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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
261260.pdf
Größe
10 MB
Erstellt
09.06.17, 12:00
Aktualisiert
10.07.17, 14:31

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Umwelt Beteiligte Dienststelle/n: FB 36/0188/WP17 öffentlich Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: 09.06.2017 BP Nr. 1000 Süd - Kullenhofstraße Umweltbericht Beratungsfolge: TOP: 12 Datum Gremium Zuständigkeit 11.07.2017 Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz Anhörung/Empfehlung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Umweltbericht zum BP 1000 Süd zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des Umweltberichtes in die Begründung zum Bebauungsplan 1000 Süd. Vorlage FB 36/0188/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 22.06.2017 Seite: 1/4 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Vorlage FB 36/0188/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 22.06.2017 Seite: 2/4 Erläuterungen: Im Zusammenhang mit den umfangreichen Planungen im Bereich des Uniklinikums Aachen werden u.a. große ebenerdige Stellplatzflächen aufgegeben zugunsten von Gebäuden für neue Operationssäle, ein neues Parkhaus wird errichtet werden und die Organisation der Verkehrsströme wir neu geregelt. In hohem Maße davon betroffen sein wird die Kullenhofstrasse, die in einer Länge von ca. 500 m verbreitert und neu gegliedert werden wird für mehr Bus-Begegnungs-Verkehr als bisher und zur Einrichtung von Fuß- und Radwegen beidseits der Straße. Der vorliegende Umweltbericht beschreibt die Ein- und Auswirkungen auf die Umwelt des Bebauungsplanes Nr. 1000 S, der der Umsetzung dieser Straßenbaumaßnahme dient. Der Bebauungsplan wird ausschließlich aus öffentlicher Verkehrsfläche inkl. Straßenbegleitgrün bestehen. Die Straßen-Neuplanung wurde vom Büro BKI (im Auftrag des Uni-Klinikums) im Hinblick auf die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt untersucht. In der Anlage finden Sie den Umweltbericht, der seitens des Fachbereiches Umwelt überprüft wurde. Zusammenfassung: Die Fläche, auf der die Straßen-Umbaumaßnahmen realisiert werden sollen, ist im Wesentlichen schon heute Straßen- und Wegefläche mit Straßenbaumbestand und zum derzeitigen Zeitpunkt zu 86% versiegelt; durch die Planung wird sich dieser Anteil auf ca. 90% erhöhen. Die stärksten Auswirkungen dieser neuen Straßenplanung betreffen, aufgrund der Verbreiterung des Straßen-Querschnittes, den Baumbestand. Im Plangebiet befinden sich 50 Bäume (Stieleichen und Hainbuchen), von denen 33 unter die Bestimmungen der Baumschutzsatzung fallen. Es werden zugunsten der neuen Straße voraussichtlich sämtliche 50 Bäume gefällt werden müssen. Aufgrund der technischen Anforderungen an die Straßenverbreiterung ist leider keiner der vorhandenen Bäume zu halten. Aus den Fällungen ergibt sich die Forderung nach 41 Bäumen als Ersatzpflanzung. Im Rahmen der Neubaumaßnahme werden ca. 21 neue Bäume als Straßenbäume entlang der Kullenhofstraße gepflanzt werden (6 liegen im Bebauungsplangebiet, die anderen in unmittelbarer Nachbarschaft). Die darüber hinaus erforderlichen Ersatzpflanzungen, die zu pflanzen sein werden (20 Bäume) werden über einen Städtebaulichen Vertrag gesichert und im näheren Umfeld des Klinikums stehen oder, wenn keine Standorte gefunden werden können, durch eine Ersatzgeldzahlung kompensiert. Zur Standortbestimmung dieser Neu-Anpflanzungen wird es ein Gesamtkonzept für den Bereich des Klinikums geben, in welchem sämtliche erforderlichen Ausgleich- /Ersatzpflanzungen aus allen Bebauungsplänen im Bereich Uniklinikum Aachen aufgeführt werden. Eine zweite wesentliche Auswirkung des Bebauungsplanes ist die Betroffenheit der Anwohner hinsichtlich veränderter Lärmimmissionen. In diesem Zusammenhang wurde ein Lärmgutachten in Auftrag gegeben, welches den Lärmschutz (gem. der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung) der Anwohner an der südlichen Seite der Kullenhofstraße berechnet hat. Vorlage FB 36/0188/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 22.06.2017 Seite: 3/4 Im Ergebnis ist hier festzustellen, dass zukünftig an zwei Fassaden in der Kullenhofstraße die Beurteilungspegel der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchVO) von 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts) überschritten werden. Zum Schutz der Anwohner ergeben sich hier neue Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile der Fassade. Das bedeutet den Einbau von Schallschutzfenstern mit einer mechanischen Belüftung für alle Aufenthaltsräume. Die Sicherung der Schallschutzmaßnahmen soll über einen Durchführungsvertrag erfolgen. Anlage/n: Begründung mit Umweltbericht zum BP 1000Süd Landschaftspflegerischer Begleitplan Vorlage FB 36/0188/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 22.06.2017 Seite: 4/4 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg für den Bereich der Kullenhofstraße zwischen Steinbergweg und Pariser Ring zur öffentlichen Auslegung Lage des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 21.06.2017 Inhaltsverzeichnis 1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation ................................................................................. 4 1.1. Beschreibung des Plangebietes ......................................................................................................................... 4 1.2. Regionalplan ...................................................................................................................................................... 4 1.3. Gültiger Flächennutzungsplan (FNP) und Neuaufstellung FNP Aachen 2030, Vorentwurf 2014 ....................... 4 1.4. Bestehendes Planungsrecht............................................................................................................................... 4 1.5. Landschaftsplan ................................................................................................................................................. 4 2. Anlass der Planung .................................................................................................................................................... 4 3. Ziel und Zweck der Planung ...................................................................................................................................... 4 3.1. Allgemeine Ziele ................................................................................................................................................. 4 3.2. Ziel der Planung ................................................................................................................................................. 5 3.3. Erschließung ...................................................................................................................................................... 5 3.4. Freiraumkonzept ................................................................................................................................................ 5 3.5. Soziale Infrastruktur ........................................................................................................................................... 5 3.6. Jugend- und Familienfreundlichkeit .................................................................................................................... 5 3.6.1. Grundsätzliche Anforderungen, die sich aus dem konkreten städtebaulichen Ziel ergeben ......................... 5 3.6.2. Erlebnisvielfalt im Gebiet ............................................................................................................................... 5 3.6.3. Sicherheits- und gesundheitliche Aspekte der jugendspezifischen Einrichtungen ........................................ 5 3.7. Klimaschutz und Klimaanpassung ...................................................................................................................... 6 3.7.1. Vertragliche Regelungen ............................................................................................................................... 6 4. Begründung der Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) .................................................................. 6 4.1. Grünordnerische Festsetzung ............................................................................................................................ 6 5. Umweltbericht ............................................................................................................................................................. 6 5.1. Einleitung............................................................................................................................................................ 6 5.1.1. Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen/Versiegelungsgrad ............................................. 6 5.1.2. Ziele des Umweltschutzes ............................................................................................................................. 6 5.2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ................................................................................... 6 5.2.1. Schutzgut Mensch ......................................................................................................................................... 6 5.2.1.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben ................................................................................. 6 5.2.1.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben ............................................................... 8 5.2.1.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ..... 10 5.2.2. Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt ............................................................................. 10 5.2.2.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben ............................................................................... 10 5.2.2.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben ............................................................. 11 5.2.2.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ..... 11 5.2.3. Schutzgut Boden ......................................................................................................................................... 12 5.2.3.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben ............................................................................... 12 5.2.3.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben ............................................................. 12 5.2.3.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ..... 12 5.2.4. Schutzgut Wasser........................................................................................................................................ 12 5.2.4.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben ............................................................................... 12 5.2.4.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben ............................................................. 13 5.2.4.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ..... 13 5.2.5. Schutzgüter Luft und Klima/Energie ............................................................................................................ 13 5.2.5.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben ............................................................................... 13 5.2.5.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben ............................................................. 14 5.2.5.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ..... 14 5.2.6. Schutzgut Landschaft .................................................................................................................................. 14 5.2.6.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben ............................................................................... 14 5.2.6.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben ............................................................. 14 5.2.7. Schutzgut Kultur- und Sachgüter ................................................................................................................. 14 Seite 2 / 16 Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 21.06.2017 5.2.7.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben ............................................................................... 14 5.2.7.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben ............................................................. 15 5.2.7.3. Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter .................................................................................. 15 5.3. Grundlagen....................................................................................................................................................... 15 5.4. Monitoring......................................................................................................................................................... 15 5.5. Zusammenfassung ........................................................................................................................................... 15 6. Auswirkungen der Planung ..................................................................................................................................... 16 7. Kosten........................................................................................................................................................................ 16 8. Plandaten................................................................................................................................................................... 16 Seite 3 / 16 Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 21.06.2017 1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation 1.1. Beschreibung des Plangebietes Das Plangebiet liegt im westlichen Bereich der Stadt Aachen im Stadtteil Laurensberg. Es liegt zwischen dem Steinbergweg und dem Pariser Ring und umfasst ausschließlich die Straßenverkehrsflächen der Kullenhofstraße sowie deren geplanter Erweiterung. Das Plangebiet beinhaltet auf der Gemarkung Aachen, Flur 26 die Flurstücke 530 teilweise, 537 teilweise, und 531, sowie Flur 25, die Flurstücke 528 teilweise, 510 teilweise, 511, 525 teilweise, 512, 524 teilweise, 521, 519 teilweise, 516 teilweise, 523 und 331 teilweise. Das Plangebiet des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 0,74 ha. Im nördlichen Bereich des Plangebietes befindet sich die Aachener Universitätsklinik mit den Anfahrtsbereichen und der Stellplatzanlage P1 und P2. Östlich befindet sich das Dorbachtal, südlich das Vaalserquartier und westlich landwirtschaftliche Nutzflächen. Die Kullenhofstraße ist eine öffentliche Verkehrsfläche, die im Zuge des Vorhabens auf privatem Grund der Universitätsklinik verbreitert werden soll. 1.2. Regionalplan Der Regionalplan weist für das Plangebiet einen Allgemeinen Siedlungsbereich aus. Auf Regionalplanebene müssen somit keine Änderungen vorgenommen werden. 1.3. Gültiger Flächennutzungsplan (FNP) und Neuaufstellung FNP Aachen 2030, Vorentwurf 2014 Der gültige FNP der Stadt Aachen stellt für das Plangebiet Sondergebietsfläche dar. Der Vorentwurf der Neuaufstellung des FNP Aachen 2030 (Stand frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Mai 2014) zeigt im westlichen Teil der Kullenhofstraße vom Steinbergweg bis zur Höhe der Grünspange „Wohnbaufläche“. Ab der Höhe Grünspange bis zum Kreisverkehr auf der Kullenhofstraße übernimmt der FNP die Darstellung „Sondergebietsfläche“. Damit entspricht die Zielsetzung des Bebauungsplanes, Festsetzungen einer Straßenverkehrsflächen, sowohl den Zielen des gültiger FNP als auch den Zielen des FNP 2030. 1.4. Bestehendes Planungsrecht Für das Plangebiet gibt es keinen gültigen Bebauungsplan und somit kein gültiges Planungsrecht. Bei der Kullenhofstraße handelt es sich um eine öffentlich gewidmete Straße. 1.5. Landschaftsplan Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes 1988 und der Vorstudie zum Landschaftsplan 2030. 2. Anlass der Planung Anlass der Planung ist die Notwendigkeit, die Universitätsklinik zu erweitern, um sowohl für den klinischen als auch den nicht - klinischen Bereich dem heutigen Standard in der medizinischen Versorgung Rechnung zu tragen. Für die Neustrukturierung der Universitätsklinik sind im Vorfeld Teilmaßnahmen notwendig, um die Baufeldfreimachung für den Neubau des Zentral - OP´s zu erreichen. Eine Teilmaßnahme zur Baufeldfreimachung ist die Verbreiterung der Kullenhofstraße. 3. Ziel und Zweck der Planung 3.1. Allgemeine Ziele Für die Neustrukturierung und Erweiterung der Universitätsklinik ist neben der Änderung der Linienführung des Busverkehres die Umplanung der Taxizufahrten sowie der Bereiche für die Radfahrer und Fußgänger und des Parkverkehrs erforderlich. Bei diesen Umplanungen wird die Pauwelsstraße (heutige Umwelttrasse) durch den ersten Bauabschnitt (unterirdische OP-Erweiterungen) in Höhe des heutigen Haupteingangs abgeschnitten. Die Kullenhofstraße muss durch die Verbreiterung der Straßenverkehrsflächen an die neue Verkehrssituation angepasst werden. Seite 4 / 16 Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik 3.2. Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 21.06.2017 Ziel der Planung Die Kullenhofstraße muss verbreitert werden, um den Begegnungsverkehr für Bus / Bus zu ermöglichen. Sie wird nach der Erweiterung der Universitätsklinik durch drei Buslinien, den Anliegerverkehr sowie von Radfahrer und Fußgänger genutzt. Die Planungen sehen vor, dass die südliche Grundstücksgrenze gehalten wird. Für den Radverkehr wird im Süden der Kullenhofstraße eine Führung im Zweirichtungsverkehr vorgesehen. Die Fahrbahnfläche der Kullenhofstraße muss für den Begegnungsverkehr Bus / Bus auf eine Fahrbahnbreite von 6,50 m ausgebaut werden. Zur Geschwindigkeitsreduzierung werden in zwei bis drei Bereichen Engstellen eingebaut. Eine neu gestaltete Mittelinsel soll die Querung des Rad- und Fußverkehres sowie die Fußgängerströme des neu geschaffenen Parkhauses, siehe B-Plan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - sicherer machen und somit zu einer höheren Verkehrssicherheit beitragen. Mit dem Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um die Kullenhofstraße auf privatem Grund zu erweitern. Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - wird dabei aus dem bisherigen Bebauungsplan Nr. 1000 - Erweiterung Uniklinik herausgelöst. Somit kann in einem eigenständigen Bebauungsplanverfahren die rechtliche Grundlage für die zeitnahe Realisierung des Umbaus der Kullenhofstraße geschaffen werden. Durch die Aufteilung entsteht ein B-Plan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - und ein Bebauungsplan Nr. 1000 N - Erweiterung Uniklinik -. Für den Bebauungsplan Nr. 1000 - Erweiterung Uniklinik - hat bereits die Programmberatung mit anschließender frühzeitiger Beteiligung der Bürger und Behörden mit Anhörungstermin stattgefunden. Daher werden die beiden Teilpläne jeweils mit der Offenlage fortgesetzt. 3.3. Erschließung Das Niederschlagswasser aus dem Plangebiet wird in vorhandene Regenwasserleitungen unter den bestehenden Parkplatz P2 geleitet. Innerhalb der Kullenhofstraße ist eine ausreichend dimensionierte Mischwasserkanalisation vorhanden. Die Planung erfolgt in Abstimmung mit der Stadtwerke Aachen AG (STAWAG). Das Plangebiet ist als öffentliche Verkehrsfläche Bestandteil des Straßennetzes der Stadt Aachen. Die Erschließung ist insgesamt gesichert. 3.4. Freiraumkonzept Bei der Straßenbaumaßnahme sind entlang der verbreiterten öffentlichen Verkehrsflächen straßenbegleitende Bäume zu pflanzen. Des Weiteren ist die öffentliche Verkehrsfläche mit Straßenbegleitgrün zu versehen. In einem 5,50 m breiten Seitenraum, südlich der Fahrbahn, wird der Fuß- und Radverkehr geführt. 3.5. Soziale Infrastruktur Ist in diesem Planverfahren nicht von Belang. 3.6. Jugend- und Familienfreundlichkeit Ist in diesem Planverfahren nicht von Belang. 3.6.1. Grundsätzliche Anforderungen, die sich aus dem konkreten städtebaulichen Ziel ergeben Ziel dieses Bebauungsplanes ist es, durch ausreichende Querschnitte für den ÖPNV und den nichtmotorisierten Individualverkehr einen zufriedenstellenden Straßenquerschnitt zu realisieren, um die entstehenden Verkehre dieser Verkehrsgruppen sicher leiten zu können. 3.6.2. Erlebnisvielfalt im Gebiet Ist in diesem Planverfahren nicht von Belang. 3.6.3. Sicherheits- und gesundheitliche Aspekte der jugendspezifischen Einrichtungen Ist in diesem Planverfahren nicht von Belang. Seite 5 / 16 Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik 3.7. Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 21.06.2017 Klimaschutz und Klimaanpassung Die Flächen des Plangebietes sind im Bestand, gemäß dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag, zu 86 % versiegelt. Der Umbau der Kullenhofstraße erfolgt abschnittsweise, um die Erreichbarkeit des Parkplatzes P2 zu erhalten. Gegenüber dem Bestand entstehen durch die Umsetzung dieses Bebauungsplanes keine negativen Veränderungen in der klimatischen Situation. Es ist zu erwarten, dass das bisher vorherrschende Siedlungsklima durch das Vorhaben erhalten bleibt. 3.7.1. Vertragliche Regelungen Gemäß § 11 BauGB soll zur Sicherung der Realisierung und der Umsetzung der Planung vor Satzungsbeschluss zwischen der Stadt Aachen und dem UKA als Verursacher der Planung ein Erschließungsvertrag abgeschlossen werden. Dieser Vertrag wird alle Voraussetzungen und Bedingungen für die Realisierung des Straßenumbaus sicherstellen. 4. Begründung der Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) 4.1. Grünordnerische Festsetzung Mit den grünordnerischen Festsetzungen soll das bestehende Erscheinungsbild der Kullenhofstraße dauerhaft gesichert werden. Die grünordnerische Festsetzung soll dafür sorgen, dass die Attraktivität der Straße für den Radverkehr gesteigert und das Stadtbild insgesamt verbessert wird. Zusätzlich sichert die grünordnerische Festsetzung den Ersatz der wegfallenden Bäume. 5. Umweltbericht 5.1. Einleitung Für das Plangebiet wird der Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - aufgestellt. Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verbeiterung der Kullenhofstraße zu schaffen. Das Plangebiet des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 0,74 ha. 5.1.1. Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen/Versiegelungsgrad Flächeninanspruchnahme nach Nutzungen: Öffentliche Verkehrsfläche 5.1.2. 0,74 ha Ziele des Umweltschutzes Ziel des Umweltschutzes ist die Wahrung der Umwelt in Ihrer Gesamtheit sowie der Schutzgüter zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen, der Fauna und der Flora. Dabei sind die Schutzgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen. Zudem sind die kulturellen Merkmale sowie die Sachgüter im Auswirkungsbereich der Planung zu bewahren. Bei Veränderungen und Eingriffen in die jeweiligen Schutzgüter sind Eingriffsvermeidungsmaßnahmen und deren Minderung sowie mögliche Maßnahmen zum Ausgleich zu prüfen und aufzuzeigen. Zur Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die Umweltbelange werden dabei die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse, Verwaltungsvorschriften und Technischen Anleitungen herangezogen. Die zu berücksichtigenden Ziele des Umweltschutzes werden den einzelnen Schutzgütern zugeordnet. 5.2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 5.2.1. Schutzgut Mensch 5.2.1.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Bei der Betrachtung des Schutzgutes Mensch sind Aspekte wie Gesundheitsvorsorge, Wohnqualität, Erholung und Freizeit, Grün- und Freiflächen, Luftschadstoffe, Gerüche, Lichtimmissionen, Lärmimmissionen, elektromagnetische Felder, Erschütterungen sowie gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes ist u. a. das Immissionsschutzrecht zu beachten. Dazu gehören das Bundesimmissionsschutzgesetz und seine Verordnungen. Für die räumliche Planung gilt der Seite 6 / 16 Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 21.06.2017 Trennungsgrundsatz. Danach sind Flächen für bestimmte Nutzungen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf Wohngebiete und schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden. Verkehrsbelastung Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Verkehrsgutachten für die Verbreiterung der Kullenhofstraße (Stand Juni 2017) durch das Büro BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr. Ing. Reinhold Baier GmbH erstellt. Hierbei wurde die verkehrliche Bestandssituation, eingeteilt in mehrere Streckenabschnitte bedingt durch die Ein- und Ausfahrten auf dem Stellplatz P2 (siehe Abbildung 1) als Zustand 0 (Bestand) auf Basis der Datengrundlage durchschnittliche Tagesverkehrsbelastungen (DTV) erfasst. Abbildung 1: Streckenabschnitte Kullenhofstraße, [Quelle: Verkehrsgutachten BSV, Google Maps] Tag (6-22 Uhr) SVDTV [%] M p [%] Lkw > 3,5 t [Kfz/h] Lkw > 2,8 t 1 2.300 3,6 133 5,8 2 3.350 2,4 195 3,8 3 4.400 1,8 256 2,9 4 7.500 1,1 435 1,8 Tabelle 1: Verkehrsbelastung im Bestand, [Quelle: Verkehrsgutachten BSV] Streckenabschnitt DTV [Kfz/24h] Nacht (22-6 Uhr) M p [%] [Kfz/h] Lkw > 2,8 t 20 5,4 29 3,7 39 2,8 66 1,7 Die DTV-Werte belegen, dass die Verkehrsbelastungen auf der Kullenhofstraße aufgrund der unterschiedlichen Zuund Ausfahrten von Osten nach Westen deutlich abnehmen. Die größte Abnahme von über 40 % findet aufgrund der Hauptzu- und Ausfahrt zum / vom P2 vom Abschnitt 4 zum Abschnitt 3 statt. Die Schwerverkehrsanteile steigen hingegen von Westen nach Osten, da die Lkw’s nicht auf die Parkplätze fahren, sondern auf der Straße bleiben und somit der prozentuale Anteil an der Gesamtverkehrsbelastung in Richtung Westen zunimmt. Lärmimmissionen Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Schallschutzgutachten, Stand 06.06.2017 durch das Büro BFT Cognos GmbH erstellt. Darin erfolgen Aussagen zum vorhandenen und zukünftig zu erwartenden Verkehrslärm unter Berücksichtigung der vorhabenbedingten verkehrlichen Entwicklung. Die Umgebung des Plangebietes ist grundsätzlich als Wohngebiet einzuordnen und entsprechend zu beurteilen. Innerhalb des Plangebietes befindet sich ausschließlich die Kullenhofstraße als öffentliche Verkehrsfläche. Nördlich des Plangebietes befindet sich die Universitätsklinik Aachen. Südlich des Plangebietes befindet sich Wohnbebauung. Erholung und Freizeit Die Kullenhofstraße hat keine Bedeutung als Naherholungsfläche für die Bevölkerung. Erschütterungen, Gefahrenschutz Das Plangebiet befindet sich außerhalb verliehener Bergwerksfelder. Es liegen keine Hinweise auf das Vorhandensein von ehemaligen Bergbauflächen vor. Das Plangebiet befindet sich in einem Gebiet, welches im stärkeren Ausmaß von Erdbeben betroffen ist. Nach DIN 4149 (Bauten in deutschen Erdbebengebieten) ist Aachen der Erdbebenzone 3 zuzuordnen. Seite 7 / 16 Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 21.06.2017 Hochwasserschutz Das Plangebiet liegt im Einzugsgebiet der Gewässer Dorbach, Wildbach, und Wurm, für die grundsätzlich Hochwasserschutzmaßnahmen erforderlich sind. 5.2.1.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Verkehrsbelastung Neben der Ermittlung und Darstellung der Verkehrsbelastungen im Bestand sind im Rahmen des Verkehrsgutachtens weitere Verkehrszustände und daraus resultierende Kfz-Belastungen ermittelt worden, die sich während und nach der Baumaßnahme aufgrund von unterschiedlichen Verkehrszusammensetzungen für die Streckenabschnitte 1 bis 4 auf der Kullenhofstraße ergeben werden. Mit den unterschiedlichen verkehrlichen Zuständen sollen in einer Worst-Case-Betrachtung die unterschiedlichen Lärmbelastungen im Zuge der Bauvorhaben betrachtet werden. Folgende verkehrliche Zustände wurden im Zuge der Gutachten untersucht: - Zustand 0 (Bestand): Bestandsverkehr Kullenhofstraße - Zustand A1: Bestandsverkehr und Busse, welche nach Umlegung der Pauwelsstraße auf der Kullenhofstraße fahren (Eventualfall, wenn das neue Parkhaus noch nicht in Betrieb ist, aber die Busse schon umgeleitet werden, die Kullenhofstraße wäre endausgebaut, eher unrealistisch) - Zustand A2: Bestandsverkehr unter Berücksichtigung des reduzierten Parkverkehres zu P2 infolge vom Wegfall von Parkflächen auf P2 und Nutzung des neuen Parkhauses sowie Busse; 200 LKW zum Bauaushub für den Neubau Zentral-OP bei möglicher Baustellenverkehrsführung über Kullenhofstraße - Zustand A3: Bestandsverkehr unter Berücksichtigung des reduzierten Parkverkehres infolge vom Wegfall von Parkflächen auf P2 und Nutzung des neuen Parkhauses. Berücksichtigung der neuen Buslinienführung, ohne Baustellenverkehr für den Zentral - OP. - Zustand B: Annahmen aus Zustand A3 mit zusätzlichen Verkehrsbelastungen, die sich aus den geplanten klinischen Entwicklungen am Neuenhofer Weg ergeben (Bebauungsplan Nr. 977) sowie einer weiteren potentiellen Verkehrszunahme durch mehr Kurzzeitparker auf dem reduzierten P2 - Zustand C1: Bestandsverkehr unter Berücksichtigung des reduzierten Parkverkehres infolge vom Wegfall von Parkflächen auf P2 und Nutzung des neuen Parkhauses. Berücksichtigung der neuen Buslinienführung. Berücksichtigung des Baustellenverkehres zum Bauabschnitt 2 auf der ehemaligen Teilfläche von P2. - Zustand C2: Finaler Zustand unter Berücksichtigung der ausgebauten Bauabschnitte 1 und 2 auf ehemaligen Parkfläche P2 Für die unterschiedlichen Zustände wurden folgende DTV-Werte festgehalten: Zustand A1 Tag (6-22 Uhr) M p [%] [Kfz/h] Lkw > 2,8 t 142 14,4 204 10,0 266 7,7 444 4,7 Nacht (22-6 Uhr) M p [%] [Kfz/h] Lkw > 2,8 t 21 13,8 31 9,6 40 7,4 67 4,5 Streckenabschnitt DTV [Kfz/24h] 1 2 3 4 Zustand A2 1 2 3 4 Zustand A3 1 2 3 2.450 3.500 4.550 7.650 SVDTV [%] Lkw > 3,5 t 9,1 6,4 4,9 3,0 2.600 3.300 4.000 6.250 14,8 11,5 9,5 6,0 151 192 234 361 23,8 18,7 15,4 9,8 21 27 34 60 14,0 10,8 8,8 5,6 2.400 3.100 3.850 9,3 7,1 5,8 140 181 223 14,6 11,3 9,2 21 27 34 14,0 10,8 8,8 Seite 8 / 16 Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 21.06.2017 4 6.050 3,6 350 5,7 60 5,6 Zustand B 1 2.500 9,0 145 14,1 22 13,5 2 3.200 7,0 186 11,0 28 10,5 3 5.600 4,0 324 6,3 49 6,0 4 7.850 2,8 451 4,5 78 4,3 Zustand C1 Keine DTV-Daten, da der Baustellenverkehr im entsprechenden BA2 immer geringer wäre als der im BA1 Zustand C2 Keine DTV-Daten, da in möglichen Tiefgaragen nie mehr Stellplätze entstehen als gegenwärtig auf P2 vorhanden sind. Tabelle 2: Verkehrsbelastung Zustände A1-C2, [Quelle: Verkehrsgutachten BSV] Die DTV-Werte im Zustand A1 zeigen, dass sich die Tagesbelastungen im Verhältnis zum Bestand nur geringfügig erhöhen und sich durch die zusätzlichen Busse lediglich die Schwerverkehrsanteile etwas erhöhen. Im Zustand A2 wird sich der Ziel- und Quellverkehr zum P2 reduzieren, da das Parkhaus in Betrieb ist. Im Zustand A2 wird die Kfz-Belastung in den Abschnitten 3 und 4 zum Teil deutlich reduziert. Die Schwerverkehrsanteile nehmen hingegen aufgrund der zusätzlich berücksichtigten möglichen Baustellenverkehre im Vergleich zum Zustand A1 erneut zu. Der Zustand A3 stellt den Verkehrszustand nach Fertigstellung des ersten Bauabschnittes dar und entspricht demnach dem Zustand A2 ohne mögliche Baustellenverkehre für den Neubau des Zentral-OP. Die Kfz-Belastungen nehmen im Vergleich zum Bestand in fast allen Abschnitten ab. Analog zu den anderen Verkehrszuständen nehmen im Vergleich zum Bestand auch die Schwerverkehrsanteile im Zustand A3 zu. Der Zustand B stellt die Annahmen aus dem Zustand A3 dar sowie zusätzliche Kfz-Belastungen, die sich aus den geplanten Entwicklungen am Neuenhofer Weg (B-Plan Nr. 977) ergeben sowie einer weiteren potentiellen Verkehrszunahmen durch mehr Kurzzeitparker auf dem reduzierten P2. Da sich das Szenario von mehr Kurzzeitparkern auf dem P2 ausschließlich auf Quell- und Zielverkehre beschränkt, sind in diesem Szenario keine Veränderungen im Schwerlastverkehr zu erwarten. Auch die Zunahmen im Schwerlastverkehr bzw. Lkw-Verkehr durch die geplanten Entwicklungen am Neuenhofer Weg (B-Plan Nr. 977) sind nur durch einige wenige zusätzliche Liefer- und Wirtschaftsverkehre pro Tag zu begründen. Als Zustand C1 wird der Verkehrszustand auf der Kullenhofstraße definiert, der sich für den gegenwärtig ungewissen Fall ergeben würde, wenn gemäß dem Masterplan Uniklinik auch die langfristig vorgesehenen Hochbauten entlang der Kullenhofstraße gebaut werden sollten. Da eine solche Baumaßnahme im Vergleich zum ersten Bauabschnitt (BA1) in Teilabschnitten durchgeführt werden würde, bedeutet dies, dass der Baustellenverkehr im entsprechenden BA2 immer geringer wäre als der im BA1. Eine gesonderte Berechnung der Kfz-Belastungen ist daher für den Zustand C1 nicht durchgeführt worden. Für den Zustand C2 müssten die Nutzungen der zukünftigen Hochbauten definiert werden, diese sind derzeit weder geplant noch bekannt. Zur Prognose bzw. Abschätzung der zukünftigen Verkehrssituation auf der Kullenhofstraße wird in diesem Zusammenhang die (realistische) Annahme getroffen, dass unter den Hochbauten maximal eine Tiefgaragenebene gebaut werden könnte. Dies würde bedeuten, dass in den Tiefgaragen nicht mehr Stellplätze entstehen könnten, als im Zustand A3 auf der (Rest-)Parkfläche des P2 voraussichtlich vorhanden sind. Somit wäre der Zustand C2 identisch mit dem Zustand A3. Lärmimmissionen Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde für die angrenzende Wohnbebauung an der Kullenhofstraße sichergestellt, dass „Zum Schutz der Nachbarschaft von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche“ der Beurteilungspegel den Immissionsgrenzwert in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten von 59 dB(A) am Tag und 49 dB(A) in der Nachtzeit nicht überschreitet. Das Ergebnis wird über den Zustand A3 geführt, der lärmtechnisch maßgeblich hinsichtlich der maximalen Lärmbelastung ist und den Planungszustand ohne Baustellenverkehre abbildet. Seite 9 / 16 Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 21.06.2017 Das Ergebnis hierzu zeigt, dass die Beurteilungspegel nach den baulichen Veränderungen (Zustand A3) an vier Immissionspunkten (Immissionspunkt 2,7,8 und 10) an den Nordfassaden der Gebäude in der Nachtzeit oberhalb der zulässigen Grenzwerte der 16. BImSchV liegen. Erschütterungen, Gefahrenschutz Die DIN 4149 (Bauten in deutschen Erdbebengebieten) ist zu beachten. Hochwasserschutz Der westliche Teil der Kullenhofstraße entwässert über Sammelleitungen unterhalb der bestehenden Stellplatzfläche P2 über eine Regenwasserleitung in der Pauwelsstraße in westliche Richtung und im Steinbergeweg in ein Beckensystem Regenklärbecken (RKB) - Regenrückhaltebecken (RRB) - Horizontalbodenfilter (BF) und leitet in Höhe Rabentalweg in den Dorbach ein, der ab Seffent (Siebenquellen) zum Wildbach wird. In Seffent durchfließt der Wildbach das Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Seffent, anschließend das HRB Schloss Rahe. Beide Hochwasserrückhaltebecken werden vom Wasserverband Eifel-Rur betrieben. Das anfallende Niederschlagswasser wird im östlichen Teil der Kullenhofstraße vor der Einleitung in den Dorbach im bestehenden städtischen Regenklärbecken Nr. 105 Pauwelsstraße West behandelt. Aus wasserschutzrechtlicher Sicht besteht im Zuge der Realisierung des Planvorhabens kein Handlungsbedarf. Zusätzliche Hochwasserschutzmaßnahmen sind nicht erforderlich. Erholung und Freizeit Der Bebauungsplan sieht für das Vorhaben eine Straßenbaumaßnahme vor, die bereits im Bestand zu 86 % versiegelt ist. Das Plangebiet umfasst Straßenverkehrs- und Stellplatzflächen. Bei der geplanten baulichen Nutzung ist ein Großteil des Baumbestandes am nördlichen Rand des Plangebietes nicht zu erhalten. 