Daten
Kommune
Aachen
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255642.pdf
Größe
5,4 MB
Erstellt
26.04.17, 12:00
Aktualisiert
28.06.17, 14:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0174/WP17
öffentlich
26.04.2017
Pütz, Horst
Ratsantrag Aachener Appell zur Luftreinhaltung vom 12. Dezember
2016 - Ergebnisse des Expertenhearings im Bürgerforum am 09.
Mai 2017 - Resolution des Städtetages NRW vom 25. April 2017
Beratungsfolge:
TOP: 6
Datum
Gremium
Zuständigkeit
06.07.2017
11.07.2017
12.07.2017
Mobilitätsausschuss
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Rat der Stadt Aachen
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung zu beauftragen, die Resolution des
Städtetages NRW bei der Fortschreibung des Aachener Luftreinhalteplans zu berücksichtigen.
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung zu beauftragen, die Resolution des
Städtetages NRW bei der Fortschreibung des Aachener Luftreinhalteplans zu berücksichtigen.
Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung, die Resolution des Städtetages NRW bei der
Fortschreibung des Aachener Luftreinhalteplans zu berücksichtigen.
Der Ratsantrag/Tagesordnungsantrag der GRÜNEN Fraktion vom 12.12.2016 gilt damit als behandelt.
Vorlage FB 36/0174/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.06.2017
Seite: 1/7
Erläuterungen:
Ratsantrag „Aachener Appell zur Luftreinhaltung“
Ergebnisse des Expertenhearings im Bürgerforum am 09. Mai 2017
Resolution des Städtetages NRW vom 25. April 2017
1. Einleitung / Hintergrund / Chronologie
Seit In-Kraft-Treten des Luftreinhalteplans (LRP) in 2009 konnte die Feinstaubbelastung (PM10) in
Aachen deutlich gesenkt werden. Der maßgebende Jahresmittelwert (40 µm/m³) und die zulässige
Zahl an Überschreitungstagen (Kurzzeitbelastung, max. 35 Tage im Jahr mit Tagesmittelwert > 50
µg/m³) können mittlerweile sicher eingehalten werden. Beim Stickstoffdioxid (NO2) hat die Belastung
seit 2009 im Jahresmittel an den LANUV-Messstationen im Schnitt um 5-7 µg/m³ abgenommen.
Gleichwohl stagniert der Wert seit 2013 auf dem Niveau um 50 µg/m³ (Station Wilhelmstr.). An
einzelnen Verkehrs-Hot-Spots (Adalbertsteinweg, Jülicher Straße, Peterstraße etc.) zeigen städt.
Ergänzungsmessungen sogar noch höhere NO2-Belastungen.
Hohe Belastungen beim verkehrsinduzierten Luftschadstoff NO2 sind ein Problem mit dem bundesweit
zahlreiche Großstädte und in NRW nahezu die Hälfte der mit LANUV-Messstellen ausgerüsteten
Städte zu kämpfen haben. Vor dem Hintergrund weiter zunehmender Individualverkehre und
angesichts der Dieselabgasproblematik (das teilweise Abweichen von Herstellerangaben und
Realwerten bei den Diesel-PKW-Emissionen) zeigt sich, dass die kommunalen Handlungsspielräume
allmählich erschöpft sind.
In Anbetracht dieser Sachlage hatte die GRÜNEN-Fraktion mit Tagesordnungsantrag vom 12. Dez.
2016 vorgeschlagen, im Rat der Stadt einen „Aachener Appell zur Luftreinhaltung“ zu verabschieden
und dazu ein entsprechendes Positionspapier entworfen (siehe auch Anlage 1). In der Ratssitzung am
25. Jan. 2017 wurde beschlossen, das Thema zunächst im Bürgerforum zu behandeln und im
Rahmen des Projektes „emissionsfreie Mobilität“ weiter zu bearbeiten (siehe auch Anlage 2). Am 14.
März 2017 wurde das Fraktionspapier im Bürgerforum vorgestellt und durch eine Präsentation der
Umweltverwaltung mit Erläuterungen zur momentanen Luftbelastungssituation in Aachen ergänzt
(siehe auch Anlage 3). Nach intensiver Diskussion im Bürgerforum wurde das Positionspapier zur
Beratung an den Mobilitätsausschuss sowie an den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz zu
verwiesen (siehe auch Anlage 4). Ergänzend dazu fand in der Sitzung des Bürgerforums am 09. Mai
2017 ein Expertenhearing zum Thema statt (siehe Anlage 5). Eingeladen waren Fachleute
verschiedener Institutionen, um eine möglichst große Bandbreite an Standpunkten zu präsentieren.
Die geplante Teilnahme von Bezirksregierung, LANUV, Städtetag konnte nicht erfolgen.
Parallel zu diesem Prozess erfolgte vor dem Hintergrund der DUH-Klagen gegen kommunale
Luftreinhaltepläne in ganz Deutschland, der damit einhergehenden Gerichtsurteile und der
zunehmenden Erkenntnis zum Ausmaß der Dieselabgasproblematik in Fachkreisen, aber auch in der
Öffentlichkeit, eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema Luftreinhaltung. Auch der Städtetag
Vorlage FB 36/0174/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.06.2017
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Nordrhein-Westfalen hatte sich dem Thema angenommen und Ende April 2017 ein 10-PunkteProgramm zur Fortschreibung der Luftreinhaltung in NRW verfasst.
2. Aachener Appell zur Luftreinhaltung, Positionspapier der GRÜNEN-Fraktion
Mit dem „Aachener Appell zur Luftreinhaltung“ will die GRÜNEN-Fraktion einen deutschlandweiten
Impuls aussenden und deutlich machen, dass die Kommunen intensive Unterstützung von Bund und
Ländern benötigen, um in Sachen nachhaltige Luftreinhaltung und Ausbau von Elektromobilität
ernsthafte Fortschritte erzielen zu können. Der Appell, der von möglichst vielen Städten in ähnlicher
Form verabschiedet und getragen werden sollte, richtet sich an die Bundesregierung und fordert diese
auf, die Städte durch verbesserte Rahmenbedingungen in ihren Aktivitäten für eine stadtkonforme,
umweltgerechte Mobilität und einen nachhaltigen Gesundheitsschutz durch Verbesserung der
Luftqualität zu unterstützen. Maßnahmen, die den ÖPNV attraktiver machen in Kombination mit
CarSharing und Fahrradverleihsystemen sowie der Ausbau der Elektromobilität (auch im ÖPNV)
sollten vom Bund finanziell stärker gefördert werden. Für den Bereich der Elektromobilität verweist der
Appell auf Beispiele aus Frankreich (Kombination von Kauf- und Abwrackprämie) und Norwegen
(Verzicht auf Mehrwertsteuer). Deutschland müsse eine führende Rolle beim Ausbau der
Elektromobilität einnehmen. Als dritte Forderung sollten verursachergerechte Sanktionen verhängt
werden. Die Nichteinhaltung der Schadstoffgrenzwerte im Realbetrieb sei nicht hinnehmbar; die
Automobilhersteller müssten stärker in die Verantwortung genommen werden.
3. Ergebnisse des Expertenhearings im Bürgerforum Aachen
In der Mai-Sitzung des Bürgerforums (Expertenhearing) wurden das Thema Luftreinhaltung intensiv
diskutiert und unterschiedliche Ansichten/Standpunkte ausgetauscht. Zu den Ergebnissen im
Einzelnen wird auf die Niederschrift zur Sitzung vom 09.05.2017 verwiesen.
