Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
261260.pdf
Größe
10 MB
Erstellt
09.06.17, 12:00
Aktualisiert
10.07.17, 14:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 36/0188/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
09.06.2017
BP Nr. 1000 Süd - Kullenhofstraße Umweltbericht
Beratungsfolge:
TOP: 12
Datum
Gremium
Zuständigkeit
11.07.2017
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Umweltbericht zum BP 1000 Süd zur
Kenntnis.
Er empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des Umweltberichtes in die Begründung zum
Bebauungsplan 1000 Süd.
Vorlage FB 36/0188/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.06.2017
Seite: 1/4
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 36/0188/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.06.2017
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Im Zusammenhang mit den umfangreichen Planungen im Bereich des Uniklinikums Aachen werden
u.a.
große
ebenerdige
Stellplatzflächen
aufgegeben
zugunsten
von
Gebäuden
für
neue
Operationssäle, ein neues Parkhaus wird errichtet werden und die Organisation der Verkehrsströme
wir neu geregelt. In hohem Maße davon betroffen sein wird die Kullenhofstrasse, die in einer Länge
von ca. 500 m verbreitert und neu gegliedert werden wird für mehr Bus-Begegnungs-Verkehr als
bisher und zur Einrichtung von Fuß- und Radwegen beidseits der Straße.
Der vorliegende Umweltbericht beschreibt die Ein- und Auswirkungen auf die Umwelt des
Bebauungsplanes Nr. 1000 S, der der Umsetzung dieser Straßenbaumaßnahme dient. Der
Bebauungsplan wird ausschließlich aus öffentlicher Verkehrsfläche inkl. Straßenbegleitgrün bestehen.
Die Straßen-Neuplanung wurde vom Büro BKI (im Auftrag des Uni-Klinikums) im Hinblick auf die
Auswirkungen auf Mensch und Umwelt untersucht. In der Anlage finden Sie den Umweltbericht, der
seitens des Fachbereiches Umwelt überprüft wurde.
Zusammenfassung:
Die Fläche, auf der die Straßen-Umbaumaßnahmen realisiert werden sollen, ist im Wesentlichen
schon heute Straßen- und Wegefläche mit Straßenbaumbestand und zum derzeitigen Zeitpunkt zu
86% versiegelt; durch die Planung wird sich dieser Anteil auf ca. 90% erhöhen.
Die stärksten Auswirkungen dieser neuen Straßenplanung betreffen, aufgrund der Verbreiterung des
Straßen-Querschnittes, den Baumbestand. Im Plangebiet befinden sich 50 Bäume (Stieleichen und
Hainbuchen), von denen 33 unter die Bestimmungen der Baumschutzsatzung fallen. Es werden
zugunsten der neuen Straße voraussichtlich sämtliche 50 Bäume gefällt werden müssen. Aufgrund
der technischen Anforderungen an die Straßenverbreiterung ist leider keiner der vorhandenen Bäume
zu halten.
Aus den Fällungen ergibt sich die Forderung nach 41 Bäumen als Ersatzpflanzung.
Im Rahmen der Neubaumaßnahme werden ca. 21 neue Bäume als Straßenbäume entlang der
Kullenhofstraße gepflanzt werden (6 liegen im Bebauungsplangebiet, die anderen in unmittelbarer
Nachbarschaft).
Die darüber hinaus erforderlichen Ersatzpflanzungen, die zu pflanzen sein werden (20 Bäume)
werden über einen Städtebaulichen Vertrag gesichert und im näheren Umfeld des Klinikums stehen
oder, wenn keine Standorte gefunden werden können, durch eine Ersatzgeldzahlung kompensiert. Zur
Standortbestimmung dieser Neu-Anpflanzungen wird es ein Gesamtkonzept für den Bereich des
Klinikums geben, in welchem sämtliche erforderlichen Ausgleich- /Ersatzpflanzungen aus allen
Bebauungsplänen im Bereich Uniklinikum Aachen aufgeführt werden.
Eine zweite wesentliche Auswirkung des Bebauungsplanes ist die Betroffenheit der Anwohner
hinsichtlich veränderter Lärmimmissionen. In diesem Zusammenhang wurde ein Lärmgutachten in
Auftrag gegeben, welches den Lärmschutz (gem. der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung) der
Anwohner an der südlichen Seite der Kullenhofstraße berechnet hat.
Vorlage FB 36/0188/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.06.2017
Seite: 3/4
Im Ergebnis ist hier festzustellen, dass zukünftig an zwei Fassaden in der Kullenhofstraße die
Beurteilungspegel der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchVO) von 59 dB(A) tags und 49
dB(A) nachts) überschritten werden. Zum Schutz der Anwohner ergeben sich hier neue
Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile der Fassade. Das bedeutet den Einbau von
Schallschutzfenstern mit einer mechanischen Belüftung für alle Aufenthaltsräume.
Die Sicherung der Schallschutzmaßnahmen soll über einen Durchführungsvertrag erfolgen.
Anlage/n:
Begründung mit Umweltbericht zum BP 1000Süd
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Vorlage FB 36/0188/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.06.2017
Seite: 4/4
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung mit Umweltbericht
zum Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg
für den Bereich der Kullenhofstraße zwischen Steinbergweg und Pariser Ring
zur öffentlichen Auslegung
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 21.06.2017
Inhaltsverzeichnis
1.
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation ................................................................................. 4
1.1.
Beschreibung des Plangebietes ......................................................................................................................... 4
1.2.
Regionalplan ...................................................................................................................................................... 4
1.3.
Gültiger Flächennutzungsplan (FNP) und Neuaufstellung FNP Aachen 2030, Vorentwurf 2014 ....................... 4
1.4.
Bestehendes Planungsrecht............................................................................................................................... 4
1.5.
Landschaftsplan ................................................................................................................................................. 4
2.
Anlass der Planung .................................................................................................................................................... 4
3.
Ziel und Zweck der Planung ...................................................................................................................................... 4
3.1.
Allgemeine Ziele ................................................................................................................................................. 4
3.2.
Ziel der Planung ................................................................................................................................................. 5
3.3.
Erschließung ...................................................................................................................................................... 5
3.4.
Freiraumkonzept ................................................................................................................................................ 5
3.5.
Soziale Infrastruktur ........................................................................................................................................... 5
3.6.
Jugend- und Familienfreundlichkeit .................................................................................................................... 5
3.6.1. Grundsätzliche Anforderungen, die sich aus dem konkreten städtebaulichen Ziel ergeben ......................... 5
3.6.2. Erlebnisvielfalt im Gebiet ............................................................................................................................... 5
3.6.3. Sicherheits- und gesundheitliche Aspekte der jugendspezifischen Einrichtungen ........................................ 5
3.7.
Klimaschutz und Klimaanpassung ...................................................................................................................... 6
3.7.1. Vertragliche Regelungen ............................................................................................................................... 6
4.
Begründung der Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) .................................................................. 6
4.1.
Grünordnerische Festsetzung ............................................................................................................................ 6
5.
Umweltbericht ............................................................................................................................................................. 6
5.1.
Einleitung............................................................................................................................................................ 6
5.1.1. Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen/Versiegelungsgrad ............................................. 6
5.1.2. Ziele des Umweltschutzes ............................................................................................................................. 6
5.2.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ................................................................................... 6
5.2.1. Schutzgut Mensch ......................................................................................................................................... 6
5.2.1.1.
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben ................................................................................. 6
5.2.1.2.
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben ............................................................... 8
5.2.1.3.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ..... 10
5.2.2. Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt ............................................................................. 10
5.2.2.1.
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben ............................................................................... 10
5.2.2.2.
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben ............................................................. 11
5.2.2.3.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ..... 11
5.2.3. Schutzgut Boden ......................................................................................................................................... 12
5.2.3.1.
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben ............................................................................... 12
5.2.3.2.
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben ............................................................. 12
5.2.3.3.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ..... 12
5.2.4. Schutzgut Wasser........................................................................................................................................ 12
5.2.4.1.
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben ............................................................................... 12
5.2.4.2.
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben ............................................................. 13
5.2.4.3.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ..... 13
5.2.5. Schutzgüter Luft und Klima/Energie ............................................................................................................ 13
5.2.5.1.
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben ............................................................................... 13
5.2.5.2.
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben ............................................................. 14
5.2.5.3.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ..... 14
5.2.6. Schutzgut Landschaft .................................................................................................................................. 14
5.2.6.1.
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben ............................................................................... 14
5.2.6.2.
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben ............................................................. 14
5.2.7. Schutzgut Kultur- und Sachgüter ................................................................................................................. 14
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Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 21.06.2017
5.2.7.1.
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben ............................................................................... 14
5.2.7.2.
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben ............................................................. 15
5.2.7.3.
Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter .................................................................................. 15
5.3.
Grundlagen....................................................................................................................................................... 15
5.4.
Monitoring......................................................................................................................................................... 15
5.5.
Zusammenfassung ........................................................................................................................................... 15
6.
Auswirkungen der Planung ..................................................................................................................................... 16
7.
Kosten........................................................................................................................................................................ 16
8.
Plandaten................................................................................................................................................................... 16
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Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 21.06.2017
1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
1.1.
Beschreibung des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im westlichen Bereich der Stadt Aachen im Stadtteil Laurensberg. Es liegt zwischen dem
Steinbergweg und dem Pariser Ring und umfasst ausschließlich die Straßenverkehrsflächen der Kullenhofstraße
sowie deren geplanter Erweiterung. Das Plangebiet beinhaltet auf der Gemarkung Aachen, Flur 26 die Flurstücke
530 teilweise, 537 teilweise, und 531, sowie Flur 25, die Flurstücke 528 teilweise, 510 teilweise, 511, 525 teilweise,
512, 524 teilweise, 521, 519 teilweise, 516 teilweise, 523 und 331 teilweise. Das Plangebiet des Bebauungsplanes
umfasst eine Fläche von ca. 0,74 ha.
Im nördlichen Bereich des Plangebietes befindet sich die Aachener Universitätsklinik mit den Anfahrtsbereichen und
der Stellplatzanlage P1 und P2. Östlich befindet sich das Dorbachtal, südlich das Vaalserquartier und westlich
landwirtschaftliche Nutzflächen. Die Kullenhofstraße ist eine öffentliche Verkehrsfläche, die im Zuge des Vorhabens
auf privatem Grund der Universitätsklinik verbreitert werden soll.
1.2.
Regionalplan
Der Regionalplan weist für das Plangebiet einen Allgemeinen Siedlungsbereich aus. Auf Regionalplanebene müssen
somit keine Änderungen vorgenommen werden.
1.3.
Gültiger Flächennutzungsplan (FNP) und Neuaufstellung FNP Aachen 2030, Vorentwurf 2014
Der gültige FNP der Stadt Aachen stellt für das Plangebiet Sondergebietsfläche dar.
Der Vorentwurf der Neuaufstellung des FNP Aachen 2030 (Stand frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Mai 2014)
zeigt im westlichen Teil der Kullenhofstraße vom Steinbergweg bis zur Höhe der Grünspange „Wohnbaufläche“. Ab
der Höhe Grünspange bis zum Kreisverkehr auf der Kullenhofstraße übernimmt der FNP die Darstellung
„Sondergebietsfläche“. Damit entspricht die Zielsetzung des Bebauungsplanes, Festsetzungen einer
Straßenverkehrsflächen, sowohl den Zielen des gültiger FNP als auch den Zielen des FNP 2030.
1.4.
Bestehendes Planungsrecht
Für das Plangebiet gibt es keinen gültigen Bebauungsplan und somit kein gültiges Planungsrecht. Bei der
Kullenhofstraße handelt es sich um eine öffentlich gewidmete Straße.
1.5.
Landschaftsplan
Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes 1988 und der Vorstudie zum
Landschaftsplan 2030.
2. Anlass der Planung
Anlass der Planung ist die Notwendigkeit, die Universitätsklinik zu erweitern, um sowohl für den klinischen als auch
den nicht - klinischen Bereich dem heutigen Standard in der medizinischen Versorgung Rechnung zu tragen. Für die
Neustrukturierung der Universitätsklinik sind im Vorfeld Teilmaßnahmen notwendig, um die Baufeldfreimachung für
den Neubau des Zentral - OP´s zu erreichen. Eine Teilmaßnahme zur Baufeldfreimachung ist die Verbreiterung der
Kullenhofstraße.
3. Ziel und Zweck der Planung
3.1.
Allgemeine Ziele
Für die Neustrukturierung und Erweiterung der Universitätsklinik ist neben der Änderung der Linienführung des
Busverkehres die Umplanung der Taxizufahrten sowie der Bereiche für die Radfahrer und Fußgänger und des
Parkverkehrs erforderlich. Bei diesen Umplanungen wird die Pauwelsstraße (heutige Umwelttrasse) durch den ersten
Bauabschnitt (unterirdische OP-Erweiterungen) in Höhe des heutigen Haupteingangs abgeschnitten.
Die Kullenhofstraße muss durch die Verbreiterung der Straßenverkehrsflächen an die neue Verkehrssituation
angepasst werden.
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Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik 3.2.
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 21.06.2017
Ziel der Planung
Die Kullenhofstraße muss verbreitert werden, um den Begegnungsverkehr für Bus / Bus zu ermöglichen. Sie wird
nach der Erweiterung der Universitätsklinik durch drei Buslinien, den Anliegerverkehr sowie von Radfahrer und
Fußgänger genutzt. Die Planungen sehen vor, dass die südliche Grundstücksgrenze gehalten wird. Für den
Radverkehr wird im Süden der Kullenhofstraße eine Führung im Zweirichtungsverkehr vorgesehen. Die
Fahrbahnfläche der Kullenhofstraße muss für den Begegnungsverkehr Bus / Bus auf eine Fahrbahnbreite von 6,50 m
ausgebaut werden. Zur Geschwindigkeitsreduzierung werden in zwei bis drei Bereichen Engstellen eingebaut. Eine
neu gestaltete Mittelinsel soll die Querung des Rad- und Fußverkehres sowie die Fußgängerströme des neu
geschaffenen Parkhauses, siehe B-Plan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - sicherer machen und somit zu einer höheren
Verkehrssicherheit beitragen.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen
geschaffen, um die Kullenhofstraße auf privatem Grund zu erweitern. Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan
Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - wird dabei aus dem bisherigen Bebauungsplan Nr. 1000 - Erweiterung Uniklinik herausgelöst. Somit kann in einem eigenständigen Bebauungsplanverfahren die rechtliche Grundlage für die
zeitnahe Realisierung des Umbaus der Kullenhofstraße geschaffen werden. Durch die Aufteilung entsteht ein B-Plan
Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - und ein Bebauungsplan Nr. 1000 N - Erweiterung Uniklinik -.
Für den Bebauungsplan Nr. 1000 - Erweiterung Uniklinik - hat bereits die Programmberatung mit anschließender
frühzeitiger Beteiligung der Bürger und Behörden mit Anhörungstermin stattgefunden. Daher werden die beiden
Teilpläne jeweils mit der Offenlage fortgesetzt.
3.3.
Erschließung
Das Niederschlagswasser aus dem Plangebiet wird in vorhandene Regenwasserleitungen unter den bestehenden
Parkplatz P2 geleitet. Innerhalb der Kullenhofstraße ist eine ausreichend dimensionierte Mischwasserkanalisation
vorhanden. Die Planung erfolgt in Abstimmung mit der Stadtwerke Aachen AG (STAWAG). Das Plangebiet ist als
öffentliche Verkehrsfläche Bestandteil des Straßennetzes der Stadt Aachen. Die Erschließung ist insgesamt
gesichert.
3.4.
Freiraumkonzept
Bei der Straßenbaumaßnahme sind entlang der verbreiterten öffentlichen Verkehrsflächen straßenbegleitende
Bäume zu pflanzen. Des Weiteren ist die öffentliche Verkehrsfläche mit Straßenbegleitgrün zu versehen. In einem
5,50 m breiten Seitenraum, südlich der Fahrbahn, wird der Fuß- und Radverkehr geführt.
3.5.
Soziale Infrastruktur
Ist in diesem Planverfahren nicht von Belang.
3.6.
Jugend- und Familienfreundlichkeit
Ist in diesem Planverfahren nicht von Belang.
3.6.1.
Grundsätzliche Anforderungen, die sich aus dem konkreten städtebaulichen Ziel ergeben
Ziel dieses Bebauungsplanes ist es, durch ausreichende Querschnitte für den ÖPNV und den nichtmotorisierten
Individualverkehr einen zufriedenstellenden Straßenquerschnitt zu realisieren, um die entstehenden Verkehre dieser
Verkehrsgruppen sicher leiten zu können.
3.6.2.
Erlebnisvielfalt im Gebiet
Ist in diesem Planverfahren nicht von Belang.
3.6.3.
Sicherheits- und gesundheitliche Aspekte der jugendspezifischen Einrichtungen
Ist in diesem Planverfahren nicht von Belang.
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Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik 3.7.
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 21.06.2017
Klimaschutz und Klimaanpassung
Die Flächen des Plangebietes sind im Bestand, gemäß dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag, zu 86 %
versiegelt. Der Umbau der Kullenhofstraße erfolgt abschnittsweise, um die Erreichbarkeit des Parkplatzes P2 zu
erhalten. Gegenüber dem Bestand entstehen durch die Umsetzung dieses Bebauungsplanes keine negativen
Veränderungen in der klimatischen Situation. Es ist zu erwarten, dass das bisher vorherrschende Siedlungsklima
durch das Vorhaben erhalten bleibt.
3.7.1.
Vertragliche Regelungen
Gemäß § 11 BauGB soll zur Sicherung der Realisierung und der Umsetzung der Planung vor Satzungsbeschluss
zwischen der Stadt Aachen und dem UKA als Verursacher der Planung ein Erschließungsvertrag abgeschlossen
werden. Dieser Vertrag wird alle Voraussetzungen und Bedingungen für die Realisierung des Straßenumbaus
sicherstellen.
4. Begründung der Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB)
4.1.
Grünordnerische Festsetzung
Mit den grünordnerischen Festsetzungen soll das bestehende Erscheinungsbild der Kullenhofstraße dauerhaft
gesichert werden. Die grünordnerische Festsetzung soll dafür sorgen, dass die Attraktivität der Straße für den
Radverkehr gesteigert und das Stadtbild insgesamt verbessert wird. Zusätzlich sichert die grünordnerische
Festsetzung den Ersatz der wegfallenden Bäume.
5. Umweltbericht
5.1.
