbereichs Finanzsteuerung in die Inventur 2015 noch nicht abschließend bearbeitet werden. Im Rahmen der kursorischen Prüfung einer Investitionsmaßnahme des Jahres 2015 zeigte sich,
dass weiterhin eine Optimierung des Bearbeitungsprozesses notwendig ist.
Durch die Inventur 2015 erlangte der Fachbereich Rechnungsprüfung Kenntnis davon, dass bereits seit
Eröffnungsbilanz keine plausibel, stetige Abgrenzung zwischen Anlagegütern im Sinne von Brückenbauwerken der Bilanzposition 1.2.3.2 und im Sinne von Verkehrswegen dieser Bilanzposition, die über
ein Brückenbauwerk verlaufen, erfolgt. Daher ist mit den Fachämtern ein Prozess abzustimmen, der
sicherstellt, dass bei Investitionsmaßnahmen eine entsprechend differenzierte Betrachtung vorgenommen wird.
Bereits zur Eröffnungsbilanz wurde ein Festwert für Zäune im öffentlichen Straßenbereich zur Trennung
von Nebenflächen in Höhe von 158.059 € aktiviert, welcher seither unverändert bilanziert ist. Eine
Überprüfung des Festwertes wurde im Rahmen der Inventur nicht durchgeführt. Es besteht kein Risiko,
- 19 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
dass sich hierdurch wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss ergeben. In Zusammenarbeit
mit den entsprechenden Fachämtern ist jedoch für die ordnungsgemäße Fortführung dieses Festwertes
ein Prozess abzustimmen.
Weiterhin fiel im Rahmen der Inventur auf, dass zur Ermittlung des Zeitwertes für den Festwert Verkehrseinrichtungsgegenstände sowohl zur Eröffnungsbilanz, als auch zum Stichtag des Jahresabschlusses vornehmlich Materialkosten, jedoch keine Anschaffungsnebenkosten berücksichtigt worden
sind. Es ist mit Jahresabschluss 2016 zu prüfen, ob und in welcher Höhe zum Stichtag der Eröffnungsbilanz eine Korrektur vorzunehmen ist.
Prüfung auf Mittelherkunft
Für die im Rahmen der Prüfung festgestellten Sachverhalte mit monetären Auswirkungen wurde im
Überwiegenden nicht auf passivierte Sonderposten geprüft, welche jedoch im gleichen Verhältnis entsprechenden Veränderungen unterliegen. Zum Stichtag des Jahresabschlusses beläuft sich die Sonderpostenquote für diese Bilanzposition auf 33%.
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
12.917.403,86 €
9.403.473,02 €
./. 3.513.930,84 €
Im Rahmen der Inventur 2015 wurde festgestellt, dass ca. 230 Bauwerke nicht in dieser Bilanzposition
aktiviert sind. Es wird auf die Ausführungen unter „7. Inventur“ zu dieser Bilanzposition verwiesen.
Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten wurde ein Bauwerk zu Unrecht auf Abgang gesetzt. Zeitgleich
wurden in anderen Fällen Abgänge sowie Abwertungen versäumt und Instandhaltungsaufwendungen
aktiviert. Zusammenfassend für diese Einzelfälle ist der Vermögensausweis zum 31.12.15 in Höhe von
ca. 305 T€ zu hoch, dem steht zeitgleich ein Mehraufwand in Höhe von ca. 240 T€ gegenüber.
Bereits in vergangenen Jahresabschlüssen sind Ausweisfehler in dieser Bilanzposition festgestellt worden, welche im Rahmen der Inventur anteilig angepasst worden sind. Zum Stichtag des Jahresabschlusses sind jedoch weiterhin Anlagegüter in Höhe von mindestens 614 T€ zu Unrecht in dieser Bilanzposition ausgewiesen.
1.2.4
Bauten auf fremden Grund und Boden
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
1.2.5
482.332,87 €
8.103.048,51 €
7.620.715,64 €
Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
0,00 €
1.250,00 €
1.250,00 €
- 20 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
1.2.6
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss :
Differenz :
1.2.7
11.375.068,71 €
12.756.348,61 €
1.381.279,90 €
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
1.2.8
34.142.211,22 €
34.965.928,55 €
823.717,33 €
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
1.3
13.771.114,28 €
12.874.209,65 €
./. 896.904,63 €
Finanzanlagen
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
1.3.1
1.071.766.322,81 €
1.114.105.087,21 €
42.338.754,40 €
Anteile an verbundenen Unternehmen
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
1.3.2
308.743.911,82 €
308.731.161,82 €
./. 12.750,00 €
Beteiligungen
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
1.3.3
2.887.801,96 €
2.938.854,32 €
51.052,36 €
Sondervermögen
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
395.503.798,59 €
410.730.061,22 €
15.226.262,63 €
Zum Stichtag des Jahresabschlusses wurde durch die kommunale Bewertungsstelle des Fachbereichs
Geoinformation und Bodenordnung ein Gutachten zur relativen Wertveränderung von bebauten Grundstücken des Gebäudemanagements erstellt. Dieses diente als Grundlage für die Ermittlung eines beizu- 21 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
legenden Wertes für die städtische Finanzanlage auf Basis der Substanzwertmethode. Hierdurch wird
dem Fachbereich Rechnungsprüfung belegt, dass wesentliche stille Reserven im Gebäudebestand
enthalten sind und somit im Vergleich zur Eröffnungsbilanz keine dauerhafte Wertminderung der Finanzanlage vorliegt. Entsprechend war die im Jahresabschluss 2013 aus Vorsichtsgründen vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung wieder zurückzunehmen.
Zum Stichtag des Jahresabschlusses liegt der beizulegende Wert für den Aachener Stadtbetrieb um
723.747,02 € unterhalb des Buchwertes. Der Wirtschaftsplan 2016 weist für das Jahr 2016ff ein jährliches Defizit von über 3 Mio. € aus. Gemäß aktuellem Stand wird der Jahresabschluss 2016 des Aachener Stadtbetriebes ein Defizit von mindestens 1 Mio. € ausweisen. Es liegt daher zum Stichtag des Jahresabschlusses eine dauerhafte Wertminderung gemäß § 35 Abs. 5 GemHVO in Höhe von 723.747,02
€ vor.
1.3.4
Wertpapiere des Anlagevermögens
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
1.3.5
36.800.000,00 €
26.800.000,00 €
./. 10.000.000,00 €
Ausleihungen
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
2.
327.830.820,44 €
364.905.009,85 €
37.074.189,41 €
Umlaufvermögen
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
2.1
122.995.664,99 €
115.453.664,59 €
./. 7.542.000,40 €
Vorräte
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
2.2
559.774,91 €
676.948,80 €
117.173,89 €
Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
116.971.211,00 €
109.547.719,47 €
./. 7.423.491,53 €
Im Einzelnen sind für die Positionen 2.2.1 bis 2.2.3 folgende Werte festgestellt worden.
- 22 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
2.2.1
Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
39.668.112,21 €
47.646.754,11 €
7.978.641,90 €
Die Erhöhung ergibt sich größtenteils aus Zuwächsen im Bereich der Forderungen aus Transferleistungen, welche auf Erstattungsleistungen im Zuge der Flüchtlingsunterbringung zurückzuführen sind.
2.2.1.1 Gebühren
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
3.667.792,96 €
4.044.298,10 €
376.505,14 €
2.2.1.2 Beiträge
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
1.154.898,58 €
1.629.564,06 €
474.665,48 €
2.2.1.3 Steuern
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
14.509.132,69 €
7.560.266,54 €
./. 6.948.866,15 €
Die Reduzierung ergibt sich vornehmlich aus Gewerbesteuerrückerstattungen.
2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
6.300.609,85 €
16.153.845,81 €
9.853.235,96 €
Der deutliche Anstieg resultiert aus einem Zuwachs aus Erträgen aus Kostenerstattungen/ -umlage der
Stadt (durch FB 45) gegenüber anderen öffentlichen Kostenträgern.
2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
14.035.678,13 €
18.258.779,60 €
4.223.101,47 €
- 23 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen auf Forderungen gegenüber der Bezirksregierung Köln für die
Kostenerstattung von Notunterkünften.
2.2.2
Privatrechtliche Forderungen
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
37.572.019,73 €
40.235.629,11 €
2.663.609,38 €
Die Erhöhung ergibt sich größtenteils aus den Forderungen gegenüber Sondervermögen.
2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
3.460.045,65 €
2.066.901,70 €
./. 1.393.143,95 €
2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
332.465,71 €
465.193,58 €
132.727,87 €
2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
8.446.218,80 €
7.885.430,86 €
./. 560.787,94 €
2.2.2.4 gegen Beteiligungen
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
0,00 €
11.676,51 €
11.676,51 €
2.2.2.5 gegen Sondervermögen
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
25.333.289,57 €
29.806.426,46 €
4.473.136,89 €
Die Erhöhung resultiert größtenteils aus der Route Charlemagne, da diese noch gegenüber E49 abgerechnet wurden.
- 24 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Die Forderungen der Stadt Aachen gegenüber den Eigenbetrieben und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt Aachen (Aachener Stadtbetrieb (E 18), Eurogress (E 88), Gebäudemanagement (E
26), Kulturbetrieb (E 49), Stadttheater und Musikdirektion (E 46/47) und Volkshochschule Aachen (E
42)) stellen dort Verbindlichkeiten dar. Sie sind in den Bilanzen der Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen als Verbindlichkeiten auszuweisen.
Erstmalig wurde eine Abstimmung auf Einzelpostenebene vorgelegt. Hierbei wurden Differenzen festgestellt, die unter anderem auf die unterschiedlichen Buchungssystematiken zurückzuführen sind. Eine
Überarbeitung der Abstimmungsprozesse ist für den Jahresabschluss 2016 vorgesehen.
2.2.3
Sonstige Vermögensgegenstände
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
39.731.079,06 €
21.665.336,25 €
./. 18.065.742,81 €
Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus der Abrechnung der Gesamtmaßnahme Route
Charlemagne mit dem E26.
2.3
Wertpapiere des Umlaufvermögens
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
2.4
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Liquide Mittel
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
3.
5.464.679,08 €
5.228.996,32 €
./. 235.682,76 €
Aktive Rechnungsabgrenzung
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
159.338.783,04 €
173.307.968,63 €
13.969.185,59 €
PASSIVA
1.
Eigenkapital
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
796.203.420,56 €
759.354.701,00 €
./. 36.848.719,56 €
- 25 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
1.1
Allgemeine Rücklage
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
1.2
836.977.811,42 €
795.560.914,81 €
./. 41.416.896,61 €
Sonderrücklagen
Bilanzwert (01.01.2015):
zum Jahresabschluss:
Differenz:
1.3
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Ausgleichsrücklage
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
1.4
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Jahresfehlbetrag
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
2.
./. 40.774.390,86 €
./. 36.206.213,81 €
4.568.177,05 €
Sonderposten
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
2.1
444.544.986,05 €
450.931.144,02 €
6.386.157,97 €
für Zuwendungen
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
138.267.985,93 €
138.336.958,21 €
68.972,28 €
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2014 wurde anhand von Stichproben festgestellt, dass Zuwendungen zu aktivierten Straßenbaumaßnahmen in Höhe von mindestens 2.484.938 € nicht als Sonderposten passiviert worden sind, die offenen Punkte (200, 204, 205, 206, 208) wurden im Jahresabschluss 2015 nicht bearbeitet. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2015 wurde anhand von Stichproben festgestellt, dass weitere Zuwendungen zu aktivierten Straßenbaumaßnahmen in Höhe von
mindestens 1.384.162,03 € nicht als Sonderposten passiviert worden sind. Zum 31.12.15 werden somit
in Höhe von mindestens 3.869.100,03 € erhaltene Anzahlungen zu Unrecht auf der entsprechenden
Bilanzposition ausgewiesen, zeitgleich in Höhe von ca. 3,7 Mio. € zu geringe Sonderposten.
- 26 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
2.2
für Beiträge
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
2.3
44.956.456,35 €
44.452.482,68 €
./. 503.973,67 €
für den Gebührenausgleich
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
2.4
13.654.908,25 €
9.092.440,86 €
./. 4.562.467,39 €
Sonstige Sonderposten
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
247.665.635,52 €
259.049.262,27 €
11.383.626,75 €
Im Zuge der Prüfung des Sonderposten Schenkungen wurde festgestellt, dass bei einigen unentgeltlich
übertragenen Straßen zwar der Grund und Boden als Sonderposten passiviert wurde, jedoch die Aufbauten nicht. Die Höhe des nicht passivierten Anteils beträgt ca. 580.904,23 €. Ebenso wurde festgestellt, dass einige Straßen weder als Anlagegut aktiviert noch als Sonderposten passiviert wurden. Hier
beläuft sich der Wert auf ca. 2.199.414,876 €. Der zu korrigierende Gesamtbetrag beläuft sich somit
auf ca. 2.780.319,09 €.
3.
Rückstellungen
Bilanzansatz (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
3.1
548.813.203,11 €
568.633.001,50 €
19.819.798,39 €
Pensionsrückstellungen
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
3.2
469.434.522,00 €
485.086.728,00 €
15.652.206,00 €
Rückstellungen für Deponien und Altlasten
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
20.815.835,01 €
20.815.835,01 €
0,00 €
- 27 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
3.3
Instandhaltungsrückstellungen
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
3.4
522.259,53 €
403.426,27 €
./. 118.833,26 €
Sonstige Rückstellungen
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
4.
58.040.586,57 €
62.327.012,22 €
4.286.425,65 €
Verbindlichkeiten
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
4.1
937.560.964,79 €
983.587.718,10 €
46.026.753,31 €
Anleihen
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Anleihen wurden in 2015 – wie auch in den Vorjahren – nicht begeben.
4.2
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
4.3
468.169.368,63 €
462.438.039,98 €
./. 5.731.328,65 €
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
312.852.268,77 €
377.583.961,82 €
64.731.693,05 €
Die Veränderung setzt sich aus Tagesgeldaufnahmen und Tagesgeldrückzahlungen und der Inanspruchnahme des Dispokredites zusammen. Die entsprechenden Saldenbestätigungen der Kreditgeber
lagen vor. Der zulässige Höchstbetrag der Liquiditätskredite für das Jahr 2015 wurde gemäß Haushaltsatzung 2015 um 150.000.000,- € auf 500.000.000,- € erhöht.
- 28 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
4.4
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
20.005.091,94 €
18.603.880,95 €
./. 1.401.210,99 €
Die Verringerung um 1.401.210,99 € resultiert im Wesentlichen aus der in 2015 erfolgten Begleichung
von Kaufpreisen für im Vorjahr angekaufte Vermögensgegenstände (insb. Grundstücke).
4.5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
4.6
8.135.252,58 €
14.025.658,54 €
5.890.405,96 €
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
4.7
7.362.673,77 €
8.121.419,97 €
758.746,20 €
Sonstige Verbindlichkeiten
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
69.198.424,97 €
53.940.869,98 €
./. 15.257.554,99 €
Die Verbindlichkeiten der Stadt Aachen gegenüber den Eigenbetrieben und eigenbetriebsähnlichen
Einrichtungen der Stadt Aachen - Aachener Stadtbetrieb (E 18), Eurogress (E 88), Gebäudemanagement (E 26), Kulturbetrieb (E 49), Stadttheater und Musikdirektion (E 46/47) und Volkshochschule
Aachen (E 42) - stellen dort Forderungen dar. Sie sind in den Bilanzen der Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen als Forderungen auszuweisen.
Erstmalig wurden in der Dokumentation der Forderungen Saldenabstimmungen vorgelegt. Hierbei wurden Differenzen festgestellt, die unter anderem auf die unterschiedlichen Buchungssystematiken zurückzuführen sind. Eine Überarbeitung der Abstimmungsprozesse ist für den Jahresabschluss 2016
vorgesehen.
4.8
Erhaltene Anzahlungen
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
51.837.844,13 €
48.873.886,86 €
./. 2.963.997,27 €
Die in der gemeindlichen Bilanz anzusetzenden „Erhaltenen Anzahlungen“ sind in dem vom Innenministerium bekannt gegebenen NKF-Kontenrahmen der Kontengruppe 38 zugeordnet (vgl. §
27 Abs. 7 GemHVO NRW i.V.m. den Nrn. 1.5.2 und 1.5.3 des Runderlasses des Innenministeriums
- 29 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
vom 24.02.2005 - 34 - 48.01.32.03 - 1259/05 ). Somit entspricht die Verbuchung der Erhaltenen Anzahlungen auf den Konten der Kontengruppe 37 nicht den rechtlichen Vorschriften. Hierauf wurde bereits
im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen 2013 und 2014 hingewiesen. Eine Korrektur ist laut FB20 für
den Jahresabschluss 2016 vorgesehen.
Im Rahmen der Prüfung der Bilanzpositionen „Straßen“ wurden Feststellungen getroffen, die Auswirkungen auf die o.g. Bilanzposition haben. Hierzu wird auf die Ausführungen zu Position 2.1 Sonderposten für Zuwendungen verwiesen.
Für die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 ist die Qualität der Dokumentation weiter zu verbessern.
5.
Passive Rechnungsabgrenzung
Bilanzwert (01.01.2015):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
165.206.003,65 €
184.781.497,27 €
19.575.493,62 €
- 30 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
4.3
Gesamtergebnisrechnung und Teilergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung entspricht der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung und beinhaltet die
Aufwendungen und Erträge. Als Planungsinstrument ist der Ergebnisplan der wichtigste Bestandteil des
Haushalts. Das Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung als Überschuss der Erträge über die Aufwendungen oder als Fehlbetrag wird in die Bilanz übernommen und bildet unmittelbar die Veränderung des
Eigenkapitals der Stadt Aachen ab. Das Jahresergebnis umfasst die ordentlichen Aufwendungen und
Erträge, die Finanzaufwendungen und -erträge sowie außerordentliche Aufwendungen und Erträge und
bildet den Ressourcenverbrauch der Stadt Aachen somit umfassend ab.
Die Gesamtergebnisrechnung baut auf der gemeindlichen Ergebnisrechnung auf. Für deren Gestaltung
finden die Vorschriften über die gemeindliche Ergebnisrechnung eine entsprechende Anwendung (vgl. §
49 Absatz 3 GemHVO NRW). Entsprechend wird dadurch gemeindeübergreifend eine Mindesteinheitlichkeit gewährleistet.
Im Rahmen der Aufstellung des gemeindlichen Jahresabschlusses sind von der Gemeinde neben der
Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung eine Vielzahl von produktorientierten Teilrechnungen aufzustellen, die mit den im Haushaltsplan der Gemeinde enthaltenen Teilplänen unmittelbar in Verbindung
stehen (vgl. § 40 GemHVO NRW). Mit diesen Teilrechnungen wird die tatsächliche Ausführung der
gemeindlichen Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr produktorientiert nachgewiesen. Die Teilrechnungen bestehen wie die Teilpläne aus mehreren Teilen und müssen jeweils ein produkt- und aufgabenbezogenes Gesamtbild im Rahmen der gemeindlichen Aufgabenerfüllung darstellen. Sie müssen auch die
Teilergebnisrechnungen enthalten, auch wenn die Teilergebnisrechnungen einen Auszug aus der Ergebnisrechnung darstellen und von der Gemeinde entsprechend der Gliederung ihrer Ergebnisrechnung aufzustellen sind.
Die Gemeinde soll in die Aufstellung der Teilergebnisrechnungen das tatsächliche Ressourcenaufkommen und den tatsächlichen Ressourcenverbrauch in den jeweils abgegrenzten produktbezogenen Bereichen der Teilrechnung berücksichtigen. Unter Beachtung des Bruttoprinzips sind in jeder Teilergebnisrechnung die Erträge und Aufwendungen nach Arten nachzuweisen, die im abgelaufenen Haushaltsjahr produktbezogen erzielt wurden oder zu leisten waren. Dazu ist wie im Ergebnisplan das Ergebnis
der laufenden Verwaltungstätigkeit und das Finanzergebnis sowie aus beiden Ergebnissen das ordentliche Ergebnis durch die Bildung von Salden festzustellen.
In den Teilergebnisrechnungen sind auch die entstandenen Erträge und Aufwendungen aus internen
Leistungsbeziehungen auszuweisen, wenn die Gemeinde diese für ihre Haushaltsbewirtschaftung erfasst (vgl. § 17 GemHVO NRW). Eine Verpflichtung dazu besteht allerdings nicht. Sofern zum Nachweis
des vollständigen Ressourcenverbrauchs die internen Leistungsbeziehungen jedoch im abgelaufenen
Haushaltsjahr erfasst worden sind, muss die Gemeinde diese in ihre Teilergebnisrechnung einbeziehen
und nach dem Jahresergebnis aufzeigen. Bezogen auf die gemeindliche Ergebnisrechnung müssen
sich die entstandenen Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen insgesamt ausgleichen.
4.3.1
Prüfungsdurchführung
Im Rahmen der Prüfplanung für die Prüfung des JA 2015 wurden auf Basis des von der Rechnungsprüfung praktizierten risikoorientierten Prüfansatzes durch die Prüfungsleitung die Positionen der Ergebnisrechnung auf die einzelnen Prüfer/innen verteilt.
Die Prüfung einzelner Positionen erfolgte stichprobenweise und erstreckte sich im Wesentlichen auf die
Frage der Ordnungsmäßigkeit.
- 31 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Hierzu wurden im SAP-System entsprechende Abfragen durchgeführt und stichprobenweise Buchungsanordnungen und die hierzu im System hinterlegten Belege zur Prüfung herangezogen.
Weiter wurden zu einigen Positionen die erfolgten Auswertungen nach Excel übertragen und Plausibilitätsprüfungen durchgeführt.
Gesamtergebnisrechnung 2015
Ertrags- und Aufwandsarten
* Steuern und ähnliche Abgaben
* Zuwendungen und allgemeine Umlagen
* Sonstige Transfererträge
* Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte
* Privatrechtliche Leistungsentgelte
* Erträge aus Kostenerstattung/-umlage
* Sonstige ordentliche Erträge
* Aktivierte Eigenleistungen
* Bestandsveränderungen
** Ordentliche Erträge
* Personalaufwendungen
* Versorgungsaufwendungen
* Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen
* Bilanzielle Abschreibungen
* Transferaufwendungen
* Sonstige ordentliche Aufwendungen
** Ordentliche Aufwendungen
*** Ordentliches Ergebnis
* Finanzerträge
* Zinsen und ähnliche Aufwendungen
** Finanzergebnis
**** Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit
* Außerordentliche Erträge
* Außerordentliche Aufwendungen
** Außerordentliches Ergebnis
Ergebnis 2014 Fortg. Ansatz 2015 Ist-Ergebnis 2015 Vergleich Ansatz/Ist
-334.552.299,83
-139.113.568,93
-3.610.476,39
-132.222.093,71
-23.292.855,28
-77.674.431,22
-72.834.817,29
-127.115,49
-783.427.658,14
158.581.717,42
34.047.488,66
68.931.377,44
21.186.638,48
511.361.625,51
33.850.914,62
827.959.762,13
44.532.103,99
-22.091.245,12
18.333.531,99
-3.757.713,13
40.774.390,86
-2.957.376,15
2.957.376,15
-360.031.800,00
-158.843.900,00
-3.357.900,00
-136.865.800,00
-23.081.100,00
-82.172.400,00
-51.951.200,00
-342.478.476,39
-172.081.240,84
-3.247.954,02
-139.237.084,99
-23.109.617,44
-95.146.240,79
-50.671.122,07
-17.553.323,61
13.237.340,84
-109.945,98
2.371.284,99
28.517,44
12.973.840,79
-1.280.077,93
-816.304.100,00
162.886.649,84
41.622.000,00
80.971.092,45
21.324.767,18
541.466.707,24
21.523.770,85
869.794.987,56
53.490.887,56
-21.807.200,00
18.629.200,00
-3.178.000,00
50.312.887,56
-116.373,89
-826.088.110,43
162.881.050,06
28.660.222,99
74.355.032,69
25.160.651,39
541.012.485,37
33.221.943,74
865.291.386,24
39.203.275,81
-21.381.254,03
18.384.192,03
-2.997.062,00
36.206.213,81
116.373,89
9.784.010,43
5.599,78
12.961.777,01
6.616.059,76
-3.835.884,21
454.221,87
-11.698.172,89
4.503.601,32
14.287.611,75
-425.945,97
245.007,97
-180.938,00
14.106.673,75
36.206.213,81
14.106.673,75
***** Jahresergebnis
40.774.390,86
50.312.887,56
Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der Allgeinen Rücklage
* Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen
* Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen
* Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen
* Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen
* Verrechnete Korrekturen gem. § 57 Abs. 2 GemHVO NRW
** Verrechnungssaldo
-2.027.497,89
-15.226.262,63
5.974.957,41
11.921.308,86
642.505,75
Das Haushaltsjahr 2015 schließt mit einen Fehlbetrag von -36.206.213,81 € ab.
Gegenüber dem geplanten Fehlbetrag von -50.312.887,56 € (fortgeschriebener Ansatz) ergibt sich eine
Ergebnisverbesserung in Höhe von -14.106.673,75 €.
Das ordentliche Ergebnis schließt mit einem Minus von -39.203.275,81 € ab. Die Ordentlichen Erträge
weisen Mehrerträge in Höhe von 9.784.010,43 € aus. Obwohl fast alle Ertragsarten einen Zugang verbuchen, weisen die „Steuern und ähnlichen Abgaben“ ein Minus von -17.553.323,61 € aus.
Da das Außerordentliche Ergebnis keinen Betrag ausweist, stimmen das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit und das Jahresergebnis überein und schließen mit einem Minus von jeweils 36.206.213,81 € ab.
Im Wesentlichen beruht das Minus aus einer Verbesserung der ordentlichen Erträge von 9.784.010,43
€ und der ordentlichen Aufwendungen von 4.503.601,32 €.
Der fortgeschriebene Ansatz für das Jahresergebnis 2015 wurde mit einem Fehlbetrag von insgesamt
-50.312.887,56 € eingeplant und setzt sich aus einem Planansatz von insgesamt 38.747.000,00 € und
(konsumtiven) Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 11.565.887,56 € zusammen.
- 32 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Die Entwicklung der (konsumtiven) Ermächtigungsübertragungen seit dem Jahresabschluss 2010 sieht
wie folgt aus:
2010 (Übertragung aus 2009)
2011 (Übertragung aus 2010)
2012 (Übertragung aus 2011)
2013 (Übertragung aus 2012)
2014 (Übertragung aus 2013)
2015 (Übertragung aus 2014)
4.3.2
6.002.004,01 €
11.579.235,96 €
16.514.982,90 €
15.626.011,78 €
12.778.437,09 €
11.565.887,56 €
Feststellungen zu den einzelnen Positionen
Ordentliches Ergebnis
Ertrags- und Aufwandsarten
** Ordentliche Erträge
** Ordentliche Aufwendungen
*** Ordentliches Ergebnis
Ergebnis 2014
-783.427.658,14
827.959.762,13
44.532.103,99
Fortg. Ansatz 2015
-816.304.100,00
869.794.987,56
53.490.887,56
Ist-Ergebnis 2015
-826.088.110,43
865.291.386,24
39.203.275,81
Vergleich Ansatz/Ist
9.784.010,43
4.503.601,32
14.287.611,75
Das Ordentliche Ergebnis setzt sich aus den ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen
zusammen und schließt im Jahr 2015 mit einem Minus von -39.203.275,81 € ab.
Ordentliche Erträge
Zu den ordentlichen Erträgen gehören diejenigen Erträge, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftsbzw. Verwaltungstätigkeit anfallen. Ordentliche Erträge sind regelmäßig wiederkehrende und planbare
Erträge.
Ertrags- und Aufwandsarten
*
*
*
*
*
*
*
*
*
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Sonstige Transfererträge
Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Erträge aus Kostenerstattung/-umlage
Sonstige ordentliche Erträge
Aktivierte Eigenleistungen
Bestandsveränderungen
**
Ordentliche Erträge
Ergebnis 2014
Fortg. Ansatz 2015
Ist-Ergebnis 2015
Vergleich Ansatz/Ist
-334.552.299,83
-139.113.568,93
-3.610.476,39
-132.222.093,71
-23.292.855,28
-77.674.431,22
-72.834.817,29
-360.031.800,00
-158.843.900,00
-3.357.900,00
-136.865.800,00
-23.081.100,00
-82.172.400,00
-51.951.200,00
-342.478.476,39
-172.081.240,84
-3.247.954,02
-139.237.084,99
-23.109.617,44
-95.146.240,79
-50.671.122,07
-17.553.323,61
13.237.340,84
-109.945,98
2.371.284,99
28.517,44
12.973.840,79
-1.280.077,93
-127.115,49
-783.427.658,14
-816.304.100,00
-116.373,89
-826.088.110,43
116.373,89
9.784.010,43
Im Haushaltsjahr 2015 belaufen sich die ordentlichen Erträge auf insgesamt 826.088.110,43 €. Hieraus
ergibt sich gegenüber dem fortgeschriebenen Planansatz von insgesamt 816.304.100,00 € eine Verbesserung von insgesamt 9.784.010,43 €.
Einerseits weisen die meisten Ertragsarten Mehrerträge aus, anderseits fallen besonders die Erträge
aus Steuern und ähnlichen Abgaben gegenüber dem Planwert geringer aus.
- 33 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Sonstige Transfererträge
Ertrags- und Aufwandsarten
*
42110000 Kostenbeitr u Aufwendersatz, Koste
42120000 Übergl Unterhalanspr ge bürgl-rech
42130000 Lstgen v Soziallstgsträgern-ohn Pf
42150000 Rückzahlung gewährter Hilfe
42190000 Sonstige Ersatzleistungen
42220000 Übergel Unthalanspr geg bürgl-rech
42230000 Lstg v Soziallstgträgern-ohn Pfleg
42290000 Sonstige Ersatzleistungen
42330000 Schuldendiensthilfen von Zweckverb
42350000 Schulddsthilf v verbu Unehm+Beteil
42370000 Schuldendsthilf von privaten Unter
42910000 Andere sonstige Transfererträge
42910010 Auflösung PRAP
Sonstige Transfererträge
Ergebnis 2014
Fortg. Ansatz 2015
Ist-Ergebnis 2015
Vergleich Ansatz/Ist
-332.241,71
-817.730,44
-256.887,18
-247.858,33
-22.758,93
-228.696,99
-1.601.123,61
-1.108,78
-321.000,00
-909.100,00
-452.900,00
-134.300,00
-41.300,00
-237.300,00
-1.114.800,00
-2.500,00
-428.499,35
-520.845,29
-441.250,61
-163.767,03
-14.509,43
-258.438,48
-1.278.845,25
-591,01
107.499,35
-388.254,71
-11.649,39
29.467,03
-26.790,57
21.138,48
164.045,25
-1.908,99
-102.070,42
-3.610.476,39
-144.700,00
-3.357.900,00
-141.207,57
-3.247.954,02
-3.492,43
-109.945,98
Die Sonstigen Transfererträgen schließen mit einem Ist-Ergebnis von 3.247.945,02 € ab und liegen
damit nur gering unter dem fortgeschriebenen Ansatz von 3.357.900,00 €.
Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte
Ertrags- und Aufwandsarten
43110000 Verwaltungsgebühren
43210000 Benutzungsgebühren und ähnliche En
43610000 Zweckgebundene Abgaben
43710000 Erträge aus der Auflösung v Sopo f
43710010 nachträgliche Auflösung v Sopo fü
43719000 apl Erträge aus der Auflösung v So
43810000 Aufl von Sopo f den Gebührenausgle
43910000 Son öffentl-rechtliche Leistungsen
* Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte
Ergebnis 2014
Fortg. Ansatz 2015
-7.533.644,41
-119.596.668,56
-118.561,98
-1.162.252,73
-46.631,98
-6.572.300,00
-123.742.500,00
-125.000,00
-1.134.500,00
-3.113.311,39
-651.022,66
-132.222.093,71
-4.652.000,00
-639.500,00
-136.865.800,00
Ist-Ergebnis 2015
-7.944.090,61
-122.559.778,00
-125.701,62
-1.216.008,66
-9.270,14
-49.049,46
-7.276.841,97
-56.344,53
-139.237.084,99
Vergleich Ansatz/Ist
1.371.790,61
-1.182.722,00
701,62
81.508,66
9.270,14
49.049,46
2.624.841,97
-583.155,47
2.371.284,99
Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte wurden im vorliegenden Jahresabschluss geprüft, die Prüfung hat zu keinen Feststellungen geführt.
Bestandsveränderungen
Ertrags- und Aufwandsarten
*
47220000 BV an fertigen Erzeugnissen
Bestandsveränderungen
Ergebnis 2014
Fortg. Ansatz 2015
-127.115,49
-127.115,49
Ist-Ergebnis 2015
-116.373,89
-116.373,89
Vergleich Ansatz/Ist
116.373,89
116.373,89
Die ordentlichen Erträge – Bestandsveränderungen wurden im vorliegenden Jahresabschluss geprüft.
Die Prüfung hat zu keinen Feststellungen geführt.
Ordentliche Aufwendungen
Ordentliche Aufwendungen sind Aufwendungen, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- bzw.
Verwaltungstätigkeit anfallen. Zu den ordentlichen Aufwendungen gehören die regelmäßig wiederkehrenden und planbaren Aufwendungen.
Ertrags- und Aufwandsarten
*
*
*
*
*
*
Personalaufwendungen
Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen
Bilanzielle Abschreibungen
Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
**
Ordentliche Aufwendungen
Ergebnis 2014
158.581.717,42
34.047.488,66
68.931.377,44
21.186.638,48
511.361.625,51
33.850.914,62
827.959.762,13
- 34 -
Fortg. Ansatz 2015
162.886.649,84
41.622.000,00
80.971.092,45
21.324.767,18
541.466.707,24
21.523.770,85
869.794.987,56
Ist-Ergebnis 2015
162.881.050,06
28.660.222,99
74.355.032,69
25.160.651,39
541.012.485,37
33.221.943,74
865.291.386,24
Vergleich Ansatz/Ist
5.599,78
12.961.777,01
6.616.059,76
-3.835.884,21
454.221,87
-11.698.172,89
4.503.601,32
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Das Ist-Ergebnis der ordentlichen Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt insgesamt
865.291.386,24 € und ergibt gegenüber dem fortgeschriebenen Planansatz von insgesamt
869.794.987,56 € Weniger-Aufwendungen in Höhe von insgesamt 4.503.601,32 €.
Im Wesentlichen ergeben sich Minderaufwendungen bei den Versorgungsaufwendungen und Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Mehraufwendungen liegen bei den Bilanziellen Abschreibungen
und sonstigen ordentlichen Aufwendungen vor.
Personalaufwendungen
Ertrags- und Aufwandsarten
*
50110000 Dienstbezüge Beamte
50120000 Entgelte tariflich Beschäftigte
50130000 Zuführung zur Rückstellung für Abf
50140000 Zuführung zur Rückstellung für Nac
50190000 Sonstige Beschäftigte
50220000 Tariflich Beschäftigte - Versorgun
50320000 Tariflich Beschäftigte - gesetzlic
50390000 Sonstige Beschäftigte - gesetzlich
50410000 Beihilf u Unterstützungslstg für B
50510000 Zuführung zu Pensionsrückstell für
50610000 Zuführung zu Beihilferückstell für
50710000 Rückstellungen f nicht genommenen
50720000 Rückstellungen für Überstunden
50730000 Rückstellungen für Überstunden Feu
50810000 Zuführungen zu Pensionsrückst f AT
Personalaufwendungen
Ergebnis 2014
Fortg. Ansatz 2015
43.041.172,81
67.250.013,86
44.976.600,00
71.827.900,00
5.073.547,43
5.324.701,55
13.920.361,62
15.578,23
2.753.517,29
18.190.858,39
2.159.103,03
45.737,61
262.916,40
544.209,20
5.273.349,84
6.465.100,00
14.366.500,00
158.581.717,42
162.886.649,84
3.090.000,00
14.124.400,00
2.237.800,00
160.000,00
165.000,00
200.000,00
Ist-Ergebnis 2015
Vergleich Ansatz/Ist
44.077.628,27
71.222.483,78
70.000,00
120.000,00
5.756.535,35
5.624.897,25
14.546.293,62
898.971,73
605.416,22
-70.000,00
-120.000,00
-483.185,51
840.202,75
-179.793,62
2.746.560,97
16.072.697,44
2.229.436,52
93.042,13
309.292,01
343.439,03
-1.948.297,44
8.363,48
66.957,87
-144.292,01
200.000,00
-12.182,72
5.599,78
12.182,72
162.881.050,06
Die Personalaufwendungen schließen gegenüber dem fortgeschriebenen Planansatz von insgesamt
162.886.649,84 € mit einem Ist-Ergebnis von insgesamt 162.881.050,06 € ab. Hierdurch ergeben sich
bei den Personalaufwendungen Minderaufwendungen von insgesamt 5.599,78 €.
Die Buchungen der Personalaufwendungen erfolgen über ein sogenanntes Vorverfahren. Die Prüfung
des Vorverfahrens erfolgt im Rahmen der laufenden IT-Prüfungen gem. § 103 Abs. 1 Nr. 6 GO NRW.
Versorgungsaufwendungen
Ertrags- und Aufwandsarten
51110000
51120000
51310000
51410000
51510000
51610000
*
Versorgungsbezüge Beamte
Versorgungsbezüge Tariflich Beschä
Versorgungsbezüge Sozialversicheru
Beihilf+Unterstützlstg f Versorgun
Zuf z Pensionsrückst für Versorgem
Zuf z Beihilferückst f Versorgungs
Versorgungsaufwendungen
Ergebnis 2014
Fortg. Ansatz 2015
Ist-Ergebnis 2015
Vergleich Ansatz/Ist
18.086.754,04
18.447.200,00
18.934.742,60
-487.542,60
4.716.831,62
10.454.923,00
788.980,00
34.047.488,66
4.600.000,00
14.933.600,00
3.641.200,00
41.622.000,00
4.939.830,39
4.583.310,00
202.340,00
28.660.222,99
-339.830,39
10.350.290,00
3.438.860,00
12.961.777,01
Die Versorgungsaufwendungen schließen mit einem Ist-Ergebnis von 28.660.222,99 € ab und liegen
somit 12.961.777,01 € unter dem fortgeschriebenen Planansatz von 41.622.000,00 €.
Die Unterschreitung resultiert überwiegend aus Minderaufwendungen im Bereich der Zuführung zu
Pensions- (51510000) und Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger (Sachkonto 51610000).
Die Buchungen der Versorgungsaufwendungen erfolgen über ein sogenanntes Vorverfahren. Die Prüfung des Vorverfahrens erfolgt im Rahmen der laufenden IT-Prüfungen gem. § 103 Abs. 1 Nr. 6 GO
NRW.
- 35 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Finanzergebnis
Das Finanzergebnis ist der Saldo aus den dem Finanzbereich der Kommune zuzurechnenden Erträgen
und Aufwendungen. Mit dem Saldo wird u. a. verdeutlicht, wie das von der Stadt Aachen aufgenommene Fremdkapital durch die anfallenden Zinsaufwendungen das Jahresergebnis 2015 beeinflusst.
Ertrags- und Aufwandsarten
* Finanzerträge
* Zinsen und ähnliche Aufwendungen
** Finanzergebnis
Ergebnis 2014
-22.091.245,12
18.333.531,99
-3.757.713,13
Fortg. Ansatz 2015
-21.807.200,00
18.629.200,00
-3.178.000,00
Ist-Ergebnis 2015
-21.381.254,03
18.384.192,03
-2.997.062,00
Vergleich Ansatz/Ist
-425.945,97
245.007,97
-180.938,00
Finanzerträge
Ertrags- und Aufwandsarten
*
46110000 Zinserträge vom Land
46120000 Zinserträge von Gemeinden (GV)
46130000 Zinserträge von Zweckverbänden
46150000 Zinser v verb Uneh,Beteilig+Sonder
46160000 Zinserträge v sons öfftl Sonderrec
46170000 Zinserträge von Kreditinstitute
46180000 Zinserträge vom sonst inländ Berei
46210000 Zinserträge aus inneren Darlehen
46510000 Ertr a Gewinnant v Btlg+verb Uneh
46910000 Ertr a Gewinnant v Btlg+verb Uneh
46950000 Zins Stund u. Aussetz d Vollziehu
46960000 Nachforderungszinsen Gewerbesteuer
46980000 Umbuchkto Erstattungszi GewSt nur
46990000 andere sonstige zinsähnliche Erträ
Finanzerträge
Ergebnis 2014
Fortg. Ansatz 2015
Ist-Ergebnis 2015
-28,00
Vergleich Ansatz/Ist
-51.558,32
-2.771.513,80
-7.010.600,00
-80.000,00
-2.200.000,00
-319.619,91
-1.389.572,72
28,00
-100,00
-88,07
330.776,96
-1.200,00
-610,67
-18.325,81
-331.297,88
6.939.813,86
-7.010.600,00
239.619,91
-810.427,28
-378.309,01
-22.091.245,12
-139.100,00
-21.807.200,00
-375.565,01
-21.381.254,03
236.465,01
-425.945,97
-578,96
-10.471.078,40
-807,20
-1.480.301,14
-17.734,86
-100,00
-600,00
-10.151.100,00
-1.200,00
-1.353.200,00
-29.900,00
-841.400,00
-6.919.363,43
-511,93
-10.481.876,96
-1.352.589,33
-11.574,19
-510.102,12
-6.939.813,86
Die Finanzerträge wurden im vorliegenden Jahresabschluss geprüft. Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Feststellungen geführt.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Ertrags- und Aufwandsarten
55110000
55120000
55150000
55160000
55170000
55180000
55210000
55910000
55990000
*
Ergebnis 2014
Zinsaufwendungen an das Land
Zinsaufwendungen an Gemeinden (GV)
Zinsaufw a verb Uneh,Beteilig+Sonv
Zinsaufw a son öffentli Sonderrech
Zinsaufwendungen an Kreditinstitut
Zinsaufwend an sonsti inländisch B
Zinsaufwendungen für innere Darleh
Kreditbeschaffungskosten, Disagio
Sonstige Finanzaufwendungen
Fortg. Ansatz 2015
Ist-Ergebnis 2015
100,00
11.102,35
-11.002,35
1.306.784,31
848.700,00
995.320,22
-146.620,22
16.267.216,35
746.749,00
17.222.300,00
15.145.351,61
2.076.948,39
15.464,52
2.216.953,33
18.384.192,03
56.200,00
-15.464,52
-1.715.053,33
245.007,97
56.200,00
6.228,96
1.116,23
18.333.531,99
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Vergleich Ansatz/Ist
5.437,14
501.900,00
18.629.200,00
Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen wurden im vorliegenden Jahresabschluss geprüft. Die Prüfung
hat zu keinen Feststellungen geführt.
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
Ertrags- und Aufwandsarten
*** Ordentliches Ergebnis
** Finanzergebnis
**** Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit
Ergebnis 2014
44.532.103,99
-3.757.713,13
40.774.390,86
Fortg. Ansatz 2015
53.490.887,56
-3.178.000,00
50.312.887,56
Ist-Ergebnis 2015
39.203.275,81
-2.997.062,00
36.206.213,81
Vergleich Ansatz/Ist
14.287.611,75
-180.938,00
14.106.673,75
Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit schließt im Haushaltsjahr 2015 mit einem Fehlbetrag
von -36.206.213,81 € ab.
- 36 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Jahresergebnis
Ertrags- und Aufwandsarten
*** Ordentliches Ergebnis
** Finanzergebnis
**** Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit
** Außerordentliches Ergebnis
Ergebnis 2014
***** Jahresergebnis
Fortg. Ansatz 2015
Ist-Ergebnis 2015
Vergleich Ansatz/Ist
44.532.103,99
-3.757.713,13
40.774.390,86
53.490.887,56
-3.178.000,00
50.312.887,56
39.203.275,81
-2.997.062,00
36.206.213,81
14.287.611,75
-180.938,00
14.106.673,75
40.774.390,86
50.312.887,56
36.206.213,81
14.106.673,75
Das Jahresergebnis schließt im Haushaltsjahr 2015 mit einem Fehlbetrag von -36.206.213,81 € ab.
4.3.3
Prüfergebnis
Die vorgenannten Positionen wurden im vorliegenden Jahresabschluss stichprobenartig geprüft. Die
Prüfung hat zu keinen wesentlichen Feststellungen geführt.
Vergleich Gesamtergebnisrechnung – Teilergebnisrechnung
Der fortgeschriebene Ansatz der Gesamtergebnisrechnung 2015 (ohne Konten) stimmt mit dem fortgeschriebenen Ansatz der Teilergebnisrechnung 2015 überein.
Nr
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
Z
+
+
+
+
+
+
+
+
=
+
+
+
+
+
=
=
=
=
=
=
=
Art
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Sonstige Transfererträge
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige ordentliche Erträge
Aktivierte Eigenleistungen
Bestandsveränderungen
Ordentliche Erträge
Personalaufwendungen
Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Bilanzielle Abschreibungen
Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Ordentliche Aufwendungen
Ordentliches Ergebnis (Zeile 10 - Zeile 17)
Finanzerträge
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
Finanzergebnis
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Zeile 18 + Zeile 21)
Ausserordentliche Erträge
Ausserordentliche Aufwendungen
Ausserordentliches Jahresergebnis
Ergebnis vor internen Leistungsbeziehungen (Zeile 22 + Zeile 25)
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
AufwendungenausinternenLeistungsbeziehungen
Jahresendergebnis
- 37 -
Fortgeschrieb.
Ansatz 2015
Gesamtergebnis
-360.031.800,00
-158.843.900,00
-3.357.900,00
-136.865.800,00
-23.081.100,00
-82.172.400,00
-51.951.200,00
-816.304.100,00 €
162.886.649,84
41.622.000,00
80.971.092,45
21.324.767,18
541.466.707,24
21.523.770,85
869.794.987,56 €
53.490.887,56 €
-21.807.200,00
18.629.200,00
-3.178.000,00 €
50.312.887,56 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
50.312.887,56 €
50.312.887,56 €
Fortgeschrieb.
Ansatz 2015
Teilergebnis
-360.031.800,00
-158.843.900,00
-3.357.900,00
-136.865.800,00
-23.081.100,00
-82.172.400,00
-51.951.200,00
0,00 €
-816.304.100,00 €
162.886.649,84
41.622.000,00
80.971.092,45
21.324.767,18
541.466.707,24
21.523.770,85
869.794.987,56 €
53.490.887,56 €
-21.807.200,00
18.629.200,00
-3.178.000,00 €
50.312.887,56 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
50.312.887,56 €
-18.897.700,00
18.897.700,00
50.312.887,56 €
Differenz
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
18.897.700,00 €
-18.897.700,00 €
0,00 €
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Weiter stimmt das Ist-Ergebnis der Gesamtergebnisrechnung (ohne Konten) mit dem Ist-Ergebnis der
Teil-Ergebnisrechnung überein. Die Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
werden nicht in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen und sind ergebnisneutral.
Nr Z
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
+
+
+
+
+
+
+
+
=
+
+
+
+
+
=
=
=
=
=
=
=
Art
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Sonstige Transfererträge
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige ordentliche Erträge
Aktivierte Eigenleistungen
Bestandsveränderungen
Ordentliche Erträge
Personalaufwendungen
Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Bilanzielle Abschreibungen
Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Ordentliche Aufwendungen
Ordentliches Ergebnis (Zeile 10 - Zeile 17)
Finanzerträge
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
Finanzergebnis
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Zeile 18 + Zeile 21)
Ausserordentliche Erträge
Ausserordentliche Aufwendungen
Ausserordentliches Jahresergebnis
Ergebnis vor internen Leistungsbeziehungen (Zeile 22 + Zeile 25)
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
AufwendungenausinternenLeistungsbeziehungen
Jahresendergebnis
- 38 -
-
-
Ist-Ergebnis 2015
Gesamtergebnisrechnung
342.478.476,39 €
172.081.240,84 €
3.247.954,02 €
139.237.084,99 €
23.109.617,44 €
95.146.240,79 €
50.671.122,07 €
- €
116.373,89 €
826.088.110,43 €
162.881.050,06 €
28.660.222,99 €
74.355.032,69 €
25.160.651,39 €
541.012.485,37 €
33.221.943,74 €
865.291.386,24 €
39.203.275,81 €
21.381.254,03 €
18.384.192,03 €
2.997.062,00 €
36.206.213,81 €
- €
- €
- €
36.206.213,81 €
-
-
36.206.213,81 €
Ist-Ergebnis 2015
TeilergebnisDifferenz
rechnung
342.478.476,39 €
- €
172.081.240,84 €
- €
3.247.954,02 €
- €
139.237.084,99 €
- €
23.109.617,44 €
- €
95.146.240,79 €
- €
50.671.122,07 €
- €
- €
- €
116.373,89 €
- €
826.088.110,43 €
- €
162.881.050,06
- €
28.660.222,99
- €
74.355.032,69
- €
25.160.651,39
- €
541.012.485,37
- €
33.221.943,74
- €
865.291.386,24 €
- €
39.203.275,81 €
- €
21.381.254,03 €
- €
18.384.192,03 €
- €
2.997.062,00 €
- €
36.206.213,81 €
- €
- €
- €
- €
- €
- €
- €
36.206.213,81 €
- €
12.375.075,58 €
12.375.075,58 €
12.375.075,58 € - 12.375.075,58 €
36.206.213,81 €
- €
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Allgemeines
Die Einführung von NKF erfolgte im Jahr 2008. Durch das NKFWG und der hierdurch erfolgten Änderung des § 3 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW hat sich ab dem Jahr 2013 die Berechnung der
Zwischenergebnisse in der Ergebnisrechnung sowie den Teilergebnisrechnungen geändert.
Weiter sind nach § 43 Abs. 3 S. 1 GemHVO NRW i.V.m. § 90 Abs. 3 S. 1 GO NRW Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerungen von Vermögensgegenständen sowie aus der
Veränderung von Finanzanlagen unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen.
Ein Zeitreihenvergleich ist aus diesem Grund nur bedingt möglich.
Ergebnisrechnung
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuwendungen und allg. Umlagen
Sonstige Transfererträge
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige ordentliche Erträge
Aktivierte Eigenleistungen
Bestandsveränderungen
Ordentliche Erträge
Jahresergebnis 2008
292.766.613,15
137.906.706,54
15.512.617,51
122.955.533,13
35.556.276,76
56.526.432,77
34.126.643,39
0,00
0,00
695.350.823,25
Jahresergebnis 2009
293.493.876,69
130.301.776,00
16.397.293,42
122.253.381,99
36.880.071,22
57.691.824,07
33.097.351,49
0,00
0,00
690.115.574,88
Jahresergebnis 2010
281.785.342,00
135.878.232,06
3.141.008,81
131.252.917,12
37.534.343,07
55.964.176,84
49.293.103,08
0,00
0,00
694.849.122,98
Jahresergebnis 2011
332.378.827,92
136.549.468,96
3.222.749,24
123.704.829,55
37.196.720,05
61.909.340,38
57.221.947,83
0,00
0,00
752.183.883,93
Jahresergebnis 2012
341.856.244,81
145.121.030,37
3.460.600,56
121.416.312,74
21.399.007,33
70.649.610,31
48.286.583,02
0,00
25.978,30
752.215.367,44
-138.537.165,92
-17.727.183,88
-55.929.248,32
-19.890.167,44
-433.341.784,46
-29.904.757,37
-695.330.307,39
20.515,86
-146.996.441,62
-18.807.129,09
-66.640.990,66
-19.102.345,01
-441.257.152,14
-32.272.667,19
-725.076.725,71
-34.961.150,83
-136.816.136,94
-19.860.535,72
-69.889.827,73
-18.645.569,45
-451.092.417,99
-39.438.920,75
-735.743.408,58
-40.894.285,60
-137.942.591,84
-44.919.911,86
-69.058.449,02
-20.056.971,62
-464.942.830,15
-43.250.448,10
-780.171.202,59
-27.987.318,66
-140.728.114,72
-28.961.824,25
-71.724.925,05
-19.653.991,64
-467.247.726,30
-47.136.175,74
-775.452.757,70
-23.237.390,26
14.174.016,46
-26.199.210,06
-12.025.193,60
-12.004.677,74
21.437.069,55
-19.343.714,91
2.093.354,64
-32.867.796,19
19.007.368,58
-20.075.529,96
-1.068.161,38
-41.962.446,98
17.646.384,10
-19.892.600,02
-2.246.215,92
-30.233.534,58
20.222.815,07
-18.937.078,52
1.285.736,55
-21.951.653,71
483.735,27
-53.041,14
430.694,13
387.054,37
-11.384,20
375.670,17
3.641.360,52
-5.745,23
3.635.615,29
248.847,30
-441.123,05
-192.275,75
9.462,74
-11.020.718,31
-11.011.255,57
14.521.349,76
-14.521.349,76
14.078.754,99
-14.078.754,99
17.390.005,20
-17.390.005,20
13.815.972,74
-13.815.972,74
17.213.382,31
-17.213.382,31
-11.573.983,61
-32.492.126,02
-38.326.831,69
-30.425.810,33
-32.962.909,28
Personalaufwendungen
Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Bilanzielle Abschreibungen
Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Ordentliche Aufwendungen
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
16 Finanzerträge
17 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
Finanzergebnis
Ordentliches Jahresergebnis
18 Ausserordentliche Erträge
19 Ausserordentliche Aufwendungen
Ausserordentliches Ergebnis
20 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
21 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
Jahresergebnis
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuwendungen und allg. Umlagen
Sonstige Transfererträge
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige ordentliche Erträge
Aktivierte Eigenleistungen
Bestandsveränderungen
Ordentliche Erträge
Personalaufwendungen
Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Bilanzielle Abschreibungen
Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Ordentliche Aufwendungen
Ordentliches Ergebnis
16 Finanzerträge
17 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
Finanzergebnis
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
Jahresergebnis 2013
Jahresergebnis 2014
Jahresergebnis 2015
339.559.256,12 €
334.552.299,83 €
342.478.476,39 €
130.914.208,17 €
139.113.568,93 €
172.081.240,84 €
2.804.914,36 €
3.610.476,39 €
3.247.954,02 €
131.253.883,37 €
132.222.093,71 €
139.237.084,99 €
22.714.440,20 €
23.292.855,28 €
23.109.617,44 €
76.677.570,57 €
77.674.431,22 €
95.146.240,79 €
51.704.634,17 €
72.834.817,29 €
50.671.122,07 €
63.636,84 €
755.692.543,80 €
-
162.881.050,06 €
28.660.222,99 €
74.355.032,69 €
25.160.651,39 €
541.012.485,37 €
33.221.943,74 €
865.291.386,24 €
39.203.275,81 €
20.757.978,57 €
20.749.591,39 € 8.387,18 €
42.842.693,66 € -
22.091.245,12 €
18.333.531,99 € 3.757.713,13 €
40.774.390,86 € -
21.381.254,03 €
18.384.192,03 €
2.997.062,00 €
36.206.213,81 €
6.775.948,08 €
- € 6.775.948,08 €
2.957.376,15 €
2.957.376,15 €
- €
-
16.713.800,92 €
16.713.800,92 € -
17.293.487,54 €
17.293.487,54 € -
12.375.075,58 €
12.375.075,58 €
-
36.066.745,58 € -
40.774.390,86 € -
36.206.213,81 €
-
18 Ausserordentliche Erträge
19 Ausserordentliche Aufwendungen
Ausserordentliches Ergebnis
20 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
21 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
Jahresergebnis
-
158.581.717,42 €
34.047.488,66 €
68.931.377,44 €
21.186.638,48 €
511.361.625,51 €
33.850.914,62 €
827.959.762,13 €
44.532.103,99 €
116.373,89 €
826.088.110,43 €
-
-
151.984.540,01 €
29.582.827,78 €
63.957.668,30 €
20.621.699,80 €
494.710.252,05 €
37.686.636,70 €
798.543.624,64 €
42.851.080,84 €
127.115,49 €
783.427.658,14 €
- 39 -
-
€
€
€
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
4.4
Gesamtfinanzrechnung und Teilfinanzrechnungen
Ein- und Auszahlungsarten
Ergebnis 2014 Fortg. Ansatz 2015 Ist-Ergebnis 2015 Vergleich Ansatz/Ist Vergleich Ist 2015/14
*
*
*
*
*
*
*
*
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Sonstige Transfereinzahlungen
Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattung und Kostenumlagen
Sonstige Einzahlungen
Zinsen und ähnliche Einzahlungen
344.787.285,25
359.131.800,00
306.981.313,87
52.150.486,13
-37.805.971,38
121.803.495,80
153.200.800,00
152.510.191,76
690.608,24
30.706.695,96
3.155.031,77
3.097.700,00
3.444.737,60
-347.037,60
289.705,83
130.126.320,05
130.952.800,00
130.800.176,09
152.623,91
673.856,04
13.910.238,29
13.858.600,00
15.039.077,37
-1.180.477,37
1.128.839,08
78.677.808,76
84.749.400,00
87.225.278,62
-2.475.878,62
8.547.469,86
19.683.059,74
22.488.600,00
23.617.319,88
-1.128.719,88
3.934.260,14
21.511.552,57
21.757.200,00
22.617.792,40
-860.592,40
1.106.239,83
**
*
*
*
*
*
*
**
Einzahlung. a. lfd. Verwaltungstätigkeit
Personalauszahlungen
Versorgungsauszahlungen
Auszahl. für Sach- und Dienstleistungen
Zinsen und ähnliche Auszahlungen
Transferauszahlungen
Sonstige Auszahlungen
Auszahlung. a. lfd. Verwaltungstätigkeit
733.654.792,23
789.236.900,00
742.235.887,59
47.001.012,41
8.581.095,36
-133.337.855,34
-145.999.449,84
-142.212.038,56
-3.787.411,28
-8.874.183,22
-22.856.524,42
-23.047.200,00
-25.367.502,57
2.320.302,57
-2.510.978,15
-57.313.742,24
-66.065.996,74
-63.298.961,59
-2.767.035,15
-5.985.219,35
-17.221.842,47
-18.629.200,00
-17.435.153,73
-1.194.046,27
-213.311,26
-510.027.475,63
-544.193.498,82
-509.520.133,73
-34.673.365,09
507.341,90
-13.109.620,57
-18.126.076,12
-18.576.148,64
450.072,52
-5.466.528,07
-753.867.060,67
-816.061.421,52
-776.409.938,82
-39.651.482,70
-22.542.878,15
-20.212.268,44
-26.824.521,52
-34.174.051,23
7.349.529,71
-13.961.782,79
*** Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
*
*
*
*
*
Investitionszuwendungen
Einzahlungen aus Veräußerung Sachanlagen
Einzahlungen a.Veräußerung Finanzanlagen
Einzahlungen Beiträgen + ähnl. Entgelte
Sonstige Investitionseinzahlungen
26.420.275,16
18.556.000,00
33.879.090,67
-15.323.090,67
7.458.815,51
13.602.597,38
14.017.900,00
11.772.916,47
2.244.983,53
-1.829.680,91
9.000.000,00
10.000.000,00
10.012.559,31
-12.559,31
1.012.559,31
1.444.502,46
2.652.800,00
1.786.249,97
866.550,03
341.747,51
2.749.158,11
3.514.400,00
6.825.320,54
-3.310.920,54
4.076.162,43
**
*
*
*
*
*
*
**
Einzahlung. a. Investitionstätigkeit
Auszahlungen für Grundstücke + Gebäude
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Auszahlungen für bewegl. Anlagevermögen
Auszahlungen für Finanzanlagen
Auszahlungen für aktivierbare Zuwendung.
Sonstige Investitionsauszahlungen
Auszahlung. a. Investitionstätigkeit
53.216.533,11
48.741.100,00
64.276.136,96
-15.535.036,96
11.059.603,85
-1.678.707,43
-8.540.519,82
-3.196.551,39
-5.343.968,43
-1.517.843,96
-29.274.905,06
-57.458.444,17
-24.140.033,46
-33.318.410,71
5.134.871,60
-9.381.753,84
-19.201.439,05
-9.809.077,26
-9.392.361,79
-427.323,42
-7.615.290,00
-10.000.000,00
0,00
-10.000.000,00
7.615.290,00
-3.196.142,59
-2.792.544,41
-10.581.161,71
-5.988.687,00
-4.592.474,71
-21.968.883,00
-94.241.386,68
-30.946.367,26
-63.295.019,42
-8.977.484,26
-72.712.083,74
-200.022.951,43
-74.080.716,37
-125.942.235,06
-1.368.632,63
*** Saldo aus Investitionstätigkeit
-19.495.550,63
-151.281.851,43
-9.804.579,41
-141.477.272,02
9.690.971,22
**** Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag
-39.707.819,07
-178.106.372,95
-43.978.630,64
-134.127.742,31
-4.270.811,57
*
*
*
*
**
Aufnahme von Krediten für Investitionen
Aufnahme v. Krediten z. Liquiditätssich.
Tilgung von Krediten für Investitionen
Tilgung v. Krediten z. Liquiditätssich.
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
37.525.433,82
53.164.500,00
24.346.108,95
28.818.391,05
-13.179.324,87
256.452.268,77
0,00
230.400.000,00
-230.400.000,00
-26.052.268,77
-32.401.561,04
-29.644.400,00
-30.169.445,84
525.045,84
2.232.115,20
-214.300.000,00
0,00
-165.668.306,95
165.668.306,95
48.631.693,05
47.276.141,55
23.520.100,00
58.908.356,16
-35.388.256,16
11.632.214,61
***** Änderung Finanzmittelbestand
7.568.322,48
-154.586.272,95
14.929.725,52
-169.515.998,47
7.361.403,04
**
*
7.895.681,35
0,00
7.963.977,49
-7.963.977,49
68.296,14
-8.788.005,45
0,00
-10.835.976,03
10.835.976,03
-2.047.970,58
-509.577,22
0,00
-4.624.404,82
4.624.404,82
-4.114.827,60
-154.586.272,95
7.433.322,16
-162.019.595,11
-530.655,33
Anfangsbestand an Finanzmitteln
Bestand an fremden Finanzmitteln
* Technische Finanzpositionen
Umbuchung TSCHUL-Konten (Schulgirokonten) *
Umbuchung THAND-Konten (Handvorschüsse) *
****** Liquide Mittel
1.802.306,33
-4.750,00
7.963.977,49
* Bei den Technische Finanzpositionen sind im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 noch Korrekturbuchungen bei den
TSCHUL und THAND-Konten erfolgt. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2014 schlossen die Technischen
Finanzpositionen mit einem Ergebnis von 1.287.979,11 € ab.
Die Finanzrechnung stellt neben der Bilanz und der Ergebnisrechnung die dritte Komponente des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) dar. In der Finanzrechnung werden alle erhaltenen Einzahlungen und geleisteten Auszahlungen des Haushaltsjahres nachgewiesen. Es werden die Mittelherkunft und ihre Verwendung dargestellt. Ferner lässt sich in der Finanzrechnung die Veränderung des
Zahlungsmittelbestandes ablesen.
- 40 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Zusätzlich werden in der Finanzrechnung die Zahlungsströme für die Investitionstätigkeit sowie die Veränderungen des Bestandes an Finanzmitteln abgebildet. Abweichungen zwischen der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung ergeben sich durch die in der Ergebnisrechnung enthaltenen nicht zahlungswirksamen Geschäftsvorfälle, zum Beispiel die Aufwendungen und Erträge aus der Zuführung und
Auflösung von Sonderposten, Rechnungsabgrenzungen, Rückstellungen oder aus Abschreibungen.
Nach den Vorgaben der GemHVO NRW ergibt sich der Wert in der Finanzrechnung eines jeweiligen
Jahres aus den Liquiditätskrediten und den Liquiden Mitteln. In der Finanzrechnung des Jahres 2015
ergibt sich wegen technisch bedingter Kontokorrekturen eine Abweichung. Die Finanzsoftware SAP ist
bei der Stadt Aachen so eingerichtet, dass die Ein- und Auszahlungen (6er und 7er Finanzpositionen)
sowie die Buchungen mit der Finanzposition TBANK finanzrechnungsrelevante Sachverhalte darstellen.
Im Jahresabschluss 2015 wurden Abstimmarbeiten durchgeführt, um eine korrekte Darstellung der
Finanzrechnung herbeizuführen.
Der Finanzmittelbestand des Jahres 2015 setzt sich daher aus dem Wert der Liquiden Mittel in Höhe
von 5.228.996,32 € und aus einigen Positionen der sonstigen Verbindlichkeiten mit einem Wert von
2.204.325,84 € zusammen.
Laut Aussage von FB 20 ist es derzeit erforderlich, fünf Verbindlichkeitenkonten aus dem Personalbereich (SAP-HR) bei den Liquiden Mitteln abzubilden, so dass auch für folgende Jahresabschlüsse Abstimmungen erfolgen müssen. Durch die Hinzunahme dieser Verbindlichkeitenkonten entspricht die
Finanzrechnung der Stadt Aachen nur durch manuell durchzuführende Korrekturbuchungen den gesetzlichen Vorgaben. Hier wird an einer technischen Lösung gearbeitet, die dann entsprechend durch
den Fachbereich Rechnungsprüfung geprüft wird.
Für den Jahresabschluss 2016 wird seitens der Rechnungsprüfung eine den gesetzlichen Vorgaben
entsprechende Finanzrechnung erwartet.
4.4.1
Investitionen
Saldo aus Investitionstätigkeit
Finanzpositionen
Ergebnis 2014 Fortg. Ansatz 2015 davon Erm.-Übertr. davon APL/ÜPL Ergebnis 2015 Ansatz-Ergebnis
*
*
*
*
*
**
Investitionszuwendungen
26.420.275,16
Einzahlungen aus Veräußerung Sachanlagen 13.602.597,38
Einzahlungen a.Veräußerung Finanzanlagen
9.000.000,00
Einzahlungen Beiträgen + ähnl. Entgelte
1.444.502,46
Sonstige Investitionseinzahlungen
2.749.158,11
Einzahlung. a. Investitionstätigkeit
53.216.533,11
*
*
*
*
*
*
**
***
Auszahlungen für Grundstücke + Gebäude
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Auszahlungen für bewegl. Anlagevermögen
Auszahlungen für Finanzanlagen
Auszahlungen für aktivierbare Zuwendung.
Sonstige Investitionsauszahlungen
Auszahlung. a. Investitionstätigkeit
Saldo aus Investitionstätigkeit
18.556.000,00
33.879.090,67
-15.323.090,67
14.017.900,00
11.772.916,47
2.244.983,53
10.000.000,00
10.012.559,31
-12.559,31
2.652.800,00
1.786.249,97
866.550,03
3.514.400,00
6.825.320,54
-3.310.920,54
48.741.100,00
64.276.136,96
-15.535.036,96
-1.678.707,43
-8.540.519,82
-2.461.519,82
-3.196.551,39
-5.343.968,43
-29.274.905,06
-57.458.444,17
-22.546.444,17
-24.140.033,46
-33.318.410,71
-9.381.753,84
-19.201.439,05
-6.616.339,05
-9.809.077,26
-7.615.290,00
-10.000.000,00
-9.392.361,79
-10.000.000,00
-2.792.544,41
-10.581.161,71
-7.632.061,71
-5.988.687,00
-4.592.474,71
-21.968.883,00
-94.241.386,68
-67.451.486,68
-30.946.367,26
-63.295.019,42
-72.712.083,74
-200.022.951,43
-106.707.851,43
-74.080.716,37
-125.942.235,06
-19.495.550,63
-151.281.851,43
-106.707.851,43
-9.804.579,41
-141.477.272,02
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
Investitionszuwendungen
Bei der Finanzposition Investitionszuwendungen handelt es sich um Zuwendungen, bei denen eine
Zweckbindung für den investiven Bereich vorliegt.
- 41 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Im Jahr 2015 wurden insgesamt Investitionszuwendungen in Höhe von 33.879.090,67 € verbucht.
Der fortgeschriebene Ansatz 2015 betrug 18.556.000,00 €. Gegenüber dem fortgeschriebenen Ansatz
haben sich die Einzahlungen somit um 15.323.090,67 € erhöht.
Finanzpositionen
68100000
68110000
68120000
68150000
68170000
68180000
*
Ergebnis 2014 Fortg. Ansatz 2015 davon Erm.-Übertr. davon APL/ÜPL Ergebnis 2015 Ansatz-Ergebnis
Investitionszuweisungen vom
Investitionszuweisungen vom
Investitionszuweisungen von
Investzus v verb Unterneh, B
Investitionszuschüsse von pr
Investitionszuschüsse von üb
Investitionszuwendungen
931.992,00
1.528.000,00
4.603.556,22
-3.075.556,22
24.909.288,69
16.296.300,00
29.093.683,26
-12.797.383,26
63.324,55
308.800,00
29.499,07
279.300,93
421.724,72
20.000,00
137.482,12
-117.482,12
16.645,20
402.900,00
14.870,00
388.030,00
26.420.275,16
18.556.000,00
33.879.090,67
-15.323.090,67
77.300,00
Die Mehreinzahlungen resultieren hauptsächlich aus den „Investitionszuweisungen vom Land“ (Sachkonto 6811000) in Höhe von 12.797.383,26 € und den „Investitionszuweisungen vom Bund“ (Sachkonto
68100000) in Höhe von 3.075.556,22 €. Beim Sachkonto 68170000 „Investitionszuschüssen von privaten Unternehmen“ wurden ebenfalls Mehreinzahlungen in Höhe von 117.482,12 € verbucht.
Mindereinzahlungen gab es bei den Sachkonten 68180000 „Investitionszuschüsse von übrige Bereiche“
in Höhe von 388.030,00 € und 68120000 „Investitionszuweisungen von Gemeinden“ in Höhe von
279.300,93 €.
Ermächtigungsübertragungen im Bereich der Investitionszuwendungen bestanden im Jahr 2015 nicht.
Bei der stichprobenartigen Überprüfung der Sachkonten wurden keine Unstimmigkeiten festgestellt.
Sonstige Investitionseinzahlungen
Im Jahr 2015 wurden insgesamt „Sonstige Investitionseinzahlungen“ in Höhe von 6.825.320,54 € verbucht.
Der fortgeschriebene Ansatz 2015 betrug 3.514.400,00 €. Gegenüber diesem, haben sich die Einzahlungen somit um 3.310.920,54 € erhöht.
Finanzpositionen
68600000
68630000
68650000
68680000
68910000
*
Ergebnis 2014 Fortg. Ansatz 2015 davon Erm.-Übertr. davon APL/ÜPL Ergebnis 2015 Ansatz-Ergebnis
Rückflüsse von Ausleihungen
Rückflüsse von Ausleihungen
Rückfl v Ausleih v verb Uneh
Rückflüsse v Ausleihung v so
Sonstige Investitionseinzahl
Sonstige Investitionseinzahlungen
1.174,22
1.200,00
1.241,25
-41,25
2.525.890,41
3.051.100,00
6.600.803,90
-3.549.703,90
205.485,20
62.100,00
207.475,39
-145.375,39
16.608,28
400.000,00
15.800,00
384.200,00
2.749.158,11
3.514.400,00
6.825.320,54
-3.310.920,54
Die Mehreinzahlungen resultieren hauptsächlich aus den „Rückflüssen von Ausleihungen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen“ (Sachkonto 68650000) in Höhe von
3.549.703,90 €. Beim Sachkonto 68680000 „Rückflüsse von Ausleihungen von sonstige inländische
Bereiche“ wurden ebenfalls Mehreinzahlungen in Höhe von 145.375,39 € verbucht.
Mindereinzahlungen gab es beim Sachkonto 68910000 „Sonstige Investitionseinzahlungen“ in Höhe
von 384.200,00 €.
Ermächtigungsübertragungen bestanden im Jahr 2015 nicht.
Bei der stichprobenartigen Überprüfung der Sachkonten wurden keine Unstimmigkeiten festgestellt.
- 42 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
Auszahlungen für Finanzanlagen
Der fortgeschriebene Ansatz 2015 betrug 10.000.000,- €, eine Beanspruchung der Mittel erfolgte aber
nicht.
Finanzpositionen
78430000
Erwerb von sonstigen Anteils
78457000
Erwerb v. Kapitalmarktpapier
*
Auszahlungen für Finanzanlagen
Ergebnis 2014 Fortg. Ansatz 2015 davon Erm.-Übertr. davon APL/ÜPL Ergebnis 2015 Ansatz-Ergebnis
-15.290,00
-7.600.000,00
-10.000.000,00
-10.000.000,00
-7.615.290,00
-10.000.000,00
-10.000.000,00
Auszahlungen für aktivierbare Zuwendungen
Bei der Finanzposition „Auszahlungen für aktivierbare Zuwendungen“ wurden im Haushaltsjahr 2015
Auszahlungen in Höhe von 5.988.687,00 € getätigt. Der fortgeschriebene Ansatz 2015 betrug
10.581.161,71 €. Somit sind insgesamt Minderauszahlungen in Höhe von 4.592.474,71 € entstanden.
Finanzpositionen
78150000
78170000
78180000
*
Ergebnis 2014 Fortg. Ansatz 2015 davon Erm.-Übertr. davon APL/ÜPL Ergebnis 2015 Ansatz-Ergebnis
Allg Inveszusc an verbund Un
Allge Investitionszuschüsse
Allgemein Investitionszuschü
Auszahlungen für aktivierbare Zuwendung.
-1.869.263,89
-10.172.103,96
-7.603.503,96
-5.324.491,41
-4.847.612,55
-220.000,00
-703.280,52
-409.057,75
-28.557,75
-664.195,59
255.137,84
-2.792.544,41
-10.581.161,71
-7.632.061,71
-5.988.687,00
-4.592.474,71
Minderauszahlungen gab es beim Sachkonto 78150000 „Allgemeine Investitionszuschüsse an verbundene Unternehmen“ in Höhe von 4.847.612,55 €.
Mehrausgaben sind bei den Sachkonten 78180000 „Allgemeine Investitionszuschüsse an übrige Bereiche“ in Höhe von 255.137,84 € entstanden.
Ermächtigungsübertragungen gab es bei der Finanzposition „Auszahlungen für aktivierbare Zuwendungen“ in Höhe von 7.632.061,71 €.
Die Prüfung der Finanzposition „Auszahlungen für aktivierbare Zuwendungen“ ergab keine Unstimmigkeiten.
Sonstige Investitionsauszahlungen
Im Haushaltsjahr 2015 wurden Auszahlungen in Höhe von 30.946.367,26 € getätigt. Der fortgeschriebene Ansatz 2015 betrug 94.241.386,68 €. Die Differenz zwischen fortgeschriebenen Ansatz und IstAuszahlungen beträgt somit 63.295.019,42 €.
Finanzpositionen
78650000
78659999
78680000
78910000
*
Ergebnis 2014 Fortg. Ansatz 2015 davon Erm.-Übertr. davon APL/ÜPL Ergebnis 2015 Ansatz-Ergebnis
Gewähr Ausleihen verb Untern
78659999
Gewährung v Ausleihen v sons
Sonstige Investitionsauszahl
Sonstige Investitionsauszahlungen
-21.883.808,00
-93.012.547,66
-67.387.647,66
-30.394.871,16
-935.500,00
-62.617.676,50
-935.500,00
-71.500,00
71.500,00
-85.075,00
-293.339,02
-63.839,02
-479.996,10
186.657,08
-21.968.883,00
-94.241.386,68
-67.451.486,68
-30.946.367,26
-63.295.019,42
Minderauszahlungen gab es beim Sachkonto 78650000 „Gewährung von Ausleihungen an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen von Baumaßnahmen“ in Höhe von
62.617.676,50 € und dem Sachkonto 78659999 „Gewährung von Ausleihungen an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen von sonstigen Investitionen“ in Höhe von 935.500,00 €.
Mehrauszahlungen sind beim Sachkonto 78910000 „Sonstige Investitionsauszahlungen“ in Höhe von
186.657,08 € entstanden. Beim Sachkonto 78660000 „Gewährung von Ausleihungen von sonstigen
öffentlichen Sonderrechnungen“ waren im Haushalt 2015 keine Mittel eingeplant. In Anspruch genommen wurden aber 71.500,- €.
- 43 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Ermächtigungsübertragungen gab es im Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 67.451.486,68 €.
Die Prüfung der Finanzposition „Sonstige Investitionsauszahlungen“ ergab keine Unstimmigkeiten.
5.
Übersicht über die durchgeführten Korrekturen im Prüfzeitraum
Der nachfolgenden Tabelle sind die von der Rechnungsprüfung innerhalb des Prüfzeitraumes veranlassten Änderungen zu entnehmen, die noch während des anschließenden Korrekturzeitfensters durch
den Fachbereich Finanzsteuerung buchungsmäßig korrigiert worden sind.
Die Feststellungen, die aus veschiedenen Gründen erst im Jahresabschluss 2016 korrigiert werden
können, sind nicht in dieser Übersicht, sondern in der OP-Liste aufgeführt.
- 44 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Bilanzziffer
Bilanzposition
eingebrachter
Jahresabschluss 2015
geprüfter
Jahresabschluss 2015
Differenz
AKTIVA
Anlagevermögen
1.
1. 1.
Immaterielle Vermögensgegenstände
1. 2.
Sachanlagen
24.213.088,30 €
24.213.088,30 €
1.
1.
1.
1.
1.
2.
2.
2.
2.
2.
1.
1.
1.
1.
1.
1.
2.
3.
4.
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Grünfächen
Ackerland
Wald, Forsten
Sonstige unbebaute Grundstücke
226.217.697,68 €
49.317.428,89 €
18.190.943,49 €
211.881.519,40 €
221.780.241,95 € 49.317.428,89 €
18.190.943,49 €
211.881.519,40 €
1.
1.
1.
1.
1.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
1.
2.
3.
4.
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Schulen
Wohnbauten
Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
1.654.879,40 €
664.884,00 €
103.278.031,15 €
31.922.550,94 €
1.654.879,40 €
664.884,00 €
103.278.031,15 €
31.922.550,94 €
1.
1.
1.
1.
1.
1.
1.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
3.
3.
3.
3.
3.
3.
3.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Infrastrukturvermögen
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
Brücken und Tunnel
Gleisanlagen (Streckenausrüstung u. Sicherheitsanl.)
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verk.lenk.anl.
Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
187.897.458,36 €
24.098.988,65 €
- €
308.100.016,93 €
285.716.963,54 €
9.403.473,02 €
187.897.458,36 €
24.098.988,65 €
- €
308.100.016,93 €
283.317.051,66 € 9.403.473,02 €
1.
1.
1.
1.
1.
2.
2.
2.
2.
2.
4.
5.
6.
7.
8.
Bauten auf fremden Grund und Boden
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
1. 3.
1.
1.
1.
1.
1.
1.
1.
1.
1.
3.
3.
3.
3.
3.
3.
3.
3.
3.
-
€
4.437.455,73 €
- €
- €
- €
-
€
€
€
€
- €
- €
- €
- €
2.399.911,88 €
- €
8.103.048,51 €
1.250,00 €
12.756.348,61 €
34.965.928,55 €
12.874.209,65 €
8.103.048,51 €
1.250,00 €
12.756.348,61 €
34.965.928,55 €
12.874.209,65 €
-
€
€
€
€
€
308.731.161,82 €
2.938.854,32 €
410.730.061,22 €
26.800.000,00 €
308.731.161,82 €
2.938.854,32 €
410.730.061,22 €
26.800.000,00 €
-
€
€
€
€
34.171.179,66 €
- €
330.328.693,58 €
405.136,61 €
34.171.179,66 €
- €
330.328.693,58 €
405.136,61 €
-
€
€
€
€
676.948,80 €
- €
676.948,80 €
- €
Finanzanlagen
1.
2.
3.
4.
5.
5.
5.
5.
5.
1.
2.
3.
4.
2.
Anteile an verbundenen Unternehmen
Beteiligungen
Sondervermögen
Wertpapiere des Anlagevermögens
Ausleihungen
an verbundene Unternehmen
an Beteiligungen
an Sondervermögen
Sonstige Ausleihungen
Umlaufvermögen
2. 1.
2. 1. 1.
2. 1. 2.
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
Geleistete Anzahlungen
2. 2.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
- €
- €
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
1.
1.
1.
1.
1.
1.
1.
2.
3.
4.
5.
Öffentlich-rechtliche Ford. und Ford. a. Transferleist.
Gebühren
Beiträge
Steuern
Forderungen aus Transferleistungen
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
4.044.298,10 €
1.629.564,06 €
7.560.266,54 €
16.153.845,81 €
18.258.779,60 €
4.044.298,10 €
1.629.564,06 €
7.560.266,54 €
16.153.845,81 €
18.258.779,60 €
-
€
€
€
€
€
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
1.
2.
3.
4.
5.
Privatrechtliche Forderungen
gegenüber dem privatem Bereich
gegenüber dem öffentlichen Bereich
gegen verbundene Unternehmen
gegen Beteilgungen
gegen Sondervermögen
2.066.901,70 €
465.193,58 €
7.885.430,86 €
11.676,51 €
29.806.426,46 €
2.066.901,70 €
465.193,58 €
7.885.430,86 €
11.676,51 €
29.806.426,46 €
-
€
€
€
€
€
Sonstige Vermögensgegenstände
21.665.336,25 €
21.665.336,25 €
-
€
€
-
€
5.228.996,32 €
-
€
2. 2. 3.
2. 3.
Wertpapiere des Umlaufvermögens
2. 4.
Liquide Mittel
3.
-
€
5.228.996,32 €
Aktive Rechnungsabgrenzung
Summe Aktiva
173.654.938,80 €
2.954.472.399,67 €
- 45 -
-
173.307.968,63 € 2.947.288.061,89 € -
346.970,17 €
7.184.337,78 €
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Bilanzziffer
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
1.
2.
3.
4.
Allgemeine Rücklage
Sonderrücklagen
Ausgleichsrücklage
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
2.
2.
2.
2.
2.
1.
2.
3.
4.
797.685.264,63 €
- €
- €
33.498.484,03 € -
795.560.914,81 € - €
- €
36.206.213,81 € -
2.124.349,82 €
- €
- €
2.707.729,78 €
137.655.283,17 €
44.452.482,68 €
9.092.440,86 €
259.459.231,31 €
138.336.958,21 €
44.452.482,68 €
9.092.440,86 €
259.049.262,27 € -
681.675,04 €
- €
- €
409.969,04 €
485.086.728,00 €
20.815.835,01 €
403.426,27 €
64.602.042,22 €
485.086.728,00 €
20.815.835,01 €
403.426,27 €
62.327.012,22 € -
- €
- €
- €
2.275.030,00 €
Rückstellungen
1.
2.
3.
4.
Pensionsrückstellungen
Rückstellungen für Deponien und Altlasten
Instandhaltungsrückstellungen
Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5
Verbindlichkeiten
4. 1.
4.
4.
4.
4.
4.
4.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
4.
4.
4.
4.
4.
4.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
6.
-
für Zuwendungen
für Beiträge
für den Gebührenausgleich
Sonstige Sonderposten
4.
5.
Differenz
Sonderposten
3.
3.
3.
3.
3.
geprüfter
Jahresabschluss 2015
PASSIVA
Eigenkapital
1.
1.
1.
1.
1.
eingebrachter
Jahresabschluss 2015
Bilanzposition
Anleihen
1.
2.
3.
4.
5.
-
€
Verb. aus Krediten für Investitionen
von verbundenen Unternehmen
von Beteilgungen
von Sondervermögen
vom öffentlichen Bereich
vom privatem Kreditmarkt
- €
- €
- €
31.728,08 €
462.406.311,90 €
- €
- €
- €
31.728,08 €
462.406.311,90 €
Verb. aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Verb. aus Vorg., die Kreditaufn. wirtsch. gleichkommen
Verb. aus Lieferungen und Leistungen
Verb. aus Transferleistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Erhaltene Anzahlungen
377.583.961,82 €
18.603.880,95 €
13.692.628,71 €
8.121.419,97 €
53.944.869,98 €
48.868.500,18 €
377.583.961,82 €
18.603.880,95 €
14.025.658,54 €
8.121.419,97 €
53.940.869,98 € 48.873.886,86 €
- €
- €
333.029,83 €
- €
4.000,00 €
5.386,68 €
185.464.847,96 €
2.954.472.399,67 €
184.781.497,27 € 2.947.288.061,89 € -
683.350,69 €
7.184.337,78 €
Passive Rechnungsabgrenzung
Summe Passiva
-
€
€
€
€
€
Hinweise zum Anhang
Der Anhang stellt gem. § 37 Abs. 1 Nr. 5 GemHVO NRW einen Bestandteil des gemeindlichen Jahresabschlusses dar. Er ist gem. § 101 Abs. 1 GO NRW als Bestandteil des Jahresabschlusses dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden,- Ertrags- und Finanzlage der Stadt Aachen vermittelt. Dabei sind die Vorgaben des § 44 GemHVO
NRW zu beachten.
Der Anhang zum Jahresabschluss 2015 weist gem. den Vorgaben des § 44 GemHVO NRW die notwendigen Erläuterungen der Bilanz, der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung aus. Die jeweils
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die sonstigen Pflichtangaben sind im
Anhang enthalten sowie zutreffend dargestellt und erläutert. Der Anhang gibt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden,- Ertrags- und Finanzlage der Stadt Aachen
wieder.
Die Vereinfachungsregelungen gem. § 34 GemHVO NRW wurden in Teilbereichen des Anlage- und
Umlaufvermögens angewendet und im Anhang erläutert.
