Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
260780.pdf
Größe
156 kB
Erstellt
07.06.17, 12:00
Aktualisiert
17.07.17, 10:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
FB 11/0222/WP17
öffentlich
FB 11/510
07.06.2017
Frau Wilden
Veränderung des Stellenplans 2017
Stelleneinrichtung im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes
in der Abteilung Jugend des Fachbereichs Kinder, Jugend und
Schule
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
06.07.2017
12.07.2017
Personal- und Verwaltungsausschuss
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss
dem Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2017 durch die Einrichtung
von drei Stellen für SozialarbeiterInnen, ausgewiesen nach EG S 14 TVöD SuE sowie
einer Teamleitungsfunktion für ein Sozialraumteam, ausgewiesen nach EG S 17 TVöD
SuE
im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes in der Abteilung Jugend des Fachbereichs
Kinder, Jugend und Schule zu beschließen.
2.
Auf
Vorschlag
des
Oberbürgermeisters
und
auf
Empfehlung
des
Personal-
und
Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen die Veränderung des
Stellenplans 2017 durch die Einrichtung
von drei Stellen für SozialarbeiterInnen, ausgewiesen nach EG S 14 TVöD SuE sowie
einer Teamleitungsfunktion für ein Sozialraumteam, ausgewiesen nach EG S 17 TVöD
SuE
im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes in der Abteilung Jugend des Fachbereichs
Kinder, Jugend und Schule.
Vorlage FB 11/0222/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.07.2017
Seite: 1/5
Finanzielle Auswirkungen:
JA
NEIN
x
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
2017
Fortgeschriebe-
Ansatz
2018 ff.
ner Ansatz
2018 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
111.300 €
0€
801.000 €
0€
0€
Abschreibungen
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Ergebnis
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
- 111.300 €
- 801.000 €
Gemäß KGSt-Bericht Nr. 7/2016 „Kosten eines Arbeitsplatzes (2016/2017)“ sind für eine nach EG S
14 TVöD SuE ausgewiesene Stelle Personalkosten in Höhe von rund 63.400 € und für eine nach EG
S 17 TVöD SuE ausgewiesene Stelle Personalkosten in Höhe von rund 76.800 € jährlich anzusetzen.
Für das Jahr 2017 wird unterstellt, dass eine Besetzung der Stellen frühestens zum 01.08.2017
möglich sein wird.
Die zusätzlich entstehenden Personalkosten in 2017 werden aus dem Personalkostenverbund
getragen. Die entsprechenden Mehrkosten ab 2018 werden im Rahmen der Haushaltsplanung
angemeldet.
Vorlage FB 11/0222/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.07.2017
Seite: 2/5
Erläuterungen:
Ausgangssituation:
Nachdem im Jahr 2010 eine Vielzahl von Überlastungsanzeigen aus den Sozialraumteams zu
verzeichnen war, erfolgte in diesem Bereich eine Personalbemessung durch den Fachbereich
Personal und Organisation. Im Ergebnis wurden seinerzeit insgesamt 18 zusätzliche Stellen für
SozialarbeiterInnen eingerichtet.
Aufgrund der durch die unbegleiteten minderjährigen Ausländer massiv steigenden Fallzahlen wurden
Ende
2015
auf
Basis
des
2010
verwendeten
Bemessungsverfahrens
weitere
neun
Sozialarbeiterstellen ausschließlich zur Betreuung dieses Klientels eingerichtet.
Damit stehen der Abteilung Jugend in aktuell acht Sozialraumteams insgesamt 69,5 Planstellen für
SozialarbeiterInnen zur Verfügung.
Fallzahlensteigerung
Ausgehend von den durch die Fachdienststelle gelieferten Daten stellt sich die Fallzahlenentwicklung
seit 2010 wie folgt dar:1 2
1
31.12.2010
31.12.2014
31.12.2016
31.12.2010
31.12.2014
31.12.2016
31.12.2014
31.12.2015
31.12.2016
Bei Hilfen zur Erziehung handelt es sich um Hilfen bei erheblichen/gravierenden Erziehungsschwierigkeiten in der Familie. Sie
werden ambulant (z.B. Erziehungsbeistandschaft, Sozialpädagogische Familienhilfe), teilstationär (z.B. Heilpädagogische
Tagesgruppe) und stationär (z.B. Pflegefamilie, Heim) geleistet. Eingliederungshilfe wird Kindern mit (drohender) seelischer
Behinderung ebenfalls in ambulanter, teilstationärer und stationärer Form gewährt. Grundlage hierfür ist in der Regel eine
fachärztliche Diagnose.