4. Die Resolution des Städtetages NRW (10-Punkte-Programm)
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf vom 13.09.2016 zur DUH-Klage gegen den
Düsseldorfer Luftreinhalteplan befasste sich auch der Städtetag NRW intensiver mit der Thematik. Mit
dem VG-Urteil wurde die Landeshauptstadt aufgefordert, ihren Luftreinhalteplan aus 2013 so
fortzuschreiben, dass der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m³ schnellstmöglich
eingehalten werde, wobei alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen und auch Dieselfahrverbote zu
prüfen und in Erwägung zu ziehen seien. Mit Blick auf die Fahrverbote ist das Düsseldorfer Urteil auch
für andere Kommunen in NRW von grundsätzlicher Bedeutung. Die Handlungsansätze zur
Verbesserung der Luftqualität sind nach Auffassung des Städtetags auf kommunaler Ebene für eine
zeitnahe Einhaltung der EU-Grenzwerte quasi erschöpft. Die Fortschreibung der Luftreinhaltepläne mit
geeigneten Maßnahmen werde zunehmend schwerer. Die Ausgestaltung von Fahrverboten bedürfe
einer landesweit einheitlichen Regelung.
Vorlage FB 36/0174/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.06.2017
Seite: 3/7
Vor diesem Hintergrund hatte der Städtetag im April 2017 mit Unterstützung einer Reihe betroffener
Kommunen in NRW ein 10-Punkte-Programm als Resolutionspapier an die Landesregierung NRW
verfasst (siehe auch Anlage 7). Gefordert wird eine landeseinheitliche Vorgehensweise mit ähnlichen,
abgestimmten Maßnahmen, da sämtliche Ballungsräume von hohen NO2-Belastungen betroffen sind.
Bei der Identifizierung und Planung der Maßnahmen sollte das LANUV die Kommunen stärker
unterstützen. Als gesamtgesellschaftliche Aufgabe werde für die Luftreinhalteplanung eine breite
Akteursbeteiligung gefordert. Soweit relevant sollten auch Autobahnen, Schiffsverkehr und
Diesellokomotiven einbezogen werden. Zur Umsetzung der Fahrverbote seien die erforderlichen
Rechtsgrundlagen
zu
schaffen
(Änderung
der
Kennzeichnungsverordnung,
einheitliche
Ausnahmeregelungen). Die Automobilindustrie müsse aufgefordert werden, das tatsächliche
Emissionsverhalten ihrer Fahrzeuge klarzulegen. Technische Maßnahmen (Filternachrüstung,
alternative Antriebsarten) sollten durch Förderanreize von Bund und Land forciert werden. Die
steuerlichen
Rahmenbedingungen
ausschließliche
Privilegierung
müssten
verbrauchs-
geändert
und
(umweltgerechte
abgasarmer
Kraftstoffbesteuerung,
Dienstwagen
etc.)
und
damit
einhergehende Einsparungen / Mehreinnahmen zur Förderung von Radverkehr und ÖPNV eingesetzt
werden. Nicht zuletzt sollte das Land NRW alle Möglichkeiten ausschöpfen, um seiner Vorbildfunktion
stärker nachzukommen.
Das Positionspapier des Städtetages NRW wird voraussichtlich am 21. Juni 2017 im Vorstand des
Städtetages behandelt und danach offiziell auf den Weg gebracht.
5. Vergleich / Gegenüberstellung der Positionspapiere
Die Resolution des Städtetages orientiert sich an inhaltlichen Schwerpunkten der Luftreinhalteplanung
in NRW und versucht die unterschiedlichen Problem- und Interessenslagen verschiedener Städte in
allgemeingültige Forderungen an den Bund und insbesondere das Land NRW zu bündeln. Der
Aachener Appell der GRÜNEN-Fraktion legt Schwerpunkte auf den Ausbau der Elektromobilität sowie
Sanktionen gegen die Automobilindustrie. Beiden Positionspapieren immanent ist die Feststellung,
dass der kommunale Handlungsspielraum begrenzt ist und nur mit intensiver Unterstützung von Bund
und Ländern – sei es durch finanzielle Beiträge oder durch Schaffung der notwendigen
Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen – eine nachhaltige Luftreinhalteplanung und der
Gesundheitsschutz der Bürgerschaft gewährleistet werden kann.
Die Stadt Aachen (namentlich der Personal- und Umweltdezernent Dr. Kremer sowie Vertreter des
Fachbereichs Umwelt) hatte auf Einladung des Städtetags NRW und des Regionalverbands Ruhr
(RVR) an einer Tagung in Essen teilgenommen, in der über dringend notwendige Anpassungen in der
Luftreinhalteplanung auf Landes- und Bundesebene diskutiert wurde. In diesem Rahmen wurde auch
das Positionspapier des Städtetages NRW auf den Weg gebracht und im Nachgang zur Tagung
inhaltlich genauer ausgearbeitet. Aachen hat an dem 10-Punkte-Programm maßgeblich mitgewirkt
und einige wichtige Erkenntnisse und Standpunkte einbringen können. Wesentliche Inhalte des
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Ausdruck vom: 22.06.2017
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Positionspapiers der GRÜNEN-Fraktion finden sich in dem 10-Punkte-Programm des Städtetages
wieder.
6. Aktivitäten der Stadt Aachen im Rahmen des Projektes „emissionsfreie Mobilität“
Zu Beginn des Jahres 2017 wurde mit Unterstützung des Umweltministeriums NRW bei der Stadt
Aachen eine neue Referentenstelle beim Oberbürgermeister eingerichtet. Der Referent, Axel Costard,
übernimmt die Koordination des Projektes „Aachen – Modellstadt für emissionsfreie Mobilität“.
Dahinter verbirgt sich die Bündelung und Forcierung verschiedener, zum großen Teil bereits laufender
oder initiierter Mobilitätsmaßnahmen unter anderem zum Ausbau der Elektromobilität.
Das Thema Elektromobilität wird in Aachen schon seit einigen Jahren durch die Hochschulen (insbes.
RWTH), deren An-Institute und Spin-Off-Unternehmen, durch die STAWAG und auch durch die
Stadtverwaltung kontinuierlich vorangetrieben. Aachen hat sich auf dem Gebiet der Elektromobilität in
Forschung, Produktion und Anwendung bereits einen Namen gemacht. 2009 wurde Aachen mit dem
Forschungsprojekt „E-Aix“ Teil der „Modellregion Elektromobilität Rhein-Ruhr“. 2011 gründete die
Stadt eine eigene „Task Force Elektromobilität“ und verabschiedete das „Strategiepapier
Elektromobilität für die Region Aachen“. Im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des
Verkehrsentwicklungsplans (VEP) wurde die Fachkommission Elektromobilität gegründet. Nach der
„Vision Mobilität 2050“ des VEP für den Bereich Elektromobilität soll Aachen in 2050 „ein
europäisches Kompetenzzentrum für Elektromobilität sein. Die Verkehrsmittel in Aachen sollen
vollständig ohne fossile Kraftstoffe auskommen. Die benötigte Energie wird klimaneutral hergestellt soweit möglich in der Region Aachen selber.“ Die insbes. aus der RWTH heraus initiierten Projekte
wie die Entwicklung und Produktion des StreetScooters mit späterem Verkauf der Serienherstellung
an DHL, die Entwicklung des e.GO (besonders günstiges Elektrofahrzeug) und des e.GO Movers,
eines autonom fahrenden Kleinbusses, der Aufbau eines Pedelec-Verleihsystems durch das Spin-Off
„Velocity“ u.v.m. haben Aachens Aktivitäten in diesem Bereich über die Grenzen hinaus bekannt
gemacht. Auch die STAWAG unterstützt das Thema Elektromobilität äußerst engagiert mit einem
frühen und kontinuierlichen Ausbau der Lade-Infrastruktur sowie zahlreichen Förderprogrammen.
Diese breitgefächerten Aktivitäten und die Vielzahl der Akteure sollen durch die neue
Koordinationsstelle noch stärker vernetzt, Schwerpunkte - besondere auf kommunaler Ebene herausgearbeitet und Maßnahmen schneller umgesetzt werden. In diesem Sinne spiegelt sich das
Projekt „emissionsfreie Mobilität“ auch im Aachener Appell wider.