Für sachverständige Dritte sind die Darstellungen und Erläuterungen nachvollziehbar.
Des Weiteren sind dem Anhang eine Übersicht des Stiftungsvermögens sowie eine Übersicht der Ermächtigungsübertragungen beigefügt.
- 46 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Ein Ausweis eines Sonderpostenspiegels wäre zur Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit der in der
Bilanz dargestellten Sonderposten sinnvoll.
7.
Inventur
Gemäß § 91 Abs. 1 GO NRW sowie § 28 Abs. 1 GemHVO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines
jeden Haushaltsjahres alle im wirtschaftlichen Eigentum stehenden Vermögensgegenstände, Schulden
und Rechnungsabgrenzungsposten in einer Inventur unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur vollständig aufzunehmen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten anzugeben. Mindestens alle fünf Jahre sind die Vermögensgegenstände durch eine
körperliche Inventur aufzunehmen.
Im Rahmen der letzten Jahresabschlussprüfungen wurde festgestellt, dass bis auf das bewegliche
Vermögen, für das bereits 2010 eine ordnungsgemäße Inventur erfolgte, für die übrigen Bilanzpositionen seit der Eröffnungsbilanz 2008 keine körperliche Inventur durchgeführt wurde.
Zum 31.12.15 wurde dies nachgeholt. Die Prüfung der Inventurdurchführung sowie die Übernahme der
Inventurergebnisse in die Bilanz stellte vor allem für die unbebauten und bebauten Grundstücke sowie
das Infrastrukturvermögen einen Schwerpunkt der Jahresabschlussprüfung dar. In Rahmen dieser Prüfungen sind folgende Sachverhalte festgestellt worden:
1.2.1 unbebaute, 1.2.2 bebaute Grundstücke und 1.2.3.1 Grund und Boden Infrastrukturvermögen
Zum 31.12.2015 wurde eine Inventur aller städtischen Grundstücke durchgeführt. Hierzu wurden bilanzpositionsübergreifend das Anlagenbuch (SAP) und das Lagerbuch des Fachbereichs Immobilienmanagement (Itac.INKOL) mit dem Kataster (ALKIS) abgeglichen. Bei Differenzen erfolgte eine Einbeziehung des Grundbuchs. Über jedes Differenzflurstück wurde eine eigene Anlagenakte in Papierform
angelegt. Diese wurden stichprobenhaft angefordert und eingesehen.
a) Flurstücksfortführungen
Im Rahmen der Inventur 2015 wurden u. a. Differenzen aufgrund von Flurstücksfortführungen festgestellt. Diese sind dadurch begründet, dass bislang die Flurstücksfortführungen in SAP nicht vollständig
nachvollzogen wurden, da FB 20 davon z. T. keine Kenntnis erlangte. I. d. R. werden die Buchwerte bei
der Flurstücksfortführung lediglich auf die Nachfolgerflurstücke verteilt, ohne dass eine wertmäßige
Änderung der Gesamtsumme stattfindet. Daher wurden lediglich die Fälle, bei denen sich durch die
Fortführung eine Flächendifferenz > 50 m² ergab, durch FB 62 im Rahmen der Inventur bewertet und
fortgeführt. Die Bewertung der restlichen fortgeführten Flurstücke erfolgt zur Zeit und wird voraussichtlich mit dem Jahresabschluss 2016 abgeschlossen sein. Seit 2016 werden die Veränderungsmitteilungen der Städteregion durch FB 62 regelmäßig dem FB 20 übersandt, um eine aktuelle Darstellung in
SAP zu gewährleisten.
b) Grundstücke im Eigentum der Eigenbetriebe
Sowohl in ALKIS als auch in itac.INKOL bestand bislang keine Differenzierung, ob sich die Flurstücke
im Eigentum der Stadt Aachen oder in einem ihrer Eigenbetriebe befinden. Grundstücke, die in ALKIS
als Eigentum der Stadt Aachen eingetragen waren, jedoch nicht in der städt. Bilanz aktiviert waren,
wurden daher im Rahmen der Inventur mit den Eigenbetrieben abgeglichen, so dass alle Flurstücke
zugeordnet werden konnten. Es erfolgte jedoch kein vollständiger Abgleich der Flurstücke mit E 26, um
eine mögliche Doppelbilanzierung auszuschließen. Im Rahmen der Inventur 2015 war dieser Abgleich
nicht umsetzbar, da kein gemeinsames eindeutiges Kriterium für diesen Abgleich in der Anlagenbuchhaltung des E 26 und der Stadt Aachen vorhanden war. In der städt. Bilanz sind die Grundstücke mit
den entsprechenden Flurnummern, in der Bilanz des E 26 lediglich mit Adressen gepflegt. Aufgrund der
- 47 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
im Rahmen der Inventur festgestellten Doppelbilanzierung der Kita-Grundstücke im sog. Richtericher
Modell ist ein Abgleich des Anlagevermögens der Stadt Aachen und des E 26 sowohl aus Sicht des FB
20 als auch des FB 14 zwingend erforderlich. Gemäß Auskunft des Fachbereichs Finanzsteuerung ist
der vorgenannte Abgleich inzwischen durchgeführt worden. Die bilanzielle Darstellung wird im Jahresabschluss 2016 umgesetzt.
c) Grund und Boden Infrastrukturvermögen
Durch die Inventur dieser Bilanzposition ergaben sich zahlreiche Veränderungen im Anlagenbestand,
sowohl in Bezug auf Zugänge, Abgänge als auch Umbuchungen (vornehmlich im Sinne von Flurstücksfortführungen). Durch die bilanzpositionsübergreifende Inventur war auch die Dokumentation entsprechend übergreifend, so dass die relevanten Informationen für diese Bilanzposition zunächst aus der
Fülle von Daten herausgesucht werden mussten. In manchen Fällen waren die übersandten Informationen zu einem bestimmten Geschäftsvorfall nicht ausreichend und die Papierakte bzw. weiterführende
Informationen wurden nachgefordert. In allen Fällen konnte eine abschließende Klärung des Sachverhalts erzielt werden.
Die allgemeine Vorgehensweise im Rahmen der Inventur ist nachvollziehbar beschrieben, der gesamte
Inventurprozess erscheint plausibel und zur Zielerreichung geeignet. Die Qualität der Dokumentation ist
vor allem auch unter Berücksichtigung der zu verarbeitenden Datenmasse hervorragend. Wünschenswert wäre es gewesen statt eine Papierakte zu pflegen, diese in SAP einzuscannen und mit dem Anlagegut zu verknüpfen. Zusammenfassend bestehen keine Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der
durchgeführten Inventur.
1.2.3.2 Brücken und Tunnel
Zum Stichtag 31.12.15 wurde der Anlagenbestand dieser Bilanzposition mit der beim Aachener Stadtbetrieb geführten Bauwerksliste abgeglichen. Hierbei wurde festgestellt, dass die Vollständigkeit dieser
Bilanzposition nicht gewährleistet ist. Etwa 80 Bauwerke werden in der Bauwerksliste geführt, sind jedoch nicht im Anlagenbuch aktiviert. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 war es nicht möglich die
Gründe hierfür zu recherchieren. Mit Jahresabschluss 2016 ist festzustellen, ob die Bauwerke bereits
seit Eröffnungsbilanz im städtischen Eigentum waren und zu Unrecht nicht aktiviert worden sind oder ob
diese später erstellt / erworben oder unentgeltlich auf die Stadt Aachen übertragen worden sind. Eine
Nachaktivierung unter Beachtung des tatsächlichen Datums des Eigentumübergangs sowie der zu diesem Datum beizulegenden Anschaffungskosten ist nachzuholen.
Alle Bauwerke dieser Bilanzposition werden mindestens einmal jährlich zur Feststellung der Verkehrssicherheit begangen, eine gesonderte Inaugenscheinnahme hat für den Stichtag 31.12.15 nicht stattgefunden. Sofern es sich um ein Bauwerk nach DIN handelt, wird eine Beschaffenheit festgestellt. Im
Überwiegenden liegen in Bezug auf die Durchlassbauwerke jedoch keine Informationen zur Beschaffenheit vor. Ebenfalls fehlen für viele dieser Bauwerke Flächenangaben. Die Ermittlung beizulegender
Werte zur Feststellung einer ggf. vorliegenden dauerhaften Wertminderung war daher nicht möglich.
Aufgrund des geringen Buchwertanteils dieser Bauwerke besteht kein Risiko, dass sich hierdurch wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss ergeben.
Es ist jedoch mit dem Aachener Stadtbetrieb sowie der STAWAG ein Prozess abzustimmen, der sicherstellt, dass die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der in dieser Bilanzposition auszuweisenden
Anlagegüter gegeben ist. Hierzu ist u.a. zentralisiert z.B. in der Bauwerksliste festzuhalten, wann ein
Bauwerk zu- oder abgegangen ist, wann eine Inaugenscheinnahme erfolgte und ob dabei wesentliche
Mängel festgestellt worden sind sowie weitere Daten, die für die ordnungsgemäße Abbildung im Anlagenbuch relevant sind.
- 48 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Im Rahmen der Prüfung der Dokumentation zur Inventur wurde festgestellt, dass vornehmlich für die
Durchlässe, teilweise auch für die Brückenbauwerke eine Benennung von durchschnittlichen beizulegenden Anschaffungskosten je Quadratmeter nicht sachgerecht ist, da individuelle Rahmenbedingungen starken Einfluss auf die tatsächlichen Kosten je Bauwerk nehmen. Daher sollte der beizulegende
Wert je Bauwerk in Abstimmung mit dem Fachamt auf indexierten historischen Anschaffungskosten
ermittelt werden.
Zum Jahresabschluss 2016 werden eine ergänzende Dokumentation zur Inventur dieser Bilanzposition
sowie entsprechende Anpassungen im Anlagenbuch erwartet.
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrseinrichtungsgegenständen
Die Inventur des Straßennetzes wurde von der Stadt Aachen ausgeschrieben und an die Firma Lehmann&Partner extern vergeben. Grundlage für die Inventur der Straßenabschnitte bildete die Software
Logo, welche beim Aachener Stadtbetrieb im Einsatz ist. In dieser sind alle Straßen im Stadtgebiet im
Knoten-Kanten-Modell abgebildet. In Logo sind zudem grundsätzlich alle für die Inventur notwendigen
Informationen, wie beispielsweise Straßentyp, Länge, Breite, Klassifizierung, Oberflächenbelag erfasst.
Auch enthalten die Straßen Informationen hinsichtlich der rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentumverhältnisse.
Seit Einführung von Logo auf Basis des Informationsstandes 2006 wurden in der Regel Veränderungen
durch Baumaßnahmen an bestehenden Straßen oder Eigentümerwechsel nicht nachgepflegt, daher
erfolgte im Vorfeld zur Inventur eine umfangreiche Qualitätssicherung, welche durch den Fachbereich
Rechnungsprüfung begleitet wurde. Die Informationen, die nicht im Vorfeld automatisiert erhoben werden konnten, wurden im Rahmen der Vergabe ausgeschrieben z.B. die Nacherfassung von Spuren.
Die Inventurdurchführungen erfolgte im Wesentlichen witterungsbedingt zwischen Februar und April
2016 und wurde stichpunktartig vom Fachbereich Rechnungsprüfung begleitet. Insgesamt wurden
43.113 Spurenabschnitte erfasst, welche sich auf 7.863 Straßenabschnitte summieren.
Es bestehen keine Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der durchgeführten Inventur. Alle wesentlichen Sachverhalte, die im Rahmen der Übertragung des Inventurergebnisses auf die Bilanz festgestellt
worden sind, sind den Ausführungen unter 4.2 zur Bilanzposition 1.2.3.5 zu entnehmen.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass bisher kein Prozess installiert ist, der sicherstellt, dass Veränderungen, die sich seit dem 31.12.15 am Straßennetz - sowohl durch städtische Baumaßnahmen als
auch Veränderung der Eigentumsverhältnisse - ergeben haben, in Logo nachgepflegt werden.
1.2.3.6 sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
Zum Stichtag 31.12.15 wurde der überwiegende Teil des Anlagenbestands dieser Bilanzposition mit der
beim Aachener Stadtbetrieb geführten Bauwerksliste sowie der beim Gebäudemanagement geführten
Brunnenliste abgeglichen. Hierbei wurde festgestellt, dass die Vollständigkeit dieser Bilanzposition nicht
gewährleistet ist.
Etwa 31 Brunnenbauwerke werden in der Brunnenliste geführt, sind jedoch nicht im Anlagenbuch aktiviert. Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass es sich hierbei im Überwiegenden um Anlagegüter handelt, welche im Jahresabschluss 2013 auf Abgang gesetzt wurden, da sie lediglich einen Erinnerungswert auswiesen. Für diese Fälle kann der Zugang auch nur zum Erinnerungswert wieder erfolgen.
Etwa 202 Stützbauwerke werden in der Bauwerksliste des Aachener Stadtbetriebs geführt, sind jedoch
nicht im Anlagenbuch aktiviert. Die Gründe hierfür konnten bisher nicht recherchiert werden. Mit Jahresabschluss 2016 ist festzustellen, ob diese bereits seit der Eröffnungsbilanz im städtischen Eigentum
waren und zu Unrecht nicht aktiviert worden sind oder ob diese zu einem späteren Zeitpunkt erstellt /
erworben oder unentgeltlich auf die Stadt Aachen übertragen worden sind. Eine Nachaktivierung unter
- 49 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Beachtung des tatsächlichen Datums des Eigentumübergangs sowie der zu diesem Datum beizulegenden Anschaffungskosten ist nachzuholen. Dabei ist zu beachten, dass sich 29 Bauwerke augenscheinlich auf Friedhofsgrundstücken befinden und somit im wirtschaftlichen Eigentum des Aachener Stadtbetriebes stehen könnten sowie sich 66 Bauwerke auf städtischen Grünflächen befinden und daher vermutlich bereits zur Eröffnungsbilanz im Aufbau Grünflächen bewertet worden sind.
Alle Bauwerke dieser Bilanzposition werden mindestens einmal jährlich zur Feststellung der Verkehrssicherheit begangen, eine gesonderte Inaugenscheinnahme hat für den Stichtag 31.12.15 nicht stattgefunden. Sofern es sich um ein Bauwerk nach DIN handelt, wird eine Beschaffenheit festgestellt. Im
Überwiegenden liegen jedoch keine Informationen zur Beschaffenheit vor. Aufgrund der im Wesentlichen niedrigen Buchwertanteile dieser Bauwerke besteht nur ein geringes Risiko, dass sich hierdurch
Auswirkungen auf den Jahresabschluss ergeben könnten.
Es ist jedoch mit dem Aachener Stadtbetrieb sowie dem Gebäudemanagement ein Prozess abzustimmen, der sicherstellt, dass die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der in dieser Bilanzposition auszuweisenden Anlagegüter gegeben ist. Hierzu ist u.a. zentralisiert z.B. in der Bauwerksliste festzuhalten, wann ein Bauwerk zu- oder abgegangen ist, wann eine Inaugenscheinnahme erfolgte und ob dabei wesentliche Mängel festgestellt worden sind sowie weitere Daten, die für die ordnungsgemäße Abbildung im Anlagenbuch relevant sind.
Zum Jahresabschluss 2016 werden eine ergänzende Dokumentation zur Inventur dieser Bilanzposition
sowie entsprechende Anpassungen im Anlagenbuch erwartet.
1.2.6 sowie 1.2.7 Inventur des beweglichen Anlagevermögens
Für die Vermögensgegenstände im Bereich der Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie der Maschinen, techn. Anlagen und Fahrzeuge wurde gemäß der Inventurrichtlinie der Stadt Aachen entsprechend
des § 28 Abs. 1 GemHVO eine körperliche Bestandsaufnahme durch den jeweils zuständigen Fachbereich durchgeführt. In vielen Fällen wurden bereits zur EÖB Festwerte gebildet, deren Inventur durch die
Begehung von Mustereinrichtungen vorgenommen wurde. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahmen
wurden in die Inventarisierungssoftware KAI übertragen und können in den einzelnen Buchungskreisen
eingesehen werden. Die in KAI aufgrund der Inventur vorgenommenen Änderungen (Zugang bzw. Abgang von Vermögensgegenständen) führten zu entsprechenden Buchungen in SAP.
2.2 Forderungen und 3. Verbindlichkeiten
Gem. § 28 Abs. 2 GemHVO sind Forderungen und Verbindlichkeiten gesondert zu erfassen. Bei der
Buch- bzw. Beleginventur werden die relevanten Daten anhand von Belegen und Buchführungsunterlagen (Konten, Listen etc.) ermittelt. Diese Form der Inventur wird bei der Bilanzierung von immateriellen
Vermögensgegenständen (z.B. Lizenzen), Forderungen und Verbindlichkeiten angewendet. Hierzu
werden u.a. die Inventarisierungssoftware „KAI“, „S-Kompass“ und diverse Vorverfahren eingesetzt.
Bei der im JA 2015 vorgenommenen Abstimmung Forderungen/Verbindlichkeiten mit den Eigenbetrieben wurden Differenzen festgestellt, die unter anderem auf die unterschiedlichen Buchungssystematiken zurückzuführen sind. Eine Überarbeitung der Abstimmungsprozesse ist für den Jahresabschluss
2016 vorgesehen.
Fazit
Die Umsetzung der in weiten Teilen seit der Eröffnungsbilanz zum 01.01.08 als unterlassen anzusehenden verwaltungsweiten Inventur zum Stichtag 31.12.15 hat die betroffenen Fachbereiche sowie im
Rahmen der Umsetzung aller Inventurergebnisse vorallem den Fachbereich Finanzsteuerung auf Grund
der Masse der zu verarbeitenden Veränderungen vor eine beträchtliche Herausforderung gestellt. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Ressourcen sowie der technischen Einschränkung in SAP, dass
maximal zwei Abrechnungsperioden geöffnet sein können, war es nicht möglich alle Veränderungen
- 50 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
bereits im vorliegenden Jahresabschluss zu verarbeiten. Die Arbeiten, welche erst zum Jahresabschluss 2016 umgesetzt werden können, werden sofern sich hieraus überhaupt wesentliche Auswirkungen ergeben, die Darstellung der tatsächlichen Vermögenslage der Stadt Aachen positiv beeinflussen.
8.
Kennzahlen zur Vermögens- und Schuldenlage
Zur Analyse der wirtschaftlichen Lage der Kommune hat das Innenministerium des Landes NRW in
einem Erlass vom 01.10.2008 ein sogenanntes NKF-Kennzahlenset herausgegeben. In Kapitel 3 des
Lageberichtes zum Jahresabschluss werden die Kennzahlen benannt und errechnet.
Nachfolgend werden die fünf Kennzahlen dargestellt, die im Abgleich zwischen dem Jahresabschluss
zum 31.12.2014 (in Klammern) und dem aktuellen Jahresabschluss hinsichtlich der Bewertung der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage von besonderer Bedeutung sind.
Eigenkapitalquote 1
-
25,76 % (27,53 %)
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ misst den Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital und weist
damit auch den Grad der finanziellen Unabhängigkeit von externen Geldgebern aus. Im Vergleich zur
Eigenkapitalquote 1 zum 31.12.2014 hat sich die Quote weiter verringert, es kann aber aufgrund der
Höhe der Eigenkapitalquote 1 weiterhin grundsätzlich von einer finanziellen Stabilität der Stadt Aachen
ausgegangen werden. Dennoch muss festgehalten werden, dass sich die Eigenkapitalquote 1 durch
den permanenten Verzehr des Eigenkapitals von Jahr zu Jahr weiter verringert.
Eigenkapitalquote 2
- 31,97 % (33,86 %)
Bei der Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ werden die Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen
hinzugerechnet (entspricht dann dem sog. wirtschaftlichen Eigenkapital), da es sich hierbei um Beträge
handelt, die in der Regel nicht zurückzuzahlen und zu verzinsen sind. Die Eigenkapitalquote 2 hat sich
im Vergleich zum 31.12.2014 nur marginal verringert. Die nach wie vor relativ geringe Diskrepanz zwischen der Eigenkapitalquote 1 und 2 deutet weiter darauf hin, dass die Stadt Aachen auch ohne die
eigenkapitalähnlichen Sonderposten eine stabile Eigenkapitalquote besitzt. Hier gilt jedoch die gleiche
Einschränkung wie bei der EK-Quote 1.
Infrastrukturquote
- 27,58 % (27,86 %)
Diese Kennzahl stellt das Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermögen und dem Gesamtvermögen
dar. Sie gibt Aufschluss darüber, ob die Höhe des Infrastrukturvermögens den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Gemeinde entspricht und in welchem Umfang das kommunale Vermögen in der
Infrastruktur gebunden ist. Die Infrastrukturquote ist im Vergleich zum 31.12.2014 nahezu gleichgeblieben. Dies bedeutet, dass nach wie vor ca. 30 % des Gesamtvermögens gebunden und somit nur
schwer veräußerbar sind. Insgesamt kann festgestellt werden, dass eine Infrastrukturquote von ca. 30
% - 40 % für die Stadt Aachen angemessen erscheint.
- 51 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Anlagendeckungsgrad 2
-
52,61 % (55,13 %)
Der Anlagendeckungsgrad 2 gibt Auskunft darüber, inwieweit das Anlagevermögen durch langfristiges
Kapital (Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital) gedeckt ist. In die Berechnung werden neben dem
langfristigen Fremdkapital auch die eigenkapitalähnlichen Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträge mit einbezogen. Im Vergleich zum 31.12.2014 ist der Anlagendeckungsgrad annähernd gleichgeblieben.
Kurzfristige Verbindlichkeitenquote
- 11,52 % (16,30 %)
Die kurzfristige Verbindlichkeitenquote misst den Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit unter 1 Jahr (aus dem Verbindlichkeitenspiegel) im Verhältnis zum Gesamtkapital. Da bei
dieser Kennzahl lediglich die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von unter 1 Jahr berücksichtigt
werden, kann hier eine Aussage darüber getroffen werden, welche Verbindlichkeiten innerhalb des
nächsten Jahres fällig werden und somit die Liquidität belasten. Im Vergleich zum 31.12.2014 ist die
kurzfristige Verbindlichkeitenquote deutlich gesunken. Grund hierfür war, dass nun auch im Segment
der Liquiditätskredite ein Gesamtbetrag von 181,5 Mio € durch feste Zinssätze und Laufzeiten (zwischen ein und fünf Jahren) gesichert werden konnte.
Zeitreihenvergleich
Eigenkapitalquote 1
Eigenkapitalquote 2
Infrastrukturquote
Anlagendeckungsgrad 2
Kurzfr.Verbindlichkeitenquote
9.
31.12.2011
32,40 %
38,74 %
27,28 %
58,19 %
13,93 %
31.12.2012
31,22 %
37,63 %
27,44 %
59,72 %
12,26 %
31.12.2013
29,35 %
35,77 %
27,75 %
57,24 %
13,90 %
31.12.2014
27,53 %
33,86 %
27,86 %
55,13 %
16,30 %
31.12.2015
25,76 %
31,97 %
27,58 %
52,61 %
11,52 %
Bestätigungsvermerk
Nach dem Ergebnis der Prüfung hat die Rechnungsprüfung dem als Anlage beigefügten Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31. Dezember 2015 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit ergänzenden Hinweisen erteilt.
Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfung:
Die Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang - der Stadt Aachen sowie den Lagebericht für das Haushaltsjahr
1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das
Inventar und die Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen. Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und
sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Oberbürgermeisters der Stadt
Aachen. Die Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars
sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht
abzugeben. Zur Inventur sind die unter Punkt 7 getroffenen Feststellungen zu beachten.
- 52 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Die Jahresabschlussprüfung und die Prüfung des Lageberichtes wurde nach § 101 Abs. 1 GO und in
Anlehnung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das
wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Aachen sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der
Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen des Oberbürgermeisters der Stadt Aachen sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Die Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und
sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Aachen.
Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage der Stadt Aachen und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Der Bestätigungsvermerk wird uneingeschränkt gem. § 101 Absatz 3 Satz 3 Nr. 1 GO NRW erteilt
und um folgende Hinweise ergänzt:
Hinweise:
1.) Im Rahmen der Inventur sind Prüfungen im Bereich des Straßennetzes insbesondere
hinsichtlich der Vollständigkeit und der Feststellung ggfls.vorhandener Abwertungsbedarfe
bei Anlagenzugängen nach dem 01.01.2008 erforderlich und daraus evtl. abzuleitende
Korrekturen nachzuvollziehen.
2.) Die Finanzrechnung entspricht wie in den Vorjahren nur durch manuell durchzuführende
Korrekturbuchungen den gesetzlichen Anforderungen.
Der vorstehende Prüfungsbericht wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und in
Anlehnung an die Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (vgl. IDW
PS 450) erstattet.
- 53 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Aachen, den
Aachen, den
Fachbereich Rechnungsprüfung
Rechnungsprüfungsausschuss
_______________________________
__________________________________
Dirk Emmerich
Leiter des Fachbereichs Rechnungsprüfung
Ratsherr Hermann Josef Pilgram
Vorsitzender des
Rechnungsprüfungsausschusses
- 54 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
10.
Anlagen
Anlage 1
Bilanz
Anlage 2
Gesamtergebnisrechnung
Anlage 3
Gesamtfinanzrechnung
Anlage 4
Lagebericht
Anlage 5
Anhang
Anlage 5.1
Anlagenspiegel
Anlage 5.2
Forderungsspiegel
Anlage 5.3
Rückstellungsspiegel
Anlage 5.4
Verbindlichkeitenspiegel
Anlage 5.5
Rechnungsabgrenzungsspiegel
Anlage 5.6
Übersicht Stiftungsvermögen
Anlage 5.7
Übersicht Ermächtigungsübertragungen
- 55 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Anlage 1
Bilanz
- 56 -
Schlussbilanz der Stadt Aachen zum 31.12.2015 (Stand 09.06.2017)
AKTIVA
31.12.2015
31.12.2014
2.658.526.428,67
2.609.994.130,13
48.532.298,54
24.213.088,30
24.331.219,84
-118.131,54
1.520.208.253,16
1.513.896.577,48
6.311.675,68
501.170.133,73
509.089.938,62
-7.919.804,89
1.2.1.1 Grünfläche
221.780.241,95
220.575.792,00
1.204.449,95
1.2.1.2 Ackerland
49.317.428,89
50.376.561,44
-1.059.132,55
1. Anlagevermögen
1.1. Immaterielle Vermögensgegenstände
1.2. Sachanlagen
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.3 Wald, Forsten
Veränderung
18.190.943,49
18.135.294,43
55.649,06
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
211.881.519,40
220.002.290,75
-8.120.771,35
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen
137.520.345,49
139.353.455,69
-1.833.110,20
1.654.879,40
1.655.337,23
-457,83
664.884,00
0,00
664.884,00
103.278.031,15
106.380.416,83
-3.102.385,68
31.922.550,94
31.317.701,63
604.849,31
812.816.988,62
805.682.456,09
7.134.532,53
187.897.458,36
186.895.743,56
1.001.714,80
24.098.988,65
23.311.124,27
787.864,38
0,00
0,00
0,00
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
308.100.016,93
298.045.782,28
10.054.234,65
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
283.317.051,66
284.512.402,12
-1.195.350,46
9.403.473,02
12.917.403,86
-3.513.930,84
8.103.048,51
482.332,87
7.620.715,64
1.250,00
0,00
1.250,00
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
12.756.348,61
11.375.068,71
1.381.279,90
34.965.928,55
34.142.211,22
823.717,33
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
12.874.209,65
13.771.114,28
-896.904,63
1.114.105.087,21
1.071.766.332,81
42.338.754,40
308.731.161,82
308.743.911,82
-12.750,00
1.2.2.2 Schulen
1.2.2.3 Wohnbauten
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
1.2.3.2 Brücken und Tunnel
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
1.3 Finanzanlagen
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
1.3.2 Beteiligungen
1.3.3 Sondervermögen
2.938.854,32
2.887.801,96
51.052,36
410.730.061,22
395.503.798,59
15.226.262,63
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens
1.3.5 Ausleihungen
26.800.000,00
36.800.000,00
-10.000.000,00
364.905.009,85
327.830.820,44
37.074.189,41
34.171.179,66
24.173.591,66
9.997.588,00
0,00
0,00
0,00
330.328.693,58
303.175.864,30
27.152.829,28
405.136,61
481.364,48
-76.227,87
115.453.664,59
122.995.664,99
-7.542.000,40
676.948,80
559.774,91
117.173,89
676.948,80
559.774,91
117.173,89
0,00
0,00
0,00
109.547.719,47
116.971.211,00
-7.423.491,53
47.646.754,11
39.668.112,21
7.978.641,90
2.2.1.1 Gebühren
4.044.298,10
3.667.792,96
376.505,14
2.2.1.2 Beiträge
1.629.564,06
1.154.898,58
474.665,48
2.2.1.3 Steuern
7.560.266,54
14.509.132,69
-6.948.866,15
1.3.5.1 an verbundene Unternehmen
1.3.5.2 an Beteiligungen
1.3.5.3 an Sondervermögen
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen
2. Umlaufvermögen
2.1 Vorräte
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
2.1.2 Geleistete Anzahlungen
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen
2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen
16.153.845,81
6.300.609,85
9.853.235,96
2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
18.258.779,60
14.035.678,13
4.223.101,47
40.235.629,11
37.572.019,73
2.663.609,38
2.066.901,70
3.460.045,65
-1.393.143,95
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen
2.2.2.1 gegenüber dem privatem Bereich
2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich
2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen
2.2.2.4 gegen Beteilgungen
2.2.2.5 gegen Sondervermögen
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens
2.4 Liquide Mittel
3. Aktive Rechnungsabgrenzung
465.193,58
332.465,71
132.727,87
7.885.430,86
8.446.218,80
-560.787,94
11.676,51
0,00
11.676,51
29.806.426,46
25.333.289,57
4.473.136,89
21.665.336,25
39.731.079,06
-18.065.742,81
0,00
0,00
0,00
5.228.996,32
5.464.679,08
-235.682,76
173.307.968,63
2.947.288.061,89
159.338.783,04
2.892.328.578,16
13.969.185,59
54.959.483,73
PASSIVA
1.
31.12.2015
31.12.2014
759.354.701,00
796.203.420,56
-36.848.719,56
795.560.914,81
836.977.811,42
-41.416.896,61
1.2 Sonderrücklagen
0,00
0,00
0,00
1.3 Ausgleichsrücklage
0,00
0,00
0,00
-36.206.213,81
-40.774.390,86
4.568.177,05
450.931.144,02
444.544.986,05
6.386.157,97
138.336.958,21
138.267.985,93
68.972,28
44.452.482,68
44.956.456,35
-503.973,67
Eigenkapital
1.1 Allgemeine Rücklage
1.4 Jahresfehlbetrag
2.
Sonderposten
2.1 für Zuwendungen
2.2 für Beiträge
2.3 für den Gebührenausgleich
9.092.440,86
13.654.908,25
-4.562.467,39
259.049.262,27
247.665.635,52
11.383.626,75
568.633.001,50
548.813.203,11
19.819.798,39
485.086.728,00
469.434.522,00
15.652.206,00
20.815.835,01
20.815.835,01
0,00
403.426,27
522.259,53
-118.833,26
62.327.012,22
58.040.586,57
4.286.425,65
983.587.718,10
937.560.964,79
46.026.753,31
0,00
0,00
0,00
462.438.039,98
468.169.368,63
-5.731.328,65
4.2.1 von verbundenen Unternehmen
0,00
0,00
0,00
4.2.2 von Beteilgungen
0,00
0,00
0,00
4.2.3 von Sondervermögen
0,00
0,00
0,00
31.728,08
34.749,82
-3.021,74
462.406.311,90
468.134.618,81
-5.728.306,91
2.4 Sonstige Sonderposten
3.
Rückstellungen
3.1 Pensionsrückstellungen
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten
3.3 Instandhaltungsrückstellungen
3.4 Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5
4.
Verbindlichkeiten
4.1 Anleihen
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
4.2.4 vom öffentlichen Bereich
4.2.5 vom privatem Kreditmarkt
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
377.583.961,82
312.852.268,77
64.731.693,05
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
18.603.880,95
20.005.091,94
-1.401.210,99
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
14.025.658,54
8.135.252,58
5.890.405,96
8.121.419,97
7.362.673,77
758.746,20
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten
53.940.869,98
69.198.424,97
-15.257.554,99
4.8 Erhaltene Anzahlungen
48.873.886,86
51.837.884,13
-2.963.997,27
4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
5.
Veränderung
Passive Rechnungsabgrenzung
184.781.497,27
2.947.288.061,89
165.206.003,65
2.892.328.578,16
19.575.493,62
54.959.483,73
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Anlage 2
Gesamtergebnisrechnung
- 57 -
Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
Aufwände aus int. Leistungsbeziehungen
40.774.390,86
-17.293.487,54
17.293.487,54
40.774.390,86
-127.115,49
-783.427.658,14
158.581.717,42
34.047.488,66
68.931.377,44
21.186.638,48
511.361.625,51
33.850.914,62
827.959.762,13
44.532.103,99
-22.091.245,12
18.333.531,99
-3.757.713,13
40.774.390,86
-2.957.376,15
2.957.376,15
-334.552.299,83
-139.113.568,93
-3.610.476,39
-132.222.093,71
-23.292.855,28
-77.674.431,22
-72.834.817,29
Ergebnis 2014
50.312.887,56
-18.897.700,00
18.897.700,00
50.312.887,56
-816.304.100,00
162.886.649,84
41.622.000,00
80.971.092,45
21.324.767,18
541.466.707,24
21.523.770,85
869.794.987,56
53.490.887,56
-21.807.200,00
18.629.200,00
-3.178.000,00
50.312.887,56
-360.031.800,00
-158.843.900,00
-3.357.900,00
-136.865.800,00
-23.081.100,00
-82.172.400,00
-51.951.200,00
Fortg. Ansatz 2015
Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der Allg. Rücklage
* Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen
* Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen
* Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen
* Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen
* Verrechnete Korrekturen gem. § 57 Abs 2 GemHVO NRW
** Verrechnungssaldo
****** Ergebnis
*
*
***** Ergebnis vor int. Leistungsbeziehungen
Ertrags- und Aufwandsarten
*
Steuern und ähnliche Abgaben
*
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
*
Sonstige Transfererträge
*
Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte
*
Privatrechtliche Leistungsentgelte
*
Erträge aus Kostenerstattung/-umlage
*
Sonstige ordentliche Erträge
*
Aktivierte Eigenleistungen
*
Bestandsveränderungen
** Ordentliche Erträge
*
Personalaufwendungen
*
Versorgungsaufwendungen
*
Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen
*
Bilanzielle Abschreibungen
*
Transferaufwendungen
*
Sonstige ordentliche Aufwendungen
** Ordentliche Aufwendungen
*** Ordentliches Ergebnis
*
Finanzerträge
*
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
** Finanzergebnis
**** Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit
*
Außerordentliche Erträge
*
Außerordentliche Aufwendungen
** Außerordentliches Ergebnis
Ergebnisrechnung Stadt Aachen 2015
Selektionsdatum:
08.06.2017 / 09:06:20
Selektionszeitraum:
1 - 16 / 2015
11.565.887,56
11.565.887,56
11.565.887,56
9.882.492,45
284.767,18
813.507,24
423.970,85
11.565.887,56
11.565.887,56
161.149,84
davon Erm.-Übertr.
davon Nachtr.satz.
11.921.308,86
642.505,75
-2.027.497,89
-15.226.262,63
5.974.957,41
36.206.213,81
-12.375.075,58
12.375.075,58
36.206.213,81
-116.373,89
-826.088.110,43
162.881.050,06
28.660.222,99
74.355.032,69
25.160.651,39
541.012.485,37
33.221.943,74
865.291.386,24
39.203.275,81
-21.381.254,03
18.384.192,03
-2.997.062,00
36.206.213,81
-342.478.476,39
-172.081.240,84
-3.247.954,02
-139.237.084,99
-23.109.617,44
-95.146.240,79
-50.671.122,07
Ist-Ergebnis 2015
14.106.673,75
-6.522.624,42
6.522.624,42
14.106.673,75
116.373,89
9.784.010,43
5.599,78
12.961.777,01
6.616.059,76
-3.835.884,21
454.221,87
-11.698.172,89
4.503.601,32
14.287.611,75
-425.945,97
245.007,97
-180.938,00
14.106.673,75
-17.553.323,61
13.237.340,84
-109.945,98
2.371.284,99
28.517,44
12.973.840,79
-1.280.077,93
Vergleich Ansatz/Ist
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Anlage 3
Gesamtfinanzrechnung
- 58 -
Ein- und Auszahlungsarten
*
Steuern und ähnliche Abgaben
*
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
*
Sonstige Transfereinzahlungen
*
Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte
*
Privatrechtliche Leistungsentgelte
*
Kostenerstattung und Kostenumlagen
*
Sonstige Einzahlungen
*
Zinsen und ähnliche Einzahlungen
** Einzahlung. a. lfd. Verwaltungstätigkeit
*
Personalauszahlungen
*
Versorgungsauszahlungen
*
Auszahl. für Sach- und Dienstleistungen
*
Zinsen und ähnliche Auszahlungen
*
Transferauszahlungen
*
Sonstige Auszahlungen
** Auszahlung. a. lfd. Verwaltungstätigkeit
*** Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
*
Investitionszuwendungen
*
Einzahlungen aus Veräußerung Sachanlagen
*
Einzahlungen a.Veräußerung Finanzanlagen
*
Einzahlungen Beiträgen + ähnl. Entgelte
*
Sonstige Investitionseinzahlungen
** Einzahlung. a. Investitionstätigkeit
*
Auszahlungen für Grundstücke + Gebäude
*
Auszahlungen für Baumaßnahmen
*
Auszahlungen für bewegl. Anlagevermögen
*
Auszahlungen für Finanzanlagen
*
Auszahlungen für aktivierbare Zuwendung.
*
Sonstige Investitionsauszahlungen
** Auszahlung. a. Investitionstätigkeit
*** Saldo aus Investitionstätigkeit
**** Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag
*
Aufnahme von Krediten für Investitionen
*
Aufnahme v. Krediten z. Liquiditätssich.
*
Tilgung von Krediten für Investitionen
*
Tilgung v. Krediten z. Liquiditätssich.
** Saldo aus Finanzierungstätigkeit
Finanzrechnung Stadt Aachen 2015
Selektionsdatum:
08.06.2017 / 09:16:21
Selektionszeitraum:
2015
344.787.285,25
121.803.495,80
3.155.031,77
130.126.320,05
13.910.238,29
78.677.808,76
19.683.059,74
21.511.552,57
733.654.792,23
-133.337.855,34
-22.856.524,42
-57.313.742,24
-17.221.842,47
-510.027.475,63
-13.109.620,57
-753.867.060,67
-20.212.268,44
26.420.275,16
13.602.597,38
9.000.000,00
1.444.502,46
2.749.158,11
53.216.533,11
-1.678.707,43
-29.274.905,06
-9.381.753,84
-7.615.290,00
-2.792.544,41
-21.968.883,00
-72.712.083,74
-19.495.550,63
-39.707.819,07
37.525.433,82
256.452.268,77
-32.401.561,04
-214.300.000,00
47.276.141,55
Ergebnis 2014
359.131.800,00
153.200.800,00
3.097.700,00
130.952.800,00
13.858.600,00
84.749.400,00
22.488.600,00
21.757.200,00
789.236.900,00
-145.999.449,84
-23.047.200,00
-66.065.996,74
-18.629.200,00
-544.193.498,82
-18.126.076,12
-816.061.421,52
-26.824.521,52
18.556.000,00
14.017.900,00
10.000.000,00
2.652.800,00
3.514.400,00
48.741.100,00
-8.540.519,82
-57.458.444,17
-19.201.439,05
-10.000.000,00
-10.581.161,71
-94.241.386,68
-200.022.951,43
-151.281.851,43
-178.106.372,95
53.164.500,00
0,00
-29.644.400,00
0,00
23.520.100,00
Fortg. Ansatz 2015
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-161.149,84
0,00
-8.247.896,74
0,00
-1.874.898,82
-681.176,12
-10.965.121,52
-10.965.121,52
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-2.461.519,82
-22.546.444,17
-6.616.339,05
0,00
-7.632.061,71
-67.451.486,68
-106.707.851,43
-106.707.851,43
-117.672.972,95
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
davon Erm.-Übertr.
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
davon Nachtr.satz.
306.981.313,87
152.510.191,76
3.444.737,60
130.800.176,09
15.039.077,37
87.225.278,62
23.617.319,88
22.617.792,40
742.235.887,59
-142.212.038,56
-25.367.502,57
-63.298.961,59
-17.435.153,73
-509.520.133,73
-18.576.148,64
-776.409.938,82
-34.174.051,23
33.879.090,67
11.772.916,47
10.012.559,31
1.786.249,97
6.825.320,54
64.276.136,96
-3.196.551,39
-24.140.033,46
-9.809.077,26
0,00
-5.988.687,00
-30.946.367,26
-74.080.716,37
-9.804.579,41
-43.978.630,64
24.346.108,95
230.400.000,00
-30.169.445,84
-165.668.306,95
58.908.356,16
Ist-Ergebnis 2015
52.150.486,13
690.608,24
-347.037,60
152.623,91
-1.180.477,37
-2.475.878,62
-1.128.719,88
-860.592,40
47.001.012,41
-3.787.411,28
2.320.302,57
-2.767.035,15
-1.194.046,27
-34.673.365,09
450.072,52
-39.651.482,70
7.349.529,71
-15.323.090,67
2.244.983,53
-12.559,31
866.550,03
-3.310.920,54
-15.535.036,96
-5.343.968,43
-33.318.410,71
-9.392.361,79
-10.000.000,00
-4.592.474,71
-63.295.019,42
-125.942.235,06
-141.477.272,02
-134.127.742,31
28.818.391,05
-230.400.000,00
525.045,84
165.668.306,95
-35.388.256,16
Vergleich Ansatz/Ist
Anfangsbestand an Finanzmitteln
Bestand an fremden Finanzmitteln
Technische Finanzpositionen
****** Liquide Mittel
**
*
*
***** Änderung Finanzmittelbestand
7.568.322,48
0,00
-8.788.005,45
-509.577,22
-1.729.260,19
-154.586.272,95
0,00
0,00
0,00
-154.586.272,95
-117.672.972,95
0,00
0,00
0,00
-117.672.972,95
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
14.929.725,52
0,00
-10.835.976,03
-4.624.404,82
-530.655,33
-169.515.998,47
0,00
10.835.976,03
4.624.404,82
-154.055.617,62
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Anlage 4
Lagebericht
- 59 -
Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Lagebericht
zum
Jahresabschluss der Stadt Aachen
zum 31. Dezember 2015
-1-
Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Inhaltsverzeichnis:
1
1.1
1.2
1.3
1.4
2
2.1
2.2
2.3
2.4
2.4.1
2.4.2
2.4.3
2.5
2.5.1
2.5.2
2.5.3
2.5.4
2.5.5
2.5.6
2.5.7
2.5.8
2.5.9
2.5.10
2.5.11
2.5.12
2.5.13
3
3.1
3.2
3.3
3.4
4
4.1
4.1.1
4.1.2
4.1.3
4.1.4
4.2
4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.2.4
4.2.5
4.3
5
6
7
Allgemeines ....................................................................................................................................... - 3 Dezernatsverteilungsplan bis zum 30.09.2015: ................................................................................. - 4 Dezernatsverteilungsplan zum Stichtag 31.12.2015:........................................................................ - 5 Darstellung der Personalsituation ...................................................................................................... - 6 Interne Organisation des Finanzbereichs .......................................................................................... - 7 Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft ....................................................................................... - 8 Gesamtwirtschaftliche Situation......................................................................................................... - 8 Allgemeine Entwicklung der Kommunen ........................................................................................... - 8 Wirtschaftliche Entwicklung Nordrhein - Westfalens.......................................................................... - 9 Ergebnis-, Finanz-, Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Aachen ........................................... - 10 Ertragslage ...................................................................................................................................... - 10 Finanzlage ....................................................................................................................................... - 15 Vermögens- und Schuldenlage ....................................................................................................... - 15 Vorgänge von besonderer Bedeutung ............................................................................................. - 20 Verwaltungsweite Inventur zum Stichtag 31.12.2015 ...................................................................... - 20 Städteregion Aachen ....................................................................................................................... - 22 Alemannia Aachen .......................................................................................................................... - 22 Kinderbetreuung .............................................................................................................................. - 23 Schulen............................................................................................................................................ - 23 Route Charlemagne ........................................................................................................................ - 25 Stadtteilerneuerung Aachen-Nord ................................................................................................... - 25 Gewerbepark Avantis ...................................................................................................................... - 26 Gewerbepark Brand ........................................................................................................................ - 26 Sanierung der Feuerwache ............................................................................................................. - 26 Sanierung des Neuen Kurhauses .................................................................................................... - 27 Kaiserplatz-Galerie – Aquis Plaza ................................................................................................... - 27 Flüchtlingssituation .......................................................................................................................... - 27 Analyse der Haushaltswirtschaft sowie der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage...... - 29 Analyse der haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation .................................................................. - 29 Analyse der Vermögenslage............................................................................................................ - 31 Analyse der Schuldenlage ............................................................................................................... - 33 Analyse der Ertrags- und Aufwandssituation ................................................................................... - 35 Chancen und Risiken der Stadt Aachen .......................................................................................... - 37 Chancen .......................................................................................................................................... - 37 Wirtschaftsstandort Aachen ............................................................................................................. - 37 RWTH Aachen - Campus ................................................................................................................ - 37 Masterplan Aachen*2030 ................................................................................................................ - 39 Energie- und Klimaschutz-Strategiekonzept 2030 / Handlungskonzept 2020 ................................. - 40 Risiken ............................................................................................................................................. - 40 Risiken bei künftigen Einnahmeentwicklungen ................................................................................ - 40 Risiken aus Beteiligungen und Sondervermögen ............................................................................ - 41 Risiken aus Bürgschaften und Zinslasten der Stadt Aachen ........................................................... - 41 Übertragungen von Aufgaben durch Bund/Land ohne (vollständigen) Finanzausgleich ................. - 42 Risikofrüherkennung ........................................................................................................................ - 42 Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung des Eigenkapitals ................................................... - 43 Fazit / Ausblick ................................................................................................................................ - 46 Organe und Mitgliedschaften ........................................................................................................... - 48 Angaben über die ordnungsgemäße Geschäftsführung des Verwaltungsvorstandes ..................... - 49 -
-2-
Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
1 Allgemeines
Die Gemeinde hat gemäß § 95 GO NRW i.V.m. § 37 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) zum
Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt.
Der Jahresabschluss besteht im Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) aus
der Ergebnisrechnung,
der Finanzrechnung,
den Teilrechnungen,
der Bilanz und
dem Anhang.
Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht nach § 48 GemHVO NRW beizufügen.
Die Stadt Aachen erfasst seit dem 01.01.2008 alle Geschäftsvorfälle nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement in Form einer kaufmännischen doppelten Buchführung.
Die Eröffnungsbilanz sowie die Jahresabschlüsse 2008 bis 2014 wurden aufgestellt, durch den Rat der Stadt
Aachen festgestellt und durch die Bezirksregierung genehmigt.
Der zuletzt aufgestellte Jahresabschluss für das Jahr 2014 wurde in der Ratssitzung vom 29.06.2016 festgestellt. Die Genehmigung der Bezirksregierung erfolgte mit Schreiben vom 31.08.2016.
-3-
Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
1.1 Dezernatsverteilungsplan bis zum 30.09.2015:
Zum 01.10.2015 hat Herr Dr. Barth (Dezernat V) die Stadt Aachen verlassen. Sein Nachfolger Herr Dr. Kremer hat im Frühjahr 2016 seinen Dienst bei der Stadt Aachen angetreten.
-4-
Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
1.2 Dezernatsverteilungsplan zum Stichtag 31.12.2015:
-5-
Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
1.3 Darstellung der Personalsituation
Die Stadt Aachen beschäftigte zum Stichtag 31.12.2015 insgesamt 4.903 Mitarbeiter.
Mitarbeiterzahlen
Beamte gesamt
Kernverwaltung
Eigenbetriebe
regio iT
Jobcenter
Tariflich Beschäftigte
Stadt Aachen
Eigenbetriebe
Jobcenter
Auszubildende
Beamtenanwärter u. Aufsteiger
Tarifl. Beschäftigte Kernverwaltung
Tarifl. Beschäftigte Eigenbetriebe
Mitarbeiter insgesamt
Kopfzahlen
31.12.2015
995
912
58
22
3
3.746
2.250
1.494
2
162
55
63
44
4.903
-6-
Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
1.4 Interne Organisation des Finanzbereichs
Der Finanzbereich der Stadt Aachen war im Jahr 2015 wie folgt aufgebaut:
Dezernat II
Finanzen
Fachbereich
Finanzsteuerung
Beteiligungscontrolling
Haushaltsplanung,
Haushaltscontrolling,
Eigenbetriebscontrolling
Fachbereich
Steuern und Kasse
Steuern und Abgaben
Grundbesitzabgaben,
Zweitwohnungs- und
Hundesteuer
Jahresabschluss
Anlagenbuchhaltung
Gewerbesteuer und
Vergnügungssteuer
Bilanzbuchhaltung
Vollstreckung
Vermögens- und Schuldenverwaltung, Stiftungen
Zahlungsverkehr,
Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung
Steuerangelegenheiten
Geschäftsbuchhaltung
(Zentrale Buchungsstelle)
-7-
Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
2 Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft
2.1 Gesamtwirtschaftliche Situation
Die konjunkturelle Lage in Deutschland war im Jahr 2015 gekennzeichnet durch ein solides und stetiges
Wirtschaftswachstum. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im Jahresdurchschnitt 2015 um 1,7 % höher als im Vorjahr.
Auf der Verwendungsseite des Bruttoinlandsprodukts war der Konsum im Jahr 2015 wichtigster Wachstumsmotor der deutschen Wirtschaft. Die privaten Konsumausgaben lagen preisbereinigt um 1,9 %, die Konsumausgaben des Staates sogar um 2,8 % über den Vorjahreszahlen. Auch die Investitionen nahmen zu. Im
Inland investierten Unternehmen und Staat zusammen 3,6 % mehr in Ausrüstungen – das sind vor allem
Maschinen und Geräte sowie Fahrzeuge – als ein Jahr zuvor. Die preisbereinigten Bauinvestitionen erzielten
ebenfalls ein leichtes Plus von 0,2 %.
Der deutsche Außenhandel gewann im Jahr 2015 weiter an Dynamik. Die preisbereinigten Exporte von Waren und Dienstleistungen waren um 5,4 % höher als im Vorjahr. Doch auch die Importe legten in einer ähnlicher Größenordnung zu (+ 5,7 %). Die Differenz zwischen Exporten und Importen – der Außenbeitrag – leistete dadurch nur einen vergleichsweise geringen Beitrag von + 0,2 Prozentpunkten zum BIP-Wachstum
2015.
Die Wirtschaftsleistung in Deutschland wurde im Jahresdurchschnitt 2015 erstmals von mehr als 43 Millionen
Erwerbstätigen erbracht. Das waren ca. 329.000 Personen bzw. 0,8 % mehr als im Jahr zuvor. Damit setzte
sich der seit zehn Jahren anhaltende Anstieg der Erwerbstätigkeit fort. Die Zahl der Erwerbslosen lag bei unter 2 Millionen Personen und hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht verringert.
Der Staatssektor beendete das Jahr mit einem Finanzierungsüberschuss in Höhe von 19,4 Mrd. €. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen errechnete sich für den Staat im Jahr 2015 eine Überschussquote von + 0,5 %. Damit konnte der Staat den neuesten Berechnungen zufolge das zweite Jahr in
Folge mit einem Überschuss abschließen.
2.2 Allgemeine Entwicklung der Kommunen
Nach Mitteilung des statistischen Bundesamtes verzeichneten die Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände im Jahr 2015 einen Finanzierungsüberschuss von insgesamt rund 3,2 Mrd. €. Im Jahr 2014
hatte sich noch ein leichtes Finanzierungsdefizit von 0,6 Mrd. € ergeben.
Die verbesserte finanzielle Lage der Gemeinden und Gemeindeverbände war im Jahr 2015 auf den deutlichen Zuwachs der Einnahmen um 7,7 % auf 230,8 Mrd. € zurückzuführen. Dabei war vor allem die Entwicklung der Steuereinnahmen zu beachten, die als bedeutendste Einnahmekategorie der Gemeinden und Gemeindeverbände im Vergleich zum Vorjahr um 6,8 % auf 84,8 Mrd. € stiegen. Als wichtigste Steuerart der
Gemeinden und Gemeindeverbände nahmen die Einnahmen aus Gewerbesteuer um 5,6 % zu. Noch stärker
stiegen der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit + 7,4 % und insbesondere der Gemeindeanteil an
der Umsatzsteuer mit + 16,8 %.
Die nach den Steuern zweitwichtigste Einnahmeart bilden die Schlüsselzuweisungen, die von den Ländern
an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs gezahlt werden.
Insgesamt nahmen die Kommunen 32,5 Mrd. € an Schlüsselzuweisungen ein, das waren 3,2 % mehr als im
Vorjahr. Die Einnahmen der Kommunen aus Verwaltungs- und Benutzungsgebühren betrugen rd. 25,6 Mrd.
€ (+ 8,2 %).
Im Berichtsjahr 2015 standen den Einnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände Ausgaben in Höhe
von 227,7 Mrd. € (+ 5,9 %) gegenüber. Besonders stark stiegen mit + 9,0 % die Ausgaben für soziale Leistungen auf 54 Mrd. €, das waren 4,4 Mrd. € mehr als im Jahr 2014. Die Ausgaben für Leistungen nach dem
-8-
Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Asylbewerberleistungsgesetz erhöhten sich um 98,2 % auf 3,1 Mrd. €. Die Leistungen der Sozialhilfe nach
SGB XII lagen mit 26,6 Mrd. € um 4,5 % über dem Vorjahresniveau. Arbeitsuchende erhielten im Jahr 2015
Leistungen nach dem SGB II in Höhe von 12,6 Mrd. €, dies entsprach einem Anstieg von 5,4 % gegenüber
dem Vorjahr. Für die Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII gaben die Kommunen 9,3 Mrd. € aus, das entsprach einem Anstieg von 11,7 %.
Bei den Sachinvestitionen gab es im Jahr 2015 lediglich einen geringen Zuwachs von 0,5 % auf einen Wert
von 24,7 Mrd. €. Die darin enthaltenen Ausgaben für Baumaßnahmen verringerten sich allerdings um 3,9 %
auf 18 Mrd. €. Laut Statistischem Bundesamt schlug sich die Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften noch
nicht in den Daten des Jahres 2015 nieder.
Die Personalausgaben stiegen im Jahr 2015 um 4,0 % auf 61 Mrd. €. Die Ausgaben für den laufenden Aufwand beliefen sich auf 51 Mrd. € (+ 7,1 %). Beim Zinsaufwand gab es einen Zuwachs von 3,9 % auf 4 Mrd.
€.
Die kommunale Verschuldung (Investitions- und Kassenkredite) stieg im Jahr 2015 um 5,3 Mrd. Euro (+ 3,8
%) auf insgesamt 145 Mrd. Euro an.
2.3 Wirtschaftliche Entwicklung Nordrhein - Westfalens
In Nordrhein-Westfalen wurden im Jahr 2015 Waren und Dienstleistungen im Wert von rund 646 Mrd. € erzeugt. Wie IT.NRW mitteilt, lag das Bruttoinlandsprodukt damit preisbereinigt auf dem Niveau des Jahres
2014.
Entgegen dem Durchschnittstrend aller Bundesländer hat Nordrhein-Westfalen 2015 erneut mehr Geld verausgabt als eingenommen. Nach dem Jahresabschluss des NRW-Finanzministeriums betrug das Finanzierungsdefizit 684 Mio. €. Im Vergleich zu 2014 wurde das Defizit dennoch um 1,2 Mrd. € deutlich reduziert.
Im Jahr 2015 nahm das Land Nordrhein-Westfalen Steuern in Höhe von 49,8 Mio. € ein. Im Vergleich zum
Vorjahr ist dies ein Anstieg von 7,4 % bzw. 3,2 Mio. €. Das Steuereinnahme-Ist 2015 lag damit um 0,4 Mio. €
unter dem Haushaltsansatz in Höhe von 52 Mio. € Dies ist eine Abweichung von 0,93 %. Ursächlich für das
geringere Aufkommen waren im Wesentlichen Mindereinnahmen bei der Lohnsteuer und den Steuern vom
Ertrag. Die Lohnsteuer wies lediglich einen Zuwachs von 5,7 % aus, deutlich weniger als ursprünglich erwartet. Bei den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag (insbesondere Kapitalertragsteuern auf ausgeschüttete Dividenden) gab es im Vergleich zum Vorjahr ein Minus von 9,2 %. Auf der anderen Seite trugen die Körperschaftsteuer (+ 10,6 %) und die Umsatzsteuern (einschließlich Einfuhrumsatzsteuer) mit + 8,8 % überproportional zu dem Gesamtergebnis bei. Während die Gemeinschaftssteuern mit 45,4 Mio. € das Vorjahresergebnis um 6,5 % (+ 2,8 Mio. €) übertrafen, wiesen die reinen Landessteuern mit 4,4 Mio. € einen Zuwachs von
17,1 % (+ 0,6 Mio. €) aus.
Die Ausgaben für Leistungen der Sozialhilfe gemäß des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII) waren im
Jahr 2015 um 4,2 % höher als noch ein Jahr zuvor. Gemäß den Angaben von IT.NRW gaben die Träger
brutto rund 7,7 Mrd. € für Sozialhilfe aus. Abzüglich der Einnahmen von 526 Mio. € ergaben sich Nettoausgaben für das Land Nordrhein-Westfalen in Höhe von rund 7,2 Mrd. €. Je Einwohner wurden in NRW im Jahr
2015 rein rechnerisch 403 € für Sozialhilfeleistungen aufgewendet, 2014 hatten die Pro-Kopf-Ausgaben noch
bei 390 € gelegen. Den größten Anteil an den Nettoausgaben hatten im vergangenen Jahr die Leistungen
nach dem fünften bis neunten Kapitel des SGB XII mit 72,7 %. Hierbei handelte es sich unter anderem um
die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (55,3 %) und Hilfen zur Pflege (12,8 %). Die reinen Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung machten 21,4 %, die Ausgaben für den Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt 5,9 % der Gesamtausgaben aus.
Die Aufnahme von Kassenkrediten ist in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen. Mit Stichtag 31.
Dezember 2015 waren die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen mit insgesamt 61,9 Mrd. € verschuldet. Laut IT.NRW waren das 279 Mio. € bzw. 0,5 % mehr als im Vorjahr. Rein rechnerisch ergibt sich
damit für jeden Einwohner des Landes eine Verschuldung von 3.502 €.
-9-
Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Das Niveau der kommunalen Investitionen in Nordrhein-Westfalen blieb im bundesweiten Vergleich seit
mehreren Jahren deutlich zurück. Im Jahr 2015 war ein Rückgang um 0,9 % auf rd. 22 Mrd. € zu verzeichnen.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass die Defizitzunahme einerseits auf die weitgehende Stagnation der
kommunalen Steuereinnahmen zurückzuführen ist. Andererseits verlief die Entwicklung der Sozialausgaben
weiterhin ungebremst und überstieg die regulären Zuwächse der kommunalen Einnahmen deutlich. Im bundesweiten Vergleich hatten die Kommunen in Nordrhein-Westfalen pro Kopf die höchsten Sozialausgaben.
Durch die positive Entwicklung der vom Land gewährten Schlüssel- und Investitionszuweisungen konnte diese schwache Dynamik nur teilweise kompensiert werden.
2.4 Ergebnis-, Finanz-, Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Aachen
Nachfolgend werden in diesem Kapitel die zentralen Aspekte der Ergebnis-, Finanz-, Vermögens- und
Schuldenlage bezogen auf den Jahresabschluss 2015 der Stadt Aachen beleuchtet.
Detaillierte Erläuterungen zu den Hintergründen und Ursachen der Ergebnisse dieses Jahresabschlusses
sind im Anhang dargestellt. An dieser Stelle werden daher nur die wesentlichen Sachverhalte aufgegriffen.
2.4.1 Ertragslage
Der Ergebnisplan und die Ergebnisrechnung als zentrale Elemente der kommunalen Haushaltswirtschaft
enthalten sämtliche Ressourcenzuwächse (Erträge) und Ressourcenverbräuche (Aufwendungen), welche im
Zusammenhang mit der kommunalen Leistungserbringung entstehen.
Das Jahresergebnis aus dem Saldo aller Erträge und Aufwendungen führt zu einer Veränderung des Eigenkapitals. Aus einem positiven Jahresergebnis resultiert ein Zuwachs, während ein negatives Jahresergebnis
einen Verzehr des Eigenkapitals zur Folge hat.
Die Ergebnisrechnung 2015 schließt mit folgenden Werten ab:
Ordentliche Erträge
Ordentliche Aufwendungen
* Ordentliches Ergebnis
Finanzerträge
Finanzaufwendungen
* Finanzergebnis
** Ergebnis der lfd.
Verwaltungstätigkeit
Außerordentliche Erträge
Außerordentliche Aufwendungen
** Außerordentliches Ergebnis
*** Jahresergebnis
Ergebnisrechnung 2015
Fortgeschriebener
Ist-Ergebnis
Haushaltsansatz
(in Mio. €)
(in Mio. €)
-816,3
869,8
53,5
-21,8
18,6
-3,2
50,3
0,00
0,00
0,00
50,3
Abweichung
(in Mio. €)
-826,1
865,3
39,2
-21,4
18,4
-3,0
36,2
9,8
4,5
14,3
-0,4
0,2
-0,2
14,1
0,00
0,00
0,00
36,2
0,00
0,00
0,00
14,1
Die Ergebnisrechnung der Stadt Aachen weist für das Haushaltsjahr 2015 einen Fehlbetrag in Höhe von
36.206.213,81 € aus. Der ursprüngliche Haushaltsansatz von 38.747.000,00 € wird folglich um rd. 2,5 Mio. €
unterschritten. Gegenüber dem fortgeschriebenen Haushaltsansatz (inkl. Ermächtigungsübertragungen)
ergibt sich eine Verbesserung in Höhe von rd. 14,1 Mio. €.
- 10 -
Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Gegenüber dem Haushaltsansatz fallen die Erträge um 9,8 Mio. € höher aus, die Aufwendungen hingegen
liegen um rd. 4,5 Mio. € unter dem fortgeschriebenen Planansatz.
Ordentliches Ergebnis
Das Ordentliche Ergebnis schließt im Jahr 2015 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 39,2 Mio. € ab. Es umfasst alle Erträge und Aufwendungen, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- und Verwaltungstätigkeit
der Stadt Aachen anfallen. Das nachfolgende Schaubild zeigt, dass sowohl das Ertrags- als auch das Aufwandsvolumen seit 2010 stetig angestiegen sind. Gleichzeitig wird jedoch deutlich, dass die Ordentlichen Erträge die Ordentlichen Aufwendungen nachhaltig nicht decken können.
Eine wesentliche Säule auf der Ertragsseite bilden die kommunalen Steuererträgnisse.
Im Jahr 2015 beträgt das Steueraufkommen 342,5 Mio. €. Der Haushaltsansatz wird um 17,6 Mio. € verfehlt.
Eine maßgebliche Größe für die Entwicklung der kommunalen Ertragslage sind die Einnahmen aus der Gewerbesteuer. Wie das nachfolgende Diagramm veranschaulicht, sind die Gewerbesteuererträgnisse seit dem
Jahr 2012 rückläufig.
- 11 -
Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Neben der rückläufigen Entwicklung in den vergangenen Jahren können im Jahr 2015 – wie bereits im Vorjahr – die Gewerbesteuererträge nicht in der im Haushalt ursprünglich eingeplanten Höhe realisiert werden.
Dies ist vorrangig erheblichen Rückzahlungsverpflichtungen geschuldet.
Die deutliche Unterschreitung des Planansatzes in Höhe von rd. 24,3 Mio. € kann nur in Teilen durch Mehrerträge von rd. 7,6 Mio. € bei der Einkommen- und Umsatzsteuer kompensiert werden.
Eine weitere wesentliche, die städtische Ertragslage beeinflussende Säule stellen die vom Land gewährten
Schlüsselzuweisungen dar. Diese erreichen im Jahr 2015 einen Höchststand von 99,7 Mio. € und liegen damit um rd. 22,7 Mio. € über dem Vorjahreswert. Des Weiteren konnten im Jahr 2015 - sowohl verglichen mit
dem Vorjahr als auch verglichen mit dem Haushaltsansatz - deutlich höhere Landeszuweisungen vereinnahmt werden, wovon ein Großteil auf Erstattungsleistungen für die Unterbringung und Betreuung von
Flüchtlingen zurückzuführen ist.
Die sich verschärfende Flüchtlingssituation macht sich ebenfalls im Bereich der Erträge aus Kostenerstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden bemerkbar. Auch hier resultieren Mehrerträge gegenüber
dem Haushaltsansatz in Höhe von rd. 11,7 Mio. € aus Erstattungsleistungen im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge. Auch im Zeitreihenvergleich wird die
zunehmende Bedeutung dieser Ertragsposition deutlich. Dies zeigt die nachfolgende Grafik zu den Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden. Im Vergleich zum Jahr 2010 haben sich die Erträge in
diesem Bereich mehr als verdoppelt. Allerdings muss an dieser Stelle auch auf die entsprechenden Mehraufwendungen im Bereich der Transferaufwendungen und die verspätete Liquidierung, einhergehend mit einer erforderlichen Vorfinanzierung durch Kassenkredite, verwiesen werden.
Die Sonstigen ordentlichen Erträge sind im Jahr 2015 u.a. geprägt durch die Auswirkungen der verwaltungsweiten Inventur. Insgesamt sind in diesem Zusammenhang unter dieser Ergebniszeile Erträge in Höhe
von rd. 9,3 Mio. € zu verzeichnen. Hiervon entfallen rd. 7,4 Mio. € auf die ertragswirksame Anpassung der
Festwerte im Bereich der Grünflächen, Spielplätze, Schulen und Kitas.
Auf der Aufwandsseite bilden die Personalaufwendungen mit rd. 162,8 Mio. € hinter den Transferaufwendungen die zweitgrößte Position.
Im Vergleich zum Vorjahr fallen diese um rd. 4,3 Mio. € höher aus und setzen somit den steigenden Trend
der Vorjahre fort.
- 12 -
Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
*) ohne Eigenbetriebe
Der anhaltende Trend stetig steigender Personalkosten lässt sich nicht zuletzt auch mit der Entwicklung der
Mitarbeiterzahlen in der Kernverwaltung der Stadt Aachen erklären. Hier ist seit dem Jahre 2010 ein Wachstum des Personalstandes um rd. 16 % zu verzeichnen.
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (ohne Eigenbetriebe) belaufen sich im Haushaltsjahr
2015 auf rd. 74,4 Mio. €.
Der fortgeschrieben Planansatz wird um ca. 6,6 Mio. € unterschritten, was im Wesentlichen Minderaufwendungen im Bereich der Aufwendungen für Festwerte (rd. 3,8 Mio. €), für sonstige Dienstleistungen (rd. 4,3
Mio. €), für die Unterhaltung und Bewirtschaftung des unbeweglichen Anlagevermögens (rd. 2,0 Mio. €) und
für Erstattungen an verbundene Unternehmen (rd. 1,1 Mio. €) geschuldet ist. Mehraufwendungen entstanden
im Bereich der besonderen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (rd. 5,4 Mio. €).
Die gegenüber dem Planansatz um rd. 3,8 Mio. € erhöhten Abschreibungen resultieren vornehmlich aus außerplanmäßigen Abschreibungen, welche sich im Rahmen der Inventur ergaben.
- 13 -
Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Die mit Abstand größte Aufwandsposition bilden die Transferaufwendungen, welche den städtischen Haushalt mit rd. 541,0 Mio. € belasten. Unter dieser Ergebniszeile werden insbesondere die Aufwendungen für
soziale Leistungen, Steuerbeteiligungen (z.B. Gewerbesteuerumlage, Finanzierungsbeteiligung Fonds Dt.
Einheit), die Städteregionsumlage sowie Aufwendungen aus Zuschüssen an städtische Beteiligungen und
Sondervermögen erfasst.
Auf der Ebene der Ergebniszeile ergeben sich nur geringe Abweichungen in Höhe von rd. 0,5 Mio. € zu den
Planwerten. Dennoch zeigen sich auf der Ebene einzelner Konten deutliche Verwerfungen. Während die
Minderaufwendungen sich nicht auf einen konkreten Bereich konzentrieren, sind die Mehraufwendungen
vornehmlich im Bereich der sozialen Leistungen, insbesondere im Rahmen der Jugend- und Flüchtlingshilfe
sowie der Unterbringung und Betreuung unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge in Höhe von rd. 11,4 Mio. €
zu verzeichnen. An dieser Stelle ist jedoch ebenfalls auf die korrespondierenden Erträgnisse aus erhöhten
Erstattungsleistungen (siehe „Zuwendungen und Allgemeinen Umlagen“) hinzuweisen.
Der Anstieg der letzten Jahre bei den Transferaufwendungen setzt sich auch im Jahre 2015 fort. Die Erhöhung zum Vorjahr um rd. 29,7 Mio. € ist insbesondere auf die folgenden Positionen zurückzuführen: Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen (rd. 9,7 Mio. €), Anstieg der Regionsumlage an
die Städteregion (rd. 7,8 Mio. €) und Zuschüsse an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (rd. 9,9 Mio. €). Letztere sind im Jahr 2015 wesentlich geprägt durch eine Rückstellungszuführung
i.H.v. 7 Mio. € für die per Gesellschaftervertrag verankerte Verlustübernahmeregelung für die E.V.A.
Die Sonstigen Ordentlichen Aufwendungen betragen im Haushaltsjahr 2015 rd. 33,2 Mio. € und überschreiten damit den Planansatz um ca. 11,7 Mio. €. Die größte Abweichung resultiert aus den erhöhten Aufwendungen aus der Einstellung und Zuschreibung von Sonderposten (Sopo Gebühren und Sopo Stiftungen).
Des Weiteren wirken sich auch hier – analog zu den korrespondierenden positiven Ergebnissen im Bereich
der Sonstigen Ordentlichen Erträge – die Ergebnisse der verwaltungsweiten Inventur aus (rd. 3,9 Mio. €). Zuletzt sind Mehraufwendungen in Höhe von rd. 1,6 Mio. € den Wertveränderungen bei den Forderungen zuzurechnen.
Finanzergebnis
Das Finanzergebnis als Saldo aus Finanzerträgen sowie der Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen
schließt im Haushaltsjahr 2015 mit einem positiven Saldo von 3,0 Mio. € ab und liegt lediglich rd. 0,2 Mio. €
unter dem Planansatz. Das positive Ergebnis wird maßgeblich durch die Erträge aus dem anteiligen Bilanzgewinn der Sparkasse (rd. 6,9 Mio. €) geprägt.
- 14 -
Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
2.4.2 Finanzlage
Die Finanzlage der Stadt Aachen wird grundsätzlich beeinflusst durch das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit, das Ergebnis der Investitionstätigkeit sowie durch die Aufnahme bzw. Tilgung von Krediten.
Der in der Planung berücksichtigte negative Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 26,8 Mio.
€ verschlechtert sich im Ergebnis um einen Betrag von rd. 7,4 Mio. €.
Der Saldo aus Investitionstätigkeit (investive Einzahlungen abzüglich der Auszahlungen für die Herstellung
bzw. für den Vermögenserwerb) beläuft sich im Haushaltsjahr 2015 auf -9,8 Mio. €. Die deutliche Abweichung zum fortgeschriebenen Planansatz ist insbesondere den Ermächtigungsübertragungen aus Vorjahren
geschuldet.
Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit, also aus der Aufnahme und Tilgung von Krediten, schließt mit 58,9
Mio. € ab und liegt damit deutlich über dem Planansatz in Höhe von 23,5 Mio. €.
Die Zahlungsfähigkeit der Stadt Aachen war im Haushaltsjahr 2015 zu jeder Zeit sichergestellt.
Im Laufe des Jahres mussten neben den im Rahmen der Haushaltsführung erwirtschafteten Einnahmen insgesamt Liquiditätskredite i.H.v. 230,4 Mio. € aufgenommen werden. Demgegenüber steht ein Abbau von Liquiditätskrediten in Höhe von 165,7 Mio. €, sodass im Vergleich zum Jahresabschluss 2014 die Bilanzposition der Liquiditätskredite um 64,7 Mio. € von 312,8 Mio. € (Stand 31.12.2014) auf 377,5 Mio. € (Stand
31.12.2015) angestiegen ist. Aufgrund des stetigen Anstiegs der Liquiditätskredite in den vergangenen Jahren war der planerische Schritt angezeigt, mit der Haushaltssatzung 2015 die Höchstbetragsgrenze zur Aufnahme von Liquiditätskrediten auf 500 Mio. € anzuheben.
2.4.3 Vermögens- und Schuldenlage
Die Bilanz liefert zum Bilanzstichtag notwendige Aussagen über das Gesamtvermögen und seine Bestandteile, informiert über dessen Finanzierung durch Eigen- und Fremdmittel und macht ausstehende Forderungen und Verbindlichkeiten sichtbar.
Übersicht Schlussbilanz 2015 und Veränderung zum Vorjahr:
AKTIVA
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagen
Finanzanlagen
Umlaufvermögen
Vorräte
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Liquide Mittel
Aktive Rechnungsabgrenzung
Bilanzsumme
31.12.2015
31.12.2014
2.658.526.428,67 €
24.213.088,30 €
2.609.994.130,13 €
24.331.219,84 €
48.532.298,54 €
- 118.131,54 €
1.520.208.253,16 €
1.114.105.087,21 €
115.453.664,59 €
676.948,80 €
109.547.719,47 €
1.513.896.577,48 €
1.071.766.332,81 €
122.995.664,99 €
559.774,91 €
116.971.211,00 €
6.311.675,68 €
42.338.754,40 €
- 7.542.000,40 €
117.173,89 €
- 7.423.491,53 €
5.228.996,32 €
173.307.968,63 €
2.947.288.061,89 €
5.464.679,08 €
159.338.783,04 €
2.892.328.578,16 €
- 235.682,76 €
13.969.185,59 €
54.959.483,73 €
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Veränderung
2014 - 2015
Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
PASSIVA
Eigenkapital
Allgemeine Rücklage
Ausgleichsrücklage
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Sonderposten
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Passive Rechnungsabgrenzung
Bilanzsumme
759.354.701,00 €
795.560.914,81 €
0,00 €
- 36.206.213,81 €
450.931.144,02 €
568.633.001,50 €
983.587.718,10 €
184.781.497,27 €
2.947.288.061,89 €
796.203.420,56 €
836.977.811,42 €
0,00 €
- 40.774.390,86 €
444.544.986,05 €
548.813.203,11 €
937.560.964,79 €
165.206.003,65 €
2.892.328.578,16 €
- 36.848.719,56 €
- 41.416.896,61 €
0,00 €
- 4.568.177,05 €
6.386.157,97 €
19.819.798,39 €
46.026.753,31 €
19.575.493,62 €
54.959.483,73 €
Die Bilanzsumme zum 31.12.2015 beläuft sich auf 2.947.288.061,89 € und erhöht sich damit gegenüber der
Bilanz zum 31.12.2014 um 54.959.483,73 €.
Mittelverwendung (Aktiva)
Die Aktivseite der Bilanz weist das Vermögen der Gemeinde mit den zum Stichtag ermittelten Werten aus.
Damit wird die Mittelverwendung der Gemeinde dokumentiert. Das Anlagevermögen setzt sich aus den immateriellen Vermögensgegenständen, den Sachanlagen und den Finanzanlagen zusammen. Je größer der
Anteil des Anlagevermögens ist, desto mehr Kapital ist langfristig gebunden. Die Vermögenswerte sind dazu
bestimmt, dauerhaft der Aufgabenerfüllung der Stadt Aachen zu dienen.
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Die Immateriellen Vermögensgegenstände haben sich zum Stichtag 31.12.2015 um rd. 0,1 Mio. € auf
einen Restbuchwert in Höhe von 24,2 Mio. € vermindert.
Die Sachanlagen der Stadt Aachen bilden mit einer Summe von insgesamt rd. 1,5 Mrd. € die größte Position auf der Aktivseite der Bilanz (51,58% der Bilanzsumme). Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich ein Vermögenszuwachs in Höhe von rd. 6,3 Mio. €. Dieser spiegelt sich in Zugängen von rd. 58,7 Mio. € und Abgängen
von rd. 29,2 Mio. € wider. Der darüber hinaus gehende Werteverzehr des Sachanlagevermögens resultiert
aus Abschreibungen in Höhe von rd. 24,1 Mio. €. Die teilweise deutlichen Veränderungen zum Vorjahr sind
u.a. den Ergebnissen der verwaltungsweiten Inventur geschuldet.
Der Anteil der Finanzanlagen auf der Aktivseite beträgt 1,1 Mrd. € (37,80% der Bilanzsumme). Hierin zeigt
sich das Maß an Ausgliederung kommunaler Aufgaben in Sondervermögen (Eigenbetriebe) und in privater
Rechtsform. Zum 31.12.2015 ergibt sich eine Erhöhung des Bilanzansatzes in Höhe von rd. 42,3 Mio. €. Ursächlich hierfür sind insbesondere die Zugänge in Höhe von 49,1 Mio. €, welche im Wesentlichen in der Gewährung von Gesellschafterdarlehen und Ausleihungen begründet sind. Dem gegenüber stehen Abgänge in
Höhe von rd. 21,6 Mio. €, die insbesondere aus der Auflösung von Wertpapieren, Tilgungsleistungen und der
Korrektur von Gesellschafterdarlehen resultieren. Nennenswert ist darüber hinaus die in 2015 vorgenommene Rückabwicklung der in 2013 erfolgten Abwertung des Sondervermögens E26. In diesem Zusammenhang
wurde eine Zuschreibung in Höhe von 14,9 Mio. € gebucht.
Das Umlaufvermögen in Höhe von rd. 115,5 Mio. € als kurzfristig gebundenes Kapital hat mit 3,92 % an der
Bilanzsumme weiterhin einen geringeren Anteil am Gesamtvermögen der Stadt Aachen. Im Vergleich zum
Vorjahr hat sich das Umlaufvermögen insgesamt um rd. 7,5 Mio. € verringert. Dies ist vornehmlich dem
Rückgang der Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände um rd. 7,4 Mio. € geschuldet.
Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände betragen zum 31.12.2015 insgesamt 109,5 Mio. €. Ursächlich für die Reduzierung zum Vorjahr in Höhe von rd. 7,4 Mio. € sind im Wesentlichen die folgenden Punkte:
Zum einen ergeben sich Zuwächse im Bereich der Forderungen aus Transferleistungen in Höhe von 9,8 Mio.
€, welche größtenteils auf Erstattungsleistungen im Zuge der Flüchtlingsunterbringung zurückzuführen sind
sowie weitere Zuwächse im Bereich der Sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen um rd. 4,2 Mio. €. Des
Weiteren sind die Forderungen aus Gebühren und Beiträgen im Jahr 2015 um insgesamt rd. 0,9 Mio. € gestiegen. Dem gegenüber stehen Reduzierungen im Bereich der Steuerforderungen um rd. 6,9 Mio. €, welche
vornehmlich in Gewerbesteuerrückerstattungen begründet sind.
Bei den Privatrechtlichen Forderungen sind die Forderungen gegenüber Sondervermögen um 4,5 Mio. € gestiegen. Dies betrifft insbesondere den Forderungsausweis auf den Bankverrechnungskonten. Demgegenüber haben sich die Privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten Bereich um rd. 1,4 Mio. € vermindert. Eine weitere Forderungsminderung um ca. 0,5 Mio. € ergibt sich gegenüber verbundenen Unternehmen.
Unter den Sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von insgesamt rd. 21,7 Mio. € werden insbesondere
Vermögensgegenstände ausgewiesen, welche künftig nicht mehr dauerhaft dem Geschäftsbetrieb der Stadt
dienen sollen und beispielsweise zum Verkauf bestimmt sind (z.B. Baugrundstücke). Die Sonstigen Vermögensgegenstände haben sich im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 18,1 Mio. € verringert. Die Veränderungen ergeben sich im Wesentlichen aus dem Abgang des Sonstigen Vermögensgegenstandes „Route
Charlemagne/Weitergeleitete Mittel“ um rd. 16,3 Mio. € sowie Bewegungen im Bereich der zum Verkauf vorgesehenen Grundstücke in Höhe von rd. 1,3 Mio. € (z.B. Verlagerungen zwischen Anlage- und Umlaufvermögen, Zugänge aus Umlegungsverfahren, Verkäufe).
Die Liquiden Mittel weisen zum 31.12.2015 einen Bestand von 5,2 Mio. € aus. Unter diesem Posten sind
Guthaben bei Banken, Kreditinstituten sowie Handkassen und Schulgirokonten zusammengefasst.
Auf der Aktivseite werden die Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) in Höhe von insgesamt
173,3 Mio. € ausgewiesen. Im Vergleich zum Vorjahr ist ein Anstieg um rd. 14,0 Mio. € zu verzeichnen, welcher sich durch Zuführungen i.H.v. rd. 30,5 Mio. € und Auflösungen i.H.v. rd. 16,5 Mio. € ergibt. Die Erhöhung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens resultiert, analog zum passiven Rechnungsabgrenzungsposten, im Wesentlichen aus der Zuführung der weitergeleiteten Zuwendungen an den Eigenbetrieb Gebäu-
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
demanagement (rd. 18,3 Mio. €) und den hiermit verbundenen aufwandswirksamen Auflösungen (rd. 3,5 Mio. €). Hierbei handelt es sich um weitergeleitete Zuwendungen vom Land beispielsweise im Rahmen des
Projektes Route Charlemagne, der Schulpauschale oder um Fördermittel für den U3-Ausbau. Des Weiteren
ist die jährliche Auflösung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens bezüglich des an die Städteregion
übertragenen Vermögens und dessen Nutzung bzw. Zweckbindung zu benennen. Sie beträgt jährlich rd. 1,7
Mio. € und bemisst sich nach der gewichteten mittleren Restnutzungsdauer der übertragenen Immobilien.
Ein Überblick über die Änderungen ergibt sich aus dem Rechnungsabgrenzungsspiegel, der dem Anhang als
Anlage 5 beigefügt ist.
Mittelherkunft (Passiva)
Die Passivseite gibt Auskunft darüber, wie das Vermögen finanziert wurde (Mittelherkunft). Das Verhältnis
von Eigen- und Fremdkapital ist von besonderer Bedeutung. Die Entwicklung des Eigenkapitals liefert Hinweise auf die Stabilität der Haushaltswirtschaft und ist ein Kriterium für den Haushaltsausgleich.
Eine hohe Eigenkapitalquote sichert eine finanzielle Unabhängigkeit. Ein hoher Fremdkapitalanteil verursacht hohe Zinsaufwendungen, welche die Ergebnisrechnung belasten.
Die Allgemeine Rücklage hat sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 41,4 Mio. € auf rd. 795,6 Mio. € verringert. Der in 2014 entstandene Jahresfehlbetrag in Höhe von 40.774.390,86 € wurde vollständig durch die Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen. Darüber hinaus führten die Anwendung des § 43
Abs. 3 S.1 GemHVO NRW i.V.m. § 90 Abs. 3 S.1 GO NRW im Rahmen der Gesetzesnovellierung des
NKFWG sowie Berichtigungen der Eröffnungsbilanz gemäß § 57 Abs. 2 GemHVO zu einer Minderung der
Allgemeinen Rücklage in Höhe von 642.505,75 € (vgl. „Kap. 3.3 Sonstige Angaben nach § 44 GemHVO
NRW“ des Anhangs zum Jahresabschluss).
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Folglich wird in der Bilanz der Stadt Aachen das Eigenkapital mit rd. 759,4 Mio. € auf der Passivseite ausgewiesen. Dieses errechnet sich aus dem Stand der Allgemeinen Rücklage zum 31.12.2015 in Höhe von 795,6
Mio. € sowie dem negativen Jahresergebnis des Jahres 2015 in Höhe von -36.206.213,81 €. Die Eigenkapitalquote zeigt mit dem Anteil von 25,76% an, in welchem Verhältnis das Vermögen durch das Eigenkapital
finanziert ist. Das Eigenkapital hat sich gegenüber dem Vorjahr um rd. 36,8 Mio. € verringert. Die Veränderung resultiert aus dem Saldo des negativen Jahresergebnisses 2015 i.H.v. rd. 36,2 Mio. € und der negativen
Veränderung der Allgemeinen Rücklage i.H.v. rd. 0,6 Mio. € in Folge unmittelbarer Verrechnungen.
Die in der Bilanz ausgewiesenen Sonderposten in Höhe von 450,9 Mio. € betreffen u.a. die von Dritten erhaltenen Zuschüsse und Zuwendungen für investive Maßnahmen sowie erhaltene Erschließungsbeiträge
nach KAG und BauGB. Sie werden grundsätzlich in den folgenden Haushaltsjahren über die Laufzeit der
Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände ertragswirksam aufgelöst. Darüber hinaus werden unter dieser Position die Sonderposten für den Gebührenausgleich sowie die Sonderposten für das Stiftungsvermögen ausgewiesen. Die Sonderposten haben sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 6,4 Mio. € erhöht.
