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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
261001.pdf
Größe
418 kB
Erstellt
08.06.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.17, 19:24
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0724/WP17 öffentlich 08.06.2017 Dez. III / FB 61/300 Mitnahmemöglichkeiten auch für Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit wenig Geld, Ratsantrag der Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Aachen vom 21.02.2017 Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 14.09.2017 Mobilitätsausschuss Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung und des AVV zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung und den AVV, baldmöglichst über die Erfahrungen des Heinsberger Modellversuchs zu berichten. Der Ratsantrag gilt somit als behandelt. Vorlage FB 61/0724/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 28.06.2017 Seite: 1/4 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN X Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Vorlage FB 61/0724/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 28.06.2017 Seite: 2/4 Erläuterungen: Anlass Die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Aachen hat in einem Ratsantrag (vgl. Anlage 1) eine Ausweitung der Mitnahmemöglichkeiten im ÖPNV auch für Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit wenig Geld gefordert: "Es ist nicht nachvollziehbar, dass ausgerechnet Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit wenig Geld, die sich freuen, wenn Sie mit ihren Enkeln und Kindern in die Stadt oder in die Umgebung (besonders am Wochenende) fahren können, diese Möglichkeit vorenthalten wird." Konkret betrifft es die Tickets "Aktiv-Abo" für Menschen ab 60 Jahre sowie das "Mobil-Ticket", die im Gegensatz zu der regulären Monatskarte keine Mitnahmekomponente enthalten. Heutige Bestimmungen: Monatskarte: Mitnahme von einem Erwachsenen und bis zu 3 Kindern unter 15 Jahren an Werktagen (Mo-Fr) ab 19 Uhr bis Betriebsschluss, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig. Der Preis ist in Stufen gegliedert und beträgt für Aachen, Preisstufe 1C, 67,20 EUR (Abo 56,78 EUR) im Monat. Für das gesamte AVV-Gebiet beträgt der Monatspreis 175,70 EUR (Abo 148,47 EUR). Aktiv-Abo: Für Seniorinnen und Senioren ab 60, personengebunden im gesamten AVV-Gebiet, Gültig Mo-Fr ab 9:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig, keine Mitnahme. Das Ticket kostet 52,20 EUR im Monat und wird als Abo für mindestens 12 Monate verkauft. Mobil-Ticket: Das Ticket gilt für die gesamte StädteRegion Aachen ohne zeitliche Einschränkung. Die Mitnahme von weiteren Personen ist nicht erlaubt. Die vergünstigte Monatskarte kann von Personen, die Leistungen der sozialen Mindestsicherung beziehen, für 32,00 EUR im Monat erworben werden. Stellungnahme des AVV Zum Sachverhalt wurde der Aachener Verkehrsverbund (AVV) angehört: Eine Ausweitung der Mitnahmeregelung für Inhaber des Aktiv-Abos und des Mobil-Tickets kann aus Sicht der AVV GmbH und der im AVV tätigen Verkehrsunternehmen nicht zugestimmt werden. Im Gegensatz zur Monatskarte für Erwachsene ist bei der Schaffung des Aktiv-Abos und des MobilTickets eine Mitnahmeregelung von vornherein nicht in die Preiskalkulation eingeflossen. Eine Ausweitung der Mindereinnahmen Mitnahmeregelung ohne eine der Verkehrsunternehmen entsprechende verbunden, für Preisanpassung die angesichts wäre mit der allgemein angespannten Finanzsituation der Verkehrsunternehmen derzeit kaum Spielraum besteht. Zudem ist in diesem Zusammenhang auf die gedeckelten Ausgleichszahlungen bei dem Angebot für Empfänger von Sozialleistungen hinzuweisen. Des Weiteren wird auf die bereits bestehenden günstigen Tarifangebote für Kinder und Jugendliche (unentgeltliche Beförderung bis zum Zeitpunkt der Einschulung sowie Barfahrausweise nach dem Kindertarif, die nur von Kindern zwischen 6 und 14 Jahren genutzt werden dürfen, das School&FunTicket, das Fun-Ticket, das Wochenend-Ticket für Jugendliche und das NRW-Ferienticket) verwiesen sowie die Tatsache, dass in die Regelbedarfe nach § 6 Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) auch für Kinder und Jugendliche Verbrauchsausgaben für den Verkehr eingeflossen sind. Vorlage FB 61/0724/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 28.06.2017 Seite: 3/4 Stellungnahme der Verwaltung Die Forderung der Fraktion Die Linke, die Mitnahmemöglichkeiten im ÖPNV für Seniorinnen und Senioren sowie für