5.2.1.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Lärmimmissionen Die schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass an den vier betroffenen Nordfassaden der Wohnbebauung südlich der Kullenhofstraße passive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster) erforderlich sind. Die Bemessung hierzu erfolgt nach DIN 4109 (Juni 2016). Entsprechend des jeweils berechneten maßgeblichen Außenlärmpegels und der daraus resultierenden Lärmpegelbereiche ergeben sich Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile der beiden Gebäude entsprechend Lärmpegelbereich III. Gängige Praxis hierbei ist in Aachen, dass ab Lärmpegelbereich III bereits zusätzlich zum Einbau von Schallschutzfenstern eine mechanische Belüftung für alle Aufenthaltsräume insbesondere für den Schlafraum gefordert wird, um gesunde Wohnverhältnisse zu gewährleisten. Eine weitere detaillierte Bewertung des Baustellenverkehres nach AVV-Baulärm sollte zusätzlich außerhalb des BPlanverfahrens im Rahmen der Bauanträge für die jeweiligen Baumaßnahmen erfolgen. Die Sicherung der passiven Schallschutzmaßnahmen erfolgt im Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan.Die schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass an den betroffenen Nordfassaden der Wohnbebauung südlich der Kullenhofstraße passive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster) erforderlich sind. 5.2.2. Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt 5.2.2.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB (Baugesetzbuch) die Belange der Landespflege und des Naturschutzes im Hinblick auf das Bundesnaturschutzgesetz und die Landesgesetze zu berücksichtigen. Die einzelnen Umweltschutzbelange werden unter den jeweiligen Schutzgütern behandelt. Schutzgut Tiere Die Fläche des Plangebietes hat keine Bedeutung für Amphibien und Reptilien. Für den Bereich des Plangebietes liegt keine Eintragung eines ausgewiesenen FFH-Gebietes nach der Richtlinie 92/43/EWG der Europäischen Union vor. Weiter liegen keine Vogelschutzgebiete nach der Richtlinie 79/409/EWG sowie keine Naturschutzgebiete vor. Seite 10 / 16 Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 21.06.2017 Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt Das Plangebiet ist bereits heute durch die öffentliche Verkehrsfläche sowie durch Stellplatzflächen und deren Zufahrten zu 86 % versiegelt. Gehölz- und Baumstrukturen, die eine besondere Bedeutung für das Kleinklima einnehmen könnten, sind im Plangebiet nur in sehr begrenztem Umfang erhalten. Das Plangebiet liegt nicht in einem FFH - Gebiet oder Natura 2000 Gebiet. Zur Erfassung des Baumbestandes wurde ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag durch das Büro FSWLA (Stand Juni 2017) erstellt. Demnach sind innerhalb des Plangebietes des Bebauungsplanes 50 Bäume im Plangebiet dokumentiert, die durch die Umbaumaßnahme betroffen sind. Diese befinden sich größtenteils im nördlichen Plangebiet entlang der Kullenhofstraße. Da die vorhandenen Grünstrukturen des Plangebietes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen, kommt die Baumschutzsatzung für diesen Bereich zur Anwendung. Danach sind 20 Bäume gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen satzungsgeschützt. Weitere 13 Bäume sind als Ersatzpflanzungen für frühere Rodung satzungsgeschützter Bäume zu werten, sodass insgesamt 33 der 50 erfassten Bäume unter Satzungsschutz stehen. Unmittelbar angrenzende Bestandsbäume, die baubedingt durch die Baumaßnahme betroffen sein könnten, werden in die Betrachtung einbezogen. Im Norden wie auch im Süden grenzen vereinzelt mit Bäumen bestandenen Vegetationsflächen unmittelbar an das Bebauungsplangebiet Nr. 1000 S an. Von den insgesamt 16 betrachteten Bestandsbäumen, die durch den Straßenbau baubedingt betroffen sein können, sind 11 Bäume satzungsgeschützt. Weitere 3 Bäume sind als Ersatzpflanzungen für frühere Rodung satzungsgeschützter Bäume zu werten. Das Ergebnis der Biotopbewertung gemäß dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag zeigt, dass in dem heute vor Ort anzutreffenden Bestand ein Flächenwert von 662 Biotoppunkten erreicht wird. Die Fläche weist eine niedrige ökologische Wertigkeit vor. 5.2.2.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Schutzgut Tiere Im Zuge der Artenschutzuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 1000 - Erweiterung Uniklinik - sind keine planungsrelevanten Tierarten erfasst worden. Baumhöhlen, die von höhlenbrütenden Vögeln genutzt werden könnten, konnten im Bereich der Kullenhofstraße nicht nachgewiesen werden. Von erheblichen Auswirkungen auf lokale Populationen planungsrelevanter Tierarten ist daher nicht auszugehen. Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt Mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden Eingriffe in die vorhandenen Grünstrukturen bewirkt. Insgesamt können die 50 Bäume innerhalb des Plangebietes (Gesamtbestand) im Zuge der Verbreiterung der Kullenhofstraße nicht erhalten bleiben. Ein Erhalt der 33 erfassten satzungsgeschützten Bäume ist nicht möglich, da die baumbestandenen straßenbegleitenden Grünflächen für die Straßenerweiterung in Anspruch genommen werden. 13 Bäume davon sind Ersatzbäume für frühere Rodungen. Zusätzlich können 17 Bäume, die nicht unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen fallen, für Straßenverbreiterungsmaßnahme der Kullenhofstraße nicht erhalten bleiben. Außerhalb des Plangebietes, aber in unmittelbarer Nähe des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1000 S, sind 16 Bäume voraussichtlich von einer Veränderung im Wurzel- und Kronentraufbereich baubedingt betroffen bzw. müssen ggf. gefällt werden. 14 Bäume fallen unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen. 3 Bäume davon sind Ersatzpflanzungen für frühere Rodung satzungsgeschützter Bäume. Das Ergebnis der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zeigt, dass die Planung einen Flächenwert von 135 Biotoppunkten aufweist. Durch die Planung wird ein Biotoppunktedefizit von 527 Wertpunkten ausgelöst. 5.2.2.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Seite 11 / 16 Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 21.06.2017 Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt Gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen ist bei Fällung und / oder Veränderungen (Stamm- und Kronenbereich) ein vorgegebener Ersatz als Ersatzpflanzung zu leisten. Innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 1000 S wären nach derzeitigem Planungsstand ca. 41 Ersatzbäume zu pflanzen. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - sieht der aktuelle freiraumplanerische Entwurf die Neupflanzung von 6 Bäumen (Kaiser-Linde) vor. Für die nicht innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes nachweisbaren Ersatzpflanzungen ist ein monetärer Ausgleich zu leisten. Außerhalb des Plangebietes, aber in unmittelbarer Nähe des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1000 S, sind nach derzeitigem Planungsstand ca. 20 Ersatzbäume zu pflanzen. In dem nördlich der Fahrbahn begleitenden Grünstreifen, aber außerhalb des Plangebietes des Bebauungsplanes Nr. 1000 S liegend, werden weitere 15 standortgeeignete Laubbäume (Kaiser-Linde) gepflanzt. Für die nicht außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes nachweisbaren Ersatzpflanzungen ist ein monetärer Ausgleich zu leisten. Innerhalb der Gesamtliegenschaft der Universitätsklinik sollte für den Biotopsverlust von 527 Wertpunkten bei der Anlage neuer Vegetationsflächen ein Ersatz geschaffen werden. Die Ersatzmaßnahmen werden im Durchführungsvertrag gesichert. 5.2.3. Schutzgut Boden 5.2.3.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes ist die Stadt Aachen verpflichtet, gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 und Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB) die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu berücksichtigen. Das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) ist bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen. Schutzwürdige Böden Im Plangebiet befinden sich keine schutzwürdigen Böden im Sinne des § 1 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz NRW. Aufgrund von bereits erfolgten Baumaßnahmen mit daraus folgenden Eingriffen in den Boden ist davon auszugehen, dass die ursprünglichen Böden im Plangebiet in ihrem Bodenaufbau durch Umlagerungen, Abgrabungen und Anschüttungen bereits entfernt oder zumindest erheblich geschädigt wurden. Es bestehen aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken im Hinblick auf die geplanten Nutzungen. Altlastenverdachtsflächen Im Altlastenverdachtsflächenkataster der Stadt Aachen liegen für die einzelnen Grundstücke innerhalb des Plangebiets sowie unmittelbar an das Plangebiet angrenzend keine Einträge im Altlastenverdachtsflächenkataster vor. 5.2.3.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Schutzwürdige Böden Es bestehen aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken. 5.2.3.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Maßnahmen sind nicht erforderlich. 5.2.4. Schutzgut Wasser 5.2.4.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Nach § 1 (6) Nr. 7 BauGB ist Wasser ein Schutzgut, ebenso sind nach § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB Abwasser und Trinkwasser Belange, die in der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind. Maßgebend für die Bauleitplanung ist das Landeswassergesetz, das Anforderungen an den Umgang mit Niederschlagswasser formuliert. Nach § 44 (2) Landeswassergesetz NW ist Niederschlagswasser von neu erschlossenen Gebieten zu versickern, zu verrieseln oder Seite 12 / 16 Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 21.06.2017 ortsnah in ein Oberflächengewässer einzuleiten. Da das Plangebiet nicht erstmalig bebaut wird, kommt dieser Paragraph hier nicht in Betracht. Grundwasser Das Plangebiet befindet sich außerhalb von Wasserschutzgebieten sowie außerhalb des Einzugsbereiches von Grundwasserbrunnen, thermalwasserführenden Schichten oder Grundwassermessstellen. Anstehendes Grundwasser ist in einer Tiefe von mindestens 15 m unter Geländehöhe zu erwarten (Grundwassergleichenplan und Baugrundkarte der Stadt Aachen). Oberflächengewässer Im Plangebiet selbst befinden sich keine natürlichen Oberflächengewässer. Östlich des Plangebietes verläuft der Dorbach durch eine mit Gehölzen bestandene Grünfläche. Abwasser Das Plangebiet liegt im Einzugsgebiet der Abwasserreinigungsanlage Aachen-Soers. Im südlichen Seitenraum der Kullenhofstraße liegt ein vorhandener Mischwasserkanal. Die Kullenhofstraße trägt ausschließlich zur abwassertechnischen Erschließung des südlich gelegenen Vaalserquartieres bei. Durch die Planung bleiben diese Belange unberührt. Niederschlagswasser Der westliche Teil der Kullenhofstraße entwässert über Sammelleitungen unterhalb der bestehenden Stellplatzfläche P2 über eine Regenwasserleitung in der Pauwelsstraße in westliche Richtung und im Steinbergeweg in ein Beckensystem Regenklärbecken (RKB) - Regenrückhaltebecken (RRB) - Horizontalbodenfilter (BF). Das anfallende Niederschlagswasser leitet in Höhe Rabentalweg in den Dorbach ein, der ab Seffent (Siebenquellen) zum Wildbach wird. In Seffent durchfließt der Wildbach das Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Seffent, anschließend das HRB Schloss Rahe. Beide Hochwasserrückhaltebecken werden vom Wasserverband Eifel-Rur betrieben. Das anfallende Niederschlagswasser wird im östlichen Teil der Kullenhofstraße vor der Einleitung in den Dorbach im bestehenden städtischen Regenklärbecken Nr. 105 Pauwelsstraße West behandelt. Die Einleitung des Niederschlagswassers in ein Oberflächengewässer ist gegeben. Die ordnungsgemäße Ver- und Entsorgung des Plangebietes ist damit grundsätzlich über die Anschlüsse an die vorhandenen Leitungen gewährleistet. 5.2.4.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Der derzeit bestehende Versieglungsgrad wird lediglich um 4 % erhöht, was keine negativen Auswirkungen auf den Hochwasserschutz in den betroffenen Gewässern hat. Die entwässerungstechnische Erschließung erfolgt weiterhin wie im Bestand. Der im südlichen Seitenraum der Kullenhofstraße vorhandene Mischwasserkanal, der ausschließlich zur abwassertechnischen Erschließung des südlich gelegenen Vaalserquartieres beiträgt, bleibt durch die Planung unberührt. Aufgrund dessen sind keine Auswirkungen durch das Vorhaben zu erwarten. 5.2.4.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Aus wasserschutzrechtlicher Sicht besteht kein Handlungsbedarf. Maßnahmen sind nicht erforderlich. 5.2.5. Schutzgüter Luft und Klima/Energie 5.2.5.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Um der rechtlichen Vorgabe zur Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse im Planverfahren Rechnung zu tragen, sind u.a. die Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG), der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (39. BImSchV), die Richtwerte der TA-Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) sowie die Zielwerte des LAI (Bund / Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz) zu beachten. Das Plangebiet befindet sich gemäß Klimafunktionskarte des gesamtstädtischen Klimagutachtens Aachen im sogenannten Siedlungsklima. Die überwiegend locker bebauten und gut durchgrünten Wohnsiedlungen des Siedlungsschwerpunktes Laurensberg bewirken schwache Wärmeinseln. Ein ausreichender Luftaustausch führt Seite 13 / 16 Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 21.06.2017 meist zu guten Bioklimaten. Eventuelle klimatisch-lufthygienische Probleme beschränken sich auf die verkehrliche Situation der Haupterschließungsstraße (Pariser Ring). Laut Auswertung der Gesamtkarte Stadtklima im Rahmen des Klimaanpassungskonzeptes der Stadt Aachen von 2014 sind in den vorhandenen Freiflächen des Dorbachs Kaltluftsammelgebiete zu erkennen. Lufthygienisch ist durch die vorhandene verkehrliche Belastung der Kullenhofstraße von einer Grundbelastung an lufthygienischen Schadstoffen auszugehen. 5.2.5.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Der Umbau der Kullenhofstraße erfolgt abschnittsweise, um die Erreichbarkeit des Parkplatzes P2 zu erhalten. Gegenüber dem Bestand entstehen durch die bauliche Maßnahme keine negativen Veränderungen in der klimatischen Situation. Das bisher vorherrschende Siedlungsklima wird durch die Planung nicht beeinträchtigt. Lufthygienisch ist von keiner zunehmenden Luftschadstoffbelastung auszugehen. Durch die Führung von Teilen des Busverkehres über die Kullenhofstraße nimmt der Schwerlastverkehr marginal zu, jedoch ist langfristig eine Reduzierung des Gesamtverkehrsaufkommens zu erwarten, da das neu zu errichtende Parkhaus südlich der Kullenhofstraße Quell- und Zielverkehre auf der Kullenhofstraße reduziert. Bei einer möglichen Führung des Baustellenverkehres über die Kullenhofstraße wird sich temporär der Anteil des Schwerlastverkehres erhöhen. Eine solche Beeinträchtigung ist jedoch zeitlich begrenzt. Insgesamt lässt sich festhalten, dass gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse als gegeben bewertet werden. 5.2.5.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Um die Bestandssituation nicht weiter zu beeinträchtigen und eine Verbesserung des Kleinklimas, insbesondere hinsichtlich der benachbarten Wohnnutzung zu erzielen, wird mit der Anpflanzung von Bäumen im Plangebiet ein Beitrag zur Verbesserung des derzeitigen Lokalklimas und der lokalen lufthygienischen Situation geleistet. Dies wird im Durchführungsvertrag geregelt. 5.2.6. Schutzgut Landschaft 5.2.6.