Die Rückstellungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 19,8 Mio. € erhöht, maßgeblich bedingt durch
steigende Pensionsverpflichtungen sowie die in 2015 vorgenommene Zuführung zur Rückstellung für die
Verlustübernahme der E.V.A. Zum 31.12.2015 betragen die Rückstellungen in Summe rd. 568,6 Mio. €. Eine
detaillierte Darstellung der Entwicklung ist dem Rückstellungsspiegel als Anlage 3 zum Anhang zu entnehmen.
Die Rückstellungen werden im Wesentlichen durch die Pensions- und Beihilfeverpflichtungen für pensionierte und derzeit beschäftigte Beamte in Höhe von insgesamt rd. 485,1 Mio. € bestimmt. Im Vergleich zum
Vorjahr beträgt die Veränderung der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen insgesamt ca. 15,7 Mio. €. Die
Pensions- und Beihilferückstellungen beinhalten Zuführungen in Höhe von insgesamt 23,1 Mio. € für die aktiven Beamten und Versorgungsempfänger. Im Weiteren erfolgten Umbuchungen in Höhe von insgesamt rd.
1,2 Mio. € zu den Sonstigen Rückstellungen für die Beamtinnen und Beamten, die im Laufe des Jahres 2015
aufgrund einer Versetzung den Dienst der Stadt Aachen verlassen haben und für welche die Stadt Aachen
eine Ausgleichsverpflichtung nach dem Versorgungslastenverteilungsgesetz (VLVG NRW) gegenüber dem
neuen Dienstherren hat. Die ertragswirksamen Auflösungen belaufen sich im Jahr 2015 auf insgesamt rd.
6,2 Mio. €.
Die Instandhaltungsrückstellungen setzen sich aus der Instandhaltungsrückstellung für Sanierungsarbeiten am Rathaus in Höhe von rd. 0,3 Mio. € und Instandhaltungsrückstellung für Sanierung von städtischen
Gutshöfen in Höhe von rd. 0,1 Mio. € zusammen.
Die Rückstellungen für Altlasten und Deponien haben sich im Jahr 2015 nicht verändert und betragen
weiterhin 20,8 Mio. €.
Der Bestand an Sonstigen Rückstellungen hat sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 4,3 Mio. € erhöht und
beläuft sich am Bilanzstichtag auf 62,3 Mio. €. Die Veränderung resultiert aus den Inanspruchnahmen in Höhe von rd. 4,7 Mio. € und ertragswirksamen Auflösungen in Höhe von rd. 2,2 Mio. €. Demgegenüber stehen
Zuführungen in Höhe von rd. 10,0 Mio. €.
Die Verbindlichkeiten betragen zum 31.12.2015 rd. 983,6 Mio. € und sind verglichen mit dem Vorjahr um
rd. 46,0 Mio. € gestiegen.
Von den Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen in Höhe von rd. 462,4 Mio. € haben Kredite mit
einem Volumen von 456,6 Mio. € noch eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren und belasten damit zwangsläufig nachfolgende Haushaltsjahre. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Stand der Kreditverbindlichkeiten
für Investitionen (inkl. der rentierlichen Darlehen in Höhe von rd. 9,6 Mio. €) um rd. 5,7 Mio. € reduziert. Dies
ergibt sich durch Neuaufnahmen i.H.v. rd. 24,3 Mio. € abzüglich der Tilgungsleistungen i.H.v. rd. 30,0 Mio. €.
In 2015 wurde ein Umschuldungsvorgang i.H.v. knapp 10 Mio. € vorgenommen, welcher in entsprechender
Höhe in der Gesamtsumme der Neuaufnahmen sowie Tilgungsleistungen enthalten ist. Folglich wurden tatsächliche Neuaufnahmen lediglich in Höhe von ca. 14,3 Mio. € getätigt.
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung betragen zum
31.12.2015 rd. 377,6 Mio. € inkl. der aufgenommenen Kassenverbindlichkeiten der Eigenbetriebe. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhen sich die Liquiditätskredite um rd. 64,7 Mio. €, was insbesondere der Vorfinanzierung von Transferaufwendungen im Bereich der Flüchtlingshilfe geschuldet ist.
Die Verbindlichkeiten aus Vorgängen die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen verringern
sich im Jahr 2015 um ca. 1,4 Mio. € und weisen zum 31.12.2015 einen Bestand in Höhe von rd. 18,6 Mio.
€ aus. Die vorgenannte Reduzierung des Bilanzwertes ist im Wesentlichen der in 2015 erfolgten Begleichung von Kaufpreisen für im Vorjahr angekaufte Vermögensgegenstände (insb. Grundstücke) geschuldet.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen weisen zum 31.12.2015 einen Stand in Höhe von
rd. 14,0 Mio. € aus und sind somit um rd. 5,9 Mio. € höher als im Vorjahr.
Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr lediglich um 0,8 Mio. €
erhöht und betragen zum 31.12.2015 rd. 8,1 Mio. €.
Im Bereich der Sonstigen Verbindlichkeiten ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr eine Verringerung um
rd. 15,3 Mio. €. Als wesentliche Vorgänge sind zu nennen, zum einen eine Reduzierung der Verbindlichkeiten aufgrund der Begleichung von Verbindlichkeiten im Zuge von Gewerbesteuerrückzahlungen (rd.
19,1 Mio. €), zum anderen eine Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Zuführungen zu der Verbindlichkeit
gegenüber E26 (rd. 11,1 Mio. €).
Die Verbindlichkeiten aus Erhaltenen Anzahlungen betragen zum 31.12.2015 rd. 48,9 Mio. € und sind
im Vergleich zum Vorjahr um rund 3,0 Mio. € gesunken. Von den unter dieser Bilanzposition passivierten
Verbindlichkeiten sind rd. 12,5 Mio. € zur Weiterleitung an Eigenbetriebe in den Folgejahren vorgesehen.
Auf der Passivseite werden die Passiven Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) in Höhe von rd. 184,8
Mio. € ausgewiesen. Im Vergleich zum Vorjahr ist hier ein Anstieg um ca. 19,6 Mio. € zu verzeichnen, welcher sich aus Zuführungen i.H.v. rd. 31,8 Mio. € und Auflösungen i.H.v. rd. 12,2 Mio. € zusammensetzt. Die
Erhöhung resultiert größtenteils, analog zum aktiven Rechnungsabgrenzungsposten, aus der Zuführung von
an den Eigenbetrieb Gebäudemanagement weitergeleiteten Zuwendungen (rd. 18,3 Mio. €) und den in diesem Zusammenhang anfallenden ertragswirksamen Auflösungen (rd. 3,5 Mio. €). Hierbei handelt es sich um
Zuwendungen vom Land beispielsweise im Rahmen des Projektes Route Charlemagne, der Schulpauschale
oder um Fördermittel für den U3-Ausbau. Ein Überblick über die Änderungen ergibt sich aus dem Rechnungsabgrenzungsspiegel, der dem Anhang als Anlage 5 beigefügt ist.
2.5 Vorgänge von besonderer Bedeutung
2.5.1 Verwaltungsweite Inventur zum Stichtag 31.12.2015
Gemäß § 28 Abs. 1, S. 3 GemHVO NRW ist eine körperliche Inventur mindestens alle fünf Jahre (bis zur
Änderung der GemHVO laut NKFWG alle 3 Jahre) durchzuführen.
Im Zuge dieser Inventur sind sämtliche im Eigentum der Kommune stehenden Vermögensgegenstände,
Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Inventur
aufzunehmen und mit ihrem Wert anzugeben (§ 28 Abs. 1, S. 1 u. 2 GemHVO NRW).
Dass eine körperliche Inventur bei einer Kommune in der Größenordnung der Stadt Aachen mit einem erheblichen personellen und zeitlichen Aufwand verbunden ist, zeigte sich bereits im Zuge der Erstellung der
Eröffnungsbilanz. Mit der Unterstützung eines externen Beratungsunternehmens und in enger Zusammenarbeit zwischen dem Fachbereich Finanzsteuerung und den zuständigen Fachbereichen vor Ort wurden in den
Jahren 2006 und 2007 sämtliche Vermögensgegenstände erfasst, bewertet und auf den Eröffnungsbilanzstichtag fortgeschrieben.
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Im Jahr 2010, also drei Jahre nach der Aufstellung der Eröffnungsbilanz, erfolgte eine Inventur auf Basis der
bei der Stadt Aachen eingesetzten Inventarisierungssoftware KAI, welche allerdings lediglich das bewegliche
Vermögen umfasste. Aufgrund mangelnder zeitlicher und personeller Ressourcen, teilweise fehlender sachlicher Zuarbeiten sowie dem stark begrenzten Zeitfenster zur Fertigstellung der Jahresabschlüsse 2010 bis
2012 bis zum 31.12.2013 war eine zeitnahe, erneute Erfassung des unbeweglichen Vermögens zum selben
Stichtag nicht leistbar.
Somit wurde diese zum Stichtag 31.12.2015 nun für das gesamte städtische Vermögen nachgeholt.
Einen Schwerpunkt der körperlichen Inventur des Jahres 2015 bildet die Zustandserfassung des städtischen
Straßennetzes. Hierzu wurde im September 2015 ein externes Unternehmen mit der visuellen und messtechnischen Bestandsaufnahme beauftragt, welche im Zeitraum von Februar bis April 2016 durchgeführt
wurde. Im Anschluss an die körperliche Bestandsaufnahme erfolgte eine aufwendige Prüfung und Verarbeitung der gemeldeten Fachdaten, welche erst Anfang November 2016 abgeschlossen werden konnte. Die
Gründe hierfür liegen unter anderem in der zum Teil lückenhaften Datengrundlage, der fehlenden Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten sowie der mangelnden Pflege der bestehenden Fachanwendungen
(LOGO).
Im Bereich des städtischen Grundvermögens erfolgte ein zeitintensiver Bestands- und Flächenabgleich mit
dem Kataster der Städteregion (ALKIS) und dem Lagerbuch des Fachbereiches Immobilienmanagement
(iTac.INKOL). Der Bestand der städtischen Gebäude, Aufbauten und Bauwerke wurde mit Hilfe von aktuellen
Bestandslisten der zuständigen Fachbereiche bzw. bewirtschaftenden Einheiten überprüft. Erste Vorarbeiten
hierzu wurden bereits im Frühjahr 2015 begonnen. Dies verdeutlicht nicht zuletzt den Umfang der im Rahmen der Inventur in diesem Bereich zu bearbeitenden Datenmenge.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Inventur der städtischen Grünflächen und Spielplätze. Eine Verifizierung der zur Eröffnungsbilanz als Festwert bilanzierten Werte der öffentlichen Grünflächen erfolgte durch die
körperliche Erfassung und Bewertung von ausgewählten Musterflächen durch den Fachbereich Umwelt. Die
Inventur der städtischen Spielplätze wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Kinder, Jugend
und Schule und dem Aachener Stadtbetrieb vorgenommen.
Im Bereich des beweglichen Anlagevermögens ist insbesondere die Inventur der städtischen Kindertagesstätten und Schulen zu benennen. Hier erfolgte analog zur Vorgehensweise der Inventur des Jahres 2010
eine Begehung ausgewählter Mustereinrichtungen durch städtische Mitarbeiter.
Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass die verwaltungsweite Inventur zum 31.12.2015 mit einem erheblichen,
in diesem Umfang nicht vorhersehbaren, Personal- und Verwaltungsaufwand verbunden war. Die Menge der
zu erfassenden und zentral im Fachbereich Finanzsteuerung zu verarbeitenden Daten sowie die Abhängigkeit von fachlichen Informationen anderer Stellen - sowohl innerhalb als auch außerhalb der Verwaltung stellten Hürden dar, die es in diesem Zusammenhang zu überwinden galt. Dies war nicht zuletzt der Grund
für die zeitliche Verzögerung der Einbringung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2015.
Aus bilanzieller Sicht haben die Ergebnisse der Inventur, bezogen auf das städtische Gesamtvermögen,
(ungeachtet einzelner Sondereffekte) insgesamt keine signifikanten Auswirkungen. Negative Ergebnisse in
einzelnen Inventurfeldern können in großen Teilen durch Vermögenszuwächse an anderer Stelle kompensiert werden. Nichtsdestotrotz bleibt festzuhalten, dass im Anschluss an die erfolgten Inventurarbeiten auch
in kommenden Jahresabschlüssen noch vereinzelte Themenbereiche aufzuarbeiten sind, einhergehend mit
einer Implementierung bzw. Optimierung entsprechender Geschäftsprozesse. Insbesondere in den Bereichen Datenaustausch, Datenabgleich und Datenpflege konnte im Zuge dieser Inventur ein entsprechender
Handlungsbedarf festgestellt werden, welcher deutlich macht, dass es zwingend erforderlich ist, für künftige
Inventuren bereits im Vorfeld eine solide Grundlage zu schaffen. So gilt es, in den Fachbereichen ein gesteigertes Bewusstsein für finanzrelevante Geschäftsvorfälle und deren bilanzielle und haushalterische Auswirkungen zu schaffen, um hierauf aufbauend den Kommunikations- und Datenfluss zwischen den Fachdienststellen und dem Fachbereich Finanzsteuerung zu verbessern.
Durch die laufende Pflege und stetige Aktualisierung der bereits vorhandenen Fachdatenbanken (z.B. Straßendatenbank LOGO, Lagerbuch Itac.Inkol, Grünflächeninformationssystem Caigos), einhergehend mit der
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Schaffung eines fachbereichsübergreifenden und homogenen Datennetzes soll für die Zukunft eine Grundlage für die laufende Inventur geschaffen werden.
2.5.2 Städteregion Aachen
Für das Haushaltsjahr 2015 hat die Städteregion nach den gesetzlichen Umlagegrundlagen insgesamt (d.h.
in Summe aller regionsangehöriger Kommunen) eine Allgemeine Regionsumlage in Höhe von rd. 336,9 Mio.
€ erhoben. Gegenüber dem Vorjahr hat sich bei der Regionsumlage insoweit ein Anstieg in Höhe von rd.
22,2 Mio. € ergeben. Eine ergänzende Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes 2015 wurde seitens der Städteregion bei der Haushaltsplanung nicht angesetzt (mit dem Jahresabschluss 2014 wurden vorhandene Restmittel der Ausgleichsrücklage im Übrigen aufgezehrt).
Auf die Stadt Aachen entfällt für das Jahr 2015 eine anteilige und ergebniswirksame Regionsumlage in Höhe
von rd. 167,4 Mio. € (Vorjahr: rd. 159,8 Mio. €), d.h. rd. 49,7 % Anteil an der vorgenannten Gesamtumlage
für 2015. Unter Berücksichtigung der auch zahlungswirksamen Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens aus den Vermögensübertragungen bei Stadt Aachen und Städteregion ermittelt sich für die Stadt
Aachen ein Zahlbetrag für die Regionsumlage 2015 in Höhe von rd. 165,7 Mio. €.
Der Sonderstatus der Stadt Aachen fordert nach den Regelungen des Aachen-Gesetzes, insbesondere nach
dem übergeordneten Grundsatz der Belastungsneutralität, eine ergänzende Prüfung, inwieweit die Stadt
Aachen mit ihrer anteiligen Regionsumlage die von ihr tatsächlich verursachten Netto-Aufwendungen der
Städteregion unter- oder überfinanziert. In Höhe der nachgewiesenen Differenz erfolgt eine Ausgleichszahlung zwischen der Stadt Aachen und der Städteregion (entweder Nachzahlung der Stadt Aachen oder Erstattung an die Stadt). Die vorstehende Systematik gilt aufgrund der zwischen den Beteiligten entwickelten „Ergänzenden Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherstellung einer belastungsneutralen Finanzierungssystematik“, die vom Rat der Stadt sowie vom Städteregionstag gleichlautend beschlossen wurde, ab dem Haushaltsjahr 2012.
Für das Jahr 2015 ist im Jahresabschluss der Städteregion 2015 – testiert am 06.12.2016 – ein Ausgleichsanspruch der Stadt Aachen in Höhe von 7 Mio. € festgestellt.
Ergänzende Berechnungen der Städteregion, die der Benehmensherstellung für den Haushalt 2017 zugrunde liegen und weitergehende Erstattungen prognostizieren, sind jedenfalls nicht geprüft oder gar bestätigt.
Ebenfalls noch nicht einbezogen sind die Abrechnungen der gemeinsamen Leitstelle auch in Bezug auf die
bei der Stadt Aachen hierfür verbleibende Kostenlast.
Dem testierten Ausgleichsanspruch für das Jahr 2015 liegen Ergebnisdaten zugrunde, die von Seiten der
Stadt Aachen noch nicht im Detail geprüft werden konnten. Eine weitere Verschlechterung in Bezug auf die
Lasten des gemeinsamen Aufgabenverbundes ist per Saldo – soweit derzeit erkennbar – aber nicht zu erwarten.
2.5.3 Alemannia Aachen
Im Januar 2015 erwarb die Aachener Stadion Beteiligungs GmbH das Tivoli-Stadion nebst der zugehörigen
Betriebs- und Geschäftsausstattung für den Kaufpreis von einem Euro. Für die Unterhaltung des laufenden
Betriebs, zur Abdeckung der Kosten für die Fortentwicklung des Stadions, zur Erstellung eines Nutzungskonzeptes, für notwendige Instandhaltungsmaßnahmen zur gebäudetechnischen Substanzerhaltung am
Tivoli-Stadion nebst Aufbauten und Anlagen, sowie für eventuelle Gutachterkosten sind in den Folgejahren
bis einschließlich 2020 jährliche Zuschüsse in Höhe von maximal 2 Mio. € im städtischen Haushalt veranschlagt.
Auch in der Fortentwicklung des Tivoliareals liegen weiterhin große Herausforderungen und Risiken für die
Stadt. Das Gebiet ist insgesamt so fortzuentwickeln, dass es einerseits den Erfordernissen des Sportpark
Soers sowie andererseits auch den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit Rechnung tragen wird.
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Während das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alemannia Aachen GmbH im Januar 2014 abgeschlossen wurde, dauert das Verfahren über das Vermögen der Alemannia Aachen Stadion GmbH zurzeit
noch an.
2.5.4 Kinderbetreuung
In der Kindertagesstättenbedarfsplanung der Stadt Aachen für die Jahre 2015/2016 wurde der Ausbau der
Plätze für unter dreijährige Kinder in institutionellen Einrichtungen weiter verfolgt. Gemäß Ratsbeschluss
vom 11.03.2015 wurde für die U3-Betreuung die Schaffung von zusätzlich 50 Plätzen im Bereich Tagespflege (Tagesmütter und Tagesväter) beschlossen, sodass zum Kindergartenjahr 2015/2016 rund 650 Betreuungsplätze in der Kindertagespflege angeboten werden konnten. Darüber hinaus beschloss der Rat die
Schaffung von weiteren 102 U3-Plätzen in Kindertageseinrichtungen. Entsprechende Haushaltsmittel waren
im Haushalt der Stadt Aachen bereits veranschlagt.
Durch Investitionen in den Ausbau von Kitas im Bereich der U3-Betreuung konnten zum 01.08.2015 inklusive
der privatgewerblichen und sonstigen Plätze insgesamt 2.677 Plätze für die U3-Betreuung angeboten werden (umfasst das Kontingent in Kindertageseinrichtungen, Tagesmütter und Tagesväter, Betriebskindergarten etc.). Dies entspricht einer Versorgungsquote für den Altersbereich U3 von 43,63% bezogen auf das gesamte Stadtgebiet Aachen. Hierdurch wird nicht nur der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz erfüllt, sondern
auch der Anspruch der Stadt Aachen als familienfreundliche Kommune. Dies zeigt sich insbesondere in der
Tatsache, dass die Stadt Aachen über die gesetzlichen Forderungen - Betreuung für 1 bis 3 Jährige - hinaus,
die Betreuung auf 0 bis 3 Jährige ausgeweitet hat. Das Platzangebot im Bereich U3 konnte somit von 1.342
U3-Plätzen (2008/2009) innerhalb von sieben Jahren um 1.335 Plätze erweitert werden.
Damit die Stadt Aachen für junge Familien auch in Zukunft attraktiv bleibt, werden die U3 Plätze auch in den
nächsten Jahren kontinuierlich erweitert. Das Ziel ist der Ausbau der U3 Versorgungsquote auf 50%. Im Zuge dieser steigenden Anzahl an Betreuungsplätzen wird auch die Zahl der Erzieher/Innen zunehmen, sodass
hier zusätzliche Personalkosten für die Stadt entstehen werden. Dieser Mehraufwand kann aber nur teilweise durch Elternbeiträge sowie durch Zuschüsse vom Land und Bund gedeckt werden. Darüber hinaus sind
zur weiteren Steigerung dieser Betreuungsquote auch in den kommenden Jahren zahlreiche Investitionen erforderlich. Ein Teil der Kosten werden aus Zuwendungen des U3-Ausbauprogrammes gedeckt. Im Jahre
2015 wurden neue Bundes- und Landesmittel für den Ausbau der U3-Plätze in Höhe von 1,1 Mio. € zur Verfügung gestellt. Hiervon wurden im Jahr 2015 rd. 0,8 Mio. € für Baumaßnahmen an städtischen Kindertagesstätten verausgabt und weitere rd. 0,3 Mio. € als Zuschüsse an freie Träger ausgezahlt.
2.5.5 Schulen
Ausbau der Ganztagesplätze
In Aachen gab es im Schuljahr 2014/2015 insgesamt 4.645 OGS Plätze an 34 Grund- und 2 Förderschulen.
Dies entspricht einer Versorgungsquote von 62,35% (ohne Domsingschule, Parzivalschule und St. Georges
School - gebundener Ganztag - und ohne die Angebote "Schule von acht bis eins" an Grundschulen).
Für das Schuljahr 2015/2016 bestand für 71 Kinder an Förderschulen im Primarbereich und 4.762 Kinder an
Regelgrundschulen Bedarf an Ganztagesplätzen. An Regelgrundschulen stellte dies einen Zuwachs von 178
Ganztagsplätzen im Vergleich zum Vorjahr dar. Der Bedarf an OGS-Plätzen an Förderschulen im Primarbereich nahm gegenüber dem Vorjahr hingegen um 9 Plätze ab.
Die Anzahl der Plätze mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an Regelgrundschulen erhöhte sich
gegenüber dem Schuljahr 2014/2015 von 273 auf 320.
In den letzten Jahren ist der Ausbau von Ganztagsplätzen stetig vorangeschritten. Betrachtet man die steigende Anzahl von Ganztagsplätzen an Grundschulen und Förderschulen im Primarbereich, die Angebote in
"Schule von acht bis eins" und den gebundenen Ganztag im Zusammenhang, werden in Aachen nach dem
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Vormittagsunterricht ca. 80% der Kinder betreut und gebildet. Dies bedeutet, dass die Betreuung, Erziehung
und Bildung von Grundschulkindern über den Vormittag hinaus in Aachen inzwischen der Regelfall ist.
Schulreparaturprogramm
Auch im Jahr 2015 waren die Sanierung und der Umbau von Schulen wichtige Schwerpunkte des städtischen Haushalts. In Fortführung des stadteigenen Schulreparaturprogramms standen im Jahr 2015 insgesamt rd. 6,4 Mio. € inklusive 2,9 Mio. € übertragener Mittel zur Verfügung.
Geplant waren in 2015 fünfundzwanzig Maßnahmen in zwanzig Schulen. Folgende Mittel wurden für diverse
Maßnahmen bei den einzelnen Schulformen durch das Gebäudemanagement verausgabt:
Grundschulen
Realschulen
Gymnasien
Gesamtschulen
Gesamtausgaben
1,563 Mio. €
0,601 Mio. €
0,737 Mio. €
0,545 Mio. €
3,446 Mio. €
Die verbleibenden Mittel i.H.v. rd. 3,0 Mio. € werden von 2015 in das Jahr 2016 übertragen.
Um- und Neubau der 4. Gesamtschule
Am Standort Sandkaulstraße wurde der lichtdurchflutete und hochmoderne Komplex der 4. Gesamtschule
pünktlich zum Schuljahresbeginn 2016/2017 fertiggestellt. Der Neubau der 4. Gesamtschule mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 15 Mio. € inklusive Turnhalle stellte die größte Schulinvestition der Aachener Schullandschaft dar. Der Großteil der Kosten entfiel hierbei auf das Jahr 2015 mit rund 6,0 Mio. € sowie auf das Jahr
2016 mit rd. 5,8 Mio. €. Die bestehenden Schulgebäude wurden durch Neu- und Umbau mit einer ausreichend großen Mensa, zeitgemäß ausgestatteten Naturwissenschaft- und Technik-Räumen, Verwaltung, einer Lehrküche sowie einem Ganztagsbereich mit Sport- und Ruhemöglichkeiten ergänzt.
Inklusion
Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz hat das Land die ersten Schritte auf dem Weg zur inklusiven Bildung an allgemeinen Schulen in NRW gesetzlich verankert. Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an
sonderpädagogischer Unterstützung soll grundsätzlich immer ein Platz an einer allgemeinen Schule angeboten werden, es sei denn die Eltern wünschen explizit eine Förderschule für ihr Kind.
Der Ausbau der Inklusion stellt eine besondere gesamtgesellschaftliche und finanzielle Herausforderung für
die Stadt Aachen dar. Hierbei müssen die erforderlichen Grundlagen für die Verwirklichung der Inklusion sowohl im Bereich der Unterrichtsversorgung als auch im Bereich der Nachmittagsversorgung geschaffen werden. Die räumlichen und materiellen Rahmenbedingungen an den Schulen sind gegebenenfalls anzupassen.
Zur Bewältigung der neuen Aufgaben wurden von Vertretern aus verschiedenen Bereichen der Politik, Vereinen, Verwaltung und freien Trägern sowie von Experten Konzepte und Strukturen entwickelt. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass aufgrund der städtischen Haushaltslage nicht alle erforderlichen Maßnahmen unmittelbar umsetzbar sind. Die Zahl der Schulen, die "Gemeinsames Lernen" anbieten, wird in Abstimmung mit
der Schulaufsicht und dem Wahlverhalten der Eltern in den nächsten Jahren sukzessive ausgebaut. Zur
Förderung weiterer kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion gewährt das Land den Gemeinden und Kreisen ab dem Jahr 2015 eine jährliche Inklusionspauschale.
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Schulentwicklung
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 11.03.2015 wurde die GHS Eilendorf zum 31.07.2015 vorzeitig geschlossen. Die ursprünglich vorgesehene Schließung der FöS Beginenstraße zum Schuljahresende
2016/2017 wurde durch Ratsbeschluss vom 23.09.2015 auf den 18.10.2015 vorgezogen. Das Gebäude wird
zur Flüchtlingsunterbringung genutzt. Die Anmeldezahlen des katholischen Teilstandortes Barbarastraße der
städtischen GGS Brühlstraße sind seit Jahren rückläufig. Mit dem Beschluss vom 29.06.2016 beschloss der
Rat der Stadt Aachen den Teilstandort Barbarastraße ab dem 31.07.2016 zu schließen. Aufgrund sinkender
Schülerzahlen wurde die KGS Reumontstraße mit Ablauf des Schuljahres 2015/2016 geschlossen. Der Betrieb der KGS Mataréstraße läuft mit Ablauf des Schuljahres 2016/2017 endgültig aus.
2.5.6 Route Charlemagne
Die Route Charlemagne ist ein kulturhistorisches und städtebauliches Projekt der Stadt Aachen, das die
Entwicklung Aachens als europäische Kultur- und Wissenschaftsstadt in den Mittelpunkt stellt. Ausgehend
von der Gestalt Karls des Großen umfasst die Route ein Ensemble historischer Baudenkmäler und Ausstellungen, die innerstädtisch gelegen sind und sich um die ehemalige karolingische Pfalz gruppieren. Die Sehenswürdigkeiten der Route Charlemagne behandeln Themen, die gleichsam unsere Zeit prägen sowie die
Karls des Großen. Zentrale Anlaufstelle bildet das Centre Charlemagne.
Mit dem Grashaus wurde am 09. Mai 2015 nun auch die letzte Station der Route Charlemagne eröffnet. Das
ehemalige Stadtarchiv bildet fortan die Themenstation „Europa“ und behandelt als außerschulischer Lernort
das Thema Europa sowohl im historischen als auch im aktuellen und zukunftsweisenden Kontext.
Die Route Charlemagne besteht aus mehreren Teilprojekten, welche bis zum Jahr 2015 umgesetzt wurden:
-
Centre Charlemagne (Anlaufstelle und Themenstation „Geschichte“)
Das Rathaus (Themenstation „Macht“)
Der Dom (Themenstation „Religion“)
Das Grashaus (Themenstation „Europa“)
Das internationale Zeitungsmuseum (Themenstation „Medien“)
Die Archäologische Vitrine im Elisengarten
Das Super C (Themenstation „Wissenschaft“)
Das Couven-Museum (Themenstation „Lebenskultur“)
Der Elisenbrunnen und Elisengarten (Themenstation „Badekultur“)
Die Investitionskosten für das Gesamtprojekt Route Charlemagne belaufen sich auf insgesamt 25,6 Mio. €.
Die jährlichen Betriebskosten betragen insgesamt rund 2,5 Mio. €.
2.5.7 Stadtteilerneuerung Aachen-Nord
Aufgrund des erarbeiteten integrierten Handlungskonzeptes wurde der Stadtteil Aachen-Nord Ende 2009
durch die Landesregierung in das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ aufgenommen. Im Handlungskonzept wurde eine Anzahl von Projekten festgelegt, die im Laufe des Prozesses kontinuierlich weiterentwickelt
und realisiert werden sollen. Ziel ist die integrierte Stabilisierung des Stadtteils in sozialer, ökonomischer,
städtebaulicher und kultureller Hinsicht. Diesbezüglich sind, neben allgemeinen Maßnahmen zur Aufwertung
des öffentlichen Raums, die Sanierung des städtischen Wohnungsbestandes, ein neues Wohngebiet sowie
eine bessere Vernetzung von Wohn- und Grünflächen geplant. Die Stadt Aachen sieht sich auf einem guten
Weg, mit den oben genannten Projekten sowie weiteren Aktivitäten im und aus dem Stadtteil gemeinsam mit
den Akteuren vor Ort die Entwicklung Aachen-Nord positiv zu beeinflussen.
Für die Bearbeitung des Programms ist eine Laufzeit von 10 Jahren aufgeteilt in zwei Förderabschnitte 20102014 und 2015-2019 vorgesehen. Zur Umsetzung der Projekte ist die Regenerierung von Fördermitteln in
den aufeinander folgenden Förderstufen erforderlich. Aktuell sind Mittel aus der siebten Förderstufe durch
die Bezirksregierung Köln bewilligt worden.
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
In diesem Zusammenhang wird das ehemalige Straßenbahn-Depot in der Talstraße zu einem neuen Stadtteilzentrum umgebaut. Die Gesamtimmobilie birgt ein besonderes Potenzial, um Einrichtungen aus dem sozialen Bereich mit Akteuren aus dem kreativen und kulturellen Milieu unter einem Dach zu vernetzen. Das
Gesamtbudget für das Projektvorhaben beträgt 12,135 Mio. €, wovon 80% durch Fördermittel des Landes finanziert werden.
Die bauliche Fertigstellung des Depots erfolgte Ende September 2016. Im Oktober 2016 wurden die letzten
baulichen Abnahmen vorgenommen und die ersten Nutzer begannen mit den Ausbauarbeiten in den Mietflächen. Ebenfalls wird eine Umgestaltung der Außenanlagen des alten Straßenbahndepots bis Ende 2016 für
rund 520.000 € stattfinden. Ab dem 01.01.2017 wird das Depot offiziell an die Nutzer übergeben. Der städtische Kulturbetrieb übernimmt den Betrieb des Depots. Aktuellen Berechnungen zufolge wird für den anfänglichen Betrieb des Depots mit einem saldierten Betriebskostenzuschuss in Höhe von rd. 0,3 Mio. € pro Jahr
kalkuliert. Die weitere Kostenentwicklung bleibt abzuwarten.
2.5.8 Gewerbepark Avantis
Avantis ist der erste deutsch-niederländische Business-Park – direkt auf der Grenze zwischen Aachen und
Heerlen und damit im Zentrum des europäischen Marktes. Hinzu kommt die Nähe zur RWTH Aachen und
dem größten Forschungscampus Europas. Ein neues Bebauungskonzept mit einem breiten Spektrum an
Realisierungs- und Entwicklungsmöglichkeiten für Unternehmen eröffnet seit 2013 zusätzlich neue Perspektiven.
Die Neuausrichtung des Gewerbeparks Avantis führt dazu, dass bis heute insgesamt ca. 188.000 m² der
Nettogewerbefläche vermarktet werden konnten. Neben Logistikdienstleistern haben sich inzwischen Unternehmen aus der Pharmaindustrie, Unternehmen für Pflegeinnovationen und der Telekommunikationsbranche angesiedelt. Insgesamt sind noch ca. 347.000 m² Nettobauland zu vermarkten, davon ca. 173.000 m²
auf deutscher Seite.
2.5.9 Gewerbepark Brand
Im Herbst 2010 hat die Stadt Aachen das rund 140.000 m² große ehemalige belgische Militärgelände Camp
Pirotte erworben, um an dieser Stelle ein neues Gewerbegebiet für Handwerksbetriebe und mittelgroße Unternehmen zu entwickeln. Nach dem Abbruch der Gebäude, der Altsanierung und dem Bau der Erschließungsanlagen wurde 2013 mit der Vermarktung der Gewerbegrundstücke begonnen. Von der Gesamtfläche
sollen insgesamt 117.600 m² gewerblich genutzt werden, 4.500 m² an der Eckenerstraße stehen für eine
Mischnutzung aus Wohnen und Gewerbe zur Verfügung. Der Rest des Geländes teilt sich in Straßen und
Grünflächen auf. Die Bepflanzung der im Bebauungsplan festgelegten öffentlichen Grünflächen fand im
Spätherbst 2013 statt. Der Endausbau der Straßen wird erst in den Folgejahren erfolgen, wenn 80% der geplanten Hochbauten auf dem Areal fertiggestellt sind. Hierfür wurden 1,6 Mio. € in das Jahr 2016 übertragen.
Aktuell wurden 22 Grundstücke mit einer Fläche von insgesamt 43.800 m² veräußert. Darüber hinaus wurde
der Verkauf weiterer Grundstücke mit einer Fläche von insgesamt 16.200 m² politisch beschlossen. Bezüglich weiterer 26.300 m² steht man in Kaufverhandlungen. Darüber hinaus sind noch Freiflächen von 31.300
m² verfügbar. Mit der neuen Nutzung des ehemals militärischen Geländes verdoppelt sich die verfügbare
Gewerbefläche in der Stadt Aachen.
2.5.10 Sanierung der Feuerwache
Die Feuerwache der Stadt Aachen an der Stolberger Straße wird kernsaniert. Das gesamte Gebäude wird
baulich und technisch an die Anforderungen einer modernen Feuerwehr angepasst. Die Umbau- und Sanierungsarbeiten wurden im Jahr 2015 aufgenommen. Inzwischen sind die Abbruch- und Rückbauarbeiten abgeschlossen und es wurde mit der Wiederherrichtung begonnen. Insgesamt sind Sanierungskosten von 14,2
Mio. € im städtischen Haushalt eingeplant. Die Umsetzung der Maßnahme ist für zwei Jahre geplant und
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
wird voraussichtlich im März/April 2017 abgeschlossen sein.
2.5.11 Sanierung des Neuen Kurhauses
Das unter Denkmalschutz stehende Neue Kurhaus an der Monheimsallee soll samt Technik, Belüftung und
Brandschutz aufwendig saniert werden. Ein neues Nutzungskonzept für die Zeit nach der Sanierung wurde
am 18.11.2015 im Hauptausschuss vorgestellt. Darin sind die Rückkehr der Spielbank, eine hochwertige
Gastronomie und ein innovatives Erlebnisausstellungskonzept vorgesehen. Zuvor soll allerdings das Gebäude wieder in den Originalzustand zurückversetzt und der Lenné-Pavillon zur Herrichtung einer attraktiven
Terrasse abgerissen werden. Für den Umbau des Neuen Kurhauses sind Sanierungskosten von insgesamt
21 Mio. € vorgesehen. Eine Investition in dieser Größenordnung stellt für den städtischen Haushalt eine wesentliche Belastung dar. Schwerpunktmäßig findet der Ausbau in den Jahren 2018 (veranschlagtes Kostenvolumen: 9,25 Mio. €) und 2019 (veranschlagtes Kostenvolumen: 6,5 Mio. €) statt. Im Jahr 2017 ist zudem
ein Betrag in Höhe von 2,75 Mio. € für notwendige vorbereitende Arbeiten enthalten. Insgesamt sind damit
bis einschließlich zum Jahr 2017, inklusive der Vorjahresansätze, Mittel in Höhe von rund 25% des Gesamtvolumens verfügbar.
2.5.12 Kaiserplatz-Galerie – Aquis Plaza
Im Oktober 2015 wurde am Kaiserplatz das neue Einkaufszentrum mit dem Namen „Aquis Plaza“ eröffnet.
Das Objekt verfügt über 29.200 m² Verkaufsfläche. Auf drei Ebenen finden rund 130 Fachgeschäfte Platz, in
denen mehr als 700 neue Arbeitsplätze geschaffen wurden. Das Investitionsvolumen des Projektes, welches
durch private Investoren getragen wurde, beläuft sich auf rund 290 Mio. €.
Die Errichtung eines Einkaufscenters in Aachen bietet verschiedene Chancen. So wird nicht nur die Attraktivität der Kaiserstadt gestärkt, darüber hinaus wurden auch neue Arbeitsplätze geschaffen und die Kaufkraftbindung für die Region erhöht.
Bedeutend ist ebenfalls, dass auf den oberen Stockwerken des Shoppingcenters im direkt benachbarten
Geschäftshaus zusätzlich 32 Mietwohnungen entstanden sind. Dieses zukunftsorientierte Entwicklungskonzept ermöglicht es, die Funktionen Wohnen, Arbeiten, Einkaufen und Freizeit miteinander zu verbinden und
einen neuen städtischen Mittelpunkt entstehen zu lassen.
2.5.13 Flüchtlingssituation
Die Anzahl der in der Stadt Aachen aufzunehmenden Flüchtlinge ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Auch das Jahr 2015 war von einem weiteren erheblichen Anstieg der Flüchtlingszahlen geprägt.
So zählte die Stadt Aachen Ende des Jahres 2015 rund 2.600 Flüchtlinge nach §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Im Vergleich hierzu waren es im Jahr 2014 noch lediglich rund 1.400
Flüchtlinge.
Anzahl der Flüchtlinge nach dem AsylbLG
31.12.2013
31.12.2014
31.12.2015
969
1.414
2.603
Die Zahl der Flüchtlinge in Unterkünften und angemieteten Wohnungen stieg zum 31.12.2015 auf 2.556.
Weiteren 1.060 Menschen bot die Stadt Aachen eine Unterkunft in den neun Noteinrichtungen des Landes.
Darüber hinaus wurden Ende 2015 mehr als 670 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Aachen betreut.
Anzahl der Flüchtlinge in Aachener Übergangswohnheimen und Wohnungen
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31.12.2013
31.12.2014
31.12.2015
532
875
2.556
Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Bei der Unterbringung der Flüchtlinge stand und steht die Stadt Aachen vor enormen Herausforderungen,
sodass mit steigenden Investitionen zur Schaffung von Wohnraum zu kalkulieren ist. Auch werden Wohnungsanmietungen bei privaten Eigentümern und bei großen Wohnungsgesellschaften vorgenommen. Es ist
eine Herausforderung, einerseits einen ausreichenden Wohnraum sicherzustellen und andererseits keine
Überkapazitäten zu schaffen. Verstärkt wird das Problem durch die Tatsache, dass die Bereitstellung von
Wohnmöglichkeiten für Flüchtlinge eines längeren Vorlaufes bedarf. Das gilt insbesondere dann, wenn neuer
Wohnraum gebaut werden muss, weil die zur Vermietung angebotenen bzw. zur Verfügung stehenden Wohnungsbestände nicht zur Deckung des Bedarfes ausreichen. Um die Zeit bis zur Fertigstellung unter anderem der Gebäude Debyestraße, Roermonderstraße und Tempelhoferstraße zu überbrücken, wurden vermehrt Standorte zur interimsweisen Unterbringung, wie beispielsweise Schulturnhallen, zur Nutzung herangezogen.
Besonders problematisch stellt sich auch die wachsende Anzahl unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge
dar. Die entstehenden Kosten im Rahmen der Inobhutnahme und die Hilfen zur Erziehung werden durch den
Bund und das Land zwar refinanziert, das Personal für die Betreuung der Jugendlichen aber muss die Stadt
selbst finanzieren. Dies bedeutet eine erhebliche finanzielle sowie organisatorische Herausforderung in Bezug auf die Personalausstattung. Durch die verspätete Erstattung der Kosten von Seiten des Bundes bzw.
Landes an die Kommunen, waren und sind diese gezwungenen die entstandenen Kosten vorzufinanzieren.
Bis heute ist ein erheblicher Stau bei den Kostenerstattungen festzustellen.
Am 01.11.2015 ist das „Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ in Kraft getreten. Die neue Gesetzgebung, welche eine Verteilung der minderjährigen Ausländer auf alle Jugendämter in Deutschland bindend vorsieht, zeigte im Laufe des Jahres
2016 bereits erste Auswirkungen. So können seither stagnierende bis leicht rückläufige Fallzahlen festgestellt werden.
Aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation in der Bundesrepublik Deutschland lassen sich die Entwicklung
der Flüchtlingszahlen und die damit einhergehenden, notwendigen Aufwendungen für deren Aufnahme, Unterbringung und Verpflegung kaum prognostizieren. Auch wenn im Jahr 2015 durch Mehrerträgnisse aus den
erhöhten Zuweisungen des Bundes und des Landes ein höherer Kostendeckungsgrad erreicht werden konnte, so bleibt die Lage weiterhin angespannt.
Die Entwicklungen des Jahres 2015 haben jedenfalls gezeigt, dass weiterer Handlungs- und damit auch
Personalbedarf für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden kann. Auch wenn wegen multinationaler Vereinbarungen auf europäischer Ebene im Jahr 2016 die Zuwanderung von Flüchtlingen abgenommen hat.
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
3 Analyse der Haushaltswirtschaft sowie der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
Zur Bewertung des Haushalts und der wirtschaftlichen Lage hat das Innenministerium NRW ein Kennzahlenset entwickelt, damit die Gemeinden im Rahmen von interkommunalen Vergleichen anhand einheitlicher Kriterien miteinander verglichen werden können.
Zur Gewinnung finanzwirtschaftlicher Kennzahlen stehen die unterschiedlichen Elemente des NKF, Bilanz,
Ergebnisrechnung und Finanzrechnung zur Verfügung. Wichtig bei der Kennzahlenanalyse ist, dass einzelne
Kennzahlen nicht isoliert betrachtet werden dürfen. So lässt sich etwa eine Aussage über die Entwicklung
des Personalaufwands alleine mit der Kennzahl „Personalintensität’“ nur begrenzt treffen. Für eine Bewertung ist es erforderlich, die Kennzahl ins Verhältnis zu Referenz- oder Vergleichskennzahlen zu setzen.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass in den nachfolgend berechneten Kennzahlen die städtischen Eigenbetriebe keinen Einfluss finden und lediglich die Zahlen des städtischen Kernhaushaltes bei der Berechnung angewandt wurden.
Das vom Innenministerium NRW festgelegte Kennzahlenset stellt sich für die Stadt Aachen wie folgt dar:
3.1 Analyse der haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation
Kennzahlen zur haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation
Aufwandsdeckungsgrad
Eigenkapitalquote I
Eigenkapitalquote II
Fehlbetragsquote
31.12.2011
31.12.2012
31.12.2013
31.12.2014
31.12.2015
96,41%
32,40%
38,74%
3,14%
97,00%
31,22%
37,63%
3,54%
94,63%
29,35%
35,77%
4,02%
94,62%
27,53%
33,86%
4,85%
95,47%
25,76%
31,97%
4,55%
Aufwandsdeckungsgrad (ADG)
Diese Kennzahl zeigt an, zu welchem Anteil die Ordentlichen Aufwendungen durch Ordentliche Erträge gedeckt werden können. Ein finanzielles Gleichgewicht kann nur durch eine vollständige Deckung erreicht werden. Die Kennzahl liefert einen Indikator dafür, dass die operativen Erträge der Kommune nicht ausreichend
sind oder ein Aufwandsproblem vorliegt.
Ordentliche Erträge x 100
Ordentliche Aufwendungen
Der Aufwandsdeckungsgrad der Stadt Aachen unterliegt seit dem Jahr 2011 lediglich geringen Schwankungen und stabilisiert sich in einer Spanne zwischen 94% und 97%. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Wert
des Jahres 2015 um 0,85 Prozentpunkte erhöht und ist somit annähernd konstant geblieben. Zielwert ist
100% oder mehr, damit das Eigenkapital der Kommune nicht aufgezehrt wird.
Eigenkapitalquote I (EkQ1)
Die Kennzahl “Eigenkapitalquote I“ misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital
(Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Die Kennzahl kann bei einer Gemeinde ein
wichtiger Bonitätsindikator sein. Je größer das Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme ist, desto weiter
ist eine Kommune von dem gesetzlichen Überschuldungsverbot entfernt. Die Entwicklung des Eigenkapitals
ist vorrangig von den erwirtschafteten Jahresergebnissen abhängig.
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Eigenkapital x 100
Bilanzsumme
Die Eigenkapitalquote der Stadt Aachen ist seit der Aufstellung der Eröffnungsbilanz rückläufig. Durch die
Jahresfehlbeträge und die unmittelbaren Verrechnungen mit der Allgemeinen Rücklage wird das Eigenkapital jährlich reduziert. Für die Stadt Aachen ist festzuhalten, dass die Eigenkapitalquote seit Beginn des Betrachtungszeitraumes im Jahre 2011 um 6,64 Prozentpunkte (im Vergleich zum Vorjahr: 1,77 Prozentpunkte)
gesunken ist.
Eigenkapitalquote II (EkQ2)
Die Kennzahl “Eigenkapitalquote II“ misst den Anteil des “wirtschaftlichen Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Da bei den Gemeinden die Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter oft einen wesentlichen Ansatz in der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße „Eigenkapital“ um diese „langfristigen“ Sonderposten erweitert.
(Eigenkapital + Sopo Zuwendungen + Sopo Beiträge) x 100
Bilanzsumme
Hinsichtlich der Analyse und Aussagekraft dieser Kennzahl gelten die Darstellungen zur Eigenkapitalquote I.
Fehlbetragsquote (FBQ)
Diese Kennzahl gibt Auskunft über den durch einen Fehlbetrag in Anspruch genommenen Eigenkapitalanteil.
Da mögliche Sonderrücklagen hier jedoch unberücksichtigt bleiben müssen, bezieht die Kennzahl ausschließlich die Ausgleichsrücklage und die Allgemeine Rücklage ein. Zur Ermittlung der Quote wird das negative Jahresergebnis ins Verhältnis zu diesen beiden Bilanzpositionen gesetzt. Die Fehlbetragsquote dient
als wichtiger Indikator für die haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation und zeigt an, mit welcher Dynamik
sich die Rücklagen einer Kommune verzehren. Je größer die Fehlbetragsquote desto schneller wird das Eigenkapital verzehrt.
Negatives Jahresergebnis x (-100)
Ausgleichsrücklage + Allg. Rücklage
Grundsätzlich sollte das Ziel sein, einen Jahresfehlbetrag zu vermeiden, sodass die Fehlbetragsquote bei
0% liegt. Seit 2011 ist die Fehlbetragsquote bis 2014 stetig leicht gestiegen. In 2015 ist sie jedoch im Vergleich zum Vorjahr rückläufig.
Zum Jahresabschluss 2015 wurde die Systematik der Berechnung der Fehlbetragsquote umgestellt und an
die Berechnungssystematik im Rahmen der Haushaltsplanung angeglichen. Bisher erfolgte die Ermittlung
der Kennzahl auf Basis des im Jahresabschluss ausgewiesenen Wertes der Allgemeinen Rücklage zum
31.12. des jeweiligen Jahres. Zur Berechnung dieser Kennzahl wird ab sofort - analog zur Darstellung in der
Haushaltsplanung - das Eigenkapital zum 01.01. des laufenden Jahres berücksichtigt. Die neue Berechnungsmethodik wurde rückwirkend für alle Jahre angewendet, damit eine Vergleichbarkeit gegeben ist und
die Aussagekraft nicht verfälscht wird. Es ist zu berücksichtigen, dass die dargestellten Kennzahlen folglich
von den in vorangegangenen Jahresabschlüssen ausgewiesenen Werten abweichen.
- 30 -
Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
3.2 Analyse der Vermögenslage
Kennzahlen zur Vermögenslage
31.12.2011
31.12.2012
31.12.2013
31.12.2014
31.12.2015
Infrastrukturquote
27,28%
Abschreibungsintensität
2,45%
Drittfinanzierungsquote
38,26%
Investitionsquote
109,46%
* Nähere Erläuterung hierzu siehe Seite 36.
27,44%
4,00%
30,16%
103,31%
27,75%
5,19%
21,55%
68,50%
27,86%
2,54%
40,89%
181,68%
27,58%
2,90%
45,59%
163,85%*
Infrastrukturquote (IsQ)
Diese Kennzahl stellt ein Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermögen und dem Gesamtvermögen auf der
Aktivseite der Bilanz her. Sie gibt Aufschluss darüber, ob die Höhe des Infrastrukturvermögens den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Gemeinde entspricht. In Einzelfällen kann es sachgerecht sein, auch
die Gebietsgröße der Gemeinde oder andere örtliche Besonderheiten bei der Bewertung dieser Kennzahl zu
berücksichtigen.
Infrastrukturvermögen x 100
Bilanzsumme
Die Infrastrukturquote der Stadt Aachen unterliegt im Betrachtungszeitraum nur sehr geringen Schwankungen. Dies deutet darauf hin, dass der Bestand des Infrastrukturvermögens nachhaltig stabil ist. Abgänge und
Abschreibungen können durch Reinvestitionen kompensiert werden.
Abschreibungsintensität (AbI)
Die Kennzahl zeigt an, in welchem Umfang der gemeindliche Haushalt durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird.
Bilanzielle Abschreibung auf Anlagevermögen x 100
Ordentliche Aufwendungen
Die Abschreibungsintensität liegt im Jahr 2015 bei 2,9% und ist somit im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Im Betrachtungszeitraum wird ersichtlich, dass die Abschreibungsintensität starken Schwankungen unterliegt. Dies ist jedoch nicht in starken Veränderungen des städtischen Anlagevermögens und damit einhergehender veränderter planmäßiger Abschreibungen begründet, sondern wurde insbesondere in den Jahren
2012 und 2013 durch einmalige Effekte aufgrund außerplanmäßiger Abschreibungen von Finanzanlagen beeinflusst. Im Jahr 2015 gab es solche signifikanten besonderen Effekte nicht, sodass die Abschreibungsintensität wieder auf dem Niveau der Jahre 2011 und 2014 liegt. Die leichte Steigerung im Vergleich zum Vorjahr in Höhe von 0,36 Prozentpunkten ist den außerplanmäßigen Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (insb. Straßen, Brücken und Wohnbauten) im Rahmen der verwaltungsweiten
Inventur geschuldet.
Drittfinanzierungsquote (DfQ)
Die Kennzahl zeigt das Verhältnis zwischen den bilanziellen Abschreibungen und den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten im Haushaltsjahr. Sie gibt einen Hinweis auf die Frage, inwieweit die Erträge aus
der Sonderpostenauflösung die Belastung durch Abschreibungen abmildern. Damit wird die Beeinflussung
des Werteverzehrs durch die Drittfinanzierung deutlich. Die Kennzahl zeigt insbesondere inwieweit das ab-
- 31 -
Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
nutzbare Vermögen durch Dritte mitfinanziert ist und damit auch die Abhängigkeit von der Finanzierung Dritten.
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten x 100
Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen
Die Drittfinanzierungsquote beträgt im Jahr 2015 45,59 % und ist gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen.
Der Anstieg ist vornehmlich darin begründet, dass im Zuge der Bereinigung von Inventurdifferenzen Anlagenabgänge gebucht wurden, die mit einer Auflösung von Sonderposten verbunden waren. In den Jahren
2012 und 2013 lag die Quote hauptsächlich aufgrund wesentlicher außerplanmäßiger Abschreibungen auf
Finanzanlagen deutlich niedriger.
Bei der Berechnung der obigen Kennzahl werden für das Jahr 2015 wie auch für die Vorjahre die Erträge
aus der Auflösung von Sonderposten für den Gebührenausgleich nicht berücksichtigt.
Investitionsquote (InQ)
Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang dem Substanzverlust durch Abschreibungen und
Vermögensabgänge neue Investitionen gegenüberstehen. Eine Investitionsquote unter 100% führt dauerhaft
zum Substanzverlust des Anlagevermögens.
Bruttoinvestitionen x 100
Abgänge des AV+Abschreibungen AV
Im Jahr 2015 liegt die Investitionsquote bei 163,85% und ist im Vergleich zum Vorjahr um 17,83 Prozentpunkte gesunken. Die Investitionsquote der Jahre 2014 und 2015 liegt jedoch deutlich über den Kennzahlen
der Jahre 2011 bis 2013.
Zu begründen ist dies wie folgt:
Die Bruttoinvestitionen umfassen sämtliche Zugänge und Zuschreibungen des Anlagevermögens.
Im Jahr 2015 wurden Gesellschafterdarlehen an die städtischen Eigenbetriebe in Höhe von insgesamt rund
38,5 Mio. € vergeben. Im Jahr 2014 waren es noch 23,0 Mio. €. In den Vorjahren (2011-2013) wurden zwar
ebenfalls Darlehensverträge abgeschlossen, allerdings bewegten sich die hieraus resultierenden Zugänge
lediglich zwischen 7 Mio. € bis maximal 11 Mio. €.
Darüber hinaus wurden insbesondere die Jahre 2012 und 2013 durch Abschreibungen von Finanzanlagen
deutlich belastet. Während im Jahr 2012 außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von rund 11 Mio. € im
Zusammenhang mit der Alemannia Aachen zu verzeichnen waren, wurden im Jahr 2013 aufgrund der Abwertungen des Sondervermögens bei den Eigenbetrieben Gebäudemanagement, Aachener Stadtbetrieb und
Volkshochschule Wertveränderungen in Höhe von rund 21,3 Mio. € berücksichtigt.
Positiv beeinflusst wird die Investitionsquote im Jahr 2015 zudem durch die Rücknahme der in 2013 vorgenommen Abwertung des Sondervermögens Gebäudemanagement in Höhe von rund 15,2 Mio. €.
Da die Vorjahre erheblich durch Sondereffekte gekennzeichnet waren und dies maßgeblichen Einfluss auf
die Berechnung der Kennzahl nimmt, wird in der folgenden Zeitreihe die um jegliche Sondereffekte von wesentlicher Bedeutung bereinigte Investitionsquote dargestellt:
Bereinigte Investitionsquote
31.12.2011
31.12.2012
31.12.2013
31.12.2014
31.12.2015
109,46%
142,88%
126,08%
138,14%
110,18%
Insgesamt zeigt die Kennzahl, dass bei der Stadt Aachen keine Hinweise auf einen dauerhaften Substanzverlust vorliegen, da lediglich die Kennzahl aus dem Jahr 2013 unter 100% lag.
Die rückläufige Entwicklung der Kennzahl im Jahr 2015 ist im Wesentlichen auf die – verglichen mit dem
Vorjahr – außerordentlich hohen Abgänge zurückzuführen. Hinzu kamen im Jahr 2015 außerplanmäßige
Abschreibungen i.H.v. rd. 3,5 Mio. €. Sicherlich ist dies zum Teil den bilanziellen Auswirkungen der Inventur
geschuldet, da die Abgänge und Abschreibungen nicht in vollem Umfang durch Zugänge und Zuschreibun-
- 32 -
Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
gen kompensiert werden konnten. Aufgrund einer fehlerhaften Zuordnung von Zuwendungen erfolgte darüber hinaus im Jahr 2015 eine ergebnisneutrale Korrektur von Gesellschafterdarlehen, welche im Anlagenspiegel zusätzlich zu erhöhten Abgängen auf der Bilanzposition 1.3.5.3 Ausleihungen an Sondervermögen
führte.
3.3 Analyse der Schuldenlage
Kennzahlen zur Finanzlage
31.12.2011
31.12.2012
31.12.2013
31.12.2014
31.12.2015
58,19%
n.b.
22,66%
13,93%
2,55%
59,72%
n.b.
35,25%
12,26%
2,44%
57,24%
n.b.
21,85%
13,90%
2,60%
55,13%
n.b.
24,58%
16,30%
2,21%
52,61%
n.b.
31,79%
11,52%
2,12%
Anlagendeckungsgrad II
Dynamischer Verschuldungsgrad
Liquidität II. Grades
Kurzfristige Verbindlichkeitsquote
Zinslastquote
n.b. = Für die Haushaltsjahre 2013-2015 ergaben sich ein negativer Wert, so dass die Kennzahl keine Aussagekraft besitzt. Die Werte der Entschuldungsdauer in den Haushaltsjahren 2011 bis 2012 sind vor dem Hintergrund der Generationengerechtigkeit ebenfalls nicht aussagekräftig.
Anlagendeckungsgrad II (AnD2)
Die Kennzahl "Anlagendeckungsgrad II“ gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert
sind. Bei der Berechnung dieser Kennzahl werden dem Anlagevermögen die langfristigen Passivposten Eigenkapital, Sonderposten mit Eigenkapitalanteilen und langfristiges Fremdkapital gegenübergestellt.
(Eigenkapital + Sopo Zuwendungen + Sopo Beiträge + Langfristiges Fremdkapital) x 100
Anlagevermögen
Der Anlagendeckungsgrad II sollte im Idealfall 100% betragen, was bedeuten würde, dass das langfristige
Vermögen durch langfristiges Kapital gedeckt ist. Die Stadt Aachen erreichte hier in den letzten Jahren lediglich einen Prozentsatz von knapp unter 60%. Im Jahr 2015 ist die Quote mit 52,61% am niedrigsten.
Dynamischer Verschuldungsgrad (DVsG)
Mit Hilfe der Kennzahl "Dynamischer Verschuldungsgrad" lässt sich die Schuldentilgungsfähigkeit der Gemeinde beurteilen. Sie hat dynamischen Charakter, weil sie mit dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
aus der Finanzrechnung eine zeitraumbezogenen Größe enthält. Der dynamische Verschuldungsgrad gibt an,
in wie vielen Jahren es unter theoretisch gleichen Bedingungen möglich wäre, die Effektivverschuldung aus
den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln vollständig zu tilgen (Entschuldungsdauer).
Effektivverschuldung
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (FP/FR)
Liquidität II. Grades (Li2)
Die Kennzahl gibt stichtagsbezogen Auskunft über die "kurzfristige Liquidität" der Gemeinde. Sie zeigt auf, in
welchem Umfang die kurzfristigen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag durch die vorhandenen Liquiden Mittel und die kurzfristigen Forderungen gedeckt werden können. Die Liquidität II. Grades ist ein Maß dafür, ob
die Kommune in der Lage ist, die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus stehender Liquidität fristgerecht zu de-
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
cken. Um die Zahlungsfähigkeit darzustellen, sollte Sie grundsätzlich bei 100% liegen, was bei nordrheinwestfälischen Kommunen weitgehend nicht gegeben ist.
(Liquide Mittel + Kurzfristige Forderungen) x 100
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Der Wert der Liquidität II. Grades der Stadt Aachen liegt deutlich unter den angestrebten 100%. Im Vergleich
zum Vorjahr ist jedoch eine Steigerung der Kennzahl um 7,21 Prozentpunkte zu verzeichnen. Während sich
die Liquiden Mittel und die kurzfristigen Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr auf einem ähnlichen
Niveau wie im Vorjahr befinden sind die kurzfristigen Forderungen deutlich gesunken. Dies ist insbesondere
der Tatsache geschuldet, dass im Segment der Liquiditätskredite ein Gesamtbetrag von 181,5 Mio. € durch
feste Zinssätze und Laufzeiten (zwischen ein und fünf Jahren) gesichert wurden und es daher eine deutliche
Verschiebung von kurzfristigen zu mittelfristigen Verbindlichkeiten zu verzeichnen gab.
Kurzfristige Verbindlichkeitsquote (KVbQ)
Wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet wird, kann mit Hilfe der Kennzahl “Kurzfristige
Verbindlichkeitsquote“ beurteilt werden. Sie zeigt an, wie viel Prozent des Gesamtvermögens der Kommune
mit kurzfristigem Fremdkapital (Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr) finanziert ist. Grundsätzlich sollte diese
Quote möglichst gering sein, da kurzfristige Verbindlichkeiten mit einem höheren Zinsänderungsrisiko verbunden sind als langfristige.
Kurzfristige Verbindlichkeiten x 100
Bilanzsumme
Die kurzfristige Verbindlichkeitsquote der Stadt Aachen verringert sich im Vergleich zum Vorjahr um 4,78 Prozentpunkte. Dies ist ebenfalls vornehmlich der Abnahme der kurzfristigen Liquiditätskredite geschuldet.
Zinslastquote (ZIQ)
Die Kennzahl “Zinslastquote“ gibt das Verhältnis der Finanzaufwendungen zu den ordentlichen Aufwendungen wieder. Sie gibt das Verhältnis von zu leistenden Finanzaufwendungen zum gesamten ordentlichen Aufwand wieder. Die Ursachen der Höhe der Veränderung der Zinslastquote können sowohl in der Höhe des
Kreditbestandes als auch in der Höhe des Zinsniveaus liegen. Die Zinslastquote hat einen hohen steuerungsrelevanten Zweck, da die Kommune die Höhe der Kennzahl durch ihr Schulden- und Zinsmanagement beeinflussen kann. Ziel ist eine möglichst niedrige Zinslastquote.
Finanzaufwendungen x 100
Ordentliche Aufwendungen
Die Zinslastquote der Stadt Aachen liegt im Jahr 2015 mit 2,12% auf einem weiterhin niedrigen Niveau. Sie
unterliegt seit 2011 nur geringen Schwankungen. Verglichen mit dem Vorjahr ergibt sich in 2015 eine weitere
Verringerung um 0,09 Prozentpunkte.
Dies ist im Wesentlichen dem anhaltend geringen Zinsniveau geschuldet. Um die Zinslasten weiterhin möglichst gering zu halten, werden bei der Stadt Aachen auch Liquiditätskredite mit Festzinssätzen und Laufzeiten von mehr als einem Jahr gesichert. Investitionskredite werden weiterhin unter der Prämisse langer Laufzeiten bei unterschiedlichen Kreditinstituten aufgenommen.
- 34 -
Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
3.4 Analyse der Ertrags- und Aufwandssituation
Kennzahlen zur Ertragslage
Netto-Steuerquote
Zuwendungsquote
Personalintensität
Sach- und Dienstleistungsintensität
Transferaufwandsquote
31.12.2011
31.12.2012
31.12.2013
31.12.2014
31.12.2015
41,66%
18,15%
17,68%
8,85%
59,59%
43,29%
19,29%
18,15%
9,25%
60,25%
42,79%
17,32%
19,03%
8,01%
61,95%
40,76%
17,76%
19,15%
8,33%
61,76%
39,86%
20,83%
18,82%
8,59%
62,52%
Netto-Steuerquote (NSQ)
Die Netto-Steuerquote gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde “selbst“ finanzieren kann und somit unabhängig von Finanzleistungen Dritter, z.B. staatlicher Zuwendungen, ist. Sie ist ein Indiz für die eigene (originäre) Finanzkraft der Kommune, die sich im Wesentlichen aus den kommunalen Steuererträgen ergibt. Eine hohe Nettosteuerquote ist ein Indiz dafür, dass die Kommune über eine gute Steuerkraft verfügt. Die
Kennzahl hat jedoch nur eine geringe Aussagekraft, da diese nur die reine Ertragsseite betrachtet und keine
Aussagen darüber trifft, in wie weit diese Erträge in der Lage sind, die Aufwendungen zu decken.
Steuererträge – GewSt.Umlage – Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit
Ordentliche Erträge – GewSt.Umlage – Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit
Die Netto-Steuerquote der Stadt Aachen lag in den Jahren 2011 bis 2014 konstant zwischen 40 und 45%.
Seit 2012 war diesbezüglich jedoch ein leichter Abwärtstrend zu erkennen. In 2015 liegt sie bei 39,86% und
unterschritt damit erstmals die 40%-Marke. Während die Steuererträgnisse sich in den letzten Jahren weitestgehend konstant zeigten, was vornehmlich der Tatsache geschuldet ist, dass die Einbrüche bei Gewerbesteuererträgen zumindest in Teilen durch Ertragssteigerungen im Bereich der Einkommen- und Umsatzsteuer kompensiert werden konnten, ist die rückläufige Entwicklung der Kennzahl maßgeblich in dem deutlichen Anstieg der Ordentlichen Erträge begründet. So ist dieser vor allem im Vergleich zum Vorjahr geprägt
durch die deutlich gestiegenen Schlüsselzuweisungen und höheren Erstattungsleistungen vom Land.
Zuwendungsquote (ZwQ)
Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, inwieweit die Gemeinde von Zuwendungen und damit von
Leistungen Dritter abhängig ist.
Erträge aus Zuwendungen x 100
Ordentliche Erträge
Die Zuwendungsquote liegt im Jahr 2015 mit 20,83% deutlich über dem Vorjahreswert. Auch in diesem Zusammenhang ist der Anstieg im Wesentlichen durch deutlich gestiegene Schlüssel- und Landeszuweisungen
zu erklären.
Personalintensität (PI)
Die Personalintensität gibt an, welchen Anteil die Personalaufwendungen im Kernhaushalt (ohne Eigenbetriebe) an den Ordentlichen Aufwendungen ausmachen. Im Hinblick auf den interkommunalen Vergleich
dient diese Kennzahl dazu, die Frage zu beantworten, welcher Anteil der Aufwendungen üblicherweise für
Personal aufgewendet wird. Sie lässt damit auch bedingt eine Aussage über die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns zu.
- 35 -
Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Personalaufwendungen x 100
Ordentliche Aufwendungen
Die Personalintensität unterliegt seit dem Jahr 2011 nur geringfügigen Schwankungen, befindet sich aber im
Zeitreihenvergleich weitestgehend auf einem gleichbleibenden Niveau. Die Veränderung kann ohne tiefergehende Analysen nicht abschließend beurteilt werden, da hier mehrere Einflussfaktoren eine erhebliche Rolle
spielen.
Sach- und Dienstleistungsintensität (SDI)
Die Kennzahl Sach- und Dienstleistungsintensität lässt erkennen, in welchem Ausmaß sich eine Gemeinde
für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter (ohne Eigenbetriebe) entschieden hat. Eine hohe Sach- und
Dienstleistungsintensität kann jedoch auch ein Zeichen für relativ geringe Personalkosten oder bilanzielle
Abschreibungen sein.
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen x 100
Ordentliche Aufwendungen
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen machen im Jahr 2015 einen Anteil von 8,59% der gesamten Ordentlichen Aufwendungen aus. Die Sach- und Dienstleistungsintensität bewegt sich damit auf einem ähnlichen Niveau wie in den Vorjahren.
Transferaufwandsquote (TAQ)
Die Kennzahl “Transferaufwandsquote“ stellt einen Bezug zwischen den Transferaufwendungen und den
Ordentlichen Aufwendungen her. Sie gibt den prozentualen Anteil wieder, in welchem Umfang die gesamten
ordentlichen Aufwendungen durch Transferaufwendungen bedingt sind.
Transferaufwendungen x 100
Ordentliche Aufwendungen
Die Transferaufwandsquote unterliegt im Verlauf der Jahre nur geringen Schwankungen und ist seit 2011 in
der Tendenz steigend. Im Jahr 2015 liegt sie bei 62,52% und damit um 0,76 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert.
- 36 -
Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
4 Chancen und Risiken der Stadt Aachen
4.1 Chancen
4.1.1 Wirtschaftsstandort Aachen
Mit einer amtlichen Einwohnerzahl laut IT-NRW von 245.855 (Stand: 31.12.2015) ist Aachen die westlichste
Großstadt Deutschlands.
Aachen genießt internationales Renommee als Stadt mit außergewöhnlicher technologischer Kompetenz.
Eine so hohe Konzentration von Forschungs- und Entwicklungskapazitäten gibt es an kaum einem anderen
Standort in Europa. Von besonderer Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Aachen sind dabei die dort ansässigen Hochschulen. Zum Wintersemester 2016/2017 zählt die Hochschulstadt Aachen 58.188 Studenten.
Besonders die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule (RWTH) nimmt hierbei eine herausragende
Stellung ein. Sie ist mit ihren 260 Instituten in neun Fakultäten eine der führenden europäischen Universitäten. Die technisch-naturwissenschaftlich orientierte Hochschule sowie ihre Eigenschaft als national wie international renommierte Ausbildungsstätte dienen als Impulsgeber für die wirtschaftliche Zukunft der ganzen
Stadt sowie deren Umland. Sie ist sogleich Attraktor für viele technologieaffine und naturwissenschaftlich
geprägte Unternehmen, welche das ortsansässige Know-how und die Hochschulnähe für sich nutzen wollen.
Automobil- und Bahntechnik, Medizin- und Biotechnologie, Informations- und Kommunikationstechnologie,
Maschinenbau und auch das Zukunftsthema Energie sind hier gebündelt und konzentriert vor Ort. Neben der
Forschung und Wissenschaft als bedeutender und identitätsstiftender Wirtschaftszweig der Stadt Aachen,
sind außerdem weltweit operierende Unternehmen der Süßwarenindustrie sowie Zulieferunternehmen der
Automobilindustrie ansässig. Die hieraus resultierenden Arbeitsplätze im produzierenden Gewerbe haben
auf die Wirtschaftskraft der Stadt Aachen einen enormen Einfluss.
Im Rahmen des europäischen Einigungsprozesses und in Folge des Schengener Abkommens konnten einstige geographisch bedingte Nachteile zu einem Chancenpotenzial umgemünzt werden. Heutzutage ist die
Lage der Stadt Aachen als Oberzentrum mitten in der europäischen Wirtschaftskernzone und in einem der
bedeutendsten europäischen Ost-West-Entwicklungsachsen prägend für die Entwicklung der Wirtschaftsregion Aachen. Dabei gilt es, sich auf die Potenziale der grenznahen Lage und damit verbundener Standortvorteile im Hinblick auf den internationalen Handel zu stützen und sich gegenüber den benachbarten Großstädten und der Metropolregion Rhein-Ruhr zu behaupten.
Die zentrale geographische Lage der Stadt Aachen in Europa sowie ihr besonderer Standort im Dreiländereck Deutschland-Belgien-Niederlande ermöglicht eine intensive wirtschaftliche Zusammenarbeit auf internationaler Ebene, insbesondere mit den belgischen und niederländischen Grenzgemeinden. Kooperationen
und internationale Projekte mit den Nachbarstädten Lüttich, Maastricht, Hasselt und Heerlen machen
Aachen zu einem wichtigen Wirtschaftsstandort in Europa mit immer wieder neuen und wichtigen Impulsen.
4.1.2 RWTH Aachen - Campus
Die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule (RWTH) Aachen gehört zu den europaweit führenden
technischen Hochschulen und hat damit eine herausragende Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung
der Stadt. Mit dem RWTH Aachen Campus entsteht zur Zeit und in den kommenden Jahren eine der größten
Forschungslandschaften Europas.
Um den steigenden Studentenzahlen der RWTH entsprechen zu können, wurde eines der größten und modernsten Hörsaalzentren in Europa errichtet. Das Hörsaalzentrum (C.A.R.L. – Central Auditorium for Research and Learning) besitzt eine Fläche von 14.000 m² und verfügt über elf Hörsäle (von denen die beiden
größten eine Kapazität von jeweils 800 bzw. 1.000 Personen haben werden), 16 Seminarräume und eine
Pausenhalle mit Café. Insgesamt kann das Gebäude über 4.000 Studierende aufnehmen und ist damit eines
der größten Hörsaalgebäude Europas. Rund 45 Mio. € aus dem Hochschulmodernisierungsprogramm des
- 37 -
Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Landes investiert der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) als Bauherr in den Neubau. Im
Herbst 2016 konnte der Betrieb probeweise an einigen Wochentagen aufgenommen werden, an den anderen Wochentagen werden Restarbeiten am Objekt vorgenommen und die Einrichtung komplettiert. Laut aktuellen Planungen soll das Hörsaalzentrum spätestens zum Sommersemester 2017 im Vollbetrieb arbeiten.
Darüber hinaus sollen auf einer Fläche von rund 800.000 m² insgesamt 19 sogenannte Forschungscluster
entstehen. Hierzu wird neben dem Um- und Ausbau der bereits bestehenden Campus-Bereiche in der Innenstadt und bei Gut Melaten das Gebiet um ein weiteres Areal auf dem Gelände des heutigen Güterbahnhofs Aachen West erweitert. Es entsteht so eine räumlich zusammenhängende Forschungslandschaft, die
sich bogenförmig vom Campus Kernbereich über den Campus West bis zum Campus Melaten erstreckt. Die
enge räumliche Verzahnung ermöglicht eine völlig neue Qualität der Zusammenarbeit und des Austausches
zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Durch die direkte Anbindung der Unternehmen an die RWTH Aachen
werden bedeutende Synergieeffekte realisiert und ein deutlicher technologischer Vorsprung in der Forschung
und Entwicklung geschaffen.
RWTH Campus Melaten
Der Campus Melaten stellt die erste Ausbaustufe des RWTH Aachen Campus dar. Etappenweise entstehen
in unmittelbarer Nähe zum Universitätsklinikum auf einer Fläche von 473.000 m² elf Forschungscluster mit
Forschungseinrichtungen von Hochschulinstituten und Unternehmen mit Laboren und Bürogebäuden. Seit
2009 wurden sechs Cluster auf dem Campus Melaten realisiert:
- Cluster Biomedizintechnik
- Cluster Nachhaltige Energie
- Cluster Photonik
- Cluster Produktionstechnik
- Cluster Schwerlastantriebe
- Cluster Smart Logistik
Restaurants, Einkaufsmöglichkeiten sowie Dienstleister sollen den Aachener Campus beleben und in das öffentliche Leben integrieren. Zudem wird ein knapp zwei Kilometer langer Campus-Boulevard die bestehenden Institute auf dem Campus Melaten mit den neuen Forschungsclustern verbinden. Es gibt bereits erste
Restaurants, zu denen in den nächsten Jahren noch weitere hinzukommen werden. In der bilingualen Kindertagesstätte im Park am Campus-Boulevard werden achtzig Kinder betreut. Die Techniker Krankenkasse
und die Sparkasse Aachen haben eine Niederlassung am Campus-Boulevard. Insgesamt über 120 nationale
und internationale Unternehmen engagieren sich bereits auf dem RWTH Campus.
Das Cluster Produktionstechnik ist mit 32.000 m² Bruttofläche und einem Investitionsvolumen von rund 60
Mio. € das bislang größte Gebäude auf dem RWTH Aachen Campus. In 2014 begannen die Bauarbeiten für
den ersten Bauabschnitt des Forschungsclusters „Integrative Produktionstechnik“. Die Fertigstellung ist für
das Frühjahr 2017 geplant. In der Cluster-Startphase werden auf circa 11.000 m² Nutzfläche für Büro- und
Hallennutzungen ca. 400 Mitarbeiter ihre Forschungstätigkeit vor Ort beginnen. Hinzu kommen ca. 3.000 m²
Fläche für Gastronomie, Dienstleistung und Service-Einrichtungen. Insgesamt wird hier auf einer Nutzfläche
von 25.000 m² bis zu 800 Wissenschaftlern und Experten namhafter Forschungspartner ermöglicht, an der
Produktionstechnik der Zukunft zu forschen.
Der erste Gebäudekomplex des Clusters Photonik wurde im Frühling 2016 fertiggestellt und umfasst 7.000
m² Büro-, Hallen- und Laborfläche. In der Startphase des Clusters haben ca. 120 Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler dort ihre Forschungstätigkeit aufgenommen. Etappenweise wird das Cluster „Photonik“ erweitert, so dass in mehreren Bauabschnitten insgesamt circa 40.000 m² Forschungsfläche geschaffen werden.
Als erstes Investorengebäude im Cluster Biomedizintechnik entsteht auf einer Nutzfläche von 6.500 m² das
Lehr- und Weiterbildungsgebäude (LWG) der Medizinischen Fakultät der RWTH mit einem Investitionsvolumen von circa 19,5 Mio. €. Die Fertigstellung ist im Frühjahr 2017 geplant.
- 38 -
Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
RWTH Campus West
Mit dem Campus West wird der zweistufige Ausbau des RWTH Aachen Campus fortgesetzt. Der Campus
West stellt die Verbindung zwischen Campus Mitte und Campus Melaten dar. Auf einem ca. 325.000 m²
großen stilgelegten Gebiet um den Aachener Westbahnhof werden acht Cluster entstehen. Diese werden
thematisch und räumlich eng mit den bereits existierenden Instituten in Campus Mitte verbunden.
Der Campus West soll auch die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Aachen und der gesamten Städteregion positiv beeinflussen. Die Cluster aus Forschungszentren, Hochschulinstituten und angegliederten Unternehmen mit Büros, Forschungseinrichtungen und Produktionsanlagen werden zahlreichen Menschen eine
Arbeit bieten. Bis zu 100 nationale und internationale Unternehmen sollen sich entlang eines geschwungenen Campus-Bandes ansiedeln, insbesondere aus den Bereichen Materialwissenschaft, Mobilität und Kommunikation. Ein Kongress- und Hotelzentrum sowie Gastronomiebetriebe, Einkaufsmöglichkeiten, eine Bibliothek, verschiedene Serviceeinrichtungen und zusätzlicher Wohnraum sollen den RWTH Aachen Campus
am Westbahnhof „beleben“ und auch für die Menschen in der Region offen stehen. Das Investitionsvolumen
für Gelände, Gebäude und Ausrüstung wird voraussichtlich mehr als eine Milliarde Euro betragen.
Gemäß aktuellen Planungen und unter Berücksichtigung aller für das Verfahren notwendigen Schritte, wird
der Bebauungsplan nach heutigen Erkenntnissen voraussichtlich Anfang des Jahres 2019 in Kraft treten.
Nach Erteilung des Satzungsbeschlusses wird das Investorenauswahlverfahren für zunächst fünf Cluster auf
dem Campus West initiiert.
4.1.3 Masterplan Aachen*2030
Der Masterplan Aachen*2030 ist ein Konzept für die Gesamtstadt, das in Zukunft als Orientierungsrahmen
für die Aachener Stadtentwicklung dienen soll. Mit dem Masterplan wurden Perspektiven und Leitlinien für
die künftige baulich-räumliche Entwicklung der Stadt erarbeitet, die eine langfristige Planungssicherheit für
unterschiedliche öffentliche und private Vorhaben darstellen sollen. Der Flächennutzungsplan bildet dabei
die rechtliche Grundlage für alle weiteren Schritte der kommunalen Bauleitplanung. Deshalb hat der Rat beschlossen, den Masterplan als städtebauliche Entwicklungskonzeption in der Bauleitplanung zu berücksichtigen und als ersten Schritt der Umsetzung die räumlich darstellbaren Zielaussagen in den neu aufzustellenden Flächennutzungsplan zu überführen. Inzwischen wurde der Vorentwurf zum Flächennutzungsplan für die
frühzeitige Bürgerbeteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorbereitet und öffentlich vorgestellt.
Zielfelder des Masterplans sind u.a. Wohnungsbau, Infrastruktur und Gewerbeentwicklung. Zugleich gilt es,
weitere Voraussetzungen einer nachhaltigen Stadtentwicklung, etwa in den Bereichen Freiraumschutz und entwicklung, Klimaschutz und -anpassung, soziale Entwicklung, etc. zu schaffen.
Darüber hinaus setzen Masterplan und Flächennutzungsplan weitere Akzente; beispielhaft seien genannt:
• die Einbindung des Oberzentrums Aachen in die trinationale Grenzregion und die sich daraus ergebenden Kooperationsaufgaben;
• die veränderten demografischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Konzepte zur Berücksichtigung bei der künftigen Stadtentwicklung;
• der erhebliche Bedeutungszuwachs umweltbezogener Zielvorstellungen, beispielsweise hinsichtlich des
Klimaschutzes, des Bodenschutzes und der Biodiversität.
Die für die Stadtentwicklung der nächsten Jahre prägenden Projekte befinden sich bereits im Bau. Zu nennen ist insbesondere die Campus-Entwicklung der Hochschulen an den drei Standorten (Innenstadt, West,
Melaten).
Der Masterplan ist nicht als abgeschlossenes Werk zu betrachten. Unter Berücksichtigung sich ständig ändernder Rahmenbedingungen müssen die strategischen Ziele des Masterplans regelmäßig überprüft und in
einem fortlaufenden Prozess aktualisiert und fortgeschrieben werden. Hierbei steht die Weiterführung des
Dialogs zwischen Verwaltung, (Fach-) Öffentlichkeit und Politik im Vordergrund.
- 39 -
Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
4.1.4 Energie- und Klimaschutz-Strategiekonzept 2030 / Handlungskonzept 2020
Der Rat der Stadt Aachen hat am 11.02.2015 das Energie- und Klimaschutz-Strategiekonzept als strategische Grundlage für die Energie und Klimaschutzaktivitäten der nächsten Jahre beschlossen. Im Ergebnis
sind folgende Handlungsbereiche bis zum Jahr 2030 zu nennen:
der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung und der Fernwärme in Aachen,
der Ausbau der erneuerbaren Energiequellen in den Bereichen Wind und Solar,
das Themenfeld Energieeffizienz bei kleinen und mittleren Unternehmen und
die weitere Forcierung der energetischen Gebäudesanierung im Wohngebäudebestand.
Die Basis für die Erreichung der Klimaschutzziele bildet ein kurzfristig ausgerichtetes Handlungsprogramm
2020, in dem die in den nächsten drei bis sieben Jahren umzusetzenden Maßnahmen im Bereich Energie
aufgenommen und detailliert beschrieben sind.
Dies sind:
- Reduktion der Kohlendioxid (CO2)-Emissionen um 40% bis zum Jahr 2020 (im Vergleich zum Basisjahr
1990) gemäß den Vorgaben des Europäischen Klima-Bündnisses,
- ein 40%-Anteil von erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung bis zum Jahr 2020,
- 20% weniger Energieverbrauch bis zum Jahr 2020 (im Vergleich zum Basisjahr 1990) gemäß den Vorgaben des Konvents der Bürgermeister.
Durch eine konsequente Umsetzung der im Strategiekonzept 2030 sowie im Handlungsprogramm 2020 beschriebenen Möglichkeiten, kann es der Stadt Aachen gelingen, ihre Klimaschutzziele weitgehend zu erreichen. Die Stadt Aachen baut hierbei auf einer anerkannt guten Ausgangsbasis auf, sei es bei der personellen Verankerung innerhalb der Stadt Aachen, den fachlichen Kenntnissen zu kommunalen Klimaschutzprozessen oder dem Aufbau von Netzwerken und Strukturen zur unabdingbar notwendigen Einbindung weiterer
Akteure innerhalb der Stadt Aachen.
4.2 Risiken
4.2.1 Risiken bei künftigen Einnahmeentwicklungen
Auch im Jahr 2015 sah sich der städtische Haushalt mit der Herausforderung eines gesteigerten Ungleichgewichts zwischen beeinflussbaren Ergebnisgrößen und nicht beeinflussbaren, durch externe Faktoren bestimmten Rahmenbedingungen konfrontiert. Wesentliche die kommunale Finanzlage beeinflussende Faktoren stellen dabei die Steuererträgnisse und die Bemessung der Leistungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) dar. Die Schwankungen sind mitunter kaum zu kalkulieren und werden durch gesetzgeberische Entscheidungen in ihrer Wirkung verschärft. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die Entwicklung der Gewerbesteuererträgnisse. Verglichen mit dem Vorjahr waren trotz der vorangegangenen Hebesatzerhöhung Mindereinnahmen in Höhe von ca. 8 Mio. € zu verzeichnen. Darüber hinaus wurde der
Planansatz auch im Haushaltsjahr 2015 um ca. 24 Mio. € unterschritten.
Dem gegenüber standen jedoch Schlüsselzuweisungen des Landes, welche im Jahr 2015 hingegen einen
unerwarteten Höchststand von 99,7 Mio. € erreichten und damit ca. 23 Mio. € über den Vorjahreszahlen lagen. Die Schlüsselzuweisungen des Landes einhergehend mit einer positiven Entwicklung der Erträge aus
der Einkommenssteuer ermöglichen der Stadt Aachen weiterhin die Aufrechterhaltung der eigenen Handlungsfähigkeit. Dauerhaft zu kalkulierende Verbesserungen bzw. Erleichterungen werden jedoch nur auf der
Grundlage einer steigenden Verbundmasse, eines streng beachteten Konnexitätsprinzips und einer nachhaltig angelegten Konsolidierung möglich sein.