2
umA = unbegleitete minderjährige Ausländer
Vorlage FB 11/0222/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.07.2017
Seite: 3/5
Aktueller Sachstand:
Überlastungsanzeigen
Im März dieses Jahres gingen erneut Überlastungsanzeigen mehrerer für die Sicherstellung des
Kindeswohls verantwortlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Sozialraumteams im FB 11
ein. Die Fachdienststelle veranlasste daraufhin umgehend umfängliche Maßnahmen zur Regulierung
der Arbeitsüberlastung. Im Mai gingen jedoch erneut Überlastungsanzeigen verschiedener
MitarbeiterInnen ein. Es wurde deutlich, dass die von der Fachdienststelle ergriffenen Maßnahmen
nur teilweise Erfolg hatten. Die MitarbeiterInnen schildern, dass das hohe Arbeitsaufkommen nach wie
vor gekennzeichnet sei von der vermehrten Teilnahme an gerichtlichen Verfahren im Zusammenhang
mit Kindeswohlgefährdungen und anderen familiären Situationen, von vermehrten, intensiven
Überprüfungen
und
Maßnahmen
zur
Abwendung
von
Kindeswohlgefährdungen
in
bereits
bestehenden Hilfefällen oder auch bei neuen Meldungen sowie von erhöhtem Beratungsbedarf
hinsichtlich Trennungs- und Scheidungsfragen, bei der Ausübung der Personensorge oder in
allgemeinen Erziehungsfragen. Insgesamt könnten die anfallenden und zu erledigenden Aufgaben
kaum noch adäquat erledigt werden.
Organisationsuntersuchung
Bereits seit längerem wird eine organisatorische Betrachtung der Sozialraumteams zwischen FB 45
und FB 11 thematisiert. Im Hinblick auf eine in 2016 neu installierte Fachsoftware in diesem Bereich
bestand Einigkeit zwischen den Beteiligten, dass eine solche Maßnahme erst nach einer gewissen
Zeit der Einarbeitung aller MitarbeiterInnen im Programm sinnhaft stattfinden sollte. Als Startzeitpunkt
der Organisationsuntersuchung wurde daher bereits im vergangenen Jahr Mitte 2017 definiert. Da die
aktuelle Bemessungsgrundlage bereits mehr als 20 Jahre alt ist und sich die Arbeitsinhalte seit dem
wesentlich verändert haben, wird unter anderem eine zeitgemäße und fortschreibungsfähige
Bemessungsgrundlage zu erarbeiten sein. Dies ist jedoch kurzfristig nicht realisierbar.
Ad hoc-Maßnahme
Damit der akuten Überlastungssituation dennoch umgehend begegnet werden kann, wird empfohlen,
im Vorgriff auf die Ergebnisse der Organisationsuntersuchung kurzfristig bereits drei Stellen für
SozialarbeiterInnen sowie eine zusätzliche Teamleitungsfunktion im Bereich der Sozialraumteams
einzurichten.
Insbesondere mit der Besetzung einer weiteren Teamleitungsfunktion sollen bereits Möglichkeiten
hinsichtlich einer Verkleinerung der vorhandenen Teams geschaffen werden, um allen Teamleitungen
Raum für dringend notwendige inhaltlich-konzeptionelle Arbeit, Netzwerkarbeit und Fallberatungen zu
schaffen.
Vorlage FB 11/0222/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.07.2017
Seite: 4/5
Nach Auffassung der Fachdienststelle würden diese Maßnahmen ausreichen, zumindest bis zum
Abschluss der Organisationsuntersuchung eine Entspannung der Situation zu gewährleisten und den
eingehenden Meldungen zur Kindeswohlgefährdung adäquat nachgehen zu können.
Beteiligung des Personalrates
Die Beteiligung des Personalrates gemäß § 75 Nr. 1 LPVG (Anhörung) wurde in die Wege geleitet.
Vorlage FB 11/0222/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.07.2017
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