Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
260783.pdf
Größe
113 kB
Erstellt
07.06.17, 12:00
Aktualisiert
04.10.17, 17:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Feuerwehr
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 11/0223/WP17
öffentlich
FB 11/510
07.06.2017
Herr Laufen
Veränderung des Stellenplans 2017
Stelleneinrichtung im Fachbereich Feuerwehr (FB 37) in der
Abteilung "Einsatzunterstützung" für die Aufgaben
"Sachbearbeitung Medizinprodukte" und "Sachbearbeitung
Zentrallager Rettungsdienst"
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
06.07.2017
12.07.2017
Personal- und Verwaltungsausschuss
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat
der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2017 durch Einrichtung nachfolgender Stellen im
Fachbereich Feuerwehr, Abteilung Einsatzunterstützung (FB 37/300), zu beschließen:
1,0 nach A 9 L1EA2 Z LBesO A ausgewiesene Vollzeitstelle für die Aufgabe „Sachbearbeitung
Medizinprodukte“
1,0 nach A 8 LBesO A ausgewiesene Vollzeitstelle für die Aufgabe „Zentrallager
Rettungsdienst“
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses
beschließt der Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2017 durch Einrichtung
nachfolgender Stellen im Fachbereich Feuerwehr, Abteilung Einsatzunterstützung (FB 37/300):
1,0 nach A 9 L1EA2 Z LBesO A ausgewiesene Vollzeitstelle für die Aufgabe „Sachbearbeitung
Medizinprodukte“
1,0 nach A 8 LBesO A ausgewiesene Vollzeitstelle für die Aufgabe „Zentrallager
Rettungsdienst“
Vorlage FB 11/0223/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.07.2017
Seite: 1/6
Finanzielle Auswirkungen:
JA
NEIN
x
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Ertrag
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
Fortgeschriebener Ansatz
2018 ff.
2017
2018 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0€
36.700 €
0€
439.800 €
0€
0€
0€
36.700 €
0€
439.800 €
0€
0€
Abschreibungen
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Ergebnis
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0€
0€
Deckung vorhanden
Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen:
Die o. g. finanziellen Auswirkungen setzen sich auf Basis des KGSt-Berichts Nr. 7/2016 - Kosten
eines Arbeitsplatzes (Stand 2016/2017) ausgehend von einer voraussichtlich frühestens zum
01.10.2017 möglichen Besetzung und insofern für das Jahr 2017 nur anteiligen Personalkosten
folgendermaßen zusammen:
1,0 x A 9 L1E2 Z à 79.200 € p. a. = 19.800 € für d. J. 2017 ab 01.10.
sowie = 79.200 € p. a. x 3 Jahre (f. 2018 – 2020) = 237.600 €
1,0 x A 8 à 67.400 € p. a.
= 16.900 € für d. J. 2017 ab 01.10.
sowie = 67.400 € p. a. x 3 Jahre (f. 2017-2019) = 202.200 €
Der erhöhte Aufwand von Personalkosten wird durch die Erhebung von Benutzungsgebühren gem. §
6 Absatz 1 KAG in Verbindung mit der Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des
Rettungsdienstes der Stadt Aachen auf Basis der für die nachfolgenden Jahre jeweils zu erstellenden
Gebührenbedarfsberechnung gedeckt.
Der für das Jahr 2017 zu erwartende und erst im Nachgang durch die für das nachfolgende Jahr 2018
zu erstellenden Gebührenbedarfsberechnung refinanzierte Personalmehraufwand kann über den
Personalkostenverbund gedeckt werden.
Vorlage FB 11/0223/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.07.2017
Seite: 2/6
Erläuterungen:
I. Sachbearbeitung Medizinprodukte
Für den Rettungsdienst der Stadt Aachen betreibt die Feuerwehr ca. 900 Medizinprodukte
(Medizingeräte). Diese verteilen sich auf ca. 30 unterschiedliche Gerätetypen, von einfachen
Blutdruckmessgeräten über Patiententransportgeräte bis hin zu komplexen Beatmungs- oder HerzKreislaufgeräten (Defibrillatoren). In zwei Werkstätten werden diese Medizingeräte regelmäßig
gewartet, repariert und für den Einsatz vorbereitet.