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
4.2.2 Risiken aus Beteiligungen und Sondervermögen
Die Beteiligungen wurden auch im Jahresabschluss 2015 einer intensiven Bewertung und Prüfung unterzogen. Zum Jahresabschluss 2015 konnte festgestellt werden, dass kein Abwertungsbedarf aufgrund einer
dauerhaften Wertminderung besteht. Dies ist hauptsächlich der Aufdeckung stiller Reserve geschuldet. Für
die Zukunft besteht jedoch ein großes Risikopotenzial, das mögliche Verschlechterungen nicht mehr durch
stille Reserven in einigen Teilbereichen aufgefangen werden können. Angesichts der allgemeinen Lage im
Energiesektor, der Entwicklung notwendiger Rückstellungen für Altersvorsorge und den aus den Kraftwerksbeteiligungen resultierenden Belastungen der STAWAG wird die E.V.A als Holdinggesellschaft nicht mehr in
der Lage sein, die weiterhin steigenden Kosten für den ÖPNV und die hieraus resultierenden Verluste der
ASEAG zu kompensieren. So sieht sich die Gesellschafterin Stadt Aachen mit der Aufgabe konfrontiert, für
die Zukunft hier neue Grundlagen zu entwickeln, um das Delta zwischen den Erträgnissen der Energiewirtschaft und dem Zuschussbedarf des ÖPNV zu schließen. Neben den drohenden Abschreibungsrisiken wird
für den Haushalt in Zukunft wohl auch mit weiteren Belastungen zu rechnen sein. So zeichnet sich ab, dass
die in § 15 des Gesellschaftervertrages der E.V.A. festgeschriebene Verlustübernahmeregelung, welche eine Begrenzung des jährlichen Verlustausgleiches auf jährlich 7 Mio. € vorsieht, in den Spitzen einzelner
Wirtschaftsjahre nicht mehr auskömmlich sein wird. Dieses Risiko hat die Stadt erkannt und hat verschiedene Maßnahmen getroffen, um sowohl die Handlungsfähigkeit der Unternehmen als auch die der Stadt weiterhin zu gewährleisten, ohne für die Bürger Belastungen, beispielsweise im ÖPNV, entstehen zu lassen.
Vorgesehen ist daher, die jährliche Begrenzung der Verlustübernahme auf 7 Mio. € aufzuheben, jedoch unter Beibehaltung der kommunalrechtlich notwendigen zeitlichen Beschränkung von 10 Jahren und der finanziellen Obergrenze von insgesamt 70 Mio. €. Bereits im Jahr 2016 wird eine freiwillige Zahlung i.H.v. 14 Mio.
€ erfolgen. Gedeckt ist diese durch die bereits in den Jahren 2015 und 2016 im Haushalt eingeplanten Verlustausgleichszahlungen, welche aufgrund von in den jeweiligen Jahren angefallenen Sondereffekten in der
Erfolgsrechnung der E.V.A. nicht pflichtig ausgezahlt werden mussten.
Weitere den städtischen Haushalt betreffende Risiken liegen in dem zu Beginn des Jahres 2016 festgestellten erhöhten Instandsetzungs- und Sanierungsbedarf für das Tivoli-Stadion. Mängelschadenersatzansprüche in Bezug auf Herstellungsmängel des Stadions wurden bereits gestellt. Weitergehende Ansprüche werden geprüft. Die Beseitigung der Mängel, soweit nicht unaufschiebbar, steht unter Vorbehalt des Ausgangs
des Gerichtsverfahrens.
In Bezug auf die Eigenbetriebe ist insbesondere das Thema Rücklagenverzehr risikobehaftet.
Für das Gebäudemanagement wurde im Jahr 2015 ein detailliertes Substanzwertgutachten auf Basis einer
aussagekräftigen Anzahl an Objekten mit unterschiedlicher Nutzung gefertigt. Als Ergebnis des Gutachtens
kann festgehalten werden, dass zum 31.12.2015 kein Abwertungsbedarf für den Eigenbetrieb Gebäudemanagement besteht. Vielmehr konnten stille Reserven in einer Höhe ermittelt werden, die auch bei einem
gleichbleibenden Eigenkapitalverzehr des E 26 in den Folgejahren, auskömmlich sind, den in der städtischen
Eröffnungsbilanz ermittelten Wert für das Sondervermögen beizubehalten. Aus diesem Grunde konnte die
aus Vorsichtsgründen im Jahresabschluss 2013 vorgenommene Abschreibung in Höhe von 15,2 Mio. € zum
31.12.2015 wieder zugeschrieben werden.
Aufgrund des Ergebnisses des vorgenannten Gutachtens besteht auch mittelfristig kein Risiko für eine Abwertung des bei der Stadt als Sondervermögen ausgewiesenen Bilanzwertes des E 26.
4.2.3 Risiken aus Bürgschaften und Zinslasten der Stadt Aachen
Zur Reduzierung des Risikos aus Zinslasten hat die Stadt Aachen eine „Dienstanweisung für die Neuaufnahme und Umschuldung von Kommunalkrediten sowie zur Regelung von Zinsderivaten“ zum 01.12.2012
erlassen. Die wesentlichen Inhalte der Dienstanweisung beziehen sich auf die Neuaufnahme von Krediten
für Investitionen, die Umschuldung von Kommunalkrediten sowie die Regelung des Einsatzes von Zinsderivaten der Stadt Aachen und ihrer Sondervermögen. Zudem sind in der Dienstanweisung die allgemeinen Anforderungen des Einsatzes von Derivaten sowie ein Katalog der zulässigen Derivate geregelt. Insbesondere
der Einsatz von Derivaten zu spekulativen Zwecken ist aus Gründen der Risikominimierung nicht zugelas-
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
sen. Des Weiteren regelt die Dienstanweisung in ihrer Anlage 2, gemäß Beschluss des Finanzausschusses
vom 16.06.2009, die Festlegung von Volumenbegrenzungen, Risikolimits und Instrumenten, die eingesetzt
werden dürfen.
Die Zinsen liegen auch im Jahre 2015 weiterhin auf einem niedrigen Niveau. Kurzfristig ist hier keine grundlegende Zinswende zu erwarten. Aus diesem Grunde erfolgte die Aufnahme von Investitionskrediten unter
der Maßgabe langer Laufzeiten bei unterschiedlichen Kreditinstituten. Unter der Zielsetzung die Risiken zukünftiger Zinslasten möglichst gering zu halten und weitestgehende Planungssicherheit zu erlangen, wurde
auch im Segment der Liquiditätskredite ein Gesamtbetrag von 181,5 Mio. € durch feste Zinssätze und Laufzeiten (zwischen ein und fünf Jahren) gesichert.
Bezogen auf Risiken aus städtischen Bürgschaften ist die Kreditaufnahme der Aachener Stadion Beteiligungs GmbH (ASB) aus dem Jahr 2012 über 10,7 Mio. € (Stand: 31.12.2015) zu nennen, die von der Stadt
Aachen durch eine kommunale Ausfallbürgschaft in Höhe der Kreditsumme abgesichert wurde. Aus den anderen städtischen Bürgschaften sind zurzeit keine besonderen Risiken zu erwarten.
4.2.4 Übertragungen von Aufgaben durch Bund/Land ohne (vollständigen) Finanzausgleich
Der Gesetzgeber hat über seine Delegationsmöglichkeiten in der Vergangenheit immer wieder Aufgabenfelder entwickelt, bei denen er die Kommunen mit der Aufgabenwahrnehmung beauftragt hat. Um eine effektive
Umsetzung der kommunalen Aufgaben gewährleisten zu können, ist eine strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips durch Bund und Länder erforderlich. Aufgrund der fehlenden Aufnahme des Konnexitätsprinzips
in das Grundgesetz wurde hierfür nicht immer ein finanzieller Ausgleich für die Kommunen geschaffen.
Dadurch entstanden entsprechende Mehrbelastungen in den städtischen Haushalten.
Insofern kann auch für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Haushaltsbelastungen durch
das Fehlen des Konnexitätsprinzips generiert werden, ohne dass die Stadt hierauf unmittelbar Einfluss nehmen könnte. Folglich stehen Bund und Länder in der Verantwortung Entlastungen zu realisieren und sich
noch mehr in die Bewältigung der anstehenden Aufgaben auch finanziell einzubringen. Hierzu bleiben die
Ergebnisse der fortlaufenden politischen Diskussionen abzuwarten.
4.2.5 Risikofrüherkennung
Gemäß § 75 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass
die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Das Instrument des sogenannten Risikomanagements umfasst hierbei sämtliche Prozesse, die dazu dienen, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu steuern.
Dabei stellt das Risikofrüherkennungssystem einen wichtigen Bestandteil des Risikomanagements dar. Es
ist darauf ausgerichtet, bestehende Risiken frühzeitig zu identifizieren, sie anschließend zu analysieren, zu
bewerten und schließlich zu dokumentieren. Zudem beschäftigt sich das Risikomanagement mit Maßnahmen der Bewältigung bereits erfasster Risiken.
Ein solches Risikofrüherkennungssystem, wie es beispielsweise in der Privatwirtschaft gesetzlich gefordert
ist, besteht bei der Stadt Aachen derzeit noch nicht.
Dennoch sind erste Umsetzungsaktivitäten bereits erfolgt. So führt die Stadt Aachen beispielsweise insbesondere im Bereich der städtischen Beteiligungen ein intensives Produkt- und Finanzcontrolling durch, um
hieraus resultierende Risiken frühzeitig zu erkennen und gegensteuernde Maßnahmen rechtzeitig ergreifen
zu können.
Ferner wurde das interne Kontrollsystem (IKS) der Verwaltung überarbeitet, welches dazu beitragen soll,
dass die Ziele effektiv und effizient erreicht werden, indem wesentliche kommunale Prozesse sicher ablaufen
und mögliche Prozessrisiken durch angemessene Kontrollaktivitäten positiv beeinflusst werden. Da die Prozessabläufe einem stetigen Wandel unterliegen, wird die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems regel-
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
mäßig überprüft. Diese Systemprüfungen werden hauptsächlich vom Fachbereich Rechnungsprüfung mit
Hilfe hierzu speziell entwickelter Fragebögen durchgeführt.
Auf Basis der gefestigten Erfahrungen aus nunmehr acht aufgestellten NKF-Jahresabschlüssen können insbesondere für die Haushaltsplanung und -bewirtschaftung wesentliche Erkenntnisse gezogen werden. Darüber hinaus hat nicht zuletzt auch die verwaltungsweite Inventur Risiken und entsprechende Handlungsbedarfe aufgezeigt. Dies gilt vor allem für Planungsgrößen, welche maßgeblich die Entwicklung des städtischen
Vermögens und des Eigenkapitals beeinflussen. Als wesentliche Positionen zu benennen sind hier die bilanziellen Abschreibungen, die korrespondierende ertragswirksame Auflösung von Sonderposten, Vermögensabgänge insbesondere im Bereich des unbeweglichen Anlagevermögens sowie Aufwendungen für Festwerte. Um in diesen Bereichen weitestgehend Planungssicherheit zu erzielen, ist es von besonderer Bedeutung
die Fachbereiche zu sensibilisieren und ein entsprechendes Verständnis für die bilanziellen und haushalterischen Auswirkungen des Verwaltungshandelns zu schaffen.
Darüber hinaus befindet sich die Konzeptionierung eines konsumtiven Controllings in der Erprobungsphase.
Geplant ist, jeweils zum Quartalsende, beginnend mit dem 1. Quartal 2017, die Bereitstellung einer umfassenden Quartalsauswertung inkl. Forecast auf das Jahresergebnis. Ziel dieses Instrumentes ist es, Risiken
aufzuzeigen und frühzeitig gegenzusteuern. Die vorgesehene Erstellung eines „Risikoportals“ konnte inhaltlich bereits umgesetzt werden und wird in der internen Steuerung sowie in den mündlichen Berichten gegenüber dem Finanzausschuss bereits verwendet.
Die Risikofrüherkennung ist im ersten Schritt eine Führungsaufgabe des Verwaltungsvorstandes. Die Identifikation und Bewertung von Risikofaktoren erfolgt bei der Stadt Aachen bereichsspezifisch als strategische
Führungsaufgabe der Dezernenten im Rahmen der strategischen Diskussion.
4.3 Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung des Eigenkapitals
Die Eigenkapitalentwicklung unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses 2015 wird anhand der nachstehenden Grafik verdeutlicht. Die ab dem Jahr 2016 dargestellten Fehlbeträge sind Planwerte aus den jeweiligen Haushaltsplänen.
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Im Jahr 2015 schließt die Ergebnisrechnung mit einem Fehlbetrag von rund 36,21 Mio. € ab und unterschreitet den planerischen Fehlbedarf somit um rund 2,5 Mio. €. Bereits im Jahr 2013 wurde mit der Verrechnung
des in 2012 entstandenen Fehlbetrages die Ausgleichsrücklage vollständig verzehrt. Somit wurde der Jahresfehlbetrag des Jahres 2014 im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 vollständig mit der Allgemeinen
Rücklage verrechnet. Der festgestellte Fehlbetrag des Jahres 2015 ist durch die Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage zu decken und in der Haushaltsplanung der Zukunft zugrunde zu legen.
Haushaltsicherung
Der dargestellte Eigenkapitalverzehr zeigt deutlich, dass eine Analyse der Ausgabensituation mit dem Ziel
Einsparungspotenziale aufzudecken, weiterhin unumgänglich bleibt. Infolgedessen sind Konsolidierungsmöglichkeiten zu nutzen, um die haushalterische Handlungsfähigkeit weiterhin zu bewahren und dem Eigenkapitalverzehr wirksam entgegenzusteuern. Gewerbesteuer und Schlüsselzuweisungen stellen dabei die tragenden Säulen der Ertragsstruktur der Stadt Aachen dar. Aufgrund wiederholter Einbußen bei den Gewerbesteuererträgnissen war ein Gegensteuern auf der Ertragsseite unumgänglich. Vor diesem Hintergrund war
eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes um 30 Prozentpunkte in 2014 sowie eine Erhöhung der
Grundsteuer B im Jahr 2015 unumgänglich.
Die Gewerbe- und Grundsteuersätze des Jahres 2015 stellen sich wie folgt dar:
für Grundsteuer A 305 v. H.
für Grundsteuer B 525 v. H.
für Gewerbesteuer 475 v. H.
Nach Aufhebung der am 26. August 2014 von der Stadtkämmerin erlassenen haushaltswirtschaftlichen
Sperre im Haushaltsjahr 2015 war es für die Stadt Aachen von besonderer Bedeutung, ein Gesamtkonzept
zu erarbeiten, um bei gleichzeitiger Ausgabenreduzierung dauerhaft die Einnahmeseite zu stabilisieren. Im
Hinblick auf die Fortentwicklung der wirkungsorientierten Steuerung, mit dem Ziel den Ressourceneinsatz
neu auszurichten, wurden folgende Konsolidierungspunkte konzipiert und zum Teil umgesetzt:
-
Zielorientierte Personalentwicklung, welche sich auch an den haushalterischen Vorgaben der Kostenbegrenzung orientieren muss. Dabei kommt dem Stichwort Aufgabenkritik sowie einer an der Zielfeldkarte
auszurichtenden Personalsteuerung wesentliche Bedeutung zu.
-
Senkung der IT-Kosten, die allerdings vorrangig nicht durch Leistungsreduzierung, sondern auch durch
eine Konsolidierung auf Seiten des kommunalen Dienstleisters erarbeitet werden soll.
-
Aufgaben- /Flächenkritik Gebäudemanagement – können zur Stabilisierung bzw. Aufwandsreduzierung
im Rahmen der Gebäudebewirtschaftung erheblich beitragen.
-
Reduzierung von Wettbewerbs- und Beratungskosten
Auch angesichts der vielfältig gestiegenen Grundsatzangelegenheiten und der vielfach ebenso gestiegenen Fach- und Rechtskomplexität ist ein wesentlicher Ressourceneinsatz für diesen Bereich unvermeidbar. Dennoch kann eine detaillierte ziel- sowie umsetzungsorientierte Vorgabe das einzusetzende
Volumen beeinflussen.
-
Reduzierung der Verlustübernahme E.V.A. / Kostendeckung von ASEAG
Wesentliche Handlungserfordernisse liegen zunächst nicht in der kommunalen Steuerungsmöglichkeit.
Eine Säule steigender Wirtschaftskraft der Holding ist die Realisierung des Kapazitätsmarktes, um dauerhafte Abschreibungen bestehender Kraftwerksbeteiligungen zu beenden. Daneben tritt aber für den
Bereich der ASEAG die Notwendigkeit einer transparenten Darstellung der Leistungserfordernisse sowie
der für den ÖPNV einzusetzenden Mittel. Sie muss etwa im Sinne einer balanced-score-card ("ausgewogene Zielfeldkarte") Grundlage weitgehender Entwicklungen auch in Ansehung des Nahverkehrsplans 2017 sein.
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
-
Erhöhung der Zweitwohnungssteuer
Die Sätze der Zweitwohnungssteuer sind seit ihrer Einführung nicht erhöht worden. Ihrer Steuerungsfunktion ist die Zweitwohnungssteuer in Teilen gerecht geworden. Sie soll weiterhin dazu beitragen, einen möglichst großen Zuwachs der Erstwohnsitze zu erreichen. Angesichts rückläufiger Erträgnisse hat
der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 10.12.2014 beschlossen, zum Zwecke der Ertragsstabilisierung
und Stärkung der immanenten Steuerungsfunktion den Steuersatz von 10% auf 12% ab dem
01.01.2015 zu erhöhen. Dies führt im Vergleich zum Vorjahr zu einer Verbesserung von rd. 59.000 €.
-
Einführung der Wettbürosteuer
Zur Erzielung weiterer Erträge im Zuge der Stabilisierung der Haushaltssituation wurde in Aachen mit
der Wettbürosteuer eine neue originäre Steuerart zum 01.04.2015 eingeführt. Das Verwaltungsgericht
Freiburg bestätigt die Wettbürosteuer als zulässige kommunale Aufwandssteuer mit Urteil vom
26.03.2014. Es wurden im Jahre 2015 Erträge in Höhe von rund 94.000 € erzielt.
-
Kreditoptimierung
Aufgrund der weiter anhaltenden, historisch tiefen Zinsen erfolgt inzwischen eine Reduzierung der Kassenkreditlast. Zu prüfen ist, inwieweit nunmehr durch Sicherungsmaßnahmen auch im Bereich der Kassenkreditzinsen langfristig planbare Sicherheiten erzielt werden können. Hierzu wurde im Jahr 2015 ein
Liquiditätskredit mit einer Zinsbindung von fünf Jahren abgeschlossen.
Um die gemeindliche Haushaltsfähigkeit zu erhalten, sind diese Schwerpunkte mit Einzelmaßnahmen zu
belegen, die mittel- bis langfristig umgesetzt und mit einem regelmäßigen Controlling begleitet werden
müssen.
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
5 Fazit / Ausblick
Der Jahresabschluss 2015 bestätigt über die implementierten Inventurergebnisse zum einen im Wesentlichen die bislang über die letzten Jahre beschriebene Vermögenslage der Stadt Aachen, zum anderen aber
auch darüber hinaus die ohne Zweifel gegebene Handlungsnotwendigkeit zur Minimierung des strukturellen
Defizits.
Bedenken hinsichtlich der erschöpfenden Erfassung des städtischen Vermögens oder evtl. übersehene Abgänge des Anlagevermögens, die auch entsprechende Hinweise des Rechnungsprüfungsamtes im Rahmen
der letzten Testate zu Recht begründeten, können mit den Ergebnissen der Inventur ausgeräumt werden.
Gleichwohl machen die Inventurergebnisse deutlich wie viel „Bewegung“ im Rahmen der Vermögenserfassung zu verzeichnen ist. Die Abarbeitung der Inventur zeigte insofern ein kleines Spiegelbild der Komplexität
auf. Überdeutlich wurde, dass die Stadt Aachen in Sachen Datenaustausch, Datenabgleich, Datenpflege
nicht optimal aufgestellt ist. Die finanzrelevante Erfassung von Geschäftsvorfällen liegt erkennbar nicht in der
obersten Priorität produktverantwortlicher Begleitung. So nachvollziehbar dies an sich unter Berücksichtigung der auf jeden einzelnen einströmenden Aufgaben und Herausforderungen ist, so sehr ist doch darauf
hinzuweisen, dass die Vernachlässigung entsprechender haushaltsrelevanter Vorgaben ihrerseits neue
Handlungszwänge und Ressourcengefährdungen begründet, die wiederum auch als Belastung auf die jeweiligen Produktverantwortlichen zukommen. Im Sinne der Finanzsteuerung leitet sich aus den Erfahrungen ab,
dass sinnvollerweise die Grundlagen auch für eine laufende Inventur geschaffen werden sollten. Dabei gilt
es, die ohnehin bereits vorhandenen Daten und Informationen, Kenntnisse und Arbeitsschritte so zu bündeln, dass mit dem geringstmöglichen Mehraufwand, mit der geringstmöglichen Mehrbelastung ein stimmiges Datennetz geschaffen werden kann. Entsprechende Abstimmungen etwa mit dem Fachbereich 61 sowie
E 18 laufen bereits, um eine leichte und effiziente Fortschreibung der Straßendatenbank zu schaffen, die
sowohl zum Zwecke der transparenten Bewirtschaftung genutzt werden kann, als auch als Grundlage der
Anlagenbuchhaltung.
Zunehmend können die Ergebnisse der Jahresabschlüsse und die Auswertung einzelner Vorfälle auch den
Planungsprozess zukünftiger Haushalte unterstützend begleiten.
Sicher wird es nicht zu erreichen sein, eine absolute Treffsicherheit zu erzielen, dennoch bildet die Zahlenwelt hinreichende Erfahrungswerte und Schwerpunkte ab, die zentrale Säulen der haushalterischen Fortentwicklung sind und die die bereits planerisch beschriebenen Risiken der unterjährigen Haushaltsbewirtschaftung deutlich machen. Sicher dokumentieren sie auch losgelöst von haushalterischen Problemen ganz praktisch gegebene Umsetzungsgrenzen.
Sie dokumentieren die Realisierung benannter Zielvorgaben prioritärer Handlungsfelder, wie etwa im Bereich
der Flüchtlingsintegration oder der U3 Kinderbetreuung. Sie dokumentieren aber auch nach wie vor, dass
nicht alles in dem Zeitfenster realisiert werden kann wie vorgesehen oder erhofft. Tatsache bleibt, dass die
finanziellen Investitionsmöglichkeiten nicht ausgeschöpft werden können. Offensichtlich stößt man hierbei
nicht nur an die personellen Grenzen, vielfach ist die öffentliche Hand durch weitergehende bestehende Vorgaben begrenzt. Bei möglichen Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten in Höhe von 200,0 Mio. € erfolgten
„lediglich“ 74,1 Mio. €. Dabei skizziert diese Marke keine auffällig nach oben oder unten abweichende Marke.
Dies macht die große Herausforderung deutlich, die Förderung von Land und Bund wirklich auszuschöpfen
und die große hierin liegende Chance, Maßnahmen für Schule und Bildung, Maßnahmen der Integration umsetzen zu können, die Chance, dies zu tun, ohne den Haushalt mit den überbordenden konsumtiven Folgelasten einer Fremdfinanzierung zu befrachten. Und auch dies gilt es einzuräumen, das strenge Diktat der
planerischen Vorgabe einer Netto- Nulllinie entspricht zwar in jedem Fall realen Gegebenheiten, engt aber
an verschiedenen Stellen die gebotene Spontanität einzelfallbezogen deutlich ein. Dabei wirkt sich aus, dass
die herzustellende Haushaltsneutralität erfahrungsgemäß nur in den Anfängen eines Haushaltsjahres oder
gegen Ende der Bewirtschaftungsphase möglich wird.
Die ohne Zweifel zu erkennende Überhitzung des Marktes in bestimmten Teilen begründet zudem besondere Herausforderungen in Bezug auf Planung, Ausschreibung und Vergabe. Niedrige Finanzierungslasten verlocken zur Eigenleistung bzw. zur breiten kommunalen Aufgabenwahrnehmung. Hier müssen jedoch Wege
gefunden werden, projektbezogene Risiken frühzeitig zu identifizieren, um so die wirtschaftlichste und nachhaltig tragfähigste Lösung zu finden.
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Nicht nur die heute gegebenen Ressourcenbegrenzungen bestimmen den Rahmen unseres Tuns. Unter
dem Stichwort Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit sind nicht nur die Lasten, sondern insgesamt
die Folgelasten einer Investition über die Abschreibungs-/Lebensdauer hinweg zu beachten. Dass die richtige Einschätzung von solchermaßen zu definierenden Folge- und Bewirtschaftungskosten durchaus komplex
ist, belegen auch die Zahlen dieses Jahresabschlusses, zieht man den Vergleich zu manchem Haushaltsansatz heute.
Angesichts eines ungebrochenen strukturellen Defizits des Haushalts der Stadt Aachen ist die Ausweitung
eines entsprechenden Risikoportals nur in unabweisbaren oder prioritär benannten Zielfeldern angezeigt.
Bereits mit den heutigen Vorgaben verbunden schafft es die Stadt Aachen nur oder immerhin, trotz aller
Herausforderungen, aber auch mit allen Förderungen und Zuwendungen allein das Defizit in absoluten Zahlen zu halten, nicht etwa es abzubauen. Und erneut zeigt der Abschluss des Jahres 2015 die Wankelmütigkeit unterstellter Steuererträgnisse, die großen Herausforderungen unvorhersehbarer oder so nicht planbarer
Belastungen und Aufgaben. Auch wenn es der Stadt gelingt, hier den planerischen Erwartungen gerecht zu
werden, das geplante Defizit nicht zu überschreiten, so wird deutlich, dies ist nur möglich unter großer Kostenbeteiligung des Bundes und des Landes sowie unter Ausschöpfung aller Sondereffekte. Die sich bereits
in den vergangenen Jahren abzeichnende Tatsache, dass dem Grunde nach die Spielräume der Konsolidierung durch bloße Effizienzsteigerung ausgeschöpft sind, wird hier bestätigt. Die Verbesserungen des Eigenkapitals des Vermögens der Stadt Aachen gegenüber den planerischen Erwartungen sind nicht Folge ihres
Verwaltungshandelns, sie sind Folge externer Gegebenheiten. Diese Gegenebenheiten kann der Haushalt
der Stadt nicht beeinflussen, wohl aber kann er die beste Ausgangsposition schaffen, mit ihnen umzugehen
und handlungsfähig zu bleiben.
Natürlich muss insoweit der Haushalt der Stadt Aachen weiterhin die Möglichkeiten schaffen, das Leitbild der
Fortentwicklung der Stadt Aachen zu untermauern. Aber auch die Instrumente zur Stabilisierung und zum
Erhalt der finanziellen Stabilität gilt es zu nutzen. Die zunehmende Aktualität der Jahresabschlüsse und die
stetige Verbesserung der Auswertungsmöglichkeiten, die anzustrebende einheitliche Nutzung der Datensysteme und damit die zukünftige Vermeidung doppelter Erfassungen und Schaffung gesicherter Handlungsgrundlage kann und wird neben der Ausnutzung der neuen Steuerungselemente der Haushaltsplanung helfen. Die Transparenz der Vermögenslage der Stadt Aachen ist eine der wesentlichen Grundlagen, haushalterische Handlungsfähigkeit zu bewahren.
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
6 Organe und Mitgliedschaften
Gemäß § 95 Abs. 2 GO NRW sind für die Mitglieder des Verwaltungsvorstandes und des Rates, auch wenn
die Personen im Haushaltsjahr ausgeschieden sind,
- der Familienname mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen,
- der ausgeübte Beruf,
- die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des
§ 125 Abs. 1 Satz 3 Aktiengesetzes,
- die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form,
- die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen
anzugeben.
Die zum 31.12.2015 bestehenden Mitgliedschaften für die Ratsvertreter/innen und für den Verwaltungsvorstand sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Anlagen zum Lagebericht
Anlage 1: Mitgliedschaften der Ratsvertreter/-innen
Anlage 2: Mitgliedschaften des Verwaltungsvorstandes
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Marcel
Simon
Harald
Sait
Manfred
Friedrich
Ellen
Adenauer
Baal
Başkaya
Bausch
Beckers
Begolli
Vorname
Philipp
Name
Fraktionsgeschäftsführerin
Kaufmann
stv. Geschäftsführer
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Steuerberater
Dipl. – Ing Architektur, MBA
Hauptverwaltungsbeamter/
Oberbürgermeister
ausgeübter Beruf
gewoge - Aufsichtsrat
STAWAG - Aufsichtsrat
gewoge - Aufsichtsrat
ASEAG – Aufsichtsrat
STAWAG - Aufsichtsrat
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AGIT – Aufsichtsrat – Stv.,
APAG – Aufsichtsrat,
AVV – Aufsichtsrat – Stv.,
AVV – Zweckverbandsversammlung – Stv.,
NVR Rheinland – Aufsichtsrat – Stv.,
regio iT – Aufsichtsrat.
Sparkasse – Zweckverbandsversammlung Stv.,
Wasserverband Eifel-Rur – Verbandsversammlung.
WVER Wasserverband Eifel-Rur -Verbandsversammlung,
ZEW Verbandsversammlung – Stv.
Sparkasse Aachen - Kuratorium Jugend und Kulturstiftung,
Sparkasse Aachen - Verwaltungsrat.
Zweckverband Nahverkehr - Vergabeausschuss.
AGIT – Aufsichtsrat;
GEGRA – Aufsichtsrat – Stv.
AKREKA – Beirat,
AVV – Aufsichtsrat,
AVV – Zweckverband - Verbandsversammlung,
AWA Entsorgung – Aufsichtsrat,
EVA Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH - Aufsichtsrat,
Gesellschaft für die Verleihung des Internationalen Karlspreises zu Aachen e. V.,
MVA Weisweiler – Aufsichtsrat,
regio iT – Aufsichtsrat,
RWTH Campus – Aufsichtsrat,
Sparkasse Aachen - Kuratorium Stiftung Jugendförderungswerk,
Sparkasse Zweckverband – Verbandsversammlung,
WAG - Aufsichtsrat,
Zweckverband Entsorgungsregion West -Verbandsversammlung,
Zweckverband Nahverkehr – Verbandsversammlung,
Emil Philipp GmbH
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und
Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in
Mitgliedschaften in Organen sonstiger
anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. öffentlich-rechtlicher oder in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde
privatrechtlicher Unternehmen
1 Satz 3 Aktiengesetz
in öffentlich-rechtlicher oder privater Form
Anlage 1 - Mitgliedschaften der Ratsvertreter/innen 2015
Ausschuss für Soziales, Integration
und Demografie,
Betriebsauschuss
Gebäudemanagement,
Finanzausschuss -Stv.,
Hauptausschuss - Stv.,
Personal- und Verwaltungsausschuss,
Rechnungsprüfungsausschuss,
Wahlprüfungsausschuss.
Schulausschuss - Stv. bis 27.01.,
Wahlprüfungsausschuss - Stv.,
Wohnungs - und
Liegenschaftsausschuss bis 27.01.
Betriebsauschuss Kultur,
Betriebsauschuss Theater und VHS,
Bürgerforum.
Betriebsausschuss Aachener
Stadtbetrieb,
Hauptauschuss,
Mobilitätsauschuss.
Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und
Wissenschaft,
Betriebsausschuss Kultur,
Planungsausschuss.
Hauptausschuss,
Planungsausschuss,
Wohnungs - und
Liegenschaftsausschuss.
Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und
Wissenschaft,
Ausschuss für Soziales, Integration
und Demografie - Stv. bis 27.01.,
Finanzausschuss -Stv.,
Hauptausschuss - Stv.,
Personal- und Verwaltungsausschuss
bis 27.01.,
Rechnungsprüfungsausschuss - Stv.,
Hauptausschuss
Mitgliedschaften in Ausschüssen
Mitarbeiter Landtag NRW
selbst. Bereichsleiter
Peter
Uschi
Holger
Gaby
Josef Hubert
Dieter
Ferdinand
Patrick
Ralf
Hans Leo
Ursula
Blum
Brammertz
Brantin
Breuer
Bruynswyck
Claßen
Corsten
Deloie
(ab 16.10.;
Nachfolger für
Stille, Clea)
Demmer
Deumens
Epstein
Rentnerin / Musikpädagogin
Arbeiter
Techniker
Kaufmann
Verwaltungsbeamter
Hausfrau
Richter
Dipl.-Kauffrau / Dozentin
Versicherungskaufmann
Lehrer/ Sonderpädagoge a. D.
Georg
Biesing
Dipl.-Ingenieurin
ausgeübter Beruf
Aida
Vorname
Beslagic
Name
STAWAG - Aufsichtsrat
STAWAG - Aufsichtsrat
ASEAG - Aufsichtsrat
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Integrationsrat – Stv.,
Sparkasse Zweckverbandsversammlung.
AWA Entsorgung Aufsichtsrat - Stv.,
Integrationsrat,
Sparkasse Aachen - Zweckverbandsversammlung,
WAG Wassergewinnungs- und Aufbereitungsgesellschaft Nordeifel Aufsichtsrat,
WVER Wasserverband Eifel-Rur - Verbandsversammlung/Verbandsrat,
ZEW – Verbandsversammlung.
EVA – Aufsichtsrat,
Integrationsrat,
Zweckverband Region Aachen - Verbandsversammlung – Stv.
Bezirksvertretung Aachen-Haaren,
AWA Entsorgung GmbH - Aufsichtsrat,
MVA Weisweiler – Aufsichtsrat,
WVER – Verbandsversammlung,
ZEW Zweckverband Entsorgungsregion West - Verbandsversammlung.
Bezirksvertretung Aachen-Mitte,
Kreispolizeibeirat ab 21.10.,
Sparkasse Aachen - Zweckverbandsversammlung ab 21.10.
EVA - Aufsichtsrat
Bezirksvertretung Aachen-Richterich,
AVV – Zweckverband-Verbandsversammlung,
Integrationsrat – Stv.,
Zweckverband Nahverkehr - Verbandsversammlung.
Aachener Parkhaus GmbH - Aufsichtsrat,
EVA – Aufsichtsrat,
WVER – Verbandsversammlung.
Kreispolizeibeirat - Stv.,
Sparkasse Aachen - Zweckverbandsversammlung,
Integrationsart - Stv.,
APAG – Aufsichtsrat - Stv.,
Region Aachen – Zweckverband – Stv.
Bezirksvertretung Aachen-Brand,
APAG – Aufsichtsrat - Stv.,
AWA Entsorgung – Aufsichtsrat,
Sparkasse Zweckverbandsversammlung – Stv.,
WVER Wasserverband Eifel-Rur - Verbandsversammlung/Verbandsrat,
Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung,
Zweckverband Entsorgungsregion West – Verbandsversammlung – Stv.
Integrationsrat,
Sparkasse Zweckverbandsversammlung - Stv.,
Zweckverband Region Aachen-Verbandsversammlung.
Eurogress Betriebs GmbH,
Sparkasse Zweckverbandverbandsversammlung,
WVER Wasserverband Eifel-Rur Verbandsversammlung/Verbandsrat.
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und
Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in
Mitgliedschaften in Organen sonstiger
anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. öffentlich-rechtlicher oder in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde
privatrechtlicher Unternehmen
1 Satz 3 Aktiengesetz
in öffentlich-rechtlicher oder privater Form
Ausschuss für Soziales, Integration
und Demografie,
Bürgerforum - Stv.,
Finanzausschuss - Stv.,
Hauptausschuss,
Kinder- und Jugendauschuss - Stv.,
Rechnungsprüfungsausschuss - Stv.,
Wahlprüfungsausschuss - Stv.
Betriebsauschuss Kultur,
Betriebsauschuss Theater
und VHS - Stv.,
Personalund Verwaltungsausschuss - Stv.
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz,
Rechnungsprüfungsausschuss,
Wahlprüfungsausschuss.
Kinder- und Jugendauschuss ab 21.10.,
Schulausschuss ab 21.10.
Ausschuss für Soziales, Integration
und Demografie,
Betriebsauschuss
Gebäudemanagement,
Sportausschuss.
Ausschuss für Soziales, Integration
und Demografie,
Mobilitätsauschuss,
Schulausschuss.
Hauptausschuss,
Mobilitätsauschuss,
Planungsausschuss.
Ausschuss für Soziales, Integration
und Demografie,
Betriebsauschuss Kultur,
Betriebsauschuss Theater und VHS,
Kinder- und Jugendauschuss - Stv.,
Sportausschuss.
Finanzausschuss,
Personal- und Verwaltungsausschuss.
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz,
Betriebsauschuss Aachener Stadtbetrieb.
Betriebsauschuss Eurogress,
Betriebsauschuss Kultur,
Betriebsauschuss Theater und VHS.
Schulausschuss,
Sportausschuss.
Betriebsausschuss Aachener
Stadtbetrieb,
Mobilitätsauschuss.
Mitgliedschaften in Ausschüssen
Elke
Achim
Wilfried
Alexander
Sabine
Ulla
Wilhelm
Heiner
Rosa
Martina
Klaus-Dieter
Björn
Ferrari
Fischer
Gilson
GöddenhenrichSchirk
Griepentrog
Helg
Höfken
Höller-Radtke
Hörmann
Jacoby
Jansen
(bis 30.09.)
Vorname
Eschweiler
Name
Angestellter / Dipl.-Kaufmann
Dipl.-Ingenieur
Dipl.-Ing.
Architektur/ Stadtplanung
Angestellte des Deutschen Bundestages
Rechtsanwalt
Jurist
Lehrerin
Psychologin
Bausachverständiger
IT-Berater
Medien-Designer
Bürovorsteherin
ausgeübter Beruf
gewoge - Aufsichtsrat
ASEAG - "Aachener Straßenbahn- und
Energieversorgungs AG"
STAWAG - Aufsichtsrat
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AGIT – Aufsichtsrat – Stv.,
Integrationsrat – Stv.,
KUBA - Aufsichtsrat bis 23.06.,
Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung.
Bezirksvertretung Stadt Aachen-Mitte ,
Eurogress Betriebs GmbH,
Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung,
WAG Wassergewinnungs- und Aufbereitungsgesellschaft Nordeifel – Aufsichtsrat -Stv.
KUBA - Aufsichtsrat,
Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung,
Zweckverband Region Aachen – Zweckverband – Stv.,
Wasserverband Eifel-Rur - Verbandsversammlung.
APAG – Aufsichtsrat – Stv.,
Gesellschaft für die Verleihung des Internationalen Karlspreises zu Aachen e. V.,
Integrationsrat – Stv.,
Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln,
Umlegungsausschuss,
Zweckverband Region Aachen – Zweckverband.
Beirat Arge in der Stadt Aachen - Vorsitzende,
Aachener Friedenspreis,
Integrationsrat,
KUBA – Aufsichtsrat,
Sparkasse Kuratorium Jugend- und Kulturstiftung,
Sparkasse Aachen - Zweckverbandsversammlung.
Sparkasse Zweckverbandsversammlung - Stv.
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf,
Kreispolizeibeirat,
Sparkasse Aachen - Zweckverbandsversammlung,
Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung – Stv.
Bezirksvertretung Aachen-Mitte,
AVV - Aufsichtsrat - Stv.,
Aachener Verkehrsverbund – Zweckverband - Stv.,
APAG – Aufsichtsrat
Zweckverband Nahverkehr – Verbandsversammlung – Stv.,
Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung – Stv.
APAG – Aufsichtsrat – Stv.,
AVV - Zweckverbandsversammlung,
NVR – Aufsichtsrat – Stv.,
Zweckverband Nahverkehr – Verbandsversammlung – Stv.,
Zweckverband Nahverkehr – Hauptausschuss – Stv.
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg,
AWA – Aufsichtsrat - Stv.,
Eurogress Betriebs GmbH,
FAM Flugplatz Aachen-Merzbrück – Aufsichtsrat,
KUBA – Aufsichtsrat,
WAG – Aufsichtsrat – Stv.,
Wasserverband Eifel-Rur – Verbandsversammlung,
ZEW – Verbandsversammlung – Stv.,
Zweckverband Region Aachen - Verbandsversammlung.
EVA – Aufsichtsrat,
ZEW – Verbandsversammlung – Stv.,
Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung – Stv.
Kreispolizeibeirat,
Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung- Stv.
Aachener Bank - Aufsichtsrat
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und
Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in
Mitgliedschaften in Organen sonstiger
anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. öffentlich-rechtlicher oder in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde
privatrechtlicher Unternehmen
1 Satz 3 Aktiengesetz
in öffentlich-rechtlicher oder privater Form
Ausschuss für Soziales, Integration
und Demografie,
Betriebsausschuss Eurogress,
Hauptausschuss ab 21.10.,
Wohnungs - und
Liegenschaftsausschuss.
Betriebsauschuss
Gebäudemanagement,
Planungsauschuss,
Wohnungs - und
Liegenschaftsausschuss.
Betriebsausschuss Eurogress,
Betriebsauschuss
Gebäudemanagement,
Kinder- und Jugendauschuss - Stv.,
Schulausschuss.
Auschuss für Arbeit, Wirtschaft
und Wissenschaft,
Betriebsauschuss
Gebäudemanagement,
Kinder- und Jugendauschuss.
Bürgerforum - Stv.,
Hauptausschuss,
Personal- und Verwaltungsausschuss,
Schulausschuss.
Finanzausschuss,
Hauptausschuss,
Planungsauschuss,
Rechnungsprüfungsausschuss - Stv.
Betriebsauschuss
Gebäudemanagement,
Mobilitätsauschuss.
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz,
Wahlprüfungsausschuss - Stv. bis 31.05.
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz,
Betriebsausschuss Eurogress,
Planungsauschuss.
Finanzausschuss,
Mobilitätsauschuss.
Bürgerforum,
Mobilitätsauschuss.
Personal- und Verwaltungsausschuss,
Sportausschuss.
Mitgliedschaften in Ausschüssen
Fabia
Eleonore
Maria
Rolf
Christian
Prof. Dr. Tobias
Bernd
Manfred
Ernst-Rudolf
Lisa
Dr. Lisa
Jörg Hans
Boris
Keller
Keller
Kitt
Krenkel
Kronenberg
Krott
Kuckelkorn
Kühn
Lang
Lassay
Lindemann
Linden
Vorname
Kehren
Name
Referent
Systemadministrator
Ärztin
Betriebswirtin
Geschäftsführender Gesellschafter
Fachlehrer
Dipl.-Sozialarbeiter
Professor für Volkswirtschaftslehre
Dipl.-Ingenieur
Geschäftsleiter
Lehrerin
Beamtin
PR-Mangerin
ausgeübter Beruf
gewoge - Aufsichtsrat
Seite 4 von 7
Bezirksregierung Aachen-Mitte,
AGIT – Aufsichtsrat – Stv.,
APAG – Aufsichtsrat,
AVV – Aufsichtsrat,
AVV – Zweckverbandsversammlung,
Integrationsrat – Stv.,
NVR – Aufsichtsrat,
Zweckverband Nahverkehr – Verbandsversammlung,
Zweckverband Nahverkehr – Hauptausschuss,
Zweckverband Nahverkehr - Vergabeausschuss.
Berufsbildungs- und Gewerbeförderungseinrichtung der HWK – Trägerverein,
Eurogress Betriebs GmbH,
Integrationsrat,
Sparkasse Aachen - Zweckverbandsversammlung - Stv.,
WVER - Verbandsversammlung.
Integrationsrat – Stv.,
Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung - Stv.,
Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung.
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf,
AWA – Aufsichtsrat,
Sparkasse Zweckverbandsversammlung – Stv.,
WAG – Aufsichtsrat – Stv.,
ZEW - Verbandsversammlung,
Zweckverband Region Aachen ab 11.11.
GEGRA – Aufsichtsrat - Stv.,
Sparkasse Kuratorium Jugend- und Kulturstiftung – Stv.,
Sparkasse Verwaltungsrat - Stv.,
Sparkasse Zweckverbandsversammlung.
Sparkasse Zweckverbandsversammlung – Stv. bis 30.09., Mitgleid ab 01.10.,
WVER Wasserverband Eifel-Rur - Verbandsversammlung/Verbandsrat,
REGIO - Rat,
Integrationsrat,
Region Aachen – Zweckverband.
AGIT "Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH" - Aufsichtsrat,
APAG – Aufsichtsrat - Stv.,
Berufsbildungs- und Gewerbeförderungseinrichtung der HWK – Trägerverein,
KUBA – Aufsichtsrat,
Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung - Stv.,
Zweckverband Region Aachen – Stv.
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg,
Kreispolizeibeirat - Stv.,
Sparkasse Aachen - Zweckverbandsversammlung - Stv.,
WVER Wasserverband Eifel-Rur - Verbandsversammlung/Verbandsrat.
Sparkasse Kuratorium Jugend- und Kulturstiftung – Stv.,
Sparkasse - Verwaltungsrat,
Sparkasse – Zweckverbandsversammlung.
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim,
Sparkasse Aachen - Zweckverbandsversammlung,
Zweckverband Region Aachen - Stv. bis 10.11.
Bezirksvertretung Aachen-Richterich,
GEGRA – Aufsichtsrat,
Umlegungsausschuss.
KUBA Kur- und Badegesellschaft mbH Aachen - Aufsichtsrat,
Sparkasse Aachen - Zweckverbandsversammlung,
WVER Wasserverband Eifel-Rur - Verbandsversammlung/Verbandsrat.
HAAKE-BECK Bremen,
Kall-Holz Beteiligungsgesellschaft,
TONOLO Bestattungen Aachen,
Tower GmbH Eberswalde,
WVZ GmbH und Co. KG WirtschaftsVerkehrs-Zentrum - jeweils Berater.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und
Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in
Mitgliedschaften in Organen sonstiger
anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. öffentlich-rechtlicher oder in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde
privatrechtlicher Unternehmen
1 Satz 3 Aktiengesetz
in öffentlich-rechtlicher oder privater Form
Ausschuss für Soziales, Integration
und Demografie,
Betriebsausschuss Eurogress,
Sportausschuss.
Auschuss für Arbeit, Wirtschaft
und Wissenschaft,
Ausschuss für Umwelt
und Klimaschutz - Stv.
Ausschuss für Soziales, Integration
und Demografie,
Bürgerforum.
Auschuss für Arbeit, Wirtschaft
und Wissenschaft,
Bürgerforum,
Mobilitätsauschuss.
Planungsauschuss,
Wohnungs - und
Liegenschaftsausschuss.
Finanzausschuss,
Planungsauschuss.
Finanzausschuss,
Rechnungsprüfungsausschuss,
Wahlprüfungsausschuss.
Kinder- und Jugendauschuss,
Schulausschuss.
Betriebsauschuss Aachener Stadtbetrieb,
Rechnungsprüfungsausschuss.
Auschuss für Arbeit, Wirtschaft
und Wissenschaft,
Rechnungsprüfungsausschuss.
Finanzausschuss,
Rechnungsprüfungsausschuss,
Wohnungs - und
Liegenschaftsausschuss.
Betriebsausschuss Kultur bis 30.09.,
Betriebsauschuss Theater
und VHS ab 01.10,
Schulausschuss.
Auschuss für Arbeit, Wirtschaft
und Wissenschaft,
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz,
Wahlprüfungsausschuss.
Mitgliedschaften in Ausschüssen
Renate
Daniela
Jochen
Iris
Harro
Markus
Sigrid
Hans
Mara
Wolfgang
Jonas
Hermann Josef
Hildegard
Claudia
Lucke
Luczak
Lürken
Mies
Mohr
Moselage
Müller
Müller
Palm
Paul
Pilgram
Pitz
Plum
Vorname
Linsen von Thenen
Name
Dipl.-Kauffrau
Sekretärin
Dipl.-Ing. / Journalist - PR-Consultant
Wiss. Mitarbeiter/ Soziologe
Rechtspflegerin
Lehrer i.R.
Fraktions-geschäftsführerin
Selbstständig
Dipl.-Kaufmann / Geschäftsführer
Rechtsanwältin
Geschäftsführer
Fraktionsgeschäftsführerin
Sachbearbeiterin
ausgeübter Beruf
gewoge - Aufsichtsrat
Seite 5 von 7
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf,
Eurogress Betriebs GmbH,
Sparkasse – Zweckverbandsversammlung,
WVER - Verbandsversammlung.
APAG – Aufsichtsrat – Stv.,
Sparkasse – Zweckverbandsversammlung.
Eurogress Betrieb GmbH,
Gesellschaft für die Verleihung des Internationalen Karlspreises zu Aachen e.V.,
regio-iT GmbH - Aufsichtsrat,
Sparkasse Aachen - Zweckverbandsversammlung.
Kreispolizeibeirat Stv.,
KUBA – Aufsichtsrat,
Sparkasse Aachen - Kuratorium Jugendförderungswerk,
Sparkasse Aachen - Zweckverbandsversammlung - Stv.,
Wasserverband Eifel-Rur – Verbandsversammlung.
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim,
Integrationsrat,
Sparkasse Zweckverbandsversammlung – Stv.
Sparkasse Zweckverbandsversammlung
Sparkasse Zweckverbandsversammlung
Bezirksvertretung Aachen-Brand,
AWA Entsorgung Aufsichtsrat – Stv.,
EVA – Aufsichtsrat,
regio iT – Aufsichtsrat,
Sparkasse Verwaltungsrat – Stv.,
ZEW Zweckverband Entsorgungsregion West – Verbandsversammlung – Stv.
Sparkasse Zweckverbandsversammlung – Stv.,
Zweckverband Region Aachen -Verbandsversammlung – Stv.
AWA – Aufsichtsrat,
regio iT – Aufsichtsrat,
ZEW - Verbandsversammlung.
KUBA - Aufsichtsrat ab 24.06.
AWA Entsorgung – Aufsichtsrat,
Wassergewinnungs- und Aufbereitungsgesellschaft Nordeifel mbH – Aufsichtsrat,
Wasserverband Eifel-Rur – Verbandsversammlung,
Zweckverband Entsorgungsregion West - Verbandsversammlung.
Sparkasse Verwaltungsrat – Stv. bis 25.08.,
Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und
Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in
Mitgliedschaften in Organen sonstiger
anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. öffentlich-rechtlicher oder in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde
privatrechtlicher Unternehmen
1 Satz 3 Aktiengesetz
in öffentlich-rechtlicher oder privater Form
Finanzausschuss,
Personal- und Verwaltungsausschuss,
Rechnungsprüfungsausschuss
ab 23.09.,
Wahlprüfungsausschuss.
Auschuss für Arbeit, Wirtschaft
und Wissenschaft,
Betriebsausschuss Eurogress,
Betriebsauschuss Kultur,
Betriebsauschuss Theater und VHS,
Finanzausschuss,
Rechnungsprüfungsausschuss.
Betriebsausschuss Eurogress,
Betriebsauschuss Theater und VHS,
Bürgerforum.
Finanzausschuss,
Rechnungsprüfungsausschuss,
Wahlprüfungsausschuss.
Auschuss für Arbeit, Wirtschaft
und Wissenschaft
(beratend gem. § 58 GO)
Finanzausschuss - Stv.,
Hauptausschuss - Stv.,
Personal- und Verwaltungsausschuss,
Wahlprüfungsausschuss.
Ausschuss für Soziales, Integration
und Demografie,
Betriebsauschuss Kultur,
Schulausschuss.
Schulausschuss
(beratend gem. § 58 GO).
Wohnungs - und
Liegenschaftsausschuss
(beratend gem. § 58 GO).
Kinder- und Jugendauschuss,
Sportausschuss,
Wahlprüfungsausschuss.
Betriebsauschuss Kultur - Stv. bis 27.01.,
Finanzausschuss,
Hauptausschuss - Stv.,
Rechnungsprüfungsausschuss - Stv.,
Wohnungs - und
Liegenschaftsausschuss.
Ausschuss für Soziales, Integration
und Demografie,
Betriebsauschuss Aachener Stadtbetrieb,
Personal- und Verwaltungsausschuss.
Ausschuss für Umwelt
und Klimaschutz,
Betriebsausschuss Aachener
Stadtbetrieb,
Wahlprüfungsausschuss.
Ausschuss für Umwelt
und Klimaschutz,
Bürgerforum,
Wohnungs - und
Liegenschaftsausschuss.
Mitgliedschaften in Ausschüssen
Norbert
Udo
Michael
Sibylle
Ye-One
Hans-Dieter
Hilde
Dr. Margrethe
Markus
Jürgen
Horst
Karl
Pütz
Rau
Reuß
Rhie
Sakar
(ab 01.10.;
Nachfolgerin für
Jansen, Björn)
Scheidt
Schmeer
Schmidt-Ott
Schmitz
Schnitzler
Schultheis
Vorname
Plum
Name
Gruppenleiter Forschungsförderung
MWF NRW
Mediengestalter / Medientechniker
Fachdozent
Entwicklungsingenieur Verfahrenstechnik
Student
Dozentin
MTA
Kauffrau / Studentin
Wiss. Mitarbeiterin
Realschulrektorin i.R.
Architekt
IT-Experte
Richter
ausgeübter Beruf
STAWAG - Aufsichtsrat
STAWAG - Aufsichtsrat
ASEAG - Aufsichtsrat
Seite 6 von 7
AGIT "Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH" - Aufsichtsrat,
AVV – Verbandsversammlung ab 21.10.,
Eurogress Betriebs GmbH,
EVA – Aufsichtsrat
FAM - Aufsichtsrat – Stv.
Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung - Stv. ab 11.11.
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
AVV – Zweckverbandsversammlung – Stv.,
GEGRA – Aufsichtsrat,
Zweckverband Nahverkehr – Verbandsversammlung – Stv.,
Zweckverband Region Aachen - Verbandsversammlung.
Wasserverband Eifel-Rur – Verbandsversammlung,
Integrationsrat,
Sparkasse Kuratorium Jugend- und Kulturstiftung – Stv.,
Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung,
Wasserverband Eifel-Rur – Verbandsversammlung,
Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung.
Sparkasse Aachen – Verwaltungsrat – Stv.,
Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung.
Sparkasse Kuratorium Jugend- und Kulturstiftung – Stv.,
Sparkasse Aachen – Verwaltungsrat – Stv.,
Sparkasse Aachen - Zweckverbandsversammlung.
AWA Entsorgung GmbH,
Sparkasse Kuratorium Jugend- und Kulturstiftung – Stv.,
Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung – Stv.,
Wasserverband Eifel-Rur – Verbandsversammlung,
Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung.
APAG – Aufsichtsrat,
AVV- Aufsichtsrat,
AVV- Zweckverbandsversammlung Mitglied bis 20.10,
NVR – Aufsichtsrat,
Zweckverband Nahverkehr – Verbandsversammlung,
Zweckverband Nahverkehr – Hauptausschuss,
Zweckverband Nahverkehr – Vergabeausschuss – Stv.
Integrationsrat - Stv. ab 01.10.,
Sparkasse Verbandsversammlung - Stv. ab 01.10.
Eurogress Betriebs GmbH – Stv.,
regio iT – Aufsichtsrat,
ZEW –Verbandsversammlung.
Zweckverband Region Aachen - Verbandsversammlung bis 10.11.
Vertreterversammlung
Aachener Bank
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und
Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in
Mitgliedschaften in Organen sonstiger
anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. öffentlich-rechtlicher oder in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde
privatrechtlicher Unternehmen
1 Satz 3 Aktiengesetz
in öffentlich-rechtlicher oder privater Form
Auschuss für Arbeit, Wirtschaft
und Wissenschaft,
Betriebsausschuss Eurogress,
Hauptausschuss.
Betriebsauschuss Kultur,
Betriebsauschuss Theater und VHS,
Hauptausschuss.
Ausschuss für Umwelt
und Klimaschutz,
Finanzausschuss,
Rechnungsprüfungsausschuss.
Ausschuss für Umwelt
und Klimaschutz,
Finanzausschuss,
Rechnungsprüfungsausschuss.
Bürgerforum (beratend gem. § 58 GO)
Auschuss für Arbeit, Wirtschaft
und Wissenschaft ab 01.10.,
Betriebsauschuss
Gebäudemanagement ab 01.10.,
Kinder- und Jugendauschuss ab 01.10.
Hauptausschuss,
Kinder- und Jugendauschuss.
Bürgerforum,
Mobilitätsauschuss,
Wahlprüfungsausschuss.
Hauptausschuss bis 20.10,
Planungsausschuss,
Wohnungs - und
Liegenschaftsausschuss.
Auschuss für Arbeit, Wirtschaft
und Wissenschaft - Stv. bis 27.01.,
Betriebsausschuss Eurogress - Stv.
bis 27.01.,
Bürgerforum - Stv. bis 27.01.,
Finanzausschuss - Stv.,
Hauptausschuss,
Mobilitätsauschuss - Stv. bis 27.01.,
Personal- und
Verwaltungsausschuss Stv.,
Planungsausschuss - Stv. bis 28.01.,
Rechnungsprüfungsausschuss - Stv.,
Wahlprüfungsausschuss,
Wohnungs - und
Liegenschaftsausschuss.
Planungsausschuss,
Rechnungsprüfungsausschuss,
Wahlprüfungsausschuss.
Betriebsauschuss Kultur,
Mobilitätsauschuss,
Wahlprüfungsausschuss.
Mitgliedschaften in Ausschüssen
Pädagogische Fachkraft
Selbstständig
Clea
Marc
Ulla
Peter
Jacob
Dr. Heike
Stille
(bis 15.10.)
Teuku
Thönnissen
Tillmanns
Von Thenen
Wolf
Abteilungsleiterin
Pensionär
Rechtsanwalt
Unternehmerin
Zimmerermeister
Karl-Heinz
Starmanns
Dipl.- Mathematiker
ausgeübter Beruf
Michael
Vorname
Servos
Name
gewoge - Aufsichtsrat
STAWAG - Aufsichtsrat
Seite 7 von 7
Sparkasse Aachen Kuratorium Jugend und Kulturstiftung - Stv.,
Sparkasse Verwaltungsrat.
Bezirksvertretung Aachen-Brand,
regio iT – Aufsichtsrat,
Sparkasse Aachen Kuratorium Jugend und Kulturstiftung,
Sparkasse - Zweckverbandsversammlung.
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim,
Kreispolizeibeirat,
Sparkasse Aachen Kuratorium Jugend und Kulturstiftung - Stv.
APAG – Aufsichtsrat,
AVV – Aufsichtsrat –Stv.,
AVV – Zweckverbandsversammlung – Stv. bis 20.10.,
MVA Weisweiler Aufsichtsrat - Stv.,
WAG – Aufsichtsrat,
Wasserverband Eifel-Rur – Verbandsversammlung,
AWA Entsorgung GmbH,
Energiebeirat,
ZEW Zweckverband Entsorgungsregion West – Verbandsversammlung - Stv.,
Zweckverband Nahverkehr Verbandsversammlung – Stv.,
Zweckverband Region Aachen Verbandsversammlung – Stv.
Bezirksvertretung Aachen-Haaren,
Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung - Stv.,
WAG Wassergewinnungs- und Aufbereitungsgesellschaft, Nordeifel - Aufsichtsrat.
Kreispolizeibeirat,
Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung - Stv.
EVA – Aufsichtsrat,
Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung – Stv.,
Sparkassenbeirat,
WAG- Aufsichtsrat – Stv.
EVA – Aufsichtsrat,
Kreispolizeibeirat – Stv.,
regio iT – Aufsichtsrat,
ZEW – Verbandsversammlung - Stv.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und
Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in
Mitgliedschaften in Organen sonstiger
anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. öffentlich-rechtlicher oder in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde
privatrechtlicher Unternehmen
1 Satz 3 Aktiengesetz
in öffentlich-rechtlicher oder privater Form
Kinder- und Jugendauschuss,
Wohnungs - und
Liegenschaftsausschuss.
Ausschuss für Umwelt
und Klimaschutz,
Mobilitätsauschuss.
Betriebsausschuss Aachener
Stadtbetrieb,
Hauptausschuss,
Personal- und Verwaltungsausschuss,
Wahlprüfungsausschuss - Stv.
Betriebsausschuss
Gebädemanagement,
Planungsausschuss.
Planungsausschuss,
Schulausschuss.
Auschuss für Arbeit, Wirtschaft
und Wissenschaft,
Finanzausschuss,
Hauptausschuss - Stv.,
Personal- und Verwaltungsausschuss,
Planungsausschuss - Stv. bis 27.01.
Wohnungs - und
Liegenschaftsausschuss.
Hauptausschuss,
Rechnungsprüfungsausschuss bis 22.09.
Kinder- und Jugendauschuss,
Schulausschuss.
Mitgliedschaften in Ausschüssen
Beigeordneter
Beigeordneter
Annekathrin
Susanne
Prof. Dr. Manfred
Werner
Grehling
Schwier
Sicking
Wingenfeld
(ab 01.08.)
Beigeordnete
Kämmerin/
Stadtdirektorin
Beigeordneter
Dr. Lothar
Barth
(bis 30.09.)
ausgeübter Beruf
Hauptverwaltungsbeamter/
Oberbürgermeister
Marcel
Vorname
Philipp
Name
gewoge - Aufsichtsrat
STAWAG - Aufsichtsrat
gewoge - Aufsichtsrat
ASEAG – Aufsichtsrat
STAWAG - Aufsichtsrat
Seite 1 von 1
AKREKA – Beirat,
AVV – Aufsichtsrat,
AVV – Zweckverband - Verbandsversammlung,
AWA Entsorgung – Aufsichtsrat,
EVA Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH - Aufsichtsrat,
Gesellschaft für die Verleihung des Internationalen Karlspreises zu Aachen e. V.,
MVA Weisweiler – Aufsichtsrat,
regio iT – Aufsichtsrat,
RWTH Campus – Aufsichtsrat,
Sparkasse Aachen - Kuratorium Stiftung Jugendförderungswerk,
Sparkasse Zweckverband – Verbandsversammlung,
WAG - Aufsichtsrat,
Zweckverband Entsorgungsregion West -Verbandsversammlung,
Zweckverband Nahverkehr – Verbandsversammlung,
Zweckverband Nahverkehr - Vergabeausschuss.
AWA – Aufsichtsrat – Stv.,
MVA – Aufsichtsrat – Stv.,
regio iT – Aufsichtsrat – Stv.,
Studieninstitut für kommunale Verwaltung – Zweckverband,
ZEW – Verbandsversammlung – Stv.
AGIT – Aufsichtsrat – Stv.,
AVANTIS Services – Aufsichtsrat,
FAM-Flugplatz Aachen-Merzbrück GmbH - Aufsichtsrat,
GEGRA “Gewerbegrundstücksgesellschaft” - Aufsichtsrat,
KUBA “Kur- und Badegesellschaft mbH Aachen” - Aufsichtsrat,
Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung Stv.,
WAG “Wassergewinnungs- und -Aufbereitungsgesellschaft Nordeifel mbH” - Aufsichtsrat,
WVER “Wasserverband Eifel-Rur” – Verbandsversammlung.
Berufsbildungs- u. Gewerbeförderungseinrichtung e.V. der HWK Aachen - Trägerverein,
Viktoriaschule - Kuratorium.
AGIT – Aufsichtsrat,
Eurogress Betriebs GmbH.
Aachener Stadion Beteiligungs GmbH - Aufsichtsrat,
Avantis G.O.B. - Vorstand.
APAG - Aufsichtsrat ab 26.08.,
AVV – Aufsichtsrat - Stv. ab 26.08.,
AVV – Zweckverband - Stv. ab 26.08.,
FAM - Flugplatz Aachen-Merzbrück GmbH - Stv. ab 26.08.,
GEGRA “Gewerbegrundstücksgesellschaft” - Aufsichtsrat - Stv. ab 26.08.,
NVR - Zweckverband Nahverkehr Rheinland – Verbandsversammlung - Stv. ab 26.08.,
NVR - Zweckverband Nahverkehr - Vergabeausschuss Stv. ab 26.08.,
Regionlarat - berat. Mitglied ab 26.08.,
ZEW – Verbandsversammlung – Stv. ab 23.09.,
AWA – Aufsichtsrat – Stv. und berat. Mitglied ab 23.09.,
MVA – Aufsichtsrat – Stv. ab 23.09.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und
Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in
anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. öffentlich-rechtlicher oder in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde
1 Satz 3 Aktiengesetz
in öffentlich-rechtlicher oder privater Form
Anlage 2 - Mitgliedschaften des Verwaltungsvorstands 2015
Emil Philipp GmbH
Mitgliedschaften in Organen sonstiger
privatrechtlicher Unternehmen
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Anlage 5
Anhang
- 60 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Anhang
zum Jahresabschluss der Stadt Aachen
zum 31. Dezember 2015
-1-
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Inhaltsverzeichnis:
1
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 2015 ............................................................................ 5
2
Grundsätze und Methoden der Bilanzierung und Bewertung ......................................................... 6
3
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung ............................................................................................. 10
3.1
Allgemeines ................................................................................................................................ 10
3.2
Ordentliches Ergebnis ................................................................................................................ 10
3.2.1 Ordentliche Erträge ................................................................................................................ 11
3.2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben ..................................................................................... 11
3.2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen ....................................................................... 12
3.2.1.3 Sonstige Transfererträge ............................................................................................... 12
3.2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte .......................................................................... 13
3.2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte ................................................................................. 13
3.2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen ....................................................................... 14
3.2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge ......................................................................................... 14
3.2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen............................................... 16
3.2.2 Ordentliche Aufwendungen .................................................................................................... 16
3.2.2.1 Personalaufwendungen ................................................................................................. 16
3.2.2.2 Versorgungsaufwendungen .......................................................................................... 17
3.2.2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ............................................................. 17
3.2.2.4 Bilanzielle Abschreibungen............................................................................................ 18
3.2.2.5 Transferaufwendungen .................................................................................................. 18
3.2.2.6 Sonstige ordentliche Aufwendungen ............................................................................. 20
3.3
Finanzergebnis ........................................................................................................................... 20
3.3.1 Finanzerträge ......................................................................................................................... 21
3.3.2 Zinsen und sonstige ähnliche Aufwendungen ........................................................................ 21
4
5
3.4
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit .............................................................................. 22
3.5
Außerordentliches Ergebnis ....................................................................................................... 22
3.6
Jahresergebnis ........................................................................................................................... 22
Erläuterungen zur Finanzrechnung ................................................................................................. 23
4.1
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ................................................................................... 25
4.2
Saldo aus Investitionstätigkeit .................................................................................................... 25
4.3
Saldo aus Finanzierungstätigkeit ................................................................................................ 26
4.4
Gesamtsaldo der Finanzrechnung .............................................................................................. 26
Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen ............................................................................... 27
5.1
Aktiva .......................................................................................................................................... 27
5.1.1 Anlagevermögen .................................................................................................................... 27
5.1.1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände ........................................................................... 27
5.1.1.2 Sachanlagen.................................................................................................................. 27
5.1.1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ......................................... 28
-2-
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
5.1.1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ............................................. 30
5.1.1.2.3 Infrastrukturvermögen ............................................................................................... 31
5.1.1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden...................................................................... 33
5.1.1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler ........................................................................ 33
5.1.1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge ....................................................... 33
5.1.1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung ......................................................................... 34
5.1.1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau ................................................................. 34
5.1.1.3 Finanzanlagen ............................................................................................................... 34
5.1.1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen ...................................................................... 34
5.1.1.3.2 Beteiligungen ............................................................................................................ 35
5.1.1.3.3 Sondervermögen der Gemeinde ............................................................................... 36
5.1.1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens .......................................................................... 36
5.1.1.3.5 Ausleihungen ............................................................................................................ 37
5.1.2 Umlaufvermögen .................................................................................................................... 39
5.1.2.1 Vorräte ........................................................................................................................... 39
5.1.2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ..................................................... 39
5.1.2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen............ 39
5.1.2.2.2 Privatrechtliche Forderungen .................................................................................... 40
5.1.2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände ............................................................................ 41
5.1.2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens .............................................................................. 43
5.1.2.4 Liquide Mittel ................................................................................................................. 43
5.1.3 Rechnungsabgrenzung .......................................................................................................... 44
5.2
Passiva ....................................................................................................................................... 45
5.2.1 Eigenkapital............................................................................................................................ 45
5.2.1.1 Allgemeine Rücklage ..................................................................................................... 45
5.2.1.2 Sonderrücklage ............................................................................................................. 45
5.2.1.3 Ausgleichsrücklage ........................................................................................................ 45
5.2.1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag .............................................................................. 45
5.2.2 Sonderposten ......................................................................................................................... 45
5.2.2.1 Sonderposten für Zuwendungen ................................................................................... 46
5.2.2.2 Sonderposten für Beiträge ............................................................................................. 46
5.2.2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich .................................................................... 46
5.2.2.4 Sonstige Sonderposten ................................................................................................. 47
5.2.3 Rückstellungen ....................................................................................................................... 48
5.2.3.1 Pensionsrückstellungen ................................................................................................. 48
5.2.3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten ................................................................... 49
5.2.3.3 Instandhaltungsrückstellungen ...................................................................................... 49
5.2.3.4 Sonstige Rückstellungen ............................................................................................... 50
5.2.4 Verbindlichkeiten .................................................................................................................... 53
5.2.4.1 Anleihen......................................................................................................................... 53
5.2.4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen ............................................................ 53
5.2.4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung ................................................ 53
5.2.4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen .. 53
5.2.4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ....................................................... 54
5.2.4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen ...................................................................... 55
5.2.4.7 Sonstige Verbindlichkeiten ............................................................................................ 55
5.2.4.8 Erhaltene Anzahlungen ................................................................................................. 55
5.2.5 Passive Rechnungsabgrenzung ............................................................................................. 56
-3-
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
5.3
6
Sonstige Angaben nach § 44 GemHVO NRW ............................................................................ 57
Anlagen zum Anhang: ...................................................................................................................... 64
Anlage 1: Anlagenspiegel ........................................................................................................................ 64
Anlage 2: Forderungsspiegel ................................................................................................................... 64
Anlage 3: Rückstellungsspiegel ............................................................................................................... 64
Anlage 4: Verbindlichkeitenspiegel .......................................................................................................... 64
Anlage 5: Rechnungsabgrenzungsspiegel .............................................................................................. 64
Anlage 6: Übersicht Stiftungsvermögen ................................................................................................... 64
Anlage 7: Übersicht der Ermächtigungsübertragungen ........................................................................... 64
-4-
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 2015
Gemeinden und Gemeindeverbände haben nach § 1 Abs. 1 NKF Einführungsgesetz NRW (NKFEG NRW) spätestens ab dem Haushaltsjahr 2009 ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung in ihrer Finanzbuchhaltung zu erfassen und zum Stichtag 01. Januar 2009 eine Eröffnungsbilanz nach § 92 Abs. 1 bis 3 der
Gemeindeordnung aufzustellen.
Die Stadt Aachen hatte zum 01. Januar 2008 eine Eröffnungsbilanz erstellt und erfasst seitdem ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung.
Am 18. September 2012 trat das „Erste Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen (1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz –
NKFWG)“ in Kraft. Im Rahmen dieses Gesetzes wurden die Vorschriften des kommunalen Haushaltswesens und
der kommunalen Rechnungslegung in Teilen novelliert. Die Regelungen waren erstmals ab dem Haushaltsjahr
2013 anzuwenden.
Der Jahresabschluss der Stadt Aachen wird gemäß § 37 der Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (Gemeindehaushaltsverordnung NRW – GemHVO NRW) unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) und der GemHVO NRW erstellt. Er muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln.
Die Stadt Aachen hat gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 5 GemHVO NRW zum Jahresabschluss einen erläuternden Anhang
zu erstellen. Es gelten dabei die allgemeinen Grundsätze zum Anhang nach § 44 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW.
Demnach sind im Anhang zu den Posten der Bilanz, der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte dies
beurteilen können. Die Anwendung von Vereinfachungsregelungen und Schätzungen ist zu beschreiben. Zu erläutern sind auch die im Verbindlichkeitenspiegel auszuweisenden Haftungsverhältnisse sowie alle Sachverhalte, aus
denen sich künftig erhebliche finanzielle Verpflichtungen ergeben können.
Dem Anhang zum Jahresabschluss ist zudem ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel nach den §§ 45-47 GemHVO NRW beizufügen. Ferner werden ein Rückstellungsspiegel und ein Rechnungsabgrenzungsspiegel sowie eine Übersicht des Stiftungsvermögens und eine Aufstellung der Ermächtigungsübertragungen beigefügt.
-5-
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
2
Grundsätze und Methoden der Bilanzierung und Bewertung
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, die in
den Regelungstexten der GO NRW und der GemHVO NRW enthalten sind. Soweit dort keine gesonderten Regelungen vorgesehen sind, wird auf die Vorschriften des Handelsgesetzbuches zurückgegriffen.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden der Stadt Aachen zur Eröffnungsbilanz erfolgte auf der
Grundlage vorsichtig geschätzter Zeitwerte (vgl. § 92 Abs. 3 GO NRW) sowie nach den Bewertungsvorschriften
der §§ 32-36 und §§ 42-43 der GemHVO NRW. Diese gelten für die künftigen Haushaltsjahre als Anschaffungsbzw. Herstellungskosten.
Für Vermögensgegenstände, die im Rahmen der Jahresabschlüsse neu in die Bilanz aufgenommen wurden, erfolgte die Vermögensbewertung entsprechend den Regelungen des § 33 GemHVO NRW i.V.m. § 91 Abs. 2 GO
NRW, wonach die tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten anzusetzen sind. Vermögensgegenstände
werden grundsätzlich einzeln bewertet.
In Teilbereichen des Anlage- und des Umlaufvermögens wurde gemäß § 34 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW von
Bewertungsvereinfachungsverfahren Gebrauch gemacht.
Die Stadt Aachen hat im Bereich des beweglichen Sachanlagevermögens im Wesentlichen für die Vermögensgegenstände der Büroausstattung, der Kindertageseinrichtungen, der Schulen, der Sportstätten, der Übergangswohnheime und bestimmter Bereiche der Feuerwehr Festwerte gebildet. Diese wurden zur Eröffnungsbilanz
grundsätzlich auf der Grundlage einer Inventur ermittelt und auf die Hälfte der Anschaffungskosten festgesetzt. Der
Festwert für die Büroausstattung wurde auf der Grundlage eines Modellarbeitsplatzes und der Anzahl der Arbeitsplätze gebildet. Die Festwerte für Kindertageseinrichtungen, Schulen und Sportstätten wurden auf Basis der Inventuren in ausgewählten Einrichtungen und der anschließenden Übertragung der Ergebnisse auf alle Einrichtungen
mit vergleichbarer Ausstattung gebildet. Um der geänderten Buchungssystematik zur bilanziellen Abbildung von
Festwerten ab dem 01.01.2016 Rechnung zu tragen, wurden zum 31.12.2015 sämtliche objektbezogene Festwerte
für einzelne Kitas, Schulen, Sportstätten und Übergangswohnheime jeweils zu einem Festwert für alle Objekte des
entsprechenden Bereiches zusammengefasst. Auch für öffentliche Grünflächen erfolgte zur Eröffnungsbilanz eine
Festbewertung der Aufbauten und des Aufwuchses. Ab dem Haushaltsjahr 2016 wird der Aufwuchs und Aufbau
von neuen Grünflächen als Sachgesamtheit erfasst und unterliegt der Einzelbewertung. Die zur Eröffnungsbilanz
gebildeten Festwerte bleiben weiterhin bestehen. Für den Aufwuchs bei Waldflächen wurde eine pauschalierte
Festbewertung auf der Grundlage der Waldbewertungsrichtlinie NRW durchgeführt. Weitere Festwerte bestehen
für die Signaltechnik, für Verkehrseinrichtungsgegenstände (Schilder, Bänke, Papierkörbe etc.), für Zaunelemente
im Straßenbereich sowie für die Straßenbäume. Die zur Eröffnungsbilanz gebildeten Festwerte für Fuß-, Feld- und
Wirtschaftswege wurden im Rahmen der Inventurarbeiten zum 31.12.2015 aufgelöst und in eine Einzelbewertung
überführt. Darüber hinaus wurden aus sachlichen Gründen zum 31.12.2015 die Festwerte für die Ausstattung der
Jugendeinrichtungen, der Jugendberufshilfe, der Festwert Körperschutz der Feuerwehr sowie der Festwert für
sonstige Geräte der Vermessung aufgelöst. Die Ersatzbeschaffungen für bestehende Festwerte sind Investitionsauszahlungen und wurden gleichzeitig unmittelbar als Aufwand behandelt.
Die Bewertungsvereinfachung der Gruppenbewertung nach § 34 Abs. 3 GemHVO NRW wurde in einen Teil der in
der Anlagenbuchhaltung bilanzierten Parkscheinautomaten (Anschaffungen bis 2009) sowie in einem Teilbereich
der Steinvorräte für gleichartige Vermögensgegenstände (Ersatz- und Altmaterialien) angewandt.
Gemäß der Neuregelungen des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes (NKFWG) sind Vermögensgegenstände bis
410 € netto (zuvor zwischen 60 € und 410 € netto), welche selbstständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen, als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) anzusehen (§ 33 Abs. 4 GemHVO NRW).
Aufgrund der seinerzeit noch abzuwartenden Konkretisierung der Rechtslage folgte die Stadt Aachen im Haushaltsjahr 2015 weiterhin der bisherigen Vorgehensweise, sodass Vermögensgegenstände bis 60 € netto unmittelbar als Aufwand verbucht wurden.
-6-
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten zwischen 60 € und 410 € netto betrugen,
wurden im Jahr der Anschaffung aktiviert und vollständig abgeschrieben.
Vermögensgegenstände über 410 € netto wurden in der Regel vollständig erfasst und aktiviert. Die Abschreibungen wurden entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (gemäß der örtlichen Nutzungsdauertabelle)
bemessen und linear vorgenommen.
Anlagevermögen:
Für Kosten von Bau- und Modernisierungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden, welche von der gewoge AG
verwaltet werden, erfolgt seit dem Jahr 2013 in Abstimmung mit der gewoge AG eine maßnahmenscharfe Aufteilung der Baukosten nach Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen.
Die im Eigentum der Stadt Aachen und in der Verwaltung der gewoge AG stehenden Wohngebäude wurden zur
Eröffnungsbilanz mittels Ertragswertverfahren bewertet.
In den Jahren nach dem Eröffnungsbilanzstichtag, sowie auch im Jahr 2015, wurden an einigen dieser Gebäude
umfassende Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen. Die aktivierungsfähigen Kosten für
diese Sanierungsmaßnahmen wurden in der Anlagenbuchhaltung aktiviert. Im Rahmen der verwaltungsweiten
Inventur zum 31.12.2015 wurde unter Hinzuziehung des Fachbereiches Geoinformation und Bodenordnung (FB
62) geprüft, inwieweit eine Aktivierung der Herstellungskosten der Modernisierungsmaßnahmen sachgerecht und
mit den zur Eröffnungsbilanz angewandten Bewertungsverfahren in Einklang zu bringen ist. Nach Einschätzung der
zuständigen Fachbereiche wird die Beibehaltung des Ertragswertverfahrens grundsätzlich als sinnvoll erachtet.
Ggf. erforderliche Abwertungsbedarfe aufgrund unterjährig aktivierter Investitionen, welche nicht gleichermaßen mit
einer Erhöhung des Ertragswertes einhergehen, sind regelmäßig zu ermitteln und entsprechend im Rahmen der
Jahresabschlüsse zu berücksichtigen.
Gemäß § 43 Abs. 3 GemHVO NRW sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von
Vermögensgegenständen nach § 90 Abs. 3 S. 1 GO NRW sowie Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen.
Die Stadt Aachen hatte gemäß Abstimmung mit der Gemeindeprüfungsanstalt NRW und dem Fachbereich Rechnungsprüfung im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 sämtliche Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Für Veräußerungen nach § 90 Abs.
3, S. 1 GO NRW erfolgte eine Einzelfallprüfung. Von der erfolgsneutralen Verrechnung ausgenommen sind insbesondere Geschäfte der laufenden Verwaltungstätigkeit. Beispielhaft genannt sei hier der Verkauf von unbebauten
Wohn- und Gewerbegrundstücken als originäre Aufgabe der Gemeinde. Verluste und Gewinne aus diesen Verkäufen wurden weiterhin über die Ergebnisrechnung abgewickelt.
Die Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und Wertpapieren
erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert.
Abweichungen zwischen Haupt- und Nebenbuchhaltung:
Im Bereich der Anlagenbuchhaltung besteht bei SAP grundsätzlich die Besonderheit, dass im laufenden Geschäft
lediglich zwei Buchungsperioden gleichzeitig geöffnet sein dürfen. Diese Maßgabe bedingt, dass ordnungsgemäß
jeweils nur das laufende Jahr und das Vorjahr in der Anlagenbuchhaltung verarbeitet werden können.
Der Entwurf des Jahresabschluss 2015 wurde am 21.12.2016 in den Rat der Stadt Aachen eingebracht und
schließlich zum Zwecke der Prüfung an den Fachbereich Rechnungsprüfung weitergeleitet. In Folge der Prüfung
im Zeitraum von Januar bis Juni 2017 ergaben sich Prüffeststellungen, auf Basis derer unter anderem im Bereich
des Anlagevermögens sowie der Sonderposten, welches beides der Anlagenbuchhaltung untergliedert ist, Korrekturbuchungen im Jahresabschluss 2015 vorgenommen werden mussten. Aufgrund der oben beschriebenen technischen Restriktion, welche die SAP-Anlagenbuchhaltung unterliegt, konnten die Korrekturbuchungen in diesem
Bereich lediglich auf hierfür eingerichtete Korrekturkonten in der Hauptbuchhaltung erfolgen. Mit dem Jahresab-
-7-
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
schluss 2016 erfolgt sodann eine ergebnis- bzw. haushaltsneutrale Überführung der Korrekturbuchungen in die
Anlagenbuchhaltung, sodass Haupt- und Nebenbuch wieder übereinstimmen.
Diese Vorgehensweise ist mit dem Fachbereich Rechnungsprüfung abgestimmt, führt jedoch dazu, dass im Jahresabschluss 2015 die Werte der Nebenbuchhaltung nicht mit den Werten der Hauptbuchhaltung übereinstimmen.
Nichtsdestotrotz kann hierdurch ein vollständiger und sachgerechter Vermögensausweis gewährleistet werden.
Nachfolgend seien die Bilanzpositionen aufgeführt, auf welchen sich im Rahmen des Jahresabschlusses 2015
Abweichungen zwischen Haupt- und Nebenbuchhaltung ergeben:
Bilanzposition
AKTIVA
1.2.1.1 Grünflächen
1.2.3.5
Straßennetz mit Wegen, Plätzen u.
Verkehrsanlagen
PASSIVA
2.1 Sonderposten für Zuwendungen
2.4 Sonstiger Sonderposten
Wert Nebenbuchhaltung
Wert Hauptbuchhaltung
Abweichung
226.217.697,68 €
221.780.241,95 €
+4.437.455,73 €
285.716.963,54 €
283.317.051,66 €
+2.399.911,88 €
137.655.283,17 €
259.084.731,27 €
138.336.958,21 €
259.049.262.27 €
- 681.675,04 €
+35.469,00 €
Umlaufvermögen:
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag aktiviert.
Zum Jahresabschluss 2015 wurden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen vorgenommen.
Hierzu wurden die Forderungen in einwandfreie, werthaltige und zweifelhafte Forderungen klassifiziert. Einwandfreie Forderungen wurden in der Folge nicht wertberichtigt. Für zweifelhafte Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Dabei wurden befristet niedergeschlagene Forderungen zu 80 % wertberichtigt, Forderungen, bei denen Aussetzung der Vollziehung beantragt wurde, zu 50 %. Forderungen, gegen deren Schuldner
Insolvenzverfahren eröffnet wurden, sind zu 100 % wertberichtigt worden.
Der verbleibende, noch nicht wertberichtigte Teil der Forderungen ist aufgrund eventuell bestehender, nicht genau
quantifizierbarer Ausfallrisiken mit einem Satz von 3,6 % pauschal wertberichtigt worden. Der Pauschalwertberichtigungssatz wurde anhand der Forderungsausfallquote (Verhältnis der Forderungsausbuchungen zum Forderungsbestand) berechnet.
Des Weiteren erfolgte zusätzlich eine differenzierte Bewertung und pauschale Wertberichtigung bei einzelnen Vertragsgegenstandsarten.
Die Liquiden Mittel wurden stichtagsgenau zum 31.12.2015 erfasst. Der Ansatz erfolgte zum Nennbetrag.
Rechnungsabgrenzungsposten sind nach § 42 GemHVO NRW zu bilden, wenn Aus- bzw. Einzahlungen bestehen,
deren zugehörige Aufwendungen bzw. Erträge verursachungsgerecht erst dem Folgejahr zuzurechnen sind.
Geleistete bzw. erhaltene Zuwendungen sind, sofern sie als aktive/passive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen wurden, mit den Zuwendungsbeträgen berücksichtigt worden. Sie werden über den Zeitraum der Gegenleistungsverpflichtung ratierlich aufgelöst.
Für die Rechnungsabgrenzungsposten existiert generell eine Wertgrenze in Höhe von 5.000 €.