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Die Kullenhofstraße liegt innerhalb der zentralen Lage des bebauten Innenbereiches des Stadtteils Laurensberg. Die das Plangebiet zweiseitig umgebenden Gebäude- und Nutzungsstrukturen sind heterogen strukturiert. Nördlich des Plangebietes liegt die Universitätsklinik Aachen und südlich des Plangebietes Wohnbebauung. Das Umfeld des Plangebietes ist aufgrund der unterschiedlichen Gebäudestrukturen und -kubaturen sowie der baulichen Höhen städtisch geprägt. Die Außenflächen innerhalb dieses Bereiches sind durch Gebäude, Parkplatzflächen sowie durch Erschließungsflächen größtenteils versiegelt. Westlich des Plangebietes liegen weiträumige landwirtschaftliche Nutzflächen, die durch die Planung jedoch nicht beeinträchtigt werden. Der vorhandene Gehölzbestand im Plangebiet ist nicht landschaftsprägend. Dem Plangebiet kommt keine fernwirksame Bedeutung zu. 5.2.6.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Erhebliche Auswirkungen auf das bestehende Ortsbild durch die geplante Bebauung sind nicht zu erwarten, da ausschließlich eine öffentliche Verkehrsfläche mit seitlichem Baumbestand verbreitert wird. Durch die Anpflanzung von Baumstandorten entlang der Kullenhofstraße in der vorgesehenen Art und Anzahl wird eine sowohl ökologische als auch städtebaulich sinnvolle Begrünung des Straßenraumes erreicht. Das Ortsbild einer mit Bäumen begrünten städtischen Straße wie es heute wahrnehmbar ist, wird durch die Anpflanzung von straßenbegleitenden Baumstandorten wiederhergestellt. 5.2.7. Schutzgut Kultur- und Sachgüter 5.2.7.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Gemäß Denkmalschutzgesetz Nordrhein Westfalen sind Denkmäler zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Seite 14 / 16 Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 21.06.2017 Das Plangebiet liegt außerhalb des Denkmalbereiches Innenstadt sowie außerhalb einer archäologisch bedeutsamen Landschaft. Das Klinikareal nördlich der Kullenhofstraße steht als Gesamtensemble einschließlich der Freiflächen unter Denkmalschutz. 5.2.7.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Durch die Planung sind derzeit keine Ein- und Auswirkungen zu erwarten. Im Bebauungsplan wird ein Hinweis zum Umgang mit möglichen Bodenfundstellen im Zuge von Bauarbeiten mit dem Hinweis des zu benachrichtigenden Fachamtes aufgenommen werden. Durch die unter den Hinweisen erfassten Maßnahmen bei etwaigen Bodenfunden werden erhebliche Beeinträchtigungen auf die Kultur und Sachgüter verhindert. 5.2.7.3. Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter Zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen vielseitige Wechselwirkungen. Die besondere Auseinandersetzung von Wechselwirkungen ist nur dann erforderlich, wenn Sie bei Betrachtung der einzelnen Schutzgüter und Umweltaspekte von entsprechender Bedeutung ist. Die im Kapitel Umweltbelange behandelte schutzgutbezogene Betrachtung der einzelnen Umweltaspekte berücksichtigt bereits die möglichen Wechselwirkungen und die sich daraus ergebenden Umweltauswirkungen. Von einer weitergehenden Betrachtung kann daher Abstand genommen werden. 5.3. Grundlagen Als Grundlage der Beschreibung der Umweltbelange dienen die gesetzlichen Vorgaben der §§ 2 und 2a BauGB (Baugesetzbuch). Die Beschreibung der Umweltbelange wird vorsorglich in die Begründung zum Bebauungsplan eingearbeitet. Zudem wurden die Angaben aus dem vom Fachbereich Umwelt der Stadt Aachen im Vorfeld zusammengestellten Anforderungsprofile berücksichtigt. Bei der Bearbeitung wurde zudem das gesamtstädtische Klimagutachten Aachen mit herangezogen. Im Rahmen der Bearbeitung wurden außerdem folgende Fachgutachten erstellt, deren Ergebnisse im Bericht zu den Umweltbelangen mit berücksichtigt wurden: - Prognose zum Schallimmissionsschutz Bebauungsplan Nr. 1000 S „Erweiterung Uniklinik RWTH Aachen“, BFT Cognos GmbH, Stand 06.06.2017 - Verkehrsgutachten für die Kullenhofstraße im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 1000 S, BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.- Ing. Reinhold Baier GmbH, Stand Juni 2017 - Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 1000 S Erweiterung Uniklinik, Büro FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH, Stand 16.06.2017 5.4. Monitoring Nachteilige erhebliche Umweltauswirkungen, die unvorhergesehen erst nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes bekannt werden und die deshalb nicht Gegenstand der Umweltprüfung und der Abwägung sein konnten, können, da die Stadt Aachen derzeit kein umfassendes Umweltüberwachungs- und Beobachtungssystem betreibt, nicht permanent überwacht und erfasst werden. Die Stadt Aachen ist in diesem Zusammenhang auf Informationen der Fachbehörden bzw. der Bürger über nachteilige Umweltauswirkungen angewiesen. 5.5. Zusammenfassung Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Von großer Bedeutung im Bebauungsplanverfahren ist die Betrachtung der Lärmauswirkungen durch das Vorhaben. Die Beurteilungspegel des zu erwartenden Lärms infolge der baulichen Veränderungen der Kullenhofstraße und der Vorplatzgestaltung der Universitätsklinik Aachen unterschreiten an den maßgeblichen Ost- und Westfassaden der südlich der Kullenhofstraße gelegenen Wohnbebauung den Grenzwert gemäß 16. BImSchV zur Tag- und Nachtzeit an allen betrachteten Zuständen der Verkehrssituation. An den Nordfassaden der Gebäude wird der Grenzwert in den Zuständen A1 bis A3 sowie Zustand B zum Teil überschritten. Zur Gewährleistung von gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen sind passive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster) an den relevanten Fassaden erforderlich. Die Sicherung der passiven Schallschutzmaßnahmen erfolgt über den Durchführungsvertrag. Seite 15 / 16 Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 21.06.2017 Insgesamt können 50 Bäume im Zuge der Verbreiterung der Kullenhofstraße nicht erhalten bleiben. 33 Bäume fallen davon unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen. 13 Bäume der satzungsgeschützten Bäume sind Ersatzpflanzungen für frühere Rodungen. Ein Erhalt der 33 erfassten satzungsgeschützten Bäume ist nicht möglich, da die baumbestandenen straßenbegleitenden Grünflächen für die Straßenerweiterung in Anspruch genommen werden. In unmittelbarer Nähe des Geltungsbereiches befinden sich zusätzlich 16 Bäume, die durch den Straßenumbau baubedingt betroffen sin können. 11 Bäume davon sind satzungsgeschützt. Weitere 3 Bäume sind als Ersatzpflanzungen für frühere Rodung satzungsgeschützter Bäume zu werten. Nach derzeitigem Planungsstand wären ca. 41 Ersatzbäume zu pflanzen. Der aktuelle freiraumplanerische Entwurf sieht die Neupflanzung von 6 Bäumen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - vor. In dem nördlich der Fahrbahn begleitenden Grünstreifen, aber außerhalb des Plangebietes, werden weitere 15 standortgeeignete Laubbäume gepflanzt. Für die nicht innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes nachweisbaren Ersatzpflanzungen ist ein monetärer Ausgleich zu leisten. Innerhalb der Gesamtliegenschaft der Universitätsklinik sollte für den Biotopsverlust von 527 Wertpunkten bei der Anlage neuer Vegetationsflächen ein Ersatz geschaffen werden. Die Ersatzmaßnahmen werden im Durchführungsvertrag gesichert. Darüber hinaus sind keine umweltrechtlichen Auswirkungen durch die Planung bekannt. 6. Auswirkungen der Planung Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - wird die Voraussetzung geschaffen, die Verbreiterung der Kullenhofstraße herzustellen und einen Bus-Bus-Begegnungsverkehr zu schaffen. Die Gewährleistung des Bus-Bus-Begegnungsverkehrs entsteht durch den Neubau des Zentral-OPs. Der neue ZentralOP kappt die bisherige Umwelttrasse, die Pauwelsstraße, was die Erfordernis einer neuen Verkehrsführung des Busverkehres erklärt. Über die neu gestaltete Kullenhofstraße können die Busse über den Steinbergweg in Richtung Süden zur Vaalser Straße fahren. Die Prüfung aller Umweltbelange hat ergeben, dass erhebliche negative Auswirkungen für die Umwelt durch die derzeitige Planung nicht zu erwarten sind. 7. Kosten Der Antragsteller des Verfahrens trägt sämtliche Kosten, die durch das Bebauungsplanverfahren verursacht werden. Die Kosten für den Verwaltungsaufwand werden - wie bei jedem Bauleitplanverfahren auch - von der Stadt Aachen übernommen. 8. Plandaten Art der Nutzung Geplante Nutzung Straßenverkehrsfläche ca. 7.439 m² Plangebiet ca. 7.439 m² Seite 16 / 16 FSWLA Landschaftspflegerischer Fachbeitrag / Grünordnungsplan (LFB/GOP) zum Bebauungsplan Nr. 1000 S – Erweiterung Uniklinik Kullenhofstraße Stadt Aachen, Stadtbezirk Laurensberg Im Auftrag von: Universitätsklinikum Aachen, AöR Pauwelsstraße 30 52074 Aachen Vertreten durch: Ukafacilities GmbH Schneebergweg 51 52074 Aachen FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH Düsseldorf, 16.06.2017 FSWLA 14.004 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag/Grünordnungsplan (LFB/GOP) zum Bebauungsplan – Nr. 1000 S – Erweiterung Uniklinik -, Stadt Aachen Stand Projekt: 16.06.2017 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (LFB) / Grünordnungsplan (GOP) zum Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik Kullenhofstraße Stadt Aachen, Stadtbezirk Laurensberg Projektleitung/ -bearbeitung: FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH Bergische Landstraße 606 40629 Düsseldorf Tel.: 0211 - 29106-0 Fax.: 0211 - 29106-20 Prof. Thomas Fenner / Landschaftsarchitekt AKNW Klaus Steinhauer Beirat / Landschaftsarchitekt AKNW Gerlind Heckmann, Dipl.- Ing. (FH) Landschaftsarchitektin AKNW Barbara Bastian, Dipl.- Ing. Landschaftsarchitektur Hendrick Zimm, Student der Landespflege Aufgestellt / Bearbeitungsstand Düsseldorf, den 16.06.2017 T:\Cad\2014\14004\03_SCHRIFTVERKEHR TEXTE\05_TEXTE\LFB\14004_uka_bplan_1000_süd_lfb_textteil_stand_17_05_29_überarb_17_06_19_end.doc 2 FSWLA 14.004 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag/Grünordnungsplan (LFB/GOP) zum Bebauungsplan – Nr. 1000 S – Erweiterung Uniklinik -, Stadt Aachen Stand 16.06.2017 INHALTSVERZEICHNIS 1 EINLEITUNG ................................................................................................................................................ 5 1.1 Planungsanlass und Lage des Plangebietes............................................................................... 5 1.1.1 Planungsanlass............................................................................................................................... 5 1.1.2 Lage des Plangebietes ................................................................................................................... 6 1.2 Raumordnerische und Planerische Vorgaben ............................................................................ 6 1.2.1 Regionalplan .................................................................................................................................. 6 1.2.2 Masterplan Aachen *2030 ............................................................................................................. 6 1.2.3 Flächennutzungsplan (FNP) .......................................................................................................... 7 1.2.4 Bebauungsplanung / Planungsrechtliche Bewertung ................................................................... 7 1.2.5 Landschaftsplan ............................................................................................................................. 7 1.2.6 Baumschutzsatzung ....................................................................................................................... 7 1.2.7 Sonstige Vorgaben ......................................................................................................................... 7 1.3 Rechtliche Grundlagen und Zielsetzung des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages ......... (LFB) / Grünordnungsplanes (GOP) ............................................................................................. 8 1.3.1 Rechtliche Grundlagen - LFB/GOP................................................................................................ 8 1.3.2 Allgemeine Zielsetzung und Inhalte des Fachbeitrags .................................................................. 9 2 BESTANDSERFASSUNG UND - BEWERTUNG ........................................................................................... 10 2.1 Vorbemerkung .............................................................................................................................. 10 2.2 Biotopstruktur und Baumbestand im Untersuchungsraum .................................................... 10 2.2.1 Biotoptypen und Versiegelungsgrad ........................................................................................... 10 2.2.2 Baumbestand und Baumschutzsatzung ....................................................................................... 12 2.3 Belange des Artenschutzes......................................................................................................... 13 2.3.1 Fachbeitrag Artenschutzprüfung (ASP Stufe I und ASP I Stufe II) ............................................. 13 2.3.2 Vermeidungsmaßnahmen ............................................................................................................ 15 3 DARSTELLUNG UND BEWERTUNG DES EINGRIFFS ................................................................................. 15 3.1 Eingriffsbeschreibung und Bewertung der Entwurfsplanung ................................................. 15 3.2 Konfliktvermeidung / -verminderung ......................................................................................... 16 3.2.1 Erhalt von Bestandsbäumen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 1000 S ........................ 16 3.2.2 Neupflanzung von straßenbegleitenden Bäumen ....................................................................... 16 3.2.3 Erhaltung des Ortsbildes.............................................................................................................. 16 4 KOMPENSATIONSMAßNAHMEN .............................................................................................................. 17 4.1 Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung ............................................................................................ 17 4.1.1 Satzungsgeschützter Baumbestand / Ersatzpflanzung innerhalb des Bebauungsplangebietes 1000 S …………………………………………………………………………………………………….17 4.1.2 Satzungsgeschützter Baumbestand / Ersatzpflanzung in an das Bebauungsplangebiet angrenzenden Flächen ......................................................................................................................................... 17 4.1.3 Biotoptypen/Nutzungstypen innerhalb des Bebauungsplangebietes......................................... 18 4.2 Externer Ausgleich ....................................................................................................................... 20 4.2.1 Biotopwerteverlust durch Neuplanung........................................................................................ 20 4.2.2 Ersatzbaumpflanzungen .............................................................................................................. 20 T:\Cad\2014\14004\03_SCHRIFTVERKEHR TEXTE\05_TEXTE\LFB\14004_uka_bplan_1000_süd_lfb_textteil_stand_17_05_29_überarb_17_06_19_end.doc 3 FSWLA 14.004 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag/Grünordnungsplan (LFB/GOP) zum Bebauungsplan – Nr. 1000 S – Erweiterung Uniklinik -, Stadt Aachen Stand 16.06.2017 4.3 Kosten des Ausgleichs ................................................................................................................ 20 5 GRÜNORDNERISCHE FESTSETZUNGEN ................................................................................................... 20 5.1 Vorschläge für grünordnerische Festsetzungsempfehlungen ................................................ 20 5.2 Hinweise ........................................................................................................................................ 21 5.3 Satzungen...................................................................................................................................... 21 8 LITERATURVERZEICHNIS/ABBILDUNGEN/TABELLEN/LISTE ABKÜRZUNGEN ....................................... 23 9 ANHANG ................................................................................................................................................... 