Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
261564.pdf
Größe
2,0 MB
Erstellt
13.06.17, 12:00
Aktualisiert
28.06.17, 10:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 36/0193/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
13.06.2017
Luftreinhalteplan Aachen - Sachstand und aktuelle Fortschreibung
Beratungsfolge:
TOP: 5
Datum
Gremium
Zuständigkeit
06.07.2017
11.07.2017
Mobilitätsausschuss
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 36/0193/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.06.2017
Seite: 1/7
finanzielle Auswirkungen
investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamt-
Auswirkungen
20xx
Ansatz 20xx
20xx ff.
Ansatz 20xx ff.
bedarf (alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
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0
Ergebnis
0
0
0
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0
+ Verbesserung /
0
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Deckung ist gegeben / keine
Deckung ist gegeben / keine
ausreichende Deckung vorhanden
ausreichende Deckung vorhanden
-Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Folgekosten
Folgekosten
Auswirkungen
20xx
Ansatz 20xx
20xx ff.
Ansatz 20xx ff.
(alt)
(neu)
Ertrag
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal/Sachaufwand
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben / keine
Deckung ist gegeben / keine
ausreichende Deckung vorhanden
ausreichende Deckung vorhanden
-Verschlechterung
Hinweis:
Die Kosten der im Maßnahmenkatalog des Luftreinhalteplan Aachen (kurz: LRP) beschriebenen
Einzelmaßnahmen sind - soweit bekannt - in den dortigen Maßnahmenblättern dargelegt.
Die erforderlichen Finanzmittel sind - soweit nicht bereits erfolgt - durch die jeweiligen Fachbereiche
zu ermitteln und in die Haushalts- bzw. Finanzplanungen haushaltsneutral einzustellen. Im Rahmen
der Haushaltsanmeldungen für 2017 und 2018 ist dies für die in diesem Zeitraum geplanten Projekte
soweit bekannt bereits erfolgt.
Vorlage FB 36/0193/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.06.2017
Seite: 2/7
Erläuterungen:
Luftreinhalteplan Aachen, Sachstand und aktuelle Fortschreibung
1. Einleitung
Die Stadt Aachen ist dem Thema Luftreinhaltung - auch als Kur- und Badestadt - schon seit den
1970er Jahren verpflichtet. Mit der Aufstellung des Luftreinhalteplans (kurz: LRP) in 2009 und seiner
ersten Fortschreibung in 20151 wurden neue Schwerpunkte gesetzt. Ziel des Aachener LRP war (und
ist), das Mobilitätsverhalten und den Modal Split dauerhaft zu verändern, hin zu einer nachhaltigen,
stadtverträglichen und umweltfreundlichen Mobilität. Durch eine Vielzahl ineinandergreifender
Maßnahmen sollen der motorisierte Individualverkehr (MIV) reduziert oder durch alternative
Antriebsarten ersetzt und der Umweltverbund (ÖPNV, Bahn, Radverkehr, CarSharing, zu Fuß gehen)
gestärkt werden. Viele Maßnahmen haben integrativen Charakter und unterstützen neben der
Verbesserung der Luftqualität auch den Lärm- und Klimaschutz.
Vor dem Hintergrund, dass Herstellerangaben und Realwerte für Diesel-PKW-Emissionen teilweise
stark voneinander abweichen (Dieselabgasproblematik) und wegen der im November 2015
eingereichten Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land und sechs Kommunen in
NRW (u.a. auch Aachen), wurde aktuell durch das Land vorgegeben, die beklagten Luftreinhaltepläne
erneut fortzuschreiben und die Möglichkeit von (Diesel-)Fahrverboten zu prüfen bzw. vorzubereiten.
2. Entwicklung der Luftqualität in Aachen (NO2 - Stickstoffdioxid und PM10 - Feinstaub)
Die
Auswertung
der
Immissionsmessungen
des
Landesamtes
für
Natur,
Umwelt
und
Verbraucherschutz NRW (kurz: LANUV) belegen beim Feinstaub (PM10) weiterhin einen absinkenden
Belastungstrend. Ein akutes Feinstaubproblem existiert in Aachen nicht mehr. Dennoch bleibt es
weiterhin Ziel der Stadt im Sinne der Gesundheitsprävention durch geeignete Maßnahmen die
Feinstaub- und auch die Ultrafeinstaubbelastung (PM
2,5)
noch weiter zu senken und auch in
meteorologisch ungünstigen Jahren die Anzahl der Überschreitungstage möglichst niedrig zu halten.
Beim überwiegend verkehrsinduzierten Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2) zeigt sich eine Stagnation
(Wilhelmstraße) bzw. ein leichter Anstieg der Messwerte (Adalbertsteinweg). Eigene Messungen der
Stadt an weiteren Hot Spots (stark verkehrsbelastete Straßen wie Peterstraße, Jülicher Straße etc.)
ergaben für 2016 in einzelnen Bereichen sogar eine Erhöhung um bis zu 3-4 µg/m³. Im langfristigen
Trend sank die NO2-Belastung seit 2009 um 5 µg/m³ (Adalbertsteinweg) bzw. 6-7 µg/m³
(Wilhelmstraße). Insgesamt liegen die NO2-Werte (Stand 2016) mit 49 µg/m³ (Wilhelmstraße) und 46
µg/m³ (Adalbertsteinweg) im Jahresmittel immer noch deutlich über dem maßgebenden Grenzwert
von 40 µg/m³.
1
LRP Aachen, 1. Fortschreibung 2015, Druckbericht siehe auch LINK http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/umwelt/luft-
stadtklima/luftreinhalteplan_umweltzone/pdf_materialien_fotos/lrp_ac_erste_fortschreibung_2015_08.pdf
Vorlage FB 36/0193/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.06.2017
Seite: 3/7
Eine Übersichtskarte mit Darstellung von Straßen, an denen Überschreitungen der NO2-Grenzwerte
gemessen oder berechnet wurden (Stand 2016) zeigt Anlage 1.
Der Verkehr und dabei insbesondere die Dieselfahrzeuge sind nach wie vor als Hauptverursacher für
die hohe Stickoxidbelastung anzusehen. So verursachen 40% Diesel-PKW etwa 80% der PKWbezogenen NO2-Belastung. Laut Jahresbericht des LANUV für 2016 wurde der NO2-Grenzwert an fast
der Hälfte aller Messstellen in NRW überschritten. Zu berücksichtigen ist aber auch: Aachen ist eine
prosperierende Stadt. Mit dem Zuwachs an Arbeitsplätzen, Kfz-Zulassungen und Pendlerzahlen steigt
auch der Individualverkehr. Trotz intensiver kommunaler Anstrengungen kann der Umweltverbund
diesen Trend nicht ausgleichen. Das Abweichen von Herstellerangaben und Realwerten bei den
Diesel-PKW-Emissionen konterkariert die kommunalen Anstrengungen, erhöht den Handlungsdruck
enorm und „zwingt“ die Kommunen zu weiteren Investitionen.
Weitere Details zur Schadstoffentwicklung (Feinstaub, PM10 und Stickoxide, NO2) siehe Anlage 2.
3. Bericht zum Umsetzungsstand der LRP-Maßnahmen
Zahlreiche Maßnahmen aus dem LRP 2009 wurden erfolgreich abgeschlossen. Einige Maßnahmen
konnten als Daueraufgabe bei der Stadt oder den jeweils zuständigen Handlungsträgern etabliert
werden. Die meisten Maßnahmen aus der LRP-Fortschreibung 2015 wurden auf den Weg gebracht,
sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Zentrale Maßnahmen der LRP-Fortschreibung in 2015 wie die
Einführung der grünen Umweltzone (fristgerecht zum 01.02.2016 umgesetzt), die Optimierung der
Busflotte und der Ausbau der Elektromobilität wurden mit Nachdruck verfolgt und können bereits erste
Erfolge verzeichnen. Details zum Stand der Umsetzung des LRP 2015 sind dem als Anlage 3
beigefügten Sachstandsbericht zu entnehmen (Bearbeitungsstand 30.03.2017)
4. Sachstand DUH-Klage
Im November 2015 hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Klage gegen das Land NRW als
planaufstellende Behörde sowie gegen die Städte Aachen, Bonn, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen
und Köln eingereicht. Die DUH wirft den Beklagten vor, dass die geltenden Luftschadstoffgrenzwerte
(insbesondere für NO2) seit vielen Jahren deutlich überschritten werden und die jeweiligen
Luftreinhaltepläne keine geeigneten Maßnahmen vorsehen, um die Grenzwerte im Sinne des § 47
BImSchG „so schnell wie möglich“ einzuhalten.
Am 13. September 2016 wurde die Klage gegen die Landeshauptstadt Düsseldorf vor dem dortigen
Verwaltungsgericht (VG) entschieden. Das Land wurde verurteilt, den LRP Düsseldorf 2013 innerhalb
eines Jahres so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen
Einhaltung des NO2-Grenzwertes von 40 µg/m³ enthält. In der Begründung hieß es u.a.: „In diesem
Rahmen müssten insbesondere auch Fahrverbote für Dieselfahrzeuge ernstlich geprüft und
Vorlage FB 36/0193/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.06.2017
Seite: 4/7
abgewogen werden. Der Einführung der „Blauen Plakette“ auf Bundesebene bedürfe es hierfür nicht
zwingend.
Vielmehr enthalte das geltende Immissionsschutz- und Straßenverkehrsrecht bereits heute schon
entsprechende Grundlagen.“
Am
04.
November
2016
hatte
das
Land
gegen
dieses
Urteil
Sprungrevision
beim
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht. Insbesondere geht es um die rechtliche Frage, ob
schon nach jetziger Rechtslage ein Dieselfahrverbot durch das Verkehrszeichen „Verbot für
Kraftwagen“ mit entsprechenden Zusatzzeichen bei Wahrung der Verhältnismäßigkeit angeordnet
werden kann. Die Landesregierung will die Rechtslage höchstrichterlich klären lassen, da die Frage
von grundlegender Bedeutung auch für alle anderen Luftreinhaltepläne ist. „Der Schutz der
menschlichen Gesundheit hat einen sehr hohen Stellenwert. Zugleich ist die Aufrechterhaltung der
Mobilität für Personen und Güter eine Vorbedingung für funktionsfähige und urbane Städte“ äußerte
der damalige NRW-Umweltminister Johannes Remmel gegenüber der Presse im November 2016.
Die Klage gegen die Stadt Aachen wird vor dem Aachener Verwaltungsgericht (VG) verhandelt. Bei
einem vom Gericht vorgeschlagenen Mediationsverfahren am 12. Oktober 2016, an dem neben der
DUH das Land und die Bezirksregierung als Beklagte sowie die Stadt Aachen als Beigeladene
teilnahmen, kam keine Einigung zustande. Mit Verfügung/Beschluss des VG Aachen vom 27. Februar
2017
wurde
das
Verfahren
bis
zur
Entscheidung
der
Grundsatzfragen
durch
das
Bundesverwaltungsgericht ausgesetzt.
5. Fortschreibung des LRP in 2017/2018
Vor dem Hintergrund der laufenden Klageverfahren, des Düsseldorfer Urteils und der wachsenden
Erkenntnisse über das Ausmaß der Dieselabgasproblematik hat die Bezirksregierung Köln nun auch
für den Aachener Luftreinhalteplan eine weitere Fortschreibung vorgesehen, in die auch die Prüfung
und Vorbereitung eines Dieselfahrverbots für Aachen aufgenommen werden soll.
Hierzu fand am 15. Mai 2017 auf Einladung der Bezirksregierung Köln eine Projektgruppensitzung in
Aachen statt. Die Projektgruppe, die bereits seit 2009 existiert, besteht aus rund 30-40 verschiedenen
lokalen und (über-)regionalen Institutionen, Organisationen und Verbände, wie IHK, HWK, STAWAG,
ASEAG, AVV, ADFC, VCD, BUND, Cambio Aachen, RWTH, Polizei, Taxiunternehmen u.v.m. ebenso
wie Stadt Aachen, LANUV und Bezirksregierung.
Mit Blick auf die oben geschilderte Stickoxidproblematik wurde in der Projektgruppe über die
bisherigen LRP-Aktivitäten, aber auch über mögliche weitere Maßnahmen intensiv, teils kontrovers
diskutiert.
Einigkeit besteht in der Erkenntnis, dass die Dieselabgasproblematik in den Städten einen kaum
wieder gut zu machenden Schaden verursacht und die Chancen auf kurzfristige Einhaltung der
Grenzwerte „zerstört“ habe. Insoweit bleibe es wichtig, den motorisierten Individualverkehr (MIV) zu
Vorlage FB 36/0193/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.06.2017
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reduzieren und besonders Dieselfahrzeuge durch alternative, emissionsarme Antriebsarten zu
ersetzen.
Seitens Umweltverbände wird kritisiert, dass die Umsetzung einiger LRP-Maßnahmen in Aachen zu
langsam erfolge. Besonders bei Ausbau und Verbesserung des Radverkehrs (u.a. Unterhaltung der
Radwege und Sicherheit), aber auch bei der Optimierung der Busflotte müsse viel mehr und schneller
gehandelt werden. Bei Euro3-Diesel-Bussen sehe man ein enormes Verbesserungspotential durch
kurzfristige Nachrüstung mit SCRT-Filtern. Mehr und breitere Radwege, Tempo 30 zur Stärkung des
Sicherheitsgefühls für Radfahrer oder auf lufthygienisch angezeigten Fahrtstrecken, Ausbau von Carund BikeSharing, Park & Ride sowie eine deutliche Erhöhung der Parkgebühren könnten ebenfalls
dazu beitragen, vom eigenen Auto auf den Umweltverbund umzusteigen. Letztlich gehe es bei der
Veränderung des Modal Split immer auch im die Frage, wieviel Fläche den einzelnen
Verkehrsteilnehmenden im öffentlichen (Straßen-)Raum zur Verfügung gestellt wird. Hier müsse ein
Umdenken stattfinden.
Auch die Bezirksregierung sieht gewisse Defizite bei der Umsetzung des aktuellen LRP: so z.B. bei
der Schließung des innerstädtischen Parkhauses am Büchel und bei der Thematik der Parkgebühren.
Die Stadt Aachen setzt ergänzend auf den schnellen Ausbau der Elektromobilität, besonders beim
ÖPNV. Die ASEAG-Busflotte soll bis Ende 2018 mit 15 Elektrobussen incl. Ladeinfrastruktur bestückt
werden. Hinsichtlich der Umsetzungsgeschwindigkeit weist die Verwaltung darauf hin, dass mit den
verfügbaren finanziellen und personellen Ressourcen das Machbare umgesetzt werde. So darf es
nicht verwundern, dass auch der Städtetag NRW vehement einfordert, auf Landes- und Bundesebene
endlich verbesserte Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Luftreinhalteplanung zu schaffen.
Genannt werden hier u.a. die Abschaffung von Steuerbegünstigungen für Dieselkraftstoff,
Förderbevorrechtigungen für LRP-Kommunen, stärkere Einbindung von Maßnahmen auf Autobahnen,
bundes- oder landeseinheitlichen Regelungen zur Umsetzung von Fahrverboten usw. Auch sollten die
Landesbehörden ihrer Vorbildfunktion in den Städten stärker nachkommen (z.B. Jobticket /
Parkraumbewirtschaftung, emissionsarme Baumaschinen).
Die Bezirksregierung Köln wird in Abstimmung mit der Stadt Aachen und der Projektgruppe die zweite
Fortschreibung des LRP Aachen vorbereiten, wobei zentraler Punkt das Thema „(Diesel-)Fahrverbote“
sein wird. Dazu ist es erforderlich, die betreffenden Straßenbereiche genau zu identifizieren sowie die
Betroffenheit der verschiedenen Akteursgruppen (ÖPNV, Lieferverkehre, Taxen / Krankentransporte
etc.) zu eruieren und abzuwägen. Gleichzeitig sollen auch die bisherigen Maßnahmen im Sinne einer
gesamtkonzeptionellen Vorgehensweise nochmals auf den Prüfstand gestellt werden. Ergänzende
Maßnahmen, die dazu beitragen könnten, ein Dieselfahrverbot zu vermeiden, können ebenfalls
eingebracht werden.
Vor dem Hintergrund drohender Fahrverbote fordert die Bezirksregierung, die Stadt Aachen nochmals
auf, die Umsetzung der bisherigen LRP-Maßnahmen zu beschleunigen und die dafür notwendigen
finanziellen und personellen Ressourcen bereitzustellen. Die bisherigen Urteile und Rechtsprechung
zur Luftreinhalteproblematik sowie drohende Sanktionen im Rahmen des EU-Notifizierungsverfahrens
Vorlage FB 36/0193/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.06.2017
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machen deutlich, dass die Gerichte dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung einen sehr hohen
Stellenwert einräumen und ein schnelleres, konsequenteres Handeln aller Beteiligten einfordern
werden.
Die Verwaltung wird die Politik zeitnah über den Stand der weiteren LRP-Fortschreibung unterrichten.
