Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
260786.pdf
Größe
137 kB
Erstellt
07.06.17, 12:00
Aktualisiert
01.07.17, 07:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Feuerwehr
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 11/0224/WP17
öffentlich
FB 11/510
07.06.2017
Herr Laufen
Veränderung des Stellenplans 2017
Stelleneinrichtung im Fachbereich Feuerwehr (FB 37) in der
Abteilung "Einsatzunterstützung" für die Aufgaben "Ausbildung
Feuerwehrschule" und "Ausbildung Notfallsanitäterschule"
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
06.07.2017
12.07.2017
Personal- und Verwaltungsausschuss
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat
der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2017 durch Einrichtung nachfolgender Stellen im
Fachbereich Feuerwehr, Abteilung Einsatzunterstützung (FB 37/300), zu beschließen:
2,0 nach A 9 L1EA2 Z LBesO A ausgewiesene Vollzeitstellen für die Aufgabe „Ausbildung
Feuerwehrschule“
2,0 nach A 9 L1EA2 Z LBesO A ausgewiesene Vollzeitstellen für die Aufgabe „Ausbildung
Notfallsanitäterschule“
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses
beschließt der Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2017 durch Einrichtung
nachfolgender Stellen im Fachbereich Feuerwehr, Abteilung Einsatzunterstützung (FB 37/300):
2,0 nach A 9 L1EA2 Z LBesO A ausgewiesene Vollzeitstellen für die Aufgabe „Ausbildung
Feuerwehrschule“
2,0 nach A 9 L1EA2 Z LBesO A ausgewiesene Vollzeitstellen für die Aufgabe „Ausbildung
Notfallsanitäterschule“
Vorlage FB 11/0224/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.06.2017
Seite: 1/4
Finanzielle Auswirkungen:
JA
NEIN
x
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Ertrag
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.
2017
2018 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0€
39.600 €
0€
475.200 €
0€
0€
0€
79.200 €
0€
950.400 €
0€
0€
Abschreibungen
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Ergebnis
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
-39.600 €
-475.200 €
Keine ausreichende Deckung vorhanden
Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen:
Die o.g. finanziellen Auswirkungen setzen sich auf Basis des KGSt-Berichts Nr. 7/2016 - Kosten eines
Arbeitsplatzes (Stand 2016/2017) ausgehend von einer voraussichtlich frühestens zum 01.10.2017
möglichen Besetzung und insofern für das Jahr 2017 nur anteiligen Personalkostenansetzung
folgendermaßen zusammen:
4,0 x A 9 L1E2 Z à 79.200 € p. a. = 79.200 € für d. J. 2017 ab 01.10.
sowie = 4 x 79.200 € p. a. x 3 Jahre (f. 2018 – 2020) = 950.400 €
Der erhöhte Aufwand von Personalkosten wird insgesamt hälftig (50 % von 79.200 € f. d. J. 2017 =
39.600 € sowie f. d. J. 2018-2010 von 950.400 € = 475.200 €) durch die Erhebung von
Benutzungsgebühren gem. § 6 Absatz 1 KAG in Verbindung mit der Gebührenordnung für die
Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen auf Basis der für die nachfolgenden Jahre
jeweils zu erstellenden Gebührenbedarfsberechnung gedeckt (90 % für die beiden Stellen der
Notfallsanitäterschule und 10 % für die beiden Stellen Feuerwehrschule aufgrund stellenanteiligen
Einsatzdienstes im Rettungsdienst). Die restlichen 50 % des Personalaufwandes fallen für den
grundsätzlich nicht gebührenrefinanzierten Bereich der Brandbekämpfung an.
Der für das Jahr 2017 zu erwartende und erst im Nachgang durch die für das nachfolgende Jahr 2018
zu erstellenden Gebührenbedarfsberechnung refinanzierte Personalmehraufwand kann über den
Personalkostenverbund gedeckt werden.
Vorlage FB 11/0224/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.06.2017
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Erläuterungen:
Bedingt durch Veränderung verschiedener Parameter – gestiegene Fallzahlen im Rettungsdienst,
Wegfall Opt-Out, gestiegene Anrufzahlen in der Leitstelle, Anpassung Brandschutzbedarfs- und
Entwicklungsplan für das Universitätsklinikum – sind seit dem Stellenplan 2010 im Fachbereich Feuerwehr (FB
37) insgesamt 107 zusätzliche Stellen eingerichtet worden (im Vergleich zum derzeit gültigen Stellenplan 2017).
Die meisten dieser Stellen sind zuletzt zur Aufnahme in die Stellenpläne 2015 bis 2017 beschlossen worden.
Hierbei wurde bereits überwiegend die Zielrichtung formuliert, diese neuen Stellen über selbst bei der Feuerwehr
ausgebildetes Personal zu besetzen; zum einen begründet in der Tatsache der bekannten Qualität der eigenen
Ausbildung (interne Ausbildungsstandards, Leistungskontrolle bereits in der Ausbildung und Probezeit usw.),
zum anderen mit der engen Personaldecke bei allen Feuerwehren bundesweit und den damit
zusammenhängenden Schwierigkeiten der Personalrekrutierung.