Einleitung
Für das Plangebiet wird der Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - aufgestellt. Ziel ist es, die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verbeiterung der Kullenhofstraße zu schaffen. Das Plangebiet des
Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 0,74 ha.
5.1.1.
Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen/Versiegelungsgrad
Flächeninanspruchnahme nach Nutzungen:
Öffentliche Verkehrsfläche
5.1.2.
0,74 ha
Ziele des Umweltschutzes
Ziel des Umweltschutzes ist die Wahrung der Umwelt in Ihrer Gesamtheit sowie der Schutzgüter zur Sicherung der
natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen, der Fauna und der Flora. Dabei sind die Schutzgüter vor schädlichen
Umwelteinwirkungen zu schützen. Zudem sind die kulturellen Merkmale sowie die Sachgüter im Auswirkungsbereich
der Planung zu bewahren. Bei Veränderungen und Eingriffen in die jeweiligen Schutzgüter sind
Eingriffsvermeidungsmaßnahmen und deren Minderung sowie mögliche Maßnahmen zum Ausgleich zu prüfen und
aufzuzeigen. Zur Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die Umweltbelange werden dabei die einschlägigen
Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse, Verwaltungsvorschriften und Technischen Anleitungen herangezogen. Die
zu berücksichtigenden Ziele des Umweltschutzes werden den einzelnen Schutzgütern zugeordnet.
5.2.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
5.2.1.
Schutzgut Mensch
5.2.1.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Bei der Betrachtung des Schutzgutes Mensch sind Aspekte wie Gesundheitsvorsorge, Wohnqualität, Erholung und
Freizeit, Grün- und Freiflächen, Luftschadstoffe, Gerüche, Lichtimmissionen, Lärmimmissionen, elektromagnetische
Felder, Erschütterungen sowie gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes ist u. a. das Immissionsschutzrecht zu beachten. Dazu gehören
das Bundesimmissionsschutzgesetz und seine Verordnungen. Für die räumliche Planung gilt der
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Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 21.06.2017
Trennungsgrundsatz. Danach sind Flächen für bestimmte Nutzungen einander so zuzuordnen, dass schädliche
Umwelteinwirkungen auf Wohngebiete und schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden.
Verkehrsbelastung
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Verkehrsgutachten für die Verbreiterung der Kullenhofstraße
(Stand Juni 2017) durch das Büro BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr. Ing. Reinhold Baier GmbH erstellt.
Hierbei wurde die verkehrliche Bestandssituation, eingeteilt in mehrere Streckenabschnitte bedingt durch die Ein- und
Ausfahrten auf dem Stellplatz P2 (siehe Abbildung 1) als Zustand 0 (Bestand) auf Basis der Datengrundlage
durchschnittliche Tagesverkehrsbelastungen (DTV) erfasst.
Abbildung 1: Streckenabschnitte Kullenhofstraße, [Quelle: Verkehrsgutachten BSV, Google Maps]
Tag (6-22 Uhr)
SVDTV
[%]
M
p [%]
Lkw > 3,5 t
[Kfz/h]
Lkw > 2,8 t
1
2.300
3,6
133
5,8
2
3.350
2,4
195
3,8
3
4.400
1,8
256
2,9
4
7.500
1,1
435
1,8
Tabelle 1: Verkehrsbelastung im Bestand, [Quelle: Verkehrsgutachten BSV]
Streckenabschnitt
DTV
[Kfz/24h]
Nacht (22-6 Uhr)
M
p [%]
[Kfz/h]
Lkw > 2,8 t
20
5,4
29
3,7
39
2,8
66
1,7
Die DTV-Werte belegen, dass die Verkehrsbelastungen auf der Kullenhofstraße aufgrund der unterschiedlichen Zuund Ausfahrten von Osten nach Westen deutlich abnehmen. Die größte Abnahme von über 40 % findet aufgrund der
Hauptzu- und Ausfahrt zum / vom P2 vom Abschnitt 4 zum Abschnitt 3 statt. Die Schwerverkehrsanteile steigen
hingegen von Westen nach Osten, da die Lkw’s nicht auf die Parkplätze fahren, sondern auf der Straße bleiben und
somit der prozentuale Anteil an der Gesamtverkehrsbelastung in Richtung Westen zunimmt.
Lärmimmissionen
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Schallschutzgutachten, Stand 06.06.2017 durch das Büro BFT
Cognos GmbH erstellt. Darin erfolgen Aussagen zum vorhandenen und zukünftig zu erwartenden Verkehrslärm unter
Berücksichtigung der vorhabenbedingten verkehrlichen Entwicklung. Die Umgebung des Plangebietes ist
grundsätzlich als Wohngebiet einzuordnen und entsprechend zu beurteilen.
Innerhalb des Plangebietes befindet sich ausschließlich die Kullenhofstraße als öffentliche Verkehrsfläche. Nördlich
des Plangebietes befindet sich die Universitätsklinik Aachen. Südlich des Plangebietes befindet sich Wohnbebauung.
Erholung und Freizeit
Die Kullenhofstraße hat keine Bedeutung als Naherholungsfläche für die Bevölkerung.
Erschütterungen, Gefahrenschutz
Das Plangebiet befindet sich außerhalb verliehener Bergwerksfelder. Es liegen keine Hinweise auf das
Vorhandensein von ehemaligen Bergbauflächen vor. Das Plangebiet befindet sich in einem Gebiet, welches im
stärkeren Ausmaß von Erdbeben betroffen ist. Nach DIN 4149 (Bauten in deutschen Erdbebengebieten) ist Aachen
der Erdbebenzone 3 zuzuordnen.
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Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 21.06.2017
Hochwasserschutz
Das Plangebiet liegt im Einzugsgebiet der Gewässer Dorbach, Wildbach, und Wurm, für die grundsätzlich
Hochwasserschutzmaßnahmen erforderlich sind.
5.2.1.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Verkehrsbelastung
Neben der Ermittlung und Darstellung der Verkehrsbelastungen im Bestand sind im Rahmen des
Verkehrsgutachtens weitere Verkehrszustände und daraus resultierende Kfz-Belastungen ermittelt worden, die sich
während und nach der Baumaßnahme aufgrund von unterschiedlichen Verkehrszusammensetzungen für die
Streckenabschnitte 1 bis 4 auf der Kullenhofstraße ergeben werden. Mit den unterschiedlichen verkehrlichen
Zuständen sollen in einer Worst-Case-Betrachtung die unterschiedlichen Lärmbelastungen im Zuge der Bauvorhaben
betrachtet werden. Folgende verkehrliche Zustände wurden im Zuge der Gutachten untersucht:
-
Zustand 0 (Bestand): Bestandsverkehr Kullenhofstraße
-
Zustand A1: Bestandsverkehr und Busse, welche nach Umlegung der Pauwelsstraße auf der Kullenhofstraße
fahren (Eventualfall, wenn das neue Parkhaus noch nicht in Betrieb ist, aber die Busse schon umgeleitet werden,
die Kullenhofstraße wäre endausgebaut, eher unrealistisch)
-
Zustand A2: Bestandsverkehr unter Berücksichtigung des reduzierten Parkverkehres zu P2 infolge vom Wegfall
von Parkflächen auf P2 und Nutzung des neuen Parkhauses sowie Busse; 200 LKW zum Bauaushub für den
Neubau Zentral-OP bei möglicher Baustellenverkehrsführung über Kullenhofstraße
-
Zustand A3: Bestandsverkehr unter Berücksichtigung des reduzierten Parkverkehres infolge vom Wegfall von
Parkflächen auf P2 und Nutzung des neuen Parkhauses. Berücksichtigung der neuen Buslinienführung, ohne
Baustellenverkehr für den Zentral - OP.
-
Zustand B: Annahmen aus Zustand A3 mit zusätzlichen Verkehrsbelastungen, die sich aus den geplanten
klinischen Entwicklungen am Neuenhofer Weg ergeben (Bebauungsplan Nr. 977) sowie einer weiteren
potentiellen Verkehrszunahme durch mehr Kurzzeitparker auf dem reduzierten P2
-
Zustand C1: Bestandsverkehr unter Berücksichtigung des reduzierten Parkverkehres infolge vom Wegfall von
Parkflächen auf P2 und Nutzung des neuen Parkhauses. Berücksichtigung der neuen Buslinienführung.
Berücksichtigung des Baustellenverkehres zum Bauabschnitt 2 auf der ehemaligen Teilfläche von P2.
-
Zustand C2: Finaler Zustand unter Berücksichtigung der ausgebauten Bauabschnitte 1 und 2 auf ehemaligen
Parkfläche P2
Für die unterschiedlichen Zustände wurden folgende DTV-Werte festgehalten:
Zustand A1
Tag (6-22 Uhr)
M
p [%]
[Kfz/h]
Lkw > 2,8 t
142
14,4
204
10,0
266
7,7
444
4,7
Nacht (22-6 Uhr)
M
p [%]
[Kfz/h]
Lkw > 2,8 t
21
13,8
31
9,6
40
7,4
67
4,5
Streckenabschnitt
DTV
[Kfz/24h]
1
2
3
4
Zustand A2
1
2
3
4
Zustand A3
1
2
3
2.450
3.500
4.550
7.650
SVDTV
[%]
Lkw > 3,5 t
9,1
6,4
4,9
3,0
2.600
3.300
4.000
6.250
14,8
11,5
9,5
6,0
151
192
234
361
23,8
18,7
15,4
9,8
21
27
34
60
14,0
10,8
8,8
5,6
2.400
3.100
3.850
9,3
7,1
5,8
140
181
223
14,6
11,3
9,2
21
27
34
14,0
10,8
8,8
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Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 21.06.2017
4
6.050
3,6
350
5,7
60
5,6
Zustand B
1
2.500
9,0
145
14,1
22
13,5
2
3.200
7,0
186
11,0
28
10,5
3
5.600
4,0
324
6,3
49
6,0
4
7.850
2,8
451
4,5
78
4,3
Zustand C1
Keine DTV-Daten, da der Baustellenverkehr im entsprechenden BA2 immer geringer wäre als der im BA1
Zustand C2
Keine DTV-Daten, da in möglichen Tiefgaragen nie mehr Stellplätze entstehen als gegenwärtig auf P2 vorhanden sind.
Tabelle 2: Verkehrsbelastung Zustände A1-C2, [Quelle: Verkehrsgutachten BSV]
Die DTV-Werte im Zustand A1 zeigen, dass sich die Tagesbelastungen im Verhältnis zum Bestand nur geringfügig
erhöhen und sich durch die zusätzlichen Busse lediglich die Schwerverkehrsanteile etwas erhöhen.
Im Zustand A2 wird sich der Ziel- und Quellverkehr zum P2 reduzieren, da das Parkhaus in Betrieb ist. Im Zustand
A2 wird die Kfz-Belastung in den Abschnitten 3 und 4 zum Teil deutlich reduziert. Die Schwerverkehrsanteile nehmen
hingegen aufgrund der zusätzlich berücksichtigten möglichen Baustellenverkehre im Vergleich zum Zustand A1
erneut zu.
Der Zustand A3 stellt den Verkehrszustand nach Fertigstellung des ersten Bauabschnittes dar und entspricht
demnach dem Zustand A2 ohne mögliche Baustellenverkehre für den Neubau des Zentral-OP. Die Kfz-Belastungen
nehmen im Vergleich zum Bestand in fast allen Abschnitten ab. Analog zu den anderen Verkehrszuständen nehmen
im Vergleich zum Bestand auch die Schwerverkehrsanteile im Zustand A3 zu.
Der Zustand B stellt die Annahmen aus dem Zustand A3 dar sowie zusätzliche Kfz-Belastungen, die sich aus den
geplanten Entwicklungen am Neuenhofer Weg (B-Plan Nr. 977) ergeben sowie einer weiteren potentiellen
Verkehrszunahmen durch mehr Kurzzeitparker auf dem reduzierten P2. Da sich das Szenario von mehr
Kurzzeitparkern auf dem P2 ausschließlich auf Quell- und Zielverkehre beschränkt, sind in diesem Szenario keine
Veränderungen im Schwerlastverkehr zu erwarten. Auch die Zunahmen im Schwerlastverkehr bzw. Lkw-Verkehr
durch die geplanten Entwicklungen am Neuenhofer Weg (B-Plan Nr. 977) sind nur durch einige wenige zusätzliche
Liefer- und Wirtschaftsverkehre pro Tag zu begründen.
Als Zustand C1 wird der Verkehrszustand auf der Kullenhofstraße definiert, der sich für den gegenwärtig ungewissen
Fall ergeben würde, wenn gemäß dem Masterplan Uniklinik auch die langfristig vorgesehenen Hochbauten entlang
der Kullenhofstraße gebaut werden sollten. Da eine solche Baumaßnahme im Vergleich zum ersten Bauabschnitt
(BA1) in Teilabschnitten durchgeführt werden würde, bedeutet dies, dass der Baustellenverkehr im entsprechenden
BA2 immer geringer wäre als der im BA1. Eine gesonderte Berechnung der Kfz-Belastungen ist daher für den
Zustand C1 nicht durchgeführt worden.
Für den Zustand C2 müssten die Nutzungen der zukünftigen Hochbauten definiert werden, diese sind derzeit weder
geplant noch bekannt. Zur Prognose bzw. Abschätzung der zukünftigen Verkehrssituation auf der Kullenhofstraße
wird in diesem Zusammenhang die (realistische) Annahme getroffen, dass unter den Hochbauten maximal eine
Tiefgaragenebene gebaut werden könnte. Dies würde bedeuten, dass in den Tiefgaragen nicht mehr Stellplätze
entstehen könnten, als im Zustand A3 auf der (Rest-)Parkfläche des P2 voraussichtlich vorhanden sind. Somit wäre
der Zustand C2 identisch mit dem Zustand A3.
Lärmimmissionen
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde für die angrenzende Wohnbebauung an der Kullenhofstraße
sichergestellt, dass „Zum Schutz der Nachbarschaft von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche“
der Beurteilungspegel den Immissionsgrenzwert in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten von 59 dB(A) am Tag und 49 dB(A) in der Nachtzeit nicht überschreitet.
Das Ergebnis wird über den Zustand A3 geführt, der lärmtechnisch maßgeblich hinsichtlich der maximalen
Lärmbelastung ist und den Planungszustand ohne Baustellenverkehre abbildet.
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Bebauungsplan Nr. 1000 S
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Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 21.06.2017
Das Ergebnis hierzu zeigt, dass die Beurteilungspegel nach den baulichen Veränderungen (Zustand A3) an vier
Immissionspunkten (Immissionspunkt 2,7,8 und 10) an den Nordfassaden der Gebäude in der Nachtzeit oberhalb der
zulässigen Grenzwerte der 16. BImSchV liegen.
Erschütterungen, Gefahrenschutz
Die DIN 4149 (Bauten in deutschen Erdbebengebieten) ist zu beachten.
Hochwasserschutz
Der westliche Teil der Kullenhofstraße entwässert über Sammelleitungen unterhalb der bestehenden Stellplatzfläche
P2 über eine Regenwasserleitung in der Pauwelsstraße in westliche Richtung und im Steinbergeweg in ein
Beckensystem Regenklärbecken (RKB) - Regenrückhaltebecken (RRB) - Horizontalbodenfilter (BF) und leitet in
Höhe Rabentalweg in den Dorbach ein, der ab Seffent (Siebenquellen) zum Wildbach wird. In Seffent durchfließt der
Wildbach das Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Seffent, anschließend das HRB Schloss Rahe. Beide
Hochwasserrückhaltebecken werden vom Wasserverband Eifel-Rur betrieben.
Das anfallende Niederschlagswasser wird im östlichen Teil der Kullenhofstraße vor der Einleitung in den Dorbach im
bestehenden städtischen Regenklärbecken Nr. 105 Pauwelsstraße West behandelt.
Aus wasserschutzrechtlicher Sicht besteht im Zuge der Realisierung des Planvorhabens kein Handlungsbedarf.
Zusätzliche Hochwasserschutzmaßnahmen sind nicht erforderlich.
Erholung und Freizeit
Der Bebauungsplan sieht für das Vorhaben eine Straßenbaumaßnahme vor, die bereits im Bestand zu 86 %
versiegelt ist. Das Plangebiet umfasst Straßenverkehrs- und Stellplatzflächen. Bei der geplanten baulichen Nutzung
ist ein Großteil des Baumbestandes am nördlichen Rand des Plangebietes nicht zu erhalten.
5.2.1.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Lärmimmissionen
Die schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass an den vier betroffenen Nordfassaden der
Wohnbebauung südlich der Kullenhofstraße passive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster) erforderlich
sind. Die Bemessung hierzu erfolgt nach DIN 4109 (Juni 2016). Entsprechend des jeweils berechneten
maßgeblichen Außenlärmpegels und der daraus resultierenden Lärmpegelbereiche ergeben sich Anforderungen an
die Schalldämmung der Außenbauteile der beiden Gebäude entsprechend Lärmpegelbereich III. Gängige Praxis
hierbei ist in Aachen, dass ab Lärmpegelbereich III bereits zusätzlich zum Einbau von Schallschutzfenstern eine
mechanische Belüftung für alle Aufenthaltsräume insbesondere für den Schlafraum gefordert wird, um gesunde
Wohnverhältnisse zu gewährleisten.
Eine weitere detaillierte Bewertung des Baustellenverkehres nach AVV-Baulärm sollte zusätzlich außerhalb des BPlanverfahrens im Rahmen der Bauanträge für die jeweiligen Baumaßnahmen erfolgen.
Die Sicherung der passiven Schallschutzmaßnahmen erfolgt im Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan.Die
schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass an den betroffenen Nordfassaden der Wohnbebauung
südlich der Kullenhofstraße passive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster) erforderlich sind.
5.2.2.
Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt
5.2.2.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB (Baugesetzbuch) die Belange der
Landespflege und des Naturschutzes im Hinblick auf das Bundesnaturschutzgesetz und die Landesgesetze zu
berücksichtigen. Die einzelnen Umweltschutzbelange werden unter den jeweiligen Schutzgütern behandelt.
Schutzgut Tiere
Die Fläche des Plangebietes hat keine Bedeutung für Amphibien und Reptilien. Für den Bereich des Plangebietes
liegt keine Eintragung eines ausgewiesenen FFH-Gebietes nach der Richtlinie 92/43/EWG der Europäischen Union
vor. Weiter liegen keine Vogelschutzgebiete nach der Richtlinie 79/409/EWG sowie keine Naturschutzgebiete vor.
