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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
262939.pdf
Größe
4,4 MB
Erstellt
26.06.17, 12:00
Aktualisiert
09.07.17, 18:22

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Rechnungsprüfung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 14/0135/WP17 öffentlich 26.06.2017 Herr Emmerich, FB 14 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 12.07.2017 Rat der Stadt Aachen Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Rat nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis. Er schließt sich dem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschuss an. 2. Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 fest und beschließt das Ergebnis mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. 3. Der Rat der Stadt Aachen beschließt hinsichtlich des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 dem Oberbürgermeister gem. § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung zu erteilen. Philipp Oberbürgermeister Vorlage FB 14/0135/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.06.2017 Seite: 1/4 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN X Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Vorlage FB 14/0135/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.06.2017 Seite: 2/4 Erläuterungen: Gemäß § 95 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat die Stadt Aachen zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen. Gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW wurde der Jahresabschluss 2015 am 19.12.2016 von der Kämmerin aufgestellt und vom Oberbürgermeister bestätigt. In seiner Sitzung vom 21.12.2016 hat der Rat der Stadt den Entwurf des Jahresabschlusses 2015 an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung und Erstellung des Prüfungsberichtes gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW weitergeleitet. Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW zur Durchführung der Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung. Das Ergebnis der Prüfung ist nach § 101 GO NRW in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Nach Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss ist der Bestätigungsvermerk vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und dem Leiter der örtlichen Rechnungsprüfung zu unterzeichnen. Der Bestätigungsvermerk ist gemäß § 101 Abs.1 GO NRW in den Prüfungsbericht aufzunehmen. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 ist dieser Beschlussvorlage beigefügt. Der Rat stellt anschließend den geprüften Jahresabschluss fest und entscheidet über die Entlastung des Oberbürgermeisters. Die Prüfung des Jahresabschlusses war insb. durch die Prüfung der durchgeführten Inventur bestimmt. Hierbei wurden beim Infrastrukturvermögen Feststellungen hins. der Vollständigkeit und Bewertung getroffen, die im Jahresabschluss 2016 zu korrigieren sind. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werden kann. Der Bestätigungsvermerk wurde um folgende Hinweise ergänzt: 1.) Im Rahmen der Inventur sind Prüfungen im Bereich des Straßennetzes insbesondere hinsichtlich der Vollständigkeit und der Feststellung ggfls. vorhandener Abwertungsbedarfe bei Anlagenzugängen nach dem 01.01.2008 erforderlich und daraus evtl. abzuleitende Korrekturen nachzuvollziehen. Vorlage FB 14/0135/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.06.2017 Seite: 3/4 2.) Die Finanzrechnung entspricht wie in den Vorjahren nur durch manuell durchzuführende Korrekturbuchungen den gesetzlichen Anforderungen. Das Haushaltsjahr 2015 schließt mit einen Fehlbetrag von -36.206.213,81 € ab. Gegenüber dem geplanten Fehlbetrag von -50.312.887,56 € (fortgeschriebener Ansatz) ergibt sich eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 14.106.673,75 €. Anlage/n: - Prüfbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 (siehe Ratsinformationssystem) Vorlage FB 14/0135/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.06.2017 Seite: 4/4 Fachbereich Rechnungsprüfung Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Inhaltsverzeichnis 1. 1.1. 1.2 1.3 2. 3. 3.1 3.2 4. 4.1 4.1.1 4.1.2 4.1.3 4.2 4.3 4.3.1 4.3.2 4.3.3 4.4 4.4.1 5. 6. 7. 8. 9. 10. Allgemeines Vorwort Prüfungsauftrag Haushaltssatzung und Haushaltsplan Grundsätzliche Feststellungen Gegenstand, Art und Umfang der Prüfungsdurchführung Gegenstand der Prüfung Art und Umfang der Prüfung Erläuterungen zur Rechnungslegung Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung Buchführung, weitere geprüfte Unterlagen und der Einsatz von IT Jahresabschluss Lagebericht Feststellungen zu einzelnen Bilanzpositionen Gesamtergebnisrechnung und Teilergebnisrechnungen Prüfungsdurchführung Feststellungen zu einzelnen Positionen Prüfergebnis Gesamtfinanzrechnung und Teilfinanzrechnungen Investitionen Übersicht über die durchgeführten Korrekturen im Prüfzeitraum Hinweise zum Anhang Inventur Kennzahlen zur Vermögens- und Schuldenlage Bestätigungsvermerk Anlagen Anlage 1 Bilanz Anlage 2 Gesamtergebnisrechnung Anlage 3 Gesamtfinanzrechnung Anlage 4 Lagebericht Anlage 5 Anhang Anlage 5.1 Anlagenspiegel Anlage 5.2 Forderungsspiegel Anlage 5.3 Rückstellungsspiegel Anlage 5.4 Verbindlichkeitenspiegel Anlage 5.5 Rechnungsabgrenzungsspiegel Anlage 5.6 Übersicht Stiftungsvermögen Anlage 5.7 Übersicht Ermächtigungsübertragungen -2- 4 4 4 4 6 7 7 7 9 9 9 11 11 14 31 31 33 37 40 41 44 46 47 51 52 55 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Abkürzungsverzeichnis AfA Absetzung für Abnutzung (steuerrechtlich zu ermittelnde Wertminderung für Anlagevermögen) ARAP Posten der aktiven Rechnungsabgrenzung BgA Betrieb gewerblicher Art EÖB Eröffnungsbilanz GemHVO Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen GO NRW Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen GoB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung GoL Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung GPA Gemeindeprüfungsanstalt GWG Geringwertiges Wirtschaftsgut HGB Handelsgesetzbuch IDW PS Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. IKS Internes Kontrollsystem LVR Landschaftsverband Rheinland NKF Neues Kommunales Finanzmanagement NKFWG NRW NKF Weiterführungsgesetz ÖR Öffentlich-Rechtlich PRAP Passiver Rechnungsabgrenzungsposten SoPo Sonderposten -3- Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 1. Allgemeines 1.1 Vorwort Bei der Stadt Aachen ist das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) seit dem 01.01.2008 eingeführt. Seit diesem Zeitpunkt ist zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres ein Jahresabschluss gemäß § 95 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und § 37 Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (GemHVO) aufzustellen. Dieser Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermitteln. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ferner ein Lagebericht nach § 48 GemHVO NRW beizufügen. Der von der Kämmerin aufgestellte und vom Oberbürgermeister am 19.12.2016 bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2015 ist dem Rat der Stadt in seiner Sitzung am 21.12.2016 vorgelegt worden. Der Rat hat in dieser Sitzung den Entwurf des Jahresabschlusses gem. § 95 GO NRW zur Kenntnis genommen und ihn gem. § 59 Abs. 3 i.V.m. § 101 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen. 1.2 Prüfungsauftrag Die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen obliegt dem Rechnungsprüfungsausschuss. Zur Durchführung der Prüfung bedient sich dieser der örtlichen Rechnungsprüfung (§ 101 GO NRW). Der Jahresabschluss ist dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermittelt und ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind. Zu prüfen ist ferner, ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens- und Schuldenlage vermittelt. Dabei ist auch darauf einzugehen, ob die Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde zutreffend dargestellt sind (§ 101 Abs. 6 GemHVO). Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat das Ergebnis der Prüfung in diesem Prüfbericht und dem hierin enthaltenen Bestätigungsvermerk zusammengefasst. Dieser Vermerk ist gemäß § 101 Abs. 7 GO NRW von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnen. Grundlage und Ausgangswert für die Fortschreibung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten bilden die Eröffnungsbilanz sowie die Jahresabschlüsse 2008-2014. 1.3 Haushaltssatzung und Haushaltsplan Die Haushaltssatzung der Stadt Aachen ist mit ihren Anlagen am 28.01.2015 durch den Rat verabschiedet worden. Sie wurde nach den Bestimmungen der §§ 78 bis 80 GO NRW aufgestellt. In § 1 der Haushaltssatzung für das Jahr 2015 sind folgende Beträge festgesetzt worden: -4- Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Ergebnisplan - Gesamtbetrag der Erträge ............................................................................ 838.111.300 Euro Gesamtbetrag der Aufwendungen ................................................................. 876.858.300 Euro Finanzplan - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltung.......................... 789.236.900 Euro Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltung......................... 805.096.300 Euro Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit ............................................................................... 48.741.100 Euro Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit ............................................................................... 93.315.100 Euro -5- Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 2. Grundsätzliche Feststellungen Gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW hat der Oberbürgermeister den von ihm bestätigten Entwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zur Feststellung zuzuleiten. Grundsätzlich gilt der 31. März des dem Haushaltsjahr folgenden Jahres als letzter Tag für die Aufstellung des Jahresabschlusses. Die Einhaltung der Aufstellungsfrist gehört ebenfalls zur ordnungsmäßigen Buchführung der Gemeinde. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2015 wurde dem Rat der Stadt Aachen am 21.12.2016 zur Beratung vorgelegt und von diesem zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet. Dass die Frist des § 95 Abs. 3 GO NRW erneut überschritten wurde, erklärt sich aus Sicht der Rechnungsprüfung zum einen durch die nach wie vor vorhandenen Probleme mit der flächendeckenden Einführung des NKF, zum anderen aber auch mit dem enormen Arbeitsaufwand hinsichtlich der zu erstellenden verwaltungsweiten Inventur zum 31.12.2015. Der zu prüfende Jahresabschluss stellt den achten Jahresabschluss dar, der nach NKFGesichtspunkten aufzustellen gewesen ist. Die im Vergleich zu früheren kameralen Abschlüssen gestellten Anforderungen sind auch im achten Jahr nach NKF-Einführung noch enorm, gehen aber nach und nach in eine routinierte Verfahrensweise über. Dennoch ist die Anlagenbuchhaltung in der Beurteilung der Komplexität einzelner Vorgänge weiterhin besonders gefordert. Sie ist insbesondere auf eine funktionierende Vernetzung in der Verwaltung angewiesen. Die Finanzsteuerung wurde punktuell durch eine externe Beratungsgesellschaft unterstützt. Insbesondere der Aufbau und die laufende Erhaltung eines internen Kontrollsystems ist essentiell um eine ordnungsgemäße, wirtschaftliche und buchhalterische Sicherheit im Umgang mit Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zu gewährleisten. So ist im Rahmen der Prüfung der Organisation festzustellen, ob das interne Kontrollsystem die Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltungsprozesse fördert und gleichzeitig notwendige Kontrollen vorhanden sind. Darüber hinaus befindet sich die Konzeptionierung eines konsumtiven Controllings in der Erprobungsphase. Geplant ist, jeweils zum Quartalsende, beginnend mit dem 1. Quartal 2017, die Bereitstellung einer umfassenden Quartalsauswertung inkl. Forecast auf das Jahresergebnis. Ziel dieses Instrumentes ist es, Risiken aufzuzeigen und frühzeitig gegenzusteuern. Seit Einführung des Buchhaltungssystem SAP zum 01.01.2010 besteht die technische Restriktion, dass lediglich zwei Buchungsperioden im Nebenbuch der Anlagenbuchhaltung gleichzeitig geöffnet sein können. Damit trotzdem ein sachgerechter Vermögensausweis zum Stichtag des Jahresabschlusses erfolgen konnte, wurden Korrekturbuchungen auf gesonderten Konten im Hauptbuch durchgeführt. Dadurch stimmten die Werte der Nebenbuchhaltung und Hauptbuchhaltung nicht mehr überein. Die entsprechenden Korrekturen werden zum Jahresabschluss 2016 in die Nebenbuchhaltung übernommen. -6- Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfungsdurchführung 3.1 Gegenstand der Prüfung Gegenstand der Prüfung ist der Jahresabschluss 2015 mit seinen in § 37 GemHVO aufgeführten Bestandteilen. In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen (§101 Abs. 1 Satz 3 GO NRW). Die von der Rechnungsprüfung erbetene Vollständigkeitserklärung des Oberbürgermeisters wurde mit Datum vom 08.12.2016 vorgelegt. 3.2 Art und Umfang der Prüfung Die Dokumentation des Jahresabschlusses wurde zwischen dem 06.01.2017 und dem 17.03.2017 zugesandt; ergänzende Dokumentationen wurden – teilweise auf Aufforderung der Rechnungsprüfung – auch noch nach diesem Zeitraum vorgelegt. Die Rechnungsprüfung hat die Prüfung nach §§ 101 und 103 GO NRW und dem risikoorientierten Prüfungsansatz in Anlehnung an die vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob die Buchführung, der Jahresabschluss frei von wesentlichen Fehlaussagen sind. Dem risikoorientierten Prüfungsansatz gemäß hat die Rechnungsprüfung eine am Risiko der Gemeinde ausgerichtete Prüfungsplanung durchgeführt. Diese Prüfungsplanung wurde auf der Grundlage von Auskünften der Verwaltungsleitung und erster analytischer Prüfungshandlungen sowie einer grundsätzlichen Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und des Risikomanagements erstellt. Darauf aufbauend wurde ein prüffeldbezogenes risikoorientiertes Prüfungsprogramm entwickelt, das auf der Grundlage der festgestellten Risikofaktoren unter Einbeziehung der Beurteilung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems der Gemeinde Schwerpunkte, Art und Umfang der Prüfungshandlungen festlegt. Die Abschlussprüfung schließt eine stichprobengestützte Prüfung der Nachweise für die Bilanzierung und die Angaben im Jahresabschluss ein. Sie beinhaltet die Prüfung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und wesentlicher Einschätzungen des Oberbürgermeisters und der Kämmerin sowie eine Beurteilung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses. Art, Umfang und zeitlicher Ablauf der einzelnen Prüfungshandlungen sowie der Einsatz der Mitarbeiter wurden im Hinblick auf diese Prüfungsschwerpunkte unter Berücksichtigung der Risikoeinschätzung sowie der Wesentlichkeit bestimmt. Die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände wurde auf Grundlage der vom Innenministerium bekannt gegebenen Abschreibungstabelle unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse erstellt. Die Nutzungsdauertabelle wurde stichprobenartig hinsichtlich Aktualität und Stetigkeit geprüft. Die Werthaltigkeit der Forderungen wurde auf Grund von Erfahrungswerten und anderen sachlichen Gesichtspunkten (z.B. Werthaltigkeit der Grundbesitzabgaben) berechnet. Saldenbestätigungen von Kreditinstituten wurden vorgelegt. -7- Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Die Rückstellungen wurden aufgrund der vorgelegten Sachverhalte stichprobenartig auf die Richtigkeit der Rückstellungsbildung geprüft. Die Ermittlung der Pensionsrückstellungen erfolgt über das eingesetzte und zertifizierte sog. HaesslerVerfahren. Der Berechnung liegen die sog. Heubeck 2005–Richttafeln zugrunde. Es liegt ein Prüfbericht eines Gutachters vor, der bescheinigt, dass das Haessler-Verfahren für die Ermittlung von Pensionsrückstellungen sowie zur Berechnung von Beihilfen und Ansprüchen aus der Beamtenversorgung in vollem Umfang geeignet ist. Ausgangspunkt der Prüfung war die geprüfte und unter dem Datum vom 04.10.2011 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2008 nebst Anhang der Gemeinde sowie die Jahresabschlüsse 2008 – 2014. Bei der Durchführung der Prüfung wurden folgende Vorschriften herangezogen: - Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (GemHVO) Daneben wurde auf die Handreichungen des Innenministeriums zurückgegriffen. Für weitergehende Fragestellungen wurden auch das Handelsgesetzbuch, die festgelegten Grundsätze für ordnungsmäßige Abschlussprüfungen des Instituts für Wirtschaftsprüfer (IDW), der Kommentar der Gemeindeprüfungsanstalt NRW und das Prüferhandbuch „Kommunale Jahresabschlussprüfung nach NKFEG NRW“ herangezogen. Bei wesentlichen Prüfpositionen, zu denen auslegungsfähige Sachverhalte dokumentiert wurden, wurde teilweise mit der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) unmittelbar Rücksprache gehalten. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Fehler mit hinreichender Sicherheit hätten erkannt werden müssen. Es wurden System- und Funktionstests, analytische Prüfungshandlungen sowie Einzelprüfungen durchgeführt. Die Ergebnisse sind in den Arbeitspapieren des Fachbereichs Rechnungsprüfung ausführlich dokumentiert. Die Aussagen in diesem Bericht stellen lediglich eine Zusammenfassung der Endergebnisse dar. Im Rahmen des gesetzlichen Prüfauftrages ist die Einhaltung der für den Jahresabschluss maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften und der sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften sowie die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung geprüft worden. Die Prüfung wurde von Mitte Januar 2017 bis Juni 2017 durchgeführt, wobei die vollständige Dokumentation erst am 17.03.2017 vorlag. Die Besprechung des Berichtsentwurfs erfolgte am 06.06.2017 mit der Kämmerin und dem Fachbereich Finanzsteuerung. Mit den zu einzelnen Bilanzpositionen getroffenen Feststellungen werden aus Sicht der Rechnungsprüfung Mängel aufgezeigt, die zwar Korrekturen oder weitergehende Überprüfungen durch die Verwaltung erforderlich machen, aber nicht so schwerwiegend sind, als dass sie zur Einschränkung des Bestätigungsvermerkes führen. Neben dem Prüfbericht existiert eine sog. OP-Liste (Offene-Punkte-Liste), die vom Fachbereich Rechnungsprüfung aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse aus der Prüfung vorangehender Jahresabschlüsse geführt und in regelmäßigen Abständen mit dem Fachbereich Finanzsteuerung abgeglichen -8- Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 wird. Sie dient als Informationsquelle über entdeckte Schwachstellen sowie eine Vielzahl von Verbesserungsmöglichkeiten und Hinweisen. Darüberhinaus wird eine weitere Excel-Liste (s. Punkt 5) geführt, der die vom Fachbereich Rechnungsprüfung initiierten Korrekturen im Jahresabschluss zu entnehmen sind. Konkret geht es hierbei um die während der Prüfung festgestellten Sachverhalte, die innerhalb des im Prüfzeitraum liegenden Korrekturzeitfensters vom Fachbereich Finanzsteuerung betragsmäßig korrigiert wurden. 4. Erläuterungen zur Rechnungslegung 4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 4.1.1 Buchführung, weitere geprüfte Unterlagen und der Einsatz von IT Nach den Prüfungsfeststellungen gewährleistet der auf Grundlage des NKF-Kontenrahmens erstellte und im Berichtsjahr angewandte Kontenplan eine klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes. Die Geschäftsvorfälle wurden vollständig, fortlaufend und zeitgerecht erfasst. Die Geschäftsvorfälle und die dazugehörigen Belege wurden ordnungsgemäß angewiesen, ausreichend erläutert und übersichtlich abgelegt. Ausnahmen werden unter 4.2. zu den einzelnen Bilanzpositionen erläutert. Die Zahlen des Jahresabschlusses 2014 wurden richtig im Berichtsjahr vorgetragen. Der Jahresabschluss wurde aus der Buchführung zutreffend entwickelt und von der Stadt Aachen aufgestellt. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem gewährleistete eine vollständige, richtige und zeitnahe Erfassung, Verarbeitung und Aufzeichnung der Daten der Rechnungslegung. Bei der Prüfung wurden keine Sachverhalte festgestellt, die dagegen sprechen, dass die von der Stadt Aachen getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten. Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen nach der Feststellung der Rechnungsprüfung bis auf die unter Punkt 4.4 beschriebenen Anmerkungen zur Finanzrechnung und die unter Punkt 2 aufgeführte Abweichung zwischen Haupt- und Nebenbuch den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Einsatz von IT bei der Stadtverwaltung Aachen Zur IT-technischen Unterstützung der Rechnungslegung und Buchführung nach den rechtlichen Vorgaben des NKF setzt die Stadt Aachen die Standardsoftware SAP unter dem Release-Stand ERP 6.0 ein. Die grundsätzliche Ordnungsmäßigkeit der eingesetzten Software wurde im Rahmen der Ersteinführung festgestellt. Die sukzessive Aktualisierung, die Anpassung von Funktionen, Programmen und Berechtigungen wurden entsprechend geprüft. Aufgrund der hohen Komplexität und umfangreicher Transaktionen sowie aufgrund spezifischer Zuschnitte auf die Bedürfnisse der Verwaltung sind stark unterschiedliche Systeme im Einsatz, die entweder direkt oder über vorgeschaltete Schnittstellen auf andere Applikationen auf das Finanz- und Buchungssystem SAP zugreifen. Dies betrifft neben dem zentralen Buchführungsprogramm auch die Nebenbuchhaltungen (z. B. das Modul HCM_HR zur Personalkostenabrechnung) und die als Nebenbuchhaltung geführten Vorverfahren, die über Schnittstellenprogramme angebunden sind. -9- Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat nach § 103 Abs. 1 Ziffer 6 GO das Prüfrecht, wonach grundsätzlich alle IT-Verfahren mit finanzwirtschaftlichen Auswirkungen durch die Rechnungsprüfung vorab zu prüfen sind. Dies bezieht sich auch auf Updates und Patches. Bei der Programmprüfung handelt es sich um eine gesetzliche Prüfungsaufgabe, die bei Automation im Bereich der Haushaltswirtschaft die Prüfung der Programme vor ihrer Anwendung zum Inhalt hat. Die Prüfungen richten sich darauf, ob die Programme zu richtigen, praxisgerechten Ergebnissen führen und ob Programme und Verfahren gesetzmäßigen, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Ansprüchen genügen. Für die gesamte IT-Landschaft bei der Stadt Aachen bewirkt der hohe Automatisierungsgrad eine hohe Wartungsintensität der angeschlossenen Programme, so dass die Systemlandschaft auch ständigen Veränderungen unterliegt, sei es durch Programmanpassungen oder durch die IT-technische Umsetzung neuer Gesetzeslagen. Die Funktionalität dieser Systeme wird durch den konzerneigenen ITDienstleiter regio iT, der entsprechend ISO zertifiziert ist, sichergestellt. Auch der Fachbereich Personal und Organisation mit der Abteilung IT - Management (FB11/4) trägt in einem sehr hohen Maße zum funktionierenden Gesamtsystem bei. Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) NRW hat im Zeitraum von Januar 2013 bis Mai 2015 ebenfalls die Informationstechnik der Stadt Aachen geprüft. Im Bericht über die „Überörtliche Prüfung – Informationstechnik der Stadt Aachen im Jahr 2015“ wird der Stadt Aachen eine sehr gut ausgeprägte Struktur des IT-Managements attestiert. Alle Voraussetzungen für einen sicheren und ordnungsgemäßen IT-Betrieb sind erfüllt, das Sicherheitsniveau ist sehr hoch. Die Stadt Aachen gehört zu den Städten mit der am stärksten ausgeprägten IT-Strategie. Die technische Infrastruktur (Server, zentrale Datenspeicher usw.) und deren bauliche Unterbringung bei der regio iT GmbH gewährleisten eine sehr hohe Sicherheit für den laufenden IT-Betrieb. Die regio iT räumt aus ihrer Rolle als Dienstleister heraus einem sehr hohen Sicherheitsniveau und hoher Verfügbarkeit der angebotenen IT-Services einen zentralen Stellenwert ein. Dies wird durch das Ergebnis der systemischen Prüfung bestätigt. Lediglich in einem Einzelaspekt aus der Notfallvorsorge konnte durch die GPA NRW eine Optimierungsmöglichkeit aufgezeigt werden; die empfohlene konkrete Festlegung des eingeschränkten IT-Betriebs innerhalb eines Notfallkonzeptes war jedoch nach Angaben der regio iT GmbH zum Zeitpunkt der Prüfung bereits in Arbeit. Eine weitere Feststellung der GPA ist der sehr hohe Ressourcenverbrauch für die Bereitstellung und Betreuung der IT in der Stadt Aachen. Die IT-Gesamtkosten werden maßgeblich durch die höchsten Fachanwendungskosten im Vergleich der kreisfreien Städte bestimmt. Auch die Kosten eines ITStandardarbeitsplatzes und die Telekommunikationskosten sind überdurchschnittlich. Die Prüffeststellungen der GPA waren Anlass einer Prüfung der Abteilung Informations- und Kommunikationsmanagement (FB 11/400) im Fachbereich Personal und Organisation. Mit dem Bericht über die „Prüfung der Aufgabenwahrnehmung der Abteilung Informations- und Kommunikationsmanagement (FB 11/400) im Fachbereich Personal und Organisation hinsichtlich der Zweckmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit mit besonderem Blick auf die Auftraggeberfunktion gegenüber der regio iT GmbH“ vom 20.09.2016 hat der Fachbereich Rechnungsprüfung hierzu weitere Feststellungen getroffen. Es ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und die Grundsätze ordnungsmäßiger Datenverarbeitung im Haushaltsjahr 2015 nicht eingehalten wurden. - 10 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 4.1.2 Jahresabschluss Die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung sowie die Teilrechnungen sind den gesetzlichen Vorschriften entsprechend gegliedert. Für erkennbare Risiken wurden Rückstellungen in ausreichendem Maße gebildet. Die Vermögensgegenstände und die Schulden sowie das Kapital, die Sonderposten und die Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung mit der nachfolgenden Einschränkung angesetzt und bewertet. Gemäß § 28 Abs. 1 GemHVO NRW (alte Fassung) ist die körperliche Erfassung des Sachanlagevermögens mindestens alle drei Jahre durchzuführen. Nach der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 hätte die erste Folgeinventur bis zum 31.12.2010 durchgeführt werden müssen. Das bewegliche Vermögen wurde 2010 ordnungsgemäß inventarisiert. Die verwaltungsweite Inventur ist nun entsprechend der Ausführungen der vorangegangenen Jahresabschlüsse zum 31.12.2015 erfolgt. Weitere Ausführungen erfolgen unter dem Punkt 7 „Inventur“. Die Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurden innerhalb der einzelnen Teilfinanzrechnungen ausgewiesen. Die Rechnungsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 mit Ausnahme der in den Feststellungen genannten Sachverhalte ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet worden ist und den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen, mit den genannten Einschränkungen, entspricht. Eine den Bedürfnissen angepasste Kosten- und Leistungsrechnung ist, verbunden mit produktorientierten Zielen und Kennzahlen, gemäß §§ 18 und 12 GemHVO einzuführen. Dadurch werden die Grundlagen für eine Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushaltes sowie eine Unterstützung für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit bei der Aufgabenerfüllung geschaffen. Zum Prüfungszeitpunkt ist festzustellen, dass für den Haushalt 2018 die mit den politischen Gremien abgestimmten Ziele und Kennzahlen konkretisiert und in den Haushaltsplan eingearbeitet werden. 4.1.3 Lagebericht Der Lagebericht ist gemäß § 101 Abs. 1 Satz 4 und § 101 Abs. 6 GO NRW daraufhin zu prüfen, ob - er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde erwecken und Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der Gemeinde zutreffend dargestellt sind. Der Lagebericht soll verständlich geschrieben, klar gegliedert, angemessen detailliert und von Jahr zu Jahr stetig unter Angabe von Vorjahreszahlen aufgebaut sein. Die Informationen im Lagebericht sollen dabei jedoch nicht objektiviert werden, wie es i.d.R. für den Anhang vorgenommen wird. Im Lagebericht sollen vielmehr die bedeutenden und wesentlichen Informationen über die Ergebnisse der gemeindlichen Haushaltswirtschaft und über die wirtschaftliche Lage der Gemeinde sowie ihre wirtschaftliche Entwicklung aus der Sichtweise und Einschätzung der Gemeindeführung (Oberbürgermeister, Stadtkämmerin, Verwaltungsvorstand) gegeben werden. - 11 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Weitere Vorgaben zum Inhalt des Lageberichtes finden sich in § 48 GemHVO. Mit Datum vom 21.12.2016 hat die Verwaltung den am 19.12.2016 aufgestellten Jahresabschluss 2015 vorgelegt. Der darin enthaltene Lagebericht war Grundlage der nachfolgenden Analyse. Der Lagebericht des Jahres 2015 gliedert sich wie folgt: I. II. III. IV. V. VI. VII. Allgemeines Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft Analyse der Haushaltswirtschaft sowie der Vermögens- Schulden-, Ertrags- und Finanzlage Chancen und Risiken der Stadt Aachen Fazit / Ausblick Organe und Mitgliedschaften Angaben über die ordnungsgemäße Geschäftsführung des Verwaltungsvorstandes Anlagen zum Lagebericht: - Angaben zu den Ratsmitgliedern gemäß § 95 Abs. 2 GO NRW - Angaben zum Verwaltungsvorstand gemäß § 95 Abs. 2 GO NRW Die Gestaltung des Lageberichtes entspricht der in den Handreichungen des Innenministeriums vorgeschlagenen Gliederung. Die vom § 95 Abs. 2 GO NRW geforderten Übersichten sind dem Lagebericht als Anlagen 1 und 2 angefügt. Die Gliederung des Lageberichtes entspricht der Gliederung der Lageberichte der Vorjahre. Die von der Rechnungsprüfung gewünschte Vergleichbarkeit mit den Lageberichten der Vorjahre ist somit gegeben. Der Lagebericht erfüllt die allgemeinen Vorgaben des § 48 GemHVO NRW. Im Lagebericht wird die Situation unter Berücksichtigung der im Dezember 2016 vorhandenen Kenntnisse dargestellt. Daraus folgt, dass der Lagebericht noch Sachverhalte berücksichtigen konnte und musste, die nach dem Schluss des Haushaltsjahres 2015 bekannt geworden sind. Der Lagebericht hat als Vorgänge von besonderer Bedeutung des Jahres 2015 u.a. Verwaltungsweite Inventur zum Stichtag 31.12.2015 Alemannia Aachen Schulreparaturprogramm Um- und Ausbau der 4. Gesamtschule Stadtteilerneuerung Aachen-Nord Sanierung der Feuerwache Sanierung des Neuen Kurhauses Flüchtlingssituation aufgeführt. Die Inventur und die o.a. Vorgänge waren auch im Jahre 2016 noch aktuell. Die Haushaltsentwicklung 2015 war im Wesentlichen geprägt durch die folgenden Faktoren: Personalmehraufwendungen insbesondere aufgrund Tarifsteigerungen, rückläufige Gewerbesteuererträge, fehlende Kostenerstattung im Sozialbereich, außerplanmäßige Abschreibungen, die sich aus der Inventur ergeben haben, Rückstellungszuführung i.H.v. 7 Mio. € für die Verlustübernahmeregelung für die E.V.A. Unter Ziffer II werden u.a folgende Positionen dargelegt: - 12 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 - das Anlagevermögen hat sich im Vergleich zum Vorjahr um rund 1,9 % erhöht. Die Veränderung zum Vorjahr ist u.a. den Ergebnissen der Inventur und den Zugängen in Höhe von 49,1 Mio. €, welche im Wesentlichen in der Gewährung von Gesellschafterdarlehen und Ausleihungen begründet sind, geschuldet. Nennenswert ist auch die vorgenommene Rückabwicklung der in 2013 erfolgten Abwertung des Sondervermögens E 26 in Höhe von 14,9 Mio. €. - die Reduzierung des Forderungsbestandes um 7,4 Mio. € bzw. rd. 7% ergibt sich im Wesentlichen aus den Reduzierungen im Bereich der Steuerforderungen in Höhe von rd. 6,9 Mio. €, denen jedoch Zuwächse im Bereich der Forderungen aus Transferleistungen in Höhe von 9,8 Mio. € und aus dem Bereich der Sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen in Höhe von rd. 4,2 Mio. € gegenüberstehen. Des Weiteren haben sich bei den Privatrechtlichen Forderungen die Forderungen gegenüber dem privaten Bereich um rd. 1,4 Mio. € und gegenüber verbundenen Unternehmen um ca. 0,5 Mio. € reduziert, während die Forderungen gegenüber Sondervermögen um 4,5 Mio. € gestiegen sind. Zu erwähnen ist darüber hinaus die Verringerung der Sonstigen Vermögensgegenstände von 18,1 Mio. €, die sich im Wesentlichen aus dem Abgang „Route Charlemagne/Weitergeleitete Mittel“ in Höhe von rd. 16,3 Mio. € ergibt. - die Rückstellungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 19,8 Mio. € erhöht. Maßgeblich ergibt sich die Erhöhung aus den steigenden Pensionsverpflichtungen und der Zuführung für die Verlustübernahme der E.V.A. - die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung sind gegenüber dem Vorjahr um rd. 64,7 Mio. € gestiegen, was insbesondere der Vorfinanzierung von Transferaufwendungen im Bereich der Flüchtlingshilfe geschuldet ist. Die Angabe des neuen Höchstbetrages für Kassenkredite von 500 Mio. € erfolgte im Lagebericht zwar unkommentiert, ist aber in den Haushaltsplanvorgaben begründet. Hier wäre es wünschenswert, wenn auf die Risiken dieser Form der Ausgabenfinanzierung hingewiesen würde. Ein Zinsanstieg für kurzfristige Darlehen würde zu erheblichen zusätzlichen Haushaltsbelastungen führen. Ein Hinweis auf die unter Ziffer IV. (Risiken) getätigten Ausführungen würde als ausreichend angesehen werden. Unter Ziffer IV wird die Entwicklung des Eigenkapitals dargestellt. Da die Ausgleichsrücklage vollständig aufgezehrt ist, vermindert die Abdeckung der jeweiligen Fehlbeträge seit 2013 unmittelbar den Bestand der Allgemeinen Rücklage. Die Eigenkapitalquote I (Verhältnis des Eigenkapitals zur Bilanzsumme) ist im Vergleich zum Vorjahr um 1,77 % auf 25,76 % zurückgegangen. Auch die Eigenkapitalquote II (Verhältnis des Eigenkapitals unter Einbeziehung der Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter zur Bilanzsumme) hat sich von 33,86 % auf 31,97 % reduziert. Im Vergleich zum Jahresabschluss 2014 (rd. -40,7 Mio. €) hat sich das Jahresergebnis 2015 mit rund - 36,2 Mio. € um rd. 4,5 Mio. € verbessert. Der ursprüngliche Haushaltsansatz wird um rd. 2,5 Mio. € unterschritten. Dennoch verbleibt ein hohes Defizit. Unter IV. Chancen und Risiken der Stadt Aachen sind einige der größten externen Risikofaktoren aufgeführt: Höhe der Landeszuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG NRW) die Entwicklung der Gewerbesteuererträgnisse Risiken aus Beteiligungen, Sondervermögen, Bürgschaften und Zinslasten Übertragungen von Aufgaben durch Bund/Land ohne (vollständigen) Finanzausgleich Hierzu wird die Risikofrüherkennung weiter ausgebaut. Neben dem bereits bestehenden Produkt- und Finanzcontrolling und der Überarbeitung des internen Kontrollsystems (IKS), befindet sich die Konzep- 13 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 tionierung eines konsumtiven Controllings in der Erprobungsphase. Die Erstellung eines „Risikoportals“ konnte inhaltlich bereits umgesetzt werden. Im Fazit / Ausblick unter Ziffer V. wird unter anderem auf die Handlungsnotwendigkeit zur Minimierung des strukturellen Defizits hingewiesen. Erwähnt wird auch, dass die zunehmende Aktualität der Jahresabschlüsse und die stetige Verbesserung der Auswertungsmöglichkeiten, sowie die angestrebte einheitliche Nutzung der Datensysteme neben der Ausnutzung der neuen Steuerungselemente der Haushaltsplanung helfen kann. Die Verwaltung erklärt im Lagebericht, dass die weiterhin außergewöhnlich günstigen Zinssätze eine Chance für die Vergangenheit geboten hat und auch in absehbarer Zukunft bieten wird, da hierdurch die Kreditfinanzierungskosten niedrig gehalten werden können. Auch auf die weitere Entwicklung sowie die Notwendigkeit von Konsolidierungsmaßnahmen zur Erreichung der gemeindlichen Haushaltsfähigkeit wird im Lagebericht Bezug genommen. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, seine Angaben entsprechen der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt. Die Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung werden ausreichend dargestellt. Damit erfüllt der Lagebericht auch die Vorgaben des § 48 GemHVO NRW für die inhaltliche Gestaltung. In den Anlagen 1 und 2 des Lageberichtes wurden nach einer Plausibilitätsprüfung keine Fehler festgestellt. Es ist festzuhalten, dass die Stadt Aachen trotz der außerordentlichen finanziellen Belastungen in jüngster Vergangenheit weiterhin ihre Handlungsfähigkeit aufrechterhalten konnte und der Haushalt auch für das Haushaltsjahr 2017 genehmigt wurde. 4.2 Feststellungen zu einzelnen Bilanzpositionen AKTIVA 1. Anlagevermögen Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss : Differenz: 1.1 2.609.994.130,13 € 2.658.526.428,67 € 48.532.298,54 € Immaterielle Vermögensgegenstände Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss : Differenz: 24.331.219,84 € 24.213.088,30 € ./. 118.131,54 € - 14 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 1.2 Sachanlagevermögen Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschlusses: Differenz: 1.2.1 1.513.896.577,48 € 1.520.208.253,16 € 6.311.675,68 € Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 509.089.938,62 € 501.170.133,73 € ./. 7.919.804,89 € 1.2.1.1 Grünflächen Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 220.575.792,00 € 221.780.241,95 € 1.204.449,95 € 1.2.1.2 Ackerland Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 50.376.561,44 € 49.317.428,89 € ./. 1.059.132,55 € 1.2.1.3 Wald, Forsten Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 18.135.294,43 € 18.190.943,49 € 55.649,06 € 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke Bilanzansatz (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 1.2.2 220.002.290,75 € 211.881.519,40 € ./. 8.120.771,35 € Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 139.353.455,69 € 137.520.345,49 € ./. 1.833.110,20 € - 15 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen Bilanzwert (01.01.2015) Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 1.655.337,23 € 1.654.879,40 € ./. 457,83 € 1.2.2.2 Schulen Bilanzwert (01.01.2015) Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 0,00 € 664.884,00 € 664.884,00 € 1.2.2.3 Wohnbauten Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 106.380.416,83 € 103.278.031,15 € ./. 3.102.385,68 € 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 1.2.3 31.317.701,63 € 31.922.550,94 € 604.849,31 € Infrastrukturvermögen Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 805.682.456,09 € 812.816.988,62 € 7.134.532,53 € 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 186.895.743,56 € 187.897.458,36 € 1.001.714,80 € Im Rahmen des von der Rechnungsprüfung praktizierten risikoorientierten Prüfansatzes wurde für den Jahresabschluss 2015 bei dieser Bilanzposition ein Prüfungsschwerpunkt festgelegt. Durch die Inventur ergaben sich zahlreiche Veränderungen, welche auf Basis von Stichproben geprüft worden sind. Im Wesentlichen zeigte sich hierbei ein ordnungsgemäßes Bild. Im geringen Umfang sind die Zugangshöhen jedoch falsch ermittelt worden. - 16 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 1.2.3.2 Brücken und Tunnel Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 23.311.124,27 € 24.098.988,65 € 787.864,38 € Im Rahmen der Inventur 2015 wurde festgestellt, dass ca. 80 Bauwerke nicht in dieser Bilanzposition aktiviert sind. Es wird auf die Ausführungen unter „7. Inventur“ zu dieser Bilanzposition verwiesen. Im Rahmen der Aufstellung der Eröffnungsbilanz sowie für die Inventur 2015 wurden für massive Brücken entsprechend ihrer Bauart gemäß den Angaben des Fachamts differenzierte Nutzungsdauern zwischen 50 – 100 Jahren verwendet. Die örtliche Nutzungsdauertabelle weist lediglich eine Nutzungsdauer von 80 Jahren aus. Die Aktivierungen des Jahres 2015 wurden teilweise auf Basis der spezifischen Nutzungsdauern, teilweise auf Basis der örtlichen Nutzungsdauertabelle vorgenommen. Der Grundsatz der Stetigkeit ist verletzt. Für die Prüfung wurden die spezifischen Nutzungsdauern zu Grunde gelegt, entsprechend wird eine Anpassung der örtlichen Nutzungsdauertabelle erwartet. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten wurden Bauwerke zu Unrecht auf Abgang gesetzt oder einer anderen Bilanzposition zugeordnet. Zeitgleich wurden in anderen Fällen Abgänge sowie Abwertungen versäumt. Zusammenfassend ist der Vermögensausweis zum 31.12.15 in Höhe von ca. 540 T€ zu niedrig, dem steht zeitgleich ein Mehraufwand in Höhe von ca. 63 T€ gegenüber. Im Rahmen der Inventurprüfung erlangte der Fachbereich Rechnungsprüfung Kenntnis davon, dass im Jahr 2010 40 Bauwerke durch Sachverständige begangen worden sind und sich anschließend deren Kategorisierung von einem Brückenbauwerk zu einem Durchlass bzw. einer Bachverrohrung verändert hat. Da die Bewertung zur Eröffnungsbilanz anhand der Kategorisierung des Bauwerks erfolgt ist, ist für 17 Bauwerke mit Jahresabschluss 2016 zu prüfen und zu dokumentieren, dass deren Bewertung zur Eröffnungsbilanz der Höhe nach ordnungsgemäß erfolgt ist. 1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 298.045.782,28 € 308.100.016,93 € 10.054.234,65 € In den Jahresabschlüssen 2011 – 2013 sind Inlinermaßnahmen aktiviert worden, die nicht zu einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung geführt haben. Durch den Fehler aus Vorjahren ergibt sich zum Stichtag 31.12.2015 ein zu hoher Vermögensausweis in dieser Bilanzposition in Höhe von ca. 1,2 Mio. €. - 17 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 284.512.402,12 € 283.317.051,66 € ./. 1.195.350,46 € Auf Basis des von der Rechnungsprüfung praktizierten risikoorientierten Prüfansatzes wurde bei der Bilanzposition „1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen“ ein Prüfungsschwerpunkt für den Jahresabschluss 2015 festgelegt. Besonderes Augenmerk wurde hierbei auf die Durchführung der körperlichen Inventur sowie die Übertragung des Inventurergebnisses auf die o.g. Bilanzposition gelegt. Hinsichtlich der Inventurdurchführung wird auf die Ausführungen unter „7. Inventur“ verwiesen. Grundsatz der Vollständigkeit Mit Inventur der Bilanzposition wurde festgestellt, dass die Vollständigkeit nicht gewährleistet ist. Zum Abschlussstichtag sind 708 Straßenabschnitte inventarisiert worden, die nicht bilanziert sind. Es ist davon auszugehen, dass es sich hierbei im Wesentlichen um Straßenabschnitte handelt, bei welchen eine Änderung von Knotenpunkten erfolgt ist, eine Zuordnung somit nur formal nicht erfolgen konnte und lediglich Umbuchungen im Anlagenbuch durchzuführen sind; um Straßenabschnitte, die zum 31.12.15 noch nicht betriebsbereit waren und somit in der Bilanzposition „1.2.8 Anlagen im Bau“ enthalten sind oder um unentgeltliche Übertragungen z.B. durch Umwidmung einer Landstraße zur Gemeindestraße. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich durch diese 708 Straßenabschnitte wesentliche Auswirkungen auf das Eigenkapital der Stadt Aachen ergeben. Zeitgleich wurde festgestellt, dass 285 Anlagegüter mit einem Gesamtwert zum 31.12.15 in Höhe von ca. 13,5 Mio. € bilanziert sind, die auf Basis der erfassten Knotenpunkte keinen Inventurgütern zugeordnet werden konnten. Diese wurden auf Basis von 28 Stichproben überprüft. Hierbei zeigte sich, dass in Höhe von 850 T€ Abgänge zu buchen sind, welche im Rahmen des Prüfzeitfensters angepasst wurden. Unter Anwendung mathematisch-statistischer Verfahren in Bezug auf die Grundgesamtheit besteht das Risiko, dass weitere Abgänge in Höhe von ca. 1,6 Mio. € zum 31.12.15 zu buchen sein könnten. Eine Überprüfung und Herstellung der Vollständigkeit wird mit dem Jahresabschluss 2016 erfolgen. Grundsatz der Stetigkeit Die zur Aufstellung der Eröffnungsbilanz verwendeten Gesamtnutzungsdauern für Straßenabschnitte wurden mit dem Jahresabschluss 2008 aufgrund der Einschätzung des Fachamtes in der örtlichen Nutzungsdauertabelle verändert. Der Eröffnungsbilanzstand wurde jedoch nicht angepasst. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit ist verletzt. Auf Grund der großen Anzahl von Anlagegütern, welche hierdurch betroffen sind sowie den vermeintlich nur geringen monetären Auswirkungen auf die lineare Abschreibung von jährlich ca. 360 T€ wurde abgestimmt, dass eine Überprüfung und im Falle von wesentlichen Abweichungen eine Anpassung der Restnutzungsdauern als kontinuierlicher Prozess erfolgt. Eine Überprüfung des gesamten Straßennetzes soll spätestens innerhalb der nächsten acht Jahre abgeschlossen sein. Grundsatz der Wesentlichkeit Zur Inventur wurde dasselbe Verfahren zur Ermittlung des am Abschlussstichtag beizulegenden Wertes für die Vermögensgegenstände dieser Bilanzposition verwendet, wie zur Eröffnungsbilanz. Sofern der beizulegende Wert eines Vermögensgegenstandes dabei im Einzelfall um weniger als 15.000 € vom Buchwert abwich, wurde aus Wesentlichkeits- und Wirtschaftlichkeitsgründen auf eine Überprüfung bzw. Anpassung gemäß § 35 Abs. 5 GemHVO verzichtet. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Jah- 18 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 resabschlussaufstellung in vereinzelten Fällen eine Anpassung versäumt, auf deren nachträgliche Korrektur aus Wesentlichkeits- und Wirtschaftlichkeitsgründen nun verzichtet wird. In Summe sind für diese Bilanzposition ergebniswirksame Sachverhalte in Höhe von ca. 1,3 Mio. € entsprechend subsumiert worden. Niederstwertprinzip Entgegen dem sonst für die Inventur dieser Bilanzposition angewandten Verfahrens erfolgte zunächst für Straßenabschnitte, welche seit dem 01.01.2008 neu hergestellt worden sind oder auf die nachträgliche Herstellungskosten aktiviert worden sind, keine Überprüfung auf dauerhafte Wertminderung gemäß § 35 Abs. 5 GemHVO. Das maximale Volumen der potentiell zu Unrecht unterlassenen Abwertung beläuft sich auf ca. 7,9 Mio. €. Als ergänzende Dokumentation hat der Fachbereich Finanzsteuerung eine Überprüfung von 6% der Grundgesamtheit durchgeführt und kam dabei zu dem Ergebnis, dass im Wesentlichen auf Grund besonderer Umstände keine dauerhafte Wertminderung vorliegt. Mit Jahresabschluss 2016 erfolgt eine detaillierte Überprüfung der entsprechenden Anlagegüter. Anschaffungskostenprinzip Im Rahmen des Jahresabschlusses wurden Vermögensgegenstände zum beizulegenden Zeitwert 31.12.15 aktiviert, welche seit dem 01.01.08 der Stadt Aachen zugegangen sind und deren Zugang bisher versäumt wurde. Dies verstößt gegen das Anschaffungskostenprinzip. Unter Berücksichtigung der tatsächlichen Zeitpunkte der Übertragungen reduziert sich der Vermögensausweis und in gleicher Höhe die sonstigen Sonderposten um min. 320 T€. Optimierung von Prozessabläufen Im Rahmen einer Prüfung der internen Kontrollsysteme im Jahr 2014 wurde festgestellt, dass kein Prozess besteht, der sicherstellt, dass sämtliche Informationen erhoben und an die Finanzsteuerung weitergeleitet werden, welche für den Zugang der Anlagegüter, die unentgeltlich (städtebauliche Verträge, Umwidmungen) auf die Stadt Aachen übergehen, benötigt werden. Bis heute konnte ein entsprechender Prozess noch nicht installiert werden, der offene Punkt befindet sich weiterhin in Bearbeitung. Schwerpunkt der Jahresabschlussprüfung 2014 bildeten die unterjährigen Zugänge, mehrere Maßnahmen wurden geprüft, dabei wurde aufgrund der Summe sowie Vielfalt der getätigten Feststellungen die Schlussfolgerung gezogen, dass Mängel im Bearbeitungsprozess bestehen und interne Kontrollfunktionen nicht ausreichend vorhanden sind. Einige der Feststellungen konnten durch die intensive Einbindung des Fachbereichs Finanzsteuerung in die Inventur 2015 noch nicht abschließend bearbeitet werden. Im Rahmen der kursorischen Prüfung einer Investitionsmaßnahme des Jahres 2015 zeigte sich, dass weiterhin eine Optimierung des Bearbeitungsprozesses notwendig ist. Durch die Inventur 2015 erlangte der Fachbereich Rechnungsprüfung Kenntnis davon, dass bereits seit Eröffnungsbilanz keine plausibel, stetige Abgrenzung zwischen Anlagegütern im Sinne von Brückenbauwerken der Bilanzposition 1.2.3.2 und im Sinne von Verkehrswegen dieser Bilanzposition, die über ein Brückenbauwerk verlaufen, erfolgt. Daher ist mit den Fachämtern ein Prozess abzustimmen, der sicherstellt, dass bei Investitionsmaßnahmen eine entsprechend differenzierte Betrachtung vorgenommen wird. Bereits zur Eröffnungsbilanz wurde ein Festwert für Zäune im öffentlichen Straßenbereich zur Trennung von Nebenflächen in Höhe von 158.059 € aktiviert, welcher seither unverändert bilanziert ist. Eine Überprüfung des Festwertes wurde im Rahmen der Inventur nicht durchgeführt. Es besteht kein Risiko, - 19 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 dass sich hierdurch wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss ergeben. In Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachämtern ist jedoch für die ordnungsgemäße Fortführung dieses Festwertes ein Prozess abzustimmen. Weiterhin fiel im Rahmen der Inventur auf, dass zur Ermittlung des Zeitwertes für den Festwert Verkehrseinrichtungsgegenstände sowohl zur Eröffnungsbilanz, als auch zum Stichtag des Jahresabschlusses vornehmlich Materialkosten, jedoch keine Anschaffungsnebenkosten berücksichtigt worden sind. Es ist mit Jahresabschluss 2016 zu prüfen, ob und in welcher Höhe zum Stichtag der Eröffnungsbilanz eine Korrektur vorzunehmen ist. Prüfung auf Mittelherkunft Für die im Rahmen der Prüfung festgestellten Sachverhalte mit monetären Auswirkungen wurde im Überwiegenden nicht auf passivierte Sonderposten geprüft, welche jedoch im gleichen Verhältnis entsprechenden Veränderungen unterliegen. Zum Stichtag des Jahresabschlusses beläuft sich die Sonderpostenquote für diese Bilanzposition auf 33%. 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 12.917.403,86 € 9.403.473,02 € ./. 3.513.930,84 € Im Rahmen der Inventur 2015 wurde festgestellt, dass ca. 230 Bauwerke nicht in dieser Bilanzposition aktiviert sind. Es wird auf die Ausführungen unter „7. Inventur“ zu dieser Bilanzposition verwiesen. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten wurde ein Bauwerk zu Unrecht auf Abgang gesetzt. Zeitgleich wurden in anderen Fällen Abgänge sowie Abwertungen versäumt und Instandhaltungsaufwendungen aktiviert. Zusammenfassend für diese Einzelfälle ist der Vermögensausweis zum 31.12.15 in Höhe von ca. 305 T€ zu hoch, dem steht zeitgleich ein Mehraufwand in Höhe von ca. 240 T€ gegenüber. Bereits in vergangenen Jahresabschlüssen sind Ausweisfehler in dieser Bilanzposition festgestellt worden, welche im Rahmen der Inventur anteilig angepasst worden sind. Zum Stichtag des Jahresabschlusses sind jedoch weiterhin Anlagegüter in Höhe von mindestens 614 T€ zu Unrecht in dieser Bilanzposition ausgewiesen. 1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 1.2.5 482.332,87 € 8.103.048,51 € 7.620.715,64 € Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 0,00 € 1.250,00 € 1.250,00 € - 20 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss : Differenz : 1.2.7 11.375.068,71 € 12.756.348,61 € 1.381.279,90 € Betriebs- und Geschäftsausstattung Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 1.2.8 34.142.211,22 € 34.965.928,55 € 823.717,33 € Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 1.3 13.771.114,28 € 12.874.209,65 € ./. 896.904,63 € Finanzanlagen Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 1.3.1 1.071.766.322,81 € 1.114.105.087,21 € 42.338.754,40 € Anteile an verbundenen Unternehmen Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 1.3.2 308.743.911,82 € 308.731.161,82 € ./. 12.750,00 € Beteiligungen Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 1.3.3 2.887.801,96 € 2.938.854,32 € 51.052,36 € Sondervermögen Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 395.503.798,59 € 410.730.061,22 € 15.226.262,63 € Zum Stichtag des Jahresabschlusses wurde durch die kommunale Bewertungsstelle des Fachbereichs Geoinformation und Bodenordnung ein Gutachten zur relativen Wertveränderung von bebauten Grundstücken des Gebäudemanagements erstellt. Dieses diente als Grundlage für die Ermittlung eines beizu- 21 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 legenden Wertes für die städtische Finanzanlage auf Basis der Substanzwertmethode. Hierdurch wird dem Fachbereich Rechnungsprüfung belegt, dass wesentliche stille Reserven im Gebäudebestand enthalten sind und somit im Vergleich zur Eröffnungsbilanz keine dauerhafte Wertminderung der Finanzanlage vorliegt. Entsprechend war die im Jahresabschluss 2013 aus Vorsichtsgründen vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung wieder zurückzunehmen. Zum Stichtag des Jahresabschlusses liegt der beizulegende Wert für den Aachener Stadtbetrieb um 723.747,02 € unterhalb des Buchwertes. Der Wirtschaftsplan 2016 weist für das Jahr 2016ff ein jährliches Defizit von über 3 Mio. € aus. Gemäß aktuellem Stand wird der Jahresabschluss 2016 des Aachener Stadtbetriebes ein Defizit von mindestens 1 Mio. € ausweisen. Es liegt daher zum Stichtag des Jahresabschlusses eine dauerhafte Wertminderung gemäß § 35 Abs. 5 GemHVO in Höhe von 723.747,02 € vor. 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 1.3.5 36.800.000,00 € 26.800.000,00 € ./. 10.000.000,00 € Ausleihungen Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 2. 327.830.820,44 € 364.905.009,85 € 37.074.189,41 € Umlaufvermögen Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 2.1 122.995.664,99 € 115.453.664,59 € ./. 7.542.000,40 € Vorräte Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 2.2 559.774,91 € 676.948,80 € 117.173,89 € Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 116.971.211,00 € 109.547.719,47 € ./. 7.423.491,53 € Im Einzelnen sind für die Positionen 2.2.1 bis 2.2.3 folgende Werte festgestellt worden. - 22 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 39.668.112,21 € 47.646.754,11 € 7.978.641,90 € Die Erhöhung ergibt sich größtenteils aus Zuwächsen im Bereich der Forderungen aus Transferleistungen, welche auf Erstattungsleistungen im Zuge der Flüchtlingsunterbringung zurückzuführen sind. 2.2.1.1 Gebühren Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 3.667.792,96 € 4.044.298,10 € 376.505,14 € 2.2.1.2 Beiträge Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 1.154.898,58 € 1.629.564,06 € 474.665,48 € 2.2.1.3 Steuern Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 14.509.132,69 € 7.560.266,54 € ./. 6.948.866,15 € Die Reduzierung ergibt sich vornehmlich aus Gewerbesteuerrückerstattungen. 2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 6.300.609,85 € 16.153.845,81 € 9.853.235,96 € Der deutliche Anstieg resultiert aus einem Zuwachs aus Erträgen aus Kostenerstattungen/ -umlage der Stadt (durch FB 45) gegenüber anderen öffentlichen Kostenträgern. 2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 14.035.678,13 € 18.258.779,60 € 4.223.101,47 € - 23 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen auf Forderungen gegenüber der Bezirksregierung Köln für die Kostenerstattung von Notunterkünften. 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 37.572.019,73 € 40.235.629,11 € 2.663.609,38 € Die Erhöhung ergibt sich größtenteils aus den Forderungen gegenüber Sondervermögen. 2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 3.460.045,65 € 2.066.901,70 € ./. 1.393.143,95 € 2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 332.465,71 € 465.193,58 € 132.727,87 € 2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 8.446.218,80 € 7.885.430,86 € ./. 560.787,94 € 2.2.2.4 gegen Beteiligungen Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 0,00 € 11.676,51 € 11.676,51 € 2.2.2.5 gegen Sondervermögen Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 25.333.289,57 € 29.806.426,46 € 4.473.136,89 € Die Erhöhung resultiert größtenteils aus der Route Charlemagne, da diese noch gegenüber E49 abgerechnet wurden. - 24 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Die Forderungen der Stadt Aachen gegenüber den Eigenbetrieben und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt Aachen (Aachener Stadtbetrieb (E 18), Eurogress (E 88), Gebäudemanagement (E 26), Kulturbetrieb (E 49), Stadttheater und Musikdirektion (E 46/47) und Volkshochschule Aachen (E 42)) stellen dort Verbindlichkeiten dar. Sie sind in den Bilanzen der Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen als Verbindlichkeiten auszuweisen. Erstmalig wurde eine Abstimmung auf Einzelpostenebene vorgelegt. Hierbei wurden Differenzen festgestellt, die unter anderem auf die unterschiedlichen Buchungssystematiken zurückzuführen sind. Eine Überarbeitung der Abstimmungsprozesse ist für den Jahresabschluss 2016 vorgesehen. 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 39.731.079,06 € 21.665.336,25 € ./. 18.065.742,81 € Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus der Abrechnung der Gesamtmaßnahme Route Charlemagne mit dem E26. 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 2.4 0,00 € 0,00 € 0,00 € Liquide Mittel Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 3. 5.464.679,08 € 5.228.996,32 € ./. 235.682,76 € Aktive Rechnungsabgrenzung Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 159.338.783,04 € 173.307.968,63 € 13.969.185,59 € PASSIVA 1. Eigenkapital Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 796.203.420,56 € 759.354.701,00 € ./. 36.848.719,56 € - 25 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 1.1 Allgemeine Rücklage Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 1.2 836.977.811,42 € 795.560.914,81 € ./. 41.416.896,61 € Sonderrücklagen Bilanzwert (01.01.2015): zum Jahresabschluss: Differenz: 1.3 0,00 € 0,00 € 0,00 € Ausgleichsrücklage Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 1.4 0,00 € 0,00 € 0,00 € Jahresfehlbetrag Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 2. ./. 40.774.390,86 € ./. 36.206.213,81 € 4.568.177,05 € Sonderposten Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 2.1 444.544.986,05 € 450.931.144,02 € 6.386.157,97 € für Zuwendungen Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 138.267.985,93 € 138.336.958,21 € 68.972,28 € Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2014 wurde anhand von Stichproben festgestellt, dass Zuwendungen zu aktivierten Straßenbaumaßnahmen in Höhe von mindestens 2.484.938 € nicht als Sonderposten passiviert worden sind, die offenen Punkte (200, 204, 205, 206, 208) wurden im Jahresabschluss 2015 nicht bearbeitet. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2015 wurde anhand von Stichproben festgestellt, dass weitere Zuwendungen zu aktivierten Straßenbaumaßnahmen in Höhe von mindestens 1.384.162,03 € nicht als Sonderposten passiviert worden sind. Zum 31.12.15 werden somit in Höhe von mindestens 3.869.100,03 € erhaltene Anzahlungen zu Unrecht auf der entsprechenden Bilanzposition ausgewiesen, zeitgleich in Höhe von ca. 3,7 Mio. € zu geringe Sonderposten. - 26 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 2.2 für Beiträge Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 2.3 44.956.456,35 € 44.452.482,68 € ./. 503.973,67 € für den Gebührenausgleich Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 2.4 13.654.908,25 € 9.092.440,86 € ./. 4.562.467,39 € Sonstige Sonderposten Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 247.665.635,52 € 259.049.262,27 € 11.383.626,75 € Im Zuge der Prüfung des Sonderposten Schenkungen wurde festgestellt, dass bei einigen unentgeltlich übertragenen Straßen zwar der Grund und Boden als Sonderposten passiviert wurde, jedoch die Aufbauten nicht. Die Höhe des nicht passivierten Anteils beträgt ca. 580.904,23 €. Ebenso wurde festgestellt, dass einige Straßen weder als Anlagegut aktiviert noch als Sonderposten passiviert wurden. Hier beläuft sich der Wert auf ca. 2.199.414,876 €. Der zu korrigierende Gesamtbetrag beläuft sich somit auf ca. 2.780.319,09 €. 3. Rückstellungen Bilanzansatz (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 3.1 548.813.203,11 € 568.633.001,50 € 19.819.798,39 € Pensionsrückstellungen Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 3.2 469.434.522,00 € 485.086.728,00 € 15.652.206,00 € Rückstellungen für Deponien und Altlasten Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 20.815.835,01 € 20.815.835,01 € 0,00 € - 27 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 3.3 Instandhaltungsrückstellungen Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 3.4 522.259,53 € 403.426,27 € ./. 118.833,26 € Sonstige Rückstellungen Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 4. 58.040.586,57 € 62.327.012,22 € 4.286.425,65 € Verbindlichkeiten Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 4.1 937.560.964,79 € 983.587.718,10 € 46.026.753,31 € Anleihen Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 0,00 € 0,00 € 0,00 € Anleihen wurden in 2015 – wie auch in den Vorjahren – nicht begeben. 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 4.3 468.169.368,63 € 462.438.039,98 € ./. 5.731.328,65 € Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 312.852.268,77 € 377.583.961,82 € 64.731.693,05 € Die Veränderung setzt sich aus Tagesgeldaufnahmen und Tagesgeldrückzahlungen und der Inanspruchnahme des Dispokredites zusammen. Die entsprechenden Saldenbestätigungen der Kreditgeber lagen vor. Der zulässige Höchstbetrag der Liquiditätskredite für das Jahr 2015 wurde gemäß Haushaltsatzung 2015 um 150.000.000,- € auf 500.000.000,- € erhöht. - 28 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 20.005.091,94 € 18.603.880,95 € ./. 1.401.210,99 € Die Verringerung um 1.401.210,99 € resultiert im Wesentlichen aus der in 2015 erfolgten Begleichung von Kaufpreisen für im Vorjahr angekaufte Vermögensgegenstände (insb. Grundstücke). 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 4.6 8.135.252,58 € 14.025.658,54 € 5.890.405,96 € Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 4.7 7.362.673,77 € 8.121.419,97 € 758.746,20 € Sonstige Verbindlichkeiten Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 69.198.424,97 € 53.940.869,98 € ./. 15.257.554,99 € Die Verbindlichkeiten der Stadt Aachen gegenüber den Eigenbetrieben und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt Aachen - Aachener Stadtbetrieb (E 18), Eurogress (E 88), Gebäudemanagement (E 26), Kulturbetrieb (E 49), Stadttheater und Musikdirektion (E 46/47) und Volkshochschule Aachen (E 42) - stellen dort Forderungen dar. Sie sind in den Bilanzen der Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen als Forderungen auszuweisen. Erstmalig wurden in der Dokumentation der Forderungen Saldenabstimmungen vorgelegt. Hierbei wurden Differenzen festgestellt, die unter anderem auf die unterschiedlichen Buchungssystematiken zurückzuführen sind. Eine Überarbeitung der Abstimmungsprozesse ist für den Jahresabschluss 2016 vorgesehen. 4.8 Erhaltene Anzahlungen Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 51.837.844,13 € 48.873.886,86 € ./. 2.963.997,27 € Die in der gemeindlichen Bilanz anzusetzenden „Erhaltenen Anzahlungen“ sind in dem vom Innenministerium bekannt gegebenen NKF-Kontenrahmen der Kontengruppe 38 zugeordnet (vgl. § 27 Abs. 7 GemHVO NRW i.V.m. den Nrn. 1.5.2 und 1.5.3 des Runderlasses des Innenministeriums - 29 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 vom 24.02.2005 - 34 - 48.01.32.03 - 1259/05 ). Somit entspricht die Verbuchung der Erhaltenen Anzahlungen auf den Konten der Kontengruppe 37 nicht den rechtlichen Vorschriften. Hierauf wurde bereits im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen 2013 und 2014 hingewiesen. Eine Korrektur ist laut FB20 für den Jahresabschluss 2016 vorgesehen. Im Rahmen der Prüfung der Bilanzpositionen „Straßen“ wurden Feststellungen getroffen, die Auswirkungen auf die o.g. Bilanzposition haben. Hierzu wird auf die Ausführungen zu Position 2.1 Sonderposten für Zuwendungen verwiesen. Für die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 ist die Qualität der Dokumentation weiter zu verbessern. 5. Passive Rechnungsabgrenzung Bilanzwert (01.01.2015): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 165.206.003,65 € 184.781.497,27 € 19.575.493,62 € - 30 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 4.3 Gesamtergebnisrechnung und Teilergebnisrechnung Die Ergebnisrechnung entspricht der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung und beinhaltet die Aufwendungen und Erträge. Als Planungsinstrument ist der Ergebnisplan der wichtigste Bestandteil des Haushalts. Das Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung als Überschuss der Erträge über die Aufwendungen oder als Fehlbetrag wird in die Bilanz übernommen und bildet unmittelbar die Veränderung des Eigenkapitals der Stadt Aachen ab. Das Jahresergebnis umfasst die ordentlichen Aufwendungen und Erträge, die Finanzaufwendungen und -erträge sowie außerordentliche Aufwendungen und Erträge und bildet den Ressourcenverbrauch der Stadt Aachen somit umfassend ab. Die Gesamtergebnisrechnung baut auf der gemeindlichen Ergebnisrechnung auf. Für deren Gestaltung finden die Vorschriften über die gemeindliche Ergebnisrechnung eine entsprechende Anwendung (vgl. § 49 Absatz 3 GemHVO NRW). Entsprechend wird dadurch gemeindeübergreifend eine Mindesteinheitlichkeit gewährleistet. Im Rahmen der Aufstellung des gemeindlichen Jahresabschlusses sind von der Gemeinde neben der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung eine Vielzahl von produktorientierten Teilrechnungen aufzustellen, die mit den im Haushaltsplan der Gemeinde enthaltenen Teilplänen unmittelbar in Verbindung stehen (vgl. § 40 GemHVO NRW). Mit diesen Teilrechnungen wird die tatsächliche Ausführung der gemeindlichen Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr produktorientiert nachgewiesen. Die Teilrechnungen bestehen wie die Teilpläne aus mehreren Teilen und müssen jeweils ein produkt- und aufgabenbezogenes Gesamtbild im Rahmen der gemeindlichen Aufgabenerfüllung darstellen. Sie müssen auch die Teilergebnisrechnungen enthalten, auch wenn die Teilergebnisrechnungen einen Auszug aus der Ergebnisrechnung darstellen und von der Gemeinde entsprechend der Gliederung ihrer Ergebnisrechnung aufzustellen sind. Die Gemeinde soll in die Aufstellung der Teilergebnisrechnungen das tatsächliche Ressourcenaufkommen und den tatsächlichen Ressourcenverbrauch in den jeweils abgegrenzten produktbezogenen Bereichen der Teilrechnung berücksichtigen. Unter Beachtung des Bruttoprinzips sind in jeder Teilergebnisrechnung die Erträge und Aufwendungen nach Arten nachzuweisen, die im abgelaufenen Haushaltsjahr produktbezogen erzielt wurden oder zu leisten waren. Dazu ist wie im Ergebnisplan das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit und das Finanzergebnis sowie aus beiden Ergebnissen das ordentliche Ergebnis durch die Bildung von Salden festzustellen. In den Teilergebnisrechnungen sind auch die entstandenen Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen auszuweisen, wenn die Gemeinde diese für ihre Haushaltsbewirtschaftung erfasst (vgl. § 17 GemHVO NRW). Eine Verpflichtung dazu besteht allerdings nicht. Sofern zum Nachweis des vollständigen Ressourcenverbrauchs die internen Leistungsbeziehungen jedoch im abgelaufenen Haushaltsjahr erfasst worden sind, muss die Gemeinde diese in ihre Teilergebnisrechnung einbeziehen und nach dem Jahresergebnis aufzeigen. Bezogen auf die gemeindliche Ergebnisrechnung müssen sich die entstandenen Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen insgesamt ausgleichen. 4.3.1 Prüfungsdurchführung Im Rahmen der Prüfplanung für die Prüfung des JA 2015 wurden auf Basis des von der Rechnungsprüfung praktizierten risikoorientierten Prüfansatzes durch die Prüfungsleitung die Positionen der Ergebnisrechnung auf die einzelnen Prüfer/innen verteilt. Die Prüfung einzelner Positionen erfolgte stichprobenweise und erstreckte sich im Wesentlichen auf die Frage der Ordnungsmäßigkeit. - 31 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Hierzu wurden im SAP-System entsprechende Abfragen durchgeführt und stichprobenweise Buchungsanordnungen und die hierzu im System hinterlegten Belege zur Prüfung herangezogen. Weiter wurden zu einigen Positionen die erfolgten Auswertungen nach Excel übertragen und Plausibilitätsprüfungen durchgeführt. Gesamtergebnisrechnung 2015 Ertrags- und Aufwandsarten * Steuern und ähnliche Abgaben * Zuwendungen und allgemeine Umlagen * Sonstige Transfererträge * Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte * Privatrechtliche Leistungsentgelte * Erträge aus Kostenerstattung/-umlage * Sonstige ordentliche Erträge * Aktivierte Eigenleistungen * Bestandsveränderungen ** Ordentliche Erträge * Personalaufwendungen * Versorgungsaufwendungen * Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen * Bilanzielle Abschreibungen * Transferaufwendungen * Sonstige ordentliche Aufwendungen ** Ordentliche Aufwendungen *** Ordentliches Ergebnis * Finanzerträge * Zinsen und ähnliche Aufwendungen ** Finanzergebnis **** Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit * Außerordentliche Erträge * Außerordentliche Aufwendungen ** Außerordentliches Ergebnis Ergebnis 2014 Fortg. Ansatz 2015 Ist-Ergebnis 2015 Vergleich Ansatz/Ist -334.552.299,83 -139.113.568,93 -3.610.476,39 -132.222.093,71 -23.292.855,28 -77.674.431,22 -72.834.817,29 -127.115,49 -783.427.658,14 158.581.717,42 34.047.488,66 68.931.377,44 21.186.638,48 511.361.625,51 33.850.914,62 827.959.762,13 44.532.103,99 -22.091.245,12 18.333.531,99 -3.757.713,13 40.774.390,86 -2.957.376,15 2.957.376,15 -360.031.800,00 -158.843.900,00 -3.357.900,00 -136.865.800,00 -23.081.100,00 -82.172.400,00 -51.951.200,00 -342.478.476,39 -172.081.240,84 -3.247.954,02 -139.237.084,99 -23.109.617,44 -95.146.240,79 -50.671.122,07 -17.553.323,61 13.237.340,84 -109.945,98 2.371.284,99 28.517,44 12.973.840,79 -1.280.077,93 -816.304.100,00 162.886.649,84 41.622.000,00 80.971.092,45 21.324.767,18 541.466.707,24 21.523.770,85 869.794.987,56 53.490.887,56 -21.807.200,00 18.629.200,00 -3.178.000,00 50.312.887,56 -116.373,89 -826.088.110,43 162.881.050,06 28.660.222,99 74.355.032,69 25.160.651,39 541.012.485,37 33.221.943,74 865.291.386,24 39.203.275,81 -21.381.254,03 18.384.192,03 -2.997.062,00 36.206.213,81 116.373,89 9.784.010,43 5.599,78 12.961.777,01 6.616.059,76 -3.835.884,21 454.221,87 -11.698.172,89 4.503.601,32 14.287.611,75 -425.945,97 245.007,97 -180.938,00 14.106.673,75 36.206.213,81 14.106.673,75 ***** Jahresergebnis 40.774.390,86 50.312.887,56 Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der Allgeinen Rücklage * Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen * Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen * Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen * Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen * Verrechnete Korrekturen gem. § 57 Abs. 2 GemHVO NRW ** Verrechnungssaldo -2.027.497,89 -15.226.262,63 5.974.957,41 11.921.308,86 642.505,75 Das Haushaltsjahr 2015 schließt mit einen Fehlbetrag von -36.206.213,81 € ab. Gegenüber dem geplanten Fehlbetrag von -50.312.887,56 € (fortgeschriebener Ansatz) ergibt sich eine Ergebnisverbesserung in Höhe von -14.106.673,75 €. Das ordentliche Ergebnis schließt mit einem Minus von -39.203.275,81 € ab. Die Ordentlichen Erträge weisen Mehrerträge in Höhe von 9.784.010,43 € aus. Obwohl fast alle Ertragsarten einen Zugang verbuchen, weisen die „Steuern und ähnlichen Abgaben“ ein Minus von -17.553.323,61 € aus. Da das Außerordentliche Ergebnis keinen Betrag ausweist, stimmen das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit und das Jahresergebnis überein und schließen mit einem Minus von jeweils 36.206.213,81 € ab. Im Wesentlichen beruht das Minus aus einer Verbesserung der ordentlichen Erträge von 9.784.010,43 € und der ordentlichen Aufwendungen von 4.503.601,32 €. Der fortgeschriebene Ansatz für das Jahresergebnis 2015 wurde mit einem Fehlbetrag von insgesamt -50.312.887,56 € eingeplant und setzt sich aus einem Planansatz von insgesamt 38.747.000,00 € und (konsumtiven) Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 11.565.887,56 € zusammen. - 32 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Die Entwicklung der (konsumtiven) Ermächtigungsübertragungen seit dem Jahresabschluss 2010 sieht wie folgt aus: 2010 (Übertragung aus 2009) 2011 (Übertragung aus 2010) 2012 (Übertragung aus 2011) 2013 (Übertragung aus 2012) 2014 (Übertragung aus 2013) 2015 (Übertragung aus 2014) 4.3.2 6.002.004,01 € 11.579.235,96 € 16.514.982,90 € 15.626.011,78 € 12.778.437,09 € 11.565.887,56 € Feststellungen zu den einzelnen Positionen Ordentliches Ergebnis Ertrags- und Aufwandsarten ** Ordentliche Erträge ** Ordentliche Aufwendungen *** Ordentliches Ergebnis Ergebnis 2014 -783.427.658,14 827.959.762,13 44.532.103,99 Fortg. Ansatz 2015 -816.304.100,00 869.794.987,56 53.490.887,56 Ist-Ergebnis 2015 -826.088.110,43 865.291.386,24 39.203.275,81 Vergleich Ansatz/Ist 9.784.010,43 4.503.601,32 14.287.611,75 Das Ordentliche Ergebnis setzt sich aus den ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen zusammen und schließt im Jahr 2015 mit einem Minus von -39.203.275,81 € ab. Ordentliche Erträge Zu den ordentlichen Erträgen gehören diejenigen Erträge, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftsbzw. Verwaltungstätigkeit anfallen. Ordentliche Erträge sind regelmäßig wiederkehrende und planbare Erträge. Ertrags- und Aufwandsarten * * * * * * * * * Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfererträge Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Erträge aus Kostenerstattung/-umlage Sonstige ordentliche Erträge Aktivierte Eigenleistungen Bestandsveränderungen ** Ordentliche Erträge Ergebnis 2014 Fortg. Ansatz 2015 Ist-Ergebnis 2015 Vergleich Ansatz/Ist -334.552.299,83 -139.113.568,93 -3.610.476,39 -132.222.093,71 -23.292.855,28 -77.674.431,22 -72.834.817,29 -360.031.800,00 -158.843.900,00 -3.357.900,00 -136.865.800,00 -23.081.100,00 -82.172.400,00 -51.951.200,00 -342.478.476,39 -172.081.240,84 -3.247.954,02 -139.237.084,99 -23.109.617,44 -95.146.240,79 -50.671.122,07 -17.553.323,61 13.237.340,84 -109.945,98 2.371.284,99 28.517,44 12.973.840,79 -1.280.077,93 -127.115,49 -783.427.658,14 -816.304.100,00 -116.373,89 -826.088.110,43 116.373,89 9.784.010,43 Im Haushaltsjahr 2015 belaufen sich die ordentlichen Erträge auf insgesamt 826.088.110,43 €. Hieraus ergibt sich gegenüber dem fortgeschriebenen Planansatz von insgesamt 816.304.100,00 € eine Verbesserung von insgesamt 9.784.010,43 €. Einerseits weisen die meisten Ertragsarten Mehrerträge aus, anderseits fallen besonders die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben gegenüber dem Planwert geringer aus. - 33 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Sonstige Transfererträge Ertrags- und Aufwandsarten * 42110000 Kostenbeitr u Aufwendersatz, Koste 42120000 Übergl Unterhalanspr ge bürgl-rech 42130000 Lstgen v Soziallstgsträgern-ohn Pf 42150000 Rückzahlung gewährter Hilfe 42190000 Sonstige Ersatzleistungen 42220000 Übergel Unthalanspr geg bürgl-rech 42230000 Lstg v Soziallstgträgern-ohn Pfleg 42290000 Sonstige Ersatzleistungen 42330000 Schuldendiensthilfen von Zweckverb 42350000 Schulddsthilf v verbu Unehm+Beteil 42370000 Schuldendsthilf von privaten Unter 42910000 Andere sonstige Transfererträge 42910010 Auflösung PRAP Sonstige Transfererträge Ergebnis 2014 Fortg. Ansatz 2015 Ist-Ergebnis 2015 Vergleich Ansatz/Ist -332.241,71 -817.730,44 -256.887,18 -247.858,33 -22.758,93 -228.696,99 -1.601.123,61 -1.108,78 -321.000,00 -909.100,00 -452.900,00 -134.300,00 -41.300,00 -237.300,00 -1.114.800,00 -2.500,00 -428.499,35 -520.845,29 -441.250,61 -163.767,03 -14.509,43 -258.438,48 -1.278.845,25 -591,01 107.499,35 -388.254,71 -11.649,39 29.467,03 -26.790,57 21.138,48 164.045,25 -1.908,99 -102.070,42 -3.610.476,39 -144.700,00 -3.357.900,00 -141.207,57 -3.247.954,02 -3.492,43 -109.945,98 Die Sonstigen Transfererträgen schließen mit einem Ist-Ergebnis von 3.247.945,02 € ab und liegen damit nur gering unter dem fortgeschriebenen Ansatz von 3.357.900,00 €. Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte Ertrags- und Aufwandsarten 43110000 Verwaltungsgebühren 43210000 Benutzungsgebühren und ähnliche En 43610000 Zweckgebundene Abgaben 43710000 Erträge aus der Auflösung v Sopo f 43710010 nachträgliche Auflösung v Sopo fü 43719000 apl Erträge aus der Auflösung v So 43810000 Aufl von Sopo f den Gebührenausgle 43910000 Son öffentl-rechtliche Leistungsen * Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte Ergebnis 2014 Fortg. Ansatz 2015 -7.533.644,41 -119.596.668,56 -118.561,98 -1.162.252,73 -46.631,98 -6.572.300,00 -123.742.500,00 -125.000,00 -1.134.500,00 -3.113.311,39 -651.022,66 -132.222.093,71 -4.652.000,00 -639.500,00 -136.865.800,00 Ist-Ergebnis 2015 -7.944.090,61 -122.559.778,00 -125.701,62 -1.216.008,66 -9.270,14 -49.049,46 -7.276.841,97 -56.344,53 -139.237.084,99 Vergleich Ansatz/Ist 1.371.790,61 -1.182.722,00 701,62 81.508,66 9.270,14 49.049,46 2.624.841,97 -583.155,47 2.371.284,99 Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte wurden im vorliegenden Jahresabschluss geprüft, die Prüfung hat zu keinen Feststellungen geführt. Bestandsveränderungen Ertrags- und Aufwandsarten * 47220000 BV an fertigen Erzeugnissen Bestandsveränderungen Ergebnis 2014 Fortg. Ansatz 2015 -127.115,49 -127.115,49 Ist-Ergebnis 2015 -116.373,89 -116.373,89 Vergleich Ansatz/Ist 116.373,89 116.373,89 Die ordentlichen Erträge – Bestandsveränderungen wurden im vorliegenden Jahresabschluss geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Feststellungen geführt. Ordentliche Aufwendungen Ordentliche Aufwendungen sind Aufwendungen, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeit anfallen. Zu den ordentlichen Aufwendungen gehören die regelmäßig wiederkehrenden und planbaren Aufwendungen. Ertrags- und Aufwandsarten * * * * * * Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen ** Ordentliche Aufwendungen Ergebnis 2014 158.581.717,42 34.047.488,66 68.931.377,44 21.186.638,48 511.361.625,51 33.850.914,62 827.959.762,13 - 34 - Fortg. Ansatz 2015 162.886.649,84 41.622.000,00 80.971.092,45 21.324.767,18 541.466.707,24 21.523.770,85 869.794.987,56 Ist-Ergebnis 2015 162.881.050,06 28.660.222,99 74.355.032,69 25.160.651,39 541.012.485,37 33.221.943,74 865.291.386,24 Vergleich Ansatz/Ist 5.599,78 12.961.777,01 6.616.059,76 -3.835.884,21 454.221,87 -11.698.172,89 4.503.601,32 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Das Ist-Ergebnis der ordentlichen Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt insgesamt 865.291.386,24 € und ergibt gegenüber dem fortgeschriebenen Planansatz von insgesamt 869.794.987,56 € Weniger-Aufwendungen in Höhe von insgesamt 4.503.601,32 €. Im Wesentlichen ergeben sich Minderaufwendungen bei den Versorgungsaufwendungen und Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Mehraufwendungen liegen bei den Bilanziellen Abschreibungen und sonstigen ordentlichen Aufwendungen vor. Personalaufwendungen Ertrags- und Aufwandsarten * 50110000 Dienstbezüge Beamte 50120000 Entgelte tariflich Beschäftigte 50130000 Zuführung zur Rückstellung für Abf 50140000 Zuführung zur Rückstellung für Nac 50190000 Sonstige Beschäftigte 50220000 Tariflich Beschäftigte - Versorgun 50320000 Tariflich Beschäftigte - gesetzlic 50390000 Sonstige Beschäftigte - gesetzlich 50410000 Beihilf u Unterstützungslstg für B 50510000 Zuführung zu Pensionsrückstell für 50610000 Zuführung zu Beihilferückstell für 50710000 Rückstellungen f nicht genommenen 50720000 Rückstellungen für Überstunden 50730000 Rückstellungen für Überstunden Feu 50810000 Zuführungen zu Pensionsrückst f AT Personalaufwendungen Ergebnis 2014 Fortg. Ansatz 2015 43.041.172,81 67.250.013,86 44.976.600,00 71.827.900,00 5.073.547,43 5.324.701,55 13.920.361,62 15.578,23 2.753.517,29 18.190.858,39 2.159.103,03 45.737,61 262.916,40 544.209,20 5.273.349,84 6.465.100,00 14.366.500,00 158.581.717,42 162.886.649,84 3.090.000,00 14.124.400,00 2.237.800,00 160.000,00 165.000,00 200.000,00 Ist-Ergebnis 2015 Vergleich Ansatz/Ist 44.077.628,27 71.222.483,78 70.000,00 120.000,00 5.756.535,35 5.624.897,25 14.546.293,62 898.971,73 605.416,22 -70.000,00 -120.000,00 -483.185,51 840.202,75 -179.793,62 2.746.560,97 16.072.697,44 2.229.436,52 93.042,13 309.292,01 343.439,03 -1.948.297,44 8.363,48 66.957,87 -144.292,01 200.000,00 -12.182,72 5.599,78 12.182,72 162.881.050,06 Die Personalaufwendungen schließen gegenüber dem fortgeschriebenen Planansatz von insgesamt 162.886.649,84 € mit einem Ist-Ergebnis von insgesamt 162.881.050,06 € ab. Hierdurch ergeben sich bei den Personalaufwendungen Minderaufwendungen von insgesamt 5.599,78 €. Die Buchungen der Personalaufwendungen erfolgen über ein sogenanntes Vorverfahren. Die Prüfung des Vorverfahrens erfolgt im Rahmen der laufenden IT-Prüfungen gem. § 103 Abs. 1 Nr. 6 GO NRW. Versorgungsaufwendungen Ertrags- und Aufwandsarten 51110000 51120000 51310000 51410000 51510000 51610000 * Versorgungsbezüge Beamte Versorgungsbezüge Tariflich Beschä Versorgungsbezüge Sozialversicheru Beihilf+Unterstützlstg f Versorgun Zuf z Pensionsrückst für Versorgem Zuf z Beihilferückst f Versorgungs Versorgungsaufwendungen Ergebnis 2014 Fortg. Ansatz 2015 Ist-Ergebnis 2015 Vergleich Ansatz/Ist 18.086.754,04 18.447.200,00 18.934.742,60 -487.542,60 4.716.831,62 10.454.923,00 788.980,00 34.047.488,66 4.600.000,00 14.933.600,00 3.641.200,00 41.622.000,00 4.939.830,39 4.583.310,00 202.340,00 28.660.222,99 -339.830,39 10.350.290,00 3.438.860,00 12.961.777,01 Die Versorgungsaufwendungen schließen mit einem Ist-Ergebnis von 28.660.222,99 € ab und liegen somit 12.961.777,01 € unter dem fortgeschriebenen Planansatz von 41.622.000,00 €. Die Unterschreitung resultiert überwiegend aus Minderaufwendungen im Bereich der Zuführung zu Pensions- (51510000) und Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger (Sachkonto 51610000). Die Buchungen der Versorgungsaufwendungen erfolgen über ein sogenanntes Vorverfahren. Die Prüfung des Vorverfahrens erfolgt im Rahmen der laufenden IT-Prüfungen gem. § 103 Abs. 1 Nr. 6 GO NRW. - 35 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Finanzergebnis Das Finanzergebnis ist der Saldo aus den dem Finanzbereich der Kommune zuzurechnenden Erträgen und Aufwendungen. Mit dem Saldo wird u. a. verdeutlicht, wie das von der Stadt Aachen aufgenommene Fremdkapital durch die anfallenden Zinsaufwendungen das Jahresergebnis 2015 beeinflusst. Ertrags- und Aufwandsarten * Finanzerträge * Zinsen und ähnliche Aufwendungen ** Finanzergebnis Ergebnis 2014 -22.091.245,12 18.333.531,99 -3.757.713,13 Fortg. Ansatz 2015 -21.807.200,00 18.629.200,00 -3.178.000,00 Ist-Ergebnis 2015 -21.381.254,03 18.384.192,03 -2.997.062,00 Vergleich Ansatz/Ist -425.945,97 245.007,97 -180.938,00 Finanzerträge Ertrags- und Aufwandsarten * 46110000 Zinserträge vom Land 46120000 Zinserträge von Gemeinden (GV) 46130000 Zinserträge von Zweckverbänden 46150000 Zinser v verb Uneh,Beteilig+Sonder 46160000 Zinserträge v sons öfftl Sonderrec 46170000 Zinserträge von Kreditinstitute 46180000 Zinserträge vom sonst inländ Berei 46210000 Zinserträge aus inneren Darlehen 46510000 Ertr a Gewinnant v Btlg+verb Uneh 46910000 Ertr a Gewinnant v Btlg+verb Uneh 46950000 Zins Stund u. Aussetz d Vollziehu 46960000 Nachforderungszinsen Gewerbesteuer 46980000 Umbuchkto Erstattungszi GewSt nur 46990000 andere sonstige zinsähnliche Erträ Finanzerträge Ergebnis 2014 Fortg. Ansatz 2015 Ist-Ergebnis 2015 -28,00 Vergleich Ansatz/Ist -51.558,32 -2.771.513,80 -7.010.600,00 -80.000,00 -2.200.000,00 -319.619,91 -1.389.572,72 28,00 -100,00 -88,07 330.776,96 -1.200,00 -610,67 -18.325,81 -331.297,88 6.939.813,86 -7.010.600,00 239.619,91 -810.427,28 -378.309,01 -22.091.245,12 -139.100,00 -21.807.200,00 -375.565,01 -21.381.254,03 236.465,01 -425.945,97 -578,96 -10.471.078,40 -807,20 -1.480.301,14 -17.734,86 -100,00 -600,00 -10.151.100,00 -1.200,00 -1.353.200,00 -29.900,00 -841.400,00 -6.919.363,43 -511,93 -10.481.876,96 -1.352.589,33 -11.574,19 -510.102,12 -6.939.813,86 Die Finanzerträge wurden im vorliegenden Jahresabschluss geprüft. Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Feststellungen geführt. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Ertrags- und Aufwandsarten 55110000 55120000 55150000 55160000 55170000 55180000 55210000 55910000 55990000 * Ergebnis 2014 Zinsaufwendungen an das Land Zinsaufwendungen an Gemeinden (GV) Zinsaufw a verb Uneh,Beteilig+Sonv Zinsaufw a son öffentli Sonderrech Zinsaufwendungen an Kreditinstitut Zinsaufwend an sonsti inländisch B Zinsaufwendungen für innere Darleh Kreditbeschaffungskosten, Disagio Sonstige Finanzaufwendungen Fortg. Ansatz 2015 Ist-Ergebnis 2015 100,00 11.102,35 -11.002,35 1.306.784,31 848.700,00 995.320,22 -146.620,22 16.267.216,35 746.749,00 17.222.300,00 15.145.351,61 2.076.948,39 15.464,52 2.216.953,33 18.384.192,03 56.200,00 -15.464,52 -1.715.053,33 245.007,97 56.200,00 6.228,96 1.116,23 18.333.531,99 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Vergleich Ansatz/Ist 5.437,14 501.900,00 18.629.200,00 Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen wurden im vorliegenden Jahresabschluss geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Feststellungen geführt. Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit Ertrags- und Aufwandsarten *** Ordentliches Ergebnis ** Finanzergebnis **** Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit Ergebnis 2014 44.532.103,99 -3.757.713,13 40.774.390,86 Fortg. Ansatz 2015 53.490.887,56 -3.178.000,00 50.312.887,56 Ist-Ergebnis 2015 39.203.275,81 -2.997.062,00 36.206.213,81 Vergleich Ansatz/Ist 14.287.611,75 -180.938,00 14.106.673,75 Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit schließt im Haushaltsjahr 2015 mit einem Fehlbetrag von -36.206.213,81 € ab. - 36 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Jahresergebnis Ertrags- und Aufwandsarten *** Ordentliches Ergebnis ** Finanzergebnis **** Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit ** Außerordentliches Ergebnis Ergebnis 2014 ***** Jahresergebnis Fortg. Ansatz 2015 Ist-Ergebnis 2015 Vergleich Ansatz/Ist 44.532.103,99 -3.757.713,13 40.774.390,86 53.490.887,56 -3.178.000,00 50.312.887,56 39.203.275,81 -2.997.062,00 36.206.213,81 14.287.611,75 -180.938,00 14.106.673,75 40.774.390,86 50.312.887,56 36.206.213,81 14.106.673,75 Das Jahresergebnis schließt im Haushaltsjahr 2015 mit einem Fehlbetrag von -36.206.213,81 € ab. 4.3.3 Prüfergebnis Die vorgenannten Positionen wurden im vorliegenden Jahresabschluss stichprobenartig geprüft. Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Feststellungen geführt. Vergleich Gesamtergebnisrechnung – Teilergebnisrechnung Der fortgeschriebene Ansatz der Gesamtergebnisrechnung 2015 (ohne Konten) stimmt mit dem fortgeschriebenen Ansatz der Teilergebnisrechnung 2015 überein. Nr 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 Z + + + + + + + + = + + + + + = = = = = = = Art Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige ordentliche Erträge Aktivierte Eigenleistungen Bestandsveränderungen Ordentliche Erträge Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Ordentliche Aufwendungen Ordentliches Ergebnis (Zeile 10 - Zeile 17) Finanzerträge Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Finanzergebnis Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Zeile 18 + Zeile 21) Ausserordentliche Erträge Ausserordentliche Aufwendungen Ausserordentliches Jahresergebnis Ergebnis vor internen Leistungsbeziehungen (Zeile 22 + Zeile 25) Erträge aus internen Leistungsbeziehungen AufwendungenausinternenLeistungsbeziehungen Jahresendergebnis - 37 - Fortgeschrieb. Ansatz 2015 Gesamtergebnis -360.031.800,00 -158.843.900,00 -3.357.900,00 -136.865.800,00 -23.081.100,00 -82.172.400,00 -51.951.200,00 -816.304.100,00 € 162.886.649,84 41.622.000,00 80.971.092,45 21.324.767,18 541.466.707,24 21.523.770,85 869.794.987,56 € 53.490.887,56 € -21.807.200,00 18.629.200,00 -3.178.000,00 € 50.312.887,56 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 50.312.887,56 € 50.312.887,56 € Fortgeschrieb. Ansatz 2015 Teilergebnis -360.031.800,00 -158.843.900,00 -3.357.900,00 -136.865.800,00 -23.081.100,00 -82.172.400,00 -51.951.200,00 0,00 € -816.304.100,00 € 162.886.649,84 41.622.000,00 80.971.092,45 21.324.767,18 541.466.707,24 21.523.770,85 869.794.987,56 € 53.490.887,56 € -21.807.200,00 18.629.200,00 -3.178.000,00 € 50.312.887,56 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 50.312.887,56 € -18.897.700,00 18.897.700,00 50.312.887,56 € Differenz 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 18.897.700,00 € -18.897.700,00 € 0,00 € Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Weiter stimmt das Ist-Ergebnis der Gesamtergebnisrechnung (ohne Konten) mit dem Ist-Ergebnis der Teil-Ergebnisrechnung überein. Die Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen werden nicht in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen und sind ergebnisneutral. Nr Z 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 + + + + + + + + = + + + + + = = = = = = = Art Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige ordentliche Erträge Aktivierte Eigenleistungen Bestandsveränderungen Ordentliche Erträge Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Ordentliche Aufwendungen Ordentliches Ergebnis (Zeile 10 - Zeile 17) Finanzerträge Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Finanzergebnis Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Zeile 18 + Zeile 21) Ausserordentliche Erträge Ausserordentliche Aufwendungen Ausserordentliches Jahresergebnis Ergebnis vor internen Leistungsbeziehungen (Zeile 22 + Zeile 25) Erträge aus internen Leistungsbeziehungen AufwendungenausinternenLeistungsbeziehungen Jahresendergebnis - 38 - - - Ist-Ergebnis 2015 Gesamtergebnisrechnung 342.478.476,39 € 172.081.240,84 € 3.247.954,02 € 139.237.084,99 € 23.109.617,44 € 95.146.240,79 € 50.671.122,07 € - € 116.373,89 € 826.088.110,43 € 162.881.050,06 € 28.660.222,99 € 74.355.032,69 € 25.160.651,39 € 541.012.485,37 € 33.221.943,74 € 865.291.386,24 € 39.203.275,81 € 21.381.254,03 € 18.384.192,03 € 2.997.062,00 € 36.206.213,81 € - € - € - € 36.206.213,81 € - - 36.206.213,81 € Ist-Ergebnis 2015 TeilergebnisDifferenz rechnung 342.478.476,39 € - € 172.081.240,84 € - € 3.247.954,02 € - € 139.237.084,99 € - € 23.109.617,44 € - € 95.146.240,79 € - € 50.671.122,07 € - € - € - € 116.373,89 € - € 826.088.110,43 € - € 162.881.050,06 - € 28.660.222,99 - € 74.355.032,69 - € 25.160.651,39 - € 541.012.485,37 - € 33.221.943,74 - € 865.291.386,24 € - € 39.203.275,81 € - € 21.381.254,03 € - € 18.384.192,03 € - € 2.997.062,00 € - € 36.206.213,81 € - € - € - € - € - € - € - € 36.206.213,81 € - € 12.375.075,58 € 12.375.075,58 € 12.375.075,58 € - 12.375.075,58 € 36.206.213,81 € - € Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Allgemeines Die Einführung von NKF erfolgte im Jahr 2008. Durch das NKFWG und der hierdurch erfolgten Änderung des § 3 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW hat sich ab dem Jahr 2013 die Berechnung der Zwischenergebnisse in der Ergebnisrechnung sowie den Teilergebnisrechnungen geändert. Weiter sind nach § 43 Abs. 3 S. 1 GemHVO NRW i.V.m. § 90 Abs. 3 S. 1 GO NRW Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerungen von Vermögensgegenständen sowie aus der Veränderung von Finanzanlagen unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Ein Zeitreihenvergleich ist aus diesem Grund nur bedingt möglich. Ergebnisrechnung 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allg. Umlagen Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige ordentliche Erträge Aktivierte Eigenleistungen Bestandsveränderungen Ordentliche Erträge Jahresergebnis 2008 292.766.613,15 137.906.706,54 15.512.617,51 122.955.533,13 35.556.276,76 56.526.432,77 34.126.643,39 0,00 0,00 695.350.823,25 Jahresergebnis 2009 293.493.876,69 130.301.776,00 16.397.293,42 122.253.381,99 36.880.071,22 57.691.824,07 33.097.351,49 0,00 0,00 690.115.574,88 Jahresergebnis 2010 281.785.342,00 135.878.232,06 3.141.008,81 131.252.917,12 37.534.343,07 55.964.176,84 49.293.103,08 0,00 0,00 694.849.122,98 Jahresergebnis 2011 332.378.827,92 136.549.468,96 3.222.749,24 123.704.829,55 37.196.720,05 61.909.340,38 57.221.947,83 0,00 0,00 752.183.883,93 Jahresergebnis 2012 341.856.244,81 145.121.030,37 3.460.600,56 121.416.312,74 21.399.007,33 70.649.610,31 48.286.583,02 0,00 25.978,30 752.215.367,44 -138.537.165,92 -17.727.183,88 -55.929.248,32 -19.890.167,44 -433.341.784,46 -29.904.757,37 -695.330.307,39 20.515,86 -146.996.441,62 -18.807.129,09 -66.640.990,66 -19.102.345,01 -441.257.152,14 -32.272.667,19 -725.076.725,71 -34.961.150,83 -136.816.136,94 -19.860.535,72 -69.889.827,73 -18.645.569,45 -451.092.417,99 -39.438.920,75 -735.743.408,58 -40.894.285,60 -137.942.591,84 -44.919.911,86 -69.058.449,02 -20.056.971,62 -464.942.830,15 -43.250.448,10 -780.171.202,59 -27.987.318,66 -140.728.114,72 -28.961.824,25 -71.724.925,05 -19.653.991,64 -467.247.726,30 -47.136.175,74 -775.452.757,70 -23.237.390,26 14.174.016,46 -26.199.210,06 -12.025.193,60 -12.004.677,74 21.437.069,55 -19.343.714,91 2.093.354,64 -32.867.796,19 19.007.368,58 -20.075.529,96 -1.068.161,38 -41.962.446,98 17.646.384,10 -19.892.600,02 -2.246.215,92 -30.233.534,58 20.222.815,07 -18.937.078,52 1.285.736,55 -21.951.653,71 483.735,27 -53.041,14 430.694,13 387.054,37 -11.384,20 375.670,17 3.641.360,52 -5.745,23 3.635.615,29 248.847,30 -441.123,05 -192.275,75 9.462,74 -11.020.718,31 -11.011.255,57 14.521.349,76 -14.521.349,76 14.078.754,99 -14.078.754,99 17.390.005,20 -17.390.005,20 13.815.972,74 -13.815.972,74 17.213.382,31 -17.213.382,31 -11.573.983,61 -32.492.126,02 -38.326.831,69 -30.425.810,33 -32.962.909,28 Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Ordentliche Aufwendungen Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit 16 Finanzerträge 17 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Finanzergebnis Ordentliches Jahresergebnis 18 Ausserordentliche Erträge 19 Ausserordentliche Aufwendungen Ausserordentliches Ergebnis 20 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 21 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen Jahresergebnis 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allg. Umlagen Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige ordentliche Erträge Aktivierte Eigenleistungen Bestandsveränderungen Ordentliche Erträge Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Ordentliche Aufwendungen Ordentliches Ergebnis 16 Finanzerträge 17 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Finanzergebnis Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit Jahresergebnis 2013 Jahresergebnis 2014 Jahresergebnis 2015 339.559.256,12 € 334.552.299,83 € 342.478.476,39 € 130.914.208,17 € 139.113.568,93 € 172.081.240,84 € 2.804.914,36 € 3.610.476,39 € 3.247.954,02 € 131.253.883,37 € 132.222.093,71 € 139.237.084,99 € 22.714.440,20 € 23.292.855,28 € 23.109.617,44 € 76.677.570,57 € 77.674.431,22 € 95.146.240,79 € 51.704.634,17 € 72.834.817,29 € 50.671.122,07 € 63.636,84 € 755.692.543,80 € - 162.881.050,06 € 28.660.222,99 € 74.355.032,69 € 25.160.651,39 € 541.012.485,37 € 33.221.943,74 € 865.291.386,24 € 39.203.275,81 € 20.757.978,57 € 20.749.591,39 € 8.387,18 € 42.842.693,66 € - 22.091.245,12 € 18.333.531,99 € 3.757.713,13 € 40.774.390,86 € - 21.381.254,03 € 18.384.192,03 € 2.997.062,00 € 36.206.213,81 € 6.775.948,08 € - € 6.775.948,08 € 2.957.376,15 € 2.957.376,15 € - € - 16.713.800,92 € 16.713.800,92 € - 17.293.487,54 € 17.293.487,54 € - 12.375.075,58 € 12.375.075,58 € - 36.066.745,58 € - 40.774.390,86 € - 36.206.213,81 € - 18 Ausserordentliche Erträge 19 Ausserordentliche Aufwendungen Ausserordentliches Ergebnis 20 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 21 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen Jahresergebnis - 158.581.717,42 € 34.047.488,66 € 68.931.377,44 € 21.186.638,48 € 511.361.625,51 € 33.850.914,62 € 827.959.762,13 € 44.532.103,99 € 116.373,89 € 826.088.110,43 € - - 151.984.540,01 € 29.582.827,78 € 63.957.668,30 € 20.621.699,80 € 494.710.252,05 € 37.686.636,70 € 798.543.624,64 € 42.851.080,84 € 127.115,49 € 783.427.658,14 € - 39 - - € € € Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 4.4 Gesamtfinanzrechnung und Teilfinanzrechnungen Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis 2014 Fortg. Ansatz 2015 Ist-Ergebnis 2015 Vergleich Ansatz/Ist Vergleich Ist 2015/14 * * * * * * * * Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfereinzahlungen Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattung und Kostenumlagen Sonstige Einzahlungen Zinsen und ähnliche Einzahlungen 344.787.285,25 359.131.800,00 306.981.313,87 52.150.486,13 -37.805.971,38 121.803.495,80 153.200.800,00 152.510.191,76 690.608,24 30.706.695,96 3.155.031,77 3.097.700,00 3.444.737,60 -347.037,60 289.705,83 130.126.320,05 130.952.800,00 130.800.176,09 152.623,91 673.856,04 13.910.238,29 13.858.600,00 15.039.077,37 -1.180.477,37 1.128.839,08 78.677.808,76 84.749.400,00 87.225.278,62 -2.475.878,62 8.547.469,86 19.683.059,74 22.488.600,00 23.617.319,88 -1.128.719,88 3.934.260,14 21.511.552,57 21.757.200,00 22.617.792,40 -860.592,40 1.106.239,83 ** * * * * * * ** Einzahlung. a. lfd. Verwaltungstätigkeit Personalauszahlungen Versorgungsauszahlungen Auszahl. für Sach- und Dienstleistungen Zinsen und ähnliche Auszahlungen Transferauszahlungen Sonstige Auszahlungen Auszahlung. a. lfd. Verwaltungstätigkeit 733.654.792,23 789.236.900,00 742.235.887,59 47.001.012,41 8.581.095,36 -133.337.855,34 -145.999.449,84 -142.212.038,56 -3.787.411,28 -8.874.183,22 -22.856.524,42 -23.047.200,00 -25.367.502,57 2.320.302,57 -2.510.978,15 -57.313.742,24 -66.065.996,74 -63.298.961,59 -2.767.035,15 -5.985.219,35 -17.221.842,47 -18.629.200,00 -17.435.153,73 -1.194.046,27 -213.311,26 -510.027.475,63 -544.193.498,82 -509.520.133,73 -34.673.365,09 507.341,90 -13.109.620,57 -18.126.076,12 -18.576.148,64 450.072,52 -5.466.528,07 -753.867.060,67 -816.061.421,52 -776.409.938,82 -39.651.482,70 -22.542.878,15 -20.212.268,44 -26.824.521,52 -34.174.051,23 7.349.529,71 -13.961.782,79 *** Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit * * * * * Investitionszuwendungen Einzahlungen aus Veräußerung Sachanlagen Einzahlungen a.Veräußerung Finanzanlagen Einzahlungen Beiträgen + ähnl. Entgelte Sonstige Investitionseinzahlungen 26.420.275,16 18.556.000,00 33.879.090,67 -15.323.090,67 7.458.815,51 13.602.597,38 14.017.900,00 11.772.916,47 2.244.983,53 -1.829.680,91 9.000.000,00 10.000.000,00 10.012.559,31 -12.559,31 1.012.559,31 1.444.502,46 2.652.800,00 1.786.249,97 866.550,03 341.747,51 2.749.158,11 3.514.400,00 6.825.320,54 -3.310.920,54 4.076.162,43 ** * * * * * * ** Einzahlung. a. Investitionstätigkeit Auszahlungen für Grundstücke + Gebäude Auszahlungen für Baumaßnahmen Auszahlungen für bewegl. Anlagevermögen Auszahlungen für Finanzanlagen Auszahlungen für aktivierbare Zuwendung. Sonstige Investitionsauszahlungen Auszahlung. a. Investitionstätigkeit 53.216.533,11 48.741.100,00 64.276.136,96 -15.535.036,96 11.059.603,85 -1.678.707,43 -8.540.519,82 -3.196.551,39 -5.343.968,43 -1.517.843,96 -29.274.905,06 -57.458.444,17 -24.140.033,46 -33.318.410,71 5.134.871,60 -9.381.753,84 -19.201.439,05 -9.809.077,26 -9.392.361,79 -427.323,42 -7.615.290,00 -10.000.000,00 0,00 -10.000.000,00 7.615.290,00 -3.196.142,59 -2.792.544,41 -10.581.161,71 -5.988.687,00 -4.592.474,71 -21.968.883,00 -94.241.386,68 -30.946.367,26 -63.295.019,42 -8.977.484,26 -72.712.083,74 -200.022.951,43 -74.080.716,37 -125.942.235,06 -1.368.632,63 *** Saldo aus Investitionstätigkeit -19.495.550,63 -151.281.851,43 -9.804.579,41 -141.477.272,02 9.690.971,22 **** Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag -39.707.819,07 -178.106.372,95 -43.978.630,64 -134.127.742,31 -4.270.811,57 * * * * ** Aufnahme von Krediten für Investitionen Aufnahme v. Krediten z. Liquiditätssich. Tilgung von Krediten für Investitionen Tilgung v. Krediten z. Liquiditätssich. Saldo aus Finanzierungstätigkeit 37.525.433,82 53.164.500,00 24.346.108,95 28.818.391,05 -13.179.324,87 256.452.268,77 0,00 230.400.000,00 -230.400.000,00 -26.052.268,77 -32.401.561,04 -29.644.400,00 -30.169.445,84 525.045,84 2.232.115,20 -214.300.000,00 0,00 -165.668.306,95 165.668.306,95 48.631.693,05 47.276.141,55 23.520.100,00 58.908.356,16 -35.388.256,16 11.632.214,61 ***** Änderung Finanzmittelbestand 7.568.322,48 -154.586.272,95 14.929.725,52 -169.515.998,47 7.361.403,04 ** * 7.895.681,35 0,00 7.963.977,49 -7.963.977,49 68.296,14 -8.788.005,45 0,00 -10.835.976,03 10.835.976,03 -2.047.970,58 -509.577,22 0,00 -4.624.404,82 4.624.404,82 -4.114.827,60 -154.586.272,95 7.433.322,16 -162.019.595,11 -530.655,33 Anfangsbestand an Finanzmitteln Bestand an fremden Finanzmitteln * Technische Finanzpositionen Umbuchung TSCHUL-Konten (Schulgirokonten) * Umbuchung THAND-Konten (Handvorschüsse) * ****** Liquide Mittel 1.802.306,33 -4.750,00 7.963.977,49 * Bei den Technische Finanzpositionen sind im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 noch Korrekturbuchungen bei den TSCHUL und THAND-Konten erfolgt. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2014 schlossen die Technischen Finanzpositionen mit einem Ergebnis von 1.287.979,11 € ab. Die Finanzrechnung stellt neben der Bilanz und der Ergebnisrechnung die dritte Komponente des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) dar. In der Finanzrechnung werden alle erhaltenen Einzahlungen und geleisteten Auszahlungen des Haushaltsjahres nachgewiesen. Es werden die Mittelherkunft und ihre Verwendung dargestellt. Ferner lässt sich in der Finanzrechnung die Veränderung des Zahlungsmittelbestandes ablesen. - 40 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Zusätzlich werden in der Finanzrechnung die Zahlungsströme für die Investitionstätigkeit sowie die Veränderungen des Bestandes an Finanzmitteln abgebildet. Abweichungen zwischen der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung ergeben sich durch die in der Ergebnisrechnung enthaltenen nicht zahlungswirksamen Geschäftsvorfälle, zum Beispiel die Aufwendungen und Erträge aus der Zuführung und Auflösung von Sonderposten, Rechnungsabgrenzungen, Rückstellungen oder aus Abschreibungen. Nach den Vorgaben der GemHVO NRW ergibt sich der Wert in der Finanzrechnung eines jeweiligen Jahres aus den Liquiditätskrediten und den Liquiden Mitteln. In der Finanzrechnung des Jahres 2015 ergibt sich wegen technisch bedingter Kontokorrekturen eine Abweichung. Die Finanzsoftware SAP ist bei der Stadt Aachen so eingerichtet, dass die Ein- und Auszahlungen (6er und 7er Finanzpositionen) sowie die Buchungen mit der Finanzposition TBANK finanzrechnungsrelevante Sachverhalte darstellen. Im Jahresabschluss 2015 wurden Abstimmarbeiten durchgeführt, um eine korrekte Darstellung der Finanzrechnung herbeizuführen. Der Finanzmittelbestand des Jahres 2015 setzt sich daher aus dem Wert der Liquiden Mittel in Höhe von 5.228.996,32 € und aus einigen Positionen der sonstigen Verbindlichkeiten mit einem Wert von 2.204.325,84 € zusammen. Laut Aussage von FB 20 ist es derzeit erforderlich, fünf Verbindlichkeitenkonten aus dem Personalbereich (SAP-HR) bei den Liquiden Mitteln abzubilden, so dass auch für folgende Jahresabschlüsse Abstimmungen erfolgen müssen. Durch die Hinzunahme dieser Verbindlichkeitenkonten entspricht die Finanzrechnung der Stadt Aachen nur durch manuell durchzuführende Korrekturbuchungen den gesetzlichen Vorgaben. Hier wird an einer technischen Lösung gearbeitet, die dann entsprechend durch den Fachbereich Rechnungsprüfung geprüft wird. Für den Jahresabschluss 2016 wird seitens der Rechnungsprüfung eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Finanzrechnung erwartet. 4.4.1 Investitionen Saldo aus Investitionstätigkeit Finanzpositionen Ergebnis 2014 Fortg. Ansatz 2015 davon Erm.-Übertr. davon APL/ÜPL Ergebnis 2015 Ansatz-Ergebnis * * * * * ** Investitionszuwendungen 26.420.275,16 Einzahlungen aus Veräußerung Sachanlagen 13.602.597,38 Einzahlungen a.Veräußerung Finanzanlagen 9.000.000,00 Einzahlungen Beiträgen + ähnl. Entgelte 1.444.502,46 Sonstige Investitionseinzahlungen 2.749.158,11 Einzahlung. a. Investitionstätigkeit 53.216.533,11 * * * * * * ** *** Auszahlungen für Grundstücke + Gebäude Auszahlungen für Baumaßnahmen Auszahlungen für bewegl. Anlagevermögen Auszahlungen für Finanzanlagen Auszahlungen für aktivierbare Zuwendung. Sonstige Investitionsauszahlungen Auszahlung. a. Investitionstätigkeit Saldo aus Investitionstätigkeit 18.556.000,00 33.879.090,67 -15.323.090,67 14.017.900,00 11.772.916,47 2.244.983,53 10.000.000,00 10.012.559,31 -12.559,31 2.652.800,00 1.786.249,97 866.550,03 3.514.400,00 6.825.320,54 -3.310.920,54 48.741.100,00 64.276.136,96 -15.535.036,96 -1.678.707,43 -8.540.519,82 -2.461.519,82 -3.196.551,39 -5.343.968,43 -29.274.905,06 -57.458.444,17 -22.546.444,17 -24.140.033,46 -33.318.410,71 -9.381.753,84 -19.201.439,05 -6.616.339,05 -9.809.077,26 -7.615.290,00 -10.000.000,00 -9.392.361,79 -10.000.000,00 -2.792.544,41 -10.581.161,71 -7.632.061,71 -5.988.687,00 -4.592.474,71 -21.968.883,00 -94.241.386,68 -67.451.486,68 -30.946.367,26 -63.295.019,42 -72.712.083,74 -200.022.951,43 -106.707.851,43 -74.080.716,37 -125.942.235,06 -19.495.550,63 -151.281.851,43 -106.707.851,43 -9.804.579,41 -141.477.272,02 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Investitionszuwendungen Bei der Finanzposition Investitionszuwendungen handelt es sich um Zuwendungen, bei denen eine Zweckbindung für den investiven Bereich vorliegt. - 41 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Im Jahr 2015 wurden insgesamt Investitionszuwendungen in Höhe von 33.879.090,67 € verbucht. Der fortgeschriebene Ansatz 2015 betrug 18.556.000,00 €. Gegenüber dem fortgeschriebenen Ansatz haben sich die Einzahlungen somit um 15.323.090,67 € erhöht. Finanzpositionen 68100000 68110000 68120000 68150000 68170000 68180000 * Ergebnis 2014 Fortg. Ansatz 2015 davon Erm.-Übertr. davon APL/ÜPL Ergebnis 2015 Ansatz-Ergebnis Investitionszuweisungen vom Investitionszuweisungen vom Investitionszuweisungen von Investzus v verb Unterneh, B Investitionszuschüsse von pr Investitionszuschüsse von üb Investitionszuwendungen 931.992,00 1.528.000,00 4.603.556,22 -3.075.556,22 24.909.288,69 16.296.300,00 29.093.683,26 -12.797.383,26 63.324,55 308.800,00 29.499,07 279.300,93 421.724,72 20.000,00 137.482,12 -117.482,12 16.645,20 402.900,00 14.870,00 388.030,00 26.420.275,16 18.556.000,00 33.879.090,67 -15.323.090,67 77.300,00 Die Mehreinzahlungen resultieren hauptsächlich aus den „Investitionszuweisungen vom Land“ (Sachkonto 6811000) in Höhe von 12.797.383,26 € und den „Investitionszuweisungen vom Bund“ (Sachkonto 68100000) in Höhe von 3.075.556,22 €. Beim Sachkonto 68170000 „Investitionszuschüssen von privaten Unternehmen“ wurden ebenfalls Mehreinzahlungen in Höhe von 117.482,12 € verbucht. Mindereinzahlungen gab es bei den Sachkonten 68180000 „Investitionszuschüsse von übrige Bereiche“ in Höhe von 388.030,00 € und 68120000 „Investitionszuweisungen von Gemeinden“ in Höhe von 279.300,93 €. Ermächtigungsübertragungen im Bereich der Investitionszuwendungen bestanden im Jahr 2015 nicht. Bei der stichprobenartigen Überprüfung der Sachkonten wurden keine Unstimmigkeiten festgestellt. Sonstige Investitionseinzahlungen Im Jahr 2015 wurden insgesamt „Sonstige Investitionseinzahlungen“ in Höhe von 6.825.320,54 € verbucht. Der fortgeschriebene Ansatz 2015 betrug 3.514.400,00 €. Gegenüber diesem, haben sich die Einzahlungen somit um 3.310.920,54 € erhöht. Finanzpositionen 68600000 68630000 68650000 68680000 68910000 * Ergebnis 2014 Fortg. Ansatz 2015 davon Erm.-Übertr. davon APL/ÜPL Ergebnis 2015 Ansatz-Ergebnis Rückflüsse von Ausleihungen Rückflüsse von Ausleihungen Rückfl v Ausleih v verb Uneh Rückflüsse v Ausleihung v so Sonstige Investitionseinzahl Sonstige Investitionseinzahlungen 1.174,22 1.200,00 1.241,25 -41,25 2.525.890,41 3.051.100,00 6.600.803,90 -3.549.703,90 205.485,20 62.100,00 207.475,39 -145.375,39 16.608,28 400.000,00 15.800,00 384.200,00 2.749.158,11 3.514.400,00 6.825.320,54 -3.310.920,54 Die Mehreinzahlungen resultieren hauptsächlich aus den „Rückflüssen von Ausleihungen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen“ (Sachkonto 68650000) in Höhe von 3.549.703,90 €. Beim Sachkonto 68680000 „Rückflüsse von Ausleihungen von sonstige inländische Bereiche“ wurden ebenfalls Mehreinzahlungen in Höhe von 145.375,39 € verbucht. Mindereinzahlungen gab es beim Sachkonto 68910000 „Sonstige Investitionseinzahlungen“ in Höhe von 384.200,00 €. Ermächtigungsübertragungen bestanden im Jahr 2015 nicht. Bei der stichprobenartigen Überprüfung der Sachkonten wurden keine Unstimmigkeiten festgestellt. - 42 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen für Finanzanlagen Der fortgeschriebene Ansatz 2015 betrug 10.000.000,- €, eine Beanspruchung der Mittel erfolgte aber nicht. Finanzpositionen 78430000 Erwerb von sonstigen Anteils 78457000 Erwerb v. Kapitalmarktpapier * Auszahlungen für Finanzanlagen Ergebnis 2014 Fortg. Ansatz 2015 davon Erm.-Übertr. davon APL/ÜPL Ergebnis 2015 Ansatz-Ergebnis -15.290,00 -7.600.000,00 -10.000.000,00 -10.000.000,00 -7.615.290,00 -10.000.000,00 -10.000.000,00 Auszahlungen für aktivierbare Zuwendungen Bei der Finanzposition „Auszahlungen für aktivierbare Zuwendungen“ wurden im Haushaltsjahr 2015 Auszahlungen in Höhe von 5.988.687,00 € getätigt. Der fortgeschriebene Ansatz 2015 betrug 10.581.161,71 €. Somit sind insgesamt Minderauszahlungen in Höhe von 4.592.474,71 € entstanden. Finanzpositionen 78150000 78170000 78180000 * Ergebnis 2014 Fortg. Ansatz 2015 davon Erm.-Übertr. davon APL/ÜPL Ergebnis 2015 Ansatz-Ergebnis Allg Inveszusc an verbund Un Allge Investitionszuschüsse Allgemein Investitionszuschü Auszahlungen für aktivierbare Zuwendung. -1.869.263,89 -10.172.103,96 -7.603.503,96 -5.324.491,41 -4.847.612,55 -220.000,00 -703.280,52 -409.057,75 -28.557,75 -664.195,59 255.137,84 -2.792.544,41 -10.581.161,71 -7.632.061,71 -5.988.687,00 -4.592.474,71 Minderauszahlungen gab es beim Sachkonto 78150000 „Allgemeine Investitionszuschüsse an verbundene Unternehmen“ in Höhe von 4.847.612,55 €. Mehrausgaben sind bei den Sachkonten 78180000 „Allgemeine Investitionszuschüsse an übrige Bereiche“ in Höhe von 255.137,84 € entstanden. Ermächtigungsübertragungen gab es bei der Finanzposition „Auszahlungen für aktivierbare Zuwendungen“ in Höhe von 7.632.061,71 €. Die Prüfung der Finanzposition „Auszahlungen für aktivierbare Zuwendungen“ ergab keine Unstimmigkeiten. Sonstige Investitionsauszahlungen Im Haushaltsjahr 2015 wurden Auszahlungen in Höhe von 30.946.367,26 € getätigt. Der fortgeschriebene Ansatz 2015 betrug 94.241.386,68 €. Die Differenz zwischen fortgeschriebenen Ansatz und IstAuszahlungen beträgt somit 63.295.019,42 €. Finanzpositionen 78650000 78659999 78680000 78910000 * Ergebnis 2014 Fortg. Ansatz 2015 davon Erm.-Übertr. davon APL/ÜPL Ergebnis 2015 Ansatz-Ergebnis Gewähr Ausleihen verb Untern 78659999 Gewährung v Ausleihen v sons Sonstige Investitionsauszahl Sonstige Investitionsauszahlungen -21.883.808,00 -93.012.547,66 -67.387.647,66 -30.394.871,16 -935.500,00 -62.617.676,50 -935.500,00 -71.500,00 71.500,00 -85.075,00 -293.339,02 -63.839,02 -479.996,10 186.657,08 -21.968.883,00 -94.241.386,68 -67.451.486,68 -30.946.367,26 -63.295.019,42 Minderauszahlungen gab es beim Sachkonto 78650000 „Gewährung von Ausleihungen an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen von Baumaßnahmen“ in Höhe von 62.617.676,50 € und dem Sachkonto 78659999 „Gewährung von Ausleihungen an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen von sonstigen Investitionen“ in Höhe von 935.500,00 €. Mehrauszahlungen sind beim Sachkonto 78910000 „Sonstige Investitionsauszahlungen“ in Höhe von 186.657,08 € entstanden. Beim Sachkonto 78660000 „Gewährung von Ausleihungen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen“ waren im Haushalt 2015 keine Mittel eingeplant. In Anspruch genommen wurden aber 71.500,- €. - 43 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Ermächtigungsübertragungen gab es im Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 67.451.486,68 €. Die Prüfung der Finanzposition „Sonstige Investitionsauszahlungen“ ergab keine Unstimmigkeiten. 5. Übersicht über die durchgeführten Korrekturen im Prüfzeitraum Der nachfolgenden Tabelle sind die von der Rechnungsprüfung innerhalb des Prüfzeitraumes veranlassten Änderungen zu entnehmen, die noch während des anschließenden Korrekturzeitfensters durch den Fachbereich Finanzsteuerung buchungsmäßig korrigiert worden sind. Die Feststellungen, die aus veschiedenen Gründen erst im Jahresabschluss 2016 korrigiert werden können, sind nicht in dieser Übersicht, sondern in der OP-Liste aufgeführt. - 44 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Bilanzziffer Bilanzposition eingebrachter Jahresabschluss 2015 geprüfter Jahresabschluss 2015 Differenz AKTIVA Anlagevermögen 1. 1. 1. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. 2. Sachanlagen 24.213.088,30 € 24.213.088,30 € 1. 1. 1. 1. 1. 2. 2. 2. 2. 2. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 2. 3. 4. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Grünfächen Ackerland Wald, Forsten Sonstige unbebaute Grundstücke 226.217.697,68 € 49.317.428,89 € 18.190.943,49 € 211.881.519,40 € 221.780.241,95 € 49.317.428,89 € 18.190.943,49 € 211.881.519,40 € 1. 1. 1. 1. 1. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 1. 2. 3. 4. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Kinder- und Jugendeinrichtungen Schulen Wohnbauten Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 1.654.879,40 € 664.884,00 € 103.278.031,15 € 31.922.550,94 € 1.654.879,40 € 664.884,00 € 103.278.031,15 € 31.922.550,94 € 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 3. 3. 3. 3. 3. 3. 3. 1. 2. 3. 4. 5. 6. Infrastrukturvermögen Grund und Boden des Infrastrukturvermögens Brücken und Tunnel Gleisanlagen (Streckenausrüstung u. Sicherheitsanl.) Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verk.lenk.anl. Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 187.897.458,36 € 24.098.988,65 € - € 308.100.016,93 € 285.716.963,54 € 9.403.473,02 € 187.897.458,36 € 24.098.988,65 € - € 308.100.016,93 € 283.317.051,66 € 9.403.473,02 € 1. 1. 1. 1. 1. 2. 2. 2. 2. 2. 4. 5. 6. 7. 8. Bauten auf fremden Grund und Boden Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1. 3. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 3. 3. 3. 3. 3. 3. 3. 3. 3. - € 4.437.455,73 € - € - € - € - € € € € - € - € - € - € 2.399.911,88 € - € 8.103.048,51 € 1.250,00 € 12.756.348,61 € 34.965.928,55 € 12.874.209,65 € 8.103.048,51 € 1.250,00 € 12.756.348,61 € 34.965.928,55 € 12.874.209,65 € - € € € € € 308.731.161,82 € 2.938.854,32 € 410.730.061,22 € 26.800.000,00 € 308.731.161,82 € 2.938.854,32 € 410.730.061,22 € 26.800.000,00 € - € € € € 34.171.179,66 € - € 330.328.693,58 € 405.136,61 € 34.171.179,66 € - € 330.328.693,58 € 405.136,61 € - € € € € 676.948,80 € - € 676.948,80 € - € Finanzanlagen 1. 2. 3. 4. 5. 5. 5. 5. 5. 1. 2. 3. 4. 2. Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungen Sondervermögen Wertpapiere des Anlagevermögens Ausleihungen an verbundene Unternehmen an Beteiligungen an Sondervermögen Sonstige Ausleihungen Umlaufvermögen 2. 1. 2. 1. 1. 2. 1. 2. Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren Geleistete Anzahlungen 2. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände - € - € 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 2. 3. 4. 5. Öffentlich-rechtliche Ford. und Ford. a. Transferleist. Gebühren Beiträge Steuern Forderungen aus Transferleistungen Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 4.044.298,10 € 1.629.564,06 € 7.560.266,54 € 16.153.845,81 € 18.258.779,60 € 4.044.298,10 € 1.629.564,06 € 7.560.266,54 € 16.153.845,81 € 18.258.779,60 € - € € € € € 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 1. 2. 3. 4. 5. Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privatem Bereich gegenüber dem öffentlichen Bereich gegen verbundene Unternehmen gegen Beteilgungen gegen Sondervermögen 2.066.901,70 € 465.193,58 € 7.885.430,86 € 11.676,51 € 29.806.426,46 € 2.066.901,70 € 465.193,58 € 7.885.430,86 € 11.676,51 € 29.806.426,46 € - € € € € € Sonstige Vermögensgegenstände 21.665.336,25 € 21.665.336,25 € - € € - € 5.228.996,32 € - € 2. 2. 3. 2. 3. Wertpapiere des Umlaufvermögens 2. 4. Liquide Mittel 3. - € 5.228.996,32 € Aktive Rechnungsabgrenzung Summe Aktiva 173.654.938,80 € 2.954.472.399,67 € - 45 - - 173.307.968,63 € 2.947.288.061,89 € - 346.970,17 € 7.184.337,78 € Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Bilanzziffer P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P 1. 2. 3. 4. Allgemeine Rücklage Sonderrücklagen Ausgleichsrücklage Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 2. 2. 2. 2. 2. 1. 2. 3. 4. 797.685.264,63 € - € - € 33.498.484,03 € - 795.560.914,81 € - € - € 36.206.213,81 € - 2.124.349,82 € - € - € 2.707.729,78 € 137.655.283,17 € 44.452.482,68 € 9.092.440,86 € 259.459.231,31 € 138.336.958,21 € 44.452.482,68 € 9.092.440,86 € 259.049.262,27 € - 681.675,04 € - € - € 409.969,04 € 485.086.728,00 € 20.815.835,01 € 403.426,27 € 64.602.042,22 € 485.086.728,00 € 20.815.835,01 € 403.426,27 € 62.327.012,22 € - - € - € - € 2.275.030,00 € Rückstellungen 1. 2. 3. 4. Pensionsrückstellungen Rückstellungen für Deponien und Altlasten Instandhaltungsrückstellungen Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 Verbindlichkeiten 4. 1. 4. 4. 4. 4. 4. 4. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 4. 4. 4. 4. 4. 4. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 6. - für Zuwendungen für Beiträge für den Gebührenausgleich Sonstige Sonderposten 4. 5. Differenz Sonderposten 3. 3. 3. 3. 3. geprüfter Jahresabschluss 2015 PASSIVA Eigenkapital 1. 1. 1. 1. 1. eingebrachter Jahresabschluss 2015 Bilanzposition Anleihen 1. 2. 3. 4. 5. - € Verb. aus Krediten für Investitionen von verbundenen Unternehmen von Beteilgungen von Sondervermögen vom öffentlichen Bereich vom privatem Kreditmarkt - € - € - € 31.728,08 € 462.406.311,90 € - € - € - € 31.728,08 € 462.406.311,90 € Verb. aus Krediten zur Liquiditätssicherung Verb. aus Vorg., die Kreditaufn. wirtsch. gleichkommen Verb. aus Lieferungen und Leistungen Verb. aus Transferleistungen Sonstige Verbindlichkeiten Erhaltene Anzahlungen 377.583.961,82 € 18.603.880,95 € 13.692.628,71 € 8.121.419,97 € 53.944.869,98 € 48.868.500,18 € 377.583.961,82 € 18.603.880,95 € 14.025.658,54 € 8.121.419,97 € 53.940.869,98 € 48.873.886,86 € - € - € 333.029,83 € - € 4.000,00 € 5.386,68 € 185.464.847,96 € 2.954.472.399,67 € 184.781.497,27 € 2.947.288.061,89 € - 683.350,69 € 7.184.337,78 € Passive Rechnungsabgrenzung Summe Passiva - € € € € € Hinweise zum Anhang Der Anhang stellt gem. § 37 Abs. 1 Nr. 5 GemHVO NRW einen Bestandteil des gemeindlichen Jahresabschlusses dar. Er ist gem. § 101 Abs. 1 GO NRW als Bestandteil des Jahresabschlusses dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden,- Ertrags- und Finanzlage der Stadt Aachen vermittelt. Dabei sind die Vorgaben des § 44 GemHVO NRW zu beachten. Der Anhang zum Jahresabschluss 2015 weist gem. den Vorgaben des § 44 GemHVO NRW die notwendigen Erläuterungen der Bilanz, der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung aus. Die jeweils angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die sonstigen Pflichtangaben sind im Anhang enthalten sowie zutreffend dargestellt und erläutert. Der Anhang gibt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden,- Ertrags- und Finanzlage der Stadt Aachen wieder. Die Vereinfachungsregelungen gem. § 34 GemHVO NRW wurden in Teilbereichen des Anlage- und Umlaufvermögens angewendet und im Anhang erläutert. Für sachverständige Dritte sind die Darstellungen und Erläuterungen nachvollziehbar. Des Weiteren sind dem Anhang eine Übersicht des Stiftungsvermögens sowie eine Übersicht der Ermächtigungsübertragungen beigefügt. - 46 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Ein Ausweis eines Sonderpostenspiegels wäre zur Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit der in der Bilanz dargestellten Sonderposten sinnvoll. 7. Inventur Gemäß § 91 Abs. 1 GO NRW sowie § 28 Abs. 1 GemHVO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres alle im wirtschaftlichen Eigentum stehenden Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten in einer Inventur unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur vollständig aufzunehmen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten anzugeben. Mindestens alle fünf Jahre sind die Vermögensgegenstände durch eine körperliche Inventur aufzunehmen. Im Rahmen der letzten Jahresabschlussprüfungen wurde festgestellt, dass bis auf das bewegliche Vermögen, für das bereits 2010 eine ordnungsgemäße Inventur erfolgte, für die übrigen Bilanzpositionen seit der Eröffnungsbilanz 2008 keine körperliche Inventur durchgeführt wurde. Zum 31.12.15 wurde dies nachgeholt. Die Prüfung der Inventurdurchführung sowie die Übernahme der Inventurergebnisse in die Bilanz stellte vor allem für die unbebauten und bebauten Grundstücke sowie das Infrastrukturvermögen einen Schwerpunkt der Jahresabschlussprüfung dar. In Rahmen dieser Prüfungen sind folgende Sachverhalte festgestellt worden: 1.2.1 unbebaute, 1.2.2 bebaute Grundstücke und 1.2.3.1 Grund und Boden Infrastrukturvermögen Zum 31.12.2015 wurde eine Inventur aller städtischen Grundstücke durchgeführt. Hierzu wurden bilanzpositionsübergreifend das Anlagenbuch (SAP) und das Lagerbuch des Fachbereichs Immobilienmanagement (Itac.INKOL) mit dem Kataster (ALKIS) abgeglichen. Bei Differenzen erfolgte eine Einbeziehung des Grundbuchs. Über jedes Differenzflurstück wurde eine eigene Anlagenakte in Papierform angelegt. Diese wurden stichprobenhaft angefordert und eingesehen. a) Flurstücksfortführungen Im Rahmen der Inventur 2015 wurden u. a. Differenzen aufgrund von Flurstücksfortführungen festgestellt. Diese sind dadurch begründet, dass bislang die Flurstücksfortführungen in SAP nicht vollständig nachvollzogen wurden, da FB 20 davon z. T. keine Kenntnis erlangte. I. d. R. werden die Buchwerte bei der Flurstücksfortführung lediglich auf die Nachfolgerflurstücke verteilt, ohne dass eine wertmäßige Änderung der Gesamtsumme stattfindet. Daher wurden lediglich die Fälle, bei denen sich durch die Fortführung eine Flächendifferenz > 50 m² ergab, durch FB 62 im Rahmen der Inventur bewertet und fortgeführt. Die Bewertung der restlichen fortgeführten Flurstücke erfolgt zur Zeit und wird voraussichtlich mit dem Jahresabschluss 2016 abgeschlossen sein. Seit 2016 werden die Veränderungsmitteilungen der Städteregion durch FB 62 regelmäßig dem FB 20 übersandt, um eine aktuelle Darstellung in SAP zu gewährleisten. b) Grundstücke im Eigentum der Eigenbetriebe Sowohl in ALKIS als auch in itac.INKOL bestand bislang keine Differenzierung, ob sich die Flurstücke im Eigentum der Stadt Aachen oder in einem ihrer Eigenbetriebe befinden. Grundstücke, die in ALKIS als Eigentum der Stadt Aachen eingetragen waren, jedoch nicht in der städt. Bilanz aktiviert waren, wurden daher im Rahmen der Inventur mit den Eigenbetrieben abgeglichen, so dass alle Flurstücke zugeordnet werden konnten. Es erfolgte jedoch kein vollständiger Abgleich der Flurstücke mit E 26, um eine mögliche Doppelbilanzierung auszuschließen. Im Rahmen der Inventur 2015 war dieser Abgleich nicht umsetzbar, da kein gemeinsames eindeutiges Kriterium für diesen Abgleich in der Anlagenbuchhaltung des E 26 und der Stadt Aachen vorhanden war. In der städt. Bilanz sind die Grundstücke mit den entsprechenden Flurnummern, in der Bilanz des E 26 lediglich mit Adressen gepflegt. Aufgrund der - 47 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 im Rahmen der Inventur festgestellten Doppelbilanzierung der Kita-Grundstücke im sog. Richtericher Modell ist ein Abgleich des Anlagevermögens der Stadt Aachen und des E 26 sowohl aus Sicht des FB 20 als auch des FB 14 zwingend erforderlich. Gemäß Auskunft des Fachbereichs Finanzsteuerung ist der vorgenannte Abgleich inzwischen durchgeführt worden. Die bilanzielle Darstellung wird im Jahresabschluss 2016 umgesetzt. c) Grund und Boden Infrastrukturvermögen Durch die Inventur dieser Bilanzposition ergaben sich zahlreiche Veränderungen im Anlagenbestand, sowohl in Bezug auf Zugänge, Abgänge als auch Umbuchungen (vornehmlich im Sinne von Flurstücksfortführungen). Durch die bilanzpositionsübergreifende Inventur war auch die Dokumentation entsprechend übergreifend, so dass die relevanten Informationen für diese Bilanzposition zunächst aus der Fülle von Daten herausgesucht werden mussten. In manchen Fällen waren die übersandten Informationen zu einem bestimmten Geschäftsvorfall nicht ausreichend und die Papierakte bzw. weiterführende Informationen wurden nachgefordert. In allen Fällen konnte eine abschließende Klärung des Sachverhalts erzielt werden. Die allgemeine Vorgehensweise im Rahmen der Inventur ist nachvollziehbar beschrieben, der gesamte Inventurprozess erscheint plausibel und zur Zielerreichung geeignet. Die Qualität der Dokumentation ist vor allem auch unter Berücksichtigung der zu verarbeitenden Datenmasse hervorragend. Wünschenswert wäre es gewesen statt eine Papierakte zu pflegen, diese in SAP einzuscannen und mit dem Anlagegut zu verknüpfen. Zusammenfassend bestehen keine Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der durchgeführten Inventur. 1.2.3.2 Brücken und Tunnel Zum Stichtag 31.12.15 wurde der Anlagenbestand dieser Bilanzposition mit der beim Aachener Stadtbetrieb geführten Bauwerksliste abgeglichen. Hierbei wurde festgestellt, dass die Vollständigkeit dieser Bilanzposition nicht gewährleistet ist. Etwa 80 Bauwerke werden in der Bauwerksliste geführt, sind jedoch nicht im Anlagenbuch aktiviert. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 war es nicht möglich die Gründe hierfür zu recherchieren. Mit Jahresabschluss 2016 ist festzustellen, ob die Bauwerke bereits seit Eröffnungsbilanz im städtischen Eigentum waren und zu Unrecht nicht aktiviert worden sind oder ob diese später erstellt / erworben oder unentgeltlich auf die Stadt Aachen übertragen worden sind. Eine Nachaktivierung unter Beachtung des tatsächlichen Datums des Eigentumübergangs sowie der zu diesem Datum beizulegenden Anschaffungskosten ist nachzuholen. Alle Bauwerke dieser Bilanzposition werden mindestens einmal jährlich zur Feststellung der Verkehrssicherheit begangen, eine gesonderte Inaugenscheinnahme hat für den Stichtag 31.12.15 nicht stattgefunden. Sofern es sich um ein Bauwerk nach DIN handelt, wird eine Beschaffenheit festgestellt. Im Überwiegenden liegen in Bezug auf die Durchlassbauwerke jedoch keine Informationen zur Beschaffenheit vor. Ebenfalls fehlen für viele dieser Bauwerke Flächenangaben. Die Ermittlung beizulegender Werte zur Feststellung einer ggf. vorliegenden dauerhaften Wertminderung war daher nicht möglich. Aufgrund des geringen Buchwertanteils dieser Bauwerke besteht kein Risiko, dass sich hierdurch wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss ergeben. Es ist jedoch mit dem Aachener Stadtbetrieb sowie der STAWAG ein Prozess abzustimmen, der sicherstellt, dass die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der in dieser Bilanzposition auszuweisenden Anlagegüter gegeben ist. Hierzu ist u.a. zentralisiert z.B. in der Bauwerksliste festzuhalten, wann ein Bauwerk zu- oder abgegangen ist, wann eine Inaugenscheinnahme erfolgte und ob dabei wesentliche Mängel festgestellt worden sind sowie weitere Daten, die für die ordnungsgemäße Abbildung im Anlagenbuch relevant sind. - 48 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Im Rahmen der Prüfung der Dokumentation zur Inventur wurde festgestellt, dass vornehmlich für die Durchlässe, teilweise auch für die Brückenbauwerke eine Benennung von durchschnittlichen beizulegenden Anschaffungskosten je Quadratmeter nicht sachgerecht ist, da individuelle Rahmenbedingungen starken Einfluss auf die tatsächlichen Kosten je Bauwerk nehmen. Daher sollte der beizulegende Wert je Bauwerk in Abstimmung mit dem Fachamt auf indexierten historischen Anschaffungskosten ermittelt werden. Zum Jahresabschluss 2016 werden eine ergänzende Dokumentation zur Inventur dieser Bilanzposition sowie entsprechende Anpassungen im Anlagenbuch erwartet. 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrseinrichtungsgegenständen Die Inventur des Straßennetzes wurde von der Stadt Aachen ausgeschrieben und an die Firma Lehmann&Partner extern vergeben. Grundlage für die Inventur der Straßenabschnitte bildete die Software Logo, welche beim Aachener Stadtbetrieb im Einsatz ist. In dieser sind alle Straßen im Stadtgebiet im Knoten-Kanten-Modell abgebildet. In Logo sind zudem grundsätzlich alle für die Inventur notwendigen Informationen, wie beispielsweise Straßentyp, Länge, Breite, Klassifizierung, Oberflächenbelag erfasst. Auch enthalten die Straßen Informationen hinsichtlich der rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentumverhältnisse. Seit Einführung von Logo auf Basis des Informationsstandes 2006 wurden in der Regel Veränderungen durch Baumaßnahmen an bestehenden Straßen oder Eigentümerwechsel nicht nachgepflegt, daher erfolgte im Vorfeld zur Inventur eine umfangreiche Qualitätssicherung, welche durch den Fachbereich Rechnungsprüfung begleitet wurde. Die Informationen, die nicht im Vorfeld automatisiert erhoben werden konnten, wurden im Rahmen der Vergabe ausgeschrieben z.B. die Nacherfassung von Spuren. Die Inventurdurchführungen erfolgte im Wesentlichen witterungsbedingt zwischen Februar und April 2016 und wurde stichpunktartig vom Fachbereich Rechnungsprüfung begleitet. Insgesamt wurden 43.113 Spurenabschnitte erfasst, welche sich auf 7.863 Straßenabschnitte summieren. Es bestehen keine Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der durchgeführten Inventur. Alle wesentlichen Sachverhalte, die im Rahmen der Übertragung des Inventurergebnisses auf die Bilanz festgestellt worden sind, sind den Ausführungen unter 4.2 zur Bilanzposition 1.2.3.5 zu entnehmen. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass bisher kein Prozess installiert ist, der sicherstellt, dass Veränderungen, die sich seit dem 31.12.15 am Straßennetz - sowohl durch städtische Baumaßnahmen als auch Veränderung der Eigentumsverhältnisse - ergeben haben, in Logo nachgepflegt werden. 1.2.3.6 sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens Zum Stichtag 31.12.15 wurde der überwiegende Teil des Anlagenbestands dieser Bilanzposition mit der beim Aachener Stadtbetrieb geführten Bauwerksliste sowie der beim Gebäudemanagement geführten Brunnenliste abgeglichen. Hierbei wurde festgestellt, dass die Vollständigkeit dieser Bilanzposition nicht gewährleistet ist. Etwa 31 Brunnenbauwerke werden in der Brunnenliste geführt, sind jedoch nicht im Anlagenbuch aktiviert. Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass es sich hierbei im Überwiegenden um Anlagegüter handelt, welche im Jahresabschluss 2013 auf Abgang gesetzt wurden, da sie lediglich einen Erinnerungswert auswiesen. Für diese Fälle kann der Zugang auch nur zum Erinnerungswert wieder erfolgen. Etwa 202 Stützbauwerke werden in der Bauwerksliste des Aachener Stadtbetriebs geführt, sind jedoch nicht im Anlagenbuch aktiviert. Die Gründe hierfür konnten bisher nicht recherchiert werden. Mit Jahresabschluss 2016 ist festzustellen, ob diese bereits seit der Eröffnungsbilanz im städtischen Eigentum waren und zu Unrecht nicht aktiviert worden sind oder ob diese zu einem späteren Zeitpunkt erstellt / erworben oder unentgeltlich auf die Stadt Aachen übertragen worden sind. Eine Nachaktivierung unter - 49 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Beachtung des tatsächlichen Datums des Eigentumübergangs sowie der zu diesem Datum beizulegenden Anschaffungskosten ist nachzuholen. Dabei ist zu beachten, dass sich 29 Bauwerke augenscheinlich auf Friedhofsgrundstücken befinden und somit im wirtschaftlichen Eigentum des Aachener Stadtbetriebes stehen könnten sowie sich 66 Bauwerke auf städtischen Grünflächen befinden und daher vermutlich bereits zur Eröffnungsbilanz im Aufbau Grünflächen bewertet worden sind. Alle Bauwerke dieser Bilanzposition werden mindestens einmal jährlich zur Feststellung der Verkehrssicherheit begangen, eine gesonderte Inaugenscheinnahme hat für den Stichtag 31.12.15 nicht stattgefunden. Sofern es sich um ein Bauwerk nach DIN handelt, wird eine Beschaffenheit festgestellt. Im Überwiegenden liegen jedoch keine Informationen zur Beschaffenheit vor. Aufgrund der im Wesentlichen niedrigen Buchwertanteile dieser Bauwerke besteht nur ein geringes Risiko, dass sich hierdurch Auswirkungen auf den Jahresabschluss ergeben könnten. Es ist jedoch mit dem Aachener Stadtbetrieb sowie dem Gebäudemanagement ein Prozess abzustimmen, der sicherstellt, dass die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der in dieser Bilanzposition auszuweisenden Anlagegüter gegeben ist. Hierzu ist u.a. zentralisiert z.B. in der Bauwerksliste festzuhalten, wann ein Bauwerk zu- oder abgegangen ist, wann eine Inaugenscheinnahme erfolgte und ob dabei wesentliche Mängel festgestellt worden sind sowie weitere Daten, die für die ordnungsgemäße Abbildung im Anlagenbuch relevant sind. Zum Jahresabschluss 2016 werden eine ergänzende Dokumentation zur Inventur dieser Bilanzposition sowie entsprechende Anpassungen im Anlagenbuch erwartet. 1.2.6 sowie 1.2.7 Inventur des beweglichen Anlagevermögens Für die Vermögensgegenstände im Bereich der Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie der Maschinen, techn. Anlagen und Fahrzeuge wurde gemäß der Inventurrichtlinie der Stadt Aachen entsprechend des § 28 Abs. 1 GemHVO eine körperliche Bestandsaufnahme durch den jeweils zuständigen Fachbereich durchgeführt. In vielen Fällen wurden bereits zur EÖB Festwerte gebildet, deren Inventur durch die Begehung von Mustereinrichtungen vorgenommen wurde. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahmen wurden in die Inventarisierungssoftware KAI übertragen und können in den einzelnen Buchungskreisen eingesehen werden. Die in KAI aufgrund der Inventur vorgenommenen Änderungen (Zugang bzw. Abgang von Vermögensgegenständen) führten zu entsprechenden Buchungen in SAP. 2.2 Forderungen und 3. Verbindlichkeiten Gem. § 28 Abs. 2 GemHVO sind Forderungen und Verbindlichkeiten gesondert zu erfassen. Bei der Buch- bzw. Beleginventur werden die relevanten Daten anhand von Belegen und Buchführungsunterlagen (Konten, Listen etc.) ermittelt. Diese Form der Inventur wird bei der Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen (z.B. Lizenzen), Forderungen und Verbindlichkeiten angewendet. Hierzu werden u.a. die Inventarisierungssoftware „KAI“, „S-Kompass“ und diverse Vorverfahren eingesetzt. Bei der im JA 2015 vorgenommenen Abstimmung Forderungen/Verbindlichkeiten mit den Eigenbetrieben wurden Differenzen festgestellt, die unter anderem auf die unterschiedlichen Buchungssystematiken zurückzuführen sind. Eine Überarbeitung der Abstimmungsprozesse ist für den Jahresabschluss 2016 vorgesehen. Fazit Die Umsetzung der in weiten Teilen seit der Eröffnungsbilanz zum 01.01.08 als unterlassen anzusehenden verwaltungsweiten Inventur zum Stichtag 31.12.15 hat die betroffenen Fachbereiche sowie im Rahmen der Umsetzung aller Inventurergebnisse vorallem den Fachbereich Finanzsteuerung auf Grund der Masse der zu verarbeitenden Veränderungen vor eine beträchtliche Herausforderung gestellt. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Ressourcen sowie der technischen Einschränkung in SAP, dass maximal zwei Abrechnungsperioden geöffnet sein können, war es nicht möglich alle Veränderungen - 50 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 bereits im vorliegenden Jahresabschluss zu verarbeiten. Die Arbeiten, welche erst zum Jahresabschluss 2016 umgesetzt werden können, werden sofern sich hieraus überhaupt wesentliche Auswirkungen ergeben, die Darstellung der tatsächlichen Vermögenslage der Stadt Aachen positiv beeinflussen. 8. Kennzahlen zur Vermögens- und Schuldenlage Zur Analyse der wirtschaftlichen Lage der Kommune hat das Innenministerium des Landes NRW in einem Erlass vom 01.10.2008 ein sogenanntes NKF-Kennzahlenset herausgegeben. In Kapitel 3 des Lageberichtes zum Jahresabschluss werden die Kennzahlen benannt und errechnet. Nachfolgend werden die fünf Kennzahlen dargestellt, die im Abgleich zwischen dem Jahresabschluss zum 31.12.2014 (in Klammern) und dem aktuellen Jahresabschluss hinsichtlich der Bewertung der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage von besonderer Bedeutung sind. Eigenkapitalquote 1 - 25,76 % (27,53 %) Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ misst den Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital und weist damit auch den Grad der finanziellen Unabhängigkeit von externen Geldgebern aus. Im Vergleich zur Eigenkapitalquote 1 zum 31.12.2014 hat sich die Quote weiter verringert, es kann aber aufgrund der Höhe der Eigenkapitalquote 1 weiterhin grundsätzlich von einer finanziellen Stabilität der Stadt Aachen ausgegangen werden. Dennoch muss festgehalten werden, dass sich die Eigenkapitalquote 1 durch den permanenten Verzehr des Eigenkapitals von Jahr zu Jahr weiter verringert. Eigenkapitalquote 2 - 31,97 % (33,86 %) Bei der Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ werden die Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen hinzugerechnet (entspricht dann dem sog. wirtschaftlichen Eigenkapital), da es sich hierbei um Beträge handelt, die in der Regel nicht zurückzuzahlen und zu verzinsen sind. Die Eigenkapitalquote 2 hat sich im Vergleich zum 31.12.2014 nur marginal verringert. Die nach wie vor relativ geringe Diskrepanz zwischen der Eigenkapitalquote 1 und 2 deutet weiter darauf hin, dass die Stadt Aachen auch ohne die eigenkapitalähnlichen Sonderposten eine stabile Eigenkapitalquote besitzt. Hier gilt jedoch die gleiche Einschränkung wie bei der EK-Quote 1. Infrastrukturquote - 27,58 % (27,86 %) Diese Kennzahl stellt das Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermögen und dem Gesamtvermögen dar. Sie gibt Aufschluss darüber, ob die Höhe des Infrastrukturvermögens den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Gemeinde entspricht und in welchem Umfang das kommunale Vermögen in der Infrastruktur gebunden ist. Die Infrastrukturquote ist im Vergleich zum 31.12.2014 nahezu gleichgeblieben. Dies bedeutet, dass nach wie vor ca. 30 % des Gesamtvermögens gebunden und somit nur schwer veräußerbar sind. Insgesamt kann festgestellt werden, dass eine Infrastrukturquote von ca. 30 % - 40 % für die Stadt Aachen angemessen erscheint. - 51 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Anlagendeckungsgrad 2 - 52,61 % (55,13 %) Der Anlagendeckungsgrad 2 gibt Auskunft darüber, inwieweit das Anlagevermögen durch langfristiges Kapital (Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital) gedeckt ist. In die Berechnung werden neben dem langfristigen Fremdkapital auch die eigenkapitalähnlichen Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträge mit einbezogen. Im Vergleich zum 31.12.2014 ist der Anlagendeckungsgrad annähernd gleichgeblieben. Kurzfristige Verbindlichkeitenquote - 11,52 % (16,30 %) Die kurzfristige Verbindlichkeitenquote misst den Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit unter 1 Jahr (aus dem Verbindlichkeitenspiegel) im Verhältnis zum Gesamtkapital. Da bei dieser Kennzahl lediglich die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von unter 1 Jahr berücksichtigt werden, kann hier eine Aussage darüber getroffen werden, welche Verbindlichkeiten innerhalb des nächsten Jahres fällig werden und somit die Liquidität belasten. Im Vergleich zum 31.12.2014 ist die kurzfristige Verbindlichkeitenquote deutlich gesunken. Grund hierfür war, dass nun auch im Segment der Liquiditätskredite ein Gesamtbetrag von 181,5 Mio € durch feste Zinssätze und Laufzeiten (zwischen ein und fünf Jahren) gesichert werden konnte. Zeitreihenvergleich Eigenkapitalquote 1 Eigenkapitalquote 2 Infrastrukturquote Anlagendeckungsgrad 2 Kurzfr.Verbindlichkeitenquote 9. 31.12.2011 32,40 % 38,74 % 27,28 % 58,19 % 13,93 % 31.12.2012 31,22 % 37,63 % 27,44 % 59,72 % 12,26 % 31.12.2013 29,35 % 35,77 % 27,75 % 57,24 % 13,90 % 31.12.2014 27,53 % 33,86 % 27,86 % 55,13 % 16,30 % 31.12.2015 25,76 % 31,97 % 27,58 % 52,61 % 11,52 % Bestätigungsvermerk Nach dem Ergebnis der Prüfung hat die Rechnungsprüfung dem als Anlage beigefügten Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31. Dezember 2015 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit ergänzenden Hinweisen erteilt. Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfung: Die Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang - der Stadt Aachen sowie den Lagebericht für das Haushaltsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen. Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Oberbürgermeisters der Stadt Aachen. Die Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben. Zur Inventur sind die unter Punkt 7 getroffenen Feststellungen zu beachten. - 52 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Die Jahresabschlussprüfung und die Prüfung des Lageberichtes wurde nach § 101 Abs. 1 GO und in Anlehnung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Aachen sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Oberbürgermeisters der Stadt Aachen sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Die Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Aachen. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Aachen und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Der Bestätigungsvermerk wird uneingeschränkt gem. § 101 Absatz 3 Satz 3 Nr. 1 GO NRW erteilt und um folgende Hinweise ergänzt: Hinweise: 1.) Im Rahmen der Inventur sind Prüfungen im Bereich des Straßennetzes insbesondere hinsichtlich der Vollständigkeit und der Feststellung ggfls.vorhandener Abwertungsbedarfe bei Anlagenzugängen nach dem 01.01.2008 erforderlich und daraus evtl. abzuleitende Korrekturen nachzuvollziehen. 2.) Die Finanzrechnung entspricht wie in den Vorjahren nur durch manuell durchzuführende Korrekturbuchungen den gesetzlichen Anforderungen. Der vorstehende Prüfungsbericht wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und in Anlehnung an die Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (vgl. IDW PS 450) erstattet. - 53 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Aachen, den Aachen, den Fachbereich Rechnungsprüfung Rechnungsprüfungsausschuss _______________________________ __________________________________ Dirk Emmerich Leiter des Fachbereichs Rechnungsprüfung Ratsherr Hermann Josef Pilgram Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses - 54 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 10. Anlagen Anlage 1 Bilanz Anlage 2 Gesamtergebnisrechnung Anlage 3 Gesamtfinanzrechnung Anlage 4 Lagebericht Anlage 5 Anhang Anlage 5.1 Anlagenspiegel Anlage 5.2 Forderungsspiegel Anlage 5.3 Rückstellungsspiegel Anlage 5.4 Verbindlichkeitenspiegel Anlage 5.5 Rechnungsabgrenzungsspiegel Anlage 5.6 Übersicht Stiftungsvermögen Anlage 5.7 Übersicht Ermächtigungsübertragungen - 55 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Anlage 1 Bilanz - 56 - Schlussbilanz der Stadt Aachen zum 31.12.2015 (Stand 09.06.2017) AKTIVA 31.12.2015 31.12.2014 2.658.526.428,67 2.609.994.130,13 48.532.298,54 24.213.088,30 24.331.219,84 -118.131,54 1.520.208.253,16 1.513.896.577,48 6.311.675,68 501.170.133,73 509.089.938,62 -7.919.804,89 1.2.1.1 Grünfläche 221.780.241,95 220.575.792,00 1.204.449,95 1.2.1.2 Ackerland 49.317.428,89 50.376.561,44 -1.059.132,55 1. Anlagevermögen 1.1. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2. Sachanlagen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.1.3 Wald, Forsten Veränderung 18.190.943,49 18.135.294,43 55.649,06 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 211.881.519,40 220.002.290,75 -8.120.771,35 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 137.520.345,49 139.353.455,69 -1.833.110,20 1.654.879,40 1.655.337,23 -457,83 664.884,00 0,00 664.884,00 103.278.031,15 106.380.416,83 -3.102.385,68 31.922.550,94 31.317.701,63 604.849,31 812.816.988,62 805.682.456,09 7.134.532,53 187.897.458,36 186.895.743,56 1.001.714,80 24.098.988,65 23.311.124,27 787.864,38 0,00 0,00 0,00 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 308.100.016,93 298.045.782,28 10.054.234,65 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 283.317.051,66 284.512.402,12 -1.195.350,46 9.403.473,02 12.917.403,86 -3.513.930,84 8.103.048,51 482.332,87 7.620.715,64 1.250,00 0,00 1.250,00 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 12.756.348,61 11.375.068,71 1.381.279,90 34.965.928,55 34.142.211,22 823.717,33 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 12.874.209,65 13.771.114,28 -896.904,63 1.114.105.087,21 1.071.766.332,81 42.338.754,40 308.731.161,82 308.743.911,82 -12.750,00 1.2.2.2 Schulen 1.2.2.3 Wohnbauten 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.3 Finanzanlagen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.3.2 Beteiligungen 1.3.3 Sondervermögen 2.938.854,32 2.887.801,96 51.052,36 410.730.061,22 395.503.798,59 15.226.262,63 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.3.5 Ausleihungen 26.800.000,00 36.800.000,00 -10.000.000,00 364.905.009,85 327.830.820,44 37.074.189,41 34.171.179,66 24.173.591,66 9.997.588,00 0,00 0,00 0,00 330.328.693,58 303.175.864,30 27.152.829,28 405.136,61 481.364,48 -76.227,87 115.453.664,59 122.995.664,99 -7.542.000,40 676.948,80 559.774,91 117.173,89 676.948,80 559.774,91 117.173,89 0,00 0,00 0,00 109.547.719,47 116.971.211,00 -7.423.491,53 47.646.754,11 39.668.112,21 7.978.641,90 2.2.1.1 Gebühren 4.044.298,10 3.667.792,96 376.505,14 2.2.1.2 Beiträge 1.629.564,06 1.154.898,58 474.665,48 2.2.1.3 Steuern 7.560.266,54 14.509.132,69 -6.948.866,15 1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 1.3.5.2 an Beteiligungen 1.3.5.3 an Sondervermögen 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 2.1.2 Geleistete Anzahlungen 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen 16.153.845,81 6.300.609,85 9.853.235,96 2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 18.258.779,60 14.035.678,13 4.223.101,47 40.235.629,11 37.572.019,73 2.663.609,38 2.066.901,70 3.460.045,65 -1.393.143,95 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 2.2.2.1 gegenüber dem privatem Bereich 2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen 2.2.2.4 gegen Beteilgungen 2.2.2.5 gegen Sondervermögen 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 2.4 Liquide Mittel 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 465.193,58 332.465,71 132.727,87 7.885.430,86 8.446.218,80 -560.787,94 11.676,51 0,00 11.676,51 29.806.426,46 25.333.289,57 4.473.136,89 21.665.336,25 39.731.079,06 -18.065.742,81 0,00 0,00 0,00 5.228.996,32 5.464.679,08 -235.682,76 173.307.968,63 2.947.288.061,89 159.338.783,04 2.892.328.578,16 13.969.185,59 54.959.483,73 PASSIVA 1. 31.12.2015 31.12.2014 759.354.701,00 796.203.420,56 -36.848.719,56 795.560.914,81 836.977.811,42 -41.416.896,61 1.2 Sonderrücklagen 0,00 0,00 0,00 1.3 Ausgleichsrücklage 0,00 0,00 0,00 -36.206.213,81 -40.774.390,86 4.568.177,05 450.931.144,02 444.544.986,05 6.386.157,97 138.336.958,21 138.267.985,93 68.972,28 44.452.482,68 44.956.456,35 -503.973,67 Eigenkapital 1.1 Allgemeine Rücklage 1.4 Jahresfehlbetrag 2. Sonderposten 2.1 für Zuwendungen 2.2 für Beiträge 2.3 für den Gebührenausgleich 9.092.440,86 13.654.908,25 -4.562.467,39 259.049.262,27 247.665.635,52 11.383.626,75 568.633.001,50 548.813.203,11 19.819.798,39 485.086.728,00 469.434.522,00 15.652.206,00 20.815.835,01 20.815.835,01 0,00 403.426,27 522.259,53 -118.833,26 62.327.012,22 58.040.586,57 4.286.425,65 983.587.718,10 937.560.964,79 46.026.753,31 0,00 0,00 0,00 462.438.039,98 468.169.368,63 -5.731.328,65 4.2.1 von verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 4.2.2 von Beteilgungen 0,00 0,00 0,00 4.2.3 von Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 31.728,08 34.749,82 -3.021,74 462.406.311,90 468.134.618,81 -5.728.306,91 2.4 Sonstige Sonderposten 3. Rückstellungen 3.1 Pensionsrückstellungen 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 3.4 Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 4.2.4 vom öffentlichen Bereich 4.2.5 vom privatem Kreditmarkt 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 377.583.961,82 312.852.268,77 64.731.693,05 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 18.603.880,95 20.005.091,94 -1.401.210,99 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 14.025.658,54 8.135.252,58 5.890.405,96 8.121.419,97 7.362.673,77 758.746,20 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 53.940.869,98 69.198.424,97 -15.257.554,99 4.8 Erhaltene Anzahlungen 48.873.886,86 51.837.884,13 -2.963.997,27 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 5. Veränderung Passive Rechnungsabgrenzung 184.781.497,27 2.947.288.061,89 165.206.003,65 2.892.328.578,16 19.575.493,62 54.959.483,73 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Anlage 2 Gesamtergebnisrechnung - 57 - Erträge aus int. Leistungsbeziehungen Aufwände aus int. Leistungsbeziehungen 40.774.390,86 -17.293.487,54 17.293.487,54 40.774.390,86 -127.115,49 -783.427.658,14 158.581.717,42 34.047.488,66 68.931.377,44 21.186.638,48 511.361.625,51 33.850.914,62 827.959.762,13 44.532.103,99 -22.091.245,12 18.333.531,99 -3.757.713,13 40.774.390,86 -2.957.376,15 2.957.376,15 -334.552.299,83 -139.113.568,93 -3.610.476,39 -132.222.093,71 -23.292.855,28 -77.674.431,22 -72.834.817,29 Ergebnis 2014 50.312.887,56 -18.897.700,00 18.897.700,00 50.312.887,56 -816.304.100,00 162.886.649,84 41.622.000,00 80.971.092,45 21.324.767,18 541.466.707,24 21.523.770,85 869.794.987,56 53.490.887,56 -21.807.200,00 18.629.200,00 -3.178.000,00 50.312.887,56 -360.031.800,00 -158.843.900,00 -3.357.900,00 -136.865.800,00 -23.081.100,00 -82.172.400,00 -51.951.200,00 Fortg. Ansatz 2015 Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der Allg. Rücklage * Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen * Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen * Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen * Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen * Verrechnete Korrekturen gem. § 57 Abs 2 GemHVO NRW ** Verrechnungssaldo ****** Ergebnis * * ***** Ergebnis vor int. Leistungsbeziehungen Ertrags- und Aufwandsarten * Steuern und ähnliche Abgaben * Zuwendungen und allgemeine Umlagen * Sonstige Transfererträge * Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte * Privatrechtliche Leistungsentgelte * Erträge aus Kostenerstattung/-umlage * Sonstige ordentliche Erträge * Aktivierte Eigenleistungen * Bestandsveränderungen ** Ordentliche Erträge * Personalaufwendungen * Versorgungsaufwendungen * Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen * Bilanzielle Abschreibungen * Transferaufwendungen * Sonstige ordentliche Aufwendungen ** Ordentliche Aufwendungen *** Ordentliches Ergebnis * Finanzerträge * Zinsen und ähnliche Aufwendungen ** Finanzergebnis **** Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit * Außerordentliche Erträge * Außerordentliche Aufwendungen ** Außerordentliches Ergebnis Ergebnisrechnung Stadt Aachen 2015 Selektionsdatum: 08.06.2017 / 09:06:20 Selektionszeitraum: 1 - 16 / 2015 11.565.887,56 11.565.887,56 11.565.887,56 9.882.492,45 284.767,18 813.507,24 423.970,85 11.565.887,56 11.565.887,56 161.149,84 davon Erm.-Übertr. davon Nachtr.satz. 11.921.308,86 642.505,75 -2.027.497,89 -15.226.262,63 5.974.957,41 36.206.213,81 -12.375.075,58 12.375.075,58 36.206.213,81 -116.373,89 -826.088.110,43 162.881.050,06 28.660.222,99 74.355.032,69 25.160.651,39 541.012.485,37 33.221.943,74 865.291.386,24 39.203.275,81 -21.381.254,03 18.384.192,03 -2.997.062,00 36.206.213,81 -342.478.476,39 -172.081.240,84 -3.247.954,02 -139.237.084,99 -23.109.617,44 -95.146.240,79 -50.671.122,07 Ist-Ergebnis 2015 14.106.673,75 -6.522.624,42 6.522.624,42 14.106.673,75 116.373,89 9.784.010,43 5.599,78 12.961.777,01 6.616.059,76 -3.835.884,21 454.221,87 -11.698.172,89 4.503.601,32 14.287.611,75 -425.945,97 245.007,97 -180.938,00 14.106.673,75 -17.553.323,61 13.237.340,84 -109.945,98 2.371.284,99 28.517,44 12.973.840,79 -1.280.077,93 Vergleich Ansatz/Ist Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Anlage 3 Gesamtfinanzrechnung - 58 - Ein- und Auszahlungsarten * Steuern und ähnliche Abgaben * Zuwendungen und allgemeine Umlagen * Sonstige Transfereinzahlungen * Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte * Privatrechtliche Leistungsentgelte * Kostenerstattung und Kostenumlagen * Sonstige Einzahlungen * Zinsen und ähnliche Einzahlungen ** Einzahlung. a. lfd. Verwaltungstätigkeit * Personalauszahlungen * Versorgungsauszahlungen * Auszahl. für Sach- und Dienstleistungen * Zinsen und ähnliche Auszahlungen * Transferauszahlungen * Sonstige Auszahlungen ** Auszahlung. a. lfd. Verwaltungstätigkeit *** Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit * Investitionszuwendungen * Einzahlungen aus Veräußerung Sachanlagen * Einzahlungen a.Veräußerung Finanzanlagen * Einzahlungen Beiträgen + ähnl. Entgelte * Sonstige Investitionseinzahlungen ** Einzahlung. a. Investitionstätigkeit * Auszahlungen für Grundstücke + Gebäude * Auszahlungen für Baumaßnahmen * Auszahlungen für bewegl. Anlagevermögen * Auszahlungen für Finanzanlagen * Auszahlungen für aktivierbare Zuwendung. * Sonstige Investitionsauszahlungen ** Auszahlung. a. Investitionstätigkeit *** Saldo aus Investitionstätigkeit **** Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag * Aufnahme von Krediten für Investitionen * Aufnahme v. Krediten z. Liquiditätssich. * Tilgung von Krediten für Investitionen * Tilgung v. Krediten z. Liquiditätssich. ** Saldo aus Finanzierungstätigkeit Finanzrechnung Stadt Aachen 2015 Selektionsdatum: 08.06.2017 / 09:16:21 Selektionszeitraum: 2015 344.787.285,25 121.803.495,80 3.155.031,77 130.126.320,05 13.910.238,29 78.677.808,76 19.683.059,74 21.511.552,57 733.654.792,23 -133.337.855,34 -22.856.524,42 -57.313.742,24 -17.221.842,47 -510.027.475,63 -13.109.620,57 -753.867.060,67 -20.212.268,44 26.420.275,16 13.602.597,38 9.000.000,00 1.444.502,46 2.749.158,11 53.216.533,11 -1.678.707,43 -29.274.905,06 -9.381.753,84 -7.615.290,00 -2.792.544,41 -21.968.883,00 -72.712.083,74 -19.495.550,63 -39.707.819,07 37.525.433,82 256.452.268,77 -32.401.561,04 -214.300.000,00 47.276.141,55 Ergebnis 2014 359.131.800,00 153.200.800,00 3.097.700,00 130.952.800,00 13.858.600,00 84.749.400,00 22.488.600,00 21.757.200,00 789.236.900,00 -145.999.449,84 -23.047.200,00 -66.065.996,74 -18.629.200,00 -544.193.498,82 -18.126.076,12 -816.061.421,52 -26.824.521,52 18.556.000,00 14.017.900,00 10.000.000,00 2.652.800,00 3.514.400,00 48.741.100,00 -8.540.519,82 -57.458.444,17 -19.201.439,05 -10.000.000,00 -10.581.161,71 -94.241.386,68 -200.022.951,43 -151.281.851,43 -178.106.372,95 53.164.500,00 0,00 -29.644.400,00 0,00 23.520.100,00 Fortg. Ansatz 2015 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -161.149,84 0,00 -8.247.896,74 0,00 -1.874.898,82 -681.176,12 -10.965.121,52 -10.965.121,52 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -2.461.519,82 -22.546.444,17 -6.616.339,05 0,00 -7.632.061,71 -67.451.486,68 -106.707.851,43 -106.707.851,43 -117.672.972,95 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 davon Erm.-Übertr. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 davon Nachtr.satz. 306.981.313,87 152.510.191,76 3.444.737,60 130.800.176,09 15.039.077,37 87.225.278,62 23.617.319,88 22.617.792,40 742.235.887,59 -142.212.038,56 -25.367.502,57 -63.298.961,59 -17.435.153,73 -509.520.133,73 -18.576.148,64 -776.409.938,82 -34.174.051,23 33.879.090,67 11.772.916,47 10.012.559,31 1.786.249,97 6.825.320,54 64.276.136,96 -3.196.551,39 -24.140.033,46 -9.809.077,26 0,00 -5.988.687,00 -30.946.367,26 -74.080.716,37 -9.804.579,41 -43.978.630,64 24.346.108,95 230.400.000,00 -30.169.445,84 -165.668.306,95 58.908.356,16 Ist-Ergebnis 2015 52.150.486,13 690.608,24 -347.037,60 152.623,91 -1.180.477,37 -2.475.878,62 -1.128.719,88 -860.592,40 47.001.012,41 -3.787.411,28 2.320.302,57 -2.767.035,15 -1.194.046,27 -34.673.365,09 450.072,52 -39.651.482,70 7.349.529,71 -15.323.090,67 2.244.983,53 -12.559,31 866.550,03 -3.310.920,54 -15.535.036,96 -5.343.968,43 -33.318.410,71 -9.392.361,79 -10.000.000,00 -4.592.474,71 -63.295.019,42 -125.942.235,06 -141.477.272,02 -134.127.742,31 28.818.391,05 -230.400.000,00 525.045,84 165.668.306,95 -35.388.256,16 Vergleich Ansatz/Ist Anfangsbestand an Finanzmitteln Bestand an fremden Finanzmitteln Technische Finanzpositionen ****** Liquide Mittel ** * * ***** Änderung Finanzmittelbestand 7.568.322,48 0,00 -8.788.005,45 -509.577,22 -1.729.260,19 -154.586.272,95 0,00 0,00 0,00 -154.586.272,95 -117.672.972,95 0,00 0,00 0,00 -117.672.972,95 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14.929.725,52 0,00 -10.835.976,03 -4.624.404,82 -530.655,33 -169.515.998,47 0,00 10.835.976,03 4.624.404,82 -154.055.617,62 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Anlage 4 Lagebericht - 59 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31. Dezember 2015 -1- Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Inhaltsverzeichnis: 1 1.1 1.2 1.3 1.4 2 2.1 2.2 2.3 2.4 2.4.1 2.4.2 2.4.3 2.5 2.5.1 2.5.2 2.5.3 2.5.4 2.5.5 2.5.6 2.5.7 2.5.8 2.5.9 2.5.10 2.5.11 2.5.12 2.5.13 3 3.1 3.2 3.3 3.4 4 4.1 4.1.1 4.1.2 4.1.3 4.1.4 4.2 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.2.4 4.2.5 4.3 5 6 7 Allgemeines ....................................................................................................................................... - 3 Dezernatsverteilungsplan bis zum 30.09.2015: ................................................................................. - 4 Dezernatsverteilungsplan zum Stichtag 31.12.2015:........................................................................ - 5 Darstellung der Personalsituation ...................................................................................................... - 6 Interne Organisation des Finanzbereichs .......................................................................................... - 7 Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft ....................................................................................... - 8 Gesamtwirtschaftliche Situation......................................................................................................... - 8 Allgemeine Entwicklung der Kommunen ........................................................................................... - 8 Wirtschaftliche Entwicklung Nordrhein - Westfalens.......................................................................... - 9 Ergebnis-, Finanz-, Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Aachen ........................................... - 10 Ertragslage ...................................................................................................................................... - 10 Finanzlage ....................................................................................................................................... - 15 Vermögens- und Schuldenlage ....................................................................................................... - 15 Vorgänge von besonderer Bedeutung ............................................................................................. - 20 Verwaltungsweite Inventur zum Stichtag 31.12.2015 ...................................................................... - 20 Städteregion Aachen ....................................................................................................................... - 22 Alemannia Aachen .......................................................................................................................... - 22 Kinderbetreuung .............................................................................................................................. - 23 Schulen............................................................................................................................................ - 23 Route Charlemagne ........................................................................................................................ - 25 Stadtteilerneuerung Aachen-Nord ................................................................................................... - 25 Gewerbepark Avantis ...................................................................................................................... - 26 Gewerbepark Brand ........................................................................................................................ - 26 Sanierung der Feuerwache ............................................................................................................. - 26 Sanierung des Neuen Kurhauses .................................................................................................... - 27 Kaiserplatz-Galerie – Aquis Plaza ................................................................................................... - 27 Flüchtlingssituation .......................................................................................................................... - 27 Analyse der Haushaltswirtschaft sowie der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage...... - 29 Analyse der haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation .................................................................. - 29 Analyse der Vermögenslage............................................................................................................ - 31 Analyse der Schuldenlage ............................................................................................................... - 33 Analyse der Ertrags- und Aufwandssituation ................................................................................... - 35 Chancen und Risiken der Stadt Aachen .......................................................................................... - 37 Chancen .......................................................................................................................................... - 37 Wirtschaftsstandort Aachen ............................................................................................................. - 37 RWTH Aachen - Campus ................................................................................................................ - 37 Masterplan Aachen*2030 ................................................................................................................ - 39 Energie- und Klimaschutz-Strategiekonzept 2030 / Handlungskonzept 2020 ................................. - 40 Risiken ............................................................................................................................................. - 40 Risiken bei künftigen Einnahmeentwicklungen ................................................................................ - 40 Risiken aus Beteiligungen und Sondervermögen ............................................................................ - 41 Risiken aus Bürgschaften und Zinslasten der Stadt Aachen ........................................................... - 41 Übertragungen von Aufgaben durch Bund/Land ohne (vollständigen) Finanzausgleich ................. - 42 Risikofrüherkennung ........................................................................................................................ - 42 Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung des Eigenkapitals ................................................... - 43 Fazit / Ausblick ................................................................................................................................ - 46 Organe und Mitgliedschaften ........................................................................................................... - 48 Angaben über die ordnungsgemäße Geschäftsführung des Verwaltungsvorstandes ..................... - 49 - -2- Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 1 Allgemeines Die Gemeinde hat gemäß § 95 GO NRW i.V.m. § 37 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt. Der Jahresabschluss besteht im Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) aus  der Ergebnisrechnung,  der Finanzrechnung,  den Teilrechnungen,  der Bilanz und  dem Anhang. Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht nach § 48 GemHVO NRW beizufügen. Die Stadt Aachen erfasst seit dem 01.01.2008 alle Geschäftsvorfälle nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement in Form einer kaufmännischen doppelten Buchführung. Die Eröffnungsbilanz sowie die Jahresabschlüsse 2008 bis 2014 wurden aufgestellt, durch den Rat der Stadt Aachen festgestellt und durch die Bezirksregierung genehmigt. Der zuletzt aufgestellte Jahresabschluss für das Jahr 2014 wurde in der Ratssitzung vom 29.06.2016 festgestellt. Die Genehmigung der Bezirksregierung erfolgte mit Schreiben vom 31.08.2016. -3- Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 1.1 Dezernatsverteilungsplan bis zum 30.09.2015: Zum 01.10.2015 hat Herr Dr. Barth (Dezernat V) die Stadt Aachen verlassen. Sein Nachfolger Herr Dr. Kremer hat im Frühjahr 2016 seinen Dienst bei der Stadt Aachen angetreten. -4- Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 1.2 Dezernatsverteilungsplan zum Stichtag 31.12.2015: -5- Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 1.3 Darstellung der Personalsituation Die Stadt Aachen beschäftigte zum Stichtag 31.12.2015 insgesamt 4.903 Mitarbeiter. Mitarbeiterzahlen Beamte gesamt Kernverwaltung Eigenbetriebe regio iT Jobcenter Tariflich Beschäftigte Stadt Aachen Eigenbetriebe Jobcenter Auszubildende Beamtenanwärter u. Aufsteiger Tarifl. Beschäftigte Kernverwaltung Tarifl. Beschäftigte Eigenbetriebe Mitarbeiter insgesamt Kopfzahlen 31.12.2015 995 912 58 22 3 3.746 2.250 1.494 2 162 55 63 44 4.903 -6- Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 1.4 Interne Organisation des Finanzbereichs Der Finanzbereich der Stadt Aachen war im Jahr 2015 wie folgt aufgebaut: Dezernat II Finanzen Fachbereich Finanzsteuerung Beteiligungscontrolling Haushaltsplanung, Haushaltscontrolling, Eigenbetriebscontrolling Fachbereich Steuern und Kasse Steuern und Abgaben Grundbesitzabgaben, Zweitwohnungs- und Hundesteuer Jahresabschluss Anlagenbuchhaltung Gewerbesteuer und Vergnügungssteuer Bilanzbuchhaltung Vollstreckung Vermögens- und Schuldenverwaltung, Stiftungen Zahlungsverkehr, Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung Steuerangelegenheiten Geschäftsbuchhaltung (Zentrale Buchungsstelle) -7- Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 2 Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft 2.1 Gesamtwirtschaftliche Situation Die konjunkturelle Lage in Deutschland war im Jahr 2015 gekennzeichnet durch ein solides und stetiges Wirtschaftswachstum. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im Jahresdurchschnitt 2015 um 1,7 % höher als im Vorjahr. Auf der Verwendungsseite des Bruttoinlandsprodukts war der Konsum im Jahr 2015 wichtigster Wachstumsmotor der deutschen Wirtschaft. Die privaten Konsumausgaben lagen preisbereinigt um 1,9 %, die Konsumausgaben des Staates sogar um 2,8 % über den Vorjahreszahlen. Auch die Investitionen nahmen zu. Im Inland investierten Unternehmen und Staat zusammen 3,6 % mehr in Ausrüstungen – das sind vor allem Maschinen und Geräte sowie Fahrzeuge – als ein Jahr zuvor. Die preisbereinigten Bauinvestitionen erzielten ebenfalls ein leichtes Plus von 0,2 %. Der deutsche Außenhandel gewann im Jahr 2015 weiter an Dynamik. Die preisbereinigten Exporte von Waren und Dienstleistungen waren um 5,4 % höher als im Vorjahr. Doch auch die Importe legten in einer ähnlicher Größenordnung zu (+ 5,7 %). Die Differenz zwischen Exporten und Importen – der Außenbeitrag – leistete dadurch nur einen vergleichsweise geringen Beitrag von + 0,2 Prozentpunkten zum BIP-Wachstum 2015. Die Wirtschaftsleistung in Deutschland wurde im Jahresdurchschnitt 2015 erstmals von mehr als 43 Millionen Erwerbstätigen erbracht. Das waren ca. 329.000 Personen bzw. 0,8 % mehr als im Jahr zuvor. Damit setzte sich der seit zehn Jahren anhaltende Anstieg der Erwerbstätigkeit fort. Die Zahl der Erwerbslosen lag bei unter 2 Millionen Personen und hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht verringert. Der Staatssektor beendete das Jahr mit einem Finanzierungsüberschuss in Höhe von 19,4 Mrd. €. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen errechnete sich für den Staat im Jahr 2015 eine Überschussquote von + 0,5 %. Damit konnte der Staat den neuesten Berechnungen zufolge das zweite Jahr in Folge mit einem Überschuss abschließen. 2.2 Allgemeine Entwicklung der Kommunen Nach Mitteilung des statistischen Bundesamtes verzeichneten die Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände im Jahr 2015 einen Finanzierungsüberschuss von insgesamt rund 3,2 Mrd. €. Im Jahr 2014 hatte sich noch ein leichtes Finanzierungsdefizit von 0,6 Mrd. € ergeben. Die verbesserte finanzielle Lage der Gemeinden und Gemeindeverbände war im Jahr 2015 auf den deutlichen Zuwachs der Einnahmen um 7,7 % auf 230,8 Mrd. € zurückzuführen. Dabei war vor allem die Entwicklung der Steuereinnahmen zu beachten, die als bedeutendste Einnahmekategorie der Gemeinden und Gemeindeverbände im Vergleich zum Vorjahr um 6,8 % auf 84,8 Mrd. € stiegen. Als wichtigste Steuerart der Gemeinden und Gemeindeverbände nahmen die Einnahmen aus Gewerbesteuer um 5,6 % zu. Noch stärker stiegen der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit + 7,4 % und insbesondere der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer mit + 16,8 %. Die nach den Steuern zweitwichtigste Einnahmeart bilden die Schlüsselzuweisungen, die von den Ländern an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs gezahlt werden. Insgesamt nahmen die Kommunen 32,5 Mrd. € an Schlüsselzuweisungen ein, das waren 3,2 % mehr als im Vorjahr. Die Einnahmen der Kommunen aus Verwaltungs- und Benutzungsgebühren betrugen rd. 25,6 Mrd. € (+ 8,2 %). Im Berichtsjahr 2015 standen den Einnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände Ausgaben in Höhe von 227,7 Mrd. € (+ 5,9 %) gegenüber. Besonders stark stiegen mit + 9,0 % die Ausgaben für soziale Leistungen auf 54 Mrd. €, das waren 4,4 Mrd. € mehr als im Jahr 2014. Die Ausgaben für Leistungen nach dem -8- Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Asylbewerberleistungsgesetz erhöhten sich um 98,2 % auf 3,1 Mrd. €. Die Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII lagen mit 26,6 Mrd. € um 4,5 % über dem Vorjahresniveau. Arbeitsuchende erhielten im Jahr 2015 Leistungen nach dem SGB II in Höhe von 12,6 Mrd. €, dies entsprach einem Anstieg von 5,4 % gegenüber dem Vorjahr. Für die Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII gaben die Kommunen 9,3 Mrd. € aus, das entsprach einem Anstieg von 11,7 %. Bei den Sachinvestitionen gab es im Jahr 2015 lediglich einen geringen Zuwachs von 0,5 % auf einen Wert von 24,7 Mrd. €. Die darin enthaltenen Ausgaben für Baumaßnahmen verringerten sich allerdings um 3,9 % auf 18 Mrd. €. Laut Statistischem Bundesamt schlug sich die Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften noch nicht in den Daten des Jahres 2015 nieder. Die Personalausgaben stiegen im Jahr 2015 um 4,0 % auf 61 Mrd. €. Die Ausgaben für den laufenden Aufwand beliefen sich auf 51 Mrd. € (+ 7,1 %). Beim Zinsaufwand gab es einen Zuwachs von 3,9 % auf 4 Mrd. €. Die kommunale Verschuldung (Investitions- und Kassenkredite) stieg im Jahr 2015 um 5,3 Mrd. Euro (+ 3,8 %) auf insgesamt 145 Mrd. Euro an. 2.3 Wirtschaftliche Entwicklung Nordrhein - Westfalens In Nordrhein-Westfalen wurden im Jahr 2015 Waren und Dienstleistungen im Wert von rund 646 Mrd. € erzeugt. Wie IT.NRW mitteilt, lag das Bruttoinlandsprodukt damit preisbereinigt auf dem Niveau des Jahres 2014. Entgegen dem Durchschnittstrend aller Bundesländer hat Nordrhein-Westfalen 2015 erneut mehr Geld verausgabt als eingenommen. Nach dem Jahresabschluss des NRW-Finanzministeriums betrug das Finanzierungsdefizit 684 Mio. €. Im Vergleich zu 2014 wurde das Defizit dennoch um 1,2 Mrd. € deutlich reduziert. Im Jahr 2015 nahm das Land Nordrhein-Westfalen Steuern in Höhe von 49,8 Mio. € ein. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg von 7,4 % bzw. 3,2 Mio. €. Das Steuereinnahme-Ist 2015 lag damit um 0,4 Mio. € unter dem Haushaltsansatz in Höhe von 52 Mio. € Dies ist eine Abweichung von 0,93 %. Ursächlich für das geringere Aufkommen waren im Wesentlichen Mindereinnahmen bei der Lohnsteuer und den Steuern vom Ertrag. Die Lohnsteuer wies lediglich einen Zuwachs von 5,7 % aus, deutlich weniger als ursprünglich erwartet. Bei den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag (insbesondere Kapitalertragsteuern auf ausgeschüttete Dividenden) gab es im Vergleich zum Vorjahr ein Minus von 9,2 %. Auf der anderen Seite trugen die Körperschaftsteuer (+ 10,6 %) und die Umsatzsteuern (einschließlich Einfuhrumsatzsteuer) mit + 8,8 % überproportional zu dem Gesamtergebnis bei. Während die Gemeinschaftssteuern mit 45,4 Mio. € das Vorjahresergebnis um 6,5 % (+ 2,8 Mio. €) übertrafen, wiesen die reinen Landessteuern mit 4,4 Mio. € einen Zuwachs von 17,1 % (+ 0,6 Mio. €) aus. Die Ausgaben für Leistungen der Sozialhilfe gemäß des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII) waren im Jahr 2015 um 4,2 % höher als noch ein Jahr zuvor. Gemäß den Angaben von IT.NRW gaben die Träger brutto rund 7,7 Mrd. € für Sozialhilfe aus. Abzüglich der Einnahmen von 526 Mio. € ergaben sich Nettoausgaben für das Land Nordrhein-Westfalen in Höhe von rund 7,2 Mrd. €. Je Einwohner wurden in NRW im Jahr 2015 rein rechnerisch 403 € für Sozialhilfeleistungen aufgewendet, 2014 hatten die Pro-Kopf-Ausgaben noch bei 390 € gelegen. Den größten Anteil an den Nettoausgaben hatten im vergangenen Jahr die Leistungen nach dem fünften bis neunten Kapitel des SGB XII mit 72,7 %. Hierbei handelte es sich unter anderem um die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (55,3 %) und Hilfen zur Pflege (12,8 %). Die reinen Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung machten 21,4 %, die Ausgaben für den Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt 5,9 % der Gesamtausgaben aus. Die Aufnahme von Kassenkrediten ist in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen. Mit Stichtag 31. Dezember 2015 waren die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen mit insgesamt 61,9 Mrd. € verschuldet. Laut IT.NRW waren das 279 Mio. € bzw. 0,5 % mehr als im Vorjahr. Rein rechnerisch ergibt sich damit für jeden Einwohner des Landes eine Verschuldung von 3.502 €. -9- Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Das Niveau der kommunalen Investitionen in Nordrhein-Westfalen blieb im bundesweiten Vergleich seit mehreren Jahren deutlich zurück. Im Jahr 2015 war ein Rückgang um 0,9 % auf rd. 22 Mrd. € zu verzeichnen. Abschließend bleibt festzuhalten, dass die Defizitzunahme einerseits auf die weitgehende Stagnation der kommunalen Steuereinnahmen zurückzuführen ist. Andererseits verlief die Entwicklung der Sozialausgaben weiterhin ungebremst und überstieg die regulären Zuwächse der kommunalen Einnahmen deutlich. Im bundesweiten Vergleich hatten die Kommunen in Nordrhein-Westfalen pro Kopf die höchsten Sozialausgaben. Durch die positive Entwicklung der vom Land gewährten Schlüssel- und Investitionszuweisungen konnte diese schwache Dynamik nur teilweise kompensiert werden. 2.4 Ergebnis-, Finanz-, Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Aachen Nachfolgend werden in diesem Kapitel die zentralen Aspekte der Ergebnis-, Finanz-, Vermögens- und Schuldenlage bezogen auf den Jahresabschluss 2015 der Stadt Aachen beleuchtet. Detaillierte Erläuterungen zu den Hintergründen und Ursachen der Ergebnisse dieses Jahresabschlusses sind im Anhang dargestellt. An dieser Stelle werden daher nur die wesentlichen Sachverhalte aufgegriffen. 2.4.1 Ertragslage Der Ergebnisplan und die Ergebnisrechnung als zentrale Elemente der kommunalen Haushaltswirtschaft enthalten sämtliche Ressourcenzuwächse (Erträge) und Ressourcenverbräuche (Aufwendungen), welche im Zusammenhang mit der kommunalen Leistungserbringung entstehen. Das Jahresergebnis aus dem Saldo aller Erträge und Aufwendungen führt zu einer Veränderung des Eigenkapitals. Aus einem positiven Jahresergebnis resultiert ein Zuwachs, während ein negatives Jahresergebnis einen Verzehr des Eigenkapitals zur Folge hat. Die Ergebnisrechnung 2015 schließt mit folgenden Werten ab: Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen * Ordentliches Ergebnis Finanzerträge Finanzaufwendungen * Finanzergebnis ** Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen ** Außerordentliches Ergebnis *** Jahresergebnis Ergebnisrechnung 2015 Fortgeschriebener Ist-Ergebnis Haushaltsansatz (in Mio. €) (in Mio. €) -816,3 869,8 53,5 -21,8 18,6 -3,2 50,3 0,00 0,00 0,00 50,3 Abweichung (in Mio. €) -826,1 865,3 39,2 -21,4 18,4 -3,0 36,2 9,8 4,5 14,3 -0,4 0,2 -0,2 14,1 0,00 0,00 0,00 36,2 0,00 0,00 0,00 14,1 Die Ergebnisrechnung der Stadt Aachen weist für das Haushaltsjahr 2015 einen Fehlbetrag in Höhe von 36.206.213,81 € aus. Der ursprüngliche Haushaltsansatz von 38.747.000,00 € wird folglich um rd. 2,5 Mio. € unterschritten. Gegenüber dem fortgeschriebenen Haushaltsansatz (inkl. Ermächtigungsübertragungen) ergibt sich eine Verbesserung in Höhe von rd. 14,1 Mio. €. - 10 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Gegenüber dem Haushaltsansatz fallen die Erträge um 9,8 Mio. € höher aus, die Aufwendungen hingegen liegen um rd. 4,5 Mio. € unter dem fortgeschriebenen Planansatz. Ordentliches Ergebnis Das Ordentliche Ergebnis schließt im Jahr 2015 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 39,2 Mio. € ab. Es umfasst alle Erträge und Aufwendungen, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- und Verwaltungstätigkeit der Stadt Aachen anfallen. Das nachfolgende Schaubild zeigt, dass sowohl das Ertrags- als auch das Aufwandsvolumen seit 2010 stetig angestiegen sind. Gleichzeitig wird jedoch deutlich, dass die Ordentlichen Erträge die Ordentlichen Aufwendungen nachhaltig nicht decken können. Eine wesentliche Säule auf der Ertragsseite bilden die kommunalen Steuererträgnisse. Im Jahr 2015 beträgt das Steueraufkommen 342,5 Mio. €. Der Haushaltsansatz wird um 17,6 Mio. € verfehlt. Eine maßgebliche Größe für die Entwicklung der kommunalen Ertragslage sind die Einnahmen aus der Gewerbesteuer. Wie das nachfolgende Diagramm veranschaulicht, sind die Gewerbesteuererträgnisse seit dem Jahr 2012 rückläufig. - 11 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Neben der rückläufigen Entwicklung in den vergangenen Jahren können im Jahr 2015 – wie bereits im Vorjahr – die Gewerbesteuererträge nicht in der im Haushalt ursprünglich eingeplanten Höhe realisiert werden. Dies ist vorrangig erheblichen Rückzahlungsverpflichtungen geschuldet. Die deutliche Unterschreitung des Planansatzes in Höhe von rd. 24,3 Mio. € kann nur in Teilen durch Mehrerträge von rd. 7,6 Mio. € bei der Einkommen- und Umsatzsteuer kompensiert werden. Eine weitere wesentliche, die städtische Ertragslage beeinflussende Säule stellen die vom Land gewährten Schlüsselzuweisungen dar. Diese erreichen im Jahr 2015 einen Höchststand von 99,7 Mio. € und liegen damit um rd. 22,7 Mio. € über dem Vorjahreswert. Des Weiteren konnten im Jahr 2015 - sowohl verglichen mit dem Vorjahr als auch verglichen mit dem Haushaltsansatz - deutlich höhere Landeszuweisungen vereinnahmt werden, wovon ein Großteil auf Erstattungsleistungen für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen zurückzuführen ist. Die sich verschärfende Flüchtlingssituation macht sich ebenfalls im Bereich der Erträge aus Kostenerstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden bemerkbar. Auch hier resultieren Mehrerträge gegenüber dem Haushaltsansatz in Höhe von rd. 11,7 Mio. € aus Erstattungsleistungen im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge. Auch im Zeitreihenvergleich wird die zunehmende Bedeutung dieser Ertragsposition deutlich. Dies zeigt die nachfolgende Grafik zu den Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden. Im Vergleich zum Jahr 2010 haben sich die Erträge in diesem Bereich mehr als verdoppelt. Allerdings muss an dieser Stelle auch auf die entsprechenden Mehraufwendungen im Bereich der Transferaufwendungen und die verspätete Liquidierung, einhergehend mit einer erforderlichen Vorfinanzierung durch Kassenkredite, verwiesen werden. Die Sonstigen ordentlichen Erträge sind im Jahr 2015 u.a. geprägt durch die Auswirkungen der verwaltungsweiten Inventur. Insgesamt sind in diesem Zusammenhang unter dieser Ergebniszeile Erträge in Höhe von rd. 9,3 Mio. € zu verzeichnen. Hiervon entfallen rd. 7,4 Mio. € auf die ertragswirksame Anpassung der Festwerte im Bereich der Grünflächen, Spielplätze, Schulen und Kitas. Auf der Aufwandsseite bilden die Personalaufwendungen mit rd. 162,8 Mio. € hinter den Transferaufwendungen die zweitgrößte Position. Im Vergleich zum Vorjahr fallen diese um rd. 4,3 Mio. € höher aus und setzen somit den steigenden Trend der Vorjahre fort. - 12 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 *) ohne Eigenbetriebe Der anhaltende Trend stetig steigender Personalkosten lässt sich nicht zuletzt auch mit der Entwicklung der Mitarbeiterzahlen in der Kernverwaltung der Stadt Aachen erklären. Hier ist seit dem Jahre 2010 ein Wachstum des Personalstandes um rd. 16 % zu verzeichnen. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (ohne Eigenbetriebe) belaufen sich im Haushaltsjahr 2015 auf rd. 74,4 Mio. €. Der fortgeschrieben Planansatz wird um ca. 6,6 Mio. € unterschritten, was im Wesentlichen Minderaufwendungen im Bereich der Aufwendungen für Festwerte (rd. 3,8 Mio. €), für sonstige Dienstleistungen (rd. 4,3 Mio. €), für die Unterhaltung und Bewirtschaftung des unbeweglichen Anlagevermögens (rd. 2,0 Mio. €) und für Erstattungen an verbundene Unternehmen (rd. 1,1 Mio. €) geschuldet ist. Mehraufwendungen entstanden im Bereich der besonderen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (rd. 5,4 Mio. €). Die gegenüber dem Planansatz um rd. 3,8 Mio. € erhöhten Abschreibungen resultieren vornehmlich aus außerplanmäßigen Abschreibungen, welche sich im Rahmen der Inventur ergaben. - 13 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Die mit Abstand größte Aufwandsposition bilden die Transferaufwendungen, welche den städtischen Haushalt mit rd. 541,0 Mio. € belasten. Unter dieser Ergebniszeile werden insbesondere die Aufwendungen für soziale Leistungen, Steuerbeteiligungen (z.B. Gewerbesteuerumlage, Finanzierungsbeteiligung Fonds Dt. Einheit), die Städteregionsumlage sowie Aufwendungen aus Zuschüssen an städtische Beteiligungen und Sondervermögen erfasst. Auf der Ebene der Ergebniszeile ergeben sich nur geringe Abweichungen in Höhe von rd. 0,5 Mio. € zu den Planwerten. Dennoch zeigen sich auf der Ebene einzelner Konten deutliche Verwerfungen. Während die Minderaufwendungen sich nicht auf einen konkreten Bereich konzentrieren, sind die Mehraufwendungen vornehmlich im Bereich der sozialen Leistungen, insbesondere im Rahmen der Jugend- und Flüchtlingshilfe sowie der Unterbringung und Betreuung unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge in Höhe von rd. 11,4 Mio. € zu verzeichnen. An dieser Stelle ist jedoch ebenfalls auf die korrespondierenden Erträgnisse aus erhöhten Erstattungsleistungen (siehe „Zuwendungen und Allgemeinen Umlagen“) hinzuweisen. Der Anstieg der letzten Jahre bei den Transferaufwendungen setzt sich auch im Jahre 2015 fort. Die Erhöhung zum Vorjahr um rd. 29,7 Mio. € ist insbesondere auf die folgenden Positionen zurückzuführen: Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen (rd. 9,7 Mio. €), Anstieg der Regionsumlage an die Städteregion (rd. 7,8 Mio. €) und Zuschüsse an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (rd. 9,9 Mio. €). Letztere sind im Jahr 2015 wesentlich geprägt durch eine Rückstellungszuführung i.H.v. 7 Mio. € für die per Gesellschaftervertrag verankerte Verlustübernahmeregelung für die E.V.A. Die Sonstigen Ordentlichen Aufwendungen betragen im Haushaltsjahr 2015 rd. 33,2 Mio. € und überschreiten damit den Planansatz um ca. 11,7 Mio. €. Die größte Abweichung resultiert aus den erhöhten Aufwendungen aus der Einstellung und Zuschreibung von Sonderposten (Sopo Gebühren und Sopo Stiftungen). Des Weiteren wirken sich auch hier – analog zu den korrespondierenden positiven Ergebnissen im Bereich der Sonstigen Ordentlichen Erträge – die Ergebnisse der verwaltungsweiten Inventur aus (rd. 3,9 Mio. €). Zuletzt sind Mehraufwendungen in Höhe von rd. 1,6 Mio. € den Wertveränderungen bei den Forderungen zuzurechnen. Finanzergebnis Das Finanzergebnis als Saldo aus Finanzerträgen sowie der Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen schließt im Haushaltsjahr 2015 mit einem positiven Saldo von 3,0 Mio. € ab und liegt lediglich rd. 0,2 Mio. € unter dem Planansatz. Das positive Ergebnis wird maßgeblich durch die Erträge aus dem anteiligen Bilanzgewinn der Sparkasse (rd. 6,9 Mio. €) geprägt. - 14 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 2.4.2 Finanzlage Die Finanzlage der Stadt Aachen wird grundsätzlich beeinflusst durch das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit, das Ergebnis der Investitionstätigkeit sowie durch die Aufnahme bzw. Tilgung von Krediten. Der in der Planung berücksichtigte negative Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 26,8 Mio. € verschlechtert sich im Ergebnis um einen Betrag von rd. 7,4 Mio. €. Der Saldo aus Investitionstätigkeit (investive Einzahlungen abzüglich der Auszahlungen für die Herstellung bzw. für den Vermögenserwerb) beläuft sich im Haushaltsjahr 2015 auf -9,8 Mio. €. Die deutliche Abweichung zum fortgeschriebenen Planansatz ist insbesondere den Ermächtigungsübertragungen aus Vorjahren geschuldet. Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit, also aus der Aufnahme und Tilgung von Krediten, schließt mit 58,9 Mio. € ab und liegt damit deutlich über dem Planansatz in Höhe von 23,5 Mio. €. Die Zahlungsfähigkeit der Stadt Aachen war im Haushaltsjahr 2015 zu jeder Zeit sichergestellt. Im Laufe des Jahres mussten neben den im Rahmen der Haushaltsführung erwirtschafteten Einnahmen insgesamt Liquiditätskredite i.H.v. 230,4 Mio. € aufgenommen werden. Demgegenüber steht ein Abbau von Liquiditätskrediten in Höhe von 165,7 Mio. €, sodass im Vergleich zum Jahresabschluss 2014 die Bilanzposition der Liquiditätskredite um 64,7 Mio. € von 312,8 Mio. € (Stand 31.12.2014) auf 377,5 Mio. € (Stand 31.12.2015) angestiegen ist. Aufgrund des stetigen Anstiegs der Liquiditätskredite in den vergangenen Jahren war der planerische Schritt angezeigt, mit der Haushaltssatzung 2015 die Höchstbetragsgrenze zur Aufnahme von Liquiditätskrediten auf 500 Mio. € anzuheben. 2.4.3 Vermögens- und Schuldenlage Die Bilanz liefert zum Bilanzstichtag notwendige Aussagen über das Gesamtvermögen und seine Bestandteile, informiert über dessen Finanzierung durch Eigen- und Fremdmittel und macht ausstehende Forderungen und Verbindlichkeiten sichtbar. Übersicht Schlussbilanz 2015 und Veränderung zum Vorjahr: AKTIVA Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen Finanzanlagen Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Liquide Mittel Aktive Rechnungsabgrenzung Bilanzsumme 31.12.2015 31.12.2014 2.658.526.428,67 € 24.213.088,30 € 2.609.994.130,13 € 24.331.219,84 € 48.532.298,54 € - 118.131,54 € 1.520.208.253,16 € 1.114.105.087,21 € 115.453.664,59 € 676.948,80 € 109.547.719,47 € 1.513.896.577,48 € 1.071.766.332,81 € 122.995.664,99 € 559.774,91 € 116.971.211,00 € 6.311.675,68 € 42.338.754,40 € - 7.542.000,40 € 117.173,89 € - 7.423.491,53 € 5.228.996,32 € 173.307.968,63 € 2.947.288.061,89 € 5.464.679,08 € 159.338.783,04 € 2.892.328.578,16 € - 235.682,76 € 13.969.185,59 € 54.959.483,73 € - 15 - Veränderung 2014 - 2015 Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 PASSIVA Eigenkapital Allgemeine Rücklage Ausgleichsrücklage Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Sonderposten Rückstellungen Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzung Bilanzsumme 759.354.701,00 € 795.560.914,81 € 0,00 € - 36.206.213,81 € 450.931.144,02 € 568.633.001,50 € 983.587.718,10 € 184.781.497,27 € 2.947.288.061,89 € 796.203.420,56 € 836.977.811,42 € 0,00 € - 40.774.390,86 € 444.544.986,05 € 548.813.203,11 € 937.560.964,79 € 165.206.003,65 € 2.892.328.578,16 € - 36.848.719,56 € - 41.416.896,61 € 0,00 € - 4.568.177,05 € 6.386.157,97 € 19.819.798,39 € 46.026.753,31 € 19.575.493,62 € 54.959.483,73 € Die Bilanzsumme zum 31.12.2015 beläuft sich auf 2.947.288.061,89 € und erhöht sich damit gegenüber der Bilanz zum 31.12.2014 um 54.959.483,73 €. Mittelverwendung (Aktiva) Die Aktivseite der Bilanz weist das Vermögen der Gemeinde mit den zum Stichtag ermittelten Werten aus. Damit wird die Mittelverwendung der Gemeinde dokumentiert. Das Anlagevermögen setzt sich aus den immateriellen Vermögensgegenständen, den Sachanlagen und den Finanzanlagen zusammen. Je größer der Anteil des Anlagevermögens ist, desto mehr Kapital ist langfristig gebunden. Die Vermögenswerte sind dazu bestimmt, dauerhaft der Aufgabenerfüllung der Stadt Aachen zu dienen. - 16 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Die Immateriellen Vermögensgegenstände haben sich zum Stichtag 31.12.2015 um rd. 0,1 Mio. € auf einen Restbuchwert in Höhe von 24,2 Mio. € vermindert. Die Sachanlagen der Stadt Aachen bilden mit einer Summe von insgesamt rd. 1,5 Mrd. € die größte Position auf der Aktivseite der Bilanz (51,58% der Bilanzsumme). Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich ein Vermögenszuwachs in Höhe von rd. 6,3 Mio. €. Dieser spiegelt sich in Zugängen von rd. 58,7 Mio. € und Abgängen von rd. 29,2 Mio. € wider. Der darüber hinaus gehende Werteverzehr des Sachanlagevermögens resultiert aus Abschreibungen in Höhe von rd. 24,1 Mio. €. Die teilweise deutlichen Veränderungen zum Vorjahr sind u.a. den Ergebnissen der verwaltungsweiten Inventur geschuldet. Der Anteil der Finanzanlagen auf der Aktivseite beträgt 1,1 Mrd. € (37,80% der Bilanzsumme). Hierin zeigt sich das Maß an Ausgliederung kommunaler Aufgaben in Sondervermögen (Eigenbetriebe) und in privater Rechtsform. Zum 31.12.2015 ergibt sich eine Erhöhung des Bilanzansatzes in Höhe von rd. 42,3 Mio. €. Ursächlich hierfür sind insbesondere die Zugänge in Höhe von 49,1 Mio. €, welche im Wesentlichen in der Gewährung von Gesellschafterdarlehen und Ausleihungen begründet sind. Dem gegenüber stehen Abgänge in Höhe von rd. 21,6 Mio. €, die insbesondere aus der Auflösung von Wertpapieren, Tilgungsleistungen und der Korrektur von Gesellschafterdarlehen resultieren. Nennenswert ist darüber hinaus die in 2015 vorgenommene Rückabwicklung der in 2013 erfolgten Abwertung des Sondervermögens E26. In diesem Zusammenhang wurde eine Zuschreibung in Höhe von 14,9 Mio. € gebucht. Das Umlaufvermögen in Höhe von rd. 115,5 Mio. € als kurzfristig gebundenes Kapital hat mit 3,92 % an der Bilanzsumme weiterhin einen geringeren Anteil am Gesamtvermögen der Stadt Aachen. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Umlaufvermögen insgesamt um rd. 7,5 Mio. € verringert. Dies ist vornehmlich dem Rückgang der Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände um rd. 7,4 Mio. € geschuldet. Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände betragen zum 31.12.2015 insgesamt 109,5 Mio. €. Ursächlich für die Reduzierung zum Vorjahr in Höhe von rd. 7,4 Mio. € sind im Wesentlichen die folgenden Punkte: Zum einen ergeben sich Zuwächse im Bereich der Forderungen aus Transferleistungen in Höhe von 9,8 Mio. €, welche größtenteils auf Erstattungsleistungen im Zuge der Flüchtlingsunterbringung zurückzuführen sind sowie weitere Zuwächse im Bereich der Sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen um rd. 4,2 Mio. €. Des Weiteren sind die Forderungen aus Gebühren und Beiträgen im Jahr 2015 um insgesamt rd. 0,9 Mio. € gestiegen. Dem gegenüber stehen Reduzierungen im Bereich der Steuerforderungen um rd. 6,9 Mio. €, welche vornehmlich in Gewerbesteuerrückerstattungen begründet sind. Bei den Privatrechtlichen Forderungen sind die Forderungen gegenüber Sondervermögen um 4,5 Mio. € gestiegen. Dies betrifft insbesondere den Forderungsausweis auf den Bankverrechnungskonten. Demgegenüber haben sich die Privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten Bereich um rd. 1,4 Mio. € vermindert. Eine weitere Forderungsminderung um ca. 0,5 Mio. € ergibt sich gegenüber verbundenen Unternehmen. Unter den Sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von insgesamt rd. 21,7 Mio. € werden insbesondere Vermögensgegenstände ausgewiesen, welche künftig nicht mehr dauerhaft dem Geschäftsbetrieb der Stadt dienen sollen und beispielsweise zum Verkauf bestimmt sind (z.B. Baugrundstücke). Die Sonstigen Vermögensgegenstände haben sich im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 18,1 Mio. € verringert. Die Veränderungen ergeben sich im Wesentlichen aus dem Abgang des Sonstigen Vermögensgegenstandes „Route Charlemagne/Weitergeleitete Mittel“ um rd. 16,3 Mio. € sowie Bewegungen im Bereich der zum Verkauf vorgesehenen Grundstücke in Höhe von rd. 1,3 Mio. € (z.B. Verlagerungen zwischen Anlage- und Umlaufvermögen, Zugänge aus Umlegungsverfahren, Verkäufe). Die Liquiden Mittel weisen zum 31.12.2015 einen Bestand von 5,2 Mio. € aus. Unter diesem Posten sind Guthaben bei Banken, Kreditinstituten sowie Handkassen und Schulgirokonten zusammengefasst. Auf der Aktivseite werden die Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) in Höhe von insgesamt 173,3 Mio. € ausgewiesen. Im Vergleich zum Vorjahr ist ein Anstieg um rd. 14,0 Mio. € zu verzeichnen, welcher sich durch Zuführungen i.H.v. rd. 30,5 Mio. € und Auflösungen i.H.v. rd. 16,5 Mio. € ergibt. Die Erhöhung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens resultiert, analog zum passiven Rechnungsabgrenzungsposten, im Wesentlichen aus der Zuführung der weitergeleiteten Zuwendungen an den Eigenbetrieb Gebäu- - 17 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 demanagement (rd. 18,3 Mio. €) und den hiermit verbundenen aufwandswirksamen Auflösungen (rd. 3,5 Mio. €). Hierbei handelt es sich um weitergeleitete Zuwendungen vom Land beispielsweise im Rahmen des Projektes Route Charlemagne, der Schulpauschale oder um Fördermittel für den U3-Ausbau. Des Weiteren ist die jährliche Auflösung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens bezüglich des an die Städteregion übertragenen Vermögens und dessen Nutzung bzw. Zweckbindung zu benennen. Sie beträgt jährlich rd. 1,7 Mio. € und bemisst sich nach der gewichteten mittleren Restnutzungsdauer der übertragenen Immobilien. Ein Überblick über die Änderungen ergibt sich aus dem Rechnungsabgrenzungsspiegel, der dem Anhang als Anlage 5 beigefügt ist. Mittelherkunft (Passiva) Die Passivseite gibt Auskunft darüber, wie das Vermögen finanziert wurde (Mittelherkunft). Das Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital ist von besonderer Bedeutung. Die Entwicklung des Eigenkapitals liefert Hinweise auf die Stabilität der Haushaltswirtschaft und ist ein Kriterium für den Haushaltsausgleich. Eine hohe Eigenkapitalquote sichert eine finanzielle Unabhängigkeit. Ein hoher Fremdkapitalanteil verursacht hohe Zinsaufwendungen, welche die Ergebnisrechnung belasten. Die Allgemeine Rücklage hat sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 41,4 Mio. € auf rd. 795,6 Mio. € verringert. Der in 2014 entstandene Jahresfehlbetrag in Höhe von 40.774.390,86 € wurde vollständig durch die Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen. Darüber hinaus führten die Anwendung des § 43 Abs. 3 S.1 GemHVO NRW i.V.m. § 90 Abs. 3 S.1 GO NRW im Rahmen der Gesetzesnovellierung des NKFWG sowie Berichtigungen der Eröffnungsbilanz gemäß § 57 Abs. 2 GemHVO zu einer Minderung der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 642.505,75 € (vgl. „Kap. 3.3 Sonstige Angaben nach § 44 GemHVO NRW“ des Anhangs zum Jahresabschluss). - 18 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Folglich wird in der Bilanz der Stadt Aachen das Eigenkapital mit rd. 759,4 Mio. € auf der Passivseite ausgewiesen. Dieses errechnet sich aus dem Stand der Allgemeinen Rücklage zum 31.12.2015 in Höhe von 795,6 Mio. € sowie dem negativen Jahresergebnis des Jahres 2015 in Höhe von -36.206.213,81 €. Die Eigenkapitalquote zeigt mit dem Anteil von 25,76% an, in welchem Verhältnis das Vermögen durch das Eigenkapital finanziert ist. Das Eigenkapital hat sich gegenüber dem Vorjahr um rd. 36,8 Mio. € verringert. Die Veränderung resultiert aus dem Saldo des negativen Jahresergebnisses 2015 i.H.v. rd. 36,2 Mio. € und der negativen Veränderung der Allgemeinen Rücklage i.H.v. rd. 0,6 Mio. € in Folge unmittelbarer Verrechnungen. Die in der Bilanz ausgewiesenen Sonderposten in Höhe von 450,9 Mio. € betreffen u.a. die von Dritten erhaltenen Zuschüsse und Zuwendungen für investive Maßnahmen sowie erhaltene Erschließungsbeiträge nach KAG und BauGB. Sie werden grundsätzlich in den folgenden Haushaltsjahren über die Laufzeit der Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände ertragswirksam aufgelöst. Darüber hinaus werden unter dieser Position die Sonderposten für den Gebührenausgleich sowie die Sonderposten für das Stiftungsvermögen ausgewiesen. Die Sonderposten haben sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 6,4 Mio. € erhöht. Die Rückstellungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 19,8 Mio. € erhöht, maßgeblich bedingt durch steigende Pensionsverpflichtungen sowie die in 2015 vorgenommene Zuführung zur Rückstellung für die Verlustübernahme der E.V.A. Zum 31.12.2015 betragen die Rückstellungen in Summe rd. 568,6 Mio. €. Eine detaillierte Darstellung der Entwicklung ist dem Rückstellungsspiegel als Anlage 3 zum Anhang zu entnehmen. Die Rückstellungen werden im Wesentlichen durch die Pensions- und Beihilfeverpflichtungen für pensionierte und derzeit beschäftigte Beamte in Höhe von insgesamt rd. 485,1 Mio. € bestimmt. Im Vergleich zum Vorjahr beträgt die Veränderung der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen insgesamt ca. 15,7 Mio. €. Die Pensions- und Beihilferückstellungen beinhalten Zuführungen in Höhe von insgesamt 23,1 Mio. € für die aktiven Beamten und Versorgungsempfänger. Im Weiteren erfolgten Umbuchungen in Höhe von insgesamt rd. 1,2 Mio. € zu den Sonstigen Rückstellungen für die Beamtinnen und Beamten, die im Laufe des Jahres 2015 aufgrund einer Versetzung den Dienst der Stadt Aachen verlassen haben und für welche die Stadt Aachen eine Ausgleichsverpflichtung nach dem Versorgungslastenverteilungsgesetz (VLVG NRW) gegenüber dem neuen Dienstherren hat. Die ertragswirksamen Auflösungen belaufen sich im Jahr 2015 auf insgesamt rd. 6,2 Mio. €. Die Instandhaltungsrückstellungen setzen sich aus der Instandhaltungsrückstellung für Sanierungsarbeiten am Rathaus in Höhe von rd. 0,3 Mio. € und Instandhaltungsrückstellung für Sanierung von städtischen Gutshöfen in Höhe von rd. 0,1 Mio. € zusammen. Die Rückstellungen für Altlasten und Deponien haben sich im Jahr 2015 nicht verändert und betragen weiterhin 20,8 Mio. €. Der Bestand an Sonstigen Rückstellungen hat sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 4,3 Mio. € erhöht und beläuft sich am Bilanzstichtag auf 62,3 Mio. €. Die Veränderung resultiert aus den Inanspruchnahmen in Höhe von rd. 4,7 Mio. € und ertragswirksamen Auflösungen in Höhe von rd. 2,2 Mio. €. Demgegenüber stehen Zuführungen in Höhe von rd. 10,0 Mio. €. Die Verbindlichkeiten betragen zum 31.12.2015 rd. 983,6 Mio. € und sind verglichen mit dem Vorjahr um rd. 46,0 Mio. € gestiegen. Von den Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen in Höhe von rd. 462,4 Mio. € haben Kredite mit einem Volumen von 456,6 Mio. € noch eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren und belasten damit zwangsläufig nachfolgende Haushaltsjahre. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Stand der Kreditverbindlichkeiten für Investitionen (inkl. der rentierlichen Darlehen in Höhe von rd. 9,6 Mio. €) um rd. 5,7 Mio. € reduziert. Dies ergibt sich durch Neuaufnahmen i.H.v. rd. 24,3 Mio. € abzüglich der Tilgungsleistungen i.H.v. rd. 30,0 Mio. €. In 2015 wurde ein Umschuldungsvorgang i.H.v. knapp 10 Mio. € vorgenommen, welcher in entsprechender Höhe in der Gesamtsumme der Neuaufnahmen sowie Tilgungsleistungen enthalten ist. Folglich wurden tatsächliche Neuaufnahmen lediglich in Höhe von ca. 14,3 Mio. € getätigt. - 19 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung betragen zum 31.12.2015 rd. 377,6 Mio. € inkl. der aufgenommenen Kassenverbindlichkeiten der Eigenbetriebe. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhen sich die Liquiditätskredite um rd. 64,7 Mio. €, was insbesondere der Vorfinanzierung von Transferaufwendungen im Bereich der Flüchtlingshilfe geschuldet ist. Die Verbindlichkeiten aus Vorgängen die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen verringern sich im Jahr 2015 um ca. 1,4 Mio. € und weisen zum 31.12.2015 einen Bestand in Höhe von rd. 18,6 Mio. € aus. Die vorgenannte Reduzierung des Bilanzwertes ist im Wesentlichen der in 2015 erfolgten Begleichung von Kaufpreisen für im Vorjahr angekaufte Vermögensgegenstände (insb. Grundstücke) geschuldet. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen weisen zum 31.12.2015 einen Stand in Höhe von rd. 14,0 Mio. € aus und sind somit um rd. 5,9 Mio. € höher als im Vorjahr. Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr lediglich um 0,8 Mio. € erhöht und betragen zum 31.12.2015 rd. 8,1 Mio. €. Im Bereich der Sonstigen Verbindlichkeiten ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr eine Verringerung um rd. 15,3 Mio. €. Als wesentliche Vorgänge sind zu nennen, zum einen eine Reduzierung der Verbindlichkeiten aufgrund der Begleichung von Verbindlichkeiten im Zuge von Gewerbesteuerrückzahlungen (rd. 19,1 Mio. €), zum anderen eine Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Zuführungen zu der Verbindlichkeit gegenüber E26 (rd. 11,1 Mio. €). Die Verbindlichkeiten aus Erhaltenen Anzahlungen betragen zum 31.12.2015 rd. 48,9 Mio. € und sind im Vergleich zum Vorjahr um rund 3,0 Mio. € gesunken. Von den unter dieser Bilanzposition passivierten Verbindlichkeiten sind rd. 12,5 Mio. € zur Weiterleitung an Eigenbetriebe in den Folgejahren vorgesehen. Auf der Passivseite werden die Passiven Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) in Höhe von rd. 184,8 Mio. € ausgewiesen. Im Vergleich zum Vorjahr ist hier ein Anstieg um ca. 19,6 Mio. € zu verzeichnen, welcher sich aus Zuführungen i.H.v. rd. 31,8 Mio. € und Auflösungen i.H.v. rd. 12,2 Mio. € zusammensetzt. Die Erhöhung resultiert größtenteils, analog zum aktiven Rechnungsabgrenzungsposten, aus der Zuführung von an den Eigenbetrieb Gebäudemanagement weitergeleiteten Zuwendungen (rd. 18,3 Mio. €) und den in diesem Zusammenhang anfallenden ertragswirksamen Auflösungen (rd. 3,5 Mio. €). Hierbei handelt es sich um Zuwendungen vom Land beispielsweise im Rahmen des Projektes Route Charlemagne, der Schulpauschale oder um Fördermittel für den U3-Ausbau. Ein Überblick über die Änderungen ergibt sich aus dem Rechnungsabgrenzungsspiegel, der dem Anhang als Anlage 5 beigefügt ist. 2.5 Vorgänge von besonderer Bedeutung 2.5.1 Verwaltungsweite Inventur zum Stichtag 31.12.2015 Gemäß § 28 Abs. 1, S. 3 GemHVO NRW ist eine körperliche Inventur mindestens alle fünf Jahre (bis zur Änderung der GemHVO laut NKFWG alle 3 Jahre) durchzuführen. Im Zuge dieser Inventur sind sämtliche im Eigentum der Kommune stehenden Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Inventur aufzunehmen und mit ihrem Wert anzugeben (§ 28 Abs. 1, S. 1 u. 2 GemHVO NRW). Dass eine körperliche Inventur bei einer Kommune in der Größenordnung der Stadt Aachen mit einem erheblichen personellen und zeitlichen Aufwand verbunden ist, zeigte sich bereits im Zuge der Erstellung der Eröffnungsbilanz. Mit der Unterstützung eines externen Beratungsunternehmens und in enger Zusammenarbeit zwischen dem Fachbereich Finanzsteuerung und den zuständigen Fachbereichen vor Ort wurden in den Jahren 2006 und 2007 sämtliche Vermögensgegenstände erfasst, bewertet und auf den Eröffnungsbilanzstichtag fortgeschrieben. - 20 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Im Jahr 2010, also drei Jahre nach der Aufstellung der Eröffnungsbilanz, erfolgte eine Inventur auf Basis der bei der Stadt Aachen eingesetzten Inventarisierungssoftware KAI, welche allerdings lediglich das bewegliche Vermögen umfasste. Aufgrund mangelnder zeitlicher und personeller Ressourcen, teilweise fehlender sachlicher Zuarbeiten sowie dem stark begrenzten Zeitfenster zur Fertigstellung der Jahresabschlüsse 2010 bis 2012 bis zum 31.12.2013 war eine zeitnahe, erneute Erfassung des unbeweglichen Vermögens zum selben Stichtag nicht leistbar. Somit wurde diese zum Stichtag 31.12.2015 nun für das gesamte städtische Vermögen nachgeholt. Einen Schwerpunkt der körperlichen Inventur des Jahres 2015 bildet die Zustandserfassung des städtischen Straßennetzes. Hierzu wurde im September 2015 ein externes Unternehmen mit der visuellen und messtechnischen Bestandsaufnahme beauftragt, welche im Zeitraum von Februar bis April 2016 durchgeführt wurde. Im Anschluss an die körperliche Bestandsaufnahme erfolgte eine aufwendige Prüfung und Verarbeitung der gemeldeten Fachdaten, welche erst Anfang November 2016 abgeschlossen werden konnte. Die Gründe hierfür liegen unter anderem in der zum Teil lückenhaften Datengrundlage, der fehlenden Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten sowie der mangelnden Pflege der bestehenden Fachanwendungen (LOGO). Im Bereich des städtischen Grundvermögens erfolgte ein zeitintensiver Bestands- und Flächenabgleich mit dem Kataster der Städteregion (ALKIS) und dem Lagerbuch des Fachbereiches Immobilienmanagement (iTac.INKOL). Der Bestand der städtischen Gebäude, Aufbauten und Bauwerke wurde mit Hilfe von aktuellen Bestandslisten der zuständigen Fachbereiche bzw. bewirtschaftenden Einheiten überprüft. Erste Vorarbeiten hierzu wurden bereits im Frühjahr 2015 begonnen. Dies verdeutlicht nicht zuletzt den Umfang der im Rahmen der Inventur in diesem Bereich zu bearbeitenden Datenmenge. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Inventur der städtischen Grünflächen und Spielplätze. Eine Verifizierung der zur Eröffnungsbilanz als Festwert bilanzierten Werte der öffentlichen Grünflächen erfolgte durch die körperliche Erfassung und Bewertung von ausgewählten Musterflächen durch den Fachbereich Umwelt. Die Inventur der städtischen Spielplätze wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule und dem Aachener Stadtbetrieb vorgenommen. Im Bereich des beweglichen Anlagevermögens ist insbesondere die Inventur der städtischen Kindertagesstätten und Schulen zu benennen. Hier erfolgte analog zur Vorgehensweise der Inventur des Jahres 2010 eine Begehung ausgewählter Mustereinrichtungen durch städtische Mitarbeiter. Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass die verwaltungsweite Inventur zum 31.12.2015 mit einem erheblichen, in diesem Umfang nicht vorhersehbaren, Personal- und Verwaltungsaufwand verbunden war. Die Menge der zu erfassenden und zentral im Fachbereich Finanzsteuerung zu verarbeitenden Daten sowie die Abhängigkeit von fachlichen Informationen anderer Stellen - sowohl innerhalb als auch außerhalb der Verwaltung stellten Hürden dar, die es in diesem Zusammenhang zu überwinden galt. Dies war nicht zuletzt der Grund für die zeitliche Verzögerung der Einbringung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2015. Aus bilanzieller Sicht haben die Ergebnisse der Inventur, bezogen auf das städtische Gesamtvermögen, (ungeachtet einzelner Sondereffekte) insgesamt keine signifikanten Auswirkungen. Negative Ergebnisse in einzelnen Inventurfeldern können in großen Teilen durch Vermögenszuwächse an anderer Stelle kompensiert werden. Nichtsdestotrotz bleibt festzuhalten, dass im Anschluss an die erfolgten Inventurarbeiten auch in kommenden Jahresabschlüssen noch vereinzelte Themenbereiche aufzuarbeiten sind, einhergehend mit einer Implementierung bzw. Optimierung entsprechender Geschäftsprozesse. Insbesondere in den Bereichen Datenaustausch, Datenabgleich und Datenpflege konnte im Zuge dieser Inventur ein entsprechender Handlungsbedarf festgestellt werden, welcher deutlich macht, dass es zwingend erforderlich ist, für künftige Inventuren bereits im Vorfeld eine solide Grundlage zu schaffen. So gilt es, in den Fachbereichen ein gesteigertes Bewusstsein für finanzrelevante Geschäftsvorfälle und deren bilanzielle und haushalterische Auswirkungen zu schaffen, um hierauf aufbauend den Kommunikations- und Datenfluss zwischen den Fachdienststellen und dem Fachbereich Finanzsteuerung zu verbessern. Durch die laufende Pflege und stetige Aktualisierung der bereits vorhandenen Fachdatenbanken (z.B. Straßendatenbank LOGO, Lagerbuch Itac.Inkol, Grünflächeninformationssystem Caigos), einhergehend mit der - 21 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Schaffung eines fachbereichsübergreifenden und homogenen Datennetzes soll für die Zukunft eine Grundlage für die laufende Inventur geschaffen werden. 2.5.2 Städteregion Aachen Für das Haushaltsjahr 2015 hat die Städteregion nach den gesetzlichen Umlagegrundlagen insgesamt (d.h. in Summe aller regionsangehöriger Kommunen) eine Allgemeine Regionsumlage in Höhe von rd. 336,9 Mio. € erhoben. Gegenüber dem Vorjahr hat sich bei der Regionsumlage insoweit ein Anstieg in Höhe von rd. 22,2 Mio. € ergeben. Eine ergänzende Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes 2015 wurde seitens der Städteregion bei der Haushaltsplanung nicht angesetzt (mit dem Jahresabschluss 2014 wurden vorhandene Restmittel der Ausgleichsrücklage im Übrigen aufgezehrt). Auf die Stadt Aachen entfällt für das Jahr 2015 eine anteilige und ergebniswirksame Regionsumlage in Höhe von rd. 167,4 Mio. € (Vorjahr: rd. 159,8 Mio. €), d.h. rd. 49,7 % Anteil an der vorgenannten Gesamtumlage für 2015. Unter Berücksichtigung der auch zahlungswirksamen Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens aus den Vermögensübertragungen bei Stadt Aachen und Städteregion ermittelt sich für die Stadt Aachen ein Zahlbetrag für die Regionsumlage 2015 in Höhe von rd. 165,7 Mio. €. Der Sonderstatus der Stadt Aachen fordert nach den Regelungen des Aachen-Gesetzes, insbesondere nach dem übergeordneten Grundsatz der Belastungsneutralität, eine ergänzende Prüfung, inwieweit die Stadt Aachen mit ihrer anteiligen Regionsumlage die von ihr tatsächlich verursachten Netto-Aufwendungen der Städteregion unter- oder überfinanziert. In Höhe der nachgewiesenen Differenz erfolgt eine Ausgleichszahlung zwischen der Stadt Aachen und der Städteregion (entweder Nachzahlung der Stadt Aachen oder Erstattung an die Stadt). Die vorstehende Systematik gilt aufgrund der zwischen den Beteiligten entwickelten „Ergänzenden Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherstellung einer belastungsneutralen Finanzierungssystematik“, die vom Rat der Stadt sowie vom Städteregionstag gleichlautend beschlossen wurde, ab dem Haushaltsjahr 2012. Für das Jahr 2015 ist im Jahresabschluss der Städteregion 2015 – testiert am 06.12.2016 – ein Ausgleichsanspruch der Stadt Aachen in Höhe von 7 Mio. € festgestellt. Ergänzende Berechnungen der Städteregion, die der Benehmensherstellung für den Haushalt 2017 zugrunde liegen und weitergehende Erstattungen prognostizieren, sind jedenfalls nicht geprüft oder gar bestätigt. Ebenfalls noch nicht einbezogen sind die Abrechnungen der gemeinsamen Leitstelle auch in Bezug auf die bei der Stadt Aachen hierfür verbleibende Kostenlast. Dem testierten Ausgleichsanspruch für das Jahr 2015 liegen Ergebnisdaten zugrunde, die von Seiten der Stadt Aachen noch nicht im Detail geprüft werden konnten. Eine weitere Verschlechterung in Bezug auf die Lasten des gemeinsamen Aufgabenverbundes ist per Saldo – soweit derzeit erkennbar – aber nicht zu erwarten. 2.5.3 Alemannia Aachen Im Januar 2015 erwarb die Aachener Stadion Beteiligungs GmbH das Tivoli-Stadion nebst der zugehörigen Betriebs- und Geschäftsausstattung für den Kaufpreis von einem Euro. Für die Unterhaltung des laufenden Betriebs, zur Abdeckung der Kosten für die Fortentwicklung des Stadions, zur Erstellung eines Nutzungskonzeptes, für notwendige Instandhaltungsmaßnahmen zur gebäudetechnischen Substanzerhaltung am Tivoli-Stadion nebst Aufbauten und Anlagen, sowie für eventuelle Gutachterkosten sind in den Folgejahren bis einschließlich 2020 jährliche Zuschüsse in Höhe von maximal 2 Mio. € im städtischen Haushalt veranschlagt. Auch in der Fortentwicklung des Tivoliareals liegen weiterhin große Herausforderungen und Risiken für die Stadt. Das Gebiet ist insgesamt so fortzuentwickeln, dass es einerseits den Erfordernissen des Sportpark Soers sowie andererseits auch den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit Rechnung tragen wird. - 22 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Während das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alemannia Aachen GmbH im Januar 2014 abgeschlossen wurde, dauert das Verfahren über das Vermögen der Alemannia Aachen Stadion GmbH zurzeit noch an. 2.5.4 Kinderbetreuung In der Kindertagesstättenbedarfsplanung der Stadt Aachen für die Jahre 2015/2016 wurde der Ausbau der Plätze für unter dreijährige Kinder in institutionellen Einrichtungen weiter verfolgt. Gemäß Ratsbeschluss vom 11.03.2015 wurde für die U3-Betreuung die Schaffung von zusätzlich 50 Plätzen im Bereich Tagespflege (Tagesmütter und Tagesväter) beschlossen, sodass zum Kindergartenjahr 2015/2016 rund 650 Betreuungsplätze in der Kindertagespflege angeboten werden konnten. Darüber hinaus beschloss der Rat die Schaffung von weiteren 102 U3-Plätzen in Kindertageseinrichtungen. Entsprechende Haushaltsmittel waren im Haushalt der Stadt Aachen bereits veranschlagt. Durch Investitionen in den Ausbau von Kitas im Bereich der U3-Betreuung konnten zum 01.08.2015 inklusive der privatgewerblichen und sonstigen Plätze insgesamt 2.677 Plätze für die U3-Betreuung angeboten werden (umfasst das Kontingent in Kindertageseinrichtungen, Tagesmütter und Tagesväter, Betriebskindergarten etc.). Dies entspricht einer Versorgungsquote für den Altersbereich U3 von 43,63% bezogen auf das gesamte Stadtgebiet Aachen. Hierdurch wird nicht nur der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz erfüllt, sondern auch der Anspruch der Stadt Aachen als familienfreundliche Kommune. Dies zeigt sich insbesondere in der Tatsache, dass die Stadt Aachen über die gesetzlichen Forderungen - Betreuung für 1 bis 3 Jährige - hinaus, die Betreuung auf 0 bis 3 Jährige ausgeweitet hat. Das Platzangebot im Bereich U3 konnte somit von 1.342 U3-Plätzen (2008/2009) innerhalb von sieben Jahren um 1.335 Plätze erweitert werden. Damit die Stadt Aachen für junge Familien auch in Zukunft attraktiv bleibt, werden die U3 Plätze auch in den nächsten Jahren kontinuierlich erweitert. Das Ziel ist der Ausbau der U3 Versorgungsquote auf 50%. Im Zuge dieser steigenden Anzahl an Betreuungsplätzen wird auch die Zahl der Erzieher/Innen zunehmen, sodass hier zusätzliche Personalkosten für die Stadt entstehen werden. Dieser Mehraufwand kann aber nur teilweise durch Elternbeiträge sowie durch Zuschüsse vom Land und Bund gedeckt werden. Darüber hinaus sind zur weiteren Steigerung dieser Betreuungsquote auch in den kommenden Jahren zahlreiche Investitionen erforderlich. Ein Teil der Kosten werden aus Zuwendungen des U3-Ausbauprogrammes gedeckt. Im Jahre 2015 wurden neue Bundes- und Landesmittel für den Ausbau der U3-Plätze in Höhe von 1,1 Mio. € zur Verfügung gestellt. Hiervon wurden im Jahr 2015 rd. 0,8 Mio. € für Baumaßnahmen an städtischen Kindertagesstätten verausgabt und weitere rd. 0,3 Mio. € als Zuschüsse an freie Träger ausgezahlt. 2.5.5 Schulen Ausbau der Ganztagesplätze In Aachen gab es im Schuljahr 2014/2015 insgesamt 4.645 OGS Plätze an 34 Grund- und 2 Förderschulen. Dies entspricht einer Versorgungsquote von 62,35% (ohne Domsingschule, Parzivalschule und St. Georges School - gebundener Ganztag - und ohne die Angebote "Schule von acht bis eins" an Grundschulen). Für das Schuljahr 2015/2016 bestand für 71 Kinder an Förderschulen im Primarbereich und 4.762 Kinder an Regelgrundschulen Bedarf an Ganztagesplätzen. An Regelgrundschulen stellte dies einen Zuwachs von 178 Ganztagsplätzen im Vergleich zum Vorjahr dar. Der Bedarf an OGS-Plätzen an Förderschulen im Primarbereich nahm gegenüber dem Vorjahr hingegen um 9 Plätze ab. Die Anzahl der Plätze mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an Regelgrundschulen erhöhte sich gegenüber dem Schuljahr 2014/2015 von 273 auf 320. In den letzten Jahren ist der Ausbau von Ganztagsplätzen stetig vorangeschritten. Betrachtet man die steigende Anzahl von Ganztagsplätzen an Grundschulen und Förderschulen im Primarbereich, die Angebote in "Schule von acht bis eins" und den gebundenen Ganztag im Zusammenhang, werden in Aachen nach dem - 23 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Vormittagsunterricht ca. 80% der Kinder betreut und gebildet. Dies bedeutet, dass die Betreuung, Erziehung und Bildung von Grundschulkindern über den Vormittag hinaus in Aachen inzwischen der Regelfall ist. Schulreparaturprogramm Auch im Jahr 2015 waren die Sanierung und der Umbau von Schulen wichtige Schwerpunkte des städtischen Haushalts. In Fortführung des stadteigenen Schulreparaturprogramms standen im Jahr 2015 insgesamt rd. 6,4 Mio. € inklusive 2,9 Mio. € übertragener Mittel zur Verfügung. Geplant waren in 2015 fünfundzwanzig Maßnahmen in zwanzig Schulen. Folgende Mittel wurden für diverse Maßnahmen bei den einzelnen Schulformen durch das Gebäudemanagement verausgabt: Grundschulen Realschulen Gymnasien Gesamtschulen Gesamtausgaben 1,563 Mio. € 0,601 Mio. € 0,737 Mio. € 0,545 Mio. € 3,446 Mio. € Die verbleibenden Mittel i.H.v. rd. 3,0 Mio. € werden von 2015 in das Jahr 2016 übertragen. Um- und Neubau der 4. Gesamtschule Am Standort Sandkaulstraße wurde der lichtdurchflutete und hochmoderne Komplex der 4. Gesamtschule pünktlich zum Schuljahresbeginn 2016/2017 fertiggestellt. Der Neubau der 4. Gesamtschule mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 15 Mio. € inklusive Turnhalle stellte die größte Schulinvestition der Aachener Schullandschaft dar. Der Großteil der Kosten entfiel hierbei auf das Jahr 2015 mit rund 6,0 Mio. € sowie auf das Jahr 2016 mit rd. 5,8 Mio. €. Die bestehenden Schulgebäude wurden durch Neu- und Umbau mit einer ausreichend großen Mensa, zeitgemäß ausgestatteten Naturwissenschaft- und Technik-Räumen, Verwaltung, einer Lehrküche sowie einem Ganztagsbereich mit Sport- und Ruhemöglichkeiten ergänzt. Inklusion Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz hat das Land die ersten Schritte auf dem Weg zur inklusiven Bildung an allgemeinen Schulen in NRW gesetzlich verankert. Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung soll grundsätzlich immer ein Platz an einer allgemeinen Schule angeboten werden, es sei denn die Eltern wünschen explizit eine Förderschule für ihr Kind. Der Ausbau der Inklusion stellt eine besondere gesamtgesellschaftliche und finanzielle Herausforderung für die Stadt Aachen dar. Hierbei müssen die erforderlichen Grundlagen für die Verwirklichung der Inklusion sowohl im Bereich der Unterrichtsversorgung als auch im Bereich der Nachmittagsversorgung geschaffen werden. Die räumlichen und materiellen Rahmenbedingungen an den Schulen sind gegebenenfalls anzupassen. Zur Bewältigung der neuen Aufgaben wurden von Vertretern aus verschiedenen Bereichen der Politik, Vereinen, Verwaltung und freien Trägern sowie von Experten Konzepte und Strukturen entwickelt. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass aufgrund der städtischen Haushaltslage nicht alle erforderlichen Maßnahmen unmittelbar umsetzbar sind. Die Zahl der Schulen, die "Gemeinsames Lernen" anbieten, wird in Abstimmung mit der Schulaufsicht und dem Wahlverhalten der Eltern in den nächsten Jahren sukzessive ausgebaut. Zur Förderung weiterer kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion gewährt das Land den Gemeinden und Kreisen ab dem Jahr 2015 eine jährliche Inklusionspauschale. - 24 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Schulentwicklung Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 11.03.2015 wurde die GHS Eilendorf zum 31.07.2015 vorzeitig geschlossen. Die ursprünglich vorgesehene Schließung der FöS Beginenstraße zum Schuljahresende 2016/2017 wurde durch Ratsbeschluss vom 23.09.2015 auf den 18.10.2015 vorgezogen. Das Gebäude wird zur Flüchtlingsunterbringung genutzt. Die Anmeldezahlen des katholischen Teilstandortes Barbarastraße der städtischen GGS Brühlstraße sind seit Jahren rückläufig. Mit dem Beschluss vom 29.06.2016 beschloss der Rat der Stadt Aachen den Teilstandort Barbarastraße ab dem 31.07.2016 zu schließen. Aufgrund sinkender Schülerzahlen wurde die KGS Reumontstraße mit Ablauf des Schuljahres 2015/2016 geschlossen. Der Betrieb der KGS Mataréstraße läuft mit Ablauf des Schuljahres 2016/2017 endgültig aus. 2.5.6 Route Charlemagne Die Route Charlemagne ist ein kulturhistorisches und städtebauliches Projekt der Stadt Aachen, das die Entwicklung Aachens als europäische Kultur- und Wissenschaftsstadt in den Mittelpunkt stellt. Ausgehend von der Gestalt Karls des Großen umfasst die Route ein Ensemble historischer Baudenkmäler und Ausstellungen, die innerstädtisch gelegen sind und sich um die ehemalige karolingische Pfalz gruppieren. Die Sehenswürdigkeiten der Route Charlemagne behandeln Themen, die gleichsam unsere Zeit prägen sowie die Karls des Großen. Zentrale Anlaufstelle bildet das Centre Charlemagne. Mit dem Grashaus wurde am 09. Mai 2015 nun auch die letzte Station der Route Charlemagne eröffnet. Das ehemalige Stadtarchiv bildet fortan die Themenstation „Europa“ und behandelt als außerschulischer Lernort das Thema Europa sowohl im historischen als auch im aktuellen und zukunftsweisenden Kontext. Die Route Charlemagne besteht aus mehreren Teilprojekten, welche bis zum Jahr 2015 umgesetzt wurden: - Centre Charlemagne (Anlaufstelle und Themenstation „Geschichte“) Das Rathaus (Themenstation „Macht“) Der Dom (Themenstation „Religion“) Das Grashaus (Themenstation „Europa“) Das internationale Zeitungsmuseum (Themenstation „Medien“) Die Archäologische Vitrine im Elisengarten Das Super C (Themenstation „Wissenschaft“) Das Couven-Museum (Themenstation „Lebenskultur“) Der Elisenbrunnen und Elisengarten (Themenstation „Badekultur“) Die Investitionskosten für das Gesamtprojekt Route Charlemagne belaufen sich auf insgesamt 25,6 Mio. €. Die jährlichen Betriebskosten betragen insgesamt rund 2,5 Mio. €. 2.5.7 Stadtteilerneuerung Aachen-Nord Aufgrund des erarbeiteten integrierten Handlungskonzeptes wurde der Stadtteil Aachen-Nord Ende 2009 durch die Landesregierung in das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ aufgenommen. Im Handlungskonzept wurde eine Anzahl von Projekten festgelegt, die im Laufe des Prozesses kontinuierlich weiterentwickelt und realisiert werden sollen. Ziel ist die integrierte Stabilisierung des Stadtteils in sozialer, ökonomischer, städtebaulicher und kultureller Hinsicht. Diesbezüglich sind, neben allgemeinen Maßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raums, die Sanierung des städtischen Wohnungsbestandes, ein neues Wohngebiet sowie eine bessere Vernetzung von Wohn- und Grünflächen geplant. Die Stadt Aachen sieht sich auf einem guten Weg, mit den oben genannten Projekten sowie weiteren Aktivitäten im und aus dem Stadtteil gemeinsam mit den Akteuren vor Ort die Entwicklung Aachen-Nord positiv zu beeinflussen. Für die Bearbeitung des Programms ist eine Laufzeit von 10 Jahren aufgeteilt in zwei Förderabschnitte 20102014 und 2015-2019 vorgesehen. Zur Umsetzung der Projekte ist die Regenerierung von Fördermitteln in den aufeinander folgenden Förderstufen erforderlich. Aktuell sind Mittel aus der siebten Förderstufe durch die Bezirksregierung Köln bewilligt worden. - 25 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 In diesem Zusammenhang wird das ehemalige Straßenbahn-Depot in der Talstraße zu einem neuen Stadtteilzentrum umgebaut. Die Gesamtimmobilie birgt ein besonderes Potenzial, um Einrichtungen aus dem sozialen Bereich mit Akteuren aus dem kreativen und kulturellen Milieu unter einem Dach zu vernetzen. Das Gesamtbudget für das Projektvorhaben beträgt 12,135 Mio. €, wovon 80% durch Fördermittel des Landes finanziert werden. Die bauliche Fertigstellung des Depots erfolgte Ende September 2016. Im Oktober 2016 wurden die letzten baulichen Abnahmen vorgenommen und die ersten Nutzer begannen mit den Ausbauarbeiten in den Mietflächen. Ebenfalls wird eine Umgestaltung der Außenanlagen des alten Straßenbahndepots bis Ende 2016 für rund 520.000 € stattfinden. Ab dem 01.01.2017 wird das Depot offiziell an die Nutzer übergeben. Der städtische Kulturbetrieb übernimmt den Betrieb des Depots. Aktuellen Berechnungen zufolge wird für den anfänglichen Betrieb des Depots mit einem saldierten Betriebskostenzuschuss in Höhe von rd. 0,3 Mio. € pro Jahr kalkuliert. Die weitere Kostenentwicklung bleibt abzuwarten. 2.5.8 Gewerbepark Avantis Avantis ist der erste deutsch-niederländische Business-Park – direkt auf der Grenze zwischen Aachen und Heerlen und damit im Zentrum des europäischen Marktes. Hinzu kommt die Nähe zur RWTH Aachen und dem größten Forschungscampus Europas. Ein neues Bebauungskonzept mit einem breiten Spektrum an Realisierungs- und Entwicklungsmöglichkeiten für Unternehmen eröffnet seit 2013 zusätzlich neue Perspektiven. Die Neuausrichtung des Gewerbeparks Avantis führt dazu, dass bis heute insgesamt ca. 188.000 m² der Nettogewerbefläche vermarktet werden konnten. Neben Logistikdienstleistern haben sich inzwischen Unternehmen aus der Pharmaindustrie, Unternehmen für Pflegeinnovationen und der Telekommunikationsbranche angesiedelt. Insgesamt sind noch ca. 347.000 m² Nettobauland zu vermarkten, davon ca. 173.000 m² auf deutscher Seite. 2.5.9 Gewerbepark Brand Im Herbst 2010 hat die Stadt Aachen das rund 140.000 m² große ehemalige belgische Militärgelände Camp Pirotte erworben, um an dieser Stelle ein neues Gewerbegebiet für Handwerksbetriebe und mittelgroße Unternehmen zu entwickeln. Nach dem Abbruch der Gebäude, der Altsanierung und dem Bau der Erschließungsanlagen wurde 2013 mit der Vermarktung der Gewerbegrundstücke begonnen. Von der Gesamtfläche sollen insgesamt 117.600 m² gewerblich genutzt werden, 4.500 m² an der Eckenerstraße stehen für eine Mischnutzung aus Wohnen und Gewerbe zur Verfügung. Der Rest des Geländes teilt sich in Straßen und Grünflächen auf. Die Bepflanzung der im Bebauungsplan festgelegten öffentlichen Grünflächen fand im Spätherbst 2013 statt. Der Endausbau der Straßen wird erst in den Folgejahren erfolgen, wenn 80% der geplanten Hochbauten auf dem Areal fertiggestellt sind. Hierfür wurden 1,6 Mio. € in das Jahr 2016 übertragen. Aktuell wurden 22 Grundstücke mit einer Fläche von insgesamt 43.800 m² veräußert. Darüber hinaus wurde der Verkauf weiterer Grundstücke mit einer Fläche von insgesamt 16.200 m² politisch beschlossen. Bezüglich weiterer 26.300 m² steht man in Kaufverhandlungen. Darüber hinaus sind noch Freiflächen von 31.300 m² verfügbar. Mit der neuen Nutzung des ehemals militärischen Geländes verdoppelt sich die verfügbare Gewerbefläche in der Stadt Aachen. 2.5.10 Sanierung der Feuerwache Die Feuerwache der Stadt Aachen an der Stolberger Straße wird kernsaniert. Das gesamte Gebäude wird baulich und technisch an die Anforderungen einer modernen Feuerwehr angepasst. Die Umbau- und Sanierungsarbeiten wurden im Jahr 2015 aufgenommen. Inzwischen sind die Abbruch- und Rückbauarbeiten abgeschlossen und es wurde mit der Wiederherrichtung begonnen. Insgesamt sind Sanierungskosten von 14,2 Mio. € im städtischen Haushalt eingeplant. Die Umsetzung der Maßnahme ist für zwei Jahre geplant und - 26 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 wird voraussichtlich im März/April 2017 abgeschlossen sein. 2.5.11 Sanierung des Neuen Kurhauses Das unter Denkmalschutz stehende Neue Kurhaus an der Monheimsallee soll samt Technik, Belüftung und Brandschutz aufwendig saniert werden. Ein neues Nutzungskonzept für die Zeit nach der Sanierung wurde am 18.11.2015 im Hauptausschuss vorgestellt. Darin sind die Rückkehr der Spielbank, eine hochwertige Gastronomie und ein innovatives Erlebnisausstellungskonzept vorgesehen. Zuvor soll allerdings das Gebäude wieder in den Originalzustand zurückversetzt und der Lenné-Pavillon zur Herrichtung einer attraktiven Terrasse abgerissen werden. Für den Umbau des Neuen Kurhauses sind Sanierungskosten von insgesamt 21 Mio. € vorgesehen. Eine Investition in dieser Größenordnung stellt für den städtischen Haushalt eine wesentliche Belastung dar. Schwerpunktmäßig findet der Ausbau in den Jahren 2018 (veranschlagtes Kostenvolumen: 9,25 Mio. €) und 2019 (veranschlagtes Kostenvolumen: 6,5 Mio. €) statt. Im Jahr 2017 ist zudem ein Betrag in Höhe von 2,75 Mio. € für notwendige vorbereitende Arbeiten enthalten. Insgesamt sind damit bis einschließlich zum Jahr 2017, inklusive der Vorjahresansätze, Mittel in Höhe von rund 25% des Gesamtvolumens verfügbar. 2.5.12 Kaiserplatz-Galerie – Aquis Plaza Im Oktober 2015 wurde am Kaiserplatz das neue Einkaufszentrum mit dem Namen „Aquis Plaza“ eröffnet. Das Objekt verfügt über 29.200 m² Verkaufsfläche. Auf drei Ebenen finden rund 130 Fachgeschäfte Platz, in denen mehr als 700 neue Arbeitsplätze geschaffen wurden. Das Investitionsvolumen des Projektes, welches durch private Investoren getragen wurde, beläuft sich auf rund 290 Mio. €. Die Errichtung eines Einkaufscenters in Aachen bietet verschiedene Chancen. So wird nicht nur die Attraktivität der Kaiserstadt gestärkt, darüber hinaus wurden auch neue Arbeitsplätze geschaffen und die Kaufkraftbindung für die Region erhöht. Bedeutend ist ebenfalls, dass auf den oberen Stockwerken des Shoppingcenters im direkt benachbarten Geschäftshaus zusätzlich 32 Mietwohnungen entstanden sind. Dieses zukunftsorientierte Entwicklungskonzept ermöglicht es, die Funktionen Wohnen, Arbeiten, Einkaufen und Freizeit miteinander zu verbinden und einen neuen städtischen Mittelpunkt entstehen zu lassen. 2.5.13 Flüchtlingssituation Die Anzahl der in der Stadt Aachen aufzunehmenden Flüchtlinge ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Auch das Jahr 2015 war von einem weiteren erheblichen Anstieg der Flüchtlingszahlen geprägt. So zählte die Stadt Aachen Ende des Jahres 2015 rund 2.600 Flüchtlinge nach §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Im Vergleich hierzu waren es im Jahr 2014 noch lediglich rund 1.400 Flüchtlinge. Anzahl der Flüchtlinge nach dem AsylbLG 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 969 1.414 2.603 Die Zahl der Flüchtlinge in Unterkünften und angemieteten Wohnungen stieg zum 31.12.2015 auf 2.556. Weiteren 1.060 Menschen bot die Stadt Aachen eine Unterkunft in den neun Noteinrichtungen des Landes. Darüber hinaus wurden Ende 2015 mehr als 670 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Aachen betreut. Anzahl der Flüchtlinge in Aachener Übergangswohnheimen und Wohnungen - 27 - 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 532 875 2.556 Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Bei der Unterbringung der Flüchtlinge stand und steht die Stadt Aachen vor enormen Herausforderungen, sodass mit steigenden Investitionen zur Schaffung von Wohnraum zu kalkulieren ist. Auch werden Wohnungsanmietungen bei privaten Eigentümern und bei großen Wohnungsgesellschaften vorgenommen. Es ist eine Herausforderung, einerseits einen ausreichenden Wohnraum sicherzustellen und andererseits keine Überkapazitäten zu schaffen. Verstärkt wird das Problem durch die Tatsache, dass die Bereitstellung von Wohnmöglichkeiten für Flüchtlinge eines längeren Vorlaufes bedarf. Das gilt insbesondere dann, wenn neuer Wohnraum gebaut werden muss, weil die zur Vermietung angebotenen bzw. zur Verfügung stehenden Wohnungsbestände nicht zur Deckung des Bedarfes ausreichen. Um die Zeit bis zur Fertigstellung unter anderem der Gebäude Debyestraße, Roermonderstraße und Tempelhoferstraße zu überbrücken, wurden vermehrt Standorte zur interimsweisen Unterbringung, wie beispielsweise Schulturnhallen, zur Nutzung herangezogen. Besonders problematisch stellt sich auch die wachsende Anzahl unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge dar. Die entstehenden Kosten im Rahmen der Inobhutnahme und die Hilfen zur Erziehung werden durch den Bund und das Land zwar refinanziert, das Personal für die Betreuung der Jugendlichen aber muss die Stadt selbst finanzieren. Dies bedeutet eine erhebliche finanzielle sowie organisatorische Herausforderung in Bezug auf die Personalausstattung. Durch die verspätete Erstattung der Kosten von Seiten des Bundes bzw. Landes an die Kommunen, waren und sind diese gezwungenen die entstandenen Kosten vorzufinanzieren. Bis heute ist ein erheblicher Stau bei den Kostenerstattungen festzustellen. Am 01.11.2015 ist das „Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ in Kraft getreten. Die neue Gesetzgebung, welche eine Verteilung der minderjährigen Ausländer auf alle Jugendämter in Deutschland bindend vorsieht, zeigte im Laufe des Jahres 2016 bereits erste Auswirkungen. So können seither stagnierende bis leicht rückläufige Fallzahlen festgestellt werden. Aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation in der Bundesrepublik Deutschland lassen sich die Entwicklung der Flüchtlingszahlen und die damit einhergehenden, notwendigen Aufwendungen für deren Aufnahme, Unterbringung und Verpflegung kaum prognostizieren. Auch wenn im Jahr 2015 durch Mehrerträgnisse aus den erhöhten Zuweisungen des Bundes und des Landes ein höherer Kostendeckungsgrad erreicht werden konnte, so bleibt die Lage weiterhin angespannt. Die Entwicklungen des Jahres 2015 haben jedenfalls gezeigt, dass weiterer Handlungs- und damit auch Personalbedarf für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden kann. Auch wenn wegen multinationaler Vereinbarungen auf europäischer Ebene im Jahr 2016 die Zuwanderung von Flüchtlingen abgenommen hat. - 28 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 3 Analyse der Haushaltswirtschaft sowie der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage Zur Bewertung des Haushalts und der wirtschaftlichen Lage hat das Innenministerium NRW ein Kennzahlenset entwickelt, damit die Gemeinden im Rahmen von interkommunalen Vergleichen anhand einheitlicher Kriterien miteinander verglichen werden können. Zur Gewinnung finanzwirtschaftlicher Kennzahlen stehen die unterschiedlichen Elemente des NKF, Bilanz, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung zur Verfügung. Wichtig bei der Kennzahlenanalyse ist, dass einzelne Kennzahlen nicht isoliert betrachtet werden dürfen. So lässt sich etwa eine Aussage über die Entwicklung des Personalaufwands alleine mit der Kennzahl „Personalintensität’“ nur begrenzt treffen. Für eine Bewertung ist es erforderlich, die Kennzahl ins Verhältnis zu Referenz- oder Vergleichskennzahlen zu setzen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass in den nachfolgend berechneten Kennzahlen die städtischen Eigenbetriebe keinen Einfluss finden und lediglich die Zahlen des städtischen Kernhaushaltes bei der Berechnung angewandt wurden. Das vom Innenministerium NRW festgelegte Kennzahlenset stellt sich für die Stadt Aachen wie folgt dar: 3.1 Analyse der haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation Kennzahlen zur haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation Aufwandsdeckungsgrad Eigenkapitalquote I Eigenkapitalquote II Fehlbetragsquote 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 96,41% 32,40% 38,74% 3,14% 97,00% 31,22% 37,63% 3,54% 94,63% 29,35% 35,77% 4,02% 94,62% 27,53% 33,86% 4,85% 95,47% 25,76% 31,97% 4,55% Aufwandsdeckungsgrad (ADG) Diese Kennzahl zeigt an, zu welchem Anteil die Ordentlichen Aufwendungen durch Ordentliche Erträge gedeckt werden können. Ein finanzielles Gleichgewicht kann nur durch eine vollständige Deckung erreicht werden. Die Kennzahl liefert einen Indikator dafür, dass die operativen Erträge der Kommune nicht ausreichend sind oder ein Aufwandsproblem vorliegt. Ordentliche Erträge x 100 Ordentliche Aufwendungen Der Aufwandsdeckungsgrad der Stadt Aachen unterliegt seit dem Jahr 2011 lediglich geringen Schwankungen und stabilisiert sich in einer Spanne zwischen 94% und 97%. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Wert des Jahres 2015 um 0,85 Prozentpunkte erhöht und ist somit annähernd konstant geblieben. Zielwert ist 100% oder mehr, damit das Eigenkapital der Kommune nicht aufgezehrt wird. Eigenkapitalquote I (EkQ1) Die Kennzahl “Eigenkapitalquote I“ misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Die Kennzahl kann bei einer Gemeinde ein wichtiger Bonitätsindikator sein. Je größer das Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme ist, desto weiter ist eine Kommune von dem gesetzlichen Überschuldungsverbot entfernt. Die Entwicklung des Eigenkapitals ist vorrangig von den erwirtschafteten Jahresergebnissen abhängig. - 29 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Eigenkapital x 100 Bilanzsumme Die Eigenkapitalquote der Stadt Aachen ist seit der Aufstellung der Eröffnungsbilanz rückläufig. Durch die Jahresfehlbeträge und die unmittelbaren Verrechnungen mit der Allgemeinen Rücklage wird das Eigenkapital jährlich reduziert. Für die Stadt Aachen ist festzuhalten, dass die Eigenkapitalquote seit Beginn des Betrachtungszeitraumes im Jahre 2011 um 6,64 Prozentpunkte (im Vergleich zum Vorjahr: 1,77 Prozentpunkte) gesunken ist. Eigenkapitalquote II (EkQ2) Die Kennzahl “Eigenkapitalquote II“ misst den Anteil des “wirtschaftlichen Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Da bei den Gemeinden die Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter oft einen wesentlichen Ansatz in der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße „Eigenkapital“ um diese „langfristigen“ Sonderposten erweitert. (Eigenkapital + Sopo Zuwendungen + Sopo Beiträge) x 100 Bilanzsumme Hinsichtlich der Analyse und Aussagekraft dieser Kennzahl gelten die Darstellungen zur Eigenkapitalquote I. Fehlbetragsquote (FBQ) Diese Kennzahl gibt Auskunft über den durch einen Fehlbetrag in Anspruch genommenen Eigenkapitalanteil. Da mögliche Sonderrücklagen hier jedoch unberücksichtigt bleiben müssen, bezieht die Kennzahl ausschließlich die Ausgleichsrücklage und die Allgemeine Rücklage ein. Zur Ermittlung der Quote wird das negative Jahresergebnis ins Verhältnis zu diesen beiden Bilanzpositionen gesetzt. Die Fehlbetragsquote dient als wichtiger Indikator für die haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation und zeigt an, mit welcher Dynamik sich die Rücklagen einer Kommune verzehren. Je größer die Fehlbetragsquote desto schneller wird das Eigenkapital verzehrt. Negatives Jahresergebnis x (-100) Ausgleichsrücklage + Allg. Rücklage Grundsätzlich sollte das Ziel sein, einen Jahresfehlbetrag zu vermeiden, sodass die Fehlbetragsquote bei 0% liegt. Seit 2011 ist die Fehlbetragsquote bis 2014 stetig leicht gestiegen. In 2015 ist sie jedoch im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. Zum Jahresabschluss 2015 wurde die Systematik der Berechnung der Fehlbetragsquote umgestellt und an die Berechnungssystematik im Rahmen der Haushaltsplanung angeglichen. Bisher erfolgte die Ermittlung der Kennzahl auf Basis des im Jahresabschluss ausgewiesenen Wertes der Allgemeinen Rücklage zum 31.12. des jeweiligen Jahres. Zur Berechnung dieser Kennzahl wird ab sofort - analog zur Darstellung in der Haushaltsplanung - das Eigenkapital zum 01.01. des laufenden Jahres berücksichtigt. Die neue Berechnungsmethodik wurde rückwirkend für alle Jahre angewendet, damit eine Vergleichbarkeit gegeben ist und die Aussagekraft nicht verfälscht wird. Es ist zu berücksichtigen, dass die dargestellten Kennzahlen folglich von den in vorangegangenen Jahresabschlüssen ausgewiesenen Werten abweichen. - 30 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 3.2 Analyse der Vermögenslage Kennzahlen zur Vermögenslage 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 Infrastrukturquote 27,28% Abschreibungsintensität 2,45% Drittfinanzierungsquote 38,26% Investitionsquote 109,46% * Nähere Erläuterung hierzu siehe Seite 36. 