Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
260789.pdf
Größe
106 kB
Erstellt
07.06.17, 12:00
Aktualisiert
04.08.17, 08:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 11/0225/WP17
öffentlich
FB 11/510
07.06.2017
Herr Laufen
Veränderung des Stellenplans 2017
Befristete Stelleneinrichtung im Fachbereich Sicherheit und
Ordnung (FB 32) für die Aufgaben nach dem
Prostituiertenschutzgesetz
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
06.07.2017
12.07.2017
Personal- und Verwaltungsausschuss
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat
der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2017 durch Einrichtung nachfolgender, zunächst
auf drei Jahre befristeter Stellen im Fachbereich Sicherheit und Ordnung (FB 32) zu beschließen:
1,0 nach A 10 LBesO A/EG 9c TVöD ausgewiesene Vollzeitstelle für die Aufgaben i. R. der
Erlaubnisbearbeitung von Prostitutionsstätten und der Anzeigenbearbeitung (Anmeldepflicht
für Prostituierte) im Innendienst (FB 32/300) sowie
1,0 nach A 8 LBesO A/EG 8 TVöD ausgewiesene Vollzeitstelle für die Vollzugskontrolle im
Außendienst (FB 32/200, hier: Vollzugs- und Ermittlungsdienst).
An den Stellen werden entsprechend kw-Vermerke angebracht.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses
beschließt der Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2017 durch Einrichtung
nachfolgender, zunächst auf drei Jahre befristeter Stellen im Fachbereich Sicherheit und Ordnung (FB
32):
1,0 nach A 10 LBesO A/EG 9c TVöD ausgewiesene Vollzeitstelle für die Aufgaben i. R. der
Erlaubnisbearbeitung von Prostitutionsstätten und der Anzeigenbearbeitung (Anmeldepflicht
für Prostituierte) im Innendienst (FB 32/300) sowie
1,0 nach A 8 LBesO A/EG 8 TVöD ausgewiesene Vollzeitstelle für die Vollzugskontrolle im
Außendienst (FB 32/200, hier: Vollzugs- und Ermittlungsdienst, Gewerbekontrolle).
An den Stellen werden entsprechend kw-Vermerke angebracht.
Vorlage FB 11/0225/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.07.2017
Seite: 1/4
Finanzielle Auswirkungen:
JA
NEIN
x
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Ertrag
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.
2017
2018 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
34.500 €
0€
413.400 €
0€
0€
Abschreibungen
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Ergebnis
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
-34.500 €
-413.400 €
Keine Deckung vorhanden
Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen:
Die o. g. finanziellen Auswirkungen setzen sich auf Basis des KGSt-Berichts Nr. 7/2016 - Kosten
eines Arbeitsplatzes (Stand 2016/2017) ausgehend von einer voraussichtlich frühestens zum
01.10.2017 möglichen Besetzung und insofern für das Jahr 2017 nur anteiligen
Personalkostenansetzung folgendermaßen zusammen:
1,0 x A 10 à 74.300 € p. a.
= 18.600 € für d. J. 2017 ab 01.10.
sowie = 74.300 € p. a. x 3 Jahre (f. 2018 – 2020) = 222.900 €
1,0 x A 8 à 63.500 € p. a.
= 15.900 € für d. J. 2017 ab 01.10.
sowie = 63.500 € p. a. x 3 Jahre (f. 2018 – 2020) = 190.500 €
Vorlage FB 11/0225/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.07.2017
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Zum 01.07.2017 tritt das Bundesgesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
(Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG) in Kraft, das gesetzliche Maßnahmen schaffen soll, um
die in der Prostitution tätigen Personen besser zu schützen sowie
Kriminalität wie Menschenhandel, Gewalt gegen und Ausbeutung von Prostituierten und
Zuhälterei zu bekämpfen.
Kernelemente dieser Maßnahmen sind die Einführung einer Erlaubnispflicht für das
Prostitutionsgewerbe sowie eine Anzeigenpflicht für Prostituierte.
Die Gewerbe- und Ordnungsämter sind aufgrund ihrer praktischen Erfahrungen, den vorhandenen
Strukturen sowie der Fachkompetenz aus der Überwachung anderer Gewerbearten für die
Umsetzung des Gesetzes zuständig.
Anders als für andere Gewerbezweige ist für Prostitution bislang keine auf ihre spezifischen Risiken
zugeschnittene fachgesetzliche Regulierung vorhanden. Es fehlten bisher
verbindliche Mindestvorgaben zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit,
Rechtsgrundlagen bzgl. der Zuverlässigkeit von Prostitutionsstättenbetreibern und bzgl. der
Unterbindung unzuträglicher Auswüchse des Gewerbes,
behördliche Aufsichtsinstrumente mit dem Ergebnis der Intransparenz und Begünstigung
krimineller Strukturen, die sich dieses Defizit zunutze machen, sowie
einheitliche Verwaltungspraktiken in den Ländern und Kommunen.
Durch das Prostituiertenschutzgesetz werden seitens des Bundesgesetzgebers erstmals umfassende
Vorgaben für Betreiber von Prostitutionsgewerben und für Prostituierte gemacht (bisher kein
erlaubnispflichtiges Gewerbe, lediglich Gewerbeanzeige; zukünftig Erfordernis einer Betriebserlaubnis
für Prostitutionsgewerbe; persönliche Anmeldung der Tätigkeit als Prostituierte nach vorheriger
gesundheitlicher Beratung [durch das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen]).
Bedingt durch die bisherige Situation in einem juristischen Graubereich liegen zurzeit keine validen
Werte über die Anzahl der im Bereich der Prostitution tätigen Personen vor.