26 T:\Cad\2014\14004\03_SCHRIFTVERKEHR TEXTE\05_TEXTE\LFB\14004_uka_bplan_1000_süd_lfb_textteil_stand_17_05_29_überarb_17_06_19_end.doc 4 FSWLA 14.004 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag/Grünordnungsplan (LFB/GOP) zum Bebauungsplan – Nr. 1000 S – Erweiterung Uniklinik -, Stadt Aachen Stand 1 1.1 1.1.1 16.06.2017 Einleitung Planungsanlass und Lage des Plangebietes Planungsanlass Das Investitionsprogramm „Medizinisches Modernisierungsprogramms“ (MedMoP) des Landes NRW ermöglicht der Uniklinik RWTH Aachen (UKA) für einen zukunftsweisenden Klinikbetrieb wichtige Erweiterungsbauten wie die Errichtung neuer OP-Räume zu planen und umzusetzen. Im Vorfeld der Realisierung, d.h. im Rahmen der Baufeldfreimachung werden umfangreiche Anpassungen der bestehenden Außen- und Verkehrsanlagen, sowie der technischen Infrastruktur im näheren und weiteren Umfeld der geplanten Neubaumaßnahmen erforderlich. Umbau der Kullenhofstraße Eine der notwendigen vorgezogenen Anpassungsmaßnahmen stellt der Umbau der Kullenhofstraße dar. Bedingt durch die geplanten Erweiterungsbauten der Uniklinik werden Veränderungen in der Abwicklung von Verkehrsführungen, sowohl für den Individualverkehr als auch für den ÖPNV innerhalb des Klinikareals und den angrenzenden öffentlichen Straßen, notwendig. Die Pauwelstraße als Umwelttrasse wird für die Abführung der Busverkehre in Richtung Steinbergweg künftig nicht mehr zur Verfügung stehen können. Innerhalb des Klinikvorplatzes kommt es zu einer räumlichen Neuausrichtung der Bushaltestellen. Buslinien, die bisher über die Umweltrasse in Richtung Steinbergweg die südwestlich gelegenen Stadtteile angedient haben, werden in Zukunft über die Kullenhofstraße geführt. Gleichzeitig soll weiterhin ein Parkangebot für PKW‘s innerhalb der öffentlichen Straße gesichert werden, wie auch über mehrere Zuund Abfahrten die Anfahrbarkeit des Klinikparkplatzes P2 bestehen bleiben, solange die geplanten Erweiterungsbauten entlang der Kullenhofstraße noch nicht umgesetzt sind. Innerhalb Kullenhofstraße soll ferner ein kombinierten Fuß- und Radweg entlang der südlichen Fahrbahnseite neu hergerichtet werden. Des Weiteren ist beabsichtigt, die bisher im Verlauf der Kullenhofstraße geplante Medientrasse auf dem Klinikgelände innerhalb einer Verkehrsfläche zu führen. Die öffentliche Gasleitung zur Versorgung des Klinikums wird im Bereich der südlichen Geh- und Radwegtrasse verlegt. Zur Schaffung von Planungs- und Baurecht für die geplanten baulichen und verkehrlichen Entwicklungen und Veränderungen innerhalb des Plangebietes der Uniklinik RWTH Aachen ist in 2016 ein Bauleitplanverfahren eingeleitet und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr.1000 – Erweiterung Uniklinik von der Stadt Aachen beschlossen worden. Um eine zeitnahe Umsetzung der geplanten Straßenumbaumaßnahme im Bereich der Kullenhofstraße planungs- und baurechtlich vor den geplanten baulichen Entwicklungen innerhalb des vorgenannten Bebauungsplans zu ermöglichen, wird für Bereich der Kullenhofstraße im Vorgriff auf die Gesamtplanung ein separates Bauleitplanverfahren durchgeführt. T:\Cad\2014\14004\03_SCHRIFTVERKEHR TEXTE\05_TEXTE\LFB\14004_uka_bplan_1000_süd_lfb_textteil_stand_17_05_29_überarb_17_06_19_end.doc 5 FSWLA 14.004 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag/Grünordnungsplan (LFB/GOP) zum Bebauungsplan – Nr. 1000 S – Erweiterung Uniklinik -, Stadt Aachen Stand 16.06.2017 Die Aufstellung und Durchführung des Bebauungsplanes Nr. 1000 S „Erweiterung Uniklinik“ wurde von der Stadt Aachen ebenfalls in 2016 beschlossen. Das Plangebiet nördlich der Kullenhofstraße wird separat im Bebauungsplanverfahren Nr. 1000 N „Erweiterung Uniklinik“ behandelt. 1.1.2 Lage des Plangebietes Das Plangebiet, d.h. die öffentliche Verkehrsfläche Kullenhofstraße befindet sich im Südwesten der Stadt Aachen, im Stadtteil Laurensberg innerhalb des Areals des Universitätsklinikums RWTH Aachen. Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst den Straßenabschnitt zwischen dem Einmündungsbereich Steinbergweg im Westen und dem Kreisverkehr im Osten. Im Norden wird das Plangebiet durch die klinikeigenen Parkplätze P 1 und P 2 begrenzt. Im Süden grenzt das Plangebiet an die vorhandene Wohnsiedlung im Bereich „Kullenhofwinkel“ sowie an die straßenbegleitenden Verwaltungsgebäude, diverse Klinikeinrichtungen und studentische Wohneinrichtungen im Bereich des Neuenhofer Wegs. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - Kullenhofstraße umfasst eine Fläche von ca. 0,744 ha. 1.2 1.2.1 Raumordnerische und Planerische Vorgaben Regionalplan Im Regionalplan (ehemals Gebietsentwicklungsplan) des Regierungsbezirkes Köln, Teilabschnitt Region Aachen 2003, Stand 2015, stellt das Plangebiet des Universitätsklinikums und somit das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 1000 S als allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. Die geplanten baulichen Entwicklungen des Universitätsklinikums entsprechen dem derzeit geltenden Planungsrecht. 1.2.2 Masterplan Aachen *2030 In seiner Sitzung im Dezember 2012 hat der Rat der Stadt Aachen den Masterplan als Ausdruck eines gemeinsamen Grundverständnisses über die gesamtstädtische Zielkonzeption beschlossen. Die Ergebnisse dieses Planes sind daher gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Bundesbaugesetz (BauGB) im Sinne der gemeindlichen Selbstbindung als städtebauliche Entwicklungskonzeption in der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Der Masterplan definiert Handlungsfelder. Das Handlungsfeld „Hochschulen“ forciert dabei unter dem Gesichtspunkt „Wissenschaftsstadt stärken / profilieren“ eine qualitative Bestandsentwicklung und Modernisierung der Technischen Hochschulstandorte sowie den Ausbau der verkehrlichen Infrastruktur. T:\Cad\2014\14004\03_SCHRIFTVERKEHR TEXTE\05_TEXTE\LFB\14004_uka_bplan_1000_süd_lfb_textteil_stand_17_05_29_überarb_17_06_19_end.doc 6 FSWLA 14.004 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag/Grünordnungsplan (LFB/GOP) zum Bebauungsplan – Nr. 1000 S – Erweiterung Uniklinik -, Stadt Aachen Stand 16.06.2017 Die Entwicklungsplanung für das Universitätsklinikum kann aus der Zielsetzung des Masterplanes abgeleitet werden. 1.2.3 Flächennutzungsplan (FNP) Der gültige Flächennutzungsplan (FNP) von 1980 weist für das Klinikareal und die angrenzenden Siedlungsflächen im Bereich der Kullenhofstraße eine Sondergebietsnutzung mit der Zweckbestimmung „Hochschulerweiterungsbereich und Klinikum“ aus. Der Vorentwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Aachen*2030, der sich derzeit noch mit Abstimmungsverfahren befindet, übernimmt die Darstellung als „Sondergebiet“ mit der zusätzlichen Darstellung der Nutzung für „Gesundheitliche Zwecke dienende Gebäude und Einrichtungen“ sowie der „Grünfläche“ als „Parkanlage“ im Osten. Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes wird durch das Bebauungsplanverfahren Nr. 1000 S nicht erforderlich. 1.2.4 Bebauungsplanung / Planungsrechtliche Bewertung Für das Plangebiet, d.h. für das Gesamtareal des Klinikums wie auch die bestehenden Stellplatzanlagen zwischen Kullenhofstraße, Steinbergweg, Schneeberg und Dorbachtal besteht kein verbindliches Planungsrecht. 1.2.5 Landschaftsplan Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Aachen von 1988. 1.2.6 Baumschutzsatzung Bei der Bewertung ist die Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Aachen (Baumschutzsatzung) vom 31.01 2001 anzuwenden. 1.2.7 - Sonstige Vorgaben Denkmalschutz Das Klinikareal nördlich der Kullenhofstraße steht als Gesamtensemble einschließlich der Freiflächen unter Denkmalschutz. T:\Cad\2014\14004\03_SCHRIFTVERKEHR TEXTE\05_TEXTE\LFB\14004_uka_bplan_1000_süd_lfb_textteil_stand_17_05_29_überarb_17_06_19_end.doc 7 FSWLA 14.004 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag/Grünordnungsplan (LFB/GOP) zum Bebauungsplan – Nr. 1000 S – Erweiterung Uniklinik -, Stadt Aachen Stand 16.06.2017 Innerhalb des Plangebietes der Kullenhofstraße befinden sich weder denkmalgeschützte Gebäude noch denkmalwürdige erhaltenswerte Baulichkeiten. Das Vorkommen von Bodendenkmälern ist nicht bekannt. 1.3 Rechtliche Grundlagen und Zielsetzung des Landschaftspflegerischen Fachbeitra- ges (LFB) / Grünordnungsplanes (GOP) 1.3.1 Rechtliche Grundlagen - LFB/GOP Es gilt auf Grundlage des § 2 (4) und § 2a Baugesetzbuches (BauGB i. d. derzeit aktuellen Fassung) grundsätzlich für alle neu zu erstellenden, zu ändernden und zu ergänzenden Bauleitpläne die Umweltprüfpflicht. Entsprechend ist für den neu aufzustellen den Bebauungsplan eine Umweltprüfung durchzuführen. In der Umweltprüfung sind die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der vorgesehenen Bauleitplanung auf die Umweltbelange nach § 1 (6) Nr. 7 BauGB zu ermitteln. Die Beschreibung und Bewertung der Prüfergebnisse erfolgt im Umweltbericht als gesondertem Teil der Planbegründung. Die Ergebnisse des Umweltberichtes werden in der Abwägung des Bebauungsplanes berücksichtigt. Der Umweltbericht wird auf Basis einer Umweltprüfung gemäß Anlage 1 zu § 2 (4) und § 2a BauGB erstellt. Ihr Prüfrahmen orientiert sich am Inhalt und Detaillierungsgrad des Bebauungsplanes. Zu den städtebaulichen Grundsätzen, die gemäß BauGB § 1 Abs. 6 bei der Erstellung des Bebauungsplanes gleichrangig zu berücksichtigen sind, gehören unter anderem: „… die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes“ (BauGB § 1 Abs. 6 Nr.5) sowie „… die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landespflege (BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a) Neben diesen städtebaulichen Grundsätzen hinsichtlich der Belange des Landschaftsbildes, des Umweltund Naturschutzes sieht das Bundesnaturschutzgesetz den Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Natur und Landschaft nicht nur im unbesiedelten, sondern auch im besiedelten Bereich vor (BNatSchG § 1 Abs. 1). Somit ist aus rechtlicher Sicht die Landschaftsplanung im städtischen Bereich (Grünordnungsplanung) grundsätzlich Bestandteil bei der Erstellung eines Bebauungsplanes. Die Grünordnungsplanung trägt zur Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt, wie auch zur Entwicklung und zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen bei. T:\Cad\2014\14004\03_SCHRIFTVERKEHR TEXTE\05_TEXTE\LFB\14004_uka_bplan_1000_süd_lfb_textteil_stand_17_05_29_überarb_17_06_19_end.doc 8 FSWLA 14.004 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag/Grünordnungsplan (LFB/GOP) zum Bebauungsplan – Nr. 1000 S – Erweiterung Uniklinik -, Stadt Aachen Stand 16.06.2017 Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Nr. 1000 S stellt der landschaftsplanerische Fachbeitrag (LFB) bzw. Grünordnungsplan (GOP) eines der Fachgutachten für die Beurteilung umweltrelevanter Aspekte dar. Aufbauend auf den planungsrelevanten Grundlagen wie beispielsweise den natürlichen Standortfaktoren, der Realnutzung und den planerischen Vorgaben, wird ein Entwurf für die Grünplanung für das Planungsgebiet erstellt. Des Weiteren werden planungsrechtlich erforderliche Festsetzungsvorschläge beschrieben, die in den Bebauungsplan eingearbeitet werden können. 1.3.2 Allgemeine Zielsetzung und Inhalte des Fachbeitrags Die allgemeine Zielsetzung des Fachbeitrages besteht darin, den im Vorfeld beschriebenen rechtlichen Erfordernissen Rechnung zu tragen. Die Grünordnungsplanung steht hier im Vordergrund. Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag (LFB) / Grünordnungsplan (GOP) stellt eines der Fachgutachten für die Beurteilung umweltrelevanter Aspekte dar. Aufbauend auf den planungsrelevanten Grundlagen wie beispielsweise den natürlichen Standortfaktoren, der Realnutzung und den planerischen Vorgaben, wird ein Entwurf für die Grünplanung für das Planungsgebiet vorgestellt. Es werden planungsrechtlich erforderliche Festsetzungsvorschläge beschrieben, die in den Bebauungsplan eingearbeitet werden kön-nen. Die Entscheidung, inwieweit diese Festsetzungen tatsächlich in den Bebauungsplan übernommen werden, obliegt der städtebaulichen Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB. In Folge einer Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) müssen seit Beginn des Jahres 2008 die artenschutzrechtlichen Belange bei genehmigungspflichtigen Eingriffen, Planungs- und Zulassungsverfahren noch strenger als bisher berücksichtigt werden. Grundsätzlich verbieten die artenschutzrechtlichen Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (zuletzt geändert 2016), der Fauna-FloraHabitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und der Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL) neben dem direkten Zugriff (Tötung, Zerstörung von Lebensstätten) auch erhebliche Störungen streng geschützter Tierarten und der europäischen Vogelarten (§ 44 BNatSchG, Art. 12 FFH-Richtlinie und Art. 5 VS-RL). Ausnahmen können - falls zumutbare Alternativen nicht vorhanden sind - aus zwingenden Gründen des überwiegend öffentlichen Interesses (oder Allgemeinwohls) nur zugelassen werden, wenn die betroffenen Populationen in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet in einem günstigen Erhaltungszustand verweilen (Art. 16 FFHRichtlinie) oder sich der Erhaltungszustand nicht verschlechtert (§ 44, § 45 BNatSchG). T:\Cad\2014\14004\03_SCHRIFTVERKEHR TEXTE\05_TEXTE\LFB\14004_uka_bplan_1000_süd_lfb_textteil_stand_17_05_29_überarb_17_06_19_end.doc 9 FSWLA 14.004 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag/Grünordnungsplan (LFB/GOP) zum Bebauungsplan – Nr. 1000 S – Erweiterung Uniklinik -, Stadt Aachen Stand 2 2.1 16.06.2017 Bestandserfassung und - Bewertung Vorbemerkung Die Bestandserfassung und Bewertung des LFB /GOP zum Bebauungsplan Nr. 1000 S – Erweiterung Uniklinik - bezieht sich auf den im Geltungsbereich dargestellten Straßenumbau der Kullenhofstraße. Der Umbau erfolgt auf den öffentlichen Verkehrsflächen und auf unmittelbar von der Umbaumaßnahme betroffenen privaten Klinikflächen, die für die geplante Fahrbahnerweiterung in Anspruch genommen werden müssen. Vor dem Hintergrund des eng umgrenzenden Planungs- und damit Betrachtungsraumes beschränkt sich die Bestandserfassung und Bewertung auf die direkt betroffenen landschaftsplanerischen Aspekte Biotoptypen und Baumbestand im Untersuchungsraum. Unmittelbar angrenzende Bestandsbäume, die baubedingt durch die Baumaßnahme betroffen sein könnten werden in die Betrachtung einbezogen. Vertiefende Aussagen zu städtebaulichen und naturräumlichen Aspekten werden auf der Ebene des Bebauungsplanes Nr. 1000 N– Erweiterung Uniklinik – abgehandelt. Eine Bearbeitung ist erst nach Vorlage der Wettbewerbsergebnisse für den geplanten OP-Neubau und den neuen Haupteingang des Klinikums möglich. Planungsgrundlage für die landschaftsplanerische Betrachtung des Bebauungsplanes Nr. 1000 S stellen der aktuelle Vermessungslageplan vom Vermessungsbüro ÖbVI Hagen Lenzke, Aachen und der Entwurfsplan Umbau Kullenhofstraße von BKI Beratungsgesellschaft für kommunale Infrastruktur mbH, Aachen, Stand 19.05.2017 sowie der Entwurfsplan von FSWLA Landschaftsarchitektur Düsseldorf, Stand 19.05.2017 dar. 2.2 Biotopstruktur und Baumbestand im Untersuchungsraum Heute vorhandene Biotopstruktur und vorhandener Baumbestand Zu dem Bebauungsplan Nr. 1000 S – Erweiterung Uniklinik – ist in dem Zeitraum von 2016 durch FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH eine Bestanderfassung vor Ort der im Plangebiet vorkommenden Biotope und Bäume erfolgt. 2.2.1 Biotoptypen und Versiegelungsgrad Die Biotoptypenkartierung erfolgt gemäß dem „Aachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft“, Arbeits- und Entscheidungsgrundlage für Genehmigungsverfahren in Aachen, Fachbereich Umwelt, in aktueller Fassung (Stand 2006). T:\Cad\2014\14004\03_SCHRIFTVERKEHR TEXTE\05_TEXTE\LFB\14004_uka_bplan_1000_süd_lfb_textteil_stand_17_05_29_überarb_17_06_19_end.doc 10 FSWLA 14.004 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag/Grünordnungsplan (LFB/GOP) zum Bebauungsplan – Nr. 1000 S – Erweiterung Uniklinik -, Stadt Aachen Stand 16.06.2017 Biotoptypen/Nutzungstypen innerhalb des Bebauungsplangebietes Im Plangebiet der Umbaumaßnahme Kullenhofstraße sind überwiegend versiegelte Flächen anzutreffen. Es handelt sich hierbei um technische Biotoptypen und Biotoptypen des Siedlungsbereichs. Die öffentliche Fahrbahnfläche und die seitlichen straßenbegleitenden PKW-Längsparkstellflächen sind asphaltiert. Der südliche öffentliche Gehweg ist teilweise plattiert, teilweise asphaltiert. Im Norden werden durch die Umbaumaßnahme auf privatem Klinikgelände vorhandene Parkplatzflächen und deren Zufahrtflächen tangiert. Hierbei handelt es sich ebenfalls um versiegelte Asphalt- und Pflasterflächen. Die im Kreisinneren der Kreisverkehres neu angelegt Grünflächen ist dem Biotoptyp „Straßenränder, Mittelstreifen, Verkehrsgrün“ zuzuordnen. An den nördlichen Fahrbahnrand der Kullenhofstraße grenzt eine mit Einzelbäumen und Baumreihen mit geringen bis mittlerem und mittlerem bis starkem Baumholz, bestandene als Verkehrsgrün zu bewertende Grünfläche an. Diese befindet sich insbesondere im Bereich des nach Norden angrenzenden Parkplatzes P2. Auf der südlichen Fahrbahnseite sind vereinzelt baumbestandene Verkehrsgrünflächen anzutreffen, diese befinden sich überwiegend im Bereich des angrenzenden Neuenhofer Wegs. Die weiteren im Plangebiet anzutreffenden Grünflächen sind dem Biotoptyp „Straßenränder, Mittelstreifen, Verkehrsgrün vereinzelt mit Baumbestand geringen Baumholzes oder Neupflanzungen“ zuzuordnen. Innerhalb des Plangebietes sind somit folgende Biotoptypen im Bestand anzutreffen. (siehe Anhang: Plananlage: B-Plan 1000 S Erweiterung UKA Kullenhofstraße, LFB / GOP Baumbestand / Bestand Biotope, GOP 01) Tabelle Nr. 1 – Biotoptypen – Bestand Nr. Code Biotoptyp im Bestand Feldgehölze, Gehölzstreifen, Baumreihen- und gruppen 1 41.5_1 Einzelbäume, Baumgruppen, -reihen; geringes - mittleres Baumholz, straßenbegleitend als Verkehrsgrün, Pflanzstreifen 2 41.5_2 Einzelbäume, Baumgruppen, -reihen; mittleres - starkes Baumholz, straßenbegleitend als Verkehrsgrün, Pflanzstreifen Technische Biotoptypen und Biotoptypen des Siedlungsbereichs 3 52.1.1-3 versiegelte Straßen, Wege und Plätze 4 52.2.6_1 Straßenränder, Mittelstreifen, Verkehrsgrün 5 52.2.6_2 Straßenränder, Mittelstreifen, Verkehrsgrün vereinzelt mit Baumbestand geringen Baumholzes oder Neupflanzungen (ausgenommen Reihen und Gruppen, siehe 41.5, 41.6) T:\Cad\2014\14004\03_SCHRIFTVERKEHR TEXTE\05_TEXTE\LFB\14004_uka_bplan_1000_süd_lfb_textteil_stand_17_05_29_überarb_17_06_19_end.doc 11 FSWLA 14.004 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag/Grünordnungsplan (LFB/GOP) zum Bebauungsplan – Nr. 1000 S – Erweiterung Uniklinik -, Stadt Aachen Stand 16.06.2017 Anteil von im Bebauungsplangebiet versiegelter Flächen Innerhalb des Bebauungsplangebietes sind im Bestand ca. 86 % der Flächen versiegelt. Im Rahmen der Umbaumaßnahme der Kullenhofstraße erfolgt eine Fahrbahnverbreiterung, um Buslinien, die bisher über die Umweltrasse in Richtung Steinbergweg die südwestlich gelegenen Stadtteile angedient haben, künftig über die Kullenhofstraße führen zu können. Gleichzeitig soll weiterhin ein Parkangebot für PKW‘s innerhalb der öffentlichen Straße gesichert werden, wie auch über mehrere Zu- und Abfahrten die Anfahrbarkeit des Klinikparkplatzes P2 bestehen bleiben, solange die geplanten Erweiterungsbauten entlang der Kullenhofstraße noch nicht umgesetzt sind. Des Weiteren soll der bestehende Gehweg entlang der südlichen Fahrbahnseite erweitert und als Fußund Radweg neu hergerichtet werden. Ferner erfolgt die Verlegung einer Gasleitung zur Versorgung des Klinikums innerhalb der südlichen Fuß- und Radwegtrasse. Bedingt durch die Umbaumaßnahme wird sich künftig der Anteil an begrünten Flächen noch weiter reduzieren. Der Versiegelungsgrad wird sich gemäß der derzeit beabsichtigten Planung um ca. 9% auf ca. 95% erhöhen. 