Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
258584.pdf
Größe
205 MB
Erstellt
23.05.17, 12:00
Aktualisiert
20.03.18, 09:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0712/WP17
öffentlich
23.05.2017
FB61/30
Radschnellweg Euregio: Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und
Festlegung der weiteren Vorgehensweise
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
21.06.2017
27.06.2017
28.06.2017
05.07.2017
06.07.2017
11.07.2017
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Naturschutzbeirat
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Mobilitätsausschuss
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Entscheidung
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Verwaltung mit der Fortführung der Planungen des
Radschnellwegs Euregio auf Basis der vorliegenden Machbarkeitsstudie und der darin
ausgearbeiteten Linienführung zu beauftragen:
Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der Städteregion
im nächsten Schritt die Machbarkeitsstudie einschließlich der Nutzen-Kosten-Analyse beim
Land Nordrhein-Westfalen einzureichen und die Durchführung des
Linienbestimmungsverfahrens zu beantragen. Die Umweltverträglichkeitsstudie ist in der dafür
benötigten Form zu ergänzen,
die Linienführung im Vorgriff auf eine Festlegung im späteren Planfeststellungsverfahren
möglichst freizuhalten,
mit dem Land Nordrhein-Westfalen die Zuständigkeiten für das weitere Planungsverfahren
abzustimmen,
ein Konzept für den Ausgleich der Eingriffe in die Umwelt in den Grundzügen zu erarbeiten
und mit den Unteren Naturschutzbehörden, Naturschutzverbänden und dem Landesbetrieb
Straßenbau abzustimmen,
die notwendigen Planungsmittel für die kommenden Jahre haushaltsneutral einzuplanen und
ggf. notwendige Förderanträge zu stellen.
Der Naturschutzbeirat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 61/0712/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
Seite: 1/18
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Verwaltung mit der Fortführung der Planungen des
Radschnellwegs Euregio auf Basis der vorliegenden Machbarkeitsstudie und der darin
ausgearbeiteten Linienführung zu beauftragen:
Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der Städteregion
im nächsten Schritt die Machbarkeitsstudie einschließlich der Nutzen-Kosten-Analyse beim
Land Nordrhein-Westfalen einzureichen und die Durchführung des
Linienbestimmungsverfahrens zu beantragen. Die Umweltverträglichkeitsstudie ist in der dafür
benötigten Form zu ergänzen,
die Linienführung im Vorgriff auf eine Festlegung im späteren Planfeststellungsverfahren
möglichst freizuhalten,
mit dem Land Nordrhein-Westfalen die Zuständigkeiten für das weitere Planungsverfahren
abzustimmen,
ein Konzept für den Ausgleich der Eingriffe in die Umwelt in den Grundzügen zu erarbeiten
und mit den Unteren Naturschutzbehörden, Naturschutzverbänden und dem Landesbetrieb
Straßenbau abzustimmen,
die notwendigen Planungsmittel für die kommenden Jahre haushaltsneutral einzuplanen und
ggf. notwendige Förderanträge zu stellen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Verwaltung mit der Fortführung der Planungen des
Radschnellwegs Euregio auf Basis der vorliegenden Machbarkeitsstudie und der darin
ausgearbeiteten Linienführung zu beauftragen:
Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der Städteregion
im nächsten Schritt die Machbarkeitsstudie einschließlich der Nutzen-Kosten-Analyse beim
Land Nordrhein-Westfalen einzureichen und die Durchführung des
Linienbestimmungsverfahrens zu beantragen. Die Umweltverträglichkeitsstudie ist in der dafür
benötigten Form zu ergänzen,
die Linienführung im Vorgriff auf eine Festlegung im späteren Planfeststellungsverfahren
möglichst freizuhalten,
mit dem Land Nordrhein-Westfalen die Zuständigkeiten für das weitere Planungsverfahren
abzustimmen,
ein Konzept für den Ausgleich der Eingriffe in die Umwelt in den Grundzügen zu erarbeiten
und mit den Unteren Naturschutzbehörden, Naturschutzverbänden und dem Landesbetrieb
Straßenbau abzustimmen,
die notwendigen Planungsmittel für die kommenden Jahre haushaltsneutral einzuplanen und
ggf. notwendige Förderanträge zu stellen.
Vorlage FB 61/0712/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
Seite: 2/18
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die
Verwaltung mit der Fortführung der Planungen des Radschnellwegs Euregio auf Basis der
vorliegenden Machbarkeitsstudie und der darin ausgearbeiteten Linienführung zu beauftragen:
Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der Städteregion
im nächsten Schritt die Machbarkeitsstudie einschließlich der Nutzen-Kosten-Analyse beim
Land Nordrhein-Westfalen einzureichen und die Durchführung des
Linienbestimmungsverfahrens zu beantragen. Die Umweltverträglichkeitsstudie ist in der dafür
benötigten Form zu ergänzen,
die Linienführung im Vorgriff auf eine Festlegung im späteren Planfeststellungsverfahren
möglichst freizuhalten,
mit dem Land Nordrhein-Westfalen die Zuständigkeiten für das weitere Planungsverfahren
abzustimmen,
ein Konzept für den Ausgleich der Eingriffe in die Umwelt in den Grundzügen zu erarbeiten
und mit den Unteren Naturschutzbehörden, Naturschutzverbänden und dem Landesbetrieb
Straßenbau abzustimmen,
die notwendigen Planungsmittel für die kommenden Jahre haushaltsneutral einzuplanen und
ggf. notwendige Förderanträge zu stellen.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
stimmt dem im Mobilitätsausschuss gefassten Beschluss zu, die Verwaltung mit der Fortführung der
Planungen des Radschnellwegs Euregio auf Basis der vorliegenden Machbarkeitsstudie und der darin
ausgearbeiteten Linienführung zu beauftragen:
Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der Städteregion
im nächsten Schritt die Machbarkeitsstudie einschließlich der Nutzen-Kosten-Analyse beim
Land Nordrhein-Westfalen einzureichen und die Durchführung des
Linienbestimmungsverfahrens zu beantragen. Die Umweltverträglichkeitsstudie ist in der dafür
benötigten Form zu ergänzen,
die Linienführung im Vorgriff auf eine Festlegung im späteren Planfeststellungsverfahren
möglichst freizuhalten,
mit dem Land Nordrhein-Westfalen die Zuständigkeiten für das weitere Planungsverfahren
abzustimmen,
ein Konzept für den Ausgleich der Eingriffe in die Umwelt in den Grundzügen zu erarbeiten
und mit den Unteren Naturschutzbehörden, Naturschutzverbänden und dem Landesbetrieb
Straßenbau abzustimmen,
die notwendigen Planungsmittel für die kommenden Jahre haushaltsneutral einzuplanen und
ggf. notwendige Förderanträge zu stellen.
Vorlage FB 61/0712/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
Seite: 3/18
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-900-06900-300-1 - Radschnellweg Aachen - Heerlen
investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamt-
Auswirkungen
2017*
Ansatz 2017*
2018 ff.
Ansatz 2018 ff.
bedarf (alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
0
0
Auszahlungen
0
0
Ergebnis
0
0
+ Verbesserung /
0
-Verschlechterung
0
0
0
0€
50.000 €
50.000 €
50.000 €
0€
50.000 €
50.000 €
50.000 €
-50.000
PSP-Element Element 4-120201-928-2 Machbarkeitsstudie Radschnellwege
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Folgekosten
Folgekosten
Auswirkungen
2017*
Ansatz 2017*
2018 ff.
Ansatz 2018 ff.*
(alt)
(neu)
Ertrag
Personal/Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
-Verschlechterung
0
0
0
0
0
0
7.000 €
15.000 €
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
7.000 €
15.000 €
0
0
0
0
-8.000
0
Deckung ist vorhanden
Vorlage FB 61/0712/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
Seite: 4/18
Erläuterungen:
Sachstand
Der Radschnellweg Euregio verbindet auf einer Länge von etwa 14 km Aachen und Herzogenrath mit
Anschlüssen nach Heerlen und Kerkrade. Durch seinen Ausbaustandard wird mit dem Radschnellweg
eine attraktive Radverkehrsinfrastruktur geschaffen, die den Nutzern ein durchgängig sicheres und
komfortables Radfahren bei hohen Reisegeschwindigkeiten ermöglicht. Dadurch werden nicht zuletzt
auch Pendler animiert, vom Kfz auf das Fahrradumzusteigen. Auf diese Weise kann ein Beitrag zur
Minderung der Schadstoff- und Lärmbelastung geleistet werden.
Zwischen Juni 2015 und Sommer 2016 wurde für den Radschnellweg Euregio eine zweistufige
Bürgerbeteiligung durchgeführt. In Stufe 1 konnten alle Bürger eigene Streckenvorschläge und
Kommentare einreichen. In Stufe 2 wurden je nach Abschnitt drei bis vier ausgewählte
Streckenvarianten in Bürgerworkshops vor Ort vorgestellt und diskutiert. Nach Abwägung der
Rückmeldungen und unterschiedlicher Planungsbelange wurde im Mobilitätsausschuss am
23.06.2016 die Linienführung beschlossen, mit der die Machbarkeitsstudie auf Aachener Stadtgebiet
zu Ende geführt werden sollte.
Die Machbarkeitsstudie und die Nutzen-Kosten-Analyse liegen jetzt vor. Für die
Umweltverträglichkeitsstudie liegt eine Entwurfsfassung (vgl. Anlage 10) vor. Hierfür sollen vor dem
Abschluss im weiteren Verfahren noch Ergänzungen u.a. aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben, zur
Anpassung an einzelne Änderungen der Linienführung und zur Entwicklung eines ersten
Ausgleichskonzepts erfolgen. Diese Vorgehensweise ist mit den unteren Naturschutzbehörden der
Stadt Aachen sowie der Städteregion abgestimmt.
Im Ergebnis ist der Bau des Radschnellwegs nach der jetzigen Erkenntnislage technisch machbar,
und der Durchführung stehen keine grundlegenden Hindernisse im Wege. Die Eingriffe in die Umwelt
sind ausgleichbar. In den folgenden Planungsphasen ist die Trassenführung weiter zu konkretisieren
und u.a. vertiefte Untersuchungen zum Baugrund, zu Altlasten und zu Eingriffen in die Umwelt und
deren Ausgleich durchzuführen.
Die detaillierten Ergebnisse sind den Gutachten zu entnehmen. Nachfolgend werden die Ergebnisse
zusammengefasst.
A Ergebnisse der Vorplanung
Alle Beschreibungen befinden sich im Bericht zur Machbarkeitsstudie (vgl. Anlage 1).
Grundlage der Vorplanung sind die Kriterien für Radschnellwege des Landes Nordrhein-Westfalen,
die u.a. Vorgaben für die Breite der Radverkehrsanlagen, des Belags und der Trennung vom
Fußverkehr machen. Folgende Kriterien zu Mindestbreiten werden vom Land NRW benannt:
-
Zweirichtungsradweg: mindestens 4,00 m Breite
-
Einrichtungsradweg: mindestens 3,00 m
-
Radfahrstreifen: mindestens 3,00 m
-
Fahrradstraße (beide Richtungen): mindestens 4,00 m (plus Sicherheitsraum zum Parken)
Vorlage FB 61/0712/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
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Die untersuchte Linienführung des Radschnellweg einschließlich der verschiedenen
Anbindungsstrecken ist im Übersichtslageplan und den Lageplänen in den Anlagen 2–5 dargestellt.
Hierfür wurde die Vorplanung durch das Ingenieurbüro H. Berg & Partner GmbH durchgeführt. Die
Arbeit des Büros wurde durch die Lenkungsgruppe begleitet, die sich aus Vertretern der
Projektpartner Stadt Aachen, Stadt Herzogenrath und StädteRegion Aachen zusammensetzt.
In der Machbarkeitsstudie wurde ein Vorschlag zu Gestaltungsstandards für die einzelnen
Führungsformen entwickelt. Diese sollen die einheitliche und durchgängige Erkennbarkeit des
Radschnellwegs sicherstellen und die Einhaltung der Kriterien für Radschnellwege des Landes
Nordrhein-Westfalen gewährleisten. Dazu gehören Vorgaben zu den o.a. Mindestbreiten sowie
Markierungen (blaue Schmalstriche) und der Ausgestaltung der Trennung zwischen Fußgängern und
Radfahrern. Die Standards werden in der Entwurfsplanung mit dem Land abgestimmt.
Abschnitt Aachen-Mitte (vgl. Anlage 3)
Der Radschnellweg verläuft ab Grabenring über die Wüllnerstraße zum Alleenring. Hier lassen sich
die Kriterien des Landes Nordrhein-Westfalen für Radschnellwege aufgrund der geringen Breite des
Verkehrsraums und der intensiven Nutzung durch Fußgänger und den ÖPNV nicht einhalten. Derzeit
wird die Wüllnerstraße durch die Stadt Aachen überplant. Im Rahmen des Projektes werden die
Belange der Radfahrer berücksichtigt.
Über die Turmstraße zwischen Alleenring und Roermonder Straße wird die Verbindung zur Rütscher
Straße hergestellt. Beide werden als Fahrradstraße eingerichtet. Der Kfz-Verkehr ist weiter
zugelassen. Mit Ausnahme der Kreuzungen mit dem Alleenring und der Roermonder Straße sollen die
Fahrradstraßen an allen Querstraßen möglichst Vorfahrt erhalten. Durch geschwindigkeitsdämpfende
Maßnahmen soll einem Anstieg der Geschwindigkeit der Kfz entgegengewirkt werden. Auf der
Rütscher Straße wird der Straßenquerschnitt etwas verbreitert, um ausreichende Sicherheitsabstände
zu den Stellplätzen am Straßenrand sicherzustellen. Dazu wird die Stellplatzreihe auf der Westseite
um etwa 1,00 m bis 1,20 m in Richtung des Grünstreifens verlegt. Die Bäume am Straßenrand sollen
dabei erhalten werden.
Über das Gelände des Studierendenwerks soll eine Anbindungsstrecke an die Roermonder Straße
eingeplant werden, die eine Verbindung in das südliche Laurensberg und das Gewerbegebiet an der
Kackertstraße darstellt. Diese Anbindung nutzt die vorhandenen Verkehrsflächen zu den dortigen
Studententürmen und wird mit einem kurzen Neubauabschnitt an die Radverkehrsanlagen
angeschlossen, die mit dem vorhandenen Brückenbauwerk der Roermonder Straße über die
Kohlscheider Straße führen. Die Anbindung erfordert auch einen teilweisen Ausbau der bestehenden
Radverkehrsanlagen, kann jedoch mit geringeren Breiten als beim Radschnellweg hergestellt werden.
Nördlich der Einmündung mit der Nizzaallee wird der Radschnellweg geradeaus in Richtung
Kohlscheider Straße geführt. Nach der Festlegung der Vorzugsvariante durch die politischen Gremien
im Juni 2016 wurden im November 2016 den Kleingärtnern die bisherigen Planungsideen vorgestellt.
Anschließend wurden die von den Kleingärtnern vorgeschlagenen Alternativvarianten geprüft und mit
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den vorgesehenen beiden Varianten verglichen (vgl. Anlage 6 und 7). Als Ergebnis dieser Prüfung
wird die Variante unmittelbar westlich der Kleingartenanlage präferiert. Hierdurch bleiben alle Gärten
erhalten. Dazu ist ein Eingriff in den dortigen Böschungsbereich und Baumbestand erforderlich.
Alternativ kann der Radschnellweg in Randlage innerhalb der Kleingartenanlage geführt werden.
Diese Variante ist kostengünstiger, führt aber im Saldo zum Verlust von etwa zwei Kleingärten und
wird daher von den Kleingärtnern abgelehnt. Die Kleingärtner haben sich für den Fall der nun
präferierten Lösung eine Trennung zwischen Radschnellweg und Gärten durch einen Zaun oder eine
Hecke gewünscht, um unangenehme Auswirkungen durch Lärm und Verschmutzung zu reduzieren.
Diese können im Rahmen der Entwurfsplanung geprüft und ggf. eingeplant werden.
Ein Brückenbauwerk von etwa 330 m Länge über die Kohlscheider Straße und den Toledoring stellt
die Verbindung zum alten Bahndamm in Laurensberg her.
Abschnitt Aachen-Laurensberg (vgl. Anlage 3)
Nach der Brücke zwischen Lousberg und altem Bahndamm kann im weiteren Verlauf des alten
Bahndamms durch eine weitere Brücke (ca. 60 m) über die Schlossparkstraße die dortige
Unterbrechung des alten Bahndamms beseitigt werden. Auf dem alten Bahndamm wurde 2008 der
Weiße Weg als Spazierroute eingerichtet sowie ein Aufenthaltsbereich mit Hollywoodschaukel und
Ruhemöglichkeiten geschaffen. In der Bürgerbeteiligung wurde deutlich, dass viele Anwohner durch
den Radschnellweg eine Störung dieses Naherholungsbereichs befürchten. Wegen der Bedeutung
des alten Bahndamms für die Naherholung wird empfohlen, in der Entwurfsplanung ein besonderes
Augenmerk auf die Konfliktvermeidung zwischen Radfahrern und Fußgängern und die gestalterische
Qualität zu legen und hierbei die Bürger intensiv zu beteiligen.
Der Aufenthaltsbereich bleibt auf jeden Fall erhalten. Dies soll bei der weiteren Planung der Brücke
hinsichtlich Lage, Führung und Anbindung berücksichtigt werden. Für den Bereich bedarf es einer
besonderen Lösung für die Flächen- und Querschnittsaufteilung. Um Radfahrer und Fußgänger
voneinander trennen zu können, wird der heute befestigte Querschnitt von etwa 2,00 m verbreitert, so
dass zukünftig für den Radschnellweg 4,00 m und den Gehweg 2,50 m zur Verfügung stehen.
Zusätzlich soll in Teilbereichen eine Hecke zwischen beiden Wegen eine Schutzfunktion bieten. Die
befestigte Fläche wird damit gegenüber heute vergrößert und die begrünten Flächen reduziert. Durch
die neuen Brücken wird eine neue barrierefreie Verbindung für Fußgänger und Radverkehr über den
alten Bahndamm bis zum Lousberg wieder hergestellt, die mit dem Bau der Schlossparkstraße, der
Kohlscheider Straße und des Toledorings vor fast 50 Jahren unterbrochen wurde.
Nach den bisherigen Untersuchungen werden im Bereich des Weißen Wegs größere Bäume nur
vereinzelt beseitigt werden müssen.
Am nördlichen Ende des alten Bahndamms mündet der Radschnellweg in die Straße Tittardsfeld ein.
Hier soll eine Anbindungsstrecke in Richtung Campus Melaten und Uniklinik abzweigen, die über
Tittardsfeld – Schlossparkstraße – Roermonder Straße – Schurzelter Straße – Sörenweg verläuft und
am Campusboulevard an die Radverkehrsanlagen Richtung Uniklinik angeschlossen wird. Die
Anbindung wird in den bestehenden Straßen als Tempo 30-Strecke geführt, auf der Roermonder
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Straße werden die bestehenden Radfahrstreifen neu markiert. Für den Sörenweg wird ein Ausbau
zum gemeinsamen Geh-/Radweg mit 4,00 m Breite vorgeschlagen.
Der Radschnellweg verläuft weiter nach Norden auf der Fahrbahn der Straße Tittardsfeld, die als
Fahrradstraße mit Zulassung für den Kfz-Verkehr eingerichtet wird. Für ein verträgliches und sicheres
Miteinander von Rad- und Kfz-Verkehr soll die Erkennbarkeit des Radschnellwegs in der
Entwurfsplanung auf besondere Weise sichergestellt werden. Auf etwa 170 m wird der Radschnellweg
mit einem Neubauabschnitt an die Bahnlinie Aachen – Herzogenrath herangeführt. Dazu ist der
Erwerb von privaten Flächen notwendig, der noch zu regeln ist. Die Roermonder Straße wird parallel
zur Bahnlinie unterquert. Hierzu wird im östlichen Widerlager der Straßenbrücke eine Unterführung für
den Radschnellweg erstellt. Die Machbarkeit dieses Bauwerks wurde untersucht und mit dem
Landesbetrieb Straßen NRW als Baulastträger abgestimmt. Als Alternative wurde der Ersatz der alten
Straßenbrücke durch ein breiteres Bauwerk geprüft. Nach Aussage des Landesbetriebs Straßen NRW
wird dieser aus wirtschaftlichen abgelehnt.
Im Nachgang zur Entscheidung der Linienführung im Juni 2016 wurde noch eine geänderte
Linienführung in Laurensberg geprüft. Um den Radschnellweg möglichst schnell zum CampusMelaten und zum Campus-West zu führen, wurde eine Linienführung von der Bahnbrücke
Roermonder Straße entlang der Bahnlinie bis zum Westbahnhof geprüft.
Im Ergebnis wird diese Variante nicht weiter verfolgt, weil die Platzverhältnisse zwischen der Bahnlinie
und den angrenzenden Privatgrundstücken sehr beengt sind, im Böschungsbereich der Bahnlinie sehr
aufwändige Stützkonstruktionen notwendig würden, die weitreichende Eingriffe in die
Privatgrundstücke und den alten Baumbestand zur Folge hätten. Die Streckenführung würde damit
auch teurer als die Variante über den alten Bahndamm.
Abschnitt Aachen-Richterich (vgl. Anlage 4 und 5)
Wegen der beengten Platzverhältnisse im Ortskern von Richterich ist eine getrennte
richtungsbezogene Führung nach Radschnellwegstandard (zwei Einrichtungsradwege oder
Radfahrstreifen mit jeweils 3,00 m Breite) auf der Roermonder Straße nicht möglich. Um trotzdem die
vom Fördergeber vorgegebenen Standards für Radschnellwege weitestgehend einhalten zu können,
wird die Anlage eines einseitigen Zweirichtungsradweges westlich der Roermonder Straße empfohlen.
Innerörtliche Zweirichtungsradwege im Seitenraum sind in der Vergangenheit vor allem dann durch
Gefahren für die Verkehrssicherheit aufgefallen, wenn die Führung hinter parkenden Fahrzeugen lag
und es viele Einmündungen bzw. Grundstückszufahrten gab. An solchen Strecken wurde in den
letzten Jahren aus Gründen der Verkehrssicherheit von den Fachleuten immer eine Führung der
Radfahrer auf der Fahrbahn in Radfahr- oder Schutzstreifen präferiert. Diese Problematik wird auch
an das Land NRW herangetragen, um zu klären, ob es bereits Erfahrungen von anderen
Radschnellwegen zu dieser Thematik gibt.
Um die Sicherheit der Radfahrer zu erhöhen, soll der Radschnellweg baulich vom Gehweg und der
Fahrbahn getrennt werden. Bei der weiteren Planung ist besonders auf gute Sichtbeziehungen
zwischen Radfahrern und Kfz-Führern zu achten. Diese sollen durch die Führung des
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Radschnellweges unmittelbar neben der Fahrbahn und durch die übersichtliche Ausgestaltung der
Überwege und –fahrten sichergestellt werden. Dazu sind zur Querung neben der Furtmarkierung z.B.
Rampensteine oder „Kölner Teller“ denkbar. Weiterhin könnten Furten zur Verdeutlichung farblich
abgesetzt werden.
Im Bereich von Zufahrten und Einmündungen rechnen abbiegende Autofahrer oft nicht mit den aus
der „falschen“ Richtung kommenden Radfahrern. Daher sind diese bei einem Zweirichtungsradweg in
der Ortslage Richterich sorgfältig zu planen, um den Zweirichtungsverkehr besonders deutlich zu
machen und durch niedrige Abbiegegeschwindigkeiten die Unfallgefahr zu minimieren. Beispiele u.a.
aus den Niederlanden zeigen, dass dies möglich ist. Eine besondere Bedeutung kommt guten
Sichtbeziehungen zu.
In der Ortslage Richterich befinden sich vielfältige Nutzungen auf beiden Straßenseiten, u.a. am
Rathausplatz. Daher ist zusätzlich zum Radschnellweg die Markierung eines Schutzstreifens für
Radfahrer auf der Fahrbahn für die Fahrtrichtung Norden zu empfehlen. Dies greift die Lösung auf, die
nach aktueller Beschlusslage der Stadt Aachen in Abhängigkeit vom Fördergeber und vom
Landesbetrieb Straßen NRW möglichst bald umgesetzt werden soll. Im Vorgriff auf die spätere
Entwurfsplanung wurde an sechs ausgewählten Querschnitten der Roermonder Straße die
Machbarkeit überprüft (vgl. Anlage 8). Danach können die Radschnellwegkriterien mit Ausnahme
kürzerer Abschnitte eingehalten werden. Dazu ist es allerdings notwendig, dass auf der westlichen
Fahrbahnseite im Abschnitt zwischen Horbacher Straße und Schloß-Schönau-Straße durchgehend
das Parkraumangebot am Fahrbahnrand (etwa 33 Parkstände) entfallen muss. Lediglich die
Parkstände (etwa 6 Parkplätze) im Bereich des Bahntunnels nach Alt-Richterich könnten bestehen
bleiben. Erste Untersuchungen zur Auslastung der Parkplätze zeigen, dass diese im Gesamtbereich
um den Rathausplatz zu Zeiten starker Nachfrage (mittwochvormittags (Markt) und
freitagnachmittags) gut ausgelastet sind. Trotzdem könnte der Wegfall der 33 Parkstände auf der
Westseite der Roermonder Straße in den meisten Zeiten im direkten Umfeld (öffentlichen Parkplätze
im Bereich Ostseite der Roermonder Straße zwischen Horbacher Straße und Schloß-Schönau-Straße
sowie der Parkplätze am Rathausplatz und bis einschließlich Parkstraße 8) kompensiert werden.
Lediglich am Mittwochvormittag waren im o.a. Nahbereich der Roermonder Straße zwischen
Horbacher Straße und Schloß-Schönau-Straße sowie der Parkplätze am Rathausplatz und bis
einschließlich Parkstraße 8 weniger Parkplätze frei als wegfallen würden. Eine Möglichkeit zur
Kompensation wäre u.U. eine Übereinkunft mit dem Betreiber des Discounters Roermonder Straße
577. An dieser Stelle stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung, die ggf. genutzt werden könnten.
Detaillierte Untersuchungen und ggf. notwendige Kompensationsvorschläge werden im Rahmen der
Entwurfsplanung durchgeführt und erarbeitet.
Aus Sicht des Radverkehrs wird zur Vermeidung von Wartezeiten für die Kreuzung Roermonder
Straße/Horbacher Straße/Berensberger Straße die Umgestaltung zu einem Kreisverkehr
vorgeschlagen. Der Radschnellweg kann dann über die Zufahrt der Horbacher Straße
vorfahrtberechtigt geführt werden. Die überschlägige Überprüfung der Leistungsfähigkeit des
Kreisverkehrs hat die Machbarkeit bestätigt. Hierfür soll in der weiteren Planung eine detaillierte
Untersuchung der Leistungsfähigkeit mit aktuellen Zählwerten erfolgen sowie der Berücksichtigung
Vorlage FB 61/0712/WP17 der Stadt Aachen
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von evtl. Verkehrsverlagerungen infolge der geplanten Ortsumgehung Richterich und des
Bahnhaltepunkts Richterich. Alternativ kann der Radschnellweg in die jetzige Lichtsignalisierung
eingebunden werden, wodurch jedoch längere Wartezeiten für die Radfahrer entstehen.
Mit dem Bau der Ortsumgehung wird der Radschnellweg am nördlichen Ende von Richterich eine
zusätzliche Straße höherer Verkehrsbedeutung queren. Im Zuge der Planung dieser Straße sollte eine
niveaufreie Querung geplant werden, um eine möglichst hohe Reisegeschwindigkeit mit zugleich
geringen Wartezeiten und eine bestmögliche Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Nördlich des Ortsausgangs Richterich soll der Radschnellweg nach Osten verschwenken und mit
einem Tunnel unter der Roermonder Straße (L 232) in den Küppershofweg und die Hasenwaldstraße
führen, die zur Fahrradstraße mit eigenem Gehweg ausgebaut werden. Von dort erfolgt der Neubau
eines selbstständig geführten Zweirichtungsradwegs (inkl. Gehweg) mit Anschluss an die Einmündung
Dornkaulstraße/Kämpgenstraße in Kohlscheid.
Abschnitt Richterich – Locht (Grenze) (- Heerlen) (Anlage 5)
Die Potentialanalyse hat gezeigt, dass bis in die Ortslage Alt Richterich mit 1.000 Radfahrern/Tag zu
rechnen ist. Nördlich davon bis zur Grenze sind jedoch nur zwischen 300 und 700 Radfahrern/Tag zu
erwarten. Dies liegt deutlich unter der Mindestgrenze von 1.000 Radfahrern/Tag, die das Land NRW
auf längeren Strecken als Voraussetzung für einen Radschnellweg des Landes vorgibt. In diesem
Abschnitt wird die Radverkehrsführung daher nicht mehr als Radschnellweg geplant. Wegen der
grenzüberschreitenden Bedeutung mit dem Anschluss in Richtung Heerlen soll aber weiterhin eine
qualitativ hochwertige schnelle überregionale Route entstehen, die jedoch in den Ausbaubreiten
reduziert werden kann. Diese wird im Folgenden als Hauptroute bezeichnet. Auf einen eigenen
Gehweg kann wegen der geringen Fußgängerzahlen zwischen Richterich und Horbach sowie
zwischen Horbach und der Grenze verzichtet werden.
Ausgehend von der Kreuzung Roermonder Straße/Horbacher Straße/Berensberger Straße folgt diese
Hauptroute der Horbacher Straße bis zum Grenzübergang.
Im Rahmen der Planungen zum Ersatzneubau der Brücke mit dem Landesbetrieb Straßenbau,
werden auch der weitere Verlauf der Horbacher Straße bis zum Beginn der Ortslage geprüft und
entsprechende Planungsideen entwickelt, um eine radverkehrsfreundliche Lösung zu ermöglichen.
Eine Ausweitung der heute vorhandenen Tempo 30-Strecke in Teilbereichen von Alt-Richterich auf die
gesamte Ortslage wäre wünschenswert, ist aber rechtlich schwierig, solange die Horbacher Straße als
Landesstraße klassifiziert ist. Es wird empfohlen, entsprechende Möglichkeiten zu nutzen, wenn die
Verkehrsbedeutung für den Durchgangsverkehr mit dem Bau der Ortsumgehung Richterich
zurückgeht.
In der Ortsdurchfahrt Horbach ist wegen der engen räumlichen Verhältnisse eine gesonderte
Betrachtung im Rahmen der Entwurfsplanung erforderlich. Bisher sind in der Kostenschätzung
einfache Markierungsmaßnahmen mit geringem Umbaubedarf berücksichtigt.
Außerorts soll der vorhandene einseitige gemeinsame Zweirichtungsgeh- und -radweg zwischen AltRichterich und Horbach sowie zwischen Horbach und der Grenze auf eine Breite von 3,00 m bis 3,50
m ausgebaut werden und der Witterungsschutz durch eine entsprechende seitliche Bepflanzung
Vorlage FB 61/0712/WP17 der Stadt Aachen
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verbessert werden. Am Grenzübergang soll eine Querungshilfe den Übergang auf die beidseitige
Radverkehrsführung auf niederländischer Seite sichern.
B Potentialanalyse und Nutzen-Kosten-Analyse
Für die Potentialanalyse wurden zwei aktualisierte Planfälle erstellt, die die beschlossene
Linienführung berücksichtigen und der weiteren Entscheidung über verschiedene Anbindungsstrecken
und die Verlängerung des Radschnellwegs nach Merkstein dienen.
Die Umlegungsergebnisse für die an die beschlossene Linienführung angepasste Potentialanalyse
sind als Anlage 9 beigefügt.
Parallel zu dieser Machbarkeitsstudie hat die PTV Transport Consult GmbH eine Nutzen-KostenAnalyse erstellt. Es wurde dabei auf bewährte Berechnungsverfahren zurückgegriffen, die einen
Vergleich zu anderen Verkehrsinfrastrukturprojekten im Straßenbau und ÖPNV ermöglichen. Eine
vergleichbare Vorgehensweise wurde u.a. schon beim Radschnellweg Ruhr (RS 1) gewählt.
Es wird auf den Ergebnisbericht der Nutzen-Kosten-Analyse verwiesen. Im Folgenden wird eine
Auswertung der Ergebnisse mit Schlussfolgerungen für die weiteren Planungen vorgenommen.
Bei der Berechnung werden Nutzen und Kosten in Geldeinheiten ausgedrückt. Dann wird das
Verhältnis von Nutzen zu Kosten als Quotient berechnet. Liegt das Nutzen-Kosten-Verhältnis über 1,
„rechnet“ sich das Radschnellwegprojekt volkswirtschaftlich.
Die einzelnen Kostenkomponenten für die Infrastruktur des Radschnellwegs wurden im Rahmen
dieser Machbarkeitsstudie ermittelt und PTV Transport Consult GmbH als Eingangswerte für die
Nutzen-Kosten-Analyse zur Verfügung gestellt. Die Nutzenkomponenten hat das Büro aus der
gleichzeitig beauftragten Potentialanalyse ermittelt. Als Nutzenkomponenten wurden u.a. die
Verringerung der Pkw-Betriebskosten für die Verkehrsteilnehmer, die Senkung der Krankheits- und
Unfallkosten sowie die Einsparung von CO2-Emissionen als Beitrag zum Klimaschutz berücksichtigt.
Über die einzelnen Planungsstufen von der Vorplanung bis zur Ausführungsplanung werden die
Kostenkomponenten immer genauer ermittelt. Die Nutzen-Kosten-Analyse ist damit jeweils zu
aktualisieren und auf diese Weise zu kontrollieren, ob der Bau des Radschnellwegs weiterhin
volkswirtschaftlich sinnvoll ist.
Als Ergebnis der Nutzen-Kosten-Analyse ergibt sich für die geplante Linienführung der NutzenKosten-Quotient von 3,4.
Damit liegt der volkswirtschaftliche Nutzen erheblich über den volkswirtschaftlichen Kosten. Die
Nutzen-Kosten-Quotienten weisen Werte auf, die auch im Vergleich zu vielen anderen
Verkehrsprojekten im Bereich Straßenbau und ÖPNV sehr hoch liegen. Die hohen Werte zeigen
weiterhin, dass die Ergebnisse sehr belastbar sind. Die jetzigen Kostenschätzungen beruhen noch auf
der Vorplanung. In den weiteren Planungsphasen bis zur Ausführungsplanung können diese immer
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detaillierter und genauer berechnet werden. Nach dem jetzigen Stand ist es sehr unwahrscheinlich,
dass in späteren Planungsphasen der Nutzen-Kosten-Quotient unter 1 sinkt und damit das Projekt
volkwirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist.
Unter diesen Gesichtspunkt ist die Realisierung des Radschnellweg auf jeden Fall zu empfehlen.
Zum Vergleich: für den Radschnellweg Ruhr (RS 1) wurde ein Nutzen-Kosten-Quotient zwischen 1,86
und 4,80 ermittelt.
C Weitere Ausbaustufen
Verschiedene Erweiterungen des Radschnellwegs können zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll
werden, wenn bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt werden. Es wird empfohlen, nachfolgende
Abschnitte für eine zweite Ausbaustufe zu berücksichtigen:
Unterführung Pontwall in Aachen
Die bestehende Fußgängerunterführung an der Kreuzung Pontwall/Wüllnerstraße/Turmstraße
könnte auch für den Radverkehr genutzt werden. Dazu ist u.a. der Bau entsprechender
Rampen notwendig. Dies ermöglicht insbesondere die planfreie Querung des Alleenrings im
Zuge des Radschnellwegs und bringt einen erheblichen Reisezeitvorteil und
Sicherheitsgewinn.
Zweite Radschnellwegachse zwischen Richterich und Pannesheide über Bank
In der stufenweisen Auswahl der Linienführung war für diese Verbindung auch die Achse über
die Bankerfeldstraße und die Haus-Heyden-Straße untersucht worden. Die Umsetzung ist
abhängig vom Bau der Ortsumgehung Richterich, die den Amstelbach und die Bahnlinie
Aachen-Herzogenrath mit einem begleitenden Zweirichtungsradweg niveaufrei queren soll. Mit
der Weiterführung dieses Radwegs bis zum Ortseingang Bank und bis Pannesheide kann
diese ursprüngliche Planungsidee verwirklicht werden. Aufgrund der breiten Verteilung der
Bebauung in Kohlscheid wird diese als zweite parallele Achse zusätzlich zur
Radschnellwegführung über die Alte Bahn weiter östlich empfohlen.
D Weitere Vorgehensweise und Zeitplanung
Das Land Nordrhein-Westfalen hat im vergangenen Jahr das Straßen- und Wegegesetz dahingehend
geändert, dass Radschnellwege des Landes in Zukunft Landesstraßen gleichgestellt sind. U.a. wäre
das Land Baulastträger für alle Abschnitte außerhalb der Ortsdurchfahrten sowie in Kommunen unter
80.000 Einwohner auch innerhalb der Ortsdurchfahrten. Von etwa 5,4 km Radschnellweg auf
Aachener Stadtgebiet würden etwa 2,6 km innerhalb der Ortsdurchfahrten in der Baulast der Stadt
Aachen sein.
Daher ergeben sich folgende planerische Schritte:
Antrag beim Land Nordrhein-Westfalen, den Radschnellweg Euregio als Radschnellweg des
Landes zu verwirklichen. Voraussetzung hierfür sind positive politische Grundsatzbeschlüsse
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der Projektpartner Stadt Aachen, Stadt Herzogenrath und StädteRegion Aachen, wie sie im
Beschlussvorschlag dieser Vorlage enthalten sind.
Linienbestimmungsverfahren
Das Linienbestimmungsverfahren für Landesstraßen und damit auch für Radschnellwege wird
durch die Bezirksregierung Köln und den Landesbetrieb Straßenbau NRW durchgeführt und
ist
eine vorbereitende Grundsatzentscheidung, die allein verwaltungsinterne Bedeutung hat und
die Grundlage für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren ist. Dazu wird die
abgeschlossene Umweltverträglichkeitsstudie benötigt.
Entwurfsplanung
Im Rahmen der Entwurfsplanung erfolgt die technische Detailausarbeitung für den
Radschnellweg Euregio. Dabei fließen neben verkehrlichen Aspekten auch die Ergebnisse
naturschutzrechtlicher Fachgutachten, von Bodengutachten und der begleitenden
Bürgerbeteiligungen ein.
Planfeststellungsverfahren
Hierdurch werden alle für den Bau oder die Änderung eines Bauvorhabens relevanten
rechtlichen Sachverhalte geprüft und das Bauvorhaben mit den berührten öffentlichen
Interessen und privaten Belangen gegeneinander und untereinander abgewogen und
widerstrebende Interessen ausgeglichen. Das Planfeststellungsverfahren konzentriert alle
Belange in einem Verfahren und führt zur größtmöglichen Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Es wird durch die Bezirksregierung Köln durchgeführt. Dazu ist der Bezirksregierung eine aus
der Entwurfsplanung weiterentwickelte Genehmigungsplanung zu übergeben. Ergebnis des
Planfeststellungsverfahrens ist der Planfeststellungsbeschluss. Für die Abschnitte unmittelbar
entlang der Bahnstrecke Aachen-Herzogenrath ist zusätzlich ein Planfeststellungsverfahren
nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) durch das Eisenbahnbundesamt erforderlich.
Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen
Auf Grundlage der Genehmigungsplanung und des Planfeststellungsbeschlusses erfolgt die
Erstellung der ausführungsreifen Planunterlagen. Sind Finanzierung und Grunderwerb
sichergestellt, erfolgt anhand der Ausführungsplanung die Ausschreibung der Bauleistungen
sowie die anschließende Bauausführung. Hierzu können mehrere Bauabschnitte gebildet
werden.
Da der Radschnellweg weitgehend in der Baulast des Landes NRW liegen wird, ist das Land
grundsätzlich Träger des weiteren Plan- und Genehmigungsverfahrens. Es bedarf mit Abschluss des
Linienbestimmungsverfahrens einer Abstimmung mit dem Landesbetrieb über die weitere
Federführung für das Projekt.
Im Anschluss an die politischen Beschlüsse wird baldmöglichst (in diesem Jahr) der Antrag beim Land
NRW zur Verwirklichung des Radschnellweges gestellt. Eine weitere zeitliche Prognose ist derzeit
nicht seriös möglich.
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Kosten und Finanzierung
Baukosten
Auf Grundlage der jetzt vorliegenden Vorplanung wurde eine Kostenschätzung unter Berücksichtigung
aktueller Baupreise vergleichbarer Projekte im Zeitraum 2016/2017 erarbeitet. Die Baukosten ohne
Planungskosten sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt.
Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt für die Bauabschnitte des Radschnellwegs in seiner
Baulast 100 % der Baukosten. In den übrigen Abschnitten sollen 80 % der förderfähigen Kosten
übernommen werden, der verbleibende Eigenanteil ist durch die jeweilige Kommune zu übernehmen.
Eine Erhöhung der Förderung um weitere 5 Prozentpunkte ist möglich, wenn zum Förderzeitpunkt die
jeweilige Kommune als finanzschwach anerkannt ist (ist bei den Berechnungen nicht eingeplant).
Diese Kostenregelungen gelten für die Radschnellwegtrasse einschließlich der Anbindungsrampen.
Für darüber hinaus reichende Anbindungsstrecken, die nicht nach den Radschnellwegkriterien des
Landes ausgebaut werden, trägt der jeweilige Straßenbaulastträger die Kosten. Die Kommunen
können dabei die Fördermöglichkeiten nutzen, die für einschlägige Radverkehrsanlagen zur
Verfügung stehen. Es ist mit einer Förderung von mindestens 70 % der förderfähigen Kosten zu
rechnen. Auch hier ist eine Erhöhung um weitere 5 Prozentpunkte für finanzschwache Kommunen
möglich (ist bei den Berechnungen nicht eingeplant).
Insgesamt ergibt sich damit folgende Schätzung der Baukosten und der Eigenanteile (Preisstand
2016/2017):
A Radschnellweg (einschließlich Hauptroute nach Locht)
Baukosten
Radschnellweg
und Hauptroute
brutto [Mio. €]
Aachen - Richterich
Richterich –
Kohlscheid
Richterich - Locht
Kohlscheid –
Herzogenrath
Kohlscheid Kerkrade
Gesamt
Rad-
Eigenanteil Kommune [Mio.
Kosten
schnell-
€]
Außer-
Stadt
Stadt
Aachen
Herzogenrath
1,3
0,26
-
2,7
3,1
0,26 **
0,00
0,9
0,5
0,4
0,12
-
Ja
8,3
8,2
0,1
-
0,00
Ja
2,0
2,0
0,0
-
0,00
29,6
24,7
4,9
0,64
0,00
weg
Gesamt
Ja
12,6
11,3
Ja
5,8
Nein
orts
Innerorts
(** im Abschnitt Richterich-Kohlscheid gibt es Bereiche auf Aachener und auf Herzogenrather
Stadtgebiet; nur AC muss einen Eigenanteil für Bereiche innerhalb der OD zahlen)
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Diese Kostenschätzung ergibt höhere Kosten als sie zum Planungswettbewerb Radschnellweg des
Landes NRW im Jahr 2013 mit etwa 15 Mio. Euro grob geschätzt wurden. Dies hat im Wesentlichen
folgende Ursachen:
Höhere Anforderungen seit Anfang 2017 durch den Landesbetrieb Straßenbau als
zukünftigem Baulastträger:
o
aufwändigere Bauweise der Brückenbauwerke als im Radwegebau üblich (u.a.
Ausbildung von zwei Brückenkappen, keine Verwendung von Aluminium,
breiteres Lichtraumprofil)
o
Herstellung einer Regelböschung von 3,00 m Breite in den Neubauabschnitten
o
Teilweise zusätzliche Sanierung von begleitenden Wirtschaftswegen
Weitreichendere Ausbaumaßnahmen in der Ortsdurchfahrt der Roermonder Straße in
Richterich durch zusätzliche Planungserfordernisse
Erhöhte Grunderwerbsausgaben zur Übernahme von Restflächen gemäß den
Anforderungen der DB AG
Erhöhter Aufwand für Böschungssicherungen und Entwässerungseinrichtungen entlang
der Bahnstrecke Aachen-Herzogenrath
B Anbindungsstrecken
Baukosten
Anbindungsstrecken
Rad-
Kosten
schnellweg
Gesamt
Laurensberg Süd
Nein
0,2
Campus Melaten
Nein
brutto [Mio. €]
Schulzentrum
Herzogenrath
Merkstein
Gesamt
Eigenanteil Kommune [Mio. €]
Außer-
Stadt
Innerorts
Stadt Aachen
0,0
0,2
0,06
-
0,9
0,0
0,9
0,27
-
Nein
0,1
0,0
0,1
-
0,03
Nein
1,0
0,0
1,0
-
0,30
2,2
0,0
2,2
0,33
0,33
orts
Herzogenrath
Einschließlich der Anbindungsstrecken fallen Baukosten in Höhe von 31,8 Mio. € an. Davon entfällt
auf die Stadt Aachen ein Eigenanteil von 0,97 Mio. €.
Die Kostenschätzung enthält bereits Kostenansätze für die Abdeckung von Risiken u.a. aus dem
Baugrund. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Kostenschätzung auf der Vorplanung beruht
und daher mit Ungenauigkeiten behaftet ist. Eine genauere Kostenschätzung wird mit der
Entwurfsplanung erstellt, die eine wesentlich größere Planungstiefe aufgrund einer genauen
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Vermessung und detaillierter Begleituntersuchungen u.a. zum Baugrund und zu den
naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen aufweist. Zum jetzigen Zeitpunkt können Erhöhungen
der Kosten u.a. aufgrund von Baugrundrisiken, Risiken aufgrund fehlender örtlicher Vermessung
sowie technischen Risiken für sicherheitstechnische Aufwendungen für die Bauabschnitte entlang der
Bahn sowie die Brückenbauwerke nicht ausgeschlossen werden. Eine Abschätzung der eventuell
eintretenden Mehrkosten aufgrund der vorgenannten Risiken ergibt einen Anstieg bei ungünstigen
Gegebenheiten auf ca. 36,4 Mio. € für den Radschnellweg einschließlich der Hauptroute nach Locht
(Grenze) bzw. 39,0 Mio. € einschließlich aller Anbindungsstrecken.
Die Kosten sind zum aktuellen Preisstand 2016/2017 angegeben. Nach Auswertung des
Baupreisindex für Straßenbauarbeiten ist mit jährlichen Baupreissteigerungen von durchschnittlich 2,5
% pro Jahr zu rechnen.
Betriebskosten
Zu den Betriebskosten zählen die Kosten für den Erhalt sowie den laufenden Betrieb des
Radschnellweges. Im laufenden Betrieb fallen Kosten für die Verwaltung, für Maßnahmen zum
Sicherstellen der Verkehrssicherheit, Beleuchtung und für die Unterhaltung der Verkehrs- und
Ingenieurbauwerke an. Die Betriebskosten werden zum jetzigen Zeitpunkt mit einer jährlichen
Größenordnung von 2,5 % der Baukostensumme angesetzt. Dieses ist ein Erfahrungswert, der u.a. in
der Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung (ABBV) angewandt wird. In den späteren
Planungsphasen kann eine genauere Betriebskostenschätzung erfolgen. Die jährlichen
Betriebskosten werden wie folgt abgeschätzt:
Baulast
Betriebskosten [€/a]
Gesamt
Land NRW
Stadt Aachen
Stadt
Herzogenrath
Radschnellweg
717.500
652.500
65.000
0
Hauptroute
22.500
12.500
10.000
0
Anbindungsstrecken
55.000
0
27.500
27.500
Gesamtsumme
795.000
665.000
102.500
27.500
C Planungskosten
Für die Machbarkeitsstudie, die Potentialanalyse mit Nutzen-Kosten-Analyse, die
Umweltverträglichkeitsstudie und die begleitende Bürgerbeteiligung fallen Gesamtkosten in Höhe von
630.000 € an.
Die Kostenschätzung für die Baukosten des Radschnellweg und der Anbindungsstrecken hat sich
aufgrund der o.a. Ursachen gegenüber dem Kostenansatz bei der Vergabe der Planungsleistungen
erhöht. Da die Honorarabrechnung gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
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nach den anrechenbaren Baukosten erfolgt erhöhen sich daher auch die anrechenbaren
Planungskosten.
Machbarkeitsstudie
einschl. Bürgerbeteiligung
und
510.000 €
Begleitender Untersuchungen
Umweltverträglichkeitsstudie
70.000 €
Potentialanalyse
50.000 €
Gesamt
630.000 €
Nach Abzug der Fördermittel von 80 % verbleibt ein Eigenanteil von 126.000 €. Davon entfallen
31.500 € auf die Stadt Aachen.
Für den Eigenanteil der Stadt Aachen an den Kosten der Machbarkeitsstudie standen im Jahr 2014
20.000 € beim PSP-Element 4-120201-928-2 52910000 zur Verfügung. Ein städtischer Eigenanteil in
Höhe von 16.516,93 € wurde hieraus an die Städteregion beglichen.
Aufgrund der damals von der Städteregion prognostizierten Mehrkosten wurden im Rahmen der
Haushaltsplanung für das Jahr 2017 bei dem gleichen PSP-Element weitere 7.000 € eingeplant. Die
fehlenden 8.000 € stehen im Rahmen der Produktdeckung zur Verfügung.
Die o.a. Baukosten stellen zurzeit eine Kostenschätzung auf Vorplanungsniveau dar. Eine wieder
genauere Kostenschätzung wird mit der Entwurfsplanung erstellt.
Die für den Bau des Radschnellwegs erforderlichen investiven Mittel sind bisher im Haushaltsplan der
Stadt Aachen nicht enthalten.
Für weitere Planungsleistungen wurden im Rahmen der derzeit laufenden Haushaltsberatungen durch
den Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen für 2018 unter dem PSP-Element 5-120102900-06900-300-1 - Radschnellweg Aachen – Heerlen 50.000 € haushaltsneutral eingeplant.
Anlage/n:
Die Anlagen 1-5 und 8-10 werden aufgrund des großen Umfangs oder Formats den Fraktionen des
Mobilitätsausschusses und des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz sowie der Bezirke als
Druckfassung zur Verfügung gestellt.
Anlage 1 – Erläuterungsbericht Machbarkeitsstudie (nur im ALLRIS abrufbar und als Druckexemplar
für die Fraktionen)
Anlage 2 – Übersichtsplan Radschnellweg Euregio (1:25.000) (nur im ALLRIS abrufbar und als
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Druckexemplar für die Fraktionen)
Anlage 3 – Streckenabschnitt Aachen-Mitte – Richterich (1:5.000) (nur im ALLRIS abrufbar und als
Druckexemplar für die Fraktionen)
Anlage 4 – Streckenabschnitt Richterich – Kohlscheid (1:5.000) (nur im ALLRIS abrufbar und als
Druckexemplar für die Fraktionen)
Anlage 5 – Streckenabschnitt Richterich – Locht (1:5.000) (nur im ALLRIS abrufbar und als
Druckexemplar für die Fraktionen)
Anlage 6 – Übersichtsplan Alternativrouten Kleingärten Rütsch
Anlage 7 – Bewertung Alternativrouten Kleingärten Rütsch
Anlage 8 – Querschnitte Roermonder Straße in Richterich (1:100) (nur im ALLRIS abrufbar und als
Druckexemplar für die Fraktionen)
Anlage 9 – Umlegungsergebnisse der Potentialanalyse (angepasst an die jetzige Linienführung)
Anlage 10 – Umweltverträglichkeitsstudie (Entwurfsfassung) (nur im ALLRIS abrufbar und als
Druckexemplar für die Fraktionen)
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MACHBARKEITSSTUDIE
zum Radschnellweg
Aachen – Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen
Auftraggeber:
StädteRegion Aachen
Stadt Aachen
Stadt Herzogenrath
Projektpartner:
Gemeinde Heerlen (NL)
Gemeinde Kerkrade (NL)
Provinz Limburg (NL)
Parkstad Limburg (NL)
Verfasser:
Ingenieurbüro H. Berg & Partner GmbH
In Zusammenarbeit mit
Ingenieurbüro Doser
Ingenieurbüro Helmert
Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS
INHALTSVERZEICHNIS ............................................................................................................ 1
1.
ANLASS UND ZIEL DER STUDIE ................................................................................. 5
2.
BESCHREIBUNG DER STRECKENFINDUNG ............................................................ 10
2.1
Zweistufiges Bürgerbeteiligungsverfahren ........................................................... 11
2.1.1
2.1.2
2.1.3
2.2
Ergebnisse der Beratung in den politischen Gremien........................................... 25
2.3
Bewertung Potential, Umweltverträglichkeit und Nutzen-Kosten-Untersuchung ... 25
2.3.1
2.3.2
2.3.3
3.
Ergebnisse der Potentialanalyse ............................................................ 26
Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie ......................................... 33
Ergebnisse der Nutzen-Kosten-Untersuchung........................................ 44
GESTALTUNGSSTANDARDS FÜR DEN RADSCHNELLWEG .................................. 46
3.1
Städtebauliche und verkehrsplanerische Ziele ..................................................... 46
3.2
Standards der Niederlande .................................................................................. 47
3.3
Standards des Landes Nordrhein-Westfalen ........................................................ 48
3.4
Führungsformen .................................................................................................. 49
3.4.1
3.4.2
3.4.3
3.4.4
3.4.5
3.5
3.6
Führungsform Radfahrstreifen ................................................................ 50
Führungsform Zweirichtungsradweg ...................................................... 51
Führungsform Einrichtungsradweg ......................................................... 51
Führungsform Fahrradstraße ................................................................. 51
Führungsform Tempo-30-Strecke........................................................... 52
Besonderheiten bei der Führung außerhalb von Ortsdurchfahrten ....................... 53
3.5.1
3.5.2
3.5.3
3.5.4
3.5.5
Fußgänger ............................................................................................. 53
Landwirtschaftlicher Verkehr .................................................................. 54
Bepflanzung ........................................................................................... 54
Beleuchtung ........................................................................................... 55
Führung entlang von Bahnanlagen......................................................... 56
Radverkehrsführung an Knotenpunkten ............................................................... 56
3.6.1
3.6.2
4.
Stufe 1 der Bürgerbeteiligung: Routenvorschläge .................................. 12
Stufe 2 der Bürgerbeteiligung: Workshops ............................................. 14
Vorstellung und Bewertung der ausgewählten Varianten für die Stufe 2
der Bürgerbeteiligung ............................................................................. 17
Gestaltungsstandards bei planfreier Radverkehrsführung ...................... 57
Gestaltungsstandards bei plangleicher Radverkehrsführung .................. 58
STRECKENBESCHREIBUNG MIT FÜHRUNGSELEMENTEN DER AUSGEWÄHLTEN
VARIANTE ................................................................................................................... 61
4.1
Abschnitt Aachen – Richterich ............................................................................. 63
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
1
Inhaltsverzeichnis
4.1.1
4.1.2
4.1.3
4.1.4
4.1.5
4.1.6
4.2
Abschnitt Richterich – Kohlscheid ........................................................................ 72
4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.2.4
4.2.5
4.2.6
4.2.7
4.2.8
4.2.9
4.2.10
4.2.11
4.2.12
4.3
4.5.4
4.5.5
6.
Wirtschaftsweg [Tennisanlage – Voccartstraße] ..................................... 95
Anschluss Radschnellweg Kerkrade [Voccartstraße – Nieuwstraat] ....... 96
Abschnitt Richterich – Locht................................................................................. 97
4.5.1
4.5.2
4.5.3
5.
Oberhalb Bahnstrecke [Kohlscheid – Pesch] ......................................... 85
Pesch [Postropsweg – VEGLA-Deponie]................................................ 87
Straß [VEGLA-Deponie – Auf den Heggen] ............................................ 88
Straß [Auf den Heggen – Hundforter Benden] ........................................ 90
Herzogenrath [Wiesenstraße] ................................................................ 92
Innenstadt Herzogenrath [Albert-Steiner-Straße – Uferstraße] .............. 93
Abschnitt Kohlscheid – Kerkrade ......................................................................... 94
4.4.1
4.4.2
4.5
Richterich [Knotenpunkt Horbacher Straße – Schloss Schönau-Straße] 73
Ortsausgang Richterich [Schloss-Schönau-Straße – Roder Weg] ......... 74
Nördliche Ortsgrenze Richterich [Roder Weg – Küppershofweg]............ 75
Küppershofweg [Küppershofweg – Hasenwaldstraße] ........................... 76
Kohlscheid Süd [Hasenwaldstraße – Dornkaulstraße] ............................ 77
Kämpchenstraße [Dornkaulstraße – Alter Bahndamm]........................... 78
Alte Bahntrasse Kohlscheid [Alter Bahndamm] ..................................... 79
Zellerstraße ............................................................................................ 80
Alte Bahn [Kaiserstraße – Ebertstraße] .................................................. 81
Alte Bahn [Ebertstraße – Alter Bahndamm] ............................................ 81
Alter Bahndamm [Alte Bahn – Raiffeisenstraße]..................................... 82
Kohlscheid Nord [Alte Bahn – Brücke Forensberger Straße] ................. 83
Abschnitt Kohlscheid – Herzogenrath .................................................................. 84
4.3.1
4.3.2
4.3.3
4.3.4
4.3.5
4.3.6
4.4
Innenstadt Aachen [Wüllnerstraße – Turmstraße] .................................. 64
Stadtrand Aachen [Rütscher Straße] ...................................................... 65
Ehemaliger Bahndamm [Nizzaallee – Tittardsfeld] ................................. 66
Laurensberg [Tittardsfeld]....................................................................... 69
Bahnstrecke Aachen – Düsseldorf [Tittardsfeld – Roermonder Straße] . 69
Roermonder Straße [Bahnstrecke – Knotenpunkt Horbacher Straße] .... 71
Alt-Richterich [Roermonder Straße – Ortseingang Richterich] ................ 98
Alt-Richterich [Ortskern] ......................................................................... 98
Horbacher Straße L231 [Ortsausgang Richterich – Orteingang Horbach
und Ortsausgang Horbach – Grenzübergang Locht] .............................. 99
Horbach [Orteingang Horbach – Ortsausgang Horbach] ...................... 100
Anschluss Radschnellweg Heerlen [Grenzübergang Locht] ................. 101
ANBINDUNGSSTRECKEN ........................................................................................ 102
5.1
Laurensberg Süd [A1] ........................................................................................ 103
5.2
Campus Melaten [A2] ........................................................................................ 105
5.3
Schulzentrum Herzogenrath [A3] ....................................................................... 107
5.4
Merkstein [A4] .................................................................................................... 109
VARIANTENUNTERSUCHUNG (BAHNSTRECKE HERZOGENRATH) .................... 111
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
2
Inhaltsverzeichnis
7.
8.
WEITERE AUSBAUSTUFEN ..................................................................................... 114
7.1
Unterführung Pontwall ....................................................................................... 114
7.2
Alt-Richterich ..................................................................................................... 115
7.3
Bank
7.4
Herzogenrath (An der Bahnstrecke bis Kleikstraße)........................................... 117
7.5
Herzogenrath (Kleikstraße – Gewerbegebiet Bicherouxstraße).......................... 118
116
GEPLANTE INGENIEURBAUWERKE ....................................................................... 120
8.1
Überführungsbauwerke ...................................................................................... 121
8.1.1
8.1.2
8.1.3
8.2
Unterführungsbauwerke ..................................................................................... 131
8.2.1
8.2.2
8.2.3
8.3
BW 01 – Kohlscheider Straße und Toledoring ...................................... 121
BW 02 – Schlossparkstraße ................................................................. 125
Überführungen der Senken Pesch (BW 05) und Heggen (BW 06) ....... 129
BW 5102583 – Unterführung unter L231 (Haus Linde) ......................... 131
BW 05 – Unterführung unter DB-Strecke nördl. Pilgramsweg ............... 137
Unterführungen unter Roermonder Straße (BW 03) und Voccartstraße
(BW 04) ................................................................................................ 138
Stützbaubauwerke ............................................................................................. 140
9.
PRIORISIERUNG DER MAßNAHMEN ....................................................................... 142
10.
SERVICE UND AUSSTATTUNG ................................................................................ 145
10.1 Blend- und Witterungsschutz ............................................................................. 145
10.2 Beleuchtung ....................................................................................................... 146
10.3 Wegweisung und Informationsangebote ............................................................ 146
10.4 Konnektivität ...................................................................................................... 146
10.5 Servicenetz ........................................................................................................ 147
10.6 Intermodale Verknüpfung ................................................................................... 148
10.7 Fahrradabstellanlagen ....................................................................................... 148
10.8 Unterhaltung der Strecken ................................................................................. 150
11.
BETRIEBSKONZEPT UND QUALITÄTSMANAGEMENT ......................................... 151
12.
KOSTENSCHÄTZUNG ............................................................................................... 155
12.1 Kosten Anbindungen.......................................................................................... 156
12.2 Risiken 156
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
3
Inhaltsverzeichnis
12.3 Kosten für zusätzliche Ausbaustufen ................................................................. 159
12.4 Betriebskosten ................................................................................................... 160
13.
FINANZIERUNG ÜBER FÖRDERMÖGLICHKEITEN ................................................ 161
14.
WEITERER PLANUNGSPROZESS UND AUSBLICK ............................................... 164
15.
ZUSAMMENFASSUNG .............................................................................................. 166
16.
LITERATURVERZEICHNIS ........................................................................................ 169
17.
BESTANDTEILE DER MACHBARKEITSSTUDIE...................................................... 171
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
4
Anlass und Ziel der Studie
1.
ANLASS UND ZIEL DER STUDIE
Anlass
Die bestehende Infrastruktur für den Kfz-Verkehr ist vielerorts überlastet. Der Bau weiterer
Straßen ist aus Platz- und/oder Naturschutzgründen nicht mehr möglich bzw. auch nicht
erstrebenswert, da dies vor dem Hintergrund steigender Schadstoff- und Lärmbelastungen nicht
zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) beitragen würde.
Aber auch das heutige Radverkehrsnetz stößt v.a. in dicht besiedelten Gebieten an seine
Leistungsgrenzen. Neben der allgemeinen Zunahme im Radverkehr macht die steigende EMobilität das Radfahren für breitere Bevölkerungskreise und für größere Entfernungen
interessant. Vor dem Hintergrund eines stetig wachsenden Radverkehrs verbunden mit der
stetig steigenden Anzahl an Elektrofahrrädern sind die heutigen Radverkehrsbedingungen den
(zukünftigen) Nutzerzahlen und -ansprüchen nicht gewachsen. Als Stichworte/Schwachpunkte
sind hier v.a. zu nennen: Kapazität, Sicherheit, Reisegeschwindigkeit, Dimensionierung und
verkehrliche Rahmenbedingungen.
Um hier Abhilfe zu schaffen, hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen als einen
wichtigen Baustein in ihrem im Februar 2012 beschlossenen Aktionsplan zur Förderung der
Nahmobilität1 die Förderung von Radschnellwegen definiert.
Was ist ein Radschnellweg?
Radschnellwege sind Verbindungen im Radverkehrsnetz einer Kommune oder Stadt-UmlandRegion, die wichtige Zielbereiche mit entsprechend hohen Potentialen über größere
Entfernungen verknüpfen und durchgängig ein sicheres und attraktives Befahren bei hohen
Reisegeschwindigkeiten ermöglichen.
Um dies zu gewährleisten, müssen sie sich an klar definierten Qualitätskriterien orientieren.
Dies sind insbesondere die Leistungsfähigkeit, die Qualität des Verkehrsablaufs, die
Dimensionierung (Nebeneinanderfahren und Überholen, Lastentransporte), die Geschwindigkeit
(e-mobile
Räder),
die
Verkehrssicherheit,
die
Ausbildung
der
Knotenpunkte,
die
Trassierungselemente in Lage- und Höhenplan und nicht zuletzt die Servicekomponenten, die
das Radfahren auch über längere Strecken erleichtern.
Radschnellwege werden daher in der zukünftigen Mobilität als hochwertiges Netz- und
Infrastrukturelement auf kommunaler und regionaler Ebene eine strategisch wichtige Funktion
1
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV),
Aktionsplan zur Förderung der Nahmobilität, 2012
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
5
Anlass und Ziel der Studie
sowohl für die Attraktivierung und Potentialsteigerung des Radverkehrs als auch hinsichtlich der
Reduktion des MIV erfüllen.
Durch die Bündelung und Beschleunigung eines massenhaften Radverkehrs können
Radschnellwege auf Strecken zwischen 3 und 15 km einen Teil des Alltagsverkehrs – gerade
auf den sogenannten Pendlerstrecken – übernehmen und somit für Entlastung sorgen und zum
Klimaschutz beitragen.
Der Wettbewerb
Eine solche Pendlerstrecke ist die Strecke zwischen Aachen und
Herzogenrath. Auf der L232 führen regelmäßige Staus während
des Berufsverkehrs zu langen Fahrzeiten. Auch die Linienbusse
sind betroffen und können kaum für weitere Entlastung sorgen.
Korridore für mögliche Umgehungsstraßen sind insbesondere in
diesem Abschnitt nicht mehr vorhanden.
In der StädteRegion besteht ein überregionales Radwegenetz,
das jedoch überwiegend keine höheren Reisegeschwindigkeiten
zulässt
und
vom
Ausbaustandard
nicht
für
größere
Radverkehrsmengen ausgelegt ist.
Abb. 1: Einzugsradius
Vor diesem Hintergrund stehen die bisher geringen Prozentsätze
in der Region für Wege, die mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. Eine Mobilitätsuntersuchung
aus dem Jahr 2011 kommt zu dem Ergebnis, dass in der gesamten StädteRegion Aachen inkl.
der Stadt Aachen der Radverkehrsanteil 9 % an allen Wegen betrug.
Die StädteRegion Aachen sucht daher gemeinsam mit ihren Partnern Stadt Aachen und Stadt
Herzogenrath nach geeigneten Lösungen, die Radfahrerzahlen zu erhöhen und so einen
Beitrag zur Lösung des Verkehrsproblems zu leisten: So könnte ein Radschnellweg eine
erhebliche Entlastung bringen.
Um dies zu prüfen, beteiligte sich die StädteRegion zusammen mit der Stadt Aachen und der
Stadt Herzogenrath am Planungswettbewerb für kommunale Radschnellwegkonzepte, den das
Land im Jahr 2013 in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und
fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. (AGFS) auf der Basis des
Aktionsplanes zur Förderung der Nahmobilität ins Leben gerufen hatte. Für die fünf
Gewinnerprojekte fördert das Land zunächst eine Machbarkeitsstudie.
Als einer von fünf Siegern wurde hierbei der Beitrag der StädteRegion Aachen ausgewählt.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
6
Anlass und Ziel der Studie
Radschnellweg Euregio – Grenzüberschreitende Radwegverbindung
Der
geplante
Radschnellweg
–
Aachen
Herzogenrath/Kerkrade/Heerlen, kurz „Radschnellweg
Euregio“, soll auf einer Strecke von 13,7 km Länge das
Oberzentrum
Herzogenrath
Aachen
auf
mit
deutscher
den
Mittelzentren
und
Kerkrade
auf
niederländischer Seite verbinden. Über einen Abzweig
von
5,5
km
Oberzentrum
soll
Heerlen
zudem
das
niederländische
angebunden
werden.
Im
Einzugsbereich von 1 km Luftlinie entlang der Trasse
leben ca. 160.000 Einwohner und befinden sich ca.
Abb. 2: Quellen und Ziele des Radschnellwegs
Euregio
94.000 Arbeitsplätze sowie ca. 61.000 Studien- und
Schulplätze2.
Der Verbindung zwischen dem Oberzentrum Aachen und den Städten Herzogenrath, Kerkrade
und Heerlen kommt daher unter verschiedenen Aspekten eine besondere Bedeutung zu:
Das dicht bebaute Siedlungsband entlang der Achse mit hohen Einwohner- und
Arbeitsplatzzahlen sowie die jetzt schon daraus resultierende Überlastung der
bestehenden Infrastrukturen, insbesondere der L232, versprechen ein hohes Potential
und eine intensive Nutzung dieser Verbindung. Durch die Anbindung weiterführender
Schulen, insbesondere in Herzogenrath, wird der Radschnellweg auch für Schüler
interessant. Hinzu kommen die geplanten Erweiterungsflächen der RWTH Aachen, die
Campusgelände Melaten und West sowie das Gewerbegebiet Avantis. In diesen
Bereichen sollen durch die Ansiedlung zahlreicher Institute und Gewerbebetriebe in den
nächsten Jahren viele neue Arbeitsplätze entstehen.
Die Mobilitätskennwerte in der StädteRegion weisen nur geringe Radverkehrsmengen mit
6 bis 14% Modal-SplitAnteilen
am
Gesamt-
verkehr aus. Städte mit
guter
Rad-Infrastruktur
erreichen. Radverkehrsanteile von über 25%.
Mit
dem
Bau
eines
Radschnellweges würde
Abb. 3: Mobilitätsuntersuchung 2011 – Radverkehrsanteile
2
Stand 2012
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
ein neues Angebot für
7
Anlass und Ziel der Studie
den Radverkehr geschaffen, welches in Hinblick auf Breiten, Gradlinigkeit, Geschwindigkeit und Verbindungsqualität einen hochwertigen Standard bietet und dadurch einen
Anreiz schafft, auf das Fahrrad umzusteigen.
Herzogenrath verfügt über intensive Verkehrsverflechtungen zu Aachen und hat mit über
8.500 Pendlern die meisten Berufseinpendler nach Aachen. Üblicherweise werden jedoch
nur kürzere Strecken bis 5 km mit dem Fahrrad zurückgelegt. Bei einer Erhöhung der
Reisegeschwindigkeit auf 20-30 km/h können jedoch auch Entfernungen bis zu 10 km und
mehr mit dem Rad bewältigt werden. Auch die zunehmende Verbreitung von Pedelecs
ermöglicht es immer breiteren Bevölkerungsgruppen, größere Entfernungen mit dem Rad
zurückzulegen.
In den niederländischen Kommunen Heerlen und Kerkrade wurde bereits eine hohe
Qualität der Verkehrsanlagen erreicht, schnelle Verbindungen nach Aachen fehlen jedoch
noch. Um höhere Radverkehrsanteile zu erreichen, sehen verschiedene Aktionspläne den
weiteren Ausbau des Radwegenetzes in Südlimburg vor. Mit der Errichtung von
Radschnellwegen auf den Hauptachsen könnte die Fahrradnutzung in der StädteRegion
und in Südlimburg einen entscheidenden Schub erhalten.
Neben den als Auftraggeber fungierenden Städten
Aachen und
Herzogenrath sowie der
StädteRegion Aachen,
die auch die Federführung für die Machbarkeitsstudie übernimmt, sind daher vier weitere
Projektpartner auf niederländischer Seite in das Vorhaben eingebunden:
die Gemeinde Heerlen,
die Gemeinde Kerkrade,
die Provinz Limburg sowie
der Regionalverband Parkstad Limburg.
Ziele der Machbarkeitsstudie
Der
Wettbewerbsbeitrag
stellt
eine
mögliche
Lösung
für
den
Radschnellweg „Aachen – Herzogenrath/Kerkrade/Heerlen“ dar. Er ist
jedoch keine abschließende Darstellung von Lösungsmöglichkeiten. Die
für die Wettbewerbssieger vom Land geförderte Machbarkeitsstudie soll
nun die wesentlichen Voraussetzungen für den Radschnellweg klären
und eine solide Grundlage für die weiteren Planungsstufen schaffen.
Sie betrachtet dabei die deutschen Abschnitte des Radschnellweges
einschließlich der Grenzübergangspunkte in die niederländischen Abb. 4: Logo RSW Euregio
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
8
Anlass und Ziel der Studie
Gemeinden Heerlen und Kerkrade sowie der Anbindungen bzw. Zubringer, die erforderlich sind,
um das Radverkehrspotential im Einzugsbereich des Radschnellwegs optimal auszuschöpfen.
Unter besonderer Berücksichtigung der Punkte
Eingriffe in die Natur,
Einhaltung der Qualitätsstandards,
Potentialausschöpfung und
Wirtschaftlichkeit
soll die Machbarkeitsstudie eine konkrete Linienführung ermitteln.
Zur
Festlegung
der
Anforderungen an
die Infrastruktur
des
Radschnellweges,
zur
städtebaulichen und verkehrlichen Integration sowie zur Verträglichkeit in Natur und Landschaft
sind daher begleitend zur Machbarkeitsstudie folgende Studien durchgeführt worden, deren
Ergebnisse in die Machbarkeitsstudie eingeflossen sind:
Potentialanalyse (siehe Anlage 8)
Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) (siehe Anlage 8)
Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) (siehe Anlage 9)
Neben den o.g. Aspekten berücksichtigt die Machbarkeitsstudie auch den Service und die
Ausstattung, die ebenfalls ein Qualitätskriterium für einen Radschnellweg sind. Hierzu zählt
neben beispielsweise Luft- und Ladestationen oder Rastplätzen mit Abstellanlagen auch die
intermodale Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln. Ein Betriebskonzept und ein
Qualitätsmanagement sollen eine zukünftige Instandhaltung und Unterhaltung gewährleisten
und einen Anhaltspunkt für die hierfür notwendigen finanziellen Haushaltsmittel geben.
Die Machbarkeitsstudie soll somit in ihrer Gesamtheit prüfen, ob ein Radschnellweg mit der
vorgeschlagenen Linienführung einen relevanten Beitrag zu einer umweltfreundlichen
Alltagsmobilität in der Region leisten kann. Sie dient als Entscheidungsgrundlage für die
politischen Gremien, ob diese Maßnahme zielführend und eine Realisierung möglich und
sinnvoll ist.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
9
Beschreibung der Streckenfindung
2.
BESCHREIBUNG DER STRECKENFINDUNG
Radschnellwege stellen ein für die Bürger, aber auch für die Planer noch weitgehend neues und
unbekanntes lnfrastrukturelement für den Radverkehr dar. Unwissen führt in der Bevölkerung
jedoch oft zu einer weit verbreiteten Ablehnung insbesondere von größeren Projekten. Bei den
Planern kann Unwissen über die Bedürfnisse der potentiellen Nutzer und die örtlichen
Gegebenheiten dazu führen, dass am Ende nicht die optimale Lösung gewählt wird.
Das Arbeitsprogramm, um eine Trassenführung entsprechend den Anforderungskatalogen der
AGFS-Kriterien3 und der FGSV-Empfehlungen4 für Radschnellwege zu entwickeln, sieht
folgende Arbeitsschritte vor:
Abb. 5: Arbeitsprogramm der Machbarkeitsstudie zur Trassenfindung
3
Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS) und
Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW (MBWSV NRW) - Arbeitskreis
Radschnellwege, Kriterien für Radschnellwege, 2013
4
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) – Arbeitsgruppe Straßenentwurf, Arbeitspapier:
Einsatz und Gestaltung von Radschnellverbindungen, 2014
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
10
Beschreibung der Streckenfindung
Im Rahmen der Grundlagenermittlung wurde daher zunächst für die Wettbewerbsstrecke eine
vertiefte Untersuchung durchgeführt. So wurden Ortsbegehungen durchgeführt und die
Vorgaben bei den Trägern öffentlicher Belange (TÖB) abgefragt. Eine Ersteinschätzung des
Straßenzustandes, des Baugrundes im Bereich der geplanten Bauwerke, der Knotenpunkte,
der Eingriffe in die Natur etc. wurde vorgenommen. Des Weiteren erfolgte eine erste
Entwicklung von Standards und Zielquerschnitten.
Auf Basis der Grundlagenermittlung wurden neben der im Wettbewerbsbeitrag entwickelten
Linienführung und deren Varianten weitere Varianten der Linienführung entwickelt, untersucht
und bewertet. Der Planungsprozess wurde dabei von einem intensiven und ergebnisoffenen
Dialog mit den Bürgern und einem transparenten Informations- und Partizipationsprozess
begleitet.
2.1
Zweistufiges Bürgerbeteiligungsverfahren
Der frühzeitigen und intensiven Bürgerbeteiligung wurde in dem Projekt eine große Bedeutung
beigemessen. Den Bürgern sollten umfangreiche Informationen zur Verfügung gestellt und
mehr Mitsprache gegeben werden. Der gesamte Planungsprozess wird deshalb transparent
dargestellt und sieht in mehreren Stufen die Information und Einbeziehung der Bürgerschaft
und Politik vor. Mit einer breit angelegten Öffentlichkeitsarbeit wurde die Bevölkerung
aufgefordert, sich aktiv am Planungsprozess zu beteiligen. Die Kenntnis und die Einbeziehung
der Belange der Betroffenen in die Entscheidungsfindung soll dazu beitragen, eine optimale
Lösung unter den gegebenen Randbedingungen zu erreichen und den Umsetzungsprozess mit
größtmöglicher Akzeptanz durchzuführen.
Der Ablauf der bisher erfolgten Bürgerbeteiligung ist im nachfolgenden Ablaufdiagramm
dargestellt:
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
11
Beschreibung der Streckenfindung
Abb. 6: Bürgerbeteiligung Stufe 1 und Stufe 2
2.1.1 Stufe 1 der Bürgerbeteiligung: Routenvorschläge
Im Zentrum der Beteiligung steht die Internet-Plattform www.radschnellweg-euregio.de mit einer
Materialsammlung, Hintergrundinformationen, Ablauf und Zeitplanung, Presseartikeln sowie
Beschlussfassungen in den politischen Gremien. Als Kernelement der Internetseite wurde ein
Instrument entwickelt, mit dem interessierte Bürger Routenvorschläge auf einer interaktiven
Karte erstellen und Hinweise zu Streckenpunkten oder Streckenabschnitten geben konnten.
Damit wurde bereits zu einem frühen Zeitpunkt in der Planung eine Möglichkeit für die Bürger
geschaffen, eigene Planungsideen und Hinweise einzubringen, und nicht nur auf schon von
Planern erarbeitete Planungsvarianten zu reagieren.
In der Zeit vom 08. bis 29.06.2015 bestand für jeden die Möglichkeit, Streckenvorschläge
und/oder Hinweise für einen oder mehrere
(Teil-) Abschnitte abzugeben. In einer regen
Beteiligung wurden 90 Routenvorschläge eingereicht. Darüber hinaus wurden zahlreiche
Kommentare und Hinweise zum Projekt im Allgemeinen, zu den Vorschlägen und zu gewissen
Streckenpunkten bzw. -abschnitten vorgebracht.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
12
Beschreibung der Streckenfindung
Abb. 7: Streckenplaner mittels interaktiver Karte
Die eingereichten Routenvorschläge wurden unter Berücksichtigung der gegebenen Hinweise
und Kommentare anschließend von den Planern anhand vorher festgelegter Kriterien
untersucht und bewertet.
Abb. 8: Abb. 7: Bewertungsmatrix
Die Bewertung wurde für jeden eingereichten Vorschlag in Form eines Streckbriefs
dokumentiert. Für jeden Abschnitt wurden die drei zielführendsten Varianten ausgewählt und im
Rahmen der Stufe 2 der Bürgerbeteiligung in Workshops vorgestellt und mit den Bürgern
diskutiert.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
13
Beschreibung der Streckenfindung
Abb. 10: Übersicht über die ausgewählten Varianten für
Stufe 2 der Bürgerbeteiligung
Abb. 9: Übersicht über die eingereichten Vorschläge im
Rahmen der Stufe 1 der Bürgerbeteiligung
Alle Vorschläge und Kommentare sowie die Bewertungskriterien können über die Internetseite
www.radschnellweg-euregio.de eingesehen werden.
2.1.2 Stufe 2 der Bürgerbeteiligung: Workshops
Die drei zielführendsten Streckenvarianten (siehe Abb.
10)
aus
der
Bewertung
Bürgerbeteiligung
wurden
für
der
die
Stufe
1
der
2
der
Stufe
Bürgerbeteiligung aufbereitet und in Workshops vor Ort
mit den Bürgern diskutiert. Die Workshops fanden im
Zeitraum 19.04.2016 bis 26.04.2016 an vier Standorten
entlang
der
Aachen-Stadt,
Abb. 11: Bürger-Workshop in Aachen
geplanten
Radschnellwegtrasse
Aachen-Laurensberg,
statt:
Herzogenrath-
Kohlscheid, Herzogenrath-Mitte.
Neben allgemeinen Informationen rund um das Thema „Radschnellwege“ wurden für jeden
Streckenabschnitt folgende Daten anhand von Plänen bzw. Übersichtstafeln anschaulich
präsentiert:
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
14
Beschreibung der Streckenfindung
Linienführung mittels Lageplan
„Fotostrecke“ mit möglicher Querschnittsgestaltung
Höhenprofile mit Steigungsverhältnissen
Darstellung der evtl. betroffenen FFH-/Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete
Vergleich der Umweltauswirkungen (Flächenversiegelung, Entfernung von Gehölzflächen
und Einzelbäumen, Eingriff in das Landschaftsbild)
Potential
Kosten
Nach einer Einführung zum Thema Radschnellwege im
Allgemeinen
und
dem
Radschnellweg
Euregio
im
Besonderen hatten die Besucher an den Stellwänden zu
den o.g. Themen die Möglichkeit, ihre Ideen, Vorschläge,
Bedenken oder Kritik zu äußern und mit den Planern vor
Ort zu diskutieren.
Abb. 12: Dokumentation der BürgerWorkshops
Ergebnisse der Bürgerworkshops
Es wurden 351 Hinweise, Kommentare
und
Anregungen
gegeben,
die
dokumentiert und analysiert wurden. Die
daraus
resultierenden
Ergebnisse
wurden zusammen mit den Ergebnissen
aus der bisherigen Planung und der
Beteiligung der Verwaltungen, politischen
Abb. 13: Auswertung der Hinweise, Kommentare und
Bemerkungen
Gremien
und
Belange
(TÖB)
Trägern
in
öffentlicher
einem
Bericht
aufbereitet.
In
dem
Bericht
werden
für
die
ausgewählten Varianten die baulichen Maßnahmen, die umweltrelevanten Auswirkungen und
das Nutzerpotential beschrieben sowie grobe Kostenkenndaten angegeben. Er enthält eine
Bewertung der Effekte auf die bestehende Infrastruktur und die sich hieraus ergebenden
möglichen Konflikte. Neben der Flächenverfügbarkeit erfolgt eine Beurteilung, ob beispielsweise
eine Ausweisung als Fahrradstraße oder Tempo-30-Strecke für einen Straßenabschnitt
durchsetzbar ist. Zudem werden kritische Bereiche bei der sozialen und verkehrlichen
Sicherheit benannt. Abschließend erfolgte eine zusammenfassende Empfehlung für den
gesamten Streckenverlauf (siehe auch Kap. 2.1.3).
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
15
Beschreibung der Streckenfindung
Weitere Bürgerbeteiligung
Nach einer Entscheidung für die Umsetzung des Radschnellweges empfiehlt sich für die
weiteren Planungsphasen neben dem formalen Beteiligungsprozess eine Fortführung des
aktiven Bürgerdialogs. Insbesondere in dem über mehrere Jahre andauernden Zeitraum des
Planungs- und Genehmigungsprozesses sind die unter Einbeziehung der Bürger getroffenen
Entscheidungen in der Öffentlichkeit und im Bewusstsein präsent zu halten und zu
konkretisieren. Hierzu dienen zum einen die bereits im Rahmen der Machbarkeitsstudie
etablierten Informationsformate (zentrale Internetseite mit aktuellen Projektinformationen,
projektbegleitende Lenkungsgruppe, Kooperation mit dem runden Tisch Radverkehr der Stadt
Herzogenrath und der AG Radverkehr der Stadt Aachen, visuelle Darstellung des
Planungsstandes, etc.) zum anderen weitere Bürgerdialoge (siehe Abb. 14).
Abb. 14: Bürgerdialog in den weiteren Planungs- und Ausführungsstufen
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
16
Beschreibung der Streckenfindung
2.1.3 Vorstellung und Bewertung der ausgewählten Varianten für die Stufe 2 der
Bürgerbeteiligung
Abschnitt Aachen – Richterich
Abb. 15: Führung der 3 ausgewählten Varianten im Bereich Aachen-Richterich
Variante A: Templergraben/Wüllnerstraße – Wüllnerstraße – Turmstraße – Kruppstraße –
Henricistraße – Roermonder Straße – Roermonder Straße/Berensberger Straße
Variante B: Templergraben/Wüllnerstraße – Wüllnerstraße – Turmstraße – Rütscher Straße –
Alter Bahndamm – Tittardsfeld – Bahnlinie – Roermonder Straße – Roermonder
Straße/Berensberger Straße
Variante C: Templergraben/Pontdriesch – Pontstraße (stadtauswärts) / Malteserstraße
(stadteinwärts) – Rütscher Straße – Alter Bahndamm – Tittardsfeld – Roermonder Straße –
Roermonder Straße/Berensberger Straße
Als Anbindung an die Innenstadt wurde die Führung über Turmstraße – Wüllnerstraße
empfohlen sowie die Prüfung zusätzlicher Aufwertungsmaßnahmen der Führung über
Pontdriesch – Pontstraße.
Variante A ist problematisch aufgrund der vielen Konflikte mit dem Gewerbeverkehr im Bereich
des Bendplatzes. Zudem kann bei dieser Linienführung auf weiten Strecken kein qualtitätsvoller
Ausbaustandard entsprechend den Kriterien für einen Radschnellweg umgesetzt werden, so
dass der Radschnellweg faktisch erst im 2. Abschnitt ab Richterich beginnen würde, da das
Land Variante A mit reduzierten Ausbaustandards nicht als Radschnellweg fördern würde. Nur
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
17
Beschreibung der Streckenfindung
die Varianten B/C ergeben einen hochwertigen regionalen Radschnellweg, der attraktiv bis in
die Aachener Innenstadt geführt werden kann.
Eine Minimierung von Konflikten mit dem Fußgängerverkehr im Bereich des Weißen Weges
(Varianten B/C) auf dem alten Bahndamm ist bautechnisch und gestalterisch lösbar und bietet
zudem die Möglichkeit, das Naherholungsgebiet Lousberg und den Bahndamm fußläufig zu
verbinden.
Angesichts
der
deutlichen
Gewinne
beim
Radfahrtenpotential
sind
die
ausgleichbaren Eingriffe in die Umwelt sowie die höheren Kosten für die Varianten B/C zu
rechtfertigen.
Variante C wurde jedoch aufgrund der erforderlichen Neuordnung des Straßenraums in der
Straße Tittardsfeld verbunden mit dem Wegfall vieler Parkplätze und dem Widerstand vieler
Anwohner von der Aachener Politik schließlich verworfen. Stattdessen sollte die technische
Realisierbarkeit und die Kosten des Durchstichs durch die DB-Brücke Roermonder Straße
weiter geprüft werden.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
18
Beschreibung der Streckenfindung
Abschnitt Richterich – Kohlscheid
Abb. 16: Führung der 3 ausgewählten Varianten im Bereich Richterich-Kohlscheid
Variante A: Kreuzung Roermonder Straße/Berensberger Straße – Roermonder Straße –
geplante Umgehungsstraße – Banker-Feld-Straße – Bankerfeldstraße – Haus-Heyden-Straße –
Kreuzung Haus-Heyden-Straße – An Vieslapp – Kreuzung Roermonder Straße/Voccartstraße
(Anbindung geplanter Radschnellweg Heerlen: weiter Haus-Heyden-Straße bis Grenzübergang
Slakstraat)
Variante B: Kreuzung Roermonder Straße/Berensberger Straße – Roermonder Straße –
Kreuzung Roermonder Straße/Voccartstraße
Variante C: Kreuzung Roermonder Straße/Berensberger Straße – Roermonder Straße –
Küppershofweg – Hasenwaldstraße – Wirtschaftsweg - Kämpchenstraße – Alter Bahndamm –
Zellerstraße – Alte Bahn – Alter Bahndamm – Raiffeisenstraße – Mühlenstraße bis Kreuzung
Mühlenstraße/Forensberger Straße
Aus Sicht der Umweltauswirkungen sind die Auswirkungen auf die Schutzgüter in allen
Varianten relativ gering. Der weitgehende Verlust von Straßenbäumen und Grünstreifen in der
Ortslage Kohlscheid bei Variante B führt dort jedoch zu einer erheblichen Beeinträchtigung des
Ortsbilds.
Die Varianten A und B bieten einen kurzen direkten Weg, während Variante C einen Umweg
von 1,2 km darstellt. Bei der Potentialerschließung bietet dagegen Variante C die besten
Bedingungen, da die Wohn- und Einkaufsbereiche um den Kohlscheider Markt im näheren
Einzugsbereich liegen.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
19
Beschreibung der Streckenfindung
Die Kriterien für Radschnellwege werden bei den Varianten A und C auf der gesamten Strecke
erfüllt. Bei Variante B können diese trotz aufwendiger Umbaumaßnahmen und Inkaufnahme
von Nutzungskonflikten durch den Wegfall von den gesamten Parkständen in den
Nebenanlagen der Roermonder Straße im Kerngebiet Kohlscheid technisch nicht umgesetzt
werden.
Mit Ausnahme der Kosten hat Variante B in allen Aspekten erhebliche Nachteile gegenüber den
anderen Varianten. Sie wurde daher als Bestandteil des Radschnellwegs nicht empfohlen.
Die Varianten A und C haben bei der Betrachtung der Gesamtfahrtenzahl und den
Umweltauswirkungen nur geringe Unterschiede. Die Kosten der Variante C liegen jedoch etwas
höher. Da die Variante A jedoch nur in Verbindung mit der geplanten Haupterschließung
Richtericher Dell eine attraktive Radwegeverbindung darstellt, wurde folgende Empfehlung
gegeben:
Sollte
die
Ortsumgehung
umgesetzt
werden,
fehlt
in
erster
Linie
eine
Radverkehrsanlage zwischen Haus-Heyden-Straße und Nieuwstraat unter Umgehung der
Wohnstraße Am Vieslapp, um einen attraktiven Bypass zur Roermonder Straße zu schaffen. Mit
einem reduzierten Ausbaustandard (Radverkehrsanlagen nach Straßenverkehrsordnung
(StVO)5 und Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA)6) kann die direkte regionale
Verbindung
aus
Richtung
Aachen
in
Richtung
Herzogenrath
mit
der
guten
Erschließungswirkung für Kohlscheid der Variante C ohne wesentlich höhere Kosten kombiniert
werden.
Aufgrund der wesentlich besseren Potentialausschöpfung und der guten Erschließungswirkung
für Kohlscheid wurde Variante C zzgl. einem reduzierten Ausbaukonzept der Variante A
(Radverkehrsanlage
zwischen
Haus-Heyden-Straße
5
und
Nieuwstraat)
empfohlen.
Straßenverkehrsordnung (StVO), Stand: 01.04.2013
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV), Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
(ERA), 2010
6
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
20
Beschreibung der Streckenfindung
Abschnitt Kohlscheid – Herzogenrath
Abb. 17: Führung der 3 ausgewählten Varianten im Bereich Kohlscheid - Herzogenrath
Variante A: Kreuzung Roermonder Straße/Voccartstraße – Nieuwstraat – Aachener Straße –
Kreuzung Aachener Straße/Schütz-von-Rode-Straße
Variante B: (zusätzlich Anbindung von Voccartstraße aus) – Forensberger Straße – westl.
entlang Bahntrasse über Vegla-Deponie – ehem. Brücke Pilgramsweg
Variante C: (zusätzlich Anbindung von Voccartstraße aus) – Forensberger Straße – westl.
entlang Bahntrasse – ehem. Brücke Pilgramsweg
Nur in den Varianten B und C profitiert Herzogenrath-Mitte von der Anbindung an den
Radschnellweg. Trotz Umfahrung des Bereichs um die Nieuwstraat werden insgesamt erheblich
mehr Radfahrten/24h gegenüber Variante A gewonnen. Die Nieuwstraat kann in diesen
Varianten durch einen verbesserten Anschluss an die Pannesheider Straße mit verhältnismäßig
geringem Aufwand als gute Anbindungsstrecke in Richtung des Radschnellwegs nach
Kohlscheid zusätzlich genutzt werden. Perspektivisch kann in Kombination mit einer
zukünftigen schnellen Radroute von Herzogenrath-Mitte nach Merkstein eine regionale
Radwegeachse entstehen, die alle drei Herzogenrather Stadtteile Kohlscheid, HerzogenrathMitte und Merkstein miteinander verbindet. Nur mit den Varianten B und C kann diese Achse
auch für Radfahrten über Herzogenrath-Mitte hinaus wirksam werden.
Die Varianten B und C führen zu deutlichen Eingriffen in die Umwelt. Diese konzentrieren sich
auf einen Bereich, in dem teilweise durch die unmittelbar parallel laufende Bahnstrecke
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
21
Beschreibung der Streckenfindung
Vorbelastungen bestehen. Nach jetziger Kenntnislage sind die Eingriffe ausgleichbar. Variante
C verursacht bei einer nahezu gleichen Streckenführung wie Variante B mit Abstand die
höchsten Kosten. Die Variante B ist preiswerter als die Variante A, führt demgegenüber zu
wesentlich höheren Kosten als die Variante A mit reduziertem Ausbaustandard. Da das Land
einen reduzierten Ausbau der Nieuwstraat jedoch nicht als Radschnellweg fördert, wurde
Variante A von der Politik schlussendlich verworfen.
Nur die Variante B ergibt einen kostenoptimierten und hochwertigen regionalen Radschnellweg,
der auch Herzogenrath-Mitte attraktiv anbindet und Teil einer späteren hochwertigen
Radwegeachse für alle drei Herzogenrather Stadtteile sein kann. Angesichts der deutlichen
Gewinne beim Radfahrtenpotential sind die ausgleichbaren Eingriffe in die Umwelt zu
rechtfertigen.
Abb. 18: Mögliche Anbindungen der 3 ausgewählten Varianten in Herzogenrath
Im Stadtgebiet Herzogenrath standen mehrere Führungen zum bzw. vom Bahnhof
Herzogenrath zur Verfügung.
Von Süden bzw. von der Bahnstrecke Aachen–Düsseldorf
kommend (Varianten B und C) standen ab der ehemaligen Brücke Pilgramsweg drei mögliche
Anbindungen zur Verfügung. Westlich der Bahntrasse verbleibend entweder 1. über Hundforter
Weg (Zweirichtungsradweg), Woperstraße, Kleikstraße, Bahnhofstraße (jeweils Fahrradstraße,
in Teilbereichen Tempo 10-Zone) oder 2. über Hundforter Weg (Zweirichtungsradweg), Am
Schürhof
(Fahrradstraße)
mit
Brücke
über
die
Schütz-von-Rode-Straße,
Kleikstraße,
Bahnhofstraße (jeweils Fahrradstraße, in Teilbereichen Tempo 10-Zone). 3. Eine Führung
östlich der Bahntrasse über die Eisenbahnstraße (Zweirichtungsradweg), Wiesenstraße, Albert-
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
22
Beschreibung der Streckenfindung
Steiner-Straße, Uferstraße zur Bahnhofstraße (jeweils Fahrradstraße, in Teilbereichen Tempo
10-Zone).
Bei einer Führung über die Woperstraße müsste das Parken am Fahrbahnrand (alle
Parkstände) wegfallen. Der Parkraumbedarf wird in diesem Bereich jedoch als hoch eingestuft.
Bei einer Führung über den Hundforter Weg mit Brücke über die Schütz-von-Rode-Straße und
Weiterführung über die Straße Am Schürhof fallen insbesondere die aufwendigen baulichen
Maßnahmen in beengten Verhältnissen der Brücke mit anschließender Rampe sowie die der
Umgestaltung des Platzes Am Schürhof mit Reduzierung des Parkraums ins Gewicht. Darüber
hinaus verläuft die Trasse durch einen Streuobstwiesenbereich, der ein Biotop mit hoher
Bedeutung darstellt. Die Führung östlich der Bahntrasse bedingt zwar den Neubau der Brücke
Pilgramsweg oder alternativ einer Unterführung unter der Bahn (mit getrenntem Geh- und
Radschnellweg), stellt aber auch die jüngst unterbrochene Verbindung nach Straß zum
Pilgramsweg wieder her. Darüber hinaus kann durch diese Streckenführung eine relativ direkte
und schnelle Anbindung an das Zentrum ohne größere Steigungen geschaffen werden.
Zur Anbindung der Variante B wurde daher die Trasse über die Eisenbahnstraße und
Wiesenstraße vorgeschlagen. Weiterhin kann bei einer Realisierung des Innenstadtkonzeptes
der Stadt Herzogenrath, welches derzeit den Abriss und Neubau des Parkhauses in der AlbertSteiner-Straße vorsieht, zur Anbindung der Variante B alternativ auch mit einer Weiterführung
entlang der Eisenbahnstraße und einer zu errichtenden Brücke über die Schütz-von-RodeStraße eine direkte Anbindung an die Uferstraße geschaffen werden.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
23
Beschreibung der Streckenfindung
Abschnitt Richterich – Locht
Variante A: Kreuzung Roermonder Straße/Horbacher Straße – Grünenthaler Straße –
Gierstraße – Vetschauer Weg – Silberpatweg – Avantisallee – Anschlussstraße Buitenring –
Grenzübergang Locht
Variante B: Kreuzung Roermonder Straße/Horbacher Straße – Horbacher Straße –
Grenzübergang Locht
In beiden Varianten sind die Auswirkungen auf die Schutzgüter relativ gering. Auch preislich
liegen beide Varianten auf einem Niveau. Variante B mit direkter Verbindung über Horbach
erreicht von deutscher Seite aus die größeren Potentiale und entspricht einer direkten
regionalen Verbindung über die Grenze. Aufgrund der etwas besseren Potentialausschöpfung
und der geraden Linienführung zwischen Richterich und Heerlen und der Anbindung Horbachs
wurde die Weiterverfolgung der Variante B empfohlen.
Durch die vergleichsweise niedrige Nutzung ist ein von den Breiten her reduzierter Standard
zunächst ausreichend. Für die Verbesserung der Verbindung von Bocholtz nach Locht ist den
niederländischen Partnern zu empfehlen, einen Ausbau als Anbindungsstrecke an den
Radschnellweg nach Heerlen zu prüfen.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
24
Beschreibung der Streckenfindung
2.2
Auch
Ergebnisse der Beratung in den politischen Gremien
die
politischen
Städteregionsausschuss),
Aachen-Mitte,
Gremien
der
Laurensberg,
Stadt
der
StädteRegion
Aachen
Richterich)
sowie
Aachen
(Mobilitätsausschuss,
der
Stadt
(Bauausschuss,
Bezirksvertretungen
Herzogenrath
(Bau-
und
Verkehrsausschuss) wurden in den Ausschusssitzungen regelmäßig über den Stand der
Planungen und der Bürgerbeteiligungen informiert und konnten in diesem Rahmen Vorschläge
unterbreiten und Hinweise geben, die ebenfalls in die Planungen und Auswertungen mit
einbezogen wurden.
Nach der abschließenden Auswertung der Stufe 2 der Bürgerbeteiligung wurde die weiter zu
bearbeitende
Vorzugsvariante
für
die
Linienführung
den
politischen
Gremien
aller
Projektpartner zur Entscheidung vorgelegt. Anschließend legten die politischen Gremien im Juni
bzw. November 2016 die Linienführung für die Fortführung der Machbarkeitsstudie fest.
Darüber hinaus legten sie fest, dass folgende zusätzlichen Anbindungen an den Radschnellweg
Euregio zu prüfen seien (siehe auch Kap. 5 - Anbindungsstrecken):
Verlängerung des Radschnellweges über Herzogenrath-Mitte hinaus nach Merkstein mit
Anbindung der Europaschule
Anbindung Schulzentrum Herzogenrath
Erweiterte Anbindung der Campusgelände Melaten und West in Aachen.
Das Ergebnis dieser Entscheidungen ist die in der vorliegenden Machbarkeitsstudie
untersuchte Streckenführung, die in Kapitel 4 – Streckenbeschreibung, näher beschrieben und
in der Übersichtskarte sowie den Lageplänen in Anlage 2 dargestellt ist.
Weitere Informationen sind der Dokumentation, der TÖB-Beteiligung, der Gespräche mit
Verwaltung und politischen Gremien und der Bürgerbeteiligung (siehe Anlagen 6 und 7) zu
entnehmen.
2.3
Bewertung Potential, Umweltverträglichkeit und Nutzen-KostenUntersuchung
Bereits während der Trassenfindung wurden projektbegleitend separate Untersuchungen in
Form einer Umweltverträglichkeitsstudie (siehe Anlage 9) sowie einer Potentialanalyse (siehe
Anlage 8) durchgeführt. Die daraus resultierenden Ergebnisse wurden nach Auswahl der
Vorzugsvariante weiter konkretisiert. Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
25
Beschreibung der Streckenfindung
2.3.1 Ergebnisse der Potentialanalyse
Parallel zu dieser Machbarkeitsstudie wurde durch die StädteRegion Aachen eine
Potentialanalyse an die PTV Transport Consult GmbH für den Radschnellweg beauftragt. Darin
wurden auf Grundlage des Verkehrsmodells der StädteRegion verschiedene Planfälle für das
Prognosejahr 2025 berechnet. Auf den Bericht der Potentialanalyse in der Anlage 8 wird hiermit
verwiesen. Im Folgenden wird eine Auswertung der Ergebnisse mit Schlussfolgerungen für die
Planungen der jeweiligen Streckenabschnitte vorgenommen.
Im Frühjahr 2016 wurden zunächst verschiedene Planfälle gerechnet. Diese dienten als
Entscheidungsgrundlage über die Streckenführung im Rahmen der Bürgerbeteiligung und für
die anschließende politische Beratung. Als Ergebnis wurde im Juni bzw. November 2016 die
Variante ausgewählt, für die die Machbarkeitsstudie zu Ende geführt werden sollte und die in
der Übersichtskarte und den Lageplänen im Anlage 2 dargestellt ist. Über die bis dahin
untersuchten Streckenabschnitte hinaus sollten noch die o.g. Anbindungsstrecken (siehe
vorherige Seite) geprüft werden.
In der Potentialanalyse wurden daher zwei aktualisierte Planfälle untersucht, deren
Umlegungsergebnisse dargestellt sind.
Planfall 1 berücksichtigt
die Linienführung des Radschnellwegs bis Herzogenrath,
die Anbindung des Schulzentrums Herzogenrath,
zusätzlich eine weitere Anbindung in Aachen von der Rütscher Straße an die Roermonder
Straße im Bereich der Einmündung Kackertstraße.
Planfall 2 berücksichtigt zusätzlich
die Verlängerung des Radschnellweges von Herzogenrath-Mitte bis Merkstein,
eine Anbindung von der Haus-Heyden-Straße an die Neustraße/Nieuwstraat bei
Pannesheide,
die zusätzliche Anbindung des Campus West in Aachen.
Zu weitergehenden Darstellungen wird auf das Gutachten der Potentialanalyse selbst
verwiesen.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
26
Beschreibung der Streckenfindung
PLANFALL 1 – Auswertung der Ergebnisse
Abschnitt Aachen – Richterich
Zwischen dem Alleenring in Aachen-Mitte und Richterich liegt die Nutzung durchgängig
bei über 2.000 Radfahrten/24h. Die stärkste Nutzung ist mit ca. 3.000 Radfahrten/24h
nördlich von Laurensberg südlich der Kreuzung Roermonder Straße/Horbacher
Straße/Berensberger Straße zu erwarten. Die geplanten Brücken über Toledoring und
Kohlscheider Straße werden mit ca. 2.600 Radfahrten/24h genutzt.
Die Anbindung vom Radschnellweg auf der Rütscher Straße zur Roermonder Straße im
Bereich Einmündung Kackertstraße wird mit 1.200 Radfahrten/24h genutzt und hat damit
ein hohes Potential. Auf der Rütscher Straße in Richtung Ponttor erhöht sich die Nutzung
gegenüber den früheren Planfällen nochmals um etwa 300 Radfahrten/24h. U.a. wird für
Radfahrer zwischen Innenstadt und dem Bereich Gewerbegebiet Kackertstraße/südliches
Laurensberg mit dem Radschnellweg eine verkehrsarme Umfahrung des vierspurigen
Abschnitts der Roermonder Straße zwischen Ponttor und Kohlscheider Straße angeboten.
Zur Innenstadt hin sinkt die Nutzung auf der Wüllnerstraße zwischen Alleenring und
Grabenring auf etwa 1.500 Radfahrten/24h. Zusätzlich finden auf der Verbindung
Pontstraße-Pontdriesch etwa 900 Radfahrten statt. Die Bündelungswirkung des
Radschnellwegs nimmt hier etwas ab, da in der Innenstadt eine Vielzahl an Quellen und
Zielen verteilt liegt und in der Feinverteilung über verschiedene Routen angefahren
werden. Für die Verbindung Pontstraße-Pontdriesch sollten die Bedingungen für
Radfahrer verbessert werden. Entsprechende Maßnahmen sind jedoch nicht Bestandteil
dieser Studie.
Die Anbindung des Radschnellwegs in Laurensberg über Tittardsfeld - Schloss-RaheStraße wird mit ca. 600 Radfahrten/24h genutzt. Im weiteren Verlauf zum Campus
Melaten steigt die Nutzung auf dem Sörenweg auf etwa 1.400 Radfahrten/24h an. Hier
macht sich bemerkbar, dass unabhängig vom Radschnellweg Radfahrer vor allem aus
Laurensberg zum Campus fahren.
Abschnitt Richterich – Locht Grenze (Richtung Heerlen)
Ab der Kreuzung Roermonder Straße/Horbacher Straße liegt die Nutzung in die Ortslage
Alt-Richterich hinein zunächst bei etwa 1.500 Radfahrten/24h und dann bis zum
Ortsausgang bei ca. 900 Radfahrten/24h. Im weiteren Verlauf über Horbach zur Grenze
fahren wesentlich weniger Radfahrer, je nach Abschnitt zwischen ca. 200 und 700
Fahrten/24h. Auf den niederländischen Abschnitten liegt die Nutzung wiederum
wesentlich höher. Hier macht sich bemerkbar, dass die grenzüberschreitenden Verkehre
noch vergleichsweise gering sind.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
27
Beschreibung der Streckenfindung
Das Land NRW setzt eine Mindestnutzung von 1.000 Radfahrten/24h über längere
Abschnitte für einen Radschnellweg voraus. Für Streckenabschnitte mit geringerem
Potential wird folgende Vorgehensweise empfohlen:
a)
Von der Kreuzung Roermonder Straße/Horbacher Straße bis zum Ortseingang AltRichterich, inklusive der zum Neubau anstehenden Brücke über die Bahnstrecke:
Anlage von beidseitig möglichst breiten Radverkehrsanlagen.
b)
In der heutigen Ortslage Alt-Richterich gibt es derzeit wegen der engen räumlichen
Verhältnisse
und
der
Widmung
als
Landesstraße
sehr
wenige
Gestaltungsmöglichkeiten. Zukünftige Entlastungen z.B. mit dem geplanten Bau der
Haupterschließung Richtericher Dell sollten zur durchgehenden Ausweisung als
Tempo 30-Strecke und Reduzierung der Kfz-Belastung genutzt werden.
c)
Im Bereich des zukünftigen Neubaugebiets Richtericher Dell: Anlage von möglichst
breiten beidseitigen Radverkehrsanlagen mit Trennung von den Gehwegen.
d)
Ab dem nördlichen Ortsausgang von Alt-Richterich bis zur Grenze: Ausbau der
vorhandenen Radverkehrsanlagen außerorts so, dass wie bei einem Radschnellweg
ein zügiges, komfortables und sicheres Fahren ermöglicht und der regionalen
grenzüberschreitenden Verbindung Rechnung getragen wird. Die Ausbaubreiten
können dagegen gegenüber dem Radschnellwegstandard reduziert werden, da es
bei den Radfahrern vergleichsweise selten zu Überholvorgängen mit gleichzeitigem
Gegenverkehr
kommen
wird.
Außerorts
kann
wegen
des
geringen
Fußgängerverkehrs auf eigene Gehwege verzichtet werden.
e)
In der Ortslage Horbach: Anlage von beidseitigen Schutzstreifen und Neuordnung
des Parkens, verbunden mit geschwindigkeitsdämpfenden Maßnahmen.
f)
Am Grenzübergang: Anlage einer Querungsstelle mit Überleitung auf die
beidseitigen Radverkehrsanlagen auf niederländischer Seite.
Abschnitt Richterich – Kohlscheid
In der Ortslage Richterich wird der Radschnellweg nördlich der Kreuzung Roermonder
Straße/Horbacher Straße mit etwa 1.900 Radfahrten/24h genutzt. Im weiteren Verlauf
nach und durch Kohlscheid fällt die Nutzung mit etwa 800 bzw. abschnittsweise 600
Radfahrten/24h geringer aus, während sie im Norden Kohlscheids bis zur Verzweigung
der Streckenäste nach Herzogenrath bzw. Kerkrade auf 1.000 bis zu 2.200
Radfahrten/24h wieder ansteigt. Es wird deutlich, dass innerhalb der Ortslage Kohlscheid
die Bündelungswirkung des Radschnellwegs abnimmt, da viele Quellen und Ziele über
einen breiteren Korridor verteilt sind. In Anbetracht der Verbindungsfunktion zwischen
dem Aachener Abschnitt und den Abschnitten nach Herzogenrath und Kerkrade und der
guten Erschließungswirkung für den Kern- und Geschäftsbereich um den Kohlscheider
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
28
Beschreibung der Streckenfindung
Markt sollte auch dieser Abschnitt nach den Radschnellwegkriterien ausgebaut werden,
obwohl auf einem vergleichsweise kurzen Abschnitt die Nutzung unter die sonst geltende
Einsatzgrenze von 1.000 Radfahrten/24h fällt.
Abschnitt Kohlscheid – Herzogenrath
Nördlich von Kohlscheid liegt die Nutzung zunächst bei etwa 1.000 Radfahrten/24h und
steigt dann bis zum Wohngebiet Hundforter Benden auf 1.700 Radfahrten/24h an. Hier
wird auch die hohe Bedeutung der niveaufreien Bahnquerung im Bereich der kürzlich
abgerissenen Brücke Pilgramsweg deutlich.
Die Anbindung in Richtung Schulzentrum Herzogenrath wird mit etwa 700 Radfahrten/24h
genutzt. Angesichts der geringen Baukosten ist sie uneingeschränkt zu empfehlen.
In
Herzogenrath-Mitte
liegt
die
Nutzung
noch
zwischen
ca.
800
und
1.300
Radfahrten/24h. Die räumlichen Verhältnisse in der Wiesenstraße und der Albert-SteinerStraße lassen eine eigene Radwegetrasse nicht zu. Die Führung im Straßenraum als
Fahrradstraße bzw. Tempo 30-Straße sollte so sorgfältig gestaltet werden, dass
Radfahrer sich auch hier besonders sicher fühlen und zügig unterwegs sein können.
Abschnitt Kohlscheid – Kerkrade
Ab der Verzweigung der Streckenäste nach Herzogenrath und Kerkrade im Bereich
Mühlenstraße/Forensberger
Radfahrten/24h
bis
zum
Straße
Anschluss
wird
der
der
Radschnellweg
Neustraße/Nieuwstraat
mit
am
etwa
1.000
südlichsten
Kreisverkehr, die mit den vorhandenen beidseitigen Radwegen als gute Anbindung der
angrenzenden Wohn- und Gewerbebereiche in Richtung Eurode-Business-Center
fungiert, genutzt.
Im weiteren Verlauf bis Kerkrade Zentrum liegt die Nutzung bei etwa 700 bis 800
Radfahrten/24h und steigt im Zentrumsbereich auf etwa 1.400 Radfahrten/24h wieder an.
Den niederländischen Partnern wird empfohlen, insbesondere Maßnahmen zur
Verbesserung der zügigen und komfortablen Befahrbarkeit sowie zur Steigerung des
Sicherheitsgefühls umzusetzen.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
29
Beschreibung der Streckenfindung
Abb. 19: Planfall 1 - Prognoseaufkommen 2025
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
30
Beschreibung der Streckenfindung
PLANFALL 2 – Auswertung der Ergebnisse
Im Folgenden wird in erster Linie auf die Unterschiede zu Planfall 1 eingegangen.
Bei der zusätzlichen Anbindung des Campus West liegen die Radfahrerzahlen im
Campus selbst bei etwa 600 Radfahrten/24h und steigen in Richtung Zentrum auf 1.300
Radfahrten/24h an. Da die zukünftige direkte Verknüpfung der Campusgelände Melaten
und West noch nicht abschließend geklärt ist, ist sie im Verkehrsmodell nicht
berücksichtigt. Die zusätzliche Anbindung des Campus West macht sich in der Nutzung
des Radschnellwegs selbst jedoch kaum bemerkbar. Eine genauere Planung der
Anbindung ist daher im Rahmen des Projekts Radschnellweg nicht erforderlich und sollte
stattdessen bei der ohnehin erforderlichen Erschließungsplanung für den Campus West
erfolgen. Der Anschluss zum Radschnellweg bietet sich im Bereich der Schurzelter
Straße an.
Die zusätzliche nördliche Verbindung der Haus-Heyden-Straße an die Voccartstraße wird
im Neubauabschnitt nur mit etwa 200 Radfahrten/24h genutzt. Sie erlangt daher erst dann
eine höhere Bedeutung, wenn mit der Realisierung der Haupterschließung Richtericher
Dell eine durchgehende zusätzliche Radschnellverbindung in Nord-Süd-Richtung
zwischen Richterich und Pannesheide über Bankerfeldstraße – Haus-Heyden-Straße
entstehen kann. Es wird daher empfohlen, die Realisierung zunächst zurückzustellen,
jedoch im Zusammenhang mit der Haupterschließung Richtericher Dell weiter zu planen.
Die Verlängerung nach Herzogenrath-Merkstein wird nördlich des Bahnhofs Herzogenrath
an der Bicherouxstraße bis zum neuen Gewerbegebiet auf dem früheren Gelände der
Firma Vetrotex mit etwa
Streckenbereich
800 Radfahrten/24h genutzt.
Bicherouxstraße
in
Abhängigkeit
von
Grundsätzlich soll der
der
Entwicklung
des
Gewerbegebietes als Radschnellweg ausgebaut werden.
Zwischen Gewerbegebiet und Geilenkirchener Straße erfährt der Radweg nur noch eine
Nutzung von 300 bis 500 Radfahrten/24h. Die vom Land NRW vorgesehen
Mindestnutzung von etwa 1.000 Radfahrten/24h für einen Radschnellweg wird hier bei
weitem nicht erreicht. Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
des Landes NRW (MBWSV NRW) hat auf Anfrage bestätigt, dass die Verlängerung nach
Merkstein in dem genannten Bereich daher nicht als Radschnellweg des Landes in Frage
kommt. Diese Verbindung ist jedoch als Anbindungsstrecke sinnvoll. Hier sollte der
günstige Umstand genutzt werden, dass das Gewerbegebiet und das zukünftige
Wohngebiet nördlich der Maria-Juchacz-Straße noch in Planung sind und daher eine
zügige Linienführung mit Steigungen bis max. 3 % erreicht werden kann.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
31
Beschreibung der Streckenfindung
Abb. 20: Planfall 2 - Prognoseaufkommen 2025
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
32
Beschreibung der Streckenfindung
2.3.2 Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie
Parallel zu dieser Machbarkeitsstudie wurde durch die StädteRegion Aachen eine
Umweltverträglichkeitsstudie an das Büro Schmelzer – Die Ingenieure aus Ibbenbüren
beauftragt (siehe Anlage 9). Diese liegt zurzeit in der vorläufigen Fassung mit Stand 29.05.2015
vor. Darin sind die in Kapitel 4 beschriebene Streckenführung sowie die Anbindungsstrecken
gemäß Kapitel 5 mit nachfolgend beschriebenen Ausnahmen berücksichtigt.
Abb. 21: Lage und Abgrenzung des Untersuchungsraums (UVS – Stand 29.05.2015)
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
33
Beschreibung der Streckenfindung
Als Ergebnis der Streckenfindung aufgrund der politischen Entscheidungen im Juni 2016 und
abschließend im November 2016 sowie aufgrund der verkehrsplanerischen Untersuchungen im
Rahmen der
Machbarkeitsstudie wurden folgende Änderungen der Streckenführung
vorgenommen, die im bisherigen Entwurf der UVS noch nicht berücksichtigt sind:
Abschnitt Aachen – Richterich
In der Aachener Innenstadt: Führung über die Turmstraße zwischen Roermonder Straße
und Pontwall sowie die Wüllnerstraße zwischen Pontwall und Malteserstraße statt
Führung über Malteserstraße bzw. Pontstraße.