Anfang Mai 2017 wurde durch die politischen Gremien befürwortet, dass die Stadt Aachen sich mit
verschiedenen Partnern am Projektaufruf „KommunalerKlimaschutz.NRW“ beteiligt. Ziel dieses
Förderaufrufs ist es, kommunale Investitionsmaßnahmen für Klimaschutz und Klimawandelanpassung
zu unterstützen. Dafür stehen insgesamt 60 Mio. Euro EFRE-Mittel und 40 Mio. Euro Landesmittel
über drei Jahre zur Verfügung. Der Projektaufruf ist in die Förderbereiche „Emissionsfreie Innenstadt“
und einen "Allgemeinen Förderbereich“ gegliedert.
Vorlage FB 36/0174/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.06.2017
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Im Förderbereich „Emissionsfreie Innenstadt“ bringen sich verschiedene Fachbereiche der Stadt
Aachen mit einzelnen, teils ineinandergreifenden Projekten ein: das städt. Verkehrsmanagement, die
Bauverwaltung mit dem Projektbereich CIVITAS & Elektromobilität, der Fachbereich Umwelt, die
Stabstelle Klimaschutz und der Koordinator für emissionsfreie Mobilität. Über die nachfolgenden
sechs Arbeitspakete (AP) sollen verschiedene Maßnahmen zur Förderung angemeldet werden:
AP1:
Elektrifizierung/Optimierung des ÖV
- u.a. durch Anschaffung von Elektrobussen incl. Aufbau der erforderlicher Ladeinfrastruktur bei der
ASEAG, Einsatz von Elektrofahrzeugen im Taxenverkehr etc.
AP2:
Stärkung Fuß- und Radverkehr
- z.B. durch Aufbau eines Rad-Vorrang-Routen-Netzes (Stadtbezirk Brand), Schaffung von
Radschnellwegen, Verbesserung von Fußwegeverbindungen im Innenstadtbereich, Maßnahmen zur
Verbesserung
der
Sicherheit
im
Hauptverkehrsstraßennetz,
Schaffung
gesicherter
Abstellmöglichkeiten in zentralen Bereichen u.v.m.
AP3
Mobilitätsmanagementmaßnahmen
- durch Einrichtung von Elektromobilitätsstationen für Mitarbeitermobilität, diverse Aktionskampagnen
zum Thema emissionsfreien Mobilität u.a.
AP4
emissionsfreie Logistiksysteme
- durch Schaffung von Infrastruktur für den Umstieg auf elektromobile Lieferung auf den letzten Metern
im Innenstadtbereich, Einsatz handgeführter, elektrisch betriebener Geräte bei der Grünpflege etc.
AP5
Stärkung des Stadtverträglichen Autoverkehrs
- durch Ausbau von Elektroflotte und Ladestruktur beim CarSharing-Anbieter Cambio, Kennzeichnung
und Beschilderung von Ladepunkten im öffentlichen Raum usw.
AP6
Kommunikation, Partizipation, Vernetzung
- als übergreifendes Arbeitspaket, werden hier begleitend Strukturen für eine optimierte Umsetzung
untersucht
AP7
Ausbau der Fernwärme
- Substitution vorhandener Heizkesselanlagen durch Auskopplung und Nutzung von Abwärme im
Großkraftwerk Weisweiler. Dies führt zu einem erheblichen Rückgang der Emissionsbelastung aus
der Wärmeversorgung in der Aachener Innenstadt. Der Eingriff in die Straßenoberfläche würde eine
Neuaufteilung der Straße nach heutigen Ansprüchen ermöglichen, zum Beispiel FahrradSchutzstreifen.
Ergänzend wird auf die Ausführungen des OBM-Referenten, Axel Costard, verwiesen, der in der
Sitzung zum Sachstand des Projekts „Emissionsfreie Mobilität“ mündlich berichten wird.
7. Fazit / Weitere Vorgehensweise
Mit Blick auf den angestrebten „Aachener Appell zur Luftreinhaltung“ muss festgestellt werden, dass
sich die Sachlage und Öffentliche Diskussion zum Thema Luftreinhaltung im vergangenen halben
Jahr so rasant entwickelt hat, dass der Appell in seiner ursprünglichen Funktion als Impulsgeber für
andere Kommunen zeitlich überholt erscheint. Das Positionspapier des Städtetages NRW, als
Vorlage FB 36/0174/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.06.2017
Seite: 6/7
Sprachrohr der Kommunen, deckt wesentliche Inhalte dieser Initiative mit ab. Die Inhalte des
Positionspapiers des Städtetages sollen bei der Fortschreibung des Aachener Luftreinhalteplans
berücksichtigt werden.
Anlage:
Anlage 1: Ratsantrag der Grünen Fraktion vom 12. Dezember 2016 mit Positionspapier als
„Aachener Appell zur Luftreinhaltung“
Anlage 2: Beschluss im Rat der Stadt Aachen am 25.01.2017
Anlage 3: Präsentation der Verwaltung im Bürgerforum am 14.03.2017
Anlage 4: Beschluss im Bürgerforum am 14.03.2017
Anlage 5: Vorlage für das Expertenhearing im Bürgerforum am 09.05.2017
Anlage 6: Resolution des Deutschen Städtetages vom 25.04.2017 zur „Fortschreibung der
Luftreinhalteplanung in Nordrhein-Westfalen“ (10-Punkte-Programm)
Vorlage FB 36/0174/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.06.2017
Seite: 7/7
Anlage 1 zur Vorlage FB36/0174/WP17
••
RUNE
Fraktion im Rat der Stadt Aachen
Oberbürgermeister
Marcel Philipp
Rathaus
52058 Aachen
EinqJr·r; b::i P3 01
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12. Dezember 2016
Antrag zur Tagesordnung für die Ratssitzung am 25.01.2017
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die GRÜNE Fraktion beantragt, folgenden Punkt auf die Tagesordnung der oben genannten
Sitzung zu nehmen:
"Aachener Appell zur Luftreinhaltung"
Unter diesem Tagesordnungspunkt möchte unsere Fraktion den vorliegenden "Aachener Appell zur
Luftreinhaltung" im Rat diskutieren und beschließen.
Zum Hintergrund des Appells: Ohne entschiedene, zeitnahe Maßnahmen, die die Kommunen in
ihrem Bemühen um die Reinhaltung der Luft nachhaltig unterstützen, wird die Einhaltung der in der
europäischen Luftqualitätsrichtlinie vorgegebenen Immissionswerte nicht möglich sein.
Wir möchten mit diesem Appell einen deutschlandweiten Impuls aussenden in der Hoffnung, dass
sich möglichst viele Kommunen, Städte und Landkreise dem Appell anschließen.· Wir wollen
deutlich machen, dass mehr Unterstützung von Seiten des Bundes notwendig
ist, um echte
Fortschritte in Sachen Luftreinhaltung und Weiterentwicklung von Elektromobilität zu erzielen.
Die GRÜNE Fraktion wird zu diesem Tagesordnungspunkt den nachstehenden Appell einbringen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Griepentrog
Fraktionsvorsitzende
Verwaltungsgebäude Katschhof
Johannes-Paui-11-Str. 1
D-52062 Aachen
GRÜNE: Raum 104
Tel.: 0241 432-7217
Fax: 0241 432-7213
\
Anlage 1 zur Vorlage FB36/0174/WP17
12. Dezember 2016
Aachener Appell zur Luftreinhaltung
Elektromobilität stärker fördern -Öffentlichen Verkehr ausbauen
Der Rat der Stadt Aachen wendet sich mit dem dringenden Appell an die Bundesregierung,
•
die Städte durch verbesserte
Umweltstandards, . eine
Rahmenbedingungen
stadtkonforme
Mobilität
stärker zu
und
den
unterstützen, · hohe
Gesundheitsschutz
der
Bevölkerung nachhaltig sicherzustellen,
•
.•
den Ausbau des Öffentlichen Verkehrs und der Elektromobilität deutlich stärker zu fördern
und die Emittenten von Luftschadstoffen, die die jeweils vorgegebenen Grenzwerte deutlich
übersteigen, mit erheblichen Sanktionen zu belegen.