2.2.2 Baumbestand und Baumschutzsatzung Mit der örtlichen Erfassung der im Bestand anzutreffenden Biotoptypen erfolgte zeitgleich die Kartierung und Bewertung des vorhandenen Baumbestandes gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen. (siehe Anhänge: Plananlage: B-Plan 1000 S Erweiterung UKA Kullenhofstraße, LFB / GOP Baumbestand / Bestand Biotope, GOP 01 / Vorabmaßnahmen – 1. BA MedMoP Umbau Kullenhofstraße und Medientrasse Bestand-BaumlisteBilanz, Stand 12.06.2017) Baumbestand innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 1000 S Innerhalb des Bebauungsplangebietes sind auf den Verkehrsgrünflächen als Einzelbäume und Baumreihen Arten wie Hainbuche (Carpinus betulus) und Stiel-Eiche (Quercus robur) anzutreffen. Die Bestandsbäume weisen je nach Standort eine Höhe von 5 bis 14 m auf, der Kronendurchmesser variiert mit Mittel zwischen 5 bis 10 m. Der überwiegende Anteil weist leichte Schäden im Stamm-, Wurzel- und Kronenbereich auf, einige Bäume sind stärker geschädigt. Die Vitalität ist bis auf zwei Bestandsbäume als mittel bis schlecht einzustufen. Innerhalb des Bebauungsplangebietes sind insgesamt 50 Bestandsbäume vorhanden, die durch die Umbaumaßnahme betroffen sind. Nach Baumschutzsatzung der Stadt Aachen sind 20 der erfassten Bäume aufgrund des Stammumfangs von 80 cm und mehr satzungsgeschützt. Weitere 13 Bäume sind als Ersatzpflanzungen für frühere Rodung satzungsgeschützter Bäume zu werten, sodass insgesamt 33 der 50 erfassten Bäume unter Satzungsschutz stehen. T:\Cad\2014\14004\03_SCHRIFTVERKEHR TEXTE\05_TEXTE\LFB\14004_uka_bplan_1000_süd_lfb_textteil_stand_17_05_29_überarb_17_06_19_end.doc 12 FSWLA 14.004 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag/Grünordnungsplan (LFB/GOP) zum Bebauungsplan – Nr. 1000 S – Erweiterung Uniklinik -, Stadt Aachen Stand 16.06.2017 Ein Erhalt des heute im Plangebiet vorhandenen nach Baumschutzsatzung der Stadt Aachen geschütztem Baumbestandes ist nicht möglich, da die baumbestandenen straßenbegleitenden Grünflächen für die die Straßenerweiterung in Anspruch genommen werden müssen. Baumbestand in an das Bebauungsplangebiet angrenzenden Flächen Im Norden wie auch im Südosten grenzen vereinzelt mit Bäumen bestandene Vegetationsflächen unmittelbar an das Bebauungsplangebiet Nr 1000 S an. Es handelt sich um Arten wie Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Hainbuche (Carpinus betulus) und Stiel-Eiche (Quercus robur), Robinie (Robinia pseudoacacia), Schwedische Mehlbeere (Sorbus intermedia),sowie vereinzelt fremdländische Zierbäume Kirsch-Pflaume (Prunus spec.) und Amberbaum (Liquidambar). Ihre Vitalität ist gut bis mittel zu bewerten. Von den insgesamt 16 betrachteten Bestandsbäumen, die durch Straßenumbau baubedingt betroffen sein können, sind 11 Bäume aufgrund ihres Stammumfangs von 80 cm und mehr gemäß Baumschutz satzungsgeschützt. Weitere 3 Bäume sind als Ersatzpflanzungen für frühere Rodung satzungsgeschützter Bäume zu werten. 2.3 2.3.1 Belange des Artenschutzes Fachbeitrag Artenschutzprüfung (ASP Stufe I und ASP I Stufe II) Pro terra – Büro für Vegetationskunde, Tier- & Landschaftsökologie* wurde in 2015 von dem Universitätsklinikum Aachen, AöR vertreten durch die ukafacilities GmbH mit der Erstellung eines „Fachbeitrage – Artenschutzprüfung für den B-Plan 971 „Parkhaus Uniklinik“ und dem B-Plan 1000 „Erweiterung Uniklinik“ (jetzt B-Plan 1000 N und B-Plan 1000 S) beauftragt. In 2015 wurde zunächst eine ASP Stufe I (Vorprüfung) durchgeführt, darauf aufbauend erfolgten in 2016 Untersuchungen zu den Vorkommen von planungsrelevanten Tierarten sowie die ASP Stufe II als eine vertiefende Prüfung. Die Untersuchungsergebnisse und Bewertungen lassen sich auf das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 1000 S anwenden, da sich die Kullenhofstraße innerhalb des Betrachtungs- bzw. Untersuchungsraums des Bebauungsplanes Nr. 1000 N – Erweiterung Uniklinik befindet. T:\Cad\2014\14004\03_SCHRIFTVERKEHR TEXTE\05_TEXTE\LFB\14004_uka_bplan_1000_süd_lfb_textteil_stand_17_05_29_überarb_17_06_19_end.doc 13 FSWLA 14.004 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag/Grünordnungsplan (LFB/GOP) zum Bebauungsplan – Nr. 1000 S – Erweiterung Uniklinik -, Stadt Aachen Stand 16.06.2017 Säugetiere - Fledermäuse (Mammalia, Chiroptera) Gemäß Aussage des Fachgutachtens wurden die Fledermausarten Abendsegler, Breitflügelfledermaus und Zwergfeldermaus in dem betrachteten Gesamtareal erfasst. Innerhalb des Plangebiets der Kullenhofstraße wurden Flugaktivitäten der Zwergfledermaus beobachtet. Zitat* „Abendsegler fliegen über das Gesamtareal, nutzen nach heutigem Kenntnisstand potentiell keine Gebäudequartiere. Bei der Breitflügelfledermaus und Zwergfeldermaus handelt es sich hingeben um typische Hausfledermäuse, die vor allem Gebäudequartiere benutzen. Die überplanten Flächen stellen für Fledermäuse maximal suboptionale Nahrungshabitate dar. Quartiere wurden nicht nachgewiesen und sind allenfalls an Gebäuden zu erwarten. … Aufgrund des ungünstigen Nahrungsangebotes vor Ort, dokumentiert durch die geringen Nachweiszahlen an Fledermäusen, erscheint das Vorliegen insbesondere von Wochenstubenquartieren am Klinikum jedoch unwahrscheinlich.“ Baumhöhlen, die von Fledertieren genutzt werden, konnten im Bereich der Kullenhofstraße nicht nachgewiesen werden. Vögel (Aves) Bei der vorlaufenden Erfassung der vorkommenden Vogelarten im Spätsommer 2015 ergaben sich 25 Artennachweise innerhalb des gesamten Untersuchungsgebietes. Im Bereich der Kullenhofstraße wurden u.a. Amsel, Buchfink, Blaumeise, Kohlmeise, Elster gesichtet. Im Rahmen der avifaunistischen Untersuchung im Jahr 2016 konnten insgesamt 43 Vogelarten festgestellt werden. 11 der festgestellten Arten weisen nach der Roten Liste der Brutvögel in NordrheinWestfalen (RL NRW) einen Gefährdungsstatus auf oder sind in die Kategorie „Vorwarnliste“ eingestuft oder nach § 7 Abs. „Nr. 13 und 14 BNatSchG streng geschützt (Arten gelistet in BArtSchV Anlage 1 Spalte 3, EG – Artenschutzverordnung 338/97 Anhang A). Diese Arten sind somit als naturschutzfachlich relevant zu betrachten. Im Gesamtuntersuchungsraum angetroffene planungsrelevante Vogelarten wie Bachstelze, Bluthänfling, Eisvogel, Fitis, Graureiher, Haussperling, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe Saatkrähe, Star, Teichralle und Turmfalke sind im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1000 S nicht anzutreffen. Die in 2015 im Bereich der Kullenhofstraße gesichteten Vogelarten wurden in dem Untersuchungszeitraum 2016 als potentielle Brutvögel erfasst. Diese Arten gelten gemäß der RL NRW als ungefährdet und zählen zu den kommunen, den sogenannten Allerweltsarten, die in der intensiv genutzten Kulturlandschaft heute weitverbreitet vorkommen. Baumhöhlen, die von höhlenbrütenden Vögeln genutzt werden, konnten im Bereich der Kullenhofstraße nicht nachgewiesen werden. T:\Cad\2014\14004\03_SCHRIFTVERKEHR TEXTE\05_TEXTE\LFB\14004_uka_bplan_1000_süd_lfb_textteil_stand_17_05_29_überarb_17_06_19_end.doc 14 FSWLA 14.004 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag/Grünordnungsplan (LFB/GOP) zum Bebauungsplan – Nr. 1000 S – Erweiterung Uniklinik -, Stadt Aachen Stand 16.06.2017 Sonstige Tiergruppen Eine Betroffenheit sonstiger planungsrelevanter Tiergruppen bzw. sonstiger Tierarten konnte im Bebauungsplangebiet Nr. 1000 S nicht nachgewiesen werden. Schlussfolgerung / Fazit Da auf den untersuchten Bebauungsplanflächen, und somit auch bezogen auf das Bebauungsplangebiet Nr. 1000 S weder Fledermausquartiere noch Bruten planungsrelevanter Vogelarten nachgewiesen wurden, ist davon auszugehen, dass für keine der vorgenannten Arten Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 in V. m. Abs. 5 BNatSchG zu erwarten sind. Es sind daher keine CEF- bzw. FCS-Maßnahmen erforderlich. Eine Ausnahmeregelung nach § 45 Abs. / ist für keine Art zu beantragen. 2.3.2 Vermeidungsmaßnahmen Auch wenn eine potentielle Betroffenheit von Fledermäusen und planungsrelevanten Vogelarten nicht zu erkennen ist, sollten im Bebauungsplan vorsorglich auf Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen hingewiesen werden. Ein Baufenster von Anfang September bis Ende März dient dem Schutz aller auf den Planflächen möglicherweise brütenden Vogelarten. Dieses Baufenster gilt für den Beginn der Bauarten, Es ist davon auszugehen, dass bei laufenden Arbeiten kein Brutbeginn auf den Flächen erfolgt. Darüber hinaus kann das Baufenster durch vorlaufende Kontrollen ausgedehnt werden. 3 3.1 Darstellung und Bewertung des Eingriffs Eingriffsbeschreibung und Bewertung der Entwurfsplanung Durch den geplanten Umbau der Kullenhofstraße wird ein Eingriff in heute im Bebauungsplangebiet vorhandene Verkehrsgrünflächen und randliche Bankette initiiert. Der vorhandene Baumbestand innerhalb des Bebauungsplangebietes wie auch Bestandbäume, die unmittelbar an das Plangebiet angrenzen sind ebenfalls von der Umbaumaßnahme betroffen. Die geplante Fahrbahnverbreitung wie auch die Neuverlegung einer Medientrasse und einer öffentlichen Gasleitung zur Versorgung von Klinikeinrichtungen resultieren aus der Maßgabe, dass innerhalb des Klinikareales zeitnah bauliche Klinikerweiterungen zwischen der Kullenhofstraße im Süden und dem Hauptklinikgebäude erfolgen werden. Dadurch wird die Pauwelstraße als Umwelttrasse für die Abführung der Busverkehre in Richtung Steinbergweg künftig nicht mehr zur Verfügung stehen können und über die Kullenhofstraße abgeführt werden müssen. Eine alternative Planung, d.h. ein Nicht-Umbau der öffentlichen Straße ist aufgrund der gesamtplanerischen bauliche wie verkehrlichen Neuordnung des Klinikareals nicht zielführend, da die Kullenhofstraße T:\Cad\2014\14004\03_SCHRIFTVERKEHR TEXTE\05_TEXTE\LFB\14004_uka_bplan_1000_süd_lfb_textteil_stand_17_05_29_überarb_17_06_19_end.doc 15 FSWLA 14.004 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag/Grünordnungsplan (LFB/GOP) zum Bebauungsplan – Nr. 1000 S – Erweiterung Uniklinik -, Stadt Aachen Stand 16.06.2017 auch in Zukunft als Haupterschließungsachse des Klinikareals und der angrenzenden Wohnquartiere dienen wird. Der Umbau ermöglicht eine eindeutige Zonierung der eigentlichen Fahrbahnflächen im Zweirichtungsverkehr, der seitlich angeordneten PKW-Stellplatzflächen entlang der nördlichen Straßenseite und einem kombinierten Fuß- und Radweg entlang der südlichen Straßenseite wie auch eine neue Radweganbindung nördlich des Kreisverkehrs zur Anbindung an die Vorplatzfläche des Klinikareals. Eine Fahrbahnverengung durch eine eingeschobene Grünfläche im westlichen Abschnitt der Straße sowie die geplante fußläufigen Fahrbahnquerung im Bereich der Neuenhofer Wegs in Richtung Hauptklinikgebäude schränken eine überhöhte Fahrgeschwindigkeit ein. Der gesamte Straßenabschnitt wird als Tempo 30 Zone eingerichtet. 3.2 3.2.1 Konfliktvermeidung / -verminderung Erhalt von Bestandsbäumen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 1000 S Der Erhalt von Bestandsbäumen innerhalb des B-Plan-Geltungsbereichs, ist nach derzeitigem Planungsstand (Entwurf BKI Stand 19.05.2017 und Entwurf FSWLA, Stand 19.05.2017) aufgrund der Veränderung des Straßen- querschnittes nicht möglich. 3.2.2 Neupflanzung von straßenbegleitenden Bäumen Durch die Fahrbahnverbreiterung in nördlicher Richtung, der Neuanlage einer unterirdisch geführten Medientrasse im nördlich angrenzenden Parkplatzflächen der Uniklinik, sowie der Aufrechterhaltung der Erschließung des nördlich angrenzenden Klinikparkplatzes kann der vorhandene Baumbestand nicht erhalten werden. Im Rahmen der geplanten Umbaumaßnahme entstehen neue straßenbegleitende Vegetationsflächen, in denen die Neupflanzung von Bäumen vorgesehen ist. Der Entwurf der Freianlagenplanung die Anpflanzung von 21 Bäumen vor, davon befinden sich 6 Bäume im Geltungsbereich der Bebauungsplans 1000 S. 3.2.3 Erhaltung des Ortsbildes Das Ortsbild einer mit Bäumen begrünten städtischen Straße wie es heute wahrnehmbar ist, wird durch geplante Neupflanzung von Bäumen wiederhergestellt. Um den visuellen Eindruck einer Baumreihe trotz mehrerer Unterbrechungen durch Zufahrten, parkende Autos erlebbar machen zu können, wurde entgegen der in der Vorplanung von BKI dargestellten Bäume, ein engerer Pflanzabstand zwischen den Bäumen gewählt. Für die südlich der Kullenhofstraße angrenT:\Cad\2014\14004\03_SCHRIFTVERKEHR TEXTE\05_TEXTE\LFB\14004_uka_bplan_1000_süd_lfb_textteil_stand_17_05_29_überarb_17_06_19_end.doc 16 FSWLA 14.004 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag/Grünordnungsplan (LFB/GOP) zum Bebauungsplan – Nr. 1000 S – Erweiterung Uniklinik -, Stadt Aachen Stand 16.06.2017 zenden Bewohner kann der heute vorhandene Eindruck einer begrünten Straße auch künftig erhalten werden. Die straßenbegleitende Baumreihe bildet ferner gestalterisch eine eindeutige Raumkante zu den langfristig geplanten Klinikneubauten entlang der Kullenhofstraße. Die Verwendung einer höheren Pflanzqualität ermöglicht dem Betrachter und benachbartem Anwohner ein entsprechendes höheres Kronenvolumen wahrzunehmen. Als zu verwendende Baumart wird die Linde (Tilia x intermedia ‚Pallida‘) als Hochstamm mit einem Stammumfang von 30 – 35 cm empfohlen. Für die Unterpflanzung ist in den Vegetationsflächen die Schneebeere (Symphoricarpos albus var. Laevigatus bzw. Symphoricarpos x chenaultii) vorgesehen, das dieses auch innerhalb der angrenzenden denkmalgeschützten Vegetationsflächen des Klinikareal verwendet wurden. 