Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
261001.pdf
Größe
418 kB
Erstellt
08.06.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.17, 19:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0724/WP17
öffentlich
08.06.2017
Dez. III / FB 61/300
Mitnahmemöglichkeiten auch für Seniorinnen und Senioren sowie
Menschen mit wenig Geld,
Ratsantrag der Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Aachen vom
21.02.2017
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
14.09.2017
Mobilitätsausschuss
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung und des AVV zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung und den AVV, baldmöglichst über die Erfahrungen des Heinsberger
Modellversuchs zu berichten. Der Ratsantrag gilt somit als behandelt.
Vorlage FB 61/0724/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.06.2017
Seite: 1/4
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
X
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 61/0724/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.06.2017
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Anlass
Die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Aachen hat in einem Ratsantrag (vgl. Anlage 1) eine
Ausweitung der Mitnahmemöglichkeiten im ÖPNV auch für Seniorinnen und Senioren sowie
Menschen mit wenig Geld gefordert: "Es ist nicht nachvollziehbar, dass ausgerechnet Seniorinnen und
Senioren sowie Menschen mit wenig Geld, die sich freuen, wenn Sie mit ihren Enkeln und Kindern in
die Stadt oder in die Umgebung (besonders am Wochenende) fahren können, diese Möglichkeit
vorenthalten wird."
Konkret betrifft es die Tickets "Aktiv-Abo" für Menschen ab 60 Jahre sowie das "Mobil-Ticket", die im
Gegensatz zu der regulären Monatskarte keine Mitnahmekomponente enthalten.
Heutige Bestimmungen:
Monatskarte: Mitnahme von einem Erwachsenen und bis zu 3 Kindern unter 15 Jahren an Werktagen
(Mo-Fr) ab 19 Uhr bis Betriebsschluss, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig. Der Preis ist
in Stufen gegliedert und beträgt für Aachen, Preisstufe 1C, 67,20 EUR (Abo 56,78 EUR) im Monat.
Für das gesamte AVV-Gebiet beträgt der Monatspreis 175,70 EUR (Abo 148,47 EUR).
Aktiv-Abo: Für Seniorinnen und Senioren ab 60, personengebunden im gesamten AVV-Gebiet, Gültig
Mo-Fr ab 9:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig, keine Mitnahme. Das
Ticket kostet 52,20 EUR im Monat und wird als Abo für mindestens 12 Monate verkauft.
Mobil-Ticket: Das Ticket gilt für die gesamte StädteRegion Aachen ohne zeitliche Einschränkung. Die
Mitnahme von weiteren Personen ist nicht erlaubt. Die vergünstigte Monatskarte kann von Personen,
die Leistungen der sozialen Mindestsicherung beziehen, für 32,00 EUR im Monat erworben werden.
Stellungnahme des AVV
Zum Sachverhalt wurde der Aachener Verkehrsverbund (AVV) angehört:
Eine Ausweitung der Mitnahmeregelung für Inhaber des Aktiv-Abos und des Mobil-Tickets kann aus
Sicht der AVV GmbH und der im AVV tätigen Verkehrsunternehmen nicht zugestimmt werden. Im
Gegensatz zur Monatskarte für Erwachsene ist bei der Schaffung des Aktiv-Abos und des MobilTickets eine Mitnahmeregelung von vornherein nicht in die Preiskalkulation eingeflossen. Eine
Ausweitung
der
Mindereinnahmen
Mitnahmeregelung
ohne
eine
der Verkehrsunternehmen
entsprechende
verbunden,
für
Preisanpassung
die angesichts
wäre
mit
der allgemein
angespannten Finanzsituation der Verkehrsunternehmen derzeit kaum Spielraum besteht. Zudem ist
in diesem Zusammenhang auf die gedeckelten Ausgleichszahlungen bei dem Angebot für Empfänger
von Sozialleistungen hinzuweisen.
Des Weiteren wird auf die bereits bestehenden günstigen Tarifangebote für Kinder und Jugendliche
(unentgeltliche Beförderung bis zum Zeitpunkt der Einschulung sowie Barfahrausweise nach dem
Kindertarif, die nur von Kindern zwischen 6 und 14 Jahren genutzt werden dürfen, das School&FunTicket, das Fun-Ticket, das Wochenend-Ticket für Jugendliche und das NRW-Ferienticket) verwiesen
sowie die Tatsache, dass in die Regelbedarfe nach § 6 Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) auch
für Kinder und Jugendliche Verbrauchsausgaben für den Verkehr eingeflossen sind.
Vorlage FB 61/0724/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.06.2017
Seite: 3/4
Stellungnahme der Verwaltung
Die Forderung der Fraktion Die Linke, die Mitnahmemöglichkeiten im ÖPNV für Seniorinnen und
Senioren sowie für Menschen mit wenig Geld auszuweiten ist verständlich. In umgebenden
Gebietskörperschaften wird das Thema anders gehandhabt.