Ohne entschiedene, zeitnahe Maßnahmen, die die Kommunen in ihrem Bemühen um die
Reinhaltung der Luft nachhaltig unterstützen, wird die Einhaltung der in der europäischen
Luftqualitätsrichtlinie vorgegebenen Immissionswerte nicht möglich sein. Am Ende werden
Fahrverbote das letzte Mittel sein.
Denn der Öffentliche Verkehr ist lär_lgst an seinen
Kapazitätsgrenzen angekommen und wird die zusätzlichen Fahrgastzahlen nicht aufnehmen können.
Alleine
können
die
kommunalen
Haushalte
den
notwendigen
Ausbau
des
Öffentlichen
Personennahverkehrs. nicht schultern. Und auch dem im Realbetrieb zu hohen Schadstoffausstoß
modernster Dieselfahrzeuge stehen die Kommunen·vollkommen machtlos gegenüber.
Bundesweit werden die Immissionswerte der europäischen Luftqualitätsrichtlinie in vielen Städten
und Regionen mit insgesamt ca. 35 Millionen Einwohnern Jahr für Jahr überschritten. Allein in
Nordrhein-Westfalen lag die Luftbelastung im Jahr 2015 an 44 % der Messstellen über den
Grenzwerten. Seit Jahren sind insbesondere bei der Stickstoffdioxidbelastung der Luft nur noch
geringfügige Rückgänge feststellbar. Vor allem in den Ballungsräumen ist Stickstoffdioxid als
kritischer, gesundheitsgefährdender Luftschadstoff zu bewerten.
Kommunen ergreifen wirksame Strategien zur Luftreinhaltung.
Die Kommunen haben vielerorts engagierte Maßnahmen im Rahmen von Luftreinhalteplänen
----ergriffen--mit-dem liel;·-cfas·Mobilitätsverhalten-·der··ßevötkerungna·chha ltig··zu··veränd-ern:--zu--sulchen··------ -Maßnahmen zählen vor allem der Bau von Premiumwegen für Fußgänger, der Ausbau von .
Radverkehrsanlagen,
der Ausbau des Öffentlichen
Pe.rsonennahverkehrs, der Umstieg auf
Elektromobilität beim Busverkehr und in den städtischen Fuhrparks, die Unterstützung von
Carsharing-Konzepten und der Aufbau eines schulischen und betrieblichen Mobilitätsmanagements
mit attraktiven Jobticketangeboten.
Anlage 1 zur Vorlage FB36/0174/WP17
Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs ist dringend erforderlich.
Vor ~llem dem Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs kommt in diesem Zusammenhang eine
zentrale Bedeutung zu. Um mit attraktiven Angeboten Anreize für den Umstieg auf Bus und Bahn
schaffen zu können, brauchen Kommunen und Länder eine stärkere finanzielle Unterstützung durch
die Bundesregierung. Überfüllte Busse, wenig Komfort und relativ hohe Fahrpreise sind im Rahmen
der finanziellen Möglichkeiten der Betriebe
vieler~rts
Realität. Attraktive Verbindungen, kurze
Reisezeiten
und
gute
Kombinationsmöglichkeiten
mit
Carsharing-Angeboten
und
Fahrradverleihsystemen kosten in der Umsetzung Geld, das der ÖffentlicheVerke~r auf der anderen
Seite nicht verdient. Die öffentliche Förderung des ÖPNV ist in den letzten Jahren immer weiter
zurückgefahren worden. Steigende Fahrgastzahlen bei ·niedrigeren Zuschüssen ist eine Gleichung, die
im Öffentlichen Verkehr nicht aufgeht.
Nicht-Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten im Realbetrieb ist nicht hinnehmbar.
Mit der Einführung von Umweltzonen wurden viele Fahrzeuge, vor allem aber auch Busse und LKW,
mit Partikelminderungssystemen nachgerüstet. Diese Nachrüstung hat zwar dazu beigetragen, die
Feinstaubbelastung zu reduzieren, den Stickstoffdioxidausstoß der Fahrzeuge hat die ·Nachrüstung
jedoch teUweise deutlich erhöht. Zudem werden die k~mmunalen Maßnahmen zur Verbesserung der
Luftqualität ad absurdum geführt, wenn Hersteller Abschalteinrichtungen für den Realbetrieb von
Fahrzeugen einbauen und damit verantwortlich dafür sind, dass modernste Fahrzeuge ein Vielfaches
der zulässigen Schadstoffgrenzwerte emittieren.
Deutschland muss endlich eine führende Rolle beim Ausbau der Elektromobilität einnehmen.
Auch wenn durch eine verbesserte Fahrzeugtechnik und die tatsächliche Einhaltung der
Schadstoffgrenzwerte eine Verbesserung der Luftqualität tatsächlich erreicht werden kann, wird dies
ein eher langwieriger Prozess sein. Ohne lenkende Maßnahmen wird der turnusmäßige Austausch
von Fahrzeugen erst in vielen Jahren zum Erfolg führen. Die Kommunen sind auf der anderen Seite
verpflichtet, weitere Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung zu vermeiden und die Einhaltung der
EU-luftqualitätsrichtlinie zuverlässig zu gewährleisten. Deshalb muss neben den kommunalen
Maßnahmen zur Luftreinhaltung auch der Ausbau der Elektromobilität zeitnah und massiv gefördert
werden. Die bisher beschlossenen Kaufprämien reichen bei weitem nicht aus. Auch die Kombination
einer höheren Kaufprämie mit einer Abwrackprämie für alte Dieselfahrzeug,e nach französischem
Vorbild oder der zusätzliche Verzicht auf die Mehrwertsteuer beim Kauf eines Elektrofahrzeuges wie in Norwegen über Jahre praktiziert - Wäre geeignet, den Markt für Elektrofahrzeuge
anzukurbeln. ln dem skandinavischen land kostet heute ein E-Auto bereits deutlich weniger als das
gleiche Fahrzeug mit Verbrennungsmotor.
Mit dem Erneuerbare Energien-Gesetz und der gezielten Förderung von Sonne und Windenergie hat
Deutschland schon einmal bewiesen, dass eine vorübergehende staatliche Förderung einer neuen
Technologie zum Durchbruch verhelfen kann. Im Sinne der Luftreinhaltung muss dieser richtige
Ansatz durch eine effektive Förderung der Elektromobilität fortgeschrieben werden.
Auszug
Seite 1 von 2
Anlage 2 zur Vorlage FB36/0174/WP17
Auszug - Aachener Appell zur Luftreinhaltung hier: Tagesordnungsantrag
der GRÜNE-Fraktion vom 12.12.2016
Sitzung:
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
TOP:
Ö 13
Gremium:
Rat der Stadt Aachen
Beschlussart: geändert beschlossen
Datum:
Mi, 25.01.2017
Status:
öffentlich/nichtöffentlich
Zeit:
17:00 - 20:16
Anlass:
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Raum:
Sitzungssaal des Rates
Ort:
Rathaus
Vorlage:
FB 01/0231/WP17 Aachener Appell zur Luftreinhaltung
hier: Tagesordnungsantrag der GRÜNE-Fraktion vom 12.12.2016
Status:
öffentlich
Vorlage-Art:
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Entscheidungsvorlage
Federführend: Fachbereich Verwaltungsleitung
Ratsherr Neumann, Fraktion Die Grünen, sieht die derzeitigen Maßnahmen im Bereich der Luftreinhaltung als nicht
ausreichend wirkungsvoll an. Vor dem Hintergrund der Klage durch die Deutsche Umwelthilfe seien Fahrverbote
absehbar, was nach Meinung der Fraktion Die Grünen nicht zu akzeptieren sei. Deshalb habe man den vorliegenden
Appell formuliert, der hoffentlich breite Zustimmung finde. Zum ersten fordere man hierin die Bundesregierung auf, im
öffentlichen Personennahverkehr deutlich mehr Fördermittel fließen zu lassen, denn der ÖPNV sei nicht leistungsstark
genug, um den Bedarfen gerecht zu werden. Zum zweiten bestehe auch im Bereich der Schadstoffgrenzwerte weiterer
Handlungsbedarf. Zwar werde derzeit, beruhend auf dem Schadstoffskandal, Druck auf die Fahrzeughersteller
ausgeübt, aber auch dieser sei bei weitem nicht ausreichend. Hier sei innerhalb kürzester Zeit für die Einhaltung der
Grenzwerte zu sorgen.