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Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 21.06.2017
Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt
Das Plangebiet ist bereits heute durch die öffentliche Verkehrsfläche sowie durch Stellplatzflächen und deren
Zufahrten zu 86 % versiegelt. Gehölz- und Baumstrukturen, die eine besondere Bedeutung für das Kleinklima
einnehmen könnten, sind im Plangebiet nur in sehr begrenztem Umfang erhalten. Das Plangebiet liegt nicht in einem
FFH - Gebiet oder Natura 2000 Gebiet.
Zur Erfassung des Baumbestandes wurde ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag durch das Büro FSWLA (Stand
Juni 2017) erstellt. Demnach sind innerhalb des Plangebietes des Bebauungsplanes 50 Bäume im Plangebiet
dokumentiert, die durch die Umbaumaßnahme betroffen sind. Diese befinden sich größtenteils im nördlichen
Plangebiet entlang der Kullenhofstraße.
Da die vorhandenen Grünstrukturen des Plangebietes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen,
kommt die Baumschutzsatzung für diesen Bereich zur Anwendung. Danach sind 20 Bäume gemäß der
Baumschutzsatzung der Stadt Aachen satzungsgeschützt. Weitere 13 Bäume sind als Ersatzpflanzungen für frühere
Rodung satzungsgeschützter Bäume zu werten, sodass insgesamt 33 der 50 erfassten Bäume unter Satzungsschutz
stehen.
Unmittelbar angrenzende Bestandsbäume, die baubedingt durch die Baumaßnahme betroffen sein könnten, werden
in die Betrachtung einbezogen. Im Norden wie auch im Süden grenzen vereinzelt mit Bäumen bestandenen
Vegetationsflächen unmittelbar an das Bebauungsplangebiet Nr. 1000 S an. Von den insgesamt 16 betrachteten
Bestandsbäumen, die durch den Straßenbau baubedingt betroffen sein können, sind 11 Bäume satzungsgeschützt.
Weitere 3 Bäume sind als Ersatzpflanzungen für frühere Rodung satzungsgeschützter Bäume zu werten.
Das Ergebnis der Biotopbewertung gemäß dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag zeigt, dass in dem heute vor
Ort anzutreffenden Bestand ein Flächenwert von 662 Biotoppunkten erreicht wird. Die Fläche weist eine niedrige
ökologische Wertigkeit vor.
5.2.2.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Schutzgut Tiere
Im Zuge der Artenschutzuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 1000 - Erweiterung Uniklinik - sind keine
planungsrelevanten Tierarten erfasst worden. Baumhöhlen, die von höhlenbrütenden Vögeln genutzt werden
könnten, konnten im Bereich der Kullenhofstraße nicht nachgewiesen werden. Von erheblichen Auswirkungen auf
lokale Populationen planungsrelevanter Tierarten ist daher nicht auszugehen.
Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt
Mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden Eingriffe in die vorhandenen Grünstrukturen bewirkt.
Insgesamt können die 50 Bäume innerhalb des Plangebietes (Gesamtbestand) im Zuge der Verbreiterung der
Kullenhofstraße nicht erhalten bleiben. Ein Erhalt der 33 erfassten satzungsgeschützten Bäume ist nicht möglich, da
die baumbestandenen straßenbegleitenden Grünflächen für die Straßenerweiterung in Anspruch genommen werden.
13 Bäume davon sind Ersatzbäume für frühere Rodungen. Zusätzlich können 17 Bäume, die nicht unter die
Baumschutzsatzung der Stadt Aachen fallen, für Straßenverbreiterungsmaßnahme der Kullenhofstraße nicht erhalten
bleiben.
Außerhalb des Plangebietes, aber in unmittelbarer Nähe des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1000 S,
sind 16 Bäume voraussichtlich von einer Veränderung im Wurzel- und Kronentraufbereich baubedingt betroffen bzw.
müssen ggf. gefällt werden. 14 Bäume fallen unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen. 3 Bäume davon sind
Ersatzpflanzungen für frühere Rodung satzungsgeschützter Bäume.
Das Ergebnis der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zeigt, dass die Planung einen Flächenwert von 135
Biotoppunkten aufweist. Durch die Planung wird ein Biotoppunktedefizit von 527 Wertpunkten ausgelöst.
5.2.2.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
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Bebauungsplan Nr. 1000 S
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Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 21.06.2017
Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt
Gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen ist bei Fällung und / oder Veränderungen (Stamm- und
Kronenbereich) ein vorgegebener Ersatz als Ersatzpflanzung zu leisten. Innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr.
1000 S wären nach derzeitigem Planungsstand ca. 41 Ersatzbäume zu pflanzen.
Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - sieht der aktuelle
freiraumplanerische Entwurf die Neupflanzung von 6 Bäumen (Kaiser-Linde) vor. Für die nicht innerhalb des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes nachweisbaren Ersatzpflanzungen ist ein monetärer Ausgleich zu leisten.
Außerhalb des Plangebietes, aber in unmittelbarer Nähe des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1000 S,
sind nach derzeitigem Planungsstand ca. 20 Ersatzbäume zu pflanzen.
In dem nördlich der Fahrbahn begleitenden Grünstreifen, aber außerhalb des Plangebietes des Bebauungsplanes Nr.
1000 S liegend, werden weitere 15 standortgeeignete Laubbäume (Kaiser-Linde) gepflanzt. Für die nicht außerhalb
des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes nachweisbaren Ersatzpflanzungen ist ein monetärer Ausgleich zu
leisten.
Innerhalb der Gesamtliegenschaft der Universitätsklinik sollte für den Biotopsverlust von 527 Wertpunkten bei der
Anlage neuer Vegetationsflächen ein Ersatz geschaffen werden. Die Ersatzmaßnahmen werden im
Durchführungsvertrag gesichert.
5.2.3.
Schutzgut Boden
5.2.3.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes ist die Stadt Aachen verpflichtet, gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 und Nr. 7
Baugesetzbuch (BauGB) die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die
Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu berücksichtigen. Das
Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) ist bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen.
Schutzwürdige Böden
Im Plangebiet befinden sich keine schutzwürdigen Böden im Sinne des § 1 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz NRW.
Aufgrund von bereits erfolgten Baumaßnahmen mit daraus folgenden Eingriffen in den Boden ist davon auszugehen,
dass die ursprünglichen Böden im Plangebiet in ihrem Bodenaufbau durch Umlagerungen, Abgrabungen und
Anschüttungen bereits entfernt oder zumindest erheblich geschädigt wurden. Es bestehen aus
bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken im Hinblick auf die geplanten Nutzungen.
Altlastenverdachtsflächen
Im Altlastenverdachtsflächenkataster der Stadt Aachen liegen für die einzelnen Grundstücke innerhalb des
Plangebiets sowie unmittelbar an das Plangebiet angrenzend keine Einträge im Altlastenverdachtsflächenkataster
vor.
5.2.3.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Schutzwürdige Böden
Es bestehen aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken.
5.2.3.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Maßnahmen sind nicht erforderlich.
5.2.4.
Schutzgut Wasser
5.2.4.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Nach § 1 (6) Nr. 7 BauGB ist Wasser ein Schutzgut, ebenso sind nach § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB Abwasser und
Trinkwasser Belange, die in der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind. Maßgebend für die Bauleitplanung ist das
Landeswassergesetz, das Anforderungen an den Umgang mit Niederschlagswasser formuliert. Nach § 44 (2)
Landeswassergesetz NW ist Niederschlagswasser von neu erschlossenen Gebieten zu versickern, zu verrieseln oder
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Bebauungsplan Nr. 1000 S
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ortsnah in ein Oberflächengewässer einzuleiten. Da das Plangebiet nicht erstmalig bebaut wird, kommt dieser
Paragraph hier nicht in Betracht.
Grundwasser
Das Plangebiet befindet sich außerhalb von Wasserschutzgebieten sowie außerhalb des Einzugsbereiches von
Grundwasserbrunnen, thermalwasserführenden Schichten oder Grundwassermessstellen. Anstehendes
Grundwasser ist in einer Tiefe von mindestens 15 m unter Geländehöhe zu erwarten (Grundwassergleichenplan und
Baugrundkarte der Stadt Aachen).
Oberflächengewässer
Im Plangebiet selbst befinden sich keine natürlichen Oberflächengewässer. Östlich des Plangebietes verläuft der
Dorbach durch eine mit Gehölzen bestandene Grünfläche.
Abwasser
Das Plangebiet liegt im Einzugsgebiet der Abwasserreinigungsanlage Aachen-Soers. Im südlichen Seitenraum der
Kullenhofstraße liegt ein vorhandener Mischwasserkanal. Die Kullenhofstraße trägt ausschließlich zur
abwassertechnischen Erschließung des südlich gelegenen Vaalserquartieres bei. Durch die Planung bleiben diese
Belange unberührt.
Niederschlagswasser
Der westliche Teil der Kullenhofstraße entwässert über Sammelleitungen unterhalb der bestehenden Stellplatzfläche
P2 über eine Regenwasserleitung in der Pauwelsstraße in westliche Richtung und im Steinbergeweg in ein
Beckensystem Regenklärbecken (RKB) - Regenrückhaltebecken (RRB) - Horizontalbodenfilter (BF). Das anfallende
Niederschlagswasser leitet in Höhe Rabentalweg in den Dorbach ein, der ab Seffent (Siebenquellen) zum Wildbach
wird. In Seffent durchfließt der Wildbach das Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Seffent, anschließend das HRB
Schloss Rahe. Beide Hochwasserrückhaltebecken werden vom Wasserverband Eifel-Rur betrieben.
Das anfallende Niederschlagswasser wird im östlichen Teil der Kullenhofstraße vor der Einleitung in den Dorbach im
bestehenden städtischen Regenklärbecken Nr. 105 Pauwelsstraße West behandelt.
Die Einleitung des Niederschlagswassers in ein Oberflächengewässer ist gegeben. Die ordnungsgemäße Ver- und
Entsorgung des Plangebietes ist damit grundsätzlich über die Anschlüsse an die vorhandenen Leitungen
gewährleistet.
5.2.4.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Der derzeit bestehende Versieglungsgrad wird lediglich um 4 % erhöht, was keine negativen Auswirkungen auf den
Hochwasserschutz in den betroffenen Gewässern hat. Die entwässerungstechnische Erschließung erfolgt weiterhin
wie im Bestand. Der im südlichen Seitenraum der Kullenhofstraße vorhandene Mischwasserkanal, der ausschließlich
zur abwassertechnischen Erschließung des südlich gelegenen Vaalserquartieres beiträgt, bleibt durch die Planung
unberührt. Aufgrund dessen sind keine Auswirkungen durch das Vorhaben zu erwarten.
5.2.4.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Aus wasserschutzrechtlicher Sicht besteht kein Handlungsbedarf. Maßnahmen sind nicht erforderlich.
5.2.5.
Schutzgüter Luft und Klima/Energie
5.2.5.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Um der rechtlichen Vorgabe zur Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse im Planverfahren Rechnung zu tragen,
sind u.a. die Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG), der 39. Verordnung zur Durchführung des
Bundesimmissionsschutzgesetzes (39. BImSchV), die Richtwerte der TA-Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung
der Luft) sowie die Zielwerte des LAI (Bund / Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz) zu beachten.
Das Plangebiet befindet sich gemäß Klimafunktionskarte des gesamtstädtischen Klimagutachtens Aachen im
sogenannten Siedlungsklima. Die überwiegend locker bebauten und gut durchgrünten Wohnsiedlungen des
Siedlungsschwerpunktes Laurensberg bewirken schwache Wärmeinseln. Ein ausreichender Luftaustausch führt
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meist zu guten Bioklimaten. Eventuelle klimatisch-lufthygienische Probleme beschränken sich auf die verkehrliche
Situation der Haupterschließungsstraße (Pariser Ring). Laut Auswertung der Gesamtkarte Stadtklima im Rahmen
des Klimaanpassungskonzeptes der Stadt Aachen von 2014 sind in den vorhandenen Freiflächen des Dorbachs
Kaltluftsammelgebiete zu erkennen.
Lufthygienisch ist durch die vorhandene verkehrliche Belastung der Kullenhofstraße von einer Grundbelastung an
lufthygienischen Schadstoffen auszugehen.
5.2.5.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Der Umbau der Kullenhofstraße erfolgt abschnittsweise, um die Erreichbarkeit des Parkplatzes P2 zu erhalten.
Gegenüber dem Bestand entstehen durch die bauliche Maßnahme keine negativen Veränderungen in der
klimatischen Situation. Das bisher vorherrschende Siedlungsklima wird durch die Planung nicht beeinträchtigt.
Lufthygienisch ist von keiner zunehmenden Luftschadstoffbelastung auszugehen. Durch die Führung von Teilen des
Busverkehres über die Kullenhofstraße nimmt der Schwerlastverkehr marginal zu, jedoch ist langfristig eine
Reduzierung des Gesamtverkehrsaufkommens zu erwarten, da das neu zu errichtende Parkhaus südlich der
Kullenhofstraße Quell- und Zielverkehre auf der Kullenhofstraße reduziert. Bei einer möglichen Führung des
Baustellenverkehres über die Kullenhofstraße wird sich temporär der Anteil des Schwerlastverkehres erhöhen. Eine
solche Beeinträchtigung ist jedoch zeitlich begrenzt. Insgesamt lässt sich festhalten, dass gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse als gegeben bewertet werden.
5.2.5.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Um die Bestandssituation nicht weiter zu beeinträchtigen und eine Verbesserung des Kleinklimas, insbesondere
hinsichtlich der benachbarten Wohnnutzung zu erzielen, wird mit der Anpflanzung von Bäumen im Plangebiet ein
Beitrag zur Verbesserung des derzeitigen Lokalklimas und der lokalen lufthygienischen Situation geleistet. Dies wird
im Durchführungsvertrag geregelt.
5.2.6.
Schutzgut Landschaft
5.2.6.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Die Kullenhofstraße liegt innerhalb der zentralen Lage des bebauten Innenbereiches des Stadtteils Laurensberg. Die
das Plangebiet zweiseitig umgebenden Gebäude- und Nutzungsstrukturen sind heterogen strukturiert. Nördlich des
Plangebietes liegt die Universitätsklinik Aachen und südlich des Plangebietes Wohnbebauung. Das Umfeld des
Plangebietes ist aufgrund der unterschiedlichen Gebäudestrukturen und -kubaturen sowie der baulichen Höhen
städtisch geprägt. Die Außenflächen innerhalb dieses Bereiches sind durch Gebäude, Parkplatzflächen sowie durch
Erschließungsflächen größtenteils versiegelt. Westlich des Plangebietes liegen weiträumige landwirtschaftliche
Nutzflächen, die durch die Planung jedoch nicht beeinträchtigt werden. Der vorhandene Gehölzbestand im
Plangebiet ist nicht landschaftsprägend. Dem Plangebiet kommt keine fernwirksame Bedeutung zu.
5.2.6.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Erhebliche Auswirkungen auf das bestehende Ortsbild durch die geplante Bebauung sind nicht zu erwarten, da
ausschließlich eine öffentliche Verkehrsfläche mit seitlichem Baumbestand verbreitert wird. Durch die Anpflanzung
von Baumstandorten entlang der Kullenhofstraße in der vorgesehenen Art und Anzahl wird eine sowohl ökologische
als auch städtebaulich sinnvolle Begrünung des Straßenraumes erreicht. Das Ortsbild einer mit Bäumen begrünten
städtischen Straße wie es heute wahrnehmbar ist, wird durch die Anpflanzung von straßenbegleitenden
Baumstandorten wiederhergestellt.
5.2.7.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
5.2.7.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Gemäß Denkmalschutzgesetz Nordrhein Westfalen sind Denkmäler zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und
wissenschaftlich zu erforschen.
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Das Plangebiet liegt außerhalb des Denkmalbereiches Innenstadt sowie außerhalb einer archäologisch bedeutsamen
Landschaft. Das Klinikareal nördlich der Kullenhofstraße steht als Gesamtensemble einschließlich der Freiflächen
unter Denkmalschutz.
5.2.7.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Durch die Planung sind derzeit keine Ein- und Auswirkungen zu erwarten. Im Bebauungsplan wird ein Hinweis zum
Umgang mit möglichen Bodenfundstellen im Zuge von Bauarbeiten mit dem Hinweis des zu benachrichtigenden
Fachamtes aufgenommen werden. Durch die unter den Hinweisen erfassten Maßnahmen bei etwaigen Bodenfunden
werden erhebliche Beeinträchtigungen auf die Kultur und Sachgüter verhindert.
5.2.7.3. Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter
Zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen vielseitige Wechselwirkungen. Die besondere Auseinandersetzung
von Wechselwirkungen ist nur dann erforderlich, wenn Sie bei Betrachtung der einzelnen Schutzgüter und
Umweltaspekte von entsprechender Bedeutung ist. Die im Kapitel Umweltbelange behandelte schutzgutbezogene
Betrachtung der einzelnen Umweltaspekte berücksichtigt bereits die möglichen Wechselwirkungen und die sich
daraus ergebenden Umweltauswirkungen. Von einer weitergehenden Betrachtung kann daher Abstand genommen
werden.
5.3.
Grundlagen
Als Grundlage der Beschreibung der Umweltbelange dienen die gesetzlichen Vorgaben der §§ 2 und 2a BauGB
(Baugesetzbuch). Die Beschreibung der Umweltbelange wird vorsorglich in die Begründung zum Bebauungsplan
eingearbeitet. Zudem wurden die Angaben aus dem vom Fachbereich Umwelt der Stadt Aachen im Vorfeld
zusammengestellten Anforderungsprofile berücksichtigt. Bei der Bearbeitung wurde zudem das gesamtstädtische
Klimagutachten Aachen mit herangezogen. Im Rahmen der Bearbeitung wurden außerdem folgende Fachgutachten
erstellt, deren Ergebnisse im Bericht zu den Umweltbelangen mit berücksichtigt wurden:
-
Prognose zum Schallimmissionsschutz Bebauungsplan Nr. 1000 S „Erweiterung Uniklinik RWTH Aachen“, BFT
Cognos GmbH, Stand 06.06.2017
-
Verkehrsgutachten für die Kullenhofstraße im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 1000 S, BSV Büro für Stadt- und
Verkehrsplanung Dr.- Ing. Reinhold Baier GmbH, Stand Juni 2017
-
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 1000 S Erweiterung Uniklinik, Büro FSWLA
Landschaftsarchitektur GmbH, Stand 16.06.2017
5.4.