Der Bundesgesetzgeber sieht durch die stark eingeschränkte Datenlage eine Abschätzung des
Erfüllungsaufwandes als deutlich erschwert an und stellt daher selbst auf zahlreiche Annahmen und
zum Teil divergierende Schätzungen zu Fallzahlen ab (150.000 bis 700.000 Personen), teils mit dem
Ergebnis, dass aufgrund der Datenlage gar keine Einschätzung möglich ist.
Für NRW wird von einer Bandbreite von 25.000 bis 45.000 Personen ausgegangen.
In Aachen sind 23 Bordelle gewerberechtlich gemeldet; davon 22 in der Antoniusstraße. Daneben
sind drei Bars/barähnliche Betriebe gewerberechtlich verzeichnet. Wohnungen sowie Fahrzeuge, in
denen Prostitution betrieben wird, sind gewerberechtlich nicht erfasst. Ebenso ist die Anzahl der in
den vorgenannten Betrieben, Wohnungen und Fahrzeugen tätigen Personen nicht bekannt. Auf Basis
von älteren Angaben der Polizei aus Dezember 2014 wird von 130 Personen in der Antoniusstraße,
rd. 40 Personen in Bars/barähnlichen Betrieben und fünf bis zehn Personen in der Straßenprostitution
am Grünen Weg ausgegangen; mithin rd. 180 Personen. Aktuellere Zahlen liegen der Verwaltung
noch nicht vor.
Vorlage FB 11/0225/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.07.2017
Seite: 3/4
Bei der Fallzahlenbetrachtung hinsichtlich der gesetzlich neu verankerten Bearbeitung der
Anmeldeverfahren (Anzeigepflicht) für Prostituierte ist neben der reinen, o. g. geschätzten
Personenzahl und der darin zu erfolgenden Differenzierung nach dem Alter (Anmeldebescheinigung
für Personen unter 21 Jahren ein Jahr gültig; für Personen über 21 Jahren zwei Jahre) die Fluktuation
zu berücksichtigen. Inwiefern diese aufgrund der Grenzlage über die von der Landesregierung NRW
im Rahmen der Kostenfolgeabschätzung zur Durchführungsverordnung angesetzten 25 % der Zahl
der über 21 Jährigen hinausgeht, bleibt zu evaluieren.
Bei der Fallzahlenbetrachtung hinsichtlich der Erlaubnisbearbeitung von Prostitutionsstätten sind
neben der Antragsbearbeitung auch die Folgearbeiten iZm. mit der Vollzugskontrolle zu
berücksichtigen (Widerruf von Genehmigungen infolge von Verstößen gegen Auflagen usw.).
Im Ergebnis ist nach vg. Ausführungen eine belastbare Personalplanung derzeit noch nicht möglich.
Der Fachbereich Personal und Organisation schlägt insoweit nach vorsichtigen Schätzungen und
unter Berücksichtigung der zu erwartenden Erschwernisse (z. B. ungewisser Zeitaufwand aufgrund
von Verständigungsproblemen mit ggfls. Erfordernis der Hinzuziehung einer/eines Dolmetschers/in)
zunächst die befristete Einrichtung einer ganzen Stelle im Innendienst für die Erlaubnisbearbeitung
von Prostitutionsstätten einschließlich der Anzeigenbearbeitung (1,0 x A 10 LBesO A/EG 9c TVöD)
und einer ganzen Stelle für die Vollzugskontrolle im Außendienst durch den Vollzugs- und
Ermittlungsdienst/Gewerbekontrolle (1,0 x A 8 LBesO A/EG 8 TVöD) vor. Da die personelle
Ausstattung derzeit rein kalkulatorischer Natur ist, ist nach dem Ablauf einer Erfahrungszeit von 2 – 3
Jahren eine Evaluation der Fallzahlen iVm. einer organisatorischen Betrachtung vorzunehmen. Die
beiden einzurichtenden Stellen sollten aus diesem Grunde zunächst mit einem entsprechenden kwVermerk (kw2020) versehen werden. Aus Sicht des Fachbereichs Personal und Organisation sollten
insofern zunächst verwaltungspraktische Erfahrungen in der ortsspezifischen Situation gesammelt
werden. Sofern der dauerhafte sowie ggfls. erhöhte Bedarf bereits vorzeitig verifiziert werden kann, ist
eine organisatorisch-personelle Nachsteuerung auch vor Ablauf des 2-3-Jahreszeitraums möglich.
Ein interkommunaler Vergleich hierzu ist seitens einer anderen Kommune bundesweit erfolgt. Danach
sind z. T. Stelleneinrichtungen im vergleichbaren Volumen geplant, ebenfalls versehen mit
Befristungen hinsichtlich einer Evaluation.
Seitens der StädteRegion Aachen sind für die gesundheitliche Beratung gem. § 10 ProstSchG mit
Sitzungsvorlage 2017/0160 zunächst zwei 0,5 Sozialarbeiter/innen-Stellen befristet eingerichtet
worden (Beschluss des Städteregionsausschusses vom 23.03.2017).
Gem. § 5 der Durchführungsverordnung Prostituiertenschutzgesetz NRW (DVO ProstSchG NRW)
erfolgt für das Jahr 2017 ein Belastungsausgleich. Dieser beläuft sich für ganz NRW auf rd. 6,4 Mio. €.
Die Verteilung erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel. Eine weitere Ausdifferenzierung (für die Stadt
Aachen) liegt bis dato nicht vor.
Die Veränderung des Stellenplans ist dem Personalrat mit 14-tägiger Frist zur Anhörung vorgelegt.
Vorlage FB 11/0225/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.07.2017
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