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtskarte der NO2-Hot-Spots in Aachen (Stand 2016)
Anlage 2: Entwicklung der Luftqualität in Aachen, Detailinformationen
Anlage 3: Sachstandsmeldung für die Bezirksregierung Köln (Bearbeitungsstand 30.03.2017)
Vorlage FB 36/0193/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.06.2017
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Anlage 1 zur Vorlage FB36/0193/WP17
Anlage 1
A4
Luftreinhalteplan Aachen,
1.Fortschreibung
- Potentiell besonders immissionsbelastete Hauptverkehrsstraßen im Aachener Talkessel,
- Darstellung nach Screening-Modell-Ergebnissen, Immis - Luft Version 6.3,
Luftschadstoff NO2, Jahresmittelwerte für 2016 sowie
15
- Messwerte aus städt. NO2 - Messungen ( 2016 )
B5
7
40 µg/m³
B
A
26
4
54
4
31
EU-Jahresmittelgrenzwert ab 2010:
03
23
Alleenring
28
08
20
17
16
22
12
05
Gra
b
18
07
11
06
24
25
14
21
30
A
04 01
B1
13
02
09
29
10
44
enr
ing
19
Zentrum
B 57
B
27
Fachbereich Umwelt
FB 36/41
M:\Karten\Immissionsschutz\Luftmessprogramm\NO2Jahresmittel_Straßen_LSA1_2016.wor - Stand: Juni 2016 -
Immissionsbelastung nach
Schadstoffklassen
berechnet
berechnet
berechnet
berechnet
berechnet
gemessen
gemessen
gemessen
gemessen
gemessen
: < 40,0 µg/m³
: 40 - 44,9 µg/m³
: 45 - 49,9 µg/m³
: 50 - 54,9 µg/m³
: 55 - 59,9 µg/m³
25
8
26
ANLAGE 2 zur Vorlage FB36/0193/WP17
Stand: 20.06.2017
ENTWICKLUNG DER LUFTQUALITÄT IN AACHEN, DETAILINFORMATIONEN
1. ENTWICKLUNG DER MESSWERTE AN DEN LANUV-MESSSTATIONEN BIS 2016
1.1. Feinstaub (PM10)
Tabelle: Entwicklung der PM10-Belastungssituation
Jahr
Aachen-Wilhelmstraße
Aachen-Burtscheid
(Verkehrsstation)
(städt. Hintergrund)
Jahresmittel
Überschreitungs-
Jahresmittel
Überschreitungs-
µg/m³
tage (> 50 µg/m³)
µg/m³
tage (> 50 µg/m³)
2009
33
44 Tage
19
6 Tage
2010
32
32 Tage
20
13 Tage
2011
28
34 Tage
19
10 Tage
2012
27
32 Tage
17
8 Tage
32
46 Tage
18
9 Tage
2014
27
21 Tage
16
5 Tage
2015
25
12 Tage
15
4 Tage
2016
23
3 Tage
14
0 Tage
EU-Grenzwert
40
35 Tage
40
35 Tage
2013
1
Die Betrachtung der Jahresmittelwerte an den LANUV-Messstationen Wilhelmstraße und Burtscheid zeigt, dass die Feinstaubbelastung (PM10) im Jahresmittel deutlich gesunken ist und sich
mittlerweile im „grünen“ Bereich bewegt. Für Burtscheid wurde mit 14 µg/m³ in 2016 ein neuer
Tiefststand der Jahresmittelbelastung im städtischen Hintergrund erreicht. Dieser positive Trend
deutet darauf hin, dass die durchgeführten Luftreinhaltemaßnahmen der Stadt (insbesondere die
Festbrennstoffverordnung) im gesamten Stadtgebiet beim Feinstaub greifen
Auch die zulässige Kurzzeitbelastung, repräsentiert durch die Anzahl der Überschreitungstage des
EU-Tagesmittelgrenzwertes von 50 µg/m³ (Zeitgrenzwert: max. 35 Überschreitungstage/Jahr), wurde in 2016 mit nur noch 3 Überschreitungstagen an der Wilhelmstraße sicher eingehalten (Burtscheid: 0 Überschreitungstage). Ein sehr günstiger Witterungsverlauf mit nur wenigen und nur kurzzeitigen Inversionswetterlagen in 2016 hatte maßgeblich dazu beigetragen, dass die PM10Belastungen überaus niedrig ausgefallen sind.
Insgesamt bestätigt sich beim Feinstaub (PM10) ein langfristiger Absenkungstrend.
1
Der in 2013 zu verzeichnende Anstieg der Feinstaubbelastungen ist laut Auskunft des LANUV sehr wahrscheinlich teils witterungsbedingt, zum Großteil aber auch auf die damalige, zur Station Wilhelmstraße benachbarte Großbaustelle zurückzuführen.
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ANLAGE 2 zur Vorlage FB36/0193/WP17
Stand: 20.06.2017
1.2. Stickstoffdioxid (NO2)
Tabelle: Entwicklung der NO2-Jahresmittelwerte
AC-Wilhelmstraße
AC-Adalbertsteinweg
AC-Burtscheid
(Verkehrsstation)
(Verkehrsstation)
(städt. Hintergrund)
µg/m³
µg/m³
µg/m³
2009
56
51
18
2010
56
52
18
2011
51
49
16
2012
52
48
15
2013
50
50
18
2014
50
48
16
2015
50
45
14
2016
49
46
14
EU-Grenzwert
40
40
40
Jahr
Bezüglich des Luftschadstoffs NO2 bleibt es – trotz allgemeiner Verbesserungen – an den Verkehrsmessstationen weiterhin kritisch. Der EU-Grenzwert von 40 µg/m³ im Jahresmittel wird – wie
in vielen anderen Großstädten auch – an stark verkehrsbeeinflussten Straßen z.T. deutlich überschritten.
Wilhelmstraße: In den Jahren 2009 bis 2013 ist die NO2-Belastung von 56 µg/m³ auf 50 µg/m³ im
Jahresmittel gesunken. In den Jahren 2013 bis 2015 stagnierte der Wert bei 50 µg/m³. In 2016
ergibt sich durch mathematische Rundung ein Jahresmittelwert von 49 g/m³; gegenüber dem Vorjahr ist mit Blick auf die Nachkommastellen (49,6 µg/m³ in 2015 und 49,3 µg/m³ in 2016) aber nur
eine leichte Verbesserung von 0,3 µg/m³ zu verzeichnen. Zum Teil dürfte die Stagnation bei der
NO2-Belastung auf den Einfluss der Großbaustelle Aquis Plaza (2012/2013 bis 2015) und die damit
einhergehenden Verkehrsumleitungen zurückzuführen sein. Hauptsächlich dürften aber gestiegene
Verkehrsmengen und der Dieselabgasskandal mit verantwortlich sein, dass die Maßnahmen des
Luftreinhalteplans keine weiteren Reduzierungen.
Adalbertsteinweg: Insgesamt sind die NO2-Belastungen seit 2009 von 51 µg/m³ um 5 µg/m³ auf 46
µg/m³ in 2016 gesunken. Im Vergleich zum Vorjahr (45 µg/m³) ist der Jahresmittelwert in 2016 mit
46 µg/m³ leicht angestiegen.
Burtscheid: Weiterhin erfreulich ist, dass an der Messstation Burtscheid mit 14 µg/m³ ebenfalls für
NO2 ein neuer Tiefstand des Jahresmittels erreicht wurde.
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ANLAGE 2 zur Vorlage FB36/0193/WP17
Stand: 20.06.2017
1.3. Auswirkungen des Dieselabgasskandals
Nach aktuellen wissenschaftlichen Studien, basierend auf konkreten Kfz-Abgasmessungen im Realbetrieb, wurden für Dieselfahrzeuge der Euro-Klassen 1 bis 6 kaum Unterschiede festgestellt. Jedenfalls zeigen die Studien deutlich, dass die Emissionen im Realbetrieb um ein vielfaches höher
liegen, als die nach den gesetzlichen Vorgaben zulässigen Werte. Die laut Herstellerangaben zu
erwartende Reduzierung der Abgasemissionen bei höheren Euro-Klassen hat sich damit in der
2
Praxis NICHT bestätigt. Gemäß einer Studie des ICCT stoßen Diesel-Pkw der Euro6-Klasse beispielsweise das 7- bis 8-fache an Stickoxid(NOx)-Emissionen aus. Statt der für diese Abgasnorm
gesetzlich zulässigen 80 Milligramm (mg) NOx je Kilometer (km) wurden im Realbetrieb durchschnittlich 560-600 mg/km gemessen! Das Umweltbundesamt (UBA) hat mit aktuellen Berechnungen für Deutschland bei Euro6-einen realen Durchschnittswert von rund 500 mg/km ermittelt. Nach
Aussagen des UBA liegt der Stickoxid-Ausstoß der Diesel-PkW-Flotte in Deutschland für 2016 rund
ein Drittel höher als angenommen.
Auszug aus der Pressemeldung des UBA vom 25.04.2017: „Ging man für das Jahr 2016 bislang
von 575 mg NOx/km aus, liegt nun die Diesel-Pkw-Flotte in Deutschland bei durchschnittlich 767
mg NOx/km ………. Um ein möglichst realistisches Bild der Emissionen zu bekommen, wurden
erstmals nicht nur Messungen des betriebswarmen Motors bei Außentemperaturen von über 20
Grad Celsius zugrunde gelegt, sondern das Abgasverhalten …….. für alle in Deutschland üblichen
Temperaturen herangezogen. …….. Die Hälfte der Pkw-Fahrleistung wird in Deutschland bei Temperaturen unter 10 °C erbracht.“, also an kalten Tagen, bei denen – wie sich mit der Untersuchung
herausgestellt hat - die Abgasreinigung im praktischen Betrieb z.T. nur unzureichend funktioniert
oder gar nicht, wegen unzulässiger Abschaltautomatik.
Eine einfache Umrechnung der Abgasemissionen beim Stickoxid (NOx) oder eine Übertragung der
Reduktionsgrößen auf die Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) an den jeweiligen Messstationen ist fachlich nicht möglich; bei der Ermittlung der Immissionswerte spielen viele Faktoren,
wie Meteorologie, konkrete Strömungsverhältnisse im Straßenbereich u.v.m. eine große Rolle. Um
den Einfluss des sog. „Dieselabgasskandals“ genauer abschätzen zu können, wurde erst kürzlich
das Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (HABEFA) angepasst, das eine wichtige
Grundlage der Rechen- und Simulationsmodelle zur Beurteilung der Luftschadstoffbelastung ist.
Für die Softwaremodelle werden zurzeit entsprechende Updates erarbeitet / herausgegeben.
Die faktische Einhaltung der Abgasemissionen gemäß Herstellerangaben bzw. die Einhaltung der
für die jeweilige Euro-Klasse maßgebenden Abgaswerte hätte in den letzten Jahren auch bei den
NO2-Immissionen zu einem deutlichen Absinken führen müssen.
2
International Council on Clean Transportation
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ANLAGE 2 zur Vorlage FB36/0193/WP17
Stand: 20.06.2017
Die in Fachkreisen diskutierten Auswirkungen des Dieselabgasskandals legen den Rückschluss
nahe, dass ohne Dieselabgasskandal der EU-Grenzwert für NO2 von 40 µg/m³, auch angesichts der
ergriffenen LRP-Maßnahmen, an den LANUV-Messstationen in Aachen hätte eingehalten werden
können.
Nach überschlägiger Abschätzung dürften die NO2-Belastungen bei Einhaltung der Herstellerangaben bzw. der Abgasemissionen nach Euro-Klassen-Norm um mindestens 6 µg/m³ (Adalbertsteinweg) bis 10 µg/m³ (Wilhelmstraße) niedriger liegen!
Der Abgasskandal der Automobilindustrie berührt damit ganz unmittelbar und folgenschwer die Interessen der Bürgerschaft an gesundheitsverträglichen Umweltbedingungen. Aber auch die Kommunen selber sind durch den Abgasskandal betroffen, da die bisherigen Aktivitäten zur Senkung
der NO2-Belastungen damit konterkariert wurden und für die schnellstmögliche Einhaltung der EUGrenzwerte jetzt deutlich höhere Anstrengungen und Investitionen getätigt werden müssen.
1.4. Fazit / Bewertung
Zusammenfassend ergeben sich drei wesentliche Erkenntnisse
o
Die Entwicklung der Feinstaubbelastung, sowohl für das Jahresmittel, als auch für die Kurzzeitbelastung, darf als günstig bezeichnet werden. Wichtige Maßnahmen des LRP - wie z.B. die
Aachener Festbrennstoffverordnung - zeigen hier ihren Erfolg. Aachen hat kein akutes
Feinstaubproblem mehr. 35 Überschreitungstage dürften zukünftig nur noch unter Ausnahmebedingungen (meteorologische Besonderheiten, Großbaustellen im Umfeld der Messstationen
o.ä.) auftreten. Der Anspruch auch in Zukunft ganz im Sinne der Gesundheitsprävention weitere
Verbesserungen bei der Feinstaubbelastung zu erzielen und auch in meteorologisch ungünstigen Jahren die Anzahl der Überschreitungstage möglichst niedrig zu halten, bleibt davon unberührt und ist nach wie vor Ziel der Stadt.
o
Die NO2-Belastung an den „Hot-Spots“ des Verkehrs liegt trotz allgemein sinkender Trends mit
Werten um die 50 µg/m³ nach wie vor über dem Grenzwert und ist deutlich zu hoch. Hier spielt
der Dieselabgasskandal eine nicht unerhebliche Rolle! Die anhaltende Grenzwertüberschreitung erfordert die Fortsetzung einer stringenten und ambitionierten Luftreinhaltepolitik, für deren
Erfolg Bund und Länder deutlich bessere Voraussetzungen schaffen müssen, soll der Grenzwert von 40 µg/m³ in den kommenden Jahren tatsächlich eingehalten werden.
o
Die städtische Hintergrundbelastung für NO2 und PM10 entwickelt sich weiterhin positiv; davon
profitieren die Bürgerinnen und Bürger im gesamten Stadtgebiet.
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Stand: 20.06.2017
2. LANUV-SONDER-MESSUNG IN HAAREN (ALT-HAARENER-STRASSE)
2.1. Vorbemerkungen
Der Bezirk Haaren hatte 2015 den Antrag gestellt, an der vielbefahrenen und lufthygienisch belasteten Alt-Haarener-Straße eine temporäre Luftmessstation durch das LANUV errichten zu lassen und
abhängig von den Ergebnissen die Umweltzone auf den Ortsteil Haaren auszuweiten. Hintergrund
war eine Aussage in der 1. Fortschreibung 2015 des Luftreinhalteplan Aachen (S. 54 + 61) wonach
in der Alt-Haarener-Straße die rechnerisch ermittelte NO2-Belastung um ca. 3 µg/m³ auf 52 µg/m³
angestiegen ist. Als Grund für den Anstieg wurde im LRP-Bericht die Erhöhung der Verkehrsmenge
gegenüber dem Bezugsjahr 2006 benannt. Mit der rechnerisch ermittelten Belastung von 52 µg/m³
für NO2 wurde die Alt-Haarener-Straße seitens Bezirksregierung und LANUV als Brennpunkt der
Luftschadstoffbelastung in Aachen eingestuft. Vor dem Hintergrund eigener, Messungen der Stadt
in 2009/2010, die einen Messwert von 41,4 µg/m³ ergaben, sowie aktueller Modellrechnungen, wird
diese Schlussfolgerung seitens der Fachverwaltung in Frage gestellt. Aufgrund der Eingaben des
Bezirks Haaren hatte das LANUV dennoch im Bereich der Alt-Haarener-Straße (Hausnummer 20)
einen Messpunkt für NO2 eingerichtet. Die Stadt selber hatte 2009/2010 im Bereich der an der benachbarten Haus-Nr. 22/24 gemessen.
2.2. Luftqualitätssituation in Haaren: aktuelle Ergebnisse der LANUV-Messungen
Die Alt-Haarener-Straße im Ortsteil Haaren gilt als stark frequentierte Hauptverkehrsstraße mit
Landesstraßenfunktion (aktuelle DTV: rd. 15.000). Sie ist überwiegend 2-3-geschossig randbebaut,
so dass eine verringerte Durchlüftungssituation vorliegt. Gleichzeitig liegen zentrale Ortsbereiche
Haarens, darunter auch ein Teilstück der Alt-Haarener-Straße, im Einflussbereich großräumiger
Kaltluftzuflüsse (aus Haarbachtal und Wurmtal), die belegbar positive Wirkungen auf die klimatischlufthygienische Wirkungen entfalten.
Nach dem nun vorliegenden Messergebnis des LANUV für das Jahr 2016 ergibt sich an der AltHaarener-Straße (Haus Nr. 20) eine NO2-Belastung von 44 µg/m³ im Jahresmittel. Der Messwert
liegt damit 4 µg über dem zulässigen EU-Grenzwert von 40 µg/m³. Der vom LANUV gemessene
Wert ist nur geringfügig (6%) höher, als das Ergebnis der städtischen Messungen aus 2009/2010
(41,4 µg/m³), liegt jedoch deutlich entfernt (minus 15 %) von den rechnerischen Prognosen des
Luftreinhalteplans mit 52 µg/m³ und der daran geknüpften Brennpunkt-These für Haaren.
Der leichte Anstieg gegenüber den städtischen Messungen in 2009/2010 erklärt sich zum einen
durch die bereits im Luftreinhalteplan benannte Verkehrserhöhung. Zum anderen hat sich durch ein
inzwischen in der Nähe des Messstandortes realisiertes, 5-geschossiges Gebäude die Durchlüftungssituation in diesem Bereich der Alt-Haarener-Straße verschlechtert. Die StrömungsbedingunSeite 5 von 9
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gen haben sich durch diese (teilweise) Baulückenschließung zum Negativen verändert, was abgeschätzt zu einer Erhöhung der NO2-Belastung um 1-2 µg/m³ geführt haben dürfte. Die Fachverwaltung hatte im Vorfeld des Bauvorhabens auf mögliche negative Auswirkungen für die Luftqualität
hingewiesen. Die aktuellen Messwerte des LANUV sprechen dafür, dass bei zukünftigen bauplanerischen Überlegungen für die Ortslage Haaren dem Thema Lufthygiene/Stadtklima in hohem Maße
Rechnung getragen werden sollte, um weitere Verschlechterungen zu vermeiden.
Aufgrund der festgestellten Überschreitung des EU-Grenzwertes für NO2 hat das LANUV entschieden, die Messungen am Standort Alt-Haarener-Straße 20 bis Ende 2017 fortzuführen.
2.3. Fazit
Durch die Modellrechnungen des LANUV im Luftreinhalteplan (Fortschreibung 2015) wurden in der
Bürgerschaft und im politischen Raum Irritationen bzgl. der Höhe der tatsächlichen Luftschadstoffbelastung im Ortskern Haaren ausgelöst. Die jetzt vorliegenden Messergebnisse des LANUV für
das Jahr 2016 zeigen eine leichte Überschreitung des EU-Grenzwertes für NO2 von 4 µg/m³. Der
vermutete Brennpunkt der Luftschadstoffbelastung hat sich damit jedoch nicht bewahrheitet. Solche
Hot-Spots befinden sich ausnahmslos im direkten Innenstadtbereich und unmittelbar angrenzenden
Stadtbereichen. Die Einschätzung der Verwaltung wurde damit weitgehend bestätigt.