Monitoring
Nachteilige erhebliche Umweltauswirkungen, die unvorhergesehen erst nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes
bekannt werden und die deshalb nicht Gegenstand der Umweltprüfung und der Abwägung sein konnten, können, da
die Stadt Aachen derzeit kein umfassendes Umweltüberwachungs- und Beobachtungssystem betreibt, nicht
permanent überwacht und erfasst werden. Die Stadt Aachen ist in diesem Zusammenhang auf Informationen der
Fachbehörden bzw. der Bürger über nachteilige Umweltauswirkungen angewiesen.
5.5.
Zusammenfassung
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Umweltprüfung durchgeführt.
Von großer Bedeutung im Bebauungsplanverfahren ist die Betrachtung der Lärmauswirkungen durch das Vorhaben.
Die Beurteilungspegel des zu erwartenden Lärms infolge der baulichen Veränderungen der Kullenhofstraße und der
Vorplatzgestaltung der Universitätsklinik Aachen unterschreiten an den maßgeblichen Ost- und Westfassaden der
südlich der Kullenhofstraße gelegenen Wohnbebauung den Grenzwert gemäß 16. BImSchV zur Tag- und Nachtzeit
an allen betrachteten Zuständen der Verkehrssituation. An den Nordfassaden der Gebäude wird der Grenzwert in
den Zuständen A1 bis A3 sowie Zustand B zum Teil überschritten. Zur Gewährleistung von gesunden Wohn- und
Arbeitsverhältnissen sind passive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster) an den relevanten Fassaden
erforderlich. Die Sicherung der passiven Schallschutzmaßnahmen erfolgt über den Durchführungsvertrag.
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Bebauungsplan Nr. 1000 S
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Insgesamt können 50 Bäume im Zuge der Verbreiterung der Kullenhofstraße nicht erhalten bleiben. 33 Bäume fallen
davon unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen. 13 Bäume der satzungsgeschützten Bäume sind
Ersatzpflanzungen für frühere Rodungen. Ein Erhalt der 33 erfassten satzungsgeschützten Bäume ist nicht möglich,
da die baumbestandenen straßenbegleitenden Grünflächen für die Straßenerweiterung in Anspruch genommen
werden. In unmittelbarer Nähe des Geltungsbereiches befinden sich zusätzlich 16 Bäume, die durch den
Straßenumbau baubedingt betroffen sin können. 11 Bäume davon sind satzungsgeschützt. Weitere 3 Bäume sind als
Ersatzpflanzungen für frühere Rodung satzungsgeschützter Bäume zu werten.
Nach derzeitigem Planungsstand wären ca. 41 Ersatzbäume zu pflanzen.
Der aktuelle freiraumplanerische Entwurf sieht die Neupflanzung von 6 Bäumen innerhalb des Geltungsbereiches
des Bebauungsplanes Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - vor.
In dem nördlich der Fahrbahn begleitenden Grünstreifen, aber außerhalb des Plangebietes, werden weitere 15
standortgeeignete Laubbäume gepflanzt. Für die nicht innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
nachweisbaren Ersatzpflanzungen ist ein monetärer Ausgleich zu leisten.
Innerhalb der Gesamtliegenschaft der Universitätsklinik sollte für den Biotopsverlust von 527 Wertpunkten bei der
Anlage neuer Vegetationsflächen ein Ersatz geschaffen werden. Die Ersatzmaßnahmen werden im
Durchführungsvertrag gesichert.
Darüber hinaus sind keine umweltrechtlichen Auswirkungen durch die Planung bekannt.
6. Auswirkungen der Planung
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - wird die Voraussetzung geschaffen,
die Verbreiterung der Kullenhofstraße herzustellen und einen Bus-Bus-Begegnungsverkehr zu schaffen. Die
Gewährleistung des Bus-Bus-Begegnungsverkehrs entsteht durch den Neubau des Zentral-OPs. Der neue ZentralOP kappt die bisherige Umwelttrasse, die Pauwelsstraße, was die Erfordernis einer neuen Verkehrsführung des
Busverkehres erklärt. Über die neu gestaltete Kullenhofstraße können die Busse über den Steinbergweg in Richtung
Süden zur Vaalser Straße fahren.
Die Prüfung aller Umweltbelange hat ergeben, dass erhebliche negative Auswirkungen für die Umwelt durch die
derzeitige Planung nicht zu erwarten sind.
7. Kosten
Der Antragsteller des Verfahrens trägt sämtliche Kosten, die durch das Bebauungsplanverfahren verursacht werden.
Die Kosten für den Verwaltungsaufwand werden - wie bei jedem Bauleitplanverfahren auch - von der Stadt Aachen
übernommen.
8. Plandaten
Art der Nutzung
Geplante Nutzung
Straßenverkehrsfläche
ca. 7.439 m²
Plangebiet
ca. 7.439 m²
Seite 16 / 16
FSWLA
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag / Grünordnungsplan (LFB/GOP)
zum
Bebauungsplan Nr. 1000 S – Erweiterung Uniklinik
Kullenhofstraße
Stadt Aachen, Stadtbezirk Laurensberg
Im Auftrag von:
Universitätsklinikum Aachen, AöR
Pauwelsstraße 30
52074 Aachen
Vertreten durch:
Ukafacilities GmbH
Schneebergweg 51
52074 Aachen
FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH
Düsseldorf, 16.06.2017
FSWLA
14.004 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag/Grünordnungsplan (LFB/GOP)
zum Bebauungsplan – Nr. 1000 S – Erweiterung Uniklinik -, Stadt Aachen
Stand
Projekt:
16.06.2017
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (LFB) /
Grünordnungsplan (GOP)
zum Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik Kullenhofstraße
Stadt Aachen,
Stadtbezirk Laurensberg
Projektleitung/ -bearbeitung:
FSWLA
Landschaftsarchitektur GmbH
Bergische Landstraße 606
40629 Düsseldorf
Tel.:
0211 - 29106-0
Fax.:
0211 - 29106-20
Prof. Thomas Fenner /
Landschaftsarchitekt AKNW
Klaus Steinhauer
Beirat / Landschaftsarchitekt AKNW
Gerlind Heckmann, Dipl.- Ing. (FH)
Landschaftsarchitektin AKNW
Barbara Bastian, Dipl.- Ing.
Landschaftsarchitektur
Hendrick Zimm, Student der Landespflege
Aufgestellt /
Bearbeitungsstand
Düsseldorf, den 16.06.2017
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14.004 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag/Grünordnungsplan (LFB/GOP)
zum Bebauungsplan – Nr. 1000 S – Erweiterung Uniklinik -, Stadt Aachen
Stand
16.06.2017
INHALTSVERZEICHNIS
1
EINLEITUNG ................................................................................................................................................ 5
1.1
Planungsanlass und Lage des Plangebietes............................................................................... 5
1.1.1 Planungsanlass............................................................................................................................... 5
1.1.2 Lage des Plangebietes ................................................................................................................... 6
1.2
Raumordnerische und Planerische Vorgaben ............................................................................ 6
1.2.1 Regionalplan .................................................................................................................................. 6
1.2.2 Masterplan Aachen *2030 ............................................................................................................. 6
1.2.3 Flächennutzungsplan (FNP) .......................................................................................................... 7
1.2.4 Bebauungsplanung / Planungsrechtliche Bewertung ................................................................... 7
1.2.5 Landschaftsplan ............................................................................................................................. 7
1.2.6 Baumschutzsatzung ....................................................................................................................... 7
1.2.7 Sonstige Vorgaben ......................................................................................................................... 7
1.3
Rechtliche Grundlagen und Zielsetzung des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages .........
(LFB) / Grünordnungsplanes (GOP) ............................................................................................. 8
1.3.1 Rechtliche Grundlagen - LFB/GOP................................................................................................ 8
1.3.2 Allgemeine Zielsetzung und Inhalte des Fachbeitrags .................................................................. 9
2
BESTANDSERFASSUNG UND - BEWERTUNG ........................................................................................... 10
2.1
Vorbemerkung .............................................................................................................................. 10
2.2
Biotopstruktur und Baumbestand im Untersuchungsraum .................................................... 10
2.2.1 Biotoptypen und Versiegelungsgrad ........................................................................................... 10
2.2.2 Baumbestand und Baumschutzsatzung ....................................................................................... 12
2.3
Belange des Artenschutzes......................................................................................................... 13
2.3.1 Fachbeitrag Artenschutzprüfung (ASP Stufe I und ASP I Stufe II) ............................................. 13
2.3.2 Vermeidungsmaßnahmen ............................................................................................................ 15
3
DARSTELLUNG UND BEWERTUNG DES EINGRIFFS ................................................................................. 15
3.1
Eingriffsbeschreibung und Bewertung der Entwurfsplanung ................................................. 15
3.2
Konfliktvermeidung / -verminderung ......................................................................................... 16
3.2.1 Erhalt von Bestandsbäumen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 1000 S ........................ 16
3.2.2 Neupflanzung von straßenbegleitenden Bäumen ....................................................................... 16
3.2.3 Erhaltung des Ortsbildes.............................................................................................................. 16
4
KOMPENSATIONSMAßNAHMEN .............................................................................................................. 17
4.1
Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung ............................................................................................ 17
4.1.1 Satzungsgeschützter Baumbestand / Ersatzpflanzung innerhalb des Bebauungsplangebietes 1000 S
…………………………………………………………………………………………………….17
4.1.2 Satzungsgeschützter Baumbestand / Ersatzpflanzung in an das Bebauungsplangebiet angrenzenden
Flächen ......................................................................................................................................... 17
4.1.3 Biotoptypen/Nutzungstypen innerhalb des Bebauungsplangebietes......................................... 18
4.2
Externer Ausgleich ....................................................................................................................... 20
4.2.1 Biotopwerteverlust durch Neuplanung........................................................................................ 20
4.2.2 Ersatzbaumpflanzungen .............................................................................................................. 20
T:\Cad\2014\14004\03_SCHRIFTVERKEHR TEXTE\05_TEXTE\LFB\14004_uka_bplan_1000_süd_lfb_textteil_stand_17_05_29_überarb_17_06_19_end.doc
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4.3
Kosten des Ausgleichs ................................................................................................................ 20
5
GRÜNORDNERISCHE FESTSETZUNGEN ................................................................................................... 20
5.1
Vorschläge für grünordnerische Festsetzungsempfehlungen ................................................ 20
5.2
Hinweise ........................................................................................................................................ 21
5.3
Satzungen...................................................................................................................................... 21
8
LITERATURVERZEICHNIS/ABBILDUNGEN/TABELLEN/LISTE ABKÜRZUNGEN ....................................... 23
9
ANHANG ................................................................................................................................................... 26
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Stand
1
1.1
1.1.1
16.06.2017
Einleitung
Planungsanlass und Lage des Plangebietes
Planungsanlass
Das Investitionsprogramm „Medizinisches Modernisierungsprogramms“ (MedMoP) des Landes NRW
ermöglicht der Uniklinik RWTH Aachen (UKA) für einen zukunftsweisenden Klinikbetrieb wichtige Erweiterungsbauten wie die Errichtung neuer OP-Räume zu planen und umzusetzen.
Im Vorfeld der Realisierung, d.h. im Rahmen der Baufeldfreimachung werden umfangreiche Anpassungen der bestehenden Außen- und Verkehrsanlagen, sowie der technischen Infrastruktur im näheren und
weiteren Umfeld der geplanten Neubaumaßnahmen erforderlich.
Umbau der Kullenhofstraße
Eine der notwendigen vorgezogenen Anpassungsmaßnahmen stellt der Umbau der Kullenhofstraße dar.
Bedingt durch die geplanten Erweiterungsbauten der Uniklinik werden Veränderungen in der Abwicklung
von Verkehrsführungen, sowohl für den Individualverkehr als auch für den ÖPNV innerhalb des Klinikareals und den angrenzenden öffentlichen Straßen, notwendig.
Die Pauwelstraße als Umwelttrasse wird für die Abführung der Busverkehre in Richtung Steinbergweg
künftig nicht mehr zur Verfügung stehen können. Innerhalb des Klinikvorplatzes kommt es zu einer räumlichen Neuausrichtung der Bushaltestellen.
Buslinien, die bisher über die Umweltrasse in Richtung Steinbergweg die südwestlich gelegenen Stadtteile angedient haben, werden in Zukunft über die Kullenhofstraße geführt. Gleichzeitig soll weiterhin ein
Parkangebot für PKW‘s innerhalb der öffentlichen Straße gesichert werden, wie auch über mehrere Zuund Abfahrten die Anfahrbarkeit des Klinikparkplatzes P2 bestehen bleiben, solange die geplanten Erweiterungsbauten entlang der Kullenhofstraße noch nicht umgesetzt sind. Innerhalb Kullenhofstraße soll
ferner ein kombinierten Fuß- und Radweg entlang der südlichen Fahrbahnseite neu hergerichtet werden.
Des Weiteren ist beabsichtigt, die bisher im Verlauf der Kullenhofstraße geplante Medientrasse auf dem
Klinikgelände innerhalb einer Verkehrsfläche zu führen. Die öffentliche Gasleitung zur Versorgung des
Klinikums wird im Bereich der südlichen Geh- und Radwegtrasse verlegt.
Zur Schaffung von Planungs- und Baurecht für die geplanten baulichen und verkehrlichen Entwicklungen
und Veränderungen innerhalb des Plangebietes der Uniklinik RWTH Aachen ist in 2016 ein Bauleitplanverfahren eingeleitet und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr.1000 – Erweiterung Uniklinik von der
Stadt Aachen beschlossen worden.
Um eine zeitnahe Umsetzung der geplanten Straßenumbaumaßnahme im Bereich der Kullenhofstraße
planungs- und baurechtlich vor den geplanten baulichen Entwicklungen innerhalb des vorgenannten Bebauungsplans zu ermöglichen, wird für Bereich der Kullenhofstraße im Vorgriff auf die Gesamtplanung
ein separates Bauleitplanverfahren durchgeführt.
T:\Cad\2014\14004\03_SCHRIFTVERKEHR TEXTE\05_TEXTE\LFB\14004_uka_bplan_1000_süd_lfb_textteil_stand_17_05_29_überarb_17_06_19_end.doc
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Die Aufstellung und Durchführung des Bebauungsplanes Nr. 1000 S „Erweiterung Uniklinik“ wurde von
der Stadt Aachen ebenfalls in 2016 beschlossen. Das Plangebiet nördlich der Kullenhofstraße wird separat im Bebauungsplanverfahren Nr. 1000 N „Erweiterung Uniklinik“ behandelt.
1.1.2
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet, d.h. die öffentliche Verkehrsfläche Kullenhofstraße befindet sich im Südwesten der Stadt
Aachen, im Stadtteil Laurensberg innerhalb des Areals des Universitätsklinikums RWTH Aachen.
Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst den Straßenabschnitt zwischen dem Einmündungsbereich
Steinbergweg im Westen und dem Kreisverkehr im Osten. Im Norden wird das Plangebiet durch die klinikeigenen Parkplätze P 1 und P 2 begrenzt.
Im Süden grenzt das Plangebiet an die vorhandene Wohnsiedlung im Bereich „Kullenhofwinkel“ sowie an
die straßenbegleitenden Verwaltungsgebäude, diverse Klinikeinrichtungen und studentische Wohneinrichtungen im Bereich des Neuenhofer Wegs.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - Kullenhofstraße umfasst
eine Fläche von ca. 0,744 ha.
1.2
1.2.1
Raumordnerische und Planerische Vorgaben
Regionalplan
Im Regionalplan (ehemals Gebietsentwicklungsplan) des Regierungsbezirkes Köln, Teilabschnitt Region
Aachen 2003, Stand 2015, stellt das Plangebiet des Universitätsklinikums und somit das Plangebiet des
Bebauungsplanes Nr. 1000 S als allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar.
Die geplanten baulichen Entwicklungen des Universitätsklinikums entsprechen dem derzeit geltenden
Planungsrecht.
1.2.2
Masterplan Aachen *2030
In seiner Sitzung im Dezember 2012 hat der Rat der Stadt Aachen den Masterplan als Ausdruck eines
gemeinsamen Grundverständnisses über die gesamtstädtische Zielkonzeption beschlossen. Die Ergebnisse dieses Planes sind daher gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Bundesbaugesetz (BauGB) im Sinne der gemeindlichen Selbstbindung als städtebauliche Entwicklungskonzeption in der Bauleitplanung zu berücksichtigen.
Der Masterplan definiert Handlungsfelder. Das Handlungsfeld „Hochschulen“ forciert dabei unter dem
Gesichtspunkt „Wissenschaftsstadt stärken / profilieren“ eine qualitative Bestandsentwicklung und Modernisierung der Technischen Hochschulstandorte sowie den Ausbau der verkehrlichen Infrastruktur.
T:\Cad\2014\14004\03_SCHRIFTVERKEHR TEXTE\05_TEXTE\LFB\14004_uka_bplan_1000_süd_lfb_textteil_stand_17_05_29_überarb_17_06_19_end.doc
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Die Entwicklungsplanung für das Universitätsklinikum kann aus der Zielsetzung des Masterplanes abgeleitet werden.
1.2.3
Flächennutzungsplan (FNP)
Der gültige Flächennutzungsplan (FNP) von 1980 weist für das Klinikareal und die angrenzenden Siedlungsflächen im Bereich der Kullenhofstraße eine Sondergebietsnutzung mit der Zweckbestimmung
„Hochschulerweiterungsbereich und Klinikum“ aus.
Der Vorentwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Aachen*2030, der sich derzeit noch mit
Abstimmungsverfahren befindet, übernimmt die Darstellung als „Sondergebiet“ mit der zusätzlichen Darstellung der Nutzung für „Gesundheitliche Zwecke dienende Gebäude und Einrichtungen“ sowie der
„Grünfläche“ als „Parkanlage“ im Osten.
Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes wird durch das Bebauungsplanverfahren Nr. 1000 S nicht
erforderlich.
1.2.4
Bebauungsplanung / Planungsrechtliche Bewertung
Für das Plangebiet, d.h. für das Gesamtareal des Klinikums wie auch die bestehenden Stellplatzanlagen
zwischen Kullenhofstraße, Steinbergweg, Schneeberg und Dorbachtal besteht kein verbindliches Planungsrecht.
1.2.5
Landschaftsplan
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Aachen von 1988.
1.2.6
Baumschutzsatzung
Bei der Bewertung ist die Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang
bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Aachen (Baumschutzsatzung) vom 31.01 2001 anzuwenden.
1.2.7
-
Sonstige Vorgaben
Denkmalschutz
Das Klinikareal nördlich der Kullenhofstraße steht als Gesamtensemble einschließlich der Freiflächen
unter Denkmalschutz.