Da die geänderte Führung überwiegend im vorhandenen Straßenraum erfolgt, sind keine
Änderungen in der Bewertung durch die UVS zu erwarten.
Zusätzliche Anbindung von der Rütscher Straße im Bereich der Studententürme
(Einmündung Nizzaallee) an die Roermonder Straße südlich der Einmündung
Kackertstraße.
Mit Ausnahme eines etwa 130 m langen Abschnitts wird vorhandener Straßenraum
genutzt bzw. die vorhandene straßenbegleitende Radverkehrsanlage geringfügig
verbreitert. Größere negative Auswirkungen werden derzeit nicht erwartet.
Die Anbindung zum Campus Melaten soll nun nicht über die Matthieustraße erfolgen.
Stattdessen soll ein vorhandener Weg östlich davon zwischen Sörenweg und
Campusboulevard ausgebaut werden. Größere negative Auswirkungen werden derzeit
nicht erwartet.
Abschnitt Richterich – Kohlscheid
Bisher war eine niveaufreie Querung der Roermonder Straße in Höhe Uersfeld
vorgesehen. Die dazu erforderlichen Rampen wären aufgrund der beiderseitig der
Roermonder Straße vorhandenen Biotopbereiche und Gewässer voraussichtlich mit
größeren Eingriffen verbunden. Stattdessen ist nun eine niveaufreie Querung in Höhe des
Küppershofwegs vorgesehen, wo die Roermonder Straße etwas in Dammlage liegt. Die
Rampen für die Unterführung können dadurch kürzer ausfallen und mit geringeren
Eingriffen hergestellt werden. Eine genauere Betrachtung der zu erwartenden Eingriffe ist
im sensiblen Bereich des Küppershofwegs und der Hasenwaldstraße erforderlich. Die
Straßenbefestigung ist bereits vorhanden, ein Ausbau als Fahrradstraße mit begleitendem
Gehweg erfordert ggf. auf einer Länge von 180 m eine Verbreiterung mit Eingriffen in die
beidseitig verlaufenden Entwässerungsgräben und Heckenbereiche.
Abschnitt Richterich – Locht (Grenze)
Wegen der vergleichsweise geringen Radfahrerzahlen in der Potentialanalyse (siehe auch
Kap. 2.3.1 - Potentialanalyse) wird diese Verbindung nicht mehr als Radschnellweg,
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
34
Beschreibung der Streckenfindung
sondern als schnelle Radverbindung mit reduzierten Breiten, im Folgenden „Hauptroute“
genannt, geplant. Die Eingriffe insbesondere in das Schutzgut Boden fallen dadurch
geringer aus.
Abschnitt Kohlscheid – Kerkrade
Die stark befahrene Voccartstraße (L232) soll niveaufrei unterquert werden. Die Querung
wurde wegen der günstigeren Linienführung um etwa 200 m nach Norden verschoben
zum direkten Anschluss an den südlichen Kreisverkehr der Neustraße/Nieuwstraat. Durch
die Unterführung wird entlang der Straße Am Zollhaus teilweise eine straßenbegleitende
Grünfläche mit Baumbestand in Anspruch genommen.
Abschnitt Kohlscheid – Herzogenrath
Der Radschnellweg wird nördlich des Pilgramswegs nicht mehr westlich der Bahnstrecke
bis zum Schürhof weitergeführt, sondern es erfolgt eine niveaufreie Querung nördlich des
Pilgramswegs mit Anschluss an die Wiesenstraße. Im weiteren Verlauf erfolgt die
Führung im Straßenraum der Wiesenstraße und der Albert-Steiner-Straße. Hierdurch
entfallen teilweise die Eingriffe in die Ausgleichs- und Biotopflächen westlich der
Bahnstrecke. Auf der östlichen Seite der Bahnstrecke wird für den Anschluss an die
Wiesenstraße ein Naturschutzgebiet tangiert, dass im heutigen Zustand jedoch durch
landwirtschaftliche Nutzung nur eine geringe Biotopfunktion entfaltet.
Die zusätzliche Anbindung zum Schulzentrum Herzogenrath verläuft weitgehend im
vorhandenen Straßenraum und erfordert voraussichtlich nur geringe Eingriffe.
Abschnitt Herzogenrath – Merkstein
Gemäß Beschluss der politischen Gremien im November 2016 soll zusätzlich die
Weiterführung des Radschnellwegs vom Bahnhof Herzogenrath nach Merkstein geprüft
werden. Es sind Eingriffe insbesondere im Abschnitt von der Bicherouxstraße bis zum
Anschluss an den Kreisverkehr an der Geilenkirchener Straße zu erwarten. In den
nächsten Planungsphasen ist die Umweltverträglichkeitsstudie für diesen Bereich zu
erweitern.
►
Ergebnisse und Schlussfolgerungen aus der Umweltverträglichkeitsstudie
Nachfolgend werden die wesentlichen bisherigen Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie
zusammengefasst und die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen dargestellt. Für eine
ausführliche Darstellung wird auf die Studie selbst verwiesen.
Für
alle
Abschnitte
Fledermäusen
und
gilt,
damit
dass
grundsätzlich
verbundene
projektbedingte
artenschutzrechtliche
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
Beeinträchtigungen
Konflikte
nach
von
jetzigem
35
Beschreibung der Streckenfindung
Kenntnisstand unter Berücksichtigung üblicher Vermeidungsmaßnahmen (Baumhöhlenkontrolle
vor evtl. Fällmaßnahmen, Baufeldfreimachung außerhalb der Aktivitätszeit usw.) nicht
erkennbar sind.
Grundsätzlich kommt es in Teilbereichen zu Versiegelungen von Infiltrationsflächen über
Grundwasserleitern mittlerer und hoher Bedeutung. Da das anfallende Niederschlagswasser
jedoch überwiegend im Nahbereich des Radschnellweges versickert werden kann, sind die
Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung insgesamt als gering anzusehen.
Es bestehen viele Möglichkeiten, die Auswirkungen während der Bauphase zu mindern. Diese
sind im Rahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung in den späteren Projektphasen
genauer zu planen. Dazu gehören z.B. die landschaftsgerechte Eingrünung der Trasse, der
Schutz wertvoller Vegetationsbereiche durch Zäune und Einzelbaumschutz sowie die
Vermeidung des Eintrags betriebsbedingter Schadstoffe in das Grundwasser.
Stellenweise können Altlastenverdachtsflächen berührt werden. Nach jetzigem Ermessen
können diese in der Entwurfsplanung evtl. umgangen werden oder der Aushub belasteten
Bodens durch Hocheinbau minimiert werden.
Abschnitt Aachen – Richterich
Schutzgebiete und geschützte Teile von Natur und Landschaft sind nicht betroffen.
Insgesamt werden ca. 1,5 ha Boden neu versiegelt, davon sind etwa 0,5 ha Biotopfläche
mittlerer bis hoher Bedeutung betroffen, in denen auch etwa 20 bis 30 Bäume mit einem
Stammdurchmesser von mehr als 25 cm stehen. Betroffen sind Flächen südlich des
Toledorings, auf dem alten Bahndamm sowie entlang der Bahnlinie Aachen-Herzogenrath
zwischen Tittardsfeld und Roermonder Straße. Eine genaue Beurteilung der Eingriffe u.a. in
den Baumbestand ist erst in den weiteren Planungsphasen auf Grundlage einer genauen
Vermessung möglich. Im Bereich des alten Bahndamms besteht eine Vorbelastung durch die
heutige Nutzung für die Naherholung.
Der Eingriff in Biotopflächen mit hoher Bedeutung südlich des Toledorings könnte erheblich
verringert werden, wenn die Trasse im westlichen Randbereich der Kleingartenkolonie Rütsch
geführt wird. Hierdurch wären in der Bauphase sieben Kleingärten betroffen, wovon
voraussichtlich zwei dauerhaft entfallen würden.
Für die Erstellung der Widerlager und Brückenpfeiler einschließlich Baustellenzufahrt für das
Brückenbauwerk über die Kohlscheider Straße und den Toledoring kommt es zu temporären
Eingriffen in einen Biotopbereich hoher Bedeutung.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
36
Beschreibung der Streckenfindung
Am geplanten Übergang des Radschnellwegs vom alten Bahndamm auf die Straße Tittardsfeld
befindet sich eine Saatkrähenkolonie. Betriebsbedingt sind keine deutlichen Störungen zu
erwarten, da Saatkrähen ein hohes Maß an Anpassung an die Umwelt zeigen. Der Verlust von
Bäumen der Saatkrähenkolonie ist unbedingt zu vermeiden.
Im Bereich des Toledorings befindet sich eine Altlastenverdachtsfläche, die unter Umständen
vom dort geplanten Brückenbauwerk berührt werden könnte.
Das Landschaftsbild wird durch die Brückenbauwerke über die Kohlscheider Straße, den
Toledoring und die Schlossparkstraße verändert. Der alte Bahndamm wird heute als
Naherholungsfläche genutzt (u.a. Weißer Weg, Aufenthaltsbereich mit Hollywoodschaukel). Die
Erholungsfunktion wird durch Verringerung der Grünflächenanteile sowie mögliche Konflikte
zwischen Radfahrern und Erholungssuchenden eingeschränkt. Der Radschnellweg schafft
jedoch sowohl für Radfahrer als auch für Fußgänger eine direkte Verbindung der
Bahndammbereiche nördlich und südlich der Schlossparkstraße untereinander sowie eine
Anbindung an das Naherholungsgebiet Lousberg, was eine neue fußläufige und barrierefreie
Erreichbarkeit aus Richtung Laurensberg und Richterich schafft.
Am Übergang von der Straße Tittardsfeld zur Streckenführung entlang der Bahnlinie Aachen –
Herzogenrath wird der Radschnellweg in geringem Abstand zu zwei Wohngebäuden geführt.
►
Bewertung und Schlussfolgerung:
Die Streckenführung führt insbesondere zu Eingriffen in Biotopflächen südlich des Toledorings,
auf dem alten Bahndamm sowie entlang der Bahntrasse Aachen-Herzogenrath zwischen
Tittardsfeld und Roermonder Straße. Weiterhin wird die Erholungsfunktion für Spaziergänger
auf dem alten Bahndamm eingeschränkt.
Im Rahmen der Vorplanung wurden mehrere alternative Streckenführungen u.a. über die
Henricistraße und/oder die Roermonder Straße geprüft. Deren Attraktivität wäre für Radfahrer
u.a. durch die Steigungen an der Roermonder Straße zwischen Laurensberg und Richterich
und die hohe Verkehrsbelastung auf der Roermonder Straße stark vermindert. Zur Einhaltung
der Radschnellwegkriterien bezüglich der Breiten müssten entlang der Roermonder Straße
zahlreiche Straßenbäume gefällt werden und Parkplätze in erheblichem Umfang entfallen.
Diese Lösungen wurden daher schließlich verworfen.
Angesichts des sehr hohen Nutzens des Radschnellwegs (siehe Kap. 2.3.3 – Nutzen-KostenUntersuchung) sind die oben dargestellten Eingriffe gerechtfertigt.
Die Entfernung von Bäumen der Saatkrähenkolonie ist möglichst zu vermeiden. In der
Detailplanung sind hierzu genauere Betrachtungen notwendig. Punktuelle Engstellen am
Radschnellweg sind erforderlichenfalls in Betracht zu ziehen. Ebenso ist im Rahmen der
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
37
Beschreibung der Streckenfindung
Detailplanung zu beachten, dass erforderliche Baumfällungen so wenig wie möglich erfolgen.
Hierzu sind auch punktuelle Einengungen in Betracht zu ziehen.
Bei der Planung der Brücke über Toledoring und Kohlscheider Straße sind genauere
Untersuchungen auf Altlasten durchzuführen.
In der weiteren Planung sollte aufgrund genauerer Untersuchungen abgewogen werden, ob die
hochwertigen Biotopflächen südlich des Toledorings geschont werden sollen oder ein Eingriff in
die Kleingartenanlage Rütsch vermieden werden soll.
Im Bereich Tittardsfeld könnten die Eingriffe in die Biotopflächen entlang der Bahnlinie Aachen
– Herzogenrath südlich der Roermonder Straße sowie die damit verbundene Versiegelung und
nahe Führung an Wohngebäuden vermieden werden, wenn der Radschnellweg parallel über
die Straße Tittardsfeld geführt wird. Diese Führung wurde durch den Beschluss des
Mobilitätsausschusses der Stadt Aachen vom 23.06.2016 verworfen, um Konflikte mit dem
Anliegerverkehr und ggf. den Verlust von Parkplätzen zu vermeiden. In der genaueren
Trassenplanung ist daher eine Wegeführung zu suchen, die die Biotopflächen möglichst
geringfügig durchschneidet. Für die nahe Wegeführung entlang der Wohngebäude sollen
Möglichkeiten der Abschirmung geprüft werden.
Konflikte zwischen Radfahrern und erholungssuchenden Fußgängern auf dem alten Bahndamm
sollen dadurch vermieden werden, dass Fußgänger einen eigenen Gehweg behalten. Der
Schutz der Fußgänger sollte z.B. durch Pflanzung einer niedrigen Hecke zum Radweg hin
verstärkt werden. Es wird empfohlen, diesen Bereich besonders schonend und ansprechend zu
gestalten, um die Verbreiterung der befestigten Flächen optisch zumindest teilweise zu
kompensieren.
Abschnitt Richterich – Kohlscheid
Insgesamt werden etwa 1,7 ha Boden zusätzlich versiegelt, davon sind nur etwa 0,1 ha
Biotopfläche mittlerer bis sehr hoher Bedeutung betroffen. In einem Abschnitt sind Brutreviere
von Feldlerche, Grünspecht und Haussperling in der Bauphase betroffen. Die projektbedingten
Auswirkungen sind als nicht erheblich zu werten. Auswirkungen auf Amphibien, Reptilien und
Fledermäuse sind nach jetzigem Kenntnisstand nicht zu erwarten.
In der Ortslage Richterich kommt es entlang der Roermonder Straße zu kleinflächigem
Gehölzverlust. Nach jetziger Erkenntnis müssen vier Straßenbäume mit hoher Bedeutung für
Tiere entfernt werden, die jedoch durch den Straßenverkehr vorbelastet sind.
Im Bereich des Küppershofwegs führt der Radschnellweg am Rande eines geschützten
Landschaftsbestandteils. Eine Störung des dortigen Steinkauzreviers mit Höhlenbäumen ist zu
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
38
Beschreibung der Streckenfindung
vermeiden. Sonst sind keine Schutzgebiete und geschützte Teile von Natur und Landschaft
betroffen.
Entlang der alten Bahntrasse nördlich der Kämpchenstraße ist teilweise eine erlebniswirksame
Baum- bzw. Heckenreihe betroffen.
Im
Bereich
der
Straßen
Raiffeisenstraße/Alte
Bahn
in
Kohlscheid
sind
Altlastenverdachtsflächen sowie bergbaulich bedingte Tagesbrüche verzeichnet.
►
Bewertung und Schlussfolgerung:
Die Eingriffe sind vergleichsweise gering. In der Detailplanung sind die Hinweise auf Konflikte
zu beachten, um das Ausmaß der Eingriffe so gering wie möglich zu halten. Da südlich und
nördlich der Dornkaulstraße die Gewerbe- und Wohnbebauung zukünftig ausgeweitet wird,
stellt der Radschnellweg dort nur einen geringen zusätzlichen Eingriff dar.
Im Bereich des Küppershofwegs sind in der Detailplanung genauere Betrachtungen
durchzuführen, um eine Beeinträchtigung des geschützten Landschaftsbestandteils mit
Steinkauzrevier zu vermeiden.
Bei der Planung im Bereich Raiffeisenstraße/Alte Bahn sind genauere Untersuchungen auf
Altlasten sowie Beeinträchtigungen durch Tagesbrüche des Bergbaus durchzuführen.
Abschnitt Kohlscheid – Herzogenrath
Insgesamt werden etwa 1,2 ha Boden zusätzlich versiegelt, davon sind Biotopflächen mittlerer
bis sehr hoher Bedeutung in gleicher Größenordnung betroffen.
Die Trasse verläuft in Randlage des Landschaftsschutzgebietes westlich der Bahnlinie. Entlang
der Bahnlinie gehen prägende Strukturelemente der westlichen Seitentäler der Wurm verloren.
Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung trifft in der bisherigen Entwurfsfassung die Aussage,
dass eine projektbedingte Beeinträchtigung planungsrelevanter Vogelarten sowie von
Fledermäusen nach jetzigem Kenntnisstand nicht zu erwarten ist bzw. sich durch übliche
Vermeidungsmaßnahmen (Baumhöhlenkontrolle, Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit)
vermeiden lässt. Zurzeit ist jedoch wahrscheinlich, dass auch Höhlenbäume entweder
unmittelbar (während der Baumaßnahme) oder mittelbar (durch erhöhte Ansprüche an die
Verkehrssicherheit) beeinträchtigt bzw. gefällt werden müssen, was zu einem Verlust
natürlicher Bruthöhlen führt und damit wiederum Beeinträchtigungen der Vogelwelt und für
Fledermäuse zur Folge hätte. Die möglichen Auswirkungen sind bei der Detailplanung der
Trasse weiter zu untersuchen und ein Ausgleichskonzept zu erarbeiten.
Im Zuge einer Reptilienuntersuchung wurden keine planungsrelevanten Reptilienarten
festgestellt. Die Untersuchung für Reptilien soll wiederholt werden, um eine höhere
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
39
Beschreibung der Streckenfindung
Aussagesicherheit zu erhalten. Eine kürzlich vorgelegte Untersuchung im Auftrag des BUND zu
Amphibien- und Reptilienvorkommen im NSG Broichbachtal südlich Noppenberg und NSG
Wurmtal südlich Herzogenrath weist auf die nicht planungsrelevanten Arten Waldeidechse,
Ringelnatter und Blindschleiche auf der ehemaligen Glashalde hin. Der Abschlussbericht der
Untersuchung liegt noch nicht vor und soll in den weiteren Betrachtungen berücksichtigt
werden.
Bei der Entnahme von Gehölzen könnten Lebensräume für Fledermäuse betroffen sein. Daher
ist vor Baubeginn eine konkrete Untersuchung auf Fledermausbesatz und Planung von
Vermeidungsmaßnahmen notwendig.
Insgesamt sind nach jetzigem Kenntnisstand keine anlagenbedingten Konflikte mit dem
Artenschutz zu erwarten.
Entlang der Bahntrasse gehen in einigen Abschnitten lufthygienisch wertvolle Gehölzbereiche
verloren.
Beeinträchtigungen des Wurmtals östlich der Bahnlinie Aachen – Herzogenrath sind wegen der
Lage der Streckenführung auf der westlichen Bahnseite sowie der bereits bestehenden
akustischen Vorbelastung durch die Bahn nicht zu erwarten.
Die Linienführung verläuft mit Ausnahme des Bereichs der Glashalde und des Bereichs in Höhe
der Fußgängerunterführung unter der Bahnstrecke südlich des Postropswegs direkt neben der
Bahnstrecke, die eine Vorbelastung darstellt. In einem Abstand von bis 5,50 m ab Außenkante
Oberleitungsmast befindet sich der Schutzbereich der Bahn. Hier erfolgt durch die DB AG ein
Rückschnitt des Grünbewuchses in einem regelmäßigen Turnus, so dass kein älterer
Baumbestand entsteht. Der Radschnellweg einschließlich Bankettbereich geht nach jetzigem
Kenntnisstand nur teilweise über diesen Schutzbereich hinaus, so dass der Eingriff in älteren
Baumbestand gering gehalten werden kann. Wahrscheinlich ist dies in zwei Bereichen der Fall
(südlich Glashalde ca. 100 m, nördlich Auf den Heggen ca. 200 m), wo die Bahn in Dammlage
liegt und der Radschnellweg parallel in aufgeständerter Bauweise geplant ist. Genauere
Aussagen können erst nach einer exakten Vermessung im Rahmen der Entwurfsplanung
erfolgen.
Für die Anbindung von der Lage an der Bahntrasse an die Wiesenstraße werden etwa 0,2 ha
neu versiegelt. Es ist eine Biotopfläche mittlerer Bedeutung betroffen. Das Naturschutzgebiet
südlich der Siedlung Hundforter Benden ist in Randlage betroffen. Die Fläche wird zurzeit
jedoch landwirtschaftlich genutzt. Zusätzlich erfolgen voraussichtlich örtlich begrenzte Eingriffe,
wenn die Bahnquerung mittels einer neuen Unterführung erfolgt.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
40
Beschreibung der Streckenfindung
Der Radschnellweg stellt einen Eingriff in das Landschaftsbild entlang der Bahnstrecke Aachen
– Herzogenrath dar.
Die Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild können nach jetzigem Kenntnisstand durch
entsprechende Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden.
An der Bahnstrecke steht ein Wohnhaus (früheres Bahnwärterhäuschen) in Höhe der Straße
Auf den Heggen. Für den Radschnellweg entsteht zwischen Haus und Bahnstrecke eine
Engstelle. Alternative Führungen in diesem Bereich beeinträchtigen die Wohnfunktion des
Hauses bzw. einen benachbarten Garten.
Gemäß dem Beschluss des Bau- und Verkehrsausschusses der Stadt Herzogenrath am
10.11.2016
soll
geprüft
werden,
ob
auch
im
Bereich
der
Glashalde
und
der
Fußgängerunterführung unter der Bahntrasse südlich des Postropswegs der Radschnellweg
direkt neben der Bahn geführt werden kann. In diesen beiden Bereichen liegt die Bahnstrecke
auf einer Gesamtlänge von etwa 700 m in Dammlage mit Dammhöhen von schätzungsweise
bis zu 20 m. Die Dammböschungen sind dicht mit altem Baumbestand bewachsen. Nach
örtlicher Prüfung erfordert eine bahnnahe Führung eine Verbreiterung des Dammkörpers oder
den Bau einer aufgeständerten Führung. Beides würde zu erheblichen Eingriffen in den alten
Baumbestand auf nahezu der gesamten Länge führen.
►
Bewertung und Schlussfolgerung:
Die
Streckenführung
führt
insbesondere
zu
Eingriffen
in
Biotopflächen
und
das
Landschaftsschutzgebiet westlich der Bahnlinie Aachen – Herzogenrath. An der Straße Auf den
Heggen kann es zur Beeinträchtigung der Wohnfunktion eines Hauses und des angrenzenden
Gartens kommen.
Im Rahmen der Vorplanung wurden mehrere alternative Streckenführungen u.a. über die
Neustraße/Nieuwstraat geprüft. Deren Attraktivität wäre für Radfahrer u.a. durch die Steigungen
an der Aachener Straße (zwischen 6,6 und 8,1% auf einer Länge von ca. 600 m) zwischen
Herzogenrath-Mitte
und
der
Nieuwstraat
stark
vermindert.
Zur
Einhaltung
der
Radschnellwegkriterien bezüglich der Breiten müssten entlang der Neustraße/Nieuwstraat
zahlreiche Straßenbäume gefällt werden und Parkplätze in erheblichem Umfang entfallen.
Diese Lösungen wurden daher schließlich verworfen.
Angesichts des sehr hohen Nutzens des Radschnellwegs (siehe Kap. 2.3.3 – Nutzen-KostenUntersuchung) sind die oben dargestellten Eingriffe gerechtfertigt.
Nach Durchführung einer genauen Vermessung ist die Feintrassierung so vorzunehmen, dass
die Eingriffe in wertvolle Biotopflächen und alten Baumbestand minimiert werden.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
41
Beschreibung der Streckenfindung
Eine Streckenführung direkt entlang der Bahntrasse auch im Bereich der Glashalde und der
Fußgängerunterführung südlich des Postropswegs sollte wegen der erheblichen Eingriffe in den
wertvollen alten Baumbestand am Bahndamm nicht weiter verfolgt werden.
Abschnitt Kohlscheid – Kerkrade
Insgesamt werden etwa 0,4 ha Boden zusätzlich versiegelt, wovon Biotopflächen mittlerer bis
sehr hoher Bedeutung voraussichtlich nur sehr geringfügig betroffen sind. Weitere Schutzgüter
sind kaum betroffen.
Abschnitt Richterich – Locht (Grenze)
Es werden etwa 1,6 ha Fläche zusätzlich versiegelt, wovon 0,6 ha Biotopflächen mit mittlerer
bis sehr hoher Bedeutung betroffen sind. Im unmittelbaren Umfeld der Streckenführung wurden
die wertgebenden Vogelarten Dorngrasmücke, Goldammer und Haussperling nachgewiesen.
Die Strecke verläuft jedoch straßenbegleitend östlich der Horbacher Straße in einem
größtenteils vorbelasteten Landschaftsraum.
Mögliche Auswirkungen auf den Feldhamster können durch Vermeidungsmaßnahmen
vermieden werden. Hierzu ist kurz vor der Realisierung eine Kartierung auf geeigneten
Ackerflächen durchzuführen.
In der Umweltverträglichkeitsstudie wurde auch eine alternative Streckenführung westlich an
Horbach vorbei über den Alten Heerler Weg untersucht. Diese führt zu wesentlich größerer
Bodenversiegelung, wesentlich höheren Eingriffen in wertvolle Biotopflächen sowie zu einer
weitergehenden Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.
Die Ergebnisse der Potentialanalyse (siehe Kap. 2.3.1) zeigen, dass nördlich der Ortslage AltRichterich die Radfahrerzahlen erheblich unter dem Wert von 1.000Radfahrten/24h liegen, die
das Land NRW für längere Abschnitte als Voraussetzung für einen Radschnellweg ansieht.
Daher kann die Versiegelung von Boden und die Beeinträchtigung der Biotopflächen durch eine
Verringerung der Ausbaubreite auf 3,00 m bis 3,50 m sowie Verzicht auf einen eigenen
Gehweg erheblich reduziert werden.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
42
Beschreibung der Streckenfindung
►
Bewertung und Schlussfolgerung:
Statt der alternativen Trassenführung westlich an Horbach vorbei über den Alten Heerler Weg
sollte die gewählte Streckenführung entlang der L231 weiter verfolgt werden. Zur Verringerung
der Eingriffe sollte die Ausbaubreite wie vorgeschlagen auf 3,00 m bis 3,50 m verringert
werden.
Ausblick und weiterer Untersuchungsbedarf
Wie
in
den
obigen
Ausführungen
erläutert,
ist
im
weiteren
Planverfahren
die
Umweltverträglichkeitsstudie noch an die endgültige Streckenführung anzupassen.
Weiterhin sind noch folgende ergänzende Untersuchungen zu erstellen und in die Ergebnisse
einzuarbeiten:
Untersuchung des BUND zu Amphibien- und Reptilienvorkommen im NSG Broichbachtal
südlich Noppenberg und NSG Wurmtal südlich Herzogenrath
FFH-Verträglichkeitsprüfung (Vorprüfung) für den Streckenabschnitt zwischen Kohlscheid
und Herzogenrath, der in geringem Abstand zum FFH-Gebiet Wurmtal liegt, das auf der
östlichen Seite der Bahnstrecke liegt.
Wenn die politischen Gremien der Projektpartner nach Vorlage der Machbarkeitsstudie der
Weiterführung der Planung für die vorgeschlagene Streckenführung zustimmen, schließt sich
als
nächster
Schritt
in
Abstimmung
mit
dem
Land
Nordrhein-Westfalen
das
Linienbestimmungsverfahren nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW an. Hierfür wird die
Umweltverträglichkeitsstudie benötigt.
Dazu wird empfohlen, ein Ausgleichskonzept in den Grundzügen zu erarbeiten. Darin soll
dargelegt werden, wie mit den in der Umweltverträglichkeitsstudie benannten kritischen
Eingriffen umgegangen wird und wie nicht vermeidbare Eingriffe ausgeglichen werden sollen.
Eine detaillierte Erarbeitung von Ausgleichsmaßnahmen erfolgt im daran anschließenden
Planverfahren durch die landschaftspflegerische Begleitplanung.
Seit dem Beginn der Umweltverträglichkeitsstudie haben sich die gesetzlichen Regelungen zur
Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP-RL)
geändert.
Vor
einem
späteren
Planfeststellungsverfahren sind die darin festgelegten neu geforderten Punkte wie die
Schutzgüter Bevölkerung, Biologische Vielfalt, Fläche zu beachten und z.B. die Anfälligkeit des
Projektes für schwere Unfälle und Katastrophen zu bewerten.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
43
Beschreibung der Streckenfindung
2.3.3 Ergebnisse der Nutzen-Kosten-Untersuchung
Das hohe Qualitätsniveau von Radschnellwegen insbesondere bezüglich der Ausbaubreiten,
der
steigungsarmen
Führung
sowie
der
teilweise
niveaufreien
Querung
von
Hauptverkehrsstraßen führt zu höheren Investitions- und Betriebskosten als bei bisherigen
Radwegeprojekten. Daher fordert das Land Nordrhein-Westfalen für alle zukünftigen
Radschnellwege des Landes eine Überprüfung, ob der volkswirtschaftliche Nutzen die Kosten
rechtfertigt. Dies ermöglicht den effektiven Einsatz der öffentlichen Mittel.
Diese Überprüfung erfolgt anhand einer Nutzen-Kosten-Analyse. Vergleichbare Verfahren
werden bereits seit mehreren Jahrzehnten insbesondere in der standardisierten Bewertung von
Verkehrswegeinvestitionen
des
öffentlichen
Personennahverkehrs
sowie
in
der
Bundesverkehrswegeplanung eingesetzt und laufend weiter entwickelt.
Die StädteRegion Aachen hat parallel zu dieser Machbarkeitsstudie die PTV Transport Consult
GmbH
mit
einer
Nutzen-Kosten-Analyse
Berechnungsverfahren
zurückgegriffen,
beauftragt.
die
einen
Es
wurde
Vergleich
auf
bewährte
zu
anderen
Verkehrsinfrastrukturprojekten im Straßenbau und ÖPNV ermöglichen. Eine vergleichbare
Vorgehensweise wurde u.a. schon beim Radschnellweg Ruhr (RS 1) gewählt.
Es wird auf den Ergebnisbericht der Nutzen-Kosten-Analyse in Anlage 8 verwiesen. Im
Folgenden wird eine Auswertung der Ergebnisse mit Schlussfolgerungen für die weiteren
Planungen vorgenommen.
Bei der Berechnung werden Nutzen und Kosten in Geldeinheiten ausgedrückt. Dann wird das
Verhältnis von Nutzen zu Kosten als Quotient berechnet. Liegt das Nutzen-Kosten-Verhältnis
über 1, „rechnet“ sich das Radschnellwegprojekt volkwirtschaftlich.
Die einzelnen Kostenkomponenten für die Infrastruktur des Radschnellwegs wurden im
Rahmen dieser Machbarkeitsstudie ermittelt und der PTV Transport Consult GmbH als
Eingangswerte für die Nutzen-Kosten-Analyse zur Verfügung gestellt. Die Nutzenkomponenten
hat das Büro aus der gleichzeitig beauftragten Potentialanalyse (siehe Kap. 2.3.1) ermittelt. Als
Nutzenkomponenten
wurden
u.a.
die
Verringerung
der
Pkw-Betriebskosten
für
die
Verkehrsteilnehmer, die Senkung der Krankheits- und Unfallkosten sowie die Einsparung von
CO2-Emissionen als Beitrag zum Klimaschutz berücksichtigt.
Über die einzelnen Planungsstufen von der Vorplanung bis zur Ausführungsplanung werden die
Kostenkomponenten immer genauer ermittelt. Die Nutzen-Kosten-Analyse ist damit jeweils zu
aktualisieren und auf diese Weise zu kontrollieren, ob der Bau des Radschnellwegs weiterhin
volkswirtschaftlich sinnvoll ist.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
44
Beschreibung der Streckenfindung
Die Ergebnisse der Nutzen-Kosten-Analyse für die in Kapitel 2.3.1 – Potentialanalyse,
beschriebenen Planfälle sind:
Planfall 1:
Nutzen-Kosten-Quotient
3,4
>1
Planfall 2:
Nutzen-Kosten-Quotient
3,8
>1
In beiden Planfällen liegt der volkswirtschaftliche Nutzen demnach erheblich über den
volkswirtschaftlichen Kosten. Die Nutzen-Kosten-Quotienten weisen Werte auf, die auch im
Vergleich zu vielen anderen Verkehrsprojekten im Bereich Straßenbau und ÖPNV sehr hoch
liegen. Die hohen Werte zeigen weiterhin, dass die Ergebnisse sehr robust sind. Die jetzigen
Kostenschätzungen beruhen noch auf der Vorplanung. In den weiteren Planungsphasen bis zur
Ausführungsplanung können diese immer detaillierter und genauer berechnet werden. Nach
dem jetzigen Stand ist es sehr unwahrscheinlich, dass in späteren Planungsphasen der NutzenKosten-Quotient unter 1 sinkt und damit das Projekt volkwirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist.
Unter diesen Gesichtspunkten ist die Fortführung der Planungen für den Radschnellweg
Euregio auf jeden Fall zu empfehlen.
Zum Vergleich: für den Radschnellweg Ruhr (RS 1) wurde ein Nutzen-Kosten-Quotient
zwischen 1,86 und 4,80 ermittelt.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
45
Gestaltungsstandards für den Radschnellweg
3.
GESTALTUNGSSTANDARDS FÜR DEN RADSCHNELLWEG
Die Anlage von Radschnellwegen und insbesondere deren Führung, Ausgestaltung und
„Implementation“ in bestehende Straßenräume ist eine neue Herausforderung speziell für die
kommunale
Infrastrukturplanung.
systembedingten
Vorteile
zur
Radschnellwege
Geltung
bringen,
können
wenn
sie
jedoch
nur
dann
ihre
sicher und weitestgehend
vorfahrtsberechtigt geführt werden. Dies stellt auch neue Anforderungen an die Geometrie
und
Gestaltung
der
Sicherheitsbedingungen
Knotenpunkte,
für
junge
und
die
ältere
Optimierung der Signalanlagen, die
Verkehrsteilnehmer,
die
begleitenden
Servicekomponenten, wie Wegweisung, E-Lade-Infrastruktur bzw. Akku-Tauschstationen und
sichere Abstellmöglichkeiten.
Der Radschnellweg Euregio soll durch einheitliche Gestaltungsstandards einen hohen
Orientierungswert und sicheren Verkehrsablauf für alle betroffenen Verkehrsteilnehmer
garantieren. Die Ziele der Gestaltung und die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung
werden in diesem Kapitel beschrieben. Grundlage der Planung sind u.a. die Kriterien des
Landes NRW für Radschnellwege, deren Erfüllung eine Voraussetzung für die Förderung der
Planungs- und Baukosten des Radschnellweges durch das Land NRW bildet, der
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) sowie des „Arbeitskreises
Radschnellwege"7, der dem Planungswettbewerb vorgeschaltet war. Weiterhin wurden die auf
niederländischer Seite geltenden Kriterien für „snelfietsroutes“ einbezogen mit dem Ziel,
grenzüberschreitend ein durchgängiges Konzept für den Radschnellweg zu entwickeln.
3.1
Städtebauliche und verkehrsplanerische Ziele
Mit einer Realisierung des Radschnellwegs gehen verschiedene städtebauliche und
verkehrsplanerische Ziele einher, wodurch sich verschiedene Anforderungen an die Gestaltung
der Trasse ergeben. Es muss eine integrierte Verkehrsplanung stattfinden, um die
radverkehrsspezifischen Anforderungen mit den Belangen anderer Verkehrsträger im Rahmen
der städtebaulichen Randbedingungen zu koordinieren.
7
Bereits im Aktionsplan der Landesregierung zur Förderung der Nahmobilität wurde das Thema
Radschnellwege als eine der zentralen „Bausteine“ identifiziert. Dies war der Anlass für das NRWVerkehrsministerium in Kooperation mit der AGFS gemeinsam einen Facharbeitskreis zu bilden und
schließlich einen kommunalen Planungswettbewerb „Radschnellwege“ durchzuführen. Im Frühjahr 2012 begann der
Facharbeitskreis, bestehend aus bundesweit anerkannten Fachleuten der kommunalen Planung, privaten
Planungsbüros, Vertretern von Verbänden sowie den zuständigen Experten aus dem Verkehrsministerium, dem
Landesbetrieb Straßenbau NRW und den Bezirksregierungen, mit seiner Arbeit. Zielsetzung war es,
Radschnellwege als neues und wichtiges Führungselement in Politik und Planung zu etablieren, die planerischen
Rahmenbedingungen zu klären und den geplanten Planungswettbewerb der Landesregierung vorzubereiten. Die
Idee „Radschnellwege“ wurde weiterentwickelt, indem der aktuelle Sachstand Radschnellwege diskutiert,
Qualitätsstandards zur Führung und Anlage von Radschnellwegen entwickelt und die inhaltliche und formale
Ausgestaltung von regionalen Planungswettbewerben zur Realisierung von Radschnellwegen festgelegt wurden.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
46
Gestaltungsstandards für den Radschnellweg
Gestalterische Kontinuität und Orientierung
Um den Radschnellweg als solchen zu erkennen, sollten die Gestaltungselemente im gesamten
grenzüberschreitenden Streckenverlauf einheitlich ausgeführt sein. Da die Führungsform
infolge des zur Verfügung stehenden Straßenraumes variiert, sollten durch einheitliche
Gestaltungsmerkmale eine gute Erkennbarkeit des Radschnellwegs, beispielsweise durch eine
durchgehende Farbgebung bzw. Markierung und/oder ein wiederkehrendes Logo/Piktogramm
sowie eine gute Orientierung, gewährleistet werden. Darüber hinaus wird so auch für andere
Verkehrsteilnehmer der Verlauf des Radschnellweges durchgehend gut erkennbar.
Verkehrsfluss und Verkehrssicherheit
Gerade bei höheren Geschwindigkeiten und/oder dem Zusammenspiel verschiedener
Verkehrsteilnehmer dient eine einfache und schnelle Orientierung nicht nur dem ungehinderten
Verkehrsfluss, sondern auch der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.
Radfahrer sind, da sie nicht über eine „Knautschzone“ verfügen, einem erhöhten Unfallrisiko
ausgesetzt. Strecken- und Führungsformen sind daher so zu wählen, dass ein sicheres
Befahren mit hohen Geschwindigkeiten gewährleistet ist. Bereiche mit Konfliktpotential
zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmern – insbesondere in Streckenbereichen, in
denen der Radverkehr mit dem Kfz-Verkehr geführt wird – müssen sicher und schnell
begreifbar gestaltet werden, um ein zügiges (Rad-) Fahren zu ermöglichen.
3.2
Standards der Niederlande
In den Niederlanden wurden bereits in den 1980er-Jahren die ersten kommunalen
Radschnellwege gebaut. Vor allem im Entfernungsbereich bis 15 Kilometer sollen diese
Verbindungen es Pendlerinnen und Pendlern ermöglichen, ihr Ziel schnell und sicher zu
erreichen. Seit 2005 wurden acht Radschnellwege in den Niederlanden realisiert, bis 2025
sollen weitere 20 folgen. Seit 2006 wird ein landesweites Radschnellwegenetz angestrebt
(„Fiets filevrij“), das über einheitlich geregelte Standards verfügt und in die vorhandenen
kommunalen, regionalen und touristischen Radverkehrsnetze integriert ist.
Die Gestaltungsstandards für Radschnellwege (snelfietsrouten) in den Niederlanden sind
folgende8:
Zweirichtungsradweg: mind. 4,00 m breit
1-Richtungsradweg: mind. 3,00 m breit
Max. Steigung: 3%
8
Goudappel Coffeng – Adviseurs verkeer en vervoer, Kwaliteitseisen hoogwaardige snelfietsroute, 2010
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
47
Gestaltungsstandards für den Radschnellweg
Knotenpunkte: möglichst planfrei bzw. wenn plangleich mit Bevorrechtigung (Vorfahrt oder
Kreisverkehr)
Trennung zwischen Rad- und Fußverkehr
Oberfläche: Rotasphalt
Beleuchtung: innerorts und außerorts
Bei der Konzeptuntersuchung Snelfietsroute Heerlen – Aken9 für den niederländischen Teil des
Radschnellwegs Euregio werden diese Standards angewandt.
3.3
Standards des Landes Nordrhein-Westfalen
Die deutschen Qualitätskriterien leiten sich insbesondere aus den Erfahrungen mit der
Realisierung von Radschnellverbindungen in den Niederlanden und Dänemark ab.
Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat in ihrem Arbeitspapier
– Einsatz und Gestaltung von Radschnellverbindungen (2014) Kriterien festgelegt, an denen
sich Kommunen und Planungsbüros orientieren können. Aus den Empfehlungen des
„Arbeitskreises Radschnellwege“, der dem Landeswettbewerb Radschnellwege vorgeschaltet
war, hat die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und
Kreise in NRW (AGFS NRW) 2015 einen Leitfaden für die Planung von Radschnellwegen10
erstellt.
Folgende allgemeine Anforderungen und Qualitätskriterien definieren gemäß den o.g.
Publikationen Radschnellwege bzw. Radschnellverbindungen:
Zweirichtungsradweg: mind. 4,00 m breit
Einrichtungsradweg/Radfahrstreifen: mind. 3,00 m breit
Weitestgehende Bevorrechtigung/planfreie Führung an Knotenpunkten, Priorisierung an
Lichtsignalanlagen („Grüne Welle“) mit Einhaltung maximaler streckenbezogener
Verlustzeiten pro km Radschnellweg von 15 s außerorts und 30 s innerorts
Trennung zwischen Rad- und Fußverkehr
Steigungsarm
Hohe Belagsqualität (Asphalt oder Beton)
9
Grontmij Nederland B.V., Snelfietsroute Heerlen – Aken, Eerste conceptversie 2015
Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS NRW),
Radschnellwege: Leitfaden für die Planung – Fachbroschüre des AGFS, 2015
10
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
48
Gestaltungsstandards für den Radschnellweg
Radschnellverbindungen sind nach der Änderung des Straßen- und Wegegesetzes NRW11 im
Oktober 2016 den Landstraßen gleich gestellt. Das Straßen- und Wegegesetz besitzt damit in
vollem Umfang auch für Radschnellwege Gültigkeit.
Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) plant, baut und betreibt als
Teil der Landesverwaltung alle Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen im Bundesland NRW
und ist somit jetzt auch für Radschnellwege des Landes zuständig. Zum Zeitpunkt der
Erstellung der Machbarkeitsstudie hat der Landesbetrieb die Beschreibung der über die
vorgenannten Regelwerke hinausgehenden Anforderungen für NRW noch nicht festgelegt.
Nach Abstimmung mit Straßen.NRW sind folgende weitere Kriterien zu berücksichtigen:
Begleitender
Gehweg
neben
Radschnellweg
in
gleicher
Belagsqualität
wie
Radschnellweg
Brückenbauwerke in Stahl-/ Stahlverbund-/ Stahlbetonbauweise gemäß den Zusätzlichen
Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-Ing)12
Lichte Höhe Verkehrsraum: 4,00 m
Markierung mit blauen Schmalstrichen an beiden Fahrbahnrändern innen neben weißen
Schmalstrichen außen
Trennung zwischen Geh- und Radschnellwegen mit taktilen Streifen von 30 cm Breite
Mindestböschungsbreite von 3,00 m gemäß den Richtlinien für die Anlage von
Landstraßen (RAL)13
Bezüglich der allgemeinen Anforderungen und Qualitätskriterien unterscheiden sich die
Standards in NRW nur gering von denen in den Niederlanden. Lediglich in der Gestaltung
(Markierung/Farbgebung) und Trennung der Verkehrsarten bestehen große Unterschiede. In
der nächsten Planungsphase ist daher mit den Straßenbaulastträgern festzulegen, wie für den
gesamten Radschnellweg Euregio eine gestalterische Kontinuität verwirklicht werden kann.
3.4
Führungsformen
Um den Qualitätsanforderungen von Radschnellwegen zu entsprechen, empfiehlt die FGSV
ganz konkrete Führungsformen für den Radverkehr. Je nach örtlichen Gegebenheiten ist zu
prüfen, welche Führungsform am geeignetsten ist. Bei allen Gestaltungselementen – ob inneroder außerorts – ist daher darauf zu achten, dass die Sicherheitsaspekte zum Schutz aller
Verkehrsbeteiligten eingehalten werden.
11
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW), Stand: 27.05.2017
Bundesanstalt für Straßenwesen, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für
Ingenieurbauten (ZTV-Ing), Stand: 2017/02
13
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV), Richtlinien für die Anlage von Landstraßen
(RAL), 2013
12
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
49
Gestaltungsstandards für den Radschnellweg
3.4.1 Führungsform Radfahrstreifen
Radfahrstreifen sind durch einen Breitstrich abgetrennte Sonderfahrstreifen auf der Fahrbahn
mit einer Regelbreite von 1,85 m nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen
(RASt06)14. Bei Radschnellwegen wird nach den Empfehlungen für den Einsatz und die
Gestaltung von Radschnellwegen der FGSV eine Mindestbreite von 3,00 m gefordert.
Radfahrstreifen dürfen vom Kfz-Verkehr, außer zum Ein- und Abbiegen, nicht benutzt werden.
Diese Führungsform findet nur innerorts Anwendung.
Zum
ruhenden
Verkehr
sind
die
Sicherheitsräume
gemäß
den
Empfehlungen
für
Radverkehrsanlagen (ERA) (siehe Abb. 22) zu beachten.
Abb. 22: Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn, zu Längsparkern, zu Schrägparkern
In Einzelfällen kann der Radfahrstreifen durch Anordnung des Zusatzzeichens 1026-32
„Linienverkehr frei“ oder 1024-14 „Kraftomnibusse frei“ für den Busverkehr freigegeben werden.
Um das Überholen der Radfahrer durch den Busverkehr zu verhindern,
beträgt die Breite für Radfahrstreifen mit geduldetem Busverkehr
zwischen 3,25 und 3,50 m. Im Bereich der Haltestellen ist dagegen eine
Breite zwischen 4,50 m und 4,75 m zu wählen, um dem Radfahrer das
Überholen des stehenden Busses zu ermöglichen.
Abb. 23: Zusatzzeichen
1024-14
14
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV), Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen
(RASt06), 2006
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
50
Gestaltungsstandards für den Radschnellweg
3.4.2 Führungsform Zweirichtungsradweg
Der Zweirichtungsradweg ist inner- und außerorts einsetzbar. Er soll eine Breite von
mindestens 4,00 m aufweisen und wird grundsätzlich von einem Gehweg (siehe Kapitel 3.5.1 –
Fußgänger) begleitet. Der Radweg ist – sofern er nicht eigenständig geführt werden kann –
baulich
von
der
Kfz-Fahrbahn
und
dem
Gehweg
zu
trennen.
Die
Breite
des
Sicherheitstrennstreifens zur Fahrbahn beträgt 0,75 m. Die Kurvenradien sind an den
Straßenverlauf bzw. die örtlichen Gegebenheiten anzupassen, sollten wenn möglich jedoch
mind. 20 m betragen.
Aufgrund der Unfallanalyse wird derzeit von Fachplanern bei innerstädtischen Straßen mit
Einmündungen und Grundstückseinfahrten eine Führung von Radfahrern auf der Fahrbahn
gegenüber einer Führung im Seitenraum hinter parkenden Fahrzeugen bevorzugt. Dies gilt
insbesondere
auch
für
Zweirichtungsradwege.
Daher
müssen
Einmündungen
und
Grundstückzufahrten mit besonders großer Sorgfalt geplant und ausgeführt werden, um durch
Erkennbarkeit und gute Sichtbeziehungen entsprechende Unfälle zu vermeiden.
3.4.3 Führungsform Einrichtungsradweg
Beidseitige Einrichtungsradwege werden in der Regel innerorts fahrbahnbegleitend und baulich
getrennt zur Fahrbahn geführt. Die Mindestbreite beträgt 3,00 m zzgl. Sicherheitsabständen
(siehe Abb. 22). Im Übrigen entsprechen die Kriterien denen des Zweirichtungsradwegs.
3.4.4 Führungsform Fahrradstraße
Fahrradstraßen finden überwiegend innerorts Anwendung. Sie sollten über eine Breite von
mind. 4,00 m zzgl. Sicherheitsräumen zu parkenden Fahrzeugen verfügen und sind mit Zeichen
244.1 und 244.2 StVO Beginn bzw. Ende der Fahrradstraße zu beschildern. Anderer
Fahrzeugverkehr als der Radverkehr darf gemäß Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrsordnung
(VwV-StVO)15
nur
ausnahmsweise
durch
die
Anordnung
entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden. Gemäß den VwV-StVO muss der
Radverkehr in Fahrradstraßen die vorherrschende Verkehrsart sein, oder dies muss alsbald zu
erwarten sein.
15
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO), in der Fassung vom 22.09.2015
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
51
Gestaltungsstandards für den Radschnellweg
Abb. 24: Beispiel Beschilderung Fahrradstraße
Um die Sicherheit der Radfahrer in Fahrradstraßen zu gewährleisten, ist darauf zu achten, dass
die Fahrgassenbreite 5,00 m nicht überschreitet, um überhöhte Geschwindigkeiten aufgrund
vermehrter Überholungen der Radfahrer zu verhindern. Gegebenenfalls sind ergänzende
geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen durchzuführen. Der Fußverkehr ist auf separaten
Gehwegen zu führen.
Die Fahrradstraße wird grundsätzlich mit Vorrang gegenüber querenden Nebenstraßen geführt.
Piktogramme auf der Fahrbahn verdeutlichen den Verkehrsteilnehmern, dass sie sich auf einer
Fahrradstraße
befinden.
An
Knotenpunkten
mit
Lichtsignalanlagen
(querende
Hauptverkehrsstraße) sind in der Regel aufgeweitete Aufstellstreifen anzulegen. Wenn
Fahrradstraßen durch Tempo-30-Zonen führen, sind sie aus verkehrsrechtlichen Gründen aus
der Tempo-30-Zone herauszulösen.
3.4.5 Führungsform Tempo-30-Strecke
Während das Arbeitspapier – Einsatz und Gestaltung von Radschnellverbindungen der FGSV
die Führung eines Radschnellweges auf Tempo-30-Strecken nicht vorsieht, lässt der Leitfaden
der AGFS diese Führungsform zu, wenn eine Fahrradstraße nicht in Betracht kommt. Daher ist
ein Radschnellweg nur in Ausnahmefällen, wie in engen Ortsdurchfahrten, in einer Tempo-30Straße zu führen. Es kommen in jedem Fall nur Strecken in Betracht, die als Vorfahrtsstraßen
geführt werden und auf denen Tempo 30 durch wirksame Maßnahmen auch durchgesetzt wird.
Es ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Ausweisung einer Fahrradstraße gegeben
sind.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
52
Gestaltungsstandards für den Radschnellweg
3.5
Besonderheiten bei der Führung außerhalb von Ortsdurchfahrten
Außerhalb
von
Ortsdurchfahrten
soll
der
Radschnellweg
Euregio
überwiegend
als
eigenständiger Zweirichtungsradweg geführt werden. In diesen Bereichen sind jedoch weitere
Aspekte zu beachten. Dies betrifft insbesondere die Themenbereiche
landwirtschaftlicher Verkehr,
Fußgänger,
Bepflanzung / Witterungsschutz,
Beleuchtung,
Führung entlang von Bahnanlagen.
3.5.1 Fußgänger
Der Fußverkehr ist bei Radschnellverbindungen aufgrund der hohen Radverkehrsdichte
grundsätzlich getrennt vom Radverkehr zu führen. Dies gilt sowohl für Strecken innerhalb als
auch außerhalb von Ortsdurchfahrten. Bisher wurden außerorts nahezu ausschließlich
gemeinsame Geh- und Radwege betrieben.
Die Vorgaben des Landes NRW sehen standardmäßig neben dem Radschnellweg eine
begleitende Fußgängerführung vor. Ausnahmen (kein paralleles Angebot für den Fußverkehr)
sind möglich, aber zu begründen. Fußgänger können dabei auf radwegbegleitenden Gehwegen
oder über selbstständig geführte Wegeverbindungen geführt werden.
Gehwege sind inner- und außerorts bei Neuanlagen
mindestens 2,50 m breit anzulegen. Ein Mindestabstand
des
Gehwegs
zur
Radverkehrsanlage
richtliniengemäß nicht notwendig.
ist
Das Land NRW
schlägt einen taktil und optisch gut wahrnehmbaren
Trennstreifen von 30 cm Breite vor. Die FGSV empfiehlt
in ihrem Arbeitspapier Radschnellverbindungen eine
Trennung der beiden Verkehrsarten durch Grünstreifen
oder andere straßenräumlich geeignete Maßnahmen. In Abb. 25: Beispiel taktiler
den
Niederlanden
erfolgt
eine
Trennung
mittels
Begrenzungsstreifen (RSW Göttingen)
Bordsteinen zwischen beiden Anlagen.
In sensiblen Bereichen, beispielsweise denen der Naherholung, sind entsprechend adäquate
Elemente zur Trennung sowie zur Querung von Rad- und Fußverkehr zu wählen. Ziel ist es,
einen Konsens zwischen Naherholung zum einen und hoher Reisegeschwindigkeit zum
anderen zu erreichen.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
53
Gestaltungsstandards für den Radschnellweg
Um witterungsbedingtes Ausweichen des Fußgängers auf die Radverkehrsanlage zu
vermeiden, ist die Gehwegoberfläche gleichwertig zu der des Radweges herzustellen.
3.5.2 Landwirtschaftlicher Verkehr
Wege mit zugelassenem land- und forstwirtschaftlichem Verkehr sind gemäß dem Arbeitspapier
Radschnellverbindungen der FGSV mit einer Radschnellverbindung vereinbar, jedoch führen
Mischnutzung von Rad- und landwirtschaftlichen Verkehr zu Störungen des Verkehrsablaufs
und zu Verschmutzungen der Radverkehrsanlage. Daher wird empfohlen, in Teilstrecken mit
landwirtschaftlichem Verkehrsanteil eine separate Radverkehrsanlage vorzusehen.
In solchen Streckenabschnitten wird der Fußverkehr mit dem landwirtschaftlichen Verkehr
zusammen auf dem Wirtschaftsweg geführt. Wie oben beschrieben, sind auch in diesen
Bereichen die Oberflächen gleichwertig herzustellen.
In
Streckenabschnitten
durch
Agrarflächen spielt zur Akzeptanz des
Radweges
in
der
Regel
der
Witterungsschutz eine wichtige Rolle.
Eine Separation von Wirtschafts- und
Radweg,
Hecken,
beispielsweise
unterstützt
Sicherheitsaspekten
Abb. 26: Skizze – Trennung Radweg und Wirtschafts-/Fußweg
mittels Heckenpflanzung
mittels
neben
den
auch
den
Witterungsschutz.
3.5.3 Bepflanzung
Eingriffe in Natur und Landschaft wie beispielsweise die Flächenversiegelung durch den
Radschnellweg können teilweise durch Bepflanzungen kompensiert werden. Auch können sie
dazu dienen, den Radweg in das Landschaftsbild zu integrieren. Darüber hinaus können
Hecken und Bäume beispielsweise gezielt als Blend-, Sicht- und Witterungsschutz eingesetzt
werden.
Die Auswirkungen der Eingriffe auf Natur und Landschaft durch einen Bau des Radschnellwegs
sowie mögliche Kompensationsmaßnahmen sind in der Umweltverträglichkeitsstudie (siehe
Anlage 9) detailliert aufgeführt.
Aus verkehrstechnischer Sicht ist eine Bepflanzung unter Befolgen der Regelwerke und
Empfehlungen ebenfalls sinnvoll. Gerade in Außerortsbereichen mit fehlender Bebauung ist ein
Witterungsschutz entlang des Radschnellweges vorzusehen. Gehölzplanzungen im Seitenraum
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
54
Gestaltungsstandards für den Radschnellweg
unterstützen zudem die räumliche Linienführung und vermitteln dem Fahrer ein Gefühl von
Geborgenheit.
Die Wahl der Bepflanzung und deren Umsetzung sind im weiteren Planungsprozess in
Abwägung mit den Auswirkungen auf Fauna und Flora und den finanziellen Möglichkeiten zu
klären.
3.5.4 Beleuchtung
Während innerorts eine Beleuchtung meist vorhanden ist, ist diese in Außerortsbereichen
entsprechend
den
örtlichen
Gegebenheiten
vorzusehen.
Laut
dem
Arbeitspapier
Radschnellverbindungen der FGSV ist eine Beleuchtung außerorts wünschenswert, in den
Niederlanden ist sie Standard. Aus verkehrstechnischer Sicht ist eine genaue und
ausgewogene Beleuchtung zu empfehlen. Darüber hinaus erhöht eine durchgehende
Beleuchtung die soziale Sicherheit und steigert die Attraktivität des Radschnellwegs. Beim
Radschnellweg Euregio wird die Beleuchtung der gesamten Strecke einschließlich der
begleitenden Gehwege vorgeschlagen.
In
den
folgenden
zwei
Bereichen
führt
eine
stadttypische
Beleuchtung
laut
Umweltverträglichkeitsstudie (siehe Anlage 9) jedoch zu einer Beeinträchtigung von
Lebensräumen wertgebender Vogelarten und Fledermäusen:
Alter Bahndamm zwischen Lousberg und Tittardsfeld (Länge: ca. 850 m)
Führung entlang der Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf vom Fußgängertunnel unter der
Bahn südlich Postropsweg bis zur Wohnsiedlung Hundforter Benden in Herzogenrath
(Länge: ca. 1.600 m)
In den vorgenannten Streckenabschnitten ist eine Beleuchtung jedoch unverzichtbar. Es sind
die einschlägigen Empfehlungen für eine naturverträgliche Beleuchtung anzuwenden16,17:
Möglichst geringe Lichtpunkthöhe der Lampen, um großräumige Anlockeffekte zu
minimieren;
Verwendung geeigneter Leuchtmittel mit einem geringen Spektralbereich (570 bis
630 nm) und geringem Ultraviolett- und Blauanteil;
Reduzierung des Beleuchtungsniveaus auf das funktional notwendige Maß während der
Aktivitätsphase der Insekten von März bis Oktober durch Steuerung der Lichtstärke in
Abhängigkeit der Uhr- und Jahreszeit bzw. Umgebungshelligkeit und Nutzungsintensität;
16
Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V., NABU-Bundesverband, Referat Energiepolitik und Klimaschutz,
Naturverträgliche Stadtbeleuchtung: Wie werden Straßenlaternen und Fassadenstrahler insektenfreundlich?, 2009
17
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Künstliche Lichtquellen – Naturschutzfachliche
Empfehlungen, in: Natur in NRW, Heft Nr. 4/2007.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
55
Gestaltungsstandards für den Radschnellweg
Abdunkelung von Siedlungsrändern durch Bäume und Sträucher gegenüber der
angrenzenden offenen Landschaft.
Die Ausgestaltung der naturverträglichen Beleuchtung ist in der nächsten Planungsstufe durch
einen Lichtplaner in Zusammenarbeit mit einem Biologen zu erarbeiten und zu beschreiben.
Auch den Belangen der direkten Anlieger muss hier Rechnung getragen werden. Die
wechselseitige Blendwirkungen bei den Trassen an der Bahnlinie und auf den Kraftfahrstraßen
sind ebenfalls in der weiteren Planung genau zu prüfen.
3.5.5 Führung entlang von Bahnanlagen
Bei der Linienführung des Radschnellweges entlang der Bahnanlage, hier die Strecke Aachen –
Düsseldorf, sind zusätzliche Vorgaben der Deutschen Bahn zu beachten.
Die Abschnitte des Radschnellweges, die von größeren Betriebsfahrzeugen (Lkw) befahren
werden, sind mit einem Mindestabstand von 2,50 m von den Oberleitungsmasten zu trassieren.
Bis zu einem Mindestabstand von 0,80 m sind Rückhaltesysteme vorzusehen. Außerhalb von
Oberleitungsmasten
beträgt
der
Abstand
3,30
m
für
Bahnstrecken
mit
einer
Maximalgeschwindigkeit von 160 km/h.
Seitens der Deutschen Bahn werden zwischen Radverkehrsanlage und Bahnkörper
Zaunanlagen
als
Sicht-/Blend-/Windschutz
empfohlen.
Durch
die
Einhaltung
des
Mindestabstandes von 2,50 m liegt man außerhalb des Gefahrenbereiches durch die
Sogwirkung vorbeifahrender Züge.
Die Entwässerungseinrichtungen am Bahnkörper dienen ausschließlich dessen Entwässerung.
Die Zuführung weiteren Niederschlagwassers vom Radschnellweg ist nicht möglich. Der
Radschnellweg muss das Niederschlagswasser in diesen Bereichen über eigene Einrichtungen
abführen.
3.6
Radverkehrsführung an Knotenpunkten
Knotenpunkte sind in Bezug auf die Verkehrssicherheit sowie Verlustzeiten neuralgische
Punkte für einen Radschnellweg. Durch das Zusammentreffen mit anderen querenden
Verkehrsteilnehmern sind Maßnahmen zu ergreifen, um ein zügiges Vorankommen der Nutzer
des Radschnellwegs zu garantieren und auch die Querungsmöglichkeiten – insbesondere für
Fußgänger – zu gewährleisten. Je nach den äußeren Rahmenbedingungen kommen planfreie
(Über- oder Unterführung) oder plangleiche Querungen (Lichtsignalanlage, Vorfahrtsregelung,
Kreisverkehr, Bevorrechtigung) zur Anwendung, wobei planfreie Querungen oder Knotenpunkte
mit
Vorfahrtsregelung
angestrebt
werden.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
Im
Folgenden
werden
die
einzelnen
56
Gestaltungsstandards für den Radschnellweg
Ausführungsformen entsprechend beschrieben und die Randbedingungen für den Einsatz
erläutert.
3.6.1 Gestaltungsstandards bei planfreier Radverkehrsführung
Tunnel
Der Tunnelquerschnitt sieht
allgemein
den
Rad-
schnellweg in Form eines
4,00
m
breiten
Zweirichtungsradwegs
einem
2,50
Gehweg
m
und
Sicherheitsraum
mit
breiten
einem
von
0,75 m vor (siehe Abb. 27).
Für die Machbarkeitsstudie
Abb. 27: Regelquerschnitt Tunnel mit
Gehweg
Abb. 28: Regelquerschnitt Tunnel
mit Not-Gehwegen
wird in Abstimmung mit den
Trägern Öffentlicher Belange (TÖB) in Ausnahmefällen eine Mindestbreite von 5,50 m
festgelegt.
Dieser
Radweggasse
Querschnitt
von
Sicherheitsräume
von
4,00
0,75
berücksichtigt
m
m,
und
die
eine
beidseitige
abgesetzt
über
Hochborde als Not-Gehwege fungieren (siehe Abb. 28).
Der Unterführungsbereich ist gut zu beleuchten und die
Einsehbarkeit im Vorfeld zu konzipieren. Generell gilt es,
durch helle, einsehbare und – wo möglich – nach oben hin
Abb. 29: Tunnel mit Öffnungen nach oben
(Quelle: www. fietberaad.nl)
offene Tunnelanlagen Angsträume zu vermeiden.
Bei den Zu- und Ausfahrten sind Rampen mit Neigungen von maximal 6% vorzusehen.
Brücken
Wie
bei
Tunnelanlagen
sind
neben
dem
Zweirichtungsradweg für den Radfahrer ebenfalls die
Fußgänger mit einem Gehweg im Brückenquerschnitt
zu berücksichtigen.
Brücken bieten neben der Möglichkeit der Querung
auch die der Aussicht auf die umliegende Landschaft.
Abb. 30: Regelquerschnitt Brücke
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
57
Gestaltungsstandards für den Radschnellweg
Hierbei muss berücksichtigt werden, dass haltende Fußgänger den Radverkehr nicht behindern
und evtl. mittels einer Bordanlage zu schützen sind. Das Geländer am Radweg ist mindestens
1,30
m
hoch,
das
am
Gehweg
mindestens
1,10 m. Die Höchstneigung der Rampen beträgt wie bei Tunneln 6%.
Anders als im Kommunalbereich sollen bei Radschnellwegen in NRW keine kostengünstigen
Aluminiumbrücken zum Einsatz kommen. Das Land begründet dies mit fehlenden
Sanierungsmöglichkeiten und fehlender Normung in der ZTV-Ing.
3.6.2 Gestaltungsstandards bei plangleicher Radverkehrsführung
Knotenpunkte mit Vorfahrtsregelung
Knotenpunkte
regelung
mit
kommen
Führungsformen
streifen,
Vorfahrtsfür
die
Radfahr-
Fahrradstraße
und
Tempo-30-Strecke in Frage.
Der untergeordneten Zufahrt ist
die Vorfahrt des Radschnellwegs
Abb. 31: Knoten mit Vorfahrtsregelung (Fahrradstraße in Tempo-30-Zone)
durch
das
Verkehrs-
zeichen
205
„Vorfahrt
gewähren“
anzuzeigen.
Zur
weiteren Verdeutlichung sollte
bei einer Gefahrenstelle der
Radschnellweg in Rotasphalt ausgeführt werden. Die untergeordnete Straße sollte durch eine
Rampe baulich vom Radschnellweg abgesetzt werden.
Kreisverkehre
Kleine Kreisverkehre mit einem Durchmesser bis max. 35,00 m bieten durch die niedrige
Geschwindigkeit im Knoten und den guten Verkehrsfluss eine gute Alternative zur Führung des
Radverkehrs. Dieser kann sowohl im als auch um den Kreisverkehr geführt werden. Die
Führungsformen zum Kreisverkehr sind auf die Führung im/am Kreisverkehr abzustimmen.
Radfahrstreifen und Schutzstreifen dürfen aus Sicherheitsgründen auf der Kreisfahrbahn nicht
angelegt werden. Die geeignete Führung für den Radfahrer hängt auch von der
Verkehrsbelastung ab, die Führung im Kreisverkehr wird erfahrungsgemäß bis zu einer
Verkehrsstärke von 15.000 Kfz/24h vom Radfahrer akzeptiert. Bei höheren Belastungen ist der
Radfahrer in den Nebenanlagen zu führen.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
58
Gestaltungsstandards für den Radschnellweg
Wird der Radschnellweg in der Nebenanlage geführt, empfiehlt sich die Querung über einen
Arm und dessen Fahrbahnteiler. Insbesondere bei Querungen mit Zweirichtungsradwegen sind
die Sichtverhältnisse zu beachten und der mögliche Rückstau durch den bevorrechtigten
Radweg zu prüfen.
Prinzipiell sind zwei Möglichkeiten der Querung über einen Arm denkbar. Der Radweg ist der
Fahrbahn untergeordnet (siehe Abb. 32) oder der Radweg quert mit Bevorrechtigung (siehe
Abb. 33). Die bevorrechtigte Querung ist innerorts die Regel und bedingt, dass der Radweg
nicht mehr als 5,00 m von der Kreisfahrbahn abgesetzt ist. Der Radweg ist kreisförmig um den
Kreisverkehr zu führen. Aus Sicht der Reisegeschwindigkeit ist die bevorrechtigte Querung die
vorteilhaftere.
Abb. 32: Kreisverkehr – Querungsmöglichkeit:
Radverkehr dem Kfz-Verkehr untergeordnet
Abb. 33: Kreisverkehr – Querungsmöglichkeit mit
Bevorrechtigung Radverkehr
Wird der Radfahrer vor dem Knoten auf der Fahrbahn geführt und sind die Verkehrsströme auf
dem Radschnellweg und der kreuzenden Straße ähnlich stark, stellen Minikreisverkehre eine
gute Lösung zur Optimierung von Verlustzeiten an Knotenpunkten dar.
Zur Reduzierung der Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs im Knoten sollte die Kreisinsel zum
Überfahren unattraktiv gestaltet sein.
Knotenpunkte mit Lichtsignalanlage
Führungen
über
Knotenpunkte
mit
Lichtsignalanlage (LSA) sind aufgrund der
Verlustzeiten
insbesondere
quer
zur
Hauptrichtung generell zu vermeiden.
Führt der Radschnellweg dennoch an Knoten
mit LSA, so ist zu prüfen, ob die Grünzeiten
zugunsten der
verbessert
Abb. 34: Knoten mit LSA, vorgezogener Aufstellbereich
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
Radfahrer
werden
angepasst
können.
Bei
bzw.
einer
59
Gestaltungsstandards für den Radschnellweg
durchgehenden Führung über mehrere LSA trägt eine Koordinierung der Signalisierung in einer
„Grünen Welle“ zu einer Minimierung der Verlustzeiten bei. Die Anforderung einer Grünphase
kann durch einen vorgelagerten Signalgeber (z.B. Schleifen in der Fahrbahn) für den
Radverkehr ermöglicht werden. Vorteilhaft sind auch Anzeigen für die Radfahrer, mit welcher
Geschwindigkeit sie sich dem Knoten nähern sollen, um ihn ohne Stopp queren zu können. So
zeigt z.B. das in Abb. 35 angezeigte Schildkröten-Symbol an, dass der Radfahrer etwas
langsamer fahren sollte, um bei Grün über die Ampel fahren zu können, ein Hasen-Symbol
dagegen würde dem Radfahrer signalisieren, dass er schneller fahren muss.
Abb. 35: Beispiel "Grüne Welle" (www.fietsflo.nl)
Im Haltebereich der LSA sind vorgezogene Haltelinien bzw. vorgezogene Aufstellbereiche
kombiniert mit Radfahrstreifen vor allem in Knotenpunktzufahrten mit längeren Sperrzeiten
sinnvoll.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
60
Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante
4.
STRECKENBESCHREIBUNG MIT FÜHRUNGSELEMENTEN DER AUSGEWÄHLTEN
VARIANTE
Abb. 36: Übersicht Radschnellweg Euregio
Der Radschnellweg Euregio führt auf deutscher Seite von Aachen über Richterich und
Kohlscheid nach Herzogenrath und hat eine Länge von ca. 12,8 km. Ein zweiter Ast aus
Kohlscheid (Länge ca. 0,9 km) bindet den niederländischen Radschnellweg in Kerkrade an.
Westlich von der Ortslage Alt-Richterich bis zur niederländischen Grenze (ca. 5,5 km) zeigt die
Potentialanalyse (siehe Anlage 8), dass nur zwischen 500 und 600 Radfahrten/24h zu erwarten
sind. Dies liegt deutlich unter der Mindestgrenze von 1.000 Radfahrten/24h, die das Land NRW
auf längeren Strecken als Voraussetzung für einen Radschnellweg des Landes vorgibt. In
diesem Abschnitt soll die Radverkehrsführung daher nicht mehr als Radschnellweg geplant
werden. Wegen der grenzüberschreitenden Bedeutung mit dem Anschluss in Richtung Heerlen
soll aber weiterhin eine qualitativ hochwertige schnelle überregionale Route entstehen, die
jedoch in den Ausbaubreiten reduziert werden kann. Diese wird im Folgenden als „Hauptroute“
bezeichnet. Auf einen eigenen Gehweg kann wegen der geringen Fußgängerzahlen zwischen
Richterich und Horbach sowie zwischen Horbach und der Grenze verzichtet werden.
Von den 13,7 km Radschnellweg liegen etwa 60% (8,3 km) im Stadtgebiet Herzogenrath und
40% (5,4 km) im Aachener Stadtgebiet. Hinsichtlich der Ortslage verlaufen 42% des
Radschnellwegs innerhalb und 58% außerhalb der OD-Grenzen.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
61
Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante
Abschnitte
Führungsformen
Radschnellweg
Radschnellweg
Aachen Richterich
Richterich Kohlscheid
Radschnellweg
Kohlscheid
Herzogenrath
Radschnellweg
Veloroute
Kohlscheid Kerkrade
Richterich
Locht
Gesamt
Verkehrsberuhigter
Geschäftsbereich
0m
0%
0m
0%
0m
0%
0m
0%
0m
0%
0m
0%
Geh- und Radweg
0m
0%
0m
0%
0m
0%
0m
0%
3.250 m
59%
3.250 m
22%
Schutzstreifen
0m
0%
0m
0%
0m
0%
0m
0%
1.050 m
19%
1.050 m
7%
400 m
10%
0m
0%
255 m
7%
0m
0%
800 m
14%
1.455 m
10%
1.140 m
29%
1.525 m
30%
450 m
12%
0m
0%
0m
0%
3.115 m
21%
Tempo-30-Strecke
Fahrradstraße
Radfahrstreifen
Zweirichtungsradweg
0m
0%
0m
0%
0m
0%
0m
0%
430 m
8%
430 m
3%
2.360 m
60%
3.545 m
70%
3.090 m
81%
855 m
100%
0m
0%
9.850 m
66%
40 m
1%
0m
0%
0m
0%
0m
0%
0m
0%
40 m
0%
3.940 m
100%
5.070 m
100%
3.795 m
100%
855 m
100%
5.530 m
100%
19.190 m
100%
Einrichtungsradweg
Gesamtstrecken
Im Folgenden werden die Linienführung sowie die Führungs- und Knotenpunktform für die
ausgewählten Varianten in den fünf Streckenabschnitten
Aachen – Richterich
Richterich – Kohlscheid
Kohlscheid – Kerkrade
Kohlscheid – Herzogenrath
Richterich – Locht
erläutert.
Die
Anforderungen
an
die
jeweilige
Führungsform
sind
in
Kapitel
3
–
Gestaltungsstandards, beschrieben. Bei Abweichung von den Festlegungen wird im Einzelfall
darauf hingewiesen.
In der Anlage 2 – Planunterlagen, sind die dazugehörigen Übersichtspläne enthalten.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
62
Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante
4.1
Abschnitt Aachen – Richterich
Abb. 37: Übersicht Abschnitt Aachen – Richterich
Der Abschnitt ist ca. 3,9 km lang. Er beginnt am Knoten Wüllnerstraße/Templergraben und
endet am Knoten Roermonder Straße/Horbacher Straße/Berensberger Straße.
Der Abschnitt weist eine nahezu gerade Linienführung auf. Erreicht wird diese u.a. durch den
Bau von zwei Brücken und einem Tunnel bzw. Durchstich (siehe Kap. 8 – Ingenieurbauwerke).
Abb. 38: Höhenprofil Aachen - Richterich
Wie dem Höhenprofil (siehe Abb. 38) zu entnehmen ist, weist die Strecke nur geringe
Steigungen auf. Der Abschnitt mit 6% Gefälle ist die geplante Rampe nach dem Durchstich, hier
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
63
Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante
kann die Steigung sehr wahrscheinlich bei Vorlage einer detaillierten Vermessung noch
reduziert werden.
4.1.1 Innenstadt Aachen [Wüllnerstraße – Turmstraße]
Streckentypologie (Bestand)
Innerorts
Angebaute Hauptverkehrsstraßen
Vzul ≤ 50 km/h
Einseitiger Radweg (Wüllnerstraße), ansonsten keine Radverkehrsanlagen
Hohes Aufkommen an Kfz-Verkehr (Wüllnerstraße auch mit Linienverkehr)
Hohes Aufkommen an Fuß- und Radverkehr (Innenstadt und Universitätsbereich)
Wüllnerstraße: Einseitiges Längsparken; Turmstraße: Längs- und Schrägparken
Plangleiche Querung der klassifizierten Straßen B1a (Pontwall/Turmstraße) und L232
(Roermonder Straße/Turmstraße) mittels LSA-gesteuertem Knoten
Wüllnerstraße (Templergraben – Malteserstraße): Einbahnstraße stadteinwärts
Wüllnerstraße/ Pontwall: Fußgänger-Unterführung (nicht barrierefrei) mit Zugängen an
allen Knotenpunktarmen
Maßnahmen (Planung)
Die Wüllnerstraße ist gekennzeichnet durch einen Straßenraum, der nicht ausreichend breit ist,
um allen Nutzern ausreichende Flächen zur Verfügung zu stellen, so dass die Standards von
Radschnellwegen in der Wüllnerstraße nicht eingehalten werden können. Derzeit wird die
Wüllnerstraße durch die Stadt Aachen überplant. Die Planung wird zu einem späteren Zeitpunkt
mit den Planungen des Radschnellweges abgeglichen.
Im Rahmen des Projektes soll die Situation für die Radfahrer verbessert werden. Angesichts
der immer noch hohen Radfahrerzahlen sollte im Zusammenhang mit den weiteren Planungen
der Stadt Aachen auf der Wüllnerstraße darauf geachtet werden, dass eine Trennung von den
starken Fußgängerströmen in diesem Bereich erfolgt und für den Radverkehr in beiden
Fahrtrichtungen eine hochwertige Führung zur Verfügung steht.
Über die Turmstraße zwischen Alleenring und Roermonder Straße wird die Verbindung zur
Rütscher Straße hergestellt. Die Turmstraße soll als Fahrradstraße eingerichtet werden. Der
Kfz-Verkehr ist weiter zugelassen. Mit Ausnahme der Kreuzungen mit dem Alleenring und der
Roermonder Straße erhalten die Fahrradstraßen an allen Querstraßen Vorfahrt. Durch
geschwindigkeitsdämpfende
Maßnahmen
soll
einem
Anstieg
der
Kfz-Geschwindigkeit
entgegengewirkt werden. In der Turmstraße ist eine Reduzierung der Kfz-Zahlen notwendig,
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
64
Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante
damit der Radverkehr die nach den
Verwaltungsvorschriften
der
StVO
geforderte dominierende Verkehrsart ist.
Für die beiden LSA-gesteuerten Knoten
sind für den Radschnellweg optimierte
Umlaufzeiten,
im
besten
unterbrechungsfreier
Fall
mit
Durchfahrt
zwischen Wüllner- und Rütscher Straße
zu
prüfen.
Zur
Knotenpunktbereiche
Aufwertung
sollen
für
der
die
Abb. 39: Turmstraße (Fahrradstraße)
Radfahrer aufgeweitete Radaufstellstreifen in den untergeordneten Knotenpunktarmen
eingerichtet werden.
Durch einen möglichen Ausbau der Unterführung zwischen Wüllner- und Turmstraße für den
Fuß- und Radverkehr könnte die Verkehrssituation an diesem stark frequentierten Knoten für
alle Verkehrsteilnehmer verbessert werden. Zudem würde durch die Lage des Knotens auf
einer Kuppe die verlorene Steigung für den Radfahrer entfallen. Als weitere Möglichkeit der
Attraktivierung des Radschnellwegs sollte daher die Befahrung der Unterführung für den
Radverkehr untersucht werden (siehe Kap. 7.1).
4.1.2 Stadtrand Aachen [Rütscher Straße]
Streckentypologie (Bestand)
Innerorts
Angebaute Erschließungsstraße ohne Durchgangsverkehr
Vzul ≤ 30 km/h
Keine Radverkehrsanlagen
Anliegerverkehr, kein Linienverkehr
Hohes Aufkommen an Fuß- und Radverkehr (Studententürme, etc.)
Beidseitiges Längsparken
Knotenpunkte mit Rechts-vor-Links-Regelungen
Grünfläche westlich der Rütscher Straße
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
65
Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante
Maßnahmen (Planung)
Die
Rütscher
vorhandenen
Straße
ist
mit
Anliegerverkehr,
dem
dem
bereits jetzt hohen Radverkehrsanteil und
als
Bestandteil
prädestiniert
für
Fahrradstraße.
einer
die
Die
Radschnellwegpotentials
Prämisse
des
Tempo-30-Zone
Ausweisung
als
Prognose
des
belegt
die
dominierenden
Rad-
verkehrs auf der Fahrbahn. Die Freigabe
der Fahrradstraße für Anlieger- bzw. KfzAbb. 40: Rütscher Straße (Fahrradstraße)
Verkehr ist notwendig.
Auf der Rütscher Straße würde der Straßenquerschnitt etwas verbreitert werden, um
ausreichende Sicherheitsabstände zu den Stellplätzen am Straßenrand sicherzustellen. Dazu
soll die Stellplatzreihe auf der Westseite um etwa 1,00 m bis 1,20 m in Richtung des
Grünstreifens verlegt werden. Die Bäume am Straßenrand würden dabei erhalten bleiben.
Um den am Knoten Rütscher Straße/Roermonder Straße vorgesehenen aufgeweiteten
Radaufstellstreifen auch bei Rückstau zu erreichen, soll der Straßenquerschnitt im
Kreuzungsbereich verbreitert werden. Am Knoten Nizzaallee beginnt die Anbindungsstrecke
nach Laurensberg und zum Gewerbegebiet Süsterfeld über die vorhandene Brücke
Kohlscheider Straße.
4.1.3 Ehemaliger Bahndamm [Nizzaallee – Tittardsfeld]
Streckentypologie (Bestand)
Außerorts
Anbaufreier Bereich der Naherholung
Kein Kfz-Verkehr
Keine Radverkehrsanlagen
Hauptsächlich freizeitlicher Fußgängerverkehr (Weißer Weg)
Kein Parken
Keine Beleuchtung
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
66
Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante
Maßnahmen (Planung)
Ab der Nizzaallee ist geplant, den Radschnellweg in der Nebenanlage als Zweirichtungsradweg
fortzusetzen (siehe Abb. 41).
Nach der Festlegung der Vorzugsvariante durch die
politischen Gremien im Juni 2016 wurden im November
2016 den Kleingärtnern der Kleingartenanlage Rütsch die
bisherigen
Planungsideen
vorgestellt.
Anschließend
wurden die von den Kleingärtnern vorgeschlagenen
Alternativvarianten geprüft und mit den vorgesehenen
beiden Varianten verglichen.
Als Ergebnis dieser Prüfung wird die Variante unmittelbar
westlich
der
Kleingartenanlage
präferiert.
Hierdurch Abb. 41: Rütscher Straße
bleiben alle Gärten erhalten. Dazu ist jedoch ein Eingriff in (Zweirichtungsradweg)
den dortigen Böschungsbereich und Baumbestand erforderlich. In der weiteren Planung ist
nach gutachterlicher Bewertung des Biotopbereiches die genaue Trassenführung zu entwickeln.
Alternativ kann der Radschnellweg in Randlage innerhalb der Kleingartenanlage geführt
werden. Diese Variante ist kostengünstiger und schont die Biotopflächen, führt aber im Saldo
zum Verlust von etwa zwei Kleingärten und wird daher von den Kleingärtnern abgelehnt.
Im Grenzbereich der Kleingärten ist ein Sichtschutz zwischen Radweg und Kleingärten sinnvoll.
Der Bahndamm in Laurensberg wird über das geplante Brückenbauwerk (siehe Kap. 8 –
Ingenieurbauwerke) über Kohlscheider Straße und Toledoring erreicht. Auf dem Bahndamm
verläuft der Radweg weiter als Zweirichtungsradweg bis zur Straße Tittardsfeld. Die
Schlossparkstraße soll dabei über ein weiteres geplantes Brückenbauwerk planfrei gequert
werden.
Die Fußgänger werden über den Bahndamm und die
Brücken parallel mitgeführt. Hierdurch entsteht neben den
bereits vorhandenen Wegebeziehungen, die erhalten
bleiben,
eine
neue
fußläufige
Verbindung
zum
Naherholungsgebiet Lousberg.
Auf dem Bahndamm ist der vorhandene Gehweg „Weißer
Weg“
im
Dammkronenbereich
zu
versetzen.
Die
Aufenthalts- und Erholungsfunktion des Bahndamms soll
auf jeden Fall beibehalten und durch den Radschnellweg
nicht verdrängt werden. Zum Schutz der Fußgänger soll Abb. 42: Alter Bahndamm in Laurensberg
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
67
Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante
der heutige Querschnitt von etwa 2,00 m verbreitert werden, so dass zukünftig für den
Radschnellweg 4,00 m und für den Gehweg 2,50 m zur Verfügung stehen. Zusätzlich soll in
Teilbereichen eine Hecke zwischen beiden Wegen eine Schutzfunktion bieten. Auch die am
Dammkopf vorhandenen Aufenthalts- und Verweilbereiche bleiben durch Anschultern des
Dammes erhalten. Der Radweg würde abseits dieser Areale geführt werden. Für den
Platzbereich bedarf es daher einer besonderen Lösung. Die genaue Flächenaufteilung und die
genauen Querschnitte für den Platzbereich müssen im Rahmen der Entwurfsplanung festgelegt
werden.
Nach den bisherigen Untersuchungen müssten im Bereich des Weißen Wegs größere Bäume
allenfalls nur vereinzelt beseitigt werden. Wegen der Bedeutung des alten Bahndamms für die
Naherholung wird empfohlen, in der Entwurfsplanung ein besonderes Augenmerk auf die
Konfliktvermeidung zwischen Radfahrern und Fußgängern und die gestalterische Qualität zu
legen und hierbei die Bürger intensiv zu beteiligen.
Die Zugangsbereiche am Toledoring und der Schlossparkstraße sind mit Blick auf die
Brückenbauwerke
umzuplanen.
An
den
Zuwegungen
zwischen
den
Dammenden,
beispielsweise Schloss-Rahe-Straße, sind Querungsmöglichkeiten für Fuß- und Radfahrer zu
berücksichtigen. Damit die Fußgänger bei Nässe nicht auf den Radweg ausweichen, ist die
ungebundene Oberfläche des Weges mit einem dem Radweg gleichwertigen Belag
herzustellen. Die Zuwegungen zum Bahndamm sind für den Fuß- und Radverkehr so
anzupassen und aufzuwerten, dass die Zu- und Abfahrt zum Radschnellweg für die Nutzer in
Laurensberg möglichst einfach und komfortabel möglich ist.
Weiterhin sollte der gesamte Streckenabschnitt durch eine dem Umfeld angemessene
Beleuchtung ausgestattet werden (siehe Kap. 3.5.4). Die Beleuchtung ist so zu gestalten, dass
Natur und Anliegergrundstücke möglichst wenig beeinträchtigt werden.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
68
Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante
4.1.4 Laurensberg [Tittardsfeld]
Streckentypologie (Bestand)
Innerorts
Angebaute Erschließungsstraße ohne Durchgangsverkehr
Vzul ≤ 30 km/h
Keine Radverkehrsanlagen
Anliegerverkehr, kein Linienverkehr
Einseitiges Längsparken
Knotenpunkte mit Rechts-vor-Links-Regelungen
Maßnahmen (Planung)
Im Übergang zwischen dem alten Bahndamm und der
Straße
Tittardsfeld
soll
der
Radschnellweg
vorfahrtsberechtigt auf die Straße Tittardsfeld geführt
werden. Es ist davon auszugehen, dass die Kfz-Belastung
deutlich geringer ist als der zu erwartende Radverkehr, so
dass die Straße auf einer Länge von 165 m als
Fahrradstraße
mit
Freigabe
ausgewiesen
werden
kann.
des
Die
Anliegerverkehrs
Erkennbarkeit
des
Radschnellweges in der ansonsten als Tempo-30-Zone
ausgewiesenen Straße Tittardsfeld ist sicherzustellen. Abb. 43: Tittardsfeld
Geeignete Maßnahmen wären die Anrampung der Fahrradstraße und die Einfärbung des
Oberflächenbelages.
4.1.5 Bahnstrecke Aachen – Düsseldorf [Tittardsfeld – Roermonder Straße]
Streckentypologie (Bestand)
Außerorts
Anbaufreier Bereich an der Bahnstrecke Aachen - Düsseldorf
Keine Verkehrsanlagen
Zwischen Tittardsfeld und Bahnanlage: Privatgrundstücke
Unterquerung der Roermonder Straße (L231) bei Haus Linde
Keine Beleuchtung
Lärmschutzwände an der Bahnstrecke
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
69
Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante
Maßnahmen (Planung)
Der Zweirichtungsradweg soll in Richtung Bahnstrecke
geradeaus verlängert werden. Um den Radschnellweg
zwischen der vorhandenen Bebauung an die Bahnstrecke
weiter
zu
führen,
ist
Grunderwerb
notwendig.
Der
Radschnellweg kann nicht unter der vorhandenen Brücke
L231, Roermonder Straße (Brücke über die DB „Haus Linde“,
BW 5102583) durchgeführt werden. Stattdessen ist ein
Durchstich des östlichen Widerlagers erforderlich. Die Lage
des geplanten Bauwerks im Flügelbereich der Brücke sowie Abb. 44: Bahnstrecke Aachen die Radwegführung im Bereich der Einschnittböschung
Düsseldorf
erfordert Böschungssicherungsmaßnahmen vor und hinter dem Durchstich (siehe Kap. 7 –
Ingenieurbauwerke). Da gemäß Vorgabe der Deutschen Bahn AG der vorhandenen
Bahnentwässerung kein weiteres Niederschlagswasser zugeführt werden darf, ist in diesem
Bereich
(Entwässerungsabschnitt
1)
eine
separate
Niederschlagswasserentsorgung
vorzusehen.
Nach dem Brückenbauwerk soll der Radweg über eine Rampe auf das Höhenniveau der
Roermonder Straße geführt werden. Im Höhenprofil (siehe Abb. 38) ist eine 65 m lange Rampe
mit 6% vorgesehen. Hier ist in der weiteren Planung zu prüfen, ob die Rampe mit geringerem
Gefälle ausgebildet werden kann.
Weiterhin sollte der gesamte Streckenabschnitt durch eine dem Umfeld angemessene
Beleuchtung ausgestattet werden (siehe Kap. 3.5.4 – Beleuchtung). Die Beleuchtung ist so zu
gestalten, dass Natur und Anliegergrundstücke möglichst wenig beeinträchtigt werden.
Entlang der Straße Tittardsfeld ist ein (Fuß-)Wegenetz vorhanden. Da dieser Weg für
Fußgänger nur unwesentlich länger ist als die geplante Radschnellwegtrasse entlang der Bahn,
soll aus Platzgründen entlang der Bahnstrecke kein begleitender Gehweg mitgeführt werden.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
70
Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante
4.1.6 Roermonder Straße [Bahnstrecke – Knotenpunkt Horbacher Straße]
Streckentypologie (Bestand)
Außerorts
Angebaute/ Anbaufreie Hauptverkehrsstraße (L231)
Vzul ≤ 50 km/h
Einseitiger Radweg
Beidseitige Gehwege
Hohes Aufkommen an Kfz-Verkehr und Linienverkehr
Geringes Aufkommen an Fuß- und Radverkehr
Kein Parken
Plangleicher Knoten mit klassifizierten Straßen L231 (Roermonder Straße und Horbacher
Straße) und K37 (Berensberger Straße) mittels LSA-gesteuertem Knoten
Bushaltestellen vor Knoten L231/K37
Maßnahmen (Planung)
Der Zweirichtungsradweg entlang der Roermonder Straße soll bis zum Knoten Roermonder
Straße/ Horbacher Straße/ Berensberger Straße (L231/ K37) auf der westlichen Seite der
Roermonder Straße weitergeführt werden. Ein Umbau der vorhandenen Nebenanlage
(getrennter Geh- und Radweg) ist notwendig. Der Gehweg soll hier zwischen Radschnellweg
und Fahrbahn platziert werden, um ein Kreuzen zwischen Fußgängern und Radfahrern zu
vermeiden. Im Bushaltestellenbereich „Berensberger Straße“ ist der Radschnellweg hinter
Gehweg und Bushaltestelle zu führen.
Für den Knotenpunkt L231/ K37 wird zur Verbesserung der Radverkehrssituation der Umbau
des signalisierten Knotens zu einem Kreisverkehr mit Führung auf Radwegen empfohlen. Der
Radschnellweg könnte dabei bevorrechtigt über den westlichen Arm des Kreisverkehrs geführt
werden. Die überschlägige Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Kreisverkehrs hat die
Machbarkeit bestätigt. Hierfür soll in der weiteren Planung eine detaillierte Untersuchung der
Leistungsfähigkeit mit aktuellen Zählwerten erfolgen unter Berücksichtigung von evtl.
Verkehrsverlagerungen infolge der geplanten Haupterschließung Richtericher Dell und des
Bahnhaltepunkts Richterich. Alternativ kann der Radschnellweg in die jetzige Lichtsignalisierung
eingebunden werden, wodurch jedoch längere Wartezeiten für die Radfahrer entstehen.
Am Kreisverkehr schließen aus westlicher Richtung die Hauptroute nach Locht bzw. Heerlen
und aus nördlicher Richtung der Radschnellweg nach Herzogenrath an.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
71
Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante
4.2
Abschnitt Richterich – Kohlscheid
Abb. 45: Übersicht Richterich – Kohlscheid
Der Abschnitt ist ca. 5,1 km lang und beginnt in Richterich am Knoten Roermonder
Straße/Horbacher Straße/Berensberger Straße. Er endet an der Forensberger Straße nahe der
Brücke zur Mühlenstraße in Kohlscheid. Innerhalb dieses Abschnitts, zwischen Küppershofweg
und Hasenwaldstraße, verläuft die Stadtgrenze zwischen Aachen und Herzogenrath.
Der Abschnitt weist wegen der zentralen Erschließung der Ortslage Kohlscheid eine
geschwungene Linienführung auf. Die direkte Verbindung für durchfahrende Radfahrer ohne
Quelle oder Ziel in Kohlscheid über den Ortsteil Bank ist insbesondere dann interessant, wenn
die Haupterschließung Richtericher Dell umgesetzt wird. Diese Streckenführung wird in Kapitel
7 – Ausbaustufen, näher beschrieben.
Abb. 46: Höhenprofil Richterich - Kohlscheid
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
72
Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante
Die Steigung in diesem Abschnitt ist durchweg als komfortabel einzustufen.
4.2.1 Richterich [Knotenpunkt Horbacher Straße – Schloss Schönau-Straße]
Streckentypologie (Bestand)
Innerorts
Angebaute Hauptverkehrsstraße
Vzul ≤ 50 km/h
Einseitiger Radweg (Richtung Aachen)
Hohes Aufkommen an Kfz-Verkehr und Linienverkehr
Hohes Aufkommen an Fuß- und Radverkehr (Ortskern)
Beidseitiges Längsparken
Politisch ist die Anlage eines einseitigen Schutzstreifens in Fahrtrichtung Kohlscheid
beschlossen, bisher jedoch noch nicht umgesetzt.
Maßnahmen (Planung)
Wegen der beengten Platzverhältnisse im Ortskern ist eine getrennte richtungsbezogene
Führung (zwei Einrichtungsradwege oder Radfahrstreifen mit jeweils 3,00 m Breite) nicht
möglich. Um trotz der beengten Platzverhältnisse die vom Fördergeber vorgegebenen
Standards für Radschnellwege weitestgehend einhalten zu können, wird die Anlage eines
einseitigen Zweirichtungsradweges westlich der Roermonder Straße empfohlen.
Innerörtliche Zweirichtungsradwege im Seitenraum sind in der Vergangenheit vor allem dann
durch Gefahren für die Verkehrssicherheit aufgefallen, wenn die Führung hinter parkenden
Fahrzeugen lag und es viele Einmündungen bzw. Grundstückszufahrten gab. An solchen
Strecken wurde in den letzten Jahren aus Gründen der Verkehrssicherheit von den Fachleuten
immer eine Führung der Radfahrer auf der Fahrbahn in Radfahr- oder Schutzstreifen präferiert.
Diese Problematik wird auch an das Land NRW herangetragen, um zu klären, ob es bereits
Erfahrungen von anderen Radschnellwegen zu dieser Thematik gibt.
Um die Sicherheit der Radfahrer zu erhöhen, soll der Radschnellweg, wie in den Niederlanden
üblich, baulich vom Gehweg und der Fahrbahn getrennt werden. Bei der weiteren Planung ist
besonders auf gute Sichtbeziehungen zwischen Radfahrern und Kfz-Führern zu achten. Diese
sollen durch die Führung des Radschnellweges unmittelbar neben der Fahrbahn und durch die
übersichtliche Ausgestaltung der Überwege und -fahrten sichergestellt werden. Dazu sind zur
Querung neben der Furtmarkierung z.B. Rampensteine oder „Kölner Teller“ denkbar. Weiterhin
könnten Furten zur Verdeutlichung farblich abgesetzt werden.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
73
Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante
Abb. 47: Querschnitt mit baulicher Trennung
Abb. 48: Bsp. Groningen Radweg mit
baulicher Trennung von Gehweg und
18
Fahrbahn
Die bisher überwiegend mit Busbuchten ausgestatteten Bushaltestellen „Richterich Rathaus“
und
„Schloss-Schönau-Straße“
können
im
Zuge
der
Radschnellwegplanung
als
Fahrbahnrandhaltestellen ausgebaut werden.
Um den Zweirichtungsradweg im Ortskern anordnen zu können, müssen auf der westlichen
Seite etwa 35 Parkstände und wahrscheinlich 4 Bäume entfallen. Im Rahmen der weiteren
Planungen muss geprüft werden, wie stark die Auslastung dieser sowie der umliegenden
Parkplätze ist und ob ggf. einige neue Parkmöglichkeiten geschaffen werden können.
4.2.2 Ortsausgang Richterich [Schloss-Schönau-Straße – Roder Weg]
Streckentypologie (Bestand)
Innerorts
Örtliche Einfahrtsstraße (Gewerbe westlich und Wohnen östlich)
Vzul ≤ 50 km/h
Einseitiger Radweg (Richtung Aachen)
Hohes Aufkommen an Kfz-Verkehr und Linienverkehr
Hohes Aufkommen an Fuß- und Radverkehr (Wohnen und Gewerbe)
Kein Parken
Plangleicher Knoten Schloss-Schönau-Straße und Schönauer Friede/ Roder Weg mit
Lichtsignalanlage
Langgezogene Linksabbiegestreifen an den Knoten
Baumreihe zwischen Fahrbahn und Gehweg
18
Quelle: S. Schneider, http://www.adfc-kassel.de
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
74
Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante
Maßnahmen (Planung)
Zur Erhaltung der Baumreihe und aufgrund der breiten
Fahrbahnfläche soll ab der Schloss-Schönau-Straße
der Zweirichtungsradweg im Bereich des heutigen
Gehwegs weitergeführt werden. Dies bedingt die
Anpassung
des
Fahrbahnquerschnitts
und
die
Verlegung des Gehweges vor die Baumreihe. Die
langen
Linksabbiegestreifen
Abbiegestreifen
ohne
sollen
zu
einem
Verzögerungsstrecke
mit
offener Einleitung gekürzt werden. Die Breite des Abb. 49: Roermonder Straße in Richterich
Aufstellbereiches einschließlich der durchgehenden
(Zweirichtungsradweg)
Fahrspur wird von 6,50 m auf 5,50 m reduziert.
Die Querung des Roder Wegs mittels Lichtsignalanlage soll bestehen bleiben, da der
Radschnellweg mit der Roermonder Straße im Hauptstrom verläuft, das bedeutet lange Fahrund kurze Wartezeiten. Eine weitere Optimierung der Signalisierung ist dennoch zu prüfen, so
ist z.B. die Einrichtung einer „grünen Welle“ mittels Induktionsschleifen in den Fahrbahnen
denkbar, die den Radverkehr gegenüber den Linksabbiegern bevorrechtigt.
4.2.3 Nördliche Ortsgrenze Richterich [Roder Weg – Küppershofweg]
Streckentypologie (Bestand)
Inner-/ Außerorts
Anbaufreie Hauptverkehrsstraße
Vzul ≤ 50 km/h
Einseitiger Geh- und Radweg ca. 4 m abgesetzt von der Fahrbahn
Hohes Aufkommen an Kfz-Verkehr und Linienverkehr
Geringes Aufkommen an Fuß- und Radverkehr
Kein Parken
Baumreihe zwischen Fahrbahn und Gehweg
Stichweg Alte Roermonder Straße
Maßnahmen (Planung)
Der Grünstreifen mit der Baumreihe und der Gehweganlage soll ab Roder Weg in Richtung
Herzogenrath erhalten bleiben und der Zweirichtungsradweg an den Gehweg angeschultert
werden.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
75
Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante
Die
Trassenführung
des
Radschnellwegs
ist
als
Randbedingung
bei
der
weiteren
Objektplanung der beiden Projekte der Stadt Aachen „Haupterschließung Richtericher Dell“ und
„Feuerwache Richterich“ zu berücksichtigen. So ist z.B. im Bereich der abknickenden
Roermonder Straße die Anbindung der Haupterschließung Richtericher Dell (Planung Stadt
Aachen) planfrei über den Radschnellweg zu führen und die Radverkehrsanlage und der
Gehweg der Umgehungsstraße an die geplanten Anlagen (Rad- und Gehweg) anzuschließen.
Die Linienführung sieht die Querung der Roermonder Straße (L232) im Bereich des
Küppershofwegs vor. Die dortige Dammlage der L232 begünstigt eine planfreie Querung mit
einem Tunnelbauwerk (BW03) für den Rad- und Fußverkehr. Der Tunnel mündet in den
Böschungsbereich der Roermonder Straße. Im Küppershofweg erfolgt dann die Auflösung des
Zweirichtungsradweges und die Führung auf der Fahrbahn.
4.2.4 Küppershofweg [Küppershofweg – Hasenwaldstraße]
Streckentypologie (Bestand)
Außerorts
Wirtschaftsweg
Vzul ≤ 50 km/h
Kein Gehweg, keine Radverkehrsanlage
Geringes Verkehrsaufkommen (Anliegerverkehr)
Landwirtschaftlicher Verkehr
Kein Parken
Teilabschnitt des „Weißen Weges“ (Hasenwaldstraße)
Maßnahmen (Planung)
Aufgrund der geringen Verkehrsbelastung und der beengten Verhältnisse ist im Küppershofweg
die Führung mittels Fahrradstraße mit Freigabe für den Anliegerverkehr vorgesehen. Dafür ist
zur getrennten Führung des Fußverkehrs ein neuer Gehweg herzustellen.
Vom Küppershofweg passiert der Radschnellweg die Stadtgrenze von Aachen und verläuft ab
der Hasenwaldstraße auf Herzogenrather Stadtgebiet.
Die Hasenwaldstraße soll als Fahrradstraße gestaltet werden und einen eigenen Gehweg
erhalten.
Für
die
Querschnittsverbreiterung
stehen
grundsätzlich
die
beiden
straßenbegleitenden Entwässerungsgräben (ggf. Verrohrung) sowie der Randbereich des
nördlich angrenzenden Grundstücks zur Verfügung, oberhalb dessen Böschung eine
Streuobstwiese liegt. Die vorhandene Weißdornschnitthecke könnte oberhalb der Böschung
neu angelegt werden und den Lebensraum des dort befindlichen Steinkauzreviers abschirmen.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
76
Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante
In der nächsten Planungsstufe ist zu prüfen, ob die Fassung des Straßenwassers in einem
einzigen Entwässerungsgraben umsetzbar ist.
Abb. 50: Hasenwaldstraße (Bestand)
Abb. 51: Hasenwaldstraße (Planung; Fahrradstraße)
Von der Hasenwaldstraße wird nach Norden in die landwirtschaftliche Wegeparzelle
abgebogen. Im Kreuzungsbereich ist die Bevorrechtigung des Radschnellweges deutlich zu
kennzeichnen.
4.2.5 Kohlscheid Süd [Hasenwaldstraße – Dornkaulstraße]
Streckentypologie (Bestand)
Außerorts
Landwirtschaftliche Fläche (beidseitige Felder)
Landwirtschaftlicher Verkehr
Kein Gehweg, keine Radverkehrsanlage
Keine Beleuchtung
Maßnahmen (Planung)
Zum
Schutz
der
an
der
Hasenwaldstraße
angrenzenden
Streuobstwiese
soll
die
landwirtschaftliche Wegeparzelle in der jetzigen Form erhalten bleiben und der Radschnellweg
neben dem vorhandenen Wirtschaftsweg geführt werden. Zwischen beiden Wegen soll aus
Naturschutzgründen (Schutz des Steinkauzes) eine hohe Hecke die Streuobstwiese zum
Radschnellweg hin abschirmen.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
77
Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante
Im
weiteren
Verlauf
erfolgt
der
Neubau
eines
Zweirichtungsradwegs mit parallelem Gehweg. Da die
Strecke
auf
freiem
Windschutzmaßnahmen
Feld
in
liegt,
Form
sind
von
beidseitige
Hecken-
und
Baumbepflanzungen auf den flachen Böschungsflächen
sinnvoll. Eine Beleuchtung für diesen Abschnitt sollte
ebenfalls vorgesehen werden.
Rad- und Gehweg münden in den geplanten Kreisverkehr
am Knoten Dornkaulstraße/Kämpchenstraße. Hier wird der
Abb. 52: Freies Feld
Bau eines Kreisverkehres entsprechend dem Knoten (Zweirichtungsradweg)
Konrad-Zuse-Straße/ Erschließungsgebiet (BPlan II/65-A) empfohlen. Der Kreisverkehr wurde
im Bebauungsplan Kämpchenstraße nicht berücksichtigt. Ggf. ist eine Verlagerung von
Parkplätzen der neuen Wohnbebauung erforderlich. Die Querung soll bevorrechtigt über den
westlichen Arm des Kreisels erfolgen.
Der gesamte Streckenabschnitt sollte durch eine dem Umfeld angemessene Beleuchtung
ausgestattet werden (siehe Kap. 3.5.4). Die Beleuchtung ist so zu gestalten, dass Natur und
Anliegergrundstücke möglichst wenig beeinträchtigt werden.
4.2.6 Kämpchenstraße [Dornkaulstraße – Alter Bahndamm]
Streckentypologie (Bestand)
Außerorts
Anbaufreie Verbindungsstraße
Vzul ≤ 50 km/h
Einseitiger Gehweg (westliche Seite)
Beidseitige Schutzstreifen
Kein Parken
Neubaugebiet (TPH-Erweiterung, Erschließung Kämpchenstraße)
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
78
Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante
Maßnahmen (Planung)
Der Zweirichtungsradweg soll über den Kreisverkehr
Dornkaulstraße hinaus beibehalten werden und entlang der
Kämpchenstraße hinter der Baumreihe auf der Seite des
Neubaugebietes verlaufen. Der vorhandene Gehweg würde
saniert und auf 2,50 m zu Lasten der Fahrbahn verbreitert
werden. Die Grünfläche zwischen Geh- und Radschnellweg
soll bestehen bleiben. Als Witterungs- und Sichtschutz zur
neuen Siedlung wird empfohlen, die Böschung zwischen
Radweg und Siedlung zu bepflanzen, was dem Radweg
zudem einen Alleencharakter verleihen würde.
Abb. 53: Kämpchenstraße
(Zweirichtungsradweg)
4.2.7 Alte Bahntrasse Kohlscheid [Alter Bahndamm]
Streckentypologie (Bestand)
Außerorts
Gehweg in Dammlage mit parallelem Wirtschaftsweg auf westlicher Seite
Kein Kfz-Verkehr
Kein Parken
Kleingartenanlage und Neubaugebiet
Kinderspielplatz
Naherholungsgebiet mit vielen Fußgängern
Maßnahmen (Planung)
In diesem Abschnitt ist eine Weiterführung des Zweirichtungsradwegs geplant. Die Dammkrone
bietet jedoch keine ausreichende Breite für Gehweg und Zweirichtungsradweg. Der westlich
gelegene Wirtschaftsweg wiederum wird durch den landwirtschaftlichen Verkehr befahren bzw.
vom geplanten Neubaugebiet beansprucht.
Die Planung sieht vor, den Damm zur Westseite zu verbreitern oder soweit abzutragen, dass
der Radschnellweg ausreichend Platz findet und den Gehweg auf der Ostseite am Dammfuß
auf einer landwirtschaftlichen Fläche herzustellen. Die östliche Obstbaumreihe soll erhalten
bleiben. Im Bereich der nördlich anschließenden Kleingärten soll der Gehweg mit dem
Radschnellweg auf der dann breiteren Dammfläche geführt werden. Der Radweg läuft weiter
geradeaus
und
trifft
auf
den
Knoten
Kircheichstraße/
Zellerstraße.
Südlich
des
Kinderspielplatzes wird der Gehweg wieder vom Radweg getrennt und verläuft dann wie im
Bestand über den Kinderspielplatz zur Kircheichstraße.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
79
Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante
Der gesamte Bereich soll beleuchtet und mit Blick auf Witterungs- und Sichtschutz mit Hecken
und Bäumen bepflanzt werden, z.B. durch Ergänzung einer zweiten durchgehenden
Obstbaumreihe auf der Westseite.
4.2.8 Zellerstraße
Streckentypologie (Bestand)
Innerorts
Quartiersstraße mit geringer Verkehrsbelastung
Vzul ≤ 30 km/h
Schulverkehr (Städt. Gesamtschule)
Keine Radverkehrsanlagen
Einseitiges Längs- und Schrägparken
Hallenbad, Sportanlage
Maßnahmen (Planung)
Für die Zellerstraße ist die Ausweisung als
Fahrradstraße
vorgesehen.
Der
Knoten
Kircheichstraße/ Zellerstraße/ Radschnellweg
soll mit Vorrang für den Radschnellweg
ausgebaut
werden.
Verdeutlichung
Dabei
Rampen
sind
auf
zur
den
untergeordneten Knotenarmen herzustellen.
Am Knoten Zellerstraße/Kaiserstraße ist die
Anordnung eines Minikreisverkehrs geplant.
Bei der Detailplanung des Knotens sind die
Abb. 54: Zellerstraße (Fahrradstraße)
besonderen verkehrlichen Belange (Funktion
des
Radschnellwegs
als
Landesstraße
und
Bedeutung
der
Kaiserstraße
als
Hauptsammelstraße und Verlängerung der in der Planung befindlichen Markt-Tangente
zwischen Ost- und Südstraße) zu berücksichtigen.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
80
Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante
4.2.9 Alte Bahn [Kaiserstraße – Ebertstraße]
Streckentypologie (Bestand)
Innerorts
Geh- und Radweg mit Zufahrtsberechtigung für Garagen (Rückwärtige Ebertstraße)
Kein Parken
Maßnahmen (Planung)
Für
diesen
Teilabschnitt
Zweirichtungsradwegs
wird
mit
der
Bau
parallelem
eines
Gehweg
vorgeschlagen. Die Zufahrtsberechtigung zu den Garagen
soll
aufrechterhalten
Zufahrtsberechtigungen
bleiben,
sollten
jedoch
zusätzliche
nicht
erstellt
werden.
Der Zweirichtungsradweg kreuzt die Ebertstraße. Der
Kreuzungsbereich
bedarf
wegen
der
versetzt
einmündenden Ebertstraße einer Detailplanung. Es sind
neben
dem
schnellen
und
sicheren
Kreuzen
des
Abb. 55: Alte Bahn (Zweirichtungsradweg)
Radverkehrs überdies die Belange der Erschließung des TPH-Geländes zu berücksichtigen. Im
Rahmen der Einzelfallbetrachtung ist nach Vorliegen der Verkehrsströme auf dem
Radschnellweg und auf der Ebertstraße zu entscheiden, ob der Radverkehr bevorrechtigt oder
über einen Minikreisel gleichberechtigt über den Knoten geführt werden muss.
4.2.10 Alte Bahn [Ebertstraße – Alter Bahndamm]
Streckentypologie (Bestand)
Innerorts
Quartiersstraße mit Gewerbe, ansonsten kaum Zugänge oder Zuwegungen
Vzul ≤ 30 km/h
Durchgangsverkehr (Einzelhandel mit ca. 80 Kundenparkplätzen)
Stichweg mit einseitiger Wohnbebauung und reinem Anliegerverkehr
Keine Radverkehrsanlagen
Einseitiges Längsparken
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
81
Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante
Maßnahmen (Planung)
Ab der Ebertstraße soll eine Ausweisung der Straße Alte
Bahn
als
Fahrradstraße
erfolgen.
Damit
die
Fahrgassenbreite 5,00 m nicht überschreitet, sind zur
Sicherheit
der
Radfahrer
Anpassungen
am
Straßenquerschnitt erforderlich.
Zur Minimierung der Verlustzeiten soll der Knoten Alte
Bahn/Weststraße als Minikreisverkehrsanlage umgebaut
werden. Zukünftig sollte die Verkehrsbelastung nicht weiter
gesteigert werden. Auf der Straße Alte Bahn sind
Maßnahmen
zur Verringerung der Verkehrsbelastung
Abb. 56: Alte Bahn (Fahrradstraße)
wünschenswert und sollen in der weiteren Planung geprüft werden.
Voraussetzung für die geplante Fahrradstraße im Stichweg ab der Weststraße ist die
Umgestaltung mit Gehweg, Wendeanlage für den motorisierten Verkehr und Neuordnung der
Parksituation. Es kann dabei zum Verlust einiger Stellplätze kommen.
4.2.11 Alter Bahndamm [Alte Bahn – Raiffeisenstraße]
Streckentypologie (Bestand)
Innerorts
Geh- und Radweg
Maßnahmen (Planung)
Der neu zu bauende Gehweg im Bereich der Stichstraße
Alte Bahn würde an den vorhandenen Gehweg auf dem
alten Bahndamm anbinden. Neben dem vorhandenen
Gehweg soll der Radschnellweg wieder in Form eines
Zweirichtungsradweges geführt werden. Gemäß Beschluss
des
Bau-
und
Herzogenrath
vom
Verkehrsausschusses
10.11.2016
wurde
der
Stadt
auch
eine
Linienführung über das frühere Gelände der Firma Dreco
mit
Anschluss
an
die
Mühlenstraße
geprüft.
Auf
mehrmalige Anfrage bei den Eigentümern ist keine Antwort Abb. 57: Alte Bahn
(Zweirichtungsradweg)
erfolgt. Da der Flächenzugriff fraglich ist und zu einer sehr
geschwungenen Linienführung führt, wird empfohlen, die oben beschriebene Linienführung
weiterzuverfolgen.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
82
Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante
4.2.12 Kohlscheid Nord [Alte Bahn – Brücke Forensberger Straße]
Streckentypologie (Bestand)
Innerorts
Wohn- und Sammelstraßen
Vzul ≤ 30 km/h
Keine Radverkehrsanlagen
Geringes Verkehrsaufkommen (Raiffeisenstraße, Anliegerverkehr)
Hohes Verkehrsaufkommen (Mühlenstraße und Forensberger Straße, Anlieger- und
Durchgangsverkehr)
Wechselseitiges Längsparken
Engstelle an Brücke über Bahnlinie
Maßnahmen (Planung)
Bei der Umgestaltung der Straßenzüge Raiffeisenstraße,
Feldstraße und Mühlenstraße zu Fahrradstraßen würden
wie bei der Straße Alte Bahn bereichsweise die Fahrgassen
auf 5,00 m reduziert werden. Die Parksituation ist neu zu
ordnen.
Der Knoten Feldstraße/Mühlenstraße soll als abknickende
Vorfahrtsstraße ausgebildet werden. Der südlich liegende
Arm der Mühlenstraße wird dann untergeordnet. Zur
Verdeutlichung der Vorfahrt des Radschnellweges sollte
neben
der
Furtmarkierung
eine
farbliche
Abhebung
Abb. 58: Mühlenstraße (Fahrradstraße)
vorgesehen werden.
Am Knoten Mühlenstraße/Forensberger Straße ist die Anordnung eines Minikreisverkehrs
geplant.
Westlich der Brücke biegt die Fahrradstraße in Richtung des Tennisclubs Blau Weiss
Kohlscheid e.V. ab. Der Knoten soll gemäß dem der Mühlenstraße als abknickende
Vorfahrtsstraße ausgebildet werden.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
83
Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante
4.3
Abschnitt Kohlscheid – Herzogenrath
Abb. 59: Übersicht Kohlscheid - Herzogenrath
Der Abschnitt ist ca. 3,8 km lang. Er beginnt in Kohlscheid an der Forensberger Straße und
endet am Kreisverkehr Uferstraße/Kleikstraße in Herzogenrath. Der Abschnitt weist eine gerade
Linienführung und für neben Bahnstrecken verlaufende Radwege typische steigungsarme,
konstante Neigung auf.
Abb. 60: Höhenprofil Kohlscheid – Herzogenrath
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
84
Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante
4.3.1 Oberhalb Bahnstrecke [Kohlscheid – Pesch]
Streckentypologie (Bestand)
Außerorts
Tennisanlage, ansonsten freies Feld bzw. landwirtschaftliche Flächen
Westwall (Denkmal)
Bewegtes Gelände zwischen Westwall und Postropsweg
Maßnahmen (Planung)
Der Abschnitt beginnt an der Forensberger Straße und
verläuft
entlang
der
Grundstücksgrenze
zwischen
Tennisanlage und Bahnböschung. Das Grundstück der
Tennisanlage befindet sich im Besitz der Stadt Aachen, so
dass für den Radweg notwendige Anpassungen auf dem
Gelände vorgenommen werden könnten. Die Zufahrt zur
Tennisanlage soll verlegt werden, damit die bisherige
Abb. 62: Zufahrt zur Tennisanlage
(Bestand)
Erschließung
werden
als
kann.
Zweirichtungsradweg
Im
Gebäudebereich
ausgewiesen
würden
die
Mindestmaße für Radschnellwege unterschritten werden. Die im weiteren Verlauf vorhandene
Garage muss weichen oder an einen anderen Standort versetzt werden. Nach Passieren des
Tennisanlagenareals soll der Radschnellweg aufgrund des hochwertigen Baum- und
Höhlenbaumbestandes im Böschungsbereich der Bahntrasse Aachen – Düsseldorf und des
nicht ausreichenden Platzangebotes neben den Gleisen bis nördlich des Westwalls an der
Flurstücksgrenze oberhalb der Bahnböschung geführt werden. Die betroffenen Flächen werden
zur Zeit landwirtschaftlich genutzt.
Anschließend soll der Radschnellweg das Bodendenkmal
Westwall
queren.
Abstimmung
Die
mit
der
Höckerlinie
kann
Unteren
in
erster
Denkmalbehörde
überschüttet und so ohne weitere bauliche Eingriffe von
Rad- und Gehweg überquert werden. Aufgrund der Lage
der Höcker ist im weiteren Verfahren mit der Unteren
Denkmalbehörde
überwucherte
zu
klären,
Westwall
in
ob
der
diesem
im
Bestand
Bereich
offengelegt und erlebbar gestaltet werden kann.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
nicht
Abb. 61: Bahnstrecke
(Zweirichtungsradweg)
85
Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante
Die Durchfahrtsbreiten zwischen den Höckern geben nach erstem Aufmaß Möglichkeiten zur
Durchquerung.
Nördlich des Westwalls senkt
sich
das
Gelände,
hier
ist
hinsichtlich der Vermeidung von
„verlorenen
Steigungen“
ein
Konsens zwischen Grunderwerb
und
höhentechnischer
wicklung
zu
Bahnstrecke
Ent-
finden.
geht
in
Die
diesem
Abschnitt vom Einschnitt in den
Abb. 63: Bahnstrecke im Bereich des Westwalls (Geländeverlauf)
Damm über, um auf Höhe des
Postropswegs wieder
in den
Einschnitt zu wechseln. Der Dammbereich ist relativ steil ausgeführt und bietet kaum Platz um
Rad- und Gehweg geböscht mit zu führen, daher ist die Entscheidung auf eine steigungsarme
Führung um den Senkenbereich gefallen. Ein möglicher Streckenverlauf ist in Abb. 63 zu
sehen. Der Radschnellweg quert in diesem Bereich den vorhandenen Wirtschaftsweg zweimal.
Beide Querungen sollen plangleich und mit Bevorrechtigung des Radwegs angelegt werden.
Eine alternative Führung, die konstant entlang der Bahnstrecke führt (ohne steigungsarme
Umfahrung des Dammbereiches) wurde ebenfalls untersucht. Das Ergebnis ist in Kapitel 6 –
Variantenuntersuchung, aufgeführt.
Auf Höhe des Postropswegs geht der Radschnellweg in den Bahnbereich ohne begleitenden
Gehweg über, da der Radschnellweg abseits der Bebauung geführt wird und der Eingriff in den
vorhandenen
Baumbestand
minimiert
werden
soll.
Fußgänger
haben
parallel
zum
Radschnellweg die Möglichkeit, östlich der Bahnstrecke über das Wurmtal oder westlich über
die Siedlungen Pesch und Straß in Richtung Norden zu gelangen. Der Zugang zum Wurmtal ist
über den vorhandenen Tunnel in oben genannter Senke möglich.
Der gesamte Streckenabschnitt sollte durch eine dem Umfeld angemessene Beleuchtung
ausgestattet werden (siehe Kap. 3.5.4). Die Beleuchtung ist so zu gestalten, dass Natur und
Anliegergrundstücke möglichst wenig beeinträchtigt werden. Zwecks Witterungsschutz sind
darüber hinaus beidseitige Hecken- und Baumbepflanzungen sinnvoll.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
86
Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante
4.3.2 Pesch [Postropsweg – VEGLA-Deponie]
Streckentypologie (Bestand)
Außerorts
Böschungsbereich (Einschnitt) der Bahnstrecke Aachen – Düsseldorf
Bahnstrecke im Damm mit Fußgängertunnel südlich der VEGLA-Deponie
Landschaftsschutzgebiet (westlich der Bahnstrecke)
Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet (östlich der Bahnstrecke)
Maßnahmen (Planung)
Der
Zweirichtungsradweg
beschrieben,
ohne
Einschnittbereich
der
soll,
wie
oben
Gehweg
in
den
Bahnstrecke
geführt
werden. Etwa 150 m vor der sogenannten
VEGLA-Deponie liegt ein 70 m langer Bereich, in
dem, bedingt durch die Geländesenkung, der
Bahnkörper in Dammlage liegt. Am Tiefpunkt der
Abb. 64: Streckenführung zwischen Postropsweg und
VEGLA-Deponie
Senke
ist
ein
Tunnel,
jedoch
ohne
Gehweganbindung (siehe Abb. 64) vorhanden.
Der Radweg soll bei den Übergängen zur Senke mit dem Gelände abwärts auf Stützbauwerken
geführt werden (siehe Kap. 8 – Ingenieurbauwerke). Diese Bauweise ermöglicht eine
Minimierung der Eingriffe in den alten Baumbestand an der Bahnböschung. Die genaue
Linienführung ist nach genauer Geländevermessung sowie Aufmaß und gutachterlicher
Bewertung der Bäume im nächsten Planungsschritt in Abstimmung mit der Unteren
Landschaftsbehörde zu erarbeiten.
Auch dieser Streckenabschnitt sollte durch eine dem Umfeld angemessene Beleuchtung
ausgestattet werden (siehe Kap. 3.5.4).
Nach der Rampe beginnt der Bereich einer ehemaligen Glashalde, der sogenannten VEGLADeponie.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
87
Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante
Abb. 65: Bahnstrecke (Zweirichtungsradweg
Abb. 66: Bahnstrecke (Tunnel)
4.3.3 Straß [VEGLA-Deponie – Auf den Heggen]
Streckentypologie (Bestand)
Außerorts
Freies Gelände auf der Halde
Friedhof
Kein Gehweg im Haldenbereich
Schützenwiese mit Schießbetrieb in Richtung der geplanten Radschnellwegtrasse
Maßnahmen (Planung)
Um die Eingriffe in die ehemalige Glashalde (VEGLADeponie) zu minimieren, schwenkt der Radschnellweg von
der Senke an den westlichen Rand der Glashalde.
Die Deponie enthält Rückstände aus der Glasherstellung
(u.a. Schleifsande) und wurde in den 90er Jahren mit einer
Abdichtung mit Oberflächendrainage versehen. Für den
Radschnellweg
ist
daher
in
der
weiteren
Planung
gutachterlich nachzuweisen, dass die zusätzliche Auflast
die Abdichtung und Drainage in ihrer Funktion nicht
Abb. 67: VEGLA-Deponie
(Zweirichtungsradweg)
beeinträchtigt.
Die
Streckenführung
liegt
abschnittsweise
in
einem
Landschaftsschutzgebiet in Randlage und hat dort Eingriffe durch Reduzierung von
Gehölzbeständen, zusätzliche Versiegelung und Veränderung des Landschaftsbildes zur Folge.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
88
Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante
Dies wird von den örtlichen Naturschutzverbänden abgelehnt. Zusätzlich liegt ein Antrag auf die
Ausweisung von Naturschutzgebieten u.a. im Bereich der ehemaligen Glashalde vor, der u.a.
mit Reptilienvorkommen begründet wird.
Die Umweltverträglichkeitsstudie (siehe Anlage 9) kommt zu dem Ergebnis, dass diese Eingriffe
ausgleichbar sind. Mit der Unteren Landschaftsbehörde der StädteRegion wurden die Bereiche
zusätzlich vertieft betrachtet. Trotz der Eingriffe werden keine grundlegenden Hindernisse für
die
Durchführbarkeit
des
Radschnellweg
gesehen.
Im
weiteren
Verfahren
ist
ein
Zum Schutz der Deponie ist der Radschnellweg oberhalb der Deponieabdichtung
in
Ausgleichskonzept auszuarbeiten.
Hochbauweise
zu
führen.
Zur
Eingriffsminimierung
in
die
dort
vorhandenen
Reptilienvorkommen sowie zur Abflussvermeidung von Oberflächenwasser vom Radschnellweg
verläuft die Trasse entlang des westlichen Deponierandes. Die Entwässerungseinrichtungen für
den Radweg werden außerhalb des Deponiekörpers angeordnet.
Im Nordwesten der Halde liegt das Vereinsgelände der St. Martinus Schützenbruderschaft 1879
Kohlberg e.V. Die Schützenanlage des Vereins liegt am Rand des Deponiegeländes. Bei
Schießbetrieb werden momentan die Gehwegbeziehungen um die Schützenanlage gesperrt.
Da es für den Radschnellweg keine Nutzungseinschränkungen geben soll, ist eine
Schutzeinrichtung am Radschnellweg und am begleitenden Gehweg notwendig. Der Schutz vor
Geschossen muss im Bereich des Schießstandes gewährleistet werden. Hierzu kann z.B. der
Zielscheibenbereich eingehaust oder der Schießstandbereich durch Überdachung und
Einfriedung geschützt werden. Genaue Schutzradien wurden noch nicht benannt. In
Abstimmung mit der Stadt Herzogenrath ist in erster Näherung von einem Schutzradius von 70
m um die Hocharmbrust-Stange auszugehen.
Ab der Schützenwiese
würde
der
Gehweg,
kommend vom Steinweg,
am
Zwei-
richtungsradweg
mit-
geführt
Der
werden.
Radweg soll an der
östlichen
hofgrenze
Straße
Friedauf
Auf
Heggen
Abb. 68: Streckenführung im Bereich der VEGLA-Deponie
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
werden.
die
den
geführt
Der
be-
89
Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante
gleitende Gehweg führt über den Friedhof zur Straße Auf den Heggen. Dies ermöglicht eine
den Baumbestand schonende Linienführung unter weitgehender Vermeidung eines Verlaufs
innerhalb des Kronenschirms der Bäume. Als Sichtschutz ist zwischen Radweg und Friedhof
eine Heckenbepflanzung vorgesehen.
Am ehemaligen alten Bahnwärterhaus besteht eine ca. 1,60 m breite Engstelle für den
Radschnellweg. Bei einem Ankauf des Grundstücks und einem Abriss der Bebauung könnte
der Radweg ohne Unterschreitung der Regelmaße fortgeführt werden. Andernfalls muss in der
Engstelle durch eine Signalisierung mit alternierenden Grünzeiten die sichere Führung von Fußund Radverkehr gewährleistet werden.
Wie die vorherigen Streckenabschnitt sollte auch dieser Abschnitt durch eine dem Umfeld
angemessene Beleuchtung ausgestattet werden (siehe Kap. 3.5.4).
4.3.4 Straß [Auf den Heggen – Hundforter Benden]
Streckentypologie (Bestand)
Außerorts
Fußgängerunterquerung ins Wurmtal mit Anschluss Auf den Heggen
Wirtschaftswege (Hundforter Weg & Eisenbahnstraße)
Rand des Landschaftsschutzgebiets (Entlang der Bahnstrecke)
Rand des Naturschutzgebiets (Eisenbahnstraße)
Fließendes Gewässer (Hundforter Benden)
Maßnahmen (Planung)
Ab dem alten Bahnwärterhaus soll der Zweirichtungsradweg weitergeführt werden, wobei der
Gehweg entsprechend dem heutigen Verlauf zum Fußgängertunnel und zur Driescher Straße
verläuft. Über den Fußgängertunnel gelangen die Spaziergänger auf die östliche Seite der
Bahnstrecke ins Wurmtal mit dem dort vorhandenen Wegenetz. Deswegen kann auf dem
Abschnitt zwischen der Straße auf den Heggen und der Brücke Pilgramsweg auf einen den
Radschnellweg begleitenden Gehweg verzichtet werden, eine naturverträgliche Beleuchtung ist
jedoch vorzusehen.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
90
Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante
Abb. 69: Auf den Heggen (Fußgängertunnel)
Abb. 70: Brücke Pilgramsweg (Einschnittsböschung)
Der Bahnkörper liegt in diesem Bereich in Dammlage und ähnlich wie in Kapitel 1.1.1 – Pesch,
beschrieben, wird der Radweg mit dem Gelände abseits der Gleise geführt. Wegen des zum
Tunnel führenden Gehwegs soll der Radweg durch Stützwände abgefangen und der
Tunnelzugang
durch
ein
Brückenbauwerk
überbrückt
werden
(siehe
Kap.
8
–
Ingenieurbauwerke). Auch hier erfolgt die genaue Trassenfestlegung auf Grundlage einer
gutachterlichen Bewertung der erhaltenswerten Bäume und Höhlenbäume.
Nach dem Tunnel ist die Trassierung des
Zweirichtungsradwegs wieder parallel zu
den Gleisen im Geländeeinschnitt bis
hinter die Brücke Pilgramsweg geplant.
Dort verschwenkt der Radweg zum Schutz
der im weiteren Verlauf vorhandenen
Höhlenbäume parallel zum vorhandenen
Spazierweg. In diesem Abschnitt muss das
anfallende
gesammelt
Niederschlagswasser
und
versickert
(Entwässerungsabschnitt 4).
werden
Abb. 71: Spazierweg Hundforter Weg (Bestand)
Ab der Brücke Pilgramsweg fällt das Gelände in Beziehung zur Bahnstrecke auf beiden Seiten
ab und es bildet sich ein Bahndamm. Dort kreuzt ein namenloses Gewässer verrohrt den
Bahndamm. In unmittelbarer Nähe zur Gewässerkreuzung soll der Zweirichtungsradweg
zusammen mit dem begleitenden Gehweg als Tunnel den Bahnkörper queren. Damit würde die
Wegebeziehung wiederhergestellt, die seit dem Abriss der dortigen Fußgängerbrücke
unterbrochen ist. Der Tunnel soll an einer Stelle angelegt werden, an der die Bahnstrecke in
Dammlage liegt, so dass nur kurze Rampenlängen erforderlich sind.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
91
Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante
Die
Unterquerung
Gewässerverlauf
kann
im
dazu
Umfeld
genutzt
mittels
werden,
den
Renaturierungs-
maßnahmen aufzuwerten. Die Unterquerung soll in einem
Bereich mit einer Lücke im Baumbestand angeordnet werden.
Der Zweirichtungsradweg mit parallelem Gehweg wird hinter
dem Tunnelbauwerk an der Eisenbahnstraße weiter geführt
und südöstlich an der Siedlung vorbei auf die Wiesenstraße
geleitet.
In
dem
Abschnitt
würde
der
Neubau
eines
Zweirichtungsradweges sowie der Ausbau des bereichsweise
vorhandenen Fußweges parallel dazu erfolgen.
Abb. 72: Bereich des geplanten
Tunnels Hundforter Benden
Als
komfortable
Ausbaustrecke
wird
im
Kapitel
7
–
Ausbaustufen, die Weiterführung des Radwegs auf der
Eisenbahnstraße beschrieben.
4.3.5 Herzogenrath [Wiesenstraße]
Streckentypologie (Bestand)
Innerorts
Sammelstraße mit beidseitiger Wohnbebauung
Vzul ≤ 30 km/h
Schutzstreifen mit aufgeweitetem Radaufstellstreifen am Knoten Schütz-von-RodeStraße
Hohes Aufkommen an Radfahrern (Wohngebiet, Schulweg)
Beidseitiges Längsparken
Maßnahmen (Planung)
Südlich des Abzweigs der Wiesenstraße Richtung Osten
geht
der
geplante
Zweirichtungsradweg
in
eine
Fahrradstraße über. An diesem Abzweig soll außerdem
die Anbindungsstrecke zum Schulzentrum Herzogenrath
anschließen (siehe Kap. 5 - Anbindungsstrecken).
Die vorhandene Fahrbahnbreite in der Wiesenstraße
reicht jedoch für die geforderte Mindestbreite zuzüglich
Abb. 73: Wiesenstraße (Fahrradstraße)
der Sicherheitsabstände für eine Fahrradstraße nicht aus. Für die Umgestaltung mit Freigabe
des Anliegerverkehrs ist daher die Neuordnung der Parkstände notwendig. Teilweise müssen
Stellplätze entfallen.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
92
Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante
Am lichtsignalgesteuerten Knoten zur Schütz-von-Rode-Straße sind, wie im Bestand,
aufgeweitete
Radaufstellstreifen
vorgesehen.
In
der
Entwurfsplanung
sollen
die
Spuraufteilungen überprüft werden, damit Radfahrer am Rückstau vorbeifahren können und die
Konflikte mit abbiegenden Kfz minimiert werden. Die Wartezeiten an der Lichtsignalanlage
liegen bei teilweise über 60 Sekunden und sollten möglichst reduziert werden. Die starke
Verkehrsbelastung der Schütz-von-Rode-Straße bietet dazu voraussichtlich nur geringen
Spielraum.
4.3.6 Innenstadt Herzogenrath [Albert-Steiner-Straße – Uferstraße]
Streckentypologie (Bestand)
Innerorts
Hauptgeschäftsstraßen
Vzul ≤ 30 km/h
Geh- und Radweg (Albert-Steiner-Straße) und Schutzstreifen mit aufgeweiteten
Radaufstellstreifen am Knoten Schütz-von-Rode-Straße
Hohes Aufkommen an Kfz-Verkehr und Linienverkehr
Hohes Aufkommen an LKW-Verkehr durch die Erschließung Saint-Gobain
Hohes Aufkommen an Fuß- und Radverkehr (Ortskern)
Kein Parken
Innenstadtbereich mit Parkhaus, Gewerbe, Post
Maßnahmen (Planung)
Entlang der Albert-Steiner-Straße und der Uferstraße ist
kein
Umbau
geplant.
Der
Radschnellweg
wird
im
Mischverkehr in einer Tempo-30-Strecke geführt, weil die
vergleichsweise hohe Verkehrsbelastung, v.a. durch den
LKW-Verkehr zur Erschließung von Saint Gobain, der
Einrichtung einer Fahrradstraße entgegensteht. Es sind
jedoch keine einmündenden Straßen in dem Bereich
Abb. 74: Albert-Steiner-Straße
vorhanden. Somit sind keine Wartezeiten durch rechts-vor- (T-30-Strecke)
links zu befürchten.
Durch eine Realisierung der vorgeschlagenen Ausbaustufe an der Bahnstrecke entlang bis zur
Kleikstraße (siehe Kap. 7.4 – Weitere Ausbaustufen) könnte dieser Bereich komfortabel und
sicher umgangen werden.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
93
Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante
Die Fußgängersignalanlage im Übergang von der Albert-Steiner-Straße zur Uferstraße soll
erhalten bleiben. Auf der Albert-Steiner-Straße soll zumindest im Rückstaubereich vor der
Kreuzung mit der Schütz-von-Rode-Straße eine Vorbeifahrmöglichkeit für die Radfahrer sowie
ein vorgezogener Aufstellbereich geschaffen werden.
Der Radschnellweg mündet in den Kreisverkehr am Knoten Kleikstraße. Die Verbindung bis
zum Bahnhof verläuft über den radfahrerfreundlichen, verkehrsberuhigten Geschäftsbereich
Kleikstraße – Bahnhofstraße.
4.4
Abschnitt Kohlscheid – Kerkrade
Abb. 75: Übersicht Kohlscheid-Kerkrade
Der Abschnitt ist ca. 0,9 km lang, beginnt beim Tennisclub Blau Weiss Kohlscheid e.V. an der
Forensberger Straße und endet am Kreisverkehr Am Zollhaus/ Nieuwstraat.
Der Abschnitt weist eine nahezu gerade
Linienführung mit steigungsarmen Relief
auf. Nur der Bereich der Unterquerung
der
Voccartstraße
weist
wegen
den
Rampenanlagen höhere Steigungen auf.
Abb. 76: Höhenprofil Kohlscheid-Kerkrade
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
94
Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante
4.4.1 Wirtschaftsweg [Tennisanlage – Voccartstraße]
Streckentypologie (Bestand)
Außerorts
Anbaufreier Wirtschaftsweg mit landwirtschaftlichem Verkehr
Kein separater Gehweg
Keine Beleuchtung
Kein Parken
Maßnahmen (Planung)
Die Platz- und Eigentumsverhältnisse19 ließen es zu, dass
der
Zweirichtungsradweg
auf
dem
vorhandenen
Wirtschaftsweg errichtet und der Wirtschaftsweg für den
landwirtschaftlichen Verkehr sowie für Fußgänger parallel
dazu neugebaut werden kann.
Damit der landwirtschaftliche Verkehr nicht den Radweg
befährt, wird zwischen den Wegen ein breiter Trennstreifen
Abb. 77: Wirtschaftsweg zur
Voccartstraße (Bestand)
mit Windschutzpflanzungen empfohlen. Auf diesem kann
auch die notwendige Beleuchtung angebracht werden.
Ab dem Westwall soll der Zweirichtungsradweg mit einem
parallelen Gehweg bis zur Voccartstraße weitergeführt
werden. Die Querung des Wirtschaftswegs am Westwall
soll plangleich erfolgen. Nach der Querungsstelle beginnt
die höhentechnische Entwicklung zur Unterquerung der
Voccartstraße.
Die Querung der Voccartstraße ist derzeit wegen der
hohen Verkehrsbelastung und der langen Wartezeiten an
den
Lichtsignalanlagen
Querung
wird
daher
unattraktiv.
sowohl
Eine
aus
niveaufreie Abb. 78: Wirtschaftsweg (Planung;
Gründen
der
Zweirichtungsradweg)
Verkehrssicherheit als auch der Attraktivität des Radschnellwegs dringend empfohlen.
Die Rampe von der Unterführung zum Kreisverkehr liegt evtl. über einer früheren
Bergbaufläche. Entsprechende Sicherungsmaßnahmen wurden in der Kostenschätzung
berücksichtigt und sind in der Entwurfsplanung zu konkretisieren.
19
Der Wirtschaftsweg ist Eigentum der Stadt Herzogenrath, die Tennisanlage Eigentum der Stadt Aachen.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
95
Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante
4.4.2 Anschluss Radschnellweg Kerkrade [Voccartstraße – Nieuwstraat]
Streckentypologie (Bestand)
Außer-/ Innerorts
Örtliche Einfahrtsstraße
Vzul ≤ 50 km/h
Keine Beleuchtung
Kein Parken
Bushaltestelle
Staatsgrenze
Plangleicher Knoten Voccartstraße/ Am Zollhaus mit Ampelanlage
Plangleicher Knoten Kreisverkehr Am Zollhaus/ Nieuwstraat mit markiertem
Schutzstreifen
Maßnahmen (Planung)
Die Voccartstraße stellt wegen der
langen
Wartzeiten
an
den
Lichtsignalanlagen und des hohen
Verkehrsaufkommens eine Barriere
dar, die mit einem Tunnel (BW 04)
niveaufrei unterquert werden soll.
Die Rampe auf der westlichen Seite
soll am südlichen Kreisverkehr der
Neustraße/Nieuwstraat,
wichtige
Erschließungsachse
Herzogenrath-Straß
Abb. 79: Kreisverkehr Nieuwstraat (geplanter Radschnellweg in rot)
die
und
als
für
die
anliegenden Bereiche von Kerkrade
dient, enden. Diese Rampe wird wegen der kurzen Entwicklungslänge steiler als 6 % sein. Die
notwendige Fläche neben dem vorhandenen Gehweg ist Eigentum der Stadt Herzogenrath und
kann einbezogen werden. Durch die Unterführung wird entlang der Straße Am Zollhaus
teilweise eine straßenbegleitende Grünfläche mit Baumbestand in Anspruch genommen.
Der
Zweirichtungsradweg
soll
an
die
Schutzstreifen
des
Kreisverkehrs
Nieuwstraat
anschließen. Über die Pannesheider Straat wird der Radschnellweg an die Weiterführung auf
Kerkrader Gebiet in Richtung Zentrum angeschlossen.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
96
Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante
4.5
Abschnitt Richterich – Locht
Abb. 80: Übersicht Richterich - Locht
Der ca. 5,5 km lange Abschnitt beginnt in Richterich am Knoten Roermonder Straße/Horbacher
Straße und endet am Grenzübergang Locht. 3,7 km verlaufen außerorts und liegen somit in der
Baulast des Landes. Am Grenzübergang schließt der niederländische Teil des Radschnellwegs
mit Ende im Ortszentrum von Heerlen an.
Der Abschnitt weist eine nahezu gerade Linienführung mit geringen Steigungen auf.
Abb. 81: Höhenprofil Richterich – Locht
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
97
Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante
4.5.1 Alt-Richterich [Roermonder Straße – Ortseingang Richterich]
Streckentypologie (Bestand)
Außerorts
Örtliche Einfahrtsstraße, einseitig angebaut
Vzul ≤ 50 km/h (Roermonder Straße bis Ortseingang)
Schutzstreifen (Richtung Aachen) und Radfahrstreifen (Richtung Horbach)
Brückenbauwerk über Bahnstrecke mit Geh- und Radweg (Richtung Aachen) und
Radfahrstreifen (Richtung Horbach)
Hohes Aufkommen an Kfz-Verkehr und Linienverkehr
Maßnahmen (Planung)
Im Bereich der Horbacher Straße steht die Sanierung der Eisenbahnüberführung durch
Straßen.NRW an. Die Stadt Aachen steht in enger Abstimmung mit Straßen.NRW, um
gemeinsam
eine radverkehrsfreundliche Lösung zu ermöglichen. Dazu werden auch der
weitere Verlauf der Roermonder Straße bis zum Beginn der Ortslage geprüft und
entsprechende Planungsideen entwickelt. Da nach Fertigstellung der Haupterschließung
Richtericher Dell mit einer Entlastung der Horbacher Straße zu rechnen ist, sollte in einer
späteren Ausbaustufe dieser Abschnitt ebenfalls als Radschnellverbindung ausgebaut werden.
Siehe hierzu Kapitel 7 – Ausbaustufen.
4.5.2 Alt-Richterich [Ortskern]
Streckentypologie (Bestand)
Innerorts
Angebaute Hauptverkehrsstraße
Vzul ≤ 30 km/h (Ortslage Alt-Richterich)
Keine Radverkehrsanlagen
Hohes Aufkommen an Kfz-Verkehr und Linienverkehr
Hohes Aufkommen an Fuß- und Radverkehr (Ortskern)
Einseitiges Längsparken
Maßnahmen (Planung)
Aufgrund der beengten Verhältnisse sind hier keine Radverkehrsanlagen möglich. Mit
Realisierung der Haupterschließung Richtericher Dell wird wie bei der Horbacher Straße die
deutliche Reduzierung des MIV die Chance bieten, eine Aufwertung für den Radverkehr in
Form von geschwindigkeitsdämpfenden Maßnahmen realisieren zu können.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
98
Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante
Die lichtsignalgesteuerte Fußgängerquerung ist bedarfsgesteuert, unterbricht den Verkehrsfluss
der Radfahrer nur unwesentlich und entfällt ggf. mit Fertigstellung der Haupterschließung
Richtericher Dell.
4.5.3 Horbacher Straße L231 [Ortsausgang Richterich – Orteingang Horbach und
Ortsausgang Horbach – Grenzübergang Locht]
Streckentypologie (Bestand)
Außerorts
Anbaufreie Straße
Vzul ≤ 100 km/h
Einseitiger Geh- und Radweg
Geringes Aufkommen an Fußverkehr
Abschnittsweise Alleenartige Baumbepflanzungen
Plangleicher Knoten Horbacher Straße (L231)/ Forstheider Straße (L259) mit Vorrang der
L231
Maßnahmen (Planung)
Südlich von Horbach ist der vorhandene Geh- und Radweg ca. 2,00 bis 2,50 m breit. Um den
gemeinsamen Geh- und Radweg aufzuwerten und eine hochwertige Radwegverbindung zu
schaffen, soll dieser auf 3,00 m und die Seitentrennstreifen auf das Mindestmaß von 1,75 m
verbreitert werden.
Abb. 82: Horbacher Straße
(Geh- und Radweg)
Abb. 83: Horbacher Straße (Geh- und Radweg)
An der Strecke sind, vor allem im nördlichen Abschnitt, partiell sowohl ein- als auch beidseitige
Baumreihen vorhanden. Die Planung sieht die Verdichtung der Bepflanzung mit Bäumen und
Hecken vor, um zum einen den Witterungsschutz insbesondere für Radfahrer zu verbessern
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
99
Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante
und zum anderen insgesamt den Alleencharakter der Straße zu betonen. Darüber hinaus kann
die Bepflanzung als Ausgleichsmaßnahme dienen.
4.5.4
Horbach [Orteingang Horbach – Ortsausgang Horbach]
Streckentypologie (Bestand)
Innerorts
Dörfliche Hauptstraße
Vzul ≤ 50 km/h
Keine Radverkehrsanlagen
Linienverkehr
Einseitiges Längsparken
Plangleicher Knoten Horbacher Straße (L231)/ Scherbstraße/ Oberdorfstraße mit
Ampelanlage
Maßnahmen (Planung)
An den Ortseingängen sind Querungsstellen mit geschwindigkeitsdämpfender Funktion geplant.
Diese sollen den Radfahrern das sichere Queren der L231 ermöglichen, da außerorts die
einseitige Führung, innerorts aber die Führung auf der Fahrbahn erfolgt.
In
der
Ortslage
können aufgrund der
Fahrbahnbreite
ca.
6,00
m
von
keine
Radverkehrsanlagen,
z.B.
in
Form
Schutzstreifen,
von
an-
geordnet werden. Für
Abb. 84: Horbacher Straße (Querungsstelle am Ortseingang)
eine sichere Radweg-
führung ist daher die Neuordnung des Straßenraumes unumgänglich., Im Rahmen der
Entwurfsplanung wird die Neuordnung näher untersucht. In der Kostenschätzung sind einfache
Markierungsmaßnahmen mit geringem Umbaubedarf berücksichtigt.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
100
Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante
4.5.5 Anschluss Radschnellweg Heerlen [Grenzübergang Locht]
Streckentypologie (Bestand)
Außerorts
Grenzübergang
Vzul ≤ 50 km/h
Beidseitig getrennte Geh- und Radwege auf niederländischer Seite (Radschnellweg
Heerlen)
Einseitiges Längsparken
Linienverkehr
Anschluss an den Geh- und Radweg zum Gewerbegebiet Avantis
Zollmuseum
Maßnahmen (Planung)
Der Übergang zwischen dem deutschen Teil des Radschnellwegs (einseitiger Geh- und
Radweg) und dem niederländischen Teil (beidseitig getrennte Geh- und Radwege) findet an der
Grenze statt. Die ehemals durch den Zoll genutzte Mittelinsel soll zur barrierefreien
Querungsstelle umgebaut werden.
Abb. 85: Grenzübergang Locht (Anschlussstelle zwischen deutschem und niederländischem Radschnellweg)
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
101
Anbindungsstrecken
5.
ANBINDUNGSSTRECKEN
Abb. 86: Übersicht Anbindungsstrecken
Nicht alle Potentiale liegen unmittelbar an der Trasse des Radschnellweges. Neben der
Errichtung der Verbindungsachsen Aachen – Herzogenrath bzw. Aachen – Kerkrade und
Heerlen ist die schnelle Anbindung durch hochwertig ausgebaute Radwege zu großen
Frequenzbringern für die Attraktivität des Radschnellweges wichtig. Zu nennen sind hier die
Anbindung an das Zentrum von Laurensberg und an die Campusgelände Melaten und West in
Aachen
sowie
die
Anbindungen
sämtlicher
Herzogenrath.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
weiterführender
Schulen
im
Stadtgebiet
102
Anbindungsstrecken
5.1
Laurensberg Süd [A1]
Abb. 87: Übersicht Anbindung Laurensberg
Streckenübersicht
Strecke
Radverkehrsanlagen
(Bestand)
Radverkehrsanlagen
(Planung)
Anschluss Radschnellweg Euregio (Rütscher Straße/ Zweirichtungsradweg)
keine (Tempo 30)
keine ggf. Neuordnung
Parken
2. Grünanlage
keine
Geh- und Radweg
Roermonder Straße
3. (Oberhalb der Stützmauer/ Brücke über
Kohlscheider Straße)
keine
Geh- und Radweg
Roermonder Straße
4.
(Brücke über Kohlscheider Straße)
teilweise Radfahrstreifen
(Richtung Laurensberg),
Geh- und Radweg
(Richtung Aachen)
Radfahrstreifen (Richtung
Laurensberg), Geh- und
Radweg (Richtung Aachen)
Querungsstelle mit Ampel
Schutzstreifen nach
Laurensberg
Querungsstelle mit Ampel,
Wartefläche für querende
Radfahrer in Fahrtrichtung
Rütscher Straße,
Schutzstreifen nach
Laurensberg
1.
5.
Rütscher Straße, Zufahrt zu
Studentenwohntürmen
Roermonder Straße
(Brückenfuß vor Kackertstraße)
Anschluss Gewerbegebiet Süsterfeld & Laurensberg
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
103
Anbindungsstrecken
Diese Strecke dient der Anbindung des Laurensberger Zentrums (Roermonder Straße) und des
Gewerbegebiets Süsterfeld mit dem östlich dieser Bereiche vorbeiführenden Radschnellweg.
Dadurch kann in Richtung Aachen, aber auch aus der Aachener Innenstadt und den
Wohngebieten am Lousberg, die stark belastete Roermonder Straße (L232) gemieden werden.
Abb. 88: Roermonder Straße (Stützwand) Bestand, Fehlende
Geh- und Radweganlage
Abb. 89: Roermonder Straße (Stützwand) mit
geplantem Geh- und Radweg
Zurzeit besteht kein Führungsangebot für den Fuß- und Radverkehr. Die Wegebeziehung wird
derzeit in beiden Richtungen als Schleichweg bzw. Trampelpfad genutzt. Im Rahmen der
durchgeführten Planungsworkshops wurde die Streckenführung, die einen Geh- und Radweg
zwischen der Brücke über die Kohlscheider Straße und der Rütscher Straße vorsieht, durch
Bürger vorgeschlagen.
Für den Bereich um die Studentenwohntürme befindet sich ein neues Quartierskonzept in der
Aufstellungsphase, in die die Planung des neuen Geh- und Radweges mit einfließen kann.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
104
Anbindungsstrecken
5.2
Campus Melaten [A2]
Abb. 90: Übersicht Anbindung Campus Melaten
Streckenübersicht
Strecke
Radverkehrsanlagen
(Bestand)
Radverkehrsanlagen
(Planung)
Anschluss Radschnellweg Euregio (Tittardsfeld/ Fahrradstraße)
1. Tittardsfeld
keine (Tempo 30)
keine (Tempo 30)
2. Schloßparkstraße
keine (Tempo 30)
keine (Tempo 30)
3. Roermonder Straße
beidseitige Radfahrstreifen
beidseitige Radfahrstreifen
4. Schurzelter Straße
Keine (Tempo 30)
Keine (Tempo 30)
Anschluss Campus West (Höhe Süsterfeldstraße)
5. Sörenweg
Weg unbefestigt
Geh- und Radweg
(b= 4 m)
Anschluss Kreisverkehr Seffenter Weg / Forckenbeckstraße (Campus Melaten)
Ein komfortables Radverkehrsangebot zu den Campusgeländen West und Melaten mit dem
größten Arbeitgeber in Aachen, der Uniklinik RWTH Aachen, ist wichtig für die Attraktivität des
Radschnellwegs Euregio.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
105
Anbindungsstrecken
Eine Verbindung als Radschnellweg entlang der
Bahnstrecke Aachen – Düsseldorf vom Haltepunkt
Aachen-Richterich bis zum Sörenweg ist wegen des
räumlich
begrenzten
Trassenkorridors
am
Bahndamm sehr schwierig umsetzbar. Neben der
fehlenden
Flächenverfügbarkeit,
topographischen
Gegebenheiten
den
und
den
erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft wäre
ein enormer finanzieller Aufwand im zweistelligen
Abb. 91: Schlossparkstraße (Bestand,
Einmündung Tittardsfeld)
Millionenbereich
zur
Herstellung
von
mehreren
Brückenbauwerken und Böschungssicherungsmaßnahmen erforderlich.
Der Anschluss an die Hochschulquartiere soll daher
weitgehend
über
geringe
umstrukturierungen
Parksituationen
Ausbau
und
sowie
des
Querschnitts-
Neuordnung
durch
Sörenwegs
den
der
komfortablen
entstehen.
Die
Steigungsstrecke am Sörenweg sollte durch eine
Neutrassierung erheblich entschärft werden.
Weiterhin
sollte
ein
Anschluss
an
den
Campusboulevard so erfolgen, dass eine zügige
Abb. 92: Sörenweg (Bestand, Gefällestrecke zur
Schurzelter Straße)
Weiterfahrt sowohl auf den Campusboulevard als auch in die Forckenbeckstraße möglich ist.
Von dort können in Richtung Uniklinik die vorhandenen Radverkehrsanlagen genutzt werden.
Im Verkehrsmodell war die Sommerfeldstraße als Verbindung berücksichtigt worden. Dort
werden etwa 1.400 Radfahrten/24h ausgewiesen. Es wird daher empfohlen, auch die
Aufwertung der Sommerfeldstraße als zentrale Raderschließung für die angrenzenden
Hochschulnutzungen in den weiteren Campusplanungen vorzusehen.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
106
Anbindungsstrecken
5.3
Schulzentrum Herzogenrath [A3]
Abb. 93: Übersicht Anbindung Schulzentrum Herzogenrath
Streckenübersicht
Strecke
Radverkehrsanlagen
(Bestand)
Radverkehrsanlagen
(Planung)
Anschluss Radschnellweg Euregio (Wiesenstraße/ Fahrradstraße)
1. Wiesenstraße
keine (Tempo 30)
keine (Tempo 30)
2. Hillenberger Straße
keine (Tempo 30)
keine (Tempo 30)
3. Am Stäsgen
keine (Tempo 30)
keine (Tempo 30)
4. Elsa-Brandström-Straße
keine (Tempo 30)
keine (Tempo 30)
5. Bardenberger Straße
Geh- und Radweg
Geh- und Radweg
(b= 4 m)
Anschluss Schulzentrum Herzogenrath
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
107
Anbindungsstrecken
Durch den geplanten Radschnellweg zwischen Kohlscheid
und Herzogenrath entlang der Alten Bahn in Kohlscheid
und der Bahnstrecke Aachen-Herzogenrath sind die
weiterführenden
Schulen
in
Kohlscheid
sowie
das
Schulzentrum in Herzogenrath für Schüler, Lehrer und
Eltern komfortabel mit dem Fahrrad zu erreichen. Der
Umbau des Knotenpunkts der Bardenberger Straße (L223)
zum Kreisverkehr soll seitens Straßen.NRW in den
nächsten
Jahren
erfolgen.
Dabei
können
die Abb. 94: Bardenberger Straße (getrennter
Anforderungen an die Querung aus der Elsa-BrandströmStraße mit in die Planung einfließen.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
Geh- und Radweg)
108
Anbindungsstrecken
5.4
Merkstein [A4]
Abb. 95: Übersicht Anbindung Merkstein
Streckenübersicht
Radverkehrsanlagen
(Bestand)
Strecke
Radverkehrsanlagen
(Planung)
Anschluss Bicherouxstraße (Einmündung geplantes Gewerbegebiet)
4. Gewerbegebiet / Freies Feld
keine
Zweirichtungsradweg
5. Geilenkirchener Straße
Geh- und Radweg
Geh- und Radweg
Anschluss Europaschule Merkstein (Kreisverkehr Geilenkirchener Straße)
Durch die topographischen Gegebenheiten zwischen der Innenstadt Herzogenrath und dem
Ortsteil
Merkstein
gibt
es
zwischen
den
Orten
momentan
keine
attraktive
Radverkehrsverbindung. Die Radverkehrsanbindung über eine geeignete Trassierung durch
landwirtschaftliche Flächen an das geplante Gewerbegebiet Bicherouxstraße bietet die
Möglichkeit, eine Radwegverbindung mit geringen Höhenunterschieden von Merkstein zum
Stadtzentrum über die Bicherouxstraße abseits der stark befahrenen Geilenkirchener Straße zu
ermöglichen.
Zwischen dem geplanten Gewerbegebiet Bicherouxstraße und der Geilenkirchener Straße liegt
das Potential nur noch bei 300 bis 500 Radfahrten/24h. Die vom Land NRW vorgesehene
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
109
Anbindungsstrecken
Mindestnutzung von etwa 1.000 Radfahrten/24h für einen Radschnellweg wird hier bei weitem
nicht erreicht. Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes
Nordrhein-Westfalen (MBWSV NRW) hat auf Anfrage bestätigt, dass die Verlängerung nach
Merkstein in dem genannten Bereich daher nicht als Radschnellweg des Landes in Frage
kommt. Diese Verbindung ist jedoch als Anbindungsstrecke sinnvoll. Hier sollte der günstige
Umstand genutzt werden, dass das Gewerbegebiet und das zukünftige Wohngebiet nördlich
der Maria-Juchacz-Straße noch in Planung sind und daher eine zügige Linienführung mit
Steigungen bis max. 3 % erreicht werden können.
Des Weiteren leitet sich aus der Potentialanalyse mit über 800 Radfahrten/24h ab, dass der
Abschnitt zwischen Herzogenrath-Zentrum bis zum geplanten Gewerbegebiet entlang der
Bicherouxstraße eventuell als Radschnellverbindung hergestellt werden kann (siehe Kap. 7.5 –
Weitere Ausbaustufen). Dies wurde ebenfalls vom Ministerium bestätigt.
Die Querung der Bicherouxstraße sollte im Zusammenhang mit dem Anschluss des geplanten
neuen Gewerbegebiets verbessert werden.
Durch die Anbindungsstrecke erhält man eine durchgehende komfortable Radwegverbindung
von Merkstein über Herzogenrath und Kohlscheid nach Aachen.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
110
Variantenuntersuchung (Bahnstrecke Herzogenrath)
6.
VARIANTENUNTERSUCHUNG (BAHNSTRECKE HERZOGENRATH)
Abb. 96: Übersicht Kohlscheid – Herzogenrath mit Varianten V1 und V2
Gemäß Prüfauftrag des Bau- und Verkehrsausschuss der Stadt Herzogenrath vom 10.11.2016
sollte zusätzlich zur beschriebenen Trasse (siehe Kap. 4 – Streckenbeschreibung) die Führung
über
die
gesamte
Eisenbahnstraße
Strecke
direkt
zwischen
entlang
der
Forensberger
Bahntrasse
Straße
untersucht
und
Unterführung
werden.
Diese
zur
Variante
unterscheidet sich in zwei Bereichen (V1 und V2) von der empfohlenen Trassenführung und
wird im Folgenden näher beschrieben.
Abb. 97: Postropsweg (Führung V1)
Abb. 98: VEGLA-Deponie (Führung V2)
Die Führung V1 ist 275 m lang, beginnt nördlich des Westwalls und endet südlich des
Postropswegs. Die Bahnstrecke wechselt in diesem Bereich vom Einschnitt in den Damm und
wieder zum Einschnitt. Die vorhandene Dammböschung ist steil und verfügt über sehr
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
111
Variantenuntersuchung (Bahnstrecke Herzogenrath)
schützenswerten Baumbestand, u.a. Höhlenbäume und Eichen (siehe Abb. 99). Auf halber
Strecke befindet sich zudem der Tunnel zum Wurmtal (siehe Abb. 100).
Abb. 99: Postropsweg, Bestand (Dammböschung an
Bahnstrecke)
Abb. 100: Postropsweg, Bestand (Tunnel zum Wurmtal)
Um den Radweg entlang der Bahnstrecke zu führen, reichen Anschüttungen nicht aus. Zur
Führung entlang der Bahnstrecke sind brückenähnliche Konstruktionen in Form von
Aufständerungen mit Betonstützen erforderlich. Aufgrund der topographischen Verhältnisse
(Höhe und Neigung der Dammböschung) würden massive Eingriffe in das Gelände und den
Baumbestand notwendig werden. Insbesondere die Eingriffe in den Bestand an Höhlenbäumen
stellen bei dieser Linienführung ein erhebliches Hindernis dar.
Die Führung V2 ist 465 m lang und befindet sich im Bereich der VEGLA-Deponie (siehe Abb.
98). Die Bahnstrecke wechselt in diesem Bereich vom Einschnitt in den Damm. Die vorhandene
Abb. 101: VEGLA-Deponie,
Bahndamm)
Bestand
(Blick
auf
Abb. 102: VEGLA-Deponie,
Böschungskante Deponie)
Bestand
(Blick
auf
Dammböschung ist ebenfalls steil, hoch und stark bewachsen (siehe Abb. 101 und Abb. 102).
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
112
Variantenuntersuchung (Bahnstrecke Herzogenrath)
Wie bei V1 ist auch hier
eine Führung über eine
Aufständerung notwendig.
Mit Blick auf die Bauphase
weist die Andienung des
Bereichs
besondere
Schwierigkeiten auf. Der
Damm ist topographisch
isoliert (siehe Abb. 103)
und
kann
Herstellung
Abb. 103: Übersicht VEGLA-Deponie (Bahndamm, rot markiert)
ohne
von
die
Bau-
straßen
nicht
erreicht
werden.
Ein
weiteres
Hindernis ist, dass nicht in
die Abdichtung der Deponie eingegriffen werden sollte. Zusammenfassend kommt die Prüfung
zu folgenden Ergebnissen:
Die
Variante
entlang
der
Bahn
bietet
zur
vorgeschlagenen
Führung
eine
Streckenersparnis von ca. 110 m (V1: 40m, V2: 70m). Errechnet man den Zeitvorteil,
ergibt dies bei einer Reisegeschwindigkeit von 22 km/h einen Zeitvorsprung von ca. 18
Sekunden.
Aus Sicht des Potentials werden keine weiteren Zellen erschlossen, also die
Radfahreranzahl nicht erhöht.
Kostentechnisch ist die Führung entlang der Bahn mit 17 Mio. € brutto ca. 9 Mio. € teurer
als die empfohlene Linienführung mit 8,3 Mio. €.
Durch die bewachsenen Bahndämme und die aufwendige Andienung während der
Bauphase sind die Eingriffe in Natur und Landschaft erheblich höher und stellen ein
großes Hindernis für die Durchführbarkeit des Radschnellweges dar.
Bilanzierend kann als Fazit gezogen werden, dass die Linienführung mit den Führungen V1 und
V2 einen Gewinn von 18 Sekunden bringt, jedoch die Kosten und die Eingriffe in keiner Relation
zum Zeitgewinn stehen.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
113
Weitere Ausbaustufen
7.
WEITERE AUSBAUSTUFEN
Im Folgenden werden weitere Empfehlungen für die Ergänzung der Radschnellwegtrasse
entwickelt, die darauf abzielen, u.a. bei der Umsetzung geplanter städtischer Baumaßnahmen
im Trassenkorridor zusätzliche Potentiale zu erschließen und die Qualität des Radschnellweges
weiter zu verbessern.
Abb. 104: Übersicht Ausbaustrecken
7.1
Unterführung Turmstraße/Pontwall
Abb. 105: Übersicht Ausbau Unterführung Pontwall
Die Stadt Aachen plant die Umgestaltung der Wüllnerstraße. Im Rahmen der Konkretisierung
der Radschnellwegplanung sollte in Abstimmung mit den Planungszielen der Stadt Aachen die
planfreie Querung des Knotens Turmstraße/Pontwall durch Ausbau der vorhandenen
Fußgängerunterführung geprüft werden.
Die vorhandene Unterführung ist in Funktion. Die dunkle und unsichere Atmosphäre wirkt
zusammen mit dem Umwegfaktor (Treppen) jedoch eher abschreckend. Durch den Umbau
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
114
Weitere Ausbaustufen
(befahrbare Rampen, Öffnungen für Licht und Luft), kann diese wieder ein wichtiges
Infrastrukturelement werden. Mit dem neuen Hörsaalzentrum C.A.R.L. in der Claßenstraße,
dem Audimax und weiteren RWTH-Einrichtungen in der Wüllnerstraße und der Hauptmensa an
der Turmstraße sind drei der vier Ecken des Knotens wichtige Quellen und Ziele für den Fußund Radverkehr. Für den Radschnellweg böte die planfreie Querung einen erheblichen
Reisezeitvorteil sowie eine Verringerung der Steigung.
Für die Umsetzung wäre der Radschnellweg ab der Einmündung Malteserstraße auf einen
einseitigen Zweirichtungsradweg zu führen. Der Zweirichtungsradweg unterquert, über das
umgebaute Bauwerk, den Pontwall und endet in der Turmstraße, wo der Zweirichtungsradweg
auf die Fahrradstraße geführt wird.
7.2
Alt-Richterich
Abb. 106: Übersicht Ausbaustrecke Alt-Richterich
Entsprechend den Ergebnissen der Potentialanalyse ist von Horbach kommend ab dem
Ortseingang von Richterich bei einem entsprechendem Radverkehrsangebot mit einer Nutzung
von ca. 900 Radfahrten/24h zu rechnen. In der heutigen Ortslage gibt es wegen den engen
räumlichen
Verhältnissen
und
der
Ausweisung
als
Landesstraße
sehr
wenige
Gestaltungsmöglichkeiten. Mit dem geplanten Umbau der Haupterschließung Richtericher Dell
wird voraussichtlich eine erhebliche Reduzierung des Kfz-Verkehrs in der Horbacher Straße
stattfinden.
Es wird daher empfohlen, nach Bau der Haupterschließung den Radschnellweg beginnend vom
Knoten Roermonder Straße/Berensberger Straße/Horbacher Straße bis zum Ortsausgang zu
verlängern. Die gesamte Horbacher Straße könnte bis zum Ortsausgang nach entsprechender
Querschnittsanpassung als Tempo-30-Strecke ausgewiesen werden. Als weitere Maßnahme
könnte der Radschnellweg ab der Kreuzung Roermonder Straße über die neugebaute
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
115
Weitere Ausbaustufen
Bahnbrücke auf Radfahrstreifen und möglichst breite Radverkehrsanlagen bis zum Ortseingang
verlaufen. Der Radschnellweg endet am geplanten neuen Stadtquartier Richtericher Dell, in
dem im Endzustand bis zu 3.000 Menschen wohnen werden.
7.3
Bank
Abb. 107: Übersicht Ausbaustrecke Bank
Nach Fertigstellung der Haupterschließung Richtericher Dell, die den Amstelbach und die
Bahnlinie Aachen-Herzogenrath mit einem begleitenden Zweirichtungsradweg niveaufrei
queren soll, würde diese Ausbaustrecke zwischen Bank und Pannesheide die geradlinige
Verbindung zwischen Richterich und Kerkrade sowie der Neustraße/Nieuwstraat schließen. Für
die Strecke Richterich-Bank-Kerkrade wird aufgrund ihrer umwegfreien und steigungsarmen
Führung eine Mindestnutzung von 1.000 Radfahrten/24h prognostiziert, in Bank bis zu 1.700
Radfahrten/24h.
Durch
den
Bau
eines
Zweirichtungsradwegs
mit
begleitenden
Gehweg
nach
Radschnellwegstandard für die Haupterschließung Richtericher Dell kann mit der Weiterführung
der Anlagen zum Ortseingang Bank eine Anbindung bis zum Kreisverkehr Neustraße/ Am
Zollhaus in Herzogenrath-Pannesheide verwirklicht werden. Aufgrund der breiten Verteilung der
Bebauung
in
Kohlscheid
wird
diese
als
zweite
parallele
Achse
zusätzlich
zur
Radschnellwegführung über die Alte Bahn weiter östlich empfohlen.
Zur Realisierung dieser zweiten Radschnellwegachse wird ab Ortseingang Bank die Einrichtung
einer Fahrradstraße in Bank (Bankerfeldstraße und Haus-Heyden-Straße) empfohlen. Ab der
Mühlenbachstraße
soll
der
Radschnellweg
als
Zweirichtungsradweg
über
die
landwirtschaftlichen Flächen bis nach Pannesheide geführt werden. In Pannesheide würde eine
Fahrradstraße bis zum Anschluss an den Kreisverkehr Neustraße/ Am Zollhaus führen.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
116
Weitere Ausbaustufen
7.4
Herzogenrath (An der Bahnstrecke bis Kleikstraße)
Abb. 108: Übersicht Ausbaustrecke Herzogenrath
Die geradlinige Verbindung ist stets das Ziel der Linienführung von Radschnellverbindungen. In
der Innenstadt Herzogenrath ist dies bislang nicht möglich. Die Führung entlang der
Bahnstrecke ist nördlich der Schütz-von-Rode-Straße aufgrund der an den Bahndamm
angrenzenden Bebauung nicht realisierbar. Im Bestand führt am Böschungsfuß bereits ein
unbefestigter gemeinsamer Geh- und Radweg entlang.
Abb. 109: Eisenbahnstraße, Bestand (Anschlussstelle
an geplanten Radschnellweg)
Abb. 110: Eisenbahnstraße, Bestand (Geradliniger
Verlauf entlang des Bahndamms)
Die geradlinige Führung könnte gemeinsam mit dem Innenstadtkonzept umgesetzt werden.
Dieses sieht die Umgestaltung des betroffenen Bereichs mit Abriss des Parkhauses und des
Postareals vor. Hierdurch besteht die Möglichkeit, für den Radschnellweg und den begleitenden
Gehweg die notwendigen Flächen an der Bahnstrecke zur Verfügung zu stellen.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
117
Weitere Ausbaustufen
Abb. 111: Kleikstraße, Bestand (Beginn gemeinsamer
Geh- und Radweg entlang des Bahndamms)
Abb. 112: Geh- und Radweg am Bahndamm, Bestand
(beengte Verhältnisse)
Der Radschnellweg würde als Zweirichtungsradwegs entlang der Eisenbahnstraße mit parallel
verlaufendem Wirtschaftsweg für Fußgänger- und Anliegerverkehr fortgeführt. Über ein neues
Brückenbauwerk über die Schütz-von-Rode-Straße für den Geh- und Radverkehr würde der
Radschnellweg entlang der Bahn an den Kreisverkehr Kleikstraße angebunden. Hierdurch
entstünde zudem eine neue schnelle, umwegfreie und fußläufige Wegebeziehung vom
Stadtzentrum ins Naherholungsgebiet Wurmtal.
7.5
Herzogenrath (Kleikstraße – Gewerbegebiet Bicherouxstraße)
Abb. 113: Übersicht Ausbaustrecke Herzogenrath
Im Bestand ist diese Strecke heute bereits fahrradfreundlich ausgebaut. Der Innenstadtbereich
von Kleik- bis Bahnhofstraße ist als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich ausgewiesen. Im
Bahnhofsbereich sind mit Radfahrstreifen und Tempo-30 Strecke ebenfalls gute Bedingungen
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
118
Weitere Ausbaustufen
vorhanden
und
entlang
der
Bicherouxstraße
wurde
2009
ein
3,00
m
breiter
Zweirichtungsradweg gebaut.
Die Prognose sieht nach Fertigstellung und Vermarktung der geplanten Wohn- und
Gewerbegebiete ein Radverkehrsaufkommen von über 800 Radfahrten/ Tag. Nach Abstimmung
mit dem Ministerium (MBWSV NRW) reicht der Wert zur Planung einer Radschnellverbindung
aus.
Zur Erreichung des beschriebenen Radaufkommens ist ebenfalls die ausgebaute Anbindung
Merkstein (siehe Kap. 5.4) erforderlich.
Zum Anschluss der geplanten Ausbaustrecke und der Anbindung Merkstein sowie der
Erschließung des Gewerbegebiets Bicherouxstraße sollte die Herstellung eines neuen
Knotenpunkts erfolgen. Im Zeitraum nach Fertigstellung der Anbindungsstrecke und vor
Herstellung des Radschnellwegs ist eine Querungshilfe denkbar und nach Fertigstellung der
Ausbaustrecke die Ausbildung eines Kreisverkehrs.
Der Innenstadtbereich sollte unter Berücksichtigung des vorhandenen und gut etablierten
verkehrsberuhigten
Geschäftsbereichs
soweit
möglich
gemäß
den
Standards
für
Radschnellwege umgestaltetet werden.
Abb. 114: Bahnhofstraße
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
Abb. 115: Bahnhofstraße, Bestand (verkehrsberuhigter
Geschäftsbereich)
119
Geplante Ingenieurbauwerke
8.
GEPLANTE INGENIEURBAUWERKE
Im Zuge des Radschnellwegs sollen diverse Ingenieurbauwerke neu errichtet werden. Diese
umfassen den Neubau folgender Überführungsbauwerke:
Kohlscheider Straße (L232)/Toledoring (L260), Aachen
Schlossparkstraße (Aachen)
Geländeeinschnitte im bahnparallelen Bereich zwischen Kohlscheid und Herzogenrath.
Der Radschnellweg soll auch unter bestehenden Verkehrswegen unterführt werden:
Roermonder Straße (L231) als Durchstich im Widerlagerbereich der bestehenden Brücke
„Haus Linde“, Aachen
Bahndamm der DB-Strecke im Bereich Eisenbahnstraße, Herzogenrath
Roermonder Straße (L231), Ortsausgang Richterich
Voccartstraße (L232), Herzogenrath
Darüber hinaus führt der Radschnellweg teilweise parallel zu Dämmen oder Einschnitten. Hier
sind bereichsweise Stützkonstruktionen erforderlich, die ebenfalls Ingenieurbauwerke im Sinne
der DIN 1076 darstellen.
Alle Ingenieurbauwerke werden nach den derzeit gültigen Vorschriften und Regelwerken des
Landesbetriebes Straßen.NRW bemessen und konstruiert. Im Wesentlichen sind hier zu
nennen:
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTVIng)
Eurocodes (DIN EN 1991-2, DIN EN 1992-2, DIN EN 1993-2 und DIN EN 1994-2)
Demnach sind für die Überbauten Stahl- bzw. Spannbeton oder Baustahl als Baustoffe
vorzusehen. Im Weiteren werden mögliche Überbauquerschnitte sowie deren Baustoffe als
Ergebnis der Vorplanung benannt. Dabei wurden bereits Aspekte wie ein reduzierter Eingriff in
die Natur durch die Verwendung von Fertigteilen (Entfall zusätzlicher Hilfsstützen) oder die
Zugänglichkeit der Baustelle für den Antransport berücksichtigt. Im Zuge der weiteren
Entwurfsplanung können sich hier noch wirtschaftlichere Varianten ergeben.
Besondere Anforderungen an die Gestaltung wurden ebenfalls noch nicht berücksichtigt. Dies
gilt auch für die Kostenschätzung.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
120
Geplante Ingenieurbauwerke
8.1
Überführungsbauwerke
8.1.1 BW 01 – Kohlscheider Straße und Toledoring
Linienführung und Querschnitt
Die Linienführung des zu überführenden Gehund Radweges stellt die Verkehrsachse des
bestehenden alten Bahndamms wieder her,
die durch die Herstellung der Kohlscheider
Straße und des Toledorings unterbrochen
wurde.
Es ergibt sich das aufgemessene Höhenprofil
Abb. 116: Lage BW01
in der Verbindungsachse der Rütscher Straße
zur Dammkrone Laurensberg (ursprünglich geplante Linienführung):
HZ
AC
Toledoring
Kohlscheider Straße
Abb. 117: Höhenprofil Einschnitt Kohlscheider Straße / Toledoring (ursprüngl. geplante Linienführung)
Das Höhenprofil der aktuell geplanten Linienführung (seitlich an der Kleingartenanlage Rütsch
vorbei) wird wie folgt abgeschätzt:
HZ
AC
Kohlscheider Straße
Topographie unklar
Toledoring
Abb. 118: Höhenprofil Einschnitt Kohlscheider Straße / Toledoring (aktuelle Linienführung seilt. an Kleingartenanlage
vorbei)
Die Topographie des Restdammes zwischen Kohlscheider Straße und Toledoring ist noch
unklar. Anhand von vorhandenen Kartengrundlagen ist davon auszugehen, dass der Damm
deutlich tiefer liegt als die beiden Dammköpfe Rütscher Straße und Alter Bahndamm
Laurensberg.
Ausgehend
von
dieser
Annahme
wurde
Brückenbauwerks anstelle von zwei Bauwerken weiterverfolgt.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
daher
die
Planung
eines
121
Geplante Ingenieurbauwerke
Um die Kriterien eines Radschnellweges zu erfüllen, wird folgender Querschnitt für das
Bauwerk erforderlich:
Zweirichtungsradweg
Gehweg
Der erforderliche Verkehrsraum ergibt
sich zu:
Seitlicher
Sicherheitsabstand.................... 0,50 m
Zweirichtungsradweg ................ 4,00 m
Fußgängerverkehrsraum ........... 2,50 m
Gesamtbreite Verkehrsraum ..... 7,00 m
Abb. 119: Skizze Bauwerksquerschnitt (BW01)
Ausstattung und Beläge
Zweirichtungsradweg durch Schrammbord vom Gehweg getrennt
Absturzsicherung: Füllstabgeländer oder gleichwertig, Geländerhöhe 1,30 m
Entwässerung in Form von Brückenabläufen und Leitungen (RIZ-Was 0)
Beleuchtung
Kappe Radwegseite: analog RIZ Kap 6 (jedoch Schrammbordhöhe 7,5 + 8 cm)
Kappe mit Gehweg: analog RIZ Kap 1 (jedoch ohne Schutzeinrichtung, Gesamtbreite
2,75 m)
Belag: Abdichtung mit Schweißbahn, 2-lagiger Gussasphalt
Baugrund
Im Zuge der Vorplanung wurde durch einen Baugrundgutachter eine Recherche zu den
Baugrundverhältnissen im Bauwerksbereich durchgeführt (siehe Anlage 4). Demnach ist mit
folgender Schichtenfolge zu rechnen:
HZ
Abb. 120: Schichtenfolge im Bereich BW01
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
AC
122
Geplante Ingenieurbauwerke
Für die Bauwerksgründung wird daher keine Flachgründung, sondern eine kostenintensivere
Tiefgründung in die Hergenrather Schicht empfohlen. Aufgrund der zu erwartenden
Bauwerkslasten wird von einer Tiefgründung mit Großbohrpfählen ausgegangen.
Im Zuge der Entwurfsplanung muss der Baugrund durch örtliche Sondierung erkundet und das
Gründungskonzept festgelegt werden.
Tragkonzept
Für die bislang vorliegenden Randbedingungen wird als wirtschaftliches Tragkonzept ein
Balkentragwerk verfolgt. Dieses kann mit konstanter Querschnittshöhe ausgeführt werden oder
alternativ mit veränderlicher Querschnittshöhe („gevoutet“), um die Tragwirkung zu optimieren
und gestalterisch weitere Akzente setzen zu können. Dabei bietet ein Stahlverbundquerschnitt
Vorteile hinsichtlich der Herstellung. Dieser kann ohne aufwändiges Traggerüst mit Fertigteilen
mit Ortbetonergänzung umgesetzt werden:
►
Balkentragwerke (konstante Trägerhöhen)
AC
HZ
Kohlscheider Straße
Toledoring
Abb. 121: Balkentragwerk 11 Felder bis zu 34 m Stützweite
AC
HZ
Kohlscheider Straße
Abb. 122: Balkentragwerk 9 Felder bis zu 40 m Stützweite
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
Toledoring
123
Geplante Ingenieurbauwerke
Balkentragwerke (gevoutete Trägerhöhen)
HZ
AC
Kohlscheider Straße
Toledoring
Abb. 123: Balkentragwerk angevoutet 3 + 4 Felder mit Zwischenwiderlager:
AC
HZ
Kohlscheider Straße
Toledoring
Abb. 124: aufgelöste Bauwerke gevoutet 1 + 3 Felder
Für die Kostenschätzung wurde von einer Lösung zwischen 9 und 7 Feldern ausgegangen
(siehe Abb. 122 bzw. Abb. 123).
Kenndaten und Bauzeit
Lichte Weite: .................................. ca. 330 m
Lichte Höhe: .................................... > 13,0 m
Breite zw. Geländern: ............................ 7,0 m
Vorgesehene Gründung: ........... Tiefgründung
Bauart: ................................... Balkentragwerk
Herstellungsart: ................... Stahlverbundbau
Geschätzte Bauzeit: ..................ca. 20 Monate
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
124
Geplante Ingenieurbauwerke
8.1.2 BW 02 – Schlossparkstraße
Linienführung und Querschnitt
HZ
AC
Abb. 125: Lage BW 02
Abb. 126: Aufgemessenes Höhenprofil BW 02
Die Linienführung des zu überführenden Geh- und Radweges folgt dem bestehenden alten
Bahndamm, der durch den Einschnitt der Schlossparkstraße unterbrochen ist.
Um die Kriterien eines Radschnellweges zu erfüllen, wird folgender Querschnitt erforderlich:
Zweirichtungsradweg
Gehweg
Der erforderliche Verkehrsraum ergibt
sich zu:
Seitlicher
Sicherheitsabstand.................... 0,50 m
Zweirichtungsradweg ................ 4,00 m
Fußgängerverkehrsraum ........... 2,50 m
Gesamtbreite Verkehrsraum ..... 7,00 m
Abb. 127: Skizze Querschnitt BW 02
Ausstattung und Beläge
Zweirichtungsradweg durch Schrammbord von Gehweg getrennt
Absturzsicherung: Füllstabgeländer oder gleichwertig, Geländerhöhe 1,30 m
Entwässerung in Form von Brückenabläufen und Leitungen (RIZ-Was 0)
Beleuchtung
Kappe Radwegseite: analog RIZ Kap 6 (jedoch Schrammbordhöhe 7,5 + 8 cm)
Kappe mit Gehweg: analog RIZ Kap 1 (jedoch ohne Schutzeinrichtung, Gesamtbreite
2,75 m)
Belag: Abdichtung mit Schweißbahn, 2-lagiger Gussasphalt
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
125
Geplante Ingenieurbauwerke
Baugrund
Im Zuge der Vorplanung wurde durch einen Baugrundgutachter eine Recherche zu den
Baugrundverhältnissen im Bauwerksbereich durchgeführt (siehe Anlage 4). Demnach ist mit
folgender Schichtenfolge zu rechnen:
HZ
AC
Abb. 128: Schichtenfolge im Bereich BW 02 – Brücke Schlossparkstraße
Für die Bauwerksgründung wird eine Tiefgründung in die Hergenrather Schicht empfohlen.
Aufgrund der zu erwartenden Bauwerkslasten wird von einer Tiefgründung mit Großbohrpfählen
ausgegangen.
Im Zuge der Entwurfsplanung muss der Baugrund durch örtliche Sondierung erkundet und das
Gründungskonzept festgelegt werden.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
126
Geplante Ingenieurbauwerke
Tragkonzept
Für die bislang vorliegenden Randbedingungen können folgende Tragsysteme diskutiert
werden:
Balkentragwerk als 3-Feld-Träger
AC
1-Feld-Träger-Systeme
HZ
AC
Abb. 130: 1-Feld-Träger-System - angevoutet
Abb. 129: Balkentragwerk als 3-Feld-Träger Konstanter Querschnitt
AC
HZ
HZ
Abb. 131: Balkentragwerk als 3-Feld-Träger –
angevoutet
AC
HZ
Abb. 132: 1-Feld-Träger-System - aufgeständert
Die 1-Feld-Träger-Lösung ist aufgrund der ca. 56 m langen Balken sowohl logistisch (Transport)
als auch bautechnisch sehr aufwendig und erheblich teurer als eine 3-Feld-Träger-Brücke. Bei
der Kostenschätzung für die Machbarkeitsstudie wird von der Umsetzung einer 3-Feld-TrägerBrücke ausgegangen.
Kenndaten und Bauzeit
Lichte Weite: .......................................... 56 m
Lichte Höhe: .......................................... 14 m
Breite zw. Geländern: ............................ 7,0 m
Vorgesehene Gründung: ........... Tiefgründung
Bauart: ................................... Balkentragwerk
Herstellungsart: ................... Stahlverbundbau
Geschätzte Bauzeit: ....................ca. 7 Monate
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
127
Geplante Ingenieurbauwerke
Abb. 133: Visualisierungen BW 02 – Brücke Schlossparkstraße
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
128
Geplante Ingenieurbauwerke
8.1.3 Überführungen der Senken Pesch (BW 05) und Heggen (BW 06)
Linienführung und Querschnitt
Der
Radschnellweg
soll
zwischen Kohlscheid und
Herzogenrath
Zentrum
parallel zur bestehenden
Bahnlinie geführt werden.
Hier
befinden
Höhe
Pesch
sich
auf
sowie
der
Straße Auf den Heggen
deutliche
Senken
neben
dem Bahndamm, die zu
Abb. 135: Lage BW 05 – Überführung Senke Pesch
Unterführungen durch den
Bahndamm führen. Über
diese
Zuwege
zu
den
Unterführungen muss der
Radschnellweg
überführt
werden.
Zur Topographie und zum
Baugrund der betroffenen
Bereiche liegen im jetzigen
Planungsstadium
Abb. 134: Lage BW 06 – Überführung Senke Heggen
belastbaren
keine
Unterlagen
vor, so dass die Aufwände und Linienführungen hier nur sehr grob angenähert werden können.
Beide Bauwerksbereiche sind nur eingeschränkt zugänglich. Daher müsste die Baustelle über
den Ausbau des Radweges kopfseitig angedient werden. Dabei verhindern enge Zuwege den
Einsatz von Schwertransporten etwa für größere Fertigteile. Es muss daher von einer
Ortbetonbauweise ausgegangen werden.
Der den Radschnellweg begleitende Gehweg wird im Bereich der beiden Überführungen
voraussichtlich über die vorhandenen Spazierwege auf der gegenüberliegenden DB-Dammseite
geführt. Dadurch kann der Querschnitt hier wie folgt ausgebildet werden:
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
129
Geplante Ingenieurbauwerke
Zweirichtungsradweg
Der erforderliche Verkehrsraum ergibt
sich zu:
Seitlicher Sicherheitsabstand auf Kappe ....................0,50 m
Zweirichtungsradweg .................4,00 m
Seitlicher Sicherheitsabstand auf Kappe ....................0,50 m
Gesamtbreite Verkehrsraum ......5,00 m
Abb. 136: Skizze Querschnitt im Bereich BW 05 und BW 06
Ausstattung und Beläge
Zweirichtungsradweg auf dem Bauwerk, Gehweg separat geführt
Absturzsicherung: Füllstabgeländer oder gleichwertig, Geländerhöhe 1,30 m
Entwässerung in Form von Brückenabläufen und Leitungen (RIZ-Was 0)
Beleuchtung
Kappen: analog RIZ Kap 6 (jedoch Schrammbordhöhe 7,5 + 8 cm)
Belag: Abdichtung mit Schweißbahn, 2-lagiger Gussasphalt
Baugrund
Über den Baugrund liegen keine weiteren Unterlagen vor.
Tragkonzept und Bauweise
Die Bauwerke sind aufgrund der Randbedingungen in Ortbetonbauweise herzustellen. Die
Topographie erfordert nach augenscheinlicher Abschätzung Bauwerkslängen von ca. 70 m (BW
05 – Pesch) bzw. 80 m (BW 06 – Heggen). Für beide Bauwerke werden 2-Feldträger als
wirtschaftlichstes
Tragsystem
angesehen.
Aufgrund
der
Führung
des
Radwegs
im
Dammbereich der Bahn sind die hangseitigen Flügel der Widerlager als Stützwände
fortzuführen.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
130
Geplante Ingenieurbauwerke
Abb. 137: Bauwerksskizze BW 06 „Heggen“ (Abmessungen grob geschätzt); Balkentragwerk als 2-Feld-Träger Konstanter Querschnitt / angevoutet
Kenndaten und Bauzeit
BW 05 – Pesch
BW 06 – Heggen
Lichte Weite: ......................................... 70 m
Lichte Höhe: .................................... > 3,0 m
Breite zw. Geländern: .......................... 5,0 m
Vorgesehene Gründung: ......... Tiefgründung
Bauart: ......................................... Stahlbeton
Herstellungsart: ............... Ortbetonbauweise
Geschätzte Bauzeit:...................ca. 9 Monate
Lichte Weite: .......................................... 80 m
Lichte Höhe: ..................................... > 3,0 m
Breite zw. Geländern: ........................... 5,0 m
Vorgesehene Gründung: ........... Tiefgründung
Bauart: .......................................... Stahlbeton
Herstellungsart: ..................Ortbetonbauweise
Geschätzte Bauzeit: .................... ca. 9 Monate
8.2
Unterführungsbauwerke
8.2.1 BW 5102583 – Unterführung unter L231 (Haus Linde)
Im Zuge des Radschnellweges Euregio wird ein Durchstich des Widerlagers des bestehenden
Brückenbauwerks „L231, Brücke über die DB Haus Linde“ zur Unterführung des Geh- und
Radweges unter die Roermonder Straße (L231) in Aachen erforderlich.
Das bestehende Bauwerk wurde 1867 als Gewölbe- bzw. Bogenbrücke aus Ziegelmauerwerk
errichtet. Für das Bauwerk liegen keine Bestandsunterlagen vor.
Der geplante Durchstich in Form einer Unterführung im Flügelbereich muss daher so
ausgebildet werden, dass keine Belastungen auf das Bestandsbauwerk abgetragen werden und
der momentane Lastabtrag des Bauwerks nicht gestört wird.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
131
Geplante Ingenieurbauwerke
Die Vorplanung des Unterführungsbauwerks umfasst die folgenden Aspekte:
Grundlagen: Zusammenstellung und Erläuterung der planerischen Grundlagen
Linienführung und Querschnitt :
Erläuterung
der
geplanten
Linienführung
und
erforderlichen Querschnitte der Verkehrsräume
Gestaltung: Definition der gestalterischen Anforderungen
Vorplanung
des
Tragwerkskonzeptes:
Zusammenstellung
und
Erläuterung
der
Vorplanung des Tragwerkskonzeptes (Statische Systeme, Querschnitte) sowie der
Gründungsmöglichkeiten
Kostenschätzung und Terminplanung
Kostenschätzung eines Ersatzneubaus des bestehenden Brückenbauwerks „Haus Linde“
zur Gegenüberstellung mit den geschätzten Kosten des Unterführungsbauwerks.
Linienführung und Querschnitt
Abb. 138: Mögliche Verläufe des Durchstiches
Aus den vorliegenden Unterlagen (Bauwerksbuch) sowie der obigen Skizze auf Grundlage des
Luftbildes kann die Geometrie des Einschnittes wie folgt ermittelt werden:
Abstand zwischen Schienenoberkante und Oberkante Belag L231 .............................. ca. 8,50 m
Lichter Abstand der Dammkronen .................................................................................. ca. 40 m
Böschungsneigung ...................................................................................................... ca. 1:1,5
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
132
Geplante Ingenieurbauwerke
Im Bereich des Durchstiches durch das Bestandsbauwerk soll
der Gehweg räumlich getrennt zum Radweg geführt werden, so
dass sich ein erforderliches Lichtraumprofil ergibt von 5,50 m.
Der erforderliche Verkehrsraum ergibt sich zu:
Notweg beidseitig ................ 2 x 0,75 m
Zweirichtungsradweg ................. 4,00 m
Gesamtbreite Verkehrsraum ...... 5,50 m
Lichte Höhe ............................... 4,00 m
Abb. 139: Skizze Querschnitt im
Durchstich
Abb. 140: Ansicht Bestandsbauwerk
Ausstattung und Beläge
Beleuchtung
Kappen:
analog RIZ Kap 6 (jedoch Schrammbordhöhe 7,5 + 8 cm)
Belag:
Abdichtung mit Schweißbahn, 2-lagiger Gussasphalt
Folgende Ausstattungen des Bestandsbauwerkes „Haus Linde“ müssten im Zuge der
Herstellung des Durchstiches teilweise zurückgebaut und wieder hergestellt werden:
Absturzsicherung: Füllstabgeländer nach RIZ Gel 4
Entwässerung (eventuell wieder herstellen)
Kappen in Anlehnung an RIZ Kap1
Das Bestandsbauwerk weist im Bereich der Kappen, Beläge und des Berührungsschutzes
nennenswerte Schäden auf. Im Bauwerksbuch wird daher die Sanierung / Erneuerung dieser
Bauwerksteile empfohlen.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
133
Geplante Ingenieurbauwerke
Baugrund
Über den Baugrund liegen keine Unterlagen im Bauwerksbereich vor.
Für die Vorplanung wird davon ausgegangen, dass im Wesentlichen Hinterfüllmaterial des
Bestandsbauwerks vorliegt.
Unterhalb der Hinterfüllung wird davon ausgegangen, dass der gewachsene Boden für
Tiefgründungsmaßnahmen in Form von Bohrpfählen bohrbar ist und kein Fels o.ä. vorliegt.
Diese Einschätzung gründet auf der Recherche zu den Baugrundverhältnissen im Bereich des
Bauwerks „Schlossparkstraße“, die durch das Büro Heitfeld-Schetelig GmbH vorgelegt wurde
(s.o.).
Das
Bauwerk
befindet
sich
im
Abstand
von
etwa
900 m
vom
genannten
Nachbarbauwerk.
Tragkonzept
Bei der Wahl des Tragsystems sind folgende Randbedingungen zu beachten:
Bestandsbauwerk als Gewölbe- bzw. Bogenbrücke vermutlich als Ganzes aus
Ziegelsteinmauerwerk errichtet
Keine Unterlagen zum Bestand vorhanden
Tragsystem muss daher so gewählt werden, dass im Bau- und Endzustand der Lastfluss
des Bestandes nicht beeinträchtigt wird und aus dem Durchstich keine relevanten Lasten
auf das bestehende Tragwerk entstehen.
Flügelbereiche
sind
bauzeitlich
zu
sichern
und
im
Endzustand
durch
einen
Betonabschluss zu fassen.
Die Sperrzeit der überführten Roermonder Straße (L231) ist zu minimieren
Bautätigkeit in unmittelbarer Nachbarschaft zu den DB-Anlagen (BETRA20, etc.
erforderlich)
Aus den genannten Randbedingungen scheint momentan folgendes Tragsystem / Bauablauf
zielführend:
Herstellung von tangierenden oder überschnittenen Bohrpfahlwänden
Aushub zwischen den beiden Wänden zur Herstellung der Bodenplatte, ggf. Sicherung
der Pfahlköpfe während der Aushubarbeiten in Abhängigkeit der möglichen Einbindetiefe
der Pfähle und der daraus resultierenden Standsicherheit.
20
Die Betriebs- und Bauanweisung (BETRA) ist eine schriftliche Anweisung für Bauarbeiten bei der Deutschen Bahn.
Sie legt die notwendige Abstimmung zwischen Bauablauf und Zugverkehr, die Maßnahmen zur Sicherung der
Bauarbeiten sowie insbesondere die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des Zugverkehrs vor, während und
nach der Durchführung von Bauarbeiten verbindlich fest.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
134
Geplante Ingenieurbauwerke
Herstellung der Bodenplatte, Vorsatzschale, Portalbereiche und Fahrbahnplatte in
Ortbetonbauweise
Herstellung Kappen, Belag, Geländer
Abb. 141: Variante 1: Abstand zum Gleis und zum Bestand minimiert
Abb. 142: Variante 2: Abstand zum Gleis und zum Bestand maximiert
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
135
Geplante Ingenieurbauwerke
Abb. 143: Variante 3: Abstand zum Gleis und zum Bestand minimiert, Höhenlage des RSW maximal
Gegenüberstellung der Varianten
Die drei skizzierten Varianten unterscheiden sich in den Anforderungen und Kosten an den
eigentlichen Durchstich nur marginal. Der wesentliche Unterschied der Varianten liegt in der
Sicherung des Radschnellwegs außerhalb des Bauwerks im Böschungsbereich. Die genaue
Lage der Unterführung ist im Rahmen der Entwurfsplanung festzulegen.
Als Alternative zu den vorgestellten Varianten wurde der Ersatz der alten Straßenbrücke durch
ein breiteres Bauwerk geprüft. Dies ist trotz des hohen Alters der Straßenbrücke nicht
wirtschaftlich.
Kenndaten und Bauzeit
Länge: ................................................. 18,5 m
Lichte Höhe: ......................................... 4,0 m
Breite: .................................................. 5,50 m
Geschätzte Bauzeit: ....................ca. 3 Monate
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
136
Geplante Ingenieurbauwerke
8.2.2 BW 05 – Unterführung unter DB-Strecke nördl. Pilgramsweg
Der Radschnellweg soll zwischen dem Pilgramsweg und der Eisenbahnstraße den
vorhandenen Bahndamm der DB-Strecke unterqueren.
Abb. 144: Lage BW 05
Zur Topographie und zum Baugrund der betroffenen Bereiche liegen
im jetzigen
Planungsstadium keine belastbaren Unterlagen vor, so dass die Aufwände und Linienführungen
hier nur sehr grob angenähert werden können.
Für die Unterführung ist ein Regelquerschnitt analog zum
Durchstich Haus Linde vorzusehen (siehe Abb. 145).
Der erforderliche Verkehrsraum ergibt sich zu:
Notweg einseitig ....................... 0,75 m
Gehweg .................................... 2,50 m
Zweirichtungsradweg ................ 4,00 m
Gesamtbreite Verkehrsraum ......7,25 m
Abb. 145: Skizze Querschnitt BW 05
Lichte Höhe ............................... 4,00 m
Ausstattung und Beläge
Beleuchtung
Kappen:
analog RIZ Kap 6 (jedoch Schrammbordhöhe 7,5 + 8 cm)
Belag:
Abdichtung mit Schweißbahn, 2-lagiger Gussasphalt
Baugrund
Über den Baugrund liegen keine Unterlagen im Bauwerksbereich vor.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
137
Geplante Ingenieurbauwerke
Tragkonzept und Bauweise
Das Unterführungsbauwerk im DB-Bereich muss unter Minimierung der Sperrung der
Bahnstrecke errichtet werden. Üblicherweise wird dafür ein Rahmenbauwerk neben dem Damm
errichtet und in einer Sperrpause seitlich eingeschoben.
Kenndaten und Bauzeit
Länge: .................................................... 50 m
Lichte Höhe: ......................................... 4,0 m
Breite: .................................................. 7,25 m
Geschätzte Bauzeit: ....................ca. 6 Monate
8.2.3 Unterführungen unter Roermonder Straße (BW 03) und Voccartstraße (BW
04)
Linienführung und Querschnitt
Die L232 soll vom Radschnellweg Euregio am Ortsausgang Richterich (Roermonder Straße)
und am Ortseingang Straß (Voccartstraße) unterquert werden.
Abb. 146: Lage BW 03 – Roermonder Straße
Abb. 147: Lage BW 04 - Voccartstraße
Zur Topographie der betroffenen Bereiche liegen im jetzigen Planungsstadium keine
belastbaren Unterlagen vor. Die niveaufreie Querung der L232 am Ortsausgang Richterich ist in
Höhe des Küppershofwegs vorgesehen, wo die Roermonder Straße etwas in Dammlage liegt.
Die Rampen für die Unterführung können dadurch kürzer ausfallen. Am Ortseingang Straß wird
die L232 nicht relevant in Dammlage geführt, so dass für die Unterquerung die Höhendifferenz
durch einen Einschnitt erreicht werden muss.
Die Querschnittsgestaltung kann sich an den übrigen Unterführungsbauwerken orientieren.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
138
Geplante Ingenieurbauwerke
Der erforderliche Verkehrsraum ergibt sich zu:
Notweg einseitig ................................... 0,75 m
Gehweg einseitig .................................. 2,50 m
Zweirichtungsradweg ........................... 4,00 m
Gesamtbreite Verkehrsraum................. 7,25 m
Lichte Höhe .......................................... 4,00 m
Ausstattung und Beläge
Beleuchtung
Kappen:
analog RIZ Kap 6 (jedoch Schrammbordhöhe 7,5 + 8 cm)
Belag:
Abdichtung mit Schweißbahn
2-lagiger Gussasphalt
Baugrund
Im Zuge der Vorplanung wurde durch einen Baugrundgutachter eine Recherche zu den
Baugrundverhältnissen im Bauwerksbereich durchgeführt (siehe Anlage 4).
Demnach ist mit folgender Schichtenfolge zu rechnen:
Roermonder Straße
Voccartstraße
Abb. 148: Schichtenfolge im Bereich BW 03 – Roermonder Straße und BW 04 - Voccartstraße
Im Bodengutachten wird erläutert, dass die Rahmentragwerke (s.u.) als Flachgründung
unterhalb des Lösslehms gegründet werden können (Maas-Terrasse oder Lintfort-Schicht).
Tragkonzept und Bauweise
Die Bauwerke können in halbseitiger Sperrung der L232 abschnittsweise errichtet werden. Als
Tragsystem kann bei den erforderlichen Abmessungen auf das wirtschaftliche Konzept des
Stahlbetonrahmens zurückgegriffen werden.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
139
Geplante Ingenieurbauwerke
Abb. 149: Ansicht Tunnelbauwerk BW 03 und BW 04
Kenndaten und Bauzeit
BW 03 – Roermonder Straße
BW 04 - Voccartstraße
Länge: .................................................. 40 m
Lichte Höhe: ....................................... 4,0 m
Breite: ................................................ 7,25 m
Geschätzte Bauzeit:...................ca. 6 Monate
Länge: ................................................. 50 m
Lichte Höhe: ...................................... 4,0 m
Breite: ............................................... 7,25 m
Geschätzte Bauzeit: ..................ca. 6 Monate
8.3
Stützbaubauwerke
In verschiedenen Bereichen der Linienführung würden Stützbauwerke erforderlich. Häufig
können diese einfach mit Winkelstützwänden aus Fertigteilen oder anderen einfachen
Stützkonstruktionen hergestellt werden. In Teilbereichen wie etwa in der Fortführung der
Überführungsbauwerke Pesch und Heggen sowie der Unterführung L231 „Haus Linde“ sind
aufwändigere Stützkonstruktionen erforderlich.
Dabei können aufgrund der Zugänglichkeit und der Platzverhältnisse unterschiedliche Varianten
vorgesehen werden:
Stahlbeton-Winkelstützwände
einfache, übliche Bauweise
hoher Platzbedarf für Bauzustand (Sicherung Baugrube)
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
140
Geplante Ingenieurbauwerke
Stützkonstruktion rückverankert
Die Konstruktion kann platzsparender hergestellt werden und ist vor allem für die Sicherung des
Radwegs im Einschnittsbereich der DB angedacht:
Abb. 150: Beispiel 1 Stützkonstruktion
Abb. 151: Beispiel 2 Stützkonstruktion
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
141
Priorisierung der Maßnahmen
9.
PRIORISIERUNG DER MAßNAHMEN
Der Radschnellweg Euregio soll aufgrund seiner vielen Streckenabschnitte und des
mehrjährigen Finanzierungsrahmens in mehreren Bauabschnitten umgesetzt werden. Die
erfolgreiche
Realisierung
setzt
ein
effektives
Management
von
finanziellen,
verkehrstechnischen und baulichen Prozessen voraus. Wichtig ist daher eine strategische
Priorisierung der Baumaßnahmen im Hinblick auf
Entlastung von verkehrsnetzrelevanten Engpässen
Bündelung mit anderen Tiefbaumaßnahmen (Kanal-/Leitungsbau, etc.)
straßenbauliche Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von Radfahrern und
Beseitigung von Unfallhäufungspunkten
planerischen Vorlauf
effektive Verwendung der jährlich zur Verfügung stehenden Finanzmittel.
Im Folgenden werden die vorgenannten Punkte konkretisiert.
Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes
Die L232 von der Forensberger Straße in Kohlscheid bis zum A4-Anschluss Laurensberg weist
große
Belastungen
zu
den
Hauptverkehrszeiten
aus.
Aufgrund
der
Talkessellage
Herzogenraths ist der Radverkehrsanteil am Pendlerverkehr von und nach Aachen bisher von
vernachlässigbarer Bedeutung. Durch die Radschnellwegstrecke Herzogenrath – Kohlscheid
würde sich der Anteil von fast Null auf ca. 1.000 Radfahrten/24h erhöhen unter der
Voraussetzung, dass gleichzeitig eine komfortable Verbindung von Kohlscheid nach Richterich
geschaffen wird.
In gleicher Weise könnte die Roermonder Straße in Laurensberg und Aachen erheblich
entlastet werden, wenn der Brückenschlag über den Toledoring und die Kohlscheider Straße
zwischen Laurensberg (Alter Bahndamm) und Aachen (Rütscher Straße) erfolgt.
Bündelung von Tiefbaumaßnahmen
Entlang des Radschnellweges und der dazu gehörigen Anbindungsstrecken sind einige
Infrastrukturbaumaßnahmen geplant. So bietet es sich an, im Rahmen des für ab dem Jahr
2021 projektierten Neubaus der Haupterschließung Richtericher Dell den geplanten Tunnel
unterhalb der L232 im Bereich Küppershofweg zu bauen sowie die Hauptroute von AltRichterich bis zum Grenzübergang Locht zu realisieren.
Die Anbindungsstrecken an die Campi Melaten und West ab der Schurzelter Straße könnten im
Zuge der Tiefbauarbeiten für den Campus West realisiert werden. Der Baubeginn für den
Campus West ist ab 2020 vorgesehen.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
142
Priorisierung der Maßnahmen
Verkehrssicherheit für Radfahrer
Radfahrer wollen sich sicher fühlen. Die weiterführenden Schulen in Herzogenrath sind u.a. aus
Richtung Kohlscheid für ortsfremde Schüler bisher per Rad nicht sicher erreichbar. Durch den
Radschnellweg besteht die Möglichkeit, diese Schulen sehr komfortabel mit dem Fahrrad zu
erreichen. In gleicher Weise sind für Berufspendler in Aachen die Streckenabschnitte zum
Erreichen der RWTH-Standorte und auf Herzogenrather Seite die Trassen zum komfortablen
Anschluss des Saint-Gobain-Firmensitzes und des TPH-Geländes von Bedeutung für einen
Umstieg auf das Fahrrad.
Planerischer Vorlauf
Die Realisierung der einzelnen Baumaßnahmen hängt vom planerischen Vorlauf für die
Detailplanung einzelner Abschnitte ab. Die Strecken entlang der Bahn erfordern wegen der
Lage und den möglichen Auswirkungen auf Natur und Umwelt aufwändige Planungen und die
damit verbundenen zeitaufwändigen Abstimmungen. In diesen Abschnitten sind bereits in der
Phase der Ausführungsplanung entsprechende Sperrpausen bei der DB zu beantragen und zu
berücksichtigen, da diese Zeitfenster in den Zugfahrplänen integriert werden müssen.
Baumaßnahmen entlang der Bahn müssen daher ggf. bis zu 3 Jahre im Voraus angemeldet
werden.
Demgegenüber stehen Verkehrsabschnitte, die aufgrund ihrer Lage und/oder des Umfangs der
Erneuerung schneller planerisch umzusetzen sind (z.B. Ausweisung von Fahrradstraßen,
Radwege außerorts).
Des Weiteren sind einzelne Streckenabschnitte auch an die Umsetzung anderer Planungen
gebunden. Beispielhaft erwähnt sind die Planungen zur Haupterschließung Richtericher Dell,
zur Umgestaltung der Wüllnerstraße oder zum Brückenbauwerk Horbacher Straße.
Finanzmittel
Die konkret zur Verfügung stehenden Investitionsmittel für den Radschnellweg hängen von den
jährlich vom Haushaltsgesetzgeber freizugebenden Finanzmitteln ab. Es ist daher eine
verlässliche, stabile Finanzierungsplanung für dieses Großprojekt wichtig. Bei der Priorisierung
der Baumaßnahmen wird davon ausgegangen, dass der notwendige jährliche Mittelfluss zur
Verfügung steht. Welche Kosten auf das Land und welche auf die Kommunen entfallen ist in
Kapitel 12 – Kostenschätzung, und Kapitel 13 – Förderung über Finanzierungsmöglichkeiten
näher erläutert.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
143
Priorisierung der Maßnahmen
Unter
Berücksichtigung
Realisierungsphase
der
diejenigen
vorgenannten
Maßnahmen
Punkte
wird
umzusetzen,
empfohlen,
in
die
überschaubaren
einen
der
ersten
planerischen Vorlauf erfordern und damit wesentliche Reisezeitersparnisse für den Radverkehr
mit sich bringen. Hierzu gehören die Erschließungsspange Kohlscheid, das Brückenbauwerk
über den Toledoring und die Kohlscheider Straße, das Brückenbauwerk Schlossparkstraße
sowie der Durchstich unter der Brücke Haus Linde an der Roermonder Straße. Mit dem Bau
sind parallel die Zweirichtungsradwege auf dem Alten Bahndamm in Laurensberg und die
Führung
entlang
der
Bahnstrecke
von
Tittardsfeld
bis
zur
Kreuzung
Roermonder
Straße/Horbacher Straße herzustellen sowie die Rütscher Straße und die Turmstraße als
Fahrradstraße umzugestalten. Zudem ist wegen der zeitlichen Parallelität mit der Realisierung
des Campus West die Anbindung von Campus West und Campus Melaten an Laurensberg
herzustellen.
Im zweiten Bauabschnitt sind die Baumaßnahmen, die ein längeres Genehmigungsverfahren
erfordern, umzusetzen. Hierbei ist zu betonen, dass die Planungen hierfür frühzeitig
abgeschlossen sein müssen. Dazu gehört der Abschnitt von Kohlscheid nach Herzogenrath.
Die geplanten Fahrradstraßen in Kohlscheid und Herzogenrath sind zeitlich parallel
anzuordnen.
Abb. 152: Realisierungsabschnitte
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
144
Service und Ausstattung
10. SERVICE UND AUSSTATTUNG
Unter der Überschrift „Mehr Service in der Nahmobilität“ propagiert der Konzeptansatz
„Nahmobilität 2.0“ der AGFS einen „Rundumservice“ für das Rad. Analog zum beispielhaften
Servicenetz für den Autoverkehr (Parkmöglichkeiten, Parkleitsysteme, Reparaturwerkstätten,
Waschanlagen, TÜV, etc.) sollten passende und hochwertige Servicemaßnahmen die Nutzung
des Fahrrades im Alltag noch attraktiver machen.
Das Serviceangebot zum Radschnellweg Euregio umfasst mehrere Komponenten, die zum
einen den Betrieb sichern und zum anderen die Sicherheit und Attraktivität für die Nutzer
steigern sollen.
10.1 Blend- und Witterungsschutz
Die Randbedingungen der Führungsformen und die
Gestaltung
von
Knotenpunkten
Gestaltungsstandards)
(siehe
decken
den
Kap.
Großteil
3
–
der
verkehrlichen Sicherheitsaspekte ab. Darüber hinaus sind
aber auch die Gesichtspunkte Blend- und Witterungsschutz
für die Verkehrsteilnehmer wichtig. Dies betrifft im Falle
des
Radschnellwegs
Außerortsbereiche
auf
Euregio
in
ehemals
erster
Linie
die
landwirtschaftlichen Abb. 154: Zaun mit Wind- und Sichtschutz
Flächen sowie die Führung entlang von aktiven Bahnstrecken.
Wechselseitige Blendwirkungen zwischen Fahrrad und
Bahn oder Fahrrad und Auto sind zu vermeiden. Während
der weiteren Planungsphase müssen daher die Fahrbahnund
Sichtpunkthöhen
der
Verkehrsteilnehmer
geprüft
werden. Ggf. müssen höhentechnische Anpassungen des
Fahrbahnniveaus
oder
bauliche
Schutzmaßnahmen
vorgenommen werden. Seitens der Deutschen Bahn
Abb. 153: Möglicher Blend-/Windschutz
entlang einer Bahnlinie am Beispiel
Nijmegen
werden zwischen Radverkehrsanlage und Bahnkörper
Zaunanlagen als Sicht- und Blendschutz empfohlen. Bei
der Einhaltung des Mindestabstandes von 2,50 m liegt man außerhalb des Gefahrenbereiches
durch die Sogwirkung vorbeifahrender Züge (siehe auch 3.5.5 – Führung entlang von
Bahnanlagen).
Der Witterungsschutz kann durch verschiedene Maßnahmen gewährleistet werden. Auf
offeneren Flächen ist wie bereits in Kapitel 3.5.3 – Bepflanzung, beschrieben, der Einsatz von
Wind- bzw. Witterungsschutzbepflanzungen möglich und sinnvoll. In beengten Bereichen, wie
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
145
Service und Ausstattung
z.B. entlang der Bahnstrecke, können platzsparende blick- und winddichte Zäune eingesetzt
werden.
10.2 Beleuchtung
Während innerorts eine Beleuchtung durchweg vorhanden ist, sind hauptsächlich die
anbaufreien Streckenabschnitte (Länge RSW außerorts: ca. 7,9 km) größtenteils ohne
vorhandene
Beleuchtung.
Neben
dem
verkehrlichen
Sicherheitsaspekt
einer
gut
ausgeleuchteten Wegeführung, spielt insbesondere in diesen Abschnitten die soziale Sicherheit
eine wesentliche Rolle. Der Radschnellweg soll eine angstfreie Nutzung auch in den dunkleren
Jahreszeiten garantieren.
Bei
der
Ausgestaltung
der
Beleuchtung
sind
darüber
hinaus
insbesondere
die
Naturverträglichkeit sowie die Belange der direkten Anlieger zu berücksichtigen (siehe Kap.
3.5.4 – Beleuchtung).
10.3 Wegweisung und Informationsangebote
Die Wegweiser müssen hinsichtlich Inhalt, Form, Farbe und Aufstellungsart einheitlich, leicht
auffindbar und rechtzeitig erkennbar sein. Gemäß den Vorgaben des Landesbetriebs
Straßen.NRW ist beim Radschnellweg die Beschilderung gemäß den Hinweisen zur
wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr in Nordrhein-Westfalen (HBR NRW)
vorzusehen.
Darüber
hinaus
sollten
weitere
Informationselemente zur Orientierung
eingesetzt werden. Hierzu gehören
Informationstafeln
an
wichtigen
Sammelpunkten mit Übersichtskarte
und
Abb. 155: Beispiel für eine mögliche Beschilderung
weiteren
Informationen
zu
Service-Stationen, Toiletten, Fahrrad-
werkstätten, Radschnellweg-Hotline, etc. Das Signet des Radschnellwegs Euregio dient der
zusätzlichen Kennzeichnung der Strecke und sollte als Zusatzplakette an die Wegweiser
angehängt werden.
10.4 Konnektivität
Heutzutage sind telefonische Erreichbarkeit und Internet wichtige Bestandteile des Alltags.
Darüber hinaus sind sie ein wichtiges Element für das subjektive Sicherheitsgefühl – „ich kann
im Notfall erreicht werden bzw. selbst jemanden erreichen“. Um dies zu gewährleisten, ist vor
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
146
Service und Ausstattung
allem in den anbaufreien Streckenabschnitten für eine ausreichende Netzabdeckung der
Mobilfunknetze z.B. über Mobilfunkstationen an den Raststationen zu sorgen.
10.5 Servicenetz
Servicemaßnahmen erhöhen den Komfort für die NutzerInnen und tragen dazu bei, Zugangsund Nutzungsbarrieren abzubauen. Das Konzept zum Servicenetz für den Radschnellweg
Euregio sieht Basiselemente vor, sogenannte Service-Punkte, die als Witterungsschutz und
Orientierung dienen. Diese werden ergänzt durch Service-Stationen mit umfangreicherem
Service- und Reparaturangebot. Die Serviceangebote sollen in einem Abstand von ca. 2 km
entlang der Trasse angeordnet werden und über folgende Ausstattungselemente verfügen:
Service-Punkt
- Ohne Strombedarf Unterstellmöglichkeiten mit
Witterungsschutz
Sitzgelegenheiten
Informationstafel
Luftpumpe
Abfallbehälter
Service-Station
- Mit Strombedarf Wie Service-Punkt zzgl.
Ladestation
Toiletten
Automaten (Werkzeug, Schläuche etc.)
Automaten (Snacks, Getränke)
Leihräder (elektrisch)
Hotspot
Insgesamt werden drei Service-Punkte vorgeschlagen:
Küppershofweg/Hasenwaldstraße
Ebertstraße in Kohlscheid
Straße Auf den Heggen
Die umfangreicheren Service-Stationen liegen an stärker befahrenen Verknüpfungspunkten. Im
Streckenverlauf des Radschnellwegs Euregio sieht die Planung vier Service-Stationen vor:
Vorfläche Universitätsbibliothek Wüllnerstraße/Templergraben
Lousberg
Haltepunkt Richterich
Knoten Feldstraße/Mühlenstraße oder Alte Bahn/Raiffeisenstraße in Kohlscheid
Kreisverkehr Uferstraße/Kleikstraße in Herzogenrath
Darüber hinaus sollten an zentralen Verkehrspunkten elektronische Zählstellen aufgestellt
werden, die zum einen Aufschluss über die Entwicklung des Radverkehrs geben, zum anderen
die Anzahl der Nutzer öffentlich sichtbar machen. An folgenden Stellen werden Zählsäulen
vorgeschlagen:
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
147
Service und Ausstattung
Knoten Roermonder Straße/Rütscher Straße in Aachen
Knoten Roermonder Straße/Horbacher Straße in Richterich
Knoten Feldstraße/Mühlenstraße oder Alte Bahn/Raiffeisenstraße in Kohlscheid
Eisenbahnstraße in Herzogenrath
10.6 Intermodale Verknüpfung
Auf dem Radschnellweg sind verkehrliche Verknüpfungspunkte, sogenannte Mobilstationen,
vorgesehen, an denen durch entsprechende Angebote und bauliche Gestaltung die intelligente
Nutzung und Verknüpfung verschiedener Verkehrsmittel ermöglicht wird. Als Basis eines
Mobilpunktes wird die Anbindung des Verkehrsmittels Bahn vorausgesetzt. Folgende
Mobilstationen werden im Umkreis des Radschnellweges vorgeschlagen:
Entfernung
zum RSW
Verknüpfungspunkt
Verknüpfung mit…
Bahnhof Aachen-West
ÖPNV, Car- und Bike-Sharing vorhanden
Geplanter Haltepunkt Richterich
ÖPNV und Car-Sharing vorhanden
0m
Haltepunkt Kohlscheid
ÖPNV und Car-Sharing vorhanden
700 m
Bahnhof Herzogenrath
ÖPNV und Car-Sharing
400 m
250 m
An den Mobilstationen ist durch einen Rund-um-Service ein attraktives Angebot für Radfahrer
zur Intermobilität zu schaffen. Neben der Infrastruktur aus
Bewachung – sicherer Schutz vor Witterung, Diebstahl und Vandalismus
Service – Reinigung, Reparaturen, Luftpumpen, Gepäckschließfächer
Informationen – Informationsmaterial rund ums Radfahren
sollte ein einheitliches Zugangssystem zu den Angeboten gewährleistet werden. Zudem sollten
auch im Sinne der Nutzerfreundlichkeit die Angebote des ÖPNV und der Verleihsysteme
tariflich verknüpft werden.
Darüber hinaus gibt es in Aachen eine ganze Reihe von Initiativen, um den Umstieg auf das
Rad zu erleichtern. So will z.B. die Firma Velocity ein Pedelec-Verleihsystem mit insgesamt 100
Stationen in Aachen aufbauen.
10.7 Fahrradabstellanlagen
Eine
steigende
Fahrradnutzung
bedeutet
auch
einen
steigenden
Bedarf
an
Abstellmöglichkeiten. Dies kann zu gravierenden Problemen durch mit im öffentlichen Raum
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
148
Service und Ausstattung
abgestellten Fahrrädern führen, wie sie oft an Bahnhöfen zu beobachten sind. Wichtigstes
Merkmal
für
Fahrradabstellanlagen
sind
diebstahlsichere
Abstellmöglichkeiten
am
Aufenthaltsort. Hierzu sollten im privaten Raum die Möglichkeiten der Bauordnung genutzt und
im öffentlichen Raum ein Konzept zum Fahrradparken erstellt werden.
Abb. 156: Radstation Mönchengladbach
Abb. 157: Vollautomatische Fahrradtiefgarage in Tokio
21
Im öffentlichen Raum bieten sich neben klassischen, bewachten Parkhäusern auch
automatisierte
Unterstellmöglichkeiten,
in
denen
Fahrräder
über
ein
Chipsystem
vollautomatisch einen Regalplatz zugewiesen und wieder ausgehändigt werden, an.
21
Das Abstellen von Fahrrädern an Bahnhöfen ist gerade in Japan ein Problem. Es gibt sehr viele Pendler, aber nur
wenig Platz zum Abstellen. In Shinagawa im Südwesten der japanischen Hauptstadt Tokio wurde deshalb eine
unterirdische Fahrradgarage eingerichtet, die vollautomatisch arbeitet. Das Parkhaus des Bauunternehmens Giken
bringt 204 Fahrräder in einem 12 Meter tiefen Schacht unter. Roboter verstauen das Zweirad, die Menschen müssen
es nur in den dafür vorgesehenen Eingang schieben. In vier Schächten lassen sich so über 800 Fahrräder ohne
großen Platzverbrauch parken. (Quellen: www.bernds-reiseziele.de, www.trendrebell.de)
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
149
Service und Ausstattung
10.8 Unterhaltung der Strecken
Im
Rahmen
der
Radschnellwege
Verkehrssicherungspflicht
sind
für
Kontrollfahrten
der
Straßenmeisterei 1x wöchentlich vorzusehen. Der
Reinigungs- und Winterdienst auf Radschnellwegen
einschließlich
der
Zufahrten
hat
analog
den
Regelungen für Landesstraßen zu erfolgen. Die
bedeutet
für
den
Winterdienst,
dass
in
den
Räumplänen die Radschnellwege mit oberer Priorität
vorzusehen sind. Auch in den übrigen Jahreszeiten
erfolgt ein regelmäßiger Räum- und Wartungsdienst,
um
Abb. 159: Laub auf Radweg (Quelle:
https://www.adfc-bw.de)
Radweg
Bei
unvermeidbaren
Servicestationen
verkehrssicheren
funktionsfähigen
erhalten.
und
Sperrungen
in
einem
und
Zustand
von
zu
Rad-
schnellwegabschnitten sind immer Umleitungen auszuschildern.
Den Nutzern selbst sollte darüber hinaus die Möglichkeit gegeben
werden, Verschmutzungen, Schäden, Mängel, Probleme etc. einfach und
schnell, z.B. per Kurznachricht, Telefon, App oder interaktiver Karte, bei
einer „Radschnellweg-Hotline“ zu melden. Dies signalisiert den Nutzern
zum einen, dass sich die Projektverantwortlichen kümmern, zum
anderen minimiert es den Aufwand für die Erfassung von Schäden.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
Abb. 158:
Umleitungsschild für
Radwege
150
Betriebskonzept und Qualitätsmanagement
11. BETRIEBSKONZEPT UND QUALITÄTSMANAGEMENT
Ausgangslage
Ausgehend vom Beschluss des Landtags Ende 2016, die Radschnellverbindungen den
Landesstraßen gleichzustellen, obliegt die Baulast des Radschnellwegs gemäß § 43, Abs. 1,
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen dem Land Nordrhein-Westfalen.
Die Ortsdurchfahrten22 werden diesbezüglich gemäß § 44 StrWG NRW gesondert betrachtet,
hier ist die Baulast abhängig von der Einwohnerzahl der Gemeinde. Gemeinden mit mehr als
80.000 Einwohnern sind Träger der Straßenbaulast. Für den Radschnellweg Euregio (mit
Hauptroute Richterich-Locht) bedeutet dies, dass die Ortdurchfahrten der Stadt Aachen in der
Baulast der Stadt Aachen und die der Stadt Herzogenrath in der Baulast des Landes liegen.
Insgesamt obliegen dann, mit den Außerortsstrecken in Aachen und dem Gesamtverlauf in
Herzogenrath, 77% der Strecke der Baulast des Landes NRW (siehe Tabelle).
Stadtgebiete
[m]
Aachen
Ortslage
Herzogenrath
Gesamt
Innerorts
4.505 m
41%
3.060 m
37%
7.565 m
39%
Außerorts
6.430 m
59%
5.195 m
63% 11.625 m
61%
10.935 m
100%
8.255 m
100% 19.190 m
Gesamtstrecken
Aachen
Baulast
Herzogenrath
Kommune
4.505 m
41%
0m
Land NRW
6.430 m
59%
10.935 m
100%
Gesamtstrecken
Gesamt
0%
4.505 m
23%
8.255 m
100% 14.685 m
77%
8.255 m
100% 19.190 m
In Herzogenrath bleiben die Gehwege und Parkplätze in den Ortsdurchfahrten in der
Unterhaltung der Kommune.
Mit Blick auf die Unterhaltung des Radschnellwegs einschließlich der begleitenden Gehwege
bedeutet dies, dass drei Stellen (Stadt Aachen, Stadt Herzogenrath und Straßen.NRW)
unabhängig voneinander für den Betrieb zuständig wären. Mögliche Folgen einer solchen
Mehrfachzuständigkeit
sind
beispielsweise
zeitlich
versetzte
Winter-
und
Reinigungsdienstzeiten für Abschnitte je nach Ortslage bzw. jeweils für den Geh- und den
22
§ 5 StrWG NRW: Eine Ortsdurchfahrt ist der Teil einer Radschnellverbindung des Landes, der innerhalb der
geschlossenen Ortslage liegt und auch zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmt ist.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
151
Betriebskonzept und Qualitätsmanagement
Radweg. In der Folge könnten Fußgänger eines parallel laufenden ungestreuten oder nicht
gereinigten Gehwegs auf den Radschnellweg ausweichen.
Vorgeschlagenes Konzept
Aufgrund der oben erwähnten Problematik der Mehrfachzuständigkeit, wird daher eine
Bündelung der Zuständigkeiten empfohlen. Das Bündeln der Zuständigkeiten würde auch zu
einer Minimierung des Verwaltungsaufwandes und von Fehlerquellen beitragen. Als positives
Beispiel für die Projektabwicklung kann der Regionalverband Ruhr genannt werden, der für den
Radschnellweg RS1 die Gesamtkoordination mit den 10 beteiligten Kommunen und dem Land
NRW
innehat.
Die
Gesamtkoordination
für
den
Radschnellweg
Euregio
und
die
Anbindungsstrecken könnten entsprechend dem vorgenannten Beispiel bei der StädteRegion
Aachen angesiedelt werden. Neben der Planungskoordination zählt zu den Aufgaben:
Betrieb und Unterhaltung (Koordinierung)
Qualitätsmanagement
Informations- und Kommunikationsmanagement
Betrieb und Unterhaltung
Als Koordinierungsstelle der Betriebs- und Unterhaltungsarbeiten zwischen den Kommunen
liegt die Aufgabe in der Abstimmung von übergreifenden Einsatzplänen und Standards mit den
Stadtbetrieben und Bauhöfen.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
152
Betriebskonzept und Qualitätsmanagement
Qualitätsmanagement
Abb. 160: Abläufe und Verfahren des Qualitätsmanagements im Überblick (Quelle: ERA)
Informations- und Kommunikationsmanagement
Das
Informations-
und
Kommunikationsmanagement,
das
bereits
im
Rahmen
der
Machbarkeitsstudie betrieben wurde, sollte in den weiteren Planungs- und Ausführungsphasen
fortgeführt werden. Die bereits bestehende Internetseite www.radschnellweg-euregio.de kann
hierbei als zentrale „Informations- und Anlaufstelle“ dienen.
In den weiteren Planungs- und Bauphasen sollte informiert werden über:
den weiteren Planungsverlauf inkl. Zeitschiene
weitere Bürgerbeteiligung(en) (inkl. Material)
„interaktive Karte“
zum Eintragen von Hinweisen etc. aus der Bevölkerung zur
Vorzugsvariante
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
153
Betriebskonzept und Qualitätsmanagement
Die Umsetzung, die in mehreren Städten und mehreren Schritten erfolgt: über Stand der
Bauarbeiten etc.
Nach der Fertigstellung des Radschnellwegs Euregio sollte informiert werden über:
Ergebnisse der Maßnahmen des Qualitätsmanagements
Zählungen auf den einzelnen Teilstrecken und damit einhergehende CO2-Einsparungen
Das richtige Verhalten z. B. auf Fahrradstraßen (Aufklärungsarbeit)
Karten mit Service-Stationen und Anbindungen an den Radschnellweg Euregio
Instandhaltungsmaßnahmen
Darüber
hinaus
sollte
Kartenmaterial
mit
den
Service-Stationen/-Punkten
und
Anbindungsstrecken bereitgestellt werden und ein Tool zur Meldung von Schäden,
Verschmutzungen etc. eingerichtet werden (interaktive Karte).
Neben der Internetseite sind selbstverständlich auch die „klassischen“ Medien bzw. Marketing
zu nutzen, um die „Marke“ Radschnellweg Euregio zu vermarkten und so zu einem hohen
Bekanntheits- und Attraktivitätsgrad zu verhelfen, der einen positiven Effekt für die ganze
Region haben kann.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
154
Kostenschätzung
12. KOSTENSCHÄTZUNG
Die Kostenschätzung erfolgte auf Grundlage aktueller Baupreise vergleichbarer Projekte im
Zeitraum 2016/2017. Die geschätzten Baukosten für den Radschnellweg einschließlich der
Hauptroute nach Locht betragen ohne Berücksichtigung von Planungskosten 29,6 Millionen
Euro. Hierin sind alle Kosten für Grunderwerb, Bau des Radschnellwegs und der Bauwerke,
Ausstattung
und
Ausgleichsmaßnahmen
enthalten.
Bei
Kostenschätzungen
auf
Vorplanungsniveau sind Abweichungen von ± 20 % möglich.
Radschnellweg
Länge
[km]
Baukosten
brutto
[Mio. €]
Außerorts
brutto
[Mio. €]
Innerorts
brutto
[Mio. €]
Ja
3,9
12,6
11,3
1,3
Ja
1,5
2,6
1,3
1,3
Nein
5,5
0,9
0,5
0,4
10,9
16,1
13,1
3,0
Ja
3,6
3,2
1,4
1,8
Kohlscheid – Herzogenrath
Ja
3,8
8,3
8,2
0,1
Kohlscheid - Kerkrade
Ja
0,9
2,0
2,0
0,0
Gesamt Stadtgebiet Herzogenrath
8,3
13,5
11,6
1,9
Gesamt (Aachen + Herzogenrath)
19,2
29,6
24,7
4,9
13,7
28,7
24,2
4,5
Abschnitt
Stadtgebiet Aachen
Aachen - Richterich
Richterich – Kohlscheid
1
Richterich - Locht
Gesamt Stadtgebiet Aachen
Stadtgebiet Herzogenrath
Richterich – Kohlscheid
1
Gesamt (nur Radschnellweg)
2
1
Der Abschnitt liegt sowohl im Stadtgebiet Aachen, als auch in Herzogenrath. Die Kosten des Abschnitts sind bis zur
jeweiligen Stadtgrenze gerechnet.
2
Gesamtlängen und -kosten ohne Hauptroute Richterich-Locht
Um
das Kostenvolumen besser
einschätzen zu können,
werden streckenbezogene
Kostenkennwerte ermittelt und mit Kostenkennwerten realisierter bzw. ähnlicher Projekte
verglichen. Die streckenbezogenen Kosten betragen für den reinen Radschnellweg ohne
Hauptroute von Richterich nach Locht 2,1 Mio. €/ Streckenkilometer.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
155
Kostenschätzung
RadProjekt
schnellweg
RS1
Ja
Radschnellweg Neuss, Düsseldorf,
Ja
Baukosten
Länge
Brutto
[km]
[Mio. €/km]
[Mio. €]
101,0
183,7
1,8
29,6
55,9
1,9
Ja
-
-
0,8 – 2,0
Nein
28,5
6,5
0,2
Kreisstraße K34 Osttangente, Broichweiden
Nein
2,4
11
4,6
Buitenring Süd-Limburg
Nein
26
460,0
17,7
Bundesstraße B 264, Ortsumgehung
Nein
2,3
16,0
7,0
Langenfeld, Monheim
Radschnellwege Niederlande (Ansatz)
Radweg Vennbahn, Raeren (Grenze) –
Kalterherberg (Grenze)
Weisweiler
12.1 Kosten Anbindungen
Neben den Radschnellwegstrecken sollten für den Radschnellweg Euregio hochwertige
Anbindungsstrecken
errichtet
werden.
Diese
entsprechen
nicht
den
Standards
von
Radschnellverbindungen, so dass die Finanzierung von Planung, Bau und Unterhaltung über
alternative Förder- bzw. Finanzierungsprogramme zum Radschnellweg erfolgen müsste (siehe
Kap. 13 – Fördermöglichkeiten).
Anbindungsstrecke
Radschnellweg
Länge
[km]
Baukosten
brutto
[Mio. €]
A1
Laurensberg Süd
Nein
0,8
0,2
A2
Campus Melaten
Nein
2,3
0,9
A3
Schulzentrum Herzogenrath
Nein
0,9
0,1
A4
Merkstein
Nein
1,7
1,0
5,7
2,2
Gesamt Anbindungsstrecken
12.2 Risiken
Aufgrund der bisherigen Planungstiefe können sich noch Abweichungen zu den späteren
Baukosten ergeben, da bestimmte Risiken kostenmäßig noch nicht erfasst werden können.
Nachfolgend werden die wesentlichen Risiken beschrieben und benannt.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
156
Kostenschätzung
Baugrundrisiken
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie sind keine umfangreichen Baugrunduntersuchungen für die
Trasse vorgenommen worden. Die notwendigen Kennwerte für geotechnische und statische
Vordimensionierungen wurden auf Grundlage von verfügbarem Karten- und Archivmaterial
ermittelt und müssen im nächsten Planungsschritt durch einen Baugrundgutachter vor Ort
verifiziert werden.
Der Radschnellweg soll zudem über Bereiche, in denen oberflächennaher Bergbau
stattgefunden hat, laufen. Die erforderlichen Zusatzaufwendungen wurden anhand von
Erfahrungswerten ermittelt.
Risiken aufgrund fehlender örtlicher Vermessung
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie liegt für die empfohlene Trassenführung noch keine
Vermessung vor. Relevante Abweichungen bei Planungsquerschnitten und Bauwerkslängen
sind daher möglich.
Risiken aufgrund des fehlenden Zugriffs auf einzelne Flächen
Die empfohlene Radschnellwegtrasse tangiert oder läuft bereichsweise über noch private
Flächen, wo der Grunderwerb noch zu tätigen ist. Neben den Grunderwerbskosten, die bisher
nur geschätzt werden können, kann bei einer Nichteinigung in Teilbereichen eine alternative
Streckenführung notwendig werden. Im Wesentlichen handelt es sich bei den betroffenen
Arealen um landwirtschaftliche Flächen:
Stadt Aachen
Ab
Unterführung
Roermonderstraße/Küppershofweg
(BW
03)
bis
Kreisverkehr
Kämpchenstraße
Evtl. Teilstücke an der Horbacher Straße zwischen Ende Bebauung Neues Wohngebiet
Richtericher Dell und Ortseingang Horbach sowie zwischen Ortsausgang Horbach bis
Grenzübergang Locht
Stadt Herzogenrath
Wirtschaftsweg zwischen Tennisclub Blau Weiss Kohlscheid e.V. und Voccartstraße
Teilstück an Flurstücksgrenze zwischen Tennisclub Blau Weiss Kohlscheid e.V. und
Postropsweg (Führung abseits der Bahnlinie)
Wirtschaftsweg
(Teilstück
Hundforter
(Wiesenstraße)
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
Weg),
Eisenbahnstraße
bis
Ortseingang
157
Kostenschätzung
Daneben sind innerstädtisch ebenfalls einige Kleinflächen betroffen. Im Folgenden sind die
wesentlichen Grunderwerbsflächen aufgelistet. Zum Teil handelt es sich dabei nur um
Teilbereiche der Grundstücke.
Stadt Aachen
Tittardsfeld /Tittardshang zur Anbindung an die Bahnstrecke
Tennisanlage Blau Weiss Kohlscheid e.V.
Stadt Herzogenrath
Auf den Heggen, Altes Bahnwärterhaus
Darüber hinaus ist Grunderwerb der Bahnflächen in folgenden Bereichen notwendig:
Hinter Tittardshang bis Hinter Durchstich DB-Brücke (BW 5102583, Haus Linde)
Zwischen Tennisanlage Blau Weiss Kohlscheid e.V. und Unterführung DB-Strecke nördl.
Pilgramsweg (BW05)
Nach § 14 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)23 ist hierfür ein Planfeststellungsverfahren
erforderlich. Des Weiteren müssen Ausgleichflächen in der Nähe der Baumaßnahme als
Kompensationsmaßnahme
gewonnen
werden
sowie
ökologische
Ausgleichs-
und
Ersatzmaßnahmen wie z.B. bei Eingriffen in den Bahndamm berücksichtigt werden.
Technische Risiken
Die sicherheitstechnischen Aufwendungen für die Bauabschnitte entlang der Bahn können erst
in den nachfolgenden Planungsschritten, wenn Detailplanung und Bauverfahren feststehen,
genauer benannt und beziffert werden.
Die Brücke über den Toledoring und die Kohlscheider Straße gehört mit einer Baulänge von
330 m zu einer der längsten Rad- und Gehwegbrücken in Europa. Aufgrund der geringen
Lasten sind lange Rad- und Gehwegbrücken statisch sehr anspruchsvolle Bauwerke mit
entsprechenden Kostenrisiken.
Fazit
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde eine Abschätzung der eventuell eintretenden
Mehrkosten aufgrund der vorgenannten Risiken getroffen. Die Gesamtkosten für den
Radschnellweg einschließlich der Hauptroute nach Locht (Grenze) können bei ungünstigen
23
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), Stand: 28.05.2015
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
158
Kostenschätzung
Gegebenheiten ansteigen auf ca. 36,4 Millionen Euro bzw. 39,0 Millionen Euro einschließlich
aller Anbindungsstrecken.
Die Kosten sind zum aktuellen Preisstand 2016/2017 angegeben. Nach Auswertung des
Baupreisindex
für
Straßenbauarbeiten
ist
mit
jährlichen
Baupreissteigerungen
von
durchschnittlich 2,5 % pro Jahr zu rechnen.
Sonstige Risiken
Kampfmittel
Für die Streckenabschnitte abseits der Bebauung könnten Kosten zur Kampfmittelbeseitigung
anfallen. Insbesondere für die Streckenabschnitte entlang der Bahn, die bereits seit Ende des
19. Jahrhunderts in Betrieb ist und auf der im 2. Weltkrieg u.a. Munitionstransporte durchgeführt
wurden, ist eine intensive Kampfmittelprüfung im Vorfeld noch notwendig.
Planungsvorgaben
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens können weitere technische oder ökologische
Maßnahmen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich gefordert werden, die bisher noch nicht
absehbar sind.
Da Radschnellverbindungen eine neue Verkehrsform darstellen, können weitere Anforderungen
an Radschnellverbindungen, z.B. im Bereich Verkehrssicherheit, nicht ausgeschlossen werden.
12.3 Kosten für zusätzliche Ausbaustufen
Die Kosten der in der Streckenbeschreibung erläuterten zusätzlichen Ausbaustufen (siehe Kap.
7) betragen:
Ausbaustufen
Radschnellweg
Länge
[km]
Baukosten
brutto
[Mio. €]
AS1 Unterführung Pontwall
Ja
k.A.
AS2 Alt-Richterich
Ja
k.A.
AS3 Bank
Ja
0,8
1,1
Ja
0,6
3,4
Ja
0,9
0,8
Herzogenrath
(entlang der Bahnstrecke)
Herzogenrath
AS5
(Bicherouxstraße)
AS4
k.A.: keine Kostenangabe, da Planungsrandbedingungen noch nicht zu klären sind
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
159
Kostenschätzung
12.4 Betriebskosten
Zu den Betriebskosten zählen die Kosten für den Erhalt sowie den laufenden Betrieb des
Radschnellweges. Im laufenden Betrieb fallen Kosten für die Verwaltung, für die Maßnahmen
zum Sicherstellen der Verkehrssicherheit, Beleuchtung und für die Unterhaltung der Verkehrsund Ingenieurbauwerke an. In der Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung24 sind für die
vorgenannten Betriebskostenparameter mit Ausnahme der Beleuchtungskosten jährlich
anfallende Betriebs- und Unterhaltungskosten in Prozent der Baukosten angegeben. Die
Betriebskosten liegen nach der Verordnung in der Größenordnung von 2,5 % der
Baukostensumme. Die jährlichen Betriebskosten werden wie folgt abgeschätzt:
Baulast
Betriebskosten [€/a]
Gesamt
Land NRW
Stadt Aachen
Stadt H'rath
Radschnellweg
717.500
652.500
65.000
0
Hauptroute
22.500
12.500
10.000
0
Anbindungsstrecken
55.000
0
27.500
27.500
Gesamtsumme
795.000
665.000
102.500
27.500
24
Verordnung zur Berechnung von Ablösungsbeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, dem
Bundesfernstraßengesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz (ABBV), Stand: 1. Juli 2010
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
160
Finanzierung über Fördermöglichkeiten
13. FINANZIERUNG ÜBER FÖRDERMÖGLICHKEITEN
Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt für die Bauabschnitte des Radschnellwegs in seiner
Baulast 100 % der Baukosten. In den übrigen Abschnitten sollen 80 % übernommen werden,
der verbleibende Eigenanteil ist durch die jeweilige Kommune zu übernehmen. Eine Erhöhung
der Förderung um weitere 5 Prozentpunkte ist möglich, wenn zum Förderzeitpunkt die jeweilige
Kommune als finanzschwach anerkannt ist.
Diese
Kostenregelungen
gelten
für
die
Radschnellwegtrasse
einschließlich
der
Anbindungsrampen.
Für die Anbindungsstrecken, die nicht nach den Radschnellwegkriterien des Landes ausgebaut
werden, trägt der jeweilige Straßenbaulastträger die Kosten. Grundsätzlich gilt dies auch für die
Verbindung Richetrich-Locht. Da sie jedoch entlang der L231 verläuft, ist das Land auch hier
Baulastträger außerhalb der Ortsdurchfahrten. Die Finanzierung erfolgt hier nicht über die
entsprechenden Haushaltsstellen des Landes für Radschnellwege, sondern über die Titel für
Radwege an Landesstraßen.
Die Kommunen können für die Anbindungsstrecken in ihrer Baulast die Fördermöglichkeiten
nutzen, die für einschlägige Radverkehrsanlagen zur Verfügung stehen. Es ist mit einer
Förderung von mindestens 70 % zu rechnen. Auch hier ist eine Erhöhung um weitere 5
Prozentpunkte für finanzschwache Kommunen möglich.
Insgesamt ergibt sich damit folgende Schätzung der Baukosten und der Eigenanteile
(Preisstand 2016/2017):
Baukosten
Radschnellweg und
Hauptroute
brutto [Mio. €]
Radschnellweg
Gesamt
Aachen - Richterich
Ja
12,6
11,3
Richterich - Kohlscheid
Ja
5,8
Nein
Kohlscheid - Herzogenrath
Kohlscheid - Kerkrade
Richterich - Locht
Gesamt
Eigenanteil
Kommune [Mio. €]
Kosten
Stadt
Aachen
Stadt
H'rath
1,3
0,26
-
2,7
3,1
0,26
0,00
0,9
0,5
0,4
0,12
-
Ja
8,3
8,2
0,1
-
0,00
Ja
2,0
2,0
0,0
-
0,00
29,6
24,7
4,9
0,64
0,00
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
Außerorts Innerorts
161
Finanzierung über Fördermöglichkeiten
Baukosten
Anbindungsstrecken
brutto [Mio. €]
Radschnellweg
Eigenanteil
Kommune [Mio. €]
Kosten
Gesamt
Außerorts Innerorts
Stadt
Aachen
Stadt
H'rath
Laurensberg Süd
Nein
0,2
0,0
0,2
0,06
-
Campus Melaten
Nein
0,9
0,0
0,9
0,27
-
Schulzentrum Herzogenrath
Nein
0,1
0,0
0,1
-
0,03
Merkstein
Nein
1,0
0,0
1,0
-
0,30
2,2
0,0
2,2
0,33
0,33
Gesamt
Einschließlich der Anbindungsstrecken fallen Baukosten in Höhe von 31,8 Millionen Euro an.
Davon entfällt auf die Stadt Aachen ein Eigenanteil von 0,97 Millionen Euro, auf die Stadt
Herzogenrath von 0,33 Millionen Euro.
Zur Finanzierung dieser ergänzenden Maßnahmen des Radschnellwegs wurden die
Förderdatenbanken des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und der Förderbank für das Land NordrheinWestfalen abgefragt. Berücksichtigt wurden Programme zur Förderung oder Finanzierung,
Programme die der Beantragung zinsgünstiger Darlehen dienen sind nicht aufgeführt. Die
aktuellen Förderprogramme sind in der Anlage 5 tabellarisch aufgelistet.
Die Programme fördern unterschiedliche Maßnahmen. In der Auflistung wird beispielhaft
aufgezeigt, welches Förderprogramm für welche Maßnahmen im Rahmen des Radschnellwegs
Euregio in Anspruch genommen werden könnte. Gefördert werden maximal bis zu 75%.
Bei Projekten dieser Größenordnung ist von einem Realisierungszeitraum von ca. 10 Jahren
auszugehen. Bei einem Eigenanteil von 20 bzw. 25 % bedeutet dies für die Stadt Aachen
Kosten von ca. 97.000 Euro brutto/Jahr, die im Haushalt für den Bau des Radschnellwegs
Euregio nebst Anbindungsstrecken bereitzustellen sind. Für die Stadt Herzogenrath ergibt sich
ein Eigenanteil lediglich für die Anbindungsstrecken Merkstein und Schulzentrum Herzogenrath
in Höhe von 33.000 Euro brutto/Jahr.
Einige der in Anlage 5 aufgelisteten Programme wie z.B. die Förderrichtlinie kommunaler
Straßenbau (FöRi-kom-Stra) oder die Förderrichtlinie Nahmobilität (FöRi-Nah) sind Teil des
Entflechtungsgesetzes25, welches die Finanzierung für Gemeinschaftsaufgaben, die bis dahin
von Bund und Ländern gemeinsam wahrgenommen wurden, sicherstellen soll. Die Mittel aus
25
Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz – EntflechtG), Stand:
01.12.2016
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
162
Finanzierung über Fördermöglichkeiten
dem Entflechtungsgesetz laufen jedoch 2019 aus. Es ist davon auszugehen, dass auch nach
2019 Mittel für den Aus- und Neubau der verkehrlichen Infrastruktur bereitgestellt werden. Da
bis heute jedoch keine Nachfolgeregelung getroffen wurde, bedeutet dies zum aktuellen
Zeitpunkt eine gewisse Finanzierungsunsicherheit für die betroffenen Kommunen.
Sonstige Fördermöglichkeiten
Zur Finanzierung bzw. zum Betrieb ist der Kontakt zu lokalen Unternehmen zu suchen. Hier
können mit Car- oder Bike-Sharing-Unternehmen Synergien entstehen. Beispielsweise könnte
die Fa. Velocity, die in Aachen bis zu 100 Pedelec-Verleihstationen einrichten möchte, an
geeigneten Standorten Service-Punkte mit zusätzlichem Pedelec-Verleihangebot mit betreiben.
Weitere Unternehmensgruppen sind beispielsweise Versorgungsunternehmen, die ggf. den Bau
und die Wartung von Ladestationen übernehmen können. ÖPNV-Betriebe, die intermodale
Verknüpfungspunkte
ausbauen
oder
Unternehmen
der
durch
den
Radschnellweg
erschlossenen Gewerbegebiete, ggf. können diese „Paten“ von Ausstattungselementen wie
beispielsweise öffentlichen Luftpumpen werden.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
163
Weiterer Planungsprozess und Ausblick
14. WEITERER PLANUNGSPROZESS UND AUSBLICK
Das Land Nordrhein-Westfalen hat im vergangenen Jahr das Straßen- und Wegegesetz
dahingehend geändert, dass Radschnellwege des Landes in Zukunft Landesstraßen
gleichgestellt sind. U.a. wäre das Land Baulastträger für alle Abschnitte außerhalb der
Ortsdurchfahrten sowie in Kommunen unter 80.000 Einwohner auch innerhalb der
Ortsdurchfahrten. Daher ergeben sich folgende planerische Schritte bis zur Umsetzung:
Zuwendungsantrag
Antrag beim Land Nordrhein-Westfalen, den Radschnellweg Euregio als Radschnellweg des
Landes zu verwirklichen. Voraussetzung hierfür sind positive politische Grundsatzbeschlüsse
der Projektpartner Stadt Aachen, Stadt Herzogenrath und StädteRegion Aachen.
Liegen die positiven Beschlüsse zur Realisierung des Radschnellweges Euregio vor, erfolgen:
Linienbestimmungsverfahren
Das Linienbestimmungsverfahren für Landesstraßen wird durch die Bezirksregierung Köln und
den
Landesbetrieb
Straßenbau
NRW
durchgeführt
und
ist
eine
vorbereitende
Grundsatzentscheidung, die allein verwaltungsinterne Bedeutung hat und die Grundlage für das
nachfolgende Planfeststellungsverfahren ist.
Entwurfsplanung
Im Rahmen der Entwurfsplanung erfolgt die technische Ausarbeitung für den Radschnellweg
Euregio. In die technische Ausarbeitung fließen neben verkehrlichen Aspekten auch die
Ergebnisse naturschutzrechtlicher Fachgutachten, Bodengutachten und die Ergebnisse der
begleitenden Bürgerbeteiligung ein.
Planfeststellungsverfahren
Zweck des Planfeststellungsverfahren ist es, alle für den Bau oder die Änderung eines
Bauvorhabens relevanten rechtlichen Sachverhalte zu prüfen und das Bauvorhaben mit den
berührten öffentlichen Interessen und privaten Belangen gegeneinander und untereinander
abzuwägen und widerstrebende Interessen auszugleichen, ohne dass es noch weiterer
öffentlicher
Verfahren
oder
Zustimmungen
anderer
Behörden bedarf.
Ergebnis
des
Planfeststellungsverfahrens ist der Planfeststellungsbeschluss.
Für die Abschnitte unmittelbar entlang der Bahnstrecke Aachen-Herzogenrath ist zusätzlich ein
Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) durch das
Eisenbahnbundesamt erforderlich.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
164
Weiterer Planungsprozess und Ausblick
Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen
Auf Grundlage der Entwurfsplanung und den Ergebnissen des Planfeststellungsbeschlusses
erfolgt
die Erstellung der
ausführungsreifen Planunterlagen.
Sind Finanzierung
und
Grunderwerb sichergestellt, erfolgt anhand der Ausführungsplanung die Ausschreibung
entsprechend der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A). Nach Vorlage der
eingereichten Angebote erfolgt die Beauftragung der Bauleistungen nach Angebotsprüfung auf
das annehmbarste Angebot.
Da der Radschnellweg weitgehend in der Baulast des Landes NRW liegen wird, ist das Land
grundsätzlich Träger des weiteren Plan- und Genehmigungsverfahrens. Es bedarf mit
Abschluss des Linienbestimmungsverfahrens einer Abstimmung mit dem Landesbetrieb über
die weitere Federführung für das Projekt.
Abb. 161: Planungsprozess und Ausblick
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
165
Zusammenfassung
15. ZUSAMMENFASSUNG
Die vorliegende Machbarkeitsstudie hat die Möglichkeiten eines Radschnellwegs im Korridor
Aachen – Herzogenrath / Kerkrade/ Heerlen umfangreich und detailliert untersucht. Neben der
Wettbewerbsstrecke
wurden
im
Rahmen
einer
ergebnisoffenen
und
intensiven
Bürgerbeteiligung in einem ersten Schritt zusammen mit interessierten Bürgern weitere
Varianten in diesem Korridor entwickelt und anschließend geprüft und bewertet. In Stufe 2 der
Bürgerbeteiligung wurden diese ersten Planungen mit den Bürgern diskutiert, mit dem Ziel unter
Einbeziehung der Ortskenntnis und der Belange der Betroffenen unter den gegebenen
Randbedingungen die bestmögliche Lösung zu finden. Als Ergebnis wurde eine konkrete,
umsetzbare Linienführung vorgelegt, die im Rahmen der Vorplanung detaillierter untersucht
wurde.
Abb. 162: Übersicht Radschnellweg Euregio
Der Radschnellweg Euregio führt auf deutscher Seite von Aachen über Richterich und
Kohlscheid nach Herzogenrath und Kerkrade und hat eine Länge von 13,7 km. Mit einem Ast
(5,5 km) von Richterich aus wird über Horbach und den Grenzübergang Locht als Hauptroute
(nicht Radschnellwegstandard) der niederländische Radschnellweg, der vom Grenzübergang
bis ins Zentrum der Gemeinde Heerlen führt, angebunden. Von den 13,7 km liegen etwa 60%
(8,3 km) im Stadtgebiet Herzogenrath und 40% (5,4 km) im Aachener Stadtgebiet. Hinsichtlich
der Ortslage verlaufen 42% des Radschnellwegs innerhalb und 58% außerhalb der
Gemeindegrenzen.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
166
Zusammenfassung
Für
diese
Linienführung
Umweltverträglichkeitsstudie
wurden
(siehe
die
begleitend
Anlage
9),
durchgeführten
Potentialanalyse
Untersuchungen
und
–
Nutzen-Kosten-
Untersuchung (siehe Anlage 8) – angepasst und die Linienführung daraufhin noch einmal
hinterfragt.
Die Potentialanalyse hat dabei gezeigt, dass durch den Bau dieses neuen Infrastrukturelements
ein signifikanter Verkehrsanteil von der Straße auf das Fahrrad gebracht werden kann, wovon
Mensch und Natur langfristig gesehen profitieren. Insbesondere die stark durch den KfzVerkehr beeinträchtigten Ortsdurchfahrten Kohlscheid und Richterich könnten so in Sachen
Schadstoffbelastung und Lärm erheblich entlastet werden.
Jedes Verkehrsprojekt, insbesondere außerhalb bebauter Gebiete, bedeutet dennoch
Auswirkungen auf Mensch und Umwelt in puncto Flächenversiegelung, Baumfällungen,
Beeinträchtigung geschützter Landschaftsbereiche und Biotopflächen, etc. Diese Auswirkungen
sind
für
verschiedene
Linienführungen
des
Radschnellwegs
im
Rahmen
der
Umweltverträglichkeitsstudie untersucht worden.
Einige Bereiche entlang des Radschnellwegs Euregio sind heute bereits durch den Straßenund Bahnverkehr vorbelastet. So ist beispielsweise eine weitere (akustische) Beeinträchtigung
des Wurmtals östlich der Bahnstrecke durch eine Streckenführung des Radschnellwegs
westlich der Bahnstrecke nicht zu erwarten. Da sich der Radschnellweg hier zudem
überwiegend im Bereich der Rückschnittszone der Bahnstrecke befindet, können größere
Auswirkungen auf alten Baumbestand höchstwahrscheinlich vermieden werden.
Um die Auswirkungen auf die Umwelt in diesem Abschnitt möglichst gering zu halten, wurden
darüber hinaus auf Wunsch der Politik weitere alternative Routen im Stadtgebiet Herzogenrath
geprüft. Dies betraf insbesondere den Abschnitt entlang der Bahnlinie. Die Prüfung dieser
Varianten ergab jedoch sowohl größere Eingriffe in die Natur als auch erheblich höhere Kosten,
so
dass
die
umweltschonendere
und
kostenoptimierte
Führung
entlang
der
Böschungsoberkante für die weitere Planung empfohlen wird.
Die Führung entlang des alten Bahndamms in Laurensberg bedeutet zwar einerseits eine
Einschränkung der Erholungsfunktion auf dem Bahndamm selbst, andererseits aber auch eine
Erweiterung des Naherholungsgebietes durch die direkte und steigungsarme Anbindung an den
Lousberg über die Brücke über Toledoring und Kohlscheider Straße.
Insgesamt kommt die vorläufige Fassung der Umweltverträglichkeitsstudie zu dem Ergebnis,
dass die Auswirkungen für die vorgeschlagene Linienführung durch Ausgleichs- und
Vermeidungsmaßnahmen minimiert werden können.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
167
Zusammenfassung
Die Ausbaustandards für Radschnellverbindungen bedeuten höhere Kosten als bei bisherigen
Radwegprojekten. Sie bedeuten aber auch mehr Sicherheit und komfortablere und schnellere
Reisegeschwindigkeiten als das bestehende Radwegenetz. Die ermittelten Kosten von 2,1 Mio.
Euro/Streckenkilometer Radschnellweg liegen insbesondere vor dem Hintergrund der
schwierigen Topographie im Untersuchungsgebiet im Kostenrahmen vergleichbarer Projekte.
Die durchgeführte Nutzen-Kosten-Untersuchung, die vom Land für solche Maßnahmen
gefordert wird, zeigt darüber hinaus, dass der volkswirtschaftliche Nutzen die Kosten
rechtfertigt. Mit einem Ergebnis von 3,4 liegt der Wert im Vergleich zu anderen
Verkehrsprojekten sehr hoch.
Zusammenfassend entspricht die in der Machbarkeitsstudie beschriebene, ca. 13,7 km lange,
Trasse
den
technischen
Qualitätsstandards
für
Radschnellwegverbindungen,
ist
umweltverträglich umsetzbar und bringt einen hohen gesamtwirtschaftlichen Nutzen mit sich.
Vor dem Hintergrund steigender Radverkehrszahlen, der (zukünftigen) Überlastung und der
mangelnden Sicherheit für Radfahrer im bestehenden Radwegenetz, dem vorhandenen
Potential
und
dem
Ziel
eines
sinkenden
motorisierten
Individualverkehrs
wird
aus
wirtschaftlicher und verkehrsplanerischer Sicht die Umsetzung dieses Projektes in jedem Fall
empfohlen. Auswirkungen auf Flora und Fauna sind nicht zu vermeiden, können jedoch durch
Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen im Vergleich zu anderen verkehrlichen Maßnahmen
wie dem Bau neuer Straßen minimiert werden und Mensch und Umwelt auf lange Sicht
entlasten. Die Entlastung dieser Pendlerstrecke durch den Radschnellweg Euregio trägt in
jedem Fall zum Klimaschutz und somit zu einer umweltfreundlichen Alltagsmobilität bei.
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
168
Literaturverzeichnis
16. LITERATURVERZEICHNIS
Literatur
Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in
NRW (AGFS) und Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des
Landes
NRW
(MBWSV
NRW)
–
Arbeitskreis
Radschnellwege,
Kriterien
für
Radschnellwege, 2013
Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in
NRW (AGFS NRW), Radschnellwege: Leitfaden für die Planung – Fachbroschüre des
AGFS, 2015
Bundesanstalt für Straßenwesen, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien
für Ingenieurbauten (ZTV-Ing), Stand: 2017/02
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO), in der Fassung vom 22.09.2015
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV) – Arbeitsgruppe
Straßenentwurf, Arbeitspapier: Einsatz und Gestaltung von Radschnellverbindungen,
2014
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV), Empfehlungen für
Radverkehrsanlagen (ERA), 2010
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV), Richtlinien für die
Anlage von Landstraßen (RAL), 2013
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV), Richtlinien für die
Anlage von Stadtstraßen (RASt06), 2006
Goudappel
Coffeng
–
Adviseurs
verkeer
en
vervoer,
Kwaliteitseisen
hoogwaardige
snelfietsroute, 2010
Grontmij, Snelfietsroute Heerlen – Aken, Eerste conceptversie De Bilt, 2015
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Künstliche Lichtquellen –
Naturschutzfachliche Empfehlungen, in: Natur in NRW, Heft Nr. 4/2007.
Landesbetrieb
Straßenbau
NRW
(Straßen.NRW),
Straßeninformationsbank
Nordrhein-
Westfalen (NWSIB), http://www.nwsib-online.nrw.de/
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NordrheinWestfalen (MWEBWV), Aktionsplan zur Förderung der Nahmobilität, 2012
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
169
Literaturverzeichnis
Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V., NABU-Bundesverband, Referat Energiepolitik und
Klimaschutz, Naturverträgliche Stadtbeleuchtung: Wie werden Straßenlaternen und
Fassadenstrahler insektenfreundlich?, 2009
Gesetze und Verordnungen
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), Stand: 28.05.2015
Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz –
EntflechtG), Stand: 01.12.2016
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW), Stand: 27.05.2017
Straßenverkehrsordnung (StVO), Stand: 01.04.2013
Verordnung zur Berechnung von Ablösungsbeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz,
dem Bundesfernstraßengesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz (ABBV), Stand: 1.
Juli 2010
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
170
Bestandteile der Machbarkeitsstudie
17. BESTANDTEILE DER MACHBARKEITSSTUDIE
1
Erläuterungsbericht
2
Planunterlagen
V1 Übersichtskarte
M. 1: 25.000
V2 Übersichtslageplan Aachen - Richterich
M. 1: 5.000, 500
V3 Übersichtslageplan Richterich - Kohlscheid M. 1: 5.000, 500
V4 Übersichtslageplan Kohlscheid - Merkstein M. 1: 5.000, 500
V5 Übersichtslageplan Richterich - Locht
M. 1: 5.000, 500
V6 Regelquerschnitte Richterich
M. 1: 100
V7 Übersichtskarte Service & Ausstattung
M. 1: 25.000
3
Kostenschätzung
4
Recherche zu den geologisch-hydrogeologischen Verhältnissen
5
Finanzierung über weitere Fördermöglichkeiten
6
Bewertung Routenvorschläge Stufe 1
7
Bewertung Varianten Stufe 2
8
Potentialanalyse inkl. Nutzen-Kosten-Untersuchung
9
Vorläufige Fassung der Umweltverträglichkeitsstudie
Aufgestellt:
Aachen, im Mai 2017
..........................................................
..........................................................
Dipl.-Ing. Stefan Büttgen
Dipl.-Ing. Ricardo Portillo Melchior
Ingenieurbüro H. Berg & Partner GmbH
Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio
171
Zeichenerklärung und Hinweise
Heerlen
StädteRegion
Aachen
Planung
Radschnellweg NL
Weiterführung bis Heerlen Zentrum
[Kreisverkehr Akerstraat/Putgraaf]
Radschnellweg Euregio
Parkstad
Limburg
Locht
t g
ch un
Lo d
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nd An
ue e
Ba äng
L
Hauptroute
Anbindungsstrecke
Variante
Planfreier Knotenpunkt
Radschnellweg (Niederlande)
Verwaltung
N
s
bi
K36
Ausbaustrecke
Staatsgrenze [Niederlande/ Deutschland]
Bundesstraße
ic
R
B1
L2 3
1
Kerkrade
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L259
Kreisstraße
gesehen:
Aachen, den
StädteRegion Aachen
sc
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Richterich
................................................
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L2
B1
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L2
31
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Horbach
Landesstraße
K37
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Ke ke
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Ba äng
L
Richterich
Bau-km 3+940
Laurensberg
L260
L231
Nr.
Änderung
gez.
gepr.
Datum
Kohlscheid
Bauende
L244
Bau-km 12+805
K37
Kohlscheid
Bau-km 9+010
StädteRegion Aachen
Zollernstraße 10
52070 Aachen
L232
Vorplanung
K5
Herzogenrath
K1
L2
23
g
an
nf 0
ua 0+00
Ba -km
u
Ba
Aachen
L223
L2
L47
Radschnellweg
Euregio
32
L259
Merkstein
L47
K11
Übersichtskarte
gez.:
Portillo Melchior, R.
Datum:
bearb.:
Portillo Melchior, R.
Format:
gepr.:
Proj.-Nr.:
Juni 2017
840 x 345
80806s
Maßstab:
1:25.000
Blatt Nr.:
V1
Index
_
Q:\PROJEKTE\80806s\13 Zeichnungen\02 Studie Vorplanung\80806s_V1+V7.dwg-80806s_V01 08.06.17-18:42
L232
Bestand P
lanung
Geplante Linienführung
g
Radschnellweg
N
4.0
g
un
sch g
ö
B
e
dw
Ra
Hauptroute
0
75
75
.20
~1
5.00
Gehweg
nd
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Pla
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Be
0
4.0
75
Fahrradstra
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Parken
un
75
Gehweg
Parken
Zeichenerklärung und Hinweise
e
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g
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a
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Pl
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Ge
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Fa
g
we
eh
G
/
Variante mit Streckennummerierung [Ausbaustandards gem. Radschnellverbindungen]
V1
0 20 40 60 80 100
150
200
250
300
350
400
450
500
[m]
Ausbaustrecke mit Streckennummerierung [Ausbaustandards gem. Radschnellverbindungen]
AS1
Radschnellweg [Niederlande]
Anbindung mit Streckennummerierung [keine Ausbaustandards gem. Radschnellverbindungen]
A1
0 2 4 6 8 10
[m]
Turmstraße:
- Fahrradstraße
0 2 4 6 8 10
[m]
Campus
Melaten
0 2 4 6 8 10
[m]
Rütscher Straße:
- Fahrradstraße
- Erweitern der Verkehrsfläche bis 1,20m
- Entfall von Parkständen, wenn Konflikt
mit Bestandsbäumen
Rütscher Straße:
- 2-Richtungsradweg
- Beleuchtung
Geplante Führungsform
Ma
thi
eu
str
aß
e
Campus Melaten
Anbindung an vorh. Kreisverkehr
Seffenter Weg/ Forckenbeckstraße
1-Richtungsradweg, Radfahrstreifen
Geh- und Radweg
2-Richtungsradweg
Schutzstreifen
Fahrradstraße
keine Anlage
Tempo-30-Strecke
Planung Knoten / Ingenieurbauwerke
A2
Sörenweg
Verlorene Steigungen minimieren
BW 01
Ausbaustrecke AS2:
Aus der Horbacher Straße zwischen Roermonder Straße und
Ortsausgang Richterich als Radschnellverbindung
(Nach Fertigstellung der Haupterschließung Richtericher Dell)
Sör
Planfrei, Tunnel
Plangleich, Kreisverkehr
Planfrei, Brücke
Plangleich mit Lichtsignalanlage
Ingenieurbauwerk mit Nummer
Böschungssicherung
Der Radschnellweg wird an allen Knotenpunkten außer denen mit Lichtsignalanlage und Kreisverkehren
vorrangig bzw. planfrei geführt.
Fußgängerführung
enw
eg
Kein Gehweg am Radschnellweg [Ausnahme]
Fußgängerführung [wenn kein Gehweg am Radschnellweg]
Campus West
Anbindung des Campus West
ße
Im Regelfall sind Radschnellwegbegleitende Gehwege mit befestigter Oberfläche vorgesehen bzw. vorhanden.
Haltepunkt
Richterich
Pipeline
r Str.
AS2
Laurensberg
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Ro
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ße
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Locht
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Pla
Heerlen
V5
Horbach
ße
Anschluss siehe Blatt V3
Stra
ße
tra
u-S
na
ch
ö
Aachen
Kohlscheid
Kerkrade
Pla
nV
4
Herzogenrath
Merkstein
Plangrundlage
Georeferenzierte Luftbilder (Gauß-Krüger-System, Stand vor 2010), zur Verfügung gestellt vom A 62.5 Katasterund Vermessungsamt der StädteRegion Aachen.
Sc
hlo
ss
-S
Plan V3
................................................
Sichtschutz zw. Radweg
und Kleingärten
Nr.
ODOD
Änderung
gez.
gepr.
Datum
232
232
StädteRegion Aachen
Zollernstraße 10
52070 Aachen
st
ra
ße
st
ra
rg
be
us
Lo
Rad
nd
zwa
Stüt
weg
Bös
BW 01
Brücke über die Kohlscheider Straße
(L232) und den Toledoring (L260)
LW = 330,00m
LH
≥ 4,50m
BzG = 7,00m
ng
chu
ung
Ha
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n
ße
Kohlscheider Stra
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4.00
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50
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Plan
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Geh
4.00 75
wa
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- un
Bes
2.30
nt
Malteserstraße
Rütscher Straße (Knoten Roermonder Straße):
Umgestaltung der Nebenanlage zur Herstellung der Zufahrt
(1-Richtungsradweg) zum aufgeweiteten Radaufstellstreifen
d
stan
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Plan
Stü
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Pla
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ße
W
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Geplantes Baugebiet
K
g
Po
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ra
st
VKZ
VKZ-GROESSE
VKZ-INHALT
lf
Ei
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ho
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e
232
ln
ül
ße
ra
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s
Bundesautobahn
4
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Aachen
Bere
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4
ße
R
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c
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ße
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Entwässerungsabschnitt
gesehen:
Aachen, den
StädteRegion Aachen
Turmstr.
RWTH
ld
m
am
AS1
en
Richterich
Fußgängerführung entlang der Bahnstrecke
(Tittardsfeld bis Haus Linde):
Kein begleitender Gehweg am Radschnellweg,
Fußgängerführung erfolgt über bestehendes Wegenetz
straß
e
Ausbaustrecke AS1:
Planfreie Querung der Turmstraße
(Umbau der vorhandenen Unterführung)
Te
m
pl
er
gr
ab
ODOD
Höhenpromenade:
Umgestaltung des Grillplatzes
und des Rampenwegs
Ni
tra
rs
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232
1a
Turm
A1
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St
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Titta amm
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ße
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St
n
Landes- und Bundesstraßen
Richterich
er
id
he
He
231
Plan V2
BW 01
sc
hl
ld
ße
ße
Bahnstrecke
BW 02
Brücke über die Schlossparkstraße
LW = 60,00m
LH
≥ 4,50m
BzG = 7,00m
Vorplanung
Radschnellweg
Euregio
ch
Bös
0 2 4 6 8 10
[m]
Roermonder Straße (L231):
- Geh- und Radweg
- Beleuchtung
0 2 4 6 8 10
[m]
Alter Bahndamm:
- 2-Richtungsradweg
- Versetzen des vorh. Gehwegs der
Höhenpromenade (Weißer Weg)
- Beleuchtung
0 2 4 6 8 10
[m]
Tittardsfeld:
- Fahrradstraße
- Umbau zur Verkehrsfläche mit weicher
Trennung, ggf. mit Einsatz Rotasphalt
0 2 4 6 8 10
[m]
Bahnstrecke Aachen - Düsseldorf:
- 2-Richtungsradweg
- Stützwand inkl. Zaun mit Sichtschutz
- Beleuchtung
BW 5102583
Tunnel unter der Roermonder
Straße (L231)
Länge= 18,50m
LH
≥ 4,00m
B
= 5,50m
Übersichtslageplan
Aachen - Richterich
gez.:
Portillo Melchior, R.
Datum:
bearb.:
Portillo Melchior, R.
Format:
gepr.:
Proj.-Nr.:
Juni 2017
1160 x 550
80806s
Maßstab:
1:5.000, 500
Blatt Nr.:
V2
Index
_
Q:\PROJEKTE\80806s\13 Zeichnungen\02 Studie Vorplanung\80806s_V2-5.dwg-V2 08.06.17-18:23
231
Beginn / Ende Ortsdurchfahrt
aße
Höhenpromenade:
Umgestaltung der Rampenwege
Ko
fe
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ra
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.
ße
Str
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str
a
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A
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Str.
r
Roermonde
232
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Al
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231
260
Bahnhof
Aachen West
A2
BW 02
Roermonder Straße:
vorh. Radfahrstreifen ausbessern
ring
Bo
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St
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Titta
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r
Roe
Toledo
e
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Kacke
Henricistr
aße
Entwässerungsabschnitt 1
OD OD
mon
Hochzeitswiese:
Asphaltbefestigung des
vorh. Wirtschaftswegs
231
e
Staatsgrenze
Sonstiges
OD OD
r.
Campus
West
BW 5102583
lenstraß
A1 (Brücke über Kohlscheider Straße):
Radfahrstreifen nach Laurensberg
Geh- und Radweg von Laurensberg
Roermo
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aß
Str
Gemeindegrenze
N
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ß
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s
Horba
Tittardsfeld / Tittardshang:
Grunderwerb zur Anbindung an
die Bahnstrecke erforderlich
260
Sü
Anschluss sieheGrün
Blatt
enthaV5
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a
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Schurzelt
S
ße
stra
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erf
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Verwaltung
0 2 4 6 8 10
[m]
fen
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Ra
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0 2 4 6 8 10
[m]
0 2 4 6 8 10
[m]
traße
Radschnellweg
Hauptroute
Variante mit Streckennummerierung [Ausbaustandards gem. Radschnellverbindungen]
V1
BW 04
Tunnel unter der Voccartstraße (L232)
Länge= 50,00m
LH
≥ 4,00m
B
= 7,25m
Parken
Gehweg
n
gre
Geplante Linienführung
Ausbaustrecke mit Streckennummerierung [Ausbaustandards gem. Radschnellverbindungen]
AS1
Radschnellweg [Niederlande]
Anbindung mit Streckennummerierung [keine Ausbaustandards gem. Radschnellverbindungen]
A1
Geplante Führungsform
75
e
Grünenthaler S
traß
Alte Bahn:
- Fahrradstraße
Alter Bahndamm:
- 2-Richtungsradweg
Raiffeisenstraße:
- Fahrradstraße
ODOD
BW 01
Richtericher Dell
N
259
0 20 40 60 80 100
150
200
250
300
350
400
450
500
[m]
Planfrei, Brücke
Plangleich mit Lichtsignalanlage
Ingenieurbauwerk mit Nummer
Böschungssicherung
Fußgängerführung [wenn kein Gehweg am Radschnellweg]
e
Ba
nk
Die planfreie Querung des Radschnellwegs ist bei
Planung der Haupterschließung Richtericher Dell zu
berücksichtigen!
BW 03
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V5
Roe
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St
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r Str
.
OD
raße
der St
Plangrundlage
Georeferenzierte Luftbilder (Gauß-Krüger-System, Stand vor 2010), zur Verfügung gestellt vom A 62.5 Katasterund Vermessungsamt der StädteRegion Aachen.
Voc
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BW 04
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Aachen, den
StädteRegion Aachen
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StädteRegion Aachen
Zollernstraße 10
52070 Aachen
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Kohlscheid
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0 2 4 6 8 10
[m]
Mühlenstraße:
- Fahrradstraße
- Entfall von Parkständen
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Radschnellweg
Euregio
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Vorplanung
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BPlan II/65-B
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259
00
04.
2.1
Kämpchenstraße:
- 2-Richtungsradweg
- Gehwegsanierung
Pl
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Bahnhof
Kohlscheid
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Roerm
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AS3
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0 2 4 6 8 10
[m]
4
Merkstein
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Erweiterung kauls
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Anschluss siehe Blatt V4
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der St
Freies Feld:
- 2-Richtungsradweg
- Gehweg
- Beleuchtung
- Witterungsschutz (Hecken & Bäume)
Kohlscheid
Kerkrade
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Roerm
0 2 4 6 8 10
[m]
Plan V3
Herzogenrath
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0 2 4 6 8 10
[m]
Plan V2
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Wirtschaftsweg:
- 2-Richtungsradweg
- Witterungsschutz (Hecken)
- Beleuchtung
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Aachen
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Haus-Heyden-Straße
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Heerlen
Horbach
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Stadtgebiet
Herzogenrath
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Richterich
Haus-Heyden-Straße
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Geplantes Baugebiet
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Bundesautobahn
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Entwässerungsabschnitt
aa
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Bank
ße
Wilsberg
W
Hasenwaldstraße:
- Fahrradstraße
- Gehweg
ße
- Entwässerungsgräben verrohren
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S
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Kohlscheide
- Hecke versetzen
tra
Landes- und Bundesstraßen
Dü
232
0 2 4 6 8 10
[m]
lds
231
Locht
Nach Fertigstellung der Haupterschließung Richtericher Dell:
Radschnellwegachse zwischen Pannesheide und Richterich
hi
Sc
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Str
ra
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Bahnstrecke
4
Ausbaustrecke AS3:
Radschnellverbindung zwischen Bank und Pannesheide
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Stadtgebiet
Aachen
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Aa
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Feuerwache
Beginn / Ende Ortsdurchfahrt
Pannesheide
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Haupterschließung
Richtericher Dell
Sonstiges
Pan
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Richterich
Staatsgrenze
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P
Be
0 2 4 6 8 10
[m]
Wirtschaftsweg:
- 2-Richtungsradweg
- Wirtschaftsweg
- Witterungsschutz (Hecken & Bäume)
- Beleuchtung
Übersichtslageplan
Richterich - Kohlscheid
gez.:
Portillo Melchior, R.
Datum:
bearb.:
Portillo Melchior, R.
Format:
gepr.:
Proj.-Nr.:
Juni 2017
1160 x 580
80806s
Maßstab:
1:5.000, 500
Blatt Nr.:
V3
Index
_
Q:\PROJEKTE\80806s\13 Zeichnungen\02 Studie Vorplanung\80806s_V2-5.dwg-V3 08.06.17-18:23
Stra
ß
ger
Bere
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r
Plangleich, Kreisverkehr
Gemeindegrenze
Au
eh
Planfrei, Tunnel
Verwaltung
Amstelbachstraße
an
un
g
keine Anlage
Im Regelfall sind Radschnellwegbegleitende Gehwege mit befestigter Oberfläche vorgesehen bzw. vorhanden.
Ko
G
Fahrradstraße
Kein Gehweg am Radschnellweg [Ausnahme]
ße
Forsterheider-Stra
Pl
Schutzstreifen
Fußgängerführung
e
aß
str
Fa
hr
2-Richtungsradweg
Der Radschnellweg wird an allen Knotenpunkten außer denen mit Lichtsignalanlage und Kreisverkehren
vorrangig bzw. planfrei geführt.
OD OD
2.
50
Geh- und Radweg
Planung Knoten / Ingenieurbauwerke
Ortsaus-/eingang Richterich
Verlegung an geplante Anbindung Richtericher Dell
aße
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Bank
ße
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Roermo
4.
00
1-Richtungsradweg, Radfahrstreifen
Tempo-30-Strecke
ch
Anschluss siehe Blatt V2
eg
Gehw
Alte Bahn:
- 2-Richtungsradweg
- Gehweg
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231
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Hor ba
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Gehw
Pla
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4.45
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Roermonder Straße:
Giers
- 2-Richtungsradweg
- Gehweg
- Neuordnung Fahrbahn
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Radw
Zeichenerklärung und Hinweise
BW 03
Tunnel unter der Roemonder Straße
(L232)
Länge = 40,00m
LH
≥ 4,00m
B
= 7,25m
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nd Pla
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231
0 2 4 6 8 10
[m]
Haltepunkt
Richterich
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75
G
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un
2.50
Ausbaustrecke AS2:
Aus der Horbacher Straße zwischen Roermonder Straße und
Ortsausgang Richterich als Radschnellverbindung
(Nach Fertigstellung der Haupterschließung Richtericher Dell)
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0 2 4 6 8 10
[m]
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Anschluss siehe Blatt V5
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Locht
Zeichenerklärung und Hinweise
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Gehw
Variante mit Streckennummerierung [Ausbaustandards gem. Radschnellverbindungen]
Plan V2
Ausbaustrecke mit Streckennummerierung [Ausbaustandards gem. Radschnellverbindungen]
N
Horbacher Straße:
- Geh- und Radweg (3,00m)
- Bepflanzung (abschnittsweise)
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Bochholtzer W
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Geh-
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Horbach
Hauptroute
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V5
Radschnellweg
Richterich
Radschnellweg [Niederlande]
A1
0 2 4 6 8 10
[m]
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150
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500
[m]
an
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Anbindung mit Streckennummerierung [keine Ausbaustandards gem. Radschnellverbindungen]
Plan V3
Aachen
Kohlscheid
Geplante Führungsform
Ortseingang Horbach
- Querungsstelle mit geschwindigkeitsdämpfender Funktion
- Führung innerorts: Schutzstreifen
- Führung außerorts: Geh- und Radweg
N
Silberpatwe
g
0 2 4 6 8 10
[m]
Horbacher Straße:
- Tempo-30-Strecke
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0 2 4 6 8 10
[m]
Geplante Linienführung
bahn
Fahr
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Silberpatwe
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Plan
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Heerlen
1-Richtungsradweg, Radfahrstreifen
Geh- und Radweg
2-Richtungsradweg
Schutzstreifen
Fahrradstraße
keine Anlage
Kerkrade
Pla
nV
4
Herzogenrath
Merkstein
Tempo-30-Strecke
tisa
llee
Ausbaustrecke AS2:
Aus der Horbacher Straße zwischen Roermonder Straße und
Ortsausgang Richterich als Radschnellverbindung
(Nach Fertigstellung der Haupterschließung Richtericher Dell)
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We
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Anschluss siehe Blatt V2
Planung Knoten / Ingenieurbauwerke
raße
BW 01
Planfrei, Brücke
Plangleich mit Lichtsignalanlage
Ingenieurbauwerk mit Nummer
Böschungssicherung
Plangrundlage
Georeferenzierte Luftbilder (Gauß-Krüger-System, Stand vor 2010), zur Verfügung gestellt vom A 62.5 Katasterund Vermessungsamt der StädteRegion Aachen.
Der Radschnellweg wird an allen Knotenpunkten außer denen mit Lichtsignalanlage und Kreisverkehren
vorrangig bzw. planfrei geführt.
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raße
Kein Gehweg am Radschnellweg [Ausnahme]
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Fußgängerführung [wenn kein Gehweg am Radschnellweg]
Im Regelfall sind Radschnellwegbegleitende Gehwege mit befestigter Oberfläche vorgesehen bzw. vorhanden.
Weg
Gemeindegrenze
Gie
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G
Beginn / Ende Ortsdurchfahrt
Bahnstrecke
231
Landes- und Bundesstraßen
Entwässerungsabschnitt
Bundesautobahn
Geplantes Baugebiet
Nr.
Änderung
gez.
gepr.
Datum
Weg
Ortsaus-/eingang Richterich
Verlegung an geplante Anbindung Richtericher Dell
Locht
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Locht
Anbindung
Heerlen
OD
StädteRegion Aachen
Zollernstraße 10
52070 Aachen
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Ortslage Horbach
Führung des Radverkehrs
auf Schutzstreifen
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4.00
Scherbstr.
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0 2 4 6 8 10
[m]
231
Kerkrade
RS
Horbacher Straße:
- Geh- und Radweg (3,00m)
- Bepflanzung (abschnittsweise)
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Horbach
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Vorplanung
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Anschluss siehe Blatt V3
OD OD
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Richterich
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................................................
Sonstiges
Ortseingang Horbach
Querungsstelle mit geschwindigkeitsdämpfender Funktion
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Amstelbac
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Richterich
e
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Staatsgrenze
gesehen:
Aachen, den
StädteRegion Aachen
Verwaltung
Radschnellweg
Euregio
RSW NL
0 2 4 6 8 10
[m]
Grenzübergang Locht:
- Geh- und Radweg (Horbacher Straße, D)
- 2 1-Richtungsradwege (Locht, NL)
- Querungsstelle mit geschwindigkeitsdämpfender Funktion an der Staatsgrenze
- Bepflanzung
Übersichtslageplan
Richterich - Locht
gez.:
Portillo Melchior, R.
Datum:
bearb.:
Portillo Melchior, R.
Format:
gepr.:
Proj.-Nr.:
Maßstab:
Blatt Nr.:
Juni 2017
1350 x 362
80806s
1:5.000, 500
V5
Index
_
Q:\PROJEKTE\80806s\13 Zeichnungen\02 Studie Vorplanung\80806s_V2-5.dwg-V5 08.06.17-18:23
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Sch
Plangleich, Kreisverkehr
Fußgängerführung
231 S
traße
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nau
Planfrei, Tunnel
Radschnellweg Euregio
vergleichende Bewertung möglicher Linienführungen zur Querung
von Kohlscheider Straße und Toledoring
Legende
Variante 1 „Hochzeitswiese“
Variante 2 „neben Randlage
Kleingärten“
Variante 3 „Randlage Kleingärten“
Variante 4 „Östliche Umgehung“
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen - Verkehrsmanagement
P:\08Verkehrsplanung\Radverkehr\Schnellradwege\Machbarkeitsstudie\Kleingärten Rütsch
Stadt Aachen
Radschnellweg Euregio
Variantenprüfung
Kleingärten Rütsch
März 2017
Radschnellweg Euregio
Vergleichende Bewertung möglicher Linienführungen zur Querung von Kohlscheider Straße und Toledoring
Kriterium
Variante 1
„Hochzeitswiese“
Variante 2
„neben Rand
Kleingartenanlage“
Variante 3
„Randlage Kleingärten“
Länge
Umwegfaktor
Verhältnis Entfernung zu Luftlinie,
gemessen von Einmündung Kreuzung
Rütscher
Straße/Zufahrt
Kleingartenanlage bis südlicher Beginn
Alter Bahndamm (Luftlinie 667 m)
690 m
1,03
Fahrzeit
Bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit
von 15 km/h
2,8 Minuten
2,7 Minuten
2,7 Minuten
3,6 Minuten
375 m
340 m
320 m
340 m
Länge Brückenbauwerke ca.
675 m
1,01
++
Baukosten
ca. 9,0 Mio. €
(Einmündung Rütscher Straße/Zufahrt davon Brücken
zur Kleingartenanlage bis Beginn Alter 7,8 Mio. €
Bahndamm)
davon
Dammbauwerke
0,6 Mio. €
--
678m
1,02
Variante 4
östliche Umgehung
++
ca. 7,9 Mio. €
davon Brücken
7,1 Mio. €
davon Anschüttung
0,2 Mio. €
o
905 m
1,36
++
ca. 7,5 Mio. €
davon Brücken
6,8 Mio. €
+
--
ca. 8,5 Mio. €
davon Brücken
7,1 Mio. €
davon Dammbauwerke
0,7 Mio. €
-
A 61 Immobilienmanagement und Verkehr, A 61.1 Straßenbau und Verkehrslenkung, Herr Oswald
Kriterium
Variante 1
„Hochzeitswiese“
Grunderwerb:
Anzahl betroffener Eigentümer
(außer Stadt Aachen und
Landesbetrieb Straßenbau)
2
Grunderwerb:
Länge der betroffenen Trasse
(außer Stadt Aachen und
Landesbetrieb Straßenbau)
50 m
Eingriffe in Natur und Landschaft
Variante 2
„neben Rand
Kleingartenanlage“
Variante 3
„Randlage Kleingärten“
_
-
• Beseitigung von
Baum- und
Strauchbewuchs
im Bereich der
Brückenpfeiler,´
• Schüttung eines
Erddamms
südlich der
Kohlscheider
Straße
(Grundfläche ca.
5.000 m²),
• Verlust von
Wiesenland
(„Hochzeitswiese“
--
-
• Beseitigung von
Baum- und
Strauchbewuchs
im Bereich der
Brückenpfeiler und
in der Böschung
am westlichen
Rand der
Kleingartenanlage
Rütsch
• Verbreiterung der
Aufschüttung am
Rand der
Kleingartenanlage
_
++
-
-
Variante 4
östliche Umgehung
4
++
220 m
• Beseitigung von
Baum- und
Strauchbewuchs im
Bereich der
Brückenpfeiler,´
• Beseitigung von
Baum- und
Strauchbewuchs im
Bereich der
Brückenpfeiler,´
• Verlust von
Biotopfläche in der
Kleingartenanlage
Rütsch
• Schüttung eines
Erddamms südlich
der Kohlscheider
Straße
(Grundfläche ca.
5.000 m²),
o
--
--
• Verlust von
Wiesenland südlich
der Kohlscheider
Straße
A 61 Immobilienmanagement und Verkehr, A 61.1 Straßenbau und Verkehrslenkung, Herr Oswald
Kriterium
Variante 1
„Hochzeitswiese“
Variante 2
„neben Rand
Kleingartenanlage“
Variante 3
„Randlage Kleingärten“
Variante 4
östliche Umgehung
)
Konflikte
Gesamtwertung
• Einschränkung
der
landwirtschaftlich
en Nutzung im
Bereich
Hochzeitswiese
• Unmittelbare
Führung neben der
Kleingartenanlage
Rütsch
• Dauerhafter Verlust
von 2 Gärten in der
Kleingartenanlage
Rütsch
-
o
-
+
• Unmittelbare
Führung neben den
übrigen Gärten der
Kleingartenanlage
Rütsch
• Einschränkung der
landwirtschaftlichen
Nutzung südlich der
Kohlscheider
Straße
--
+
• Anlage Gehweg
entlang Rütscher
Staße zwischen
Nizzaallee und
Zugang zur Brücke
teilweise entweder
nicht möglich oder
mit zusätzlichen
Eingriffen in
vorhandene
bewachsene
Böschungen
--
--
A 61 Immobilienmanagement und Verkehr, A 61.1 Straßenbau und Verkehrslenkung, Herr Oswald
Zeichenerklärung und Hinweise
4.00
Bestand
4.00
s
Sicherheitstrennstreifen
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7
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22.82
23.60
o
22
o
Regelquerschnitt 5
[Haus 584]
56
Regelquerschnitt 3
[Haus 562]
Regelquerschnitt 1
[Haus 554]
Planung
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o
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609
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o
o
o
o
o
o
RQ2
RQ5
4
o
o
6
o
atz
o
o
o
590
o
o
r S
on
uspl
ha
o
o
o
o
604 606
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
622
o
o
614 61
6 61
8 62
0
o
o
608
610 612
o
o
o
Schlo
ss - S
chönau
- Stra
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o
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o
o
o
o
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o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
oo
o
12
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
4
28
o
o
o
30
o
o
77 a
o
9
1.0008
179.30
o
602
o
o
o
o
o
o
o
11
o
3 a
oo
o
o
o
o
o
o
o
o
50
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
2
o
o
o
10
o
o
o
13
r Straß
e
o
o
o
25
o
o
o
55 a
27
o
o
o
o
o
o
o
552
29
600
RQ6
o
3
7
o oo
8
o
o
2
o
o
o
550
5
o
o
o
o
oo
Richterich
o
o
RQ1
o oo
o
o
o
o
a
552
o
o
o
o
o
542
o
o
1
554
o
o
o
o
540
o
o
3
o
o
o
o
o
546
548
o
o
o
o
oo
ach
er
Str
o
o
o
o o
o
o
o
o
o
o
o
o
Ho
rb
o
oo
o
574
o
595
o
o
o
o
o
ße
Roe
b
552
o
538
536
591
o
o
rm
589
o
o
o
3
o
o
o
e
o
oo
o
o
o
o
535
o
1 22
o
o
o
o
o
o
54
541
tra
de
587
585
Straß
o
o
onder
o
o
o
o
o
539
54
545
1
9 55
7 54
o
Verschmälerung
Nebenanlage
537
534
3.37
Verbreiterung
Nebenanlage
16
o
o
o
2.00
Gehweg
o
1.33 50
2.00
Schutz- S Parkstände/
streifen
Baumbeete
(Bushaltestelle am
Fahrbahnrand)
2.82
Verbreiterung
Nebenanlage
o
o
o
oo
o
5.00
Fahrbahn
o
2.00
Gehweg
o
3.82
Gehweg
1.85
Gehweg
o
2.00
Parkstände
2.43
Parkstände
o
1.50
50
Schutz- S
streifen
6.42
Fahrbahn
o
7.89
Gehweg/Platzbereich
5.50
Fahrbahn
2.00
Parkstände/
Baumbeete
3.00
60
S
Radschnellweg*
(Engstelle)
o
1.50
50
2.00
SchutzParkstände/
S
streifen
(Bushaltestelle)
2.50
Gehweg
2.05
Radweg
o
8.05
Gehweg / Platzbereich
1.68
Gehweg
o
5.00
Fahrbahn
3.00
Parkstände
5.04
Gehweg
o
75
S
3.24
Fahrbahn
2.00
Parkstände
o
4.00
Radschnellweg
3.22
Fahrbahn
7.00
Fahrbahn
o
2.20
Parkstände
1.16
2.65
Grün/
Bushaltestelle
Bushalte(Buskap)
stelle
4.00
3.00
Radschnellweg
Bushaltestelle
(Wartebereich)
o
1.87
Verbreiterung
Nebenanlage
Verschmälerung
Nebenanlage
gesehen:
Aachen, den
StädteRegion Aachen
................................................
Nr.
1.59
Gehweg
2.50
Gehweg
1.92
Radweg
8.46
Fahrbahn
4.00
Radschnellweg
3.74
Verbreiterung
Nebenanlage
75
S
3.89
Gehweg
5.00
Fahrbahn
1.50
Schutzstreifen
2.11
Gehweg
1 78
Verschmälerung
Nebenanlage
1.92
Gehweg
2.25
Gehweg
1.98
Radweg
2.00
Parkstände/
Baumbeete
3.34
Radschnellweg
2.44
Verbreiterung
Nebenanlage
Datum
Zollernstraße 10
52070 Aachen
6.76
Fahrbahn
75
S
gepr.
StädteRegion Aachen
21.31
15.09
15.86
gez.
Regelquerschnitt 6
[Haus 594]
Regelquerschnitt 4
[Haus 575]
Regelquerschnitt 2
[Haus 559]
Änderung
5.00
Fahrbahn
2.43
Gehweg
1.50
Schutzstreifen
2.25
Gehweg
18
Verschmälerung
Nebenanlage
4.10
Grünfläche
4.00
Radwegschnellweg
1.84
Gehweg
2.50
Gehweg
2.15
Grünstreifen
1.59
Grünstreifen
4.59
Fahrbahn
3.22
Fahrbahn
1.98
Fahrbahnteiler
3.00
Fahrbahnteiler
4.58
Fahrbahn
2.07
Gehweg
Vorplanung
3.00
Fahrbahn
1.50
Schutzstreifen
2.50
Gehweg
Radschnellweg
Euregio
43
Verbreiterung
Nebenanlage
gez.:
Datum:
Schmidt B.
Richterich - Kohlscheid
Regelquerschnitte 1-6
Roermonder Straße
Juni 2017
bearb.:
Portillo Melchior, R.
Format:
gepr.:
Proj.-Nr.:
Maßstab:
Blatt Nr.:
590 x 297
80806s
1:100
V6
Index
_
Q:\PROJEKTE\80806s\13 Zeichnungen\02 Studie Vorplanung\80806s_V6.dwg-V6 01.06.17-11:42
1.96
Gehweg
1.93
Radweg
1.87
Radweg
o
1.96
Gehweg
3.10
Gehweg
Roerm
00
49
00
39
Herzogenrath
0
130
0
0
73
Heerlerbaan
00
39
800
Kerkrade - Zentrum
500
140
0
0
170
1700
80
0
100
0 1
000
1000
0
60
70
0
Pannesheide
0
170
0
300
14
00
00
31
Kerkrade-West
50
70
0
30
0
Klinkheide
2200
0
50
00
10
Horbach
20
0
600
Bank
Avantis
600
Kohlscheid
500
0
80
80
0
0
0
150
19
00
900
17
0
0
500
80
Richterich
3000
2700
Laurensberg
0
60
700
14
00
2600
300
200
0
W
es
t
220
90
0
00
15
1000
pu
s
0
21
00
Ca
m
70
Universität
1300
Campus Melaten
12
00
Aachen - Zentrum
600
Umweltverträglichkeitsstudie
zum
Radschnellweg
Aachen-Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen
Konzept
StädeRegion Aachen
Umweltverträglichkeitsstudie
zum
Radschnellweg
Aachen-Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen
Auftraggeber:
StädteRegion Aachen
Straßenbau und Verkehrslenkung
Zollernstraße 10
52070 Aachen
Erstellt durch:
SCHMELZER · Die Ingenieure
GARTENSTRAßE 38
52249 ESCHWEILER
Tel.: 02403 / 50 86-0
Fax: 02403 / 50 86-15
post@schmelzer-ingenieure.de
Bearbeitet:
Dipl.-Ing. Kerstin Rademacher
Sabine Niehaus
Marwin Lüttke
Projektnummer:
14-039
Eschweiler, den 29.05.2015
Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc
Seite 2 von 187
Inhaltsverzeichnis
1
Vorbemerkung
10
1.1
Rechtliche Grundlagen
11
1.2
Umweltverträglichkeitsstudie
11
2
Kurzbeschreibung des Vorhabens, verkehrliche Bedeutung
13
2.1
Kurzbeschreibung des Vorhabens
13
2.2
Verkehrliche Bedeutung
13
3
Abgrenzung und Charakterisierung des Untersuchungsraumes
15
3.1
Abgrenzung des Untersuchungsraumes
15
3.2
Naturräumliche Charakterisierung des Untersuchungsraumes
17
3.3
Heutige Nutzungen
18
3.4
Planerische Ziele der Raum- und Landesplanung
19
3.4.1
Regionalplan
19
3.4.2
Kommunale Bauleitplanung
20
3.5
Umweltziele aus gesetzlichen und planerischen Vorgaben
21
3.5.1
Europäische Schutzgebiete „Natura 2000“
21
3.5.2
Naturschutzgebiete (NSG)
22
3.5.3
Gesetzlich geschützte Biotopflächen (GB)
23
3.5.4
Landschaftsschutzgebiete (LSG)
24
3.5.5
Naturdenkmale (ND)
24
3.5.6
Geschützter Landschaftsbestandteil (GLB)
25
3.5.7
Zweckbestimmung für Brachen
25
3.5.8
Naturnaher Lebensraum (LB)
26
3.5.8.1 Europäische Wasserrahmenrichtlinie
4
26
Ermitteln, Beschreiben und Beurteilen der Umwelt und ihrer Bestandteile
(Raumanalyse)
28
4.1
Schutzgut Tiere und Pflanzen
28
4.1.1
Biotoptypen/ Pflanzen
28
4.1.1.1 Ergebnisse
28
4.1.1.2 Diskussion und Bewertung
29
Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc
Seite 3 von 187
4.1.2
Fauna
34
4.1.2.1 Vögel
37
4.1.2.2 Reptilien
47
4.1.2.3 Amphibien
48
4.1.2.4 Fledermäuse
50
4.1.2.5 Feldhamster
62
4.1.3
Biotopkomplexe und Funktionsräume
64
4.1.4
Empfindlichkeit des Schutzgutes Tiere und Pflanzen
69
4.1.5
Vorbelastung des Schutzgutes Tiere und Pflanzen
69
4.1.6
Zusammenfassung Schutzgut Tiere und Pflanzen
70
4.2
Schutzgut Boden
72
4.2.1
Material und Methode
72
4.2.2
Bedeutung/ Eignung
72
4.2.3
Vorbelastungen
78
4.2.4
Diskussion und Bewertung
83
4.3
Schutzgut Wasser
84
4.3.1
Grundwasser
84
4.3.1.1 Bedeutung/ Eignung
86
4.3.1.2 Empfindlichkeit
88
4.3.1.3 Vorbelastung
88
4.3.2
88
Oberflächengewässer
4.3.2.1 Bedeutung/ Eignung
90
4.3.2.2 Empfindlichkeit
91
4.3.2.3 Vorbelastung
91
4.3.3
Zusammenfassung Schutzgut Wasser
92
4.4
Schutzgut Klima/Luft
93
4.4.1
Bedeutung/ Eignung und Empfindlichkeit
97
4.4.2
Vorbelastung
98
4.4.3
Zusammenfassung
98
4.5
Schutzgut Landschaft
98
Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc
Seite 4 von 187
4.5.1
Bedeutung/ Eignung
101
4.5.2
Empfindlichkeit
103
4.5.3
Vorbelastung
103
4.5.4
Zusammenfassung
103
4.6
Schutzgut Mensch
104
4.6.1
Bedeutung/ Eignung und Empfindlichkeit
105
4.6.2
Vorbelastung
106
4.6.3
Zusammenfassung
106
4.7
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
107
4.7.1
Bedeutung/ Eignung und Empfindlichkeit der Kultur- und Sachgüter
108
4.8
Wechselwirkungen
108
5
Wirkungsanalyse
110
5.1
Beschreibung der zu untersuchenden Varianten
111
5.2
Ermitteln der umwelterheblichen Wirkfaktoren der Varianten (baubedingt,
anlagenbedingt, verkehrs-/ betriebsbedingt)
121
5.2.1
Baubedingte Wirkungen
123
5.2.2
Anlagenbedingte Wirkungen
123
5.2.3
Betriebsbedingte Wirkungen
125
5.3
Ermitteln, Beschreiben und Beurteilen der zu erwartenden Auswirkungen der
geplanten Trassenvarianten auf die Schutzgüter
5.3.1
126
Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen und artenschutzrechtliche
Betrachtung
126
5.3.1.1 Vögel
128
5.3.1.2 Fledermäuse
134
5.3.1.3 Reptilien
135
5.3.1.4 Amphibien
135
5.3.2
136
Artenschutz
5.3.2.1 Artenschutzrechtliche Betrachtung der Avifauna
138
5.3.2.2 Artenschutzrechtliche Betrachtung der Reptilien
142
5.3.2.3 Artenschutzrechtliche Betrachtung der Amphibien
142
5.3.2.4 Artenschutzrechtliche Betrachtung der Fledermäuse
143
Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc
Seite 5 von 187
5.3.2.5 Artenschutzrechtliche Betrachtung der Feldhamster
144
5.3.3
Auswirkungen auf Tier und Pflanzen (Zusammenfassung)
144
5.3.4
Auswirkungen auf das Schutzgut Boden
149
5.3.5
Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser
157
5.3.6
Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/ Luft
160
5.3.7
Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild/ Erholung
162
5.3.8
Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch
166
5.3.9
Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter
168
5.4
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen
170
5.4.1
Vermeidungsmaßnahmen
170
5.4.2
Verminderungsmaßnahmen
171
5.5
Ausgleichbarkeit von Eingriffen
172
5.6
Eingriffe in den Artenschutz
173
5.7
Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben
174
6
Vergleich der Trassenvarianten
175
7
Allgemein verständliche Zusammenfassung
179
8
Literatur
183
Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc
Seite 6 von 187
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Natura 2000- Gebiete nach § 32 BNatSchG
21
Tabelle 2: Naturschutzgebiete nach § 20 LG NRW
22
Tabelle 3: Geschützte Biotope nach § 62 LG NRW
23
Tabelle 4: Landschaftsschutzgebiete § 21 LG NRW
24
Tabelle 5: Naturdenkmale nach § 22 LG NRW
24
Tabelle 6: Geschützter Landschaftsbestandteil nach § 23 LG NRW
25
Tabelle 7: Naturnahe Lebensräume
26
Tabelle 8: Bewertung der Biotoptypen nach LANUV
30
Tabelle 9: Artenliste aus avifaunistischer Kartierungen 2014
40
Tabelle 10: Klassifizierung der schutzwürdigen Böden
73
Tabelle 11: Schutzwürdige Böden im Untersuchungsraum
74
Tabelle 12: Bewertung der Böden im Untersuchungsraum
74
Tabelle 13: Bodendenkmäler im Untersuchungsraum
77
Tabelle 14: Naturbelassenheit/ Vorbelastung der Böden im UR
82
Tabelle 15: Ermittlung der Gesamtbedeutung - Boden
83
Tabelle 16: Grundwasserkörper im Untersuchungsraum
85
Tabelle 17: Grundwassermessstellen im Untersuchungsraum
87
Tabelle 18: Oberflächenwassermessstellen im Untersuchungsraum
89
Tabelle 19: Monatliche Durchschnittstemperaturen und -niederschläge im UR
94
Tabelle 20: Routenführung und Streckenlänge Radschnellweg
119
Tabelle 21: Auswirkungen des Radschnellweges innerhalb des UR
122
Tabelle 22: Baubedingte Wirkungen
123
Tabelle 23: Anlagenbedingte Wirkungen
123
Tabelle 24: Streckenlänge und Neuversiegelung durch die einzelnen
Trassenvarianten
124
Tabelle 25: Betriebsbedingte Wirkungen
126
Tabelle 26: Beanspruchte Biotopfläche durch den Radschnellweg
127
Tabelle 27: Planungsrelevante Vogelarten aus avifaunistischer Kartierung 2014
139
Tabelle 28: Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen
147
Tabelle 29: Beanspruchung von Boden durch den Radschnellweg
151
Tabelle 30: Auswirkungen auf das Schutzgut Boden
155
Tabelle 31: Variantenvergleich - Variante 2A/ 2B
175
Tabelle 32: Variantenvergleich - Variante 6A/ 6B
176
Tabelle 33: Variantenvergleich - Variante 7A/ 7B
177
Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc
Seite 7 von 187
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Lage und Abgrenzung des Untersuchungsraums
16
Abbildung 2: Teilbereiche der faunistischen Untersuchung
35
Abbildung 3: Flächen für die Baumhöhlenkartierung nördlicher Abschnitt (grün)
51
Abbildung 4: Flächen für die Baumhöhlenkartierung südlicher Abschnitt (grün)
52
Abbildung 5: Lage der untersuchten Unterführungen
53
Abbildung 6: Außenansicht des Durchlasses
54
Abbildung 7: Von Innen stellt der Durchlass eine glatte Röhre dar
55
Abbildung 8: Außenansicht der Unterführung
55
Abbildung 9: Innenansichten der Unterführung
56
Abbildung 10: Innenansichten der Unterführung
57
Abbildung 11: Innenansichten des Durchlasses. Unten: Fledermaus im Deckenspalt
58
Abbildung 12: Außenansicht des Tunnels
59
Abbildung 13: Innenansichten des Tunnels
59
Abbildung 14: Innenansicht des Tunnels mit frisch verputztem Teilbereich.
60
Abbildung 15: Spalt mit Fledermaus (Myotis spec.)
60
Abbildung 16: Durchgang offen und hell, weist wenige Spalten und Öffnungen auf
61
Abbildung 17: Biotopflächen westl Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf
64
Abbildung 18: Amstelbach bei Uersfeld
65
Abbildung 19: „Alter Bahndamm“ nördlich Lousberg
66
Abbildung 20: Extensiv genutzte Ackerflächen westlich Horbach
67
Abbildung 21: Intensiv genutzte Ackerflächen südlich Kinkheide
68
Abbildung 22: Universitätsgelände mit überwiegend versiegelten Flächen
69
Abbildung 23: Höckerlinie südlich Broicher Höfe
77
Abbildung 24: Ausschnitt aus dem Altlastenverdachtsflächenkataster der Stadt Aachen 79
Abbildung 25: Blick von „Alten Bahndamm“ in Richtung Lousberg
101
Abbildung 26: Varianten - Radschnellweg
112
Abbildung 27: Bestehende Rütscher Straße im Abschnitt 2
113
Abbildung 28: Musterquerschnitt Rütscher Straße im Abschnitt 2
114
Abbildung 29: Bestehende Roermonder Straße im Abschnitt 3
115
Abbildung 30: Bestehende Roermonder Straße im Abschnitt 3
115
Abbildung 31: Radschnellweg entlang der Bahntrasse (Abschnitt 5)
117
Abbildung 32: Schutzkategorien nach nationalem und internationalem Recht
136
Abbildung 33: Horbacher Straße (L 231) mit begleitenden Gehölzstrukturen
164
Abbildung 34: Gebäude im Nahbereich der Bahn „Auf den Heggen“
167
Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc
Seite 8 von 187
Anlagenverzeichnis
Anlage
Bezeichnung
Maßstab
Karte 1
Biotoptypen, Fauna – Bestand, Blatt 1 bis 5
Karte 2
Tiere und Pflanzen – Bewertung, Blatt 1 und 2
1: 10.000
Karte 3
Boden - Bestand, Blatt 1 und 2
1: 10.000
Karte 4
Boden - Bewertung, Blatt 1 und 2
1: 10.000
Karte 5
Wasser - Bestand und Bewertung, Blatt 1 und 2
1: 10.000
Karte 6
Klima / Luft - Bestand und Bewertung, Blatt 1 und 2
1: 10.000
Karte 7
Landschaftsbild - Bestand und Bewertung, Blatt 1 und 2
1: 10.000
Karte 8
Mensch, Kultur- und Sachgüter - Bestand und Bewertung,
1: 5.000
Blatt 1 und 2
1: 10.000
Karte 9
Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen, Blatt 1 und 2
1: 10.000
Karte 10
Auswirkungen auf Boden und Wasser, Blatt 1 und 2
1: 10.000
Karte 11
Auswirkungen auf Landschaftsbild, Blatt 1 und 2
1: 10.000
Karte 12
Auswirkungen auf Mensch, Klima / Luft, Kultur- und Sachgüter,
Blatt 1 und 2
Anlage 13:
1: 10.000
Liste der Höhlenbäume mit Angaben zu Lage, Baumart und Höhlenart
Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc
Seite 9 von 187
1 Vorbeme rkung
Die StädteRegion Aachen plant mit den Projektpartnern Stadt Aachen und Stadt
Herzogenrath einen grenzüberschreitenden Radschnellweg mit einer Gesamtlänge von
rund 30 km. Dieser soll an ausgebaute Radwege der Gemeinde Heerlen, Gemeinde
Kerkrade, Parkstadt Limburg und Provinz Limburg anschließen und die Zentren von
Aachen, Herzogenrath und Kerkrade miteinander verbinden.
Die
Projektpartner
haben
sich
mit
einem
Planungskonzept
erfolgreich
beim
Planungswettbewerb Radschnellwege des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2013
beworben. Darin wurde eine Linienführung mit Varianten für einzelne Streckenabschnitte
entworfen.
Im Auftrag der StädteRegion Aachen wird von Schmelzer ·
Die Ingenieure eine
Umweltverträglichkeitsstudie erstellt. In dieser Studie sollen Umweltauswirkungen der
entwickelten Linienführung einschließlich der Varianten auf deutscher Seite untersucht
und
dargestellt
Umweltauswirkungen
werden.
Einzelne
verglichen
um
Varianten
eine
möglichst
werden
hinsichtlich
umweltschonende
ihrer
Variante
herausarbeiten zu können.
In Absprache mit den Trägern öffentlicher Belange (TöB) wurde am 22.09.2014 ein
Scoping-Termin durchgeführt, an dem Untersuchungsraum und Untersuchungsumfang
festgelegt
wurden.
Naturschutzbehörden
Am
die
09.
Dezember
Ergebnisse
der
2014
wurden
den
Biotoptypenkartierung
zuständigen
vorgestellt.
Auf
Grundlage dieser Ergebnisse wurden weitere faunistischer Untersuchungen für die
Artengruppen Fledermäuse und höhlenbrütende Vögel für notwenig erachtet. In
ausgewählten Gehölzbereichen wurde im Februar 2015 eine Baumhöhlenkartierung
durchgeführt. Weiterhin erfolgte im Februar 2015 im Bereich von 5 Bahnunterführungen
an der Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf eine Untersuchung auf Fledermausquartiere.
Auf Grundlage der Ergebnisse der UVS wird eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, in der
eine Trassenführung des Radschnellweges im Detail erarbeitet wird.
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Seite 10 von 187
1.1 Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlage der Umweltverträglichkeitsprüfung ist das Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG, 2010). Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein
unselbstständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren, die der Entscheidung über die
Zulässigkeit von Planungsverfahren dienen.
Zweck der UVP ist es, Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig und
umfassend zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten, damit ihre Ergebnisse in der
Zulassungsentscheidung berücksichtigt werden können.
Die Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung sind im UVP-Gesetz geregelt:
-
Scoping (Festlegung des Untersuchungsrahmens, § 5 UVPG),
-
Erläuterungsbericht (Unterlagen des Vorhabensträgers nach § 6 UVPG),
-
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§§ 7 und 8 UVPG),
-
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 9 UVPG),
-
Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen (§ 11 UVPG),
-
Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung der Ergebnisse bei
der Entscheidung (§ 12 UVPG),
-
Veröffentlichung (§ 9(2) UVPG).
1.2 Umweltverträglichkeitsstudie
In der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) sind die Abschnitte des Radschnellweges auf
deutschem Hoheitsgebiet zu untersuchen. Für die Abschnitte auf der niederländischen
Seite werden die dortigen Projektpartner ein eigenständiges Planungsverfahren
durchführen.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung
der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf
- Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit,
- Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
- Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
- Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
- die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.
Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc
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Bei der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) handelt es sich um einen gutachterlichen
Beitrag, deren Inhalte durch § 6 UVPG vorgegeben werden. Im Einzelnen handelt es sich
um folgende Inhalte:
-
Beschreibung des Vorhabens mit Angaben über Standort, Art und Umfang sowie
Bedarf an Grund und Boden,
-
Beschreibung der Maßnahmen, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen des Vorhabens vermieden, vermindert, ausgeglichen oder ersetzt werden,
-
Beschreibung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des
Vorhabens,
-
Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich,
-
Übersicht über die wichtigsten vom Vorhabenträger geprüften Alternativen,
-
Beschreibung von Art und Umfang der zu erwartenden Emissionen, der Abfälle, des
Anfalls von Abwasser, der Nutzung und Gestaltung von Wasser, Boden, Natur und
Landschaft sowie Angaben zu sonstigen Folgen des Vorhabens, die zu erheblichen
nachteiligen
Umweltauswirkungen
führen
können,
soweit
dies
für
die
Umweltverträglichkeitsprüfung nach Art des Vorhabens erforderlich ist,
-
Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben und eine
- allgemein verständliche Zusammenfassung.
Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc
Seite 12 von 187
2 Kurzbeschreibung des Vorhabens, verkehrlic he Bedeut ung
2.1 Kurzbeschreibung des Vorhabens
Der geplante Radschnellweg verbindet mit einer Gesamtlänge von 30 km die Stadt
Aachen als Oberzentrum mit dem Mittelzentrum Herzogenrath auf deutscher Seite sowie
mit dem Oberzentrum Heerlen und dem Mittelzentrum Kerkrade auf niederländischer
Seite. Die Siedlungsgebiete von Herzogenrath und Kerkrade liegen unmittelbar
nebeneinander und sind im Bereich der Nieuwstraat/ Neustraße zusammengewachsen.
Über eine Gabelung des Radschnellwegs in Kohlscheid können beide Stadtzentren vom
Radschnellweg erschlossen werden. Eine weitere Gabelung in Aachen-Richterich führt
nach Nordwesten zum deutsch-niederländischen Grenzübergang Locht, wo der
Anschluss an die bereits heute hochwertige Radroute auf der niederländischen Seite bis
zum Heerlener Zentrum hergestellt wird. Die Radrouten nach Kerkrade und Heerlen
werden von den niederländischen Partnern in Zukunft als „Snelfietsroute“ weiter
verbessert.
Der
Radschnellweg
wird
teilweise
über
vorhandene
Wege
geführt,
einzelne
Wegestrecken müssen jedoch komplett neu angelegt werden. Folgende Ausbauvarianten
sind für die Anlage des Radschnellweges vorgesehen:
-
Wegeführung auf vorhandener Fahrbahn;
-
straßenbegleitender Neu- und Ausbau (Verbreiterung der Fahrbahn);
-
Ausbau vorhandener z. B. wassergebundener Wege (selbstständige
Führung des Radschnellwegs);
-
Neubau eines selbstständig geführten Radschnellweges.
2.2 Verkehrliche Bedeutung
Eine Mobilitätsuntersuchung aus dem Jahr 2011 kommt zu dem Ergebnis, dass in der
gesamten StädteRegion Aachen der Radverkehrsanteil 9 % an allen Wegen betrug und
damit noch unter dem Bundesdurchschnitt von 10 % lag (MOBILITÄT IN DEUTSCHLAND
2008, BMVBS). Die niederländische Stadt Heerlen hat für ihren Bereich 14 % ermittelt. In
der StädteRegion besteht ein überregionales Radverkehrsnetz, das jedoch überwiegend
keine höheren Reisegeschwindigkeiten zulässt und vom Ausbauzustand her nicht für
größere Radverkehrsmengen ausgelegt ist. Für eine Zunahme des Radverkehrs und
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Seite 13 von 187
insbesondere für Ansprüche von Pedelec-Fahrern bestehen daher insbesondere auf den
Hauptachsen noch keine guten Bedingungen. In den niederländischen Kommunen
Heerlen und Kerkrade wurde bereits eine hohe Qualität der Radverkehrsanlagen erreicht,
schnelle Verbindungen in Richtung Aachen fehlen jedoch. Die Stadt Heerlen und die
Parkstad Limburg haben jeweils einen Aktionsplan für Fahrradfahrer aufgestellt, um in
den
nächsten
Jahren
das
Radverkehrsnetz
weiter
auszubauen
und
höhere
Radverkehrsanteile zu erreichen. Mit der Einrichtung von Radschnellwegen auf den
Hauptachsen könnte die Fahrradnutzung in der StädteRegion und in Südlimburg einen
entscheidenden Schub erhalten.
Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc
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3 Abgre nzung und Cha rakterisie rung des Unters uchungsra umes
3.1 Abgrenzung des Untersuchungsraumes
Der Scoping-Termin zum Radschnellweg wurde am 22. September 2014 durchgeführt.
An diesem Termin wurde mit den Trägern öffentlicher Belange, dem Vorhabensträger
und sonstigen an der Planung Beteiligten sowohl Umfang als auch Inhalt der
Umweltverträglichkeitsstudie festgelegt.
Hier wurde der Untersuchungsraum des Radschellweges nach den zu erwartenden
Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens (Art, Intensität, Reichweite) abgegrenzt.
Er wurde auf eine Größe von etwa 490 ha festgelegt. In Abbildung 1 ist Lage und
Abgrenzung des Untersuchungsraums dargestellt.
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Abbildung 1: Lage und Abgrenzung des Untersuchungsraums
Wichtigstes Kriterium für die Festlegung des Untersuchungsraums ist der Ausbaugrad
der Radwegetrasse. So ist bei einer Trassenführung auf vorhandener Fahrbahn ein
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Untersuchungsraum von 20 m und bei straßenbegleitendem Ausbau und bei einem
selbstständig geführten Neubau des Radschnellweges ein Untersuchungsraum von
100 m beidseits der Trasse vorgesehen. Für Faunistische Untersuchungen wurden
ausgewählte Bereiche mit einer Entfernung von bis zu 300 m beidseits des geplanten
Radweges festgelegt.
Eine Ausnahme bildet hier die Betrachtung der Altlastenverdachtsflächen, hier wurde in
Absprache mit der zuständigen Behörde der Untersuchungsraum auf die tatsächliche
Straßenbreite festgelegt.
3.2 Naturräumliche Charakterisierung des Untersuchungsraumes
NR-554 - Jülicher Börde, Großlandschaft: Niederrheinische Bucht (Nördlich
Stadtteil Laurensberg)
Die Jülicher Börde entspricht dem westlichen Teil der Niederrheinischen Bucht. Die
ansonsten
morphologisch
eintönige,
von
mächtigen
Lössdecken
überlagerte
Hauptterrasse ist durch eine im Untergrund bis heute fortlebende Schollentektonik in
Einzelbereiche
zerlegt
und
an
den
Schollenrändern
z.T.
unruhig
gestaltet.
Morphologiebelebend wirken sich zudem zahlreiche größere und kleinere Fließgewässer
aus, die z.T. tief bis in das paläozoische Grundgebirge (Wurmtal), ansonsten in die
tertiären und quartären Deckschichten eingeschnitten sind. Teilweise folgen die großen
Täler von Rur und Erft den nordnordwest-verlaufenden Verwerfungszonen. Durch Abbau
der hier im Untergrund anstehenden tertiären Braunkohlen (Tagebaubetriebe) sind große
Teile der Einheit stark anthropogen verändert.
Die natürliche potentielle Vegetation dieser Einheit ist der Maiglöckchen-PerlgrasBuchenwald der Niederrheinischen Bucht (stellenweise Flattergras-Buchenwald). Im
Westen bei Herzogenrath ist der Flattergras-Buchenwald (stellenweise PerlgrasBuchenwald) über staunassen Böden der Feuchte Eichen-Buchenwald verbreitet. In den
breiten Niederungen von Rur und Erft kommt der Eichen-Ulmenwald westdeutscher und
niederländischer Flusstäler (stellenweise Silberweidenwald) vor, ab Grevenbroich im
Erfttal auch der Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald (stellenweise Erlenbruchwald und
Eichen-Hainbuchenwald). Ansonsten sind in den Tälern und Niederungen Artenreiche
Sternmieren-Stieleichen- Hainbuchenwälder verbreitet.
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NR-561 - Aachener Hügelland, Großlandschaft: Eifel-Siebengebirge (Südlich
Stadtteil Laurensberg)
Das Aachener Hügelland zählt aufgrund seiner Überdeckung mit Kreidesedimenten zu
den
mesozoischen
Berg-
und
Hügelländern.
Die
unterschiedlichen
Gesteinsausbildungen, ein Sattel- und Muldenbau sowie die tektonische Zerlegung in
Gräben
und
Horste
schufen
eine
abwechslungsreiche
Landschaft
mit
einem
Ausräumkessel, Rumpfflächen, Kreide-Hügeln und z.T. breiten Sohlentälern. Nach
Westen setzt sich die Einheit auf niederländischem Staatsgebiet fort. Als älteste Gesteine
treten innerhalb einer Sattelstruktur im Stadtgebiet von Aachen oberdevone Flaserkalke,
Kalkknollenschiefer, Mergelschiefer, Tonschiefer, Sand- u. Kalksandsteine, Knollenkalke
und Kalksteinbänke auf.
Die natürliche potentielle Vegetation über Kalkgesteinen ist der Perlgras-Buchenwald, für
die häufig podsolidierten Böden des Aachener Waldes der Artenarme HainsimsenBuchenwald. Über mehr klastischen (silikatischen), jedoch nicht staunassen Gesteinen
ist
der
Artenreiche
Hainsimsen-Buchenwald
(stellenweise
Perlgras-Buchenwald)
verbreitet. Auf staunassen Böden (Pseudogley) ist hier der Rasenschmielen-HainsimsenBuchenwald, stellenweise der Feuchte Eichen-Buchenwald heimisch. Die Lössböden
sind Standort des Flattergras-Buchenwaldes (stellenweise Perlgras-Buchenwald). Für die
Täler ist der Artenreiche Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwald (lokal auch der
Stieleichen-Hainbuchen-Auenwald
der
Bergtäler,
einschliesslich
bach-
und
flussbegleitender Erlenwälder) charakteristisch.
3.3 Heutige Nutzungen
Bei dem nördlichen Untersuchungsabschnitt zwischen Kerkrade und Herzogenrath
überwiegt die Nutzung als Siedlungsfläche. Sie wird nach Osten hin durch die
Bahntrasse Aachen-Düsseldorf begrenzt. Östlich der Bahntrasse befindet sich das
Naturschutzgebiet Wurmtal. Dieses Gebiet wird für eine naturbezogene Erholung
genutzt.
Der nordwestliche Untersuchungsabschnitt, zwischen der niederländischen Grenze und
dem
Stadtteil
Richterich
wird
überwiegend
landwirtschaftlich
genutzt.
Die
Wegeverbindungen werden häufig von Hecken, Alleen und Baumreihen begleitet. Auch
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im östlichen Untersuchungsbereich zwischen den Stadtteilen Kohlscheid und Richterich
herrscht Ackernutzung vor.
Die südliche Hälfte des Radschnellweges befindet sich ausschließlich in einem städtisch
geprägten Siedlungsraum der Stadtteile Richterich, Wildbach und Aachen-Mitte. Ein
südwestlicher Untersuchungsabschnitt ist durch die Nutzung von Universität und
Gewerbe geprägt.
3.4 Planerische Ziele der Raum- und Landesplanung
3.4.1 Regionalplan
Der Regionalplan enthält Grundsätze und Ziele für die räumliche Ordnung und Entwicklung der Planungsregion Aachen, insbesondere in den Bereichen Ökologie, Wirtschaft,
Siedlung und Infrastruktur. In den Regionalplan ist zugleich der Braunkohlenplan
einbezogen.
Das
Vorhaben
befindet
sich
innerhalb
des
REGIONALPLAN
DER
BEZIRKSREGIERUNG KÖLN, TEILABSCHNITT REGION AACHEN (2003). Es handelt sich dabei
um die 1. Auflage des Regionalplans 2003 mit Ergänzungen (Stand: November 2014).
Inhalt des Regionalplans sind Festsetzungen für Siedlungsraum, Freiraum und
Verkehrsinfrastruktur. Auf den Gebieten der Stadt Aachen mit den Stadtteilen
Laurensberg, Richterich und Horbach sowie der Stadt Herzogenrath mit dem Ortsteil
Kohlscheid legt der Gebietsentwicklungsplan „Allgemeine Siedlungsbereiche“ fest.
Südlich Kohlscheid (südl. Roermonder Straße L232) trifft der Regionalplan Aussagen für
gewerbliche Nutzung.
Zwischen den Siedlungsflächen wurden „Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche“
festgesetzt. Auf diesen Flächen wurden überwiegend Freiraumfunktionen wie „Schutz der
Landschaft und landschaftsgerechter Erholung“ sowie „Regionale Grünzüge“ festgesetzt.
Südlich von Kohlscheid befinden sich Ackerflächen, für die keine Freiraumfunktion
besteht. Im Bereich des Wurmbachtales legt der Gebietsentwicklungsplan Waldbereiche
fest. Vorhandene Schutzgebiete sind im Regionalplan als Flächen für „Schutz der Natur“
dargestellt.
Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc
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3.4.2 Kommunale Bauleitplanung
Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan ist ein Planungsinstrument der
öffentlichen Verwaltung im System der Raumordnung der Bundesrepublik Deutschland,
mit dem die städtebauliche Entwicklung der Gemeinden gesteuert werden soll. Die
unterste Ebene der Raumordnung auf Ebene der Gemeinden wird als Bauleitplanung
bezeichnet.
Die
Bauleitplanung
ist
zweistufig
und
kennt
die
Planinstrumente
Flächennutzungsplan und Bebauungsplan. Der Flächennutzungsplan ist somit förmliches
Instrument der Stadtplanung und Ausdruck der gemeindlichen Planungshoheit. Die
möglichen Inhalte, das Verfahren der Planaufstellung und die rechtlichen Folgewirkungen
des Flächennutzungsplanes sind im Baugesetzbuch definiert. Ergänzende Vorgaben zu
den Inhalten finden sich in der Baunutzungsverordnung.
Flächennutzungsplan Stadt Aachen
Die Stadt Aachen plant die Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans „gesamtes
Stadtgebiet Aachen“. Der aus dem Jahr 1980 stammende FNP ist veraltet, an ihm
wurden
bereits
ca.
70
Änderungen
rechtswirksam
vorgenommen.
Der
neue
Flächennutzungsplan liegt als Vorentwurf mit einem Stand vom 26. Mai 2014 vor und
befindet sich zurzeit in der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3(1) Baugesetzbuch.
StädteRegion Aachen
Für die StädteRegion Aachen mit den Städten Herzogenrath, Alsdorf, Baesweiler,
Eschweiler, Monschau, Roetgen, Simmerath, Stolberg und Würselen wurde bereits am
06.01.2012 ein digitaler Flächennutzungsplan aufgestellt.
Der Untersuchungsraum zum Radschnellweg berührt Flächen der Stadt Aachen und der
Stadt Herzogenrath. Von dem etwa 30 km langen Radschnellweg werden nahezu alle
Flächenutzungstypen berührt. Zu nennen sind hier:
-
Flächen für Landwirtschaft;
-
Gemischte Bauflächen;
-
Wohnbauflächen;
-
Hauptverkehrsstraßen;
-
Bahnanlagen;
-
Flächen für Wald:
-
Ausgleichsflächen;
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-
Grünflächen;
-
Flächen für Landwirtschaft und
-
Sondergebiete.
3.5 Umweltziele aus gesetzlichen und planerischen Vorgaben
In den folgenden Kapiteln sind die im Bereich des betrachteten Untersuchungsraumes
liegenden
FFH-Gebiete,
Naturschutzgebiete und
geschützte Biotope aufgeführt.
Weiterhin sind planerische Vorgaben aus dem Landschaftsplan der Stadt Aachen (1988)
und dem Landschaftsplan I – Herzogenrath/ Würselen 3. Änderung des Kreises Aachen
(Stand: 28.02.2005) aufgeführt. Schutzgebiete und planerischen Vorgaben sind in
Karte 2: Tiere und Pflanzen dargestellt.
3.5.1 Europäische Schutzgebiete „Natura 2000“
Im Rahmen der vorliegenden UVS werden die Meldegebiete der Bundesrepublik
Deutschland betrachtet, die sich (mindestens teilweise) innerhalb eines Radius von
ca. 1.000 m zum Vorhaben befinden. Es handelt sich um das FFH-Gebiet „Wurmtal
südlich Herzogenrath“ (Gebietsnummer DE-5102-301). Das FFH-Gebiet begleitet das
Fließgewässer Wurm zwischen Herzogenrath im Norden und Würselen im Süden. Teile
des FFH-Gebietes sind gleichzeitig als Naturschutzgebiet und als geschütztes Biotop
nach § 62 LG NRW gesichert. Weitere FFH-Gebiete befinden sich nicht innerhalb des
betrachteten Radius.
Tabelle 1: Natura 2000- Gebiete nach § 32 BNatSchG
Gebietsbezeichnung
Kataster –Nr.
Größe
[ha]
DE-5102-301
437
Beschreibung
Wurmtal südlich Herzogenrath
Entfernung zum
Vorhaben
ca. 10 m
Bei dem Gebiet handelt es sich um
einen großflächigen, naturnahen
Auenkomplex der Wurm in der
Jülicher Börde. Die weitgehend
unverbaute Wurm schlängelt sich
durch ein wiesenreiches Tal,
dessen Hänge große
zusammenhängende Waldflächen
aufweisen.
Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc
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Die Bestände einer Reihe von FFH-Lebensräumen unterstreichen die landesweite
Bedeutung dieses im Naturraum "Herzogenrather Lößgebiet" gelegenen FFH-Gebietes.
Neben dem prioritären FFH-Lebensraum "Erlen- und (Silberweiden-)Weichholz-Auenwald
an Fließgewässern" ist hier vor allem das naturnahe Fließgewässer mit seinen
Hochstaudenfluren zu nennen. Diese Biotopkomplexe wie auch die Stillgewässer bzw.
Altarme bieten Arten wie Kammolch, Hirschkäfer und Großem Mausohr einen idealen
Lebensraum. Zahlreiche Vogelarten wertgebende Vogelarten wie Eisvogel, Heidelerche,
Neuntöter oder Krickente konnten hier festgestellt werden.
3.5.2 Naturschutzgebiete (NSG)
Innerhalb der UVS werden die nach § 20 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen
ausgewiesenen Naturschutzgebiete (LG NRW) betrachtet, die innerhalb eines Radius
von ca. 1.000 m zum Vorhaben liegen. Innerhalb dieses Radius befinden sich vier
Naturschutzgebiete die in der folgenden Tabelle 2 dargestellt sind.
Tabelle 2: Naturschutzgebiete nach § 20 LG NRW
Gebietsbezeichnung
Kataster –Nr.
Größe
[ha]
Beschreibung
Entfernung zum
Vorhaben
NSG „Wurmtal südlich
Herzogenrath, einschließlich
Meisbach, Würselen“
ca. 10 m
NSG „Westlich Bank“
ca. 130 m
10
NSG Laub- und Auenwaldgebiet bei
Herzogenrath westlich Pannesheide
im Amstelbachtal
ca. 550 m
43
NSG „Ehemaliger
Braunkohlentagebau bzw.
ehemalige Deponie Maria-Theresia
westlich Herzogenrath“
ca. 770 m
ACK-021
548
ACK-022
2
ACK-023
ACK-091
Westlich der Bahnstrecke (Aachen-Düsseldorf) in einer Entfernung von ca. 10 m zum
Radschnellweg befindet sich das Naturschutzgebiet „Wurmtal südlich Herzogenrath,
einschließlich Meisbach, Würselen“. Von besonderer Bedeutung in diesem Gebiet sind
das Fließgewässer Wurm, Stieleichen-Hainbuchenwälder, Erlen-Eschen- und WeichholzAuenwälder. Ebenfalls westlich der Bahnstrecke, in einer Entfernung von 770 m zum
Vorhaben befindet sich das NSG „Ehemaliger Braunkohlentagebau bzw. ehemalige
Deponie Maria-Theresia westlich Herzogenrath“. Dabei handelt es sich um einen
ehemaligen Braunkohlentagebau mit wertvollen Brachflächen.
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Westlich von Pannesheide (Ortsteil Kohlscheid), in einer Entfernung von 550 m zum
Vorhaben, befindet sich das NSG „Laub- und Auenwaldgebiet bei Herzogenrath westlich
Pannesheide im Amstelbachtal“. Westlich Bank (Ortsteil Kohlscheid) befindet das NSG
„Westlich Bank“, eine wertvolle Gebüsch- und Brachfläche in einer Entfernung von
ca. 130 m zum Radschnellweg.
3.5.3 Gesetzlich geschützte Biotopflächen (GB)
Innerhalb der UVS werden nach § 62 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen gesetzlich
geschützten Biotope (LG NRW) betrachtet, die sich innerhalb eines Radius von ca.
1.000 m zum Vorhaben befinden.
Tabelle 3: Geschützte Biotope nach § 62 LG NRW
Gebietsbezeichnung
Kataster –Nr.
Größe
[ha]
Beschreibung
Entfernung zum
Vorhaben
GB-5102-046
Quellbereiche (yFK2)
ca. 400 m
GB-5102-002
Bruch- und Sumpfwälder (yAC4)
ca. 280m
GB-5102-005
Auwälder (zAE2)
ca. 400 m
GB-5102-006
Seggen- und binsenreiche
Nasswiesen (YEE3)
Sümpfe (yCD0)
ca. 200 m
GB-5102-007
Röhrichte (yCF0)
Seggen- und binsenreiche
Nasswiesen (yEC1)
Sümpfe (yCD1)
ca. 310 m
GB-5102-008
Seggen- und binsenreiche
Nasswiesen (yEC2)
ca. 420 m
GB-5102-009
stehende Binnengewässer (natürlich
o. naturnah, unverbaut) (yFB0)
ca. 400 m
GB-5102-010
Seggen- und binsenreiche
Nasswiesen (yEC1)
ca. 1000 m
GB-5102-011
Röhrichte (yCF0)
ca. 1000 m
GB-5102-026
stehende Binnengewässer (natürlich
o. naturnah, unverbaut) (yFC0)
ca. 910 m
GB-5102-034
Fließgewässerbereiche (natürlich o.
naturnah, unverbaut) (zFM5)
ca. 90 m
GB-5102-040
Fließgewässerbereiche (natürlich o.
naturnah, unverbaut) (zFM5)
ca. 280 m
GB-5102-044
Fließgewässerbereiche (natürlich o.
naturnah, unverbaut) (zFM5)
ca. 330 m
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Gebietsbezeichnung
Kataster –Nr.
Beschreibung
Größe
[ha]
Entfernung zum
Vorhaben
GB-5102-047
Auwälder (zAE2)
ca. 900 m
GB-5102-048
Auwälder (zAE2)
Auwälder (zAC5)
ca. 310 m
GB-5102-404
Seggenund
Nasswiesen (yEE0)
binsenreiche
ca. 50 m
3.5.4 Landschaftsschutzgebiete (LSG)
Die UVS betrachtet nach § 21 LG NRW geschützte Landschaftsschutzgebiete, die den
Untersuchungsraum zum Radschnellweg berühren.
Tabelle 4: Landschaftsschutzgebiete § 21 LG NRW
Gebietsbezeichnung
Kataster –Nr.
Bezeichnung
LSG 2.2-1
Amstelbach
westlich
Kohlscheid
Naturnaher Hangwald im Bereich
Haus Heyden, südlich anschließend
Grünland mit Einzelbäumen,
Baumgruppen und Obstwiesen.
0m
LSG 2.2-2
Wurmtal
südlich
Herzogenrath
Tief eingeschnittenes Flusstal mit
prägenden Hangwäldern und
grünlandgeprägter Talaue; zum Teil
wertvoller alter Baumbestand, der
sich an einigen Stellen bis zur Wurm
herunterzieht; flachere Hangabschnitte mit Grünlandbenutzung,
mit Kleingehölzen durchsetzt.
0m
Landschaftsschutzgebiet Stadt
Aachen
0m
LSG Stadt Aachen
Beschreibung
Entfernung
zum Vorhaben
3.5.5 Naturdenkmale (ND)
Innerhalb des UR zum Radschnellweg befinden sich 4 Naturdenkmale. Sie sind nach
§ 22 LG NRW geschützt.
Tabelle 5: Naturdenkmale nach § 22 LG NRW
Beschreibung
Gebietsbezeichnung
Kataster –Nr.
Entfernung zum
Vorhaben
ND-010
Kastanie
ca. 6 m
ND-541
Pyramideneiche
ca. 75 m
ND-672
Deutsche Eiche
ca. 60 m
ND-733
Buche
ca. 130 m
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3.5.6 Geschützter Landschaftsbestandteil (GLB)
Im Rahmen der UVS werden die innerhalb des Untersuchungsraumes zum Vorhaben
befindlichen nach § 23 LG NRW geschützten Landschaftsbestandteile betrachtet.
Tabelle 6: Geschützter Landschaftsbestandteil nach § 23 LG NRW
Beschreibung
Gebietsbezeichnung
Kataster –Nr.
Entfernung zum
Vorhaben
Obstwiesen mit Heckenstrukturen Gut
Mühlenbach (südlich Pannesheide)
Höckerlinie (ehemaliger Westwall)
einschließlich angrenzender Obstwiese
östlich Gut Mühlenbach
Obstwiese mit Heckenstrukturen südlich
Ortsrand von Pannesheide
Höckerlinie (ehemaliger Westwall)
zwischen Bahnlinie Aachen-Herzogenrath,
Roermonder Straße, HausHeyden-Straße
ca. 170 m
GLB 2.4-6
Obstwiese mit Heckenstrukturen östlich
Pannesheide
ca. 90 m
GLB 2.4-18
Hecken- und Gehölzbestand zwischen
Pley und Bardenberg
Gehölzbestand nördlich der Ortslage
Straß (Stadt Herzogenrath)
Heckenstrukturen und Gehölzbestand
bei Küppershof
ca. 45 m
GLB 2.4-2
GLB 2.4-3
GLB 2.4-4
GLB 2.4-5
GLB 2.4-22
GLB 2.4-102
ca. 60 m
0m
ca. 2 m
ca. 85 m
ca. 20 m
3.5.7 Zweckbestimmung für Brachen
Der Landschaftsplan setzt nach Maßgabe der Entwicklungsziele die Zweckbestimmung
für Brachflächen fest. Die betreffenden Flächen werden entweder der natürlichen
Entwicklung überlassen oder in bestimmter Weise genutzt, bewirtschaftet oder gepflegt.
Als Brachflächen gelten Grundstücke, deren Bewirtschaftung aufgegeben worden ist oder
die länger als drei Jahre nicht genutzt wurden.
Insbesondere
im
Bereich
Horbach/
Mirbeltal
wurden
im
Rahmen
von
Kompensationsmaßnahmen Ackerrandstreifen, Brachstreifen und Brachflächen angelegt.
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3.5.8 Naturnaher Lebensraum (LB)
Innerhalb des Landschaftsplans wurden Naturnahe Lebensräume ausgewiesen. In der
folgenden Tabelle sind die im Untersuchungsraum der UVS befindlichen Naturnahen
Lebensräume aufgeführt.
Tabelle 7: Naturnahe Lebensräume
Beschreibung
Gebietsbezeichnung
Kataster –Nr.
Entfernung zum
Vorhaben
LB-088
Quellgebiet des Steinkaulbaches
ca. 5 m
LB-094
Feuchtgebiet Schelmshager Weg
0m
LB--100
Obstwiese Heerlener Feldweg
ca. 15 m
3.5.8.1 Europäische Wasserrahmenrichtlinie
Das Europäische Parlament und der Europäische Ministerrat haben mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die am 22. Dezember 2000 in Kraft trat, für alle Mitgliedstaaten der
EU einen Ordnungsrahmen für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik geschaffen. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL 2000/60/EG) soll zur Entwicklung einer integrierten, wirksamen und kohärenten Wasserpolitik in Europa
beitragen. Die WRRL sieht einen umfassenden Schutz des Schutzguts Wasser (Grundund Oberflächenwasser) vor. Zentrale Forderung der EU-WRRL ist die Erreichung eines
„guten Zustands“ von Grund- und Oberflächenwasserkörpern bis 2015, wobei generell für
alle Gewässer ein Verschlechterungsverbot gilt.
Für das Grundwasser stellen der „gute chemische Zustand“ und der „gute
mengenmäßige Zustand“ das Ziel dar. Darüber hinaus ist der gute Zustand daran zu
bemessen, dass grundwasserabhängige Oberflächengewässer- und Landökosysteme
sowohl chemisch als auch mengenmäßig nicht beeinträchtigt werden. Für alle
Grundwasserkörper (GWK) ist zu prüfen, ob sie trotz vorhandener Belastungen die Ziele
der WRRL bis 2015 wahrscheinlich erreichen. Sofern Grundwasserkörper die Ziele der
WRRL bis 2015 wahrscheinlich nicht erreichen, sind weitere Untersuchungen vorzunehmen und ggf. Maßnahmen zur Zielerreichung vorzusehen.
Räumlich erfolgt die Umsetzung der WRRL in Flussgebietseinheiten. Für NRW sind dies
Rhein, Weser, Maas und Ems. Zur besseren Umsetzbarkeit werden diese Einheiten
weiter in Teileinzugsgebiete und Planungseinheiten unterteilt. Die im Untersuchungsraum
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befindlichen Gewässerabschnitte gehören zum Flussgebiet Rur, Planungseinheit „Wurm“
und
„Senserbach“
(PE_RUR_1300).
Eine
Bestandsaufnahme
liefert
ERLÄUTERUNGSBERICHT RUR-W URM UND SENSERBACH (MUNLV 2008).
der
Für den
Untersuchungsraum wurden hier Aussagen zum Zustand von Oberflächengewässer und
Grundwasser gemacht.
Oberflächengewässer
In den Unterlagen zur Planungseinheit „Wurm und „Senserbach“ (PE_RUR_1300)
werden Wasserqualität und ökologischer Zustand der Gewässer unterschieden. Die
Wasserqualität wird entsprechend der biologischen Gewässergüte (Saprobie = zeigt die
Belastung der Fließgewässer mit organischen, biologisch abbaubaren Stoffen an) und
der Schadstoffbelastung bewertet.
Die im Untersuchungsraum befindlichen Abschnitte von Wurm und Amstelbach besitzen
eine „mäßige“ biologische Wassergüte, während der Wildbach eine „sehr gute“
biologische Güte aufweist. Belastungen mit Pflanzenschutzmitteln und sonstigen
Schadstoffen weist besonders der Amstelbach auf. Er wurde mit „nicht gut“ bewertet,
während die Gewässer Wildbach mit „vermutlich gut“ und Wurm mit „gut“ geringer mit
Pflanzenschutzmitteln und sonstigen Schadstoffen belastet sind. Alle drei Gewässer sind
mit Metallen belastet und wurden mit „nicht gut“ bewertet.
Der ökologische Zustand des Gewässers wird anhand der Strukturgüte und der
Zusammensetzung der Fischfauna bewertet. Die Untersuchungen der allgemeinen
Degradation beurteilen die Gewässerstrukturen hinsichtlich des Verlaufs und der
Beschaffenheit des Gewässerbettes. Der ökologische Zustand der Wurm wurde mit
„schlecht“ bewertet, während der Amstelbach einen „mäßigen“ und der Wildbach einen
„guten“ ökologischen Zustand besitzt. Die Fischfauna wurde im Untersuchungsraum nicht
bewertet.
Grundwasser
Innerhalb
des
Untersuchungsraums
Grundwasserkörper
unterteilen.
lässt
Nördlich
der
sich
A4
das
ist
Grundwasser
das
in
drei
Grundwasser
dem
Grundwasserkörper „Hauptterrassen des Rheinlandes“ (DENW_281_03) zuzuordnen,
während es südlich der A 4 dem Grundwasserkörper „Südlimburgische Kreidetafel“
(DENW_282_09) angehört. Das Wurmtal südöstlich des Stadtteils Straß ist Bestandteil
des Grundwasserkörpers „Linksrheinisches Schiefergebirge“ (DENW_282_10).
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4
Ermitteln, Beschreiben und Beurteil en der Umwelt und i hre r
Bestandteile (Raumanal yse)
Die Raumanalyse beinhaltet das Ermitteln, Beschreiben und fachliche Bewerten der
Schutzgüter und umfasst im Wesentlichen die Bestandsermittlung und fachliche
Bestandsbewertung für die anschließend vorzunehmende Auswirkungsprognose mit
Variantenvergleich. Dabei geht es um die Ermittlung der Empfindlichkeit gegenüber dem
geplanten Vorhaben für jedes Schutzgut.
4.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen
4.1.1 Biotoptypen/ Pflanzen
Innerhalb des UR zum Radschnellweg wurde im Herbst 2014 eine flächendeckende
Biotoptypenkartierung
gemäß
Biotoptypenkartierschlüssel
der
LANUV
NRW
durchgeführt.
Neben der Kennzeichnung der Biotoptypen sieht der LANUV-Schlüssel (NUMERISCHE
BEWERTUNG VON BIOTOPTYPEN FÜR DIE EINGRIFFSREGELUNG IN NRW, 2008) eine
Bewertung der einzelnen Biotopflächen vor. Die Ergebnisse sind in Karte 1: Biotoptypen,
Fauna dargestellt und werden im Folgenden textlich erläutert. Die verwendeten
Biotoptypenkürzel sind in Tabelle 8 aufgeführt.
4.1.1.1 Ergebnisse
Der Untersuchungsraum umfasst den Streckenverlauf des Radschnellweges mit einer
Länge von ca. 30 km und befindet sich auf dem Gebiet der Stadt Aachen und der
StädteRegion Aachen. Er besitzt eine Größe von ca. 490 ha und nimmt je nach
Ausbauintensität des Radschnellweges eine Breite zwischen 20 und 100 m beidseits der
geplanten Trasse ein. Bei einer Streckenführung auf der vorhandenen Fahrbahn werden
die Biotoptypen 20 m, bei einer straßenbegleitenden oder selbstständigen Führung der
Trasse 100 m beidseits des Radschnellweges untersucht.
Große Teile des Untersuchungsgebietes sind durch Siedlungsflächen (SB2, HN1) und
Gewerbeflächen (SB5, SC0, SC2, SD7) geprägt. Im nordwestlichen Teil des
Untersuchungsgebietes sowie zwischen den Stadtteilen Richterich und Kohlscheid
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herrscht landwirtschaftliche Nutzung (HA0, EA0, EB0) vor. Im Nordosten verläuft der
Radschnellweg entlang der Bahntrasse Aachen-Düsseldorf. Die Bahnlinie bildet auch die
Grenze zu dem im Osten befindlichen FFH-Gebiet „Wurmtal südlich Herzogenrath“.
Kennzeichnend für die Bahntrasse Aachen-Düsseldorf und die alte Bahntrasse nördlich
des Toledoringes ist der Bewuchs mit einem größtenteils naturnahen Feldgehölz.
Im östlichen Teil des Untersuchungsgebiets grenzt das Fließgewässer Wurm (FM5) an
den UR an. In die Wurm münden die Fließgewässer Hundforterbenden (FN0) und
Wildbach (FM5). Der westliche Teil des Untersuchungsgebietes wird durch den
Amstelbach (FM5) mit seinen Zuflüssen Horbach, Schönauer Bach und Steinkaulbach
geprägt.
Der Untersuchungsraum wird von der Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf (HD3) und
verschiedenen Straßen- und Wegeverbindungen (VF0) durchschnitten. Besonders zu
nennen sind hier:
-
Autobahn (A 4),
-
Roermonder Straße (L 232),
-
Horbacher Straße (L 231),
-
Toledoring (L 260),
-
Zollerstraße,
-
Rütscher Straße,
-
Malteser Straße,
-
Pontstraße und
-
Schurzelter Straße.
4.1.1.2 Diskussion und Bewertung
Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt anhand der „Numerischen Bewertung von
Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND
VERBRAUCHERSCHUTZ NRW, 2008). Die Bewertung der Biotopflächen mit Angaben zu
Bedeutung und Empfindlichkeit ist der Karte 2 Tiere und Pflanzen zu entnehmen.
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Entscheidend für die Bewertung der im Gelände abgegrenzten Biotoptypen in Wertstufen
ist die Erfüllung folgender Parameter:
- Natürlichkeit,
- Gefährdung/ Seltenheit,
- Ersetzbarkeit/ Widerherstellbarkeit sowie
- Vollkommenheit.
Bei der Einstufung der einzelnen Biotoptypen wird aus naturschutzfachlicher Sicht eine
Gleichgewichtung der Parameter vorgenommen. Die Ermittlung des Gesamtwertes des
Biotoptyps wird durch arithmetische Mittelwertbildung (gerundet), der vier Parameter
bestimmt.
Innerhalb des numerische Bewerbungsverfahrens ist eine Bewertung mit einer Skala von
0 - 10 vorgesehen. Die Kennzeichnung und Bewertung der einzelnen Biotopflächen im
UR sind in Tabelle 8 aufgeführt. Nach Vorgaben der Musterkarten zur UVS sind
Bedeutung und Empfindlichkeit der Biotoptypen in einer vierstufigen Werteskala
dargestellt (s. Karte 2: Tiere und Pflanzen). Aus diesem Grund werden die Wertstufen
folgendermaßen zusammengefasst:
Biotopwert 0 - 3
Fläche mit nachrangiger Bedeutung
Biotopwert 4 - 5
Biotope mit mittlerer Bedeutung
Biotopwert 6 - 8
Biotope mit hoher Bedeutung
Biotopwert 9-10
Biotope mit sehr hoher Bedeutung
x=
Bei den mit x gekennzeichneten Biotoptypen handelt es sich um Biotoptypen, die
aufgrund ihrer zeitlichen Widerherstellbarkeit nicht ausgleichbar sind.
Tabelle 8: Bewertung der Biotoptypen nach LANUV
Biotoptyp
Biotopkürzel
BiotoptypCode
Biotopnicht
wert
ausgleich
-bar
Buchenwald, Anteil Buche > 50 %
lebensraumtypische Baumarten 90-100 %,
starkes – sehr starkes Baumholz,
Strukturen lebensraumtypischer Baumarten mittel
ausgeprägt
AA0, 43
AA0, 100,
ta-11, m
8
x
Nadelbaum-Buchenmischwald
lebensraumtypische Baumarten 50-70 %,
AA4, 22
AA4, 70,
ta1-2, m
5
x
Wald und Feldgehölz
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Biotoptyp
Biotopkürzel
BiotoptypCode
Biotopnicht
wert
ausgleich
-bar
Erlenwald,
lebensraumtypische Baumarten 90-100 %,
geringes bis mittleres Baumholz,
Strukturen lebensraumtypischer Baumarten mittel
ausgeprägt
AC0, 40
AC0, 100,
ta1-2, m
7
x
Pappelmischwald mit Erle,
lebensraumtypische Baumarten 0-30 %,
geringes bis mittleres Baumholz,
Strukturen lebensraumtypischer Baumarten mittel
ausgeprägt
AF1, 4
AF1, 30,
ta1-2, m
4
x
Fichtenwald
lebensraumtypische Baumarten 0-30 %,
mittleres Baumholz, Strukturen
lebensraumtypischer Baumarten mittel
ausgeprägt
AJ0, 4
AJ0, 30,
ta2, m
4
x
Feldgehölz,
lebensraumtypische Baumarten 90-100 %,
geringes bis mittleres Baumholz,
Strukturen lebensraumtypischer Baumarten mittel
ausgeprägt
BA1, 40
BA1, 100,
ta1-2, m
7
x
Feldgehölz,
lebensraumtypische Baumarten 90-100 %,
geringes bis mittleres Baumholz,
Strukturen lebensraumtypischer Baumarten
hervorragend ausgeprägt
BA1, 42
BA1, 100,
ta1-2, h
9
x
Feldgehölz im Siedlungsraum,
lebensraumtypische Baumarten 90-100 %,
geringes bis mittleres Baumholz,
Strukturen lebensraumtypischer Baumarten mittel
ausgeprägt
BA3, 40
BA3, 100,
ta1-2, m
7
x
Gebüsch/ Strauchgruppe,
lebensraumtypische Baumarten > 70 %,
BB0, 3
BB0 100
6
Ebenerdige Hecke,
lebensraumtypische Baumarten > 70 %,
mehrreihig, kein regelmäßiger Formschnitt,
Überhälter > 50 cm BHD
BD0, 9
BD0 100,
kb1, tc
7
Ebenerdige Hecke,
lebensraumtypische Baumarten > 70 %,
mehrreihig, kein regelmäßiger Formschnitt
BD0, 9
BD0 100,
kb1
6
Ebenerdige Hecke,
BD0, 8
lebensraumtypische Baumarten > 70 %, einreihig,
kein regelmäßiger Formschnitt,
Überhälter > 50 cm BHD
BD0 100,
kb, tc
6
geringes – mittleres Baumholz,
Strukturen lebensraumtypischer Baumarten mittel
ausgeprägt
Hecken /Wallhecken/ Gehölzstreifen
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Biotoptyp
Biotopkürzel
BiotoptypCode
Biotopnicht
wert
ausgleich
-bar
5
Ebenerdige Hecke,
BD0, 8
lebensraumtypische Baumarten > 70 %, einreihig,
kein regelmäßiger Formschnitt,
BD0 100,
kb
Ebenerdige Hecke,
BD0, 7
lebensraumtypische Baumarten > 70 %, einreihig,
intensiv geschnitten
BD0 100,
kd4
4
Ufergehölz,
lebensraumtypische Baumarten > 70 %,
geringes bis mittleres Baumholz,
BE0, 8
BE0, 100,
Ta1-2
7
x
Baumreihe,
lebensraumtypische Gehölze >70 %,
starkes Baumholz, BHD ≥ 50 cm
BF1, 7
BF1, 90,
ta11
8
x
Baumgruppe,
lebensraumtypische Gehölze >70 %,
mittleres Baumholz, BHD ≥ 50 cm
BF1, 6
BF1, 90,
ta1-2
7
x
Baumreihe,
lebensraumtypische Gehölze >70 %,
Uraltbaum, BHD ≥ 100 cm
BF2, 8
BF2, 90,
tab2
9
x
Baumreihe,
lebensraumtypische Gehölze >70 %,
starkes Baumholz, BHD ≥ 50 cm
BF2, 7
BF2, 90,
ta11
8
x
Baumgruppe,
BF2, 6
lebensraumtypische Gehölze >70 %,
geringes bis mittleres Baumholz, BHD ≥ 14-49 cm
BF2, 90,
ta1-2
7
x
Einzelbaum,
lebensraumtypische Gehölze >70 %,
Uraltbaum, BHD ≥ 100 cm
BF3, 8
BF3, 90,
tb2
9
x
Straßenbegleitgrün mit Gehölzbestand
VA, 3
VA, mr9
4
Strukturarme Grünanlage ohne alten
Baumbestand
HM0, 1
HM0, xd4,
ob1
3
Strukturreiche Grünanlage mit altem
Baumbestand
HM0, 2
HM0, xd3
5
Strukturreicher Park mit altem Baumbestand
HM1, 2
HM1, xd3
5
Friedhof/ Begräbnisstätte, < 2 ha, strukturreich mit HR0, 2
Baumbestand
HR0, xd3
5
Spielplatz, unversiegelt
SP3
SP3
3
Ballsportplatz, unversiegelt
SL0
SL0
3
Tieflandbach, naturnah,
FFH-Lebensraumtyp, § 62 Biotop
zFM5, 5
zFM5, wf
10
Tieflandbach, bedingt naturnah
FM5, 4
FM5, wf3
8
Tieflandbach, bedingt naturfern
FM5, 3
FM5, wf6
5
Graben, bedingt naturnah
FN0, 3
FN0, wf3
6
Baumreihen/Baumgruppen/Alleen
Park/ Grünanlage/ Friedhof
Kleingewässer/ Teiche
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Biotoptyp
Biotopkürzel
BiotoptypCode
Biotopnicht
wert
ausgleich
-bar
4
Graben, bedingt naturfern
FN0, 2
FN0, wf6
Kleingewässer, befingt naturnah
FD0, 3
FD0, wf3
6
Gräfte, bedingt naturfern
FF3, 2
FD0, wf6
4
Grünlandbrache, gut ausgeprägt,
§ 62 Biotop
yEE0
yEE0,
veg2
5
Nass- und Feuchtwiese, mittel ausgeprägt
EC1, 1
EC1, veg1
5
Grünlandbrache
EE0
EE0
4
Mähweide
Intensivmähweide, mäßig artenreich
EB0, 2
EB0, xd5
4
Mähweide
Intensivmähweide, artenarm
EB0, 1
EB0, xd2
3
Mähwiese
Intensivwiese, mäßig artenreich
EA0, 2
EA0, xd5
4
Mähwiese
Intensivwiese, artenarm
EA0, 1
EA0, xd2
3
Neueinsaat/ Feldgras
EA3
EA3
2
Streuobstwiese,
mit einem Baumbestand, Alter 10-30 Jahre
HK3, 2
HK3, ta15a
6
Streuobstwiese,
mit Baumbestand, Alter < 10 Jahre
HK3, 1
HK3, ta14
5
Zier- und Nutzgarten,
HJ0, 2
Zier- und Nutzgarten mit überwiegend heimischen
Gehölzen
HJ0, ka6
4
Zier- und Nutzgarten naturfern, ohne bzw. mit
überwiegend fremdländischen Gehölzen
HJ0, 1
HJ0, ka4
2
Kleingartenanlage, Grabeland
Acker/ Ackerbrache
HS0
HS0
3
Acker, intensiv
Acker, mäßig intensiv, Anzahl der Wildkräuter
mäßig
Ackerbrache,
Ackerwildkrautbrache auf nährstoffreichen Böden
HA0, 1
HA0, aci
2
HA0, 1
HA0, aci
3
HB0. 2
HB0 ed2
4
Gartenbaubetrieb, Fläche unversiegelt
Säume/ Hochstaudenflur
SC14
SC14
2
feuchter Saum/ Hochstaudenflur, linienförmig,
Nitrophyten 50-75 %
KA0, 2
KA0, neo4
4
trockener Saum/ Hochstaudenflur, linienförmig,
Nitrophyten 50-75 %
KB0, 2
KB0, neo4
4
trockener Saum/ Höckerlinie mit Betonelementen
Nitrophyten 50-75 %
KB0/ VF0
KB0, neo4
3
Straßenbegleitgrün, Straßenböschungen ohne
Gehölzbestand
VA, 2
VA0, mr4
2
Wirtschaftsgrünland
Gärten/ Streuobstwiese
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Biotoptyp
Unversiegelte Flächen
Lagerplatz, Hofplatz, unversiegelt
Ver- und Entsorgungsanlage
Feldweg, unbefestigt
Grasweg, unversiegelt
Teilversiegelte Flächen
Feldweg teilversiegelt (Schotterweg,
Wassergebundener Weg etc)
teilversiegelter Weg, Fahrspur Schotter
Ballsportplatz Schotter/ Kunstrasen
Parkplatz, Schotter
Siedlungsflächen/ Wohngebiete
Gebäude
1 bis 3-stöckige Wohnbebauung
4 bis 8-stöckige Wohnbebauung
Verkehrswege/ Parkplätze
Versiegelte Straßenfläche
Parkplatz, versiegelt
Bahnlinie
Gewerbliche Gebäude/ Flächen
Landwirtschaftliche Gebäude/ Hoffläche,
versiegelt
Gewerbe- und Lagergebäude
Gewerbe- und Industrieflächen
Gärtnerei, versiegelte Flächen
Hochschule, Universität
Biotopkürzel
BiotoptypCode
Biotopnicht
wert
ausgleich
-bar
HT3
SE0
VB7, 1
VB2
HT3
SE0
VB7, stb3
VB2
2
2
3
3
VB1
VB1
1
VB3
SC1
HV4
VB3
SC1
HV4
2
1
1
HN1
SB2
SB2ac
HN1
SB2
SB2
0
0
0
VF0
HV3
HD3
VF0
HV3
HD3
0
0
0
SB5
SB5
0
SC2
SC11
SC14
SD7
SC2
SC11
SC14
SD7
0
0
0
0
4.1.2 Fauna
Eine Grundlage für die Erarbeitung der Umweltverträglichkeitsstudie stellen faunistische
Sonderuntersuchungen dar. In Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde der
StädteRegion Aachen und der Stadt Aachen (Gespräch vom 17.02.2014) beschränken
sich die faunistischen Sonderuntersuchungen auf die Tiergruppen Vögel und Reptilien.
Die Untersuchungen dieser beiden Artengruppen wurden von der Planungsgesellschaft
Umwelt, Stadt und Verkehr (COCHET CONSULT) im Jahr 2014 durchgeführt. Weiterhin
wurde in einem Abstimmungsgespräch mit den zuständigen Naturschutzbehörden am
09.12.2014 eine Untersuchung von Fledermauslebensräumen festgelegt. Zum einen
werden Untersuchungen mittels Horchbox an fünf Unterführungen der Bahnstrecke
Aachen-Düsseldorf vorgenommen, zum anderen werden im Abstand von ca. 60 m zum
Vorhaben Gehölze mit Höhlenpotenzial auf das Vorkommen von Baumhöhlen untersucht.
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Die
faunistischen
Untersuchungen
ermöglichen
eine
frühzeitige
Bewertung
artenschutzrechtlicher Konflikte, die mit einer Realisierung des geplanten Bauvorhabens
verbunden sein könnten.
Die Untersuchung der Avifauna wurde nach Auswertung bereits vorliegender Daten auf
Lebensräume mit besonderer Biotopausstattung beschränkt. In Absprache mit den
Zuständigen Behörden wurden 4 Teilbereiche des Untersuchungsraumes festgelegt, in
denen avifaunistische Untersuchungen stattfanden. In der folgenden Abbildung sind die
untersuchten Teilbereiche gekennzeichnet. Für die Reptilienuntersuchung werden
verschiedene Standorte im Bereich des Bahndammes, südl. Herzogenrath (Teilbereich 4)
untersucht.
Abbildung 2: Teilbereiche der faunistischen Untersuchung
Teilbereich Nr. 1:
ehemaliger Bahndamm zwischen Rütscher Straße und Roermonder Straße in Richterich
(Abschnitt 2) – Brutvögel;
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Teilbereich Nr. 2:
Dornkaul/Kämpgen (Abschnitt 4 Erschließungsspange Kohlscheid) – Brutvögel;
Teilbereich Nr. 3:
Horbach (Abschnitte 7A bzw. 7B) – Brutvögel;
Teilbereich Nr. 4:
Bahnlinie zwischen Kohlscheid und Herzogenrath (Abschnitt 5) sowie die Haus-HeydenStraße zwischen der Kreuzung Haus-Heyden-Straße / Mühlenbachstraße und dem
Ortsausgang Pannesheide (Abschnitt 6B) einschließlich der verschiedenen Anbindungen
zwischen den Abschnitten 4 (Hauptachse/Erschließungsspange), 5 und 6A / 6B
(Anbindung Kerkrade) im Bereich Kohlscheid Nord/ Pannesheide – Brutvögel und
Reptilien.
Bereits vorliegende faunistische Daten:
Bei der Durchführung der faunistischen Sonderuntersuchung wurden bereits vorliegende
raumbezogene Daten und faunistische Untersuchungsergebnisse berücksichtigt. In
Bereichen, in denen aktuelle faunistische Detailkartierungen vorliegen, erfolgten
Plausibilitätskontrollen der vorliegenden Ergebnisse im Rahmen der durchgeführten
Begehungen.
Die
folgenden
raumbezogenen
Daten
und
faunistischen
Untersuchungsergebnisse wurden berücksichtigt:
-
Fachinformationssystem LANUV
-
Biologische
Station
StädteRegion
Aachen
e.V.
(2014):
Ergebnisse
der
Steinkauzkartierung von 2009, 2011 und 2013.
-
RASKIN,
UMWELTPLANUNG
UND
UMWELTBERATUNG
GBR
(2013):
Artenschutzvorprüfung zum geplanten Bauvorhaben „Richtericher Dell“.
-
RASKIN, UMWELTPLANUNG UND UMWELTBERATUNG GBR (2013): Vertiefte
Artenschutzprüfung (ASP Stufe II) zum geplanten Bauvorhaben „Richtericher Dell,
Vetschauer Weg, Süd“ (BPlan Nr. 950), (Der untersuchte Teilbereich Nr. 3,
Abschnitt 7A/B wurde im Zuge der faunistischen Untersuchung 2014 bei allen
Begehungsterminen flächendeckend, inkl. der bereits 2009 durch RASKIN
untersuchten Flächenanteile, untersucht).
-
ALCEDO, ÖKOLOGIE UND LANDSCHAFTSPLANUNG (2009): Faunistische
Untersuchungen zur Windkraftnutzung im Aachener Norden. Zum Einfluss des
weiteren
Ausbaus
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der
Windenergie
auf
Vögel
und
Fledermäuse.
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(Der untersuchte Teilbereich Nr. 3, Abschnitt 7A/B wurde im Zuge der
faunistischen Untersuchung 2014 bei allen Begehungsterminen flächendeckend,
inkl. der bereits 2009 durch ALCEDO untersuchten Flächenanteile, untersucht).
4.1.2.1 Vögel
Vögel sind im hohen Maße von spezifischen Lebensraumstrukturen abhängig und daher
zur Charakterisierung und Bewertung der meisten Biotoptypen geeignet (vgl. MATTHÄUS
1992). Aufgrund ihrer Mobilität haben sie darüber hinaus eine hohe Bedeutung zur
Beurteilung größerer Lebensraumkomplexe bzw. von Teilräumen im Biotopverbund.
Anhand der Vogelfauna eines Lebensraumes bzw. Lebensraumkomplexes kann dessen
ökologische Wertigkeit hinsichtlich der strukturellen Vielfalt und eventueller Belastungen
näher beschrieben werden. Alle Vogelarten sind naturschutzrechtlich besonders
geschützt, einige Arten sind darüber hinaus streng geschützt.
Ziel der avifaunistischen Untersuchung war die Erfassung der Brutvogelfauna des
Untersuchungsraumes.
Der
Schwerpunkt
wurde
dabei
auf
die
Aufnahme
wertbestimmender Arten (planungsrelevante Arten – insbes. Rote-Liste-Arten, Arten des
Anhang I der Vogelschutzrichtlinie sowie streng geschützte Arten) gelegt. Bei diesen
Arten erfolgte eine quantitative Bestandserhebung. Bei häufigen und weit verbreiteten
Arten beschränkten sich die Geländearbeiten auf eine qualitative Erfassung.
Methodik
Die Erfassung der Avifauna erfolgte innerhalb der zuvor beschriebenen Teilflächen des
Untersuchungsraumes
durch
Verhören
und
Sichtbeobachtung
im
Zuge
einer
flächendeckenden Linien- und Punkttaxierung.
Der für die avifaunistische Erfassung betrachtete Untersuchungsraum geht, wie auch aus
den „Artnachweisen“ teilweise über die definierten Teilbereiche hinaus, um avifaunistisch
bedeutende Lebensräume im Rahmen der Untersuchung einzubeziehen.
Begehungstermine zur Erfassung der Brutvögel waren der 12./13. März, 11. April, 20./27.
Mai und 25./26. Juni 2014. Eine Nachtbegehung speziell zur Erfassung der Eulen unter
Zuhilfenahme von Klangattrappen fand in der Nacht vom 26. auf den 27. März 2014 statt.
Die Begehungen erfolgten in der Regel zeitgleich durch mehrere Bearbeiter.
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Ergebnisse
In Tabelle 9 sind alle Vogelarten aufgeführt, die im Zuge der faunistischen Kartierung
nachgewiesen wurden. Alle planungsrelevanten Arten sowie weitere wertgebende Arten
sind darüber hinaus in Karte 1: Biotoptypen, Fauna und Karte 2: Tiere und Pflanzen
kartographisch dargestellt.
Insgesamt wurden im Untersuchungsraum 55 Vogelarten nachgewiesen. Die Rohrweihe
tritt innerhalb des Untersuchungsraumes als Durchzügler auf, wobei der Status der Art
unklar ist (ggf. auch Nahrungsgast). Die beiden Arten Nilgans und Höckerschwan wurden
zudem nur beim Überfliegen des Untersuchungsraumes beobachtet. Weitere sechs Arten
wurden lediglich als Nahrungsgäste des Untersuchungsraumes erfasst. Dies sind Dohle,
Graureiher, Mauersegler, Sperber, Straßentaube und Turmfalke. Alle anderen Arten sind
als (potenzielle) Brutvögel des Untersuchungsraumes eingestuft.
Planungsrelevante Arten
12 der 55 nachgewiesenen Arten sind in Nordrhein-Westfalen planungsrelevant, aber nur
acht planungsrelevante Arten (Feldlerche, Kiebitz, Mäusebussard, Mehlschwalbe,
Neuntöter, Rauchschwalbe, Saatkrähe, Steinkauz) sind als Brutvögel einzustufen. Die als
Durchzügler/Nahrungsgast
nachgewiesene
Rohrweihe
ist
ebenfalls
als
planungsrelevante Art zu betrachten. Die drei Arten Graureiher, Sperber und Turmfalke
werden als Nahrungsgäste des Untersuchungsraumes eingestuft.
Gefährdung/Schutz
Drei nachgewiesene Vogelarten stehen bundesweit auf der Roten Liste der Brutvögel
Deutschlands (SÜDBECK et al., 2008). Die Feldlerche wird bundesweit als ‚gefährdet’
eingestuft. Kiebitz und Steinkauz sind bundesweit als ‚stark gefährdet’ geführt.
Die vier Arten Bluthänfling, Haussperling, Mehlschwalbe und Rauchschwalbe sind zudem
auf der bundesweiten Vorwarnliste aufgeführt. Die drei Arten Jagdfasan, Nilgans und
Straßentaube sind gemäß Roter Liste Deutschlands als Neozoen aufgeführt, wobei
lediglich der Jagdfasan im Untersuchungsraum als Brutvogel eingestuft wurde.
Von den im Untersuchungsraum nachgewiesenen Arten sind sechs in der Roten Liste der
gefährdeten Brutvogelarten in NRW (SUDMANN et al., 2008) aufgeführt. Feldlerche,
Kiebitz, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Rohrweihe und Steinkauz sind als ‚gefährdet’
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gelistet, wobei die Rohrweihe innerhalb des Untersuchungsraumes lediglich als
Durchzügler/Nahrungsgast eingestuft wurde.
Darüber hinaus stehen acht Arten landesweit auf der Vorwarnliste. Dies sind Bachstelze,
Bluthänfling, Gelbspötter, Goldammer, Haussperling, Neuntöter, Star und Turmfalke.
Von den nachgewiesenen Arten sind zehn in der Roten Liste der gefährdeten
Brutvogelarten der Niederrheinischen Bucht (SUDMANN et al., 2008) aufgeführt.
Feldlerche, Gelbspötter, Haussperling, Mehlschwalbe, Neuntöter und Rauchschwalbe
sind als ‚gefährdet’, Bluthänfling, Kiebitz und Steinkauz als ‚stark gefährdet’ eingestuft.
Die Rohrweihe wird zudem als ‚vom Aussterben bedroht‘ geführt. Innerhalb des
Untersuchungsraumes wurde sie jedoch lediglich als Durchzügler/Nahrungsgast
eingestuft.
Darüber hinaus stehen sechs Arten in der Niederrheinischen Bucht auf der Vorwarnliste.
Dies sind Bachstelze, Saatkrähe, Sperber, Star, Turmfalke und Wiesenschafstelze.
Ebenfalls zehn der nachgewiesenen Arten sind in der Roten Liste der gefährdeten
Brutvogelarten der Eifel / Siebengebirge (SUDMANN et al. 2008) aufgeführt. Bluthänfling,
Feldlerche, Mehlschwalbe, Neuntöter und Rauchschwalbe sind als ‚gefährdet’, der
Kiebitz als ‚stark gefährdet’ eingestuft. Gelbspötter und Steinkauz sind zudem als ‚vom
Aussterben bedroht‘, Rohrweihe und Saatkrähe als ‚ausgestorben‘ geführt.
Darüber hinaus stehen fünf Arten in der Eifel / Siebengebirge auf der Vorwarnliste. Dies
sind Bachstelze, Grünspecht, Haussperling, Star und Turmfalke.
Anfang 2014 ist die weltweit erste „Rote Liste der wandernden Vogelarten“ erschienen
(HÜPPOP. O. et al. 2013). Im Gegensatz zu den Roten Listen für Brutvögel, werden mit
dieser durch das „Nationale Gremium Rote Liste Vögel“ erarbeiteten Liste auch die
Vogelvorkommen außerhalb der Brutzeit fachlich bewertet.
Innerhalb des Untersuchungsraumes wurden keine Arten der Gefährdungskategorien 1w
bis 3w festgestellt. Allerdings sind die drei Arten Kiebitz, Saatkrähe und Bluthänfling auf
der Vorwarnliste der wandernden Vogelarten geführt.
Darüber hinaus sind sieben der nachgewiesenen Arten als „streng geschützte Arten“
gemäß § 7 Abs. 14 BNatSchG einzustufen. Bis auf Grünspecht, Kiebitz, Mäusebussard
und Steinkauz handelt es sich hierbei jedoch lediglich um Nahrungsgäste bzw.
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Durchzügler innerhalb des Untersuchungsraums. Der Grünspecht ist lediglich national
streng geschützt (Bundesartenschutzverordnung).
Tabelle 9: Artenliste aus avifaunistischer Kartierungen 2014
Deutscher Name
Wissenschaftliche
r Artname
Rechtsstatus
RL
NRW
RL
NRBU
RL
EI/SG
RL
D
Status/
Bemerk.
Amsel
Turdus merula
bgA
Bachstelze
Motacilla alba
bgA
Baumläufer
Certhia spec.
bgA
BV
Blaumeise
Cyanistes
caeruleus
bgA
BV
Bluthänfling
Carduelis
cannabina
bgA
Buchfink
Fringilla coelebs
bgA
BV
Buntspecht
Dendrocopos major
bgA
BV
Dohle
Corvus monedula
bgA
BV
Dorngrasmücke
Sylvia communis
bgA
NG
Eichelhäher
Garrulus glandarius
bgA
BV
Elster
Pica pica
bgA
BV
Feldlerche
Alauda arvensis
bgA
Gartengrasmücke
Sylvia borin
bgA
Gelbspötter
Hippolais icterina
bgA
Girlitz
Serinus serinus
bgA
Goldammer
Emberiza citrinella
bgA
Graureiher
Ardea cinerea
bgA
Grünspecht
Picus viridis
sgA
Grünfink
Carduelis chloris
bgA
BV
Hausrot-schwanz
Phoenicurus
ochruros
bgA
BV
Haussperling
Passer domesticus
bgA
Hecken-braunelle
Prunella modularis
bgA
BV
Höckerschwan
Cygnus olor
bgA
Überflug
(NG)
Hohltaube
Columba oenas
bgA
NG/B
Jagdfasan
Phasanius
colchicus
bgA
III
Kiebitz
Vanellus vanellus
sgA
3S
Kleiber
Sitta europaea
bgA
BV
Kohlmeise
Parus major
bgA
BV
Mauersegler
Apus apus
bgA
NG
Mäusebussard
Buteo buteo
sgA
NG/ B
Mehlschwalbe
Delichon urbicum
bgA
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BV
V
V
3S
V
2
3
V
2
3
BV
V
3
BV
BV
BV
V
3
1
B
B
V
BV
NG
V
V
3S
3
V
BV
V
BV
BV
2
3
2
3
2
V
B
NG/ BV
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Deutscher Name
Wissenschaftliche
r Artname
Rechtsstatus
RL
NRW
RL
NRBU
RL
EI/SG
RL
D
Status/
Bemerk.
Misteldrossel
Turdus viscivorus
bgA
BV
Mönchsgrasmücke
Sylvia atricapilla
bgA
BV
Neuntöter
Lanius collurio
bgA
Nilgans
Alopochen
aegyptiaca
bgA
Rabenkrähe
Corvus corone
bgA
Rauchschwalbe
Hirundo rustica
bgA
Ringeltaube
Columba palumbus
bgA
Rohrweihe
Circus aeruginosus
sgA
Rotkehlchen
Erithacus rubecula
bgA
Saatkrähe
Corvus frugilegus
bgA
Singdrossel
Turdus philomelos
bgA
BV
Sommergoldhähnchen
Regulus ignicapilla
bgA
BV
Sperber
Accipiter nisus
sgA
Star
Sturnus vulgaris
bgA
VS
V
V
Steinkauz
Athene noctua
sgA
3S
2
1
Straßentaube
Columba livia f.
domestica
bgA
Sumpfmeise
Parus palustris
bgA
B
Sumpfrohrsänger
Acrocephalus
palustris
bgA
B
Türkentaube
Streptopelia
decaocto
bgA
NG/ BV
Turmfalke
Falco tinnunculus
sgA
Wiesenschafstelze
Motacilla f. flava
bgA
Wintergoldhähnche
n
Regulus regulus
bgA
BV
Zaunkönig
Troglodytes
troglodytes
bgA
BV
Zilpzalp
Phylloscopus
collybita
bgA
BV
VS
3
3
B
III
Überflug/
NG
NG/ BV
3S
3
3
V
NG/ BV
NG/ BV
3S
1S
0
DZ/ NG
BV
S
VS
0
NG/ BV
V
VS
VS
V
NG
VS
NG/B
2
BV
III
NG
NG
BV
Erläuterungen zu Tabelle 9:
Planungsrelevante Arten sind grau hinterlegt.
Status:
BV Brutnachweis oder -hinweis (Gelege, futtertragende Altvögel, Jungvögel, mehrfach
[mindestens
zweimaliges] revieranzeigendes Verhalten nachgewiesen)
B Brutzeitfeststellung (Nachweis zur Brutzeit und Lebensraum als Bruthabitat potenziell geeignet,
jedoch
ohne oder mit nur mit einmaligem brutanzeigendem Verhalten)
NG Nahrungsgast (Nachweis zur Brutzeit, aber Lebensraum als Bruthabitat ungeeignet)
DZ Durchzügler (Nachweis während der Zugzeit)
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Gefährdungskategorien:
RL D Rote Liste Deutschland (SÜDBECK et al., 2008)
RL NRW Rote Liste NRW (SUDMANN et al., 2008)
RL NRBU Rote Liste Niederrheinische Bucht (SUDMANN et al., 2008)
RL EI/SG Rote Liste Eifel / Siebengebirge (SUDMANN et al., 2008)
3 gefährdet
2 stark gefährdet
1 vom Aussterben bedroht
0 Ausgestorben
V Art der Vorwarnliste
S dank Schutzmaßnahmen gleich, geringer oder nicht mehr gefährdet
III Neozoen
BArtSchV Anh. 1
bgA besonders geschützte Art
sgA streng
Diskussion und Bewertung
Im Folgenden werden die avifaunistischen Untersuchungen hinsichtlich des Vorkommens
planungsrelevanter Arten artbezogen beschrieben und bewertet. Zusätzlich werden
weitere Vogelarten mit besonderer Bedeutung diskutiert und bewertet.
Nach den gesetzlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes müssten alle streng
geschützten und alle europäischen Vogelarten im Rahmen der Vorhabensplanung
begutachtet werden. Dies würde bedeuten, dass die Prüfung der potentiellen
Auswirkungen der Planung auch auf die sporadischen Zuwanderer und andere Gastvögel
sowie alle ubiquitär verbreiteten Vogelarten ausgedehnt werden müsste. Daher hat das
Landesamt
für
Natur,
Umwelt
und
Verbraucherschutz
NRW
(LANUV)
eine
naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen Arten getroffen, die im Rahmen der
artenschutzrechtlichen Prüfung einzeln zu bearbeiten sind (vgl. LANUV 2008, KIEL
2007b).
Für die Kategorie der „streng geschützten“ Arten wurden diejenigen berücksichtigt, die
seit 1990 Rezent und Bodenständig in NRW vorkommen. Bei den Wintergästen und
Durchzüglern wurden nur Arten aufgenommen, die in NRW regelmäßig auftreten.
Ausgestorbene oder verschollene Arten, Irrgäste und sporadische Zuwanderer wurden
nicht in die Liste der planungsrelevanten Arten aufgenommen.
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Feldlerche (Alauda arvensis)
Innerhalb
des
Teilbereiches
2
wurden
im
Zuge
der
Revierkartierung
zwei
Feldlerchenreviere erfasst. Ein weiteres Revier konnte südlich des Untersuchungsraumes
erfasst werden.
Der untersuchte Teilbereich 3 weist großflächig (ca. 280 ha) eine günstige
Habitateignung für die Feldlerche auf. Insgesamt wurden 31 Reviere kartiert. Neun der
Reviere befanden sich westlich der Variante 7A (Abschnitt 7), 12 Reviere zwischen den
beiden zu untersuchenden Varianten 7A und 7B. Die verbleibenden 10 Reviere wurden
östlich der Variante 7B kartiert. Die genaue Revierverteilung ist dem Lageplan, Blatt 3, zu
entnehmen.
Bei einer Fläche von ca. 280 ha (Teilbereich 3 abzüglich Siedlungsflächen und Gehölzen
an der L 231 inkl. 100 m Pufferzone) ergibt sich hier eine Besiedlungsdichte von ca. 1,1
Rev./10 ha. Im Vergleich zu Höchstdichten (auf Flächen von >100 ha) in Mitteleuropa mit
ca. 4,1 Rev./10 ha (BAUER et al. 2005) ist die Besiedlungsdichte innerhalb des
Untersuchungsraumes deutlich geringer.
In den Teilbereichen 1 und 4 wurden keine Feldlerchen nachgewiesen.
Graureiher (Ardea cinerea)
Der streng geschützte Graureiher wurde im Rahmen der Kartierung sowohl auf den
Offenlandflächen nördlich von Horbach und nordöstlich des Küppershofes als auch im
Überflug südwestlich von Kohlscheid und an der alten Bahntrasse in Laurensberg
nachgewiesen. Insgesamt kann der gesamte Untersuchungsraum außerhalb von
Gehölzen und Siedlungsbereichen als potenzielles Nahrungshabitat des Graureihers
angesehen werden. Eine Nutzung des Untersuchungsraumes als Bruthabitat kann jedoch
weitestgehend ausgeschlossen werden.
Kiebitz (Vanellus vanellus)
Im Zuge der Kartierung wurden zwei Reviere (Brutverdacht) des Kiebitzes nachgewiesen.
Beide Reviere befinden sich im Teilbereich 3 innerhalb großer ackerbaulich genutzter
Flächen nahe der niederländischen Grenze beiderseits der geplanten Variante 7A.
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Mäusebussard (Buteo buteo)
Der streng geschützte Mäusebussard wurde innerhalb aller Teilbereiche als regelmäßiger
Nahrungsgast
beobachtet.
Der
gesamte
Untersuchungsraum
ist
demnach
als
Nahrungshabitat des Mäusebussards einzustufen.
Nördlich von Strass (westlich der Bahnlinie Aachen-Heerlen; Teilbereich 4) wurde
einmalig ein Mäusebussard mit revieranzeigendem Verhalten beobachtet. Ein weiterer
Brutverdacht liegt für einen Gehölzbestand nördlich der Broicher Höfe (Teilbereich 3) vor.
Zwischen Richterich und Horbach (Teilbereich 3) wurde östlich der Variante 7B zudem
ein Horstbaum kartiert, der als potenzieller Brutplatz des Mäusebussards einzustufen ist.
Mehlschwalbe (Delichon urbicum)
Die in NRW gefährdete Mehlschwalbe konnte als Brutvogel im Untersuchungsraum an
Hauswänden im westlichen Ortsteil von Horbach erfasst werden. Zudem wurde die Art
als Nahrungsgast der Offenlandflächen bei Horbach sowie südwestlich von Kohlscheid
beobachtet.
Neuntöter (Lanius collurio)
Ein Nachweis (Brutverdacht) des Neuntöters wurde am 11.04.14 westlich der geplanten
Variante 7A in der „Ginsterkaul“ erbracht.
Rauchschwalbe (Hirundo rustica)
Die in NRW bestandsbedrohte Rauchschwalbe konnte als Brutvogel in Ställen am
westlichen Ortsrand von Horbach, am südwestlichen Ortsrand von Kohlscheid sowie am
Küppershof erfasst werden. Zudem wurde die Art als Nahrungsgast der Offenlandflächen
nördlich von Horbach, südwestlich von Kohlscheid sowie südöstlich des Küppershofes
beobachtet.
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
Eine Rohrweihe konnte am 11.04.14 auf der Offenlandfläche nördlich von Horbach beim
Nahrungsflug gesichtet werden. Da die Beobachtung während der Hauptzugzeit (Ende
März bis Mitte April (vgl. SÜDBECK et al., 2005)) erfolgte, wurde die Rohrweihe im
Untersuchungsraum als Durchzügler eingestuft. Brutvorkommen der Rohrweihe sind
innerhalb des Untersuchungsraumes weitestgehend ausgeschlossen.
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Saatkrähe (Corvus frugilegus)
Eine Saatkrähenkolonie mit etwa 90 Nestern konnte an der alten Bahntrasse in
Laurensberg erfasst werden. Zudem wurden regelmäßig nahrungssuchende Saatkrähen
auf den Ackerflächen östlich des Küppershofes beobachtet.
Sperber (Accipiter nisus)
Ein auf einer Warte ansitzender Sperber wurde einmalig am 27.05.14 zwischen der
Siedlung Mühlenbach und Pannesheide beobachtet. Der Horststandort befindet sich mit
großer Wahrscheinlichkeit in Waldbeständen außerhalb des Untersuchungsraumes.
Steinkauz (Athene noctua)
Seitens der Biologischen Station StädteRegion Aachen e.V. wurden in den Jahren 2009,
2011 und 2013 umfangreiche Steinkauzkartierungen durchgeführt.
Ein Steinkauzrevier auf einer alten Streuobstwiese südwestlich des Küppershofes
(Teilbereich 2), welches durch die Biologische Station in allen drei Untersuchungsjahren
erfasst wurde, konnte auch im Zuge der faunistischen Untersuchung 2014 bestätigt
werden. Südlich und westlich des Küppershofes wurden durch die Biologische Station in
den Jahren 2011/2013 fünf weitere Reviere kartiert. Da hinsichtlich der geplanten
Maßnahme
aufgrund
der
großen
Entfernung
zur
geplanten
Radtrasse
keine
Beeinträchtigung zu erwarten ist, wurde auf eine Überprüfung der genannten Reviere
verzichtet.
Turmfalke (Falco tinnunculus)
Der streng geschützte Turmfalke wurde innerhalb des Untersuchungsraumes mehrmals
bei der Nahrungssuche über den Offenlandflächen nördlich von Kohlscheid und östlich
des Küppershofes beobachtet. Zudem wurde er beim Überflug über die Offenlandflächen
nördlich
von
Horbach
gesichtet.
Neststandorte
konnten
innerhalb
des
Untersuchungsraumes aber nicht festgestellt werden. Die gesamten Offenlandbereiche
des Untersuchungsraumes sind als potenzielles Nahrungshabitat des Turmfalken
einzustufen.
Weitere Arten von besonderer Bedeutung
Im Zuge der faunistischen Kartierung wurden neben den genannten planungsrelevanten
Arten auch weitere wertgebende Arten innerhalb der Teilbereiche erfasst, die in Karte 1:
Biotoptypen und Fauna dargestellt sind.
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Innerhalb des gehölzreichen Teilbereiches 1 wurden drei Reviere des Buntspechtes
sowie ein Grünspechtrevier erfasst.
In Teilbereich 2 wurde ein Grünspechtrevier nördlich des Küppershofes kartiert. Der
Haussperling ist zudem ein häufiger Brutvogel im Bereich des Küppershofes sowie einer
Hofanlage nördlich von Rumpen. Als regelmäßige Nahrungsgäste wurden Dohlen,
insbesondere in den Offenlandflächen nördlich und östlich des Küppershofes beobachtet.
In Teilbereich 3 wurden neben den genannten planungsrelevanten Arten zahlreiche
weitere wertgebende Arten kartiert.
In den siedlungsnahen Gehölzbeständen des Raumes wurden drei Reviere des
Buntspechtes
und
zwei
des
Grünspechtes
nachgewiesen.
Zwei
der
drei
Buntspechtreviere sowie beide Grünspechtreviere befinden sich im direkten Umfeld der
geplanten Variante 7A. Ein überfliegender Grünspecht wurde zudem im südlichen Teil
des Untersuchungsraumes beobachtet, so dass im weiteren Umfeld der Beobachtung ein
weiteres Grünspechtrevier zu erwarten ist.
Neben den Spechten als primäre Höhlenbauer wurde auch ein Revier der Hohltaube
westlich der Broicher Höfe erfasst. Zudem wurden mehrfach nahrungssuchende Dohlen
südlich der Broicher Höfe beobachtet. Beide Arten sind sekundäre Höhlennutzer. Im
Umfeld der Broicher Höfe wurden darüber hinaus auch häufig Stare, die ebenfalls
bevorzugt in Baumhöhlen brüten, bei der Nahrungssuche beobachtet.
Weitere wertgebende gehölzbrütende Arten des Untersuchungsraumes sind Bluthänfling
(3 Reviere), Dorngrasmücke (mit insgesamt 21 Revieren), Gartengrasmücke (1 Revier),
Gelbspötter
(2
Reviere)
und
Girlitz
(1
Revier).
Die
Arten
Gelbspötter
und
Gartengrasmücke wurden ausschließlich im näheren Umfeld der geplanten Variante 7A
nachgewiesen.
Neben den bereits genannten Arten Kiebitz und Feldlerche gehört auch die Schafstelze
zu den charakteristischen Arten der Feldflur. In den Offenlandbereichen nördlich der
Broicher Höfe wurden zwei Reviere erfasst. Als weitere bodenbrütende Art ist die
Goldammer (mind. 5 Reviere) zu nennen.
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In Teilbereich 4 wurden neben der genannten planungsrelevanten Arten auch
Hausperlinge (mind. 4 Reviere) und ein Revier des Buntspechtes erfasst.
Horst- und Höhlenbäume
Eine gezielte, flächendeckende Kartierung von Horst- und Höhlenbäumen ist im Zuge der
faunistischen Untersuchungen nicht erfolgt. Im Rahmen der faunistischen Erfassung
nachgewiesene Höhlenbäume und Horste von Greifvögeln sind in Karte 1: Biotoptypen
und Fauna dargestellt.
4.1.2.2 Reptilien
Ziel
der
Reptilienerfassung
Untersuchungsraum
als
war
es,
die
Reptilienlebensraum
Bedeutung
zu
der
ermitteln,
um
Bahntrasse
die
im
konkreten
Auswirkungen der geplanten Errichtung des Radschnellweges auf die Reptilienfauna
besser beurteilen zu können.
Methodik
Die Reptilienerfassung fand ausschließlich im Bereich des Abschnitts 5 (Bahnlinie
zwischen Kohlscheid und Herzogenrath; Teilbereich 4) auf Probeflächen außerhalb des
unmittelbaren Gleisnahbereichs statt. Die Untersuchung erfolgte unter Einsatz von
Reptilienblechen bzw. –brettern. Insgesamt wurden neun Reptilienbleche/-bretter entlang
der Bahnlinie ausgelegt, deren genaue Lage der Karte 1: Biotoptypen und Fauna zu
entnehmen ist. Neben dem Auslegen der Reptilienbleche/-bretter erfolgten drei
Begehungen zur gezielten Kontrolle bzw. zum Absuchen der Probeflächen.
Die Begehungstermine waren der 1. Mai, 27. Mai und 26. Juni 2014.
Ergebnis
Mit Ausnahme einer juvenilen Blindschleiche (nicht planungsrelevant), die am 27.05.2014
unter Brett Nr. 8 beobachtet wurde, konnten entlang der Bahntrasse keine weiteren
Reptilienarten nachgewiesen werden.
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4.1.2.3 Amphibien
Amphibien haben aufgrund ihrer Lebensweise sehr komplexe Ansprüche an die Größe
und die strukturelle Ausprägung des Lebensraumes. Zur Fortpflanzung und Larvalentwicklung sind die meisten Amphibienarten auf Gewässer angewiesen. Den Sommer und
Winter verbringen sie dagegen in der Regel an Land. Zwischen diesen unterschiedlichen
Lebensräumen finden regelmäßige, saisonale Wanderungen statt, die während der
Hauptlaichzeit im zeitigen Frühjahr besonders intensiv sind. Darüber hinaus besteht bei
den meisten Arten eine ausgeprägte Laichplatztreue, die über mehrere Jahre anhält.
Im Zuge der Biotoptypenkartierung wurden die im UR befindlichen potenziellen
Amphibienlebensräume erfasst. Sie sind in Karte 1: Biotoptypen, Fauna und Karte 2:
Tiere und Pflanzen dargestellt und im Folgen aufgeführt:
Gräfte Schloss Rahe (A1)
Bei der Gräfte des Schlosses Rahe handelt es sich um ein bedingt naturfernes
Gewässer. Gehölzstrukturen und Wasserpflanzen fehlen weitgehend, so dass eine
Eignung als Lebensraum für die oben genannten planungsrelevanten Arten eher
unwahrscheinlich ist. Der Schlosspark ist größtenteils mit Althölzern bewachsen. Die
Parkanlage ist grundsätzlich als Winterlebensraum für ggf. vorkommende Amphibien
geeignet. Auch der angrenzende alte Bahndamm ist als Landlebensraum für Amphibien
geeignet. Wanderbewegungen im Bereich des geplanten Radschnellweges sind nicht zu
vermuten,
da
sich
im
Nahbereich
des
Gewässers
ausreichend
geeigneter
Landlebensraum befindet.
Gewässer Uersfeld (A2 – A4)
Die Gräfte des Schlosses Großuersfeld (A4) ist ein bedingt naturfernes Gewässer.
Gehölzstrukturen und Wasserpflanzen fehlen weitgehend. Eine Eignung als Lebensraum
für die oben genannten planungsrelevanten Arten ist in der Gräfte eher unwahrscheinlich.
Der Schlosspark ist größtenteils mit Althölzern bewachsen. Die Parkanlage wäre
grundsätzlich als Winterlebensraum für ggf. vorkommende Amphibien geeignet.
Südlich der Straße Uersfeld befindet sich ein bedingt naturnahes Kleingewässer (A3),
das auch grundsätzlich als Lebensraum des Kleinen Wasserfrosches und weiterer nicht
planungsrelevanter Amphibien in Frage kommt. Die umgebende Gehölzfläche ist als
Landlebensraum für Amphibien geeignet. Wanderbewegungen zwischen Gewässern und
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Waldflächen zu beiden Seiten der Roermonder Straße sind grundsätzlich denkbar,
allerdings liegt aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens der Roermonder Straße eine
sehr starke Vorbelastung vor.
Gräfte Gut Rosenberg und Kleingewässer alte Forst südlich Horbach (A5, A6)
Bei der Gräfte des Gut Rosenberg (A6) handelt es sich um ein bedingt naturfernes
Gewässer. Gehölzstrukturen und Wasserpflanzen fehlen weitgehend. Auch die
umgebenden
Grünflächen
sind
als
Lebensraum
für
Amphibien
ungeeignet.
Wanderbewegungen in östlicher Richtung wären durch die Horbacher Straße stark
beeinträchtigt.
In dem westlich der Horbacher Straße gelegenen, bedingt naturnahen Kleingewässer ist
eine Besiedlung mit planungsrelevanten Arten nicht zu vermuten, allerdings könnte das
Gewässer Amphibienarten mit geringeren Ansprüchen als Lebensraum dienen. Die
umgebenden Flächen bieten Amphibien kaum Potenzial als Landlebensraum.
Gewässer im Quellgebiet Steinkaulbach (A7, A8)
Östlich des Weinweges befindet sich das Quellgebiet des Steinkaulbaches. Inmitten
eines naturnahen Feldgehölzes befinden sich hier zwei naturnahe Kleingewässer (A7,
A8). Beide Kleingewässer kommen grundsätzlich als Lebensraum des Kleinen
Wasserfrosches und weiterer nicht planungsrelevanter Amphibien in Frage. Bei dem
umgebenden Gehölzbestand handelt es sich um Erlenbruchwald, also einem geeigneten
Landlebensraum für Amphibien. Daher sind Amphibienwanderungen in westlicher
gelegene Biotopflächen nicht zu erwarten.
Querung des Amstelbaches durch ein Brückenbauwerk (A9)
Zwischen Uersfeld und Richterich verläuft ein naturnaher Gewässerabschnitt des
Amstelbaches. Das Fließgewässer wird durch Ufergehölze gesäumt und größtenteils mit
naturnahen Gehölzbeständen umgeben. Es handelt sich bei den Biotopkomplexen um
potenzielle Land- und Wasserlebensräume des Kleinen Wasserfrosches und weiterer
nicht planungsrelevanter Amphibienarten.
Ergebnis
Die oben genannten Gewässer A1 bis A9 sind keine geeigneten Lebensräume für die
Arten Geburtshelferkröte und Kreuzkröte. Die Lebensräume des Kleinen Wasserfrosches
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sind Erlenbruchwälder, Moore, sumpfige Wiesen und gewässerreiche Waldgebiete.
Diese Lebensraumansprüche bestehen möglicherweise in den Amphiebenlebensräumen
Uersfeld (A2 und A3) im Quellbereich des Steinkaulbaches (A7 und A8) und im
Auenbereich des Amstelbaches (A9).
4.1.2.4 Fledermäuse
Um die Bedeutung der Waldflächen westlich des FFH-Gebietes abschätzen zu können
wurde in den Wintermonaten 2015 eine Untersuchung an fünf Unterführungen des
Bahndammes
zwischen
Richterich
und
Herzogenrath
auf
Fledermausquartiere
durchgeführt. Östlich des Bahndammes befindet sich hier das FFH-Gebiet „Wurmtal
südlich Herzogenrath“. Gleichzeitig wurden im Rahmen der UVS ausgewählte
Waldbereiche
auf
festzustellen
(BÜRO
Baumhöhlen
FÜR
untersucht,
ÖKOLOGIE
UND
um
mögliche
Fledermausquartiere
LANDSCHAFTSPLANUNG:
Kontrolle
von
Unterführungen und Erfassung des Höhlenbaumpotenzials für Fledermäuse, 2015).
Methodik
Im Februar 2015 und März 2015 an drei Unterführungen und zwei Durchlässen zwischen
Richterich und Herzogenrath eine Sichtkontrolle mit Spurensuche nach Fledermäusen
durchgeführt. Weiterhin wurden in diesem Zeitraum Höhlenbäume an ausgewählten
Standorten von bis zu 60 m zum Radschnellweg erfasst. Alle potenziell als Quartier für
Fledermäuse geeigneten Strukturen am zu überprüfenden Baumbestand wurden
hinsichtlich der Art der Struktur (z.B. Baumhöhle, Stammanriss usw.) notiert und per GPS
eingemessen, so dass ein Übertrag in eine Karte möglich war. Die fünf zu
kontrollierenden
Unterführungen
wurden
begangen
und
auf
einen
winterlichen
Fledermausbesatz überprüft. Hierzu erfolgte eine Fotodokumentation.
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Abbildung 3: Flächen für die Baumhöhlenkartierung nördlicher Abschnitt (grün)
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Abbildung 4: Flächen für die Baumhöhlenkartierung südlicher Abschnitt (grün)
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Abbildung 5: Lage der untersuchten Unterführungen
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Ergebnisse
Erfasst wurden 2 Bachdurchlässe und 3 Fußgängerunterführungen/Tunnel. Die
insgesamt 5 Tunnel wurden von Nord (Herzogenrath) nach Süd (Klinkheide)
durchnummeriert.
Tunnel 1
Hierbei handelt es sich um eine Bachunterführung unter den Bahndamm. Der Bach ist
verrohrt mit ca. 1 Meter Durchmesser. Auch wenn die Betonröhre nicht mittels
Durchschreiten kontrolliert werden konnte, kann aufgrund der glatten Oberfläche und
offenkundig fehlender Spalten und Nischen ein Quartiervorkommen von Fledermäusen
ausgeschlossen werden. Tunnel 1 besitzt kein Potenzial als Fledermausquartier.
Abbildung 6: Außenansicht des Durchlasses
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Abbildung 7: Von Innen stellt der Durchlass eine glatte Röhre dar
Tunnel 2
Derzeit genutzte, schmale (ca. 1,5 m) Fußgängerunterführung unter den Bahndamm (ca.
30 Meter lang). Das Tunnelgewölbe besteht aus Backstein und verfügt über viele, z.T.
sehr tiefe Risse und Fugen. Teilweise waren die Risse so tief, das die Endoskopkamera
nicht ausgereicht hat, um sie auszuleuchten. Der Tunnel verfügt über 3 Lampen, von
denen 2 defekt sind. Er ist somit nur schwach beleuchtet. Insgesamt hohes
Quartierpotential, u. U. raumklimatisch etwas zu trocken. Tiere wurden nicht gefunden.
Das Potenzial von Tunnel 2 als Fledermausquartier ist hoch.
Abbildung 8: Außenansicht der Unterführung
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Abbildung 9: Innenansichten der Unterführung
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Tunnel 3
Es handelt sich um eine auf der Ostseite mit einem Gitter verschlossene
Bachunterführung unmittelbar an der Wurm (ca. 30 Meter lang). Die Bachunterführung
war von der westlichen Bahndammseite aus durch einen Gully erreichbar. Das
Tunnelgewölbe ist ebenfalls aus Backstein und kann aufrecht begangen werden. Auch
hier gibt es viele, z.T. sehr tiefe Risse und Fugen. Teilweise waren die Risse so tief, das
die Endoskopkamera nicht ausgereicht hat, um sie auszuleuchten. Das letzte Drittel des
Tunnels ist in mehrere Kammern (Wände die ca. 1 Meter über dem Boden aufhören)
geteilt. Passanten teilten uns mit, dass dort „früher Fledermäuse frei an der Decke
gehangen“ hätten. Dies war aktuell nicht der Fall. Auch gab es keine auffälligen
Kotspuren die auf eine derartige Nutzung in jüngster Vergangenheit hindeuten. In der
letzten Kammer vor dem Gitter auf der Ostseite war allerdings in einem Deckenspalt eine
Fledermaus zu sehen. Soweit erkennbar handelte es sich dabei um ein Langohr.
Abbildung 10: Innenansichten der Unterführung
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Abbildung 11: Innenansichten des Durchlasses. Unten: Fledermaus im Deckenspalt
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Tunnel 4
Die ca. 1 m breite, ehemalige Fußgängerunterführung ist auf der Westseite mit einem
Gitter verschlossen. Der Tunnel war von der östlichen Bahndammseite aus frei
zugänglich (Eingang in Wald versteckt). Das Tunnelgewölbe ist ebenfalls aus Backstein
und kann aufrecht begangen werden. Hier gab es nur einige wenige Risse und Spalten,
allerdings schienen einige Bereiche relativ frisch verputzt. Auf der Ostseite war ca. 5
Meter vom Eingang entfernt in einem Deckenspalt eine Fledermaus zu sehen, vermutlich
eine Fransen- oder Wasserfledermaus (in jedem Fall Myotis spec.). Der Tunnel ist
unbeleuchtet und eignet sich nicht für Fahrradfahrer.
Abbildung 12: Außenansicht des Tunnels
Abbildung 13: Innenansichten des Tunnels
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Abbildung 14: Innenansicht des Tunnels mit frisch verputztem Teilbereich.
Abbildung 15: Spalt mit Fledermaus (Myotis spec.)
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Tunnel 5
Dies ist die breiteste und kürzeste Fußgängerunterführung (2,5 m breit und 12 m lang).
Das Tunnelgewölbe ist relativ intakt und weist nur wenige für Fledermäuse geeignete
Strukturen auf, zumeist runde Öffnungen. Ingesamt ist der Durchgang für Fledermäuse
vermutlich zu hell, zu zugig und zu trocken. Es fanden sich folglich keine Hinweise auf
Fledermäuse.
Abbildung 16: Durchgang offen und hell, weist wenige Spalten und Öffnungen auf
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Höhlenbaumkartierung
Im Rahmen der Höhlenbaumkartierung wurden insgesamt 135 für Fledermäuse
potenziell als Quartier geeignete Strukturen (Baumhöhlen, Astlöcher, hohle Stämme,
abgeplatzte Borke) erfasst und per GPS eingemessen. Die genaue Lage der einzelnen
Höhlenbäume mit Angaben zu Baumart und Höhlenart ist Anlage 13 zu entnehmen.
Weitere 20 Höhlenbäume wurden im Rahmen avifaunistischer Kartierung festgestellt. Die
einzelnen Höhlenbäume sind in Karte 1: Biotoptypen, Fauna dargestellt. Insgesamt ist in
den kartierten Abschnitten eine Vielzahl guter Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse
vorhanden.
Zusammenfassende Bewertung
Sowohl ein Teil der Durchlässe – in denen sich teilweise Fledermäuse im Winterquartier
nachweisen ließen – als auch die kartierten Gehölzbestände, weisen ein z.T. hohes
Quartierpotenzial auf. Soweit die Durchlässe „fahrradtauglich“ ertüchtigt werden sollen,
ist auf eine fledermausgerechte Gestaltung zu achten (z.B. keine Ausleuchtung, kein
Verfugen von offenen Spalten und Ritzen). Eine Entnahme von Gehölzen macht in jedem
Fall vorab eine konkrete Untersuchung auf einen möglichen Fledermausbesatz in
Baumhöhlen
notwendig.
Neben
der
Vielzahl
der
bereits
jetzt
erfassten
Quartiermöglichkeiten, können sich jederzeit weitere ergeben, z.B. durch die Anlage von
Baumhöhlen durch Spechte, Astabbrüche, Ausfaulungen usw..
4.1.2.5 Feldhamster
Feldhamster sind dämmerungs- und nachtaktiv, so dass sich die Untersuchungen auf
den Nachweis von Spuren ihrer Aktivität richten. Im Fokus stehen dabei die von den
Tieren außerhalb der Winterruhe über 50 cm tief in den Boden gegrabenen Baue, die im
Wesentlichen an den mindestens 5 cm (eher mehr) im Durchmesser betragenden
Ausgängen der schrägen Lauf- und der Fallröhren erkannt werden können. Letztere
führen mehr als 40 cm senkrecht in die Tiefe. Hinzu kommt das Vorhandensein von
Erdaushub, den so genannte Hamsterburgen. Der Erdaushub ist häufig mehr oder
minder deutlich zu zwei leicht erhöhten, etwas längs gestreckten Wällen aufgetürmt und
flankiert den Weg des ein- und ausschlüpfenden Tieres zu beiden Seiten.
Im Rahmen einer flächendeckenden Kartierung im Jahr 2002 wurde festgestellt, dass der
Feldhamster im Gebiet der Stadt Aachen als verschollen gelten muss. Infolge eines
Wiedereinbürgerungsprogramms in den Niederlanden unmittelbar hinter der Grenze
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Locht und Wittem konnten einzelne Tiere seit einiger Zeit wieder auf deutscher Seite in
der Horbacher Börde erfasst werden. Im Rahmen der Umsetzungskontrolle der externen
Kompensation für das Gewerbegebiet Avantis wurden westlich und nordwestlich Horbach
Hamsterfunde gemacht. Das Vorkommen innerhalb des Untersuchungsraumes ist daher
denkbar.
Im Rahmen der Untersuchungen zur UVS sind keine Untersuchungen des Feldhamsters
vorgesehen. Kurzfristig vor Baubeginn wird im Bereich Horbacher Börde eine Kartierung
des Feldhamsters durchgeführt. Dabei werden überplante Ackerparzellen in Streifen von
etwa 5 bis 10 m Breite abgegangen und nach Kleinsäugerbauten Ausschau gehalten.
Eventuell aufgefundene Tiere können auf bestehende Hamster-Kompensationsflächen in
der Horbacher Börde umgesiedelt werden.
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4.1.3 Biotopkomplexe und Funktionsräume
Es
lassen
sich
unter
Berücksichtigung
der
Biotopwertigkeit
unterschiedliche
Biotopkomplexe/ Funktionsräume abgrenzen. Die Bewertung der Flächen beruht auf der
numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung (LANUV, 2008) und
umfasst vier Wertstufen: sehr hoch, hoch, mittel und nachrangig. Kommt den
Biotopflächen aufgrund ihrer faunistischen Biotopfunktion eine erhöhte Bedeutung zu, so
wurde eine Aufwertung vorgenommen. Beispielsweise wurden mit nachrangig bewertete
landwirtschaftliche Nutzflächen, westlich von Horbach, aufgrund ihrer Bedeutung für die
Avifauna zu einem hohen Biotopwert aufgewertet.
1.
Biotopflächen im Bereich Wurmtal/ Gehölzflächen westl. der Bahnstrecke
Westlich der Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf, zwischen Herzogenrath und Klinkheide
befindet sich das FFH-Gebiet „Wurmtal südlich Herzogenrath“. Dieser Bereich zeichnet
sich durch das Vorkommen naturnaher Feldgehölze und Waldflächen aus und besitzt
eine hohe und sehr hohe Bedeutung für Tiere und Pflanzen.
Abbildung 17: Biotopflächen westl Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf
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2.
Biotopkomplex Uersfeld
Im Bereich Uersfeld befindet sich ein Biotopkomplex aus Wasserburg mit Gräfte,
Parkgelände,
Kleingewässer,
Feuchtwäldern,
Grünlandflächen
und
Amstelbach
nordwestlich der Roermonder Straße sowie Obstwiesen im Bereich Küppershof östlich
der Roermonder Straße. Der Biotopkomplex Uersfeld besitzt eine hohe Bedeutung und
Empfindlichkeit für Tiere und Pflanzen.
Abbildung 18: Amstelbach bei Uersfeld
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3.
„Alter Bahndamm“ nördlich Lousberg
Im nördlichen Stadtgebiet Aachens befindet sich zwischen den Straßen Tittardsfeld und
Toledoring und „Altem Bahndamm“ der als Naherholungsgebiet genutzt wird. Die
Böschungen des Dammes sind dicht mit lebensraumtypischen Gehölzen bewachsen, die
sich zu einem naturnahen Siedlungsgehölz mit mittlerem bis starkem Baumholz
entwickelt haben. Der alte Bahndamm besitzt eine hohe Bedeutung für Tiere und
Pflanzen.
Abbildung 19: „Alter Bahndamm“ nördlich Lousberg
Im nördlichen Abschnitt des Bahndammes befindet sich eine Kolonie der Saatkrähe, hier
besitzt der Bahndamm eine sehr hohe Bedeutung für Tiere und Pflanzen.
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4.
Westliche Horbacher Börde mit extensiver landwirtschftlicher Nutzung
Im Bereich der westlichen Horbacher Börde wurden zahlreiche Ausgleichsmaßnahmen
für das Gewerbegebiet Avantis realisiert, so dass hier eine Vielzahl von
landwirtschftlichen Flächen extensiv genutzt werden und einen wertvollen Lebensraum
für Offenlandarten wie Feldlerche und Feldhamster bietet. Insbesondere im Bereich der
Broicher Höfe befindet sich ein wertvoller Biotopkomplex auch Grünland, Altgehölzen und
Obstwiesen. Weiterhin befindet sich hier das Quellgebiet des Steinkaulbaches mit
Gewässern und Erlenbruchwald. Insgesamt kommt der Horbacher Börde eine hohe
Bedeutung/ Empfindlichkeit für Tiere und Pflanzen zu.
Abbildung 20: Extensiv genutzte Ackerflächen westlich Horbach
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4.
Landwirtschaftliche Nutzflächen um Horbach/ Klinkheide
Der Untersuchungsraum entlang der Horbacher Straße ist durch straßenbegleitende
Gehölze geprägt. Daran schließen sich südlich von Horbach überwiegend intensiv
genutzte Ackerflächen und nördlich von Horbach z. T. extensiv genutzte Ackerflächen an.
Die landwirtschaftlichen Nutzflächen wie beispielsweise südlich von Horbach und
zwischen Richerich und Klinkheide besitzen eine nachrangige Bedeutung für Tiere und
Pflanzen. Lediglich die extensiv genutzten landwirtschaftlichen Nutzflächen nördlich von
Horbach besitzen aufgrund des Vorkommens wertgebender Vogelarten eine hohe
Bedeutung für Tiere und Pflanzen. Alle straßenbegleitende Gehölzbestände besitzen
eine hohe Bedeutung für Tiere und Pflanzen.
Abbildung 21: Intensiv genutzte Ackerflächen südlich Kinkheide
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5.
Siedlungsflächen, Gewerbeflächen und Universitätsgelände
Bei den bebauten städtischen Siedlungsbereichen, Universitätsgelände und
Gewerbliche Flächen handelt es sich überwiegend um versiegelte Flächen die
eine nachrangige Bedeutung für Tiere und Pflanzen besitzen.
Abbildung 22: Universitätsgelände mit überwiegend versiegelten Flächen
4.1.4 Empfindlichkeit des Schutzgutes Tiere und Pflanzen
Die Empfindlichkeit des Schutzgutes Tiere und Pflanzen ergibt sich direkt aus der
Bedeutung/ Eignung der Biotopkomplexe bzw. Funktionsräume als Lebensräume. So
weisen beispielsweise Gehölzbestände westlich des Wurmtales und Teile des alten
Bahndammes
eine
sehr
hohe
Empfindlichkeit
gegenüber
Eingriffen
auf.
Der
Biotopkomplex Uersfeld und die westliche Horbacher Börde besitzen eine hohe
Empfindlichkeit. Eine mittlere Empfindlichkeit weisen Grünländer sowie die übrigen
Gehölzstrukturen auf. Ackerflächen und artenarme Grünländer sowie Siedlungsbereiche
besitzen eine geringe Empfindlichkeit gegenüber Eingriffen.
4.1.5 Vorbelastung des Schutzgutes Tiere und Pflanzen
In großen Teilen ist eine Wegeführung des Radschnellweges auf vorhandenen
Wegeflächen vorgesehen. Hier handelt es sich bereits um versiegelte Flächen mit einer
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starken Vorbelastung, so dass es zu keiner zusätzlichen Beeinträchtigung der
Lebensräume von Tieren und Pflanzen kommt. Die Querung des Amstelbaches ist im
Rahmen der Anbindung des Wohngebiets „Richertericher Dell“ vorgesehen. Die
Beurteilung
des
Eingriffes
erfolgt
im
Zusammenhang
mit
der
Planung
der
Anbindungsstraße. Eine straßenbegleitende Führung des Radschnellweges würde zu
keiner weiteren Beeinträchtigung dieses Lebensraumes führen.
Generell ist davon auszugehen dass die Straßenseitenflächen stark befahrener Straßen
wie der Autobahn A 4 und den Landesstraßen Roermonder Straße (L 232) und
Horbacher
Straße
(L 231)
eine
starke
Vorbelastung
durch
Lärm-
oder
Schadstoffbelastungen besitzen.
4.1.6 Zusammenfassung Schutzgut Tiere und Pflanzen
Bei der Biotoptypenkartierung konnten im UR des Radschnellweges verschiedene
wertgebende Biotopkomplexe mit hoher und sehr hoher Bedeutung festgestellt werden.
Zu nennen sind hier:
-
Biotopflächen im Bereich Wurmtal/ Gehölzflächen westl. der Bahnstrecke;
-
Biotopkomplex Uersfeld/ Küppershof;
-
„Alter Bahndamm“ nördlich Lousberg;
-
Westliche Horbacher Börde mit extensiver landwirtschftlicher Nutzung;
-
extensiv genutzte Bereiche der Landwirtschaftliche Nutzflächen Horbach/
Klinkheide
Insgesamt wurden 55 Vogelarten im Untersuchungsraum kartiert. Darunter befinden sich
insgesamt 13 planungsrelevante Vogelarten, von denen 9 Arten als Brutvögel und 4
Arten
als
Nahrungsgast/
Durchzügler
anzusprechen
sind.
In
den
4
Untersuchungsbereichen wurden weitere 13 wertgebende Vogelarten festgestellt.
Hervorzuheben ist das Vorkommen einer Saarkrähenkolonie mit etwa 90 Nestern im
Bereich des alten Bahndammes nordwestlich Schloss Rahe. Weiterhin ist das
Vorkommen von Steinkauz, Rauchschwalbe und Mäusebussard im Bereich Küppershof
zu nennen. Im Westen von Horbach befindet sich ein relativ störungsamer OffenlandKomplex, der ein bedeutender Lebensraum für die Arten Kiebitz, Feldlerche,
Rauchschwalbe und Neuntöter bietet. Weiterhin wurden auf den Ackerflächen nordöstlich
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Richterich sowie südlich und nördlich von Horbach zahlreiche Brutreviere der Feldlerche
festgestellt.
Durch die Planung des Radschnellweges werden keine Amphibienlebensräume
beeinträchtigt. Lediglich die Querung der Amstelbach-Aue kann zu einem Eingriff in einen
Amphibienlebensraum führen. Hier ist eine Anbindungsstraße für das Wohngebiet
„Richtericher Dell“ geplant, die durch den Radschnellweg begleitet wird. Weiterführende
Untersuchungen
werden
ggf.
im
Zuge
der
Planungen
zur
Anbindungsstraße
durchgeführt. Nach Absprache mit den zuständigen Naturschutzbehörden ist daher im
Zuge der Planungen zum Radschnellweg keine weitere Untersuchung von Amphibien
erforderlich.
Innerhalb des Teilbereiches 4 (Bahndamm Aachen-Düsseldorf) wurde das Vorkommen
von Reptilien untersucht. Planungsrelevante Reptilienarten wurden nicht nachgewiesen.
Die Untersuchungen werden im Jahr 2015 fortgeführt.
Um eine mögliche Betroffenheit von Fledermäusen abschätzen zu können, wurden in den
unbelaubten Wintermonaten 2015 Baumhöhlenuntersuchungen durchgeführt. Weiterhin
wurden Bahnunterführungen südlich Herzogenrath auf ihre mögliche Quartierfunktion für
Fledermäuse untersucht. In einem Teil der Durchlässe ließen sich Fledermäuse im
Winterquartier nachweisen (Tunnel 2, 3 und 4). Sie weisen, wie auch die kartierten
Gehölzbestände, ein z. T. hohes Quartierpotenzial auf. Neben der Vielzahl der bereits
jetzt erfassten Quartiermöglichkeiten, können sich jederzeit weitere ergeben, z.B. durch
die Anlage von Baumhöhlen durch Spechte, Astabbrüche, Ausfaulungen usw. Die Tunnel
1 und 5 weisen aufgrund fehlender geeigneter Strukturen keine oder lediglich eine sehr
geringe Eignung als Fledermauslebensraum auf. Hier wurden keine Fledermäuse
nachgewiesen.
Infolge eines Wiedereinbürgerungsprogramms in den Niederlanden unmittelbar hinter der
Grenze konnten einzelne Exemplare des Feldhamsters in der Horbacher Börde erfasst
werden. Es ist vorgesehen kurzfristig vor Baubeginn im Bereich Horbacher Börde
Kartierungen des Feldhamsters durchzuführen und ggf. aufgefundene Feldhamster auf
bestehende Feldhamster-Kompensationsflächen umzusiedeln.
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4.2 Schutzgut Boden
4.2.1 Material und Methode
Zur Bearbeitung der vorliegenden Umweltverträglichkeitsstudie wurde die digitale Karte
der Schutzwürdigen Böden (GEOLOGISCHER DIENST, 2004), basierend auf der Bodenkarte
im Maßstab 1: 50.000 (BK 50), ausgewertet. Da dieser Maßstab auf der kommunalen
Ebene zur Ermittlung und Abgrenzung schutzwürdiger Böden nicht ausreicht, wurde 2009
eine Bodenfunktionskarte im Maßstab 1:5.000 erstellt (FELDWISCH ET. AL., 2009). Zur
Erstellung der Bodenfunktionskarte diente die Bodenschätzkarte (DGK5-Bo). Es wurden
die in der Bodenschätzkarte benannten Bodeneinheiten in die moderne bodenkundliche
Nomenklatur übersetzt. Die Ableitung der Bodenfunktionen bzw. die Einstufung ihrer
Schutzwürdigkeit erfolgte weitgehend auf den Methoden des Geologischen Dienstes
NRW.
Die Bodenfunktionskarte der Stadt Aachen weist Flächen aus, auf denen Böden in einem
besonderen Maße Leistungen im Naturhaushalt gem. § 2 Abs. 2 BBodSchG erfüllen. Bei
der Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines Bodens ist es zunächst ohne Belang, ob die
Bodenfunktionen aktuell genutzt werden oder nicht. Die Ausweisung von Böden mit einer
besonders
(BBodSchG)
hohen
Erfüllung
berücksichtigt
bei
von
der
Funktionen
Beurteilung
nach
der
Bundesbodenschutzgesetz
Schutzwürdigkeit
folgende
Bodenteilfunktionen:
-
Archiv der Natur- und Kulturgeschichte
-
Biotopentwicklungspotenzial (Extremstandorte)
-
hohe Erfüllung der Funktion Naturhaushalt
Die Erfüllung der Bodenfunktion Naturhaushalt ergibt sich aus den Teilfunktionen
natürliche Bodenfruchtbarkeit, Filter- und Pufferfunktion sowie Wasserspeichervermögen.
Für die Gesamtbewertung Naturhaushalt wird ein Mittelwert aus den Teilfunktionen
ermittelt. Archivböden werden immer der höchsten Schutzwürdigkeitsklasse zugeordnet.
4.2.2 Bedeutung/ Eignung
Der Boden wird rechtlich durch das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und das
Landes-Bodenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LBodSchG NRW) geschützt. In der
Landes- und Regionalplanung wird vor allem vorsorgender Bodenschutz realisiert, indem
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die
Bodenfunktionen
konkurrierender
als
bodenschutzrechtliche
Ansprüche
an
den
Belange
Planungsraum
in
die
eingebracht
Abwägung
und
bei
der
regionalplanerischen Darstellung von Freiräumen und Freiraumfunktionen berücksichtigt
werden.
In Karte 3: Boden – Bestand werden Bodentypen und deren Schutzwürdigkeit dargestellt.
Karte 4: Boden – Bewertung stellt die Gesamtbewertung einzelner Böden dar. Die
Gesamtbewertung
der
Böden
erfolgt
auf
der
Grundlage
der
vorliegenden
Bodenfunktionen unter Berücksichtigung von Vorbelastungen und herabgesetzter oder
fehlender Naturbelassenheit.
Der Stadt Aachen liegen für die landwirtschaftlich genutzten Flächen im Außenbereich
Bodenfunktionskarten im Maßstab 1:5.000 vor. Die Einstufung der Schutzwürdigkeit der
Böden erfolgt dabei weitgehend auf den Methoden des Geologischen Dienstes NRW.
Böden mit besonders hoher Erfüllung von Funktionen nach dem Bodenschutzgesetz
(BBodSchG) besitzen eine hohe Schutzwürdigkeit. In Tabelle 10 wird die Klassifizierung
der Schutzwürdigkeit nach den Vorgaben des Leitfaden Boden (STADT AACHEN, 2012)
aufgeführt.
Tabelle 10: Klassifizierung der schutzwürdigen Böden
Schutzwürdigkeit nach GD
NRW
Klassifizierung der Schutzwürdigkeit in der
Bodenfunktionskarte der Stadt Aachen
keine Angabe
1
sehr gering
keine Angabe
2
gering
sw1 = schutzwürdig
3
mittel
sw2 = sehr schutzwürdig
4
hoch
sw3 = besonders schutzwürdig
5
sehr hoch
Die Ausweisung der Schutzwürdigkeit Naturhaushalt (Na1 bis Na5) beruht auf den
Bodenteilfunktionen natürliche Bodenfruchtbarkeit, Filter- und Pufferfunktion und dem
Wasserspeichervermögen.
Biotopentwicklungspotenzials
Böden
(B3
mit
bis
einer
B5)
Schutzwürdigkeit
sind
Böden
hinsichtlich
mit
des
besonderen
Standorteigenschaften bzw. Extremstandorte wie beispielsweise sehr nasse, sehr
trockene oder sehr nährstoffarme Böden. Böden mit Archivfunktion dokumentieren
erdgeschichtliche Entwicklungsphasen (A5). In der folgenden Tabelle 11 werden die
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innerhalb des UR befindlichen Böden mit Klassifizierungen der Schutzwürdigkeit
aufgeführt.
Tabelle 11: Schutzwürdige Böden im Untersuchungsraum
Schutzwürdigkeit
(Stadt Aachen)
Klassifizierung der Schutzwürdigkeit in der
Bodenfunktionskarte der Stadt Aachen
sehr hoch
5
A5
B5
Na5
Archivfunktion
Biotop 5
Naturhaushalt 5
hoch
4
B4
Na4
Biotop 4
Naturhaushalt 4
mittel
3
B3
Na3
Biotop 3
Naturhaushalt 3
gering
2
Na2
Naturhaushalt 2
sehr gering
1
Na1
Naturhaushalt 1
Innerhalb des Untersuchungsraumes befinden sich schutzwürdige Böden mit den
Schutzwürdigkeitsstufen
1
(sehr
geringe
Schutzwürdigkeit)
bis
5
(sehr
hohe
Schutzwürdigkeit). Stufe 5 der Klassifizierung entspricht der Einstufung sw3 (besonders
schutzwürdig) des geologischen Dienstes NRW. In der folgenden Tabelle 12 wird die
Bedeutung der einzelnen Bodentypen im UR dargestellt. Weiterhin werden Art der
Schutzwürdigkeit und flächenmäßiger Anteil im Untersuchungsraum aufgeführt.
Tabelle 12: Bewertung der Böden im Untersuchungsraum
Nr.
Bodentyp
1 Typische
Parabraunerde
2 PseudogleyBraunerde
3 Typische
Parabraunerde/
z. T. Pseudogley
GesamtSchutzbedeutung würdigkeit
(GD NRW)
sehr hoch
hoch
gering
sw3 (Archivfunktion)
sw3 (Fruchtbarkeit)
sw2 (Fruchtbarkeit)
-
gering
-
Schutzwürdigkeit
(Aachener
Leitfaden)
Archivfunktion 5
Naturhaushalt 5
Fläche
ha
1,5
221,0
Naturhaushalt 4
Naturhaushalt 1
5,5
14,0
Naturhaushalt 3
0,4
mittel
sw1 (Fruchtbarkeit)
Naturhaushalt 3
44,6
sehr hoch
sw3 (Archivfunktion)
Archivfunktion 5
3,5
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242
45
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Nr.
Bodentyp
GesamtSchutzbedeutung würdigkeit
(GD NRW)
Schutzwürdigkeit
(Aachener
Leitfaden)
Fläche
ha
Parabraunerde
hoch
Naturhaushalt 4
36,0
-
Naturhaushalt 1
Naturhaushalt 2
6,5
46
6,5
sw2 (Fruchtbarkeit)
gering
4 Typischer Ranker/
Lockersyrosem
sehr hoch
sw3 (Archivfunktion)
Archivfunktion 5
6,5
5 Typische
Braunerde
z. T. PseudogleyBraunerde
sehr hoch
sw3 (Archivfunktion)
Archivfunktion 5
10,0
hoch
mittel
sw2 (Biotopfunktion)
sw1 (Fruchtbarkeit)
Biotop 4
Naturhaushalt 3
20,0
2,0
32
6 Typische
Braunerde
z. T. PseudogleyBraunerde
hoch
sw2 (Biotopfunktion)
Biotop 4
5,5
5,5
7 Typisches
Kolluvium,
z. T.
pseudovergleyt
sehr hoch
sw3 (Fruchtbarkeit)
Naturhaushalt 5
6,5
hoch
mittel
sw2 (Fruchtbarkeit)
sw1 (Fruchtbarkeit)
Naturhaushalt 4
Naturhaushalt 3
18,0
48,5
hoch
sw2 (Biotopfunktion)
Biotop 4
0,3
mittel
sw1 (Biotopfunktion)
Biotop 3
0,7
1
sw3 (Biotopfunktion)
Biotop 5
7,7
7,7
sw1 (Fruchtbarkeit)
Naturhaushalt 3
13,0
-
Naturhaushalt 2
6,0
sehr hoch
sw3 (Archivfunktion)
Archivfunktion 5
12,5
-
-
-
1,5
8 Auengley-Brauner
Auenboden
9 Typische Rendzina sehr hoch
10 Typischer Gley/
Gley-Kolluvium
z. T. Braunerde
Gley
mittel
gering
11 anthropogen
überprägte Böden
nicht bewertet
73
19
14
Insgesamt 242 ha und damit der größte Teil des Untersuchungsraumes wird von
Typischer Parabraunerde (1) eingenommen. Sie befindet sich schwerpunktmäßig im
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Bereich Horbacher Börde, in der Nordhälfte des Stadtteiles Richterich und auf dem
Gebiet der Stadt Herzogenrath. Aufgrund der sehr hohen natürlichen Bodenfruchtbarkeit,
der hohen Filter- und Pufferfunktion und der hohen Wasserspeicherfunktion kommt dem
überwiegenden Teil der Typischen Parabraunerde (221 ha) eine sehr hohe Bedeutung
für das Schutzgut Boden zu.
Auf ca. 75 ha des Untersuchungsraumes befindet sich Typisches Kolluvium (7), welches
zum Teil pseudovergleyt ist. Dieser Bodentyp besitzt eine mittlere bis sehr hohe
Bedeutung. Seine Schutzwürdigkeit erhält der Boden aufgrund sehr hoher und hoher
natürlicher Bodenfruchtbarkeit, hoher Filter- und Pufferfunktion und einem sehr hohen
oder hohen Wasserspeichervermögen.
Pseudogley-Braunerde (2) und Typische Braunerde (5) kommen mit einem Flächenanteil
von insgesamt ca. 77 ha im Untersuchungsraum vor und besitzen überwiegend eine
mittlere Schutzwürdigkeit. Pseudogley-Braunerde und Typische Braunerde sind aufgrund
ihrer Wasserspeicherkapazität und ihrer hohen natürlichen Bodenfruchtbarkeit der
Schutzwürdigkeitsklasse
hoch
(Naturhaushalt
4)
oder
mittel
(Naturhaushalt 3)
zuzuordnen.
Mit einem Flächenanteil von ca. 46 ha steht der Bodentyp Typische Parabraunerde z.
Teil Pseudogley Parabraunerde (3) im Untersuchungsraum an. Der überwiegende Teil
dieses
Bodentypes
(ca. 36 ha)
gehört
aufgrund
seiner
Bodenfruchtbarkeit
der
Schutzwürdigkeitsklasse Naturhaushalt 4 (hoch) an.
Typische Rendzina (9) besitzt einen Flächenanteil von 7,7 ha im Untersuchungsraum.
Aufgrund
seiner
Flachgründigkeit
besitzt
der
Bodentyp
ein
sehr
hohes
Biotopentwicklungspotenzial (Biotop 5). Die weiteren im UR vorkommenden Bodentypen
(4), (6), (8) kommen mit einem untergeordneten Flächenanteil vor.
Bodendenkmäler
Innerhalb des Untersuchungsraumes liegen zahlreiche Hinweise auf archäologische
Bodendenkmäler vor. Bodendenkmäler sind nach § 2, Abs. 5 Denkmalschutzgesetz
Nordrhein-Westfalen (DSchG NW): „ ... unbewegliche oder bewegliche Denkmäler, die
sich im Boden befinden oder befanden. Als Bodendenkmäler gelten auch Zeugnisse
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tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit, ferner Veränderungen
und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, die durch nicht mehr
selbständig erkennbare Bodendenkmäler hervorgerufen worden sind...". In der folgende
Tabelle 13 sind die Bodendenkmäler des Untersuchungsraumes aufgeführt.
Tabelle 13: Bodendenkmäler im Untersuchungsraum
Stadt
Zeit
Beschreibung
AA 004
Aachen
Steinzeit
Bergwerk, Lousberg
AA 013
Aachen
Mittelalter
Landwehr; Aachener Landgraben
AA 045d
Aachen
Neuzeit
Höckerlinie; Panzersperre; Westwall
AA 046
Aachen
Neuzeit
Höckerlinie; Panzersperre; Westwall
AC 074
Herzogenrath
Neuzeit
Höckerlinie; Panzersperre; Westwall
AC 075
Herzogenrath
Neuzeit
Höckerlinie; Panzersperre; Westwall
AC 138
Herzogenrath
Mittelalter/Neuzeit
Altstadt, Stadtmauer
Aachen
Altertum
Römische Straße
Code
Der geplante Radweg verläuft durch die Kulturlandschaft des Aachener Landes, das sich
hier durch die fruchtbaren Lössböden auszeichnet, die seit der Jungsteinzeit intensiv
besiedelt wurden. Im Umfeld des Untersuchungsraumes für den Radweg können daher
Siedlungsreste von der Jungsteinzeit bis ins Mittelalter vorkommen.
Abbildung 23: Höckerlinie südlich Broicher Höfe
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Im Süden befinden sich im Nahbereich des Radweges das jungneolithische Bergwerk
Lousberg (AA 004), in dem vor etwa 5000 Jahren Feuerstein für die Herstellung von
Feuersteinwerkzeugen bergmännisch abgebaut wurde und dessen Rohmaterial in einem
größeren Umkreis gehandelt wurde. Dieses Bergwerk ist bislang das Einzige seiner Art
und Zeitstellung im Rheinland und von überregionaler Bedeutung.
Zur römischen Zeit verlief in Höhe des Alten Heerler Weges eine römische Straße, die
das niederländische Heerlen mit Aachen verbindet. Ein Teil der geplanten Radstrecke
verläuft im Bereich dieser römischen Straße. Unter Umständen haben sich im Untergrund
noch Reste der römischen Straßentrasse erhalten, die bei Erdarbeiten für den Radweg
zerstört werden würden. Darüber hinaus ist im Umfeld dieser römischen Straße mit
römischen Ansiedlungen zu rechnen.
In Höhe der Laurensberger Straße quert der sog. Aachener Landgraben (AA 013) die
geplante Radtrasse. Im Mittelalter war er Teil der nördlichen Befestigungsanlagen
Aachens.
Im 2. Weltkrieg wurde das Aachener Land durch die Bauten der Westfront geprägt. Die
geplanten Radwege queren an mehreren Stellen Höckerlinien (AA 45d, 46 und AC 74,
75). Zahlreiche nicht als Bodendenkmäler eingetragene Bunker und Panzerstellungen
liegen in den Untersuchungsräumen des Radschnellweges. An der Westgrenze wurde
die "Westwall" genannte Bunkerstellung von der Schweizer Grenze bis Brüggen, westlich
Viersen aufgebaut. Die Stellung hatte z.T eine Tiefe von bis zu mehreren Kilometern, im
Rheinland war sie nur östlich von Aachen stärker ausgebaut.
4.2.3 Vorbelastungen
Altlasten
Innerhalb des Untersuchungsraumes befinden sich sowohl auf dem Gebiet der Stadt
Aachen
als
auch
auf
dem
Gebiet
der
Stadt
Herzogenrath
zahlreiche
Altlastenverdachtsflächen. Wird der Radweg auf einer vorhandenen Wegefläche geführt,
werden die hier befindlichen Altlastenverdachtsflächen nicht berührt.
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Ob sich auf dem Gebiet der Stadt Herzogenrath noch Untersuchungsbedarf ergibt, kann
erst nach Vorlage der Detailplanung geprüft werden. Bei einem Ausbau vorhandener
Wegeverbindungen und bei der Neuanlage von Radwegeflächen im Bereich von
Altlastenverdachtsflächen bzw. „nachrichtlich erfassten Flächen“ wird der Umgang mit
den dort befindlichen Altlasten in Abstimmung mit der zuständigen Behörde der Stadt
Herzogenrath festgelegt.
Auf dem Gebiet der Stadt Aachen werden die kritischen Punkte im Übergangsbereich
Rütscher Straße/Toledoring und im Bereich des „Alten Bahndammes“ in AachenLaurensberg gesehen. Im Bereich Rütscher Straße/Toledoring befindet sich der Eintrag
von Altablagerungen. Hier haben sich im Rahmen einer Erstuntersuchung auch Hinweise
auf Auffüllungsmaterialien ergeben.
„Alte Bahndamm“
Toledoring -Rütscher Straße
Abbildung 24: Ausschnitt aus dem Altlastenverdachtsflächenkataster der Stadt Aachen
Der sogenannte „Alte Bahndamm“ in Aachen-Laurensberg ist ein aufgeschütteter Damm,
auch hier ist davon auszugehen, dass technogene Beimengungen vorhanden sind. Hier
ist eine Überprüfung des gesamten Bahndamms erforderlich. Bei anfallenden
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Aushubmaterialien im Innenstadtbereich der Stadt Aachen ist eine abfallrechtliche
Beurteilung für anfallende Aushubmaterialien erforderlich.
Altbergbau
Der Untersuchungsraum zum Radschnellweg befindet sich über viele, auf Steinkohle,
Eisenerz und Eisenstein, verliehene Bergwerksfelder. Eine Gewinnung der Steinkohle hat
hier im tiefen-, oberflächennahen- und tagesnahen Bereich stattgefunden. Eigentümerin
aller überdeckenden Bergwerksfelder ist der Eschweiler Bergwerksverein EBV. Aufgrund
der Lagerstättenverhältnisse kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Bereich des
Plangebietes, teilweise auch widerrechtlich, Bergbau durch Dritte oder Uraltbergbau
stattgefunden hat. Die bergbaulichen Einflüsse durch Tagesöffnungen befinden sich
hauptsächlich im nördlichen Untersuchungsraum, während sich die Tagesbrüche
überwiegend
im östlichen UR zu finden sind. Im westlichen und südlichen
Untersuchungsraum
sind
keine
Einwirkungen
durch
den
Altbergbau
bekannt.
Tagesöffnungen, Tagesbrüche und Betriebsflächen des Altbergbaus sind in Karte 3:
Boden - Bestand dargestellt.
Im Nachbereich des UR befinden sich 5 bergbauliche Betriebsflächen, von denen jedoch
keine dieser Flächen den UR berührt. Die zu den Bergwerken Gouley-Laurweg, Grube
Voccart und Wilsberg gehörenden Flächen befinden sich nicht mehr in der Bergaufsicht.
Weitere bergbauliche Einflüsse rühren von zahlreichen im UR befindlichen Tagesbrüchen
und Tagesöffnungen. Als Tagesöffnung werden alle Zugänge eines Bergwerks vom Tage
ins Grubengebäude unter Tage bezeichnet. Je nachdem, ob der Weg ins Bergwerk
horizontal über einen Stollen oder vertikal über einen Schacht erfolgt, wird zwischen
Stollenmundloch und Schachtöffnung unterschieden. Im Untersuchungsraum befinden
sich zahlreiche Förderschächte, Kanalschächte, und Lichtlöcher bzw. Lichtschächte.
Tagesbrüche treten überwiegend im östlichen UR auf. Sie werden überwiegend durch
bergbauliche Tätigkeit unter Tage hervorgerufen und treten über senkrechten Schächten
und Stollen verschiedener Bergwerke auf. Als Tagesbruch bezeichnet man einen
Bergschaden, der nach Verbrüchen im Untergrund bis an die Erdoberfläche durchbricht.
Dort wird der Schaden oft durch Risse oder kraterähnliche Einsturztrichter sichtbar.
Tagesbrüche treten in der Regel durch den Einsturz alter, nicht verfüllter Bergwerksstollen und -schächte auf.
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Eine Beeinflussung durch den Uraltbergbau kann im trassennahen Bereich nicht
ausgeschlossen
werden.
Informationen
dazu
können
erst
nach
Durchführung
entsprechender Erkundungsmaßnahmen gewonnen werden.
Naturbelassenheit
In der Bodenfunktionskarte werden keine anthropogenen Einflüsse auf die Böden
berücksichtigt. Demgegenüber nimmt der Leitfaden Boden (2012) eine Einteilung der
Naturbelassenheit auf Grundlage der Bodennutzungen vor. Für die Beurteilung der im
UR Radschnellweg gelegenen Böden wurde die Naturbelassenheit auf Grundlage der
durchgeführten
Biotoptypenkartierung
vorgenommen.
Die
Bewertung
der
Naturbelassenheit gibt Hinweise darauf, ob anthropogene stoffliche oder strukturelle
Veränderungen vorliegen, die je nach Art und Ausmaß geeignet sind, Böden in ihren
Funktionen erheblich oder nachteilig zu beeinträchtigen (LANUV, 2010). Aus diesem
Grund wird die Naturbelassenheit mit in die Eingriffsbewertung einbezogen.
Die Nutzung von Flächen durch Friedhöfe, Sportstätten o. ä. führt zu einer Verminderung
der Naturbelassenheit der Böden, zum Teil auch zu einer vollständigen Veränderung des
Bodenprofils. Eine Versiegelung von Flächen durch Gebäude, Straßen und Parkplätze
führt beispielsweise dazu, dass der Boden keinerlei Funktionen mehr erfüllt. Eine
Belastung der Böden mit Schadstoffen wirkt sich negativ auf die Bodenfunktionen aus.
Folgende
Einstufung
wurde
hinsichtlich
der
Naturbelassenheit/
Vorbelastung
durchgeführt:
-
sehr hohe Vorbelastung bei Vorkommen von Altlasten (Stufe 1, negative
Auswirkungen auf den Boden);
-
hohe Vorbelastung bei versiegelten und teilversiegelten Flächen (Stufe 2 und 3,
sehr geringe/ keine Naturbelassenheit);
-
mittlere Vorbelastung bei Veränderungen des Bodenprofils z. B. bei Sportstätten
(Stufe 4, geringe Naturbelassenheit).
Für die Beurteilung von Naturbelassenheit und Vorbelastung wurde zum einen die
Biotoptypenkartierung
ausgewertet
und
zum
anderen
das
Kataster
für
Altlastenverdachtsflächen abgefragt. Weiterhin wurde für die Einschätzung von
Vorbelastungen die digitale Bodenbelastungskarte (Lazar et. al., 2003) ausgewertet. Hier
wird das flächige Belastungsniveau des Oberbodens mit anorganischen Schadstoffen
(Schwermetalle), schwer abbaubaren organischen Schadstoffen (PAK, PCB) für die
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Nutzungsarten Acker, Grünland und Wald dargestellt. Ist die Naturbelassenheit
beispielsweise mit gering bewertet worden, wurde dies in der UVS als mittlere
Vorbelastung gewertet (s. auch Tabelle 14).
Tabelle 14: Naturbelassenheit/ Vorbelastung der Böden im UR
Vorbelastung
Naturbelassenheit
mittel
gering
hoch
sehr hoch
Bewertungsstufe
Beeinflussung der
Bodenfunktion
Bodennutzung
(Beispielhaft)
NA 4
hohe Beeinflussung
durch Aufschüttung
und Verlagerung
natürlicher Substrate;
vollständige
Veränderung des
Profilaufbaus
Golfplätze,
unbefestigte
Wege, Friedhöfe
sehr gering/
keine
NA 3
NA 2
Funktionserfüllung
(Wasserspeicher,
Grundwasserneubildu
ng, Bodenleben,
natürliche
Bodenfruchtbarkeit)
stark eingeschränkt
versiegelte und
teilversiegelte
Flächen
negativ
NA1
negative Funktion
aufgrund von
Schadstoffbelastungen
Altlastenverdacht
sflächen,
nachrichtlich
erfasste Altlastenverdachtsflächen
Aufgrund der starken anthropogenen Prägung des Untersuchungsraumes existieren in
vielen Bereichen eine geringe Naturbelassenheit und damit gleichzeitig eine hohe
Vorbelastung.
Eine
Verschneidung
der
Schutzwürdigkeit
der
Böden
mit
der
Naturbelassenheit führt zu Abschlägen und zu einer Reduzierung der Funktionserfüllung.
Bei einem Großteil des UR wie beispielsweise der Innenstadt Aachens, den Stadtteilen
Laurensberg, Richterich und Klinkheide handelt es sich um Flächen mit einem hohen
Versiegelungsgrad. Versiegelte Flächen besitzen keine Naturbelassenheit und bedeuten
gleichzeitig eine hohen Vorbelastung des Bodens bzw. einen weitgehenden Verlust aller
Bodenteilfunktionen.
Weiterhin befinden sich unter anderem im Bereich des Toledoringes und dem Stadtteil
Kohlscheid zahlreiche Altlastenverdachtsflächen. Hier können sich Schadstoffe negativ
auf die Naturbelassenheit auswirken und zu einer sehr hohen Vorbelastung der Böden
führen.
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4.2.4 Diskussion und Bewertung
Für die Ermittlung der Gesamtbedeutung der im Untersuchungsgebiet vorkommenden
Böden wurde zum einen die Wertigkeit von Bodenfunktion und Schutzwürdigkeit beurteilt
und zum anderen Vorbelastungen der Böden geprüft. Sehr hohe Vorbelastungen der
Böden beispielsweise durch das Vorhandensein von Altlastenverdachtsflächen führen zu
einer Reduzierung des Bodenwertes um drei Stufen. In Tabelle 15 wird die Bewertung
der Gesamtbedeutung des Bodens aufgeführt. Karte 4: Boden - Bewertung stellt die
Gesamtbedeutung der Böden dar.
Tabelle 15: Ermittlung der Gesamtbedeutung - Boden
Bodenwertstufe
Naturbelassenheit
sehr hoch
mittel (NA 5)
hoch
Vorbelastung
mittel
hoch
sehr gering (NA 3)
hoch
mittel
keine (NA 2)
sehr hoch
gering
-
gering (NA 4)
sehr gering
keine (NA 2)
(NA3)/
der
Horbacher
Börde
befinden
hoch
mittel
mittel
hoch/ sehr hoch
gering
mittel (NA 5)
gering (NA 4)/ sehr
gering (NA3)/ keine
(NA 2)
In
sehr hoch
gering (NA 4)
mittel (NA 5)
mittel
Gesamtbedeutung
-
mittel
mittel/ hoch/
sehr hoch
sich
großflächig
gering
Böden
mit
sehr
hoher
Gesamtbedeutung. Der hier anstehenden Typische Parabraunerde kommt eine sehr
hohe Schutzwürdigkeit aufgrund der sehr hohen Bedeutung für den Naturhaushalt (Na5)
zu. Sie begründet sich durch eine sehr hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit, eine hohe
Puffer- und Reglerfunktion und einem hohen Wasserspeichervermögen. Insbesondere im
westlichen Teil der Horbacher Börde liegen so gut wie keine Vorbelastungen durch
Altlasten, Versiegelung und Überformung der natürlichen Böden vor.
Auf größeren Flächen nördlich von Richterich sowie in kleineren Bereichen in
Pennesheide befindet sich ebenfalls Typische Parabraunerde. Diesen Flächen kommt
aufgrund einer sehr hohen Bedeutung für den Naturhaushalt (Na5) und einer hohen
Natürlichkeit des Bodens eine sehr hohe Gesamtbedeutung zu.
Südlich und nördlich des Toledoringes befinden sich Böden mit einer sehr hohen
Bedeutung der Archivfunktion (A5).
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Aufgrund eines hohen Biotopentwicklungspotenzials bei gleichzeitiger Natürlichkeit der
Böden besitzen zum einen Böden im Bereich des Wurmtales südlich von Herzogenrath
und zum anderen unversiegelte Flächen beidseitig des Campus Boulevard (Universität
Melaten) eine hohe Gesamtbedeutung für das Schutzgut Boden. Dabei handelt es sich
größtenteils um typische Braunerden, die günstige Voraussetzungen für die Entwicklung
wertvoller Biotope aufweisen.
Im gesamten Untersuchungsraum befinden sich mosaikartig Böden mit einer hohen
Bedeutung für den Naturhaushalt (Na4), die bei einem hohen bis mittleren
Natürlichkeitsgrad eine hohe Gesamtbedeutung besitzen. Anzusprechen sind dabei die
Bodentypen Typisches Kolluvium und Typische Parabraunerde, z. T. PseudogleyParabraunerde, deren hohe Bedeutung aus einer hohen bis sehr hohen natürlichen
Bodenfruchtbarkeit und einer hohen Wasserspeicherkapazität resultiert.
Alle übrigen Böden besitzen aufgrund geringer Erfüllung natürlicher Bodenfunktionen,
einer
geringen
Naturbelassenheit
der
Böden
oder
dem
Vorliegen
einer
Altlastenverdachtsfläche eine mittlere bis geringe Bedeutung für das Schutzgut Boden.
4.3 Schutzgut Wasser
Bei
der
Betrachtung
des
Schutzgutes
Wasser
werden
Grundwasser
und
Oberflächenwasser aufgrund ihrer unterschiedlichen Bewertungskriterien getrennt
behandelt. Die Darstellung erfolgt gemeinsam in der Karte 5: Wasser. Zur Ermittlung von
Eignung, Empfindlichkeit und Vorbelastung des Schutzgutes Wasser wurden Aussagen
der Fachbehörden ausgewertet. Versiegelte und überbaute Flächen wurden aus der
Bewertung ausgenommen.
4.3.1 Grundwasser
Ein Grundwasserkörper umfasst ein abgegrenztes Grundwasservolumen innerhalb eines
oder mehrerer Grundwasserleiter. Die Abgrenzung von Grundwasserkörpern ist insoweit
sinnvoll, als sich Grundwasserströme zum Teil sehr langsam bewegen und Belastungen
an einer Stelle im Grundwasser letztendlich langfristig zu Belastungen des ganzen
Vorkommens führen können.
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Grundwasserkörper werden innerhalb der Grenzen der Teileinzugsgebiete ausgewiesen.
Dabei erfolgt die Abgrenzung in Bezug auf den obersten relevanten Grundwasserleiter.
Im Porengrundwasserleiter orientiert sich die Abgrenzung der Grundwasserkörper in
erster Linie an unterirdischen Einzugsgebieten anhand von Grundwassergleichenplänen
und erst nachrangig an geologischen Unterschieden. Im Festgestein werden die
geologischen
Verhältnisse
sowie
die
oberirdischen
Wasserscheiden
(Grundwasserregionen) als maßgebliche Abgrenzungskriterien herangezogen.
Innerhalb
des
Untersuchungsraumes
zum
Radschnellweg
befinden
sich
drei
unterschiedliche Grundwasserkörper. Der größte Teil des Untersuchungsraumes nördlich
der
A4
wird
durch
den
Grundwasserleiter
„Haupttrassen
des
Rheinlandes“
eingenommen. Im östlichen UG befindet sich der wenig ergiebige Kluftgrundwasserleiter
„Linksrheinisches Schiefergebirge“. Südlich der A 4 liegt der Grundwasserleiter
„Südlimburgische Kreidetafel“, ein mäßig ergiebiger Poren-/ Kluftgrundwasserleiter.
Tabelle 16: Grundwasserkörper im Untersuchungsraum
Grundwasserkörper-Nr.
Grundwasserkörper
Name
GWLeitertyp
Mächtigkeit
[m]
Bemerkung
Bedeutung
Schutzgut
Wasser
DENW_282_03
DENW_282_04
Hauptterassen
des
Rheinlandes
PorenGWL
25
schlechter
mengenmäßiger
und chemischer
Zustand
DENW_282_09
Südlimburgische
Kreidetafel
Poren-/
KluftGWL
10
guter chem. und
mengenmäßiger
Zustand
hoch
DENW_282_10
Linksrheinisches
Schiefergebirge
KluftGWL
-
guter chem. und
mengenmäßiger
Zustand
wenig ergiebig
mittel
Die
Bedeutung
und
Eignung
des
Grundwassers
werden
gering
über
die
Grundwasserneubildung (mengenmäßiger Zustand) und den chemischen Zustand des
Grundwassers definiert. Die Beurteilung der Empfindlichkeit des Grundwasserkörpers
gegenüber Verunreinigungen erfolgt durch qualitative Aspekte.
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4.3.1.1 Bedeutung/ Eignung
Bei dem Grundwasserleiter „Hauptterrassen des Rheinlandes“ handelt es sich um einen
ergiebigen bis sehr ergiebigen Poren-Grundwasserleiter aus silikatischem Gestein. Der
Grundwasserkörper umfasst u.a. grundwassernahe Auebereiche des Wurmtales und
Rurtales mit grundwassergeprägten Böden. Daneben existieren außerhalb der Täler
weiträumige Überdeckungen mit Löss bzw. Lösslehm. Der Grundwasserleiter (GWL)
besitzt eine Mächtigkeit von etwa 25 m und zeichnet sich durch eine mittlere bis hohe
Durchlässigkeit aus. Aufgrund von Qualität und Schutzfunktion der Deckschichten
besteht gleichzeitig eine mittlere Empfindlichkeit des Grundwasserkörpers.
Untersuchungen aus dem Zeitraum 2007 bis 2012 zeigen für den GWL „Hauptterrassen
des Rheinlands“ einen schlechten chemischen und einen schlechten mengenmäßigen
Zustand. Der chemische Zustand wurde mit „schlecht“ bewertet, da das Wasser mit
Stickstoffverbindungen (Nitrat) aus der Landwirtschaft belastet ist. Ebenfalls nicht gut ist
der mengenmäßige Zustand: Bedingt durch den Braunkohletagebau wird mehr Wasser
entzogen als zugeleitet, damit das Grundwasser aus dem Wurmgebiet nicht in die
Tagebaue abläuft. Dieser Zustand wird voraussichtlich noch über mehrere Jahrzehnte
anhalten,
bis
der
Braunkohlenabbau
abgeschlossen
ist.
Im
Rahmen
des
Braunkohletagebaus erfolgen bereits umfangreiche Maßnahmen zur Minderung der
Umweltauswirkungen. Insgesamt besitzt der Grundwasserkörper eine geringe Bedeutung
für das Schutzgut Wasser.
Der Grundwasserkörper „Südlimburgische Kreidetafel“ befindet sich südlich der A 4 und
besteht aus slilikatischen und carbonischen Gesteinen. Der Poren- und KluftGrundwasserleiter ist durch eine mäßige bis hohe Durchlässigkeit und eine mäßige
Ergiebigkeit gekennzeichnet. Der chemische Zustand und der mengenmäßige Zustand
wurde in den Untersuchungen aus dem Zeitraum 2007 bis 2012 für die „Südlimburgischer
Kreidetafel“ mit gut bewertet. Bei der Gesamtbedeutung wurde der Grundwasserkörper
mit hoch bewertet.
Der Grundwasserkörper „Linksrheinisches Schiefergebirge“ wird von der tief in das
Festgestein eingeschnittenen Wurm durchzogen und im Wesentlichen über Hangquellen
im Wurmtal entwässert. Außerhalb des Wurmtales liegen geringmächtige LockergesteinsÜberdeckungen (Sande, Lösslehm) vor. Das Festgestein ist in Auflockerungszonen und
in sandigen Partien sehr gering bis gering durchlässig. Insgesamt ist der Kluft-
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Grundwasserleiter wenig ergiebig und für die Wasserversorgung unbedeutend. Der
chemische Zustand und der mengenmäßige Zustand wurden in den Untersuchungen aus
dem Zeitraum 2007 bis 2012 mit gut bewertet. Bei der Gesamtbewertung besitzt der
Grundwasserleiter eine mittlere Bedeutung.
Qualität und Menge des Grundwassers wird an Grundwassermessstellen im UR und
Nahbereich des UR an folgenden Messstellen geprüft. Sie sind in der folgenden Tabelle
17 aufgeführt:
Tabelle 17: Grundwassermessstellen im Untersuchungsraum
Messstellen
Nr.
Name
Grundwasserqualität;
Messturnus
010000082
Herzogenrath
Nr. 10
-
10,20 m
Winter
2014
monatl.
Messung
010301288
MARIA
THERESIA
2a/n
-
11,93
Winter
2014
Einzelmessung
010300144
Kohlscheid Nr.
89
-
3,03
Winter
2013
monatl.
Messung
010203205
Mühlenbach/
Pennesheide
jährlich
12,13
Winter
2012
halbjährlich
010203199
Ürsfeld
jährlich
11,21
Winter
2014
monatl.
Messung
010300594
Aachen
Klinikum 9
-
2,17
Winter
2014
monatl.
Messung
010300612
Aachen
Klinikum 11
-
9,87
Winter
2011
monatl.
Messung
010409051
Siebenquellen
Süd
jährlich
-
-
Quellwasser
010409142
Siebenquellen
Nord
jährlich
-
-
Quellwasser
010300570
Aachen
Klinikum 7
jährlich
13,59
Winter
2014
monatl.
Messung
Im
gesamten
UR
besteht
mit
9,87
bis
Grundwasserflurabstand
13,59 m
ein
Bemerkung
vergleichsweise
hoher
Grundwasserflurabstand. Lediglich die Messstellen Kohlscheid Nr. 89 und Klinikum
Aachen weisen mit 3,03 m und 2,17 m einen geringeren Grundwasserflurabstand auf.
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4.3.1.2 Empfindlichkeit
Bis auf wenige Ausnahmen befinden sich im UR Böden mit einer hohen oder sehr hohen
Speicher- und Reglerfunktion. Hier besteht eine mittlere Empfindlichkeit des obersten
Grundwasserleiters. Lediglich im Bereich Lousberg befinden sich Böden mit einer
geringen Speicher- und Reglerfunktion, so dass der oberste Grundwasserleiter hier eine
hohe Empfindlichkeit besitzt.
4.3.1.3 Vorbelastung
Für den Grundwasserleiter „Hauptterrassen des Rheinlandes“ besteht eine erhebliche
Vorbelastung durch den Braunkohletagebau. Insbesondere durch seine Mächtigkeit und
seiner Ausbildung als Poren-Grundwasserleiter besitzt der Grundwasserleiter ein hohes
Potenzial als Grundwasserleiter. Die chemische Qualität des Grundwassers ist durch
intensive landwirtschaftliche Nutzug und starkem Nitrateintrag aus der Landwirtschaft
vorbelastet. Im Nahbereich stark befahrener Verkehrsstraßen wie beispielsweise A 4,
L 232 und L 231 besteht infolge verkehrsbedingter Schadstoffeinträge wie beispielsweise
Stäube, Brems- und Reifenabrieb und Streusalzen eine potenzielle Gefährdung des
Grundwassers. Die Vorbelastung ist in diesem Bereich jedoch aufgrund der hohen oder
sehr hohen Sorptionsfähigkeit der Böden als gering einzustufen.
4.3.2 Oberflächengewässer
Die Bewertung von Bedeutung und der Empfindlichkeit der Oberflächengewässer erfolgt
über
die
Kriterien
Naturnähe,
Gewässergüte
und
Gewässerdynamik.
Die
Lebensraumqualität der Gewässer und ihrer Uferstrukturen werden mit dem Schutzgut
Tiere und Pflanzen bewertet.
Der Untersuchungsraum gehört zur Planungseinheit „Wurm“ und „Senserbach“
(PE_Rur_1300) im Einzugsgebiet der Rur. Die Rur ist wiederum ein Teil des
Flussgebietes Maas. Die Wasserqualität der Oberflächengewässer wird an den
Messstellen der Gewässer Wurm, Broicher Bach, Amstelbach und Wildbach geprüft. Sie
sind in der folgenden Tabelle 18 aufgeführt.
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Tabelle 18: Oberflächenwassermessstellen im Untersuchungsraum
Messstellen
Nr.
Name
Gewässername
Art der Messung
Bemerkungen
Herzogenrath_1
Wurm
Pegelstand,
kontinuierlich
Datenlogger
Herzogenrath_2
Broicher Bach
Pegelstand,
kontinuierlich
Datenlogger
125209
OH Wurm
Broicher Bach
chemische
Analyse
124801
OH Broicher
Bach
Wurm
chemische
Analyse
125453
OH KA ACHorbach
Amstelbach
chemische
Analyse
124000
Stockheider
Mühle, Strüver
Weg
Wildbach
chemische
Analyse
123821
Schürzelter
Straße
Wildbach
chemische
Analyse
Kleingewässer
Im Rahmen der Biotoptypenkartierung wurden einige Kleingewässer festgestellt. Eine
kurze Beschreibung der Gewässer erfolgt im Kapitel 4.1.2.3, dargestellt sind sie u. a. in
Karte 5: Wasser. Die im UR vorkommenden Kleingewässer sind im Folgenden
aufgeführt:
-
Gräfte Schloss Rahe (A1)
-
Gewässer Uersfeld (A2 – A4)
-
Gräfte Gut Rosenberg und Kleingewässer alte Forst südlich Horbach (A5, A6)
-
Gewässer im Quellgebiet Steinkaulbach (A7, A8)
-
Querung des Amstelbaches durch ein Brückenbauwerk (A9)
Überschwemmungsgebiete
Für die Fließgewässer Amstelbach und Wurm sind gesetzlich Überschwemmungsgebiete
festgesetzt worden. Die Lage der Überschwemmungsgebiete ist im Übersichtsplan
Karte 5: Wasser dargestellt.
In
zwei
Abschnitten
verläuft
der
Radschnellweg
im
Bereich
der
Überschwemmungsgebiete. Östlich des Bahndammes in der Nähe des Stadtteils
Maubach berührt das Überschwemmungsgebiet der Wurm den Untersuchungsraum auf
einer Länge von ca. 110 m und einer Breite von etwa 15 m. Der überwiegende Teil des
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Überschwemmungsgebiets Wurm befindet sich jedoch im östlicher und südöstlich
gelegenen Wurmtal (s. Karte 5) außerhalb des UR.
Im Verlauf des Amstelbaches im Bereich des Wasserschlosses Großuersfeld sowie im
westlichen Gewässerverlauf befindet sich auf einer Länge von etwa 480 m ebenfalls ein
gesetzlich festgelegtes Überschwemmungsgebiet. Die für eine Überschwemmung
vorgesehenen Flächen befinden sich rechts- und linksseitig des Amstelbaches und sind
mit naturnahen ca. 15 m breiten, gewässerbegleitenden Gehölzflächen bewachsen.
Wasserschutzgebiete befinden sich nicht im Untersuchungsraum.
4.3.2.1 Bedeutung/ Eignung
Das Retentionsvermögen eines Gewässers bezeichnet seine Fähigkeit, Niederschläge
zurück zu halten und langsam an das Grundwasser oder an die anschließenden
Gewässersysteme abzugeben. Ein hohes Retentionsvermögen besitzen mäandrierende,
naturnahe Fließgewässer und Stillgewässer mit flachen, Wasserpflanzen bewachsenen
Ufern in Verbindung mit Abfluss dämpfenden Strukturen zur Oberflächenrückhaltung wie
beispielsweise Eichen- und Erlenwälder. Das Selbstreinigungsvermögen ist entscheidend
von den Uferstrukturen und der Ufervegetation abhängig.
Derzeit stellt sich die Wurm als weitgehend unverbauter Gewässerlauf dar. Das
Gewässer berührt den UR lediglich auf einer Länge von ca. 110 m. Aufgrund einer
mäßigen Gewässerverunreinigung (Güteklasse II) und einer mäßigen Veränderung der
Gewässerstruktur besitzt die Wurm eine hohe Gesamtbedeutung und Empfindlichkeit
hinsichtlich Naturnähe, Gewässerdynamik und Retentionsvermögen.
Der Amstelbach weist in seinem Oberlauf eine kritische Wasserqualität (Güteklasse II-III)
auf. Insbesondere in den Siedlungsbereichen ist der Amstelbach stark bis vollständig
verändert. In den Offenlandbereichen liegt überwiegend eine mäßige bis deutliche
Veränderung vor. In zwei Abschnitten, dem Stadtteil Bank und dem Stadtteil Richterich,
quert der Amstelbach den UR. Aufgrund seiner als kritisch beurteilten Wasserqualität und
starken Veränderungen der Gewässermorphologie besitzt der Amstelbach hier eine
mittlere Bedeutung hinsichtlich der Funktionen Naturnähe, Gewässerdynamik und
Retentionsvermögen. Lediglich der ca. 220 m lange Gewässerabschnitt südwestlich
Uersfeld
besitzt
aufgrund
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seiner
vergleichsweise
geringen
Veränderung
der
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Gewässermorphologie
(deutlich verändert) eine hohe Bedeutung
aufgrund der
Teilfunktionen Naturnähe, Gewässerdynamik und Retentionsvermögen.
Der Wildbach durchfließt den UR im Stadtteil Laurensberg auf einer Länge von
ca. 360 m. Zu diesem Gewässer liegen lediglich Informationen zur Gewässerstruktur vor,
die Wasserqualität wurde nicht untersucht. Aufgrund einer starken bis vollständigen
Veränderung der Gewässermorphologie besitzt der Gewässerabschnitt eine mittlere
Bedeutung hinsichtlich Naturnähe, Gewässerdynamik und Retentionsvermögen.
Die nicht weiter untersuchten Zuflüsse der Wurm und des Amstelbaches, wie
Hundforterbenden, Zufluss südlich der Kläranlage (N. N.), Schönauer Bach, Horbach und
Steinkaulbach, besitzen ebenfalls eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut Wasser und
eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeinträgen
4.3.2.2 Empfindlichkeit
Oberflächengewässer
besitzen
im
Gegensatz
zum
Grundwasser
gegenüber
Belastungsquellen keinen Schutz durch Deckschichten. Gefährdende Stoffe können
durch direkten Eintrag, über Auswaschungen oder Niederschläge ins Oberflächenwasser
gelangen. Eine besondere Empfindlichkeit besitzen die Oberflächengewässer hinsichtlich
einer Verschmutzung mit schwer abbaubaren und giftigen Stoffen, die durch die
Selbstreinigungskräfte der Gewässer nicht oder nur in einem geringen Maße abgebaut
werden können.
Alle Gewässer des Untersuchungsraums sind vom Menschen beeinflusst (angelegt oder
begradigt).
Aus
diesem
Grund
wird
das
Selbstreinigungsvermögen
aller
Oberflächengewässer im Untersuchungsraum als beeinträchtigt eingeschätzt. Generell
ist die Empfindlichkeit von Fließgewässern gegenüber Schadstoffeinträgen hoch.
4.3.2.3 Vorbelastung
Die Vorbelastungen für die Oberflächengewässer entstehen durch den Eintrag von
Schadstoffen. Als Vorbelastung für die Wurm ist beispielsweise die Einleitung von
geklärten Abwässern der Kläranlage Steinbusch in Herzogenrath zu nennen. Der
Auenbereich der Wurm wird größtenteils extensiv genutzt, hier ist der Eintrag von
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Schadstoffen aus der Landwirtschaft daher gering. Bei der Wurm ist daher von einer
mittleren Vorbelastung auszugehen.
Im UR durchfließt der Amstelbach intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen und Wohn/ Gewerbebereiche.
Er
besitzt
durch
den
Eintrag
von
Düngemitteln
und
Pflanzenbehandlungsmitteln eine mittlere Vorbelastung.
4.3.3 Zusammenfassung Schutzgut Wasser
Der nördlich der Autobahn A 4 gelegene Grundwasserleiter „Hauptterrassen des
Rheinlandes“ besitzt aufgrund seines schlechten chemischen Zustands und seines
schlechten mengenmäßigen Zustands eine geringe Bedeutung für das Schutzgut
Wasser. Bei dem Grundwasserleiter „Hauptterrassen des Rheinlandes“ handelt es sich
aufgrund seiner Mächtigkeit um einen ergiebigen bis sehr ergiebigen Grundwasserleiter.
Durch den Braunkohletagebau wird dem Grundwasserleiter Wasser entzogen, so dass er
zurzeit einen schlechten mengenmäßigen Zustand aufweist. Der chemische Zustand
wurde aufgrund von Einflüssen aus der Landwirtschaft ebenfalls als schlecht beurteilt.
Bei dem nordöstlich Klinkheide gelegenen Grundwasserkörper „Linksrheinisches
Schiefergebirge“ handelt es sich zwar um einen wenig ergiebigen Grundwasserkörper,
aufgrund seines guten chemischen und mengenmäßigen Zustands kommt ihm eine
mittlere Bedeutung zu.
Südlich der Autobahn A 4 befindet sich der Grundwasserkörper „Südlimburgische
Kreidetafel“. Ihm kommt aufgrund seines guten mengenmäßigen und chemischen
Zustands eine hohe Bedeutung und Empfindlichkeit für das Schutzgut Wasser zu.
Der UR gehört zur Planungseinheit „Wurm“ und „Senserbach“. Der östliche Planbereich
ist durch die Wurm mit ihren Zuflüssen gekennzeichnet, während der westliche
Planbereich durch Amstelbach und Wildbach mit ihren Zuflüssen geprägt ist. Das
Fließgewässer Wurm stellt sich als weitgehend unverbauter Gewässerlauf dar und
berührt den UR lediglich auf einer Länge von ca. 110 m. Aufgrund einer mäßigen
Gewässerverunreinigung
(Güteklasse II)
und
einer
mäßigen
Veränderung
der
Gewässerstruktur besitzt die Wurm eine hohe Gesamtbedeutung und Empfindlichkeit
hinsichtlich Naturnähe, Gewässergüte, Gewässerdynamik und Retentionsvermögen.
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In seinem Oberlauf weist der Amstelbach eine kritische Wasserqualität (Güteklasse II-III)
auf. Die Morphologie des Amstelbaches ist in den Siedlungsbereichen stark bis
vollständig verändert, während in den Offenlandbereichen mäßige bis deutliche
Veränderungen vorliegen. In weiten Strecken besitzt der Amstelbach daher eine mittlere
Bedeutung für das Schutzgut Wasser. Lediglich ein ca. 220 m langer Gewässerabschnitt
südlich Uersfeld besitzt aufgrund seiner vergleichsweise geringen Veränderung eine
hohe Bedeutung aufgrund der Teilfunktionen Naturnähe, Gewässerdynamik und
Retentionsvermögen. Den Gewässern Wildbach, Hundforterbenden, Zufluss südlich der
Kläranlage (N. N.), Schönauer Bach, Horbach und Steinkaulbach kommt eine mittlere
Bedeutung für das Schutzgut Wasser und eine hohe Empfindlichkeit gegenüber
Schadstoffeinträgen zu.
4.4 Schutzgut Klima/Luft
Die Darstellung der Bedeutung/ Eignung, Empfindlichkeit und Vorbelastung des
Schutzgutes Luft/ Klima erfolgt in der Karte 6: Klima/ Luft.
Zur Ermittlung der Bedeutung/ Eignung, Empfindlichkeit
und Vorbelastung des
Schutzgutes Klima/ Luft werden vorliegende Informationen zum Klima ausgewertet. Da
für den Untersuchungsraum keine weiterreichenden Auswirkungen erwartet werden,
wurden keine speziellen klimatischen Untersuchungen durchgeführt.
Der Raum Aachen zählt zum warm-gemäßigten Regenklima, bei dem die mittlere
Temperatur des wärmsten Monats unter 22° C und die des kältesten Monats über -3° C
bleibt. Damit liegt der Untersuchungsraum in einem überwiegend maritim geprägten
Gebiet mit allgemein mäßig warmen Sommern und milden Wintern. Gelegentlich setzt
sich jedoch kontinentaler Einfluss mit längeren Phasen hohen Luftdrucks durch. Dann
kann es im Sommer bei schwachen östlichen bis südöstlichen Winden zu höheren
Temperaturen und trockenem sommerlichen Wetter kommen. Im Winter sind kontinental
geprägte Wetterlagen häufig mit Kälteperioden verbunden.
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Tabelle 19: Monatliche Durchschnittstemperaturen und -niederschläge im UR
Temperatur (°C)
Niederschlag
(mm)
Sonnenstunden
(h/d)
Jan
Feb
Mär
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug Sep
Okt
Nov
2,1
2,6
5,4
8,5 12,9 15,7 17,3 16,9 14,1 10,4 5,8
Dez
3,1 Ø 9,6
64,0 57,0 66,0 57,0 70,0 85,0 79,0 70,0 67,0 65,0 67,0 76,0 Σ 823,0
1,6
2,8
3,5
4,9
6,0
5,9
6,1
5,9
4,7
3,7
2,2
1,5 Ø 4,1
Quelle: Niederschlag: Deutscher Wetterdienst; langjähriges Mittel, Aachen Kläranlage 1971-2000
Die Jahresmitteltemperatur für die Station Aachen-Kläranlage beträgt im langjährigen
Mittel 9,6 °C. Die Niederschlagssumme liegt im langjährigen Mittel bei 823 mm bei einer
durchschnittlichen Sonnenstundendauer von 4,1 Stunden. Juni und Juli sind die
niederschlagsreichsten, Februar und September die niederschlagsärmsten Monate des
Jahres. Die Sommer sind warm und die Winter mild. Im Juli liegt die mittlere Temperatur
bei 17°C, im Januar bei 2°C. Den meisten Sonnenschein gibt es im Juli, den wenigsten
im Dezember.
Mesoklima
Für
die
Bewertung
der
Klimafunktion
hinsichtlich
ihrer
Bedeutung
für
den
Landschaftshaushalt und ihrer Empfindlichkeit gegenüber Eingriffen sind die meso- und
mikroklimatischen Prozesse von Belang, also das durch Austauschprozesse in der
bodennahen Luftschicht geprägte Geländeklima.
Das Geländeklima als Teil des Mesoklimas wird in unterschiedliche Klimatypen bzw.
Klimatope unterteilt. Klimatope bezeichnen räumliche Einheiten, in denen die
mikroklimatischen
Faktoren
relativ
homogen
und
ihre
Auswirkungen
wenig
unterschiedlich sind. Klimatisch wirken sich vor allem Flächennutzung, Vegetationsart
und Vegetationszustand sowie das Relief und die Bodenart aus. Im Untersuchungsraum
können auf der Grundlage der Biotoptypenkartierung die folgenden Klimatoptypen
unterschieden werden:
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-
Freilandklima,
-
Gewässerklima,
-
Waldklima und
-
Stadtrandklima und Klima kleinerer Ortslagen.
Klimatope
lassen
Ausgleichsräume
Lagebeziehung
sich
sind
eine
in
Lasträume
Flächen,
die
und
in
aufgrund
Ausgleichsfunktion
zu
Ausgleichsräume
ihrer
unterscheiden.
Ausstattung,
klimatischen
bzw.
Größe
und
lufthygienischen
Belastungen ausüben. Wald-, Freiland, Gewässer- und parkähnliche Klimatope gehören
in diese Kategorie. Positive Eigenschaften sind ein geringer Emissionsanteil, die
Fähigkeit zum Filtern der Luftschadstoffe, eine Verbesserung der Belüftungssituation
durch eine geringe Oberflächenrauhigkeit und die Produktion von Frischluft.
Klimatope die zu den Lasträumen zählen sind v. a. verdichtete Siedlungsbereiche,
Gewerbe- und Industrieflächen sowie großflächige Verkehrsanlagen. Belastungen für
Klima und Luftqualität bestehen u. a. durch eine thermische Belastung aufgrund
besonders starker Erwärmung, Veränderungen des Windfeldes, eine Reduktion des
Windaustausches
sowie
erhöhte
Emissionen
mit
der
Folge
von
Schadstoffanreicherungen.
Waldklima
Großflächige
zusammenhängende
Waldbestände
stellen
bioklimatisch
wertvolle
Erholungsräume und lufthygienische Ausgleichsräume dar. Das Waldklimatop zeichnet
sich positiv durch äußerst geringe Emissionen und die Dämpfung der Klimaelemente
(Strahlung, Lufttemperatur und Windgeschwindigkeit) aus. Die vorrangige Funktion liegt
im Bereich der Lufthygiene, der Filterfunktion durch Ad- und Absorption gas- und
partikelgebundener Luftschadstoffe.
Zwar produzieren Waldflächen ein großes Volumen an Kaltluft, doch sind durch die
deutlich verminderten Windgeschwindigkeiten im Stammraum die Austauschvorgänge
zwischen
Waldflächen
und
umgebendem
Freiland
oder
benachbarten
Siedlungsbereichen eher gering. Der Abfluss von Kaltluft aus Waldflächen ist abhängig
von der Ausprägung des Bestandes (positiv ist wenig Unterholz) und dem Relief.
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Alle Waldflächen weisen im Allgemeinen ein eigenes Waldinnenklima auf und besitzen
wegen der besonderen Filtereigenschaften, ihrer bioklimatischen günstigen Ausprägung
und des hohen Natürlichkeitsgrades ein hohes Potential zur klimatischen Regeneration
sowie als möglicher Ausgleichsraum. Generell sind nicht nur große Forstflächen sondern
auch Feldgehölze und Flächen mit einzelnen Gehölzstrukturen wie z.B. entlang der
Bahnstrecken dem Waldklimatop zuzurechnen.
Freilandklima
Das Freilandklima entwickelt sich über weitgehend landwirtschaftlich genutzten
Freiflächen. Das Freilandklimatop ist gekennzeichnet durch eine geringe Dämpfung des
ausgeprägten Tagesgangs der Klimaelemente Temperatur und Luftfeuchte sowie durch
geringe
Windströmungsbeeinflussung.
Freilandbereiche
stellen
potenzielle
Entstehungsgebiete nächtlicher Kaltluft dar, so dass Kaltluftabflüsse oder bodennahe
Flurwindsysteme angetrieben werden können. Die ausgleichenden Funktionen werden
bei einer ausreichend großen Fläche, geringen Emissionen sowie unter Umständen einer
Unterstützung
durch
das
Relief
(bei
Kaltluftabflüssen)
wirksam.
Günstige
Belüftungssituationen ergeben sich für Freiräume in Kuppen- oder Hanglagen. In der
Ebene wird der Abtransport der gebildeten nächtlichen Kaltluft erschwert, in Muldenlagen
ergeben sich Kaltluftsammelgebiete ohne Auswirkung auf die Umgebung und mit der
Gefahr von Schadstoffanreicherungen.
Im UR sind insbesondere Flächen der Horbacher Börde und nördlich von Richterich dem
Freilandklimatop zuzurechnen. Die Kaltluft, die sich über den großen offenen
Ackerflächen des UR bilden kann, wird lokalklimatisch für die Innenstädte Aachens und
Herzogenraths
von
geringer
oder
mittlerer
Bedeutung
sein.
Aufgrund
der
Geländetopographie kann kein Kaltluftstrom in Richtung der Stadtzentren entstehen, so
dass die entstehende Kaltluft größtenteils über den Ackerflächen verbleibt.
Gewässerklima
Wasserflächen
haben
einen
Lufttemperaturschwankungen,
Wasserflächen
günstig.
ausgleichenden
thermischen
auch
Gewässer
stark
die
haben
dämpfenden
Einfluss
auf
die
sind
über
Umgebung
einen
Ventilationsbedingungen
gegenüber
der
Einfluss durch schwach ausgeprägte
Tages- und
Jahresgänge. Die Lufttemperaturen sind im Sommer tagsüber niedriger und nachts höher
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als in der Umgebung. Das Gewässer- Klimatop zeichnet sich durch hohe Luftfeuchtigkeit
und Windoffenheit aus. Dadurch tragen sie zur Feuchteanreicherung bei.
Im Untersuchungsgebiet befindet sich eine geringe Anzahl an Kleingewässern, die
aufgrund ihrer Kleinflächigkeit einen geringen Einfluss auf das Klima besitzen. Auch den
Fließgewässer Wurm und Amstelbach kommt eine eher geringe Wirkung auf das Klima in
den Siedlungsbereichen zu.
Klima der Städte und Gewerbeflächen
Bei den Siedlungsflächen handelt es sich um eine relativ dichte, überwiegend
mehrgeschossige Bebauung. Sie bewirken die Entwicklung von Wärmeinseln in den
bebauten Bereichen und eine sehr geringe Strömung des Windfeldes. Gegenüber dem
Freiland steigt die Temperatur hier an und die Luftfeuchtigkeit nimmt ab. Die nächtliche
Abkühlung, ist je nach Umgebung, stark bis merklich eingeschränkt.
Aufgrund der vergleichsweise dichten Bebauung bei den Siedlungs- und Gewerbeflächen
des UR kann von einer mittleren bis hohen Vorbelastung der bioklimatischen Situation
ausgegangen werden.
4.4.1 Bedeutung/ Eignung und Empfindlichkeit
Die Bedeutung und Empfindlichkeit des Schutzgutes Klima/ Luft wird innerhalb des
Untersuchungsraumes
hinsichtlich
der
klimatischen
und
lufthygienischen
Ausgleichsfunktion für die angrenzenden Siedlungsbereiche beurteilt. Von Bedeutung ist
hier die Filterung von Luftschadstoffen und Stäuben und eine gute Frisch- und
Kaltluftzufuhr.
Von hoher klimatischer Bedeutung und Empfindlichkeit für den Siedlungsbereich der
Stadt Aachen sind Gehölzflächen entlang des ehemaligen Bahndammes, Gehölzflächen
südlich des Toledoringes und Parkanlagen mit alten Gehölzbeständen im Bereich
Lousberg. Weiterhin sind Gehölzflächen im Norden des UR im Bereich des Wurmtals
sowie
entlang
der
Bahnlinie
Aachen-Düsseldorf
von
hoher
Bedeutung
und
Empfindlichkeit für das Schutzgut Klima/ Luft. Fließgewässer wie Wurm, Amstelbach oder
Wildbach sowie Kleingewässer in Uersfeld besitzen aufgrund ihrer vergleichsweise
geringen Größe eine mittlere Bedeutung und Empfindlichkeit für eine klimatische und
lufthygienische Ausgleichsfunktion während die großflächigen, gut durchlüfteten Acker-
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und Grünlandflächen des UR aufgrund ihrer schwach ausgeprägten Reliefverhältnisse
als Bereiche mit geringer Bedeutung für angrenzende Siedlungsbereiche zu bewerten
sind.
4.4.2 Vorbelastung
Entlang von Verkehrsstraßen sind Bereiche erhöhter Belastungen durch Luftschadstoffe
anzutreffen. Im UR ist hiervon das direkte Umfeld der Autobahn 4 sowie der Landstraßen
L 231 (Horbacher Straße) und L 232 (Roermonder Straße) betroffen. Im Siedlungs- und
Gewerbeflächen liegt durch die vorhandene Bebauung und damit verbundene
Bodenversiegelung
eine
erhöhte
Wärmespeicherung
vor,
die
eine
klimatische
Vorbelastung bedeutet. Weitere im Flächennutzungsplan ausgewiesene Wohnbauflächen
sind potentiell als Flächen mit vermehrter Wärmespeicherung zu bewerten.
4.4.3 Zusammenfassung
Klimatisch ist der UR durch maritimes Klima mit mäßig warmen Sommern und milden
Wintern geprägt. Die Niederschlagssumme des langjährigen Mittels beträgt 823 mm.
Bedeutsam für das Klima im UR sind Gehölzflächen insbesondere entlang des „Alten
Bahndammes“ und westlich der Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf (Waldklima). Über den
landwirtschaftlichen Nutzflächen bildet sich nächtliche Kaltluft. Aufgrund der vorliegenden
Geländemorphologie bleibt die entstehende Kaltluft jedoch weitgehend ohne Bedeutung
für die stark versiegelten Siedlungsbereiche. Wasserflächen kommt einen stark
dämpfenden Einfluss auf Lufttemperaturschwankungen zu. Allerdings besitzen die
Wasserflächen im UR aufgrund ihrer Kleinflächigkeit Größe eine geringe Wirkung auf das
Klima in den Siedlungsflächen.
4.5 Schutzgut Landschaft
Die Darstellung der Bedeutung / Eignung, Empfindlichkeit und Vorbelastung des
Schutzgutes Landschaftsbild erfolgt in Karte 7: Landschaftsbild.
Basis des Landschaftsbildes als sinnlich wahrnehmbare Erscheinungsform ist die reale
Landschaft, die sich unter den gegebenen naturräumlichen Bedingungen und unter der
kulturellen Einflussnahme des Menschen entwickelt hat. Das Landschaftserleben ist
allerdings nicht allein auf die visuelle Wahrnehmung beschränkt. Darüber hinaus sind
auch Gerüche und Geräusche an der Wahrnehmung der Landschaft beteiligt.
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Über die objektiv vorhandenen Strukturen und Verhältnisse hinaus ist zu beachten, dass
die Beurteilung bzw. die Qualität des Landschaftsbildes immer auch den subjektiven
Wertmaßstäben und Bedürfnissen des jeweiligen Betrachters unterliegt. Dennoch gibt es
nach ADAM (1992) im Rahmen der Beurteilung des Landschaftsbildes eine Reihe von
Kriterien, die in ihrer Bedeutung für landschaftsorientierte Bedürfnisse oder für das
Landschaftserleben für weite Teile der Gesellschaft gültig und wissenschaftlich anerkannt
sind.
Zur Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes im UR erfolgt eine Einteilung in
unterschiedliche Landschaftsbildeinheiten. Zur Ermittlung der Bedeutung/ Eignung für
den
Menschen
werden
die
Landschaftsbildqualität
und
die
Ausstattung
mit
landschaftsbildprägenden Strukturelementen herangezogen. Dabei charakterisieren die
prägenden
Gliederungsprinzipien
Landschaftsbildkomponenten
die
und
jeweilige
Anordnungsmuster
Landschaftsbildeinheit.
der
Folgende
Landschaftsbildeinheiten können im Untersuchungsraum unterschieden werden:
1.
landwirtschaftlich geprägte Flächen
Hierbei handelt es sich um großflächige landwirtschaftliche Flächen (überwiegend
Ackernutzung,
untergeordnet
Dauergrünland)
ohne
ausgeprägtes
Relief.
Hervorzuheben ist die Horbacher Börde, die aufgrund des Vorkommens von
schutzwürdigen Böden mit sehr hoher Bodenfruchtbarkeit eine besondere
Bedeutung
besitzt.
Gliedernde
Elemente
fehlen
in
der
ausgeräumten
Ackerlandschaft weitgehend, so dass diese Landschaftsbildeinheiten eine geringe
landschaftliche Erlebniswirksamkeit besitzt.
2.
Seitentäler der Wurm und Bahnstrecke Aachen – Düsseldorf
Im Norden des UR, östlich der Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf verläuft die Wurm.
Im Wesentlich wird der Talraum der Wurm durch den Bahndamm von den westlich
angrenzenden Gebieten abgetrennt.
Dennoch
befinden
sich
westlich der
Bahnstrecke kleinere mit Gehölzen bewachsene Seitentäler der Wurm. Der
Bahndamm kann im UR durch drei Bahnunterführungen gequert werden und lässt
so einen minimalen Austausch zwischen den Lebensraumtypen zu. Trotz der
Bahnstrecke handelt es sich hier um eine vergleichsweise naturnahe und
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strukturreiche
Landschaftsbildeinheit
mit
einer
hohen
landschaftlichen
Erlebniswirksamkeit.
3.
Siedlungsflächen
Im Untersuchungsraum befinden sich die Städte Aachen und Herzogenrath mit
ihren Stadtteilen. Der städtisch geprägte Siedlungsraum ist vergleichsweise eng
besiedelt und überwiegend mit mehrstöckigen Gebäuden bebaut. In den relativ
kleinen Hausgärten herrschen Ziergehölze vor. Es handelt sich bei den
Siedlungsflächen um eine mäßig strukturierte Landschaftsbildeinheit mit geringer
Erlebniswirksamkeit.
4.
Gewerbeflächen/ Hochschulflächen/ Verkehrsflächen
In den Stadtteilen Kohlscheid und Richterich befinden sich großflächige, vollständig
versiegelte Gewerbeflächen. Der südwestliche Bereich des UR ist überwiegend
durch den Universitätsstandort (RWTH) geprägt. Das Universitätsgelände ist
großflächig versiegelt. Naturnahe Elemente fehlen in dieser Landschaftsbildeinheit
weitgehend, die Erlebniswirksamkeit ist untergeordnet.
5.
Strukturreiches Offenland
Westlich des Stadtteils Horbach, nördlich von Richterich sowie nördlich von
Kohlscheid
befinden
sich
z.
T.
extensiv
bewirtschaftete
Acker-
und
Grünlandflächen. Die hier befindlichen Offenlandbereiche werden durch zahlreiche
landschaftsbildprägende Hecken und Feldgehölze strukturiert. Die genannten
strukturreichen
Offenlandbereiche
besitzen
eine
mittlere
landschaftliche
Erlebniswirksamkeit.
6.
„Alter Bahndamm“/ Rütscher Straße
Im nördlichen Stadtgebiet Aachens befindet sich zwischen den Straßen Tittardsfeld
und Toledoring der sogenannte „Alte Bahndamm“, der als Naherholungsgebiet
genutzt wird. Die Böschungen des Dammes, dicht mit lebensraumtypischen
Gehölzen bewachsen, besitzen eine hohe landschaftsbildprägende Bedeutung.
Südlich schließt die Rütscher Straße an, die von einem mit Altgehölzen
bestandenen Park begleitet wird. Direkt angrenzend befindet sich der bewaldete
Lousberg.
Das
gesamte
Gebiet
besitzt
eine
hohe
landschaftiche
Erlebniswirksamkeit.
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Abbildung 25: Blick von „Alten Bahndamm“ in Richtung Lousberg
4.5.1 Bedeutung/ Eignung
Die
Landschaftsbildqualität
der
oben
beschriebenen
Landschaftsbildeinheiten
(Nr. 1 bis 6) wird nach den Kriterien Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur- und
Landschaft sowie ihrer landschaftsgebundenen Erholung bewertet. Dabei werden die
prägenden Gliederungsprinzipien und Anordnungsmuster berücksichtigt.
Landschaftliche Vielfalt
Indikator für die landschaftliche Vielfalt ist ihre Reichhaltigkeit an Oberflächenformen,
Gewässern, Vegetationselementen, Kleinstrukturen oder Nutzungen. Je höher die Zahl
der unterschiedlichen visuellen Elemente ausfällt, umso größer ist die ästhetisch wirksame Vielfalt.
Eigenart
Da die Landschaft einem ständigen Wandel unterzogen ist, ist die Eigenart eines
Landschaftsbildes immer nur im Vergleich mit einem zurückliegenden Referenzstadium
zu bewerten. Als besonders gravierend werden vom Menschen Veränderungen empfunden, die innerhalb der zurückliegenden ein bis zwei Generationen erfolgten.
Landschaftsveränderungen, die zu einem spürbaren Verlust an Eigenart führen, sind
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heute in der Regel auf technologische Entwicklungen bzw. technische Überformungen
der Landschaft zurückzuführen. Der Eigenartverlust äußert sich vor allem in einem
Verlust an Naturnähe, Vielfalt und von Kulturgut.
Schönheit
Im Rahmen der visuellen Wahrnehmung einer Landschaft sind es vor allem zwei Faktoren, die das „Schönheits-Empfinden“ einer Landschaft beeinflussen. Das ist zum einen
das Fehlen von Strukturen, die als typisch anthropogen überformt empfunden werden
und zum anderen das Vorhandensein von Vegetation mit natürlicher Eigenentwicklung.
Beurteilung der Landschaftsbildqualität der einzelnen Landschaftsbildeinheiten
Unter
Berücksichtigung
der
zuvor
genannten
Kriterien
können
innerhalb
des
Untersuchungsraums Flächen mit hoher, mittlerer, geringer und nachrangiger Bedeutung
für die Landschaftsbildqualität unterschieden werden.
Aufgrund ihres hohen Strukturreichtums, ihrer Eigenart und Schönheit besitzen die unter
Punkt 2 (Seitentäler der Wurm und Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf) und Punkt 6 („Alter
Bahndamm“/
Rütscher
Straße)
genannten
Landschaftsbildeinheiten
eine
hohe
landschaftliche Erlebniswirksamkeit.
Alle als Naturdenkmal geschützten Einzelbäume besitzen ebenfalls eine hohe Bedeutung
für das Landschaftsbild.
Als
Flächen
mit
mittlerer
Bedeutung
für
das
Landschaftsbild
ist
die
Landschaftsbildeinheit 5 (strukturreiches Offenland) zu nennen. Die Acker- und
Grünlandflächen sind durch gliedernde Gehölzstrukturen gekennzeichnet, die in einem
relativ gering bewegten Relief weithin sichtbar sind.
Die landwirtschaftlich geprägten Flächen (Landschaftsbildeinheit 1) besitzen keine
prägenden Gliederungsprinzipien und sind weitgehend frei von Gehölzen. Auch die
Siedlungsflächen
(Landschaftsbildeinheit 3)
besitzen
so
gut
wie
keine
landschaftsbildprägenden Strukturelemente und sind durch eine geringe Vielfalt
gekennzeichnet.
Gewerbeflächen,
Verkehrsflächen
und
Flächen
der
Hochschule
(Landschaftsbildeinheit 4) sind fast vollständig versiegelt und sind fast vollständig frei von
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Landschaftsbild prägenden Strukturelementen. Aufgrund der fehlenden Strukturvielfalt
sind Gewerbe-, Hochschul- und Verkehrsflächen von untergeordneter landschaftlicher
Erlebniswirksamkeit.
4.5.2 Empfindlichkeit
Sämtliche Flächen mit hoher und mittlerer Landschaftsbildqualität sind als Bereich mit
hoher Empfindlichkeit gegenüber dem Radschnellweg zu bewerten, insbesondere, wenn
durch das Vorhaben Gehölze verlorengehen. Auch ausgeräumte, landwirtschaftlich
geprägte Flächen besitzen trotz ihrer geringen Bedeutung eine mittlere Empfindlichkeit
gegenüber Eingriffen.
4.5.3 Vorbelastung
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes bestehen in Form von oberirdischen
Freileitungen. Südlich Herzogenrath verläuft westlich, parallel zur Bahntrasse eine 110
KV Leitung. Nördlich von Klinkheide und westlich von Bank befindet sich eine 220 KV
Leitung. Des Weiteren führen die Autobahn A 4 und die Landesstraßen L 231 und L 232
sowie die Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf zu Vorbelastungen im UR.
4.5.4 Zusammenfassung
Der
nördliche
und
südliche
Teil
des
Untersuchungsraumes
mit
den
Landschaftsbildeinheiten (2) Seitentäler der Wurm und Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf
(2) sowie die Landschaftsbildeinheit (6) „Alter Bahndamm“/ Rütscher Straße (6) besitzt
aufgrund seiner Eigenart und landschaftlichen Vielfalt eine hohe landschaftliche
Erlebniswirksamkeit, während den strukturreichen Offenlandbereichen westlich Horboch
sowie nördlich Richterich und Kerkrade eine mittlere landschaftliche Erlebniswirksamkeit
zukommt.
Den
ausgeräumten
landwirtschaftlich
geprägten
Flächen
(1)
und
Siedlungsflächen (3) fehlen landschaftsbildprägende Strukturen weitgehend, so dass
diese Fläche eine geringe landschaftliche Erlebniswirksamkeit besitzt. Aufgrund
fehlender Strukturvielfalt und Eigenart sind Gewerbe-, Hochschul- und Verkehrsflächen
(4) von untergeordneter Bedeutung für das Schutzgut Landschaftsbild.
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4.6 Schutzgut Mensch
Die Darstellung der Bedeutung/ Eignung, Empfindlichkeit und Vorbelastung des
Schutzgutes Mensch erfolgt zusammen mit den Schutzgütern Kultur- und sonstigen
Sachgütern in Karte 8.
Bei der Beschreibung des Schutzgutes Mensch wird zwischen der Wohn- und
Wohnumfeldfunktion und der Erholungsfunktion unterschieden. Mit der Wohn- und
Wohnumfeldfunktion werden in der Regel die besiedelten und bebauten Bereiche
beschrieben und bewertet. Für die Ermittlung und Darstellung von Wohn- und
Wohnumfeldfunktion wurden die Flächennutzungspläne der Stadt Aachen (Vorentwurf:
Stand 26.05.2014) und der StädteRegion Aachen (Stand: 06.01.2012) ausgewertet. Für
die
Erholungsfunktion
Flächennutzungsplanung
werden
und
weitere
siedlungsnahen
Freiflächen
mit
Freiräume
aus
der
Erholungsfunktion
sowie
Erholungsstrukturen des Untersuchungsraumes beschrieben und bewertet.
Der Radschnellweg befindet sich zum einen auf dem Gebiet der Stadt Aachen und zum
anderen auf dem Gebiet der Stadt Herzogenrath. Beide Städte sind zusammen mit den
Städten Würselen, Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Monschau und Stolberg sowie den
Gemeinden
Roetgen
und
Simmerath
zu
der
Städteregion
Aachen
zusammengeschlossen. Der untersuchte Korridor besitzt eine Größe von etwa 490 ha
und variiert in einer Breite von ca. 45 und 200 m und verläuft von der Stadt Aachen im
Süden über Horbach bis zum Grenzübergang Locht im Nordwesten und zur Stadt
Herzogenrath im Nordosten.
Zwischen den vergleichsweise dicht besiedelten Stadtteilen prägen landwirtschaftliche
Nutzflächen und Gewerbeflächen den Untersuchungsraum. Auf den siedlungsnahen
Freiflächen findet überwiegend eine Feierabenderholung statt. wobei hier besonders das
Wurmtal zwischen Kohlscheid und Herzogenrath zu nennen ist.
Bezüglich des Schutzgutes Mensch sind folgende Funktionen zu prüfen:
- Wohn- und Wohnumfeld,
- Arbeiten und
- Erholung.
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Das Vorhaben dient der Verbesserung der Infrastruktur zwischen der Stadt Aachen und
der Stadt Herzogenrath auf deutscher sowie den Städten Kerkrade und Heerlen auf
niederländischer Seite. Mit dem Radschnellweg wird den Folgen der wachsenden
Bedeutung des grenzüberschreitenden Verkehrs entgegengewirkt. Bei Realisierung wird
den wachsenden Anforderungen hinsichtlich des Klimaschutzes, der Lärmvermeidung
und der Schadstoffvermeidung Rechnung getragen.
4.6.1 Bedeutung/ Eignung und Empfindlichkeit
In der Beurteilung des Schutzgutes Mensch stehen vor allem das Leben, die Gesundheit
und das Wohlbefinden im Vordergrund. Diese Aspekte werden an den Kriterien Wohnund Wohnumfeldfunktion und Erholungsfunktion herausgearbeitet.
In großen Teilen verläuft der geplante Radschnellweg über bereits vorhandene
Wegeverbindungen. In den übrigen Abschnitten wird er straßenbegleitend an eine
vorhandene Fahrbahn angebaut oder als Neubau selbstständig geführt. Durch den
Radschnellweg sind als Wirkfaktoren Zerschneidung von Bauflächen und Störungen der
Wohnfunktion durch Fahrzeugbewegungen zu nennen. Durch das Vorhaben sind keine
Schallemissionen zu erwarten.
Bedeutung/ Eignung und Empfindlichkeit der Wohn- und Wohnumfeldfunktion
Zu der vorhandenen und geplanten Wohnbebauung im Untersuchungsraum gehören die
Wohnbauflächen in der Stadt Aachen und der Städteregion Aachen. Sie sind in den
entsprechenden Flächennutzungsplänen ausgewiesen. Den Wohnbauflächen und
Gemischten Bauflächen kommt eine sehr hohe Bedeutung für die Wohn- und
Wohnumfeldfunktion zu. Gleichzeitig besitzen diese Flächen auch eine sehr hohe
Empfindlichkeit gegenüber den möglichen Auswirkungen von Straßenbauprojekten.
Die im Flächennutzungsplan als Flächen für Gemeinbedarf und Sondergebiet
gekennzeichneten Flächen besitzen eine hohe Bedeutung für die Wohn- und
Wohnumfeldfunktion. Gleichzeitig besitzen diese Flächen auch eine hohe Empfindlichkeit
gegenüber den möglichen Auswirkungen des Vorhabens. Demgegenüber weisen die
geplanten und vorhandenen gewerblichen Bauflächen für das Schutzgut Mensch eine
mittlere Bedeutung und Empfindlichkeit auf.
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Bedeutung/ Eignung und Empfindlichkeit der Erholungsfunktion
Neben den Siedlungsflächen sind auch Flächen bedeutsam, die dem Menschen zwar
nicht als ständige Aufenthaltsorte dienen, denen aber ein hoher Stellenwert für Erholung
und Freizeit zukommt.
Die in den Flächennutzungsplänen festgesetzten siedlungsnahen Grünflächen und
Grünflächen zeichnen sich durch eine hohe Bedeutung und Empfindlichkeit für
Feierabenderholung und sportliche Nutzung aus. Weitere Flächen mit einer hohen
Erholungsfunktion und Empfindlichkeit sind siedlungsnahe Bereiche die für Erholung wie
Radfahren, Wandern und ähnliches genutzt werden. Zu nennen sind hier Flächen im
Bereich Wurmtal südlich von Herzogenrath, Freiflächen südlich Pennesheide und
westlich Uersfeld. Ein weiterer Bereich mit hoher Erholungsfunktion schließt sich mit der
Rütscher Straße südlich an den alten Bahndamm an. Themenradwege wie die ZweiLänder-Route, die Grünroute, die Wasserburgenroute und der Radweg R9 dienen der
Erholungs-Infrastruktur und besitzen eine hohe Bedeutung für die landschaftsgerechte
Erholungsnutzung.
Für die Feierabenderholung werden auch die Offenlandbereiche westlich Horbach und
nördlich dem Hochschulstandort Melaten Nord genutzt. Diese Flächen weisen eine
mittlere Bedeutung für die Erholungsnutzung auf. Die Empfindlichkeit der Flächen
gegenüber den möglichen Auswirkungen des Radschnellweges werden ebenfalls als
mittel bewertet.
4.6.2 Vorbelastung
Entlang von Verkehrsstraßen sind Bereiche erhöhter Belastungen durch Luftschadstoffe
und Lärm anzutreffen. Im UR ist hiervon das direkte Umfeld der Autobahn 4 sowie der
Landstraßen L 231 (Horbacher Straße) und L 232 (Roermonder Straße) betroffen. Auch
in die Kerngebiete der Siedlungsbereiche sind bereits durch betriebsbedingte
Beeinträchtigungen wie Fahrzeugbewegungen vorbelastet, da hier größtenteils ein hohes
Verkehrsaufkommen besteht.
4.6.3 Zusammenfassung
Eine sehr hohe Bedeutung und Empfindlichkeit gegenüber den Auswirkungen des
Radschnellweges besteht für die vorhandenen und geplanten Wohnbauflächen und
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Gemischte Bauflächen. Sondergebiete und Flächen für Gemeinbedarf weisen eine hohe
Bedeutung und Empfindlichkeit gegenüber dem Vorhaben auf. Gewerblichen Bauflächen
kommt dagegen eine mittlere Bedeutung/ Empfindlichkeit zu.
Alle im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Grünflächen und siedlungsnahe Flächen
mit einer hohen Bedeutung für Freizeit und Erholung besitzen eine hohe Bedeutung/
Empfindlichkeit für das Schutzgut Mensch. Dabei handelt es sich um Bereiche wie die
Freiflächen im Wurmtal auf dem „Alten Bahndamm“ und entlang der Rütscher Straße.
Weiterhin findet in den Offenlandbereichen südlich Pennesheide und westlich Uersfeld
eine intensive landschaftsgebundene Erholungsnutzung statt. Freiflächen mittlerer
Bedeutung und Empfindlichkeit für Freizeit und Erholung weist der UR westlich Horbach
und nördlich des Hochschulstandortes Melaten-Nord auf.
Die teilweise überregionalen Rad- und Wanderwege besitzen eine hohe Bedeutung und
Empfindlichkeit für die Erholungsnutzung.
4.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Die Darstellung der Bedeutung/ Eignung, Empfindlichkeit und Vorbelastung des
Schutzgutes Mensch erfolgt zusammen mit den Schutzgütern Kultur und sonstigen
Sachgütern in der Themenkarte 8.
Im UR befinden sich zahlreiche Bodendenkmäler (s. Tabelle 13). Im nördlichen UR
befinden sich Teile des sogenannten Westwalles aus der Neuzeit. Ferner liegen
Hinweise über eine römische Straße vor, die eine Verbindungsstraße zwischen dem
Grenzübergang Locht und der Innenstatt Aachens darstellte. Bei dem Bergwerk
Lousberg handelt es sich um einen steinzeitlichen Fund.
Weitere vier Naturdenkmäler (s. Tabelle 5) gehören zu den Kulturgütern innerhalb des
UR zum Radschnellweg. Dabei handelt es sich um vier Einzelbäume, die aufgrund ihrer
Eigenart und Schönheit als Naturdenkmal geschützt sind. Sie befinden sich im Park des
Schlosses Rahe, im nördlichen Stadtteil Laurensberg, südlich Uersfeld und am
Mühlenweg, südlich Bank.
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Zu den Sachgütern im UR gehören die Bahnstrecke Aachen-Köln, die Autobahn A 4, die
Landstraßen L 231 und L 232 sowie zahlreiche andere Verkehrsstraßen, Brücken und
Leitungen.
Weiterhin sind im UR die oberirdischen Freileitungen südlich Herzogenrath westlich,
parallel zur Bahntrasse (110 KV Leitung) und die Freileitung nördlich von Klinkheide und
westlich von Bank (220 KV Leitung) zu nennen. Unterirdische Doppelleitungen (Strom)
verlaufen entlang der Wegeverbindungen Mühlenstraße, Raiffeisenstraße und Alte Bahn.
Südlich Uersfeld verläuft eine Gasleitung.
4.7.1 Bedeutung/ Eignung und Empfindlichkeit der Kultur- und Sachgüter
Bei dem Schutzgut Kultur- und Sachgüter werden die Bedeutung/ Eignung und die
Empfindlichkeit bewertet, da Elemente mit einer hohen Bedeutung immer auch eine hohe
Empfindlichkeit aufweisen. Die Kultur- und Sachgüter werden nach der Möglichkeit und
dem Aufwand ihrer Bergung (z.B. archäologische Funde) oder ihrer Verlegung (z.B.
Hochspannungsleitung) beurteilt.
Alle Boden- und Naturdenkmäler besitzen eine hohe Bedeutung und eine hohe
Empfindlichkeit gegenüber den Auswirkungen des Radschnellweges.
Den Freileitungen kommt eine mittlere Bedeutung/ Eignung und Empfindlichkeit zu. Der
Untersuchungsraum ist weitgehend frei von Vorbelastungen der zuvor genannten Kulturund Sachgüter.
4.8 Wechselwirkungen
Jedes Schutzgut kann nicht ausschließlich für sich erfasst und bewertet werden.
Vielmehr stehen die unterschiedlichen Schutzgüter über Wechselwirkungen miteinander
in Verbindung. Ein Beispiel hierfür ist die Verunreinigung der Luft, die zur Kontamination
von Boden und Wasser führen kann. Dadurch wiederum kann es zu Akkumulationen von
Schadstoffen in der Nahrungskette kommen, wovon Menschen und Tiere betroffen sind.
Die im Untersuchungsraum auftretenden Wechselwirkungen sind bereits im Rahmen der
Bewertung
einzelner
Schutzgüter
berücksichtigt
worden.
Die
wichtigsten
Wechselwirkungen werden im Folgenden kurz zusammengefasst.
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Das Vorkommen und die Ausprägung unterschiedlicher Vegetationsstrukturen beeinflusst
die Schutzgüter Boden und Wasser. Die Pflanzen besitzen die Fähigkeit, Schadstoffe
über die Blätter und Wurzeln zu filtern. Bei fehlender Vegetationsdecke gelangen
Schadstoffe direkt in den Boden. Je nach Speicherfähigkeit des Bodens lagern sich
Schadstoffe an die Bodenteilchen an oder werden durch Niederschlagswasser in das
Grundwasser ausgespült. Eine dichte Vegetationsdecke ist insbesondere bei Flächen mit
hoher Reliefenergie ein wirksamer Schutz vor Wind- und Wassererosionen.
Die
Ausstattung
von
Vegetationselementen
Biotopen
wirkt
sich
mit
vielfältigen
einerseits
direkt
auf
und
die
gut
strukturierten
Bereitstellung
von
Lebensräumen für die Tierwelt aus. Andererseits bestimmt die Biotopausstattung
entscheidend die Landschaftsbildqualität, die sich wiederum auf die Erholungseignung
auswirkt. Die Lage und Verteilung von Biotopkomplexen bestimmt die Wanderkorridore
und Austauschbeziehungen zwischen benachbarten Biotopen für die Fauna.
Luftverschmutzungen, innerhalb des Untersuchungsraumes, insbesondere bedingt durch
Vorbelastungen entlang von Straßen, haben nicht nur Auswirkungen auf die klimatischen
und lufthygienischen Ausgleichsfunktionen für den Siedlungsbereich und damit für den
Menschen, sondern beeinflussen durch Stoffeinträge auch die Schutzgüter Boden und
Wasser.
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5 Wirk ungsa nal yse
In der Wirkungsanalyse werden mögliche umwelterhebliche Auswirkungen einzelner
Varianten untersucht. Eine Beschreibung und Darstellung der Trassenvarianten umfasst
den
Verlauf
der
Anschlusspunkten.
Trasse
Die
mit
ihren
Realisierung
Anfangsdes
und
Endpunkten
Radschnellweges
von
sowie
ihren
Aachen
nach
Herzogenrath Richtung Kerkrade und Heerlen auf deutscher Seite sieht eine Realisierung
in 7 Abschnitten mit unterschiedlichen Streckenlängen vor. Hinzu kommt die Anbindung
des Klinikums. Die Machbarkeit einzelner Trassenvarianten wird detailliert untersucht und
geprüft und in einer Machbarkeitsstudie dargelegt.
In der UVS erfolgt die Bewertung der einzelnen Trassenvarianten verbal-argumentativ in
drei Wertstufen (hoch, mittel, gering). Es wird kein spezifisches Rechenmodell eingesetzt
und es folgt keine Aggregation, sondern eine getrennte Betrachtung der Schutzgüter. Die
Wirkung der Trassen wird im Wesentlichen aus den technischen Parametern ermittelt
und nach Wertstufen dargestellt.
Neben den entwickelten Trassenvarianten wird auch die Null-Variante dargestellt. Hierbei
handelt es sich um eine Entwicklungsprognose ohne den Bau des Radschnellweges
umzusetzen und dabei die Konsequenzen dieser Vorgangsweise auf Umwelt und
Gesellschaft
abzuschätzen.
Sie
dient
in
der
Wirkungsanalyse
lediglich
als
Vergleichsgröße.
Die Darstellung der Auswirkungen der Trassenvariante auf die einzelnen Schutzgüter
erfolgt in den Themenkarten 10 bis 13. Dabei werden die Schutzgüter teilweise in einer
Karte zusammengefasst. In den Karten der Auswirkungen auf die Schutzgüter werden
alle Trassenvarianten gemeinsam abgebildet, da die Variantenverläufe sich teilweise
decken und sich so nur punktuell unterscheiden.
Ein wichtiger Aspekt bei der Feintrassierung der Trassenvarianten ist die Möglichkeit der
Vermeidung
und
Verminderung
von
Auswirkungen.
Auch
die
grundsätzliche
Ausgleichbarkeit der durch den Radschnellweg erfolgten Eingriffe wird durch die
Wirkanalyse erläutert.
Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc
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5.1 Beschreibung der zu untersuchenden Varianten
Der Radschnellweg verbindet die Innenstadt Aachens mit den Städten Herzogenrath und
Kerkrade. Der Abschnitt 7 führt bis zum Grenzübergang Locht und ergänzt die bereits
ausgebauten Radwege auf niederländischer Seite in Richtung Limburg und Heerlen. Die
Streckenlängen der einzelnen Abschnitte sind Tabelle 20 zu entnehmen. In der
vorliegenden UVS werden 7 Abschnitte des Radschnellweges untersucht. In den
Abschnitten 2, 6 und 7 existieren jeweils zwei Trassenvariante (Variante A und B). In den
Abschnitten 1, 2, 3, 4 und 5 gibt es keine weiteren Planungsvarianten. Für die genaue
Ausgestaltung der einzelnen Trassenverläufe wird auf Grundlage der UVS eine
Machbarkeitsstudie erstellt.
Die Regelbreite des Radschnellweges beträgt 4,0 m. Hinzu kommt zu beiden Seiten ein
Bankett von jeweils ca. 0,5 m.
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Abbildung 26: Varianten - Radschnellweg
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Abschnitt 1 - Aachen Innenstadt bis Rütscher Straße
Der Radschnellweg führt vom Grabenring über das Ponttor (Alleenring) zur Rütscher
Straße. Wegen der vorhandenen Einbahnstraßen verläuft er stadtauswärts bis zum
Ponttor über die Straßen Pontdriesch und Pontstraße, stadteinwärts ab Ponttor über
Malteserstraße und Wüllnerstraße. Am Ponttor quert der Radschnellweg den Alleenring
und wird über die vorhandene Fahrbahn der Rütscher Straße geführt. Nördlich der
Rütscher Straße wird die Radtrasse neu angelegt. Eine niveaufreie Führung durch
Umbau der vorhandenen Fußgängerunterführung ist grundsätzlich möglich und wird im
Rahmen der Machbarkeitsstudie geprüft.
Abschnitt 2 - Rütscher Straße bis Roermonder Straße in Aachen-Richterich
Die bestehende Straßenverbindung in Richtung Norden zum Aachener Stadtteil
Richterich verläuft weiter über die stark befahrene Roermonder Straße. Vom Stadtteil
Laurensberg nach Richterich sind sehr starke Steigungen bis zu 13 % aus dem Aachener
Talkessel heraus zu bewältigen. Für den Radverkehr besteht heute hierzu keine
attraktive und steigungsarme Alternative. Für den Radschnellweg soll daher die östlich
verlaufende alte Bahntrasse genutzt werden, auf der bis Anfang des 20. Jahrhunderts die
Züge Aachen – Düsseldorf verkehrten. Der Radschnellweg würde neben dem
vorhandenen Gehweg platziert, die beanspruchten Flächen werden neu versiegelt.
Abbildung 27: Bestehende Rütscher Straße im Abschnitt 2
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Abbildung 28: Musterquerschnitt Rütscher Straße im Abschnitt 2
Zeichenerklärung:
Die alte Bahntrasse wird über die gering belastete Rütscher Straße (s. Abbildung 27 und
Abbildung 28) sowie mit einer neuen, ca. 320 m langen Brücke über die Kohlscheider
Straße und den Toledoring erreicht. Zur Überbrückung der Schlossparkstraße in
Laurensberg ist eine weitere Brücke mit einer Länge von ca. 70 m notwendig. Auf dem
früher zweigleisigen Bahndamm gelangt man bis zur Straße Tittardsfeld in Richterich. Zur
Anbindung an die Roermonder Straße führt Variante 2A über ein Anliegergrundstück an
die Bahntrasse Aachen-Düsseldorf und Variante 2B über die Straße Tittardsfeld. Der
Radwegeabschnitt 2A führt über unversiegelte Fläche, während bei der Variante 2 B die
vorhandene Fahrbahn der Straße Tittardsfeld genutzt werden kann.
Abschnitt 3 - Roermonder Straße bis nördlicher Ortsausgang Richterich
Je nach Verwirklichung von Variante 2A oder 2B im 2. Abschnitt würde der
Radschnellweg als Zweirichtungsradweg auf der östlichen oder westlichen Seite der
Roermonder Straße verlaufen. Der Platzbedarf könnte je nach Örtlichkeit durch Rückbau
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der heute recht breiten Fahrbahn oder von öffentlichen Stellplätzen gewonnen werden.
Die Anlage des Radschnellweges führt zu einer zusätzlichen Flächenversiegelung. Der
Verlust von Gehölzen wird möglichst vermieden.
Abbildung 29: Bestehende Roermonder Straße im Abschnitt 3
Abbildung 30: Bestehende Roermonder Straße im Abschnitt 3
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Zeichenerklärung:
Abschnitt 4 - nördlicher Ortsausgang Richterich bis Bahnstrecke bei Klinkheide
Hauptachse:
Im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Wohngebiet Richtericher Dell plant die Stadt
Aachen eine Umgehungsstraße zwischen der Roermonder Straße am nördlichen
Ortsausgang von Richterich und der Horbacher Straße. Die hierzu erforderliche Brücke
über den Amstelbach und über die Bahnlinie Aachen-Düsseldorf wird für den
Radschnellweg mitgenutzt. Anschließend wird in Abschnitt 4 Kohlscheid über die
Straßenzüge Bankerfeldstraße, Haus-Heyden-Straße und An Vieslapp durchquert. Die
Fahrbahn der genannten Straßen werden mit genutzt, so dass es hier zu keiner weiteren
Flächenbeanspruchung kommt. Bei Pannesheide würde der Radschnellweg nach
Nordosten verschwenkt und an die Bahnlinie Aachen- Düsseldorf herangeführt. Der
Radschnellweg wird neben den vorhandenen Wegeverbindungen straßenbegleitend
angelegt.
Erschließungsspange Kohlscheid:
Ab dem nördlichen Ortsausgang von Richterich wird der Radschnellweg zunächst weiter
der Roermonder Straße bis Uersfeld folgen. Nordöstlich davon erfolgt in den kommenden
Jahren eine Gewerbegebietserweiterung. In die Planung des Straßennetzes soll der
Radschnellweg integriert werden und nach Querung der Dornkaulstraße auf die
ehemalige Bahntrasse Würselen – Kohlscheid einschwenken. Zwischen Roermonder
Straße
und
Kämpchenstraße
wird
der
Radschnellweg
selbstständig
geführt.
Straßenbegleitend nördlich der Kämpchenstraße wird er dann auf die Zellerstraße
zugeführt. Für diesen Radwegeabschnitt erfolgt eine Neuversiegelung.
Im Zuge der Erschließungsspange Kohlscheid verläuft der Radschnellweg in nördlicher
Richtung zentral durch Kohlscheid bis zur Raiffeisenstraße. Die Trasse wird über die
Straßenzüge Feldstraße und Mühlenstraße zur Forensberger Straße geführt. Ab dort wird
der Radschnellweg westlich parallel zur Bahnlinie Aachen-Düsseldorf verlaufen.
Zusätzlich wird ab Forensberger Straße eine Anbindung an die Voccartstraße für die
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Anbindung nach Kerkrade geschaffen. Zwischen Zellerstraße und Forensberger Straße
werden vorhandnen Fahrbahnen genutzt.
Abschnitt 5 - Bahnstrecke zwischen Kohlscheid und Herzogenrath
Der Radschnellweg wird auf der westlichen Seite der Bahnlinie Aachen-Düsseldorf bis
nach Herzogenrath-Zentrum mit größtenteils sehr geringen Steigungen geführt. Auf
insgesamt etwa 1.200 m verläuft der Weg innerhalb der Bahntrasse seitlich der Gleise.
Hier ist der notwendige Platz für einen 4,00 m breiten Radweg vorhanden. Nur an einer
Stelle von etwa 150 m Länge ist eine seitliche Verbreiterung des Bahndamms z.B. mit
einer Stützwand erforderlich. Die notwendigen Grundstücke müssten von der Deutschen
Bahn AG erworben werden.
Abbildung 31: Radschnellweg entlang der Bahntrasse (Abschnitt 5)
In den übrigen Bereichen (insgesamt ca. 1.000 m) wird der Radschnellweg eigenständig
neben der eigentlichen Bahntrasse geführt, da in der Bahntrasse nicht genügend Platz ist
bzw. hohe Bahndämme sehr aufwändig verbreitert werden müssten. Im gesamten
Bereich werden die Fußgänger über vorhandene Wanderwege geführt, die im Wurmtal
parallel zur Bahnlinie verlaufen. Die einzige Ausnahme bildet ein etwa 100 m langer
Abschnitt in Höhe der Straße Auf den Heggen (Ortsteil Straß). Dort steht ein Haus so nah
an der Bahntrasse, dass der vorhandene Gehweg dazwischen nur 2,50 m breit ist (Länge
des Engpasses ca. 50 m). Durch Nutzung eines 20 m westlich davon gelegenen
Privatgrundstückes könnte dieser Engpass umgangen werden. Hierzu ist Grunderwerb
erforderlich.
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Abschnitt 6: Herzogenrath-Pannesheide – Kerkrade Zentrum
Dieser Abschnitt dient der Anbindung des Zentrums der Gemeinde Kerkrade und zweigt
im Abschnitt 4 von der oben beschriebenen Linienführung ab. Es wurden zwei Varianten
entwickelt. Variante 6A führt zentral durch dicht besiedelte Bereiche. Variante 6B stellt
auf dem Weg zum Zentrum eine westliche Umgehung dar.
Variante 6A:
Sie schließt bei der Hauptroute des Abschnitts 4 an der Kreuzung Roermonder Straße/
Voccartstraße (L 232) an. Die Radfahrer werden in den nördlichen Abschnitt der
Roermonder Straße geleitet und bis zum Kreisverkehr am Knoten Roermonder Straße/
Nieuwstraat geführt. Bei der Erschließungsspange Kohlscheid des Abschnitts 4 beginnt
dieser Abschnitt an der Brücke Forensberger Straße über die Bahnstrecke AachenDüsseldorf. Von dort werden die Radfahrer im Zuge eines Wirtschaftswegs nach
Nordwesten zur Voccartstraße (L 232) geführt. Nach Querung der Voccartstraße (L232)
wird ebenfalls der Kreisverkehr Roermonder Straße/ Nieuwstraat erreicht. Von hier aus
nutzt der Radverkehr die Nieuwstraat/Neustraße bis zum Kreisverkehr mit der Domaniale
Mijnstraat. In der Mitte der Straße liegt die deutsch-niederländische Staatsgrenze. Die
Weiterführung erfolgt über die Domaniale Mijnstraat, die Kruisstraat und die Marktstraat
ins Zentrum von Kerkrade. Die Radwegetrasse liegt in diesem Abschnitt auf der
vorhandenen Fahrbahn.
Variante 6B
Sie schließt bei der Hauptroute des Abschnitts 4 an der Kreuzung Haus-Heyden-Straße/
Mühlenbachstraße an und führt die Haus-Heyden-Straße weiter nordwärts bis zum
Ortseingang Pannesheide. In diesem Abschnitt ist die Straße für den Kfz-Verkehr
gesperrt, so dass keine weiteren Ausbaumaßnahmen für den Radschnellweg erforderlich
sind. Der Radschnellweg durchquert den Ortsteil Pannesheide im Zuge der HausHeyden-Straße, die hier wieder vom Kfz-Verkehr mitgenutzt wird und daher als
Fahrradstraße bis zur niederländischen Grenze mit Freigabe für Kfz ausgewiesen wird.
Abschnitt 7: Richterich – Horbach – Grenzübergang Locht
Dieser Abschnitt dient der Anbindung an die bereits heute gut ausgebaute
Radverkehrsachse, die ins Zentrum der Stadt Heerlen führt. Er beginnt im Stadtteil
Richterich an der Einmündung Roermonder Straße/ Horbacher Straße (L 231) und führt
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zunächst auf der Horbacher Straße nach Nordwesten. Mit dem Bau der geplanten
Umgehungsstraße im Zusammenhang mit dem geplanten Wohngebiet „Richtericher Dell“
würde die Horbacher Straße zwischen Roermonder Straße und der Umgehungsstraße
am nördlichen Ortsausgang vom Verkehr entlastet. Ab der Einmündung Horbacher
Straße (L 231)/ Grünenthaler Straße wurden zwei Varianten entwickelt.
Variante 7A:
Die Variante 7A führt zunächst über die Grünenthaler Straße und die Gierstraße nach
Nordwesten und außerorts über auszubauende Wirtschaftswege Weinweg und Alter
Heerler Weg. Vom Alten Heerler Weg ist es vorgesehen, das grenzüberschreitende
Gewerbegebiet Avantis mit einem kurzen Stich unmittelbar anzubinden.
Variante 7B:
Variante 7B verläuft weiter im Zuge der Horbacher Straße bis zur Staatsgrenze bei Locht.
Die Ortsdurchfahrt Horbach ist wie in Richterich sehr eng, so dass keine durchgängige
Radverkehrsanlagen gemäß dem Standard für Radschnellwege angelegt werden
können.
Anbindung Uniklinikum Aachen und Campus Melaten der RWTH Aachen
Aus Richtung Norden kommend führt die Anbindung zum Klinikum in Aachen-Richterich
über die vorhandenen Wegeverbindungen Tittardsfeld, Schlossparkstraße, Roermonder
Straße und Schurzelter Straße. Ein Wirtschaftsweg westlich der bestehenden Bahnlinie
Aachen-Düsseldorf wird ausgebaut und an die Mathieustraße angebunden. Von dort aus
führt eine zentrale Radwegeachse durch den Campus Melaten bis zur Universitätsklinik.
Entlang der Schurzelter Straße fehlen Radverkehranlagen, die wegen der räumlichen
Situation nicht eingerichtet werden können. Im Bereich Schurzelter Straße und Campus
werden vorhandene Fahrbahnen genutzt. Lediglich der ca. 250 m lange Zwischenteil wird
hier neu versiegelt.
Tabelle 20: Routenführung und Streckenlänge Radschnellweg
Planungsabschnitt/
Variante
Fahrstrecke
Abschnitt 1
Aachen Innenstadt bis Rütscher Straße
Stadtauswärts
Pontriesch – Pontstraße -Roermonder Straße
525 m
Stadteinwärts
Roermonder Straße -Malteserstraße Wüllnerstraße
550 m
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Streckenlänge
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Planungsabschnitt/
Variante
Fahrstrecke
Streckenlänge
Abschnitt 2
Rütscher Straße bis Roermonder Straße in Aachen-Richterich
2.490 m
Rütscher Straße - Nitzaallee-Tittartsfeld
(1.000 m „Alter Bahndamm“)
Vatiante 2A
Tittartsfeld - Roermonder Straße
340 m
Variante 2B
Tittartsfeld - Roermonder Straße
500 m
Abschnitt 3
Roermonder Straße bis Ortsausgang Richterich
Roermonder Straße
1.460 m
Abschnitt 4
Nördlicher Ortsausgang Richterich – Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf
bei Herzogenrath-Kohlberg
Hauptachse
Nördl. Ortsausgang Richterich – Bank –
Bankerfeldstraße
–
Haus-Heyden-Str.-An
Vieslapp-Voccardstr.-/ Pannesdeider Str. –
Bahnlinie Aachen-Düsseldorf
4.150 m
Erschließungsspange
Kohlscheid
Nördl.
Ortsausgang
Richterich
–
Kirchleichstraße – Zellerstraße – Alte Bahn –
Raiffeisenstraße – Feldstr. – Mühlenstr. –
Forensberger Str. – parallel Bahntrasse AachenDüsseldorf (700 m)
4.895 m
Abschnitt 5
Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf
Herzogenrath Zentrum
bei
Herzogenrath-Kohlberg
Begleitend zur Bahntrasse – Am Schürhof
(2.460 m unbefestigt)
–
2.460 m
Abschnitt 6: Herzogenrath-Pannesheide – Kerkrade Zentrum
Variante 6A
Roermonder Str. nördlich Voccartstr. (L 232) bis
Nieuwstraat, (260 m)
260 m
Variante 6B
Haus-Heyden-Str. nördlich Mühlenbachstr. bis
Slakstraat
900 m
Abschnitt 7
Richterich – Horbach – Grenzübergang Locht
Variante 7A
Horbacher Str. ab Roermonder Str. –
Grünenthaler Str. – Weinweg – Alter Heerler
Weg
5.360 m
Variante 7B
Horbacher Str. ab Roermonder Str. – Ende
Ortsdurchfahrt Richterich – Staatsgrenze Locht
– Ortsdurchfahrt Horbach
4.660 m
Nullvariante
Bei der so genannten Nullvariante, d. h. ohne Realisierung des Radschnellweges würde
es zu keiner weiteren Versiegelung von Böden und zu keinem Verlust von zum Teil
wertvoller Biotopfläche kommen. Weiterhin wäre der Bau von zwei Brückenbauwerken
nicht erforderlich, so dass das Landschaftsbild in diesem Bereich nicht beeinträchtigt
würde.
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Ohne die Erstellung des Radschnellweges würde es zu einem weiteren Ansteigen der
Verkehrszahlen kommen. In der Mobilitätsuntersuchung 2011 wurde beispielsweise
festgestellt, dass 25 % der Wege der Herzogenrather Einwohner nach Aachen führen.
Ein Großteil des regionalen Verkehrs in diesem Korridor verläuft über die L 232, die
durch
die
Ortslagen
von
Herzogenrath
und
Kohlscheid
führt
und
in
ihrer
Leistungsfähigkeit kaum noch gesteigert werden kann. Das übergeordnete Straßennetz
auf dem Gebieten von Stadt und Städteregion Aachen ist schon heute überlastet und
stellt zunehmend ein Hindernis für die wirtschaftliche Entwicklung der Region dar. Bei der
gesamten Region handelt es sich um ein dicht bebautes Siedlungsband mit hohen
Einwohner– und Arbeitsplatzzahlen. Mit der Entwicklung zweier neuer Campusgelände in
Aachen wird die Anzahl von Einwohnern und Arbeitsplätzen weiter zunehmen.
Der
Radschnellweg
kann
zur
Entspannung
der
Verkehrssituation
auch
im
Entfernungsbereich über 5 km beitragen. Aufgrund der Stauanfälligkeit der Route
bestehen bei Nutzung des Radschnellweges kaum Reisezeitnachteile für Radfahrer.
Weiterhin stärkt der Radschnellweg die Verbindung zu den Niederlanden mit der Stadt
Heerlen und der Gemeinde Kerkrade.
5.2 Ermitteln der umwelterheblichen Wirkfaktoren
(baubedingt, anlagenbedingt, verkehrs-/ betriebsbedingt)
der
Varianten
Der Radschnellweg wird je nach Lage in unterschiedlicher Form ausgebaut. Wird er auf
vorhandener
Fahrbahn
realisiert,
sind
keine
Beeinträchtigungen
der einzelnen
Schutzgüter zu erwarten. Erfolgt ein straßenbegleitender oder selbstständig geführter
Neubau sind umweltrelevante Wirkungen zu erwarten. Nach den Vorgaben des UVPGesetzes sind die wesentlichen bau-, anlagen- und betriebsbedingten Wirkungen zu
nennen und darzustellen. Die Bewertung der Umweltauswirkungen auf die jeweils
betroffenen Schutzgüter erfolgt unter Berücksichtigung ihrer Bedeutung, Eignung und
Empfindlichkeit.
Da nach § 6 UVPG nur Angaben zu den erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen
gefordert
sind,
wird
in
den
Karten 10-13
auf
die
Darstellung
geringer
Umweltauswirkungen verzichtet.
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Tabelle 21: Auswirkungen des Radschnellweges innerhalb des UR
Auswirkungsbereiche
zu erwartende Auswirkungen
Baufeld mit Fahrbahn, Seitenstreifen,
Böschungen, Entwässerungseinrichtungen
• Beseitigen von Vegetation
Belastungszone
(0 bis 50 m vom Fahrbahnrand)
• betriebsbedingte Beeinträchtigungen (Störung
durch Radverkehr, Beleuchtung)
übriger Untersuchungsraum
• keine Auswirkungen
•
•
•
•
•
Verlust von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen
Versiegelung von Boden
Veränderung des Mikroklimas
Beunruhigung durch Radverkehr
Unfallgefahr durch Radfahrer
Die Umweltauswirkungen der Varianten lassen sich entsprechend ihrer zeitlichen
Wirksamkeit in bau-, anlagen-, und betriebsbedingte Wirkungen unterscheiden. Die
Bewertung baubedingter Beeinträchtigungen bezieht sich auf den Verlust von Flächen
und Funktionen im eigentlichen Baufeld sowie auf die Gefährdung und Beeinträchtigung
von Flächen und Funktionen der Schutzgüter während der Bauphase. In der Gewichtung
der Umweltauswirkungen stehen die baubedingten Wirkungen hinter den anlagen- und
betriebsbedingten Wirkungen zurück, da sie zeitlich auf die Bauausführung beschränkt
sind.
Die betriebsbedingten Umweltauswirkungen der Trassenvarianten sind in erster Linie von
dem zu erwartenden Verkehrsaufkommen abhängig. In einer ersten überschlägigen
Auswertung
wurden
die
Pendlerströme
für
die
stärksten
Siedlungs-
und
Entwicklungsachsen untersucht. Die Achse Aachen-Kohlscheid-Herzogenrath/ Kerkrade
weist danach das höchste Potenzial auf. Hierfür spricht zum einen das dicht bebaute
Siedlungsband entlang der Achse mit hohen Einwohner- und Arbeitsplatzzahlen, die mit
der Entwicklung zweier neuer Campusgelände in Aachen mit geplanten 5.000 bis 10.000
neuen Arbeitsplätzen weiter zunehmen werden. Allein 25 % der Wege der
Herzogenrather Einwohner führen nach Aachen (Mobilitätsuntersuchung 2011).
Im Ergebnis können folgende Radfahrten/Tag auf dem Radschnellweg erreicht werden:
-
Korridor Aachen - Herzogenrath/Kerkrade 6.000 Radfahrten/Tag,
-
Korridor Aachen – Heerlen zusätzlich 11.500 Radfahrten/Tag,
davon grenzüberschreitend 600 Radfahrten/Tag.
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5.2.1 Baubedingte Wirkungen
Baubedingte Wirkungen treten nur während der Bauphase auf und sind zeitlich auf diese
beschränkt. Die baubedingten Wirkungen werden in der folgenden Tabelle erläutert.
Tabelle 22: Baubedingte Wirkungen
Wirkungen
Schutzgüter
Zusätzliche Flächeninanspruchnahme durch den Baubetrieb
(Baustelleneinrichtung, Materiallager, Baustraßen)
alle Schutzgüter
Lärm-, Staub- und Abgasemissionen durch Baumaschinen
Mensch, Klima/Luft,
Landschaftsbild /
Erholungsnutzung
Verlust und Beeinträchtigung von Biotopen und Pflanzen im
Baufeld (durch Baumaschinen)
Pflanzen und Tiere
Schadstoffeintrag und Unfallgefahr während der Bauphase
Mensch, Tiere und
Pflanzen, Boden, Wasser
Nutzungs- und Erholungseinschränkung durch den Baubetrieb
(Absperrungen während der Bauphase)
Mensch
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Baumaschinen
Landschaftsbild
Informationen über Flächen, auf denen Baustelleneinrichtungen und Materiallager
geplant sind, liegen im jetzigen Planungsstadium noch nicht vor. Es ist jedoch durch
entsprechende Auflagen sicherzustellen, dass keine höherwertigen Biotopflächen
beansprucht werden.
5.2.2 Anlagenbedingte Wirkungen
Anlagenbedingte Wirkungen ergeben sich aus der Art des Vorhabens selbst und wirken
dauerhaft, solange die Straße besteht. Sie werden in der folgenden Tabelle erläutert.
Tabelle 23: Anlagenbedingte Wirkungen
Wirkungen
Schutzgüter
Flächeninanspruchnahme und -umwandlung durch Radweg,
Bankett, Entwässerungseinrichtungen und Böschungen
alle Schutzgüter
Verlust von Lebensraum für Tiere und Pflanzen durch
Versiegelung
Pflanzen und Tiere
Barriere- und Trennwirkung, Zerschneidungseffekte
Pflanzen und Tiere
Veränderung des Landschaftsbildes durch Gehölzverlust
Landschaftsbild
Verlust der natürlichen Bodenfunktion durch Versiegelung
Boden
Beeinträchtigung von Oberflächengewässern durch Überbauung
Wasser
Verringerung von Grundwasserneubildung infolge Versiegelung
Wasser
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Anlagebedingte Merkmale des Radschnellwegs:
•
Breite: 4,00 m mit Mittelmarkierung (für Zweirichtungsverkehr)
•
Belag: Asphalt oder Beton
•
Möglichst Vorfahrt an Knotenpunkten
•
Möglichst niveaufreie Führung bei der Querung von Hauptverkehrsstraßen
(Tunnel oder Brücke)
•
Geringe Steigungen
•
Trennung vom Fußgängerverkehr
•
Beleuchtung (innerorts, ggf. auch außerorts)
•
Zusätzliche Ausstattung und Serviceleistungen (Raststationen usw.)
Die anlagenbedingten Auswirkungen sind abhängig von der Streckenlänge und dem
zugrundeliegenden
Regelquerschnitt.
Die
entwickelten
Radwegevarianten
wirken
überwiegend durch ihre Flächeninanspruchnahme. Dies bildet die Grundlage für die
Ermittlung quantitativer Auswirkungen. Bei einer Radwegeführung auf vorhandener
Fahrbahn liegen keine zusätzlichen Flächenversieglungen und keine Beeinträchtigungen
der Schutzgüter vor. Bei einem straßenbegleitenden Neu- und Ausbau und bei einem
selbstständig
geführten
Neubau
wird
überschlägig
von
einer
vollständigen
Flächenbeanspruchung (Regelbreite 4,0 m mit jeweils 0,5 m Bankett) von ca. 5,0 m ggf.
bis 6 m ausgegangen.
Tabelle 24: Streckenlänge und Neuversiegelung durch die einzelnen Trassenvarianten
Abschnitte
Streckenlänge
Abschnitt
[m]
Abschnitt 1
-
Abschnitt 2
1.544
Variante
A
Variante
B
[m]
[m]
Flächenversiegelung
min
[ha]
-
-
0,772
340
Variante 2A
Variante 2B
Flächenversiegelung
max
[ha]
0,772
0,170
-
-
Abschnitt 3
1.460
0,730
0,730
Abschnitt 4
Hauptachse
940
0,470
0,470
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Abschnitte
Streckenlänge
Abschnitt
[m]
Variante
A
Variante
B
[m]
[m]
Flächenversiegelung
min
[ha]
Flächenversiegelung
max
[ha]
Abschnitt 4
Erschließungsspang
e Kohlscheid
3.145
1,575
1,575
Abschnitt 5
2.350
1,175
1,175
-
-
-
0,275
-
Variante 6A
bis niederl. Grenze
550
Variante 6B
bis niederl. Grenze
-
Abschnitt 7
Variante 7A
4.250
3.165
Abschnitt 7
Variante 7B
Anbindung
Uniklinik
2,125
-
1.275
1,583
0,638
0,638
6,943
7,930
Für die Trassenabschnitte 1 (Aachen Innenstadt bis Rütscher Straße), 2 (Rütscher
Straße bis Roermonder Straße in Aachen-Richterich), 3 (Roermonder Straße bis
Ortsausgang Richterich), 4 (Hauptachse - Nördlicher Ortsausgang Richterich), 4
(Erschließungsspange
Kohlscheid),
5
(Bahnstrecke
Aachen-Düsseldorf
bei
Herzogenrath-Kohlberg) und Anbindung Uniklinik wurden eine Trassenvarianten
entwickelt. Für diese Streckenabschnitte kommt es zu einer Versiegelung von etwa
4,6 ha Boden. Bei der Variantenplanung werden die Trassenvarianten 2A/ 2B. 6A/ 6B
und 7A/ 7B unterschieden. Bei Realisierung der jeweils kürzesten Radwegevariante
werden ca. 7 ha Boden neu versiegelt. Bei der Ausführung der jeweils längsten
Radwegevariante käme es zu einer Neuversiegelung von etwa 8 ha Boden.
5.2.3 Betriebsbedingte Wirkungen
Betriebsbedingte Wirkungen ergeben sich aus der Nutzung des Vorhabens, in diesem
Fall Radverkehr. Sie wirken dauerhaft, solange der Radschnellweg besteht. Die
betriebsbedingten Wirkungen werden in der folgenden Tabelle erläutert.
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Tabelle 25: Betriebsbedingte Wirkungen
Wirkungen
Schutzgüter
optische Beeinträchtigung, Störung durch Radverkehr
Mensch,
Tiere und Pflanzen
Trennwirkung und Unfallgefahr
Mensch,
Tiere und Pflanzen
5.3
Ermitteln, Beschreiben und Beurteilen der zu erwartenden
Auswirkungen der geplanten Trassenvarianten auf die Schutzgüter
Die Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter erfolgt wie schon bei der
Raumanalyse
in
einer
dreistufigen
Skala
mit
hoch – mittel - gering.
In
den
Karten 10 bis 13 wurden nur die mittleren und hohen Auswirkungen dargestellt, weil die
geringen Auswirkungen als nicht erheblich angesehen werden können. Nach § 6 UVPG
sind lediglich die erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen darzustellen. Eine
Belastung außerhalb des Radschnellweges besteht nicht.
5.3.1 Auswirkungen auf das Schutzgut
artenschutzrechtliche Betrachtung
Tiere
und
Pflanzen
und
Die Umweltauswirkungen und ihre Bewertung für das Schutzgut Tiere und Pflanzen sind
in der Themenkarte 10: Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen dargestellt.
In der folgenden Tabelle 26 wird die Inanspruchnahme von Biotopflächen sowie eine
mögliche Beeinträchtigung bedeutender Tierlebensräume zusammenfassend dargestellt.
Um die aus Sicht des Naturschutzes jeweils günstigste Variante zu ermitteln, werden die
Varianten
2A/
2B,
6A/
6B
und
7A/
7B
verglichen.
Die
jeweils
größere
Flächeninanspruchnahme höherwertiger Biotopflächen (Biotopwert sehr hoch bis mittel)
durch die einzelnen Trassenvarianten ist rot markiert.
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Tabelle 26: Beanspruchte Biotopfläche durch den Radschnellweg
Beeinträchtigung
von Biotopflächen
Biotopfläche Biotopfläche
sehr hoch
hoch
[m] [ha]
[m] [ha]
Abschnitt 1
Biotopfläche Biotopfläche
sehr hoch bis nachrangig
mittel [ha]
[m] [ha]
-
-
Abschnitt 2
370 m
ca. 0,19 ha
140 m
ca. 0,07 ha
ca. 0,26 ha
1.300 m
ca. 0,65 ha
Abschnitt 3
110 m
ca. 0,06 ha
260 m
ca. 0,13 ha
ca. 0,19 ha
1.090 m
ca. 0,55 ha
Abschnitt 4
(Hauptachse)
50 m
ca. 0,03 ha
30 m
ca. 0,02
ca. 0,05 ha
4.070 m
ca. 2,04 ha
Abschnitt 4
(Kohlscheid)
410 m
ca. 0,21 ha
110 m
ca. 0,06 ha
ca. 0,27 ha
4.375 m
ca. 2,19 ha
1.250 m
ca. 0,63 ha
480 m
ca. 0,24 ha
ca. 1,14 ha
200 m
ca. 0,10 ha
50 m
ca. 0,03 ha
110 m
ca. 0,06 ha
ca. 0,09 ha
4.010 m
ca. 2,01 ha
ca. 1,15 ha
ca. 0,58 ha
ca. 2,0 ha
ca. 7,82 ha
Abschnitt 5
-
Biotopfläche
mittel
[m] [ha]
530 m
ca. 0,27 m
Anbindung Uni
Zusammenfassung
ca. 0,27 ha
Variante 2A
210 m
ca. 0,11 ha
Variante 2B
-
550 m
ca. 0,28 ha
ca. 0,11 ha
120 m
ca. 0,06 ha
500 m
ca. 0,25 ha
Variante 6A
260 m
ca. 0,13
Variante 6B
70 m
ca. 0,04 ha
ca. 0,04 ha
900 m
ca. 0,45 ha
Variante 7A
1.110 m
ca. 0,56 ha
700 m
ca. 0,35 ha
ca. 0,91 ha
3.550 m
ca. 1,78 ha
Variante 7B
380 m
0,19 ha
740 m
0,37 ha
ca. 0,56 ha
3.540 m
ca. 1,77 ha
Beeinträchtigung
von Teil- und
Gesamtlebensr.
ausgewählter
Vogelarten
[Gefährdung/Risiko]
sehr hoch
hoch
sehr hoch
und
hoch
ca. 1 ha
ca. 3 ha
ca. 4 ha
Abschnitt 4
(Kohlscheid)
ca. 1 ha
ca. 1 ha
Abschnitt 5
ca. 4 ha
ca. 4 ha
ca. 90 ha
ca. 95 ha
ca. 23 ha
ca. 23 ha
Abschnitt 2
Variante 7A
ca. 5 ha
Variante 7B
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Für die Trassenabschnitte 1 (Aachen Innenstadt bis Rütscher Straße), 3 (Roermonder
Straße bis Ortsausgang Richterich), 4 (Hauptachse - Nördlicher Ortsausgang Richterich),
4
(Erschließungsspange
Kohlscheid),
5
(Bahnstrecke
Aachen-Düsseldorf
bei
Herzogenrath-Kohlberg) und Anbindung Uniklinik gibt es keine Trassenvarianten. Bei
Realisierung dieser Trassenabschnitte wird eine Fläche von etwa 9,82 ha in Anspruch
genommen. Der Anteil höherwertiger Biotopflächen (Biotopwert sehr hoch bis mittel)
beträgt etwa 2,0 ha.
Vergleicht man die Varianten aus Sicht der Tiere und Pflanzen so ist den Varianten 2B,
und 6A den Vorzug zu geben, da bei diesen Trassenvarianten keine höherwertigen
Biotopflächen (Biotopwert sehr hoch bis mittel) in Anspruch genommen werden.
Demgegenüber werden bei Variante 2A etwa 0,11 ha höherwertige Biotopfläche und bei
Variante 6B etwa 0,04 ha höherwertige Biotopfläche überplant.
Durch Variante 7A werden insgesamt 0,91 ha höherwertige Biotopfläche beansprucht,
während der Flächenanteil bei Variante B bei 0,56 ha liegt. Erheblich ist die
vergleichsweise hohe Anlage und betriebsbedingte Beeinträchtigung von hochwertigen
Lebensräumen wertgebender Vogelarten durch Variante 7A. Während von Variante 7B
etwa 23 ha Lebensraumfläche beeinträchtigt werden, sind bei Variante 7A insgesamt
etwa 95 ha Biotopfläche die bau- oder betriebsbedingt beeinträchtigt werden.
5.3.1.1 Vögel
Die Auswirkungen des Straßenbaus, zu dem auch der Bau eines Radschnellweges zählt,
auf die Vogelwelt sind schon vielfach beschrieben worden (z. B. BAUER & KLEINSCHMIDT
1991, HOPPENSTEDT 1990; KIEFER & SANDER 1993; PAURITSCH et al. 1985; W IRZ & PLATTE
1999). Für die Vögel des Untersuchungsraumes können dabei folgende negativ wirkende
Faktoren relevant sein.
Die meisten der nachgewiesenen Vogelarten reagieren auf Straßen, sofern geeignete
Habitatstrukturen vorhanden sind, relativ tolerant, können allerdings durch Radverkehr
eine stärkere Beunruhigung erfahren. Für Vögel und Kleinsäuger sind im Gegensatz zu
bodenbewohnenden
Wirbellosen
selbst
Autobahnen
keine
absoluten
Barrieren
(PAURITSCH et al. 1985; SIMONIS et al. 1997). Auch entlang von Straßen und Radwegen
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finden Bruten statt, doch muss dabei beachtet werden, dass sie für einige Tierarten
lediglich pessimale Lebensräume sind, die nur eine geringe Siedlungsdichte zulassen.
Zudem kommt es häufig zu einer Lebensraumentwertung für empfindliche Vogelarten
(BAIRLEIN & SONNTAG 1994; REIJNEN & FOPPEN 1991).
Der Neubau eines Radschnellweges verursacht einen Verlust von Baumreihen, Hecken,
Gebüschen und Säumen und damit einen wesentlichen Lebensraumverlust für
Heckenbrüter und Nahrungsraumverlust für weitere Brutvögel der Agrarlandschaft und
der Siedlungen. Außerdem vermindern vor allem Störungen durch Fahrzeugbewegungen
und optische Beeinträchtigungen die Lebensraumqualität und können zu einer
verringerten Populationsdichte im Nahbereich des Radschnellweges führen (REIJNEN &
FOPPEN 1995).
Bewertung der Lebensraumeignung und Einschätzung artenschutzrechtlicher Konflikte
durch den geplanten Radschnellweg werden wie folgt abgeschätzt:
Teilbereich Nr. 1 („Alter Bahndamm“ zwischen A4 und Lousberg)
Innerhalb des Teilbereiches 1 verläuft die geplante Radtrasse überwiegend auf einem
bereits vorhandenen Bahndamm, der heute schon als Fußweg genutzt und daher
regelmäßig frequentiert wird. Die geplante Talquerung im Bereich Toledoring bzw. L 232
befindet sich in einem verkehrlich stark vorbelasteten Raum. Es handelt sich um einen
insgesamt eher städtisch geprägten Teilbereich, auch wenn sich beiderseits der
geplanten Trassenführung höherwertige Gehölze (teils mit Baumhöhlen) befinden.
Hervorzuheben ist die strukturreiche Parkanlage von Schloss Rahe, die aber durch die
geplante Maßnahme nicht bzw. nur unwesentlich (bauzeitlich) beeinträchtigt wird. Neben
den primären Höhlenbrütern Grün- und Buntspecht (beide nicht planungsrelevant) sowie
einigen Höhlenbäumen im Umfeld der Bahntrasse wurden in diesem Teilbereich die
planungsrelevanten Arten Mäusebussard und Graureiher lediglich als Nahrungsgast bzw.
die Bahntrasse überfliegend nachgewiesen.
Hervorzuheben ist der Standort einer Saatkrähenkolonie im Norden des untersuchten
Teilbereiches. Im Zeitraum der Kartierung 2014 wurden ca. 90 Nester in dieser Kolonie
gezählt. Es handelt sich somit um eine Kolonie mittlerer Größe (Kolonien können bis
mehrere Hundert Nester umfassen). Die Kolonie befindet sich beiderseits des
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vorhandenen Bahndammes und angrenzender Siedlungsbereiche. Unmittelbar entlang
der Kolonie verläuft die Straße „Tittardsfeld“. Insgesamt handelt es sich somit um einen
deutlich anthropogen vorbelasteten Bereich. Saatkrähen zeigen ein hohes Maß an
Anpassung an ihre Umwelt. Selbst massive Umweltbelastungen wie Bahn- und
Straßenlärm oder Lichtquellen werden von Saatkrähen toleriert. Teilweise werden
städtische Lebensräume sogar bevorzugt besiedelt. Allerdings können auch langjährig
genutzte Koloniestandorte bei starker Störung verlassen bzw. verlagert werden.
Hinsichtlich des geplanten Radschnellweges ist betriebsbedingt nicht mit deutlichen
Störungen der Kolonie zu rechnen. Bauzeitliche Beeinträchtigungen sind zum jetzigen
Zeitpunkt bzw. Planungsstand kaum zu prognostizieren. Gegebenenfalls sind geeignete
Schutz- oder Vermeidungsmaßnahmen (Beschränkung der Bauzeit etc.) vorzusehen. Ein
Verlust von Bäumen innerhalb der Kolonie (Verlust von Niststandorten bzw.
Horstbäumen) oder unmittelbar angrenzend (ggf. starke Störung) ist grundsätzlich zu
vermeiden, da hiermit artenschutzrechtliche Konflikte verbunden sind. Hierbei ist
insbesondere darauf hinzuweisen, dass der Verlust von Nestern der planungsrelevanten
Saatkrähe auch außerhalb der Brutzeit als artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand
(„Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten“) zu werten ist, da Saatkrähen die Nester
über mehrere Jahre nutzen und diese jährlich ausbessern.
Projektbedingte
Beeinträchtigungen
artenschutzrechtliche
Konflikte
weiterer
sind
nach
Vogelarten
und
derzeitigem
damit
verbundene
Kenntnisstand
unter
Berücksichtigung üblicher Vermeidungsmaßnahmen (Baumhöhlenkontrolle vor Beginn
der Fällmaßnahmen, Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeiten etc.) nicht erkennbar.
Teilbereich Nr. 2 (strukturreiches Offenland zwischen Richterrich/ Uersfeld und
Kohlscheid)
Im Bereich der Erschließungsspange Kohlscheid verläuft die geplante Streckenführung
zu großen Teilen auf bzw. entlang bereits vorhandener Wege (Banker-Feld-Straße,
L 232, Dornkaulstraße, Kämpchenstraße). In den verbleibenden Abschnitten werden
nach derzeitigem Kenntnisstand keine avifaunistisch herausragenden Teilräume
zerschnitten bzw. erheblich beeinträchtigt. Es handelt sich insgesamt um einen von
Offenland geprägten Bereich mit alten Streuobstwiesen, landwirtschaftlich genutzten
Hofanlagen und Grünlandnutzung bzw. Ackerbau. Südlich der Ortslage von Uersfeld
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verläuft der Amstelbach innerhalb des Teilbereiches, der auch von der geplanten
Trassenführung gequert wird.
Im unmittelbaren Nahbereich der geplanten Trassenführung wurden überwiegend
nahrungssuchende,
Mäusebussard,
planungsrelevante
Graureiher,
Saatkrähe
Arten
nachgewiesen.
sowie
Rauch-
und
Hierzu
gehören
Mehlschwalbe.
Die
projektbedingten Auswirkungen auf die genannten Nahrungsgäste sind insbesondere
aufgrund der verkehrlichen Vorbelastung als nicht erheblich zu werten. Zudem können
die betroffenen Nahrungshabitate verlagert werden, da sich im weiteren Umfeld der
Maßnahmen genügend Flächen mit vergleichbarer Habitateignung befinden.
Im näheren Umfeld der geplanten Radwegeverbindung wurden zwei Reviere der
Feldlerche erfasst. Insbesondere bauzeitlich ist hier mit Störungen der Art zu rechnen.
Vorkommen weiterer planungsrelevanter Offenlandarten konnten nicht nachgewiesen
werden, sind aber nicht gänzlich auszuschließen. Gegebenenfalls sind geeignete Schutzoder Vermeidungsmaßnahmen (Beschränkung der Bauzeit etc.) vorzusehen.
Hervorzuheben ist innerhalb des Teilbereiches 2 die alte Streuobstwiese südöstlich des
Küppershofes. In der genannten Streuobstwiese befinden sich zahlreiche alte
Obstbäume mit Baumhöhlen, die eine optimale Habitateignung für Höhlenbrüter und
insbesondere für den Steinkauz bieten. Ein Steinkauzrevier auf dieser Streuobstwiese,
welches durch die Biologische Station StädteRegion Aachen e.V. in den Jahren 2009,
2011 und 2013 erfasst wurde, konnte auch im Zuge der faunistischen Untersuchung
2014 bestätigt werden. Eine Beeinträchtigung der Streuobstwiese sowie eine Störung
des Steinkauzrevieres sind aufgrund der Entfernung zur geplanten Trassenführung nicht
erkennbar. Artenschutzrechtliche Konflikte hinsichtlich des Steinkauzes sind somit nicht
zu erwarten.
Projektbedingte
wertgebenden
Beeinträchtigungen
Arten
artenschutzrechtliche
Grünspecht
Konflikte
von
und
sind
weiteren
Hausperling
nach
Vogelarten
-
und
derzeitigem
damit
darunter
die
verbundene
Kenntnisstand
unter
Berücksichtigung üblicher Vermeidungsmaßnahmen (Baumhöhlenkontrolle vor Beginn
der Fällmaßnahmen, Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeiten etc.) nicht erkennbar.
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Teilbereich Nr. 3 (Horbach)
Innerhalb des Teilbereiches 3 verlaufen zwei Trassenvarianten (Variante 7A und 7B) von
der Ortslage Richterich bis zur niederländischen Grenze (Kerkrade-West).
Variante 7A:
Die Variante 7A verläuft südwestlich von Horbach auf teils befestigten Wegen, über weite
Strecken
auch
über
störungsarmen
unversiegelte
Teilabschnitt,
Wirtschaftswege
der
neben
durch
einen
überwiegend
landwirtschaftlichen
Nutzflächen,
unterschiedliche Kleingehölze, Einzelbäume (teils Kopfbäume mit Baumhöhlen etc.),
Brachflächen und Saumstrukturen aufweist. Insgesamt handelt es sich um einen
heterogen strukturierten Landschaftsraum, der für zahlreiche wertgebende Vogelarten
günstige Habitatvoraussetzungen bietet.
Variante 7B:
Die geplante Variante 7B verläuft entlang der L 231 und quert die Ortslage von Horbach.
Der Radschnellweg verläuft östlich der bestehenden Gehölzstrukturen, der bestehende
Rad-/Gehweg entlang der Landesstraße bleibt in seiner jetzigen Form erhalten.
Insgesamt handelt es sich hier um eine verkehrlich bereits stark vorbelastete
Variantenführung.
Bei beiden geplanten Varianten ist davon auszugehen, dass im Zuge der Baumaßnahme
angrenzende Gehölze verloren gehen, die einen (Teil-)Lebensraum für diverse
Vogelarten darstellen. Im unmittelbaren Umfeld der Variante 7A wurden die
wertgebenden
Vogelarten
Bluthänfling,
Buntspecht,
Dorngrasmücke,
Feldlerche,
Grünspecht, Gelbspötter, Goldammer, Gartengrasmücke, Haussperling, Schafstelze und
Sumpfrohrsänger als Brutvogel nachgewiesen. Im direkten Umfeld der Variante 7B waren
dies lediglich die Arten Dorngrasmücke, Goldammer und Haussperling.
Insgesamt weist Variante 7A aus avifaunistischer Sicht ein deutlich höheres
Konfliktpotenzial auf, als dies bei Variante 7B der Fall ist. Nördlich der Broicher Höfe
würde bei Variante 7A ein bisher verhältnismäßig störungsarmer Offenland-Komplex, der
einen Lebensraum insbesondere für die planungsrelevanten Arten Kiebitz und Feldlerche
darstellt, durch die geplante Trassenführung zerschnitten und sowohl bauzeitlich als auch
durch den Radverkehr deutlich gestört. Südlich der Broicher Höfe sieht die Situation
hinsichtlich des Störpotenzials sehr ähnlich aus, wobei hier überwiegend gehölzbrütende
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Arten betroffen sind. Darüber hinaus befinden sich unmittelbar an der geplanten Trasse
der Variante 7A alte Höhlenbäume, die wertvolle Habitate für Höhlenbrüter, aber auch
höhlenbewohnende Fledermausarten darstellen.
Insgesamt weist die Variante 7B gegenüber Variante 7A ein deutlich geringeres
artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial auf.
Die Berücksichtigung üblicher Vermeidungsmaßnahmen (Baumhöhlenkontrolle vor
Beginn der Fällmaßnahmen, Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeiten etc.) ist bei
beiden Variante gleichermaßen vorzusehen.
Teilbereich Nr. 4 (Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf, Seitental der Wurm)
Der Teilbereich Nr. 4 umfasst die Bahnlinie zwischen Kohlscheid und Herzogenrath
(Abschnitt 5) sowie die Haus-Heyden-Straße zwischen der Kreuzung Haus-HeydenStraße / Mühlenbachstraße und dem Ortseingang Pannesheide (Abschnitt 6A)
einschließlich
der
verschiedenen
Anbindungen
zwischen
den
Abschnitten 4
(Hauptachse/Erschließungsspange), 5 und 6A/ 6B (Anbindung Kerkrade) im Bereich
Kohlscheid Nord bzw. Pannesheide.
Die geplante Radtrasse verläuft innerhalb des Abschnitts 5 westlich der bestehenden
Bahnlinie Aachen-Düsseldorf bis nach Herzogenrath-Zentrum. Größtenteils verläuft der
geplante Weg dabei parallel der Bahntrasse.
Bei Abschnitt 5 handelt es sich um einen insgesamt eher städtisch geprägten Teilbereich,
auch wenn sich beiderseits der geplanten Trassenführung teils höherwertige Gehölze
befinden. Hervorzuheben ist zudem das Naturschutzgebiet Wurmtal, das östlich an den
Verlauf der Bahntrasse angrenzt und günstige Habitatvoraussetzungen für zahlreiche
seltenere Vogelarten bietet. Beeinträchtigungen des Wurmtals sowie Störung von dessen
Fauna sind jedoch aufgrund der Entfernung zur geplanten Streckenführung und der
bereits bestehenden akustische Vorbelastung durch die Bahnlinie nicht zu erwarten.
Im Bereich des Abschnitts 6B innerhalb des Teilbereiches 4 verläuft die geplante
Streckenführung ausschließlich auf einem bereits vorhandenen Weg (Haus-HeydenStraße), der für den Kfz-Verkehr gesperrt ist. Er wird heute schon als Fußweg genutzt
Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc
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und daher regelmäßig frequentiert. Es handelt sich um einen von Offenland geprägten
Bereich mit vornehmlich Ackerbau.
Der westlich der Bahnlinie Aachen-Düsseldorf bestehende asphaltierte Wirtschaftsweg
soll als Querverbindung zwischen den Abschnitten 5, 6 und 4 ausgebaut werden. Der
Bereich wird insgesamt von Offenland mit Grünlandnutzung bzw. Ackerbau geprägt.
Neben einem Brutverdacht des Mäusebussards in deutlicher Entfernung zur geplanten
Trassenführung entlang der Bahnlinie, wurden im Zuge der faunistischen Untersuchung
auch die beiden planungsrelevanten Arten Turmfalke und Sperber als Nahrungsgast im
direkten Trassenumfeld des Abschnitts 6B beobachtet. Aufgrund des großen Abstandes
des potenziellen Horststandortes des Mäusebussards zur Trasse sowie der akustischen
Vorbelastungen durch die bestehende Bahntrasse sind Beeinträchtigungen eher
unwahrscheinlich. Zudem können die Nahrungshabitate der betroffenen Greifvogelarten
verlagert werden, da sich im weiteren Umfeld der Maßnahme genügend Flächen mit
vergleichbarer Habitateignung befinden.
Neben dem primären Höhlenbrüter Buntspecht sowie dem sekundären Höhlenbrüter
Haussperling konnten keine weiteren wertgebenden Arten im näheren Umfeld des
Teilabschnitts
erfasst
werden.
Eine
erhebliche
Beeinträchtigung
der
beiden
wertgebenden Arten ist nicht erkennbar.
Projektbedingte
Beeinträchtigungen
artenschutzrechtliche
Konflikte
weiterer
sind
nach
Vogelarten
und
derzeitigem
damit
verbundene
Kenntnisstand
unter
Berücksichtigung üblicher Vermeidungsmaßnahmen (Baumhöhlenkontrolle vor Beginn
der Fällmaßnahmen, Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeiten etc.) nicht erkennbar.
5.3.1.2 Fledermäuse
Um das Gefährdungspotenzial für Fledermäuse abschätzen zu können wurde im Februar
und März eine Baumhöhlenkartierung an ausgewählten Gehölzbereichen durchgeführt.
Weiterhin wurden Unterführungen auf ihre Eignung als Fledermauslebensraum
untersucht. Sowohl ein Teil der Durchlässe – in denen sich teilweise Fledermäuse im
Winterquartier nachweisen ließen – als auch die kartierten Gehölzbestände, weisen ein
z.T. hohes Quartierpotenzial auf.
Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc
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Durch
das
Vorhaben
kann
es
zu
artenschutzrechtlichen
Eingriffen
kommen.
Beispielsweise führt die Entfernung eines Höhlenbaumes zu einem Verlust eines
potenziellen Fledermausquartiers. Weiterhin führt eine „fahrradtaugliche“ Ertüchtigung
von Durchlässen z. B. durch Ausleuchtung und Verfugen von offenen Spalten/ Ritzen zu
einer Beeinträchtigung eines Fledermauslebensraumes. Falls Durchlässe ertüchtigt
werden sollen, ist auf eine fledermausgerechte Gestaltung zu achten. Eine Entnahme
von Gehölzen macht in jedem Fall vorab eine konkrete Untersuchung auf einen
möglichen Fledermausbesatz in Baumhöhlen notwendig. Neben der Vielzahl der bereits
jetzt erfassten Quartiermöglichkeiten, können sich jederzeit weitere ergeben, z.B. durch
die Anlage von Baumhöhlen durch Spechte, Astabbrüche, Ausfaulungen usw.
Durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) wie Vermeidung des
Fällens von Höhlenbäumen, ggf. Schaffung von Ersatzquartieren und der Vermeidung
der Nutzung von Durchlässen mit Funktion als Fledermauslebensraum lassen sich
artenschutzrechtliche Konflikte vermeiden.
Projektbedingte
Beeinträchtigungen
artenschutzrechtliche
Konflikte
von
sind
Fledermäusen
nach
und
derzeitigem
damit
verbundene
Kenntnisstand
unter
Berücksichtigung üblicher Vermeidungsmaßnahmen (Baumhöhlenkontrolle vor Beginn
der Fällmaßnahmen, Baufeldfreimachung außerhalb der Aktivitätszeit etc.) nicht
erkennbar.
5.3.1.3 Reptilien
Bei der Untersuchung der Reptilien im Jahr 2014 konnten keine Reptilien im
Untersuchungsraum festgestellt werden. Die Untersuchungen werden im Jahr 2015
wiederholt.
5.3.1.4 Amphibien
Durch die Planung des Radschnellweges wird keines der in Kapitel 4.1.2.3 genannten
Amphibienlebensräume beeinträchtigt. Lediglich die Querung der Amstelbach-Aue kann
zu einem Eingriff in einen Amphibienlebensraum führen. Hier ist eine Anbindungsstraße
für das Wohngebiet „Richtericher Dell“ geplant, die durch den Radschnellweg begleitet
Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc
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wird. Weiterführende Untersuchungen werden ggf. im Zuge der Planungen zur
Anbindungsstraße
durchgeführt.
Nach
Absprache
mit
den
zuständigen
Naturschutzbehörden sind daher im Zuge der Planungen zum Radschnellweg keine
weiteren Untersuchungen dieser Artengruppe erforderlich.
5.3.2 Artenschutz
Zur Berücksichtigung der besonders und streng geschützten Arten bei Eingriffsplanungen
sind die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände der Art. 12 und 13 FFH-RL, des Art. 5
VS-RL, des § 15 BNatSchG (2009) und des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu beachten.
Die besonders und streng geschützten Arten sind in folgenden Richtlinien und
Verordnungen aufgelistet:
- Anhang IV der FFH-Richtlinie,
- Anhang I und Art. 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie,
- Rote Liste NRW und Koloniebrüter,
- Anhang A der EU-Artenschutzverordnung und
- Anlage 1, Spalte 3 der Bundesartensschutzverordnung.
Quelle: MUNLV NRW
Abbildung 32: Schutzkategorien nach nationalem und internationalem Recht
Ziel des Artenschutzbeitrages auf Ebene der Umweltverträglichkeitsstudie ist es,
artenschutzrechtliche Konflikte frühzeitig zu erkennen, etwaige Konflikte zu minimieren
und - sofern möglich - räumliche Konfliktlösungskonzepte zu entwickeln und eine aus
artenschutzrechtlicher Sicht günstige Alternative zu identifizieren.
Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc
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Der
Artenschutzbeitrag
auf
der
Ebene
der
UVS
beschränkt
sich
auf
eine
Risikoeinschätzung für eine Auswahl entscheidungsrelevanter Tier- und Pflanzenarten,
wobei eine populationsbezogene Betrachtung erfolgt. Die Risikoeinschätzung erfolgt
grundsätzlich
unter
Anwendung
der
gegenwärtigen
fachlichen
Standards
und
Konventionen sowie unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung die in der
Verwaltungsvorschrift Artenschutz zusammengefasst sind (MKULNV 2010).
Für das gesamte UVS-Gebiet wird Stufe I durchlaufen. In der Empfindlichkeitsanalyse
werden auf Basis dieser Erkenntnisse die Bedeutung und die Empfindlichkeit der
jeweiligen Vorkommen auf Basis des Planungsleitfadens Artenschutz (2011) abgeschätzt
und
Schlussfolgerungen
für
die
Variantenbildung
gezogen
und
in
die
Raumwiderstandsanalyse einbezogen.
Bei der Artenschutzprüfung Stufe I handelt es sich um eine Vorprüfung, in der das
Artenspektrum und die Wirkfaktoren dargelegt werden. In einer Prognose wird geklärt, ob
und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies
beurteilen zu können, wurden verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum
eingeholt. Vor dem Hintergrund des Vorhabenstyps und der Örtlichkeit werden alle
relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einbezogen. Können artenschutzrechtliche
Konflikte nicht ausgeschlossen werden, ist im weiteren Verfahren für die betreffenden
Arten eine vertiefende Art-für-Art -Betrachtung in Stufe II erforderlich.
Besonders geschützte Arten:
Die besonders geschützten Arten entstammen der Anlage I der BArtSchV und Anhang A
und B der EG-ArtSchVO. Außerdem sind alle FFH-Anhang-IV-Arten sowie alle
europäischen Vogelarten besonders geschützt. Bei den Säugetieren gehören nahezu alle
Säugetierarten mit Ausnahme weniger Arten beispielsweise den jagdbaren Arten zu den
besonders geschützten Arten.
Ebenso gehören alle Amphibien, Reptilien und Neunaugen zu dieser Kategorie.
Insbesondere die Wirbellosen sind bei den besonders geschützten Arten stark vertreten,
wobei einzelne Familien und Gattungen nahezu vollständig mit einbezogen wurden (z. B.
alle Bienen, Libellen und Großlaufkäfer, fast alle Bockkäfer und Prachtkäfer). Bei den
Farn- und Blütenpflanzen sowie bei den Moosen, Flechten und Pilzen sind neben
Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc
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einzelnen Arten ebenfalls komplette Gattungen und Familien besonders geschützt (z. B.
alle Orchideen, Torfmoose und Rentierflechten).
Streng geschützte Arten:
Die streng geschützten Arten sind eine Teilmenge der besonders geschützten Arten. Es
handelt sich um die FFH-Anhang-IV-Arten sowie um Arten, die in Anhang A der EGArtSchVO oder in Anlage 1, Spalte 3 der BArtSchV aufgeführt sind.
Innerhalb der Wirbeltiere zählen unter anderem alle Fledermausarten, zahlreiche
Vogelarten, sowie einige Amphibien und Reptilien zu dieser Schutzkategorie. Unter den
wirbellosen Tierarten gelten dagegen nur wenige extrem seltene Schmetterlinge und
Käfer sowie einzelne Mollusken, Libellen, Springschrecken, Spinnen und Krebse als
streng geschützt. Ebenso unterliegen nur einzelne Farn- und Blütenpflanzen dem
strengen Artenschutz.
Europäische Vogelarten:
Zu den europäischen Vogelarten zählen nach der Vogelschutz-Richtlinie alle in Europa
heimischen, wildlebenden Vogelarten. Alle europäischen Vogelarten sind zugleich
besonders geschützt, einige Arten sind daneben aufgrund der BArtSchV oder der EGArtSchVO auch streng geschützt (z. B. alle Greifvögel und Eulen).
§ 15 Abs. 5 BNatSchG enthält hinsichtlich der streng geschützten Arten spezielle
Vorgaben für die Abwägung. Werden als Folge eines Eingriffs Biotope zerstört, die für die
dort wild lebenden Tiere und wild lebenden Pflanzen der streng geschützten Arten nicht
ersetzbar sind, ist der Eingriff nur zulässig, wenn er aus zwingenden Gründen des
überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt ist.
Daneben stellt § 44 Abs. 1 BNatSchG innerhalb des besonderen Artenschutzrechts ein
umfassendes Zerstörungs- und Beeinträchtigungsverbot für Nist-, Brut-, Wohn- oder
Zufluchtstätten sowie ein Verbot des Fangs, Verletzens und Tötens besonders
geschützter Tierarten und für besonders geschützte Pflanzenarten auf.
5.3.2.1 Artenschutzrechtliche Betrachtung der Avifauna
Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc
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Die faunistischen Untersuchungen erfolgen unter Berücksichtigung bereits vorliegender
Daten in vier Teilbereichen des Untersuchungsraumes. Die Lage der Teilbereiche ist in
Abbildung 2: Teilbereiche der faunistischen Untersuchung sowie in den Karten 1 und 2
dargestellt.
Insgesamt wurden in diesen Bereichen 12 planungsrelevante Vogelarten kartiert.
Darunter befinden sich 11 streng geschützte Vogelarten. In der folgenden Tabelle sind
Schutzstatus und Status der planungsrelevanten Vogelarten im Gebiet aufgeführt.
Tabelle 27: Planungsrelevante Vogelarten aus avifaunistischer Kartierung 2014
Deutscher Name
Wissenschaftlicher
Name
BArtSchV
Anh. 1
RL
NRW
RL D
Status im Gebiet
Feldlerche
Alauda arvensis
bgA
3S
3
Brutvogel
Graureiher
Ardea cinerea
bgA
Kiebitz
Vanellus vanellus
sgA
Mäusebussard
Buteo buteo
sgA
Mehlschwalbe
Delichon urbicum
bgA
3S
Neuntöter
Lanius collurio
bgA
VS
Rauchschwalbe
Hirundo rustica
bgA
3S
Rohrweihe
Circus aeroginosus
sgA
3S
Durchzügler/
Nahrungsgast
Saatkrähe
Corvus frugilegus
bgA
S
Brutvogel/
Nahrungsgast
Sperber
Accipiter nisus
sgA
Steinkauz
Athene noctua
sgA
Turmfalke
Falco tinnunculus
VS
Nahrungsgast
3S
2
Brutzeitfeststellung
Nahrungsgast/
Brutzeitfeststellung
V
Brutvogel/
Nahrungsgast
Brutzeitfeststellung
V
Brutvogel/
Nahrungsgast
Nahrungsgast
3S
2
Brutvogel
Nahrungsgast
BArtSchV Anh. 1
bgA: besonders geschützte Art
sgA: streng geschützte Art
Gefährdungskategorien:
RL D
Rote Liste Deutschland (SÜDBECK et al., 2008)
RL NRW Rote Liste NRW (SUDMANN et al., 2008)
3
gefährdet
2
stark gefährdet
V
Art der Vorwarnliste
S
dank Schutzmaßnahmen gleich, geringer oder nicht mehr gefährdet
Status im Gebiet:
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BV:
B:
NG:
DZ
Brutnachweis oder -hinweis (Gelege, futtertragende Altvögel, Jungvögel, mehrfach
[mindestens zweimaliges] revieranzeigendes Verhalten nachgewiesen)
Brutzeitfeststellung (Nachweis zur Brutzeit und Lebensraum als Bruthabitat potenziell
geeignet, jedoch ohne oder mit nur einmaligem brutanzeigendem Verhalten)
Nahrungsgast (Nachweis zur Brutzeit, aber Lebensraum als Bruthabitat ungeeignet)
Durchzügler (Nachweis während der Zugzeit)
Im Bereich des „Alten Bahndammes“ (Teilbereich 1) wurden die planungsrelevanten
Arten Mäusebussard und Graureiher lediglich als Nahrungsgast bzw. die Bahntrasse
überfliegend nachgewiesen. Hervorzuheben ist hier der Standort einer Saatkrähenkolonie
mit ca. 90 Nestern nordwestlich des Schlosses Rahe. Ein Verlust von Horstbäumen oder
direkt angrenzenden Bäumen ist auch außerhalb der Brutzeit als artenschutzrechtlicher
Verbotstatbestand (Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) zu werten. Baumverlust
in diesem Bereich ist unbedingt zu vermeiden. Sollte die Inanspruchnahme von
Horstbäumen nicht zu vermeiden sein, ist der Einfluss des Vorhabens auf die Art in der
Artenschutzprüfung II zu prüfen. Es können vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEFMaßnahmen) wie Verbesserung/ Vergrößerung bestehender Lebensstätten erforderlich
sein.
Im
strukturreichen
Offenland
zwischen
Richterich/
Uersfeld
und
Kohlscheid
(Teilbereich 2) wurden überwiegend nahrungssuchende, planungsrelevante Arten
festgestellt. projektbedingten Auswirkungen auf die genannten Nahrungsgäste sind
insbesondere aufgrund der verkehrlichen Vorbelastung als nicht erheblich zu werten.
Zudem können die betroffenen Nahrungshabitate verlagert werden, da sich im weiteren
Umfeld der Maßnahmen genügend Flächen mit vergleichbarer Habitateignung befinden.
Im näheren Umfeld der Trassenvariante 4 wurden zwei Reviere der Feldlerche
festgestellt. Beeinträchtigungen können durch geeignete Maßnahmen wie beispielsweise
einer Bauzeitenbeschränkung vermieden werden. Weitere wertgebende Arten in
Trassennähe sind Grünspecht und Haussperling. Artenschutzrechtliche Konflikte können
bei diesen beiden Vogelarten durch Maßnahmen wie Baufeldfreimachung außerhalb der
Brutzeit und Baumhöhlenkontrolle vor Beginn der Fällmaßnahmen vermieden werden.
Im Bereich Horbach (Teilbereich 3) befinden sich 2 Trassenvarianten. Variante 7A
verläuft westlich von Horbach und weist aus avifaunistischer Sicht ein deutlich höheres
Konfliktpotenzial auf, als dies bei Variante 7B der Fall ist. Nördlich der Broicher Höfe
würde bei Variante 7A ein bisher verhältnismäßig störungsarmer Offenland-Komplex, der
Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc
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einen Lebensraum insbesondere für die planungsrelevanten Arten Kiebitz und Feldlerche
darstellt. Variante 7B verläuft straßenbegleitend östlich der Horbacher Straße, in einem
größtenteils bereits vorbelasteten Landschaftsraum. Im direkten Umfeld der Variante 7B
wurden die Arten Dorngrasmücke, Goldammer und Haussperling festgestellt.
Insgesamt weist Variante 7B gegenüber Variante 7A ein deutlich geringeres
artenschutzrechtliches
Konfliktpotenzial
Vermeidungsmaßnahmen
auf.
Die
Berücksichtigung
üblicher
(Baumhöhlenkontrolle vor Beginn der Fällmaßnahmen,
Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeiten etc.) ist bei beiden Variante gleichermaßen
vorzusehen.
Im
Bereich
Bahnstrecke
Aachen-Düsseldorf,
Seitental
der
Wurm
und
den
Untersuchungsbereichen Haus-Heyden-Straße und Pennesheide (Teilbereich 4) wurden
die planungsrelevanten Arten Mäusebussard (Brutverdacht), Sperber und Turmfalke
(Nahrungsgäste) festgestellt. Auch die wertgebenden Vogelarten Buntspecht und
Haussperling wurden hier kartiert. Die projektbedingten Beeinträchtigungen dieser Arten
lassen sich durch übliche Vermeidungsmaßnahmen wie Baumhöhlenkontrolle vor der
Fällung, Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit u. ä. vermeiden.
Insgesamt sind die projektbedingten Beeinträchtigungen der Vögel nach jetzigem
Kenntnisstand unter Berücksichtigung der üblichen Vermeidungsmaßnahmen wie
Baumhöhlenkontrolle vor der Baumfällung, Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit u.
ä. zu vermeiden. lediglich im Bereich der Saatkrähenkolonie und bei Realisierung der
Trassenvariante 7A könnte es zu Konflikten mit dem Artenschutz kommen.
Offenlandbereiche der Horbacher Börde werden von den planungsrelevanten Vogelarten
Kiebitz und Feldlerche und weiteren wertgebenden Vogelarten besiedelt. Durch das
Vorhaben sind bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen insbesondere im
störungsärmeren westlichen Teil der Horbacher Börde durch Variante 7A zu erwarten.
Trassenvariante
7B
weist
gegenüber
Variante
7A
ein
deutlich
geringeres
damit
verbundene
artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial auf.
Projektbedingte
Beeinträchtigungen
weiterer
Vogelarten
und
artenschutzrechtliche Konflikte in den übrigen Trassenbereichen sind nach derzeitigem
Kenntnisstand
unter
Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc
Berücksichtigung
üblicher
Vermeidungsmaßnahmen
Seite 141 von 187
(Baumhöhlenkontrolle vor Beginn der Fällmaßnahmen, Baufeldfreimachung außerhalb
der Brutzeiten etc.) nicht erkennbar.
5.3.2.2 Artenschutzrechtliche Betrachtung der Reptilien
Westlich
der
bestehenden
Bahnlinie
Aachen-Düsseldorf
verläuft
die
geplante
Streckenführung innerhalb des Abschnitts 5 zu großen Teilen auf bewachsenen
Begleitflächen der Bahntrasse, die für wärmeliebende Reptilienarten im Zusammenhang
mit dem Gleiskörper einen bevorzugten Sekundärlebensraum darstellen.
Neben einer juvenilen Blindschleiche, die in NRW nicht planungsrelevant ist, wurden im
Zuge
der
Reptilienuntersuchung
2014
keine
planungsrelevanten
Reptilienarten
nachgewiesen. Für die Messtischblätter 5102 (Herzogenrath) und 5202 (Aachen) werden
zudem keine planungsrelevanten Arten (z.B. Zauneidechse, Schlingnatter) genannt, sind
jedoch aufgrund der vorhandenen Lebensraumstrukturen nicht gänzlich auszuschließen.
Projektbedingte Beeinträchtigungen von planungsrelevanten Reptilienarten und damit
verbundene artenschutzrechtliche Konflikte sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht
erkennbar.
5.3.2.3 Artenschutzrechtliche Betrachtung der Amphibien
Für die Beurteilung möglicher Auswirkungen des Vorhabens auf Amphibien wurden
vorhandene Daten des LANUV ausgewertet. Weiterhin wurde das Potenzial der
Amphibienlebensräume auf Grundlage der Biotoptypenkartierung beurteilt.
Der
Untersuchungsraum
Herzogenrath
und
5202
befindet
sich
Aachen.
im
Das
Bereich
Landesamt
der
für
Messtischblätter
Natur,
Umwelt
5102
und
Verbraucherschutz NRW (LANUV) verzeichnet für das Messtischblatt Herzogenrath im
Quadranten 2 und 4 die Geburtshelferkröte. Zusätzlich kommen im 2. Quadranten
Amphibienarten Kreuzkröte und Kleiner Wasserfrosch vor. Innerhalb des 3. Quadranten
sind
keine
planungsrelevanten
Messtischblattes
Aachen
Amphibienarten
(Quadrant
1
und
2)
verzeichnet.
befinden
Im
sich
Bereich
ebenfalls
des
keine
planungsrelevanten Amphibienarten.
Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc
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Nach
derzeitigem
Kenntnisstand
ist
eine
projektbedingte
Beeinträchtigung
planungsrelevanter Amphibienarten und damit ein Eintreten der Verbotstatbestände des
§ 44 BNatSchG nicht zu erwarten.
5.3.2.4 Artenschutzrechtliche Betrachtung der Fledermäuse
In den Wintermonaten wurde an fünf Bahnunterführungen zwischen Richterich und
Herzogenrath eine Sichtkontrolle mit Spurensuche nach Fledermäusen durchgeführt.
Weiterhin wurde in ausgewählten Gehölzabschnitten im Untersuchungsraum zum
Radschnellweg eine Untersuchung auf Baumhöhlen und sonstigen Quartiermöglichkeiten
für Fledermäuse durchgeführt. In den ausgewählten Gehölzbereichen wurden insgesamt
135 Höhlenbäume mit Quartierfunktion für Fledermäuse festgestellt (s. Karte1:
Biotoptypen, Fauna und Anlage 13).
Durch
das
Vorhaben
kann
es
zu
artenschutzrechtlichen
Eingriffen
kommen.
Beispielsweise führt die Entfernung eines Höhlenbaumes zu einem Verlust von
potenziellen Fledermausquartieren. Weiterhin führt eine „fahrradtaugliche“ Ertüchtigung
von Durchlässen z. B. durch Ausleuchtung und Verfugen von offenen Spalten/ Ritzen zu
einer Beeinträchtigung eines Fledermauslebensraumes. Falls Durchlässe ertüchtigt
werden sollen, ist auf eine fledermausgerechte Gestaltung zu achten. Eine Entnahme
von Gehölzen macht in jedem Fall vorab eine konkrete Untersuchung auf einen
möglichen Fledermausbesatz in Baumhöhlen notwendig. Neben der Vielzahl der bereits
jetzt erfassten Quartiermöglichkeiten, können sich jederzeit weitere ergeben, z.B. durch
die Anlage von Baumhöhlen durch Spechte, Astabbrüche, Ausfaulungen usw.
Durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) wie Vermeidung des
Fällens von Höhlenbäumen, ggf. Schaffung von Ersatzquartieren und der Vermeidung
der Nutzung von Durchlässen mit Funktion als Fledermauslebensraum lassen sich
artenschutzrechtliche Konflikte vermeiden. Um einen Eingriff in die Fledermausfauna dies
beurteilen zu können, ist eine Feintrassierung des Radschnellweges durchzuführen.
Detaillierte Maßnahmen werden dann in einem Landschaftspflegerischen Begleitplan
festgehalten. Die Wirksamkeit ist durch eine Artenschutzprüfung zu untersuchen.
Projektbedingte
Beeinträchtigungen
artenschutzrechtliche
Berücksichtigung
Konflikte
üblicher
Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc
von
sind
Fledermäusen
nach
und
derzeitigem
Vermeidungsmaßnahmen
damit
verbundene
Kenntnisstand
und
unter
vorgezogener
Seite 143 von 187
Ausgleichsmaßnahmen
(Baumhöhlenkontrolle
vor
Beginn
der
Fällmaßnahmen,
Schaffung von Ersatzquartieren etc.) nicht erkennbar.
5.3.2.5 Artenschutzrechtliche Betrachtung der Feldhamster
Für den Feldhamster ist kurz vor Realisierung des Radschnellweges eine Kartierung auf
geeigneten Ackerflächen durchzuführen. Der Feldhamster ist eine Charakterart strukturund artenreicher Ackerlandschaften und benötigt tiefgründige, nicht zu feuchte Löss- und
Lehmböden mit einem tiefem Grundwasserspiegel (> 120 cm). Werden bei der Kartierung
Funde des Feldhamsters gemacht, werden die Tiere rechtzeitig auf geeignete
Ackerflächen
ungesiedelt.
Durch
diese
Vermeidungsmaßnahmen
kann
eine
projektbedingte Beeinträchtigungen des Feldhamsters und ein damit verbundener
artenschutzrechtlicher Konflikt vermieden werden.
5.3.3 Auswirkungen auf Tier und Pflanzen (Zusammenfassung)
Die Umweltauswirkungen und ihre Bewertung für das Schutzgut Tiere und Pflanzen sind
in der Themenkarte 10: Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen dargestellt.
Die Regelbreite des Radschnellweges beträgt 4,0 m. Hinzu kommt zu beiden Seiten ein
Bankett von jeweils ca. 0,5 m und falls erforderlich Entwässerungseinrichtungen von
jeweils ca. 0,5 m, so dass von einer Gesamtbreite von 5 – 6 m ausgegangen werden
kann. In der folgenden Tabelle werden die einzelnen Konfliktbereiche mit Hinweis auf die
Hauptwirkfaktoren aufgeführt:
Baubedingte Auswirkungen
•
Zusätzliche Flächeninanspruchnahme
•
Beschädigung / Zerstörung von Biotopen und einzelnen Pflanzen im Baufeld
•
Schadstoffeintrag, Unfallgefahr
•
optische und akustische Störwirkung
•
Grundwasserabsenkungen für die Anlage von Brückenpfeiler
Zu den baubedingte Auswirkungen zählen u. a. optische und akustische Störwirkungen
während des Baubetriebs, Zwischen- und Endlagerung
von Erdmaterial oder
Grundwasserabsenkungen. Grundsätzlich sollten während der Brutzeit also zwischen
dem 1. März und dem 30. September keine Gehölze entnommen werden. In Bereichen,
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in denen planungsrelevante oder wertgebende Tierarten wie Fledermäuse oder Vögel im
trassennahen Bereich vorkommen, kommt es zu einer akustischen und optischen
Störwirkung der einzelnen Arten in der Brut- und Aktivitätszeit durch Baumaßnahmen.
Im übrigen Bereich kann davon ausgegangen werden, dass baubedingte Auswirkungen
zeitlich begrenzt sind und sich daher nur vorübergehend auswirken. Ihre Reichweite kann
aber über der von betriebs- und anlagenbedingten Auswirkungen liegen. Beispielsweise
kann Abraum vorübergehend außerhalb der späteren Trasse gelagert werden, es werden
temporäre
Zufahrten
geschaffen
oder
Grundwasser
für
die
Anlage
eines
Brückenbauwerkes vorübergehend abgesenkt (Abschnitt 2).
Anlagenbedingte Auswirkungen
•
Flächeninanspruchnahme und -umwandlung
•
Verlust von Tier- und Pflanzenlebensräumen
•
Barriere- und Trennwirkung
•
Veränderung des Mikroklimas
Bei allen Varianten gehen im wesentlichen Acker- und Grünlandflächen und damit
Flächen mit mittlerer Bedeutung und Empfindlichkeit für Pflanzen und Tiere verloren.
Insbesondere für eine Vielzahl planungsrelevanter und weiterer wertgebende Tierarten
gehen durch die Trassenvarianten potentielle Biotopflächen für die Nahrungsaufnahme
und Biotope als potentielle Brutstätten verloren.
Für das Schutzgut Tiere und Pflanzen stellen die Gehölzflächen im Bereich des „Alten
Bahndammes“ (Konflikt B2), die Biotopflächen im Bereich des Wurmtals (Konflikt B7), der
Biotopkomplex Uersfeld (Konflikt B4) und die weitgehend ungestörten extensiv genutzten
Ackerflächen der westlichen Horbacher Börde (Konflikt B10) die bedeutendsten
Biotopflächen dar. Durch die Realisierung des Radschnellweges kommt es hier zu
anlagebedingten Beeinträchtigungen.
Bei Realisierung von Abschnitt 2 kann es zu einem anlagebedingten Verlust von
einzelnen Horstbäumen der Saatkrähe im Bereich des „Alten Bahndammes“ kommen.
Falls die Inanspruchnahme einzelner Höhlenbäume nicht zu vermeiden ist, werden zur
Vermeidung von Eingriffen vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)
erforderlich (Konflikt B2).
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Offenlandbereiche der Horbacher Börde werden von den planungsrelevanten Vogelarten
Kiebitz und Feldlerche und weiteren wertgebenden Vogelarten besiedelt. Durch das
Vorhaben sind anlagebedingte Beeinträchtigungen insbesondere im störungsärmeren
westlichen Teil der Horbacher Börde (Variante 7A) zu erwarten (Konflikt B10, Konflikt
B11). Insgesamt weist die Variante 7B gegenüber Variante 7A ein deutlich geringeres
artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial auf.
Innerhalb des Untersuchungsraumes befinden sich mit den Landschaftsbereichen
Uersfeld, Amstelbach und Quellgebiet des Steinkaulbaches potenzielle Lebensräume der
planungsrelevanten
Amphibienart
Kleiner
Wasserfrosch
wie
beispielsweise
Erlenbruchwälder und gewässerreiche Waldgebiete. Anlagebedingt kommt es im Bereich
der Trassenvariante 7A zu keinem Eingriff in die potenziellen Lebensräume des Kleinen
Wasserfrosches.
Untersuchungen
des
Feldhamsters
werden
vor
Beginn
der
Projektausführung
durchgeführt. Mögliche Feldhamsterlebensräume können sich im Bereich der Horbacher
Börde befinden. Bei Anlage der Trassenvarianten 7A und 7B kommt es zu
anlagebedingten Beeinträchtigungen des Feldhamsters.
Betriebsbedingte Wirkungen:
•
optische Störwirkung
•
Fahrzeugbewegungen
Eine Beleuchtung des Radschnellweges führt insbesondere in den vergleichsweise
ungestörten Biotopkomplexen zu betriebsbedingten Beeinträchtigungen. Bei Realisierung
der Abschnitt 2, 5 und Trassenvariante 7A führt eine durchgehende Beleuchtung des
Radschnellweges zu einer betriebsbedingten Beeinträchtigung von Lebensräumen
wertgebender Vogelarten. Auch eine Beeinträchtigung von Fledermäusen ist in den
genannten Biotopkomplexen denkbar. Der Biotopkomplex „Alter Bahndamm“ wird durch
eine Beleuchtung entlang des Abschnittes 2 zu einer betriebsbedingten Beeinträchtigung
wertvoller Vogelarten und potenziell vorkommende Fledermausarten.
Im vergleichsweise ungestörten, strukturreichen Offenlandbereich westlich Horbach
(Variante 7A) kommt es durch Fahrzeugbewegungen zu einer Störwirkung für
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störempfindliche
Offenlandarten
Trassenabschnitten
wie
Feldlerche
sind keine betriebsbedingten
und
Kiebitz.
In
den
übrigen
Beeinträchtigungen durch
den
Radverkehr zu erwarten.
Tabelle 28: Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen
Konflikt
Nr.
Bedeutung/
Empfindlich
keit des
Biotops
B1
hoch (II)
B2
sehr hoch (I)
B3
hoch (II)
B4
hoch (II),
mittel (III)
B5
hoch (II)
Hauptwirkfaktor
Beschreibung
B, S, W Gehölzflächen südl. Toledoring (Abschnitt 2)
Südlich der Kohlscheider Straße kommt es zu Verlust eines
Heckenabschnittes südlich Hohlscheider Straße mit hoher
Bedeutung für Tiere und Pflanzen. Für den Bau des
ca. 320 m langen Brückenbauwerkes über liegen noch keine
Detailplanungen vor. In welchem Umfang es durch das
Bauwerk zu Biotopverlusten kommt, muss zu einem späteren
Zeitpunkt genauer untersucht werden.
Baubedingte Störung während der Brutzeit.
B, S
„Alter Bahndamm“ (Abschnitt 2)
Saatkrähenkolonie im Feldgehölz entlang des alten
Bahndammes nördlich Schloss Rahe. Bei Entnehmen von
Einzelbäumen Gefahr des Verlustes von Horstbäumen der
Saatkrähenkolonie und Einzelbäumen mit faunistischer
Bedeutung. Baubedingte Störung während der Brutzeit.
B, S
Waldfläche Tittardsfeld, westl Bahnlinie (Variante 2A)
Im Bereich Tittardsfeld führt die Variante 2A auf einer Länge
von ca. 270 m durch ein Feldgehölz mit hoher Bedeutung für
Tiere und Pflanzen. Im Rahmen der Baumhöhlenkartierung
wird eine mögliche Betroffenheit von Fledermauslebensräumen untersucht. Baubedingte Störungen während
der Brutzeit sind denkbar. Aufgrund der Vorbelastung sind
keine betriebsbedingten Beeinträchtigungen zu erwarten.
B, S
Roermonder Straße, Richterich/ Uersfeld (Abschnitt 3)
Entlang der Roermonder Straße wird der Radschnellweg
straßenbegleitend geführt. In einigen Bereichen kommt es zu
kleinflächigem Gehölzverlust. Die entlang der Roermonder
Straße befindlichen Einzelbäume und Hecken besitzen eine
hohe Bedeutung für Tiere und Pflanzen, sind jedoch durch
den Straßenverkehr vorbelastet. Im Rahmen der
Baumhöhlenkartierung wird eine mögliche Betroffenheit von
Fledermauslebensräumen untersucht. Baubedingte
Störungen während der Brutzeit sind denkbar. Aufgrund der
Vorbelastung sind keine betriebsbedingten
Beeinträchtigungen zu erwarten.
B, S
Dornkaulweg - Kämpchenstraße (Abschnitt 4)
Westlich des Dornkaulweges und nördlich der Baumreihe
Kämpchenweg wird der Radschnellweg über Ackerfläche
geführt um dann über einen Schotterweg nach Norden in die
Zellerstraße einzumünden. Westlich und östlich des
Dornkaulweges werden zwei Brutreviere der Feldlerche
sowie Reviere von Grünspecht und Haussperling baubedingt
beeinträchtigt. Verlust von Baumreihe und Hecke mit hoher
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Konflikt
Nr.
Bedeutung/
Empfindlich
keit des
Biotops
Hauptwirkfaktor
B6
mittel (III)
B, S
B7
sehr hoch (I),
hoch (II),
mittel (III)
B, S, V
B8
hoch (II)
B, S, V
B9
mittel (III)
B, S
B10
hoch (II),
mittel (III)
B, S, V
B11
hoch (II),
mittel (III)
B, S
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Beschreibung
Bedeutung für Tiere und Pflanzen. Im Rahmen der
Baumhöhlenkartierung wird eine mögliche Betroffenheit von
Fledermauslebensräumen untersucht.
Radweg südlich Raiffeisenstraße (Abschnitt 4)
Möglicher Verlust von einreihiger Hecke mit mittlerer
Bedeutung für Tiere und Pflanzen. Baubedingte Störungen
während der Brutzeit sind denkbar.
Bahnstrecke südlich Herzogenrath/ Seitental der Wurm
Naturnahes Feldgehölz mit sehr hoher und hoher Bedeutung
für Tiere und Pflanzen. Im etwa 150 m Abstand zur Trasse
wurde die wertgebende Vogelarten Buntspecht. Möglicher
Verlust von Höhlenbäumen für Höhlenbrüter und
Fledermäuse. Mögliche Störung und betriebsbedingte
Beeinträchtigung von Fledermausquartieren in Baumhöhlen
und im Bereich der Bahnunterführungen. Lebensraumverlust
bei entfernen von Gehölzen. Baubedingte Störung während
der Brutzeit.
Anbindungsstraße „Richtericher Dell“ (Abschnitt 4)
Querung des Amstelbaches in Verbindung mit der
Anbindungsstraße zum Wohngebiet „Richtericher Dell“.
Querung eines naturnahen Lebensraums mit Fließgewässer
und Ufergehölzen. Verlust eines Brutreviers der
planungsrelevanten Feldlerche. Ökologische
Untersuchungen im Rahmen der Straßenplanung.
Haus-Heyden-Straße“ (Variante 6B)
Möglicher Verlust von einreihiger Hecke und Einzelbäumen
mit mittlerer Bedeutung für Tiere und Pflanzen. Baubedingte
Störungen während der Brutzeit sind denkbar
Strukturreiches Offenland westl. Horbach (Variante 7A)
Störungsarmes Offenland westlich Horbach mit extensiver
landwirtschaftlicher Fläche, Höhlenbäume und Gehölze mit
mittlerer und hoher Bedeutung für Tiere und Pflanzen.
Hohe Anzahl wertgebender Brutvogelarten (Offenlandarten
und Gehölzbrüter): Bluthänfling, Buntspecht,
Dorngrasmücke, Feldlerche, Grünspecht, Gelbspötter,
Goldammer, Gartengrasmücke, Haussperling, Schafstelze
und Sumpfrohrsänger. Störungsarmer Offenlandkomplex als
Lebensraum für Kiebitz und Feldlerche.
Bei Vorkommen des Feldhamsters werden
Vermeidungsmaßnahmen vor Baubeginn erforderlich.
Lebensraumverlust bei entfernen der Gehölze und
Versiegelung von Acker und Grünland. Möglicher Verlust von
Höhlenbäumen. Baubedingte Störung während der Brutzeit.
Betriebsbedingte Störung der Offenlandarten durch den
Radverkehr.
Horbacher Straße (Variante 7B)
Offenland nördlich und südlich von Horbach mit
landwirtschaftlicher Fläche, Hecken und Baumreihen mittlerer
und hoher Bedeutung für Tiere und Pflanzen. Landesstraße
mit hoher Vorbelastung durch Straßenverkehr.
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Konflikt
Nr.
Bedeutung/
Empfindlich
keit des
Biotops
Hauptwirkfaktor
Beschreibung
Mittlere Anzahl wertgebender Brutvogelarten (Offenlandarten
und Gehölzbrüter): Dorngrasmücke, Goldammer und
Haussperling.
Bei Vorkommen des Feldhamsters werden
Vermeidungsmaßnahmen vor Baubeginn erforderlich.
Lebensraumverlust bei entfernen der Gehölze und
Versiegelung von Ackerflächen. Baubedingte Störung
während der Brutzeit.
I = sehr hohe, II = hohe, III = mittlere Bedeutung und Empfindlichkeit des Biotops;
Wirkfaktoren: B = Biotopverlust (Verlust, Zerschneidung, Trennung, S = Störungen während der
Bauphase, V = Visuelle Störreize (betriebsbedingt), W = Veränderung des Wasserhaushaltes.
5.3.4 Auswirkungen auf das Schutzgut Boden
Die Umweltauswirkungen und ihre Bewertung für das Schutzgut Boden sind in der
Themenkarte 11: Auswirkungen auf Boden und Wasser dargestellt.
Die Bewertung der Böden erfolgt nach folgenden Kriterien:
−
Natürliche Ertragsfunktion mit den Teilfunktionen natürl. Ertragsfähigkeit und
Speicher- und Reglerfunktion
Die
−
Schutzwürdigkeit von Böden
−
Biotopentwicklungsfunktion
einzelnen
Bodenfunktionen
gehen
insbesondere
durch
Versiegelung
und
Überbauung verloren. Maßstäbe für die Bewertung der Auswirkungen auf das Schutzgut
Boden sind § 2 Abs. 2 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) und § 1 Abs. 3 Nr. 2
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu entnehmen. Auch das Raumordnungsgesetz
(ROG § 2 Abs. 2 Nr. 3 und 8) schreibt eine sparsame und schonende Inanspruchnahme
von Boden sowie Erhalt und Wiederherstellung des Bodens bei dauerhaft nicht mehr
genutzten Flächen vor.
Die Natürlichkeit der Böden wirkt sich auf die Bewertung einzelner Böden aus. Durch
Versiegelung oder Altlastenverdacht vorbelastete Böden besitzen eine geringe
Bedeutung für das Schutzgut Boden. Innerhalb der Siedlungsflächen, besonders in
Gewerbegebieten handelt es sich um Böden mit geringer und sehr geringer
Naturbelassenheit. Vor allem im Bereich Toledoring, „Alter Bahndamm“, Stadtteil
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Klinkheide und dem Bahnanlagen südlich Herzogenrath befinden sich zahlreiche
Altlastenverdachtsflächen, die teilweise durch den Radschnellweg überplant werden. Vor
der
Bauausführung
sind
Altlastenverdachtsflächen
die
genau
durch
zu
die
abgestimmte
untersuchen
und
Linie
überplanten
erforderliche
Maßnahmen
einzuleiten. Da die genaue Lage der Trasse noch nicht festliegt, kann ein Konflikt im
Rahmen der UVS nicht abschließend beurteilt werden.
Baubedingte Auswirkungen
•
Zusätzliche Flächeninanspruchnahme,
z. B. zur Lagerung von Baumaterialien, Maschinen
•
Schadstoffeintrag
•
Unfallgefahr
Für eine baubedingte Flächeninanspruchnahme wird auf geringerwertige Böden
zurückgegriffen. Bei einer möglichen Flächenbeanspruchung handelt es sich um
temporäre Auswirkungen, die nicht mit einer zusätzlichen Flächenversiegelung
verbunden sind. Die mechanische Belastung des Bodens während der Bauzeit ist bei
allen Trassenvarianten annähernd gleich und daher nicht entscheidungsrelevant.
Anlagenbedingte Auswirkungen
•
Flächeninanspruchnahme und -umwandlung
•
Verlust der natürlichen Bodenfunktion
Im Wesentlichen bestehen die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden durch Verlust von
Boden und Bodenfunktionen im Trassenverlauf. Der Verlust von Bodenfunktionen findet
sowohl in den versiegelten Radwegebereichen als auch im Bereich der Bankette statt. In
den
Seitenflächen
und
ggf.
erforderlichen
Entwässerungseinrichtungen
des
Radschnellweges wird in die gewachsene Bodenstruktur eingegriffen. Der Boden wird
hier umgeformt und übernimmt nach Fertigstellung der Straße größtenteils die
ursprünglichen Bodenfunktionen. Auf den Ackerflächen ist bereits eine Störung des
natürlichen Bodenaufbaus aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung gegeben. So
kommt es durch die Straßenseitenflächen nicht zu einem Eingriff in die natürlichen
Bodenfunktionen.
Der komplette Verlust der natürlichen Bodenfunktionen betrifft den versiegelten Bereich
des Radschnellweges mit einer Breite von ca. 4,00 m.
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Tabelle 29: Beanspruchung von Boden durch den Radschnellweg
Beanspruchung
von Böden
Bodenwert
sehr hoch
[m] [ha]
Bodenwert
hoch
[m] [ha]
Bodenwert
mittel
[m] [ha]
Abschnitt 1
-
-
-
-
550 m
ca. 0,22 ha
Abschnitt 2
340 m
0,14 ha
710 m
ca. 0,28 ha
40 m
ca. 0,02 ha
ca. 0,44 ha
720 m
ca. 0,29 ha
Abschnitt 3
120 m
ca. 0,05 ha
80 m
ca. 0,03 ha
760 mm
ca. 0,30 ha
ca. 0,38 ha
500 m
ca. 0,2 ha
Abschnitt 4
(Hauptachse)
500 m
ca. 0,20 ha
990m
ca. 0,4 ha
ca. 0,60 ha
2.660m
ca. 1,06 ha
Abschnitt 4
(Kohlscheid)
670 m
ca. 0,27 ha
610 m
ca. 0,24 ha
1.040 m
ca. 0,42 ha
ca. 0,93 ha
2.575 m
ca. 1,03 ha
Abschnitt 5
390 m
ca. 0,16 m
680 m
ca. 0,27 ha
410 m
ca. 0,16 ha
ca. 0,59 ha
980 m
ca. 0,39 ha
400 m
ca. 0,16 ha
230 m
ca. 0,09 ha
ca. 0,25 ha
3.540 m
ca. 1,42 ha
ca. 1,39 ha
ca. 3,19 ha
ca. 4,61 ha
Anbindung Uni
Zusammenfassung
ca. 0,82 ha
ca. 0,98 ha
Variante 2A
230 m
ca. 0,09 ha
110 m
ca. 0,04 ha
Variante 2B
Bodenwert Bodenwert
sehr hoch bis nachrangig
mittel [ha]
[m] [ha]
ca. 0,13 ha
-
500 m
ca. 0,2 ha
Variante 6A
280 m
ca. 0,11 ha
Variante 6B
180 m
ca. 0,07 ha
320 m
ca. 0,13 ha
ca. 0,20 ha
470 m
ca. 0,19 ha
Variante 7A
2.640 m
ca. 1,06 ha
1.140 m
ca. 0,46 ha
ca. 1,52 ha
1.580 m
ca. 0,63 ha
Variante 7B
1.730 m
ca. 0,69 ha
1.090 m
ca. 0,44 ha
ca. 1,13 ha
1.840 m
ca. 2,74 ha
Radschnellweg Abschnitt 1, 2, 3, 4, 5, und Anbindung Uniklinik
Für die Trassenabschnitte 1 (Aachen Innenstadt bis Rütscher Straße), 3 (Roermonder
Straße bis Ortsausgang Richterich), 4 (Hauptachse - Nördlicher Ortsausgang Richterich),
4
(Erschließungsspange
Kohlscheid),
5
(Bahnstrecke
Aachen-Düsseldorf
bei
Herzogenrath-Kohlberg) und Anbindung Uniklinik wurden keine Trassenvarianten
entwickelt.
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Insgesamt kommt es durch diese Varianten zu einem Verlust von 3,19 ha Boden mittlerer
bis sehr hoher Bedeutung. Dabei entfallen ca. 0,81 ha auf Böden mit sehr hoher
Bedeutung, ca. 0,99 ha auf Böden mit hoher Bedeutung sowie ca. 1,39 ha auf Böden mit
mittlere Bedeutung und Empfindlichkeit. Variante 1 wird ausschließlich auf vorhandener
Wegefläche realisiert, daher findet keine Beanspruchung von Boden statt.
Abschnitt 2
Im Bereich des geplanten Brückenbauwerkes Toledoring befinden sich Archivböden (A5)
und Böden mit hoher Bedeutung für den Naturhaushalt (Na4). Die anthropogen
überprägten Böden mit sehr hoher Bedeutung/ Empfindlichkeit und die Typische
Parabraunerde mit hoher Bedeutung/ Empfindlichkeit werden durch die Anlage eines
ca. 320 m langen Brückenbauwerkes bau- und anlagebedingt beeinträchtigt. Für die
Realisierung von Widerlager und Brückenpfeiler kann eine Grundwasserabsenkung
erforderlich werden. Gleichzeitig ergibt sich ein hoher Konflikt durch das Vorhandensein
der Altlastenverdachtsfläche Toledoring (Konflikt Bo1).
Im Bereich des „Alten Bahndammes“ befindet sich Typische Braunerde mit Archivfunktion
(A5) mit sehr hoher Bedeutung und Empfindlichkeit und Typische Parabraunerde mit
hoher Bedeutung/ Empfindlichkeit für den Naturhaushalt (Na4). Durch die Anlage des
Radschnellweges werden hier wertvolle Böden versiegelt (Konflikt Bo2).
Abschnitt 3
Nördlich Richterich und östlich Uersfeld wird Typische Parabraunerde mit sehr hoher
Bedeutung/ Empfindlichkeit aufgrund des Naturhaushalts (NA5) durch Überbauung in
Anspruch genommen (Konflikt Bo4).
Abschnitt 4 - Hauptachse
Westlich des Bahndammes, im Bereich Voccartstraße wird Typische Parabraunerde mit
sehr hoher Bedeutung/ Empfindlichkeit aufgrund ihrer Funktion für den Naturhaushalt
(Na5) neu versiegelt. Weiterhin geht Typische Braunerde mit einer hohen Biotopfunktion
(B4) anlagebedingt verloren.
Im Nahbereich der Trasse befindet sich das Bodendenkmal Höckerlinie (AC 075) (Konflikt
Bo6).
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Abschnitt 4 – Erschließungsspange Kohlscheid
Im
Bereich
der
Straßen
Raiffeisenstraße/
Alte
Bahn
befindet
sich
Typische
Parabraumerde, die aufgrund von Vorbelastungen eine hohe und mittlere Bedeutung/
Empfindlichkeit besitzt. Hier liegen zahlreiche Altlastenverdachtsflächen (s. Karte 11:
Auswirkungen auf Boden und Wasser) in der Nähe der Radwegetrasse. Weiterhin gibt es
hier einen Konflikt mit bergbaulich bedingten Tagesbrüchen (Konflikt Bo9).
Abschnitt 5
Westliche der Bahnstrecke südlich Herzogenrath, im Seitental der Wurm wird Typische
Parabraunerde mit sehr hoher Bedeutung/ Empfindlichkeit aufgrund ihrer Funktion für
den Naturhaushalt (Na5) neu versiegelt. Weiterhin geht Typische Braunerde mit einem
hohen Biotopentwicklungspotenzial (B4) anlagebedingt verloren. Östlich der Ortslage
Straß befindet sich eine Altlastenverdachtsfläche (Nr. 0337), die zu einem hoher Konflikt
mit dem Schutzgut Boden führt. Weiterhin befinden sich im Bereich der geplanten Trasse
zahlreiche bergbaulich bedingte Tagesbrüche. Im Stadtkern von Herzogenrath befindet
sich ein Bodendenkmal (AC 138, Stadtmauer Herzogenrath) im Nahbereich des
Vorhabens. (Konflikt Bo6).
Variantenvergleich
In einzelnen Abschnitten des Radschnellweges wurden verschiedene Varianten
entwickelt. Zu nennen sind hier die Varianten 2A/ 2B, 6A/ 6B und 7A/ /B
Varianten 2A/ 2B
Variante 2A verläuft westlich der Straße Tittardsfeld in der Nähe der Bahntrasse. Hier
wird durch die Trassenvariante Typische Braunerde mit Archivfunktion (A5) (sehr hoher
Bedeutung und Empfindlichkeit) und Typische Parabraunerde mit hoher Bedeutung/
Empfindlichkeit für den Naturhaushalt (Na4) versiegelt (Konflikt Bo3).
Demgegenüber verläuft Variante 2B über die vorhandene Fahrbahn der Straße
Tittardsfeld. Durch diese Variante kommt es zu keiner Beeinträchtigung des Schutzgutes
Boden. Aus Sicht des Schutzgutes Boden ist daher Variante 2B der Variante 2A
vorzuziehen.
Varianten 6A/ 6B
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Die Variante 6A verläuft über die vorhandene Fahrbahn der Roermonder Straße. Durch
diese Variante kommt es zu keiner Beeinträchtigung des Schutzgutes Boden.
Variante 6B verläuft im Zuge der Haus-Heyden-Straße. Südlich Pennesheide wird
Typische Prabraunerde mit hoher (Na4) und Pseudogley-Braunerde mit mittlerer (Na3)
Bedeutung/ Empfindlichkeit für den Naturhaushalt versiegelt. Entlang der Haus-HeydenStraße
befinden
sich
zahlreiche
Altlastenverdachtsflächen
in
der
Nähe
der
Radwegetrasse. Zwei bergbaulich bedingte Tagesöffnungen liegen am nordwestlichen
Siedlungsrand von Kohlscheid (Konflikt Bo10).
Da die Variante 6A auf einer vorhandenen Fahrbahn geführt wird ist sie aus Sicht des
Bodenschutzes der Variante 6B vorzuziehen.
Varianten 7A/ 7B
Westlich von Horbach verläuft Variante 7A. Durch diese Variante wird Typische
Parabraunerde mit sehr hoher Bedeutung/ Empfindlichkeit aufgrund ihrer Funktion für
den Naturhaushalt (Na5) neu versiegelt. Sie verläuft über den „Alten Heerler Weg“, hier
verlief im Altertum eine als Bodendenkmal geschützte römische Straße. Südlich Broicher
Höfe, in der Nähe des Vorhabens, befindet sich ein Bodendenkmal (AC 045d,
Höckerlinie) (Konflikt Bo8).
Nördlich und südlich von Horbach wird die Variante westlich der Horbacher Straße
selbstständig geführt. Durch Variante 7B wird Typische Parabraunerde mit sehr hoher
Bedeutung/ Empfindlichkeit aufgrund ihrer Funktion für den Naturhaushalt (Na5) neu
versiegelt. Südlich von Horbach befindet sich ein Bodendenkmal (AC 046, Höckerlinie) im
Nahbereich des Vorhabens (Konflikt Bo7).
Bei beiden Varianten kommt es zu einer Inanspruchnahme von Böden mit sehr hoher
Bedeutung für den Naturhaushalt (Na5), allerdings ist die Inanspruchnahme Typischer
Parabraunerde bei Variante 7A wesentlich größer, als bei Variante 7B (s. Tabelle 29).
Weiterhin wird bei Variante 7A eine römische Straße überbaut, so dass hier ein größerer
Konflikt mit einem Bodendenkmal besteht. Aus Sicht des Schutzgutes Boden ist Variante
7B der Vorzug gegenüber Variante 7A zu geben.
Auswirkungen auf das Schutzgut Boden (Zusammenfassung)
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Der Radschnellweg wird in einigen Bereichen auf vorhandenen Fahrbahnflächen
realisiert. Weiterhin werden in einigen Bereichen bestehende Geh-/Radwege verbreitert
und endlang von bestehenden Wegeflächen realisiert. Lediglich in einigen Abschnitten
wird der Radweg eigenständig geführt und neu gebaut. Dabei werden zum einen
bestehende wassergebundene Wegeflächen ausgebaut und zum anderen unversiegelte
Böden in Anspruch genommen.
In
der folgenden
Tabelle 30
sind
die
Konflikte
mit dem Schutzgut Boden
zusammengefasst.
Tabelle 30: Auswirkungen auf das Schutzgut Boden
Konflikt
Nr.
Bo1
Bo2
Bo3
Bo4
Bo5
Bedeutung/
Empfindlich
keit des
Bodens
Beschreibung
sehr hoch (I) Böden im Bereich Toledoring (Abschnitt 2)
hoch (II)
Im Bereich des geplanten Brückenbauwerkes befinden sich
Archivböden (A5) und Böden mit hoher Bedeutung für den
Naturhaushalt (Na4). Die anthropogen überprägten Böden
mit sehr hoher Bedeutung/ Empfindlichkeit und die Typische
Parabraunerde mit hoher Bedeutung/ Empfindlichkeit werden
durch die Anlage eines ca. 320 m langen Brückenbauwerkes
bau- und anlagebedingt beeinträchtigt. Für die Realisierung
von Widerlager und Brückenpfeiler kann eine
Grundwasserabsenkung erforderlich werden.
Gleichzeitig ergibt sich ein hoher Konflikt durch das
Vorhandensein der Altlastenverdachtsfläche Toledoring.
sehr hoch (I) „Alter Bahndamm“ (Abschnitt 2)
hoch (II)
Im Bereich des „Alten Bahndammes“ befindet sich Typische
Braunerde mit Archivfunktion (A5) mit sehr hoher Bedeutung
und Empfindlichkeit und Typische Parabraunerde mit hoher
Bedeutung/ Empfindlichkeit für den Naturhaushalt (Na4).
Durch die Anlage des Radschnellweges werden wertvolle
Böden versiegelt.
sehr hoch (I) Waldfläche Tittardsfeld, westl Bahnlinie (Variante 2A)
hoch (II)
Im Bereich des Tittardsfeld steht Typische Braunerde mit
Archivfunktion (A5) mit sehr hoher Bedeutung und
Empfindlichkeit und Typische Parabraunerde mit hoher
Bedeutung/ Empfindlichkeit für den Naturhaushalt (Na4) an.
Durch die Anlage des Radschnellweges werden wertvolle
Böden versiegelt.
sehr hoch (I) Roermonder Straße, Richterich/ Uersfeld (Abschnitt 3)
Nördlich Richterich und östlich Uersfeld wird Typische
Parabraunerde mit sehr hoher Bedeutung/ Empfindlichkeit
aufgrund des Naturhaushalts (NA5) durch Überbauung in
Anspruch genommen.
sehr hoch (I) Voccartstraße, westl. Bahndamm (Abschnitt 4)
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Konflikt
Nr.
Bedeutung/
Empfindlich
keit des
Bodens
Beschreibung
hoch (II)
Bo6
Bo7
Bo8
Bo9
Bo10
Westlich des Bahndammes, im Bereich Voccartstraße wird
Typische Parabraunerde mit sehr hoher Bedeutung/
Empfindlichkeit aufgrund ihrer Funktion für den Naturhaushalt
(Na5) neu versiegelt. Weiterhin geht Typische Braunerde mit
einer hohen Biotopfunktion (B4) anlagebedingt verloren.
Im Nahbereich der Trasse befindet sich das Bodendenkmal
Höckerlinie (AC 075)
sehr hoch (I), Bahnstrecke südlich Herzogenrath/ Seitental der Wurm
hoch (II)
(Abschnitt 5)
Westlich der Bahnlinie wird Typische Parabraunerde mit sehr
hoher Bedeutung/ Empfindlichkeit aufgrund ihrer Funktion für
den Naturhaushalt (Na5) neu versiegelt. Weiterhin geht
Typische Braunerde mit einem hohen
Biotopentwicklungspotenzial (B4) anlagebedingt verloren.
Östlich der Ortslage Straß befindet sich eine
Altlastenverdachtsfläche, die zu einem hohen Konflikt mit
dem Schutzgut Boden führt. Weiterhin befinden sich im
Bereich der geplanten Trasse zahlreiche bergbaulich
bedingte Tagesbrüche.
Im Stadtkern von Herzogenrath befindet sich ein
Bodendenkmal (AC 138, Stadtmauer Herzogenrath) im
Nahbereich des Vorhabens.
sehr hoch (I) Horbacher Straße(L 231) (Variante 7B)
Nördlich und südlich von Horbach wird Typische
Parabraunerde mit sehr hoher Bedeutung/ Empfindlichkeit
aufgrund ihrer Funktion für den Naturhaushalt (Na5) neu
versiegelt.
Südlich von Horbach befindet sich ein Bodendenkmal
(AC 046, Höckerlinie) in der Nähe des Vorhabens.
sehr hoch (I) Strukturreiches Offenland westl. Horbach (Variante 7A)
Westlich von Horbach wird Typische Parabraunerde mit sehr
hoher Bedeutung/ Empfindlichkeit aufgrund ihrer Funktion für
den Naturhaushalt (Na5) neu versiegelt.
Die Trassenvariante 7A verläuft über den „Alten Heerler
Weg“, hier verlief im Altertum eine als Bodendenkmal
geschützte römische Straße.
Südlich Broicher Höfe, in der Nähe des Vorhabens, befindet
sich ein Bodendenkmal (AC 045d, Höckerlinie).
hoch (II)
Raiffeisenstraße/ Alte Bahn in Kohlscheid (Abschnitt 4)
mittel (III)
Südlich der Raiffeisenstraße befindet sich Typische
Parabraumerde, die aufgrund von Vorbelastungen eine hohe
und mittlere Bedeutung/ Empfindlichkeit besitzt.
In Bereich Raiffeisenstraße/ Alte Bahn befinden sich
zahlreiche Altlastenverdachtsflächen in der Nähe der
Radwegetrasse.
Weiterhin gibt es hier einen Konflikt mit bergbaulich
bedingten Tagesbrüchen.
hoch (II)
Haus-Heyden-Straße“ (Variante 6B)
mittel (III)
Südlich Pennesheide geht Typische Prabraunerde mit hoher
(Na4) und Pseudogley-Braunerde mit mittlerer (Na3)
Bedeutung/ Empfindlichkeit für den Naturhaushalt verloren.
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Konflikt
Nr.
Bedeutung/
Empfindlich
keit des
Bodens
Beschreibung
Entlang der Haus-Heyden-Straße befinden sich zahlreiche
Altlastenverdachtsflächen in der Nähe der Radwegetrasse.
Zwei bergbaulich bedingte Tagesöffnungen befinden sich am
nordwestlichen Siedlungsrand von Kohlscheid.
Insgesamt befindet sich im Untersuchungsraum ein großer Anteil an Böden mit sehr
hoher Bodenfruchtbarkeit (Na5). Das spiegelt sich auch bei der Bewertung der einzelnen
Trassenvarianten wieder. Entsprechend ihrer Streckenlänge und dem Grad der
verursachten Neuversiegelung weist Trassenvariante 7B eine geringere Beeinträchtigung
des Schutzgutes Boden auf als Variante 7A (s. auch s. Tabelle 29).
Die Varianten 2B und 6A sind den Varianten 2A und 6B vorzuziehen, da beide Varianten
auf vorhandnen Fahrbahnen geführt werden und es bei dieser Variante zu keiner
weiteren Beeinträchtigung des Schutzgutes Boden kommt.
Im Untersuchungsraum befindet sich eine Vielzahl von Altlastenverdachtsflächen. Bei
Realisierung des Abschnittes 4 mit Hauptachse und Erschließungsspange Kohlscheid
befinden sich zahlreiche Altlastenverdachtsflächen im trassennahen Bereich. Auch der
Abschnitt 5 liegt im Nahbereich von einigen Altlastenverdachtsflächen.
Bergbauliche Vorbelastungen liegen hauptsächlich im Abschnitt 5 und im Abschnitt 4
(Erschließungsspange Kohlscheid) vor und können hier zu Konflikten mit dem
Radschnellweg führen. Da die genaue Trassenführung noch nicht vorliegt können
Konflikte mit Altlastenverdachtsflächen erst zu einem späteren Zeitpunkt beurteilt weden.
5.3.5 Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser
Die Umweltauswirkungen und ihre Bewertung des Schutzgutes Wasser sind ebenfalls in
der Themenkarte 11: Auswirkungen auf Boden und Wasser dargestellt.
Die Auswirkungen auf Oberflächengewässer werden bezüglich ihrer Betroffenheit durch
Überbauung, Verrohrung und Verlust untersucht. Unberücksichtigt bleibt dabei, dass die
einzelnen Auswirkungen beispielsweise durch die Verwendung von Brückenbauwerken
ausreichender Größe vermieden werden können. Die Bedeutung und Empfindlichkeit der
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in Anspruch genommenen Flächen für die Grundwasserneubildung wird unter
Berücksichtigung von Vorbelastungen beurteilt.
Wasserschutzgebiete sind nicht betroffen.
Zur Beurteilung der Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser werden folgende
gesetzlichen Grundlagen und Richtlinien zugrunde gelegt:
−
dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit der
Binnengewässer; Erhalt ihrer natürliche Selbstreinigungsfähigkeit und Dynamik,
insbesondere für natürliche und naturnahe Gewässer; Hochwasserschutz;
vorsorgender Grundwasserschutz sowie ein ausgeglichener NiederschlagsAbflusshaushalt (§ 1 BNatSchG Abs. 3);
−
Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum
für Pflanzen und Tiere (§ 1 WHG);
−
Erhalt der natürlichen und sich in einem natürlichen Zustand befindenden
Gewässer (§ 31 WHG);
−
Bewirtschaftung von Gewässern, sodass so weit möglich Hochwasser
zurückgehalten werden kann; Erhalt von Überschwemmungsgebieten in ihrer
Funktion als Rückhalteflächen (§ 31a, b WHG);
Baubedingte Auswirkungen:
•
Zusätzliche Flächeninanspruchnahme
•
Schadstoffeintrag und Unfallgefahr
Im Trassenbereich besteht ein Risiko durch Unfälle während der Bauphase. Im
Trassenbereich überwiegen Böden mit hoher und sehr hoher Speicherkapazität und
hohem Wasserhaltevermögen, so dass das baubedingte Risiko des Grundwassers als
Mittel einzustufen ist.
Eine Versiegelung von Flächen mit Bedeutung für die Grundwasserneubildung findet
baubedingt nicht statt.
Anlagenbedingte Auswirkungen
•
Flächeninanspruchnahme und -umwandlung
•
Verlust von Flächen zur Grundwasserneubildung (durch Versiegelung)
•
Beeinträchtigung/ Überbauung von Oberflächengewässern
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Fließgewässer werden durch das Vorhaben nicht in Anspruch genommen und nicht
beeinträchtigt. Die Querung des Amstelbaches ist im Zuge der Ortsumgehung
„Richtericher Dell“ in Form eines Brückenbauwerkes vorgesehen. Der Radschnellweg
wird straßenbegleitend zur Anbindungsstraße den Radschnellweges angelegt. Eine
weitergehende Beurteilung des Gewässereingriffs wird in Absprache mit den zuständigen
Behörden
im
Zuge
der
Planungen
zur
Anbindungsstraße
„Richtericher
Dell“
vorgenommen (Konflikt Wa2).
Durch das Vorhaben kommt es zu anlagebedingtem Verlust von Infiltrationsfläche über
Grundwasserleitern mittlerer oder hoher Bedeutung. Südlich der A 4 befindet sich der
Grundwasserleiter „Südlimburgische Kreidetafel“. Neuversiegelungen im Abschnitt 2
sowie im Bereich der Anbindung des Klinikums RWTH führen zu einem Verlust von
ca. 1,56 ha Infiltrationsfläche über einem Grundwasserleiter mit hoher Bedeutung für das
Schutzgut Wasser (Konflikt Wa1). Versiegelungen im Abschnitt 5 führen zu einem Verlust
von ca. 1,05 ha Infiltrationsfläche über einem Grundwasserleiter mittlerer Bedeutung
(Linksrheinisches
Schiefergebirge)
(Konflikt
Wa3).
Da
das
anfallende
Niederschlagswasser jedoch im Nahbereich des Radschnellweges versickert werden
kann, sind die Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung insgesamt als gering
anzusehen.
Variante 2B verläuft auf einer vorhandenen Fahrbahn, während bei Realisierung von
Variante
2A
durch
Versiegelung
ca. 0,17 ha
Infiltrationsfläche
über
einem
Grundwasserleiter hoher Bedeutung verlorengeht. Varianten 2B ist daher der Variante 2A
vorzuziehen.
Überschwemmungsfläche geht durch das Vorhaben nicht verloren. Wasserschutzgebiete
sind durch das Vorhaben nicht betroffen.
Betriebsbedingte Wirkungen:
Durch den Radschnellweg entstehen keine betriebsbedingten Beeinträchtigungen des
Schutzgutes Wasser.
Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser (Zusammenfassung)
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Im Trassenbereich besteht ein Risiko durch Unfälle während der Bauphase. Im
Trassenbereich überwiegen Böden mit hoher und sehr hoher Speicherkapazität und
hohem Wasserhaltevermögen, so dass das baubedingte Risiko des Grundwassers als
Mittel einzustufen ist. Eine baubedingte Versiegelung von Flächen mit Bedeutung für die
Grundwasserneubildung findet nicht statt.
Durch
den
Radschnellweg
werden
keine
Oberflächengewässer
anlage-
oder
betriebsbedingt beeinträchtigt. Lediglich die Querung des Amstelbaches, südlich Uersfeld
führt zu einer anlagebedingten Beeinträchtigung. Da die Anlage des Radweges jedoch im
Zuge der Anbindung des Wohngebietes „Richtericher Dell“ realisiert wird, ist auch eine
weitergehende Beurteilung des Gewässereingriffs im Zuge der Planungen zur
Anbindungsstraße „Richtericher Dell“ geplant.
Südlich der A4 befindet sich der Grundwasserleiter „Südlimburgische Kreidetafel“. Durch
Flächenversiegelung Variante 2A und Anbindung des Klinikums geht Infiltrationsfläche
über einem Grundwasserleiter mit hoher Bedeutung verloren. Die Planungsvariante 2B
verläuft über vorhandene Wegeflächen, es kommt daher zu keiner weiteren
Flächenversiegelung. Südlich Herzogenraths befindet sich der Grundwasserleiter
„Linksrheinisches Schiefergebirge“. Im Zuge des Abschnitts 5 geht Infiltrationsfläche über
einem Grundwasserleiter mittlerer Bedeutung verloren. Aus Sicht des Schutzgutes
Wasser ist Variante 2B der Variante 2A vorzuziehen.
5.3.6 Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/ Luft
Die Umweltauswirkungen und ihre Bewertung für das Schutzgut Klima/ Luft sind in der
Themenkarte 13: Auswirkungen auf Wohn- und Wohnumfeldfunktionen, Klima/ Luft,
Kultur- und Sachgüter dargestellt.
Baubedingte Auswirkungen:
•
zusätzliche Flächeninanspruchnahme
Die im Baubetrieb entstehenden Emissionen sind nur temporär und treffen überwiegend
auf Bereiche mit geringer Empfindlichkeit. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Klima /
Luft werden daher als gering eingeschätzt. Baubedingt werden keine Gehölzflächen
beansprucht.
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Anlagenbedingte Wirkungen
•
Flächeninanspruchnahme und -umwandlung
Durch den Radschnellweg werden überwiegend Flächen mit geringer Bedeutung und
Empfindlichkeit für das Schutzgut Klima / Luft überplant. Grundsätzlich besitzen Waldund Gehölzflächen eine hohe Bedeutung für das Schutzgut Klima/ Luft aufgrund ihrer
lufthygienischen Ausgleichsfunktion. Die Versiegelung von Flächen führt zu einer
weiteren Erwärmung der Siedlungsbereiche.
Im Bereich des Toledoringes ist die Anlage eines ca. 320 m langen Brückenbauwerkes
geplant. Durch die Anlage des Bauwerkes und dem damit verbundenen Verlust von
Gehölzfläche mit klimatischer Bedeutung kommt es zu einem Eingriff in das Schutzgut
Klima/ Luft (Konflikt K1). Bei Realisierung der Variante 2A werden im Bereich westlich
des Toledoringes Teile eines Feldgehölzes mit klimatischer Bedeutung in Anspruch
genommen (Konflikt K2).
Abschnitt 5 des Radschnellweges wird westlich entlang der bestehenden Bahnlinie
Aachen-Düsseldorf geführt. Dieser Bereich ist in einigen Bereichen mit einem
lufthygienisch
wertvollen
Gehölzbereich
bewachsen,
deren
Verlust
zu
einer
Beeinträchtigung des Schutzgutes Klima/ Luft führt (Konflikt K3).
Betriebsbedingte Wirkungen
Da es durch den Radverkehr keine Immissionen wie Lärm, Staub und Abgase entstehen,
kommt es zu keiner betriebsbedingten Beeinträchtigung des Schutzgutes Klima/ Luft.
Auswirkungen auf das Schutzgut Klima /Luft (Zusammenfassung)
Die Grünländer und Ackerflächen des Untersuchungsraumes besitzen lediglich eine
geringe Bedeutung und Empfindlichkeit für die klimatische Ausgleichsfunktion, während
den Gehölzflächen eine hohe Bedeutung zukommt. Große Bereiche des UR werden von
Wohn- und Gewerbeflächen eingenommen und bedingen aufgrund von Versiegelung
eine Erwärmung und damit auch eine klimatische Vorbelastung der Siedlungsflächen.
Aufgrund verkehrliche Belastung insbesondere durch die Autobahn A4 und die
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Landstraßen Roermonder Straße und Horbacher Straße liegen lufthygienische
Vorbelastungen vor.
Durch Verlust von Gehölzflächen insbesondere in den Bereichen Toledoring und westlich
entlang der Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf kommt es anlagebedingt zu einem Eingriff in
Flächen mit hoher lufthygienischer und klimatischer Bedeutung. Bei Realisierung von
Variante 2A gehen Gehölzflächen westlich Tittardsfeld verloren, während Variante 2B
über vorhandene Wegefläche verläuft und zu keiner anlagebedingten Beeinträchtigung
des Schutzgutes Klima/ Luft führt.
Bau- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Klima/ Luft sind durch
das Vorhaben nicht zu erwarten.
5.3.7 Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild/ Erholung
Die Umweltauswirkungen und ihre Bewertung für das Schutzgut Landschaftsbild /
Erholung sind in der Themenkarte 12: Auswirkungen auf Landschaftsbild und Erholung
dargestellt.
Baubedingte Auswirkungen:
•
zusätzliche Flächeninanspruchnahme
•
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
Die Auswirkungen der baubedingten Beeinträchtigungen aller Trassenvarianten sind
temporär und werden als gering eingestuft. Für die Baustelleneinrichtung werden keine
Flächen mit mittlerer und hoher Bedeutung für das Landschaftsbild in Anspruch
genommen. Erholungseinschränkungen bestehen während der Bauphase nicht.
Anlagenbedingte Auswirkungen
•
Veränderung des Landschaftsbildes
Der südliche Teil des Untersuchungsraumes mit den Landschaftsbildeinheiten „Alter
Bahndamm“/ Rütscher Straße besitzt aufgrund seiner Eigenart und landschaftlichen
Vielfalt eine hohe landschaftliche Erlebniswirksamkeit. Durch die Anlage des ca. 320 m
langen
Brückenbauwerkes
kommt
es
zu
einem
erheblichen
Eingriff
in
das
Landschaftsbild (Konflikt L1). Der Bereich „Alter Bahndamm“ dient der siedlungsnahen
Erholung, hier ist ein Konflikt mit Spaziergängern und Erholungssuchenden nicht
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auszuschließen (Konflikt L2). Auch der Verlust von Einzelgehölzen führt in diesem
Bereich zu einem Eingriff in die Eigenart und landschaftliche Erlebniswirksamkeit des
Bahndammes.
Die
Anlage
des
ca. 70 m
lange
Brückenbauwerkes
über
die
Schlossparkstraße führt ebenfalls zu einem Eingriff in einen Bereich mit hoher
landschaftlicher Erlebniswirksamkeit (Konflikt L3).
Die Landschaftsbildeinheiten Siedlungsflächen und Gewerbeflächen/ Hochschulflächen/
Verkehrsflächen besitzen eine geringe landschaftliche Erlebniswirksamkeit, dennoch
befinden sich hier einige wenige erlebniswirksame Baumreihen und Hecken. Der Verlust
von gliedernden Gehölzbeständen entlang der Roermonder Straße im Bereich Richterich
(Konflikt L4), nördlich Kämpchenstraße (Konflikt L5) und der Straße Alte Bahn (Konflikt
L6) führt zu einer weiteren Verarmung dieser Landschaftsbildeinheiten.
Den „Seitentälern der Wurm und Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf“ kommt aufgrund ihrer
Eigenart und landschaftlichen Vielfalt eine hohe landschaftliche Erlebniswirksamkeit zu.
Die
Realisierung
des
Abschnitts 5
führt
zu
einem
Verlust
von
prägenden
Strukturelementen und führt damit zu einer Beeinträchtigung des Schutzgutes
Landschaftsbild (Konflikt 7).
Es ist vorgesehen den Radschnellweg im Zuge der Anbindungsstraße „Richtericher Dell“
über den Amstelbach zu führen. Dies führt zu einem Eingriff in einen Landschaftsbereich
mit mittlerer landschaftsbildprägender Erlebniswirksamkeit (Konflikt L8). Eine Beurteilung
des Eingriffes erfolgt im Zuge der Planungen zur Anbindungsstraße.
Variante 7A verläuft auf der Trasse des Alten Heerler Weges, hier befindet sich auch das
Bodendenkmal Römische Straße (AA 013), weiterhin befindet sich südlich der Broicher
Höfe ein Teilabschnitt des ehemaligen Westwalles (Bodendenkmal AA 045d, AA046). Bei
Realisierung dieser Trassenvarianten kommt es zu einem Konflikt mit beiden
Bodendenkmälern (L10). Der Verlust gliedernder und belebender Gehölzelemente führt
hier ebenfalls zu einem Eingriff in das Landschaftsbild. Weiterhin verläuft der südliche
Abschnitt von Variante 7A über den Weinweg. Anlagebedingt führt der Radschnellweg im
Kreuzungsbereich mit dem Schelmshager Weg zu einem Verlust von Landschaftsbild
prägenden Gehölzflächen (Konflikt L9).
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Abbildung 33: Horbacher Straße (L 231) mit begleitenden Gehölzstrukturen
Variante 7A verläuft straßenbegleitend zur Horbacher Straße. Die Horbacher Straße wird
nahezu auf der gesamten Strecke von landschaftsbildwirksamen Strukturen begleitet.
Zur Vermeidung von Eingriffen in das Landschaftsbild wird die Trassenvariante 7A östlich
der bestehenden Hecken und Baumreihen geführt.
Im Bereich Roermonder Straße / Voccartstraße berührt der Radschnellweg (Abschnitt 4)
das Bodendenkmal Westwall (AA 074 AA 076), hier kann es zu Konflikten mit
erlebniswirksamen Strukturen kommen (Konflikt 11). Eine endgültige Beurteilung kann
jedoch erst nach Festlegen der genauen Trasse vorgenommen werden.
Der Radschnellweg befindet sich in einigen Bereichen auf der gleichen Trasse wie
vorhandene überregionale Radwanderwege. Zu nennen sind hier die Themenradwege
Bahntrasse, Grünroute, Wasserburgenroute, R9 und Zwei-Länder-Route. Da der
Radschnellweg mit einer Regelbreite von 4 Metern geplant ist, nimmt der Querschnitt
gleichzeitig 4 Fahrradfahrer auf, so dass gleichzeitig sowohl Radfahrer mit langsamen
Tempo als auch mit schnellem Tempo den Radschnellweg nutzen können. Insbesondere
für die überregionalen Radrouten führt der Radschnellweg zu einer Verbesserung der
Radwege-Infrastruktur.
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Betriebsbedingte Wirkungen
Da es durch den Radverkehr keine Immissionen wie Lärm, Staub und Abgase entstehen,
kommt es zu keinem Eingriff in die landschaftliche Erlebniswirksamkeit des UR.
Auswirkungen
auf
das
Schutzgut
Landschaftsbild/
Erholung
(Zusammenfassung)
Der
nördliche
und
südliche
Teil
des
Untersuchungsraumes
mit
den
Landschaftsbildeinheiten Seitentäler der Wurm und Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf und
„Alter
Bahndamm“/
landschaftlichen
Rütscher
Vielfalt
eine
Straße
hohe
besitzen
aufgrund
landschaftliche
ihrer
Eigenart
und
Erlebniswirksamkeit.
Den
strukturreichen Offenlandbereichen westlich Horbach sowie nördlich Richterich und
Kerkrade kommt eine mittlere landschaftliche Erlebniswirksamkeit zu. Während den
ausgeräumten
landwirtschaftlich
geprägten
Flächen
und
den
Siedlungsflächen
landschaftsbildprägende Strukturen weitgehend fehlen.
Die Auswirkungen der baubedingten Beeinträchtigungen aller Trassenvarianten sind
temporär und werden als gering eingestuft. Für die Baustelleneinrichtung werden keine
Flächen mit mittlerer und hoher Bedeutung für das Landschaftsbild in Anspruch
genommen. Erholungseinschränkungen bestehen während der Bauphase nicht.
Durch die Anlage der beiden ca. 70 und 320 m langen Brückenbauwerke kommt es zu
einem Eingriff in Bereiche mit hoher landschaftlicher Erlebniswirksamkeit. Auch der
Verlust an prägenden Strukturelementen im nördlichen UR, der Landschaftsbildeinheit
„Seitentäler der Wurm und Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf“ führt anlagebedingt zu
einem Eingriff in einen Bereich mit hoher Bedeutung für das Landschaftsbild.
Im Zuge der Variante 7A kommt es durch den Verlust von gliedernden Gehölzelementen
und einem Konflikt mit den Bodendenkmälern römische Straße und Westwall zu einer
anlagebedingten Beeinträchtigung des Schutzgutes Landschaftsbild und Erholung.
Demgegenüber wird bei Variante 7B durch eine Führung des Radschnellweges östlich
straßenbegleitender Gehölzelemente eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
vermieden.
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Der Verlust von Hecken und Baumreihen innerhalb von Siedlungs- und Gewerbeflächen
wie beispielsweise entlang der Roermonder Straße führt zu einem Eingriff in Flächen mit
mittlerer landschaftlicher Erlebniswirksamkeit.
Betriebsbedingt sind keine Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Landschaftsbild zu
erwarten.
5.3.8 Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch
Die Umweltauswirkungen und ihre Bewertung für die Wohn- und Wohnumfeldfunktion
sind in der Themenkarte 13: Auswirkungen auf Wohn- und Wohnumfeldfunktion, Klima/
Luft, Kultur- und Sachgüter dargestellt.
Baubedingte Auswirkungen:
•
zusätzliche Flächeninanspruchnahme
•
Unfallgefahr
Eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme in Wohngebieten während der Bauphase ist
nicht erforderlich. Insbesondere in der Nähe von Wohngebieten und gemischten
Baugebieten
kommt
es
zu
Beeinträchtigungen
durch
Lärm-,
Staub-
und
Abgasemissionen in der Bauphase. Da diese Beeinträchtigungen zeitlich begrenzt sind
und
durch
Verminderungsmaßnahmen
reduziert
werden
können,
werden
die
Beeinträchtigungen aus heutiger Sicht als gering eingeschätzt.
Nutzungs- und Erholungseinschränkungen sind baubedingt nicht zu erwarten.
Anlagenbedingte Auswirkungen
•
Teile
Flächeninanspruchnahme und -umwandlung
der Radwegetrasse
werden
im Bereich
der geplanten Wohnbauflächen
„Richtericher Dell“ und „Kämpchen“ realisiert. Der Radschnellweg wird hier in die Planung
der Wohngebiete integriert und führt daher zu keiner Beeinträchtigung der Wohn- und
Wohnumfeldfunktion sondern zu einer guten Anbindung der Wohnbauflächen an den
Radschnellweg.
In zwei Bereichen führt der Radschnellweg zu einer Beeinträchtigung der Wohn- und
Wohnumfeldfunktion. Variante 2A verläuft in einem Abstand von wenigen Metern zum
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Eingangsbereich
eines
Wohngebäudes
westlich
Tittardsfeld
(Konflikt
M1).
Bei
Realisierung von Variante 2B kommt es zu keiner Beeinträchtigung von Wohn- und
Wohnumfeldfunktion.
Ein weiterer Konfliktpunkt mit dem Schutzgut Wohnen- und Wohnumfeld befindet sich in
Abschnitt 5 an der Straße „Auf den Heggen“. Eine Führung des Radschnellweges entlang
der Bahnlinie ist hier nicht möglich, da sich ein Wohngebäude im Nahbereich der
Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf befindet. Hier ist eine Trassenführung über die
Gartenfläche, westlich des betreffenden Wohngebäudes denkbar (Konflikt M2).
Abbildung 34: Gebäude im Nahbereich der Bahn „Auf den Heggen“
Betriebsbedingte Wirkungen:
•
Trennwirkung und Unfallgefahr
Betriebsbedingte Auswirkungen auf Wohnen- und Wohnumfeld sind im Bereich des
Wohngebäudes Tittardsfeld gegeben da hier aufgrund der räumlichen Enge eine
Beeinträchtigung des Schutzgutes Mensch durch Fahrradfahrverkehr wahrscheinlich
sind.
Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch (Zusammenfassung)
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Eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme in Wohngebieten während der Bauphase ist
nicht erforderlich. Insbesondere in der Nähe von Wohngebieten und gemischten
Baugebieten kommt es zu geringen Beeinträchtigungen durch Lärm-, Staub- und
Abgasemissionen in der Bauphase. Nutzungs- und Erholungseinschränkungen sind
baubedingt nicht zu erwarten.
Beeinträchtigungen
auf
das
Schutzgut
Mensch
sind
durch
Variante 2A
und
Trassenabschnitt 5 zu erwarten. Westlich der Straße Tittardsfeld und an der Straße „Auf
den Heggen“ wird der Radschnellweg im Abstand von wenigen Metern zu
Wohngebäuden geführt. Dies führt sowohl zu einer sehr hohen anlagenbedingten als
auch betriebsbedingte Beeinträchtigung der Wohn- und Wohnumfeldfunktion.
Teile
der Radwegetrasse
werden
im Bereich
der geplanten Wohnbauflächen
„Richtericher Dell“ und „Kämpchen“ realisiert. Der Radschnellweg wird hier in die Planung
der Wohngebiete integriert und führt daher zu keiner Beeinträchtigung der Wohn- und
Wohnumfeldfunktion sondern zu einer guten Anbindung der Wohnbauflächen an den
Radschnellweg.
5.3.9 Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter
Die Umweltauswirkungen und ihre Bewertung für Kultur- und Sachgüter sind in der
Themenkarte 13: Auswirkungen auf Wohn- und Wohnumfeldfunktion, Klima/ Luft, Kulturund Sachgüter dargestellt.
Baubedingte Auswirkungen:
•
zusätzliche Flächeninanspruchnahme
•
Beschädigung / Zerstörung von Kultur- und Sachgütern
Eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme wertvoller Flächen während der Bauphase ist
nicht erforderlich.
Anlagenbedingte Auswirkungen
•
Flächeninanspruchnahme und -umwandlung
Im gesamten Untersuchungsraum gibt es Informationen über eine Vielzahl von
Archäologischen Bodendenkmälern. Zu nennen ist hier die römische Straße aus dem
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Altertum, die über die heutige Alte Heerler Straße verlief. Durch Realisierung von
Trassenvariante 7A kommt es hier zu Beeinträchtigungen.
Westlich entlang der Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf liegt eine 110 KV Freileitung und
östlich von Straß verläuft Abschnitt 5 des Radschnellweges auf einer Länge von
ca. 300 m im Schutzstreifen dieser Freileitung. Weiterhin quert der Radschnellweg
(Abschnitt 4) im Bereich des Pescher Feldchen die Trasse der oberirdischen Leitung. Im
Abschnitt 4 befindet sich eine unterirdische Doppelleitung auf der Trasse des
Radschnellweges. Sie verläuft auf einer Länge von ca. 2.000 m vom Wirtschaftsweg
nördlich Forensberger Straße im Norden bis zur Zellerstraße im Süden auf der Trasse
des Radschnellweges.
Betriebsbedingte Wirkungen:
Für Kultur- und Sachgüter sind keine betriebsbedingten Beeinträchtigungen zu erwarten.
Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter (Zusammenfassung)
Im gesamten Untersuchungsraum gibt es Informationen über eine Vielzahl von
Archäologischen Bodendenkmälern. Insbesondere durch Variante 7A kommt es zu
Konflikten mit einer Vielzahl von Bodendenkmälern wie der römischen Straße aus dem
Altertum, der Höckerlinie und dem Aachener Landgraben. Bei Realisierung von Variante
7B ist lediglich das Bodendenkmal Höckerlinie südlich von Horbach betroffen.
Innerhalb des UR befinden sich Strom- und Gasleitungen. Im Abschnitt 5, östlich von
Straß verläuft die Radwegtrasse innerhalb des Schutzstreifens der oberirdischen 110 KV
Stromleitung. Im Bereich des Pescher Feldchen quert der Radschnellweg (Abschnitt 4)
die Trasse der oberirdischen Leitung. Im Abschnitt 4 befindet sich eine unterirdische
Doppelleitung auf einer ca. 2.000 m langen Trasse des Radschnellweges.
Bau- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen der Kultur- und Sachgüter sind nicht zu
erwarten.
Weitere Sachgüter wie Straßen und Bahnlinien werden durch das Vorhaben nicht
beeinträchtigt. Konflikte mit Kultur- und Sachgütern können erst nach dem festlegen der
endgültigen Trasse beurteilt werden.
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5.4 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen
Vermeidungsmaßnahmen dienen dazu, schon in der Planungsphase durch die Wahl der
Trassenführung mögliche Auswirkungen zu vermeiden. Unvermeidbare Auswirkungen
können durch Verminderungsmaßnahmen in ihrer Auswirkung minimiert werden.
5.4.1 Vermeidungsmaßnahmen
Im Bundesnaturschutzgesetz ist verankert, dass vermeidbare Beeinträchtigungen von
Natur und Landschaft zu unterlassen sind (§ 15 (1) BNatSchG, 2009).
Einen wesentlichen Beitrag zur Eingriffsvermeidung leistet bereits die vorliegende UVS,
indem sie auf Basis der Ermittlung des Raumwiderstands und der konfliktarmen Korridore
zur Festlegung der aus ökologischer Sicht verträglichsten Linienführung führt.
Bei der Entwicklung der Trassenvarianten wurden möglichst bestehende Strassen
genutzt. So verläuft Abschnitt 1 und große Teile der Abschnitte 2 und 4 auf einer
vorhandenen Fahrbahn so dass es zu keinen Eingriff auf die einzelnen Schutzgüter
kommt.
Bei einer straßenbegleitenden Trassenführung werden durch den Radschnellweg häufig
bereits vorbelastete Flächen in Anspruch genommen.
Im Bereich aktueller Wohngebietsplanungen wird der Radschnellweg in die Planung
eingezogen so dass die Wohngebiete zum einen gut an den Radschnellweg angebunden
werden und zum anderen kein zusätzlicher Eingriff in ungestörte Biotopflächen
stattfindet.
Eingriffe aus artenschutzrechtlicher Sicht können durch entsprechende Maßnahmen
vermieden werden:
-
In Bereichen, in denen planungsrelevante oder wertgebende Vogelarten
vorkommen, ist das Vorsehen einer Bauzeitenbeschränkung erforderlich.
Während der Brutzeit wertgebender Vogelarten wie beispielsweise Feldlerche und
Saatkrähe dürfen keine Bauarbeiten durchgeführt werden.
-
In
den
übrigen
Lebensräumen
Baumhöhlenkontrollen
vor
müssen
Beginn
der
als
Vermeidungsmaßnahmen
Fällmaßnahmen
und
eine
Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeiten durchgeführt werden.
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-
Der Verlust von Horstbäumen der Saatkrähe im Bereich des „Alten Bahndammes“
sollte möglichst vermieden werden. Falls es zu einem Verlust einzelner
Höhlenbäume kommt, ist Durchführung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen
(CEF-Maßnahmen) erforderlich.
-
Untersuchungen des Feldhamsters müssen vor Beginn der Projektausführung
durchgeführt werden. Mögliche Feldhamsterlebensräume können sich im Bereich
der
Trassenvarianten
7A
Beeinträchtigungen
des
und
7B
befinden.
Feldhamsters
Bau-
müssen
und
anlagebedingte
rechtzeitig
durch
Umsiedlungsmaßnahmen auf nahegelegne Kompensationsflächen vermieden
werden.
Da im UR ein extrem hoher Anteil an schutzwürdigen Böden anzutreffen ist, ist bei der
Ausführung des Vorhabens eine Bodenkundliche Baubegleitung einzusetzen. Bei der
Planung sind Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen vorzusehen, die sich an dem
aktuellen bodenkundlichen Leitfaden orientieren (Bodenkundliche Baubegleitung BBB,
Leitfaden für die Praxis, 2013).
Zur Vermeidung und Minderung von Eingriffen in wertvolle und bedeutende
Biotopkomplexe ist eine ökologische Baubegleitung einzusetzen.
Weitere allgemeine Vermeidungsmaßnahmen sind zu beachten:
-
Baustellenbereiche,
Arbeitsstreifen
und
Lagerplätze
möglichst
gering
dimensionieren. Bei der Ortswahl generell auf die Nutzung höherwertiger
Bereiche verzichten und nur Ackerflächen nutzen.
-
Schonung von höherwertigen Biotopen und Landschaftsstrukturen im Rahmen der
Feintrassierung
-
Zur Vermeidung unnötiger Flächenversiegelung eine Trassenvariante mit
möglichst kurzer Streckenführung wählen
5.4.2 Verminderungsmaßnahmen
Zur Minderung der Auswirkungen während der Bauphase bestehen viele Möglichkeiten.
Die Maßnahmen sind im Rahmen des landschaftspflegerischen Begleitplans genauer
auszuführen.
-
Landschaftsgerechte Einbindung der Trasse durch geeignete Bepflanzung;
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-
Einhaltung der DIN 18920 zum Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und
Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen;
-
Einhaltung der RAS LP 4 (Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil:
Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen
und Tieren bei Baumaßnahmen);
-
Errichtung
von
Schutzzäunen/
Einzelbaumschutz
bei
angrenzenden
wertvollen Vegetationsbereichen;
-
Vermeidung des Eintrags von betriebsbedingte Schadstoffen in das
Grundwasser durch geeignete Maßnahmen;
-
Vor Beginn der Straßenbaumaßnahme sind die zu fällenden Bäume von
Experten auf Fledermaushöhlen zu untersuchen. Falls erforderlich ist eine
Umsiedlung vorzunehmen.
5.5 Ausgleichbarkeit von Eingriffen
Erhebliche negative Umweltauswirkungen des Vorhabens, die nicht durch Vermeidungsund Verminderungsmaßnahmen auf ein unerhebliches Maß reduziert werden können,
müssen durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert werden (§§ 14 und
15 BNatSchG, 2009 und §§ 4 bis 7 LG NRW, 2000).
Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen
des Naturhaushalts wieder hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht
wiederhergestellt oder neu gestaltet ist.
Im Rahmen der UVS wird keine detaillierte Kompensationsbilanz erstellt. Dies obliegt
dem, im weiteren Verfahren aufzustellenden, Landschaftspflegerischen Begleitplan
(LBP).
Umweltauswirkungen durch Flächeninanspruchnahme können weder vermieden noch
vermindert werden. Die Detailplanung hierfür ist im Landschaftspflegerischen Begleitplan
(LBP) und in der Ausführungsplanung zu leisten. Bei der Erstellung des LBP ist der
„Einführungserlass zum Landschaftsgesetz für Eingriff durch Straßenbauvorhaben in
Baulast des Bundes oder des Landes NRW“ (MUNLV, 2009) anzuwenden.
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Die im LBP festgelegten Kompensationsmaßnahmen müssen in einem funktionalen
Zusammenhang zu den, durch den Radschnellweg beeinträchtigten, Funktionen des
Naturhaushalts und des Landschaftsbildes stehen.
Sämtliche durch den Radschnellweg Aachen-Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen
entstehenden erheblichen Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild sind
durch entsprechende Kompensationsmaßnahmen ausgleichbar.
5.6 Eingriffe in den Artenschutz
Folgende Gesetze bilden die rechtlichen Grundlagen für die Berücksichtigung des
Artenschutzes in Planungen:
•
die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 und Abs. 5
BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle
europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie), die durch das
Vorhaben erfüllt werden, sind zu ermitteln und darzustellen.
•
Gegebenenfalls werden die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine
Ausnahme von den Verboten gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG geprüft.
Die
Arbeitshilfe
des
Landesbetriebs
Straßenbau
NRW
(PLANUNGSLEITFADEN
ARTENSCHUTZ, 2011) zeigt die Abhandlung des Artenschutzrechts in drei Stufen auf:
1. Festlegen des Untersuchungsrahmens
2. Eingriffsbeschreibung und -bewertung
3. Ausnahmeverfahren
Betrachtungsgegenstände sind dabei bezogen auf eine Art, die lokale Population, die
ökologische
Funktion
ihrer
Lebensstätten
und
der
Erhaltungszustand
in
der
biogeographischen Region.
Nach Auswertung vorhandener faunistischer Daten wie dem Fachinformationssystem
LANUV,
Datengrundlagen
der
Biologischen
Station
Städteregion
Aachen
und
Einbeziehung der Ergebnisse avifaunistischer Untersuchungen zu Bauvorhaben im UR
wurde der Umfang faunistischer Sonderuntersuchungen festgelegt. In Abstimmung mit
Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc
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den zuständigen Naturschutzbehörden wurden die Untersuchungen der Artengruppen
Avifauna und Reptilen festgelegt.
Bezüglich der Artengruppe Fledermäuse wird in den Wintermonaten 2015 eine
Untersuchung der Bahnunterführungen an der Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf, südlich
Herzogenraths
durchgeführt.
Weiterhin
erfolgt
eine
Baumhöhlenkartierung
an
ausgewählten Gehölzstandorten.
Nach
den
Empfehlungen
des
Landesbetriebs
Straßenbau
NRW
ist
die
artenschutzrechtliche Bearbeitung innerhalb der Umweltverträglichkeitsstudie immer
dann notwendig, wenn Arten auftreten, bei denen trotz Vermeidungsmaßnahmen eine
Beeinträchtigung
der
lokalen
Population
zu
befürchten
ist
und
damit
ein
Ausnahmeverfahren durchzuführen ist.
Da bei Realisierung des Radschnellweges keine erheblichen Beeinträchtigungen lokaler
Tierpopulationen zu erwarten sind, ist die Bearbeitung des speziellen Artenschutzes im
Rahmen der UVS nicht erforderlich. Im weiteren Verfahren ist die II. Stufe der
Artenschutzprüfung durchzuführen.
5.7 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben
Die Kenntnislage zu den erforderlichen Grundlagendaten der Schutzgüter ist für die
Erstellung
der
Umweltverträglichkeitsstudie
ausreichend.
Mit
Durchführung
der
Biotoptypenkartierung sowie den Untersuchungen zu Vögeln und Reptilien liegen
aussagekräftige Informationen zur Beurteilung der Trassenvarianten vor.
Informationen zu Fledermauslebensräumen werden zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt
und beurteilt.
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6 Vergleic h der T rassenvaria nte n
Für den Vergleich der Trassenvarianten werden baubedingten Auswirkungen nicht weiter
berücksichtigt, da sich zwischen den Varianten keine nennenswerten Unterschiede
ergeben und die Auswirkungen zeitlich begrenzt sind. Im Rahmen des LBP´s sind die
baubedingten Beeinträchtigungen jedoch zu berücksichtigen.
In
der
folgenden
Tabelle
31
werden
die
anlagen-
und
betriebsbedingten
Beeinträchtigungen der Varianten 2A/ 2B, 6A/ 6B und 7A/ 7B miteinander verglichen.
Geringe Beeinträchtigungen werden hier nicht aufgeführt, da sie nicht zu einer
differenzierten
Betrachtung
der Varianten
beitragen.
Abschließend
werden
die
untersuchten Varianten unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Umweltauswirkungen und
der Möglichkeit der Vermeidung und Minderung erheblicher Auswirkungen miteinander
verglichen und die wesentlichen Auswahlgründe angegeben.
Tabelle 31: Variantenvergleich - Variante 2A/ 2B
Variante 2A
Variante 2B
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Trassenverlauf
Tittardsfeld östlich entlang der über die Straße Tittardsfeld
Bahnstrecke
Länge: 500 m
Länge: 340 m
Neuversiegelung von Fläche ca. 0,17 ha
keine
Verlust von Tier- und
Verlust von Biotopfläche mit kein Biotopverlust
Pflanzenlebensräumen
hoher Bedeutung
ca. 0,11 ha
Verlust von Feldgehölz mit
hoher Bedeutung für Tiere
und Pflanzen
Ergebnis: Verlust von Biotopfläche mit hoher Bedeutung für Pflanzen und Tiere bei
Realisierung von Variante 2A. Aus Sicht des Schutzgutes Tiere und Pflanzen ist Variante
2B zu bevorzugen.
Schutzgut Boden
Verlust der natürlichen
Bodenfunktionen bei Böden
mit sehr hoher bis mittlerer
Bedeutung, Empfindlichkeit
und Schutzwürdigkeit
Verlust von Boden
keine Versiegelung von
(Bedeutung sehr hoch)
Boden
ca. 0,09 ha
Verlust von Boden
(Bedeutung hoch)
ca. 0,04 ha
Ergebnis:
Verlust von wertvollen Böden mit sehr hoher und hoher Bedeutung bei
Realisierung von Variante 2A. Aus Sicht des Schutzgutes Boden ist Variante 2B zu
bevorzugen.
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Variante 2A
Variante 2B
Schutzgut Wasser (Grundwasser)
Anlagenbedingte
Verlust von Infiltrationsflächen kein Verlust von
Beeinträchtigung des
über Grundwasserleiter mit
Infiltrationsfläche
Grundwassers (Verlust von
hoher Bedeutung
Infiltrationsflächen zur
ca. 0,17 ha
Grundwasserneubildung)
Ergebnis:
Verlust von Infiltrationsfläche über Grundwasserleiter mit hoher Bedeutung
bei Realisierung von Variante 2A. Aus Sicht des Schutzgutes Wasser ist Variante 2B zu
bevorzugen.
Schutzgut Klima/ Luft
Inanspruchnahme von
Verlust von Feldgehölz mit
keine Beanspruchung von
Gehölzflächen mit hoher
hoher lufthygienischer
Gehölzflächen
lufthygienischer
Bedeutung
Ausgleichsfunktion
ca. 0,10 ha
Ergebnis:
Verlust von Gehölzfläche mit hoher lufthygienischer Ausgleichsfunktion
Infiltrationsfläche über bei Realisierung von Variante 2A. Aus Sicht des Schutzgutes ist
Klima/ Luft ist Variante 2B zu bevorzugen.
Schutzgut Mensch
Beeinträchtigung von
vorhandener Wohnbaufläche
(Wohn- und
Wohnumfeldfunktion
westlich der Straße
keine Beeinträchtigung
Tittardsfeld verläuft die
Radwegetrasse in
Gebäudenähe, hohe
Beeinträchtigung des
Wohnumfeldes
Betriebsbedingte
hohe Beeinträchtigung des
keine
Beeinträchtigung durch
Wohnumfeldes durch
Fahrzeugbewegungen
Fahrradbewegungen
Ergebnis:
Beeinträchtigung von Wohn- und Wohnumfeldfunktion durch Anlage des
Radschnellweges wenige Meter vor dem Eingangsbereich eines Wohngebäudes.
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen durch Fahrzeugbewegungen bei Realisierung von
Variante 2A. Aus Sicht des Schutzgutes Mensch ist Variante 2B zu bevorzugen.
Tabelle 32: Variantenvergleich - Variante 6A/ 6B
Variante 6A
Variante 6B
Schutzgut Boden
Verlust der natürlichen
Bodenfunktionen bei Böden
mit sehr hoher bis mittlerer
Bedeutung, Empfindlichkeit
und Schutzwürdigkeit
keine Versiegelung von
Boden
Verlust von Boden
(Bedeutung hoch)
ca. 0,07 ha
Verlust von Boden
(Bedeutung mittel)
ca. 0,13 ha
Ergebnis:
Verlust von wertvollen Böden mit hoher und mittlerer Bedeutung bei
Realisierung von Variante 6B. Aus Sicht des Schutzgutes Boden ist Variante 6A zu
bevorzugen.
Schutzgut Wasser
Ergebnis:
Beide Trassenvarianten verursachen keine Beeinträchtigung des
Schutzgutes Wasser.
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Variante 6A
Variante 6B
Schutzgut Landschaftsbild/ Erholung
Anlagenbedingte
keine Beanspruchung von
Beeinträchtigung eines
Veränderung und
Landschaftsraum mit
Landschaftsraumes mit
Beeinträchtigungen des
landschaftlicher
mittlerer landschaftlicher
Erlebniswirksamkeit;
Landschaftsbilds und der
Erlebniswirksamkeit;
ca. 0,33 ha
Erholungsnutzung
Ergebnis:
Beeinträchtigung von Landschaftsraum mit mittlerer landschaftlicher
Erlebniswirksamkeit bei Realisierung von Variante 6B. Aus Sicht des Schutzgutes
Landschaftsbild/ Erholung ist Variante 6A zu bevorzugen.
Schutzgut Mensch
Ergebnis:
Beide Trassenvarianten verursachen keine Beeinträchtigung des
Schutzgutes Mensch.
Tabelle 33: Variantenvergleich - Variante 7A/ 7B
Variante 7A
Variante 7B
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Trassenverlauf
Trasse westlich Horbach über Horbacher Straße ab
Weinweg und Alter Heerler
Roermonder Straße mit
Straße
Grenzübergang Locht
Länge: 5.360 m
Länge: 4.660 m
Neuversiegelung von Fläche ca. 2,125 ha
ca. 1,583 ha
Verlust von Tier- und
Verlust von Biotopfläche mit Verlust von Biotopfläche mit
hoher Bedeutung als
hoher Bedeutung als
Pflanzenlebensräumen
Lebensraum für
Lebensraum für eine hohe
wertgebenden Vogelarten
Anzahl an wertgebenden
ca. 0,19 ha
Vogelarten
ca. 0,56 ha
Verlust von Biotopfläche mit Verlust von Biotopfläche mit
mittlerer Bedeutung
mittlerer Bedeutung
ca. 0,35 ha
ca. 0,37 ha
Verlust von Biotopfläche mit Verlust von Biotopfläche mit
nachrangiger Bedeutung
nachrangiger Bedeutung
ca. 1,78 ha
ca. 1,77 ha
keine betriebsbedingten
Betriebsbedingte
Betriebsbedingte
Beeinträchtigungen infolge
Beeinträchtigung von
Beeinträchtigung eines
Biotopflächen und
vergleichsweise
Vorbelastung durch
Lebensräumen durch
störungsarmen
Horbacher Straße (L 231)
Beunruhigung und optische
Offenlandbiotops durch
Fahrzeugbewegungen und
Störwirkung
Beleuchtung.
Betroffene Lebensraumfläche
wertgebender Vogelarten
ca. 95 ha
Ergebnis:
Verlust von Biotopfläche mit hoher und mittlerer Bedeutung für Pflanzen und
Tiere sowie eine wesentlich größere Flächeninanspruchnahme und Neuversiegelung bei
Realisierung von Variante 7A. Aus sicht des Artenschutzes birgt Variante 7A ein
wesentliches höheres Konfliktpotenzial als Variante 7B.
Betriebsbedingte Beeinträchtigung eines vergleichsweise ungestörten Lebensraumes durch
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Variante 7A
Variante 7B
Variante 7A. Aus Sicht des Schutzgutes Tiere und Pflanzen ist Variante 7B zu bevorzugen.
Schutzgut Boden
Verlust der natürlichen
Bodenfunktionen bei Böden
mit sehr hoher bis mittlerer
Bedeutung, Empfindlichkeit
und Schutzwürdigkeit
Verlust von Boden
Verlust von Boden
(Bedeutung sehr hoch)
(Bedeutung sehr hoch)
ca. 1,060 ha
ca. 0,690 ha
Verlust von Boden
Verlust von Boden
(Bedeutung mittel)
(Bedeutung mittel)
ca. 0,460 ha
ca. 0,440 ha
Ergebnis:
Bei beiden Varianten gehen Böden mit sehr hoher und mittlerer Bedeutung
für das Schutzgut Boden verloren, wobei sowohl der Verlust von Böden sehr hoher
Bedeutung als auch von Böden mittlerer Bedeutung bei Variante 7A wesentlich größer ist.
Aus Sicht des Schutzgutes Boden ist Variante 7B zu bevorzugen.
Schutzgut Wasser
Ergebnis:
Beide Trassenvarianten verursachen keine Beeinträchtigung des
Schutzgutes Wasser
Schutzgut Klima/ Luft
Ergebnis:
Beide Trassenvarianten verursachen keine Beeinträchtigung des
Schutzgutes Klima/ Luft
Schutzgut Landschaftsbild
Anlagenbedingte
Veränderung und
Beeinträchtigungen des
Landschaftsbilds und der
Erholungsnutzung
Verlust von Gehölzflächen
und Beeinträchtigung eines
Bereiches mit mittlerer
landschaftlicher
Erlebniswirksamkeit
keine Beanspruchung von
Gehölzflächen
Schutzgut Landschaftsbild/ Erholung
Ergebnis:
Verlust von Gehölzfläche und Beeinträchtigung eines Bereiches mit mittlerer
landschaftlicher Erlebniswirksamkeit bei Realisierung von Variante 7A. Aus Sicht des
Schutzgutes Landschaftsbild/ Erholung ist Variante 7B zu bevorzugen.
Schutzgut Mensch
Ergebnis:
Beide Trassenvarianten verursachen keine Beeinträchtigung des
Schutzgutes Mensch.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Flächeninanspruchnahme
und -umwandlung
Variante 7A verlauft im
Südlich Horbach befindet sich
Bereich des Alten Heerler
das Bodendenkmal
Weges auf einer ehemaligen Höckerlinie im Nahbereich
römischen Straße
des Radschnellweges.
(Baudenkmal). Weitere
Bodendenkmäler
(Höckerlinie, Aachener
Landgraben) befinden sich im
Nahbereich des
Radschnellweges.
Ergebnis:
Das Konfliktpotenzial hinsichtlich der Beeinträchtigung archäologischer
Bodendenkmäler ist bei Realisierung von Variante 7A wesentlich größer. Aus Sicht des
Schutzgutes Landschaftsbild/ Erholung ist Variante 7B zu bevorzugen.
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7 Allge mein ve rständlic he Zusa mmenf assung
Die StädteRegion Aachen plant mit den Projektpartnern Stadt Aachen und Stadt
Herzogenrath einen grenzüberschreitenden Radschnellweg mit einer Gesamtlänge von
rund 30 km. Für die Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) beauftragte die
StädteRegion Aachen das Büro Schmelzer · Die Ingenieure.
In Absprache mit den Trägern öffentlicher Belange (TöB) wurde am 22.09.2014 ein
Scoping-Termin durchgeführt, an dem der Untersuchungsraum inhaltlich und räumlich
festgelegt wurde. Bereits im Jahr 2014 wurden erforderliche Untersuchungen der
Artengruppen Avifauna und Reptilien in ausgewählten Bereichen mit den zuständigen
Naturschutzbehörden abgestimmt und durchgeführt, die Ergebnisse sind in die UVS
eingeflossen.
Am 09. Dezember 2014 wurden den zuständigen Naturschutzbehörden die Ergebnisse
der Biotoptypenkartierung vorgestellt. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wurden weitere
faunistischer Untersuchungen für die Artengruppen Fledermäuse und höhlenbrütende
Vögel für notwenig erachtet. Im Rahmen dieser Untersuchungen wird in ausgewählten
Gehölzbereichen eine Baumhöhlenkartierung durchgeführt. Weiterhin erfolgt in den
Wintermonaten im Bereich von Bahnunterführungen südlich Herzogenrath (Bahnstrecke
Aachen-Düsseldorf) eine Untersuchung auf Fledermausquartiere.
Entsprechenden der gesetzlichen Vorgaben und der vorhandenen Regelwerke wurden
im ersten Teil der UVS (Raumanalyse) die Informationen zu den Schutzgütern
zusammengetragen und hinsichtlich ihrer Bedeutung und Eignung für den Naturhaushalt,
ihrer Empfindlichkeit gegenüber Beeinträchtigungen durch den Radschnellweg und
Straßenverkehr und ihrer Vorbelastungen in den Themenkarten (Karte 1 bis Karte 8)
dargestellt.
Im zweiten Teil der UVS (Wirkanalyse) werden die räumlichen und zeitlichen
Auswirkungen der Tassenvarianten auf die Schutzgüter analysiert und dargestellt
(Karte 10 bis Karte 13). Die zeitliche Differenzierung erfolgt nach Auswirkungen durch
den
Bau
des
Radschnellweges
(baubedingte
Beeinträchtigungen),
durch
den
Radschnellweg als Anlage (anlagenbedingte Beeinträchtigungen) und durch den
Radverkehr (betriebsbedingte Beeinträchtigungen).
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Das sich abzeichnende Bild des Untersuchungsraums (UR) ergibt einen geringen
Raumwiderstand auf den bestehenden Straßen. Im Bereich der Siedlungsflächen wird
der Radschnellweg größtenteils auf vorhandenen Wegeflächen geführt. Bei einer
Trassenführung im Bereich geplanter Wohnbauflächen wird die Trassenführung des
Radschnellweges in die Gebietsplanung einbezogen und führt zu einer guten Anbindung
der Wohngebiete an den Radschnellweg. An zwei Wohngebäuden im Bereich
„Tittardsfeld“
und
„Auf
den
Heggen“
kommt
es
zu
Beeinträchtigungen
der
Wohnumfeldfunktion.
Aus
Sicht
des
Schutzgutes
Tiere
und
Pflanzen
gehören
die
strukturreichen
Offenlandbereiche westlich von Horbach, die Gehölzflächen an der Bahnlinie zwischen
Kohlscheid und Herzogenrath sowie der Bereich des „Alten Bahndammes“ in AachenLaurensberg zu den wertvollsten Biotopflächen. Die Bereiche „Alter Bahndamm“ und
Bahnlinie zwischen Kohlscheid und Herzogenrath sind durch das Vorkommen
hochwertiger Gehölzflächen und dem Vorkommen von planungsrelevanten und weiteren
wertgebenden Vogelarten gekennzeichnet. In den Offenlandflächen im nordwestlichen
UR wurde eine Vielzahl planungsrelevanter und wertgebender Vogelarten festgestellt,
wobei der vergleichsweise störungsarme Landschaftsbereich westlich von Horbach
besonders hervorzuheben ist.
Beeinträchtigungen des Vorhabens auf die Artengruppen Reptilien und Amphibien sind
nach jetzigem Kenntnisstand nicht zu erwarten. Im Februar und März 2015 wurden
fledermauskundliche Kartierungen durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass drei der
untersuchten Unterführungen an der Bahnstrecke Herzogenrath als Winterquartier für
Fledermäuse dienen bzw. ein sehr hohes Potenzial als Lebensraum besitzen. In
ausgewählten Gehölzbeständen wurde das Höhlenbaumpotenzial für Fledermäuse
untersucht. Die Gehölzbestände wiesen z. T. ein sehr hohes Quartierpotenzial auf. Eine
Entnahme von Gehölzen macht in jedem Fall vorab eine konkrete Untersuchung auf
einen möglichen Fledermausbesatz in Baumhöhlen notwendig. Neben der Vielzahl der
bereits jetzt erfassten Quartiermöglichkeiten, können sich jederzeit weitere ergeben.
Der UR zum Radschnellweg ist durch ein großflächiges Vorkommen von Böden mit hoher
und sehr hoher Bedeutung aufgrund hoher Bodenfruchtbarkeit gekennzeichnet. Böden
mit einer mittleren und geringen Bedeutung für den Naturhaushalt kommen nur in
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wenigen Bereichen vor. Daraus resultiert ein größtenteils hoher Raumwiderstand auf
landwirtschaftlichen Nutzflächen.
Die Fahrbahnbreite des Radschnellweges beträgt 4,0 m. Zu beiden Seiten der Fahrbahn
kommt ein Bankett mit einer Breite von 0,5 m hinzu, so dass die Regelbreite etwa 5,0 m
beträgt. Im Bereich Toledoring ist die Errichtung eines ca. 320 m, im Bereich
Schloßparkstraße die Errichtung eines ca. 70 m langen Brückenbauwerkes vorgesehen.
Bei Realisierung des Radschnellweges wird eine Fläche von etwa 7 ha bis 8 ha neu
versiegelt. Für die Trassenführung des Radschnellweg wurden 8 Abschnitte geplant. Bei
den Abschnitten 1, 2, 3, 4, 5 und Anbindung Uniklinik existieren keine Trassenvarianten,
während für Variante 2A/ 2B, 6A/ 6B und 7a/ 7B jeweils zwei Varianten entwickelt
wurden.
Bei der Entwicklung der einzelnen Trassenvarianten wurden nach Möglichkeit
bestehende Wegeverbindungen genutzt. So kommt es für die Trassenvarianten 2B und
6A zu keinem weiteren Flächenbedarf und damit zu keiner Beeinträchtigung der
einzelnen Schutzgüter. Die Realisierung von Variante 7A führt zu einem erheblich
größeren anlagebedingten Eingriff auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden,
Landschaftsbild/ Erholung sowie auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter. Variante 7A
führt weiterhin zu einer hohen betriebsbedingte Beeinträchtigung wertgebender
Vogelarten in einem weitgehend ungestörten Lebensraum.
Bei der artenschutzrechtlichen Betrachtung des Vorhabens ist die Saatkrähenkolonie im
Bereich
des
„Alten
Bahndammes“
hervorzuheben.
Hinsichtlich
des
geplanten
Radschnellweges ist betriebsbedingt nicht mit deutlichen Störungen der Kolonie zu
rechnen.
Bauzeitliche
Beeinträchtigungen
sind
zum
jetzigen
Zeitpunkt
bzw.
Planungsstand kaum zu prognostizieren. Gegebenenfalls sind geeignete Schutz- oder
Vermeidungsmaßnahmen (Beschränkung der Bauzeit etc.) vorzusehen.
Neben dem „Alten Bahndamm“ sind die Offenlandbereiche westlich Horbach aus
artenschutzrechtlicher Sicht hervorzuheben. Sie Bieten zahlreichen planungsrelevanten
und wertgebenden Vogelarten einen Lebensraum. Insgesamt weist die Variante 7B
gegenüber Variante 7A ein deutlich geringeres artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial
auf. Für den Bahndamm zwischen Kohlscheid und Herzogenrath sind projektbedingte
Beeinträchtigungen von Vogelarten und damit verbundene artenschutzrechtliche
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Konflikte
nach
derzeitigem
Vermeidungsmaßnahmen
Kenntnisstand
unter
Berücksichtigung
üblicher
(Baumhöhlenkontrolle vor Beginn der Fällmaßnahmen,
Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeiten etc.) nicht erkennbar.
Im Zuge der weiteren Planungsschritte, nach Festlegung der Vorzugsvarianten ist die
Erstellung einer vollständigen Artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich.
Zur Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Boden ist
eine
Bodenkundliche
Baubegleitung
vorzusehen.
Zur
Vermeidung
von
Beeinträchtigungen auf die Fauna sollte auf eine Beleuchtung des Radschnellweges im
Bereich von vergleichsweise ungestörten Biotopflächen verzichtet werden. Weiterhin sind
zur
Vermeidung
von
Eingriffen
u.
a.
Baumhöhlenkontrollen
vor
Beginn
der
Fällmaßnahmen, Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeiten, Bauzeitenbeschränkung
während der Brutzeit planungsrelevanter und wertgebender Vogelarten durchzuführen.
Zur Vermeidung von Schäden auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen und zur Umsetzung
und
Einhaltung
aller
naturschutzfachlichen
Vorgaben
sollte
eine
ökologische
Baubegeleitung eingesetzt werden.
Hinsichtlich der Umweltverträglichkeit sind die Varianten 2B, 6A und 7B den Varianten
2A, 6B und 7A vorzuziehen.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass die entstehenden erheblichen Eingriffe in
Naturhaushalt und Landschaftsbild durch entsprechende Kompensationsmaßnahmen
vollständig ausgleichbar sind und die Vorschlagsvarianten gleichzeitig das Planungsziel
erfüllen.
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8 Literatur
ADAM, K.; NOHL, W.; VALENTIN, W.: Bewertungsgrundlagen für Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen in die Landschaft; in Naturschutz und Landschaftspflege
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BAUER H.-G., FIEDLER W., BEZZEL E. (2005) Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas. 2.
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BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (2003): Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln –
Teilabschnitt Region Aachen, 1. Auflage 2003 mit Ergänzungen (Stand:
November 2014
BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (2012): Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der
Wurm, zwischen der Stadt Heinsberg, der deutsch-niederländischen Grenze und
der Stadt Aachen im Regierungsbezirk Köln, 23. Januar 2012
BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (2013): Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des
Amstelbach im Regierungsbezirk Köln, 2013
BÜRO FÜR ÖKOLOGIE UND LANDSCHAFTSPLANUNG (2015): Kontrolle von Unterführungen
und Erfassung des Höhlenbaumpotenzials für Fledermäuse, Stolberg,
23.03.2015
BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2004): Das Europäische Schutzsystem Natura 2000 –
Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 2.
Wirbeltiere
BUNDESVERBAND BODEN (2013): Bodenkundliche Baubegleitung BBB - Leitfaden für die
Praxis, Herausgeber Bundesverband Boden e. V, 2013
BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU UND STADTENTWICKLUNG (BMVBS), 2010:
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BMVBS
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Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 55. Bonn-Bad
Godesberg.
BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (1998): Das europäische Schutzgebietssystem Natura
2000, Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland.
Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz Heft 69. Bd. 1 u. 2, Bonn.
D
(BUNDESMINISTER
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VERKEHR)
(1995):
Musterkarten
für
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GmbH Alsfeld
Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc
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D (BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT BMU)
(2003): Leitfaden zur Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der Feststellung der
UVP-Pflicht von Projekten
D
(BUNDESREGIERUNG
DEUTSCHLAND
(2010):
Gesetz
über
die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 24. Februar 2010, zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 25.
Juli 2013 (BGBl. I S. 2749)
D (BUNDESREGIERUNG DEUTSCHLAND (2004): Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004, zuletzt geändert durch das Gesetz
vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748)
D (BUNDESREGIERUNG DEUTSCHLAND) (2009): Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG
(Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege) vom 29. Juli 2009; zuletzt
geändert durch Artikel 2 Absatz 124 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl
IS. 3154)
D (BUNDESREGIERUNG DEUTSCHLAND) (2005): Verordnung zum Schutz wild lebender Tierund Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung – BArtSchV) vom 16. Februar
2005, zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013.BGBl I S. 95)
D (BUNDESREGIERUNG DEUTSCHLAND) (2009): Wasserhaushaltsgesetz WHG (Gesetz zur
Ordnung des Wasserhaushalts) vom 31. Juli 2009; zuletzt geändert durch Artikel
2 Absatz 100 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl IS. 3154)
D (BUNDESREGIERUNG DEUTSCHLAND) (2008): Raumordnungsgesetz (ROG) vom 22.
Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), letzte Änderung durch Artikel 9 des Gesetzes
vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585)
DINTER, DR. W. (1986): Naturräumliche Gliederung, Landesanstalt für Ökologie,
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EISENBEIS, G. & HASSEL, F. (2000): Zur Anziehung nachtaktiver Insekten durch
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Agrarlandschaft Rheinhessens. Natur und Landschaft 75 (4), 145 - 156.
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Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc
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n
Ba
h
97 !
98
!
(
(
99
(
100
!
(101!
Mb #
!
102
!
*/**
(( 103
!
(
105
!
(
106 !
(
107SL0 104
108
!
VB7, 1 (FM5, 4
109
!
(
110
Gr *!
(
112
!
(
115
113
111
!
!
118
(
(
116
119
114
(
HM1, 2 !
!
(
!
(
120
117
!
(HM1, 2 121
(
(
122
(!
FF3,!
2!
123
124
!
(
BA3, 40
125
!
(
148
!
(
Anschlußblatt 1
gepl. Brückenbauwerk Schloßparkstraße
L = ca. 70 m
FM5, 3
FM5, 3
"
)
Legende
Biotoptypen
!
(
AA0, 43
AA4, 22
SC2
StädteRegion Aachen
HM0. 2
SP3
SB2
SB2
HK3, 1
BF2, 6
VF0
BB0, 3
BD0, 9
VB1
SB2
BE0, 8
FN0, 3
EA0, 2
EE0
HM0. 2
HD3
L 260
BB0, 3
1
HM0, 1
HV3
VF0
VF0VA, 2
SB2
BA3, 40
SB2
gepl. Brückenbauwerk Toledoring
L = ca. 320 m
BD0, 7
BE0, 8
BF1, 7
BF1, 6
BF2, 8
BF2, 7
BF2, 6
BF2, 2
Hecke, einreihig, geschnitten (lrt 100)
Ufergehölz, mittleres Baumholz (lrt 100)
Baumreihe, starkes Baumholz (lrt 90)
Baumreihe, mittleres Baumholz (lrt 90)
Baum-, Gehölzgruppe, Uraltbaum (lrt 90)
Baum-, Gehölzgruppe, starkes Baumholz (lrt 90)
BF3, 8
VA, 3
Einzelbaum, Uraltbaum BHD > 100 cm
Straßenbegleitgrün mit Gehölzbestand
BD0, 9
HM0, 2
SC2
EB0, 2
Grünanlage < 2 ha, strukturarm, o. Baumbestand
Grünanlage < 2 ha, strukturreich, m. Baumbestand
Park, strukturreich mit altem Baumbestand
SB2
HR0, 2
AA0, 43
SP3
SL0
Friedhof, < 2 ha, strukturreich mit Baumbestand
Spielplatz, unversiegelt
Ballsportplatz, unversiegelt
SC11
SD7
SB2
HM1, 2
!
(
Horstbaum
Nisthilfe Eulen
Reptilienblech
Reptilienblech entwendet
Planung
auf vorhandender Fahrbahn
Acker, intensiv
Ackerbrache
Gartenbaubetrieb, Fläche unversiegelt
Neu-/Ausbau straßenbegleitend
Ausbau selbstständig geführt oder Wirtschaftsweg
Säume/ Hochstaudenflur
KA0, 2
KB0, 2
KB0/ VF0
VA, 2
Feuchter Saum/ Hochstaudenflur, neo4
Trockener Saum/ Hochstaudenflur, neo4
Trockener Saum/ Höckerlinie
Straßenbegleitgrün ohne Gehölzbestand
Brückenbauwerk
Grenzen
Grenze Deutschland / Niederlande
Stadtgrenze
unversiegelte Flächen
Untersuchungsraum UVS
Untersuchungsraum Fauna
Lagerplatz, unversiegelt
Ver- und Entsorgungsanlage
unversiegelter Weg
Grasweg, unversiegelt
Fußgänger-/Bachunterführung
teilversiegelte Flächen
Schotterweg
teilversiegelter Weg, Fahrspuren Schotter
Ballsportplatz Schotter/ Kunstrasen
Parkplatz, Schotter
VB1
VB3
SC1
HV4
Bs
Siedlungsflächen/ Wohngebiete
!
(
147 Gs **
Kleingewässer, Teiche
hn
Ba
AA0, 43
VB7, 1 VF0
SL0 AA0, 43
HM1, 2
AA0, 43
SB2
SB2
Laurensberg
Höhlenbaum mit lfd. Nummerierung ( Beschreibung s. UVS Anl.13 )
Neubau selbstständig geführt
HT3
SE0
VB7, 1
VB2
HM0, 1
HM0, 2
HM1, 2
SB2
150
!
(
(H
!
(N
!
1
)
"
1
)
"
D
Flugbewegung; nahrungssuchende Individuen
Park/ Grünanlage/ Friedhof
132 Mb
HM1, 2
BD0, 9
SC2
!
(!
(*/** #
133
(
135
!
(!
HA0, 1
HB0, 2
SC14
Baum-, Gehölzgruppe, mittleres Baumholz (lrt 90)
Baum-, Gehölzgruppe, mittl. Baumholz (lrt 30)
134
BA3, 40
VF0VA, 2
VF0
HS0
HM0, 1
HV3HN1
VF0
HN1
BF2, 6
VF0
HV4VA, 2
Gebüsch, Strauchgruppe (lrt 70)
Hecke, mehrreihig, mit/ ohne Überhälter (lrt 100)
Hecke, einreihig, mit/ ohne Überhälter (lrt 100)
BA3, 40
HJ0, 2
HN1
BD0, 9BF2, 6
itt 2
eich
ber
Teil
VB1
Hecken, Baumreihen, Einzelbäume
!
(
131
!
(
Streuobstwiese, Obstbäume 10-30 Jahre
Streuobstwiese, Obstzbäume < 10 Jahre
Ziergarten m. überw. heim. Gehölzen
Ziergarten, naturfern
Kleingartenanlage, Grabeland
Acker
129
BD0, 8
BA3, 40
VF0
HA0, 1
VB2
BA3, 40
HM0. 2
HA0, 1
!
(!
(
130
!
(
SB2
VF0
SB2
Fichtenwald, mittl. Baumholz (lrt 30)
BA1, 40/42 Feldgehölz, mittl. Baumholz (lrt 100)
BA3, 40 Flächiges Kleingehölz im Siedlungsraum
mittl. Baumholz (lrt 100)
127 128
VF0
Pappelmischwald mit Erle
AF1, 4
AJ0, 4
Anschlußblatt 2
chn
Abs
SD7
SB2
BA3, 40
SC2
VA, 3
BA3,
40
HV3
VA, 3 HV3
VA, 3 HV3
VF0 HD3
VA, 2 EA3
BA3, 40
!
(
126
VB1
VB2
BA3, 40
HK3, 2
HK3, 1
HJ0, 2
HJ0, 1
HS0
Buchenwald, starkes Baumholz (lrt 100)
Buchen-Mischwald mit Nadelbaumarten (lrt 70)
AC0, 40 Erlenwald, mittl. Baumholz (lrt 100)
Bs
SB2
Garten/ Streuobstwiese
Wälder, Feldgehölze
SB2
SB2
#
SB2ac
#
BA3, 40
BA3, 40
zFM5, 5
FM5, 4
Tieflandbach, naturnah (FFH-LRT, § 62 Biotop)
Tieflandbach, bedingt naturnah
Tieflandbach, bedingt naturfern
Graben, bedingt naturnah
Graben, bedingt naturfern
Kleingewässer, bedingt naturnah
Gräfte, bedingt naturfern
FM5, 3
FN0, 3
FN0, 2
FD0, 3
FF3, 2
HM1, 2
VA, 3
Gebäude
1- bis 3-stöckige Wohnbebauung
4- bis 8-stöckige Wohnbabauung
HN1
SB2
SB2ac
Verkehrswege/ Parkplätze
versiegelte Straßen-/ Wegefläche
Parkplatz, versiegelt
Bahnlinie
VF0
HV3
HD3
HM1, 2HM1, 2
VB1
HM1, 2
Wirtschaftsgrünland
VB1
VB7, 1
yEE0
EC1, 1
EE0
EB0, 2
EB0, 1
EA0, 2
EA0, 1
EA3
SB2
VB1
HM1, 2
HM1, 2
SD7
Gewerbliche Gebäude/ Flächen
Grünlandbrache, gut ausgeprägt (§ 62 Biotop)
Nass- und Feuchtwiese, mittl. Ausprägung
Grünlandbrache
Intensivmähweide, mäßig artenreich
Intensivmähweide, artenarm
Mähwiese, mäßig artenreich
Mähwiese, artenarm
Feldgras
SB5
Landwirtschaftliche Hof- und Gebäudefläche
SC2
SC11
SC14
SD6
SD7
Gewerbe-, Lagergebäude
Gewerbe- und Industrieflächen
Gärtnerei, versiegelte Flächen
Bildungsstätte
Hochschule, Universität
Blatt 5
SD7
Hinweis:
SD7
VB1
y
z
SB2ac
HM1, 2
Biotoptyp ist nach § 62 LG NRW geschützt
Biotoptyp ist als FFH-LRT und nach § 62 LG NRW geschützt
Anteil an lebensraumtypischen Gehölzen 90-100 %
Anteil an lebensraumtypischen Gehölzen 50-70 %
lrt 100
lrt 70
lrt 30
HM1, 2
Blatt 3
Blatt 4
Anteil an lebensraumtypischen Gehölzen 0-30 %
Anteil Nitrophyten >50-75 %
neo4
SB2SB2ac
VF0
VF0
BF1, 6
Aachen
HV4
HM0, 2
HM0, 1 VB1
HM0, 2
HV3
HM0, 2
HM0, 1
HM0, 1BD0, 8
VF0
BD0, 8
HM0, 1
HM0, 1
BD0, 8
HM0, 1VB1
HM0, 1
HM0, 1
SB2
HV3
VA, 2
VF0 BF2, 6
BF2, 6
SB2
VA, 2SB2ac VF0
BF2, 6 HV3
SB2ac
HV3
B 1a
Ab
sc
SB2ac
hn
itt
SB2ac
HM0, 1
HV3
SD7
SD7
SD7
HM0, 1
SD7
HM0, 1 HM0, 1
VF0
SC2
streng geschüzte und planungsrelevante Vogelarten
SB2ac
HM0, 1
SD7
HM0, 2
SC2
Tierarten mit besonderer Bedeutung
SB2ac
SB2ac
HN1
HM0, 2 HM0, 2
HM0, 1 VA, 2
VF0
HV3
SD7
HM0, 2
HM0, 2
VF0
HV3
Blatt 2
VA, 3BF2, 6
BF2, 6 HV3
BF2, 6
SD7
SD7
HV3
BF2, 6 HM0, 2
HV3HV3
HV3
BF2, 6 SD7
Brutvogel/Brutverdacht
+
$
Brutkolonie
Feldlerche
Fl *
Gs **
Kb */**
1
VF0
VF0 SD7
HV3BF2, 6
SB2 HV3
HV3BF2, 6
HN1
Grünspecht
Kiebitz
Mäusebussard
Mb */**
Ms *
Mehlschwalbe
Neuntöter
Rauchschwalbe
Saatkrähe
Steinkauz
Nt *
Rs *
Sk *
St */**
Nahrungsgast /
Status
*
**
*/**
*/**
Gr *
Rw *
Sb */**
Tf */**
Graureiher
Rohrweihe
Sperber
Turmfalke
Durchzügler
*
*/**
*/**
Bh v
Bs
Dg
Gg
Bluthänfling
Gs v
Gl
Ga v
Hs v
Ht
S vs
Sr
Ws
Gelbspötter
Girlitz
Goldammer
Haussperling
Hohltaube
Star
Sumpfrohrsänger
Konzept
*/**
*
StädteRegion Aachen
*
*
*
*/**
weitere wertgebende Vogelarten
Brutvogel/Brutverdacht
Blatt 1
Status
Status
V
Nahrungsgast
Do
Buntspecht
Dorngrasmücke
Gartengrasmücke
Dohle
Status
Umweltverträglichkeitsstudie
zum
Radschnellweg
Aachen - Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen
V
V
V
VS
Wiesenschafstelze
Biotoptypen, Fauna
Maßstab:
Anlage:
1 : 5.000
Karte 1, Blatt 1 von 5
Auftraggeber: StädteRegion Aachen
Hinweis:
bearbeitet:
gezeichnet:
erstellt:
Projekt Nr.:
Rademacher
Niehaus
29.05.2015
14-039
Stand:
UVS
Datei:
1_Biotoptypen_Fauna.mxd
Zollernstraße 10
52070 Aachen
* planungsrelevanten Arten
** streng geschützte Arten
V Art der Vorwarnliste NRW ( 2008 )
S dank der Schutzmaßnahmen gleich / geringer / nicht mehr gefährdet
SCHMELZER Die Ingenieure
Wasser Umwelt Verkehr
Gartenstraße 38 52249 Eschweiler
Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15
post@schmelzer-ingenieure.de
Anschlußblatt 2
Fl *
VB1
Anschlußblatt 2
BF3, 8
81
!
(
BD0, 9
VA, 2
SB2
Fl *
Fl *
VB2
Ms *
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SB2
HA0, 1
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#
#
EA3
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155
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HA0, 1
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BF1, 6
HA0, 1
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HA0, 1
Fl *
BD0, 8
BF1, 6
BF2, 6
BE0, 8
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HA0, 1
KB0, 2
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HA0, 1
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BE0, 8
Hs v
BE0, 8
BD0, 9
HA0, 1
VB7, 1
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HA0, 1
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BE0, 8
FM5, 4 BE0, 8
FD0, 3
BA1, 40
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EA0, 2
Teil
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2
Mb
*/**
!
(
149
Rs *
#
AA0, 43
AA4, 22
VA, 2
VF0
Fichtenwald, mittl. Baumholz (lrt 30)
BA1, 40
Feldgehölz, mittl. Baumholz (lrt 100)
BA3, 40
Flächiges Kleingehölz im Siedlungsraum
mittl. Baumholz (lrt 100)
BD0, 7
BE0, 8
BF1, 7
BF1, 6
BF2, 8
BF2, 7
BF2, 6
BF2, 2
Hecke, einreihig, geschnitten (lrt 100)
Ufergehölz, mittleres Baumholz (lrt 100)
Baumreihe, starkes Baumholz (lrt 100)
Baumreihe, mittleres Baumholz (lrt 90)
Baum-, Gehölzgruppe, Uraltbaum (lrt 90)
Baum-, Gehölzgruppe, starkes Baumholz (lrt 90)
BF3, 8
VA, 3
Einzelbaum, Uraltbaum BHD > 100 cm
Straßenbegleitgrün mit Gehölzbestand
SC11
SB2
SB2
Bahn
A
SB2
SB2
itt
n
ch
s
b
HM0, 1
HM0, 2
HM1, 2
Grünanlage < 2 ha, strukturarm, o. Baumbestand
Grünanlage < 2 ha, strukturreich, m. Baumbestand
Park, strukturreich mit altem Baumbestand
HR0, 2
Friedhof, < 2 ha, strukturreich mit Baumbestand
Spielplatz, unversiegelt
Ballsportplatz, unversiegelt
Reptilienblech entwendet
Planung
auf vorhandender Fahrbahn
Neu-/Ausbau straßenbegleitend
Neubau selbstständig geführt
Brückenbauwerk
Feuchter Saum/ Hochstaudenflur, neo4
Trockener Saum/ Hochstaudenflur, neo4
KB0/ VF0 Trockener Saum/ Höckerlinie
Straßenbegleitgrün ohne Gehölzbestand
VA, 2
KA0, 2
KB0, 2
Grenzen
Grenze Deutschland / Niederlande
Stadtgrenze
unversiegelte Flächen
Untersuchungsraum UVS
Lagerplatz, unversiegelt
Ver- und Entsorgungsanlage
unversiegelter Weg
Grasweg, unversiegelt
Untersuchungsraum Fauna
Fußgänger-/Bachunterführung
teilversiegelte Flächen
Schotterweg
teilversiegelter Weg, Fahrspuren Schotter
Ballsportplatz Schotter/ Kunstrasen
Parkplatz, Schotter
VB1
VB3
SC1
HV4
Siedlungsflächen/ Wohngebiete
Kleingewässer, Teiche
zFM5, 5
FM5, 4
Gebäude
1- bis 3-stöckige Wohnbebauung
4- bis 8-stöckige Wohnbabauung
HN1
SB2
SB2ac
Tieflandbach, naturnah (FFH-LRT, § 62 Biotop)
Tieflandbach, bedingt naturnah
Tieflandbach, bedingt naturfern
Graben, bedingt naturnah
Graben, bedingt naturfern
Kleingewässer, bedingt naturnah
Gräfte, bedingt naturfern
Verkehrswege/ Parkplätze
versiegelte Straßen-/ Wegefläche
Parkplatz, versiegelt
Bahnlinie
VF0
HV3
HD3
Wirtschaftsgrünland
SB2
SB2
VF0
Gewerbliche Gebäude/ Flächen
Grünlandbrache, gut ausgeprägt (§ 62 Biotop)
Nass- und Feuchtwiese, mittl. Ausprägung
Grünlandbrache
Intensivmähweide, mäßig artenreich
Intensivmähweide, artenarm
Mähwiese, mäßig artenreich
Mähwiese, artenarm
Feldgras
yEE0
EC1, 1
EE0
EB0, 2
EB0, 1
EA0, 2
EA0, 1
EA3
VB7, 1
SB5
SC0
SC2
SC11
SC14
SD6
SD7
Landwirtschaftliche Hof- und Gebäudefläche
Industriefläche
Gewerbe-, Lagergebäude
Gewerbe- und Industrieflächen
Gärtnerei
Bildungsstätte
Hochschule, Universität
Blatt 5
HD3
BA3, 40
BA3, 40
VA, 2
Hinweis:
SB2
y
z
Biotoptyp ist nach § 62 LG NRW geschützt
Biotoptyp ist als FFH-LRT und nach § 62 LG NRW geschützt
Anteil an lebensraumtypischen Gehölzen 90-100 %
Anteil an lebensraumtypischen Gehölzen 50-70 %
lrt 100
lrt 70
lrt 30
83
!
(
BD0, 9
A 4 E 314
Reptilienblech
Nisthilfe Eulen
3
SB2
BD0,
9
VF0
HJ0, 2
1
"
)
1
)
"
D
Horstbaum
Säume/ Hochstaudenflur
HT3
SE0
VB7, 1
VB2
SC11
SB2
Höhlenbaum mit lfd. Nummerierung ( Beschreibung s. UVS Anl.13 )
Ausbau selbstständig geführt oder Wirtschaftsweg
Baum-, Gehölzgruppe, mittleres Baumholz (lrt 90)
Baum-, Gehölzgruppe, mittl. Baumholz (lrt 30)
FM5, 3
FN0, 3
FN0, 2
FD0, 3
FF3, 2
BF2, 6
150
!
(
(H
!
(N
!
Acker, intensiv
HA0, 1
HB0, 1, 2 Ackerbrache
Gartenbaubetrieb, Fläche unversiegelt
SC14
Gebüsch, Strauchgruppe (lrt 70)
Hecke, mehrreihig, mit/ ohne Überhälter (lrt 100)
Hecke, einreihig, mit/ ohne Überhälter (lrt 100)
SP3
SL0
SB2
Ziergarten, naturfern
Kleingartenanlage, Grabeland
Acker
Hecken, Baumreihen, Einzelbäume
BB0, 3
BD0, 9
Streuobstwiese, Obstbäume 10-30 Jahre
Streuobstwiese, Obstzbäume < 10 Jahre
Ziergarten m. überw. heim. Gehölzen
Flugbewegung; nahrungssuchende Individuen
Park/ Grünanlage/ Friedhof
SC11
SC11
HK3, 2
HK3, 1
HJ0, 2
HJ0, 1
HS0
Buchenwald, starkes Baumholz (lrt 100)
Buchen-Mischwald mit Nadelbaumarten (lrt 70)
Erlenwald, mittl. Baumholz (lrt 100)
VA, 3BD0, 9
BA3, 40
Garten/ Streuobstwiese
Wälder, Feldgehölze
BD0, 8
Fl *
#
SC11
"
)#
!
(
*/**
#
SB2
BF1, 6
Biotoptypen
VF0
150
!
(
St
146
Hs v
BA3, 40
VA, 3
HM0, 1
HM0, 1
VB7, 1
"
)
Do
SB5
VA, 3 BA3, 40
Legende
Sk *
VF0
BD0, 9 EB0, 1
Hs v
SB2
"
)
SC11 SC11
BD0, 8
BF1, 6
EB0, 1
AC0, 40
AJ0, 4
HA0, 1
EA0, 2
BD0, 8 Gs **
FN0, 3
VA, 3
SC11
HA0, 1
VB2
VF0
82
!
(
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(
Mb
*/**
HA0, 1
Fl *
BD0, 8
FM5, 4
BD0, 8
SB2
FD0, 3BA1, 40
HA0, 1
HA0, 1
Rs *
Anschlußblatt 4
#
HA0, 1
HM1, 2
BD0, 8
VA, 2
SB2
VB2
!
(
Hs v
FF3, 2
Anschlußblatt 3
HA0, 1
HA0, 1
HN1
Do
SB5
Gr *
#
BF1, 6
EA3
VF0
"
)
#
#
VB3AF1, 4
AF1, 4
Blatt 3
Blatt 4
Anteil an lebensraumtypischen Gehölzen 0-30 %
Anteil Nitrophyten >50-75 %
neo4
BA3, 40
BD0, 9
BB0, 3
BA3, 40
BA3, 40HD3
VB7, 1
84
!
(
85
!
(
EA0, 2
Blatt 2
Tierarten mit besonderer Bedeutung
!
(
86
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Abs
SB2
EB0, 1
Brutvogel/Brutverdacht
+
$
,
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SB2
SB2
itt 2
BA3, 40
HD3
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BA3, 40 SB2ac
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Ms *
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, Va
SB2
Brutkolonie
Fl *
Gs **
Kb */**
an
Vari
chn
Abs
BD0, 9
HJ0, 1
streng geschüzte und planungsrelevante Vogelarten
te A
Nt *
Rs *
Sk *
St */**
HJ0, 1
Nahrungsgast /
Status
Feldlerche
Grünspecht
Kiebitz
Mäusebussard
*
**
*/**
Mehlschwalbe
Neuntöter
Rauschschwalbe
Saatkrähe
Steinkauz
*
*
*
*
*/**
*/**
Gr *
Rw *
Sb */**
Tf */**
Graureiher
Rohrweihe
Sperber
Turmfalke
Durchzügler
*
*/**
*/**
StädteRegion Aachen
weitere wertgebende Vogelarten
Brutvogel/Brutverdacht
SB2ac
BA3, 40
e
Teilb
reich
88
!
(
89
SB2ac (
!
90
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(
91
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BA3, 40
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BA3, 40
93
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!
(
SB2ac
$
+
VB2
1
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SB2
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(
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(
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BA3, 40
99
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(101(
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BA3, 40
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VB7, 1 !
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SB2ac
112
!
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115
113
111
!
(
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116 118
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(
HM1, 2 !
!
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FM5, 3
117HM1, 2
120
!
(
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FF3,!
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122
124
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BA3, 40
125
!
(
FM5, 3
148
!
(
#
Ba
h
n
Bs
gepl. Brückenbauwerk Schloßparkstraße
L = ca. 70 m
87
"
)
SB2
SB2
!
Bs
Bh v
Bs
Dg
Gg
Bluthänfling
Gs v
Gl
Ga v
Hs v
Ht
S vs
Sr
Ws
Gelbspötter
Girlitz
Goldammer
Haussperling
Hohltaube
Star
Sumpfrohrsänger
Status
V
Konzept
*/**
SB2ac
Laurensberg
Blatt 1
Status
Nahrungsgast
Do
Buntspecht
Dorngrasmücke
Gartengrasmücke
Dohle
Status
Umweltverträglichkeitsstudie
zum
Radschnellweg
Aachen - Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen
bearbeitet:
Biotoptypen, Fauna
gezeichnet:
Rademacher
Niehaus
erstellt:
Projekt Nr.:
29.05.2015
14-039
Maßstab:
Anlage:
Stand:
UVS
Datei:
1_Biotoptypen_Fauna.mxd
V
V
V
VS
1 : 5.000
Karte1, Blatt 2 von 5
Wiesenschafstelze
Anschlußblatt 1
Auftraggeber: StädteRegion Aachen
Zollernstraße 10
52070 Aachen
Hinweis:
* planungsrelevanten Arten
** streng geschützte Arten
V Art der Vorwarnliste NRW ( 2008 )
S dank der Schutzmaßnahmen gleich / geringer / nicht mehr gefährdet
SCHMELZER Die Ingenieure
Wasser Umwelt Verkehr
Gartenstraße 38 52249 Eschweiler
Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15
post@schmelzer-ingenieure.de
HJ0, 2
VA, 2
HJ0, 1
Fl *
VA, 2
KB0, neo 4
HA0, 2
VB3
Fl *
!
(
Dg
EA3
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KB0, neo 4
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Fl *
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SB2
Hs v
BF2, 6
Horbach
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VB1
HA0, 1
SB2
SB2
HA0, 1
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EA0, 1
142
EB0, 1
HA0, 2
BD0, 9
VB1 BF1, 7
BF1, 7
EE0 145 BD0,N9 143
BD0, 8
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SB2 SB2
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(
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SB2
144
EB0, 1
BD0, 9
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Hs v
Mb
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HK3, 2
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Hs v
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BD0, 9
BD0, 9
EB0, 1
Rs *
SB5
BD0, 9 VB7, 1
BD0, 9 152
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SB5
SB2
FD0, 3
SB5
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lrt 70
lrt 30
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HJ0, 2
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FD0, 3
FD0, 3
BA1, 40
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)
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BD0, 8153 140141
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VF0
HA0, 1
138
137
EA3
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!
(
136
(
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Dg
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FN0, 2
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Fl *
HA0, 1
HA0, 1
Untersuchungsraum Fauna
Fußgänger-/Bachunterführung
Blatt 5
Blatt 3
FM5, 3
SB2
FM5, 3 SB2
Blatt 4
BE0, 8
FM5, 4
BE0, 8
!
(
Dg
Bs
VB3 AF1, 4
AF1, 4
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BF1, 6
HA0, 1
VF0
HA0, 1
Gs v
Gl
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Hs v
Ht
S vs
Sr
Ws
Fl *
HA0, 1
Hinweis:
Anschlußblatt 2
VB2
EA3
81
!
(
BD0, 9
SE0
BF1, 6
EA3
HA0, 1
VF0
Mehlschwalbe
Neuntöter
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Saatkrähe
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Bs
Dg
Gg
BF1, 6
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Grünspecht
Kiebitz
Mäusebussard
*/**
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*
SB2
BD0, 9
VB1
155
!
(
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Dg
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Status
Blatt 2
V
Gelbspötter
Girlitz
Goldammer
Haussperling
Hohltaube
Star
Sumpfrohrsänger
V
SB2
V
V
SB2
Wiesenschafstelze
HA0, 1
HM0, 2
Do
SB2
SB2
VB2
HA0, 1
SB5
* planungsrelevanten Arten
VB1
** streng geschützte Arten
BF3, 8
V Art der Vorwarnliste NRW ( 2008 )
S dank der Schutzmaßnahmen gleich / geringer / nicht mehr gefährdet
Dohle
Blatt 1
Status
*
*/**
*/**
Konzept
*/**
StädteRegion Aachen
SB2
Nahrungsgast
Bluthänfling
VS
HA0, 1
Durchzügler
Graureiher
Rohrweihe
Sperber
Turmfalke
SB2
*
*
*
*/**
Buntspecht
Dorngrasmücke
Gartengrasmücke
SB2
Nahrungsgast /
Status
*
**
*/**
Brutvogel/Brutverdacht
BF1, 6
HA0, 1
Fl *
Untersuchungsraum UVS
Gewerbe-, Lagergebäude
Gewerbe- und Industrieflächen
Gärtnerei, versiegelte Flächen
Bildungsstätte
Hochschule, Universität
SC2
SC11
SC14
SD6
SD7
weitere wertgebende Vogelarten
SB2
BF1, 6
HJ0, 2
#
t7
*/**
BD0, 8
HA0, 1 BD0, 4
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Feldlerche
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SB2 BD0, 7 Mb
EB0, 1
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HA0, 1
EB0, 1 HA0, 1
BD0, 7
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Abs
EB0, 2
H
FN0, 3
Fl *
Gs **
Kb */**
Nt *
Rs *
Sk *
St */**
(
BF2, 6 !
KB0, 2/ VF0
EB0, 2
Stadtgrenze
Landwirtschaftliche Hof- und Gebäudefläche
Biotoptyp ist nach § 62 LG NRW geschützt
Biotoptyp ist als FFH-LRT und nach § 62 LG NRW geschützt
Anteil an lebensraumtypischen Gehölzen 90-100 %
Anteil an lebensraumtypischen Gehölzen 50-70 %
Brutkolonie
Mb */**
HA0, 1
Gs v
BF1, 7
SB5
#
Dg
Ga v EB0, 2
Grenze Deutschland / Niederlande
Gewerbliche Gebäude/ Flächen
Grünlandbrache, gut ausgeprägt (§ 62 Biotop)
Nass- und Feuchtwiese, mittl. Ausprägung
Grünlandbrache
Intensivmähweide, mäßig artenreich
Intensivmähweide, artenarm
Mähwiese, mäßig artenreich
Mähwiese, artenarm
Feldgras
Brutvogel/Brutverdacht
+
$
EA3
!
(
!
(
!
(
HA0, 1
BD0, 7
VB1
HJ0, 2
Mb
*/**
Grenzen
versiegelte Straßen-/ Wegefläche
Parkplatz, versiegelt
Bahnlinie
VF0
HV3
HD3
Anteil an lebensraumtypischen Gehölzen 0-30 %
Anteil Nitrophyten >50-75 %
HA0, 1
Fl *
Brückenbauwerk
streng geschüzte und planungsrelevante Vogelarten
HA0, 1
SB5
Neubau selbstständig geführt
Tierarten mit besonderer Bedeutung
HA0, 1
!
(
EB0, 1
Ausbau selbstständig geführt oder Wirtschaftsweg
Verkehrswege/ Parkplätze
SB2
Sv
Neu-/Ausbau straßenbegleitend
Hinweis:
neo4
Hs v
!
(
(!
Hs v
SB2
Ms *
BF1, 7
(
!
( !
Hs v
EE0
Ms *
HB0, 2
FF3, 2
Feuchter Saum/ Hochstaudenflur, neo4
Trockener Saum/ Hochstaudenflur, neo4
1 Höckerlinie
TrockenerHA0,
Saum/
Straßenbegleitgrün ohne Gehölzbestand
auf vorhandender Fahrbahn
Gebäude
1- bis 3-stöckige Wohnbebauung
4- bis 8-stöckige Wohnbabauung
HN1
SB2
SB2ac
Wirtschaftsgrünland
yEE0
EC1, 1
EE0
EB0, 2
EB0, 1
EA0, 2
EA0, 1
EA3
Reptilienblech entwendet
Siedlungsflächen/ Wohngebiete
Tieflandbach, naturnah (FFH-LRT, § 62 Biotop)
Tieflandbach, bedingt naturnah
Tieflandbach, bedingt naturfern
Graben, bedingt naturnah
Graben, bedingt naturfern
Kleingewässer, bedingt naturnah
Gräfte, bedingt naturfern
FM5, 3
FN0, 3
FN0, 2
FD0, 3
FF3, 2
Reptilienblech
Schotterweg
teilversiegelter Weg, Fahrspuren Schotter
Ballsportplatz Schotter/ Kunstrasen
Parkplatz, Schotter
HV4
Kleingewässer, Teiche
zFM5, 5
FM5, 4
!
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Dg
BD0, 9
3
Dg
Fl *
Bh v
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SP3
SL0
VB7, 1
BD0, 9
BD0, 9
#
Te
il
Nisthilfe Eulen
Säume/ Hochstaudenflur
VF0
Lagerplatz, unversiegelt
Ver- und Entsorgungsanlage
unversiegelter Weg
Grasweg, unversiegelt
VB1
VB3
SC1
Friedhof, < 2 ha, strukturreich mit Baumbestand
Spielplatz, unversiegelt
Ballsportplatz, unversiegelt
HR0, 2
Horstbaum
teilversiegelte Flächen
Grünanlage < 2 ha, strukturarm, o. Baumbestand
Grünanlage < 2 ha, strukturreich, m. Baumbestand
Park, strukturreich mit altem Baumbestand
HM0, 1
HM0, 2
HM1, 2
VA, 2
Fl *
7A
Fl *
Fl *
!
(
Gr *
HA0, 1
Park/ Grünanlage/ Friedhof
HA0, 2
HA0, 2
KB0, neo 4
HT3
SE0
VB7, 1
VB2
Höhlenbaum mit lfd. Nummerierung ( Beschreibung s. UVS Anl.13 )
Planung
BD0, 7
unversiegelte Flächen
Einzelbaum, Uraltbaum BHD > 100 cm
Straßenbegleitgrün mit Gehölzbestand
BF3, 8
VA, 3
BD0, 9
!
(
!
(
Fl *
KA0, 2
KB0, 2
KB0/ VF0
VA, 2
Baum-, Gehölzgruppe, mittleres Baumholz (lrt 90)
Baum-, Gehölzgruppe, mittl. Baumholz (lrt 30)
HA0, 2
Ws
Ws
Hecke, einreihig, geschnitten (lrt 100)
Ufergehölz, mittleres Baumholz (lrt 100)
Baumreihe, starkes Baumholz (lrt 90)
Baumreihe, mittleres Baumholz (lrt 90)
Baum-, Gehölzgruppe, Uraltbaum (lrt 90)
Baum-, Gehölzgruppe, starkes Baumholz (lrt 90)
BD0, 7
BE0, 8
BF1, 7
BF1, 6
BF2, 8
BF2, 7
BF2, 6
BF2, 2
150
!
(
(H
!
(N
!
1
)
"
1
)
"
D
Acker, intensiv
Ackerbrache
Gartenbaubetrieb, Fläche unversiegelt
HA0, 1
HB0, 2
SC14
Gebüsch, Strauchgruppe (lrt 70)
Hecke, mehrreihig, mit/ ohne Überhälter (lrt 100)
Hecke, einreihig, mit/ ohne Überhälter (lrt 100)
BD0, 8
Fl *
BD0, 9
HA0, 2
e7
BB0, 3
BD0, 9
Flugbewegung; nahrungssuchende Individuen
Abschnitt 4
HA0, 1
Va
ri a
nt
BD0, 9 KB0, neo 4
KB0, neo 4 BF1, 6
2
HA0, 1
Hs v
AckerEA3
Hecken, Baumreihen, Einzelbäume
Fl *
eic
h
"
)
Fichtenwald, mittl. Baumholz (lrt 30)
BA1, 40/42 Feldgehölz, mittl. Baumholz (lrt 100)
BA3, 40 Flächiges Kleingehölz im Siedlungsraum
mittl. Baumholz (lrt 100)
B
iante
6, Var
hnitt
h4
Absc
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Teilb
Kb
*/**
Pappelmischwald mit Erle
be
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#
!
(
HA0, 2
HA0, 1
Tf
*/**
AF1, 4
AJ0, 4
SB2
Streuobstwiese, Obstbäume 10-30 Jahre
Streuobstwiese, Obstzbäume < 10 Jahre
SB2
Ziergarten m.
überw. heim. Gehölzen
Ziergarten, naturfern
SP3
Kleingartenanlage,
BD0, 7 Grabeland
HK3, 2
HK3, 1
HJ0, 2
HJ0, 1
HS0
AC0, 40 Erlenwald, mittl. Baumholz (lrt 100)
#
#
Fl *
VA, 2
Buchenwald, starkes Baumholz (lrt 100)
Buchen-Mischwald mit Nadelbaumarten (lrt 70)
Te
il
HA0, 2
KB0, 2
AA0, 43
AA4, 22
Anschlußblatt 3
*/**
Fl *
Anschlußblatt 4
EB0, 2
VB1
HB0, 2 BF3, 8
KB0, 2 HA0, 1
HA0, 2 Kb
Rs *
HA0, 1
#
Fl *
Dg
Garten/ Streuobstwiese
Wälder, Feldgehölze
#
HB0, 2
#
SB2
VF0
SB2
Biotoptypen
Gr *
#
!
( !
(
"
)
#
SB2
BF1, 6
VB2
BD0, 9
Hs v
HB0, 2
Legende
Fl *
#
Bh v
EB0, 2
#
!
(
VA, 2 SB2
SB2
EE0
#
EB0, 2
VF0
SB2
Status
Umweltverträglichkeitsstudie
zum
Radschnellweg
Aachen - Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen
Biotoptypen, Fauna
Maßstab:
Anlage:
1 : 5.000
Karte 1, Blatt 3 von 5
Auftraggeber: StädteRegion Aachen
bearbeitet:
gezeichnet:
Rademacher
Niehaus
Stand:
UVS
erstellt:
Projekt Nr.:
Datei:
29.05.2015
14-039
1_Biotoptypen_Fauna.mxd
Zollernstraße 10
52070 Aachen
SCHMELZER Die Ingenieure
Wasser Umwelt Verkehr
Gartenstraße 38 52249 Eschweiler
Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15
post@schmelzer-ingenieure.de
VF0
VF0
SB2 VB7, 1
EE0
SB2
VA, 2
BA1, 40
SB2
HA0, 1
SB2
BD0, 7
SB2
SB2
BD0, 7
Hs v
EB0, 2
HT3
EA3 BD0, 7
SB5
EB0, 2
HA0, 1
HT3
HA0, 1
EB0/ VF0
B
iante
6, Var
hnitt
h4
Absc
ereic
Teilb
EBO/VF0
EBO/VF0
EB0, 1
"
)
Sb
!
(
HN1
BB0, 3
BD0, 9
76
!
(
77
!
(
78
!
(
BD0, 9
SP3
SC1
SC1
SB2
BD0, 9
SC1
BF2, 6
HV4
79
!
(
80
!
(
SB2
HJ0, 1 VF0
SB2 VA, 2
SB2
VA, 3HV3
HJ0, 1
Einzelbaum, Uraltbaum BHD > 100 cm
Straßenbegleitgrün mit Gehölzbestand
Nisthilfe Eulen
Reptilienblech
Reptilienblech entwendet
Planung
auf vorhandender Fahrbahn
Acker, intensiv
Ackerbrache
Gartenbaubetrieb, Fläche unversiegelt
Neu-/Ausbau straßenbegleitend
Ausbau selbstständig geführt oder Wirtschaftsweg
Säume/ Hochstaudenflur
KA0, 2
KB0, 2
KB0/ VF0
VA, 2
Feuchter Saum/ Hochstaudenflur, neo4
Trockener Saum/ Hochstaudenflur, neo4
Trockener Saum/ Höckerlinie
Straßenbegleitgrün ohne Gehölzbestand
Brückenbauwerk
Grenzen
Grenze Deutschland / Niederlande
Stadtgrenze
unversiegelte Flächen
Untersuchungsraum UVS
Untersuchungsraum Fauna
Lagerplatz, unversiegelt
Ver- und Entsorgungsanlage
unversiegelter Weg
Grasweg, unversiegelt
HT3
SE0
VB7, 1
VB2
HM0, 1
HM0, 2
HM1, 2
Grünanlage < 2 ha, strukturarm, o. Baumbestand
Grünanlage < 2 ha, strukturreich, m. Baumbestand
Park, strukturreich mit altem Baumbestand
HR0, 2
Friedhof, < 2 ha, strukturreich mit Baumbestand
Spielplatz, unversiegelt
Ballsportplatz, unversiegelt
Fußgänger-/Bachunterführung
teilversiegelte Flächen
Schotterweg
teilversiegelter Weg, Fahrspuren Schotter
Ballsportplatz Schotter/ Kunstrasen
Parkplatz, Schotter
VB1
VB3
SC1
HV4
Kleingewässer, Teiche
zFM5, 5
FM5, 4
VF0
Gebäude
1- bis 3-stöckige Wohnbebauung
4- bis 8-stöckige Wohnbabauung
HN1
SB2
SB2ac
Tieflandbach, naturnah (FFH-LRT, § 62 Biotop)
Tieflandbach, bedingt naturnah
Tieflandbach, bedingt naturfern
Graben, bedingt naturnah
Graben, bedingt naturfern
Kleingewässer, bedingt naturnah
Gräfte, bedingt naturfern
FM5, 3
FN0, 3
FN0, 2
FD0, 3
FF3, 2
SB2
SC2
SB2
Horstbaum
Siedlungsflächen/ Wohngebiete
SC2
HN1
SB2
Höhlenbaum mit lfd. Nummerierung ( Beschreibung s. UVS Anl.13 )
Neubau selbstständig geführt
Baum-, Gehölzgruppe, mittleres Baumholz (lrt 90)
Baum-, Gehölzgruppe, mittl. Baumholz (lrt 30)
SP3
SL0
SB2
VF0
HN1
VF0
AJ0, 4
HN1
EA3
Abschnitt 4
BF3, 8
VA, 3
HA0, 1
HB0, 2
SC14
150
!
(
(H
!
(N
!
1
)
"
1
)
"
D
Flugbewegung; nahrungssuchende Individuen
Park/ Grünanlage/ Friedhof
BF1, 6
HJ0, 1 HN1HD3BF1, 6
SB2
Anschlußblatt 3
Hecke, einreihig, geschnitten (lrt 100)
Ufergehölz, mittleres Baumholz (lrt 100)
Baumreihe, starkes Baumholz (lrt 90)
Baumreihe, mittleres Baumholz (lrt 90)
Baum-, Gehölzgruppe, Uraltbaum (lrt 90)
Baum-, Gehölzgruppe, starkes Baumholz (lrt 90)
SB2
SB2
Anschlußblatt 4
BD0, 7
BE0, 8
BF1, 7
BF1, 6
BF2, 8
BF2, 7
BF2, 6
BF2, 2
BA3, 40
VF0
Streuobstwiese, Obstbäume 10-30 Jahre
Streuobstwiese, Obstzbäume < 10 Jahre
Ziergarten m. überw. heim. Gehölzen
Ziergarten, naturfern
Kleingartenanlage, Grabeland
Acker
Gebüsch, Strauchgruppe (lrt 70)
Hecke, mehrreihig, mit/ ohne Überhälter (lrt 100)
Hecke, einreihig, mit/ ohne Überhälter (lrt 100)
BD0, 8
VA, 2
BD0, 7
Fichtenwald, mittl. Baumholz (lrt 30)
BA1, 40/42 Feldgehölz, mittl. Baumholz (lrt 100)
BA3, 40 Flächiges Kleingehölz im Siedlungsraum
mittl. Baumholz (lrt 100)
HA0, 1
SC14
Hs v
Pappelmischwald mit Erle
AF1, 4
AJ0, 4
EB0, 2
EB0, 1 */**
BD0, 7
HK3, 1
HK3, 2
HK3, 1
HJ0, 2
HJ0, 1
HS0
Buchenwald, starkes Baumholz (lrt 100)
Buchen-Mischwald mit Nadelbaumarten (lrt 70)
AC0, 40 Erlenwald, mittl. Baumholz (lrt 100)
HA0, 1
"
)#
Garten/ Streuobstwiese
Hecken, Baumreihen, Einzelbäume
Tf
*/**
HA0, 1
AA0, 43
AA4, 22
HM0, 2 HN1
EB0, 2
VF0
SB5
75
!
(
KB0, 2
EB0, 1
HA0, 1
!
(
8
"
)
9
)
"
!
(
7
)
"
Hs v
Mb
*/**
Biotoptypen
Wälder, Feldgehölze
Tunnel 5
Fußgängerunterführung (Beleuchtung unklar)
74
BF2, 2
!
(
BD0, 9
Legende
Anschlußblatt 5
EB0, 1
SB2
SP3
BD0, 7
Mb
*/**
#
VA, 3
SB2
SB2
AJ0, 4
69
!
(
70
!
(
(
72 !
71
!
( VF0SE0
73
!
(
VA, 2
VF0
VF0
SB2
5
D
)
"
6
)
"
D
Verkehrswege/ Parkplätze
versiegelte Straßen-/ Wegefläche
Parkplatz, versiegelt
Bahnlinie
VF0
HV3
HD3
SC11
SB2
SB2
SC11
HR0, 2
Wirtschaftsgrünland
EA0, 2
VF0
SB2
BD0, 8EE0 AJ0, 4
EA0, 2 HJ0, 1
SB2
EE0
BF2, 6
EE0
BB0, 3
HJ0, 2
yEE0
EC1, 1
EE0
EB0, 2
EB0, 1
EA0, 2
EA0, 1
EA3
HJ0, 2
VF0
SB2SB2
SB2
Gewerbliche Gebäude/ Flächen
Grünlandbrache, gut ausgeprägt (§ 62 Biotop)
Nass- und Feuchtwiese, mittl. Ausprägung
Grünlandbrache
Intensivmähweide, mäßig artenreich
Intensivmähweide, artenarm
Mähwiese, mäßig artenreich
Mähwiese, artenarm
Feldgras
SB5
Landwirtschaftliche Hof- und Gebäudefläche
SC2
SC11
SC14
SD6
SD7
Gewerbe-, Lagergebäude
Gewerbe- und Industrieflächen
Gärtnerei, versiegelte Flächen
Bildungsstätte
Hochschule, Universität
Blatt 5
Hinweis:
y
z
SB2
FM5, 3
SB2
FM5, 3 SB2
SB2
lrt 100
lrt 70
lrt 30
VF0
SC11SC2
SB2
SC2
SB2
BE0, 8
FM5, 4
BE0, 8
Biotoptyp ist nach § 62 LG NRW geschützt
Biotoptyp ist als FFH-LRT und nach § 62 LG NRW geschützt
Anteil an lebensraumtypischen Gehölzen 90-100 %
Anteil an lebensraumtypischen Gehölzen 50-70 %
Blatt 3
Blatt 4
Anteil an lebensraumtypischen Gehölzen 0-30 %
Anteil Nitrophyten >50-75 %
neo4
Blatt 2
Tierarten mit besonderer Bedeutung
BF1, 6
SC11SB2
VF0
SB2
streng geschüzte und planungsrelevante Vogelarten
Brutvogel/Brutverdacht
+
$
Ms *
VF0
Nahrungsgast /
Status
*
**
*/**
*/**
Gr *
Rw *
Sb */**
Tf */**
Graureiher
Rohrweihe
Sperber
Turmfalke
Durchzügler
*
*/**
*/**
chn
Abs
Brutvogel/Brutverdacht
itt 7
n
SB2
HJ0, 2
HM0, 2
VA, 2
SB2 BD0, 9
2
SB2
eic
h
SB2
,6
SB2
SB2
VB2
VB1
HS0
HS0
32
HA0, 1
be
r
Te
il
HA0, 1
EE0
HM0, 2
L2
Fl *
HA0, 1
BF1, 6
1, 6
HA0, 1
*
StädteRegion Aachen
*
*
*
*/**
#
!
(
81
BD0, 9
VA, 2
SB2
Anschlußblatt 2
Fl *
2
Ms *
Rs *
SB2
HA0, 1
BF1, 6
BD0, 9
VB1
155
#
#
!
(
SB5
HA0, 1
Dg
HN1
FF3, 2
"
)
Do
SB2
VF0
!
(
Hs v
BD0, 8
HM1, 2
VA, 2
Rs *
Anschlußblatt 4
SC11 SC11
BD0, 8
"
)
Gr *
BF1, 6
EB0, 1
#
BF1, 6
SE0
Gs v
Gl
Ga v
Hs v
Ht
S vs
Sr
Ws
Gelbspötter
Girlitz
Goldammer
Haussperling
Hohltaube
Star
Sumpfrohrsänger
V
Nahrungsgast
Do
Buntspecht
Dorngrasmücke
Gartengrasmücke
Dohle
Status
Umweltverträglichkeitsstudie
zum
Radschnellweg
Aachen - Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen
V
V
V
VS
Wiesenschafstelze
Biotoptypen, Fauna
Maßstab:
Anlage:
1 : 5.000
Karte 1, Blatt 4 von 5
Auftraggeber: StädteRegion Aachen
Hinweis:
bearbeitet:
gezeichnet:
erstellt:
Projekt Nr.:
Rademacher
Niehaus
29.05.2015
14-039
Stand:
UVS
Datei:
1_Biotoptypen_Fauna.mxd
Zollernstraße 10
52070 Aachen
* planungsrelevanten Arten
Fl *
#
blatt 2
Bluthänfling
Status
BF1, 6 HA0, 1
#
SB5
VB1
BF3, 8
SB2
eich 2
Teilber
Ba
h
SB2
HM0, 2
Bh v
Bs
Dg
Gg
Konzept
*/**
weitere wertgebende Vogelarten
HM0, 2
SB2
Blatt 1
Status
BF2, 6
Dg
att 3
Mehlschwalbe
Neuntöter
Rauchschwalbe
Saatkrähe
Steinkauz
Nt *
Rs *
Sk *
St */**
HM0, 1
VF0
HM0, 2
SB2
Grünspecht
Kiebitz
Mäusebussard
Mb */**
SB2
HM0, 2
SB2
Feldlerche
Fl *
Gs **
Kb */**
BF1, 6
SB2
SB2
Brutkolonie
** streng geschützte Arten
V Art der Vorwarnliste NRW ( 2008 )
S dank der Schutzmaßnahmen gleich / geringer / nicht mehr gefährdet
SCHMELZER Die Ingenieure
Wasser Umwelt Verkehr
Gartenstraße 38 52249 Eschweiler
Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15
post@schmelzer-ingenieure.de
#
Legende
Biotoptypen
Garten/ Streuobstwiese
Wälder, Feldgehölze
AA0, 43
AA4, 22
HK3, 2
HK3, 1
HJ0, 2
HJ0, 1
HS0
Buchenwald, starkes Baumholz (lrt 100)
Buchen-Mischwald mit Nadelbaumarten (lrt 70)
AC0, 40 Erlenwald, mittl. Baumholz (lrt 100)
Pappelmischwald mit Erle
AF1, 4
AJ0, 4
Fichtenwald, mittl. Baumholz (lrt 30)
BA1, 40/42 Feldgehölz, mittl. Baumholz (lrt 100)
BA3, 40 Flächiges Kleingehölz im Siedlungsraum
mittl. Baumholz (lrt 100)
Gebüsch, Strauchgruppe (lrt 70)
Hecke, mehrreihig, mit/ ohne Überhälter (lrt 100)
Hecke, einreihig, mit/ ohne Überhälter (lrt 100)
BD0, 8
SB2ac
VA, 3
VF0 SB2ac
SB2
VF0
HV3
SC2
SB2ac BD0, 9
BD0, 9
1
BD0, 7
BE0, 8
BF1, 7
BF1, 6
BF2, 8
BF2, 7
BF2, 6
BF2, 2
Hecke, einreihig, geschnitten (lrt 100)
Ufergehölz, mittleres Baumholz (lrt 100)
Baumreihe, starkes Baumholz (lrt 90)
Baumreihe, mittleres Baumholz (lrt 90)
Baum-, Gehölzgruppe, Uraltbaum (lrt 90)
Baum-, Gehölzgruppe, starkes Baumholz (lrt 90)
BF3, 8
VA, 3
Einzelbaum, Uraltbaum BHD > 100 cm
Straßenbegleitgrün mit Gehölzbestand
VF0
SB2
EB0, 2
!
(2
HK3, 2
BD0, 9 SD6
Grünanlage < 2 ha, strukturarm, o. Baumbestand
Grünanlage < 2 ha, strukturreich, m. Baumbestand
Park, strukturreich mit altem Baumbestand
HR0, 2
Friedhof, < 2 ha, strukturreich mit Baumbestand
Spielplatz, unversiegelt
Ballsportplatz, unversiegelt
SP3
SL0
SL0
SB2
VB3
3
AA4, 22
4
BD0,
8
EE0
KB0, 2
FN0, 2
!
(
!
(
HA0, 1
"
)
)
"
2 KB0, neo 4
BD0, 9
Teil
ber
eich
4
Hs v
SB2
Tieflandbach, naturnah (FFH-LRT, § 62 Biotop)
Tieflandbach, bedingt naturnah
Tieflandbach, bedingt naturfern
Graben, bedingt naturnah
Graben, bedingt naturfern
Kleingewässer, bedingt naturnah
Gräfte, bedingt naturfern
HK3, 1
6
!
(
SB2
5 BD0, 9 BA1, 40
!
(
SB2 7
!
(
VF0 BD0, 9
(8SB2
!
(9
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10
!
(
EC1, 1
11
12 13
!
(
!
(
!
(
14
!
(
15
(
21 !
HK3, 1
!
(
BD0, 9
16
!
(
17
!
(
BA1, 42
18
!
(
BD0, 8
BA1, 40
19
20
!
(!
(
yEE0
EC1, 1
EE0
EB0, 2
EB0, 1
EA0, 2
EA0, 1
EA3
BF2, 6
EA0, 2
BD0, 8 EA0, 2
26
(
28!
(
29!
!
(
31
!
(
SB2 !
30
(
32
!
(
33
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(
45
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z
32
L2
54
55
!
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(
5657
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(
!
(
(
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(!
62 (
!
(
Abschn
HN1
HJ0, 1
HA0, 1
HJ0, 2
VF0
SB2
SB2
SB2
EA0, 2
VA, 2
zFM5, 5
BE0, 8
HA0, 1
SB2
VF0
SB2
VA, 2
VF0
VA, 3
SB2
Feldlerche
Grünspecht
Kiebitz
Mäusebussard
Mb */**
Ms *
Tunnel 3
Bachunterführung (früher begehbar)
SB5
Landwirtschaftliche Hof- und Gebäudefläche
SC2
SC11
SC14
SD6
SD7
Gewerbe-, Lagergebäude
Gewerbe- und Industrieflächen
Gärtnerei, versiegelte Flächen
Bildungsstätte
Hochschule, Universität
Mehlschwalbe
Neuntöter
Rauchschwalbe
Saatkrähe
Steinkauz
Nt *
Rs *
Sk *
St */**
Nahrungsgast /
Status
*
**
*/**
*/**
Gr *
Rw *
Sb */**
Tf */**
37
38
39
40
41
42
43
Brutvogel/Brutverdacht
Würselen
BA1, 40
Bh v
Bs
Dg
Gg
Bluthänfling
Gs v
Gl
Ga v
Hs v
Ht
S vs
Sr
Ws
Gelbspötter
Girlitz
Goldammer
Haussperling
Hohltaube
Star
Sumpfrohrsänger
Blatt 1
Status
*
*/**
*/**
Konzept
*/**
StädteRegion Aachen
Status
V
Nahrungsgast
Do
Buntspecht
Dorngrasmücke
Gartengrasmücke
Dohle
Status
Umweltverträglichkeitsstudie
zum
Radschnellweg
Aachen - Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen
V
V
V
VS
Wiesenschafstelze
Biotoptypen, Fauna
Maßstab:
Anlage:
1 : 5.000
Karte 1, Blatt 5 von 5
Auftraggeber: StädteRegion Aachen
Hinweis:
69
!
(
70
!
(
(
72 !
71
VF0 SE0
!
(
Graureiher
Rohrweihe
Sperber
Turmfalke
Durchzügler
*
*
*
*/**
HD3
5
D
)
"
6
D
)
"
Blatt 4
*
67
!
(
68
!
(
Blatt 3
weitere wertgebende Vogelarten
Anschlußblatt 4
BA1, 40
SB2
Brutkolonie
Fl *
Gs **
Kb */**
VF0
SB2 VB7, 1
EE0
Gewerbliche Gebäude/ Flächen
streng geschüzte und planungsrelevante Vogelarten
+
$
BA1, 40HN1
EA0, 2
VF0EA0, 2
EA0, 2
versiegelte Straßen-/ Wegefläche
Parkplatz, versiegelt
Bahnlinie
VF0
HV3
HD3
Brutvogel/Brutverdacht
Tunnel 4
Fußgängerunterführung
SB2BD0, 8
Gebäude
1- bis 3-stöckige Wohnbebauung
4- bis 8-stöckige Wohnbabauung
Tierarten mit besonderer Bedeutung
BA1, 40
itt 5
4
Teilbereich
(
!
(!
!
(
66
!
(
63
64
65
Schotterweg
teilversiegelter Weg, Fahrspuren Schotter
Ballsportplatz Schotter/ Kunstrasen
Parkplatz, Schotter
VB1
VB3
SC1
Blatt 2
SB5
Abs
chn
itt 6, Va
riante A
58
59
60
61
teilversiegelte Flächen
Anteil an lebensraumtypischen Gehölzen 0-30 %
Anteil Nitrophyten >50-75 %
neo4
Tunnel 2
Fußgängerunterführung (beleuchtet)
36
!
(
!
(
(
!
(!
44
!
(
EE0
Fußgänger-/Bachunterführung
Biotoptyp ist nach § 62 LG NRW geschützt
Biotoptyp ist als FFH-LRT und nach § 62 LG NRW geschützt
Anteil an lebensraumtypischen Gehölzen 90-100 %
Anteil an lebensraumtypischen Gehölzen 50-70 %
lrt 100
lrt 70
lrt 30
22
!
(
EA0, 2
24
!
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23
25 !
!
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(
27
!
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35
!
(
51
!
(
EE0 VF0
53
!
! 52 BA1, 40
(
(
Untersuchungsraum Fauna
Hinweis:
34
HM1, 2
Grenze Deutschland / Niederlande
Blatt 5
4
"
)
!
( VB7, 1
!
(
3
)
SP3
BA1, 40 "
!
(!
(
(
AC0, 40 !
!
(
Grenzen
Verkehrswege/ Parkplätze
Grünlandbrache, gut ausgeprägt (§ 62 Biotop)
Nass- und Feuchtwiese, mittl. Ausprägung
Grünlandbrache
Intensivmähweide, mäßig artenreich
Intensivmähweide, artenarm
Mähwiese, mäßig artenreich
Mähwiese, artenarm
Feldgras
BD0, 8BD0, 8
46
47
48
49
50
Brückenbauwerk
BD0, 8
HK3, 2
HR0, 2
Ausbau selbstständig geführt oder Wirtschaftsweg
Untersuchungsraum UVS
Lagerplatz, unversiegelt
Ver- und Entsorgungsanlage
unversiegelter Weg
Grasweg, unversiegelt
Wirtschaftsgrünland
FN0, 2
1
BA1, 40
Feuchter Saum/ Hochstaudenflur, neo4
Trockener Saum/ Hochstaudenflur, neo4
Trockener Saum/ Höckerlinie
Straßenbegleitgrün ohne Gehölzbestand
unversiegelte Flächen
HN1
SB2
SB2ac
Tunnel 1
Bachunterführung
BD0, 9
KB0, 2
Neu-/Ausbau straßenbegleitend
Siedlungsflächen/ Wohngebiete
FM5, 3
FN0, 3
FN0, 2
FD0, 3
FF3, 2
EA0, 2
HA0, 1
auf vorhandender Fahrbahn
Acker, intensiv
Ackerbrache
Gartenbaubetrieb, Fläche unversiegelt
Stadtgrenze
Herzogenrath
zFM5, 5
FM5, 4
HK3, 2
BD0, 9
BF2, 6
KA0, 2
KB0, 2
KB0/ VF0
VA, 2
HV4
Kleingewässer, Teiche
HD3
!
(
Reptilienblech entwendet
Säume/ Hochstaudenflur
HT3
SE0
VB7, 1
VB2
HM0, 1
HM0, 2
HM1, 2
SB2
Bs
Reptilienblech
VF0
BA1, 40
Mb
*/**
Nisthilfe Eulen
Park/ Grünanlage/ Friedhof
SB2
BD0, 8
HS0
Horstbaum
Neubau selbstständig geführt
Baum-, Gehölzgruppe, mittleres Baumholz (lrt 90)
Baum-, Gehölzgruppe, mittl. Baumholz (lrt 30)
!
(
BD0, 8
HA0, 1
HB0, 2
SC14
Höhlenbaum mit lfd. Nummerierung ( Beschreibung s. UVS Anl.13 )
Planung
Acker
Hecken, Baumreihen, Einzelbäume
BB0, 3
BD0, 9
Streuobstwiese, Obstbäume 10-30 Jahre
Streuobstwiese, Obstzbäume < 10 Jahre
Ziergarten m. überw. heim. Gehölzen
Ziergarten, naturfern
Kleingartenanlage, Grabeland
150
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1
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1
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Flugbewegung; nahrungssuchende Individuen
AJ0, 4
Mb
*/**
Anschlußblatt 5
bearbeitet:
gezeichnet:
erstellt:
Projekt Nr.:
Rademacher
Niehaus
29.05.2015
14-039
Stand:
UVS
Datei:
1_Biotoptypen_Fauna.mxd
Zollernstraße 10
52070 Aachen
* planungsrelevanten Arten
** streng geschützte Arten
V Art der Vorwarnliste NRW ( 2008 )
S dank der Schutzmaßnahmen gleich / geringer / nicht mehr gefährdet
SCHMELZER Die Ingenieure
Wasser Umwelt Verkehr
Gartenstraße 38 52249 Eschweiler
Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15
post@schmelzer-ingenieure.de
Fl *
32
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AL-AC-0048
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ND-010
LB-094
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Anschlußblatt 2
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A3
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auf vorhandender Fahrbahn
Bedeutung und Empfindlichkeit
Neu-/Ausbau straßenbegleitend
Ausbau selbstständig geführt oder Wirtschaftsweg
sehr hoch
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Brückenbauwerk
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DE-5102-301
ACK-021
Grenzen
Grenze Deutschland / Niederlande
mittel/ hoch
(erhöhte Bedeutung/ Empfindlichkeit wg. bes. Artvorkommen)
Stadtgrenze
Untersuchungsraum UVS
nachrangig/ hoch
(erhöhte Bedeutung/ Empfindlichkeit wg. bes. Artvorkommen)
#
Rs *
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GLB 2.4-102
Neubau selbstständig geführt
hoch/ sehr hoch
(erhöhte Bedeutung/ Empfindlichkeit wg. bes. Artvorkommen)
Sk *
A2
Gs **
Planung
Biotope - Lebensräume für Tiere und Pflanzen
#
Fl *
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A4
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ND-733
Legende
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Anschlußblatt 1
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Untersuchungsraum Fauna
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GB-5102-002
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nachrangig/ mittel
(erhöhte Bedeutung/ Empfindlichkeit wg. bes. Artvorkommen)
nachrangig
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Tierarten mit besonderer Bedeutung
streng geschüzte und planungsrelevante Vogelarten
streng geschüzte und planungsrelevante Vogelarten
Brutvogel/Brutverdacht
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LSG-5102-0001
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Blatt 2
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Potenzieller Lebensraum für Amphibien
2
L 260
*
*/**
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* planungsrelevanten Arten
** streng geschützte Arten
V Art der Vorwarnliste NRW ( 2008 )
S dank der Schutzmaßnahmen gleich / geringer / nicht mehr gefährdet
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Graureiher
Rohrweihe
Sperber
Turmfalke
Buntspecht
Dorngrasmücke
Gartengrasmücke
Hinweis:
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Status
Bluthänfling
ND-541
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Status
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StädteRegion Aachen
gepl. Brückenbauwerk Schloßparkstraße
L = ca. 70 m
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Mehlschwalbe
Neuntöter
Rauchschwalbe
Saatkrähe
Steinkauz
Brutvogel/Brutverdacht
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LSG-5102-0001
*
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Durchzügler
weitere wertgebende Vogelarten
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Nahrungsgast /
Status
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ND-672
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Brutkolonie
Kleingewässer bedingt naturnah/ Gräfte bedingt naturfern
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ACS-004
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gepl. Brückenbauwerk Toledoring
L = ca. 320 m
Potenzieller Lebensraum für Reptilien
Blatt 1
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Gs **
R1
Untersuchungsraum Reptilien (Lage der Reptilienbleche)
#
hn
Ba
Faunistische Funktionsbeziehungen
Flugbewegung; nahrungssuchende Individuen
Konzept
StädteRegion Aachen
Schutzgebiete und Festsetzungen aus dem Landschaftsplan
Natura 2000 FFH-Gebiet
Naturschutzgebiet (NSG)
Aachen
Gesetzlich geschütztes Biotop (GB)
ACS-004
Ab
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LSG-5102-0001
B 1a
Gesetzlich geschütztes Biotop (GB)
hn
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Umweltverträglichkeitsstudie
zum
Radschnellweg
Aachen - Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen
Naturdenkmal (ND)
1
Geschützter Landschaftsbestandteil (GLB)
Naturnaher Lebensraum (LB)
!
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Maßstab:
Anlage:
1 : 10.000
Karte 2, Blatt 1 von 2
Rademacher
Niehaus
erstellt:
Projekt Nr.:
27.02.2015
14-039
Stand:
UVS
Datei:
2_Tiere_Pflanzen.mxd
Gesetzlich geschütze Allee (AL)
Landschaftsschutzgebiet (LSG)
Paub
Tiere und Pflanzen
bearbeitet:
gezeichnet:
Auftraggeber: StädteRegion Aachen
Zollernstraße 10
52070 Aachen
ach
Zweckbestimmung für Brachflächen
SCHMELZER Die Ingenieure
Wasser Umwelt Verkehr
ach
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n
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Joh
Gartenstraße 38 52249 Eschweiler
Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15
post@schmelzer-ingenieure.de
Legende
Planung
Wurm
Biotope - Lebensräume für Tiere und Pflanzen
auf vorhandender Fahrbahn
Bedeutung und Empfindlichkeit
Neu-/Ausbau straßenbegleitend
Ausbau selbstständig geführt oder Wirtschaftsweg
sehr hoch
Neubau selbstständig geführt
hoch/ sehr hoch
(erhöhte Bedeutung/ Empfindlichkeit wg. bes. Artvorkommen)
Brückenbauwerk
hoch
Grenzen
Grenze Deutschland / Niederlande
mittel/ hoch
(erhöhte Bedeutung/ Empfindlichkeit wg. bes. Artvorkommen)
Stadtgrenze
Untersuchungsraum UVS
nachrangig/ hoch
(erhöhte Bedeutung/ Empfindlichkeit wg. bes. Artvorkommen)
mittel
Broicher Bach
Untersuchungsraum Fauna
/ Ruifer Bach
nachrangig/ mittel
(erhöhte Bedeutung/ Empfindlichkeit wg. bes. Artvorkommen)
Herzogenrath
nachrangig
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Bs
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Hundforterb
GB-5102-006
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GB-5102-044
R1
GLB-2.4-22
R2
GB-5102-007
Hs v
Tierarten mit besonderer Bedeutung
streng geschüzte und planungsrelevante Vogelarten
streng geschüzte und planungsrelevante Vogelarten
GB-5102-009
GB-5102-005
+
$
Brutkolonie
Nahrungsgast /
Status
Durchzügler
eich
4
GB-5102-404
Brutvogel/Brutverdacht
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Teil
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GB-5102-048
GB-5102-046
Mb */**
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GB-5102-008
LSG-5102-0001
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GB-5102-034
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LSG-2.2-2
ACK-091
R3
Feldlerche
Grünspecht
Kiebitz
Mäusebussard
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Mehlschwalbe
Neuntöter
Rauchschwalbe
Saatkrähe
Steinkauz
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ACK-021
Potenzieller Lebensraum für Amphibien
Kleingewässer bedingt naturnah/ Gräfte bedingt naturfern
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Untersuchungsraum Reptilien (Lage der Reptilienbleche)
Faunistische Funktionsbeziehungen
Ht
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Kohlscheid
Naturschutzgebiet (NSG)
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ACK-022
Gesetzlich geschütztes Biotop (GB)
GLB-2.4-18
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AL-AC-0048
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ND-010
Tiere und Pflanzen
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ND-733
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Maßstab:
Anlage:
1 : 10.000
Karte 2, Blatt 2 von 2
bearbeitet:
gezeichnet:
Rademacher
Niehaus
erstellt:
Projekt Nr.:
27.02.2015
14-039
Stand:
UVS
Datei:
2_Tiere_Pflanzen.mxd
Gesetzlich geschütze Allee (AL)
Landschaftsschutzgebiet (LSG)
Auftraggeber: StädteRegion Aachen
Zollernstraße 10
52070 Aachen
Zweckbestimmung für Brachflächen
SCHMELZER Die Ingenieure
Wasser Umwelt Verkehr
Gartenstraße 38 52249 Eschweiler
Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15
post@schmelzer-ingenieure.de
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Naturnaher Lebensraum (LB)
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Anschlußblatt 1
Geschützter Landschaftsbestandteil (GLB)
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Naturdenkmal (ND)
LB-088
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Umweltverträglichkeitsstudie
zum
Radschnellweg
Aachen - Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen
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StädteRegion Aachen
Schutzgebiete und Festsetzungen aus dem Landschaftsplan
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Konzept
Natura 2000 FFH-Gebiet
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Flugbewegung; nahrungssuchende Individuen
Gesetzlich geschütztes Biotop (GB)
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Blatt 2
LSG-2.2-1
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GB-5102-010
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Potenzieller Lebensraum für Reptilien
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GB-5102-011
GB-5102-026
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Status
* planungsrelevanten Arten
** streng geschützte Arten
V Art der Vorwarnliste NRW ( 2008 )
S dank der Schutzmaßnahmen gleich / geringer / nicht mehr gefährdet
DE-5102-301
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ACK-023
AL-AC-9005
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Turmfalke
weitere wertgebende Vogelarten
Brutvogel/Brutverdacht
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Status
Anschlußblatt 1
32
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Legende
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Anschlußblatt 2
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Bodentypen
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1
«
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1
Typische Parabraunerde
2
Pseudogley-Braunerde
3
Typische Parabraunerde
z. T. Pseudogley - Parabraunerde
4
Typischer Ranker/ Lockersyrosem
5
Typische Braunerde
6
Typische Braunerde z. T. Pseudogley - Braunerde
7
Typisches Kolluvium, z. T. peudovergleyt
8
Auengley - Brauner Auenboden
9
Typische Rendzina
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Typischer Gley/ Gley Kolluvium z. T. Braunerde Gley
11
anthropogen überprägte Böden
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gepl. Brückenbauwerk Schloßparkstraße
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StädteRegion Aachen
Archivfunktion für die Naturgeschichte - sehr hoch
B5
Biotopentwicklungspotenzial - sehr hoch
B4
Biotopentwicklungspotenzial - hoch
B3
Biotopentwicklungspotenzial - mittlel
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Bedeutung für den Naturhaushalt - sehr hoch
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Bedeutung für den Naturhaushalt - hoch
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Bedeutung für den Naturhaushalt - mittel
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Bedeutung für den Naturhaushalt - gering
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Bedeutung für den Naturhaushalt - sehr gering
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Altlastenverdachtsflächen
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Altlastenverdachtsflächen
2695
nachrichtlich erfasste Flächen
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Blatt 2
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Bodendenkmäler
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Bodendenkmäler
Toledoring
10
gepl. Brückenbauwerk Toledoring
L = ca. 320 m
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3
10
Bergbauliche Informationen
11
Blatt 1
bergbauliche Betriebsflächen (Bergaufsicht beendet)
«
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9
Tagesöffnungen (Schacht, Lichtloch)
Tagesbrüche
Konzept
AA 004
«
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9
Planung
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«
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7
3
StädteRegion Aachen
auf vorhandender Fahrbahn
Neu-/Ausbau straßenbegleitend
3
Ausbau selbstständig geführt oder Wirtschaftsweg
Neubau selbstständig geführt
«
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5
Brückenbauwerk
Aachen
«
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4
Grenzen
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B 1a
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Grenze Deutschland / Niederlande
Umweltverträglichkeitsstudie
zum
Radschnellweg
Aachen - Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen
Stadtgrenze
Untersuchungsraum UVS
1
Boden - Bestand
«
¬
11
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11
3
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¬
7
erstellt:
Projekt Nr.:
27.02.2015
14-039
Stand:
UVS
Datei:
3_Boden_Bestand.mxd
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1 : 10.000
Karte 3, Blatt 1 von 2
Rademacher
Niehaus
tra
9
Maßstab:
Anlage:
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rö
5
bearbeitet:
gezeichnet:
Auftraggeber: StädteRegion Aachen
Zollernstraße 10
52070 Aachen
SCHMELZER Die Ingenieure
Wasser Umwelt Verkehr
Gartenstraße 38 52249 Eschweiler
Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15
post@schmelzer-ingenieure.de
Legende
Bodentypen
¬
«
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1
Typische Parabraunerde
2
Pseudogley-Braunerde
3
Typische Parabraunerde
z. T. Pseudogley - Parabraunerde
4
Typischer Ranker/ Lockersyrosem
5
Typische Braunerde
6
Typische Braunerde z. T. Pseudogley - Braunerde
7
Typisches Kolluvium, z. T. peudovergleyt
8
Auengley - Brauner Auenboden
9
Typische Rendzina
6
AC 138
7
1555
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1
Herzogenrath
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6
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10
Typischer Gley/ Gley Kolluvium z. T. Braunerde Gley
11
anthropogen überprägte Böden
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6
0133
1
0166
0304
1
7
Bodenfunktion und Schutzwürdigkeit
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1
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32
5
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1
L2
7
0306
0337
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1
5
A5
Archivfunktion für die Naturgeschichte - sehr hoch
B5
Biotopentwicklungspotenzial - sehr hoch
B4
Biotopentwicklungspotenzial - hoch
B3
Biotopentwicklungspotenzial - mittlel
Na5
Bedeutung für den Naturhaushalt - sehr hoch
Na4
Bedeutung für den Naturhaushalt - hoch
Na3
Bedeutung für den Naturhaushalt - mittel
Na2
Bedeutung für den Naturhaushalt - gering
Na1
Bedeutung für den Naturhaushalt - sehr gering
8
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11
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1
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6,
Abschnitt
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0144
AC 0175
«
¬
1
0146
Altlastenverdachtsflächen
0147
«
¬
«
¬
1
2695
nachrichtlich erfasste Flächen
«
¬
7
3
«
¬
2
AC 075
«
¬
6
AC 074
Blatt 2
«
¬
Bodendenkmäler
3
«
¬
AC 0174
6
«
¬
Altlastenverdachtsflächen
«
¬¬
«
1
0358
Bodendenkmäler
AC 0174
1
0174
0145
1
0240
7
«
¬
Würselen
0346
Variante B
«
¬
1
5
nitt
5
6, Varia
7
0270
7
¬
«
«
¬
«
¬
«
¬
2
1680
7
«
¬
«
¬
«
¬
3
7
«
¬
1709
1
1
1683
«
¬
Bergbauliche Informationen
Blatt 1
bergbauliche Betriebsflächen (Bergaufsicht beendet)
1
AC 0174
1682
Tagesöffnungen (Schacht, Lichtloch)
1688
2692
i
Var
«
¬
1688
7
0356
«
¬
röm
1
Konzept
0156
0299
2696
Planung
«
¬
1
0156
0155
«
¬
StädteRegion Aachen
auf vorhandender Fahrbahn
2
Neu-/Ausbau straßenbegleitend
Kohlscheid
0374
S
he
isc
Ausbau selbstständig geführt oder Wirtschaftsweg
2510
2705
«
¬
Neubau selbstständig geführt
7
tr a
0355
ße
¬
«
«
¬
Brückenbauwerk
7
¬
«
«
¬
«
¬
«
¬
7
0340
2712
8
«
¬
1
1
0314
Grenzen
1504
Grenze Deutschland / Niederlande
7
0423
Umweltverträglichkeitsstudie
zum
Radschnellweg
Aachen - Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen
Stadtgrenze
Untersuchungsraum UVS
1
«
¬
AA 046
7
1500
«
¬
Boden - Bestand
7
«
¬
7
1
«
¬
1
Anschlußblatt 1
nit
t
7
Maßstab:
Anlage:
1 : 10.000
Karte 3, Blatt 2 von 2
bearbeitet:
gezeichnet:
Rademacher
Niehaus
erstellt:
Projekt Nr.:
27.02.2015
14-039
Stand:
UVS
Datei:
3_Boden_Bestand.mxd
1462
Auftraggeber: StädteRegion Aachen
1496
Zollernstraße 10
52070 Aachen
«
¬
3
32
11
Ab
sch
1503
7
nitt
¬
«
«
¬
«
¬
7
0159
«
¬
¬
«
«
¬
AA 045d
¬
«
«
« ¬
¬
7
1
7
SCHMELZER Die Ingenieure
Wasser Umwelt Verkehr
« ¬
¬
«
7
1
L2
«
¬
2
ch
Abs
AA 013
n
A
1
2695
Ba
h
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«
¬
«
¬
1
Abschnitt 4
an
Horbach
Tagesbrüche
2693
2694
1465
7
1
1
«
¬
7
«
¬
2
«
«¬
¬
2
7
Anschlußblatt 2
2718
Gartenstraße 38 52249 Eschweiler
Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15
post@schmelzer-ingenieure.de
Anschlußblatt 1
32
nit
t
7
L2
bsc
h
0159
AA 045d
Legende
Gesamtbedeutung - Boden
Anschlußblatt 2
2718
Naturhaushalt (Bodenteilfunktion natürliche Bodenfruchtbarkeit,
Wasserspeichervermögen, Filter- und Pufferfunktion)/
Biotopentwicklungspotenzial/ Archivfunktion für Naturgeschichte
unter Berücksichtigung der Vorbelastung.
sehr hoch
m
rö
isc
S
he
hoch
tr a
ße
mittel
gering
Vorbelastung
Bahn
c
bs
A
it t
n
h
3
sehr hoch (Naturbelassenheit, Stufe 1; z. B. Altlastenverdachtsflächen)
hoch (Naturbelassenheit Stufe 2 - 3; versiegelte und teilversiegelte Flächen)
mittel (Naturbelassenheit Stufe 4; z. B. Sportanlagen, Friedhöfe etc.)
Richterich
Bergbauliche Informationen
bergbauliche Betriebsflächen (Bergaufsicht beendet)
A 4 E 314
ch
Abs
Tagesöffnungen (Schacht, Lichtloch)
Tagesbrüche
2
nitt
, Va
ch
Abs
Altlastenverdachtsflächen
t
rian
, Va
eB
2
nitt
t
rian
Laurensberg
0174
Altlastenverdachtsflächen
2695
nachrichtlich erfasste Flächen
eA
Bodendenkmäler
Ba
h
n
gepl. Brückenbauwerk Schloßparkstraße
L = ca. 70 m
AC 0174
Bodendenkmäler
StädteRegion Aachen
Planung
auf vorhandender Fahrbahn
Neu-/Ausbau straßenbegleitend
Ausbau selbstständig geführt oder Wirtschaftsweg
Neubau selbstständig geführt
ch
Abs
Bahndamm
Brückenbauwerk
2
nitt
L 260
Blatt 2
Grenzen
Toledoring
Grenze Deutschland / Niederlande
Stadtgrenze
gepl. Brückenbauwerk Toledoring
L = ca. 320 m
Untersuchungsraum UVS
Blatt 1
hn
Ba
Konzept
AA 004
StädteRegion Aachen
Aachen
Ab
sc
B 1a
hn
it t
1
Umweltverträglichkeitsstudie
zum
Radschnellweg
Aachen - Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen
Boden - Bewertung
sc
mi
rö
Maßstab:
Anlage:
1 : 10.000
Karte 4, Blatt 1 von 2
ra
St
he
ße
Auftraggeber: StädteRegion Aachen
bearbeitet:
gezeichnet:
Rademacher
Niehaus
erstellt:
Projekt Nr.:
27.02.2015
14-039
Stand:
UVS
Datei:
4_Boden_Bewertung.mxd
Zollernstraße 10
52070 Aachen
SCHMELZER Die Ingenieure
Wasser Umwelt Verkehr
Gartenstraße 38 52249 Eschweiler
Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15
post@schmelzer-ingenieure.de
Legende
Gesamtbedeutung - Boden
Naturhaushalt (Bodenteilfunktion natürliche Bodenfruchtbarkeit,
Wasserspeichervermögen, Filter- und Pufferfunktion)/
Biotopentwicklungspotenzial/ Archivfunktion für Naturgeschichte
unter Berücksichtigung der Vorbelastung.
sehr hoch
hoch
mittel
AC 138
gering
1555
Vorbelastung
Herzogenrath
sehr hoch (Naturbelassenheit, Stufe 1; z. B. Altlastenverdachtsflächen)
hoch (Naturbelassenheit Stufe 2 - 3; versiegelte und teilversiegelte Flächen)
mittel (Naturbelassenheit Stufe 4; z. B. Sportanlagen, Friedhöfe etc.)
0133
0166
Bergbauliche Informationen
0304
0305
bergbauliche Betriebsflächen (Bergaufsicht beendet)
Tagesöffnungen (Schacht, Lichtloch)
L2
32
Tagesbrüche
0306
0337
Abs
ch
Abschn
it t
0174
Altlastenverdachtsflächen
2695
nachrichtlich erfasste Flächen
Bodendenkmäler
nitt
5
6, Varia
nte A
Altlastenverdachtsflächen
AC 0174
Bodendenkmäler
0144
AC 0175
Würselen
0146
0270
6,
Abschnitt
0346
nt
e7
0240
B
auf vorhandender Fahrbahn
0145
Neu-/Ausbau straßenbegleitend
Ausbau selbstständig geführt oder Wirtschaftsweg
AC 075
Variante B
Va
ria
Planung
0147
Blatt 2
Neubau selbstständig geführt
Brückenbauwerk
AC 074
0358
Grenzen
Grenze Deutschland / Niederlande
AC 0174
Stadtgrenze
1709
Untersuchungsraum UVS
1683
Blatt 1
1680
AC 0174
1682
1688
2692
1688
i
Var
2694
Konzept
2693
1465
2695
te 7
Abschnitt 4
an
Horbach
A
0356
2696
0299
0156
StädteRegion Aachen
0156
Kohlscheid
0155
röm
0374
2705
S
he
isc
2510
0355
tr a
Umweltverträglichkeitsstudie
zum
Radschnellweg
Aachen - Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen
ße
2712
0340
1504
0314
0423
Boden - Bewertung
AA 046
1500
bearbeitet:
gezeichnet:
Rademacher
Niehaus
erstellt:
Projekt Nr.:
27.02.2015
14-039
Stand:
UVS
Datei:
4_Boden_Bewertung.mxd
AA 013
1462
7
nitt
Anschlußblatt 1
n
Auftraggeber: StädteRegion Aachen
Zollernstraße 10
52070 Aachen
32
nit
t
1496
Ba
h
Ab
sch
1 : 10.000
Karte 4, Blatt 2 von 2
1503
7
0159
L2
ch
Abs
Maßstab:
Anlage:
SCHMELZER Die Ingenieure
Wasser Umwelt Verkehr
Gartenstraße 38 52249 Eschweiler
Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15
post@schmelzer-ingenieure.de
AA 045d
Anschlußblatt 2
2718
32
7
L2
Anschlußblatt 1
nit
t
reich 2
bsc
h
124606
010203199
Legende
124400
«
¬
Oberflächenwasser
A4
Anschlußblatt 2
«
¬
Gesamtbedeutung / Empfindlichkeit
(Naturnähe, Gewässergüte, Gewässerdynamik, Retentionsvermögen)
A3
«
¬
A2
hohe Bedeutung
Hauptterrassen des Rheinlandes
Hauptterrassen des Rheinlandes
Gewässerstrukturgüte - Katierung 2011-2013
(Gesamtbewertung von Sohle und Ufer nach dig. Stationierun gskarte GSK3C)
Sc
hö
na
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Ba
ch
Amstelbach
Gewässergüteklasse II-III (kritisch belastet)
Belastung mit organischen, sauerstoffzehrenden
Stoffen bewirkt kritischen Zustand.
ba
tel
ms
mittlere Bedeutung
Wur
m
ch
mäßig verändert
A
deutlich verändert
c
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Bahn
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sehr stark verändert
Hauptterrassen des Rheinlandes
stark verändert
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vollständig verändert
Richterich
Messstellen
¾
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ch
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A 4 E 314
Pegelmesstelle
124801
Gewässergütemessstelle
Linksrheinisches Schiefergebirge
2
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Fließgewässer / Überschwemmungsgebiet
, Va
ch
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Fließgewässer
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Überschwemmungsgebiet
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Laurensberg
Herzogenrath_1
Stillgewässer
A1
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Grundwasser
Bedeutung / Empfindlichkeit
Ba
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gepl. Brückenbauwerk Schloßparkstraße
L = ca. 70 m
h
ac
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b
ild
W
Talbothbach
(Mengenmäßiger Zustand des Grundwasserkörper, 2007 - 2012,
chemischer Zustand des Grundwasserkörpers 2007 - 2012)
124000
StädteRegion Aachen
«
¬
A1
¾
O
hoch
mittel
Südlimburgische Kreidetafel
123821
Blatt 2
en
Grundwasserkörper
Abgrenzung der Grundwasserkörper
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H
Südlimburgische
Kreidetafel
rS
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s
ch
Abs
L 260
Messstellen
2
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ch
ba
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W
och
kirc
h
gepl. Brückenbauwerk Toledoring
L = ca. 320 m
010300594
010301288
Grundwassermesstelle
Blatt 1
010300612
Südlimburgische Kreidetafel
Planung
010409142
hn
Ba
010409051
auf vorhandender Fahrbahn
Neu-/Ausbau straßenbegleitend
Konzept
Ausbau selbstständig geführt oder Wirtschaftsweg
Neubau selbstständig geführt
Brückenbauwerk
StädteRegion Aachen
Nachrichtlich
¾
O
kommunale Kläranlage
Grenze Deutschland / Niederlande
Stadtgrenze
Aachen
Untersuchungsraum UVS
010300570
Ab
sc
B 1a
hn
it t
1
Umweltverträglichkeitsstudie
zum
Radschnellweg
Aachen - Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen
Wasser
Maßstab:
Anlage:
1 : 10.000
Karte 5, Blatt 1 von 2
Auftraggeber: StädteRegion Aachen
bearbeitet:
gezeichnet:
Rademacher
Niehaus
erstellt:
Projekt Nr.:
27.02.2015
14-039
Stand:
UVS
Datei:
4_Wasser.mxd
Zollernstraße 10
52070 Aachen
SCHMELZER Die Ingenieure
ch
Pa
isba
ann
h
o
J
ub
ac
h
Wasser Umwelt Verkehr
Gartenstraße 38 52249 Eschweiler
Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15
post@schmelzer-ingenieure.de
Legende
Wurm
Oberflächenwasser
Gesamtbedeutung / Empfindlichkeit
(Naturnähe, Gewässergüte, Gewässerdynamik, Retentionsvermögen)
hohe Bedeutung
mittlere Bedeutung
Herzogenrath_1
Herzogenrath_2
Gewässerstrukturgüte - Katierung 2011-2013
(Gesamtbewertung von Sohle und Ufer nach dig. Stationierun gskarte GSK3C)
125209
mäßig verändert
010000082
Broicher Bach
/ Ruifer Bach
124801
deutlich verändert
Herzogenrath
sehr stark verändert
stark verändert
n
Hu
d
ben
ter
r
o
df
vollständig verändert
en
Messstellen
Hauptterassen des Rheinlandes
Herzogenrath_1
Pegelmesstelle
124801
Gewässergütemessstelle
L2
32
010301288
Fließgewässer / Überschwemmungsgebiet
Fließgewässer
Überschwemmungsgebiet
bach
Hauptterrassen des Rheinlandes
nt
e7
nitt
5
Stillgewässer
A1
Linksrheinisches Schiefergebirge
Grundwasser
Bedeutung / Empfindlichkeit
(Mengenmäßiger Zustand des Grundwasserkörper, 2007 - 2012,
chemischer Zustand des Grundwasserkörpers 2007 - 2012)
N.
Würselen
N.
hoch
mittel
160283
Variante B
Va
ria
He
ld
Fe
6,
Abschnitt
r
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Abschn
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Froh
n
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r Bac
h
6, Varia
nte A
Wurm
Gewässergüteklasse II (mäßig belastet)
mäßige Verunreinigung und noch gute Sauerstoffversorgung
010300144
Südlimburgische
Kreidetafel
B
Blatt 2
Grundwasserkörper
Abgrenzung der Grundwasserkörper
Messstellen
010203205
010301288
Grundwassermesstelle
¾
O
ter H
of
Blatt 1
euch
Planung
Vorf
luter
G
Nebenvorfluter Heyder Feld
Hauptterrassen des Rheinlandes
125453
an
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A
Brückenbauwerk
Kohlscheid
«
¬
h
kommunale Kläranlage
A5
Grenze Deutschland / Niederlande
Stadtgrenze
Untersuchungsraum UVS
Hauptterassen des Rheinlandes
¬
«
«
¬
Ste
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lba
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k
n
i
StädteRegion Aachen
Nachrichtlich
¾
O
A6
bac
Konzept
Neubau selbstständig geführt
«
¬
Hor
Neu-/Ausbau straßenbegleitend
Ausbau selbstständig geführt oder Wirtschaftsweg
Abschnitt 4
i
Var
Horbach
auf vorhandender Fahrbahn
Umweltverträglichkeitsstudie
zum
Radschnellweg
Aachen - Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen
h
Wasser
A7
A8
ch
Abs
Maßstab:
Anlage:
n
32
Ba
h
L2
7
h2
Anschlußblatt 1
nit
t
Auftraggeber: StädteRegion Aachen
eic
Teilber
7
nitt
Ab
sch
Rademacher
Niehaus
erstellt:
Projekt Nr.:
27.02.2015
14-039
Stand:
UVS
Datei:
4_Wasser.mxd
Zollernstraße 10
52070 Aachen
SCHMELZER Die Ingenieure
Wasser Umwelt Verkehr
124606
010203199
«
¬
A4
Anschlußblatt 2
1 : 10.000
Karte 5, Blatt 2 von 2
bearbeitet:
gezeichnet:
124400
Gartenstraße 38 52249 Eschweiler
Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15
post@schmelzer-ingenieure.de
Anschlußblatt 1
32
nit
t
7
L2
bsc
h
Legende
Klimatische und lufthygienische Ausgleichsfunktion
Anschlußblatt 2
Bedeutung/ Empfindlichkeit
hohe Bedeutung
ilb
Te
e
er
mittlere Bedeutung
ich
3
er
Ba
ch
geringe Bedeutung
Sc
hö
na
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Vorbelastungen
ch
lba
e
t
ms
hohe Wärmespeicherung durch versiegelte Flächen
(Wohnflächen, Gewerbeflächen, Verkehrsflächen)
A
lufthygienisch belasteter Bereich an Landesstraßen/ Autobahn
Bahn
bs
A
t
ni
h
c
t3
Planung
rG
flute
Vor
eG
roß
e
ass
auf vorhandender Fahrbahn
Neu-/Ausbau straßenbegleitend
Ausbau selbstständig geführt oder Wirtschaftsweg
Richterich
Neubau selbstständig geführt
Brückenbauwerk
A 4 E 314
Nachrichtlich
ch
Abs
Wald und Gehölzflächen
Wohnflächen, Gewerbeflächen, Verkehrsflächen
r
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Grenze Deutschland / Niederlande
ch
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a
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2
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ch
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Oberflächenwasser
Stadtgrenze
t
rian
Laurensberg
Untersuchungsraum UVS
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Ba
h
n
gepl. Brückenbauwerk Schloßparkstraße
L = ca. 70 m
StädteRegion Aachen
Wildbach
oer
s
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Vo
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2
nitt
L 260
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H
ch
Abs
och
kirc
h
en
Blatt 2
gepl. Brückenbauwerk Toledoring
L = ca. 320 m
Blatt 1
hn
Ba
Konzept
StädteRegion Aachen
Umweltverträglichkeitsstudie
zum
Radschnellweg
Aachen - Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen
Aachen
Ab
sc
B 1a
hn
it t
1
Klima/ Luft
Bestand und Bewertung
bearbeitet:
gezeichnet:
Rademacher
Niehaus
erstellt:
Projekt Nr.:
27.02.2015
14-039
Maßstab:
Anlage:
Stand:
UVS
Datei:
6_Klima_Luft.mxd
1 : 10.000
Karte 6, Blatt 1 von 2
Auftraggeber: StädteRegion Aachen
Zollernstraße 10
52070 Aachen
SCHMELZER Die Ingenieure
Pa
ch
isba
ann
h
o
J
ub
ac
h
Wasser Umwelt Verkehr
Gartenstraße 38 52249 Eschweiler
Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15
post@schmelzer-ingenieure.de
Legende
Wurm
Klimatische und lufthygienische Ausgleichsfunktion
Bedeutung/ Empfindlichkeit
hohe Bedeutung
mittlere Bedeutung
geringe Bedeutung
Vorbelastungen
hohe Wärmespeicherung durch versiegelte Flächen
(Wohnflächen, Gewerbeflächen, Verkehrsflächen)
lufthygienisch belasteter Bereich an Landesstraßen/ Autobahn
Herzogenrath
Planung
auf vorhandender Fahrbahn
n
be
ter
n
de
Neu-/Ausbau straßenbegleitend
for
nd
Hu
Ausbau selbstständig geführt oder Wirtschaftsweg
Neubau selbstständig geführt
Brückenbauwerk
Wu
rm
Nachrichtlich
L2
32
Wald und Gehölzflächen
Oberflächenwasser
Wohnflächen, Gewerbeflächen, Verkehrsflächen
Grenze Deutschland / Niederlande
bach
Krom
r
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Vo
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nitt
5
N.
Würselen
N.
6,
Abschnitt
nt
e7
Blatt 2
Variante B
Va
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Untersuchungsraum UVS
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Abschn
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Froh
n
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Stadtgrenze
B
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W
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Konzept
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A
Abschnitt 4
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Nebenvorfluter Heyder Feld
i
Var
Horbach
Vorf
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G
euch
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Blatt 1
Umweltverträglichkeitsstudie
zum
Radschnellweg
Aachen - Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen
h
bac
Hor
ac
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ka
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i
Ste
h
ch
Abs
bearbeitet:
gezeichnet:
Rademacher
Niehaus
erstellt:
Projekt Nr.:
27.02.2015
14-039
Maßstab:
Anlage:
Stand:
UVS
Datei:
6_Klima_Luft.mxd
1 : 10.000
Karte 6, Blatt 2 von 2
n
Zollernstraße 10
52070 Aachen
32
7
L2
Anschlußblatt 1
nit
t
Klima/ Luft
Bestand und Bewertung
Auftraggeber: StädteRegion Aachen
Ba
h
7
nitt
Ab
sch
StädteRegion Aachen
Kohlscheid
SCHMELZER Die Ingenieure
Wasser Umwelt Verkehr
Gartenstraße 38 52249 Eschweiler
Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15
post@schmelzer-ingenieure.de
Anschlußblatt 2
32
reich 2
L2
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Anschlußblatt 1
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Legende
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Nachrichtlich
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Landschaftsbildqualität / Empfindlichkeit
(Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft)
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Anschlußblatt 2
«
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ND-733
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X
mittlere landschaftliche Erlebniswirksamkeit
W
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geringe landschaftliche Erlebniswirksamkeit
W
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untergeordnete landschaftliche Erlebniswirksamkeit
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Karte 7, Blatt 1 von 2
bearbeitet:
gezeichnet:
Rademacher
Niehaus
erstellt:
Projekt Nr.:
27.02.2015
14-039
Stand:
UVS
Datei:
7_Landschaftsbild.mxd
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auf vorhandender Fahrbahn
Auftraggeber: StädteRegion Aachen
Zollernstraße 10
52070 Aachen
Neu-/Ausbau straßenbegleitend
Ausbau selbstständig geführt oder Wirtschaftsweg
Neubau selbstständig geführt
SCHMELZER Die Ingenieure
Wasser Umwelt Verkehr
Brückenbauwerk
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Gartenstraße 38 52249 Eschweiler
Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15
post@schmelzer-ingenieure.de
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Projekt Nr.:
27.02.2015
14-039
Stand:
UVS
Datei:
7_Landschaftsbild.mxd
Auftraggeber: StädteRegion Aachen
Zollernstraße 10
52070 Aachen
Neu-/Ausbau straßenbegleitend
Ausbau selbstständig geführt oder Wirtschaftsweg
Neubau selbstständig geführt
SCHMELZER Die Ingenieure
Wasser Umwelt Verkehr
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Gartenstraße 38 52249 Eschweiler
Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15
post@schmelzer-ingenieure.de
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Aachen - Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen
Mensch, Kultur und
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Maßstab:
Anlage:
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Karte 8, Blatt 1 von 2
bearbeitet:
gezeichnet:
Rademacher
Niehaus
erstellt:
Projekt Nr.:
27.02.2015
14-039
Stand:
UVS
Datei:
Mensch_Kultur_Sachgüter.mxd
Nachrichtlich
Grenze Deutschland / Niederlande
Auftraggeber: StädteRegion Aachen
Zollernstraße 10
52070 Aachen
Stadtgrenze
Untersuchungsraum UVS
SCHMELZER Die Ingenieure
Wasser Umwelt Verkehr
Gartenstraße 38 52249 Eschweiler
Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15
post@schmelzer-ingenieure.de
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Karte 8, Blatt 2 von 2
erstellt:
Projekt Nr.:
27.02.2015
14-039
Stand:
UVS
Datei:
Mensch_Kultur_Sachgüter.mxd
Grenze Deutschland / Niederlande
Auftraggeber: StädteRegion Aachen
Zollernstraße 10
52070 Aachen
Stadtgrenze
Untersuchungsraum UVS
SCHMELZER Die Ingenieure
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Gartenstraße 38 52249 Eschweiler
Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15
post@schmelzer-ingenieure.de
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Mensch, Kultur und
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bearbeitet:
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ND-010
B5 II, III
Legende
Biotope - Lebensräume für Tiere und Pflanzen
!
(
!
(
Dg
Anschlußblatt 2
B, S
Fl * Rs *
LB-094
Fl *
Hs v
Rs *
ND-733
sehr hoch
Fl *
Fl *
Fl *
Bedeutung und Empfindlichkeit
hoch
mittel
nachrangig
GLB 2.4-102
B8 II
B, S, V
Ausgewählte Tierarten / Tiergruppen
ACK-021
B4 II, III
DE-5102-301
Funktionsverlust von Teil- und Gesamtlebensräumen
kommt im Untersuchungsraum nicht vor
B, S
Beeinträchtigung von Teil- und Gesamzlebensräumen
Gefährdung / Risiko
sehr hoch
Bahn
c
bs
A
GB-5102-002
it t
n
h
3
hoch
Erläuterung zu den Konflikten
Nr. des Konfliktes
Empfindlichkeit des Biotopes / des Lebensraumes
Hauptwirkfaktoren
Richterich
B1 II B
A 4 E 314
B3 II
ch
Abs
ND-672
B, S, V
Empfindlichkeit und Bedeutung des Biotops
2
nitt
I = sehr hoch
II = hoch
, Va
ch
Abs
LSG-5102-0001
III = mittel
t
rian
, Va
eB
2
nitt
Arten für die Maßnahmen (Verschneidungs-/ CEF-Maßnahmen)
erforderlich sind, um das Eintreten eines Verbotstatsbestandes nach
§ 42 BNatSchG zu vermeiden
t
rian
Laurensberg
Wirkfaktoren, z. B.:
B = Biotopverlust, (Verlust Zerschneidung, Trennung)
S = Stärkung während der Bauphase
V = Visuelle Störreize (betriebsbedingt)
W = Veränderung des Wasserhaushaltes
eA
+
$
streng geschüzte und planungsrelevante
Vogelarten
Sk *
B2 I
n
!
(
B, S
Brutvogel/Brutverdacht
Ba
h
Bs
LSG-5102-0001
$
+
gepl. Brückenbauwerk Schloßparkstraße
L = ca. 70 m
Brutkolonie
ND-541
*
**
*/**
Nt *
Rs *
Mehlschwalbe
Neuntöter
Rauchschwalbe
Sk *
Saatkrähe
St */**
Steinkauz
*
*
*
*
*/**
Mb */**
Ms *
!
(
Bs
Brutvogel/Brutverdacht
Status
Feldlerche
Grünspecht
Kiebitz
Mäusebussard
Fl *
Gs **
Kb */**
StädteRegion Aachen
ch
Abs
*/**
Bh v
Bs
Dg
Gg
Bluthänfling
Gs v
Gl
Ga v
Hs v
Ht
S vs
Sr
Gelbspötter
Girlitz
Goldammer
Haussperling
Hohltaube
Star
Sumpfrohrsänger
Zur Verdeutlichung der Wertigkeit einzelner Schutzgüter
wurde die Breite des Radschnellweges unmaßstäblich dargestellt.
Die Regelbreite des Radweges beträgt etwa 5 m.
Status
V
Buntspecht
Dorngrasmücke
Gartengrasmücke
V
V
V
Blatt 2
VS
Wiesenschafstelze
Hinweis:
2
nitt
L 260
!
weitere wertgebende Vogelarten
* planungsrelevanten Arten
ACS-004
gepl. Brückenbauwerk Toledoring
L = ca. 320 m
** streng geschützte Arten
V Art der Vorwarnliste NRW ( 2008 )
S dank der Schutzmaßnahmen gleich / geringer / nicht mehr gefährdet
Blatt 1
Schutzgebiete
B1 II
B, S, W
hn
Ba
Natura 2000 FFH-Gebiet
Konzept
Naturschutzgebiet (NSG)
StädteRegion Aachen
Gesetzlich geschütztes Biotop (GB)
Gesetzlich geschütztes Biotop (GB)
Naturdenkmal (ND)
Geschützter Landschaftsbestandteil (GLB)
Aachen
Naturnaher Lebensraum (LB)
ACS-004
Ab
sc
LSG-5102-0001
B 1a
hn
it t
Umweltverträglichkeitsstudie
zum
Radschnellweg
Aachen - Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen
Landschaftsschutzgebiet (LSG)
1
Auswirkungen auf
Tiere und Pflanzen
Planung
Radschnellweg
Maßstab:
Anlage:
1 : 10.000
Karte 9, Blatt 1 von 2
bearbeitet:
gezeichnet:
Rademacher
Niehaus
erstellt:
Projekt Nr.:
27.02.2015
14-039
Stand:
UVS
Datei:
9_Auswirk_Tiere_Pflanzen.mxd
Brückenbauwerk
Auftraggeber: StädteRegion Aachen
Zollernstraße 10
52070 Aachen
Grenzen
Grenze Deutschland / Niederlande
SCHMELZER Die Ingenieure
Wasser Umwelt Verkehr
Stadtgrenze
Untersuchungsraum UVS
Gartenstraße 38 52249 Eschweiler
Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15
post@schmelzer-ingenieure.de
Legende
Biotope - Lebensräume für Tiere und Pflanzen
Bedeutung und Empfindlichkeit
sehr hoch
hoch
mittel
nachrangig
Ausgewählte Tierarten / Tiergruppen
Funktionsverlust von Teil- und Gesamtlebensräumen
kommt im Untersuchungsraum nicht vor
Beeinträchtigung von Teil- und Gesamzlebensräumen
Gefährdung / Risiko
sehr hoch
Herzogenrath
hoch
!
(
GB-5102-006
Bs
GB-5102-044
GB-5102-007
GLB-2.4-22
GB-5102-009
Erläuterung zu den Konflikten
Nr. des Konfliktes
Empfindlichkeit des Biotopes / des Lebensraumes
Hauptwirkfaktoren
GB-5102-005
GB-5102-404
B1 II B
Wirkfaktoren, z. B.:
B = Biotopverlust, (Verlust Zerschneidung, Trennung)
S = Stärkung während der Bauphase
V = Visuelle Störreize (betriebsbedingt)
W = Veränderung des Wasserhaushaltes
GB-5102-048
B7 I, II, III B, S, V
L2
32
GB-5102-008
LSG-5102-0001
Empfindlichkeit und Bedeutung des Biotops
GB-5102-034
GB-5102-046
LSG-2.2-2
ACK-091
nte A
nitt
5
6, Varia
Abs
ch
streng geschüzte und planungsrelevante
Vogelarten
6,
Abschnitt
!
(
!
(!
(
Hs v
Dg
Fl *
$
+
Fl *
Kb */**
Va
ria
Fl *
ACK-023
nt
Fl *
e7
B
GLB-2.4-4
DE-5102-301
GB-5102-047
*
**
*/**
Nt *
Rs *
Mehlschwalbe
Neuntöter
Rauchschwalbe
Sk *
Saatkrähe
St */**
Steinkauz
*
*
*
*
*/**
*/**
Bh v
Bs
Dg
Gg
Bluthänfling
Gs v
Gl
Ga v
Hs v
Ht
S vs
Sr
Gelbspötter
Girlitz
Goldammer
Haussperling
Hohltaube
Star
Sumpfrohrsänger
GB-5102-026
GB-5102-010
Zur Verdeutlichung der Wertigkeit einzelner Schutzgüter
wurde die Breite des Radschnellweges unmaßstäblich dargestellt.
Die Regelbreite des Radweges beträgt etwa 5 m.
Status
V
Buntspecht
Dorngrasmücke
Gartengrasmücke
V
V
V
Blatt 2
VS
Wiesenschafstelze
GB-5102-011
ACK-021
Hinweis:
* planungsrelevanten Arten
** streng geschützte Arten
V Art der Vorwarnliste NRW ( 2008 )
S dank der Schutzmaßnahmen gleich / geringer / nicht mehr gefährdet
GLB-2.4-3
Fl *
Feldlerche
Grünspecht
Kiebitz
Mäusebussard
Fl *
Gs **
Kb */**
Brutvogel/Brutverdacht
Status
GLB-2.4-5
GLB-2.4-5
!
(
Fl *
Brutkolonie
Mb */**
Ms *
GB-5102-040
B9 III B, S
Ga v
Fl *
GLB-2.4-6
Variante B
Kb */**
!
weitere wertgebende Vogelarten
Brutvogel/Brutverdacht
Würselen
Bh v
III = mittel
Arten für die Maßnahmen (Verschneidungs-/ CEF-Maßnahmen)
erforderlich sind, um das Eintreten eines Verbotstatsbestandes nach
§ 42 BNatSchG zu vermeiden
Abschn
it t
LSG-2.2-1
I = sehr hoch
II = hoch
GLB-2.4-2
!
(
Ga v
!
(
Ws
i
Var
Fl *
B, S
Blatt 1
Schutzgebiete
!
(
Dg
LSG-2.2-1
!
(
!
(
!
(
Natura 2000 FFH-Gebiet
Bh v
Dg
!
(
Hs v
!
(
!
(
(
!
(!
Naturschutzgebiet (NSG)
StädteRegion Aachen
Gesetzlich geschütztes Biotop (GB)
Kohlscheid
Gesetzlich geschütztes Biotop (GB)
Ga v
Naturdenkmal (ND)
LB 100
Gg
Rs *
Geschützter Landschaftsbestandteil (GLB)
Gs **
Hs v S v
ACK-022
!
(
Rs *
Hs v
Bh v Dg
Gs **
Gs v
Hs v
(
!!
(
(
!
(!
!
( !
(!
(!
(
(
!
( !
Gs v
Ga v
!
(
Sr
Radschnellweg
!
(
Dg
nit
t
(
!!
(
Rademacher
Niehaus
erstellt:
Projekt Nr.:
27.02.2015
14-039
Stand:
UVS
Datei:
9_Auswirk_Tiere_Pflanzen.mxd
Zollernstraße 10
52070 Aachen
7
32
Dg Gl
Grenzen
Grenze Deutschland / Niederlande
!
(
Bs
SCHMELZER Die Ingenieure
Wasser Umwelt Verkehr
ND-010
B5 II, III
Fl * Rs *
LB-094
!
(
ND-733
B, S
Stadtgrenze
Untersuchungsraum UVS
!
(
Dg
Anschlußblatt 2
1 : 10.000
Karte 9, Blatt 2 von 2
Auftraggeber: StädteRegion Aachen
L2
Ab
sch
Maßstab:
Anlage:
bearbeitet:
gezeichnet:
Brückenbauwerk
Dg
Dg
Anschlußblatt 1
Planung
n
Nt *
B, S
Dg
Dg
B, S, V
Auswirkungen auf
Tiere und Pflanzen
B11 II, III
Hs v
Umweltverträglichkeitsstudie
zum
Radschnellweg
Aachen - Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen
Landschaftsschutzgebiet (LSG)
LB-088
Dg
BsGa v
B10 II, III
Naturnaher Lebensraum (LB)
t4
!
(!
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!
(!
(
7
nitt
Hs v
ch
Abs
!
(
nit
Absch
GLB-2.4-18
Ba
h
A
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!!
(
Konzept
B6 III B, S
Horbach
Abschnitt 4
DgHs v
Fl *
te 7
B, S, V
B11 II, III
Dg
an
B10 II, III
Fl *
Gartenstraße 38 52249 Eschweiler
Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15
post@schmelzer-ingenieure.de
Anschlußblatt 1
Bo7
0159
32
nit
t
7
L2
bsc
h
«
¬
Bo8
«
¬
«
¬
7
7
1
124606
010203199
«
¬
3
«
¬
Legende
7
AA 045d
«
¬
Anschlußblatt 2
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A4
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1
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«
«
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¬
A3
«
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7
10
«
¬
Wa2
1
124400
Boden
Verlust (durch Versiegelung) sowie Funktionsverlust (Zerstörung des
Bodengefüges und der Horizontabfolge durch Flächenbeanspruchung)
«
¬
2
«
¬
3
«
¬
7
«
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2
A2
«
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sehr hoch
1
hoch
mittel
gering
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Hauptterrassen des Rheinlandes
Nr. des Konfliktschwerpunktes
Bo1
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Am
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Ba
ch
10
Sc
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Bo4
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Grundlageninformationen betroffene Böden
1
Bahn
bs
A
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h
c
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Hauptterrassen des Rheinlandes
o
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flute
r
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V
«
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ße G
ass
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1
Typische Parabraunerde
2
Pseudogley-Braunerde
3
Typische Parabraunerde
z. T. Pseudogley - Parabraunerde
4
Typischer Ranker/ Lockersyrosem
5
Typische Braunerde
6
Typische Braunerde z. T. Pseudogley - Braunerde
7
Typisches Kolluvium, z. T. peudovergleyt
8
Auengley - Brauner Auenboden
9
Typische Rendzina
1
Richterich
«
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3
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3
Bo3
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A 4 E 314
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H
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Wa1
«
¬
Südlimburgische Kreidetafel
010300612
«
¬
oer
s
Beeinträchtigung, Verlust, Funktionsverlust eines Oberflächengewässers durch
Querung und / oder Verbauung, Verlegung
¬ ¬
«
««
¬
11
Blatt 1
Bedeutung
*
*
«
¬
4
hn
Ba
9
Verlust von Infiltrationsflächen über Grundwasserleiter mittlerer Bedeutung
durch Versiegelung
Oberflächenwasser
Südlimburgische Kreidetafel
«
¬
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en
Toledoring
10
2
nitt
Bo1
3
10
Verlust von Infiltrationsflächen über Grundwasserleiter hoher Bedeutung
durch Versiegelung
er
H
ch
Abs
ße
3
Blatt 2
rS
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¬
3
gepl. Brückenbauwerk Toledoring
L = ca. 320 m
Wasser
Grundwasser
Bahndamm
Vo
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10
L 260
Bodendenkmäler
10
isc
010300594
010409142
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7
AC 0174
Talbothbach
¬
«
«
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5
«
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124000
2
1
010409051
Tagesbrüche
Bodendenkmäler
7
3
Tagesöffnungen (Schacht, Lichtloch)
ch
Zur Verdeutlichung der Wertigkeit einzelner Schutzgüter
wurde die Breite des Radschnellweges unmaßstäblich dargestellt.
Die Regelbreite des Radweges beträgt etwa 5 m.
3
¬
«
« ¬
¬
«
«
¬
«
¬
nachrichtlich erfasste Altlastverdachtsflächen
gepl. Brückenbauwerk Schloßparkstraße
L = ca. 70 m
«
¬
StädteRegion Aachen
7
2695
isiefe
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ild
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Bo2
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Altlastenverdachtsflächen
eid
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ch
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0174
Bergbauliche Informationen
«
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123821
anthropogen überprägte Böden
ch
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Die
t
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2
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Laurensberg
11
Altlastenverdachtsflächen
, Va
1
Typischer Gley/ Gley Kolluvium z. T. Braunerde Gley
Linksrheinisches Schiefergebirge
2
nitt
ch
Abs
«
¬
10
hoch
Nr. des Konfliktschwerpunktes
Wa1
Konzept
AA 004
«
¬
9
Grundlageninformation
¬
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«
¬
Wa1
Südlimburgische
Kreidetafel
3
010301288
«
¬
5
Aachen
010300570
StädteRegion Aachen
7
3
¬
«
«
¬
«
¬
Abgrenzung der Grundwasserkörper
Grundwassermessstelle
Herzogenrath_1
Pegelmesstelle
124801
Gewässergütemessstelle
4
3
Ab
sc
7
«
¬
«
¬
5
5
B 1a
Fließgewässer
hn
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Überschwemmungsgebiet
1
«
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A1
11
¬
«
«
¬
Stillgewässer
Umweltverträglichkeitsstudie
zum
Radschnellweg
Aachen - Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen
Auswirkungen auf Boden
und Wasser
bearbeitet:
gezeichnet:
Rademacher
Niehaus
erstellt:
Projekt Nr.:
27.02.2015
14-039
Maßstab:
Anlage:
Stand:
UVS
Datei:
10_Auswirk_Boden_Wasser.mxd
11
5
Planung
«
¬
9
«
¬
Auftraggeber: StädteRegion Aachen
Brückenbauwerk
Grenzen
isba
ann
Joh
ch
Zollernstraße 10
52070 Aachen
SCHMELZER Die Ingenieure
Grenze Deutschland / Niederlande
ub
ac
h
3
Radschnellweg
7
Pa
«
¬
1 : 10.000
Karte 10, Blatt 1 von 2
Stadtgrenze
Untersuchungsraum UVS
Wasser Umwelt Verkehr
Gartenstraße 38 52249 Eschweiler
Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15
post@schmelzer-ingenieure.de
Legende
Boden
Verlust (durch Versiegelung) sowie Funktionsverlust (Zerstörung des
Bodengefüges und der Horizontabfolge durch Flächenbeanspruchung)
sehr hoch
hoch
mittel
gering
Nr. des Konfliktschwerpunktes
Bo1
¬
«
«
¬
6
AC 138
Herzogenrath_1 Herzogenrath_2
7
125209
010000082
124801
«
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1
Herzogenrath
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«
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7
en
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«
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«
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6
Grundlageninformationen betroffene Böden
Broicher Ba
1
ch/ Ruifer Bach
Typische Parabraunerde
2
Pseudogley-Braunerde
3
Typische Parabraunerde
z. T. Pseudogley - Parabraunerde
4
Typischer Ranker/ Lockersyrosem
5
Typische Braunerde
6
Typische Braunerde z. T. Pseudogley - Braunerde
7
Typisches Kolluvium, z. T. peudovergleyt
8
Auengley - Brauner Auenboden
9
Typische Rendzina
1
1
7
Bo6
1
¬
«
«
¬
Hauptterassen des Rheinlandes
1
5
10
Typischer Gley/ Gley Kolluvium z. T. Braunerde Gley
11
anthropogen überprägte Böden
32
010301288
« ¬
¬
«
L2
7
Altlastenverdachtsflächen
1
« «
¬
¬ «
¬
1
5
0174
Altlastenverdachtsflächen
2695
nachrichtlich erfasste Altlastverdachtsflächen
8
0337
«
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11
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1
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5
0147
«
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AC 074
«
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2
Würselen
7
«
¬
«
¬
010300144
3
Verlust von Infiltrationsflächen über Grundwasserleiter mittlerer Bedeutung
durch Versiegelung
Bo5
6
«
¬
Oberflächenwasser
«
¬
Beeinträchtigung, Verlust, Funktionsverlust eines Oberflächengewässers durch
Querung und / oder Verbauung, Verlegung
1
of
1
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A
Nebenvorfluter Heyder Feld
Bo10
125453
1465
«
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1
2694 2693
2695
2696
0156
0156
hoch
Nr. des Konfliktschwerpunktes
Wa1
Bo9
Grundlageninformation
0299
«
¬
«
¬
2
Kohlscheid
Südlimburgische
Kreidetafel
Abgrenzung der Grundwasserkörper
2705
010301288
«
¬
«
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7
7
«
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8
«
¬
1
1
Grundwassermessstelle
Herzogenrath_1
Pegelmesstelle
124801
Gewässergütemessstelle
2712
0340
0314
Hauptterassen des Rheinlandes
Fließgewässer
7
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«
«
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«
¬
«
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«
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«
¬
ch
Überschwemmungsgebiet
A8
Stillgewässer
A1
1500
7
1
11
Ab
sch
Anschlußblatt 1
nit
t
7
Bo7
«
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Bo8
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«
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«
7
1
Anschlußblatt 2
¬
«
«
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0159
«
« ¬
¬
7
7
bearbeitet:
gezeichnet:
Rademacher
Niehaus
erstellt:
Projekt Nr.:
27.02.2015
14-039
Maßstab:
Anlage:
Stand:
UVS
Datei:
10_Auswirk_Boden_Wasser.mxd
1 : 10.000
Karte 10, Blatt 2 von 2
Auftraggeber: StädteRegion Aachen
1496
Brückenbauwerk
3
Grenzen
SCHMELZER Die Ingenieure
124606
010203199
1
7
«
«¬
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2
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A4
7
Grenze Deutschland / Niederlande
Stadtgrenze
«
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2
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Zollernstraße 10
52070 Aachen
«
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1
7
1
Auswirkungen auf Boden
und Wasser
Radschnellweg
7
«
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AA 045d
1462
7
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Planung
32
2
ch
Abs
1
L2
AA 013
7
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«
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«
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AA 046
A7
7
Umweltverträglichkeitsstudie
zum
Radschnellweg
Aachen - Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen
0423
Ba
h
1
StädteRegion Aachen
1
7
A5
a
ulb
ka
n
i
Ste
Konzept
2510
« ¬
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«
A6
Hauptterrassen des Rheinlandes
2692 1688
0356
Bo8
*
*
1688
Abschnitt 4
S
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«
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1
Blatt 1
Bedeutung
AC 0174
Vorf
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G
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i
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Blatt 2
Verlust von Infiltrationsflächen über Grundwasserleiter hoher Bedeutung
durch Versiegelung
«
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Bo10
3
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Wasser
Grundwasser
«
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6
«
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Horbach
Bodendenkmäler
AC 0175
2
«
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7
AC 0174
160283
«
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010203205
«
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Bodendenkmäler
Wa3
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1
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«
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Tagesbrüche
«
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7
0358
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«
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«
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«
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Linksrheinisches Schiefergebirge
1
1
Bo7
«
¬
5
Zur Verdeutlichung der Wertigkeit einzelner Schutzgüter
wurde die Breite des Radschnellweges unmaßstäblich dargestellt.
Die Regelbreite des Radweges beträgt etwa 5 m.
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Untersuchungsraum UVS
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Wasser Umwelt Verkehr
Gartenstraße 38 52249 Eschweiler
Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15
post@schmelzer-ingenieure.de
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StädteRegion Aachen
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wurde die Breite des Radschnellweges unmaßstäblich dargestellt.
Die Regelbreite des Radweges beträgt etwa 5 m.
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Untersuchungsraum UVS
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Umweltverträglichkeitsstudie
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Radschnellweg
Aachen - Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen
Auswirkungen auf Landschaftsbild
und Erholung
Maßstab:
Anlage:
1 : 10.000
Karte 11, Blatt 1 von 2
Auftraggeber: StädteRegion Aachen
bearbeitet:
gezeichnet:
Rademacher
Niehaus
erstellt:
Projekt Nr.:
27.02.2015
14-039
Stand:
UVS
Datei:
11_Auswirk_Landbild_Erhol.mxd
Zollernstraße 10
52070 Aachen
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SCHMELZER Die Ingenieure
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Wasser Umwelt Verkehr
Gartenstraße 38 52249 Eschweiler
Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15
post@schmelzer-ingenieure.de
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wurde die Breite des Radschnellweges unmaßstäblich dargestellt.
Die Regelbreite des Radweges beträgt etwa 5 m.
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Gartenstraße 38 52249 Eschweiler
Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15
post@schmelzer-ingenieure.de
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Zur Verdeutlichung der Wertigkeit einzelner Schutzgüter
wurde die Breite des Radschnellweges unmaßstäblich dargestellt.
Die Regelbreite des Radweges beträgt etwa 5 m.
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Umweltverträglichkeitsstudie
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Auswirkungen auf Wohn- und
Wohnumfeldfunktion,
Klima/Luft, Kultur- und Sachgüter
Maßstab:
Anlage:
1 : 10.000
Karte 12, Blatt 1 von 2
bearbeitet:
gezeichnet:
Rademacher
Niehaus
erstellt:
Projekt Nr.:
27.02.2015
14-039
Stand:
UVS
Datei:
12_Auswirk_Wohn_Umfeld.mxd
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Untersuchungsraum UVS
Auftraggeber: StädteRegion Aachen
Zollernstraße 10
52070 Aachen
SCHMELZER Die Ingenieure
Wasser Umwelt Verkehr
Gartenstraße 38 52249 Eschweiler
Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15
post@schmelzer-ingenieure.de
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Hauptverkehrsstraßen (Autobahn, Landstraße)
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Projekt Nr.:
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Stand:
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Datei:
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Auftraggeber: StädteRegion Aachen
Zollernstraße 10
52070 Aachen
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Auswirkungen auf Wohn- und
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Klima/Luft, Kultur- und Sachgüter
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AL-AC-9005
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LSG-2.2-1
Kultur- und Sachgüter
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LSG-2.2-2
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Gartenstraße 38 52249 Eschweiler
Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15
post@schmelzer-ingenieure.de
Anlage 13
Liste der Höhlenbäume mit Angaben zu Lage, Baumart und Höhlenart
Nummer xKoordinaten yKoordinaten Baumart
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2506162
2506225
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2506217
2506186
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2506192
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2506183
2506195
2506195
2506179
2506164
2506158
2506174
2506176
2506153
2506144
2506147
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2506046
2506068
2506081
2506036
2506064
2506035
2506039
2506013
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2506008
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5635197
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5635196
5635163
5635286
5635231
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Obstbaum
Eiche
Eiche
Eiche
Hainbuche
Eiche
Eichen
Eiche
Hainbuche
Eiche
Hainbuche
Eiche
Eiche
Hainbuche
Eiche
Eiche
Eiche
Eiche
Eiche
Eiche
Hainbuche
Esche
Hainbuche
Hainbuche
unbekannt
Eiche
unbekannt
Hainbuche
Eiche
Hainbuche
Eiche
Baumstumpf
Eiche
Eiche
Eiche
Hainbuche
Rotbuche
Rotbuche
Hainbuche
Eiche
Eiche
Hainbuche
Rotbuche
toter Baum
Pappel
Hasel
Hainbuche
Höhlenart
Baumhöhlen
Baumhöhlen
Baumhöhlen
Astlöcher
Specht- und Astlochhöhlen
Baumhöhlen
Baumhöhlen
Astlöcher
hohler Stamm
Spechthöhlen
hohler Stamm
hohler Stamm
Spechthöhlen
Astlöcher
abgeplatze Borke, Spechthöhlen
Baumhöhle, hohler Stamm
Spechthöhlen
Spechthöhlen
Astlöcher
hohler Ast
Astlöcher
Spechthöhlen
hohler Stamm
Astlöcher
hohler Stamm
Spechthöhlen
hohler Stamm
Astlöcher
Spechthöhlen
Astlöcher
tw. hohl
hohler Baumstumpf
tw.hohle Äste, Astlöcher
tw.hohle Äste, Astlöcher
Spechthöhlen
tw.hohle Äste, Astlöcher
Astlöcher
Astlöcher
tw. hohl
Astlöcher
Astlöcher
tw. hohl
Astlöcher
abgeplatzte Borke, Astlöcher
Spechthöhlen
tw. hohl
Astlöcher
1
Anlage 13
Nummer xKoordinaten yKoordinaten Baumart
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50
51
52
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99
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2505897
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2505962
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2505896
2505908
2505922
2505916
2505915
2505909
2505889
2505924
2505917
2505914
2505892
2505864
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2505770
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2505615
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2504639
2504650
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5635141
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5629177
5629155
5629143
Hainbuche
Rotbuche
Hainbuche
Eiche
Eiche
Hainbuche
Hainbuche
Hainbuche
Hainbuche
Eiche
Hainbuche
Esche
Hainbuche
Hainbuche
Hainbuche
Eiche
Eiche
Eiche
Eiche
Eiche
Eiche
Eiche
Eiche
Eiche
Kirsche
Kirsche
Eßkastanie
Eiche
Eßkastanie
Eiche
Eßkastanie
unbekannt
Eßkastanie
Eiche
Ahorn
Kastanie
Eiche
Eiche
Ahorn
Kastanie
Eiche
Ahorn
Ahorn
Esche
Ahorn
Ahorn
Esche
Weide
Hainbuche
unbekannt
unbekannt
unbekannt
Ahorn
Höhlenart
Astlöcher
tw.hohl, Astlöcher
tw.hohl, Astlöcher
gespaltener Stamm, Spechthöhlen
Spechthöhlen
Astlöcher
Astlöcher
Astlöcher
Astlöcher
tote Äste, abgeplatze Borke
Astlöcher
tw. hohl
tw. hohl
Astlöcher
Astlöcher
Astlöcher
gespaltener Stamm, Astlöcher
Astlöcher
tw.hohl, Astlöcher
Astlöcher
Astlöcher
Astlöcher
Astlöcher
Astlöcher
Spechthöhlen
Spechthöhlen
tw.hohl, Astlöcher
Baumhöhlen
Baumhöhlen
Astlöcher
tote Äste, Baumhöhle
hohler Stamm
hohler Stamm
Astlöcher
abgeplatzte Borke
abgeplatzte Borke
abgeplatze Borke, Spechthöhlen
Astlöcher
Spechthöhlen
Spechthöhlen
Astlöcher
tw. hohl
abgeplatzte Borke
Astlöcher
tote Äste, Baumhöhle
abgeplatzte Borke
Astlöcher
Astlöcher
Astlöcher
abgeplatzte Borke
toter Ast, abgeplatzte Borke
abgeplatzte Borke
tw.hohl, Astlöcher
2
Anlage 13
Nummer xKoordinaten yKoordinaten Baumart
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2504747
2504725
2504742
2504738
2504739
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2504741
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5628317
5628273
Eiche
Ahorn
Robinie
Kirsche
Eiche
Eiche
Eiche
Eiche
Robinie
toter Baum
Ahorn
Hainbuche
Robinie
toter Baum
Kirsche
Kirsche
Kirsche
Eiche
Kirsche
Kirsche
Kirsche
Kirsche
Kirsche
Robinie
Robinie
Ahorn
Weide
Hasel
Weide
Eiche
Eiche
Hainbuche
Ahorn
Ahorn
Robinie
Höhlenart
tw.hohl, Astlöcher
tw.hohl, Astlöcher
abgeplatze Borke, Spechthöhlen
abgeplatzte Borke
Astlöcher
tote Äste, abgeplatze Borke
tote Äste, abgeplatze Borke
tote Äste, abgeplatze Borke
hohler Stamm
hohler Stamm
Astlöcher
Astlöcher
tote Äste, Stamm gespalten
hohler Stamm
hohler Stamm
abgeplatze Borke
abgeplatze Borke, Spechthöhlen
hohler Stamm
abgeplatze Borke
abgeplatze Borke
abgeplatze Borke
abgeplatze Borke
hohle Äste, abgeplatze Borke
abgeplatze Borke
tw.hohl
tw.hohl, Astlöcher
Spechthöhlen
Astlöcher
Astlöcher
hohler Stamm
tw.hohl
tw.hohl, Astlöcher
Astlöcher
Astlöcher
hohler Stamm
3
Anlage 13
Liste der Höhlenbäume mit Angaben zu Lage, Baumart und Höhlenart
Nummer
1
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Baumart
Obstbaum
Eiche
Eiche
Eiche
Hainbuche
Eiche
Eichen
Eiche
Hainbuche
Eiche
Hainbuche
Eiche
Eiche
Hainbuche
Eiche
Eiche
Eiche
Eiche
Eiche
Eiche
Hainbuche
Esche
Hainbuche
Hainbuche
unbekannt
Eiche
unbekannt
Hainbuche
Eiche
Hainbuche
Eiche
Baumstumpf
Eiche
Eiche
Eiche
Hainbuche
Rotbuche
Rotbuche
Hainbuche
Eiche
Eiche
Hainbuche
Rotbuche
toter Baum
Pappel
Hasel
Hainbuche
Höhlenart
Baumhöhlen
Baumhöhlen
Baumhöhlen
Astlöcher
Specht- und Astlochhöhlen
Baumhöhlen
Baumhöhlen
Astlöcher
hohler Stamm
Spechthöhlen
hohler Stamm
hohler Stamm
Spechthöhlen
Astlöcher
abgeplatze Borke, Spechthöhlen
Baumhöhle, hohler Stamm
Spechthöhlen
Spechthöhlen
Astlöcher
hohler Ast
Astlöcher
Spechthöhlen
hohler Stamm
Astlöcher
hohler Stamm
Spechthöhlen
hohler Stamm
Astlöcher
Spechthöhlen
Astlöcher
tw. hohl
hohler Baumstumpf
tw.hohle Äste, Astlöcher
tw.hohle Äste, Astlöcher
Spechthöhlen
tw.hohle Äste, Astlöcher
Astlöcher
Astlöcher
tw. hohl
Astlöcher
Astlöcher
tw. hohl
Astlöcher
abgeplatzte Borke, Astlöcher
Spechthöhlen
tw. hohl
Astlöcher
Seite 1
Anlage 13
Nummer
48
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5631647
5631635
5631622
5631587
5631572
5631560
5631508
5631486
5631465
5631465
5631445
5631433
Baumart
Hainbuche
Rotbuche
Hainbuche
Eiche
Eiche
Hainbuche
Hainbuche
Hainbuche
Hainbuche
Eiche
Hainbuche
Esche
Hainbuche
Hainbuche
Hainbuche
Eiche
Eiche
Eiche
Eiche
Eiche
Eiche
Eiche
Eiche
Eiche
Kirsche
Kirsche
Eßkastanie
Eiche
Eßkastanie
Eiche
Eßkastanie
unbekannt
Eßkastanie
Eiche
Ahorn
Kastanie
Eiche
Eiche
Ahorn
Kastanie
Eiche
Ahorn
Ahorn
Esche
Ahorn
Ahorn
Esche
Weide
Hainbuche
unbekannt
unbekannt
unbekannt
Ahorn
Höhlenart
Astlöcher
tw.hohl, Astlöcher
tw.hohl, Astlöcher
gespaltener Stamm, Spechthöhlen
Spechthöhlen
Astlöcher
Astlöcher
Astlöcher
Astlöcher
tote Äste, abgeplatze Borke
Astlöcher
tw. hohl
tw. hohl
Astlöcher
Astlöcher
Astlöcher
gespaltener Stamm, Astlöcher
Astlöcher
tw.hohl, Astlöcher
Astlöcher
Astlöcher
Astlöcher
Astlöcher
Astlöcher
Spechthöhlen
Spechthöhlen
tw.hohl, Astlöcher
Baumhöhlen
Baumhöhlen
Astlöcher
tote Äste, Baumhöhle
hohler Stamm
hohler Stamm
Astlöcher
abgeplatzte Borke
abgeplatzte Borke
abgeplatze Borke, Spechthöhlen
Astlöcher
Spechthöhlen
Spechthöhlen
Astlöcher
tw. hohl
abgeplatzte Borke
Astlöcher
tote Äste, Baumhöhle
abgeplatzte Borke
Astlöcher
Astlöcher
Astlöcher
abgeplatzte Borke
toter Ast, abgeplatzte Borke
abgeplatzte Borke
tw.hohl, Astlöcher
Seite 2
Anlage 13
Nummer
101
102
103
104
105
106
107
108
109
110
111
112
113
114
115
116
117
118
119
120
121
122
123
124
125
126
127
128
129
130
131
132
133
134
135
x_UTM
293232
293215
293259
293277
293277
293226
293226
293242
293270
293255
293234
293245
293286
293303
293288
293292
293270
293286
293282
293282
293281
293280
293274
293284
293327
293365
293368
293396
293423
293354
293422
293497
293534
293512
293526
Z:\2014\14-039\excel\BaumhöhlenKoordinaten.xlsx
y_UTM
5631419
5631416
5631413
5631401
5631404
5631393
5631388
5631376
5631357
5631342
5631306
5631314
5631306
5631287
5631289
5631282
5631269
5631253
5631248
5631250
5631250
5631252
5631248
5631227
5631192
5631112
5631065
5631061
5630980
5631029
5630940
5630595
5630561
5630595
5630550
Baumart
Eiche
Ahorn
Robinie
Kirsche
Eiche
Eiche
Eiche
Eiche
Robinie
toter Baum
Ahorn
Hainbuche
Robinie
toter Baum
Kirsche
Kirsche
Kirsche
Eiche
Kirsche
Kirsche
Kirsche
Kirsche
Kirsche
Robinie
Robinie
Ahorn
Weide
Hasel
Weide
Eiche
Eiche
Hainbuche
Ahorn
Ahorn
Robinie
Höhlenart
tw.hohl, Astlöcher
tw.hohl, Astlöcher
abgeplatze Borke, Spechthöhlen
abgeplatzte Borke
Astlöcher
tote Äste, abgeplatze Borke
tote Äste, abgeplatze Borke
tote Äste, abgeplatze Borke
hohler Stamm
hohler Stamm
Astlöcher
Astlöcher
tote Äste, Stamm gespalten
hohler Stamm
hohler Stamm
abgeplatze Borke
abgeplatze Borke, Spechthöhlen
hohler Stamm
abgeplatze Borke
abgeplatze Borke
abgeplatze Borke
abgeplatze Borke
hohle Äste, abgeplatze Borke
abgeplatze Borke
tw.hohl
tw.hohl, Astlöcher
Spechthöhlen
Astlöcher
Astlöcher
hohler Stamm
tw.hohl
tw.hohl, Astlöcher
Astlöcher
Astlöcher
hohler Stamm
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