27,44% 4,00% 30,16% 103,31% 27,75% 5,19% 21,55% 68,50% 27,86% 2,54% 40,89% 181,68% 27,58% 2,90% 45,59% 163,85%* Infrastrukturquote (IsQ) Diese Kennzahl stellt ein Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermögen und dem Gesamtvermögen auf der Aktivseite der Bilanz her. Sie gibt Aufschluss darüber, ob die Höhe des Infrastrukturvermögens den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Gemeinde entspricht. In Einzelfällen kann es sachgerecht sein, auch die Gebietsgröße der Gemeinde oder andere örtliche Besonderheiten bei der Bewertung dieser Kennzahl zu berücksichtigen. Infrastrukturvermögen x 100 Bilanzsumme Die Infrastrukturquote der Stadt Aachen unterliegt im Betrachtungszeitraum nur sehr geringen Schwankungen. Dies deutet darauf hin, dass der Bestand des Infrastrukturvermögens nachhaltig stabil ist. Abgänge und Abschreibungen können durch Reinvestitionen kompensiert werden. Abschreibungsintensität (AbI) Die Kennzahl zeigt an, in welchem Umfang der gemeindliche Haushalt durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird. Bilanzielle Abschreibung auf Anlagevermögen x 100 Ordentliche Aufwendungen Die Abschreibungsintensität liegt im Jahr 2015 bei 2,9% und ist somit im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Im Betrachtungszeitraum wird ersichtlich, dass die Abschreibungsintensität starken Schwankungen unterliegt. Dies ist jedoch nicht in starken Veränderungen des städtischen Anlagevermögens und damit einhergehender veränderter planmäßiger Abschreibungen begründet, sondern wurde insbesondere in den Jahren 2012 und 2013 durch einmalige Effekte aufgrund außerplanmäßiger Abschreibungen von Finanzanlagen beeinflusst. Im Jahr 2015 gab es solche signifikanten besonderen Effekte nicht, sodass die Abschreibungsintensität wieder auf dem Niveau der Jahre 2011 und 2014 liegt. Die leichte Steigerung im Vergleich zum Vorjahr in Höhe von 0,36 Prozentpunkten ist den außerplanmäßigen Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (insb. Straßen, Brücken und Wohnbauten) im Rahmen der verwaltungsweiten Inventur geschuldet. Drittfinanzierungsquote (DfQ) Die Kennzahl zeigt das Verhältnis zwischen den bilanziellen Abschreibungen und den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten im Haushaltsjahr. Sie gibt einen Hinweis auf die Frage, inwieweit die Erträge aus der Sonderpostenauflösung die Belastung durch Abschreibungen abmildern. Damit wird die Beeinflussung des Werteverzehrs durch die Drittfinanzierung deutlich. Die Kennzahl zeigt insbesondere inwieweit das ab- - 31 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 nutzbare Vermögen durch Dritte mitfinanziert ist und damit auch die Abhängigkeit von der Finanzierung Dritten. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten x 100 Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen Die Drittfinanzierungsquote beträgt im Jahr 2015 45,59 % und ist gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen. Der Anstieg ist vornehmlich darin begründet, dass im Zuge der Bereinigung von Inventurdifferenzen Anlagenabgänge gebucht wurden, die mit einer Auflösung von Sonderposten verbunden waren. In den Jahren 2012 und 2013 lag die Quote hauptsächlich aufgrund wesentlicher außerplanmäßiger Abschreibungen auf Finanzanlagen deutlich niedriger. Bei der Berechnung der obigen Kennzahl werden für das Jahr 2015 wie auch für die Vorjahre die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für den Gebührenausgleich nicht berücksichtigt. Investitionsquote (InQ) Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang dem Substanzverlust durch Abschreibungen und Vermögensabgänge neue Investitionen gegenüberstehen. Eine Investitionsquote unter 100% führt dauerhaft zum Substanzverlust des Anlagevermögens. Bruttoinvestitionen x 100 Abgänge des AV+Abschreibungen AV Im Jahr 2015 liegt die Investitionsquote bei 163,85% und ist im Vergleich zum Vorjahr um 17,83 Prozentpunkte gesunken. Die Investitionsquote der Jahre 2014 und 2015 liegt jedoch deutlich über den Kennzahlen der Jahre 2011 bis 2013. Zu begründen ist dies wie folgt: Die Bruttoinvestitionen umfassen sämtliche Zugänge und Zuschreibungen des Anlagevermögens. Im Jahr 2015 wurden Gesellschafterdarlehen an die städtischen Eigenbetriebe in Höhe von insgesamt rund 38,5 Mio. € vergeben. Im Jahr 2014 waren es noch 23,0 Mio. €. In den Vorjahren (2011-2013) wurden zwar ebenfalls Darlehensverträge abgeschlossen, allerdings bewegten sich die hieraus resultierenden Zugänge lediglich zwischen 7 Mio. € bis maximal 11 Mio. €. Darüber hinaus wurden insbesondere die Jahre 2012 und 2013 durch Abschreibungen von Finanzanlagen deutlich belastet. Während im Jahr 2012 außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von rund 11 Mio. € im Zusammenhang mit der Alemannia Aachen zu verzeichnen waren, wurden im Jahr 2013 aufgrund der Abwertungen des Sondervermögens bei den Eigenbetrieben Gebäudemanagement, Aachener Stadtbetrieb und Volkshochschule Wertveränderungen in Höhe von rund 21,3 Mio. € berücksichtigt. Positiv beeinflusst wird die Investitionsquote im Jahr 2015 zudem durch die Rücknahme der in 2013 vorgenommen Abwertung des Sondervermögens Gebäudemanagement in Höhe von rund 15,2 Mio. €. Da die Vorjahre erheblich durch Sondereffekte gekennzeichnet waren und dies maßgeblichen Einfluss auf die Berechnung der Kennzahl nimmt, wird in der folgenden Zeitreihe die um jegliche Sondereffekte von wesentlicher Bedeutung bereinigte Investitionsquote dargestellt: Bereinigte Investitionsquote 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 109,46% 142,88% 126,08% 138,14% 110,18% Insgesamt zeigt die Kennzahl, dass bei der Stadt Aachen keine Hinweise auf einen dauerhaften Substanzverlust vorliegen, da lediglich die Kennzahl aus dem Jahr 2013 unter 100% lag. Die rückläufige Entwicklung der Kennzahl im Jahr 2015 ist im Wesentlichen auf die – verglichen mit dem Vorjahr – außerordentlich hohen Abgänge zurückzuführen. Hinzu kamen im Jahr 2015 außerplanmäßige Abschreibungen i.H.v. rd. 3,5 Mio. €. Sicherlich ist dies zum Teil den bilanziellen Auswirkungen der Inventur geschuldet, da die Abgänge und Abschreibungen nicht in vollem Umfang durch Zugänge und Zuschreibun- - 32 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 gen kompensiert werden konnten. Aufgrund einer fehlerhaften Zuordnung von Zuwendungen erfolgte darüber hinaus im Jahr 2015 eine ergebnisneutrale Korrektur von Gesellschafterdarlehen, welche im Anlagenspiegel zusätzlich zu erhöhten Abgängen auf der Bilanzposition 1.3.5.3 Ausleihungen an Sondervermögen führte. 3.3 Analyse der Schuldenlage Kennzahlen zur Finanzlage 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 58,19% n.b. 22,66% 13,93% 2,55% 59,72% n.b. 35,25% 12,26% 2,44% 57,24% n.b. 21,85% 13,90% 2,60% 55,13% n.b. 24,58% 16,30% 2,21% 52,61% n.b. 31,79% 11,52% 2,12% Anlagendeckungsgrad II Dynamischer Verschuldungsgrad Liquidität II. Grades Kurzfristige Verbindlichkeitsquote Zinslastquote n.b. = Für die Haushaltsjahre 2013-2015 ergaben sich ein negativer Wert, so dass die Kennzahl keine Aussagekraft besitzt. Die Werte der Entschuldungsdauer in den Haushaltsjahren 2011 bis 2012 sind vor dem Hintergrund der Generationengerechtigkeit ebenfalls nicht aussagekräftig. Anlagendeckungsgrad II (AnD2) Die Kennzahl "Anlagendeckungsgrad II“ gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert sind. Bei der Berechnung dieser Kennzahl werden dem Anlagevermögen die langfristigen Passivposten Eigenkapital, Sonderposten mit Eigenkapitalanteilen und langfristiges Fremdkapital gegenübergestellt. (Eigenkapital + Sopo Zuwendungen + Sopo Beiträge + Langfristiges Fremdkapital) x 100 Anlagevermögen Der Anlagendeckungsgrad II sollte im Idealfall 100% betragen, was bedeuten würde, dass das langfristige Vermögen durch langfristiges Kapital gedeckt ist. Die Stadt Aachen erreichte hier in den letzten Jahren lediglich einen Prozentsatz von knapp unter 60%. Im Jahr 2015 ist die Quote mit 52,61% am niedrigsten. Dynamischer Verschuldungsgrad (DVsG) Mit Hilfe der Kennzahl "Dynamischer Verschuldungsgrad" lässt sich die Schuldentilgungsfähigkeit der Gemeinde beurteilen. Sie hat dynamischen Charakter, weil sie mit dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit aus der Finanzrechnung eine zeitraumbezogenen Größe enthält. Der dynamische Verschuldungsgrad gibt an, in wie vielen Jahren es unter theoretisch gleichen Bedingungen möglich wäre, die Effektivverschuldung aus den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln vollständig zu tilgen (Entschuldungsdauer). Effektivverschuldung Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (FP/FR) Liquidität II. Grades (Li2) Die Kennzahl gibt stichtagsbezogen Auskunft über die "kurzfristige Liquidität" der Gemeinde. Sie zeigt auf, in welchem Umfang die kurzfristigen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag durch die vorhandenen Liquiden Mittel und die kurzfristigen Forderungen gedeckt werden können. Die Liquidität II. Grades ist ein Maß dafür, ob die Kommune in der Lage ist, die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus stehender Liquidität fristgerecht zu de- - 33 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 cken. Um die Zahlungsfähigkeit darzustellen, sollte Sie grundsätzlich bei 100% liegen, was bei nordrheinwestfälischen Kommunen weitgehend nicht gegeben ist. (Liquide Mittel + Kurzfristige Forderungen) x 100 Kurzfristige Verbindlichkeiten Der Wert der Liquidität II. Grades der Stadt Aachen liegt deutlich unter den angestrebten 100%. Im Vergleich zum Vorjahr ist jedoch eine Steigerung der Kennzahl um 7,21 Prozentpunkte zu verzeichnen. Während sich die Liquiden Mittel und die kurzfristigen Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr befinden sind die kurzfristigen Forderungen deutlich gesunken. Dies ist insbesondere der Tatsache geschuldet, dass im Segment der Liquiditätskredite ein Gesamtbetrag von 181,5 Mio. € durch feste Zinssätze und Laufzeiten (zwischen ein und fünf Jahren) gesichert wurden und es daher eine deutliche Verschiebung von kurzfristigen zu mittelfristigen Verbindlichkeiten zu verzeichnen gab. Kurzfristige Verbindlichkeitsquote (KVbQ) Wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet wird, kann mit Hilfe der Kennzahl “Kurzfristige Verbindlichkeitsquote“ beurteilt werden. Sie zeigt an, wie viel Prozent des Gesamtvermögens der Kommune mit kurzfristigem Fremdkapital (Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr) finanziert ist. Grundsätzlich sollte diese Quote möglichst gering sein, da kurzfristige Verbindlichkeiten mit einem höheren Zinsänderungsrisiko verbunden sind als langfristige. Kurzfristige Verbindlichkeiten x 100 Bilanzsumme Die kurzfristige Verbindlichkeitsquote der Stadt Aachen verringert sich im Vergleich zum Vorjahr um 4,78 Prozentpunkte. Dies ist ebenfalls vornehmlich der Abnahme der kurzfristigen Liquiditätskredite geschuldet. Zinslastquote (ZIQ) Die Kennzahl “Zinslastquote“ gibt das Verhältnis der Finanzaufwendungen zu den ordentlichen Aufwendungen wieder. Sie gibt das Verhältnis von zu leistenden Finanzaufwendungen zum gesamten ordentlichen Aufwand wieder. Die Ursachen der Höhe der Veränderung der Zinslastquote können sowohl in der Höhe des Kreditbestandes als auch in der Höhe des Zinsniveaus liegen. Die Zinslastquote hat einen hohen steuerungsrelevanten Zweck, da die Kommune die Höhe der Kennzahl durch ihr Schulden- und Zinsmanagement beeinflussen kann. Ziel ist eine möglichst niedrige Zinslastquote. Finanzaufwendungen x 100 Ordentliche Aufwendungen Die Zinslastquote der Stadt Aachen liegt im Jahr 2015 mit 2,12% auf einem weiterhin niedrigen Niveau. Sie unterliegt seit 2011 nur geringen Schwankungen. Verglichen mit dem Vorjahr ergibt sich in 2015 eine weitere Verringerung um 0,09 Prozentpunkte. Dies ist im Wesentlichen dem anhaltend geringen Zinsniveau geschuldet. Um die Zinslasten weiterhin möglichst gering zu halten, werden bei der Stadt Aachen auch Liquiditätskredite mit Festzinssätzen und Laufzeiten von mehr als einem Jahr gesichert. Investitionskredite werden weiterhin unter der Prämisse langer Laufzeiten bei unterschiedlichen Kreditinstituten aufgenommen. - 34 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 3.4 Analyse der Ertrags- und Aufwandssituation Kennzahlen zur Ertragslage Netto-Steuerquote Zuwendungsquote Personalintensität Sach- und Dienstleistungsintensität Transferaufwandsquote 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 41,66% 18,15% 17,68% 8,85% 59,59% 43,29% 19,29% 18,15% 9,25% 60,25% 42,79% 17,32% 19,03% 8,01% 61,95% 40,76% 17,76% 19,15% 8,33% 61,76% 39,86% 20,83% 18,82% 8,59% 62,52% Netto-Steuerquote (NSQ) Die Netto-Steuerquote gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde “selbst“ finanzieren kann und somit unabhängig von Finanzleistungen Dritter, z.B. staatlicher Zuwendungen, ist. Sie ist ein Indiz für die eigene (originäre) Finanzkraft der Kommune, die sich im Wesentlichen aus den kommunalen Steuererträgen ergibt. Eine hohe Nettosteuerquote ist ein Indiz dafür, dass die Kommune über eine gute Steuerkraft verfügt. Die Kennzahl hat jedoch nur eine geringe Aussagekraft, da diese nur die reine Ertragsseite betrachtet und keine Aussagen darüber trifft, in wie weit diese Erträge in der Lage sind, die Aufwendungen zu decken. Steuererträge – GewSt.Umlage – Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit Ordentliche Erträge – GewSt.Umlage – Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit Die Netto-Steuerquote der Stadt Aachen lag in den Jahren 2011 bis 2014 konstant zwischen 40 und 45%. Seit 2012 war diesbezüglich jedoch ein leichter Abwärtstrend zu erkennen. In 2015 liegt sie bei 39,86% und unterschritt damit erstmals die 40%-Marke. Während die Steuererträgnisse sich in den letzten Jahren weitestgehend konstant zeigten, was vornehmlich der Tatsache geschuldet ist, dass die Einbrüche bei Gewerbesteuererträgen zumindest in Teilen durch Ertragssteigerungen im Bereich der Einkommen- und Umsatzsteuer kompensiert werden konnten, ist die rückläufige Entwicklung der Kennzahl maßgeblich in dem deutlichen Anstieg der Ordentlichen Erträge begründet. So ist dieser vor allem im Vergleich zum Vorjahr geprägt durch die deutlich gestiegenen Schlüsselzuweisungen und höheren Erstattungsleistungen vom Land. Zuwendungsquote (ZwQ) Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, inwieweit die Gemeinde von Zuwendungen und damit von Leistungen Dritter abhängig ist. Erträge aus Zuwendungen x 100 Ordentliche Erträge Die Zuwendungsquote liegt im Jahr 2015 mit 20,83% deutlich über dem Vorjahreswert. Auch in diesem Zusammenhang ist der Anstieg im Wesentlichen durch deutlich gestiegene Schlüssel- und Landeszuweisungen zu erklären. Personalintensität (PI) Die Personalintensität gibt an, welchen Anteil die Personalaufwendungen im Kernhaushalt (ohne Eigenbetriebe) an den Ordentlichen Aufwendungen ausmachen. Im Hinblick auf den interkommunalen Vergleich dient diese Kennzahl dazu, die Frage zu beantworten, welcher Anteil der Aufwendungen üblicherweise für Personal aufgewendet wird. Sie lässt damit auch bedingt eine Aussage über die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns zu. - 35 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Personalaufwendungen x 100 Ordentliche Aufwendungen Die Personalintensität unterliegt seit dem Jahr 2011 nur geringfügigen Schwankungen, befindet sich aber im Zeitreihenvergleich weitestgehend auf einem gleichbleibenden Niveau. Die Veränderung kann ohne tiefergehende Analysen nicht abschließend beurteilt werden, da hier mehrere Einflussfaktoren eine erhebliche Rolle spielen. Sach- und Dienstleistungsintensität (SDI) Die Kennzahl Sach- und Dienstleistungsintensität lässt erkennen, in welchem Ausmaß sich eine Gemeinde für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter (ohne Eigenbetriebe) entschieden hat. Eine hohe Sach- und Dienstleistungsintensität kann jedoch auch ein Zeichen für relativ geringe Personalkosten oder bilanzielle Abschreibungen sein. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen x 100 Ordentliche Aufwendungen Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen machen im Jahr 2015 einen Anteil von 8,59% der gesamten Ordentlichen Aufwendungen aus. Die Sach- und Dienstleistungsintensität bewegt sich damit auf einem ähnlichen Niveau wie in den Vorjahren. Transferaufwandsquote (TAQ) Die Kennzahl “Transferaufwandsquote“ stellt einen Bezug zwischen den Transferaufwendungen und den Ordentlichen Aufwendungen her. Sie gibt den prozentualen Anteil wieder, in welchem Umfang die gesamten ordentlichen Aufwendungen durch Transferaufwendungen bedingt sind. Transferaufwendungen x 100 Ordentliche Aufwendungen Die Transferaufwandsquote unterliegt im Verlauf der Jahre nur geringen Schwankungen und ist seit 2011 in der Tendenz steigend. Im Jahr 2015 liegt sie bei 62,52% und damit um 0,76 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. - 36 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 4 Chancen und Risiken der Stadt Aachen 4.1 Chancen 4.1.1 Wirtschaftsstandort Aachen Mit einer amtlichen Einwohnerzahl laut IT-NRW von 245.855 (Stand: 31.12.2015) ist Aachen die westlichste Großstadt Deutschlands. Aachen genießt internationales Renommee als Stadt mit außergewöhnlicher technologischer Kompetenz. Eine so hohe Konzentration von Forschungs- und Entwicklungskapazitäten gibt es an kaum einem anderen Standort in Europa. Von besonderer Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Aachen sind dabei die dort ansässigen Hochschulen. Zum Wintersemester 2016/2017 zählt die Hochschulstadt Aachen 58.188 Studenten. Besonders die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule (RWTH) nimmt hierbei eine herausragende Stellung ein. Sie ist mit ihren 260 Instituten in neun Fakultäten eine der führenden europäischen Universitäten. Die technisch-naturwissenschaftlich orientierte Hochschule sowie ihre Eigenschaft als national wie international renommierte Ausbildungsstätte dienen als Impulsgeber für die wirtschaftliche Zukunft der ganzen Stadt sowie deren Umland. Sie ist sogleich Attraktor für viele technologieaffine und naturwissenschaftlich geprägte Unternehmen, welche das ortsansässige Know-how und die Hochschulnähe für sich nutzen wollen. Automobil- und Bahntechnik, Medizin- und Biotechnologie, Informations- und Kommunikationstechnologie, Maschinenbau und auch das Zukunftsthema Energie sind hier gebündelt und konzentriert vor Ort. Neben der Forschung und Wissenschaft als bedeutender und identitätsstiftender Wirtschaftszweig der Stadt Aachen, sind außerdem weltweit operierende Unternehmen der Süßwarenindustrie sowie Zulieferunternehmen der Automobilindustrie ansässig. Die hieraus resultierenden Arbeitsplätze im produzierenden Gewerbe haben auf die Wirtschaftskraft der Stadt Aachen einen enormen Einfluss. Im Rahmen des europäischen Einigungsprozesses und in Folge des Schengener Abkommens konnten einstige geographisch bedingte Nachteile zu einem Chancenpotenzial umgemünzt werden. Heutzutage ist die Lage der Stadt Aachen als Oberzentrum mitten in der europäischen Wirtschaftskernzone und in einem der bedeutendsten europäischen Ost-West-Entwicklungsachsen prägend für die Entwicklung der Wirtschaftsregion Aachen. Dabei gilt es, sich auf die Potenziale der grenznahen Lage und damit verbundener Standortvorteile im Hinblick auf den internationalen Handel zu stützen und sich gegenüber den benachbarten Großstädten und der Metropolregion Rhein-Ruhr zu behaupten. Die zentrale geographische Lage der Stadt Aachen in Europa sowie ihr besonderer Standort im Dreiländereck Deutschland-Belgien-Niederlande ermöglicht eine intensive wirtschaftliche Zusammenarbeit auf internationaler Ebene, insbesondere mit den belgischen und niederländischen Grenzgemeinden. Kooperationen und internationale Projekte mit den Nachbarstädten Lüttich, Maastricht, Hasselt und Heerlen machen Aachen zu einem wichtigen Wirtschaftsstandort in Europa mit immer wieder neuen und wichtigen Impulsen. 4.1.2 RWTH Aachen - Campus Die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule (RWTH) Aachen gehört zu den europaweit führenden technischen Hochschulen und hat damit eine herausragende Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt. Mit dem RWTH Aachen Campus entsteht zur Zeit und in den kommenden Jahren eine der größten Forschungslandschaften Europas. Um den steigenden Studentenzahlen der RWTH entsprechen zu können, wurde eines der größten und modernsten Hörsaalzentren in Europa errichtet. Das Hörsaalzentrum (C.A.R.L. – Central Auditorium for Research and Learning) besitzt eine Fläche von 14.000 m² und verfügt über elf Hörsäle (von denen die beiden größten eine Kapazität von jeweils 800 bzw. 1.000 Personen haben werden), 16 Seminarräume und eine Pausenhalle mit Café. Insgesamt kann das Gebäude über 4.000 Studierende aufnehmen und ist damit eines der größten Hörsaalgebäude Europas. Rund 45 Mio. € aus dem Hochschulmodernisierungsprogramm des - 37 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Landes investiert der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) als Bauherr in den Neubau. Im Herbst 2016 konnte der Betrieb probeweise an einigen Wochentagen aufgenommen werden, an den anderen Wochentagen werden Restarbeiten am Objekt vorgenommen und die Einrichtung komplettiert. Laut aktuellen Planungen soll das Hörsaalzentrum spätestens zum Sommersemester 2017 im Vollbetrieb arbeiten. Darüber hinaus sollen auf einer Fläche von rund 800.000 m² insgesamt 19 sogenannte Forschungscluster entstehen. Hierzu wird neben dem Um- und Ausbau der bereits bestehenden Campus-Bereiche in der Innenstadt und bei Gut Melaten das Gebiet um ein weiteres Areal auf dem Gelände des heutigen Güterbahnhofs Aachen West erweitert. Es entsteht so eine räumlich zusammenhängende Forschungslandschaft, die sich bogenförmig vom Campus Kernbereich über den Campus West bis zum Campus Melaten erstreckt. Die enge räumliche Verzahnung ermöglicht eine völlig neue Qualität der Zusammenarbeit und des Austausches zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Durch die direkte Anbindung der Unternehmen an die RWTH Aachen werden bedeutende Synergieeffekte realisiert und ein deutlicher technologischer Vorsprung in der Forschung und Entwicklung geschaffen. RWTH Campus Melaten Der Campus Melaten stellt die erste Ausbaustufe des RWTH Aachen Campus dar. Etappenweise entstehen in unmittelbarer Nähe zum Universitätsklinikum auf einer Fläche von 473.000 m² elf Forschungscluster mit Forschungseinrichtungen von Hochschulinstituten und Unternehmen mit Laboren und Bürogebäuden. Seit 2009 wurden sechs Cluster auf dem Campus Melaten realisiert: - Cluster Biomedizintechnik - Cluster Nachhaltige Energie - Cluster Photonik - Cluster Produktionstechnik - Cluster Schwerlastantriebe - Cluster Smart Logistik Restaurants, Einkaufsmöglichkeiten sowie Dienstleister sollen den Aachener Campus beleben und in das öffentliche Leben integrieren. Zudem wird ein knapp zwei Kilometer langer Campus-Boulevard die bestehenden Institute auf dem Campus Melaten mit den neuen Forschungsclustern verbinden. Es gibt bereits erste Restaurants, zu denen in den nächsten Jahren noch weitere hinzukommen werden. In der bilingualen Kindertagesstätte im Park am Campus-Boulevard werden achtzig Kinder betreut. Die Techniker Krankenkasse und die Sparkasse Aachen haben eine Niederlassung am Campus-Boulevard. Insgesamt über 120 nationale und internationale Unternehmen engagieren sich bereits auf dem RWTH Campus. Das Cluster Produktionstechnik ist mit 32.000 m² Bruttofläche und einem Investitionsvolumen von rund 60 Mio. € das bislang größte Gebäude auf dem RWTH Aachen Campus. In 2014 begannen die Bauarbeiten für den ersten Bauabschnitt des Forschungsclusters „Integrative Produktionstechnik“. Die Fertigstellung ist für das Frühjahr 2017 geplant. In der Cluster-Startphase werden auf circa 11.000 m² Nutzfläche für Büro- und Hallennutzungen ca. 400 Mitarbeiter ihre Forschungstätigkeit vor Ort beginnen. Hinzu kommen ca. 3.000 m² Fläche für Gastronomie, Dienstleistung und Service-Einrichtungen. Insgesamt wird hier auf einer Nutzfläche von 25.000 m² bis zu 800 Wissenschaftlern und Experten namhafter Forschungspartner ermöglicht, an der Produktionstechnik der Zukunft zu forschen. Der erste Gebäudekomplex des Clusters Photonik wurde im Frühling 2016 fertiggestellt und umfasst 7.000 m² Büro-, Hallen- und Laborfläche. In der Startphase des Clusters haben ca. 120 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dort ihre Forschungstätigkeit aufgenommen. Etappenweise wird das Cluster „Photonik“ erweitert, so dass in mehreren Bauabschnitten insgesamt circa 40.000 m² Forschungsfläche geschaffen werden. Als erstes Investorengebäude im Cluster Biomedizintechnik entsteht auf einer Nutzfläche von 6.500 m² das Lehr- und Weiterbildungsgebäude (LWG) der Medizinischen Fakultät der RWTH mit einem Investitionsvolumen von circa 19,5 Mio. €. Die Fertigstellung ist im Frühjahr 2017 geplant. - 38 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 RWTH Campus West Mit dem Campus West wird der zweistufige Ausbau des RWTH Aachen Campus fortgesetzt. Der Campus West stellt die Verbindung zwischen Campus Mitte und Campus Melaten dar. Auf einem ca. 325.000 m² großen stilgelegten Gebiet um den Aachener Westbahnhof werden acht Cluster entstehen. Diese werden thematisch und räumlich eng mit den bereits existierenden Instituten in Campus Mitte verbunden. Der Campus West soll auch die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Aachen und der gesamten Städteregion positiv beeinflussen. Die Cluster aus Forschungszentren, Hochschulinstituten und angegliederten Unternehmen mit Büros, Forschungseinrichtungen und Produktionsanlagen werden zahlreichen Menschen eine Arbeit bieten. Bis zu 100 nationale und internationale Unternehmen sollen sich entlang eines geschwungenen Campus-Bandes ansiedeln, insbesondere aus den Bereichen Materialwissenschaft, Mobilität und Kommunikation. Ein Kongress- und Hotelzentrum sowie Gastronomiebetriebe, Einkaufsmöglichkeiten, eine Bibliothek, verschiedene Serviceeinrichtungen und zusätzlicher Wohnraum sollen den RWTH Aachen Campus am Westbahnhof „beleben“ und auch für die Menschen in der Region offen stehen. Das Investitionsvolumen für Gelände, Gebäude und Ausrüstung wird voraussichtlich mehr als eine Milliarde Euro betragen. Gemäß aktuellen Planungen und unter Berücksichtigung aller für das Verfahren notwendigen Schritte, wird der Bebauungsplan nach heutigen Erkenntnissen voraussichtlich Anfang des Jahres 2019 in Kraft treten. Nach Erteilung des Satzungsbeschlusses wird das Investorenauswahlverfahren für zunächst fünf Cluster auf dem Campus West initiiert. 4.1.3 Masterplan Aachen*2030 Der Masterplan Aachen*2030 ist ein Konzept für die Gesamtstadt, das in Zukunft als Orientierungsrahmen für die Aachener Stadtentwicklung dienen soll. Mit dem Masterplan wurden Perspektiven und Leitlinien für die künftige baulich-räumliche Entwicklung der Stadt erarbeitet, die eine langfristige Planungssicherheit für unterschiedliche öffentliche und private Vorhaben darstellen sollen. Der Flächennutzungsplan bildet dabei die rechtliche Grundlage für alle weiteren Schritte der kommunalen Bauleitplanung. Deshalb hat der Rat beschlossen, den Masterplan als städtebauliche Entwicklungskonzeption in der Bauleitplanung zu berücksichtigen und als ersten Schritt der Umsetzung die räumlich darstellbaren Zielaussagen in den neu aufzustellenden Flächennutzungsplan zu überführen. Inzwischen wurde der Vorentwurf zum Flächennutzungsplan für die frühzeitige Bürgerbeteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorbereitet und öffentlich vorgestellt. Zielfelder des Masterplans sind u.a. Wohnungsbau, Infrastruktur und Gewerbeentwicklung. Zugleich gilt es, weitere Voraussetzungen einer nachhaltigen Stadtentwicklung, etwa in den Bereichen Freiraumschutz und entwicklung, Klimaschutz und -anpassung, soziale Entwicklung, etc. zu schaffen. Darüber hinaus setzen Masterplan und Flächennutzungsplan weitere Akzente; beispielhaft seien genannt: • die Einbindung des Oberzentrums Aachen in die trinationale Grenzregion und die sich daraus ergebenden Kooperationsaufgaben; • die veränderten demografischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Konzepte zur Berücksichtigung bei der künftigen Stadtentwicklung; • der erhebliche Bedeutungszuwachs umweltbezogener Zielvorstellungen, beispielsweise hinsichtlich des Klimaschutzes, des Bodenschutzes und der Biodiversität. Die für die Stadtentwicklung der nächsten Jahre prägenden Projekte befinden sich bereits im Bau. Zu nennen ist insbesondere die Campus-Entwicklung der Hochschulen an den drei Standorten (Innenstadt, West, Melaten). Der Masterplan ist nicht als abgeschlossenes Werk zu betrachten. Unter Berücksichtigung sich ständig ändernder Rahmenbedingungen müssen die strategischen Ziele des Masterplans regelmäßig überprüft und in einem fortlaufenden Prozess aktualisiert und fortgeschrieben werden. Hierbei steht die Weiterführung des Dialogs zwischen Verwaltung, (Fach-) Öffentlichkeit und Politik im Vordergrund. - 39 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 4.1.4 Energie- und Klimaschutz-Strategiekonzept 2030 / Handlungskonzept 2020 Der Rat der Stadt Aachen hat am 11.02.2015 das Energie- und Klimaschutz-Strategiekonzept als strategische Grundlage für die Energie und Klimaschutzaktivitäten der nächsten Jahre beschlossen. Im Ergebnis sind folgende Handlungsbereiche bis zum Jahr 2030 zu nennen:     der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung und der Fernwärme in Aachen, der Ausbau der erneuerbaren Energiequellen in den Bereichen Wind und Solar, das Themenfeld Energieeffizienz bei kleinen und mittleren Unternehmen und die weitere Forcierung der energetischen Gebäudesanierung im Wohngebäudebestand. Die Basis für die Erreichung der Klimaschutzziele bildet ein kurzfristig ausgerichtetes Handlungsprogramm 2020, in dem die in den nächsten drei bis sieben Jahren umzusetzenden Maßnahmen im Bereich Energie aufgenommen und detailliert beschrieben sind. Dies sind: - Reduktion der Kohlendioxid (CO2)-Emissionen um 40% bis zum Jahr 2020 (im Vergleich zum Basisjahr 1990) gemäß den Vorgaben des Europäischen Klima-Bündnisses, - ein 40%-Anteil von erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung bis zum Jahr 2020, - 20% weniger Energieverbrauch bis zum Jahr 2020 (im Vergleich zum Basisjahr 1990) gemäß den Vorgaben des Konvents der Bürgermeister. Durch eine konsequente Umsetzung der im Strategiekonzept 2030 sowie im Handlungsprogramm 2020 beschriebenen Möglichkeiten, kann es der Stadt Aachen gelingen, ihre Klimaschutzziele weitgehend zu erreichen. Die Stadt Aachen baut hierbei auf einer anerkannt guten Ausgangsbasis auf, sei es bei der personellen Verankerung innerhalb der Stadt Aachen, den fachlichen Kenntnissen zu kommunalen Klimaschutzprozessen oder dem Aufbau von Netzwerken und Strukturen zur unabdingbar notwendigen Einbindung weiterer Akteure innerhalb der Stadt Aachen. 4.2 Risiken 4.2.1 Risiken bei künftigen Einnahmeentwicklungen Auch im Jahr 2015 sah sich der städtische Haushalt mit der Herausforderung eines gesteigerten Ungleichgewichts zwischen beeinflussbaren Ergebnisgrößen und nicht beeinflussbaren, durch externe Faktoren bestimmten Rahmenbedingungen konfrontiert. Wesentliche die kommunale Finanzlage beeinflussende Faktoren stellen dabei die Steuererträgnisse und die Bemessung der Leistungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) dar. Die Schwankungen sind mitunter kaum zu kalkulieren und werden durch gesetzgeberische Entscheidungen in ihrer Wirkung verschärft. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die Entwicklung der Gewerbesteuererträgnisse. Verglichen mit dem Vorjahr waren trotz der vorangegangenen Hebesatzerhöhung Mindereinnahmen in Höhe von ca. 8 Mio. € zu verzeichnen. Darüber hinaus wurde der Planansatz auch im Haushaltsjahr 2015 um ca. 24 Mio. € unterschritten. Dem gegenüber standen jedoch Schlüsselzuweisungen des Landes, welche im Jahr 2015 hingegen einen unerwarteten Höchststand von 99,7 Mio. € erreichten und damit ca. 23 Mio. € über den Vorjahreszahlen lagen. Die Schlüsselzuweisungen des Landes einhergehend mit einer positiven Entwicklung der Erträge aus der Einkommenssteuer ermöglichen der Stadt Aachen weiterhin die Aufrechterhaltung der eigenen Handlungsfähigkeit. Dauerhaft zu kalkulierende Verbesserungen bzw. Erleichterungen werden jedoch nur auf der Grundlage einer steigenden Verbundmasse, eines streng beachteten Konnexitätsprinzips und einer nachhaltig angelegten Konsolidierung möglich sein. - 40 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 4.2.2 Risiken aus Beteiligungen und Sondervermögen Die Beteiligungen wurden auch im Jahresabschluss 2015 einer intensiven Bewertung und Prüfung unterzogen. Zum Jahresabschluss 2015 konnte festgestellt werden, dass kein Abwertungsbedarf aufgrund einer dauerhaften Wertminderung besteht. Dies ist hauptsächlich der Aufdeckung stiller Reserve geschuldet. Für die Zukunft besteht jedoch ein großes Risikopotenzial, das mögliche Verschlechterungen nicht mehr durch stille Reserven in einigen Teilbereichen aufgefangen werden können. Angesichts der allgemeinen Lage im Energiesektor, der Entwicklung notwendiger Rückstellungen für Altersvorsorge und den aus den Kraftwerksbeteiligungen resultierenden Belastungen der STAWAG wird die E.V.A als Holdinggesellschaft nicht mehr in der Lage sein, die weiterhin steigenden Kosten für den ÖPNV und die hieraus resultierenden Verluste der ASEAG zu kompensieren. So sieht sich die Gesellschafterin Stadt Aachen mit der Aufgabe konfrontiert, für die Zukunft hier neue Grundlagen zu entwickeln, um das Delta zwischen den Erträgnissen der Energiewirtschaft und dem Zuschussbedarf des ÖPNV zu schließen. Neben den drohenden Abschreibungsrisiken wird für den Haushalt in Zukunft wohl auch mit weiteren Belastungen zu rechnen sein. So zeichnet sich ab, dass die in § 15 des Gesellschaftervertrages der E.V.A. festgeschriebene Verlustübernahmeregelung, welche eine Begrenzung des jährlichen Verlustausgleiches auf jährlich 7 Mio. € vorsieht, in den Spitzen einzelner Wirtschaftsjahre nicht mehr auskömmlich sein wird. Dieses Risiko hat die Stadt erkannt und hat verschiedene Maßnahmen getroffen, um sowohl die Handlungsfähigkeit der Unternehmen als auch die der Stadt weiterhin zu gewährleisten, ohne für die Bürger Belastungen, beispielsweise im ÖPNV, entstehen zu lassen. Vorgesehen ist daher, die jährliche Begrenzung der Verlustübernahme auf 7 Mio. € aufzuheben, jedoch unter Beibehaltung der kommunalrechtlich notwendigen zeitlichen Beschränkung von 10 Jahren und der finanziellen Obergrenze von insgesamt 70 Mio. €. Bereits im Jahr 2016 wird eine freiwillige Zahlung i.H.v. 14 Mio. € erfolgen. Gedeckt ist diese durch die bereits in den Jahren 2015 und 2016 im Haushalt eingeplanten Verlustausgleichszahlungen, welche aufgrund von in den jeweiligen Jahren angefallenen Sondereffekten in der Erfolgsrechnung der E.V.A. nicht pflichtig ausgezahlt werden mussten. Weitere den städtischen Haushalt betreffende Risiken liegen in dem zu Beginn des Jahres 2016 festgestellten erhöhten Instandsetzungs- und Sanierungsbedarf für das Tivoli-Stadion. Mängelschadenersatzansprüche in Bezug auf Herstellungsmängel des Stadions wurden bereits gestellt. Weitergehende Ansprüche werden geprüft. Die Beseitigung der Mängel, soweit nicht unaufschiebbar, steht unter Vorbehalt des Ausgangs des Gerichtsverfahrens. In Bezug auf die Eigenbetriebe ist insbesondere das Thema Rücklagenverzehr risikobehaftet. Für das Gebäudemanagement wurde im Jahr 2015 ein detailliertes Substanzwertgutachten auf Basis einer aussagekräftigen Anzahl an Objekten mit unterschiedlicher Nutzung gefertigt. Als Ergebnis des Gutachtens kann festgehalten werden, dass zum 31.12.2015 kein Abwertungsbedarf für den Eigenbetrieb Gebäudemanagement besteht. Vielmehr konnten stille Reserven in einer Höhe ermittelt werden, die auch bei einem gleichbleibenden Eigenkapitalverzehr des E 26 in den Folgejahren, auskömmlich sind, den in der städtischen Eröffnungsbilanz ermittelten Wert für das Sondervermögen beizubehalten. Aus diesem Grunde konnte die aus Vorsichtsgründen im Jahresabschluss 2013 vorgenommene Abschreibung in Höhe von 15,2 Mio. € zum 31.12.2015 wieder zugeschrieben werden. Aufgrund des Ergebnisses des vorgenannten Gutachtens besteht auch mittelfristig kein Risiko für eine Abwertung des bei der Stadt als Sondervermögen ausgewiesenen Bilanzwertes des E 26. 4.2.3 Risiken aus Bürgschaften und Zinslasten der Stadt Aachen Zur Reduzierung des Risikos aus Zinslasten hat die Stadt Aachen eine „Dienstanweisung für die Neuaufnahme und Umschuldung von Kommunalkrediten sowie zur Regelung von Zinsderivaten“ zum 01.12.2012 erlassen. Die wesentlichen Inhalte der Dienstanweisung beziehen sich auf die Neuaufnahme von Krediten für Investitionen, die Umschuldung von Kommunalkrediten sowie die Regelung des Einsatzes von Zinsderivaten der Stadt Aachen und ihrer Sondervermögen. Zudem sind in der Dienstanweisung die allgemeinen Anforderungen des Einsatzes von Derivaten sowie ein Katalog der zulässigen Derivate geregelt. Insbesondere der Einsatz von Derivaten zu spekulativen Zwecken ist aus Gründen der Risikominimierung nicht zugelas- - 41 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 sen. Des Weiteren regelt die Dienstanweisung in ihrer Anlage 2, gemäß Beschluss des Finanzausschusses vom 16.06.2009, die Festlegung von Volumenbegrenzungen, Risikolimits und Instrumenten, die eingesetzt werden dürfen. Die Zinsen liegen auch im Jahre 2015 weiterhin auf einem niedrigen Niveau. Kurzfristig ist hier keine grundlegende Zinswende zu erwarten. Aus diesem Grunde erfolgte die Aufnahme von Investitionskrediten unter der Maßgabe langer Laufzeiten bei unterschiedlichen Kreditinstituten. Unter der Zielsetzung die Risiken zukünftiger Zinslasten möglichst gering zu halten und weitestgehende Planungssicherheit zu erlangen, wurde auch im Segment der Liquiditätskredite ein Gesamtbetrag von 181,5 Mio. € durch feste Zinssätze und Laufzeiten (zwischen ein und fünf Jahren) gesichert. Bezogen auf Risiken aus städtischen Bürgschaften ist die Kreditaufnahme der Aachener Stadion Beteiligungs GmbH (ASB) aus dem Jahr 2012 über 10,7 Mio. € (Stand: 31.12.2015) zu nennen, die von der Stadt Aachen durch eine kommunale Ausfallbürgschaft in Höhe der Kreditsumme abgesichert wurde. Aus den anderen städtischen Bürgschaften sind zurzeit keine besonderen Risiken zu erwarten. 4.2.4 Übertragungen von Aufgaben durch Bund/Land ohne (vollständigen) Finanzausgleich Der Gesetzgeber hat über seine Delegationsmöglichkeiten in der Vergangenheit immer wieder Aufgabenfelder entwickelt, bei denen er die Kommunen mit der Aufgabenwahrnehmung beauftragt hat. Um eine effektive Umsetzung der kommunalen Aufgaben gewährleisten zu können, ist eine strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips durch Bund und Länder erforderlich. Aufgrund der fehlenden Aufnahme des Konnexitätsprinzips in das Grundgesetz wurde hierfür nicht immer ein finanzieller Ausgleich für die Kommunen geschaffen. Dadurch entstanden entsprechende Mehrbelastungen in den städtischen Haushalten. Insofern kann auch für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Haushaltsbelastungen durch das Fehlen des Konnexitätsprinzips generiert werden, ohne dass die Stadt hierauf unmittelbar Einfluss nehmen könnte. Folglich stehen Bund und Länder in der Verantwortung Entlastungen zu realisieren und sich noch mehr in die Bewältigung der anstehenden Aufgaben auch finanziell einzubringen. Hierzu bleiben die Ergebnisse der fortlaufenden politischen Diskussionen abzuwarten. 4.2.5 Risikofrüherkennung Gemäß § 75 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Das Instrument des sogenannten Risikomanagements umfasst hierbei sämtliche Prozesse, die dazu dienen, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu steuern. Dabei stellt das Risikofrüherkennungssystem einen wichtigen Bestandteil des Risikomanagements dar. Es ist darauf ausgerichtet, bestehende Risiken frühzeitig zu identifizieren, sie anschließend zu analysieren, zu bewerten und schließlich zu dokumentieren. Zudem beschäftigt sich das Risikomanagement mit Maßnahmen der Bewältigung bereits erfasster Risiken. Ein solches Risikofrüherkennungssystem, wie es beispielsweise in der Privatwirtschaft gesetzlich gefordert ist, besteht bei der Stadt Aachen derzeit noch nicht. Dennoch sind erste Umsetzungsaktivitäten bereits erfolgt. So führt die Stadt Aachen beispielsweise insbesondere im Bereich der städtischen Beteiligungen ein intensives Produkt- und Finanzcontrolling durch, um hieraus resultierende Risiken frühzeitig zu erkennen und gegensteuernde Maßnahmen rechtzeitig ergreifen zu können. Ferner wurde das interne Kontrollsystem (IKS) der Verwaltung überarbeitet, welches dazu beitragen soll, dass die Ziele effektiv und effizient erreicht werden, indem wesentliche kommunale Prozesse sicher ablaufen und mögliche Prozessrisiken durch angemessene Kontrollaktivitäten positiv beeinflusst werden. Da die Prozessabläufe einem stetigen Wandel unterliegen, wird die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems regel- - 42 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 mäßig überprüft. Diese Systemprüfungen werden hauptsächlich vom Fachbereich Rechnungsprüfung mit Hilfe hierzu speziell entwickelter Fragebögen durchgeführt. Auf Basis der gefestigten Erfahrungen aus nunmehr acht aufgestellten NKF-Jahresabschlüssen können insbesondere für die Haushaltsplanung und -bewirtschaftung wesentliche Erkenntnisse gezogen werden. Darüber hinaus hat nicht zuletzt auch die verwaltungsweite Inventur Risiken und entsprechende Handlungsbedarfe aufgezeigt. Dies gilt vor allem für Planungsgrößen, welche maßgeblich die Entwicklung des städtischen Vermögens und des Eigenkapitals beeinflussen. Als wesentliche Positionen zu benennen sind hier die bilanziellen Abschreibungen, die korrespondierende ertragswirksame Auflösung von Sonderposten, Vermögensabgänge insbesondere im Bereich des unbeweglichen Anlagevermögens sowie Aufwendungen für Festwerte. Um in diesen Bereichen weitestgehend Planungssicherheit zu erzielen, ist es von besonderer Bedeutung die Fachbereiche zu sensibilisieren und ein entsprechendes Verständnis für die bilanziellen und haushalterischen Auswirkungen des Verwaltungshandelns zu schaffen. Darüber hinaus befindet sich die Konzeptionierung eines konsumtiven Controllings in der Erprobungsphase. Geplant ist, jeweils zum Quartalsende, beginnend mit dem 1. Quartal 2017, die Bereitstellung einer umfassenden Quartalsauswertung inkl. Forecast auf das Jahresergebnis. Ziel dieses Instrumentes ist es, Risiken aufzuzeigen und frühzeitig gegenzusteuern. Die vorgesehene Erstellung eines „Risikoportals“ konnte inhaltlich bereits umgesetzt werden und wird in der internen Steuerung sowie in den mündlichen Berichten gegenüber dem Finanzausschuss bereits verwendet. Die Risikofrüherkennung ist im ersten Schritt eine Führungsaufgabe des Verwaltungsvorstandes. Die Identifikation und Bewertung von Risikofaktoren erfolgt bei der Stadt Aachen bereichsspezifisch als strategische Führungsaufgabe der Dezernenten im Rahmen der strategischen Diskussion. 4.3 Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung des Eigenkapitals Die Eigenkapitalentwicklung unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses 2015 wird anhand der nachstehenden Grafik verdeutlicht. Die ab dem Jahr 2016 dargestellten Fehlbeträge sind Planwerte aus den jeweiligen Haushaltsplänen. - 43 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Im Jahr 2015 schließt die Ergebnisrechnung mit einem Fehlbetrag von rund 36,21 Mio. € ab und unterschreitet den planerischen Fehlbedarf somit um rund 2,5 Mio. €. Bereits im Jahr 2013 wurde mit der Verrechnung des in 2012 entstandenen Fehlbetrages die Ausgleichsrücklage vollständig verzehrt. Somit wurde der Jahresfehlbetrag des Jahres 2014 im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 vollständig mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Der festgestellte Fehlbetrag des Jahres 2015 ist durch die Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage zu decken und in der Haushaltsplanung der Zukunft zugrunde zu legen. Haushaltsicherung Der dargestellte Eigenkapitalverzehr zeigt deutlich, dass eine Analyse der Ausgabensituation mit dem Ziel Einsparungspotenziale aufzudecken, weiterhin unumgänglich bleibt. Infolgedessen sind Konsolidierungsmöglichkeiten zu nutzen, um die haushalterische Handlungsfähigkeit weiterhin zu bewahren und dem Eigenkapitalverzehr wirksam entgegenzusteuern. Gewerbesteuer und Schlüsselzuweisungen stellen dabei die tragenden Säulen der Ertragsstruktur der Stadt Aachen dar. Aufgrund wiederholter Einbußen bei den Gewerbesteuererträgnissen war ein Gegensteuern auf der Ertragsseite unumgänglich. Vor diesem Hintergrund war eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes um 30 Prozentpunkte in 2014 sowie eine Erhöhung der Grundsteuer B im Jahr 2015 unumgänglich. Die Gewerbe- und Grundsteuersätze des Jahres 2015 stellen sich wie folgt dar: für Grundsteuer A 305 v. H. für Grundsteuer B 525 v. H. für Gewerbesteuer 475 v. H. Nach Aufhebung der am 26. August 2014 von der Stadtkämmerin erlassenen haushaltswirtschaftlichen Sperre im Haushaltsjahr 2015 war es für die Stadt Aachen von besonderer Bedeutung, ein Gesamtkonzept zu erarbeiten, um bei gleichzeitiger Ausgabenreduzierung dauerhaft die Einnahmeseite zu stabilisieren. Im Hinblick auf die Fortentwicklung der wirkungsorientierten Steuerung, mit dem Ziel den Ressourceneinsatz neu auszurichten, wurden folgende Konsolidierungspunkte konzipiert und zum Teil umgesetzt: - Zielorientierte Personalentwicklung, welche sich auch an den haushalterischen Vorgaben der Kostenbegrenzung orientieren muss. Dabei kommt dem Stichwort Aufgabenkritik sowie einer an der Zielfeldkarte auszurichtenden Personalsteuerung wesentliche Bedeutung zu. - Senkung der IT-Kosten, die allerdings vorrangig nicht durch Leistungsreduzierung, sondern auch durch eine Konsolidierung auf Seiten des kommunalen Dienstleisters erarbeitet werden soll. - Aufgaben- /Flächenkritik Gebäudemanagement – können zur Stabilisierung bzw. Aufwandsreduzierung im Rahmen der Gebäudebewirtschaftung erheblich beitragen. - Reduzierung von Wettbewerbs- und Beratungskosten Auch angesichts der vielfältig gestiegenen Grundsatzangelegenheiten und der vielfach ebenso gestiegenen Fach- und Rechtskomplexität ist ein wesentlicher Ressourceneinsatz für diesen Bereich unvermeidbar. Dennoch kann eine detaillierte ziel- sowie umsetzungsorientierte Vorgabe das einzusetzende Volumen beeinflussen. - Reduzierung der Verlustübernahme E.V.A. / Kostendeckung von ASEAG Wesentliche Handlungserfordernisse liegen zunächst nicht in der kommunalen Steuerungsmöglichkeit. Eine Säule steigender Wirtschaftskraft der Holding ist die Realisierung des Kapazitätsmarktes, um dauerhafte Abschreibungen bestehender Kraftwerksbeteiligungen zu beenden. Daneben tritt aber für den Bereich der ASEAG die Notwendigkeit einer transparenten Darstellung der Leistungserfordernisse sowie der für den ÖPNV einzusetzenden Mittel. Sie muss etwa im Sinne einer balanced-score-card ("ausgewogene Zielfeldkarte") Grundlage weitgehender Entwicklungen auch in Ansehung des Nahverkehrsplans 2017 sein. - 44 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 - Erhöhung der Zweitwohnungssteuer Die Sätze der Zweitwohnungssteuer sind seit ihrer Einführung nicht erhöht worden. Ihrer Steuerungsfunktion ist die Zweitwohnungssteuer in Teilen gerecht geworden. Sie soll weiterhin dazu beitragen, einen möglichst großen Zuwachs der Erstwohnsitze zu erreichen. Angesichts rückläufiger Erträgnisse hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 10.12.2014 beschlossen, zum Zwecke der Ertragsstabilisierung und Stärkung der immanenten Steuerungsfunktion den Steuersatz von 10% auf 12% ab dem 01.01.2015 zu erhöhen. Dies führt im Vergleich zum Vorjahr zu einer Verbesserung von rd. 59.000 €. - Einführung der Wettbürosteuer Zur Erzielung weiterer Erträge im Zuge der Stabilisierung der Haushaltssituation wurde in Aachen mit der Wettbürosteuer eine neue originäre Steuerart zum 01.04.2015 eingeführt. Das Verwaltungsgericht Freiburg bestätigt die Wettbürosteuer als zulässige kommunale Aufwandssteuer mit Urteil vom 26.03.2014. Es wurden im Jahre 2015 Erträge in Höhe von rund 94.000 € erzielt. - Kreditoptimierung Aufgrund der weiter anhaltenden, historisch tiefen Zinsen erfolgt inzwischen eine Reduzierung der Kassenkreditlast. Zu prüfen ist, inwieweit nunmehr durch Sicherungsmaßnahmen auch im Bereich der Kassenkreditzinsen langfristig planbare Sicherheiten erzielt werden können. Hierzu wurde im Jahr 2015 ein Liquiditätskredit mit einer Zinsbindung von fünf Jahren abgeschlossen. Um die gemeindliche Haushaltsfähigkeit zu erhalten, sind diese Schwerpunkte mit Einzelmaßnahmen zu belegen, die mittel- bis langfristig umgesetzt und mit einem regelmäßigen Controlling begleitet werden müssen. - 45 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 5 Fazit / Ausblick Der Jahresabschluss 2015 bestätigt über die implementierten Inventurergebnisse zum einen im Wesentlichen die bislang über die letzten Jahre beschriebene Vermögenslage der Stadt Aachen, zum anderen aber auch darüber hinaus die ohne Zweifel gegebene Handlungsnotwendigkeit zur Minimierung des strukturellen Defizits. Bedenken hinsichtlich der erschöpfenden Erfassung des städtischen Vermögens oder evtl. übersehene Abgänge des Anlagevermögens, die auch entsprechende Hinweise des Rechnungsprüfungsamtes im Rahmen der letzten Testate zu Recht begründeten, können mit den Ergebnissen der Inventur ausgeräumt werden. Gleichwohl machen die Inventurergebnisse deutlich wie viel „Bewegung“ im Rahmen der Vermögenserfassung zu verzeichnen ist. Die Abarbeitung der Inventur zeigte insofern ein kleines Spiegelbild der Komplexität auf. Überdeutlich wurde, dass die Stadt Aachen in Sachen Datenaustausch, Datenabgleich, Datenpflege nicht optimal aufgestellt ist. Die finanzrelevante Erfassung von Geschäftsvorfällen liegt erkennbar nicht in der obersten Priorität produktverantwortlicher Begleitung. So nachvollziehbar dies an sich unter Berücksichtigung der auf jeden einzelnen einströmenden Aufgaben und Herausforderungen ist, so sehr ist doch darauf hinzuweisen, dass die Vernachlässigung entsprechender haushaltsrelevanter Vorgaben ihrerseits neue Handlungszwänge und Ressourcengefährdungen begründet, die wiederum auch als Belastung auf die jeweiligen Produktverantwortlichen zukommen. Im Sinne der Finanzsteuerung leitet sich aus den Erfahrungen ab, dass sinnvollerweise die Grundlagen auch für eine laufende Inventur geschaffen werden sollten. Dabei gilt es, die ohnehin bereits vorhandenen Daten und Informationen, Kenntnisse und Arbeitsschritte so zu bündeln, dass mit dem geringstmöglichen Mehraufwand, mit der geringstmöglichen Mehrbelastung ein stimmiges Datennetz geschaffen werden kann. Entsprechende Abstimmungen etwa mit dem Fachbereich 61 sowie E 18 laufen bereits, um eine leichte und effiziente Fortschreibung der Straßendatenbank zu schaffen, die sowohl zum Zwecke der transparenten Bewirtschaftung genutzt werden kann, als auch als Grundlage der Anlagenbuchhaltung. Zunehmend können die Ergebnisse der Jahresabschlüsse und die Auswertung einzelner Vorfälle auch den Planungsprozess zukünftiger Haushalte unterstützend begleiten. Sicher wird es nicht zu erreichen sein, eine absolute Treffsicherheit zu erzielen, dennoch bildet die Zahlenwelt hinreichende Erfahrungswerte und Schwerpunkte ab, die zentrale Säulen der haushalterischen Fortentwicklung sind und die die bereits planerisch beschriebenen Risiken der unterjährigen Haushaltsbewirtschaftung deutlich machen. Sicher dokumentieren sie auch losgelöst von haushalterischen Problemen ganz praktisch gegebene Umsetzungsgrenzen. Sie dokumentieren die Realisierung benannter Zielvorgaben prioritärer Handlungsfelder, wie etwa im Bereich der Flüchtlingsintegration oder der U3 Kinderbetreuung. Sie dokumentieren aber auch nach wie vor, dass nicht alles in dem Zeitfenster realisiert werden kann wie vorgesehen oder erhofft. Tatsache bleibt, dass die finanziellen Investitionsmöglichkeiten nicht ausgeschöpft werden können. Offensichtlich stößt man hierbei nicht nur an die personellen Grenzen, vielfach ist die öffentliche Hand durch weitergehende bestehende Vorgaben begrenzt. Bei möglichen Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten in Höhe von 200,0 Mio. € erfolgten „lediglich“ 74,1 Mio. €. Dabei skizziert diese Marke keine auffällig nach oben oder unten abweichende Marke. Dies macht die große Herausforderung deutlich, die Förderung von Land und Bund wirklich auszuschöpfen und die große hierin liegende Chance, Maßnahmen für Schule und Bildung, Maßnahmen der Integration umsetzen zu können, die Chance, dies zu tun, ohne den Haushalt mit den überbordenden konsumtiven Folgelasten einer Fremdfinanzierung zu befrachten. Und auch dies gilt es einzuräumen, das strenge Diktat der planerischen Vorgabe einer Netto- Nulllinie entspricht zwar in jedem Fall realen Gegebenheiten, engt aber an verschiedenen Stellen die gebotene Spontanität einzelfallbezogen deutlich ein. Dabei wirkt sich aus, dass die herzustellende Haushaltsneutralität erfahrungsgemäß nur in den Anfängen eines Haushaltsjahres oder gegen Ende der Bewirtschaftungsphase möglich wird. Die ohne Zweifel zu erkennende Überhitzung des Marktes in bestimmten Teilen begründet zudem besondere Herausforderungen in Bezug auf Planung, Ausschreibung und Vergabe. Niedrige Finanzierungslasten verlocken zur Eigenleistung bzw. zur breiten kommunalen Aufgabenwahrnehmung. Hier müssen jedoch Wege gefunden werden, projektbezogene Risiken frühzeitig zu identifizieren, um so die wirtschaftlichste und nachhaltig tragfähigste Lösung zu finden. - 46 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Nicht nur die heute gegebenen Ressourcenbegrenzungen bestimmen den Rahmen unseres Tuns. Unter dem Stichwort Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit sind nicht nur die Lasten, sondern insgesamt die Folgelasten einer Investition über die Abschreibungs-/Lebensdauer hinweg zu beachten. Dass die richtige Einschätzung von solchermaßen zu definierenden Folge- und Bewirtschaftungskosten durchaus komplex ist, belegen auch die Zahlen dieses Jahresabschlusses, zieht man den Vergleich zu manchem Haushaltsansatz heute. Angesichts eines ungebrochenen strukturellen Defizits des Haushalts der Stadt Aachen ist die Ausweitung eines entsprechenden Risikoportals nur in unabweisbaren oder prioritär benannten Zielfeldern angezeigt. Bereits mit den heutigen Vorgaben verbunden schafft es die Stadt Aachen nur oder immerhin, trotz aller Herausforderungen, aber auch mit allen Förderungen und Zuwendungen allein das Defizit in absoluten Zahlen zu halten, nicht etwa es abzubauen. Und erneut zeigt der Abschluss des Jahres 2015 die Wankelmütigkeit unterstellter Steuererträgnisse, die großen Herausforderungen unvorhersehbarer oder so nicht planbarer Belastungen und Aufgaben. Auch wenn es der Stadt gelingt, hier den planerischen Erwartungen gerecht zu werden, das geplante Defizit nicht zu überschreiten, so wird deutlich, dies ist nur möglich unter großer Kostenbeteiligung des Bundes und des Landes sowie unter Ausschöpfung aller Sondereffekte. Die sich bereits in den vergangenen Jahren abzeichnende Tatsache, dass dem Grunde nach die Spielräume der Konsolidierung durch bloße Effizienzsteigerung ausgeschöpft sind, wird hier bestätigt. Die Verbesserungen des Eigenkapitals des Vermögens der Stadt Aachen gegenüber den planerischen Erwartungen sind nicht Folge ihres Verwaltungshandelns, sie sind Folge externer Gegebenheiten. Diese Gegenebenheiten kann der Haushalt der Stadt nicht beeinflussen, wohl aber kann er die beste Ausgangsposition schaffen, mit ihnen umzugehen und handlungsfähig zu bleiben. Natürlich muss insoweit der Haushalt der Stadt Aachen weiterhin die Möglichkeiten schaffen, das Leitbild der Fortentwicklung der Stadt Aachen zu untermauern. Aber auch die Instrumente zur Stabilisierung und zum Erhalt der finanziellen Stabilität gilt es zu nutzen. Die zunehmende Aktualität der Jahresabschlüsse und die stetige Verbesserung der Auswertungsmöglichkeiten, die anzustrebende einheitliche Nutzung der Datensysteme und damit die zukünftige Vermeidung doppelter Erfassungen und Schaffung gesicherter Handlungsgrundlage kann und wird neben der Ausnutzung der neuen Steuerungselemente der Haushaltsplanung helfen. Die Transparenz der Vermögenslage der Stadt Aachen ist eine der wesentlichen Grundlagen, haushalterische Handlungsfähigkeit zu bewahren. - 47 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 6 Organe und Mitgliedschaften Gemäß § 95 Abs. 2 GO NRW sind für die Mitglieder des Verwaltungsvorstandes und des Rates, auch wenn die Personen im Haushaltsjahr ausgeschieden sind, - der Familienname mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen, - der ausgeübte Beruf, - die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 Aktiengesetzes, - die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form, - die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen anzugeben. Die zum 31.12.2015 bestehenden Mitgliedschaften für die Ratsvertreter/innen und für den Verwaltungsvorstand sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen. - 48 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Anlagen zum Lagebericht Anlage 1: Mitgliedschaften der Ratsvertreter/-innen Anlage 2: Mitgliedschaften des Verwaltungsvorstandes - 50 - Marcel Simon Harald Sait Manfred Friedrich Ellen Adenauer Baal Başkaya Bausch Beckers Begolli Vorname Philipp Name Fraktionsgeschäftsführerin Kaufmann stv. Geschäftsführer Wissenschaftlicher Mitarbeiter Steuerberater Dipl. – Ing Architektur, MBA Hauptverwaltungsbeamter/ Oberbürgermeister ausgeübter Beruf gewoge - Aufsichtsrat STAWAG - Aufsichtsrat gewoge - Aufsichtsrat ASEAG – Aufsichtsrat STAWAG - Aufsichtsrat Seite 1 von 7 AGIT – Aufsichtsrat – Stv., APAG – Aufsichtsrat, AVV – Aufsichtsrat – Stv., AVV – Zweckverbandsversammlung – Stv., NVR Rheinland – Aufsichtsrat – Stv., regio iT – Aufsichtsrat. Sparkasse – Zweckverbandsversammlung Stv., Wasserverband Eifel-Rur – Verbandsversammlung. WVER Wasserverband Eifel-Rur -Verbandsversammlung, ZEW Verbandsversammlung – Stv. Sparkasse Aachen - Kuratorium Jugend und Kulturstiftung, Sparkasse Aachen - Verwaltungsrat. Zweckverband Nahverkehr - Vergabeausschuss. AGIT – Aufsichtsrat; GEGRA – Aufsichtsrat – Stv. AKREKA – Beirat, AVV – Aufsichtsrat, AVV – Zweckverband - Verbandsversammlung, AWA Entsorgung – Aufsichtsrat, EVA Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH - Aufsichtsrat, Gesellschaft für die Verleihung des Internationalen Karlspreises zu Aachen e. V., MVA Weisweiler – Aufsichtsrat, regio iT – Aufsichtsrat, RWTH Campus – Aufsichtsrat, Sparkasse Aachen - Kuratorium Stiftung Jugendförderungswerk, Sparkasse Zweckverband – Verbandsversammlung, WAG - Aufsichtsrat, Zweckverband Entsorgungsregion West -Verbandsversammlung, Zweckverband Nahverkehr – Verbandsversammlung, Emil Philipp GmbH Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in Mitgliedschaften in Organen sonstiger anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. öffentlich-rechtlicher oder in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde privatrechtlicher Unternehmen 1 Satz 3 Aktiengesetz in öffentlich-rechtlicher oder privater Form Anlage 1 - Mitgliedschaften der Ratsvertreter/innen 2015 Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie, Betriebsauschuss Gebäudemanagement, Finanzausschuss -Stv., Hauptausschuss - Stv., Personal- und Verwaltungsausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss, Wahlprüfungsausschuss. Schulausschuss - Stv. bis 27.01., Wahlprüfungsausschuss - Stv., Wohnungs - und Liegenschaftsausschuss bis 27.01. Betriebsauschuss Kultur, Betriebsauschuss Theater und VHS, Bürgerforum. Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb, Hauptauschuss, Mobilitätsauschuss. Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft, Betriebsausschuss Kultur, Planungsausschuss. Hauptausschuss, Planungsausschuss, Wohnungs - und Liegenschaftsausschuss. Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft, Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie - Stv. bis 27.01., Finanzausschuss -Stv., Hauptausschuss - Stv., Personal- und Verwaltungsausschuss bis 27.01., Rechnungsprüfungsausschuss - Stv., Hauptausschuss Mitgliedschaften in Ausschüssen Mitarbeiter Landtag NRW selbst. Bereichsleiter Peter Uschi Holger Gaby Josef Hubert Dieter Ferdinand Patrick Ralf Hans Leo Ursula Blum Brammertz Brantin Breuer Bruynswyck Claßen Corsten Deloie (ab 16.10.; Nachfolger für Stille, Clea) Demmer Deumens Epstein Rentnerin / Musikpädagogin Arbeiter Techniker Kaufmann Verwaltungsbeamter Hausfrau Richter Dipl.-Kauffrau / Dozentin Versicherungskaufmann Lehrer/ Sonderpädagoge a. D. Georg Biesing Dipl.-Ingenieurin ausgeübter Beruf Aida Vorname Beslagic Name STAWAG - Aufsichtsrat STAWAG - Aufsichtsrat ASEAG - Aufsichtsrat Seite 2 von 7 Integrationsrat – Stv., Sparkasse Zweckverbandsversammlung. AWA Entsorgung Aufsichtsrat - Stv., Integrationsrat, Sparkasse Aachen - Zweckverbandsversammlung, WAG Wassergewinnungs- und Aufbereitungsgesellschaft Nordeifel Aufsichtsrat, WVER Wasserverband Eifel-Rur - Verbandsversammlung/Verbandsrat, ZEW – Verbandsversammlung. EVA – Aufsichtsrat, Integrationsrat, Zweckverband Region Aachen - Verbandsversammlung – Stv. Bezirksvertretung Aachen-Haaren, AWA Entsorgung GmbH - Aufsichtsrat, MVA Weisweiler – Aufsichtsrat, WVER – Verbandsversammlung, ZEW Zweckverband Entsorgungsregion West - Verbandsversammlung. Bezirksvertretung Aachen-Mitte, Kreispolizeibeirat ab 21.10., Sparkasse Aachen - Zweckverbandsversammlung ab 21.10. EVA - Aufsichtsrat Bezirksvertretung Aachen-Richterich, AVV – Zweckverband-Verbandsversammlung, Integrationsrat – Stv., Zweckverband Nahverkehr - Verbandsversammlung. Aachener Parkhaus GmbH - Aufsichtsrat, EVA – Aufsichtsrat, WVER – Verbandsversammlung. Kreispolizeibeirat - Stv., Sparkasse Aachen - Zweckverbandsversammlung, Integrationsart - Stv., APAG – Aufsichtsrat - Stv., Region Aachen – Zweckverband – Stv. Bezirksvertretung Aachen-Brand, APAG – Aufsichtsrat - Stv., AWA Entsorgung – Aufsichtsrat, Sparkasse Zweckverbandsversammlung – Stv., WVER Wasserverband Eifel-Rur - Verbandsversammlung/Verbandsrat, Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung, Zweckverband Entsorgungsregion West – Verbandsversammlung – Stv. Integrationsrat, Sparkasse Zweckverbandsversammlung - Stv., Zweckverband Region Aachen-Verbandsversammlung. Eurogress Betriebs GmbH, Sparkasse Zweckverbandverbandsversammlung, WVER Wasserverband Eifel-Rur Verbandsversammlung/Verbandsrat. Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in Mitgliedschaften in Organen sonstiger anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. öffentlich-rechtlicher oder in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde privatrechtlicher Unternehmen 1 Satz 3 Aktiengesetz in öffentlich-rechtlicher oder privater Form Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie, Bürgerforum - Stv., Finanzausschuss - Stv., Hauptausschuss, Kinder- und Jugendauschuss - Stv., Rechnungsprüfungsausschuss - Stv., Wahlprüfungsausschuss - Stv. Betriebsauschuss Kultur, Betriebsauschuss Theater und VHS - Stv., Personalund Verwaltungsausschuss - Stv. Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, Rechnungsprüfungsausschuss, Wahlprüfungsausschuss. Kinder- und Jugendauschuss ab 21.10., Schulausschuss ab 21.10. Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie, Betriebsauschuss Gebäudemanagement, Sportausschuss. Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie, Mobilitätsauschuss, Schulausschuss. Hauptausschuss, Mobilitätsauschuss, Planungsausschuss. Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie, Betriebsauschuss Kultur, Betriebsauschuss Theater und VHS, Kinder- und Jugendauschuss - Stv., Sportausschuss. Finanzausschuss, Personal- und Verwaltungsausschuss. Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, Betriebsauschuss Aachener Stadtbetrieb. Betriebsauschuss Eurogress, Betriebsauschuss Kultur, Betriebsauschuss Theater und VHS. Schulausschuss, Sportausschuss. Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb, Mobilitätsauschuss. Mitgliedschaften in Ausschüssen Elke Achim Wilfried Alexander Sabine Ulla Wilhelm Heiner Rosa Martina Klaus-Dieter Björn Ferrari Fischer Gilson GöddenhenrichSchirk Griepentrog Helg Höfken Höller-Radtke Hörmann Jacoby Jansen (bis 30.09.) Vorname Eschweiler Name Angestellter / Dipl.-Kaufmann Dipl.-Ingenieur Dipl.-Ing. Architektur/ Stadtplanung Angestellte des Deutschen Bundestages Rechtsanwalt Jurist Lehrerin Psychologin Bausachverständiger IT-Berater Medien-Designer Bürovorsteherin ausgeübter Beruf gewoge - Aufsichtsrat ASEAG - "Aachener Straßenbahn- und Energieversorgungs AG" STAWAG - Aufsichtsrat Seite 3 von 7 AGIT – Aufsichtsrat – Stv., Integrationsrat – Stv., KUBA - Aufsichtsrat bis 23.06., Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung. Bezirksvertretung Stadt Aachen-Mitte , Eurogress Betriebs GmbH, Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung, WAG Wassergewinnungs- und Aufbereitungsgesellschaft Nordeifel – Aufsichtsrat -Stv. KUBA - Aufsichtsrat, Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung, Zweckverband Region Aachen – Zweckverband – Stv., Wasserverband Eifel-Rur - Verbandsversammlung. APAG – Aufsichtsrat – Stv., Gesellschaft für die Verleihung des Internationalen Karlspreises zu Aachen e. V., Integrationsrat – Stv., Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln, Umlegungsausschuss, Zweckverband Region Aachen – Zweckverband. Beirat Arge in der Stadt Aachen - Vorsitzende, Aachener Friedenspreis, Integrationsrat, KUBA – Aufsichtsrat, Sparkasse Kuratorium Jugend- und Kulturstiftung, Sparkasse Aachen - Zweckverbandsversammlung. Sparkasse Zweckverbandsversammlung - Stv. Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf, Kreispolizeibeirat, Sparkasse Aachen - Zweckverbandsversammlung, Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung – Stv. Bezirksvertretung Aachen-Mitte, AVV - Aufsichtsrat - Stv., Aachener Verkehrsverbund – Zweckverband - Stv., APAG – Aufsichtsrat Zweckverband Nahverkehr – Verbandsversammlung – Stv., Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung – Stv. APAG – Aufsichtsrat – Stv., AVV - Zweckverbandsversammlung, NVR – Aufsichtsrat – Stv., Zweckverband Nahverkehr – Verbandsversammlung – Stv., Zweckverband Nahverkehr – Hauptausschuss – Stv. Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg, AWA – Aufsichtsrat - Stv., Eurogress Betriebs GmbH, FAM Flugplatz Aachen-Merzbrück – Aufsichtsrat, KUBA – Aufsichtsrat, WAG – Aufsichtsrat – Stv., Wasserverband Eifel-Rur – Verbandsversammlung, ZEW – Verbandsversammlung – Stv., Zweckverband Region Aachen - Verbandsversammlung. EVA – Aufsichtsrat, ZEW – Verbandsversammlung – Stv., Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung – Stv. Kreispolizeibeirat, Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung- Stv. Aachener Bank - Aufsichtsrat Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in Mitgliedschaften in Organen sonstiger anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. öffentlich-rechtlicher oder in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde privatrechtlicher Unternehmen 1 Satz 3 Aktiengesetz in öffentlich-rechtlicher oder privater Form Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie, Betriebsausschuss Eurogress, Hauptausschuss ab 21.10., Wohnungs - und Liegenschaftsausschuss. Betriebsauschuss Gebäudemanagement, Planungsauschuss, Wohnungs - und Liegenschaftsausschuss. Betriebsausschuss Eurogress, Betriebsauschuss Gebäudemanagement, Kinder- und Jugendauschuss - Stv., Schulausschuss. Auschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft, Betriebsauschuss Gebäudemanagement, Kinder- und Jugendauschuss. Bürgerforum - Stv., Hauptausschuss, Personal- und Verwaltungsausschuss, Schulausschuss. Finanzausschuss, Hauptausschuss, Planungsauschuss, Rechnungsprüfungsausschuss - Stv. Betriebsauschuss Gebäudemanagement, Mobilitätsauschuss. Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, Wahlprüfungsausschuss - Stv. bis 31.05. Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, Betriebsausschuss Eurogress, Planungsauschuss. Finanzausschuss, Mobilitätsauschuss. Bürgerforum, Mobilitätsauschuss. Personal- und Verwaltungsausschuss, Sportausschuss. Mitgliedschaften in Ausschüssen Fabia Eleonore Maria Rolf Christian Prof. Dr. Tobias Bernd Manfred Ernst-Rudolf Lisa Dr. Lisa Jörg Hans Boris Keller Keller Kitt Krenkel Kronenberg Krott Kuckelkorn Kühn Lang Lassay Lindemann Linden Vorname Kehren Name Referent Systemadministrator Ärztin Betriebswirtin Geschäftsführender Gesellschafter Fachlehrer Dipl.-Sozialarbeiter Professor für Volkswirtschaftslehre Dipl.-Ingenieur Geschäftsleiter Lehrerin Beamtin PR-Mangerin ausgeübter Beruf gewoge - Aufsichtsrat Seite 4 von 7 Bezirksregierung Aachen-Mitte, AGIT – Aufsichtsrat – Stv., APAG – Aufsichtsrat, AVV – Aufsichtsrat, AVV – Zweckverbandsversammlung, Integrationsrat – Stv., NVR – Aufsichtsrat, Zweckverband Nahverkehr – Verbandsversammlung, Zweckverband Nahverkehr – Hauptausschuss, Zweckverband Nahverkehr - Vergabeausschuss. Berufsbildungs- und Gewerbeförderungseinrichtung der HWK – Trägerverein, Eurogress Betriebs GmbH, Integrationsrat, Sparkasse Aachen - Zweckverbandsversammlung - Stv., WVER - Verbandsversammlung. Integrationsrat – Stv., Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung - Stv., Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung. Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf, AWA – Aufsichtsrat, Sparkasse Zweckverbandsversammlung – Stv., WAG – Aufsichtsrat – Stv., ZEW - Verbandsversammlung, Zweckverband Region Aachen ab 11.11. GEGRA – Aufsichtsrat - Stv., Sparkasse Kuratorium Jugend- und Kulturstiftung – Stv., Sparkasse Verwaltungsrat - Stv., Sparkasse Zweckverbandsversammlung. Sparkasse Zweckverbandsversammlung – Stv. bis 30.09., Mitgleid ab 01.10., WVER Wasserverband Eifel-Rur - Verbandsversammlung/Verbandsrat, REGIO - Rat, Integrationsrat, Region Aachen – Zweckverband. AGIT "Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH" - Aufsichtsrat, APAG – Aufsichtsrat - Stv., Berufsbildungs- und Gewerbeförderungseinrichtung der HWK – Trägerverein, KUBA – Aufsichtsrat, Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung - Stv., Zweckverband Region Aachen – Stv. Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg, Kreispolizeibeirat - Stv., Sparkasse Aachen - Zweckverbandsversammlung - Stv., WVER Wasserverband Eifel-Rur - Verbandsversammlung/Verbandsrat. Sparkasse Kuratorium Jugend- und Kulturstiftung – Stv., Sparkasse - Verwaltungsrat, Sparkasse – Zweckverbandsversammlung. Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim, Sparkasse Aachen - Zweckverbandsversammlung, Zweckverband Region Aachen - Stv. bis 10.11. Bezirksvertretung Aachen-Richterich, GEGRA – Aufsichtsrat, Umlegungsausschuss. KUBA Kur- und Badegesellschaft mbH Aachen - Aufsichtsrat, Sparkasse Aachen - Zweckverbandsversammlung, WVER Wasserverband Eifel-Rur - Verbandsversammlung/Verbandsrat. HAAKE-BECK Bremen, Kall-Holz Beteiligungsgesellschaft, TONOLO Bestattungen Aachen, Tower GmbH Eberswalde, WVZ GmbH und Co. KG WirtschaftsVerkehrs-Zentrum - jeweils Berater. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in Mitgliedschaften in Organen sonstiger anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. öffentlich-rechtlicher oder in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde privatrechtlicher Unternehmen 1 Satz 3 Aktiengesetz in öffentlich-rechtlicher oder privater Form Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie, Betriebsausschuss Eurogress, Sportausschuss. Auschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft, Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz - Stv. Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie, Bürgerforum. Auschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft, Bürgerforum, Mobilitätsauschuss. Planungsauschuss, Wohnungs - und Liegenschaftsausschuss. Finanzausschuss, Planungsauschuss. Finanzausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss, Wahlprüfungsausschuss. Kinder- und Jugendauschuss, Schulausschuss. Betriebsauschuss Aachener Stadtbetrieb, Rechnungsprüfungsausschuss. Auschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft, Rechnungsprüfungsausschuss. Finanzausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss, Wohnungs - und Liegenschaftsausschuss. Betriebsausschuss Kultur bis 30.09., Betriebsauschuss Theater und VHS ab 01.10, Schulausschuss. Auschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft, Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, Wahlprüfungsausschuss. Mitgliedschaften in Ausschüssen Renate Daniela Jochen Iris Harro Markus Sigrid Hans Mara Wolfgang Jonas Hermann Josef Hildegard Claudia Lucke Luczak Lürken Mies Mohr Moselage Müller Müller Palm Paul Pilgram Pitz Plum Vorname Linsen von Thenen Name Dipl.-Kauffrau Sekretärin Dipl.-Ing. / Journalist - PR-Consultant Wiss. Mitarbeiter/ Soziologe Rechtspflegerin Lehrer i.R. Fraktions-geschäftsführerin Selbstständig Dipl.-Kaufmann / Geschäftsführer Rechtsanwältin Geschäftsführer Fraktionsgeschäftsführerin Sachbearbeiterin ausgeübter Beruf gewoge - Aufsichtsrat Seite 5 von 7 Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf, Eurogress Betriebs GmbH, Sparkasse – Zweckverbandsversammlung, WVER - Verbandsversammlung. APAG – Aufsichtsrat – Stv., Sparkasse – Zweckverbandsversammlung. Eurogress Betrieb GmbH, Gesellschaft für die Verleihung des Internationalen Karlspreises zu Aachen e.V., regio-iT GmbH - Aufsichtsrat, Sparkasse Aachen - Zweckverbandsversammlung. Kreispolizeibeirat Stv., KUBA – Aufsichtsrat, Sparkasse Aachen - Kuratorium Jugendförderungswerk, Sparkasse Aachen - Zweckverbandsversammlung - Stv., Wasserverband Eifel-Rur – Verbandsversammlung. Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim, Integrationsrat, Sparkasse Zweckverbandsversammlung – Stv. Sparkasse Zweckverbandsversammlung Sparkasse Zweckverbandsversammlung Bezirksvertretung Aachen-Brand, AWA Entsorgung Aufsichtsrat – Stv., EVA – Aufsichtsrat, regio iT – Aufsichtsrat, Sparkasse Verwaltungsrat – Stv., ZEW Zweckverband Entsorgungsregion West – Verbandsversammlung – Stv. Sparkasse Zweckverbandsversammlung – Stv., Zweckverband Region Aachen -Verbandsversammlung – Stv. AWA – Aufsichtsrat, regio iT – Aufsichtsrat, ZEW - Verbandsversammlung. KUBA - Aufsichtsrat ab 24.06. AWA Entsorgung – Aufsichtsrat, Wassergewinnungs- und Aufbereitungsgesellschaft Nordeifel mbH – Aufsichtsrat, Wasserverband Eifel-Rur – Verbandsversammlung, Zweckverband Entsorgungsregion West - Verbandsversammlung. Sparkasse Verwaltungsrat – Stv. bis 25.08., Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in Mitgliedschaften in Organen sonstiger anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. öffentlich-rechtlicher oder in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde privatrechtlicher Unternehmen 1 Satz 3 Aktiengesetz in öffentlich-rechtlicher oder privater Form Finanzausschuss, Personal- und Verwaltungsausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss ab 23.09., Wahlprüfungsausschuss. Auschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft, Betriebsausschuss Eurogress, Betriebsauschuss Kultur, Betriebsauschuss Theater und VHS, Finanzausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss. Betriebsausschuss Eurogress, Betriebsauschuss Theater und VHS, Bürgerforum. Finanzausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss, Wahlprüfungsausschuss. Auschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft (beratend gem. § 58 GO) Finanzausschuss - Stv., Hauptausschuss - Stv., Personal- und Verwaltungsausschuss, Wahlprüfungsausschuss. Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie, Betriebsauschuss Kultur, Schulausschuss. Schulausschuss (beratend gem. § 58 GO). Wohnungs - und Liegenschaftsausschuss (beratend gem. § 58 GO). Kinder- und Jugendauschuss, Sportausschuss, Wahlprüfungsausschuss. Betriebsauschuss Kultur - Stv. bis 27.01., Finanzausschuss, Hauptausschuss - Stv., Rechnungsprüfungsausschuss - Stv., Wohnungs - und Liegenschaftsausschuss. Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie, Betriebsauschuss Aachener Stadtbetrieb, Personal- und Verwaltungsausschuss. Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb, Wahlprüfungsausschuss. Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, Bürgerforum, Wohnungs - und Liegenschaftsausschuss. Mitgliedschaften in Ausschüssen Norbert Udo Michael Sibylle Ye-One Hans-Dieter Hilde Dr. Margrethe Markus Jürgen Horst Karl Pütz Rau Reuß Rhie Sakar (ab 01.10.; Nachfolgerin für Jansen, Björn) Scheidt Schmeer Schmidt-Ott Schmitz Schnitzler Schultheis Vorname Plum Name Gruppenleiter Forschungsförderung MWF NRW Mediengestalter / Medientechniker Fachdozent Entwicklungsingenieur Verfahrenstechnik Student Dozentin MTA Kauffrau / Studentin Wiss. Mitarbeiterin Realschulrektorin i.R. Architekt IT-Experte Richter ausgeübter Beruf STAWAG - Aufsichtsrat STAWAG - Aufsichtsrat ASEAG - Aufsichtsrat Seite 6 von 7 AGIT "Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH" - Aufsichtsrat, AVV – Verbandsversammlung ab 21.10., Eurogress Betriebs GmbH, EVA – Aufsichtsrat FAM - Aufsichtsrat – Stv. Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung - Stv. ab 11.11. Bezirksvertretung Aachen-Mitte AVV – Zweckverbandsversammlung – Stv., GEGRA – Aufsichtsrat, Zweckverband Nahverkehr – Verbandsversammlung – Stv., Zweckverband Region Aachen - Verbandsversammlung. Wasserverband Eifel-Rur – Verbandsversammlung, Integrationsrat, Sparkasse Kuratorium Jugend- und Kulturstiftung – Stv., Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung, Wasserverband Eifel-Rur – Verbandsversammlung, Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung. Sparkasse Aachen – Verwaltungsrat – Stv., Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung. Sparkasse Kuratorium Jugend- und Kulturstiftung – Stv., Sparkasse Aachen – Verwaltungsrat – Stv., Sparkasse Aachen - Zweckverbandsversammlung. AWA Entsorgung GmbH, Sparkasse Kuratorium Jugend- und Kulturstiftung – Stv., Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung – Stv., Wasserverband Eifel-Rur – Verbandsversammlung, Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung. APAG – Aufsichtsrat, AVV- Aufsichtsrat, AVV- Zweckverbandsversammlung Mitglied bis 20.10, NVR – Aufsichtsrat, Zweckverband Nahverkehr – Verbandsversammlung, Zweckverband Nahverkehr – Hauptausschuss, Zweckverband Nahverkehr – Vergabeausschuss – Stv. Integrationsrat - Stv. ab 01.10., Sparkasse Verbandsversammlung - Stv. ab 01.10. Eurogress Betriebs GmbH – Stv., regio iT – Aufsichtsrat, ZEW –Verbandsversammlung. Zweckverband Region Aachen - Verbandsversammlung bis 10.11. Vertreterversammlung Aachener Bank Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in Mitgliedschaften in Organen sonstiger anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. öffentlich-rechtlicher oder in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde privatrechtlicher Unternehmen 1 Satz 3 Aktiengesetz in öffentlich-rechtlicher oder privater Form Auschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft, Betriebsausschuss Eurogress, Hauptausschuss. Betriebsauschuss Kultur, Betriebsauschuss Theater und VHS, Hauptausschuss. Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, Finanzausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss. Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, Finanzausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss. Bürgerforum (beratend gem. § 58 GO) Auschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft ab 01.10., Betriebsauschuss Gebäudemanagement ab 01.10., Kinder- und Jugendauschuss ab 01.10. Hauptausschuss, Kinder- und Jugendauschuss. Bürgerforum, Mobilitätsauschuss, Wahlprüfungsausschuss. Hauptausschuss bis 20.10, Planungsausschuss, Wohnungs - und Liegenschaftsausschuss. Auschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft - Stv. bis 27.01., Betriebsausschuss Eurogress - Stv. bis 27.01., Bürgerforum - Stv. bis 27.01., Finanzausschuss - Stv., Hauptausschuss, Mobilitätsauschuss - Stv. bis 27.01., Personal- und Verwaltungsausschuss Stv., Planungsausschuss - Stv. bis 28.01., Rechnungsprüfungsausschuss - Stv., Wahlprüfungsausschuss, Wohnungs - und Liegenschaftsausschuss. Planungsausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss, Wahlprüfungsausschuss. Betriebsauschuss Kultur, Mobilitätsauschuss, Wahlprüfungsausschuss. Mitgliedschaften in Ausschüssen Pädagogische Fachkraft Selbstständig Clea Marc Ulla Peter Jacob Dr. Heike Stille (bis 15.10.) Teuku Thönnissen Tillmanns Von Thenen Wolf Abteilungsleiterin Pensionär Rechtsanwalt Unternehmerin Zimmerermeister Karl-Heinz Starmanns Dipl.- Mathematiker ausgeübter Beruf Michael Vorname Servos Name gewoge - Aufsichtsrat STAWAG - Aufsichtsrat Seite 7 von 7 Sparkasse Aachen Kuratorium Jugend und Kulturstiftung - Stv., Sparkasse Verwaltungsrat. Bezirksvertretung Aachen-Brand, regio iT – Aufsichtsrat, Sparkasse Aachen Kuratorium Jugend und Kulturstiftung, Sparkasse - Zweckverbandsversammlung. Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim, Kreispolizeibeirat, Sparkasse Aachen Kuratorium Jugend und Kulturstiftung - Stv. APAG – Aufsichtsrat, AVV – Aufsichtsrat –Stv., AVV – Zweckverbandsversammlung – Stv. bis 20.10., MVA Weisweiler Aufsichtsrat - Stv., WAG – Aufsichtsrat, Wasserverband Eifel-Rur – Verbandsversammlung, AWA Entsorgung GmbH, Energiebeirat, ZEW Zweckverband Entsorgungsregion West – Verbandsversammlung - Stv., Zweckverband Nahverkehr Verbandsversammlung – Stv., Zweckverband Region Aachen Verbandsversammlung – Stv. Bezirksvertretung Aachen-Haaren, Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung - Stv., WAG Wassergewinnungs- und Aufbereitungsgesellschaft, Nordeifel - Aufsichtsrat. Kreispolizeibeirat, Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung - Stv. EVA – Aufsichtsrat, Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung – Stv., Sparkassenbeirat, WAG- Aufsichtsrat – Stv. EVA – Aufsichtsrat, Kreispolizeibeirat – Stv., regio iT – Aufsichtsrat, ZEW – Verbandsversammlung - Stv. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in Mitgliedschaften in Organen sonstiger anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. öffentlich-rechtlicher oder in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde privatrechtlicher Unternehmen 1 Satz 3 Aktiengesetz in öffentlich-rechtlicher oder privater Form Kinder- und Jugendauschuss, Wohnungs - und Liegenschaftsausschuss. Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, Mobilitätsauschuss. Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb, Hauptausschuss, Personal- und Verwaltungsausschuss, Wahlprüfungsausschuss - Stv. Betriebsausschuss Gebädemanagement, Planungsausschuss. Planungsausschuss, Schulausschuss. Auschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft, Finanzausschuss, Hauptausschuss - Stv., Personal- und Verwaltungsausschuss, Planungsausschuss - Stv. bis 27.01. Wohnungs - und Liegenschaftsausschuss. Hauptausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss bis 22.09. Kinder- und Jugendauschuss, Schulausschuss. Mitgliedschaften in Ausschüssen Beigeordneter Beigeordneter Annekathrin Susanne Prof. Dr. Manfred Werner Grehling Schwier Sicking Wingenfeld (ab 01.08.) Beigeordnete Kämmerin/ Stadtdirektorin Beigeordneter Dr. Lothar Barth (bis 30.09.) ausgeübter Beruf Hauptverwaltungsbeamter/ Oberbürgermeister Marcel Vorname Philipp Name gewoge - Aufsichtsrat STAWAG - Aufsichtsrat gewoge - Aufsichtsrat ASEAG – Aufsichtsrat STAWAG - Aufsichtsrat Seite 1 von 1 AKREKA – Beirat, AVV – Aufsichtsrat, AVV – Zweckverband - Verbandsversammlung, AWA Entsorgung – Aufsichtsrat, EVA Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH - Aufsichtsrat, Gesellschaft für die Verleihung des Internationalen Karlspreises zu Aachen e. V., MVA Weisweiler – Aufsichtsrat, regio iT – Aufsichtsrat, RWTH Campus – Aufsichtsrat, Sparkasse Aachen - Kuratorium Stiftung Jugendförderungswerk, Sparkasse Zweckverband – Verbandsversammlung, WAG - Aufsichtsrat, Zweckverband Entsorgungsregion West -Verbandsversammlung, Zweckverband Nahverkehr – Verbandsversammlung, Zweckverband Nahverkehr - Vergabeausschuss. AWA – Aufsichtsrat – Stv., MVA – Aufsichtsrat – Stv., regio iT – Aufsichtsrat – Stv., Studieninstitut für kommunale Verwaltung – Zweckverband, ZEW – Verbandsversammlung – Stv. AGIT – Aufsichtsrat – Stv., AVANTIS Services – Aufsichtsrat, FAM-Flugplatz Aachen-Merzbrück GmbH - Aufsichtsrat, GEGRA “Gewerbegrundstücksgesellschaft” - Aufsichtsrat, KUBA “Kur- und Badegesellschaft mbH Aachen” - Aufsichtsrat, Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung Stv., WAG “Wassergewinnungs- und -Aufbereitungsgesellschaft Nordeifel mbH” - Aufsichtsrat, WVER “Wasserverband Eifel-Rur” – Verbandsversammlung. Berufsbildungs- u. Gewerbeförderungseinrichtung e.V. der HWK Aachen - Trägerverein, Viktoriaschule - Kuratorium. AGIT – Aufsichtsrat, Eurogress Betriebs GmbH. Aachener Stadion Beteiligungs GmbH - Aufsichtsrat, Avantis G.O.B. - Vorstand. APAG - Aufsichtsrat ab 26.08., AVV – Aufsichtsrat - Stv. ab 26.08., AVV – Zweckverband - Stv. ab 26.08., FAM - Flugplatz Aachen-Merzbrück GmbH - Stv. ab 26.08., GEGRA “Gewerbegrundstücksgesellschaft” - Aufsichtsrat - Stv. ab 26.08., NVR - Zweckverband Nahverkehr Rheinland – Verbandsversammlung - Stv. ab 26.08., NVR - Zweckverband Nahverkehr - Vergabeausschuss Stv. ab 26.08., Regionlarat - berat. Mitglied ab 26.08., ZEW – Verbandsversammlung – Stv. ab 23.09., AWA – Aufsichtsrat – Stv. und berat. Mitglied ab 23.09., MVA – Aufsichtsrat – Stv. ab 23.09. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. öffentlich-rechtlicher oder in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde 1 Satz 3 Aktiengesetz in öffentlich-rechtlicher oder privater Form Anlage 2 - Mitgliedschaften des Verwaltungsvorstands 2015 Emil Philipp GmbH Mitgliedschaften in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Anlage 5 Anhang - 60 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31. Dezember 2015 -1- Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Inhaltsverzeichnis: 1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 2015 ............................................................................ 5 2 Grundsätze und Methoden der Bilanzierung und Bewertung ......................................................... 6 3 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung ............................................................................................. 10 3.1 Allgemeines ................................................................................................................................ 10 3.2 Ordentliches Ergebnis ................................................................................................................ 10 3.2.1 Ordentliche Erträge ................................................................................................................ 11 3.2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben ..................................................................................... 11 3.2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen ....................................................................... 12 3.2.1.3 Sonstige Transfererträge ............................................................................................... 12 3.2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte .......................................................................... 13 3.2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte ................................................................................. 13 3.2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen ....................................................................... 14 3.2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge ......................................................................................... 14 3.2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen............................................... 16 3.2.2 Ordentliche Aufwendungen .................................................................................................... 16 3.2.2.1 Personalaufwendungen ................................................................................................. 16 3.2.2.2 Versorgungsaufwendungen .......................................................................................... 17 3.2.2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ............................................................. 17 3.2.2.4 Bilanzielle Abschreibungen............................................................................................ 18 3.2.2.5 Transferaufwendungen .................................................................................................. 18 3.2.2.6 Sonstige ordentliche Aufwendungen ............................................................................. 20 3.3 Finanzergebnis ........................................................................................................................... 20 3.3.1 Finanzerträge ......................................................................................................................... 21 3.3.2 Zinsen und sonstige ähnliche Aufwendungen ........................................................................ 21 4 5 3.4 Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit .............................................................................. 22 3.5 Außerordentliches Ergebnis ....................................................................................................... 22 3.6 Jahresergebnis ........................................................................................................................... 22 Erläuterungen zur Finanzrechnung ................................................................................................. 23 4.1 Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ................................................................................... 25 4.2 Saldo aus Investitionstätigkeit .................................................................................................... 25 4.3 Saldo aus Finanzierungstätigkeit ................................................................................................ 26 4.4 Gesamtsaldo der Finanzrechnung .............................................................................................. 26 Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen ............................................................................... 27 5.1 Aktiva .......................................................................................................................................... 27 5.1.1 Anlagevermögen .................................................................................................................... 27 5.1.1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände ........................................................................... 27 5.1.1.2 Sachanlagen.................................................................................................................. 27 5.1.1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ......................................... 28 -2- Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 5.1.1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ............................................. 30 5.1.1.2.3 Infrastrukturvermögen ............................................................................................... 31 5.1.1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden...................................................................... 33 5.1.1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler ........................................................................ 33 5.1.1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge ....................................................... 33 5.1.1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung ......................................................................... 34 5.1.1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau ................................................................. 34 5.1.1.3 Finanzanlagen ............................................................................................................... 34 5.1.1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen ...................................................................... 34 5.1.1.3.2 Beteiligungen ............................................................................................................ 35 5.1.1.3.3 Sondervermögen der Gemeinde ............................................................................... 36 5.1.1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens .......................................................................... 36 5.1.1.3.5 Ausleihungen ............................................................................................................ 37 5.1.2 Umlaufvermögen .................................................................................................................... 39 5.1.2.1 Vorräte ........................................................................................................................... 39 5.1.2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ..................................................... 39 5.1.2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen............ 39 5.1.2.2.2 Privatrechtliche Forderungen .................................................................................... 40 5.1.2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände ............................................................................ 41 5.1.2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens .............................................................................. 43 5.1.2.4 Liquide Mittel ................................................................................................................. 43 5.1.3 Rechnungsabgrenzung .......................................................................................................... 44 5.2 Passiva ....................................................................................................................................... 45 5.2.1 Eigenkapital............................................................................................................................ 45 5.2.1.1 Allgemeine Rücklage ..................................................................................................... 45 5.2.1.2 Sonderrücklage ............................................................................................................. 45 5.2.1.3 Ausgleichsrücklage ........................................................................................................ 45 5.2.1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag .............................................................................. 45 5.2.2 Sonderposten ......................................................................................................................... 45 5.2.2.1 Sonderposten für Zuwendungen ................................................................................... 46 5.2.2.2 Sonderposten für Beiträge ............................................................................................. 46 5.2.2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich .................................................................... 46 5.2.2.4 Sonstige Sonderposten ................................................................................................. 47 5.2.3 Rückstellungen ....................................................................................................................... 48 5.2.3.1 Pensionsrückstellungen ................................................................................................. 48 5.2.3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten ................................................................... 49 5.2.3.3 Instandhaltungsrückstellungen ...................................................................................... 49 5.2.3.4 Sonstige Rückstellungen ............................................................................................... 50 5.2.4 Verbindlichkeiten .................................................................................................................... 53 5.2.4.1 Anleihen......................................................................................................................... 53 5.2.4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen ............................................................ 53 5.2.4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung ................................................ 53 5.2.4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen .. 53 5.2.4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ....................................................... 54 5.2.4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen ...................................................................... 55 5.2.4.7 Sonstige Verbindlichkeiten ............................................................................................ 55 5.2.4.8 Erhaltene Anzahlungen ................................................................................................. 55 5.2.5 Passive Rechnungsabgrenzung ............................................................................................. 56 -3- Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 5.3 6 Sonstige Angaben nach § 44 GemHVO NRW ............................................................................ 57 Anlagen zum Anhang: ...................................................................................................................... 64 Anlage 1: Anlagenspiegel ........................................................................................................................ 64 Anlage 2: Forderungsspiegel ................................................................................................................... 64 Anlage 3: Rückstellungsspiegel ............................................................................................................... 64 Anlage 4: Verbindlichkeitenspiegel .......................................................................................................... 64 Anlage 5: Rechnungsabgrenzungsspiegel .............................................................................................. 64 Anlage 6: Übersicht Stiftungsvermögen ................................................................................................... 64 Anlage 7: Übersicht der Ermächtigungsübertragungen ........................................................................... 64 -4- Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 2015 Gemeinden und Gemeindeverbände haben nach § 1 Abs. 1 NKF Einführungsgesetz NRW (NKFEG NRW) spätestens ab dem Haushaltsjahr 2009 ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung in ihrer Finanzbuchhaltung zu erfassen und zum Stichtag 01. Januar 2009 eine Eröffnungsbilanz nach § 92 Abs. 1 bis 3 der Gemeindeordnung aufzustellen. Die Stadt Aachen hatte zum 01. Januar 2008 eine Eröffnungsbilanz erstellt und erfasst seitdem ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung. Am 18. September 2012 trat das „Erste Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen (1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz – NKFWG)“ in Kraft. Im Rahmen dieses Gesetzes wurden die Vorschriften des kommunalen Haushaltswesens und der kommunalen Rechnungslegung in Teilen novelliert. Die Regelungen waren erstmals ab dem Haushaltsjahr 2013 anzuwenden. Der Jahresabschluss der Stadt Aachen wird gemäß § 37 der Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (Gemeindehaushaltsverordnung NRW – GemHVO NRW) unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) und der GemHVO NRW erstellt. Er muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln. Die Stadt Aachen hat gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 5 GemHVO NRW zum Jahresabschluss einen erläuternden Anhang zu erstellen. Es gelten dabei die allgemeinen Grundsätze zum Anhang nach § 44 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW. Demnach sind im Anhang zu den Posten der Bilanz, der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte dies beurteilen können. Die Anwendung von Vereinfachungsregelungen und Schätzungen ist zu beschreiben. Zu erläutern sind auch die im Verbindlichkeitenspiegel auszuweisenden Haftungsverhältnisse sowie alle Sachverhalte, aus denen sich künftig erhebliche finanzielle Verpflichtungen ergeben können. Dem Anhang zum Jahresabschluss ist zudem ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel nach den §§ 45-47 GemHVO NRW beizufügen. Ferner werden ein Rückstellungsspiegel und ein Rechnungsabgrenzungsspiegel sowie eine Übersicht des Stiftungsvermögens und eine Aufstellung der Ermächtigungsübertragungen beigefügt. -5- Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 2 Grundsätze und Methoden der Bilanzierung und Bewertung Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, die in den Regelungstexten der GO NRW und der GemHVO NRW enthalten sind. Soweit dort keine gesonderten Regelungen vorgesehen sind, wird auf die Vorschriften des Handelsgesetzbuches zurückgegriffen. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden der Stadt Aachen zur Eröffnungsbilanz erfolgte auf der Grundlage vorsichtig geschätzter Zeitwerte (vgl. § 92 Abs. 3 GO NRW) sowie nach den Bewertungsvorschriften der §§ 32-36 und §§ 42-43 der GemHVO NRW. Diese gelten für die künftigen Haushaltsjahre als Anschaffungsbzw. Herstellungskosten. Für Vermögensgegenstände, die im Rahmen der Jahresabschlüsse neu in die Bilanz aufgenommen wurden, erfolgte die Vermögensbewertung entsprechend den Regelungen des § 33 GemHVO NRW i.V.m. § 91 Abs. 2 GO NRW, wonach die tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten anzusetzen sind. Vermögensgegenstände werden grundsätzlich einzeln bewertet. In Teilbereichen des Anlage- und des Umlaufvermögens wurde gemäß § 34 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW von Bewertungsvereinfachungsverfahren Gebrauch gemacht. Die Stadt Aachen hat im Bereich des beweglichen Sachanlagevermögens im Wesentlichen für die Vermögensgegenstände der Büroausstattung, der Kindertageseinrichtungen, der Schulen, der Sportstätten, der Übergangswohnheime und bestimmter Bereiche der Feuerwehr Festwerte gebildet. Diese wurden zur Eröffnungsbilanz grundsätzlich auf der Grundlage einer Inventur ermittelt und auf die Hälfte der Anschaffungskosten festgesetzt. Der Festwert für die Büroausstattung wurde auf der Grundlage eines Modellarbeitsplatzes und der Anzahl der Arbeitsplätze gebildet. Die Festwerte für Kindertageseinrichtungen, Schulen und Sportstätten wurden auf Basis der Inventuren in ausgewählten Einrichtungen und der anschließenden Übertragung der Ergebnisse auf alle Einrichtungen mit vergleichbarer Ausstattung gebildet. Um der geänderten Buchungssystematik zur bilanziellen Abbildung von Festwerten ab dem 01.01.2016 Rechnung zu tragen, wurden zum 31.12.2015 sämtliche objektbezogene Festwerte für einzelne Kitas, Schulen, Sportstätten und Übergangswohnheime jeweils zu einem Festwert für alle Objekte des entsprechenden Bereiches zusammengefasst. Auch für öffentliche Grünflächen erfolgte zur Eröffnungsbilanz eine Festbewertung der Aufbauten und des Aufwuchses. Ab dem Haushaltsjahr 2016 wird der Aufwuchs und Aufbau von neuen Grünflächen als Sachgesamtheit erfasst und unterliegt der Einzelbewertung. Die zur Eröffnungsbilanz gebildeten Festwerte bleiben weiterhin bestehen. Für den Aufwuchs bei Waldflächen wurde eine pauschalierte Festbewertung auf der Grundlage der Waldbewertungsrichtlinie NRW durchgeführt. Weitere Festwerte bestehen für die Signaltechnik, für Verkehrseinrichtungsgegenstände (Schilder, Bänke, Papierkörbe etc.), für Zaunelemente im Straßenbereich sowie für die Straßenbäume. Die zur Eröffnungsbilanz gebildeten Festwerte für Fuß-, Feld- und Wirtschaftswege wurden im Rahmen der Inventurarbeiten zum 31.12.2015 aufgelöst und in eine Einzelbewertung überführt. Darüber hinaus wurden aus sachlichen Gründen zum 31.12.2015 die Festwerte für die Ausstattung der Jugendeinrichtungen, der Jugendberufshilfe, der Festwert Körperschutz der Feuerwehr sowie der Festwert für sonstige Geräte der Vermessung aufgelöst. Die Ersatzbeschaffungen für bestehende Festwerte sind Investitionsauszahlungen und wurden gleichzeitig unmittelbar als Aufwand behandelt. Die Bewertungsvereinfachung der Gruppenbewertung nach § 34 Abs. 3 GemHVO NRW wurde in einen Teil der in der Anlagenbuchhaltung bilanzierten Parkscheinautomaten (Anschaffungen bis 2009) sowie in einem Teilbereich der Steinvorräte für gleichartige Vermögensgegenstände (Ersatz- und Altmaterialien) angewandt. Gemäß der Neuregelungen des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes (NKFWG) sind Vermögensgegenstände bis 410 € netto (zuvor zwischen 60 € und 410 € netto), welche selbstständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen, als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) anzusehen (§ 33 Abs. 4 GemHVO NRW). Aufgrund der seinerzeit noch abzuwartenden Konkretisierung der Rechtslage folgte die Stadt Aachen im Haushaltsjahr 2015 weiterhin der bisherigen Vorgehensweise, sodass Vermögensgegenstände bis 60 € netto unmittelbar als Aufwand verbucht wurden. -6- Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten zwischen 60 € und 410 € netto betrugen, wurden im Jahr der Anschaffung aktiviert und vollständig abgeschrieben. Vermögensgegenstände über 410 € netto wurden in der Regel vollständig erfasst und aktiviert. Die Abschreibungen wurden entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (gemäß der örtlichen Nutzungsdauertabelle) bemessen und linear vorgenommen. Anlagevermögen: Für Kosten von Bau- und Modernisierungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden, welche von der gewoge AG verwaltet werden, erfolgt seit dem Jahr 2013 in Abstimmung mit der gewoge AG eine maßnahmenscharfe Aufteilung der Baukosten nach Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen. Die im Eigentum der Stadt Aachen und in der Verwaltung der gewoge AG stehenden Wohngebäude wurden zur Eröffnungsbilanz mittels Ertragswertverfahren bewertet. In den Jahren nach dem Eröffnungsbilanzstichtag, sowie auch im Jahr 2015, wurden an einigen dieser Gebäude umfassende Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen. Die aktivierungsfähigen Kosten für diese Sanierungsmaßnahmen wurden in der Anlagenbuchhaltung aktiviert. Im Rahmen der verwaltungsweiten Inventur zum 31.12.2015 wurde unter Hinzuziehung des Fachbereiches Geoinformation und Bodenordnung (FB 62) geprüft, inwieweit eine Aktivierung der Herstellungskosten der Modernisierungsmaßnahmen sachgerecht und mit den zur Eröffnungsbilanz angewandten Bewertungsverfahren in Einklang zu bringen ist. Nach Einschätzung der zuständigen Fachbereiche wird die Beibehaltung des Ertragswertverfahrens grundsätzlich als sinnvoll erachtet. Ggf. erforderliche Abwertungsbedarfe aufgrund unterjährig aktivierter Investitionen, welche nicht gleichermaßen mit einer Erhöhung des Ertragswertes einhergehen, sind regelmäßig zu ermitteln und entsprechend im Rahmen der Jahresabschlüsse zu berücksichtigen. Gemäß § 43 Abs. 3 GemHVO NRW sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Abs. 3 S. 1 GO NRW sowie Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Die Stadt Aachen hatte gemäß Abstimmung mit der Gemeindeprüfungsanstalt NRW und dem Fachbereich Rechnungsprüfung im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 sämtliche Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Für Veräußerungen nach § 90 Abs. 3, S. 1 GO NRW erfolgte eine Einzelfallprüfung. Von der erfolgsneutralen Verrechnung ausgenommen sind insbesondere Geschäfte der laufenden Verwaltungstätigkeit. Beispielhaft genannt sei hier der Verkauf von unbebauten Wohn- und Gewerbegrundstücken als originäre Aufgabe der Gemeinde. Verluste und Gewinne aus diesen Verkäufen wurden weiterhin über die Ergebnisrechnung abgewickelt. Die Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und Wertpapieren erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert. Abweichungen zwischen Haupt- und Nebenbuchhaltung: Im Bereich der Anlagenbuchhaltung besteht bei SAP grundsätzlich die Besonderheit, dass im laufenden Geschäft lediglich zwei Buchungsperioden gleichzeitig geöffnet sein dürfen. Diese Maßgabe bedingt, dass ordnungsgemäß jeweils nur das laufende Jahr und das Vorjahr in der Anlagenbuchhaltung verarbeitet werden können. Der Entwurf des Jahresabschluss 2015 wurde am 21.12.2016 in den Rat der Stadt Aachen eingebracht und schließlich zum Zwecke der Prüfung an den Fachbereich Rechnungsprüfung weitergeleitet. In Folge der Prüfung im Zeitraum von Januar bis Juni 2017 ergaben sich Prüffeststellungen, auf Basis derer unter anderem im Bereich des Anlagevermögens sowie der Sonderposten, welches beides der Anlagenbuchhaltung untergliedert ist, Korrekturbuchungen im Jahresabschluss 2015 vorgenommen werden mussten. Aufgrund der oben beschriebenen technischen Restriktion, welche die SAP-Anlagenbuchhaltung unterliegt, konnten die Korrekturbuchungen in diesem Bereich lediglich auf hierfür eingerichtete Korrekturkonten in der Hauptbuchhaltung erfolgen. Mit dem Jahresab- -7- Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 schluss 2016 erfolgt sodann eine ergebnis- bzw. haushaltsneutrale Überführung der Korrekturbuchungen in die Anlagenbuchhaltung, sodass Haupt- und Nebenbuch wieder übereinstimmen. Diese Vorgehensweise ist mit dem Fachbereich Rechnungsprüfung abgestimmt, führt jedoch dazu, dass im Jahresabschluss 2015 die Werte der Nebenbuchhaltung nicht mit den Werten der Hauptbuchhaltung übereinstimmen. Nichtsdestotrotz kann hierdurch ein vollständiger und sachgerechter Vermögensausweis gewährleistet werden. Nachfolgend seien die Bilanzpositionen aufgeführt, auf welchen sich im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 Abweichungen zwischen Haupt- und Nebenbuchhaltung ergeben: Bilanzposition AKTIVA 1.2.1.1 Grünflächen 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen u. Verkehrsanlagen PASSIVA 2.1 Sonderposten für Zuwendungen 2.4 Sonstiger Sonderposten Wert Nebenbuchhaltung Wert Hauptbuchhaltung Abweichung 226.217.697,68 € 221.780.241,95 € +4.437.455,73 € 285.716.963,54 € 283.317.051,66 € +2.399.911,88 € 137.655.283,17 € 259.084.731,27 € 138.336.958,21 € 259.049.262.27 € - 681.675,04 € +35.469,00 € Umlaufvermögen: Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag aktiviert. Zum Jahresabschluss 2015 wurden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen vorgenommen. Hierzu wurden die Forderungen in einwandfreie, werthaltige und zweifelhafte Forderungen klassifiziert. Einwandfreie Forderungen wurden in der Folge nicht wertberichtigt. Für zweifelhafte Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Dabei wurden befristet niedergeschlagene Forderungen zu 80 % wertberichtigt, Forderungen, bei denen Aussetzung der Vollziehung beantragt wurde, zu 50 %. Forderungen, gegen deren Schuldner Insolvenzverfahren eröffnet wurden, sind zu 100 % wertberichtigt worden. Der verbleibende, noch nicht wertberichtigte Teil der Forderungen ist aufgrund eventuell bestehender, nicht genau quantifizierbarer Ausfallrisiken mit einem Satz von 3,6 % pauschal wertberichtigt worden. Der Pauschalwertberichtigungssatz wurde anhand der Forderungsausfallquote (Verhältnis der Forderungsausbuchungen zum Forderungsbestand) berechnet. Des Weiteren erfolgte zusätzlich eine differenzierte Bewertung und pauschale Wertberichtigung bei einzelnen Vertragsgegenstandsarten. Die Liquiden Mittel wurden stichtagsgenau zum 31.12.2015 erfasst. Der Ansatz erfolgte zum Nennbetrag. Rechnungsabgrenzungsposten sind nach § 42 GemHVO NRW zu bilden, wenn Aus- bzw. Einzahlungen bestehen, deren zugehörige Aufwendungen bzw. Erträge verursachungsgerecht erst dem Folgejahr zuzurechnen sind. Geleistete bzw. erhaltene Zuwendungen sind, sofern sie als aktive/passive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen wurden, mit den Zuwendungsbeträgen berücksichtigt worden. Sie werden über den Zeitraum der Gegenleistungsverpflichtung ratierlich aufgelöst. Für die Rechnungsabgrenzungsposten existiert generell eine Wertgrenze in Höhe von 5.000 €. Sonderposten: Die Sonderposten enthalten vereinnahmte Investitionspauschalen und zweckgebundene Zuwendungen sowie vereinnahmte Beiträge. Die Auflösung erfolgt über die Restnutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegen- -8- Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 stände. Die Sonderposten für den Gebührenausgleich beinhalten die Gebührenüberschüsse aus gebührenrechnenden Bereichen, die dem Bürger in den Folgejahren wieder zu erstatten sind. Die sonstigen Sonderposten enthalten insbesondere die korrespondierenden Werte zu den Vermögensgegenständen und Schulden der rechtlich unselbstständigen Stiftungen. Rückstellungen: Allen am Bilanzstichtag bestehenden und bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken ist durch die Bildung von Rückstellungen gemäß § 36 GemHVO NRW ausreichend Rechnung zu tragen. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte mit dem Erfüllungsbetrag. Für Rückstellungen gilt generell eine Wertgrenze in Höhe von 5.000 €. Verbindlichkeiten: Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte mit dem jeweiligen Rückzahlungsbetrag. Inventur: Eine körperliche Inventur zur Überprüfung des Sachanlagevermögens ist gemäß § 28 Abs. 1, S. 3 GemHVO NRW mindestens alle 5 Jahre (bis zur Änderung der GemHVO laut NKFWG alle 3 Jahre) durchzuführen. Im Zuge der Erstellung der Eröffnungsbilanz 2008 wurden mit externer Unterstützung sämtliche Vermögensgegenstände erfasst und bewertet. Dies war insbesondere im Bereich des unbeweglichen Vermögens mit erheblichem Verwaltungs- und Zeitaufwand verbunden. Aufgrund mangelnder zeitlicher und personeller Ressourcen wurde im Rahmen der körperlichen Inventur zum Stichtag 31.12.2010 ausschließlich das bewegliche Vermögen der Stadt Aachen erfasst, welches seitens der Fachbereiche flächendeckend in der Inventarisierungssoftware KAI geführt wird. Zum 31.12.2015 wurde die Inventur neben der Erfassung des beweglichen Vermögens auch für den Bereich des unbeweglichen Vermögens nachgeholt. Diese umfassende Bestandsaufnahme war sowohl für die zuständigen Fachämter als auch für den Fachbereich Finanzsteuerung als zentrale Inventurleitung mit einem erheblichen personellen und zeitlichen Aufwand verbunden. Einen Schwerpunkt der körperlichen Inventur des Jahres 2015 bildete die Zustandserfassung des städtischen Straßennetzes. Hierzu wurde im September 2015 ein externes Unternehmen mit der visuellen und messtechnischen Bestandsaufnahme beauftragt, welche im Zeitraum von Februar bis April 2016 durchgeführt wurde. Im Bereich des städtischen Grundvermögens erfolgte ein aufwendiger Bestands- und Flächenabgleich mit dem Kataster der Städteregion (ALKIS) und dem Lagerbuch des Fachbereiches Immobilienmanagement (iTac.INKOL). Der Bestand der städtischen Gebäude, Aufbauten und Bauwerke wurde mit Hilfe von aktuellen Bestandslisten der zuständigen Fachbereiche bzw. bewirtschaftenden Einheiten überprüft. Eine Verifizierung der zur Eröffnungsbilanz als Festwert bilanzierten Grünflächen erfolgte durch die körperliche Erfassung und Bewertung von ausgewählten Musterflächen durch den Fachbereich Umwelt. Die Inventur der städtischen Spielplätze erfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule und dem Aachener Stadtbetrieb. Im Bereich des beweglichen Anlagevermögens ist insbesondere die Inventur der städtischen Kindertagesstätten und Schulen zu benennen. Hier erfolgte analog zur Vorgehensweise der Inventur des Jahres 2010 eine Begehung ausgewählter Mustereinrichtungen durch städtische Mitarbeiter. Die Inventur des Jahres 2015 war, wie bereits eingangs erwähnt, für alle Beteiligten mit einem erheblichen Arbeitsund Zeitaufwand verbunden. Umso wichtiger ist es, für zukünftige Inventurarbeiten eine solide Grundlage zu schaffen. Durch die laufende Pflege und stetige Aktualisierung der bereits vorhandenen Fachdatenbanken (z.B. Straßendatenbank LOGO, Lagerbuch Itac.Inkol, Grünflächeninformationssystem Caigos), einhergehend mit der Schaffung eines fachbereichsübergreifenden und homogenen Datennetzes soll für die Zukunft eine Grundlage für die laufende Inventur geschaffen werden. Um den Informationsfluss zwischen den Fachanwendungen und der zentralen Anlagenbuchhaltung im Fachbereich Finanzsteuerung dauerhaft sicherzustellen, ist es sicherlich sinnvoll, im weiteren Verlauf die Möglichkeit von Systemschnittstellen zwischen den Eingabesystemen und SAP zu prüfen. -9- Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 3 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung 3.1 Allgemeines Der Ergebnisrechnung kommt die Aufgabe zu, über die Art, die Höhe und die Quellen der Ergebniskomponenten vollständig und klar zu informieren. Sie zeigt die Quellen und Ursachen des Ressourcenaufkommens und des Ressourcenverbrauchs auf und ermittelt den Jahreserfolg, der sich als Überschuss oder als Fehlbetrag darstellt. Die Ergebnisrechnung wird, in Anlehnung an das Handelsrecht, in Staffelform aufgestellt. Sie weist Erträge und Aufwendungen, gegliedert nach ihrer Art in zusammengefassten Positionen, sowie das ordentliche und das außerordentliche Ergebnis aus. Dadurch werden die Vorgänge der laufenden Verwaltungstätigkeit, der Investitionstätigkeit, das Finanzergebnis sowie das außerordentliche Ergebnis deutlich voneinander unterschieden und transparent dargestellt. Verglichen werden jeweils das IST-Ergebnis und der fortgeschriebene Ansatz (Plan-Ansatz inkl. Ermächtigungsübertragungen). Ausgenommen hiervon sind ab dem Haushaltsjahr 2013 aufgrund des NKFWG Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Abs. 3 S.1 GO NRW sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen. Diese sind unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen und im Anhang zu erläutern. Bei den in den nachfolgenden Tabellen ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um auf zwei Nachkommastellen gerundete Werte. Dies gilt ebenfalls für die Summenwerte der Ergebniszeile. Bei der Aufsummierung aller Einzelwerte können sich geringfügige Rundungsdifferenzen ergeben. 3.2 Ordentliches Ergebnis Das Ordentliche Ergebnis schließt im Jahr 2015 mit einem Fehlbetrag in Höhe von rd. 39,2 Mio. € ab und fällt somit gegenüber dem fortgeschriebenen Haushaltsansatz um rd. 14,3 Mio. € besser aus. Steuern und ähnliche Abgaben -334,55 Fortgeschr. Haushaltsansatz 2015 -360,03 -342,48 Vergleich Plan 2015/ Ist 2015 -17,55 Zuwendungen und allgemeine Umlagen -139,11 -158,84 -172,08 13,24 -3,61 -3,36 -3,25 -0,11 -132,22 -136,87 -139,24 2,37 Privatrechtliche Leistungsentgelte -23,29 -23,08 -23,11 0,03 Erträge aus Kostenerstattung/-umlage -77,67 -82,17 -95,15 12,97 Sonstige ordentliche Erträge -72,83 -51,95 -50,67 -1,28 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 Bestandsveränderungen -0,13 0,00 -0,12 0,12 158,58 162,89 162,88 0,01 34,05 41,62 28,66 12,96 68,93 80,97 74,36 6,62 Ertrags- und Aufwandsarten (in Mio. €) Sonstige Transfererträge Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen f. Sach- und Dienstleistungen Ergebnis 2014 - 10 - Ergebnis 2015 Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige Ordentliche Aufwendungen Gesamt 21,19 21,32 25,16 -3,84 511,36 541,47 541,01 0,45 33,85 21,52 33,22 -11,7 44,537 53,49 39,20 14,29 Die wesentlichen Abweichungen zwischen dem fortgeschriebenen Planansatz und den tatsächlichen ISTErgebnissen werden nachfolgend erläutert. 3.2.1 3.2.1.1 Ordentliche Erträge Steuern und ähnliche Abgaben Grundsteuer A -0,17 -0,18 -0,18 Vergleich Plan 2015/ Ist 2015 0,00 Grundsteuer B -42,66 -47,60 -46,11 -1,49 Gewerbesteuer -166,79 -183,00 -158,65 -24,35 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer -95,00 -97,10 -103,66 6,56 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -15,64 -17,75 -18,76 1,01 -2,68 -2,70 -2,50 -0,20 -9,65 -9,97 -10,37 0,40 -1,96 -1,74 -2,25 0,51 -334,55 -360,03 -342,48 -17,55 Ertragsarten (in Mio. €) Vergnügungssteuer Kompensationszahlung (Familienlastenausgleich) Sonstige Steuern und ähnliche Abgaben (mehrere Konten) Gesamt Ergebnis 2014 Haushaltsansatz 2015 Ergebnis 2015 Die Steuern und ähnlichen Abgaben unterschreiten im Jahr 2015 den Haushaltsansatz um rd. 17,6 Mio. €. Geschuldet ist dies im Wesentlichen den Mindererträgen von rd. 24,3 Mio. € bei den Gewerbesteuereinnahmen, vornehmlich bedingt durch erhebliche Rückzahlungsverpflichtungen. Darüber hinaus konnte trotz der Hebesatzerhöhung der Grundsteuer B um 30 Prozentpunkte der im Zuge der Haushaltsplanung erwartete Ertrag in Höhe von 47,6 Mio. € nicht realisiert werden. Da geplante Baulandaktivierungen nicht in dem erforderlichen Maße eintraten, wurden im Haushaltsjahr 2015 lediglich Erträge in Höhe von 46,1 Mio. € erwirtschaftet. Trotz der anhaltend positiven Entwicklung der Einkommensteuererträgnisse können die Planverfehlungen im Bereich der Grund- und Gewerbesteuer nur in Teilen ausgeglichen werden. So sind im Jahr 2015 Mehrerträge aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in Höhe von ca. 6,6 Mio. € sowie aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer von ca. 1,0 Mio. € zu verzeichnen. - 11 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 3.2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen -77,07 -99,75 -99,72 Vergleich Plan 2015/ Ist 2015 -0,03 Zuweisungen vom Bund -1,70 -1,76 -0,96 -0,80 Zuweisungen vom Land -48,01 -46,85 -57,24 10,39 Allgemeine Umlagen vom Land -3,81 -3,63 -3,64 0,01 Auflösung von Sonderposten -6,21 -4,46 -8,06 3,60 -139,11 -158,84 -172,08 13,24 Ertragsarten (in Mio. €) Schlüsselzuweisungen vom Land Gesamt Ergebnis 2014 Haushaltsansatz 2015 Ergebnis 2015 Der Planansatz für Erträge aus Zuwendungen und Allgemeinen Umlagen beläuft sich im Jahr 2015 auf rd. 158,8 Mio. €. Das Ist-Ergebnis fällt um ca. 13,2 Mio. € höher aus. Auch im Vergleich zum Vorjahr ist ein signifikanter Anstieg von rd. 33,0 Mio. € zu verzeichnen. Dieser resultiert im Wesentlichen aus den erhöhten Schlüsselzuweisungen vom Land, welche im Jahr 2015 einen neuerlichen Höchststand von rd. 99,7 Mio. € erreichten. Verglichen mit dem Vorjahr ist dies ein Anstieg von rd. 22,7 Mio. €. Darüber hinaus erhielt die Stadt deutlich erhöhte Zuweisungen vom Land (rd. 9,2 Mio. €), welche zu einem großen Teil auf Erstattungsleistungen im Bereich der Flüchtlingsunterbringung entfallen. An dieser Stelle ist jedoch ebenfalls auf die entsprechend höheren Belastungen im Bereich der Transferaufwendungen hinzuweisen. Darüber hinaus sind im Jahr 2015 erhöhte Landeszuwendungen in Höhe von rd. 2,5 Mio. € aus dem Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe zu verzeichnen. Auch die Abweichungen zum Planansatz in dieser Ergebniszeile sind schwerpunktmäßig auf den Bereich der Landeszuweisungen zurückzuführen. Hier werden insgesamt – verglichen mit dem Planansatz – Mehrerträge in Höhe von rd. 10,4 Mio. € ausgewiesen. Diese entfallen vornehmlich auf die bereits zuvor genannten Erstattungsleistungen für die Flüchtlingsunterbringung (rd. 5,4 Mio. €) sowie die Auflösung des Passiven Rechnungsabgrenzungspostens für weitergeleitete Landeszuwendungen an den Eigenbetrieb Gebäudemanagement (rd. 3,5 Mio. €). Die Mehrerträge aus der Auflösung des PRAP werden jedoch durch die entsprechenden Aufwendungen aus der Auflösung des korrespondierenden Aktiven Rechnungsabgrenzungspostens (siehe Transferaufwendungen) vollständig neutralisiert. Weitere Mehrerträge in Höhe von rd. 3,6 Mio. € ergeben sich aus der Auflösung von Sonderposten für Zuwendungen. Es handelt sich hierbei nicht um lineare Auflösungen. Vielmehr betreffen die in 2015 gebuchten Mehrerträge außerplanmäßige Auflösungen im Zuge von vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen sowie ertragswirksame Auflösungen, welche mit Anlagenabgängen (Inventurdifferenzen, Grundstücksverkäufe, u.Ä.) einhergingen. Den Mehrerträgen im Bereich der Landeszuwendungen stehen im Jahr 2015 jedoch um 0,8 Mio. € geringere Zuweisungen vom Bund gegenüber. 3.2.1.3 Sonstige Transfererträge Ertragsarten (in Mio. €) Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerl.-rechtl. Unterhaltsverpflichtete Leistungen von Sozialleistungsträgern außerhalb von Einrichtungen - ohne Pflegeversicherung -0,33 -0,32 -0,43 Vergleich Plan 2015/ Ist 2015 0,11 -0,82 -0,91 -0,52 -0,39 -0,26 -0,45 -0,44 -0,01 Ergebnis 2014 - 12 - Haushaltsansatz 2015 Ergebnis 2015 Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Leistungen von Sozialleistungsträgern in Einrichtungen - ohne Pflegeversicherung Sonstige Transfererträge (mehrere Konten) Gesamt -1,60 -1,11 -1,28 0,16 -0,60 -0,56 -0,58 0,02 -3,61 -3,36 -3,25 -0,11 Die Sonstigen Transfererträge schließen zum 31.12.2015 mit einer Höhe von rd. 3,2 Mio. € ab. Unter dieser Position werden insbesondere Erträge aus dem Ersatz von sozialen Leistungen erfasst. Im Vergleich Planansatz ergibt sich lediglich eine geringfügige Abweichung von rd. 0,1 Mio. € in Form von Mindererträgen. Dabei liegen die Sonstigen Transfererträge insgesamt auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr. 3.2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -7,53 -6,57 -7,94 Vergleich Plan 2015/ Ist 2015 1,37 Benutzungsgebühren und ähnl. Entgelte -119,60 -123,74 -122,56 -1,18 Auflösung Sonderposten Sonstige öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (mehrere Konten) -4,32 -5,79 -8,55 2,76 -0,77 -0,76 -0,18 -0,58 -132,22 -136,87 -139,24 2,37 Ertragsarten (in Mio. €) Ergebnis 2014 Verwaltungsgebühren Gesamt Haushaltsansatz 2015 Ergebnis 2015 Die Erträge aus Öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten betragen im Jahr 2015 rd. 139,2 Mio. €. Verglichen mit dem Haushaltsansatz ergeben sich Mehrerträge von rd. 2,4 Mio. €. Hiervon entfallen allein rd. 2,6 Mio. € auf Mehrerträge aus der Auflösung von Sonderposten für den Gebührenausgleich im Bereich der Abwassergebühren. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass aufgrund von Fehlern in den Betriebsabrechnungen der Jahre 2013 und 2014 nachträglich Auflösungen des Sonderpostens in Höhe von rd. 2,6 Mio. € erfolgen mussten, welche im Rahmen der Haushaltsplanung nicht vorhersehbar waren. Mindererträge in Höhe von rd. 1,2 Mio. € sind insbesondere im Bereich der Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelte zu verzeichnen und betreffen vornehmlich die Gebührenbereiche Friedhofswesen (rd. 1,7 Mio. €) und Rettungsdienst (rd. 2,2 Mio. €). Teilweise aufgefangen werden konnte dies hingegen durch Mehrerträge von insgesamt rd. 2,5 Mio. € in den Bereichen Abwasser, Abfallwirtschaft, Grundschulen und Kitas. Darüber hinaus können im Jahr 2015 Mehrerträge bei den Verwaltungsgebühren in Höhe von ca. 1,4 Mio. € verzeichnet werden. 3.2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte Ertragsarten (in Mio. €) Mieten, Pachten, Erbbaurecht Erträge aus Verkauf Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte -21,24 -20,61 -20,48 Vergleich Plan 2015/ Ist 2015 -0,12 -0,73 -0,88 -1,02 0,14 -1,33 -1,60 -1,61 0,01 Ergebnis 2014 - 13 - Haushaltsansatz 2015 Ergebnis 2015 Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Gesamt -23,29 -23,08 -23,11 0,03 Die Erträge aus den Privatrechtlichen Leistungsentgelten befinden sich mit rd. 23,1 Mio. € im Jahr 2015 ungefähr auf Vorjahresniveau. Ebenso entspricht das Ist-Ergebnis nahezu den in der Planung veranschlagten Haushaltsansätzen. Mit einem Ergebnis in Höhe von rd. 20,5 Mio. € bilden die Erträge aus Mieten, Pachten, Erbbaurechten die mit Abstand größte Position dieser Ergebniszeile. 3.2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen Erstattungen vom Bund -0,78 -0,77 -1,69 Vergleich Plan 2015/ Ist 2015 0,92 Erstattungen vom Land -6,68 -8,64 -8,68 0,04 -47,76 -49,66 -58,90 9,23 -7,24 -9,85 -10,02 0,17 -2,90 -2,29 -2,95 0,66 -9,69 -9,38 -10,42 1,05 -2,63 -1,58 -2,49 0,91 -77,67 -82,17 -95,15 12,97 Ertragsarten (in Mio. €) Erstattungen von Gemeinden (GV) Erstattungen von Zweckverbänden Erstattungen vom sonstigen öffentlichen Bereich Erstattung von verbundenen Unternehmen und Sondervermögen Sonstige Erstattungen (mehrere Konten) Gesamt Ergebnis 2014 Haushaltsansatz 2015 Ergebnis 2015 Im Haushaltsjahr 2015 belaufen sich die Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen auf insgesamt rd. 95,2 Mio. €. Damit liegen sie um ca. 13 Mio. € über dem Haushaltsansatz und sogar um rund 17,5 Mio. € über dem Vorjahreswert. Die Mehrerträge - im Vergleich zum Haushaltsansatz - resultieren zu einem Großteil aus höheren Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden (rd. 9,2 Mio. €). Im Jahr 2015 entfallen Mehrerträge in Höhe von 11,7 Mio. € auf Erstattungen für die Unterbringung und Betreuung unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge. In diesem Zusammenhang muss jedoch auch auf die korrespondierende Belastung im Bereich der Transferaufwendungen hingewiesen werden (2015: ca. 56,2 Mio. € für „Hilfe zur Erziehung“ (HZE) unter Einbezug der Betreuung der „unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge“ (UMF)). Darüber hinaus ist auf die verspätete Liquidierung und die hiermit einhergehende Vorfinanzierung durch Kassenkredite zu verweisen. Mindererträge in Höhe von rd. 3,2 Mio. € ergeben sich bei den Erstattungen der Städteregion für von der Stadt wahrgenommene Aufgaben im Bereich der sozialen Leistungen. Mit den Mindererträgen einher gehen gleichzeitig auch geringere Aufwendungen in diesem Bereich. Darüber hinaus konnte die Stadt weiterhin von höheren Erstattungsleistungen vom Bund (rd. 0,9 Mio. €), vom Sonstigen öffentlichen Bereich (rd. 0,7 Mio. €), von verbundenen Unternehmen (1 Mio. €) sowie vom übrigen Bereich (0,9 Mio. €) profitieren. 3.2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge Ertragsarten (in Mio. €) Konzessionsabgaben Ergebnis 2014 -14,68 - 14 - Haushaltsansatz 2015 -14,10 Ergebnis 2015 -13,89 Vergleich Plan 2015/ Ist 2015 -0,21 Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Mehrerlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen Bußgelder, Zwangsgelder und ähnliches -4,39 -3,73 -3,71 -0,02 -5,69 -6,69 -6,59 -0,10 Auflösung von sonstigen Sonderposten -2,87 -1,09 -2,11 1,02 Erträge aus Anpassungen von Festwerten Auflösung oder Herabsetzung von Rückstellungen 0,00 -0,03 -7,56 7,52 -23,11 0,00 -2,20 2,20 Auflösung von Pensionsrückstellungen -12,39 -18,45 -5,11 -13,34 Auflösung von Beihilferückstellungen Auflösung von erhaltenen Anzahlungen -2,16 -4,60 -1,08 -3,52 -2,84 -0,32 -1,82 1,51 Erträge aus Inventurdifferenzen Sonstige ordentliche Erträge (mehrere Konten) 0,00 0,00 -1,07 1,07 -4,70 -2,94 -5,52 2,58 -72,83 -51,95 -50,67 -1,28 Gesamt Die Sonstigen ordentlichen Erträge haben sich im Vergleich zum vergangenen Jahr um rd. 22,2 Mio. € verringert, was im Wesentlichen der Veränderung bei der Position „Auflösung oder Herabsetzung von Rückstellungen“ geschuldet ist. Dies ist größtenteils darauf zurückzuführen, dass im Jahr 2014 zwei Sondereffekte zu ertragswirksamen Auflösungen in Höhe von insgesamt rd. 19,0 Mio. € geführt haben. Zum einen handelt es sich hierbei um die anteilige Auflösung der Rückstellung für die Bildung der Städteregion (11,5 Mio. €), zum anderen um die Auflösung der Rückstellung für die Stiftung Bischoff (7,5 Mio. €). Verglichen mit dem Planansatz ergibt sich eine Verschlechterung in Höhe von rd. 1,3 Mio. €. Dies ist im Wesentlichen den folgenden Positionen geschuldet: Mehrerträge in einem nicht unerheblichen Umfang sind u.a. den bilanziellen Auswirkungen der verwaltungsweiten Inventur geschuldet. So wurden im Jahr 2015 Mehrerträge in Höhe von 7,4 Mio. € aus der Anpassung von Festwerten gebucht. Diese resultieren aus der im Rahmen der Inventur ermittelten höheren Bilanzansätze für die Festwerte im Bereich des Aufwuchses von Grünflächen, der Ausstattung von Schulen, Kindertagesstätten, Sportstätten und der Büroausstattung. Darüber hinaus ergeben sich im Jahr 2015 Erträge aus Inventurdifferenzen (1,07 Mio. €). Es handelt sich hierbei um die Einbuchung bislang nicht erfasster Vermögensgegenstände, welche jedoch im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Aachen stehen. Weiterhin zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang Erträge aus der Anpassung von Flächendifferenzen in Höhe von rd. 0,7 Mio. €, welche sich aus der Inventur der Grundstücke ergeben. Weitere Mehrerträge in Höhe von 2,2 Mio. € sind in der Auflösung von Sonstigen Rückstellungen begründet. Mit rd. 1,1 Mio. € bildet hier die Auflösung der Prozesskostenrückstellung die größte Position. Die Erträge aus der Auflösung von Erhaltenen Anzahlungen überschreiten den Planansatz des Jahres 2015 um rd. 1,5 Mio. €. Dies ist vornehmlich auf die Verwendung von pauschalen Investitionszuschüssen (Allg. Investitionspauschale, Sportpauschale, Feuerwehrpauschale) zurückzuführen. Werden die erhaltenen Zuschüsse konsumtiv oder für die Nachbeschaffung von im Festwert bewerteten Vermögensgegenständen verwendet, so sind analog hierzu die Erhaltenen Anzahlungen konsumtiv aufzulösen. Weiterhin ergeben sich Mehrerträge in Höhe von rd. 1,3 Mio. € aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen. Die genannten Mehrerträge konnten dennoch die -verglichen mit dem Plansatz- resultierenden Mindererträge von rd. 16,9 Mio. € bei der Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen, nicht vollständig kompensieren. In diesem Zusammenhang ist jedoch auch auf den Minderaufwand im Bereich der Versorgungsaufwendungen zu verweisen. Die Abweichungen zwischen Planansatz und Ist-Werten sind im Wesentlichen darin begründet, dass die Pensions- und Beihilferückstellungen im Rahmen des Jahresabschlusses sowie auch bereits in den Vorjahren entsprechend der im Gesetz und den einschlägigen Kommentierungen dargelegten Vorgehensweise, jedoch abweichend zu der ursprünglichen Haushaltseinplanung, gebucht wurden. Um im Rahmen künftiger Jahresabschlüsse derartige Abweichungen zwischen Planansätzen und Ist-Werten zu vermeiden, wird gemeinsam mit - 15 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 dem zuständigen Fachamt darauf hingearbeitet, die Darstellungsweise im Haushalt und Jahresabschluss zu vereinheitlichen. 3.2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen Ertragsarten (in Mio. €) Aktivierte Eigenleistungen Bestandsveränderungen an fertigen Erzeugnissen Gesamt 0,00 0,00 0,00 Vergleich Plan 2015/ Ist 2015 0,00 -0,13 0,00 -0,12 0,12 -0,13 0,00 -0,12 0,12 Ergebnis 2014 Haushaltsansatz 2015 Ergebnis 2015 Im Jahr 2015 wurden Erträge in Höhe von 0,12 Mio. € aus Bestandsveränderungen an fertigen Erzeugnissen gebucht. Hierbei handelt es sich um die im Rahmen der Inventur der Steinvorräte durch den Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (FB 61) ermittelten Ergebnisse. 3.2.2 3.2.2.1 Ordentliche Aufwendungen Personalaufwendungen Dienstbezüge Beamte 43,04 Fortgeschr. Haushaltsansatz 2015 44,98 Entgelte tariflich Beschäftigte 67,25 Sonstige Beschäftigte Tariflich Beschäftigte - Versorgungskasse Tariflich Beschäftigte - gesetzliche Sozialversicherung Beihilfe u. Unterstützungsleistungen für Beamte Zuführung zu Pensionsrückstellung für Beschäftigte Zuführung zu Beihilferückstellung für Beschäftigte Zuführung zu Rückstellungen Aufwandsarten (in Mio. €) Gesamt 44,08 Vergleich Plan 2015/ Ist 2015 0,90 71,83 71,22 0,61 5,09 5,27 5,76 -0,48 5,32 6,47 5,62 0,84 13,92 14,37 14,55 -0,18 2,75 3,09 2,75 0,34 18,19 14,12 16,07 -1,95 2,16 2,24 2,23 0,01 0,85 0,53 0,41 0,11 158,58 162,89 162,88 0,01 Ergebnis 2014 Ergebnis 2015 Die Personalaufwendungen des Jahres 2015 belaufen sich auf rd. 162,9 Mio. € und entsprechen damit auf Ebene der Ergebniszeile nahezu exakt dem fortgeschriebenen Haushaltsansatz. Geringfügige Verwerfungen auf Ebene der einzelnen Konten gleichen sich somit fast vollständig aus. Mehraufwendungen bei den Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen werden durch Minderaufwendungen im Bereich der Dienstbezüge der Beamten sowie der Entgelte und den Beiträgen zur Versorgungskasse für die tariflich Beschäftigten egalisiert. - 16 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Im Vergleich zum Vorjahr fallen die Personalaufwendungen um 4,3 Mio. € höher aus. Die Steigerung zeigt sich mit rd. 4,0 Mio. € im Wesentlichen bei den Entgelten für die tariflich Beschäftigten. Dies ist vornehmlich auf Tariferhöhungen sowie den steigenden Personalbedarf im Bereich der Flüchtlings- und Asylhilfe zurückzuführen. 3.2.2.2 Versorgungsaufwendungen Versorgungsbezüge Beamte Beihilfe u. Unterstützungsleistungen für Versorgungsempfänger Zuführung zu Pensionsrückstellung für Versorgungsempfänger Zuführung zu Beihilferückstellung für Versorgungsempfänger 18,09 Fortgeschr. Haushaltsansatz 2015 18,45 4,72 Gesamt Aufwandsarten (in Mio. €) 18,93 Vergleich Plan 2015/ Ist 2015 -0,49 4,60 4,94 -0,34 10,45 14,93 4,58 10,35 0,79 3,64 0,20 3,44 34,05 41,62 28,66 12,96 Ergebnis 2014 Ergebnis 2015 Die Versorgungsaufwendungen betragen im Jahr 2015 insgesamt 28,7 Mio. €. Damit liegen sie mit knapp 13,0 Mio. € deutlich unter dem fortgeschriebenen Haushaltsansatz. Die Unterschreitung resultiert überwiegend aus Minderaufwendungen im Bereich der Zuführung zu Pensions- und Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger (ca. 13,8 Mio. €), welche sich im Jahr 2015 auf rd. 4,8 Mio. € belaufen. Aufgrund der abweichenden Verbuchung im Rahmen des Jahresabschlusses im Vergleich zur Haushaltseinplanung sind diese Minderaufwendungen in Zusammenhang mit den in den Sonstigen Ordentlichen Erträgen ausgewiesenen Mindererträgen zu betrachten. Es wird auf die obigen Ausführungen verwiesen. 3.2.2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Aufwandsarten (in Mio. €) Erstattungsleistungen Bewirtschaftung der Grundstücke u. baulichen Anlagen Unterhalt u. Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens Unterhaltung des beweglichen Vermögens 15,29 Fortgeschr. Haushaltsansatz 2015 15,72 14,20 Vergleich Plan 2015/ Ist 2015 1,53 13,17 16,10 14,55 1,55 2,57 2,93 2,47 0,46 4,13 4,15 4,46 -0,31 Ergebnis 2014 Ergebnis 2015 Aufwendungen für Festwerte Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Sonstige Aufwendungen (mehrere Konten) 3,25 7,19 3,03 4,16 18,59 18,57 24,02 -5,45 11,93 16,31 11,63 4,68 Gesamt 68,93 80,97 74,36 6,62 - 17 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Die tatsächlichen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen fallen im Vergleich zum fortgeschriebenen Haushaltsansatz um ca. 6,6 Mio. € geringer aus. Sie betragen im Haushaltsjahr 2015 insgesamt 74,4 Mio. € und liegen um 5,4 Mio. € über den im Vorjahr gebuchten Aufwendungen. Die Minderaufwendungen im Vergleich zum fortgeschriebenen Planansatz ergeben sich überwiegend aus den Aufwendungen für Festwerte (4,2 Mio. €), den Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen (4,3 Mio. €), den Aufwendungen aus der Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen und des Infrastrukturvermögens (2,0 Mio. €) sowie den Aufwendungen im Bereich der Erstattungen an private Unternehmen (1,1 Mio. €). Demgegenüber stehen Mehraufwendungen in Höhe von rd. 5,4 Mio. € im Bereich der besonderen Verwaltungsund Betriebsaufwendungen. In dieser Position zeigt sich auch die vorgenannte Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr. Geschuldet ist dies den erhöhten Aufwendungen zur Flüchtlingsunterbringung, welche ursprünglich im Haushaltsplan nicht veranschlagt waren. An dieser Stelle ist jedoch auf die entsprechenden Erstattungen des Landes und die hiermit verbundenen Mehrerträge unter der Ergebniszeile „Zuwendungen und Allgemeine Umlagen“ (s.o.) zu verweisen. 3.2.2.4 Bilanzielle Abschreibungen Aufwandsarten (in Mio. €) Außerplanmäßige Abschreibungen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände Abschreibungen auf unbewegliches Vermögen Abschreibungen auf bewegliches Vermögen Abschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter Abschreibungen auf Festwerte Gesamt Ergebnis 2014 Fortgeschr. Haushaltsansatz 2015 Ergebnis 2015 Vergleich Plan 2015/ Ist 2015 0,54 0,00 3,57 -3,57 0,90 0,60 1,00 -0,41 16,23 16,21 16,82 -0,61 3,26 3,41 3,47 -0,06 0,09 0,36 0,15 0,21 0,17 0,76 0,16 0,60 21,19 21,32 25,16 -3,84 Die Bilanziellen Abschreibungen betragen im Haushaltsjahr 2015 insgesamt 25,2 Mio. € und liegen damit um jeweils knapp 4,0 Mio. € sowohl über dem Vorjahreswert als auch über dem fortgeschriebenen Haushaltsansatz. Bedingt ist dies durch die im Rahmen der Inventur vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen im Bereich des unbeweglichen Sachanlagevermögens, welche sich auf insgesamt rd. 3,5 Mio. € belaufen (vgl. entsprechende Ausführungen im Kapitel 5.2 Sonstige Angaben nach § 44 GemHVO NRW). 3.2.2.5 Transferaufwendungen Aufwandsarten (in Mio. €) Aufwendungen für Zuweisungen an Zweckverbände Zuschüsse an verb. Unternehmen, Beteiligungen u. Sondervermögen Ergebnis 2014 Fortgeschr. Haushaltsansatz 2015 Ergebnis 2015 Vergleich Plan 2015/ Ist 2015 28,29 28,40 28,39 0,01 145,48 152,62 155,42 -2,80 - 18 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereich Soziale Leistungen an natürl. Personen außerhalb von Einrichtungen Leistungen der Sozialhilfe an natürl. Personen in Einrichtungen Sonstige soziale Leistungen Gewerbesteuerumlage Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutscher Einheit Allgemeine Umlagen an den sonstigen öffentl. Bereich Sonstige Transferaufwendungen (mehrere Konten) Gesamt 50,66 57,94 53,45 4,49 35,53 39,74 37,86 1,88 34,08 30,48 43,73 -13,25 17,95 24,59 20,46 4,12 13,06 13,25 11,13 2,12 12,68 12,87 10,81 2,06 167,42 173,62 175,19 -1,57 6,21 7,97 4,57 3,40 511,36 541,47 541,01 0,45 Die Transferaufwendungen belaufen sich im Jahr 2015 auf rd. 541,0 Mio. €. Unter dieser Ergebniszeile werden insbesondere die Aufwendungen für soziale Leistungen, Steuerbeteiligungen (z.B. Gewerbesteuerumlage, Finanzierungsbeteiligung Fonds Dt. Einheit), die Städteregionsumlage sowie Aufwendungen aus Zuschüssen an städtische Beteiligungen und Sondervermögen erfasst. Auch wenn sich in der Ergebniszeile lediglich eine geringfügige Verfehlung des fortgeschriebenen Planansatzes in Höhe von rd. 0,5 Mio. € ergibt, sind dennoch auf Ebene der dieser Zeile zugeordneten Konten teilweise deutliche Planabweichungen zu verzeichnen, welche sich wie folgt darstellen: Mehraufwendungen in Höhe von rd. 11,4 Mio. € resultieren im Wesentlichen aus gestiegenen Ausgaben im Bereich der sozialen Leistungen, insbesondere im Rahmen der Jugend- und Flüchtlingshilfe für Bekleidung, Taschengeld, die Unterbringung unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge u.Ä. An dieser Stelle ist jedoch ebenfalls auf die korrespondierenden Erträgnisse aus erhöhten Erstattungsleistungen (siehe „Zuwendungen und Allgemeinen Umlagen“) hinzuweisen. Darüber hinaus wurde der fortgeschriebene Planansatz im Bereich der Zuschüsse an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen um rd. 2,8 Mio. € überschritten. Dies ist insbesondere auf nicht eingeplante aufwandswirksame Auflösungen des Aktiven Rechnungsabgrenzungspostens für weitergeleitete Zuwendungen an den E26 zurückzuführen. Analog werden jedoch in gleicher Höhe Mehrerträge aus der Auflösung des zugehörigen Passiven Rechnungsabgrenzungspostens unter der Ergebniszeile „Zuwendungen und Allgemeine Umlagen“ ausgewiesen. Minderaufwendungen in Höhe von rd. 1,2 Mio. € entstanden hingegen im Bereich der Zuschüsse an private Unternehmen, da der Höchstbetragszuschuss von jährlich 2 Mio. € an die Aachener Stadion Beteiligungs GmbH im Jahr 2015 nicht in voller Höhe ausgezahlt wurde. Eine Unterschreitung des Planansatzes um ca. 4,5 Mio. € ist ebenfalls bei den Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche zu erkennen. Gebucht werden unter dieser Position Zuschüsse an Vereine, Organisationen, freie Träger von Kindertagesstätten u.Ä. Darüber hinaus werden als Folge der im Jahr 2015 deutlich geringeren Erträge aus der Gewerbesteuer weitere Minderaufwendungen bei der zu zahlenden Gewerbesteuerumlage (rd. 2,1 Mio. €) sowie folglich bei den Aufwendungen aus der Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutscher Einheit (rd. 2,1 Mio. €) ausgewiesen. Abschließend sind die um 4,1 Mio. € geringeren Aufwendungen für Sonstige soziale Leistungen zu benennen. Der starke Anstieg zum Vorjahr um ca. 29,7 Mio. € beschränkt sich im Wesentlichen auf die folgenden drei Positionen: Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen (rd. 9,7 Mio. €), höhere Aufwendungen aufgrund eines deutlichen Anstiegs der Regionsumlage (rd. 7,8 Mio. €) sowie Zuschüsse an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (rd. 9,9 Mio. €), wovon rd. 7,0 Mio. € auf die jährlichen Verlustübernahme der E.V.A. entfallen, welche im Jahr 2015 anstelle der Auszahlung einer entsprechenden Rückstellung zugeführt wurden. - 19 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 3.2.2.6 Sonstige ordentliche Aufwendungen Mieten, Pachten, Erbbauzinsen Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechte und Dienste Geschäftsaufwendungen Einstellungen und Zuschreibung in die Sonderposten Steuern, Versicherungen, Schadensfälle 2,93 Fortgeschr. Haushaltsansatz 2015 4,36 1,70 Wertveränderungen zu Forderungen Tatsächliche Ausbuchung der Forderungen Verlust aus dem Abgang von Anlagevermögen Mindererlöse aus Verkauf Sonstige ordentliche Aufwendungen (mehrere Konten) Aufwandsarten (in Mio. €) Gesamt 4,53 Vergleich Plan 2015/ Ist 2015 -0,18 2,52 1,99 0,53 2,39 2,52 3,72 -1,20 5,59 0,07 5,12 -5,05 1,85 2,00 1,91 0,09 4,57 1,44 3,03 -1,59 6,23 0,87 1,10 -0,23 0,00 0,00 3,93 -3,93 0,57 0,50 0,24 0,26 8,02 7,25 7,64 -0,39 33,85 21,52 33,22 -11,70 Ergebnis 2014 Ergebnis 2015 Die Sonstigen ordentlichen Aufwendungen liegen im Jahr 2015 mit 33,2 Mio. € ca. 11,7 Mio. € über dem fortgeschriebenen Planansatz. Dies liegt vor allem an zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von rd. 5 Mio. € für die Einstellungen und Zuschreibungen in die Sonderposten (betrifft den Sonderposten für den Gebührenausgleich, die Sonderposten für Stiftungen sowie die Korrektur des Sonderpostens für die Investitions- und Schulpauschale). Im Bereich der Gebühren und Stiftungen werden die Aufwendungen aus der Zuführung zum Sonderposten durch die Überschüsse in den jeweiligen kostenrechnenden Einrichtungen bzw. Stiftungsabschlüssen in gleicher Höhe ausgeglichen, so dass dies aus gesamthaushalterischer Sicht zu keiner Mehrbelastung führt. Weitere Mehraufwendungen zum Planansatz resultieren aus dem Verlust aus dem Abgang von Festwerten (2,7 Mio. €) und dem Abgang von unbeweglichem Anlagevermögen (1,2 Mio. €). Diese Mehraufwendungen sind im Wesentlichen den bilanziellen Auswirkungen der verwaltungsweiten Inventur geschuldet und stehen den Mehrerträgen aus Vermögenszuwächsen gegenüber. Im Bereich der Festwerte beziehen sich die Mehraufwendungen zum einen auf Wertanpassungen der Bilanzwerte für den Aufwuchs von städtischen Grünflächen (betrifft nur Grünflächen der gehobenen Kategorie) sowie auf die Anpassung der Bilanzansätze für die Ausstattung von Realschulen und Kindertagesstätten. Darüber hinaus wurde der Festwert für Straßenbäume auf Basis des aktuellen Baumbestandes angepasst. Die Abgänge von unbeweglichem Anlagevermögen resultieren ebenfalls vornehmlich aus Inventurdifferenzen und stammen größtenteils aus dem Bereich der Grundstücksinventur. Des Weiteren sind insgesamt 1,6 Mio. € Mehraufwendungen den Wertveränderungen von Forderungen zuzurechnen. 3.3 Finanzergebnis Finanzerträge -22,09 Fortgeschr. Haushaltsansatz 2015 -21,81 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 18,33 18,63 Ertrags- und Aufwandsarten (in Mio. €) Ergebnis 2014 - 20 - -21,38 Vergleich Plan 2015/ Ist 2015 -0,43 18,38 0,25 Ergebnis 2015 Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Gesamt -3,76 -3,18 -3,00 -0,18 In Summe schließt das Finanzergebnis im Haushaltsjahr 2015 mit einem positiven Saldo von rd. 3,0 Mio. € ab und unterschreitet den Planansatz in Höhe von 3,2 Mio. € nur geringfügig. Das positive Ergebnis wird maßgeblich durch die Erträge aus dem anteiligen Bilanzgewinn der Sparkasse (rd. 6,9 Mio. €) geprägt. 3.3.1 Finanzerträge Ertragsarten (in Mio. €) Zinserträge Erträge aus Gewinnanteilen von Beteiligungen und verbundenen Unternehmen andere sonstige zinsähnliche Erträge Gesamt Ergebnis 2014 Fortgeschr. Haushaltsansatz 2015 Ergebnis 2015 Vergleich Plan 2015/ Ist 2015 -14,79 -14,66 -14,07 -0,59 -6,92 -7,01 -6,94 -0,07 -0,38 -0,14 -0,38 0,24 -22,09 -21,81 -21,38 -0,43 Die Finanzerträge in Höhe von rd. 21,4 Mio. € sind gegenüber dem Vorjahr um rd. 0,7 Mio. € gesunken und weisen gegenüber dem Planansatz eine negative Abweichung von rd. 0,4 Mio. € aus. Nennenswerte Abweichungen ergeben sich lediglich auf Ebene der dieser Ergebniszeile zugeordneten Konten. Es handelt sich um Verwerfungen in Höhe von rd. 7,0 Mio. €, welche auf eine Änderung der Kontennumerik für Erträge aus Gewinnanteilen von Beteiligungen und verbundenen Unternehmen zurückzuführen sind. Während diese Erträge in Vorjahren sowie im Rahmen der Haushaltsplanung der Kontengruppe 469 zugeordnet waren, erfolgte im Zuge der Jahresabschlussarbeiten gemäß dem NKF-Kontenrahmen eine Umbuchung zur Kontengruppe 465. Bei den Erträgen in Höhe von rd. 7,0 Mio. € handelt es sich um den anteiligen Bilanzgewinn der Sparkasse Aachen. 3.3.2 Zinsen und sonstige ähnliche Aufwendungen 18,33 Fortgeschr. Haushaltsansatz 2015 18,13 Kreditbeschaffungskosten, Disagio 0,01 Sonstige Finanzaufwendungen Aufwandsarten (in Mio. €) Zinsaufwendungen Gesamt 16,15 Vergleich Plan 2015/ Ist 2015 1,98 0,00 0,02 -0,02 0,00 0,50 2,22 -1,72 18,33 18,63 18,38 0,25 Ergebnis 2014 Ergebnis 2015 Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen des Jahres 2015 wurden im Planansatz mit 18,6 Mio. € angesetzt. Tatsächlich wurden im Jahr 2015 Aufwendungen in Höhe von 18,4 Mio. € gebucht. Diese entsprechen somit nahezu dem Planansatz. Die in dieser Ergebniszeile mit Abstand größte Position bilden die Zinsaufwendungen an Kreditinstitute in Höhe von rd. 15,1 Mio. €. Hier ergeben sich im Jahr 2015, verglichen mit dem Planansatz, Minderaufwendungen in Höhe von rd. 2,1 Mio. €. Dem gegenüber stehen jedoch Mehraufwendungen in Höhe von rd. 1,7 Mio. € im Bereich der Sonstigen Finanzaufwendungen, welche auf Gewerbesteuererstattungszinsen zurückzuführen sind. - 21 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 3.4 Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit Ordentliche Erträge -783,43 Fortgeschr. Haushaltsansatz 2015 -816,30 -826,10 Vergleich Plan 2015/ Ist 2015 9,78 Ordentliche Aufwendungen 827,96 869,79 865,29 4,05 Ordentliches Ergebnis 44,53 53,49 39,20 14,29 Finanzerträge -22,09 -21,81 -21,38 -0,43 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 18,33 18,63 18,38 0,25 Finanzergebnis -3,76 -3,18 -3,00 -0,18 Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit 40,77 50,31 36,21 14,11 Ertrags- und Aufwandsarten (in Mio. €) Ergebnis 2014 Ergebnis 2015 Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit errechnet sich aus dem Ordentlichen Ergebnis und dem Finanzergebnis. Im Haushaltsjahr 2015 schließt es mit einem Fehlbetrag von 36,2 Mio. € ab und fällt damit gegenüber dem fortgeschriebenen Planansatz um rd. 14,1 Mio. € besser aus. 3.5 Außerordentliches Ergebnis Im Haushaltsjahr 2015 werden im Ergebnis keine außerordentlichen Aufwendungen und Erträge ausgewiesen. Die Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen gleichen sich innerhalb der Stadt Aachen aus und haben somit keinen Einfluss auf das Jahresergebnis. 3.6 Jahresergebnis Ordentliche Erträge -783,43 Fortgeschr. Haushaltsansatz 2015 -816,30 -826,10 Vergleich Plan 2015/ Ist 2015 9,78 Ordentliche Aufwendungen 827,96 869,79 865,29 4,05 Ordentliches Ergebnis 44,53 53,49 39,20 14,29 Finanzerträge -22,09 -21,81 -21,38 -0,43 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 18,33 18,63 18,38 0,25 Finanzergebnis -3,76 -3,18 -3,00 -0,18 Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit 40,77 50,31 36,21 14,11 Außerordentliche Erträge -2,96 0,00 0,00 0,00 Außerordentliche Aufwendungen 2,96 0,00 0,00 0,00 Außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00 40,77 50,31 36,21 14,11 Ertrags- und Aufwandsarten (in Mio. €) Jahresergebnis Ergebnis 2014 - 22 - Ergebnis 2015 Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Der Saldo der Ergebnisrechnung hat Auswirkungen auf das Eigenkapital. Regelmäßig erfolgt eine Verrechnung des Jahresüberschusses bzw. Jahresfehlbetrages mit der Allgemeinen Rücklage nachdem der Rat über die Verwendung des Jahresüberschusses respektive Jahresfehlbetrages gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW entschieden hat. Das Jahresergebnis errechnet sich aus dem Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit und dem Außerordentlichen Ergebnis. Die Ergebnisrechnung der Stadt Aachen weist für das Haushaltsjahr 2015 einen Fehlbetrag in Höhe von 36.206.213,81 € aus. 4 Erläuterungen zur Finanzrechnung Die Finanzrechnung stellt neben der Bilanz und der Ergebnisrechnung die dritte Komponente des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) dar. In der Finanzrechnung werden alle erhaltenen Einzahlungen und geleisteten Auszahlungen des Haushaltsjahres nachgewiesen. Die Gliederung der Finanzrechnung entspricht im Wesentlichen der Gliederung der Ergebnisrechnung, insoweit wird auf die Ausführungen zur Ergebnisrechnung verwiesen. Die Finanzrechnung beinhaltet alle Ein- und Auszahlungen. Es werden die Mittelherkunft und ihre Verwendung dargestellt. Ferner lässt sich in der Finanzrechnung die Veränderung des Zahlungsmittelbestandes ablesen. Zusätzlich werden in der Finanzrechnung die Zahlungsströme für die Investitionstätigkeit sowie die Veränderungen des Bestandes an Finanzmitteln abgebildet. Abweichungen zwischen der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung ergeben sich durch die in der Ergebnisrechnung enthaltenen nicht zahlungswirksamen Geschäftsvorfälle, zum Beispiel die Aufwendungen und Erträge aus der Zuführung und Auflösung von Sonderposten, Rechnungsabgrenzungen, Rückstellungen oder aus Abschreibungen. In Bezug auf die einzelnen Positionen wird im Rahmen der Abweichungsanalyse auf die Ausführungen zur Ergebnisrechnung verwiesen. Im Folgenden werden nur noch die finanzrechnungsspezifischen Vorgänge dargestellt. Im Haushaltsjahr 2015 stellte sich die Finanzrechnung wie folgt dar: - 23 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Finanzrechnung für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 2015 EUR 2014 EUR Veränderung EUR 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfereinzahlungen Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige Einzahlungen Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 306.981.313,87 152.510.191,76 3.444.737,60 130.800.176,09 15.039.077,37 87.225.278,62 23.617.319,88 22.617.792,40 742.235.887,59 344.787.285,25 121.803.495,80 3.155.031,77 130.126.320,05 13.910.238,29 78.677.808,76 19.683.059,74 21.511.552,57 733.654.792,23 -37.805.971,38 30.706.695,96 289.705,83 673.856,04 1.128.839,08 8.547.469,86 3.934.260,14 1.106.239,83 8.581.095,36 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. Personalauszahlungen Versorgungsauszahlungen Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen Transferauszahlungen Sonstige Auszahlungen Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit -142.212.038,56 -25.367.502,57 -63.298.961,59 -17.435.153,73 -509.520.133,73 -18.576.148,64 -776.409.938,82 -34.174.051,23 -133.337.855,34 -22.856.524,42 -57.313.742,24 -17.221.842,47 -510.027.475,63 -13.109.620,57 -753.867.060,67 -20.212.268,44 -8.874.183,22 -2.510.978,15 -5.985.219,35 -213.311,26 507.341,90 -5.466.528,07 -22.542.878,15 -13.961.782,79 18. 19. 20. 21. 22. 23. Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen Einzahlungen von Beiträgen u.ä. Entgelten Sonstige Investitionseinzahlungen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 33.879.090,67 11.772.916,47 10.012.559,31 1.786.249,97 6.825.320,54 64.276.136,96 26.420.275,16 13.602.597,38 9.000.000,00 1.444.502,46 2.749.158,11 53.216.533,11 7.458.815,51 -1.829.680,91 1.012.559,31 341.747,51 4.076.162,43 11.059.603,85 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Auszahlungen für Baumaßnahmen Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen sonstige Investitionsauszahlungen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Saldo aus Investitionstätigkeit Finanzmittelüberschuss -3.196.551,39 -24.140.033,46 -9.809.077,26 0,00 -5.988.687,00 -30.946.367,26 -74.080.716,37 -9.804.579,41 -43.978.630,64 -1.678.707,43 -29.274.905,06 -9.381.753,84 -7.615.290,00 -2.792.544,41 -21.968.883,00 -72.712.083,74 -19.495.550,63 -39.707.819,07 -1.517.843,96 5.134.871,60 -427.323,42 7.615.290,00 -3.196.142,59 -8.977.484,26 -1.368.632,63 9.690.971,22 -4.270.811,57 33. 34. 35. 36. 37. Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten zur Liq.-Sicherung Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen Auszahlungen für die Tilgung von Krediten zur Liq.-Sicherung Ergebnis aus Finanzierungstätigkeit 24.346.108,95 230.400.000,00 -30.169.445,84 -165.668.306,95 58.908.356,16 37.525.433,82 256.452.268,77 -32.401.561,04 -214.300.000,00 47.276.141,55 -13.179.324,87 -26.052.268,77 2.232.115,20 48.631.693,05 11.632.214,61 14.929.725,52 -4.624.404,82 7.963.977,49 -10.835.976,03 7.433.322,16 7.568.322,48 1.287.979,11 7.895.681,35 -8.788.005,45 7.963.977,49 7.361.403,04 -5.912.383,93 68.296,14 -2.047.970,58 -530.655,33 38. Änderungen des Bestandes an eigenen Finanzmitteln Technische Finanzpositionen 39. Anfangsbestand an Finanzmitteln 40. Bestand an fremden Finanzmitteln 41. Liquide Mittel - 24 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 4.1 Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit weist im Haushaltsjahr 2015 einen negativen Betrag in Höhe von 34,2 Mio. € aus und fällt somit gegenüber dem im fortgeschriebenen Ansatz ausgewiesenen negativen Saldo von 26,8 Mio. € um rd. 7,3 Mio. € schlechter aus. Geschuldet ist dies im Wesentlichen den gegenüber den Planansätzen deutlich niedrigeren Einzahlungen im Bereich der Steuern und ähnlichen Abgaben (rd. 52,2 Mio. €). Aufgrund der Gewerbesteuereinbrüche sind hier Mindereinnahmen in Höhe von rd. 36,5 Mio. € zu verzeichnen. Eine weitere Unterschreitung des Planansatzes um rd. 16,0 Mio. € ergibt sich bei den Einzahlungen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Dies ist vornehmlich der Verrechnung der Ein- und Auszahlungen im Zusammenhang mit der Gewerbesteuerumlage und der Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutscher Einheit geschuldet. Während die Zahlungsflüsse in der Haushaltsplanung brutto dargestellt werden, erfolgt die tatsächliche Einzahlung gemäß der saldierten Abrechnung des Landes netto. In der Ergebnisrechnung werden die entsprechenden Erträge und Aufwendungen brutto ausgewiesen. Den geringeren Einzahlungen stehen ebenfalls geringere Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit gegenüber, wodurch die vorgenannten Mindereinnahmen jedoch nicht vollständig kompensiert werden konnten. Die größten Abweichungen zu den fortgeschriebenen Planansätzen ergeben sich im Bereich der Transferauszahlungen. Hier wurden insbesondere bei den Auszahlungen für die Gewerbesteuerumlage (rd. 13,0 Mio. €) und die Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutscher Einheit (rd. 12,7 Mio. €) die im Haushalt eingeplanten Ansätze deutlich unterschritten. Auch dies ist der vorgenannten Saldierung von Ein- und Auszahlungen in Verbindung mit der Einkommensteuer geschuldet (s.o.). Darüber hinaus ergeben sich weiterhin geringere Auszahlungen aus gewährten Zuschüssen an übrige Bereiche (rd. 5,1 Mio. €) sowie an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (rd. 8,1 Mio. €). Letztere sind insbesondere darin begründet, dass die im Haushalt sowohl ergebnis- als auch finanzwirksam eingeplante Verlustübernahme für die E.V.A. im Jahr 2015 nicht ausgezahlt, sondern stattdessen lediglich einer entsprechenden Rückstellung zugeführt wurde. Des Weiteren bleiben die Auszahlungen für Sonstige Dienstleistungen um ca. 4,5 Mio. € hinter dem erwarteten Planansatz zurück. 