T:\Cad\2014\14004\03_SCHRIFTVERKEHR TEXTE\05_TEXTE\LFB\14004_uka_bplan_1000_süd_lfb_textteil_stand_17_05_29_überarb_17_06_19_end.doc
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Innerhalb des Plangebietes der Kullenhofstraße befinden sich weder denkmalgeschützte Gebäude noch
denkmalwürdige erhaltenswerte Baulichkeiten. Das Vorkommen von Bodendenkmälern ist nicht bekannt.
1.3
Rechtliche Grundlagen und Zielsetzung des Landschaftspflegerischen Fachbeitra-
ges (LFB) / Grünordnungsplanes (GOP)
1.3.1
Rechtliche Grundlagen - LFB/GOP
Es gilt auf Grundlage des § 2 (4) und § 2a Baugesetzbuches (BauGB i. d. derzeit aktuellen Fassung)
grundsätzlich für alle neu zu erstellenden, zu ändernden und zu ergänzenden Bauleitpläne die Umweltprüfpflicht. Entsprechend ist für den neu aufzustellen den Bebauungsplan eine Umweltprüfung durchzuführen. In der Umweltprüfung sind die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der vorgesehenen
Bauleitplanung auf die Umweltbelange nach § 1 (6) Nr. 7 BauGB zu ermitteln.
Die Beschreibung und Bewertung der Prüfergebnisse erfolgt im Umweltbericht als gesondertem Teil der
Planbegründung. Die Ergebnisse des Umweltberichtes werden in der Abwägung des Bebauungsplanes
berücksichtigt. Der Umweltbericht wird auf Basis einer Umweltprüfung gemäß Anlage 1 zu § 2 (4) und §
2a BauGB erstellt. Ihr Prüfrahmen orientiert sich am Inhalt und Detaillierungsgrad des Bebauungsplanes.
Zu den städtebaulichen Grundsätzen, die gemäß BauGB § 1 Abs. 6 bei der Erstellung des Bebauungsplanes gleichrangig zu berücksichtigen sind, gehören unter anderem:
„… die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes“ (BauGB § 1 Abs. 6 Nr.5)
sowie
„… die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landespflege (BauGB §
1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a)
Neben diesen städtebaulichen Grundsätzen hinsichtlich der Belange des Landschaftsbildes, des Umweltund Naturschutzes sieht das Bundesnaturschutzgesetz den Schutz, die Pflege und die Entwicklung von
Natur und Landschaft nicht nur im unbesiedelten, sondern auch im besiedelten Bereich vor (BNatSchG
§ 1 Abs. 1).
Somit ist aus rechtlicher Sicht die Landschaftsplanung im städtischen Bereich (Grünordnungsplanung)
grundsätzlich Bestandteil bei der Erstellung eines Bebauungsplanes.
Die Grünordnungsplanung trägt zur Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt, wie auch zur Entwicklung und zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen bei.
T:\Cad\2014\14004\03_SCHRIFTVERKEHR TEXTE\05_TEXTE\LFB\14004_uka_bplan_1000_süd_lfb_textteil_stand_17_05_29_überarb_17_06_19_end.doc
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Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Nr. 1000 S stellt der landschaftsplanerische Fachbeitrag (LFB)
bzw. Grünordnungsplan (GOP) eines der Fachgutachten für die Beurteilung umweltrelevanter Aspekte
dar.
Aufbauend auf den planungsrelevanten Grundlagen wie beispielsweise den natürlichen Standortfaktoren,
der Realnutzung und den planerischen Vorgaben, wird ein Entwurf für die Grünplanung für das Planungsgebiet erstellt. Des Weiteren werden planungsrechtlich erforderliche Festsetzungsvorschläge beschrieben, die in den Bebauungsplan eingearbeitet werden können.
1.3.2
Allgemeine Zielsetzung und Inhalte des Fachbeitrags
Die allgemeine Zielsetzung des Fachbeitrages besteht darin, den im Vorfeld beschriebenen rechtlichen
Erfordernissen Rechnung zu tragen. Die Grünordnungsplanung steht hier im Vordergrund.
Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag (LFB) / Grünordnungsplan (GOP) stellt eines der Fachgutachten für die Beurteilung umweltrelevanter Aspekte dar. Aufbauend auf den planungsrelevanten Grundlagen wie beispielsweise den natürlichen Standortfaktoren, der Realnutzung und den planerischen Vorgaben, wird ein Entwurf für die Grünplanung für das Planungsgebiet vorgestellt. Es werden planungsrechtlich erforderliche Festsetzungsvorschläge beschrieben, die in den Bebauungsplan eingearbeitet werden
kön-nen. Die Entscheidung, inwieweit diese Festsetzungen tatsächlich in den Bebauungsplan übernommen werden, obliegt der städtebaulichen Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.
In Folge einer Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) müssen seit Beginn des Jahres
2008 die artenschutzrechtlichen Belange bei genehmigungspflichtigen Eingriffen, Planungs- und Zulassungsverfahren noch strenger als bisher berücksichtigt werden. Grundsätzlich verbieten die artenschutzrechtlichen Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (zuletzt geändert 2016), der Fauna-FloraHabitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und der Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL) neben dem direkten Zugriff
(Tötung, Zerstörung von Lebensstätten) auch erhebliche Störungen streng geschützter Tierarten und der
europäischen Vogelarten (§ 44 BNatSchG, Art. 12 FFH-Richtlinie und Art. 5 VS-RL). Ausnahmen können
- falls zumutbare Alternativen nicht vorhanden sind - aus zwingenden Gründen des überwiegend öffentlichen Interesses (oder Allgemeinwohls) nur zugelassen werden, wenn die betroffenen Populationen in
ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet in einem günstigen Erhaltungszustand verweilen (Art. 16 FFHRichtlinie) oder sich der Erhaltungszustand nicht verschlechtert (§ 44, § 45 BNatSchG).
T:\Cad\2014\14004\03_SCHRIFTVERKEHR TEXTE\05_TEXTE\LFB\14004_uka_bplan_1000_süd_lfb_textteil_stand_17_05_29_überarb_17_06_19_end.doc
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2.1
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Bestandserfassung und - Bewertung
Vorbemerkung
Die Bestandserfassung und Bewertung des LFB /GOP zum Bebauungsplan Nr. 1000 S – Erweiterung
Uniklinik - bezieht sich auf den im Geltungsbereich dargestellten Straßenumbau der Kullenhofstraße. Der
Umbau erfolgt auf den öffentlichen Verkehrsflächen und auf unmittelbar von der Umbaumaßnahme betroffenen privaten Klinikflächen, die für die geplante Fahrbahnerweiterung in Anspruch genommen werden müssen.
Vor dem Hintergrund des eng umgrenzenden Planungs- und damit Betrachtungsraumes beschränkt sich
die Bestandserfassung und Bewertung auf die direkt betroffenen landschaftsplanerischen Aspekte Biotoptypen und Baumbestand im Untersuchungsraum. Unmittelbar angrenzende Bestandsbäume, die baubedingt durch die Baumaßnahme betroffen sein könnten werden in die Betrachtung einbezogen.
Vertiefende Aussagen zu städtebaulichen und naturräumlichen Aspekten werden auf der Ebene des Bebauungsplanes Nr. 1000 N– Erweiterung Uniklinik – abgehandelt. Eine Bearbeitung ist erst nach Vorlage
der Wettbewerbsergebnisse für den geplanten OP-Neubau und den neuen Haupteingang des Klinikums
möglich.
Planungsgrundlage für die landschaftsplanerische Betrachtung des Bebauungsplanes Nr. 1000 S stellen
der aktuelle Vermessungslageplan vom Vermessungsbüro ÖbVI Hagen Lenzke, Aachen und der Entwurfsplan Umbau Kullenhofstraße von BKI Beratungsgesellschaft für kommunale Infrastruktur mbH,
Aachen, Stand 19.05.2017 sowie der Entwurfsplan von FSWLA Landschaftsarchitektur Düsseldorf, Stand
19.05.2017 dar.
2.2
Biotopstruktur und Baumbestand im Untersuchungsraum
Heute vorhandene Biotopstruktur und vorhandener Baumbestand
Zu dem Bebauungsplan Nr. 1000 S – Erweiterung Uniklinik – ist in dem Zeitraum von 2016 durch FSWLA
Landschaftsarchitektur GmbH eine Bestanderfassung vor Ort der im Plangebiet vorkommenden Biotope
und Bäume erfolgt.
2.2.1
Biotoptypen und Versiegelungsgrad
Die Biotoptypenkartierung erfolgt gemäß dem „Aachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in Natur
und Landschaft“, Arbeits- und Entscheidungsgrundlage für Genehmigungsverfahren in Aachen, Fachbereich Umwelt, in aktueller Fassung (Stand 2006).
T:\Cad\2014\14004\03_SCHRIFTVERKEHR TEXTE\05_TEXTE\LFB\14004_uka_bplan_1000_süd_lfb_textteil_stand_17_05_29_überarb_17_06_19_end.doc
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Biotoptypen/Nutzungstypen innerhalb des Bebauungsplangebietes
Im Plangebiet der Umbaumaßnahme Kullenhofstraße sind überwiegend versiegelte Flächen anzutreffen.
Es handelt sich hierbei um technische Biotoptypen und Biotoptypen des Siedlungsbereichs. Die öffentliche Fahrbahnfläche und die seitlichen straßenbegleitenden PKW-Längsparkstellflächen sind asphaltiert.
Der südliche öffentliche Gehweg ist teilweise plattiert, teilweise asphaltiert. Im Norden werden durch die
Umbaumaßnahme auf privatem Klinikgelände vorhandene Parkplatzflächen und deren Zufahrtflächen
tangiert. Hierbei handelt es sich ebenfalls um versiegelte Asphalt- und Pflasterflächen.
Die im Kreisinneren der Kreisverkehres neu angelegt Grünflächen ist dem Biotoptyp „Straßenränder,
Mittelstreifen, Verkehrsgrün“ zuzuordnen.
An den nördlichen Fahrbahnrand der Kullenhofstraße grenzt eine mit Einzelbäumen und Baumreihen mit
geringen bis mittlerem und mittlerem bis starkem Baumholz, bestandene als Verkehrsgrün zu bewertende
Grünfläche an. Diese befindet sich insbesondere im Bereich des nach Norden angrenzenden Parkplatzes
P2.
Auf der südlichen Fahrbahnseite sind vereinzelt baumbestandene Verkehrsgrünflächen anzutreffen, diese befinden sich überwiegend im Bereich des angrenzenden Neuenhofer Wegs.
Die weiteren im Plangebiet anzutreffenden Grünflächen sind dem Biotoptyp „Straßenränder, Mittelstreifen, Verkehrsgrün vereinzelt mit Baumbestand geringen Baumholzes oder Neupflanzungen“ zuzuordnen.
Innerhalb des Plangebietes sind somit folgende Biotoptypen im Bestand anzutreffen.
(siehe Anhang: Plananlage: B-Plan 1000 S Erweiterung UKA Kullenhofstraße, LFB / GOP Baumbestand /
Bestand Biotope, GOP 01)
Tabelle Nr. 1 – Biotoptypen – Bestand
Nr.
Code
Biotoptyp im Bestand
Feldgehölze, Gehölzstreifen, Baumreihen- und gruppen
1
41.5_1
Einzelbäume, Baumgruppen, -reihen; geringes - mittleres Baumholz, straßenbegleitend als Verkehrsgrün, Pflanzstreifen
2
41.5_2
Einzelbäume, Baumgruppen, -reihen; mittleres - starkes Baumholz, straßenbegleitend als Verkehrsgrün, Pflanzstreifen
Technische Biotoptypen und Biotoptypen des Siedlungsbereichs
3
52.1.1-3
versiegelte Straßen, Wege und Plätze
4
52.2.6_1
Straßenränder, Mittelstreifen, Verkehrsgrün
5
52.2.6_2
Straßenränder, Mittelstreifen, Verkehrsgrün vereinzelt mit Baumbestand geringen
Baumholzes oder Neupflanzungen (ausgenommen Reihen und Gruppen, siehe
41.5, 41.6)
T:\Cad\2014\14004\03_SCHRIFTVERKEHR TEXTE\05_TEXTE\LFB\14004_uka_bplan_1000_süd_lfb_textteil_stand_17_05_29_überarb_17_06_19_end.doc
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Anteil von im Bebauungsplangebiet versiegelter Flächen
Innerhalb des Bebauungsplangebietes sind im Bestand ca. 86 % der Flächen versiegelt.
Im Rahmen der Umbaumaßnahme der Kullenhofstraße erfolgt eine Fahrbahnverbreiterung, um Buslinien, die bisher über die Umweltrasse in Richtung Steinbergweg die südwestlich gelegenen Stadtteile
angedient haben, künftig über die Kullenhofstraße führen zu können. Gleichzeitig soll weiterhin ein Parkangebot für PKW‘s innerhalb der öffentlichen Straße gesichert werden, wie auch über mehrere Zu- und
Abfahrten die Anfahrbarkeit des Klinikparkplatzes P2 bestehen bleiben, solange die geplanten Erweiterungsbauten entlang der Kullenhofstraße noch nicht umgesetzt sind.
Des Weiteren soll der bestehende Gehweg entlang der südlichen Fahrbahnseite erweitert und als Fußund Radweg neu hergerichtet werden. Ferner erfolgt die Verlegung einer Gasleitung zur Versorgung des
Klinikums innerhalb der südlichen Fuß- und Radwegtrasse.
Bedingt durch die Umbaumaßnahme wird sich künftig der Anteil an begrünten Flächen noch weiter reduzieren. Der Versiegelungsgrad wird sich gemäß der derzeit beabsichtigten Planung um ca. 9% auf ca.
95% erhöhen.
2.2.2
Baumbestand und Baumschutzsatzung
Mit der örtlichen Erfassung der im Bestand anzutreffenden Biotoptypen erfolgte zeitgleich die Kartierung
und Bewertung des vorhandenen Baumbestandes gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen.
(siehe Anhänge: Plananlage: B-Plan 1000 S Erweiterung UKA Kullenhofstraße, LFB / GOP Baumbestand /
Bestand Biotope, GOP 01 / Vorabmaßnahmen – 1. BA MedMoP Umbau Kullenhofstraße und Medientrasse Bestand-BaumlisteBilanz, Stand 12.06.2017)
Baumbestand innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 1000 S
Innerhalb des Bebauungsplangebietes sind auf den Verkehrsgrünflächen als Einzelbäume und Baumreihen Arten wie Hainbuche (Carpinus betulus) und Stiel-Eiche (Quercus robur) anzutreffen.
Die Bestandsbäume weisen je nach Standort eine Höhe von 5 bis 14 m auf, der Kronendurchmesser
variiert mit Mittel zwischen 5 bis 10 m.
Der überwiegende Anteil weist leichte Schäden im Stamm-, Wurzel- und Kronenbereich auf, einige Bäume sind stärker geschädigt. Die Vitalität ist bis auf zwei Bestandsbäume als mittel bis schlecht einzustufen.
Innerhalb des Bebauungsplangebietes sind insgesamt 50 Bestandsbäume vorhanden, die durch die
Umbaumaßnahme betroffen sind. Nach Baumschutzsatzung der Stadt Aachen sind 20 der erfassten
Bäume aufgrund des Stammumfangs von 80 cm und mehr satzungsgeschützt. Weitere 13 Bäume
sind als Ersatzpflanzungen für frühere Rodung satzungsgeschützter Bäume zu werten, sodass insgesamt 33 der 50 erfassten Bäume unter Satzungsschutz stehen.
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14.004 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag/Grünordnungsplan (LFB/GOP)
zum Bebauungsplan – Nr. 1000 S – Erweiterung Uniklinik -, Stadt Aachen
Stand
16.06.2017
Ein Erhalt des heute im Plangebiet vorhandenen nach Baumschutzsatzung der Stadt Aachen geschütztem Baumbestandes ist nicht möglich, da die baumbestandenen straßenbegleitenden Grünflächen für die
die Straßenerweiterung in Anspruch genommen werden müssen.
Baumbestand in an das Bebauungsplangebiet angrenzenden Flächen
Im Norden wie auch im Südosten grenzen vereinzelt mit Bäumen bestandene Vegetationsflächen unmittelbar an das Bebauungsplangebiet Nr 1000 S an. Es handelt sich um Arten wie Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Hainbuche (Carpinus betulus) und Stiel-Eiche (Quercus robur), Robinie (Robinia pseudoacacia), Schwedische Mehlbeere (Sorbus intermedia),sowie vereinzelt fremdländische Zierbäume
Kirsch-Pflaume (Prunus spec.) und Amberbaum (Liquidambar). Ihre Vitalität ist gut bis mittel zu bewerten.
Von den insgesamt 16 betrachteten Bestandsbäumen, die durch Straßenumbau baubedingt betroffen
sein können, sind 11 Bäume aufgrund ihres Stammumfangs von 80 cm und mehr gemäß Baumschutz
satzungsgeschützt.
Weitere 3 Bäume sind als Ersatzpflanzungen für frühere Rodung satzungsgeschützter Bäume zu werten.
2.3
2.3.1
Belange des Artenschutzes
Fachbeitrag Artenschutzprüfung (ASP Stufe I und ASP I Stufe II)
Pro terra – Büro für Vegetationskunde, Tier- & Landschaftsökologie* wurde in 2015 von dem Universitätsklinikum Aachen, AöR vertreten durch die ukafacilities GmbH mit der Erstellung eines „Fachbeitrage –
Artenschutzprüfung für den B-Plan 971 „Parkhaus Uniklinik“ und dem B-Plan 1000 „Erweiterung Uniklinik“
(jetzt B-Plan 1000 N und B-Plan 1000 S) beauftragt.
In 2015 wurde zunächst eine ASP Stufe I (Vorprüfung) durchgeführt, darauf aufbauend erfolgten in 2016
Untersuchungen zu den Vorkommen von planungsrelevanten Tierarten sowie die ASP Stufe II als eine
vertiefende Prüfung.
Die Untersuchungsergebnisse und Bewertungen lassen sich auf das Plangebiet des Bebauungsplanes
Nr. 1000 S anwenden, da sich die Kullenhofstraße innerhalb des Betrachtungs- bzw. Untersuchungsraums des Bebauungsplanes Nr. 1000 N – Erweiterung Uniklinik befindet.