Die im Luftreinhalteplan (Fortschreibung 2015) verankerten Maßnahmen - insbesondere die Modifizierung der Busflotte - sind grundsätzlich geeignet, die Belastung im Bereich Aachen Haaren weiter
zu senken. Auf eine Eingliederung des Haarener Ortskerns in die Umweltzone kann insoweit verzichtet werden. Die Verwaltung wird die laufenden Messungen des LANUV in Haaren weiterhin begleiten und die Politik über die Entwicklungen zeitnah informieren. Auch im Zuge einer sich konkretisierenden Überarbeitung/Neuaufstellung des Luftreinhalteplans Aachen in 2017/2018 wird das
Thema Luftschadstoffbelastung in Haaren intensiv weiter verfolgt.
3. EIGENE LUFTSCHADSTOFFMESSUNGEN DER STADT, FACHBEREICH UMWELT
3.1. Stickstoffdioxid-Messungen (NO2) an Hauptverkehrsstraßen (potentielle Hot-Spots)
Da die bisherigen Modellrechnungen die Immissionsbelastungen an den Hauptverkehrsstraßen
3
i.d.R. unterschätzt haben hat der Fachbereich Umwelt seit 2013/2014 an mehreren Standorten im
innerstädtischen Gebiet eigene, NO2-Messungen unter Berücksichtigung der EU-Messvorschriften
3
Wie sich herausgestellt hat, sind die Abweichungen der Modellrechnungen zur realen Messwertentwicklung auch auf den Abgasskandal zurückzuführen, da in den Simulationsmodellen mit den Herstellerangaben der Automobilindustrie und insoweit mit
unzutreffenden Emissionsfaktoren gerechnet wurde. Dies wird über eine Korrektur des sog. Handbuchs für Emissionsfaktoren
(HABEFA) aktuell in den Rechenmodellen angepasst.
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Stand: 20.06.2017
durchgeführt. Die Bezirksregierung Köln und das LANUV wurden über die Messungen und deren
Ergebnisse regelmäßig informiert.
Es handelt sich um folgende Hauptverkehrsstraßen/Straßenabschnitte:
-
Römerstraße,
-
unterer Adalbertsteinweg,
-
westliche Jülicher Straße,
-
östliche Peterstraße,
-
Monheimsallee,
-
südliche Roermonder Straße und
-
unterer Seilgraben (seit 2017).
Luftschadstoffmessungen des Fachbereiches Umwelt
NO2-Messwerte / Jahresmittelwerte, Ergebnistabelle, Stand: 13.06.2017
Gew.
Hauptverkehrsstraße,
Messzeitraum
arithm.
Messstandort
12 Monate
Mittel
(µg/m³)
Peterstraße 72/74
Römerstraße 19
Alt-Haarener-Str. 22/24
(Messung des LANUV)
Adalbertsteinweg 274,
AC-Rothe Erde
Monheimsallee 25
Roermonder Straße 27
Adalbertsteinweg 60
Maßnahmenempfehlung
(µg/m³)
nach LRP
Aug. 2008 – Aug. 2009
53,4
Jan. – Dez. 2014
58,8
Jan. – Dez. 2015
53,1
Jan. – Dez. 2016
56,5
ja
Okt. 2008 – Okt.2009
50,1
ja
Jan. – Dez. 2014
56,3
Jan. – Dez. 2015
53,0
Jan. – Dez. 2016
56,7
ja
Aug.2009 – Juli 2010
41,4
ja
(städt. Messung)
Alt-Haarener-Str. 20/22
Grenzwert
39. BImSchV
ja
40
40
ja
ja
ja
ja
40
Jan. – Dez. 2016
44,0
Aug. 2010 – Juli 2011
47,8
Jan. 11 – Jan. 2012
52,8
Jan. – Dez. 2016
55,8
Juli 2011 – Juni 2012
50,5
Jan. – Dez. 2014
50,9
Jan. – Dez. 2015
49,2
Jan. – Dez. 2016
50,5
ja
Jan. – Dez. 2013
53,5
ja
Jan. – Dez. 2014
57,9
Jan. – Dez. 2015
53,0
Jan. – Dez. 2016
59,1
ja
40
40
ja
ja
ja
ja
40
40
ja
ja
ja
ja
ja
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ANLAGE 2 zur Vorlage FB36/0193/WP17
Stand: 20.06.2017
Gew.
Hauptverkehrsstraße,
Messzeitraum
arithm.
Messstandort
12 Monate
Mittel
(µg/m³)
Jülicher Straße 34/36
Jan. – Dez. 2013
52,9
Jan. – Dez. 2014
54,7
Jan. – Dez. 2015
51,4
Jan. – Dez. 2016
54,2
Grenzwert
Maßnahmen-
39. BImSchV
empfehlung
(µg/m³)
nach LRP
ja
40
ja
ja
ja
Die städtischen NO2-Messungen zeigen seit 2012 an diesen (vermuteten) Hot-Spots Jahresmittelwerte auf, die durchweg über 50 µg/m³ und daher mit einem deutlichen Abstand zum EUJahresgrenzwert von 40 µg/m³ liegen. Spitzenreiter ist der Messstandort Adalbertsteinweg 60 mit
einem Jahresmittel von 59 µg/m³ in 2016. Insgesamt ist festzuhalten, dass an den ausgewählten
Messstandorten das NO2-Belastungsniveau im Vergleich zum allgemein prognostizierten Abwärtstrend nicht gesunken ist.
3.2. Verkehrsbedingte
Luftschadstoffmessungen
St.-Vither-Straße/Siegelallee/Salierallee,
Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2)
Die Stadt Aachen wurde aufgrund einer Klage vom OVG Münster verpflichtet, an der St.-VitherStraße im Bereich des Kläger-Grundstücks, die Luftschadstoffbelastung für PM10 und NO2 nach den
geltenden Vorschriften zu erfassen, d.h. über die Dauer eines Kalenderjahres nach Vorgaben der
39. BImSchV zu messen. Aus rechtlichen Gründen wurde ein externes Gutachterbüro beauftragt.
Die St.-Vither-Straße liegt im locker bebauten und gut durchgrünten Südviertel, deutlich außerhalb
des klimatisch-lufthygienisch besonders belasteten inneren Talkessels, so dass diese Straße - wie
auch andere nahe gelegene Hauptverkehrsstraßen des Südviertels - nicht als lufthygienisch hoch
bzw. kritisch belastete Straße identifiziert wurde. Orientierende NO2-Passiv-Messungen der Stadt
über den Zeitraum von 7 Monaten an der benachbarten, verkehrlich deutlich höher belasteten Siegelallee hatten einen Zeitmittelwert unter 30 µg/m³ ergeben. Die Verwaltung war und ist daher der
Auffassung, dass auch im Bereich des Klägergrundstücks ein eher unkritisches Belastungsniveau
und keine Grenzwertüberschreitungen zu erwarten sind! Dies hatte auch das LANUV bestätigt.
Leider wurden diese orientierenden Messungen der Stadt oder eine kostengünstigere, hochwertige
Modellrechnung vom Gericht nicht anerkannt. Die Jahresmessungen sind zum 1. Januar 2017 angelaufen und werden zum 31. Dezember 2017 beendet sein. Erste Zwischenergebnisse (Messwerte bis Ende Mai 2017) zeigen mit einem PM10-Zeitmittelwert von rd. 21 µg/m³ und einem NO2Zeitmittel von 29,7 µg/m³ keine besonderen Auffälligkeiten und im Vergleich zu anderen Messungen an Hauptverkehrsstraßen im Talkessel eine nur mäßige Belastung mit PM10 und NO2, die deutlich unter den EU-Grenzwerten liegt.
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ANLAGE 2 zur Vorlage FB36/0193/WP17
Stand: 20.06.2017
3.3. Kurgebietsmessungen 2016
Aufgrund von (geringfügigen) Überschreitungen der Kurorte-Grenzwerte für Luftschadstoffbelastungen an einzelnen Messpunkten in den Kurgebieten Burtscheid und Monheimsallee im Jahr 2011
wurde die Stadt Aachen von der Bezirksregierung Köln (Dezernat für Kurorteangelegenheiten) aufgefordert fünf Jahre später, also in 2016, die Luftschadstoffbelastung in den Aachener Kurgebieten
erneut messtechnisch zu überprüfen.
Die Mess- und Auswertemethodik zur Bestimmung der Luftqualität in Kurorten weicht von den klassischen Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG, hier: 39. BImSchV), das an
den LANUV-Messstationen angewendet wird, ab. Die Kurortemessungen basieren auf eigenen
fachtechnischen Grundlagen, den sog. Begriffsbestimmungen des Deutschen Heilbäderverbandes
(„Begriffsbestimmungen/Qualitätsstandards für Heilbäder und Kurorte, Luftkurorte, Erholungsorte einschließlich der Prädikatisierungsvoraussetzungen - sowie für Heilbrunnen und Heilquellen“ in der
jeweils geltenden Fassung).
Die Kurgebietsmessungen 2016 wurden wie auch die Messungen vor 5 Jahren an ein externes Ingenieurbüro vergeben. Im Ergebnis belegen die aktuellen Nachmessungen eine Verbesserung der
Luftqualität in den Kurgebieten gegenüber 2011. Die Grenzwerte für anerkannte Kurorte werden
nun an allen Messpunkten eingehalten bzw. unterschritten. Die für den Fortbestand des Titels „Kurund Badestadt“ anzulegenden Luftqualitätskriterien werden in Aachen aktuell eingehalten. Die Ergebnisse der Kurgebietsmessungen bestätigen damit auch den Langzeittrend der LANUVMessungen, wonach sich die Schadstoffbelastung in den Jahren bis 2012/2013 kontinuierlich verringert hat. Stagnation bzw. leichter Anstieg sind erst in den letzten 3-4 Jahren zu verzeichnen.
Der vollständige Bericht über das Kurortemessprogramm 2016 kann den Fraktionen bei Bedarf zur
Verfügung gestellt werden.
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ANLAGE 3 zur Vorlage FB36/0193/WP17
Luftreinhalteplan Aachen – 1. Fortschreibung 2015
Sachstandsmeldung der Stadt Aachen für die Bezirksregierung Köln
Stand der letzten Bearbeitung 30.03.2017
Aktuelle Informationen bzw. wesentliche Änderungen/Ergänzungen zum Bericht vom 10.08.2016 sind in
blauer Schrift ausgeführt!
Der Maßnahmenkatalog des ersten Aachener Luftreinhalte- und Aktionsplans (kurz LRP) aus 2009 ist nicht abschließend. Er wurde und wird
seit seinem In-Kraft-Treten am 01.01.2009 fortlaufend aktualisiert, ergänzt und fortgeschrieben. Dadurch haben sich bei den Sachstandsberichten einige Nummerierungen gegenüber der Druckversion des Luftreinhalteplans 2009 geändert.
Im Rahmen der 1. Fortschreibung des LRP in 2015 kann festgehalten werden, dass verschiedene Maßnahmen des LRP 2009 mittlerweile erfolgreich abgeschlossen wurden und Wirkung entfaltet haben. Eine Vielzahl von Maßnahmen konnten darüber hinaus als Daueraufgabe bei der
Stadt oder den jeweils zuständigen Handlungsträgern etabliert werden; diese Projekte werden kontinuierlich fortgeführt. Einige Maßnahmen
wurden inhaltlich überarbeitet, ergänzt mit neuen Schwerpunkten / Zielsetzungen versehen und in eine neue Maßnahmenstruktur überführt.
Einige wenige Aufgaben haben sich als ungeeignet oder nicht realisierbar erwiesen und wurden daher gestrichen bzw. zurückgestellt.
Die neue Maßnahmenstruktur wurde für den aktuellen Sachstandsbericht (siehe unten) übernommen.
Wir danken den zahlreichen Handlungsträgern und Kooperationspartnern des Luftreinhalteplans Aachen für die Unterstützung bei der Umsetzung der Luftreinhalteziele; ebenso für die Unterstützung und Mitwirkung bei der Erstellung der Sachstandsberichte!
Hinweis:
Neben dieser gekürzten, stichwortartigen Auflistung bittet die Stadt AC ggf. vorhandene, ausführlicher Berichte unter www.aachen.de\luftreinhalteplan zu beachten.
Weitere Informationen zu verschiedenen Mobilitätsmaßnahmen incl. Elektromobilität findet man auch unter: www.aachen.de/clevermobil und www.emobil-aachen.de
Ergänzende Informationen, Links und Hinweise zu Projekten externer Partner finden Sie bei den einzelnen Maßnahmen oder auf der jeweiligen Homepage.
ANLAGE 3 zur Vorlage FB36/0193/WP17
Luftreinhalteplan Aachen – 1. Fortschreibung 2015
Sachstandsmeldung der Stadt Aachen für die Bezirksregierung Köln
Aktuelle Informationen bzw. wesentliche Änderungen/Ergänzungen zum Bericht vom 10.08.2016 sind in blauer Schrift ausgeführt
Stand der letzten Bearbeitung 30.03.2017
Lfd.
Maßnahmen
Nr.
Kurzbeschreibung
UMWELTZONE – UWZ
Umzusetzen
durch / bis
Aktueller Stand
(FB 61/400 + FB 32/10) umgesetzt, fortlaufend
Die im LRP (in Kraft seit 01.09.2015) erstmals festgelegte Umweltzone (UWZ) wurde fristgerecht zum 01. Februar 2016 bei der Stadt Aachen
eingeführt. Von diesem Tag an dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette oder Ausnahmegenehmigung in der UWZ fahren.
Die Einhaltung der recht kurzen Umsetzungsfrist gelang nur dank engagierter Unterstützung der städtischen Straßenverkehrsbehörde und des
Aachener Stadtbetriebes. Ebenso dankenswert ist der Einsatz von Ordnungsamt und Polizei bei Überwachung der UWZ.
Die Grenze der UWZ orientiert sich weitgehend am Aachener Außenring und erfasst alle Straßen innerhalb des definierten Gebietes. Die
Kennzeichnung erfolgte über 510 Schildern an 166 Standorten im Stadtgebiet. Die Kosten der Beschilderung (ohne Personalaufwand) belaufen
sich auf ca. 53.000 €; davon entfallen ca. 70% auf die Stadt Aachen und knapp 30% auf StrassenNRW.
Bereits im Vorfeld der Einführung hatte das städtische Presseamt wiederholt Informationen zur UWZ herausgegeben und auf der Homepage
der Stadt Aachen eingestellt. Unter www.aachen.de\umweltzone finden sich alle wichtigen Hinweise. Wegen der Grenzlage Aachens (Dreiländereck
Belgien-Niederlande-Deutschland) stehen zentrale Informationen auch in Niederländisch Französisch und Englisch zur Verfügung. Die Internetseite wird kontinuierlich aktualisiert. Im Monat vor Einführung der UWZ und in der Anfangsphase wurde die Öffentlichkeitsarbeit intensiviert
(Pressemeldungen, Pressegespräche mit Medienvertretern des benachbarten Auslands, 1-wöchige Plakataktion über MegalightsWerbeanlagen, Plakataktionen in Parkhäusern, Verteilung von Info-Postkarten u.v.m.).
In 2016 wurden durch die städtische Straßenverkehrsbehörde über 500 befristete Ausnahmegenehmigungen erteilt (genaue Aufteilung siehe
Sachstandsbericht 2016). 26 Wohnmobile erhielten eine unbefristete Genehmigung.
Bis dato (Stand: 28.03.2017) wurden 81 Ausnahmegenehmigungen verlängert bzw. neu anerkannt:
62 Busse – befristet bis 31.12.2017 (davon 24 ASEAG, 38 Subunternehmen)
16 Gewerbetreibende – befristet für 1 Jahr
3 Privatpersonen – befristet für 1 Jahr
Es ist nicht ausgeschlossen, dass viele Fahrzeughalter noch nicht erkannt haben, dass die alte Genehmigung ausgelaufen ist und erst durch
ANLAGE 3 zur Vorlage FB36/0193/WP17
Luftreinhalteplan Aachen – 1. Fortschreibung 2015
Sachstandsmeldung der Stadt Aachen für die Bezirksregierung Köln
Aktuelle Informationen bzw. wesentliche Änderungen/Ergänzungen zum Bericht vom 10.08.2016 sind in blauer Schrift ausgeführt
Stand der letzten Bearbeitung 30.03.2017
Lfd.
Maßnahmen
Umzusetzen
Aktueller Stand
Nr.
Kurzbeschreibung
durch / bis
ein Verwarnungsgeld darauf aufmerksam werden.
Die Kontrollen des Ordnungsamtes zur UWZ erfolgen im Rahmen der üblichen Verkehrsüberwachung. Zahlreiche Meldungen wurden auch
durch die Polizei aufgenommen. In 2016 wurden insgesamt über 45.500 Verfahren eingeleitet; zum größten Teil handelt es sich um FormalVerstöße (Verwarnung).
Stand zum 31.12.2016:
Anzahl der Verfahren insgesamt: 45.686
- Eingestellte Verfahren wegen unzulässiger Doppelahndung: 2.273
- Eingestellte Verfahren, weil keine Halteranfrage zulässig: 8.065
- Eingestellte Verfahren aus sonstigen Gründen: 1.921
- Schwebende Verfahren: 1.317
- Erlassene Bußgelder: 5.188
- gezahlte Verwarnungen: 26.922
Die Gesamteinnahmen aus der Überwachung der UWZ belaufen sich in 2016 auf rund 950.000 € und in 2017 bis Mitte März 2017 auf ca.
86.500 €, dem steht jedoch grundsätzlich auch ein enormer Personalaufwand für die Verfolgung der Vorgänge gegenüber.
BUSFLOTTENOPTIMIERUNG – siehe auch MF 4
(ASEAG) teils umgesetzt, teils laufend
Der Mobilitätsausschuss der Stadt Aachen hatte am 21.01.2016 auf Basis der Ergebnisse zur Machbarkeitsstudie „Elektromobiler ÖPNV“
beschlossen, dass bei der ASEAG bis zum Jahr 2018 insgesamt 15 Elektrobusse in Betrieb genommen werden sollen. Gegenüber dem im
Maßnahmenblatt MF4 (Druckversion LRP) geplanten, beschleunigten Beschaffungsprogramm (14 + 6 zusätzliche = 20 Euro-6-Busse pro Jahr)
ist die von der Politik neu beschlossene Aufteilung in Euro-6- und Elektrobusse mit Blick auf die Luftqualität vorteilhafter, da Fahrzeuge mit nahezu NULL-Emissionen angeschafft werden! Durch den Austausch von Euro-3-Fahrzeugen gegen Elektrobusse (statt Euro-6) wird die Schadstoffbelastung weiter gesenkt und ein Beitrag zur Markteinführung der Elektromobilität geleistet.
ANLAGE 3 zur Vorlage FB36/0193/WP17
Luftreinhalteplan Aachen – 1. Fortschreibung 2015
Sachstandsmeldung der Stadt Aachen für die Bezirksregierung Köln
Aktuelle Informationen bzw. wesentliche Änderungen/Ergänzungen zum Bericht vom 10.08.2016 sind in blauer Schrift ausgeführt
Stand der letzten Bearbeitung 30.03.2017
Lfd.
Maßnahmen
Umzusetzen
Aktueller Stand
Nr.
Kurzbeschreibung
durch / bis
Zusammensetzung der ASEAG-Busflotte zum 31.12.2016 siehe auch Grafik 1
220 Busse insgesamt
Aufteilung nach Schadstoffklassen:
24 (10,9 %) mit gelber Plakette
196 (89,1 %) mit grüner Plakette (hier sind 2 Elektrobusse enthalten)
Aufteilung nach Euro-Norm:
81 Busse Euro-3 (36,82 %), davon 57 mit Filter und 24 ohne Filter mit Ausnahmegenehmigung bis Ende 2017
107 Busse Euro-5 / EEV (48,64 %)
30 Busse Euro-6 (13,64 %)
2 Elektrobusse (0,9 %)
Anfang 2016 waren noch 43 Fahrzeuge mit gelber Plakette im Bestand, davon wurden zunächst 4 Fahrzeuge außer Dienst gestellt. Für die
restlichen 39 Busse wurden Ausnahmegenehmigungen beantragt und bewilligt (Laufzeit bis 31.01.2017). Im Laufe des Jahres 2016 wurden 3
weitere Fahrzeuge mit gelber Plakette ausgemustert. Darüber hinaus wurden 12 Busse mit CRT-Filtern nachgerüstet. Damit sind zum
31.12.2016 noch 24 Busse mit gelber Plakette und Ausnahmegenehmigung im Bestand. Für diese 24 Busse wurden eine Verlängerung der
Ausnahmegenehmigung bis 31.12.2017 beantragt und bewilligt. Die Auslieferung der in 2016 bestellten 14 Dieselbusse mit Euro-6-Standard
hat sich leider verzögert. Die neuen Fahrzeuge (5 Standard- und 9 Gelenkbusse) sind in der Abnahme und werden im ersten Quartal 2017 in
Dienst gestellt.
In 2016 wurden zudem 14 Elektrobusse für den (Liefer-)Zeitraum 2016 bis 2018 bestellt. In 2016 wurde bereits ein Elektrobus geliefert. Für
2017 ist die Lieferung von 7 Elektrobusse geplant; die restlichen 6 E-Busse sollen in 2018 kommen. Mit dem bereits vorhandenen Elektrobus,
der in Eigenregie der ASEAG von Hybrid auf reinen Elektroantrieb umgebaut wurde, ist die geplante Einstiegsmarge von 15 Elektrofahrzeugen
bis 2018 erfüllt. Die Finanzierung der Mehrkosten für von 8,375 Mio. Euro erfolgte mit Fördermitteln aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (80% = 6,7 Mio. Euro) und Eigenmitteln je zur Hälfte von ASEAG und Stadt. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage der ASEAG erhöht der
ANLAGE 3 zur Vorlage FB36/0193/WP17
Luftreinhalteplan Aachen – 1. Fortschreibung 2015
Sachstandsmeldung der Stadt Aachen für die Bezirksregierung Köln
Aktuelle Informationen bzw. wesentliche Änderungen/Ergänzungen zum Bericht vom 10.08.2016 sind in blauer Schrift ausgeführt
Stand der letzten Bearbeitung 30.03.2017
Lfd.
Maßnahmen
Umzusetzen
Aktueller Stand
Nr.
Kurzbeschreibung
durch / bis
Eigenanteil der ASEAG (837.500 €) den Verlust der ASEAG und damit die notwendige Verlustübernahme seitens der Stadt Aachen. Die Ladeinfrastruktur zur Versorgung der Elektrobusse ist derzeit in Planung, nach jetzigem Stand werden zwei Ladecontainer für je bis zu 10 Bussen
in der Abstellhalle aufgestellt.
Für 2017 ist die Neuanschaffung von weiteren 9 Dieselbussen mit Euro-6-Standard (4 Standard- und 5 Gelenkbusse) vorgesehen; die Auslieferung der Fahrzeuge erfolgt vrstl. im dritten Quartal 2017.
Mit Einsatz der 2016 bestellten Euro-6-Busse (14), dem 2016 gelieferten Elektrobus (1) der weiteren Elektrobusse in 2017 (7) und den für Ende
2017 erwarteten Euro-6-Fahrzeugen (9) kann die Busflotte der ASEAG bis Ende 2017 komplett auf grün umgestellt werden.
Zusammensetzung der Busflotte der von ASEAG beauftragten Subunternehmen zum 31.12.2016 siehe auch Grafik 2
Nach Auskunft der ASEAG sind aktuell 131 Busse von Subunternehmen (ohne Reservefahrzeuge) für die ASEAG im Einsatz. Hinzu kommen 6
Busse, die von einem Sub bei der ASEAG angemietet werden und in der o.g. Statistik enthalten sind. Die Subunternehmen haben bei der Modernisierung ihrer Fuhrparke kräftig nachgelegt und nicht nur Euro-3-Fahrzeuge mit Filter nachgerüstet, sondern auch den Bestand mit Euro-6Fahrzeugen deutlich erhöht. Teilweise wurden nach Auskunft der ASEAG sogar Euro-3-Busse mit Filter gegen Euro-6 ausgetauscht. Aktuell
haben 123 der für ASEAG eingesetzten 131 Fahrzeuge der Subunternehmen, also ca. 94 %, eine grüne Plakette. 2016 wurden insgesamt 45
Ausnahmegenehmigungen für Busse von Subunternehmen beantragt und bewilligt (Laufzeit bis 31.01.2017). Bis zum 25.01.2017 wurde für 32
Busse eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung beantragt und bewilligt. Diese sog. „Reservefahrzeuge“ sind aber nicht sämtliche für die
ASEAG im Einsatz, sondern auch für andere Verkehrsunternehmen in der Region. Die ASEAG wirkt zudem auf ihre Subunternehmen ein, dass
bereits jetzt möglichst nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in Aachen bzw. in der Umweltzone für ASEAG-Leistungen eingesetzt werden.
Anlage: Grafik 1 und Grafik 2
ELEKTROMOBILITÄT
(B 03 , FB 61/30, Referent OBM, Aufgabenbereich emissionsfreie Mobilität) teils umgesetzt, teils laufend, teils in Vorbereitung
Elektromobilität wird in Aachen als übergreifendes Thema in die strategische Planung (LRP, VEP) eingeschlossen. Bis zum Jahr 2050 sollen
konventionelle Antriebsarten im Stadtverkehr vollständig durch umweltfreundliche Fortbewegungsmittel ersetzt werden. Dieses Ziel wurde im
Rahmen der Verkehrsentwicklungsplanung, angelehnt an Europäische Ziele, in der „Vision Mobilität 2050“ formuliert und im Mobilitätsaus-
ANLAGE 3 zur Vorlage FB36/0193/WP17
Luftreinhalteplan Aachen – 1. Fortschreibung 2015
Sachstandsmeldung der Stadt Aachen für die Bezirksregierung Köln
Aktuelle Informationen bzw. wesentliche Änderungen/Ergänzungen zum Bericht vom 10.08.2016 sind in blauer Schrift ausgeführt
Stand der letzten Bearbeitung 30.03.2017
Lfd.
Maßnahmen
Umzusetzen
Aktueller Stand
Nr.
Kurzbeschreibung
durch / bis
schuss einstimmig beschlossen. Elektromobilität ist eines der zentralen Querschnittsthemen im Verkehrsentwicklungsplan (VEP) Aachen und
zieht sich über alle Verkehrsmittel.
Die wichtigsten Meilensteine und Aktivitäten waren bisher:
Seit 2009: „Modellregion Elektromobilität“ mit den Projekten „E-Aix“ und „Elektromobiler Mobilitätsverbund“; STAWAG seitdem bedeutendster
Treiber, Förderer und Nutzer von E-Mobilität
Seit 2009: Aufbau von mittlerweile 35 Ladestationen mit 77 Ladepunkten durch die STAWAG (siehe auch MF1)
2011: Aachen erste Stadt Deutschlands mit Pedelec-Verleihstationen „e-Call a bike“
seit 2011: www.emobil-aachen.de, jährliches Bürgerevent „Aachen goes electro“, Logo Elektromobilität
2014: StreetScooter (2010 aus der RWTH Aachen heraus gegründetes Unternehmen, das die StreetScooter-Fahrzeuge entwickelt hat) wird
Tochter von DHL; bis Ende 2016 wurden die ersten 2.000 Transporter in Aachen produziert; Ziel 70.000 emissionsfreie Transporter bei DHL
Seit 2014: Befragungen zur Elektromobilität mit hoher Beteiligung und hoher Zustimmung für Aktivitäten von Stadt Aachen und Partnern
Seit 2014: RWTH-Spin-Off „Velocity Aachen“ startet Aufbau eines komplett selbst entwickelten Pedelec-Verleihsystems mit dem Ziel 100 Stationen und 1000 Pedelecs (siehe auch MR1)
2015: Erste „E-Mobilitätsstation“ am Bahnhof Aachen West mit E-CarSharing und Pedelec-Sharing und privater Lademöglichkeit (siehe auch
MB 6)
2015: Entwurf der 2. Strategie Elektromobilität, Teil der Bürgerbeteiligung zum VEP Aachen
2015: ASEAG nimmt einen in Eigenregie von Hybrid- auf Elektroantrieb umgebauten E-Bus in Betrieb (siehe auch MF4)
2016: ASEAG bestellt 15 Elektrobusse (siehe auch MF4)
2016: Start e-Fahrzeugpool der Stadtverwaltung für emissionsfreie Dienstgänge in Verbund mit JobTicket, Fahrradabstellanlagen und PedelecNutzung (siehe auch MF2)
2016: 10 % der Aachener cambio CarSharing-Flotte sind Elektroautos
Die Stadt Aachen hat 2016 mit dem Aufbau der kommunalen E-Fahrzeugflotte (siehe auch MF2) begonnen und führt im BMVI-geförderten
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Luftreinhalteplan Aachen – 1. Fortschreibung 2015
Sachstandsmeldung der Stadt Aachen für die Bezirksregierung Köln
Aktuelle Informationen bzw. wesentliche Änderungen/Ergänzungen zum Bericht vom 10.08.2016 sind in blauer Schrift ausgeführt
Stand der letzten Bearbeitung 30.03.2017
Lfd.
Maßnahmen
Umzusetzen
Aktueller Stand
Nr.
Kurzbeschreibung
durch / bis
Nachfolgeprojekt „Neo-ECar-Charge“ diesen Prozess fort: Hier werden bei Stadt und Stadtbetrieb die Beschaffung von 36 Fahrzeugen sowie 21
Ladesäulen gefördert. Für 2017 wurden bislang 18 Elektro-Fahrzeuge ausgeschrieben, weitere 5 Fahrzeuge mit der erforderlichen Ladeinfrastruktur folgen.
Im Bereich der Elektromobilität stehen folgende prioritären Projekte im Fokus:
• Anschaffung von 15 Batteriegelenkbussen bis 2018 (MF4)
• Hochlauf des Pedelec-Verleihsystem Velocity (MR1)
• Mobilitätsoptimierung der Stadtverwaltung Aachen (MF2)
• Elektromobilität im Rahmen von Bauvorhaben systematisch fördern
• Strategie zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur: eine Strategiegruppe aus den relevanten Fachbereichen, STAWAG und APAG arbeitet seit
Mai 2016 an einem Konzept für den koordinierten Ladeinfrastrukturausbau in Aachen. Über das neue Bundesförderprogramm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“ wurden im März 12 neue Ladestation für Aachen und die Region beantragt (siehe auch MF1), weitere Stationen sollen mit dem nächsten Förder-Call folgen, sobald die Standtorte mit den Grundstückseigentümern abgestimmt sind
Veranstaltungen in 2016:
Am 8./9.3.2016 hat in Aachen die BMVI Konferenz „Elektromobilität vor Ort“ stattgefunden.
Am 18.06.2016 fand erneut die jährliche Großveranstaltung „Aachen goes electro“ im Stadtzentrum statt, bei der sich auch Stadt und Stadtbetrieb mit ihren Projekten und Aktivitäten einem breiten Publikum vorgestellt haben.
Im Juni 2016 wurde vom städt. Verkehrsmanagement die zweite öffentliche Elektromobilitätsumfrage durchgeführt, bei der sich wieder über 700
Aachener Bürger beteiligt haben.
Anfang 2017 wurde beim Büro des Oberbürgermeisters eine neue Referentenstelle eingerichtet, die sich speziell mit dem Thema „emissionsfreie Mobilität“ bei der Stadt Aachen beschäftigt. Der neue Referent bündelt und koordiniert die Aktivitäten verschiedener Dienststellen
und externer Partner in diesem Themenfeld und entwickelt mit Unterstützung der Beteiligten ein strategisches Konzept für Aachen. In diesem
Zusammenhang wurde eine "Arbeitsgruppe (AG) emissionsfreie Mobilität" eingerichtet, zudem wird der Dialog mit anderen Kommunen, mit dem
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Luftreinhalteplan Aachen – 1. Fortschreibung 2015
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Maßnahmen
Umzusetzen
Aktueller Stand
Nr.
Kurzbeschreibung
durch / bis
LANUV und der Bezirksregierung intensiviert. Aktuell wird die Beteiligung der Stadt Aachen am Projektaufruf „KommunalerKlimaschutz.NRW“
für den Besonderen Förderbereich „Emissionsfreie Innenstadt“ und den Allgemeinen Förderbereich vorbereitet. Im Juni 2017 soll die Aachener
Förderskizze eingereicht werden. In diesem Rahmen werden u.a. eine Reihe neuer Elektromobilitäts-Projekte aufgelegt.
Weitere, zahlreiche Infos zum Thema Elektromobilität in Aachen unter www.emobil-aachen.de
BEREICH MÜ - Übergeordnete planerische Ansätze ( 4 Maßnahmen )
MÜ1
MÜ2
MÜ 3
Übernahme der LRPMaßnahmen in den
Verkehrsentwicklungsplan (VEP)
61/300
Beteiligung der Stadt
Aachen an der regionalen Verkehrsentwicklung
61/300
Verbesserung der städtebaulichen Bedingungen für umweltfreundli-
61/300
umgesetzt
/ fortlaufend,
Strategie 2017
umgesetzt / fortlaufend
teils umgesetzt /
teils laufend
Alle verkehrlichen Maßnahmen im LRP sind mit der Abt. 61/300 als federführende Einheit
im VEP abgestimmt. Der zweite Baustein des VEP Aachen - die „Mobilitätsstrategie 2030“ wurde in 2016 weiterentwickelt. Sie stellt die Begründung für die konkreten Mobilitätsmaßnahmen dar, die im daran anschließenden Handlungsprogrammen mit Ressourcen beschrieben und als Grundlage für die mittelfristige Haushaltsplanung der Stadt Aachen im
Bereich Verkehr verabschiedet werden sollen.
Stadt Aachen und StädteRegion beteiligen sich gemeinsam an der laufenden Studie „Mobilität in Deutschland 2016/2017“. Beide planen zusammen den Radschnellweg Euregio
(Aachen-Herzogenrath-Heerlen). Aufbauend auf einem Workshop zur Festlegung von Mobilitätsthemen mit regionaler Bedeutung im Mai 2016 wird z.Z. ein Workshop für Mai 2017
vorbereitet, der die Vorbildfunktion der städt. Verwaltungen für das Mobilitätsmanagement
darstellen und die Basis für eine gemeinsame Zielformulierung in diesem Thema legen soll.
Das Innenstadtkonzept Aachen 2022 wurde am 06.11.2014 vom Planungsausschuss beschlossen und enthält zahlreiche Maßnahmen zur Anpassung und Verbesserung des innerstädtischen Verkehrsnetzes. Einige davon sind abgeschlossen (Umgestaltung Claßenstra-
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Nr.
Maßnahmen
Kurzbeschreibung
che Verkehrsmittel innerhalb des Alleenrings
im Innenstadtkonzept
Umzusetzen
durch / bis
Aktueller Stand
ße) oder befinden sich in der Umsetzung (Umgestaltung Suermondtviertel / Richardstraße);
andere sind in Vorbereitung (u.a. Südausgang am Hbf. in Richtung Burtscheid, siehe auch
MB6a). Herauszuheben ist die erfolgreiche Bewerbung der Stadt Aachen im Rahmen des
neuen ExWoSt-Forschungsfeldes "Aktive Mobilität in städtischen Quartieren" des BMUB
und BBSR. Ziel der Forschung ist, die aktive Mobilität mittels Neuordnung des öffentlichen
Raums und flankierender Maßnahmen zu fördern und Wirkungszusammenhänge der Einzelmaßnahmen zu untersuchen. Konzepte werden gemeinsam mit den Anwohnerinnen und
Anwohnern erarbeitet und umgesetzt. Neue gemeinschaftliche Mobilitätsangebote wie CarSharing oder Pedelec-Verleihsysteme sind ebenfalls Gegenstand der Arbeiten. Im Suermondt-Viertel ergänzen versch. Maßnahmen eine Premiumroute für den Fußverkehr sowie
eine Radvorrangroute. Hierfür erhält die Stadt Aachen 250.000 Euro (Umsetzung bis 2019).
www.aachen.de/DE/stadt_buerger/planen_bauen/stadtentwicklung/innenstadt/innenstadtkonzept_2022/index.
html
MÜ4
Bau / Vorhaltung von
Umwelt-Trassen (Rad,
ÖPNV) einschließlich
Brücke Campus West
bei Campusentwicklung
61/300
laufend
Das Themenfeld „Bau/Vorhaltung von Umwelttrassen“ wird bei städtebaulichen Entwicklungen im Allgemeinen von der Fachverwaltung mit in die Betrachtungen und den Abwägungsprozess eingebracht. Das Bauleitplanverfahren Campus West (B-Plan Nr. 923) wurde im
Mobilitätsausschuss letztmalig am 03.12.2015 beraten. Dort wurde der Beschluss gefasst,
das B-Plan-Verfahren auf Grundlage der Erschließungsvariante D weiterzuführen, wonach
die im Masterplan vorgesehene Fuß-/Radwege-Brücke nach Norden hin verschoben werden soll, um eine Verbindung zw. Campus West und Campus Melaten für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen. Im Planungsausschuss wurde zuletzt am 09.03.2017 über Campus
West beraten. Für die verkehrliche Erschließung im Norden besteht noch Prüf- bzw. Untersuchungsbedarf mit Blick auf die technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit.