4 4.1 4.1.1 Kompensationsmaßnahmen Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung Satzungsgeschützter Baumbestand / Ersatzpflanzung innerhalb des Bebauungsplangebietes 1000 S Der Umbau der Kullenhofstraße initiiert einen Eingriff in heute vorhandenen Baumbestand. Davon sind 33 Bäume gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen geschützt. Bei Fällung und /oder Veränderungen (Stamm- und Kronenbereich) ist ein durch die Stadt Aachen vorgegebener Ersatz, als Ersatzpflanzung zu leisten. Nach derzeitigem Planungstand wären ca. 41 Ersatzbäume zu pflanzen. Bei der Ermittlung der Ersatzbaumpflanzung ist der Ausgleich für die als Ersatzbäume heute im Plangebiet vorhandenen Bestandsbäume eingeflossen. Der aktuelle freiraumplanerische Entwurf sieht innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes 1000 S 6 Neupflanzungen (Kaiser –Linde) vor. In den nördlich der Fahrbahn begleitenden Grünstreifen werden weitere 15 standortgeeigneten Laubbäumen (Kaiser –Linde) gepflanzt. Die Baumart wurde im Vorfeld mit dem zuständigen Fachamt der Stadt Aachen abgestimmt. Der verringerte Pflanzabstand von 10 m auf 8 m wurde von Seiten des Fachamtes ebenfalls als machbar bestätigt. (siehe Anhang: Tabelle Vorabmaßnahmen – 1. BA MedMoP Umbau Kullenhofstraße und Medientrasse – Bestand Baumliste – Bilanz zum Vorentwurf Stand 19.05.2017) 4.1.2 Satzungsgeschützter Baumbestand / Ersatzpflanzung in an das Bebauungsplangebiet angrenzenden Flächen Durch die Um- bzw. Ausbaumaßnahmen im Bereich der Kullenhofstraße sind baubedingt voraussichtlich 14 satzungsgeschützte Bestandbäume von einer Veränderung im Wurzel- bzw. Kronentraufbereich betroffen bzw. müssen gefällt werden. Nach derzeitigem Planungstand wären bei einer baubedingten Fällung ca. 20 Ersatzbäume zu pflanzen. T:\Cad\2014\14004\03_SCHRIFTVERKEHR TEXTE\05_TEXTE\LFB\14004_uka_bplan_1000_süd_lfb_textteil_stand_17_05_29_überarb_17_06_19_end.doc 17 FSWLA 14.004 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag/Grünordnungsplan (LFB/GOP) zum Bebauungsplan – Nr. 1000 S – Erweiterung Uniklinik -, Stadt Aachen Stand 4.1.3 16.06.2017 Biotoptypen/Nutzungstypen innerhalb des Bebauungsplangebietes Im Plangebiet der Umbaumaßnahme Kullenhofstraße sind im Bestand überwiegend versiegelte Flächen anzutreffen. Nicht versiegelte mit Bäumen bestandene Vegetationsflächen befinden sich entlang des nördlichen und südlichen Fahrbahnrandes und innerhalb des Kreisverkehres im Osten des Bebauungsplangebietes. Bei Realisierung des Straßenumbaus werden vergleichbare Biotoptypen im Plangebiet anzutreffen sein, da straßenbegleitend neue mit Bäumen bestandene Vegetationsflächen wieder hergerichtet werden. Das Ergebnis der Biotoptypenbilanzierung zeigt, dass in dem heute vor Ort anzutreffendem Bestand ein Flächenwert von 662 Biotoppunkten erreicht wird. Die Planung weist einen Flächenwert von 135 Biotoppunkten auf. Durch die Planung wird ein Biotoppunkte-Defizit von 527 Wertpunkten ausgelöst. (vergleiche nachstehende Tabelle Nr. 2 – Biotoptypenbewertung B-Plan 1000 S) T:\Cad\2014\14004\03_SCHRIFTVERKEHR TEXTE\05_TEXTE\LFB\14004_uka_bplan_1000_süd_lfb_textteil_stand_17_05_29_überarb_17_06_19_end.doc 18 FSWLA 14.004 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag/Grünordnungsplan (LFB/GOP) zum Bebauungsplan – Nr. 1000 S – Erweiterung Uniklinik -, Stadt Aachen Stand 16.06.2017 Tabelle Nr. 2 – Biotoptypenbewertung B-Plan 1000 S (Tabelle siehe auch unter Anhang) T:\Cad\2014\14004\03_SCHRIFTVERKEHR TEXTE\05_TEXTE\LFB\14004_uka_bplan_1000_süd_lfb_textteil_stand_17_05_29_überarb_17_06_19_end.doc 19 FSWLA 14.004 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag/Grünordnungsplan (LFB/GOP) zum Bebauungsplan – Nr. 1000 S – Erweiterung Uniklinik -, Stadt Aachen Stand 4.2 4.2.1 16.06.2017 Externer Ausgleich Biotopwerteverlust durch Neuplanung Innerhalb der Gesamtliegenschaft der Universitätsklinik sollte für den Biotopwertverlust von 527 Wertpunkten bei der Anlage neuer Vegetationsflächen ein Ersatz geschaffen werden. Ein Ausgleich könnte durch die Anlage von Grünflächen mit Baumpflanzungen, die dem Biotoptyp „Baumgruppen und Baumreihen geringes bis mittleres Baumholz“ mit einem Wert Punkt von 0,6 pro m2 entspricht, erzielt werden. Anmerkung: Eine abschließende Empfehlung für einen möglichen bzw. notwendigen Biotopflächenausgleich außerhalb des Klinikareals ist erst nach Vorlage des endabgestimmten Bebauungsplanes sinnvoll. Inwieweit ein monetärer Ausgleich geleistet werden kann, wird derzeit noch geprüft. 4.2.2 Ersatzbaumpflanzungen Für nicht innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 1000 S nachweisbare Ersatzpflanzungen ist ein monetärer Ausgleich zu leisten. 4.3 Kosten des Ausgleichs Anmerkung: Kosten für Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen werden bei Vorlage der endabgestimmten Straßenplanung ergänzt. 5 Grünordnerische Festsetzungen 5.1 Vorschläge für grünordnerische Festsetzungsempfehlungen Erhaltung von vorhandenem Baumbestand - Innerhalb der straßenbegleitenden Pflanzfläche südwestlich der Kreisverkehrsfläche sind die vorhandenen Bäume dauerhaft zu erhalten, zu pflegen und bei Abgang zu ersetzen. T:\Cad\2014\14004\03_SCHRIFTVERKEHR TEXTE\05_TEXTE\LFB\14004_uka_bplan_1000_süd_lfb_textteil_stand_17_05_29_überarb_17_06_19_end.doc 20 FSWLA 14.004 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag/Grünordnungsplan (LFB/GOP) zum Bebauungsplan – Nr. 1000 S – Erweiterung Uniklinik -, Stadt Aachen Stand 16.06.2017 Straßenbegleitende Grünflächen - Innerhalb der als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzten nicht versiegelten Vegetationsflächen sind insgesamt mindestens 6 standortgerechte Laubbäume I. Ordnung mit einem Stammumfang von 30 - 35 cm zu pflanzen. Die Unterpflanzung ist mit bodendeckenden Straucharten vorzunehmen. Die Artenauswahl der bodendeckenden Strauchpflanzung hat sich an den in den benachbarten Pflanzflächen gewählten Arten zu orientieren. Pflege und Erhalt - Die Begrünungsmaßnahmen sind dauerhaft zu erhalten und zu pflegen. Ausfälle sind zu ersetzen. 5.2 Hinweise Artenschutz Avifauna (Vögel) und Fledermausarten - Fäll- und Rodungsarbeiten sind aufgrund des Tötungsverbotes wildlebender europäischer Vogelarten und Feldermäuse nur in der Zeit ab dem 01.10. eines Jahres bis zum 28.02. des Folgejahres durchzuführen. - Baufeldräumungen sind aufgrund des Tötungsverbotes wildlebender europäischer Vogelarten und Feldermäuse nur in der Zeit ab dem 01.10. eines Jahres bis zum 28.02. des Folgejahres durchzuführen. Ausnahmen sind mit der Unteren Landschaftsbehörde im Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln abzustimmen. Zeichnerische Darstellung der geplanten Baumstandorte im Bebauungsplan - Die im Bebauungsplan zeichnerisch dargestellten Baumstandorte für Neupflanzung sind nur nachrichtlich. 5.3 Satzungen Baumschutzsatzung - Gemäß der „Satzung des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Aachen (Baumschutzsatzung)“ vom 31.01.2001 sind Ersatzpflanzungen beziehungsweise Ersatzgeldzahlungen zu fällende Bäume zu leisten. T:\Cad\2014\14004\03_SCHRIFTVERKEHR TEXTE\05_TEXTE\LFB\14004_uka_bplan_1000_süd_lfb_textteil_stand_17_05_29_überarb_17_06_19_end.doc 21 FSWLA 14.004 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag/Grünordnungsplan (LFB/GOP) zum Bebauungsplan – Nr. 1000 S – Erweiterung Uniklinik -, Stadt Aachen Stand 16.06.2017 Aufgestellt/Bearbeitungstand Düsseldorf, den 16.06.2017 FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH ………………………………………………. i. A. Gerlind Heckmann ( T:\Cad\2014\14004\03_SCHRIFTVERKEHR TEXTE\05_TEXTE\LFB\14004_uka_bplan_1000_süd_lfb_textteil_stand_17_05_29_überarb_17_06_19_end.doc 22 FSWLA 14.004 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag/Grünordnungsplan (LFB/GOP) zum Bebauungsplan – Nr. 1000 S – Erweiterung Uniklinik -, Stadt Aachen Stand 8 16.06.2017 Literaturverzeichnis/Abbildungen/Tabellen/Liste Abkürzungen LITERATUR BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (2003/20015): Regionalplan (RPD), ehemals Gebietsentwicklungsplan Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen 2003, Stand 2015 EU-VOGELSCHUTZRICHTLINIE (2009): Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (kodifizierte Fassung). FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR STRAßEN- UND VERKEHRSWESEN (AKTUELLE FASSUNG): Arbeitsgruppe Straßenentwurf. Richtlinien für die Anlage von Straßen (RAS), Teil: Landschaftsgestaltung Abschnitt 4: Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen, RAS-LG 4 BAUMSCHUTZSATZUNG STADT AACHEN (IN AKTUELLER FASSUNG ): Satzung zum Schutz des Baumbestandes, Stand 2001 MEYNEN & SCHMITHÜSEN ET AL. (1959): Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands, 6. Lieferung, Selbstverlag der Bundesanstalt für Landeskunde, Remagen MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (MUNLV) NRW (HRSG.) (2008): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen – Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen (inkl. Neuregelungen). MUNLV (MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW) (2010): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFHRL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz). Rd.Erl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.04.2010, - III 4 – 616.06.01.17 -., 32 S. u. Anhang. LANDESREGIERUNG NRW/ MURL (1995): Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW) 1995, letztmalig aktualisiert Dezember 2015 Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW) Geänderter Entwurf nach zweitem Beteiligungsverfahren, Stand 05. Juli 2016 und 2017 STADT AACHEN: - Flächennutzungsplan 1980 und Vorentwurf zum Flächennutzungsplan Aachen *2030, - Masterplan Aachen *2030, Stand Dezember 2012 - Landschaftsplan Stadt Aachen, Stand 1988 Weitere Fachplaner BÜRO FÜR VEGETATIONSKUNDE, TIER- & LANDSCHAFTSÖKOLOGIE, PRO TERRA, AACHEN (2017): Fachbeitrag Artenschutzprüfung für den B-Plan „Parkhaus Uniklinik“ und den B-Plan 1000 „Erweiterung Uniklinik“, Stand Februar 2017 BFT PLANUNG INGENIEURE ARCHITEKTEN GESAMTPLANER, AACHEN (2017): FSWLA 14.004 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag/Grünordnungsplan (LFB/GOP) zum Bebauungsplan – Nr. 1000 S – Erweiterung Uniklinik -, Stadt Aachen Stand 16.06.2017 UKA Aachen 1. BA MedMoP Baufeldfreimachung 2016072 Medientrasse, Lageplan Medientrasse und Parkplatzentwässerung mit Eintragung der vorh. Versorgungsleitungen, Index 01, Stand 23.02.2017 BKI BERATUNGSGESELLSCHAFT FÜR KOMMUNALE INFRASTRUKTUR MBH, AACHEN (2017): UKA Aachen 2016072 Entwurf Kullenhofstraße, 320 E A01a-2 Stand 14.02.2017 und Entwurf Kullenhofstraße, Stand 19.05.20172017 ITG- HANS PITZ. GMBH, INGENIEURBÜRO FÜR TECHNISCHE GESAMTPLANUNG, AACHEN (2017): UKA Aachen 2016072 Kullenhofstraße und Medientrasse - Bestandsplan Elektro- & Nachrichtentechnik und öffentliche Versorgung, Stand 22.02.2017 - Elektro- & Nachrichtentechnik, Vorplanung, Stand 22.02.2017 - Bemessung Medientrasse, Stand 22.02.2017 - Schema Infrastruktur und Stützpunkt, Stand 22.02.2017 FSWLA LANDSCHAFTSARCHITEKTUR GMBH, DÜSSELDORF (2017) UKA Aachen 1. BA MedMoP Baufeldfreimachung 2016072 Umbau Kullenhofstraße Entwurf, Stand 19.05.2017 VERMESSUNGSBÜRO ÖBIV HAGEN LENZKE, AACHEN (2016/2017) Amtlicher Lageplan, Stand 2016, aktuelle Fortschreibung 2017 GESETZE BAUGB (AKTUELLE FASSUNG): Bau- und Raumordnungsgesetz/Baugesetzbuch, Runkel und Koch (Hrsg.), Bundesanzeiger BNATSCHG (AKTUELLE FASSUNG): Bundesnaturschutzgesetz, BGBl. III / FNA 791-1 BBODSCHG (AKTUELLE FASSUNG): Bundesbodenschutzgesetz mit Verordnungen LP NRW (AKTUELLE FASSUNG): Landschaftsgesetz NRW LWG NRW (AKTUELLE FASSUNG): Landeswassergesetz UVPG (AKTUELLE FASSUNG): Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung TABELLEN IM TEXT Tabelle Nr.: 1 – Biotoptypen – Bestand Seite 11 Tabelle Nr.: 2 – Biotoptypenbewertung B-Plan 1000 S Seite 19 T:\Cad\2014\14004\03_SCHRIFTVERKEHR TEXTE\05_TEXTE\LFB\14004_uka_bplan_1000_süd_lfb_textteil_stand_17_05_29_überarb_17_06_19_end.doc 24 FSWLA 14.004 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag/Grünordnungsplan (LFB/GOP) zum Bebauungsplan – Nr. 1000 S – Erweiterung Uniklinik -, Stadt Aachen Stand 16.06.2017 ABKÜRZUNGEN IM TEXT Abs.() - Absatz BAUGB - Baugesetzbuch BauO NRW - Bauordnungen Nordrhein-Westfalen B-Plan - Bebauungsplan BNATSCHG - Bundesnaturschutzgesetz, BGBl. III / FNA 791-1 d.h. - das heißt FLL - Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V., Bonn FFH - Richtlinie – Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie FNP - Flächennutzungsplan GOP - Grünordnungsplan GFZ - Geschossflächenzahl GRZ – Grundflächenzahl LFB - Landschaftspflegerischer Fachbeitrag LG NRW - Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen LP NRW - Landschaftsgesetz NRW / Landschaftsplan NRW M(K)UNLV - Ministeriums für (Klima) Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen RAS-LP - Richtlinie für die Anlage von Straßen – Teil Landschaftspflege ULB - Untere Landschaftsbehörde VS RL - Vogelschutzrichtlinie z.B. - zum Beispiel T:\Cad\2014\14004\03_SCHRIFTVERKEHR TEXTE\05_TEXTE\LFB\14004_uka_bplan_1000_süd_lfb_textteil_stand_17_05_29_überarb_17_06_19_end.doc 25 FSWLA 14.004 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag/Grünordnungsplan (LFB/GOP) zum Bebauungsplan – Nr. 1000 S – Erweiterung Uniklinik -, Stadt Aachen Stand 9 16.06.2017 Anhang - B-Plan 1000 S - Erweiterung Uniklinik LFB /GOP Bestand Biotope, GOP - 01 FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH Düsseldorf Stand 27.04.2017 - B-Plan 1000 S - Erweiterung Uniklinik LFB /GOP Planung - Biotoptypen , GOP - 02 FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH Düsseldorf Stand 04.05.2017 - B-Plan 1000 S - Erweiterung Uniklinik Biotoptypenbewertung (Tabelle) FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH Düsseldorf Stand 08.05.2017 B-Plan 1000 S - Erweiterung Uniklinik LFB /GOP Konfliktplan / Baumfällungen, GOP - 03 FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH Düsseldorf Stand 14.06.2017 - B-Plan 1000 S - Erweiterung Uniklinik - – Bestand Baumliste –Bilanz zum Vorentwurf (Tabelle) FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH Düsseldorf Stand 12.06.2017 - UKA – 1. BA MedMoP Entwurf Außenanlagen – Kullenhofstraße T:\Cad\2014\14004\03_SCHRIFTVERKEHR TEXTE\05_TEXTE\LFB\14004_uka_bplan_1000_süd_lfb_textteil_stand_17_05_29_überarb_17_06_19_end.doc 26 FSWLA 14.004 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag/Grünordnungsplan (LFB/GOP) zum Bebauungsplan – Nr. 1000 S – Erweiterung Uniklinik -, Stadt Aachen Stand 16.06.2017 FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH Düsseldorf Stand 19.05.2017 T:\Cad\2014\14004\03_SCHRIFTVERKEHR TEXTE\05_TEXTE\LFB\14004_uka_bplan_1000_süd_lfb_textteil_stand_17_05_29_überarb_17_06_19_end.doc 27 528 Baum- und Biotoptypenbestand gem. Aachener Modell/Satzung Stadt Aachen Auf/Abwertung bis 0,2 (++/-) Wertpunkte Wert 526 24.7.5-7 naturferne Teiche 0,4 0,4 34.9 Tritt-, Scherr- und Parkrasen 0,3 0,3 39.6.3 Ruderalfluren 0,4 0,4 0,6 0,6 0,8 0,8 0,7 -- 0,8 - 0,9 0,9 0 0 0,2 0,2 0,4 0,4 0,3 0,3 0 0 0 0 Standorte 531 572 425 431 426 564 565 Schnittka nte autochthonen Arten und mittlerem, vereinzelt starkem Baumholz 454 427 51.3 Anpflanzungen und Rabatten 459 432 428 geringen Baumholzes oder Neupflanzungen 53.2 Betonmauer 458 453 510 512 511 459 524 513 521 516 d c 523 b Planindex 463 27.02.2017 Graebe Name BKI, Verkehrsanlagen 15.02.2017 Auftraggeber : nte 316 Schnittka 461 462 Graebe Name Blattindex Grundlagen : 460 27.02.2017 Vorentwurf a kommunale Infrastruktur mbH 477 519 Telefon: 0241 / 56 81 70 Telefax: 0241 / 16 34 35 e-mail: info@bki-aachen.de 52070 Aachen www.bki-aachen.de 517 Dr.-ING. REINHOLD BAIER GMBH D-52064 Aachen AACHEN Telefon: +49 (0) 241 70 550-0 Telefax: +49 (0) 241 70 550-20 BFT Planung GmbH 52072 Aachen Fon +49 241 41357 0 post@bft-planung.de www.bft-planung.de Planinhalt: LFB / GOP E/ A Bilanzierung Biotoptypen Bestand Projekt: Plan-Nr.: UKA Aachen 1000 S Erweiterung Uniklinik GOP - 01 Projektnummer: 2016058 1 : 300 bez auf A0 Bearb.: 27.04.2017 Datum, Unterschrift: Blattgr.: 1189 x 841 Dateipfad: Baum- und Biotoptypenbestand gem. Aachener Modell/Satzung Stadt Aachen Parken Parken Parken Fahrbahn Parken Fahrbahn Radweg Parken Wert Fahrbahn Gehweg Auf/Abwertung bis 0,2 (++/-) Wertpunkte 34.9 Tritt-, Scherr- und Parkrasen 0,3 0,3 39.6.3 Ruderalfluren 0,4 0,4 0,6 0,6 0,8 0,8 0,6 0,6 0,7 -- 0,8 - 0,9 0,9 0 0 0,2 0,2 0,4 0,4 51.3 Anpflanzungen und Rabatten 0,3 0,3 52.1.6 unbefestigte Strassen und Wege 0,3 0,3 0,1 0,1 0 0 0 0 Schnittka nte Standorte autochthonen Arten und mittlerem, vereinzelt starkem Baumholz Arten ( 1-2 reihig) geringen Baumholzes oder Neupflanzungen 53.2 Betonmauer Parken Fahrbahn Gehweg (Radfahre Verwaltung Schnittka Schnittka nte nte r frei) IV+ (14,2/17,5m) Radweg Gehweg Gehweg (Radfahrer frei) Klinik 455m2 llenhofwinkel Verwaltung V+ (17,5/20.8m) d c b Bank - - a Planindex BKI, Vermessergrundlage 23.02.2017, 17Lo30BP-Grundlage-BKI R= 12 r frei) 2.17 use e l h c s ad Motorr FSWLA, 14063 Vorentwurf V01, 27.02.2017 Gehweg (Radfahre Name FSWLA, 16039 Entwurf E01, 13.04.2017 BKI, 14063 Entwurf 302 k07b, 20.02.2017 kommunale Infrastruktur mbH 2 Gehweg Gehwe g (Radfa hre Gehweg (Radfahrer frei) Telefon: 0241 / 56 81 70 Telefax: 0241 / 16 34 35 e-mail: info@bki-aachen.de 52070 Aachen www.bki-aachen.de r frei) Dr.-ING. Fahrbahn Gehwe g (Radfa hre REINHOLD BAIER GMBH D-52064 Aachen AACHEN Telefon: +49 (0) 241 70 550-0 Telefax: +49 (0) 241 70 550-20 r frei) Klinik V+ (21,0/25,0m) BFT Planung GmbH 52072 Aachen Fon +49 241 41357 0 post@bft-planung.de www.bft-planung.de Ra dw eg V+ (17,5/20.8m) Planinhalt: LFB / GOP E/ A Bilanzierung Biotoptypen Planung 0.5 Schnittka 0 2. 00 nte Verwaltung Klinik Projekt: Plan-Nr.: 2 Eigentum BLB NRW Eigentum Stadt Aachen 455m2 IV (14,2m) - Auftraggeber : R=1 Radweg - Name Blattindex Grundlagen : - Lichthof 3.600m I (4,5m) UKA Aachen 1000 S Erweiterung Uniklinik GOP - 02 Projektnummer: 2016058 1 : 500 bez aus A0 Bearb.: Klinikterrasse 04.05.2017 396m2 Datum, Unterschrift: Blattgr.: 1189 x 841 Dateipfad: B-Plan 1000-S Erweiterung Uniklinik Biotoptypenbewertung - UKA Bebauungspläne FSWLA Aachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft, 01.01.2006 Landschaftsarchitektur GmbH A1. AUSGANGSZUSTAND DES UNTERSUCHUNGSRAUMES - REAL VEGETATION Nr. Code Biotoptyp Fläche [m²] Auf-/ Flächenwert Abwertung bis Wert 0,2 (++/--) Wertpunkte Feldgehölze, Gehölzstreifen, Baumreihen- und gruppen 1 41.5_1 Einzelbäume, Baumgruppen, -reihen; geringes - mittleres Baumholz, straßenbegleitend als Verkehrsgrün, Pflanzstreifen 175 0,7 123 2 41.5_2 Einzelbäume, Baumgruppen, -reihen; mittleres - starkes Baumholz, straßenbegleitend als Verkehrsgrün, Pflanzstreifen 574 0,8 459 6389 0 0 200 0,2 40 101 0,4 40 -- Technische Biotoptypen und Biotoptypen des Siedlungsbereichs 3 52.1.1-3 versiegelte Straßen, Wege und Plätze 4 52.2.6_1 Straßenränder, Mittelstreifen, Verkehrsgrün 52.2.6_2 Straßenränder, Mittelstreifen, Verkehrsgrün vereinzelt mit Baumbestand geringen Baumholzes oder Neupflanzungen ( ausgenommen Reihen und Gruppen, siehe 41.5;41,6) 5 Bauwerke SUMME 7439 662 B. PLANUNGSZUSTAND Nr. Code Biotoptyp Fläche [m²] Wert Auf-/ Flächenwert Abwertung bis 0,2 (++/--) Wertpunkte Feldgehölze, Gehölzstreifen, Baumreihen- und gruppen 1 41.5_1 Einzelbäume, Baumgruppen, -reihen; geringes - mittleres Baumholz, straßenbegleitend als Verkehrsgrün, Pflanzstreifen 64 0,7 45 7049 200 0 0,2 0 40 126 0,4 50 Technische Biotoptypen und Biotoptypen des Siedlungsbereichs 2 3 52.1.1-3 52.2.6_1 4 52.2.6_2 versiegelte Straßen, Wege und Plätze Straßenränder, Mittelstreifen, Verkehrsgrün Straßenränder, Mittelstreifen, Verkehrsgrün vereinzelt mit Baumbestand geringen Baumholzes oder Neupflanzungen (ausgenommen Reihen und Gruppen, siehe 41.5, 41.6) ++ Bauwerke SUMME Wertpunkte Defizit A1 und B 7439 135 527 aufgestellt 08.05.2017 08.05.2017 7 3153 26 3234 3189 3160 3273 3182 3154 3252 3178 Legende Baumbestand 3217 3218 3188 3219 Parken Parken Parken Parken 3187 3157 3158 Parken 3159 Fahrbahn 3233 Parken Parken 3180 ittka Parken Parken 3185 3186 3184 3220 3221 3222 3223 Parken 3224 3225 3230 Parken 3231 3232 3276 Fahrbahn Gehweg 431 426 3069 454 510 3337 3324 Tilia x intermedia "Pallida", Kaiser -Linde, STU 30/35, ausserhalb des Geltungsbereichs 3344 3319 3376 3277 Fahrbahn Schranke 3320 Parken Fahrbahn Parken Fahrbahn Pflaster 3278 3281 Schn 3303 3304 Fahrbahn 524 Gehweg 3058 Asphalt 3321 3322 512 3323 3382 3383 511 3140 3139 Radweg Gehweg 3410 3425 3424 521 3413 3414 316 513 3416 3415 3422 Fahrbahn 516 Gehweg (Radfahrer frei) 2202 3417 Gehwe g 3418 (Radfa hre 3419 Radw 3494 3493 3492 3495 3496 3064 29.05.2017 Bastian 29.05.2017 Bastian a Vorentwurf 27.02.2017 Graebe 27.02.2017 Graebe Name Blattindex Name BKI/FSWLA, Baumstandorte 18.05.2017 BKI, Verkehrsanlagen 15.02.2017 kommunale Infrastruktur mbH Telefon: 0241 / 56 81 70 Telefax: 0241 / 16 34 35 e-mail: info@bki-aachen.de 52070 Aachen www.bki-aachen.de 3497 Dr.-ING. REINHOLD BAIER GMBH AACHEN Telefon: +49 (0) 241 70 550-0 Telefax: +49 (0) 241 70 550-20 Fahrbahn BFT Planung GmbH 52072 Aachen Fon +49 241 41357 0 post@bft-planung.de www.bft-planung.de 3486 3487 LFB / GOP Ra dw 3500 2159 Planinhalt: 3484 3477 519 517 Projekt: Plan-Nr.: UKA Aachen 1000 S Erweiterung Uniklinik Umbau Kullenhofstrasse 3478 3534 3533 3066 Vorentwurf D-52064 Aachen 3499 2197 b 3420 2198 3062 3063 Bastian 3498 Find linge 3476 2199 14.06.2017 3491 eg 3061 Bastian Schrankenanlage r frei) 2200 14.06.2017 Auftraggeber : eg du rch Po ller Radweg 523 3423 3421 r frei) Gehwe g (Radfa hre 2201 Moto frei) 3412 Vorentwurf Grundlagen : us e l h c s rrad 3387 c Planindex e 460 3138 3059 nte Schnittka Gehweg (Radfahre r 3060 3056 Pflaster Fahrbahn 3411 Radweg Pflaster d 512 3386 Pflaster 3141 3388 3385 Pflaster geringes bis mittleres Baumholz, strassenbegleitend,Unterpflanzung Fahrbahn Parken 3373 Fahrbahn 458 3384 Parken 3340 3282 Gehweg 3057 3369 3279 3280 3383 3374 3341 Radweg 3382 3368 nte Parken 459 Asphalt 3342 3375 Schnittka 3276 ittkan 3232 Parken Parken te 3231 Parken 3302 Parken 3339 Gehweg 3372 3367 Tilia x intermedia "Pallida", Kaiser -Linde, STU 30/35, innerhalb des Geltungsbereiches 3301 3275 Parken 3338 3343 Baumnummer Baumkataster Planung Biotoptypen, Aachener Modell 3365 Parken Parken Parken Radweg 425 3275 Parken 3260 Fahrbahn 531 572 Parken Parken 3181 Schn Parken 3261 nd Anschluss an Besta 3156 Parken nte 3179 3155 B-Plangrenze 3274 3535 GOP - 03 Projektnummer: 2016058 1 : 200 bez. auf A0 Bearb.: 12.06.2017 3479 Datum, Unterschrift: Blattgr.: 1189 x 841 Dateipfad: Vorabmaßnahmen - 1. BA MedMoP - Projekt 2016072 Umbau Kullenhofstraße und Medientrasse Eigentümer Baumnummer Strasse / Projekt Bestand - Baumliste - Bilanz 16138 zum Vorentwurf Stand 12.06.2017 Grünfläche Biotop Baumart Höhe (m) Kronendurch- Anzahl messer (m) Stämme FSWLA Zustand Vitalität Entwicklung Intervall Prüfung/Pflege (Monate) Schutzstatus Ersatzpflanzung SchutzAusgleich Stammumfa STU Kronen-radius status gem. ng STU 0 Gesamt (m) BSS Satzung (m) (m) (1=ja) (Baum/St Maßnahme BLB NRW 3156 Steinbergweg Grünstreifen Verkehrsinsel Carpinus betulus (Hainbuche) 8 7 1 nicht/leicht geschädigt mittel Reifephase 24 ja nein 3.5 0.81 1 0.81 1 Fällung BLB NRW 3158 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Carpinus betulus (Hainbuche) 6 8 1 nicht/leicht geschädigt mittel Jugendphase 24 nein nein 4 0.76 2 0.76 0 Fällung BLB NRW 3159 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Carpinus betulus (Hainbuche) 5 7 1 nicht/leicht geschädigt mittel Jugendphase 24 nein nein 3.5 0.73 2 0.73 0 Fällung BLB NRW 3180 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Quercus robur (Stiel-Eiche) 12 9 1 nicht/leicht geschädigt mittel Reifephase 24 ja nein 4.5 1.21 1 1.21 2 Fällung BLB NRW 3181 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Carpinus betulus (Hainbuche) 5 5 1 stärker geschädigt schlecht Jugendphase 12 nein nein 2.5 0.59 2 0.59 0 Fällung BLB NRW 3184 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Quercus robur (Stiel-Eiche) 10 8 1 stärker geschädigt schlecht Reifephase 12 ja nein 4 0.99 1 0.99 1 Fällung BLB NRW 3185 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Quercus robur (Stiel-Eiche) 13 10 1 nicht/leicht geschädigt mittel Reifephase 24 ja nein 5 1.2 1 1.2 2 Fällung BLB NRW 3186 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Quercus robur (Stiel-Eiche) 12 10 1 nicht/leicht geschädigt mittel Reifephase 24 ja nein 5 1.23 1 1.23 2 Fällung BLB NRW 3220 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Carpinus betulus (Hainbuche) 6 6 1 nicht/leicht geschädigt mittel Reifephase 36 ja nein 3 0.88 1 0.88 1 Fällung BLB NRW 3221 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Carpinus betulus (Hainbuche) 6 7 1 nicht/leicht geschädigt mittel Jugendphase 36 ja nein 3.5 0.81 1 0.81 1 Fällung BLB NRW 3222 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Quercus robur (Stiel-Eiche) 14 10 1 nicht/leicht geschädigt gut Alterungsphase 24 ja nein 5 1.4 1 1.4 2 Fällung BLB NRW 3223 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Carpinus betulus (Hainbuche) 8 8 1 nicht/leicht geschädigt mittel Jugendphase 24 ja nein 4 0.84 1 0.84 1 Fällung BLB NRW 3224 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Carpinus betulus (Hainbuche) 8 8 1 nicht/leicht geschädigt mittel Reifephase 24 ja nein 4 0.89 1 0.89 1 Fällung BLB NRW 3225 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Carpinus betulus (Hainbuche) 9 6 1 stärker geschädigt schlecht Jugendphase 12 nein nein 3 0.79 2 0.79 0 Fällung BLB NRW 3230 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Quercus robur (Stiel-Eiche) 14 12 1 nicht/leicht geschädigt mittel Alterungsphase 24 ja nein 6 1.57 1 1.57 2 Fällung BLB NRW 3231 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Quercus robur (Stiel-Eiche) 14 10 1 nicht/leicht geschädigt mittel Reifephase 24 ja nein 5 1.13 1 1.13 2 Fällung BLB NRW 3232 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Carpinus betulus (Hainbuche) 8 4 1 stärker geschädigt schlecht Jugendphase 12 nein nein 2 0.69 2 0.69 0 Fällung BLB NRW 3276 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Quercus robur (Stiel-Eiche) 12 8 1 stärker geschädigt schlecht Reifephase 12 ja nein 4 1.24 1 1.24 2 Fällung BLB NRW 3277 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Carpinus betulus (Hainbuche) 8 7 1 stärker geschädigt schlecht Jugendphase 12 ja nein 3.5 0.87 1 0.87 1 Fällung BLB NRW 3278 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Carpinus betulus (Hainbuche) 8 7 1 stärker geschädigt schlecht Jugendphase 24 nein nein 3.5 0.68 2 0.68 0 Fällung BLB NRW 3279 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Carpinus betulus (Hainbuche) 8 5 1 stärker geschädigt schlecht Jugendphase 12 ja nein 2.5 0.82 1 0.82 1 Fällung BLB NRW 3280 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Quercus robur (Stiel-Eiche) 10 9 1 nicht/leicht geschädigt mittel Reifephase 24 ja nein 4.5 0.99 1 0.99 1 Fällung BLB NRW 3281 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Quercus robur (Stiel-Eiche) 10 7 1 nicht/leicht geschädigt mittel Jugendphase 36 nein nein 3.5 0.77 2 0.77 0 Fällung BLB NRW 3282 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Carpinus betulus (Hainbuche) 6 4 1 nicht/leicht geschädigt mittel Jugendphase 36 nein nein 2 0.71 2 0.71 0 Fällung BLB NRW 3303 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Quercus robur (Stiel-Eiche) 10 10 1 stärker geschädigt schlecht Reifephase 12 jaL nein 5 0.94 1 0.94 1 Fällung BLB NRW 3304 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Quercus robur (Stiel-Eiche) 8 6 1 stärker geschädigt schlecht Jugendphase 24 nein nein 3 0.71 2 0.71 0 Fällung BLB NRW 3321 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Carpinus betulus (Hainbuche) 7 6 1 stärker geschädigt schlecht Jugendphase 12 nein nein 3 0.69 2 0.69 0 Fällung BLB NRW 3322 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Quercus robur (Stiel-Eiche) 10 6 1 nicht/leicht geschädigt mittel Reifephase 24 ja nein 3 0.84 1 0.84 1 Fällung BLB NRW 3323 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Quercus robur (Stiel-Eiche) 14 10 1 nicht/leicht geschädigt gut Reifephase 36 ja nein 5 1.23 1 1.23 2 Fällung BLB NRW 3382 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Carpinus betulus (Hainbuche) 3 2 1 nicht/leicht geschädigt gut Jugendphase 36 ja Ersatzpflanzung 1 0.24 1 0.24 1 Fällung BLB NRW 3383 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Carpinus betulus (Hainbuche) 3 2 1 nicht/leicht geschädigt gut Jugendphase 36 ja Ersatzpflanzung 1 0.24 1 0.24 1 Fällung BLB NRW 3384 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Carpinus betulus (Hainbuche) 3 2 1 nicht/leicht geschädigt gut Jugendphase 36 ja Ersatzpflanzung 1 0.24 1 0.24 1 Fällung BLB NRW 3385 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Carpinus betulus (Hainbuche) 3 2 1 nicht/leicht geschädigt gut Jugendphase 36 ja Ersatzpflanzung 1 0.24 1 0.24 1 Fällung BLB NRW 3386 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Carpinus betulus (Hainbuche) 3 2 1 nicht/leicht geschädigt gut Jugendphase 36 ja Ersatzpflanzung 1 0.24 1 0.24 1 Fällung BLB NRW 3387 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Carpinus betulus (Hainbuche) 3 2 1 nicht/leicht geschädigt gut Jugendphase 36 ja Ersatzpflanzung 1 0.24 1 0.24 1 Fällung BLB NRW 3412 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Sorbus intermedia (Schwedische Mehlbeere) 4 5 1 stärker geschädigt schlecht Reifephase 12 nein nein 0.78 2 0.78 0 Fällung BLB NRW 3413 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Quercus robur 'Fastigiata' (Säuleneiche) 3 2 1 nicht/leicht geschädigt mittel Jugendphase 36 ja Ersatzpflanzung 1 0.22 1 0.22 1 Fällung BLB NRW 3416 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Sorbus intermedia (Schwedische Mehlbeere) 4 6 1 nicht/leicht geschädigt mittel Reifephase 24 ja 3 0.82 1 0.82 1 Fällung Stadt Aachen 3417 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Carpinus betulus (Hainbuche) 4 2 1 nicht/leicht geschädigt gut Jugendphase 36 ja Ersatzpflanzung 1 0.22 1 0.22 1 Fällung Stadt Aachen 3418 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Carpinus betulus (Hainbuche) 4 2 1 nicht/leicht geschädigt gut Jugendphase 36 ja Ersatzpflanzung 1 0.22 1 0.22 1 Fällung Stadt Aachen 3419 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Carpinus betulus (Hainbuche) 3 2 1 nicht/leicht geschädigt mittel Jugendphase 24 ja Ersatzpflanzung 1 0.22 1 0.22 1 Fällung Stadt Aachen 3420 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Carpinus betulus (Hainbuche) 3 2 1 nicht/leicht geschädigt gut Jugendphase 36 ja Ersatzpflanzung 1 0.22 1 0.22 1 Fällung Stadt Aachen 3476 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Carpinus betulus (Hainbuche) 3 3 1,5 nicht/leicht geschädigt gut Jugendphase 36 ja nein 0.20 2 0.20 0 Fällung BLB NRW 3477 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Liquidambar styraciflua ( Amberbaum) 3 2 1 nicht geschädigt gut Jugendphase 36 ja Ersatzpflanzung 1 0.22 1 0.22 1 Fällung BLB NRW 3494 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Liquidambar styraciflua ( Amberbaum) 3 2 1 nicht geschädigt gut Jugendphase 36 ja Ersatzpflanzung 1 0.22 1 0.22 1 Fällung Stadt Aachen 3499 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Carpinus betulus (Hainbuche) 3 1,5 1 nicht/leicht geschädigt gut Jugendphase 36 ja nein 1,5 0.20 2 0.20 0 Fällung Stadt Aachen 3500 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Carpinus betulus (Hainbuche) 3 1,3 1 nicht/leicht geschädigt gut Jugendphase 36 ja nein 1,3 0.19 2 0.19 0 Fällung Stadt Aachen 3533 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Carpinus betulus (Hainbuche) 3 2 1 nicht/leicht geschädigt gut Jugendphase 36 ja nein 1 0.23 2 0.23 0 Fällung Stadt Aachen 3534 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Carpinus betulus (Hainbuche) 3 2 1 nicht/leicht geschädigt gut Jugendphase 36 ja nein 1 0.21 2 0.21 0 Fällung Stadt Aachen 3535 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Carpinus betulus (Hainbuche) 3 2 1 nicht/leicht geschädigt gut Jugendphase 36 ja nein 1 0.18 2 0.18 2.5 1,5 0 Fällung 41 33 BLB NRW 2159 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel - 17 17,2 2 nicht/leicht geschädigt gut Alterungsphase 24 ja nein 8,6 3,82 1 3,82 beinträchtigt BLB NRW 3056 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Acer pseudoplatanus (Bergahorn) 10 10,6 1 nicht/leicht geschädigt gut Reifephase 24 ja nein 5,3 0,93 1 0.93 beinträchtigt BLB NRW 3058 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Acer pseudoplatanus (Bergahorn) 14 14,6 1 nicht/leicht geschädigt gut Reifephase 24 ja nein 7,3 1,34 1 1,34 beinträchtigt BLB NRW 3059 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Acer pseudoplatanus (Bergahorn) 15 16 1 nicht/leicht geschädigt gut Reifephase 24 ja nein 8 1,41 1 1,41 beinträchtigt BLB NRW 3060 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Acer pseudoplatanus (Bergahorn) 12 12,4 1 nicht/leicht geschädigt gut Reifephase 24 ja nein 6,2 1,21 1 1,21 beinträchtigt BLB NRW 3139 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Robinia pseudoacacia " Umbraculifera" (Robinie) 3 3,6 1 nicht/leicht geschädigt gut Reifephase 24 ja nein 1,8 0,76 1 0,76 beinträchtigt BLB NRW 3140 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Robinia pseudoacacia " Umbraculifera" (Robinie) 3 3,4 1 nicht/leicht geschädigt gut Reifephase 24 ja nein 1 0.92 1 0.92 beinträchtigt BLB NRW 3141 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Prunus cerasifera 'Nigra' ( Kirsch-Pflaume) 10 11,8 1 nicht/leicht geschädigt gut Reifephase 24 ja nein 1 1,39 1 1,39 beinträchtigt BLB NRW 3155 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Sorbus intermedia (Schwedische Mehlbeere) 5 5 1 nicht/leicht geschädigt gut Reifephase 24 ja nein 2,5 0,90 1 0,90 beinträchtigt BLB NRW 3157 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Carpinus betulus (Hainbuche) 8 8 1 nicht/leicht geschädigt mittel Reifephase 24 ja nein 4 1,0 1 1,0 beinträchtigt BLB NRW 3279 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Carpinus betulus (Hainbuche) 5 5 1 nicht/leicht geschädigt gut Reifephase 24 ja nein 1 0.82 1 0.82 beinträchtigt Seite 1 von 2 Vorabmaßnahmen - 1. BA MedMoP - Projekt 2016072 Umbau Kullenhofstraße und Medientrasse Bestand - Baumliste - Bilanz 16138 zum Vorentwurf Stand 12.06.2017 FSWLA BLB NRW 3280 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Quercus robur (Stiel-Eiche) 9 9 1 nicht/leicht geschädigt gut Reifephase 24 ja nein 4,5 0.99 1 0.99 beinträchtigt BLB NRW 3281 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Quercus robur (Stiel-Eiche) 7 7 1 nicht/leicht geschädigt gut Reifephase 24 ja nein 3,5 0.77 1 0.77 beinträchtigt BLB NRW 3414 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Quercus robur (Stiel-Eiche) 3 2 1 nicht/leicht geschädigt mittel Jugendphase 36 ja Ersatzpflanzung 1 0.22 1 0.22 beinträchtigt BLB NRW 3415 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Quercus robur (Stiel-Eiche) 3 2 1 nicht/leicht geschädigt mittel Jugendphase 36 ja Ersatzpflanzung 1 0.22 1 0.22 beinträchtigt BLB NRW 3493 Kullenhofstraße Grünstreifen Verkehrsinsel Liquidambar styraciflua ( Amberbaum) 3 2 1 nicht geschädigt gut Jugendphase 36 ja Ersatzpflanzung 1 0.22 1 0.22 beinträchtigt BAUMBILANZ Fällungen satzungsgeschützter Bäume 33 Fällungen nicht satzungsgeschützter Bäume 17 Fällungen von Ersatzbäumen ( sind oben bereits enhalten) 13 Ausgleichsverpflichtung (Stck.) 41 Neupflanzungen geplant Beinträchtigung satzungsgeschützter Bäume Beinträchtigungn nicht satzungsgeschützter Bäume Bäume baubedingt betroffen aber ausserhalb des Geltungsbereiches 6 14 2 16 Seite 2 von 2 Baum Bestand TILIA x intermedia 'Pallida', Symphoricarpos albus Schneebeere (Symphoricarpos albus) Tilia x intermedia 'Pallida' Kaiser-Linde Baumreihe mit Schneebeere als Unterpflanzung 15L074 15L074 15L074 15L074 15L074 28.02.2017 Vorentwurf Planindex Name Blattindex Name Grundlagen : Auftraggeber : Anschluss an Bestand kommunale Infrastruktur mbH Telefon: 0241 / 56 81 70 Telefax: 0241 / 16 34 35 e-mail: info@bki-aachen.de 52070 Aachen www.bki-aachen.de Dr.-ING. REINHOLD BAIER GMBH D-52064 Aachen AACHEN Telefon: +49 (0) 241 70 550-0 Telefax: +49 (0) 241 70 550-20 Planinhalt: 1. BA MedMoP Projekt: Plan-Nr.: UKA Aachen E 01 1. BA MedMoP Projektnummer: 2016072 1 : 250 Datum: 19.05.2017 Datum, Unterschrift: Blattgr.: 1350x607 Dateipfad: