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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
261134.pdf
Größe
176 kB
Erstellt
02.06.17, 12:00
Aktualisiert
26.06.17, 20:02
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: B 03/0087/WP17 öffentlich Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: 02.06.2017 Mostardstraße Abrechnung der als Anliegerstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 06.07.2017 Mobilitätsausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der Mostardstraße als Anliegerstraße zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS). Vorlage B 03/0087/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.06.2017 Seite: 1/4 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x Investive Ansatz Auswirkungen 2017 Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2018 ff. 2017 Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 2018 ff. bedarf (neu) Einzahlungen 1.600.000 1.600.000 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung Finanzielle Auswirkungen PSP 5-120102-900-02900-160-1, Kostenart 68870000 Erschließungsbeiträge Maßnahmebezogene Einnahmen 129.014,40 € Beiträge gem. § 8 KAG NW Vorlage B 03/0087/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.06.2017 Seite: 2/4 Erläuterungen: Die Mostardstraße wurde in den Jahren 2012 und 2013 in ihrer gesamten Länge neu ausgebaut. Der Ausbau war notwendig, da sich die Straße, die nach dem Separationsprinzip ausgebaut war, insgesamt in einem sehr schlechten baulichen Zustand befand. Die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht (technische Abnahme) erfolgte am 19.09.2013. Mit dem nahezu niveaugleichen Ausbau ging eine Neuaufteilung der Verkehrsfläche einher. Die Gehwege wurden mit befahrbaren Betonsteinpflaster (20/20/10 cm) ausgebaut. Die taktilen Streifen entlang der Fassaden wurden mit Basalt-Kleinpflaster ausgebaut ebenso mit Aufmerksamkeitsfeldern aus Noppen- und Rippenplatten. Die Gehwege wurden auf 1,40 m verbreitert, was eine Verschmälerung der Fahrbahn mit sich bringt. Mit einer Breite von 4,50 m ist ein Begegnungsverkehr möglich, im Ausnahmefall unter Inanspruchnahme der Gehwege ohne Gefährdung der Fußgänger. Die Asphaltfahrbahn wird durch eine 3-zeilige, 50 cm breite Natursteinrinne von den Gehwegen getrennt, sodass weiterhin eine deutliche optische und funktionale Trennung vorhanden ist. Die Ausbaumaßnahme stellt eine Herstellung nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) dar. Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben. Der aus dem Jahr 1887 stammende Mischwasserkanal musste ebenfalls erneuert werden, weil dieser in sehr schlechtem baulichen Zustand war. Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 70 bis 75 Jahren war bereits deutlich überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die Oberflächenentwässerung bezieht. Die vorhandenen alten und defekten Straßenentwässerungseinrichtungen entsprachen nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen. Sie wurden durch DIN-gerechte Abläufe ersetzt, welche nunmehr für einen langen Zeitraum einen raschen und reibungslosen Abfluss des Oberflächenwassers gewährleisten. Die Einstufung der Mostardstraße erfolgt gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe a) der städtischen Ausbaubeitragssatzung als Anliegerstraße. Der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand beträgt gem. § 4 Abs. 3 Nr. 1 der städtischen Ausbaubeitragssatzung für die Teileinrichtungen Vorlage B 03/0087/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.06.2017 Seite: 3/4 a) Fahrbahn 70 % bei einer anrechenbaren Breite von 6,50 m d) Gehweg 70 % bei einer anrechenbaren Breite von durchschnittlich je 2,50 m g) Oberflächenentwässerung 70 % Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist. Anlage/n: Beitragssatzermittlung Vorlage B 03/0087/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.06.2017 Seite: 4/4 Beitragssatzermittlung Mostardstraße Straßenart: Anliegerstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe a) der städtischen Beitragssatzung (SBS) in der Fassung vom 21.12.2007. Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand sowie die anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 1 Buchstaben a), d), g) SBS. Ermittlung des Beitragssatzes für die Teileinrichtung(en) Fahrbahn, Gehweg, Oberflächenentwässerung (Beitragssatz A) Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes für a) Fahrbahn Ausbaukosten durchschnittl. Breite : anrechenbare Breite : Überbreite : 37.477,38 € 5,50 m 6,50 m 0,00 m beitragsfähiger Aufwand städt. Anteil ( 30 %) gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 70 %) d) Gehweg Ausbaukosten durchschnittl. Breite : anrechenbare Breite : Überbreite : 37.477,38 € 11.243,21 € 26.234,17 € 66.821,93 € 0,00 m 2,50 m 0,00 m beitragsfähiger Aufwand städt. Anteil ( 30 %) gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 70 %) g) 0,00 € Oberflächenentwässerung Ausbaukosten beitragsfähiger Aufwand städt. Anteil ( 30 %) gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 70 %) Summe beitragsfähiger Aufwand Summe städtischer Anteil Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand 0,00 € 66.821,93 € 20.046,58 € 46.775,35 € 80.006,93 € 80.006,93 € 24.002,08 € 56.004,85 € 184.306,24 € 55.291,87 € 129.014,37 € Bauverwaltung Seite 2 stadt aachen Ermittlung des Beitragssatzes A Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt: Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit: Fahrbahn : 26.234,17 € : 22.529 m² = 1,16 €/m² Gehweg : 46.775,35 € : 22.529 m² = 2,08 €/m² Oberflächenentwässerung : 56.004,85 € : 22.529 m² = 2,49 €/m² ____________ 5,73 €/m² (Beitragssatz)