Mit dem Ziel, ein höchstmögliches Maß an Sicherheit für den Patienten und den Anwendenden zu
erreichen, gibt der Gesetzgeber vielschichtige Regelungen zum Medizinprodukterecht vor. Die Stadt
übernimmt hierbei verschiedene Rollen, wie beispielsweise die Rolle des Eigentümers, die des
Betreibers sowie des Anwenders. An jede dieser Rollen sind diverse Zuständigkeiten und
Verpflichtungen geknüpft.
Die Tätigkeiten gem. Medizinprodukterecht lassen sich gebündelt wie folgt darstellen:
Verwaltung der gesamten Medizingeräte der Feuerwehr Aachen,
Zuweisungsmanagement für alle Medizinprodukte im Rettungsdienst,
Erstellung und regelmäßige Überprüfung/Anpassung von Leistungsverzeichnissen,
Selbständige Beschaffung bzw. Mitwirkung beim Beschaffungsprozess von Medizingeräten,
Anlegen und Verwalten von Gerätebüchern (lückenlose Dokumentation),
Durchführung bzw. Organisation der Erstinbetriebnahme sowie von regelmäßigen
Gerätewartungen (z. T. in Zusammenarbeit mit den Herstellerfirmen),
Sicherstellung von defekten Geräten,
Nachverfolgung von Gerätedefekten und von sicherheitsrelevanten Zwischenfällen mit
Medizinprodukten, Einleitung von gesetzlichen Meldeverfahren sowie die weitere Abwicklung
hierzu,
Sofortige Handlung bei Produktmängelinformationen bzw. Rückrufaktionen für im
Rettungsdienst eingesetzte Medizinprodukte,
Reparatur bzw. Organisation der Reparatur von defekten Geräten,
Information/Einweisung/Unterweisung/Schulung aller Einsatzkräfte im Rettungsdienst bei
Neueinstellung sowie Änderungen an den eingesetzten Medizingeräten,
Mitwirken bei der Beschaffung von rettungsdienstlichen Fahrzeugen in allen Fragen zu
Medizinprodukten und
Mitwirken bei der Haushaltsplanung für den Bereich Medizinprodukte.
Der hiermit zur Einrichtung empfohlenen Tagesdienststelle obliegt neben den in vg. Aufzählung
benannten Aufgaben in Zukunft auch die nach § 6 der Verordnung über das Errichten, Betreiben und
Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV) neu
vorgeschriebene Funktion des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit. Die Stelle beschäftigt sich
primär mit der Koordination aller rettungsdienstlichen Gebrauchsmaterialien (Medizingeräte) über die
gesamte Produktlebensdauer, von der Beschaffungsplanung inkl. Mitwirkung bei
Ausschreibungsverfahren bis hin zur Ausmusterung und koordiniert als Werkstattleitung für die beiden
Medizinproduktewerkstätten (Medizingerätewerkstatt und Fahrgerätewerkstatt) die anfallenden
Tätigkeiten, die durch ca. 15 Einsatzkräfte der Wachabteilung im Rahmen des Arbeitsdienstes
wahrgenommen werden.
Vorlage FB 11/0223/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.07.2017
Seite: 3/6
Die Stelle besetzt während der tagesdienstlichen Anwesenheitszeit hauptverantwortlich den
Gerätewagen Rettungsdienst, der bei Massenanfällen von Verletzten eingesetzt wird.
In diesen Einsatzfällen ist die Stelle für das Materialmanagement an der Einsatzstelle verantwortlich.
Bisher wurden die beschriebenen Tätigkeiten durch fachkundige Feuerwehrkräfte des Einsatzdienstes
im Rahmen des sog. Arbeits- und Ausbildungsdienstes wahrgenommen. Bedingt durch den
gestiegenen Aufgabenumfang mussten die Arbeiten zuletzt innerhalb des 24-Stunden-Dienstes
regelmäßig außerhalb der üblichen Arbeitsdienstzeiten, während vorgesehener Ausbildungs- und
Sporteinheiten und unter Freistellung von sonstigen Aufgaben ausgeführt werden.
Die Anforderungen durch eine stetig gestiegene Anzahl von Medizinprodukten sowie die Verschärfung
des Medizinprodukterechts (letzte Änderung des Medizinproduktegesetzes zum 01.01.2017) mit einer
erheblichen Zunahme an Aufgaben übersteigen heute jedoch deutlich die Leistungsfähigkeit der
Feuerwehrkräfte des Einsatzdienstes. Die bisherigen Personalkapazitäten der Feuerwehr reichen
aufgrund der gestiegenen Anforderungen (UKA, Leitstelle u. a.) für die vg. geforderten
Aufgabenwahrnehmungen nicht mehr aus. Derzeit sind rund 45 Stellen unbesetzt.
Um für den sensiblen Bereich des Rettungsdienstes schnellstmöglich eine optimierte
Aufgabenwahrnehmung sicherzustellen, wird hiermit insoweit die unterjährige Stelleneinrichtung als
im Sinne von dem neuen Stellenplanverfahren abgekoppelte Dringlichkeitsentscheidung empfohlen.
II. Sachbearbeitung Zentrallager Rettungsdienst
Das Zentrallager Rettungsdienst ist die zentrale Schnittstelle zwischen Materialvorhaltung und
eingesetztem Material im Rettungsdienst der Stadt Aachen und damit der erste Kontaktpunkt für alle
materiellen Belange des Rettungsdienstes mit dem Hauptfokus auf der Materialversorgung mit
Verbrauchsmaterial (während der Stelle „Sachbearbeitung Medizinprodukte“ primär die Koordination
aller Tätigkeiten iZm. rettungsdienstlichen Gebrauchsmaterialien (Medizingeräte) obliegt). Neun
Wachstandorte des Rettungsdienstes, des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes, die
Zentraldesinfektion sowie die staatlich anerkannte Rettungsdienstschule werden durch das
Zentrallager Rettungsdienst dauerhaft mit rettungsdienstlichem Material versorgt. Neben einem
überwiegenden Anteil von Verbrauchsmaterialien handelt es sich hierbei auch um medizinische
Geräte, Ausstattungsgegenstände der rettungsdienstlichen Einsatzfahrzeuge sowie
Ausbildungsmaterial.
An die Lagerhaltung werden diverse unterschiedliche Anforderungen gestellt. Hierzu zählen unter
anderem die gekühlte, temperaturüberwachte oder trockene, lichtgeschützte Lagerung von
Medikamenten, die belüftete Lagerung von Gefahrstoffen in geeigneten Auffangbehältnissen, die
dauerhafte Ladeerhaltung von Medizingeräten sowie die Beachtung von diversen Rechtsvorschriften
und Herstellervorgaben zum korrekten Umgang mit den Produkten.
Die meisten Produkte im Zentrallager Rettungsdienst unterliegen strengen Auflagen für den Zugriff.
Diese reichen vom einfachen Verschluss des Lagerraums bis hin zu einer Lagerung in einem Tresor
(Betäubungsmittel gem. Betäubungsmittelgesetz). Hiermit verbunden ist die lückenlose
Dokumentation über den Verbleib der bezogenen Artikel. Die dauerhafte Vorhaltung umfasst über
100.000 einzelne Artikel.
Vorlage FB 11/0223/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.07.2017
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Die einzelnen Wachstandorte bestellen ein bis zwei Mal wöchentlich regelmäßige rettungsdienstliche
Verbrauchsartikel beim Zentrallager Rettungsdienst. Die Bestellungen werden im Zentrallager
zusammengestellt und an die Wachen übermittelt.
Die Dringlichkeit der Bestellungsbearbeitung liegt z. T. bei wenigen Stunden.
Weicht der Verbrauch einer Wache von dem üblichen Rahmen ab, wurden seltene Verbrauchsartikel
verwendet, die nur zentral vorgehalten werden, oder ist ein Tausch bzw. Ersatz von auf den
Fahrzeugen verladenen sonstigen Ausstattungsmitteln oder medizinischen Geräten durch Defekt,
Verlust oder Regelüberprüfung notwendig, so fahren die Rettungsdienstfahrzeuge direkt das
Zentrallager Rettungsdienst an, um eine schnellstmögliche Einsatzbereitschaft sicherzustellen. Durch
das Zentrallager wird sodann fehlendes Verbrauchsmaterial direkt nachbestückt und nicht mehr
einsatzbereite Geräte ausgetauscht.
Durch regelmäßige Anpassungen der Ausstattung seitens der Feuerwehr und Produktanpassungen
durch die Hersteller ist eine regelmäßige Änderung der Produktpalette erforderlich.
In allen Fällen ist der Reaktionsgeschwindigkeit ein entscheidender Faktor zuzurechnen.
Bisher wurden die Tätigkeiten durch einsatzdienstuntaugliches Personal sowie auf Überstundenbasis
wahrgenommen. Die beiden zuletzt im Tagdienst eingesetzten, temporär einsatzdienstuntauglichen
Mitarbeiter konnten zwischenzeitlich in den aktiven Einsatzdienst zurückgeführt werden. Drei weitere
im Zentrallager eingesetzte Mitarbeiter des Einsatzdienstes haben durch einen Stellenwechsel neue
Aufgabengebiete. Es müssen zwar auch weiterhin Kräfte des Einsatzdienstes im Rahmen ihres
Arbeitsdienstes unterstützend tätig werden (in dringenden Fällen während Abwesenheit der neuen
Tagesdienststelle, z. B. nachts). Die bisher durch wechselndes Personal sowie auf Überstundenbasis
erfolgte Aufgabenwahrnehmung soll jedoch für den sensiblen Bereich des Rettungsdienstes
schnellstmöglich in eine überwiegende zentrale Aufgabenwahrnehmung durch die hiermit zur
dauerhaften Einrichtung empfohlenen Tagesdienststellen optimiert werden. Insoweit wird hiermit die
unterjährige Stelleneinrichtung als im Sinne von dem neuen Stellenplanverfahren abgekoppelte
Dringlichkeitsentscheidung empfohlen.
Auch hier gilt: Die bisherigen Personalkapazitäten der Feuerwehr reichen aufgrund der gestiegenen
Anforderungen (UKA, Leitstelle u. a.) für die vg. geforderten Aufgabenwahrnehmungen nicht mehr
aus. Derzeit sind rund 45 Stellen unbesetzt.
Beide vg. Stellen sollen sich bei Abwesenheit gegenseitig vertreten.
(direkte Abgrenzung der Stellen zueinander:
Die Stelle „Sachbearbeitung Medizinprodukte“ und die Stelle „Sachbearbeitung Zentrallager
Rettungsdienst“ unterscheiden sich in der Aufgabenwahrnehmung primär durch die Nähe zum
operativen Einsatzgeschäft. Die Sachbearbeitung des Zentrallagers ist der erste Kontaktpunkt für alle
materiellen Belange des Rettungsdienstes mit dem Hauptfokus auf der Materialversorgung mit
Verbrauchsmaterial. Die Sachbearbeitung Medizinprodukte beschäftigt sich primär mit der
Koordination aller rettungsdienstlichen Gebrauchsmaterialien (Medizingeräte) über die gesamte
Vorlage FB 11/0223/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.07.2017
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Produktlebensdauer, von der Beschaffungsplanung inkl. Mitwirkung bei Ausschreibungsverfahren bis
hin zur Ausmusterung.)
Der
Personalmehraufwand
für
die
beiden
vg.
Stellen
wird
durch
die
Erhebung
von
Benutzungsgebühren gem. § 6 Absatz 1 KAG in Verbindung mit der Gebührenordnung für die
Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen auf Basis der für die nachfolgenden Jahre
jeweils zu erstellenden Gebührenbedarfsberechnung gedeckt.
Der für das Jahr 2017 zu erwartende und erst im Nachgang durch die für das nachfolgende Jahr 2018
zu erstellenden Gebührenbedarfsberechnung refinanzierte Personalmehraufwand kann über den
Personalkostenverbund gedeckt werden.
Die Veränderung des Stellenplans ist dem Personalrat mit 14-tägiger Frist zur Anhörung vorgelegt.
Vorlage FB 11/0223/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.07.2017
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