Sonderposten:
Die Sonderposten enthalten vereinnahmte Investitionspauschalen und zweckgebundene Zuwendungen sowie
vereinnahmte Beiträge. Die Auflösung erfolgt über die Restnutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegen-
-8-
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
stände. Die Sonderposten für den Gebührenausgleich beinhalten die Gebührenüberschüsse aus gebührenrechnenden Bereichen, die dem Bürger in den Folgejahren wieder zu erstatten sind.
Die sonstigen Sonderposten enthalten insbesondere die korrespondierenden Werte zu den Vermögensgegenständen und Schulden der rechtlich unselbstständigen Stiftungen.
Rückstellungen:
Allen am Bilanzstichtag bestehenden und bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken ist durch die Bildung von
Rückstellungen gemäß § 36 GemHVO NRW ausreichend Rechnung zu tragen. Die Bewertung der Rückstellungen
erfolgte mit dem Erfüllungsbetrag. Für Rückstellungen gilt generell eine Wertgrenze in Höhe von 5.000 €.
Verbindlichkeiten:
Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte mit dem jeweiligen Rückzahlungsbetrag.
Inventur:
Eine körperliche Inventur zur Überprüfung des Sachanlagevermögens ist gemäß § 28 Abs. 1, S. 3 GemHVO NRW
mindestens alle 5 Jahre (bis zur Änderung der GemHVO laut NKFWG alle 3 Jahre) durchzuführen.
Im Zuge der Erstellung der Eröffnungsbilanz 2008 wurden mit externer Unterstützung sämtliche Vermögensgegenstände erfasst und bewertet. Dies war insbesondere im Bereich des unbeweglichen Vermögens mit erheblichem
Verwaltungs- und Zeitaufwand verbunden.
Aufgrund mangelnder zeitlicher und personeller Ressourcen wurde im Rahmen der körperlichen Inventur zum
Stichtag 31.12.2010 ausschließlich das bewegliche Vermögen der Stadt Aachen erfasst, welches seitens der
Fachbereiche flächendeckend in der Inventarisierungssoftware KAI geführt wird.
Zum 31.12.2015 wurde die Inventur neben der Erfassung des beweglichen Vermögens auch für den Bereich des
unbeweglichen Vermögens nachgeholt. Diese umfassende Bestandsaufnahme war sowohl für die zuständigen
Fachämter als auch für den Fachbereich Finanzsteuerung als zentrale Inventurleitung mit einem erheblichen personellen und zeitlichen Aufwand verbunden.
Einen Schwerpunkt der körperlichen Inventur des Jahres 2015 bildete die Zustandserfassung des städtischen
Straßennetzes. Hierzu wurde im September 2015 ein externes Unternehmen mit der visuellen und messtechnischen Bestandsaufnahme beauftragt, welche im Zeitraum von Februar bis April 2016 durchgeführt wurde. Im Bereich des städtischen Grundvermögens erfolgte ein aufwendiger Bestands- und Flächenabgleich mit dem Kataster
der Städteregion (ALKIS) und dem Lagerbuch des Fachbereiches Immobilienmanagement (iTac.INKOL).
Der Bestand der städtischen Gebäude, Aufbauten und Bauwerke wurde mit Hilfe von aktuellen Bestandslisten der
zuständigen Fachbereiche bzw. bewirtschaftenden Einheiten überprüft. Eine Verifizierung der zur Eröffnungsbilanz
als Festwert bilanzierten Grünflächen erfolgte durch die körperliche Erfassung und Bewertung von ausgewählten
Musterflächen durch den Fachbereich Umwelt. Die Inventur der städtischen Spielplätze erfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule und dem Aachener Stadtbetrieb.
Im Bereich des beweglichen Anlagevermögens ist insbesondere die Inventur der städtischen Kindertagesstätten
und Schulen zu benennen. Hier erfolgte analog zur Vorgehensweise der Inventur des Jahres 2010 eine Begehung
ausgewählter Mustereinrichtungen durch städtische Mitarbeiter.
Die Inventur des Jahres 2015 war, wie bereits eingangs erwähnt, für alle Beteiligten mit einem erheblichen Arbeitsund Zeitaufwand verbunden. Umso wichtiger ist es, für zukünftige Inventurarbeiten eine solide Grundlage zu schaffen. Durch die laufende Pflege und stetige Aktualisierung der bereits vorhandenen Fachdatenbanken (z.B. Straßendatenbank LOGO, Lagerbuch Itac.Inkol, Grünflächeninformationssystem Caigos), einhergehend mit der Schaffung eines fachbereichsübergreifenden und homogenen Datennetzes soll für die Zukunft eine Grundlage für die
laufende Inventur geschaffen werden. Um den Informationsfluss zwischen den Fachanwendungen und der zentralen Anlagenbuchhaltung im Fachbereich Finanzsteuerung dauerhaft sicherzustellen, ist es sicherlich sinnvoll, im
weiteren Verlauf die Möglichkeit von Systemschnittstellen zwischen den Eingabesystemen und SAP zu prüfen.
-9-
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
3
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
3.1 Allgemeines
Der Ergebnisrechnung kommt die Aufgabe zu, über die Art, die Höhe und die Quellen der Ergebniskomponenten
vollständig und klar zu informieren. Sie zeigt die Quellen und Ursachen des Ressourcenaufkommens und des
Ressourcenverbrauchs auf und ermittelt den Jahreserfolg, der sich als Überschuss oder als Fehlbetrag darstellt.
Die Ergebnisrechnung wird, in Anlehnung an das Handelsrecht, in Staffelform aufgestellt. Sie weist Erträge und
Aufwendungen, gegliedert nach ihrer Art in zusammengefassten Positionen, sowie das ordentliche und das außerordentliche Ergebnis aus. Dadurch werden die Vorgänge der laufenden Verwaltungstätigkeit, der Investitionstätigkeit, das Finanzergebnis sowie das außerordentliche Ergebnis deutlich voneinander unterschieden und transparent
dargestellt. Verglichen werden jeweils das IST-Ergebnis und der fortgeschriebene Ansatz (Plan-Ansatz inkl. Ermächtigungsübertragungen).
Ausgenommen hiervon sind ab dem Haushaltsjahr 2013 aufgrund des NKFWG Erträge und Aufwendungen aus
dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Abs. 3 S.1 GO NRW sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen. Diese sind unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen und im
Anhang zu erläutern.
Bei den in den nachfolgenden Tabellen ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um auf zwei Nachkommastellen
gerundete Werte. Dies gilt ebenfalls für die Summenwerte der Ergebniszeile. Bei der Aufsummierung aller Einzelwerte können sich geringfügige Rundungsdifferenzen ergeben.
3.2 Ordentliches Ergebnis
Das Ordentliche Ergebnis schließt im Jahr 2015 mit einem Fehlbetrag in Höhe von rd. 39,2 Mio. € ab und fällt somit
gegenüber dem fortgeschriebenen Haushaltsansatz um rd. 14,3 Mio. € besser aus.
Steuern und ähnliche Abgaben
-334,55
Fortgeschr.
Haushaltsansatz 2015
-360,03
-342,48
Vergleich
Plan 2015/
Ist 2015
-17,55
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
-139,11
-158,84
-172,08
13,24
-3,61
-3,36
-3,25
-0,11
-132,22
-136,87
-139,24
2,37
Privatrechtliche Leistungsentgelte
-23,29
-23,08
-23,11
0,03
Erträge aus Kostenerstattung/-umlage
-77,67
-82,17
-95,15
12,97
Sonstige ordentliche Erträge
-72,83
-51,95
-50,67
-1,28
Aktivierte Eigenleistungen
0,00
0,00
0,00
0,00
Bestandsveränderungen
-0,13
0,00
-0,12
0,12
158,58
162,89
162,88
0,01
34,05
41,62
28,66
12,96
68,93
80,97
74,36
6,62
Ertrags- und Aufwandsarten
(in Mio. €)
Sonstige Transfererträge
Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte
Personalaufwendungen
Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen f. Sach- und
Dienstleistungen
Ergebnis
2014
- 10 -
Ergebnis
2015
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Bilanzielle Abschreibungen
Transferaufwendungen
Sonstige Ordentliche Aufwendungen
Gesamt
21,19
21,32
25,16
-3,84
511,36
541,47
541,01
0,45
33,85
21,52
33,22
-11,7
44,537
53,49
39,20
14,29
Die wesentlichen Abweichungen zwischen dem fortgeschriebenen Planansatz und den tatsächlichen ISTErgebnissen werden nachfolgend erläutert.
3.2.1
3.2.1.1
Ordentliche Erträge
Steuern und ähnliche Abgaben
Grundsteuer A
-0,17
-0,18
-0,18
Vergleich
Plan 2015/
Ist 2015
0,00
Grundsteuer B
-42,66
-47,60
-46,11
-1,49
Gewerbesteuer
-166,79
-183,00
-158,65
-24,35
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
-95,00
-97,10
-103,66
6,56
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
-15,64
-17,75
-18,76
1,01
-2,68
-2,70
-2,50
-0,20
-9,65
-9,97
-10,37
0,40
-1,96
-1,74
-2,25
0,51
-334,55
-360,03
-342,48
-17,55
Ertragsarten
(in Mio. €)
Vergnügungssteuer
Kompensationszahlung
(Familienlastenausgleich)
Sonstige Steuern und ähnliche Abgaben
(mehrere Konten)
Gesamt
Ergebnis
2014
Haushaltsansatz 2015
Ergebnis
2015
Die Steuern und ähnlichen Abgaben unterschreiten im Jahr 2015 den Haushaltsansatz um rd. 17,6 Mio. €. Geschuldet ist dies im Wesentlichen den Mindererträgen von rd. 24,3 Mio. € bei den Gewerbesteuereinnahmen, vornehmlich bedingt durch erhebliche Rückzahlungsverpflichtungen. Darüber hinaus konnte trotz der Hebesatzerhöhung der Grundsteuer B um 30 Prozentpunkte der im Zuge der Haushaltsplanung erwartete Ertrag in Höhe von
47,6 Mio. € nicht realisiert werden. Da geplante Baulandaktivierungen nicht in dem erforderlichen Maße eintraten,
wurden im Haushaltsjahr 2015 lediglich Erträge in Höhe von 46,1 Mio. € erwirtschaftet.
Trotz der anhaltend positiven Entwicklung der Einkommensteuererträgnisse können die Planverfehlungen im Bereich der Grund- und Gewerbesteuer nur in Teilen ausgeglichen werden. So sind im Jahr 2015 Mehrerträge aus
dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in Höhe von ca. 6,6 Mio. € sowie aus dem Gemeindeanteil an der
Umsatzsteuer von ca. 1,0 Mio. € zu verzeichnen.
- 11 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
3.2.1.2
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
-77,07
-99,75
-99,72
Vergleich
Plan 2015/
Ist 2015
-0,03
Zuweisungen vom Bund
-1,70
-1,76
-0,96
-0,80
Zuweisungen vom Land
-48,01
-46,85
-57,24
10,39
Allgemeine Umlagen vom Land
-3,81
-3,63
-3,64
0,01
Auflösung von Sonderposten
-6,21
-4,46
-8,06
3,60
-139,11
-158,84
-172,08
13,24
Ertragsarten
(in Mio. €)
Schlüsselzuweisungen vom Land
Gesamt
Ergebnis
2014
Haushaltsansatz 2015
Ergebnis
2015
Der Planansatz für Erträge aus Zuwendungen und Allgemeinen Umlagen beläuft sich im Jahr 2015 auf rd. 158,8
Mio. €. Das Ist-Ergebnis fällt um ca. 13,2 Mio. € höher aus. Auch im Vergleich zum Vorjahr ist ein signifikanter
Anstieg von rd. 33,0 Mio. € zu verzeichnen. Dieser resultiert im Wesentlichen aus den erhöhten Schlüsselzuweisungen vom Land, welche im Jahr 2015 einen neuerlichen Höchststand von rd. 99,7 Mio. € erreichten. Verglichen
mit dem Vorjahr ist dies ein Anstieg von rd. 22,7 Mio. €. Darüber hinaus erhielt die Stadt deutlich erhöhte Zuweisungen vom Land (rd. 9,2 Mio. €), welche zu einem großen Teil auf Erstattungsleistungen im Bereich der Flüchtlingsunterbringung entfallen. An dieser Stelle ist jedoch ebenfalls auf die entsprechend höheren Belastungen im
Bereich der Transferaufwendungen hinzuweisen. Darüber hinaus sind im Jahr 2015 erhöhte Landeszuwendungen
in Höhe von rd. 2,5 Mio. € aus dem Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe zu verzeichnen.
Auch die Abweichungen zum Planansatz in dieser Ergebniszeile sind schwerpunktmäßig auf den Bereich der Landeszuweisungen zurückzuführen. Hier werden insgesamt – verglichen mit dem Planansatz – Mehrerträge in Höhe
von rd. 10,4 Mio. € ausgewiesen. Diese entfallen vornehmlich auf die bereits zuvor genannten Erstattungsleistungen für die Flüchtlingsunterbringung (rd. 5,4 Mio. €) sowie die Auflösung des Passiven Rechnungsabgrenzungspostens für weitergeleitete Landeszuwendungen an den Eigenbetrieb Gebäudemanagement (rd. 3,5 Mio. €). Die
Mehrerträge aus der Auflösung des PRAP werden jedoch durch die entsprechenden Aufwendungen aus der Auflösung des korrespondierenden Aktiven Rechnungsabgrenzungspostens (siehe Transferaufwendungen) vollständig
neutralisiert. Weitere Mehrerträge in Höhe von rd. 3,6 Mio. € ergeben sich aus der Auflösung von Sonderposten für
Zuwendungen. Es handelt sich hierbei nicht um lineare Auflösungen. Vielmehr betreffen die in 2015 gebuchten
Mehrerträge außerplanmäßige Auflösungen im Zuge von vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen
sowie ertragswirksame Auflösungen, welche mit Anlagenabgängen (Inventurdifferenzen, Grundstücksverkäufe,
u.Ä.) einhergingen. Den Mehrerträgen im Bereich der Landeszuwendungen stehen im Jahr 2015 jedoch um 0,8
Mio. € geringere Zuweisungen vom Bund gegenüber.
3.2.1.3
Sonstige Transfererträge
Ertragsarten
(in Mio. €)
Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz
Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen
bürgerl.-rechtl. Unterhaltsverpflichtete
Leistungen von Sozialleistungsträgern
außerhalb von Einrichtungen - ohne Pflegeversicherung
-0,33
-0,32
-0,43
Vergleich
Plan 2015/
Ist 2015
0,11
-0,82
-0,91
-0,52
-0,39
-0,26
-0,45
-0,44
-0,01
Ergebnis
2014
- 12 -
Haushaltsansatz 2015
Ergebnis
2015
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Leistungen von Sozialleistungsträgern in
Einrichtungen - ohne Pflegeversicherung
Sonstige Transfererträge
(mehrere Konten)
Gesamt
-1,60
-1,11
-1,28
0,16
-0,60
-0,56
-0,58
0,02
-3,61
-3,36
-3,25
-0,11
Die Sonstigen Transfererträge schließen zum 31.12.2015 mit einer Höhe von rd. 3,2 Mio. € ab. Unter dieser Position werden insbesondere Erträge aus dem Ersatz von sozialen Leistungen erfasst. Im Vergleich Planansatz ergibt
sich lediglich eine geringfügige Abweichung von rd. 0,1 Mio. € in Form von Mindererträgen. Dabei liegen die Sonstigen Transfererträge insgesamt auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr.
3.2.1.4
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
-7,53
-6,57
-7,94
Vergleich
Plan 2015/
Ist 2015
1,37
Benutzungsgebühren und ähnl. Entgelte
-119,60
-123,74
-122,56
-1,18
Auflösung Sonderposten
Sonstige öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (mehrere Konten)
-4,32
-5,79
-8,55
2,76
-0,77
-0,76
-0,18
-0,58
-132,22
-136,87
-139,24
2,37
Ertragsarten
(in Mio. €)
Ergebnis
2014
Verwaltungsgebühren
Gesamt
Haushaltsansatz 2015
Ergebnis
2015
Die Erträge aus Öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten betragen im Jahr 2015 rd. 139,2 Mio. €. Verglichen mit
dem Haushaltsansatz ergeben sich Mehrerträge von rd. 2,4 Mio. €. Hiervon entfallen allein rd. 2,6 Mio. € auf Mehrerträge aus der Auflösung von Sonderposten für den Gebührenausgleich im Bereich der Abwassergebühren. Dies
ist der Tatsache geschuldet, dass aufgrund von Fehlern in den Betriebsabrechnungen der Jahre 2013 und 2014
nachträglich Auflösungen des Sonderpostens in Höhe von rd. 2,6 Mio. € erfolgen mussten, welche im Rahmen der
Haushaltsplanung nicht vorhersehbar waren.
Mindererträge in Höhe von rd. 1,2 Mio. € sind insbesondere im Bereich der Benutzungsgebühren und ähnlichen
Entgelte zu verzeichnen und betreffen vornehmlich die Gebührenbereiche Friedhofswesen (rd. 1,7 Mio. €) und
Rettungsdienst (rd. 2,2 Mio. €). Teilweise aufgefangen werden konnte dies hingegen durch Mehrerträge von insgesamt rd. 2,5 Mio. € in den Bereichen Abwasser, Abfallwirtschaft, Grundschulen und Kitas. Darüber hinaus können
im Jahr 2015 Mehrerträge bei den Verwaltungsgebühren in Höhe von ca. 1,4 Mio. € verzeichnet werden.
3.2.1.5
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Ertragsarten
(in Mio. €)
Mieten, Pachten, Erbbaurecht
Erträge aus Verkauf
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
-21,24
-20,61
-20,48
Vergleich
Plan 2015/
Ist 2015
-0,12
-0,73
-0,88
-1,02
0,14
-1,33
-1,60
-1,61
0,01
Ergebnis
2014
- 13 -
Haushaltsansatz 2015
Ergebnis
2015
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Gesamt
-23,29
-23,08
-23,11
0,03
Die Erträge aus den Privatrechtlichen Leistungsentgelten befinden sich mit rd. 23,1 Mio. € im Jahr 2015 ungefähr
auf Vorjahresniveau. Ebenso entspricht das Ist-Ergebnis nahezu den in der Planung veranschlagten Haushaltsansätzen. Mit einem Ergebnis in Höhe von rd. 20,5 Mio. € bilden die Erträge aus Mieten, Pachten, Erbbaurechten die
mit Abstand größte Position dieser Ergebniszeile.
3.2.1.6
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Erstattungen vom Bund
-0,78
-0,77
-1,69
Vergleich
Plan 2015/
Ist 2015
0,92
Erstattungen vom Land
-6,68
-8,64
-8,68
0,04
-47,76
-49,66
-58,90
9,23
-7,24
-9,85
-10,02
0,17
-2,90
-2,29
-2,95
0,66
-9,69
-9,38
-10,42
1,05
-2,63
-1,58
-2,49
0,91
-77,67
-82,17
-95,15
12,97
Ertragsarten
(in Mio. €)
Erstattungen von Gemeinden (GV)
Erstattungen von Zweckverbänden
Erstattungen vom sonstigen öffentlichen
Bereich
Erstattung von verbundenen Unternehmen
und Sondervermögen
Sonstige Erstattungen (mehrere Konten)
Gesamt
Ergebnis
2014
Haushaltsansatz 2015
Ergebnis
2015
Im Haushaltsjahr 2015 belaufen sich die Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen auf insgesamt rd.
95,2 Mio. €. Damit liegen sie um ca. 13 Mio. € über dem Haushaltsansatz und sogar um rund 17,5 Mio. € über dem
Vorjahreswert. Die Mehrerträge - im Vergleich zum Haushaltsansatz - resultieren zu einem Großteil aus höheren
Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden (rd. 9,2 Mio. €). Im Jahr 2015 entfallen Mehrerträge in
Höhe von 11,7 Mio. € auf Erstattungen für die Unterbringung und Betreuung unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge. In diesem Zusammenhang muss jedoch auch auf die korrespondierende Belastung im Bereich der Transferaufwendungen hingewiesen werden (2015: ca. 56,2 Mio. € für „Hilfe zur Erziehung“ (HZE) unter Einbezug der
Betreuung der „unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge“ (UMF)). Darüber hinaus ist auf die verspätete Liquidierung und die hiermit einhergehende Vorfinanzierung durch Kassenkredite zu verweisen. Mindererträge in Höhe von
rd. 3,2 Mio. € ergeben sich bei den Erstattungen der Städteregion für von der Stadt wahrgenommene Aufgaben im
Bereich der sozialen Leistungen. Mit den Mindererträgen einher gehen gleichzeitig auch geringere Aufwendungen
in diesem Bereich.
Darüber hinaus konnte die Stadt weiterhin von höheren Erstattungsleistungen vom Bund (rd. 0,9 Mio. €), vom
Sonstigen öffentlichen Bereich (rd. 0,7 Mio. €), von verbundenen Unternehmen (1 Mio. €) sowie vom übrigen Bereich (0,9 Mio. €) profitieren.
3.2.1.7
Sonstige ordentliche Erträge
Ertragsarten
(in Mio. €)
Konzessionsabgaben
Ergebnis
2014
-14,68
- 14 -
Haushaltsansatz 2015
-14,10
Ergebnis
2015
-13,89
Vergleich
Plan 2015/
Ist 2015
-0,21
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Mehrerlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen
Bußgelder, Zwangsgelder und ähnliches
-4,39
-3,73
-3,71
-0,02
-5,69
-6,69
-6,59
-0,10
Auflösung von sonstigen Sonderposten
-2,87
-1,09
-2,11
1,02
Erträge aus Anpassungen von Festwerten
Auflösung oder Herabsetzung von Rückstellungen
0,00
-0,03
-7,56
7,52
-23,11
0,00
-2,20
2,20
Auflösung von Pensionsrückstellungen
-12,39
-18,45
-5,11
-13,34
Auflösung von Beihilferückstellungen
Auflösung von erhaltenen Anzahlungen
-2,16
-4,60
-1,08
-3,52
-2,84
-0,32
-1,82
1,51
Erträge aus Inventurdifferenzen
Sonstige ordentliche Erträge
(mehrere Konten)
0,00
0,00
-1,07
1,07
-4,70
-2,94
-5,52
2,58
-72,83
-51,95
-50,67
-1,28
Gesamt
Die Sonstigen ordentlichen Erträge haben sich im Vergleich zum vergangenen Jahr um rd. 22,2 Mio. € verringert,
was im Wesentlichen der Veränderung bei der Position „Auflösung oder Herabsetzung von Rückstellungen“ geschuldet ist. Dies ist größtenteils darauf zurückzuführen, dass im Jahr 2014 zwei Sondereffekte zu ertragswirksamen Auflösungen in Höhe von insgesamt rd. 19,0 Mio. € geführt haben. Zum einen handelt es sich hierbei um die
anteilige Auflösung der Rückstellung für die Bildung der Städteregion (11,5 Mio. €), zum anderen um die Auflösung
der Rückstellung für die Stiftung Bischoff (7,5 Mio. €).
Verglichen mit dem Planansatz ergibt sich eine Verschlechterung in Höhe von rd. 1,3 Mio. €.
Dies ist im Wesentlichen den folgenden Positionen geschuldet:
Mehrerträge in einem nicht unerheblichen Umfang sind u.a. den bilanziellen Auswirkungen der verwaltungsweiten
Inventur geschuldet. So wurden im Jahr 2015 Mehrerträge in Höhe von 7,4 Mio. € aus der Anpassung von Festwerten gebucht. Diese resultieren aus der im Rahmen der Inventur ermittelten höheren Bilanzansätze für die Festwerte im Bereich des Aufwuchses von Grünflächen, der Ausstattung von Schulen, Kindertagesstätten, Sportstätten
und der Büroausstattung. Darüber hinaus ergeben sich im Jahr 2015 Erträge aus Inventurdifferenzen (1,07 Mio. €).
Es handelt sich hierbei um die Einbuchung bislang nicht erfasster Vermögensgegenstände, welche jedoch im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Aachen stehen. Weiterhin zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang Erträge
aus der Anpassung von Flächendifferenzen in Höhe von rd. 0,7 Mio. €, welche sich aus der Inventur der Grundstücke ergeben.
Weitere Mehrerträge in Höhe von 2,2 Mio. € sind in der Auflösung von Sonstigen Rückstellungen begründet. Mit rd.
1,1 Mio. € bildet hier die Auflösung der Prozesskostenrückstellung die größte Position.
Die Erträge aus der Auflösung von Erhaltenen Anzahlungen überschreiten den Planansatz des Jahres 2015 um rd.
1,5 Mio. €. Dies ist vornehmlich auf die Verwendung von pauschalen Investitionszuschüssen (Allg. Investitionspauschale, Sportpauschale, Feuerwehrpauschale) zurückzuführen. Werden die erhaltenen Zuschüsse konsumtiv oder
für die Nachbeschaffung von im Festwert bewerteten Vermögensgegenständen verwendet, so sind analog hierzu
die Erhaltenen Anzahlungen konsumtiv aufzulösen.
Weiterhin ergeben sich Mehrerträge in Höhe von rd. 1,3 Mio. € aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf
Forderungen. Die genannten Mehrerträge konnten dennoch die -verglichen mit dem Plansatz- resultierenden Mindererträge von rd. 16,9 Mio. € bei der Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen, nicht vollständig kompensieren. In diesem Zusammenhang ist jedoch auch auf den Minderaufwand im Bereich der Versorgungsaufwendungen zu verweisen. Die Abweichungen zwischen Planansatz und Ist-Werten sind im Wesentlichen darin begründet, dass die Pensions- und Beihilferückstellungen im Rahmen des Jahresabschlusses sowie auch bereits in den
Vorjahren entsprechend der im Gesetz und den einschlägigen Kommentierungen dargelegten Vorgehensweise,
jedoch abweichend zu der ursprünglichen Haushaltseinplanung, gebucht wurden. Um im Rahmen künftiger Jahresabschlüsse derartige Abweichungen zwischen Planansätzen und Ist-Werten zu vermeiden, wird gemeinsam mit
- 15 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
dem zuständigen Fachamt darauf hingearbeitet, die Darstellungsweise im Haushalt und Jahresabschluss zu vereinheitlichen.
3.2.1.8
Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
Ertragsarten
(in Mio. €)
Aktivierte Eigenleistungen
Bestandsveränderungen an fertigen Erzeugnissen
Gesamt
0,00
0,00
0,00
Vergleich
Plan 2015/
Ist 2015
0,00
-0,13
0,00
-0,12
0,12
-0,13
0,00
-0,12
0,12
Ergebnis
2014
Haushaltsansatz 2015
Ergebnis
2015
Im Jahr 2015 wurden Erträge in Höhe von 0,12 Mio. € aus Bestandsveränderungen an fertigen Erzeugnissen
gebucht. Hierbei handelt es sich um die im Rahmen der Inventur der Steinvorräte durch den Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (FB 61) ermittelten Ergebnisse.
3.2.2
3.2.2.1
Ordentliche Aufwendungen
Personalaufwendungen
Dienstbezüge Beamte
43,04
Fortgeschr.
Haushaltsansatz 2015
44,98
Entgelte tariflich Beschäftigte
67,25
Sonstige Beschäftigte
Tariflich Beschäftigte - Versorgungskasse
Tariflich Beschäftigte - gesetzliche Sozialversicherung
Beihilfe u. Unterstützungsleistungen für
Beamte
Zuführung zu Pensionsrückstellung für
Beschäftigte
Zuführung zu Beihilferückstellung für Beschäftigte
Zuführung zu Rückstellungen
Aufwandsarten
(in Mio. €)
Gesamt
44,08
Vergleich
Plan 2015/
Ist 2015
0,90
71,83
71,22
0,61
5,09
5,27
5,76
-0,48
5,32
6,47
5,62
0,84
13,92
14,37
14,55
-0,18
2,75
3,09
2,75
0,34
18,19
14,12
16,07
-1,95
2,16
2,24
2,23
0,01
0,85
0,53
0,41
0,11
158,58
162,89
162,88
0,01
Ergebnis
2014
Ergebnis
2015
Die Personalaufwendungen des Jahres 2015 belaufen sich auf rd. 162,9 Mio. € und entsprechen damit auf Ebene
der Ergebniszeile nahezu exakt dem fortgeschriebenen Haushaltsansatz. Geringfügige Verwerfungen auf Ebene
der einzelnen Konten gleichen sich somit fast vollständig aus. Mehraufwendungen bei den Zuführungen zu den
Pensionsrückstellungen werden durch Minderaufwendungen im Bereich der Dienstbezüge der Beamten sowie der
Entgelte und den Beiträgen zur Versorgungskasse für die tariflich Beschäftigten egalisiert.
- 16 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Im Vergleich zum Vorjahr fallen die Personalaufwendungen um 4,3 Mio. € höher aus. Die Steigerung zeigt sich mit
rd. 4,0 Mio. € im Wesentlichen bei den Entgelten für die tariflich Beschäftigten. Dies ist vornehmlich auf Tariferhöhungen sowie den steigenden Personalbedarf im Bereich der Flüchtlings- und Asylhilfe zurückzuführen.
3.2.2.2
Versorgungsaufwendungen
Versorgungsbezüge Beamte
Beihilfe u. Unterstützungsleistungen für
Versorgungsempfänger
Zuführung zu Pensionsrückstellung für
Versorgungsempfänger
Zuführung zu Beihilferückstellung für Versorgungsempfänger
18,09
Fortgeschr.
Haushaltsansatz 2015
18,45
4,72
Gesamt
Aufwandsarten
(in Mio. €)
18,93
Vergleich
Plan 2015/
Ist 2015
-0,49
4,60
4,94
-0,34
10,45
14,93
4,58
10,35
0,79
3,64
0,20
3,44
34,05
41,62
28,66
12,96
Ergebnis
2014
Ergebnis
2015
Die Versorgungsaufwendungen betragen im Jahr 2015 insgesamt 28,7 Mio. €. Damit liegen sie mit knapp 13,0 Mio.
€ deutlich unter dem fortgeschriebenen Haushaltsansatz. Die Unterschreitung resultiert überwiegend aus Minderaufwendungen im Bereich der Zuführung zu Pensions- und Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger
(ca. 13,8 Mio. €), welche sich im Jahr 2015 auf rd. 4,8 Mio. € belaufen. Aufgrund der abweichenden Verbuchung im
Rahmen des Jahresabschlusses im Vergleich zur Haushaltseinplanung sind diese Minderaufwendungen in Zusammenhang mit den in den Sonstigen Ordentlichen Erträgen ausgewiesenen Mindererträgen zu betrachten. Es
wird auf die obigen Ausführungen verwiesen.
3.2.2.3
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Aufwandsarten
(in Mio. €)
Erstattungsleistungen
Bewirtschaftung der Grundstücke u.
baulichen Anlagen
Unterhalt u. Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens
Unterhaltung des beweglichen Vermögens
15,29
Fortgeschr.
Haushaltsansatz 2015
15,72
14,20
Vergleich
Plan 2015/
Ist 2015
1,53
13,17
16,10
14,55
1,55
2,57
2,93
2,47
0,46
4,13
4,15
4,46
-0,31
Ergebnis
2014
Ergebnis
2015
Aufwendungen für Festwerte
Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Sonstige Aufwendungen
(mehrere Konten)
3,25
7,19
3,03
4,16
18,59
18,57
24,02
-5,45
11,93
16,31
11,63
4,68
Gesamt
68,93
80,97
74,36
6,62
- 17 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Die tatsächlichen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen fallen im Vergleich zum fortgeschriebenen Haushaltsansatz um ca. 6,6 Mio. € geringer aus. Sie betragen im Haushaltsjahr 2015 insgesamt 74,4 Mio. € und liegen
um 5,4 Mio. € über den im Vorjahr gebuchten Aufwendungen.
Die Minderaufwendungen im Vergleich zum fortgeschriebenen Planansatz ergeben sich überwiegend aus den
Aufwendungen für Festwerte (4,2 Mio. €), den Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen (4,3 Mio. €), den Aufwendungen aus der Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen und des Infrastrukturvermögens (2,0 Mio. €) sowie den Aufwendungen im Bereich der Erstattungen an private Unternehmen (1,1 Mio.
€). Demgegenüber stehen Mehraufwendungen in Höhe von rd. 5,4 Mio. € im Bereich der besonderen Verwaltungsund Betriebsaufwendungen. In dieser Position zeigt sich auch die vorgenannte Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr. Geschuldet ist dies den erhöhten Aufwendungen zur Flüchtlingsunterbringung, welche ursprünglich im Haushaltsplan nicht veranschlagt waren. An dieser Stelle ist jedoch auf die entsprechenden Erstattungen des Landes
und die hiermit verbundenen Mehrerträge unter der Ergebniszeile „Zuwendungen und Allgemeine Umlagen“ (s.o.)
zu verweisen.
3.2.2.4
Bilanzielle Abschreibungen
Aufwandsarten
(in Mio. €)
Außerplanmäßige Abschreibungen
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
Abschreibungen auf unbewegliches Vermögen
Abschreibungen auf bewegliches Vermögen
Abschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter
Abschreibungen auf Festwerte
Gesamt
Ergebnis
2014
Fortgeschr.
Haushaltsansatz 2015
Ergebnis
2015
Vergleich
Plan 2015/
Ist 2015
0,54
0,00
3,57
-3,57
0,90
0,60
1,00
-0,41
16,23
16,21
16,82
-0,61
3,26
3,41
3,47
-0,06
0,09
0,36
0,15
0,21
0,17
0,76
0,16
0,60
21,19
21,32
25,16
-3,84
Die Bilanziellen Abschreibungen betragen im Haushaltsjahr 2015 insgesamt 25,2 Mio. € und liegen damit um jeweils knapp 4,0 Mio. € sowohl über dem Vorjahreswert als auch über dem fortgeschriebenen Haushaltsansatz.
Bedingt ist dies durch die im Rahmen der Inventur vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen im Bereich des unbeweglichen Sachanlagevermögens, welche sich auf insgesamt rd. 3,5 Mio. € belaufen (vgl. entsprechende Ausführungen im Kapitel 5.2 Sonstige Angaben nach § 44 GemHVO NRW).
3.2.2.5
Transferaufwendungen
Aufwandsarten
(in Mio. €)
Aufwendungen für Zuweisungen an
Zweckverbände
Zuschüsse an verb. Unternehmen, Beteiligungen u. Sondervermögen
Ergebnis
2014
Fortgeschr.
Haushaltsansatz 2015
Ergebnis
2015
Vergleich
Plan 2015/
Ist 2015
28,29
28,40
28,39
0,01
145,48
152,62
155,42
-2,80
- 18 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Aufwendungen für Zuschüsse an übrige
Bereich
Soziale Leistungen an natürl. Personen
außerhalb von Einrichtungen
Leistungen der Sozialhilfe an natürl. Personen in Einrichtungen
Sonstige soziale Leistungen
Gewerbesteuerumlage
Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutscher Einheit
Allgemeine Umlagen an den sonstigen
öffentl. Bereich
Sonstige Transferaufwendungen
(mehrere Konten)
Gesamt
50,66
57,94
53,45
4,49
35,53
39,74
37,86
1,88
34,08
30,48
43,73
-13,25
17,95
24,59
20,46
4,12
13,06
13,25
11,13
2,12
12,68
12,87
10,81
2,06
167,42
173,62
175,19
-1,57
6,21
7,97
4,57
3,40
511,36
541,47
541,01
0,45
Die Transferaufwendungen belaufen sich im Jahr 2015 auf rd. 541,0 Mio. €. Unter dieser Ergebniszeile werden
insbesondere die Aufwendungen für soziale Leistungen, Steuerbeteiligungen (z.B. Gewerbesteuerumlage, Finanzierungsbeteiligung Fonds Dt. Einheit), die Städteregionsumlage sowie Aufwendungen aus Zuschüssen an städtische Beteiligungen und Sondervermögen erfasst. Auch wenn sich in der Ergebniszeile lediglich eine geringfügige
Verfehlung des fortgeschriebenen Planansatzes in Höhe von rd. 0,5 Mio. € ergibt, sind dennoch auf Ebene der
dieser Zeile zugeordneten Konten teilweise deutliche Planabweichungen zu verzeichnen, welche sich wie folgt
darstellen:
Mehraufwendungen in Höhe von rd. 11,4 Mio. € resultieren im Wesentlichen aus gestiegenen Ausgaben im Bereich der sozialen Leistungen, insbesondere im Rahmen der Jugend- und Flüchtlingshilfe für Bekleidung, Taschengeld, die Unterbringung unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge u.Ä. An dieser Stelle ist jedoch ebenfalls auf die
korrespondierenden Erträgnisse aus erhöhten Erstattungsleistungen (siehe „Zuwendungen und Allgemeinen Umlagen“) hinzuweisen.
Darüber hinaus wurde der fortgeschriebene Planansatz im Bereich der Zuschüsse an verbundene Unternehmen,
Beteiligungen und Sondervermögen um rd. 2,8 Mio. € überschritten. Dies ist insbesondere auf nicht eingeplante
aufwandswirksame Auflösungen des Aktiven Rechnungsabgrenzungspostens für weitergeleitete Zuwendungen an
den E26 zurückzuführen. Analog werden jedoch in gleicher Höhe Mehrerträge aus der Auflösung des zugehörigen
Passiven Rechnungsabgrenzungspostens unter der Ergebniszeile „Zuwendungen und Allgemeine Umlagen“ ausgewiesen.
Minderaufwendungen in Höhe von rd. 1,2 Mio. € entstanden hingegen im Bereich der Zuschüsse an private Unternehmen, da der Höchstbetragszuschuss von jährlich 2 Mio. € an die Aachener Stadion Beteiligungs GmbH im Jahr
2015 nicht in voller Höhe ausgezahlt wurde. Eine Unterschreitung des Planansatzes um ca. 4,5 Mio. € ist ebenfalls
bei den Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche zu erkennen. Gebucht werden unter dieser Position
Zuschüsse an Vereine, Organisationen, freie Träger von Kindertagesstätten u.Ä. Darüber hinaus werden als Folge
der im Jahr 2015 deutlich geringeren Erträge aus der Gewerbesteuer weitere Minderaufwendungen bei der zu
zahlenden Gewerbesteuerumlage (rd. 2,1 Mio. €) sowie folglich bei den Aufwendungen aus der Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutscher Einheit (rd. 2,1 Mio. €) ausgewiesen. Abschließend sind die um 4,1 Mio. € geringeren
Aufwendungen für Sonstige soziale Leistungen zu benennen.
Der starke Anstieg zum Vorjahr um ca. 29,7 Mio. € beschränkt sich im Wesentlichen auf die folgenden drei Positionen: Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen (rd. 9,7 Mio. €), höhere Aufwendungen
aufgrund eines deutlichen Anstiegs der Regionsumlage (rd. 7,8 Mio. €) sowie Zuschüsse an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (rd. 9,9 Mio. €), wovon rd. 7,0 Mio. € auf die jährlichen Verlustübernahme der E.V.A. entfallen, welche im Jahr 2015 anstelle der Auszahlung einer entsprechenden Rückstellung
zugeführt wurden.
- 19 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
3.2.2.6
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Mieten, Pachten, Erbbauzinsen
Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechte und Dienste
Geschäftsaufwendungen
Einstellungen und Zuschreibung in die
Sonderposten
Steuern, Versicherungen, Schadensfälle
2,93
Fortgeschr.
Haushaltsansatz 2015
4,36
1,70
Wertveränderungen zu Forderungen
Tatsächliche Ausbuchung der Forderungen
Verlust aus dem Abgang von Anlagevermögen
Mindererlöse aus Verkauf
Sonstige ordentliche Aufwendungen
(mehrere Konten)
Aufwandsarten
(in Mio. €)
Gesamt
4,53
Vergleich
Plan 2015/
Ist 2015
-0,18
2,52
1,99
0,53
2,39
2,52
3,72
-1,20
5,59
0,07
5,12
-5,05
1,85
2,00
1,91
0,09
4,57
1,44
3,03
-1,59
6,23
0,87
1,10
-0,23
0,00
0,00
3,93
-3,93
0,57
0,50
0,24
0,26
8,02
7,25
7,64
-0,39
33,85
21,52
33,22
-11,70
Ergebnis
2014
Ergebnis
2015
Die Sonstigen ordentlichen Aufwendungen liegen im Jahr 2015 mit 33,2 Mio. € ca. 11,7 Mio. € über dem fortgeschriebenen Planansatz. Dies liegt vor allem an zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von rd. 5 Mio. € für die Einstellungen und Zuschreibungen in die Sonderposten (betrifft den Sonderposten für den Gebührenausgleich, die
Sonderposten für Stiftungen sowie die Korrektur des Sonderpostens für die Investitions- und Schulpauschale). Im
Bereich der Gebühren und Stiftungen werden die Aufwendungen aus der Zuführung zum Sonderposten durch die
Überschüsse in den jeweiligen kostenrechnenden Einrichtungen bzw. Stiftungsabschlüssen in gleicher Höhe ausgeglichen, so dass dies aus gesamthaushalterischer Sicht zu keiner Mehrbelastung führt. Weitere Mehraufwendungen zum Planansatz resultieren aus dem Verlust aus dem Abgang von Festwerten (2,7 Mio. €) und dem Abgang von unbeweglichem Anlagevermögen (1,2 Mio. €). Diese Mehraufwendungen sind im Wesentlichen den bilanziellen Auswirkungen der verwaltungsweiten Inventur geschuldet und stehen den Mehrerträgen aus Vermögenszuwächsen gegenüber. Im Bereich der Festwerte beziehen sich die Mehraufwendungen zum einen auf
Wertanpassungen der Bilanzwerte für den Aufwuchs von städtischen Grünflächen (betrifft nur Grünflächen der
gehobenen Kategorie) sowie auf die Anpassung der Bilanzansätze für die Ausstattung von Realschulen und Kindertagesstätten. Darüber hinaus wurde der Festwert für Straßenbäume auf Basis des aktuellen Baumbestandes
angepasst. Die Abgänge von unbeweglichem Anlagevermögen resultieren ebenfalls vornehmlich aus Inventurdifferenzen und stammen größtenteils aus dem Bereich der Grundstücksinventur. Des Weiteren sind insgesamt 1,6
Mio. € Mehraufwendungen den Wertveränderungen von Forderungen zuzurechnen.
3.3 Finanzergebnis
Finanzerträge
-22,09
Fortgeschr.
Haushaltsansatz 2015
-21,81
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
18,33
18,63
Ertrags- und Aufwandsarten
(in Mio. €)
Ergebnis
2014
- 20 -
-21,38
Vergleich
Plan 2015/
Ist 2015
-0,43
18,38
0,25
Ergebnis
2015
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Gesamt
-3,76
-3,18
-3,00
-0,18
In Summe schließt das Finanzergebnis im Haushaltsjahr 2015 mit einem positiven Saldo von rd. 3,0 Mio. € ab und
unterschreitet den Planansatz in Höhe von 3,2 Mio. € nur geringfügig. Das positive Ergebnis wird maßgeblich durch
die Erträge aus dem anteiligen Bilanzgewinn der Sparkasse (rd. 6,9 Mio. €) geprägt.
3.3.1
Finanzerträge
Ertragsarten
(in Mio. €)
Zinserträge
Erträge aus Gewinnanteilen von Beteiligungen und verbundenen Unternehmen
andere sonstige zinsähnliche Erträge
Gesamt
Ergebnis
2014
Fortgeschr.
Haushaltsansatz 2015
Ergebnis
2015
Vergleich
Plan 2015/
Ist 2015
-14,79
-14,66
-14,07
-0,59
-6,92
-7,01
-6,94
-0,07
-0,38
-0,14
-0,38
0,24
-22,09
-21,81
-21,38
-0,43
Die Finanzerträge in Höhe von rd. 21,4 Mio. € sind gegenüber dem Vorjahr um rd. 0,7 Mio. € gesunken und weisen
gegenüber dem Planansatz eine negative Abweichung von rd. 0,4 Mio. € aus. Nennenswerte Abweichungen ergeben sich lediglich auf Ebene der dieser Ergebniszeile zugeordneten Konten. Es handelt sich um Verwerfungen in
Höhe von rd. 7,0 Mio. €, welche auf eine Änderung der Kontennumerik für Erträge aus Gewinnanteilen von Beteiligungen und verbundenen Unternehmen zurückzuführen sind. Während diese Erträge in Vorjahren sowie im Rahmen der Haushaltsplanung der Kontengruppe 469 zugeordnet waren, erfolgte im Zuge der Jahresabschlussarbeiten gemäß dem NKF-Kontenrahmen eine Umbuchung zur Kontengruppe 465. Bei den Erträgen in Höhe von rd. 7,0
Mio. € handelt es sich um den anteiligen Bilanzgewinn der Sparkasse Aachen.
3.3.2
Zinsen und sonstige ähnliche Aufwendungen
18,33
Fortgeschr.
Haushaltsansatz 2015
18,13
Kreditbeschaffungskosten, Disagio
0,01
Sonstige Finanzaufwendungen
Aufwandsarten
(in Mio. €)
Zinsaufwendungen
Gesamt
16,15
Vergleich
Plan 2015/
Ist 2015
1,98
0,00
0,02
-0,02
0,00
0,50
2,22
-1,72
18,33
18,63
18,38
0,25
Ergebnis
2014
Ergebnis
2015
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen des Jahres 2015 wurden im Planansatz mit 18,6 Mio. € angesetzt. Tatsächlich wurden im Jahr 2015 Aufwendungen in Höhe von 18,4 Mio. € gebucht. Diese entsprechen somit nahezu
dem Planansatz. Die in dieser Ergebniszeile mit Abstand größte Position bilden die Zinsaufwendungen an Kreditinstitute in Höhe von rd. 15,1 Mio. €. Hier ergeben sich im Jahr 2015, verglichen mit dem Planansatz, Minderaufwendungen in Höhe von rd. 2,1 Mio. €. Dem gegenüber stehen jedoch Mehraufwendungen in Höhe von rd. 1,7 Mio. €
im Bereich der Sonstigen Finanzaufwendungen, welche auf Gewerbesteuererstattungszinsen zurückzuführen sind.
- 21 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
3.4 Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
Ordentliche Erträge
-783,43
Fortgeschr.
Haushaltsansatz 2015
-816,30
-826,10
Vergleich
Plan 2015/
Ist 2015
9,78
Ordentliche Aufwendungen
827,96
869,79
865,29
4,05
Ordentliches Ergebnis
44,53
53,49
39,20
14,29
Finanzerträge
-22,09
-21,81
-21,38
-0,43
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
18,33
18,63
18,38
0,25
Finanzergebnis
-3,76
-3,18
-3,00
-0,18
Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit
40,77
50,31
36,21
14,11
Ertrags- und Aufwandsarten
(in Mio. €)
Ergebnis
2014
Ergebnis
2015
Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit errechnet sich aus dem Ordentlichen Ergebnis und dem Finanzergebnis. Im Haushaltsjahr 2015 schließt es mit einem Fehlbetrag von 36,2 Mio. € ab und fällt damit gegenüber
dem fortgeschriebenen Planansatz um rd. 14,1 Mio. € besser aus.
3.5 Außerordentliches Ergebnis
Im Haushaltsjahr 2015 werden im Ergebnis keine außerordentlichen Aufwendungen und Erträge ausgewiesen.
Die Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen gleichen sich innerhalb der Stadt Aachen aus
und haben somit keinen Einfluss auf das Jahresergebnis.
3.6 Jahresergebnis
Ordentliche Erträge
-783,43
Fortgeschr.
Haushaltsansatz 2015
-816,30
-826,10
Vergleich
Plan 2015/
Ist 2015
9,78
Ordentliche Aufwendungen
827,96
869,79
865,29
4,05
Ordentliches Ergebnis
44,53
53,49
39,20
14,29
Finanzerträge
-22,09
-21,81
-21,38
-0,43
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
18,33
18,63
18,38
0,25
Finanzergebnis
-3,76
-3,18
-3,00
-0,18
Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit
40,77
50,31
36,21
14,11
Außerordentliche Erträge
-2,96
0,00
0,00
0,00
Außerordentliche Aufwendungen
2,96
0,00
0,00
0,00
Außerordentliches Ergebnis
0,00
0,00
0,00
0,00
40,77
50,31
36,21
14,11
Ertrags- und Aufwandsarten
(in Mio. €)
Jahresergebnis
Ergebnis
2014
- 22 -
Ergebnis
2015
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Der Saldo der Ergebnisrechnung hat Auswirkungen auf das Eigenkapital. Regelmäßig erfolgt eine Verrechnung
des Jahresüberschusses bzw. Jahresfehlbetrages mit der Allgemeinen Rücklage nachdem der Rat über die Verwendung des Jahresüberschusses respektive Jahresfehlbetrages gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW entschieden hat.
Das Jahresergebnis errechnet sich aus dem Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit und dem Außerordentlichen Ergebnis. Die Ergebnisrechnung der Stadt Aachen weist für das Haushaltsjahr 2015 einen Fehlbetrag in
Höhe von 36.206.213,81 € aus.
4
Erläuterungen zur Finanzrechnung
Die Finanzrechnung stellt neben der Bilanz und der Ergebnisrechnung die dritte Komponente des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) dar. In der Finanzrechnung werden alle erhaltenen Einzahlungen und geleisteten Auszahlungen des Haushaltsjahres nachgewiesen. Die Gliederung der Finanzrechnung entspricht im Wesentlichen der Gliederung der Ergebnisrechnung, insoweit wird auf die Ausführungen zur Ergebnisrechnung verwiesen.
Die Finanzrechnung beinhaltet alle Ein- und Auszahlungen. Es werden die Mittelherkunft und ihre Verwendung
dargestellt. Ferner lässt sich in der Finanzrechnung die Veränderung des Zahlungsmittelbestandes ablesen.
Zusätzlich werden in der Finanzrechnung die Zahlungsströme für die Investitionstätigkeit sowie die Veränderungen
des Bestandes an Finanzmitteln abgebildet. Abweichungen zwischen der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung ergeben sich durch die in der Ergebnisrechnung enthaltenen nicht zahlungswirksamen Geschäftsvorfälle,
zum Beispiel die Aufwendungen und Erträge aus der Zuführung und Auflösung von Sonderposten, Rechnungsabgrenzungen, Rückstellungen oder aus Abschreibungen.
In Bezug auf die einzelnen Positionen wird im Rahmen der Abweichungsanalyse auf die Ausführungen zur Ergebnisrechnung verwiesen. Im Folgenden werden nur noch die finanzrechnungsspezifischen Vorgänge dargestellt.
Im Haushaltsjahr 2015 stellte sich die Finanzrechnung wie folgt dar:
- 23 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Finanzrechnung
für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015
2015
EUR
2014
EUR
Veränderung
EUR
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Sonstige Transfereinzahlungen
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige Einzahlungen
Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
306.981.313,87
152.510.191,76
3.444.737,60
130.800.176,09
15.039.077,37
87.225.278,62
23.617.319,88
22.617.792,40
742.235.887,59
344.787.285,25
121.803.495,80
3.155.031,77
130.126.320,05
13.910.238,29
78.677.808,76
19.683.059,74
21.511.552,57
733.654.792,23
-37.805.971,38
30.706.695,96
289.705,83
673.856,04
1.128.839,08
8.547.469,86
3.934.260,14
1.106.239,83
8.581.095,36
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
Personalauszahlungen
Versorgungsauszahlungen
Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen
Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
Transferauszahlungen
Sonstige Auszahlungen
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
-142.212.038,56
-25.367.502,57
-63.298.961,59
-17.435.153,73
-509.520.133,73
-18.576.148,64
-776.409.938,82
-34.174.051,23
-133.337.855,34
-22.856.524,42
-57.313.742,24
-17.221.842,47
-510.027.475,63
-13.109.620,57
-753.867.060,67
-20.212.268,44
-8.874.183,22
-2.510.978,15
-5.985.219,35
-213.311,26
507.341,90
-5.466.528,07
-22.542.878,15
-13.961.782,79
18.
19.
20.
21.
22.
23.
Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen
Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen
Einzahlungen von Beiträgen u.ä. Entgelten
Sonstige Investitionseinzahlungen
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
33.879.090,67
11.772.916,47
10.012.559,31
1.786.249,97
6.825.320,54
64.276.136,96
26.420.275,16
13.602.597,38
9.000.000,00
1.444.502,46
2.749.158,11
53.216.533,11
7.458.815,51
-1.829.680,91
1.012.559,31
341.747,51
4.076.162,43
11.059.603,85
24.
25.
26.
27.
28.
29.
30.
31.
32.
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen
Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen
Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen
sonstige Investitionsauszahlungen
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
Saldo aus Investitionstätigkeit
Finanzmittelüberschuss
-3.196.551,39
-24.140.033,46
-9.809.077,26
0,00
-5.988.687,00
-30.946.367,26
-74.080.716,37
-9.804.579,41
-43.978.630,64
-1.678.707,43
-29.274.905,06
-9.381.753,84
-7.615.290,00
-2.792.544,41
-21.968.883,00
-72.712.083,74
-19.495.550,63
-39.707.819,07
-1.517.843,96
5.134.871,60
-427.323,42
7.615.290,00
-3.196.142,59
-8.977.484,26
-1.368.632,63
9.690.971,22
-4.270.811,57
33.
34.
35.
36.
37.
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten zur Liq.-Sicherung
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten zur Liq.-Sicherung
Ergebnis aus Finanzierungstätigkeit
24.346.108,95
230.400.000,00
-30.169.445,84
-165.668.306,95
58.908.356,16
37.525.433,82
256.452.268,77
-32.401.561,04
-214.300.000,00
47.276.141,55
-13.179.324,87
-26.052.268,77
2.232.115,20
48.631.693,05
11.632.214,61
14.929.725,52
-4.624.404,82
7.963.977,49
-10.835.976,03
7.433.322,16
7.568.322,48
1.287.979,11
7.895.681,35
-8.788.005,45
7.963.977,49
7.361.403,04
-5.912.383,93
68.296,14
-2.047.970,58
-530.655,33
38. Änderungen des Bestandes an eigenen Finanzmitteln
Technische Finanzpositionen
39. Anfangsbestand an Finanzmitteln
40. Bestand an fremden Finanzmitteln
41. Liquide Mittel
- 24 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
4.1 Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit weist im Haushaltsjahr 2015 einen negativen Betrag in Höhe von
34,2 Mio. € aus und fällt somit gegenüber dem im fortgeschriebenen Ansatz ausgewiesenen negativen Saldo von
26,8 Mio. € um rd. 7,3 Mio. € schlechter aus.
Geschuldet ist dies im Wesentlichen den gegenüber den Planansätzen deutlich niedrigeren Einzahlungen im Bereich der Steuern und ähnlichen Abgaben (rd. 52,2 Mio. €). Aufgrund der Gewerbesteuereinbrüche sind hier Mindereinnahmen in Höhe von rd. 36,5 Mio. € zu verzeichnen. Eine weitere Unterschreitung des Planansatzes um rd.
16,0 Mio. € ergibt sich bei den Einzahlungen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Dies ist vornehmlich der Verrechnung der Ein- und Auszahlungen im Zusammenhang mit der Gewerbesteuerumlage und der Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutscher Einheit geschuldet. Während die Zahlungsflüsse in der Haushaltsplanung
brutto dargestellt werden, erfolgt die tatsächliche Einzahlung gemäß der saldierten Abrechnung des Landes netto.
In der Ergebnisrechnung werden die entsprechenden Erträge und Aufwendungen brutto ausgewiesen.
Den geringeren Einzahlungen stehen ebenfalls geringere Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit gegenüber, wodurch die vorgenannten Mindereinnahmen jedoch nicht vollständig kompensiert werden konnten.
Die größten Abweichungen zu den fortgeschriebenen Planansätzen ergeben sich im Bereich der Transferauszahlungen. Hier wurden insbesondere bei den Auszahlungen für die Gewerbesteuerumlage (rd. 13,0 Mio. €) und die
Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutscher Einheit (rd. 12,7 Mio. €) die im Haushalt eingeplanten Ansätze deutlich
unterschritten. Auch dies ist der vorgenannten Saldierung von Ein- und Auszahlungen in Verbindung mit der Einkommensteuer geschuldet (s.o.). Darüber hinaus ergeben sich weiterhin geringere Auszahlungen aus gewährten
Zuschüssen an übrige Bereiche (rd. 5,1 Mio. €) sowie an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (rd. 8,1 Mio. €). Letztere sind insbesondere darin begründet, dass die im Haushalt sowohl ergebnis- als
auch finanzwirksam eingeplante Verlustübernahme für die E.V.A. im Jahr 2015 nicht ausgezahlt, sondern stattdessen lediglich einer entsprechenden Rückstellung zugeführt wurde. Des Weiteren bleiben die Auszahlungen für
Sonstige Dienstleistungen um ca. 4,5 Mio. € hinter dem erwarteten Planansatz zurück.
4.2 Saldo aus Investitionstätigkeit
Der negative Saldo aus Investitionstätigkeit beträgt für das Haushaltsjahr 2015 9,8 Mio. € und weist somit gegenüber dem fortgeschriebenen Planansatz in Höhe von 151,3 Mio. € einen um ca. 141,5 Mio. € geringeren Fehlbetrag
aus.
Diese Abweichung ist zum einen darin begründet, dass im Jahr 2015 gegenüber dem Planansatz rd. 15,5 Mio. €
höhere Einzahlungen aus Investitionstätigkeit gebucht wurden. Der Ansatz belief sich lediglich auf ca. 48,7 Mio. €,
das tatsächliche Ist-Ergebnis beträgt hingegen ca. 64,3 Mio. €.
Die wesentlichen Positionen bilden hierbei die Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen (rd.
33,9 Mio. €), die Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen (ca. 11,8 Mio. €) sowie die Einzahlungen
aus der Veräußerung von Finanzanlagen (10,0 Mio. €). Die Abweichung zu den im Haushalt eingeplanten Ansätzen ist im Wesentlichen den Investitionszuwendungen vom Bund (rd. 3,1 Mio. €) und Land (rd. 12,8 Mio. €) zuzuordnen, teilweise bedingt durch die erhöhten Zuweisungen zum Zwecke der Flüchtlingsunterbringung.
Von dem zur Verfügung stehenden fortgeschriebenen Ansatz für Investitionsauszahlungen in Höhe von ca. 200,0
Mio. € wurden tatsächlich nur rd. 74,1 Mio. € verausgabt. Daraus folgt eine Abweichung von rd. 125,9 Mio. €. Aus
der Höhe der Investitionseinzahlungen und -auszahlungen ergibt sich schließlich ein negativer Investitionssaldo in
Höhe von rd. 9,8 Mio. €.
Der Kreditrahmen gemäß Haushaltssatzung 2015 beläuft sich auf 44,6 Mio. €. Tatsächlich wurden Kredite in Höhe
von 14,3 Mio. € (Aufnahme von Krediten für Investitionen in Höhe von 24,3 Mio. € abzüglich Umschuldungen in
Höhe von knapp 10,0 Mio. €) aufgenommen.
Die wesentliche Abweichung zwischen dem fortgeschriebenem Ansatz und den gebuchten Investitionsauszahlungen ist der Tatsache geschuldet, dass der Haushaltsansatz in Höhe von ca. 93,3 Mio. € maßgeblich durch Ermächtigungsübertragungen aus Vorjahren (ca. 106,7 Mio. €) erhöht wurde und sich somit ein fortgeschriebener Ansatz
- 25 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
in Höhe von rd. 200,0 Mio. € ergab. Insbesondere bei den städtischen Baumaßnahmen ist die Abweichung zwischen dem fortgeschriebenen Ansatz und den tatsächlichen Auszahlungen vornehmlich darin begründet, dass bei
bereits begonnenen Maßnahmen die im Haushalt veranschlagten Kosten durch Ermächtigungsübertragungen auch
bei einer zeitlichen Verzögerung der Umsetzungsphase bis zur endgültigen Fertigstellung fortgeschrieben werden
können. Dies betrifft im Wesentlichen die Maßnahmen im Bereich des Infrastrukturvermögens.
Bei den Auszahlungen in Höhe von rd. 74,1 Mio. € sind die Auszahlungen für Baumaßnahmen (24,1 Mio. €), die
Auszahlungen für bewegliches Anlagevermögen (9,8 Mio. €) und die Sonstigen Investitionsauszahlungen (30,9
Mio. €) die wesentlichen Posten. Letzteres betrifft vornehmlich die Gewährung von Gesellschafterdarlehen an Eigenbetriebe. Hier resultiert die hohe Abweichung zwischen dem fortgeschriebenen Ansatz und dem Ist-Ergebnis
größtenteils aus der in der Regel zeitlich versetzten Auszahlung der von den Eigenbetrieben abgerechneten Baumaßnahmen.
4.3 Saldo aus Finanzierungstätigkeit
Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit weist für das Haushaltsjahr 2015 einen Betrag in Höhe von rd. 58,9 Mio. €
aus.
Die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit betragen im Jahr 2015 insgesamt 254,7 €. Diese resultieren im Wesentlichen aus der Neuaufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung in Höhe von 230,4 Mio. €. Des Weiteren
werden unter dieser Position die Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen in Höhe von rd.
24,3 Mio. € sowie die Einzahlungen aus Rückflüssen von Darlehen mit einem Betrag von rd. 90 Tsd. € erfasst. In
der vorgenannten Einzahlung in Höhe von rd. 24,3 Mio. € ist ein Umschuldungsvorgang von ca. 10,0 Mio. € enthalten.
Den Einzahlungen stehen Auszahlungen in Höhe von 195,8 Mio. € entgegen. Diese resultieren zum einen aus der
Tilgung von Krediten für Investitionen in Höhe von rd. 30,2 Mio. €. Auch hier ist der Umschuldungsvorgang in einer
Höhe von ca. 10,0 Mio. € enthalten. Weiter sind 165,7 Mio. € den Auszahlungen im Zusammenhang mit Liquiditätskrediten zuzurechnen.
Der nachfolgenden Tabelle ist die Netto-Neuverschuldung im unrentierlichen Bereich zu entnehmen:
Neuaufnahme ohne Umschuldung =
abzgl. Ordentliche Tilgung - ohne Umschuldung
abzgl. rentierliche Darlehen
Netto-Neuverschuldung
14.270.617,48 €
20.184.227,54 €
9.600.000,00 €
-15.513.432,06 €
Aus der Tabelle ist somit ersichtlich, dass im Jahre 2015 eine Entschuldung in Höhe von 15,5 Mio. € vorliegt.
4.4 Gesamtsaldo der Finanzrechnung
Nach den Vorgaben der GemHVO NRW entspricht das Ergebnis der Finanzrechnung eines jeweiligen Jahres den
Liquiden Mitteln.
In die Finanzrechnung des Jahres 2015 sind aufgrund buchungstechnischer Systemeinstellungen in SAP zusätzlich bestimmte Konten der Sonstigen Verbindlichkeiten in den Finanzmittelbestand einzubeziehen.
Der Finanzmittelbestand des Jahres 2015 setzt sich daher aus dem Wert der Liquiden Mittel in Höhe von
5.228.996,32 € und teilweise aus Positionen der Sonstigen Verbindlichkeiten mit einem Wert von 2.204.325,84 €
zusammen. Der Finanzmittelbestand verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 530.655,33 € und beträgt zum
31.12.2015 7.433.322,16 €
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Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Liquide Mittel
Einzubeziehende Konten aus den „Sonstigen Verbindlichkeiten“
Finanzmittelbestand 2015
5
5.228.996,32 €
2.204.325,84 €
7.433.322,16 €
Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen
5.1 Aktiva
5.1.1
Anlagevermögen
2.658.526.428,67 €
2.609.994.130,13 €
2015:
Vorjahr:
5.1.1.1
Immaterielle Vermögensgegenstände
24.213.088,30 €
24.331.219,84 €
2015:
Vorjahr:
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden gemäß § 43 Abs. 1 GemHVO NRW nur aktiviert, soweit sie entgeltlich erworben wurden. Es werden hier die städtischen Lizenzen für die Software ausgewiesen, soweit sie im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt stehen. Grunddienstbarkeiten, bei denen der Stadt Aachen
eine eingeschränkte Nutzung eines fremden Grundstücks gewährt wird, werden ebenfalls als immaterielle Vermögensgegenstände bilanziert, soweit ein Entgelt hierfür gezahlt wurde.
Der Bilanzwert der immateriellen Vermögensgegenstände setzt sich wie folgt zusammen:
Wert
31.12.2015
Bezeichnung
Konzessionen
-
€
1.334.157,85 €
Lizenzen
79.699,09 €
DV-Software
Dienstbarkeiten
3.261.024,56 €
Städteregion – Nutzungsrechte
2.759.999,98 €
Städteregion – Aufgabenerfüllung
16.778.206,82 €
Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
-
€
24.213.088,30 €
Gesamt
Die Veränderungen im Haushaltsjahr sind dem Anlagenspiegel (Anlage 1 zum Anhang) zu entnehmen.
5.1.1.2
Sachanlagen
1.520.208.253,16 €
1.513.896.577,48 €
2015:
Vorjahr:
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Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Die Zugänge zum Sachanlagevermögen wurden mit den tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten im
Sinne des § 33 GemHVO NRW angesetzt. Die Veränderungen im Haushaltsjahr sind dem Anlagenspiegel (Anlage
1 zum Anhang) zu entnehmen.
5.1.1.2.1
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
2015:
501.170.133,73 €
Vorjahr:
509.089.938,62 €
Der Bilanzwert der unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte setzt sich wie folgt zusammen:
Wert
Bezeichnung
31.12.2015
221.780.241,95 €
Grünflächen
Ackerland
49.317.428,89 €
Wald, Forsten
18.190.943,49 €
sonstige unbebaute Grundstücke
211.881.519,40 €
Gesamt
501.170.133,73 €
Die Grünflächen haben eine besondere Bedeutung als Erholungsflächen vor Ort. Zu den Grünflächen zählen u.a.
Parkanlagen, Friedhöfe, Kinderspielplätze, Sportflächen einschließlich ihrer Aufbauten und Pflanzungen.
Nachfolgend werden die größten Positionen der Bilanzposition Grünflächen aufgezeigt:
Das Vermögen an Grünflächen beinhaltet u. a.
Grünanlagen einschl. Aufwuchs
(Wert 31.12.2015):
rd. 121 Mio. €
Friedhöfe
rd. 46 Mio. €
Kinderspielplätze einschl. Spielgeräte
rd. 46 Mio. €
rd. 7 Mio. €
Sportflächen
Im Jahr 2015 sind bei der Bilanzposition 1.2.1.1 Grünflächen Zugänge in Höhe von rd. 10,8 Mio. € zu verzeichnen. Die Zugänge resultieren im Wesentlichen aus der Anpassung der Festwerte für den Aufwuchs der öffentlichen Grünflächen und Spielplätze (rd. 8,2 Mio. €). Zudem wurde im Rahmen der Inventur eine Zuschreibungen
(Ertrag) in Höhe von rd. 1,00 Mio. € bei den Aufwüchsen Grünfläche und Spielplätze gebucht. Dem gegenüber
stehen jedoch ebenfalls Zuschreibungen (Aufwand) in Höhe von rd. 0,8 Mio. € in die dazugehörige Sonderposten (siehe hierzu auch unter Punkt 5.3 Sonstige Angaben nach § 44 GemHVO NRW).
Im Rahmen der körperlichen Inventur zum 31.12.2015 wurden - analog zur Vorgehensweise bei der Eröffnungsbilanz - ausgewählte Mustergrünflächen durch den Fachbereich Umwelt begangen. Auf Basis dieser Begehung und
anhand der für die einzelnen Bestandteile ermittelten Anschaffungs- und Herstellungskosten wurden neue Preise je
Quadratmeter für die öffentlichen Grünflächen ermittelt.
Da sich für die der einfachen und mittleren Kategorie zugeordneten Grünanlagen im Vergleich zur Eröffnungsbilanz
eine Steigerung des Wertes ergab, wurden die Festwerte entsprechend erhöht.
Im Rahmen des Jahresabschlusses mussten jedoch auch Abgänge in Höhe von rd. 3,7 Mio. € gebucht werden,
welche sich zum Teil im Zuge der Inventur ergaben. Die Gründe hierfür liegen u.a. in der Korrektur von Flächendifferenzen, dem Ausbuchen von nicht mehr vorhandenen Grünanlagen, Spielplätzen oder Spielgeräten sowie der
Anpassung von Festwerten für Grünflächen der Kategorie „hochwertig“. Anders als bei den vorgenannten Kategorien wurde für diesen Bereich im Rahmen der Inventur ein geringerer Quadratmeterpreis ermittelt, so dass eine
Reduzierung der entsprechenden Festwerte erfolgen musste.
- 28 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Nennenswert sind im Jahr 2015 auch die Umbuchungen auf dieser Bilanzposition. Mit Verlagerungen von Vermögenswerten zu anderen Bilanzpositionen in Höhe von rd. 6 Mio. € liegen diese deutlich über den Vorjahreswerten.
Wie bereits in den vorangegangenen Jahresabschlüssen mehrfach erwähnt, befindet sich ein Großteil der bei der
Stadt zu bilanzierenden Aufbauten und Betriebsvorrichtungen auf Sportplätzen (insb. Kunstrasenplätze, Tennenspielfelder, Trainingsbeleuchtungsanlagen, etc.) sowie die Spielgeräte auf Schul- und Kitagrundstücken auf dem
Grund und Boden des Gebäudemanagements. Aus diesem Grund wurden im Rahmen der Inventur diese Vermögensgegenstände von der Bilanzposition 1.2.1.1 Grünflächen auf die Bilanzposition 3.1.1.2.4 Bauten auf fremden
Grund und Boden umgebucht.
Weitere Umbuchungen ergaben sich im Wesentlichen im Zuge von Flurstücksfortführungen und hiermit einhergehenden Nutzungsänderungen.
Auf der Bilanzposition 1.2.1.2 Ackerland ergeben sich im Jahr 2015 Zugänge in Höhe von rd. 0,5 Mio. €.
Dies betrifft vornehmlich die Nachaktivierung dreier bislang nicht berücksichtigter Ackerflächen in Hergenrath (Belgien), welche im Rahmen der Inventur 2015 nacherfasst wurden. Die Abgänge in Höhe von rd. 1,1 Mio. € resultieren ebenfalls im Wesentlichen aus der Bereinigung von Inventurdifferenzen, aufgedeckt durch einen Abgleich zwischen Kataster und SAP-Anlagenbuchhaltung. Die Umbuchungen in Höhe von ca. -0,4 Mio. € sind sowohl Flurstücksfortführungen als auch der Verlagerung zu anderen Bilanzpositionen beispielsweise aufgrund der Bestellung
von Erbbaurechten geschuldet.
Im Bereich der Bilanzposition 1.2.1.3 Wald, Forsten sind im Haushaltsjahr 2015 keine nennenswerten Zugänge,
Abgänge und Umbuchungen zu verzeichnen.
Unter der Bilanzposition 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke sind insbesondere Grundstücke der Gemeinde
auszuweisen, für welche Erbbaurechte bestellt wurden und solche Grundstücke der Gemeinde, die Bauerwartungsland, Baugrundstücke oder Gewerbegrundstücke darstellen, jedoch nur dann, wenn sie von der Gemeinde
auf Dauer gehalten werden sollen. In den Fällen, in denen eine Veräußerungsabsicht besteht, sind die betreffenden unbebauten Grundstücke der Gemeinde im Umlaufvermögen anzusetzen. Darüber hinaus zählen zu den
unbebauten Grundstücken u.a. auch die fließenden Gewässer.
Nachfolgend werden die größten Positionen der Bilanzposition sonstige unbebaute Grundstücken aufgezeigt:
Das Vermögen an sonstigen unbebauten Grundstücken beinhaltet u. a.
Erbbaurechte
(Wert 31.12.2015):
rd. 177 Mio. €
rd. 121 Mio. €
davon Stiftungseigentum
Baugrundstücke
rd. 3 Mio. €
Freiflächen, Unland, Grünland, sonst. landwirtschaftliche Flächen
rd. 4 Mio. €
Betriebsflächen, Lagerflächen
rd. 3 Mio. €
Laut dem Anlagenspiegel des Jahres 2015 werden im Bereich der Sonstigen unbebauten Grundstücke Zugänge in
Höhe von rd. 1,3 Mio. € ausgewiesen. Hierbei handelt es sich vornehmlich um Grundstücksankäufe sowie im
Rahmen des Jahresabschlusses zu bereinigende Inventurdifferenzen.
Die Abgänge des Jahres 2015 schlagen hingegen mit rd. 10,5 Mio. € zu Buche. Neben Grundstücksverkäufen
resultieren diese vornehmlich aus Inventurdifferenzen. Als wesentliche Position ist hier die Korrektur der Doppelaktivierung des Grund und Bodens der Kindertagesstätten im so genannten Richtericher Modell zu benennen (rd. 5,2
Mio. €). Die entsprechenden Grundstücke waren fälschlicherweise sowohl beim Eigenbetrieb Gebäudemanagement als auch in der städtischen Bilanz bilanziert. Zum 31.12.2015 hat die Stadt dies korrigiert.
Die Umbuchungen in Höhe von rd. 1,1 Mio. € betreffen im Wesentlichen Flurstücksfortführungen sowie die Verlagerung von Grundstücken zu dieser Bilanzposition aufgrund der Bestellung von Erbbaurechten.
- 29 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
5.1.1.2.2
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
137.520.345,49 €
139.353.455,69 €
2015:
Vorjahr:
Der Bilanzwert der bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte setzt sich wie folgt zusammen:
Wert
Bezeichnung
31.12.2015
1.654.879,40 €
Kinder- und Jugendeinrichtungen
664.884,00 €
Schulen
103.278.031,15 €
Wohnbauten
Sonstige Dienst-, Geschäfts- und andere Betriebsgebäude
31.922.550,94 €
137.520.345,49 €
Gesamt
Im Vergleich zum Vorjahr haben sich bei der Bilanzposition 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen in 2015 keine
wesentlichen Veränderungen ergeben.
Zum 31.12.2015 wird erstmals ein Wert auf der Bilanzposition 1.2.2.2 Schulen ausgewiesen. Dies resultiert aus der
Übertragung einer bislang beim Gebäudemanagement bilanzierten Teilfläche des Flurstücks Gemarkung Aachen,
Flur 74, Nr. 5352 an die Stadt. Es handelt sich hierbei um den Grund und Boden der Grundschule Höfchensweg.
Da es sich bei dem Grund und Boden des vorgenannten Grundstücks um Eigentum der Stiftung Kinder- und Jugendfonds handelt, ist das Vermögen bei der Stadt Aachen auszuweisen.
Die Bilanzposition 1.2.2.3 Wohnbauten weist zum Jahresabschluss 2015 Zugänge in Höhe von rd. 1,3 Mio. € aus,
welche nahezu ausschließlich auf investive Modernisierungsmaßnahmen der Gewoge an den städtischen Wohngebäuden zurückzuführen sind. Die im Anlagenspiegel ausgewiesenen Abgänge in Höhe von rd. 2,7 Mio. € beziehen sich ausschließlich auf die Bereinigung von Inventurdifferenzen (Grundstücke und Gebäude stehen nicht bzw.
nicht mehr im Eigentum der Stadt Aachen, Korrektur der Bewertung eines Erbbaurechtes, etc.). Die Umbuchungen
in Höhe von knapp +0,8 Mio. € resultieren im Wesentlichen aus der Aktivierung von Modernisierungsmaßnahmen,
welche in Vorjahren unter den Anlagen im Bau ausgewiesen wurden. Auffällig ist im Jahr 2015 die Höhe der Abschreibungen, welche mit rd. 2,5 Mio. € deutlich über den Vorjahreswerten liegt. Zum Stichtag 31.12.2015 wurden
durch den Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung (FB 62) die Ertragswerte der in den Jahren 2008 bis
2015 modernisierten Wohnobjekte ermittelt und den in der Anlagenbuchhaltung gebuchten Restbuchwerten gegenüber gestellt. Trotz der durchaus positiven Entwicklung der Ertragswerte seit der Eröffnungsbilanz lagen diese
zum 31.12.2015 bei einzelnen Objekten unterhalb der in der Anlagenlagenbuchhaltung ausgewiesenen Restbuchwerte. Dies ist vornehmlich in der Aktivierung der in den vergangenen Jahren getätigten Investitionen begründet.
Die im Jahresabschluss 2015 durchgeführte Abwertung beläuft sich auf insgesamt rd. 1,8 Mio. € (bezogen auf die
Jahre 2008 – 2015), einhergehend mit einer ertragswirksamen Auflösung von Sonderposten in Höhe von rd. 1,0
Mio. €.
Soweit bebaute Grundstücke der Gemeinde nicht unter den Posten Kinder- und Jugendeinrichtungen, Schulen
oder Wohnbauten ausgewiesen werden, sind sie unter Bilanzposition 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und
Betriebsgebäude zu bilanzieren. Hierzu zählen insbesondere die Verwaltungsgebäude der Gemeinde sowie die
gemeindlichen Betriebsgebäude. Dies können z.B. Feuerwehrgerätehäuser, Rettungswachen, Werkstätten, Lagerhallen, Parkhäuser, Tiefgaragen, Sportstätten und sonstige öffentliche soziale und kulturelle Einrichtungen sein. In
der Bilanz der Stadt Aachen stellen historische Gebäude - insbesondere das historische Rathaus - erhebliche
Vermögenswerte dar.
Im Jahr 2015 sind auf dieser Bilanzposition Zugänge in Höhe von rd. 1,0 Mio. € zu verzeichnen. Hierbei handelt es
sich vornehmlich um Grundstücksankäufe. Die Abgänge mit einem Restbuchwert in Höhe von ca. 0,2 Mio. € sind
- 30 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
hingegen zu vernachlässigen. Sie resultieren sowohl aus Verkäufen als auch aus geringfügigen Inventurdifferenzen. Darüber hinaus wurden im Jahr 2015 Umbuchungen von rd. +0,5 Mio. € vorgenommen. Diese sind der Verlagerung von anderen Bilanzpositionen geschuldet. Als wesentlicher Posten sei hier beispielsweise die Umbuchung
des Grundstücks Jülicher Straße 352 zu benennen, welches zuvor fälschlicherweise unter der Bilanzposition
1.2.3.4 Sonstige unbebaute Grundstücke ausgewiesen wurde.
5.1.1.2.3
Infrastrukturvermögen
812.816.988,62 €
805.682.456,09 €
2015:
Vorjahr:
Der Bilanzwert des Infrastrukturvermögens setzt sich wie folgt zusammen:
Wert
Bezeichnung
31.12.2015
187.897.458,36 €
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
24.098.988,65 €
Brücken und Tunnel
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen
- €
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
308.100.016,93 €
Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
283.317.051,66 €
9.403.473,02 €
Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
812.816.988,62 €
Gesamt
Die Vermögenswerte der Bilanzposition 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens erhöhen sich im Jahr
2015 um rd. 1,0 Mio. €. Den Zugängen in Höhe von 3,8 Mio. € stehen dabei Abgänge in Höhe von knapp 3,0 Mio. €
gegenüber. Ein Großteil dieser Bewegungen ist auf Inventurdifferenzen zurückzuführen. In den Abgängen sind
darüber hinaus jedoch auch rd. 1,5 Mio. € Abgänge aus Verkäufen enthalten. Bei den im Rahmen der Inventur
aufgedeckten Differenzen, welche im Jahr 2015 zu Zugängen geführt haben, ist zu beachten, dass es sich zu einem großen Teil um unentgeltliche Übertragungen handelt. In diesen Fällen war analog zur Aktivierung ein entsprechender Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz zu buchen.
Unter der Bilanzposition 1.2.3.2 Brücken und Tunnel sind in der Anlagenbuchhaltung ebenfalls die Durchlassbauwerke erfasst. Im Rahmen der Inventurarbeiten wurden auch die dieser Bilanzposition zugeordneten Vermögensgegenstände einer eingehenden Überprüfung unterzogen. Im Jahr 2015 werden Zugänge in Höhe von lediglich rd.
0,9 Mio. € ausgewiesen. Die Abgänge fallen mit rd. 1,5 Mio. € hingegen höher aus. Begründet ist dies im Wesentlichen in der Feststellung und Bereinigung von Inventurdifferenzen. So wurden Bauwerke in Abgang gebracht, welche beispielsweise nicht bzw. nicht mehr im Eigentum der Stadt Aachen stehen oder mittlerweile abgerissen wurden. Auch die Umbuchungen sind mit einer Größenordnung von rd. +2,7 Mio. € nennenswert. Diese sind insbesondere der Umbuchung der CHIO-Brücke geschuldet, welche zuvor der Bilanzposition 1.2.3.6 Sonstige Bauten
des Infrastrukturvermögens zugeordnet war. Die Afa des Jahres beläuft sich auf rd. 1,1 Mio. €. Hierin enthalten
sind außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von rd. 0,6 Mio. €.
Unter der Bilanzposition 1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen werden wie in den
Vorjahren keine Werte bilanziert.
Besonders hervorzuheben sind die Zugänge auf der Bilanzposition 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen in Höhe von rd. 16,9 Mio. €. Hiervon entfallen rd. 16,3 Mio. € auf Kanalbaumaßnahmen der STAWAG, welche im Rahmen des jährlichen Investitionsentgeltes durchgeführt wurden. Die Abgänge betragen für das
Haushaltsjahr rd. 0,6 Mio. € und resultieren im Wesentlichen aus der Verschrottung bzw. dem Abriss von Kanälen
im Zuge von Neubaumaßnahmen. Die Abschreibungen auf das Kanalvermögen bilden mit rd. 6,3 Mio. € einen
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Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
wesentlichen Bestandteil der in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen gesamtstädtischen Abschreibungsbeträge.
Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Abschreibungen um ca. 0,3 Mio. € erhöht, was in Anbetracht der steigenden Vermögenswerte auf dieser Bilanzposition durchaus realistisch erscheint.
Das Kanalvermögen war nicht Bestandteil der verwaltungsweiten körperlichen Inventur zum 31.12.2015. Aus diesem Grund waren hier auch keine Zu- und Abgänge aus Inventurdifferenzen zu verzeichnen. Für den Bereich der
Kanäle erfolgt keine Stichtagsinventur sondern eine unterjährige permanente Inventur. Mittels Kanal-TVUntersuchungen wird das gesamte städtische Kanalnetz laufend befahren. Sich in diesen Rahmen ergebende Zuund Abgänge werden unmittelbar in den jeweiligen Jahresabschlüssen berücksichtigt.
Innerhalb der Bilanzposition 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen werden sämtliche im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Aachen befindlichen Straßen, Wege und Plätze, Verkehrslenkungsanlagen sowie alle Einrichtungsgegenstände im Infrastrukturbereich (Beschilderung, Verkehrsüberwachungsgeräte,
Parkleitsystem etc.) bilanziert. Diese Bilanzposition weist zum 31.12.2015 einen Wert von rd. 283,3 Mio. € aus und
ist im Vergleich zum Vorjahr mit rd. 1,2 Mio. € geringfügig gesunken.
Die wertmäßigen Veränderungen sind nicht zuletzt auf die zum Jahresende stattgefundene Inventur zurückzuführen. Insgesamt können im Jahr 2015 bei dieser Bilanzposition Zugänge in Höhe von rd. 7,7 Mio. € verzeichnet
werden. Hiervon resultieren rd. 3,2 Mio. € aus der im Rahmen der Inventur erfolgten Aktivierung von unentgeltlich
übertragenen Straßenflächen im Zusammenhang mit städtebaulichen Verträgen. Jene Straßenabschnitte waren
bislang aufgrund des fehlenden Informationsprozesses nicht in der Anlagenbuchhaltung erfasst. Weiterhin sind
Abgänge von rd. 2,9 Mio. € zu verzeichnen. Dies ist insbesondere auf die im Rahmen der Inventur ausgebuchten
Straßenabschnitte zurückzuführen, welche nicht mehr existieren oder aber sich nicht im städtischen Eigentum
befinden (rd. 1,8 Mio. €).
Der periodengerechte Werteverzehr in dieser Bilanzposition wird in Abschreibungen von insgesamt rd. 8,8 Mio. €
dargestellt. Hiervon sind rd. 1 Mio. € auf außerplanmäßige Abschreibungen in Folge der Ergebnisse der Straßenzustandserfassung zurückzuführen.
Bei dieser Bilanzposition ist insbesondere zu erwähnen, dass die seit der Eröffnungsbilanz jeweils in einem Festwert bewerteten Feld- und Wirtschaftswege sowie Fußwege von rd. 7,9 Mio. € im Rahmen der Inventurarbeiten in
eine Einzelbewertung überführt wurden.
Die Bilanzposition 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens enthält u.a. Ingenieurbauwerke, wie z.B.
Stütz- und Lärmschutzwände, Brunnen, Fußgängerunterführungen, versenkbare Poller, u.a.
Während die Zugänge in Höhe von lediglich rd. 16 Tsd. € zu vernachlässigen sind, schlagen die Abgänge des
Haushaltsjahres mit rd. 0,4 Mio. € zu Buche, im Wesentlichen bedingt durch im Rahmen der Inventur festgestellte
Differenzen. Die Umbuchung in Höhe von 2,6 Mio. € bezieht sich auf die Verlagerung der CHIO-Brücke zur Bilanzposition 1.2.3.2 Brücken und Tunnel. Die linearen Abschreibungen belaufen sich im Haushaltsjahr 2015 auf knapp
0,7 Mio. €.