In benachbarten Verkehrsverbünden:
Im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) gibt es das "Aktiv60Ticket" für Menschen ab 60. Das Ticket ist
zeitlich unbegrenzt, in mehreren Preisstufen von 42,00 EUR bis 132,40 EUR je nach gewünschtem
Gültigkeitsbereich erhältlich und erlaubt die Mitnahme von einem Erwachsenen und bis zu 3 Kindern
unter 15 Jahren an Werktagen (Mo-Fr) ab 19 Uhr bis Betriebsschluss, an Samstagen, Sonn- und
Feiertagen
ganztägig.
Auch
das
Mobil-Ticket
im
VRS
("MobilPass")
enthält
diese
Mitnahmekomponente und kostet monatlich je nach Preisstufe 28,70 EUR bis 77,20 EUR.
Das Seniorenticket im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) nennt sich "BärenTicket" und gilt im
gesamten VRR-Gebiet, ist zeitlich unbegrenzt und erlaubt die Mitnahme wie im VRS. Der Preis
beträgt 81,15 EUR (nur im Abo erhältlich). Besonders hier: Die Erste-Klasse-Nutzung ist inklusive.
Das "SozialTicket" kostet monatlich 35,55 EUR und berechtigt ebenfalls zur Personenmitnahme. Der
Geltungsbereich ist auf das nähere Wohnumfeld begrenzt: die kreisfreie Stadt (wie Preisstufe A) bzw.
den Kreis.
Im Kreis Heinsberg (Teil des AVV) wird in einem Pilotversuch das Seniorenticket unter modifizierten
Bedingungen vermarktet ("Senioren-Ticket Heinsberg"): Das Mindestalter beträgt 63 Jahre statt 60,
dafür entfällt die zeitliche Beschränkung und eine Mitnahme von weiteren Personen wie bei der
Monatskarte ist möglich. Der Monatspreis beträgt 56,80 EUR (im Abo 48,00 EUR).
Empfehlung
Der Wunsch einer Ausweitung der Mitnahmeregelung für Inhaber des Aktiv-Abos und des MobilTickets ist sowohl beim AVV, bei den Verkehrsunternehmen als auch bei der Verwaltung
nachvollziehbar. Die vorgeschlagene Maßnahme verursacht jedoch Einnahmeverluste, die über eine
Festpreiserhöhung aufzufangen wäre. Dazu müsste das zusätzliche Defizit zunächst ermittelt werden.
Alternativ könnte ggfs. das Heinsberger Modell im Erfolgsfall auf Aachen übertragen werden. Die
Verwaltung empfiehlt daher, zunächst die Evaluation des Pilotversuchs auszuwerten. Der Antrag gilt
als behandelt.
Anlage/n:
Anlage 1: Antrag
Anlage 2: Stellungnahme des AVV
Vorlage FB 61/0724/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.06.2017
Seite: 4/4
Anlage 1
Anlage 2
Stellungnahme des AVV vom 31.05.2017 zum Ratsantrag der Fraktion Die Linke
"Mitnahmemöglichkeiten auch für Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit wenig
Geld"
"Für den Wunsch zur Ausweitung der Mitnahmeregelung für SeniorInnen und Menschen mit
wenig Geld haben wir hinsichtlich des uneinheitlich verwendeten Zusatznutzens für das
reguläre Tarifangebot für Erwachsene grundsätzlich Verständnis. Im Gegensatz zur
Monatskarte für Erwachsene bei Schaffung des Aktiv-Abos und des Mobil-Tickets eine
Mitnahmeregelung von vornherein nicht in die Preiskalkulation eingeflossen ist. Zudem ist in
diesem Zusammenhang auf die gedeckelten Ausgleichszahlungen bei dem Angebot für
Empfänger von Sozialleistungen hinzuweisen. Eine Ausweitung der Mitnahmeregelung ohne
eine entsprechende Preisanpassung wäre mit Mindereinnahmen der Verkehrsunternehmen
verbunden,
für
die
angesichts
der
allgemein
angespannten
Finanzsituation
der
Verkehrsunternehmen und öffentlichen Haushalte derzeit kaum Spielraum besteht.
Die Linke begründet ihren Ratsantrag insbesondere damit, dass SeniorInnen und Menschen
mit wenig Geld sich freuen, wenn sie mit ihren Enkeln und Kindern in die Stadt oder in die
Umgebung fahren können. In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass in die
Regelbedarfe nach § 6 RBEG auch für Kinder und Jugendliche Verbrauchsausgaben für den
Verkehr
eingeflossen
sind.
Zudem
möchten
wir
darauf
hinweisen,
dass
die
Verbundgesellschaft für Kinder und Jugendliche ein preisgünstiges und umfassendes
Tarifangebot anbietet. Hierzu zählen im AVV z. B. unentgeltliche Beförderung bis zum
Zeitpunkt der Einschulung sowie Barfahrausweise nach dem Kindertarif, die nur von Kindern
zwischen 6 und 14 Jahren genutzt werden dürfen, ebenso wie das School&Fun-Ticket, das
Fun-Ticket, das Wochenend-Ticket für Jugendliche oder das NRW-Ferienticket.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass einer Ausweitung der
Mitnahmeregelung für Inhaber des Aktiv-Abos und des Mobil-Tickets aus Sicht der AVV
GmbH und der im AVV tätigen Verkehrsunternehmen nicht zugestimmt werden kann."