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14.004 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag/Grünordnungsplan (LFB/GOP)
zum Bebauungsplan – Nr. 1000 S – Erweiterung Uniklinik -, Stadt Aachen
Stand
16.06.2017
Säugetiere - Fledermäuse (Mammalia, Chiroptera)
Gemäß Aussage des Fachgutachtens wurden die Fledermausarten Abendsegler, Breitflügelfledermaus
und Zwergfeldermaus in dem betrachteten Gesamtareal erfasst.
Innerhalb des Plangebiets der Kullenhofstraße wurden Flugaktivitäten der Zwergfledermaus beobachtet.
Zitat*
„Abendsegler fliegen über das Gesamtareal, nutzen nach heutigem Kenntnisstand potentiell keine Gebäudequartiere. Bei der Breitflügelfledermaus und Zwergfeldermaus handelt es sich hingeben um typische Hausfledermäuse, die vor allem Gebäudequartiere benutzen. Die überplanten Flächen stellen für
Fledermäuse maximal suboptionale Nahrungshabitate dar. Quartiere wurden nicht nachgewiesen und
sind allenfalls an Gebäuden zu erwarten. … Aufgrund des ungünstigen Nahrungsangebotes vor Ort, dokumentiert durch die geringen Nachweiszahlen an Fledermäusen, erscheint das Vorliegen insbesondere
von Wochenstubenquartieren am Klinikum jedoch unwahrscheinlich.“
Baumhöhlen, die von Fledertieren genutzt werden, konnten im Bereich der Kullenhofstraße nicht nachgewiesen werden.
Vögel (Aves)
Bei der vorlaufenden Erfassung der vorkommenden Vogelarten im Spätsommer 2015 ergaben sich 25
Artennachweise innerhalb des gesamten Untersuchungsgebietes. Im Bereich der Kullenhofstraße wurden
u.a. Amsel, Buchfink, Blaumeise, Kohlmeise, Elster gesichtet.
Im Rahmen der avifaunistischen Untersuchung im Jahr 2016 konnten insgesamt 43 Vogelarten festgestellt werden. 11 der festgestellten Arten weisen nach der Roten Liste der Brutvögel in NordrheinWestfalen (RL NRW) einen Gefährdungsstatus auf oder sind in die Kategorie „Vorwarnliste“ eingestuft
oder nach § 7 Abs. „Nr. 13 und 14 BNatSchG streng geschützt (Arten gelistet in BArtSchV Anlage 1 Spalte 3, EG – Artenschutzverordnung 338/97 Anhang A). Diese Arten sind somit als naturschutzfachlich
relevant zu betrachten.
Im Gesamtuntersuchungsraum angetroffene planungsrelevante Vogelarten wie Bachstelze, Bluthänfling,
Eisvogel, Fitis, Graureiher, Haussperling, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe Saatkrähe, Star, Teichralle und
Turmfalke sind im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1000 S nicht anzutreffen.
Die in 2015 im Bereich der Kullenhofstraße gesichteten Vogelarten wurden in dem Untersuchungszeitraum 2016 als potentielle Brutvögel erfasst. Diese Arten gelten gemäß der RL NRW als ungefährdet und
zählen zu den kommunen, den sogenannten Allerweltsarten, die in der intensiv genutzten Kulturlandschaft heute weitverbreitet vorkommen.
Baumhöhlen, die von höhlenbrütenden Vögeln genutzt werden, konnten im Bereich der Kullenhofstraße
nicht nachgewiesen werden.
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Stand
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Sonstige Tiergruppen
Eine Betroffenheit sonstiger planungsrelevanter Tiergruppen bzw. sonstiger Tierarten konnte im Bebauungsplangebiet Nr. 1000 S nicht nachgewiesen werden.
Schlussfolgerung / Fazit
Da auf den untersuchten Bebauungsplanflächen, und somit auch bezogen auf das Bebauungsplangebiet
Nr. 1000 S weder Fledermausquartiere noch Bruten planungsrelevanter Vogelarten nachgewiesen wurden, ist davon auszugehen, dass für keine der vorgenannten Arten Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1
Nr. 1 in V. m. Abs. 5 BNatSchG zu erwarten sind.
Es sind daher keine CEF- bzw. FCS-Maßnahmen erforderlich. Eine Ausnahmeregelung nach § 45 Abs. /
ist für keine Art zu beantragen.
2.3.2
Vermeidungsmaßnahmen
Auch wenn eine potentielle Betroffenheit von Fledermäusen und planungsrelevanten Vogelarten nicht zu
erkennen ist, sollten im Bebauungsplan vorsorglich auf Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen hingewiesen werden.
Ein Baufenster von Anfang September bis Ende März dient dem Schutz aller auf den Planflächen möglicherweise brütenden Vogelarten. Dieses Baufenster gilt für den Beginn der Bauarten, Es ist davon auszugehen, dass bei laufenden Arbeiten kein Brutbeginn auf den Flächen erfolgt. Darüber hinaus kann das
Baufenster durch vorlaufende Kontrollen ausgedehnt werden.
3
3.1
Darstellung und Bewertung des Eingriffs
Eingriffsbeschreibung und Bewertung der Entwurfsplanung
Durch den geplanten Umbau der Kullenhofstraße wird ein Eingriff in heute im Bebauungsplangebiet vorhandene Verkehrsgrünflächen und randliche Bankette initiiert. Der vorhandene Baumbestand innerhalb
des Bebauungsplangebietes wie auch Bestandbäume, die unmittelbar an das Plangebiet angrenzen sind
ebenfalls von der Umbaumaßnahme betroffen.
Die geplante Fahrbahnverbreitung wie auch die Neuverlegung einer Medientrasse und einer öffentlichen
Gasleitung zur Versorgung von Klinikeinrichtungen resultieren aus der Maßgabe, dass innerhalb des
Klinikareales zeitnah bauliche Klinikerweiterungen zwischen der Kullenhofstraße im Süden und dem
Hauptklinikgebäude erfolgen werden. Dadurch wird die Pauwelstraße als Umwelttrasse für die Abführung
der Busverkehre in Richtung Steinbergweg künftig nicht mehr zur Verfügung stehen können und über die
Kullenhofstraße abgeführt werden müssen.
Eine alternative Planung, d.h. ein Nicht-Umbau der öffentlichen Straße ist aufgrund der gesamtplanerischen bauliche wie verkehrlichen Neuordnung des Klinikareals nicht zielführend, da die Kullenhofstraße
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auch in Zukunft als Haupterschließungsachse des Klinikareals und der angrenzenden Wohnquartiere
dienen wird.
Der Umbau ermöglicht eine eindeutige Zonierung der eigentlichen Fahrbahnflächen im Zweirichtungsverkehr, der seitlich angeordneten PKW-Stellplatzflächen entlang der nördlichen Straßenseite und einem
kombinierten Fuß- und Radweg entlang der südlichen Straßenseite wie auch eine neue Radweganbindung nördlich des Kreisverkehrs zur Anbindung an die Vorplatzfläche des Klinikareals. Eine Fahrbahnverengung durch eine eingeschobene Grünfläche im westlichen Abschnitt der Straße sowie die geplante
fußläufigen Fahrbahnquerung im Bereich der Neuenhofer Wegs in Richtung Hauptklinikgebäude schränken eine überhöhte Fahrgeschwindigkeit ein. Der gesamte Straßenabschnitt wird als Tempo 30 Zone
eingerichtet.
3.2
3.2.1
Konfliktvermeidung / -verminderung
Erhalt von Bestandsbäumen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 1000 S
Der Erhalt von Bestandsbäumen innerhalb des B-Plan-Geltungsbereichs, ist nach derzeitigem Planungsstand
(Entwurf BKI Stand 19.05.2017 und Entwurf FSWLA, Stand 19.05.2017)
aufgrund der Veränderung des Straßen-
querschnittes nicht möglich.
3.2.2
Neupflanzung von straßenbegleitenden Bäumen
Durch die Fahrbahnverbreiterung in nördlicher Richtung, der Neuanlage einer unterirdisch geführten Medientrasse im nördlich angrenzenden Parkplatzflächen der Uniklinik, sowie der Aufrechterhaltung der
Erschließung des nördlich angrenzenden Klinikparkplatzes kann der vorhandene Baumbestand nicht
erhalten werden.
Im Rahmen der geplanten Umbaumaßnahme entstehen neue straßenbegleitende Vegetationsflächen, in
denen die Neupflanzung von Bäumen vorgesehen ist.
Der Entwurf der Freianlagenplanung die Anpflanzung von 21 Bäumen vor, davon befinden sich 6 Bäume
im Geltungsbereich der Bebauungsplans 1000 S.
3.2.3
Erhaltung des Ortsbildes
Das Ortsbild einer mit Bäumen begrünten städtischen Straße wie es heute wahrnehmbar ist, wird durch
geplante Neupflanzung von Bäumen wiederhergestellt.
Um den visuellen Eindruck einer Baumreihe trotz mehrerer Unterbrechungen durch Zufahrten, parkende
Autos erlebbar machen zu können, wurde entgegen der in der Vorplanung von BKI dargestellten Bäume,
ein engerer Pflanzabstand zwischen den Bäumen gewählt. Für die südlich der Kullenhofstraße angrenT:\Cad\2014\14004\03_SCHRIFTVERKEHR TEXTE\05_TEXTE\LFB\14004_uka_bplan_1000_süd_lfb_textteil_stand_17_05_29_überarb_17_06_19_end.doc
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Stand
16.06.2017
zenden Bewohner kann der heute vorhandene Eindruck einer begrünten Straße auch künftig erhalten
werden. Die straßenbegleitende Baumreihe bildet ferner gestalterisch eine eindeutige Raumkante zu den
langfristig geplanten Klinikneubauten entlang der Kullenhofstraße.
Die Verwendung einer höheren Pflanzqualität ermöglicht dem Betrachter und benachbartem Anwohner
ein entsprechendes höheres Kronenvolumen wahrzunehmen.
Als zu verwendende Baumart wird die Linde (Tilia x intermedia ‚Pallida‘) als Hochstamm mit einem
Stammumfang von 30 – 35 cm empfohlen. Für die Unterpflanzung ist in den Vegetationsflächen die
Schneebeere (Symphoricarpos albus var. Laevigatus bzw. Symphoricarpos x chenaultii) vorgesehen, das
dieses auch innerhalb der angrenzenden denkmalgeschützten Vegetationsflächen des Klinikareal verwendet wurden.
4
4.1
4.1.1
Kompensationsmaßnahmen
Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung
Satzungsgeschützter Baumbestand / Ersatzpflanzung innerhalb des Bebauungsplangebietes 1000 S
Der Umbau der Kullenhofstraße initiiert einen Eingriff in heute vorhandenen Baumbestand. Davon sind 33
Bäume gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen geschützt.
Bei Fällung und /oder Veränderungen (Stamm- und Kronenbereich) ist ein durch die Stadt Aachen vorgegebener Ersatz, als Ersatzpflanzung zu leisten. Nach derzeitigem Planungstand wären ca. 41 Ersatzbäume zu pflanzen. Bei der Ermittlung der Ersatzbaumpflanzung ist der Ausgleich für die als Ersatzbäume heute im Plangebiet vorhandenen Bestandsbäume eingeflossen.
Der aktuelle freiraumplanerische Entwurf sieht innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes
1000 S 6 Neupflanzungen (Kaiser –Linde) vor. In den nördlich der Fahrbahn begleitenden Grünstreifen
werden weitere 15 standortgeeigneten Laubbäumen (Kaiser –Linde) gepflanzt. Die Baumart wurde im
Vorfeld mit dem zuständigen Fachamt der Stadt Aachen abgestimmt. Der verringerte Pflanzabstand von
10 m auf 8 m wurde von Seiten des Fachamtes ebenfalls als machbar bestätigt.
(siehe Anhang: Tabelle Vorabmaßnahmen – 1. BA MedMoP Umbau Kullenhofstraße und Medientrasse – Bestand Baumliste –
Bilanz zum Vorentwurf Stand 19.05.2017)
4.1.2
Satzungsgeschützter Baumbestand / Ersatzpflanzung in an das Bebauungsplangebiet
angrenzenden Flächen
Durch die Um- bzw. Ausbaumaßnahmen im Bereich der Kullenhofstraße sind baubedingt voraussichtlich
14 satzungsgeschützte Bestandbäume von einer Veränderung im Wurzel- bzw. Kronentraufbereich betroffen bzw. müssen gefällt werden.
Nach derzeitigem Planungstand wären bei einer baubedingten Fällung ca. 20 Ersatzbäume zu pflanzen.
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Stand
4.1.3
16.06.2017
Biotoptypen/Nutzungstypen innerhalb des Bebauungsplangebietes
Im Plangebiet der Umbaumaßnahme Kullenhofstraße sind im Bestand überwiegend versiegelte Flächen
anzutreffen. Nicht versiegelte mit Bäumen bestandene Vegetationsflächen befinden sich entlang des
nördlichen und südlichen Fahrbahnrandes und innerhalb des Kreisverkehres im Osten des Bebauungsplangebietes.
Bei Realisierung des Straßenumbaus werden vergleichbare Biotoptypen im Plangebiet anzutreffen sein,
da straßenbegleitend neue mit Bäumen bestandene Vegetationsflächen wieder hergerichtet werden.
Das Ergebnis der Biotoptypenbilanzierung zeigt, dass in dem heute vor Ort anzutreffendem Bestand ein
Flächenwert von 662 Biotoppunkten erreicht wird. Die Planung weist einen Flächenwert von 135 Biotoppunkten auf. Durch die Planung wird ein Biotoppunkte-Defizit von 527 Wertpunkten ausgelöst.
(vergleiche nachstehende Tabelle Nr. 2 – Biotoptypenbewertung B-Plan 1000 S)
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Stand
16.06.2017
Tabelle Nr. 2 – Biotoptypenbewertung B-Plan 1000 S
(Tabelle siehe auch unter Anhang)
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Stand
4.2
4.2.1
16.06.2017
Externer Ausgleich
Biotopwerteverlust durch Neuplanung
Innerhalb der Gesamtliegenschaft der Universitätsklinik sollte für den Biotopwertverlust von 527 Wertpunkten bei der Anlage neuer Vegetationsflächen ein Ersatz geschaffen werden. Ein Ausgleich könnte
durch die Anlage von Grünflächen mit Baumpflanzungen, die dem Biotoptyp „Baumgruppen und Baumreihen geringes bis mittleres Baumholz“ mit einem Wert Punkt von 0,6 pro m2 entspricht, erzielt werden.
Anmerkung:
Eine abschließende Empfehlung für einen möglichen bzw. notwendigen Biotopflächenausgleich außerhalb des Klinikareals ist erst nach Vorlage des endabgestimmten Bebauungsplanes sinnvoll. Inwieweit
ein monetärer Ausgleich geleistet werden kann, wird derzeit noch geprüft.
4.2.2
Ersatzbaumpflanzungen
Für nicht innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 1000 S nachweisbare Ersatzpflanzungen ist ein monetärer Ausgleich zu leisten.
4.3
Kosten des Ausgleichs
Anmerkung:
Kosten für Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen werden bei Vorlage der endabgestimmten Straßenplanung
ergänzt.
5
Grünordnerische Festsetzungen
5.1
Vorschläge für grünordnerische Festsetzungsempfehlungen
Erhaltung von vorhandenem Baumbestand
-
Innerhalb der straßenbegleitenden Pflanzfläche südwestlich der Kreisverkehrsfläche sind die vorhandenen Bäume dauerhaft zu erhalten, zu pflegen und bei Abgang zu ersetzen.
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Straßenbegleitende Grünflächen
-
Innerhalb der als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzten nicht versiegelten Vegetationsflächen
sind insgesamt mindestens 6 standortgerechte Laubbäume I. Ordnung mit einem Stammumfang
von 30 - 35 cm zu pflanzen. Die Unterpflanzung ist mit bodendeckenden Straucharten vorzunehmen. Die Artenauswahl der bodendeckenden Strauchpflanzung hat sich an den in den benachbarten Pflanzflächen gewählten Arten zu orientieren.
Pflege und Erhalt
-
Die Begrünungsmaßnahmen sind dauerhaft zu erhalten und zu pflegen. Ausfälle sind zu ersetzen.
5.2
Hinweise
Artenschutz
Avifauna (Vögel) und Fledermausarten
-
Fäll- und Rodungsarbeiten sind aufgrund des Tötungsverbotes wildlebender europäischer
Vogelarten und Feldermäuse nur in der Zeit ab dem 01.10. eines Jahres bis zum 28.02. des
Folgejahres durchzuführen.
-
Baufeldräumungen sind aufgrund des Tötungsverbotes wildlebender europäischer Vogelarten
und Feldermäuse nur in der Zeit ab dem 01.10. eines Jahres bis zum 28.02. des Folgejahres
durchzuführen. Ausnahmen sind mit der Unteren Landschaftsbehörde im Umwelt- und
Verbraucherschutzamt der Stadt Köln abzustimmen.
Zeichnerische Darstellung der geplanten Baumstandorte im Bebauungsplan
-
Die im Bebauungsplan zeichnerisch dargestellten Baumstandorte für Neupflanzung sind nur
nachrichtlich.
5.3
Satzungen
Baumschutzsatzung
-
Gemäß der „Satzung des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Aachen (Baumschutzsatzung)“ vom 31.01.2001 sind Ersatzpflanzungen beziehungsweise Ersatzgeldzahlungen zu fällende Bäume zu leisten.
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Stand
16.06.2017
Aufgestellt/Bearbeitungstand
Düsseldorf, den 16.06.2017
FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH
……………………………………………….
i. A.
Gerlind Heckmann
(
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Stand
8
16.06.2017
Literaturverzeichnis/Abbildungen/Tabellen/Liste Abkürzungen
LITERATUR
BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (2003/20015):
Regionalplan (RPD), ehemals Gebietsentwicklungsplan Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region
Aachen 2003, Stand 2015
EU-VOGELSCHUTZRICHTLINIE (2009):
Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. November 2009 über
die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (kodifizierte Fassung).
FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR STRAßEN- UND VERKEHRSWESEN (AKTUELLE FASSUNG):
Arbeitsgruppe Straßenentwurf. Richtlinien für die Anlage von Straßen (RAS), Teil: Landschaftsgestaltung Abschnitt 4: Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen, RAS-LG 4
BAUMSCHUTZSATZUNG STADT AACHEN (IN AKTUELLER FASSUNG ):
Satzung zum Schutz des Baumbestandes, Stand 2001
MEYNEN & SCHMITHÜSEN ET AL. (1959):
Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands, 6. Lieferung, Selbstverlag der Bundesanstalt für Landeskunde, Remagen
MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (MUNLV) NRW
(HRSG.) (2008):
Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen – Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen (inkl. Neuregelungen).