Das Vermögen an Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrsanlagen ist gegliedert in (Wert 31.12.2015):
Gemeindestraßen
rd. 196 Mio. €
Kreisstraßen
rd. 13 Mio. €
Landesstraßen
rd. 17 Mio. €
Bundesstraßen
rd. 33 Mio. €
Privatstraßen
rd. 1 Mio. €
Verkehrslenkungsanlagen (inkl. FW)
rd. 8 Mio. €
rd. 18 Mio. €
FW Straßenbäume
- 32 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
5.1.1.2.4
Bauten auf fremden Grund und Boden
8.103.048,51 €
482.332,87 €
2015:
Vorjahr:
Im Jahr 2015 ist auf der Bilanzposition 1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden ein deutlicher Vermögenszuwachs von rd. 7,6 Mio. € zu verzeichnen. Dieser ist im Wesentlichen auf Umbuchungen von den Bilanzpositionen
1.2.1.1 Grünflächen und 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung zurückzuführen. Bislang wurden unter der Bilanzposition 1.2.1.1 Grünflächen Vermögensgegenstände ausgewiesen, welche sich auf Grundstücken des Gebäudemanagements befinden. Hierbei handelt es sich hierbei vornehmlich um Natur- und Kunstrasenplätze, Tennenspielfelder oder Bolzplätze sowie deren Einrichtungsgegenstände.
Darüber hinaus wurden unter der Bilanzposition 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung weitere Vermögensgegenstände geführt, welche sich ebenfalls auf Grundstücken des Gebäudemanagements befinden. Dies betraf
überwiegend Spielgeräte auf Schul- und Kitagrundstücken.
Im Rahmen der körperlichen Inventur zum Stichtag 31.12.2015 wurden die entsprechenden Vermögensgegenstände zur Bilanzposition 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden umgebucht.
5.1.1.2.5
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
1.250,00 €
0,00 €
2015:
Vorjahr:
Die städtischen Kunstgegenstände in Museen und Kulturstätten werden grundsätzlich in der Bilanz des Kulturbetriebs geführt. Darüber hinaus sind die Bau- und Kulturdenkmäler in der städtischen Bilanz zwar aufgeführt, jedoch
mit einem Wert von 0 € gebucht.
In 2015 wurde ein Zugang in Höhe von 1.250,00 € gebucht. Es handelte sich um den Kauf eines Portraits.
5.1.1.2.6
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
12.756.348,61 €
11.375.068,71 €
2015:
Vorjahr:
Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen:
Wert
31.12.2015
Bezeichnung
54.352,26 €
Maschinen
1.608.485,47 €
Technische Anlagen
52.566,45 €
Betriebsvorrichtungen
Fahrzeuge
11.040.944,43 €
Gesamt
12.756.348,61 €
Im Jahr 2015 sind auf der Bilanzposition 1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge Zugänge in Höhe von
rd. 2,9 Mio. € zu verzeichnen. Diese entfallen größtenteils auf die Beschaffung von Fahrzeugen im Bereich der
Feuerwehr. Die Abgänge fallen mit lediglich knapp 20 Tsd. € relativ gering aus. Da die zuständigen Fachbereiche
die Abgänge von Vermögensgegenständen aufgrund von Außerbetriebnahmen, Verschrottungen, o.Ä. unterjährig
in der Inventarisierungssoftware „Kai“ erfassen und diese somit bereits in den jeweiligen Jahresabschlüssen berücksichtigt wurden, sind zum 31.12.2015 keine nennenswerten Inventurdifferenzen zu verzeichnen. Die Abschreibungen belaufen sich im Jahr 2015 auf rd. 1,5 Mio. €.
- 33 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
5.1.1.2.7
Betriebs- und Geschäftsausstattung
34.965.928,55 €
34.142.211,22 €
2015:
Vorjahr:
Im Vergleich zum Vorjahr erhöht sich der Buchwert der Bilanzposition 1.2.8 Betriebs- und Geschäftsausstattung
um ca. 0,8 Mio. €.
Die Zugänge des Jahres 2015 belaufen sich auf rd. 5,6 Mio. €. Hiervon entfallen allein 4,3 Mio. € auf die Anpassung der Festwerte für Vermögensgegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung. Dem gegenüber stehen
jedoch auch Abgänge in Höhe von rd. 2,6 Mio. €, was ebenfalls im Wesentlichen mit rd. 2,5 Mio. € die Anpassung
einzelner Festwerte (u.a. Realschulen und Kitas), betraf. Der größte Anteil entfällt hierbei auf die Festwerte im
Bereich der Kindertagesstätten und Schulen. Im Rahmen der Inventur zum 31.12.2015 wurden ausgewählte Mustereinrichtungen (Schulen, Kitas, Sportstätten, etc.) durch Mitarbeiter der zuständigen Fachbereiche begangen.
Hierbei wurden sämtliche Vermögensgegenstände mengen- und wertmäßig erfasst. In diesem Zuge wurde anschließend die Höhe der Festwerte überprüft und - soweit erforderlich - entsprechende Anpassungen vorgenommen. Die Ergebnisse der Mustereinrichtungen wurden auf sämtliche Einrichtungen gleicher Art angewendet. Dies
entspricht der Vorgehensweise zur Eröffnungsbilanz sowie der im Jahr 2010 durchgeführten Inventur.
Umbuchungen schlagen im Jahr 2015 mit rd. -0,8 Mio. € zu Buche. Dies ist im Wesentlichen der Umbuchung von
Spielgeräten auf Schul- und Kitagrundstücken (Grundstücke befinden sich im Eigentum des E26) zur Bilanzposition 1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden zuzurechnen. Die Abschreibungen belaufen sich im Haushaltsjahr
2015 auf rd. 1,4 Mio. €.
5.1.1.2.8
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
12.874.209,65 €
13.771.114,28 €
2015:
Vorjahr:
124.427,96 €
Davon geleistete Anzahlungen:
Der Bilanzwert ergibt sich aufgrund von zum Bilanzstichtag noch nicht fertig gestellten Baumaßnahmen, geleisteten Anzahlungen beim Erwerb von Vermögensgegenständen sowie aus Umbuchungen im Rahmen der Aktivierung
von fertiggestellten Vermögensgegenständen unter der jeweils entsprechenden Bilanzposition, wenn der Vermögensgegenstand in einen betriebsbereiten Zustand versetzt wurde.
Zum 31.12.2015 wurde mit Hilfe der zuständigen Fachbereiche für sämtliche Anlagen im Bau überprüft, ob die
bilanzielle Zuordnung zum Bilanzstichtag noch sachgerecht war. Der Bilanzwert hat sich im Vergleich zum Vorjahr
um rd. 0,9 Mio. € verringert.
5.1.1.3
Finanzanlagen
1.114.105.087,21 €
1.071.766.332,81 €
2015:
Vorjahr:
Die Buchwerte der verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen zum Bilanzstichtag fortgeschrieben. Es handelt sich im Einzelnen um die im Anschluss folgenden Positionen.
5.1.1.3.1
Anteile an verbundenen Unternehmen
308.731.161,82 €
308.743.911,82 €
2015:
Vorjahr:
- 34 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Zum Jahresabschluss 2015 gibt es folgende Anteile an verbundenen Unternehmen:
Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH
Aachener Straßenbahn- und Energieversorgungs- AG
306.182.000,00 €
1.666.680,00 €
Gewerbegrundstücksgesellschaft mbH
565.349,00 €
Kur- und Badegesellschaft mbH
205.000,00 €
regio iT
112.132,82 €
0,00 €
Aachener Stadion Beteiligungs GmbH
308.731.161,82 €
Bilanzsumme:
Die Gesellschaft der Campusbahn Projektentwicklungsgesellschaft mbH wurde am 09.12.2015 gelöscht, da die
Liquidation beendet wurde. Ein entsprechender Abgang des Restbuchwertes in Höhe von 12.750,00 € wurde im
Jahresabschluss 2015 berücksichtigt.
Für den Jahresabschluss 2015 wurde die Werthaltigkeit der verbundenen Unternehmen und Beteiligungen unter
Hinzuziehung von externen Beratern einer Prüfung unterzogen. Ein Abwertungsbedarf der städtischen Finanzanlagen, konnte insbesondere bei der E.V.A. nicht festgestellt werden.
5.1.1.3.2
Beteiligungen
2.938.854,32 €
2.887.801,96 €
2015:
Vorjahr:
Beteiligungen sind Anteile der Kommune an Unternehmen und Einrichtungen, die in der Absicht gehalten werden,
eine dauerhafte Verbindung zu diesen Unternehmen und Einrichtungen herzustellen. Entscheidend ist hierbei die
Beteiligungsabsicht und nicht die Beteiligungshöhe. Im Rahmen einer gesetzlich zugrunde zu legenden Beteiligungsvermutung gilt als Beteiligung im Zweifel ein Anteil am Nennkapital des Unternehmens von mehr als 20 %.
Wird diese Vermutung nicht widerlegt, so ist eine Beteiligung unter dieser Bezeichnung zu bilanzieren.
Direkte städtische Beteiligungen:
Aachener Gesell. für Innovation und Technologietransfer
AVANTIS Service N.V.
G.O.B. Avantis N.V.
AWA Entsorgung GmbH
Flugplatz Aachen-Merzbrück GmbH
329.437,60 €
102.938,00 €
0,00 €
186.185,00 €
75.856,36 €
12.500,00 €
RWTH Aachen Campus GmbH
706.916,96 €
Gesamt
Beteiligungen an Zweckverbänden:
Sparkassenzweckverband Kreis Aachen-Stadt Aachen
Zweckverband Aachener Verkehrsverbund
Zweckverband Entsorgungsregion West, Eschweiler
Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung AC
0,00 €
216.188,65 €
1.986.279,68 €
29.469,03 €
0,00 €
Zweckverband Region Aachen
2.231.937,36 €
Gesamt
- 35 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
5.1.1.3.3
Sondervermögen der Gemeinde
410.730.061,22 €
395.503.798,59 €
2015:
Vorjahr:
In der gemeindlichen Bilanz ist das Sondervermögen der Gemeinde, welches unter der Rechtsperson „Gemeinde“
über einen eigenen Rechnungskreis verfügt, unter einem gesonderten Bilanzposten anzusetzen. Zu solchem gemeindlichen Sondervermögen sind die wirtschaftlichen Unternehmen und die organisatorisch verselbstständigten
Einrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit zu zählen.
Das Sondervermögen setzt sich wie folgt zusammen:
Aachener Stadtbetrieb (E 18)
7.697.460,12 €
269.376.516,35 €
Gebäudemanagement (E 26)
51.129,19 €
Volkshochschule Aachen (E 42)
Stadttheater und Musikdirektion Aachen (E 46/47)
964.661,03 €
Kulturbetrieb (E 49)
80.021.128,13 €
Eurogress (E 88)
52.619.166,40 €
410.730.061,22 €
Gesamt
E 26 - Gebäudemanagement
Zwar wurden im Rahmen einer überschlägigen Substanzwertermittlung des Fachbereichs Finanzsteuerung im
Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses 2013 für das Gebäudemanagement aufgrund der Baupreisindexentwicklung bei den Gebäuden wesentliche stille Reserven ermittelt. Dennoch wurde noch zum Jahresabschluss 2013
vorsorglich eine Abwertung von 15.226.262,63 € vorgenommen, welche mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen war. Zur Verifizierung und eindeutigen Berechnung der stillen Reserven wurde für den Jahresabschluss 2015
durch die Kommunale Bewertungsstelle des Fachbereichs Geoinformation und Bodenordnung ein Gutachten zur
relativen Wertveränderung von Bilanzwerten der bei E 26 gebuchten Grundstücke nach den anerkannten Bewertungsgrundsätzen auf der Grundlage einer repräsentativen Stichprobe aus typischen Gebäuden des gesamten
Grundbesitzes des E 26 angefertigt. Aus dem Gutachten geht hervor, dass der Gebäudebestand des E 26, wie
bereits im Jahresabschluss 2013 durch die überschlägige Substanzwertermittlung vermutet und dargelegt, hohe
stille Reserven birgt. Die Höhe der stillen Reserven lässt keinen Zweifel daran, dass kein Abwertungsbedarf des
Sondervermögens E 26 in der städtischen Bilanz 2015 und ebenso mittelfristig besteht. Aus diesem Grund wurde
auch die im Jahresabschluss 2013 vorgenommen Abwertung in Höhe von 15.226.262,63 € rückgängig gemacht
und dem Sondervermögen E 26 wieder zugeschrieben. Die Zuschreibung erfolgte, wie die Abwertung 2013, gegen
die Allgemeine Rücklage und verbessert somit nicht das Jahresergebnis.
5.1.1.3.4
Wertpapiere des Anlagevermögens
26.800.000,00 €
36.800.000,00 €
2015:
Vorjahr:
Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden mit ihrem Nennbetrag zum Bilanzstichtag bewertet. Abschreibungen auf die Wertpapiere waren nicht erforderlich.
- 36 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Die Wertpapiere des Anlagevermögens setzen sich zum 31.12.2015 wie folgt zusammen:
Wert
Bezeichnung
31.12.2015
Kapitalmarktpapiere von sonstigen öffentlichen Bereich
Kapitalmarktpapiere von Kreditinstituten
Kapitalmarktpapiere vom sonstigen inländischen Bereich
0,00 €
26.800.000,00 €
0,00 €
Gesamt
26.800.000,00 €
Kapitalmarktpapiere von Kreditinstituten:
Schuldscheindarlehen der Deutschen Schiffsbank
Wertpapier der IKB Deutsche Industriebank
Termingeld Santander Consumer Bank AG
Schuldscheindarlehen HSB Nordbank
4.200.000,00 €
15.000.000,00 €
0,00 €
7.600.000,00 €
Gesamt
26.800.000,00 €
Das Wertpapier der Santander Consumer Bank AG in Höhe von 10 Mio. € wurde am 24.11.2015 vereinbarungsgemäß zurückgezahlt.
5.1.1.3.5
Ausleihungen
364.905.009,85 €
327.830.820,44 €
2015:
Vorjahr:
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Sondervermögen und sonstige Ausleihungen wurden mit dem
tatsächlichen Ausleihungsbetrag zum Bilanzstichtag angesetzt.
Die Ausleihungen setzen sich wie folgt zusammen:
Wert
Bezeichnung
31.12.2015
34.171.179,66 €
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
- €
Ausleihungen an Beteiligungen
330.328.693,58 €
Ausleihungen an Sondervermögen
405.136,61 €
Sonstige Ausleihungen
364.905.009,85 €
Gesamt
Ausleihungen an verbundene Unternehmen:
STAWAG
15.000.000,00 €
EVA GmbH
EVA GmbH
GeWoGe
EVA GmbH
Gesamt
4.500.000,00 €
4.500.000,00 €
171.179,66 €
10.000.000,00 €
34.171.179,66 €
- 37 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Ausleihungen an Sondervermögen:
Aachener Stadtbetrieb (E 18)
Gebäudemanagement (E 26)
Eurogress (E 88)
Gesamt
7.869.000,00 €
297.994.732,76 €
24.464.960,82 €
330.328.693,58 €
Sonstige Ausleihungen:
110.911,91 €
36.000,00 €
17.233,27 €
7.080,00 €
WoBauDarlehen
SV Eilendorf 1914 e.V.
FC Eintracht 1920 Kornelimünster
SV Eilendorf 1914 e.V.
DJK Arminia Eilendorf 1919 e.V.
Werkstatt für Behinderte
12.903,14 €
0,00 €
Wasserverband Eifel-Ruhr
Malteser Hilfsdienst
Wohnsinn Aachen GmbH (Armenfonds)
Wohnsinn Aachen GmbH (Alten- und Siechenfonds)
FC Germania 1919 Freund e.V.
VfL 1905 Aachen e.V.
Haus Hörn des Oratoriums des hl. Philipp Neri e.V. (Elisabethspitalfonds)
Haus Hörn des Oratoriums des hl. Philipp Neri e.V. (Alten- u. Siechenf.)
Haus Hörn des Oratoriums des hl. Philipp Neri e.V. (Kinder- u. Jugendf.)
CVUA Chem.-Veterinäruntersuchungsamt Rheinland
WABe e.V.
TV Aachen-Brand e.V.
8.157,60 €
11.200,69 €
0,00 €
0,00 €
15.750,00 €
0,00 €
13.000,00 €
13.000,00 €
13.000,00 €
17.500,00 €
71.500,00 €
19.900,00 €
38.000,00 €
405.136,61 €
JSC Blau-Weiß e.V. Aachen
Gesamt
Die Ausleihungen an die E.V.A. GmbH in Höhe von jeweils 4,5 Mio. € sowie die Ausleihung an die STAWAG in
Höhe von 15 Mio. € stammen aus Stiftungsmitteln. Es handelt sich hierbei um Stiftungsmittel von 16 Stiftungen.
Zusätzlich wurde im Jahr 2015 eine neue Ausleihung (endfälliges Darlehen) in Höhe von 10 Mio. € an die E.V.A.
GmbH ausgegeben. Es handelt sich dabei um das Geld aus dem zum 24.11.2015 zurückgezahltem Wertpapier der
Santander Consumer Bank AG. Die Bereitstellung der Liquidität erfolgt aus Mitteln zur Geldanlage der Rückstellung Deponie Warden.
Im Jahr 2015 wurde ein neues Darlehen in Höhe von 35.406.267,88 € an das Gebäudemanagement (E 26) vergeben. Gleichfalls ergab sich eine Verminderung des Gründungsdarlehens in Höhe von 1.501.491,33 € als Saldo aus
Vermögensübertragungen zwischen der Bilanz der Stadt und der Bilanz des Gebäudemanagements.
Im Jahr 2015 wurden die Ausleihungen an die Werkstatt für Behinderte, Wohnsinn Aachen GmbH sowie dem VfL
1905 Aachen e.V. komplett getilgt. Des Weiteren wurden neue Darlehen an die WABe e.V., den TV Aachen-Brand
e.V. und den JSC Blau-Weiß e.V. Aachen vergeben.
- 38 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
5.1.2
Umlaufvermögen
115.453.664,59 €
122.995.664,99 €
2015:
Vorjahr:
5.1.2.1
Vorräte
676.948,80 €
559.774,91 €
2015:
Vorjahr:
Wert
Bezeichnung
31.12.2015
676.948,80 €
€
Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, Waren
Geleistete Anzahlungen auf Vorräte
676.948,80 €
Gesamt
Im Bereich der Steinvorräte hat sich der Bestand um 116.373,89 € im Vergleich zum Vorjahr erhöht.
Der Festwert für die Betriebsstoffe der Feuerwehr wurde um 800,00 € erhöht.
5.1.2.2
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
109.547.719,47 €
116.971.211,00 €
2015:
Vorjahr:
Eine Gesamtübersicht über die Forderungen der Stadt Aachen zum 31.12.2015 einschließlich der Restlaufzeiten
ist dem Forderungsspiegel (Anlage 2 zum Anhang) zu entnehmen.
Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen aktiviert.
5.1.2.2.1
Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen
47.646.754,11 €
39.668.112,21 €
2015:
Vorjahr:
Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen:
Wert
31.12.2015
Bezeichnung
Forderungen aus Gebühren
Forderungen aus Beiträgen
Forderungen aus Steuern
Forderungen aus Transferleistungen
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
4.044.298,10 €
1.629.564,06 €
7.560.266,54 €
16.153.845,81 €
18.258.779,60 €
Gesamt
47.646.754,11 €
Der Bestand der öffentlich-rechtlichen Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen hat sich im Vergleich
zum Vorjahr um rd. 8,0 Mio. € erhöht.
Zum einen ergeben sich Zuwächse im Bereich der Forderungen aus Transferleistungen in Höhe von 9,8 Mio. €,
welche größtenteils auf Erstattungsleistungen im Zuge der Flüchtlingsunterbringung zurückzuführen sind sowie
- 39 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
weitere Zuwächse im Bereich der Sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen um rd. 4,2 Mio. €. Des Weiteren
sind die Forderungen aus Gebühren und Beiträgen im Jahr 2015 um insgesamt rd. 0,9 Mio. € gestiegen. Demgegenüber stehen Reduzierungen im Bereich der Steuerforderungen um rd. 6,9 Mio. €, welche vornehmlich in Gewerbesteuerrückerstattungen begründet sind.
5.1.2.2.2
Privatrechtliche Forderungen
40.235.629,11 €
37.572.019,73 €
2015:
Vorjahr:
Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen:
Wert
31.12.2015
Bezeichnung
Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich
Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich
Privatrechtliche Forderungen gegenüber verbundene Unternehmen
Privatrechtliche Forderungen gegenüber Beteiligungen
Privatrechtliche Forderungen gegenüber Sondervermögen
2.066.901,70 €
465.193,58 €
7.885.430,86 €
11.676,51 €
29.806.426,46 €
Gesamt
40.235.629,11€
Die Privatrechtlichen Forderungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um rd. 2,6 Mio. € erhöht. Hier stiegen insbesondere die Forderungen gegenüber Sondervermögen um 4,5 Mio. €. Ursächlich hierfür ist der Forderungsausweis
der Bankverrechnungskonten. Im Vergleich hierzu haben sich die Privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem
privaten Bereich um rd. 1,4 Mio. € vermindert. Darüber hinaus resultiert die Veränderung zum Vorjahr aus der
Forderungsminderung gegenüber verbundenen Unternehmen (ca. 0,5 Mio. €).
Forderungsberichtigung:
Die Stadt Aachen hat die Forderungsbewertung wie folgt vorgenommen:
Die gemeindlichen Forderungen wurden in folgende Kategorien eingestuft:
1. Einwandfreie Forderungen, bei denen kein Ausfallrisiko besteht
2. Zweifelhafte Forderungen, die auf einem gesonderten Konto ausgewiesen werden
3. Nicht realisierbare Forderungen
Bei den Einwandfreien Forderungen wurden keine Wertberichtigungen vorgenommen.
Bezüglich der Zweifelhaften Forderungen erfolgten prozentuale Bewertungsabschläge:
- Insolvenzen: Wertkorrektursatz 100 %
- Befristete Niederschlagungen: Wertkorrektursatz 80 %
- Fälle der Aussetzung der Vollziehung (ADV): Wertkorrektursatz 50 %
Die nicht realisierbaren Forderungen wurden aus dem Forderungsbestand ausgebucht.
Die Forderungsberichtigung setzt sich insgesamt wie folgt zusammen:
Einzelwertberichtigung
31.12.2015
-497.219,74 €
-269.823,83 €
-14.646.554,50 €
21110010 Einzelwertberichtigungen - Gebühren
21110020 Einzelwertberichtigungen - Beiträge
21110030 Einzelwertberichtigungen - Steuern
- 40 -
31.12.2014
-411.192,38 €
-249.079,51 €
-13.667.617,60 €
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
21110040 Einzelwertberichtigungen - Transferleistungen
21110050 Einzelwertberichtigungen - sonstige öffentl-rechtl. Forderungen
21110060 Einzelwertberichtigungen Privatrechtliche Forderungen
gegenüber dem privaten Bereich
21110070 Einzelwertberichtigungen Privatrechtliche Forderungen
gegenüber öffentlichen Bereich
Gesamt:
-42.308,57 €
-39.353,35 €
-2.755.463,65 €
-2.431.242,06 €
-1.003.843,99 €
-686.901,71 €
-1.377,40 €
-4.682,20 €
-19.216.591,68 €
-17.490.068,81 €
Die Summe der Forderungen, die im Jahresabschluss 2015 einzelwertberichtigt wurden, hat sich im Vergleich zum
Vorjahr um rd. 1,7 Mio. € erhöht.
Pauschalwertberichtigung inkl. differenzierter PWB
21210010 Pauschalwertberichtigungen - Gebühren 21210020 Pauschalwertberichtigungen - Beiträge
21210030 Pauschalwertberichtigungen - Steuern 21210040 Pauschalwertberichtigungen - Transferleistungen 21210050 Pauschalwertberichtigungen- sonstige öffentl-rechtl. Forderungen 21210060 Pauschalwertberichtigungen Privatrechtliche Forderungen
gegenüber dem privaten Bereich
Summe:
31.12.2015
31.12.2014
-113.280,96
-88.918,87
-1.634.016,75
-1.409.815,42
-32.749,61
-16.120,11
-230.138,44
-44.832,50
-320.944,35
-268.173,64
-1.299.102,49
-1.492.053,64
-3.416.214,27
-3.533.932,51
Neben den Einzelwertberichtigungen wurden auch pauschalierte Wertberichtigungen auf Forderungen vorgenommen.
Es besteht eine differenzierte Bewertung des Forderungsbestandes nach Vertragsgegenstandsarten bezogen auf
einen Altbestand an Forderungen aus dem Sozialbereich mit einer pauschalen Wertkorrektur von 90 % sowie auf
die Höchstbeitragsfestsetzungen im Kindergarten- und OGS-Bereich von 75 %.
Daneben wurde eine pauschale Wertberichtigung mit einem Satz von 3,6 % auf den noch nicht einzelwertberichtigten Forderungsbestand vorgenommen, um das allgemeine Ausfallrisiko von Forderungen abzudecken. Im Jahresabschluss 2015 erfolgte eine ertragswirksame Auflösung der Pauschalwertberichtigungen um rd. 0,1 Mio. €.
5.1.2.2.3
Sonstige Vermögensgegenstände
21.665.336,25 €
39.731.079,06 €
2015:
Vorjahr:
Einen wesentlichen Bestandteil dieser Bilanzposition bilden die zum Verkauf vorgesehenen Grundstücke.
Vermögensgegenstände, die dem Geschäftsbetrieb nicht mehr dauerhaft dienen, sondern zum Verbrauch, Verkauf
oder nur für eine sonstige kurzfristige Nutzung vorgesehen sind, sind im Umlaufvermögen auszuweisen. Hierzu
zählen insbesondere Grundstücke, die von der Gemeinde zum Zwecke der Veräußerung gehalten werden. Im Jahr
2015 ergeben sich in diesem Bereich Zugänge in Höhe von rd. 3,5 Mio. €. Diese resultieren zu einem Großteil aus
Zuteilungen im Rahmen von Umlegungsverfahren (ca. 2,1 Mio. €), Flurstücksfortführungen (ca. 0,3 Mio. €) und
- 41 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Übertragungen von E26 an die Stadt (rd. 1,1 Mio. €). Im Jahr 2015 werden Abgänge aus Grundstücksverkäufen in
Höhe von rd. 3,9 Mio. € verzeichnet. Weitere Abgänge in Höhe von rd. 0,9 Mio. € resultieren u.a. aus dem Abriss
von Gebäuden, der Ausbuchung nicht mehr im Eigentum der Stadt befindlicher Objekte sowie der Verlagerung von
Vermögensgegenständen vom Umlaufvermögen zurück in das Anlagevermögen.
Darüber hinaus wurde im Jahr 2015 ein wesentlicher Abgang in Höhe von 16,3 Mio. € gebucht. Dieser betrifft den
Sonstigen Vermögensgegenstand „Route Charlemagne / Weitergeleitete Mittel“.
In diesem wurden seit dem Jahr 2008 alle an E26 ausgezahlten Mittel im Rahmen der Gesamtmaßnahme Route
Charlemagne gesammelt. In 2015 wurde die Gesamtmaßnahme abgeschlossen und abgerechnet. In diesem Zusammenhang wurden alle in Vorjahren an E26 gezahlten Mittel (entspricht der Höhe des Sonstigen Vermögensgegentandes) den von der Stadt für Maßnahmen des E26 vereinnahmten Landesmitteln gegenübergestellt. Der durch
Zuwendungen des Landes gedeckte Anteil der Auszahlungen in Höhe von rd. 13 Mio. € wurde bei der Stadt in
einen Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umgebucht. Parallel hierzu wurde der entsprechende Betrag aus den
Erhaltenen Anzahlungen (Landeszuwendungen) in einen Passiven Rechnungsabgrenzungsposten umgebucht.
Weitere rd. 3,1 Mio. € wurden den Forderungen aus dem Gesellschafterdarlehen 2015 hinzugerechnet. Ein Betrag
in Höhe von 0,2 Mio. € musste aufwandswirksam korrigiert werden. Dieser Betrag hätte bereits in den Jahren 2009
und 2010 als Aufwand gebucht werden müssen. Der Restbetrag in Höhe von 861.500,00 € bedarf einer endgültigen Abstimmung zwischen der Stadt und dem E26 und wird daher voraussichtlich im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 umgebucht.
20.612.684,60 €
Anlagen im Umlaufvermögen:
Route Charlemagne – Weitergabe an Gebäudemanagement (E 26)
Zum Verkauf vorgesehene Grundstücke und Gebäude
861.500,00 €
19.751.184,60 €
Bei den zum Verkauf vorgesehenen Grundstücken handelt es sich im Wesentlichen um Flächen in den folgenden
Lagen:
- Auf der Hüls
- Professor-Wieler-Straße
- Kaubendenstraße
- Pascalstraße
- Gewerbepark Brand
- Krefelder Straße (Alter Tivoli)
- Brander Straße (aus der Umlegung)
- Leiner Gasse (aus der Umlegung)
- Branderhofer Weg
- An der Schmiede (aus der Umlegung)
- Kellershaustraße
- Ringstraße
- Laurentiusstraße
- Holunderweg (aus der Umlegung)
- Schlehenweg (aus der Umlegung)
- Franz-Delheid-Straße (aus der Umlegung)
- Hubert-Spickernagel-Straße (aus der Umlegung)
Es handelt sich bei den oben genannten Flächen weitestgehend um Gebäude- und Freiflächen bzw. Bauplätze.
Die baurechtliche Klassifizierung jedes einzelnen Flurstückes kann dem Lagerbuch (Itac.Inkol) des Immobilienmanagements entnommen werden.
Des Weiteren werden Forderungen gegenüber Mitarbeitern und Bedienstetendarlehen in Höhe von 0,4 Mio. €,
andere sonstige Forderungen in Höhe von 0,5 Mio. € sowie Vorsteuerkonten in Höhe von 0,1 Mio. € unter den
sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen.
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Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
5.1.2.3
Wertpapiere des Umlaufvermögens
0,00 €
0,00 €
2015:
Vorjahr:
5.1.2.4
Liquide Mittel
5.228.996,32 €
5.464.679,08 €
2015:
Vorjahr:
Als Liquide Mittel werden sämtliche Kassenbestände, Handvorschüsse und Guthaben bei Kreditinstituten ausgewiesen. Der Ansatz erfolgte zum Nennbetrag. Die Liquiden Mittel setzen sich überwiegend aus städtischen Kontokorrentkonten bei der Sparkasse Aachen, der Aachener Bank sowie aus dem Festgeldkonto bei der Sparkasse
Aachen zusammen. Die Bestände werden über Saldenbestätigungen und Kontoauszüge nachgewiesen.
Die Bilanzposition gliedert sich wie nachfolgend dargestellt:
Wert
Wert
Bezeichnung
31.12.2015
31.12.2014
Girokonten
Schulgirokonten
Kitagirokonten
Handvorschüsse
Schwebeposten
Gesamt
2.257.835,50 €
2.720.108,45 €
133.631,52 €
44.440,29 €
72.980,56 €
5.228.996,32 €
2.355.363,47€
2.502.481,16 €
98.546,04 €
37.849,33 €
470.439,08 €
5.464.679,08 €
In der städtischen Bilanz sind unter der Position "Liquide Mittel" Bankkonten mit positiven Salden ausgewiesen.
Bankkonten mit negativen Salden werden unter der Bilanzposition "Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung" dargestellt. Die liquiden Mittel haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 235.682,76 Mio. € verringert.
Im Jahr 2015 wurde der Nachlass Honderich, der als Festgeld bei der Sparkasse Aachen angelegt war, gekündigt.
Für diesen Nachlass wurde ein Tagesgeldkonto bei der Volkswagen Bank angelegt.
Die Bestände aus sogenannten Schulgirokonten betragen zum Bilanzstichtag 2.720.108,45 €. Hierbei handelt es
sich um Guthaben, die von den Schulen der Stadt Aachen eigenverantwortlich bewirtschaftet werden. Das wirtschaftliche Eigentum der Konten wird der Stadt Aachen zugerechnet. Über die Schulgirokonten werden neben dem
Schulbudget auch fremde Mittel verwaltet. Für diese Mittel ist eine Gegenposition auf der Passivseite der Bilanz
unter dem Posten "sonstige Verbindlichkeiten" in Höhe von insgesamt 279.682,86 € enthalten.
Bei den Kitagirokonten handelt es sich um städtische Konten der Stadt Aachen. Die Kitagirokonten werden von den
jeweiligen Kindertagesstätten eigenverantwortlich verwaltet und beinhalten ausschließlich fremde Finanzmittel (z.
B. Essensgelder, Ausflugsgelder etc.). Die Darstellung in der Bilanz erfolgt neutral, einerseits bei den liquiden Mitteln und andererseits bei den sonstigen Verbindlichkeiten.
Einen Anteil der Liquiden Mittel bilden die Handvorschüsse in Höhe von 44.440,29 €. Die Mittel werden als Barkassenbestände in den Fachbereichen als Wechselgeldkassen vorgehalten.
Der Schwebeposten in Höhe von 72.980,56 € resultiert aus zeitlichen Verschiebungen zwischen dem Abbuchungslauf (SEPA-Lastschrifteinzüge) und der Wertstellung auf dem Girokonto.
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Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
5.1.3
Rechnungsabgrenzung
173.307.968,63 €
159.338.783,04 €
2015:
Vorjahr:
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden die vor dem Bilanzstichtag geleisteten Auszahlungen
angesetzt, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die geleisteten Zuwendungen wurden in Höhe der gezahlten Zuwendungsbeträge aktiviert. Diese werden über den
Zeitraum der Gegenleistungsverpflichtung aufgelöst.
Weiterhin werden hier die Beamtenbesoldung und Versorgungsbezüge für Januar 2015 ausgewiesen.
Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen:
Wert
Bezeichnung
Aktive RAP für geleistete Zuwendungen
ARAP f. Zuwendung mit Gegenleistungsverpflichtung
Wertberichtigung ARAP f. Zuwendung mit Gegenleistungsverpflichtung
ARAP Besoldung und Versorgung
Sonstige aktive RAP
Städteregion ARAP
31.12.2015
116.376.369,62 €
7.795.590,25 €
4.361.319,84 €
3.075.344,47 €
41.699.344,45 €
173.307.968,63 €
Gesamt
Im Jahr 2015 haben sich die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten insgesamt um 14,0 Mio. € erhöht.
Die Erhöhung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens für weitergeleitete Zuwendungen von rd. 14,0 Mio. €
(Vorjahreswert: 102.355.046,83 €) resultiert im Wesentlichen aus der Weiterleitung von Zuwendungen an den
Eigenbetrieb Gebäudemanagement (E 26). Im Jahr 2015 wurden insgesamt rd. 18,3 Mio. € dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zugeführt. Die Auflösung beträgt lediglich rd. 3,5 Mio. €. In gleicher Höhe wurde ein
passiver Rechnungsabgrenzungsposten gebucht, da es sich bei den gezahlten Zuwendungen an E 26 lediglich um
die Weiterleitung von bei der Stadt vereinnahmten Zuwendungen handelt. Die Verbuchung der Rechnungsabgrenzungsposten bei der Stadt Aachen erfolgt analog zu der Verbuchung der Sonderposten für Investitionszuschüsse
bei E 26. Bei den an E 26 weitergeleiteten Zuwendungen handelt es sich insbesondere um Zuwendungen im Rahmen der Route Charlemagne (rd. 13 Mio. €), Zuwendungen für den Umbau der Nadelfabrik (rd. 3,8 Mio. €) sowie
weitergeleitete Zuwendungen aus der Schulpauschale (rd. 1,9 Mio. €). Bezüglich der Route Charlemagne wird auf
die Erläuterungen im Kapitel 2.1.2.2.3. verwiesen.
Des Weiteren ist die jährliche Auflösung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens bezüglich des an die Städteregion übertragenen Vermögens und dessen Nutzung bzw. Zweckbindung zu benennen. Sie beträgt jährlich rd. 1,7
Mio. € und bemisst sich nach der gewichteten mittleren Restnutzungsdauer der übertragenen Immobilien.
Weitere Einzelheiten sind dem Rechnungsabgrenzungsspiegel (Anlage 5 des Anhangs) zu entnehmen.
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Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
5.2 Passiva
5.2.1
Eigenkapital
759.354.701,00 €
796.203.420,56 €
2015:
Vorjahr:
5.2.1.1
Allgemeine Rücklage
795.560.914,81 €
836.977.811,42 €
2015:
Vorjahr:
Die Allgemeine Rücklage hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 41.416.896,61 € reduziert. Hiervon entfallen
40.774.390,86 € auf die Verrechnung des Jahresfehlbetrages des Jahres 2014.
Darüber hinaus ergibt sich im Jahr 2015 aus der Anwendung des NKFWG gemäß § 43 Abs. 3 S.1 GemHVO NRW
sowie aus Berichtigungen der Eröffnungsbilanz gemäß § 57 Abs. 2 GemHVO NRW weitere die Allgemeine Rücklage reduzierende Verrechnungen in Höhe von insgesamt 642.505,75 €.
5.2.1.2
Sonderrücklage
0,00 €
0,00 €
2015:
Vorjahr:
5.2.1.3
Ausgleichsrücklage
0,00 €
0,00 €
2015:
Vorjahr:
5.2.1.4
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
- 36.206.213,81 €
- 40.774.390,86 €
2015:
Vorjahr:
Der Jahresfehlbetrag des Jahres 2015 beträgt -36.206.213,81 €. Dieser wird im Folgejahr, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Aachen, in voller Höhe mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.
5.2.2
Sonderposten
450.931.144,02 €
444.544.986,05 €
2015:
Vorjahr:
Im Bereich der Sonderposten ergibt sich im Jahre 2015 eine Erhöhung des Bilanzwertes um rd. 6,4 Mio. €. Dies ist
vorwiegend der Erhöhung der Sonderposten für Schenkungen in Höhe von rd. 9,3 Mio. € (siehe Punkt 3.2.2.4
Sonstige Sonderposten) und der dem gegenüberstehenden Verminderung der Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von rd. 4,6 Mio. € (siehe Punkt 3.2.2.3) geschuldet.
Aufgrund der zum 31.12.2015 durchgeführten Inventur haben sich folglich auch auf den Konten der Sonderposten
einige Bewegungen ergeben. In der Regel werden die Sonderposten analog zu den entsprechenden Vermögensgegenständen des Anlagevermögens gebucht. Das heißt, wird ein Vermögensgegenstand in Abgang gebracht, so
wird grundsätzlich auch der zugehörige Sonderposten aufgelöst, zumindest soweit die Zuwendung im Falle eines
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Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
vorzeitigen Abgangs nicht mit einer eventuellen Rückzahlungsverpflichtung verbunden ist. Aus diesem Grunde wird
an dieser Stelle auf die vorangegangenen Ausführungen zu den einzelnen Bilanzpositionen des Anlagevermögens
verwiesen.
5.2.2.1
Sonderposten für Zuwendungen
138.336.958,21 €
138.267.985,93 €
2015:
Vorjahr:
Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen:
Bezeichnung
Wert
31.12.2015
aus Zuweisungen vom Bund
1.114.613,78 €
aus Zuweisungen vom Land
135.836.181,67 €
197.820,89 €
aus Zuweisungen von Gemeinden
56.573,66 €
aus Zuweisungen von Zweckverbänden
aus Zuweisungen vom sonstigen öffentlichen Bereich
aus Zuschüssen von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen
aus Zuschüssen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen
147.771,56 €
99.537,79 €
-
€
aus Zuschüssen von privaten Unternehmen
204.605,99 €
aus Zuschüssen von übrigen Bereichen
679.852,87 €
138.336.958,21 €
Gesamt
Der leichte Anstieg des Bilanzwertes bei den Sonderposten für Zuwendungen resultiert aus der jährlichen planmäßigen ertragswirksamen Auflösung sowie aus dem Abgang von bezuschussten Vermögensgegenständen sowie im
Gegenzug aus Zugängen in Folge der Passivierung erhaltener Investitionszuschüsse für aktivierte Vermögensgegenstände.
5.2.2.2
Sonderposten für Beiträge
44.452.482,68 €
44.956.456,35 €
2015:
Vorjahr:
Die Veränderungen im Laufe des Jahres ergeben sich aus der Passivierung der erhaltenen Beiträge und der ertragswirksamen Auflösung der Sonderposten korrespondierend zur Nutzungsdauer der jeweiligen Vermögensgegenstände. Ähnlich wie im Bereich der Sonderposten für Zuwendungen überstiegen auch hier im Jahr 2015 die
ertragswirksamen Auflösungen die Zugänge des Jahres, sodass sich eine Reduzierung des Bilanzansatzes um rd.
0,5 Mio. € ergibt.
5.2.2.3
Sonderposten für den Gebührenausgleich
9.092.440,86 €
13.654.908,25 €
2015:
Vorjahr:
Die Sonderposten für den Gebührenausgleich werden in Höhe der nach den abgabenrechtlichen Bestimmungen
tatsächlich festgestellten Kostenüberdeckungen in den Gebührenhaushalten angesetzt, soweit diese den Gebüh-
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Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
renhaushalten noch nicht wieder zugeführt wurden. Die Bilanzposition setzt sich aus den Gebührenhaushalten in
den Bereichen Abwasser, Rettungsdienst, Abfall und Straßen- und Winterdienst sowie Friedhof zusammen.
Besonders zu erwähnen ist, dass im Jahresabschluss 2015 in Folge einer Prüfung der Betriebsabrechnungen der
Jahre 2013 und 2014 durch den Fachbereich Rechnungsprüfung im Bereich Abwasser außerplanmäßige Auflösungen des Sonderpostens in Höhe von rd. 2,6 Mio. € vorzunehmen waren. Dies ist darauf zurückzuführen, dass
aufgrund von Berechnungsfehlern das BAB-Ergebnis 2013 um rd. 1,6 Mio. € und das BAB-Ergebnis 2014 und rd. 1
Mio. € zu hoch ausgewiesen wurden. Entsprechend waren die Zuführungen zum Sonderposten in diesen Jahren
ebenfalls zu hoch.
Weiterhin ist zu erläutern, dass im Bereich der Abwassergebühren bis zum Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung 2015 keine Betriebsabrechnung fertiggestellt und dem Fachbereich Finanzsteuerung vorgelegt werden konnte. Da in den letzten beiden Betriebsabrechnungen jeweils ein nicht unerheblicher Jahresüberschuss erzielt wurde,
war aus Vorsichtsgründen ein noch zu erwartender, aber eine sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach unbekannte Zuführung zum Sonderposten aufwandswirksam zu berücksichtigen. Auf Basis des Forecast-Ergebnisses
wurde schließlich eine Rückstellung für die erwartete Zuführung zum Sonderposten für den Gebührenausgleich im
Bereich Abwasser in Höhe von 0,325 Mio. € in der städtischen Bilanz dargestellt.
Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen:
Wert
Bezeichnung
31.12.2015
466.968,19 €
Rettungsdienst
Abwasser
4.548.063,09 €
Abfall
2.403.459,34 €
Straßenreinigung und Winterdienst
1.673.950,24 €
Gesamt
9.092.440,86 €
5.2.2.4
Sonstige Sonderposten
259.049.262,27 €
247.665.635,52 €
2015:
Vorjahr:
Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen:
Wert
Bezeichnung
31.12.2015
2.803.101,58 €
Stellplatzablöse
112.219,20 €
Naturschutz
5.674.412,52 €
Sonstige Sonderposten
239.738.448,31 €
Stiftungen
10.721.080,66 €
Schenkungen
259.049.262,27 €
Gesamt
Unter dem Teilbereich Sonstige Sonderposten mit einem Buchwert in Höhe von 5.674.412,52 € sind zum einen
Sonderposten für Vermögensgegenstände verbucht, welche im Jahr 2009 im Rahmen der Gründung der Städteregion auf diese übertragen wurden. Zum anderen handelt es sich hierbei um Sonderposten, welche im Rahmen der
bilanziellen Darstellung von Umlegungsverfahren zu bilden sind.
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Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Hervorzuheben ist die Veränderung im Bereich der Sonderposten für Schenkungen. Im Vergleich zum Vorjahr ist
hier ein Anstieg des Bilanzwertes in Höhe von rd. 9,3 Mio. € zu verzeichnen. Begründet ist dies vornehmlich in den
bilanziellen Auswirkungen der Inventurergebnisse. Als wesentliche Positionen sind hier die Zugänge im Rahmen
unentgeltlicher Übertragungen zu benennen, welche sich einerseits durch Vermögensübertragungen des laufenden
Jahres und andererseits durch Nacherfassungen im Rahmen der Inventur ergaben. Diese unentgeltlichen Vermögensübertragungen betreffen im Wesentlichen den Bereich des Infrastrukturvermögens (Grund und Boden, Straßenaufbau, Brücken und Kanäle). In diesem Bereich wurden im Jahresabschluss 2015 Sonderposten in Höhe von
rd. 7,4 Mio. € passiviert. Darüber hinaus wurden Sonderposten in Höhe von rd. 1,6 Mio. € für der Stadt Aachen im
Rahmen von Umlegungsverfahren über Sollanspruch zugeteilte Grundstücke gebucht.
5.2.3
Rückstellungen
568.633.001,50 €
548.813.203,11 €
2015:
Vorjahr:
Für Verpflichtungen, die zum Abschlussstichtag dem Grunde oder der Höhe nach noch nicht genau bekannt sind,
müssen Rückstellungen angesetzt werden, sofern der zu leistende Betrag nicht geringfügig ist. Es muss wahrscheinlich sein, dass eine Verbindlichkeit zukünftig entsteht, die wirtschaftliche Ursache vor dem Abschlussstichtag
liegt und die zukünftige Inanspruchnahme voraussichtlich erfolgen wird.
Eine Gesamtübersicht über die Rückstellungen der Stadt Aachen zum 31.12.2015 ist dem Rückstellungsspiegel
(Anlage 3 zum Anhang) zu entnehmen.
5.2.3.1
Pensionsrückstellungen
485.086.728,00 €
469.434.522,00 €
2015:
Vorjahr:
Gemäß § 36 GemHVO NRW sind Pensionsrückstellungen nach den beamtenrechtlichen Vorschriften als Rückstellung anzusetzen. Dazu gehören sowohl die Pensions- und Beihilfeverpflichtungen gegenüber aktiven Beamten als
auch solche gegenüber den Versorgungsempfängern. Für Beamte werden während der Anwartschaftsphase jährlich Pensions- und Beihilferückstellungen gebildet. Mit Beginn der Ruhephase erfolgen die eigentlichen Auszahlungen.
Die Pensionsrückstellungen wurden mit Hilfe der zertifizierten Haessler-Software nach dem Teilwertverfahren unter
Verwendung der Richttafeln von Heubeck (2005 G) ermittelt. Bei der Berechnung wurde gemäß § 36 Abs. 1
GemHVO NRW ein Zinssatz von 5 % zugrunde gelegt. Die Höhe der Teilwerte ist von den Personalentwicklungen
wie Neueinstellungen, Beförderungen, Wechsel zu anderen Dienstherren, Wechsel in den Ruhestand abhängig.
Als Eintrittsalter in den altersbedingten Ruhestand wird die Vollendung des 65. Lebensjahres unterstellt. Für Feuerwehrbeamte gilt abweichend die maßgebliche Altersgrenze von 60 Jahren.
Da eine Besoldungserhöhung regelmäßig zu Anpassungen der Versorgungsbezüge führt, ist diese auch bei der
Zuführung zu den Pensionsrückstellungen entsprechend zu berücksichtigen. Für das Jahr 2015 lag die Besoldungserhöhung ab dem 01.06.2015 bei 1,9 %.
Gegenüber dem Vorjahr haben sich die Pensions- und Beihilferückstellungen insgesamt um rd. 15,7 Mio. € erhöht.
Die Veränderung resultiert aus Zuführungen in Höhe von rd. 23,1 Mio. €, ertragswirksamen Auflösungen von rd.
6,2 Mio. € sowie Umbuchungen auf andere Bilanzpositionen von insgesamt ca. 1,2 Mio. €.
Der Ausweis der Ausgleichsverpflichtungen nach dem Versorgungslastenverteilungsgesetz (VLVG NRW) erfolgt im
Jahresabschluss erfolgt unter den Sonstigen Rückstellungen. Aufgrund des Wechsels von Beamten zu anderen
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Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Dienstherren erfolgte eine Umbuchung von den Pensionsrückstellungen in die Rückstellung für versetzte Mitarbeiter in Höhe von rd. 1,2 Mio €. Darüber hinaus wurde eine Umbuchung aus den Pensionsrückstellungen in die
Rückstellung für zur Städteregion Aachen gewechseltes Personal in Höhe von ca. 51 Tsd. € vorgenommen.
Die nachfolgende Übersicht gibt Aufschluss über die Aufteilung des Bilanzpostens:
PensionsStand
rückstellungen
31.12.2014
Umbuchung
Auflösung
Zuführung
Aktive
196.696.427,00 € 1.244.664,42 € 5.111.177,02 € 16.072.697,44 €
Versorgungs201.961.630,00 €
- €
- € 4.583.310,00 €
empfänger
Summe
398.658.057,00 € 1.244.664,42 € 5.111.177,02 € 20.656.007,44 €
Beihilferückstellungen
Aktive
Versorgungsempfänger
Summe
Gesamt
5.2.3.2
Stand
31.12.2014
Umbuchung
Auflösung
Zuführung
Stand
31.12.2015
206.413.283,00 €
206.544.940,00 €
412.958.223,00 €
Stand
31.12.2015
34.126.732,00 €
- €
1.079.736,52 €
2.229.436,52 €
35.276.432,00 €
36.649.733,00 €
- €
- €
202.340,00 €
36.852.073,00 €
70.776.465,00 €
- €
1.079.736,52 €
2.431.776,52 €
72.128.505,00 €
469.434.522,00 €
1.244.664,42 €
6.190.913,54 € 23.087.783,96 €
485.086.728,00 €
Rückstellungen für Deponien und Altlasten
20.815.835,01 €
20.815.835,01 €
2015:
Vorjahr:
Gemäß § 36 Abs. 2 GemHVO sind für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien Rückstellungen in Höhe
der zu erwartenden Gesamtkosten zum Zeitpunkt der Rekultivierungs- und Nachsorgemaßnahmen anzusetzen.
Das gilt entsprechend für die Sanierung von Altlasten.
In der Bilanz der Stadt Aachen sind Rückstellungen für die zukünftige Verpflichtung zur Rekultivierung und
Nachsorge der geschlossenen Abfalldeponie Alsdorf-Warden sowie für die Altlastensanierung auf dem sogenannten Krantzgelände passiviert. Für die Schlussbilanz 2015 ist weiterhin der oben genannte Wert zu berücksichtigen, da mit der Verpflichtung aus Nachsorgekosten frühestens in Jahr 2028 zu rechnen ist.
5.2.3.3
Instandhaltungsrückstellungen
403.426,27 €
522.259,53 €
2015:
Vorjahr:
Für unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen sind Rückstellungen anzusetzen, wenn gemäß § 36 Abs. 3
GemHVO NRW die Nachholung der Instandhaltung hinreichend konkret beabsichtigt und als bisher unterlassen
bewertet werden muss. Die vorgesehenen Maßnahmen müssen am Abschlussstichtag einzeln bestimmt und
wertmäßig beziffert werden.
Die Instandhaltungsrückstellungen von städtischen Sachanlagen setzen sich aus solchen zusammen, die bereits
für den Jahresabschluss 2012 und 2013 gebildet, jedoch noch nicht vollständig in Anspruch genommen wurden.
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Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Objekt
Rathaus, Restaurierungsarbeiten Dach / Mauerwerk
Wert
31.12.2015
264.227,18 €
Städtische Gutshöfe, diverse Sanierungsmaßnahmen
139.199,09 €
Gesamt
403.426,27 €
Die Rückstellung für Sanierungsarbeiten am Aachener Rathaus verringerte sich im Haushaltsjahr 2015 um insgesamt rd. 0,2 Mio. €. Die Kosten für die Beseitigung diverser baulicher und technischer Mängel an den städtischen
Gutshöfen belaufen sich in 2015 auf insgesamt rd. 10 Tsd. €. Des Weiteren wurde die Rückstellung für die Sanierung von städtischen Gutshöfen um weitere rd. 75 Tsd. € aufgestockt.
5.2.3.4
Sonstige Rückstellungen
62.327.012,22 €
58.040.586,57 €
2015:
Vorjahr:
Als „Sonstige Rückstellungen“ werden nach § 36 Abs. 4 GemHVO NRW die folgenden Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten ausgewiesen:
Wert
Bezeichnung
31.12.2015
9.080.470,21 €
Rückstellung für versetzte Mitarbeiter
Rückstellung für zur Städteregion gewechseltes Personal
15.454.218,96 €
Rückstellungen für Altersteilzeit
1.577.676,70 €
Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub
2.573.514,90 €
70.000,00 €
Rückstellung für Abfindung
120.000,00 €
Rückstellungen für Nachzahlung SuE
Rückstellung für geleistete Überstunden und Gleitzeit
2.366.040,19 €
789.404,59 €
Rückstellung für Abwasserabgabe
0,00 €
Rückstellung für Abwasserpauschale
Rückstellung für Betriebsabrechnung Abwasser
325.000,00 €
Andere Sonstige Rückstellungen *)
154.341,38 €
40.000,00 €
Rückstellung für Ausbau der Ringbahn
Rückstellung für Ansprüche aus Insolvenzanfechtung
2.992.467,71 €
Rückstellung für Aachener Stadion Beteiligungsgesellschaft
5.100.000,00 €
135.000,00 €
Rückstellung für Erbersatzsteuer Stiftung Bischoff
27.293,00 €
Rückstellung für Stiftungen
12.389.283,73 €
Rückstellung für die Bildung der Städteregion
1.928.693,17 €
Steuerrückstellungen
0,00 €
Prozesskostenrückstellungen
203.607,68 €
Rückstellung für Verlustübernahme AGIT
Rückstellung für Zuwendungen an verbundene Unternehmen
7.000.000,00 €
62.327.012,22 €
Gesamt
- 50 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
*) Zu den „Anderen Sonstigen Rückstellungen“ gehören insbesondere:
Systemumstellung Kanalvermögen STAWAG
Bahnhof Rothe Erde
Überörtliche Prüfung GPA
Betriebskosten der Kitas
Wert 31.12.2015
100.000,00 €
0,00 €
0,00 €
54.341,38 €
Die Rückstellung für versetzte Mitarbeiter hat sich gegenüber dem Vorjahr insgesamt um rd. 1,1 Mio. € auf einen
Wert in Höhe von 9,1 Mio. € erhöht. Zum einen erfolgte die erfolgsneutrale Umbuchung in Höhe von rd. 1,2 Mio. €
von den Pensionsrückstellungen in die sonstigen Rückstellungen. Zum anderen wurden Erstattungsansprüche in
Höhe von rd. 80 Tsd. € für ehemalige Beamte/Beamtinnen, die zu anderen Dienstherren gewechselt sind, geltend
gemacht. Bei den Versetzungen handelte es sich ausschließlich um Versetzungen innerhalb von NordrheinWestfalen, bei denen sich die Stadt Aachen nach dem VLVG NRW an den späteren Pensionslasten zu beteiligen
hat.
Für die im Jahr 2015 zur Städteregion gewechselten Mitarbeiter werden in der Bilanz der Stadt Aachen Verpflichtungen gegenüber der Städteregion nach dem VLVG NRW in Höhe von rd. 15,5 Mio. € ausgewiesen. Die
Rückstellung für zur Städteregion gewechselte Mitarbeiter hat sich im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt
108.076,54 € vermindert. Die Veränderung resultiert zum einen aus der erfolgsneutralen Umbuchung in Höhe von
51.353,50 € von den Pensionsrückstellungen in die sonstigen Rückstellungen sowie zum anderen aus der Inanspruchnahme in Höhe von 159.430,04 €.
Zu Beginn der Altersteilzeit wurden für die während der gesamten Altersteilzeit zu zahlenden Aufstockungsleistungen (Aufstockung auf 83 % des ohne Altersteilzeit zustehenden Nettogehaltes) in voller Höhe Rückstellungen für
Altersteilzeit gebildet, die über die Laufzeit der Altersteilzeitvereinbarungen in Anspruch genommen werden. Während der Arbeitsphase wurden zusätzlich monatlich die entsprechenden Rückstellungen für die Entgeltleistungen
sowie ggf. für Sozialversicherungs- und Zusatzversorgungsbeiträge gebildet. Diese Rückstellungen bauen sich in
der Arbeitsphase monatlich auf und werden in der Freistellungsphase entsprechend in Anspruch genommen. Für
Altersteilzeit im Teilzeitmodell ist diese Rückstellungsbildung nicht erforderlich. Der Bestand der Altersteilzeitrückstellungen beträgt zum Ende des Berichtszeitraums rd. 1,6 Mio. €.
Für die bis zum Bilanzstichtag noch nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage sind Urlaubsrückstellungen zu
bilden. Die Rückstellungen sind im Vergleich zum Vorjahr um rd. 93 Tsd. € auf ca. 2,6 Mio. € gestiegen.
Da die Auszahlung einer vereinbarten Abfindung an ausscheidende Arbeitnehmer zu einem späteren Zeitpunkt
erfolgen wird, wurde zum Bilanzstichtag eine Rückstellung für Abfindungen in Höhe von 70 Tsd. € passiviert.
Für den Bereich der KiTa-Leitungen standen die antrags- und entscheidungsabhängigen Eingruppierungen auf
Grundlage der Entgelttabelle der zum 01.07.2015 gültigen Tarifmerkmale im Sozial- und Erziehungsdienst aus. Da
die Höhe der kommenden Nachzahlungen nicht genau bekannt war, wurde gemäß § 36 Abs. 4 GemHVO eine
Rückstellung für Nachzahlungen im Sozial- und Erziehungsdienst gebildet.
Die Rückstellungen für geleistete Überstunden / Gleitzeit werden gebildet, soweit Bedienstete am Bilanzstichtag
die gesetzlich festgelegte Arbeitszeit in Form von Überstunden oder Gleitzeitguthaben überschritten haben. Die
Rückstellungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt rd. 0,2 Mio. € vermindert und belaufen sich am
Bilanzstichtag auf insgesamt rd. 2,4 Mio. €. Die Veränderung resultiert aus der Zuführung in Höhe von ca. 0,3 Mio.
€ und der Auflösung der Rückstellung für geleistete Mehrarbeit im Bereich der Feuerwehr. Im Haushaltsjahr 2015
wurde die o.g. Rückstellung für die Auszahlung der angefallenen Überstunden der Feuerwehrbeamten mit rd. 0,4
Mio. € in Anspruch genommen. Der restliche Rückstellungsbetrag in Höhe von rd. 0,1 Mio. € wurde ertragswirksam
aufgelöst.
- 51 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Die Rückstellung für die Abwasserabgabe wurde für die voraussichtlich zu zahlende Abwasserabgabe gebildet, da
zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses noch keine Abrechnungen vorlagen. Die Zahlungen für die
eingegangenen Bescheide über die Abwasserabgaben für das Veranlagungsjahr 2014 betrugen insgesamt rd. 0,7
Mio. €. Zum Bilanzstichtag wurden weitere ca. 0,7 Mio. € in die Rückstellung eingestellt. Im Ergebnis erhöhte sich
der Bestand der Rückstellung für Abwasserabgaben geringfügig um ca. 7 Tsd. €.
Die Rückstellung für die Abwasserpauschale wurde komplett in Anspruch genommen.
Die Rückstellung für die Betriebsabrechnung im Bereich der Abwassergebühren für das Jahr 2015 stellte den vorsichtig geschätzten, anhand eines Forecast ermittelten Aufwand für eine ungewisse Zuführung zum Sonderposten
für den Gebührenhaushalt dar, da zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses die Betriebsabrechnung
noch nicht vorlag.
Für die Ausbaumaßnahmen der Bahnübergänge Hochwaldweg und Reichswald im Rahmen der EuregioRingbahn-Erweiterung Stolberg-Herzogenrath sind insgesamt 40 Tsd. € bei der Rückstellung für den Ausbau der
Ringbahn ausgewiesen.
Die Rückstellung für Insolvenzanfechtung verringerte sich um einen geringfügigen Betrag, der im Rahmen eines
Insolvenzverfahrens an den Insolvenzverwalter zurückgezahlt wurde.
Der Bestand der Rückstellung für Aachener Stadion Beteiligungsgesellschaft ist im Jahr 2015 unverändert, da die
Verpflichtung aus einer eingegangenen Bürgschaft über den Abschlussstichtag hinaus besteht.
Die Rückstellung für Erbersatzsteuer beläuft sich auf 135 Tsd. €. Im Jahr 2015 wurde die Erbersatzsteuer in Höhe
von rd. 1,7 Mio. € an das Finanzamt entrichtet. Der Restbetrag wird für die Auszahlungen im Folgejahr benötigt.
Für den Aufwand, der sich aus der Erstellung des/der Jahresabschlusses/Steuererklärung durch den Wirtschaftsprüfer ergibt, sind im jeweiligen Jahr Rückstellungen für Stiftungen zu bilden. Im Wege der Abrechnung der Dienstleistungen aus 2014 wurde ein Betrag von 21 Tsd. € aus der Rückstellung in Anspruch genommen. Des Weiteren
wurden rd. 27 Tsd. € der Rückstellung zugeführt, da die Rechnungen mit Aufwand 2015 erst in 2016 gestellt wurden.
Die Rückstellung für die Bildung der Städteregion hat sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 0,9 Mio. € erhöht. Für
die noch ausstehenden Abrechnungsjahre 2012-2015 wurde im Jahr 2015 noch auf Basis der damaligen vorläufigen Schätzwerte ein Betrag in Höhe von knapp 0,9 Mio. € der Rückstellung zugeführt. Somit beläuft sich die Rückstellung zum Bilanzstichtag auf rd. 12,4 Mio. €.
Für die Betriebe gewerblicher Art wurden in der städtischen Bilanz Steuerrückstellungen von rd. 1,9 Mio. € für voraussichtlich noch abzuführende Ertragssteuern aus Vorjahren passiviert.
Die Prozesskostenrückstellung wurde zum Stichtag 31.12.2015 ertragswirksam aufgelöst.
Die Rückstellung für Verlustübernahmen in Höhe von rd. 0,2 Mio. € betrifft die anteilige Verlustabdeckung der Beteiligungsgesellschaft AGIT für das Wirtschaftsjahr 2015.
Aufgrund eines Vertrages verpflichtete sich die Stadt Aachen, der E.V.A. GmbH zur Sicherung des wirtschaftlichen
Fortbestandes eine Zuschusszahlung zu leisten. Da die Höhe der Zahlungsverpflichtung zum Bilanzstichtag
31.12.2015 ungewiss war, wurde eine Rückstellung für Zuwendungen in Höhe von 7,0 Mio. € passiviert.
- 52 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
5.2.4
Verbindlichkeiten
983.587.718,10 €
937.560.964,79 €
2015:
Vorjahr:
Der Bilanzposten 3.2.4 Verbindlichkeiten beinhaltet alle am Bilanzstichtag dem Grunde und der Höhe nach feststehenden Schulden. Eine Gesamtübersicht über die Verbindlichkeiten der Stadt Aachen zum 31.12.2015 einschließlich der Restlaufzeiten ist dem Verbindlichkeitenspiegel (Anlage 4 zum Anhang) zu entnehmen.
Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt mit dem Rückzahlungsbetrag.
5.2.4.1
Anleihen
0,00 €
0,00 €
2015
Vorjahr:
5.2.4.2
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
462.438.039,98 €
468.169.368,63 €
2015:
Vorjahr:
Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen:
Wert
Bezeichnung
31.12.2015
von verbundenen Unternehmen
0,00 €
von Beteiligungen
0,00 €
von Sondervermögen
0,00 €
vom öffentlichen Bereich
31.728,08 €
vom privaten Kreditmarkt
462.406.311,90 €
Gesamt
462.438.039,98 €
Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen sind im Vergleich zum Vorjahr um 5,7 Mio. € gesunken. Dies ist
den Tilgungsleistungen von rd. 30,0 Mio. € und den Neuaufnahmen von rd. 24,3 Mio. € geschuldet. In 2015 wurde
ein Umschuldungsvorgang in Höhe von knapp 10,0 Mio. € vorgenommen, welcher in den Gesamtsummen der
Tilgungen und Neuaufnahmen enthalten ist.
5.2.4.3
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
377.583.961,82 €
312.852.268,77 €
2015:
Vorjahr:
Die Kassenkredite und Tagesgeldaufnahmen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 64,7 Mio. € erhöht.
5.2.4.4
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
18.603.880,95 €
20.005.091,94 €
2015:
Vorjahr:
- 53 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen:
Wert
Bezeichnung
31.12.2015
0,00 €
Sonstige Kreditaufnahmen gleichkommende Vorgänge
17.946.795,50 €
Verlustübernahme KUBA
84.095,21 €
Leibrente von FB 23
VB aus nicht abgeschlossen Grundstücksgeschäften
447.070,00 €
VB aus nicht abgeschlossenen Anlagenzugängen
125.920,24 €
18.603.880,95 €
Gesamt
Es sind nur die gemeindlichen Rechtsgeschäfte als kreditähnlich einzuordnen, die mit der Investitionstätigkeit der
Gemeinde in Verbindung stehen.
Aus der Handreichung ergeben sich hierzu folgende Beispiele:
Schuldübernahmen, Leibrentenverträge, Verträge über die Durchführung städtebaulicher Maßnahmen nach dem
Städtebauförderungsgesetz und Leasingverträge.
Die Verbindlichkeiten aus Vorgängen die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen haben sich im Jahr 2015
um ca. 1,4 Mio. € verringert und weisen zum 31.12.2015 einen Bestand in Höhe von rd. 18,6 Mio. € aus. Die vorgenannte Reduzierung des Bilanzwertes ist im Wesentlichen der in 2015 erfolgten Begleichung von Kaufpreisen für
im Vorjahr angekaufte Vermögensgegenstände (insb. Grundstücke) geschuldet.
5.2.4.5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
14.025.658,54 €
8.135.252,58 €
2015:
Vorjahr:
Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen:
Wert
Bezeichnung
31.12.2015
VB aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem privaten Bereich
VB aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem öffentlichen Bereich
2.914.665,07 €
584.041,05 €
VB aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen
7.652.582,73 €
VB aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Sondervermögen
2.874.369,69 €
14.025.658,54 €
Gesamt
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 5,9 Mio. € erhöht.
Die größten Erhöhungen sind den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Sondervermögen
sowie den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen zuzuschreiben. Hier ergibt sich eine Veränderung von rd. 2,2 bzw. 2,4 Mio. €. Weiter kommt es zu einer Erhöhung in Höhe von rd. 1,5 Mio. € bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem privaten Bereich.
- 54 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
5.2.4.6
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
8.121.419,97 €
7.362.673,77 €
2015:
Vorjahr:
Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen:
Wert
Bezeichnung
VB aus Transferleistungen
VB aus Transferleistungen verb. Unternehmen und Sondervermögen
31.12.2015
7.882.261,99 €
239.157,98 €
8.121.419,97 €
Gesamt
Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 758.746,20 € erhöht.
5.2.4.7
Sonstige Verbindlichkeiten
53.940.869,98 €
69.198.424,97 €
2015:
Vorjahr:
Im Bereich der Sonstigen Verbindlichkeiten ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr eine Verringerung um rd. 15,3
Mio. €. Diese ist im Wesentlichen der Begleichung von Verbindlichkeiten im Zuge von Gewerbesteuerrückzahlungen geschuldet. Eine dem entgegenstehende Erhöhung der Verbindlichkeiten resultiert u.a. aus Zuführungen zu
der Verbindlichkeit gegenüber E26 aufgrund noch auszuzahlender Darlehen.
5.2.4.8
Erhaltene Anzahlungen
48.873.886,86 €
51.837.884,13 €
2015:
Vorjahr:
Die Erhaltenen Anzahlungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um knapp 3,0 Mio. € verringert. Die größten
Veränderungen sind hierbei auf dem Sammelkonto für erhaltene Anzahlungen zu verzeichnen. Insgesamt hat sich
das Konto um rd. 2,4 Mio. € verringert. Die Verringerungen stellen den Saldo aus einer Vielzahl von Veränderungen verschiedener Bereiche dar. Insbesondere sind folgende Veränderungen hervorzuheben:
Erhöhung der erhaltenen Anzahlungen durch Einzahlungen:
Erhalt von Landeszuweisungen für Maßnahme Soziale Stadt Aachen-Nord
Erhalt von Landeszuweisungen für Flüchtlingspauschale
Erhalt von Landeszuweisungen für Erwerb Tempelhofer Straße
Erhalt von Landeszuweisungen für Maßnahmen Route Charlemagne
4,7 Mio. €
3,5 Mio. €
2,1 Mio. €
5,0 Mio. €
Verminderung der erhaltenen Anzahlungen durch Auszahlungen oder Verrechnungen:
Umbuchen von Landeszuweisungen für Maßnahme Nadelfabrik auf die
Verbindlichkeit gegenüber E 26 zur Weiterleitung 2016
4,7 Mio. €
Umbuchen der erhaltenen Zuweisungen für die Maßnahmen Route Charlemagne
des E 26 an den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
13,0 Mio. €
Im Jahresabschluss 2015 wurden Zuwendungen der Jahre 2011-2013 in Höhe von 0,7 Mio. € mit dem Gesellschafterdarlehen des E26 verrechnet.
- 55 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
5.2.5
Passive Rechnungsabgrenzung
184.781.497,27 €
165.206.003,65 €
2015:
Vorjahr:
Die passive Rechnungsabgrenzung beinhaltet transitorische Posten, d.h. es handelt sich um Geschäftsvorfälle, die
im laufenden Haushaltsjahr zu Einzahlungen führen, die aber erst im folgenden Haushaltsjahr Ertrag darstellen.
Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind insbesondere die erhaltenen Zuwendungen zur Weiterleitung an Dritte ausgewiesen. Diese werden entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung aufgelöst.
Im Wesentlichen handelt es sich hier um die Weiterleitung von Zuwendungen an E 26.
Weiterhin enthält der Posten die Vergabe von Nutzungsrechten an Grabstellen sowie eine vom Bund erhaltene
Einmalzahlung für die Ruherechtsentschädigung, die im Voraus gezahlt wurde und über einen Zeitraum von 30
Jahren aufgelöst wird. Die Einnahmen aus Friedhofsgebühren werden seit 2009 über einen Zeitraum von 25 Jahren (vorher 30 Jahre) ertragswirksam aufgelöst.
Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen:
Bezeichnung
Passive RAP für erhaltene Zuwendungen
PRAP f. erhaltene Zuwendungen mit Gegenleistungsverpflichtung
Wertberichtigung PRAP f. erhaltene Zuwendungen mit Gegenleistungsverpflichtung
Sonstige passive RAP
PRAP für Derivate
Wert
31.12.2015
117.251.481,18 €
5.215.551,26 €
60.977.539,32 €
1.336.925,51 €
184.781.497,27 €
Gesamt
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der passive Rechnungsabgrenzungsposten insgesamt um 19,6 Mio. € erhöht.
Die Erhöhung der passiven Rechnungsabgrenzungsposten für erhaltene Zuwendungen von rd. 16,8 Mio. € (Vorjahreswert: 100.472.099,55 €) resultiert hauptsächlich aus der Weiterleitung von Zuwendungen an den Eigenbetrieb Gebäudemanagement. Im Jahr 2015 wurden insgesamt rd. 18,3 Mio. € dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten zugeführt und lediglich rd. 3,5 Mio. € aufgelöst. In gleicher Höhe wurde ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten bei der Stadt gebucht, da mit der Weiterleitung der Zuwendungen eine entsprechende Gegenleistungsverpflichtung seitens des E 26 verbunden war. Die Verbuchung der Rechnungsabgrenzungsposten bei der
Stadt erfolgt analog zu der Verbuchung der Sonderposten für Investitionszuschüsse bei E 26. Bei den an E 26
weitergeleiteten Zuwendungen handelte es sich insbesondere um Zuwendungen im Rahmen der Route
Charlemagne (rd. 13 Mio. €), Zuwendungen für den Umbau der Nadelfabrik (rd. 3,8 Mio. €) sowie weitergeleitete
Zuwendungen aus der Schulpauschale (rd. 1,9 Mio. €). Bezüglich der Route Charlemagne wird auf die Erläuterungen im Kapitel 2.1.2.2.3. verwiesen.
Dem Anhang ist in Anlage 5 ein Rechnungsabgrenzungsspiegel beigefügt.
- 56 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
5.3 Sonstige Angaben nach § 44 GemHVO NRW
Bürgschaften
Der Stand der Bürgschaften der Stadtverwaltung Aachen wird im Verbindlichkeitenspiegel ausgewiesen.
Zum 31.12.2015 liegen Bürgschaften in Höhe von insgesamt 65.157.036,40 € vor.
Mitgliedschaften Versorgungskassen / Zusatzversorgung
Die Stadt Aachen ist Mitglied der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) in Köln. Die über die Mitgliedschaft
der Stadt Aachen dort versicherten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren Hinterbliebene erhalten aus dieser
Versicherung bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Betriebsrente. Abfindungen werden ausnahmslos bei sehr
geringen Rentenhöhen (z. Zt. Renten bis 28,35 €) gezahlt. Gegenüber den tariflich Beschäftigten besteht für den
Fall, dass die RZVK ihren Versorgungspflichten nicht mehr nachkommen kann, eine subsidiäre Einstandspflicht.
Der Umlagesatz beträgt im Jahr 2015 4,25 % und war damit seit 2008 unverändert. Das Sanierungsgeld wurde
2010 auf 3,5 % erhöht und blieb in 2015 unverändert.
Mitgliedschaften Zweckverbände
Die Stadt Aachen ist Mitglied in verschiedenen Zweckverbänden, aus denen sich Zahlungsverpflichtungen ergeben
könnten:
-
Zweckverband Aachener Verkehrsverbund
Zweckverband für das Studieninstitut für kommunale Verwaltung
Zweckverband Entsorgungsregion West
Sparkassenzweckverband
Zweckverband Region Aachen
Übernahme / Ausgleich Jahresfehlbeträge von Sondervermögen
Der Stadt obliegt nach § 10 Abs. 6 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) eine Verpflichtung zur Übernahme eines
Verlustausgleiches bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen. Im Übrigen werden die Jahresverluste, sofern
die Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebs dadurch nicht gefährdet wird, auf neue Rechnung vorgetragen oder
mit der Rücklage verrechnet.
Aus folgender Übersicht sind die städtischen Sondervermögen mit entsprechenden Angaben zum geleisteten Betriebskostenzuschuss für das Jahr 2015 und die entsprechenden Jahresergebnisse zum 31.12.2015 zu entnehmen.
Betriebskostenzuschuss (BKZ)
Eigenbetrieb
Aachener Stadtbetrieb
Gebäudemanagement
Volkshochschule
- 57 -
Gewinn (+) / Verlust (-)
gem. GuV
58.704.600,00 €
- 631.211,00 €
41.890.326,96 €
- 11.738.347,65 €
4.103.445,07 €
- 4.103.445,07 € **
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Stadttheater *
Anteil 2015 aus Spielzeit
2014/2015
Anteil 2015 aus Spielzeit
2015/2016
Summe für 2015
Kulturbetrieb
Eurogress
7.124.500,00 €
- 111.353,21 €
7.195.100,00 €
- 167.209,50 €
14.319.600,00 €
16.302.200,00 €
1.082.000,00 €
- 278.562,71 €
+ 70.376,34 €
- 1.945.548,64 € **
* Anteil Stadttheater 2015, ermittelt aus 7/12 Spielzeit 2014/2015 und 5/12 Spielzeit 2015/2016, da das Geschäftsjahr des Theaters jeweils vom 01.08. eines Jahres bis zum 31.07. des Folgejahres geht.
** Bei der Volkshochschule und dem Eurogress erfolgte eine unmittelbare Verrechnung des Betriebskostenzuschusses mit dem Eigenkapital, sodass dieser nicht als Ertrag in der GuV dargestellt wird.
Zuschüsse/Verlustübernahme an Beteiligungen
Im Rahmen der Verlustübernahmeverträge ist die Stadt Aachen als Anteilseignerin verpflichtet, Verluste an den
städtischen Beteiligungen auszugleichen.
Übersicht der direkten städtischen Beteiligungen zum 31.12.2015:
Anteilsquote
Gesellschaft
der Stadt
Aachen
Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft
99,99%
mbH, Aachen (EVA)
Gewerbegrundstücksgesellschaft mbH, Aachen
55,00%
(GEGRA)
Zuschuss
Verlustübernahme
Stadt Aachen 2015 Stadt Aachen 2015
0,00 €
0,00 €
0,00 €
25.000,00 €
100,00%
0,00 €
1.835.300,00 €
29,86%
346.392,32 €
154.580,15 €
5,10%
0,00 €
0,00 €
Avantis Services N.V.
33,33%
0,00 €
0,00 €
Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen –
Heerlen N.V. (G.O.B.-Avantis)
25,00%
0,00 €
0,00 €
AWA Entsorgung GmbH Eschweiler
3,13%
0,00 €
0,00 €
Flugplatz Aachen-Merzbrück GmbH (FAM)
25,01%
36.519,10 €
0,00 €
RWTH Aachen Campus GmbH
5,00 %
0,00 €
0,00 €
gewoge AG
60,73 %
0,00 €
0,00 €
EUROGRESS AACHEN Betriebs GmbH
100,00 %
0,00 €
0,00 €
Aachener Stadion Beteiligungs GmbH
100,00 %
940.000,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Kur- und Badegesellschaft mbH, Aachen (KUBA)
Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH, Aachen (AGIT)
Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs
AG (ASEAG)
regio iT GmbH
0,98 %
- 58 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Die in der Tabelle aufgeführten Zahlen beziehen sich auf die tatsächlich im Jahr 2015 an die Beteiligungen geleisteten Zahlungen. Diese können in Teilen von der Ergebnisrechnung abweichen.
Kostenunterdeckungen im Gebührenbereich
Von den fünf Gebührenbereichen (Rettungsdienst, Abwasser, Abfall, Straßenreinigung / Winterdienst und Friedhof)
weisen zwei Bereiche im Jahr 2015 Unterdeckungen auf.
Der Bereich Rettungsdienst verzeichnet im Betriebsabschluss 2015 eine Unterdeckung in Höhe von 2.223.965,22
€. Im Bereich Friedhofswesen beträgt die Unterdeckung für das Jahr 2015 459.089,86 €.
Während die Unterdeckung im Bereich des Friedhofwesens nicht für einen Ausgleich in den Folgejahren vorgesehen war, sollten die Unterdeckungen im Bereich des Rettungsdienstes im Rahmen der Gebührenkalkulationen der
Folgejahre ausgeglichen werden.
Ermächtigungsübertragungen
Folgende Ermächtigungsübertragungen wurden nach § 22 GemHVO NRW aus dem Haushaltsjahr 2015 in das
Haushaltsjahr 2016 übertragen:
Investiv:
122.793.161,85 €
Konsumtiv:
10.579.552,42 €
Eine Übersicht aller Ermächtigungsübertragungen ist als Anlage 7 beigefügt.
Angaben zu unselbstständigen Stiftungen
Die Stadt Aachen verwaltet 17 rechtlich unselbstständige Stiftungen.
Das Stiftungsvermögen wird nicht als Sondervermögen in der Bilanz der Stadt Aachen, sondern unter den jeweils
entsprechenden Bilanzposten ausgewiesen. Gleiches gilt für die liquiden Mittel der Stiftungen. Für diese bestehen
separate aktive und passive Verrechnungskonten, welche die Gesamtsumme der liquiden Mittel der Stiftungen
abbilden. Dadurch wird gewährleistet, dass die liquiden Mittel der Stiftungen in voller Höhe in der städtischen Bilanz ausgewiesen werden.
Die Stiftungszwecke richten sich jeweils nach den Vorgaben der Stiftungen. Eine Übersicht über das Stiftungsvermögen ist dem Anhang als Anlage 6 beigefügt.
Abweichungen von den Abschreibungssätzen (§ 44 Abs. 2 Nr. 5 GemHVO NRW)
Grundsätzlich werden die Abschreibungen linear vom Restbuchwert über die Restnutzungsdauer vorgenommen.
Im Falle einer voraussichtlich dauernden Wertminderung des Anlagevermögens sind gemäß § 35 Abs. 5 GemHVO
NRW außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen (gemildertes Niederstwertprinzip). Sollten sich auf den
Anlagegütern Sonderposten befinden, sind diese analog zur außerplanmäßigen Abschreibung anteilsmäßig außerplanmäßig ertragswirksam aufzulösen.
Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind hingegen auch bereits bei einer nicht dauernden Wertminderung in ihrem Wert anzupassen (§ 35 Abs. 7 GemHVO NRW).
- 59 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Im Rahmen der verwaltungsweiten Inventur zum Stichtag 31.12.2015 wurden bei der Bilanzposition 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen außerplanmäßige Abschreibungen in einer Gesamthöhe von 1.035.963,72 € vorgenommen. Grund hierfür war die bei der Straßenzustandserfassung aufgenommene
Beschaffenheit einzelner Straßenabschnitte, in Folge dessen der Bilanzwert auf den beizulegenden Wiederbeschaffungszeitwert abzuwerten war.
Vor dem selbigen Hintergrund wurden bei der Bilanzposition 1.2.3.2 Brücken und Tunnel außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 570.846,38 € vorgenommen.
Weiterhin wurden bei der Bilanzposition 1.2.2.3 Wohnbauten außerplanmäßige Abschreibungen in einer Gesamthöhe von 1.828.513,18 € vorgenommen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass im Zuge der Inventur 2015 eine
Überprüfung der in der städtischen Bilanz ausgewiesenen Restbuchwerte für die in den Jahren 2008 bis 2015
aufwendig modernisierten städtischen Wohnbauten erfolgte. In Bezug auf den Ertragswert nicht werthaltige Zugänge wurden nachträglich außerplanmäßig abgeschrieben.
Bei der Bilanzposition 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens erfolgte weiterhin eine außerplanmäßige Abschreibung für ein im Rahmen eines Umlegungsverfahrens durch die Stadt Aachen erworbenen Flurstückes. Hier war eine Abwertung in Höhe von 45.980,00 € unumgänglich, da der Verkehrswert (Verkehrsfläche innerorts) geringer als die seitens der Stadt geleistete Ausgleichszahlung war.
Darüber hinaus wurden aufgrund der Bestellung eines Leitungsrechtes bei zwei Flurstücken der Bilanzposition
1.2.1.1 Grünflächen außerplanmäßige Abschreibungen in Gesamthöhe von 1.200,00 € gebucht.
Bei der Bilanzposition 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände wurde im Rahmen einer Flurstücksfortführung eine
außerplanmäßige Abschreibung bei einem Flurstück in Höhe von 75.484,92 € gebucht. In diesem Fall war der
bisherige Bilanzwert auf den durch den Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung (FB62) mitgeteilten Verkehrswert anzupassen.
Zuschreibungen gemäß § 35 Abs. 8 GemHVO
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 wurden zwei Zuschreibungen gebucht.
Eine Zuschreibung wurde in Höhe von insgesamt 14.857.181,19 € vorgenommen. Im gleichen Zusammenhang
wurde eine als Zugang dargestellte Werterhöhung in Höhe von 369.081,44 € gebucht. Diese Zuschreibungen/Zugänge betreffen ausschließlich die Bilanzposition 1.3.3 Sondervermögen. Hierbei handelt es sich um die
Rücknahme der im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 vorgenommenen Abwertung des Bilanzwertes des Eigenbetriebs Gebäudemanagement in Höhe von 15.226.262,63 €. Da im Rahmen eines Wertgutachtens stille Reserven in einem nicht unerheblichen Umfang dargelegt werden konnten, bestanden zum 31.12.2015 keine sachlichen Gründe, welche den Fortbestand der vorgenommenen Abwertung rechtfertigten. Auf Basis der Vorschriften
des § 43 Abs. 3 GemHVO NRW erfolgte die Abwertung des Bilanzwertes im Jahresabschluss 2013 zu Lasten der
Allgemeinen Rücklage. Aus diesem Grunde wurde die vorgenommene Rücknahme der Abschreibung wiederum
ebenfalls unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.
Die zweite Zuschreibung in Höhe von 1.012.261,86 € wurden bei den Aufwüchsen Grünfläche und Spielplätze
gebucht. Insgesamt wurden sechs Aufwüchse seit der Eröffnungsbilanz aktiviert. In diesen Fällen wurden die tatsächlichen Herstellungskosten aktiviert und hälftig bei Fertigstellung abgeschrieben und als Festwert gebucht.
Diese Vorgehensweise ist jedoch rückblickend falsch und muss korrigiert werden. Die sechs Aufwüchse dürfen
keine Festwerte sein, sondern müssen als Sachgesamtheit über die Gesamtnutzungsdauer linear abgeschrieben
werden. Aus diesem Grund wurden die Restbuchwerte der Aufwüchse zum 31.12.2015 berechnet und die Anlagengüter bis zu diesem Buchwert zugeschrieben.
- 60 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Verrechnungen mit der Allgemeinen Rücklage
Anlagenabgänge gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW
Auflösung von Sonderposten aus Anlagenabgängen
gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW
Veräußerungen gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW i.V.m.
§ 90 Abs. 3, S. 1 GO NRW
Erträge aus Verkauf über Buchwert
Verluste aus Verkauf unter Buchwert
Wertveränderungen von Finanzanalagen gem. § 43 Abs.3
GemHVO NRW
Korrekturen gem. § 57 Abs. 2 GemHVO NRW
Auflösung von Sonderposten
gem. § 57 Abs. 2 GemHVO NRW
Veränderung insgesamt:
Restbuchwert zum 31.12.2015
- 5.974.957,41 €
903.034,98 €
1.124.462,91 €
0,00 €
15.226.262,63 €
- 12.734.685,97 €
813.377,11 €
- 642.505,75 €
Gemäß § 43 Abs. 3, S.1 GemHVO NRW sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung
von Vermögensgegenständen nach § 90 Abs. 3, S.1 GO NRW sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen
unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Mit den entsprechenden Sonderposten ist identisch zu
verfahren.
Die Stadt Aachen hat im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 sämtliche Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Von den Anlagenabgängen in
Höhe von insgesamt rd. 6,0 Mio. € entfallen rd. 3,1 Mio. € auf Anlagenabgänge des laufenden Jahres sowie rd. 2,9
Mio. € auf Anlagenabgänge, welche im Rahmen der Inventur festgestellt wurden. Die Auflösung von Sonderposten
aus Anlagenabgängen bezieht sich fast ausschließlich auf Anlagenabgänge des laufenden Jahres.
Für Veräußerungen nach § 90 Abs. 3, S. 1 GO NRW erfolgte eine Einzelfallprüfung. Vermögensgegenstände gemäß § 90 Abs. 3, S. 1 GO NRW sind jene, welche die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit
nicht braucht.
In diesem Zusammenhang wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 der Mehrerlös aus dem Verkauf der
städtischen Grundstücke Josefsallee 6 (ehem. Schule) und Süsterfeldstraße 99 (Guter Hirte) mit der Allgemeinen
Rücklage verrechnet.
Von der erfolgsneutralen Verrechnung ausgenommen sind jedoch Geschäfte der laufenden Verwaltungstätigkeit.
Beispielhaft genannt sei hier der Verkauf von unbebauten Wohn- und Gewerbegrundstücken als originäre Aufgabe
der Gemeinde. Verluste und Gewinne aus diesen Verkäufen werden weiterhin über die Ergebnisrechnung abgewickelt.
Zudem wurde die Erhöhung des Bilanzwertes für das Sondervermögen Gebäudemanagement in Höhe von rd. 15,2
Mio. € gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW als Wertveränderung von Finanzanlagen mit der Allgemeinen Rücklage
verrechnet. Die Abwertung des Sondervermögens E26 wurde im Jahresabschluss 2013 ebenfalls vermindernd mit
der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Es wird auf die obigen Ausführungen zum Thema Zuschreibungen sowie
auf die Erläuterungen im Kapitel 3.1.1.3.3 verwiesen.
Darüber hinaus ergaben sich im Jahr 2015 Korrekturen gemäß § 57 Abs. 2 GemHVO NRW, welche ebenfalls ergebnisneutral mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen waren. Der negative Saldo von rd. 12,7 Mio. € enthält
dabei sowohl die Allgemeine Rücklage vermindernde als auch erhöhende Vorgänge (inkl. der Auflösung von Sonderposten).
Als wesentliche Verschlechterung sei hier die Korrektur der Doppelaktivierung des Grund und Bodens der Kindertagesstätten im so genannten Richtericher Modell zu benennen. Die entsprechenden Grundstücke waren fälschli-
- 61 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015
cherweise sowohl beim Eigenbetrieb Gebäudemanagement als auch in der städtischen Bilanz aktiviert. Insgesamt
wurden in diesem Zusammenhang die Allgemeine Rücklage reduzierende Anlagenabgänge in Höhe von rd. 5,2
Mio. € sowie die Einbuchung einer fehlenden Verbindlichkeit in Höhe von rd. 0,7 Mio. € vorgenommen.
Weitere wesentliche Verschlechterungen ergeben sich u.a. aus:
- Inventurdifferenzen im Bereich der Grundstücke und Gebäude
- Inventurdifferenzen im Bereich des Stiftungsvermögens
- Inventurdifferenzen im Bereich des Straßenvermögens
- Abgänge von Ingenieurbauwerken
rd. 6,4 Mio. €
rd. 2,1 Mio. €
rd. 0,7 Mio. €
rd. 0,6 Mio. €
Die wertmäßig größte Verbesserung aus Korrekturen gemäß § 57 Abs. 2 GemHVO NRW bildet die Anpassung der
Festwerte für den Aufwuchs der städtischen Grünflächen in Höhe von rd. 3,5 Mio. €. Grundsätzlich sind Anpassungen von Festwerten ergebniswirksam zu verbuchen. Allerdings wurde im Rahmen der Inventurarbeiten festgestellt,
dass die zur Eröffnungsbilanz gebuchten Festwerte im Bereich der „einfachen“ Grünflächen zu niedrig angesetzt
waren. Daher wurde ein Teil der zum 31.12.2015 vorgenommenen Festwerterhöhungen gem. § 57 Abs. 2 GemHVO unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.
Weitere wesentliche Verbesserungen ergeben sich u.a. aus:
- Nachaktivierung von Nutzungsrechten im Bereich der Kanäle
rd. 0,5 Mio. €
Noch nicht abgerechnete Erschließungsmaßnahmen nach BauGB
(§ 44 Abs. 2 Nr. 7 GemHVO NRW)
Zum Bilanzstichtag 31.12.2015 bestanden noch nicht erhobene Beiträge nach dem BauGB - soweit feststehend - in
Höhe von rd. 70 Tsd. €.
Darüber hinaus wurden KAG-Beiträge in Höhe von insgesamt rd. 2,7 Mio. € bis zum 31.12.2015 noch nicht abgerechnet.
Verpflichtungen aus Leasingverträgen (§ 44 Abs. 2 Nr. 8 GemHVO NRW)
Es besteht ein (Teilamortisations-)Leasingvertrag zwischen der Stadtverwaltung Aachen und der regio iT Aachen
GmbH über die mietweise Überlassung von Hard- und Software sowie dazugehörige Dokumentationen an das ITManagement der Stadt Aachen. Nach Ablauf der Leasingzeit geht das Leasingobjekt gegen einen Restkaufwert in
das Eigentum der Stadt über. Ebenfalls hat die Stadt Aachen seit dem 01.08.2012 einen Rahmenvertrag mit Konica Minolta über die Anmietung der Kopierer. Nach Ablauf des Vertrages zum 31.07.2017 wird eine erneute EUweite Ausschreibung veröffentlicht.
Im Haushaltsjahr 2015 wurden Leasingraten in Höhe von 830.589,43 €, größtenteils an die regio iT, aufgewendet.
Angaben über die ordnungsgemäße Geschäftsführung des Verwaltungsvorstandes
Gemäß § 70 Abs. 3 GO NRW ist der Bürgermeister als Vorsitzender des Verwaltungsvorstandes dazu verpflichtet,
zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Verwaltungsführung regelmäßig den Verwaltungsvorstand zur gemeinsamen
Beratung einzuberufen.
Der Verwaltungsvorstand hält entsprechend dieser Vorschrift Sitzungen in regelmäßigen Abständen.
- 62 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Anlage 5.1
Anlagenspiegel
- 61 -
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagen
1.2.1
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.1 Grünflächen
1.2.1.2 Ackerland
1.2.1.3 Wald, Forsten
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
1.2.2
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen
1.2.2.2 Schulen
1.2.2.3 Wohnbauten
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
1.2.3
Infrastrukturvermögen
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
1.2.3.2 Brücken und Tunnel
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung u. Sicherheitsanlagen
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen u. Verkehrsanlagen
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
1.2.4
Bauten auf fremdem Grund und Boden
1.2.5
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
1.2.6
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
1.2.7
Betriebs- und Geschäftsausstattung
1.2.8
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
Finanzanlagen
1.3.1
Anteile an verbundenen Unternehmen
1.3.2
Beteiligungen
1.3.3
Sondervermögen
1.3.4
Wertpapiere des Anlagevermögens
1.3.5
Ausleihungen
1.3.5.1 an verbundene Unternehmen
1.3.5.2 an Beteiligungen
1.3.5.3 an Sondervermögen
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen
1.1
1.2
1.3
Bilanzposition
10.000.000,00
0,00
38.530.082,08
131.400,00
108.670.018,54
24.173.591,66
0,00
303.175.864,30
481.364,48
2.872.305.761,37
3.773.501,94
854.488,03
0,00
16.889.628,03
7.712.582,58
58.630,37
406.370,17
1.250,00
2.910.170,41
5.598.498,16
4.901.308,78
187.686.500,41
26.781.424,17
0,00
442.171.426,63
334.812.532,96
17.163.091,64
608.781,02
163,00
18.152.927,08
40.369.592,33
13.771.114,28
1,00
51.054,36
369.081,44
0,00
0,00
686.004,00
1.299.015,92
1.035.427,47
1.889.916,68
0,00
110.390.596,27
36.829.611,88
308.743.911,82
2.887.802,96
416.830.725,95
36.800.000,00
10.776.785,79
492.616,85
64.003,58
1.274.411,39
853.706,19
Zugang
227.764.928,68
50.527.213,19
18.135.295,43
224.069.382,32
28.088.002,23
AHK 01.01.2015
-42.367,32
Abgang
-55.950.318,34
-2.412,00
0,00
-11.377.252,80
-207.627,87
-12.750,00
0,00
0,00
-10.000.000,00
-2.945.085,89
-1.766.752,56
0,00
-1.621.616,82
-3.792.760,78
-1.480.469,16
-203.379,00
-8,00
-181.557,88
-3.531.555,56
-45.480,52
0,00
-21.120,00
-2.944.255,25
-256.063,51
-3.851.842,52
-1.111.877,72
-9.559,60
-10.544.523,58
AHK
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
219.279,75
2.649.739,07
0,00
0,00
2.797.332,21
-2.604.895,33
12.310.779,29
0,00
21.794,96
-1.762.333,83
-5.752.732,89
33.053,52
0,00
796.155,52
505.849,85
-9.998.773,35
-532.831,64
1.205,08
1.243.910,57
72.467,22
Umbuchung
2.925.025.461,57
34.171.179,66
0,00
330.328.693,58
405.136,61
308.731.162,82
2.938.857,32
417.199.807,39
26.800.000,00
188.734.196,21
28.518.898,71
0,00
457.439.437,84
341.529.686,97
13.136.357,52
13.122.551,48
1.405,00
20.903.334,57
40.674.201,10
12.874.209,65
1.922.970,20
664.884,00
109.541.512,46
38.114.825,69
224.691.098,60
49.375.120,68
18.190.944,49
216.043.180,70
28.971.808,32
AHK 31.12.2015
-262.311.631,24
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1,00
-21.326.927,36
0,00
-790.756,85
-3.470.299,90
0,00
-144.125.644,35
-50.300.130,84
-4.245.687,78
-126.448,15
-163,00
-6.777.858,37
-6.227.381,11
0,00
-234.579,45
0,00
-4.010.179,44
-5.511.910,25
-7.189.136,68
-150.651,75
-1,00
-4.067.091,57
-3.756.782,39
AfA 01.01.2015
Anlage 1
Vermögensübersicht / Anlagenspiegel 2015
-25.116.122,23
0,00
0,00
0,00
0,00
-1,00
-2,00
0,00
0,00
-45.980,00
-1.129.795,62
0,00
-6.258.814,84
-8.806.384,06
-641.441,01
-99.422,90
0,00
-1.528.803,08
-1.367.173,91
0,00
-33.511,35
0,00
-2.534.099,96
-797.158,96
-869.412,66
-1.200,00
0,00
-410,77
-1.002.510,11
AfA des Jahres
5.059.277,52
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
255.645,01
0,00
1.045.038,28
893.879,59
1.075.554,74
130.484,05
8,00
162.912,08
949.990,45
0,00
0,00
0,00
280.798,09
86.988,68
177.406,07
0,00
0,00
0,00
572,48
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1,00
-75.459,55
0,00
0,00
0,00
78.689,55
-4.924.115,97
0,00
-3.236,59
936.292,02
0,00
0,00
0,00
0,00
29.805,78
3.958.024,76
94.159,96
0,00
-94.158,96
0,00
AfA Umbuchung
Abschreibungen
AfA Abgang
15.869.443,05
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
14.857.181,19
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.012.261,86
0,00
0,00
0,00
0,00
Zuschreibungen
-266.499.032,90
0,00
0,00
0,00
0,00
-1,00
-3,00
-6.469.746,17
0,00
-836.737,85
-4.419.910,06
0,00
-149.339.420,91
-58.212.635,31
-3.732.884,50
-5.019.502,97
-155,00
-8.146.985,96
-5.708.272,55
0,00
-268.090,80
0,00
-6.263.481,31
-6.192.274,75
-2.910.856,65
-57.691,79
-1,00
-4.161.661,30
-4.758.720,02
kumulierte
AfA 31.12.2015
2.658.526.428,67
34.171.179,66
0,00
330.328.693,58
405.136,61
308.731.161,82
2.938.854,32
410.730.061,22
26.800.000,00
187.897.458,36
24.098.988,65
0,00
308.100.016,93
283.317.051,66
9.403.473,02
8.103.048,51
1.250,00
12.756.348,61
34.965.928,55
12.874.209,65
1.654.879,40
664.884,00
103.278.031,15
31.922.550,94
221.780.241,95
49.317.428,89
18.190.943,49
211.881.519,40
24.213.088,30
2.609.994.130,13
24.173.591,66
0,00
303.175.864,30
481.364,48
308.743.911,82
2.887.801,96
395.503.798,59
36.800.000,00
186.895.743,56
23.311.124,27
0,00
298.045.782,28
284.512.402,12
12.917.403,86
482.332,87
0,00
11.375.068,71
34.142.211,22
13.771.114,28
1.655.337,23
0,00
106.380.416,83
31.317.701,63
220.575.792,00
50.376.561,44
18.135.294,43
220.002.290,75
24.331.219,84
Buchwert
Buchwert
Buchwert
31.12.2015
01.01.2015
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Anlage 5.2
Forderungsspiegel
- 62 -
3.
11.676,51
29.806.426,46
40.235.629,11
2.4. Privatrechtliche Forderungen gegen Beteiligungen
2.5. Privatrechtliche Forderungen gegen Sondervermögen
Summe Privatrechtliche Forderungen
109.547.719,47
Summe aller Forderunge und sonstigen Vermögensgegenstände:
* unter Berücksichtigung der Forderungsbewertung
21.665.336,25
Sonstige Vermögensgegenstände
87.882.383,22
7.885.430,86
2.3. Privatrechtliche Forderungen gegenüber verbundene Unternehmen
Summe aller Forderungen
2.066.901,70
465.193,58
2.1. Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich
2.2.
Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich
Privatrechtliche Forderungen
47.646.754,11
Summe Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus
Transferleistungen
2.
4.044.298,10
1.629.564,06
7.560.266,54
16.153.845,81
18.258.779,60
Gebühren
Beiträge
Steuern
Forderungen aus Transferleistungen
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
1.1.
1.2.
1.3.
1.4.
1.5.
Gesamtbetrag des
Haushaltsjahres *
31.12.2015
EUR
1
Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus
Transferleistungen
Art der Forderungen
1.
Stadt Aachen
21.336.303,01
81.398.381,40
11.676,51
29.806.426,46
33.961.845,08
1.630.430,86
2.065.536,61
447.774,64
47.436.536,32
180.230,56
6.407.514,28
0,00
0,00
6.273.663,11
6.255.000,00
1.244,17
17.418,94
133.851,17
2.694,27
65.543,73
9.833,35
10.095,00
45.684,82
1 - 5 Jahre
EUR
3
mit einer Restlaufzeit von
4.040.089,74
1.524.344,15
7.550.433,19
16.143.750,81
18.177.918,43
bis zu 1 Jahr
EUR
2
Forderungsspiegel
148.802,68
76.487,54
0,00
0,00
120,92
0,00
120,92
0,00
76.366,62
1.514,09
39.676,18
0,00
0,00
35.176,35
mehr als 5 Jahre
EUR
4
116.971.211,00
39.731.079,06
77.240.131,94
0,00
25.333.289,57
37.572.019,73
8.446.218,80
3.460.045,65
332.465,71
39.668.112,21
3.667.792,96
1.154.898,58
14.509.132,69
6.300.609,85
14.035.678,13
Gesamtbetrag des
Vorjahres
31.12.2014
EUR
5
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Anlage 5.3
Rückstellungsspiegel
- 63 -
25130000
25140000
25310000
25320000
25330000
28110000
28130000
28140000
28210000
28510000
28520000
28530000
28910000
28910001
28910002
28910010
28920010
28920011
28940000
28960000
28970000
28980100
28980111
Rückstellungen für versetzte Mitarbeiter
Rückstellungen nach Wechsel zur Städteregion
Rückstellungen für Altersteilzeit
Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit
Rückstellungen für die Aufstockungsbeträge der Altersteilzeit
Rückstellungen für Sozialversicherungs- und Zusatzversorgungsbeiträge
Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub
Rückstellung für Abfindung
Rückstellung für Nachzahlung SuE
Rückstellungen für geleistete Überstunden und Gleitzeit
Gleitzeit und Überstunden
Überstunden Feuerwehr
Rückstellung für Abwasserabgaben
Rückstellung für Abwasserpauschale
Rückstellung für Betriebsabrechnung
Andere sonstige Rückstellungen
Systemumstellung Kanalvermögen STAWAG
Bahnhof Rothe Erde
Überörtliche Prüfung GPA
Betriebskosten der KiTas
Rückstellung für Ausbau der Ringbahn
Rückstellung für Ansprüche aus Insolvenzanfechtung
Rückstellung für Aachener Stadion Beteiligungs GmbH
Rückstellung für Erbersatzsteuer Bischoff
Rückstellung für Stiftungen
Rückstellung für die Bildung der Städteregion
Rückstellungen für Steuern
Prozesskostenrückstellungen
Rückstellung für Verlustübernahme AGIT
Rückstellung für Zuwendungen an verb. Unternehmen / E.V.A.
Gesamtsumme Rückstellungen
3.4 Sonstige Rückstellungen
27110000
27110000
26110000
26110000
25110000
25120000
Bestandskonto
Sanierungsmaßnahmen am Rathaus
Sanierung von städtischen Gutshöfen
3.3 Instandhaltungsrückstellungen
Rekultivierung Deponie Alsdorf-Warden
Sanierung Krantzgelände
3.2 Rückstellungen für Altlasten / Deponien
Pensionsrückstellungen
Beihilferückstellungen
3.1 Pensions- und Beihilferückstellungen
Bilanzposition / Rückstellungsart
548.813.203,11
40.000,00
2.992.497,71
5.100.000,00
1.877.105,00
31.872,16
11.508.138,52
2.370.693,17
1.114.500,00
155.056,28
0,00
785.850,39
627.968,31
38.682,08
119.200,00
0,00
782.671,61
490.000,00
0,00
2.600.957,38
2.056.748,18
544.209,20
2.480.472,77
0,00
0,00
4.913.294,46
0,00
30,00
0,00
1.742.105,00
20.623,83
0,00
182.180,32
0,00
154.580,15
0,00
52.369,53
0,00
0,00
52.369,53
0,00
737.467,02
490.000,00
0,00
423.986,17
0,00
423.986,17
0,00
0,00
0,00
677.511,51
479.836,08
181.589,72
16.085,71
4.719.895,23
79.611,66
159.430,04
58.040.586,57
7.966.770,95
15.562.295,50
2.181.705,13
874.751,19
1.164.948,79
142.005,15
193.399,23
183.584,35
9.814,88
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Inanspruchnahme
522.259,53
447.811,53
74.448,00
20.815.835,01
17.630.568,73
3.185.266,28
469.434.522,00
398.658.057,00
70.776.465,00
Gesamtbetrag
31.12.2014
EUR
8.387.541,57
0,00
0,00
0,00
0,00
11.128,33
0,00
316.819,68
1.114.500,00
476,13
0,00
633.480,86
527.968,31
38.682,08
66.830,47
0,00
0,00
0,00
0,00
120.223,03
0,00
120.223,03
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.196.628,03
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
6.190.913,54
5.111.177,02
1.079.736,52
Auflösung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.244.664,42
1.193.310,92
51.353,50
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.244.664,42
-1.244.664,42
0,00
Umbuchung
Veränderungen im Haushaltsjahr
Rückstellungsspiegel zum 31.12.2015
33.120.634,42
0,00
0,00
0,00
0,00
27.173,00
881.145,21
57.000,00
0,00
203.607,68
7.000.000,00
54.341,38
0,00
0,00
0,00
54.341,38
744.200,00
0,00
325.000,00
309.292,01
309.292,01
0,00
93.042,13
70.000,00
120.000,00
73.483,08
41.637,30
14.160,16
17.685,62
9.958.284,49
0,00
0,00
74.565,97
0,00
74.565,97
0,00
0,00
0,00
23.087.783,96
20.656.007,44
2.431.776,52
Zuführung
568.633.001,50
40.000,00
2.992.467,71
5.100.000,00
135.000,00
27.293,00
12.389.283,73
1.928.693,17
0,00
203.607,68
7.000.000,00
154.341,38
100.000,00
0,00
0,00
54.341,38
789.404,59
0,00
325.000,00
2.366.040,19
2.366.040,19
0,00
2.573.514,90
70.000,00
120.000,00
1.577.676,70
436.552,41
997.519,23
143.605,06
62.327.012,22
9.080.470,21
15.454.218,96
403.426,27
264.227,18
139.199,09
20.815.835,01
17.630.568,73
3.185.266,28
485.086.728,00
412.958.223,00
72.128.505,00
Gesamtbetrag
31.12.2015
EUR
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Anlage 5.4
Verbindlichkeitenspiegel
- 64 -
Anlage 4 - Verbindlichkeitenspiegel
zur Schlussbilanz 2015 zum 31.12.2015 der Stadt Aachen
Art der Verbindlichkeit
Gesamtbetrag
des Haushaltsjahres
bis zu 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
EUR
EUR
EUR
1. Anleihen
2. Verbindlichkeiten aus Krediten
für Investitionen
2.1 von verbundenen Unternehmen
2.2 von Beteiligungen
2.3 von Sondervermögen
2.4 vom öffentlichen Bereich
2.4.1 vom Bund
2.4.2 vom Land
2.4.3 von Gemeinden (GV)
2.4.4 von Zweckverbänden
2.4.5 vom sonstigen öffentlichen Bereich
2.4.6 von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen
2.5. vom privaten Kreditmarkt
2.5.1 von Banken und Kreditinstituten
2.5.2 von übrigen Kreditgebern
3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur
Liquiditätssicherung
3.1. vom öffentlichen Bereich
3.2 vom privaten Kreditmarkt
4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die
Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
7. Sonstige Verbindlichkeiten
8. Erhaltene Anzahlungen
9. Summe aller Verbindlichkeiten
Wert
aus
SB 2014
mit einer Restlaufzeit
mehr als 5 Jahre
EUR
0,00
0,00
EUR
0,00
0,00
0,00
462.438.039,98
0,00
0,00
0,00
31.728,08
0,00
0,00
31.728,08
0,00
0,00
971,60
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
5.841.878,58
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
456.595.189,80
0,00
0,00
0,00
31.728,08
0,00
0,00
31.728,08
0,00
0,00
468.169.368,63
0,00
0,00
0,00
34.749,82
0,00
0,00
34.749,82
0,00
0,00
0,00
462.406.311,90
462.406.311,90
0,00
0,00
971,60
971,60
0,00
0,00
5.841.878,58
5.841.878,58
0,00
0,00
456.563.461,72
456.563.461,72
0,00
0,00
468.134.618,81
468.134.618,81
0,00
377.583.961,82
0,00
377.583.961,82
196.083.961,82
0,00
196.083.961,82
181.500.000,00
0,00
181.500.000,00
0,00
0,00
0,00
312.852.268,77
0,00
312.852.268,77
18.603.880,95
18.603.880,95
0,00
0,00
20.005.091,94
14.025.658,54
8.121.419,97
53.940.869,98
48.873.886,86
983.587.718,10
14.025.658,54
8.121.419,97
53.940.869,98
48.873.886,86
339.650.649,72
0,00
0,00
0,00
0,00
187.341.878,58
0,00
0,00
0,00
0,00
456.595.189,80
8.135.252,58
7.362.673,77
69.198.424,97
51.837.884,13
937.560.964,79
Nachrichtlich anzugeben:
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung
von Sicherheiten (Bürgschaften):
Stand: 31.05.2017
65.157.036,40
76.127.800,75
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Anlage 5.5
Rechnungsabgrenzungsspiegel
- 65 -
19950000
StädteRegion ARAP
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
39910000
Sonstige passive RAP
165.206.003,65
1.580.372,14
PRAP für Derivate
Summe:
1.775.289,32
54.990.263,63
1.822.671,72
58.588.224,67
-373.735,29
4.939.042,58
Ruherechtsentschädigung
Friedhofsgebühren
39912001
39110011
WB PRAP für erhaltene Zuwendungen zur Weiterleitung
Sonstiges
39110010
PRAP für erhaltene Zuwendungen zur Weiterleitung
93.593.282,80
4.651.345,43
weitergeleitete Zuwendungen E 26 (Schulen, KP II)
2.227.471,32
100.472.099,55
EUR
31.12.2014
Gesamtbetrag
Fördermittel U3-Ausbau
39110000
43.367.318,23
159.338.783,04
31.816.787,44
0,00
0,00
4.917.869,47
2.718.695,82
7.636.565,29
0,00
792.651,54
18.312.189,88
1.106.947,05
3.968.433,68
23.387.570,61
Zuführungen
EUR
30.507.462,87
0,00
3.054.511,47
4.361.319,84
4.285.581,13
2.307.237,20
0,00
1.005.705,31
18.312.189,88
81.600,00
3.692.136,37
22.085.926,25
Zuführungen
EUR
-593.461,34
7.617.060,99
Sonstige Zuwendungen
Passive RAP für erhaltene Zuwendungen
Summe:
Sonstige aktive RAP
Konto
19110011
19117011
19117111
19910000
Besoldung und Versorgung
19110010
ARAP für Zuwendungen mit Gegenleistungsverpflichtung
WB ARAP für Zuwendungen mit Gegenleistungsverpflichtung
93.593.282,80
4.648.466,17
weitergeleitete Zuwendungen E 26 (Schulen, KP II)
4.113.297,86
102.355.046,83
EUR
31.12.2014
Gesamtbetrag
Fördermittel U3-Ausbau
19110000
Konto
Sonstige Zuwendungen
Aktive RAP für geleistete Zuwendungen:
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
41.699.344,45
3.075.344,47
4.361.319,84
-827.176,05
8.622.766,30
108.433.562,52
4.002.909,45
3.939.897,65
116.376.369,62
EUR
31.12.2015
Gesamtbetrag
1.336.925,51
1.648.482,94
56.598.533,14
2.730.523,24
60.977.539,32
-516.142,86
5.731.694,12
108.433.562,52
3.971.769,14
4.846.149,52
117.251.481,18
EUR
31.12.2015
Gesamtbetrag
12.241.293,82 184.781.497,27
243.446,63
126.806,38
3.309.599,96
1.810.844,30
5.247.250,64
142.407,57
0,00
3.471.910,16
1.786.523,34
1.349.755,48
6.608.188,98
Auflösungen
EUR
16.538.277,28 173.307.968,63
1.667.973,78
2.286.404,20
4.285.581,13
233.714,71
0,00
3.471.910,16
727.156,72
3.865.536,58
8.064.603,46
Auflösungen
EUR
Anlage 5: Rechnungsabgrenzungsspiegel zum Jahresabschluss 2015
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Anlage 5.6
Übersicht Stiftungsvermögen
- 66 -
Sum m e Passiva
E. Passiv e Rechnungsabgrenzung
D. Verbindlichkeiten
C. Erhaltene Anzahlungen
B. Rückstellungen
Gew inn-/Verlustv ortrag
I. Grundstockv ermögen
II. Gew innrücklagen
A. Eigenkapital
Sum m e Aktiva
240.801.349,14
-
900.607,83
-
162.293,00
21.742.156,83
-
217.996.291,48
240.801.349,14
-
1.810.841,71
II. Forderungen
C. Aktiv e Rechnungsabgrenzung
16.242.863,02
15.000.000,00
26.323.342,56
181.422.340,86
1.960,99
EUR
I. Liquide Mittel
B. Umlaufv ermögen
2. Wertpapiere des Anlagev ermögens
III. Finanzanlagen
1. Ausleihungen
1. Grundstücke und Gebäude
II. Sachanlagen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
A. Anlagev ermögen
Stiftungsverm ögen
Summe
28.400.154,14
0,00
0,00
0,00
1.575,00
1.603.743,39
0,00
26.794.835,75
28.400.154,14
0,00
29.302,05
1.613.199,06
821.218,43
2.518.222,78
23.418.211,82
0,00
Kinder- und
Jugendfonds
EUR
1
Seite 1 v on 3
343.958,77
0,00
0,00
0,00
300,00
13.084,46
0,00
330.574,31
343.958,77
0,00
416,54
14.641,10
10.915,30
16.684,30
301.301,53
0,00
Musik, Wiss. und
Kunst
EUR
2
0,00
0,00
302.255,55
0,00
0,00
0,00
300,00
32.253,91
0,00
269.701,64
302.255,55
0,00
3.921,05
45.780,20
102.807,60
149.746,70
EUR
Van Gils
3
Anlage 6
Übersicht des Stiftungsvermögens zum 31.12.2015
4
0,00
0,00
492.993,29
0,00
0,00
0,00
300,00
56.696,83
0,00
435.996,46
492.993,29
0,00
4.914,00
79.806,58
166.191,73
242.080,98
EUR
Dassen
5
0,00
0,00
144.878,46
0,00
0,00
0,00
300,00
12.199,00
0,00
132.379,46
144.878,46
0,00
1.874,19
19.942,80
49.148,37
73.913,10
EUR
Poth
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
C. Erhaltene Anzahlungen
D. Verbindlichkeiten
E. Passiv e Rechnungsabgrenzung
Sum m e Passiva
30.464,58
300,00
300,00
B. Rückstellungen
4.053.108,22
2.349,74
57.925,69
Gew inn-/Verlustv ortrag
II. Gew innrücklagen
27.814,84
0,00
30.464,58
3.994.882,53
0,00
4.053.108,22
0,00
394,88
4.165,86
10.371,66
15.532,18
0,00
0,00
I. Grundstockv ermögen
A. Eigenkapital
Sum m e Aktiva
0,00
4.782,00
II. Forderungen
C. Aktiv e Rechnungsabgrenzung
61.631,28
161.737,51
241.846,51
3.583.110,92
0,00
EUR
EUR
I. Liquide Mittel
B. Umlaufv ermögen
2. Wertpapiere des Anlagev ermögens
III. Finanzanlagen
1. Ausleihungen
1. Grundstücke und Gebäude
II. Sachanlagen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
A. Anlagev ermögen
Stiftungsverm ögen
7
Salvatorkirche
6
Ausbildungsfonds
8
0,00
,
9
0,00
0,00
66.673,40
0,00
0,00
0,00
300,00
6.116,55
60.256,85
0,00
66.673,40
0,00
855,23
9.724,73
22.430,61
33.662,83
EUR
Mies-van-der-Rohe
Seite 2 v on 3
16.777.901,89
0,00
916,00
0,00
1.490,00
2.653.450,97
14.122.044,92
0,00
16.777.901,89
0,00
91.859,63
1.024.365,42
2.209.355,75
3.533.202,94
9.919.118,15
EUR
Broudlet Startz
10
0,00
26.623.627,40
0,00
176.297,36
0,00
140.648,00
144.947,41
26.161.734,63
0,00
26.623.627,40
0,00
54.555,24
250.663,55
0,00
0,00
26.318.408,61
EUR
Stiftung Bischoff
11
0,00
75.713.560,68
0,00
722.935,63
0,00
7.770,00
6.942.998,33
68.039.856,72
0,00
75.713.560,68
0,00
1.226.854,25
5.662.966,27
3.885.944,48
6.934.779,93
58.003.015,75
EUR
Elisabethspitalfonds
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
296,50
0,00
Sum m e Passiva
E. Passiv e Rechnungsabgrenzung
D. Verbindlichkeiten
C. Erhaltene Anzahlungen
20.630.935,83
1.900,00
4.350,00
B. Rückstellungen
45.911.670,25
1.671.390,63
5.633.003,24
Gew inn-/Verlustv ortrag
II. Gew innrücklagen
18.957.645,20
0,00
20.630.935,83
0,00
42.319,21
1.359.074,51
1.425.243,77
2.147.412,87
15.656.885,47
EUR
40.274.020,51
0,00
45.911.670,25
13
Armenfonds
I. Grundstockv ermögen
A. Eigenkapital
Sum m e Aktiva
0,00
159.469,36
II. Forderungen
C. Aktiv e Rechnungsabgrenzung
3.858.910,60
4.770.042,08
8.105.362,71
29.017.885,50
0,00
I. Liquide Mittel
B. Umlaufv ermögen
2. Wertpapiere des Anlagev ermögens
III. Finanzanlagen
1. Ausleihungen
1. Grundstücke und Gebäude
II. Sachanlagen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
A. Anlagev ermögen
Stiftungsverm ögen
12
Alten- und
Siechenfonds
EUR
14
15
0,00
0,00
379.986,98
0,00
0,00
0,00
565,00
12.455,98
366.966,00
0,00
379.986,98
0,00
3.715,94
132.410,46
97.427,79
146.432,79
EUR
Graf von Nellessen
Seite 3 v on 3
20.873.751,82
0,00
162,34
0,00
1.295,00
2.898.943,82
17.973.350,66
0,00
20.873.751,82
0,00
184.917,69
2.096.097,72
1.249.027,31
2.137.345,00
15.204.403,11
1.960,99
Cockerill u.
Liebermann
EUR
16
0,00
0,00
18.378,42
0,00
0,00
0,00
300,00
-377,58
18.456,00
0,00
18.378,42
0,00
234,90
2.740,77
6.172,71
9.230,04
EUR
Stiftung Houben
17
37.049,46
0,00
0,00
0,00
300,00
974,46
35.775,00
0,00
37.049,46
0,00
455,55
6.742,11
11.964,90
17.886,90
0,00
0,00
Familienstiftung
Vonachten
EUR
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015
Anlage 5.7
Übersicht Ermächtigungsübertragungen
- 67 -
PSP‐Bezeichnung
78650000
78650000
78650000
5‐010604‐900‐00100‐990‐7 Umzugsbedingte Umbauten ‐J‐
Umsetzung v.
5‐010604‐900‐00100‐990‐8
Brandschutzvorschriften
5‐010604‐900‐00100‐990‐9 Verwaltungsgebäude Katschhof,
An‐ und Verkäufe
Miet‐ und Pachtverhältnisse 5‐011303‐000‐00100‐900‐6 Absperrbügel Blücherplatz
011301
011303
Gebäudemanagement
Gebäudemanagement
Bezirk 2 Eilendorf
Bezirk 2 Eilendorf
011401
011401
011902
011902
011304
5‐011902‐200‐00500‐990‐1 Bezirksamt Eilendorf
5‐011902‐200‐00400‐900‐1 Erwerb von Sachanlagevermögen
5‐011401‐900‐00100‐990‐3 Blücherplatz
5‐011401‐900‐00100‐990‐1 Sanierungsprogramm für außersc
Verw.nicht
vermiet.städt.unb.Grundbesi 5‐011304‐100‐00100‐050‐1 Camp Pirotte Geländeentwicklung
tz
Verw.nicht
vermiet.städt.unb.Grundbesi 5‐011304‐100‐00100‐050‐1 Camp Pirotte Geländeentwicklung
tz
Miet‐ und Pachtverhältnisse 5‐011303‐900‐02400‐300‐4 Soziale Stadt Nord
011303
011304
Miet‐ und Pachtverhältnisse 5‐011303‐900‐01000‐300‐1 Sigmundstraße 22‐24
Miet‐ und Pachtverhältnisse 5‐011303‐900‐00600‐300‐1
Reimannstraße 2‐6,
Modernisierung
Reimannstraße 8‐12,
Miet‐ und Pachtverhältnisse 5‐011303‐900‐00700‐300‐1
Modernisierung
5‐011301‐900‐00100‐101‐7 Erwerb Tempelhofer Str 4‐6 / F
5‐011301‐900‐00100‐101‐1 Rückerwerb Kurbrunnenstraße 6
011303
011303
011303
An‐ und Verkäufe
011301
5‐011301‐900‐00100‐100‐3 Allg. Grunderwerb
An‐ und Verkäufe
011301
5‐011001‐900‐00200‐900‐3 Projekte und Internetstadt
78650000
78320000
78650000
78650000
78530000
78350000
78510000
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Erwerb v Vermöggegständ bis
410 € netto
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Sonstige Baumaßnahmen
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Hochbaumaßnahmen
Hochbaumaßnahmen
Hochbaumaßnahmen
78510000
78510000
Hochbaumaßnahmen
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Inv
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Inv
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Auszahlung f den Erwerb v
Grundstücken u
Auszahlung f den Erwerb v
Grundstücken u
Auszahlung f den Erwerb v
Grundstücken u
Erwerb v Vermöggegständ bis
410 € netto
Kostenartenbezeichnung
78510000
78320000
78210000
78210000
78210000
78310000
78650000
78650000
78650000
5‐010604‐900‐00100‐990‐6 Rückbau GKDVZ
VerwGebäude Römerstraße
5‐010604‐900‐00100‐991‐6
Sanierung
Sanierung Spielcasino
5‐010604‐900‐01100‐300‐1
Monheimsallee
78650000
78650000
5‐010604‐900‐00100‐990‐4 VGF Krämerstr., Umbau und ener
5‐010604‐900‐00100‐990‐5 Umbau BA 4, einschl.behinderte
78659999
78659999
Kostenart
5‐010604‐900‐00100‐990‐3 Beschaffung von Fahrzeugen
5‐010604‐900‐00100‐990‐1 Beschaffung von beweglichem Ve
PSP‐Element
IT‐Management
Zentrale Besch.,
Inventarbewirt.,Gebäude
Zentrale Besch.,
Inventarbewirt.,Gebäude
Zentrale Besch.,
Inventarbewirt.,Gebäude
Zentrale Besch.,
Inventarbewirt.,Gebäude
Zentrale Besch.,
Inventarbewirt.,Gebäude
Zentrale Besch.,
Inventarbewirt.,Gebäude
Zentrale Besch.,
Inventarbewirt.,Gebäude
Zentrale Besch.,
Inventarbewirt.,Gebäude
Zentrale Besch.,
Inventarbewirt.,Gebäude
Zentrale Besch.,
Inventarbewirt.,Gebäude
Produktbezeichnung
011001
010604
010604
010604
010604
010604
010604
010604
010604
010604
010604
Produkt
EU Liste 2015 Investitionen
1.261.783,43
0,00
0,00
4.121.903,58
1.100.000,00
2.050.000,00
3.432,63
3.677,37
66.359,93
641.454,77
817.000,00
377.318,22
528.236,31
2.703,80
1.452,58
1.146.740,00
470.998,83
40.215,00
201.175,00
5.407.014,33
1.543.732,63
38.611,05
3.420.832,00
603.209,87
122.700,00
410.678,00
0,00
214.395,28
632.806,81
9.000,00
21.744,85
17.545,58
102.959,66
1.015.586,59
163.370,28
466.916,86
357.252,29
2.347,15
28.347,15
857.252,29
100.420,07
120.902,16
0,00
0,00
50.000,00
182.530,00
41.313,47
6.635,74
angeordnet in
2015
120.000,00
19.635,74
fort Ansatz
2015
Bemerkungen
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung
310.958,29 Maßnahmenfortführung E 26; Resteliste 2015
244,74 Vergabe bezirklicher Mittel; Maßnahmenfortsetzung
175.545,23 Maßnahmenfortführung E 26; Resteliste 2015
3.203.278,02
1.541.028,83
37.158,47
132.221,04
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
2.274.092,00
Maßnahmenfortführung
82.485,00 Sanierungsmaßnahmen
209.503,00
9.000,00 Vertragliche Verpflichtung
2.050.000,00 Erwerb Tempelhofer Straße
1.100.000,00 Rechtliche sowie vertragliche Verplfichtungen
2.450.743,08 Allgemeiner Grunderwerb
20.482,09
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
10.652,52
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
50.699,35
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen von
363.957,20
Maßnahmenfortführungen
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
145.824,70
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen von
993.841,70
Maßnahmenfortführungen
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen von
347.122,03
Maßnahmenfortführungen
182.530,00 Umbaumaßnahme noch nicht abgeschlossen
50.000,00
78.686,53 Für die Maßnahme besteht noch ein Bestellobligo
11.964,14 Für die Maßnahme besteht noch ein Bestellobligo
Erm.‐Üb. nach
2016
Seite 1
Bezirk 3 Haaren
Bezirk 3 Haaren
Bezirk 3 Haaren
Bezirk 5 Laurensberg
Bezirk 5 Laurensberg
Bezirk 6 Richterich
Sicherheit und Ordnung
Sicherheit und Ordnung
Sicherheit und Ordnung
Marktwesen
Bürgerservice
Brandbekämpfung
Brandbekämpfung
Brandbekämpfung
Brandbekämpfung
Brandbekämpfung
Brandbekämpfung
Brandbekämpfung
Brandbekämpfung
Brandbekämpfung
Brandbekämpfung
Brandbekämpfung
Brandbekämpfung
Brandbekämpfung
011903
011903
011905
011905
011906
020101
020101
020101
020206
021001
021501
021501
021501
021501
021501
021501
021501
021501
021501
021501
021501
021501
021501
Produktbezeichnung
011903
Produkt
PSP‐Bezeichnung
Stromkasten Wochenmarkt
Kronenberg
78310000
78310000
78650000
78310000
78320000
78310000
78310000
78650000
78320000
78310000
78320000
78310000
78650000
Kostenart
78320000
5‐021501‐900‐07700‐900‐1 Beschaff. Einsatz‐Werkstattger
5‐021501‐900‐07200‐900‐1 Beschaffung von Abrollbehältern
5‐021501‐900‐05000‐900‐1 Ersatzbeschaff. Tanklöschfahrz
5‐021501‐900‐04900‐900‐1 Beschaffung Einsatzleitwagen
5‐021501‐900‐03900‐900‐1 Beschaffung Einsatzleitwagen
5‐021501‐900‐03100‐900‐1 Ersatzbeschaffung Gerätewagen
5‐021501‐900‐02700‐300‐5 Umbau Stolberger Str. zur Rett
78310000
78310000
78310000
78310000
78310000
78310000
78650000
5‐021501‐900‐02600‐900‐2 Besch. GWG f.d.allg. Werkstätten ‐J‐ 78320000
5‐021501‐900‐02300‐900‐1 Beschaffung v.Gebrauchsgegenst
5‐021501‐900‐02000‐900‐2 Beschaff. gwG f.d. KFZ‐Werkstatt ‐J‐ 78320000
5‐021501‐900‐02000‐900‐1 Beschaffungen f.d. KFZ‐Werkstatt ‐J‐ 78310000
5‐021501‐900‐00300‐900‐1
Beschaffung
Löschgruppenfahrzeuge BF
Beschaffung
5‐021501‐900‐00500‐900‐1
Löschgruppenfahrzeuge FF
5‐021001‐900‐00200‐300‐2 Umbau Bürgerservice Verw.Geb.
5‐020206‐014‐00100‐900‐5
5‐020101‐900‐00700‐900‐1 Errichtung Funksystem
5‐020101‐900‐00700‐900‐1 Errichtung Funksystem
5‐020101‐900‐00100‐900‐1 Beschaffung von Fahrzeugen
5‐011906‐600‐00700‐300‐9 Umbau Bezirksamt Richterich
5‐011905‐500‐00500‐050‐1 Investitionen BA 5 Laurensberg
5‐011905‐500‐00500‐050‐1 Investitionen BA 5 Laurensberg
5‐011903‐300‐00500‐900‐5 Verwendung Bezirksmittel Aache
5‐011903‐300‐00500‐900‐5 Verwendung Bezirksmittel Aache
5‐011903‐300‐00100‐990‐1 Verlagerung Bezirksamt Aachen‐
PSP‐Element
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Erwerb v Vermöggegständ bis
410 € netto
Erwerb v Vermöggegständ bis
410 € netto
Erwerb v Vermöggegständ bis
410 € netto
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Erwerb v Vermöggegständ bis
410 € netto
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Erwerb v Vermöggegständ bis
410 € netto
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Erwerb v Vermöggegständ bis
410 € netto
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Kostenartenbezeichnung
EU Liste 2015 Investitionen
0,00
0,00
200,00
25.000,00
0,00
43.464,93
268.697,17
230.000,00
342.004,74
0,00
78.500,00
286.500,00
50.000,00
90.000,00
125.077,77
3.130.948,00
40.860,78
3.625,42
7.000,00
68.000,00
28.563,51
30.000,00
3.327,14
19.375,25
31.341,50
5.000,00
1.317.351,12
505.857,28
13.923,83
0,00
0,00
0,00
1.326.500,00
507.000,00
782.376,53
14.000,00
0,00
20.000,00
0,00
697,39
2.000,00
68.000,00
1.867,11
2.696,40
833.103,82
angeordnet in
2015
9.000,00
4.000,00
1.404.611,11
fort Ansatz
2015
Bemerkungen
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung
73.307,57
Mittelübertragung aufgrund von Ersatzbeschaffung
(Brandschaden)
159.170,00 Beschaffung von Abrollbehältern
286.500,00 Ersatzbeschaffung Tanklöschfahrzeug BF
78.500,00 Beschaffung Einsatzleitwagen
40.000,00 Beschaffung Einsatzleitwagen
3.000,00 Ersatzbeschaffung Gerätewagen
11.650,00
Mittelübertragung aufgrund von Ersatzbeschaffung
(Brandschaden)
Mittelübertragung aufgrund von Ersatzbeschaffung
1.672,86
(Brandschaden)
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
1.436,49
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
3.374,58
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
3.005.870,23
Maßnahmenfortführung
9.148,88 Beschaffung von Löschgruppenfahrzeugen FF
1.142,72 Beschaffung von Löschgruppenfahrzeugen BF
14.000,00
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
768.452,70
Maßnahmenfortführung
Seite 2
Beschaffung von Funkgeräten inkl. Zubehör, Verlagerung von
2.647,68 78310000 "Beschaffung von Vermögensgegenständen >410€"
gem. Vorgaben der Anlagenbuchhaltung
2.658,65 vertragliche Verpflichtung
68.000,00 Ausschreibungsverfahren durch E18
25.000,00 Umbau Bezirksamt Richterich
200,00 Vergabe bezirklicher Mittel; Maßnahmenfortsetzung
1.200,00
7.132,89 Verwendung bezirklicher Mittel; Maßnahmenfortsetzung
Maßnahmenfortführung E 26; Resteliste 2015; zum Teil
553.007,29 Mittelverlagerung, weshalb nicht der gesamte Restbetrag
übertragen wurde.
Begleichung von Rechnungen für Büromöbelbeschaffung aus
446,80
2015
Erm.‐Üb. nach
2016
Brandbekämpfung
Brandbekämpfung
Brandbekämpfung
Brandbekämpfung
Brandbekämpfung
Brandbekämpfung
Brandbekämpfung
Brandbekämpfung
Brandbekämpfung
Notfallrettung
Notfallrettung
Notfallrettung
Notfallrettung
Notfallrettung
Grundschulen
Grundschulen
Grundschulen
Grundschulen
Grundschulen
Grundschulen
Grundschulen
Grundschulen
Grundschulen
Grundschulen
021501
021501
021501
021501
021501
021501
021501
021501
021701
021701
021701
021701
021701
030101
030101
030101
030101
030101
030101
030101
030101
030101
030101
Produktbezeichnung
021501
Produkt
PSP‐Bezeichnung
Beschaffung Gerätewagen
(Werkstatt)
78650000
78150000
78350000
78650000
78310000
78310000
78650000
78310000
5‐030101‐900‐01000‐900‐1 Familiengrundschule Aachen
5‐030101‐900‐00100‐991‐7 TH KGS Feldstr. (AC‐Nord)
5‐030101‐900‐00100‐990‐7 Bau OGS‐Maßnahmen
5‐030101‐900‐00100‐990‐6 Neubau Turnhalle GS Marktstr.
5‐030101‐900‐00100‐990‐5 Ersatz Pavillonklassen GS Höfc
78310000
78650000
78650000
78650000
78650000
5‐030101‐900‐00100‐990‐2 Modernisierung GS Kornelimünster 78650000
5‐030101‐900‐00100‐990‐1 Schulreparaturprogramm
5‐030101‐900‐00100‐990‐1 Schulreparaturprogramm
5‐030101‐400‐00100‐900‐1 Einrichtung Erweiter. KGS Korn
Fassadenbeleuchtung GS
Markstraße
5‐021701‐900‐02700‐900‐1 Beschaffung StreetScooter Elek
5‐021701‐900‐02500‐900‐1 Ersatz beschädigter Einsatzmit
5‐021701‐900‐02000‐900‐1 Umgestaltung Stolbergerstr. z.
5‐030101‐100‐00200‐990‐9
78310000
78650000
78650000
78650000
78310000
78310000
78310000
78310000
78320000
Kostenart
Besch.v. bewegl. Vermögensgegen.
78310000
‐J‐
5‐021701‐900‐01700‐900‐1 Einricht.d.Rettungswache Stolb
5‐021701‐900‐01400‐900‐1
5‐021501‐900‐09400‐900‐1 Ersatzbeschaffung Einsatzüberb
5‐021501‐900‐09000‐900‐1 Trafoanlage zur Stromversorgun
5‐021501‐900‐08400‐990‐8 Neubau Gerätehaus Sief
5‐021501‐900‐08400‐990‐1 Logistikhalle Abrollbehälter W
5‐021501‐900‐08200‐900‐1
Ersatzbeschaffung Gerätewagen
MANV
Ersatzbeschaffung Gerätewagen
5‐021501‐900‐08300‐900‐1
SRG
5‐021501‐900‐08000‐900‐1 Ersatzbeschaffung Räumgerät
5‐021501‐900‐07900‐900‐1
5‐021501‐900‐07700‐900‐2 Besch. gwG Einsatz‐Werkstattge
PSP‐Element
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Erwerb v Vermöggegständ bis
410 € netto
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Allg Inveszusc an verbund
Uneh+Beteilig+
Kostenartenbezeichnung
EU Liste 2015 Investitionen
26.925,65
1.072.300,00
37.386,10
50.000,00
0,00
0,00
135.000,00
5.462,27
154.439,40
1.040.085,65
0,00
1.642,20
1.162.700,00
1.464.543,00
1.565.603,50
296.091,75
1.152.605,56
3.986.627,49
347.909,80
1.934.087,51
0,00
0,00
100.000,00
16.286,16
0,00
5.400.000,00
0,00
22.842,27
600.000,00
6.143,00
155.196,72
37.780,21
169.340,00
94.900,00
0,00
0,00
850.000,00
150.000,00
0,00
0,00
56.433,85
0,00
16.837,32
angeordnet in
2015
149.729,64
135.000,00
70.000,00
50.000,00
22.000,00
fort Ansatz
2015
Bemerkungen
5.462,27 Verwendung zweckgebundener Mittel
781.481,95
Seite 3
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung
Übertragung zur Deckung der Ist‐Kosten Wipl E 26, teilw über
781.310,72 Schulpauschale. EU iHv 729.492,67 € verl v 5‐030103‐900‐
00100‐990‐3‐78650000.
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
2.421.023,94
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
1.161.057,80
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung. EU verl v 5‐030105‐900‐00100‐990‐2‐
1.530.819,43 78650000 = 37.697,80 €, 5‐010604‐900‐00100‐990‐2‐
78650000 =1.578,63 € und 5‐011401‐900‐00100‐990‐1‐
78650000 =27.000 €.
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
885.645,45
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
135.000,00
Maßnahmenfortführung
16.286,16 Verwendung zweckgebundener Mittel
3.000,00
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung
Bezirksmittel lt Beschluss BV AC‐Brand vom 17.06.2015
6.143,00
wurden in 2015 nicht unterjährig ausgezahlt.
100.000,00 Ersatzbeschaffung RTW AC‐FW 73
519.951,80
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
5.400.000,00
Maßnahmenfortführung
14.143,28 Beschaffung einer Simulationsausstattung
53.700,00 Ersatzbeschaffung Einsatzüberbekleidung
850.000,00
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
1.045.374,35
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
150.000,00
Maßnahmenfortführung
149.729,64 Ersatzbeschaffung Gerätewagen SRG
135.000,00 Ersatzbeschaffung Gerätewagen MANV
13.566,15 Ersatzbeschaffung Räumgerät
50.000,00 Beschaffung Gerätewagen
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
2.200,00
Maßnahmenfortführung
Erm.‐Üb. nach
2016
Grundschulen
Hauptschulen
Realschulen
Realschulen
Realschulen
Gymnasien
Gymnasien
Gymnasien
Gymnasien
Gymnasien
Gymnasien
Gesamtschulen
Gesamtschulen
Gesamtschulen
Gesamtschulen
Gesamtschulen
Gesamtschulen
Gesamtschulen
Gesamtschulen
Förderschulen
Förderschulen
030102
030103
030103
030103
030104
030104
030104
030104
030104
030104
030105
030105
030105
030105
030105
030105
030105
030105
030106
030106
Produktbezeichnung
030101
Produkt
PSP‐Bezeichnung
Ausstattung Mensa 4.
Gesamtschule
5‐030106‐900‐00100‐990‐7 Umbau Förderschule Kennedypark
5‐030106‐900‐00100‐990‐1 Schulreparaturprogramm
5‐030105‐900‐01300‐900‐1 Erwerb von Lizenzen
5‐030105‐900‐01200‐900‐2
5‐030105‐900‐01200‐900‐1 Ausstattung 4. Gesamtschule
5‐030105‐900‐00100‐990‐5 Neubau 3. Gesamtschule
5‐030105‐900‐00100‐990‐4 4. Gesamtschule
5‐030105‐900‐00100‐990‐3 Aufzug Gesamtschule Brand
5‐030105‐900‐00100‐990‐1 Schulreparaturprogramm
5‐030105‐100‐00100‐990‐2 Sanierung Hausmeisterwohnhaus
5‐030104‐900‐01700‐900‐1 Umgestaltung Schulhöfe
5‐030104‐900‐01600‐900‐1 Erwerb von Lizenzen
5‐030104‐900‐01600‐900‐1 Erwerb von Lizenzen
5‐030104‐900‐00100‐990‐8 Umbau Lehrertoiletten Rhein‐Ma
5‐030104‐900‐00100‐990‐2 Umbau Seminargeb. f. Einhard‐G
5‐030104‐900‐00100‐990‐1 Schulreparaturprogramm
5‐030103‐900‐01200‐900‐1 Schulhofumgest Hugo‐Junkers‐Rs
5‐030103‐900‐00800‐900‐1 Schulhofumgest Luise‐Hensel‐Re
5‐030103‐900‐00100‐990‐1 Schulreparaturprogramm
5‐030102‐900‐00100‐990‐1 Schulreparaturprogramm
5‐030101‐900‐01000‐900‐1 Familiengrundschule Aachen
PSP‐Element
78650000
78650000
78310000
78310000
78310000
78650000
78650000
78650000
78650000
78650000
78310000
78320000
78310000
78650000
78650000
78650000
78310000
78310000
78650000
78650000
78320000
Kostenart
131.348,56
13.658,50
1.883.426,03
16.000,00
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
7.333,44
0,00
0,00
336.664,02
272.000,00
0,00
0,00
6.453,05
13.232,71
140.000,00
200.000,00
103.269,69
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
600.169,64
36.720,54
150.000,00
9.470.309,00
459.768,75
0,00
1.675.206,78
0,00
19.998,23
114.000,00
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
247,42
6.608,84
81.993,72
37.109,84
738.736,63
1.404,53
15.116,67
102.962,00
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Erwerb v Vermöggegständ bis
410 € netto
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
64.466,00
2.124.963,81
7.128,72
1.074,92
912.033,32
150.000,00
0,00
angeordnet in
2015
3.273,21
fort Ansatz
2015
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Erwerb v Vermöggegständ bis
410 € netto
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Kostenartenbezeichnung
EU Liste 2015 Investitionen
Bemerkungen
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung.EU verl v 5‐011401‐900‐00100‐990‐1‐
78650000 =112.000,00 € und 5‐030101‐900‐00100‐990‐7‐
78650000 = 0,70 € zum Ausgleich v Rundungsdifferenzen
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
140.000,00
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
4.899,27
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung zur Fortführung des
336.664,02
Programms
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
272.000,00
Maßnahmenfortführung
200.000,00
Seite 4
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
96.816,77 Maßnahmenfortführung. EU = 0,13 € verl v 5‐030106‐900‐
00100‐990‐2‐78650000 zum Ausgleich v Rundungsdifferenzen
8.982.140,06
910.958,40
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
1.022.584,80
Maßnahmenfortführung (EU verl zu 030101)
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
2.341,50
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
142.871,28
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
1.386.227,18
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung. EU verl v 5‐030106‐900‐00100‐990‐2‐
27.356,33
78650000= 0,07 € und 5‐030101‐900‐00100‐990‐7‐78650000 =
0,10 € zum Ausgleich v Rundungsdifferenzen
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung. EU verl v 5‐030101‐900‐00100‐990‐2‐
20.968,37
78650000= 0,05 € u 5‐030104‐900‐00100‐990‐7‐
78650000=0,04 € zum Ausgleich v Rundungsdifferenzen
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
8.507,83
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
964,15
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
80.000,00
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung zum Maßnahmenbeginn.
224.100,00 Ersteinplanung 2014. 2015 Falscherfassung in SAP iRd
Übertragung nach 2016. Korrektur nicht mehr mgl.
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
1.215.438,03
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
113.279,46
Maßnahmenfortführung
3.273,21 Verwendung zweckgebundener Mittel
Erm.‐Üb. nach
2016
PSP‐Bezeichnung
78350000
78350000
5‐060101‐800‐00100‐810‐1 U3 Ausbau städt Kitas Einrichtung
5‐060101‐800‐00600‐900‐1 Familienzentren
5‐060201‐000‐00500‐900‐1 Bau Spielplatz "Alter Tivoli"
5‐060201‐000‐00500‐900‐1 Bau Spielplatz "Alter Tivoli"
5‐060201‐000‐00900‐900‐1 OT Talstraße
5‐060201‐000‐00900‐900‐1 OT Talstraße
Kinder‐ u.Jugendförderung
§11‐15SGB VIII
Kinder‐ u.Jugendförderung
§11‐15SGB VIII
Kinder‐ u.Jugendförderung
§11‐15SGB VIII
060201
060201
060201
78320000
78310000
78530000
78310000
78650000
5‐060101‐900‐00100‐991‐3 U3‐Ausbaumaßnahmen, 2. Stufe
Kinder‐ u.Jugendförderung
§11‐15SGB VIII
78650000
78650000
5‐060101‐900‐00100‐991‐2 Ersatzbau Kita Talbotstr.
5‐060101‐900‐00100‐991‐1 KiTa Richtericher Dell
060201
060101
060101
060101
5‐060101‐900‐00100‐990‐9 Erweiterung Raumprogramm Kitas 78650000
78650000
Kindertageseinrichtungen u.
5‐060101‐900‐00100‐990‐8 U3‐Ausbaumaßnahmen
Tagespflege
060101
Kindertageseinrichtungen u.
Tagespflege
Kindertageseinrichtungen u.
Tagespflege
Kindertageseinrichtungen u.
Tagespflege
Kindertageseinrichtungen u.
Tagespflege
78650000
Kindertageseinrichtungen u.
5‐060101‐900‐00100‐990‐5 Modernisierung KG Reimser Str.
Tagespflege
060101
060101
78650000
Neubau Familienzentrum
Kindertageseinrichtungen u.
5‐060101‐900‐00100‐990‐3
Sandhäuschen
Tagespflege
78310000
78310000
5‐060101‐800‐00100‐810‐1 U3 Ausbau städt Kitas Einrichtung
5‐060101‐800‐00900‐900‐1 Besch. f. Außenspielflächen d.
78650000
5‐050501‐900‐00200‐900‐1 Einrichtung Nadelfabrik
060101
060101
060101
060101
060101
050501
Theater und Musik
040901
78650000
78310000
Einrichtung für
Fördermaßnahmen/Schulfor
5‐030302‐900‐00800‐900‐1
Inklusionsmaßnahmen
mübergreifend.Dl
030302
5‐040901‐900‐00100‐990‐1 Aussenhaut und WC‐Sanierung
78650000
Fördermaßnahmen/Schulfor
5‐030302‐900‐00100‐990‐5 Inklusion
mübergreifend.Dl
030302
Kom.
Integrationszentrum&Nadel
fabrik
Kindertageseinrichtungen u.
Tagespflege
Kindertageseinrichtungen u.
Tagespflege
Kindertageseinrichtungen u.
Tagespflege
Kindertageseinrichtungen u.
Tagespflege
78650000
Fördermaßnahmen/Schulfor
5‐030302‐900‐00100‐990‐2 Mensenprogramm
mübergreifend.Dl
78350000
Kostenart
030302
Möblierung Förderschule
5‐030106‐900‐01200‐810‐1
Kennedypark
PSP‐Element
Förderschulen
Produktbezeichnung
030106
Produkt
35.517,51
61.443,28
Erwerb v Vermöggegständ bis
410 € netto
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Sonstige Baumaßnahmen
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
24.085,12
265.000,00
45.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
921.400,00
90.000,00
408.837,88
2.488.720,27
0,00
80.000,00
4.812.515,92
423.535,81
20.340.696,79
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
0,00
56.667,05
1.357.373,96
136.113,80
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
69.874,00
71.211,06
217.213,42
535.766,36
224.200,00
75.845,44
132.870,47
0,00
20.256,19
89.269,68
95.000,00
0,00
0,00
1.282.725,03
2.358,42
angeordnet in
2015
40.000,00
0,00
1.523.910,00
9.000,00
fort Ansatz
2015
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Kostenartenbezeichnung
EU Liste 2015 Investitionen
Bemerkungen
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung. EU verl v 5‐030104‐900‐00100‐990‐7‐
78650000= 0,46 € zum Ausgl v Rundungsdifferenzen u 5‐
010604‐900‐00100‐990‐8=7.000,00 €
24.085,12
265.000,00
45.000,00
90.000,00
136.113,74
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung
Seite 5
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
15.728.180,87 Maßnahmenfortführung. EU iHv 200.000 € verl v 5‐010604‐
900‐00100‐990‐8‐78650000
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
933.838,15
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
80.000,00
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
2.079.882,39
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung zur Fortführung des Ausbau‐
921.400,00
Programms
20.207,41
57.025,03
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
247.900,00
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
25.925,77
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
147.180,01
Maßnahmenfortführung
95.000,00
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
6.641,58
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
171.184,97
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
150.000,00 Maßnahmenfortführung. EU iHv 150.000 € verl v 5‐030302‐900‐
00800‐900‐1‐78650000
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
20.000,00
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
69.012,57
Maßnahmenfortführung
Erm.‐Üb. nach
2016
5‐060201‐000‐01300‐900‐2 Suermondtpark
5‐060201‐000‐01300‐900‐2 Suermondtpark
5‐060201‐000‐01400‐900‐1 Projekt Spiel‐Sport‐Schule (AC‐Nord) 78350000
5‐060201‐100‐00300‐900‐1 Rahmenplan Brand
5‐060201‐200‐00100‐400‐1 Neub. Spielplatz Brander/Breit
5‐060201‐600‐00300‐900‐1 Verwendung bezirkliche Mittel
5‐060201‐600‐00600‐900‐9 Installation Spielgerät Fassinstr
5‐060201‐900‐00300‐810‐1 Bewegl. VermGG f. Jugendberufs
5‐060201‐900‐01000‐900‐1 Innenstadtkonzept (ISK)
Kinder‐ u.Jugendförderung
§11‐15SGB VIII
Kinder‐ u.Jugendförderung
§11‐15SGB VIII
Kinder‐ u.Jugendförderung
§11‐15SGB VIII
Kinder‐ u.Jugendförderung
§11‐15SGB VIII
Kinder‐ u.Jugendförderung
§11‐15SGB VIII
Kinder‐ u.Jugendförderung
§11‐15SGB VIII
Kinder‐ u.Jugendförderung
§11‐15SGB VIII
Kinder‐ u.Jugendförderung
§11‐15SGB VIII
Kinder‐ u.Jugendförderung
§11‐15SGB VIII
Turn‐ und Sporthallen
Turn‐ und Sporthallen
Turn‐ und Sporthallen
Turn‐ und Sporthallen
Turn‐ und Sporthallen
Sportplätze & Stadien
Sportplätze & Stadien
060201
060201
060201
060201
060201
060201
060201
060201
060201
080101
080101
080101
080101
080101
080102
080102
78310000
78310000
78320000
78310000
78310000
78310000
78530000
78530000
78310000
78350000
78310000
78520000
5‐080102‐900‐00200‐900‐1 Umwandlung v SpPl in Kunstrase
78350000
Neubau Spplatz Brand
5‐080102‐100‐00100‐900‐1
Lärmschutzwall
78310000
78310000
5‐080101‐800‐00100‐900‐2 Beschaffung Sportgeräte ‐J‐
5‐080101‐400‐00200‐900‐1 Ausstattung der Turnhalle Abte
5‐080101‐100‐00300‐900‐1 Ausstattung Turnhalle Brand‐ M
5‐080101‐000‐00200‐990‐1 Neubau Sporthalle 4. Gesamtschule 78650000
5‐080101‐000‐00100‐900‐1 Ausstattung Sporthalle 4. Gesa
5‐060201‐000‐01300‐900‐1 Neumarkt
Kinder‐ u.Jugendförderung
§11‐15SGB VIII
060201
78310000
5‐060201‐000‐01300‐900‐1 Neumarkt
Kinder‐ u.Jugendförderung
§11‐15SGB VIII
78350000
Kostenart
060201
PSP‐Bezeichnung
5‐060201‐000‐00900‐900‐1 OT Talstraße
PSP‐Element
Kinder‐ u.Jugendförderung
§11‐15SGB VIII
Produktbezeichnung
060201
Produkt
30.000,00
314.000,00
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
61.000,00
Erwerb v Vermöggegständ bis
410 € netto
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Tiefbaumaßnahmen
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
576.422,70
458.359,23
5.430,07
33.934,12
68.000,00
1.067.917,84
27.983,67
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
31.807,81
0,00
20.784,31
0,00
49.666,57
2.706,42
0,00
0,00
0,00
2.284,85
angeordnet in
2015
60.000,00
60.000,00
2.451.000,00
120.000,00
32.500,00
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
6.000,00
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
25.000,00
65.439,36
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
200.000,00
60.000,00
Sonstige Baumaßnahmen
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
264.800,00
60.000,00
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Sonstige Baumaßnahmen
137.500,00
fort Ansatz
2015
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Kostenartenbezeichnung
EU Liste 2015 Investitionen
für Werkstattausstattung Jugensberufshilfe im Depot Talstraße
wegen verzögerter Baumaßnahme
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung
Umsetzung der 3. Förderstufe in 2016 i.R.d "Kinder‐ und
Jugenpark Brander Wall"
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung
Bemerkungen
118.063,47 Umwandlung von Sprotplätzen in Kunstrasenplätze
1.062.487,77 Neubau Sportplatz Brand
21.065,88 Neu‐ und Ersatzbeschaffung von Sportgeräten
32.016,33 Beschaffung der Ausstattung für die Turnhalle Abteigarten
60.000,00 Ausstattung der Turnhalle Marktschule
Seite 6
Maßnahmenfortführung (siehe Verfügung vom 02.03.2016);
2.715.160,01 Deckung der Differenz in Höhe von 264.160,01 € durch
Verlagerungen im Rahmen der Resteliste
120.000,00 Ausstattung der Sporthalle 4. Gesamtschule
25.000,00 Projekt II.7 "Konzept für mehr Spielangebote"
60.000,00
692,19
5.640,60
30.000,00
200.000,00
4.235,65
262.093,58
314.000,00
30.000,00
60.000,00
135.215,15
Erm.‐Üb. nach
2016
78650000
Wasserversorgung
Wasserversorgung
110301
Verw.&Betrieb
Unterkün.&Einrichtung.
Verw.&Betrieb
Unterkün.&Einrichtung.
Verw.&Betrieb
Unterkün.&Einrichtung.
Verwaltung
Stadtentwässerung und
Kanäl
110301
110102
100803
100803
100803
5‐110301‐900‐00200‐500‐1 Erneuerung Marktleitung
5‐110301‐800‐00100‐400‐1 Erneuerung Leitung Wurmbach
5‐110102‐900‐00100‐300‐1 Kanalerneuerung (Stawag)
5‐100803‐900‐00400‐900‐3 Herrichtung von Grundstücken
78520000
78520000
78520000
78150000
Tiefbaumaßnahmen
Tiefbaumaßnahmen
Tiefbaumaßnahmen
Allg Inveszusc an verbund
Uneh+Beteilig+
Hochbaumaßnahmen
78510000
5‐100803‐900‐00300‐300‐1 Herrichtung Übergangswohnheim
130.000,00
115.000,00
17.550.946,12
1.004.627,64
313.200,00
45.000,00
250.000,00
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Allg Inveszusc an verbund
Uneh+Beteilig+
78650000
2.324.900,00
2.585.126,50
0,00
1.139.397,10
570.677,47
12.500,00
150.000,00
92.744,90
829,25
0,00
14.669.058,98
0,00
302.100,87
0,00
17.850,00
0,00
61.166,00
0,00
451.602,69
557.802,49
0,00
0,00
5.819,10
0,00
0,00
16.700,00
300.000,00
0,00
0,00
0,00
56.537,32
210.351,71
82.199,82
angeordnet in
2015
3.300,00
50.362,40
12.659,75
1.187.308,00
2.218.892,00
191.607,77
fort Ansatz
2015
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Inv
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Allg Inveszusc an verbund
Uneh+Beteilig+
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Sonstige
Investitionsauszahlungen
Auszahlung f den Erwerb v
Grundstücken u
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Tiefbaumaßnahmen
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Tiefbaumaßnahmen
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Kostenartenbezeichnung
5‐100803‐900‐00200‐990‐7 HerrichtungÜbergangswohnheimTe 78150000
5‐100803‐900‐00200‐990‐5 Herrichtung Übergangswohnheim
Verw.&Betrieb
Unterkün.&Einrichtung.
100803
78150000
5‐100803‐900‐00200‐990‐4 Erwerb von Containern
78659999
78650000
5‐100803‐900‐00200‐990‐1 Herrichtung Übergangswohnheim
5‐100803‐900‐00200‐990‐4 Erwerb von Containern
78350000
78310000
5‐100803‐900‐00100‐900‐1 Beschaff. von Vermögensgegenst
Verw.&Betrieb
Unterkün.&Einrichtung.
Verw.&Betrieb
Unterkün.&Einrichtung.
Verw.&Betrieb
Unterkün.&Einrichtung.
Verw.&Betrieb
Unterkün.&Einrichtung.
100803
100803
100803
100803
78910000
Geodateninfrastruktur/3D
5‐090301‐900‐00100‐900‐1
Stadtmodell
5‐100803‐200‐00100‐990‐1 Herrichtung Übergangswohn.Hans 78650000
78520000
5‐090101‐300‐00100‐300‐1 Umsetzung IHK Haaren
Verw.&Betrieb
Unterkün.&Einrichtung.
78350000
5‐090101‐300‐00100‐300‐1 Umsetzung IHK Haaren
100803
78310000
5‐090101‐300‐00100‐300‐1 Umsetzung IHK Haaren
78210000
78520000
5‐090101‐000‐00600‐300‐1 Suermondtviertel
5‐090401‐400‐00100‐100‐1 Umlegung Kornelimünster West
78350000
5‐090101‐000‐00600‐300‐1 Suermondtviertel
5‐100201‐900‐00300‐900‐7 Beschaffung Elektrofahrzeuge
090401
090301
090101
090101
090101
090101
Bauverwaltung
5‐080302‐003‐00200‐990‐1 Sanierung an städt. Schwimmhallen 78650000
Modernisierung Freibad
Hangeweiher
100201
Hallenbäder
080302
5‐080301‐904‐00400‐990‐1
78310000
Kostenart
090101
Freibad
080301
PSP‐Bezeichnung
5‐080102‐900‐00200‐900‐2 Trainingsbel.‐Anlagen auf Spor
PSP‐Element
Räumliche Planung und
Entwicklung
Räumliche Planung und
Entwicklung
Räumliche Planung und
Entwicklung
Räumliche Planung und
Entwicklung
Räumliche Planung und
Entwicklung
Geoinformationsdienste, ‐
management u.a.
Bodenordnung, Bewertung,
Ortsbaurecht
Sportplätze & Stadien
Produktbezeichnung
080102
Produkt
EU Liste 2015 Investitionen
Bemerkungen
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung
115.000,00
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
35.000,00
Maßnahmenfortführung
2.856.835,50 Begleichung der Endabrechnung für Kanalinvest
1.004.627,64 Weiterleitung der Fördermittel
11.099,13
45.000,00 Weiterleitung von Landeszuweisungen
600.000,00
Seite 7
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung
zur Unterbringung von Flüchtlingen. EU iHv 401.000 € verl v 5‐
401.000,00
100803‐900‐00200‐990‐3‐78650000
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
2.523.960,50
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung. EU iHv 70.000 € verl v 5‐030302‐900‐
2.425.400,00
00100‐990‐2‐78650000 u 30.500 € v 5‐011401‐900‐00100‐990‐
1‐78650000
Unterbringungsmöglichkeiten Flüchtlinge. EU verl v 5‐010604‐
238.328,42 900‐00100‐990‐2‐78650000 = 2.148,61 €, 5‐010604‐900‐00100‐
990‐8‐78650000 = 4.029,81 €
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
32.874,98 Maßnahmenfortführung.
EU iHv 20.000 € verl v 5‐010604‐900‐00100‐990‐8‐78650000
12.659,75
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
50.362,40
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
3.300,00
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
16.700,00
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
300.000,00
Maßnahmenfortführung
Auf‐ und Ausbau der Geoinformationssturktur, Beschaffungen
50.000,00
von Geobasisdaten
Verwirklichung des Bebauungsplans Nr. 812 ‐ Karnelimünster
150.000,00
West
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
12.500,00
Maßnahmenfortführung
1.061.020,68 Maßnahmenfortführung E 26; Resteliste 2015
2.008.540,29 Maßnahmenfortführung E 26; Resteliste 2015
Trainingsbeleuchtung Sportplätze Branderhofer Weg und
109.407,95
Hasselholzer Weg
Erm.‐Üb. nach
2016
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
110301
Produkt
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Wasserversorgung
Produktbezeichnung
PSP‐Bezeichnung
78520000
78520000
5‐120102‐000‐00100‐300‐1 Bismarckstraße Erneuerung
5‐120102‐000‐00300‐300‐1 Grüner Weg, Umbau
78520000
5‐120102‐000‐01000‐300‐1 K4‐Grauenhoferweg, Umb. Linter
78350000
78520000
78310000
78350000
78520000
5‐120102‐000‐02100‐300‐1 Metzgerst. Ausbau Feldstr. ‐ S
5‐120102‐000‐02800‐600‐1 Sanierung Brücke Turmstraße
5‐120102‐000‐02900‐300‐1 Hasselholzer Weg, 2. BA
5‐120102‐000‐02900‐300‐1 Hasselholzer Weg, 2. BA
5‐120102‐000‐02900‐300‐1 Hasselholzer Weg, 2. BA
78350000
78350000
5‐120102‐000‐01600‐300‐1 Prof.‐Wieler‐Str., Erschl. Gew
5‐120102‐000‐04500‐300‐1 Rehmplatz, Umbau (AC‐Nord)
78520000
5‐120102‐000‐01500‐300‐1 Grauenhofer Weg, Erschließung
78310000
78350000
5‐120102‐000‐01500‐300‐1 Grauenhofer Weg, Erschließung
5‐120102‐000‐04500‐300‐1 Rehmplatz, Umbau (AC‐Nord)
78310000
5‐120102‐000‐01500‐300‐1 Grauenhofer Weg, Erschließung
78520000
78520000
5‐120102‐000‐01400‐300‐1 Mühlental, grundh.Erneuer.(Bei
5‐120102‐000‐03100‐600‐1 Sanierung Brücke Burtscheid
78520000
5‐120102‐000‐01100‐300‐1 B264 Lütticher St. Brüsseler R
78350000
78350000
5‐120102‐000‐01000‐300‐1 K4‐Grauenhoferweg, Umb. Linter
5‐120102‐000‐01100‐300‐1 B264 Lütticher St. Brüsseler R
78310000
78520000
78350000
5‐120102‐000‐01000‐300‐1 K4‐Grauenhoferweg, Umb. Linter
5‐120102‐000‐00800‐300‐1
78310000
78350000
5‐120102‐000‐00100‐300‐1 Bismarckstraße Erneuerung
RWTH‐Kernbereich
(Templergraben)
RWTH‐Kernbereich
5‐120102‐000‐00800‐300‐1
(Templergraben)
RWTH‐Kernbereich
5‐120102‐000‐00800‐300‐1
(Templergraben)
78310000
78520000
Kostenart
5‐120102‐000‐00100‐300‐1 Bismarckstraße Erneuerung
5‐110301‐900‐00900‐300‐1 Bachkanäle
PSP‐Element
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Tiefbaumaßnahmen
Tiefbaumaßnahmen
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Tiefbaumaßnahmen
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Tiefbaumaßnahmen
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Tiefbaumaßnahmen
Tiefbaumaßnahmen
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Tiefbaumaßnahmen
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Tiefbaumaßnahmen
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Tiefbaumaßnahmen
Tiefbaumaßnahmen
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Tiefbaumaßnahmen
Kostenartenbezeichnung
EU Liste 2015 Investitionen
29.251,53
185.934,04
444.910,37
48.686,57
2.226,30
500,00
20.835,08
170.162,00
0,00
22.794,21
1.918,12
73,96
17.132,79
22.779,84
32.220,98
1.150.486,00
1.031,13
3.742,55
3.414,61
0,00
0,00
120.177,60
59.251,83
24.272,27
0,00
0,00
4.507,17
489.441,95
37.002,56
11.480,04
35.580,26
884.612,74
79.769,37
1.040.938,88
59.600,00
12.000,00
13.674,65
11.399,01
66.500,27
322.000,82
0,00
5.627,01
2.557,91
0,00
0,00
144.310,01
angeordnet in
2015
15.283,52
281.276,75
324.328,85
7.500,00
1.500,00
600.000,00
fort Ansatz
2015
Bemerkungen
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
8.416,45
Maßnahmenfortführung
15.772,04
Seite 8
444.910,37 Instandsetzung des Korrosionsschutzes der Hauptbrücke etc.
15.283,52
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
55.101,26
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
308.326,17
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
12.000,00
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
59.600,00
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
1.016.666,61
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
15.000,00
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
60.000,00
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
35.580,26
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
11.480,04
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
33.587,95
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
485.699,40
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
3.476,04
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
9.441,14
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
1.133.353,21
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
426,04
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
308,18
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
25.892,36
Maßnahmenfortführung
61.000,00 Begleichungen diverser erbrachter Leistungen
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
373.113,09
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
1.500,00
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
7.500,00
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
321.770,94
Maßnahmenfortführung
Erm.‐Üb. nach
2016
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
Produkt
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Produktbezeichnung
78520000
78520000
5‐120102‐000‐04600‐300‐1 Wenzelplatz, Umbau (AC‐Nord)
5‐120102‐000‐04700‐300‐1 Oberplatz, Umbau (AC‐Nord)
78350000
78310000
78350000
78520000
5‐120102‐000‐06800‐300‐1 Kreisverkehr Goethestraße
5‐120102‐000‐07000‐300‐1 Willy‐Brandt‐Platz ‐ Bustrasse
5‐120102‐000‐07000‐300‐1 Willy‐Brandt‐Platz ‐ Bustrasse
5‐120102‐000‐07000‐300‐1 Willy‐Brandt‐Platz ‐ Bustrasse
78350000
78520000
5‐120102‐100‐00100‐300‐1 Brander Feld, Erschließung, Bp
78310000
5‐120102‐100‐00100‐300‐1 Brander Feld, Erschließung, Bp
5‐120102‐100‐00100‐300‐1 Brander Feld, Erschließung, Bp
78520000
5‐120102‐000‐08000‐300‐1 Quartiersplatz Liebigstraße (A
78520000
78520000
5‐120102‐000‐07800‐300‐1 Stiftsumfahrt Kaiserplatz
5‐120102‐000‐07900‐300‐1 Jülicher Straße (AC‐Nord)
78350000
78310000
5‐120102‐000‐07800‐300‐1 Stiftsumfahrt Kaiserplatz
5‐120102‐000‐07800‐300‐1 Stiftsumfahrt Kaiserplatz
78520000
78350000
5‐120102‐000‐07600‐300‐1 Stolberger Platz
5‐120102‐000‐07600‐300‐1 Stolberger Platz
78310000
78520000
5‐120102‐000‐07500‐300‐1 Mariahilfstraße (ISK)
5‐120102‐000‐07600‐300‐1 Stolberger Platz
78520000
78350000
5‐120102‐000‐07200‐300‐1 Claßenstraße
5‐120102‐000‐07200‐300‐1 Claßenstraße
78310000
78520000
5‐120102‐000‐05700‐300‐1 Wohnumfeld Burggraf./Wiesental
5‐120102‐000‐07200‐300‐1 Claßenstraße
78350000
5‐120102‐000‐05700‐300‐1 Wohnumfeld Burggraf./Wiesental
5‐120102‐000‐04900‐600‐1 Ersatzneubau Brücke Weberstraße 78520000
78310000
5‐120102‐000‐04600‐300‐1 Wenzelplatz, Umbau (AC‐Nord)
Kostenart
78520000
PSP‐Bezeichnung
5‐120102‐000‐04500‐300‐1 Rehmplatz, Umbau (AC‐Nord)
PSP‐Element
Tiefbaumaßnahmen
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Tiefbaumaßnahmen
Tiefbaumaßnahmen
Tiefbaumaßnahmen
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Tiefbaumaßnahmen
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Tiefbaumaßnahmen
Tiefbaumaßnahmen
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Tiefbaumaßnahmen
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Tiefbaumaßnahmen
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Tiefbaumaßnahmen
Tiefbaumaßnahmen
Tiefbaumaßnahmen
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Tiefbaumaßnahmen
Kostenartenbezeichnung
EU Liste 2015 Investitionen
53.505,02
0,00
7.500,00
203.120,99
0,00
0,00
0,00
263.485,34
4.081,94
1.304,67
1.500,00
50.000,00
35.000,00
314.500,00
12.600,00
3.300,00
0,00
0,00
5.000,00
90.000,00
0,00
0,00
11.796,74
0,00
0,00
25.031,33
0,00
0,00
1.233,95
0,00
0,00
185.939,59
696,22
528,79
0,00
259.303,89
angeordnet in
2015
1.000,00
20.000,00
385.000,00
35.200,00
6.600,00
600.000,00
27.800,00
5.600,00
5.725,43
6.205,86
1.173,34
435.610,13
14.860,42
1.354,48
9,69
393.562,36
fort Ansatz
2015
Bemerkungen
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
7.500,00
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
149.615,97
Maßnahmenfortführung
1.500,00
50.000,00 Verwendung zweckgebundener Mittel
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
134.258,47
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
9,69
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
825,69
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
14.164,20
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
249.670,54
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
234,67
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
1.240,00
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
4.491,48
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
5.600,00
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
27.800,00
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
574.968,67
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
6.600,00
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
35.200,00
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
373.203,26
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
20.000,00
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
1.000,00
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
5.000,00
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
90.000,00
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
1.995,33
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
8.518,06
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
51.014,66
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
35.000,00
Maßnahmenfortführung
Erm.‐Üb. nach
2016
Seite 9
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
120102
Produkt
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Produktbezeichnung
78310000
78350000
78520000
5‐120102‐100‐00600‐300‐1 Brander Feld, Erschl. Bobenden
5‐120102‐100‐00600‐300‐1 Brander Feld, Erschl. Bobenden
5‐120102‐100‐00600‐300‐1 Brander Feld, Erschl. Bobenden
Ersatzneubau Brücke Komericher
Weg
78310000
78350000
78520000
78310000
5‐120102‐400‐01100‐300‐1 Lichtenbusch, Erschließung 2. BA
5‐120102‐400‐01100‐300‐1 Lichtenbusch, Erschließung 2. BA
5‐120102‐400‐01100‐300‐1 Lichtenbusch, Erschließung 2. BA
5‐120102‐400‐01500‐300‐1 Parkplatz Kornelimünster
Tiefbaumaßnahmen
5‐120102‐400‐00500‐300‐1 Kornelimünster‐West, Erschließung 78520000
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Tiefbaumaßnahmen
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Tiefbaumaßnahmen
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Tiefbaumaßnahmen
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Tiefbaumaßnahmen
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Tiefbaumaßnahmen
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Tiefbaumaßnahmen
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Tiefbaumaßnahmen
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Tiefbaumaßnahmen
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Kostenartenbezeichnung
78520000
78350000
78310000
78520000
5‐120102‐400‐00100‐300‐1 Albert‐Einstein‐Str., Umbau &
B258 Schleidener Str., Umb.
5‐120102‐400‐00200‐300‐1
Ortslage
B258 Schleidener Str., Umb.
5‐120102‐400‐00200‐300‐1
Ortslage
B258 Schleidener Str., Umb.
5‐120102‐400‐00200‐300‐1
Ortslage
78350000
78310000
5‐120102‐400‐00100‐300‐1 Albert‐Einstein‐Str., Umbau &
5‐120102‐400‐00100‐300‐1 Albert‐Einstein‐Str., Umbau &
78520000
5‐120102‐300‐01800‐300‐1 Alt‐Haarener Straße
78350000
5‐120102‐300‐01800‐300‐1 Alt‐Haarener Straße
78350000
78310000
Am Burgberg, Erschließ.,
Endausbau
78520000
78350000
78310000
78520000
5‐120102‐300‐01800‐300‐1 Alt‐Haarener Straße
5‐120102‐300‐00100‐300‐1
5‐120102‐200‐00100‐300‐1 Breitbendenstraße, Erschließung
5‐120102‐200‐00100‐300‐1 Breitbendenstraße, Erschließung
5‐120102‐200‐00100‐300‐1 Breitbendenstraße, Erschließung
5‐120102‐100‐01300‐600‐1
78350000
78520000
5‐120102‐100‐00200‐300‐1 Brand, Ortskern, Umgestaltung
5‐120102‐100‐01200‐300‐1 Heussstraße, Endausbau
78350000
5‐120102‐100‐00200‐300‐1 Brand, Ortskern, Umgestaltung
Kostenart
78310000
PSP‐Bezeichnung
5‐120102‐100‐00200‐300‐1 Brand, Ortskern, Umgestaltung
PSP‐Element
EU Liste 2015 Investitionen
1.500,00
498.053,56
18.000,00
3.600,00
169.900,00
0,00
1.133,49
0,00
0,00
1.071,00
715.224,06
41.894,42
110.000,00
965.689,13
0,00
0,00
0,00
0,00
22.000,00
4.100,00
4.700,00
900,00
660.255,46
0,00
3.459,11
660.740,89
0,00
2.181,87
3.000,00
3.400,00
0,00
780,40
38.070,14
447.386,66
0,00
144.854,49
2.934,84
5.600,00
201.828,26
4.921,85
0,00
0,00
17.770,02
340.504,63
0,00
3.726,81
740.156,66
15.673,37
129.104,75
2.641.933,92
0,00
angeordnet in
2015
26.211,47
fort Ansatz
2015
Bemerkungen
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
26.211,47
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
113.431,38
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
1.901.777,26
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
3.726,81
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
17.770,02
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
340.504,63
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
1.290,26
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
56.973,77
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
5.600,00
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
37.289,74
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
447.386,66
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
2.441,89
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
3.000,00
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
3.459,11
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
485,43
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
900,00
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
4.700,00
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
4.100,00
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
6.000,00
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
48.340,98
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
83.163,72
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
60.000,00
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
3.600,00
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
18.000,00
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
496.920,07
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
1.500,00
Maßnahmenfortführung
Erm.‐Üb. nach
2016
Seite 10
120102
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120102
120102
Produkt
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Produktbezeichnung
Tiefbaumaßnahmen
78520000
78350000
78520000
78520000
78310000
78350000
78520000
5‐120102‐600‐00600‐810‐1 Beschaffung Festwert (Bezirkl.
5‐120102‐800‐00300‐300‐1 Radverkehrsanlagen
5‐120102‐800‐00400‐300‐1 Erneuerung von Bushaltestellen ‐J‐ 78520000
78520000
5‐120102‐500‐01100‐300‐1 Seffenter Weg, Umgestaltung
5‐120102‐800‐01400‐300‐1 Schurzelterstr.Umgestaltung,Kr
5‐120102‐800‐02000‐300‐1 Maßnahmen Busnetz 2015+
5‐120102‐800‐02100‐300‐1 Süsterfeldstraße
5‐120102‐800‐02100‐300‐1 Süsterfeldstraße
5‐120102‐800‐02100‐300‐1 Süsterfeldstraße
78520000
5‐120102‐900‐00200‐400‐1 Pferdelandpark, zw. Lousberg &
5‐120102‐900‐02000‐300‐1
5‐120102‐900‐02000‐300‐1
5‐120102‐900‐01800‐300‐1
5‐120102‐900‐01800‐300‐1
Campus Melaten, verkehrl.
Maßnahmen
Campus Melaten, verkehrl.
Maßnahmen
Campus Melaten, verkehrl.
Maßnahmen
Straßenerneu. n. Baumaßn. d.
STAWAG
Straßenerneu. n. Baumaßn. d.
STAWAG
78520000
78350000
78520000
78350000
78310000
78350000
5‐120102‐900‐01100‐300‐1 Schlossstraße, Erneuerung
5‐120102‐900‐01800‐300‐1
78520000
5‐120102‐900‐01000‐300‐1 Vennbahnradweg, Fortfüh. Walh.
78350000
78510000
5‐120102‐900‐00200‐400‐1 Pferdelandpark, zw. Lousberg &
5‐120102‐900‐01000‐300‐1 Vennbahnradweg, Fortfüh. Walh.
78350000
5‐120102‐900‐00200‐400‐1 Pferdelandpark, zw. Lousberg &
78310000
Tiefbaumaßnahmen
78520000
5‐120102‐500‐00600‐300‐1 Sandhäuschen, Erschließung
5‐120102‐900‐00200‐400‐1 Pferdelandpark, zw. Lousberg &
Tiefbaumaßnahmen
78350000
5‐120102‐500‐00600‐300‐1 Sandhäuschen, Erschließung
Tiefbaumaßnahmen
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Tiefbaumaßnahmen
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Tiefbaumaßnahmen
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Tiefbaumaßnahmen
Hochbaumaßnahmen
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Tiefbaumaßnahmen
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Tiefbaumaßnahmen
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Tiefbaumaßnahmen
Tiefbaumaßnahmen
78310000
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Tiefbaumaßnahmen
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Kostenartenbezeichnung
5‐120102‐500‐00600‐300‐1 Sandhäuschen, Erschließung
78520000
5‐120102‐400‐01500‐300‐1 Parkplatz Kornelimünster
Kostenart
78350000
PSP‐Bezeichnung
5‐120102‐400‐01500‐300‐1 Parkplatz Kornelimünster
PSP‐Element
EU Liste 2015 Investitionen
398.546,79
61.136,98
256.701,50
28.886,13
0,00
0,00
16.258,51
141.926,98
0,00
1.545,17
5.988,82
7.821,63
29.428,75
0,00
11.270,05
0,00
10.500,00
15.561,66
292.290,87
23.670,04
367.657,91
0,00
15.918,33
925,82
0,00
0,00
7.500,00
135.000,00
0,00
24.502,37
2.457,07
41.894,80
28.611,24
0,00
9.000,00
1.500,00
134.000,00
14.000,00
60.000,00
683.595,07
5.550,00
11.567,55
32.718,01
0,00
12.000,00
212.103,94
0,00
1.969,45
0,00
angeordnet in
2015
2.400,00
135.000,00
7.500,00
fort Ansatz
2015
Bemerkungen
21.000,00
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
90.000,00
Maßnahmenfortführung
141.926,98
208.229,16
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
15.000,00
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
86.302,05
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
14.016,49
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
10.500,00
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
16.258,51
Maßnahmenfortführung
130.000,00 Übertragung von der Kostenart 78520000
11.542,93
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
54.000,00
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
1.500,00
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
7.500,00
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
135.000,00
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
925,82
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
4.648,28
Maßnahmenfortführung
17.054,21 Begleichung von Rechnungen aus 2015
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
7.500,00
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
133.030,55
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
2.400,00
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
12.000,00
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
179.385,93
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
2.567,55
Maßnahmenfortführung
Lieferung und Montage der Verkehrsschilder Mitte/Ende
5.550,00
Januar 2016
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
654.983,83
Maßnahmenfortführung
Erm.‐Üb. nach
2016
Seite 11
120202
120202
120201
120201
120201
120201
120102
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120102
120102
120102
120102
120102
Produkt
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Neubau und Unterhaltung
von Straßen
Verkehrsk.Planung
Straße,Wegen,Plätzen
Verkehrsk.Planung
Straße,Wegen,Plätzen
Verkehrsk.Planung
Straße,Wegen,Plätzen
Verkehrsk.Planung
Straße,Wegen,Plätzen
Planung,Betreu.&Unterhalt.
Verkehrsanlag.
Planung,Betreu.&Unterhalt.
Verkehrsanlag.
Produktbezeichnung
78520000
5‐120102‐900‐03500‐600‐1 Sanierung Brücke Erzbergerallee
78520000
5‐120102‐900‐06000‐300‐1 Krefelder Straße/Prager Ring
78520000
78350000
78350000
5‐120102‐900‐07100‐900‐1 CitizensRail Projekt Haltep. R
5‐120102‐900‐07300‐900‐1 Fahrradbügel Aquis Plaza
5‐120102‐900‐07600‐810‐1 Beschilderung der Umweltzone
78310000
5‐120201‐900‐01000‐050‐1 Elektromobile Infrastruktur
5‐120202‐900‐00100‐300‐1 Einrichtung Bewohnerparken
78310000
78310000
78310000
5‐120201‐900‐00800‐900‐1 E‐Mobilitätsstationen (e‐MoVe)
5‐120202‐800‐00500‐400‐1 Austausch von Parkscheinautoma
78350000
5‐120201‐900‐00600‐300‐1 Touristisches Fußgänerwegweisu
5‐120201‐900‐00500‐300‐1 Umsetzung P+R, bauliche Maßnah 78350000
78520000
5‐120102‐900‐06500‐300‐1 CitizensRail Projekt Haltep. E
78520000
78350000
5‐120102‐900‐06000‐300‐1 Krefelder Straße/Prager Ring
5‐120102‐900‐06200‐300‐1 Erneuerung von Durchlässen
78520000
5‐120102‐900‐04200‐300‐1 Grenzrouten
78350000
78520000
5‐120102‐900‐03400‐300‐1 Gehweg Nonnenhofstraße
5‐120102‐900‐04200‐300‐1 Grenzrouten
78520000
78350000
5‐120102‐900‐03200‐300‐1 Krugenofen, Umbau
5‐120102‐900‐03200‐300‐1 Krugenofen, Umbau
78310000
5‐120102‐900‐03200‐300‐1 Krugenofen, Umbau
78350000
5‐120102‐900‐02500‐300‐1 Radroutenwegweisung
78310000
78520000
5‐120102‐900‐02300‐600‐1 Sportpark Soers Fussgängerbrücke
5‐120102‐900‐02600‐300‐1 Fahrradboxen an Haltepunkten‐J‐
78520000
5‐120102‐900‐02200‐300‐1 Freiraumgestaltung Pfalzbezirk
78350000
5‐120102‐900‐02200‐300‐1 Freiraumgestaltung Pfalzbezirk
Kostenart
78310000
PSP‐Bezeichnung
5‐120102‐900‐02200‐300‐1 Freiraumgestaltung Pfalzbezirk
PSP‐Element
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Tiefbaumaßnahmen
Tiefbaumaßnahmen
Tiefbaumaßnahmen
0,00
24.000,00
195.762,14
0,00
150.000,00
267.334,00
296.000,00
21.019,55
56.126,71
80.000,00
1.359,58
0,00
7.347,06
0,00
45.028,00
3.570,00
0,00
0,00
0,00
3.320,10
0,00
0,00
7.072,20
58.000,00
16.960,00
100.000,00
100.000,00
100.000,00
178.976,17
39.737,85
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Tiefbaumaßnahmen
2.000,00
13.540,57
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Tiefbaumaßnahmen
50.000,00
66.000,00
1.226.807,39
4.660,28
50.000,00
1.269.490,97
0,00
0,00
40.000,00
10.000,00
0,00
37.385,96
69.706,23
44.343,29
0,00
0,00
69.523,50
22.851,37
0,00
angeordnet in
2015
12.153,52
fort Ansatz
2015
Tiefbaumaßnahmen
Tiefbaumaßnahmen
Tiefbaumaßnahmen
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Tiefbaumaßnahmen
Tiefbaumaßnahmen
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Kostenartenbezeichnung
EU Liste 2015 Investitionen
Bemerkungen
296.000,00
71.571,86
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung
126.000,00 Elektromobile Infrastruktur
80.000,00 E‐Mobilitätsstationen
9.612,94
Verwendung zweckgebundener Mittel und
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
58.000,00
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
5.712,62
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
35.107,16
Maßnahmenfortführung
100.000,00 CitizensRail Projekt Haltepunkt Richterich
50.000,00
Seite 12
Planungsleistungen für eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
nach RI‐WI‐BRÜ
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
10.220,47
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
2.000,00
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
39.737,85
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
178.976,17
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
96.430,00
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
54.972,00
Maßnahmenfortführung
66.000,00 Gehweg Nonnenhofstraße
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
12.153,52
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
69.523,50
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
22.851,37
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
6.957,33
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
69.706,23
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
40.000,00
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
10.000,00
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
45.339,72
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
42.683,58
Maßnahmenfortführung
Erm.‐Üb. nach
2016
PSP‐Element
PSP‐Bezeichnung
Öffentliches Grün
Öffentliches Grün
Öffentliches Grün
Öffentliches Grün
Öffentliches Grün
Öffentliches Grün
Öffentliches Grün
Öffentliches Grün
Öffentliches Grün
Öffentliches Grün
Öffentliches Grün
Öffentliches Grün
Gewässerschutz
Gewässerschutz
Gewässerschutz
Natur und Landschaft
Natur und Landschaft
Natur und Landschaft
Natur und Landschaft
Natur und Landschaft
Natur und Landschaft
Natur und Landschaft
Natur und Landschaft
130101
130101
130101
130101
130101
130101
130101
130101
130101
130101
130101
130102
130102
130102
130103
130103
130103
130103
130103
130103
130103
130103
Bürger‐ u. Jugendpark
Moltkebahnhof
Erneuerung Teichanlage
Höfchenspark
78530000
78530000
78350000
78350000
78530000
78530000
78350000
78350000
78350000
78350000
78359999
5‐130103‐900‐02500‐300‐1 Ausgleich BPL 860 Fringsbenden
Entwicklungsmaßnahmen NSG
5‐130103‐900‐00300‐400‐1
Indetal
Ausgleichsmaßnahmen i.R. ÖKO‐
5‐130103‐900‐00400‐400‐1
Konto
5‐130103‐900‐02100‐400‐1 BPL 842 Oberforstbach Süd Ausg
5‐130103‐900‐00200‐400‐1 Verw. Ersatzgelder LG NW
5‐130103‐400‐01000‐300‐1 Ausgleichsmaßn.f. BPL 855 Lich
5‐130103‐400‐00900‐400‐1 Ausgleichsmaßn. f. BPlan 840 K
5‐130103‐200‐01900‐400‐1 Breitbenden/Brander Straße Ums
78520000
78530000
78350000
78530000
78210000
78530000
78350000
78520000
5‐130102‐900‐00400‐900‐1 Beschaffung v.VermögensGG >410 78310000
5‐130102‐000‐00200‐300‐1
5‐130102‐000‐00100‐300‐1 Erneuerung Westparkweiher
5‐130101‐900‐02500‐900‐1 Parkpflegewerk Kur‐ & Stadtgar
5‐130101‐900‐02300‐050‐1
5‐130101‐900‐02000‐600‐1 Herstellung Brücke Gillesbachtal
5‐130101‐900‐01100‐810‐1 BPlan Herrichtung alter Tivoli
5‐130101‐900‐00900‐300‐1 Baumpflanzungen im Stadtgebiet
5‐130101‐900‐00400‐400‐1 Investionen in öffentl. Grünan
5‐130101‐500‐00100‐900‐3 Bezirkliche Mittel Aachen‐Laur
5‐130101‐200‐00300‐900‐1 Anschaff./Aufst. Sitzbänke Run
5‐130101‐200‐00100‐400‐1 Breitbendenstr., öffentliche G
78510000
78530000
5‐130101‐000‐01400‐600‐1 Erneuerung Brücke Johannistal
78520000
Herstellung Grünfläche
5‐130101‐000‐01200‐300‐1
Suermondtpark
0,00
0,00
3.500,00
27.033,00
Tiefbaumaßnahmen
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Sonstige Baumaßnahmen
50.000,00
14.933,55
5.831,00
81.277,60
15.546,24
Auszahlung f den Erwerb v
Grundstücken u
Sonstige Baumaßnahmen
45.000,00
5.987,00
Sonstige Baumaßnahmen
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
47.000,00
2.411,00
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Tiefbaumaßnahmen
47.000,00
0,00
973,42
1.547,00
0,00
0,00
28.573,19
2.142,00
0,00
0,00
0,00
0,00
11.870,25
179.835,00
285.000,00
422,95
0,00
0,00
25.665,04
68.530,47
73.101,03
4.403,00
1.473,28
3.150,00
34.905,40
227.329,51
0,00
1.014,47
0,00
0,00
0,00
0,00
angeordnet in
2015
258.417,50
35.000,00
180.000,00
108.939,20
Sonstige Baumaßnahmen
Sonstige Baumaßnahmen
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Sonstige Baumaßnahmen
Sonstige Baumaßnahmen
Auszahlungen f FW bei
mehrjährigen Maßna
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Hochbaumaßnahmen
Sonstige Baumaßnahmen
Tiefbaumaßnahmen
42.337,97
78350000
18.660,08
Tiefbaumaßnahmen
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
78520000
19.180,80
fort Ansatz
2015
78350000
Kostenartenbezeichnung
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Kostenart
5‐130101‐000‐01000‐400‐1 Planbereich Grauenhofer Weg, G
Planung,Betreu.&Unterhalt.
5‐120202‐900‐00100‐300‐1 Einrichtung Bewohnerparken
Verkehrsanlag.
Planung,Betreu.&Unterhalt.
5‐120202‐900‐00100‐300‐1 Einrichtung Bewohnerparken
Verkehrsanlag.
Planung,Betreu.&Unterhalt.
5‐120202‐900‐00600‐400‐1 ÖPNV‐Bevorzugung durch Signalt
Verkehrsanlag.
Produktbezeichnung
130101
120202
120202
120202
Produkt
EU Liste 2015 Investitionen
Bemerkungen
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung
4.284,00
Seite 13
gesetzliche Verpflichtung eines Öko Kontos u. vertragliche
Verpflichtungen (Enwicklungspflege)
13.960,13 Verwendung zweckgebundener Mittel
gesetzliche Pflichtaufgabe gem. BauGB i.Vm. BNatSchG in
50.000,00
Form des Ausgleichs
81.277,60 Vertragliche Verpflichtung mit der WVER
14.546,24 Verwendung zweckgebundener Mittel
47.000,00
gesetzliche Verpflichtung in Form des naturschutzfachlichen
Ausgleichs Bplan 805
Vertragliche Verpflichtung zur Entwicklungsplfege des Bplans
3.845,00
840 Kornelimünster West
Vertragliche Verpflichtung zur Entwicklungsplfege des Bplans
16.426,81
855 Lichtenbusch
1.306,62 Aufstellung eines Springbrunnens für Schlossweiher
285.000,00
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
47.000,00
Maßnahmenfortführung
167.964,75 Verwendung von Fördermitteln und Maßnahmenfortführung
25.242,09
68.530,47 Herstellung Brücke Gillesbachtal, Begleichung Schlussrechnung
73.101,03
30.502,40 Ausschreibung für Baumpflanzungen an der Vennbahnstraße
13.000,00 Umsetzung von Wegebauarbeiten im Gillesbachtal
3.500,00
1.150,00 Anschaffung / Aufstellung Sitzbänke Rundweg BA 2
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
19.180,80
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
18.660,08
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
42.337,97
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
108.939,20
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
178.985,53
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
35.000,00
Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
31.087,99
Maßnahmenfortführung
Erm.‐Üb. nach
2016
5‐150102‐900‐00200‐300‐7
Umweltschutz
Entwickl. touristischer
Standortfaktoren
Entwickl. touristischer
Standortfaktoren
Entwickl. touristischer
Standortfaktoren
Wissenschaft und Europa
140101
150102
150102
150102
150101
78650000
78650000
Gesellschafter Darlehen E 26
Internationales Zeitungsmuseum
Gesellschafter Darlehen E 26
Grashaus
150303
150201
150201
150201
Quellen und Kurbetrieb
78520000
78320000
5‐150201‐900‐01300‐900‐1 Innovationskreis Wirtschaft
5‐150303‐911‐00200‐900‐2 Einrichtung von Messstationen ‐J‐
78310000
78320000
78310000
78650000
78150000
78650000
5‐150201‐900‐01300‐900‐1 Innovationskreis Wirtschaft
5‐150201‐900‐01200‐900‐1
Beschaffungen Projekt
Bildungsscheck
Beschaffungen Projekt
5‐150201‐900‐01200‐900‐1
Bildungsscheck
5‐150201‐900‐01100‐900‐2 Depot Außenanlage (AC‐Nord)
Beschäftigungs‐ und
Projektförderung
150201
Beschäftigungs‐ und
Projektförderung
Beschäftigungs‐ und
Projektförderung
Beschäftigungs‐ und
Projektförderung
Beschäftigungs‐ und
Projektförderung
5‐150201‐900‐01100‐900‐2 Depot Außenanlage (AC‐Nord)
Beschäftigungs‐ und
Projektförderung
150201
150201
5‐150201‐900‐01100‐900‐1 Depot (AC‐Nord)
78150000
5‐150201‐900‐01100‐900‐1 Depot (AC‐Nord)
Beschäftigungs‐ und
Projektförderung
78150000
5‐150201‐900‐00200‐990‐1 Weiterl. LZ Umb. H. Id. & Inte
78320000
78650000
Gesellschafter Darlehen E 26
Centre Charlemagne
5‐150101‐900‐00100‐900‐1 Europe Direct
78520000
78350000
78350000
78530000
78350000
Kostenart
5‐140101‐900‐00500‐400‐1 Herst. v. Pegel z. Altablageru
5‐130104‐900‐01300‐900‐1 Kulturen, Forstpflege
5‐130104‐900‐01100‐300‐1 Infrastruktur Spazier‐/Wanderw
150201
150201
150201
5‐150102‐900‐00200‐300‐5
Wald‐ und Forstwirtschaft
130104
Beschäftigungs‐ und
Projektförderung
Beschäftigungs‐ und
Projektförderung
5‐150102‐900‐00200‐300‐2
Wald‐ und Forstwirtschaft
130104
5‐130103‐900‐02600‐050‐1 Ausgleichszahlungen Baumschutz
Natur und Landschaft
130103
PSP‐Bezeichnung
5‐130103‐900‐02600‐050‐1 Ausgleichszahlungen Baumschutz
PSP‐Element
Natur und Landschaft
Produktbezeichnung
130103
Produkt
Tiefbaumaßnahmen
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Erwerb v Vermöggegständ bis
410 € netto
Erwerb v Vermöggegständ
über 410 € netto
Erwerb v Vermöggegständ bis
410 € netto
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Allg Inveszusc an verbund
Uneh+Beteilig+
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
0,00
0,00
1.000,00
12.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0,00
0,00
0,00
3.212.249,60
251.668,85
1.500,00
420.000,00
0,00
3.212.249,60
7.016.998,40
0,00
201,90
1.600,00
3.766.359,71
0,00
0,00
0,00
0,00
23.005,42
43.335,54
4.392,29
512,65
angeordnet in
2015
230.000,00
0,00
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Erwerb v Vermöggegständ bis
410 € netto
Allg Inveszusc an verbund
Uneh+Beteilig+
Allg Inveszusc an verbund
Uneh+Beteilig+
1.471.500,00
35.000,00
55.718,21
43.615,19
5.000,00
21.743,79
fort Ansatz
2015
Gewähr Ausl verb
Untern+Beteili+SoV Bau
Tiefbaumaßnahmen
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Sonstige Baumaßnahmen
Investitionsauszahlungen für
Festwerte
Kostenartenbezeichnung
EU Liste 2015 Investitionen
Bemerkungen
Übertragung durch E 26 im Rahmen der Resteliste, Route
Charlemange
Übertragung durch E 26 im Rahmen der Resteliste, Deckung
durch andere Maßnahme Route Charlemange
Verwendung zweckgebundener Mittel im Rahmen des
Projektes "Bildungsscheck"
122.793.161,85
12.000,00
Kostenbeteiligung an Rückbau und Herrichtung Mephisto
Thermalquelle
1.000,00 Verwendung von Fördermitteln
1.000,00 Verwendung von Fördermitteln
1.000,00
1.500,00 Verwendung von Fördermitteln
Seite 14
Übertragung von 78650000 Gesellschafterdarlehen (entspricht
80%iger Förderung, hier Weiterleitung der Fördermittel)
Das Gesellschafterdarlehen entspricht der Höhe des
84.000,00 Eigenanteils für die Maßnahme "Depot Außenanlage (AC‐
Nord)"
336.000,00
Verlagerung durch E 26 im Rahmen der Resteliste, Deckung
1.506.000,00 durch Sanierungsprogramm für außerschulische
Verwaltungsgebäude 5‐011401‐900‐00100‐990‐1, 78650000
3.766.359,71
Weiterleitung der Fördermittel an E26 i.R.d. Baumaßnahme
HII
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
6.765.329,55
Maßnahmenfortführung
598,10 Verwendung von Fördermitteln
59.129,82
716.020,36
1.471.500,00 Übertragung durch E 26 im Rahmen der Resteliste
32.704,41
Vertragliche Verpflichtung ‐ Auftrag zur Pflege von
Voranbauflächen
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der
35.000,00
Maßnahmenfortführung
230,89 Begleichung offener Rechnungen
607,71 Verwendung zweckgebundener Mittel
21.095,64 Verwendung zweckgebundener Mittel
Erm.‐Üb. nach
2016
4‐011904‐401‐8
4‐011904‐401‐8
1‐011905‐500‐9
1‐020101‐900‐9
4‐021001‐917‐2
1‐021501‐900‐3
4‐021503‐907‐3
An‐ und Verkäufe
Miet‐ und Pachtverhältnisse
Miet‐ und Pachtverhältnisse
Miet‐ und Pachtverhältnisse
Miet‐ und Pachtverhältnisse
Miet‐ und Pachtverhältnisse
Miet‐ und Pachtverhältnisse
Miet‐ und Pachtverhältnisse
Verw.nicht
vermiet.städt.unb.Grundbesitz
Verw.nicht
vermiet.städt.unb.Grundbesitz
Bezirk 2 Eilendorf
Bezirk 3 Haaren
Bezirk 3 Haaren
Bezirk 4 Kornelimünster/Walheim
Bezirk 4 Kornelimünster/Walheim
Bezirk 5 Laurensberg
Sicherheit und Ordnung
Bürgerservice
Brandbekämpfung
Abwehr von Großschadensereignissen
Grundschulen
Grundschulen
Grundschulen
Grundschulen
Gymnasien
Gesamtschulen
Gesamtschulen
Förderschulen
Fördermaßnahmen/Schulformübergreif
end.Dl
011301
011303
011303
011303
011303
011303
011303
011303
011903
011904
011904
011905
020101
021001
021501
021503
030101
030101
030101
030101
030104
030105
030105
030106
Kom. Integrationszentrum&Nadelfabrik 4‐050501‐906‐2
Kom. Integrationszentrum&Nadelfabrik 4‐050501‐907‐9
050501
050501
4‐050202‐981‐5
Leist. AsylbLG,FlüAG, Teilh‐u.Integr.G
Kom. Integrationszentrum&Nadelfabrik 4‐050501‐905‐4
050202
4‐050202‐980‐7
4‐050101‐980‐7
1‐030302‐900‐4
1‐030101‐400‐3
4‐030101‐914‐2
4‐030101‐914‐2
4‐030101‐914‐2
1‐030104‐900‐2
1‐030105‐900‐6
4‐030105‐501‐6
1‐030106‐900‐1
4‐011903‐301‐3
1‐011902‐200‐3
1‐011903‐300‐8
4‐011304‐904‐4
1‐011304‐100‐7
4‐011303‐002‐4
4‐011303‐912‐9
4‐011303‐914‐5
4‐011303‐935‐4
4‐011303‐938‐7
4‐011303‐939‐5
4‐011303‐940‐1
4‐011301‐913‐8
1‐010901‐900‐5
4‐010901‐902‐7
1‐010909‐900‐1
4‐011001‐904‐4
4‐011001‐910‐8
4‐011301‐903‐3
4‐011301‐903‐3
4‐011301‐903‐3
050501
Leistungen SGB XII ‐ kom. soziale Lst.
Leist. AsylbLG,FlüAG, Teilh‐u.Integr.G
050101
050202
030302
011902
011903
011304
011304
Finanzsteuerung u. ‐controlling
Finanzsteuerung u. ‐controlling
NKF, EDV‐ERP‐System
IT‐Management
IT‐Management
An‐ und Verkäufe
An‐ und Verkäufe
An‐ und Verkäufe
010901
010901
010909
011001
011001
011301
011301
011301
1‐010804‐900‐3
4‐010804‐901‐7
Arbeitssicherheit/ Gesundheitsschutz
Arbeitssicherheit/ Gesundheitsschutz
010804
1‐010701‐900‐4
1‐010803‐900‐8
4‐010604‐901‐6
1‐010501‐900‐3
4‐010203‐902‐7
4‐010203‐908‐4
PSP‐Element
010804
010701
010803
010604
Prüfung und Beratung
010501
Zentrale Besch.,
Inventarbewirt.,Gebäude
Presse und Marketing
Personalbetreuung
Repräsentationen
Repräsentationen
Produktbezeichnung
010203
010203
Produkt
53390000
53390000
53390000
50190000
53180000
52310000
Spenden für soziale Zwecke
Fonds "Alle Kinder essen mit"
Spendenfonds für Projekte
Förderg d Ehrenamts i d Flüchtlingshilf
F. Integration Flüchtlinge in Kommunen
53170000
Fördermaßnahmen/Schulformübergreifend.D
Fonds für BuT § 3 AsylbLG
52910000
52560000
52310000
52910000
57640000
57640000
57920000
53180000
52560000
Warnung der Bevölkerung
Grundschulen
Familiengrundschule Aachen
Familiengrundschule Aachen
Familiengrundschule Aachen
Gymnasien
Gesamtschulen
Verwendung Bezirksmittel AC‐Laurensberg
Förderschulen
53180000
53160000
53180000
57640000
53150000
52910000
57640000
Verwendung Bezirksmittel AC‐Haaren
Verwendung Bezirksmittel AC‐Kornel./Wal
Verwendung Bezirksmittel AC‐Kornel./Wal
Bezirk 5 Laurensberg
Sicherheit und Ordnung
Auslagerung Bürgerservice Bahnhofplatz
Brandbekämpfung
52910000
57640000
57640000
Projektentwicklung und Projektplanung
Bezirk 2 Eilendorf
Bezirk 3 Haaren
52560000
Verw.nicht vermiet.städt.unb.Grundbesit
54290000
54290000
52910000
52910000
52910000
52410000
52560000
53150000
Finanzsteuerung u. ‐controlling
Gesamtabschluss
NKF, EDV‐ERP‐System
Projekte und Internetstadt
NKF, EDV‐ERP‐System
Grundbesitz Sportpark Soers
Grundbesitz Sportpark Soers
Grundbesitz Sportpark Soers
52410000
52790000
52410000
52410000
52910000
52410000
52410000
52410000
52410000
52540000
Arbeitssicherheit/ Gesundheitsschutz
Prämiensystem 2008/2009
Blücherplatz Umgestalt. PKW Stellplätze
Soziale Stadt Nord
Reklameflächen
Kalverbenden 62‐100, Spaakallee 1‐5
Reimannstraße 2‐6
Reimannstraße 8‐12
Sigmundstraße 22‐24
52910000
54120000
Entsorgungsmehrkosten
52410000
Sanierung Salvatorkirche (Dach/Fassade)
54280000
Prüfung und Beratung
Presse und Marketing
Personalbetreuung
53180000
52910000
Kostenart
Spenden zur Verfügung des OBM
Aktionstag "EhrenWERT!"
PSP‐Bezeichnung
Erstattungen an das Land
Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich
Sonstige Beschäftigte
Sonstige soziale Leistungen
Sonstige soziale Leistungen
Sonstige soziale Leistungen
Zuschüsse an private Unternehmen
Aufwendungen für Festwerte
Erstattungen an das Land
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
AfA auf geringwertige Wirtschaftsgüter
AfA auf geringwertige Wirtschaftsgüter
Abschreibungen auf Festwerte
Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich
Aufwendungen für Festwerte
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
Zuschüsse an son öfftl Sonderrechnungen
Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich
AfA auf geringwertige Wirtschaftsgüter
Zuschüsse an verb Uneh,Btlg+Sondervermö
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
AfA auf geringwertige Wirtschaftsgüter
Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich
AfA auf geringwertige Wirtschaftsgüter
AfA auf geringwertige Wirtschaftsgüter
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
Aufwendungen für Festwerte
Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage
Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage
Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage
Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage
Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
Son Aufw f d Inansprunahm v Recht u Dst
Son Aufw f d Inansprunahm v Recht u Dst
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage
Aufwendungen für Festwerte
Zuschüsse an verb Uneh,Btlg+Sondervermö
Besondere Verw‐ und Betriebsaufwendunge
Unterhaltung von BGA
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
Besondere Aufwendungen für Beschäftigte
Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage
externe Beratungsleistungen
Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
Kostenartenbezeichnung
EU Liste 2015 Ergebnisrechnung
1.600,00
18.000,00
11.950,00
1.707,18
4.231,71
9.636,56
8.069,49
16.286,16
493,28
6.771,24
3.273,21
1.404,53
230.000,00
1.320,00
30.856,68
97.017,04
9.000,00
48.085,97
700,00
32.540,55
18.000,00
91.800,00
12.802,50
3.677,37
9.000,00
132.560,00
38.691,54
10.200,00
633.663,00
123.818,00
685.344,92
87.824,00
26.700,00
141.653,00
167.800,00
92.470,87
200.000,00
478.241,69
417.300,00
208.472,86
115.500,00
6.300,00
5.000,00
1.747,64
18.700,00
278.600,00
35.256,16
249.492,56
8.100,00
22.437,87
1.763,49
0,00
5.002,67
0,00
1.183,18
1.330,20
9.295,00
3.811,32
0,00
0,00
2.559,65
0,00
0,00
0,00
0,00
24.028,67
0,00
0,00
33.041,07
0,00
0,00
0,00
62.237,18
3.500,00
2.728,82
604,52
2.558,50
0,00
0,00
253.260,00
83.757,18
365.000,00
48.825,00
9.785,00
128.189,17
0,00
56.027,25
180.076,76
134.934,80
99.224,32
108.577,11
0,00
0,00
0,00
0,00
6.924,17
243.169,75
6.480,06
183.019,71
0,00
8.608,49
1.579,75
fortg. Ansatz 2015 angeordnet 2015
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
Maßnahme konnte in 2015 nicht begonnen werden, EU aufgrund Beschluss des WLA in
2015
Vertragliche Vereinbarung zur Umgestaltung der PKW Stellplätze
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
Sanierungsmaßnahmen
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
Verwendung zweckgebundener Mittel
Mittelbereitstellung zur Rückzahlung überzahlter Fördermittel
Verwendung zweckgebundener Mittel
Verwendung zweckgebundener Mittel
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
1.600,00 Erstattung überzahlter Fördermittel
12.997,33 Verwendung zweckgebundener Mittel
11.950,00 Verwendung zweckgebundener Mittel
524,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
2.901,51 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
341,56 Verwendung zweckgebundener Mittel
4.258,17 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
16.286,16
493,28
4.211,59
3.273,21
964,15
230.000,00
1.320,00
6.641,58
97.017,04 Verwendung zweckgebundener Mittel
244,74 Vergabe bezirklicher Mittel; Maßnahmenfortsetzung
7.132,89 Bezirkliche Mittel; Maßnahmenfortsetzung
Zuschuss zurErstellung der endgültigen karten Unterlagen für die Beschilderung von
9.302,50
Wanderwegen
9.000,00 Zuschuss für das Lichtprojekt der Bergkirche St. Stephanus
9.404,70 Einrichtungen Tischtennisplatten durch Freizeit‐ und Erholungsverein e.V.
200,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
32.540,55 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
18.000,00 Auslagerung Bürgerservice Bahnhofplatz
8.683,93 Mittelübertragung aufgrund von Beschaffungen
130.000,00 vertragliche Verpflichtungen im Rahmen Hochbauwettbewerb Franzstraße
37.158,47 Maßnahmenfortführung (Camp Pirotte Geländeentwicklung)
700,00
380.403,00
40.060,82
320.344,92
38.999,00
16.915,00
13.463,83
167.800,00
36.443,62
19.923,24
343.306,89
67.792,13
99.895,75
115.500,00
6.300,00
5.000,00
1.747,64 Zweckgebundene Mittel zur Gesundheitsprävention
6.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
20.064,88 Strukturkommission Marketing Aachen, Werbeaktion Postkarten
28.776,10 Stellenbesetzungsverfahren Dez V
66.472,85 Fortführung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2016, Gesellschafterdarlehen
8.100,00 Übertragung der Mittel zur Finanzierung von Schulungs‐ und Beratungsmaßnahmen
Erm.‐Üb. nach
Bemerkungen
2016
13.829,38 Verwendung zweckgebundener Mittel
183,74 Verwendung zweckgebundener Mittel
Seite 1 von 7
PSP‐Element
Räumliche Planung und Entwicklung
Räumliche Planung und Entwicklung
Räumliche Planung und Entwicklung
Räumliche Planung und Entwicklung
090101
090101
Räumliche Planung und Entwicklung
090101
090101
Räumliche Planung und Entwicklung
090101
090101
Räumliche Planung und Entwicklung
Räumliche Planung und Entwicklung
090101
090101
Räumliche Planung und Entwicklung
Räumliche Planung und Entwicklung
090101
090101
Räumliche Planung und Entwicklung
Räumliche Planung und Entwicklung
Räumliche Planung und Entwicklung
090101
090101
Räumliche Planung und Entwicklung
090101
090101
Räumliche Planung und Entwicklung
Räumliche Planung und Entwicklung
090101
Räumliche Planung und Entwicklung
Räumliche Planung und Entwicklung
090101
090101
Räumliche Planung und Entwicklung
090101
090101
Turn‐ und Sporthallen
Sportplätze & Stadien
Vereinssport
080101
080102
080202
4‐090101‐801‐5
4‐090101‐600‐5
4‐090101‐300‐2
4‐090101‐300‐2
4‐090101‐300‐2
4‐090101‐048‐3
4‐090101‐047‐5
4‐090101‐013‐7
4‐090101‐012‐9
4‐090101‐010‐4
4‐090101‐010‐4
4‐090101‐008‐1
4‐090101‐008‐1
4‐090101‐002‐4
4‐090101‐002‐4
4‐090101‐002‐4
4‐090101‐001‐6
4‐090101‐001‐6
1‐090101‐200‐4
4‐080101‐801‐6
4‐080102‐901‐2
4‐080202‐803‐2
Hilfe f. junge Menschen & ihre Familien 4‐060301‐980‐7
060301
4‐060201‐927‐3
4‐060201‐501‐1
1‐060201‐900‐1
1‐060201‐900‐1
1‐060201‐800‐9
1‐060201‐000‐1
1‐060201‐000‐1
4‐060101‐980‐6
1‐060101‐800‐4
1‐060101‐800‐4
Hilfe f. junge Menschen & ihre Familien 4‐060301‐917‐3
Kindertageseinrichtungen u.
Tagespflege
Kindertageseinrichtungen u.
Tagespflege
Kindertageseinrichtungen u.
Tagespflege
Kinder‐ u.Jugendförderung §11‐15SGB
VIII
Kinder‐ u.Jugendförderung §11‐15SGB
VIII
Kinder‐ u.Jugendförderung §11‐15SGB
VIII
Kinder‐ u.Jugendförderung §11‐15SGB
VIII
Kinder‐ u.Jugendförderung §11‐15SGB
VIII
Kinder‐ u.Jugendförderung §11‐15SGB
VIII
Kinder‐ u.Jugendförderung §11‐15SGB
VIII
Kom. Integrationszentrum&Nadelfabrik 4‐050501‐910‐1
Produktbezeichnung
060301
060201
060201
060201
060201
060201
060201
060201
060101
060101
060101
050501
Produkt
52910000
52910000
53180000
52350000
52560000
54290000
54290000
52910000
Nikolausviertel
Wettbewerb Bushof und Umfeld
Anreizprogramm (AC‐Nord)
IHK Haaren
IHK Haaren
IHK Haaren
Planung+ Entwicklung Richtericher Dell
Planung Campus West
53170000
52910000
Umgestaltung Eisenbahnunterf. Rothe Erd
Antoniusstraße
54290000
52350000
Umgestaltung Eisenbahnunterf. Rothe Erd
52910000
Innenstadtkonzept 2022
52910000
53180000
Aachen Nord
Suermondtviertel Rahmenplanung
52910000
Aachen Nord
Innenstadtkonzept 2022
52910000
Räumliche Planung und Entwicklung
52350000
52540000
52410000
53180000
Unterh v Einr. & Sportger. f Sportst ST
Sportplätze & Stadien
Zusch. Anschaff. vereinseig. Sportgerät
52560000
52410000
Umbau von SRT‐Standorten
Suermondtviertel Rahmenplanung
53180000
Suermondtviertel Rahmenplanung
52910000
Spenden und Preisgelder für OTs
Kinder‐ u.Jugendförderung §11‐15SGB VII
Kommunale Netzwerke gegen Kinderarmut
52350000
Kinder‐ u.Jugendförderung §11‐15SGB VII
57640000
57920000
Kinder‐ u.Jugendförderung §11‐15SGB VII
52410000
57640000
Kinder‐ u.Jugendförderung §11‐15SGB VII
Kinder‐ u.Jugendförderung §11‐15SGB VII
52560000
U3 Ausbau städt. Kitas (Baumaßnahmen)
Bezirksmittel Laurensberg
57920000
52410000
Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege
52560000
52380000
Kostenart
Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege
Nadelfabrik
PSP‐Bezeichnung
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
Son Aufw f d Inansprunahm v Recht u Dst
Son Aufw f d Inansprunahm v Recht u Dst
Aufwendungen für Festwerte
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
Zuschüsse an private Unternehmen
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
Son Aufw f d Inansprunahm v Recht u Dst
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
Aufwendungen für Festwerte
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
Unterhaltung von BGA
Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage
Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich
Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage
Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage
AfA auf geringwertige Wirtschaftsgüter
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
Abschreibungen auf Festwerte
AfA auf geringwertige Wirtschaftsgüter
Aufwendungen für Festwerte
Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage
Abschreibungen auf Festwerte
Aufwendungen für Festwerte
Erstattungen an übrige Bereiche
Kostenartenbezeichnung
EU Liste 2015 Ergebnisrechnung
46.900,00
184.433,81
19.032,97
16.700,00
13.400,00
30.000,00
250.000,00
150.000,00
28.757,41
49.747,29
0,00
29.047,31
310.088,31
28.108,39
12.659,75
0,00
149.309,81
82.654,61
2.500,00
8.426,90
3.000,00
16.424,54
23.592,00
6.620,00
2.094,02
3.500,00
61.000,00
29.000,00
345.619,39
24.085,12
230.663,02
903.060,60
60.300,00
1.082.037,76
103.744,40
14.036,32
8.079,70
12.212,50
0,00
0,00
0,00
0,00
142.022,17
0,00
28.211,68
0,00
5.987,79
51.794,86
5.380,00
0,00
0,00
‐96,24
26.772,54
2.297,70
8.163,83
0,00
9.903,70
19.796,76
1.330,00
0,00
0,00
302,26
0,00
0,00
0,00
54.968,31
277.179,26
0,00
556.760,43
32.226,11
fortg. Ansatz 2015 angeordnet 2015
Bemerkungen
Für die Ausstattung OT Tal wg Verzögerungen beim Umbau Depot, investive EU bei5‐
060201‐000‐00900‐900‐1‐78320000.
Mittel wurden einmalig 2015 für die Beleuchtung Spielplatz Suermondtpark
bereitgestellt, Rechnung der STAWAG liegt erst seit 11/2016 vor.
8.731,60 Vertragliche Verpflichtung
176.146,55 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
6.820,47 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
16.700,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
13.400,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
30.000,00 Stadtbauförderung "Stadtteilerneuerung Aachen‐Nord"
250.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
7.977,83 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
28.757,41 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
3.035,61 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
19.784,98
23.059,52 Verwendungen von Fördermitteln und Maßnahmenfortführung
258.293,45 Verwendungen von Fördermitteln und Maßnahmenfortführung
22.728,39 Verwendung zweckgebundener Mittel
12.659,75 Verwendung zweckgebundener Mittel
27.889,84
149.309,81 Fortführung laufendes Projekt
55.882,07 Fortführung laufendes Projekt
193,92 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
263,07 Unterhaltung und Beschaffung von Sportgeräten mit der StädteRegion
3.000,00 Ersatzbeschaffung einer Zuschauerbarriere im Jürgen Ortmanns Stadion
363,88 Unterstützung bei bestimmten Maßnahmen von div. Aachener Vereinen
3.115,32 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
5.290,00 Verwendung zweckgebundener Mittel
2.094,02 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
3.500,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
60.000,00 Beschaffung Werkstattausstattung Jugendberufshilfe im Depot Talstraße
29.000,00
260.619,39 Umsetzung der 3. Förderstufe in 2016 i.R.d "Kinder‐ und Jugendpark Brander Wall"
24.085,12
169.450,80 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
336.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
44.185,24 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
273.825,77 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
71.518,29 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
Erm.‐Üb. nach
2016
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Denkmalschutz
Denkmalschutz
100901
100901
Neubau und Unterhaltung von Straßen
Neubau und Unterhaltung von Straßen
Neubau und Unterhaltung von Straßen
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Neubau und Unterhaltung von Straßen
Neubau und Unterhaltung von Straßen
Neubau und Unterhaltung von Straßen
Neubau und Unterhaltung von Straßen
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Neubau und Unterhaltung von Straßen
Neubau und Unterhaltung von Straßen
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Neubau und Unterhaltung von Straßen
Neubau und Unterhaltung von Straßen
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Neubau und Unterhaltung von Straßen
Neubau und Unterhaltung von Straßen
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Neubau und Unterhaltung von Straßen
Neubau und Unterhaltung von Straßen
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Neubau und Unterhaltung von Straßen
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Neubau und Unterhaltung von Straßen
Neubau und Unterhaltung von Straßen
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Neubau und Unterhaltung von Straßen
Neubau und Unterhaltung von Straßen
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Neubau und Unterhaltung von Straßen
Neubau und Unterhaltung von Straßen
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Neubau und Unterhaltung von Straßen
Denkmalschutz
100901
Neubau und Unterhaltung von Straßen
Verw.&Betrieb Unterkün.&Einrichtung. 1‐100803‐900‐4
100803
120102
Wohnraumförderung
100402
120102
Bauverwaltung
100201
4‐090101‐904‐2
4‐120102‐038‐4
4‐120102‐027‐1
4‐120102‐027‐1
4‐120102‐027‐1
4‐120102‐026‐3
4‐120102‐025‐5
4‐120102‐024‐7
4‐120102‐024‐7
4‐120102‐024‐7
4‐120102‐021‐4
4‐120102‐021‐4
4‐120102‐012‐6
4‐120102‐011‐8
4‐120102‐010‐1
4‐120102‐010‐1
4‐120102‐008‐7
4‐120102‐007‐9
4‐120102‐007‐9
4‐120102‐005‐4
4‐120102‐005‐4
4‐120102‐005‐4
4‐120102‐002‐1
4‐120102‐002‐1
1‐120102‐900‐8
4‐100901‐904‐8
4‐100901‐902‐3
4‐100901‐900‐7
1‐100402‐900‐7
4‐100201‐904‐9
4‐090101‐913‐7
Räumliche Planung und Entwicklung
Räumliche Planung und Entwicklung
090101
4‐090101‐904‐2
4‐090101‐902‐4
PSP‐Element
090101
Räumliche Planung und Entwicklung
Räumliche Planung und Entwicklung
090101
Produktbezeichnung
090101
Produkt
53150000
Förderung kleiner privater Baumaßnahmen
52350000
52560000
52350000
Hasselholzer Weg, 2. BA
Hasselholzer Weg, 2. BA
Rehmplatz, Umbau (AC‐Nord)
52350000
52560000
52910000
52350000
Wohnumfeld Burggraf./Wiesental (AC‐Nord
Wohnumfeld Burggraf./Wiesental (AC‐Nord
Wohnumfeld Burggraf./Wiesental (AC‐Nord
Willy‐Brandt‐Platz ‐ Bustrasse
52910000
52910000
Oberplatz, Umbau (AC‐Nord)
Wenzelplatz, Umbau (AC‐Nord)
52560000
52560000
Metzgerstraße, Ausbau von Feldstraße bi
52910000
52560000
Professor‐Wieler‐Straße, Erschleißung G
Rehmplatz, Umbau (AC‐Nord)
52560000
Grauenhofer Weg, Erschließung
Rehmplatz, Umbau (AC‐Nord)
52560000
52350000
B 264 Lütticher Straße von Brüsseler Ri
Grauenhofer Weg, Erschließung
52350000
52560000
K4‐Grauenhofer Weg, Umbau von Linterstr
K4‐Grauenhofer Weg, Umbau von Linterstr
52560000
52910000
RWTH Kernbereich (Templergraben)
RWTH Kernbereich (Templergraben)
RWTH Kernbereich (Templergraben)
52560000
52350000
Bismarckstraße, Erneuerung
52560000
52910000
Stadtarchäologie
52350000
52910000
Pfalzenforschung
Neubau und Unterhaltung von Straßen
52560000
Verw.&Betrieb Flüchtlingsunterkünfte
Bismarckstraße, Erneuerung
52510000
52910000
Projekt Flottenmanagement
Landschaftsplan
Wohnraumförderung
52910000
52910000
Aufwertung Burtscheid
52910000
52350000
Masterplan/Flächennutzungsplan
Kostenart
Aufwertung Burtscheid
PSP‐Bezeichnung
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
Aufwendungen für Festwerte
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
Aufwendungen für Festwerte
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
Aufwendungen für Festwerte
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
Aufwendungen für Festwerte
Aufwendungen für Festwerte
Aufwendungen für Festwerte
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
Aufwendungen für Festwerte
Aufwendungen für Festwerte
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
Aufwendungen für Festwerte
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
Aufwendungen für Festwerte
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
Aufwendungen für Festwerte
Zuschüsse an verb Uneh,Btlg+Sondervermö
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
Aufwendungen für Festwerte
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
Unterhaltung von Fahrzeugen
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
Kostenartenbezeichnung
EU Liste 2015 Ergebnisrechnung
22.200,00
18.978,11
1.173,34
31.497,59
16,54
3,58
10.068,26
29.251,53
22.500,00
2.226,30
2.000,00
32.220,98
4.507,17
37.002,56
81.917,92
79.769,37
59.600,00
47.600,00
463.867,59
66.500,27
55.837,46
7.500,00
6.000,00
5.550,00
0,00
65.254,64
168.887,36
1.139.397,10
2.203,98
26.100,00
175.000,00
7.020,03
0,00
119.152,88
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
6.488,39
0,00
15.051,12
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
50.696,28
0,00
25.226,33
0,00
0,00
80.911,54
0,00
16.952,22
7.171,60
451.602,69
300,00
0,00
67.230,43
1.594,48
0,00
56.207,69
fortg. Ansatz 2015 angeordnet 2015
Bemerkungen
22.200,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
3.795,62 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
234,67 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
6.299,52 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
16,54 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
3,58 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
3.579,87 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
8.416,45 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
7.448,88 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
308,18 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
2.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
9.441,14 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
3.476,04 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
33.587,95 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
81.917,92 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
15.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
59.600,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
47.600,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
413.171,13 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
55.101,26 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
30.611,13 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
7.500,00
6.000,00
5.550,00 Lieferung und Montage der Verkehrsschilder Mitte/Ende Januar 2016
57.500,00
48.302,42 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
10.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
600.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
1.903,98 Projekt Preuswald im Wege der Wohnraumförderung
26.100,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
107.769,57 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
1.172,66 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
5.764,07
62.945,19 Vertragliche Verpflichtung
Erm.‐Üb. nach
2016
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Neubau und Unterhaltung von Straßen
Neubau und Unterhaltung von Straßen
Neubau und Unterhaltung von Straßen
120102
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Neubau und Unterhaltung von Straßen
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Neubau und Unterhaltung von Straßen
Neubau und Unterhaltung von Straßen
Neubau und Unterhaltung von Straßen
Neubau und Unterhaltung von Straßen
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Neubau und Unterhaltung von Straßen
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Neubau und Unterhaltung von Straßen
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Neubau und Unterhaltung von Straßen
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Neubau und Unterhaltung von Straßen
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Neubau und Unterhaltung von Straßen
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Neubau und Unterhaltung von Straßen
Neubau und Unterhaltung von Straßen
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Neubau und Unterhaltung von Straßen
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Neubau und Unterhaltung von Straßen
Neubau und Unterhaltung von Straßen
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Neubau und Unterhaltung von Straßen
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Neubau und Unterhaltung von Straßen
Neubau und Unterhaltung von Straßen
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Produktbezeichnung
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Produkt
4‐120102‐814‐1
4‐120102‐814‐1
4‐120102‐809‐7
4‐120102‐502‐6
4‐120102‐502‐6
4‐120102‐409‐9
4‐120102‐409‐9
4‐120102‐406‐6
4‐120102‐406‐6
4‐120102‐401‐7
4‐120102‐400‐9
4‐120102‐400‐9
4‐120102‐306‐5
4‐120102‐306‐5
4‐120102‐300‐8
4‐120102‐200‐7
4‐120102‐200‐7
4‐120102‐107‐1
4‐120102‐104‐7
4‐120102‐104‐7
4‐120102‐101‐4
4‐120102‐101‐4
4‐120102‐100‐6
4‐120102‐100‐6
4‐120102‐047‐2
4‐120102‐047‐2
4‐120102‐045‐6
4‐120102‐045‐6
4‐120102‐045‐6
4‐120102‐042‐3
4‐120102‐039‐2
4‐120102‐039‐2
4‐120102‐038‐4
PSP‐Element
52560000
Stolberger Platz
52350000
52560000
52560000
52350000
52560000
Albert‐Einstein‐Straße, Umbau und Erneu
Albert‐Einstein‐Straße, Umbau und Erneu
B 258‐Schleidener Straße, Umbau Ortslag
Lichtenbusch, Erschließung, 2. Bauabsch
Lichtenbusch, Erschließung, 2. Bauabsch
52350000
52350000
52560000
Maßnahmen Busnetz 2015+
Süsterfeldstraße
Süsterfeldstraße
52350000
52560000
Sandhäuschen, Erschließung
Sandhäuschen, Erschließung
52350000
52560000
Alt‐Haarener Straße
52560000
52350000
Parkplatz Kornelimünster
52560000
Am Burgberg, Erschließung, Endausbau
Alt‐Haarener Straße
Parkplatz Kornelimünster
52350000
52560000
Breitbendenstraße, Erschließung
Breitbendenstraße, Erschließung
52560000
52560000
Brander Feld, Erschließung Bobenden/Lon
Heussstraße, Endausbau
52560000
52350000
52350000
Brand, Ortskern, Umgestaltung
Brander Feld, Erschließung Bobenden/Lon
52560000
Brander Feld, Erschließung im Bereich d
Brand, Ortskern, Umgestaltung
52560000
52350000
Stiftsumfahrt Kaiserplatz
Brander Feld, Erschließung im Bereich d
52910000
52350000
Stolberger Platz
52350000
52560000
Kreisverkehr Goethestraße
Stolberger Platz
52560000
Claßenstraße
Stiftsumfahrt Kaiserplatz
52560000
52350000
Willy‐Brandt‐Platz ‐ Bustrasse
Kostenart
Claßenstraße
PSP‐Bezeichnung
Aufwendungen für Festwerte
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
Aufwendungen für Festwerte
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
Aufwendungen für Festwerte
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
Aufwendungen für Festwerte
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
Aufwendungen für Festwerte
Aufwendungen für Festwerte
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
Aufwendungen für Festwerte
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
Aufwendungen für Festwerte
Aufwendungen für Festwerte
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
Aufwendungen für Festwerte
Aufwendungen für Festwerte
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
Aufwendungen für Festwerte
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
Aufwendungen für Festwerte
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
Aufwendungen für Festwerte
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
Aufwendungen für Festwerte
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
Aufwendungen für Festwerte
Aufwendungen für Festwerte
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
Aufwendungen für Festwerte
Kostenartenbezeichnung
EU Liste 2015 Ergebnisrechnung
7.500,00
6.000,00
10.000,00
12.000,00
9.600,00
7.500,00
6.000,00
18.000,00
14.000,00
110.000,00
4.700,00
3.200,00
3.459,11
27.800,00
3.400,00
38.070,14
170.864,83
4.921,95
25.270,02
17.289,03
129.104,75
75.045,87
7.500,00
27.772,68
12.600,00
7.000,00
150.000,00
5.000,00
4.000,00
5.725,43
35.200,00
27.400,00
27.800,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.289,65
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
fortg. Ansatz 2015 angeordnet 2015
Bemerkungen
7.500,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
6.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
9.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
12.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
9.600,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
7.500,00
6.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
18.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
14.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
48.340,98 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
4.700,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
3.200,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
3.459,11 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
27.800,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
2.441,89 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
37.289,74 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
170.864,83 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
1.290,26 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
17.770,02 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
17.289,03 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
113.431,38 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
75.045,87 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
7.500,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
27.772,68 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
8.518,06
7.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
150.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
5.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
4.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
4.491,48 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
35.200,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
27.400,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
27.800,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
Erm.‐Üb. nach
2016
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Neubau und Unterhaltung von Straßen
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
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Öffentliches Grün
Öffentliches Grün
Öffentliches Grün
Öffentliches Grün
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130101
130101
120202
120202
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Neubau und Unterhaltung von Straßen
120102
Verkehrsk.Planung
Straße,Wegen,Plätzen
Verkehrsk.Planung
Straße,Wegen,Plätzen
Verkehrsk.Planung
Straße,Wegen,Plätzen
Verkehrsk.Planung
Straße,Wegen,Plätzen
Planung,Betreu.&Unterhalt.Verkehrsan
lag.
Planung,Betreu.&Unterhalt.Verkehrsan
lag.
Neubau und Unterhaltung von Straßen
Neubau und Unterhaltung von Straßen
120102
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Neubau und Unterhaltung von Straßen
Neubau und Unterhaltung von Straßen
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Neubau und Unterhaltung von Straßen
Neubau und Unterhaltung von Straßen
120102
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Neubau und Unterhaltung von Straßen
120102
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
Neubau und Unterhaltung von Straßen
120102
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Neubau und Unterhaltung von Straßen
Neubau und Unterhaltung von Straßen
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Neubau und Unterhaltung von Straßen
Neubau und Unterhaltung von Straßen
120102
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Neubau und Unterhaltung von Straßen
Neubau und Unterhaltung von Straßen
Neubau und Unterhaltung von Straßen
120102
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
120102
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
Neubau und Unterhaltung von Straßen
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Produktbezeichnung
120102
Produkt
1‐130101‐900‐3
1‐130101‐900‐3
1‐130101‐500‐8
1‐130101‐200‐5
4‐120202‐921‐9
4‐120202‐918‐8
4‐120201‐927‐2
4‐120201‐921‐5
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1‐120201‐900‐9
4‐120102‐967‐4
4‐120102‐965‐7
4‐120102‐960‐8
4‐120102‐957‐7
4‐120102‐957‐7
4‐120102‐946‐4
4‐120102‐943‐1
4‐120102‐943‐1
4‐120102‐938‐4
4‐120102‐938‐4
4‐120102‐926‐3
4‐120102‐924‐7
4‐120102‐924‐7
4‐120102‐924‐7
4‐120102‐923‐9
4‐120102‐921‐4
4‐120102‐921‐4
4‐120102‐918‐3
4‐120102‐917‐5
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4‐120102‐907‐9
4‐120102‐903‐8
PSP‐Element
52560000
52910000
52910000
52560000
52560000
52560000
52560000
52560000
52560000
52910000
Verkehrsentwicklungsplanung
e‐MoVe
Umsetzung P+R
ÖPNV ‐ Bevorzugung durch Signaltechnik
Einrichtung Bewohnerparken
Öffentliches Grün
Öffentliches Grün
Öffentliches Grün
Öffentliches Grün
52560000
Verkehrsk.Planung Straße,Wegen,Plätzen
52910000
Folgeinventur Straßennetz
Beschilderung der Umweltzone
52350000
52560000
52560000
Radroutenwegweisung
Krugenofen, Umbau
52560000
52560000
Krefelder Straße/Prager Ring
Krugenofen, Umbau
52350000
Krefelder Straße/Prager Ring
Fahrradbügel Aquis Plaza
52560000
52910000
Grenzrouten
Grenzrouten
52910000
54290000
Freiraumgestaltung Pfalzbezirk i.R. KP
Verkehrserschließung "alter Tivoli" Umf
52350000
52560000
52560000
Campus Melaten, verkehrliche Maßnahmen
Straßenerneuerung nach Baumaßnahmen der
Freiraumgestaltung Pfalzbezirk i.R. KP
52560000
Campus Melaten, verkehrliche Maßnahmen
Freiraumgestaltung Pfalzbezirk i.R. KP
52560000
52350000
Schlossstraße, Erneuerung
52560000
52560000
Vennbahnradweg, Fortführung Walheim bis
52420000
Pferdelandpark
52350000
Erneuerung Straßenbeleuchtung
Kostenart
Umsetz.Niederschlagswasserbeseitigungsk
PSP‐Bezeichnung
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
Aufwendungen für Festwerte
Aufwendungen für Festwerte
Aufwendungen für Festwerte
Aufwendungen für Festwerte
Aufwendungen für Festwerte
Aufwendungen für Festwerte
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
Aufwendungen für Festwerte
Aufwendungen für Festwerte
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
Aufwendungen für Festwerte
Aufwendungen für Festwerte
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
Aufwendungen für Festwerte
Aufwendungen für Festwerte
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
Aufwendungen für Festwerte
Son Aufw f d Inansprunahm v Recht u Dst
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
Aufwendungen für Festwerte
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
Aufwendungen für Festwerte
Aufwendungen für Festwerte
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
Aufwendungen für Festwerte
Aufwendungen für Festwerte
Aufwendungen für Festwerte
Unterhalt u Bewirtschaftung des Infrast
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
Kostenartenbezeichnung
EU Liste 2015 Ergebnisrechnung
62.025,00
27.033,00
3.500,00
1.150,00
19.180,80
42.337,97
7.072,20
2.500,00
245.560,72
56.126,71
0,00
104.879,46
16.960,00
50.000,00
40.000,00
69.706,23
39.737,85
20.000,00
118,29
13.540,57
20.000,00
4.092,93
69.523,50
6.176,17
61.136,98
16.258,51
25.000,00
15.561,66
23.670,04
15.918,33
426.432,41
238.284,49
0,00
16.696,20
0,00
1.473,28
0,00
0,00
0,00
1.198,21
130.490,86
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
618,14
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
358.943,69
7.784,39
fortg. Ansatz 2015 angeordnet 2015
Bemerkungen
62.025,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
Die Anordnungen i.H.v. insgesamt 16.696,20€ (bestehend aus 3 Teilmaßnahmen)
13.000,00 hätten von der Anlagenbuchaltung nicht bei diesem PSP‐Element, sondern bei drei 4er
PSP‐Elementen gebucht werden müssen, wo es auch geplant wurde
Anschaffung/Aufstellung Sitzbänke Rundweg Bezirk Eilendorf; von 2014 nach 2015
1.150,00 hätte ein Betrag gem. Verfügung vom 19.02.2015 in Höhe von 2.000,00€ in SAP
erfasst werden müssen,
3.500,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
19.180,80 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
42.337,97 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
5.712,64 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
1.301,79 Verwendung zweckgebundener Mittel
61.820,50 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
35.107,16 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
58.000,00
104.879,46 Verwendung zweckgebundener Mittel und Maßnahmenfortführung
9.612,94 Verwendung zweckgebundener Mittel und Maßnahmenfortführung
45.339,72 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
40.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
69.706,23 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
39.737,85 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
20.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
118,29 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
10.220,47 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
20.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
3.474,79 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
69.523,50 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
6.176,17 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
21.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
16.258,51 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
25.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
14.016,49 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
15.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
4.648,28 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
67.488,72 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
230.500,10 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
Erm.‐Üb. nach
2016
Seite 5 von 7
Umweltschutz
Umweltschutz
Umweltschutz
Umweltschutz
Lokale Agenda 21
Lokale Agenda 21
Lokale Agenda 21
Förderung Verbraucher‐
/Energieberatung
Wissenschaft und Europa
Wissenschaft und Europa
Wissenschaft und Europa
Wissenschaft und Europa
Wissenschaft und Europa
Wissenschaft und Europa
Wissenschaft und Europa
Wissenschaft und Europa
Wissenschaft und Europa
Wissenschaft und Europa
Beschäftigungs‐ und Projektförderung
Beschäftigungs‐ und Projektförderung
Beschäftigungs‐ und Projektförderung
Beschäftigungs‐ und Projektförderung
140101
140101
140101
140101
140102
140102
140102
150101
150101
150101
150101
150101
150101
150101
150101
150101
150101
150201
150201
150201
150201
140301
Natur und Landschaft
Natur und Landschaft
Natur und Landschaft
Natur und Landschaft
Natur und Landschaft
Natur und Landschaft
Natur und Landschaft
130103
130103
130103
130103
130103
130103
Natur und Landschaft
Natur und Landschaft
Wald‐ und Forstwirtschaft
Wald‐ und Forstwirtschaft
Wald‐ und Forstwirtschaft
Wald‐ und Forstwirtschaft
Natur und Landschaft
130103
130103
Öffentliches Grün
Öffentliches Grün
Öffentliches Grün
Öffentliches Grün
Öffentliches Grün
Öffentliches Grün
Gewässerschutz
Gewässerschutz
130101
130101
130101
130101
130101
130101
130102
130102
130103
130103
130104
130104
130104
130104
Öffentliches Grün
Produktbezeichnung
130101
Produkt
4‐150201‐907‐7
4‐150201‐907‐7
4‐150201‐907‐7
4‐150201‐906‐9
4‐150101‐916‐9
4‐150101‐916‐9
4‐150101‐915‐2
4‐150101‐905‐6
4‐150101‐907‐2
4‐150101‐907‐2
4‐150101‐911‐1
4‐150101‐912‐8
4‐150101‐914‐4
1‐150101‐900‐1
1‐140301‐900‐3
4‐140101‐923‐3
4‐140101‐926‐6
4‐140102‐901‐1
4‐140102‐906‐9
4‐140102‐909‐3
4‐140101‐912‐9
4‐140101‐908‐1
4‐130103‐915‐3
4‐130103‐916‐1
1‐130104‐900‐6
4‐130104‐907‐7
4‐130104‐909‐3
4‐130104‐917‐3
4‐130103‐907‐3
4‐130103‐101‐7
4‐130103‐903‐2
4‐130103‐903‐2
4‐130103‐903‐2
4‐130103‐905‐7
4‐130103‐905‐7
1‐130103‐900‐2
4‐130101‐903‐3
4‐130101‐905‐8
4‐130101‐917‐9
4‐130101‐918‐7
4‐130101‐919‐5
4‐130101‐921‐8
4‐130102‐907‐8
4‐130102‐909‐4
4‐130101‐903‐3
PSP‐Element
52410000
54310000
54290000
54290000
53150000
52910000
53180000
53180000
53180000
53180000
53580000
52790000
57640000
52790000
52790000
52790000
50190000
50190000
52790000
52790000
52790000
52910000
53180000
Betrieblicher Immissionsschutz
Gutachten u.Unters.b.Planungsvorhaben
Luftqualitätsmessungen in Kurgebieten
Verw zweckgeb Gelder f Klima‐/ImmiSchut
european energy award
Projekt Klimaschutz an Schulen
Agenda‐Entwicklungszusammenarbeit‐Proje
Förderung Verbraucher‐/Energieberatung
Wissenschaft und Europa
EU‐Projekte
europe direct
europe direct
AG Charlemagne
Projekt EUniverCities
Wissenschaftskooperation
FIN‐URB_ACT
SWITCH 3.0/jobstarter
SWITCH 3.0/jobstarter
Büro für lokale Ökonomie (BLÖ)
AC‐Nord
AC‐Nord
AC‐Nord
53180000
52420000
52560000
53180000
52540000
53180000
Verwendung der Sonderzahlung OBI
Ausgleichszahlungen Baumschutzsatzung
Ausgleichszahlungen Baumschutzsatzung
Ausgleichszahlungen Baumschutzsatzung
Ersatzgelder nach LG NRW
Ersatzgelder nach LG NRW
52560000
52410000
52420000
52560000
52560000
52910000
52420000
Natur und Landschaft
Ausgleichszahlungen BPL 805 Breitbenden
52569999
52910000
52560000
52350000
52560000
52560000
52420000
52420000
Öffentliche Grünanlage Breitbendenstraß
Grenzrouten
Bürger‐ u. Jugendpark Moltkebahnhof
Herstellung öff Grünfläche Suermondtpar
Baumpflanzungen im Stadtgebiet
Parkpflegewerk Kur‐ & Stadtgarten (ISK)
Gewässerunterhaltung
Ausgleich Offenlegung Haarbach
Ökokonto
Ausgleichsmaßnahmen für Investorengelde
Wald‐ und Forstwirtschaft
Wege, Ehrholungseinrichtungen,Biotope
Kulturen, Forstpflege
Forsteinrichtung 2014‐2023
45811999
Kostenart
Öffentliche Grünanlage Breitbendenstraß
PSP‐Bezeichnung
Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
Besondere Verw‐ und Betriebsaufwendunge
Besondere Verw‐ und Betriebsaufwendunge
Sonstige Beschäftigte
Besondere Verw‐ und Betriebsaufwendunge
Sonstige Beschäftigte
Allgemeine Zuweisungen a übrige Bereich
Besondere Verw‐ und Betriebsaufwendunge
AfA auf geringwertige Wirtschaftsgüter
Besondere Verw‐ und Betriebsaufwendunge
Besondere Verw‐ und Betriebsaufwendunge
Besondere Verw‐ und Betriebsaufwendunge
Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich
Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich
Son Aufw f d Inansprunahm v Recht u Dst
Zuschüsse an verb Uneh,Btlg+Sondervermö
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich
Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich
Son Aufw f d Inansprunahm v Recht u Dst
Geschäftsaufwendungen
Aufwendungen für Festwerte
Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage
Unterhalt u Bewirtschaftung des Infrast
Aufwendungen für Festwerte
Aufwendungen für Festwerte
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage
Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich
Unterhalt u Bewirtschaftung des Infrast
Aufwendungen für Festwerte
Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich
Unterhaltung von BGA
Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich
Unterhalt u Bewirtschaftung des Infrast
Aufwendungen f Festwer bei mehrjährigen
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
Aufwendungen für Festwerte
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
Aufwendungen für Festwerte
Aufwendungen für Festwerte
Unterhalt u Bewirtschaftung des Infrast
Unterhalt u Bewirtschaftung des Infrast
Erträge aus Anpassungen Festwerte mehrj
Kostenartenbezeichnung
EU Liste 2015 Ergebnisrechnung
341.962,42
48.182,72
101.919,29
57.909,86
103.357,90
2.400,65
0,00
97.801,28
13.238,19
1.600,00
154.993,48
8.400,00
18.982,22
198.900,00
268.219,16
28.900,00
100.000,00
15.758,00
9.182,48
32.600,00
191.859,30
5.200,00
5.831,00
458,15
130.859,69
43.615,19
55.718,21
117.500,00
5.220,00
7.000,00
50.219,39
21.743,79
10.743,88
4.973,13
113.374,47
166.546,45
400.000,00
14.733,51
128.334,29
10.800,00
34.905,40
179.835,00
39.849,49
41.000,00
‐200.000,00
146.817,94
11.827,90
30.223,87
0,00
99.179,07
794,59
9.336,76
28.159,45
8.450,16
0,00
90.264,39
1.198,12
8.479,28
153.548,52
219.857,10
526,99
3.032,13
5.998,00
4.860,00
25.200,71
163.271,48
5.096,90
0,00
214,20
63.308,99
0,00
0,00
69.505,03
0,00
0,00
2.528,08
0,00
6.695,46
1.281,25
71.641,57
111.285,51
0,00
2.845,67
0,00
0,00
0,00
0,00
21.270,14
0,00
0,00
fortg. Ansatz 2015 angeordnet 2015
Bemerkungen
Verwendung zweckgebundener Mittel
Übertragung nicht verwendeter zweckgebundener Fördermittel
Übertragung nicht verwendeter zweckgebundener Fördermittel
Übertragung nicht verwendeter zweckgebundener Fördermittel
Verwendung zweckgebundener Mittel
Übertragung auf PSP‐Element 4‐140101‐908‐1, 54290000 Betrieblicher
Immissionsschutz; offener Auftrag im Rahmen Windenergieanlagen Aachen Nord
Ermächtigungsübertragung von 4‐140101‐912‐9, 54290000 auf dieses PSP‐Element,
da alle Maßnahmen, die die Windenergieanlagen Aachen Nord betreffen, zukünftig
über dieses PSP‐Element abgewickelt werden sollen, um somit alle Kosten den Investor
übersichtlicher in Rechnung stellen zu können
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung
Ausschreibung für Baumpflanzungen an der Vennbahnstraße
Verwendungen von Fördermitteln und Maßnahmenfortführung
Verwendung zweckgebundener Mittel
Verwendung zweckgebundener Mittel
Es wurde nach der Ermächtigungsübertragung durch FB 20 vom Fachbereich noch
gebucht, Ermächtigungsübertragung wird deshalb um den Betrag i.H.v. 2.262,06€
reduziert
Verwendung für die Pflanzung von 150 Laubbäumen im Bezirk Brand
Verwendung zweckgebundener Mittel
Verwendung zweckgebundener Mittel
Verwendung zweckgebundener Mittel
Verwendung zweckgebundener Mittel
Verwendung zweckgebundener Mittel
Zur Pflege der Ausgleichsfläche Breitbenden ist durch FB 23 an FB 36 eine
Ausgleichszahlung zu leisten
Gesetzliche Verplfichtung eines Öko Kontos u. Enwicklungspflege
Verwendung zweckgebundener Mittel
Begleichung offener Rechnungen
Begleichung offener Rechnungen
Vertragliche Verpflichtung ‐ Auftrag zur Pflege von Voranbauflächen
Vertragliche Verpflichtung
Zahlung an den Zweckverband Regio Aachen e.V. als Zweckverbandsumlage bzw. als
übergeleiteter AGIT‐Gesellschafterzuschuss, in Höhe von 472.52€ wurde die Umlage
2016 inkl. Nachzahlung 2015 gezahlt ‐ gedeckt nach § 9 II Haushaltssatzung innerhalb
des Produktes
Verwendung zweckgebundener Mittel
Verwendung zweckgebundener Mittel
Verwendung zweckgebundener Mittel
Verwendung zweckgebundener Mittel
Verwendung zweckgebundener Mittel
Verwendung zweckgebundener Mittel
Verwendung zweckgebundener Mittel, verlagert auf Antrag von FB 02 von der
Kostenart 53580000 "Allgemeine Zuweisung an übrige Bereiche" auf 50190000
"Sonstige Beschäftigte" innerhalb des Projektes
Verwendung zweckgebundener Mittel
Verwendung zweckgebundener Mittel
195.144,48 Verwendung zweckgebundener Mittel
36.354,82 Verwendung zweckgebundener Mittel
71.695,42 Verwendung zweckgebundener Mittel
57.909,86 Verwendung zweckgebundener Mittel
4.178,83
1.606,06
11.827,42
19.601,28
4.788,03
598,10
64.729,09
875,49
10.502,94
45.824,00
48.262,06 Verwendung zweckgebundener Mittel
26.473,01
96.967,87
9.760,00
4.322,48
7.399,29
6.950,00
8.505,49
4.284,00
243,95
26.951,44
230,89
32.704,41
47.967,00
5.220,00
7.000,00
47.291,31
21.095,64
3.548,42
3.691,88
41.232,90
55.260,94
31.087,99
11.887,84
25.242,09
8.995,20
30.502,40
167.964,75
18.579,35
41.000,00
Erträge aus Zuschreibung von Festwerten mehrjährig (in Abstimmung mit FB 20/20)
‐15.544,00 resultiert aus vorherigen Einplanungen von neuen Grünanlagen im Festwert; die
Abnahme und Abrechnung erfolgt durch die Anlagenbuchhaltung
Erm.‐Üb. nach
2016
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Beschäftigungs‐ und Projektförderung
Beschäftigungs‐ und Projektförderung
Beschäftigungs‐ und Projektförderung
150201
150201
150201
150303
150202
4‐150201‐949‐5
4‐150201‐949‐5
4‐150201‐947‐9
4‐150201‐947‐9
4‐150201‐947‐9
4‐150201‐946‐2
4‐150201‐945‐4
4‐150201‐945‐4
4‐150201‐944‐6
4‐150201‐941‐3
4‐150201‐939‐9
4‐150201‐939‐9
4‐150201‐934‐1
4‐150201‐933‐3
4‐150201‐932‐5
4‐150201‐926‐1
4‐150201‐925‐3
4‐150201‐923‐7
4‐150201‐916‐5
4‐150201‐912‐4
4‐150201‐912‐4
4‐150201‐912‐4
4‐150201‐911‐6
4‐150201‐910‐8
4‐150201‐908‐5
4‐150201‐907‐7
PSP‐Element
Standortentwickl./Gewerbeflächenman
4‐150202‐902‐3
agem.
Standortentwickl./Gewerbeflächenman
4‐150202‐903‐1
agem.
Quellen und Kurbetrieb
1‐150303‐911‐4
Beschäftigungs‐ und Projektförderung
150201
150202
Beschäftigungs‐ und Projektförderung
Beschäftigungs‐ und Projektförderung
150201
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Beschäftigungs‐ und Projektförderung
Beschäftigungs‐ und Projektförderung
150201
Beschäftigungs‐ und Projektförderung
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Beschäftigungs‐ und Projektförderung
150201
Beschäftigungs‐ und Projektförderung
150201
150201
Beschäftigungs‐ und Projektförderung
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Beschäftigungs‐ und Projektförderung
Beschäftigungs‐ und Projektförderung
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Beschäftigungs‐ und Projektförderung
Beschäftigungs‐ und Projektförderung
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Beschäftigungs‐ und Projektförderung
150201
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Beschäftigungs‐ und Projektförderung
Beschäftigungs‐ und Projektförderung
150201
Beschäftigungs‐ und Projektförderung
Beschäftigungs‐ und Projektförderung
150201
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Beschäftigungs‐ und Projektförderung
150201
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Beschäftigungs‐ und Projektförderung
Beschäftigungs‐ und Projektförderung
150201
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Beschäftigungs‐ und Projektförderung
Beschäftigungs‐ und Projektförderung
150201
Produktbezeichnung
150201
Produkt
52790000
50190000
52530000
Quellen und Kurbetrieb (BGA Quellen)
52790000
zdi Netzwerk Aachen und Kreis HS
zdi Netzwerk Aachen und Kreis HS
Unternehmensförderung
50190000
All Eyes on Green Spots ‐ vernetzen...
AVANTIS Vermarktung
52790000
53180000
All Eyes on Green Spots ‐ vernetzen...
53180000
50190000
CHECK IN
All Eyes on Green Spots ‐ vernetzen...
52910000
53180000
52790000
MINT‐BO
Quartiersprojekte AC‐Nord
52790000
Aktiv für Arbeit im Stadtteil
Quartiersprojekte AC‐Nord
52790000
52790000
Perspektive 50+, Phase 3
57640000
50190000
E‐Aix
Innovationskreis Wirtschaft
52910000
Aufw.f.so.Dienstl.Stadtteilfonds,AC‐Ost
Innovationskreis Wirtschaft
50190000
Projekt AGH Overhead
57640000
Bildungsscheck
52790000
52790000
Bildungsscheck
Projekt BOJE
50190000
Bildungsscheck
52790000
50190000
Jobperspektive INTERN
50190000
53180000
AFS
AC:TIV
52790000
Projekt FäRe
54290000
AC‐Nord
Kostenart
Birke
PSP‐Bezeichnung
Unterhaltung der Betriebsvorrichtungen
Sonstige Beschäftigte
Besondere Verw‐ und Betriebsaufwendunge
Besondere Verw‐ und Betriebsaufwendunge
Sonstige Beschäftigte
Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich
Besondere Verw‐ und Betriebsaufwendunge
Sonstige Beschäftigte
Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich
Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
Besondere Verw‐ und Betriebsaufwendunge
Besondere Verw‐ und Betriebsaufwendunge
AfA auf geringwertige Wirtschaftsgüter
Besondere Verw‐ und Betriebsaufwendunge
Besondere Verw‐ und Betriebsaufwendunge
Sonstige Beschäftigte
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
Sonstige Beschäftigte
Besondere Verw‐ und Betriebsaufwendunge
Sonstige Beschäftigte
Besondere Verw‐ und Betriebsaufwendunge
AfA auf geringwertige Wirtschaftsgüter
Besondere Verw‐ und Betriebsaufwendunge
Sonstige Beschäftigte
Sonstige Beschäftigte
Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich
Besondere Verw‐ und Betriebsaufwendunge
Son Aufw f d Inansprunahm v Recht u Dst
Kostenartenbezeichnung
EU Liste 2015 Ergebnisrechnung
16.646,79
35.000,00
10.727,68
24.400,00
31.600,00
231.400,00
8.300,00
27.800,00
42.126,89
15.000,00
85.773,76
78.116,58
13.966,69
1.000,00
9.740,87
74.167,85
10.000,00
6.668,17
30.297,44
2.360,99
5.042,40
6.726,11
1.000,00
‐15.586,70
24.649,05
100.000,00
6.971,09
13.597,79
73.200,00
1.195,68
13.790,69
877,50
1.793,05
30.621,43
166.218,40
3.734,11
15.244,96
30.534,61
7.378,98
0,00
47.651,73
7.216,80
0,00
75,00
69.809,22
8.261,90
398,47
11.647,80
37,80
386,78
0,00
0,00
0,00
15.149,05
13.503,40
0,00
0,00
0,00
fortg. Ansatz 2015 angeordnet 2015
Bemerkungen
Deckung im Rahmen des Projektes (über Kostenart 52910000 "Aufwendungen für
sonstige Dienstleistungen") gem. § 9 II Haushaltssatzung
Verwendung zweckgebundener Mittel; am Ende des Jahres 2015 betrugen die
verfübaren Mittel bei diesem Projekt 13.228,87€, die nach 2016 übertragen wurden
15.451,11 Übertragung nicht verwendeter zweckgebundener Fördermittel
9.409,31 Verwendung zweckgebundener Mittel
9.850,18 Verwendung zweckgebundener Mittel
22.606,95 Verwendung zweckgebundener Mittel
978,57 Verwendung zweckgebundener Mittel
65.181,60 Verwendung zweckgebundener Mittel
4.565,89 Verwendung zweckgebundener Mittel
12.555,04 Verwendung zweckgebundener Mittel
11.499,02 Verwendung zweckgebundener Mittel
7.621,02 Verwendung zweckgebundener Mittel
73.773,76 Verwendung zweckgebundener Mittel
20.464,85 Verwendung zweckgebundener Mittel
6.749,89 Verwendung zweckgebundener Mittel
1.000,00 Verwendung zweckgebundener Mittel
9.665,87 Verwendung zweckgebundener Mittel
13.228,87
Verwendung zweckgebundener Mittel; die Summer der noch verfügbaren Mittel bei
9.336,48 den Kostenarten 52790000 und 50190000 betrug 9336,48€ und wurden auf die
Kostenart 50190000 übertragen
6.269,70 Verwendung zweckgebundener Mittel
Verwendung zweckgebundener Mittel; die Summer der noch verfügbaren Mittel bei
46.911,33 den Kostenarten 54290000 und 50190000 betrug 46.911,33€ und wurden auf die
Kostenart 50190000 übertragen
2.323,19 Verwendung zweckgebundener Mittel
4.655,62 Verwendung zweckgebundener Mittel
6.726,11 Verwendung zweckgebundener Mittel
1.000,00 Verwendung zweckgebundener Mittel
7.735,43
9.500,00 Verwendung zweckgebundener Mittel
86.496,60 Verwendung zweckgebundener Mittel
6.971,09 Verwendung zweckgebundener Mittel
13.597,79 Verwendung zweckgebundener Mittel
73.200,00 Verwendung zweckgebundener Mittel
Erm.‐Üb. nach
2016
Seite 7 von 7