Der dritte Punkt, in dem Aachen aber bereits gut aufgestellt sei, sei der Bereich Elektromobilität. Auch hier wünsche
man einen deutlich stärkeren Ausbau der öffentlichen Infrastruktur sowie eine ernsthafte Förderung für PKWs. Hier
nähmen leider andere Staaten die Vorreiterposition ein.
Man hoffe auf eine breite Zustimmung für den Antrag, um hierdurch ein Signal über alle Kommunen hinweg zu setzen
und den Druck auf die Bundesregierung in diesem Bereich zu erhöhen sowie darauf, dass der Oberbürgermeister die
Thematik auch dem Städtetag zur Diskussion antragen werde.
Ratsfrau Lürken, CDU-Fraktion, sieht keine Einwände gegen die Unterstützung dieses Apells, beschäftige sich dieser
doch mit einem Thema, das jeden angehe. Allerdings sei es allein mit einem Appell nicht getan. Ein solcher verschaffe,
ähnlich wie bei einer Resolution, lediglich ein ruhiges Gewissen. Entscheidender sei doch, zu agieren. Ein geeigneter
Raum zu entsprechenden Diskussionen könne das Bürgerforum sein. Aus diesem Grunde habe die CDU-Fraktion den
folgenden Beschlussvorschlag entwickelt, in dem es darum gehe, mit den Fachleuten vor Ort nach Möglichkeiten zu
suchen und Ideen zu entwickeln. Dieser laute: „Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung, den
Tagesordnungspunkt Luftreinhaltung auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen des Bürgerforums zu
nehmen und in Absprache mit dem Fachbereich Umwelt geeignete Experten einzuladen. Die Bearbeitung soll im
Rahmen des Projekts Emissionsfreie Mobilität erfolgen.“
Ratsherr Neumann, Fraktion Die Grünen, begrüßt die vertiefte Behandlung im Bürgerforum. Der vorgetragene
Beschlussvorschlag wiederspreche jedoch in keiner Weise der Bitte an den Oberbürgermeister, den Druck auf
Bundesebene zu erhöhen.
Der Oberbürgermeister betont, dass die Thematik oft im Städtetag eine Rolle spiele und die Stadt Aachen hier eine
Vorreiterposition einnehme, weil sie sich nicht nur auf die Benennung von Themen beschränke, sondern auch mit
konkreten Vorschlägen aufwarten könne.
Abschließend lässt er über den Antrag der CDU-Fraktion als den weitergehenden abstimmen.
Beschluss:
http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=79297
09.06.2017
Auszug
Seite 2 von 2
Anlage 2 zur Vorlage FB36/0174/WP17
Der Rat der Stadt Aachen beauftragt einstimmig die Verwaltung, den Tagesordnungspunkt „Luftreinhaltung“ auf die
Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen des Bürgerforums zu nehmen und in Absprache mit dem Fachbereich
Umwelt geeignete Experten einzuladen. Die Bearbeitung soll im Rahmen des Projekts „Emissionsfreie Mobilität“
erfolgen
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Anlagen:
Nr. Name
1
BV_CDU_TOP 13 (1160 KB)
http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=79297
09.06.2017
Anlage 3 zur Vorlage FB36/0174/WP17
Aachener Appell zum Thema
Luftreinhaltung
Ratsantrag der Fraktion die Grünen
Vortrag der Verwaltung im Bürgerforum, 14. März 2017
www.aachen.de
Anlage 3 zur Vorlage FB36/0174/WP17
1. Entwicklung der Luftqualität in Aachen
2. Ursachenanalyse
3. Schlussfolgerungen aus Sicht der Stadt
4. Der Ratsantrag: Aachener Appell
Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt
Anlage 3 zur Vorlage FB36/0174/WP17
Feinstaub (PM 10)
Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt
Anlage 3 zur Vorlage FB36/0174/WP17
Anteile des Verkehrs an der Luftschadstoffbelastung
Anteil Feinstaub Wilhelmstr.
örtlicher Verkehr
(Reifen-/Bremsabrieb)
örtlicher Verkehr
(Abgase)
regionale
Hintergrundbelastung
Der Verkehr verursacht nur 1/3 der Feinstaubbelastungen.
Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt
Anlage 3 zur Vorlage FB36/0174/WP17
Feinstaub (PM10) – Jahresmittelwert
LANUV Messstationen
µg/m3
45
Wilhelmstr.
40
2013/2014 nega. Einfluss durch
Baustelle Aquis Plaza
35
30
Burtscheid
25
20
Grenzwert Jahresmittel
15
10
Linear (Burtscheid)
5
0
Linear (Wilhelmstr.)
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Fazit: Der EU-Jahresmittelwert wird in Zukunft sicher eingehalten.
Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt
Anlage 3 zur Vorlage FB36/0174/WP17
Feinstaub (PM10) – Kurzzeitbelastung / Tagesmittelwerte
LANUV Messstationen
60
Überschreitungstage
(Tagesmittel> 50µg/m3)
Wilhelmstr.
(Verkehrsstation)
50
40
Burtscheid (städt.
Hintergrund)
30
Grenzwert (max. 35
Überschreitungen
zulässig)
20
10
0
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
vorläufige
Werte
Fazit: Der Grenzwert für Kurzzeitbelastung wird (quasi) sicher eingehalten!
Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt
Linear (Wilhelmstr.
(Verkehrsstation))
Anlage 3 zur Vorlage FB36/0174/WP17
Zusammenfassung Feinstaub (PM10)
1. Aachen hat die Weichen bei Feinstaubminderung richtig gestellt.
2. Der Trend im Bereich Feinstaub ist kontinuierlich rückläufig.
3. Grenzwertüberschreitungen sind zukünftig nicht zu befürchten.
4. Die verkehrlichen Minderungspotentiale sind weitgehend
ausgeschöpft.
Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt
Anlage 3 zur Vorlage FB36/0174/WP17
Stickstoffdioxid (NO2)
Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt
Anlage 3 zur Vorlage FB36/0174/WP17
Anteile des Verkehrs an der Luftschadstoffbelastung
Anteil NO2 Belastung Wilhelmstr.
örtlicher Verkehr
(Abgase)
Hintergrundbelastung
(regional)
Der Verkehr verursacht an der Wilhelmstr. und anderen Hauptverkehrsstrassen
etwa 2/3 der Stickoxidbelastungen.
Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt
Anlage 3 zur Vorlage FB36/0174/WP17
Stickstoffdioxid (NO2)
µg/m3
60
LANUV-Station
Wilhelmstraße
50
40
LANUV Messpunkt
Adalbertsteinweg
30
gesetzlicher
Jahresmittelgrenzwert ab
2010
20
Linear (LANUV-Station
Wilhelmstraße)
10
Linear (LANUV Messpunkt
Adalbertsteinweg)
0
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Vorläufige
Werte
Bei anhaltendem Trend wird der EU-Grenzwert frühestens in 2025 erreicht.
Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt
Anlage 3 zur Vorlage FB36/0174/WP17
Jahresmittelwerte ergänzender städt. NO2-Messstandorte
65,00
60,00
Adalbertsteinweg
55,00
Petersstr.
Jülicher Str.
50,00
Roermonder Str.
45,00
Boxgraben
40,00
Römerstr.
Grenzwert NO2
35,00
30,00
Jahr 2013
Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt
Jahr 2014
Jahr 2015
Jahr 2016
Vorläufige
Werte
Anlage 3 zur Vorlage FB36/0174/WP17
Zusammenfassung Stickstoffdioxid (NO2)
Trend bei NO2 in Aachen leicht rückläufig bzw. stagnierend!
EU-Grenzwertüberschreitungen bis 2025 zu erwarten!
Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt
Anlage 3 zur Vorlage FB36/0174/WP17
Ursachenanalyse
1. Aachen prosperiert, der Individualverkehr wächst.
2. Der Umweltverbund kann dem Individualverkehr trotz intensiver
kommunaler Anstrengungen u.a. Luftreinhalteplan / VEP kaum Anteile
„abringen“.
3. Der tatsächliche Kraftstoffverbrauch der Pkw ist nach wie vor zu
hoch und weit entfernt von den EU-Zielvorgaben!
4. Das Abgasverhalten der Fahrzeuge ist höher als die Euronormen
vorgeben - der Dieselabgasskandal konterkariert die kommunalen
Anstrengungen und erhöht deren Handlungsdruck enorm.
Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt
Anlage 3 zur Vorlage FB36/0174/WP17
Punkt 1: Aachen prosperiert!
steigende Einwohnerzahlen,
wachsende Zahl angemeldeter Kraftfahrzeuge,
mehr Arbeitsplätze in Stadt und Region,
mehr Ein- und Auspendler,
steigende Touristikzahlen,
signifikante bauliche Nachverdichtung,
schleichender Verlust an Grünflächen/Freiräumen in der Innenstadt.
… führen zu weiter steigenden Verkehrsbelastungen.
Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt
Anlage 3 zur Vorlage FB36/0174/WP17
Punkt 2: Die Bedingungen für den Umweltverbund sind nicht
attraktiv genug.
Stadt Aachen:
Umsetzung der LRP-Maßnahmen ist zeit- und ressourcenintensiv!
…
Land:
Zurückfahren der ÖPNV-Förderung lt. ÖPNV Gesetz NRW ist kontraproduktiv!
Vorbildfunktion der Aachener Landeseinrichtungen bis dato Fehlanzeige!
…
Bund:
niedrige Besteuerung von Dieselkraftstoff
Festhalten an Dienstwagenprivileg
Förderung der Elektromobilität ohne Durchschlagskraft
Fazit: Die gewaltige Herausforderung wird durch die ungünstigen
Rahmenbedingungen deutlich erschwert – in Aachen und in
vielen weiteren deutschen Städten!
Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt
Anlage 3 zur Vorlage FB36/0174/WP17
Punkt 3: Der Kraftstoffverbrauch der PKW stagniert – das
„Innovationsdefizit“ bzgl. der Senkung des Kraftstoffverbrauchs
Durchnittsverbrauch neu zugelassener Pkw in Deutschland
9
Diesel
8
Benziner
7
Vergleich 5-Liter
Auto
6
5
4
Quellen: Statista 2017, aus: Karlsruher Institut für Technologie; ADAC; BMVI
3
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019 EU 2020
Zum Erreichen der EU-Anforderungen für das Jahr 2020 ist eine Halbierung der
Verbräuche erforderlich! Das Ziel wird bei Trendfortschreibung sicher verfehlt!
Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt
Anlage 3 zur Vorlage FB36/0174/WP17
Punkt 4: Der Dieselabgasskandal - nur Verlierer!
NOx
Quelle: ICCT
Die Verlierer: der Gesundheitsschutz, die Umwelt, die kommunalen
Haushalte, … die Automobilindustrie.
Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt
Anlage 3 zur Vorlage FB36/0174/WP17
Der Benziner : weitgehend korrekt bzgl. Stickoxiden
NOx
Quelle: ICCT
Das Abgasverhalten von Benzinern entspricht auch im Realbetrieb (nahezu)
den gesetzlichen Anforderungen.
Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt
Anlage 3 zur Vorlage FB36/0174/WP17
Stickstoffdioxid (NO2) – mit und ohne Abgasskandal
µg/m3
60
50
LANUV-Station
Wilhelmstraße
40
30
LANUV Messpunkt
Adalbertsteinweg
20
10
gesetzlicher
Jahresmittelgrenzwert ab
2010
0
2016
Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt
vorsichtige Prognose: ohne
Abgasskandal 2016
Anlage 3 zur Vorlage FB36/0174/WP17
Schlussfolgerungen (1)
Viele Städte in Deutschland – wie Aachen – haben in den letzten Jahren massiv in die
Luftreinhaltung investiert.
Die Städte arbeiten seit Jahren gegen ungünstige Rahmenbedingungen der
übergeordneten Ebenen an.
Der Abgasskandal hat die Städte um dringend notwendige Fortschritte in der
Luftreinhaltung gebracht. Der Abgasskandal hat daher neben einer Dimension mit Bezug
auf die Überwachungsbehörde (Kraftfahrtbundesamt, KBA) und die Verbraucherebene
(Autokäufer) auch eine Dimension mit Bezug auf die Städte.
Bei Einhaltung der gesetzlichen Abgasgrenzwerte im realen Fahrbetrieb würden die EUVorgaben an den Messstellen Wilhelmstr. und Adalbertsteinweg schon jetzt eingehalten.
Der finanziellen Schaden für die Städte durch den Abgasskandal ist immens.
Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt
Anlage 3 zur Vorlage FB36/0174/WP17
Schlussfolgerungen (2)
Sollten die jetzt diskutierten „harten“ Maßnahmen (City Maut, Dieselfahrverbot, Einführung
der „blauen Plakette“ u.a.) für Aachen anstehen, trägt die Automobilindustrie auch hierfür
eine besondere Mitverantwortung.
Bei den anstehenden Gesprächen um die Fortschreibung der Luftreinhaltepläne sollte
Aachen auf die Verantwortlichkeiten von Automobilindustrie und KBA hinweisen und
vehement das Verursacherprinzip einfordern.
Last but not least: Der Elektromobilität gehört die Zukunft. Sie ist DIE CHANCE für
Städte, ihre Luft, Lärm und Klimaschutzziele zu erreichen und die Lebensqualität weiter
zu steigern.
Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt
Anlage 3 zur Vorlage FB36/0174/WP17
Hoffnungsträger Elektromobilität
Der Elektromobilität gehört die Zukunft.
Sie ist DIE CHANCE für Städte, ihre Luft, Lärm und Klimaschutzziele zu erreichen
und die Lebensqualität weiter zu steigern.
Ab 2020 sind signifikante Beiträge zur Lösung der EU-Grenzwert-Einhaltung zu
erwarten.
Ausgewählte Leitprojekte
Einrichtung einer Koordinierungsstelle „Emissionsfreie Mobilität“
Ausbau der Ladeinfrastruktur,
Aufbau eines Pedelecs Verleihsystems (velocity)
Konsequenter Ausbau der Elektromobilität im städt. Fuhrpark
Aufbau einer Elektrobusflotte (Anschaffung von 15 Elektrobussen bis 2018 durch
ASEAG)
Einbindung von Persönlichkeiten des Öffentlichen Lebens, u.a. des
Oberbürgermeister, als „Promotoren“ für die Nutzung von Elektrofahrzeugen
(Stadtverwaltung)
….
Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt
Anlage 3 zur Vorlage FB36/0174/WP17
Der Ratsantrag: Aachener Appell
Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt
Anlage 3 zur Vorlage FB36/0174/WP17
Ratsantrag der Fraktion Die Grünen
„Elektromobilität stärker fördern – Öffentlichen Verkehr ausbauen“
Der Rat der Stadt Aachen wendet sich mit dem dringenden Appell an die
Bundesregierung,
die Städte in ihrem Bemühen, hohe Umweltstandards, eine stadtkonforme
Mobilität und den Gesundheitsschutz der Bevölkerung nachhaltig
sicherzustellen, durch verbesserte Rahmenbedingungen stärker zu
unterstützen,
den Ausbau des Öffentlichen Verkehrs und den Ausbau der Elektromobilität
deutlich stärker zu fördern und
die Emittenten von Luftschadstoffen, die die jeweils vorgegebenen Grenzwerte
deutlich übersteigen, mit erheblichen Sanktionen zu belegen.
Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt
Anlage 3 zur Vorlage FB36/0174/WP17
Ratsantrag der Fraktion Die Grünen
Begründung
Kommunen ergreifen wirksame Strategien zur Luftreinhaltung.
Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs ist dringend erforderlich.
Nicht-Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten im Realbetrieb ist nicht
hinnehmbar.
Deutschland muss endlich eine führende Rolle beim Ausbau der
Elektromobilität einnehmen.
Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt
Anlage 3 zur Vorlage FB36/0174/WP17
Empfehlung der Verwaltung
Ratantrag zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse
(AUK und MOA) verweisen.
Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt
Anlage 3 zur Vorlage FB36/0174/WP17
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt
Auszug
Seite 1
Anlage 4 zur Vorlage FB36/0174/WP17
Auszug - Luftreinhaltung
Sitzung:
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bürgerforums
TOP:
Ö6
Gremium:
Bürgerforum
Beschlussart: geändert beschlossen
Datum:
Di, 14.03.2017
Status:
öffentlich/nichtöffentlich
Zeit:
17:00 - 20:00
Anlass:
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Raum:
Verw.Geb. Mozartstraße Raum 207/208
Ort:
Mozartstraße 2-10, Aachen
Vorlage:
FB 01/0253/WP17 Luftreinhaltung
Status:
öffentlich
Vorlage-Art:
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Kenntnisnahme
Federführend: Fachbereich Verwaltungsleitung
Herr Meiners aus der Verwaltung erläutert anhand einer Präsentation ausführlich die momentane Situation in Aachen
In diesem Zusammenhang appelliert er an alle Fraktionen, dem „Aachener Appell“ beizutreten (Die Präsentation ist
mittlerweile den Mitgliedern des BüFo und den Fraktionen zugegangen).
BürgerInnen aus dem Kreis der Besucher, Frau Göddenhenrich, Frau Lürken, Herr Schnitzler, Fr. Dr. Wolf, Herr
Hoffmann, Herr Mueller und Frau Vallot führen über das Thema eine lebhafte Diskussion.
Die Vorsitzende formuliert auf Vorschlag aus dem Kreis der Fraktionen folgende zwei Empfehlungen und bittet um
Abstimmung:
Beschluss:
Der Aachener Appell wird verwiesen sowohl an den Mobilitätsausschuss als auch an den Umweltausschuss.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Das Bürgerforum wird in der nächsten Sitzung mit Experten verschiedenster Institutionen das Thema Luftreinhaltung
erneut diskutieren.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 2 Enthaltungen
http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=79989
09.06.2017
Anlage 5 zur Vorlage FB36/0174/WP17
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt (FB 36/40)
Beteiligte Dienststelle/n:
Der Oberbürgermeister
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0171/WP17
öffentlich
21.04.2017
Expertenhearing zum Thema Luftreinhaltung
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
09.05.2017
BüFo
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 36/0171/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.05.2017
Seite: 1/4
Anlage 5 zur Vorlage FB36/0174/WP17
Finanzielle Auswirkungen
Es sind keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen erkennbar.
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 36/0171/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.05.2017
Seite: 2/4
Anlage 5 zur Vorlage FB36/0174/WP17
Erläuterungen:
Expertenhearing zum Thema Luftreinhaltung
Ratsantrag „Aachener Appell zur Luftreinhaltung“
Mit Antrag vom 12. Dezember 2016 hatte die GRÜNE Fraktion im Stadtrat beantragt, einen „Aachener
Appell zur Luftreinhaltung“ zu verabschieden. In der Sitzung am 25.01.2017 hat der Rat der Stadt
Aachen wie folgt einstimmig beschlossen:
Der
Rat
der
Stadt
Aachen
beauftragt
die
Verwaltung,
den
Tagesordnungspunkt
„Luftreinhaltung“ auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen des Bürgerforums zu
nehmen und in Absprache mit dem Fachbereich Umwelt geeignete Experten einzuladen. Die
Bearbeitung soll im Rahmen des Projekts „emissionsfreie Mobilität“ erfolgen.
In der Sitzung des Bürgerforums am 14. März 2017 hatte der Fachbereich Umwelt die momentane
Luftbelastungssituation für Aachen zusammenfassend erläutert und analysiert.
Das Bürgerforum fasste nach intensiver Beratung folgende Beschlüsse:
1. Der Aachener Appell wird verwiesen sowohl an den Mobilitätsausschuss als auch den
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz.
2. Das Bürgerforum wird in der nächsten Sitzung mit Experten verschiedener Institutionen
das Thema Luftreinhaltung erneut diskutieren.
Das Expertenhearing
Für das Hearing im Bürgerforum am 09. Mai wurden seitens der Verwaltung ausgewählte Experten
eingeladen. Bei der Auswahl wurde besonderer Wert darauf gelegt, unterschiedliche Standpunkte und
Sichtweisen zu repräsentieren. Die Experten und Institutionen im Einzelnen:
Dr. Andreas Brandt, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV),
Immissionsschutz
Axel Heinzkill, Bezirksregierung Köln, verantwortlich für die Aufstellung des Luftreinhalteplans
Aachen
Herr Welge, Deutscher Städtetag, Hauptreferent kommunaler Umweltschutz
Herr Prof. Dr. Dirk Vallée, RWTH Aachen University, Lehrstuhl und Institut für Stadtbauwesen,
und Stadtverkehr
N.N.: VCD - Verkehrsclub Deutschland Aachen
N.N.: BUND – Bund für Umwelt und Naturschutz
N.N.: ADAC
N.N.: ASEAG
N.N.: MAC – Märkte und Aktionskreis City e.V.
Vorlage FB 36/0171/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.05.2017
Seite: 3/4
Anlage 5 zur Vorlage FB36/0174/WP17
Sonstiges
Weitere Informationen zum Thema Luftreinhalteplanung sind den folgenden Quellen zu entnehmen:
1. Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Aachen, 1 . Fortschreibung 2015:
http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/umwelt/luftstadtklima/luftreinhalteplan_umweltzone/intro.html
2. Aktueller Sachstandsbericht zum Umsetzungsstand des Aachener Luftreinhalteplans:
http://www.bezregkoeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/53/luftreinhalteplaene/luftreinhalteplan_aachen_
sachstand.pdf
Beschlussentwurf:
Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 36/0171/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.05.2017
Seite: 4/4
Anlage 7 zur Vorlage FB36/0174/WP17
Städtetag Nordrhein-Westfalen Gereonstraße 18 - 32 50670 Köln
Gereonshaus
Gereonstraße 18 - 32
50670 Köln
25.04.2017/pu
Telefon 0221 3771-0
Durchwahl 3771-2 81
Telefax 0221 3771-7609
E-Mail
axel.welge@staedtetag.de
Bearbeitet von
Axel Welge
Aktenzeichen
70.16.33 D
Fortschreibung der Luftreinhalteplanung in Nordrhein-Westfalen
Für viele Städte in Nordrhein-Westfalen sind zur Umsetzung der Europäischen Luftqualitätsrichtlinie, ihrer Tochterrichtlinien sowie der Regelungen im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
Luftreinhaltepläne erarbeitet worden, deren Umsetzung auch nachweislich die Feinstaubbelastung
deutlich gesenkt hat. Allerdings werden in einigen Städten die Immissionsgrenzwerte für Stichstoffdioxid (NO2), die bereits seit dem 01.01.2010 gelten, nach wie vor überschritten. Eine Fortschreibung der Luftreinhalteplanung in Nordrhein-Westfalen ist deshalb – auch vor dem Hintergrund eines
Urteils des VG Düsseldorf vom 13.09.2016 sowie des von der Europäischen Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland – dringend erforderlich.
Folgende Punkte sind für die Städte von besonderer Bedeutung:
1.
Landeseinheitliche Luftreinhalteplanung
Für das Ruhrgebiet sind vor rund 10 Jahren gemeinsam mit dem Regionalverband Ruhr (RVR),
dem Städtetag, dem Umweltministerium sowie den betroffenen Städten aufeinander abgestimmte „Teilpläne“ erarbeitet worden, die eine einheitliche Luftreinhalteplanung für die betroffenen
Städte im Ruhrgebiet vorsahen. Dieses Verfahren hat sich grundsätzlich bewährt. Deshalb sollte
ein ähnliches Verfahren (enge Abstimmung zwischen den Bezirksregierungen und den Städten)
möglichst für das ganze Land Nordrhein-Westfalen gewählt werden. Die Belastung durch NO2
ist in allen Ballungsräumen dieses Landes messbar und sollte deshalb landesweit einheitlich mit
ähnlichen Maßnahmen reduziert werden.
2.
Verbesserung der Dienstleistungen des Landesumweltamtes (LANUV)
Die Städte beklagen vielerorts, dass das LANUV aus Kapazitätsgründen häufig nicht in der Lage ist, aktuelle Messungen und Grundlagenberechnungen für die betroffenen Städte zur Verfügung zu stellen und auch sonst keine fachlichen Beratung leisten kann. Aus kommunaler Sicht
muss diese Service deutlich verbessert werden, sodass Maßnahmen vor Ort besser planbar sind.
Hausvogteiplatz 1, 10117 Berlin x Telefon 030 37711-0 Telefax 030 37711-999
Gereonstraße 18 - 32, 50670 Köln x Telefon 0221 3771-0 Telefax 0221 3771-128
Avenue des Nerviens 9 - 31, 1040 BRUXELLES, BELGIEN x Telefon +32 2 74016-20 Telefax +32 2 74016-21
Internet: www.staedtetag-nrw.de
Anlage 7 zur Vorlage FB36/0174/WP17
-2-
Aufgabe des LANUV sollte es ebenfalls sein, den Wirkungsgrad der einzelnen Maßnahmen
praxisnah zu ermitteln und den Bezirksregierungen / Städten für ihre Luftreinehaltepläne zur
Verfügung zu stellen.
3.
Breite Akteursbeteiligung
Die Städte halten eine breite Beteiligung der betroffenen Akteure (Bürgerschaft, IHK, Handwerk, Umweltverbände etc.) zur Erstellung der Luftreinehaltepläne für unerlässlich. Planungsrechtliche und ordnungsrechtliche Maßnahmen sollten breit abgestimmt werden. In diesem Zusammenhang muss deutlich gemacht werden, dass der Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und
Bürger in unseren Städten oberste Priorität genießt. Zudem handelt es sich bei der Verbesserung
der Luftqualität um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der alle betroffenen Kreise die
(Mit-)Verantwortung tragen.
4.
Einbeziehung der Autobahnen in die Luftreinehalteplanung
Aus der Sicht der Städte sind in den Ballungsräumen die Autobahnen in die Luftreinhaltepläne
einzubeziehen, da gerade sie zu den höchsten Emittenten gehören.
5.
Schiffsverkehr und Diesellokomotiven einbeziehen
Aus Sicht der Städte ist es ebenfalls notwendig, die Emissionen aus dem Schiffsverkehr sowie
in Einzelfällen auch die von Diesellokomotiven in die weiteren Luftreinhalteberechnungen einzubeziehen und geeignete Minderungsmaßnahmen zu entwickeln.
6.
Rechtsgrundlagen für die Kennzeichnung von Fahrzeugen
Bislang ist strittig, ob der Erlass von Fahrverboten in den von NO2-Grenzwertüber-schreitungen
betroffenen Gebieten bereits heute auf der Grundlage der Straßenverkehrsordnung zulässig ist.
Zur Klärung dieser rechtlichen Frage hat das Land NRW im November 2016 die sogenannte
„Sprungrevision“ beim Bundesverwaltungsgericht gegen das o. a. Urteil des VG Düsseldorf
eingelegt. Bisher wurden die Umweltzonen in Deutschland auf der Grundlage der sog. Kennzeichnungsverordnung (35. V) eingerichtet. Diese Verordnung erlaubt jedoch derzeit nicht, die
Zufahrt in die Umweltzonen auf die saubersten Dieselfahrzeuge auf dem Markt zu beschränken.
Deshalb ist eine entsprechende Erweiterung der Kennzeichnungsverordnung auf der Bundesebene aus Sicht der Städte dringend erforderlich. Sie muss die Einführung einer Plakette für besonders emissionsarme Dieselfahrzeuge vorsehen. Die zuständigen Behörden der Länder und
die Städte können dann in den Luftreinehalteplänen begrenzte Fahrverbote für stark emittierende Dieselfahrzeuge definieren. Gleichzeitig sind – wie bei der Einführung der Umweltzonen –
Ausnahmeregelungen für bestimmte Verkehre zu erarbeiten.
7.
Forderung an die Automobilindustrie
Die Automobilindustrie muss möglichst kurzfristig Klarheit darüber schaffen, welche Dieselfahrzeuge die geltenden Emissionswerte tatsächlich auch im Straßenverkehr einhalten. Verschiedene Studien, die in der Öffentlichkeit bekannt geworden sind, zeigen nämlich, dass selbst
die für Euro 6 Diesel-PKW erwartete deutliche Emissionsminderung gegenüber der Abgasstufe
Euro 5 fraglich ist.
Anlage 7 zur Vorlage FB36/0174/WP17
8.
-3-
Technische Maßnahmen
Weiter stehen der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen in der Pflicht, die Anreize für die
Nachrüstung mit Filtersystemen, die den Stickoxidausstoß bereits zugelassener Fahrzeuge reduzieren, in der neuen Legislaturperiode deutlich zu verbessern. Schließlich ist die massive Ausweitung der Förderung alternativer Antriebtechnologien, insbesondere für die Umrüstung des
kommunalen ÖPNV sowie der Logistikfahrzeugflotte im innerstädtischen Einsatz, unabdingbar.
9.
Steuerliche Rahmenbedingungen und Dienstwagenprivileg
Bund und Länder sollten dringend eine umweltgerechte Kraftstoffbesteuerung (Anhebung des
Mineralölsteuersatzes für Dieselkraftstoffe) prüfen. Zudem sollte die Gewährung finanzielle
Privilegien für die Anschaffung und Nutzung von Dienstwagen zukünftig ausschließlich für
verbrauchs- und abgasarme Fahrzeuge möglich sein.
Die zusätzlichen Einnahmen sollten für Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs und
des Radverkehrs verwandt werden. Angeregt wird in diesem Zusammenhang ein Sonderprogramm des Bundes für einen massiven Ausbau des ÖPNV in Deutschland. Nur wenn die Angebotspolitik in den Städten weiterhin deutlich verbessert wird, wird eine Reduzierung des PKWVerkehrs und damit der Luftbelastung in Städten möglich sein.
10. Vorbildfunktion des Landes
Das Land NRW hat seine Vorbildfunktion deutlicher wahrzunehmen. Dies bedeutet, dass sämtliche Landeseinrichtungen – insbesondere in den Großstädten und Ballungsräumen – durch konsequentes Parkraummanagement, den Bau von Radabstellanlagen und die Einführung des Jobticket/Mobilitätstickets beispielgebend für eine Mobilitätsoffensive zur Stärkung des Umweltverbundes sein sollten.