Aus diesen Gründen ist zwischenzeitlich bereits eine Aufstockung der Ausbildungsjahrgänge von vormals 8
Anwärtern/innen auf 12 + 4 Externe erfolgt (mit dem Ziel der Übernahme bei Eignung). Diese Zahl soll für die
Jahre bis mindestens 2020 (und ggf. darüber hinaus) auf jährlich mindestens 20 Brandmeister-Anwärter/innen
aufgestockt werden, um den erforderlichen Personalstamm zu erreichen.
Die bisherige Verdopplung der Jahrgänge von 8 auf 12 + 4 konnte bisher ohne weitere Stelleneinrichtungen im
Ausbildungsbereich der Feuerwehr aufgefangen werden. Dies ging jedoch zu Lasten der Ausbildungsangebote
für externe Teilnehmer/innen von umliegenden Feuerwehren, Hilfsorganisationen und Privatpersonen.
Neben der vg. weiteren Aufstockung der eigenen Ausbildungsjahrgänge ist im das bisherige
Feuerschutzhilfegesetz (FSHG) ablösenden Brandschutz-, Hilfeleistungs- und
Katastrophenschutzgesetz (BHKG) nunmehr viel konkreter die unterjährige Fortbildung der eigenen
Feuerwehrkräfte (Berufs- und freiwillige Feuerwehr) verankert, durch das auch für den Personalkörper
der langjährigen Einsatzkräfte der Aufwand für das Aufgabenfeld „Ausbildung“ steigt.
Für den Bereich der bisher sog. Rettungsdienstschule ergibt sich aufgrund der im Vergleich zur
bisherigen Rettungsassistentenausbildung gestiegenen Anforderungen der Qualifikation zum
Notfallsanitäter/in ein erhöhter Ausbildungsbedarf, der nicht mehr durch das bisherige Personal
gedeckt werden kann. Die ehemals rd. siebenwöchige Rettungsassistentenausbildung wird durch eine
dreijährige Notfallsanitäter-Vollzeitausbildung ersetzt. Allein der schulische Präsenzteil erweitert sich
auf rd. 50 Wochen. Zudem ist eine intensive Betreuung der Auszubildenden seitens der
Rettungsdienstschule während der Praxisabschnitte in den Krankenhäusern und Rettungswachen
erforderlich.
Die bisherigen Personalkapazitäten der Feuerwehr reichen aufgrund der gestiegenen Anforderungen
(UKA, Leitstelle u. a.) für die vg. geforderten Aufgabenwahrnehmungen nicht mehr aus, so dass
hiermit im Sinne eines Stufenverfahrens zunächst die Einrichtung von 2 x 2 Ausbildungsstellen
empfohlen wird. Der seitens der Feuerwehr insgesamt höher beantragte Stellenbedarf wird
grundsätzlich für plausibel anerkannt; inwiefern über die hier vorgeschlagenen Stelleneinrichtungen
hinaus in Zukunft weitere Stellenkapazitäten zuzugeben sind, wird noch im Rahmen des
Stellenplanverfahrens 2018 evaluiert. Die Dringlichkeit der hiermit empfohlenen Stelleneinrichtung
ergibt sich aus der vg. weiteren Aufstockung der AnwärterInnen-Zahl mit Beginn des nächsten
Lehrgangs zum 01.04.2018 und der davor erforderlichen Einarbeitung der neuen AusbilderInnen.
Vorlage FB 11/0224/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.06.2017
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Der erhöhte Aufwand von Personalkosten wird insgesamt hälftig (50 % von 79.200 € f. d. J. 2017 =
39.600 € sowie f. d. J. 2018-2010 von 950.400 € = 475.200 €) durch die Erhebung von
Benutzungsgebühren gem. § 6 Absatz 1 KAG in Verbindung mit der Gebührenordnung für die
Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen auf Basis der für die nachfolgenden Jahre
jeweils zu erstellenden Gebührenbedarfsberechnung gedeckt (90 % für die beiden Stellen der
Notfallsanitäterschule und 10 % für die beiden Stellen Feuerwehrschule aufgrund stellenanteiligen
Einsatzdienstes im Rettungsdienst). Die restlichen 50 % des Personalaufwandes fallen für den
grundsätlich nicht gebührenrefinanzierten Bereich der Brandbekämpfung an.
Der für das Jahr 2017 zu erwartende und erst im Nachgang durch die für das nachfolgende Jahr 2018
zu erstellenden Gebührenbedarfsberechnung refinanzierte Personalmehraufwand kann über den
Personalkostenverbund gedeckt werden.
Die Veränderung des Stellenplans ist dem Personalrat mit 14-tägiger Frist zur Anhörung vorgelegt.
Vorlage FB 11/0224/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.06.2017
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