MUNLV (MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW)
(2010):
Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien
92/43/EWG (FFHRL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz). Rd.Erl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz v. 13.04.2010, - III 4 – 616.06.01.17 -., 32 S. u. Anhang.
LANDESREGIERUNG NRW/ MURL (1995):
Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW) 1995, letztmalig aktualisiert Dezember 2015
Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW) Geänderter Entwurf nach zweitem Beteiligungsverfahren, Stand 05. Juli 2016 und 2017
STADT AACHEN:
- Flächennutzungsplan 1980 und Vorentwurf zum Flächennutzungsplan Aachen *2030,
- Masterplan Aachen *2030, Stand Dezember 2012
- Landschaftsplan Stadt Aachen, Stand 1988
Weitere Fachplaner
BÜRO FÜR VEGETATIONSKUNDE, TIER- & LANDSCHAFTSÖKOLOGIE, PRO TERRA, AACHEN (2017):
Fachbeitrag Artenschutzprüfung für den B-Plan „Parkhaus Uniklinik“ und den B-Plan 1000 „Erweiterung Uniklinik“, Stand Februar 2017
BFT PLANUNG INGENIEURE ARCHITEKTEN GESAMTPLANER, AACHEN (2017):
FSWLA
14.004 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag/Grünordnungsplan (LFB/GOP)
zum Bebauungsplan – Nr. 1000 S – Erweiterung Uniklinik -, Stadt Aachen
Stand
16.06.2017
UKA Aachen 1. BA MedMoP Baufeldfreimachung 2016072 Medientrasse, Lageplan Medientrasse
und Parkplatzentwässerung mit Eintragung der vorh. Versorgungsleitungen, Index 01, Stand
23.02.2017
BKI BERATUNGSGESELLSCHAFT FÜR KOMMUNALE INFRASTRUKTUR MBH, AACHEN (2017):
UKA Aachen 2016072
Entwurf Kullenhofstraße, 320 E A01a-2 Stand 14.02.2017 und Entwurf Kullenhofstraße,
Stand 19.05.20172017
ITG- HANS PITZ. GMBH, INGENIEURBÜRO FÜR TECHNISCHE GESAMTPLANUNG, AACHEN (2017):
UKA Aachen 2016072 Kullenhofstraße und Medientrasse
- Bestandsplan Elektro- & Nachrichtentechnik und öffentliche Versorgung, Stand 22.02.2017
- Elektro- & Nachrichtentechnik, Vorplanung, Stand 22.02.2017
- Bemessung Medientrasse, Stand 22.02.2017
- Schema Infrastruktur und Stützpunkt, Stand 22.02.2017
FSWLA LANDSCHAFTSARCHITEKTUR GMBH, DÜSSELDORF (2017)
UKA Aachen 1. BA MedMoP Baufeldfreimachung 2016072 Umbau Kullenhofstraße
Entwurf, Stand 19.05.2017
VERMESSUNGSBÜRO ÖBIV HAGEN LENZKE, AACHEN (2016/2017)
Amtlicher Lageplan, Stand 2016, aktuelle Fortschreibung 2017
GESETZE
BAUGB (AKTUELLE FASSUNG):
Bau- und Raumordnungsgesetz/Baugesetzbuch, Runkel und Koch (Hrsg.), Bundesanzeiger
BNATSCHG (AKTUELLE FASSUNG):
Bundesnaturschutzgesetz, BGBl. III / FNA 791-1
BBODSCHG (AKTUELLE FASSUNG):
Bundesbodenschutzgesetz mit Verordnungen
LP NRW (AKTUELLE FASSUNG):
Landschaftsgesetz NRW
LWG NRW (AKTUELLE FASSUNG):
Landeswassergesetz
UVPG (AKTUELLE FASSUNG):
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
TABELLEN IM TEXT
Tabelle Nr.: 1 – Biotoptypen – Bestand
Seite 11
Tabelle Nr.: 2 – Biotoptypenbewertung B-Plan 1000 S
Seite 19
T:\Cad\2014\14004\03_SCHRIFTVERKEHR TEXTE\05_TEXTE\LFB\14004_uka_bplan_1000_süd_lfb_textteil_stand_17_05_29_überarb_17_06_19_end.doc
24
FSWLA
14.004 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag/Grünordnungsplan (LFB/GOP)
zum Bebauungsplan – Nr. 1000 S – Erweiterung Uniklinik -, Stadt Aachen
Stand
16.06.2017
ABKÜRZUNGEN IM TEXT
Abs.() - Absatz
BAUGB - Baugesetzbuch
BauO NRW - Bauordnungen Nordrhein-Westfalen
B-Plan - Bebauungsplan
BNATSCHG - Bundesnaturschutzgesetz, BGBl. III / FNA 791-1
d.h. - das heißt
FLL - Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V., Bonn
FFH - Richtlinie – Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie
FNP - Flächennutzungsplan
GOP - Grünordnungsplan
GFZ - Geschossflächenzahl
GRZ – Grundflächenzahl
LFB - Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
LG NRW - Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen
LP NRW - Landschaftsgesetz NRW / Landschaftsplan NRW
M(K)UNLV - Ministeriums für (Klima) Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
RAS-LP - Richtlinie für die Anlage von Straßen – Teil Landschaftspflege
ULB - Untere Landschaftsbehörde
VS RL - Vogelschutzrichtlinie
z.B. - zum Beispiel
T:\Cad\2014\14004\03_SCHRIFTVERKEHR TEXTE\05_TEXTE\LFB\14004_uka_bplan_1000_süd_lfb_textteil_stand_17_05_29_überarb_17_06_19_end.doc
25
FSWLA
14.004 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag/Grünordnungsplan (LFB/GOP)
zum Bebauungsplan – Nr. 1000 S – Erweiterung Uniklinik -, Stadt Aachen
Stand
9
16.06.2017
Anhang
-
B-Plan 1000 S
- Erweiterung Uniklinik LFB /GOP
Bestand Biotope, GOP - 01
FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH Düsseldorf
Stand 27.04.2017
-
B-Plan 1000 S
- Erweiterung Uniklinik LFB /GOP
Planung - Biotoptypen , GOP - 02
FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH Düsseldorf
Stand 04.05.2017
-
B-Plan 1000 S
- Erweiterung Uniklinik Biotoptypenbewertung (Tabelle)
FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH Düsseldorf
Stand 08.05.2017
B-Plan 1000 S
- Erweiterung Uniklinik LFB /GOP
Konfliktplan / Baumfällungen, GOP - 03
FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH Düsseldorf
Stand 14.06.2017
-
B-Plan 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
–
Bestand Baumliste –Bilanz zum Vorentwurf (Tabelle)
FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH Düsseldorf
Stand 12.06.2017
-
UKA – 1. BA MedMoP
Entwurf Außenanlagen – Kullenhofstraße
T:\Cad\2014\14004\03_SCHRIFTVERKEHR TEXTE\05_TEXTE\LFB\14004_uka_bplan_1000_süd_lfb_textteil_stand_17_05_29_überarb_17_06_19_end.doc
26
FSWLA
14.004 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag/Grünordnungsplan (LFB/GOP)
zum Bebauungsplan – Nr. 1000 S – Erweiterung Uniklinik -, Stadt Aachen
Stand
16.06.2017
FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH Düsseldorf
Stand 19.05.2017
T:\Cad\2014\14004\03_SCHRIFTVERKEHR TEXTE\05_TEXTE\LFB\14004_uka_bplan_1000_süd_lfb_textteil_stand_17_05_29_überarb_17_06_19_end.doc
27
528
Baum- und Biotoptypenbestand
gem. Aachener Modell/Satzung Stadt Aachen
Auf/Abwertung
bis 0,2 (++/-)
Wertpunkte
Wert
526
24.7.5-7 naturferne Teiche
0,4
0,4
34.9 Tritt-, Scherr- und Parkrasen
0,3
0,3
39.6.3 Ruderalfluren
0,4
0,4
0,6
0,6
0,8
0,8
0,7
--
0,8
-
0,9
0,9
0
0
0,2
0,2
0,4
0,4
0,3
0,3
0
0
0
0
Standorte
531
572
425
431
426
564
565
Schnittka
nte
autochthonen Arten und mittlerem, vereinzelt
starkem Baumholz
454
427
51.3 Anpflanzungen und Rabatten
459
432
428
geringen Baumholzes oder Neupflanzungen
53.2 Betonmauer
458
453
510
512
511
459
524
513
521
516
d
c
523
b
Planindex
463
27.02.2017
Graebe
Name
BKI, Verkehrsanlagen 15.02.2017
Auftraggeber :
nte
316
Schnittka
461
462
Graebe
Name
Blattindex
Grundlagen :
460
27.02.2017
Vorentwurf
a
kommunale Infrastruktur mbH
477
519
Telefon: 0241 / 56 81 70
Telefax: 0241 / 16 34 35
e-mail: info@bki-aachen.de
52070 Aachen
www.bki-aachen.de
517
Dr.-ING.
REINHOLD BAIER GMBH
D-52064 Aachen
AACHEN
Telefon: +49 (0) 241 70 550-0
Telefax: +49 (0) 241 70 550-20
BFT Planung GmbH
52072 Aachen
Fon +49 241 41357 0
post@bft-planung.de
www.bft-planung.de
Planinhalt:
LFB / GOP
E/ A Bilanzierung
Biotoptypen Bestand
Projekt:
Plan-Nr.:
UKA Aachen
1000 S Erweiterung Uniklinik
GOP - 01
Projektnummer:
2016058
1 : 300 bez auf A0
Bearb.:
27.04.2017
Datum, Unterschrift:
Blattgr.:
1189 x 841
Dateipfad:
Baum- und Biotoptypenbestand
gem. Aachener Modell/Satzung Stadt Aachen
Parken
Parken
Parken
Fahrbahn
Parken
Fahrbahn
Radweg
Parken
Wert
Fahrbahn
Gehweg
Auf/Abwertung
bis 0,2 (++/-)
Wertpunkte
34.9 Tritt-, Scherr- und Parkrasen
0,3
0,3
39.6.3 Ruderalfluren
0,4
0,4
0,6
0,6
0,8
0,8
0,6
0,6
0,7
--
0,8
-
0,9
0,9
0
0
0,2
0,2
0,4
0,4
51.3 Anpflanzungen und Rabatten
0,3
0,3
52.1.6 unbefestigte Strassen und Wege
0,3
0,3
0,1
0,1
0
0
0
0
Schnittka
nte
Standorte
autochthonen Arten und mittlerem, vereinzelt
starkem Baumholz
Arten ( 1-2 reihig)
geringen Baumholzes oder Neupflanzungen
53.2 Betonmauer
Parken
Fahrbahn
Gehweg (Radfahre
Verwaltung
Schnittka
Schnittka
nte
nte
r frei)
IV+ (14,2/17,5m)
Radweg
Gehweg
Gehweg
(Radfahrer frei)
Klinik
455m2
llenhofwinkel
Verwaltung
V+ (17,5/20.8m)
d
c
b
Bank
-
-
a
Planindex
BKI, Vermessergrundlage 23.02.2017, 17Lo30BP-Grundlage-BKI
R=
12
r frei)
2.17
use
e
l
h
c
s
ad
Motorr
FSWLA, 14063 Vorentwurf V01, 27.02.2017
Gehweg (Radfahre
Name
FSWLA, 16039 Entwurf E01, 13.04.2017
BKI, 14063 Entwurf 302 k07b, 20.02.2017
kommunale Infrastruktur mbH
2
Gehweg
Gehwe
g
(Radfa
hre
Gehweg
(Radfahrer frei)
Telefon: 0241 / 56 81 70
Telefax: 0241 / 16 34 35
e-mail: info@bki-aachen.de
52070 Aachen
www.bki-aachen.de
r frei)
Dr.-ING.
Fahrbahn
Gehwe
g
(Radfa
hre
REINHOLD BAIER GMBH
D-52064 Aachen
AACHEN
Telefon: +49 (0) 241 70 550-0
Telefax: +49 (0) 241 70 550-20
r frei)
Klinik
V+ (21,0/25,0m)
BFT Planung GmbH
52072 Aachen
Fon +49 241 41357 0
post@bft-planung.de
www.bft-planung.de
Ra
dw
eg
V+ (17,5/20.8m)
Planinhalt:
LFB / GOP
E/ A Bilanzierung
Biotoptypen Planung
0.5
Schnittka
0 2.
00
nte
Verwaltung
Klinik
Projekt:
Plan-Nr.:
2
Eigentum BLB NRW
Eigentum Stadt Aachen
455m2
IV (14,2m)
-
Auftraggeber :
R=1
Radweg
-
Name
Blattindex
Grundlagen :
-
Lichthof
3.600m
I (4,5m)
UKA Aachen
1000 S Erweiterung Uniklinik
GOP - 02
Projektnummer:
2016058
1 : 500 bez aus A0
Bearb.:
Klinikterrasse
04.05.2017
396m2
Datum, Unterschrift:
Blattgr.:
1189 x 841
Dateipfad:
B-Plan 1000-S Erweiterung
Uniklinik
Biotoptypenbewertung - UKA Bebauungspläne
FSWLA
Aachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft, 01.01.2006
Landschaftsarchitektur GmbH
A1. AUSGANGSZUSTAND DES UNTERSUCHUNGSRAUMES - REAL VEGETATION
Nr. Code
Biotoptyp
Fläche [m²]
Auf-/
Flächenwert Abwertung bis
Wert
0,2 (++/--)
Wertpunkte
Feldgehölze, Gehölzstreifen, Baumreihen- und gruppen
1
41.5_1
Einzelbäume, Baumgruppen, -reihen; geringes - mittleres
Baumholz, straßenbegleitend als Verkehrsgrün, Pflanzstreifen
175
0,7
123
2
41.5_2
Einzelbäume, Baumgruppen, -reihen; mittleres - starkes
Baumholz, straßenbegleitend als Verkehrsgrün, Pflanzstreifen
574
0,8
459
6389
0
0
200
0,2
40
101
0,4
40
--
Technische Biotoptypen und Biotoptypen des Siedlungsbereichs
3
52.1.1-3
versiegelte Straßen, Wege und Plätze
4
52.2.6_1
Straßenränder, Mittelstreifen, Verkehrsgrün
52.2.6_2
Straßenränder, Mittelstreifen, Verkehrsgrün vereinzelt mit
Baumbestand geringen Baumholzes oder Neupflanzungen (
ausgenommen Reihen und Gruppen, siehe 41.5;41,6)
5
Bauwerke
SUMME
7439
662
B. PLANUNGSZUSTAND
Nr. Code
Biotoptyp
Fläche [m²]
Wert
Auf-/
Flächenwert Abwertung bis
0,2 (++/--)
Wertpunkte
Feldgehölze, Gehölzstreifen, Baumreihen- und gruppen
1
41.5_1
Einzelbäume, Baumgruppen, -reihen; geringes - mittleres
Baumholz, straßenbegleitend als Verkehrsgrün, Pflanzstreifen
64
0,7
45
7049
200
0
0,2
0
40
126
0,4
50
Technische Biotoptypen und Biotoptypen des Siedlungsbereichs
2
3
52.1.1-3
52.2.6_1
4
52.2.6_2
versiegelte Straßen, Wege und Plätze
Straßenränder, Mittelstreifen, Verkehrsgrün
Straßenränder, Mittelstreifen, Verkehrsgrün vereinzelt mit
Baumbestand geringen Baumholzes oder Neupflanzungen
(ausgenommen Reihen und Gruppen, siehe 41.5, 41.6)
++
Bauwerke
SUMME
Wertpunkte Defizit A1 und B
7439
135
527
aufgestellt 08.05.2017
08.05.2017
7
3153
26
3234
3189
3160
3273
3182
3154
3252
3178
Legende Baumbestand
3217
3218
3188
3219
Parken
Parken
Parken
Parken
3187
3157
3158
Parken
3159
Fahrbahn
3233
Parken
Parken
3180
ittka
Parken
Parken
3185
3186
3184
3220
3221
3222
3223
Parken
3224 3225
3230
Parken
3231
3232
3276
Fahrbahn
Gehweg
431
426
3069
454 510
3337
3324
Tilia x intermedia "Pallida", Kaiser -Linde,
STU 30/35, ausserhalb des Geltungsbereichs
3344
3319
3376
3277
Fahrbahn
Schranke
3320
Parken
Fahrbahn
Parken Fahrbahn
Pflaster
3278
3281
Schn
3303 3304
Fahrbahn
524
Gehweg
3058
Asphalt
3321 3322
512
3323
3382
3383
511
3140
3139
Radweg
Gehweg
3410
3425
3424
521
3413
3414
316
513
3416
3415
3422
Fahrbahn
516
Gehweg
(Radfahrer frei)
2202
3417
Gehwe
g
3418
(Radfa
hre
3419
Radw
3494
3493
3492
3495
3496
3064
29.05.2017
Bastian
29.05.2017
Bastian
a
Vorentwurf
27.02.2017
Graebe
27.02.2017
Graebe
Name
Blattindex
Name
BKI/FSWLA, Baumstandorte 18.05.2017
BKI, Verkehrsanlagen 15.02.2017
kommunale Infrastruktur mbH
Telefon: 0241 / 56 81 70
Telefax: 0241 / 16 34 35
e-mail: info@bki-aachen.de
52070 Aachen
www.bki-aachen.de
3497
Dr.-ING.