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Luftreinhalteplan Aachen – 1. Fortschreibung 2015
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Nr.
Maßnahmen
Kurzbeschreibung
Umzusetzen
durch / bis
Aktueller Stand
BEREICH MM - Mobilitätsmanagement ( 6 Maßnahmen )
MM1
Einführung von Parkraumbewirtschaftung,
Job-Ticket / FirmenTicket oder luftreinhaltungsorientierten
Mobilitätskonzepten bei
Landesbehörden wie
Justizzentrum,
Finanzzentrum,
Bezirksregierung etc.
Land NRW /
BezReg
61/300
FH AC
in Prüfung /
Vorbereitung,
teils laufend
Aktivitäten des Landes NRW
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die planaufstellende Behörde (BezReg / Land NRW)
mit dieser Maßnahme einen grundlegenden und zentralen Beitrag zur Verbesserung der
Luftqualität sowie zum Ausbau des Umweltverbundes in der Stadt Aachen leisten kann.
Dies wird besonders deutlich, hält man sich vor Augen, dass das Land NRW der größte Arbeitgeber in Aachen ist (Hochschulen, Landesbehörden etc.).
Im Klimaschutzplan des Landes NRW, der Ende 2015 verabschiedet wurde, ist das Thema
Jobticket unter der Kennzeichnung „LR-KS4-M70“ aufgeführt. Nach akt. Auskunft des Umweltministeriums wird diese Thematik von der Projektgruppe Klimaneutrale Landesverwaltung bearbeitet, die ihre Arbeit vor kurzem aufgenommen hat. Der Lenkungskreis der Landesregierung zur klimaneutralen Landesverwaltung hat sich konstituiert und in Folge werden nun für die einzelnen Arbeitsgruppen - u.a. Mobilität – die Arbeitspakete geschnürt. Der
Baustein "Jobticket" ist auf der Agenda. Ein genauer Zeitrahmen kann von dort aus noch
nicht benannt werden. Die Aachener Verwaltung begleitet den im Klimaschutzplan verankerten Prozess bedarfsweise durch eigene Gespräche und Verhandlungen mit den verschiedenen lokalen Einrichtungen.
Aktivitäten im Bereich der FH Aachen
Die Mobilitätsstation am Standort FH Aachen, Bayernallee verfügt seit August 2016 über
eine Pedelec-Verleihstation (Velocity), einen öffentlichen Ladeplatz für E-Kfz und eine Car-
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Luftreinhalteplan Aachen – 1. Fortschreibung 2015
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Lfd.
Nr.
MM2
Maßnahmen
Kurzbeschreibung
Umzusetzen
durch / bis
Mobilitätskonzept für die KatHo
Katholische Hochschule 36/40
laufend
(KatHo Aachen)
Aktueller Stand
Sharing-Station (cambio).
Im April 2016 fand ein Termin mit den involvierten Institutionen an der FH Aachen statt, um
die Möglichkeiten der Einführung von Job-Ticket und Parkraumbewirtschaftung zu beraten.
Im August 2016 wurde das Thema von einem Steuerberater der FH geprüft. Angesichts
steuerlicher Unsicherheiten bzgl. der Frage „geldwerter Vorteil beim Job-Ticket“ und aufgrund der Einstufung von Parkraumbewirtschaftung als wirtschaftliche Betätigung hatte der
Berater empfohlen, weder Job-Ticket noch Parkraumbewirtschaftung bei der FH umzusetzen. Seit Vorliegen des Gutachtens wurden keine weiteren Aktivitäten unternommen.
Aktivitäten der Stadt Aachen
Die Stadt Aachen hat beschlossen, dass alle bisher kostenfreien Stellplätze an städtischen
Schulen, die innerhalb von Bewohnerparkzonen liegen, ab 01.02.2017 für den Preis von 20
Euro pro Monat auf Antrag vermietet werden. Interessierte Mitarbeiter/innen der betroffenen
Einrichtungen erhalten die Möglichkeit, für die Parkfläche an ihrer Einrichtung einen kostenpflichtigen Parkausweis online zu beantragen. Die Zahl der ausgegebenen Parkausweise
soll dabei – anders als dies z.B. beim Bewohnerparken der Fall ist – die Zahl der tatsächlich
vorhandenen Parkflächen nicht überschreiten.
Im Zuge von Umbaumaßnahmen an der KatHo wurden weitere Fahrradabstellmöglichkeiten
geschaffen. Zum Thema Jobticket bzw. ÖPNV-Förderung fand eine Mitarbeiterabstimmung
statt. Das bestehende Angebot ist für die KatHo zwar grundsätzlich ansprechend, jedoch
gibt es hausintern zu wenig Interessenten, um das Solidarticket finanziell attraktiv zu machen. Die KatHo ist weiterhin an dem Thema sehr interessiert und versucht Kooperationspartner zu gewinnen. In unmittelbarer Nachbarschaft der KatHo wurde am Standort der FH
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Lfd.
Nr.
MM3
Maßnahmen
Kurzbeschreibung
Mobilitätskonzepte
für Aachener Unternehmen
Umzusetzen
durch / bis
IHK
61/300
teils umgesetzt /
teils laufend
Aktueller Stand
Bayernallee eine Mobilitätsstation errichtet, die seit August 2016 komplett ist. Dort sind
Leih-Pedelecs durch das Projekt Velocity, CarSharing-Autos von cambio sowie ein öffentlicher Ladeplatz für E-Kfz verfügbar. Auf dieses Angebot kann auch die KatHo zugreifen.
Allgemeine Infos zu IHK Mobilitätsberatung unter
https://www.aachen.ihk.de/zielgruppen2/unternehmen/branchen/Verkehr/Mobilitaetsmanagement/Mobilitaetsb
eratung_Allgemeine_Infos/606844
Mobil.Pro.Fit
Aachen wurde vom Bundesumweltministerium (BMU) ausgewählt, Modellregion in diesem
Projekt zum betrieblichen Mobilitätsmanagement zu sein. Unter Federführung von B.A.U.M.
(Bundesdeutscher Arbeitskreis für Umweltbewusstes Management e.V.) unterstützen Stadt
Aachen, StädteRegion, IHK und AVV das Projekt. Im Jahr 2015 wurde eine erste Runde
von Mobil.Pro.Fit. mit 8 Betrieben aus Stadt und StädteRegion durchgeführt; im März 2016
erhielten die Teilnehmer eine Auszeichnung für das Mobilitätskonzept. Am 06. Juli 2016
startete die zweite Runde mit 3 neuen Einrichtungen aus der Region, die im Rahmen des
Projektes ein knappes Jahr lang auf dem Weg zum eigenen Mobilitätsmanagement begleitet werden. Den teilnehmenden Unternehmen werden zahlreiche Informationen, vier Workshops, drei individuelle Beratungstermine und eine anerkannte Zertifizierung zum betrieblichen Mobilitätsmanagement geboten. Die zweite Projektrunde endet am 20.03.2017 mit
einer Auszeichnungsveranstaltung. Infos: http://www.mobilprofit.de/Modellregion_Aachen.html
http://www.mobilprofit.de/global/images/cms/Mobil.Pro.Fit._Abschlussbroschüre%20Aachen.pdf
Mobilitäts-Testwochen für Betriebe
Im Anschluss an das Modellvorhaben bereiten die o.g. Partner unter Beteiligung der Energieagentur.NRW neue „Mobilitäts-Testwochen“ für Betriebe vor. Interessierte Unternehmen
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Lfd.
Nr.
MM4
MM5
Maßnahmen
Kurzbeschreibung
Umzusetzen
durch / bis
Umsteigerkampagne
„Aachen clever mobil“
61/300
Attraktivierung
Pendlerportal
61/300
laufend
laufend
Aktueller Stand
können sich für einen kostenlosen Test von ÖPNV, Pedelecs, Elektroautos und begleitende
Aktivitäten bei der IHK Aachen bewerben. Die Testwochen starten am 05. April 2017 mit der
Auftaktveranstaltung „Klimafreundliche Mobilität in Betrieben“ im Haus der IHK.
LKW Navigation
Das Eingabetool für die Verkehrsrestriktionen und LKW- Vorrangrouten wird aktuell entwickelt. Parallel können alle beteiligten Kommunen - so auch die Stadt Aachen - ihre Verkehrsrestriktionen und LKW Vorrangrouten sammeln und festlegen. Das Eingabetool wird
voraussichtlich ab Sommer 2017 fertiggestellt werden und es ist geplant, dass die Kommunen zeitnah ab Fertigstellung ihre Daten einpflegen können.
Im Rahmen von CIVITAS DYN@MO wurde eine Kampagne von November 2015 bis Februar 2016 im Frankenberger Viertel erprobt. Gute Erfahrungen wurden gesammelt mit der
Einladung der Bewohnerschaft eines Viertels mittels Flyern zu einem Infostand im Frankenberger Viertel auf dem Wochenmarkt, auf dem Gutscheine verteilt wurden.
Aufgrund begrenzter personeller Kapazitäten konnten in 2016 nur in sehr geringem Umfang
weitere Aktivitäten umgesetzt werden. Der Teil der Mobilitätsgutscheine im Gutscheinheft
für Neubürger wurde überarbeitet und ein neuer Rückmeldekanal über die Internetseitseite
der Stadt Aachen mit einem Gewinnspiel eingerichtet (www.aachen.de/clevermobilgewinnt). Über
das EU-Projekt CIVITAS DYN@MO wurden Umhängetaschen mit dem Schriftzug „Aachen
clever mobil“ finanziert, die an interessierte Bürger abgegeben werden.
2015/2016 wurden mit RWTH, UKA, FH, Stadt und StädteRegion (verbesserte) mitarbeiterinterne Vermittlungsmöglichkeiten auf Basis des landesweiten Pendlerportals geschaffen.
Die Nutzerzahlen sind weiterhin sehr gering. Statistiken über erfolgreich gebildete Fahrge-
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Sachstandsmeldung der Stadt Aachen für die Bezirksregierung Köln
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Lfd.
Nr.
MM6
Maßnahmen
Kurzbeschreibung
Pilotprojekt „Einführung
Multimodales Jobticket“
(eMoVe)
Umzusetzen
durch / bis
61/300
laufend
Aktueller Stand
meinschaften sind leider nicht verfügbar.
Ein vom AVV entwickelter Konzeptansatz konnte mit keinem Betrieb erprobt werden. Für
den AVV erweist es sich bis dato als nicht praktikabel, ein neues Tarifprodukt zu entwickeln,
das auf Akzeptanz in den Betrieben stößt. Alternativ wurde 2016 begonnen, ein vergleichbares Konzept auf der Basis des von der ASEAG entwickelten „MobilityBroker“ für den
Campus Melaten zu konzipieren, das vrstl. in 2017 umgesetzt werden soll.
BEREICH MF - Fahrzeuge / Fuhrpark ( 4 Maßnahmen )
MF1
Elektromobile Leitflotte
bei der STAWAG
Anlage: Liste zur Förderung
beantragter Ladestation
STAWAG
Großteil umgesetzt, fortlaufend
Die STAWAG hat bislang die meisten Elektrofahrzeuge im eigenen Fuhrpark integriert.
Aufgrund auslaufender Leasingverträge ergibt sich zum 01.03.2017 folgender Stand: 36
(alt: 43) E-Fahrzeuge, 6 (alt 5) Pedelecs und 1 (alt 1) E-Roller. Die Ableser-Flotte, die vornehmlich in der Kernstadt fährt, ist rein elektrisch ausgestattet. Die STAWAG wartet aktuell
auf Liefermöglichkeiten unterschiedlicher Modelle und steht in Kontakt mit dem Aachener
Unternehmen StreetScooter. Je nach Verfügbarkeit wird die E-Fahrzeugflotte 2017 kontinuierlich erweitert. Darüber hinaus werden weitere Anwendungsfelder für E-Fahrzeuge bei
Ersatzinvestitionen geprüft. Die STAWAG hat in Aachen eine Ladeinfrastruktur mit über
70 öffentlichen Ladepunkten und 3 Schnell-Ladestationen aufgebaut; diese wird kontinuierlich ausgebaut. Die Ladesäulen liefern 100 % Ökostrom. Der Zugang erfolgt mit Ladekarte;
er ist einfach und bedienerfreundlich. Zugang und Abrechnung sind zudem über eine WebApp möglich. Bis Ende 2017 ist der Fahrstrom für STAWAG-Kunden kostenlos. Nach weiteren konzeptionellen Überlegungen der STAWAG zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in
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Lfd.
Nr.
MF2
Maßnahmen
Kurzbeschreibung
Umzusetzen
durch / bis
Aktueller Stand
Mobilitätsoptimierung
Stadtverwaltung
Aachen (EcoLibro,
Aachen und Region wurde Anfang März 2017 über das neue Bundesförderprogramm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“ in Abstimmung mit der Stadt ein Antrag zur Errichtung
weiterer 12 Ladestationen (5 AC- und 7 DC-Charger) eingereicht. Die geplanten Standorte
sind in der beigefügten Liste aufgeführt. Weitere Stationen sollen mit dem nächsten FörderCall folgen, sobald die Standorte mit den Grundstückseigentümern abgestimmt sind. Zeitraum und Umfang der Realisierung richtet sich maßgeblich nach der Förderbewilligung. Im
Weiteren steht die STAWAG mit der APAG in intensiven Gesprächen auch dort mit zunehmender Tendenz Ladeinfrastruktur aufzubauen. Die STAWAG ist weiterhin Partner bei ladenetz.de, so dass die Kunden deutschlandweit und in den Nachbarländern Niederlande und
Belgien leichten Zugriff auf viele Ladestationen haben (allein in Deutschland über 650 Stationen). STAWAG bietet auch ein Ladesäulen-Contracting für Unternehmen / Geschäftskunden an. Die STAWAG bietet Beratungen für interessierte Betrieben und Privatpersonen
zum Thema E-Mobilität an und hat eigene Förderprogramme für die Anschaffung von
Elektrofahrzeugen und Wandladestationen aufgelegt. Ökostromkunden erhalten dabei Sonderkonditionen; seit 2009 wurden für 965 Ökostromkunden Förderungen bewilligt. Die
STAWAG arbeitet intensiv mit Stadt, Hochschulen und Aachener Unternehmen zusammen
und nimmt an verschiedenen Forschungsprojekten teil; sie ist ebenfalls Teilnehmer und
Begleiter des Projektes Mobil.Pro.Fit. (siehe MM 3). Detailliertere Infos zu den Projekten
siehe Sachstandsbericht vom 10.08.2016 und www.stawag-emobil.de
B 03
2014 wurde das Unternehmen EcoLibro beauftragt, den Aufbau einer Dienstfahrzeugflotte,
OB-Referent
vornehmlich auf Basis von Elektromobilität, bei der Stadt Aachen zu prüfen. Ab 01.02.2016
emissionsfreie wurde am Pilotstandort „Verwaltungsgebäude Mozartstraße“ ein Praxistest mit zwei Elekt-
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Nr.
Maßnahmen
Kurzbeschreibung
E-Flottenmanagement)
Umzusetzen
durch / bis
Mobilität
laufend
MF3
Optimierung
städtischer Fuhrpark
(Fahrzeugtechnik)
E 18
Großteil umgesetzt, fortlaufend
Aktueller Stand
rosmart und einem konventionelles Fahrzeug in Verbindung mit cambio CarSharing durchgeführt. Ein weiteres E-Fahrzeug wurde am 01.03.2016 für den Verwaltungsstandort
Katschhof eingesetzt zur Nutzung durch die dort sowie in der Nähe ansässigen Dienststellen und die Fraktionen. Auf Basis der Ergebnisse aus den Praxistests und dem im März
2016 erfolgten Zuschlag für das Förderprogramm „Neo-ECar-Charge“ hatte der Rat der Stadt
Aachen am 21.12.2016 beschlossen, ein E-Flottenmanagement bei der Stadt Aachen verwaltungsweit aufzubauen. Ab 2017 soll dies an den großen Verwaltungsstandorten schrittweise eingeführt werden. Die Eigenbetriebe Feuerwehr und Aachener Stadtbetrieb werden
in dieser zweiten Phase in das Flottenmanagement mit einbezogen, ab April 2017 laufen
Fahrdatenanalysen an beiden Standorten. Das Unternehmen EcoLibro ist über das Förderprojekt „Neo-E-Pool“ wieder an der Analyse und auch am verwaltungsweiten „Roll-Out“ beteiligt. Vor Einsatz von Dienstfahrzeugen ist weiterhin die Möglichkeit, des Zu-Fuß-Gehens,
der Nutzung des Fahrrades oder des öffentlichen Nahverkehrs zu prüfen. Auf den Einsatz
von Privatwagen für Dienstfahrten soll künftig ganz verzichtet werden. Über das Projekt
„Neo-ECar-Charge“ können die Mehrkosten für insgesamt 36 E-Autos und 21 Ladesäulen
finanziert werden. Für 2017 wurden bislang 18 Elektro-Fahrzeuge ausgeschrieben, weitere
5 Fahrzeuge mit der erforderlichen Ladeinfrastruktur folgen.
Der städtische Fuhrpark wird kontinuierlich in Richtung Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit und Unterstützung emissionsfreier Technologien weiterentwickelt.
Abhängig vom Einsatzbereich kommt insbesondere die Elektromobilität verstärkt zum
Tragen und wird zunehmend forciert. Bis dato (Stand 28.02.17) verfügt der städtische Fuhrpark über 19 Elektrofahrzeuge, 2 weitere wurden bestellt und werden vrstl. im April 2017
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Luftreinhalteplan Aachen – 1. Fortschreibung 2015
Sachstandsmeldung der Stadt Aachen für die Bezirksregierung Köln
Aktuelle Informationen bzw. wesentliche Änderungen/Ergänzungen zum Bericht vom 10.08.2016 sind in blauer Schrift ausgeführt
Stand der letzten Bearbeitung 30.03.2017
Lfd.
Nr.
Maßnahmen
Kurzbeschreibung
Umzusetzen
durch / bis
Aktueller Stand
geliefert. Bei jedem anstehenden Fahrzeugaustausch wird geprüft, ob anstelle konventioneller Verbrennungstechnik Elektromobilität eingesetzt werden kann. Soweit dies technisch
machbar und wirtschaftlich vertretbar ist, wird der Elektroantrieb bevorzugt. Die Feuerwehr
(eigener Fuhrpark) hat 2 Elektro-Fahrzeuge in Betrieb (Stand: 28.02.17). Insgesamt sind
damit bei der Stadt Aachen in Kürze 23 E-Autos im Einsatz (geplanter Stand für April/Mai
2017). Zum Aufbau einer Dienstfahrzeugflotte (siehe MF2) wurden bislang 18 ElektroFahrzeuge ausgeschrieben, weitere 5 Fahrzeuge mit der erforderlichen Ladeinfrastruktur
folgen.
Darüber hinaus wurden beim Aachener Stadtbetrieb mittlerweile 40 handgeführte Gerätschaften (Freischneider Laubsauger etc.) von Diesel- auf elektrischen Akku-Betrieb umgestellt. Diese Zahl soll kontinuierlich erhöht werden.
Der städtische Fuhrpark ist mittlerweile voll umweltzonentauglich. Eine Umrüstungspflicht
für die unmittelbar dem Aachener Stadtbetrieb als Eigenbetrieb zugeordneten Fahrzeuge
mit gelber Plakette gab es nicht: diese sind nach § 35 StVO per se vom UWZ-Fahrverbot
befreit, da sie zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben wie z.B. Müllabfuhr, Straßenreinigung etc. eingesetzt werden. Auch diese Fahrzeuge werden so schnell wie möglich modernisiert; dabei sind wirtschaftliche Aspekte und Bindungsfristen aufgrund von Gebührenfinanzierung sowie technische Voraussetzungen zu berücksichtigen. Unabhängig davon hat
der Aachener Stadtbetrieb 8 Fahrzeuge aus diesem Pool, die überwiegend innerhalb der
UWZ fahren, mit Dieselpartikelfilter (DPF) nachgerüstet, um die Schadstoffbelastung weiter
zu senken. Ein Fahrzeug des städt. Katasteramtes wurde ebenfalls nachgerüstet. 2 Fahrzeuge des Aachener Stadttheaters haben eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Der Bü-
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Maßnahmen
Kurzbeschreibung
Innovationsstrategie
ASEAG-Busflotte
(und Subunternehmen)
Umzusetzen
durch / bis
ASEAG
teils umgesetzt,
teils laufend
Anlage: Grafik 1 und Grafik 2
Aktueller Stand
cherbus der Öffentlichen Bibliothek soll demnächst auch mit DPF nachgerüstet werden.
Es wird auf die Ausführungen unter der Rubrik: „Busflottenoptimierung“ verwiesen.
Der Mobilitätsausschuss der Stadt Aachen hat am 21.01.2016 entschieden, dass zusätzlich
zur jährlichen Ersatzbeschaffung mit Euro-6-Bussen bis zum Jahr 2018 insgesamt 15 Elektrobusse im Rahmen des Konjunkturpaketes angeschafft werden sollen. Die nicht geförderten Mehrkosten sind je zur Hälfte durch die Stadt Aachen und die ASEAG zu tragen. Daneben beabsichtigt die ASEAG in 2016 weitere 14 Euro-6-Dieselfahrzeuge und 2017/2018
jeweils 9 Euro-6-Fahrzeuge anzuschaffen.
Gegenüber dem im Maßnahmenblatt MF4 mit In-Kraft-Treten des LRP geplanten Beschaffungsprogramms (20 Euro-6-Busse pro Jahr) ist die jetzt politisch beschlossenen und im
Haushalt verankerte Variante von Euro-6- & Elektrobussen mit Blick auf die Luftqualität
noch vorteilhafter, da Busse mit nahezu NULL-Emissionen angeschafft werden!
BEREICH MR - Radverkehr ( 5 Maßnahmen )
MR1
Unterstützung des Fahr- 61/300
teils umgesetzt /
radverleihsystems
teils laufend
„Velocity Aachen“
2014 hat die Stadt Aachen „Velocity Aachen“, ein Spin-Off der Hochschulen, mit dem Aufbau eines öffentlich zugänglichen, durch Nutzer und Sponsoren finanzierten Pedelec - Verleihsystems mit 100 Stationen und 1.000 Pedelecs betraut. Dazu hatte die Stadt Aachen
2014 einen Gründungszuschuss von 305.000 Euro bereitgestellt und koordiniert die Genehmigung von Stationen im öffentlichen Straßenraum. Die Stadtverwaltung will selber das
System für Dienstgänge nutzen und forciert die Integration des Systems in einen Mobilitätsverbund. Nach Testläufen in 2015 und 2016 ist das System seit Nov. 2016 öffentlich nutz-
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Luftreinhalteplan Aachen – 1. Fortschreibung 2015
Sachstandsmeldung der Stadt Aachen für die Bezirksregierung Köln
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Stand der letzten Bearbeitung 30.03.2017
Lfd.
Nr.
MR2
Maßnahmen
Kurzbeschreibung
Erhalt / Neubau
Radstation Hbf.
Umzusetzen
durch / bis
36/40
61/300
laufend
MR3
Ausbau Radwegenetz
61/300
teils umgesetzt,
laufend oder in
Vorbereitung
Aktueller Stand
bar. Ende Februar 2017 waren 15 Stationen aufgebaut mit rd. 100 Rädern. Für den weiteren Hochlauf werden Förderprojekte und Sponsoren akquiriert. Im April 2016 hatte sich die
Stadt beim Bundeswettbewerb „Klimaschutz im Radverkehr“ (70%-Förderung) angemeldet
und als einen von mehreren Bausteinen gemeinsam mit Velocity eine Förderung für 12 Pedelec-Verleihstationen angefragt. Im Aug. 2016 hat Velocity Aachen als eigener Antragsteller die vom Fördergeber mitgetragen Höchstgrenze von 6 Pedelec-Verleihstationen beantragt. Die Fertigstellung der Stationen ist für Herbst 2017 geplant, sofern rechtzeitig eine
Bewilligung erfolgt. Bis Ende 2017 sollen dann ca. 30 Stationen mit ca. 200 Rädern bereitstehen. Weitere Infos unter www.velocity-aachen.de und www.facebook.com/velocityaachen
Die bestehende Radstation soll in den geplanten Neubaukomplex „Blue Gate“ am Hauptbahnhof integriert werden und sich flächenmäßig deutlich vergrößern; es soll eine Station
mit 400 neuen Stellplätzen entstehen. Ein entsprechender Durchführungsvertrag mit dem
Investor ist abgeschlossen; der Bauantrag zu Blue Gate befindet sich im Genehmigungsverfahren.
1. Maßnahmenplan Radverkehr 2009: weitere Umsetzung (ab Sommer 2016)
Ab 2010 wurde sukzessiv mit der Umsetzung des 2009 verabschiedeten „Maßnahmenplan
Radverkehr“ begonnen. Der Plan sieht den Ausbau der Radinfrastruktur in vier Stufen vor.
Zahlreiche Maßnahmen wurden bereits umgesetzt; die Stufen 1 und 2 sind vollständig abgeschlossen; aus den anderen beiden Stufen konnten einzelne Bausteine umgesetzt werden. Die Realisierung der 3. Stufe (AC-Ost) wurde 2015 auf politischen Beschluss zurückgestellt, da weiterer Beratungsbedarf bestand und die Radwegeplanung in Teilbereichen
geändert werden musste. Am 23.06.2016 wurde im Mobilitätsausschuss der Bau- und Aus-
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Luftreinhalteplan Aachen – 1. Fortschreibung 2015
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Nr.
Maßnahmen
Kurzbeschreibung
Umzusetzen
durch / bis
Aktueller Stand
führungsbeschluss für die Radverkehrsanlagen in AC-Ost gefasst. Der zugehörige Kostenänderungsantrag zu „Maßnahmenplan Radverkehr Ostviertel 3.BA“ wurde Ende September
2016 zur Förderung bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Mit einer Förderzusage ist
vermutlich noch im 1.Quartal 2017 zu rechnen. Der Start der Umsetzung ist für die 2. Hälfte
2017 geplant. Zu Stufe 4 des Maßnahmenplans Radverkehr (Einzelmaßnahmen) sollen
2017 weitere Planungen erfolgen und Finanzierungsanträge gestellt werden.
2. Maßnahmenplan Radverkehr – Fortschreibung
Der Maßnahmenplan Radverkehr wird kontinuierlich fortgeschrieben.
3. Radschnellweg Euregio (Aachen-Herzogenrath-Heerlen)
Das Projekt tangiert Flächen der Stadt Aachen, der StädteRegion, der Stadt Herzogenrath
und der niederländischen Nachbargemeinde Heerlen und ist daher mit den dortigen Verwaltungsstellen und politischen Gremien abzustimmen. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie
wurden verschiedene Linienführungen und Varianten untersucht, um daraus eine Vorzugsvariante zu entwickeln. Ergebnisse der Bürgerbeteiligung von Juni 2015 flossen in die Untersuchungen ein. Im April 2016 fand die 2. Stufe der Bürgerbeteiligung statt; hierfür wurden
die besten Streckenvarianten ausgewählt und in mehreren Workshops mit den Bürgern diskutiert. Die Ergebnisse dieser 2. Bürgerbeteiligung wurden im Juni 2016 in verschiedenen
Gremien der Stadt Aachen (Stadtbezirke, Mobilitätsausschuss) beraten. Eine Potentialanalyse und Kosten-Nutzen-Untersuchung soll darüber hinaus klären, wie viele Radfahrten
durch den Radschnellweg gewonnen werden können und ob der volkswirtschaftliche Nutzen größer als die Kosten ist. Diese Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Eine
von allen beteiligten Partnern getragene, abschließende Vorzugsvariante liegt daher noch
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Luftreinhalteplan Aachen – 1. Fortschreibung 2015
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Nr.
Maßnahmen
Kurzbeschreibung
Umzusetzen
durch / bis
Aktueller Stand
nicht vor. Erst danach kann mit der Entwurfsplanung begonnen werden.
http://www.radschnellweg-euregio.de
4. Radroute/Radweg „Bahntrasse Aachen-Jülich“
StädteRegion und Stadt Aachen bauen eine Radroute auf einer ehemaligen Bahntrasse von
Aachen nach Jülich mit finanzieller Förderung des Landes (mind. 70%). Insgesamt umfasst
das Projekt vier Bauabschnitte. Die Radroute wird als hochwertige, überregionale Radverkehrsverbindung konzipiert, die ein gutes Angebot für unterschiedliche Verkehrszwecke im
Alltags- und Freizeitverkehr bieten soll. Der Ausbau trägt zum Umstieg vom Auto aufs Fahrrad bei und fördert eine schadstofffreie, klimafreundliche Mobilität. Die Gesamtkosten der
Maßnahme betragen ca. 840.000 € für den Bereich der Stadt Aachen. Es werden Zuschüsse nach dem Entflechtungsgesetz in Höhe von ca. 70% gewährt. Im Mobilitätsausschuss
am 10.03.2016 wurde der Planungsbeschluss für den 3. Bauabschnitt zum Neu- und Ausbau der Radroute im Zuge der ehemaligen Bahntrasse Aachen-Jülich gefasst. Die Ausbauplanung soll im 1. Halbjahr 2017 abgeschlossen sein, so dass vrstl. im Sommer/Herbst
2017 mit dem 3. Bauabschnitt des Radweges auf Aachener Gebiet begonnen werden kann.
http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/verkehr_strasse/verkehrskonzepte/radverkehr/projekte_umland/index.
html
5. Rad-Vorrang-Routen-Netz
Beim Bundesministerium für Umwelt, Natur, Bau und Reaktorsicherheit wurde im September 2016 ein Förderantrag für die Konzeption eines Radvorrangnetzes und die Umsetzung
einer „Rad-Vorrang-Route Aachen 1“ von Eilendorf über das Stadtzentrum Aachen in Richtung Melaten/Klinikum eingereicht. Der Förderantrag im Rahmen des Bundeswettbewerbs
„Klimaschutz im Radverkehr“ soll im April 2017 bewilligt werden.
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Luftreinhalteplan Aachen – 1. Fortschreibung 2015
Sachstandsmeldung der Stadt Aachen für die Bezirksregierung Köln
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Nr.
MR4
Maßnahmen
Kurzbeschreibung
Stellplatzkonzept
Radverkehr
Umzusetzen
durch / bis
61/300
36/40
gewoge AG
teils umgesetzt,
laufend oder in
Vorbereitung
Aktueller Stand
6. Radroutenbeschilderung (2016/2017)
Mit Datum vom 09.12.2016 ist der Zuwendungsbescheid der BezReg Köln zu dem von der
Stadt aktualisierten Finanzierungsantrag eingegangen. Die Realisierung ist in 2017 geplant.
7. Dauermessstellen Radverkehr
Zur besseren Evaluierung der Wirkung verschiedener Radverkehrsmaßnahmen und Erfassung des Radverkehrsanteils in Aachen sollen an neuralgischen Punkten Dauermessstellen
eingerichtet werden. Auch dies ist Bestandteil des o.g. Förderantrages „Rad-Vorrang-Route
Aachen 1“, der vrstl. im April 2017 bewilligt werden soll.
1. Fahrradbügel
In 2016 wurden aus dem jährlichen Ansatz (15.000 €) 62 neue Fahrradbügel für 124 Fahrräder im gesamten Stadtgebiet aufgestellt. In den Kosten sind Räum- und Absperrmaßnahmen, Schutzpoller sowie der Einbau der Bügel enthalten. Darüber hinaus werden regelmäßig zahlreiche Fahrradbügel bei Straßenneubaumaßnahmen installiert; die erforderlichen Kosten werden in die jeweilige Straßenbaumaßnahme eingebunden. Der Bezirk Brand
hat 2016 aus eigenen bezirklichen Mitteln weitere 32 Fahrradbügel setzen lassen.
2. Fahrradboxen an Haltepunkten
Die Schienen-Haltepunkte und Bahnhöfe der Stadt Aachen sollen mit einheitlich gestalteten
Fahrradboxen ausgestattet werden. Es ist geplant, in der Nähe der drei Haltepunkten
Schanz, Westbahnhof und Rothe Erde insgesamt ca. 30 Fahrradboxen aufzustellen. Die
Planung der Standorte Schanz und Rothe Erde ist abgeschlossen. Die Realisierung der
Maßnahme und der Abruf der Mittel war jedoch 2016 nicht möglich: Die Standortfindung am
Westbahnhof konnte noch nicht vollständig abgeschlossen werden (Baumschutz, fehlende
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Luftreinhalteplan Aachen – 1. Fortschreibung 2015
Sachstandsmeldung der Stadt Aachen für die Bezirksregierung Köln
Aktuelle Informationen bzw. wesentliche Änderungen/Ergänzungen zum Bericht vom 10.08.2016 sind in blauer Schrift ausgeführt
Stand der letzten Bearbeitung 30.03.2017
Lfd.
Nr.
Maßnahmen
Kurzbeschreibung
Umzusetzen
durch / bis
Aktueller Stand
Alternativstandorte).
3. Fahrradstellplätze bei Neubaumaßnahmen (Stellplatzsatzung)
Die rechtlichen Voraussetzungen zur Anpassung der städt. Stellplatzsatzung (Änderung
BauO NW) liegen noch nicht vor. Der Gesetzesentwurf zur neuen BauO NRW wurde am
14.12.2016 vom Landtag beschlossen und am 15.12.2016 im Gesetz- und Verordnungsblatt
NRW veröffentlicht. Nach § 90 Absatz 1 der neuen BauO NRW tritt § 51 – der das Stellplatzthema regelt - erst zum 01.01.2019 außer Kraft. Bis dahin gelten also die alten Vorschriften in diesem Bereich weiter. Die Stadt Aachen ist an der Erarbeitung einer Musterstellplatzsatzung beteiligt, in der auch das Thema Fahrradparken aufgegriffen wird.
4. Radabstellanlagen an Schulen
In den zurückliegenden Jahren wurden vereinzelt überdachte Radabstellanlagen an Schulen errichtet. Dieser Weg soll fortgesetzt werden, da das Thema Radfahren in den Schulen
an Bedeutung gewonnen hat. Diverse Kooperationen zwischen Stadt und Schule über die
Kampagne FahrRad in Aachen haben sich als erfolgreich erwiesen, so dass eine gute Basis
für die Umsetzung weiterer Projekte besteht. Weitere Projekte sind in Vorbereitung. Aktuell
mangelt es an (personellen) Kapazitäten für die Projektkoordination. Es soll geprüft werden,
ob eine Förderung über den Bundeswettbewerb „Klimaschutz im Radverkehr“ möglich ist.
5. Bewachte Fahrradparkplätze in APAG-Parkhäusern
In Abstimmung mit der APAG wurden Möglichkeiten für beachte Radparkplätze in Parkhäusern geprüft. Diese haben sich als technisch nicht realisierbar oder zu kostenintensiv
erwiesen. Im Zusammenhang mit der Schaffung einer neuen Rad-Vorrang-Route (siehe
auch MR 3 Nr. 5) wurde beantragt, in vier Parkhäusern gesicherte Abstellmöglichkeiten für
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Luftreinhalteplan Aachen – 1. Fortschreibung 2015
Sachstandsmeldung der Stadt Aachen für die Bezirksregierung Köln
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Stand der letzten Bearbeitung 30.03.2017
Lfd.
Nr.
MR5
Maßnahmen
Kurzbeschreibung
Mit dem Fahrrad
zum Einkaufen
Umzusetzen
durch / bis
EHDV
Aktueller Stand
Fahrräder zu schaffen.
6. Fahrradabstellkonzept gewoge
Die gewoge ist dem Thema Fahrradabstellmöglichkeiten an und in gewoge-Gebäuden gegenüber sehr aufgeschlossen. Die Einrichtung entsprechender Abstellanlagen wird individuell im Rahmen der jeweiligen Bau- oder Sanierungsvorhaben geprüft und realisiert. Jedes
Einzelvorhaben unterliegt unterschiedlichen örtlichen und technischen Rahmenbedingungen. Darüber hinaus hat gewoge bes. im Bereich des sozialen Wohnungsbaus Wirtschaftlichkeitsaspekte zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund sind auch die Möglichkeiten
zur Förderung der Fahrradnutzung einzelfallbezogen zu betrachten; dies reicht von einfachen Fahrradbügeln und überdachten Radstellplätze bis hin Raumangeboten in abgeschlossenen Gebäudeteilen. 2017 wird gewoge zusammen mit der Stadt die Möglichkeiten
von beispielhaften Mustervorhaben im Bestand prüfen.
Im Dezember 2015 ging der langjährige Leiter der Geschäftsstelle in Ruhestand. Nach dem
Wechsel in der Geschäftsführung standen beim EHDV zunächst andere Themenfelder in
der Priorität. Seitens der Verwaltung konnte aus Kapazitätsgründen bisher keine intensivere
Nachfrage erfolgen. Insoweit liegt noch kein aktueller Sachstand des Handlungsträgers vor.
BEREICH MB - Bus & Bahn ( 10 Maßnahmen )
MB1
Umsetzung
Busnetzkonzept 2015+
61/300
teils umgesetzt,
laufend oder in
Vorbereitung
Maßnahmen aus dem Nahverkehrsplan der Stadt Aachen 2. Fortschreibung 2015 und damit einzelne Maßnahmen aus dem Busnetzkonzept 2015+ werden sukzessive umgesetzt.
Viele Maßnahmen wurden bereits begonnen oder befinden sich in Vorbereitung:
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Luftreinhalteplan Aachen – 1. Fortschreibung 2015
Sachstandsmeldung der Stadt Aachen für die Bezirksregierung Köln
Aktuelle Informationen bzw. wesentliche Änderungen/Ergänzungen zum Bericht vom 10.08.2016 sind in blauer Schrift ausgeführt
Stand der letzten Bearbeitung 30.03.2017
Lfd.
Nr.
Maßnahmen
Kurzbeschreibung
Umzusetzen
durch / bis
Aktueller Stand
Maßnahmen lt. Konzept für 2015 geplant
• Endausbau Haltestellen Mies-v.-d.-Rohe-Str.: für 2017 vorgesehen
• Mobilitätsstation Melaten: Inbetriebnahme 2016 erfolgt. Sie liegt an der Bushaltestelle
Stiewistraße und bündelt eine Velocity Station sowie eine cambio CarSharing Station mit
dem ÖPNV.
• Mobilitätsstation Mies-van-der-Rohe-Str.: Inbetriebnahme 2016 erfolgt. Sie hat eine Velocity Station, eine Cambio CarSharing Station (konventionell + elektrisch) und verknüpft
diese an einer Bushaltestelle und nah eines SPNV-Haltepunktes (AC-West). Zudem
wurde hier der Prototyp der Informations-Stele gebaut.
• Linienverlegung auf den Campus-Boulevard: seit Juni 2015 fahren die Linien 12 und 22
über den Campus-Boulevard und bedienen dort die neuen Bushaltestellen Maria-LippStraße und Wilfried-König-Straße. Vrstl. ab Mai 2017 wird die Linie 23 vom Kastanienweg bis Melaten zur besseren Erschließung des neuen Wohnheims im Campus Melaten
verlängert.
Maßnahmen lt. Konzept für 2016 geplant
• Bustrasse Willy-Brandt-Platz: in 2016 umgesetzt (Linien 4, 43, 73, 125, 173 im Zweirichtungsverkehr)
• Bustrasse Wüllnerstraße: Planungsbeschluss in 2017 angestrebt, Bau ca. 2018 (im
Rahmen des Innenstadtkonzeptes)
• Haltestelle Südausgang Hbf.: Sommer 2016 wurde zwischen DB Station&Service sowie
der Stadt Aachen eine Planungsvereinbarung unterzeichnet. Daraufhin wurde gemeinsam und zusammen mit dem NVR eine Ausschreibung für die Planungsleistungen vor-
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Luftreinhalteplan Aachen – 1. Fortschreibung 2015
Sachstandsmeldung der Stadt Aachen für die Bezirksregierung Köln
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Stand der letzten Bearbeitung 30.03.2017
Lfd.
Nr.
MB2
Maßnahmen
Kurzbeschreibung
Konzept
„Mobilitätsverbund
Aachen“
Umzusetzen
durch / bis
AVV
umgesetzt / fortlaufend
Anlage: Flyer
MB3
Optimierung Kommunikation / Information im
Bereich ÖPNV
AVV
FH AC
RWTH
Aktueller Stand
bereitet und durchgeführt. Ergebnisse der Vorplanung sollen im Sommer 2017 vorliegen.
• Einrichtung weiterer Mobilitätsstationen nach dem Muster der Pilotstation Westbahnhof;
z.T. auch abhängig vom Projektfortschritt Velocity
Maßnahmen lt. Konzept für 2017 geplant:
• Busbeschleunigungsmaßnahmen: in Bearbeitung, Förderantrag zur Erweiterung der
LSA-Beeinflussung, Umsetzung 2017-2019
• Infrastrukturmaßnahmen Achsenkreuz/erste Stufe Blondelstraße, Umgestaltung Republikplatz und Umgestaltung Adalbertsteinweg verzögern sich
• Zum großer Fahrplanwechsel im Dezember 2017 sind geplant: Umsetzung Zielkonzept
2018, Einführung City-Takt (7,5-Min-Takt) auf den Hauptachsen, mehr Direktverbindungen durch Y-Achsen, Schnellbus SB66 ersetzt Linien 66 und 68, Erweiterte Anbindung
Campus Melaten-UKA über Süsterfeldstraße, flexibles und bedarfsorientiertes Bedienungskonzept im Aachener Süden
Die im Rahmen des EU-Forschungsprojektes CIVITAS-DYN@MO entwickelte, neue Mobilitätsplattform (inkl. Multimodaler Routenauskunft) und der mit den Projektpartnern entwickelte vereinfachte Mobilitätsverbund-Zugang zu Bus und Bahn im AVV, cambio CarSharing
und Velocity wurden erfolgreich im Pilotbetrieb (April-Juli 2016) getestet und anschließend
wissenschaftlich evaluiert. Die multimodale Auskunft ist unter www.avvmulticonnect.de verfügbar und wird stetig weiterentwickelt. Weitere Infos im Flyer als pdf-Anlage
Die multimodale Informations- und Routenauskunft (s. MB2) umfasst im ÖPNV ebenfalls
Echtzeitdaten, daraus resultierende Anschlussgefährdungsmeldungen und alternative Verbindungsvorschläge auf der gleichen und auf andere Route(n) (real-time routing) sowie Stö-
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Sachstandsmeldung der Stadt Aachen für die Bezirksregierung Köln
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Lfd.
Nr.
Maßnahmen
Kurzbeschreibung
Umzusetzen
durch / bis
Aktueller Stand
umgesetzt / fortlaufend
rungsmeldungen. Die Integration von Echtzeitdaten in die digitalen Auskunftsmedien des
AVV wird durch sukzessive Anbindung weiterer Datenlieferanten stetig verbessert. Mittlerweile sind für die überwiegende Anzahl der Verbundpartnerunternehmen im AVV Echtzeitdaten in den Auskunfts- und Informationsmedien verfügbar.
Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2016 erfolgten auf der Bahnlinie RB33 (HeinsbergLindern-Aachen) Fahrplanverschiebungen im Minutenbereich. Die Verschiebungen wirken
sich positiv auf die Anschlüsse mehrerer Buslinien im Kreisgebiet Heinsberg aus, für die
damit eine weitergehende Optimierung der Anschlüsse in und aus Richtung Aachen möglich wurde. Darüber hinaus wurden zum Fahrplanwechsel im Dezember 2016 auf der RB33
zusätzliche Fahrten in Tagesrandlagen eingerichtet. Die Nutzerzahl dürfte damit weiter ansteigen. Konkrete Zahlen zur Fahrgastentwicklung liegen bis dato noch nicht vor.
Die euregiobahn (RB 20) verkehrt seit Dezember 2015 zwischen Aachen und Alsdorf im 30Minuten-Takt. Zum kleinen Fahrplanwechsel im Juni 2016 wurde die letzte Ausbaustufe, der
Ringschluss zw. Alsdorf und Stolberg fertiggestellt und der Regelbetrieb aufgenommen.
Dies ermöglicht einer Vielzahl von Pendlern der StädteRegion (insb. Alsdorf, Stolberg) ein
attraktives Umsteigen auf den Umweltverbund.
Zwischen Heerlen und Herzogenrath fährt bis zur Einrichtung des Maastricht-AachenExpress (Regionalexpresslinie 18) ein Pendelzug. Die Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken wird geprüft: Die Verlängerung der euregiobahn auf den Abschnitten Stolberg-Altstadt
bis Stolberg-Breinig sowie von Alsdorf-Mariadorf über Siersdorf nach Baesweiler wird voraussichtlich in das Programm des Nahverkehr Rheinland aufgenommen. Der Streckenabschnitt Stolberg-Breinig bis Eupen kann zukünftig außerhalb des regulären SPNV für touris-
MB4
Umsteigergewinnung an AVV
der neuen Direktverbin- umgesetzt / fortlaufend
dung Heinsberg –
Aachen
MB5
Ausbau Euregiobahn
NVR
Großteil umgesetzt / laufend
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Luftreinhalteplan Aachen – 1. Fortschreibung 2015
Sachstandsmeldung der Stadt Aachen für die Bezirksregierung Köln
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Stand der letzten Bearbeitung 30.03.2017
Lfd.
Nr.
MB5a
MB5b
MB6
Maßnahmen
Kurzbeschreibung
Umzusetzen
durch / bis
Aufwertung des
Regionalexpressnetzes
(RE 1/RRX) samt
Stationen
NVR
Aufwertung und Beschleunigung der Regionalexpresslinie RE 4
Attraktivitätssteigerung
der Bahnhaltepunkte
Eilendorf und AC-West
NVR
in Vorbereitung /
laufend
in Vorbereitung
NVR
FB 61/30
laufend
Aktueller Stand
tische Verkehre genutzt werden.
Die Endäste der euregiobahn sollen bis Ende 2021 elektrifiziert werden, so dass die euregiobahn ähnlich einer S-Bahn betrieben werden kann. In Merzbrück soll nach Verlegung der
Landebahn des Flugplatzes und der Fertigstellung der Elektrifizierung der Bahn (geplant für
Ende 2021) ein zusätzlicher Halt realisiert werden.
Ab 2019 wird NRW-weit im Rahmen des RRX-Konzepts das Regionalexpressnetz aufgewertet. Betroffen in der Region Aachen ist die Regionalexpresslinie 1, die ab Ende 2019 mit
neuen Doppelstockwagen ausgerüstet wird, die über knapp 100 Sitzplätze mehr verfügen
als die heutigen. Des Weiteren werden eine Reihe von Stationen, u. a. Aachen-Schanz,
Aachen-Eilendorf, Stolberg Hbf., Eschweiler Hbf. mit ausreichenden Bahnsteiglängen bzw.
–höhen zum barrierefreien Ein- und Ausstieg ausgerüstet.
Ab 2020 wird die Regionalexpresslinie 4 ebenfalls mit neuen Doppelstockwagen ausgerüstet und gleichzeitig beschleunigt, so dass sich die Reisezeit zwischen Aachen und Düsseldorf um etwas mehr als 5 Minuten verkürzt.
Die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen zum Ausbau des Bahnhofs West zum leistungsfähigen Verknüpfungspunkt im Gebiet des Campus der RWTH Aachen sind in den Nahverkehrsplan 2016 aufgenommen worden. 2016 wurde die erste „E-Mobilitätsstation“ mit ECarSharing, Pedelec-Verleih und privater Lademöglichkeit errichtet. Eine Verbesserung der
Erschließung des SPNV-Haltepunkts Eilendorf wurde beim NVR zur Förderung angemeldet.
Weitere Infos unter
http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/verkehr_strasse/verkehrskonzepte/bahnhoefe/west/index.html
http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/verkehr_strasse/verkehrskonzepte/bahnhoefe/eilendorf_haltepunkt/in
dex.html
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Stand der letzten Bearbeitung 30.03.2017
Lfd.
Nr.
MB6a
Maßnahmen
Kurzbeschreibung
Aachen Hbf.
Südzugang
Umzusetzen
durch / bis
NVR
FB 61/30
In Vorbereitung /
laufend
MB7
Citizens Rail
NVR
EU-Projekt abgeschlossen;
Umsetzung der
konkreten Vorhaben läuft
MB8
Grenzen abbauen in der NVR
laufend
Euregio Maas-Rhein
Aktueller Stand
Der Aachener Hauptbahnhof soll eine bessere Verbindung nach Burtscheid, d.h. Richtung
Süden/Kasinostraße erhalten. In 2014 wurde im Rahmen einer Machbarkeitsstudie nachgewiesen, dass eine Verlängerung der bestehenden Personenunterführung im Hbf. machbar ist. Es wurde der Beschluss gefasst, dass die Vorplanung erstellt werden soll. Mit der
Deutschen Bahn wurde daraufhin eine Planungsvereinbarung geschlossen. Derzeit wird die
Vorplanung für den Südausgang erarbeitet. Die Ergebnisse sollen im Jahr 2017 vorliegen.
Citizens Rail ist ein EU-Projekt, das über neue Elemente der Bürgerbeteiligung an der Verbesserung lokaler und regionaler Bahnstrecken durch Einbindung der Gemeinden und der
Bürgerschaft vor Ort arbeitet. Das Vorhaben als solches ist Ende 2015 ausgelaufen. In
Aachen wurden drei Projekte darüber begleitet und neue Beteiligungsformen getestet: die
Planung eines neuen Bahnhaltepunkts in Richterich sowie der Umgestaltung der vorhandenen SPNV-Stationen Bahnhof West und Bahnhof Eilendorf Zu beiden Letzteren siehe Ausführungen unter MB6. Der Neubau des geplanten Haltepunkts Aachen-Richterich ist im
Nahverkehrsplan 2016 verankert. Ebenso die Wiederaufnahme des SPNV zwischen
Aachen-Richterich und den Niederlanden über Kerkrade (Via Avantis). Damit sind die
Grundlagen für die Umsetzung geschaffen.
Eine Ausweitung der neuen Beteiligungsmethodik auf weitere Stationen im NVR-Gebiet
wird vom NVR geprüft. Infos: http://www.citizensrail.org/de/aachen/
Im Bundesprogramm des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes sind als Maßnahme für
den SPNV u.a. die Reaktivierung bzw. der Neubau des Euregionetzes Aachen hinterlegt.
Der AVV bietet für Fahrten in der Euregio Maas-Rhein Fahrkarten an.
Die seit 2004 beim AVV angesiedelte „Euregionale Koordinierungsstelle für Bus und Bahn“
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Luftreinhalteplan Aachen – 1. Fortschreibung 2015
Sachstandsmeldung der Stadt Aachen für die Bezirksregierung Köln
Aktuelle Informationen bzw. wesentliche Änderungen/Ergänzungen zum Bericht vom 10.08.2016 sind in blauer Schrift ausgeführt
Stand der letzten Bearbeitung 30.03.2017
Lfd.
Nr.
MB9
MB10
Maßnahmen
Kurzbeschreibung
Umzusetzen
durch / bis
Tarifkooperation AVV /
VRS
AVV
Förderung umweltfreundlicher Fahrzeuge
AVV
umgesetzt / fortlaufend
umgesetzt / fortlaufend
Aktueller Stand
arbeitet mit den euregionalen Partnern an einer Verbesserung der grenzüberschreitenden
Bus- und Bahnverkehre (SPNV) und übernimmt innerhalb der Euregio Maas-Rhein Koordinierungsfunktionen für die Verkehrsunternehmen und die Aufgabenträger.
Die Tarifkooperation AVV / VRS ist seit Anfang 2015 vollzogen. Der Verkauf von Tickets der
Tarifkooperation AVV/VRS der neuen (d.h. im Kontext der Tarifkooperation neu eingeführten) Preisstufen 6 und 7 sowie im Bereich Jobticket (Abonnenten des AVV-Jobtickets als
Anschlussticket zum VRS-Job-Ticket) entwickelt sich weiterhin sehr positiv und übertrifft die
erwarteten und prognostizierten Mengen. Mit den vorliegenden Daten sind jedoch derzeit
keine umfassenden und detaillierten, quantitativen Aussagen möglich, wie sich die Tarifkooperation in einer Gesamtbilanz auf die ÖPNV-Nutzung bzw. Kundenzahl auswirkt.
Auf der Grundlage der „AVV-Förderrichtlinie zur Gewährung von Fördermitteln gem. § 11
Abs. 2 ÖPNVG NRW" fördert der Zweckverband AVV weiterhin Investitionen der Verkehrsunternehmen in die Beschaffung umweltfreundlicher Neufahrzeuge. Von der dem Zweckverband AVV landesseitig gewährten ÖPNV-Pauschale gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW,
welche sich entsprechend der Änderung des ÖPNVG NRW ab dem Förderjahr 2017 erhöht,
stehen den Verkehrsunternehmen jährlich mindestens 80% für die Förderung der Beschaffung neuer Linienfahrzeuge zur Verfügung. Die seit dem Förderjahr 2013 geltende Förderrichtlinie, welche u.a. auch die Förderung alternativer Antriebsformen erlaubt, wurde u.a. mit
Wirkung ab dem Förderjahr 2015 angepasst, wodurch die Förderregularien für die Neubeschaffung von Linienbussen insbesondere auch für private Auftragsunternehmen nochmals
etwas attraktiver gestaltet werden konnten. Die Anforderungen an die Umweltfreundlichkeit
geförderter Fahrzeuge sind unverändert hoch (seit Förderjahr 2014: Euro-6 inkl. einer deut-
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Luftreinhalteplan Aachen – 1. Fortschreibung 2015
Sachstandsmeldung der Stadt Aachen für die Bezirksregierung Köln
Aktuelle Informationen bzw. wesentliche Änderungen/Ergänzungen zum Bericht vom 10.08.2016 sind in blauer Schrift ausgeführt
Stand der letzten Bearbeitung 30.03.2017
Lfd.
Nr.
Maßnahmen
Kurzbeschreibung
Umzusetzen
durch / bis
Aktueller Stand
lichen Reduzierung der Anzahl der Kleinstpartikel). Als Indiz für den Erfolg der Aktivitäten
darf gelten, dass die Beschaffung umweltfreundlicher (Neu-)Fahrzeuge bei den Subunternehmern der ASEAG in 2015 und 2016 eine erkennbar positive Entwicklung zeigt.
BEREICH MP - Optimierung PKW-Verkehr ( 2 Maßnahmen )
MP1
Mobilitätsmaßnahmen
in den Kurgebieten
(gemäß Anforderungen
der Bezirksregierung)
36/40
derzeit obsolet
Im Rahmen der turnusmäßigen Luftqualitätsüberwachung der Kurorte (2011/2012) wurden
in beiden Aachener Kurgebieten (Monheimsallee und Burtscheid) an einzelnen Messpunkten Grenzwertüberschreitungen festgestellt. Angesichts der umfangreichen, städt. Aktivitäten im LRP wurde angenommen, dass sich die Situation in wenigen Jahren verbessern
kann. Die Stadt wurde daher verpflichtet, Nachmessungen (Jahresmessprogramm) durchzuführen und die Einhaltung der Kurorte-Grenzwerte bis Mitte 2017 nachzuweisen. Gleichzeitig sollten mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in den Kurgebieten
geprüft und in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden. Verkehrslenkende Maßnahmen
im Bereich der Monheimsallee haben sich aufgrund der örtlichen Situation (Bundesstraße,
Teil des Alleenrings) als schwer umsetzbar erwiesen. Im Bereich Burtscheid setzte die Verwaltung vor allem auf die Reduzierung der Hintergrundbelastung durch allgemeine LRPMaßnahmen. Erste, grobe Auswertungen des Jahresmessprogramms 2016 zeigen, dass
sich die Messwerte deutlich verbessert haben und die Kurgebietsgrenzwerte an sämtlichen
Messpunkten unterschritten bleiben. Angesichts dieser Entwicklung werden zunächst keine
speziellen Maßnahmen allein für die Kurgebiete weiter verfolgt. Stattdessen wird die allgemeine, im LRP verankerte Luftreinhaltestrategie der Stadt Aachen konsequent fortgeführt.
ANLAGE 3 zur Vorlage FB36/0193/WP17
Luftreinhalteplan Aachen – 1. Fortschreibung 2015
Sachstandsmeldung der Stadt Aachen für die Bezirksregierung Köln
Aktuelle Informationen bzw. wesentliche Änderungen/Ergänzungen zum Bericht vom 10.08.2016 sind in blauer Schrift ausgeführt
Stand der letzten Bearbeitung 30.03.2017
Lfd.
Nr.
MP2
Maßnahmen
Kurzbeschreibung
Minimierung der
Parksuchverkehre
Umzusetzen
durch / bis
61/300
laufend
Aktueller Stand
Das Parkleitsystem wurde 2015 modernisiert. Die Modernisierung der Parkhäuser ist Aufgabe der jeweiligen Betreiber. Ein Vorschlag der Verwaltung zum Thema „Harmonisierung
der Parkgebühren öffentlicher Straßenraum/Parkhaus“ wurde im Frühjahr 2016 dem Mobilitätsausschuss vorgelegt, die Beratung wurde vertagt. Erst nach Abschluss der politischen
Beratungen können konkrete Schritte zur Minderung des Parksuchverkehrs eingeleitet werden. Im Mai 2016 wurde die Bewirtschaftung des Bewohnerparkbereichs V mit Erweiterung
Z (Frankenberger Viertel) umgesetzt. Die Einführung des Bewohnerparkens E (ElsaBrändström-Straße) wurde politisch beschlossen; am 20. Februar 2017 fand eine erste Informationsveranstaltung in diesem Wohnviertel statt.
BEREICH S - SONSTIGE MASSNAHMEN ( 3 Maßnahmen )
S1
Mehr Grün (Bäume)
in der Stadt
36/40
36/20 u.a.
laufend
Es handelt sich um eine laufende Maßnahme. Als (Einzel-)Projekte sind u.a. die Baumpflanzungen am Krugenofen, am Kaiserplatz (u.a. Großbaum im Bereich Aquis Plaza) sowie die Einweihung des Suermondt-Parks (Juni 2016) als deutlich vergrößerte Grünanlage
in der Innenstadt zu nennen. Im Laufe des Jahres 2016 wurden weitere Baumpflanzprojekte
im Innenstadtbereich auf den Weg gebracht (Weberstraße, Forster Weg etc.).
2015 wurde die Verwaltung von der Politik beauftragt, eine Grünsatzung zu erarbeiten, mit
der in Planungs- und Genehmigungsverfahren die Grünversorgung gesamtstädtisch entwickelt und langfristig gesichert werden kann. Ziel der Satzung ist es, dem mit zunehmender
Innenverdichtung einhergehenden Verlust von Grünstrukturen entgegen zu wirken und damit die Luft-, Lebens- und Aufenthaltsqualität im städtischen Raum zu verbessern. Dazu
ANLAGE 3 zur Vorlage FB36/0193/WP17
Luftreinhalteplan Aachen – 1. Fortschreibung 2015
Sachstandsmeldung der Stadt Aachen für die Bezirksregierung Köln
Aktuelle Informationen bzw. wesentliche Änderungen/Ergänzungen zum Bericht vom 10.08.2016 sind in blauer Schrift ausgeführt
Stand der letzten Bearbeitung 30.03.2017
Lfd.
Nr.
S2
Maßnahmen
Kurzbeschreibung
Einsatz emissionsarmer Baumaschinen
bei städt. Vorhaben
(incl. Vorhaben städt.
Tochterunternehmen)
Umzusetzen
durch / bis
36/40
ruhend
Aktueller Stand
werden einheitliche Mindeststandards für die Gestaltung des Freiraumes im Bereich von
privaten Baugrundstücken definiert. Die Festlegung von Freiflächen, eine angemessene
Begrünung bei Bebauungsvorhaben und mehr Baumpflanzungen in der Stadt sind zentrale
Bestandteile des Satzungskonzepts. Der Satzungsentwurf soll in Kürze in den verantwortlichen Ausschüssen beraten und zur Jahresmitte hin vom Rat verabschiedet werden.
Schon vor In-Kraft-Treten der Fortschreibung 2015 zum LRP fanden erste Gespräche mit
den betroffenen städt. Dienststellen, einzelnen Tochtergesellschaften und der Bauinnung
Aachen statt. Da bei der STAWAG 2016 der Abschluss neuer Rahmenverträge (Laufzeit 4
Jahre) anstand, hat die STAWAG (über die Holding E.V.A) vorsorglich einen Passus in die
Ausschreibung aufgenommen, wonach die Einhaltung bestimmter Abgasstandards im Sinne der Maßnahme S2 von den Auftragnehmern zu erfüllen ist, sobald die Maßnahme S2
durch die Stadt in Kraft gesetzt wird. Die Umweltverwaltung hatte auf Basis des Modells der
Stadt Bremen die Vorgaben für den Einsatz emissionsarmer Baumaschinen aufgestellt.
Nach Auskunft der Stadt Bremen gab es dort keine Hinweise auf Probleme, Beschwerden
oder relevante Kostensteigerungen für die Verwaltung. Der Verwaltungsvorstand der Stadt
Aachen wurde über Inhalte und Vorschläge zur Umsetzung der Maßnahme informiert und
hat Ende Juni 2016 einer hierzu erforderlichen Änderung der Allgemeinen Vertragsbedingungen der Stadt Aachen zugestimmt. Stadtintern wurden Formulierungsvorschläge für die
Vertragsbedingungen abgestimmt und Vordrucke für die Auftragnehmer erarbeitet. Seitens
der Bauinnung Aachen und der Kreishandwerkerschaft wurden jedoch erhebliche Bedenken
gegen die Anlehnung an den Bremer Standard und die geplante Art der Umsetzung in
Aachen erhoben. Gleichzeitig wurde angemahnt, dass ein Alleingang der Stadt Aachen
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Luftreinhalteplan Aachen – 1. Fortschreibung 2015
Sachstandsmeldung der Stadt Aachen für die Bezirksregierung Köln
Aktuelle Informationen bzw. wesentliche Änderungen/Ergänzungen zum Bericht vom 10.08.2016 sind in blauer Schrift ausgeführt
Stand der letzten Bearbeitung 30.03.2017
Lfd.
Nr.
S3
Maßnahmen
Kurzbeschreibung
Pressemeldungen
bei Wetterlagen, die
eine sehr hohe
Feinstaubbelastung erwarten lassen
Umzusetzen
durch / bis
36/40
laufend
Aktueller Stand
nicht zielführend sei. Akzeptabel sei aus Sicht der Innung evtl. ein landesweiter Ansatz nach
dem Vorbild Baden-Württembergs mit angemessenen Übergangsfristen für die lokale Bauwirtschaft. Die Umsetzung der Maßnahme S2 wird in Abstimmung mit der Bezirksregierung
Köln ruhend gestellt, bis eine ggf. auf Landesebene abgestimmte Lösung gefunden ist.
Hierzu soll es weitere Gespräche geben.
Bei Wetterlagen, die erhöhte Feinstaubbelastungen über längere Zeit erwarten lassen, ist
geplant, Pressemeldungen herauszugeben, die die Bevölkerung zum Anfahren von P&RPlätzen sowie zur verstärkten Nutzung des ÖPNV und Umweltverbundes motivieren sollen.
(Basis: Standard-Pressemitteilung des LANUV mit angepassten Informationen für Aachen).
Mit dem LANUV (Betreiber der Luftqualitätsmessstationen) konnte vereinbart werden, dass
die Stadt von dort aus frühzeitig und gesondert informiert wird, wenn derart hohe
Feinstaubbelastungen zu erwarten sind. Bis dato bestand keine Notwendigkeit die Bevölkerung entsprechend der Maßnahme S3 zu informieren, da bisher KEINE entsprechenden
Situationen (intensive Inversionswetterlagen) eingetreten sind.
ANLAGE 3 zur Vorlage FB36/0193/WP17
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
APAG
ASEAG
AVV
BBSR
BezReg
BMUB
BMVI
B-Plan
ExWoSt
LANUV
LRP
MKULNV
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
NVR
SPNV
STAWAG
VEP
UWZ
=
=
=
=
=
Aachener Parkhaus AG
Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG, lokaler ÖPNV-Anbieter
Aachener Verkehrsverbund
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
Bezirksregierung Köln
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Bebauungsplan
Experimenteller Wohnungs- und Städtebau
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Luftreinhalteplan
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein-Westfalen
Nahverkehr Rheinland GmbH
Schienenpersonennahverkehr
Stadtwerke Aachen AG, lokaler Energieversorger
Verkehrsentwicklungsplan
Umweltzone
ANLAGEN
Zu MF 1:
Zu MF4:
Zu MF4:
Zu MB2:
Liste der STAWAG; abgestimmten Standorte für neue Ladestationen
Grafik 1 der ASEAG, Busbestand ASEAG
Grafik 2 der ASEAG, Busbestand Subunternehmen
Flyer des AVV, avv multiconnect
ANLAGE 3 zur Vorlage FB36/0193/WP17
Zu MF 1
Geplante Standorte der 12 von STAWAG neu zur Förderung beantragte Ladestationen in Aachen und Region, Stand März 2017
1
EDEKA Bellefroid- Huppertz
Alt-Haarener-Str. 170
DC Charger
2
PTSV Aachen
Eulersweg 15
AC Charger
3
Parkplatz Kornelimünster
Korneliusstraße
AC Charger
4
REWE Stenten
Krugenofen 62
DC Charger
5
STAWAG
Lombardenstraße 12-22
DC Charger
6
Pulmann Quellenhof
Monheimsallee 52
DC Charger
7
Parkplatz Seilgraben
Sandkaulstraße
AC Charger
8
HIT Trinken Sütterlin
Vaalser Straße
DC Charger
9
APAG Parkplatz
Wittekindstraße
AC Charger
10
Stadt Aachen
Zollamtstraße
DC Charger
11
Parkplatz Monschau
Burgau
DC Charger
12
Touristikinfo Rurberg
Seeufer
AC Charger
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GRAFIK 1
Busbestand der ASEAG
Aufteilung des Bus-Fuhrparks nach EURO-Norm und Schadstoffklasse
zusammengestellt durch Fachbereich Umwelt, Frau Wluka, nach Angaben der ASEAG, Herr Ratz am 26.01.2017
ASEAG
31.12.2016 für 2017
Plan
bis 31.12.2017
Schadst.
Gruppe
Elektro
Euro 6
Euro 5 / EEV
Euro 3 mit DPF
Euro 3 ohne DPF *
2
30
107
57
24
Summe
220
196
24
* mit Ausnahmegenehmigung bis 31.12.2017
Plan
bis 31.12.2018
Schadst.
Gruppe
9
53
107
51
0
220
220
0
Schadst.
Gruppe
15
67
107
31
0
220
220
0
ANLAGE 3 zur Vorlage FB36/0193/WP17
GRAFIK 2
Busbestand der von ASEAG beauftragten Subunternehmen (Sub`s)
Aufteilung der für ASEAG im Einsatz befindlichen Busse nach EURO-Norm und Schadstoffklasse
zusammengestellt durch ASEAG, Herr Paetz, 26.01.2017
Sub`s
31.12.2016 für 2017
Sub`s *
Elektro
Hybrid
Euro 6
Euro 5 EEV
Euro 5
Euro 4 mit DPF
Euro 4 ohne DPF
Euro 3 mit DPF
Euro 2 mit DPF
Euro 3 ohne DPF
Euro 2 ohne DPF
0
0
25
31
14
10
5
36
2
4
4
Summe
131
Sub`s *
Schadst.
Gruppe
123
4
4
ohne Reservefahrzeuge
Plan
31.12.2017 für 2018
25.01.2017
Sub`s *
0
0
27
35
9
9
4
36
3
4
4
131
Schadst.
Gruppe
123
4
4
Sub`s *
0
0
32
35
9
10
4
38
3
0
0
131
Schadst.
Gruppe
131
0
0
ANLAGE 3 zur Vorlage FB36/0193/WP17
MULTIMODAL
UNTERWEGS
Vielfältige Möglichkeiten
Zusammengestellt von Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt mit dankenswerter
Unterstützung der Projektpartner
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AVV Multiconnect
ANLAGE
3 zur Vorlage FB36/0193/WP17
Intelligente Mobilitätsvernetzung
Das neue Portal „AVVmulticonnect“ vereint Bus,
Bahn, Car-, Bikesharing und mehr. Ob zu Fuß, mit
dem Fahrrad oder mit dem Auto bis zur nächsten Haltestelle, oder weiter per Carsharing und
Leihrad – intelligent vernetzt und sinnvoll kombiniert erreicht man bequem das Ziel.
Vernetzte Mobilität
Multimodaler Komfort
Dank der multimodalen Auskunft profitieren
die Nutzer von einem umfangreichen Angebot
und können die Reiseplanung ihren individuellen Mobilitätsbedürfnissen anpassen.
Multi- und intermodale Verkehrsverbindung:
Tür-zu-Tür Routenauskünfte für verschiedene Verkehrsmittel und deren Kombination
Soll- und Echtzeitdaten, Real Time Routing, Ereignismeldungen und Tarife für Bus & Bahn
Suche: hausnummernscharfe Adressen, Haltestellen,
cambio- und Velocity-Stationen und POIs; Auswahl über
die Karte
Anlegen von Favoriten und Auswahl aus dem Verlauf
Druckoption und Kalenderexport der ausgewählten
Verbindung
Zusammengestellt von Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt mit dankenswerter
Unterstützung der Projektpartner
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ANLAGE 3 zur Vorlage FB36/0193/WP17
Neue Dimensionen
Mobile Reiseplanung
Mithilfe der Internetplattform AVVmulticonnect
lässt sich eine ganz neue Dimension der intelligenten Mobilitätsvernetzung erreichen.
Denn als praktischer und mobiler Reiseplaner
bildet AVVmulticonnect ein breites Spektrum an
multimodaler Mobilität im AVV ab – ob zu Hause
genauso wie unterwegs.
Informative und übersichtliche Kartendarstellung
Realgraph der ausgewählten Verbindung
Haltestellen und Liniennetz für Bus- und Bahn,
cambio- und Velocity-Stationen
Baustelleninformationen, Bewohnerparkzonen und
Umweltzone – z. Z. verfügbar für Stadt Aachen
diverse POI – z. B. Parkhäuser, Park+Ride-Plätze und
Sehenswürdigkeiten
Buchungsaussprung zu HandyTicket Deutschland
Buchungsaussprung zu cambio CarSharing und
Velocity Bikesharing (in Bearbeitung)
Zusammengestellt von Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt mit dankenswerter
Unterstützung der Projektpartner
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ANLAGE 3 zur Vorlage FB36/0193/WP17
Nachhaltiger
Mobilitätsverbund
Umweltbewusst im Straßenverkehr
Der Aachener Verkehrsverbund entwickelt die multimodale
Mobilitätsplattform als Teilmaßnahme eines nachhaltigen Mobilitätsverbundes im Rahmen der europäischen CIVITAS-Initiative
im Projekt DYN@MO.
Der AVV arbeitet gemeinsam mit weiteren Partnern aus der
Region an der Entwicklung attraktiver Verkehrsangebote, um
einen nachhaltigen Verbund zu stärken. Der Aufbau eines Mobi
litätsverbundes trägt dazu bei, schädliche Umwelteinflüsse
zu reduzieren und die Lebensqualität der Bürger zu erhöhen.
Unter www.avvmulticonnect.de
kann sich jeder seinen passenden
Mobilitätsmix zusammenstellen.
Zusammengestellt von Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt mit dankenswerter
Unterstützung der Projektpartner
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