4.2 Saldo aus Investitionstätigkeit Der negative Saldo aus Investitionstätigkeit beträgt für das Haushaltsjahr 2015 9,8 Mio. € und weist somit gegenüber dem fortgeschriebenen Planansatz in Höhe von 151,3 Mio. € einen um ca. 141,5 Mio. € geringeren Fehlbetrag aus. Diese Abweichung ist zum einen darin begründet, dass im Jahr 2015 gegenüber dem Planansatz rd. 15,5 Mio. € höhere Einzahlungen aus Investitionstätigkeit gebucht wurden. Der Ansatz belief sich lediglich auf ca. 48,7 Mio. €, das tatsächliche Ist-Ergebnis beträgt hingegen ca. 64,3 Mio. €. Die wesentlichen Positionen bilden hierbei die Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen (rd. 33,9 Mio. €), die Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen (ca. 11,8 Mio. €) sowie die Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen (10,0 Mio. €). Die Abweichung zu den im Haushalt eingeplanten Ansätzen ist im Wesentlichen den Investitionszuwendungen vom Bund (rd. 3,1 Mio. €) und Land (rd. 12,8 Mio. €) zuzuordnen, teilweise bedingt durch die erhöhten Zuweisungen zum Zwecke der Flüchtlingsunterbringung. Von dem zur Verfügung stehenden fortgeschriebenen Ansatz für Investitionsauszahlungen in Höhe von ca. 200,0 Mio. € wurden tatsächlich nur rd. 74,1 Mio. € verausgabt. Daraus folgt eine Abweichung von rd. 125,9 Mio. €. Aus der Höhe der Investitionseinzahlungen und -auszahlungen ergibt sich schließlich ein negativer Investitionssaldo in Höhe von rd. 9,8 Mio. €. Der Kreditrahmen gemäß Haushaltssatzung 2015 beläuft sich auf 44,6 Mio. €. Tatsächlich wurden Kredite in Höhe von 14,3 Mio. € (Aufnahme von Krediten für Investitionen in Höhe von 24,3 Mio. € abzüglich Umschuldungen in Höhe von knapp 10,0 Mio. €) aufgenommen. Die wesentliche Abweichung zwischen dem fortgeschriebenem Ansatz und den gebuchten Investitionsauszahlungen ist der Tatsache geschuldet, dass der Haushaltsansatz in Höhe von ca. 93,3 Mio. € maßgeblich durch Ermächtigungsübertragungen aus Vorjahren (ca. 106,7 Mio. €) erhöht wurde und sich somit ein fortgeschriebener Ansatz - 25 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 in Höhe von rd. 200,0 Mio. € ergab. Insbesondere bei den städtischen Baumaßnahmen ist die Abweichung zwischen dem fortgeschriebenen Ansatz und den tatsächlichen Auszahlungen vornehmlich darin begründet, dass bei bereits begonnenen Maßnahmen die im Haushalt veranschlagten Kosten durch Ermächtigungsübertragungen auch bei einer zeitlichen Verzögerung der Umsetzungsphase bis zur endgültigen Fertigstellung fortgeschrieben werden können. Dies betrifft im Wesentlichen die Maßnahmen im Bereich des Infrastrukturvermögens. Bei den Auszahlungen in Höhe von rd. 74,1 Mio. € sind die Auszahlungen für Baumaßnahmen (24,1 Mio. €), die Auszahlungen für bewegliches Anlagevermögen (9,8 Mio. €) und die Sonstigen Investitionsauszahlungen (30,9 Mio. €) die wesentlichen Posten. Letzteres betrifft vornehmlich die Gewährung von Gesellschafterdarlehen an Eigenbetriebe. Hier resultiert die hohe Abweichung zwischen dem fortgeschriebenen Ansatz und dem Ist-Ergebnis größtenteils aus der in der Regel zeitlich versetzten Auszahlung der von den Eigenbetrieben abgerechneten Baumaßnahmen. 4.3 Saldo aus Finanzierungstätigkeit Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit weist für das Haushaltsjahr 2015 einen Betrag in Höhe von rd. 58,9 Mio. € aus. Die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit betragen im Jahr 2015 insgesamt 254,7 €. Diese resultieren im Wesentlichen aus der Neuaufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung in Höhe von 230,4 Mio. €. Des Weiteren werden unter dieser Position die Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen in Höhe von rd. 24,3 Mio. € sowie die Einzahlungen aus Rückflüssen von Darlehen mit einem Betrag von rd. 90 Tsd. € erfasst. In der vorgenannten Einzahlung in Höhe von rd. 24,3 Mio. € ist ein Umschuldungsvorgang von ca. 10,0 Mio. € enthalten. Den Einzahlungen stehen Auszahlungen in Höhe von 195,8 Mio. € entgegen. Diese resultieren zum einen aus der Tilgung von Krediten für Investitionen in Höhe von rd. 30,2 Mio. €. Auch hier ist der Umschuldungsvorgang in einer Höhe von ca. 10,0 Mio. € enthalten. Weiter sind 165,7 Mio. € den Auszahlungen im Zusammenhang mit Liquiditätskrediten zuzurechnen. Der nachfolgenden Tabelle ist die Netto-Neuverschuldung im unrentierlichen Bereich zu entnehmen: Neuaufnahme ohne Umschuldung = abzgl. Ordentliche Tilgung - ohne Umschuldung abzgl. rentierliche Darlehen Netto-Neuverschuldung 14.270.617,48 € 20.184.227,54 € 9.600.000,00 € -15.513.432,06 € Aus der Tabelle ist somit ersichtlich, dass im Jahre 2015 eine Entschuldung in Höhe von 15,5 Mio. € vorliegt. 4.4 Gesamtsaldo der Finanzrechnung Nach den Vorgaben der GemHVO NRW entspricht das Ergebnis der Finanzrechnung eines jeweiligen Jahres den Liquiden Mitteln. In die Finanzrechnung des Jahres 2015 sind aufgrund buchungstechnischer Systemeinstellungen in SAP zusätzlich bestimmte Konten der Sonstigen Verbindlichkeiten in den Finanzmittelbestand einzubeziehen. Der Finanzmittelbestand des Jahres 2015 setzt sich daher aus dem Wert der Liquiden Mittel in Höhe von 5.228.996,32 € und teilweise aus Positionen der Sonstigen Verbindlichkeiten mit einem Wert von 2.204.325,84 € zusammen. Der Finanzmittelbestand verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 530.655,33 € und beträgt zum 31.12.2015 7.433.322,16 € - 26 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Liquide Mittel Einzubeziehende Konten aus den „Sonstigen Verbindlichkeiten“ Finanzmittelbestand 2015 5 5.228.996,32 € 2.204.325,84 € 7.433.322,16 € Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen 5.1 Aktiva 5.1.1 Anlagevermögen 2.658.526.428,67 € 2.609.994.130,13 € 2015: Vorjahr: 5.1.1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 24.213.088,30 € 24.331.219,84 € 2015: Vorjahr: Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden gemäß § 43 Abs. 1 GemHVO NRW nur aktiviert, soweit sie entgeltlich erworben wurden. Es werden hier die städtischen Lizenzen für die Software ausgewiesen, soweit sie im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt stehen. Grunddienstbarkeiten, bei denen der Stadt Aachen eine eingeschränkte Nutzung eines fremden Grundstücks gewährt wird, werden ebenfalls als immaterielle Vermögensgegenstände bilanziert, soweit ein Entgelt hierfür gezahlt wurde. Der Bilanzwert der immateriellen Vermögensgegenstände setzt sich wie folgt zusammen: Wert 31.12.2015 Bezeichnung Konzessionen - € 1.334.157,85 € Lizenzen 79.699,09 € DV-Software Dienstbarkeiten 3.261.024,56 € Städteregion – Nutzungsrechte 2.759.999,98 € Städteregion – Aufgabenerfüllung 16.778.206,82 € Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände - € 24.213.088,30 € Gesamt Die Veränderungen im Haushaltsjahr sind dem Anlagenspiegel (Anlage 1 zum Anhang) zu entnehmen. 5.1.1.2 Sachanlagen 1.520.208.253,16 € 1.513.896.577,48 € 2015: Vorjahr: - 27 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Die Zugänge zum Sachanlagevermögen wurden mit den tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten im Sinne des § 33 GemHVO NRW angesetzt. Die Veränderungen im Haushaltsjahr sind dem Anlagenspiegel (Anlage 1 zum Anhang) zu entnehmen. 5.1.1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2015: 501.170.133,73 € Vorjahr: 509.089.938,62 € Der Bilanzwert der unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte setzt sich wie folgt zusammen: Wert Bezeichnung 31.12.2015 221.780.241,95 € Grünflächen Ackerland 49.317.428,89 € Wald, Forsten 18.190.943,49 € sonstige unbebaute Grundstücke 211.881.519,40 € Gesamt 501.170.133,73 € Die Grünflächen haben eine besondere Bedeutung als Erholungsflächen vor Ort. Zu den Grünflächen zählen u.a. Parkanlagen, Friedhöfe, Kinderspielplätze, Sportflächen einschließlich ihrer Aufbauten und Pflanzungen. Nachfolgend werden die größten Positionen der Bilanzposition Grünflächen aufgezeigt: Das Vermögen an Grünflächen beinhaltet u. a. Grünanlagen einschl. Aufwuchs (Wert 31.12.2015): rd. 121 Mio. € Friedhöfe rd. 46 Mio. € Kinderspielplätze einschl. Spielgeräte rd. 46 Mio. € rd. 7 Mio. € Sportflächen Im Jahr 2015 sind bei der Bilanzposition 1.2.1.1 Grünflächen Zugänge in Höhe von rd. 10,8 Mio. € zu verzeichnen. Die Zugänge resultieren im Wesentlichen aus der Anpassung der Festwerte für den Aufwuchs der öffentlichen Grünflächen und Spielplätze (rd. 8,2 Mio. €). Zudem wurde im Rahmen der Inventur eine Zuschreibungen (Ertrag) in Höhe von rd. 1,00 Mio. € bei den Aufwüchsen Grünfläche und Spielplätze gebucht. Dem gegenüber stehen jedoch ebenfalls Zuschreibungen (Aufwand) in Höhe von rd. 0,8 Mio. € in die dazugehörige Sonderposten (siehe hierzu auch unter Punkt 5.3 Sonstige Angaben nach § 44 GemHVO NRW). Im Rahmen der körperlichen Inventur zum 31.12.2015 wurden - analog zur Vorgehensweise bei der Eröffnungsbilanz - ausgewählte Mustergrünflächen durch den Fachbereich Umwelt begangen. Auf Basis dieser Begehung und anhand der für die einzelnen Bestandteile ermittelten Anschaffungs- und Herstellungskosten wurden neue Preise je Quadratmeter für die öffentlichen Grünflächen ermittelt. Da sich für die der einfachen und mittleren Kategorie zugeordneten Grünanlagen im Vergleich zur Eröffnungsbilanz eine Steigerung des Wertes ergab, wurden die Festwerte entsprechend erhöht. Im Rahmen des Jahresabschlusses mussten jedoch auch Abgänge in Höhe von rd. 3,7 Mio. € gebucht werden, welche sich zum Teil im Zuge der Inventur ergaben. Die Gründe hierfür liegen u.a. in der Korrektur von Flächendifferenzen, dem Ausbuchen von nicht mehr vorhandenen Grünanlagen, Spielplätzen oder Spielgeräten sowie der Anpassung von Festwerten für Grünflächen der Kategorie „hochwertig“. Anders als bei den vorgenannten Kategorien wurde für diesen Bereich im Rahmen der Inventur ein geringerer Quadratmeterpreis ermittelt, so dass eine Reduzierung der entsprechenden Festwerte erfolgen musste. - 28 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Nennenswert sind im Jahr 2015 auch die Umbuchungen auf dieser Bilanzposition. Mit Verlagerungen von Vermögenswerten zu anderen Bilanzpositionen in Höhe von rd. 6 Mio. € liegen diese deutlich über den Vorjahreswerten. Wie bereits in den vorangegangenen Jahresabschlüssen mehrfach erwähnt, befindet sich ein Großteil der bei der Stadt zu bilanzierenden Aufbauten und Betriebsvorrichtungen auf Sportplätzen (insb. Kunstrasenplätze, Tennenspielfelder, Trainingsbeleuchtungsanlagen, etc.) sowie die Spielgeräte auf Schul- und Kitagrundstücken auf dem Grund und Boden des Gebäudemanagements. Aus diesem Grund wurden im Rahmen der Inventur diese Vermögensgegenstände von der Bilanzposition 1.2.1.1 Grünflächen auf die Bilanzposition 3.1.1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden umgebucht. Weitere Umbuchungen ergaben sich im Wesentlichen im Zuge von Flurstücksfortführungen und hiermit einhergehenden Nutzungsänderungen. Auf der Bilanzposition 1.2.1.2 Ackerland ergeben sich im Jahr 2015 Zugänge in Höhe von rd. 0,5 Mio. €. Dies betrifft vornehmlich die Nachaktivierung dreier bislang nicht berücksichtigter Ackerflächen in Hergenrath (Belgien), welche im Rahmen der Inventur 2015 nacherfasst wurden. Die Abgänge in Höhe von rd. 1,1 Mio. € resultieren ebenfalls im Wesentlichen aus der Bereinigung von Inventurdifferenzen, aufgedeckt durch einen Abgleich zwischen Kataster und SAP-Anlagenbuchhaltung. Die Umbuchungen in Höhe von ca. -0,4 Mio. € sind sowohl Flurstücksfortführungen als auch der Verlagerung zu anderen Bilanzpositionen beispielsweise aufgrund der Bestellung von Erbbaurechten geschuldet. Im Bereich der Bilanzposition 1.2.1.3 Wald, Forsten sind im Haushaltsjahr 2015 keine nennenswerten Zugänge, Abgänge und Umbuchungen zu verzeichnen. Unter der Bilanzposition 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke sind insbesondere Grundstücke der Gemeinde auszuweisen, für welche Erbbaurechte bestellt wurden und solche Grundstücke der Gemeinde, die Bauerwartungsland, Baugrundstücke oder Gewerbegrundstücke darstellen, jedoch nur dann, wenn sie von der Gemeinde auf Dauer gehalten werden sollen. In den Fällen, in denen eine Veräußerungsabsicht besteht, sind die betreffenden unbebauten Grundstücke der Gemeinde im Umlaufvermögen anzusetzen. Darüber hinaus zählen zu den unbebauten Grundstücken u.a. auch die fließenden Gewässer. Nachfolgend werden die größten Positionen der Bilanzposition sonstige unbebaute Grundstücken aufgezeigt: Das Vermögen an sonstigen unbebauten Grundstücken beinhaltet u. a. Erbbaurechte (Wert 31.12.2015): rd. 177 Mio. € rd. 121 Mio. € davon Stiftungseigentum Baugrundstücke rd. 3 Mio. € Freiflächen, Unland, Grünland, sonst. landwirtschaftliche Flächen rd. 4 Mio. € Betriebsflächen, Lagerflächen rd. 3 Mio. € Laut dem Anlagenspiegel des Jahres 2015 werden im Bereich der Sonstigen unbebauten Grundstücke Zugänge in Höhe von rd. 1,3 Mio. € ausgewiesen. Hierbei handelt es sich vornehmlich um Grundstücksankäufe sowie im Rahmen des Jahresabschlusses zu bereinigende Inventurdifferenzen. Die Abgänge des Jahres 2015 schlagen hingegen mit rd. 10,5 Mio. € zu Buche. Neben Grundstücksverkäufen resultieren diese vornehmlich aus Inventurdifferenzen. Als wesentliche Position ist hier die Korrektur der Doppelaktivierung des Grund und Bodens der Kindertagesstätten im so genannten Richtericher Modell zu benennen (rd. 5,2 Mio. €). Die entsprechenden Grundstücke waren fälschlicherweise sowohl beim Eigenbetrieb Gebäudemanagement als auch in der städtischen Bilanz bilanziert. Zum 31.12.2015 hat die Stadt dies korrigiert. Die Umbuchungen in Höhe von rd. 1,1 Mio. € betreffen im Wesentlichen Flurstücksfortführungen sowie die Verlagerung von Grundstücken zu dieser Bilanzposition aufgrund der Bestellung von Erbbaurechten. - 29 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 5.1.1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 137.520.345,49 € 139.353.455,69 € 2015: Vorjahr: Der Bilanzwert der bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte setzt sich wie folgt zusammen: Wert Bezeichnung 31.12.2015 1.654.879,40 € Kinder- und Jugendeinrichtungen 664.884,00 € Schulen 103.278.031,15 € Wohnbauten Sonstige Dienst-, Geschäfts- und andere Betriebsgebäude 31.922.550,94 € 137.520.345,49 € Gesamt Im Vergleich zum Vorjahr haben sich bei der Bilanzposition 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen in 2015 keine wesentlichen Veränderungen ergeben. Zum 31.12.2015 wird erstmals ein Wert auf der Bilanzposition 1.2.2.2 Schulen ausgewiesen. Dies resultiert aus der Übertragung einer bislang beim Gebäudemanagement bilanzierten Teilfläche des Flurstücks Gemarkung Aachen, Flur 74, Nr. 5352 an die Stadt. Es handelt sich hierbei um den Grund und Boden der Grundschule Höfchensweg. Da es sich bei dem Grund und Boden des vorgenannten Grundstücks um Eigentum der Stiftung Kinder- und Jugendfonds handelt, ist das Vermögen bei der Stadt Aachen auszuweisen. Die Bilanzposition 1.2.2.3 Wohnbauten weist zum Jahresabschluss 2015 Zugänge in Höhe von rd. 1,3 Mio. € aus, welche nahezu ausschließlich auf investive Modernisierungsmaßnahmen der Gewoge an den städtischen Wohngebäuden zurückzuführen sind. Die im Anlagenspiegel ausgewiesenen Abgänge in Höhe von rd. 2,7 Mio. € beziehen sich ausschließlich auf die Bereinigung von Inventurdifferenzen (Grundstücke und Gebäude stehen nicht bzw. nicht mehr im Eigentum der Stadt Aachen, Korrektur der Bewertung eines Erbbaurechtes, etc.). Die Umbuchungen in Höhe von knapp +0,8 Mio. € resultieren im Wesentlichen aus der Aktivierung von Modernisierungsmaßnahmen, welche in Vorjahren unter den Anlagen im Bau ausgewiesen wurden. Auffällig ist im Jahr 2015 die Höhe der Abschreibungen, welche mit rd. 2,5 Mio. € deutlich über den Vorjahreswerten liegt. Zum Stichtag 31.12.2015 wurden durch den Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung (FB 62) die Ertragswerte der in den Jahren 2008 bis 2015 modernisierten Wohnobjekte ermittelt und den in der Anlagenbuchhaltung gebuchten Restbuchwerten gegenüber gestellt. Trotz der durchaus positiven Entwicklung der Ertragswerte seit der Eröffnungsbilanz lagen diese zum 31.12.2015 bei einzelnen Objekten unterhalb der in der Anlagenlagenbuchhaltung ausgewiesenen Restbuchwerte. Dies ist vornehmlich in der Aktivierung der in den vergangenen Jahren getätigten Investitionen begründet. Die im Jahresabschluss 2015 durchgeführte Abwertung beläuft sich auf insgesamt rd. 1,8 Mio. € (bezogen auf die Jahre 2008 – 2015), einhergehend mit einer ertragswirksamen Auflösung von Sonderposten in Höhe von rd. 1,0 Mio. €. Soweit bebaute Grundstücke der Gemeinde nicht unter den Posten Kinder- und Jugendeinrichtungen, Schulen oder Wohnbauten ausgewiesen werden, sind sie unter Bilanzposition 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude zu bilanzieren. Hierzu zählen insbesondere die Verwaltungsgebäude der Gemeinde sowie die gemeindlichen Betriebsgebäude. Dies können z.B. Feuerwehrgerätehäuser, Rettungswachen, Werkstätten, Lagerhallen, Parkhäuser, Tiefgaragen, Sportstätten und sonstige öffentliche soziale und kulturelle Einrichtungen sein. In der Bilanz der Stadt Aachen stellen historische Gebäude - insbesondere das historische Rathaus - erhebliche Vermögenswerte dar. Im Jahr 2015 sind auf dieser Bilanzposition Zugänge in Höhe von rd. 1,0 Mio. € zu verzeichnen. Hierbei handelt es sich vornehmlich um Grundstücksankäufe. Die Abgänge mit einem Restbuchwert in Höhe von ca. 0,2 Mio. € sind - 30 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 hingegen zu vernachlässigen. Sie resultieren sowohl aus Verkäufen als auch aus geringfügigen Inventurdifferenzen. Darüber hinaus wurden im Jahr 2015 Umbuchungen von rd. +0,5 Mio. € vorgenommen. Diese sind der Verlagerung von anderen Bilanzpositionen geschuldet. Als wesentlicher Posten sei hier beispielsweise die Umbuchung des Grundstücks Jülicher Straße 352 zu benennen, welches zuvor fälschlicherweise unter der Bilanzposition 1.2.3.4 Sonstige unbebaute Grundstücke ausgewiesen wurde. 5.1.1.2.3 Infrastrukturvermögen 812.816.988,62 € 805.682.456,09 € 2015: Vorjahr: Der Bilanzwert des Infrastrukturvermögens setzt sich wie folgt zusammen: Wert Bezeichnung 31.12.2015 187.897.458,36 € Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 24.098.988,65 € Brücken und Tunnel Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen - € Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 308.100.016,93 € Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 283.317.051,66 € 9.403.473,02 € Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 812.816.988,62 € Gesamt Die Vermögenswerte der Bilanzposition 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens erhöhen sich im Jahr 2015 um rd. 1,0 Mio. €. Den Zugängen in Höhe von 3,8 Mio. € stehen dabei Abgänge in Höhe von knapp 3,0 Mio. € gegenüber. Ein Großteil dieser Bewegungen ist auf Inventurdifferenzen zurückzuführen. In den Abgängen sind darüber hinaus jedoch auch rd. 1,5 Mio. € Abgänge aus Verkäufen enthalten. Bei den im Rahmen der Inventur aufgedeckten Differenzen, welche im Jahr 2015 zu Zugängen geführt haben, ist zu beachten, dass es sich zu einem großen Teil um unentgeltliche Übertragungen handelt. In diesen Fällen war analog zur Aktivierung ein entsprechender Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz zu buchen. Unter der Bilanzposition 1.2.3.2 Brücken und Tunnel sind in der Anlagenbuchhaltung ebenfalls die Durchlassbauwerke erfasst. Im Rahmen der Inventurarbeiten wurden auch die dieser Bilanzposition zugeordneten Vermögensgegenstände einer eingehenden Überprüfung unterzogen. Im Jahr 2015 werden Zugänge in Höhe von lediglich rd. 0,9 Mio. € ausgewiesen. Die Abgänge fallen mit rd. 1,5 Mio. € hingegen höher aus. Begründet ist dies im Wesentlichen in der Feststellung und Bereinigung von Inventurdifferenzen. So wurden Bauwerke in Abgang gebracht, welche beispielsweise nicht bzw. nicht mehr im Eigentum der Stadt Aachen stehen oder mittlerweile abgerissen wurden. Auch die Umbuchungen sind mit einer Größenordnung von rd. +2,7 Mio. € nennenswert. Diese sind insbesondere der Umbuchung der CHIO-Brücke geschuldet, welche zuvor der Bilanzposition 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens zugeordnet war. Die Afa des Jahres beläuft sich auf rd. 1,1 Mio. €. Hierin enthalten sind außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von rd. 0,6 Mio. €. Unter der Bilanzposition 1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen werden wie in den Vorjahren keine Werte bilanziert. Besonders hervorzuheben sind die Zugänge auf der Bilanzposition 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen in Höhe von rd. 16,9 Mio. €. Hiervon entfallen rd. 16,3 Mio. € auf Kanalbaumaßnahmen der STAWAG, welche im Rahmen des jährlichen Investitionsentgeltes durchgeführt wurden. Die Abgänge betragen für das Haushaltsjahr rd. 0,6 Mio. € und resultieren im Wesentlichen aus der Verschrottung bzw. dem Abriss von Kanälen im Zuge von Neubaumaßnahmen. Die Abschreibungen auf das Kanalvermögen bilden mit rd. 6,3 Mio. € einen - 31 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 wesentlichen Bestandteil der in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen gesamtstädtischen Abschreibungsbeträge. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Abschreibungen um ca. 0,3 Mio. € erhöht, was in Anbetracht der steigenden Vermögenswerte auf dieser Bilanzposition durchaus realistisch erscheint. Das Kanalvermögen war nicht Bestandteil der verwaltungsweiten körperlichen Inventur zum 31.12.2015. Aus diesem Grund waren hier auch keine Zu- und Abgänge aus Inventurdifferenzen zu verzeichnen. Für den Bereich der Kanäle erfolgt keine Stichtagsinventur sondern eine unterjährige permanente Inventur. Mittels Kanal-TVUntersuchungen wird das gesamte städtische Kanalnetz laufend befahren. Sich in diesen Rahmen ergebende Zuund Abgänge werden unmittelbar in den jeweiligen Jahresabschlüssen berücksichtigt. Innerhalb der Bilanzposition 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen werden sämtliche im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Aachen befindlichen Straßen, Wege und Plätze, Verkehrslenkungsanlagen sowie alle Einrichtungsgegenstände im Infrastrukturbereich (Beschilderung, Verkehrsüberwachungsgeräte, Parkleitsystem etc.) bilanziert. Diese Bilanzposition weist zum 31.12.2015 einen Wert von rd. 283,3 Mio. € aus und ist im Vergleich zum Vorjahr mit rd. 1,2 Mio. € geringfügig gesunken. Die wertmäßigen Veränderungen sind nicht zuletzt auf die zum Jahresende stattgefundene Inventur zurückzuführen. Insgesamt können im Jahr 2015 bei dieser Bilanzposition Zugänge in Höhe von rd. 7,7 Mio. € verzeichnet werden. Hiervon resultieren rd. 3,2 Mio. € aus der im Rahmen der Inventur erfolgten Aktivierung von unentgeltlich übertragenen Straßenflächen im Zusammenhang mit städtebaulichen Verträgen. Jene Straßenabschnitte waren bislang aufgrund des fehlenden Informationsprozesses nicht in der Anlagenbuchhaltung erfasst. Weiterhin sind Abgänge von rd. 2,9 Mio. € zu verzeichnen. Dies ist insbesondere auf die im Rahmen der Inventur ausgebuchten Straßenabschnitte zurückzuführen, welche nicht mehr existieren oder aber sich nicht im städtischen Eigentum befinden (rd. 1,8 Mio. €). Der periodengerechte Werteverzehr in dieser Bilanzposition wird in Abschreibungen von insgesamt rd. 8,8 Mio. € dargestellt. Hiervon sind rd. 1 Mio. € auf außerplanmäßige Abschreibungen in Folge der Ergebnisse der Straßenzustandserfassung zurückzuführen. Bei dieser Bilanzposition ist insbesondere zu erwähnen, dass die seit der Eröffnungsbilanz jeweils in einem Festwert bewerteten Feld- und Wirtschaftswege sowie Fußwege von rd. 7,9 Mio. € im Rahmen der Inventurarbeiten in eine Einzelbewertung überführt wurden. Die Bilanzposition 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens enthält u.a. Ingenieurbauwerke, wie z.B. Stütz- und Lärmschutzwände, Brunnen, Fußgängerunterführungen, versenkbare Poller, u.a. Während die Zugänge in Höhe von lediglich rd. 16 Tsd. € zu vernachlässigen sind, schlagen die Abgänge des Haushaltsjahres mit rd. 0,4 Mio. € zu Buche, im Wesentlichen bedingt durch im Rahmen der Inventur festgestellte Differenzen. Die Umbuchung in Höhe von 2,6 Mio. € bezieht sich auf die Verlagerung der CHIO-Brücke zur Bilanzposition 1.2.3.2 Brücken und Tunnel. Die linearen Abschreibungen belaufen sich im Haushaltsjahr 2015 auf knapp 0,7 Mio. €. Das Vermögen an Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrsanlagen ist gegliedert in (Wert 31.12.2015): Gemeindestraßen rd. 196 Mio. € Kreisstraßen rd. 13 Mio. € Landesstraßen rd. 17 Mio. € Bundesstraßen rd. 33 Mio. € Privatstraßen rd. 1 Mio. € Verkehrslenkungsanlagen (inkl. FW) rd. 8 Mio. € rd. 18 Mio. € FW Straßenbäume - 32 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 5.1.1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 8.103.048,51 € 482.332,87 € 2015: Vorjahr: Im Jahr 2015 ist auf der Bilanzposition 1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden ein deutlicher Vermögenszuwachs von rd. 7,6 Mio. € zu verzeichnen. Dieser ist im Wesentlichen auf Umbuchungen von den Bilanzpositionen 1.2.1.1 Grünflächen und 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung zurückzuführen. Bislang wurden unter der Bilanzposition 1.2.1.1 Grünflächen Vermögensgegenstände ausgewiesen, welche sich auf Grundstücken des Gebäudemanagements befinden. Hierbei handelt es sich hierbei vornehmlich um Natur- und Kunstrasenplätze, Tennenspielfelder oder Bolzplätze sowie deren Einrichtungsgegenstände. Darüber hinaus wurden unter der Bilanzposition 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung weitere Vermögensgegenstände geführt, welche sich ebenfalls auf Grundstücken des Gebäudemanagements befinden. Dies betraf überwiegend Spielgeräte auf Schul- und Kitagrundstücken. Im Rahmen der körperlichen Inventur zum Stichtag 31.12.2015 wurden die entsprechenden Vermögensgegenstände zur Bilanzposition 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden umgebucht. 5.1.1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.250,00 € 0,00 € 2015: Vorjahr: Die städtischen Kunstgegenstände in Museen und Kulturstätten werden grundsätzlich in der Bilanz des Kulturbetriebs geführt. Darüber hinaus sind die Bau- und Kulturdenkmäler in der städtischen Bilanz zwar aufgeführt, jedoch mit einem Wert von 0 € gebucht. In 2015 wurde ein Zugang in Höhe von 1.250,00 € gebucht. Es handelte sich um den Kauf eines Portraits. 5.1.1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 12.756.348,61 € 11.375.068,71 € 2015: Vorjahr: Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen: Wert 31.12.2015 Bezeichnung 54.352,26 € Maschinen 1.608.485,47 € Technische Anlagen 52.566,45 € Betriebsvorrichtungen Fahrzeuge 11.040.944,43 € Gesamt 12.756.348,61 € Im Jahr 2015 sind auf der Bilanzposition 1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge Zugänge in Höhe von rd. 2,9 Mio. € zu verzeichnen. Diese entfallen größtenteils auf die Beschaffung von Fahrzeugen im Bereich der Feuerwehr. Die Abgänge fallen mit lediglich knapp 20 Tsd. € relativ gering aus. Da die zuständigen Fachbereiche die Abgänge von Vermögensgegenständen aufgrund von Außerbetriebnahmen, Verschrottungen, o.Ä. unterjährig in der Inventarisierungssoftware „Kai“ erfassen und diese somit bereits in den jeweiligen Jahresabschlüssen berücksichtigt wurden, sind zum 31.12.2015 keine nennenswerten Inventurdifferenzen zu verzeichnen. Die Abschreibungen belaufen sich im Jahr 2015 auf rd. 1,5 Mio. €. - 33 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 5.1.1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 34.965.928,55 € 34.142.211,22 € 2015: Vorjahr: Im Vergleich zum Vorjahr erhöht sich der Buchwert der Bilanzposition 1.2.8 Betriebs- und Geschäftsausstattung um ca. 0,8 Mio. €. Die Zugänge des Jahres 2015 belaufen sich auf rd. 5,6 Mio. €. Hiervon entfallen allein 4,3 Mio. € auf die Anpassung der Festwerte für Vermögensgegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung. Dem gegenüber stehen jedoch auch Abgänge in Höhe von rd. 2,6 Mio. €, was ebenfalls im Wesentlichen mit rd. 2,5 Mio. € die Anpassung einzelner Festwerte (u.a. Realschulen und Kitas), betraf. Der größte Anteil entfällt hierbei auf die Festwerte im Bereich der Kindertagesstätten und Schulen. Im Rahmen der Inventur zum 31.12.2015 wurden ausgewählte Mustereinrichtungen (Schulen, Kitas, Sportstätten, etc.) durch Mitarbeiter der zuständigen Fachbereiche begangen. Hierbei wurden sämtliche Vermögensgegenstände mengen- und wertmäßig erfasst. In diesem Zuge wurde anschließend die Höhe der Festwerte überprüft und - soweit erforderlich - entsprechende Anpassungen vorgenommen. Die Ergebnisse der Mustereinrichtungen wurden auf sämtliche Einrichtungen gleicher Art angewendet. Dies entspricht der Vorgehensweise zur Eröffnungsbilanz sowie der im Jahr 2010 durchgeführten Inventur. Umbuchungen schlagen im Jahr 2015 mit rd. -0,8 Mio. € zu Buche. Dies ist im Wesentlichen der Umbuchung von Spielgeräten auf Schul- und Kitagrundstücken (Grundstücke befinden sich im Eigentum des E26) zur Bilanzposition 1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden zuzurechnen. Die Abschreibungen belaufen sich im Haushaltsjahr 2015 auf rd. 1,4 Mio. €. 5.1.1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 12.874.209,65 € 13.771.114,28 € 2015: Vorjahr: 124.427,96 € Davon geleistete Anzahlungen: Der Bilanzwert ergibt sich aufgrund von zum Bilanzstichtag noch nicht fertig gestellten Baumaßnahmen, geleisteten Anzahlungen beim Erwerb von Vermögensgegenständen sowie aus Umbuchungen im Rahmen der Aktivierung von fertiggestellten Vermögensgegenständen unter der jeweils entsprechenden Bilanzposition, wenn der Vermögensgegenstand in einen betriebsbereiten Zustand versetzt wurde. Zum 31.12.2015 wurde mit Hilfe der zuständigen Fachbereiche für sämtliche Anlagen im Bau überprüft, ob die bilanzielle Zuordnung zum Bilanzstichtag noch sachgerecht war. Der Bilanzwert hat sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 0,9 Mio. € verringert. 5.1.1.3 Finanzanlagen 1.114.105.087,21 € 1.071.766.332,81 € 2015: Vorjahr: Die Buchwerte der verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen zum Bilanzstichtag fortgeschrieben. Es handelt sich im Einzelnen um die im Anschluss folgenden Positionen. 5.1.1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 308.731.161,82 € 308.743.911,82 € 2015: Vorjahr: - 34 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Zum Jahresabschluss 2015 gibt es folgende Anteile an verbundenen Unternehmen: Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Aachener Straßenbahn- und Energieversorgungs- AG 306.182.000,00 € 1.666.680,00 € Gewerbegrundstücksgesellschaft mbH 565.349,00 € Kur- und Badegesellschaft mbH 205.000,00 € regio iT 112.132,82 € 0,00 € Aachener Stadion Beteiligungs GmbH 308.731.161,82 € Bilanzsumme: Die Gesellschaft der Campusbahn Projektentwicklungsgesellschaft mbH wurde am 09.12.2015 gelöscht, da die Liquidation beendet wurde. Ein entsprechender Abgang des Restbuchwertes in Höhe von 12.750,00 € wurde im Jahresabschluss 2015 berücksichtigt. Für den Jahresabschluss 2015 wurde die Werthaltigkeit der verbundenen Unternehmen und Beteiligungen unter Hinzuziehung von externen Beratern einer Prüfung unterzogen. Ein Abwertungsbedarf der städtischen Finanzanlagen, konnte insbesondere bei der E.V.A. nicht festgestellt werden. 5.1.1.3.2 Beteiligungen 2.938.854,32 € 2.887.801,96 € 2015: Vorjahr: Beteiligungen sind Anteile der Kommune an Unternehmen und Einrichtungen, die in der Absicht gehalten werden, eine dauerhafte Verbindung zu diesen Unternehmen und Einrichtungen herzustellen. Entscheidend ist hierbei die Beteiligungsabsicht und nicht die Beteiligungshöhe. Im Rahmen einer gesetzlich zugrunde zu legenden Beteiligungsvermutung gilt als Beteiligung im Zweifel ein Anteil am Nennkapital des Unternehmens von mehr als 20 %. Wird diese Vermutung nicht widerlegt, so ist eine Beteiligung unter dieser Bezeichnung zu bilanzieren. Direkte städtische Beteiligungen: Aachener Gesell. für Innovation und Technologietransfer AVANTIS Service N.V. G.O.B. Avantis N.V. AWA Entsorgung GmbH Flugplatz Aachen-Merzbrück GmbH 329.437,60 € 102.938,00 € 0,00 € 186.185,00 € 75.856,36 € 12.500,00 € RWTH Aachen Campus GmbH 706.916,96 € Gesamt Beteiligungen an Zweckverbänden: Sparkassenzweckverband Kreis Aachen-Stadt Aachen Zweckverband Aachener Verkehrsverbund Zweckverband Entsorgungsregion West, Eschweiler Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung AC 0,00 € 216.188,65 € 1.986.279,68 € 29.469,03 € 0,00 € Zweckverband Region Aachen 2.231.937,36 € Gesamt - 35 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 5.1.1.3.3 Sondervermögen der Gemeinde 410.730.061,22 € 395.503.798,59 € 2015: Vorjahr: In der gemeindlichen Bilanz ist das Sondervermögen der Gemeinde, welches unter der Rechtsperson „Gemeinde“ über einen eigenen Rechnungskreis verfügt, unter einem gesonderten Bilanzposten anzusetzen. Zu solchem gemeindlichen Sondervermögen sind die wirtschaftlichen Unternehmen und die organisatorisch verselbstständigten Einrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit zu zählen. Das Sondervermögen setzt sich wie folgt zusammen: Aachener Stadtbetrieb (E 18) 7.697.460,12 € 269.376.516,35 € Gebäudemanagement (E 26) 51.129,19 € Volkshochschule Aachen (E 42) Stadttheater und Musikdirektion Aachen (E 46/47) 964.661,03 € Kulturbetrieb (E 49) 80.021.128,13 € Eurogress (E 88) 52.619.166,40 € 410.730.061,22 € Gesamt E 26 - Gebäudemanagement Zwar wurden im Rahmen einer überschlägigen Substanzwertermittlung des Fachbereichs Finanzsteuerung im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses 2013 für das Gebäudemanagement aufgrund der Baupreisindexentwicklung bei den Gebäuden wesentliche stille Reserven ermittelt. Dennoch wurde noch zum Jahresabschluss 2013 vorsorglich eine Abwertung von 15.226.262,63 € vorgenommen, welche mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen war. Zur Verifizierung und eindeutigen Berechnung der stillen Reserven wurde für den Jahresabschluss 2015 durch die Kommunale Bewertungsstelle des Fachbereichs Geoinformation und Bodenordnung ein Gutachten zur relativen Wertveränderung von Bilanzwerten der bei E 26 gebuchten Grundstücke nach den anerkannten Bewertungsgrundsätzen auf der Grundlage einer repräsentativen Stichprobe aus typischen Gebäuden des gesamten Grundbesitzes des E 26 angefertigt. Aus dem Gutachten geht hervor, dass der Gebäudebestand des E 26, wie bereits im Jahresabschluss 2013 durch die überschlägige Substanzwertermittlung vermutet und dargelegt, hohe stille Reserven birgt. Die Höhe der stillen Reserven lässt keinen Zweifel daran, dass kein Abwertungsbedarf des Sondervermögens E 26 in der städtischen Bilanz 2015 und ebenso mittelfristig besteht. Aus diesem Grund wurde auch die im Jahresabschluss 2013 vorgenommen Abwertung in Höhe von 15.226.262,63 € rückgängig gemacht und dem Sondervermögen E 26 wieder zugeschrieben. Die Zuschreibung erfolgte, wie die Abwertung 2013, gegen die Allgemeine Rücklage und verbessert somit nicht das Jahresergebnis. 5.1.1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 26.800.000,00 € 36.800.000,00 € 2015: Vorjahr: Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden mit ihrem Nennbetrag zum Bilanzstichtag bewertet. Abschreibungen auf die Wertpapiere waren nicht erforderlich. - 36 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Die Wertpapiere des Anlagevermögens setzen sich zum 31.12.2015 wie folgt zusammen: Wert Bezeichnung 31.12.2015 Kapitalmarktpapiere von sonstigen öffentlichen Bereich Kapitalmarktpapiere von Kreditinstituten Kapitalmarktpapiere vom sonstigen inländischen Bereich 0,00 € 26.800.000,00 € 0,00 € Gesamt 26.800.000,00 € Kapitalmarktpapiere von Kreditinstituten: Schuldscheindarlehen der Deutschen Schiffsbank Wertpapier der IKB Deutsche Industriebank Termingeld Santander Consumer Bank AG Schuldscheindarlehen HSB Nordbank 4.200.000,00 € 15.000.000,00 € 0,00 € 7.600.000,00 € Gesamt 26.800.000,00 € Das Wertpapier der Santander Consumer Bank AG in Höhe von 10 Mio. € wurde am 24.11.2015 vereinbarungsgemäß zurückgezahlt. 5.1.1.3.5 Ausleihungen 364.905.009,85 € 327.830.820,44 € 2015: Vorjahr: Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Sondervermögen und sonstige Ausleihungen wurden mit dem tatsächlichen Ausleihungsbetrag zum Bilanzstichtag angesetzt. Die Ausleihungen setzen sich wie folgt zusammen: Wert Bezeichnung 31.12.2015 34.171.179,66 € Ausleihungen an verbundene Unternehmen - € Ausleihungen an Beteiligungen 330.328.693,58 € Ausleihungen an Sondervermögen 405.136,61 € Sonstige Ausleihungen 364.905.009,85 € Gesamt Ausleihungen an verbundene Unternehmen: STAWAG 15.000.000,00 € EVA GmbH EVA GmbH GeWoGe EVA GmbH Gesamt 4.500.000,00 € 4.500.000,00 € 171.179,66 € 10.000.000,00 € 34.171.179,66 € - 37 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Ausleihungen an Sondervermögen: Aachener Stadtbetrieb (E 18) Gebäudemanagement (E 26) Eurogress (E 88) Gesamt 7.869.000,00 € 297.994.732,76 € 24.464.960,82 € 330.328.693,58 € Sonstige Ausleihungen: 110.911,91 € 36.000,00 € 17.233,27 € 7.080,00 € WoBauDarlehen SV Eilendorf 1914 e.V. FC Eintracht 1920 Kornelimünster SV Eilendorf 1914 e.V. DJK Arminia Eilendorf 1919 e.V. Werkstatt für Behinderte 12.903,14 € 0,00 € Wasserverband Eifel-Ruhr Malteser Hilfsdienst Wohnsinn Aachen GmbH (Armenfonds) Wohnsinn Aachen GmbH (Alten- und Siechenfonds) FC Germania 1919 Freund e.V. VfL 1905 Aachen e.V. Haus Hörn des Oratoriums des hl. Philipp Neri e.V. (Elisabethspitalfonds) Haus Hörn des Oratoriums des hl. Philipp Neri e.V. (Alten- u. Siechenf.) Haus Hörn des Oratoriums des hl. Philipp Neri e.V. (Kinder- u. Jugendf.) CVUA Chem.-Veterinäruntersuchungsamt Rheinland WABe e.V. TV Aachen-Brand e.V. 8.157,60 € 11.200,69 € 0,00 € 0,00 € 15.750,00 € 0,00 € 13.000,00 € 13.000,00 € 13.000,00 € 17.500,00 € 71.500,00 € 19.900,00 € 38.000,00 € 405.136,61 € JSC Blau-Weiß e.V. Aachen Gesamt Die Ausleihungen an die E.V.A. GmbH in Höhe von jeweils 4,5 Mio. € sowie die Ausleihung an die STAWAG in Höhe von 15 Mio. € stammen aus Stiftungsmitteln. Es handelt sich hierbei um Stiftungsmittel von 16 Stiftungen. Zusätzlich wurde im Jahr 2015 eine neue Ausleihung (endfälliges Darlehen) in Höhe von 10 Mio. € an die E.V.A. GmbH ausgegeben. Es handelt sich dabei um das Geld aus dem zum 24.11.2015 zurückgezahltem Wertpapier der Santander Consumer Bank AG. Die Bereitstellung der Liquidität erfolgt aus Mitteln zur Geldanlage der Rückstellung Deponie Warden. Im Jahr 2015 wurde ein neues Darlehen in Höhe von 35.406.267,88 € an das Gebäudemanagement (E 26) vergeben. Gleichfalls ergab sich eine Verminderung des Gründungsdarlehens in Höhe von 1.501.491,33 € als Saldo aus Vermögensübertragungen zwischen der Bilanz der Stadt und der Bilanz des Gebäudemanagements. Im Jahr 2015 wurden die Ausleihungen an die Werkstatt für Behinderte, Wohnsinn Aachen GmbH sowie dem VfL 1905 Aachen e.V. komplett getilgt. Des Weiteren wurden neue Darlehen an die WABe e.V., den TV Aachen-Brand e.V. und den JSC Blau-Weiß e.V. Aachen vergeben. - 38 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 5.1.2 Umlaufvermögen 115.453.664,59 € 122.995.664,99 € 2015: Vorjahr: 5.1.2.1 Vorräte 676.948,80 € 559.774,91 € 2015: Vorjahr: Wert Bezeichnung 31.12.2015 676.948,80 € € Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, Waren Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 676.948,80 € Gesamt Im Bereich der Steinvorräte hat sich der Bestand um 116.373,89 € im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Der Festwert für die Betriebsstoffe der Feuerwehr wurde um 800,00 € erhöht. 5.1.2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 109.547.719,47 € 116.971.211,00 € 2015: Vorjahr: Eine Gesamtübersicht über die Forderungen der Stadt Aachen zum 31.12.2015 einschließlich der Restlaufzeiten ist dem Forderungsspiegel (Anlage 2 zum Anhang) zu entnehmen. Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen aktiviert. 5.1.2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 47.646.754,11 € 39.668.112,21 € 2015: Vorjahr: Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen: Wert 31.12.2015 Bezeichnung Forderungen aus Gebühren Forderungen aus Beiträgen Forderungen aus Steuern Forderungen aus Transferleistungen Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 4.044.298,10 € 1.629.564,06 € 7.560.266,54 € 16.153.845,81 € 18.258.779,60 € Gesamt 47.646.754,11 € Der Bestand der öffentlich-rechtlichen Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen hat sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 8,0 Mio. € erhöht. Zum einen ergeben sich Zuwächse im Bereich der Forderungen aus Transferleistungen in Höhe von 9,8 Mio. €, welche größtenteils auf Erstattungsleistungen im Zuge der Flüchtlingsunterbringung zurückzuführen sind sowie - 39 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 weitere Zuwächse im Bereich der Sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen um rd. 4,2 Mio. €. Des Weiteren sind die Forderungen aus Gebühren und Beiträgen im Jahr 2015 um insgesamt rd. 0,9 Mio. € gestiegen. Demgegenüber stehen Reduzierungen im Bereich der Steuerforderungen um rd. 6,9 Mio. €, welche vornehmlich in Gewerbesteuerrückerstattungen begründet sind. 5.1.2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 40.235.629,11 € 37.572.019,73 € 2015: Vorjahr: Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen: Wert 31.12.2015 Bezeichnung Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich Privatrechtliche Forderungen gegenüber verbundene Unternehmen Privatrechtliche Forderungen gegenüber Beteiligungen Privatrechtliche Forderungen gegenüber Sondervermögen 2.066.901,70 € 465.193,58 € 7.885.430,86 € 11.676,51 € 29.806.426,46 € Gesamt 40.235.629,11€ Die Privatrechtlichen Forderungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um rd. 2,6 Mio. € erhöht. Hier stiegen insbesondere die Forderungen gegenüber Sondervermögen um 4,5 Mio. €. Ursächlich hierfür ist der Forderungsausweis der Bankverrechnungskonten. Im Vergleich hierzu haben sich die Privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten Bereich um rd. 1,4 Mio. € vermindert. Darüber hinaus resultiert die Veränderung zum Vorjahr aus der Forderungsminderung gegenüber verbundenen Unternehmen (ca. 0,5 Mio. €). Forderungsberichtigung: Die Stadt Aachen hat die Forderungsbewertung wie folgt vorgenommen: Die gemeindlichen Forderungen wurden in folgende Kategorien eingestuft: 1. Einwandfreie Forderungen, bei denen kein Ausfallrisiko besteht 2. Zweifelhafte Forderungen, die auf einem gesonderten Konto ausgewiesen werden 3. Nicht realisierbare Forderungen Bei den Einwandfreien Forderungen wurden keine Wertberichtigungen vorgenommen. Bezüglich der Zweifelhaften Forderungen erfolgten prozentuale Bewertungsabschläge: - Insolvenzen: Wertkorrektursatz 100 % - Befristete Niederschlagungen: Wertkorrektursatz 80 % - Fälle der Aussetzung der Vollziehung (ADV): Wertkorrektursatz 50 % Die nicht realisierbaren Forderungen wurden aus dem Forderungsbestand ausgebucht. Die Forderungsberichtigung setzt sich insgesamt wie folgt zusammen: Einzelwertberichtigung 31.12.2015 -497.219,74 € -269.823,83 € -14.646.554,50 € 21110010 Einzelwertberichtigungen - Gebühren 21110020 Einzelwertberichtigungen - Beiträge 21110030 Einzelwertberichtigungen - Steuern - 40 - 31.12.2014 -411.192,38 € -249.079,51 € -13.667.617,60 € Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 21110040 Einzelwertberichtigungen - Transferleistungen 21110050 Einzelwertberichtigungen - sonstige öffentl-rechtl. Forderungen 21110060 Einzelwertberichtigungen Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich 21110070 Einzelwertberichtigungen Privatrechtliche Forderungen gegenüber öffentlichen Bereich Gesamt: -42.308,57 € -39.353,35 € -2.755.463,65 € -2.431.242,06 € -1.003.843,99 € -686.901,71 € -1.377,40 € -4.682,20 € -19.216.591,68 € -17.490.068,81 € Die Summe der Forderungen, die im Jahresabschluss 2015 einzelwertberichtigt wurden, hat sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 1,7 Mio. € erhöht. Pauschalwertberichtigung inkl. differenzierter PWB 21210010 Pauschalwertberichtigungen - Gebühren 21210020 Pauschalwertberichtigungen - Beiträge 21210030 Pauschalwertberichtigungen - Steuern 21210040 Pauschalwertberichtigungen - Transferleistungen 21210050 Pauschalwertberichtigungen- sonstige öffentl-rechtl. Forderungen 21210060 Pauschalwertberichtigungen Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich Summe: 31.12.2015 31.12.2014 -113.280,96 -88.918,87 -1.634.016,75 -1.409.815,42 -32.749,61 -16.120,11 -230.138,44 -44.832,50 -320.944,35 -268.173,64 -1.299.102,49 -1.492.053,64 -3.416.214,27 -3.533.932,51 Neben den Einzelwertberichtigungen wurden auch pauschalierte Wertberichtigungen auf Forderungen vorgenommen. Es besteht eine differenzierte Bewertung des Forderungsbestandes nach Vertragsgegenstandsarten bezogen auf einen Altbestand an Forderungen aus dem Sozialbereich mit einer pauschalen Wertkorrektur von 90 % sowie auf die Höchstbeitragsfestsetzungen im Kindergarten- und OGS-Bereich von 75 %. Daneben wurde eine pauschale Wertberichtigung mit einem Satz von 3,6 % auf den noch nicht einzelwertberichtigten Forderungsbestand vorgenommen, um das allgemeine Ausfallrisiko von Forderungen abzudecken. Im Jahresabschluss 2015 erfolgte eine ertragswirksame Auflösung der Pauschalwertberichtigungen um rd. 0,1 Mio. €. 5.1.2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 21.665.336,25 € 39.731.079,06 € 2015: Vorjahr: Einen wesentlichen Bestandteil dieser Bilanzposition bilden die zum Verkauf vorgesehenen Grundstücke. Vermögensgegenstände, die dem Geschäftsbetrieb nicht mehr dauerhaft dienen, sondern zum Verbrauch, Verkauf oder nur für eine sonstige kurzfristige Nutzung vorgesehen sind, sind im Umlaufvermögen auszuweisen. Hierzu zählen insbesondere Grundstücke, die von der Gemeinde zum Zwecke der Veräußerung gehalten werden. Im Jahr 2015 ergeben sich in diesem Bereich Zugänge in Höhe von rd. 3,5 Mio. €. Diese resultieren zu einem Großteil aus Zuteilungen im Rahmen von Umlegungsverfahren (ca. 2,1 Mio. €), Flurstücksfortführungen (ca. 0,3 Mio. €) und - 41 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Übertragungen von E26 an die Stadt (rd. 1,1 Mio. €). Im Jahr 2015 werden Abgänge aus Grundstücksverkäufen in Höhe von rd. 3,9 Mio. € verzeichnet. Weitere Abgänge in Höhe von rd. 0,9 Mio. € resultieren u.a. aus dem Abriss von Gebäuden, der Ausbuchung nicht mehr im Eigentum der Stadt befindlicher Objekte sowie der Verlagerung von Vermögensgegenständen vom Umlaufvermögen zurück in das Anlagevermögen. Darüber hinaus wurde im Jahr 2015 ein wesentlicher Abgang in Höhe von 16,3 Mio. € gebucht. Dieser betrifft den Sonstigen Vermögensgegenstand „Route Charlemagne / Weitergeleitete Mittel“. In diesem wurden seit dem Jahr 2008 alle an E26 ausgezahlten Mittel im Rahmen der Gesamtmaßnahme Route Charlemagne gesammelt. In 2015 wurde die Gesamtmaßnahme abgeschlossen und abgerechnet. In diesem Zusammenhang wurden alle in Vorjahren an E26 gezahlten Mittel (entspricht der Höhe des Sonstigen Vermögensgegentandes) den von der Stadt für Maßnahmen des E26 vereinnahmten Landesmitteln gegenübergestellt. Der durch Zuwendungen des Landes gedeckte Anteil der Auszahlungen in Höhe von rd. 13 Mio. € wurde bei der Stadt in einen Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umgebucht. Parallel hierzu wurde der entsprechende Betrag aus den Erhaltenen Anzahlungen (Landeszuwendungen) in einen Passiven Rechnungsabgrenzungsposten umgebucht. Weitere rd. 3,1 Mio. € wurden den Forderungen aus dem Gesellschafterdarlehen 2015 hinzugerechnet. Ein Betrag in Höhe von 0,2 Mio. € musste aufwandswirksam korrigiert werden. Dieser Betrag hätte bereits in den Jahren 2009 und 2010 als Aufwand gebucht werden müssen. Der Restbetrag in Höhe von 861.500,00 € bedarf einer endgültigen Abstimmung zwischen der Stadt und dem E26 und wird daher voraussichtlich im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 umgebucht. 20.612.684,60 € Anlagen im Umlaufvermögen: Route Charlemagne – Weitergabe an Gebäudemanagement (E 26) Zum Verkauf vorgesehene Grundstücke und Gebäude 861.500,00 € 19.751.184,60 € Bei den zum Verkauf vorgesehenen Grundstücken handelt es sich im Wesentlichen um Flächen in den folgenden Lagen: - Auf der Hüls - Professor-Wieler-Straße - Kaubendenstraße - Pascalstraße - Gewerbepark Brand - Krefelder Straße (Alter Tivoli) - Brander Straße (aus der Umlegung) - Leiner Gasse (aus der Umlegung) - Branderhofer Weg - An der Schmiede (aus der Umlegung) - Kellershaustraße - Ringstraße - Laurentiusstraße - Holunderweg (aus der Umlegung) - Schlehenweg (aus der Umlegung) - Franz-Delheid-Straße (aus der Umlegung) - Hubert-Spickernagel-Straße (aus der Umlegung) Es handelt sich bei den oben genannten Flächen weitestgehend um Gebäude- und Freiflächen bzw. Bauplätze. Die baurechtliche Klassifizierung jedes einzelnen Flurstückes kann dem Lagerbuch (Itac.Inkol) des Immobilienmanagements entnommen werden. Des Weiteren werden Forderungen gegenüber Mitarbeitern und Bedienstetendarlehen in Höhe von 0,4 Mio. €, andere sonstige Forderungen in Höhe von 0,5 Mio. € sowie Vorsteuerkonten in Höhe von 0,1 Mio. € unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. - 42 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 5.1.2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 € 0,00 € 2015: Vorjahr: 5.1.2.4 Liquide Mittel 5.228.996,32 € 5.464.679,08 € 2015: Vorjahr: Als Liquide Mittel werden sämtliche Kassenbestände, Handvorschüsse und Guthaben bei Kreditinstituten ausgewiesen. Der Ansatz erfolgte zum Nennbetrag. Die Liquiden Mittel setzen sich überwiegend aus städtischen Kontokorrentkonten bei der Sparkasse Aachen, der Aachener Bank sowie aus dem Festgeldkonto bei der Sparkasse Aachen zusammen. Die Bestände werden über Saldenbestätigungen und Kontoauszüge nachgewiesen. Die Bilanzposition gliedert sich wie nachfolgend dargestellt: Wert Wert Bezeichnung 31.12.2015 31.12.2014 Girokonten Schulgirokonten Kitagirokonten Handvorschüsse Schwebeposten Gesamt 2.257.835,50 € 2.720.108,45 € 133.631,52 € 44.440,29 € 72.980,56 € 5.228.996,32 € 2.355.363,47€ 2.502.481,16 € 98.546,04 € 37.849,33 € 470.439,08 € 5.464.679,08 € In der städtischen Bilanz sind unter der Position "Liquide Mittel" Bankkonten mit positiven Salden ausgewiesen. Bankkonten mit negativen Salden werden unter der Bilanzposition "Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung" dargestellt. Die liquiden Mittel haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 235.682,76 Mio. € verringert. Im Jahr 2015 wurde der Nachlass Honderich, der als Festgeld bei der Sparkasse Aachen angelegt war, gekündigt. Für diesen Nachlass wurde ein Tagesgeldkonto bei der Volkswagen Bank angelegt. Die Bestände aus sogenannten Schulgirokonten betragen zum Bilanzstichtag 2.720.108,45 €. Hierbei handelt es sich um Guthaben, die von den Schulen der Stadt Aachen eigenverantwortlich bewirtschaftet werden. Das wirtschaftliche Eigentum der Konten wird der Stadt Aachen zugerechnet. Über die Schulgirokonten werden neben dem Schulbudget auch fremde Mittel verwaltet. Für diese Mittel ist eine Gegenposition auf der Passivseite der Bilanz unter dem Posten "sonstige Verbindlichkeiten" in Höhe von insgesamt 279.682,86 € enthalten. Bei den Kitagirokonten handelt es sich um städtische Konten der Stadt Aachen. Die Kitagirokonten werden von den jeweiligen Kindertagesstätten eigenverantwortlich verwaltet und beinhalten ausschließlich fremde Finanzmittel (z. B. Essensgelder, Ausflugsgelder etc.). Die Darstellung in der Bilanz erfolgt neutral, einerseits bei den liquiden Mitteln und andererseits bei den sonstigen Verbindlichkeiten. Einen Anteil der Liquiden Mittel bilden die Handvorschüsse in Höhe von 44.440,29 €. Die Mittel werden als Barkassenbestände in den Fachbereichen als Wechselgeldkassen vorgehalten. Der Schwebeposten in Höhe von 72.980,56 € resultiert aus zeitlichen Verschiebungen zwischen dem Abbuchungslauf (SEPA-Lastschrifteinzüge) und der Wertstellung auf dem Girokonto. - 43 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 5.1.3 Rechnungsabgrenzung 173.307.968,63 € 159.338.783,04 € 2015: Vorjahr: Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden die vor dem Bilanzstichtag geleisteten Auszahlungen angesetzt, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die geleisteten Zuwendungen wurden in Höhe der gezahlten Zuwendungsbeträge aktiviert. Diese werden über den Zeitraum der Gegenleistungsverpflichtung aufgelöst. Weiterhin werden hier die Beamtenbesoldung und Versorgungsbezüge für Januar 2015 ausgewiesen. Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen: Wert Bezeichnung Aktive RAP für geleistete Zuwendungen ARAP f. Zuwendung mit Gegenleistungsverpflichtung Wertberichtigung ARAP f. Zuwendung mit Gegenleistungsverpflichtung ARAP Besoldung und Versorgung Sonstige aktive RAP Städteregion ARAP 31.12.2015 116.376.369,62 € 7.795.590,25 € 4.361.319,84 € 3.075.344,47 € 41.699.344,45 € 173.307.968,63 € Gesamt Im Jahr 2015 haben sich die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten insgesamt um 14,0 Mio. € erhöht. Die Erhöhung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens für weitergeleitete Zuwendungen von rd. 14,0 Mio. € (Vorjahreswert: 102.355.046,83 €) resultiert im Wesentlichen aus der Weiterleitung von Zuwendungen an den Eigenbetrieb Gebäudemanagement (E 26). Im Jahr 2015 wurden insgesamt rd. 18,3 Mio. € dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zugeführt. Die Auflösung beträgt lediglich rd. 3,5 Mio. €. In gleicher Höhe wurde ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten gebucht, da es sich bei den gezahlten Zuwendungen an E 26 lediglich um die Weiterleitung von bei der Stadt vereinnahmten Zuwendungen handelt. Die Verbuchung der Rechnungsabgrenzungsposten bei der Stadt Aachen erfolgt analog zu der Verbuchung der Sonderposten für Investitionszuschüsse bei E 26. Bei den an E 26 weitergeleiteten Zuwendungen handelt es sich insbesondere um Zuwendungen im Rahmen der Route Charlemagne (rd. 13 Mio. €), Zuwendungen für den Umbau der Nadelfabrik (rd. 3,8 Mio. €) sowie weitergeleitete Zuwendungen aus der Schulpauschale (rd. 1,9 Mio. €). Bezüglich der Route Charlemagne wird auf die Erläuterungen im Kapitel 2.1.2.2.3. verwiesen. Des Weiteren ist die jährliche Auflösung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens bezüglich des an die Städteregion übertragenen Vermögens und dessen Nutzung bzw. Zweckbindung zu benennen. Sie beträgt jährlich rd. 1,7 Mio. € und bemisst sich nach der gewichteten mittleren Restnutzungsdauer der übertragenen Immobilien. Weitere Einzelheiten sind dem Rechnungsabgrenzungsspiegel (Anlage 5 des Anhangs) zu entnehmen. - 44 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 5.2 Passiva 5.2.1 Eigenkapital 759.354.701,00 € 796.203.420,56 € 2015: Vorjahr: 5.2.1.1 Allgemeine Rücklage 795.560.914,81 € 836.977.811,42 € 2015: Vorjahr: Die Allgemeine Rücklage hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 41.416.896,61 € reduziert. Hiervon entfallen 40.774.390,86 € auf die Verrechnung des Jahresfehlbetrages des Jahres 2014. Darüber hinaus ergibt sich im Jahr 2015 aus der Anwendung des NKFWG gemäß § 43 Abs. 3 S.1 GemHVO NRW sowie aus Berichtigungen der Eröffnungsbilanz gemäß § 57 Abs. 2 GemHVO NRW weitere die Allgemeine Rücklage reduzierende Verrechnungen in Höhe von insgesamt 642.505,75 €. 5.2.1.2 Sonderrücklage 0,00 € 0,00 € 2015: Vorjahr: 5.2.1.3 Ausgleichsrücklage 0,00 € 0,00 € 2015: Vorjahr: 5.2.1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag - 36.206.213,81 € - 40.774.390,86 € 2015: Vorjahr: Der Jahresfehlbetrag des Jahres 2015 beträgt -36.206.213,81 €. Dieser wird im Folgejahr, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Aachen, in voller Höhe mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. 5.2.2 Sonderposten 450.931.144,02 € 444.544.986,05 € 2015: Vorjahr: Im Bereich der Sonderposten ergibt sich im Jahre 2015 eine Erhöhung des Bilanzwertes um rd. 6,4 Mio. €. Dies ist vorwiegend der Erhöhung der Sonderposten für Schenkungen in Höhe von rd. 9,3 Mio. € (siehe Punkt 3.2.2.4 Sonstige Sonderposten) und der dem gegenüberstehenden Verminderung der Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von rd. 4,6 Mio. € (siehe Punkt 3.2.2.3) geschuldet. Aufgrund der zum 31.12.2015 durchgeführten Inventur haben sich folglich auch auf den Konten der Sonderposten einige Bewegungen ergeben. In der Regel werden die Sonderposten analog zu den entsprechenden Vermögensgegenständen des Anlagevermögens gebucht. Das heißt, wird ein Vermögensgegenstand in Abgang gebracht, so wird grundsätzlich auch der zugehörige Sonderposten aufgelöst, zumindest soweit die Zuwendung im Falle eines - 45 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 vorzeitigen Abgangs nicht mit einer eventuellen Rückzahlungsverpflichtung verbunden ist. Aus diesem Grunde wird an dieser Stelle auf die vorangegangenen Ausführungen zu den einzelnen Bilanzpositionen des Anlagevermögens verwiesen. 5.2.2.1 Sonderposten für Zuwendungen 138.336.958,21 € 138.267.985,93 € 2015: Vorjahr: Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen: Bezeichnung Wert 31.12.2015 aus Zuweisungen vom Bund 1.114.613,78 € aus Zuweisungen vom Land 135.836.181,67 € 197.820,89 € aus Zuweisungen von Gemeinden 56.573,66 € aus Zuweisungen von Zweckverbänden aus Zuweisungen vom sonstigen öffentlichen Bereich aus Zuschüssen von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen aus Zuschüssen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen 147.771,56 € 99.537,79 € - € aus Zuschüssen von privaten Unternehmen 204.605,99 € aus Zuschüssen von übrigen Bereichen 679.852,87 € 138.336.958,21 € Gesamt Der leichte Anstieg des Bilanzwertes bei den Sonderposten für Zuwendungen resultiert aus der jährlichen planmäßigen ertragswirksamen Auflösung sowie aus dem Abgang von bezuschussten Vermögensgegenständen sowie im Gegenzug aus Zugängen in Folge der Passivierung erhaltener Investitionszuschüsse für aktivierte Vermögensgegenstände. 5.2.2.2 Sonderposten für Beiträge 44.452.482,68 € 44.956.456,35 € 2015: Vorjahr: Die Veränderungen im Laufe des Jahres ergeben sich aus der Passivierung der erhaltenen Beiträge und der ertragswirksamen Auflösung der Sonderposten korrespondierend zur Nutzungsdauer der jeweiligen Vermögensgegenstände. Ähnlich wie im Bereich der Sonderposten für Zuwendungen überstiegen auch hier im Jahr 2015 die ertragswirksamen Auflösungen die Zugänge des Jahres, sodass sich eine Reduzierung des Bilanzansatzes um rd. 0,5 Mio. € ergibt. 5.2.2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich 9.092.440,86 € 13.654.908,25 € 2015: Vorjahr: Die Sonderposten für den Gebührenausgleich werden in Höhe der nach den abgabenrechtlichen Bestimmungen tatsächlich festgestellten Kostenüberdeckungen in den Gebührenhaushalten angesetzt, soweit diese den Gebüh- - 46 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 renhaushalten noch nicht wieder zugeführt wurden. Die Bilanzposition setzt sich aus den Gebührenhaushalten in den Bereichen Abwasser, Rettungsdienst, Abfall und Straßen- und Winterdienst sowie Friedhof zusammen. Besonders zu erwähnen ist, dass im Jahresabschluss 2015 in Folge einer Prüfung der Betriebsabrechnungen der Jahre 2013 und 2014 durch den Fachbereich Rechnungsprüfung im Bereich Abwasser außerplanmäßige Auflösungen des Sonderpostens in Höhe von rd. 2,6 Mio. € vorzunehmen waren. Dies ist darauf zurückzuführen, dass aufgrund von Berechnungsfehlern das BAB-Ergebnis 2013 um rd. 1,6 Mio. € und das BAB-Ergebnis 2014 und rd. 1 Mio. € zu hoch ausgewiesen wurden. Entsprechend waren die Zuführungen zum Sonderposten in diesen Jahren ebenfalls zu hoch. Weiterhin ist zu erläutern, dass im Bereich der Abwassergebühren bis zum Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung 2015 keine Betriebsabrechnung fertiggestellt und dem Fachbereich Finanzsteuerung vorgelegt werden konnte. Da in den letzten beiden Betriebsabrechnungen jeweils ein nicht unerheblicher Jahresüberschuss erzielt wurde, war aus Vorsichtsgründen ein noch zu erwartender, aber eine sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach unbekannte Zuführung zum Sonderposten aufwandswirksam zu berücksichtigen. Auf Basis des Forecast-Ergebnisses wurde schließlich eine Rückstellung für die erwartete Zuführung zum Sonderposten für den Gebührenausgleich im Bereich Abwasser in Höhe von 0,325 Mio. € in der städtischen Bilanz dargestellt. Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen: Wert Bezeichnung 31.12.2015 466.968,19 € Rettungsdienst Abwasser 4.548.063,09 € Abfall 2.403.459,34 € Straßenreinigung und Winterdienst 1.673.950,24 € Gesamt 9.092.440,86 € 5.2.2.4 Sonstige Sonderposten 259.049.262,27 € 247.665.635,52 € 2015: Vorjahr: Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen: Wert Bezeichnung 31.12.2015 2.803.101,58 € Stellplatzablöse 112.219,20 € Naturschutz 5.674.412,52 € Sonstige Sonderposten 239.738.448,31 € Stiftungen 10.721.080,66 € Schenkungen 259.049.262,27 € Gesamt Unter dem Teilbereich Sonstige Sonderposten mit einem Buchwert in Höhe von 5.674.412,52 € sind zum einen Sonderposten für Vermögensgegenstände verbucht, welche im Jahr 2009 im Rahmen der Gründung der Städteregion auf diese übertragen wurden. Zum anderen handelt es sich hierbei um Sonderposten, welche im Rahmen der bilanziellen Darstellung von Umlegungsverfahren zu bilden sind. - 47 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Hervorzuheben ist die Veränderung im Bereich der Sonderposten für Schenkungen. Im Vergleich zum Vorjahr ist hier ein Anstieg des Bilanzwertes in Höhe von rd. 9,3 Mio. € zu verzeichnen. Begründet ist dies vornehmlich in den bilanziellen Auswirkungen der Inventurergebnisse. Als wesentliche Positionen sind hier die Zugänge im Rahmen unentgeltlicher Übertragungen zu benennen, welche sich einerseits durch Vermögensübertragungen des laufenden Jahres und andererseits durch Nacherfassungen im Rahmen der Inventur ergaben. Diese unentgeltlichen Vermögensübertragungen betreffen im Wesentlichen den Bereich des Infrastrukturvermögens (Grund und Boden, Straßenaufbau, Brücken und Kanäle). In diesem Bereich wurden im Jahresabschluss 2015 Sonderposten in Höhe von rd. 7,4 Mio. € passiviert. Darüber hinaus wurden Sonderposten in Höhe von rd. 1,6 Mio. € für der Stadt Aachen im Rahmen von Umlegungsverfahren über Sollanspruch zugeteilte Grundstücke gebucht. 5.2.3 Rückstellungen 568.633.001,50 € 548.813.203,11 € 2015: Vorjahr: Für Verpflichtungen, die zum Abschlussstichtag dem Grunde oder der Höhe nach noch nicht genau bekannt sind, müssen Rückstellungen angesetzt werden, sofern der zu leistende Betrag nicht geringfügig ist. Es muss wahrscheinlich sein, dass eine Verbindlichkeit zukünftig entsteht, die wirtschaftliche Ursache vor dem Abschlussstichtag liegt und die zukünftige Inanspruchnahme voraussichtlich erfolgen wird. Eine Gesamtübersicht über die Rückstellungen der Stadt Aachen zum 31.12.2015 ist dem Rückstellungsspiegel (Anlage 3 zum Anhang) zu entnehmen. 5.2.3.1 Pensionsrückstellungen 485.086.728,00 € 469.434.522,00 € 2015: Vorjahr: Gemäß § 36 GemHVO NRW sind Pensionsrückstellungen nach den beamtenrechtlichen Vorschriften als Rückstellung anzusetzen. Dazu gehören sowohl die Pensions- und Beihilfeverpflichtungen gegenüber aktiven Beamten als auch solche gegenüber den Versorgungsempfängern. Für Beamte werden während der Anwartschaftsphase jährlich Pensions- und Beihilferückstellungen gebildet. Mit Beginn der Ruhephase erfolgen die eigentlichen Auszahlungen. Die Pensionsrückstellungen wurden mit Hilfe der zertifizierten Haessler-Software nach dem Teilwertverfahren unter Verwendung der Richttafeln von Heubeck (2005 G) ermittelt. Bei der Berechnung wurde gemäß § 36 Abs. 1 GemHVO NRW ein Zinssatz von 5 % zugrunde gelegt. Die Höhe der Teilwerte ist von den Personalentwicklungen wie Neueinstellungen, Beförderungen, Wechsel zu anderen Dienstherren, Wechsel in den Ruhestand abhängig. Als Eintrittsalter in den altersbedingten Ruhestand wird die Vollendung des 65. Lebensjahres unterstellt. Für Feuerwehrbeamte gilt abweichend die maßgebliche Altersgrenze von 60 Jahren. Da eine Besoldungserhöhung regelmäßig zu Anpassungen der Versorgungsbezüge führt, ist diese auch bei der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen entsprechend zu berücksichtigen. Für das Jahr 2015 lag die Besoldungserhöhung ab dem 01.06.2015 bei 1,9 %. Gegenüber dem Vorjahr haben sich die Pensions- und Beihilferückstellungen insgesamt um rd. 15,7 Mio. € erhöht. Die Veränderung resultiert aus Zuführungen in Höhe von rd. 23,1 Mio. €, ertragswirksamen Auflösungen von rd. 6,2 Mio. € sowie Umbuchungen auf andere Bilanzpositionen von insgesamt ca. 1,2 Mio. €. Der Ausweis der Ausgleichsverpflichtungen nach dem Versorgungslastenverteilungsgesetz (VLVG NRW) erfolgt im Jahresabschluss erfolgt unter den Sonstigen Rückstellungen. Aufgrund des Wechsels von Beamten zu anderen - 48 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Dienstherren erfolgte eine Umbuchung von den Pensionsrückstellungen in die Rückstellung für versetzte Mitarbeiter in Höhe von rd. 1,2 Mio €. Darüber hinaus wurde eine Umbuchung aus den Pensionsrückstellungen in die Rückstellung für zur Städteregion Aachen gewechseltes Personal in Höhe von ca. 51 Tsd. € vorgenommen. Die nachfolgende Übersicht gibt Aufschluss über die Aufteilung des Bilanzpostens: PensionsStand rückstellungen 31.12.2014 Umbuchung Auflösung Zuführung Aktive 196.696.427,00 € 1.244.664,42 € 5.111.177,02 € 16.072.697,44 € Versorgungs201.961.630,00 € - € - € 4.583.310,00 € empfänger Summe 398.658.057,00 € 1.244.664,42 € 5.111.177,02 € 20.656.007,44 € Beihilferückstellungen Aktive Versorgungsempfänger Summe Gesamt 5.2.3.2 Stand 31.12.2014 Umbuchung Auflösung Zuführung Stand 31.12.2015 206.413.283,00 € 206.544.940,00 € 412.958.223,00 € Stand 31.12.2015 34.126.732,00 € - € 1.079.736,52 € 2.229.436,52 € 35.276.432,00 € 36.649.733,00 € - € - € 202.340,00 € 36.852.073,00 € 70.776.465,00 € - € 1.079.736,52 € 2.431.776,52 € 72.128.505,00 € 469.434.522,00 € 1.244.664,42 € 6.190.913,54 € 23.087.783,96 € 485.086.728,00 € Rückstellungen für Deponien und Altlasten 20.815.835,01 € 20.815.835,01 € 2015: Vorjahr: Gemäß § 36 Abs. 2 GemHVO sind für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien Rückstellungen in Höhe der zu erwartenden Gesamtkosten zum Zeitpunkt der Rekultivierungs- und Nachsorgemaßnahmen anzusetzen. Das gilt entsprechend für die Sanierung von Altlasten. In der Bilanz der Stadt Aachen sind Rückstellungen für die zukünftige Verpflichtung zur Rekultivierung und Nachsorge der geschlossenen Abfalldeponie Alsdorf-Warden sowie für die Altlastensanierung auf dem sogenannten Krantzgelände passiviert. Für die Schlussbilanz 2015 ist weiterhin der oben genannte Wert zu berücksichtigen, da mit der Verpflichtung aus Nachsorgekosten frühestens in Jahr 2028 zu rechnen ist. 5.2.3.3 Instandhaltungsrückstellungen 403.426,27 € 522.259,53 € 2015: Vorjahr: Für unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen sind Rückstellungen anzusetzen, wenn gemäß § 36 Abs. 3 GemHVO NRW die Nachholung der Instandhaltung hinreichend konkret beabsichtigt und als bisher unterlassen bewertet werden muss. Die vorgesehenen Maßnahmen müssen am Abschlussstichtag einzeln bestimmt und wertmäßig beziffert werden. Die Instandhaltungsrückstellungen von städtischen Sachanlagen setzen sich aus solchen zusammen, die bereits für den Jahresabschluss 2012 und 2013 gebildet, jedoch noch nicht vollständig in Anspruch genommen wurden. - 49 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Objekt Rathaus, Restaurierungsarbeiten Dach / Mauerwerk Wert 31.12.2015 264.227,18 € Städtische Gutshöfe, diverse Sanierungsmaßnahmen 139.199,09 € Gesamt 403.426,27 € Die Rückstellung für Sanierungsarbeiten am Aachener Rathaus verringerte sich im Haushaltsjahr 2015 um insgesamt rd. 0,2 Mio. €. Die Kosten für die Beseitigung diverser baulicher und technischer Mängel an den städtischen Gutshöfen belaufen sich in 2015 auf insgesamt rd. 10 Tsd. €. Des Weiteren wurde die Rückstellung für die Sanierung von städtischen Gutshöfen um weitere rd. 75 Tsd. € aufgestockt. 5.2.3.4 Sonstige Rückstellungen 62.327.012,22 € 58.040.586,57 € 2015: Vorjahr: Als „Sonstige Rückstellungen“ werden nach § 36 Abs. 4 GemHVO NRW die folgenden Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten ausgewiesen: Wert Bezeichnung 31.12.2015 9.080.470,21 € Rückstellung für versetzte Mitarbeiter Rückstellung für zur Städteregion gewechseltes Personal 15.454.218,96 € Rückstellungen für Altersteilzeit 1.577.676,70 € Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub 2.573.514,90 € 70.000,00 € Rückstellung für Abfindung 120.000,00 € Rückstellungen für Nachzahlung SuE Rückstellung für geleistete Überstunden und Gleitzeit 2.366.040,19 € 789.404,59 € Rückstellung für Abwasserabgabe 0,00 € Rückstellung für Abwasserpauschale Rückstellung für Betriebsabrechnung Abwasser 325.000,00 € Andere Sonstige Rückstellungen *) 154.341,38 € 40.000,00 € Rückstellung für Ausbau der Ringbahn Rückstellung für Ansprüche aus Insolvenzanfechtung 2.992.467,71 € Rückstellung für Aachener Stadion Beteiligungsgesellschaft 5.100.000,00 € 135.000,00 € Rückstellung für Erbersatzsteuer Stiftung Bischoff 27.293,00 € Rückstellung für Stiftungen 12.389.283,73 € Rückstellung für die Bildung der Städteregion 1.928.693,17 € Steuerrückstellungen 0,00 € Prozesskostenrückstellungen 203.607,68 € Rückstellung für Verlustübernahme AGIT Rückstellung für Zuwendungen an verbundene Unternehmen 7.000.000,00 € 62.327.012,22 € Gesamt - 50 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 *) Zu den „Anderen Sonstigen Rückstellungen“ gehören insbesondere: Systemumstellung Kanalvermögen STAWAG Bahnhof Rothe Erde Überörtliche Prüfung GPA Betriebskosten der Kitas Wert 31.12.2015 100.000,00 € 0,00 € 0,00 € 54.341,38 € Die Rückstellung für versetzte Mitarbeiter hat sich gegenüber dem Vorjahr insgesamt um rd. 1,1 Mio. € auf einen Wert in Höhe von 9,1 Mio. € erhöht. Zum einen erfolgte die erfolgsneutrale Umbuchung in Höhe von rd. 1,2 Mio. € von den Pensionsrückstellungen in die sonstigen Rückstellungen. Zum anderen wurden Erstattungsansprüche in Höhe von rd. 80 Tsd. € für ehemalige Beamte/Beamtinnen, die zu anderen Dienstherren gewechselt sind, geltend gemacht. Bei den Versetzungen handelte es sich ausschließlich um Versetzungen innerhalb von NordrheinWestfalen, bei denen sich die Stadt Aachen nach dem VLVG NRW an den späteren Pensionslasten zu beteiligen hat. Für die im Jahr 2015 zur Städteregion gewechselten Mitarbeiter werden in der Bilanz der Stadt Aachen Verpflichtungen gegenüber der Städteregion nach dem VLVG NRW in Höhe von rd. 15,5 Mio. € ausgewiesen. Die Rückstellung für zur Städteregion gewechselte Mitarbeiter hat sich im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 108.076,54 € vermindert. Die Veränderung resultiert zum einen aus der erfolgsneutralen Umbuchung in Höhe von 51.353,50 € von den Pensionsrückstellungen in die sonstigen Rückstellungen sowie zum anderen aus der Inanspruchnahme in Höhe von 159.430,04 €. Zu Beginn der Altersteilzeit wurden für die während der gesamten Altersteilzeit zu zahlenden Aufstockungsleistungen (Aufstockung auf 83 % des ohne Altersteilzeit zustehenden Nettogehaltes) in voller Höhe Rückstellungen für Altersteilzeit gebildet, die über die Laufzeit der Altersteilzeitvereinbarungen in Anspruch genommen werden. Während der Arbeitsphase wurden zusätzlich monatlich die entsprechenden Rückstellungen für die Entgeltleistungen sowie ggf. für Sozialversicherungs- und Zusatzversorgungsbeiträge gebildet. Diese Rückstellungen bauen sich in der Arbeitsphase monatlich auf und werden in der Freistellungsphase entsprechend in Anspruch genommen. Für Altersteilzeit im Teilzeitmodell ist diese Rückstellungsbildung nicht erforderlich. Der Bestand der Altersteilzeitrückstellungen beträgt zum Ende des Berichtszeitraums rd. 1,6 Mio. €. Für die bis zum Bilanzstichtag noch nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage sind Urlaubsrückstellungen zu bilden. Die Rückstellungen sind im Vergleich zum Vorjahr um rd. 93 Tsd. € auf ca. 2,6 Mio. € gestiegen. Da die Auszahlung einer vereinbarten Abfindung an ausscheidende Arbeitnehmer zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen wird, wurde zum Bilanzstichtag eine Rückstellung für Abfindungen in Höhe von 70 Tsd. € passiviert. Für den Bereich der KiTa-Leitungen standen die antrags- und entscheidungsabhängigen Eingruppierungen auf Grundlage der Entgelttabelle der zum 01.07.2015 gültigen Tarifmerkmale im Sozial- und Erziehungsdienst aus. Da die Höhe der kommenden Nachzahlungen nicht genau bekannt war, wurde gemäß § 36 Abs. 4 GemHVO eine Rückstellung für Nachzahlungen im Sozial- und Erziehungsdienst gebildet. Die Rückstellungen für geleistete Überstunden / Gleitzeit werden gebildet, soweit Bedienstete am Bilanzstichtag die gesetzlich festgelegte Arbeitszeit in Form von Überstunden oder Gleitzeitguthaben überschritten haben. Die Rückstellungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt rd. 0,2 Mio. € vermindert und belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt rd. 2,4 Mio. €. Die Veränderung resultiert aus der Zuführung in Höhe von ca. 0,3 Mio. € und der Auflösung der Rückstellung für geleistete Mehrarbeit im Bereich der Feuerwehr. Im Haushaltsjahr 2015 wurde die o.g. Rückstellung für die Auszahlung der angefallenen Überstunden der Feuerwehrbeamten mit rd. 0,4 Mio. € in Anspruch genommen. Der restliche Rückstellungsbetrag in Höhe von rd. 0,1 Mio. € wurde ertragswirksam aufgelöst. - 51 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Die Rückstellung für die Abwasserabgabe wurde für die voraussichtlich zu zahlende Abwasserabgabe gebildet, da zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses noch keine Abrechnungen vorlagen. Die Zahlungen für die eingegangenen Bescheide über die Abwasserabgaben für das Veranlagungsjahr 2014 betrugen insgesamt rd. 0,7 Mio. €. Zum Bilanzstichtag wurden weitere ca. 0,7 Mio. € in die Rückstellung eingestellt. Im Ergebnis erhöhte sich der Bestand der Rückstellung für Abwasserabgaben geringfügig um ca. 7 Tsd. €. Die Rückstellung für die Abwasserpauschale wurde komplett in Anspruch genommen. Die Rückstellung für die Betriebsabrechnung im Bereich der Abwassergebühren für das Jahr 2015 stellte den vorsichtig geschätzten, anhand eines Forecast ermittelten Aufwand für eine ungewisse Zuführung zum Sonderposten für den Gebührenhaushalt dar, da zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses die Betriebsabrechnung noch nicht vorlag. Für die Ausbaumaßnahmen der Bahnübergänge Hochwaldweg und Reichswald im Rahmen der EuregioRingbahn-Erweiterung Stolberg-Herzogenrath sind insgesamt 40 Tsd. € bei der Rückstellung für den Ausbau der Ringbahn ausgewiesen. Die Rückstellung für Insolvenzanfechtung verringerte sich um einen geringfügigen Betrag, der im Rahmen eines Insolvenzverfahrens an den Insolvenzverwalter zurückgezahlt wurde. Der Bestand der Rückstellung für Aachener Stadion Beteiligungsgesellschaft ist im Jahr 2015 unverändert, da die Verpflichtung aus einer eingegangenen Bürgschaft über den Abschlussstichtag hinaus besteht. Die Rückstellung für Erbersatzsteuer beläuft sich auf 135 Tsd. €. Im Jahr 2015 wurde die Erbersatzsteuer in Höhe von rd. 1,7 Mio. € an das Finanzamt entrichtet. Der Restbetrag wird für die Auszahlungen im Folgejahr benötigt. Für den Aufwand, der sich aus der Erstellung des/der Jahresabschlusses/Steuererklärung durch den Wirtschaftsprüfer ergibt, sind im jeweiligen Jahr Rückstellungen für Stiftungen zu bilden. Im Wege der Abrechnung der Dienstleistungen aus 2014 wurde ein Betrag von 21 Tsd. € aus der Rückstellung in Anspruch genommen. Des Weiteren wurden rd. 27 Tsd. € der Rückstellung zugeführt, da die Rechnungen mit Aufwand 2015 erst in 2016 gestellt wurden. Die Rückstellung für die Bildung der Städteregion hat sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 0,9 Mio. € erhöht. Für die noch ausstehenden Abrechnungsjahre 2012-2015 wurde im Jahr 2015 noch auf Basis der damaligen vorläufigen Schätzwerte ein Betrag in Höhe von knapp 0,9 Mio. € der Rückstellung zugeführt. Somit beläuft sich die Rückstellung zum Bilanzstichtag auf rd. 12,4 Mio. €. Für die Betriebe gewerblicher Art wurden in der städtischen Bilanz Steuerrückstellungen von rd. 1,9 Mio. € für voraussichtlich noch abzuführende Ertragssteuern aus Vorjahren passiviert. Die Prozesskostenrückstellung wurde zum Stichtag 31.12.2015 ertragswirksam aufgelöst. Die Rückstellung für Verlustübernahmen in Höhe von rd. 0,2 Mio. € betrifft die anteilige Verlustabdeckung der Beteiligungsgesellschaft AGIT für das Wirtschaftsjahr 2015. Aufgrund eines Vertrages verpflichtete sich die Stadt Aachen, der E.V.A. GmbH zur Sicherung des wirtschaftlichen Fortbestandes eine Zuschusszahlung zu leisten. Da die Höhe der Zahlungsverpflichtung zum Bilanzstichtag 31.12.2015 ungewiss war, wurde eine Rückstellung für Zuwendungen in Höhe von 7,0 Mio. € passiviert. - 52 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 5.2.4 Verbindlichkeiten 983.587.718,10 € 937.560.964,79 € 2015: Vorjahr: Der Bilanzposten 3.2.4 Verbindlichkeiten beinhaltet alle am Bilanzstichtag dem Grunde und der Höhe nach feststehenden Schulden. Eine Gesamtübersicht über die Verbindlichkeiten der Stadt Aachen zum 31.12.2015 einschließlich der Restlaufzeiten ist dem Verbindlichkeitenspiegel (Anlage 4 zum Anhang) zu entnehmen. Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt mit dem Rückzahlungsbetrag. 5.2.4.1 Anleihen 0,00 € 0,00 € 2015 Vorjahr: 5.2.4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 462.438.039,98 € 468.169.368,63 € 2015: Vorjahr: Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen: Wert Bezeichnung 31.12.2015 von verbundenen Unternehmen 0,00 € von Beteiligungen 0,00 € von Sondervermögen 0,00 € vom öffentlichen Bereich 31.728,08 € vom privaten Kreditmarkt 462.406.311,90 € Gesamt 462.438.039,98 € Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen sind im Vergleich zum Vorjahr um 5,7 Mio. € gesunken. Dies ist den Tilgungsleistungen von rd. 30,0 Mio. € und den Neuaufnahmen von rd. 24,3 Mio. € geschuldet. In 2015 wurde ein Umschuldungsvorgang in Höhe von knapp 10,0 Mio. € vorgenommen, welcher in den Gesamtsummen der Tilgungen und Neuaufnahmen enthalten ist. 5.2.4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 377.583.961,82 € 312.852.268,77 € 2015: Vorjahr: Die Kassenkredite und Tagesgeldaufnahmen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 64,7 Mio. € erhöht. 5.2.4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 18.603.880,95 € 20.005.091,94 € 2015: Vorjahr: - 53 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen: Wert Bezeichnung 31.12.2015 0,00 € Sonstige Kreditaufnahmen gleichkommende Vorgänge 17.946.795,50 € Verlustübernahme KUBA 84.095,21 € Leibrente von FB 23 VB aus nicht abgeschlossen Grundstücksgeschäften 447.070,00 € VB aus nicht abgeschlossenen Anlagenzugängen 125.920,24 € 18.603.880,95 € Gesamt Es sind nur die gemeindlichen Rechtsgeschäfte als kreditähnlich einzuordnen, die mit der Investitionstätigkeit der Gemeinde in Verbindung stehen. Aus der Handreichung ergeben sich hierzu folgende Beispiele: Schuldübernahmen, Leibrentenverträge, Verträge über die Durchführung städtebaulicher Maßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz und Leasingverträge. Die Verbindlichkeiten aus Vorgängen die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen haben sich im Jahr 2015 um ca. 1,4 Mio. € verringert und weisen zum 31.12.2015 einen Bestand in Höhe von rd. 18,6 Mio. € aus. Die vorgenannte Reduzierung des Bilanzwertes ist im Wesentlichen der in 2015 erfolgten Begleichung von Kaufpreisen für im Vorjahr angekaufte Vermögensgegenstände (insb. Grundstücke) geschuldet. 5.2.4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 14.025.658,54 € 8.135.252,58 € 2015: Vorjahr: Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen: Wert Bezeichnung 31.12.2015 VB aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem privaten Bereich VB aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem öffentlichen Bereich 2.914.665,07 € 584.041,05 € VB aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen 7.652.582,73 € VB aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Sondervermögen 2.874.369,69 € 14.025.658,54 € Gesamt Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 5,9 Mio. € erhöht. Die größten Erhöhungen sind den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Sondervermögen sowie den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen zuzuschreiben. Hier ergibt sich eine Veränderung von rd. 2,2 bzw. 2,4 Mio. €. Weiter kommt es zu einer Erhöhung in Höhe von rd. 1,5 Mio. € bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem privaten Bereich. - 54 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 5.2.4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 8.121.419,97 € 7.362.673,77 € 2015: Vorjahr: Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen: Wert Bezeichnung VB aus Transferleistungen VB aus Transferleistungen verb. Unternehmen und Sondervermögen 31.12.2015 7.882.261,99 € 239.157,98 € 8.121.419,97 € Gesamt Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 758.746,20 € erhöht. 5.2.4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 53.940.869,98 € 69.198.424,97 € 2015: Vorjahr: Im Bereich der Sonstigen Verbindlichkeiten ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr eine Verringerung um rd. 15,3 Mio. €. Diese ist im Wesentlichen der Begleichung von Verbindlichkeiten im Zuge von Gewerbesteuerrückzahlungen geschuldet. Eine dem entgegenstehende Erhöhung der Verbindlichkeiten resultiert u.a. aus Zuführungen zu der Verbindlichkeit gegenüber E26 aufgrund noch auszuzahlender Darlehen. 5.2.4.8 Erhaltene Anzahlungen 48.873.886,86 € 51.837.884,13 € 2015: Vorjahr: Die Erhaltenen Anzahlungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um knapp 3,0 Mio. € verringert. Die größten Veränderungen sind hierbei auf dem Sammelkonto für erhaltene Anzahlungen zu verzeichnen. Insgesamt hat sich das Konto um rd. 2,4 Mio. € verringert. Die Verringerungen stellen den Saldo aus einer Vielzahl von Veränderungen verschiedener Bereiche dar. Insbesondere sind folgende Veränderungen hervorzuheben: Erhöhung der erhaltenen Anzahlungen durch Einzahlungen: Erhalt von Landeszuweisungen für Maßnahme Soziale Stadt Aachen-Nord Erhalt von Landeszuweisungen für Flüchtlingspauschale Erhalt von Landeszuweisungen für Erwerb Tempelhofer Straße Erhalt von Landeszuweisungen für Maßnahmen Route Charlemagne 4,7 Mio. € 3,5 Mio. € 2,1 Mio. € 5,0 Mio. € Verminderung der erhaltenen Anzahlungen durch Auszahlungen oder Verrechnungen: Umbuchen von Landeszuweisungen für Maßnahme Nadelfabrik auf die Verbindlichkeit gegenüber E 26 zur Weiterleitung 2016 4,7 Mio. € Umbuchen der erhaltenen Zuweisungen für die Maßnahmen Route Charlemagne des E 26 an den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten 13,0 Mio. € Im Jahresabschluss 2015 wurden Zuwendungen der Jahre 2011-2013 in Höhe von 0,7 Mio. € mit dem Gesellschafterdarlehen des E26 verrechnet. - 55 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 5.2.5 Passive Rechnungsabgrenzung 184.781.497,27 € 165.206.003,65 € 2015: Vorjahr: Die passive Rechnungsabgrenzung beinhaltet transitorische Posten, d.h. es handelt sich um Geschäftsvorfälle, die im laufenden Haushaltsjahr zu Einzahlungen führen, die aber erst im folgenden Haushaltsjahr Ertrag darstellen. Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind insbesondere die erhaltenen Zuwendungen zur Weiterleitung an Dritte ausgewiesen. Diese werden entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung aufgelöst. Im Wesentlichen handelt es sich hier um die Weiterleitung von Zuwendungen an E 26. Weiterhin enthält der Posten die Vergabe von Nutzungsrechten an Grabstellen sowie eine vom Bund erhaltene Einmalzahlung für die Ruherechtsentschädigung, die im Voraus gezahlt wurde und über einen Zeitraum von 30 Jahren aufgelöst wird. Die Einnahmen aus Friedhofsgebühren werden seit 2009 über einen Zeitraum von 25 Jahren (vorher 30 Jahre) ertragswirksam aufgelöst. Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen: Bezeichnung Passive RAP für erhaltene Zuwendungen PRAP f. erhaltene Zuwendungen mit Gegenleistungsverpflichtung Wertberichtigung PRAP f. erhaltene Zuwendungen mit Gegenleistungsverpflichtung Sonstige passive RAP PRAP für Derivate Wert 31.12.2015 117.251.481,18 € 5.215.551,26 € 60.977.539,32 € 1.336.925,51 € 184.781.497,27 € Gesamt Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der passive Rechnungsabgrenzungsposten insgesamt um 19,6 Mio. € erhöht. Die Erhöhung der passiven Rechnungsabgrenzungsposten für erhaltene Zuwendungen von rd. 16,8 Mio. € (Vorjahreswert: 100.472.099,55 €) resultiert hauptsächlich aus der Weiterleitung von Zuwendungen an den Eigenbetrieb Gebäudemanagement. Im Jahr 2015 wurden insgesamt rd. 18,3 Mio. € dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten zugeführt und lediglich rd. 3,5 Mio. € aufgelöst. In gleicher Höhe wurde ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten bei der Stadt gebucht, da mit der Weiterleitung der Zuwendungen eine entsprechende Gegenleistungsverpflichtung seitens des E 26 verbunden war. Die Verbuchung der Rechnungsabgrenzungsposten bei der Stadt erfolgt analog zu der Verbuchung der Sonderposten für Investitionszuschüsse bei E 26. Bei den an E 26 weitergeleiteten Zuwendungen handelte es sich insbesondere um Zuwendungen im Rahmen der Route Charlemagne (rd. 13 Mio. €), Zuwendungen für den Umbau der Nadelfabrik (rd. 3,8 Mio. €) sowie weitergeleitete Zuwendungen aus der Schulpauschale (rd. 1,9 Mio. €). Bezüglich der Route Charlemagne wird auf die Erläuterungen im Kapitel 2.1.2.2.3. verwiesen. Dem Anhang ist in Anlage 5 ein Rechnungsabgrenzungsspiegel beigefügt. - 56 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 5.3 Sonstige Angaben nach § 44 GemHVO NRW Bürgschaften Der Stand der Bürgschaften der Stadtverwaltung Aachen wird im Verbindlichkeitenspiegel ausgewiesen. Zum 31.12.2015 liegen Bürgschaften in Höhe von insgesamt 65.157.036,40 € vor. Mitgliedschaften Versorgungskassen / Zusatzversorgung Die Stadt Aachen ist Mitglied der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) in Köln. Die über die Mitgliedschaft der Stadt Aachen dort versicherten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren Hinterbliebene erhalten aus dieser Versicherung bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Betriebsrente. Abfindungen werden ausnahmslos bei sehr geringen Rentenhöhen (z. Zt. Renten bis 28,35 €) gezahlt. Gegenüber den tariflich Beschäftigten besteht für den Fall, dass die RZVK ihren Versorgungspflichten nicht mehr nachkommen kann, eine subsidiäre Einstandspflicht. Der Umlagesatz beträgt im Jahr 2015 4,25 % und war damit seit 2008 unverändert. Das Sanierungsgeld wurde 2010 auf 3,5 % erhöht und blieb in 2015 unverändert. Mitgliedschaften Zweckverbände Die Stadt Aachen ist Mitglied in verschiedenen Zweckverbänden, aus denen sich Zahlungsverpflichtungen ergeben könnten: - Zweckverband Aachener Verkehrsverbund Zweckverband für das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Zweckverband Entsorgungsregion West Sparkassenzweckverband Zweckverband Region Aachen Übernahme / Ausgleich Jahresfehlbeträge von Sondervermögen Der Stadt obliegt nach § 10 Abs. 6 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) eine Verpflichtung zur Übernahme eines Verlustausgleiches bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen. Im Übrigen werden die Jahresverluste, sofern die Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebs dadurch nicht gefährdet wird, auf neue Rechnung vorgetragen oder mit der Rücklage verrechnet. Aus folgender Übersicht sind die städtischen Sondervermögen mit entsprechenden Angaben zum geleisteten Betriebskostenzuschuss für das Jahr 2015 und die entsprechenden Jahresergebnisse zum 31.12.2015 zu entnehmen. Betriebskostenzuschuss (BKZ) Eigenbetrieb Aachener Stadtbetrieb Gebäudemanagement Volkshochschule - 57 - Gewinn (+) / Verlust (-) gem. GuV 58.704.600,00 € - 631.211,00 € 41.890.326,96 € - 11.738.347,65 € 4.103.445,07 € - 4.103.445,07 € ** Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Stadttheater * Anteil 2015 aus Spielzeit 2014/2015 Anteil 2015 aus Spielzeit 2015/2016 Summe für 2015 Kulturbetrieb Eurogress 7.124.500,00 € - 111.353,21 € 7.195.100,00 € - 167.209,50 € 14.319.600,00 € 16.302.200,00 € 1.082.000,00 € - 278.562,71 € + 70.376,34 € - 1.945.548,64 € ** * Anteil Stadttheater 2015, ermittelt aus 7/12 Spielzeit 2014/2015 und 5/12 Spielzeit 2015/2016, da das Geschäftsjahr des Theaters jeweils vom 01.08. eines Jahres bis zum 31.07. des Folgejahres geht. ** Bei der Volkshochschule und dem Eurogress erfolgte eine unmittelbare Verrechnung des Betriebskostenzuschusses mit dem Eigenkapital, sodass dieser nicht als Ertrag in der GuV dargestellt wird. Zuschüsse/Verlustübernahme an Beteiligungen Im Rahmen der Verlustübernahmeverträge ist die Stadt Aachen als Anteilseignerin verpflichtet, Verluste an den städtischen Beteiligungen auszugleichen. Übersicht der direkten städtischen Beteiligungen zum 31.12.2015: Anteilsquote Gesellschaft der Stadt Aachen Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft 99,99% mbH, Aachen (EVA) Gewerbegrundstücksgesellschaft mbH, Aachen 55,00% (GEGRA) Zuschuss Verlustübernahme Stadt Aachen 2015 Stadt Aachen 2015 0,00 € 0,00 € 0,00 € 25.000,00 € 100,00% 0,00 € 1.835.300,00 € 29,86% 346.392,32 € 154.580,15 € 5,10% 0,00 € 0,00 € Avantis Services N.V. 33,33% 0,00 € 0,00 € Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen – Heerlen N.V. (G.O.B.-Avantis) 25,00% 0,00 € 0,00 € AWA Entsorgung GmbH Eschweiler 3,13% 0,00 € 0,00 € Flugplatz Aachen-Merzbrück GmbH (FAM) 25,01% 36.519,10 € 0,00 € RWTH Aachen Campus GmbH 5,00 % 0,00 € 0,00 € gewoge AG 60,73 % 0,00 € 0,00 € EUROGRESS AACHEN Betriebs GmbH 100,00 % 0,00 € 0,00 € Aachener Stadion Beteiligungs GmbH 100,00 % 940.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Kur- und Badegesellschaft mbH, Aachen (KUBA) Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH, Aachen (AGIT) Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs AG (ASEAG) regio iT GmbH 0,98 % - 58 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Die in der Tabelle aufgeführten Zahlen beziehen sich auf die tatsächlich im Jahr 2015 an die Beteiligungen geleisteten Zahlungen. Diese können in Teilen von der Ergebnisrechnung abweichen. Kostenunterdeckungen im Gebührenbereich Von den fünf Gebührenbereichen (Rettungsdienst, Abwasser, Abfall, Straßenreinigung / Winterdienst und Friedhof) weisen zwei Bereiche im Jahr 2015 Unterdeckungen auf. Der Bereich Rettungsdienst verzeichnet im Betriebsabschluss 2015 eine Unterdeckung in Höhe von 2.223.965,22 €. Im Bereich Friedhofswesen beträgt die Unterdeckung für das Jahr 2015 459.089,86 €. Während die Unterdeckung im Bereich des Friedhofwesens nicht für einen Ausgleich in den Folgejahren vorgesehen war, sollten die Unterdeckungen im Bereich des Rettungsdienstes im Rahmen der Gebührenkalkulationen der Folgejahre ausgeglichen werden. Ermächtigungsübertragungen Folgende Ermächtigungsübertragungen wurden nach § 22 GemHVO NRW aus dem Haushaltsjahr 2015 in das Haushaltsjahr 2016 übertragen: Investiv: 122.793.161,85 € Konsumtiv: 10.579.552,42 € Eine Übersicht aller Ermächtigungsübertragungen ist als Anlage 7 beigefügt. Angaben zu unselbstständigen Stiftungen Die Stadt Aachen verwaltet 17 rechtlich unselbstständige Stiftungen. Das Stiftungsvermögen wird nicht als Sondervermögen in der Bilanz der Stadt Aachen, sondern unter den jeweils entsprechenden Bilanzposten ausgewiesen. Gleiches gilt für die liquiden Mittel der Stiftungen. Für diese bestehen separate aktive und passive Verrechnungskonten, welche die Gesamtsumme der liquiden Mittel der Stiftungen abbilden. Dadurch wird gewährleistet, dass die liquiden Mittel der Stiftungen in voller Höhe in der städtischen Bilanz ausgewiesen werden. Die Stiftungszwecke richten sich jeweils nach den Vorgaben der Stiftungen. Eine Übersicht über das Stiftungsvermögen ist dem Anhang als Anlage 6 beigefügt. Abweichungen von den Abschreibungssätzen (§ 44 Abs. 2 Nr. 5 GemHVO NRW) Grundsätzlich werden die Abschreibungen linear vom Restbuchwert über die Restnutzungsdauer vorgenommen. Im Falle einer voraussichtlich dauernden Wertminderung des Anlagevermögens sind gemäß § 35 Abs. 5 GemHVO NRW außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen (gemildertes Niederstwertprinzip). Sollten sich auf den Anlagegütern Sonderposten befinden, sind diese analog zur außerplanmäßigen Abschreibung anteilsmäßig außerplanmäßig ertragswirksam aufzulösen. Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind hingegen auch bereits bei einer nicht dauernden Wertminderung in ihrem Wert anzupassen (§ 35 Abs. 7 GemHVO NRW). - 59 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Im Rahmen der verwaltungsweiten Inventur zum Stichtag 31.12.2015 wurden bei der Bilanzposition 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen außerplanmäßige Abschreibungen in einer Gesamthöhe von 1.035.963,72 € vorgenommen. Grund hierfür war die bei der Straßenzustandserfassung aufgenommene Beschaffenheit einzelner Straßenabschnitte, in Folge dessen der Bilanzwert auf den beizulegenden Wiederbeschaffungszeitwert abzuwerten war. Vor dem selbigen Hintergrund wurden bei der Bilanzposition 1.2.3.2 Brücken und Tunnel außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 570.846,38 € vorgenommen. Weiterhin wurden bei der Bilanzposition 1.2.2.3 Wohnbauten außerplanmäßige Abschreibungen in einer Gesamthöhe von 1.828.513,18 € vorgenommen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass im Zuge der Inventur 2015 eine Überprüfung der in der städtischen Bilanz ausgewiesenen Restbuchwerte für die in den Jahren 2008 bis 2015 aufwendig modernisierten städtischen Wohnbauten erfolgte. In Bezug auf den Ertragswert nicht werthaltige Zugänge wurden nachträglich außerplanmäßig abgeschrieben. Bei der Bilanzposition 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens erfolgte weiterhin eine außerplanmäßige Abschreibung für ein im Rahmen eines Umlegungsverfahrens durch die Stadt Aachen erworbenen Flurstückes. Hier war eine Abwertung in Höhe von 45.980,00 € unumgänglich, da der Verkehrswert (Verkehrsfläche innerorts) geringer als die seitens der Stadt geleistete Ausgleichszahlung war. Darüber hinaus wurden aufgrund der Bestellung eines Leitungsrechtes bei zwei Flurstücken der Bilanzposition 1.2.1.1 Grünflächen außerplanmäßige Abschreibungen in Gesamthöhe von 1.200,00 € gebucht. Bei der Bilanzposition 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände wurde im Rahmen einer Flurstücksfortführung eine außerplanmäßige Abschreibung bei einem Flurstück in Höhe von 75.484,92 € gebucht. In diesem Fall war der bisherige Bilanzwert auf den durch den Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung (FB62) mitgeteilten Verkehrswert anzupassen. Zuschreibungen gemäß § 35 Abs. 8 GemHVO Im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 wurden zwei Zuschreibungen gebucht. Eine Zuschreibung wurde in Höhe von insgesamt 14.857.181,19 € vorgenommen. Im gleichen Zusammenhang wurde eine als Zugang dargestellte Werterhöhung in Höhe von 369.081,44 € gebucht. Diese Zuschreibungen/Zugänge betreffen ausschließlich die Bilanzposition 1.3.3 Sondervermögen. Hierbei handelt es sich um die Rücknahme der im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 vorgenommenen Abwertung des Bilanzwertes des Eigenbetriebs Gebäudemanagement in Höhe von 15.226.262,63 €. Da im Rahmen eines Wertgutachtens stille Reserven in einem nicht unerheblichen Umfang dargelegt werden konnten, bestanden zum 31.12.2015 keine sachlichen Gründe, welche den Fortbestand der vorgenommenen Abwertung rechtfertigten. Auf Basis der Vorschriften des § 43 Abs. 3 GemHVO NRW erfolgte die Abwertung des Bilanzwertes im Jahresabschluss 2013 zu Lasten der Allgemeinen Rücklage. Aus diesem Grunde wurde die vorgenommene Rücknahme der Abschreibung wiederum ebenfalls unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Die zweite Zuschreibung in Höhe von 1.012.261,86 € wurden bei den Aufwüchsen Grünfläche und Spielplätze gebucht. Insgesamt wurden sechs Aufwüchse seit der Eröffnungsbilanz aktiviert. In diesen Fällen wurden die tatsächlichen Herstellungskosten aktiviert und hälftig bei Fertigstellung abgeschrieben und als Festwert gebucht. Diese Vorgehensweise ist jedoch rückblickend falsch und muss korrigiert werden. Die sechs Aufwüchse dürfen keine Festwerte sein, sondern müssen als Sachgesamtheit über die Gesamtnutzungsdauer linear abgeschrieben werden. Aus diesem Grund wurden die Restbuchwerte der Aufwüchse zum 31.12.2015 berechnet und die Anlagengüter bis zu diesem Buchwert zugeschrieben. - 60 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Verrechnungen mit der Allgemeinen Rücklage Anlagenabgänge gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW Auflösung von Sonderposten aus Anlagenabgängen gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW Veräußerungen gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW i.V.m. § 90 Abs. 3, S. 1 GO NRW Erträge aus Verkauf über Buchwert Verluste aus Verkauf unter Buchwert Wertveränderungen von Finanzanalagen gem. § 43 Abs.3 GemHVO NRW Korrekturen gem. § 57 Abs. 2 GemHVO NRW Auflösung von Sonderposten gem. § 57 Abs. 2 GemHVO NRW Veränderung insgesamt: Restbuchwert zum 31.12.2015 - 5.974.957,41 € 903.034,98 € 1.124.462,91 € 0,00 € 15.226.262,63 € - 12.734.685,97 € 813.377,11 € - 642.505,75 € Gemäß § 43 Abs. 3, S.1 GemHVO NRW sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Abs. 3, S.1 GO NRW sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Mit den entsprechenden Sonderposten ist identisch zu verfahren. Die Stadt Aachen hat im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 sämtliche Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Von den Anlagenabgängen in Höhe von insgesamt rd. 6,0 Mio. € entfallen rd. 3,1 Mio. € auf Anlagenabgänge des laufenden Jahres sowie rd. 2,9 Mio. € auf Anlagenabgänge, welche im Rahmen der Inventur festgestellt wurden. Die Auflösung von Sonderposten aus Anlagenabgängen bezieht sich fast ausschließlich auf Anlagenabgänge des laufenden Jahres. Für Veräußerungen nach § 90 Abs. 3, S. 1 GO NRW erfolgte eine Einzelfallprüfung. Vermögensgegenstände gemäß § 90 Abs. 3, S. 1 GO NRW sind jene, welche die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht braucht. In diesem Zusammenhang wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 der Mehrerlös aus dem Verkauf der städtischen Grundstücke Josefsallee 6 (ehem. Schule) und Süsterfeldstraße 99 (Guter Hirte) mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Von der erfolgsneutralen Verrechnung ausgenommen sind jedoch Geschäfte der laufenden Verwaltungstätigkeit. Beispielhaft genannt sei hier der Verkauf von unbebauten Wohn- und Gewerbegrundstücken als originäre Aufgabe der Gemeinde. Verluste und Gewinne aus diesen Verkäufen werden weiterhin über die Ergebnisrechnung abgewickelt. Zudem wurde die Erhöhung des Bilanzwertes für das Sondervermögen Gebäudemanagement in Höhe von rd. 15,2 Mio. € gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW als Wertveränderung von Finanzanlagen mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Die Abwertung des Sondervermögens E26 wurde im Jahresabschluss 2013 ebenfalls vermindernd mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Es wird auf die obigen Ausführungen zum Thema Zuschreibungen sowie auf die Erläuterungen im Kapitel 3.1.1.3.3 verwiesen. Darüber hinaus ergaben sich im Jahr 2015 Korrekturen gemäß § 57 Abs. 2 GemHVO NRW, welche ebenfalls ergebnisneutral mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen waren. Der negative Saldo von rd. 12,7 Mio. € enthält dabei sowohl die Allgemeine Rücklage vermindernde als auch erhöhende Vorgänge (inkl. der Auflösung von Sonderposten). Als wesentliche Verschlechterung sei hier die Korrektur der Doppelaktivierung des Grund und Bodens der Kindertagesstätten im so genannten Richtericher Modell zu benennen. Die entsprechenden Grundstücke waren fälschli- - 61 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 cherweise sowohl beim Eigenbetrieb Gebäudemanagement als auch in der städtischen Bilanz aktiviert. Insgesamt wurden in diesem Zusammenhang die Allgemeine Rücklage reduzierende Anlagenabgänge in Höhe von rd. 5,2 Mio. € sowie die Einbuchung einer fehlenden Verbindlichkeit in Höhe von rd. 0,7 Mio. € vorgenommen. Weitere wesentliche Verschlechterungen ergeben sich u.a. aus: - Inventurdifferenzen im Bereich der Grundstücke und Gebäude - Inventurdifferenzen im Bereich des Stiftungsvermögens - Inventurdifferenzen im Bereich des Straßenvermögens - Abgänge von Ingenieurbauwerken rd. 6,4 Mio. € rd. 2,1 Mio. € rd. 0,7 Mio. € rd. 0,6 Mio. € Die wertmäßig größte Verbesserung aus Korrekturen gemäß § 57 Abs. 2 GemHVO NRW bildet die Anpassung der Festwerte für den Aufwuchs der städtischen Grünflächen in Höhe von rd. 3,5 Mio. €. Grundsätzlich sind Anpassungen von Festwerten ergebniswirksam zu verbuchen. Allerdings wurde im Rahmen der Inventurarbeiten festgestellt, dass die zur Eröffnungsbilanz gebuchten Festwerte im Bereich der „einfachen“ Grünflächen zu niedrig angesetzt waren. Daher wurde ein Teil der zum 31.12.2015 vorgenommenen Festwerterhöhungen gem. § 57 Abs. 2 GemHVO unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Weitere wesentliche Verbesserungen ergeben sich u.a. aus: - Nachaktivierung von Nutzungsrechten im Bereich der Kanäle rd. 0,5 Mio. € Noch nicht abgerechnete Erschließungsmaßnahmen nach BauGB (§ 44 Abs. 2 Nr. 7 GemHVO NRW) Zum Bilanzstichtag 31.12.2015 bestanden noch nicht erhobene Beiträge nach dem BauGB - soweit feststehend - in Höhe von rd. 70 Tsd. €. Darüber hinaus wurden KAG-Beiträge in Höhe von insgesamt rd. 2,7 Mio. € bis zum 31.12.2015 noch nicht abgerechnet. Verpflichtungen aus Leasingverträgen (§ 44 Abs. 2 Nr. 8 GemHVO NRW) Es besteht ein (Teilamortisations-)Leasingvertrag zwischen der Stadtverwaltung Aachen und der regio iT Aachen GmbH über die mietweise Überlassung von Hard- und Software sowie dazugehörige Dokumentationen an das ITManagement der Stadt Aachen. Nach Ablauf der Leasingzeit geht das Leasingobjekt gegen einen Restkaufwert in das Eigentum der Stadt über. Ebenfalls hat die Stadt Aachen seit dem 01.08.2012 einen Rahmenvertrag mit Konica Minolta über die Anmietung der Kopierer. Nach Ablauf des Vertrages zum 31.07.2017 wird eine erneute EUweite Ausschreibung veröffentlicht. Im Haushaltsjahr 2015 wurden Leasingraten in Höhe von 830.589,43 €, größtenteils an die regio iT, aufgewendet. Angaben über die ordnungsgemäße Geschäftsführung des Verwaltungsvorstandes Gemäß § 70 Abs. 3 GO NRW ist der Bürgermeister als Vorsitzender des Verwaltungsvorstandes dazu verpflichtet, zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Verwaltungsführung regelmäßig den Verwaltungsvorstand zur gemeinsamen Beratung einzuberufen. Der Verwaltungsvorstand hält entsprechend dieser Vorschrift Sitzungen in regelmäßigen Abständen. - 62 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Anlage 5.1 Anlagenspiegel - 61 - Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.1.1 Grünflächen 1.2.1.2 Ackerland 1.2.1.3 Wald, Forsten 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 1.2.2.2 Schulen 1.2.2.3 Wohnbauten 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung u. Sicherheitsanlagen 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen u. Verkehrsanlagen 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Finanzanlagen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.3.2 Beteiligungen 1.3.3 Sondervermögen 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.3.5 Ausleihungen 1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 1.3.5.2 an Beteiligungen 1.3.5.3 an Sondervermögen 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 1.1 1.2 1.3 Bilanzposition 10.000.000,00 0,00 38.530.082,08 131.400,00 108.670.018,54 24.173.591,66 0,00 303.175.864,30 481.364,48 2.872.305.761,37 3.773.501,94 854.488,03 0,00 16.889.628,03 7.712.582,58 58.630,37 406.370,17 1.250,00 2.910.170,41 5.598.498,16 4.901.308,78 187.686.500,41 26.781.424,17 0,00 442.171.426,63 334.812.532,96 17.163.091,64 608.781,02 163,00 18.152.927,08 40.369.592,33 13.771.114,28 1,00 51.054,36 369.081,44 0,00 0,00 686.004,00 1.299.015,92 1.035.427,47 1.889.916,68 0,00 110.390.596,27 36.829.611,88 308.743.911,82 2.887.802,96 416.830.725,95 36.800.000,00 10.776.785,79 492.616,85 64.003,58 1.274.411,39 853.706,19 Zugang 227.764.928,68 50.527.213,19 18.135.295,43 224.069.382,32 28.088.002,23 AHK 01.01.2015 -42.367,32 Abgang -55.950.318,34 -2.412,00 0,00 -11.377.252,80 -207.627,87 -12.750,00 0,00 0,00 -10.000.000,00 -2.945.085,89 -1.766.752,56 0,00 -1.621.616,82 -3.792.760,78 -1.480.469,16 -203.379,00 -8,00 -181.557,88 -3.531.555,56 -45.480,52 0,00 -21.120,00 -2.944.255,25 -256.063,51 -3.851.842,52 -1.111.877,72 -9.559,60 -10.544.523,58 AHK 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 219.279,75 2.649.739,07 0,00 0,00 2.797.332,21 -2.604.895,33 12.310.779,29 0,00 21.794,96 -1.762.333,83 -5.752.732,89 33.053,52 0,00 796.155,52 505.849,85 -9.998.773,35 -532.831,64 1.205,08 1.243.910,57 72.467,22 Umbuchung 2.925.025.461,57 34.171.179,66 0,00 330.328.693,58 405.136,61 308.731.162,82 2.938.857,32 417.199.807,39 26.800.000,00 188.734.196,21 28.518.898,71 0,00 457.439.437,84 341.529.686,97 13.136.357,52 13.122.551,48 1.405,00 20.903.334,57 40.674.201,10 12.874.209,65 1.922.970,20 664.884,00 109.541.512,46 38.114.825,69 224.691.098,60 49.375.120,68 18.190.944,49 216.043.180,70 28.971.808,32 AHK 31.12.2015 -262.311.631,24 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -1,00 -21.326.927,36 0,00 -790.756,85 -3.470.299,90 0,00 -144.125.644,35 -50.300.130,84 -4.245.687,78 -126.448,15 -163,00 -6.777.858,37 -6.227.381,11 0,00 -234.579,45 0,00 -4.010.179,44 -5.511.910,25 -7.189.136,68 -150.651,75 -1,00 -4.067.091,57 -3.756.782,39 AfA 01.01.2015 Anlage 1 Vermögensübersicht / Anlagenspiegel 2015 -25.116.122,23 0,00 0,00 0,00 0,00 -1,00 -2,00 0,00 0,00 -45.980,00 -1.129.795,62 0,00 -6.258.814,84 -8.806.384,06 -641.441,01 -99.422,90 0,00 -1.528.803,08 -1.367.173,91 0,00 -33.511,35 0,00 -2.534.099,96 -797.158,96 -869.412,66 -1.200,00 0,00 -410,77 -1.002.510,11 AfA des Jahres 5.059.277,52 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 255.645,01 0,00 1.045.038,28 893.879,59 1.075.554,74 130.484,05 8,00 162.912,08 949.990,45 0,00 0,00 0,00 280.798,09 86.988,68 177.406,07 0,00 0,00 0,00 572,48 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -1,00 -75.459,55 0,00 0,00 0,00 78.689,55 -4.924.115,97 0,00 -3.236,59 936.292,02 0,00 0,00 0,00 0,00 29.805,78 3.958.024,76 94.159,96 0,00 -94.158,96 0,00 AfA Umbuchung Abschreibungen AfA Abgang 15.869.443,05 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14.857.181,19 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.012.261,86 0,00 0,00 0,00 0,00 Zuschreibungen -266.499.032,90 0,00 0,00 0,00 0,00 -1,00 -3,00 -6.469.746,17 0,00 -836.737,85 -4.419.910,06 0,00 -149.339.420,91 -58.212.635,31 -3.732.884,50 -5.019.502,97 -155,00 -8.146.985,96 -5.708.272,55 0,00 -268.090,80 0,00 -6.263.481,31 -6.192.274,75 -2.910.856,65 -57.691,79 -1,00 -4.161.661,30 -4.758.720,02 kumulierte AfA 31.12.2015 2.658.526.428,67 34.171.179,66 0,00 330.328.693,58 405.136,61 308.731.161,82 2.938.854,32 410.730.061,22 26.800.000,00 187.897.458,36 24.098.988,65 0,00 308.100.016,93 283.317.051,66 9.403.473,02 8.103.048,51 1.250,00 12.756.348,61 34.965.928,55 12.874.209,65 1.654.879,40 664.884,00 103.278.031,15 31.922.550,94 221.780.241,95 49.317.428,89 18.190.943,49 211.881.519,40 24.213.088,30 2.609.994.130,13 24.173.591,66 0,00 303.175.864,30 481.364,48 308.743.911,82 2.887.801,96 395.503.798,59 36.800.000,00 186.895.743,56 23.311.124,27 0,00 298.045.782,28 284.512.402,12 12.917.403,86 482.332,87 0,00 11.375.068,71 34.142.211,22 13.771.114,28 1.655.337,23 0,00 106.380.416,83 31.317.701,63 220.575.792,00 50.376.561,44 18.135.294,43 220.002.290,75 24.331.219,84 Buchwert Buchwert Buchwert 31.12.2015 01.01.2015 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Anlage 5.2 Forderungsspiegel - 62 - 3. 11.676,51 29.806.426,46 40.235.629,11 2.4. Privatrechtliche Forderungen gegen Beteiligungen 2.5. Privatrechtliche Forderungen gegen Sondervermögen Summe Privatrechtliche Forderungen 109.547.719,47 Summe aller Forderunge und sonstigen Vermögensgegenstände: * unter Berücksichtigung der Forderungsbewertung 21.665.336,25 Sonstige Vermögensgegenstände 87.882.383,22 7.885.430,86 2.3. Privatrechtliche Forderungen gegenüber verbundene Unternehmen Summe aller Forderungen 2.066.901,70 465.193,58 2.1. Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich 2.2. Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich Privatrechtliche Forderungen 47.646.754,11 Summe Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 2. 4.044.298,10 1.629.564,06 7.560.266,54 16.153.845,81 18.258.779,60 Gebühren Beiträge Steuern Forderungen aus Transferleistungen Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. Gesamtbetrag des Haushaltsjahres * 31.12.2015 EUR 1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen Art der Forderungen 1. Stadt Aachen 21.336.303,01 81.398.381,40 11.676,51 29.806.426,46 33.961.845,08 1.630.430,86 2.065.536,61 447.774,64 47.436.536,32 180.230,56 6.407.514,28 0,00 0,00 6.273.663,11 6.255.000,00 1.244,17 17.418,94 133.851,17 2.694,27 65.543,73 9.833,35 10.095,00 45.684,82 1 - 5 Jahre EUR 3 mit einer Restlaufzeit von 4.040.089,74 1.524.344,15 7.550.433,19 16.143.750,81 18.177.918,43 bis zu 1 Jahr EUR 2 Forderungsspiegel 148.802,68 76.487,54 0,00 0,00 120,92 0,00 120,92 0,00 76.366,62 1.514,09 39.676,18 0,00 0,00 35.176,35 mehr als 5 Jahre EUR 4 116.971.211,00 39.731.079,06 77.240.131,94 0,00 25.333.289,57 37.572.019,73 8.446.218,80 3.460.045,65 332.465,71 39.668.112,21 3.667.792,96 1.154.898,58 14.509.132,69 6.300.609,85 14.035.678,13 Gesamtbetrag des Vorjahres 31.12.2014 EUR 5 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Anlage 5.3 Rückstellungsspiegel - 63 - 25130000 25140000 25310000 25320000 25330000 28110000 28130000 28140000 28210000 28510000 28520000 28530000 28910000 28910001 28910002 28910010 28920010 28920011 28940000 28960000 28970000 28980100 28980111 Rückstellungen für versetzte Mitarbeiter Rückstellungen nach Wechsel zur Städteregion Rückstellungen für Altersteilzeit Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit Rückstellungen für die Aufstockungsbeträge der Altersteilzeit Rückstellungen für Sozialversicherungs- und Zusatzversorgungsbeiträge Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub Rückstellung für Abfindung Rückstellung für Nachzahlung SuE Rückstellungen für geleistete Überstunden und Gleitzeit Gleitzeit und Überstunden Überstunden Feuerwehr Rückstellung für Abwasserabgaben Rückstellung für Abwasserpauschale Rückstellung für Betriebsabrechnung Andere sonstige Rückstellungen Systemumstellung Kanalvermögen STAWAG Bahnhof Rothe Erde Überörtliche Prüfung GPA Betriebskosten der KiTas Rückstellung für Ausbau der Ringbahn Rückstellung für Ansprüche aus Insolvenzanfechtung Rückstellung für Aachener Stadion Beteiligungs GmbH Rückstellung für Erbersatzsteuer Bischoff Rückstellung für Stiftungen Rückstellung für die Bildung der Städteregion Rückstellungen für Steuern Prozesskostenrückstellungen Rückstellung für Verlustübernahme AGIT Rückstellung für Zuwendungen an verb. Unternehmen / E.V.A. Gesamtsumme Rückstellungen 3.4 Sonstige Rückstellungen 27110000 27110000 26110000 26110000 25110000 25120000 Bestandskonto Sanierungsmaßnahmen am Rathaus Sanierung von städtischen Gutshöfen 3.3 Instandhaltungsrückstellungen Rekultivierung Deponie Alsdorf-Warden Sanierung Krantzgelände 3.2 Rückstellungen für Altlasten / Deponien Pensionsrückstellungen Beihilferückstellungen 3.1 Pensions- und Beihilferückstellungen Bilanzposition / Rückstellungsart 548.813.203,11 40.000,00 2.992.497,71 5.100.000,00 1.877.105,00 31.872,16 11.508.138,52 2.370.693,17 1.114.500,00 155.056,28 0,00 785.850,39 627.968,31 38.682,08 119.200,00 0,00 782.671,61 490.000,00 0,00 2.600.957,38 2.056.748,18 544.209,20 2.480.472,77 0,00 0,00 4.913.294,46 0,00 30,00 0,00 1.742.105,00 20.623,83 0,00 182.180,32 0,00 154.580,15 0,00 52.369,53 0,00 0,00 52.369,53 0,00 737.467,02 490.000,00 0,00 423.986,17 0,00 423.986,17 0,00 0,00 0,00 677.511,51 479.836,08 181.589,72 16.085,71 4.719.895,23 79.611,66 159.430,04 58.040.586,57 7.966.770,95 15.562.295,50 2.181.705,13 874.751,19 1.164.948,79 142.005,15 193.399,23 183.584,35 9.814,88 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Inanspruchnahme 522.259,53 447.811,53 74.448,00 20.815.835,01 17.630.568,73 3.185.266,28 469.434.522,00 398.658.057,00 70.776.465,00 Gesamtbetrag 31.12.2014 EUR 8.387.541,57 0,00 0,00 0,00 0,00 11.128,33 0,00 316.819,68 1.114.500,00 476,13 0,00 633.480,86 527.968,31 38.682,08 66.830,47 0,00 0,00 0,00 0,00 120.223,03 0,00 120.223,03 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.196.628,03 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6.190.913,54 5.111.177,02 1.079.736,52 Auflösung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.244.664,42 1.193.310,92 51.353,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -1.244.664,42 -1.244.664,42 0,00 Umbuchung Veränderungen im Haushaltsjahr Rückstellungsspiegel zum 31.12.2015 33.120.634,42 0,00 0,00 0,00 0,00 27.173,00 881.145,21 57.000,00 0,00 203.607,68 7.000.000,00 54.341,38 0,00 0,00 0,00 54.341,38 744.200,00 0,00 325.000,00 309.292,01 309.292,01 0,00 93.042,13 70.000,00 120.000,00 73.483,08 41.637,30 14.160,16 17.685,62 9.958.284,49 0,00 0,00 74.565,97 0,00 74.565,97 0,00 0,00 0,00 23.087.783,96 20.656.007,44 2.431.776,52 Zuführung 568.633.001,50 40.000,00 2.992.467,71 5.100.000,00 135.000,00 27.293,00 12.389.283,73 1.928.693,17 0,00 203.607,68 7.000.000,00 154.341,38 100.000,00 0,00 0,00 54.341,38 789.404,59 0,00 325.000,00 2.366.040,19 2.366.040,19 0,00 2.573.514,90 70.000,00 120.000,00 1.577.676,70 436.552,41 997.519,23 143.605,06 62.327.012,22 9.080.470,21 15.454.218,96 403.426,27 264.227,18 139.199,09 20.815.835,01 17.630.568,73 3.185.266,28 485.086.728,00 412.958.223,00 72.128.505,00 Gesamtbetrag 31.12.2015 EUR Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Anlage 5.4 Verbindlichkeitenspiegel - 64 - Anlage 4 - Verbindlichkeitenspiegel zur Schlussbilanz 2015 zum 31.12.2015 der Stadt Aachen Art der Verbindlichkeit Gesamtbetrag des Haushaltsjahres bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre EUR EUR EUR 1. Anleihen 2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.1 von verbundenen Unternehmen 2.2 von Beteiligungen 2.3 von Sondervermögen 2.4 vom öffentlichen Bereich 2.4.1 vom Bund 2.4.2 vom Land 2.4.3 von Gemeinden (GV) 2.4.4 von Zweckverbänden 2.4.5 vom sonstigen öffentlichen Bereich 2.4.6 von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen 2.5. vom privaten Kreditmarkt 2.5.1 von Banken und Kreditinstituten 2.5.2 von übrigen Kreditgebern 3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 3.1. vom öffentlichen Bereich 3.2 vom privaten Kreditmarkt 4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 7. Sonstige Verbindlichkeiten 8. Erhaltene Anzahlungen 9. Summe aller Verbindlichkeiten Wert aus SB 2014 mit einer Restlaufzeit mehr als 5 Jahre EUR 0,00 0,00 EUR 0,00 0,00 0,00 462.438.039,98 0,00 0,00 0,00 31.728,08 0,00 0,00 31.728,08 0,00 0,00 971,60 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5.841.878,58 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 456.595.189,80 0,00 0,00 0,00 31.728,08 0,00 0,00 31.728,08 0,00 0,00 468.169.368,63 0,00 0,00 0,00 34.749,82 0,00 0,00 34.749,82 0,00 0,00 0,00 462.406.311,90 462.406.311,90 0,00 0,00 971,60 971,60 0,00 0,00 5.841.878,58 5.841.878,58 0,00 0,00 456.563.461,72 456.563.461,72 0,00 0,00 468.134.618,81 468.134.618,81 0,00 377.583.961,82 0,00 377.583.961,82 196.083.961,82 0,00 196.083.961,82 181.500.000,00 0,00 181.500.000,00 0,00 0,00 0,00 312.852.268,77 0,00 312.852.268,77 18.603.880,95 18.603.880,95 0,00 0,00 20.005.091,94 14.025.658,54 8.121.419,97 53.940.869,98 48.873.886,86 983.587.718,10 14.025.658,54 8.121.419,97 53.940.869,98 48.873.886,86 339.650.649,72 0,00 0,00 0,00 0,00 187.341.878,58 0,00 0,00 0,00 0,00 456.595.189,80 8.135.252,58 7.362.673,77 69.198.424,97 51.837.884,13 937.560.964,79 Nachrichtlich anzugeben: Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten (Bürgschaften): Stand: 31.05.2017 65.157.036,40 76.127.800,75 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Anlage 5.5 Rechnungsabgrenzungsspiegel - 65 - 19950000 StädteRegion ARAP Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 39910000 Sonstige passive RAP 165.206.003,65 1.580.372,14 PRAP für Derivate Summe: 1.775.289,32 54.990.263,63 1.822.671,72 58.588.224,67 -373.735,29 4.939.042,58 Ruherechtsentschädigung Friedhofsgebühren 39912001 39110011 WB PRAP für erhaltene Zuwendungen zur Weiterleitung Sonstiges 39110010 PRAP für erhaltene Zuwendungen zur Weiterleitung 93.593.282,80 4.651.345,43 weitergeleitete Zuwendungen E 26 (Schulen, KP II) 2.227.471,32 100.472.099,55 EUR 31.12.2014 Gesamtbetrag Fördermittel U3-Ausbau 39110000 43.367.318,23 159.338.783,04 31.816.787,44 0,00 0,00 4.917.869,47 2.718.695,82 7.636.565,29 0,00 792.651,54 18.312.189,88 1.106.947,05 3.968.433,68 23.387.570,61 Zuführungen EUR 30.507.462,87 0,00 3.054.511,47 4.361.319,84 4.285.581,13 2.307.237,20 0,00 1.005.705,31 18.312.189,88 81.600,00 3.692.136,37 22.085.926,25 Zuführungen EUR -593.461,34 7.617.060,99 Sonstige Zuwendungen Passive RAP für erhaltene Zuwendungen Summe: Sonstige aktive RAP Konto 19110011 19117011 19117111 19910000 Besoldung und Versorgung 19110010 ARAP für Zuwendungen mit Gegenleistungsverpflichtung WB ARAP für Zuwendungen mit Gegenleistungsverpflichtung 93.593.282,80 4.648.466,17 weitergeleitete Zuwendungen E 26 (Schulen, KP II) 4.113.297,86 102.355.046,83 EUR 31.12.2014 Gesamtbetrag Fördermittel U3-Ausbau 19110000 Konto Sonstige Zuwendungen Aktive RAP für geleistete Zuwendungen: Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten 41.699.344,45 3.075.344,47 4.361.319,84 -827.176,05 8.622.766,30 108.433.562,52 4.002.909,45 3.939.897,65 116.376.369,62 EUR 31.12.2015 Gesamtbetrag 1.336.925,51 1.648.482,94 56.598.533,14 2.730.523,24 60.977.539,32 -516.142,86 5.731.694,12 108.433.562,52 3.971.769,14 4.846.149,52 117.251.481,18 EUR 31.12.2015 Gesamtbetrag 12.241.293,82 184.781.497,27 243.446,63 126.806,38 3.309.599,96 1.810.844,30 5.247.250,64 142.407,57 0,00 3.471.910,16 1.786.523,34 1.349.755,48 6.608.188,98 Auflösungen EUR 16.538.277,28 173.307.968,63 1.667.973,78 2.286.404,20 4.285.581,13 233.714,71 0,00 3.471.910,16 727.156,72 3.865.536,58 8.064.603,46 Auflösungen EUR Anlage 5: Rechnungsabgrenzungsspiegel zum Jahresabschluss 2015 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Anlage 5.6 Übersicht Stiftungsvermögen - 66 - Sum m e Passiva E. Passiv e Rechnungsabgrenzung D. Verbindlichkeiten C. Erhaltene Anzahlungen B. Rückstellungen Gew inn-/Verlustv ortrag I. Grundstockv ermögen II. Gew innrücklagen A. Eigenkapital Sum m e Aktiva 240.801.349,14 - 900.607,83 - 162.293,00 21.742.156,83 - 217.996.291,48 240.801.349,14 - 1.810.841,71 II. Forderungen C. Aktiv e Rechnungsabgrenzung 16.242.863,02 15.000.000,00 26.323.342,56 181.422.340,86 1.960,99 EUR I. Liquide Mittel B. Umlaufv ermögen 2. Wertpapiere des Anlagev ermögens III. Finanzanlagen 1. Ausleihungen 1. Grundstücke und Gebäude II. Sachanlagen I. Immaterielle Vermögensgegenstände A. Anlagev ermögen Stiftungsverm ögen Summe 28.400.154,14 0,00 0,00 0,00 1.575,00 1.603.743,39 0,00 26.794.835,75 28.400.154,14 0,00 29.302,05 1.613.199,06 821.218,43 2.518.222,78 23.418.211,82 0,00 Kinder- und Jugendfonds EUR 1 Seite 1 v on 3 343.958,77 0,00 0,00 0,00 300,00 13.084,46 0,00 330.574,31 343.958,77 0,00 416,54 14.641,10 10.915,30 16.684,30 301.301,53 0,00 Musik, Wiss. und Kunst EUR 2 0,00 0,00 302.255,55 0,00 0,00 0,00 300,00 32.253,91 0,00 269.701,64 302.255,55 0,00 3.921,05 45.780,20 102.807,60 149.746,70 EUR Van Gils 3 Anlage 6 Übersicht des Stiftungsvermögens zum 31.12.2015 4 0,00 0,00 492.993,29 0,00 0,00 0,00 300,00 56.696,83 0,00 435.996,46 492.993,29 0,00 4.914,00 79.806,58 166.191,73 242.080,98 EUR Dassen 5 0,00 0,00 144.878,46 0,00 0,00 0,00 300,00 12.199,00 0,00 132.379,46 144.878,46 0,00 1.874,19 19.942,80 49.148,37 73.913,10 EUR Poth 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 C. Erhaltene Anzahlungen D. Verbindlichkeiten E. Passiv e Rechnungsabgrenzung Sum m e Passiva 30.464,58 300,00 300,00 B. Rückstellungen 4.053.108,22 2.349,74 57.925,69 Gew inn-/Verlustv ortrag II. Gew innrücklagen 27.814,84 0,00 30.464,58 3.994.882,53 0,00 4.053.108,22 0,00 394,88 4.165,86 10.371,66 15.532,18 0,00 0,00 I. Grundstockv ermögen A. Eigenkapital Sum m e Aktiva 0,00 4.782,00 II. Forderungen C. Aktiv e Rechnungsabgrenzung 61.631,28 161.737,51 241.846,51 3.583.110,92 0,00 EUR EUR I. Liquide Mittel B. Umlaufv ermögen 2. Wertpapiere des Anlagev ermögens III. Finanzanlagen 1. Ausleihungen 1. Grundstücke und Gebäude II. Sachanlagen I. Immaterielle Vermögensgegenstände A. Anlagev ermögen Stiftungsverm ögen 7 Salvatorkirche 6 Ausbildungsfonds 8 0,00 , 9 0,00 0,00 66.673,40 0,00 0,00 0,00 300,00 6.116,55 60.256,85 0,00 66.673,40 0,00 855,23 9.724,73 22.430,61 33.662,83 EUR Mies-van-der-Rohe Seite 2 v on 3 16.777.901,89 0,00 916,00 0,00 1.490,00 2.653.450,97 14.122.044,92 0,00 16.777.901,89 0,00 91.859,63 1.024.365,42 2.209.355,75 3.533.202,94 9.919.118,15 EUR Broudlet Startz 10 0,00 26.623.627,40 0,00 176.297,36 0,00 140.648,00 144.947,41 26.161.734,63 0,00 26.623.627,40 0,00 54.555,24 250.663,55 0,00 0,00 26.318.408,61 EUR Stiftung Bischoff 11 0,00 75.713.560,68 0,00 722.935,63 0,00 7.770,00 6.942.998,33 68.039.856,72 0,00 75.713.560,68 0,00 1.226.854,25 5.662.966,27 3.885.944,48 6.934.779,93 58.003.015,75 EUR Elisabethspitalfonds 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 296,50 0,00 Sum m e Passiva E. Passiv e Rechnungsabgrenzung D. Verbindlichkeiten C. Erhaltene Anzahlungen 20.630.935,83 1.900,00 4.350,00 B. Rückstellungen 45.911.670,25 1.671.390,63 5.633.003,24 Gew inn-/Verlustv ortrag II. Gew innrücklagen 18.957.645,20 0,00 20.630.935,83 0,00 42.319,21 1.359.074,51 1.425.243,77 2.147.412,87 15.656.885,47 EUR 40.274.020,51 0,00 45.911.670,25 13 Armenfonds I. Grundstockv ermögen A. Eigenkapital Sum m e Aktiva 0,00 159.469,36 II. Forderungen C. Aktiv e Rechnungsabgrenzung 3.858.910,60 4.770.042,08 8.105.362,71 29.017.885,50 0,00 I. Liquide Mittel B. Umlaufv ermögen 2. Wertpapiere des Anlagev ermögens III. Finanzanlagen 1. Ausleihungen 1. Grundstücke und Gebäude II. Sachanlagen I. Immaterielle Vermögensgegenstände A. Anlagev ermögen Stiftungsverm ögen 12 Alten- und Siechenfonds EUR 14 15 0,00 0,00 379.986,98 0,00 0,00 0,00 565,00 12.455,98 366.966,00 0,00 379.986,98 0,00 3.715,94 132.410,46 97.427,79 146.432,79 EUR Graf von Nellessen Seite 3 v on 3 20.873.751,82 0,00 162,34 0,00 1.295,00 2.898.943,82 17.973.350,66 0,00 20.873.751,82 0,00 184.917,69 2.096.097,72 1.249.027,31 2.137.345,00 15.204.403,11 1.960,99 Cockerill u. Liebermann EUR 16 0,00 0,00 18.378,42 0,00 0,00 0,00 300,00 -377,58 18.456,00 0,00 18.378,42 0,00 234,90 2.740,77 6.172,71 9.230,04 EUR Stiftung Houben 17 37.049,46 0,00 0,00 0,00 300,00 974,46 35.775,00 0,00 37.049,46 0,00 455,55 6.742,11 11.964,90 17.886,90 0,00 0,00 Familienstiftung Vonachten EUR Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 Anlage 5.7 Übersicht Ermächtigungsübertragungen - 67 - PSP‐Bezeichnung 78650000 78650000 78650000 5‐010604‐900‐00100‐990‐7 Umzugsbedingte Umbauten ‐J‐ Umsetzung v. 5‐010604‐900‐00100‐990‐8 Brandschutzvorschriften 5‐010604‐900‐00100‐990‐9 Verwaltungsgebäude Katschhof, An‐ und Verkäufe Miet‐ und Pachtverhältnisse 5‐011303‐000‐00100‐900‐6 Absperrbügel Blücherplatz 011301 011303 Gebäudemanagement Gebäudemanagement Bezirk 2 Eilendorf Bezirk 2 Eilendorf 011401 011401 011902 011902 011304 5‐011902‐200‐00500‐990‐1 Bezirksamt Eilendorf 5‐011902‐200‐00400‐900‐1 Erwerb von Sachanlagevermögen 5‐011401‐900‐00100‐990‐3 Blücherplatz 5‐011401‐900‐00100‐990‐1 Sanierungsprogramm für außersc Verw.nicht vermiet.städt.unb.Grundbesi 5‐011304‐100‐00100‐050‐1 Camp Pirotte Geländeentwicklung tz Verw.nicht vermiet.städt.unb.Grundbesi 5‐011304‐100‐00100‐050‐1 Camp Pirotte Geländeentwicklung tz Miet‐ und Pachtverhältnisse 5‐011303‐900‐02400‐300‐4 Soziale Stadt Nord 011303 011304 Miet‐ und Pachtverhältnisse 5‐011303‐900‐01000‐300‐1 Sigmundstraße 22‐24 Miet‐ und Pachtverhältnisse 5‐011303‐900‐00600‐300‐1 Reimannstraße 2‐6, Modernisierung Reimannstraße 8‐12, Miet‐ und Pachtverhältnisse 5‐011303‐900‐00700‐300‐1 Modernisierung 5‐011301‐900‐00100‐101‐7 Erwerb Tempelhofer Str 4‐6 / F 5‐011301‐900‐00100‐101‐1 Rückerwerb Kurbrunnenstraße 6 011303 011303 011303 An‐ und Verkäufe 011301 5‐011301‐900‐00100‐100‐3 Allg. Grunderwerb An‐ und Verkäufe 011301 5‐011001‐900‐00200‐900‐3 Projekte und Internetstadt 78650000 78320000 78650000 78650000 78530000 78350000 78510000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Erwerb v Vermöggegständ bis 410 € netto Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Sonstige Baumaßnahmen Investitionsauszahlungen für Festwerte Hochbaumaßnahmen Hochbaumaßnahmen Hochbaumaßnahmen 78510000 78510000 Hochbaumaßnahmen Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Inv Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Inv Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Auszahlung f den Erwerb v Grundstücken u Auszahlung f den Erwerb v Grundstücken u Auszahlung f den Erwerb v Grundstücken u Erwerb v Vermöggegständ bis 410 € netto Kostenartenbezeichnung 78510000 78320000 78210000 78210000 78210000 78310000 78650000 78650000 78650000 5‐010604‐900‐00100‐990‐6 Rückbau GKDVZ VerwGebäude Römerstraße 5‐010604‐900‐00100‐991‐6 Sanierung Sanierung Spielcasino 5‐010604‐900‐01100‐300‐1 Monheimsallee 78650000 78650000 5‐010604‐900‐00100‐990‐4 VGF Krämerstr., Umbau und ener 5‐010604‐900‐00100‐990‐5 Umbau BA 4, einschl.behinderte 78659999 78659999 Kostenart 5‐010604‐900‐00100‐990‐3 Beschaffung von Fahrzeugen 5‐010604‐900‐00100‐990‐1 Beschaffung von beweglichem Ve PSP‐Element IT‐Management Zentrale Besch., Inventarbewirt.,Gebäude Zentrale Besch., Inventarbewirt.,Gebäude Zentrale Besch., Inventarbewirt.,Gebäude Zentrale Besch., Inventarbewirt.,Gebäude Zentrale Besch., Inventarbewirt.,Gebäude Zentrale Besch., Inventarbewirt.,Gebäude Zentrale Besch., Inventarbewirt.,Gebäude Zentrale Besch., Inventarbewirt.,Gebäude Zentrale Besch., Inventarbewirt.,Gebäude Zentrale Besch., Inventarbewirt.,Gebäude Produktbezeichnung 011001 010604 010604 010604 010604 010604 010604 010604 010604 010604 010604 Produkt EU Liste 2015 Investitionen 1.261.783,43 0,00 0,00 4.121.903,58 1.100.000,00 2.050.000,00 3.432,63 3.677,37 66.359,93 641.454,77 817.000,00 377.318,22 528.236,31 2.703,80 1.452,58 1.146.740,00 470.998,83 40.215,00 201.175,00 5.407.014,33 1.543.732,63 38.611,05 3.420.832,00 603.209,87 122.700,00 410.678,00 0,00 214.395,28 632.806,81 9.000,00 21.744,85 17.545,58 102.959,66 1.015.586,59 163.370,28 466.916,86 357.252,29 2.347,15 28.347,15 857.252,29 100.420,07 120.902,16 0,00 0,00 50.000,00 182.530,00 41.313,47 6.635,74 angeordnet in 2015 120.000,00 19.635,74 fort Ansatz 2015 Bemerkungen Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 310.958,29 Maßnahmenfortführung E 26; Resteliste 2015 244,74 Vergabe bezirklicher Mittel; Maßnahmenfortsetzung 175.545,23 Maßnahmenfortführung E 26; Resteliste 2015 3.203.278,02 1.541.028,83 37.158,47 132.221,04 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 2.274.092,00 Maßnahmenfortführung 82.485,00 Sanierungsmaßnahmen 209.503,00 9.000,00 Vertragliche Verpflichtung 2.050.000,00 Erwerb Tempelhofer Straße 1.100.000,00 Rechtliche sowie vertragliche Verplfichtungen 2.450.743,08 Allgemeiner Grunderwerb 20.482,09 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 10.652,52 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 50.699,35 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen von 363.957,20 Maßnahmenfortführungen Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 145.824,70 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen von 993.841,70 Maßnahmenfortführungen Übertragung der Ermächtigung im Rahmen von 347.122,03 Maßnahmenfortführungen 182.530,00 Umbaumaßnahme noch nicht abgeschlossen 50.000,00 78.686,53 Für die Maßnahme besteht noch ein Bestellobligo 11.964,14 Für die Maßnahme besteht noch ein Bestellobligo Erm.‐Üb. nach 2016 Seite 1 Bezirk 3 Haaren Bezirk 3 Haaren Bezirk 3 Haaren Bezirk 5 Laurensberg Bezirk 5 Laurensberg Bezirk 6 Richterich Sicherheit und Ordnung Sicherheit und Ordnung Sicherheit und Ordnung Marktwesen Bürgerservice Brandbekämpfung Brandbekämpfung Brandbekämpfung Brandbekämpfung Brandbekämpfung Brandbekämpfung Brandbekämpfung Brandbekämpfung Brandbekämpfung Brandbekämpfung Brandbekämpfung Brandbekämpfung Brandbekämpfung 011903 011903 011905 011905 011906 020101 020101 020101 020206 021001 021501 021501 021501 021501 021501 021501 021501 021501 021501 021501 021501 021501 021501 Produktbezeichnung 011903 Produkt PSP‐Bezeichnung Stromkasten Wochenmarkt Kronenberg 78310000 78310000 78650000 78310000 78320000 78310000 78310000 78650000 78320000 78310000 78320000 78310000 78650000 Kostenart 78320000 5‐021501‐900‐07700‐900‐1 Beschaff. Einsatz‐Werkstattger 5‐021501‐900‐07200‐900‐1 Beschaffung von Abrollbehältern 5‐021501‐900‐05000‐900‐1 Ersatzbeschaff. Tanklöschfahrz 5‐021501‐900‐04900‐900‐1 Beschaffung Einsatzleitwagen 5‐021501‐900‐03900‐900‐1 Beschaffung Einsatzleitwagen 5‐021501‐900‐03100‐900‐1 Ersatzbeschaffung Gerätewagen 5‐021501‐900‐02700‐300‐5 Umbau Stolberger Str. zur Rett 78310000 78310000 78310000 78310000 78310000 78310000 78650000 5‐021501‐900‐02600‐900‐2 Besch. GWG f.d.allg. Werkstätten ‐J‐ 78320000 5‐021501‐900‐02300‐900‐1 Beschaffung v.Gebrauchsgegenst 5‐021501‐900‐02000‐900‐2 Beschaff. gwG f.d. KFZ‐Werkstatt ‐J‐ 78320000 5‐021501‐900‐02000‐900‐1 Beschaffungen f.d. KFZ‐Werkstatt ‐J‐ 78310000 5‐021501‐900‐00300‐900‐1 Beschaffung Löschgruppenfahrzeuge BF Beschaffung 5‐021501‐900‐00500‐900‐1 Löschgruppenfahrzeuge FF 5‐021001‐900‐00200‐300‐2 Umbau Bürgerservice Verw.Geb. 5‐020206‐014‐00100‐900‐5 5‐020101‐900‐00700‐900‐1 Errichtung Funksystem 5‐020101‐900‐00700‐900‐1 Errichtung Funksystem 5‐020101‐900‐00100‐900‐1 Beschaffung von Fahrzeugen 5‐011906‐600‐00700‐300‐9 Umbau Bezirksamt Richterich 5‐011905‐500‐00500‐050‐1 Investitionen BA 5 Laurensberg 5‐011905‐500‐00500‐050‐1 Investitionen BA 5 Laurensberg 5‐011903‐300‐00500‐900‐5 Verwendung Bezirksmittel Aache 5‐011903‐300‐00500‐900‐5 Verwendung Bezirksmittel Aache 5‐011903‐300‐00100‐990‐1 Verlagerung Bezirksamt Aachen‐ PSP‐Element Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Erwerb v Vermöggegständ bis 410 € netto Erwerb v Vermöggegständ bis 410 € netto Erwerb v Vermöggegständ bis 410 € netto Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Erwerb v Vermöggegständ bis 410 € netto Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Erwerb v Vermöggegständ bis 410 € netto Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Erwerb v Vermöggegständ bis 410 € netto Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Kostenartenbezeichnung EU Liste 2015 Investitionen 0,00 0,00 200,00 25.000,00 0,00 43.464,93 268.697,17 230.000,00 342.004,74 0,00 78.500,00 286.500,00 50.000,00 90.000,00 125.077,77 3.130.948,00 40.860,78 3.625,42 7.000,00 68.000,00 28.563,51 30.000,00 3.327,14 19.375,25 31.341,50 5.000,00 1.317.351,12 505.857,28 13.923,83 0,00 0,00 0,00 1.326.500,00 507.000,00 782.376,53 14.000,00 0,00 20.000,00 0,00 697,39 2.000,00 68.000,00 1.867,11 2.696,40 833.103,82 angeordnet in 2015 9.000,00 4.000,00 1.404.611,11 fort Ansatz 2015 Bemerkungen Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 73.307,57 Mittelübertragung aufgrund von Ersatzbeschaffung (Brandschaden) 159.170,00 Beschaffung von Abrollbehältern 286.500,00 Ersatzbeschaffung Tanklöschfahrzeug BF 78.500,00 Beschaffung Einsatzleitwagen 40.000,00 Beschaffung Einsatzleitwagen 3.000,00 Ersatzbeschaffung Gerätewagen 11.650,00 Mittelübertragung aufgrund von Ersatzbeschaffung (Brandschaden) Mittelübertragung aufgrund von Ersatzbeschaffung 1.672,86 (Brandschaden) Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 1.436,49 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 3.374,58 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 3.005.870,23 Maßnahmenfortführung 9.148,88 Beschaffung von Löschgruppenfahrzeugen FF 1.142,72 Beschaffung von Löschgruppenfahrzeugen BF 14.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 768.452,70 Maßnahmenfortführung Seite 2 Beschaffung von Funkgeräten inkl. Zubehör, Verlagerung von 2.647,68 78310000 "Beschaffung von Vermögensgegenständen >410€" gem. Vorgaben der Anlagenbuchhaltung 2.658,65 vertragliche Verpflichtung 68.000,00 Ausschreibungsverfahren durch E18 25.000,00 Umbau Bezirksamt Richterich 200,00 Vergabe bezirklicher Mittel; Maßnahmenfortsetzung 1.200,00 7.132,89 Verwendung bezirklicher Mittel; Maßnahmenfortsetzung Maßnahmenfortführung E 26; Resteliste 2015; zum Teil 553.007,29 Mittelverlagerung, weshalb nicht der gesamte Restbetrag übertragen wurde. Begleichung von Rechnungen für Büromöbelbeschaffung aus 446,80 2015 Erm.‐Üb. nach 2016 Brandbekämpfung Brandbekämpfung Brandbekämpfung Brandbekämpfung Brandbekämpfung Brandbekämpfung Brandbekämpfung Brandbekämpfung Brandbekämpfung Notfallrettung Notfallrettung Notfallrettung Notfallrettung Notfallrettung Grundschulen Grundschulen Grundschulen Grundschulen Grundschulen Grundschulen Grundschulen Grundschulen Grundschulen Grundschulen 021501 021501 021501 021501 021501 021501 021501 021501 021701 021701 021701 021701 021701 030101 030101 030101 030101 030101 030101 030101 030101 030101 030101 Produktbezeichnung 021501 Produkt PSP‐Bezeichnung Beschaffung Gerätewagen (Werkstatt) 78650000 78150000 78350000 78650000 78310000 78310000 78650000 78310000 5‐030101‐900‐01000‐900‐1 Familiengrundschule Aachen 5‐030101‐900‐00100‐991‐7 TH KGS Feldstr. (AC‐Nord) 5‐030101‐900‐00100‐990‐7 Bau OGS‐Maßnahmen 5‐030101‐900‐00100‐990‐6 Neubau Turnhalle GS Marktstr. 5‐030101‐900‐00100‐990‐5 Ersatz Pavillonklassen GS Höfc 78310000 78650000 78650000 78650000 78650000 5‐030101‐900‐00100‐990‐2 Modernisierung GS Kornelimünster 78650000 5‐030101‐900‐00100‐990‐1 Schulreparaturprogramm 5‐030101‐900‐00100‐990‐1 Schulreparaturprogramm 5‐030101‐400‐00100‐900‐1 Einrichtung Erweiter. KGS Korn Fassadenbeleuchtung GS Markstraße 5‐021701‐900‐02700‐900‐1 Beschaffung StreetScooter Elek 5‐021701‐900‐02500‐900‐1 Ersatz beschädigter Einsatzmit 5‐021701‐900‐02000‐900‐1 Umgestaltung Stolbergerstr. z. 5‐030101‐100‐00200‐990‐9 78310000 78650000 78650000 78650000 78310000 78310000 78310000 78310000 78320000 Kostenart Besch.v. bewegl. Vermögensgegen. 78310000 ‐J‐ 5‐021701‐900‐01700‐900‐1 Einricht.d.Rettungswache Stolb 5‐021701‐900‐01400‐900‐1 5‐021501‐900‐09400‐900‐1 Ersatzbeschaffung Einsatzüberb 5‐021501‐900‐09000‐900‐1 Trafoanlage zur Stromversorgun 5‐021501‐900‐08400‐990‐8 Neubau Gerätehaus Sief 5‐021501‐900‐08400‐990‐1 Logistikhalle Abrollbehälter W 5‐021501‐900‐08200‐900‐1 Ersatzbeschaffung Gerätewagen MANV Ersatzbeschaffung Gerätewagen 5‐021501‐900‐08300‐900‐1 SRG 5‐021501‐900‐08000‐900‐1 Ersatzbeschaffung Räumgerät 5‐021501‐900‐07900‐900‐1 5‐021501‐900‐07700‐900‐2 Besch. gwG Einsatz‐Werkstattge PSP‐Element Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Erwerb v Vermöggegständ bis 410 € netto Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Investitionsauszahlungen für Festwerte Allg Inveszusc an verbund Uneh+Beteilig+ Kostenartenbezeichnung EU Liste 2015 Investitionen 26.925,65 1.072.300,00 37.386,10 50.000,00 0,00 0,00 135.000,00 5.462,27 154.439,40 1.040.085,65 0,00 1.642,20 1.162.700,00 1.464.543,00 1.565.603,50 296.091,75 1.152.605,56 3.986.627,49 347.909,80 1.934.087,51 0,00 0,00 100.000,00 16.286,16 0,00 5.400.000,00 0,00 22.842,27 600.000,00 6.143,00 155.196,72 37.780,21 169.340,00 94.900,00 0,00 0,00 850.000,00 150.000,00 0,00 0,00 56.433,85 0,00 16.837,32 angeordnet in 2015 149.729,64 135.000,00 70.000,00 50.000,00 22.000,00 fort Ansatz 2015 Bemerkungen 5.462,27 Verwendung zweckgebundener Mittel 781.481,95 Seite 3 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung zur Deckung der Ist‐Kosten Wipl E 26, teilw über 781.310,72 Schulpauschale. EU iHv 729.492,67 € verl v 5‐030103‐900‐ 00100‐990‐3‐78650000. Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 2.421.023,94 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 1.161.057,80 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung. EU verl v 5‐030105‐900‐00100‐990‐2‐ 1.530.819,43 78650000 = 37.697,80 €, 5‐010604‐900‐00100‐990‐2‐ 78650000 =1.578,63 € und 5‐011401‐900‐00100‐990‐1‐ 78650000 =27.000 €. Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 885.645,45 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 135.000,00 Maßnahmenfortführung 16.286,16 Verwendung zweckgebundener Mittel 3.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Bezirksmittel lt Beschluss BV AC‐Brand vom 17.06.2015 6.143,00 wurden in 2015 nicht unterjährig ausgezahlt. 100.000,00 Ersatzbeschaffung RTW AC‐FW 73 519.951,80 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 5.400.000,00 Maßnahmenfortführung 14.143,28 Beschaffung einer Simulationsausstattung 53.700,00 Ersatzbeschaffung Einsatzüberbekleidung 850.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 1.045.374,35 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 150.000,00 Maßnahmenfortführung 149.729,64 Ersatzbeschaffung Gerätewagen SRG 135.000,00 Ersatzbeschaffung Gerätewagen MANV 13.566,15 Ersatzbeschaffung Räumgerät 50.000,00 Beschaffung Gerätewagen Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 2.200,00 Maßnahmenfortführung Erm.‐Üb. nach 2016 Grundschulen Hauptschulen Realschulen Realschulen Realschulen Gymnasien Gymnasien Gymnasien Gymnasien Gymnasien Gymnasien Gesamtschulen Gesamtschulen Gesamtschulen Gesamtschulen Gesamtschulen Gesamtschulen Gesamtschulen Gesamtschulen Förderschulen Förderschulen 030102 030103 030103 030103 030104 030104 030104 030104 030104 030104 030105 030105 030105 030105 030105 030105 030105 030105 030106 030106 Produktbezeichnung 030101 Produkt PSP‐Bezeichnung Ausstattung Mensa 4. Gesamtschule 5‐030106‐900‐00100‐990‐7 Umbau Förderschule Kennedypark 5‐030106‐900‐00100‐990‐1 Schulreparaturprogramm 5‐030105‐900‐01300‐900‐1 Erwerb von Lizenzen 5‐030105‐900‐01200‐900‐2 5‐030105‐900‐01200‐900‐1 Ausstattung 4. Gesamtschule 5‐030105‐900‐00100‐990‐5 Neubau 3. Gesamtschule 5‐030105‐900‐00100‐990‐4 4. Gesamtschule 5‐030105‐900‐00100‐990‐3 Aufzug Gesamtschule Brand 5‐030105‐900‐00100‐990‐1 Schulreparaturprogramm 5‐030105‐100‐00100‐990‐2 Sanierung Hausmeisterwohnhaus 5‐030104‐900‐01700‐900‐1 Umgestaltung Schulhöfe 5‐030104‐900‐01600‐900‐1 Erwerb von Lizenzen 5‐030104‐900‐01600‐900‐1 Erwerb von Lizenzen 5‐030104‐900‐00100‐990‐8 Umbau Lehrertoiletten Rhein‐Ma 5‐030104‐900‐00100‐990‐2 Umbau Seminargeb. f. Einhard‐G 5‐030104‐900‐00100‐990‐1 Schulreparaturprogramm 5‐030103‐900‐01200‐900‐1 Schulhofumgest Hugo‐Junkers‐Rs 5‐030103‐900‐00800‐900‐1 Schulhofumgest Luise‐Hensel‐Re 5‐030103‐900‐00100‐990‐1 Schulreparaturprogramm 5‐030102‐900‐00100‐990‐1 Schulreparaturprogramm 5‐030101‐900‐01000‐900‐1 Familiengrundschule Aachen PSP‐Element 78650000 78650000 78310000 78310000 78310000 78650000 78650000 78650000 78650000 78650000 78310000 78320000 78310000 78650000 78650000 78650000 78310000 78310000 78650000 78650000 78320000 Kostenart 131.348,56 13.658,50 1.883.426,03 16.000,00 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 7.333,44 0,00 0,00 336.664,02 272.000,00 0,00 0,00 6.453,05 13.232,71 140.000,00 200.000,00 103.269,69 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 600.169,64 36.720,54 150.000,00 9.470.309,00 459.768,75 0,00 1.675.206,78 0,00 19.998,23 114.000,00 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 247,42 6.608,84 81.993,72 37.109,84 738.736,63 1.404,53 15.116,67 102.962,00 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Erwerb v Vermöggegständ bis 410 € netto Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 64.466,00 2.124.963,81 7.128,72 1.074,92 912.033,32 150.000,00 0,00 angeordnet in 2015 3.273,21 fort Ansatz 2015 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Erwerb v Vermöggegständ bis 410 € netto Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Kostenartenbezeichnung EU Liste 2015 Investitionen Bemerkungen Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung.EU verl v 5‐011401‐900‐00100‐990‐1‐ 78650000 =112.000,00 € und 5‐030101‐900‐00100‐990‐7‐ 78650000 = 0,70 € zum Ausgleich v Rundungsdifferenzen Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 140.000,00 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 4.899,27 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung zur Fortführung des 336.664,02 Programms Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 272.000,00 Maßnahmenfortführung 200.000,00 Seite 4 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 96.816,77 Maßnahmenfortführung. EU = 0,13 € verl v 5‐030106‐900‐ 00100‐990‐2‐78650000 zum Ausgleich v Rundungsdifferenzen 8.982.140,06 910.958,40 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 1.022.584,80 Maßnahmenfortführung (EU verl zu 030101) Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 2.341,50 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 142.871,28 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 1.386.227,18 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung. EU verl v 5‐030106‐900‐00100‐990‐2‐ 27.356,33 78650000= 0,07 € und 5‐030101‐900‐00100‐990‐7‐78650000 = 0,10 € zum Ausgleich v Rundungsdifferenzen Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung. EU verl v 5‐030101‐900‐00100‐990‐2‐ 20.968,37 78650000= 0,05 € u 5‐030104‐900‐00100‐990‐7‐ 78650000=0,04 € zum Ausgleich v Rundungsdifferenzen Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 8.507,83 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 964,15 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 80.000,00 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung zum Maßnahmenbeginn. 224.100,00 Ersteinplanung 2014. 2015 Falscherfassung in SAP iRd Übertragung nach 2016. Korrektur nicht mehr mgl. Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 1.215.438,03 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 113.279,46 Maßnahmenfortführung 3.273,21 Verwendung zweckgebundener Mittel Erm.‐Üb. nach 2016 PSP‐Bezeichnung 78350000 78350000 5‐060101‐800‐00100‐810‐1 U3 Ausbau städt Kitas Einrichtung 5‐060101‐800‐00600‐900‐1 Familienzentren 5‐060201‐000‐00500‐900‐1 Bau Spielplatz "Alter Tivoli" 5‐060201‐000‐00500‐900‐1 Bau Spielplatz "Alter Tivoli" 5‐060201‐000‐00900‐900‐1 OT Talstraße 5‐060201‐000‐00900‐900‐1 OT Talstraße Kinder‐ u.Jugendförderung §11‐15SGB VIII Kinder‐ u.Jugendförderung §11‐15SGB VIII Kinder‐ u.Jugendförderung §11‐15SGB VIII 060201 060201 060201 78320000 78310000 78530000 78310000 78650000 5‐060101‐900‐00100‐991‐3 U3‐Ausbaumaßnahmen, 2. Stufe Kinder‐ u.Jugendförderung §11‐15SGB VIII 78650000 78650000 5‐060101‐900‐00100‐991‐2 Ersatzbau Kita Talbotstr. 5‐060101‐900‐00100‐991‐1 KiTa Richtericher Dell 060201 060101 060101 060101 5‐060101‐900‐00100‐990‐9 Erweiterung Raumprogramm Kitas 78650000 78650000 Kindertageseinrichtungen u. 5‐060101‐900‐00100‐990‐8 U3‐Ausbaumaßnahmen Tagespflege 060101 Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege 78650000 Kindertageseinrichtungen u. 5‐060101‐900‐00100‐990‐5 Modernisierung KG Reimser Str. Tagespflege 060101 060101 78650000 Neubau Familienzentrum Kindertageseinrichtungen u. 5‐060101‐900‐00100‐990‐3 Sandhäuschen Tagespflege 78310000 78310000 5‐060101‐800‐00100‐810‐1 U3 Ausbau städt Kitas Einrichtung 5‐060101‐800‐00900‐900‐1 Besch. f. Außenspielflächen d. 78650000 5‐050501‐900‐00200‐900‐1 Einrichtung Nadelfabrik 060101 060101 060101 060101 060101 050501 Theater und Musik 040901 78650000 78310000 Einrichtung für Fördermaßnahmen/Schulfor 5‐030302‐900‐00800‐900‐1 Inklusionsmaßnahmen mübergreifend.Dl 030302 5‐040901‐900‐00100‐990‐1 Aussenhaut und WC‐Sanierung 78650000 Fördermaßnahmen/Schulfor 5‐030302‐900‐00100‐990‐5 Inklusion mübergreifend.Dl 030302 Kom. Integrationszentrum&Nadel fabrik Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege 78650000 Fördermaßnahmen/Schulfor 5‐030302‐900‐00100‐990‐2 Mensenprogramm mübergreifend.Dl 78350000 Kostenart 030302 Möblierung Förderschule 5‐030106‐900‐01200‐810‐1 Kennedypark PSP‐Element Förderschulen Produktbezeichnung 030106 Produkt 35.517,51 61.443,28 Erwerb v Vermöggegständ bis 410 € netto Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Sonstige Baumaßnahmen Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 24.085,12 265.000,00 45.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 921.400,00 90.000,00 408.837,88 2.488.720,27 0,00 80.000,00 4.812.515,92 423.535,81 20.340.696,79 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 0,00 56.667,05 1.357.373,96 136.113,80 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 69.874,00 71.211,06 217.213,42 535.766,36 224.200,00 75.845,44 132.870,47 0,00 20.256,19 89.269,68 95.000,00 0,00 0,00 1.282.725,03 2.358,42 angeordnet in 2015 40.000,00 0,00 1.523.910,00 9.000,00 fort Ansatz 2015 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Investitionsauszahlungen für Festwerte Investitionsauszahlungen für Festwerte Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Investitionsauszahlungen für Festwerte Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Kostenartenbezeichnung EU Liste 2015 Investitionen Bemerkungen Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung. EU verl v 5‐030104‐900‐00100‐990‐7‐ 78650000= 0,46 € zum Ausgl v Rundungsdifferenzen u 5‐ 010604‐900‐00100‐990‐8=7.000,00 € 24.085,12 265.000,00 45.000,00 90.000,00 136.113,74 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Seite 5 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 15.728.180,87 Maßnahmenfortführung. EU iHv 200.000 € verl v 5‐010604‐ 900‐00100‐990‐8‐78650000 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 933.838,15 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 80.000,00 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 2.079.882,39 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung zur Fortführung des Ausbau‐ 921.400,00 Programms 20.207,41 57.025,03 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 247.900,00 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 25.925,77 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 147.180,01 Maßnahmenfortführung 95.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 6.641,58 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 171.184,97 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 150.000,00 Maßnahmenfortführung. EU iHv 150.000 € verl v 5‐030302‐900‐ 00800‐900‐1‐78650000 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 20.000,00 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 69.012,57 Maßnahmenfortführung Erm.‐Üb. nach 2016 5‐060201‐000‐01300‐900‐2 Suermondtpark 5‐060201‐000‐01300‐900‐2 Suermondtpark 5‐060201‐000‐01400‐900‐1 Projekt Spiel‐Sport‐Schule (AC‐Nord) 78350000 5‐060201‐100‐00300‐900‐1 Rahmenplan Brand 5‐060201‐200‐00100‐400‐1 Neub. Spielplatz Brander/Breit 5‐060201‐600‐00300‐900‐1 Verwendung bezirkliche Mittel 5‐060201‐600‐00600‐900‐9 Installation Spielgerät Fassinstr 5‐060201‐900‐00300‐810‐1 Bewegl. VermGG f. Jugendberufs 5‐060201‐900‐01000‐900‐1 Innenstadtkonzept (ISK) Kinder‐ u.Jugendförderung §11‐15SGB VIII Kinder‐ u.Jugendförderung §11‐15SGB VIII Kinder‐ u.Jugendförderung §11‐15SGB VIII Kinder‐ u.Jugendförderung §11‐15SGB VIII Kinder‐ u.Jugendförderung §11‐15SGB VIII Kinder‐ u.Jugendförderung §11‐15SGB VIII Kinder‐ u.Jugendförderung §11‐15SGB VIII Kinder‐ u.Jugendförderung §11‐15SGB VIII Kinder‐ u.Jugendförderung §11‐15SGB VIII Turn‐ und Sporthallen Turn‐ und Sporthallen Turn‐ und Sporthallen Turn‐ und Sporthallen Turn‐ und Sporthallen Sportplätze & Stadien Sportplätze & Stadien 060201 060201 060201 060201 060201 060201 060201 060201 060201 080101 080101 080101 080101 080101 080102 080102 78310000 78310000 78320000 78310000 78310000 78310000 78530000 78530000 78310000 78350000 78310000 78520000 5‐080102‐900‐00200‐900‐1 Umwandlung v SpPl in Kunstrase 78350000 Neubau Spplatz Brand 5‐080102‐100‐00100‐900‐1 Lärmschutzwall 78310000 78310000 5‐080101‐800‐00100‐900‐2 Beschaffung Sportgeräte ‐J‐ 5‐080101‐400‐00200‐900‐1 Ausstattung der Turnhalle Abte 5‐080101‐100‐00300‐900‐1 Ausstattung Turnhalle Brand‐ M 5‐080101‐000‐00200‐990‐1 Neubau Sporthalle 4. Gesamtschule 78650000 5‐080101‐000‐00100‐900‐1 Ausstattung Sporthalle 4. Gesa 5‐060201‐000‐01300‐900‐1 Neumarkt Kinder‐ u.Jugendförderung §11‐15SGB VIII 060201 78310000 5‐060201‐000‐01300‐900‐1 Neumarkt Kinder‐ u.Jugendförderung §11‐15SGB VIII 78350000 Kostenart 060201 PSP‐Bezeichnung 5‐060201‐000‐00900‐900‐1 OT Talstraße PSP‐Element Kinder‐ u.Jugendförderung §11‐15SGB VIII Produktbezeichnung 060201 Produkt 30.000,00 314.000,00 Investitionsauszahlungen für Festwerte Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 61.000,00 Erwerb v Vermöggegständ bis 410 € netto Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Tiefbaumaßnahmen Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Investitionsauszahlungen für Festwerte Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 576.422,70 458.359,23 5.430,07 33.934,12 68.000,00 1.067.917,84 27.983,67 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 31.807,81 0,00 20.784,31 0,00 49.666,57 2.706,42 0,00 0,00 0,00 2.284,85 angeordnet in 2015 60.000,00 60.000,00 2.451.000,00 120.000,00 32.500,00 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 6.000,00 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 25.000,00 65.439,36 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 200.000,00 60.000,00 Sonstige Baumaßnahmen Investitionsauszahlungen für Festwerte 264.800,00 60.000,00 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Sonstige Baumaßnahmen 137.500,00 fort Ansatz 2015 Investitionsauszahlungen für Festwerte Kostenartenbezeichnung EU Liste 2015 Investitionen für Werkstattausstattung Jugensberufshilfe im Depot Talstraße wegen verzögerter Baumaßnahme Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Umsetzung der 3. Förderstufe in 2016 i.R.d "Kinder‐ und Jugenpark Brander Wall" Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Bemerkungen 118.063,47 Umwandlung von Sprotplätzen in Kunstrasenplätze 1.062.487,77 Neubau Sportplatz Brand 21.065,88 Neu‐ und Ersatzbeschaffung von Sportgeräten 32.016,33 Beschaffung der Ausstattung für die Turnhalle Abteigarten 60.000,00 Ausstattung der Turnhalle Marktschule Seite 6 Maßnahmenfortführung (siehe Verfügung vom 02.03.2016); 2.715.160,01 Deckung der Differenz in Höhe von 264.160,01 € durch Verlagerungen im Rahmen der Resteliste 120.000,00 Ausstattung der Sporthalle 4. Gesamtschule 25.000,00 Projekt II.7 "Konzept für mehr Spielangebote" 60.000,00 692,19 5.640,60 30.000,00 200.000,00 4.235,65 262.093,58 314.000,00 30.000,00 60.000,00 135.215,15 Erm.‐Üb. nach 2016 78650000 Wasserversorgung Wasserversorgung 110301 Verw.&Betrieb Unterkün.&Einrichtung. Verw.&Betrieb Unterkün.&Einrichtung. Verw.&Betrieb Unterkün.&Einrichtung. Verwaltung Stadtentwässerung und Kanäl 110301 110102 100803 100803 100803 5‐110301‐900‐00200‐500‐1 Erneuerung Marktleitung 5‐110301‐800‐00100‐400‐1 Erneuerung Leitung Wurmbach 5‐110102‐900‐00100‐300‐1 Kanalerneuerung (Stawag) 5‐100803‐900‐00400‐900‐3 Herrichtung von Grundstücken 78520000 78520000 78520000 78150000 Tiefbaumaßnahmen Tiefbaumaßnahmen Tiefbaumaßnahmen Allg Inveszusc an verbund Uneh+Beteilig+ Hochbaumaßnahmen 78510000 5‐100803‐900‐00300‐300‐1 Herrichtung Übergangswohnheim 130.000,00 115.000,00 17.550.946,12 1.004.627,64 313.200,00 45.000,00 250.000,00 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Allg Inveszusc an verbund Uneh+Beteilig+ 78650000 2.324.900,00 2.585.126,50 0,00 1.139.397,10 570.677,47 12.500,00 150.000,00 92.744,90 829,25 0,00 14.669.058,98 0,00 302.100,87 0,00 17.850,00 0,00 61.166,00 0,00 451.602,69 557.802,49 0,00 0,00 5.819,10 0,00 0,00 16.700,00 300.000,00 0,00 0,00 0,00 56.537,32 210.351,71 82.199,82 angeordnet in 2015 3.300,00 50.362,40 12.659,75 1.187.308,00 2.218.892,00 191.607,77 fort Ansatz 2015 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Inv Investitionsauszahlungen für Festwerte Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Allg Inveszusc an verbund Uneh+Beteilig+ Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Sonstige Investitionsauszahlungen Auszahlung f den Erwerb v Grundstücken u Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Tiefbaumaßnahmen Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Investitionsauszahlungen für Festwerte Tiefbaumaßnahmen Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Investitionsauszahlungen für Festwerte Kostenartenbezeichnung 5‐100803‐900‐00200‐990‐7 HerrichtungÜbergangswohnheimTe 78150000 5‐100803‐900‐00200‐990‐5 Herrichtung Übergangswohnheim Verw.&Betrieb Unterkün.&Einrichtung. 100803 78150000 5‐100803‐900‐00200‐990‐4 Erwerb von Containern 78659999 78650000 5‐100803‐900‐00200‐990‐1 Herrichtung Übergangswohnheim 5‐100803‐900‐00200‐990‐4 Erwerb von Containern 78350000 78310000 5‐100803‐900‐00100‐900‐1 Beschaff. von Vermögensgegenst Verw.&Betrieb Unterkün.&Einrichtung. Verw.&Betrieb Unterkün.&Einrichtung. Verw.&Betrieb Unterkün.&Einrichtung. Verw.&Betrieb Unterkün.&Einrichtung. 100803 100803 100803 100803 78910000 Geodateninfrastruktur/3D 5‐090301‐900‐00100‐900‐1 Stadtmodell 5‐100803‐200‐00100‐990‐1 Herrichtung Übergangswohn.Hans 78650000 78520000 5‐090101‐300‐00100‐300‐1 Umsetzung IHK Haaren Verw.&Betrieb Unterkün.&Einrichtung. 78350000 5‐090101‐300‐00100‐300‐1 Umsetzung IHK Haaren 100803 78310000 5‐090101‐300‐00100‐300‐1 Umsetzung IHK Haaren 78210000 78520000 5‐090101‐000‐00600‐300‐1 Suermondtviertel 5‐090401‐400‐00100‐100‐1 Umlegung Kornelimünster West 78350000 5‐090101‐000‐00600‐300‐1 Suermondtviertel 5‐100201‐900‐00300‐900‐7 Beschaffung Elektrofahrzeuge 090401 090301 090101 090101 090101 090101 Bauverwaltung 5‐080302‐003‐00200‐990‐1 Sanierung an städt. Schwimmhallen 78650000 Modernisierung Freibad Hangeweiher 100201 Hallenbäder 080302 5‐080301‐904‐00400‐990‐1 78310000 Kostenart 090101 Freibad 080301 PSP‐Bezeichnung 5‐080102‐900‐00200‐900‐2 Trainingsbel.‐Anlagen auf Spor PSP‐Element Räumliche Planung und Entwicklung Räumliche Planung und Entwicklung Räumliche Planung und Entwicklung Räumliche Planung und Entwicklung Räumliche Planung und Entwicklung Geoinformationsdienste, ‐ management u.a. Bodenordnung, Bewertung, Ortsbaurecht Sportplätze & Stadien Produktbezeichnung 080102 Produkt EU Liste 2015 Investitionen Bemerkungen Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 115.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 35.000,00 Maßnahmenfortführung 2.856.835,50 Begleichung der Endabrechnung für Kanalinvest 1.004.627,64 Weiterleitung der Fördermittel 11.099,13 45.000,00 Weiterleitung von Landeszuweisungen 600.000,00 Seite 7 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung zur Unterbringung von Flüchtlingen. EU iHv 401.000 € verl v 5‐ 401.000,00 100803‐900‐00200‐990‐3‐78650000 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 2.523.960,50 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung. EU iHv 70.000 € verl v 5‐030302‐900‐ 2.425.400,00 00100‐990‐2‐78650000 u 30.500 € v 5‐011401‐900‐00100‐990‐ 1‐78650000 Unterbringungsmöglichkeiten Flüchtlinge. EU verl v 5‐010604‐ 238.328,42 900‐00100‐990‐2‐78650000 = 2.148,61 €, 5‐010604‐900‐00100‐ 990‐8‐78650000 = 4.029,81 € Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 32.874,98 Maßnahmenfortführung. EU iHv 20.000 € verl v 5‐010604‐900‐00100‐990‐8‐78650000 12.659,75 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 50.362,40 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 3.300,00 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 16.700,00 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 300.000,00 Maßnahmenfortführung Auf‐ und Ausbau der Geoinformationssturktur, Beschaffungen 50.000,00 von Geobasisdaten Verwirklichung des Bebauungsplans Nr. 812 ‐ Karnelimünster 150.000,00 West Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 12.500,00 Maßnahmenfortführung 1.061.020,68 Maßnahmenfortführung E 26; Resteliste 2015 2.008.540,29 Maßnahmenfortführung E 26; Resteliste 2015 Trainingsbeleuchtung Sportplätze Branderhofer Weg und 109.407,95 Hasselholzer Weg Erm.‐Üb. nach 2016 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 110301 Produkt Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Wasserversorgung Produktbezeichnung PSP‐Bezeichnung 78520000 78520000 5‐120102‐000‐00100‐300‐1 Bismarckstraße Erneuerung 5‐120102‐000‐00300‐300‐1 Grüner Weg, Umbau 78520000 5‐120102‐000‐01000‐300‐1 K4‐Grauenhoferweg, Umb. Linter 78350000 78520000 78310000 78350000 78520000 5‐120102‐000‐02100‐300‐1 Metzgerst. Ausbau Feldstr. ‐ S 5‐120102‐000‐02800‐600‐1 Sanierung Brücke Turmstraße 5‐120102‐000‐02900‐300‐1 Hasselholzer Weg, 2. BA 5‐120102‐000‐02900‐300‐1 Hasselholzer Weg, 2. BA 5‐120102‐000‐02900‐300‐1 Hasselholzer Weg, 2. BA 78350000 78350000 5‐120102‐000‐01600‐300‐1 Prof.‐Wieler‐Str., Erschl. Gew 5‐120102‐000‐04500‐300‐1 Rehmplatz, Umbau (AC‐Nord) 78520000 5‐120102‐000‐01500‐300‐1 Grauenhofer Weg, Erschließung 78310000 78350000 5‐120102‐000‐01500‐300‐1 Grauenhofer Weg, Erschließung 5‐120102‐000‐04500‐300‐1 Rehmplatz, Umbau (AC‐Nord) 78310000 5‐120102‐000‐01500‐300‐1 Grauenhofer Weg, Erschließung 78520000 78520000 5‐120102‐000‐01400‐300‐1 Mühlental, grundh.Erneuer.(Bei 5‐120102‐000‐03100‐600‐1 Sanierung Brücke Burtscheid 78520000 5‐120102‐000‐01100‐300‐1 B264 Lütticher St. Brüsseler R 78350000 78350000 5‐120102‐000‐01000‐300‐1 K4‐Grauenhoferweg, Umb. Linter 5‐120102‐000‐01100‐300‐1 B264 Lütticher St. Brüsseler R 78310000 78520000 78350000 5‐120102‐000‐01000‐300‐1 K4‐Grauenhoferweg, Umb. Linter 5‐120102‐000‐00800‐300‐1 78310000 78350000 5‐120102‐000‐00100‐300‐1 Bismarckstraße Erneuerung RWTH‐Kernbereich (Templergraben) RWTH‐Kernbereich 5‐120102‐000‐00800‐300‐1 (Templergraben) RWTH‐Kernbereich 5‐120102‐000‐00800‐300‐1 (Templergraben) 78310000 78520000 Kostenart 5‐120102‐000‐00100‐300‐1 Bismarckstraße Erneuerung 5‐110301‐900‐00900‐300‐1 Bachkanäle PSP‐Element Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Investitionsauszahlungen für Festwerte Tiefbaumaßnahmen Tiefbaumaßnahmen Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Investitionsauszahlungen für Festwerte Tiefbaumaßnahmen Investitionsauszahlungen für Festwerte Investitionsauszahlungen für Festwerte Tiefbaumaßnahmen Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Investitionsauszahlungen für Festwerte Tiefbaumaßnahmen Tiefbaumaßnahmen Investitionsauszahlungen für Festwerte Tiefbaumaßnahmen Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Investitionsauszahlungen für Festwerte Tiefbaumaßnahmen Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Investitionsauszahlungen für Festwerte Tiefbaumaßnahmen Tiefbaumaßnahmen Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Investitionsauszahlungen für Festwerte Tiefbaumaßnahmen Kostenartenbezeichnung EU Liste 2015 Investitionen 29.251,53 185.934,04 444.910,37 48.686,57 2.226,30 500,00 20.835,08 170.162,00 0,00 22.794,21 1.918,12 73,96 17.132,79 22.779,84 32.220,98 1.150.486,00 1.031,13 3.742,55 3.414,61 0,00 0,00 120.177,60 59.251,83 24.272,27 0,00 0,00 4.507,17 489.441,95 37.002,56 11.480,04 35.580,26 884.612,74 79.769,37 1.040.938,88 59.600,00 12.000,00 13.674,65 11.399,01 66.500,27 322.000,82 0,00 5.627,01 2.557,91 0,00 0,00 144.310,01 angeordnet in 2015 15.283,52 281.276,75 324.328,85 7.500,00 1.500,00 600.000,00 fort Ansatz 2015 Bemerkungen Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 8.416,45 Maßnahmenfortführung 15.772,04 Seite 8 444.910,37 Instandsetzung des Korrosionsschutzes der Hauptbrücke etc. 15.283,52 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 55.101,26 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 308.326,17 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 12.000,00 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 59.600,00 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 1.016.666,61 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 15.000,00 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 60.000,00 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 35.580,26 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 11.480,04 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 33.587,95 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 485.699,40 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 3.476,04 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 9.441,14 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 1.133.353,21 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 426,04 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 308,18 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 25.892,36 Maßnahmenfortführung 61.000,00 Begleichungen diverser erbrachter Leistungen Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 373.113,09 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 1.500,00 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 7.500,00 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 321.770,94 Maßnahmenfortführung Erm.‐Üb. nach 2016 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 Produkt Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Produktbezeichnung 78520000 78520000 5‐120102‐000‐04600‐300‐1 Wenzelplatz, Umbau (AC‐Nord) 5‐120102‐000‐04700‐300‐1 Oberplatz, Umbau (AC‐Nord) 78350000 78310000 78350000 78520000 5‐120102‐000‐06800‐300‐1 Kreisverkehr Goethestraße 5‐120102‐000‐07000‐300‐1 Willy‐Brandt‐Platz ‐ Bustrasse 5‐120102‐000‐07000‐300‐1 Willy‐Brandt‐Platz ‐ Bustrasse 5‐120102‐000‐07000‐300‐1 Willy‐Brandt‐Platz ‐ Bustrasse 78350000 78520000 5‐120102‐100‐00100‐300‐1 Brander Feld, Erschließung, Bp 78310000 5‐120102‐100‐00100‐300‐1 Brander Feld, Erschließung, Bp 5‐120102‐100‐00100‐300‐1 Brander Feld, Erschließung, Bp 78520000 5‐120102‐000‐08000‐300‐1 Quartiersplatz Liebigstraße (A 78520000 78520000 5‐120102‐000‐07800‐300‐1 Stiftsumfahrt Kaiserplatz 5‐120102‐000‐07900‐300‐1 Jülicher Straße (AC‐Nord) 78350000 78310000 5‐120102‐000‐07800‐300‐1 Stiftsumfahrt Kaiserplatz 5‐120102‐000‐07800‐300‐1 Stiftsumfahrt Kaiserplatz 78520000 78350000 5‐120102‐000‐07600‐300‐1 Stolberger Platz 5‐120102‐000‐07600‐300‐1 Stolberger Platz 78310000 78520000 5‐120102‐000‐07500‐300‐1 Mariahilfstraße (ISK) 5‐120102‐000‐07600‐300‐1 Stolberger Platz 78520000 78350000 5‐120102‐000‐07200‐300‐1 Claßenstraße 5‐120102‐000‐07200‐300‐1 Claßenstraße 78310000 78520000 5‐120102‐000‐05700‐300‐1 Wohnumfeld Burggraf./Wiesental 5‐120102‐000‐07200‐300‐1 Claßenstraße 78350000 5‐120102‐000‐05700‐300‐1 Wohnumfeld Burggraf./Wiesental 5‐120102‐000‐04900‐600‐1 Ersatzneubau Brücke Weberstraße 78520000 78310000 5‐120102‐000‐04600‐300‐1 Wenzelplatz, Umbau (AC‐Nord) Kostenart 78520000 PSP‐Bezeichnung 5‐120102‐000‐04500‐300‐1 Rehmplatz, Umbau (AC‐Nord) PSP‐Element Tiefbaumaßnahmen Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Investitionsauszahlungen für Festwerte Tiefbaumaßnahmen Tiefbaumaßnahmen Tiefbaumaßnahmen Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Investitionsauszahlungen für Festwerte Tiefbaumaßnahmen Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Investitionsauszahlungen für Festwerte Tiefbaumaßnahmen Tiefbaumaßnahmen Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Investitionsauszahlungen für Festwerte Tiefbaumaßnahmen Investitionsauszahlungen für Festwerte Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Investitionsauszahlungen für Festwerte Tiefbaumaßnahmen Investitionsauszahlungen für Festwerte Tiefbaumaßnahmen Tiefbaumaßnahmen Tiefbaumaßnahmen Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Tiefbaumaßnahmen Kostenartenbezeichnung EU Liste 2015 Investitionen 53.505,02 0,00 7.500,00 203.120,99 0,00 0,00 0,00 263.485,34 4.081,94 1.304,67 1.500,00 50.000,00 35.000,00 314.500,00 12.600,00 3.300,00 0,00 0,00 5.000,00 90.000,00 0,00 0,00 11.796,74 0,00 0,00 25.031,33 0,00 0,00 1.233,95 0,00 0,00 185.939,59 696,22 528,79 0,00 259.303,89 angeordnet in 2015 1.000,00 20.000,00 385.000,00 35.200,00 6.600,00 600.000,00 27.800,00 5.600,00 5.725,43 6.205,86 1.173,34 435.610,13 14.860,42 1.354,48 9,69 393.562,36 fort Ansatz 2015 Bemerkungen Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 7.500,00 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 149.615,97 Maßnahmenfortführung 1.500,00 50.000,00 Verwendung zweckgebundener Mittel Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 134.258,47 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 9,69 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 825,69 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 14.164,20 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 249.670,54 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 234,67 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 1.240,00 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 4.491,48 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 5.600,00 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 27.800,00 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 574.968,67 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 6.600,00 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 35.200,00 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 373.203,26 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 20.000,00 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 1.000,00 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 5.000,00 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 90.000,00 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 1.995,33 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 8.518,06 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 51.014,66 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 35.000,00 Maßnahmenfortführung Erm.‐Üb. nach 2016 Seite 9 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 Produkt Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Produktbezeichnung 78310000 78350000 78520000 5‐120102‐100‐00600‐300‐1 Brander Feld, Erschl. Bobenden 5‐120102‐100‐00600‐300‐1 Brander Feld, Erschl. Bobenden 5‐120102‐100‐00600‐300‐1 Brander Feld, Erschl. Bobenden Ersatzneubau Brücke Komericher Weg 78310000 78350000 78520000 78310000 5‐120102‐400‐01100‐300‐1 Lichtenbusch, Erschließung 2. BA 5‐120102‐400‐01100‐300‐1 Lichtenbusch, Erschließung 2. BA 5‐120102‐400‐01100‐300‐1 Lichtenbusch, Erschließung 2. BA 5‐120102‐400‐01500‐300‐1 Parkplatz Kornelimünster Tiefbaumaßnahmen 5‐120102‐400‐00500‐300‐1 Kornelimünster‐West, Erschließung 78520000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Tiefbaumaßnahmen Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Investitionsauszahlungen für Festwerte Tiefbaumaßnahmen Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Investitionsauszahlungen für Festwerte Tiefbaumaßnahmen Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Investitionsauszahlungen für Festwerte Tiefbaumaßnahmen Investitionsauszahlungen für Festwerte Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Investitionsauszahlungen für Festwerte Tiefbaumaßnahmen Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Investitionsauszahlungen für Festwerte Tiefbaumaßnahmen Investitionsauszahlungen für Festwerte Tiefbaumaßnahmen Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Investitionsauszahlungen für Festwerte Tiefbaumaßnahmen Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Investitionsauszahlungen für Festwerte Kostenartenbezeichnung 78520000 78350000 78310000 78520000 5‐120102‐400‐00100‐300‐1 Albert‐Einstein‐Str., Umbau & B258 Schleidener Str., Umb. 5‐120102‐400‐00200‐300‐1 Ortslage B258 Schleidener Str., Umb. 5‐120102‐400‐00200‐300‐1 Ortslage B258 Schleidener Str., Umb. 5‐120102‐400‐00200‐300‐1 Ortslage 78350000 78310000 5‐120102‐400‐00100‐300‐1 Albert‐Einstein‐Str., Umbau & 5‐120102‐400‐00100‐300‐1 Albert‐Einstein‐Str., Umbau & 78520000 5‐120102‐300‐01800‐300‐1 Alt‐Haarener Straße 78350000 5‐120102‐300‐01800‐300‐1 Alt‐Haarener Straße 78350000 78310000 Am Burgberg, Erschließ., Endausbau 78520000 78350000 78310000 78520000 5‐120102‐300‐01800‐300‐1 Alt‐Haarener Straße 5‐120102‐300‐00100‐300‐1 5‐120102‐200‐00100‐300‐1 Breitbendenstraße, Erschließung 5‐120102‐200‐00100‐300‐1 Breitbendenstraße, Erschließung 5‐120102‐200‐00100‐300‐1 Breitbendenstraße, Erschließung 5‐120102‐100‐01300‐600‐1 78350000 78520000 5‐120102‐100‐00200‐300‐1 Brand, Ortskern, Umgestaltung 5‐120102‐100‐01200‐300‐1 Heussstraße, Endausbau 78350000 5‐120102‐100‐00200‐300‐1 Brand, Ortskern, Umgestaltung Kostenart 78310000 PSP‐Bezeichnung 5‐120102‐100‐00200‐300‐1 Brand, Ortskern, Umgestaltung PSP‐Element EU Liste 2015 Investitionen 1.500,00 498.053,56 18.000,00 3.600,00 169.900,00 0,00 1.133,49 0,00 0,00 1.071,00 715.224,06 41.894,42 110.000,00 965.689,13 0,00 0,00 0,00 0,00 22.000,00 4.100,00 4.700,00 900,00 660.255,46 0,00 3.459,11 660.740,89 0,00 2.181,87 3.000,00 3.400,00 0,00 780,40 38.070,14 447.386,66 0,00 144.854,49 2.934,84 5.600,00 201.828,26 4.921,85 0,00 0,00 17.770,02 340.504,63 0,00 3.726,81 740.156,66 15.673,37 129.104,75 2.641.933,92 0,00 angeordnet in 2015 26.211,47 fort Ansatz 2015 Bemerkungen Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 26.211,47 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 113.431,38 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 1.901.777,26 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 3.726,81 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 17.770,02 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 340.504,63 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 1.290,26 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 56.973,77 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 5.600,00 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 37.289,74 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 447.386,66 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 2.441,89 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 3.000,00 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 3.459,11 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 485,43 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 900,00 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 4.700,00 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 4.100,00 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 6.000,00 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 48.340,98 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 83.163,72 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 60.000,00 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 3.600,00 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 18.000,00 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 496.920,07 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 1.500,00 Maßnahmenfortführung Erm.‐Üb. nach 2016 Seite 10 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 Produkt Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Produktbezeichnung Tiefbaumaßnahmen 78520000 78350000 78520000 78520000 78310000 78350000 78520000 5‐120102‐600‐00600‐810‐1 Beschaffung Festwert (Bezirkl. 5‐120102‐800‐00300‐300‐1 Radverkehrsanlagen 5‐120102‐800‐00400‐300‐1 Erneuerung von Bushaltestellen ‐J‐ 78520000 78520000 5‐120102‐500‐01100‐300‐1 Seffenter Weg, Umgestaltung 5‐120102‐800‐01400‐300‐1 Schurzelterstr.Umgestaltung,Kr 5‐120102‐800‐02000‐300‐1 Maßnahmen Busnetz 2015+ 5‐120102‐800‐02100‐300‐1 Süsterfeldstraße 5‐120102‐800‐02100‐300‐1 Süsterfeldstraße 5‐120102‐800‐02100‐300‐1 Süsterfeldstraße 78520000 5‐120102‐900‐00200‐400‐1 Pferdelandpark, zw. Lousberg & 5‐120102‐900‐02000‐300‐1 5‐120102‐900‐02000‐300‐1 5‐120102‐900‐01800‐300‐1 5‐120102‐900‐01800‐300‐1 Campus Melaten, verkehrl. Maßnahmen Campus Melaten, verkehrl. Maßnahmen Campus Melaten, verkehrl. Maßnahmen Straßenerneu. n. Baumaßn. d. STAWAG Straßenerneu. n. Baumaßn. d. STAWAG 78520000 78350000 78520000 78350000 78310000 78350000 5‐120102‐900‐01100‐300‐1 Schlossstraße, Erneuerung 5‐120102‐900‐01800‐300‐1 78520000 5‐120102‐900‐01000‐300‐1 Vennbahnradweg, Fortfüh. Walh. 78350000 78510000 5‐120102‐900‐00200‐400‐1 Pferdelandpark, zw. Lousberg & 5‐120102‐900‐01000‐300‐1 Vennbahnradweg, Fortfüh. Walh. 78350000 5‐120102‐900‐00200‐400‐1 Pferdelandpark, zw. Lousberg & 78310000 Tiefbaumaßnahmen 78520000 5‐120102‐500‐00600‐300‐1 Sandhäuschen, Erschließung 5‐120102‐900‐00200‐400‐1 Pferdelandpark, zw. Lousberg & Tiefbaumaßnahmen 78350000 5‐120102‐500‐00600‐300‐1 Sandhäuschen, Erschließung Tiefbaumaßnahmen Investitionsauszahlungen für Festwerte Tiefbaumaßnahmen Investitionsauszahlungen für Festwerte Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Investitionsauszahlungen für Festwerte Tiefbaumaßnahmen Investitionsauszahlungen für Festwerte Tiefbaumaßnahmen Hochbaumaßnahmen Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Investitionsauszahlungen für Festwerte Tiefbaumaßnahmen Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Investitionsauszahlungen für Festwerte Tiefbaumaßnahmen Investitionsauszahlungen für Festwerte Tiefbaumaßnahmen Tiefbaumaßnahmen 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Investitionsauszahlungen für Festwerte Tiefbaumaßnahmen Investitionsauszahlungen für Festwerte Kostenartenbezeichnung 5‐120102‐500‐00600‐300‐1 Sandhäuschen, Erschließung 78520000 5‐120102‐400‐01500‐300‐1 Parkplatz Kornelimünster Kostenart 78350000 PSP‐Bezeichnung 5‐120102‐400‐01500‐300‐1 Parkplatz Kornelimünster PSP‐Element EU Liste 2015 Investitionen 398.546,79 61.136,98 256.701,50 28.886,13 0,00 0,00 16.258,51 141.926,98 0,00 1.545,17 5.988,82 7.821,63 29.428,75 0,00 11.270,05 0,00 10.500,00 15.561,66 292.290,87 23.670,04 367.657,91 0,00 15.918,33 925,82 0,00 0,00 7.500,00 135.000,00 0,00 24.502,37 2.457,07 41.894,80 28.611,24 0,00 9.000,00 1.500,00 134.000,00 14.000,00 60.000,00 683.595,07 5.550,00 11.567,55 32.718,01 0,00 12.000,00 212.103,94 0,00 1.969,45 0,00 angeordnet in 2015 2.400,00 135.000,00 7.500,00 fort Ansatz 2015 Bemerkungen 21.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 90.000,00 Maßnahmenfortführung 141.926,98 208.229,16 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 15.000,00 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 86.302,05 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 14.016,49 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 10.500,00 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 16.258,51 Maßnahmenfortführung 130.000,00 Übertragung von der Kostenart 78520000 11.542,93 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 54.000,00 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 1.500,00 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 7.500,00 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 135.000,00 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 925,82 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 4.648,28 Maßnahmenfortführung 17.054,21 Begleichung von Rechnungen aus 2015 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 7.500,00 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 133.030,55 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 2.400,00 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 12.000,00 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 179.385,93 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 2.567,55 Maßnahmenfortführung Lieferung und Montage der Verkehrsschilder Mitte/Ende 5.550,00 Januar 2016 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 654.983,83 Maßnahmenfortführung Erm.‐Üb. nach 2016 Seite 11 120202 120202 120201 120201 120201 120201 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 Produkt Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Verkehrsk.Planung Straße,Wegen,Plätzen Verkehrsk.Planung Straße,Wegen,Plätzen Verkehrsk.Planung Straße,Wegen,Plätzen Verkehrsk.Planung Straße,Wegen,Plätzen Planung,Betreu.&Unterhalt. Verkehrsanlag. Planung,Betreu.&Unterhalt. Verkehrsanlag. Produktbezeichnung 78520000 5‐120102‐900‐03500‐600‐1 Sanierung Brücke Erzbergerallee 78520000 5‐120102‐900‐06000‐300‐1 Krefelder Straße/Prager Ring 78520000 78350000 78350000 5‐120102‐900‐07100‐900‐1 CitizensRail Projekt Haltep. R 5‐120102‐900‐07300‐900‐1 Fahrradbügel Aquis Plaza 5‐120102‐900‐07600‐810‐1 Beschilderung der Umweltzone 78310000 5‐120201‐900‐01000‐050‐1 Elektromobile Infrastruktur 5‐120202‐900‐00100‐300‐1 Einrichtung Bewohnerparken 78310000 78310000 78310000 5‐120201‐900‐00800‐900‐1 E‐Mobilitätsstationen (e‐MoVe) 5‐120202‐800‐00500‐400‐1 Austausch von Parkscheinautoma 78350000 5‐120201‐900‐00600‐300‐1 Touristisches Fußgänerwegweisu 5‐120201‐900‐00500‐300‐1 Umsetzung P+R, bauliche Maßnah 78350000 78520000 5‐120102‐900‐06500‐300‐1 CitizensRail Projekt Haltep. E 78520000 78350000 5‐120102‐900‐06000‐300‐1 Krefelder Straße/Prager Ring 5‐120102‐900‐06200‐300‐1 Erneuerung von Durchlässen 78520000 5‐120102‐900‐04200‐300‐1 Grenzrouten 78350000 78520000 5‐120102‐900‐03400‐300‐1 Gehweg Nonnenhofstraße 5‐120102‐900‐04200‐300‐1 Grenzrouten 78520000 78350000 5‐120102‐900‐03200‐300‐1 Krugenofen, Umbau 5‐120102‐900‐03200‐300‐1 Krugenofen, Umbau 78310000 5‐120102‐900‐03200‐300‐1 Krugenofen, Umbau 78350000 5‐120102‐900‐02500‐300‐1 Radroutenwegweisung 78310000 78520000 5‐120102‐900‐02300‐600‐1 Sportpark Soers Fussgängerbrücke 5‐120102‐900‐02600‐300‐1 Fahrradboxen an Haltepunkten‐J‐ 78520000 5‐120102‐900‐02200‐300‐1 Freiraumgestaltung Pfalzbezirk 78350000 5‐120102‐900‐02200‐300‐1 Freiraumgestaltung Pfalzbezirk Kostenart 78310000 PSP‐Bezeichnung 5‐120102‐900‐02200‐300‐1 Freiraumgestaltung Pfalzbezirk PSP‐Element Investitionsauszahlungen für Festwerte Investitionsauszahlungen für Festwerte Investitionsauszahlungen für Festwerte Investitionsauszahlungen für Festwerte Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Tiefbaumaßnahmen Tiefbaumaßnahmen Tiefbaumaßnahmen 0,00 24.000,00 195.762,14 0,00 150.000,00 267.334,00 296.000,00 21.019,55 56.126,71 80.000,00 1.359,58 0,00 7.347,06 0,00 45.028,00 3.570,00 0,00 0,00 0,00 3.320,10 0,00 0,00 7.072,20 58.000,00 16.960,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 178.976,17 39.737,85 Investitionsauszahlungen für Festwerte Tiefbaumaßnahmen 2.000,00 13.540,57 Investitionsauszahlungen für Festwerte Tiefbaumaßnahmen 50.000,00 66.000,00 1.226.807,39 4.660,28 50.000,00 1.269.490,97 0,00 0,00 40.000,00 10.000,00 0,00 37.385,96 69.706,23 44.343,29 0,00 0,00 69.523,50 22.851,37 0,00 angeordnet in 2015 12.153,52 fort Ansatz 2015 Tiefbaumaßnahmen Tiefbaumaßnahmen Tiefbaumaßnahmen Investitionsauszahlungen für Festwerte Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Investitionsauszahlungen für Festwerte Tiefbaumaßnahmen Tiefbaumaßnahmen Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Investitionsauszahlungen für Festwerte Kostenartenbezeichnung EU Liste 2015 Investitionen Bemerkungen 296.000,00 71.571,86 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 126.000,00 Elektromobile Infrastruktur 80.000,00 E‐Mobilitätsstationen 9.612,94 Verwendung zweckgebundener Mittel und Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 58.000,00 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 5.712,62 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 35.107,16 Maßnahmenfortführung 100.000,00 CitizensRail Projekt Haltepunkt Richterich 50.000,00 Seite 12 Planungsleistungen für eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach RI‐WI‐BRÜ Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 10.220,47 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 2.000,00 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 39.737,85 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 178.976,17 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 96.430,00 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 54.972,00 Maßnahmenfortführung 66.000,00 Gehweg Nonnenhofstraße Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 12.153,52 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 69.523,50 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 22.851,37 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 6.957,33 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 69.706,23 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 40.000,00 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 10.000,00 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 45.339,72 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 42.683,58 Maßnahmenfortführung Erm.‐Üb. nach 2016 PSP‐Element PSP‐Bezeichnung Öffentliches Grün Öffentliches Grün Öffentliches Grün Öffentliches Grün Öffentliches Grün Öffentliches Grün Öffentliches Grün Öffentliches Grün Öffentliches Grün Öffentliches Grün Öffentliches Grün Öffentliches Grün Gewässerschutz Gewässerschutz Gewässerschutz Natur und Landschaft Natur und Landschaft Natur und Landschaft Natur und Landschaft Natur und Landschaft Natur und Landschaft Natur und Landschaft Natur und Landschaft 130101 130101 130101 130101 130101 130101 130101 130101 130101 130101 130101 130102 130102 130102 130103 130103 130103 130103 130103 130103 130103 130103 Bürger‐ u. Jugendpark Moltkebahnhof Erneuerung Teichanlage Höfchenspark 78530000 78530000 78350000 78350000 78530000 78530000 78350000 78350000 78350000 78350000 78359999 5‐130103‐900‐02500‐300‐1 Ausgleich BPL 860 Fringsbenden Entwicklungsmaßnahmen NSG 5‐130103‐900‐00300‐400‐1 Indetal Ausgleichsmaßnahmen i.R. ÖKO‐ 5‐130103‐900‐00400‐400‐1 Konto 5‐130103‐900‐02100‐400‐1 BPL 842 Oberforstbach Süd Ausg 5‐130103‐900‐00200‐400‐1 Verw. Ersatzgelder LG NW 5‐130103‐400‐01000‐300‐1 Ausgleichsmaßn.f. BPL 855 Lich 5‐130103‐400‐00900‐400‐1 Ausgleichsmaßn. f. BPlan 840 K 5‐130103‐200‐01900‐400‐1 Breitbenden/Brander Straße Ums 78520000 78530000 78350000 78530000 78210000 78530000 78350000 78520000 5‐130102‐900‐00400‐900‐1 Beschaffung v.VermögensGG >410 78310000 5‐130102‐000‐00200‐300‐1 5‐130102‐000‐00100‐300‐1 Erneuerung Westparkweiher 5‐130101‐900‐02500‐900‐1 Parkpflegewerk Kur‐ & Stadtgar 5‐130101‐900‐02300‐050‐1 5‐130101‐900‐02000‐600‐1 Herstellung Brücke Gillesbachtal 5‐130101‐900‐01100‐810‐1 BPlan Herrichtung alter Tivoli 5‐130101‐900‐00900‐300‐1 Baumpflanzungen im Stadtgebiet 5‐130101‐900‐00400‐400‐1 Investionen in öffentl. Grünan 5‐130101‐500‐00100‐900‐3 Bezirkliche Mittel Aachen‐Laur 5‐130101‐200‐00300‐900‐1 Anschaff./Aufst. Sitzbänke Run 5‐130101‐200‐00100‐400‐1 Breitbendenstr., öffentliche G 78510000 78530000 5‐130101‐000‐01400‐600‐1 Erneuerung Brücke Johannistal 78520000 Herstellung Grünfläche 5‐130101‐000‐01200‐300‐1 Suermondtpark 0,00 0,00 3.500,00 27.033,00 Tiefbaumaßnahmen Investitionsauszahlungen für Festwerte Sonstige Baumaßnahmen 50.000,00 14.933,55 5.831,00 81.277,60 15.546,24 Auszahlung f den Erwerb v Grundstücken u Sonstige Baumaßnahmen 45.000,00 5.987,00 Sonstige Baumaßnahmen Investitionsauszahlungen für Festwerte 47.000,00 2.411,00 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Tiefbaumaßnahmen 47.000,00 0,00 973,42 1.547,00 0,00 0,00 28.573,19 2.142,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11.870,25 179.835,00 285.000,00 422,95 0,00 0,00 25.665,04 68.530,47 73.101,03 4.403,00 1.473,28 3.150,00 34.905,40 227.329,51 0,00 1.014,47 0,00 0,00 0,00 0,00 angeordnet in 2015 258.417,50 35.000,00 180.000,00 108.939,20 Sonstige Baumaßnahmen Sonstige Baumaßnahmen Investitionsauszahlungen für Festwerte Investitionsauszahlungen für Festwerte Sonstige Baumaßnahmen Sonstige Baumaßnahmen Auszahlungen f FW bei mehrjährigen Maßna Investitionsauszahlungen für Festwerte Investitionsauszahlungen für Festwerte Investitionsauszahlungen für Festwerte Investitionsauszahlungen für Festwerte Hochbaumaßnahmen Sonstige Baumaßnahmen Tiefbaumaßnahmen 42.337,97 78350000 18.660,08 Tiefbaumaßnahmen Investitionsauszahlungen für Festwerte 78520000 19.180,80 fort Ansatz 2015 78350000 Kostenartenbezeichnung Investitionsauszahlungen für Festwerte Kostenart 5‐130101‐000‐01000‐400‐1 Planbereich Grauenhofer Weg, G Planung,Betreu.&Unterhalt. 5‐120202‐900‐00100‐300‐1 Einrichtung Bewohnerparken Verkehrsanlag. Planung,Betreu.&Unterhalt. 5‐120202‐900‐00100‐300‐1 Einrichtung Bewohnerparken Verkehrsanlag. Planung,Betreu.&Unterhalt. 5‐120202‐900‐00600‐400‐1 ÖPNV‐Bevorzugung durch Signalt Verkehrsanlag. Produktbezeichnung 130101 120202 120202 120202 Produkt EU Liste 2015 Investitionen Bemerkungen Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 4.284,00 Seite 13 gesetzliche Verpflichtung eines Öko Kontos u. vertragliche Verpflichtungen (Enwicklungspflege) 13.960,13 Verwendung zweckgebundener Mittel gesetzliche Pflichtaufgabe gem. BauGB i.Vm. BNatSchG in 50.000,00 Form des Ausgleichs 81.277,60 Vertragliche Verpflichtung mit der WVER 14.546,24 Verwendung zweckgebundener Mittel 47.000,00 gesetzliche Verpflichtung in Form des naturschutzfachlichen Ausgleichs Bplan 805 Vertragliche Verpflichtung zur Entwicklungsplfege des Bplans 3.845,00 840 Kornelimünster West Vertragliche Verpflichtung zur Entwicklungsplfege des Bplans 16.426,81 855 Lichtenbusch 1.306,62 Aufstellung eines Springbrunnens für Schlossweiher 285.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 47.000,00 Maßnahmenfortführung 167.964,75 Verwendung von Fördermitteln und Maßnahmenfortführung 25.242,09 68.530,47 Herstellung Brücke Gillesbachtal, Begleichung Schlussrechnung 73.101,03 30.502,40 Ausschreibung für Baumpflanzungen an der Vennbahnstraße 13.000,00 Umsetzung von Wegebauarbeiten im Gillesbachtal 3.500,00 1.150,00 Anschaffung / Aufstellung Sitzbänke Rundweg BA 2 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 19.180,80 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 18.660,08 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 42.337,97 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 108.939,20 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 178.985,53 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 35.000,00 Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 31.087,99 Maßnahmenfortführung Erm.‐Üb. nach 2016 5‐150102‐900‐00200‐300‐7 Umweltschutz Entwickl. touristischer Standortfaktoren Entwickl. touristischer Standortfaktoren Entwickl. touristischer Standortfaktoren Wissenschaft und Europa 140101 150102 150102 150102 150101 78650000 78650000 Gesellschafter Darlehen E 26 Internationales Zeitungsmuseum Gesellschafter Darlehen E 26 Grashaus 150303 150201 150201 150201 Quellen und Kurbetrieb 78520000 78320000 5‐150201‐900‐01300‐900‐1 Innovationskreis Wirtschaft 5‐150303‐911‐00200‐900‐2 Einrichtung von Messstationen ‐J‐ 78310000 78320000 78310000 78650000 78150000 78650000 5‐150201‐900‐01300‐900‐1 Innovationskreis Wirtschaft 5‐150201‐900‐01200‐900‐1 Beschaffungen Projekt Bildungsscheck Beschaffungen Projekt 5‐150201‐900‐01200‐900‐1 Bildungsscheck 5‐150201‐900‐01100‐900‐2 Depot Außenanlage (AC‐Nord) Beschäftigungs‐ und Projektförderung 150201 Beschäftigungs‐ und Projektförderung Beschäftigungs‐ und Projektförderung Beschäftigungs‐ und Projektförderung Beschäftigungs‐ und Projektförderung 5‐150201‐900‐01100‐900‐2 Depot Außenanlage (AC‐Nord) Beschäftigungs‐ und Projektförderung 150201 150201 5‐150201‐900‐01100‐900‐1 Depot (AC‐Nord) 78150000 5‐150201‐900‐01100‐900‐1 Depot (AC‐Nord) Beschäftigungs‐ und Projektförderung 78150000 5‐150201‐900‐00200‐990‐1 Weiterl. LZ Umb. H. Id. & Inte 78320000 78650000 Gesellschafter Darlehen E 26 Centre Charlemagne 5‐150101‐900‐00100‐900‐1 Europe Direct 78520000 78350000 78350000 78530000 78350000 Kostenart 5‐140101‐900‐00500‐400‐1 Herst. v. Pegel z. Altablageru 5‐130104‐900‐01300‐900‐1 Kulturen, Forstpflege 5‐130104‐900‐01100‐300‐1 Infrastruktur Spazier‐/Wanderw 150201 150201 150201 5‐150102‐900‐00200‐300‐5 Wald‐ und Forstwirtschaft 130104 Beschäftigungs‐ und Projektförderung Beschäftigungs‐ und Projektförderung 5‐150102‐900‐00200‐300‐2 Wald‐ und Forstwirtschaft 130104 5‐130103‐900‐02600‐050‐1 Ausgleichszahlungen Baumschutz Natur und Landschaft 130103 PSP‐Bezeichnung 5‐130103‐900‐02600‐050‐1 Ausgleichszahlungen Baumschutz PSP‐Element Natur und Landschaft Produktbezeichnung 130103 Produkt Tiefbaumaßnahmen Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Erwerb v Vermöggegständ bis 410 € netto Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto Erwerb v Vermöggegständ bis 410 € netto Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Allg Inveszusc an verbund Uneh+Beteilig+ Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 0,00 0,00 1.000,00 12.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0,00 0,00 0,00 3.212.249,60 251.668,85 1.500,00 420.000,00 0,00 3.212.249,60 7.016.998,40 0,00 201,90 1.600,00 3.766.359,71 0,00 0,00 0,00 0,00 23.005,42 43.335,54 4.392,29 512,65 angeordnet in 2015 230.000,00 0,00 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Erwerb v Vermöggegständ bis 410 € netto Allg Inveszusc an verbund Uneh+Beteilig+ Allg Inveszusc an verbund Uneh+Beteilig+ 1.471.500,00 35.000,00 55.718,21 43.615,19 5.000,00 21.743,79 fort Ansatz 2015 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Tiefbaumaßnahmen Investitionsauszahlungen für Festwerte Investitionsauszahlungen für Festwerte Sonstige Baumaßnahmen Investitionsauszahlungen für Festwerte Kostenartenbezeichnung EU Liste 2015 Investitionen Bemerkungen Übertragung durch E 26 im Rahmen der Resteliste, Route Charlemange Übertragung durch E 26 im Rahmen der Resteliste, Deckung durch andere Maßnahme Route Charlemange Verwendung zweckgebundener Mittel im Rahmen des Projektes "Bildungsscheck" 122.793.161,85 12.000,00 Kostenbeteiligung an Rückbau und Herrichtung Mephisto Thermalquelle 1.000,00 Verwendung von Fördermitteln 1.000,00 Verwendung von Fördermitteln 1.000,00 1.500,00 Verwendung von Fördermitteln Seite 14 Übertragung von 78650000 Gesellschafterdarlehen (entspricht 80%iger Förderung, hier Weiterleitung der Fördermittel) Das Gesellschafterdarlehen entspricht der Höhe des 84.000,00 Eigenanteils für die Maßnahme "Depot Außenanlage (AC‐ Nord)" 336.000,00 Verlagerung durch E 26 im Rahmen der Resteliste, Deckung 1.506.000,00 durch Sanierungsprogramm für außerschulische Verwaltungsgebäude 5‐011401‐900‐00100‐990‐1, 78650000 3.766.359,71 Weiterleitung der Fördermittel an E26 i.R.d. Baumaßnahme HII Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 6.765.329,55 Maßnahmenfortführung 598,10 Verwendung von Fördermitteln 59.129,82 716.020,36 1.471.500,00 Übertragung durch E 26 im Rahmen der Resteliste 32.704,41 Vertragliche Verpflichtung ‐ Auftrag zur Pflege von Voranbauflächen Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der 35.000,00 Maßnahmenfortführung 230,89 Begleichung offener Rechnungen 607,71 Verwendung zweckgebundener Mittel 21.095,64 Verwendung zweckgebundener Mittel Erm.‐Üb. nach 2016 4‐011904‐401‐8 4‐011904‐401‐8 1‐011905‐500‐9 1‐020101‐900‐9 4‐021001‐917‐2 1‐021501‐900‐3 4‐021503‐907‐3 An‐ und Verkäufe Miet‐ und Pachtverhältnisse Miet‐ und Pachtverhältnisse Miet‐ und Pachtverhältnisse Miet‐ und Pachtverhältnisse Miet‐ und Pachtverhältnisse Miet‐ und Pachtverhältnisse Miet‐ und Pachtverhältnisse Verw.nicht vermiet.städt.unb.Grundbesitz Verw.nicht vermiet.städt.unb.Grundbesitz Bezirk 2 Eilendorf Bezirk 3 Haaren Bezirk 3 Haaren Bezirk 4 Kornelimünster/Walheim Bezirk 4 Kornelimünster/Walheim Bezirk 5 Laurensberg Sicherheit und Ordnung Bürgerservice Brandbekämpfung Abwehr von Großschadensereignissen Grundschulen Grundschulen Grundschulen Grundschulen Gymnasien Gesamtschulen Gesamtschulen Förderschulen Fördermaßnahmen/Schulformübergreif end.Dl 011301 011303 011303 011303 011303 011303 011303 011303 011903 011904 011904 011905 020101 021001 021501 021503 030101 030101 030101 030101 030104 030105 030105 030106 Kom. Integrationszentrum&Nadelfabrik 4‐050501‐906‐2 Kom. Integrationszentrum&Nadelfabrik 4‐050501‐907‐9 050501 050501 4‐050202‐981‐5 Leist. AsylbLG,FlüAG, Teilh‐u.Integr.G Kom. Integrationszentrum&Nadelfabrik 4‐050501‐905‐4 050202 4‐050202‐980‐7 4‐050101‐980‐7 1‐030302‐900‐4 1‐030101‐400‐3 4‐030101‐914‐2 4‐030101‐914‐2 4‐030101‐914‐2 1‐030104‐900‐2 1‐030105‐900‐6 4‐030105‐501‐6 1‐030106‐900‐1 4‐011903‐301‐3 1‐011902‐200‐3 1‐011903‐300‐8 4‐011304‐904‐4 1‐011304‐100‐7 4‐011303‐002‐4 4‐011303‐912‐9 4‐011303‐914‐5 4‐011303‐935‐4 4‐011303‐938‐7 4‐011303‐939‐5 4‐011303‐940‐1 4‐011301‐913‐8 1‐010901‐900‐5 4‐010901‐902‐7 1‐010909‐900‐1 4‐011001‐904‐4 4‐011001‐910‐8 4‐011301‐903‐3 4‐011301‐903‐3 4‐011301‐903‐3 050501 Leistungen SGB XII ‐ kom. soziale Lst. Leist. AsylbLG,FlüAG, Teilh‐u.Integr.G 050101 050202 030302 011902 011903 011304 011304 Finanzsteuerung u. ‐controlling Finanzsteuerung u. ‐controlling NKF, EDV‐ERP‐System IT‐Management IT‐Management An‐ und Verkäufe An‐ und Verkäufe An‐ und Verkäufe 010901 010901 010909 011001 011001 011301 011301 011301 1‐010804‐900‐3 4‐010804‐901‐7 Arbeitssicherheit/ Gesundheitsschutz Arbeitssicherheit/ Gesundheitsschutz 010804 1‐010701‐900‐4 1‐010803‐900‐8 4‐010604‐901‐6 1‐010501‐900‐3 4‐010203‐902‐7 4‐010203‐908‐4 PSP‐Element 010804 010701 010803 010604 Prüfung und Beratung 010501 Zentrale Besch., Inventarbewirt.,Gebäude Presse und Marketing Personalbetreuung Repräsentationen Repräsentationen Produktbezeichnung 010203 010203 Produkt 53390000 53390000 53390000 50190000 53180000 52310000 Spenden für soziale Zwecke Fonds "Alle Kinder essen mit" Spendenfonds für Projekte Förderg d Ehrenamts i d Flüchtlingshilf F. Integration Flüchtlinge in Kommunen 53170000 Fördermaßnahmen/Schulformübergreifend.D Fonds für BuT § 3 AsylbLG 52910000 52560000 52310000 52910000 57640000 57640000 57920000 53180000 52560000 Warnung der Bevölkerung Grundschulen Familiengrundschule Aachen Familiengrundschule Aachen Familiengrundschule Aachen Gymnasien Gesamtschulen Verwendung Bezirksmittel AC‐Laurensberg Förderschulen 53180000 53160000 53180000 57640000 53150000 52910000 57640000 Verwendung Bezirksmittel AC‐Haaren Verwendung Bezirksmittel AC‐Kornel./Wal Verwendung Bezirksmittel AC‐Kornel./Wal Bezirk 5 Laurensberg Sicherheit und Ordnung Auslagerung Bürgerservice Bahnhofplatz Brandbekämpfung 52910000 57640000 57640000 Projektentwicklung und Projektplanung Bezirk 2 Eilendorf Bezirk 3 Haaren 52560000 Verw.nicht vermiet.städt.unb.Grundbesit 54290000 54290000 52910000 52910000 52910000 52410000 52560000 53150000 Finanzsteuerung u. ‐controlling Gesamtabschluss NKF, EDV‐ERP‐System Projekte und Internetstadt NKF, EDV‐ERP‐System Grundbesitz Sportpark Soers Grundbesitz Sportpark Soers Grundbesitz Sportpark Soers 52410000 52790000 52410000 52410000 52910000 52410000 52410000 52410000 52410000 52540000 Arbeitssicherheit/ Gesundheitsschutz Prämiensystem 2008/2009 Blücherplatz Umgestalt. PKW Stellplätze Soziale Stadt Nord Reklameflächen Kalverbenden 62‐100, Spaakallee 1‐5 Reimannstraße 2‐6 Reimannstraße 8‐12 Sigmundstraße 22‐24 52910000 54120000 Entsorgungsmehrkosten 52410000 Sanierung Salvatorkirche (Dach/Fassade) 54280000 Prüfung und Beratung Presse und Marketing Personalbetreuung 53180000 52910000 Kostenart Spenden zur Verfügung des OBM Aktionstag "EhrenWERT!" PSP‐Bezeichnung Erstattungen an das Land Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich Sonstige Beschäftigte Sonstige soziale Leistungen Sonstige soziale Leistungen Sonstige soziale Leistungen Zuschüsse an private Unternehmen Aufwendungen für Festwerte Erstattungen an das Land Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge AfA auf geringwertige Wirtschaftsgüter AfA auf geringwertige Wirtschaftsgüter Abschreibungen auf Festwerte Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich Aufwendungen für Festwerte Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge Zuschüsse an son öfftl Sonderrechnungen Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich AfA auf geringwertige Wirtschaftsgüter Zuschüsse an verb Uneh,Btlg+Sondervermö Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge AfA auf geringwertige Wirtschaftsgüter Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich AfA auf geringwertige Wirtschaftsgüter AfA auf geringwertige Wirtschaftsgüter Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge Aufwendungen für Festwerte Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge Son Aufw f d Inansprunahm v Recht u Dst Son Aufw f d Inansprunahm v Recht u Dst Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage Aufwendungen für Festwerte Zuschüsse an verb Uneh,Btlg+Sondervermö Besondere Verw‐ und Betriebsaufwendunge Unterhaltung von BGA Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge Besondere Aufwendungen für Beschäftigte Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage externe Beratungsleistungen Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge Kostenartenbezeichnung EU Liste 2015 Ergebnisrechnung 1.600,00 18.000,00 11.950,00 1.707,18 4.231,71 9.636,56 8.069,49 16.286,16 493,28 6.771,24 3.273,21 1.404,53 230.000,00 1.320,00 30.856,68 97.017,04 9.000,00 48.085,97 700,00 32.540,55 18.000,00 91.800,00 12.802,50 3.677,37 9.000,00 132.560,00 38.691,54 10.200,00 633.663,00 123.818,00 685.344,92 87.824,00 26.700,00 141.653,00 167.800,00 92.470,87 200.000,00 478.241,69 417.300,00 208.472,86 115.500,00 6.300,00 5.000,00 1.747,64 18.700,00 278.600,00 35.256,16 249.492,56 8.100,00 22.437,87 1.763,49 0,00 5.002,67 0,00 1.183,18 1.330,20 9.295,00 3.811,32 0,00 0,00 2.559,65 0,00 0,00 0,00 0,00 24.028,67 0,00 0,00 33.041,07 0,00 0,00 0,00 62.237,18 3.500,00 2.728,82 604,52 2.558,50 0,00 0,00 253.260,00 83.757,18 365.000,00 48.825,00 9.785,00 128.189,17 0,00 56.027,25 180.076,76 134.934,80 99.224,32 108.577,11 0,00 0,00 0,00 0,00 6.924,17 243.169,75 6.480,06 183.019,71 0,00 8.608,49 1.579,75 fortg. Ansatz 2015 angeordnet 2015 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Maßnahme konnte in 2015 nicht begonnen werden, EU aufgrund Beschluss des WLA in 2015 Vertragliche Vereinbarung zur Umgestaltung der PKW Stellplätze Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Sanierungsmaßnahmen Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Verwendung zweckgebundener Mittel Mittelbereitstellung zur Rückzahlung überzahlter Fördermittel Verwendung zweckgebundener Mittel Verwendung zweckgebundener Mittel Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 1.600,00 Erstattung überzahlter Fördermittel 12.997,33 Verwendung zweckgebundener Mittel 11.950,00 Verwendung zweckgebundener Mittel 524,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 2.901,51 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 341,56 Verwendung zweckgebundener Mittel 4.258,17 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 16.286,16 493,28 4.211,59 3.273,21 964,15 230.000,00 1.320,00 6.641,58 97.017,04 Verwendung zweckgebundener Mittel 244,74 Vergabe bezirklicher Mittel; Maßnahmenfortsetzung 7.132,89 Bezirkliche Mittel; Maßnahmenfortsetzung Zuschuss zurErstellung der endgültigen karten Unterlagen für die Beschilderung von 9.302,50 Wanderwegen 9.000,00 Zuschuss für das Lichtprojekt der Bergkirche St. Stephanus 9.404,70 Einrichtungen Tischtennisplatten durch Freizeit‐ und Erholungsverein e.V. 200,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 32.540,55 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 18.000,00 Auslagerung Bürgerservice Bahnhofplatz 8.683,93 Mittelübertragung aufgrund von Beschaffungen 130.000,00 vertragliche Verpflichtungen im Rahmen Hochbauwettbewerb Franzstraße 37.158,47 Maßnahmenfortführung (Camp Pirotte Geländeentwicklung) 700,00 380.403,00 40.060,82 320.344,92 38.999,00 16.915,00 13.463,83 167.800,00 36.443,62 19.923,24 343.306,89 67.792,13 99.895,75 115.500,00 6.300,00 5.000,00 1.747,64 Zweckgebundene Mittel zur Gesundheitsprävention 6.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 20.064,88 Strukturkommission Marketing Aachen, Werbeaktion Postkarten 28.776,10 Stellenbesetzungsverfahren Dez V 66.472,85 Fortführung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2016, Gesellschafterdarlehen 8.100,00 Übertragung der Mittel zur Finanzierung von Schulungs‐ und Beratungsmaßnahmen Erm.‐Üb. nach Bemerkungen 2016 13.829,38 Verwendung zweckgebundener Mittel 183,74 Verwendung zweckgebundener Mittel Seite 1 von 7 PSP‐Element Räumliche Planung und Entwicklung Räumliche Planung und Entwicklung Räumliche Planung und Entwicklung Räumliche Planung und Entwicklung 090101 090101 Räumliche Planung und Entwicklung 090101 090101 Räumliche Planung und Entwicklung 090101 090101 Räumliche Planung und Entwicklung Räumliche Planung und Entwicklung 090101 090101 Räumliche Planung und Entwicklung Räumliche Planung und Entwicklung 090101 090101 Räumliche Planung und Entwicklung Räumliche Planung und Entwicklung Räumliche Planung und Entwicklung 090101 090101 Räumliche Planung und Entwicklung 090101 090101 Räumliche Planung und Entwicklung Räumliche Planung und Entwicklung 090101 Räumliche Planung und Entwicklung Räumliche Planung und Entwicklung 090101 090101 Räumliche Planung und Entwicklung 090101 090101 Turn‐ und Sporthallen Sportplätze & Stadien Vereinssport 080101 080102 080202 4‐090101‐801‐5 4‐090101‐600‐5 4‐090101‐300‐2 4‐090101‐300‐2 4‐090101‐300‐2 4‐090101‐048‐3 4‐090101‐047‐5 4‐090101‐013‐7 4‐090101‐012‐9 4‐090101‐010‐4 4‐090101‐010‐4 4‐090101‐008‐1 4‐090101‐008‐1 4‐090101‐002‐4 4‐090101‐002‐4 4‐090101‐002‐4 4‐090101‐001‐6 4‐090101‐001‐6 1‐090101‐200‐4 4‐080101‐801‐6 4‐080102‐901‐2 4‐080202‐803‐2 Hilfe f. junge Menschen & ihre Familien 4‐060301‐980‐7 060301 4‐060201‐927‐3 4‐060201‐501‐1 1‐060201‐900‐1 1‐060201‐900‐1 1‐060201‐800‐9 1‐060201‐000‐1 1‐060201‐000‐1 4‐060101‐980‐6 1‐060101‐800‐4 1‐060101‐800‐4 Hilfe f. junge Menschen & ihre Familien 4‐060301‐917‐3 Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege Kinder‐ u.Jugendförderung §11‐15SGB VIII Kinder‐ u.Jugendförderung §11‐15SGB VIII Kinder‐ u.Jugendförderung §11‐15SGB VIII Kinder‐ u.Jugendförderung §11‐15SGB VIII Kinder‐ u.Jugendförderung §11‐15SGB VIII Kinder‐ u.Jugendförderung §11‐15SGB VIII Kinder‐ u.Jugendförderung §11‐15SGB VIII Kom. Integrationszentrum&Nadelfabrik 4‐050501‐910‐1 Produktbezeichnung 060301 060201 060201 060201 060201 060201 060201 060201 060101 060101 060101 050501 Produkt 52910000 52910000 53180000 52350000 52560000 54290000 54290000 52910000 Nikolausviertel Wettbewerb Bushof und Umfeld Anreizprogramm (AC‐Nord) IHK Haaren IHK Haaren IHK Haaren Planung+ Entwicklung Richtericher Dell Planung Campus West 53170000 52910000 Umgestaltung Eisenbahnunterf. Rothe Erd Antoniusstraße 54290000 52350000 Umgestaltung Eisenbahnunterf. Rothe Erd 52910000 Innenstadtkonzept 2022 52910000 53180000 Aachen Nord Suermondtviertel Rahmenplanung 52910000 Aachen Nord Innenstadtkonzept 2022 52910000 Räumliche Planung und Entwicklung 52350000 52540000 52410000 53180000 Unterh v Einr. & Sportger. f Sportst ST Sportplätze & Stadien Zusch. Anschaff. vereinseig. Sportgerät 52560000 52410000 Umbau von SRT‐Standorten Suermondtviertel Rahmenplanung 53180000 Suermondtviertel Rahmenplanung 52910000 Spenden und Preisgelder für OTs Kinder‐ u.Jugendförderung §11‐15SGB VII Kommunale Netzwerke gegen Kinderarmut 52350000 Kinder‐ u.Jugendförderung §11‐15SGB VII 57640000 57920000 Kinder‐ u.Jugendförderung §11‐15SGB VII 52410000 57640000 Kinder‐ u.Jugendförderung §11‐15SGB VII Kinder‐ u.Jugendförderung §11‐15SGB VII 52560000 U3 Ausbau städt. Kitas (Baumaßnahmen) Bezirksmittel Laurensberg 57920000 52410000 Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege 52560000 52380000 Kostenart Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege Nadelfabrik PSP‐Bezeichnung Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge Son Aufw f d Inansprunahm v Recht u Dst Son Aufw f d Inansprunahm v Recht u Dst Aufwendungen für Festwerte Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge Zuschüsse an private Unternehmen Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer Son Aufw f d Inansprunahm v Recht u Dst Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge Aufwendungen für Festwerte Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge Unterhaltung von BGA Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage AfA auf geringwertige Wirtschaftsgüter Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer Abschreibungen auf Festwerte AfA auf geringwertige Wirtschaftsgüter Aufwendungen für Festwerte Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage Abschreibungen auf Festwerte Aufwendungen für Festwerte Erstattungen an übrige Bereiche Kostenartenbezeichnung EU Liste 2015 Ergebnisrechnung 46.900,00 184.433,81 19.032,97 16.700,00 13.400,00 30.000,00 250.000,00 150.000,00 28.757,41 49.747,29 0,00 29.047,31 310.088,31 28.108,39 12.659,75 0,00 149.309,81 82.654,61 2.500,00 8.426,90 3.000,00 16.424,54 23.592,00 6.620,00 2.094,02 3.500,00 61.000,00 29.000,00 345.619,39 24.085,12 230.663,02 903.060,60 60.300,00 1.082.037,76 103.744,40 14.036,32 8.079,70 12.212,50 0,00 0,00 0,00 0,00 142.022,17 0,00 28.211,68 0,00 5.987,79 51.794,86 5.380,00 0,00 0,00 ‐96,24 26.772,54 2.297,70 8.163,83 0,00 9.903,70 19.796,76 1.330,00 0,00 0,00 302,26 0,00 0,00 0,00 54.968,31 277.179,26 0,00 556.760,43 32.226,11 fortg. Ansatz 2015 angeordnet 2015 Bemerkungen Für die Ausstattung OT Tal wg Verzögerungen beim Umbau Depot, investive EU bei5‐ 060201‐000‐00900‐900‐1‐78320000. Mittel wurden einmalig 2015 für die Beleuchtung Spielplatz Suermondtpark bereitgestellt, Rechnung der STAWAG liegt erst seit 11/2016 vor. 8.731,60 Vertragliche Verpflichtung 176.146,55 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 6.820,47 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 16.700,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 13.400,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 30.000,00 Stadtbauförderung "Stadtteilerneuerung Aachen‐Nord" 250.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 7.977,83 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 28.757,41 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 3.035,61 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 19.784,98 23.059,52 Verwendungen von Fördermitteln und Maßnahmenfortführung 258.293,45 Verwendungen von Fördermitteln und Maßnahmenfortführung 22.728,39 Verwendung zweckgebundener Mittel 12.659,75 Verwendung zweckgebundener Mittel 27.889,84 149.309,81 Fortführung laufendes Projekt 55.882,07 Fortführung laufendes Projekt 193,92 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 263,07 Unterhaltung und Beschaffung von Sportgeräten mit der StädteRegion 3.000,00 Ersatzbeschaffung einer Zuschauerbarriere im Jürgen Ortmanns Stadion 363,88 Unterstützung bei bestimmten Maßnahmen von div. Aachener Vereinen 3.115,32 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 5.290,00 Verwendung zweckgebundener Mittel 2.094,02 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 3.500,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 60.000,00 Beschaffung Werkstattausstattung Jugendberufshilfe im Depot Talstraße 29.000,00 260.619,39 Umsetzung der 3. Förderstufe in 2016 i.R.d "Kinder‐ und Jugendpark Brander Wall" 24.085,12 169.450,80 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 336.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 44.185,24 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 273.825,77 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 71.518,29 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Erm.‐Üb. nach 2016 Seite 2 von 7 Denkmalschutz Denkmalschutz 100901 100901 Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen 120102 120102 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen 120102 120102 120102 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen 120102 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen 120102 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen 120102 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 120102 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen 120102 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen 120102 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen 120102 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen Denkmalschutz 100901 Neubau und Unterhaltung von Straßen Verw.&Betrieb Unterkün.&Einrichtung. 1‐100803‐900‐4 100803 120102 Wohnraumförderung 100402 120102 Bauverwaltung 100201 4‐090101‐904‐2 4‐120102‐038‐4 4‐120102‐027‐1 4‐120102‐027‐1 4‐120102‐027‐1 4‐120102‐026‐3 4‐120102‐025‐5 4‐120102‐024‐7 4‐120102‐024‐7 4‐120102‐024‐7 4‐120102‐021‐4 4‐120102‐021‐4 4‐120102‐012‐6 4‐120102‐011‐8 4‐120102‐010‐1 4‐120102‐010‐1 4‐120102‐008‐7 4‐120102‐007‐9 4‐120102‐007‐9 4‐120102‐005‐4 4‐120102‐005‐4 4‐120102‐005‐4 4‐120102‐002‐1 4‐120102‐002‐1 1‐120102‐900‐8 4‐100901‐904‐8 4‐100901‐902‐3 4‐100901‐900‐7 1‐100402‐900‐7 4‐100201‐904‐9 4‐090101‐913‐7 Räumliche Planung und Entwicklung Räumliche Planung und Entwicklung 090101 4‐090101‐904‐2 4‐090101‐902‐4 PSP‐Element 090101 Räumliche Planung und Entwicklung Räumliche Planung und Entwicklung 090101 Produktbezeichnung 090101 Produkt 53150000 Förderung kleiner privater Baumaßnahmen 52350000 52560000 52350000 Hasselholzer Weg, 2. BA Hasselholzer Weg, 2. BA Rehmplatz, Umbau (AC‐Nord) 52350000 52560000 52910000 52350000 Wohnumfeld Burggraf./Wiesental (AC‐Nord Wohnumfeld Burggraf./Wiesental (AC‐Nord Wohnumfeld Burggraf./Wiesental (AC‐Nord Willy‐Brandt‐Platz ‐ Bustrasse 52910000 52910000 Oberplatz, Umbau (AC‐Nord) Wenzelplatz, Umbau (AC‐Nord) 52560000 52560000 Metzgerstraße, Ausbau von Feldstraße bi 52910000 52560000 Professor‐Wieler‐Straße, Erschleißung G Rehmplatz, Umbau (AC‐Nord) 52560000 Grauenhofer Weg, Erschließung Rehmplatz, Umbau (AC‐Nord) 52560000 52350000 B 264 Lütticher Straße von Brüsseler Ri Grauenhofer Weg, Erschließung 52350000 52560000 K4‐Grauenhofer Weg, Umbau von Linterstr K4‐Grauenhofer Weg, Umbau von Linterstr 52560000 52910000 RWTH Kernbereich (Templergraben) RWTH Kernbereich (Templergraben) RWTH Kernbereich (Templergraben) 52560000 52350000 Bismarckstraße, Erneuerung 52560000 52910000 Stadtarchäologie 52350000 52910000 Pfalzenforschung Neubau und Unterhaltung von Straßen 52560000 Verw.&Betrieb Flüchtlingsunterkünfte Bismarckstraße, Erneuerung 52510000 52910000 Projekt Flottenmanagement Landschaftsplan Wohnraumförderung 52910000 52910000 Aufwertung Burtscheid 52910000 52350000 Masterplan/Flächennutzungsplan Kostenart Aufwertung Burtscheid PSP‐Bezeichnung Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge Aufwendungen für Festwerte Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge Aufwendungen für Festwerte Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer Aufwendungen für Festwerte Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer Aufwendungen für Festwerte Aufwendungen für Festwerte Aufwendungen für Festwerte Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer Aufwendungen für Festwerte Aufwendungen für Festwerte Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge Aufwendungen für Festwerte Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer Aufwendungen für Festwerte Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer Aufwendungen für Festwerte Zuschüsse an verb Uneh,Btlg+Sondervermö Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge Aufwendungen für Festwerte Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge Unterhaltung von Fahrzeugen Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge Kostenartenbezeichnung EU Liste 2015 Ergebnisrechnung 22.200,00 18.978,11 1.173,34 31.497,59 16,54 3,58 10.068,26 29.251,53 22.500,00 2.226,30 2.000,00 32.220,98 4.507,17 37.002,56 81.917,92 79.769,37 59.600,00 47.600,00 463.867,59 66.500,27 55.837,46 7.500,00 6.000,00 5.550,00 0,00 65.254,64 168.887,36 1.139.397,10 2.203,98 26.100,00 175.000,00 7.020,03 0,00 119.152,88 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6.488,39 0,00 15.051,12 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 50.696,28 0,00 25.226,33 0,00 0,00 80.911,54 0,00 16.952,22 7.171,60 451.602,69 300,00 0,00 67.230,43 1.594,48 0,00 56.207,69 fortg. Ansatz 2015 angeordnet 2015 Bemerkungen 22.200,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 3.795,62 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 234,67 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 6.299,52 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 16,54 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 3,58 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 3.579,87 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 8.416,45 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 7.448,88 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 308,18 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 2.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 9.441,14 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 3.476,04 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 33.587,95 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 81.917,92 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 15.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 59.600,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 47.600,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 413.171,13 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 55.101,26 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 30.611,13 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 7.500,00 6.000,00 5.550,00 Lieferung und Montage der Verkehrsschilder Mitte/Ende Januar 2016 57.500,00 48.302,42 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 10.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 600.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 1.903,98 Projekt Preuswald im Wege der Wohnraumförderung 26.100,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 107.769,57 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 1.172,66 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 5.764,07 62.945,19 Vertragliche Verpflichtung Erm.‐Üb. nach 2016 Seite 3 von 7 Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen 120102 120102 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen 120102 120102 120102 120102 120102 120102 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen 120102 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 120102 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen 120102 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen 120102 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen 120102 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 120102 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen 120102 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen 120102 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen 120102 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 120102 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen 120102 Produktbezeichnung 120102 Produkt 4‐120102‐814‐1 4‐120102‐814‐1 4‐120102‐809‐7 4‐120102‐502‐6 4‐120102‐502‐6 4‐120102‐409‐9 4‐120102‐409‐9 4‐120102‐406‐6 4‐120102‐406‐6 4‐120102‐401‐7 4‐120102‐400‐9 4‐120102‐400‐9 4‐120102‐306‐5 4‐120102‐306‐5 4‐120102‐300‐8 4‐120102‐200‐7 4‐120102‐200‐7 4‐120102‐107‐1 4‐120102‐104‐7 4‐120102‐104‐7 4‐120102‐101‐4 4‐120102‐101‐4 4‐120102‐100‐6 4‐120102‐100‐6 4‐120102‐047‐2 4‐120102‐047‐2 4‐120102‐045‐6 4‐120102‐045‐6 4‐120102‐045‐6 4‐120102‐042‐3 4‐120102‐039‐2 4‐120102‐039‐2 4‐120102‐038‐4 PSP‐Element 52560000 Stolberger Platz 52350000 52560000 52560000 52350000 52560000 Albert‐Einstein‐Straße, Umbau und Erneu Albert‐Einstein‐Straße, Umbau und Erneu B 258‐Schleidener Straße, Umbau Ortslag Lichtenbusch, Erschließung, 2. Bauabsch Lichtenbusch, Erschließung, 2. Bauabsch 52350000 52350000 52560000 Maßnahmen Busnetz 2015+ Süsterfeldstraße Süsterfeldstraße 52350000 52560000 Sandhäuschen, Erschließung Sandhäuschen, Erschließung 52350000 52560000 Alt‐Haarener Straße 52560000 52350000 Parkplatz Kornelimünster 52560000 Am Burgberg, Erschließung, Endausbau Alt‐Haarener Straße Parkplatz Kornelimünster 52350000 52560000 Breitbendenstraße, Erschließung Breitbendenstraße, Erschließung 52560000 52560000 Brander Feld, Erschließung Bobenden/Lon Heussstraße, Endausbau 52560000 52350000 52350000 Brand, Ortskern, Umgestaltung Brander Feld, Erschließung Bobenden/Lon 52560000 Brander Feld, Erschließung im Bereich d Brand, Ortskern, Umgestaltung 52560000 52350000 Stiftsumfahrt Kaiserplatz Brander Feld, Erschließung im Bereich d 52910000 52350000 Stolberger Platz 52350000 52560000 Kreisverkehr Goethestraße Stolberger Platz 52560000 Claßenstraße Stiftsumfahrt Kaiserplatz 52560000 52350000 Willy‐Brandt‐Platz ‐ Bustrasse Kostenart Claßenstraße PSP‐Bezeichnung Aufwendungen für Festwerte Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer Aufwendungen für Festwerte Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer Aufwendungen für Festwerte Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer Aufwendungen für Festwerte Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer Aufwendungen für Festwerte Aufwendungen für Festwerte Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer Aufwendungen für Festwerte Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer Aufwendungen für Festwerte Aufwendungen für Festwerte Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer Aufwendungen für Festwerte Aufwendungen für Festwerte Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer Aufwendungen für Festwerte Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer Aufwendungen für Festwerte Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer Aufwendungen für Festwerte Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge Aufwendungen für Festwerte Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer Aufwendungen für Festwerte Aufwendungen für Festwerte Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer Aufwendungen für Festwerte Kostenartenbezeichnung EU Liste 2015 Ergebnisrechnung 7.500,00 6.000,00 10.000,00 12.000,00 9.600,00 7.500,00 6.000,00 18.000,00 14.000,00 110.000,00 4.700,00 3.200,00 3.459,11 27.800,00 3.400,00 38.070,14 170.864,83 4.921,95 25.270,02 17.289,03 129.104,75 75.045,87 7.500,00 27.772,68 12.600,00 7.000,00 150.000,00 5.000,00 4.000,00 5.725,43 35.200,00 27.400,00 27.800,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.289,65 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 fortg. Ansatz 2015 angeordnet 2015 Bemerkungen 7.500,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 6.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 9.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 12.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 9.600,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 7.500,00 6.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 18.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 14.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 48.340,98 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 4.700,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 3.200,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 3.459,11 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 27.800,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 2.441,89 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 37.289,74 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 170.864,83 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 1.290,26 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 17.770,02 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 17.289,03 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 113.431,38 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 75.045,87 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 7.500,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 27.772,68 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 8.518,06 7.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 150.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 5.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 4.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 4.491,48 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 35.200,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 27.400,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 27.800,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Erm.‐Üb. nach 2016 Seite 4 von 7 Neubau und Unterhaltung von Straßen 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 120102 Öffentliches Grün Öffentliches Grün Öffentliches Grün Öffentliches Grün 130101 130101 130101 130101 120202 120202 120201 120201 120201 120201 Neubau und Unterhaltung von Straßen 120102 Verkehrsk.Planung Straße,Wegen,Plätzen Verkehrsk.Planung Straße,Wegen,Plätzen Verkehrsk.Planung Straße,Wegen,Plätzen Verkehrsk.Planung Straße,Wegen,Plätzen Planung,Betreu.&Unterhalt.Verkehrsan lag. Planung,Betreu.&Unterhalt.Verkehrsan lag. Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen 120102 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen 120102 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 120102 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen 120102 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen 120102 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen 120102 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen 120102 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 120102 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen Neubau und Unterhaltung von Straßen 120102 Produktbezeichnung 120102 Produkt 1‐130101‐900‐3 1‐130101‐900‐3 1‐130101‐500‐8 1‐130101‐200‐5 4‐120202‐921‐9 4‐120202‐918‐8 4‐120201‐927‐2 4‐120201‐921‐5 4‐120201‐905‐5 1‐120201‐900‐9 4‐120102‐967‐4 4‐120102‐965‐7 4‐120102‐960‐8 4‐120102‐957‐7 4‐120102‐957‐7 4‐120102‐946‐4 4‐120102‐943‐1 4‐120102‐943‐1 4‐120102‐938‐4 4‐120102‐938‐4 4‐120102‐926‐3 4‐120102‐924‐7 4‐120102‐924‐7 4‐120102‐924‐7 4‐120102‐923‐9 4‐120102‐921‐4 4‐120102‐921‐4 4‐120102‐918‐3 4‐120102‐917‐5 4‐120102‐912‐6 4‐120102‐907‐9 4‐120102‐903‐8 PSP‐Element 52560000 52910000 52910000 52560000 52560000 52560000 52560000 52560000 52560000 52910000 Verkehrsentwicklungsplanung e‐MoVe Umsetzung P+R ÖPNV ‐ Bevorzugung durch Signaltechnik Einrichtung Bewohnerparken Öffentliches Grün Öffentliches Grün Öffentliches Grün Öffentliches Grün 52560000 Verkehrsk.Planung Straße,Wegen,Plätzen 52910000 Folgeinventur Straßennetz Beschilderung der Umweltzone 52350000 52560000 52560000 Radroutenwegweisung Krugenofen, Umbau 52560000 52560000 Krefelder Straße/Prager Ring Krugenofen, Umbau 52350000 Krefelder Straße/Prager Ring Fahrradbügel Aquis Plaza 52560000 52910000 Grenzrouten Grenzrouten 52910000 54290000 Freiraumgestaltung Pfalzbezirk i.R. KP Verkehrserschließung "alter Tivoli" Umf 52350000 52560000 52560000 Campus Melaten, verkehrliche Maßnahmen Straßenerneuerung nach Baumaßnahmen der Freiraumgestaltung Pfalzbezirk i.R. KP 52560000 Campus Melaten, verkehrliche Maßnahmen Freiraumgestaltung Pfalzbezirk i.R. KP 52560000 52350000 Schlossstraße, Erneuerung 52560000 52560000 Vennbahnradweg, Fortführung Walheim bis 52420000 Pferdelandpark 52350000 Erneuerung Straßenbeleuchtung Kostenart Umsetz.Niederschlagswasserbeseitigungsk PSP‐Bezeichnung Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge Aufwendungen für Festwerte Aufwendungen für Festwerte Aufwendungen für Festwerte Aufwendungen für Festwerte Aufwendungen für Festwerte Aufwendungen für Festwerte Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge Aufwendungen für Festwerte Aufwendungen für Festwerte Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge Aufwendungen für Festwerte Aufwendungen für Festwerte Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer Aufwendungen für Festwerte Aufwendungen für Festwerte Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge Aufwendungen für Festwerte Son Aufw f d Inansprunahm v Recht u Dst Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge Aufwendungen für Festwerte Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer Aufwendungen für Festwerte Aufwendungen für Festwerte Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer Aufwendungen für Festwerte Aufwendungen für Festwerte Aufwendungen für Festwerte Unterhalt u Bewirtschaftung des Infrast Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer Kostenartenbezeichnung EU Liste 2015 Ergebnisrechnung 62.025,00 27.033,00 3.500,00 1.150,00 19.180,80 42.337,97 7.072,20 2.500,00 245.560,72 56.126,71 0,00 104.879,46 16.960,00 50.000,00 40.000,00 69.706,23 39.737,85 20.000,00 118,29 13.540,57 20.000,00 4.092,93 69.523,50 6.176,17 61.136,98 16.258,51 25.000,00 15.561,66 23.670,04 15.918,33 426.432,41 238.284,49 0,00 16.696,20 0,00 1.473,28 0,00 0,00 0,00 1.198,21 130.490,86 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 618,14 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 358.943,69 7.784,39 fortg. Ansatz 2015 angeordnet 2015 Bemerkungen 62.025,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Die Anordnungen i.H.v. insgesamt 16.696,20€ (bestehend aus 3 Teilmaßnahmen) 13.000,00 hätten von der Anlagenbuchaltung nicht bei diesem PSP‐Element, sondern bei drei 4er PSP‐Elementen gebucht werden müssen, wo es auch geplant wurde Anschaffung/Aufstellung Sitzbänke Rundweg Bezirk Eilendorf; von 2014 nach 2015 1.150,00 hätte ein Betrag gem. Verfügung vom 19.02.2015 in Höhe von 2.000,00€ in SAP erfasst werden müssen, 3.500,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 19.180,80 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 42.337,97 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 5.712,64 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 1.301,79 Verwendung zweckgebundener Mittel 61.820,50 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 35.107,16 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 58.000,00 104.879,46 Verwendung zweckgebundener Mittel und Maßnahmenfortführung 9.612,94 Verwendung zweckgebundener Mittel und Maßnahmenfortführung 45.339,72 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 40.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 69.706,23 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 39.737,85 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 20.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 118,29 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 10.220,47 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 20.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 3.474,79 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 69.523,50 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 6.176,17 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 21.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 16.258,51 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 25.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 14.016,49 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 15.000,00 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 4.648,28 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 67.488,72 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung 230.500,10 Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Erm.‐Üb. nach 2016 Seite 5 von 7 Umweltschutz Umweltschutz Umweltschutz Umweltschutz Lokale Agenda 21 Lokale Agenda 21 Lokale Agenda 21 Förderung Verbraucher‐ /Energieberatung Wissenschaft und Europa Wissenschaft und Europa Wissenschaft und Europa Wissenschaft und Europa Wissenschaft und Europa Wissenschaft und Europa Wissenschaft und Europa Wissenschaft und Europa Wissenschaft und Europa Wissenschaft und Europa Beschäftigungs‐ und Projektförderung Beschäftigungs‐ und Projektförderung Beschäftigungs‐ und Projektförderung Beschäftigungs‐ und Projektförderung 140101 140101 140101 140101 140102 140102 140102 150101 150101 150101 150101 150101 150101 150101 150101 150101 150101 150201 150201 150201 150201 140301 Natur und Landschaft Natur und Landschaft Natur und Landschaft Natur und Landschaft Natur und Landschaft Natur und Landschaft Natur und Landschaft 130103 130103 130103 130103 130103 130103 Natur und Landschaft Natur und Landschaft Wald‐ und Forstwirtschaft Wald‐ und Forstwirtschaft Wald‐ und Forstwirtschaft Wald‐ und Forstwirtschaft Natur und Landschaft 130103 130103 Öffentliches Grün Öffentliches Grün Öffentliches Grün Öffentliches Grün Öffentliches Grün Öffentliches Grün Gewässerschutz Gewässerschutz 130101 130101 130101 130101 130101 130101 130102 130102 130103 130103 130104 130104 130104 130104 Öffentliches Grün Produktbezeichnung 130101 Produkt 4‐150201‐907‐7 4‐150201‐907‐7 4‐150201‐907‐7 4‐150201‐906‐9 4‐150101‐916‐9 4‐150101‐916‐9 4‐150101‐915‐2 4‐150101‐905‐6 4‐150101‐907‐2 4‐150101‐907‐2 4‐150101‐911‐1 4‐150101‐912‐8 4‐150101‐914‐4 1‐150101‐900‐1 1‐140301‐900‐3 4‐140101‐923‐3 4‐140101‐926‐6 4‐140102‐901‐1 4‐140102‐906‐9 4‐140102‐909‐3 4‐140101‐912‐9 4‐140101‐908‐1 4‐130103‐915‐3 4‐130103‐916‐1 1‐130104‐900‐6 4‐130104‐907‐7 4‐130104‐909‐3 4‐130104‐917‐3 4‐130103‐907‐3 4‐130103‐101‐7 4‐130103‐903‐2 4‐130103‐903‐2 4‐130103‐903‐2 4‐130103‐905‐7 4‐130103‐905‐7 1‐130103‐900‐2 4‐130101‐903‐3 4‐130101‐905‐8 4‐130101‐917‐9 4‐130101‐918‐7 4‐130101‐919‐5 4‐130101‐921‐8 4‐130102‐907‐8 4‐130102‐909‐4 4‐130101‐903‐3 PSP‐Element 52410000 54310000 54290000 54290000 53150000 52910000 53180000 53180000 53180000 53180000 53580000 52790000 57640000 52790000 52790000 52790000 50190000 50190000 52790000 52790000 52790000 52910000 53180000 Betrieblicher Immissionsschutz Gutachten u.Unters.b.Planungsvorhaben Luftqualitätsmessungen in Kurgebieten Verw zweckgeb Gelder f Klima‐/ImmiSchut european energy award Projekt Klimaschutz an Schulen Agenda‐Entwicklungszusammenarbeit‐Proje Förderung Verbraucher‐/Energieberatung Wissenschaft und Europa EU‐Projekte europe direct europe direct AG Charlemagne Projekt EUniverCities Wissenschaftskooperation FIN‐URB_ACT SWITCH 3.0/jobstarter SWITCH 3.0/jobstarter Büro für lokale Ökonomie (BLÖ) AC‐Nord AC‐Nord AC‐Nord 53180000 52420000 52560000 53180000 52540000 53180000 Verwendung der Sonderzahlung OBI Ausgleichszahlungen Baumschutzsatzung Ausgleichszahlungen Baumschutzsatzung Ausgleichszahlungen Baumschutzsatzung Ersatzgelder nach LG NRW Ersatzgelder nach LG NRW 52560000 52410000 52420000 52560000 52560000 52910000 52420000 Natur und Landschaft Ausgleichszahlungen BPL 805 Breitbenden 52569999 52910000 52560000 52350000 52560000 52560000 52420000 52420000 Öffentliche Grünanlage Breitbendenstraß Grenzrouten Bürger‐ u. Jugendpark Moltkebahnhof Herstellung öff Grünfläche Suermondtpar Baumpflanzungen im Stadtgebiet Parkpflegewerk Kur‐ & Stadtgarten (ISK) Gewässerunterhaltung Ausgleich Offenlegung Haarbach Ökokonto Ausgleichsmaßnahmen für Investorengelde Wald‐ und Forstwirtschaft Wege, Ehrholungseinrichtungen,Biotope Kulturen, Forstpflege Forsteinrichtung 2014‐2023 45811999 Kostenart Öffentliche Grünanlage Breitbendenstraß PSP‐Bezeichnung Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge Besondere Verw‐ und Betriebsaufwendunge Besondere Verw‐ und Betriebsaufwendunge Sonstige Beschäftigte Besondere Verw‐ und Betriebsaufwendunge Sonstige Beschäftigte Allgemeine Zuweisungen a übrige Bereich Besondere Verw‐ und Betriebsaufwendunge AfA auf geringwertige Wirtschaftsgüter Besondere Verw‐ und Betriebsaufwendunge Besondere Verw‐ und Betriebsaufwendunge Besondere Verw‐ und Betriebsaufwendunge Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich Son Aufw f d Inansprunahm v Recht u Dst Zuschüsse an verb Uneh,Btlg+Sondervermö Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich Son Aufw f d Inansprunahm v Recht u Dst Geschäftsaufwendungen Aufwendungen für Festwerte Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage Unterhalt u Bewirtschaftung des Infrast Aufwendungen für Festwerte Aufwendungen für Festwerte Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich Unterhalt u Bewirtschaftung des Infrast Aufwendungen für Festwerte Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich Unterhaltung von BGA Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich Unterhalt u Bewirtschaftung des Infrast Aufwendungen f Festwer bei mehrjährigen Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge Aufwendungen für Festwerte Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer Aufwendungen für Festwerte Aufwendungen für Festwerte Unterhalt u Bewirtschaftung des Infrast Unterhalt u Bewirtschaftung des Infrast Erträge aus Anpassungen Festwerte mehrj Kostenartenbezeichnung EU Liste 2015 Ergebnisrechnung 341.962,42 48.182,72 101.919,29 57.909,86 103.357,90 2.400,65 0,00 97.801,28 13.238,19 1.600,00 154.993,48 8.400,00 18.982,22 198.900,00 268.219,16 28.900,00 100.000,00 15.758,00 9.182,48 32.600,00 191.859,30 5.200,00 5.831,00 458,15 130.859,69 43.615,19 55.718,21 117.500,00 5.220,00 7.000,00 50.219,39 21.743,79 10.743,88 4.973,13 113.374,47 166.546,45 400.000,00 14.733,51 128.334,29 10.800,00 34.905,40 179.835,00 39.849,49 41.000,00 ‐200.000,00 146.817,94 11.827,90 30.223,87 0,00 99.179,07 794,59 9.336,76 28.159,45 8.450,16 0,00 90.264,39 1.198,12 8.479,28 153.548,52 219.857,10 526,99 3.032,13 5.998,00 4.860,00 25.200,71 163.271,48 5.096,90 0,00 214,20 63.308,99 0,00 0,00 69.505,03 0,00 0,00 2.528,08 0,00 6.695,46 1.281,25 71.641,57 111.285,51 0,00 2.845,67 0,00 0,00 0,00 0,00 21.270,14 0,00 0,00 fortg. Ansatz 2015 angeordnet 2015 Bemerkungen Verwendung zweckgebundener Mittel Übertragung nicht verwendeter zweckgebundener Fördermittel Übertragung nicht verwendeter zweckgebundener Fördermittel Übertragung nicht verwendeter zweckgebundener Fördermittel Verwendung zweckgebundener Mittel Übertragung auf PSP‐Element 4‐140101‐908‐1, 54290000 Betrieblicher Immissionsschutz; offener Auftrag im Rahmen Windenergieanlagen Aachen Nord Ermächtigungsübertragung von 4‐140101‐912‐9, 54290000 auf dieses PSP‐Element, da alle Maßnahmen, die die Windenergieanlagen Aachen Nord betreffen, zukünftig über dieses PSP‐Element abgewickelt werden sollen, um somit alle Kosten den Investor übersichtlicher in Rechnung stellen zu können Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Übertragung der Ermächtigung im Rahmen der Maßnahmenfortführung Ausschreibung für Baumpflanzungen an der Vennbahnstraße Verwendungen von Fördermitteln und Maßnahmenfortführung Verwendung zweckgebundener Mittel Verwendung zweckgebundener Mittel Es wurde nach der Ermächtigungsübertragung durch FB 20 vom Fachbereich noch gebucht, Ermächtigungsübertragung wird deshalb um den Betrag i.H.v. 2.262,06€ reduziert Verwendung für die Pflanzung von 150 Laubbäumen im Bezirk Brand Verwendung zweckgebundener Mittel Verwendung zweckgebundener Mittel Verwendung zweckgebundener Mittel Verwendung zweckgebundener Mittel Verwendung zweckgebundener Mittel Zur Pflege der Ausgleichsfläche Breitbenden ist durch FB 23 an FB 36 eine Ausgleichszahlung zu leisten Gesetzliche Verplfichtung eines Öko Kontos u. Enwicklungspflege Verwendung zweckgebundener Mittel Begleichung offener Rechnungen Begleichung offener Rechnungen Vertragliche Verpflichtung ‐ Auftrag zur Pflege von Voranbauflächen Vertragliche Verpflichtung Zahlung an den Zweckverband Regio Aachen e.V. als Zweckverbandsumlage bzw. als übergeleiteter AGIT‐Gesellschafterzuschuss, in Höhe von 472.52€ wurde die Umlage 2016 inkl. Nachzahlung 2015 gezahlt ‐ gedeckt nach § 9 II Haushaltssatzung innerhalb des Produktes Verwendung zweckgebundener Mittel Verwendung zweckgebundener Mittel Verwendung zweckgebundener Mittel Verwendung zweckgebundener Mittel Verwendung zweckgebundener Mittel Verwendung zweckgebundener Mittel Verwendung zweckgebundener Mittel, verlagert auf Antrag von FB 02 von der Kostenart 53580000 "Allgemeine Zuweisung an übrige Bereiche" auf 50190000 "Sonstige Beschäftigte" innerhalb des Projektes Verwendung zweckgebundener Mittel Verwendung zweckgebundener Mittel 195.144,48 Verwendung zweckgebundener Mittel 36.354,82 Verwendung zweckgebundener Mittel 71.695,42 Verwendung zweckgebundener Mittel 57.909,86 Verwendung zweckgebundener Mittel 4.178,83 1.606,06 11.827,42 19.601,28 4.788,03 598,10 64.729,09 875,49 10.502,94 45.824,00 48.262,06 Verwendung zweckgebundener Mittel 26.473,01 96.967,87 9.760,00 4.322,48 7.399,29 6.950,00 8.505,49 4.284,00 243,95 26.951,44 230,89 32.704,41 47.967,00 5.220,00 7.000,00 47.291,31 21.095,64 3.548,42 3.691,88 41.232,90 55.260,94 31.087,99 11.887,84 25.242,09 8.995,20 30.502,40 167.964,75 18.579,35 41.000,00 Erträge aus Zuschreibung von Festwerten mehrjährig (in Abstimmung mit FB 20/20) ‐15.544,00 resultiert aus vorherigen Einplanungen von neuen Grünanlagen im Festwert; die Abnahme und Abrechnung erfolgt durch die Anlagenbuchhaltung Erm.‐Üb. nach 2016 Seite 6 von 7 Beschäftigungs‐ und Projektförderung Beschäftigungs‐ und Projektförderung Beschäftigungs‐ und Projektförderung 150201 150201 150201 150303 150202 4‐150201‐949‐5 4‐150201‐949‐5 4‐150201‐947‐9 4‐150201‐947‐9 4‐150201‐947‐9 4‐150201‐946‐2 4‐150201‐945‐4 4‐150201‐945‐4 4‐150201‐944‐6 4‐150201‐941‐3 4‐150201‐939‐9 4‐150201‐939‐9 4‐150201‐934‐1 4‐150201‐933‐3 4‐150201‐932‐5 4‐150201‐926‐1 4‐150201‐925‐3 4‐150201‐923‐7 4‐150201‐916‐5 4‐150201‐912‐4 4‐150201‐912‐4 4‐150201‐912‐4 4‐150201‐911‐6 4‐150201‐910‐8 4‐150201‐908‐5 4‐150201‐907‐7 PSP‐Element Standortentwickl./Gewerbeflächenman 4‐150202‐902‐3 agem. Standortentwickl./Gewerbeflächenman 4‐150202‐903‐1 agem. Quellen und Kurbetrieb 1‐150303‐911‐4 Beschäftigungs‐ und Projektförderung 150201 150202 Beschäftigungs‐ und Projektförderung Beschäftigungs‐ und Projektförderung 150201 150201 Beschäftigungs‐ und Projektförderung Beschäftigungs‐ und Projektförderung 150201 Beschäftigungs‐ und Projektförderung 150201 Beschäftigungs‐ und Projektförderung 150201 Beschäftigungs‐ und Projektförderung 150201 150201 Beschäftigungs‐ und Projektförderung 150201 Beschäftigungs‐ und Projektförderung Beschäftigungs‐ und Projektförderung 150201 Beschäftigungs‐ und Projektförderung Beschäftigungs‐ und Projektförderung 150201 150201 Beschäftigungs‐ und Projektförderung 150201 150201 Beschäftigungs‐ und Projektförderung Beschäftigungs‐ und Projektförderung 150201 Beschäftigungs‐ und Projektförderung Beschäftigungs‐ und Projektförderung 150201 150201 Beschäftigungs‐ und Projektförderung 150201 150201 Beschäftigungs‐ und Projektförderung Beschäftigungs‐ und Projektförderung 150201 150201 Beschäftigungs‐ und Projektförderung Beschäftigungs‐ und Projektförderung 150201 Produktbezeichnung 150201 Produkt 52790000 50190000 52530000 Quellen und Kurbetrieb (BGA Quellen) 52790000 zdi Netzwerk Aachen und Kreis HS zdi Netzwerk Aachen und Kreis HS Unternehmensförderung 50190000 All Eyes on Green Spots ‐ vernetzen... AVANTIS Vermarktung 52790000 53180000 All Eyes on Green Spots ‐ vernetzen... 53180000 50190000 CHECK IN All Eyes on Green Spots ‐ vernetzen... 52910000 53180000 52790000 MINT‐BO Quartiersprojekte AC‐Nord 52790000 Aktiv für Arbeit im Stadtteil Quartiersprojekte AC‐Nord 52790000 52790000 Perspektive 50+, Phase 3 57640000 50190000 E‐Aix Innovationskreis Wirtschaft 52910000 Aufw.f.so.Dienstl.Stadtteilfonds,AC‐Ost Innovationskreis Wirtschaft 50190000 Projekt AGH Overhead 57640000 Bildungsscheck 52790000 52790000 Bildungsscheck Projekt BOJE 50190000 Bildungsscheck 52790000 50190000 Jobperspektive INTERN 50190000 53180000 AFS AC:TIV 52790000 Projekt FäRe 54290000 AC‐Nord Kostenart Birke PSP‐Bezeichnung Unterhaltung der Betriebsvorrichtungen Sonstige Beschäftigte Besondere Verw‐ und Betriebsaufwendunge Besondere Verw‐ und Betriebsaufwendunge Sonstige Beschäftigte Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich Besondere Verw‐ und Betriebsaufwendunge Sonstige Beschäftigte Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge Besondere Verw‐ und Betriebsaufwendunge Besondere Verw‐ und Betriebsaufwendunge AfA auf geringwertige Wirtschaftsgüter Besondere Verw‐ und Betriebsaufwendunge Besondere Verw‐ und Betriebsaufwendunge Sonstige Beschäftigte Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge Sonstige Beschäftigte Besondere Verw‐ und Betriebsaufwendunge Sonstige Beschäftigte Besondere Verw‐ und Betriebsaufwendunge AfA auf geringwertige Wirtschaftsgüter Besondere Verw‐ und Betriebsaufwendunge Sonstige Beschäftigte Sonstige Beschäftigte Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich Besondere Verw‐ und Betriebsaufwendunge Son Aufw f d Inansprunahm v Recht u Dst Kostenartenbezeichnung EU Liste 2015 Ergebnisrechnung 16.646,79 35.000,00 10.727,68 24.400,00 31.600,00 231.400,00 8.300,00 27.800,00 42.126,89 15.000,00 85.773,76 78.116,58 13.966,69 1.000,00 9.740,87 74.167,85 10.000,00 6.668,17 30.297,44 2.360,99 5.042,40 6.726,11 1.000,00 ‐15.586,70 24.649,05 100.000,00 6.971,09 13.597,79 73.200,00 1.195,68 13.790,69 877,50 1.793,05 30.621,43 166.218,40 3.734,11 15.244,96 30.534,61 7.378,98 0,00 47.651,73 7.216,80 0,00 75,00 69.809,22 8.261,90 398,47 11.647,80 37,80 386,78 0,00 0,00 0,00 15.149,05 13.503,40 0,00 0,00 0,00 fortg. Ansatz 2015 angeordnet 2015 Bemerkungen Deckung im Rahmen des Projektes (über Kostenart 52910000 "Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen") gem. § 9 II Haushaltssatzung Verwendung zweckgebundener Mittel; am Ende des Jahres 2015 betrugen die verfübaren Mittel bei diesem Projekt 13.228,87€, die nach 2016 übertragen wurden 15.451,11 Übertragung nicht verwendeter zweckgebundener Fördermittel 9.409,31 Verwendung zweckgebundener Mittel 9.850,18 Verwendung zweckgebundener Mittel 22.606,95 Verwendung zweckgebundener Mittel 978,57 Verwendung zweckgebundener Mittel 65.181,60 Verwendung zweckgebundener Mittel 4.565,89 Verwendung zweckgebundener Mittel 12.555,04 Verwendung zweckgebundener Mittel 11.499,02 Verwendung zweckgebundener Mittel 7.621,02 Verwendung zweckgebundener Mittel 73.773,76 Verwendung zweckgebundener Mittel 20.464,85 Verwendung zweckgebundener Mittel 6.749,89 Verwendung zweckgebundener Mittel 1.000,00 Verwendung zweckgebundener Mittel 9.665,87 Verwendung zweckgebundener Mittel 13.228,87 Verwendung zweckgebundener Mittel; die Summer der noch verfügbaren Mittel bei 9.336,48 den Kostenarten 52790000 und 50190000 betrug 9336,48€ und wurden auf die Kostenart 50190000 übertragen 6.269,70 Verwendung zweckgebundener Mittel Verwendung zweckgebundener Mittel; die Summer der noch verfügbaren Mittel bei 46.911,33 den Kostenarten 54290000 und 50190000 betrug 46.911,33€ und wurden auf die Kostenart 50190000 übertragen 2.323,19 Verwendung zweckgebundener Mittel 4.655,62 Verwendung zweckgebundener Mittel 6.726,11 Verwendung zweckgebundener Mittel 1.000,00 Verwendung zweckgebundener Mittel 7.735,43 9.500,00 Verwendung zweckgebundener Mittel 86.496,60 Verwendung zweckgebundener Mittel 6.971,09 Verwendung zweckgebundener Mittel 13.597,79 Verwendung zweckgebundener Mittel 73.200,00 Verwendung zweckgebundener Mittel Erm.‐Üb. nach 2016 Seite 7 von 7