Menschen mit wenig Geld auszuweiten ist verständlich. In umgebenden Gebietskörperschaften wird das Thema anders gehandhabt. In benachbarten Verkehrsverbünden: Im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) gibt es das "Aktiv60Ticket" für Menschen ab 60. Das Ticket ist zeitlich unbegrenzt, in mehreren Preisstufen von 42,00 EUR bis 132,40 EUR je nach gewünschtem Gültigkeitsbereich erhältlich und erlaubt die Mitnahme von einem Erwachsenen und bis zu 3 Kindern unter 15 Jahren an Werktagen (Mo-Fr) ab 19 Uhr bis Betriebsschluss, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig. Auch das Mobil-Ticket im VRS ("MobilPass") enthält diese Mitnahmekomponente und kostet monatlich je nach Preisstufe 28,70 EUR bis 77,20 EUR. Das Seniorenticket im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) nennt sich "BärenTicket" und gilt im gesamten VRR-Gebiet, ist zeitlich unbegrenzt und erlaubt die Mitnahme wie im VRS. Der Preis beträgt 81,15 EUR (nur im Abo erhältlich). Besonders hier: Die Erste-Klasse-Nutzung ist inklusive. Das "SozialTicket" kostet monatlich 35,55 EUR und berechtigt ebenfalls zur Personenmitnahme. Der Geltungsbereich ist auf das nähere Wohnumfeld begrenzt: die kreisfreie Stadt (wie Preisstufe A) bzw. den Kreis. Im Kreis Heinsberg (Teil des AVV) wird in einem Pilotversuch das Seniorenticket unter modifizierten Bedingungen vermarktet ("Senioren-Ticket Heinsberg"): Das Mindestalter beträgt 63 Jahre statt 60, dafür entfällt die zeitliche Beschränkung und eine Mitnahme von weiteren Personen wie bei der Monatskarte ist möglich. Der Monatspreis beträgt 56,80 EUR (im Abo 48,00 EUR). Empfehlung Der Wunsch einer Ausweitung der Mitnahmeregelung für Inhaber des Aktiv-Abos und des MobilTickets ist sowohl beim AVV, bei den Verkehrsunternehmen als auch bei der Verwaltung nachvollziehbar. Die vorgeschlagene Maßnahme verursacht jedoch Einnahmeverluste, die über eine Festpreiserhöhung aufzufangen wäre. Dazu müsste das zusätzliche Defizit zunächst ermittelt werden. Alternativ könnte ggfs. das Heinsberger Modell im Erfolgsfall auf Aachen übertragen werden. Die Verwaltung empfiehlt daher, zunächst die Evaluation des Pilotversuchs auszuwerten. Der Antrag gilt als behandelt. Anlage/n: Anlage 1: Antrag Anlage 2: Stellungnahme des AVV Vorlage FB 61/0724/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 28.06.2017 Seite: 4/4 Anlage 1 Anlage 2 Stellungnahme des AVV vom 31.05.2017 zum Ratsantrag der Fraktion Die Linke "Mitnahmemöglichkeiten auch für Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit wenig Geld" "Für den Wunsch zur Ausweitung der Mitnahmeregelung für SeniorInnen und Menschen mit wenig Geld haben wir hinsichtlich des uneinheitlich verwendeten Zusatznutzens für das reguläre Tarifangebot für Erwachsene grundsätzlich Verständnis. Im Gegensatz zur Monatskarte für Erwachsene bei Schaffung des Aktiv-Abos und des Mobil-Tickets eine Mitnahmeregelung von vornherein nicht in die Preiskalkulation eingeflossen ist. Zudem ist in diesem Zusammenhang auf die gedeckelten Ausgleichszahlungen bei dem Angebot für Empfänger von Sozialleistungen hinzuweisen. Eine Ausweitung der Mitnahmeregelung ohne eine entsprechende Preisanpassung wäre mit Mindereinnahmen der Verkehrsunternehmen verbunden, für die angesichts der allgemein angespannten Finanzsituation der Verkehrsunternehmen und öffentlichen Haushalte derzeit kaum Spielraum besteht. Die Linke begründet ihren Ratsantrag insbesondere damit, dass SeniorInnen und Menschen mit wenig Geld sich freuen, wenn sie mit ihren Enkeln und Kindern in die Stadt oder in die Umgebung fahren können. In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass in die Regelbedarfe nach § 6 RBEG auch für Kinder und Jugendliche Verbrauchsausgaben für den Verkehr eingeflossen sind. Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass die Verbundgesellschaft für Kinder und Jugendliche ein preisgünstiges und umfassendes Tarifangebot anbietet. Hierzu zählen im AVV z. B. unentgeltliche Beförderung bis zum Zeitpunkt der Einschulung sowie Barfahrausweise nach dem Kindertarif, die nur von Kindern zwischen 6 und 14 Jahren genutzt werden dürfen, ebenso wie das School&Fun-Ticket, das Fun-Ticket, das Wochenend-Ticket für Jugendliche oder das NRW-Ferienticket. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass einer Ausweitung der Mitnahmeregelung für Inhaber des Aktiv-Abos und des Mobil-Tickets aus Sicht der AVV GmbH und der im AVV tätigen Verkehrsunternehmen nicht zugestimmt werden kann."