REINHOLD BAIER GMBH
AACHEN
Telefon: +49 (0) 241 70 550-0
Telefax: +49 (0) 241 70 550-20
Fahrbahn
BFT Planung GmbH
52072 Aachen
Fon +49 241 41357 0
post@bft-planung.de
www.bft-planung.de
3486
3487
LFB / GOP
Ra
dw
3500
2159
Planinhalt:
3484
3477
519
517
Projekt:
Plan-Nr.:
UKA Aachen
1000 S Erweiterung Uniklinik
Umbau Kullenhofstrasse
3478
3534
3533
3066
Vorentwurf
D-52064 Aachen
3499
2197
b
3420
2198
3062
3063
Bastian
3498
Find
linge
3476
2199
14.06.2017
3491
eg
3061
Bastian
Schrankenanlage
r frei)
2200
14.06.2017
Auftraggeber :
eg du
rch Po
ller
Radweg
523
3423
3421
r frei)
Gehwe
g
(Radfa
hre
2201
Moto
frei)
3412
Vorentwurf
Grundlagen :
us
e
l
h
c
s
rrad
3387
c
Planindex
e
460
3138
3059
nte
Schnittka
Gehweg (Radfahre
r
3060
3056
Pflaster
Fahrbahn
3411
Radweg
Pflaster
d
512
3386
Pflaster
3141
3388
3385
Pflaster
geringes bis mittleres Baumholz,
strassenbegleitend,Unterpflanzung
Fahrbahn Parken 3373
Fahrbahn
458
3384
Parken
3340
3282
Gehweg
3057
3369
3279
3280
3383
3374
3341
Radweg
3382
3368
nte
Parken
459
Asphalt
3342
3375
Schnittka
3276
ittkan
3232
Parken
Parken
te
3231
Parken
3302
Parken
3339
Gehweg
3372
3367
Tilia x intermedia "Pallida", Kaiser -Linde,
STU 30/35, innerhalb des Geltungsbereiches
3301
3275
Parken
3338
3343
Baumnummer Baumkataster
Planung Biotoptypen, Aachener Modell
3365
Parken
Parken
Parken
Radweg
425
3275
Parken
3260
Fahrbahn
531
572
Parken
Parken
3181
Schn
Parken
3261
nd
Anschluss an Besta
3156
Parken
nte
3179
3155
B-Plangrenze
3274
3535
GOP - 03
Projektnummer:
2016058
1 : 200 bez. auf A0
Bearb.:
12.06.2017
3479
Datum, Unterschrift:
Blattgr.:
1189 x 841
Dateipfad:
Vorabmaßnahmen - 1. BA MedMoP - Projekt 2016072
Umbau Kullenhofstraße und Medientrasse
Eigentümer
Baumnummer
Strasse / Projekt
Bestand - Baumliste - Bilanz 16138
zum Vorentwurf Stand 12.06.2017
Grünfläche Biotop
Baumart
Höhe (m)
Kronendurch- Anzahl
messer (m) Stämme
FSWLA
Zustand
Vitalität
Entwicklung
Intervall
Prüfung/Pflege
(Monate)
Schutzstatus
Ersatzpflanzung
SchutzAusgleich
Stammumfa
STU
Kronen-radius
status
gem.
ng STU 0
Gesamt
(m)
BSS
Satzung
(m)
(m)
(1=ja)
(Baum/St
Maßnahme
BLB NRW
3156
Steinbergweg
Grünstreifen Verkehrsinsel
Carpinus betulus (Hainbuche)
8
7
1
nicht/leicht geschädigt
mittel
Reifephase
24
ja
nein
3.5
0.81
1 0.81
1 Fällung
BLB NRW
3158
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Carpinus betulus (Hainbuche)
6
8
1
nicht/leicht geschädigt
mittel
Jugendphase
24
nein
nein
4
0.76
2 0.76
0 Fällung
BLB NRW
3159
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Carpinus betulus (Hainbuche)
5
7
1
nicht/leicht geschädigt
mittel
Jugendphase
24
nein
nein
3.5
0.73
2 0.73
0 Fällung
BLB NRW
3180
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Quercus robur (Stiel-Eiche)
12
9
1
nicht/leicht geschädigt
mittel
Reifephase
24
ja
nein
4.5
1.21
1 1.21
2 Fällung
BLB NRW
3181
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Carpinus betulus (Hainbuche)
5
5
1
stärker geschädigt
schlecht
Jugendphase
12
nein
nein
2.5
0.59
2 0.59
0 Fällung
BLB NRW
3184
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Quercus robur (Stiel-Eiche)
10
8
1
stärker geschädigt
schlecht
Reifephase
12
ja
nein
4
0.99
1 0.99
1 Fällung
BLB NRW
3185
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Quercus robur (Stiel-Eiche)
13
10
1
nicht/leicht geschädigt
mittel
Reifephase
24
ja
nein
5
1.2
1 1.2
2 Fällung
BLB NRW
3186
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Quercus robur (Stiel-Eiche)
12
10
1
nicht/leicht geschädigt
mittel
Reifephase
24
ja
nein
5
1.23
1 1.23
2 Fällung
BLB NRW
3220
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Carpinus betulus (Hainbuche)
6
6
1
nicht/leicht geschädigt
mittel
Reifephase
36
ja
nein
3
0.88
1 0.88
1 Fällung
BLB NRW
3221
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Carpinus betulus (Hainbuche)
6
7
1
nicht/leicht geschädigt
mittel
Jugendphase
36
ja
nein
3.5
0.81
1 0.81
1 Fällung
BLB NRW
3222
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Quercus robur (Stiel-Eiche)
14
10
1
nicht/leicht geschädigt
gut
Alterungsphase
24
ja
nein
5
1.4
1 1.4
2 Fällung
BLB NRW
3223
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Carpinus betulus (Hainbuche)
8
8
1
nicht/leicht geschädigt
mittel
Jugendphase
24
ja
nein
4
0.84
1 0.84
1 Fällung
BLB NRW
3224
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Carpinus betulus (Hainbuche)
8
8
1
nicht/leicht geschädigt
mittel
Reifephase
24
ja
nein
4
0.89
1 0.89
1 Fällung
BLB NRW
3225
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Carpinus betulus (Hainbuche)
9
6
1
stärker geschädigt
schlecht
Jugendphase
12
nein
nein
3
0.79
2 0.79
0 Fällung
BLB NRW
3230
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Quercus robur (Stiel-Eiche)
14
12
1
nicht/leicht geschädigt
mittel
Alterungsphase
24
ja
nein
6
1.57
1 1.57
2 Fällung
BLB NRW
3231
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Quercus robur (Stiel-Eiche)
14
10
1
nicht/leicht geschädigt
mittel
Reifephase
24
ja
nein
5
1.13
1 1.13
2 Fällung
BLB NRW
3232
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Carpinus betulus (Hainbuche)
8
4
1
stärker geschädigt
schlecht
Jugendphase
12
nein
nein
2
0.69
2 0.69
0 Fällung
BLB NRW
3276
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Quercus robur (Stiel-Eiche)
12
8
1
stärker geschädigt
schlecht
Reifephase
12
ja
nein
4
1.24
1 1.24
2 Fällung
BLB NRW
3277
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Carpinus betulus (Hainbuche)
8
7
1
stärker geschädigt
schlecht
Jugendphase
12
ja
nein
3.5
0.87
1 0.87
1 Fällung
BLB NRW
3278
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Carpinus betulus (Hainbuche)
8
7
1
stärker geschädigt
schlecht
Jugendphase
24
nein
nein
3.5
0.68
2 0.68
0 Fällung
BLB NRW
3279
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Carpinus betulus (Hainbuche)
8
5
1
stärker geschädigt
schlecht
Jugendphase
12
ja
nein
2.5
0.82
1 0.82
1 Fällung
BLB NRW
3280
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Quercus robur (Stiel-Eiche)
10
9
1
nicht/leicht geschädigt
mittel
Reifephase
24
ja
nein
4.5
0.99
1 0.99
1 Fällung
BLB NRW
3281
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Quercus robur (Stiel-Eiche)
10
7
1
nicht/leicht geschädigt
mittel
Jugendphase
36
nein
nein
3.5
0.77
2 0.77
0 Fällung
BLB NRW
3282
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Carpinus betulus (Hainbuche)
6
4
1
nicht/leicht geschädigt
mittel
Jugendphase
36
nein
nein
2
0.71
2 0.71
0 Fällung
BLB NRW
3303
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Quercus robur (Stiel-Eiche)
10
10
1
stärker geschädigt
schlecht
Reifephase
12
jaL
nein
5
0.94
1 0.94
1 Fällung
BLB NRW
3304
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Quercus robur (Stiel-Eiche)
8
6
1
stärker geschädigt
schlecht
Jugendphase
24
nein
nein
3
0.71
2 0.71
0 Fällung
BLB NRW
3321
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Carpinus betulus (Hainbuche)
7
6
1
stärker geschädigt
schlecht
Jugendphase
12
nein
nein
3
0.69
2 0.69
0 Fällung
BLB NRW
3322
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Quercus robur (Stiel-Eiche)
10
6
1
nicht/leicht geschädigt
mittel
Reifephase
24
ja
nein
3
0.84
1 0.84
1 Fällung
BLB NRW
3323
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Quercus robur (Stiel-Eiche)
14
10
1
nicht/leicht geschädigt
gut
Reifephase
36
ja
nein
5
1.23
1 1.23
2 Fällung
BLB NRW
3382
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Carpinus betulus (Hainbuche)
3
2
1
nicht/leicht geschädigt
gut
Jugendphase
36
ja
Ersatzpflanzung
1
0.24
1 0.24
1 Fällung
BLB NRW
3383
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Carpinus betulus (Hainbuche)
3
2
1
nicht/leicht geschädigt
gut
Jugendphase
36
ja
Ersatzpflanzung
1
0.24
1 0.24
1 Fällung
BLB NRW
3384
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Carpinus betulus (Hainbuche)
3
2
1
nicht/leicht geschädigt
gut
Jugendphase
36
ja
Ersatzpflanzung
1
0.24
1 0.24
1 Fällung
BLB NRW
3385
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Carpinus betulus (Hainbuche)
3
2
1
nicht/leicht geschädigt
gut
Jugendphase
36
ja
Ersatzpflanzung
1
0.24
1 0.24
1 Fällung
BLB NRW
3386
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Carpinus betulus (Hainbuche)
3
2
1
nicht/leicht geschädigt
gut
Jugendphase
36
ja
Ersatzpflanzung
1
0.24
1 0.24
1 Fällung
BLB NRW
3387
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Carpinus betulus (Hainbuche)
3
2
1
nicht/leicht geschädigt
gut
Jugendphase
36
ja
Ersatzpflanzung
1
0.24
1 0.24
1 Fällung
BLB NRW
3412
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Sorbus intermedia (Schwedische Mehlbeere)
4
5
1
stärker geschädigt
schlecht
Reifephase
12
nein
nein
0.78
2 0.78
0 Fällung
BLB NRW
3413
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Quercus robur 'Fastigiata' (Säuleneiche)
3
2
1
nicht/leicht geschädigt
mittel
Jugendphase
36
ja
Ersatzpflanzung
1
0.22
1 0.22
1 Fällung
BLB NRW
3416
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Sorbus intermedia (Schwedische Mehlbeere)
4
6
1
nicht/leicht geschädigt
mittel
Reifephase
24
ja
3
0.82
1 0.82
1 Fällung
Stadt Aachen 3417
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Carpinus betulus (Hainbuche)
4
2
1
nicht/leicht geschädigt
gut
Jugendphase
36
ja
Ersatzpflanzung
1
0.22
1 0.22
1 Fällung
Stadt Aachen 3418
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Carpinus betulus (Hainbuche)
4
2
1
nicht/leicht geschädigt
gut
Jugendphase
36
ja
Ersatzpflanzung
1
0.22
1 0.22
1 Fällung
Stadt Aachen 3419
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Carpinus betulus (Hainbuche)
3
2
1
nicht/leicht geschädigt
mittel
Jugendphase
24
ja
Ersatzpflanzung
1
0.22
1 0.22
1 Fällung
Stadt Aachen 3420
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Carpinus betulus (Hainbuche)
3
2
1
nicht/leicht geschädigt
gut
Jugendphase
36
ja
Ersatzpflanzung
1
0.22
1 0.22
1 Fällung
Stadt Aachen 3476
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Carpinus betulus (Hainbuche)
3
3
1,5
nicht/leicht geschädigt
gut
Jugendphase
36
ja
nein
0.20
2 0.20
0 Fällung
BLB NRW
3477
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Liquidambar styraciflua ( Amberbaum)
3
2
1
nicht geschädigt
gut
Jugendphase
36
ja
Ersatzpflanzung
1
0.22
1 0.22
1 Fällung
BLB NRW
3494
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Liquidambar styraciflua ( Amberbaum)
3
2
1
nicht geschädigt
gut
Jugendphase
36
ja
Ersatzpflanzung
1
0.22
1 0.22
1 Fällung
Stadt Aachen 3499
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Carpinus betulus (Hainbuche)
3
1,5
1
nicht/leicht geschädigt
gut
Jugendphase
36
ja
nein
1,5
0.20
2 0.20
0 Fällung
Stadt Aachen 3500
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Carpinus betulus (Hainbuche)
3
1,3
1
nicht/leicht geschädigt
gut
Jugendphase
36
ja
nein
1,3
0.19
2 0.19
0 Fällung
Stadt Aachen 3533
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Carpinus betulus (Hainbuche)
3
2
1
nicht/leicht geschädigt
gut
Jugendphase
36
ja
nein
1
0.23
2 0.23
0 Fällung
Stadt Aachen 3534
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Carpinus betulus (Hainbuche)
3
2
1
nicht/leicht geschädigt
gut
Jugendphase
36
ja
nein
1
0.21
2 0.21
0 Fällung
Stadt Aachen 3535
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Carpinus betulus (Hainbuche)
3
2
1
nicht/leicht geschädigt
gut
Jugendphase
36
ja
nein
1
0.18
2 0.18
2.5
1,5
0 Fällung
41
33
BLB NRW
2159
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
-
17
17,2
2
nicht/leicht geschädigt
gut
Alterungsphase
24
ja
nein
8,6
3,82
1 3,82
beinträchtigt
BLB NRW
3056
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Acer pseudoplatanus (Bergahorn)
10
10,6
1
nicht/leicht geschädigt
gut
Reifephase
24
ja
nein
5,3
0,93
1 0.93
beinträchtigt
BLB NRW
3058
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Acer pseudoplatanus (Bergahorn)
14
14,6
1
nicht/leicht geschädigt
gut
Reifephase
24
ja
nein
7,3
1,34
1 1,34
beinträchtigt
BLB NRW
3059
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Acer pseudoplatanus (Bergahorn)
15
16
1
nicht/leicht geschädigt
gut
Reifephase
24
ja
nein
8
1,41
1 1,41
beinträchtigt
BLB NRW
3060
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Acer pseudoplatanus (Bergahorn)
12
12,4
1
nicht/leicht geschädigt
gut
Reifephase
24
ja
nein
6,2
1,21
1 1,21
beinträchtigt
BLB NRW
3139
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Robinia pseudoacacia " Umbraculifera" (Robinie)
3
3,6
1
nicht/leicht geschädigt
gut
Reifephase
24
ja
nein
1,8
0,76
1 0,76
beinträchtigt
BLB NRW
3140
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Robinia pseudoacacia " Umbraculifera" (Robinie)
3
3,4
1
nicht/leicht geschädigt
gut
Reifephase
24
ja
nein
1
0.92
1 0.92
beinträchtigt
BLB NRW
3141
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Prunus cerasifera 'Nigra' ( Kirsch-Pflaume)
10
11,8
1
nicht/leicht geschädigt
gut
Reifephase
24
ja
nein
1
1,39
1 1,39
beinträchtigt
BLB NRW
3155
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Sorbus intermedia (Schwedische Mehlbeere)
5
5
1
nicht/leicht geschädigt
gut
Reifephase
24
ja
nein
2,5
0,90
1 0,90
beinträchtigt
BLB NRW
3157
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Carpinus betulus (Hainbuche)
8
8
1
nicht/leicht geschädigt
mittel
Reifephase
24
ja
nein
4
1,0
1 1,0
beinträchtigt
BLB NRW
3279
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Carpinus betulus (Hainbuche)
5
5
1
nicht/leicht geschädigt
gut
Reifephase
24
ja
nein
1
0.82
1 0.82
beinträchtigt
Seite 1 von 2
Vorabmaßnahmen - 1. BA MedMoP - Projekt 2016072
Umbau Kullenhofstraße und Medientrasse
Bestand - Baumliste - Bilanz 16138
zum Vorentwurf Stand 12.06.2017
FSWLA
BLB NRW
3280
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Quercus robur (Stiel-Eiche)
9
9
1
nicht/leicht geschädigt
gut
Reifephase
24
ja
nein
4,5
0.99
1 0.99
beinträchtigt
BLB NRW
3281
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Quercus robur (Stiel-Eiche)
7
7
1
nicht/leicht geschädigt
gut
Reifephase
24
ja
nein
3,5
0.77
1 0.77
beinträchtigt
BLB NRW
3414
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Quercus robur (Stiel-Eiche)
3
2
1
nicht/leicht geschädigt
mittel
Jugendphase
36
ja
Ersatzpflanzung
1
0.22
1 0.22
beinträchtigt
BLB NRW
3415
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Quercus robur (Stiel-Eiche)
3
2
1
nicht/leicht geschädigt
mittel
Jugendphase
36
ja
Ersatzpflanzung
1
0.22
1 0.22
beinträchtigt
BLB NRW
3493
Kullenhofstraße
Grünstreifen Verkehrsinsel
Liquidambar styraciflua ( Amberbaum)
3
2
1
nicht geschädigt
gut
Jugendphase
36
ja
Ersatzpflanzung
1
0.22
1 0.22
beinträchtigt
BAUMBILANZ
Fällungen satzungsgeschützter Bäume
33
Fällungen nicht satzungsgeschützter Bäume
17
Fällungen von Ersatzbäumen ( sind oben bereits
enhalten)
13
Ausgleichsverpflichtung (Stck.)
41
Neupflanzungen geplant
Beinträchtigung satzungsgeschützter Bäume
Beinträchtigungn nicht satzungsgeschützter
Bäume
Bäume baubedingt betroffen aber ausserhalb
des Geltungsbereiches
6
14
2
16
Seite 2 von 2
Baum Bestand
TILIA x intermedia 'Pallida',
Symphoricarpos albus
Schneebeere
(Symphoricarpos albus)
Tilia x intermedia 'Pallida'
Kaiser-Linde
Baumreihe mit Schneebeere als
Unterpflanzung
15L074
15L074
15L074
15L074
15L074
28.02.2017
Vorentwurf
Planindex
Name
Blattindex
Name
Grundlagen :
Auftraggeber :
Anschluss an Bestand
kommunale Infrastruktur mbH
Telefon: 0241 / 56 81 70
Telefax: 0241 / 16 34 35
e-mail: info@bki-aachen.de
52070 Aachen
www.bki-aachen.de
Dr.-ING.
REINHOLD BAIER GMBH
D-52064 Aachen
AACHEN
Telefon: +49 (0) 241 70 550-0
Telefax: +49 (0) 241 70 550-20
Planinhalt:
1. BA MedMoP
Projekt:
Plan-Nr.:
UKA Aachen
E 01
1. BA MedMoP
Projektnummer:
2016072
1 : 250
Datum:
19.05.2017
Datum, Unterschrift:
Blattgr.:
1350x607
Dateipfad: