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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
258584.pdf
Größe
205 MB
Erstellt
23.05.17, 12:00
Aktualisiert
20.03.18, 09:59

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: FB 61/0712/WP17 öffentlich 23.05.2017 FB61/30 Radschnellweg Euregio: Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und Festlegung der weiteren Vorgehensweise Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 21.06.2017 27.06.2017 28.06.2017 05.07.2017 06.07.2017 11.07.2017 Bezirksvertretung Aachen-Mitte Naturschutzbeirat Bezirksvertretung Aachen-Richterich Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg Mobilitätsausschuss Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kenntnisnahme Entscheidung Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Verwaltung mit der Fortführung der Planungen des Radschnellwegs Euregio auf Basis der vorliegenden Machbarkeitsstudie und der darin ausgearbeiteten Linienführung zu beauftragen: Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der Städteregion  im nächsten Schritt die Machbarkeitsstudie einschließlich der Nutzen-Kosten-Analyse beim Land Nordrhein-Westfalen einzureichen und die Durchführung des Linienbestimmungsverfahrens zu beantragen. Die Umweltverträglichkeitsstudie ist in der dafür benötigten Form zu ergänzen,  die Linienführung im Vorgriff auf eine Festlegung im späteren Planfeststellungsverfahren möglichst freizuhalten,  mit dem Land Nordrhein-Westfalen die Zuständigkeiten für das weitere Planungsverfahren abzustimmen,  ein Konzept für den Ausgleich der Eingriffe in die Umwelt in den Grundzügen zu erarbeiten und mit den Unteren Naturschutzbehörden, Naturschutzverbänden und dem Landesbetrieb Straßenbau abzustimmen,  die notwendigen Planungsmittel für die kommenden Jahre haushaltsneutral einzuplanen und  ggf. notwendige Förderanträge zu stellen. Der Naturschutzbeirat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Vorlage FB 61/0712/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2017 Seite: 1/18 Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Verwaltung mit der Fortführung der Planungen des Radschnellwegs Euregio auf Basis der vorliegenden Machbarkeitsstudie und der darin ausgearbeiteten Linienführung zu beauftragen: Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der Städteregion  im nächsten Schritt die Machbarkeitsstudie einschließlich der Nutzen-Kosten-Analyse beim Land Nordrhein-Westfalen einzureichen und die Durchführung des Linienbestimmungsverfahrens zu beantragen. Die Umweltverträglichkeitsstudie ist in der dafür benötigten Form zu ergänzen,  die Linienführung im Vorgriff auf eine Festlegung im späteren Planfeststellungsverfahren möglichst freizuhalten,  mit dem Land Nordrhein-Westfalen die Zuständigkeiten für das weitere Planungsverfahren abzustimmen,  ein Konzept für den Ausgleich der Eingriffe in die Umwelt in den Grundzügen zu erarbeiten und mit den Unteren Naturschutzbehörden, Naturschutzverbänden und dem Landesbetrieb Straßenbau abzustimmen,  die notwendigen Planungsmittel für die kommenden Jahre haushaltsneutral einzuplanen und  ggf. notwendige Förderanträge zu stellen. Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Verwaltung mit der Fortführung der Planungen des Radschnellwegs Euregio auf Basis der vorliegenden Machbarkeitsstudie und der darin ausgearbeiteten Linienführung zu beauftragen: Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der Städteregion  im nächsten Schritt die Machbarkeitsstudie einschließlich der Nutzen-Kosten-Analyse beim Land Nordrhein-Westfalen einzureichen und die Durchführung des Linienbestimmungsverfahrens zu beantragen. Die Umweltverträglichkeitsstudie ist in der dafür benötigten Form zu ergänzen,  die Linienführung im Vorgriff auf eine Festlegung im späteren Planfeststellungsverfahren möglichst freizuhalten,  mit dem Land Nordrhein-Westfalen die Zuständigkeiten für das weitere Planungsverfahren abzustimmen,  ein Konzept für den Ausgleich der Eingriffe in die Umwelt in den Grundzügen zu erarbeiten und mit den Unteren Naturschutzbehörden, Naturschutzverbänden und dem Landesbetrieb Straßenbau abzustimmen,  die notwendigen Planungsmittel für die kommenden Jahre haushaltsneutral einzuplanen und  ggf. notwendige Förderanträge zu stellen. Vorlage FB 61/0712/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2017 Seite: 2/18 Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Verwaltung mit der Fortführung der Planungen des Radschnellwegs Euregio auf Basis der vorliegenden Machbarkeitsstudie und der darin ausgearbeiteten Linienführung zu beauftragen: Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der Städteregion  im nächsten Schritt die Machbarkeitsstudie einschließlich der Nutzen-Kosten-Analyse beim Land Nordrhein-Westfalen einzureichen und die Durchführung des Linienbestimmungsverfahrens zu beantragen. Die Umweltverträglichkeitsstudie ist in der dafür benötigten Form zu ergänzen,  die Linienführung im Vorgriff auf eine Festlegung im späteren Planfeststellungsverfahren möglichst freizuhalten,  mit dem Land Nordrhein-Westfalen die Zuständigkeiten für das weitere Planungsverfahren abzustimmen,  ein Konzept für den Ausgleich der Eingriffe in die Umwelt in den Grundzügen zu erarbeiten und mit den Unteren Naturschutzbehörden, Naturschutzverbänden und dem Landesbetrieb Straßenbau abzustimmen,  die notwendigen Planungsmittel für die kommenden Jahre haushaltsneutral einzuplanen und  ggf. notwendige Förderanträge zu stellen. Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt dem im Mobilitätsausschuss gefassten Beschluss zu, die Verwaltung mit der Fortführung der Planungen des Radschnellwegs Euregio auf Basis der vorliegenden Machbarkeitsstudie und der darin ausgearbeiteten Linienführung zu beauftragen: Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der Städteregion  im nächsten Schritt die Machbarkeitsstudie einschließlich der Nutzen-Kosten-Analyse beim Land Nordrhein-Westfalen einzureichen und die Durchführung des Linienbestimmungsverfahrens zu beantragen. Die Umweltverträglichkeitsstudie ist in der dafür benötigten Form zu ergänzen,  die Linienführung im Vorgriff auf eine Festlegung im späteren Planfeststellungsverfahren möglichst freizuhalten,  mit dem Land Nordrhein-Westfalen die Zuständigkeiten für das weitere Planungsverfahren abzustimmen,  ein Konzept für den Ausgleich der Eingriffe in die Umwelt in den Grundzügen zu erarbeiten und mit den Unteren Naturschutzbehörden, Naturschutzverbänden und dem Landesbetrieb Straßenbau abzustimmen,  die notwendigen Planungsmittel für die kommenden Jahre haushaltsneutral einzuplanen und  ggf. notwendige Förderanträge zu stellen. Vorlage FB 61/0712/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2017 Seite: 3/18 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-120102-900-06900-300-1 - Radschnellweg Aachen - Heerlen investive Ansatz fortgeschriebener Ansatz fortgeschriebener Gesamt- Gesamt- Auswirkungen 2017* Ansatz 2017* 2018 ff. Ansatz 2018 ff. bedarf (alt) bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 Auszahlungen 0 0 Ergebnis 0 0 + Verbesserung / 0 -Verschlechterung 0 0 0 0€ 50.000 € 50.000 € 50.000 € 0€ 50.000 € 50.000 € 50.000 € -50.000 PSP-Element Element 4-120201-928-2 Machbarkeitsstudie Radschnellwege konsumtive Ansatz fortgeschriebener Ansatz fortgeschriebener Folgekosten Folgekosten Auswirkungen 2017* Ansatz 2017* 2018 ff. Ansatz 2018 ff.* (alt) (neu) Ertrag Personal/Sachaufwand Abschreibungen Ergebnis + Verbesserung / -Verschlechterung 0 0 0 0 0 0 7.000 € 15.000 € 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 7.000 € 15.000 € 0 0 0 0 -8.000 0 Deckung ist vorhanden Vorlage FB 61/0712/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2017 Seite: 4/18 Erläuterungen: Sachstand Der Radschnellweg Euregio verbindet auf einer Länge von etwa 14 km Aachen und Herzogenrath mit Anschlüssen nach Heerlen und Kerkrade. Durch seinen Ausbaustandard wird mit dem Radschnellweg eine attraktive Radverkehrsinfrastruktur geschaffen, die den Nutzern ein durchgängig sicheres und komfortables Radfahren bei hohen Reisegeschwindigkeiten ermöglicht. Dadurch werden nicht zuletzt auch Pendler animiert, vom Kfz auf das Fahrradumzusteigen. Auf diese Weise kann ein Beitrag zur Minderung der Schadstoff- und Lärmbelastung geleistet werden. Zwischen Juni 2015 und Sommer 2016 wurde für den Radschnellweg Euregio eine zweistufige Bürgerbeteiligung durchgeführt. In Stufe 1 konnten alle Bürger eigene Streckenvorschläge und Kommentare einreichen. In Stufe 2 wurden je nach Abschnitt drei bis vier ausgewählte Streckenvarianten in Bürgerworkshops vor Ort vorgestellt und diskutiert. Nach Abwägung der Rückmeldungen und unterschiedlicher Planungsbelange wurde im Mobilitätsausschuss am 23.06.2016 die Linienführung beschlossen, mit der die Machbarkeitsstudie auf Aachener Stadtgebiet zu Ende geführt werden sollte. Die Machbarkeitsstudie und die Nutzen-Kosten-Analyse liegen jetzt vor. Für die Umweltverträglichkeitsstudie liegt eine Entwurfsfassung (vgl. Anlage 10) vor. Hierfür sollen vor dem Abschluss im weiteren Verfahren noch Ergänzungen u.a. aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben, zur Anpassung an einzelne Änderungen der Linienführung und zur Entwicklung eines ersten Ausgleichskonzepts erfolgen. Diese Vorgehensweise ist mit den unteren Naturschutzbehörden der Stadt Aachen sowie der Städteregion abgestimmt. Im Ergebnis ist der Bau des Radschnellwegs nach der jetzigen Erkenntnislage technisch machbar, und der Durchführung stehen keine grundlegenden Hindernisse im Wege. Die Eingriffe in die Umwelt sind ausgleichbar. In den folgenden Planungsphasen ist die Trassenführung weiter zu konkretisieren und u.a. vertiefte Untersuchungen zum Baugrund, zu Altlasten und zu Eingriffen in die Umwelt und deren Ausgleich durchzuführen. Die detaillierten Ergebnisse sind den Gutachten zu entnehmen. Nachfolgend werden die Ergebnisse zusammengefasst. A Ergebnisse der Vorplanung Alle Beschreibungen befinden sich im Bericht zur Machbarkeitsstudie (vgl. Anlage 1). Grundlage der Vorplanung sind die Kriterien für Radschnellwege des Landes Nordrhein-Westfalen, die u.a. Vorgaben für die Breite der Radverkehrsanlagen, des Belags und der Trennung vom Fußverkehr machen. Folgende Kriterien zu Mindestbreiten werden vom Land NRW benannt: - Zweirichtungsradweg: mindestens 4,00 m Breite - Einrichtungsradweg: mindestens 3,00 m - Radfahrstreifen: mindestens 3,00 m - Fahrradstraße (beide Richtungen): mindestens 4,00 m (plus Sicherheitsraum zum Parken) Vorlage FB 61/0712/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2017 Seite: 5/18 Die untersuchte Linienführung des Radschnellweg einschließlich der verschiedenen Anbindungsstrecken ist im Übersichtslageplan und den Lageplänen in den Anlagen 2–5 dargestellt. Hierfür wurde die Vorplanung durch das Ingenieurbüro H. Berg & Partner GmbH durchgeführt. Die Arbeit des Büros wurde durch die Lenkungsgruppe begleitet, die sich aus Vertretern der Projektpartner Stadt Aachen, Stadt Herzogenrath und StädteRegion Aachen zusammensetzt. In der Machbarkeitsstudie wurde ein Vorschlag zu Gestaltungsstandards für die einzelnen Führungsformen entwickelt. Diese sollen die einheitliche und durchgängige Erkennbarkeit des Radschnellwegs sicherstellen und die Einhaltung der Kriterien für Radschnellwege des Landes Nordrhein-Westfalen gewährleisten. Dazu gehören Vorgaben zu den o.a. Mindestbreiten sowie Markierungen (blaue Schmalstriche) und der Ausgestaltung der Trennung zwischen Fußgängern und Radfahrern. Die Standards werden in der Entwurfsplanung mit dem Land abgestimmt. Abschnitt Aachen-Mitte (vgl. Anlage 3) Der Radschnellweg verläuft ab Grabenring über die Wüllnerstraße zum Alleenring. Hier lassen sich die Kriterien des Landes Nordrhein-Westfalen für Radschnellwege aufgrund der geringen Breite des Verkehrsraums und der intensiven Nutzung durch Fußgänger und den ÖPNV nicht einhalten. Derzeit wird die Wüllnerstraße durch die Stadt Aachen überplant. Im Rahmen des Projektes werden die Belange der Radfahrer berücksichtigt. Über die Turmstraße zwischen Alleenring und Roermonder Straße wird die Verbindung zur Rütscher Straße hergestellt. Beide werden als Fahrradstraße eingerichtet. Der Kfz-Verkehr ist weiter zugelassen. Mit Ausnahme der Kreuzungen mit dem Alleenring und der Roermonder Straße sollen die Fahrradstraßen an allen Querstraßen möglichst Vorfahrt erhalten. Durch geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen soll einem Anstieg der Geschwindigkeit der Kfz entgegengewirkt werden. Auf der Rütscher Straße wird der Straßenquerschnitt etwas verbreitert, um ausreichende Sicherheitsabstände zu den Stellplätzen am Straßenrand sicherzustellen. Dazu wird die Stellplatzreihe auf der Westseite um etwa 1,00 m bis 1,20 m in Richtung des Grünstreifens verlegt. Die Bäume am Straßenrand sollen dabei erhalten werden. Über das Gelände des Studierendenwerks soll eine Anbindungsstrecke an die Roermonder Straße eingeplant werden, die eine Verbindung in das südliche Laurensberg und das Gewerbegebiet an der Kackertstraße darstellt. Diese Anbindung nutzt die vorhandenen Verkehrsflächen zu den dortigen Studententürmen und wird mit einem kurzen Neubauabschnitt an die Radverkehrsanlagen angeschlossen, die mit dem vorhandenen Brückenbauwerk der Roermonder Straße über die Kohlscheider Straße führen. Die Anbindung erfordert auch einen teilweisen Ausbau der bestehenden Radverkehrsanlagen, kann jedoch mit geringeren Breiten als beim Radschnellweg hergestellt werden. Nördlich der Einmündung mit der Nizzaallee wird der Radschnellweg geradeaus in Richtung Kohlscheider Straße geführt. Nach der Festlegung der Vorzugsvariante durch die politischen Gremien im Juni 2016 wurden im November 2016 den Kleingärtnern die bisherigen Planungsideen vorgestellt. Anschließend wurden die von den Kleingärtnern vorgeschlagenen Alternativvarianten geprüft und mit Vorlage FB 61/0712/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2017 Seite: 6/18 den vorgesehenen beiden Varianten verglichen (vgl. Anlage 6 und 7). Als Ergebnis dieser Prüfung wird die Variante unmittelbar westlich der Kleingartenanlage präferiert. Hierdurch bleiben alle Gärten erhalten. Dazu ist ein Eingriff in den dortigen Böschungsbereich und Baumbestand erforderlich. Alternativ kann der Radschnellweg in Randlage innerhalb der Kleingartenanlage geführt werden. Diese Variante ist kostengünstiger, führt aber im Saldo zum Verlust von etwa zwei Kleingärten und wird daher von den Kleingärtnern abgelehnt. Die Kleingärtner haben sich für den Fall der nun präferierten Lösung eine Trennung zwischen Radschnellweg und Gärten durch einen Zaun oder eine Hecke gewünscht, um unangenehme Auswirkungen durch Lärm und Verschmutzung zu reduzieren. Diese können im Rahmen der Entwurfsplanung geprüft und ggf. eingeplant werden. Ein Brückenbauwerk von etwa 330 m Länge über die Kohlscheider Straße und den Toledoring stellt die Verbindung zum alten Bahndamm in Laurensberg her. Abschnitt Aachen-Laurensberg (vgl. Anlage 3) Nach der Brücke zwischen Lousberg und altem Bahndamm kann im weiteren Verlauf des alten Bahndamms durch eine weitere Brücke (ca. 60 m) über die Schlossparkstraße die dortige Unterbrechung des alten Bahndamms beseitigt werden. Auf dem alten Bahndamm wurde 2008 der Weiße Weg als Spazierroute eingerichtet sowie ein Aufenthaltsbereich mit Hollywoodschaukel und Ruhemöglichkeiten geschaffen. In der Bürgerbeteiligung wurde deutlich, dass viele Anwohner durch den Radschnellweg eine Störung dieses Naherholungsbereichs befürchten. Wegen der Bedeutung des alten Bahndamms für die Naherholung wird empfohlen, in der Entwurfsplanung ein besonderes Augenmerk auf die Konfliktvermeidung zwischen Radfahrern und Fußgängern und die gestalterische Qualität zu legen und hierbei die Bürger intensiv zu beteiligen. Der Aufenthaltsbereich bleibt auf jeden Fall erhalten. Dies soll bei der weiteren Planung der Brücke hinsichtlich Lage, Führung und Anbindung berücksichtigt werden. Für den Bereich bedarf es einer besonderen Lösung für die Flächen- und Querschnittsaufteilung. Um Radfahrer und Fußgänger voneinander trennen zu können, wird der heute befestigte Querschnitt von etwa 2,00 m verbreitert, so dass zukünftig für den Radschnellweg 4,00 m und den Gehweg 2,50 m zur Verfügung stehen. Zusätzlich soll in Teilbereichen eine Hecke zwischen beiden Wegen eine Schutzfunktion bieten. Die befestigte Fläche wird damit gegenüber heute vergrößert und die begrünten Flächen reduziert. Durch die neuen Brücken wird eine neue barrierefreie Verbindung für Fußgänger und Radverkehr über den alten Bahndamm bis zum Lousberg wieder hergestellt, die mit dem Bau der Schlossparkstraße, der Kohlscheider Straße und des Toledorings vor fast 50 Jahren unterbrochen wurde. Nach den bisherigen Untersuchungen werden im Bereich des Weißen Wegs größere Bäume nur vereinzelt beseitigt werden müssen. Am nördlichen Ende des alten Bahndamms mündet der Radschnellweg in die Straße Tittardsfeld ein. Hier soll eine Anbindungsstrecke in Richtung Campus Melaten und Uniklinik abzweigen, die über Tittardsfeld – Schlossparkstraße – Roermonder Straße – Schurzelter Straße – Sörenweg verläuft und am Campusboulevard an die Radverkehrsanlagen Richtung Uniklinik angeschlossen wird. Die Anbindung wird in den bestehenden Straßen als Tempo 30-Strecke geführt, auf der Roermonder Vorlage FB 61/0712/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2017 Seite: 7/18 Straße werden die bestehenden Radfahrstreifen neu markiert. Für den Sörenweg wird ein Ausbau zum gemeinsamen Geh-/Radweg mit 4,00 m Breite vorgeschlagen. Der Radschnellweg verläuft weiter nach Norden auf der Fahrbahn der Straße Tittardsfeld, die als Fahrradstraße mit Zulassung für den Kfz-Verkehr eingerichtet wird. Für ein verträgliches und sicheres Miteinander von Rad- und Kfz-Verkehr soll die Erkennbarkeit des Radschnellwegs in der Entwurfsplanung auf besondere Weise sichergestellt werden. Auf etwa 170 m wird der Radschnellweg mit einem Neubauabschnitt an die Bahnlinie Aachen – Herzogenrath herangeführt. Dazu ist der Erwerb von privaten Flächen notwendig, der noch zu regeln ist. Die Roermonder Straße wird parallel zur Bahnlinie unterquert. Hierzu wird im östlichen Widerlager der Straßenbrücke eine Unterführung für den Radschnellweg erstellt. Die Machbarkeit dieses Bauwerks wurde untersucht und mit dem Landesbetrieb Straßen NRW als Baulastträger abgestimmt. Als Alternative wurde der Ersatz der alten Straßenbrücke durch ein breiteres Bauwerk geprüft. Nach Aussage des Landesbetriebs Straßen NRW wird dieser aus wirtschaftlichen abgelehnt. Im Nachgang zur Entscheidung der Linienführung im Juni 2016 wurde noch eine geänderte Linienführung in Laurensberg geprüft. Um den Radschnellweg möglichst schnell zum CampusMelaten und zum Campus-West zu führen, wurde eine Linienführung von der Bahnbrücke Roermonder Straße entlang der Bahnlinie bis zum Westbahnhof geprüft. Im Ergebnis wird diese Variante nicht weiter verfolgt, weil die Platzverhältnisse zwischen der Bahnlinie und den angrenzenden Privatgrundstücken sehr beengt sind, im Böschungsbereich der Bahnlinie sehr aufwändige Stützkonstruktionen notwendig würden, die weitreichende Eingriffe in die Privatgrundstücke und den alten Baumbestand zur Folge hätten. Die Streckenführung würde damit auch teurer als die Variante über den alten Bahndamm. Abschnitt Aachen-Richterich (vgl. Anlage 4 und 5) Wegen der beengten Platzverhältnisse im Ortskern von Richterich ist eine getrennte richtungsbezogene Führung nach Radschnellwegstandard (zwei Einrichtungsradwege oder Radfahrstreifen mit jeweils 3,00 m Breite) auf der Roermonder Straße nicht möglich. Um trotzdem die vom Fördergeber vorgegebenen Standards für Radschnellwege weitestgehend einhalten zu können, wird die Anlage eines einseitigen Zweirichtungsradweges westlich der Roermonder Straße empfohlen. Innerörtliche Zweirichtungsradwege im Seitenraum sind in der Vergangenheit vor allem dann durch Gefahren für die Verkehrssicherheit aufgefallen, wenn die Führung hinter parkenden Fahrzeugen lag und es viele Einmündungen bzw. Grundstückszufahrten gab. An solchen Strecken wurde in den letzten Jahren aus Gründen der Verkehrssicherheit von den Fachleuten immer eine Führung der Radfahrer auf der Fahrbahn in Radfahr- oder Schutzstreifen präferiert. Diese Problematik wird auch an das Land NRW herangetragen, um zu klären, ob es bereits Erfahrungen von anderen Radschnellwegen zu dieser Thematik gibt. Um die Sicherheit der Radfahrer zu erhöhen, soll der Radschnellweg baulich vom Gehweg und der Fahrbahn getrennt werden. Bei der weiteren Planung ist besonders auf gute Sichtbeziehungen zwischen Radfahrern und Kfz-Führern zu achten. Diese sollen durch die Führung des Vorlage FB 61/0712/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2017 Seite: 8/18 Radschnellweges unmittelbar neben der Fahrbahn und durch die übersichtliche Ausgestaltung der Überwege und –fahrten sichergestellt werden. Dazu sind zur Querung neben der Furtmarkierung z.B. Rampensteine oder „Kölner Teller“ denkbar. Weiterhin könnten Furten zur Verdeutlichung farblich abgesetzt werden. Im Bereich von Zufahrten und Einmündungen rechnen abbiegende Autofahrer oft nicht mit den aus der „falschen“ Richtung kommenden Radfahrern. Daher sind diese bei einem Zweirichtungsradweg in der Ortslage Richterich sorgfältig zu planen, um den Zweirichtungsverkehr besonders deutlich zu machen und durch niedrige Abbiegegeschwindigkeiten die Unfallgefahr zu minimieren. Beispiele u.a. aus den Niederlanden zeigen, dass dies möglich ist. Eine besondere Bedeutung kommt guten Sichtbeziehungen zu. In der Ortslage Richterich befinden sich vielfältige Nutzungen auf beiden Straßenseiten, u.a. am Rathausplatz. Daher ist zusätzlich zum Radschnellweg die Markierung eines Schutzstreifens für Radfahrer auf der Fahrbahn für die Fahrtrichtung Norden zu empfehlen. Dies greift die Lösung auf, die nach aktueller Beschlusslage der Stadt Aachen in Abhängigkeit vom Fördergeber und vom Landesbetrieb Straßen NRW möglichst bald umgesetzt werden soll. Im Vorgriff auf die spätere Entwurfsplanung wurde an sechs ausgewählten Querschnitten der Roermonder Straße die Machbarkeit überprüft (vgl. Anlage 8). Danach können die Radschnellwegkriterien mit Ausnahme kürzerer Abschnitte eingehalten werden. Dazu ist es allerdings notwendig, dass auf der westlichen Fahrbahnseite im Abschnitt zwischen Horbacher Straße und Schloß-Schönau-Straße durchgehend das Parkraumangebot am Fahrbahnrand (etwa 33 Parkstände) entfallen muss. Lediglich die Parkstände (etwa 6 Parkplätze) im Bereich des Bahntunnels nach Alt-Richterich könnten bestehen bleiben. Erste Untersuchungen zur Auslastung der Parkplätze zeigen, dass diese im Gesamtbereich um den Rathausplatz zu Zeiten starker Nachfrage (mittwochvormittags (Markt) und freitagnachmittags) gut ausgelastet sind. Trotzdem könnte der Wegfall der 33 Parkstände auf der Westseite der Roermonder Straße in den meisten Zeiten im direkten Umfeld (öffentlichen Parkplätze im Bereich Ostseite der Roermonder Straße zwischen Horbacher Straße und Schloß-Schönau-Straße sowie der Parkplätze am Rathausplatz und bis einschließlich Parkstraße 8) kompensiert werden. Lediglich am Mittwochvormittag waren im o.a. Nahbereich der Roermonder Straße zwischen Horbacher Straße und Schloß-Schönau-Straße sowie der Parkplätze am Rathausplatz und bis einschließlich Parkstraße 8 weniger Parkplätze frei als wegfallen würden. Eine Möglichkeit zur Kompensation wäre u.U. eine Übereinkunft mit dem Betreiber des Discounters Roermonder Straße 577. An dieser Stelle stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung, die ggf. genutzt werden könnten. Detaillierte Untersuchungen und ggf. notwendige Kompensationsvorschläge werden im Rahmen der Entwurfsplanung durchgeführt und erarbeitet. Aus Sicht des Radverkehrs wird zur Vermeidung von Wartezeiten für die Kreuzung Roermonder Straße/Horbacher Straße/Berensberger Straße die Umgestaltung zu einem Kreisverkehr vorgeschlagen. Der Radschnellweg kann dann über die Zufahrt der Horbacher Straße vorfahrtberechtigt geführt werden. Die überschlägige Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Kreisverkehrs hat die Machbarkeit bestätigt. Hierfür soll in der weiteren Planung eine detaillierte Untersuchung der Leistungsfähigkeit mit aktuellen Zählwerten erfolgen sowie der Berücksichtigung Vorlage FB 61/0712/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2017 Seite: 9/18 von evtl. Verkehrsverlagerungen infolge der geplanten Ortsumgehung Richterich und des Bahnhaltepunkts Richterich. Alternativ kann der Radschnellweg in die jetzige Lichtsignalisierung eingebunden werden, wodurch jedoch längere Wartezeiten für die Radfahrer entstehen. Mit dem Bau der Ortsumgehung wird der Radschnellweg am nördlichen Ende von Richterich eine zusätzliche Straße höherer Verkehrsbedeutung queren. Im Zuge der Planung dieser Straße sollte eine niveaufreie Querung geplant werden, um eine möglichst hohe Reisegeschwindigkeit mit zugleich geringen Wartezeiten und eine bestmögliche Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Nördlich des Ortsausgangs Richterich soll der Radschnellweg nach Osten verschwenken und mit einem Tunnel unter der Roermonder Straße (L 232) in den Küppershofweg und die Hasenwaldstraße führen, die zur Fahrradstraße mit eigenem Gehweg ausgebaut werden. Von dort erfolgt der Neubau eines selbstständig geführten Zweirichtungsradwegs (inkl. Gehweg) mit Anschluss an die Einmündung Dornkaulstraße/Kämpgenstraße in Kohlscheid. Abschnitt Richterich – Locht (Grenze) (- Heerlen) (Anlage 5) Die Potentialanalyse hat gezeigt, dass bis in die Ortslage Alt Richterich mit 1.000 Radfahrern/Tag zu rechnen ist. Nördlich davon bis zur Grenze sind jedoch nur zwischen 300 und 700 Radfahrern/Tag zu erwarten. Dies liegt deutlich unter der Mindestgrenze von 1.000 Radfahrern/Tag, die das Land NRW auf längeren Strecken als Voraussetzung für einen Radschnellweg des Landes vorgibt. In diesem Abschnitt wird die Radverkehrsführung daher nicht mehr als Radschnellweg geplant. Wegen der grenzüberschreitenden Bedeutung mit dem Anschluss in Richtung Heerlen soll aber weiterhin eine qualitativ hochwertige schnelle überregionale Route entstehen, die jedoch in den Ausbaubreiten reduziert werden kann. Diese wird im Folgenden als Hauptroute bezeichnet. Auf einen eigenen Gehweg kann wegen der geringen Fußgängerzahlen zwischen Richterich und Horbach sowie zwischen Horbach und der Grenze verzichtet werden. Ausgehend von der Kreuzung Roermonder Straße/Horbacher Straße/Berensberger Straße folgt diese Hauptroute der Horbacher Straße bis zum Grenzübergang. Im Rahmen der Planungen zum Ersatzneubau der Brücke mit dem Landesbetrieb Straßenbau, werden auch der weitere Verlauf der Horbacher Straße bis zum Beginn der Ortslage geprüft und entsprechende Planungsideen entwickelt, um eine radverkehrsfreundliche Lösung zu ermöglichen. Eine Ausweitung der heute vorhandenen Tempo 30-Strecke in Teilbereichen von Alt-Richterich auf die gesamte Ortslage wäre wünschenswert, ist aber rechtlich schwierig, solange die Horbacher Straße als Landesstraße klassifiziert ist. Es wird empfohlen, entsprechende Möglichkeiten zu nutzen, wenn die Verkehrsbedeutung für den Durchgangsverkehr mit dem Bau der Ortsumgehung Richterich zurückgeht. In der Ortsdurchfahrt Horbach ist wegen der engen räumlichen Verhältnisse eine gesonderte Betrachtung im Rahmen der Entwurfsplanung erforderlich. Bisher sind in der Kostenschätzung einfache Markierungsmaßnahmen mit geringem Umbaubedarf berücksichtigt. Außerorts soll der vorhandene einseitige gemeinsame Zweirichtungsgeh- und -radweg zwischen AltRichterich und Horbach sowie zwischen Horbach und der Grenze auf eine Breite von 3,00 m bis 3,50 m ausgebaut werden und der Witterungsschutz durch eine entsprechende seitliche Bepflanzung Vorlage FB 61/0712/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2017 Seite: 10/18 verbessert werden. Am Grenzübergang soll eine Querungshilfe den Übergang auf die beidseitige Radverkehrsführung auf niederländischer Seite sichern. B Potentialanalyse und Nutzen-Kosten-Analyse Für die Potentialanalyse wurden zwei aktualisierte Planfälle erstellt, die die beschlossene Linienführung berücksichtigen und der weiteren Entscheidung über verschiedene Anbindungsstrecken und die Verlängerung des Radschnellwegs nach Merkstein dienen. Die Umlegungsergebnisse für die an die beschlossene Linienführung angepasste Potentialanalyse sind als Anlage 9 beigefügt. Parallel zu dieser Machbarkeitsstudie hat die PTV Transport Consult GmbH eine Nutzen-KostenAnalyse erstellt. Es wurde dabei auf bewährte Berechnungsverfahren zurückgegriffen, die einen Vergleich zu anderen Verkehrsinfrastrukturprojekten im Straßenbau und ÖPNV ermöglichen. Eine vergleichbare Vorgehensweise wurde u.a. schon beim Radschnellweg Ruhr (RS 1) gewählt. Es wird auf den Ergebnisbericht der Nutzen-Kosten-Analyse verwiesen. Im Folgenden wird eine Auswertung der Ergebnisse mit Schlussfolgerungen für die weiteren Planungen vorgenommen. Bei der Berechnung werden Nutzen und Kosten in Geldeinheiten ausgedrückt. Dann wird das Verhältnis von Nutzen zu Kosten als Quotient berechnet. Liegt das Nutzen-Kosten-Verhältnis über 1, „rechnet“ sich das Radschnellwegprojekt volkswirtschaftlich. Die einzelnen Kostenkomponenten für die Infrastruktur des Radschnellwegs wurden im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie ermittelt und PTV Transport Consult GmbH als Eingangswerte für die Nutzen-Kosten-Analyse zur Verfügung gestellt. Die Nutzenkomponenten hat das Büro aus der gleichzeitig beauftragten Potentialanalyse ermittelt. Als Nutzenkomponenten wurden u.a. die Verringerung der Pkw-Betriebskosten für die Verkehrsteilnehmer, die Senkung der Krankheits- und Unfallkosten sowie die Einsparung von CO2-Emissionen als Beitrag zum Klimaschutz berücksichtigt. Über die einzelnen Planungsstufen von der Vorplanung bis zur Ausführungsplanung werden die Kostenkomponenten immer genauer ermittelt. Die Nutzen-Kosten-Analyse ist damit jeweils zu aktualisieren und auf diese Weise zu kontrollieren, ob der Bau des Radschnellwegs weiterhin volkswirtschaftlich sinnvoll ist. Als Ergebnis der Nutzen-Kosten-Analyse ergibt sich für die geplante Linienführung der NutzenKosten-Quotient von 3,4. Damit liegt der volkswirtschaftliche Nutzen erheblich über den volkswirtschaftlichen Kosten. Die Nutzen-Kosten-Quotienten weisen Werte auf, die auch im Vergleich zu vielen anderen Verkehrsprojekten im Bereich Straßenbau und ÖPNV sehr hoch liegen. Die hohen Werte zeigen weiterhin, dass die Ergebnisse sehr belastbar sind. Die jetzigen Kostenschätzungen beruhen noch auf der Vorplanung. In den weiteren Planungsphasen bis zur Ausführungsplanung können diese immer Vorlage FB 61/0712/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2017 Seite: 11/18 detaillierter und genauer berechnet werden. Nach dem jetzigen Stand ist es sehr unwahrscheinlich, dass in späteren Planungsphasen der Nutzen-Kosten-Quotient unter 1 sinkt und damit das Projekt volkwirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist. Unter diesen Gesichtspunkt ist die Realisierung des Radschnellweg auf jeden Fall zu empfehlen. Zum Vergleich: für den Radschnellweg Ruhr (RS 1) wurde ein Nutzen-Kosten-Quotient zwischen 1,86 und 4,80 ermittelt. C Weitere Ausbaustufen Verschiedene Erweiterungen des Radschnellwegs können zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll werden, wenn bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt werden. Es wird empfohlen, nachfolgende Abschnitte für eine zweite Ausbaustufe zu berücksichtigen:  Unterführung Pontwall in Aachen Die bestehende Fußgängerunterführung an der Kreuzung Pontwall/Wüllnerstraße/Turmstraße könnte auch für den Radverkehr genutzt werden. Dazu ist u.a. der Bau entsprechender Rampen notwendig. Dies ermöglicht insbesondere die planfreie Querung des Alleenrings im Zuge des Radschnellwegs und bringt einen erheblichen Reisezeitvorteil und Sicherheitsgewinn.  Zweite Radschnellwegachse zwischen Richterich und Pannesheide über Bank In der stufenweisen Auswahl der Linienführung war für diese Verbindung auch die Achse über die Bankerfeldstraße und die Haus-Heyden-Straße untersucht worden. Die Umsetzung ist abhängig vom Bau der Ortsumgehung Richterich, die den Amstelbach und die Bahnlinie Aachen-Herzogenrath mit einem begleitenden Zweirichtungsradweg niveaufrei queren soll. Mit der Weiterführung dieses Radwegs bis zum Ortseingang Bank und bis Pannesheide kann diese ursprüngliche Planungsidee verwirklicht werden. Aufgrund der breiten Verteilung der Bebauung in Kohlscheid wird diese als zweite parallele Achse zusätzlich zur Radschnellwegführung über die Alte Bahn weiter östlich empfohlen. D Weitere Vorgehensweise und Zeitplanung Das Land Nordrhein-Westfalen hat im vergangenen Jahr das Straßen- und Wegegesetz dahingehend geändert, dass Radschnellwege des Landes in Zukunft Landesstraßen gleichgestellt sind. U.a. wäre das Land Baulastträger für alle Abschnitte außerhalb der Ortsdurchfahrten sowie in Kommunen unter 80.000 Einwohner auch innerhalb der Ortsdurchfahrten. Von etwa 5,4 km Radschnellweg auf Aachener Stadtgebiet würden etwa 2,6 km innerhalb der Ortsdurchfahrten in der Baulast der Stadt Aachen sein. Daher ergeben sich folgende planerische Schritte:  Antrag beim Land Nordrhein-Westfalen, den Radschnellweg Euregio als Radschnellweg des Landes zu verwirklichen. Voraussetzung hierfür sind positive politische Grundsatzbeschlüsse Vorlage FB 61/0712/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2017 Seite: 12/18 der Projektpartner Stadt Aachen, Stadt Herzogenrath und StädteRegion Aachen, wie sie im Beschlussvorschlag dieser Vorlage enthalten sind.  Linienbestimmungsverfahren Das Linienbestimmungsverfahren für Landesstraßen und damit auch für Radschnellwege wird durch die Bezirksregierung Köln und den Landesbetrieb Straßenbau NRW durchgeführt und ist eine vorbereitende Grundsatzentscheidung, die allein verwaltungsinterne Bedeutung hat und die Grundlage für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren ist. Dazu wird die abgeschlossene Umweltverträglichkeitsstudie benötigt.  Entwurfsplanung Im Rahmen der Entwurfsplanung erfolgt die technische Detailausarbeitung für den Radschnellweg Euregio. Dabei fließen neben verkehrlichen Aspekten auch die Ergebnisse naturschutzrechtlicher Fachgutachten, von Bodengutachten und der begleitenden Bürgerbeteiligungen ein.  Planfeststellungsverfahren Hierdurch werden alle für den Bau oder die Änderung eines Bauvorhabens relevanten rechtlichen Sachverhalte geprüft und das Bauvorhaben mit den berührten öffentlichen Interessen und privaten Belangen gegeneinander und untereinander abgewogen und widerstrebende Interessen ausgeglichen. Das Planfeststellungsverfahren konzentriert alle Belange in einem Verfahren und führt zur größtmöglichen Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Es wird durch die Bezirksregierung Köln durchgeführt. Dazu ist der Bezirksregierung eine aus der Entwurfsplanung weiterentwickelte Genehmigungsplanung zu übergeben. Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens ist der Planfeststellungsbeschluss. Für die Abschnitte unmittelbar entlang der Bahnstrecke Aachen-Herzogenrath ist zusätzlich ein Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) durch das Eisenbahnbundesamt erforderlich.  Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen Auf Grundlage der Genehmigungsplanung und des Planfeststellungsbeschlusses erfolgt die Erstellung der ausführungsreifen Planunterlagen. Sind Finanzierung und Grunderwerb sichergestellt, erfolgt anhand der Ausführungsplanung die Ausschreibung der Bauleistungen sowie die anschließende Bauausführung. Hierzu können mehrere Bauabschnitte gebildet werden. Da der Radschnellweg weitgehend in der Baulast des Landes NRW liegen wird, ist das Land grundsätzlich Träger des weiteren Plan- und Genehmigungsverfahrens. Es bedarf mit Abschluss des Linienbestimmungsverfahrens einer Abstimmung mit dem Landesbetrieb über die weitere Federführung für das Projekt. Im Anschluss an die politischen Beschlüsse wird baldmöglichst (in diesem Jahr) der Antrag beim Land NRW zur Verwirklichung des Radschnellweges gestellt. Eine weitere zeitliche Prognose ist derzeit nicht seriös möglich. Vorlage FB 61/0712/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2017 Seite: 13/18 Kosten und Finanzierung Baukosten Auf Grundlage der jetzt vorliegenden Vorplanung wurde eine Kostenschätzung unter Berücksichtigung aktueller Baupreise vergleichbarer Projekte im Zeitraum 2016/2017 erarbeitet. Die Baukosten ohne Planungskosten sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt für die Bauabschnitte des Radschnellwegs in seiner Baulast 100 % der Baukosten. In den übrigen Abschnitten sollen 80 % der förderfähigen Kosten übernommen werden, der verbleibende Eigenanteil ist durch die jeweilige Kommune zu übernehmen. Eine Erhöhung der Förderung um weitere 5 Prozentpunkte ist möglich, wenn zum Förderzeitpunkt die jeweilige Kommune als finanzschwach anerkannt ist (ist bei den Berechnungen nicht eingeplant). Diese Kostenregelungen gelten für die Radschnellwegtrasse einschließlich der Anbindungsrampen. Für darüber hinaus reichende Anbindungsstrecken, die nicht nach den Radschnellwegkriterien des Landes ausgebaut werden, trägt der jeweilige Straßenbaulastträger die Kosten. Die Kommunen können dabei die Fördermöglichkeiten nutzen, die für einschlägige Radverkehrsanlagen zur Verfügung stehen. Es ist mit einer Förderung von mindestens 70 % der förderfähigen Kosten zu rechnen. Auch hier ist eine Erhöhung um weitere 5 Prozentpunkte für finanzschwache Kommunen möglich (ist bei den Berechnungen nicht eingeplant). Insgesamt ergibt sich damit folgende Schätzung der Baukosten und der Eigenanteile (Preisstand 2016/2017): A Radschnellweg (einschließlich Hauptroute nach Locht) Baukosten Radschnellweg und Hauptroute brutto [Mio. €] Aachen - Richterich Richterich – Kohlscheid Richterich - Locht Kohlscheid – Herzogenrath Kohlscheid Kerkrade Gesamt Rad- Eigenanteil Kommune [Mio. Kosten schnell- €] Außer- Stadt Stadt Aachen Herzogenrath 1,3 0,26 - 2,7 3,1 0,26 ** 0,00 0,9 0,5 0,4 0,12 - Ja 8,3 8,2 0,1 - 0,00 Ja 2,0 2,0 0,0 - 0,00 29,6 24,7 4,9 0,64 0,00 weg Gesamt Ja 12,6 11,3 Ja 5,8 Nein orts Innerorts (** im Abschnitt Richterich-Kohlscheid gibt es Bereiche auf Aachener und auf Herzogenrather Stadtgebiet; nur AC muss einen Eigenanteil für Bereiche innerhalb der OD zahlen) Vorlage FB 61/0712/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2017 Seite: 14/18 Diese Kostenschätzung ergibt höhere Kosten als sie zum Planungswettbewerb Radschnellweg des Landes NRW im Jahr 2013 mit etwa 15 Mio. Euro grob geschätzt wurden. Dies hat im Wesentlichen folgende Ursachen:  Höhere Anforderungen seit Anfang 2017 durch den Landesbetrieb Straßenbau als zukünftigem Baulastträger: o aufwändigere Bauweise der Brückenbauwerke als im Radwegebau üblich (u.a. Ausbildung von zwei Brückenkappen, keine Verwendung von Aluminium, breiteres Lichtraumprofil)  o Herstellung einer Regelböschung von 3,00 m Breite in den Neubauabschnitten o Teilweise zusätzliche Sanierung von begleitenden Wirtschaftswegen Weitreichendere Ausbaumaßnahmen in der Ortsdurchfahrt der Roermonder Straße in Richterich durch zusätzliche Planungserfordernisse  Erhöhte Grunderwerbsausgaben zur Übernahme von Restflächen gemäß den Anforderungen der DB AG  Erhöhter Aufwand für Böschungssicherungen und Entwässerungseinrichtungen entlang der Bahnstrecke Aachen-Herzogenrath B Anbindungsstrecken Baukosten Anbindungsstrecken Rad- Kosten schnellweg Gesamt Laurensberg Süd Nein 0,2 Campus Melaten Nein brutto [Mio. €] Schulzentrum Herzogenrath Merkstein Gesamt Eigenanteil Kommune [Mio. €] Außer- Stadt Innerorts Stadt Aachen 0,0 0,2 0,06 - 0,9 0,0 0,9 0,27 - Nein 0,1 0,0 0,1 - 0,03 Nein 1,0 0,0 1,0 - 0,30 2,2 0,0 2,2 0,33 0,33 orts Herzogenrath Einschließlich der Anbindungsstrecken fallen Baukosten in Höhe von 31,8 Mio. € an. Davon entfällt auf die Stadt Aachen ein Eigenanteil von 0,97 Mio. €. Die Kostenschätzung enthält bereits Kostenansätze für die Abdeckung von Risiken u.a. aus dem Baugrund. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Kostenschätzung auf der Vorplanung beruht und daher mit Ungenauigkeiten behaftet ist. Eine genauere Kostenschätzung wird mit der Entwurfsplanung erstellt, die eine wesentlich größere Planungstiefe aufgrund einer genauen Vorlage FB 61/0712/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2017 Seite: 15/18 Vermessung und detaillierter Begleituntersuchungen u.a. zum Baugrund und zu den naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen aufweist. Zum jetzigen Zeitpunkt können Erhöhungen der Kosten u.a. aufgrund von Baugrundrisiken, Risiken aufgrund fehlender örtlicher Vermessung sowie technischen Risiken für sicherheitstechnische Aufwendungen für die Bauabschnitte entlang der Bahn sowie die Brückenbauwerke nicht ausgeschlossen werden. Eine Abschätzung der eventuell eintretenden Mehrkosten aufgrund der vorgenannten Risiken ergibt einen Anstieg bei ungünstigen Gegebenheiten auf ca. 36,4 Mio. € für den Radschnellweg einschließlich der Hauptroute nach Locht (Grenze) bzw. 39,0 Mio. € einschließlich aller Anbindungsstrecken. Die Kosten sind zum aktuellen Preisstand 2016/2017 angegeben. Nach Auswertung des Baupreisindex für Straßenbauarbeiten ist mit jährlichen Baupreissteigerungen von durchschnittlich 2,5 % pro Jahr zu rechnen. Betriebskosten Zu den Betriebskosten zählen die Kosten für den Erhalt sowie den laufenden Betrieb des Radschnellweges. Im laufenden Betrieb fallen Kosten für die Verwaltung, für Maßnahmen zum Sicherstellen der Verkehrssicherheit, Beleuchtung und für die Unterhaltung der Verkehrs- und Ingenieurbauwerke an. Die Betriebskosten werden zum jetzigen Zeitpunkt mit einer jährlichen Größenordnung von 2,5 % der Baukostensumme angesetzt. Dieses ist ein Erfahrungswert, der u.a. in der Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung (ABBV) angewandt wird. In den späteren Planungsphasen kann eine genauere Betriebskostenschätzung erfolgen. Die jährlichen Betriebskosten werden wie folgt abgeschätzt: Baulast Betriebskosten [€/a] Gesamt Land NRW Stadt Aachen Stadt Herzogenrath Radschnellweg 717.500 652.500 65.000 0 Hauptroute 22.500 12.500 10.000 0 Anbindungsstrecken 55.000 0 27.500 27.500 Gesamtsumme 795.000 665.000 102.500 27.500 C Planungskosten Für die Machbarkeitsstudie, die Potentialanalyse mit Nutzen-Kosten-Analyse, die Umweltverträglichkeitsstudie und die begleitende Bürgerbeteiligung fallen Gesamtkosten in Höhe von 630.000 € an. Die Kostenschätzung für die Baukosten des Radschnellweg und der Anbindungsstrecken hat sich aufgrund der o.a. Ursachen gegenüber dem Kostenansatz bei der Vergabe der Planungsleistungen erhöht. Da die Honorarabrechnung gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Vorlage FB 61/0712/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2017 Seite: 16/18 nach den anrechenbaren Baukosten erfolgt erhöhen sich daher auch die anrechenbaren Planungskosten. Machbarkeitsstudie einschl. Bürgerbeteiligung und 510.000 € Begleitender Untersuchungen Umweltverträglichkeitsstudie 70.000 € Potentialanalyse 50.000 € Gesamt 630.000 € Nach Abzug der Fördermittel von 80 % verbleibt ein Eigenanteil von 126.000 €. Davon entfallen 31.500 € auf die Stadt Aachen. Für den Eigenanteil der Stadt Aachen an den Kosten der Machbarkeitsstudie standen im Jahr 2014 20.000 € beim PSP-Element 4-120201-928-2 52910000 zur Verfügung. Ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 16.516,93 € wurde hieraus an die Städteregion beglichen. Aufgrund der damals von der Städteregion prognostizierten Mehrkosten wurden im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2017 bei dem gleichen PSP-Element weitere 7.000 € eingeplant. Die fehlenden 8.000 € stehen im Rahmen der Produktdeckung zur Verfügung. Die o.a. Baukosten stellen zurzeit eine Kostenschätzung auf Vorplanungsniveau dar. Eine wieder genauere Kostenschätzung wird mit der Entwurfsplanung erstellt. Die für den Bau des Radschnellwegs erforderlichen investiven Mittel sind bisher im Haushaltsplan der Stadt Aachen nicht enthalten. Für weitere Planungsleistungen wurden im Rahmen der derzeit laufenden Haushaltsberatungen durch den Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen für 2018 unter dem PSP-Element 5-120102900-06900-300-1 - Radschnellweg Aachen – Heerlen 50.000 € haushaltsneutral eingeplant. Anlage/n: Die Anlagen 1-5 und 8-10 werden aufgrund des großen Umfangs oder Formats den Fraktionen des Mobilitätsausschusses und des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz sowie der Bezirke als Druckfassung zur Verfügung gestellt. Anlage 1 – Erläuterungsbericht Machbarkeitsstudie (nur im ALLRIS abrufbar und als Druckexemplar für die Fraktionen) Anlage 2 – Übersichtsplan Radschnellweg Euregio (1:25.000) (nur im ALLRIS abrufbar und als Vorlage FB 61/0712/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2017 Seite: 17/18 Druckexemplar für die Fraktionen) Anlage 3 – Streckenabschnitt Aachen-Mitte – Richterich (1:5.000) (nur im ALLRIS abrufbar und als Druckexemplar für die Fraktionen) Anlage 4 – Streckenabschnitt Richterich – Kohlscheid (1:5.000) (nur im ALLRIS abrufbar und als Druckexemplar für die Fraktionen) Anlage 5 – Streckenabschnitt Richterich – Locht (1:5.000) (nur im ALLRIS abrufbar und als Druckexemplar für die Fraktionen) Anlage 6 – Übersichtsplan Alternativrouten Kleingärten Rütsch Anlage 7 – Bewertung Alternativrouten Kleingärten Rütsch Anlage 8 – Querschnitte Roermonder Straße in Richterich (1:100) (nur im ALLRIS abrufbar und als Druckexemplar für die Fraktionen) Anlage 9 – Umlegungsergebnisse der Potentialanalyse (angepasst an die jetzige Linienführung) Anlage 10 – Umweltverträglichkeitsstudie (Entwurfsfassung) (nur im ALLRIS abrufbar und als Druckexemplar für die Fraktionen) Vorlage FB 61/0712/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2017 Seite: 18/18 MACHBARKEITSSTUDIE zum Radschnellweg Aachen – Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen Auftraggeber: StädteRegion Aachen Stadt Aachen Stadt Herzogenrath Projektpartner: Gemeinde Heerlen (NL) Gemeinde Kerkrade (NL) Provinz Limburg (NL) Parkstad Limburg (NL) Verfasser: Ingenieurbüro H. Berg & Partner GmbH In Zusammenarbeit mit Ingenieurbüro Doser Ingenieurbüro Helmert Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS ............................................................................................................ 1 1. ANLASS UND ZIEL DER STUDIE ................................................................................. 5 2. BESCHREIBUNG DER STRECKENFINDUNG ............................................................ 10 2.1 Zweistufiges Bürgerbeteiligungsverfahren ........................................................... 11 2.1.1 2.1.2 2.1.3 2.2 Ergebnisse der Beratung in den politischen Gremien........................................... 25 2.3 Bewertung Potential, Umweltverträglichkeit und Nutzen-Kosten-Untersuchung ... 25 2.3.1 2.3.2 2.3.3 3. Ergebnisse der Potentialanalyse ............................................................ 26 Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie ......................................... 33 Ergebnisse der Nutzen-Kosten-Untersuchung........................................ 44 GESTALTUNGSSTANDARDS FÜR DEN RADSCHNELLWEG .................................. 46 3.1 Städtebauliche und verkehrsplanerische Ziele ..................................................... 46 3.2 Standards der Niederlande .................................................................................. 47 3.3 Standards des Landes Nordrhein-Westfalen ........................................................ 48 3.4 Führungsformen .................................................................................................. 49 3.4.1 3.4.2 3.4.3 3.4.4 3.4.5 3.5 3.6 Führungsform Radfahrstreifen ................................................................ 50 Führungsform Zweirichtungsradweg ...................................................... 51 Führungsform Einrichtungsradweg ......................................................... 51 Führungsform Fahrradstraße ................................................................. 51 Führungsform Tempo-30-Strecke........................................................... 52 Besonderheiten bei der Führung außerhalb von Ortsdurchfahrten ....................... 53 3.5.1 3.5.2 3.5.3 3.5.4 3.5.5 Fußgänger ............................................................................................. 53 Landwirtschaftlicher Verkehr .................................................................. 54 Bepflanzung ........................................................................................... 54 Beleuchtung ........................................................................................... 55 Führung entlang von Bahnanlagen......................................................... 56 Radverkehrsführung an Knotenpunkten ............................................................... 56 3.6.1 3.6.2 4. Stufe 1 der Bürgerbeteiligung: Routenvorschläge .................................. 12 Stufe 2 der Bürgerbeteiligung: Workshops ............................................. 14 Vorstellung und Bewertung der ausgewählten Varianten für die Stufe 2 der Bürgerbeteiligung ............................................................................. 17 Gestaltungsstandards bei planfreier Radverkehrsführung ...................... 57 Gestaltungsstandards bei plangleicher Radverkehrsführung .................. 58 STRECKENBESCHREIBUNG MIT FÜHRUNGSELEMENTEN DER AUSGEWÄHLTEN VARIANTE ................................................................................................................... 61 4.1 Abschnitt Aachen – Richterich ............................................................................. 63 Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 1 Inhaltsverzeichnis 4.1.1 4.1.2 4.1.3 4.1.4 4.1.5 4.1.6 4.2 Abschnitt Richterich – Kohlscheid ........................................................................ 72 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.2.4 4.2.5 4.2.6 4.2.7 4.2.8 4.2.9 4.2.10 4.2.11 4.2.12 4.3 4.5.4 4.5.5 6. Wirtschaftsweg [Tennisanlage – Voccartstraße] ..................................... 95 Anschluss Radschnellweg Kerkrade [Voccartstraße – Nieuwstraat] ....... 96 Abschnitt Richterich – Locht................................................................................. 97 4.5.1 4.5.2 4.5.3 5. Oberhalb Bahnstrecke [Kohlscheid – Pesch] ......................................... 85 Pesch [Postropsweg – VEGLA-Deponie]................................................ 87 Straß [VEGLA-Deponie – Auf den Heggen] ............................................ 88 Straß [Auf den Heggen – Hundforter Benden] ........................................ 90 Herzogenrath [Wiesenstraße] ................................................................ 92 Innenstadt Herzogenrath [Albert-Steiner-Straße – Uferstraße] .............. 93 Abschnitt Kohlscheid – Kerkrade ......................................................................... 94 4.4.1 4.4.2 4.5 Richterich [Knotenpunkt Horbacher Straße – Schloss Schönau-Straße] 73 Ortsausgang Richterich [Schloss-Schönau-Straße – Roder Weg] ......... 74 Nördliche Ortsgrenze Richterich [Roder Weg – Küppershofweg]............ 75 Küppershofweg [Küppershofweg – Hasenwaldstraße] ........................... 76 Kohlscheid Süd [Hasenwaldstraße – Dornkaulstraße] ............................ 77 Kämpchenstraße [Dornkaulstraße – Alter Bahndamm]........................... 78 Alte Bahntrasse Kohlscheid [Alter Bahndamm] ..................................... 79 Zellerstraße ............................................................................................ 80 Alte Bahn [Kaiserstraße – Ebertstraße] .................................................. 81 Alte Bahn [Ebertstraße – Alter Bahndamm] ............................................ 81 Alter Bahndamm [Alte Bahn – Raiffeisenstraße]..................................... 82 Kohlscheid Nord [Alte Bahn – Brücke Forensberger Straße] ................. 83 Abschnitt Kohlscheid – Herzogenrath .................................................................. 84 4.3.1 4.3.2 4.3.3 4.3.4 4.3.5 4.3.6 4.4 Innenstadt Aachen [Wüllnerstraße – Turmstraße] .................................. 64 Stadtrand Aachen [Rütscher Straße] ...................................................... 65 Ehemaliger Bahndamm [Nizzaallee – Tittardsfeld] ................................. 66 Laurensberg [Tittardsfeld]....................................................................... 69 Bahnstrecke Aachen – Düsseldorf [Tittardsfeld – Roermonder Straße] . 69 Roermonder Straße [Bahnstrecke – Knotenpunkt Horbacher Straße] .... 71 Alt-Richterich [Roermonder Straße – Ortseingang Richterich] ................ 98 Alt-Richterich [Ortskern] ......................................................................... 98 Horbacher Straße L231 [Ortsausgang Richterich – Orteingang Horbach und Ortsausgang Horbach – Grenzübergang Locht] .............................. 99 Horbach [Orteingang Horbach – Ortsausgang Horbach] ...................... 100 Anschluss Radschnellweg Heerlen [Grenzübergang Locht] ................. 101 ANBINDUNGSSTRECKEN ........................................................................................ 102 5.1 Laurensberg Süd [A1] ........................................................................................ 103 5.2 Campus Melaten [A2] ........................................................................................ 105 5.3 Schulzentrum Herzogenrath [A3] ....................................................................... 107 5.4 Merkstein [A4] .................................................................................................... 109 VARIANTENUNTERSUCHUNG (BAHNSTRECKE HERZOGENRATH) .................... 111 Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 2 Inhaltsverzeichnis 7. 8. WEITERE AUSBAUSTUFEN ..................................................................................... 114 7.1 Unterführung Pontwall ....................................................................................... 114 7.2 Alt-Richterich ..................................................................................................... 115 7.3 Bank 7.4 Herzogenrath (An der Bahnstrecke bis Kleikstraße)........................................... 117 7.5 Herzogenrath (Kleikstraße – Gewerbegebiet Bicherouxstraße).......................... 118 116 GEPLANTE INGENIEURBAUWERKE ....................................................................... 120 8.1 Überführungsbauwerke ...................................................................................... 121 8.1.1 8.1.2 8.1.3 8.2 Unterführungsbauwerke ..................................................................................... 131 8.2.1 8.2.2 8.2.3 8.3 BW 01 – Kohlscheider Straße und Toledoring ...................................... 121 BW 02 – Schlossparkstraße ................................................................. 125 Überführungen der Senken Pesch (BW 05) und Heggen (BW 06) ....... 129 BW 5102583 – Unterführung unter L231 (Haus Linde) ......................... 131 BW 05 – Unterführung unter DB-Strecke nördl. Pilgramsweg ............... 137 Unterführungen unter Roermonder Straße (BW 03) und Voccartstraße (BW 04) ................................................................................................ 138 Stützbaubauwerke ............................................................................................. 140 9. PRIORISIERUNG DER MAßNAHMEN ....................................................................... 142 10. SERVICE UND AUSSTATTUNG ................................................................................ 145 10.1 Blend- und Witterungsschutz ............................................................................. 145 10.2 Beleuchtung ....................................................................................................... 146 10.3 Wegweisung und Informationsangebote ............................................................ 146 10.4 Konnektivität ...................................................................................................... 146 10.5 Servicenetz ........................................................................................................ 147 10.6 Intermodale Verknüpfung ................................................................................... 148 10.7 Fahrradabstellanlagen ....................................................................................... 148 10.8 Unterhaltung der Strecken ................................................................................. 150 11. BETRIEBSKONZEPT UND QUALITÄTSMANAGEMENT ......................................... 151 12. KOSTENSCHÄTZUNG ............................................................................................... 155 12.1 Kosten Anbindungen.......................................................................................... 156 12.2 Risiken 156 Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 3 Inhaltsverzeichnis 12.3 Kosten für zusätzliche Ausbaustufen ................................................................. 159 12.4 Betriebskosten ................................................................................................... 160 13. FINANZIERUNG ÜBER FÖRDERMÖGLICHKEITEN ................................................ 161 14. WEITERER PLANUNGSPROZESS UND AUSBLICK ............................................... 164 15. ZUSAMMENFASSUNG .............................................................................................. 166 16. LITERATURVERZEICHNIS ........................................................................................ 169 17. BESTANDTEILE DER MACHBARKEITSSTUDIE...................................................... 171 Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 4 Anlass und Ziel der Studie 1. ANLASS UND ZIEL DER STUDIE Anlass Die bestehende Infrastruktur für den Kfz-Verkehr ist vielerorts überlastet. Der Bau weiterer Straßen ist aus Platz- und/oder Naturschutzgründen nicht mehr möglich bzw. auch nicht erstrebenswert, da dies vor dem Hintergrund steigender Schadstoff- und Lärmbelastungen nicht zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) beitragen würde. Aber auch das heutige Radverkehrsnetz stößt v.a. in dicht besiedelten Gebieten an seine Leistungsgrenzen. Neben der allgemeinen Zunahme im Radverkehr macht die steigende EMobilität das Radfahren für breitere Bevölkerungskreise und für größere Entfernungen interessant. Vor dem Hintergrund eines stetig wachsenden Radverkehrs verbunden mit der stetig steigenden Anzahl an Elektrofahrrädern sind die heutigen Radverkehrsbedingungen den (zukünftigen) Nutzerzahlen und -ansprüchen nicht gewachsen. Als Stichworte/Schwachpunkte sind hier v.a. zu nennen: Kapazität, Sicherheit, Reisegeschwindigkeit, Dimensionierung und verkehrliche Rahmenbedingungen. Um hier Abhilfe zu schaffen, hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen als einen wichtigen Baustein in ihrem im Februar 2012 beschlossenen Aktionsplan zur Förderung der Nahmobilität1 die Förderung von Radschnellwegen definiert. Was ist ein Radschnellweg? Radschnellwege sind Verbindungen im Radverkehrsnetz einer Kommune oder Stadt-UmlandRegion, die wichtige Zielbereiche mit entsprechend hohen Potentialen über größere Entfernungen verknüpfen und durchgängig ein sicheres und attraktives Befahren bei hohen Reisegeschwindigkeiten ermöglichen. Um dies zu gewährleisten, müssen sie sich an klar definierten Qualitätskriterien orientieren. Dies sind insbesondere die Leistungsfähigkeit, die Qualität des Verkehrsablaufs, die Dimensionierung (Nebeneinanderfahren und Überholen, Lastentransporte), die Geschwindigkeit (e-mobile Räder), die Verkehrssicherheit, die Ausbildung der Knotenpunkte, die Trassierungselemente in Lage- und Höhenplan und nicht zuletzt die Servicekomponenten, die das Radfahren auch über längere Strecken erleichtern. Radschnellwege werden daher in der zukünftigen Mobilität als hochwertiges Netz- und Infrastrukturelement auf kommunaler und regionaler Ebene eine strategisch wichtige Funktion 1 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV), Aktionsplan zur Förderung der Nahmobilität, 2012 Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 5 Anlass und Ziel der Studie sowohl für die Attraktivierung und Potentialsteigerung des Radverkehrs als auch hinsichtlich der Reduktion des MIV erfüllen. Durch die Bündelung und Beschleunigung eines massenhaften Radverkehrs können Radschnellwege auf Strecken zwischen 3 und 15 km einen Teil des Alltagsverkehrs – gerade auf den sogenannten Pendlerstrecken – übernehmen und somit für Entlastung sorgen und zum Klimaschutz beitragen. Der Wettbewerb Eine solche Pendlerstrecke ist die Strecke zwischen Aachen und Herzogenrath. Auf der L232 führen regelmäßige Staus während des Berufsverkehrs zu langen Fahrzeiten. Auch die Linienbusse sind betroffen und können kaum für weitere Entlastung sorgen. Korridore für mögliche Umgehungsstraßen sind insbesondere in diesem Abschnitt nicht mehr vorhanden. In der StädteRegion besteht ein überregionales Radwegenetz, das jedoch überwiegend keine höheren Reisegeschwindigkeiten zulässt und vom Ausbaustandard nicht für größere Radverkehrsmengen ausgelegt ist. Abb. 1: Einzugsradius Vor diesem Hintergrund stehen die bisher geringen Prozentsätze in der Region für Wege, die mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. Eine Mobilitätsuntersuchung aus dem Jahr 2011 kommt zu dem Ergebnis, dass in der gesamten StädteRegion Aachen inkl. der Stadt Aachen der Radverkehrsanteil 9 % an allen Wegen betrug. Die StädteRegion Aachen sucht daher gemeinsam mit ihren Partnern Stadt Aachen und Stadt Herzogenrath nach geeigneten Lösungen, die Radfahrerzahlen zu erhöhen und so einen Beitrag zur Lösung des Verkehrsproblems zu leisten: So könnte ein Radschnellweg eine erhebliche Entlastung bringen. Um dies zu prüfen, beteiligte sich die StädteRegion zusammen mit der Stadt Aachen und der Stadt Herzogenrath am Planungswettbewerb für kommunale Radschnellwegkonzepte, den das Land im Jahr 2013 in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. (AGFS) auf der Basis des Aktionsplanes zur Förderung der Nahmobilität ins Leben gerufen hatte. Für die fünf Gewinnerprojekte fördert das Land zunächst eine Machbarkeitsstudie. Als einer von fünf Siegern wurde hierbei der Beitrag der StädteRegion Aachen ausgewählt. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 6 Anlass und Ziel der Studie Radschnellweg Euregio – Grenzüberschreitende Radwegverbindung Der geplante Radschnellweg – Aachen Herzogenrath/Kerkrade/Heerlen, kurz „Radschnellweg Euregio“, soll auf einer Strecke von 13,7 km Länge das Oberzentrum Herzogenrath Aachen auf mit deutscher den Mittelzentren und Kerkrade auf niederländischer Seite verbinden. Über einen Abzweig von 5,5 km Oberzentrum soll Heerlen zudem das niederländische angebunden werden. Im Einzugsbereich von 1 km Luftlinie entlang der Trasse leben ca. 160.000 Einwohner und befinden sich ca. Abb. 2: Quellen und Ziele des Radschnellwegs Euregio 94.000 Arbeitsplätze sowie ca. 61.000 Studien- und Schulplätze2. Der Verbindung zwischen dem Oberzentrum Aachen und den Städten Herzogenrath, Kerkrade und Heerlen kommt daher unter verschiedenen Aspekten eine besondere Bedeutung zu:  Das dicht bebaute Siedlungsband entlang der Achse mit hohen Einwohner- und Arbeitsplatzzahlen sowie die jetzt schon daraus resultierende Überlastung der bestehenden Infrastrukturen, insbesondere der L232, versprechen ein hohes Potential und eine intensive Nutzung dieser Verbindung. Durch die Anbindung weiterführender Schulen, insbesondere in Herzogenrath, wird der Radschnellweg auch für Schüler interessant. Hinzu kommen die geplanten Erweiterungsflächen der RWTH Aachen, die Campusgelände Melaten und West sowie das Gewerbegebiet Avantis. In diesen Bereichen sollen durch die Ansiedlung zahlreicher Institute und Gewerbebetriebe in den nächsten Jahren viele neue Arbeitsplätze entstehen.  Die Mobilitätskennwerte in der StädteRegion weisen nur geringe Radverkehrsmengen mit 6 bis 14% Modal-SplitAnteilen am Gesamt- verkehr aus. Städte mit guter Rad-Infrastruktur erreichen. Radverkehrsanteile von über 25%. Mit dem Bau eines Radschnellweges würde Abb. 3: Mobilitätsuntersuchung 2011 – Radverkehrsanteile 2 Stand 2012 Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio ein neues Angebot für 7 Anlass und Ziel der Studie den Radverkehr geschaffen, welches in Hinblick auf Breiten, Gradlinigkeit, Geschwindigkeit und Verbindungsqualität einen hochwertigen Standard bietet und dadurch einen Anreiz schafft, auf das Fahrrad umzusteigen.  Herzogenrath verfügt über intensive Verkehrsverflechtungen zu Aachen und hat mit über 8.500 Pendlern die meisten Berufseinpendler nach Aachen. Üblicherweise werden jedoch nur kürzere Strecken bis 5 km mit dem Fahrrad zurückgelegt. Bei einer Erhöhung der Reisegeschwindigkeit auf 20-30 km/h können jedoch auch Entfernungen bis zu 10 km und mehr mit dem Rad bewältigt werden. Auch die zunehmende Verbreitung von Pedelecs ermöglicht es immer breiteren Bevölkerungsgruppen, größere Entfernungen mit dem Rad zurückzulegen.  In den niederländischen Kommunen Heerlen und Kerkrade wurde bereits eine hohe Qualität der Verkehrsanlagen erreicht, schnelle Verbindungen nach Aachen fehlen jedoch noch. Um höhere Radverkehrsanteile zu erreichen, sehen verschiedene Aktionspläne den weiteren Ausbau des Radwegenetzes in Südlimburg vor. Mit der Errichtung von Radschnellwegen auf den Hauptachsen könnte die Fahrradnutzung in der StädteRegion und in Südlimburg einen entscheidenden Schub erhalten. Neben den als Auftraggeber fungierenden Städten  Aachen und  Herzogenrath sowie der  StädteRegion Aachen, die auch die Federführung für die Machbarkeitsstudie übernimmt, sind daher vier weitere Projektpartner auf niederländischer Seite in das Vorhaben eingebunden:  die Gemeinde Heerlen,  die Gemeinde Kerkrade,  die Provinz Limburg sowie  der Regionalverband Parkstad Limburg. Ziele der Machbarkeitsstudie Der Wettbewerbsbeitrag stellt eine mögliche Lösung für den Radschnellweg „Aachen – Herzogenrath/Kerkrade/Heerlen“ dar. Er ist jedoch keine abschließende Darstellung von Lösungsmöglichkeiten. Die für die Wettbewerbssieger vom Land geförderte Machbarkeitsstudie soll nun die wesentlichen Voraussetzungen für den Radschnellweg klären und eine solide Grundlage für die weiteren Planungsstufen schaffen. Sie betrachtet dabei die deutschen Abschnitte des Radschnellweges einschließlich der Grenzübergangspunkte in die niederländischen Abb. 4: Logo RSW Euregio Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 8 Anlass und Ziel der Studie Gemeinden Heerlen und Kerkrade sowie der Anbindungen bzw. Zubringer, die erforderlich sind, um das Radverkehrspotential im Einzugsbereich des Radschnellwegs optimal auszuschöpfen. Unter besonderer Berücksichtigung der Punkte  Eingriffe in die Natur,  Einhaltung der Qualitätsstandards,  Potentialausschöpfung und  Wirtschaftlichkeit soll die Machbarkeitsstudie eine konkrete Linienführung ermitteln. Zur Festlegung der Anforderungen an die Infrastruktur des Radschnellweges, zur städtebaulichen und verkehrlichen Integration sowie zur Verträglichkeit in Natur und Landschaft sind daher begleitend zur Machbarkeitsstudie folgende Studien durchgeführt worden, deren Ergebnisse in die Machbarkeitsstudie eingeflossen sind:  Potentialanalyse (siehe Anlage 8)  Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) (siehe Anlage 8)  Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) (siehe Anlage 9) Neben den o.g. Aspekten berücksichtigt die Machbarkeitsstudie auch den Service und die Ausstattung, die ebenfalls ein Qualitätskriterium für einen Radschnellweg sind. Hierzu zählt neben beispielsweise Luft- und Ladestationen oder Rastplätzen mit Abstellanlagen auch die intermodale Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln. Ein Betriebskonzept und ein Qualitätsmanagement sollen eine zukünftige Instandhaltung und Unterhaltung gewährleisten und einen Anhaltspunkt für die hierfür notwendigen finanziellen Haushaltsmittel geben. Die Machbarkeitsstudie soll somit in ihrer Gesamtheit prüfen, ob ein Radschnellweg mit der vorgeschlagenen Linienführung einen relevanten Beitrag zu einer umweltfreundlichen Alltagsmobilität in der Region leisten kann. Sie dient als Entscheidungsgrundlage für die politischen Gremien, ob diese Maßnahme zielführend und eine Realisierung möglich und sinnvoll ist. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 9 Beschreibung der Streckenfindung 2. BESCHREIBUNG DER STRECKENFINDUNG Radschnellwege stellen ein für die Bürger, aber auch für die Planer noch weitgehend neues und unbekanntes lnfrastrukturelement für den Radverkehr dar. Unwissen führt in der Bevölkerung jedoch oft zu einer weit verbreiteten Ablehnung insbesondere von größeren Projekten. Bei den Planern kann Unwissen über die Bedürfnisse der potentiellen Nutzer und die örtlichen Gegebenheiten dazu führen, dass am Ende nicht die optimale Lösung gewählt wird. Das Arbeitsprogramm, um eine Trassenführung entsprechend den Anforderungskatalogen der AGFS-Kriterien3 und der FGSV-Empfehlungen4 für Radschnellwege zu entwickeln, sieht folgende Arbeitsschritte vor: Abb. 5: Arbeitsprogramm der Machbarkeitsstudie zur Trassenfindung 3 Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS) und Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW (MBWSV NRW) - Arbeitskreis Radschnellwege, Kriterien für Radschnellwege, 2013 4 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) – Arbeitsgruppe Straßenentwurf, Arbeitspapier: Einsatz und Gestaltung von Radschnellverbindungen, 2014 Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 10 Beschreibung der Streckenfindung Im Rahmen der Grundlagenermittlung wurde daher zunächst für die Wettbewerbsstrecke eine vertiefte Untersuchung durchgeführt. So wurden Ortsbegehungen durchgeführt und die Vorgaben bei den Trägern öffentlicher Belange (TÖB) abgefragt. Eine Ersteinschätzung des Straßenzustandes, des Baugrundes im Bereich der geplanten Bauwerke, der Knotenpunkte, der Eingriffe in die Natur etc. wurde vorgenommen. Des Weiteren erfolgte eine erste Entwicklung von Standards und Zielquerschnitten. Auf Basis der Grundlagenermittlung wurden neben der im Wettbewerbsbeitrag entwickelten Linienführung und deren Varianten weitere Varianten der Linienführung entwickelt, untersucht und bewertet. Der Planungsprozess wurde dabei von einem intensiven und ergebnisoffenen Dialog mit den Bürgern und einem transparenten Informations- und Partizipationsprozess begleitet. 2.1 Zweistufiges Bürgerbeteiligungsverfahren Der frühzeitigen und intensiven Bürgerbeteiligung wurde in dem Projekt eine große Bedeutung beigemessen. Den Bürgern sollten umfangreiche Informationen zur Verfügung gestellt und mehr Mitsprache gegeben werden. Der gesamte Planungsprozess wird deshalb transparent dargestellt und sieht in mehreren Stufen die Information und Einbeziehung der Bürgerschaft und Politik vor. Mit einer breit angelegten Öffentlichkeitsarbeit wurde die Bevölkerung aufgefordert, sich aktiv am Planungsprozess zu beteiligen. Die Kenntnis und die Einbeziehung der Belange der Betroffenen in die Entscheidungsfindung soll dazu beitragen, eine optimale Lösung unter den gegebenen Randbedingungen zu erreichen und den Umsetzungsprozess mit größtmöglicher Akzeptanz durchzuführen. Der Ablauf der bisher erfolgten Bürgerbeteiligung ist im nachfolgenden Ablaufdiagramm dargestellt: Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 11 Beschreibung der Streckenfindung Abb. 6: Bürgerbeteiligung Stufe 1 und Stufe 2 2.1.1 Stufe 1 der Bürgerbeteiligung: Routenvorschläge Im Zentrum der Beteiligung steht die Internet-Plattform www.radschnellweg-euregio.de mit einer Materialsammlung, Hintergrundinformationen, Ablauf und Zeitplanung, Presseartikeln sowie Beschlussfassungen in den politischen Gremien. Als Kernelement der Internetseite wurde ein Instrument entwickelt, mit dem interessierte Bürger Routenvorschläge auf einer interaktiven Karte erstellen und Hinweise zu Streckenpunkten oder Streckenabschnitten geben konnten. Damit wurde bereits zu einem frühen Zeitpunkt in der Planung eine Möglichkeit für die Bürger geschaffen, eigene Planungsideen und Hinweise einzubringen, und nicht nur auf schon von Planern erarbeitete Planungsvarianten zu reagieren. In der Zeit vom 08. bis 29.06.2015 bestand für jeden die Möglichkeit, Streckenvorschläge und/oder Hinweise für einen oder mehrere (Teil-) Abschnitte abzugeben. In einer regen Beteiligung wurden 90 Routenvorschläge eingereicht. Darüber hinaus wurden zahlreiche Kommentare und Hinweise zum Projekt im Allgemeinen, zu den Vorschlägen und zu gewissen Streckenpunkten bzw. -abschnitten vorgebracht. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 12 Beschreibung der Streckenfindung Abb. 7: Streckenplaner mittels interaktiver Karte Die eingereichten Routenvorschläge wurden unter Berücksichtigung der gegebenen Hinweise und Kommentare anschließend von den Planern anhand vorher festgelegter Kriterien untersucht und bewertet. Abb. 8: Abb. 7: Bewertungsmatrix Die Bewertung wurde für jeden eingereichten Vorschlag in Form eines Streckbriefs dokumentiert. Für jeden Abschnitt wurden die drei zielführendsten Varianten ausgewählt und im Rahmen der Stufe 2 der Bürgerbeteiligung in Workshops vorgestellt und mit den Bürgern diskutiert. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 13 Beschreibung der Streckenfindung Abb. 10: Übersicht über die ausgewählten Varianten für Stufe 2 der Bürgerbeteiligung Abb. 9: Übersicht über die eingereichten Vorschläge im Rahmen der Stufe 1 der Bürgerbeteiligung Alle Vorschläge und Kommentare sowie die Bewertungskriterien können über die Internetseite www.radschnellweg-euregio.de eingesehen werden. 2.1.2 Stufe 2 der Bürgerbeteiligung: Workshops Die drei zielführendsten Streckenvarianten (siehe Abb. 10) aus der Bewertung Bürgerbeteiligung wurden für der die Stufe 1 der 2 der Stufe Bürgerbeteiligung aufbereitet und in Workshops vor Ort mit den Bürgern diskutiert. Die Workshops fanden im Zeitraum 19.04.2016 bis 26.04.2016 an vier Standorten entlang der Aachen-Stadt, Abb. 11: Bürger-Workshop in Aachen geplanten Radschnellwegtrasse Aachen-Laurensberg, statt: Herzogenrath- Kohlscheid, Herzogenrath-Mitte. Neben allgemeinen Informationen rund um das Thema „Radschnellwege“ wurden für jeden Streckenabschnitt folgende Daten anhand von Plänen bzw. Übersichtstafeln anschaulich präsentiert: Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 14 Beschreibung der Streckenfindung  Linienführung mittels Lageplan  „Fotostrecke“ mit möglicher Querschnittsgestaltung  Höhenprofile mit Steigungsverhältnissen  Darstellung der evtl. betroffenen FFH-/Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete  Vergleich der Umweltauswirkungen (Flächenversiegelung, Entfernung von Gehölzflächen und Einzelbäumen, Eingriff in das Landschaftsbild)  Potential  Kosten Nach einer Einführung zum Thema Radschnellwege im Allgemeinen und dem Radschnellweg Euregio im Besonderen hatten die Besucher an den Stellwänden zu den o.g. Themen die Möglichkeit, ihre Ideen, Vorschläge, Bedenken oder Kritik zu äußern und mit den Planern vor Ort zu diskutieren. Abb. 12: Dokumentation der BürgerWorkshops Ergebnisse der Bürgerworkshops Es wurden 351 Hinweise, Kommentare und Anregungen gegeben, die dokumentiert und analysiert wurden. Die daraus resultierenden Ergebnisse wurden zusammen mit den Ergebnissen aus der bisherigen Planung und der Beteiligung der Verwaltungen, politischen Abb. 13: Auswertung der Hinweise, Kommentare und Bemerkungen Gremien und Belange (TÖB) Trägern in öffentlicher einem Bericht aufbereitet. In dem Bericht werden für die ausgewählten Varianten die baulichen Maßnahmen, die umweltrelevanten Auswirkungen und das Nutzerpotential beschrieben sowie grobe Kostenkenndaten angegeben. Er enthält eine Bewertung der Effekte auf die bestehende Infrastruktur und die sich hieraus ergebenden möglichen Konflikte. Neben der Flächenverfügbarkeit erfolgt eine Beurteilung, ob beispielsweise eine Ausweisung als Fahrradstraße oder Tempo-30-Strecke für einen Straßenabschnitt durchsetzbar ist. Zudem werden kritische Bereiche bei der sozialen und verkehrlichen Sicherheit benannt. Abschließend erfolgte eine zusammenfassende Empfehlung für den gesamten Streckenverlauf (siehe auch Kap. 2.1.3). Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 15 Beschreibung der Streckenfindung Weitere Bürgerbeteiligung Nach einer Entscheidung für die Umsetzung des Radschnellweges empfiehlt sich für die weiteren Planungsphasen neben dem formalen Beteiligungsprozess eine Fortführung des aktiven Bürgerdialogs. Insbesondere in dem über mehrere Jahre andauernden Zeitraum des Planungs- und Genehmigungsprozesses sind die unter Einbeziehung der Bürger getroffenen Entscheidungen in der Öffentlichkeit und im Bewusstsein präsent zu halten und zu konkretisieren. Hierzu dienen zum einen die bereits im Rahmen der Machbarkeitsstudie etablierten Informationsformate (zentrale Internetseite mit aktuellen Projektinformationen, projektbegleitende Lenkungsgruppe, Kooperation mit dem runden Tisch Radverkehr der Stadt Herzogenrath und der AG Radverkehr der Stadt Aachen, visuelle Darstellung des Planungsstandes, etc.) zum anderen weitere Bürgerdialoge (siehe Abb. 14). Abb. 14: Bürgerdialog in den weiteren Planungs- und Ausführungsstufen Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 16 Beschreibung der Streckenfindung 2.1.3 Vorstellung und Bewertung der ausgewählten Varianten für die Stufe 2 der Bürgerbeteiligung Abschnitt Aachen – Richterich Abb. 15: Führung der 3 ausgewählten Varianten im Bereich Aachen-Richterich Variante A: Templergraben/Wüllnerstraße – Wüllnerstraße – Turmstraße – Kruppstraße – Henricistraße – Roermonder Straße – Roermonder Straße/Berensberger Straße Variante B: Templergraben/Wüllnerstraße – Wüllnerstraße – Turmstraße – Rütscher Straße – Alter Bahndamm – Tittardsfeld – Bahnlinie – Roermonder Straße – Roermonder Straße/Berensberger Straße Variante C: Templergraben/Pontdriesch – Pontstraße (stadtauswärts) / Malteserstraße (stadteinwärts) – Rütscher Straße – Alter Bahndamm – Tittardsfeld – Roermonder Straße – Roermonder Straße/Berensberger Straße Als Anbindung an die Innenstadt wurde die Führung über Turmstraße – Wüllnerstraße empfohlen sowie die Prüfung zusätzlicher Aufwertungsmaßnahmen der Führung über Pontdriesch – Pontstraße. Variante A ist problematisch aufgrund der vielen Konflikte mit dem Gewerbeverkehr im Bereich des Bendplatzes. Zudem kann bei dieser Linienführung auf weiten Strecken kein qualtitätsvoller Ausbaustandard entsprechend den Kriterien für einen Radschnellweg umgesetzt werden, so dass der Radschnellweg faktisch erst im 2. Abschnitt ab Richterich beginnen würde, da das Land Variante A mit reduzierten Ausbaustandards nicht als Radschnellweg fördern würde. Nur Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 17 Beschreibung der Streckenfindung die Varianten B/C ergeben einen hochwertigen regionalen Radschnellweg, der attraktiv bis in die Aachener Innenstadt geführt werden kann. Eine Minimierung von Konflikten mit dem Fußgängerverkehr im Bereich des Weißen Weges (Varianten B/C) auf dem alten Bahndamm ist bautechnisch und gestalterisch lösbar und bietet zudem die Möglichkeit, das Naherholungsgebiet Lousberg und den Bahndamm fußläufig zu verbinden. Angesichts der deutlichen Gewinne beim Radfahrtenpotential sind die ausgleichbaren Eingriffe in die Umwelt sowie die höheren Kosten für die Varianten B/C zu rechtfertigen. Variante C wurde jedoch aufgrund der erforderlichen Neuordnung des Straßenraums in der Straße Tittardsfeld verbunden mit dem Wegfall vieler Parkplätze und dem Widerstand vieler Anwohner von der Aachener Politik schließlich verworfen. Stattdessen sollte die technische Realisierbarkeit und die Kosten des Durchstichs durch die DB-Brücke Roermonder Straße weiter geprüft werden. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 18 Beschreibung der Streckenfindung Abschnitt Richterich – Kohlscheid Abb. 16: Führung der 3 ausgewählten Varianten im Bereich Richterich-Kohlscheid Variante A: Kreuzung Roermonder Straße/Berensberger Straße – Roermonder Straße – geplante Umgehungsstraße – Banker-Feld-Straße – Bankerfeldstraße – Haus-Heyden-Straße – Kreuzung Haus-Heyden-Straße – An Vieslapp – Kreuzung Roermonder Straße/Voccartstraße (Anbindung geplanter Radschnellweg Heerlen: weiter Haus-Heyden-Straße bis Grenzübergang Slakstraat) Variante B: Kreuzung Roermonder Straße/Berensberger Straße – Roermonder Straße – Kreuzung Roermonder Straße/Voccartstraße Variante C: Kreuzung Roermonder Straße/Berensberger Straße – Roermonder Straße – Küppershofweg – Hasenwaldstraße – Wirtschaftsweg - Kämpchenstraße – Alter Bahndamm – Zellerstraße – Alte Bahn – Alter Bahndamm – Raiffeisenstraße – Mühlenstraße bis Kreuzung Mühlenstraße/Forensberger Straße Aus Sicht der Umweltauswirkungen sind die Auswirkungen auf die Schutzgüter in allen Varianten relativ gering. Der weitgehende Verlust von Straßenbäumen und Grünstreifen in der Ortslage Kohlscheid bei Variante B führt dort jedoch zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Ortsbilds. Die Varianten A und B bieten einen kurzen direkten Weg, während Variante C einen Umweg von 1,2 km darstellt. Bei der Potentialerschließung bietet dagegen Variante C die besten Bedingungen, da die Wohn- und Einkaufsbereiche um den Kohlscheider Markt im näheren Einzugsbereich liegen. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 19 Beschreibung der Streckenfindung Die Kriterien für Radschnellwege werden bei den Varianten A und C auf der gesamten Strecke erfüllt. Bei Variante B können diese trotz aufwendiger Umbaumaßnahmen und Inkaufnahme von Nutzungskonflikten durch den Wegfall von den gesamten Parkständen in den Nebenanlagen der Roermonder Straße im Kerngebiet Kohlscheid technisch nicht umgesetzt werden. Mit Ausnahme der Kosten hat Variante B in allen Aspekten erhebliche Nachteile gegenüber den anderen Varianten. Sie wurde daher als Bestandteil des Radschnellwegs nicht empfohlen. Die Varianten A und C haben bei der Betrachtung der Gesamtfahrtenzahl und den Umweltauswirkungen nur geringe Unterschiede. Die Kosten der Variante C liegen jedoch etwas höher. Da die Variante A jedoch nur in Verbindung mit der geplanten Haupterschließung Richtericher Dell eine attraktive Radwegeverbindung darstellt, wurde folgende Empfehlung gegeben: Sollte die Ortsumgehung umgesetzt werden, fehlt in erster Linie eine Radverkehrsanlage zwischen Haus-Heyden-Straße und Nieuwstraat unter Umgehung der Wohnstraße Am Vieslapp, um einen attraktiven Bypass zur Roermonder Straße zu schaffen. Mit einem reduzierten Ausbaustandard (Radverkehrsanlagen nach Straßenverkehrsordnung (StVO)5 und Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA)6) kann die direkte regionale Verbindung aus Richtung Aachen in Richtung Herzogenrath mit der guten Erschließungswirkung für Kohlscheid der Variante C ohne wesentlich höhere Kosten kombiniert werden. Aufgrund der wesentlich besseren Potentialausschöpfung und der guten Erschließungswirkung für Kohlscheid wurde Variante C zzgl. einem reduzierten Ausbaukonzept der Variante A (Radverkehrsanlage zwischen Haus-Heyden-Straße 5 und Nieuwstraat) empfohlen. Straßenverkehrsordnung (StVO), Stand: 01.04.2013 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV), Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), 2010 6 Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 20 Beschreibung der Streckenfindung Abschnitt Kohlscheid – Herzogenrath Abb. 17: Führung der 3 ausgewählten Varianten im Bereich Kohlscheid - Herzogenrath Variante A: Kreuzung Roermonder Straße/Voccartstraße – Nieuwstraat – Aachener Straße – Kreuzung Aachener Straße/Schütz-von-Rode-Straße Variante B: (zusätzlich Anbindung von Voccartstraße aus) – Forensberger Straße – westl. entlang Bahntrasse über Vegla-Deponie – ehem. Brücke Pilgramsweg Variante C: (zusätzlich Anbindung von Voccartstraße aus) – Forensberger Straße – westl. entlang Bahntrasse – ehem. Brücke Pilgramsweg Nur in den Varianten B und C profitiert Herzogenrath-Mitte von der Anbindung an den Radschnellweg. Trotz Umfahrung des Bereichs um die Nieuwstraat werden insgesamt erheblich mehr Radfahrten/24h gegenüber Variante A gewonnen. Die Nieuwstraat kann in diesen Varianten durch einen verbesserten Anschluss an die Pannesheider Straße mit verhältnismäßig geringem Aufwand als gute Anbindungsstrecke in Richtung des Radschnellwegs nach Kohlscheid zusätzlich genutzt werden. Perspektivisch kann in Kombination mit einer zukünftigen schnellen Radroute von Herzogenrath-Mitte nach Merkstein eine regionale Radwegeachse entstehen, die alle drei Herzogenrather Stadtteile Kohlscheid, HerzogenrathMitte und Merkstein miteinander verbindet. Nur mit den Varianten B und C kann diese Achse auch für Radfahrten über Herzogenrath-Mitte hinaus wirksam werden. Die Varianten B und C führen zu deutlichen Eingriffen in die Umwelt. Diese konzentrieren sich auf einen Bereich, in dem teilweise durch die unmittelbar parallel laufende Bahnstrecke Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 21 Beschreibung der Streckenfindung Vorbelastungen bestehen. Nach jetziger Kenntnislage sind die Eingriffe ausgleichbar. Variante C verursacht bei einer nahezu gleichen Streckenführung wie Variante B mit Abstand die höchsten Kosten. Die Variante B ist preiswerter als die Variante A, führt demgegenüber zu wesentlich höheren Kosten als die Variante A mit reduziertem Ausbaustandard. Da das Land einen reduzierten Ausbau der Nieuwstraat jedoch nicht als Radschnellweg fördert, wurde Variante A von der Politik schlussendlich verworfen. Nur die Variante B ergibt einen kostenoptimierten und hochwertigen regionalen Radschnellweg, der auch Herzogenrath-Mitte attraktiv anbindet und Teil einer späteren hochwertigen Radwegeachse für alle drei Herzogenrather Stadtteile sein kann. Angesichts der deutlichen Gewinne beim Radfahrtenpotential sind die ausgleichbaren Eingriffe in die Umwelt zu rechtfertigen. Abb. 18: Mögliche Anbindungen der 3 ausgewählten Varianten in Herzogenrath Im Stadtgebiet Herzogenrath standen mehrere Führungen zum bzw. vom Bahnhof Herzogenrath zur Verfügung. Von Süden bzw. von der Bahnstrecke Aachen–Düsseldorf kommend (Varianten B und C) standen ab der ehemaligen Brücke Pilgramsweg drei mögliche Anbindungen zur Verfügung. Westlich der Bahntrasse verbleibend entweder 1. über Hundforter Weg (Zweirichtungsradweg), Woperstraße, Kleikstraße, Bahnhofstraße (jeweils Fahrradstraße, in Teilbereichen Tempo 10-Zone) oder 2. über Hundforter Weg (Zweirichtungsradweg), Am Schürhof (Fahrradstraße) mit Brücke über die Schütz-von-Rode-Straße, Kleikstraße, Bahnhofstraße (jeweils Fahrradstraße, in Teilbereichen Tempo 10-Zone). 3. Eine Führung östlich der Bahntrasse über die Eisenbahnstraße (Zweirichtungsradweg), Wiesenstraße, Albert- Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 22 Beschreibung der Streckenfindung Steiner-Straße, Uferstraße zur Bahnhofstraße (jeweils Fahrradstraße, in Teilbereichen Tempo 10-Zone). Bei einer Führung über die Woperstraße müsste das Parken am Fahrbahnrand (alle Parkstände) wegfallen. Der Parkraumbedarf wird in diesem Bereich jedoch als hoch eingestuft. Bei einer Führung über den Hundforter Weg mit Brücke über die Schütz-von-Rode-Straße und Weiterführung über die Straße Am Schürhof fallen insbesondere die aufwendigen baulichen Maßnahmen in beengten Verhältnissen der Brücke mit anschließender Rampe sowie die der Umgestaltung des Platzes Am Schürhof mit Reduzierung des Parkraums ins Gewicht. Darüber hinaus verläuft die Trasse durch einen Streuobstwiesenbereich, der ein Biotop mit hoher Bedeutung darstellt. Die Führung östlich der Bahntrasse bedingt zwar den Neubau der Brücke Pilgramsweg oder alternativ einer Unterführung unter der Bahn (mit getrenntem Geh- und Radschnellweg), stellt aber auch die jüngst unterbrochene Verbindung nach Straß zum Pilgramsweg wieder her. Darüber hinaus kann durch diese Streckenführung eine relativ direkte und schnelle Anbindung an das Zentrum ohne größere Steigungen geschaffen werden. Zur Anbindung der Variante B wurde daher die Trasse über die Eisenbahnstraße und Wiesenstraße vorgeschlagen. Weiterhin kann bei einer Realisierung des Innenstadtkonzeptes der Stadt Herzogenrath, welches derzeit den Abriss und Neubau des Parkhauses in der AlbertSteiner-Straße vorsieht, zur Anbindung der Variante B alternativ auch mit einer Weiterführung entlang der Eisenbahnstraße und einer zu errichtenden Brücke über die Schütz-von-RodeStraße eine direkte Anbindung an die Uferstraße geschaffen werden. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 23 Beschreibung der Streckenfindung Abschnitt Richterich – Locht Variante A: Kreuzung Roermonder Straße/Horbacher Straße – Grünenthaler Straße – Gierstraße – Vetschauer Weg – Silberpatweg – Avantisallee – Anschlussstraße Buitenring – Grenzübergang Locht Variante B: Kreuzung Roermonder Straße/Horbacher Straße – Horbacher Straße – Grenzübergang Locht In beiden Varianten sind die Auswirkungen auf die Schutzgüter relativ gering. Auch preislich liegen beide Varianten auf einem Niveau. Variante B mit direkter Verbindung über Horbach erreicht von deutscher Seite aus die größeren Potentiale und entspricht einer direkten regionalen Verbindung über die Grenze. Aufgrund der etwas besseren Potentialausschöpfung und der geraden Linienführung zwischen Richterich und Heerlen und der Anbindung Horbachs wurde die Weiterverfolgung der Variante B empfohlen. Durch die vergleichsweise niedrige Nutzung ist ein von den Breiten her reduzierter Standard zunächst ausreichend. Für die Verbesserung der Verbindung von Bocholtz nach Locht ist den niederländischen Partnern zu empfehlen, einen Ausbau als Anbindungsstrecke an den Radschnellweg nach Heerlen zu prüfen. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 24 Beschreibung der Streckenfindung 2.2 Auch Ergebnisse der Beratung in den politischen Gremien die politischen Städteregionsausschuss), Aachen-Mitte, Gremien der Laurensberg, Stadt der StädteRegion Aachen Richterich) sowie Aachen (Mobilitätsausschuss, der Stadt (Bauausschuss, Bezirksvertretungen Herzogenrath (Bau- und Verkehrsausschuss) wurden in den Ausschusssitzungen regelmäßig über den Stand der Planungen und der Bürgerbeteiligungen informiert und konnten in diesem Rahmen Vorschläge unterbreiten und Hinweise geben, die ebenfalls in die Planungen und Auswertungen mit einbezogen wurden. Nach der abschließenden Auswertung der Stufe 2 der Bürgerbeteiligung wurde die weiter zu bearbeitende Vorzugsvariante für die Linienführung den politischen Gremien aller Projektpartner zur Entscheidung vorgelegt. Anschließend legten die politischen Gremien im Juni bzw. November 2016 die Linienführung für die Fortführung der Machbarkeitsstudie fest. Darüber hinaus legten sie fest, dass folgende zusätzlichen Anbindungen an den Radschnellweg Euregio zu prüfen seien (siehe auch Kap. 5 - Anbindungsstrecken):  Verlängerung des Radschnellweges über Herzogenrath-Mitte hinaus nach Merkstein mit Anbindung der Europaschule  Anbindung Schulzentrum Herzogenrath  Erweiterte Anbindung der Campusgelände Melaten und West in Aachen. Das Ergebnis dieser Entscheidungen ist die in der vorliegenden Machbarkeitsstudie untersuchte Streckenführung, die in Kapitel 4 – Streckenbeschreibung, näher beschrieben und in der Übersichtskarte sowie den Lageplänen in Anlage 2 dargestellt ist. Weitere Informationen sind der Dokumentation, der TÖB-Beteiligung, der Gespräche mit Verwaltung und politischen Gremien und der Bürgerbeteiligung (siehe Anlagen 6 und 7) zu entnehmen. 2.3 Bewertung Potential, Umweltverträglichkeit und Nutzen-KostenUntersuchung Bereits während der Trassenfindung wurden projektbegleitend separate Untersuchungen in Form einer Umweltverträglichkeitsstudie (siehe Anlage 9) sowie einer Potentialanalyse (siehe Anlage 8) durchgeführt. Die daraus resultierenden Ergebnisse wurden nach Auswahl der Vorzugsvariante weiter konkretisiert. Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 25 Beschreibung der Streckenfindung 2.3.1 Ergebnisse der Potentialanalyse Parallel zu dieser Machbarkeitsstudie wurde durch die StädteRegion Aachen eine Potentialanalyse an die PTV Transport Consult GmbH für den Radschnellweg beauftragt. Darin wurden auf Grundlage des Verkehrsmodells der StädteRegion verschiedene Planfälle für das Prognosejahr 2025 berechnet. Auf den Bericht der Potentialanalyse in der Anlage 8 wird hiermit verwiesen. Im Folgenden wird eine Auswertung der Ergebnisse mit Schlussfolgerungen für die Planungen der jeweiligen Streckenabschnitte vorgenommen. Im Frühjahr 2016 wurden zunächst verschiedene Planfälle gerechnet. Diese dienten als Entscheidungsgrundlage über die Streckenführung im Rahmen der Bürgerbeteiligung und für die anschließende politische Beratung. Als Ergebnis wurde im Juni bzw. November 2016 die Variante ausgewählt, für die die Machbarkeitsstudie zu Ende geführt werden sollte und die in der Übersichtskarte und den Lageplänen im Anlage 2 dargestellt ist. Über die bis dahin untersuchten Streckenabschnitte hinaus sollten noch die o.g. Anbindungsstrecken (siehe vorherige Seite) geprüft werden. In der Potentialanalyse wurden daher zwei aktualisierte Planfälle untersucht, deren Umlegungsergebnisse dargestellt sind. Planfall 1 berücksichtigt  die Linienführung des Radschnellwegs bis Herzogenrath,  die Anbindung des Schulzentrums Herzogenrath,  zusätzlich eine weitere Anbindung in Aachen von der Rütscher Straße an die Roermonder Straße im Bereich der Einmündung Kackertstraße. Planfall 2 berücksichtigt zusätzlich  die Verlängerung des Radschnellweges von Herzogenrath-Mitte bis Merkstein,  eine Anbindung von der Haus-Heyden-Straße an die Neustraße/Nieuwstraat bei Pannesheide,  die zusätzliche Anbindung des Campus West in Aachen. Zu weitergehenden Darstellungen wird auf das Gutachten der Potentialanalyse selbst verwiesen. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 26 Beschreibung der Streckenfindung PLANFALL 1 – Auswertung der Ergebnisse Abschnitt Aachen – Richterich  Zwischen dem Alleenring in Aachen-Mitte und Richterich liegt die Nutzung durchgängig bei über 2.000 Radfahrten/24h. Die stärkste Nutzung ist mit ca. 3.000 Radfahrten/24h nördlich von Laurensberg südlich der Kreuzung Roermonder Straße/Horbacher Straße/Berensberger Straße zu erwarten. Die geplanten Brücken über Toledoring und Kohlscheider Straße werden mit ca. 2.600 Radfahrten/24h genutzt.  Die Anbindung vom Radschnellweg auf der Rütscher Straße zur Roermonder Straße im Bereich Einmündung Kackertstraße wird mit 1.200 Radfahrten/24h genutzt und hat damit ein hohes Potential. Auf der Rütscher Straße in Richtung Ponttor erhöht sich die Nutzung gegenüber den früheren Planfällen nochmals um etwa 300 Radfahrten/24h. U.a. wird für Radfahrer zwischen Innenstadt und dem Bereich Gewerbegebiet Kackertstraße/südliches Laurensberg mit dem Radschnellweg eine verkehrsarme Umfahrung des vierspurigen Abschnitts der Roermonder Straße zwischen Ponttor und Kohlscheider Straße angeboten.  Zur Innenstadt hin sinkt die Nutzung auf der Wüllnerstraße zwischen Alleenring und Grabenring auf etwa 1.500 Radfahrten/24h. Zusätzlich finden auf der Verbindung Pontstraße-Pontdriesch etwa 900 Radfahrten statt. Die Bündelungswirkung des Radschnellwegs nimmt hier etwas ab, da in der Innenstadt eine Vielzahl an Quellen und Zielen verteilt liegt und in der Feinverteilung über verschiedene Routen angefahren werden. Für die Verbindung Pontstraße-Pontdriesch sollten die Bedingungen für Radfahrer verbessert werden. Entsprechende Maßnahmen sind jedoch nicht Bestandteil dieser Studie.  Die Anbindung des Radschnellwegs in Laurensberg über Tittardsfeld - Schloss-RaheStraße wird mit ca. 600 Radfahrten/24h genutzt. Im weiteren Verlauf zum Campus Melaten steigt die Nutzung auf dem Sörenweg auf etwa 1.400 Radfahrten/24h an. Hier macht sich bemerkbar, dass unabhängig vom Radschnellweg Radfahrer vor allem aus Laurensberg zum Campus fahren. Abschnitt Richterich – Locht Grenze (Richtung Heerlen)  Ab der Kreuzung Roermonder Straße/Horbacher Straße liegt die Nutzung in die Ortslage Alt-Richterich hinein zunächst bei etwa 1.500 Radfahrten/24h und dann bis zum Ortsausgang bei ca. 900 Radfahrten/24h. Im weiteren Verlauf über Horbach zur Grenze fahren wesentlich weniger Radfahrer, je nach Abschnitt zwischen ca. 200 und 700 Fahrten/24h. Auf den niederländischen Abschnitten liegt die Nutzung wiederum wesentlich höher. Hier macht sich bemerkbar, dass die grenzüberschreitenden Verkehre noch vergleichsweise gering sind. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 27 Beschreibung der Streckenfindung Das Land NRW setzt eine Mindestnutzung von 1.000 Radfahrten/24h über längere Abschnitte für einen Radschnellweg voraus. Für Streckenabschnitte mit geringerem Potential wird folgende Vorgehensweise empfohlen: a) Von der Kreuzung Roermonder Straße/Horbacher Straße bis zum Ortseingang AltRichterich, inklusive der zum Neubau anstehenden Brücke über die Bahnstrecke: Anlage von beidseitig möglichst breiten Radverkehrsanlagen. b) In der heutigen Ortslage Alt-Richterich gibt es derzeit wegen der engen räumlichen Verhältnisse und der Widmung als Landesstraße sehr wenige Gestaltungsmöglichkeiten. Zukünftige Entlastungen z.B. mit dem geplanten Bau der Haupterschließung Richtericher Dell sollten zur durchgehenden Ausweisung als Tempo 30-Strecke und Reduzierung der Kfz-Belastung genutzt werden. c) Im Bereich des zukünftigen Neubaugebiets Richtericher Dell: Anlage von möglichst breiten beidseitigen Radverkehrsanlagen mit Trennung von den Gehwegen. d) Ab dem nördlichen Ortsausgang von Alt-Richterich bis zur Grenze: Ausbau der vorhandenen Radverkehrsanlagen außerorts so, dass wie bei einem Radschnellweg ein zügiges, komfortables und sicheres Fahren ermöglicht und der regionalen grenzüberschreitenden Verbindung Rechnung getragen wird. Die Ausbaubreiten können dagegen gegenüber dem Radschnellwegstandard reduziert werden, da es bei den Radfahrern vergleichsweise selten zu Überholvorgängen mit gleichzeitigem Gegenverkehr kommen wird. Außerorts kann wegen des geringen Fußgängerverkehrs auf eigene Gehwege verzichtet werden. e) In der Ortslage Horbach: Anlage von beidseitigen Schutzstreifen und Neuordnung des Parkens, verbunden mit geschwindigkeitsdämpfenden Maßnahmen. f) Am Grenzübergang: Anlage einer Querungsstelle mit Überleitung auf die beidseitigen Radverkehrsanlagen auf niederländischer Seite. Abschnitt Richterich – Kohlscheid  In der Ortslage Richterich wird der Radschnellweg nördlich der Kreuzung Roermonder Straße/Horbacher Straße mit etwa 1.900 Radfahrten/24h genutzt. Im weiteren Verlauf nach und durch Kohlscheid fällt die Nutzung mit etwa 800 bzw. abschnittsweise 600 Radfahrten/24h geringer aus, während sie im Norden Kohlscheids bis zur Verzweigung der Streckenäste nach Herzogenrath bzw. Kerkrade auf 1.000 bis zu 2.200 Radfahrten/24h wieder ansteigt. Es wird deutlich, dass innerhalb der Ortslage Kohlscheid die Bündelungswirkung des Radschnellwegs abnimmt, da viele Quellen und Ziele über einen breiteren Korridor verteilt sind. In Anbetracht der Verbindungsfunktion zwischen dem Aachener Abschnitt und den Abschnitten nach Herzogenrath und Kerkrade und der guten Erschließungswirkung für den Kern- und Geschäftsbereich um den Kohlscheider Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 28 Beschreibung der Streckenfindung Markt sollte auch dieser Abschnitt nach den Radschnellwegkriterien ausgebaut werden, obwohl auf einem vergleichsweise kurzen Abschnitt die Nutzung unter die sonst geltende Einsatzgrenze von 1.000 Radfahrten/24h fällt. Abschnitt Kohlscheid – Herzogenrath  Nördlich von Kohlscheid liegt die Nutzung zunächst bei etwa 1.000 Radfahrten/24h und steigt dann bis zum Wohngebiet Hundforter Benden auf 1.700 Radfahrten/24h an. Hier wird auch die hohe Bedeutung der niveaufreien Bahnquerung im Bereich der kürzlich abgerissenen Brücke Pilgramsweg deutlich.  Die Anbindung in Richtung Schulzentrum Herzogenrath wird mit etwa 700 Radfahrten/24h genutzt. Angesichts der geringen Baukosten ist sie uneingeschränkt zu empfehlen.  In Herzogenrath-Mitte liegt die Nutzung noch zwischen ca. 800 und 1.300 Radfahrten/24h. Die räumlichen Verhältnisse in der Wiesenstraße und der Albert-SteinerStraße lassen eine eigene Radwegetrasse nicht zu. Die Führung im Straßenraum als Fahrradstraße bzw. Tempo 30-Straße sollte so sorgfältig gestaltet werden, dass Radfahrer sich auch hier besonders sicher fühlen und zügig unterwegs sein können. Abschnitt Kohlscheid – Kerkrade  Ab der Verzweigung der Streckenäste nach Herzogenrath und Kerkrade im Bereich Mühlenstraße/Forensberger Radfahrten/24h bis zum Straße Anschluss wird der der Radschnellweg Neustraße/Nieuwstraat mit am etwa 1.000 südlichsten Kreisverkehr, die mit den vorhandenen beidseitigen Radwegen als gute Anbindung der angrenzenden Wohn- und Gewerbebereiche in Richtung Eurode-Business-Center fungiert, genutzt.  Im weiteren Verlauf bis Kerkrade Zentrum liegt die Nutzung bei etwa 700 bis 800 Radfahrten/24h und steigt im Zentrumsbereich auf etwa 1.400 Radfahrten/24h wieder an. Den niederländischen Partnern wird empfohlen, insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der zügigen und komfortablen Befahrbarkeit sowie zur Steigerung des Sicherheitsgefühls umzusetzen. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 29 Beschreibung der Streckenfindung Abb. 19: Planfall 1 - Prognoseaufkommen 2025 Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 30 Beschreibung der Streckenfindung PLANFALL 2 – Auswertung der Ergebnisse Im Folgenden wird in erster Linie auf die Unterschiede zu Planfall 1 eingegangen.  Bei der zusätzlichen Anbindung des Campus West liegen die Radfahrerzahlen im Campus selbst bei etwa 600 Radfahrten/24h und steigen in Richtung Zentrum auf 1.300 Radfahrten/24h an. Da die zukünftige direkte Verknüpfung der Campusgelände Melaten und West noch nicht abschließend geklärt ist, ist sie im Verkehrsmodell nicht berücksichtigt. Die zusätzliche Anbindung des Campus West macht sich in der Nutzung des Radschnellwegs selbst jedoch kaum bemerkbar. Eine genauere Planung der Anbindung ist daher im Rahmen des Projekts Radschnellweg nicht erforderlich und sollte stattdessen bei der ohnehin erforderlichen Erschließungsplanung für den Campus West erfolgen. Der Anschluss zum Radschnellweg bietet sich im Bereich der Schurzelter Straße an.  Die zusätzliche nördliche Verbindung der Haus-Heyden-Straße an die Voccartstraße wird im Neubauabschnitt nur mit etwa 200 Radfahrten/24h genutzt. Sie erlangt daher erst dann eine höhere Bedeutung, wenn mit der Realisierung der Haupterschließung Richtericher Dell eine durchgehende zusätzliche Radschnellverbindung in Nord-Süd-Richtung zwischen Richterich und Pannesheide über Bankerfeldstraße – Haus-Heyden-Straße entstehen kann. Es wird daher empfohlen, die Realisierung zunächst zurückzustellen, jedoch im Zusammenhang mit der Haupterschließung Richtericher Dell weiter zu planen.  Die Verlängerung nach Herzogenrath-Merkstein wird nördlich des Bahnhofs Herzogenrath an der Bicherouxstraße bis zum neuen Gewerbegebiet auf dem früheren Gelände der Firma Vetrotex mit etwa Streckenbereich 800 Radfahrten/24h genutzt. Bicherouxstraße in Abhängigkeit von Grundsätzlich soll der der Entwicklung des Gewerbegebietes als Radschnellweg ausgebaut werden.  Zwischen Gewerbegebiet und Geilenkirchener Straße erfährt der Radweg nur noch eine Nutzung von 300 bis 500 Radfahrten/24h. Die vom Land NRW vorgesehen Mindestnutzung von etwa 1.000 Radfahrten/24h für einen Radschnellweg wird hier bei weitem nicht erreicht. Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW (MBWSV NRW) hat auf Anfrage bestätigt, dass die Verlängerung nach Merkstein in dem genannten Bereich daher nicht als Radschnellweg des Landes in Frage kommt. Diese Verbindung ist jedoch als Anbindungsstrecke sinnvoll. Hier sollte der günstige Umstand genutzt werden, dass das Gewerbegebiet und das zukünftige Wohngebiet nördlich der Maria-Juchacz-Straße noch in Planung sind und daher eine zügige Linienführung mit Steigungen bis max. 3 % erreicht werden kann. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 31 Beschreibung der Streckenfindung Abb. 20: Planfall 2 - Prognoseaufkommen 2025 Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 32 Beschreibung der Streckenfindung 2.3.2 Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie Parallel zu dieser Machbarkeitsstudie wurde durch die StädteRegion Aachen eine Umweltverträglichkeitsstudie an das Büro Schmelzer – Die Ingenieure aus Ibbenbüren beauftragt (siehe Anlage 9). Diese liegt zurzeit in der vorläufigen Fassung mit Stand 29.05.2015 vor. Darin sind die in Kapitel 4 beschriebene Streckenführung sowie die Anbindungsstrecken gemäß Kapitel 5 mit nachfolgend beschriebenen Ausnahmen berücksichtigt. Abb. 21: Lage und Abgrenzung des Untersuchungsraums (UVS – Stand 29.05.2015) Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 33 Beschreibung der Streckenfindung Als Ergebnis der Streckenfindung aufgrund der politischen Entscheidungen im Juni 2016 und abschließend im November 2016 sowie aufgrund der verkehrsplanerischen Untersuchungen im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurden folgende Änderungen der Streckenführung vorgenommen, die im bisherigen Entwurf der UVS noch nicht berücksichtigt sind: Abschnitt Aachen – Richterich  In der Aachener Innenstadt: Führung über die Turmstraße zwischen Roermonder Straße und Pontwall sowie die Wüllnerstraße zwischen Pontwall und Malteserstraße statt Führung über Malteserstraße bzw. Pontstraße. Da die geänderte Führung überwiegend im vorhandenen Straßenraum erfolgt, sind keine Änderungen in der Bewertung durch die UVS zu erwarten.  Zusätzliche Anbindung von der Rütscher Straße im Bereich der Studententürme (Einmündung Nizzaallee) an die Roermonder Straße südlich der Einmündung Kackertstraße. Mit Ausnahme eines etwa 130 m langen Abschnitts wird vorhandener Straßenraum genutzt bzw. die vorhandene straßenbegleitende Radverkehrsanlage geringfügig verbreitert. Größere negative Auswirkungen werden derzeit nicht erwartet.  Die Anbindung zum Campus Melaten soll nun nicht über die Matthieustraße erfolgen. Stattdessen soll ein vorhandener Weg östlich davon zwischen Sörenweg und Campusboulevard ausgebaut werden. Größere negative Auswirkungen werden derzeit nicht erwartet. Abschnitt Richterich – Kohlscheid  Bisher war eine niveaufreie Querung der Roermonder Straße in Höhe Uersfeld vorgesehen. Die dazu erforderlichen Rampen wären aufgrund der beiderseitig der Roermonder Straße vorhandenen Biotopbereiche und Gewässer voraussichtlich mit größeren Eingriffen verbunden. Stattdessen ist nun eine niveaufreie Querung in Höhe des Küppershofwegs vorgesehen, wo die Roermonder Straße etwas in Dammlage liegt. Die Rampen für die Unterführung können dadurch kürzer ausfallen und mit geringeren Eingriffen hergestellt werden. Eine genauere Betrachtung der zu erwartenden Eingriffe ist im sensiblen Bereich des Küppershofwegs und der Hasenwaldstraße erforderlich. Die Straßenbefestigung ist bereits vorhanden, ein Ausbau als Fahrradstraße mit begleitendem Gehweg erfordert ggf. auf einer Länge von 180 m eine Verbreiterung mit Eingriffen in die beidseitig verlaufenden Entwässerungsgräben und Heckenbereiche. Abschnitt Richterich – Locht (Grenze)  Wegen der vergleichsweise geringen Radfahrerzahlen in der Potentialanalyse (siehe auch Kap. 2.3.1 - Potentialanalyse) wird diese Verbindung nicht mehr als Radschnellweg, Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 34 Beschreibung der Streckenfindung sondern als schnelle Radverbindung mit reduzierten Breiten, im Folgenden „Hauptroute“ genannt, geplant. Die Eingriffe insbesondere in das Schutzgut Boden fallen dadurch geringer aus. Abschnitt Kohlscheid – Kerkrade  Die stark befahrene Voccartstraße (L232) soll niveaufrei unterquert werden. Die Querung wurde wegen der günstigeren Linienführung um etwa 200 m nach Norden verschoben zum direkten Anschluss an den südlichen Kreisverkehr der Neustraße/Nieuwstraat. Durch die Unterführung wird entlang der Straße Am Zollhaus teilweise eine straßenbegleitende Grünfläche mit Baumbestand in Anspruch genommen. Abschnitt Kohlscheid – Herzogenrath  Der Radschnellweg wird nördlich des Pilgramswegs nicht mehr westlich der Bahnstrecke bis zum Schürhof weitergeführt, sondern es erfolgt eine niveaufreie Querung nördlich des Pilgramswegs mit Anschluss an die Wiesenstraße. Im weiteren Verlauf erfolgt die Führung im Straßenraum der Wiesenstraße und der Albert-Steiner-Straße. Hierdurch entfallen teilweise die Eingriffe in die Ausgleichs- und Biotopflächen westlich der Bahnstrecke. Auf der östlichen Seite der Bahnstrecke wird für den Anschluss an die Wiesenstraße ein Naturschutzgebiet tangiert, dass im heutigen Zustand jedoch durch landwirtschaftliche Nutzung nur eine geringe Biotopfunktion entfaltet.  Die zusätzliche Anbindung zum Schulzentrum Herzogenrath verläuft weitgehend im vorhandenen Straßenraum und erfordert voraussichtlich nur geringe Eingriffe. Abschnitt Herzogenrath – Merkstein  Gemäß Beschluss der politischen Gremien im November 2016 soll zusätzlich die Weiterführung des Radschnellwegs vom Bahnhof Herzogenrath nach Merkstein geprüft werden. Es sind Eingriffe insbesondere im Abschnitt von der Bicherouxstraße bis zum Anschluss an den Kreisverkehr an der Geilenkirchener Straße zu erwarten. In den nächsten Planungsphasen ist die Umweltverträglichkeitsstudie für diesen Bereich zu erweitern. ► Ergebnisse und Schlussfolgerungen aus der Umweltverträglichkeitsstudie Nachfolgend werden die wesentlichen bisherigen Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie zusammengefasst und die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen dargestellt. Für eine ausführliche Darstellung wird auf die Studie selbst verwiesen. Für alle Abschnitte Fledermäusen und gilt, damit dass grundsätzlich verbundene projektbedingte artenschutzrechtliche Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio Beeinträchtigungen Konflikte nach von jetzigem 35 Beschreibung der Streckenfindung Kenntnisstand unter Berücksichtigung üblicher Vermeidungsmaßnahmen (Baumhöhlenkontrolle vor evtl. Fällmaßnahmen, Baufeldfreimachung außerhalb der Aktivitätszeit usw.) nicht erkennbar sind. Grundsätzlich kommt es in Teilbereichen zu Versiegelungen von Infiltrationsflächen über Grundwasserleitern mittlerer und hoher Bedeutung. Da das anfallende Niederschlagswasser jedoch überwiegend im Nahbereich des Radschnellweges versickert werden kann, sind die Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung insgesamt als gering anzusehen. Es bestehen viele Möglichkeiten, die Auswirkungen während der Bauphase zu mindern. Diese sind im Rahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung in den späteren Projektphasen genauer zu planen. Dazu gehören z.B. die landschaftsgerechte Eingrünung der Trasse, der Schutz wertvoller Vegetationsbereiche durch Zäune und Einzelbaumschutz sowie die Vermeidung des Eintrags betriebsbedingter Schadstoffe in das Grundwasser. Stellenweise können Altlastenverdachtsflächen berührt werden. Nach jetzigem Ermessen können diese in der Entwurfsplanung evtl. umgangen werden oder der Aushub belasteten Bodens durch Hocheinbau minimiert werden. Abschnitt Aachen – Richterich Schutzgebiete und geschützte Teile von Natur und Landschaft sind nicht betroffen. Insgesamt werden ca. 1,5 ha Boden neu versiegelt, davon sind etwa 0,5 ha Biotopfläche mittlerer bis hoher Bedeutung betroffen, in denen auch etwa 20 bis 30 Bäume mit einem Stammdurchmesser von mehr als 25 cm stehen. Betroffen sind Flächen südlich des Toledorings, auf dem alten Bahndamm sowie entlang der Bahnlinie Aachen-Herzogenrath zwischen Tittardsfeld und Roermonder Straße. Eine genaue Beurteilung der Eingriffe u.a. in den Baumbestand ist erst in den weiteren Planungsphasen auf Grundlage einer genauen Vermessung möglich. Im Bereich des alten Bahndamms besteht eine Vorbelastung durch die heutige Nutzung für die Naherholung. Der Eingriff in Biotopflächen mit hoher Bedeutung südlich des Toledorings könnte erheblich verringert werden, wenn die Trasse im westlichen Randbereich der Kleingartenkolonie Rütsch geführt wird. Hierdurch wären in der Bauphase sieben Kleingärten betroffen, wovon voraussichtlich zwei dauerhaft entfallen würden. Für die Erstellung der Widerlager und Brückenpfeiler einschließlich Baustellenzufahrt für das Brückenbauwerk über die Kohlscheider Straße und den Toledoring kommt es zu temporären Eingriffen in einen Biotopbereich hoher Bedeutung. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 36 Beschreibung der Streckenfindung Am geplanten Übergang des Radschnellwegs vom alten Bahndamm auf die Straße Tittardsfeld befindet sich eine Saatkrähenkolonie. Betriebsbedingt sind keine deutlichen Störungen zu erwarten, da Saatkrähen ein hohes Maß an Anpassung an die Umwelt zeigen. Der Verlust von Bäumen der Saatkrähenkolonie ist unbedingt zu vermeiden. Im Bereich des Toledorings befindet sich eine Altlastenverdachtsfläche, die unter Umständen vom dort geplanten Brückenbauwerk berührt werden könnte. Das Landschaftsbild wird durch die Brückenbauwerke über die Kohlscheider Straße, den Toledoring und die Schlossparkstraße verändert. Der alte Bahndamm wird heute als Naherholungsfläche genutzt (u.a. Weißer Weg, Aufenthaltsbereich mit Hollywoodschaukel). Die Erholungsfunktion wird durch Verringerung der Grünflächenanteile sowie mögliche Konflikte zwischen Radfahrern und Erholungssuchenden eingeschränkt. Der Radschnellweg schafft jedoch sowohl für Radfahrer als auch für Fußgänger eine direkte Verbindung der Bahndammbereiche nördlich und südlich der Schlossparkstraße untereinander sowie eine Anbindung an das Naherholungsgebiet Lousberg, was eine neue fußläufige und barrierefreie Erreichbarkeit aus Richtung Laurensberg und Richterich schafft. Am Übergang von der Straße Tittardsfeld zur Streckenführung entlang der Bahnlinie Aachen – Herzogenrath wird der Radschnellweg in geringem Abstand zu zwei Wohngebäuden geführt. ► Bewertung und Schlussfolgerung: Die Streckenführung führt insbesondere zu Eingriffen in Biotopflächen südlich des Toledorings, auf dem alten Bahndamm sowie entlang der Bahntrasse Aachen-Herzogenrath zwischen Tittardsfeld und Roermonder Straße. Weiterhin wird die Erholungsfunktion für Spaziergänger auf dem alten Bahndamm eingeschränkt. Im Rahmen der Vorplanung wurden mehrere alternative Streckenführungen u.a. über die Henricistraße und/oder die Roermonder Straße geprüft. Deren Attraktivität wäre für Radfahrer u.a. durch die Steigungen an der Roermonder Straße zwischen Laurensberg und Richterich und die hohe Verkehrsbelastung auf der Roermonder Straße stark vermindert. Zur Einhaltung der Radschnellwegkriterien bezüglich der Breiten müssten entlang der Roermonder Straße zahlreiche Straßenbäume gefällt werden und Parkplätze in erheblichem Umfang entfallen. Diese Lösungen wurden daher schließlich verworfen. Angesichts des sehr hohen Nutzens des Radschnellwegs (siehe Kap. 2.3.3 – Nutzen-KostenUntersuchung) sind die oben dargestellten Eingriffe gerechtfertigt. Die Entfernung von Bäumen der Saatkrähenkolonie ist möglichst zu vermeiden. In der Detailplanung sind hierzu genauere Betrachtungen notwendig. Punktuelle Engstellen am Radschnellweg sind erforderlichenfalls in Betracht zu ziehen. Ebenso ist im Rahmen der Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 37 Beschreibung der Streckenfindung Detailplanung zu beachten, dass erforderliche Baumfällungen so wenig wie möglich erfolgen. Hierzu sind auch punktuelle Einengungen in Betracht zu ziehen. Bei der Planung der Brücke über Toledoring und Kohlscheider Straße sind genauere Untersuchungen auf Altlasten durchzuführen. In der weiteren Planung sollte aufgrund genauerer Untersuchungen abgewogen werden, ob die hochwertigen Biotopflächen südlich des Toledorings geschont werden sollen oder ein Eingriff in die Kleingartenanlage Rütsch vermieden werden soll. Im Bereich Tittardsfeld könnten die Eingriffe in die Biotopflächen entlang der Bahnlinie Aachen – Herzogenrath südlich der Roermonder Straße sowie die damit verbundene Versiegelung und nahe Führung an Wohngebäuden vermieden werden, wenn der Radschnellweg parallel über die Straße Tittardsfeld geführt wird. Diese Führung wurde durch den Beschluss des Mobilitätsausschusses der Stadt Aachen vom 23.06.2016 verworfen, um Konflikte mit dem Anliegerverkehr und ggf. den Verlust von Parkplätzen zu vermeiden. In der genaueren Trassenplanung ist daher eine Wegeführung zu suchen, die die Biotopflächen möglichst geringfügig durchschneidet. Für die nahe Wegeführung entlang der Wohngebäude sollen Möglichkeiten der Abschirmung geprüft werden. Konflikte zwischen Radfahrern und erholungssuchenden Fußgängern auf dem alten Bahndamm sollen dadurch vermieden werden, dass Fußgänger einen eigenen Gehweg behalten. Der Schutz der Fußgänger sollte z.B. durch Pflanzung einer niedrigen Hecke zum Radweg hin verstärkt werden. Es wird empfohlen, diesen Bereich besonders schonend und ansprechend zu gestalten, um die Verbreiterung der befestigten Flächen optisch zumindest teilweise zu kompensieren. Abschnitt Richterich – Kohlscheid Insgesamt werden etwa 1,7 ha Boden zusätzlich versiegelt, davon sind nur etwa 0,1 ha Biotopfläche mittlerer bis sehr hoher Bedeutung betroffen. In einem Abschnitt sind Brutreviere von Feldlerche, Grünspecht und Haussperling in der Bauphase betroffen. Die projektbedingten Auswirkungen sind als nicht erheblich zu werten. Auswirkungen auf Amphibien, Reptilien und Fledermäuse sind nach jetzigem Kenntnisstand nicht zu erwarten. In der Ortslage Richterich kommt es entlang der Roermonder Straße zu kleinflächigem Gehölzverlust. Nach jetziger Erkenntnis müssen vier Straßenbäume mit hoher Bedeutung für Tiere entfernt werden, die jedoch durch den Straßenverkehr vorbelastet sind. Im Bereich des Küppershofwegs führt der Radschnellweg am Rande eines geschützten Landschaftsbestandteils. Eine Störung des dortigen Steinkauzreviers mit Höhlenbäumen ist zu Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 38 Beschreibung der Streckenfindung vermeiden. Sonst sind keine Schutzgebiete und geschützte Teile von Natur und Landschaft betroffen. Entlang der alten Bahntrasse nördlich der Kämpchenstraße ist teilweise eine erlebniswirksame Baum- bzw. Heckenreihe betroffen. Im Bereich der Straßen Raiffeisenstraße/Alte Bahn in Kohlscheid sind Altlastenverdachtsflächen sowie bergbaulich bedingte Tagesbrüche verzeichnet. ► Bewertung und Schlussfolgerung: Die Eingriffe sind vergleichsweise gering. In der Detailplanung sind die Hinweise auf Konflikte zu beachten, um das Ausmaß der Eingriffe so gering wie möglich zu halten. Da südlich und nördlich der Dornkaulstraße die Gewerbe- und Wohnbebauung zukünftig ausgeweitet wird, stellt der Radschnellweg dort nur einen geringen zusätzlichen Eingriff dar. Im Bereich des Küppershofwegs sind in der Detailplanung genauere Betrachtungen durchzuführen, um eine Beeinträchtigung des geschützten Landschaftsbestandteils mit Steinkauzrevier zu vermeiden. Bei der Planung im Bereich Raiffeisenstraße/Alte Bahn sind genauere Untersuchungen auf Altlasten sowie Beeinträchtigungen durch Tagesbrüche des Bergbaus durchzuführen. Abschnitt Kohlscheid – Herzogenrath Insgesamt werden etwa 1,2 ha Boden zusätzlich versiegelt, davon sind Biotopflächen mittlerer bis sehr hoher Bedeutung in gleicher Größenordnung betroffen. Die Trasse verläuft in Randlage des Landschaftsschutzgebietes westlich der Bahnlinie. Entlang der Bahnlinie gehen prägende Strukturelemente der westlichen Seitentäler der Wurm verloren. Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung trifft in der bisherigen Entwurfsfassung die Aussage, dass eine projektbedingte Beeinträchtigung planungsrelevanter Vogelarten sowie von Fledermäusen nach jetzigem Kenntnisstand nicht zu erwarten ist bzw. sich durch übliche Vermeidungsmaßnahmen (Baumhöhlenkontrolle, Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit) vermeiden lässt. Zurzeit ist jedoch wahrscheinlich, dass auch Höhlenbäume entweder unmittelbar (während der Baumaßnahme) oder mittelbar (durch erhöhte Ansprüche an die Verkehrssicherheit) beeinträchtigt bzw. gefällt werden müssen, was zu einem Verlust natürlicher Bruthöhlen führt und damit wiederum Beeinträchtigungen der Vogelwelt und für Fledermäuse zur Folge hätte. Die möglichen Auswirkungen sind bei der Detailplanung der Trasse weiter zu untersuchen und ein Ausgleichskonzept zu erarbeiten. Im Zuge einer Reptilienuntersuchung wurden keine planungsrelevanten Reptilienarten festgestellt. Die Untersuchung für Reptilien soll wiederholt werden, um eine höhere Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 39 Beschreibung der Streckenfindung Aussagesicherheit zu erhalten. Eine kürzlich vorgelegte Untersuchung im Auftrag des BUND zu Amphibien- und Reptilienvorkommen im NSG Broichbachtal südlich Noppenberg und NSG Wurmtal südlich Herzogenrath weist auf die nicht planungsrelevanten Arten Waldeidechse, Ringelnatter und Blindschleiche auf der ehemaligen Glashalde hin. Der Abschlussbericht der Untersuchung liegt noch nicht vor und soll in den weiteren Betrachtungen berücksichtigt werden. Bei der Entnahme von Gehölzen könnten Lebensräume für Fledermäuse betroffen sein. Daher ist vor Baubeginn eine konkrete Untersuchung auf Fledermausbesatz und Planung von Vermeidungsmaßnahmen notwendig. Insgesamt sind nach jetzigem Kenntnisstand keine anlagenbedingten Konflikte mit dem Artenschutz zu erwarten. Entlang der Bahntrasse gehen in einigen Abschnitten lufthygienisch wertvolle Gehölzbereiche verloren. Beeinträchtigungen des Wurmtals östlich der Bahnlinie Aachen – Herzogenrath sind wegen der Lage der Streckenführung auf der westlichen Bahnseite sowie der bereits bestehenden akustischen Vorbelastung durch die Bahn nicht zu erwarten. Die Linienführung verläuft mit Ausnahme des Bereichs der Glashalde und des Bereichs in Höhe der Fußgängerunterführung unter der Bahnstrecke südlich des Postropswegs direkt neben der Bahnstrecke, die eine Vorbelastung darstellt. In einem Abstand von bis 5,50 m ab Außenkante Oberleitungsmast befindet sich der Schutzbereich der Bahn. Hier erfolgt durch die DB AG ein Rückschnitt des Grünbewuchses in einem regelmäßigen Turnus, so dass kein älterer Baumbestand entsteht. Der Radschnellweg einschließlich Bankettbereich geht nach jetzigem Kenntnisstand nur teilweise über diesen Schutzbereich hinaus, so dass der Eingriff in älteren Baumbestand gering gehalten werden kann. Wahrscheinlich ist dies in zwei Bereichen der Fall (südlich Glashalde ca. 100 m, nördlich Auf den Heggen ca. 200 m), wo die Bahn in Dammlage liegt und der Radschnellweg parallel in aufgeständerter Bauweise geplant ist. Genauere Aussagen können erst nach einer exakten Vermessung im Rahmen der Entwurfsplanung erfolgen. Für die Anbindung von der Lage an der Bahntrasse an die Wiesenstraße werden etwa 0,2 ha neu versiegelt. Es ist eine Biotopfläche mittlerer Bedeutung betroffen. Das Naturschutzgebiet südlich der Siedlung Hundforter Benden ist in Randlage betroffen. Die Fläche wird zurzeit jedoch landwirtschaftlich genutzt. Zusätzlich erfolgen voraussichtlich örtlich begrenzte Eingriffe, wenn die Bahnquerung mittels einer neuen Unterführung erfolgt. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 40 Beschreibung der Streckenfindung Der Radschnellweg stellt einen Eingriff in das Landschaftsbild entlang der Bahnstrecke Aachen – Herzogenrath dar. Die Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild können nach jetzigem Kenntnisstand durch entsprechende Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden. An der Bahnstrecke steht ein Wohnhaus (früheres Bahnwärterhäuschen) in Höhe der Straße Auf den Heggen. Für den Radschnellweg entsteht zwischen Haus und Bahnstrecke eine Engstelle. Alternative Führungen in diesem Bereich beeinträchtigen die Wohnfunktion des Hauses bzw. einen benachbarten Garten. Gemäß dem Beschluss des Bau- und Verkehrsausschusses der Stadt Herzogenrath am 10.11.2016 soll geprüft werden, ob auch im Bereich der Glashalde und der Fußgängerunterführung unter der Bahntrasse südlich des Postropswegs der Radschnellweg direkt neben der Bahn geführt werden kann. In diesen beiden Bereichen liegt die Bahnstrecke auf einer Gesamtlänge von etwa 700 m in Dammlage mit Dammhöhen von schätzungsweise bis zu 20 m. Die Dammböschungen sind dicht mit altem Baumbestand bewachsen. Nach örtlicher Prüfung erfordert eine bahnnahe Führung eine Verbreiterung des Dammkörpers oder den Bau einer aufgeständerten Führung. Beides würde zu erheblichen Eingriffen in den alten Baumbestand auf nahezu der gesamten Länge führen. ► Bewertung und Schlussfolgerung: Die Streckenführung führt insbesondere zu Eingriffen in Biotopflächen und das Landschaftsschutzgebiet westlich der Bahnlinie Aachen – Herzogenrath. An der Straße Auf den Heggen kann es zur Beeinträchtigung der Wohnfunktion eines Hauses und des angrenzenden Gartens kommen. Im Rahmen der Vorplanung wurden mehrere alternative Streckenführungen u.a. über die Neustraße/Nieuwstraat geprüft. Deren Attraktivität wäre für Radfahrer u.a. durch die Steigungen an der Aachener Straße (zwischen 6,6 und 8,1% auf einer Länge von ca. 600 m) zwischen Herzogenrath-Mitte und der Nieuwstraat stark vermindert. Zur Einhaltung der Radschnellwegkriterien bezüglich der Breiten müssten entlang der Neustraße/Nieuwstraat zahlreiche Straßenbäume gefällt werden und Parkplätze in erheblichem Umfang entfallen. Diese Lösungen wurden daher schließlich verworfen. Angesichts des sehr hohen Nutzens des Radschnellwegs (siehe Kap. 2.3.3 – Nutzen-KostenUntersuchung) sind die oben dargestellten Eingriffe gerechtfertigt. Nach Durchführung einer genauen Vermessung ist die Feintrassierung so vorzunehmen, dass die Eingriffe in wertvolle Biotopflächen und alten Baumbestand minimiert werden. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 41 Beschreibung der Streckenfindung Eine Streckenführung direkt entlang der Bahntrasse auch im Bereich der Glashalde und der Fußgängerunterführung südlich des Postropswegs sollte wegen der erheblichen Eingriffe in den wertvollen alten Baumbestand am Bahndamm nicht weiter verfolgt werden. Abschnitt Kohlscheid – Kerkrade Insgesamt werden etwa 0,4 ha Boden zusätzlich versiegelt, wovon Biotopflächen mittlerer bis sehr hoher Bedeutung voraussichtlich nur sehr geringfügig betroffen sind. Weitere Schutzgüter sind kaum betroffen. Abschnitt Richterich – Locht (Grenze) Es werden etwa 1,6 ha Fläche zusätzlich versiegelt, wovon 0,6 ha Biotopflächen mit mittlerer bis sehr hoher Bedeutung betroffen sind. Im unmittelbaren Umfeld der Streckenführung wurden die wertgebenden Vogelarten Dorngrasmücke, Goldammer und Haussperling nachgewiesen. Die Strecke verläuft jedoch straßenbegleitend östlich der Horbacher Straße in einem größtenteils vorbelasteten Landschaftsraum. Mögliche Auswirkungen auf den Feldhamster können durch Vermeidungsmaßnahmen vermieden werden. Hierzu ist kurz vor der Realisierung eine Kartierung auf geeigneten Ackerflächen durchzuführen. In der Umweltverträglichkeitsstudie wurde auch eine alternative Streckenführung westlich an Horbach vorbei über den Alten Heerler Weg untersucht. Diese führt zu wesentlich größerer Bodenversiegelung, wesentlich höheren Eingriffen in wertvolle Biotopflächen sowie zu einer weitergehenden Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Die Ergebnisse der Potentialanalyse (siehe Kap. 2.3.1) zeigen, dass nördlich der Ortslage AltRichterich die Radfahrerzahlen erheblich unter dem Wert von 1.000Radfahrten/24h liegen, die das Land NRW für längere Abschnitte als Voraussetzung für einen Radschnellweg ansieht. Daher kann die Versiegelung von Boden und die Beeinträchtigung der Biotopflächen durch eine Verringerung der Ausbaubreite auf 3,00 m bis 3,50 m sowie Verzicht auf einen eigenen Gehweg erheblich reduziert werden. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 42 Beschreibung der Streckenfindung ► Bewertung und Schlussfolgerung: Statt der alternativen Trassenführung westlich an Horbach vorbei über den Alten Heerler Weg sollte die gewählte Streckenführung entlang der L231 weiter verfolgt werden. Zur Verringerung der Eingriffe sollte die Ausbaubreite wie vorgeschlagen auf 3,00 m bis 3,50 m verringert werden. Ausblick und weiterer Untersuchungsbedarf Wie in den obigen Ausführungen erläutert, ist im weiteren Planverfahren die Umweltverträglichkeitsstudie noch an die endgültige Streckenführung anzupassen. Weiterhin sind noch folgende ergänzende Untersuchungen zu erstellen und in die Ergebnisse einzuarbeiten:  Untersuchung des BUND zu Amphibien- und Reptilienvorkommen im NSG Broichbachtal südlich Noppenberg und NSG Wurmtal südlich Herzogenrath  FFH-Verträglichkeitsprüfung (Vorprüfung) für den Streckenabschnitt zwischen Kohlscheid und Herzogenrath, der in geringem Abstand zum FFH-Gebiet Wurmtal liegt, das auf der östlichen Seite der Bahnstrecke liegt. Wenn die politischen Gremien der Projektpartner nach Vorlage der Machbarkeitsstudie der Weiterführung der Planung für die vorgeschlagene Streckenführung zustimmen, schließt sich als nächster Schritt in Abstimmung mit dem Land Nordrhein-Westfalen das Linienbestimmungsverfahren nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW an. Hierfür wird die Umweltverträglichkeitsstudie benötigt. Dazu wird empfohlen, ein Ausgleichskonzept in den Grundzügen zu erarbeiten. Darin soll dargelegt werden, wie mit den in der Umweltverträglichkeitsstudie benannten kritischen Eingriffen umgegangen wird und wie nicht vermeidbare Eingriffe ausgeglichen werden sollen. Eine detaillierte Erarbeitung von Ausgleichsmaßnahmen erfolgt im daran anschließenden Planverfahren durch die landschaftspflegerische Begleitplanung. Seit dem Beginn der Umweltverträglichkeitsstudie haben sich die gesetzlichen Regelungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-RL) geändert. Vor einem späteren Planfeststellungsverfahren sind die darin festgelegten neu geforderten Punkte wie die Schutzgüter Bevölkerung, Biologische Vielfalt, Fläche zu beachten und z.B. die Anfälligkeit des Projektes für schwere Unfälle und Katastrophen zu bewerten. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 43 Beschreibung der Streckenfindung 2.3.3 Ergebnisse der Nutzen-Kosten-Untersuchung Das hohe Qualitätsniveau von Radschnellwegen insbesondere bezüglich der Ausbaubreiten, der steigungsarmen Führung sowie der teilweise niveaufreien Querung von Hauptverkehrsstraßen führt zu höheren Investitions- und Betriebskosten als bei bisherigen Radwegeprojekten. Daher fordert das Land Nordrhein-Westfalen für alle zukünftigen Radschnellwege des Landes eine Überprüfung, ob der volkswirtschaftliche Nutzen die Kosten rechtfertigt. Dies ermöglicht den effektiven Einsatz der öffentlichen Mittel. Diese Überprüfung erfolgt anhand einer Nutzen-Kosten-Analyse. Vergleichbare Verfahren werden bereits seit mehreren Jahrzehnten insbesondere in der standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des öffentlichen Personennahverkehrs sowie in der Bundesverkehrswegeplanung eingesetzt und laufend weiter entwickelt. Die StädteRegion Aachen hat parallel zu dieser Machbarkeitsstudie die PTV Transport Consult GmbH mit einer Nutzen-Kosten-Analyse Berechnungsverfahren zurückgegriffen, beauftragt. die einen Es wurde Vergleich auf bewährte zu anderen Verkehrsinfrastrukturprojekten im Straßenbau und ÖPNV ermöglichen. Eine vergleichbare Vorgehensweise wurde u.a. schon beim Radschnellweg Ruhr (RS 1) gewählt. Es wird auf den Ergebnisbericht der Nutzen-Kosten-Analyse in Anlage 8 verwiesen. Im Folgenden wird eine Auswertung der Ergebnisse mit Schlussfolgerungen für die weiteren Planungen vorgenommen. Bei der Berechnung werden Nutzen und Kosten in Geldeinheiten ausgedrückt. Dann wird das Verhältnis von Nutzen zu Kosten als Quotient berechnet. Liegt das Nutzen-Kosten-Verhältnis über 1, „rechnet“ sich das Radschnellwegprojekt volkwirtschaftlich. Die einzelnen Kostenkomponenten für die Infrastruktur des Radschnellwegs wurden im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie ermittelt und der PTV Transport Consult GmbH als Eingangswerte für die Nutzen-Kosten-Analyse zur Verfügung gestellt. Die Nutzenkomponenten hat das Büro aus der gleichzeitig beauftragten Potentialanalyse (siehe Kap. 2.3.1) ermittelt. Als Nutzenkomponenten wurden u.a. die Verringerung der Pkw-Betriebskosten für die Verkehrsteilnehmer, die Senkung der Krankheits- und Unfallkosten sowie die Einsparung von CO2-Emissionen als Beitrag zum Klimaschutz berücksichtigt. Über die einzelnen Planungsstufen von der Vorplanung bis zur Ausführungsplanung werden die Kostenkomponenten immer genauer ermittelt. Die Nutzen-Kosten-Analyse ist damit jeweils zu aktualisieren und auf diese Weise zu kontrollieren, ob der Bau des Radschnellwegs weiterhin volkswirtschaftlich sinnvoll ist. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 44 Beschreibung der Streckenfindung Die Ergebnisse der Nutzen-Kosten-Analyse für die in Kapitel 2.3.1 – Potentialanalyse, beschriebenen Planfälle sind: Planfall 1: Nutzen-Kosten-Quotient 3,4 >1 Planfall 2: Nutzen-Kosten-Quotient 3,8 >1 In beiden Planfällen liegt der volkswirtschaftliche Nutzen demnach erheblich über den volkswirtschaftlichen Kosten. Die Nutzen-Kosten-Quotienten weisen Werte auf, die auch im Vergleich zu vielen anderen Verkehrsprojekten im Bereich Straßenbau und ÖPNV sehr hoch liegen. Die hohen Werte zeigen weiterhin, dass die Ergebnisse sehr robust sind. Die jetzigen Kostenschätzungen beruhen noch auf der Vorplanung. In den weiteren Planungsphasen bis zur Ausführungsplanung können diese immer detaillierter und genauer berechnet werden. Nach dem jetzigen Stand ist es sehr unwahrscheinlich, dass in späteren Planungsphasen der NutzenKosten-Quotient unter 1 sinkt und damit das Projekt volkwirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist. Unter diesen Gesichtspunkten ist die Fortführung der Planungen für den Radschnellweg Euregio auf jeden Fall zu empfehlen. Zum Vergleich: für den Radschnellweg Ruhr (RS 1) wurde ein Nutzen-Kosten-Quotient zwischen 1,86 und 4,80 ermittelt. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 45 Gestaltungsstandards für den Radschnellweg 3. GESTALTUNGSSTANDARDS FÜR DEN RADSCHNELLWEG Die Anlage von Radschnellwegen und insbesondere deren Führung, Ausgestaltung und „Implementation“ in bestehende Straßenräume ist eine neue Herausforderung speziell für die kommunale Infrastrukturplanung. systembedingten Vorteile zur Radschnellwege Geltung bringen, können wenn sie jedoch nur dann ihre sicher und weitestgehend vorfahrtsberechtigt geführt werden. Dies stellt auch neue Anforderungen an die Geometrie und Gestaltung der Sicherheitsbedingungen Knotenpunkte, für junge und die ältere Optimierung der Signalanlagen, die Verkehrsteilnehmer, die begleitenden Servicekomponenten, wie Wegweisung, E-Lade-Infrastruktur bzw. Akku-Tauschstationen und sichere Abstellmöglichkeiten. Der Radschnellweg Euregio soll durch einheitliche Gestaltungsstandards einen hohen Orientierungswert und sicheren Verkehrsablauf für alle betroffenen Verkehrsteilnehmer garantieren. Die Ziele der Gestaltung und die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung werden in diesem Kapitel beschrieben. Grundlage der Planung sind u.a. die Kriterien des Landes NRW für Radschnellwege, deren Erfüllung eine Voraussetzung für die Förderung der Planungs- und Baukosten des Radschnellweges durch das Land NRW bildet, der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) sowie des „Arbeitskreises Radschnellwege"7, der dem Planungswettbewerb vorgeschaltet war. Weiterhin wurden die auf niederländischer Seite geltenden Kriterien für „snelfietsroutes“ einbezogen mit dem Ziel, grenzüberschreitend ein durchgängiges Konzept für den Radschnellweg zu entwickeln. 3.1 Städtebauliche und verkehrsplanerische Ziele Mit einer Realisierung des Radschnellwegs gehen verschiedene städtebauliche und verkehrsplanerische Ziele einher, wodurch sich verschiedene Anforderungen an die Gestaltung der Trasse ergeben. Es muss eine integrierte Verkehrsplanung stattfinden, um die radverkehrsspezifischen Anforderungen mit den Belangen anderer Verkehrsträger im Rahmen der städtebaulichen Randbedingungen zu koordinieren. 7 Bereits im Aktionsplan der Landesregierung zur Förderung der Nahmobilität wurde das Thema Radschnellwege als eine der zentralen „Bausteine“ identifiziert. Dies war der Anlass für das NRWVerkehrsministerium in Kooperation mit der AGFS gemeinsam einen Facharbeitskreis zu bilden und schließlich einen kommunalen Planungswettbewerb „Radschnellwege“ durchzuführen. Im Frühjahr 2012 begann der Facharbeitskreis, bestehend aus bundesweit anerkannten Fachleuten der kommunalen Planung, privaten Planungsbüros, Vertretern von Verbänden sowie den zuständigen Experten aus dem Verkehrsministerium, dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und den Bezirksregierungen, mit seiner Arbeit. Zielsetzung war es, Radschnellwege als neues und wichtiges Führungselement in Politik und Planung zu etablieren, die planerischen Rahmenbedingungen zu klären und den geplanten Planungswettbewerb der Landesregierung vorzubereiten. Die Idee „Radschnellwege“ wurde weiterentwickelt, indem der aktuelle Sachstand Radschnellwege diskutiert, Qualitätsstandards zur Führung und Anlage von Radschnellwegen entwickelt und die inhaltliche und formale Ausgestaltung von regionalen Planungswettbewerben zur Realisierung von Radschnellwegen festgelegt wurden. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 46 Gestaltungsstandards für den Radschnellweg Gestalterische Kontinuität und Orientierung Um den Radschnellweg als solchen zu erkennen, sollten die Gestaltungselemente im gesamten grenzüberschreitenden Streckenverlauf einheitlich ausgeführt sein. Da die Führungsform infolge des zur Verfügung stehenden Straßenraumes variiert, sollten durch einheitliche Gestaltungsmerkmale eine gute Erkennbarkeit des Radschnellwegs, beispielsweise durch eine durchgehende Farbgebung bzw. Markierung und/oder ein wiederkehrendes Logo/Piktogramm sowie eine gute Orientierung, gewährleistet werden. Darüber hinaus wird so auch für andere Verkehrsteilnehmer der Verlauf des Radschnellweges durchgehend gut erkennbar. Verkehrsfluss und Verkehrssicherheit Gerade bei höheren Geschwindigkeiten und/oder dem Zusammenspiel verschiedener Verkehrsteilnehmer dient eine einfache und schnelle Orientierung nicht nur dem ungehinderten Verkehrsfluss, sondern auch der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Radfahrer sind, da sie nicht über eine „Knautschzone“ verfügen, einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt. Strecken- und Führungsformen sind daher so zu wählen, dass ein sicheres Befahren mit hohen Geschwindigkeiten gewährleistet ist. Bereiche mit Konfliktpotential zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmern – insbesondere in Streckenbereichen, in denen der Radverkehr mit dem Kfz-Verkehr geführt wird – müssen sicher und schnell begreifbar gestaltet werden, um ein zügiges (Rad-) Fahren zu ermöglichen. 3.2 Standards der Niederlande In den Niederlanden wurden bereits in den 1980er-Jahren die ersten kommunalen Radschnellwege gebaut. Vor allem im Entfernungsbereich bis 15 Kilometer sollen diese Verbindungen es Pendlerinnen und Pendlern ermöglichen, ihr Ziel schnell und sicher zu erreichen. Seit 2005 wurden acht Radschnellwege in den Niederlanden realisiert, bis 2025 sollen weitere 20 folgen. Seit 2006 wird ein landesweites Radschnellwegenetz angestrebt („Fiets filevrij“), das über einheitlich geregelte Standards verfügt und in die vorhandenen kommunalen, regionalen und touristischen Radverkehrsnetze integriert ist. Die Gestaltungsstandards für Radschnellwege (snelfietsrouten) in den Niederlanden sind folgende8:  Zweirichtungsradweg: mind. 4,00 m breit  1-Richtungsradweg: mind. 3,00 m breit  Max. Steigung: 3% 8 Goudappel Coffeng – Adviseurs verkeer en vervoer, Kwaliteitseisen hoogwaardige snelfietsroute, 2010 Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 47 Gestaltungsstandards für den Radschnellweg  Knotenpunkte: möglichst planfrei bzw. wenn plangleich mit Bevorrechtigung (Vorfahrt oder Kreisverkehr)  Trennung zwischen Rad- und Fußverkehr  Oberfläche: Rotasphalt  Beleuchtung: innerorts und außerorts Bei der Konzeptuntersuchung Snelfietsroute Heerlen – Aken9 für den niederländischen Teil des Radschnellwegs Euregio werden diese Standards angewandt. 3.3 Standards des Landes Nordrhein-Westfalen Die deutschen Qualitätskriterien leiten sich insbesondere aus den Erfahrungen mit der Realisierung von Radschnellverbindungen in den Niederlanden und Dänemark ab. Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat in ihrem Arbeitspapier – Einsatz und Gestaltung von Radschnellverbindungen (2014) Kriterien festgelegt, an denen sich Kommunen und Planungsbüros orientieren können. Aus den Empfehlungen des „Arbeitskreises Radschnellwege“, der dem Landeswettbewerb Radschnellwege vorgeschaltet war, hat die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS NRW) 2015 einen Leitfaden für die Planung von Radschnellwegen10 erstellt. Folgende allgemeine Anforderungen und Qualitätskriterien definieren gemäß den o.g. Publikationen Radschnellwege bzw. Radschnellverbindungen:  Zweirichtungsradweg: mind. 4,00 m breit  Einrichtungsradweg/Radfahrstreifen: mind. 3,00 m breit  Weitestgehende Bevorrechtigung/planfreie Führung an Knotenpunkten, Priorisierung an Lichtsignalanlagen („Grüne Welle“) mit Einhaltung maximaler streckenbezogener Verlustzeiten pro km Radschnellweg von 15 s außerorts und 30 s innerorts  Trennung zwischen Rad- und Fußverkehr  Steigungsarm  Hohe Belagsqualität (Asphalt oder Beton) 9 Grontmij Nederland B.V., Snelfietsroute Heerlen – Aken, Eerste conceptversie 2015 Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS NRW), Radschnellwege: Leitfaden für die Planung – Fachbroschüre des AGFS, 2015 10 Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 48 Gestaltungsstandards für den Radschnellweg Radschnellverbindungen sind nach der Änderung des Straßen- und Wegegesetzes NRW11 im Oktober 2016 den Landstraßen gleich gestellt. Das Straßen- und Wegegesetz besitzt damit in vollem Umfang auch für Radschnellwege Gültigkeit. Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) plant, baut und betreibt als Teil der Landesverwaltung alle Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen im Bundesland NRW und ist somit jetzt auch für Radschnellwege des Landes zuständig. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Machbarkeitsstudie hat der Landesbetrieb die Beschreibung der über die vorgenannten Regelwerke hinausgehenden Anforderungen für NRW noch nicht festgelegt. Nach Abstimmung mit Straßen.NRW sind folgende weitere Kriterien zu berücksichtigen:  Begleitender Gehweg neben Radschnellweg in gleicher Belagsqualität wie Radschnellweg  Brückenbauwerke in Stahl-/ Stahlverbund-/ Stahlbetonbauweise gemäß den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-Ing)12  Lichte Höhe Verkehrsraum: 4,00 m  Markierung mit blauen Schmalstrichen an beiden Fahrbahnrändern innen neben weißen Schmalstrichen außen  Trennung zwischen Geh- und Radschnellwegen mit taktilen Streifen von 30 cm Breite  Mindestböschungsbreite von 3,00 m gemäß den Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL)13 Bezüglich der allgemeinen Anforderungen und Qualitätskriterien unterscheiden sich die Standards in NRW nur gering von denen in den Niederlanden. Lediglich in der Gestaltung (Markierung/Farbgebung) und Trennung der Verkehrsarten bestehen große Unterschiede. In der nächsten Planungsphase ist daher mit den Straßenbaulastträgern festzulegen, wie für den gesamten Radschnellweg Euregio eine gestalterische Kontinuität verwirklicht werden kann. 3.4 Führungsformen Um den Qualitätsanforderungen von Radschnellwegen zu entsprechen, empfiehlt die FGSV ganz konkrete Führungsformen für den Radverkehr. Je nach örtlichen Gegebenheiten ist zu prüfen, welche Führungsform am geeignetsten ist. Bei allen Gestaltungselementen – ob inneroder außerorts – ist daher darauf zu achten, dass die Sicherheitsaspekte zum Schutz aller Verkehrsbeteiligten eingehalten werden. 11 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW), Stand: 27.05.2017 Bundesanstalt für Straßenwesen, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-Ing), Stand: 2017/02 13 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV), Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL), 2013 12 Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 49 Gestaltungsstandards für den Radschnellweg 3.4.1 Führungsform Radfahrstreifen Radfahrstreifen sind durch einen Breitstrich abgetrennte Sonderfahrstreifen auf der Fahrbahn mit einer Regelbreite von 1,85 m nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt06)14. Bei Radschnellwegen wird nach den Empfehlungen für den Einsatz und die Gestaltung von Radschnellwegen der FGSV eine Mindestbreite von 3,00 m gefordert. Radfahrstreifen dürfen vom Kfz-Verkehr, außer zum Ein- und Abbiegen, nicht benutzt werden. Diese Führungsform findet nur innerorts Anwendung. Zum ruhenden Verkehr sind die Sicherheitsräume gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) (siehe Abb. 22) zu beachten. Abb. 22: Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn, zu Längsparkern, zu Schrägparkern In Einzelfällen kann der Radfahrstreifen durch Anordnung des Zusatzzeichens 1026-32 „Linienverkehr frei“ oder 1024-14 „Kraftomnibusse frei“ für den Busverkehr freigegeben werden. Um das Überholen der Radfahrer durch den Busverkehr zu verhindern, beträgt die Breite für Radfahrstreifen mit geduldetem Busverkehr zwischen 3,25 und 3,50 m. Im Bereich der Haltestellen ist dagegen eine Breite zwischen 4,50 m und 4,75 m zu wählen, um dem Radfahrer das Überholen des stehenden Busses zu ermöglichen. Abb. 23: Zusatzzeichen 1024-14 14 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV), Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt06), 2006 Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 50 Gestaltungsstandards für den Radschnellweg 3.4.2 Führungsform Zweirichtungsradweg Der Zweirichtungsradweg ist inner- und außerorts einsetzbar. Er soll eine Breite von mindestens 4,00 m aufweisen und wird grundsätzlich von einem Gehweg (siehe Kapitel 3.5.1 – Fußgänger) begleitet. Der Radweg ist – sofern er nicht eigenständig geführt werden kann – baulich von der Kfz-Fahrbahn und dem Gehweg zu trennen. Die Breite des Sicherheitstrennstreifens zur Fahrbahn beträgt 0,75 m. Die Kurvenradien sind an den Straßenverlauf bzw. die örtlichen Gegebenheiten anzupassen, sollten wenn möglich jedoch mind. 20 m betragen. Aufgrund der Unfallanalyse wird derzeit von Fachplanern bei innerstädtischen Straßen mit Einmündungen und Grundstückseinfahrten eine Führung von Radfahrern auf der Fahrbahn gegenüber einer Führung im Seitenraum hinter parkenden Fahrzeugen bevorzugt. Dies gilt insbesondere auch für Zweirichtungsradwege. Daher müssen Einmündungen und Grundstückzufahrten mit besonders großer Sorgfalt geplant und ausgeführt werden, um durch Erkennbarkeit und gute Sichtbeziehungen entsprechende Unfälle zu vermeiden. 3.4.3 Führungsform Einrichtungsradweg Beidseitige Einrichtungsradwege werden in der Regel innerorts fahrbahnbegleitend und baulich getrennt zur Fahrbahn geführt. Die Mindestbreite beträgt 3,00 m zzgl. Sicherheitsabständen (siehe Abb. 22). Im Übrigen entsprechen die Kriterien denen des Zweirichtungsradwegs. 3.4.4 Führungsform Fahrradstraße Fahrradstraßen finden überwiegend innerorts Anwendung. Sie sollten über eine Breite von mind. 4,00 m zzgl. Sicherheitsräumen zu parkenden Fahrzeugen verfügen und sind mit Zeichen 244.1 und 244.2 StVO Beginn bzw. Ende der Fahrradstraße zu beschildern. Anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr darf gemäß Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO)15 nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden. Gemäß den VwV-StVO muss der Radverkehr in Fahrradstraßen die vorherrschende Verkehrsart sein, oder dies muss alsbald zu erwarten sein. 15 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO), in der Fassung vom 22.09.2015 Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 51 Gestaltungsstandards für den Radschnellweg Abb. 24: Beispiel Beschilderung Fahrradstraße Um die Sicherheit der Radfahrer in Fahrradstraßen zu gewährleisten, ist darauf zu achten, dass die Fahrgassenbreite 5,00 m nicht überschreitet, um überhöhte Geschwindigkeiten aufgrund vermehrter Überholungen der Radfahrer zu verhindern. Gegebenenfalls sind ergänzende geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen durchzuführen. Der Fußverkehr ist auf separaten Gehwegen zu führen. Die Fahrradstraße wird grundsätzlich mit Vorrang gegenüber querenden Nebenstraßen geführt. Piktogramme auf der Fahrbahn verdeutlichen den Verkehrsteilnehmern, dass sie sich auf einer Fahrradstraße befinden. An Knotenpunkten mit Lichtsignalanlagen (querende Hauptverkehrsstraße) sind in der Regel aufgeweitete Aufstellstreifen anzulegen. Wenn Fahrradstraßen durch Tempo-30-Zonen führen, sind sie aus verkehrsrechtlichen Gründen aus der Tempo-30-Zone herauszulösen. 3.4.5 Führungsform Tempo-30-Strecke Während das Arbeitspapier – Einsatz und Gestaltung von Radschnellverbindungen der FGSV die Führung eines Radschnellweges auf Tempo-30-Strecken nicht vorsieht, lässt der Leitfaden der AGFS diese Führungsform zu, wenn eine Fahrradstraße nicht in Betracht kommt. Daher ist ein Radschnellweg nur in Ausnahmefällen, wie in engen Ortsdurchfahrten, in einer Tempo-30Straße zu führen. Es kommen in jedem Fall nur Strecken in Betracht, die als Vorfahrtsstraßen geführt werden und auf denen Tempo 30 durch wirksame Maßnahmen auch durchgesetzt wird. Es ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Ausweisung einer Fahrradstraße gegeben sind. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 52 Gestaltungsstandards für den Radschnellweg 3.5 Besonderheiten bei der Führung außerhalb von Ortsdurchfahrten Außerhalb von Ortsdurchfahrten soll der Radschnellweg Euregio überwiegend als eigenständiger Zweirichtungsradweg geführt werden. In diesen Bereichen sind jedoch weitere Aspekte zu beachten. Dies betrifft insbesondere die Themenbereiche  landwirtschaftlicher Verkehr,  Fußgänger,  Bepflanzung / Witterungsschutz,  Beleuchtung,  Führung entlang von Bahnanlagen. 3.5.1 Fußgänger Der Fußverkehr ist bei Radschnellverbindungen aufgrund der hohen Radverkehrsdichte grundsätzlich getrennt vom Radverkehr zu führen. Dies gilt sowohl für Strecken innerhalb als auch außerhalb von Ortsdurchfahrten. Bisher wurden außerorts nahezu ausschließlich gemeinsame Geh- und Radwege betrieben. Die Vorgaben des Landes NRW sehen standardmäßig neben dem Radschnellweg eine begleitende Fußgängerführung vor. Ausnahmen (kein paralleles Angebot für den Fußverkehr) sind möglich, aber zu begründen. Fußgänger können dabei auf radwegbegleitenden Gehwegen oder über selbstständig geführte Wegeverbindungen geführt werden. Gehwege sind inner- und außerorts bei Neuanlagen mindestens 2,50 m breit anzulegen. Ein Mindestabstand des Gehwegs zur Radverkehrsanlage richtliniengemäß nicht notwendig. ist Das Land NRW schlägt einen taktil und optisch gut wahrnehmbaren Trennstreifen von 30 cm Breite vor. Die FGSV empfiehlt in ihrem Arbeitspapier Radschnellverbindungen eine Trennung der beiden Verkehrsarten durch Grünstreifen oder andere straßenräumlich geeignete Maßnahmen. In Abb. 25: Beispiel taktiler den Niederlanden erfolgt eine Trennung mittels Begrenzungsstreifen (RSW Göttingen) Bordsteinen zwischen beiden Anlagen. In sensiblen Bereichen, beispielsweise denen der Naherholung, sind entsprechend adäquate Elemente zur Trennung sowie zur Querung von Rad- und Fußverkehr zu wählen. Ziel ist es, einen Konsens zwischen Naherholung zum einen und hoher Reisegeschwindigkeit zum anderen zu erreichen. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 53 Gestaltungsstandards für den Radschnellweg Um witterungsbedingtes Ausweichen des Fußgängers auf die Radverkehrsanlage zu vermeiden, ist die Gehwegoberfläche gleichwertig zu der des Radweges herzustellen. 3.5.2 Landwirtschaftlicher Verkehr Wege mit zugelassenem land- und forstwirtschaftlichem Verkehr sind gemäß dem Arbeitspapier Radschnellverbindungen der FGSV mit einer Radschnellverbindung vereinbar, jedoch führen Mischnutzung von Rad- und landwirtschaftlichen Verkehr zu Störungen des Verkehrsablaufs und zu Verschmutzungen der Radverkehrsanlage. Daher wird empfohlen, in Teilstrecken mit landwirtschaftlichem Verkehrsanteil eine separate Radverkehrsanlage vorzusehen. In solchen Streckenabschnitten wird der Fußverkehr mit dem landwirtschaftlichen Verkehr zusammen auf dem Wirtschaftsweg geführt. Wie oben beschrieben, sind auch in diesen Bereichen die Oberflächen gleichwertig herzustellen. In Streckenabschnitten durch Agrarflächen spielt zur Akzeptanz des Radweges in der Regel der Witterungsschutz eine wichtige Rolle. Eine Separation von Wirtschafts- und Radweg, Hecken, beispielsweise unterstützt Sicherheitsaspekten Abb. 26: Skizze – Trennung Radweg und Wirtschafts-/Fußweg mittels Heckenpflanzung mittels neben den auch den Witterungsschutz. 3.5.3 Bepflanzung Eingriffe in Natur und Landschaft wie beispielsweise die Flächenversiegelung durch den Radschnellweg können teilweise durch Bepflanzungen kompensiert werden. Auch können sie dazu dienen, den Radweg in das Landschaftsbild zu integrieren. Darüber hinaus können Hecken und Bäume beispielsweise gezielt als Blend-, Sicht- und Witterungsschutz eingesetzt werden. Die Auswirkungen der Eingriffe auf Natur und Landschaft durch einen Bau des Radschnellwegs sowie mögliche Kompensationsmaßnahmen sind in der Umweltverträglichkeitsstudie (siehe Anlage 9) detailliert aufgeführt. Aus verkehrstechnischer Sicht ist eine Bepflanzung unter Befolgen der Regelwerke und Empfehlungen ebenfalls sinnvoll. Gerade in Außerortsbereichen mit fehlender Bebauung ist ein Witterungsschutz entlang des Radschnellweges vorzusehen. Gehölzplanzungen im Seitenraum Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 54 Gestaltungsstandards für den Radschnellweg unterstützen zudem die räumliche Linienführung und vermitteln dem Fahrer ein Gefühl von Geborgenheit. Die Wahl der Bepflanzung und deren Umsetzung sind im weiteren Planungsprozess in Abwägung mit den Auswirkungen auf Fauna und Flora und den finanziellen Möglichkeiten zu klären. 3.5.4 Beleuchtung Während innerorts eine Beleuchtung meist vorhanden ist, ist diese in Außerortsbereichen entsprechend den örtlichen Gegebenheiten vorzusehen. Laut dem Arbeitspapier Radschnellverbindungen der FGSV ist eine Beleuchtung außerorts wünschenswert, in den Niederlanden ist sie Standard. Aus verkehrstechnischer Sicht ist eine genaue und ausgewogene Beleuchtung zu empfehlen. Darüber hinaus erhöht eine durchgehende Beleuchtung die soziale Sicherheit und steigert die Attraktivität des Radschnellwegs. Beim Radschnellweg Euregio wird die Beleuchtung der gesamten Strecke einschließlich der begleitenden Gehwege vorgeschlagen. In den folgenden zwei Bereichen führt eine stadttypische Beleuchtung laut Umweltverträglichkeitsstudie (siehe Anlage 9) jedoch zu einer Beeinträchtigung von Lebensräumen wertgebender Vogelarten und Fledermäusen:  Alter Bahndamm zwischen Lousberg und Tittardsfeld (Länge: ca. 850 m)  Führung entlang der Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf vom Fußgängertunnel unter der Bahn südlich Postropsweg bis zur Wohnsiedlung Hundforter Benden in Herzogenrath (Länge: ca. 1.600 m) In den vorgenannten Streckenabschnitten ist eine Beleuchtung jedoch unverzichtbar. Es sind die einschlägigen Empfehlungen für eine naturverträgliche Beleuchtung anzuwenden16,17:  Möglichst geringe Lichtpunkthöhe der Lampen, um großräumige Anlockeffekte zu minimieren;  Verwendung geeigneter Leuchtmittel mit einem geringen Spektralbereich (570 bis 630 nm) und geringem Ultraviolett- und Blauanteil;  Reduzierung des Beleuchtungsniveaus auf das funktional notwendige Maß während der Aktivitätsphase der Insekten von März bis Oktober durch Steuerung der Lichtstärke in Abhängigkeit der Uhr- und Jahreszeit bzw. Umgebungshelligkeit und Nutzungsintensität; 16 Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V., NABU-Bundesverband, Referat Energiepolitik und Klimaschutz, Naturverträgliche Stadtbeleuchtung: Wie werden Straßenlaternen und Fassadenstrahler insektenfreundlich?, 2009 17 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Künstliche Lichtquellen – Naturschutzfachliche Empfehlungen, in: Natur in NRW, Heft Nr. 4/2007. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 55 Gestaltungsstandards für den Radschnellweg  Abdunkelung von Siedlungsrändern durch Bäume und Sträucher gegenüber der angrenzenden offenen Landschaft. Die Ausgestaltung der naturverträglichen Beleuchtung ist in der nächsten Planungsstufe durch einen Lichtplaner in Zusammenarbeit mit einem Biologen zu erarbeiten und zu beschreiben. Auch den Belangen der direkten Anlieger muss hier Rechnung getragen werden. Die wechselseitige Blendwirkungen bei den Trassen an der Bahnlinie und auf den Kraftfahrstraßen sind ebenfalls in der weiteren Planung genau zu prüfen. 3.5.5 Führung entlang von Bahnanlagen Bei der Linienführung des Radschnellweges entlang der Bahnanlage, hier die Strecke Aachen – Düsseldorf, sind zusätzliche Vorgaben der Deutschen Bahn zu beachten. Die Abschnitte des Radschnellweges, die von größeren Betriebsfahrzeugen (Lkw) befahren werden, sind mit einem Mindestabstand von 2,50 m von den Oberleitungsmasten zu trassieren. Bis zu einem Mindestabstand von 0,80 m sind Rückhaltesysteme vorzusehen. Außerhalb von Oberleitungsmasten beträgt der Abstand 3,30 m für Bahnstrecken mit einer Maximalgeschwindigkeit von 160 km/h. Seitens der Deutschen Bahn werden zwischen Radverkehrsanlage und Bahnkörper Zaunanlagen als Sicht-/Blend-/Windschutz empfohlen. Durch die Einhaltung des Mindestabstandes von 2,50 m liegt man außerhalb des Gefahrenbereiches durch die Sogwirkung vorbeifahrender Züge. Die Entwässerungseinrichtungen am Bahnkörper dienen ausschließlich dessen Entwässerung. Die Zuführung weiteren Niederschlagwassers vom Radschnellweg ist nicht möglich. Der Radschnellweg muss das Niederschlagswasser in diesen Bereichen über eigene Einrichtungen abführen. 3.6 Radverkehrsführung an Knotenpunkten Knotenpunkte sind in Bezug auf die Verkehrssicherheit sowie Verlustzeiten neuralgische Punkte für einen Radschnellweg. Durch das Zusammentreffen mit anderen querenden Verkehrsteilnehmern sind Maßnahmen zu ergreifen, um ein zügiges Vorankommen der Nutzer des Radschnellwegs zu garantieren und auch die Querungsmöglichkeiten – insbesondere für Fußgänger – zu gewährleisten. Je nach den äußeren Rahmenbedingungen kommen planfreie (Über- oder Unterführung) oder plangleiche Querungen (Lichtsignalanlage, Vorfahrtsregelung, Kreisverkehr, Bevorrechtigung) zur Anwendung, wobei planfreie Querungen oder Knotenpunkte mit Vorfahrtsregelung angestrebt werden. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio Im Folgenden werden die einzelnen 56 Gestaltungsstandards für den Radschnellweg Ausführungsformen entsprechend beschrieben und die Randbedingungen für den Einsatz erläutert. 3.6.1 Gestaltungsstandards bei planfreier Radverkehrsführung Tunnel Der Tunnelquerschnitt sieht allgemein den Rad- schnellweg in Form eines 4,00 m breiten Zweirichtungsradwegs einem 2,50 Gehweg m und Sicherheitsraum mit breiten einem von 0,75 m vor (siehe Abb. 27). Für die Machbarkeitsstudie Abb. 27: Regelquerschnitt Tunnel mit Gehweg Abb. 28: Regelquerschnitt Tunnel mit Not-Gehwegen wird in Abstimmung mit den Trägern Öffentlicher Belange (TÖB) in Ausnahmefällen eine Mindestbreite von 5,50 m festgelegt. Dieser Radweggasse Querschnitt von Sicherheitsräume von 4,00 0,75 berücksichtigt m m, und die eine beidseitige abgesetzt über Hochborde als Not-Gehwege fungieren (siehe Abb. 28). Der Unterführungsbereich ist gut zu beleuchten und die Einsehbarkeit im Vorfeld zu konzipieren. Generell gilt es, durch helle, einsehbare und – wo möglich – nach oben hin Abb. 29: Tunnel mit Öffnungen nach oben (Quelle: www. fietberaad.nl) offene Tunnelanlagen Angsträume zu vermeiden. Bei den Zu- und Ausfahrten sind Rampen mit Neigungen von maximal 6% vorzusehen. Brücken Wie bei Tunnelanlagen sind neben dem Zweirichtungsradweg für den Radfahrer ebenfalls die Fußgänger mit einem Gehweg im Brückenquerschnitt zu berücksichtigen. Brücken bieten neben der Möglichkeit der Querung auch die der Aussicht auf die umliegende Landschaft. Abb. 30: Regelquerschnitt Brücke Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 57 Gestaltungsstandards für den Radschnellweg Hierbei muss berücksichtigt werden, dass haltende Fußgänger den Radverkehr nicht behindern und evtl. mittels einer Bordanlage zu schützen sind. Das Geländer am Radweg ist mindestens 1,30 m hoch, das am Gehweg mindestens 1,10 m. Die Höchstneigung der Rampen beträgt wie bei Tunneln 6%. Anders als im Kommunalbereich sollen bei Radschnellwegen in NRW keine kostengünstigen Aluminiumbrücken zum Einsatz kommen. Das Land begründet dies mit fehlenden Sanierungsmöglichkeiten und fehlender Normung in der ZTV-Ing. 3.6.2 Gestaltungsstandards bei plangleicher Radverkehrsführung Knotenpunkte mit Vorfahrtsregelung Knotenpunkte regelung mit kommen Führungsformen streifen, Vorfahrtsfür die Radfahr- Fahrradstraße und Tempo-30-Strecke in Frage. Der untergeordneten Zufahrt ist die Vorfahrt des Radschnellwegs Abb. 31: Knoten mit Vorfahrtsregelung (Fahrradstraße in Tempo-30-Zone) durch das Verkehrs- zeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ anzuzeigen. Zur weiteren Verdeutlichung sollte bei einer Gefahrenstelle der Radschnellweg in Rotasphalt ausgeführt werden. Die untergeordnete Straße sollte durch eine Rampe baulich vom Radschnellweg abgesetzt werden. Kreisverkehre Kleine Kreisverkehre mit einem Durchmesser bis max. 35,00 m bieten durch die niedrige Geschwindigkeit im Knoten und den guten Verkehrsfluss eine gute Alternative zur Führung des Radverkehrs. Dieser kann sowohl im als auch um den Kreisverkehr geführt werden. Die Führungsformen zum Kreisverkehr sind auf die Führung im/am Kreisverkehr abzustimmen. Radfahrstreifen und Schutzstreifen dürfen aus Sicherheitsgründen auf der Kreisfahrbahn nicht angelegt werden. Die geeignete Führung für den Radfahrer hängt auch von der Verkehrsbelastung ab, die Führung im Kreisverkehr wird erfahrungsgemäß bis zu einer Verkehrsstärke von 15.000 Kfz/24h vom Radfahrer akzeptiert. Bei höheren Belastungen ist der Radfahrer in den Nebenanlagen zu führen. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 58 Gestaltungsstandards für den Radschnellweg Wird der Radschnellweg in der Nebenanlage geführt, empfiehlt sich die Querung über einen Arm und dessen Fahrbahnteiler. Insbesondere bei Querungen mit Zweirichtungsradwegen sind die Sichtverhältnisse zu beachten und der mögliche Rückstau durch den bevorrechtigten Radweg zu prüfen. Prinzipiell sind zwei Möglichkeiten der Querung über einen Arm denkbar. Der Radweg ist der Fahrbahn untergeordnet (siehe Abb. 32) oder der Radweg quert mit Bevorrechtigung (siehe Abb. 33). Die bevorrechtigte Querung ist innerorts die Regel und bedingt, dass der Radweg nicht mehr als 5,00 m von der Kreisfahrbahn abgesetzt ist. Der Radweg ist kreisförmig um den Kreisverkehr zu führen. Aus Sicht der Reisegeschwindigkeit ist die bevorrechtigte Querung die vorteilhaftere. Abb. 32: Kreisverkehr – Querungsmöglichkeit: Radverkehr dem Kfz-Verkehr untergeordnet Abb. 33: Kreisverkehr – Querungsmöglichkeit mit Bevorrechtigung Radverkehr Wird der Radfahrer vor dem Knoten auf der Fahrbahn geführt und sind die Verkehrsströme auf dem Radschnellweg und der kreuzenden Straße ähnlich stark, stellen Minikreisverkehre eine gute Lösung zur Optimierung von Verlustzeiten an Knotenpunkten dar. Zur Reduzierung der Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs im Knoten sollte die Kreisinsel zum Überfahren unattraktiv gestaltet sein. Knotenpunkte mit Lichtsignalanlage Führungen über Knotenpunkte mit Lichtsignalanlage (LSA) sind aufgrund der Verlustzeiten insbesondere quer zur Hauptrichtung generell zu vermeiden. Führt der Radschnellweg dennoch an Knoten mit LSA, so ist zu prüfen, ob die Grünzeiten zugunsten der verbessert Abb. 34: Knoten mit LSA, vorgezogener Aufstellbereich Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio Radfahrer werden angepasst können. Bei bzw. einer 59 Gestaltungsstandards für den Radschnellweg durchgehenden Führung über mehrere LSA trägt eine Koordinierung der Signalisierung in einer „Grünen Welle“ zu einer Minimierung der Verlustzeiten bei. Die Anforderung einer Grünphase kann durch einen vorgelagerten Signalgeber (z.B. Schleifen in der Fahrbahn) für den Radverkehr ermöglicht werden. Vorteilhaft sind auch Anzeigen für die Radfahrer, mit welcher Geschwindigkeit sie sich dem Knoten nähern sollen, um ihn ohne Stopp queren zu können. So zeigt z.B. das in Abb. 35 angezeigte Schildkröten-Symbol an, dass der Radfahrer etwas langsamer fahren sollte, um bei Grün über die Ampel fahren zu können, ein Hasen-Symbol dagegen würde dem Radfahrer signalisieren, dass er schneller fahren muss. Abb. 35: Beispiel "Grüne Welle" (www.fietsflo.nl) Im Haltebereich der LSA sind vorgezogene Haltelinien bzw. vorgezogene Aufstellbereiche kombiniert mit Radfahrstreifen vor allem in Knotenpunktzufahrten mit längeren Sperrzeiten sinnvoll. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 60 Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante 4. STRECKENBESCHREIBUNG MIT FÜHRUNGSELEMENTEN DER AUSGEWÄHLTEN VARIANTE Abb. 36: Übersicht Radschnellweg Euregio Der Radschnellweg Euregio führt auf deutscher Seite von Aachen über Richterich und Kohlscheid nach Herzogenrath und hat eine Länge von ca. 12,8 km. Ein zweiter Ast aus Kohlscheid (Länge ca. 0,9 km) bindet den niederländischen Radschnellweg in Kerkrade an. Westlich von der Ortslage Alt-Richterich bis zur niederländischen Grenze (ca. 5,5 km) zeigt die Potentialanalyse (siehe Anlage 8), dass nur zwischen 500 und 600 Radfahrten/24h zu erwarten sind. Dies liegt deutlich unter der Mindestgrenze von 1.000 Radfahrten/24h, die das Land NRW auf längeren Strecken als Voraussetzung für einen Radschnellweg des Landes vorgibt. In diesem Abschnitt soll die Radverkehrsführung daher nicht mehr als Radschnellweg geplant werden. Wegen der grenzüberschreitenden Bedeutung mit dem Anschluss in Richtung Heerlen soll aber weiterhin eine qualitativ hochwertige schnelle überregionale Route entstehen, die jedoch in den Ausbaubreiten reduziert werden kann. Diese wird im Folgenden als „Hauptroute“ bezeichnet. Auf einen eigenen Gehweg kann wegen der geringen Fußgängerzahlen zwischen Richterich und Horbach sowie zwischen Horbach und der Grenze verzichtet werden. Von den 13,7 km Radschnellweg liegen etwa 60% (8,3 km) im Stadtgebiet Herzogenrath und 40% (5,4 km) im Aachener Stadtgebiet. Hinsichtlich der Ortslage verlaufen 42% des Radschnellwegs innerhalb und 58% außerhalb der OD-Grenzen. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 61 Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante Abschnitte Führungsformen Radschnellweg Radschnellweg Aachen Richterich Richterich Kohlscheid Radschnellweg Kohlscheid Herzogenrath Radschnellweg Veloroute Kohlscheid Kerkrade Richterich Locht Gesamt Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich 0m 0% 0m 0% 0m 0% 0m 0% 0m 0% 0m 0% Geh- und Radweg 0m 0% 0m 0% 0m 0% 0m 0% 3.250 m 59% 3.250 m 22% Schutzstreifen 0m 0% 0m 0% 0m 0% 0m 0% 1.050 m 19% 1.050 m 7% 400 m 10% 0m 0% 255 m 7% 0m 0% 800 m 14% 1.455 m 10% 1.140 m 29% 1.525 m 30% 450 m 12% 0m 0% 0m 0% 3.115 m 21% Tempo-30-Strecke Fahrradstraße Radfahrstreifen Zweirichtungsradweg 0m 0% 0m 0% 0m 0% 0m 0% 430 m 8% 430 m 3% 2.360 m 60% 3.545 m 70% 3.090 m 81% 855 m 100% 0m 0% 9.850 m 66% 40 m 1% 0m 0% 0m 0% 0m 0% 0m 0% 40 m 0% 3.940 m 100% 5.070 m 100% 3.795 m 100% 855 m 100% 5.530 m 100% 19.190 m 100% Einrichtungsradweg Gesamtstrecken Im Folgenden werden die Linienführung sowie die Führungs- und Knotenpunktform für die ausgewählten Varianten in den fünf Streckenabschnitten  Aachen – Richterich  Richterich – Kohlscheid  Kohlscheid – Kerkrade  Kohlscheid – Herzogenrath  Richterich – Locht erläutert. Die Anforderungen an die jeweilige Führungsform sind in Kapitel 3 – Gestaltungsstandards, beschrieben. Bei Abweichung von den Festlegungen wird im Einzelfall darauf hingewiesen. In der Anlage 2 – Planunterlagen, sind die dazugehörigen Übersichtspläne enthalten. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 62 Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante 4.1 Abschnitt Aachen – Richterich Abb. 37: Übersicht Abschnitt Aachen – Richterich Der Abschnitt ist ca. 3,9 km lang. Er beginnt am Knoten Wüllnerstraße/Templergraben und endet am Knoten Roermonder Straße/Horbacher Straße/Berensberger Straße. Der Abschnitt weist eine nahezu gerade Linienführung auf. Erreicht wird diese u.a. durch den Bau von zwei Brücken und einem Tunnel bzw. Durchstich (siehe Kap. 8 – Ingenieurbauwerke). Abb. 38: Höhenprofil Aachen - Richterich Wie dem Höhenprofil (siehe Abb. 38) zu entnehmen ist, weist die Strecke nur geringe Steigungen auf. Der Abschnitt mit 6% Gefälle ist die geplante Rampe nach dem Durchstich, hier Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 63 Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante kann die Steigung sehr wahrscheinlich bei Vorlage einer detaillierten Vermessung noch reduziert werden. 4.1.1 Innenstadt Aachen [Wüllnerstraße – Turmstraße] Streckentypologie (Bestand)  Innerorts  Angebaute Hauptverkehrsstraßen  Vzul ≤ 50 km/h  Einseitiger Radweg (Wüllnerstraße), ansonsten keine Radverkehrsanlagen  Hohes Aufkommen an Kfz-Verkehr (Wüllnerstraße auch mit Linienverkehr)  Hohes Aufkommen an Fuß- und Radverkehr (Innenstadt und Universitätsbereich)  Wüllnerstraße: Einseitiges Längsparken; Turmstraße: Längs- und Schrägparken  Plangleiche Querung der klassifizierten Straßen B1a (Pontwall/Turmstraße) und L232 (Roermonder Straße/Turmstraße) mittels LSA-gesteuertem Knoten  Wüllnerstraße (Templergraben – Malteserstraße): Einbahnstraße stadteinwärts  Wüllnerstraße/ Pontwall: Fußgänger-Unterführung (nicht barrierefrei) mit Zugängen an allen Knotenpunktarmen Maßnahmen (Planung) Die Wüllnerstraße ist gekennzeichnet durch einen Straßenraum, der nicht ausreichend breit ist, um allen Nutzern ausreichende Flächen zur Verfügung zu stellen, so dass die Standards von Radschnellwegen in der Wüllnerstraße nicht eingehalten werden können. Derzeit wird die Wüllnerstraße durch die Stadt Aachen überplant. Die Planung wird zu einem späteren Zeitpunkt mit den Planungen des Radschnellweges abgeglichen. Im Rahmen des Projektes soll die Situation für die Radfahrer verbessert werden. Angesichts der immer noch hohen Radfahrerzahlen sollte im Zusammenhang mit den weiteren Planungen der Stadt Aachen auf der Wüllnerstraße darauf geachtet werden, dass eine Trennung von den starken Fußgängerströmen in diesem Bereich erfolgt und für den Radverkehr in beiden Fahrtrichtungen eine hochwertige Führung zur Verfügung steht. Über die Turmstraße zwischen Alleenring und Roermonder Straße wird die Verbindung zur Rütscher Straße hergestellt. Die Turmstraße soll als Fahrradstraße eingerichtet werden. Der Kfz-Verkehr ist weiter zugelassen. Mit Ausnahme der Kreuzungen mit dem Alleenring und der Roermonder Straße erhalten die Fahrradstraßen an allen Querstraßen Vorfahrt. Durch geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen soll einem Anstieg der Kfz-Geschwindigkeit entgegengewirkt werden. In der Turmstraße ist eine Reduzierung der Kfz-Zahlen notwendig, Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 64 Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante damit der Radverkehr die nach den Verwaltungsvorschriften der StVO geforderte dominierende Verkehrsart ist. Für die beiden LSA-gesteuerten Knoten sind für den Radschnellweg optimierte Umlaufzeiten, im besten unterbrechungsfreier Fall mit Durchfahrt zwischen Wüllner- und Rütscher Straße zu prüfen. Zur Knotenpunktbereiche Aufwertung sollen für der die Abb. 39: Turmstraße (Fahrradstraße) Radfahrer aufgeweitete Radaufstellstreifen in den untergeordneten Knotenpunktarmen eingerichtet werden. Durch einen möglichen Ausbau der Unterführung zwischen Wüllner- und Turmstraße für den Fuß- und Radverkehr könnte die Verkehrssituation an diesem stark frequentierten Knoten für alle Verkehrsteilnehmer verbessert werden. Zudem würde durch die Lage des Knotens auf einer Kuppe die verlorene Steigung für den Radfahrer entfallen. Als weitere Möglichkeit der Attraktivierung des Radschnellwegs sollte daher die Befahrung der Unterführung für den Radverkehr untersucht werden (siehe Kap. 7.1). 4.1.2 Stadtrand Aachen [Rütscher Straße] Streckentypologie (Bestand)  Innerorts  Angebaute Erschließungsstraße ohne Durchgangsverkehr  Vzul ≤ 30 km/h  Keine Radverkehrsanlagen  Anliegerverkehr, kein Linienverkehr  Hohes Aufkommen an Fuß- und Radverkehr (Studententürme, etc.)  Beidseitiges Längsparken  Knotenpunkte mit Rechts-vor-Links-Regelungen  Grünfläche westlich der Rütscher Straße Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 65 Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante Maßnahmen (Planung) Die Rütscher vorhandenen Straße ist mit Anliegerverkehr, dem dem bereits jetzt hohen Radverkehrsanteil und als Bestandteil prädestiniert für Fahrradstraße. einer die Die Radschnellwegpotentials Prämisse des Tempo-30-Zone Ausweisung als Prognose des belegt die dominierenden Rad- verkehrs auf der Fahrbahn. Die Freigabe der Fahrradstraße für Anlieger- bzw. KfzAbb. 40: Rütscher Straße (Fahrradstraße) Verkehr ist notwendig. Auf der Rütscher Straße würde der Straßenquerschnitt etwas verbreitert werden, um ausreichende Sicherheitsabstände zu den Stellplätzen am Straßenrand sicherzustellen. Dazu soll die Stellplatzreihe auf der Westseite um etwa 1,00 m bis 1,20 m in Richtung des Grünstreifens verlegt werden. Die Bäume am Straßenrand würden dabei erhalten bleiben. Um den am Knoten Rütscher Straße/Roermonder Straße vorgesehenen aufgeweiteten Radaufstellstreifen auch bei Rückstau zu erreichen, soll der Straßenquerschnitt im Kreuzungsbereich verbreitert werden. Am Knoten Nizzaallee beginnt die Anbindungsstrecke nach Laurensberg und zum Gewerbegebiet Süsterfeld über die vorhandene Brücke Kohlscheider Straße. 4.1.3 Ehemaliger Bahndamm [Nizzaallee – Tittardsfeld] Streckentypologie (Bestand)  Außerorts  Anbaufreier Bereich der Naherholung  Kein Kfz-Verkehr  Keine Radverkehrsanlagen  Hauptsächlich freizeitlicher Fußgängerverkehr (Weißer Weg)  Kein Parken  Keine Beleuchtung Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 66 Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante Maßnahmen (Planung) Ab der Nizzaallee ist geplant, den Radschnellweg in der Nebenanlage als Zweirichtungsradweg fortzusetzen (siehe Abb. 41). Nach der Festlegung der Vorzugsvariante durch die politischen Gremien im Juni 2016 wurden im November 2016 den Kleingärtnern der Kleingartenanlage Rütsch die bisherigen Planungsideen vorgestellt. Anschließend wurden die von den Kleingärtnern vorgeschlagenen Alternativvarianten geprüft und mit den vorgesehenen beiden Varianten verglichen. Als Ergebnis dieser Prüfung wird die Variante unmittelbar westlich der Kleingartenanlage präferiert. Hierdurch Abb. 41: Rütscher Straße bleiben alle Gärten erhalten. Dazu ist jedoch ein Eingriff in (Zweirichtungsradweg) den dortigen Böschungsbereich und Baumbestand erforderlich. In der weiteren Planung ist nach gutachterlicher Bewertung des Biotopbereiches die genaue Trassenführung zu entwickeln. Alternativ kann der Radschnellweg in Randlage innerhalb der Kleingartenanlage geführt werden. Diese Variante ist kostengünstiger und schont die Biotopflächen, führt aber im Saldo zum Verlust von etwa zwei Kleingärten und wird daher von den Kleingärtnern abgelehnt. Im Grenzbereich der Kleingärten ist ein Sichtschutz zwischen Radweg und Kleingärten sinnvoll. Der Bahndamm in Laurensberg wird über das geplante Brückenbauwerk (siehe Kap. 8 – Ingenieurbauwerke) über Kohlscheider Straße und Toledoring erreicht. Auf dem Bahndamm verläuft der Radweg weiter als Zweirichtungsradweg bis zur Straße Tittardsfeld. Die Schlossparkstraße soll dabei über ein weiteres geplantes Brückenbauwerk planfrei gequert werden. Die Fußgänger werden über den Bahndamm und die Brücken parallel mitgeführt. Hierdurch entsteht neben den bereits vorhandenen Wegebeziehungen, die erhalten bleiben, eine neue fußläufige Verbindung zum Naherholungsgebiet Lousberg. Auf dem Bahndamm ist der vorhandene Gehweg „Weißer Weg“ im Dammkronenbereich zu versetzen. Die Aufenthalts- und Erholungsfunktion des Bahndamms soll auf jeden Fall beibehalten und durch den Radschnellweg nicht verdrängt werden. Zum Schutz der Fußgänger soll Abb. 42: Alter Bahndamm in Laurensberg Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 67 Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante der heutige Querschnitt von etwa 2,00 m verbreitert werden, so dass zukünftig für den Radschnellweg 4,00 m und für den Gehweg 2,50 m zur Verfügung stehen. Zusätzlich soll in Teilbereichen eine Hecke zwischen beiden Wegen eine Schutzfunktion bieten. Auch die am Dammkopf vorhandenen Aufenthalts- und Verweilbereiche bleiben durch Anschultern des Dammes erhalten. Der Radweg würde abseits dieser Areale geführt werden. Für den Platzbereich bedarf es daher einer besonderen Lösung. Die genaue Flächenaufteilung und die genauen Querschnitte für den Platzbereich müssen im Rahmen der Entwurfsplanung festgelegt werden. Nach den bisherigen Untersuchungen müssten im Bereich des Weißen Wegs größere Bäume allenfalls nur vereinzelt beseitigt werden. Wegen der Bedeutung des alten Bahndamms für die Naherholung wird empfohlen, in der Entwurfsplanung ein besonderes Augenmerk auf die Konfliktvermeidung zwischen Radfahrern und Fußgängern und die gestalterische Qualität zu legen und hierbei die Bürger intensiv zu beteiligen. Die Zugangsbereiche am Toledoring und der Schlossparkstraße sind mit Blick auf die Brückenbauwerke umzuplanen. An den Zuwegungen zwischen den Dammenden, beispielsweise Schloss-Rahe-Straße, sind Querungsmöglichkeiten für Fuß- und Radfahrer zu berücksichtigen. Damit die Fußgänger bei Nässe nicht auf den Radweg ausweichen, ist die ungebundene Oberfläche des Weges mit einem dem Radweg gleichwertigen Belag herzustellen. Die Zuwegungen zum Bahndamm sind für den Fuß- und Radverkehr so anzupassen und aufzuwerten, dass die Zu- und Abfahrt zum Radschnellweg für die Nutzer in Laurensberg möglichst einfach und komfortabel möglich ist. Weiterhin sollte der gesamte Streckenabschnitt durch eine dem Umfeld angemessene Beleuchtung ausgestattet werden (siehe Kap. 3.5.4). Die Beleuchtung ist so zu gestalten, dass Natur und Anliegergrundstücke möglichst wenig beeinträchtigt werden. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 68 Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante 4.1.4 Laurensberg [Tittardsfeld] Streckentypologie (Bestand)  Innerorts  Angebaute Erschließungsstraße ohne Durchgangsverkehr  Vzul ≤ 30 km/h  Keine Radverkehrsanlagen  Anliegerverkehr, kein Linienverkehr  Einseitiges Längsparken  Knotenpunkte mit Rechts-vor-Links-Regelungen Maßnahmen (Planung) Im Übergang zwischen dem alten Bahndamm und der Straße Tittardsfeld soll der Radschnellweg vorfahrtsberechtigt auf die Straße Tittardsfeld geführt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Kfz-Belastung deutlich geringer ist als der zu erwartende Radverkehr, so dass die Straße auf einer Länge von 165 m als Fahrradstraße mit Freigabe ausgewiesen werden kann. des Die Anliegerverkehrs Erkennbarkeit des Radschnellweges in der ansonsten als Tempo-30-Zone ausgewiesenen Straße Tittardsfeld ist sicherzustellen. Abb. 43: Tittardsfeld Geeignete Maßnahmen wären die Anrampung der Fahrradstraße und die Einfärbung des Oberflächenbelages. 4.1.5 Bahnstrecke Aachen – Düsseldorf [Tittardsfeld – Roermonder Straße] Streckentypologie (Bestand)  Außerorts  Anbaufreier Bereich an der Bahnstrecke Aachen - Düsseldorf  Keine Verkehrsanlagen  Zwischen Tittardsfeld und Bahnanlage: Privatgrundstücke  Unterquerung der Roermonder Straße (L231) bei Haus Linde  Keine Beleuchtung  Lärmschutzwände an der Bahnstrecke Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 69 Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante Maßnahmen (Planung) Der Zweirichtungsradweg soll in Richtung Bahnstrecke geradeaus verlängert werden. Um den Radschnellweg zwischen der vorhandenen Bebauung an die Bahnstrecke weiter zu führen, ist Grunderwerb notwendig. Der Radschnellweg kann nicht unter der vorhandenen Brücke L231, Roermonder Straße (Brücke über die DB „Haus Linde“, BW 5102583) durchgeführt werden. Stattdessen ist ein Durchstich des östlichen Widerlagers erforderlich. Die Lage des geplanten Bauwerks im Flügelbereich der Brücke sowie Abb. 44: Bahnstrecke Aachen die Radwegführung im Bereich der Einschnittböschung Düsseldorf erfordert Böschungssicherungsmaßnahmen vor und hinter dem Durchstich (siehe Kap. 7 – Ingenieurbauwerke). Da gemäß Vorgabe der Deutschen Bahn AG der vorhandenen Bahnentwässerung kein weiteres Niederschlagswasser zugeführt werden darf, ist in diesem Bereich (Entwässerungsabschnitt 1) eine separate Niederschlagswasserentsorgung vorzusehen. Nach dem Brückenbauwerk soll der Radweg über eine Rampe auf das Höhenniveau der Roermonder Straße geführt werden. Im Höhenprofil (siehe Abb. 38) ist eine 65 m lange Rampe mit 6% vorgesehen. Hier ist in der weiteren Planung zu prüfen, ob die Rampe mit geringerem Gefälle ausgebildet werden kann. Weiterhin sollte der gesamte Streckenabschnitt durch eine dem Umfeld angemessene Beleuchtung ausgestattet werden (siehe Kap. 3.5.4 – Beleuchtung). Die Beleuchtung ist so zu gestalten, dass Natur und Anliegergrundstücke möglichst wenig beeinträchtigt werden. Entlang der Straße Tittardsfeld ist ein (Fuß-)Wegenetz vorhanden. Da dieser Weg für Fußgänger nur unwesentlich länger ist als die geplante Radschnellwegtrasse entlang der Bahn, soll aus Platzgründen entlang der Bahnstrecke kein begleitender Gehweg mitgeführt werden. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 70 Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante 4.1.6 Roermonder Straße [Bahnstrecke – Knotenpunkt Horbacher Straße] Streckentypologie (Bestand)  Außerorts  Angebaute/ Anbaufreie Hauptverkehrsstraße (L231)  Vzul ≤ 50 km/h   Einseitiger Radweg Beidseitige Gehwege  Hohes Aufkommen an Kfz-Verkehr und Linienverkehr  Geringes Aufkommen an Fuß- und Radverkehr  Kein Parken  Plangleicher Knoten mit klassifizierten Straßen L231 (Roermonder Straße und Horbacher Straße) und K37 (Berensberger Straße) mittels LSA-gesteuertem Knoten  Bushaltestellen vor Knoten L231/K37 Maßnahmen (Planung) Der Zweirichtungsradweg entlang der Roermonder Straße soll bis zum Knoten Roermonder Straße/ Horbacher Straße/ Berensberger Straße (L231/ K37) auf der westlichen Seite der Roermonder Straße weitergeführt werden. Ein Umbau der vorhandenen Nebenanlage (getrennter Geh- und Radweg) ist notwendig. Der Gehweg soll hier zwischen Radschnellweg und Fahrbahn platziert werden, um ein Kreuzen zwischen Fußgängern und Radfahrern zu vermeiden. Im Bushaltestellenbereich „Berensberger Straße“ ist der Radschnellweg hinter Gehweg und Bushaltestelle zu führen. Für den Knotenpunkt L231/ K37 wird zur Verbesserung der Radverkehrssituation der Umbau des signalisierten Knotens zu einem Kreisverkehr mit Führung auf Radwegen empfohlen. Der Radschnellweg könnte dabei bevorrechtigt über den westlichen Arm des Kreisverkehrs geführt werden. Die überschlägige Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Kreisverkehrs hat die Machbarkeit bestätigt. Hierfür soll in der weiteren Planung eine detaillierte Untersuchung der Leistungsfähigkeit mit aktuellen Zählwerten erfolgen unter Berücksichtigung von evtl. Verkehrsverlagerungen infolge der geplanten Haupterschließung Richtericher Dell und des Bahnhaltepunkts Richterich. Alternativ kann der Radschnellweg in die jetzige Lichtsignalisierung eingebunden werden, wodurch jedoch längere Wartezeiten für die Radfahrer entstehen. Am Kreisverkehr schließen aus westlicher Richtung die Hauptroute nach Locht bzw. Heerlen und aus nördlicher Richtung der Radschnellweg nach Herzogenrath an. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 71 Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante 4.2 Abschnitt Richterich – Kohlscheid Abb. 45: Übersicht Richterich – Kohlscheid Der Abschnitt ist ca. 5,1 km lang und beginnt in Richterich am Knoten Roermonder Straße/Horbacher Straße/Berensberger Straße. Er endet an der Forensberger Straße nahe der Brücke zur Mühlenstraße in Kohlscheid. Innerhalb dieses Abschnitts, zwischen Küppershofweg und Hasenwaldstraße, verläuft die Stadtgrenze zwischen Aachen und Herzogenrath. Der Abschnitt weist wegen der zentralen Erschließung der Ortslage Kohlscheid eine geschwungene Linienführung auf. Die direkte Verbindung für durchfahrende Radfahrer ohne Quelle oder Ziel in Kohlscheid über den Ortsteil Bank ist insbesondere dann interessant, wenn die Haupterschließung Richtericher Dell umgesetzt wird. Diese Streckenführung wird in Kapitel 7 – Ausbaustufen, näher beschrieben. Abb. 46: Höhenprofil Richterich - Kohlscheid Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 72 Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante Die Steigung in diesem Abschnitt ist durchweg als komfortabel einzustufen. 4.2.1 Richterich [Knotenpunkt Horbacher Straße – Schloss Schönau-Straße] Streckentypologie (Bestand)  Innerorts  Angebaute Hauptverkehrsstraße  Vzul ≤ 50 km/h  Einseitiger Radweg (Richtung Aachen)  Hohes Aufkommen an Kfz-Verkehr und Linienverkehr  Hohes Aufkommen an Fuß- und Radverkehr (Ortskern)  Beidseitiges Längsparken  Politisch ist die Anlage eines einseitigen Schutzstreifens in Fahrtrichtung Kohlscheid beschlossen, bisher jedoch noch nicht umgesetzt. Maßnahmen (Planung) Wegen der beengten Platzverhältnisse im Ortskern ist eine getrennte richtungsbezogene Führung (zwei Einrichtungsradwege oder Radfahrstreifen mit jeweils 3,00 m Breite) nicht möglich. Um trotz der beengten Platzverhältnisse die vom Fördergeber vorgegebenen Standards für Radschnellwege weitestgehend einhalten zu können, wird die Anlage eines einseitigen Zweirichtungsradweges westlich der Roermonder Straße empfohlen. Innerörtliche Zweirichtungsradwege im Seitenraum sind in der Vergangenheit vor allem dann durch Gefahren für die Verkehrssicherheit aufgefallen, wenn die Führung hinter parkenden Fahrzeugen lag und es viele Einmündungen bzw. Grundstückszufahrten gab. An solchen Strecken wurde in den letzten Jahren aus Gründen der Verkehrssicherheit von den Fachleuten immer eine Führung der Radfahrer auf der Fahrbahn in Radfahr- oder Schutzstreifen präferiert. Diese Problematik wird auch an das Land NRW herangetragen, um zu klären, ob es bereits Erfahrungen von anderen Radschnellwegen zu dieser Thematik gibt. Um die Sicherheit der Radfahrer zu erhöhen, soll der Radschnellweg, wie in den Niederlanden üblich, baulich vom Gehweg und der Fahrbahn getrennt werden. Bei der weiteren Planung ist besonders auf gute Sichtbeziehungen zwischen Radfahrern und Kfz-Führern zu achten. Diese sollen durch die Führung des Radschnellweges unmittelbar neben der Fahrbahn und durch die übersichtliche Ausgestaltung der Überwege und -fahrten sichergestellt werden. Dazu sind zur Querung neben der Furtmarkierung z.B. Rampensteine oder „Kölner Teller“ denkbar. Weiterhin könnten Furten zur Verdeutlichung farblich abgesetzt werden. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 73 Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante Abb. 47: Querschnitt mit baulicher Trennung Abb. 48: Bsp. Groningen Radweg mit baulicher Trennung von Gehweg und 18 Fahrbahn Die bisher überwiegend mit Busbuchten ausgestatteten Bushaltestellen „Richterich Rathaus“ und „Schloss-Schönau-Straße“ können im Zuge der Radschnellwegplanung als Fahrbahnrandhaltestellen ausgebaut werden. Um den Zweirichtungsradweg im Ortskern anordnen zu können, müssen auf der westlichen Seite etwa 35 Parkstände und wahrscheinlich 4 Bäume entfallen. Im Rahmen der weiteren Planungen muss geprüft werden, wie stark die Auslastung dieser sowie der umliegenden Parkplätze ist und ob ggf. einige neue Parkmöglichkeiten geschaffen werden können. 4.2.2 Ortsausgang Richterich [Schloss-Schönau-Straße – Roder Weg] Streckentypologie (Bestand)  Innerorts  Örtliche Einfahrtsstraße (Gewerbe westlich und Wohnen östlich)  Vzul ≤ 50 km/h  Einseitiger Radweg (Richtung Aachen)  Hohes Aufkommen an Kfz-Verkehr und Linienverkehr  Hohes Aufkommen an Fuß- und Radverkehr (Wohnen und Gewerbe)  Kein Parken  Plangleicher Knoten Schloss-Schönau-Straße und Schönauer Friede/ Roder Weg mit Lichtsignalanlage  Langgezogene Linksabbiegestreifen an den Knoten  Baumreihe zwischen Fahrbahn und Gehweg 18 Quelle: S. Schneider, http://www.adfc-kassel.de Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 74 Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante Maßnahmen (Planung) Zur Erhaltung der Baumreihe und aufgrund der breiten Fahrbahnfläche soll ab der Schloss-Schönau-Straße der Zweirichtungsradweg im Bereich des heutigen Gehwegs weitergeführt werden. Dies bedingt die Anpassung des Fahrbahnquerschnitts und die Verlegung des Gehweges vor die Baumreihe. Die langen Linksabbiegestreifen Abbiegestreifen ohne sollen zu einem Verzögerungsstrecke mit offener Einleitung gekürzt werden. Die Breite des Abb. 49: Roermonder Straße in Richterich Aufstellbereiches einschließlich der durchgehenden (Zweirichtungsradweg) Fahrspur wird von 6,50 m auf 5,50 m reduziert. Die Querung des Roder Wegs mittels Lichtsignalanlage soll bestehen bleiben, da der Radschnellweg mit der Roermonder Straße im Hauptstrom verläuft, das bedeutet lange Fahrund kurze Wartezeiten. Eine weitere Optimierung der Signalisierung ist dennoch zu prüfen, so ist z.B. die Einrichtung einer „grünen Welle“ mittels Induktionsschleifen in den Fahrbahnen denkbar, die den Radverkehr gegenüber den Linksabbiegern bevorrechtigt. 4.2.3 Nördliche Ortsgrenze Richterich [Roder Weg – Küppershofweg] Streckentypologie (Bestand)  Inner-/ Außerorts  Anbaufreie Hauptverkehrsstraße  Vzul ≤ 50 km/h  Einseitiger Geh- und Radweg ca. 4 m abgesetzt von der Fahrbahn  Hohes Aufkommen an Kfz-Verkehr und Linienverkehr  Geringes Aufkommen an Fuß- und Radverkehr  Kein Parken  Baumreihe zwischen Fahrbahn und Gehweg  Stichweg Alte Roermonder Straße Maßnahmen (Planung) Der Grünstreifen mit der Baumreihe und der Gehweganlage soll ab Roder Weg in Richtung Herzogenrath erhalten bleiben und der Zweirichtungsradweg an den Gehweg angeschultert werden. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 75 Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante Die Trassenführung des Radschnellwegs ist als Randbedingung bei der weiteren Objektplanung der beiden Projekte der Stadt Aachen „Haupterschließung Richtericher Dell“ und „Feuerwache Richterich“ zu berücksichtigen. So ist z.B. im Bereich der abknickenden Roermonder Straße die Anbindung der Haupterschließung Richtericher Dell (Planung Stadt Aachen) planfrei über den Radschnellweg zu führen und die Radverkehrsanlage und der Gehweg der Umgehungsstraße an die geplanten Anlagen (Rad- und Gehweg) anzuschließen. Die Linienführung sieht die Querung der Roermonder Straße (L232) im Bereich des Küppershofwegs vor. Die dortige Dammlage der L232 begünstigt eine planfreie Querung mit einem Tunnelbauwerk (BW03) für den Rad- und Fußverkehr. Der Tunnel mündet in den Böschungsbereich der Roermonder Straße. Im Küppershofweg erfolgt dann die Auflösung des Zweirichtungsradweges und die Führung auf der Fahrbahn. 4.2.4 Küppershofweg [Küppershofweg – Hasenwaldstraße] Streckentypologie (Bestand)  Außerorts  Wirtschaftsweg  Vzul ≤ 50 km/h  Kein Gehweg, keine Radverkehrsanlage  Geringes Verkehrsaufkommen (Anliegerverkehr)  Landwirtschaftlicher Verkehr  Kein Parken  Teilabschnitt des „Weißen Weges“ (Hasenwaldstraße) Maßnahmen (Planung) Aufgrund der geringen Verkehrsbelastung und der beengten Verhältnisse ist im Küppershofweg die Führung mittels Fahrradstraße mit Freigabe für den Anliegerverkehr vorgesehen. Dafür ist zur getrennten Führung des Fußverkehrs ein neuer Gehweg herzustellen. Vom Küppershofweg passiert der Radschnellweg die Stadtgrenze von Aachen und verläuft ab der Hasenwaldstraße auf Herzogenrather Stadtgebiet. Die Hasenwaldstraße soll als Fahrradstraße gestaltet werden und einen eigenen Gehweg erhalten. Für die Querschnittsverbreiterung stehen grundsätzlich die beiden straßenbegleitenden Entwässerungsgräben (ggf. Verrohrung) sowie der Randbereich des nördlich angrenzenden Grundstücks zur Verfügung, oberhalb dessen Böschung eine Streuobstwiese liegt. Die vorhandene Weißdornschnitthecke könnte oberhalb der Böschung neu angelegt werden und den Lebensraum des dort befindlichen Steinkauzreviers abschirmen. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 76 Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante In der nächsten Planungsstufe ist zu prüfen, ob die Fassung des Straßenwassers in einem einzigen Entwässerungsgraben umsetzbar ist. Abb. 50: Hasenwaldstraße (Bestand) Abb. 51: Hasenwaldstraße (Planung; Fahrradstraße) Von der Hasenwaldstraße wird nach Norden in die landwirtschaftliche Wegeparzelle abgebogen. Im Kreuzungsbereich ist die Bevorrechtigung des Radschnellweges deutlich zu kennzeichnen. 4.2.5 Kohlscheid Süd [Hasenwaldstraße – Dornkaulstraße] Streckentypologie (Bestand)  Außerorts  Landwirtschaftliche Fläche (beidseitige Felder)  Landwirtschaftlicher Verkehr  Kein Gehweg, keine Radverkehrsanlage  Keine Beleuchtung Maßnahmen (Planung) Zum Schutz der an der Hasenwaldstraße angrenzenden Streuobstwiese soll die landwirtschaftliche Wegeparzelle in der jetzigen Form erhalten bleiben und der Radschnellweg neben dem vorhandenen Wirtschaftsweg geführt werden. Zwischen beiden Wegen soll aus Naturschutzgründen (Schutz des Steinkauzes) eine hohe Hecke die Streuobstwiese zum Radschnellweg hin abschirmen. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 77 Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante Im weiteren Verlauf erfolgt der Neubau eines Zweirichtungsradwegs mit parallelem Gehweg. Da die Strecke auf freiem Windschutzmaßnahmen Feld in liegt, Form sind von beidseitige Hecken- und Baumbepflanzungen auf den flachen Böschungsflächen sinnvoll. Eine Beleuchtung für diesen Abschnitt sollte ebenfalls vorgesehen werden. Rad- und Gehweg münden in den geplanten Kreisverkehr am Knoten Dornkaulstraße/Kämpchenstraße. Hier wird der Abb. 52: Freies Feld Bau eines Kreisverkehres entsprechend dem Knoten (Zweirichtungsradweg) Konrad-Zuse-Straße/ Erschließungsgebiet (BPlan II/65-A) empfohlen. Der Kreisverkehr wurde im Bebauungsplan Kämpchenstraße nicht berücksichtigt. Ggf. ist eine Verlagerung von Parkplätzen der neuen Wohnbebauung erforderlich. Die Querung soll bevorrechtigt über den westlichen Arm des Kreisels erfolgen. Der gesamte Streckenabschnitt sollte durch eine dem Umfeld angemessene Beleuchtung ausgestattet werden (siehe Kap. 3.5.4). Die Beleuchtung ist so zu gestalten, dass Natur und Anliegergrundstücke möglichst wenig beeinträchtigt werden. 4.2.6 Kämpchenstraße [Dornkaulstraße – Alter Bahndamm] Streckentypologie (Bestand)  Außerorts  Anbaufreie Verbindungsstraße  Vzul ≤ 50 km/h  Einseitiger Gehweg (westliche Seite)  Beidseitige Schutzstreifen  Kein Parken  Neubaugebiet (TPH-Erweiterung, Erschließung Kämpchenstraße) Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 78 Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante Maßnahmen (Planung) Der Zweirichtungsradweg soll über den Kreisverkehr Dornkaulstraße hinaus beibehalten werden und entlang der Kämpchenstraße hinter der Baumreihe auf der Seite des Neubaugebietes verlaufen. Der vorhandene Gehweg würde saniert und auf 2,50 m zu Lasten der Fahrbahn verbreitert werden. Die Grünfläche zwischen Geh- und Radschnellweg soll bestehen bleiben. Als Witterungs- und Sichtschutz zur neuen Siedlung wird empfohlen, die Böschung zwischen Radweg und Siedlung zu bepflanzen, was dem Radweg zudem einen Alleencharakter verleihen würde. Abb. 53: Kämpchenstraße (Zweirichtungsradweg) 4.2.7 Alte Bahntrasse Kohlscheid [Alter Bahndamm] Streckentypologie (Bestand)  Außerorts  Gehweg in Dammlage mit parallelem Wirtschaftsweg auf westlicher Seite  Kein Kfz-Verkehr  Kein Parken  Kleingartenanlage und Neubaugebiet  Kinderspielplatz  Naherholungsgebiet mit vielen Fußgängern Maßnahmen (Planung) In diesem Abschnitt ist eine Weiterführung des Zweirichtungsradwegs geplant. Die Dammkrone bietet jedoch keine ausreichende Breite für Gehweg und Zweirichtungsradweg. Der westlich gelegene Wirtschaftsweg wiederum wird durch den landwirtschaftlichen Verkehr befahren bzw. vom geplanten Neubaugebiet beansprucht. Die Planung sieht vor, den Damm zur Westseite zu verbreitern oder soweit abzutragen, dass der Radschnellweg ausreichend Platz findet und den Gehweg auf der Ostseite am Dammfuß auf einer landwirtschaftlichen Fläche herzustellen. Die östliche Obstbaumreihe soll erhalten bleiben. Im Bereich der nördlich anschließenden Kleingärten soll der Gehweg mit dem Radschnellweg auf der dann breiteren Dammfläche geführt werden. Der Radweg läuft weiter geradeaus und trifft auf den Knoten Kircheichstraße/ Zellerstraße. Südlich des Kinderspielplatzes wird der Gehweg wieder vom Radweg getrennt und verläuft dann wie im Bestand über den Kinderspielplatz zur Kircheichstraße. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 79 Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante Der gesamte Bereich soll beleuchtet und mit Blick auf Witterungs- und Sichtschutz mit Hecken und Bäumen bepflanzt werden, z.B. durch Ergänzung einer zweiten durchgehenden Obstbaumreihe auf der Westseite. 4.2.8 Zellerstraße Streckentypologie (Bestand)  Innerorts  Quartiersstraße mit geringer Verkehrsbelastung  Vzul ≤ 30 km/h  Schulverkehr (Städt. Gesamtschule)  Keine Radverkehrsanlagen  Einseitiges Längs- und Schrägparken  Hallenbad, Sportanlage Maßnahmen (Planung) Für die Zellerstraße ist die Ausweisung als Fahrradstraße vorgesehen. Der Knoten Kircheichstraße/ Zellerstraße/ Radschnellweg soll mit Vorrang für den Radschnellweg ausgebaut werden. Verdeutlichung Dabei Rampen sind auf zur den untergeordneten Knotenarmen herzustellen. Am Knoten Zellerstraße/Kaiserstraße ist die Anordnung eines Minikreisverkehrs geplant. Bei der Detailplanung des Knotens sind die Abb. 54: Zellerstraße (Fahrradstraße) besonderen verkehrlichen Belange (Funktion des Radschnellwegs als Landesstraße und Bedeutung der Kaiserstraße als Hauptsammelstraße und Verlängerung der in der Planung befindlichen Markt-Tangente zwischen Ost- und Südstraße) zu berücksichtigen. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 80 Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante 4.2.9 Alte Bahn [Kaiserstraße – Ebertstraße] Streckentypologie (Bestand)  Innerorts  Geh- und Radweg mit Zufahrtsberechtigung für Garagen (Rückwärtige Ebertstraße)  Kein Parken Maßnahmen (Planung) Für diesen Teilabschnitt Zweirichtungsradwegs wird mit der Bau parallelem eines Gehweg vorgeschlagen. Die Zufahrtsberechtigung zu den Garagen soll aufrechterhalten Zufahrtsberechtigungen bleiben, sollten jedoch zusätzliche nicht erstellt werden. Der Zweirichtungsradweg kreuzt die Ebertstraße. Der Kreuzungsbereich bedarf wegen der versetzt einmündenden Ebertstraße einer Detailplanung. Es sind neben dem schnellen und sicheren Kreuzen des Abb. 55: Alte Bahn (Zweirichtungsradweg) Radverkehrs überdies die Belange der Erschließung des TPH-Geländes zu berücksichtigen. Im Rahmen der Einzelfallbetrachtung ist nach Vorliegen der Verkehrsströme auf dem Radschnellweg und auf der Ebertstraße zu entscheiden, ob der Radverkehr bevorrechtigt oder über einen Minikreisel gleichberechtigt über den Knoten geführt werden muss. 4.2.10 Alte Bahn [Ebertstraße – Alter Bahndamm] Streckentypologie (Bestand)  Innerorts  Quartiersstraße mit Gewerbe, ansonsten kaum Zugänge oder Zuwegungen  Vzul ≤ 30 km/h  Durchgangsverkehr (Einzelhandel mit ca. 80 Kundenparkplätzen)  Stichweg mit einseitiger Wohnbebauung und reinem Anliegerverkehr  Keine Radverkehrsanlagen  Einseitiges Längsparken Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 81 Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante Maßnahmen (Planung) Ab der Ebertstraße soll eine Ausweisung der Straße Alte Bahn als Fahrradstraße erfolgen. Damit die Fahrgassenbreite 5,00 m nicht überschreitet, sind zur Sicherheit der Radfahrer Anpassungen am Straßenquerschnitt erforderlich. Zur Minimierung der Verlustzeiten soll der Knoten Alte Bahn/Weststraße als Minikreisverkehrsanlage umgebaut werden. Zukünftig sollte die Verkehrsbelastung nicht weiter gesteigert werden. Auf der Straße Alte Bahn sind Maßnahmen zur Verringerung der Verkehrsbelastung Abb. 56: Alte Bahn (Fahrradstraße) wünschenswert und sollen in der weiteren Planung geprüft werden. Voraussetzung für die geplante Fahrradstraße im Stichweg ab der Weststraße ist die Umgestaltung mit Gehweg, Wendeanlage für den motorisierten Verkehr und Neuordnung der Parksituation. Es kann dabei zum Verlust einiger Stellplätze kommen. 4.2.11 Alter Bahndamm [Alte Bahn – Raiffeisenstraße] Streckentypologie (Bestand)  Innerorts  Geh- und Radweg Maßnahmen (Planung) Der neu zu bauende Gehweg im Bereich der Stichstraße Alte Bahn würde an den vorhandenen Gehweg auf dem alten Bahndamm anbinden. Neben dem vorhandenen Gehweg soll der Radschnellweg wieder in Form eines Zweirichtungsradweges geführt werden. Gemäß Beschluss des Bau- und Herzogenrath vom Verkehrsausschusses 10.11.2016 wurde der Stadt auch eine Linienführung über das frühere Gelände der Firma Dreco mit Anschluss an die Mühlenstraße geprüft. Auf mehrmalige Anfrage bei den Eigentümern ist keine Antwort Abb. 57: Alte Bahn (Zweirichtungsradweg) erfolgt. Da der Flächenzugriff fraglich ist und zu einer sehr geschwungenen Linienführung führt, wird empfohlen, die oben beschriebene Linienführung weiterzuverfolgen. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 82 Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante 4.2.12 Kohlscheid Nord [Alte Bahn – Brücke Forensberger Straße] Streckentypologie (Bestand)  Innerorts  Wohn- und Sammelstraßen  Vzul ≤ 30 km/h  Keine Radverkehrsanlagen  Geringes Verkehrsaufkommen (Raiffeisenstraße, Anliegerverkehr)  Hohes Verkehrsaufkommen (Mühlenstraße und Forensberger Straße, Anlieger- und Durchgangsverkehr)  Wechselseitiges Längsparken  Engstelle an Brücke über Bahnlinie Maßnahmen (Planung) Bei der Umgestaltung der Straßenzüge Raiffeisenstraße, Feldstraße und Mühlenstraße zu Fahrradstraßen würden wie bei der Straße Alte Bahn bereichsweise die Fahrgassen auf 5,00 m reduziert werden. Die Parksituation ist neu zu ordnen. Der Knoten Feldstraße/Mühlenstraße soll als abknickende Vorfahrtsstraße ausgebildet werden. Der südlich liegende Arm der Mühlenstraße wird dann untergeordnet. Zur Verdeutlichung der Vorfahrt des Radschnellweges sollte neben der Furtmarkierung eine farbliche Abhebung Abb. 58: Mühlenstraße (Fahrradstraße) vorgesehen werden. Am Knoten Mühlenstraße/Forensberger Straße ist die Anordnung eines Minikreisverkehrs geplant. Westlich der Brücke biegt die Fahrradstraße in Richtung des Tennisclubs Blau Weiss Kohlscheid e.V. ab. Der Knoten soll gemäß dem der Mühlenstraße als abknickende Vorfahrtsstraße ausgebildet werden. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 83 Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante 4.3 Abschnitt Kohlscheid – Herzogenrath Abb. 59: Übersicht Kohlscheid - Herzogenrath Der Abschnitt ist ca. 3,8 km lang. Er beginnt in Kohlscheid an der Forensberger Straße und endet am Kreisverkehr Uferstraße/Kleikstraße in Herzogenrath. Der Abschnitt weist eine gerade Linienführung und für neben Bahnstrecken verlaufende Radwege typische steigungsarme, konstante Neigung auf. Abb. 60: Höhenprofil Kohlscheid – Herzogenrath Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 84 Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante 4.3.1 Oberhalb Bahnstrecke [Kohlscheid – Pesch] Streckentypologie (Bestand)  Außerorts  Tennisanlage, ansonsten freies Feld bzw. landwirtschaftliche Flächen  Westwall (Denkmal)  Bewegtes Gelände zwischen Westwall und Postropsweg Maßnahmen (Planung) Der Abschnitt beginnt an der Forensberger Straße und verläuft entlang der Grundstücksgrenze zwischen Tennisanlage und Bahnböschung. Das Grundstück der Tennisanlage befindet sich im Besitz der Stadt Aachen, so dass für den Radweg notwendige Anpassungen auf dem Gelände vorgenommen werden könnten. Die Zufahrt zur Tennisanlage soll verlegt werden, damit die bisherige Abb. 62: Zufahrt zur Tennisanlage (Bestand) Erschließung werden als kann. Zweirichtungsradweg Im Gebäudebereich ausgewiesen würden die Mindestmaße für Radschnellwege unterschritten werden. Die im weiteren Verlauf vorhandene Garage muss weichen oder an einen anderen Standort versetzt werden. Nach Passieren des Tennisanlagenareals soll der Radschnellweg aufgrund des hochwertigen Baum- und Höhlenbaumbestandes im Böschungsbereich der Bahntrasse Aachen – Düsseldorf und des nicht ausreichenden Platzangebotes neben den Gleisen bis nördlich des Westwalls an der Flurstücksgrenze oberhalb der Bahnböschung geführt werden. Die betroffenen Flächen werden zur Zeit landwirtschaftlich genutzt. Anschließend soll der Radschnellweg das Bodendenkmal Westwall queren. Abstimmung Die mit der Höckerlinie kann Unteren in erster Denkmalbehörde überschüttet und so ohne weitere bauliche Eingriffe von Rad- und Gehweg überquert werden. Aufgrund der Lage der Höcker ist im weiteren Verfahren mit der Unteren Denkmalbehörde überwucherte zu klären, Westwall in ob der diesem im Bestand Bereich offengelegt und erlebbar gestaltet werden kann. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio nicht Abb. 61: Bahnstrecke (Zweirichtungsradweg) 85 Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante Die Durchfahrtsbreiten zwischen den Höckern geben nach erstem Aufmaß Möglichkeiten zur Durchquerung. Nördlich des Westwalls senkt sich das Gelände, hier ist hinsichtlich der Vermeidung von „verlorenen Steigungen“ ein Konsens zwischen Grunderwerb und höhentechnischer wicklung zu Bahnstrecke Ent- finden. geht in Die diesem Abschnitt vom Einschnitt in den Abb. 63: Bahnstrecke im Bereich des Westwalls (Geländeverlauf) Damm über, um auf Höhe des Postropswegs wieder in den Einschnitt zu wechseln. Der Dammbereich ist relativ steil ausgeführt und bietet kaum Platz um Rad- und Gehweg geböscht mit zu führen, daher ist die Entscheidung auf eine steigungsarme Führung um den Senkenbereich gefallen. Ein möglicher Streckenverlauf ist in Abb. 63 zu sehen. Der Radschnellweg quert in diesem Bereich den vorhandenen Wirtschaftsweg zweimal. Beide Querungen sollen plangleich und mit Bevorrechtigung des Radwegs angelegt werden. Eine alternative Führung, die konstant entlang der Bahnstrecke führt (ohne steigungsarme Umfahrung des Dammbereiches) wurde ebenfalls untersucht. Das Ergebnis ist in Kapitel 6 – Variantenuntersuchung, aufgeführt. Auf Höhe des Postropswegs geht der Radschnellweg in den Bahnbereich ohne begleitenden Gehweg über, da der Radschnellweg abseits der Bebauung geführt wird und der Eingriff in den vorhandenen Baumbestand minimiert werden soll. Fußgänger haben parallel zum Radschnellweg die Möglichkeit, östlich der Bahnstrecke über das Wurmtal oder westlich über die Siedlungen Pesch und Straß in Richtung Norden zu gelangen. Der Zugang zum Wurmtal ist über den vorhandenen Tunnel in oben genannter Senke möglich. Der gesamte Streckenabschnitt sollte durch eine dem Umfeld angemessene Beleuchtung ausgestattet werden (siehe Kap. 3.5.4). Die Beleuchtung ist so zu gestalten, dass Natur und Anliegergrundstücke möglichst wenig beeinträchtigt werden. Zwecks Witterungsschutz sind darüber hinaus beidseitige Hecken- und Baumbepflanzungen sinnvoll. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 86 Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante 4.3.2 Pesch [Postropsweg – VEGLA-Deponie] Streckentypologie (Bestand)  Außerorts  Böschungsbereich (Einschnitt) der Bahnstrecke Aachen – Düsseldorf  Bahnstrecke im Damm mit Fußgängertunnel südlich der VEGLA-Deponie  Landschaftsschutzgebiet (westlich der Bahnstrecke)  Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet (östlich der Bahnstrecke) Maßnahmen (Planung) Der Zweirichtungsradweg beschrieben, ohne Einschnittbereich der soll, wie oben Gehweg in den Bahnstrecke geführt werden. Etwa 150 m vor der sogenannten VEGLA-Deponie liegt ein 70 m langer Bereich, in dem, bedingt durch die Geländesenkung, der Bahnkörper in Dammlage liegt. Am Tiefpunkt der Abb. 64: Streckenführung zwischen Postropsweg und VEGLA-Deponie Senke ist ein Tunnel, jedoch ohne Gehweganbindung (siehe Abb. 64) vorhanden. Der Radweg soll bei den Übergängen zur Senke mit dem Gelände abwärts auf Stützbauwerken geführt werden (siehe Kap. 8 – Ingenieurbauwerke). Diese Bauweise ermöglicht eine Minimierung der Eingriffe in den alten Baumbestand an der Bahnböschung. Die genaue Linienführung ist nach genauer Geländevermessung sowie Aufmaß und gutachterlicher Bewertung der Bäume im nächsten Planungsschritt in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde zu erarbeiten. Auch dieser Streckenabschnitt sollte durch eine dem Umfeld angemessene Beleuchtung ausgestattet werden (siehe Kap. 3.5.4). Nach der Rampe beginnt der Bereich einer ehemaligen Glashalde, der sogenannten VEGLADeponie. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 87 Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante Abb. 65: Bahnstrecke (Zweirichtungsradweg Abb. 66: Bahnstrecke (Tunnel) 4.3.3 Straß [VEGLA-Deponie – Auf den Heggen] Streckentypologie (Bestand)  Außerorts  Freies Gelände auf der Halde  Friedhof  Kein Gehweg im Haldenbereich  Schützenwiese mit Schießbetrieb in Richtung der geplanten Radschnellwegtrasse Maßnahmen (Planung) Um die Eingriffe in die ehemalige Glashalde (VEGLADeponie) zu minimieren, schwenkt der Radschnellweg von der Senke an den westlichen Rand der Glashalde. Die Deponie enthält Rückstände aus der Glasherstellung (u.a. Schleifsande) und wurde in den 90er Jahren mit einer Abdichtung mit Oberflächendrainage versehen. Für den Radschnellweg ist daher in der weiteren Planung gutachterlich nachzuweisen, dass die zusätzliche Auflast die Abdichtung und Drainage in ihrer Funktion nicht Abb. 67: VEGLA-Deponie (Zweirichtungsradweg) beeinträchtigt. Die Streckenführung liegt abschnittsweise in einem Landschaftsschutzgebiet in Randlage und hat dort Eingriffe durch Reduzierung von Gehölzbeständen, zusätzliche Versiegelung und Veränderung des Landschaftsbildes zur Folge. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 88 Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante Dies wird von den örtlichen Naturschutzverbänden abgelehnt. Zusätzlich liegt ein Antrag auf die Ausweisung von Naturschutzgebieten u.a. im Bereich der ehemaligen Glashalde vor, der u.a. mit Reptilienvorkommen begründet wird. Die Umweltverträglichkeitsstudie (siehe Anlage 9) kommt zu dem Ergebnis, dass diese Eingriffe ausgleichbar sind. Mit der Unteren Landschaftsbehörde der StädteRegion wurden die Bereiche zusätzlich vertieft betrachtet. Trotz der Eingriffe werden keine grundlegenden Hindernisse für die Durchführbarkeit des Radschnellweg gesehen. Im weiteren Verfahren ist ein Zum Schutz der Deponie ist der Radschnellweg oberhalb der Deponieabdichtung in Ausgleichskonzept auszuarbeiten. Hochbauweise zu führen. Zur Eingriffsminimierung in die dort vorhandenen Reptilienvorkommen sowie zur Abflussvermeidung von Oberflächenwasser vom Radschnellweg verläuft die Trasse entlang des westlichen Deponierandes. Die Entwässerungseinrichtungen für den Radweg werden außerhalb des Deponiekörpers angeordnet. Im Nordwesten der Halde liegt das Vereinsgelände der St. Martinus Schützenbruderschaft 1879 Kohlberg e.V. Die Schützenanlage des Vereins liegt am Rand des Deponiegeländes. Bei Schießbetrieb werden momentan die Gehwegbeziehungen um die Schützenanlage gesperrt. Da es für den Radschnellweg keine Nutzungseinschränkungen geben soll, ist eine Schutzeinrichtung am Radschnellweg und am begleitenden Gehweg notwendig. Der Schutz vor Geschossen muss im Bereich des Schießstandes gewährleistet werden. Hierzu kann z.B. der Zielscheibenbereich eingehaust oder der Schießstandbereich durch Überdachung und Einfriedung geschützt werden. Genaue Schutzradien wurden noch nicht benannt. In Abstimmung mit der Stadt Herzogenrath ist in erster Näherung von einem Schutzradius von 70 m um die Hocharmbrust-Stange auszugehen. Ab der Schützenwiese würde der Gehweg, kommend vom Steinweg, am Zwei- richtungsradweg mit- geführt Der werden. Radweg soll an der östlichen hofgrenze Straße Friedauf Auf Heggen Abb. 68: Streckenführung im Bereich der VEGLA-Deponie Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio werden. die den geführt Der be- 89 Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante gleitende Gehweg führt über den Friedhof zur Straße Auf den Heggen. Dies ermöglicht eine den Baumbestand schonende Linienführung unter weitgehender Vermeidung eines Verlaufs innerhalb des Kronenschirms der Bäume. Als Sichtschutz ist zwischen Radweg und Friedhof eine Heckenbepflanzung vorgesehen. Am ehemaligen alten Bahnwärterhaus besteht eine ca. 1,60 m breite Engstelle für den Radschnellweg. Bei einem Ankauf des Grundstücks und einem Abriss der Bebauung könnte der Radweg ohne Unterschreitung der Regelmaße fortgeführt werden. Andernfalls muss in der Engstelle durch eine Signalisierung mit alternierenden Grünzeiten die sichere Führung von Fußund Radverkehr gewährleistet werden. Wie die vorherigen Streckenabschnitt sollte auch dieser Abschnitt durch eine dem Umfeld angemessene Beleuchtung ausgestattet werden (siehe Kap. 3.5.4). 4.3.4 Straß [Auf den Heggen – Hundforter Benden] Streckentypologie (Bestand)  Außerorts  Fußgängerunterquerung ins Wurmtal mit Anschluss Auf den Heggen  Wirtschaftswege (Hundforter Weg & Eisenbahnstraße)  Rand des Landschaftsschutzgebiets (Entlang der Bahnstrecke)  Rand des Naturschutzgebiets (Eisenbahnstraße)  Fließendes Gewässer (Hundforter Benden) Maßnahmen (Planung) Ab dem alten Bahnwärterhaus soll der Zweirichtungsradweg weitergeführt werden, wobei der Gehweg entsprechend dem heutigen Verlauf zum Fußgängertunnel und zur Driescher Straße verläuft. Über den Fußgängertunnel gelangen die Spaziergänger auf die östliche Seite der Bahnstrecke ins Wurmtal mit dem dort vorhandenen Wegenetz. Deswegen kann auf dem Abschnitt zwischen der Straße auf den Heggen und der Brücke Pilgramsweg auf einen den Radschnellweg begleitenden Gehweg verzichtet werden, eine naturverträgliche Beleuchtung ist jedoch vorzusehen. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 90 Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante Abb. 69: Auf den Heggen (Fußgängertunnel) Abb. 70: Brücke Pilgramsweg (Einschnittsböschung) Der Bahnkörper liegt in diesem Bereich in Dammlage und ähnlich wie in Kapitel 1.1.1 – Pesch, beschrieben, wird der Radweg mit dem Gelände abseits der Gleise geführt. Wegen des zum Tunnel führenden Gehwegs soll der Radweg durch Stützwände abgefangen und der Tunnelzugang durch ein Brückenbauwerk überbrückt werden (siehe Kap. 8 – Ingenieurbauwerke). Auch hier erfolgt die genaue Trassenfestlegung auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung der erhaltenswerten Bäume und Höhlenbäume. Nach dem Tunnel ist die Trassierung des Zweirichtungsradwegs wieder parallel zu den Gleisen im Geländeeinschnitt bis hinter die Brücke Pilgramsweg geplant. Dort verschwenkt der Radweg zum Schutz der im weiteren Verlauf vorhandenen Höhlenbäume parallel zum vorhandenen Spazierweg. In diesem Abschnitt muss das anfallende gesammelt Niederschlagswasser und versickert (Entwässerungsabschnitt 4). werden Abb. 71: Spazierweg Hundforter Weg (Bestand) Ab der Brücke Pilgramsweg fällt das Gelände in Beziehung zur Bahnstrecke auf beiden Seiten ab und es bildet sich ein Bahndamm. Dort kreuzt ein namenloses Gewässer verrohrt den Bahndamm. In unmittelbarer Nähe zur Gewässerkreuzung soll der Zweirichtungsradweg zusammen mit dem begleitenden Gehweg als Tunnel den Bahnkörper queren. Damit würde die Wegebeziehung wiederhergestellt, die seit dem Abriss der dortigen Fußgängerbrücke unterbrochen ist. Der Tunnel soll an einer Stelle angelegt werden, an der die Bahnstrecke in Dammlage liegt, so dass nur kurze Rampenlängen erforderlich sind. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 91 Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante Die Unterquerung Gewässerverlauf kann im dazu Umfeld genutzt mittels werden, den Renaturierungs- maßnahmen aufzuwerten. Die Unterquerung soll in einem Bereich mit einer Lücke im Baumbestand angeordnet werden. Der Zweirichtungsradweg mit parallelem Gehweg wird hinter dem Tunnelbauwerk an der Eisenbahnstraße weiter geführt und südöstlich an der Siedlung vorbei auf die Wiesenstraße geleitet. In dem Abschnitt würde der Neubau eines Zweirichtungsradweges sowie der Ausbau des bereichsweise vorhandenen Fußweges parallel dazu erfolgen. Abb. 72: Bereich des geplanten Tunnels Hundforter Benden Als komfortable Ausbaustrecke wird im Kapitel 7 – Ausbaustufen, die Weiterführung des Radwegs auf der Eisenbahnstraße beschrieben. 4.3.5 Herzogenrath [Wiesenstraße] Streckentypologie (Bestand)  Innerorts  Sammelstraße mit beidseitiger Wohnbebauung  Vzul ≤ 30 km/h  Schutzstreifen mit aufgeweitetem Radaufstellstreifen am Knoten Schütz-von-RodeStraße  Hohes Aufkommen an Radfahrern (Wohngebiet, Schulweg)  Beidseitiges Längsparken Maßnahmen (Planung) Südlich des Abzweigs der Wiesenstraße Richtung Osten geht der geplante Zweirichtungsradweg in eine Fahrradstraße über. An diesem Abzweig soll außerdem die Anbindungsstrecke zum Schulzentrum Herzogenrath anschließen (siehe Kap. 5 - Anbindungsstrecken). Die vorhandene Fahrbahnbreite in der Wiesenstraße reicht jedoch für die geforderte Mindestbreite zuzüglich Abb. 73: Wiesenstraße (Fahrradstraße) der Sicherheitsabstände für eine Fahrradstraße nicht aus. Für die Umgestaltung mit Freigabe des Anliegerverkehrs ist daher die Neuordnung der Parkstände notwendig. Teilweise müssen Stellplätze entfallen. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 92 Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante Am lichtsignalgesteuerten Knoten zur Schütz-von-Rode-Straße sind, wie im Bestand, aufgeweitete Radaufstellstreifen vorgesehen. In der Entwurfsplanung sollen die Spuraufteilungen überprüft werden, damit Radfahrer am Rückstau vorbeifahren können und die Konflikte mit abbiegenden Kfz minimiert werden. Die Wartezeiten an der Lichtsignalanlage liegen bei teilweise über 60 Sekunden und sollten möglichst reduziert werden. Die starke Verkehrsbelastung der Schütz-von-Rode-Straße bietet dazu voraussichtlich nur geringen Spielraum. 4.3.6 Innenstadt Herzogenrath [Albert-Steiner-Straße – Uferstraße] Streckentypologie (Bestand)  Innerorts  Hauptgeschäftsstraßen  Vzul ≤ 30 km/h  Geh- und Radweg (Albert-Steiner-Straße) und Schutzstreifen mit aufgeweiteten Radaufstellstreifen am Knoten Schütz-von-Rode-Straße  Hohes Aufkommen an Kfz-Verkehr und Linienverkehr  Hohes Aufkommen an LKW-Verkehr durch die Erschließung Saint-Gobain  Hohes Aufkommen an Fuß- und Radverkehr (Ortskern)  Kein Parken  Innenstadtbereich mit Parkhaus, Gewerbe, Post Maßnahmen (Planung) Entlang der Albert-Steiner-Straße und der Uferstraße ist kein Umbau geplant. Der Radschnellweg wird im Mischverkehr in einer Tempo-30-Strecke geführt, weil die vergleichsweise hohe Verkehrsbelastung, v.a. durch den LKW-Verkehr zur Erschließung von Saint Gobain, der Einrichtung einer Fahrradstraße entgegensteht. Es sind jedoch keine einmündenden Straßen in dem Bereich Abb. 74: Albert-Steiner-Straße vorhanden. Somit sind keine Wartezeiten durch rechts-vor- (T-30-Strecke) links zu befürchten. Durch eine Realisierung der vorgeschlagenen Ausbaustufe an der Bahnstrecke entlang bis zur Kleikstraße (siehe Kap. 7.4 – Weitere Ausbaustufen) könnte dieser Bereich komfortabel und sicher umgangen werden. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 93 Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante Die Fußgängersignalanlage im Übergang von der Albert-Steiner-Straße zur Uferstraße soll erhalten bleiben. Auf der Albert-Steiner-Straße soll zumindest im Rückstaubereich vor der Kreuzung mit der Schütz-von-Rode-Straße eine Vorbeifahrmöglichkeit für die Radfahrer sowie ein vorgezogener Aufstellbereich geschaffen werden. Der Radschnellweg mündet in den Kreisverkehr am Knoten Kleikstraße. Die Verbindung bis zum Bahnhof verläuft über den radfahrerfreundlichen, verkehrsberuhigten Geschäftsbereich Kleikstraße – Bahnhofstraße. 4.4 Abschnitt Kohlscheid – Kerkrade Abb. 75: Übersicht Kohlscheid-Kerkrade Der Abschnitt ist ca. 0,9 km lang, beginnt beim Tennisclub Blau Weiss Kohlscheid e.V. an der Forensberger Straße und endet am Kreisverkehr Am Zollhaus/ Nieuwstraat. Der Abschnitt weist eine nahezu gerade Linienführung mit steigungsarmen Relief auf. Nur der Bereich der Unterquerung der Voccartstraße weist wegen den Rampenanlagen höhere Steigungen auf. Abb. 76: Höhenprofil Kohlscheid-Kerkrade Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 94 Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante 4.4.1 Wirtschaftsweg [Tennisanlage – Voccartstraße] Streckentypologie (Bestand)  Außerorts  Anbaufreier Wirtschaftsweg mit landwirtschaftlichem Verkehr  Kein separater Gehweg  Keine Beleuchtung  Kein Parken Maßnahmen (Planung) Die Platz- und Eigentumsverhältnisse19 ließen es zu, dass der Zweirichtungsradweg auf dem vorhandenen Wirtschaftsweg errichtet und der Wirtschaftsweg für den landwirtschaftlichen Verkehr sowie für Fußgänger parallel dazu neugebaut werden kann. Damit der landwirtschaftliche Verkehr nicht den Radweg befährt, wird zwischen den Wegen ein breiter Trennstreifen Abb. 77: Wirtschaftsweg zur Voccartstraße (Bestand) mit Windschutzpflanzungen empfohlen. Auf diesem kann auch die notwendige Beleuchtung angebracht werden. Ab dem Westwall soll der Zweirichtungsradweg mit einem parallelen Gehweg bis zur Voccartstraße weitergeführt werden. Die Querung des Wirtschaftswegs am Westwall soll plangleich erfolgen. Nach der Querungsstelle beginnt die höhentechnische Entwicklung zur Unterquerung der Voccartstraße. Die Querung der Voccartstraße ist derzeit wegen der hohen Verkehrsbelastung und der langen Wartezeiten an den Lichtsignalanlagen Querung wird daher unattraktiv. sowohl Eine aus niveaufreie Abb. 78: Wirtschaftsweg (Planung; Gründen der Zweirichtungsradweg) Verkehrssicherheit als auch der Attraktivität des Radschnellwegs dringend empfohlen. Die Rampe von der Unterführung zum Kreisverkehr liegt evtl. über einer früheren Bergbaufläche. Entsprechende Sicherungsmaßnahmen wurden in der Kostenschätzung berücksichtigt und sind in der Entwurfsplanung zu konkretisieren. 19 Der Wirtschaftsweg ist Eigentum der Stadt Herzogenrath, die Tennisanlage Eigentum der Stadt Aachen. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 95 Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante 4.4.2 Anschluss Radschnellweg Kerkrade [Voccartstraße – Nieuwstraat] Streckentypologie (Bestand)  Außer-/ Innerorts  Örtliche Einfahrtsstraße  Vzul ≤ 50 km/h  Keine Beleuchtung  Kein Parken  Bushaltestelle  Staatsgrenze  Plangleicher Knoten Voccartstraße/ Am Zollhaus mit Ampelanlage  Plangleicher Knoten Kreisverkehr Am Zollhaus/ Nieuwstraat mit markiertem Schutzstreifen Maßnahmen (Planung) Die Voccartstraße stellt wegen der langen Wartzeiten an den Lichtsignalanlagen und des hohen Verkehrsaufkommens eine Barriere dar, die mit einem Tunnel (BW 04) niveaufrei unterquert werden soll. Die Rampe auf der westlichen Seite soll am südlichen Kreisverkehr der Neustraße/Nieuwstraat, wichtige Erschließungsachse Herzogenrath-Straß Abb. 79: Kreisverkehr Nieuwstraat (geplanter Radschnellweg in rot) die und als für die anliegenden Bereiche von Kerkrade dient, enden. Diese Rampe wird wegen der kurzen Entwicklungslänge steiler als 6 % sein. Die notwendige Fläche neben dem vorhandenen Gehweg ist Eigentum der Stadt Herzogenrath und kann einbezogen werden. Durch die Unterführung wird entlang der Straße Am Zollhaus teilweise eine straßenbegleitende Grünfläche mit Baumbestand in Anspruch genommen. Der Zweirichtungsradweg soll an die Schutzstreifen des Kreisverkehrs Nieuwstraat anschließen. Über die Pannesheider Straat wird der Radschnellweg an die Weiterführung auf Kerkrader Gebiet in Richtung Zentrum angeschlossen. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 96 Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante 4.5 Abschnitt Richterich – Locht Abb. 80: Übersicht Richterich - Locht Der ca. 5,5 km lange Abschnitt beginnt in Richterich am Knoten Roermonder Straße/Horbacher Straße und endet am Grenzübergang Locht. 3,7 km verlaufen außerorts und liegen somit in der Baulast des Landes. Am Grenzübergang schließt der niederländische Teil des Radschnellwegs mit Ende im Ortszentrum von Heerlen an. Der Abschnitt weist eine nahezu gerade Linienführung mit geringen Steigungen auf. Abb. 81: Höhenprofil Richterich – Locht Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 97 Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante 4.5.1 Alt-Richterich [Roermonder Straße – Ortseingang Richterich] Streckentypologie (Bestand)  Außerorts  Örtliche Einfahrtsstraße, einseitig angebaut  Vzul ≤ 50 km/h (Roermonder Straße bis Ortseingang)  Schutzstreifen (Richtung Aachen) und Radfahrstreifen (Richtung Horbach)  Brückenbauwerk über Bahnstrecke mit Geh- und Radweg (Richtung Aachen) und Radfahrstreifen (Richtung Horbach)  Hohes Aufkommen an Kfz-Verkehr und Linienverkehr Maßnahmen (Planung) Im Bereich der Horbacher Straße steht die Sanierung der Eisenbahnüberführung durch Straßen.NRW an. Die Stadt Aachen steht in enger Abstimmung mit Straßen.NRW, um gemeinsam eine radverkehrsfreundliche Lösung zu ermöglichen. Dazu werden auch der weitere Verlauf der Roermonder Straße bis zum Beginn der Ortslage geprüft und entsprechende Planungsideen entwickelt. Da nach Fertigstellung der Haupterschließung Richtericher Dell mit einer Entlastung der Horbacher Straße zu rechnen ist, sollte in einer späteren Ausbaustufe dieser Abschnitt ebenfalls als Radschnellverbindung ausgebaut werden. Siehe hierzu Kapitel 7 – Ausbaustufen. 4.5.2 Alt-Richterich [Ortskern] Streckentypologie (Bestand)  Innerorts  Angebaute Hauptverkehrsstraße  Vzul ≤ 30 km/h (Ortslage Alt-Richterich)  Keine Radverkehrsanlagen  Hohes Aufkommen an Kfz-Verkehr und Linienverkehr  Hohes Aufkommen an Fuß- und Radverkehr (Ortskern)  Einseitiges Längsparken Maßnahmen (Planung) Aufgrund der beengten Verhältnisse sind hier keine Radverkehrsanlagen möglich. Mit Realisierung der Haupterschließung Richtericher Dell wird wie bei der Horbacher Straße die deutliche Reduzierung des MIV die Chance bieten, eine Aufwertung für den Radverkehr in Form von geschwindigkeitsdämpfenden Maßnahmen realisieren zu können. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 98 Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante Die lichtsignalgesteuerte Fußgängerquerung ist bedarfsgesteuert, unterbricht den Verkehrsfluss der Radfahrer nur unwesentlich und entfällt ggf. mit Fertigstellung der Haupterschließung Richtericher Dell. 4.5.3 Horbacher Straße L231 [Ortsausgang Richterich – Orteingang Horbach und Ortsausgang Horbach – Grenzübergang Locht] Streckentypologie (Bestand)  Außerorts  Anbaufreie Straße  Vzul ≤ 100 km/h  Einseitiger Geh- und Radweg  Geringes Aufkommen an Fußverkehr  Abschnittsweise Alleenartige Baumbepflanzungen  Plangleicher Knoten Horbacher Straße (L231)/ Forstheider Straße (L259) mit Vorrang der L231 Maßnahmen (Planung) Südlich von Horbach ist der vorhandene Geh- und Radweg ca. 2,00 bis 2,50 m breit. Um den gemeinsamen Geh- und Radweg aufzuwerten und eine hochwertige Radwegverbindung zu schaffen, soll dieser auf 3,00 m und die Seitentrennstreifen auf das Mindestmaß von 1,75 m verbreitert werden. Abb. 82: Horbacher Straße (Geh- und Radweg) Abb. 83: Horbacher Straße (Geh- und Radweg) An der Strecke sind, vor allem im nördlichen Abschnitt, partiell sowohl ein- als auch beidseitige Baumreihen vorhanden. Die Planung sieht die Verdichtung der Bepflanzung mit Bäumen und Hecken vor, um zum einen den Witterungsschutz insbesondere für Radfahrer zu verbessern Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 99 Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante und zum anderen insgesamt den Alleencharakter der Straße zu betonen. Darüber hinaus kann die Bepflanzung als Ausgleichsmaßnahme dienen. 4.5.4 Horbach [Orteingang Horbach – Ortsausgang Horbach] Streckentypologie (Bestand)  Innerorts  Dörfliche Hauptstraße  Vzul ≤ 50 km/h  Keine Radverkehrsanlagen  Linienverkehr  Einseitiges Längsparken  Plangleicher Knoten Horbacher Straße (L231)/ Scherbstraße/ Oberdorfstraße mit Ampelanlage Maßnahmen (Planung) An den Ortseingängen sind Querungsstellen mit geschwindigkeitsdämpfender Funktion geplant. Diese sollen den Radfahrern das sichere Queren der L231 ermöglichen, da außerorts die einseitige Führung, innerorts aber die Führung auf der Fahrbahn erfolgt. In der Ortslage können aufgrund der Fahrbahnbreite ca. 6,00 m von keine Radverkehrsanlagen, z.B. in Form Schutzstreifen, von an- geordnet werden. Für Abb. 84: Horbacher Straße (Querungsstelle am Ortseingang) eine sichere Radweg- führung ist daher die Neuordnung des Straßenraumes unumgänglich., Im Rahmen der Entwurfsplanung wird die Neuordnung näher untersucht. In der Kostenschätzung sind einfache Markierungsmaßnahmen mit geringem Umbaubedarf berücksichtigt. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 100 Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante 4.5.5 Anschluss Radschnellweg Heerlen [Grenzübergang Locht] Streckentypologie (Bestand)  Außerorts  Grenzübergang  Vzul ≤ 50 km/h  Beidseitig getrennte Geh- und Radwege auf niederländischer Seite (Radschnellweg Heerlen)  Einseitiges Längsparken  Linienverkehr  Anschluss an den Geh- und Radweg zum Gewerbegebiet Avantis  Zollmuseum Maßnahmen (Planung) Der Übergang zwischen dem deutschen Teil des Radschnellwegs (einseitiger Geh- und Radweg) und dem niederländischen Teil (beidseitig getrennte Geh- und Radwege) findet an der Grenze statt. Die ehemals durch den Zoll genutzte Mittelinsel soll zur barrierefreien Querungsstelle umgebaut werden. Abb. 85: Grenzübergang Locht (Anschlussstelle zwischen deutschem und niederländischem Radschnellweg) Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 101 Anbindungsstrecken 5. ANBINDUNGSSTRECKEN Abb. 86: Übersicht Anbindungsstrecken Nicht alle Potentiale liegen unmittelbar an der Trasse des Radschnellweges. Neben der Errichtung der Verbindungsachsen Aachen – Herzogenrath bzw. Aachen – Kerkrade und Heerlen ist die schnelle Anbindung durch hochwertig ausgebaute Radwege zu großen Frequenzbringern für die Attraktivität des Radschnellweges wichtig. Zu nennen sind hier die Anbindung an das Zentrum von Laurensberg und an die Campusgelände Melaten und West in Aachen sowie die Anbindungen sämtlicher Herzogenrath. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio weiterführender Schulen im Stadtgebiet 102 Anbindungsstrecken 5.1 Laurensberg Süd [A1] Abb. 87: Übersicht Anbindung Laurensberg Streckenübersicht Strecke Radverkehrsanlagen (Bestand) Radverkehrsanlagen (Planung) Anschluss Radschnellweg Euregio (Rütscher Straße/ Zweirichtungsradweg) keine (Tempo 30) keine ggf. Neuordnung Parken 2. Grünanlage keine Geh- und Radweg Roermonder Straße 3. (Oberhalb der Stützmauer/ Brücke über Kohlscheider Straße) keine Geh- und Radweg Roermonder Straße 4. (Brücke über Kohlscheider Straße) teilweise Radfahrstreifen (Richtung Laurensberg), Geh- und Radweg (Richtung Aachen) Radfahrstreifen (Richtung Laurensberg), Geh- und Radweg (Richtung Aachen) Querungsstelle mit Ampel Schutzstreifen nach Laurensberg Querungsstelle mit Ampel, Wartefläche für querende Radfahrer in Fahrtrichtung Rütscher Straße, Schutzstreifen nach Laurensberg 1. 5. Rütscher Straße, Zufahrt zu Studentenwohntürmen Roermonder Straße (Brückenfuß vor Kackertstraße) Anschluss Gewerbegebiet Süsterfeld & Laurensberg Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 103 Anbindungsstrecken Diese Strecke dient der Anbindung des Laurensberger Zentrums (Roermonder Straße) und des Gewerbegebiets Süsterfeld mit dem östlich dieser Bereiche vorbeiführenden Radschnellweg. Dadurch kann in Richtung Aachen, aber auch aus der Aachener Innenstadt und den Wohngebieten am Lousberg, die stark belastete Roermonder Straße (L232) gemieden werden. Abb. 88: Roermonder Straße (Stützwand) Bestand, Fehlende Geh- und Radweganlage Abb. 89: Roermonder Straße (Stützwand) mit geplantem Geh- und Radweg Zurzeit besteht kein Führungsangebot für den Fuß- und Radverkehr. Die Wegebeziehung wird derzeit in beiden Richtungen als Schleichweg bzw. Trampelpfad genutzt. Im Rahmen der durchgeführten Planungsworkshops wurde die Streckenführung, die einen Geh- und Radweg zwischen der Brücke über die Kohlscheider Straße und der Rütscher Straße vorsieht, durch Bürger vorgeschlagen. Für den Bereich um die Studentenwohntürme befindet sich ein neues Quartierskonzept in der Aufstellungsphase, in die die Planung des neuen Geh- und Radweges mit einfließen kann. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 104 Anbindungsstrecken 5.2 Campus Melaten [A2] Abb. 90: Übersicht Anbindung Campus Melaten Streckenübersicht Strecke Radverkehrsanlagen (Bestand) Radverkehrsanlagen (Planung) Anschluss Radschnellweg Euregio (Tittardsfeld/ Fahrradstraße) 1. Tittardsfeld keine (Tempo 30) keine (Tempo 30) 2. Schloßparkstraße keine (Tempo 30) keine (Tempo 30) 3. Roermonder Straße beidseitige Radfahrstreifen beidseitige Radfahrstreifen 4. Schurzelter Straße Keine (Tempo 30) Keine (Tempo 30) Anschluss Campus West (Höhe Süsterfeldstraße) 5. Sörenweg Weg unbefestigt Geh- und Radweg (b= 4 m) Anschluss Kreisverkehr Seffenter Weg / Forckenbeckstraße (Campus Melaten) Ein komfortables Radverkehrsangebot zu den Campusgeländen West und Melaten mit dem größten Arbeitgeber in Aachen, der Uniklinik RWTH Aachen, ist wichtig für die Attraktivität des Radschnellwegs Euregio. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 105 Anbindungsstrecken Eine Verbindung als Radschnellweg entlang der Bahnstrecke Aachen – Düsseldorf vom Haltepunkt Aachen-Richterich bis zum Sörenweg ist wegen des räumlich begrenzten Trassenkorridors am Bahndamm sehr schwierig umsetzbar. Neben der fehlenden Flächenverfügbarkeit, topographischen Gegebenheiten den und den erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft wäre ein enormer finanzieller Aufwand im zweistelligen Abb. 91: Schlossparkstraße (Bestand, Einmündung Tittardsfeld) Millionenbereich zur Herstellung von mehreren Brückenbauwerken und Böschungssicherungsmaßnahmen erforderlich. Der Anschluss an die Hochschulquartiere soll daher weitgehend über geringe umstrukturierungen Parksituationen Ausbau und sowie des Querschnitts- Neuordnung durch Sörenwegs den der komfortablen entstehen. Die Steigungsstrecke am Sörenweg sollte durch eine Neutrassierung erheblich entschärft werden. Weiterhin sollte ein Anschluss an den Campusboulevard so erfolgen, dass eine zügige Abb. 92: Sörenweg (Bestand, Gefällestrecke zur Schurzelter Straße) Weiterfahrt sowohl auf den Campusboulevard als auch in die Forckenbeckstraße möglich ist. Von dort können in Richtung Uniklinik die vorhandenen Radverkehrsanlagen genutzt werden. Im Verkehrsmodell war die Sommerfeldstraße als Verbindung berücksichtigt worden. Dort werden etwa 1.400 Radfahrten/24h ausgewiesen. Es wird daher empfohlen, auch die Aufwertung der Sommerfeldstraße als zentrale Raderschließung für die angrenzenden Hochschulnutzungen in den weiteren Campusplanungen vorzusehen. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 106 Anbindungsstrecken 5.3 Schulzentrum Herzogenrath [A3] Abb. 93: Übersicht Anbindung Schulzentrum Herzogenrath Streckenübersicht Strecke Radverkehrsanlagen (Bestand) Radverkehrsanlagen (Planung) Anschluss Radschnellweg Euregio (Wiesenstraße/ Fahrradstraße) 1. Wiesenstraße keine (Tempo 30) keine (Tempo 30) 2. Hillenberger Straße keine (Tempo 30) keine (Tempo 30) 3. Am Stäsgen keine (Tempo 30) keine (Tempo 30) 4. Elsa-Brandström-Straße keine (Tempo 30) keine (Tempo 30) 5. Bardenberger Straße Geh- und Radweg Geh- und Radweg (b= 4 m) Anschluss Schulzentrum Herzogenrath Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 107 Anbindungsstrecken Durch den geplanten Radschnellweg zwischen Kohlscheid und Herzogenrath entlang der Alten Bahn in Kohlscheid und der Bahnstrecke Aachen-Herzogenrath sind die weiterführenden Schulen in Kohlscheid sowie das Schulzentrum in Herzogenrath für Schüler, Lehrer und Eltern komfortabel mit dem Fahrrad zu erreichen. Der Umbau des Knotenpunkts der Bardenberger Straße (L223) zum Kreisverkehr soll seitens Straßen.NRW in den nächsten Jahren erfolgen. Dabei können die Abb. 94: Bardenberger Straße (getrennter Anforderungen an die Querung aus der Elsa-BrandströmStraße mit in die Planung einfließen. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio Geh- und Radweg) 108 Anbindungsstrecken 5.4 Merkstein [A4] Abb. 95: Übersicht Anbindung Merkstein Streckenübersicht Radverkehrsanlagen (Bestand) Strecke Radverkehrsanlagen (Planung) Anschluss Bicherouxstraße (Einmündung geplantes Gewerbegebiet) 4. Gewerbegebiet / Freies Feld keine Zweirichtungsradweg 5. Geilenkirchener Straße Geh- und Radweg Geh- und Radweg Anschluss Europaschule Merkstein (Kreisverkehr Geilenkirchener Straße) Durch die topographischen Gegebenheiten zwischen der Innenstadt Herzogenrath und dem Ortsteil Merkstein gibt es zwischen den Orten momentan keine attraktive Radverkehrsverbindung. Die Radverkehrsanbindung über eine geeignete Trassierung durch landwirtschaftliche Flächen an das geplante Gewerbegebiet Bicherouxstraße bietet die Möglichkeit, eine Radwegverbindung mit geringen Höhenunterschieden von Merkstein zum Stadtzentrum über die Bicherouxstraße abseits der stark befahrenen Geilenkirchener Straße zu ermöglichen. Zwischen dem geplanten Gewerbegebiet Bicherouxstraße und der Geilenkirchener Straße liegt das Potential nur noch bei 300 bis 500 Radfahrten/24h. Die vom Land NRW vorgesehene Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 109 Anbindungsstrecken Mindestnutzung von etwa 1.000 Radfahrten/24h für einen Radschnellweg wird hier bei weitem nicht erreicht. Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV NRW) hat auf Anfrage bestätigt, dass die Verlängerung nach Merkstein in dem genannten Bereich daher nicht als Radschnellweg des Landes in Frage kommt. Diese Verbindung ist jedoch als Anbindungsstrecke sinnvoll. Hier sollte der günstige Umstand genutzt werden, dass das Gewerbegebiet und das zukünftige Wohngebiet nördlich der Maria-Juchacz-Straße noch in Planung sind und daher eine zügige Linienführung mit Steigungen bis max. 3 % erreicht werden können. Des Weiteren leitet sich aus der Potentialanalyse mit über 800 Radfahrten/24h ab, dass der Abschnitt zwischen Herzogenrath-Zentrum bis zum geplanten Gewerbegebiet entlang der Bicherouxstraße eventuell als Radschnellverbindung hergestellt werden kann (siehe Kap. 7.5 – Weitere Ausbaustufen). Dies wurde ebenfalls vom Ministerium bestätigt. Die Querung der Bicherouxstraße sollte im Zusammenhang mit dem Anschluss des geplanten neuen Gewerbegebiets verbessert werden. Durch die Anbindungsstrecke erhält man eine durchgehende komfortable Radwegverbindung von Merkstein über Herzogenrath und Kohlscheid nach Aachen. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 110 Variantenuntersuchung (Bahnstrecke Herzogenrath) 6. VARIANTENUNTERSUCHUNG (BAHNSTRECKE HERZOGENRATH) Abb. 96: Übersicht Kohlscheid – Herzogenrath mit Varianten V1 und V2 Gemäß Prüfauftrag des Bau- und Verkehrsausschuss der Stadt Herzogenrath vom 10.11.2016 sollte zusätzlich zur beschriebenen Trasse (siehe Kap. 4 – Streckenbeschreibung) die Führung über die gesamte Eisenbahnstraße Strecke direkt zwischen entlang der Forensberger Bahntrasse Straße untersucht und Unterführung werden. Diese zur Variante unterscheidet sich in zwei Bereichen (V1 und V2) von der empfohlenen Trassenführung und wird im Folgenden näher beschrieben. Abb. 97: Postropsweg (Führung V1) Abb. 98: VEGLA-Deponie (Führung V2) Die Führung V1 ist 275 m lang, beginnt nördlich des Westwalls und endet südlich des Postropswegs. Die Bahnstrecke wechselt in diesem Bereich vom Einschnitt in den Damm und wieder zum Einschnitt. Die vorhandene Dammböschung ist steil und verfügt über sehr Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 111 Variantenuntersuchung (Bahnstrecke Herzogenrath) schützenswerten Baumbestand, u.a. Höhlenbäume und Eichen (siehe Abb. 99). Auf halber Strecke befindet sich zudem der Tunnel zum Wurmtal (siehe Abb. 100). Abb. 99: Postropsweg, Bestand (Dammböschung an Bahnstrecke) Abb. 100: Postropsweg, Bestand (Tunnel zum Wurmtal) Um den Radweg entlang der Bahnstrecke zu führen, reichen Anschüttungen nicht aus. Zur Führung entlang der Bahnstrecke sind brückenähnliche Konstruktionen in Form von Aufständerungen mit Betonstützen erforderlich. Aufgrund der topographischen Verhältnisse (Höhe und Neigung der Dammböschung) würden massive Eingriffe in das Gelände und den Baumbestand notwendig werden. Insbesondere die Eingriffe in den Bestand an Höhlenbäumen stellen bei dieser Linienführung ein erhebliches Hindernis dar. Die Führung V2 ist 465 m lang und befindet sich im Bereich der VEGLA-Deponie (siehe Abb. 98). Die Bahnstrecke wechselt in diesem Bereich vom Einschnitt in den Damm. Die vorhandene Abb. 101: VEGLA-Deponie, Bahndamm) Bestand (Blick auf Abb. 102: VEGLA-Deponie, Böschungskante Deponie) Bestand (Blick auf Dammböschung ist ebenfalls steil, hoch und stark bewachsen (siehe Abb. 101 und Abb. 102). Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 112 Variantenuntersuchung (Bahnstrecke Herzogenrath) Wie bei V1 ist auch hier eine Führung über eine Aufständerung notwendig. Mit Blick auf die Bauphase weist die Andienung des Bereichs besondere Schwierigkeiten auf. Der Damm ist topographisch isoliert (siehe Abb. 103) und kann Herstellung Abb. 103: Übersicht VEGLA-Deponie (Bahndamm, rot markiert) ohne von die Bau- straßen nicht erreicht werden. Ein weiteres Hindernis ist, dass nicht in die Abdichtung der Deponie eingegriffen werden sollte. Zusammenfassend kommt die Prüfung zu folgenden Ergebnissen:  Die Variante entlang der Bahn bietet zur vorgeschlagenen Führung eine Streckenersparnis von ca. 110 m (V1: 40m, V2: 70m). Errechnet man den Zeitvorteil, ergibt dies bei einer Reisegeschwindigkeit von 22 km/h einen Zeitvorsprung von ca. 18 Sekunden.  Aus Sicht des Potentials werden keine weiteren Zellen erschlossen, also die Radfahreranzahl nicht erhöht.  Kostentechnisch ist die Führung entlang der Bahn mit 17 Mio. € brutto ca. 9 Mio. € teurer als die empfohlene Linienführung mit 8,3 Mio. €.  Durch die bewachsenen Bahndämme und die aufwendige Andienung während der Bauphase sind die Eingriffe in Natur und Landschaft erheblich höher und stellen ein großes Hindernis für die Durchführbarkeit des Radschnellweges dar. Bilanzierend kann als Fazit gezogen werden, dass die Linienführung mit den Führungen V1 und V2 einen Gewinn von 18 Sekunden bringt, jedoch die Kosten und die Eingriffe in keiner Relation zum Zeitgewinn stehen. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 113 Weitere Ausbaustufen 7. WEITERE AUSBAUSTUFEN Im Folgenden werden weitere Empfehlungen für die Ergänzung der Radschnellwegtrasse entwickelt, die darauf abzielen, u.a. bei der Umsetzung geplanter städtischer Baumaßnahmen im Trassenkorridor zusätzliche Potentiale zu erschließen und die Qualität des Radschnellweges weiter zu verbessern. Abb. 104: Übersicht Ausbaustrecken 7.1 Unterführung Turmstraße/Pontwall Abb. 105: Übersicht Ausbau Unterführung Pontwall Die Stadt Aachen plant die Umgestaltung der Wüllnerstraße. Im Rahmen der Konkretisierung der Radschnellwegplanung sollte in Abstimmung mit den Planungszielen der Stadt Aachen die planfreie Querung des Knotens Turmstraße/Pontwall durch Ausbau der vorhandenen Fußgängerunterführung geprüft werden. Die vorhandene Unterführung ist in Funktion. Die dunkle und unsichere Atmosphäre wirkt zusammen mit dem Umwegfaktor (Treppen) jedoch eher abschreckend. Durch den Umbau Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 114 Weitere Ausbaustufen (befahrbare Rampen, Öffnungen für Licht und Luft), kann diese wieder ein wichtiges Infrastrukturelement werden. Mit dem neuen Hörsaalzentrum C.A.R.L. in der Claßenstraße, dem Audimax und weiteren RWTH-Einrichtungen in der Wüllnerstraße und der Hauptmensa an der Turmstraße sind drei der vier Ecken des Knotens wichtige Quellen und Ziele für den Fußund Radverkehr. Für den Radschnellweg böte die planfreie Querung einen erheblichen Reisezeitvorteil sowie eine Verringerung der Steigung. Für die Umsetzung wäre der Radschnellweg ab der Einmündung Malteserstraße auf einen einseitigen Zweirichtungsradweg zu führen. Der Zweirichtungsradweg unterquert, über das umgebaute Bauwerk, den Pontwall und endet in der Turmstraße, wo der Zweirichtungsradweg auf die Fahrradstraße geführt wird. 7.2 Alt-Richterich Abb. 106: Übersicht Ausbaustrecke Alt-Richterich Entsprechend den Ergebnissen der Potentialanalyse ist von Horbach kommend ab dem Ortseingang von Richterich bei einem entsprechendem Radverkehrsangebot mit einer Nutzung von ca. 900 Radfahrten/24h zu rechnen. In der heutigen Ortslage gibt es wegen den engen räumlichen Verhältnissen und der Ausweisung als Landesstraße sehr wenige Gestaltungsmöglichkeiten. Mit dem geplanten Umbau der Haupterschließung Richtericher Dell wird voraussichtlich eine erhebliche Reduzierung des Kfz-Verkehrs in der Horbacher Straße stattfinden. Es wird daher empfohlen, nach Bau der Haupterschließung den Radschnellweg beginnend vom Knoten Roermonder Straße/Berensberger Straße/Horbacher Straße bis zum Ortsausgang zu verlängern. Die gesamte Horbacher Straße könnte bis zum Ortsausgang nach entsprechender Querschnittsanpassung als Tempo-30-Strecke ausgewiesen werden. Als weitere Maßnahme könnte der Radschnellweg ab der Kreuzung Roermonder Straße über die neugebaute Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 115 Weitere Ausbaustufen Bahnbrücke auf Radfahrstreifen und möglichst breite Radverkehrsanlagen bis zum Ortseingang verlaufen. Der Radschnellweg endet am geplanten neuen Stadtquartier Richtericher Dell, in dem im Endzustand bis zu 3.000 Menschen wohnen werden. 7.3 Bank Abb. 107: Übersicht Ausbaustrecke Bank Nach Fertigstellung der Haupterschließung Richtericher Dell, die den Amstelbach und die Bahnlinie Aachen-Herzogenrath mit einem begleitenden Zweirichtungsradweg niveaufrei queren soll, würde diese Ausbaustrecke zwischen Bank und Pannesheide die geradlinige Verbindung zwischen Richterich und Kerkrade sowie der Neustraße/Nieuwstraat schließen. Für die Strecke Richterich-Bank-Kerkrade wird aufgrund ihrer umwegfreien und steigungsarmen Führung eine Mindestnutzung von 1.000 Radfahrten/24h prognostiziert, in Bank bis zu 1.700 Radfahrten/24h. Durch den Bau eines Zweirichtungsradwegs mit begleitenden Gehweg nach Radschnellwegstandard für die Haupterschließung Richtericher Dell kann mit der Weiterführung der Anlagen zum Ortseingang Bank eine Anbindung bis zum Kreisverkehr Neustraße/ Am Zollhaus in Herzogenrath-Pannesheide verwirklicht werden. Aufgrund der breiten Verteilung der Bebauung in Kohlscheid wird diese als zweite parallele Achse zusätzlich zur Radschnellwegführung über die Alte Bahn weiter östlich empfohlen. Zur Realisierung dieser zweiten Radschnellwegachse wird ab Ortseingang Bank die Einrichtung einer Fahrradstraße in Bank (Bankerfeldstraße und Haus-Heyden-Straße) empfohlen. Ab der Mühlenbachstraße soll der Radschnellweg als Zweirichtungsradweg über die landwirtschaftlichen Flächen bis nach Pannesheide geführt werden. In Pannesheide würde eine Fahrradstraße bis zum Anschluss an den Kreisverkehr Neustraße/ Am Zollhaus führen. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 116 Weitere Ausbaustufen 7.4 Herzogenrath (An der Bahnstrecke bis Kleikstraße) Abb. 108: Übersicht Ausbaustrecke Herzogenrath Die geradlinige Verbindung ist stets das Ziel der Linienführung von Radschnellverbindungen. In der Innenstadt Herzogenrath ist dies bislang nicht möglich. Die Führung entlang der Bahnstrecke ist nördlich der Schütz-von-Rode-Straße aufgrund der an den Bahndamm angrenzenden Bebauung nicht realisierbar. Im Bestand führt am Böschungsfuß bereits ein unbefestigter gemeinsamer Geh- und Radweg entlang. Abb. 109: Eisenbahnstraße, Bestand (Anschlussstelle an geplanten Radschnellweg) Abb. 110: Eisenbahnstraße, Bestand (Geradliniger Verlauf entlang des Bahndamms) Die geradlinige Führung könnte gemeinsam mit dem Innenstadtkonzept umgesetzt werden. Dieses sieht die Umgestaltung des betroffenen Bereichs mit Abriss des Parkhauses und des Postareals vor. Hierdurch besteht die Möglichkeit, für den Radschnellweg und den begleitenden Gehweg die notwendigen Flächen an der Bahnstrecke zur Verfügung zu stellen. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 117 Weitere Ausbaustufen Abb. 111: Kleikstraße, Bestand (Beginn gemeinsamer Geh- und Radweg entlang des Bahndamms) Abb. 112: Geh- und Radweg am Bahndamm, Bestand (beengte Verhältnisse) Der Radschnellweg würde als Zweirichtungsradwegs entlang der Eisenbahnstraße mit parallel verlaufendem Wirtschaftsweg für Fußgänger- und Anliegerverkehr fortgeführt. Über ein neues Brückenbauwerk über die Schütz-von-Rode-Straße für den Geh- und Radverkehr würde der Radschnellweg entlang der Bahn an den Kreisverkehr Kleikstraße angebunden. Hierdurch entstünde zudem eine neue schnelle, umwegfreie und fußläufige Wegebeziehung vom Stadtzentrum ins Naherholungsgebiet Wurmtal. 7.5 Herzogenrath (Kleikstraße – Gewerbegebiet Bicherouxstraße) Abb. 113: Übersicht Ausbaustrecke Herzogenrath Im Bestand ist diese Strecke heute bereits fahrradfreundlich ausgebaut. Der Innenstadtbereich von Kleik- bis Bahnhofstraße ist als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich ausgewiesen. Im Bahnhofsbereich sind mit Radfahrstreifen und Tempo-30 Strecke ebenfalls gute Bedingungen Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 118 Weitere Ausbaustufen vorhanden und entlang der Bicherouxstraße wurde 2009 ein 3,00 m breiter Zweirichtungsradweg gebaut. Die Prognose sieht nach Fertigstellung und Vermarktung der geplanten Wohn- und Gewerbegebiete ein Radverkehrsaufkommen von über 800 Radfahrten/ Tag. Nach Abstimmung mit dem Ministerium (MBWSV NRW) reicht der Wert zur Planung einer Radschnellverbindung aus. Zur Erreichung des beschriebenen Radaufkommens ist ebenfalls die ausgebaute Anbindung Merkstein (siehe Kap. 5.4) erforderlich. Zum Anschluss der geplanten Ausbaustrecke und der Anbindung Merkstein sowie der Erschließung des Gewerbegebiets Bicherouxstraße sollte die Herstellung eines neuen Knotenpunkts erfolgen. Im Zeitraum nach Fertigstellung der Anbindungsstrecke und vor Herstellung des Radschnellwegs ist eine Querungshilfe denkbar und nach Fertigstellung der Ausbaustrecke die Ausbildung eines Kreisverkehrs. Der Innenstadtbereich sollte unter Berücksichtigung des vorhandenen und gut etablierten verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs soweit möglich gemäß den Standards für Radschnellwege umgestaltetet werden. Abb. 114: Bahnhofstraße Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio Abb. 115: Bahnhofstraße, Bestand (verkehrsberuhigter Geschäftsbereich) 119 Geplante Ingenieurbauwerke 8. GEPLANTE INGENIEURBAUWERKE Im Zuge des Radschnellwegs sollen diverse Ingenieurbauwerke neu errichtet werden. Diese umfassen den Neubau folgender Überführungsbauwerke:  Kohlscheider Straße (L232)/Toledoring (L260), Aachen  Schlossparkstraße (Aachen)  Geländeeinschnitte im bahnparallelen Bereich zwischen Kohlscheid und Herzogenrath. Der Radschnellweg soll auch unter bestehenden Verkehrswegen unterführt werden:  Roermonder Straße (L231) als Durchstich im Widerlagerbereich der bestehenden Brücke „Haus Linde“, Aachen  Bahndamm der DB-Strecke im Bereich Eisenbahnstraße, Herzogenrath  Roermonder Straße (L231), Ortsausgang Richterich  Voccartstraße (L232), Herzogenrath Darüber hinaus führt der Radschnellweg teilweise parallel zu Dämmen oder Einschnitten. Hier sind bereichsweise Stützkonstruktionen erforderlich, die ebenfalls Ingenieurbauwerke im Sinne der DIN 1076 darstellen. Alle Ingenieurbauwerke werden nach den derzeit gültigen Vorschriften und Regelwerken des Landesbetriebes Straßen.NRW bemessen und konstruiert. Im Wesentlichen sind hier zu nennen:  Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTVIng)  Eurocodes (DIN EN 1991-2, DIN EN 1992-2, DIN EN 1993-2 und DIN EN 1994-2) Demnach sind für die Überbauten Stahl- bzw. Spannbeton oder Baustahl als Baustoffe vorzusehen. Im Weiteren werden mögliche Überbauquerschnitte sowie deren Baustoffe als Ergebnis der Vorplanung benannt. Dabei wurden bereits Aspekte wie ein reduzierter Eingriff in die Natur durch die Verwendung von Fertigteilen (Entfall zusätzlicher Hilfsstützen) oder die Zugänglichkeit der Baustelle für den Antransport berücksichtigt. Im Zuge der weiteren Entwurfsplanung können sich hier noch wirtschaftlichere Varianten ergeben. Besondere Anforderungen an die Gestaltung wurden ebenfalls noch nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für die Kostenschätzung. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 120 Geplante Ingenieurbauwerke 8.1 Überführungsbauwerke 8.1.1 BW 01 – Kohlscheider Straße und Toledoring Linienführung und Querschnitt Die Linienführung des zu überführenden Gehund Radweges stellt die Verkehrsachse des bestehenden alten Bahndamms wieder her, die durch die Herstellung der Kohlscheider Straße und des Toledorings unterbrochen wurde. Es ergibt sich das aufgemessene Höhenprofil Abb. 116: Lage BW01 in der Verbindungsachse der Rütscher Straße zur Dammkrone Laurensberg (ursprünglich geplante Linienführung): HZ   AC Toledoring Kohlscheider Straße Abb. 117: Höhenprofil Einschnitt Kohlscheider Straße / Toledoring (ursprüngl. geplante Linienführung) Das Höhenprofil der aktuell geplanten Linienführung (seitlich an der Kleingartenanlage Rütsch vorbei) wird wie folgt abgeschätzt: HZ   AC Kohlscheider Straße Topographie unklar Toledoring Abb. 118: Höhenprofil Einschnitt Kohlscheider Straße / Toledoring (aktuelle Linienführung seilt. an Kleingartenanlage vorbei) Die Topographie des Restdammes zwischen Kohlscheider Straße und Toledoring ist noch unklar. Anhand von vorhandenen Kartengrundlagen ist davon auszugehen, dass der Damm deutlich tiefer liegt als die beiden Dammköpfe Rütscher Straße und Alter Bahndamm Laurensberg. Ausgehend von dieser Annahme wurde Brückenbauwerks anstelle von zwei Bauwerken weiterverfolgt. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio daher die Planung eines 121 Geplante Ingenieurbauwerke Um die Kriterien eines Radschnellweges zu erfüllen, wird folgender Querschnitt für das Bauwerk erforderlich: Zweirichtungsradweg Gehweg Der erforderliche Verkehrsraum ergibt sich zu: Seitlicher Sicherheitsabstand.................... 0,50 m Zweirichtungsradweg ................ 4,00 m Fußgängerverkehrsraum ........... 2,50 m Gesamtbreite Verkehrsraum ..... 7,00 m Abb. 119: Skizze Bauwerksquerschnitt (BW01) Ausstattung und Beläge  Zweirichtungsradweg durch Schrammbord vom Gehweg getrennt  Absturzsicherung: Füllstabgeländer oder gleichwertig, Geländerhöhe 1,30 m  Entwässerung in Form von Brückenabläufen und Leitungen (RIZ-Was 0)  Beleuchtung  Kappe Radwegseite: analog RIZ Kap 6 (jedoch Schrammbordhöhe 7,5 + 8 cm)  Kappe mit Gehweg: analog RIZ Kap 1 (jedoch ohne Schutzeinrichtung, Gesamtbreite 2,75 m)  Belag: Abdichtung mit Schweißbahn, 2-lagiger Gussasphalt Baugrund Im Zuge der Vorplanung wurde durch einen Baugrundgutachter eine Recherche zu den Baugrundverhältnissen im Bauwerksbereich durchgeführt (siehe Anlage 4). Demnach ist mit folgender Schichtenfolge zu rechnen:  HZ Abb. 120: Schichtenfolge im Bereich BW01 Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio AC  122 Geplante Ingenieurbauwerke Für die Bauwerksgründung wird daher keine Flachgründung, sondern eine kostenintensivere Tiefgründung in die Hergenrather Schicht empfohlen. Aufgrund der zu erwartenden Bauwerkslasten wird von einer Tiefgründung mit Großbohrpfählen ausgegangen. Im Zuge der Entwurfsplanung muss der Baugrund durch örtliche Sondierung erkundet und das Gründungskonzept festgelegt werden. Tragkonzept Für die bislang vorliegenden Randbedingungen wird als wirtschaftliches Tragkonzept ein Balkentragwerk verfolgt. Dieses kann mit konstanter Querschnittshöhe ausgeführt werden oder alternativ mit veränderlicher Querschnittshöhe („gevoutet“), um die Tragwirkung zu optimieren und gestalterisch weitere Akzente setzen zu können. Dabei bietet ein Stahlverbundquerschnitt Vorteile hinsichtlich der Herstellung. Dieser kann ohne aufwändiges Traggerüst mit Fertigteilen mit Ortbetonergänzung umgesetzt werden: ► Balkentragwerke (konstante Trägerhöhen)  AC HZ  Kohlscheider Straße Toledoring Abb. 121: Balkentragwerk 11 Felder bis zu 34 m Stützweite  AC HZ  Kohlscheider Straße Abb. 122: Balkentragwerk 9 Felder bis zu 40 m Stützweite Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio Toledoring 123 Geplante Ingenieurbauwerke Balkentragwerke (gevoutete Trägerhöhen) HZ   AC Kohlscheider Straße Toledoring Abb. 123: Balkentragwerk angevoutet 3 + 4 Felder mit Zwischenwiderlager:  AC HZ  Kohlscheider Straße Toledoring Abb. 124: aufgelöste Bauwerke gevoutet 1 + 3 Felder Für die Kostenschätzung wurde von einer Lösung zwischen 9 und 7 Feldern ausgegangen (siehe Abb. 122 bzw. Abb. 123). Kenndaten und Bauzeit Lichte Weite: .................................. ca. 330 m Lichte Höhe: .................................... > 13,0 m Breite zw. Geländern: ............................ 7,0 m Vorgesehene Gründung: ........... Tiefgründung Bauart: ................................... Balkentragwerk Herstellungsart: ................... Stahlverbundbau Geschätzte Bauzeit: ..................ca. 20 Monate Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 124 Geplante Ingenieurbauwerke 8.1.2 BW 02 – Schlossparkstraße Linienführung und Querschnitt HZ   AC Abb. 125: Lage BW 02 Abb. 126: Aufgemessenes Höhenprofil BW 02 Die Linienführung des zu überführenden Geh- und Radweges folgt dem bestehenden alten Bahndamm, der durch den Einschnitt der Schlossparkstraße unterbrochen ist. Um die Kriterien eines Radschnellweges zu erfüllen, wird folgender Querschnitt erforderlich: Zweirichtungsradweg Gehweg Der erforderliche Verkehrsraum ergibt sich zu: Seitlicher Sicherheitsabstand.................... 0,50 m Zweirichtungsradweg ................ 4,00 m Fußgängerverkehrsraum ........... 2,50 m Gesamtbreite Verkehrsraum ..... 7,00 m Abb. 127: Skizze Querschnitt BW 02 Ausstattung und Beläge  Zweirichtungsradweg durch Schrammbord von Gehweg getrennt  Absturzsicherung: Füllstabgeländer oder gleichwertig, Geländerhöhe 1,30 m  Entwässerung in Form von Brückenabläufen und Leitungen (RIZ-Was 0)  Beleuchtung  Kappe Radwegseite: analog RIZ Kap 6 (jedoch Schrammbordhöhe 7,5 + 8 cm)  Kappe mit Gehweg: analog RIZ Kap 1 (jedoch ohne Schutzeinrichtung, Gesamtbreite 2,75 m)  Belag: Abdichtung mit Schweißbahn, 2-lagiger Gussasphalt Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 125 Geplante Ingenieurbauwerke Baugrund Im Zuge der Vorplanung wurde durch einen Baugrundgutachter eine Recherche zu den Baugrundverhältnissen im Bauwerksbereich durchgeführt (siehe Anlage 4). Demnach ist mit folgender Schichtenfolge zu rechnen:  HZ AC  Abb. 128: Schichtenfolge im Bereich BW 02 – Brücke Schlossparkstraße Für die Bauwerksgründung wird eine Tiefgründung in die Hergenrather Schicht empfohlen. Aufgrund der zu erwartenden Bauwerkslasten wird von einer Tiefgründung mit Großbohrpfählen ausgegangen. Im Zuge der Entwurfsplanung muss der Baugrund durch örtliche Sondierung erkundet und das Gründungskonzept festgelegt werden. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 126 Geplante Ingenieurbauwerke Tragkonzept Für die bislang vorliegenden Randbedingungen können folgende Tragsysteme diskutiert werden: Balkentragwerk als 3-Feld-Träger  AC 1-Feld-Träger-Systeme HZ   AC Abb. 130: 1-Feld-Träger-System - angevoutet Abb. 129: Balkentragwerk als 3-Feld-Träger Konstanter Querschnitt  AC HZ  HZ  Abb. 131: Balkentragwerk als 3-Feld-Träger – angevoutet  AC HZ  Abb. 132: 1-Feld-Träger-System - aufgeständert Die 1-Feld-Träger-Lösung ist aufgrund der ca. 56 m langen Balken sowohl logistisch (Transport) als auch bautechnisch sehr aufwendig und erheblich teurer als eine 3-Feld-Träger-Brücke. Bei der Kostenschätzung für die Machbarkeitsstudie wird von der Umsetzung einer 3-Feld-TrägerBrücke ausgegangen. Kenndaten und Bauzeit Lichte Weite: .......................................... 56 m Lichte Höhe: .......................................... 14 m Breite zw. Geländern: ............................ 7,0 m Vorgesehene Gründung: ........... Tiefgründung Bauart: ................................... Balkentragwerk Herstellungsart: ................... Stahlverbundbau Geschätzte Bauzeit: ....................ca. 7 Monate Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 127 Geplante Ingenieurbauwerke Abb. 133: Visualisierungen BW 02 – Brücke Schlossparkstraße Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 128 Geplante Ingenieurbauwerke 8.1.3 Überführungen der Senken Pesch (BW 05) und Heggen (BW 06) Linienführung und Querschnitt Der Radschnellweg soll zwischen Kohlscheid und Herzogenrath Zentrum parallel zur bestehenden Bahnlinie geführt werden. Hier befinden Höhe Pesch sich auf sowie der Straße Auf den Heggen deutliche Senken neben dem Bahndamm, die zu Abb. 135: Lage BW 05 – Überführung Senke Pesch Unterführungen durch den Bahndamm führen. Über diese Zuwege zu den Unterführungen muss der Radschnellweg überführt werden. Zur Topographie und zum Baugrund der betroffenen Bereiche liegen im jetzigen Planungsstadium Abb. 134: Lage BW 06 – Überführung Senke Heggen belastbaren keine Unterlagen vor, so dass die Aufwände und Linienführungen hier nur sehr grob angenähert werden können. Beide Bauwerksbereiche sind nur eingeschränkt zugänglich. Daher müsste die Baustelle über den Ausbau des Radweges kopfseitig angedient werden. Dabei verhindern enge Zuwege den Einsatz von Schwertransporten etwa für größere Fertigteile. Es muss daher von einer Ortbetonbauweise ausgegangen werden. Der den Radschnellweg begleitende Gehweg wird im Bereich der beiden Überführungen voraussichtlich über die vorhandenen Spazierwege auf der gegenüberliegenden DB-Dammseite geführt. Dadurch kann der Querschnitt hier wie folgt ausgebildet werden: Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 129 Geplante Ingenieurbauwerke Zweirichtungsradweg Der erforderliche Verkehrsraum ergibt sich zu: Seitlicher Sicherheitsabstand auf Kappe ....................0,50 m Zweirichtungsradweg .................4,00 m Seitlicher Sicherheitsabstand auf Kappe ....................0,50 m Gesamtbreite Verkehrsraum ......5,00 m Abb. 136: Skizze Querschnitt im Bereich BW 05 und BW 06 Ausstattung und Beläge  Zweirichtungsradweg auf dem Bauwerk, Gehweg separat geführt  Absturzsicherung: Füllstabgeländer oder gleichwertig, Geländerhöhe 1,30 m  Entwässerung in Form von Brückenabläufen und Leitungen (RIZ-Was 0)  Beleuchtung  Kappen: analog RIZ Kap 6 (jedoch Schrammbordhöhe 7,5 + 8 cm)  Belag: Abdichtung mit Schweißbahn, 2-lagiger Gussasphalt Baugrund Über den Baugrund liegen keine weiteren Unterlagen vor. Tragkonzept und Bauweise Die Bauwerke sind aufgrund der Randbedingungen in Ortbetonbauweise herzustellen. Die Topographie erfordert nach augenscheinlicher Abschätzung Bauwerkslängen von ca. 70 m (BW 05 – Pesch) bzw. 80 m (BW 06 – Heggen). Für beide Bauwerke werden 2-Feldträger als wirtschaftlichstes Tragsystem angesehen. Aufgrund der Führung des Radwegs im Dammbereich der Bahn sind die hangseitigen Flügel der Widerlager als Stützwände fortzuführen. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 130 Geplante Ingenieurbauwerke Abb. 137: Bauwerksskizze BW 06 „Heggen“ (Abmessungen grob geschätzt); Balkentragwerk als 2-Feld-Träger Konstanter Querschnitt / angevoutet Kenndaten und Bauzeit BW 05 – Pesch BW 06 – Heggen Lichte Weite: ......................................... 70 m Lichte Höhe: .................................... > 3,0 m Breite zw. Geländern: .......................... 5,0 m Vorgesehene Gründung: ......... Tiefgründung Bauart: ......................................... Stahlbeton Herstellungsart: ............... Ortbetonbauweise Geschätzte Bauzeit:...................ca. 9 Monate Lichte Weite: .......................................... 80 m Lichte Höhe: ..................................... > 3,0 m Breite zw. Geländern: ........................... 5,0 m Vorgesehene Gründung: ........... Tiefgründung Bauart: .......................................... Stahlbeton Herstellungsart: ..................Ortbetonbauweise Geschätzte Bauzeit: .................... ca. 9 Monate 8.2 Unterführungsbauwerke 8.2.1 BW 5102583 – Unterführung unter L231 (Haus Linde) Im Zuge des Radschnellweges Euregio wird ein Durchstich des Widerlagers des bestehenden Brückenbauwerks „L231, Brücke über die DB Haus Linde“ zur Unterführung des Geh- und Radweges unter die Roermonder Straße (L231) in Aachen erforderlich. Das bestehende Bauwerk wurde 1867 als Gewölbe- bzw. Bogenbrücke aus Ziegelmauerwerk errichtet. Für das Bauwerk liegen keine Bestandsunterlagen vor. Der geplante Durchstich in Form einer Unterführung im Flügelbereich muss daher so ausgebildet werden, dass keine Belastungen auf das Bestandsbauwerk abgetragen werden und der momentane Lastabtrag des Bauwerks nicht gestört wird. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 131 Geplante Ingenieurbauwerke Die Vorplanung des Unterführungsbauwerks umfasst die folgenden Aspekte:  Grundlagen: Zusammenstellung und Erläuterung der planerischen Grundlagen  Linienführung und Querschnitt : Erläuterung der geplanten Linienführung und erforderlichen Querschnitte der Verkehrsräume  Gestaltung: Definition der gestalterischen Anforderungen  Vorplanung des Tragwerkskonzeptes: Zusammenstellung und Erläuterung der Vorplanung des Tragwerkskonzeptes (Statische Systeme, Querschnitte) sowie der Gründungsmöglichkeiten  Kostenschätzung und Terminplanung  Kostenschätzung eines Ersatzneubaus des bestehenden Brückenbauwerks „Haus Linde“ zur Gegenüberstellung mit den geschätzten Kosten des Unterführungsbauwerks. Linienführung und Querschnitt Abb. 138: Mögliche Verläufe des Durchstiches Aus den vorliegenden Unterlagen (Bauwerksbuch) sowie der obigen Skizze auf Grundlage des Luftbildes kann die Geometrie des Einschnittes wie folgt ermittelt werden: Abstand zwischen Schienenoberkante und Oberkante Belag L231 .............................. ca. 8,50 m Lichter Abstand der Dammkronen .................................................................................. ca. 40 m Böschungsneigung ...................................................................................................... ca. 1:1,5 Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 132 Geplante Ingenieurbauwerke Im Bereich des Durchstiches durch das Bestandsbauwerk soll der Gehweg räumlich getrennt zum Radweg geführt werden, so dass sich ein erforderliches Lichtraumprofil ergibt von 5,50 m. Der erforderliche Verkehrsraum ergibt sich zu: Notweg beidseitig ................ 2 x 0,75 m Zweirichtungsradweg ................. 4,00 m Gesamtbreite Verkehrsraum ...... 5,50 m Lichte Höhe ............................... 4,00 m Abb. 139: Skizze Querschnitt im Durchstich Abb. 140: Ansicht Bestandsbauwerk Ausstattung und Beläge  Beleuchtung  Kappen: analog RIZ Kap 6 (jedoch Schrammbordhöhe 7,5 + 8 cm)  Belag: Abdichtung mit Schweißbahn, 2-lagiger Gussasphalt Folgende Ausstattungen des Bestandsbauwerkes „Haus Linde“ müssten im Zuge der Herstellung des Durchstiches teilweise zurückgebaut und wieder hergestellt werden:  Absturzsicherung: Füllstabgeländer nach RIZ Gel 4  Entwässerung (eventuell wieder herstellen)  Kappen in Anlehnung an RIZ Kap1 Das Bestandsbauwerk weist im Bereich der Kappen, Beläge und des Berührungsschutzes nennenswerte Schäden auf. Im Bauwerksbuch wird daher die Sanierung / Erneuerung dieser Bauwerksteile empfohlen. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 133 Geplante Ingenieurbauwerke Baugrund Über den Baugrund liegen keine Unterlagen im Bauwerksbereich vor. Für die Vorplanung wird davon ausgegangen, dass im Wesentlichen Hinterfüllmaterial des Bestandsbauwerks vorliegt. Unterhalb der Hinterfüllung wird davon ausgegangen, dass der gewachsene Boden für Tiefgründungsmaßnahmen in Form von Bohrpfählen bohrbar ist und kein Fels o.ä. vorliegt. Diese Einschätzung gründet auf der Recherche zu den Baugrundverhältnissen im Bereich des Bauwerks „Schlossparkstraße“, die durch das Büro Heitfeld-Schetelig GmbH vorgelegt wurde (s.o.). Das Bauwerk befindet sich im Abstand von etwa 900 m vom genannten Nachbarbauwerk. Tragkonzept Bei der Wahl des Tragsystems sind folgende Randbedingungen zu beachten:  Bestandsbauwerk als Gewölbe- bzw. Bogenbrücke vermutlich als Ganzes aus Ziegelsteinmauerwerk errichtet  Keine Unterlagen zum Bestand vorhanden  Tragsystem muss daher so gewählt werden, dass im Bau- und Endzustand der Lastfluss des Bestandes nicht beeinträchtigt wird und aus dem Durchstich keine relevanten Lasten auf das bestehende Tragwerk entstehen.  Flügelbereiche sind bauzeitlich zu sichern und im Endzustand durch einen Betonabschluss zu fassen.  Die Sperrzeit der überführten Roermonder Straße (L231) ist zu minimieren  Bautätigkeit in unmittelbarer Nachbarschaft zu den DB-Anlagen (BETRA20, etc. erforderlich) Aus den genannten Randbedingungen scheint momentan folgendes Tragsystem / Bauablauf zielführend:  Herstellung von tangierenden oder überschnittenen Bohrpfahlwänden  Aushub zwischen den beiden Wänden zur Herstellung der Bodenplatte, ggf. Sicherung der Pfahlköpfe während der Aushubarbeiten in Abhängigkeit der möglichen Einbindetiefe der Pfähle und der daraus resultierenden Standsicherheit. 20 Die Betriebs- und Bauanweisung (BETRA) ist eine schriftliche Anweisung für Bauarbeiten bei der Deutschen Bahn. Sie legt die notwendige Abstimmung zwischen Bauablauf und Zugverkehr, die Maßnahmen zur Sicherung der Bauarbeiten sowie insbesondere die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des Zugverkehrs vor, während und nach der Durchführung von Bauarbeiten verbindlich fest. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 134 Geplante Ingenieurbauwerke  Herstellung der Bodenplatte, Vorsatzschale, Portalbereiche und Fahrbahnplatte in Ortbetonbauweise  Herstellung Kappen, Belag, Geländer Abb. 141: Variante 1: Abstand zum Gleis und zum Bestand minimiert Abb. 142: Variante 2: Abstand zum Gleis und zum Bestand maximiert Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 135 Geplante Ingenieurbauwerke Abb. 143: Variante 3: Abstand zum Gleis und zum Bestand minimiert, Höhenlage des RSW maximal Gegenüberstellung der Varianten Die drei skizzierten Varianten unterscheiden sich in den Anforderungen und Kosten an den eigentlichen Durchstich nur marginal. Der wesentliche Unterschied der Varianten liegt in der Sicherung des Radschnellwegs außerhalb des Bauwerks im Böschungsbereich. Die genaue Lage der Unterführung ist im Rahmen der Entwurfsplanung festzulegen. Als Alternative zu den vorgestellten Varianten wurde der Ersatz der alten Straßenbrücke durch ein breiteres Bauwerk geprüft. Dies ist trotz des hohen Alters der Straßenbrücke nicht wirtschaftlich. Kenndaten und Bauzeit Länge: ................................................. 18,5 m Lichte Höhe: ......................................... 4,0 m Breite: .................................................. 5,50 m Geschätzte Bauzeit: ....................ca. 3 Monate Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 136 Geplante Ingenieurbauwerke 8.2.2 BW 05 – Unterführung unter DB-Strecke nördl. Pilgramsweg Der Radschnellweg soll zwischen dem Pilgramsweg und der Eisenbahnstraße den vorhandenen Bahndamm der DB-Strecke unterqueren. Abb. 144: Lage BW 05 Zur Topographie und zum Baugrund der betroffenen Bereiche liegen im jetzigen Planungsstadium keine belastbaren Unterlagen vor, so dass die Aufwände und Linienführungen hier nur sehr grob angenähert werden können. Für die Unterführung ist ein Regelquerschnitt analog zum Durchstich Haus Linde vorzusehen (siehe Abb. 145). Der erforderliche Verkehrsraum ergibt sich zu: Notweg einseitig ....................... 0,75 m Gehweg .................................... 2,50 m Zweirichtungsradweg ................ 4,00 m Gesamtbreite Verkehrsraum ......7,25 m Abb. 145: Skizze Querschnitt BW 05 Lichte Höhe ............................... 4,00 m Ausstattung und Beläge  Beleuchtung  Kappen: analog RIZ Kap 6 (jedoch Schrammbordhöhe 7,5 + 8 cm)  Belag: Abdichtung mit Schweißbahn, 2-lagiger Gussasphalt Baugrund Über den Baugrund liegen keine Unterlagen im Bauwerksbereich vor. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 137 Geplante Ingenieurbauwerke Tragkonzept und Bauweise Das Unterführungsbauwerk im DB-Bereich muss unter Minimierung der Sperrung der Bahnstrecke errichtet werden. Üblicherweise wird dafür ein Rahmenbauwerk neben dem Damm errichtet und in einer Sperrpause seitlich eingeschoben. Kenndaten und Bauzeit Länge: .................................................... 50 m Lichte Höhe: ......................................... 4,0 m Breite: .................................................. 7,25 m Geschätzte Bauzeit: ....................ca. 6 Monate 8.2.3 Unterführungen unter Roermonder Straße (BW 03) und Voccartstraße (BW 04) Linienführung und Querschnitt Die L232 soll vom Radschnellweg Euregio am Ortsausgang Richterich (Roermonder Straße) und am Ortseingang Straß (Voccartstraße) unterquert werden. Abb. 146: Lage BW 03 – Roermonder Straße Abb. 147: Lage BW 04 - Voccartstraße Zur Topographie der betroffenen Bereiche liegen im jetzigen Planungsstadium keine belastbaren Unterlagen vor. Die niveaufreie Querung der L232 am Ortsausgang Richterich ist in Höhe des Küppershofwegs vorgesehen, wo die Roermonder Straße etwas in Dammlage liegt. Die Rampen für die Unterführung können dadurch kürzer ausfallen. Am Ortseingang Straß wird die L232 nicht relevant in Dammlage geführt, so dass für die Unterquerung die Höhendifferenz durch einen Einschnitt erreicht werden muss. Die Querschnittsgestaltung kann sich an den übrigen Unterführungsbauwerken orientieren. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 138 Geplante Ingenieurbauwerke Der erforderliche Verkehrsraum ergibt sich zu: Notweg einseitig ................................... 0,75 m Gehweg einseitig .................................. 2,50 m Zweirichtungsradweg ........................... 4,00 m Gesamtbreite Verkehrsraum................. 7,25 m Lichte Höhe .......................................... 4,00 m Ausstattung und Beläge  Beleuchtung  Kappen: analog RIZ Kap 6 (jedoch Schrammbordhöhe 7,5 + 8 cm)  Belag: Abdichtung mit Schweißbahn 2-lagiger Gussasphalt Baugrund Im Zuge der Vorplanung wurde durch einen Baugrundgutachter eine Recherche zu den Baugrundverhältnissen im Bauwerksbereich durchgeführt (siehe Anlage 4). Demnach ist mit folgender Schichtenfolge zu rechnen: Roermonder Straße Voccartstraße Abb. 148: Schichtenfolge im Bereich BW 03 – Roermonder Straße und BW 04 - Voccartstraße Im Bodengutachten wird erläutert, dass die Rahmentragwerke (s.u.) als Flachgründung unterhalb des Lösslehms gegründet werden können (Maas-Terrasse oder Lintfort-Schicht). Tragkonzept und Bauweise Die Bauwerke können in halbseitiger Sperrung der L232 abschnittsweise errichtet werden. Als Tragsystem kann bei den erforderlichen Abmessungen auf das wirtschaftliche Konzept des Stahlbetonrahmens zurückgegriffen werden. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 139 Geplante Ingenieurbauwerke Abb. 149: Ansicht Tunnelbauwerk BW 03 und BW 04 Kenndaten und Bauzeit BW 03 – Roermonder Straße BW 04 - Voccartstraße Länge: .................................................. 40 m Lichte Höhe: ....................................... 4,0 m Breite: ................................................ 7,25 m Geschätzte Bauzeit:...................ca. 6 Monate Länge: ................................................. 50 m Lichte Höhe: ...................................... 4,0 m Breite: ............................................... 7,25 m Geschätzte Bauzeit: ..................ca. 6 Monate 8.3 Stützbaubauwerke In verschiedenen Bereichen der Linienführung würden Stützbauwerke erforderlich. Häufig können diese einfach mit Winkelstützwänden aus Fertigteilen oder anderen einfachen Stützkonstruktionen hergestellt werden. In Teilbereichen wie etwa in der Fortführung der Überführungsbauwerke Pesch und Heggen sowie der Unterführung L231 „Haus Linde“ sind aufwändigere Stützkonstruktionen erforderlich. Dabei können aufgrund der Zugänglichkeit und der Platzverhältnisse unterschiedliche Varianten vorgesehen werden: Stahlbeton-Winkelstützwände einfache, übliche Bauweise hoher Platzbedarf für Bauzustand (Sicherung Baugrube) Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 140 Geplante Ingenieurbauwerke Stützkonstruktion rückverankert Die Konstruktion kann platzsparender hergestellt werden und ist vor allem für die Sicherung des Radwegs im Einschnittsbereich der DB angedacht: Abb. 150: Beispiel 1 Stützkonstruktion Abb. 151: Beispiel 2 Stützkonstruktion Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 141 Priorisierung der Maßnahmen 9. PRIORISIERUNG DER MAßNAHMEN Der Radschnellweg Euregio soll aufgrund seiner vielen Streckenabschnitte und des mehrjährigen Finanzierungsrahmens in mehreren Bauabschnitten umgesetzt werden. Die erfolgreiche Realisierung setzt ein effektives Management von finanziellen, verkehrstechnischen und baulichen Prozessen voraus. Wichtig ist daher eine strategische Priorisierung der Baumaßnahmen im Hinblick auf  Entlastung von verkehrsnetzrelevanten Engpässen  Bündelung mit anderen Tiefbaumaßnahmen (Kanal-/Leitungsbau, etc.)  straßenbauliche Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von Radfahrern und Beseitigung von Unfallhäufungspunkten  planerischen Vorlauf  effektive Verwendung der jährlich zur Verfügung stehenden Finanzmittel. Im Folgenden werden die vorgenannten Punkte konkretisiert. Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes Die L232 von der Forensberger Straße in Kohlscheid bis zum A4-Anschluss Laurensberg weist große Belastungen zu den Hauptverkehrszeiten aus. Aufgrund der Talkessellage Herzogenraths ist der Radverkehrsanteil am Pendlerverkehr von und nach Aachen bisher von vernachlässigbarer Bedeutung. Durch die Radschnellwegstrecke Herzogenrath – Kohlscheid würde sich der Anteil von fast Null auf ca. 1.000 Radfahrten/24h erhöhen unter der Voraussetzung, dass gleichzeitig eine komfortable Verbindung von Kohlscheid nach Richterich geschaffen wird. In gleicher Weise könnte die Roermonder Straße in Laurensberg und Aachen erheblich entlastet werden, wenn der Brückenschlag über den Toledoring und die Kohlscheider Straße zwischen Laurensberg (Alter Bahndamm) und Aachen (Rütscher Straße) erfolgt. Bündelung von Tiefbaumaßnahmen Entlang des Radschnellweges und der dazu gehörigen Anbindungsstrecken sind einige Infrastrukturbaumaßnahmen geplant. So bietet es sich an, im Rahmen des für ab dem Jahr 2021 projektierten Neubaus der Haupterschließung Richtericher Dell den geplanten Tunnel unterhalb der L232 im Bereich Küppershofweg zu bauen sowie die Hauptroute von AltRichterich bis zum Grenzübergang Locht zu realisieren. Die Anbindungsstrecken an die Campi Melaten und West ab der Schurzelter Straße könnten im Zuge der Tiefbauarbeiten für den Campus West realisiert werden. Der Baubeginn für den Campus West ist ab 2020 vorgesehen. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 142 Priorisierung der Maßnahmen Verkehrssicherheit für Radfahrer Radfahrer wollen sich sicher fühlen. Die weiterführenden Schulen in Herzogenrath sind u.a. aus Richtung Kohlscheid für ortsfremde Schüler bisher per Rad nicht sicher erreichbar. Durch den Radschnellweg besteht die Möglichkeit, diese Schulen sehr komfortabel mit dem Fahrrad zu erreichen. In gleicher Weise sind für Berufspendler in Aachen die Streckenabschnitte zum Erreichen der RWTH-Standorte und auf Herzogenrather Seite die Trassen zum komfortablen Anschluss des Saint-Gobain-Firmensitzes und des TPH-Geländes von Bedeutung für einen Umstieg auf das Fahrrad. Planerischer Vorlauf Die Realisierung der einzelnen Baumaßnahmen hängt vom planerischen Vorlauf für die Detailplanung einzelner Abschnitte ab. Die Strecken entlang der Bahn erfordern wegen der Lage und den möglichen Auswirkungen auf Natur und Umwelt aufwändige Planungen und die damit verbundenen zeitaufwändigen Abstimmungen. In diesen Abschnitten sind bereits in der Phase der Ausführungsplanung entsprechende Sperrpausen bei der DB zu beantragen und zu berücksichtigen, da diese Zeitfenster in den Zugfahrplänen integriert werden müssen. Baumaßnahmen entlang der Bahn müssen daher ggf. bis zu 3 Jahre im Voraus angemeldet werden. Demgegenüber stehen Verkehrsabschnitte, die aufgrund ihrer Lage und/oder des Umfangs der Erneuerung schneller planerisch umzusetzen sind (z.B. Ausweisung von Fahrradstraßen, Radwege außerorts). Des Weiteren sind einzelne Streckenabschnitte auch an die Umsetzung anderer Planungen gebunden. Beispielhaft erwähnt sind die Planungen zur Haupterschließung Richtericher Dell, zur Umgestaltung der Wüllnerstraße oder zum Brückenbauwerk Horbacher Straße. Finanzmittel Die konkret zur Verfügung stehenden Investitionsmittel für den Radschnellweg hängen von den jährlich vom Haushaltsgesetzgeber freizugebenden Finanzmitteln ab. Es ist daher eine verlässliche, stabile Finanzierungsplanung für dieses Großprojekt wichtig. Bei der Priorisierung der Baumaßnahmen wird davon ausgegangen, dass der notwendige jährliche Mittelfluss zur Verfügung steht. Welche Kosten auf das Land und welche auf die Kommunen entfallen ist in Kapitel 12 – Kostenschätzung, und Kapitel 13 – Förderung über Finanzierungsmöglichkeiten näher erläutert. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 143 Priorisierung der Maßnahmen Unter Berücksichtigung Realisierungsphase der diejenigen vorgenannten Maßnahmen Punkte wird umzusetzen, empfohlen, in die überschaubaren einen der ersten planerischen Vorlauf erfordern und damit wesentliche Reisezeitersparnisse für den Radverkehr mit sich bringen. Hierzu gehören die Erschließungsspange Kohlscheid, das Brückenbauwerk über den Toledoring und die Kohlscheider Straße, das Brückenbauwerk Schlossparkstraße sowie der Durchstich unter der Brücke Haus Linde an der Roermonder Straße. Mit dem Bau sind parallel die Zweirichtungsradwege auf dem Alten Bahndamm in Laurensberg und die Führung entlang der Bahnstrecke von Tittardsfeld bis zur Kreuzung Roermonder Straße/Horbacher Straße herzustellen sowie die Rütscher Straße und die Turmstraße als Fahrradstraße umzugestalten. Zudem ist wegen der zeitlichen Parallelität mit der Realisierung des Campus West die Anbindung von Campus West und Campus Melaten an Laurensberg herzustellen. Im zweiten Bauabschnitt sind die Baumaßnahmen, die ein längeres Genehmigungsverfahren erfordern, umzusetzen. Hierbei ist zu betonen, dass die Planungen hierfür frühzeitig abgeschlossen sein müssen. Dazu gehört der Abschnitt von Kohlscheid nach Herzogenrath. Die geplanten Fahrradstraßen in Kohlscheid und Herzogenrath sind zeitlich parallel anzuordnen. Abb. 152: Realisierungsabschnitte Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 144 Service und Ausstattung 10. SERVICE UND AUSSTATTUNG Unter der Überschrift „Mehr Service in der Nahmobilität“ propagiert der Konzeptansatz „Nahmobilität 2.0“ der AGFS einen „Rundumservice“ für das Rad. Analog zum beispielhaften Servicenetz für den Autoverkehr (Parkmöglichkeiten, Parkleitsysteme, Reparaturwerkstätten, Waschanlagen, TÜV, etc.) sollten passende und hochwertige Servicemaßnahmen die Nutzung des Fahrrades im Alltag noch attraktiver machen. Das Serviceangebot zum Radschnellweg Euregio umfasst mehrere Komponenten, die zum einen den Betrieb sichern und zum anderen die Sicherheit und Attraktivität für die Nutzer steigern sollen. 10.1 Blend- und Witterungsschutz Die Randbedingungen der Führungsformen und die Gestaltung von Knotenpunkten Gestaltungsstandards) (siehe decken den Kap. Großteil 3 – der verkehrlichen Sicherheitsaspekte ab. Darüber hinaus sind aber auch die Gesichtspunkte Blend- und Witterungsschutz für die Verkehrsteilnehmer wichtig. Dies betrifft im Falle des Radschnellwegs Außerortsbereiche auf Euregio in ehemals erster Linie die landwirtschaftlichen Abb. 154: Zaun mit Wind- und Sichtschutz Flächen sowie die Führung entlang von aktiven Bahnstrecken. Wechselseitige Blendwirkungen zwischen Fahrrad und Bahn oder Fahrrad und Auto sind zu vermeiden. Während der weiteren Planungsphase müssen daher die Fahrbahnund Sichtpunkthöhen der Verkehrsteilnehmer geprüft werden. Ggf. müssen höhentechnische Anpassungen des Fahrbahnniveaus oder bauliche Schutzmaßnahmen vorgenommen werden. Seitens der Deutschen Bahn Abb. 153: Möglicher Blend-/Windschutz entlang einer Bahnlinie am Beispiel Nijmegen werden zwischen Radverkehrsanlage und Bahnkörper Zaunanlagen als Sicht- und Blendschutz empfohlen. Bei der Einhaltung des Mindestabstandes von 2,50 m liegt man außerhalb des Gefahrenbereiches durch die Sogwirkung vorbeifahrender Züge (siehe auch 3.5.5 – Führung entlang von Bahnanlagen). Der Witterungsschutz kann durch verschiedene Maßnahmen gewährleistet werden. Auf offeneren Flächen ist wie bereits in Kapitel 3.5.3 – Bepflanzung, beschrieben, der Einsatz von Wind- bzw. Witterungsschutzbepflanzungen möglich und sinnvoll. In beengten Bereichen, wie Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 145 Service und Ausstattung z.B. entlang der Bahnstrecke, können platzsparende blick- und winddichte Zäune eingesetzt werden. 10.2 Beleuchtung Während innerorts eine Beleuchtung durchweg vorhanden ist, sind hauptsächlich die anbaufreien Streckenabschnitte (Länge RSW außerorts: ca. 7,9 km) größtenteils ohne vorhandene Beleuchtung. Neben dem verkehrlichen Sicherheitsaspekt einer gut ausgeleuchteten Wegeführung, spielt insbesondere in diesen Abschnitten die soziale Sicherheit eine wesentliche Rolle. Der Radschnellweg soll eine angstfreie Nutzung auch in den dunkleren Jahreszeiten garantieren. Bei der Ausgestaltung der Beleuchtung sind darüber hinaus insbesondere die Naturverträglichkeit sowie die Belange der direkten Anlieger zu berücksichtigen (siehe Kap. 3.5.4 – Beleuchtung). 10.3 Wegweisung und Informationsangebote Die Wegweiser müssen hinsichtlich Inhalt, Form, Farbe und Aufstellungsart einheitlich, leicht auffindbar und rechtzeitig erkennbar sein. Gemäß den Vorgaben des Landesbetriebs Straßen.NRW ist beim Radschnellweg die Beschilderung gemäß den Hinweisen zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr in Nordrhein-Westfalen (HBR NRW) vorzusehen. Darüber hinaus sollten weitere Informationselemente zur Orientierung eingesetzt werden. Hierzu gehören Informationstafeln an wichtigen Sammelpunkten mit Übersichtskarte und Abb. 155: Beispiel für eine mögliche Beschilderung weiteren Informationen zu Service-Stationen, Toiletten, Fahrrad- werkstätten, Radschnellweg-Hotline, etc. Das Signet des Radschnellwegs Euregio dient der zusätzlichen Kennzeichnung der Strecke und sollte als Zusatzplakette an die Wegweiser angehängt werden. 10.4 Konnektivität Heutzutage sind telefonische Erreichbarkeit und Internet wichtige Bestandteile des Alltags. Darüber hinaus sind sie ein wichtiges Element für das subjektive Sicherheitsgefühl – „ich kann im Notfall erreicht werden bzw. selbst jemanden erreichen“. Um dies zu gewährleisten, ist vor Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 146 Service und Ausstattung allem in den anbaufreien Streckenabschnitten für eine ausreichende Netzabdeckung der Mobilfunknetze z.B. über Mobilfunkstationen an den Raststationen zu sorgen. 10.5 Servicenetz Servicemaßnahmen erhöhen den Komfort für die NutzerInnen und tragen dazu bei, Zugangsund Nutzungsbarrieren abzubauen. Das Konzept zum Servicenetz für den Radschnellweg Euregio sieht Basiselemente vor, sogenannte Service-Punkte, die als Witterungsschutz und Orientierung dienen. Diese werden ergänzt durch Service-Stationen mit umfangreicherem Service- und Reparaturangebot. Die Serviceangebote sollen in einem Abstand von ca. 2 km entlang der Trasse angeordnet werden und über folgende Ausstattungselemente verfügen:      Service-Punkt - Ohne Strombedarf Unterstellmöglichkeiten mit Witterungsschutz Sitzgelegenheiten Informationstafel Luftpumpe Abfallbehälter Service-Station - Mit Strombedarf Wie Service-Punkt zzgl.  Ladestation  Toiletten  Automaten (Werkzeug, Schläuche etc.)  Automaten (Snacks, Getränke)  Leihräder (elektrisch)  Hotspot Insgesamt werden drei Service-Punkte vorgeschlagen:  Küppershofweg/Hasenwaldstraße  Ebertstraße in Kohlscheid  Straße Auf den Heggen Die umfangreicheren Service-Stationen liegen an stärker befahrenen Verknüpfungspunkten. Im Streckenverlauf des Radschnellwegs Euregio sieht die Planung vier Service-Stationen vor:  Vorfläche Universitätsbibliothek Wüllnerstraße/Templergraben  Lousberg  Haltepunkt Richterich  Knoten Feldstraße/Mühlenstraße oder Alte Bahn/Raiffeisenstraße in Kohlscheid  Kreisverkehr Uferstraße/Kleikstraße in Herzogenrath Darüber hinaus sollten an zentralen Verkehrspunkten elektronische Zählstellen aufgestellt werden, die zum einen Aufschluss über die Entwicklung des Radverkehrs geben, zum anderen die Anzahl der Nutzer öffentlich sichtbar machen. An folgenden Stellen werden Zählsäulen vorgeschlagen: Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 147 Service und Ausstattung  Knoten Roermonder Straße/Rütscher Straße in Aachen  Knoten Roermonder Straße/Horbacher Straße in Richterich  Knoten Feldstraße/Mühlenstraße oder Alte Bahn/Raiffeisenstraße in Kohlscheid  Eisenbahnstraße in Herzogenrath 10.6 Intermodale Verknüpfung Auf dem Radschnellweg sind verkehrliche Verknüpfungspunkte, sogenannte Mobilstationen, vorgesehen, an denen durch entsprechende Angebote und bauliche Gestaltung die intelligente Nutzung und Verknüpfung verschiedener Verkehrsmittel ermöglicht wird. Als Basis eines Mobilpunktes wird die Anbindung des Verkehrsmittels Bahn vorausgesetzt. Folgende Mobilstationen werden im Umkreis des Radschnellweges vorgeschlagen: Entfernung zum RSW Verknüpfungspunkt Verknüpfung mit… Bahnhof Aachen-West ÖPNV, Car- und Bike-Sharing vorhanden Geplanter Haltepunkt Richterich ÖPNV und Car-Sharing vorhanden 0m Haltepunkt Kohlscheid ÖPNV und Car-Sharing vorhanden 700 m Bahnhof Herzogenrath ÖPNV und Car-Sharing 400 m 250 m An den Mobilstationen ist durch einen Rund-um-Service ein attraktives Angebot für Radfahrer zur Intermobilität zu schaffen. Neben der Infrastruktur aus  Bewachung – sicherer Schutz vor Witterung, Diebstahl und Vandalismus  Service – Reinigung, Reparaturen, Luftpumpen, Gepäckschließfächer  Informationen – Informationsmaterial rund ums Radfahren sollte ein einheitliches Zugangssystem zu den Angeboten gewährleistet werden. Zudem sollten auch im Sinne der Nutzerfreundlichkeit die Angebote des ÖPNV und der Verleihsysteme tariflich verknüpft werden. Darüber hinaus gibt es in Aachen eine ganze Reihe von Initiativen, um den Umstieg auf das Rad zu erleichtern. So will z.B. die Firma Velocity ein Pedelec-Verleihsystem mit insgesamt 100 Stationen in Aachen aufbauen. 10.7 Fahrradabstellanlagen Eine steigende Fahrradnutzung bedeutet auch einen steigenden Bedarf an Abstellmöglichkeiten. Dies kann zu gravierenden Problemen durch mit im öffentlichen Raum Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 148 Service und Ausstattung abgestellten Fahrrädern führen, wie sie oft an Bahnhöfen zu beobachten sind. Wichtigstes Merkmal für Fahrradabstellanlagen sind diebstahlsichere Abstellmöglichkeiten am Aufenthaltsort. Hierzu sollten im privaten Raum die Möglichkeiten der Bauordnung genutzt und im öffentlichen Raum ein Konzept zum Fahrradparken erstellt werden. Abb. 156: Radstation Mönchengladbach Abb. 157: Vollautomatische Fahrradtiefgarage in Tokio 21 Im öffentlichen Raum bieten sich neben klassischen, bewachten Parkhäusern auch automatisierte Unterstellmöglichkeiten, in denen Fahrräder über ein Chipsystem vollautomatisch einen Regalplatz zugewiesen und wieder ausgehändigt werden, an. 21 Das Abstellen von Fahrrädern an Bahnhöfen ist gerade in Japan ein Problem. Es gibt sehr viele Pendler, aber nur wenig Platz zum Abstellen. In Shinagawa im Südwesten der japanischen Hauptstadt Tokio wurde deshalb eine unterirdische Fahrradgarage eingerichtet, die vollautomatisch arbeitet. Das Parkhaus des Bauunternehmens Giken bringt 204 Fahrräder in einem 12 Meter tiefen Schacht unter. Roboter verstauen das Zweirad, die Menschen müssen es nur in den dafür vorgesehenen Eingang schieben. In vier Schächten lassen sich so über 800 Fahrräder ohne großen Platzverbrauch parken. (Quellen: www.bernds-reiseziele.de, www.trendrebell.de) Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 149 Service und Ausstattung 10.8 Unterhaltung der Strecken Im Rahmen der Radschnellwege Verkehrssicherungspflicht sind für Kontrollfahrten der Straßenmeisterei 1x wöchentlich vorzusehen. Der Reinigungs- und Winterdienst auf Radschnellwegen einschließlich der Zufahrten hat analog den Regelungen für Landesstraßen zu erfolgen. Die bedeutet für den Winterdienst, dass in den Räumplänen die Radschnellwege mit oberer Priorität vorzusehen sind. Auch in den übrigen Jahreszeiten erfolgt ein regelmäßiger Räum- und Wartungsdienst, um Abb. 159: Laub auf Radweg (Quelle: https://www.adfc-bw.de) Radweg Bei unvermeidbaren Servicestationen verkehrssicheren funktionsfähigen erhalten. und Sperrungen in einem und Zustand von zu Rad- schnellwegabschnitten sind immer Umleitungen auszuschildern. Den Nutzern selbst sollte darüber hinaus die Möglichkeit gegeben werden, Verschmutzungen, Schäden, Mängel, Probleme etc. einfach und schnell, z.B. per Kurznachricht, Telefon, App oder interaktiver Karte, bei einer „Radschnellweg-Hotline“ zu melden. Dies signalisiert den Nutzern zum einen, dass sich die Projektverantwortlichen kümmern, zum anderen minimiert es den Aufwand für die Erfassung von Schäden. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio Abb. 158: Umleitungsschild für Radwege 150 Betriebskonzept und Qualitätsmanagement 11. BETRIEBSKONZEPT UND QUALITÄTSMANAGEMENT Ausgangslage Ausgehend vom Beschluss des Landtags Ende 2016, die Radschnellverbindungen den Landesstraßen gleichzustellen, obliegt die Baulast des Radschnellwegs gemäß § 43, Abs. 1, Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen dem Land Nordrhein-Westfalen. Die Ortsdurchfahrten22 werden diesbezüglich gemäß § 44 StrWG NRW gesondert betrachtet, hier ist die Baulast abhängig von der Einwohnerzahl der Gemeinde. Gemeinden mit mehr als 80.000 Einwohnern sind Träger der Straßenbaulast. Für den Radschnellweg Euregio (mit Hauptroute Richterich-Locht) bedeutet dies, dass die Ortdurchfahrten der Stadt Aachen in der Baulast der Stadt Aachen und die der Stadt Herzogenrath in der Baulast des Landes liegen. Insgesamt obliegen dann, mit den Außerortsstrecken in Aachen und dem Gesamtverlauf in Herzogenrath, 77% der Strecke der Baulast des Landes NRW (siehe Tabelle). Stadtgebiete [m] Aachen Ortslage Herzogenrath Gesamt Innerorts 4.505 m 41% 3.060 m 37% 7.565 m 39% Außerorts 6.430 m 59% 5.195 m 63% 11.625 m 61% 10.935 m 100% 8.255 m 100% 19.190 m Gesamtstrecken Aachen Baulast Herzogenrath Kommune 4.505 m 41% 0m Land NRW 6.430 m 59% 10.935 m 100% Gesamtstrecken Gesamt 0% 4.505 m 23% 8.255 m 100% 14.685 m 77% 8.255 m 100% 19.190 m In Herzogenrath bleiben die Gehwege und Parkplätze in den Ortsdurchfahrten in der Unterhaltung der Kommune. Mit Blick auf die Unterhaltung des Radschnellwegs einschließlich der begleitenden Gehwege bedeutet dies, dass drei Stellen (Stadt Aachen, Stadt Herzogenrath und Straßen.NRW) unabhängig voneinander für den Betrieb zuständig wären. Mögliche Folgen einer solchen Mehrfachzuständigkeit sind beispielsweise zeitlich versetzte Winter- und Reinigungsdienstzeiten für Abschnitte je nach Ortslage bzw. jeweils für den Geh- und den 22 § 5 StrWG NRW: Eine Ortsdurchfahrt ist der Teil einer Radschnellverbindung des Landes, der innerhalb der geschlossenen Ortslage liegt und auch zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmt ist. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 151 Betriebskonzept und Qualitätsmanagement Radweg. In der Folge könnten Fußgänger eines parallel laufenden ungestreuten oder nicht gereinigten Gehwegs auf den Radschnellweg ausweichen. Vorgeschlagenes Konzept Aufgrund der oben erwähnten Problematik der Mehrfachzuständigkeit, wird daher eine Bündelung der Zuständigkeiten empfohlen. Das Bündeln der Zuständigkeiten würde auch zu einer Minimierung des Verwaltungsaufwandes und von Fehlerquellen beitragen. Als positives Beispiel für die Projektabwicklung kann der Regionalverband Ruhr genannt werden, der für den Radschnellweg RS1 die Gesamtkoordination mit den 10 beteiligten Kommunen und dem Land NRW innehat. Die Gesamtkoordination für den Radschnellweg Euregio und die Anbindungsstrecken könnten entsprechend dem vorgenannten Beispiel bei der StädteRegion Aachen angesiedelt werden. Neben der Planungskoordination zählt zu den Aufgaben:  Betrieb und Unterhaltung (Koordinierung)  Qualitätsmanagement  Informations- und Kommunikationsmanagement Betrieb und Unterhaltung Als Koordinierungsstelle der Betriebs- und Unterhaltungsarbeiten zwischen den Kommunen liegt die Aufgabe in der Abstimmung von übergreifenden Einsatzplänen und Standards mit den Stadtbetrieben und Bauhöfen. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 152 Betriebskonzept und Qualitätsmanagement Qualitätsmanagement Abb. 160: Abläufe und Verfahren des Qualitätsmanagements im Überblick (Quelle: ERA) Informations- und Kommunikationsmanagement Das Informations- und Kommunikationsmanagement, das bereits im Rahmen der Machbarkeitsstudie betrieben wurde, sollte in den weiteren Planungs- und Ausführungsphasen fortgeführt werden. Die bereits bestehende Internetseite www.radschnellweg-euregio.de kann hierbei als zentrale „Informations- und Anlaufstelle“ dienen. In den weiteren Planungs- und Bauphasen sollte informiert werden über:  den weiteren Planungsverlauf inkl. Zeitschiene  weitere Bürgerbeteiligung(en) (inkl. Material)  „interaktive Karte“ zum Eintragen von Hinweisen etc. aus der Bevölkerung zur Vorzugsvariante Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 153 Betriebskonzept und Qualitätsmanagement  Die Umsetzung, die in mehreren Städten und mehreren Schritten erfolgt: über Stand der Bauarbeiten etc. Nach der Fertigstellung des Radschnellwegs Euregio sollte informiert werden über:  Ergebnisse der Maßnahmen des Qualitätsmanagements  Zählungen auf den einzelnen Teilstrecken und damit einhergehende CO2-Einsparungen  Das richtige Verhalten z. B. auf Fahrradstraßen (Aufklärungsarbeit)  Karten mit Service-Stationen und Anbindungen an den Radschnellweg Euregio  Instandhaltungsmaßnahmen Darüber hinaus sollte Kartenmaterial mit den Service-Stationen/-Punkten und Anbindungsstrecken bereitgestellt werden und ein Tool zur Meldung von Schäden, Verschmutzungen etc. eingerichtet werden (interaktive Karte). Neben der Internetseite sind selbstverständlich auch die „klassischen“ Medien bzw. Marketing zu nutzen, um die „Marke“ Radschnellweg Euregio zu vermarkten und so zu einem hohen Bekanntheits- und Attraktivitätsgrad zu verhelfen, der einen positiven Effekt für die ganze Region haben kann. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 154 Kostenschätzung 12. KOSTENSCHÄTZUNG Die Kostenschätzung erfolgte auf Grundlage aktueller Baupreise vergleichbarer Projekte im Zeitraum 2016/2017. Die geschätzten Baukosten für den Radschnellweg einschließlich der Hauptroute nach Locht betragen ohne Berücksichtigung von Planungskosten 29,6 Millionen Euro. Hierin sind alle Kosten für Grunderwerb, Bau des Radschnellwegs und der Bauwerke, Ausstattung und Ausgleichsmaßnahmen enthalten. Bei Kostenschätzungen auf Vorplanungsniveau sind Abweichungen von ± 20 % möglich. Radschnellweg Länge [km] Baukosten brutto [Mio. €] Außerorts brutto [Mio. €] Innerorts brutto [Mio. €] Ja 3,9 12,6 11,3 1,3 Ja 1,5 2,6 1,3 1,3 Nein 5,5 0,9 0,5 0,4 10,9 16,1 13,1 3,0 Ja 3,6 3,2 1,4 1,8 Kohlscheid – Herzogenrath Ja 3,8 8,3 8,2 0,1 Kohlscheid - Kerkrade Ja 0,9 2,0 2,0 0,0 Gesamt Stadtgebiet Herzogenrath 8,3 13,5 11,6 1,9 Gesamt (Aachen + Herzogenrath) 19,2 29,6 24,7 4,9 13,7 28,7 24,2 4,5 Abschnitt Stadtgebiet Aachen Aachen - Richterich Richterich – Kohlscheid 1 Richterich - Locht Gesamt Stadtgebiet Aachen Stadtgebiet Herzogenrath Richterich – Kohlscheid 1 Gesamt (nur Radschnellweg) 2 1 Der Abschnitt liegt sowohl im Stadtgebiet Aachen, als auch in Herzogenrath. Die Kosten des Abschnitts sind bis zur jeweiligen Stadtgrenze gerechnet. 2 Gesamtlängen und -kosten ohne Hauptroute Richterich-Locht Um das Kostenvolumen besser einschätzen zu können, werden streckenbezogene Kostenkennwerte ermittelt und mit Kostenkennwerten realisierter bzw. ähnlicher Projekte verglichen. Die streckenbezogenen Kosten betragen für den reinen Radschnellweg ohne Hauptroute von Richterich nach Locht 2,1 Mio. €/ Streckenkilometer. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 155 Kostenschätzung RadProjekt schnellweg RS1 Ja Radschnellweg Neuss, Düsseldorf, Ja Baukosten Länge Brutto [km] [Mio. €/km] [Mio. €] 101,0 183,7 1,8 29,6 55,9 1,9 Ja - - 0,8 – 2,0 Nein 28,5 6,5 0,2 Kreisstraße K34 Osttangente, Broichweiden Nein 2,4 11 4,6 Buitenring Süd-Limburg Nein 26 460,0 17,7 Bundesstraße B 264, Ortsumgehung Nein 2,3 16,0 7,0 Langenfeld, Monheim Radschnellwege Niederlande (Ansatz) Radweg Vennbahn, Raeren (Grenze) – Kalterherberg (Grenze) Weisweiler 12.1 Kosten Anbindungen Neben den Radschnellwegstrecken sollten für den Radschnellweg Euregio hochwertige Anbindungsstrecken errichtet werden. Diese entsprechen nicht den Standards von Radschnellverbindungen, so dass die Finanzierung von Planung, Bau und Unterhaltung über alternative Förder- bzw. Finanzierungsprogramme zum Radschnellweg erfolgen müsste (siehe Kap. 13 – Fördermöglichkeiten). Anbindungsstrecke Radschnellweg Länge [km] Baukosten brutto [Mio. €] A1 Laurensberg Süd Nein 0,8 0,2 A2 Campus Melaten Nein 2,3 0,9 A3 Schulzentrum Herzogenrath Nein 0,9 0,1 A4 Merkstein Nein 1,7 1,0 5,7 2,2 Gesamt Anbindungsstrecken 12.2 Risiken Aufgrund der bisherigen Planungstiefe können sich noch Abweichungen zu den späteren Baukosten ergeben, da bestimmte Risiken kostenmäßig noch nicht erfasst werden können. Nachfolgend werden die wesentlichen Risiken beschrieben und benannt. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 156 Kostenschätzung Baugrundrisiken Im Rahmen der Machbarkeitsstudie sind keine umfangreichen Baugrunduntersuchungen für die Trasse vorgenommen worden. Die notwendigen Kennwerte für geotechnische und statische Vordimensionierungen wurden auf Grundlage von verfügbarem Karten- und Archivmaterial ermittelt und müssen im nächsten Planungsschritt durch einen Baugrundgutachter vor Ort verifiziert werden. Der Radschnellweg soll zudem über Bereiche, in denen oberflächennaher Bergbau stattgefunden hat, laufen. Die erforderlichen Zusatzaufwendungen wurden anhand von Erfahrungswerten ermittelt. Risiken aufgrund fehlender örtlicher Vermessung Im Rahmen der Machbarkeitsstudie liegt für die empfohlene Trassenführung noch keine Vermessung vor. Relevante Abweichungen bei Planungsquerschnitten und Bauwerkslängen sind daher möglich. Risiken aufgrund des fehlenden Zugriffs auf einzelne Flächen Die empfohlene Radschnellwegtrasse tangiert oder läuft bereichsweise über noch private Flächen, wo der Grunderwerb noch zu tätigen ist. Neben den Grunderwerbskosten, die bisher nur geschätzt werden können, kann bei einer Nichteinigung in Teilbereichen eine alternative Streckenführung notwendig werden. Im Wesentlichen handelt es sich bei den betroffenen Arealen um landwirtschaftliche Flächen: Stadt Aachen  Ab Unterführung Roermonderstraße/Küppershofweg (BW 03) bis Kreisverkehr Kämpchenstraße  Evtl. Teilstücke an der Horbacher Straße zwischen Ende Bebauung Neues Wohngebiet Richtericher Dell und Ortseingang Horbach sowie zwischen Ortsausgang Horbach bis Grenzübergang Locht Stadt Herzogenrath  Wirtschaftsweg zwischen Tennisclub Blau Weiss Kohlscheid e.V. und Voccartstraße  Teilstück an Flurstücksgrenze zwischen Tennisclub Blau Weiss Kohlscheid e.V. und Postropsweg (Führung abseits der Bahnlinie)  Wirtschaftsweg (Teilstück Hundforter (Wiesenstraße) Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio Weg), Eisenbahnstraße bis Ortseingang 157 Kostenschätzung Daneben sind innerstädtisch ebenfalls einige Kleinflächen betroffen. Im Folgenden sind die wesentlichen Grunderwerbsflächen aufgelistet. Zum Teil handelt es sich dabei nur um Teilbereiche der Grundstücke. Stadt Aachen  Tittardsfeld /Tittardshang zur Anbindung an die Bahnstrecke  Tennisanlage Blau Weiss Kohlscheid e.V. Stadt Herzogenrath  Auf den Heggen, Altes Bahnwärterhaus Darüber hinaus ist Grunderwerb der Bahnflächen in folgenden Bereichen notwendig:  Hinter Tittardshang bis Hinter Durchstich DB-Brücke (BW 5102583, Haus Linde)  Zwischen Tennisanlage Blau Weiss Kohlscheid e.V. und Unterführung DB-Strecke nördl. Pilgramsweg (BW05) Nach § 14 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)23 ist hierfür ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Des Weiteren müssen Ausgleichflächen in der Nähe der Baumaßnahme als Kompensationsmaßnahme gewonnen werden sowie ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wie z.B. bei Eingriffen in den Bahndamm berücksichtigt werden. Technische Risiken Die sicherheitstechnischen Aufwendungen für die Bauabschnitte entlang der Bahn können erst in den nachfolgenden Planungsschritten, wenn Detailplanung und Bauverfahren feststehen, genauer benannt und beziffert werden. Die Brücke über den Toledoring und die Kohlscheider Straße gehört mit einer Baulänge von 330 m zu einer der längsten Rad- und Gehwegbrücken in Europa. Aufgrund der geringen Lasten sind lange Rad- und Gehwegbrücken statisch sehr anspruchsvolle Bauwerke mit entsprechenden Kostenrisiken. Fazit Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde eine Abschätzung der eventuell eintretenden Mehrkosten aufgrund der vorgenannten Risiken getroffen. Die Gesamtkosten für den Radschnellweg einschließlich der Hauptroute nach Locht (Grenze) können bei ungünstigen 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), Stand: 28.05.2015 Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 158 Kostenschätzung Gegebenheiten ansteigen auf ca. 36,4 Millionen Euro bzw. 39,0 Millionen Euro einschließlich aller Anbindungsstrecken. Die Kosten sind zum aktuellen Preisstand 2016/2017 angegeben. Nach Auswertung des Baupreisindex für Straßenbauarbeiten ist mit jährlichen Baupreissteigerungen von durchschnittlich 2,5 % pro Jahr zu rechnen. Sonstige Risiken Kampfmittel Für die Streckenabschnitte abseits der Bebauung könnten Kosten zur Kampfmittelbeseitigung anfallen. Insbesondere für die Streckenabschnitte entlang der Bahn, die bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts in Betrieb ist und auf der im 2. Weltkrieg u.a. Munitionstransporte durchgeführt wurden, ist eine intensive Kampfmittelprüfung im Vorfeld noch notwendig. Planungsvorgaben Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens können weitere technische oder ökologische Maßnahmen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich gefordert werden, die bisher noch nicht absehbar sind. Da Radschnellverbindungen eine neue Verkehrsform darstellen, können weitere Anforderungen an Radschnellverbindungen, z.B. im Bereich Verkehrssicherheit, nicht ausgeschlossen werden. 12.3 Kosten für zusätzliche Ausbaustufen Die Kosten der in der Streckenbeschreibung erläuterten zusätzlichen Ausbaustufen (siehe Kap. 7) betragen: Ausbaustufen Radschnellweg Länge [km] Baukosten brutto [Mio. €] AS1 Unterführung Pontwall Ja k.A. AS2 Alt-Richterich Ja k.A. AS3 Bank Ja 0,8 1,1 Ja 0,6 3,4 Ja 0,9 0,8 Herzogenrath (entlang der Bahnstrecke) Herzogenrath AS5 (Bicherouxstraße) AS4 k.A.: keine Kostenangabe, da Planungsrandbedingungen noch nicht zu klären sind Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 159 Kostenschätzung 12.4 Betriebskosten Zu den Betriebskosten zählen die Kosten für den Erhalt sowie den laufenden Betrieb des Radschnellweges. Im laufenden Betrieb fallen Kosten für die Verwaltung, für die Maßnahmen zum Sicherstellen der Verkehrssicherheit, Beleuchtung und für die Unterhaltung der Verkehrsund Ingenieurbauwerke an. In der Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung24 sind für die vorgenannten Betriebskostenparameter mit Ausnahme der Beleuchtungskosten jährlich anfallende Betriebs- und Unterhaltungskosten in Prozent der Baukosten angegeben. Die Betriebskosten liegen nach der Verordnung in der Größenordnung von 2,5 % der Baukostensumme. Die jährlichen Betriebskosten werden wie folgt abgeschätzt: Baulast Betriebskosten [€/a] Gesamt Land NRW Stadt Aachen Stadt H'rath Radschnellweg 717.500 652.500 65.000 0 Hauptroute 22.500 12.500 10.000 0 Anbindungsstrecken 55.000 0 27.500 27.500 Gesamtsumme 795.000 665.000 102.500 27.500 24 Verordnung zur Berechnung von Ablösungsbeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, dem Bundesfernstraßengesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz (ABBV), Stand: 1. Juli 2010 Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 160 Finanzierung über Fördermöglichkeiten 13. FINANZIERUNG ÜBER FÖRDERMÖGLICHKEITEN Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt für die Bauabschnitte des Radschnellwegs in seiner Baulast 100 % der Baukosten. In den übrigen Abschnitten sollen 80 % übernommen werden, der verbleibende Eigenanteil ist durch die jeweilige Kommune zu übernehmen. Eine Erhöhung der Förderung um weitere 5 Prozentpunkte ist möglich, wenn zum Förderzeitpunkt die jeweilige Kommune als finanzschwach anerkannt ist. Diese Kostenregelungen gelten für die Radschnellwegtrasse einschließlich der Anbindungsrampen. Für die Anbindungsstrecken, die nicht nach den Radschnellwegkriterien des Landes ausgebaut werden, trägt der jeweilige Straßenbaulastträger die Kosten. Grundsätzlich gilt dies auch für die Verbindung Richetrich-Locht. Da sie jedoch entlang der L231 verläuft, ist das Land auch hier Baulastträger außerhalb der Ortsdurchfahrten. Die Finanzierung erfolgt hier nicht über die entsprechenden Haushaltsstellen des Landes für Radschnellwege, sondern über die Titel für Radwege an Landesstraßen. Die Kommunen können für die Anbindungsstrecken in ihrer Baulast die Fördermöglichkeiten nutzen, die für einschlägige Radverkehrsanlagen zur Verfügung stehen. Es ist mit einer Förderung von mindestens 70 % zu rechnen. Auch hier ist eine Erhöhung um weitere 5 Prozentpunkte für finanzschwache Kommunen möglich. Insgesamt ergibt sich damit folgende Schätzung der Baukosten und der Eigenanteile (Preisstand 2016/2017): Baukosten Radschnellweg und Hauptroute brutto [Mio. €] Radschnellweg Gesamt Aachen - Richterich Ja 12,6 11,3 Richterich - Kohlscheid Ja 5,8 Nein Kohlscheid - Herzogenrath Kohlscheid - Kerkrade Richterich - Locht Gesamt Eigenanteil Kommune [Mio. €] Kosten Stadt Aachen Stadt H'rath 1,3 0,26 - 2,7 3,1 0,26 0,00 0,9 0,5 0,4 0,12 - Ja 8,3 8,2 0,1 - 0,00 Ja 2,0 2,0 0,0 - 0,00 29,6 24,7 4,9 0,64 0,00 Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio Außerorts Innerorts 161 Finanzierung über Fördermöglichkeiten Baukosten Anbindungsstrecken brutto [Mio. €] Radschnellweg Eigenanteil Kommune [Mio. €] Kosten Gesamt Außerorts Innerorts Stadt Aachen Stadt H'rath Laurensberg Süd Nein 0,2 0,0 0,2 0,06 - Campus Melaten Nein 0,9 0,0 0,9 0,27 - Schulzentrum Herzogenrath Nein 0,1 0,0 0,1 - 0,03 Merkstein Nein 1,0 0,0 1,0 - 0,30 2,2 0,0 2,2 0,33 0,33 Gesamt Einschließlich der Anbindungsstrecken fallen Baukosten in Höhe von 31,8 Millionen Euro an. Davon entfällt auf die Stadt Aachen ein Eigenanteil von 0,97 Millionen Euro, auf die Stadt Herzogenrath von 0,33 Millionen Euro. Zur Finanzierung dieser ergänzenden Maßnahmen des Radschnellwegs wurden die Förderdatenbanken des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und der Förderbank für das Land NordrheinWestfalen abgefragt. Berücksichtigt wurden Programme zur Förderung oder Finanzierung, Programme die der Beantragung zinsgünstiger Darlehen dienen sind nicht aufgeführt. Die aktuellen Förderprogramme sind in der Anlage 5 tabellarisch aufgelistet. Die Programme fördern unterschiedliche Maßnahmen. In der Auflistung wird beispielhaft aufgezeigt, welches Förderprogramm für welche Maßnahmen im Rahmen des Radschnellwegs Euregio in Anspruch genommen werden könnte. Gefördert werden maximal bis zu 75%. Bei Projekten dieser Größenordnung ist von einem Realisierungszeitraum von ca. 10 Jahren auszugehen. Bei einem Eigenanteil von 20 bzw. 25 % bedeutet dies für die Stadt Aachen Kosten von ca. 97.000 Euro brutto/Jahr, die im Haushalt für den Bau des Radschnellwegs Euregio nebst Anbindungsstrecken bereitzustellen sind. Für die Stadt Herzogenrath ergibt sich ein Eigenanteil lediglich für die Anbindungsstrecken Merkstein und Schulzentrum Herzogenrath in Höhe von 33.000 Euro brutto/Jahr. Einige der in Anlage 5 aufgelisteten Programme wie z.B. die Förderrichtlinie kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra) oder die Förderrichtlinie Nahmobilität (FöRi-Nah) sind Teil des Entflechtungsgesetzes25, welches die Finanzierung für Gemeinschaftsaufgaben, die bis dahin von Bund und Ländern gemeinsam wahrgenommen wurden, sicherstellen soll. Die Mittel aus 25 Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz – EntflechtG), Stand: 01.12.2016 Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 162 Finanzierung über Fördermöglichkeiten dem Entflechtungsgesetz laufen jedoch 2019 aus. Es ist davon auszugehen, dass auch nach 2019 Mittel für den Aus- und Neubau der verkehrlichen Infrastruktur bereitgestellt werden. Da bis heute jedoch keine Nachfolgeregelung getroffen wurde, bedeutet dies zum aktuellen Zeitpunkt eine gewisse Finanzierungsunsicherheit für die betroffenen Kommunen. Sonstige Fördermöglichkeiten Zur Finanzierung bzw. zum Betrieb ist der Kontakt zu lokalen Unternehmen zu suchen. Hier können mit Car- oder Bike-Sharing-Unternehmen Synergien entstehen. Beispielsweise könnte die Fa. Velocity, die in Aachen bis zu 100 Pedelec-Verleihstationen einrichten möchte, an geeigneten Standorten Service-Punkte mit zusätzlichem Pedelec-Verleihangebot mit betreiben. Weitere Unternehmensgruppen sind beispielsweise Versorgungsunternehmen, die ggf. den Bau und die Wartung von Ladestationen übernehmen können. ÖPNV-Betriebe, die intermodale Verknüpfungspunkte ausbauen oder Unternehmen der durch den Radschnellweg erschlossenen Gewerbegebiete, ggf. können diese „Paten“ von Ausstattungselementen wie beispielsweise öffentlichen Luftpumpen werden. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 163 Weiterer Planungsprozess und Ausblick 14. WEITERER PLANUNGSPROZESS UND AUSBLICK Das Land Nordrhein-Westfalen hat im vergangenen Jahr das Straßen- und Wegegesetz dahingehend geändert, dass Radschnellwege des Landes in Zukunft Landesstraßen gleichgestellt sind. U.a. wäre das Land Baulastträger für alle Abschnitte außerhalb der Ortsdurchfahrten sowie in Kommunen unter 80.000 Einwohner auch innerhalb der Ortsdurchfahrten. Daher ergeben sich folgende planerische Schritte bis zur Umsetzung: Zuwendungsantrag Antrag beim Land Nordrhein-Westfalen, den Radschnellweg Euregio als Radschnellweg des Landes zu verwirklichen. Voraussetzung hierfür sind positive politische Grundsatzbeschlüsse der Projektpartner Stadt Aachen, Stadt Herzogenrath und StädteRegion Aachen. Liegen die positiven Beschlüsse zur Realisierung des Radschnellweges Euregio vor, erfolgen: Linienbestimmungsverfahren Das Linienbestimmungsverfahren für Landesstraßen wird durch die Bezirksregierung Köln und den Landesbetrieb Straßenbau NRW durchgeführt und ist eine vorbereitende Grundsatzentscheidung, die allein verwaltungsinterne Bedeutung hat und die Grundlage für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren ist. Entwurfsplanung Im Rahmen der Entwurfsplanung erfolgt die technische Ausarbeitung für den Radschnellweg Euregio. In die technische Ausarbeitung fließen neben verkehrlichen Aspekten auch die Ergebnisse naturschutzrechtlicher Fachgutachten, Bodengutachten und die Ergebnisse der begleitenden Bürgerbeteiligung ein. Planfeststellungsverfahren Zweck des Planfeststellungsverfahren ist es, alle für den Bau oder die Änderung eines Bauvorhabens relevanten rechtlichen Sachverhalte zu prüfen und das Bauvorhaben mit den berührten öffentlichen Interessen und privaten Belangen gegeneinander und untereinander abzuwägen und widerstrebende Interessen auszugleichen, ohne dass es noch weiterer öffentlicher Verfahren oder Zustimmungen anderer Behörden bedarf. Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens ist der Planfeststellungsbeschluss. Für die Abschnitte unmittelbar entlang der Bahnstrecke Aachen-Herzogenrath ist zusätzlich ein Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) durch das Eisenbahnbundesamt erforderlich. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 164 Weiterer Planungsprozess und Ausblick Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen Auf Grundlage der Entwurfsplanung und den Ergebnissen des Planfeststellungsbeschlusses erfolgt die Erstellung der ausführungsreifen Planunterlagen. Sind Finanzierung und Grunderwerb sichergestellt, erfolgt anhand der Ausführungsplanung die Ausschreibung entsprechend der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A). Nach Vorlage der eingereichten Angebote erfolgt die Beauftragung der Bauleistungen nach Angebotsprüfung auf das annehmbarste Angebot. Da der Radschnellweg weitgehend in der Baulast des Landes NRW liegen wird, ist das Land grundsätzlich Träger des weiteren Plan- und Genehmigungsverfahrens. Es bedarf mit Abschluss des Linienbestimmungsverfahrens einer Abstimmung mit dem Landesbetrieb über die weitere Federführung für das Projekt. Abb. 161: Planungsprozess und Ausblick Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 165 Zusammenfassung 15. ZUSAMMENFASSUNG Die vorliegende Machbarkeitsstudie hat die Möglichkeiten eines Radschnellwegs im Korridor Aachen – Herzogenrath / Kerkrade/ Heerlen umfangreich und detailliert untersucht. Neben der Wettbewerbsstrecke wurden im Rahmen einer ergebnisoffenen und intensiven Bürgerbeteiligung in einem ersten Schritt zusammen mit interessierten Bürgern weitere Varianten in diesem Korridor entwickelt und anschließend geprüft und bewertet. In Stufe 2 der Bürgerbeteiligung wurden diese ersten Planungen mit den Bürgern diskutiert, mit dem Ziel unter Einbeziehung der Ortskenntnis und der Belange der Betroffenen unter den gegebenen Randbedingungen die bestmögliche Lösung zu finden. Als Ergebnis wurde eine konkrete, umsetzbare Linienführung vorgelegt, die im Rahmen der Vorplanung detaillierter untersucht wurde. Abb. 162: Übersicht Radschnellweg Euregio Der Radschnellweg Euregio führt auf deutscher Seite von Aachen über Richterich und Kohlscheid nach Herzogenrath und Kerkrade und hat eine Länge von 13,7 km. Mit einem Ast (5,5 km) von Richterich aus wird über Horbach und den Grenzübergang Locht als Hauptroute (nicht Radschnellwegstandard) der niederländische Radschnellweg, der vom Grenzübergang bis ins Zentrum der Gemeinde Heerlen führt, angebunden. Von den 13,7 km liegen etwa 60% (8,3 km) im Stadtgebiet Herzogenrath und 40% (5,4 km) im Aachener Stadtgebiet. Hinsichtlich der Ortslage verlaufen 42% des Radschnellwegs innerhalb und 58% außerhalb der Gemeindegrenzen. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 166 Zusammenfassung Für diese Linienführung Umweltverträglichkeitsstudie wurden (siehe die begleitend Anlage 9), durchgeführten Potentialanalyse Untersuchungen und – Nutzen-Kosten- Untersuchung (siehe Anlage 8) – angepasst und die Linienführung daraufhin noch einmal hinterfragt. Die Potentialanalyse hat dabei gezeigt, dass durch den Bau dieses neuen Infrastrukturelements ein signifikanter Verkehrsanteil von der Straße auf das Fahrrad gebracht werden kann, wovon Mensch und Natur langfristig gesehen profitieren. Insbesondere die stark durch den KfzVerkehr beeinträchtigten Ortsdurchfahrten Kohlscheid und Richterich könnten so in Sachen Schadstoffbelastung und Lärm erheblich entlastet werden. Jedes Verkehrsprojekt, insbesondere außerhalb bebauter Gebiete, bedeutet dennoch Auswirkungen auf Mensch und Umwelt in puncto Flächenversiegelung, Baumfällungen, Beeinträchtigung geschützter Landschaftsbereiche und Biotopflächen, etc. Diese Auswirkungen sind für verschiedene Linienführungen des Radschnellwegs im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie untersucht worden. Einige Bereiche entlang des Radschnellwegs Euregio sind heute bereits durch den Straßenund Bahnverkehr vorbelastet. So ist beispielsweise eine weitere (akustische) Beeinträchtigung des Wurmtals östlich der Bahnstrecke durch eine Streckenführung des Radschnellwegs westlich der Bahnstrecke nicht zu erwarten. Da sich der Radschnellweg hier zudem überwiegend im Bereich der Rückschnittszone der Bahnstrecke befindet, können größere Auswirkungen auf alten Baumbestand höchstwahrscheinlich vermieden werden. Um die Auswirkungen auf die Umwelt in diesem Abschnitt möglichst gering zu halten, wurden darüber hinaus auf Wunsch der Politik weitere alternative Routen im Stadtgebiet Herzogenrath geprüft. Dies betraf insbesondere den Abschnitt entlang der Bahnlinie. Die Prüfung dieser Varianten ergab jedoch sowohl größere Eingriffe in die Natur als auch erheblich höhere Kosten, so dass die umweltschonendere und kostenoptimierte Führung entlang der Böschungsoberkante für die weitere Planung empfohlen wird. Die Führung entlang des alten Bahndamms in Laurensberg bedeutet zwar einerseits eine Einschränkung der Erholungsfunktion auf dem Bahndamm selbst, andererseits aber auch eine Erweiterung des Naherholungsgebietes durch die direkte und steigungsarme Anbindung an den Lousberg über die Brücke über Toledoring und Kohlscheider Straße. Insgesamt kommt die vorläufige Fassung der Umweltverträglichkeitsstudie zu dem Ergebnis, dass die Auswirkungen für die vorgeschlagene Linienführung durch Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen minimiert werden können. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 167 Zusammenfassung Die Ausbaustandards für Radschnellverbindungen bedeuten höhere Kosten als bei bisherigen Radwegprojekten. Sie bedeuten aber auch mehr Sicherheit und komfortablere und schnellere Reisegeschwindigkeiten als das bestehende Radwegenetz. Die ermittelten Kosten von 2,1 Mio. Euro/Streckenkilometer Radschnellweg liegen insbesondere vor dem Hintergrund der schwierigen Topographie im Untersuchungsgebiet im Kostenrahmen vergleichbarer Projekte. Die durchgeführte Nutzen-Kosten-Untersuchung, die vom Land für solche Maßnahmen gefordert wird, zeigt darüber hinaus, dass der volkswirtschaftliche Nutzen die Kosten rechtfertigt. Mit einem Ergebnis von 3,4 liegt der Wert im Vergleich zu anderen Verkehrsprojekten sehr hoch. Zusammenfassend entspricht die in der Machbarkeitsstudie beschriebene, ca. 13,7 km lange, Trasse den technischen Qualitätsstandards für Radschnellwegverbindungen, ist umweltverträglich umsetzbar und bringt einen hohen gesamtwirtschaftlichen Nutzen mit sich. Vor dem Hintergrund steigender Radverkehrszahlen, der (zukünftigen) Überlastung und der mangelnden Sicherheit für Radfahrer im bestehenden Radwegenetz, dem vorhandenen Potential und dem Ziel eines sinkenden motorisierten Individualverkehrs wird aus wirtschaftlicher und verkehrsplanerischer Sicht die Umsetzung dieses Projektes in jedem Fall empfohlen. Auswirkungen auf Flora und Fauna sind nicht zu vermeiden, können jedoch durch Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen im Vergleich zu anderen verkehrlichen Maßnahmen wie dem Bau neuer Straßen minimiert werden und Mensch und Umwelt auf lange Sicht entlasten. Die Entlastung dieser Pendlerstrecke durch den Radschnellweg Euregio trägt in jedem Fall zum Klimaschutz und somit zu einer umweltfreundlichen Alltagsmobilität bei. Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 168 Literaturverzeichnis 16. LITERATURVERZEICHNIS Literatur Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS) und Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW (MBWSV NRW) – Arbeitskreis Radschnellwege, Kriterien für Radschnellwege, 2013 Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS NRW), Radschnellwege: Leitfaden für die Planung – Fachbroschüre des AGFS, 2015 Bundesanstalt für Straßenwesen, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-Ing), Stand: 2017/02 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO), in der Fassung vom 22.09.2015 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV) – Arbeitsgruppe Straßenentwurf, Arbeitspapier: Einsatz und Gestaltung von Radschnellverbindungen, 2014 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV), Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), 2010 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV), Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL), 2013 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV), Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt06), 2006 Goudappel Coffeng – Adviseurs verkeer en vervoer, Kwaliteitseisen hoogwaardige snelfietsroute, 2010 Grontmij, Snelfietsroute Heerlen – Aken, Eerste conceptversie De Bilt, 2015 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Künstliche Lichtquellen – Naturschutzfachliche Empfehlungen, in: Natur in NRW, Heft Nr. 4/2007. Landesbetrieb Straßenbau NRW (Straßen.NRW), Straßeninformationsbank Nordrhein- Westfalen (NWSIB), http://www.nwsib-online.nrw.de/ Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NordrheinWestfalen (MWEBWV), Aktionsplan zur Förderung der Nahmobilität, 2012 Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 169 Literaturverzeichnis Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V., NABU-Bundesverband, Referat Energiepolitik und Klimaschutz, Naturverträgliche Stadtbeleuchtung: Wie werden Straßenlaternen und Fassadenstrahler insektenfreundlich?, 2009 Gesetze und Verordnungen Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), Stand: 28.05.2015 Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz – EntflechtG), Stand: 01.12.2016 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW), Stand: 27.05.2017 Straßenverkehrsordnung (StVO), Stand: 01.04.2013 Verordnung zur Berechnung von Ablösungsbeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, dem Bundesfernstraßengesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz (ABBV), Stand: 1. Juli 2010 Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 170 Bestandteile der Machbarkeitsstudie 17. BESTANDTEILE DER MACHBARKEITSSTUDIE 1 Erläuterungsbericht 2 Planunterlagen V1 Übersichtskarte M. 1: 25.000 V2 Übersichtslageplan Aachen - Richterich M. 1: 5.000, 500 V3 Übersichtslageplan Richterich - Kohlscheid M. 1: 5.000, 500 V4 Übersichtslageplan Kohlscheid - Merkstein M. 1: 5.000, 500 V5 Übersichtslageplan Richterich - Locht M. 1: 5.000, 500 V6 Regelquerschnitte Richterich M. 1: 100 V7 Übersichtskarte Service & Ausstattung M. 1: 25.000 3 Kostenschätzung 4 Recherche zu den geologisch-hydrogeologischen Verhältnissen 5 Finanzierung über weitere Fördermöglichkeiten 6 Bewertung Routenvorschläge Stufe 1 7 Bewertung Varianten Stufe 2 8 Potentialanalyse inkl. Nutzen-Kosten-Untersuchung 9 Vorläufige Fassung der Umweltverträglichkeitsstudie Aufgestellt: Aachen, im Mai 2017 .......................................................... .......................................................... Dipl.-Ing. Stefan Büttgen Dipl.-Ing. Ricardo Portillo Melchior Ingenieurbüro H. Berg & Partner GmbH Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio 171 Zeichenerklärung und Hinweise Heerlen StädteRegion Aachen Planung Radschnellweg NL Weiterführung bis Heerlen Zentrum [Kreisverkehr Akerstraat/Putgraaf] Radschnellweg Euregio Parkstad Limburg Locht t g ch un Lo d e bin nd An ue e Ba äng L Hauptroute Anbindungsstrecke Variante Planfreier Knotenpunkt Radschnellweg (Niederlande) Verwaltung N s bi K36 Ausbaustrecke Staatsgrenze [Niederlande/ Deutschland] Bundesstraße ic R B1 L2 3 1 Kerkrade :0 id he L259 Kreisstraße gesehen: Aachen, den StädteRegion Aachen sc hl Richterich ................................................ 5 ,8 m 5k 32 L2 B1 m 0k 53 5, h: L2 31 ic er ht Horbach Landesstraße K37 de Ko ra s rk bi Ke ke e ec nd Str ue e Ba äng L Richterich Bau-km 3+940 Laurensberg L260 L231 Nr. Änderung gez. gepr. Datum Kohlscheid Bauende L244 Bau-km 12+805 K37 Kohlscheid Bau-km 9+010 StädteRegion Aachen Zollernstraße 10 52070 Aachen L232 Vorplanung K5 Herzogenrath K1 L2 23 g an nf 0 ua 0+00 Ba -km u Ba Aachen L223 L2 L47 Radschnellweg Euregio 32 L259 Merkstein L47 K11 Übersichtskarte gez.: Portillo Melchior, R. Datum: bearb.: Portillo Melchior, R. Format: gepr.: Proj.-Nr.: Juni 2017 840 x 345 80806s Maßstab: 1:25.000 Blatt Nr.: V1 Index _ Q:\PROJEKTE\80806s\13 Zeichnungen\02 Studie Vorplanung\80806s_V1+V7.dwg-80806s_V01 08.06.17-18:42 L232 Bestand P lanung Geplante Linienführung g Radschnellweg N 4.0 g un sch g ö B e dw Ra Hauptroute 0 75 75 .20 ~1 5.00 Gehweg nd n Pla sta Be 0 4.0 75 Fahrradstra ße Parken un 75 Gehweg Parken Zeichenerklärung und Hinweise e ub d gr stan m au ark g r B ng P un e n a nd u Pl er hieb n d ß n c ke ö ar gr ers sta r e P B Ve att V st ße tra s d ra hr Fa n rke eg a P hw Ge n ah hrb Fa g we eh G / Variante mit Streckennummerierung [Ausbaustandards gem. Radschnellverbindungen] V1 0 20 40 60 80 100 150 200 250 300 350 400 450 500 [m] Ausbaustrecke mit Streckennummerierung [Ausbaustandards gem. Radschnellverbindungen] AS1 Radschnellweg [Niederlande] Anbindung mit Streckennummerierung [keine Ausbaustandards gem. Radschnellverbindungen] A1 0 2 4 6 8 10 [m] Turmstraße: - Fahrradstraße 0 2 4 6 8 10 [m] Campus Melaten 0 2 4 6 8 10 [m] Rütscher Straße: - Fahrradstraße - Erweitern der Verkehrsfläche bis 1,20m - Entfall von Parkständen, wenn Konflikt mit Bestandsbäumen Rütscher Straße: - 2-Richtungsradweg - Beleuchtung Geplante Führungsform Ma thi eu str aß e Campus Melaten Anbindung an vorh. Kreisverkehr Seffenter Weg/ Forckenbeckstraße 1-Richtungsradweg, Radfahrstreifen Geh- und Radweg 2-Richtungsradweg Schutzstreifen Fahrradstraße keine Anlage Tempo-30-Strecke Planung Knoten / Ingenieurbauwerke A2 Sörenweg Verlorene Steigungen minimieren BW 01 Ausbaustrecke AS2: Aus der Horbacher Straße zwischen Roermonder Straße und Ortsausgang Richterich als Radschnellverbindung (Nach Fertigstellung der Haupterschließung Richtericher Dell) Sör Planfrei, Tunnel Plangleich, Kreisverkehr Planfrei, Brücke Plangleich mit Lichtsignalanlage Ingenieurbauwerk mit Nummer Böschungssicherung Der Radschnellweg wird an allen Knotenpunkten außer denen mit Lichtsignalanlage und Kreisverkehren vorrangig bzw. planfrei geführt. Fußgängerführung enw eg Kein Gehweg am Radschnellweg [Ausnahme] Fußgängerführung [wenn kein Gehweg am Radschnellweg] Campus West Anbindung des Campus West ße Im Regelfall sind Radschnellwegbegleitende Gehwege mit befestigter Oberfläche vorgesehen bzw. vorhanden. Haltepunkt Richterich Pipeline r Str. AS2 Laurensberg r de n o rm e Ro e lle ße zz aa Locht n Pla Heerlen V5 Horbach ße Anschluss siehe Blatt V3 Stra ße tra u-S na ch ö Aachen Kohlscheid Kerkrade Pla nV 4 Herzogenrath Merkstein Plangrundlage Georeferenzierte Luftbilder (Gauß-Krüger-System, Stand vor 2010), zur Verfügung gestellt vom A 62.5 Katasterund Vermessungsamt der StädteRegion Aachen. Sc hlo ss -S Plan V3 ................................................ Sichtschutz zw. Radweg und Kleingärten Nr. ODOD Änderung gez. gepr. Datum 232 232 StädteRegion Aachen Zollernstraße 10 52070 Aachen st ra ße st ra rg be us Lo Rad nd zwa Stüt weg Bös BW 01 Brücke über die Kohlscheider Straße (L232) und den Toledoring (L260) LW = 330,00m LH ≥ 4,50m BzG = 7,00m ng chu ung Ha se n ße Kohlscheider Stra wa ld 4.00 wig e e sall n be ra g ler ße mp Te h sc rie 4.00 Lud Po rstra Saa OD 2.50 50 Lousberg ße ra st t n ng lanu P d ung tan rleit Bes e b O te zur smit che ä l f Glei s tand Abs 4.00 ll weg Rad che nflä ü r G weg Geh ung Plan d n ta Bes weg e Geh traß ads r r h Fa ken Par eg w Geh 4.00 75 wa eg adw dR - un Bes 2.30 nt Malteserstraße Rütscher Straße (Knoten Roermonder Straße): Umgestaltung der Nebenanlage zur Herstellung der Zufahrt (1-Richtungsradweg) zum aufgeweiteten Radaufstellstreifen d stan g Be n u and tzw Plan Stü nun Pla d n a t 4.00 ße W d nt Po Geplantes Baugebiet K g Po er ra st VKZ VKZ-GROESSE VKZ-INHALT lf Ei sc rn ho rS ide e 232 ln ül ße ra t s Bundesautobahn 4 tr. h lsc oh Geh Aachen Bere nsbe rger 4 ße R rS he c üts ße tra Entwässerungsabschnitt gesehen: Aachen, den StädteRegion Aachen Turmstr. RWTH ld m am AS1 en Richterich Fußgängerführung entlang der Bahnstrecke (Tittardsfeld bis Haus Linde): Kein begleitender Gehweg am Radschnellweg, Fußgängerführung erfolgt über bestehendes Wegenetz straß e Ausbaustrecke AS1: Planfreie Querung der Turmstraße (Umbau der vorhandenen Unterführung) Te m pl er gr ab ODOD Höhenpromenade: Umgestaltung des Grillplatzes und des Rampenwegs Ni tra rs te et 232 1a Turm A1 r. St w Kr up hl Kü ps tra ß e st ü S eld rdsf Titta amm d ahn ter B ße ra St n Landes- und Bundesstraßen Richterich er id he He 231 Plan V2 BW 01 sc hl ld ße ße Bahnstrecke BW 02 Brücke über die Schlossparkstraße LW = 60,00m LH ≥ 4,50m BzG = 7,00m Vorplanung Radschnellweg Euregio ch Bös 0 2 4 6 8 10 [m] Roermonder Straße (L231): - Geh- und Radweg - Beleuchtung 0 2 4 6 8 10 [m] Alter Bahndamm: - 2-Richtungsradweg - Versetzen des vorh. Gehwegs der Höhenpromenade (Weißer Weg) - Beleuchtung 0 2 4 6 8 10 [m] Tittardsfeld: - Fahrradstraße - Umbau zur Verkehrsfläche mit weicher Trennung, ggf. mit Einsatz Rotasphalt 0 2 4 6 8 10 [m] Bahnstrecke Aachen - Düsseldorf: - 2-Richtungsradweg - Stützwand inkl. Zaun mit Sichtschutz - Beleuchtung BW 5102583 Tunnel unter der Roermonder Straße (L231) Länge= 18,50m LH ≥ 4,00m B = 5,50m Übersichtslageplan Aachen - Richterich gez.: Portillo Melchior, R. Datum: bearb.: Portillo Melchior, R. Format: gepr.: Proj.-Nr.: Juni 2017 1160 x 550 80806s Maßstab: 1:5.000, 500 Blatt Nr.: V2 Index _ Q:\PROJEKTE\80806s\13 Zeichnungen\02 Studie Vorplanung\80806s_V2-5.dwg-V2 08.06.17-18:23 231 Beginn / Ende Ortsdurchfahrt aße Höhenpromenade: Umgestaltung der Rampenwege Ko fe er ra st . ße Str ers str a rk spa rch s hlo hnd r Ba e t l A OD OD nder Str Str. r Roermonde 232 ra st ir ci Al ang 231 260 Bahnhof Aachen West A2 BW 02 Roermonder Straße: vorh. Radfahrstreifen ausbessern ring Bo Sc St der rdsh Titta sfe e r Roe Toledo e rtstraß Kacke Henricistr aße Entwässerungsabschnitt 1 OD OD mon Hochzeitswiese: Asphaltbefestigung des vorh. Wirtschaftswegs 231 e Staatsgrenze Sonstiges OD OD r. Campus West BW 5102583 lenstraß A1 (Brücke über Kohlscheider Straße): Radfahrstreifen nach Laurensberg Geh- und Radweg von Laurensberg Roermo Tit tar d h Walkmü fe ter 231 cher aß Str Gemeindegrenze N e ß tra lds s Horba Tittardsfeld / Tittardshang: Grunderwerb zur Anbindung an die Bahnstrecke erforderlich 260 Sü Anschluss sieheGrün Blatt enthaV5 ler Str a e Schurzelt S ße stra d l e erf üst Verwaltung 0 2 4 6 8 10 [m] fen eg dw Ra eg hw Ge z e t.B tak 0 2 4 6 8 10 [m] 0 2 4 6 8 10 [m] traße Radschnellweg Hauptroute Variante mit Streckennummerierung [Ausbaustandards gem. Radschnellverbindungen] V1 BW 04 Tunnel unter der Voccartstraße (L232) Länge= 50,00m LH ≥ 4,00m B = 7,25m Parken Gehweg n gre Geplante Linienführung Ausbaustrecke mit Streckennummerierung [Ausbaustandards gem. Radschnellverbindungen] AS1 Radschnellweg [Niederlande] Anbindung mit Streckennummerierung [keine Ausbaustandards gem. Radschnellverbindungen] A1 Geplante Führungsform 75 e Grünenthaler S traß Alte Bahn: - Fahrradstraße Alter Bahndamm: - 2-Richtungsradweg Raiffeisenstraße: - Fahrradstraße ODOD BW 01 Richtericher Dell N 259 0 20 40 60 80 100 150 200 250 300 350 400 450 500 [m] Planfrei, Brücke Plangleich mit Lichtsignalanlage Ingenieurbauwerk mit Nummer Böschungssicherung Fußgängerführung [wenn kein Gehweg am Radschnellweg] e Ba nk Die planfreie Querung des Radschnellwegs ist bei Planung der Haupterschließung Richtericher Dell zu berücksichtigen! BW 03 sse ldo rf rS tr. Pa nn es he ide V5 Roe oe rm St ra ße nde ra at st r Str . OD raße der St Plangrundlage Georeferenzierte Luftbilder (Gauß-Krüger-System, Stand vor 2010), zur Verfügung gestellt vom A 62.5 Katasterund Vermessungsamt der StädteRegion Aachen. Voc car tstr BW 04 aße 23 ODOD gesehen: Aachen, den StädteRegion Aachen ße str 232 aß ho ers pp st len h straße hen if Ra e len StädteRegion Aachen Zollernstraße 10 52070 Aachen kt Mar e ß a Kohlscheid r t s n e Klinkheide R ße stra rrad Fah g e hw fall Ent den n stä ark nP Ge vo 0 2 4 6 8 10 [m] Mühlenstraße: - Fahrradstraße - Entfall von Parkständen eg adw Radschnellweg Euregio g we fts cha 0 e traße Süds t eg hw Ge ken Par B 3.0 raß rk Ma n Pla 0 4.5 75 t sers 259 Datum üh ße tstra Eber Kai Jos zbert m a L ef- ung ße tstra Eber ße Stra inen gepr. Vorplanung nd 0 e ng er L In d gez. a est 4.0 aß str hu sc Bö 0 4 .0 eg e dw ch Ra flä ün eg Gr hw Ge mm ahnda Alter B Änderung M e en g ße rstra Zelle Nr. Ackerstraße r e traß ch nun g un Pla n Pla mp Kä nd sta and eg hw Ge eg dw Ra che Flä ahn Alte B dorf str aß raß tst erts ße Be st Be . dw Lan ße ostra Casin BPlan II/65-B ssel fei s mm da hn Ba es W Eb a hstr aße heic erstr Kirc Kais BPlan II/65-B te Al - Dü Postropsweg Aac en 00 4. Pesch ................................................ e raß e Mü BPlan II/65-A 2 Stra Fe ld rn Do OD OD rmo R 259 00 04. 2.1 Kämpchenstraße: - 2-Richtungsradweg - Gehwegsanierung Pl an Bahnhof Kohlscheid on Roerm ei de r AS3 eg 0 2 4 6 8 10 [m] 4 Merkstein Pa nn es h ße TPH ße ra t Erweiterung kauls Pla r. An Vie slap p Anschluss siehe Blatt V4 ße tra al ds nw hs tra raße der St Freies Feld: - 2-Richtungsradweg - Gehweg - Beleuchtung - Witterungsschutz (Hecken & Bäume) Kohlscheid Kerkrade nV r St ac on Roerm 0 2 4 6 8 10 [m] Plan V3 Herzogenrath lb Uersfeld Be sta nd Pl W an irt un sc g ha fts we Ra g dw eg 0 2 4 6 8 10 [m] Plan V2 s Hau rger nsbe Fore Ha se n-S yde -He st e on de r Wirtschaftsweg: - 2-Richtungsradweg - Witterungsschutz (Hecken) - Beleuchtung t Aachen e traß Haus-Heyden-Straße eide St r. Heerlen Horbach Am Stadtgebiet Herzogenrath irt sc ha fts w tr ks Richterich Haus-Heyden-Straße on de r Geplantes Baugebiet llhaus Ha se m Bundesautobahn a Am Zo ße nw a lds tra Be s ße Kü ppe rsh ofw eg R oe r Entwässerungsabschnitt aa Sl f st ra Bank ße Wilsberg W Hasenwaldstraße: - Fahrradstraße - Gehweg ße - Entwässerungsgräben verrohren tra S r Kohlscheide - Hecke versetzen tra Landes- und Bundesstraßen Dü 232 0 2 4 6 8 10 [m] lds 231 Locht Nach Fertigstellung der Haupterschließung Richtericher Dell: Radschnellwegachse zwischen Pannesheide und Richterich hi Sc f'm we g fw . Str ra d n- er fe Bahnstrecke 4 Ausbaustrecke AS3: Radschnellverbindung zwischen Bank und Pannesheide eg Stadtgebiet Aachen ta r ide e ch hls Aa ch e Kü Sc hlo s s-S Feuerwache Beginn / Ende Ortsdurchfahrt Pannesheide esh ch ön au -S ODOD OD OD N nd Haupterschließung Richtericher Dell Sonstiges Pan n tra ße Richterich Staatsgrenze ts Wir nd sta g nun a l P Be 0 2 4 6 8 10 [m] Wirtschaftsweg: - 2-Richtungsradweg - Wirtschaftsweg - Witterungsschutz (Hecken & Bäume) - Beleuchtung Übersichtslageplan Richterich - Kohlscheid gez.: Portillo Melchior, R. Datum: bearb.: Portillo Melchior, R. Format: gepr.: Proj.-Nr.: Juni 2017 1160 x 580 80806s Maßstab: 1:5.000, 500 Blatt Nr.: V3 Index _ Q:\PROJEKTE\80806s\13 Zeichnungen\02 Studie Vorplanung\80806s_V2-5.dwg-V3 08.06.17-18:23 Stra ß ger Bere nsbe r Plangleich, Kreisverkehr Gemeindegrenze Au eh Planfrei, Tunnel Verwaltung Amstelbachstraße an un g keine Anlage Im Regelfall sind Radschnellwegbegleitende Gehwege mit befestigter Oberfläche vorgesehen bzw. vorhanden. Ko G Fahrradstraße Kein Gehweg am Radschnellweg [Ausnahme] ße Forsterheider-Stra Pl Schutzstreifen Fußgängerführung e aß str Fa hr 2-Richtungsradweg Der Radschnellweg wird an allen Knotenpunkten außer denen mit Lichtsignalanlage und Kreisverkehren vorrangig bzw. planfrei geführt. OD OD 2. 50 Geh- und Radweg Planung Knoten / Ingenieurbauwerke Ortsaus-/eingang Richterich Verlegung an geplante Anbindung Richtericher Dell aße ld-Str er-Fe Bank ße aße nder Str Roermo 4. 00 1-Richtungsradweg, Radfahrstreifen Tempo-30-Strecke ch Anschluss siehe Blatt V2 eg Gehw Alte Bahn: - 2-Richtungsradweg - Gehweg lba st e Am 231 e straß st gs un s Fahrrad e takt.B ad Fahrr ifen sstre zung n e r g ng Gehweg eg Vets cha uer W 4. 00 50 2. 8. 25 her bac r o H ße Stra nu rei 0 we g AS2 cher n Parke 4.0 hn e Hor ba Ge eg Gehw Pla hweg 4.45 e traß Roermonder Straße: Giers - 2-Richtungsradweg - Gehweg - Neuordnung Fahrbahn a S tr Radw Zeichenerklärung und Hinweise BW 03 Tunnel unter der Roemonder Straße (L232) Länge = 40,00m LH ≥ 4,00m B = 7,25m nung nd Pla eg 231 0 2 4 6 8 10 [m] Haltepunkt Richterich nd sta Be P g 8.15 5.30 eh ih stand g Be lanun 75 G we vo g G rh . eh B we a u g mre un 2.50 Ausbaustrecke AS2: Aus der Horbacher Straße zwischen Roermonder Straße und Ortsausgang Richterich als Radschnellverbindung (Nach Fertigstellung der Haupterschließung Richtericher Dell) hr ba Pl an d estan ng B u n la P 4.00 Fa d 0 2 4 6 8 10 [m] Besta Ra d Anschluss siehe Blatt V5 75 Be st an Locht Zeichenerklärung und Hinweise K ar l-Fr ied rich g er Str aße V1 and AS1 Best P eg Gehw Variante mit Streckennummerierung [Ausbaustandards gem. Radschnellverbindungen] Plan V2 Ausbaustrecke mit Streckennummerierung [Ausbaustandards gem. Radschnellverbindungen] N Horbacher Straße: - Geh- und Radweg (3,00m) - Bepflanzung (abschnittsweise) sbe r Bochholtzer W eg r en un Geh- g lanun Horbach Hauptroute dwe d Ra bahn Fahr rts o Inner V5 Radschnellweg Richterich Radschnellweg [Niederlande] A1 0 2 4 6 8 10 [m] 0 20 40 60 80 100 Av 150 200 250 300 350 400 450 500 [m] an -St raß e Anbindung mit Streckennummerierung [keine Ausbaustandards gem. Radschnellverbindungen] Plan V3 Aachen Kohlscheid Geplante Führungsform Ortseingang Horbach - Querungsstelle mit geschwindigkeitsdämpfender Funktion - Führung innerorts: Schutzstreifen - Führung außerorts: Geh- und Radweg N Silberpatwe g 0 2 4 6 8 10 [m] Horbacher Straße: - Tempo-30-Strecke Avantis g Lau 0 2 4 6 8 10 [m] Geplante Linienführung bahn Fahr rorts Auße ung Plan d n a t Bes n Silberpatwe g Bes tand 3.00 Seit entr enn Geh stre - un ifen dR adw eg ng Pl a Plan u Heerlen 1-Richtungsradweg, Radfahrstreifen Geh- und Radweg 2-Richtungsradweg Schutzstreifen Fahrradstraße keine Anlage Kerkrade Pla nV 4 Herzogenrath Merkstein Tempo-30-Strecke tisa llee Ausbaustrecke AS2: Aus der Horbacher Straße zwischen Roermonder Straße und Ortsausgang Richterich als Radschnellverbindung (Nach Fertigstellung der Haupterschließung Richtericher Dell) Laure nsber ger St Bo c h hol tze r We g Anschluss siehe Blatt V2 Planung Knoten / Ingenieurbauwerke raße BW 01 Planfrei, Brücke Plangleich mit Lichtsignalanlage Ingenieurbauwerk mit Nummer Böschungssicherung Plangrundlage Georeferenzierte Luftbilder (Gauß-Krüger-System, Stand vor 2010), zur Verfügung gestellt vom A 62.5 Katasterund Vermessungsamt der StädteRegion Aachen. Der Radschnellweg wird an allen Knotenpunkten außer denen mit Lichtsignalanlage und Kreisverkehren vorrangig bzw. planfrei geführt. O ger St raße Kein Gehweg am Radschnellweg [Ausnahme] e a Av Alter H eerler e all s nti Fußgängerführung [wenn kein Gehweg am Radschnellweg] Im Regelfall sind Radschnellwegbegleitende Gehwege mit befestigter Oberfläche vorgesehen bzw. vorhanden. Weg Gemeindegrenze Gie rstr aß e G Beginn / Ende Ortsdurchfahrt Bahnstrecke 231 Landes- und Bundesstraßen Entwässerungsabschnitt Bundesautobahn Geplantes Baugebiet Nr. Änderung gez. gepr. Datum Weg Ortsaus-/eingang Richterich Verlegung an geplante Anbindung Richtericher Dell Locht ße r Stra che orba H Locht Anbindung Heerlen OD StädteRegion Aachen Zollernstraße 10 52070 Aachen r-F Ba nke straße Ortslage Horbach Führung des Radverkehrs auf Schutzstreifen e e ld-S tra ß OD OD Hor bac her e 231 L 4.00 Scherbstr. ODOD WN Geh- u nd Ra d 0 2 4 6 8 10 [m] 231 Kerkrade RS Horbacher Straße: - Geh- und Radweg (3,00m) - Bepflanzung (abschnittsweise) weg 4.00 eifen nnstr e r t n g Seite adwe nd R u h Ge 3.00 Horbach e Straß 3.00 o erd Ob e rfst raß Ho her rbac Vorplanung 4.00 Stra ß Planun g Bes tand D NL tand g Bes n u n Pla OD OD Anschluss siehe Blatt V3 OD OD 4 eerler Dell er Dell tericher Richterich Rich OD OD ................................................ Sonstiges Ortseingang Horbach Querungsstelle mit geschwindigkeitsdämpfender Funktion Alter H Amstelbac h Richterich e traß Staatsgrenze gesehen: Aachen, den StädteRegion Aachen Verwaltung Radschnellweg Euregio RSW NL 0 2 4 6 8 10 [m] Grenzübergang Locht: - Geh- und Radweg (Horbacher Straße, D) - 2 1-Richtungsradwege (Locht, NL) - Querungsstelle mit geschwindigkeitsdämpfender Funktion an der Staatsgrenze - Bepflanzung Übersichtslageplan Richterich - Locht gez.: Portillo Melchior, R. Datum: bearb.: Portillo Melchior, R. Format: gepr.: Proj.-Nr.: Maßstab: Blatt Nr.: Juni 2017 1350 x 362 80806s 1:5.000, 500 V5 Index _ Q:\PROJEKTE\80806s\13 Zeichnungen\02 Studie Vorplanung\80806s_V2-5.dwg-V5 08.06.17-18:23 e aß Str g We r e au ch nsber rü ne nt ha le r r he ac rb Ho V ets ber dor f s t raß e Haltepunkt h Richteric terich Laure AS2 chö s-S s o l Sch Plangleich, Kreisverkehr Fußgängerführung 231 S traße -S nau Planfrei, Tunnel Radschnellweg Euregio vergleichende Bewertung möglicher Linienführungen zur Querung von Kohlscheider Straße und Toledoring Legende Variante 1 „Hochzeitswiese“ Variante 2 „neben Randlage Kleingärten“ Variante 3 „Randlage Kleingärten“ Variante 4 „Östliche Umgehung“ Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen - Verkehrsmanagement P:\08Verkehrsplanung\Radverkehr\Schnellradwege\Machbarkeitsstudie\Kleingärten Rütsch Stadt Aachen Radschnellweg Euregio Variantenprüfung Kleingärten Rütsch März 2017 Radschnellweg Euregio Vergleichende Bewertung möglicher Linienführungen zur Querung von Kohlscheider Straße und Toledoring Kriterium Variante 1 „Hochzeitswiese“ Variante 2 „neben Rand Kleingartenanlage“ Variante 3 „Randlage Kleingärten“ Länge Umwegfaktor Verhältnis Entfernung zu Luftlinie, gemessen von Einmündung Kreuzung Rütscher Straße/Zufahrt Kleingartenanlage bis südlicher Beginn Alter Bahndamm (Luftlinie 667 m) 690 m 1,03 Fahrzeit Bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 15 km/h 2,8 Minuten 2,7 Minuten 2,7 Minuten 3,6 Minuten 375 m 340 m 320 m 340 m Länge Brückenbauwerke ca. 675 m 1,01 ++ Baukosten ca. 9,0 Mio. € (Einmündung Rütscher Straße/Zufahrt davon Brücken zur Kleingartenanlage bis Beginn Alter 7,8 Mio. € Bahndamm) davon Dammbauwerke 0,6 Mio. € -- 678m 1,02 Variante 4 östliche Umgehung ++ ca. 7,9 Mio. € davon Brücken 7,1 Mio. € davon Anschüttung 0,2 Mio. € o 905 m 1,36 ++ ca. 7,5 Mio. € davon Brücken 6,8 Mio. € + -- ca. 8,5 Mio. € davon Brücken 7,1 Mio. € davon Dammbauwerke 0,7 Mio. € - A 61 Immobilienmanagement und Verkehr, A 61.1 Straßenbau und Verkehrslenkung, Herr Oswald Kriterium Variante 1 „Hochzeitswiese“ Grunderwerb: Anzahl betroffener Eigentümer (außer Stadt Aachen und Landesbetrieb Straßenbau) 2 Grunderwerb: Länge der betroffenen Trasse (außer Stadt Aachen und Landesbetrieb Straßenbau) 50 m Eingriffe in Natur und Landschaft Variante 2 „neben Rand Kleingartenanlage“ Variante 3 „Randlage Kleingärten“ _ - • Beseitigung von Baum- und Strauchbewuchs im Bereich der Brückenpfeiler,´ • Schüttung eines Erddamms südlich der Kohlscheider Straße (Grundfläche ca. 5.000 m²), • Verlust von Wiesenland („Hochzeitswiese“ -- - • Beseitigung von Baum- und Strauchbewuchs im Bereich der Brückenpfeiler und in der Böschung am westlichen Rand der Kleingartenanlage Rütsch • Verbreiterung der Aufschüttung am Rand der Kleingartenanlage _ ++ - - Variante 4 östliche Umgehung 4 ++ 220 m • Beseitigung von Baum- und Strauchbewuchs im Bereich der Brückenpfeiler,´ • Beseitigung von Baum- und Strauchbewuchs im Bereich der Brückenpfeiler,´ • Verlust von Biotopfläche in der Kleingartenanlage Rütsch • Schüttung eines Erddamms südlich der Kohlscheider Straße (Grundfläche ca. 5.000 m²), o -- -- • Verlust von Wiesenland südlich der Kohlscheider Straße A 61 Immobilienmanagement und Verkehr, A 61.1 Straßenbau und Verkehrslenkung, Herr Oswald Kriterium Variante 1 „Hochzeitswiese“ Variante 2 „neben Rand Kleingartenanlage“ Variante 3 „Randlage Kleingärten“ Variante 4 östliche Umgehung ) Konflikte Gesamtwertung • Einschränkung der landwirtschaftlich en Nutzung im Bereich Hochzeitswiese • Unmittelbare Führung neben der Kleingartenanlage Rütsch • Dauerhafter Verlust von 2 Gärten in der Kleingartenanlage Rütsch - o - + • Unmittelbare Führung neben den übrigen Gärten der Kleingartenanlage Rütsch • Einschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung südlich der Kohlscheider Straße -- + • Anlage Gehweg entlang Rütscher Staße zwischen Nizzaallee und Zugang zur Brücke teilweise entweder nicht möglich oder mit zusätzlichen Eingriffen in vorhandene bewachsene Böschungen -- -- A 61 Immobilienmanagement und Verkehr, A 61.1 Straßenbau und Verkehrslenkung, Herr Oswald Zeichenerklärung und Hinweise 4.00 Bestand 4.00 s Sicherheitstrennstreifen o 7 o o 28 oo o o o o o o o o o o o o o 5 o o o o o 16.43 o o o o o o o o o o o o o oo o o o o o o o oo o o o o o o o 577 o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o 56 7 o o 577 a o o o o o o o o o o o o 575 o o 1 o o 3 oo 573 a 573 b o o o o o o 573 1.0057 180.85 17 o o o o o 5 o o 7 9 o o o o o 13 11 605 o o o o o 2 4 o o o o o 6 o o o o o 571 o o o o o o 8 o o o o 1 10 o o o 12 9 o o 16 o o o o 18 o o 20 o oo o o o 24 15 o o o 3 o o o o 26 o 22.82 23.60 o 22 o Regelquerschnitt 5 [Haus 584] 56 Regelquerschnitt 3 [Haus 562] Regelquerschnitt 1 [Haus 554] Planung o o o 609 o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o 56 2 55 o 9 o o 593 o 576 oo o o o o o o o 56 o 55 7 55 5 o o o o o o o o o o 7 o o 588 o o o o o 615 o o o 586 o o o 2 3 55 o o o o uz o 584 o o o oo o 2 b 56 o 4 o oo o Am Kre 599 o o o 582 a o o RQ3 RQ4 597 o o o o o 578 o o 2 a 56 o 582 o o o 580 o o o o o o o o o o o oo 1 o o 1.0038 179.88 o o o o 1.0066 o 5 182.2 o o o 4 o o o o 1 o o o o o o Roermo nde o o oo o o 3 o o o 594 o o 7 6 o 1.0084 182.5 o o 5 o o o o o o Rat o o o o o o o o o o RQ2 RQ5 4 o o 6 o atz o o o 590 o o r S on uspl ha o o o o 604 606 o o o o o o o o o o o o o o o o 622 o o 614 61 6 61 8 62 0 o o 608 610 612 o o o Schlo ss - S chönau - Stra ße o aß e o o o o o o o o o o o o oo o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o oo o 12 o o o o o o o o o o o o o 4 28 o o o 30 o o 77 a o 9 1.0008 179.30 o 602 o o o o o o o 11 o 3 a oo o o o o o o o o 50 o o o o o o o o o o o 2 o o o 10 o o o 13 r Straß e o o o 25 o o o 55 a 27 o o o o o o o 552 29 600 RQ6 o 3 7 o oo 8 o o 2 o o o 550 5 o o o o oo Richterich o o RQ1 o oo o o o o a 552 o o o o o 542 o o 1 554 o o o o 540 o o 3 o o o o o 546 548 o o o o oo ach er Str o o o o o o o o o o o o o Ho rb o oo o 574 o 595 o o o o o ße Roe b 552 o 538 536 591 o o rm 589 o o o 3 o o o e o oo o o o o 535 o 1 22 o o o o o o 54 541 tra de 587 585 Straß o o onder o o o o o 539 54 545 1 9 55 7 54 o Verschmälerung Nebenanlage 537 534 3.37 Verbreiterung Nebenanlage 16 o o o 2.00 Gehweg o 1.33 50 2.00 Schutz- S Parkstände/ streifen Baumbeete (Bushaltestelle am Fahrbahnrand) 2.82 Verbreiterung Nebenanlage o o o oo o 5.00 Fahrbahn o 2.00 Gehweg o 3.82 Gehweg 1.85 Gehweg o 2.00 Parkstände 2.43 Parkstände o 1.50 50 Schutz- S streifen 6.42 Fahrbahn o 7.89 Gehweg/Platzbereich 5.50 Fahrbahn 2.00 Parkstände/ Baumbeete 3.00 60 S Radschnellweg* (Engstelle) o 1.50 50 2.00 SchutzParkstände/ S streifen (Bushaltestelle) 2.50 Gehweg 2.05 Radweg o 8.05 Gehweg / Platzbereich 1.68 Gehweg o 5.00 Fahrbahn 3.00 Parkstände 5.04 Gehweg o 75 S 3.24 Fahrbahn 2.00 Parkstände o 4.00 Radschnellweg 3.22 Fahrbahn 7.00 Fahrbahn o 2.20 Parkstände 1.16 2.65 Grün/ Bushaltestelle Bushalte(Buskap) stelle 4.00 3.00 Radschnellweg Bushaltestelle (Wartebereich) o 1.87 Verbreiterung Nebenanlage Verschmälerung Nebenanlage gesehen: Aachen, den StädteRegion Aachen ................................................ Nr. 1.59 Gehweg 2.50 Gehweg 1.92 Radweg 8.46 Fahrbahn 4.00 Radschnellweg 3.74 Verbreiterung Nebenanlage 75 S 3.89 Gehweg 5.00 Fahrbahn 1.50 Schutzstreifen 2.11 Gehweg 1 78 Verschmälerung Nebenanlage 1.92 Gehweg 2.25 Gehweg 1.98 Radweg 2.00 Parkstände/ Baumbeete 3.34 Radschnellweg 2.44 Verbreiterung Nebenanlage Datum Zollernstraße 10 52070 Aachen 6.76 Fahrbahn 75 S gepr. StädteRegion Aachen 21.31 15.09 15.86 gez. Regelquerschnitt 6 [Haus 594] Regelquerschnitt 4 [Haus 575] Regelquerschnitt 2 [Haus 559] Änderung 5.00 Fahrbahn 2.43 Gehweg 1.50 Schutzstreifen 2.25 Gehweg 18 Verschmälerung Nebenanlage 4.10 Grünfläche 4.00 Radwegschnellweg 1.84 Gehweg 2.50 Gehweg 2.15 Grünstreifen 1.59 Grünstreifen 4.59 Fahrbahn 3.22 Fahrbahn 1.98 Fahrbahnteiler 3.00 Fahrbahnteiler 4.58 Fahrbahn 2.07 Gehweg Vorplanung 3.00 Fahrbahn 1.50 Schutzstreifen 2.50 Gehweg Radschnellweg Euregio 43 Verbreiterung Nebenanlage gez.: Datum: Schmidt B. Richterich - Kohlscheid Regelquerschnitte 1-6 Roermonder Straße Juni 2017 bearb.: Portillo Melchior, R. Format: gepr.: Proj.-Nr.: Maßstab: Blatt Nr.: 590 x 297 80806s 1:100 V6 Index _ Q:\PROJEKTE\80806s\13 Zeichnungen\02 Studie Vorplanung\80806s_V6.dwg-V6 01.06.17-11:42 1.96 Gehweg 1.93 Radweg 1.87 Radweg o 1.96 Gehweg 3.10 Gehweg Roerm 00 49 00 39 Herzogenrath 0 130 0 0 73 Heerlerbaan 00 39 800 Kerkrade - Zentrum 500 140 0 0 170 1700 80 0 100 0 1 000 1000 0 60 70 0 Pannesheide 0 170 0 300 14 00 00 31 Kerkrade-West 50 70 0 30 0 Klinkheide 2200 0 50 00 10 Horbach 20 0 600 Bank Avantis 600 Kohlscheid 500 0 80 80 0 0 0 150 19 00 900 17 0 0 500 80 Richterich 3000 2700 Laurensberg 0 60 700 14 00 2600 300 200 0 W es t 220 90 0 00 15 1000 pu s 0 21 00 Ca m 70 Universität 1300 Campus Melaten 12 00 Aachen - Zentrum 600 Umweltverträglichkeitsstudie zum Radschnellweg Aachen-Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen Konzept StädeRegion Aachen Umweltverträglichkeitsstudie zum Radschnellweg Aachen-Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen Auftraggeber: StädteRegion Aachen Straßenbau und Verkehrslenkung Zollernstraße 10 52070 Aachen Erstellt durch: SCHMELZER · Die Ingenieure GARTENSTRAßE 38 52249 ESCHWEILER Tel.: 02403 / 50 86-0 Fax: 02403 / 50 86-15 post@schmelzer-ingenieure.de Bearbeitet: Dipl.-Ing. Kerstin Rademacher Sabine Niehaus Marwin Lüttke Projektnummer: 14-039 Eschweiler, den 29.05.2015 Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 2 von 187 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkung 10 1.1 Rechtliche Grundlagen 11 1.2 Umweltverträglichkeitsstudie 11 2 Kurzbeschreibung des Vorhabens, verkehrliche Bedeutung 13 2.1 Kurzbeschreibung des Vorhabens 13 2.2 Verkehrliche Bedeutung 13 3 Abgrenzung und Charakterisierung des Untersuchungsraumes 15 3.1 Abgrenzung des Untersuchungsraumes 15 3.2 Naturräumliche Charakterisierung des Untersuchungsraumes 17 3.3 Heutige Nutzungen 18 3.4 Planerische Ziele der Raum- und Landesplanung 19 3.4.1 Regionalplan 19 3.4.2 Kommunale Bauleitplanung 20 3.5 Umweltziele aus gesetzlichen und planerischen Vorgaben 21 3.5.1 Europäische Schutzgebiete „Natura 2000“ 21 3.5.2 Naturschutzgebiete (NSG) 22 3.5.3 Gesetzlich geschützte Biotopflächen (GB) 23 3.5.4 Landschaftsschutzgebiete (LSG) 24 3.5.5 Naturdenkmale (ND) 24 3.5.6 Geschützter Landschaftsbestandteil (GLB) 25 3.5.7 Zweckbestimmung für Brachen 25 3.5.8 Naturnaher Lebensraum (LB) 26 3.5.8.1 Europäische Wasserrahmenrichtlinie 4 26 Ermitteln, Beschreiben und Beurteilen der Umwelt und ihrer Bestandteile (Raumanalyse) 28 4.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen 28 4.1.1 Biotoptypen/ Pflanzen 28 4.1.1.1 Ergebnisse 28 4.1.1.2 Diskussion und Bewertung 29 Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 3 von 187 4.1.2 Fauna 34 4.1.2.1 Vögel 37 4.1.2.2 Reptilien 47 4.1.2.3 Amphibien 48 4.1.2.4 Fledermäuse 50 4.1.2.5 Feldhamster 62 4.1.3 Biotopkomplexe und Funktionsräume 64 4.1.4 Empfindlichkeit des Schutzgutes Tiere und Pflanzen 69 4.1.5 Vorbelastung des Schutzgutes Tiere und Pflanzen 69 4.1.6 Zusammenfassung Schutzgut Tiere und Pflanzen 70 4.2 Schutzgut Boden 72 4.2.1 Material und Methode 72 4.2.2 Bedeutung/ Eignung 72 4.2.3 Vorbelastungen 78 4.2.4 Diskussion und Bewertung 83 4.3 Schutzgut Wasser 84 4.3.1 Grundwasser 84 4.3.1.1 Bedeutung/ Eignung 86 4.3.1.2 Empfindlichkeit 88 4.3.1.3 Vorbelastung 88 4.3.2 88 Oberflächengewässer 4.3.2.1 Bedeutung/ Eignung 90 4.3.2.2 Empfindlichkeit 91 4.3.2.3 Vorbelastung 91 4.3.3 Zusammenfassung Schutzgut Wasser 92 4.4 Schutzgut Klima/Luft 93 4.4.1 Bedeutung/ Eignung und Empfindlichkeit 97 4.4.2 Vorbelastung 98 4.4.3 Zusammenfassung 98 4.5 Schutzgut Landschaft 98 Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 4 von 187 4.5.1 Bedeutung/ Eignung 101 4.5.2 Empfindlichkeit 103 4.5.3 Vorbelastung 103 4.5.4 Zusammenfassung 103 4.6 Schutzgut Mensch 104 4.6.1 Bedeutung/ Eignung und Empfindlichkeit 105 4.6.2 Vorbelastung 106 4.6.3 Zusammenfassung 106 4.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter 107 4.7.1 Bedeutung/ Eignung und Empfindlichkeit der Kultur- und Sachgüter 108 4.8 Wechselwirkungen 108 5 Wirkungsanalyse 110 5.1 Beschreibung der zu untersuchenden Varianten 111 5.2 Ermitteln der umwelterheblichen Wirkfaktoren der Varianten (baubedingt, anlagenbedingt, verkehrs-/ betriebsbedingt) 121 5.2.1 Baubedingte Wirkungen 123 5.2.2 Anlagenbedingte Wirkungen 123 5.2.3 Betriebsbedingte Wirkungen 125 5.3 Ermitteln, Beschreiben und Beurteilen der zu erwartenden Auswirkungen der geplanten Trassenvarianten auf die Schutzgüter 5.3.1 126 Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen und artenschutzrechtliche Betrachtung 126 5.3.1.1 Vögel 128 5.3.1.2 Fledermäuse 134 5.3.1.3 Reptilien 135 5.3.1.4 Amphibien 135 5.3.2 136 Artenschutz 5.3.2.1 Artenschutzrechtliche Betrachtung der Avifauna 138 5.3.2.2 Artenschutzrechtliche Betrachtung der Reptilien 142 5.3.2.3 Artenschutzrechtliche Betrachtung der Amphibien 142 5.3.2.4 Artenschutzrechtliche Betrachtung der Fledermäuse 143 Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 5 von 187 5.3.2.5 Artenschutzrechtliche Betrachtung der Feldhamster 144 5.3.3 Auswirkungen auf Tier und Pflanzen (Zusammenfassung) 144 5.3.4 Auswirkungen auf das Schutzgut Boden 149 5.3.5 Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser 157 5.3.6 Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/ Luft 160 5.3.7 Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild/ Erholung 162 5.3.8 Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch 166 5.3.9 Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter 168 5.4 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen 170 5.4.1 Vermeidungsmaßnahmen 170 5.4.2 Verminderungsmaßnahmen 171 5.5 Ausgleichbarkeit von Eingriffen 172 5.6 Eingriffe in den Artenschutz 173 5.7 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben 174 6 Vergleich der Trassenvarianten 175 7 Allgemein verständliche Zusammenfassung 179 8 Literatur 183 Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 6 von 187 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Natura 2000- Gebiete nach § 32 BNatSchG 21 Tabelle 2: Naturschutzgebiete nach § 20 LG NRW 22 Tabelle 3: Geschützte Biotope nach § 62 LG NRW 23 Tabelle 4: Landschaftsschutzgebiete § 21 LG NRW 24 Tabelle 5: Naturdenkmale nach § 22 LG NRW 24 Tabelle 6: Geschützter Landschaftsbestandteil nach § 23 LG NRW 25 Tabelle 7: Naturnahe Lebensräume 26 Tabelle 8: Bewertung der Biotoptypen nach LANUV 30 Tabelle 9: Artenliste aus avifaunistischer Kartierungen 2014 40 Tabelle 10: Klassifizierung der schutzwürdigen Böden 73 Tabelle 11: Schutzwürdige Böden im Untersuchungsraum 74 Tabelle 12: Bewertung der Böden im Untersuchungsraum 74 Tabelle 13: Bodendenkmäler im Untersuchungsraum 77 Tabelle 14: Naturbelassenheit/ Vorbelastung der Böden im UR 82 Tabelle 15: Ermittlung der Gesamtbedeutung - Boden 83 Tabelle 16: Grundwasserkörper im Untersuchungsraum 85 Tabelle 17: Grundwassermessstellen im Untersuchungsraum 87 Tabelle 18: Oberflächenwassermessstellen im Untersuchungsraum 89 Tabelle 19: Monatliche Durchschnittstemperaturen und -niederschläge im UR 94 Tabelle 20: Routenführung und Streckenlänge Radschnellweg 119 Tabelle 21: Auswirkungen des Radschnellweges innerhalb des UR 122 Tabelle 22: Baubedingte Wirkungen 123 Tabelle 23: Anlagenbedingte Wirkungen 123 Tabelle 24: Streckenlänge und Neuversiegelung durch die einzelnen Trassenvarianten 124 Tabelle 25: Betriebsbedingte Wirkungen 126 Tabelle 26: Beanspruchte Biotopfläche durch den Radschnellweg 127 Tabelle 27: Planungsrelevante Vogelarten aus avifaunistischer Kartierung 2014 139 Tabelle 28: Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen 147 Tabelle 29: Beanspruchung von Boden durch den Radschnellweg 151 Tabelle 30: Auswirkungen auf das Schutzgut Boden 155 Tabelle 31: Variantenvergleich - Variante 2A/ 2B 175 Tabelle 32: Variantenvergleich - Variante 6A/ 6B 176 Tabelle 33: Variantenvergleich - Variante 7A/ 7B 177 Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 7 von 187 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lage und Abgrenzung des Untersuchungsraums 16 Abbildung 2: Teilbereiche der faunistischen Untersuchung 35 Abbildung 3: Flächen für die Baumhöhlenkartierung nördlicher Abschnitt (grün) 51 Abbildung 4: Flächen für die Baumhöhlenkartierung südlicher Abschnitt (grün) 52 Abbildung 5: Lage der untersuchten Unterführungen 53 Abbildung 6: Außenansicht des Durchlasses 54 Abbildung 7: Von Innen stellt der Durchlass eine glatte Röhre dar 55 Abbildung 8: Außenansicht der Unterführung 55 Abbildung 9: Innenansichten der Unterführung 56 Abbildung 10: Innenansichten der Unterführung 57 Abbildung 11: Innenansichten des Durchlasses. Unten: Fledermaus im Deckenspalt 58 Abbildung 12: Außenansicht des Tunnels 59 Abbildung 13: Innenansichten des Tunnels 59 Abbildung 14: Innenansicht des Tunnels mit frisch verputztem Teilbereich. 60 Abbildung 15: Spalt mit Fledermaus (Myotis spec.) 60 Abbildung 16: Durchgang offen und hell, weist wenige Spalten und Öffnungen auf 61 Abbildung 17: Biotopflächen westl Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf 64 Abbildung 18: Amstelbach bei Uersfeld 65 Abbildung 19: „Alter Bahndamm“ nördlich Lousberg 66 Abbildung 20: Extensiv genutzte Ackerflächen westlich Horbach 67 Abbildung 21: Intensiv genutzte Ackerflächen südlich Kinkheide 68 Abbildung 22: Universitätsgelände mit überwiegend versiegelten Flächen 69 Abbildung 23: Höckerlinie südlich Broicher Höfe 77 Abbildung 24: Ausschnitt aus dem Altlastenverdachtsflächenkataster der Stadt Aachen 79 Abbildung 25: Blick von „Alten Bahndamm“ in Richtung Lousberg 101 Abbildung 26: Varianten - Radschnellweg 112 Abbildung 27: Bestehende Rütscher Straße im Abschnitt 2 113 Abbildung 28: Musterquerschnitt Rütscher Straße im Abschnitt 2 114 Abbildung 29: Bestehende Roermonder Straße im Abschnitt 3 115 Abbildung 30: Bestehende Roermonder Straße im Abschnitt 3 115 Abbildung 31: Radschnellweg entlang der Bahntrasse (Abschnitt 5) 117 Abbildung 32: Schutzkategorien nach nationalem und internationalem Recht 136 Abbildung 33: Horbacher Straße (L 231) mit begleitenden Gehölzstrukturen 164 Abbildung 34: Gebäude im Nahbereich der Bahn „Auf den Heggen“ 167 Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 8 von 187 Anlagenverzeichnis Anlage Bezeichnung Maßstab Karte 1 Biotoptypen, Fauna – Bestand, Blatt 1 bis 5 Karte 2 Tiere und Pflanzen – Bewertung, Blatt 1 und 2 1: 10.000 Karte 3 Boden - Bestand, Blatt 1 und 2 1: 10.000 Karte 4 Boden - Bewertung, Blatt 1 und 2 1: 10.000 Karte 5 Wasser - Bestand und Bewertung, Blatt 1 und 2 1: 10.000 Karte 6 Klima / Luft - Bestand und Bewertung, Blatt 1 und 2 1: 10.000 Karte 7 Landschaftsbild - Bestand und Bewertung, Blatt 1 und 2 1: 10.000 Karte 8 Mensch, Kultur- und Sachgüter - Bestand und Bewertung, 1: 5.000 Blatt 1 und 2 1: 10.000 Karte 9 Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen, Blatt 1 und 2 1: 10.000 Karte 10 Auswirkungen auf Boden und Wasser, Blatt 1 und 2 1: 10.000 Karte 11 Auswirkungen auf Landschaftsbild, Blatt 1 und 2 1: 10.000 Karte 12 Auswirkungen auf Mensch, Klima / Luft, Kultur- und Sachgüter, Blatt 1 und 2 Anlage 13: 1: 10.000 Liste der Höhlenbäume mit Angaben zu Lage, Baumart und Höhlenart Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 9 von 187 1 Vorbeme rkung Die StädteRegion Aachen plant mit den Projektpartnern Stadt Aachen und Stadt Herzogenrath einen grenzüberschreitenden Radschnellweg mit einer Gesamtlänge von rund 30 km. Dieser soll an ausgebaute Radwege der Gemeinde Heerlen, Gemeinde Kerkrade, Parkstadt Limburg und Provinz Limburg anschließen und die Zentren von Aachen, Herzogenrath und Kerkrade miteinander verbinden. Die Projektpartner haben sich mit einem Planungskonzept erfolgreich beim Planungswettbewerb Radschnellwege des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2013 beworben. Darin wurde eine Linienführung mit Varianten für einzelne Streckenabschnitte entworfen. Im Auftrag der StädteRegion Aachen wird von Schmelzer · Die Ingenieure eine Umweltverträglichkeitsstudie erstellt. In dieser Studie sollen Umweltauswirkungen der entwickelten Linienführung einschließlich der Varianten auf deutscher Seite untersucht und dargestellt Umweltauswirkungen werden. Einzelne verglichen um Varianten eine möglichst werden hinsichtlich umweltschonende ihrer Variante herausarbeiten zu können. In Absprache mit den Trägern öffentlicher Belange (TöB) wurde am 22.09.2014 ein Scoping-Termin durchgeführt, an dem Untersuchungsraum und Untersuchungsumfang festgelegt wurden. Naturschutzbehörden Am die 09. Dezember Ergebnisse der 2014 wurden den Biotoptypenkartierung zuständigen vorgestellt. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wurden weitere faunistischer Untersuchungen für die Artengruppen Fledermäuse und höhlenbrütende Vögel für notwenig erachtet. In ausgewählten Gehölzbereichen wurde im Februar 2015 eine Baumhöhlenkartierung durchgeführt. Weiterhin erfolgte im Februar 2015 im Bereich von 5 Bahnunterführungen an der Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf eine Untersuchung auf Fledermausquartiere. Auf Grundlage der Ergebnisse der UVS wird eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, in der eine Trassenführung des Radschnellweges im Detail erarbeitet wird. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 10 von 187 1.1 Rechtliche Grundlagen Rechtliche Grundlage der Umweltverträglichkeitsprüfung ist das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG, 2010). Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein unselbstständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren, die der Entscheidung über die Zulässigkeit von Planungsverfahren dienen. Zweck der UVP ist es, Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig und umfassend zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten, damit ihre Ergebnisse in der Zulassungsentscheidung berücksichtigt werden können. Die Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung sind im UVP-Gesetz geregelt: - Scoping (Festlegung des Untersuchungsrahmens, § 5 UVPG), - Erläuterungsbericht (Unterlagen des Vorhabensträgers nach § 6 UVPG), - Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§§ 7 und 8 UVPG), - Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 9 UVPG), - Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen (§ 11 UVPG), - Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung der Ergebnisse bei der Entscheidung (§ 12 UVPG), - Veröffentlichung (§ 9(2) UVPG). 1.2 Umweltverträglichkeitsstudie In der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) sind die Abschnitte des Radschnellweges auf deutschem Hoheitsgebiet zu untersuchen. Für die Abschnitte auf der niederländischen Seite werden die dortigen Projektpartner ein eigenständiges Planungsverfahren durchführen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf - Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, - Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, - Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, - Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie - die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 11 von 187 Bei der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) handelt es sich um einen gutachterlichen Beitrag, deren Inhalte durch § 6 UVPG vorgegeben werden. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Inhalte: - Beschreibung des Vorhabens mit Angaben über Standort, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden, - Beschreibung der Maßnahmen, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen des Vorhabens vermieden, vermindert, ausgeglichen oder ersetzt werden, - Beschreibung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des Vorhabens, - Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich, - Übersicht über die wichtigsten vom Vorhabenträger geprüften Alternativen, - Beschreibung von Art und Umfang der zu erwartenden Emissionen, der Abfälle, des Anfalls von Abwasser, der Nutzung und Gestaltung von Wasser, Boden, Natur und Landschaft sowie Angaben zu sonstigen Folgen des Vorhabens, die zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen führen können, soweit dies für die Umweltverträglichkeitsprüfung nach Art des Vorhabens erforderlich ist, - Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben und eine - allgemein verständliche Zusammenfassung. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 12 von 187 2 Kurzbeschreibung des Vorhabens, verkehrlic he Bedeut ung 2.1 Kurzbeschreibung des Vorhabens Der geplante Radschnellweg verbindet mit einer Gesamtlänge von 30 km die Stadt Aachen als Oberzentrum mit dem Mittelzentrum Herzogenrath auf deutscher Seite sowie mit dem Oberzentrum Heerlen und dem Mittelzentrum Kerkrade auf niederländischer Seite. Die Siedlungsgebiete von Herzogenrath und Kerkrade liegen unmittelbar nebeneinander und sind im Bereich der Nieuwstraat/ Neustraße zusammengewachsen. Über eine Gabelung des Radschnellwegs in Kohlscheid können beide Stadtzentren vom Radschnellweg erschlossen werden. Eine weitere Gabelung in Aachen-Richterich führt nach Nordwesten zum deutsch-niederländischen Grenzübergang Locht, wo der Anschluss an die bereits heute hochwertige Radroute auf der niederländischen Seite bis zum Heerlener Zentrum hergestellt wird. Die Radrouten nach Kerkrade und Heerlen werden von den niederländischen Partnern in Zukunft als „Snelfietsroute“ weiter verbessert. Der Radschnellweg wird teilweise über vorhandene Wege geführt, einzelne Wegestrecken müssen jedoch komplett neu angelegt werden. Folgende Ausbauvarianten sind für die Anlage des Radschnellweges vorgesehen: - Wegeführung auf vorhandener Fahrbahn; - straßenbegleitender Neu- und Ausbau (Verbreiterung der Fahrbahn); - Ausbau vorhandener z. B. wassergebundener Wege (selbstständige Führung des Radschnellwegs); - Neubau eines selbstständig geführten Radschnellweges. 2.2 Verkehrliche Bedeutung Eine Mobilitätsuntersuchung aus dem Jahr 2011 kommt zu dem Ergebnis, dass in der gesamten StädteRegion Aachen der Radverkehrsanteil 9 % an allen Wegen betrug und damit noch unter dem Bundesdurchschnitt von 10 % lag (MOBILITÄT IN DEUTSCHLAND 2008, BMVBS). Die niederländische Stadt Heerlen hat für ihren Bereich 14 % ermittelt. In der StädteRegion besteht ein überregionales Radverkehrsnetz, das jedoch überwiegend keine höheren Reisegeschwindigkeiten zulässt und vom Ausbauzustand her nicht für größere Radverkehrsmengen ausgelegt ist. Für eine Zunahme des Radverkehrs und Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 13 von 187 insbesondere für Ansprüche von Pedelec-Fahrern bestehen daher insbesondere auf den Hauptachsen noch keine guten Bedingungen. In den niederländischen Kommunen Heerlen und Kerkrade wurde bereits eine hohe Qualität der Radverkehrsanlagen erreicht, schnelle Verbindungen in Richtung Aachen fehlen jedoch. Die Stadt Heerlen und die Parkstad Limburg haben jeweils einen Aktionsplan für Fahrradfahrer aufgestellt, um in den nächsten Jahren das Radverkehrsnetz weiter auszubauen und höhere Radverkehrsanteile zu erreichen. Mit der Einrichtung von Radschnellwegen auf den Hauptachsen könnte die Fahrradnutzung in der StädteRegion und in Südlimburg einen entscheidenden Schub erhalten. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 14 von 187 3 Abgre nzung und Cha rakterisie rung des Unters uchungsra umes 3.1 Abgrenzung des Untersuchungsraumes Der Scoping-Termin zum Radschnellweg wurde am 22. September 2014 durchgeführt. An diesem Termin wurde mit den Trägern öffentlicher Belange, dem Vorhabensträger und sonstigen an der Planung Beteiligten sowohl Umfang als auch Inhalt der Umweltverträglichkeitsstudie festgelegt. Hier wurde der Untersuchungsraum des Radschellweges nach den zu erwartenden Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens (Art, Intensität, Reichweite) abgegrenzt. Er wurde auf eine Größe von etwa 490 ha festgelegt. In Abbildung 1 ist Lage und Abgrenzung des Untersuchungsraums dargestellt. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 15 von 187 Abbildung 1: Lage und Abgrenzung des Untersuchungsraums Wichtigstes Kriterium für die Festlegung des Untersuchungsraums ist der Ausbaugrad der Radwegetrasse. So ist bei einer Trassenführung auf vorhandener Fahrbahn ein Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 16 von 187 Untersuchungsraum von 20 m und bei straßenbegleitendem Ausbau und bei einem selbstständig geführten Neubau des Radschnellweges ein Untersuchungsraum von 100 m beidseits der Trasse vorgesehen. Für Faunistische Untersuchungen wurden ausgewählte Bereiche mit einer Entfernung von bis zu 300 m beidseits des geplanten Radweges festgelegt. Eine Ausnahme bildet hier die Betrachtung der Altlastenverdachtsflächen, hier wurde in Absprache mit der zuständigen Behörde der Untersuchungsraum auf die tatsächliche Straßenbreite festgelegt. 3.2 Naturräumliche Charakterisierung des Untersuchungsraumes NR-554 - Jülicher Börde, Großlandschaft: Niederrheinische Bucht (Nördlich Stadtteil Laurensberg) Die Jülicher Börde entspricht dem westlichen Teil der Niederrheinischen Bucht. Die ansonsten morphologisch eintönige, von mächtigen Lössdecken überlagerte Hauptterrasse ist durch eine im Untergrund bis heute fortlebende Schollentektonik in Einzelbereiche zerlegt und an den Schollenrändern z.T. unruhig gestaltet. Morphologiebelebend wirken sich zudem zahlreiche größere und kleinere Fließgewässer aus, die z.T. tief bis in das paläozoische Grundgebirge (Wurmtal), ansonsten in die tertiären und quartären Deckschichten eingeschnitten sind. Teilweise folgen die großen Täler von Rur und Erft den nordnordwest-verlaufenden Verwerfungszonen. Durch Abbau der hier im Untergrund anstehenden tertiären Braunkohlen (Tagebaubetriebe) sind große Teile der Einheit stark anthropogen verändert. Die natürliche potentielle Vegetation dieser Einheit ist der Maiglöckchen-PerlgrasBuchenwald der Niederrheinischen Bucht (stellenweise Flattergras-Buchenwald). Im Westen bei Herzogenrath ist der Flattergras-Buchenwald (stellenweise PerlgrasBuchenwald) über staunassen Böden der Feuchte Eichen-Buchenwald verbreitet. In den breiten Niederungen von Rur und Erft kommt der Eichen-Ulmenwald westdeutscher und niederländischer Flusstäler (stellenweise Silberweidenwald) vor, ab Grevenbroich im Erfttal auch der Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald (stellenweise Erlenbruchwald und Eichen-Hainbuchenwald). Ansonsten sind in den Tälern und Niederungen Artenreiche Sternmieren-Stieleichen- Hainbuchenwälder verbreitet. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 17 von 187 NR-561 - Aachener Hügelland, Großlandschaft: Eifel-Siebengebirge (Südlich Stadtteil Laurensberg) Das Aachener Hügelland zählt aufgrund seiner Überdeckung mit Kreidesedimenten zu den mesozoischen Berg- und Hügelländern. Die unterschiedlichen Gesteinsausbildungen, ein Sattel- und Muldenbau sowie die tektonische Zerlegung in Gräben und Horste schufen eine abwechslungsreiche Landschaft mit einem Ausräumkessel, Rumpfflächen, Kreide-Hügeln und z.T. breiten Sohlentälern. Nach Westen setzt sich die Einheit auf niederländischem Staatsgebiet fort. Als älteste Gesteine treten innerhalb einer Sattelstruktur im Stadtgebiet von Aachen oberdevone Flaserkalke, Kalkknollenschiefer, Mergelschiefer, Tonschiefer, Sand- u. Kalksandsteine, Knollenkalke und Kalksteinbänke auf. Die natürliche potentielle Vegetation über Kalkgesteinen ist der Perlgras-Buchenwald, für die häufig podsolidierten Böden des Aachener Waldes der Artenarme HainsimsenBuchenwald. Über mehr klastischen (silikatischen), jedoch nicht staunassen Gesteinen ist der Artenreiche Hainsimsen-Buchenwald (stellenweise Perlgras-Buchenwald) verbreitet. Auf staunassen Böden (Pseudogley) ist hier der Rasenschmielen-HainsimsenBuchenwald, stellenweise der Feuchte Eichen-Buchenwald heimisch. Die Lössböden sind Standort des Flattergras-Buchenwaldes (stellenweise Perlgras-Buchenwald). Für die Täler ist der Artenreiche Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwald (lokal auch der Stieleichen-Hainbuchen-Auenwald der Bergtäler, einschliesslich bach- und flussbegleitender Erlenwälder) charakteristisch. 3.3 Heutige Nutzungen Bei dem nördlichen Untersuchungsabschnitt zwischen Kerkrade und Herzogenrath überwiegt die Nutzung als Siedlungsfläche. Sie wird nach Osten hin durch die Bahntrasse Aachen-Düsseldorf begrenzt. Östlich der Bahntrasse befindet sich das Naturschutzgebiet Wurmtal. Dieses Gebiet wird für eine naturbezogene Erholung genutzt. Der nordwestliche Untersuchungsabschnitt, zwischen der niederländischen Grenze und dem Stadtteil Richterich wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Die Wegeverbindungen werden häufig von Hecken, Alleen und Baumreihen begleitet. Auch Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 18 von 187 im östlichen Untersuchungsbereich zwischen den Stadtteilen Kohlscheid und Richterich herrscht Ackernutzung vor. Die südliche Hälfte des Radschnellweges befindet sich ausschließlich in einem städtisch geprägten Siedlungsraum der Stadtteile Richterich, Wildbach und Aachen-Mitte. Ein südwestlicher Untersuchungsabschnitt ist durch die Nutzung von Universität und Gewerbe geprägt. 3.4 Planerische Ziele der Raum- und Landesplanung 3.4.1 Regionalplan Der Regionalplan enthält Grundsätze und Ziele für die räumliche Ordnung und Entwicklung der Planungsregion Aachen, insbesondere in den Bereichen Ökologie, Wirtschaft, Siedlung und Infrastruktur. In den Regionalplan ist zugleich der Braunkohlenplan einbezogen. Das Vorhaben befindet sich innerhalb des REGIONALPLAN DER BEZIRKSREGIERUNG KÖLN, TEILABSCHNITT REGION AACHEN (2003). Es handelt sich dabei um die 1. Auflage des Regionalplans 2003 mit Ergänzungen (Stand: November 2014). Inhalt des Regionalplans sind Festsetzungen für Siedlungsraum, Freiraum und Verkehrsinfrastruktur. Auf den Gebieten der Stadt Aachen mit den Stadtteilen Laurensberg, Richterich und Horbach sowie der Stadt Herzogenrath mit dem Ortsteil Kohlscheid legt der Gebietsentwicklungsplan „Allgemeine Siedlungsbereiche“ fest. Südlich Kohlscheid (südl. Roermonder Straße L232) trifft der Regionalplan Aussagen für gewerbliche Nutzung. Zwischen den Siedlungsflächen wurden „Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche“ festgesetzt. Auf diesen Flächen wurden überwiegend Freiraumfunktionen wie „Schutz der Landschaft und landschaftsgerechter Erholung“ sowie „Regionale Grünzüge“ festgesetzt. Südlich von Kohlscheid befinden sich Ackerflächen, für die keine Freiraumfunktion besteht. Im Bereich des Wurmbachtales legt der Gebietsentwicklungsplan Waldbereiche fest. Vorhandene Schutzgebiete sind im Regionalplan als Flächen für „Schutz der Natur“ dargestellt. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 19 von 187 3.4.2 Kommunale Bauleitplanung Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan ist ein Planungsinstrument der öffentlichen Verwaltung im System der Raumordnung der Bundesrepublik Deutschland, mit dem die städtebauliche Entwicklung der Gemeinden gesteuert werden soll. Die unterste Ebene der Raumordnung auf Ebene der Gemeinden wird als Bauleitplanung bezeichnet. Die Bauleitplanung ist zweistufig und kennt die Planinstrumente Flächennutzungsplan und Bebauungsplan. Der Flächennutzungsplan ist somit förmliches Instrument der Stadtplanung und Ausdruck der gemeindlichen Planungshoheit. Die möglichen Inhalte, das Verfahren der Planaufstellung und die rechtlichen Folgewirkungen des Flächennutzungsplanes sind im Baugesetzbuch definiert. Ergänzende Vorgaben zu den Inhalten finden sich in der Baunutzungsverordnung. Flächennutzungsplan Stadt Aachen Die Stadt Aachen plant die Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans „gesamtes Stadtgebiet Aachen“. Der aus dem Jahr 1980 stammende FNP ist veraltet, an ihm wurden bereits ca. 70 Änderungen rechtswirksam vorgenommen. Der neue Flächennutzungsplan liegt als Vorentwurf mit einem Stand vom 26. Mai 2014 vor und befindet sich zurzeit in der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3(1) Baugesetzbuch. StädteRegion Aachen Für die StädteRegion Aachen mit den Städten Herzogenrath, Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Monschau, Roetgen, Simmerath, Stolberg und Würselen wurde bereits am 06.01.2012 ein digitaler Flächennutzungsplan aufgestellt. Der Untersuchungsraum zum Radschnellweg berührt Flächen der Stadt Aachen und der Stadt Herzogenrath. Von dem etwa 30 km langen Radschnellweg werden nahezu alle Flächenutzungstypen berührt. Zu nennen sind hier: - Flächen für Landwirtschaft; - Gemischte Bauflächen; - Wohnbauflächen; - Hauptverkehrsstraßen; - Bahnanlagen; - Flächen für Wald: - Ausgleichsflächen; Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 20 von 187 - Grünflächen; - Flächen für Landwirtschaft und - Sondergebiete. 3.5 Umweltziele aus gesetzlichen und planerischen Vorgaben In den folgenden Kapiteln sind die im Bereich des betrachteten Untersuchungsraumes liegenden FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete und geschützte Biotope aufgeführt. Weiterhin sind planerische Vorgaben aus dem Landschaftsplan der Stadt Aachen (1988) und dem Landschaftsplan I – Herzogenrath/ Würselen 3. Änderung des Kreises Aachen (Stand: 28.02.2005) aufgeführt. Schutzgebiete und planerischen Vorgaben sind in Karte 2: Tiere und Pflanzen dargestellt. 3.5.1 Europäische Schutzgebiete „Natura 2000“ Im Rahmen der vorliegenden UVS werden die Meldegebiete der Bundesrepublik Deutschland betrachtet, die sich (mindestens teilweise) innerhalb eines Radius von ca. 1.000 m zum Vorhaben befinden. Es handelt sich um das FFH-Gebiet „Wurmtal südlich Herzogenrath“ (Gebietsnummer DE-5102-301). Das FFH-Gebiet begleitet das Fließgewässer Wurm zwischen Herzogenrath im Norden und Würselen im Süden. Teile des FFH-Gebietes sind gleichzeitig als Naturschutzgebiet und als geschütztes Biotop nach § 62 LG NRW gesichert. Weitere FFH-Gebiete befinden sich nicht innerhalb des betrachteten Radius. Tabelle 1: Natura 2000- Gebiete nach § 32 BNatSchG Gebietsbezeichnung Kataster –Nr. Größe [ha] DE-5102-301 437 Beschreibung Wurmtal südlich Herzogenrath Entfernung zum Vorhaben ca. 10 m Bei dem Gebiet handelt es sich um einen großflächigen, naturnahen Auenkomplex der Wurm in der Jülicher Börde. Die weitgehend unverbaute Wurm schlängelt sich durch ein wiesenreiches Tal, dessen Hänge große zusammenhängende Waldflächen aufweisen. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 21 von 187 Die Bestände einer Reihe von FFH-Lebensräumen unterstreichen die landesweite Bedeutung dieses im Naturraum "Herzogenrather Lößgebiet" gelegenen FFH-Gebietes. Neben dem prioritären FFH-Lebensraum "Erlen- und (Silberweiden-)Weichholz-Auenwald an Fließgewässern" ist hier vor allem das naturnahe Fließgewässer mit seinen Hochstaudenfluren zu nennen. Diese Biotopkomplexe wie auch die Stillgewässer bzw. Altarme bieten Arten wie Kammolch, Hirschkäfer und Großem Mausohr einen idealen Lebensraum. Zahlreiche Vogelarten wertgebende Vogelarten wie Eisvogel, Heidelerche, Neuntöter oder Krickente konnten hier festgestellt werden. 3.5.2 Naturschutzgebiete (NSG) Innerhalb der UVS werden die nach § 20 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen ausgewiesenen Naturschutzgebiete (LG NRW) betrachtet, die innerhalb eines Radius von ca. 1.000 m zum Vorhaben liegen. Innerhalb dieses Radius befinden sich vier Naturschutzgebiete die in der folgenden Tabelle 2 dargestellt sind. Tabelle 2: Naturschutzgebiete nach § 20 LG NRW Gebietsbezeichnung Kataster –Nr. Größe [ha] Beschreibung Entfernung zum Vorhaben NSG „Wurmtal südlich Herzogenrath, einschließlich Meisbach, Würselen“ ca. 10 m NSG „Westlich Bank“ ca. 130 m 10 NSG Laub- und Auenwaldgebiet bei Herzogenrath westlich Pannesheide im Amstelbachtal ca. 550 m 43 NSG „Ehemaliger Braunkohlentagebau bzw. ehemalige Deponie Maria-Theresia westlich Herzogenrath“ ca. 770 m ACK-021 548 ACK-022 2 ACK-023 ACK-091 Westlich der Bahnstrecke (Aachen-Düsseldorf) in einer Entfernung von ca. 10 m zum Radschnellweg befindet sich das Naturschutzgebiet „Wurmtal südlich Herzogenrath, einschließlich Meisbach, Würselen“. Von besonderer Bedeutung in diesem Gebiet sind das Fließgewässer Wurm, Stieleichen-Hainbuchenwälder, Erlen-Eschen- und WeichholzAuenwälder. Ebenfalls westlich der Bahnstrecke, in einer Entfernung von 770 m zum Vorhaben befindet sich das NSG „Ehemaliger Braunkohlentagebau bzw. ehemalige Deponie Maria-Theresia westlich Herzogenrath“. Dabei handelt es sich um einen ehemaligen Braunkohlentagebau mit wertvollen Brachflächen. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 22 von 187 Westlich von Pannesheide (Ortsteil Kohlscheid), in einer Entfernung von 550 m zum Vorhaben, befindet sich das NSG „Laub- und Auenwaldgebiet bei Herzogenrath westlich Pannesheide im Amstelbachtal“. Westlich Bank (Ortsteil Kohlscheid) befindet das NSG „Westlich Bank“, eine wertvolle Gebüsch- und Brachfläche in einer Entfernung von ca. 130 m zum Radschnellweg. 3.5.3 Gesetzlich geschützte Biotopflächen (GB) Innerhalb der UVS werden nach § 62 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen gesetzlich geschützten Biotope (LG NRW) betrachtet, die sich innerhalb eines Radius von ca. 1.000 m zum Vorhaben befinden. Tabelle 3: Geschützte Biotope nach § 62 LG NRW Gebietsbezeichnung Kataster –Nr. Größe [ha] Beschreibung Entfernung zum Vorhaben GB-5102-046 Quellbereiche (yFK2) ca. 400 m GB-5102-002 Bruch- und Sumpfwälder (yAC4) ca. 280m GB-5102-005 Auwälder (zAE2) ca. 400 m GB-5102-006 Seggen- und binsenreiche Nasswiesen (YEE3) Sümpfe (yCD0) ca. 200 m GB-5102-007 Röhrichte (yCF0) Seggen- und binsenreiche Nasswiesen (yEC1) Sümpfe (yCD1) ca. 310 m GB-5102-008 Seggen- und binsenreiche Nasswiesen (yEC2) ca. 420 m GB-5102-009 stehende Binnengewässer (natürlich o. naturnah, unverbaut) (yFB0) ca. 400 m GB-5102-010 Seggen- und binsenreiche Nasswiesen (yEC1) ca. 1000 m GB-5102-011 Röhrichte (yCF0) ca. 1000 m GB-5102-026 stehende Binnengewässer (natürlich o. naturnah, unverbaut) (yFC0) ca. 910 m GB-5102-034 Fließgewässerbereiche (natürlich o. naturnah, unverbaut) (zFM5) ca. 90 m GB-5102-040 Fließgewässerbereiche (natürlich o. naturnah, unverbaut) (zFM5) ca. 280 m GB-5102-044 Fließgewässerbereiche (natürlich o. naturnah, unverbaut) (zFM5) ca. 330 m Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 23 von 187 Gebietsbezeichnung Kataster –Nr. Beschreibung Größe [ha] Entfernung zum Vorhaben GB-5102-047 Auwälder (zAE2) ca. 900 m GB-5102-048 Auwälder (zAE2) Auwälder (zAC5) ca. 310 m GB-5102-404 Seggenund Nasswiesen (yEE0) binsenreiche ca. 50 m 3.5.4 Landschaftsschutzgebiete (LSG) Die UVS betrachtet nach § 21 LG NRW geschützte Landschaftsschutzgebiete, die den Untersuchungsraum zum Radschnellweg berühren. Tabelle 4: Landschaftsschutzgebiete § 21 LG NRW Gebietsbezeichnung Kataster –Nr. Bezeichnung LSG 2.2-1 Amstelbach westlich Kohlscheid Naturnaher Hangwald im Bereich Haus Heyden, südlich anschließend Grünland mit Einzelbäumen, Baumgruppen und Obstwiesen. 0m LSG 2.2-2 Wurmtal südlich Herzogenrath Tief eingeschnittenes Flusstal mit prägenden Hangwäldern und grünlandgeprägter Talaue; zum Teil wertvoller alter Baumbestand, der sich an einigen Stellen bis zur Wurm herunterzieht; flachere Hangabschnitte mit Grünlandbenutzung, mit Kleingehölzen durchsetzt. 0m Landschaftsschutzgebiet Stadt Aachen 0m LSG Stadt Aachen Beschreibung Entfernung zum Vorhaben 3.5.5 Naturdenkmale (ND) Innerhalb des UR zum Radschnellweg befinden sich 4 Naturdenkmale. Sie sind nach § 22 LG NRW geschützt. Tabelle 5: Naturdenkmale nach § 22 LG NRW Beschreibung Gebietsbezeichnung Kataster –Nr. Entfernung zum Vorhaben ND-010 Kastanie ca. 6 m ND-541 Pyramideneiche ca. 75 m ND-672 Deutsche Eiche ca. 60 m ND-733 Buche ca. 130 m Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 24 von 187 3.5.6 Geschützter Landschaftsbestandteil (GLB) Im Rahmen der UVS werden die innerhalb des Untersuchungsraumes zum Vorhaben befindlichen nach § 23 LG NRW geschützten Landschaftsbestandteile betrachtet. Tabelle 6: Geschützter Landschaftsbestandteil nach § 23 LG NRW Beschreibung Gebietsbezeichnung Kataster –Nr. Entfernung zum Vorhaben Obstwiesen mit Heckenstrukturen Gut Mühlenbach (südlich Pannesheide) Höckerlinie (ehemaliger Westwall) einschließlich angrenzender Obstwiese östlich Gut Mühlenbach Obstwiese mit Heckenstrukturen südlich Ortsrand von Pannesheide Höckerlinie (ehemaliger Westwall) zwischen Bahnlinie Aachen-Herzogenrath, Roermonder Straße, HausHeyden-Straße ca. 170 m GLB 2.4-6 Obstwiese mit Heckenstrukturen östlich Pannesheide ca. 90 m GLB 2.4-18 Hecken- und Gehölzbestand zwischen Pley und Bardenberg Gehölzbestand nördlich der Ortslage Straß (Stadt Herzogenrath) Heckenstrukturen und Gehölzbestand bei Küppershof ca. 45 m GLB 2.4-2 GLB 2.4-3 GLB 2.4-4 GLB 2.4-5 GLB 2.4-22 GLB 2.4-102 ca. 60 m 0m ca. 2 m ca. 85 m ca. 20 m 3.5.7 Zweckbestimmung für Brachen Der Landschaftsplan setzt nach Maßgabe der Entwicklungsziele die Zweckbestimmung für Brachflächen fest. Die betreffenden Flächen werden entweder der natürlichen Entwicklung überlassen oder in bestimmter Weise genutzt, bewirtschaftet oder gepflegt. Als Brachflächen gelten Grundstücke, deren Bewirtschaftung aufgegeben worden ist oder die länger als drei Jahre nicht genutzt wurden. Insbesondere im Bereich Horbach/ Mirbeltal wurden im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen Ackerrandstreifen, Brachstreifen und Brachflächen angelegt. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 25 von 187 3.5.8 Naturnaher Lebensraum (LB) Innerhalb des Landschaftsplans wurden Naturnahe Lebensräume ausgewiesen. In der folgenden Tabelle sind die im Untersuchungsraum der UVS befindlichen Naturnahen Lebensräume aufgeführt. Tabelle 7: Naturnahe Lebensräume Beschreibung Gebietsbezeichnung Kataster –Nr. Entfernung zum Vorhaben LB-088 Quellgebiet des Steinkaulbaches ca. 5 m LB-094 Feuchtgebiet Schelmshager Weg 0m LB--100 Obstwiese Heerlener Feldweg ca. 15 m 3.5.8.1 Europäische Wasserrahmenrichtlinie Das Europäische Parlament und der Europäische Ministerrat haben mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die am 22. Dezember 2000 in Kraft trat, für alle Mitgliedstaaten der EU einen Ordnungsrahmen für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik geschaffen. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL 2000/60/EG) soll zur Entwicklung einer integrierten, wirksamen und kohärenten Wasserpolitik in Europa beitragen. Die WRRL sieht einen umfassenden Schutz des Schutzguts Wasser (Grundund Oberflächenwasser) vor. Zentrale Forderung der EU-WRRL ist die Erreichung eines „guten Zustands“ von Grund- und Oberflächenwasserkörpern bis 2015, wobei generell für alle Gewässer ein Verschlechterungsverbot gilt. Für das Grundwasser stellen der „gute chemische Zustand“ und der „gute mengenmäßige Zustand“ das Ziel dar. Darüber hinaus ist der gute Zustand daran zu bemessen, dass grundwasserabhängige Oberflächengewässer- und Landökosysteme sowohl chemisch als auch mengenmäßig nicht beeinträchtigt werden. Für alle Grundwasserkörper (GWK) ist zu prüfen, ob sie trotz vorhandener Belastungen die Ziele der WRRL bis 2015 wahrscheinlich erreichen. Sofern Grundwasserkörper die Ziele der WRRL bis 2015 wahrscheinlich nicht erreichen, sind weitere Untersuchungen vorzunehmen und ggf. Maßnahmen zur Zielerreichung vorzusehen. Räumlich erfolgt die Umsetzung der WRRL in Flussgebietseinheiten. Für NRW sind dies Rhein, Weser, Maas und Ems. Zur besseren Umsetzbarkeit werden diese Einheiten weiter in Teileinzugsgebiete und Planungseinheiten unterteilt. Die im Untersuchungsraum Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 26 von 187 befindlichen Gewässerabschnitte gehören zum Flussgebiet Rur, Planungseinheit „Wurm“ und „Senserbach“ (PE_RUR_1300). Eine Bestandsaufnahme liefert ERLÄUTERUNGSBERICHT RUR-W URM UND SENSERBACH (MUNLV 2008). der Für den Untersuchungsraum wurden hier Aussagen zum Zustand von Oberflächengewässer und Grundwasser gemacht. Oberflächengewässer In den Unterlagen zur Planungseinheit „Wurm und „Senserbach“ (PE_RUR_1300) werden Wasserqualität und ökologischer Zustand der Gewässer unterschieden. Die Wasserqualität wird entsprechend der biologischen Gewässergüte (Saprobie = zeigt die Belastung der Fließgewässer mit organischen, biologisch abbaubaren Stoffen an) und der Schadstoffbelastung bewertet. Die im Untersuchungsraum befindlichen Abschnitte von Wurm und Amstelbach besitzen eine „mäßige“ biologische Wassergüte, während der Wildbach eine „sehr gute“ biologische Güte aufweist. Belastungen mit Pflanzenschutzmitteln und sonstigen Schadstoffen weist besonders der Amstelbach auf. Er wurde mit „nicht gut“ bewertet, während die Gewässer Wildbach mit „vermutlich gut“ und Wurm mit „gut“ geringer mit Pflanzenschutzmitteln und sonstigen Schadstoffen belastet sind. Alle drei Gewässer sind mit Metallen belastet und wurden mit „nicht gut“ bewertet. Der ökologische Zustand des Gewässers wird anhand der Strukturgüte und der Zusammensetzung der Fischfauna bewertet. Die Untersuchungen der allgemeinen Degradation beurteilen die Gewässerstrukturen hinsichtlich des Verlaufs und der Beschaffenheit des Gewässerbettes. Der ökologische Zustand der Wurm wurde mit „schlecht“ bewertet, während der Amstelbach einen „mäßigen“ und der Wildbach einen „guten“ ökologischen Zustand besitzt. Die Fischfauna wurde im Untersuchungsraum nicht bewertet. Grundwasser Innerhalb des Untersuchungsraums Grundwasserkörper unterteilen. lässt Nördlich der sich A4 das ist Grundwasser das in drei Grundwasser dem Grundwasserkörper „Hauptterrassen des Rheinlandes“ (DENW_281_03) zuzuordnen, während es südlich der A 4 dem Grundwasserkörper „Südlimburgische Kreidetafel“ (DENW_282_09) angehört. Das Wurmtal südöstlich des Stadtteils Straß ist Bestandteil des Grundwasserkörpers „Linksrheinisches Schiefergebirge“ (DENW_282_10). Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 27 von 187 4 Ermitteln, Beschreiben und Beurteil en der Umwelt und i hre r Bestandteile (Raumanal yse) Die Raumanalyse beinhaltet das Ermitteln, Beschreiben und fachliche Bewerten der Schutzgüter und umfasst im Wesentlichen die Bestandsermittlung und fachliche Bestandsbewertung für die anschließend vorzunehmende Auswirkungsprognose mit Variantenvergleich. Dabei geht es um die Ermittlung der Empfindlichkeit gegenüber dem geplanten Vorhaben für jedes Schutzgut. 4.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen 4.1.1 Biotoptypen/ Pflanzen Innerhalb des UR zum Radschnellweg wurde im Herbst 2014 eine flächendeckende Biotoptypenkartierung gemäß Biotoptypenkartierschlüssel der LANUV NRW durchgeführt. Neben der Kennzeichnung der Biotoptypen sieht der LANUV-Schlüssel (NUMERISCHE BEWERTUNG VON BIOTOPTYPEN FÜR DIE EINGRIFFSREGELUNG IN NRW, 2008) eine Bewertung der einzelnen Biotopflächen vor. Die Ergebnisse sind in Karte 1: Biotoptypen, Fauna dargestellt und werden im Folgenden textlich erläutert. Die verwendeten Biotoptypenkürzel sind in Tabelle 8 aufgeführt. 4.1.1.1 Ergebnisse Der Untersuchungsraum umfasst den Streckenverlauf des Radschnellweges mit einer Länge von ca. 30 km und befindet sich auf dem Gebiet der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen. Er besitzt eine Größe von ca. 490 ha und nimmt je nach Ausbauintensität des Radschnellweges eine Breite zwischen 20 und 100 m beidseits der geplanten Trasse ein. Bei einer Streckenführung auf der vorhandenen Fahrbahn werden die Biotoptypen 20 m, bei einer straßenbegleitenden oder selbstständigen Führung der Trasse 100 m beidseits des Radschnellweges untersucht. Große Teile des Untersuchungsgebietes sind durch Siedlungsflächen (SB2, HN1) und Gewerbeflächen (SB5, SC0, SC2, SD7) geprägt. Im nordwestlichen Teil des Untersuchungsgebietes sowie zwischen den Stadtteilen Richterich und Kohlscheid Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 28 von 187 herrscht landwirtschaftliche Nutzung (HA0, EA0, EB0) vor. Im Nordosten verläuft der Radschnellweg entlang der Bahntrasse Aachen-Düsseldorf. Die Bahnlinie bildet auch die Grenze zu dem im Osten befindlichen FFH-Gebiet „Wurmtal südlich Herzogenrath“. Kennzeichnend für die Bahntrasse Aachen-Düsseldorf und die alte Bahntrasse nördlich des Toledoringes ist der Bewuchs mit einem größtenteils naturnahen Feldgehölz. Im östlichen Teil des Untersuchungsgebiets grenzt das Fließgewässer Wurm (FM5) an den UR an. In die Wurm münden die Fließgewässer Hundforterbenden (FN0) und Wildbach (FM5). Der westliche Teil des Untersuchungsgebietes wird durch den Amstelbach (FM5) mit seinen Zuflüssen Horbach, Schönauer Bach und Steinkaulbach geprägt. Der Untersuchungsraum wird von der Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf (HD3) und verschiedenen Straßen- und Wegeverbindungen (VF0) durchschnitten. Besonders zu nennen sind hier: - Autobahn (A 4), - Roermonder Straße (L 232), - Horbacher Straße (L 231), - Toledoring (L 260), - Zollerstraße, - Rütscher Straße, - Malteser Straße, - Pontstraße und - Schurzelter Straße. 4.1.1.2 Diskussion und Bewertung Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt anhand der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW, 2008). Die Bewertung der Biotopflächen mit Angaben zu Bedeutung und Empfindlichkeit ist der Karte 2 Tiere und Pflanzen zu entnehmen. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 29 von 187 Entscheidend für die Bewertung der im Gelände abgegrenzten Biotoptypen in Wertstufen ist die Erfüllung folgender Parameter: - Natürlichkeit, - Gefährdung/ Seltenheit, - Ersetzbarkeit/ Widerherstellbarkeit sowie - Vollkommenheit. Bei der Einstufung der einzelnen Biotoptypen wird aus naturschutzfachlicher Sicht eine Gleichgewichtung der Parameter vorgenommen. Die Ermittlung des Gesamtwertes des Biotoptyps wird durch arithmetische Mittelwertbildung (gerundet), der vier Parameter bestimmt. Innerhalb des numerische Bewerbungsverfahrens ist eine Bewertung mit einer Skala von 0 - 10 vorgesehen. Die Kennzeichnung und Bewertung der einzelnen Biotopflächen im UR sind in Tabelle 8 aufgeführt. Nach Vorgaben der Musterkarten zur UVS sind Bedeutung und Empfindlichkeit der Biotoptypen in einer vierstufigen Werteskala dargestellt (s. Karte 2: Tiere und Pflanzen). Aus diesem Grund werden die Wertstufen folgendermaßen zusammengefasst: Biotopwert 0 - 3 Fläche mit nachrangiger Bedeutung Biotopwert 4 - 5 Biotope mit mittlerer Bedeutung Biotopwert 6 - 8 Biotope mit hoher Bedeutung Biotopwert 9-10 Biotope mit sehr hoher Bedeutung x= Bei den mit x gekennzeichneten Biotoptypen handelt es sich um Biotoptypen, die aufgrund ihrer zeitlichen Widerherstellbarkeit nicht ausgleichbar sind. Tabelle 8: Bewertung der Biotoptypen nach LANUV Biotoptyp Biotopkürzel BiotoptypCode Biotopnicht wert ausgleich -bar Buchenwald, Anteil Buche > 50 % lebensraumtypische Baumarten 90-100 %, starkes – sehr starkes Baumholz, Strukturen lebensraumtypischer Baumarten mittel ausgeprägt AA0, 43 AA0, 100, ta-11, m 8 x Nadelbaum-Buchenmischwald lebensraumtypische Baumarten 50-70 %, AA4, 22 AA4, 70, ta1-2, m 5 x Wald und Feldgehölz Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 30 von 187 Biotoptyp Biotopkürzel BiotoptypCode Biotopnicht wert ausgleich -bar Erlenwald, lebensraumtypische Baumarten 90-100 %, geringes bis mittleres Baumholz, Strukturen lebensraumtypischer Baumarten mittel ausgeprägt AC0, 40 AC0, 100, ta1-2, m 7 x Pappelmischwald mit Erle, lebensraumtypische Baumarten 0-30 %, geringes bis mittleres Baumholz, Strukturen lebensraumtypischer Baumarten mittel ausgeprägt AF1, 4 AF1, 30, ta1-2, m 4 x Fichtenwald lebensraumtypische Baumarten 0-30 %, mittleres Baumholz, Strukturen lebensraumtypischer Baumarten mittel ausgeprägt AJ0, 4 AJ0, 30, ta2, m 4 x Feldgehölz, lebensraumtypische Baumarten 90-100 %, geringes bis mittleres Baumholz, Strukturen lebensraumtypischer Baumarten mittel ausgeprägt BA1, 40 BA1, 100, ta1-2, m 7 x Feldgehölz, lebensraumtypische Baumarten 90-100 %, geringes bis mittleres Baumholz, Strukturen lebensraumtypischer Baumarten hervorragend ausgeprägt BA1, 42 BA1, 100, ta1-2, h 9 x Feldgehölz im Siedlungsraum, lebensraumtypische Baumarten 90-100 %, geringes bis mittleres Baumholz, Strukturen lebensraumtypischer Baumarten mittel ausgeprägt BA3, 40 BA3, 100, ta1-2, m 7 x Gebüsch/ Strauchgruppe, lebensraumtypische Baumarten > 70 %, BB0, 3 BB0 100 6 Ebenerdige Hecke, lebensraumtypische Baumarten > 70 %, mehrreihig, kein regelmäßiger Formschnitt, Überhälter > 50 cm BHD BD0, 9 BD0 100, kb1, tc 7 Ebenerdige Hecke, lebensraumtypische Baumarten > 70 %, mehrreihig, kein regelmäßiger Formschnitt BD0, 9 BD0 100, kb1 6 Ebenerdige Hecke, BD0, 8 lebensraumtypische Baumarten > 70 %, einreihig, kein regelmäßiger Formschnitt, Überhälter > 50 cm BHD BD0 100, kb, tc 6 geringes – mittleres Baumholz, Strukturen lebensraumtypischer Baumarten mittel ausgeprägt Hecken /Wallhecken/ Gehölzstreifen Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 31 von 187 Biotoptyp Biotopkürzel BiotoptypCode Biotopnicht wert ausgleich -bar 5 Ebenerdige Hecke, BD0, 8 lebensraumtypische Baumarten > 70 %, einreihig, kein regelmäßiger Formschnitt, BD0 100, kb Ebenerdige Hecke, BD0, 7 lebensraumtypische Baumarten > 70 %, einreihig, intensiv geschnitten BD0 100, kd4 4 Ufergehölz, lebensraumtypische Baumarten > 70 %, geringes bis mittleres Baumholz, BE0, 8 BE0, 100, Ta1-2 7 x Baumreihe, lebensraumtypische Gehölze >70 %, starkes Baumholz, BHD ≥ 50 cm BF1, 7 BF1, 90, ta11 8 x Baumgruppe, lebensraumtypische Gehölze >70 %, mittleres Baumholz, BHD ≥ 50 cm BF1, 6 BF1, 90, ta1-2 7 x Baumreihe, lebensraumtypische Gehölze >70 %, Uraltbaum, BHD ≥ 100 cm BF2, 8 BF2, 90, tab2 9 x Baumreihe, lebensraumtypische Gehölze >70 %, starkes Baumholz, BHD ≥ 50 cm BF2, 7 BF2, 90, ta11 8 x Baumgruppe, BF2, 6 lebensraumtypische Gehölze >70 %, geringes bis mittleres Baumholz, BHD ≥ 14-49 cm BF2, 90, ta1-2 7 x Einzelbaum, lebensraumtypische Gehölze >70 %, Uraltbaum, BHD ≥ 100 cm BF3, 8 BF3, 90, tb2 9 x Straßenbegleitgrün mit Gehölzbestand VA, 3 VA, mr9 4 Strukturarme Grünanlage ohne alten Baumbestand HM0, 1 HM0, xd4, ob1 3 Strukturreiche Grünanlage mit altem Baumbestand HM0, 2 HM0, xd3 5 Strukturreicher Park mit altem Baumbestand HM1, 2 HM1, xd3 5 Friedhof/ Begräbnisstätte, < 2 ha, strukturreich mit HR0, 2 Baumbestand HR0, xd3 5 Spielplatz, unversiegelt SP3 SP3 3 Ballsportplatz, unversiegelt SL0 SL0 3 Tieflandbach, naturnah, FFH-Lebensraumtyp, § 62 Biotop zFM5, 5 zFM5, wf 10 Tieflandbach, bedingt naturnah FM5, 4 FM5, wf3 8 Tieflandbach, bedingt naturfern FM5, 3 FM5, wf6 5 Graben, bedingt naturnah FN0, 3 FN0, wf3 6 Baumreihen/Baumgruppen/Alleen Park/ Grünanlage/ Friedhof Kleingewässer/ Teiche Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 32 von 187 Biotoptyp Biotopkürzel BiotoptypCode Biotopnicht wert ausgleich -bar 4 Graben, bedingt naturfern FN0, 2 FN0, wf6 Kleingewässer, befingt naturnah FD0, 3 FD0, wf3 6 Gräfte, bedingt naturfern FF3, 2 FD0, wf6 4 Grünlandbrache, gut ausgeprägt, § 62 Biotop yEE0 yEE0, veg2 5 Nass- und Feuchtwiese, mittel ausgeprägt EC1, 1 EC1, veg1 5 Grünlandbrache EE0 EE0 4 Mähweide Intensivmähweide, mäßig artenreich EB0, 2 EB0, xd5 4 Mähweide Intensivmähweide, artenarm EB0, 1 EB0, xd2 3 Mähwiese Intensivwiese, mäßig artenreich EA0, 2 EA0, xd5 4 Mähwiese Intensivwiese, artenarm EA0, 1 EA0, xd2 3 Neueinsaat/ Feldgras EA3 EA3 2 Streuobstwiese, mit einem Baumbestand, Alter 10-30 Jahre HK3, 2 HK3, ta15a 6 Streuobstwiese, mit Baumbestand, Alter < 10 Jahre HK3, 1 HK3, ta14 5 Zier- und Nutzgarten, HJ0, 2 Zier- und Nutzgarten mit überwiegend heimischen Gehölzen HJ0, ka6 4 Zier- und Nutzgarten naturfern, ohne bzw. mit überwiegend fremdländischen Gehölzen HJ0, 1 HJ0, ka4 2 Kleingartenanlage, Grabeland Acker/ Ackerbrache HS0 HS0 3 Acker, intensiv Acker, mäßig intensiv, Anzahl der Wildkräuter mäßig Ackerbrache, Ackerwildkrautbrache auf nährstoffreichen Böden HA0, 1 HA0, aci 2 HA0, 1 HA0, aci 3 HB0. 2 HB0 ed2 4 Gartenbaubetrieb, Fläche unversiegelt Säume/ Hochstaudenflur SC14 SC14 2 feuchter Saum/ Hochstaudenflur, linienförmig, Nitrophyten 50-75 % KA0, 2 KA0, neo4 4 trockener Saum/ Hochstaudenflur, linienförmig, Nitrophyten 50-75 % KB0, 2 KB0, neo4 4 trockener Saum/ Höckerlinie mit Betonelementen Nitrophyten 50-75 % KB0/ VF0 KB0, neo4 3 Straßenbegleitgrün, Straßenböschungen ohne Gehölzbestand VA, 2 VA0, mr4 2 Wirtschaftsgrünland Gärten/ Streuobstwiese Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 33 von 187 Biotoptyp Unversiegelte Flächen Lagerplatz, Hofplatz, unversiegelt Ver- und Entsorgungsanlage Feldweg, unbefestigt Grasweg, unversiegelt Teilversiegelte Flächen Feldweg teilversiegelt (Schotterweg, Wassergebundener Weg etc) teilversiegelter Weg, Fahrspur Schotter Ballsportplatz Schotter/ Kunstrasen Parkplatz, Schotter Siedlungsflächen/ Wohngebiete Gebäude 1 bis 3-stöckige Wohnbebauung 4 bis 8-stöckige Wohnbebauung Verkehrswege/ Parkplätze Versiegelte Straßenfläche Parkplatz, versiegelt Bahnlinie Gewerbliche Gebäude/ Flächen Landwirtschaftliche Gebäude/ Hoffläche, versiegelt Gewerbe- und Lagergebäude Gewerbe- und Industrieflächen Gärtnerei, versiegelte Flächen Hochschule, Universität Biotopkürzel BiotoptypCode Biotopnicht wert ausgleich -bar HT3 SE0 VB7, 1 VB2 HT3 SE0 VB7, stb3 VB2 2 2 3 3 VB1 VB1 1 VB3 SC1 HV4 VB3 SC1 HV4 2 1 1 HN1 SB2 SB2ac HN1 SB2 SB2 0 0 0 VF0 HV3 HD3 VF0 HV3 HD3 0 0 0 SB5 SB5 0 SC2 SC11 SC14 SD7 SC2 SC11 SC14 SD7 0 0 0 0 4.1.2 Fauna Eine Grundlage für die Erarbeitung der Umweltverträglichkeitsstudie stellen faunistische Sonderuntersuchungen dar. In Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde der StädteRegion Aachen und der Stadt Aachen (Gespräch vom 17.02.2014) beschränken sich die faunistischen Sonderuntersuchungen auf die Tiergruppen Vögel und Reptilien. Die Untersuchungen dieser beiden Artengruppen wurden von der Planungsgesellschaft Umwelt, Stadt und Verkehr (COCHET CONSULT) im Jahr 2014 durchgeführt. Weiterhin wurde in einem Abstimmungsgespräch mit den zuständigen Naturschutzbehörden am 09.12.2014 eine Untersuchung von Fledermauslebensräumen festgelegt. Zum einen werden Untersuchungen mittels Horchbox an fünf Unterführungen der Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf vorgenommen, zum anderen werden im Abstand von ca. 60 m zum Vorhaben Gehölze mit Höhlenpotenzial auf das Vorkommen von Baumhöhlen untersucht. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 34 von 187 Die faunistischen Untersuchungen ermöglichen eine frühzeitige Bewertung artenschutzrechtlicher Konflikte, die mit einer Realisierung des geplanten Bauvorhabens verbunden sein könnten. Die Untersuchung der Avifauna wurde nach Auswertung bereits vorliegender Daten auf Lebensräume mit besonderer Biotopausstattung beschränkt. In Absprache mit den Zuständigen Behörden wurden 4 Teilbereiche des Untersuchungsraumes festgelegt, in denen avifaunistische Untersuchungen stattfanden. In der folgenden Abbildung sind die untersuchten Teilbereiche gekennzeichnet. Für die Reptilienuntersuchung werden verschiedene Standorte im Bereich des Bahndammes, südl. Herzogenrath (Teilbereich 4) untersucht. Abbildung 2: Teilbereiche der faunistischen Untersuchung Teilbereich Nr. 1: ehemaliger Bahndamm zwischen Rütscher Straße und Roermonder Straße in Richterich (Abschnitt 2) – Brutvögel; Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 35 von 187 Teilbereich Nr. 2: Dornkaul/Kämpgen (Abschnitt 4 Erschließungsspange Kohlscheid) – Brutvögel; Teilbereich Nr. 3: Horbach (Abschnitte 7A bzw. 7B) – Brutvögel; Teilbereich Nr. 4: Bahnlinie zwischen Kohlscheid und Herzogenrath (Abschnitt 5) sowie die Haus-HeydenStraße zwischen der Kreuzung Haus-Heyden-Straße / Mühlenbachstraße und dem Ortsausgang Pannesheide (Abschnitt 6B) einschließlich der verschiedenen Anbindungen zwischen den Abschnitten 4 (Hauptachse/Erschließungsspange), 5 und 6A / 6B (Anbindung Kerkrade) im Bereich Kohlscheid Nord/ Pannesheide – Brutvögel und Reptilien. Bereits vorliegende faunistische Daten: Bei der Durchführung der faunistischen Sonderuntersuchung wurden bereits vorliegende raumbezogene Daten und faunistische Untersuchungsergebnisse berücksichtigt. In Bereichen, in denen aktuelle faunistische Detailkartierungen vorliegen, erfolgten Plausibilitätskontrollen der vorliegenden Ergebnisse im Rahmen der durchgeführten Begehungen. Die folgenden raumbezogenen Daten und faunistischen Untersuchungsergebnisse wurden berücksichtigt: - Fachinformationssystem LANUV - Biologische Station StädteRegion Aachen e.V. (2014): Ergebnisse der Steinkauzkartierung von 2009, 2011 und 2013. - RASKIN, UMWELTPLANUNG UND UMWELTBERATUNG GBR (2013): Artenschutzvorprüfung zum geplanten Bauvorhaben „Richtericher Dell“. - RASKIN, UMWELTPLANUNG UND UMWELTBERATUNG GBR (2013): Vertiefte Artenschutzprüfung (ASP Stufe II) zum geplanten Bauvorhaben „Richtericher Dell, Vetschauer Weg, Süd“ (BPlan Nr. 950), (Der untersuchte Teilbereich Nr. 3, Abschnitt 7A/B wurde im Zuge der faunistischen Untersuchung 2014 bei allen Begehungsterminen flächendeckend, inkl. der bereits 2009 durch RASKIN untersuchten Flächenanteile, untersucht). - ALCEDO, ÖKOLOGIE UND LANDSCHAFTSPLANUNG (2009): Faunistische Untersuchungen zur Windkraftnutzung im Aachener Norden. Zum Einfluss des weiteren Ausbaus Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc der Windenergie auf Vögel und Fledermäuse. Seite 36 von 187 (Der untersuchte Teilbereich Nr. 3, Abschnitt 7A/B wurde im Zuge der faunistischen Untersuchung 2014 bei allen Begehungsterminen flächendeckend, inkl. der bereits 2009 durch ALCEDO untersuchten Flächenanteile, untersucht). 4.1.2.1 Vögel Vögel sind im hohen Maße von spezifischen Lebensraumstrukturen abhängig und daher zur Charakterisierung und Bewertung der meisten Biotoptypen geeignet (vgl. MATTHÄUS 1992). Aufgrund ihrer Mobilität haben sie darüber hinaus eine hohe Bedeutung zur Beurteilung größerer Lebensraumkomplexe bzw. von Teilräumen im Biotopverbund. Anhand der Vogelfauna eines Lebensraumes bzw. Lebensraumkomplexes kann dessen ökologische Wertigkeit hinsichtlich der strukturellen Vielfalt und eventueller Belastungen näher beschrieben werden. Alle Vogelarten sind naturschutzrechtlich besonders geschützt, einige Arten sind darüber hinaus streng geschützt. Ziel der avifaunistischen Untersuchung war die Erfassung der Brutvogelfauna des Untersuchungsraumes. Der Schwerpunkt wurde dabei auf die Aufnahme wertbestimmender Arten (planungsrelevante Arten – insbes. Rote-Liste-Arten, Arten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie sowie streng geschützte Arten) gelegt. Bei diesen Arten erfolgte eine quantitative Bestandserhebung. Bei häufigen und weit verbreiteten Arten beschränkten sich die Geländearbeiten auf eine qualitative Erfassung. Methodik Die Erfassung der Avifauna erfolgte innerhalb der zuvor beschriebenen Teilflächen des Untersuchungsraumes durch Verhören und Sichtbeobachtung im Zuge einer flächendeckenden Linien- und Punkttaxierung. Der für die avifaunistische Erfassung betrachtete Untersuchungsraum geht, wie auch aus den „Artnachweisen“ teilweise über die definierten Teilbereiche hinaus, um avifaunistisch bedeutende Lebensräume im Rahmen der Untersuchung einzubeziehen. Begehungstermine zur Erfassung der Brutvögel waren der 12./13. März, 11. April, 20./27. Mai und 25./26. Juni 2014. Eine Nachtbegehung speziell zur Erfassung der Eulen unter Zuhilfenahme von Klangattrappen fand in der Nacht vom 26. auf den 27. März 2014 statt. Die Begehungen erfolgten in der Regel zeitgleich durch mehrere Bearbeiter. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 37 von 187 Ergebnisse In Tabelle 9 sind alle Vogelarten aufgeführt, die im Zuge der faunistischen Kartierung nachgewiesen wurden. Alle planungsrelevanten Arten sowie weitere wertgebende Arten sind darüber hinaus in Karte 1: Biotoptypen, Fauna und Karte 2: Tiere und Pflanzen kartographisch dargestellt. Insgesamt wurden im Untersuchungsraum 55 Vogelarten nachgewiesen. Die Rohrweihe tritt innerhalb des Untersuchungsraumes als Durchzügler auf, wobei der Status der Art unklar ist (ggf. auch Nahrungsgast). Die beiden Arten Nilgans und Höckerschwan wurden zudem nur beim Überfliegen des Untersuchungsraumes beobachtet. Weitere sechs Arten wurden lediglich als Nahrungsgäste des Untersuchungsraumes erfasst. Dies sind Dohle, Graureiher, Mauersegler, Sperber, Straßentaube und Turmfalke. Alle anderen Arten sind als (potenzielle) Brutvögel des Untersuchungsraumes eingestuft. Planungsrelevante Arten 12 der 55 nachgewiesenen Arten sind in Nordrhein-Westfalen planungsrelevant, aber nur acht planungsrelevante Arten (Feldlerche, Kiebitz, Mäusebussard, Mehlschwalbe, Neuntöter, Rauchschwalbe, Saatkrähe, Steinkauz) sind als Brutvögel einzustufen. Die als Durchzügler/Nahrungsgast nachgewiesene Rohrweihe ist ebenfalls als planungsrelevante Art zu betrachten. Die drei Arten Graureiher, Sperber und Turmfalke werden als Nahrungsgäste des Untersuchungsraumes eingestuft. Gefährdung/Schutz Drei nachgewiesene Vogelarten stehen bundesweit auf der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands (SÜDBECK et al., 2008). Die Feldlerche wird bundesweit als ‚gefährdet’ eingestuft. Kiebitz und Steinkauz sind bundesweit als ‚stark gefährdet’ geführt. Die vier Arten Bluthänfling, Haussperling, Mehlschwalbe und Rauchschwalbe sind zudem auf der bundesweiten Vorwarnliste aufgeführt. Die drei Arten Jagdfasan, Nilgans und Straßentaube sind gemäß Roter Liste Deutschlands als Neozoen aufgeführt, wobei lediglich der Jagdfasan im Untersuchungsraum als Brutvogel eingestuft wurde. Von den im Untersuchungsraum nachgewiesenen Arten sind sechs in der Roten Liste der gefährdeten Brutvogelarten in NRW (SUDMANN et al., 2008) aufgeführt. Feldlerche, Kiebitz, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Rohrweihe und Steinkauz sind als ‚gefährdet’ Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 38 von 187 gelistet, wobei die Rohrweihe innerhalb des Untersuchungsraumes lediglich als Durchzügler/Nahrungsgast eingestuft wurde. Darüber hinaus stehen acht Arten landesweit auf der Vorwarnliste. Dies sind Bachstelze, Bluthänfling, Gelbspötter, Goldammer, Haussperling, Neuntöter, Star und Turmfalke. Von den nachgewiesenen Arten sind zehn in der Roten Liste der gefährdeten Brutvogelarten der Niederrheinischen Bucht (SUDMANN et al., 2008) aufgeführt. Feldlerche, Gelbspötter, Haussperling, Mehlschwalbe, Neuntöter und Rauchschwalbe sind als ‚gefährdet’, Bluthänfling, Kiebitz und Steinkauz als ‚stark gefährdet’ eingestuft. Die Rohrweihe wird zudem als ‚vom Aussterben bedroht‘ geführt. Innerhalb des Untersuchungsraumes wurde sie jedoch lediglich als Durchzügler/Nahrungsgast eingestuft. Darüber hinaus stehen sechs Arten in der Niederrheinischen Bucht auf der Vorwarnliste. Dies sind Bachstelze, Saatkrähe, Sperber, Star, Turmfalke und Wiesenschafstelze. Ebenfalls zehn der nachgewiesenen Arten sind in der Roten Liste der gefährdeten Brutvogelarten der Eifel / Siebengebirge (SUDMANN et al. 2008) aufgeführt. Bluthänfling, Feldlerche, Mehlschwalbe, Neuntöter und Rauchschwalbe sind als ‚gefährdet’, der Kiebitz als ‚stark gefährdet’ eingestuft. Gelbspötter und Steinkauz sind zudem als ‚vom Aussterben bedroht‘, Rohrweihe und Saatkrähe als ‚ausgestorben‘ geführt. Darüber hinaus stehen fünf Arten in der Eifel / Siebengebirge auf der Vorwarnliste. Dies sind Bachstelze, Grünspecht, Haussperling, Star und Turmfalke. Anfang 2014 ist die weltweit erste „Rote Liste der wandernden Vogelarten“ erschienen (HÜPPOP. O. et al. 2013). Im Gegensatz zu den Roten Listen für Brutvögel, werden mit dieser durch das „Nationale Gremium Rote Liste Vögel“ erarbeiteten Liste auch die Vogelvorkommen außerhalb der Brutzeit fachlich bewertet. Innerhalb des Untersuchungsraumes wurden keine Arten der Gefährdungskategorien 1w bis 3w festgestellt. Allerdings sind die drei Arten Kiebitz, Saatkrähe und Bluthänfling auf der Vorwarnliste der wandernden Vogelarten geführt. Darüber hinaus sind sieben der nachgewiesenen Arten als „streng geschützte Arten“ gemäß § 7 Abs. 14 BNatSchG einzustufen. Bis auf Grünspecht, Kiebitz, Mäusebussard und Steinkauz handelt es sich hierbei jedoch lediglich um Nahrungsgäste bzw. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 39 von 187 Durchzügler innerhalb des Untersuchungsraums. Der Grünspecht ist lediglich national streng geschützt (Bundesartenschutzverordnung). Tabelle 9: Artenliste aus avifaunistischer Kartierungen 2014 Deutscher Name Wissenschaftliche r Artname Rechtsstatus RL NRW RL NRBU RL EI/SG RL D Status/ Bemerk. Amsel Turdus merula bgA Bachstelze Motacilla alba bgA Baumläufer Certhia spec. bgA BV Blaumeise Cyanistes caeruleus bgA BV Bluthänfling Carduelis cannabina bgA Buchfink Fringilla coelebs bgA BV Buntspecht Dendrocopos major bgA BV Dohle Corvus monedula bgA BV Dorngrasmücke Sylvia communis bgA NG Eichelhäher Garrulus glandarius bgA BV Elster Pica pica bgA BV Feldlerche Alauda arvensis bgA Gartengrasmücke Sylvia borin bgA Gelbspötter Hippolais icterina bgA Girlitz Serinus serinus bgA Goldammer Emberiza citrinella bgA Graureiher Ardea cinerea bgA Grünspecht Picus viridis sgA Grünfink Carduelis chloris bgA BV Hausrot-schwanz Phoenicurus ochruros bgA BV Haussperling Passer domesticus bgA Hecken-braunelle Prunella modularis bgA BV Höckerschwan Cygnus olor bgA Überflug (NG) Hohltaube Columba oenas bgA NG/B Jagdfasan Phasanius colchicus bgA III Kiebitz Vanellus vanellus sgA 3S Kleiber Sitta europaea bgA BV Kohlmeise Parus major bgA BV Mauersegler Apus apus bgA NG Mäusebussard Buteo buteo sgA NG/ B Mehlschwalbe Delichon urbicum bgA Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc BV V V 3S V 2 3 V 2 3 BV V 3 BV BV BV V 3 1 B B V BV NG V V 3S 3 V BV V BV BV 2 3 2 3 2 V B NG/ BV Seite 40 von 187 Deutscher Name Wissenschaftliche r Artname Rechtsstatus RL NRW RL NRBU RL EI/SG RL D Status/ Bemerk. Misteldrossel Turdus viscivorus bgA BV Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla bgA BV Neuntöter Lanius collurio bgA Nilgans Alopochen aegyptiaca bgA Rabenkrähe Corvus corone bgA Rauchschwalbe Hirundo rustica bgA Ringeltaube Columba palumbus bgA Rohrweihe Circus aeruginosus sgA Rotkehlchen Erithacus rubecula bgA Saatkrähe Corvus frugilegus bgA Singdrossel Turdus philomelos bgA BV Sommergoldhähnchen Regulus ignicapilla bgA BV Sperber Accipiter nisus sgA Star Sturnus vulgaris bgA VS V V Steinkauz Athene noctua sgA 3S 2 1 Straßentaube Columba livia f. domestica bgA Sumpfmeise Parus palustris bgA B Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris bgA B Türkentaube Streptopelia decaocto bgA NG/ BV Turmfalke Falco tinnunculus sgA Wiesenschafstelze Motacilla f. flava bgA Wintergoldhähnche n Regulus regulus bgA BV Zaunkönig Troglodytes troglodytes bgA BV Zilpzalp Phylloscopus collybita bgA BV VS 3 3 B III Überflug/ NG NG/ BV 3S 3 3 V NG/ BV NG/ BV 3S 1S 0 DZ/ NG BV S VS 0 NG/ BV V VS VS V NG VS NG/B 2 BV III NG NG BV Erläuterungen zu Tabelle 9: Planungsrelevante Arten sind grau hinterlegt. Status: BV Brutnachweis oder -hinweis (Gelege, futtertragende Altvögel, Jungvögel, mehrfach [mindestens zweimaliges] revieranzeigendes Verhalten nachgewiesen) B Brutzeitfeststellung (Nachweis zur Brutzeit und Lebensraum als Bruthabitat potenziell geeignet, jedoch ohne oder mit nur mit einmaligem brutanzeigendem Verhalten) NG Nahrungsgast (Nachweis zur Brutzeit, aber Lebensraum als Bruthabitat ungeeignet) DZ Durchzügler (Nachweis während der Zugzeit) Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 41 von 187 Gefährdungskategorien: RL D Rote Liste Deutschland (SÜDBECK et al., 2008) RL NRW Rote Liste NRW (SUDMANN et al., 2008) RL NRBU Rote Liste Niederrheinische Bucht (SUDMANN et al., 2008) RL EI/SG Rote Liste Eifel / Siebengebirge (SUDMANN et al., 2008) 3 gefährdet 2 stark gefährdet 1 vom Aussterben bedroht 0 Ausgestorben V Art der Vorwarnliste S dank Schutzmaßnahmen gleich, geringer oder nicht mehr gefährdet III Neozoen BArtSchV Anh. 1 bgA besonders geschützte Art sgA streng Diskussion und Bewertung Im Folgenden werden die avifaunistischen Untersuchungen hinsichtlich des Vorkommens planungsrelevanter Arten artbezogen beschrieben und bewertet. Zusätzlich werden weitere Vogelarten mit besonderer Bedeutung diskutiert und bewertet. Nach den gesetzlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes müssten alle streng geschützten und alle europäischen Vogelarten im Rahmen der Vorhabensplanung begutachtet werden. Dies würde bedeuten, dass die Prüfung der potentiellen Auswirkungen der Planung auch auf die sporadischen Zuwanderer und andere Gastvögel sowie alle ubiquitär verbreiteten Vogelarten ausgedehnt werden müsste. Daher hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen Arten getroffen, die im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung einzeln zu bearbeiten sind (vgl. LANUV 2008, KIEL 2007b). Für die Kategorie der „streng geschützten“ Arten wurden diejenigen berücksichtigt, die seit 1990 Rezent und Bodenständig in NRW vorkommen. Bei den Wintergästen und Durchzüglern wurden nur Arten aufgenommen, die in NRW regelmäßig auftreten. Ausgestorbene oder verschollene Arten, Irrgäste und sporadische Zuwanderer wurden nicht in die Liste der planungsrelevanten Arten aufgenommen. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 42 von 187 Feldlerche (Alauda arvensis) Innerhalb des Teilbereiches 2 wurden im Zuge der Revierkartierung zwei Feldlerchenreviere erfasst. Ein weiteres Revier konnte südlich des Untersuchungsraumes erfasst werden. Der untersuchte Teilbereich 3 weist großflächig (ca. 280 ha) eine günstige Habitateignung für die Feldlerche auf. Insgesamt wurden 31 Reviere kartiert. Neun der Reviere befanden sich westlich der Variante 7A (Abschnitt 7), 12 Reviere zwischen den beiden zu untersuchenden Varianten 7A und 7B. Die verbleibenden 10 Reviere wurden östlich der Variante 7B kartiert. Die genaue Revierverteilung ist dem Lageplan, Blatt 3, zu entnehmen. Bei einer Fläche von ca. 280 ha (Teilbereich 3 abzüglich Siedlungsflächen und Gehölzen an der L 231 inkl. 100 m Pufferzone) ergibt sich hier eine Besiedlungsdichte von ca. 1,1 Rev./10 ha. Im Vergleich zu Höchstdichten (auf Flächen von >100 ha) in Mitteleuropa mit ca. 4,1 Rev./10 ha (BAUER et al. 2005) ist die Besiedlungsdichte innerhalb des Untersuchungsraumes deutlich geringer. In den Teilbereichen 1 und 4 wurden keine Feldlerchen nachgewiesen. Graureiher (Ardea cinerea) Der streng geschützte Graureiher wurde im Rahmen der Kartierung sowohl auf den Offenlandflächen nördlich von Horbach und nordöstlich des Küppershofes als auch im Überflug südwestlich von Kohlscheid und an der alten Bahntrasse in Laurensberg nachgewiesen. Insgesamt kann der gesamte Untersuchungsraum außerhalb von Gehölzen und Siedlungsbereichen als potenzielles Nahrungshabitat des Graureihers angesehen werden. Eine Nutzung des Untersuchungsraumes als Bruthabitat kann jedoch weitestgehend ausgeschlossen werden. Kiebitz (Vanellus vanellus) Im Zuge der Kartierung wurden zwei Reviere (Brutverdacht) des Kiebitzes nachgewiesen. Beide Reviere befinden sich im Teilbereich 3 innerhalb großer ackerbaulich genutzter Flächen nahe der niederländischen Grenze beiderseits der geplanten Variante 7A. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 43 von 187 Mäusebussard (Buteo buteo) Der streng geschützte Mäusebussard wurde innerhalb aller Teilbereiche als regelmäßiger Nahrungsgast beobachtet. Der gesamte Untersuchungsraum ist demnach als Nahrungshabitat des Mäusebussards einzustufen. Nördlich von Strass (westlich der Bahnlinie Aachen-Heerlen; Teilbereich 4) wurde einmalig ein Mäusebussard mit revieranzeigendem Verhalten beobachtet. Ein weiterer Brutverdacht liegt für einen Gehölzbestand nördlich der Broicher Höfe (Teilbereich 3) vor. Zwischen Richterich und Horbach (Teilbereich 3) wurde östlich der Variante 7B zudem ein Horstbaum kartiert, der als potenzieller Brutplatz des Mäusebussards einzustufen ist. Mehlschwalbe (Delichon urbicum) Die in NRW gefährdete Mehlschwalbe konnte als Brutvogel im Untersuchungsraum an Hauswänden im westlichen Ortsteil von Horbach erfasst werden. Zudem wurde die Art als Nahrungsgast der Offenlandflächen bei Horbach sowie südwestlich von Kohlscheid beobachtet. Neuntöter (Lanius collurio) Ein Nachweis (Brutverdacht) des Neuntöters wurde am 11.04.14 westlich der geplanten Variante 7A in der „Ginsterkaul“ erbracht. Rauchschwalbe (Hirundo rustica) Die in NRW bestandsbedrohte Rauchschwalbe konnte als Brutvogel in Ställen am westlichen Ortsrand von Horbach, am südwestlichen Ortsrand von Kohlscheid sowie am Küppershof erfasst werden. Zudem wurde die Art als Nahrungsgast der Offenlandflächen nördlich von Horbach, südwestlich von Kohlscheid sowie südöstlich des Küppershofes beobachtet. Rohrweihe (Circus aeruginosus) Eine Rohrweihe konnte am 11.04.14 auf der Offenlandfläche nördlich von Horbach beim Nahrungsflug gesichtet werden. Da die Beobachtung während der Hauptzugzeit (Ende März bis Mitte April (vgl. SÜDBECK et al., 2005)) erfolgte, wurde die Rohrweihe im Untersuchungsraum als Durchzügler eingestuft. Brutvorkommen der Rohrweihe sind innerhalb des Untersuchungsraumes weitestgehend ausgeschlossen. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 44 von 187 Saatkrähe (Corvus frugilegus) Eine Saatkrähenkolonie mit etwa 90 Nestern konnte an der alten Bahntrasse in Laurensberg erfasst werden. Zudem wurden regelmäßig nahrungssuchende Saatkrähen auf den Ackerflächen östlich des Küppershofes beobachtet. Sperber (Accipiter nisus) Ein auf einer Warte ansitzender Sperber wurde einmalig am 27.05.14 zwischen der Siedlung Mühlenbach und Pannesheide beobachtet. Der Horststandort befindet sich mit großer Wahrscheinlichkeit in Waldbeständen außerhalb des Untersuchungsraumes. Steinkauz (Athene noctua) Seitens der Biologischen Station StädteRegion Aachen e.V. wurden in den Jahren 2009, 2011 und 2013 umfangreiche Steinkauzkartierungen durchgeführt. Ein Steinkauzrevier auf einer alten Streuobstwiese südwestlich des Küppershofes (Teilbereich 2), welches durch die Biologische Station in allen drei Untersuchungsjahren erfasst wurde, konnte auch im Zuge der faunistischen Untersuchung 2014 bestätigt werden. Südlich und westlich des Küppershofes wurden durch die Biologische Station in den Jahren 2011/2013 fünf weitere Reviere kartiert. Da hinsichtlich der geplanten Maßnahme aufgrund der großen Entfernung zur geplanten Radtrasse keine Beeinträchtigung zu erwarten ist, wurde auf eine Überprüfung der genannten Reviere verzichtet. Turmfalke (Falco tinnunculus) Der streng geschützte Turmfalke wurde innerhalb des Untersuchungsraumes mehrmals bei der Nahrungssuche über den Offenlandflächen nördlich von Kohlscheid und östlich des Küppershofes beobachtet. Zudem wurde er beim Überflug über die Offenlandflächen nördlich von Horbach gesichtet. Neststandorte konnten innerhalb des Untersuchungsraumes aber nicht festgestellt werden. Die gesamten Offenlandbereiche des Untersuchungsraumes sind als potenzielles Nahrungshabitat des Turmfalken einzustufen. Weitere Arten von besonderer Bedeutung Im Zuge der faunistischen Kartierung wurden neben den genannten planungsrelevanten Arten auch weitere wertgebende Arten innerhalb der Teilbereiche erfasst, die in Karte 1: Biotoptypen und Fauna dargestellt sind. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 45 von 187 Innerhalb des gehölzreichen Teilbereiches 1 wurden drei Reviere des Buntspechtes sowie ein Grünspechtrevier erfasst. In Teilbereich 2 wurde ein Grünspechtrevier nördlich des Küppershofes kartiert. Der Haussperling ist zudem ein häufiger Brutvogel im Bereich des Küppershofes sowie einer Hofanlage nördlich von Rumpen. Als regelmäßige Nahrungsgäste wurden Dohlen, insbesondere in den Offenlandflächen nördlich und östlich des Küppershofes beobachtet. In Teilbereich 3 wurden neben den genannten planungsrelevanten Arten zahlreiche weitere wertgebende Arten kartiert. In den siedlungsnahen Gehölzbeständen des Raumes wurden drei Reviere des Buntspechtes und zwei des Grünspechtes nachgewiesen. Zwei der drei Buntspechtreviere sowie beide Grünspechtreviere befinden sich im direkten Umfeld der geplanten Variante 7A. Ein überfliegender Grünspecht wurde zudem im südlichen Teil des Untersuchungsraumes beobachtet, so dass im weiteren Umfeld der Beobachtung ein weiteres Grünspechtrevier zu erwarten ist. Neben den Spechten als primäre Höhlenbauer wurde auch ein Revier der Hohltaube westlich der Broicher Höfe erfasst. Zudem wurden mehrfach nahrungssuchende Dohlen südlich der Broicher Höfe beobachtet. Beide Arten sind sekundäre Höhlennutzer. Im Umfeld der Broicher Höfe wurden darüber hinaus auch häufig Stare, die ebenfalls bevorzugt in Baumhöhlen brüten, bei der Nahrungssuche beobachtet. Weitere wertgebende gehölzbrütende Arten des Untersuchungsraumes sind Bluthänfling (3 Reviere), Dorngrasmücke (mit insgesamt 21 Revieren), Gartengrasmücke (1 Revier), Gelbspötter (2 Reviere) und Girlitz (1 Revier). Die Arten Gelbspötter und Gartengrasmücke wurden ausschließlich im näheren Umfeld der geplanten Variante 7A nachgewiesen. Neben den bereits genannten Arten Kiebitz und Feldlerche gehört auch die Schafstelze zu den charakteristischen Arten der Feldflur. In den Offenlandbereichen nördlich der Broicher Höfe wurden zwei Reviere erfasst. Als weitere bodenbrütende Art ist die Goldammer (mind. 5 Reviere) zu nennen. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 46 von 187 In Teilbereich 4 wurden neben der genannten planungsrelevanten Arten auch Hausperlinge (mind. 4 Reviere) und ein Revier des Buntspechtes erfasst. Horst- und Höhlenbäume Eine gezielte, flächendeckende Kartierung von Horst- und Höhlenbäumen ist im Zuge der faunistischen Untersuchungen nicht erfolgt. Im Rahmen der faunistischen Erfassung nachgewiesene Höhlenbäume und Horste von Greifvögeln sind in Karte 1: Biotoptypen und Fauna dargestellt. 4.1.2.2 Reptilien Ziel der Reptilienerfassung Untersuchungsraum als war es, die Reptilienlebensraum Bedeutung zu der ermitteln, um Bahntrasse die im konkreten Auswirkungen der geplanten Errichtung des Radschnellweges auf die Reptilienfauna besser beurteilen zu können. Methodik Die Reptilienerfassung fand ausschließlich im Bereich des Abschnitts 5 (Bahnlinie zwischen Kohlscheid und Herzogenrath; Teilbereich 4) auf Probeflächen außerhalb des unmittelbaren Gleisnahbereichs statt. Die Untersuchung erfolgte unter Einsatz von Reptilienblechen bzw. –brettern. Insgesamt wurden neun Reptilienbleche/-bretter entlang der Bahnlinie ausgelegt, deren genaue Lage der Karte 1: Biotoptypen und Fauna zu entnehmen ist. Neben dem Auslegen der Reptilienbleche/-bretter erfolgten drei Begehungen zur gezielten Kontrolle bzw. zum Absuchen der Probeflächen. Die Begehungstermine waren der 1. Mai, 27. Mai und 26. Juni 2014. Ergebnis Mit Ausnahme einer juvenilen Blindschleiche (nicht planungsrelevant), die am 27.05.2014 unter Brett Nr. 8 beobachtet wurde, konnten entlang der Bahntrasse keine weiteren Reptilienarten nachgewiesen werden. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 47 von 187 4.1.2.3 Amphibien Amphibien haben aufgrund ihrer Lebensweise sehr komplexe Ansprüche an die Größe und die strukturelle Ausprägung des Lebensraumes. Zur Fortpflanzung und Larvalentwicklung sind die meisten Amphibienarten auf Gewässer angewiesen. Den Sommer und Winter verbringen sie dagegen in der Regel an Land. Zwischen diesen unterschiedlichen Lebensräumen finden regelmäßige, saisonale Wanderungen statt, die während der Hauptlaichzeit im zeitigen Frühjahr besonders intensiv sind. Darüber hinaus besteht bei den meisten Arten eine ausgeprägte Laichplatztreue, die über mehrere Jahre anhält. Im Zuge der Biotoptypenkartierung wurden die im UR befindlichen potenziellen Amphibienlebensräume erfasst. Sie sind in Karte 1: Biotoptypen, Fauna und Karte 2: Tiere und Pflanzen dargestellt und im Folgen aufgeführt: Gräfte Schloss Rahe (A1) Bei der Gräfte des Schlosses Rahe handelt es sich um ein bedingt naturfernes Gewässer. Gehölzstrukturen und Wasserpflanzen fehlen weitgehend, so dass eine Eignung als Lebensraum für die oben genannten planungsrelevanten Arten eher unwahrscheinlich ist. Der Schlosspark ist größtenteils mit Althölzern bewachsen. Die Parkanlage ist grundsätzlich als Winterlebensraum für ggf. vorkommende Amphibien geeignet. Auch der angrenzende alte Bahndamm ist als Landlebensraum für Amphibien geeignet. Wanderbewegungen im Bereich des geplanten Radschnellweges sind nicht zu vermuten, da sich im Nahbereich des Gewässers ausreichend geeigneter Landlebensraum befindet. Gewässer Uersfeld (A2 – A4) Die Gräfte des Schlosses Großuersfeld (A4) ist ein bedingt naturfernes Gewässer. Gehölzstrukturen und Wasserpflanzen fehlen weitgehend. Eine Eignung als Lebensraum für die oben genannten planungsrelevanten Arten ist in der Gräfte eher unwahrscheinlich. Der Schlosspark ist größtenteils mit Althölzern bewachsen. Die Parkanlage wäre grundsätzlich als Winterlebensraum für ggf. vorkommende Amphibien geeignet. Südlich der Straße Uersfeld befindet sich ein bedingt naturnahes Kleingewässer (A3), das auch grundsätzlich als Lebensraum des Kleinen Wasserfrosches und weiterer nicht planungsrelevanter Amphibien in Frage kommt. Die umgebende Gehölzfläche ist als Landlebensraum für Amphibien geeignet. Wanderbewegungen zwischen Gewässern und Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 48 von 187 Waldflächen zu beiden Seiten der Roermonder Straße sind grundsätzlich denkbar, allerdings liegt aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens der Roermonder Straße eine sehr starke Vorbelastung vor. Gräfte Gut Rosenberg und Kleingewässer alte Forst südlich Horbach (A5, A6) Bei der Gräfte des Gut Rosenberg (A6) handelt es sich um ein bedingt naturfernes Gewässer. Gehölzstrukturen und Wasserpflanzen fehlen weitgehend. Auch die umgebenden Grünflächen sind als Lebensraum für Amphibien ungeeignet. Wanderbewegungen in östlicher Richtung wären durch die Horbacher Straße stark beeinträchtigt. In dem westlich der Horbacher Straße gelegenen, bedingt naturnahen Kleingewässer ist eine Besiedlung mit planungsrelevanten Arten nicht zu vermuten, allerdings könnte das Gewässer Amphibienarten mit geringeren Ansprüchen als Lebensraum dienen. Die umgebenden Flächen bieten Amphibien kaum Potenzial als Landlebensraum. Gewässer im Quellgebiet Steinkaulbach (A7, A8) Östlich des Weinweges befindet sich das Quellgebiet des Steinkaulbaches. Inmitten eines naturnahen Feldgehölzes befinden sich hier zwei naturnahe Kleingewässer (A7, A8). Beide Kleingewässer kommen grundsätzlich als Lebensraum des Kleinen Wasserfrosches und weiterer nicht planungsrelevanter Amphibien in Frage. Bei dem umgebenden Gehölzbestand handelt es sich um Erlenbruchwald, also einem geeigneten Landlebensraum für Amphibien. Daher sind Amphibienwanderungen in westlicher gelegene Biotopflächen nicht zu erwarten. Querung des Amstelbaches durch ein Brückenbauwerk (A9) Zwischen Uersfeld und Richterich verläuft ein naturnaher Gewässerabschnitt des Amstelbaches. Das Fließgewässer wird durch Ufergehölze gesäumt und größtenteils mit naturnahen Gehölzbeständen umgeben. Es handelt sich bei den Biotopkomplexen um potenzielle Land- und Wasserlebensräume des Kleinen Wasserfrosches und weiterer nicht planungsrelevanter Amphibienarten. Ergebnis Die oben genannten Gewässer A1 bis A9 sind keine geeigneten Lebensräume für die Arten Geburtshelferkröte und Kreuzkröte. Die Lebensräume des Kleinen Wasserfrosches Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 49 von 187 sind Erlenbruchwälder, Moore, sumpfige Wiesen und gewässerreiche Waldgebiete. Diese Lebensraumansprüche bestehen möglicherweise in den Amphiebenlebensräumen Uersfeld (A2 und A3) im Quellbereich des Steinkaulbaches (A7 und A8) und im Auenbereich des Amstelbaches (A9). 4.1.2.4 Fledermäuse Um die Bedeutung der Waldflächen westlich des FFH-Gebietes abschätzen zu können wurde in den Wintermonaten 2015 eine Untersuchung an fünf Unterführungen des Bahndammes zwischen Richterich und Herzogenrath auf Fledermausquartiere durchgeführt. Östlich des Bahndammes befindet sich hier das FFH-Gebiet „Wurmtal südlich Herzogenrath“. Gleichzeitig wurden im Rahmen der UVS ausgewählte Waldbereiche auf festzustellen (BÜRO Baumhöhlen FÜR untersucht, ÖKOLOGIE UND um mögliche Fledermausquartiere LANDSCHAFTSPLANUNG: Kontrolle von Unterführungen und Erfassung des Höhlenbaumpotenzials für Fledermäuse, 2015). Methodik Im Februar 2015 und März 2015 an drei Unterführungen und zwei Durchlässen zwischen Richterich und Herzogenrath eine Sichtkontrolle mit Spurensuche nach Fledermäusen durchgeführt. Weiterhin wurden in diesem Zeitraum Höhlenbäume an ausgewählten Standorten von bis zu 60 m zum Radschnellweg erfasst. Alle potenziell als Quartier für Fledermäuse geeigneten Strukturen am zu überprüfenden Baumbestand wurden hinsichtlich der Art der Struktur (z.B. Baumhöhle, Stammanriss usw.) notiert und per GPS eingemessen, so dass ein Übertrag in eine Karte möglich war. Die fünf zu kontrollierenden Unterführungen wurden begangen und auf einen winterlichen Fledermausbesatz überprüft. Hierzu erfolgte eine Fotodokumentation. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 50 von 187 Abbildung 3: Flächen für die Baumhöhlenkartierung nördlicher Abschnitt (grün) Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 51 von 187 Abbildung 4: Flächen für die Baumhöhlenkartierung südlicher Abschnitt (grün) Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 52 von 187 Abbildung 5: Lage der untersuchten Unterführungen Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 53 von 187 Ergebnisse Erfasst wurden 2 Bachdurchlässe und 3 Fußgängerunterführungen/Tunnel. Die insgesamt 5 Tunnel wurden von Nord (Herzogenrath) nach Süd (Klinkheide) durchnummeriert. Tunnel 1 Hierbei handelt es sich um eine Bachunterführung unter den Bahndamm. Der Bach ist verrohrt mit ca. 1 Meter Durchmesser. Auch wenn die Betonröhre nicht mittels Durchschreiten kontrolliert werden konnte, kann aufgrund der glatten Oberfläche und offenkundig fehlender Spalten und Nischen ein Quartiervorkommen von Fledermäusen ausgeschlossen werden. Tunnel 1 besitzt kein Potenzial als Fledermausquartier. Abbildung 6: Außenansicht des Durchlasses Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 54 von 187 Abbildung 7: Von Innen stellt der Durchlass eine glatte Röhre dar Tunnel 2 Derzeit genutzte, schmale (ca. 1,5 m) Fußgängerunterführung unter den Bahndamm (ca. 30 Meter lang). Das Tunnelgewölbe besteht aus Backstein und verfügt über viele, z.T. sehr tiefe Risse und Fugen. Teilweise waren die Risse so tief, das die Endoskopkamera nicht ausgereicht hat, um sie auszuleuchten. Der Tunnel verfügt über 3 Lampen, von denen 2 defekt sind. Er ist somit nur schwach beleuchtet. Insgesamt hohes Quartierpotential, u. U. raumklimatisch etwas zu trocken. Tiere wurden nicht gefunden. Das Potenzial von Tunnel 2 als Fledermausquartier ist hoch. Abbildung 8: Außenansicht der Unterführung Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 55 von 187 Abbildung 9: Innenansichten der Unterführung Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 56 von 187 Tunnel 3 Es handelt sich um eine auf der Ostseite mit einem Gitter verschlossene Bachunterführung unmittelbar an der Wurm (ca. 30 Meter lang). Die Bachunterführung war von der westlichen Bahndammseite aus durch einen Gully erreichbar. Das Tunnelgewölbe ist ebenfalls aus Backstein und kann aufrecht begangen werden. Auch hier gibt es viele, z.T. sehr tiefe Risse und Fugen. Teilweise waren die Risse so tief, das die Endoskopkamera nicht ausgereicht hat, um sie auszuleuchten. Das letzte Drittel des Tunnels ist in mehrere Kammern (Wände die ca. 1 Meter über dem Boden aufhören) geteilt. Passanten teilten uns mit, dass dort „früher Fledermäuse frei an der Decke gehangen“ hätten. Dies war aktuell nicht der Fall. Auch gab es keine auffälligen Kotspuren die auf eine derartige Nutzung in jüngster Vergangenheit hindeuten. In der letzten Kammer vor dem Gitter auf der Ostseite war allerdings in einem Deckenspalt eine Fledermaus zu sehen. Soweit erkennbar handelte es sich dabei um ein Langohr. Abbildung 10: Innenansichten der Unterführung Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 57 von 187 Abbildung 11: Innenansichten des Durchlasses. Unten: Fledermaus im Deckenspalt Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 58 von 187 Tunnel 4 Die ca. 1 m breite, ehemalige Fußgängerunterführung ist auf der Westseite mit einem Gitter verschlossen. Der Tunnel war von der östlichen Bahndammseite aus frei zugänglich (Eingang in Wald versteckt). Das Tunnelgewölbe ist ebenfalls aus Backstein und kann aufrecht begangen werden. Hier gab es nur einige wenige Risse und Spalten, allerdings schienen einige Bereiche relativ frisch verputzt. Auf der Ostseite war ca. 5 Meter vom Eingang entfernt in einem Deckenspalt eine Fledermaus zu sehen, vermutlich eine Fransen- oder Wasserfledermaus (in jedem Fall Myotis spec.). Der Tunnel ist unbeleuchtet und eignet sich nicht für Fahrradfahrer. Abbildung 12: Außenansicht des Tunnels Abbildung 13: Innenansichten des Tunnels Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 59 von 187 Abbildung 14: Innenansicht des Tunnels mit frisch verputztem Teilbereich. Abbildung 15: Spalt mit Fledermaus (Myotis spec.) Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 60 von 187 Tunnel 5 Dies ist die breiteste und kürzeste Fußgängerunterführung (2,5 m breit und 12 m lang). Das Tunnelgewölbe ist relativ intakt und weist nur wenige für Fledermäuse geeignete Strukturen auf, zumeist runde Öffnungen. Ingesamt ist der Durchgang für Fledermäuse vermutlich zu hell, zu zugig und zu trocken. Es fanden sich folglich keine Hinweise auf Fledermäuse. Abbildung 16: Durchgang offen und hell, weist wenige Spalten und Öffnungen auf Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 61 von 187 Höhlenbaumkartierung Im Rahmen der Höhlenbaumkartierung wurden insgesamt 135 für Fledermäuse potenziell als Quartier geeignete Strukturen (Baumhöhlen, Astlöcher, hohle Stämme, abgeplatzte Borke) erfasst und per GPS eingemessen. Die genaue Lage der einzelnen Höhlenbäume mit Angaben zu Baumart und Höhlenart ist Anlage 13 zu entnehmen. Weitere 20 Höhlenbäume wurden im Rahmen avifaunistischer Kartierung festgestellt. Die einzelnen Höhlenbäume sind in Karte 1: Biotoptypen, Fauna dargestellt. Insgesamt ist in den kartierten Abschnitten eine Vielzahl guter Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse vorhanden. Zusammenfassende Bewertung Sowohl ein Teil der Durchlässe – in denen sich teilweise Fledermäuse im Winterquartier nachweisen ließen – als auch die kartierten Gehölzbestände, weisen ein z.T. hohes Quartierpotenzial auf. Soweit die Durchlässe „fahrradtauglich“ ertüchtigt werden sollen, ist auf eine fledermausgerechte Gestaltung zu achten (z.B. keine Ausleuchtung, kein Verfugen von offenen Spalten und Ritzen). Eine Entnahme von Gehölzen macht in jedem Fall vorab eine konkrete Untersuchung auf einen möglichen Fledermausbesatz in Baumhöhlen notwendig. Neben der Vielzahl der bereits jetzt erfassten Quartiermöglichkeiten, können sich jederzeit weitere ergeben, z.B. durch die Anlage von Baumhöhlen durch Spechte, Astabbrüche, Ausfaulungen usw.. 4.1.2.5 Feldhamster Feldhamster sind dämmerungs- und nachtaktiv, so dass sich die Untersuchungen auf den Nachweis von Spuren ihrer Aktivität richten. Im Fokus stehen dabei die von den Tieren außerhalb der Winterruhe über 50 cm tief in den Boden gegrabenen Baue, die im Wesentlichen an den mindestens 5 cm (eher mehr) im Durchmesser betragenden Ausgängen der schrägen Lauf- und der Fallröhren erkannt werden können. Letztere führen mehr als 40 cm senkrecht in die Tiefe. Hinzu kommt das Vorhandensein von Erdaushub, den so genannte Hamsterburgen. Der Erdaushub ist häufig mehr oder minder deutlich zu zwei leicht erhöhten, etwas längs gestreckten Wällen aufgetürmt und flankiert den Weg des ein- und ausschlüpfenden Tieres zu beiden Seiten. Im Rahmen einer flächendeckenden Kartierung im Jahr 2002 wurde festgestellt, dass der Feldhamster im Gebiet der Stadt Aachen als verschollen gelten muss. Infolge eines Wiedereinbürgerungsprogramms in den Niederlanden unmittelbar hinter der Grenze Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 62 von 187 Locht und Wittem konnten einzelne Tiere seit einiger Zeit wieder auf deutscher Seite in der Horbacher Börde erfasst werden. Im Rahmen der Umsetzungskontrolle der externen Kompensation für das Gewerbegebiet Avantis wurden westlich und nordwestlich Horbach Hamsterfunde gemacht. Das Vorkommen innerhalb des Untersuchungsraumes ist daher denkbar. Im Rahmen der Untersuchungen zur UVS sind keine Untersuchungen des Feldhamsters vorgesehen. Kurzfristig vor Baubeginn wird im Bereich Horbacher Börde eine Kartierung des Feldhamsters durchgeführt. Dabei werden überplante Ackerparzellen in Streifen von etwa 5 bis 10 m Breite abgegangen und nach Kleinsäugerbauten Ausschau gehalten. Eventuell aufgefundene Tiere können auf bestehende Hamster-Kompensationsflächen in der Horbacher Börde umgesiedelt werden. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 63 von 187 4.1.3 Biotopkomplexe und Funktionsräume Es lassen sich unter Berücksichtigung der Biotopwertigkeit unterschiedliche Biotopkomplexe/ Funktionsräume abgrenzen. Die Bewertung der Flächen beruht auf der numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung (LANUV, 2008) und umfasst vier Wertstufen: sehr hoch, hoch, mittel und nachrangig. Kommt den Biotopflächen aufgrund ihrer faunistischen Biotopfunktion eine erhöhte Bedeutung zu, so wurde eine Aufwertung vorgenommen. Beispielsweise wurden mit nachrangig bewertete landwirtschaftliche Nutzflächen, westlich von Horbach, aufgrund ihrer Bedeutung für die Avifauna zu einem hohen Biotopwert aufgewertet. 1. Biotopflächen im Bereich Wurmtal/ Gehölzflächen westl. der Bahnstrecke Westlich der Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf, zwischen Herzogenrath und Klinkheide befindet sich das FFH-Gebiet „Wurmtal südlich Herzogenrath“. Dieser Bereich zeichnet sich durch das Vorkommen naturnaher Feldgehölze und Waldflächen aus und besitzt eine hohe und sehr hohe Bedeutung für Tiere und Pflanzen. Abbildung 17: Biotopflächen westl Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 64 von 187 2. Biotopkomplex Uersfeld Im Bereich Uersfeld befindet sich ein Biotopkomplex aus Wasserburg mit Gräfte, Parkgelände, Kleingewässer, Feuchtwäldern, Grünlandflächen und Amstelbach nordwestlich der Roermonder Straße sowie Obstwiesen im Bereich Küppershof östlich der Roermonder Straße. Der Biotopkomplex Uersfeld besitzt eine hohe Bedeutung und Empfindlichkeit für Tiere und Pflanzen. Abbildung 18: Amstelbach bei Uersfeld Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 65 von 187 3. „Alter Bahndamm“ nördlich Lousberg Im nördlichen Stadtgebiet Aachens befindet sich zwischen den Straßen Tittardsfeld und Toledoring und „Altem Bahndamm“ der als Naherholungsgebiet genutzt wird. Die Böschungen des Dammes sind dicht mit lebensraumtypischen Gehölzen bewachsen, die sich zu einem naturnahen Siedlungsgehölz mit mittlerem bis starkem Baumholz entwickelt haben. Der alte Bahndamm besitzt eine hohe Bedeutung für Tiere und Pflanzen. Abbildung 19: „Alter Bahndamm“ nördlich Lousberg Im nördlichen Abschnitt des Bahndammes befindet sich eine Kolonie der Saatkrähe, hier besitzt der Bahndamm eine sehr hohe Bedeutung für Tiere und Pflanzen. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 66 von 187 4. Westliche Horbacher Börde mit extensiver landwirtschftlicher Nutzung Im Bereich der westlichen Horbacher Börde wurden zahlreiche Ausgleichsmaßnahmen für das Gewerbegebiet Avantis realisiert, so dass hier eine Vielzahl von landwirtschftlichen Flächen extensiv genutzt werden und einen wertvollen Lebensraum für Offenlandarten wie Feldlerche und Feldhamster bietet. Insbesondere im Bereich der Broicher Höfe befindet sich ein wertvoller Biotopkomplex auch Grünland, Altgehölzen und Obstwiesen. Weiterhin befindet sich hier das Quellgebiet des Steinkaulbaches mit Gewässern und Erlenbruchwald. Insgesamt kommt der Horbacher Börde eine hohe Bedeutung/ Empfindlichkeit für Tiere und Pflanzen zu. Abbildung 20: Extensiv genutzte Ackerflächen westlich Horbach Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 67 von 187 4. Landwirtschaftliche Nutzflächen um Horbach/ Klinkheide Der Untersuchungsraum entlang der Horbacher Straße ist durch straßenbegleitende Gehölze geprägt. Daran schließen sich südlich von Horbach überwiegend intensiv genutzte Ackerflächen und nördlich von Horbach z. T. extensiv genutzte Ackerflächen an. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen wie beispielsweise südlich von Horbach und zwischen Richerich und Klinkheide besitzen eine nachrangige Bedeutung für Tiere und Pflanzen. Lediglich die extensiv genutzten landwirtschaftlichen Nutzflächen nördlich von Horbach besitzen aufgrund des Vorkommens wertgebender Vogelarten eine hohe Bedeutung für Tiere und Pflanzen. Alle straßenbegleitende Gehölzbestände besitzen eine hohe Bedeutung für Tiere und Pflanzen. Abbildung 21: Intensiv genutzte Ackerflächen südlich Kinkheide Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 68 von 187 5. Siedlungsflächen, Gewerbeflächen und Universitätsgelände Bei den bebauten städtischen Siedlungsbereichen, Universitätsgelände und Gewerbliche Flächen handelt es sich überwiegend um versiegelte Flächen die eine nachrangige Bedeutung für Tiere und Pflanzen besitzen. Abbildung 22: Universitätsgelände mit überwiegend versiegelten Flächen 4.1.4 Empfindlichkeit des Schutzgutes Tiere und Pflanzen Die Empfindlichkeit des Schutzgutes Tiere und Pflanzen ergibt sich direkt aus der Bedeutung/ Eignung der Biotopkomplexe bzw. Funktionsräume als Lebensräume. So weisen beispielsweise Gehölzbestände westlich des Wurmtales und Teile des alten Bahndammes eine sehr hohe Empfindlichkeit gegenüber Eingriffen auf. Der Biotopkomplex Uersfeld und die westliche Horbacher Börde besitzen eine hohe Empfindlichkeit. Eine mittlere Empfindlichkeit weisen Grünländer sowie die übrigen Gehölzstrukturen auf. Ackerflächen und artenarme Grünländer sowie Siedlungsbereiche besitzen eine geringe Empfindlichkeit gegenüber Eingriffen. 4.1.5 Vorbelastung des Schutzgutes Tiere und Pflanzen In großen Teilen ist eine Wegeführung des Radschnellweges auf vorhandenen Wegeflächen vorgesehen. Hier handelt es sich bereits um versiegelte Flächen mit einer Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 69 von 187 starken Vorbelastung, so dass es zu keiner zusätzlichen Beeinträchtigung der Lebensräume von Tieren und Pflanzen kommt. Die Querung des Amstelbaches ist im Rahmen der Anbindung des Wohngebiets „Richertericher Dell“ vorgesehen. Die Beurteilung des Eingriffes erfolgt im Zusammenhang mit der Planung der Anbindungsstraße. Eine straßenbegleitende Führung des Radschnellweges würde zu keiner weiteren Beeinträchtigung dieses Lebensraumes führen. Generell ist davon auszugehen dass die Straßenseitenflächen stark befahrener Straßen wie der Autobahn A 4 und den Landesstraßen Roermonder Straße (L 232) und Horbacher Straße (L 231) eine starke Vorbelastung durch Lärm- oder Schadstoffbelastungen besitzen. 4.1.6 Zusammenfassung Schutzgut Tiere und Pflanzen Bei der Biotoptypenkartierung konnten im UR des Radschnellweges verschiedene wertgebende Biotopkomplexe mit hoher und sehr hoher Bedeutung festgestellt werden. Zu nennen sind hier: - Biotopflächen im Bereich Wurmtal/ Gehölzflächen westl. der Bahnstrecke; - Biotopkomplex Uersfeld/ Küppershof; - „Alter Bahndamm“ nördlich Lousberg; - Westliche Horbacher Börde mit extensiver landwirtschftlicher Nutzung; - extensiv genutzte Bereiche der Landwirtschaftliche Nutzflächen Horbach/ Klinkheide Insgesamt wurden 55 Vogelarten im Untersuchungsraum kartiert. Darunter befinden sich insgesamt 13 planungsrelevante Vogelarten, von denen 9 Arten als Brutvögel und 4 Arten als Nahrungsgast/ Durchzügler anzusprechen sind. In den 4 Untersuchungsbereichen wurden weitere 13 wertgebende Vogelarten festgestellt. Hervorzuheben ist das Vorkommen einer Saarkrähenkolonie mit etwa 90 Nestern im Bereich des alten Bahndammes nordwestlich Schloss Rahe. Weiterhin ist das Vorkommen von Steinkauz, Rauchschwalbe und Mäusebussard im Bereich Küppershof zu nennen. Im Westen von Horbach befindet sich ein relativ störungsamer OffenlandKomplex, der ein bedeutender Lebensraum für die Arten Kiebitz, Feldlerche, Rauchschwalbe und Neuntöter bietet. Weiterhin wurden auf den Ackerflächen nordöstlich Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 70 von 187 Richterich sowie südlich und nördlich von Horbach zahlreiche Brutreviere der Feldlerche festgestellt. Durch die Planung des Radschnellweges werden keine Amphibienlebensräume beeinträchtigt. Lediglich die Querung der Amstelbach-Aue kann zu einem Eingriff in einen Amphibienlebensraum führen. Hier ist eine Anbindungsstraße für das Wohngebiet „Richtericher Dell“ geplant, die durch den Radschnellweg begleitet wird. Weiterführende Untersuchungen werden ggf. im Zuge der Planungen zur Anbindungsstraße durchgeführt. Nach Absprache mit den zuständigen Naturschutzbehörden ist daher im Zuge der Planungen zum Radschnellweg keine weitere Untersuchung von Amphibien erforderlich. Innerhalb des Teilbereiches 4 (Bahndamm Aachen-Düsseldorf) wurde das Vorkommen von Reptilien untersucht. Planungsrelevante Reptilienarten wurden nicht nachgewiesen. Die Untersuchungen werden im Jahr 2015 fortgeführt. Um eine mögliche Betroffenheit von Fledermäusen abschätzen zu können, wurden in den unbelaubten Wintermonaten 2015 Baumhöhlenuntersuchungen durchgeführt. Weiterhin wurden Bahnunterführungen südlich Herzogenrath auf ihre mögliche Quartierfunktion für Fledermäuse untersucht. In einem Teil der Durchlässe ließen sich Fledermäuse im Winterquartier nachweisen (Tunnel 2, 3 und 4). Sie weisen, wie auch die kartierten Gehölzbestände, ein z. T. hohes Quartierpotenzial auf. Neben der Vielzahl der bereits jetzt erfassten Quartiermöglichkeiten, können sich jederzeit weitere ergeben, z.B. durch die Anlage von Baumhöhlen durch Spechte, Astabbrüche, Ausfaulungen usw. Die Tunnel 1 und 5 weisen aufgrund fehlender geeigneter Strukturen keine oder lediglich eine sehr geringe Eignung als Fledermauslebensraum auf. Hier wurden keine Fledermäuse nachgewiesen. Infolge eines Wiedereinbürgerungsprogramms in den Niederlanden unmittelbar hinter der Grenze konnten einzelne Exemplare des Feldhamsters in der Horbacher Börde erfasst werden. Es ist vorgesehen kurzfristig vor Baubeginn im Bereich Horbacher Börde Kartierungen des Feldhamsters durchzuführen und ggf. aufgefundene Feldhamster auf bestehende Feldhamster-Kompensationsflächen umzusiedeln. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 71 von 187 4.2 Schutzgut Boden 4.2.1 Material und Methode Zur Bearbeitung der vorliegenden Umweltverträglichkeitsstudie wurde die digitale Karte der Schutzwürdigen Böden (GEOLOGISCHER DIENST, 2004), basierend auf der Bodenkarte im Maßstab 1: 50.000 (BK 50), ausgewertet. Da dieser Maßstab auf der kommunalen Ebene zur Ermittlung und Abgrenzung schutzwürdiger Böden nicht ausreicht, wurde 2009 eine Bodenfunktionskarte im Maßstab 1:5.000 erstellt (FELDWISCH ET. AL., 2009). Zur Erstellung der Bodenfunktionskarte diente die Bodenschätzkarte (DGK5-Bo). Es wurden die in der Bodenschätzkarte benannten Bodeneinheiten in die moderne bodenkundliche Nomenklatur übersetzt. Die Ableitung der Bodenfunktionen bzw. die Einstufung ihrer Schutzwürdigkeit erfolgte weitgehend auf den Methoden des Geologischen Dienstes NRW. Die Bodenfunktionskarte der Stadt Aachen weist Flächen aus, auf denen Böden in einem besonderen Maße Leistungen im Naturhaushalt gem. § 2 Abs. 2 BBodSchG erfüllen. Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines Bodens ist es zunächst ohne Belang, ob die Bodenfunktionen aktuell genutzt werden oder nicht. Die Ausweisung von Böden mit einer besonders (BBodSchG) hohen Erfüllung berücksichtigt bei von der Funktionen Beurteilung nach der Bundesbodenschutzgesetz Schutzwürdigkeit folgende Bodenteilfunktionen: - Archiv der Natur- und Kulturgeschichte - Biotopentwicklungspotenzial (Extremstandorte) - hohe Erfüllung der Funktion Naturhaushalt Die Erfüllung der Bodenfunktion Naturhaushalt ergibt sich aus den Teilfunktionen natürliche Bodenfruchtbarkeit, Filter- und Pufferfunktion sowie Wasserspeichervermögen. Für die Gesamtbewertung Naturhaushalt wird ein Mittelwert aus den Teilfunktionen ermittelt. Archivböden werden immer der höchsten Schutzwürdigkeitsklasse zugeordnet. 4.2.2 Bedeutung/ Eignung Der Boden wird rechtlich durch das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und das Landes-Bodenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LBodSchG NRW) geschützt. In der Landes- und Regionalplanung wird vor allem vorsorgender Bodenschutz realisiert, indem Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 72 von 187 die Bodenfunktionen konkurrierender als bodenschutzrechtliche Ansprüche an den Belange Planungsraum in die eingebracht Abwägung und bei der regionalplanerischen Darstellung von Freiräumen und Freiraumfunktionen berücksichtigt werden. In Karte 3: Boden – Bestand werden Bodentypen und deren Schutzwürdigkeit dargestellt. Karte 4: Boden – Bewertung stellt die Gesamtbewertung einzelner Böden dar. Die Gesamtbewertung der Böden erfolgt auf der Grundlage der vorliegenden Bodenfunktionen unter Berücksichtigung von Vorbelastungen und herabgesetzter oder fehlender Naturbelassenheit. Der Stadt Aachen liegen für die landwirtschaftlich genutzten Flächen im Außenbereich Bodenfunktionskarten im Maßstab 1:5.000 vor. Die Einstufung der Schutzwürdigkeit der Böden erfolgt dabei weitgehend auf den Methoden des Geologischen Dienstes NRW. Böden mit besonders hoher Erfüllung von Funktionen nach dem Bodenschutzgesetz (BBodSchG) besitzen eine hohe Schutzwürdigkeit. In Tabelle 10 wird die Klassifizierung der Schutzwürdigkeit nach den Vorgaben des Leitfaden Boden (STADT AACHEN, 2012) aufgeführt. Tabelle 10: Klassifizierung der schutzwürdigen Böden Schutzwürdigkeit nach GD NRW Klassifizierung der Schutzwürdigkeit in der Bodenfunktionskarte der Stadt Aachen keine Angabe 1 sehr gering keine Angabe 2 gering sw1 = schutzwürdig 3 mittel sw2 = sehr schutzwürdig 4 hoch sw3 = besonders schutzwürdig 5 sehr hoch Die Ausweisung der Schutzwürdigkeit Naturhaushalt (Na1 bis Na5) beruht auf den Bodenteilfunktionen natürliche Bodenfruchtbarkeit, Filter- und Pufferfunktion und dem Wasserspeichervermögen. Biotopentwicklungspotenzials Böden (B3 mit bis einer B5) Schutzwürdigkeit sind Böden hinsichtlich mit des besonderen Standorteigenschaften bzw. Extremstandorte wie beispielsweise sehr nasse, sehr trockene oder sehr nährstoffarme Böden. Böden mit Archivfunktion dokumentieren erdgeschichtliche Entwicklungsphasen (A5). In der folgenden Tabelle 11 werden die Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 73 von 187 innerhalb des UR befindlichen Böden mit Klassifizierungen der Schutzwürdigkeit aufgeführt. Tabelle 11: Schutzwürdige Böden im Untersuchungsraum Schutzwürdigkeit (Stadt Aachen) Klassifizierung der Schutzwürdigkeit in der Bodenfunktionskarte der Stadt Aachen sehr hoch 5 A5 B5 Na5 Archivfunktion Biotop 5 Naturhaushalt 5 hoch 4 B4 Na4 Biotop 4 Naturhaushalt 4 mittel 3 B3 Na3 Biotop 3 Naturhaushalt 3 gering 2 Na2 Naturhaushalt 2 sehr gering 1 Na1 Naturhaushalt 1 Innerhalb des Untersuchungsraumes befinden sich schutzwürdige Böden mit den Schutzwürdigkeitsstufen 1 (sehr geringe Schutzwürdigkeit) bis 5 (sehr hohe Schutzwürdigkeit). Stufe 5 der Klassifizierung entspricht der Einstufung sw3 (besonders schutzwürdig) des geologischen Dienstes NRW. In der folgenden Tabelle 12 wird die Bedeutung der einzelnen Bodentypen im UR dargestellt. Weiterhin werden Art der Schutzwürdigkeit und flächenmäßiger Anteil im Untersuchungsraum aufgeführt. Tabelle 12: Bewertung der Böden im Untersuchungsraum Nr. Bodentyp 1 Typische Parabraunerde 2 PseudogleyBraunerde 3 Typische Parabraunerde/ z. T. Pseudogley GesamtSchutzbedeutung würdigkeit (GD NRW) sehr hoch hoch gering sw3 (Archivfunktion) sw3 (Fruchtbarkeit) sw2 (Fruchtbarkeit) - gering - Schutzwürdigkeit (Aachener Leitfaden) Archivfunktion 5 Naturhaushalt 5 Fläche ha 1,5 221,0 Naturhaushalt 4 Naturhaushalt 1 5,5 14,0 Naturhaushalt 3 0,4 mittel sw1 (Fruchtbarkeit) Naturhaushalt 3 44,6 sehr hoch sw3 (Archivfunktion) Archivfunktion 5 3,5 Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc 242 45 Seite 74 von 187 Nr. Bodentyp GesamtSchutzbedeutung würdigkeit (GD NRW) Schutzwürdigkeit (Aachener Leitfaden) Fläche ha Parabraunerde hoch Naturhaushalt 4 36,0 - Naturhaushalt 1 Naturhaushalt 2 6,5 46 6,5 sw2 (Fruchtbarkeit) gering 4 Typischer Ranker/ Lockersyrosem sehr hoch sw3 (Archivfunktion) Archivfunktion 5 6,5 5 Typische Braunerde z. T. PseudogleyBraunerde sehr hoch sw3 (Archivfunktion) Archivfunktion 5 10,0 hoch mittel sw2 (Biotopfunktion) sw1 (Fruchtbarkeit) Biotop 4 Naturhaushalt 3 20,0 2,0 32 6 Typische Braunerde z. T. PseudogleyBraunerde hoch sw2 (Biotopfunktion) Biotop 4 5,5 5,5 7 Typisches Kolluvium, z. T. pseudovergleyt sehr hoch sw3 (Fruchtbarkeit) Naturhaushalt 5 6,5 hoch mittel sw2 (Fruchtbarkeit) sw1 (Fruchtbarkeit) Naturhaushalt 4 Naturhaushalt 3 18,0 48,5 hoch sw2 (Biotopfunktion) Biotop 4 0,3 mittel sw1 (Biotopfunktion) Biotop 3 0,7 1 sw3 (Biotopfunktion) Biotop 5 7,7 7,7 sw1 (Fruchtbarkeit) Naturhaushalt 3 13,0 - Naturhaushalt 2 6,0 sehr hoch sw3 (Archivfunktion) Archivfunktion 5 12,5 - - - 1,5 8 Auengley-Brauner Auenboden 9 Typische Rendzina sehr hoch 10 Typischer Gley/ Gley-Kolluvium z. T. Braunerde Gley mittel gering 11 anthropogen überprägte Böden nicht bewertet 73 19 14 Insgesamt 242 ha und damit der größte Teil des Untersuchungsraumes wird von Typischer Parabraunerde (1) eingenommen. Sie befindet sich schwerpunktmäßig im Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 75 von 187 Bereich Horbacher Börde, in der Nordhälfte des Stadtteiles Richterich und auf dem Gebiet der Stadt Herzogenrath. Aufgrund der sehr hohen natürlichen Bodenfruchtbarkeit, der hohen Filter- und Pufferfunktion und der hohen Wasserspeicherfunktion kommt dem überwiegenden Teil der Typischen Parabraunerde (221 ha) eine sehr hohe Bedeutung für das Schutzgut Boden zu. Auf ca. 75 ha des Untersuchungsraumes befindet sich Typisches Kolluvium (7), welches zum Teil pseudovergleyt ist. Dieser Bodentyp besitzt eine mittlere bis sehr hohe Bedeutung. Seine Schutzwürdigkeit erhält der Boden aufgrund sehr hoher und hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit, hoher Filter- und Pufferfunktion und einem sehr hohen oder hohen Wasserspeichervermögen. Pseudogley-Braunerde (2) und Typische Braunerde (5) kommen mit einem Flächenanteil von insgesamt ca. 77 ha im Untersuchungsraum vor und besitzen überwiegend eine mittlere Schutzwürdigkeit. Pseudogley-Braunerde und Typische Braunerde sind aufgrund ihrer Wasserspeicherkapazität und ihrer hohen natürlichen Bodenfruchtbarkeit der Schutzwürdigkeitsklasse hoch (Naturhaushalt 4) oder mittel (Naturhaushalt 3) zuzuordnen. Mit einem Flächenanteil von ca. 46 ha steht der Bodentyp Typische Parabraunerde z. Teil Pseudogley Parabraunerde (3) im Untersuchungsraum an. Der überwiegende Teil dieses Bodentypes (ca. 36 ha) gehört aufgrund seiner Bodenfruchtbarkeit der Schutzwürdigkeitsklasse Naturhaushalt 4 (hoch) an. Typische Rendzina (9) besitzt einen Flächenanteil von 7,7 ha im Untersuchungsraum. Aufgrund seiner Flachgründigkeit besitzt der Bodentyp ein sehr hohes Biotopentwicklungspotenzial (Biotop 5). Die weiteren im UR vorkommenden Bodentypen (4), (6), (8) kommen mit einem untergeordneten Flächenanteil vor. Bodendenkmäler Innerhalb des Untersuchungsraumes liegen zahlreiche Hinweise auf archäologische Bodendenkmäler vor. Bodendenkmäler sind nach § 2, Abs. 5 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NW): „ ... unbewegliche oder bewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder befanden. Als Bodendenkmäler gelten auch Zeugnisse Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 76 von 187 tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit, ferner Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, die durch nicht mehr selbständig erkennbare Bodendenkmäler hervorgerufen worden sind...". In der folgende Tabelle 13 sind die Bodendenkmäler des Untersuchungsraumes aufgeführt. Tabelle 13: Bodendenkmäler im Untersuchungsraum Stadt Zeit Beschreibung AA 004 Aachen Steinzeit Bergwerk, Lousberg AA 013 Aachen Mittelalter Landwehr; Aachener Landgraben AA 045d Aachen Neuzeit Höckerlinie; Panzersperre; Westwall AA 046 Aachen Neuzeit Höckerlinie; Panzersperre; Westwall AC 074 Herzogenrath Neuzeit Höckerlinie; Panzersperre; Westwall AC 075 Herzogenrath Neuzeit Höckerlinie; Panzersperre; Westwall AC 138 Herzogenrath Mittelalter/Neuzeit Altstadt, Stadtmauer Aachen Altertum Römische Straße Code Der geplante Radweg verläuft durch die Kulturlandschaft des Aachener Landes, das sich hier durch die fruchtbaren Lössböden auszeichnet, die seit der Jungsteinzeit intensiv besiedelt wurden. Im Umfeld des Untersuchungsraumes für den Radweg können daher Siedlungsreste von der Jungsteinzeit bis ins Mittelalter vorkommen. Abbildung 23: Höckerlinie südlich Broicher Höfe Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 77 von 187 Im Süden befinden sich im Nahbereich des Radweges das jungneolithische Bergwerk Lousberg (AA 004), in dem vor etwa 5000 Jahren Feuerstein für die Herstellung von Feuersteinwerkzeugen bergmännisch abgebaut wurde und dessen Rohmaterial in einem größeren Umkreis gehandelt wurde. Dieses Bergwerk ist bislang das Einzige seiner Art und Zeitstellung im Rheinland und von überregionaler Bedeutung. Zur römischen Zeit verlief in Höhe des Alten Heerler Weges eine römische Straße, die das niederländische Heerlen mit Aachen verbindet. Ein Teil der geplanten Radstrecke verläuft im Bereich dieser römischen Straße. Unter Umständen haben sich im Untergrund noch Reste der römischen Straßentrasse erhalten, die bei Erdarbeiten für den Radweg zerstört werden würden. Darüber hinaus ist im Umfeld dieser römischen Straße mit römischen Ansiedlungen zu rechnen. In Höhe der Laurensberger Straße quert der sog. Aachener Landgraben (AA 013) die geplante Radtrasse. Im Mittelalter war er Teil der nördlichen Befestigungsanlagen Aachens. Im 2. Weltkrieg wurde das Aachener Land durch die Bauten der Westfront geprägt. Die geplanten Radwege queren an mehreren Stellen Höckerlinien (AA 45d, 46 und AC 74, 75). Zahlreiche nicht als Bodendenkmäler eingetragene Bunker und Panzerstellungen liegen in den Untersuchungsräumen des Radschnellweges. An der Westgrenze wurde die "Westwall" genannte Bunkerstellung von der Schweizer Grenze bis Brüggen, westlich Viersen aufgebaut. Die Stellung hatte z.T eine Tiefe von bis zu mehreren Kilometern, im Rheinland war sie nur östlich von Aachen stärker ausgebaut. 4.2.3 Vorbelastungen Altlasten Innerhalb des Untersuchungsraumes befinden sich sowohl auf dem Gebiet der Stadt Aachen als auch auf dem Gebiet der Stadt Herzogenrath zahlreiche Altlastenverdachtsflächen. Wird der Radweg auf einer vorhandenen Wegefläche geführt, werden die hier befindlichen Altlastenverdachtsflächen nicht berührt. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 78 von 187 Ob sich auf dem Gebiet der Stadt Herzogenrath noch Untersuchungsbedarf ergibt, kann erst nach Vorlage der Detailplanung geprüft werden. Bei einem Ausbau vorhandener Wegeverbindungen und bei der Neuanlage von Radwegeflächen im Bereich von Altlastenverdachtsflächen bzw. „nachrichtlich erfassten Flächen“ wird der Umgang mit den dort befindlichen Altlasten in Abstimmung mit der zuständigen Behörde der Stadt Herzogenrath festgelegt. Auf dem Gebiet der Stadt Aachen werden die kritischen Punkte im Übergangsbereich Rütscher Straße/Toledoring und im Bereich des „Alten Bahndammes“ in AachenLaurensberg gesehen. Im Bereich Rütscher Straße/Toledoring befindet sich der Eintrag von Altablagerungen. Hier haben sich im Rahmen einer Erstuntersuchung auch Hinweise auf Auffüllungsmaterialien ergeben. „Alte Bahndamm“ Toledoring -Rütscher Straße Abbildung 24: Ausschnitt aus dem Altlastenverdachtsflächenkataster der Stadt Aachen Der sogenannte „Alte Bahndamm“ in Aachen-Laurensberg ist ein aufgeschütteter Damm, auch hier ist davon auszugehen, dass technogene Beimengungen vorhanden sind. Hier ist eine Überprüfung des gesamten Bahndamms erforderlich. Bei anfallenden Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 79 von 187 Aushubmaterialien im Innenstadtbereich der Stadt Aachen ist eine abfallrechtliche Beurteilung für anfallende Aushubmaterialien erforderlich. Altbergbau Der Untersuchungsraum zum Radschnellweg befindet sich über viele, auf Steinkohle, Eisenerz und Eisenstein, verliehene Bergwerksfelder. Eine Gewinnung der Steinkohle hat hier im tiefen-, oberflächennahen- und tagesnahen Bereich stattgefunden. Eigentümerin aller überdeckenden Bergwerksfelder ist der Eschweiler Bergwerksverein EBV. Aufgrund der Lagerstättenverhältnisse kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Bereich des Plangebietes, teilweise auch widerrechtlich, Bergbau durch Dritte oder Uraltbergbau stattgefunden hat. Die bergbaulichen Einflüsse durch Tagesöffnungen befinden sich hauptsächlich im nördlichen Untersuchungsraum, während sich die Tagesbrüche überwiegend im östlichen UR zu finden sind. Im westlichen und südlichen Untersuchungsraum sind keine Einwirkungen durch den Altbergbau bekannt. Tagesöffnungen, Tagesbrüche und Betriebsflächen des Altbergbaus sind in Karte 3: Boden - Bestand dargestellt. Im Nachbereich des UR befinden sich 5 bergbauliche Betriebsflächen, von denen jedoch keine dieser Flächen den UR berührt. Die zu den Bergwerken Gouley-Laurweg, Grube Voccart und Wilsberg gehörenden Flächen befinden sich nicht mehr in der Bergaufsicht. Weitere bergbauliche Einflüsse rühren von zahlreichen im UR befindlichen Tagesbrüchen und Tagesöffnungen. Als Tagesöffnung werden alle Zugänge eines Bergwerks vom Tage ins Grubengebäude unter Tage bezeichnet. Je nachdem, ob der Weg ins Bergwerk horizontal über einen Stollen oder vertikal über einen Schacht erfolgt, wird zwischen Stollenmundloch und Schachtöffnung unterschieden. Im Untersuchungsraum befinden sich zahlreiche Förderschächte, Kanalschächte, und Lichtlöcher bzw. Lichtschächte. Tagesbrüche treten überwiegend im östlichen UR auf. Sie werden überwiegend durch bergbauliche Tätigkeit unter Tage hervorgerufen und treten über senkrechten Schächten und Stollen verschiedener Bergwerke auf. Als Tagesbruch bezeichnet man einen Bergschaden, der nach Verbrüchen im Untergrund bis an die Erdoberfläche durchbricht. Dort wird der Schaden oft durch Risse oder kraterähnliche Einsturztrichter sichtbar. Tagesbrüche treten in der Regel durch den Einsturz alter, nicht verfüllter Bergwerksstollen und -schächte auf. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 80 von 187 Eine Beeinflussung durch den Uraltbergbau kann im trassennahen Bereich nicht ausgeschlossen werden. Informationen dazu können erst nach Durchführung entsprechender Erkundungsmaßnahmen gewonnen werden. Naturbelassenheit In der Bodenfunktionskarte werden keine anthropogenen Einflüsse auf die Böden berücksichtigt. Demgegenüber nimmt der Leitfaden Boden (2012) eine Einteilung der Naturbelassenheit auf Grundlage der Bodennutzungen vor. Für die Beurteilung der im UR Radschnellweg gelegenen Böden wurde die Naturbelassenheit auf Grundlage der durchgeführten Biotoptypenkartierung vorgenommen. Die Bewertung der Naturbelassenheit gibt Hinweise darauf, ob anthropogene stoffliche oder strukturelle Veränderungen vorliegen, die je nach Art und Ausmaß geeignet sind, Böden in ihren Funktionen erheblich oder nachteilig zu beeinträchtigen (LANUV, 2010). Aus diesem Grund wird die Naturbelassenheit mit in die Eingriffsbewertung einbezogen. Die Nutzung von Flächen durch Friedhöfe, Sportstätten o. ä. führt zu einer Verminderung der Naturbelassenheit der Böden, zum Teil auch zu einer vollständigen Veränderung des Bodenprofils. Eine Versiegelung von Flächen durch Gebäude, Straßen und Parkplätze führt beispielsweise dazu, dass der Boden keinerlei Funktionen mehr erfüllt. Eine Belastung der Böden mit Schadstoffen wirkt sich negativ auf die Bodenfunktionen aus. Folgende Einstufung wurde hinsichtlich der Naturbelassenheit/ Vorbelastung durchgeführt: - sehr hohe Vorbelastung bei Vorkommen von Altlasten (Stufe 1, negative Auswirkungen auf den Boden); - hohe Vorbelastung bei versiegelten und teilversiegelten Flächen (Stufe 2 und 3, sehr geringe/ keine Naturbelassenheit); - mittlere Vorbelastung bei Veränderungen des Bodenprofils z. B. bei Sportstätten (Stufe 4, geringe Naturbelassenheit). Für die Beurteilung von Naturbelassenheit und Vorbelastung wurde zum einen die Biotoptypenkartierung ausgewertet und zum anderen das Kataster für Altlastenverdachtsflächen abgefragt. Weiterhin wurde für die Einschätzung von Vorbelastungen die digitale Bodenbelastungskarte (Lazar et. al., 2003) ausgewertet. Hier wird das flächige Belastungsniveau des Oberbodens mit anorganischen Schadstoffen (Schwermetalle), schwer abbaubaren organischen Schadstoffen (PAK, PCB) für die Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 81 von 187 Nutzungsarten Acker, Grünland und Wald dargestellt. Ist die Naturbelassenheit beispielsweise mit gering bewertet worden, wurde dies in der UVS als mittlere Vorbelastung gewertet (s. auch Tabelle 14). Tabelle 14: Naturbelassenheit/ Vorbelastung der Böden im UR Vorbelastung Naturbelassenheit mittel gering hoch sehr hoch Bewertungsstufe Beeinflussung der Bodenfunktion Bodennutzung (Beispielhaft) NA 4 hohe Beeinflussung durch Aufschüttung und Verlagerung natürlicher Substrate; vollständige Veränderung des Profilaufbaus Golfplätze, unbefestigte Wege, Friedhöfe sehr gering/ keine NA 3 NA 2 Funktionserfüllung (Wasserspeicher, Grundwasserneubildu ng, Bodenleben, natürliche Bodenfruchtbarkeit) stark eingeschränkt versiegelte und teilversiegelte Flächen negativ NA1 negative Funktion aufgrund von Schadstoffbelastungen Altlastenverdacht sflächen, nachrichtlich erfasste Altlastenverdachtsflächen Aufgrund der starken anthropogenen Prägung des Untersuchungsraumes existieren in vielen Bereichen eine geringe Naturbelassenheit und damit gleichzeitig eine hohe Vorbelastung. Eine Verschneidung der Schutzwürdigkeit der Böden mit der Naturbelassenheit führt zu Abschlägen und zu einer Reduzierung der Funktionserfüllung. Bei einem Großteil des UR wie beispielsweise der Innenstadt Aachens, den Stadtteilen Laurensberg, Richterich und Klinkheide handelt es sich um Flächen mit einem hohen Versiegelungsgrad. Versiegelte Flächen besitzen keine Naturbelassenheit und bedeuten gleichzeitig eine hohen Vorbelastung des Bodens bzw. einen weitgehenden Verlust aller Bodenteilfunktionen. Weiterhin befinden sich unter anderem im Bereich des Toledoringes und dem Stadtteil Kohlscheid zahlreiche Altlastenverdachtsflächen. Hier können sich Schadstoffe negativ auf die Naturbelassenheit auswirken und zu einer sehr hohen Vorbelastung der Böden führen. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 82 von 187 4.2.4 Diskussion und Bewertung Für die Ermittlung der Gesamtbedeutung der im Untersuchungsgebiet vorkommenden Böden wurde zum einen die Wertigkeit von Bodenfunktion und Schutzwürdigkeit beurteilt und zum anderen Vorbelastungen der Böden geprüft. Sehr hohe Vorbelastungen der Böden beispielsweise durch das Vorhandensein von Altlastenverdachtsflächen führen zu einer Reduzierung des Bodenwertes um drei Stufen. In Tabelle 15 wird die Bewertung der Gesamtbedeutung des Bodens aufgeführt. Karte 4: Boden - Bewertung stellt die Gesamtbedeutung der Böden dar. Tabelle 15: Ermittlung der Gesamtbedeutung - Boden Bodenwertstufe Naturbelassenheit sehr hoch mittel (NA 5) hoch Vorbelastung mittel hoch sehr gering (NA 3) hoch mittel keine (NA 2) sehr hoch gering - gering (NA 4) sehr gering keine (NA 2) (NA3)/ der Horbacher Börde befinden hoch mittel mittel hoch/ sehr hoch gering mittel (NA 5) gering (NA 4)/ sehr gering (NA3)/ keine (NA 2) In sehr hoch gering (NA 4) mittel (NA 5) mittel Gesamtbedeutung - mittel mittel/ hoch/ sehr hoch sich großflächig gering Böden mit sehr hoher Gesamtbedeutung. Der hier anstehenden Typische Parabraunerde kommt eine sehr hohe Schutzwürdigkeit aufgrund der sehr hohen Bedeutung für den Naturhaushalt (Na5) zu. Sie begründet sich durch eine sehr hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit, eine hohe Puffer- und Reglerfunktion und einem hohen Wasserspeichervermögen. Insbesondere im westlichen Teil der Horbacher Börde liegen so gut wie keine Vorbelastungen durch Altlasten, Versiegelung und Überformung der natürlichen Böden vor. Auf größeren Flächen nördlich von Richterich sowie in kleineren Bereichen in Pennesheide befindet sich ebenfalls Typische Parabraunerde. Diesen Flächen kommt aufgrund einer sehr hohen Bedeutung für den Naturhaushalt (Na5) und einer hohen Natürlichkeit des Bodens eine sehr hohe Gesamtbedeutung zu. Südlich und nördlich des Toledoringes befinden sich Böden mit einer sehr hohen Bedeutung der Archivfunktion (A5). Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 83 von 187 Aufgrund eines hohen Biotopentwicklungspotenzials bei gleichzeitiger Natürlichkeit der Böden besitzen zum einen Böden im Bereich des Wurmtales südlich von Herzogenrath und zum anderen unversiegelte Flächen beidseitig des Campus Boulevard (Universität Melaten) eine hohe Gesamtbedeutung für das Schutzgut Boden. Dabei handelt es sich größtenteils um typische Braunerden, die günstige Voraussetzungen für die Entwicklung wertvoller Biotope aufweisen. Im gesamten Untersuchungsraum befinden sich mosaikartig Böden mit einer hohen Bedeutung für den Naturhaushalt (Na4), die bei einem hohen bis mittleren Natürlichkeitsgrad eine hohe Gesamtbedeutung besitzen. Anzusprechen sind dabei die Bodentypen Typisches Kolluvium und Typische Parabraunerde, z. T. PseudogleyParabraunerde, deren hohe Bedeutung aus einer hohen bis sehr hohen natürlichen Bodenfruchtbarkeit und einer hohen Wasserspeicherkapazität resultiert. Alle übrigen Böden besitzen aufgrund geringer Erfüllung natürlicher Bodenfunktionen, einer geringen Naturbelassenheit der Böden oder dem Vorliegen einer Altlastenverdachtsfläche eine mittlere bis geringe Bedeutung für das Schutzgut Boden. 4.3 Schutzgut Wasser Bei der Betrachtung des Schutzgutes Wasser werden Grundwasser und Oberflächenwasser aufgrund ihrer unterschiedlichen Bewertungskriterien getrennt behandelt. Die Darstellung erfolgt gemeinsam in der Karte 5: Wasser. Zur Ermittlung von Eignung, Empfindlichkeit und Vorbelastung des Schutzgutes Wasser wurden Aussagen der Fachbehörden ausgewertet. Versiegelte und überbaute Flächen wurden aus der Bewertung ausgenommen. 4.3.1 Grundwasser Ein Grundwasserkörper umfasst ein abgegrenztes Grundwasservolumen innerhalb eines oder mehrerer Grundwasserleiter. Die Abgrenzung von Grundwasserkörpern ist insoweit sinnvoll, als sich Grundwasserströme zum Teil sehr langsam bewegen und Belastungen an einer Stelle im Grundwasser letztendlich langfristig zu Belastungen des ganzen Vorkommens führen können. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 84 von 187 Grundwasserkörper werden innerhalb der Grenzen der Teileinzugsgebiete ausgewiesen. Dabei erfolgt die Abgrenzung in Bezug auf den obersten relevanten Grundwasserleiter. Im Porengrundwasserleiter orientiert sich die Abgrenzung der Grundwasserkörper in erster Linie an unterirdischen Einzugsgebieten anhand von Grundwassergleichenplänen und erst nachrangig an geologischen Unterschieden. Im Festgestein werden die geologischen Verhältnisse sowie die oberirdischen Wasserscheiden (Grundwasserregionen) als maßgebliche Abgrenzungskriterien herangezogen. Innerhalb des Untersuchungsraumes zum Radschnellweg befinden sich drei unterschiedliche Grundwasserkörper. Der größte Teil des Untersuchungsraumes nördlich der A4 wird durch den Grundwasserleiter „Haupttrassen des Rheinlandes“ eingenommen. Im östlichen UG befindet sich der wenig ergiebige Kluftgrundwasserleiter „Linksrheinisches Schiefergebirge“. Südlich der A 4 liegt der Grundwasserleiter „Südlimburgische Kreidetafel“, ein mäßig ergiebiger Poren-/ Kluftgrundwasserleiter. Tabelle 16: Grundwasserkörper im Untersuchungsraum Grundwasserkörper-Nr. Grundwasserkörper Name GWLeitertyp Mächtigkeit [m] Bemerkung Bedeutung Schutzgut Wasser DENW_282_03 DENW_282_04 Hauptterassen des Rheinlandes PorenGWL 25 schlechter mengenmäßiger und chemischer Zustand DENW_282_09 Südlimburgische Kreidetafel Poren-/ KluftGWL 10 guter chem. und mengenmäßiger Zustand hoch DENW_282_10 Linksrheinisches Schiefergebirge KluftGWL - guter chem. und mengenmäßiger Zustand wenig ergiebig mittel Die Bedeutung und Eignung des Grundwassers werden gering über die Grundwasserneubildung (mengenmäßiger Zustand) und den chemischen Zustand des Grundwassers definiert. Die Beurteilung der Empfindlichkeit des Grundwasserkörpers gegenüber Verunreinigungen erfolgt durch qualitative Aspekte. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 85 von 187 4.3.1.1 Bedeutung/ Eignung Bei dem Grundwasserleiter „Hauptterrassen des Rheinlandes“ handelt es sich um einen ergiebigen bis sehr ergiebigen Poren-Grundwasserleiter aus silikatischem Gestein. Der Grundwasserkörper umfasst u.a. grundwassernahe Auebereiche des Wurmtales und Rurtales mit grundwassergeprägten Böden. Daneben existieren außerhalb der Täler weiträumige Überdeckungen mit Löss bzw. Lösslehm. Der Grundwasserleiter (GWL) besitzt eine Mächtigkeit von etwa 25 m und zeichnet sich durch eine mittlere bis hohe Durchlässigkeit aus. Aufgrund von Qualität und Schutzfunktion der Deckschichten besteht gleichzeitig eine mittlere Empfindlichkeit des Grundwasserkörpers. Untersuchungen aus dem Zeitraum 2007 bis 2012 zeigen für den GWL „Hauptterrassen des Rheinlands“ einen schlechten chemischen und einen schlechten mengenmäßigen Zustand. Der chemische Zustand wurde mit „schlecht“ bewertet, da das Wasser mit Stickstoffverbindungen (Nitrat) aus der Landwirtschaft belastet ist. Ebenfalls nicht gut ist der mengenmäßige Zustand: Bedingt durch den Braunkohletagebau wird mehr Wasser entzogen als zugeleitet, damit das Grundwasser aus dem Wurmgebiet nicht in die Tagebaue abläuft. Dieser Zustand wird voraussichtlich noch über mehrere Jahrzehnte anhalten, bis der Braunkohlenabbau abgeschlossen ist. Im Rahmen des Braunkohletagebaus erfolgen bereits umfangreiche Maßnahmen zur Minderung der Umweltauswirkungen. Insgesamt besitzt der Grundwasserkörper eine geringe Bedeutung für das Schutzgut Wasser. Der Grundwasserkörper „Südlimburgische Kreidetafel“ befindet sich südlich der A 4 und besteht aus slilikatischen und carbonischen Gesteinen. Der Poren- und KluftGrundwasserleiter ist durch eine mäßige bis hohe Durchlässigkeit und eine mäßige Ergiebigkeit gekennzeichnet. Der chemische Zustand und der mengenmäßige Zustand wurde in den Untersuchungen aus dem Zeitraum 2007 bis 2012 für die „Südlimburgischer Kreidetafel“ mit gut bewertet. Bei der Gesamtbedeutung wurde der Grundwasserkörper mit hoch bewertet. Der Grundwasserkörper „Linksrheinisches Schiefergebirge“ wird von der tief in das Festgestein eingeschnittenen Wurm durchzogen und im Wesentlichen über Hangquellen im Wurmtal entwässert. Außerhalb des Wurmtales liegen geringmächtige LockergesteinsÜberdeckungen (Sande, Lösslehm) vor. Das Festgestein ist in Auflockerungszonen und in sandigen Partien sehr gering bis gering durchlässig. Insgesamt ist der Kluft- Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 86 von 187 Grundwasserleiter wenig ergiebig und für die Wasserversorgung unbedeutend. Der chemische Zustand und der mengenmäßige Zustand wurden in den Untersuchungen aus dem Zeitraum 2007 bis 2012 mit gut bewertet. Bei der Gesamtbewertung besitzt der Grundwasserleiter eine mittlere Bedeutung. Qualität und Menge des Grundwassers wird an Grundwassermessstellen im UR und Nahbereich des UR an folgenden Messstellen geprüft. Sie sind in der folgenden Tabelle 17 aufgeführt: Tabelle 17: Grundwassermessstellen im Untersuchungsraum Messstellen Nr. Name Grundwasserqualität; Messturnus 010000082 Herzogenrath Nr. 10 - 10,20 m Winter 2014 monatl. Messung 010301288 MARIA THERESIA 2a/n - 11,93 Winter 2014 Einzelmessung 010300144 Kohlscheid Nr. 89 - 3,03 Winter 2013 monatl. Messung 010203205 Mühlenbach/ Pennesheide jährlich 12,13 Winter 2012 halbjährlich 010203199 Ürsfeld jährlich 11,21 Winter 2014 monatl. Messung 010300594 Aachen Klinikum 9 - 2,17 Winter 2014 monatl. Messung 010300612 Aachen Klinikum 11 - 9,87 Winter 2011 monatl. Messung 010409051 Siebenquellen Süd jährlich - - Quellwasser 010409142 Siebenquellen Nord jährlich - - Quellwasser 010300570 Aachen Klinikum 7 jährlich 13,59 Winter 2014 monatl. Messung Im gesamten UR besteht mit 9,87 bis Grundwasserflurabstand 13,59 m ein Bemerkung vergleichsweise hoher Grundwasserflurabstand. Lediglich die Messstellen Kohlscheid Nr. 89 und Klinikum Aachen weisen mit 3,03 m und 2,17 m einen geringeren Grundwasserflurabstand auf. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 87 von 187 4.3.1.2 Empfindlichkeit Bis auf wenige Ausnahmen befinden sich im UR Böden mit einer hohen oder sehr hohen Speicher- und Reglerfunktion. Hier besteht eine mittlere Empfindlichkeit des obersten Grundwasserleiters. Lediglich im Bereich Lousberg befinden sich Böden mit einer geringen Speicher- und Reglerfunktion, so dass der oberste Grundwasserleiter hier eine hohe Empfindlichkeit besitzt. 4.3.1.3 Vorbelastung Für den Grundwasserleiter „Hauptterrassen des Rheinlandes“ besteht eine erhebliche Vorbelastung durch den Braunkohletagebau. Insbesondere durch seine Mächtigkeit und seiner Ausbildung als Poren-Grundwasserleiter besitzt der Grundwasserleiter ein hohes Potenzial als Grundwasserleiter. Die chemische Qualität des Grundwassers ist durch intensive landwirtschaftliche Nutzug und starkem Nitrateintrag aus der Landwirtschaft vorbelastet. Im Nahbereich stark befahrener Verkehrsstraßen wie beispielsweise A 4, L 232 und L 231 besteht infolge verkehrsbedingter Schadstoffeinträge wie beispielsweise Stäube, Brems- und Reifenabrieb und Streusalzen eine potenzielle Gefährdung des Grundwassers. Die Vorbelastung ist in diesem Bereich jedoch aufgrund der hohen oder sehr hohen Sorptionsfähigkeit der Böden als gering einzustufen. 4.3.2 Oberflächengewässer Die Bewertung von Bedeutung und der Empfindlichkeit der Oberflächengewässer erfolgt über die Kriterien Naturnähe, Gewässergüte und Gewässerdynamik. Die Lebensraumqualität der Gewässer und ihrer Uferstrukturen werden mit dem Schutzgut Tiere und Pflanzen bewertet. Der Untersuchungsraum gehört zur Planungseinheit „Wurm“ und „Senserbach“ (PE_Rur_1300) im Einzugsgebiet der Rur. Die Rur ist wiederum ein Teil des Flussgebietes Maas. Die Wasserqualität der Oberflächengewässer wird an den Messstellen der Gewässer Wurm, Broicher Bach, Amstelbach und Wildbach geprüft. Sie sind in der folgenden Tabelle 18 aufgeführt. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 88 von 187 Tabelle 18: Oberflächenwassermessstellen im Untersuchungsraum Messstellen Nr. Name Gewässername Art der Messung Bemerkungen Herzogenrath_1 Wurm Pegelstand, kontinuierlich Datenlogger Herzogenrath_2 Broicher Bach Pegelstand, kontinuierlich Datenlogger 125209 OH Wurm Broicher Bach chemische Analyse 124801 OH Broicher Bach Wurm chemische Analyse 125453 OH KA ACHorbach Amstelbach chemische Analyse 124000 Stockheider Mühle, Strüver Weg Wildbach chemische Analyse 123821 Schürzelter Straße Wildbach chemische Analyse Kleingewässer Im Rahmen der Biotoptypenkartierung wurden einige Kleingewässer festgestellt. Eine kurze Beschreibung der Gewässer erfolgt im Kapitel 4.1.2.3, dargestellt sind sie u. a. in Karte 5: Wasser. Die im UR vorkommenden Kleingewässer sind im Folgenden aufgeführt: - Gräfte Schloss Rahe (A1) - Gewässer Uersfeld (A2 – A4) - Gräfte Gut Rosenberg und Kleingewässer alte Forst südlich Horbach (A5, A6) - Gewässer im Quellgebiet Steinkaulbach (A7, A8) - Querung des Amstelbaches durch ein Brückenbauwerk (A9) Überschwemmungsgebiete Für die Fließgewässer Amstelbach und Wurm sind gesetzlich Überschwemmungsgebiete festgesetzt worden. Die Lage der Überschwemmungsgebiete ist im Übersichtsplan Karte 5: Wasser dargestellt. In zwei Abschnitten verläuft der Radschnellweg im Bereich der Überschwemmungsgebiete. Östlich des Bahndammes in der Nähe des Stadtteils Maubach berührt das Überschwemmungsgebiet der Wurm den Untersuchungsraum auf einer Länge von ca. 110 m und einer Breite von etwa 15 m. Der überwiegende Teil des Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 89 von 187 Überschwemmungsgebiets Wurm befindet sich jedoch im östlicher und südöstlich gelegenen Wurmtal (s. Karte 5) außerhalb des UR. Im Verlauf des Amstelbaches im Bereich des Wasserschlosses Großuersfeld sowie im westlichen Gewässerverlauf befindet sich auf einer Länge von etwa 480 m ebenfalls ein gesetzlich festgelegtes Überschwemmungsgebiet. Die für eine Überschwemmung vorgesehenen Flächen befinden sich rechts- und linksseitig des Amstelbaches und sind mit naturnahen ca. 15 m breiten, gewässerbegleitenden Gehölzflächen bewachsen. Wasserschutzgebiete befinden sich nicht im Untersuchungsraum. 4.3.2.1 Bedeutung/ Eignung Das Retentionsvermögen eines Gewässers bezeichnet seine Fähigkeit, Niederschläge zurück zu halten und langsam an das Grundwasser oder an die anschließenden Gewässersysteme abzugeben. Ein hohes Retentionsvermögen besitzen mäandrierende, naturnahe Fließgewässer und Stillgewässer mit flachen, Wasserpflanzen bewachsenen Ufern in Verbindung mit Abfluss dämpfenden Strukturen zur Oberflächenrückhaltung wie beispielsweise Eichen- und Erlenwälder. Das Selbstreinigungsvermögen ist entscheidend von den Uferstrukturen und der Ufervegetation abhängig. Derzeit stellt sich die Wurm als weitgehend unverbauter Gewässerlauf dar. Das Gewässer berührt den UR lediglich auf einer Länge von ca. 110 m. Aufgrund einer mäßigen Gewässerverunreinigung (Güteklasse II) und einer mäßigen Veränderung der Gewässerstruktur besitzt die Wurm eine hohe Gesamtbedeutung und Empfindlichkeit hinsichtlich Naturnähe, Gewässerdynamik und Retentionsvermögen. Der Amstelbach weist in seinem Oberlauf eine kritische Wasserqualität (Güteklasse II-III) auf. Insbesondere in den Siedlungsbereichen ist der Amstelbach stark bis vollständig verändert. In den Offenlandbereichen liegt überwiegend eine mäßige bis deutliche Veränderung vor. In zwei Abschnitten, dem Stadtteil Bank und dem Stadtteil Richterich, quert der Amstelbach den UR. Aufgrund seiner als kritisch beurteilten Wasserqualität und starken Veränderungen der Gewässermorphologie besitzt der Amstelbach hier eine mittlere Bedeutung hinsichtlich der Funktionen Naturnähe, Gewässerdynamik und Retentionsvermögen. Lediglich der ca. 220 m lange Gewässerabschnitt südwestlich Uersfeld besitzt aufgrund Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc seiner vergleichsweise geringen Veränderung der Seite 90 von 187 Gewässermorphologie (deutlich verändert) eine hohe Bedeutung aufgrund der Teilfunktionen Naturnähe, Gewässerdynamik und Retentionsvermögen. Der Wildbach durchfließt den UR im Stadtteil Laurensberg auf einer Länge von ca. 360 m. Zu diesem Gewässer liegen lediglich Informationen zur Gewässerstruktur vor, die Wasserqualität wurde nicht untersucht. Aufgrund einer starken bis vollständigen Veränderung der Gewässermorphologie besitzt der Gewässerabschnitt eine mittlere Bedeutung hinsichtlich Naturnähe, Gewässerdynamik und Retentionsvermögen. Die nicht weiter untersuchten Zuflüsse der Wurm und des Amstelbaches, wie Hundforterbenden, Zufluss südlich der Kläranlage (N. N.), Schönauer Bach, Horbach und Steinkaulbach, besitzen ebenfalls eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut Wasser und eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeinträgen 4.3.2.2 Empfindlichkeit Oberflächengewässer besitzen im Gegensatz zum Grundwasser gegenüber Belastungsquellen keinen Schutz durch Deckschichten. Gefährdende Stoffe können durch direkten Eintrag, über Auswaschungen oder Niederschläge ins Oberflächenwasser gelangen. Eine besondere Empfindlichkeit besitzen die Oberflächengewässer hinsichtlich einer Verschmutzung mit schwer abbaubaren und giftigen Stoffen, die durch die Selbstreinigungskräfte der Gewässer nicht oder nur in einem geringen Maße abgebaut werden können. Alle Gewässer des Untersuchungsraums sind vom Menschen beeinflusst (angelegt oder begradigt). Aus diesem Grund wird das Selbstreinigungsvermögen aller Oberflächengewässer im Untersuchungsraum als beeinträchtigt eingeschätzt. Generell ist die Empfindlichkeit von Fließgewässern gegenüber Schadstoffeinträgen hoch. 4.3.2.3 Vorbelastung Die Vorbelastungen für die Oberflächengewässer entstehen durch den Eintrag von Schadstoffen. Als Vorbelastung für die Wurm ist beispielsweise die Einleitung von geklärten Abwässern der Kläranlage Steinbusch in Herzogenrath zu nennen. Der Auenbereich der Wurm wird größtenteils extensiv genutzt, hier ist der Eintrag von Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 91 von 187 Schadstoffen aus der Landwirtschaft daher gering. Bei der Wurm ist daher von einer mittleren Vorbelastung auszugehen. Im UR durchfließt der Amstelbach intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen und Wohn/ Gewerbebereiche. Er besitzt durch den Eintrag von Düngemitteln und Pflanzenbehandlungsmitteln eine mittlere Vorbelastung. 4.3.3 Zusammenfassung Schutzgut Wasser Der nördlich der Autobahn A 4 gelegene Grundwasserleiter „Hauptterrassen des Rheinlandes“ besitzt aufgrund seines schlechten chemischen Zustands und seines schlechten mengenmäßigen Zustands eine geringe Bedeutung für das Schutzgut Wasser. Bei dem Grundwasserleiter „Hauptterrassen des Rheinlandes“ handelt es sich aufgrund seiner Mächtigkeit um einen ergiebigen bis sehr ergiebigen Grundwasserleiter. Durch den Braunkohletagebau wird dem Grundwasserleiter Wasser entzogen, so dass er zurzeit einen schlechten mengenmäßigen Zustand aufweist. Der chemische Zustand wurde aufgrund von Einflüssen aus der Landwirtschaft ebenfalls als schlecht beurteilt. Bei dem nordöstlich Klinkheide gelegenen Grundwasserkörper „Linksrheinisches Schiefergebirge“ handelt es sich zwar um einen wenig ergiebigen Grundwasserkörper, aufgrund seines guten chemischen und mengenmäßigen Zustands kommt ihm eine mittlere Bedeutung zu. Südlich der Autobahn A 4 befindet sich der Grundwasserkörper „Südlimburgische Kreidetafel“. Ihm kommt aufgrund seines guten mengenmäßigen und chemischen Zustands eine hohe Bedeutung und Empfindlichkeit für das Schutzgut Wasser zu. Der UR gehört zur Planungseinheit „Wurm“ und „Senserbach“. Der östliche Planbereich ist durch die Wurm mit ihren Zuflüssen gekennzeichnet, während der westliche Planbereich durch Amstelbach und Wildbach mit ihren Zuflüssen geprägt ist. Das Fließgewässer Wurm stellt sich als weitgehend unverbauter Gewässerlauf dar und berührt den UR lediglich auf einer Länge von ca. 110 m. Aufgrund einer mäßigen Gewässerverunreinigung (Güteklasse II) und einer mäßigen Veränderung der Gewässerstruktur besitzt die Wurm eine hohe Gesamtbedeutung und Empfindlichkeit hinsichtlich Naturnähe, Gewässergüte, Gewässerdynamik und Retentionsvermögen. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 92 von 187 In seinem Oberlauf weist der Amstelbach eine kritische Wasserqualität (Güteklasse II-III) auf. Die Morphologie des Amstelbaches ist in den Siedlungsbereichen stark bis vollständig verändert, während in den Offenlandbereichen mäßige bis deutliche Veränderungen vorliegen. In weiten Strecken besitzt der Amstelbach daher eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut Wasser. Lediglich ein ca. 220 m langer Gewässerabschnitt südlich Uersfeld besitzt aufgrund seiner vergleichsweise geringen Veränderung eine hohe Bedeutung aufgrund der Teilfunktionen Naturnähe, Gewässerdynamik und Retentionsvermögen. Den Gewässern Wildbach, Hundforterbenden, Zufluss südlich der Kläranlage (N. N.), Schönauer Bach, Horbach und Steinkaulbach kommt eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut Wasser und eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeinträgen zu. 4.4 Schutzgut Klima/Luft Die Darstellung der Bedeutung/ Eignung, Empfindlichkeit und Vorbelastung des Schutzgutes Luft/ Klima erfolgt in der Karte 6: Klima/ Luft. Zur Ermittlung der Bedeutung/ Eignung, Empfindlichkeit und Vorbelastung des Schutzgutes Klima/ Luft werden vorliegende Informationen zum Klima ausgewertet. Da für den Untersuchungsraum keine weiterreichenden Auswirkungen erwartet werden, wurden keine speziellen klimatischen Untersuchungen durchgeführt. Der Raum Aachen zählt zum warm-gemäßigten Regenklima, bei dem die mittlere Temperatur des wärmsten Monats unter 22° C und die des kältesten Monats über -3° C bleibt. Damit liegt der Untersuchungsraum in einem überwiegend maritim geprägten Gebiet mit allgemein mäßig warmen Sommern und milden Wintern. Gelegentlich setzt sich jedoch kontinentaler Einfluss mit längeren Phasen hohen Luftdrucks durch. Dann kann es im Sommer bei schwachen östlichen bis südöstlichen Winden zu höheren Temperaturen und trockenem sommerlichen Wetter kommen. Im Winter sind kontinental geprägte Wetterlagen häufig mit Kälteperioden verbunden. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 93 von 187 Tabelle 19: Monatliche Durchschnittstemperaturen und -niederschläge im UR Temperatur (°C) Niederschlag (mm) Sonnenstunden (h/d) Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov 2,1 2,6 5,4 8,5 12,9 15,7 17,3 16,9 14,1 10,4 5,8 Dez 3,1 Ø 9,6 64,0 57,0 66,0 57,0 70,0 85,0 79,0 70,0 67,0 65,0 67,0 76,0 Σ 823,0 1,6 2,8 3,5 4,9 6,0 5,9 6,1 5,9 4,7 3,7 2,2 1,5 Ø 4,1 Quelle: Niederschlag: Deutscher Wetterdienst; langjähriges Mittel, Aachen Kläranlage 1971-2000 Die Jahresmitteltemperatur für die Station Aachen-Kläranlage beträgt im langjährigen Mittel 9,6 °C. Die Niederschlagssumme liegt im langjährigen Mittel bei 823 mm bei einer durchschnittlichen Sonnenstundendauer von 4,1 Stunden. Juni und Juli sind die niederschlagsreichsten, Februar und September die niederschlagsärmsten Monate des Jahres. Die Sommer sind warm und die Winter mild. Im Juli liegt die mittlere Temperatur bei 17°C, im Januar bei 2°C. Den meisten Sonnenschein gibt es im Juli, den wenigsten im Dezember. Mesoklima Für die Bewertung der Klimafunktion hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Landschaftshaushalt und ihrer Empfindlichkeit gegenüber Eingriffen sind die meso- und mikroklimatischen Prozesse von Belang, also das durch Austauschprozesse in der bodennahen Luftschicht geprägte Geländeklima. Das Geländeklima als Teil des Mesoklimas wird in unterschiedliche Klimatypen bzw. Klimatope unterteilt. Klimatope bezeichnen räumliche Einheiten, in denen die mikroklimatischen Faktoren relativ homogen und ihre Auswirkungen wenig unterschiedlich sind. Klimatisch wirken sich vor allem Flächennutzung, Vegetationsart und Vegetationszustand sowie das Relief und die Bodenart aus. Im Untersuchungsraum können auf der Grundlage der Biotoptypenkartierung die folgenden Klimatoptypen unterschieden werden: Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 94 von 187 - Freilandklima, - Gewässerklima, - Waldklima und - Stadtrandklima und Klima kleinerer Ortslagen. Klimatope lassen Ausgleichsräume Lagebeziehung sich sind eine in Lasträume Flächen, die und in aufgrund Ausgleichsfunktion zu Ausgleichsräume ihrer unterscheiden. Ausstattung, klimatischen bzw. Größe und lufthygienischen Belastungen ausüben. Wald-, Freiland, Gewässer- und parkähnliche Klimatope gehören in diese Kategorie. Positive Eigenschaften sind ein geringer Emissionsanteil, die Fähigkeit zum Filtern der Luftschadstoffe, eine Verbesserung der Belüftungssituation durch eine geringe Oberflächenrauhigkeit und die Produktion von Frischluft. Klimatope die zu den Lasträumen zählen sind v. a. verdichtete Siedlungsbereiche, Gewerbe- und Industrieflächen sowie großflächige Verkehrsanlagen. Belastungen für Klima und Luftqualität bestehen u. a. durch eine thermische Belastung aufgrund besonders starker Erwärmung, Veränderungen des Windfeldes, eine Reduktion des Windaustausches sowie erhöhte Emissionen mit der Folge von Schadstoffanreicherungen. Waldklima Großflächige zusammenhängende Waldbestände stellen bioklimatisch wertvolle Erholungsräume und lufthygienische Ausgleichsräume dar. Das Waldklimatop zeichnet sich positiv durch äußerst geringe Emissionen und die Dämpfung der Klimaelemente (Strahlung, Lufttemperatur und Windgeschwindigkeit) aus. Die vorrangige Funktion liegt im Bereich der Lufthygiene, der Filterfunktion durch Ad- und Absorption gas- und partikelgebundener Luftschadstoffe. Zwar produzieren Waldflächen ein großes Volumen an Kaltluft, doch sind durch die deutlich verminderten Windgeschwindigkeiten im Stammraum die Austauschvorgänge zwischen Waldflächen und umgebendem Freiland oder benachbarten Siedlungsbereichen eher gering. Der Abfluss von Kaltluft aus Waldflächen ist abhängig von der Ausprägung des Bestandes (positiv ist wenig Unterholz) und dem Relief. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 95 von 187 Alle Waldflächen weisen im Allgemeinen ein eigenes Waldinnenklima auf und besitzen wegen der besonderen Filtereigenschaften, ihrer bioklimatischen günstigen Ausprägung und des hohen Natürlichkeitsgrades ein hohes Potential zur klimatischen Regeneration sowie als möglicher Ausgleichsraum. Generell sind nicht nur große Forstflächen sondern auch Feldgehölze und Flächen mit einzelnen Gehölzstrukturen wie z.B. entlang der Bahnstrecken dem Waldklimatop zuzurechnen. Freilandklima Das Freilandklima entwickelt sich über weitgehend landwirtschaftlich genutzten Freiflächen. Das Freilandklimatop ist gekennzeichnet durch eine geringe Dämpfung des ausgeprägten Tagesgangs der Klimaelemente Temperatur und Luftfeuchte sowie durch geringe Windströmungsbeeinflussung. Freilandbereiche stellen potenzielle Entstehungsgebiete nächtlicher Kaltluft dar, so dass Kaltluftabflüsse oder bodennahe Flurwindsysteme angetrieben werden können. Die ausgleichenden Funktionen werden bei einer ausreichend großen Fläche, geringen Emissionen sowie unter Umständen einer Unterstützung durch das Relief (bei Kaltluftabflüssen) wirksam. Günstige Belüftungssituationen ergeben sich für Freiräume in Kuppen- oder Hanglagen. In der Ebene wird der Abtransport der gebildeten nächtlichen Kaltluft erschwert, in Muldenlagen ergeben sich Kaltluftsammelgebiete ohne Auswirkung auf die Umgebung und mit der Gefahr von Schadstoffanreicherungen. Im UR sind insbesondere Flächen der Horbacher Börde und nördlich von Richterich dem Freilandklimatop zuzurechnen. Die Kaltluft, die sich über den großen offenen Ackerflächen des UR bilden kann, wird lokalklimatisch für die Innenstädte Aachens und Herzogenraths von geringer oder mittlerer Bedeutung sein. Aufgrund der Geländetopographie kann kein Kaltluftstrom in Richtung der Stadtzentren entstehen, so dass die entstehende Kaltluft größtenteils über den Ackerflächen verbleibt. Gewässerklima Wasserflächen haben einen Lufttemperaturschwankungen, Wasserflächen günstig. ausgleichenden thermischen auch Gewässer stark die haben dämpfenden Einfluss auf die sind über Umgebung einen Ventilationsbedingungen gegenüber der Einfluss durch schwach ausgeprägte Tages- und Jahresgänge. Die Lufttemperaturen sind im Sommer tagsüber niedriger und nachts höher Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 96 von 187 als in der Umgebung. Das Gewässer- Klimatop zeichnet sich durch hohe Luftfeuchtigkeit und Windoffenheit aus. Dadurch tragen sie zur Feuchteanreicherung bei. Im Untersuchungsgebiet befindet sich eine geringe Anzahl an Kleingewässern, die aufgrund ihrer Kleinflächigkeit einen geringen Einfluss auf das Klima besitzen. Auch den Fließgewässer Wurm und Amstelbach kommt eine eher geringe Wirkung auf das Klima in den Siedlungsbereichen zu. Klima der Städte und Gewerbeflächen Bei den Siedlungsflächen handelt es sich um eine relativ dichte, überwiegend mehrgeschossige Bebauung. Sie bewirken die Entwicklung von Wärmeinseln in den bebauten Bereichen und eine sehr geringe Strömung des Windfeldes. Gegenüber dem Freiland steigt die Temperatur hier an und die Luftfeuchtigkeit nimmt ab. Die nächtliche Abkühlung, ist je nach Umgebung, stark bis merklich eingeschränkt. Aufgrund der vergleichsweise dichten Bebauung bei den Siedlungs- und Gewerbeflächen des UR kann von einer mittleren bis hohen Vorbelastung der bioklimatischen Situation ausgegangen werden. 4.4.1 Bedeutung/ Eignung und Empfindlichkeit Die Bedeutung und Empfindlichkeit des Schutzgutes Klima/ Luft wird innerhalb des Untersuchungsraumes hinsichtlich der klimatischen und lufthygienischen Ausgleichsfunktion für die angrenzenden Siedlungsbereiche beurteilt. Von Bedeutung ist hier die Filterung von Luftschadstoffen und Stäuben und eine gute Frisch- und Kaltluftzufuhr. Von hoher klimatischer Bedeutung und Empfindlichkeit für den Siedlungsbereich der Stadt Aachen sind Gehölzflächen entlang des ehemaligen Bahndammes, Gehölzflächen südlich des Toledoringes und Parkanlagen mit alten Gehölzbeständen im Bereich Lousberg. Weiterhin sind Gehölzflächen im Norden des UR im Bereich des Wurmtals sowie entlang der Bahnlinie Aachen-Düsseldorf von hoher Bedeutung und Empfindlichkeit für das Schutzgut Klima/ Luft. Fließgewässer wie Wurm, Amstelbach oder Wildbach sowie Kleingewässer in Uersfeld besitzen aufgrund ihrer vergleichsweise geringen Größe eine mittlere Bedeutung und Empfindlichkeit für eine klimatische und lufthygienische Ausgleichsfunktion während die großflächigen, gut durchlüfteten Acker- Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 97 von 187 und Grünlandflächen des UR aufgrund ihrer schwach ausgeprägten Reliefverhältnisse als Bereiche mit geringer Bedeutung für angrenzende Siedlungsbereiche zu bewerten sind. 4.4.2 Vorbelastung Entlang von Verkehrsstraßen sind Bereiche erhöhter Belastungen durch Luftschadstoffe anzutreffen. Im UR ist hiervon das direkte Umfeld der Autobahn 4 sowie der Landstraßen L 231 (Horbacher Straße) und L 232 (Roermonder Straße) betroffen. Im Siedlungs- und Gewerbeflächen liegt durch die vorhandene Bebauung und damit verbundene Bodenversiegelung eine erhöhte Wärmespeicherung vor, die eine klimatische Vorbelastung bedeutet. Weitere im Flächennutzungsplan ausgewiesene Wohnbauflächen sind potentiell als Flächen mit vermehrter Wärmespeicherung zu bewerten. 4.4.3 Zusammenfassung Klimatisch ist der UR durch maritimes Klima mit mäßig warmen Sommern und milden Wintern geprägt. Die Niederschlagssumme des langjährigen Mittels beträgt 823 mm. Bedeutsam für das Klima im UR sind Gehölzflächen insbesondere entlang des „Alten Bahndammes“ und westlich der Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf (Waldklima). Über den landwirtschaftlichen Nutzflächen bildet sich nächtliche Kaltluft. Aufgrund der vorliegenden Geländemorphologie bleibt die entstehende Kaltluft jedoch weitgehend ohne Bedeutung für die stark versiegelten Siedlungsbereiche. Wasserflächen kommt einen stark dämpfenden Einfluss auf Lufttemperaturschwankungen zu. Allerdings besitzen die Wasserflächen im UR aufgrund ihrer Kleinflächigkeit Größe eine geringe Wirkung auf das Klima in den Siedlungsflächen. 4.5 Schutzgut Landschaft Die Darstellung der Bedeutung / Eignung, Empfindlichkeit und Vorbelastung des Schutzgutes Landschaftsbild erfolgt in Karte 7: Landschaftsbild. Basis des Landschaftsbildes als sinnlich wahrnehmbare Erscheinungsform ist die reale Landschaft, die sich unter den gegebenen naturräumlichen Bedingungen und unter der kulturellen Einflussnahme des Menschen entwickelt hat. Das Landschaftserleben ist allerdings nicht allein auf die visuelle Wahrnehmung beschränkt. Darüber hinaus sind auch Gerüche und Geräusche an der Wahrnehmung der Landschaft beteiligt. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 98 von 187 Über die objektiv vorhandenen Strukturen und Verhältnisse hinaus ist zu beachten, dass die Beurteilung bzw. die Qualität des Landschaftsbildes immer auch den subjektiven Wertmaßstäben und Bedürfnissen des jeweiligen Betrachters unterliegt. Dennoch gibt es nach ADAM (1992) im Rahmen der Beurteilung des Landschaftsbildes eine Reihe von Kriterien, die in ihrer Bedeutung für landschaftsorientierte Bedürfnisse oder für das Landschaftserleben für weite Teile der Gesellschaft gültig und wissenschaftlich anerkannt sind. Zur Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes im UR erfolgt eine Einteilung in unterschiedliche Landschaftsbildeinheiten. Zur Ermittlung der Bedeutung/ Eignung für den Menschen werden die Landschaftsbildqualität und die Ausstattung mit landschaftsbildprägenden Strukturelementen herangezogen. Dabei charakterisieren die prägenden Gliederungsprinzipien Landschaftsbildkomponenten die und jeweilige Anordnungsmuster Landschaftsbildeinheit. der Folgende Landschaftsbildeinheiten können im Untersuchungsraum unterschieden werden: 1. landwirtschaftlich geprägte Flächen Hierbei handelt es sich um großflächige landwirtschaftliche Flächen (überwiegend Ackernutzung, untergeordnet Dauergrünland) ohne ausgeprägtes Relief. Hervorzuheben ist die Horbacher Börde, die aufgrund des Vorkommens von schutzwürdigen Böden mit sehr hoher Bodenfruchtbarkeit eine besondere Bedeutung besitzt. Gliedernde Elemente fehlen in der ausgeräumten Ackerlandschaft weitgehend, so dass diese Landschaftsbildeinheiten eine geringe landschaftliche Erlebniswirksamkeit besitzt. 2. Seitentäler der Wurm und Bahnstrecke Aachen – Düsseldorf Im Norden des UR, östlich der Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf verläuft die Wurm. Im Wesentlich wird der Talraum der Wurm durch den Bahndamm von den westlich angrenzenden Gebieten abgetrennt. Dennoch befinden sich westlich der Bahnstrecke kleinere mit Gehölzen bewachsene Seitentäler der Wurm. Der Bahndamm kann im UR durch drei Bahnunterführungen gequert werden und lässt so einen minimalen Austausch zwischen den Lebensraumtypen zu. Trotz der Bahnstrecke handelt es sich hier um eine vergleichsweise naturnahe und Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 99 von 187 strukturreiche Landschaftsbildeinheit mit einer hohen landschaftlichen Erlebniswirksamkeit. 3. Siedlungsflächen Im Untersuchungsraum befinden sich die Städte Aachen und Herzogenrath mit ihren Stadtteilen. Der städtisch geprägte Siedlungsraum ist vergleichsweise eng besiedelt und überwiegend mit mehrstöckigen Gebäuden bebaut. In den relativ kleinen Hausgärten herrschen Ziergehölze vor. Es handelt sich bei den Siedlungsflächen um eine mäßig strukturierte Landschaftsbildeinheit mit geringer Erlebniswirksamkeit. 4. Gewerbeflächen/ Hochschulflächen/ Verkehrsflächen In den Stadtteilen Kohlscheid und Richterich befinden sich großflächige, vollständig versiegelte Gewerbeflächen. Der südwestliche Bereich des UR ist überwiegend durch den Universitätsstandort (RWTH) geprägt. Das Universitätsgelände ist großflächig versiegelt. Naturnahe Elemente fehlen in dieser Landschaftsbildeinheit weitgehend, die Erlebniswirksamkeit ist untergeordnet. 5. Strukturreiches Offenland Westlich des Stadtteils Horbach, nördlich von Richterich sowie nördlich von Kohlscheid befinden sich z. T. extensiv bewirtschaftete Acker- und Grünlandflächen. Die hier befindlichen Offenlandbereiche werden durch zahlreiche landschaftsbildprägende Hecken und Feldgehölze strukturiert. Die genannten strukturreichen Offenlandbereiche besitzen eine mittlere landschaftliche Erlebniswirksamkeit. 6. „Alter Bahndamm“/ Rütscher Straße Im nördlichen Stadtgebiet Aachens befindet sich zwischen den Straßen Tittardsfeld und Toledoring der sogenannte „Alte Bahndamm“, der als Naherholungsgebiet genutzt wird. Die Böschungen des Dammes, dicht mit lebensraumtypischen Gehölzen bewachsen, besitzen eine hohe landschaftsbildprägende Bedeutung. Südlich schließt die Rütscher Straße an, die von einem mit Altgehölzen bestandenen Park begleitet wird. Direkt angrenzend befindet sich der bewaldete Lousberg. Das gesamte Gebiet besitzt eine hohe landschaftiche Erlebniswirksamkeit. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 100 von 187 Abbildung 25: Blick von „Alten Bahndamm“ in Richtung Lousberg 4.5.1 Bedeutung/ Eignung Die Landschaftsbildqualität der oben beschriebenen Landschaftsbildeinheiten (Nr. 1 bis 6) wird nach den Kriterien Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur- und Landschaft sowie ihrer landschaftsgebundenen Erholung bewertet. Dabei werden die prägenden Gliederungsprinzipien und Anordnungsmuster berücksichtigt. Landschaftliche Vielfalt Indikator für die landschaftliche Vielfalt ist ihre Reichhaltigkeit an Oberflächenformen, Gewässern, Vegetationselementen, Kleinstrukturen oder Nutzungen. Je höher die Zahl der unterschiedlichen visuellen Elemente ausfällt, umso größer ist die ästhetisch wirksame Vielfalt. Eigenart Da die Landschaft einem ständigen Wandel unterzogen ist, ist die Eigenart eines Landschaftsbildes immer nur im Vergleich mit einem zurückliegenden Referenzstadium zu bewerten. Als besonders gravierend werden vom Menschen Veränderungen empfunden, die innerhalb der zurückliegenden ein bis zwei Generationen erfolgten. Landschaftsveränderungen, die zu einem spürbaren Verlust an Eigenart führen, sind Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 101 von 187 heute in der Regel auf technologische Entwicklungen bzw. technische Überformungen der Landschaft zurückzuführen. Der Eigenartverlust äußert sich vor allem in einem Verlust an Naturnähe, Vielfalt und von Kulturgut. Schönheit Im Rahmen der visuellen Wahrnehmung einer Landschaft sind es vor allem zwei Faktoren, die das „Schönheits-Empfinden“ einer Landschaft beeinflussen. Das ist zum einen das Fehlen von Strukturen, die als typisch anthropogen überformt empfunden werden und zum anderen das Vorhandensein von Vegetation mit natürlicher Eigenentwicklung. Beurteilung der Landschaftsbildqualität der einzelnen Landschaftsbildeinheiten Unter Berücksichtigung der zuvor genannten Kriterien können innerhalb des Untersuchungsraums Flächen mit hoher, mittlerer, geringer und nachrangiger Bedeutung für die Landschaftsbildqualität unterschieden werden. Aufgrund ihres hohen Strukturreichtums, ihrer Eigenart und Schönheit besitzen die unter Punkt 2 (Seitentäler der Wurm und Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf) und Punkt 6 („Alter Bahndamm“/ Rütscher Straße) genannten Landschaftsbildeinheiten eine hohe landschaftliche Erlebniswirksamkeit. Alle als Naturdenkmal geschützten Einzelbäume besitzen ebenfalls eine hohe Bedeutung für das Landschaftsbild. Als Flächen mit mittlerer Bedeutung für das Landschaftsbild ist die Landschaftsbildeinheit 5 (strukturreiches Offenland) zu nennen. Die Acker- und Grünlandflächen sind durch gliedernde Gehölzstrukturen gekennzeichnet, die in einem relativ gering bewegten Relief weithin sichtbar sind. Die landwirtschaftlich geprägten Flächen (Landschaftsbildeinheit 1) besitzen keine prägenden Gliederungsprinzipien und sind weitgehend frei von Gehölzen. Auch die Siedlungsflächen (Landschaftsbildeinheit 3) besitzen so gut wie keine landschaftsbildprägenden Strukturelemente und sind durch eine geringe Vielfalt gekennzeichnet. Gewerbeflächen, Verkehrsflächen und Flächen der Hochschule (Landschaftsbildeinheit 4) sind fast vollständig versiegelt und sind fast vollständig frei von Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 102 von 187 Landschaftsbild prägenden Strukturelementen. Aufgrund der fehlenden Strukturvielfalt sind Gewerbe-, Hochschul- und Verkehrsflächen von untergeordneter landschaftlicher Erlebniswirksamkeit. 4.5.2 Empfindlichkeit Sämtliche Flächen mit hoher und mittlerer Landschaftsbildqualität sind als Bereich mit hoher Empfindlichkeit gegenüber dem Radschnellweg zu bewerten, insbesondere, wenn durch das Vorhaben Gehölze verlorengehen. Auch ausgeräumte, landwirtschaftlich geprägte Flächen besitzen trotz ihrer geringen Bedeutung eine mittlere Empfindlichkeit gegenüber Eingriffen. 4.5.3 Vorbelastung Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes bestehen in Form von oberirdischen Freileitungen. Südlich Herzogenrath verläuft westlich, parallel zur Bahntrasse eine 110 KV Leitung. Nördlich von Klinkheide und westlich von Bank befindet sich eine 220 KV Leitung. Des Weiteren führen die Autobahn A 4 und die Landesstraßen L 231 und L 232 sowie die Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf zu Vorbelastungen im UR. 4.5.4 Zusammenfassung Der nördliche und südliche Teil des Untersuchungsraumes mit den Landschaftsbildeinheiten (2) Seitentäler der Wurm und Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf (2) sowie die Landschaftsbildeinheit (6) „Alter Bahndamm“/ Rütscher Straße (6) besitzt aufgrund seiner Eigenart und landschaftlichen Vielfalt eine hohe landschaftliche Erlebniswirksamkeit, während den strukturreichen Offenlandbereichen westlich Horboch sowie nördlich Richterich und Kerkrade eine mittlere landschaftliche Erlebniswirksamkeit zukommt. Den ausgeräumten landwirtschaftlich geprägten Flächen (1) und Siedlungsflächen (3) fehlen landschaftsbildprägende Strukturen weitgehend, so dass diese Fläche eine geringe landschaftliche Erlebniswirksamkeit besitzt. Aufgrund fehlender Strukturvielfalt und Eigenart sind Gewerbe-, Hochschul- und Verkehrsflächen (4) von untergeordneter Bedeutung für das Schutzgut Landschaftsbild. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 103 von 187 4.6 Schutzgut Mensch Die Darstellung der Bedeutung/ Eignung, Empfindlichkeit und Vorbelastung des Schutzgutes Mensch erfolgt zusammen mit den Schutzgütern Kultur- und sonstigen Sachgütern in Karte 8. Bei der Beschreibung des Schutzgutes Mensch wird zwischen der Wohn- und Wohnumfeldfunktion und der Erholungsfunktion unterschieden. Mit der Wohn- und Wohnumfeldfunktion werden in der Regel die besiedelten und bebauten Bereiche beschrieben und bewertet. Für die Ermittlung und Darstellung von Wohn- und Wohnumfeldfunktion wurden die Flächennutzungspläne der Stadt Aachen (Vorentwurf: Stand 26.05.2014) und der StädteRegion Aachen (Stand: 06.01.2012) ausgewertet. Für die Erholungsfunktion Flächennutzungsplanung werden und weitere siedlungsnahen Freiflächen mit Freiräume aus der Erholungsfunktion sowie Erholungsstrukturen des Untersuchungsraumes beschrieben und bewertet. Der Radschnellweg befindet sich zum einen auf dem Gebiet der Stadt Aachen und zum anderen auf dem Gebiet der Stadt Herzogenrath. Beide Städte sind zusammen mit den Städten Würselen, Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Monschau und Stolberg sowie den Gemeinden Roetgen und Simmerath zu der Städteregion Aachen zusammengeschlossen. Der untersuchte Korridor besitzt eine Größe von etwa 490 ha und variiert in einer Breite von ca. 45 und 200 m und verläuft von der Stadt Aachen im Süden über Horbach bis zum Grenzübergang Locht im Nordwesten und zur Stadt Herzogenrath im Nordosten. Zwischen den vergleichsweise dicht besiedelten Stadtteilen prägen landwirtschaftliche Nutzflächen und Gewerbeflächen den Untersuchungsraum. Auf den siedlungsnahen Freiflächen findet überwiegend eine Feierabenderholung statt. wobei hier besonders das Wurmtal zwischen Kohlscheid und Herzogenrath zu nennen ist. Bezüglich des Schutzgutes Mensch sind folgende Funktionen zu prüfen: - Wohn- und Wohnumfeld, - Arbeiten und - Erholung. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 104 von 187 Das Vorhaben dient der Verbesserung der Infrastruktur zwischen der Stadt Aachen und der Stadt Herzogenrath auf deutscher sowie den Städten Kerkrade und Heerlen auf niederländischer Seite. Mit dem Radschnellweg wird den Folgen der wachsenden Bedeutung des grenzüberschreitenden Verkehrs entgegengewirkt. Bei Realisierung wird den wachsenden Anforderungen hinsichtlich des Klimaschutzes, der Lärmvermeidung und der Schadstoffvermeidung Rechnung getragen. 4.6.1 Bedeutung/ Eignung und Empfindlichkeit In der Beurteilung des Schutzgutes Mensch stehen vor allem das Leben, die Gesundheit und das Wohlbefinden im Vordergrund. Diese Aspekte werden an den Kriterien Wohnund Wohnumfeldfunktion und Erholungsfunktion herausgearbeitet. In großen Teilen verläuft der geplante Radschnellweg über bereits vorhandene Wegeverbindungen. In den übrigen Abschnitten wird er straßenbegleitend an eine vorhandene Fahrbahn angebaut oder als Neubau selbstständig geführt. Durch den Radschnellweg sind als Wirkfaktoren Zerschneidung von Bauflächen und Störungen der Wohnfunktion durch Fahrzeugbewegungen zu nennen. Durch das Vorhaben sind keine Schallemissionen zu erwarten. Bedeutung/ Eignung und Empfindlichkeit der Wohn- und Wohnumfeldfunktion Zu der vorhandenen und geplanten Wohnbebauung im Untersuchungsraum gehören die Wohnbauflächen in der Stadt Aachen und der Städteregion Aachen. Sie sind in den entsprechenden Flächennutzungsplänen ausgewiesen. Den Wohnbauflächen und Gemischten Bauflächen kommt eine sehr hohe Bedeutung für die Wohn- und Wohnumfeldfunktion zu. Gleichzeitig besitzen diese Flächen auch eine sehr hohe Empfindlichkeit gegenüber den möglichen Auswirkungen von Straßenbauprojekten. Die im Flächennutzungsplan als Flächen für Gemeinbedarf und Sondergebiet gekennzeichneten Flächen besitzen eine hohe Bedeutung für die Wohn- und Wohnumfeldfunktion. Gleichzeitig besitzen diese Flächen auch eine hohe Empfindlichkeit gegenüber den möglichen Auswirkungen des Vorhabens. Demgegenüber weisen die geplanten und vorhandenen gewerblichen Bauflächen für das Schutzgut Mensch eine mittlere Bedeutung und Empfindlichkeit auf. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 105 von 187 Bedeutung/ Eignung und Empfindlichkeit der Erholungsfunktion Neben den Siedlungsflächen sind auch Flächen bedeutsam, die dem Menschen zwar nicht als ständige Aufenthaltsorte dienen, denen aber ein hoher Stellenwert für Erholung und Freizeit zukommt. Die in den Flächennutzungsplänen festgesetzten siedlungsnahen Grünflächen und Grünflächen zeichnen sich durch eine hohe Bedeutung und Empfindlichkeit für Feierabenderholung und sportliche Nutzung aus. Weitere Flächen mit einer hohen Erholungsfunktion und Empfindlichkeit sind siedlungsnahe Bereiche die für Erholung wie Radfahren, Wandern und ähnliches genutzt werden. Zu nennen sind hier Flächen im Bereich Wurmtal südlich von Herzogenrath, Freiflächen südlich Pennesheide und westlich Uersfeld. Ein weiterer Bereich mit hoher Erholungsfunktion schließt sich mit der Rütscher Straße südlich an den alten Bahndamm an. Themenradwege wie die ZweiLänder-Route, die Grünroute, die Wasserburgenroute und der Radweg R9 dienen der Erholungs-Infrastruktur und besitzen eine hohe Bedeutung für die landschaftsgerechte Erholungsnutzung. Für die Feierabenderholung werden auch die Offenlandbereiche westlich Horbach und nördlich dem Hochschulstandort Melaten Nord genutzt. Diese Flächen weisen eine mittlere Bedeutung für die Erholungsnutzung auf. Die Empfindlichkeit der Flächen gegenüber den möglichen Auswirkungen des Radschnellweges werden ebenfalls als mittel bewertet. 4.6.2 Vorbelastung Entlang von Verkehrsstraßen sind Bereiche erhöhter Belastungen durch Luftschadstoffe und Lärm anzutreffen. Im UR ist hiervon das direkte Umfeld der Autobahn 4 sowie der Landstraßen L 231 (Horbacher Straße) und L 232 (Roermonder Straße) betroffen. Auch in die Kerngebiete der Siedlungsbereiche sind bereits durch betriebsbedingte Beeinträchtigungen wie Fahrzeugbewegungen vorbelastet, da hier größtenteils ein hohes Verkehrsaufkommen besteht. 4.6.3 Zusammenfassung Eine sehr hohe Bedeutung und Empfindlichkeit gegenüber den Auswirkungen des Radschnellweges besteht für die vorhandenen und geplanten Wohnbauflächen und Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 106 von 187 Gemischte Bauflächen. Sondergebiete und Flächen für Gemeinbedarf weisen eine hohe Bedeutung und Empfindlichkeit gegenüber dem Vorhaben auf. Gewerblichen Bauflächen kommt dagegen eine mittlere Bedeutung/ Empfindlichkeit zu. Alle im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Grünflächen und siedlungsnahe Flächen mit einer hohen Bedeutung für Freizeit und Erholung besitzen eine hohe Bedeutung/ Empfindlichkeit für das Schutzgut Mensch. Dabei handelt es sich um Bereiche wie die Freiflächen im Wurmtal auf dem „Alten Bahndamm“ und entlang der Rütscher Straße. Weiterhin findet in den Offenlandbereichen südlich Pennesheide und westlich Uersfeld eine intensive landschaftsgebundene Erholungsnutzung statt. Freiflächen mittlerer Bedeutung und Empfindlichkeit für Freizeit und Erholung weist der UR westlich Horbach und nördlich des Hochschulstandortes Melaten-Nord auf. Die teilweise überregionalen Rad- und Wanderwege besitzen eine hohe Bedeutung und Empfindlichkeit für die Erholungsnutzung. 4.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Die Darstellung der Bedeutung/ Eignung, Empfindlichkeit und Vorbelastung des Schutzgutes Mensch erfolgt zusammen mit den Schutzgütern Kultur und sonstigen Sachgütern in der Themenkarte 8. Im UR befinden sich zahlreiche Bodendenkmäler (s. Tabelle 13). Im nördlichen UR befinden sich Teile des sogenannten Westwalles aus der Neuzeit. Ferner liegen Hinweise über eine römische Straße vor, die eine Verbindungsstraße zwischen dem Grenzübergang Locht und der Innenstatt Aachens darstellte. Bei dem Bergwerk Lousberg handelt es sich um einen steinzeitlichen Fund. Weitere vier Naturdenkmäler (s. Tabelle 5) gehören zu den Kulturgütern innerhalb des UR zum Radschnellweg. Dabei handelt es sich um vier Einzelbäume, die aufgrund ihrer Eigenart und Schönheit als Naturdenkmal geschützt sind. Sie befinden sich im Park des Schlosses Rahe, im nördlichen Stadtteil Laurensberg, südlich Uersfeld und am Mühlenweg, südlich Bank. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 107 von 187 Zu den Sachgütern im UR gehören die Bahnstrecke Aachen-Köln, die Autobahn A 4, die Landstraßen L 231 und L 232 sowie zahlreiche andere Verkehrsstraßen, Brücken und Leitungen. Weiterhin sind im UR die oberirdischen Freileitungen südlich Herzogenrath westlich, parallel zur Bahntrasse (110 KV Leitung) und die Freileitung nördlich von Klinkheide und westlich von Bank (220 KV Leitung) zu nennen. Unterirdische Doppelleitungen (Strom) verlaufen entlang der Wegeverbindungen Mühlenstraße, Raiffeisenstraße und Alte Bahn. Südlich Uersfeld verläuft eine Gasleitung. 4.7.1 Bedeutung/ Eignung und Empfindlichkeit der Kultur- und Sachgüter Bei dem Schutzgut Kultur- und Sachgüter werden die Bedeutung/ Eignung und die Empfindlichkeit bewertet, da Elemente mit einer hohen Bedeutung immer auch eine hohe Empfindlichkeit aufweisen. Die Kultur- und Sachgüter werden nach der Möglichkeit und dem Aufwand ihrer Bergung (z.B. archäologische Funde) oder ihrer Verlegung (z.B. Hochspannungsleitung) beurteilt. Alle Boden- und Naturdenkmäler besitzen eine hohe Bedeutung und eine hohe Empfindlichkeit gegenüber den Auswirkungen des Radschnellweges. Den Freileitungen kommt eine mittlere Bedeutung/ Eignung und Empfindlichkeit zu. Der Untersuchungsraum ist weitgehend frei von Vorbelastungen der zuvor genannten Kulturund Sachgüter. 4.8 Wechselwirkungen Jedes Schutzgut kann nicht ausschließlich für sich erfasst und bewertet werden. Vielmehr stehen die unterschiedlichen Schutzgüter über Wechselwirkungen miteinander in Verbindung. Ein Beispiel hierfür ist die Verunreinigung der Luft, die zur Kontamination von Boden und Wasser führen kann. Dadurch wiederum kann es zu Akkumulationen von Schadstoffen in der Nahrungskette kommen, wovon Menschen und Tiere betroffen sind. Die im Untersuchungsraum auftretenden Wechselwirkungen sind bereits im Rahmen der Bewertung einzelner Schutzgüter berücksichtigt worden. Die wichtigsten Wechselwirkungen werden im Folgenden kurz zusammengefasst. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 108 von 187 Das Vorkommen und die Ausprägung unterschiedlicher Vegetationsstrukturen beeinflusst die Schutzgüter Boden und Wasser. Die Pflanzen besitzen die Fähigkeit, Schadstoffe über die Blätter und Wurzeln zu filtern. Bei fehlender Vegetationsdecke gelangen Schadstoffe direkt in den Boden. Je nach Speicherfähigkeit des Bodens lagern sich Schadstoffe an die Bodenteilchen an oder werden durch Niederschlagswasser in das Grundwasser ausgespült. Eine dichte Vegetationsdecke ist insbesondere bei Flächen mit hoher Reliefenergie ein wirksamer Schutz vor Wind- und Wassererosionen. Die Ausstattung von Vegetationselementen Biotopen wirkt sich mit vielfältigen einerseits direkt auf und die gut strukturierten Bereitstellung von Lebensräumen für die Tierwelt aus. Andererseits bestimmt die Biotopausstattung entscheidend die Landschaftsbildqualität, die sich wiederum auf die Erholungseignung auswirkt. Die Lage und Verteilung von Biotopkomplexen bestimmt die Wanderkorridore und Austauschbeziehungen zwischen benachbarten Biotopen für die Fauna. Luftverschmutzungen, innerhalb des Untersuchungsraumes, insbesondere bedingt durch Vorbelastungen entlang von Straßen, haben nicht nur Auswirkungen auf die klimatischen und lufthygienischen Ausgleichsfunktionen für den Siedlungsbereich und damit für den Menschen, sondern beeinflussen durch Stoffeinträge auch die Schutzgüter Boden und Wasser. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 109 von 187 5 Wirk ungsa nal yse In der Wirkungsanalyse werden mögliche umwelterhebliche Auswirkungen einzelner Varianten untersucht. Eine Beschreibung und Darstellung der Trassenvarianten umfasst den Verlauf der Anschlusspunkten. Trasse Die mit ihren Realisierung Anfangsdes und Endpunkten Radschnellweges von sowie ihren Aachen nach Herzogenrath Richtung Kerkrade und Heerlen auf deutscher Seite sieht eine Realisierung in 7 Abschnitten mit unterschiedlichen Streckenlängen vor. Hinzu kommt die Anbindung des Klinikums. Die Machbarkeit einzelner Trassenvarianten wird detailliert untersucht und geprüft und in einer Machbarkeitsstudie dargelegt. In der UVS erfolgt die Bewertung der einzelnen Trassenvarianten verbal-argumentativ in drei Wertstufen (hoch, mittel, gering). Es wird kein spezifisches Rechenmodell eingesetzt und es folgt keine Aggregation, sondern eine getrennte Betrachtung der Schutzgüter. Die Wirkung der Trassen wird im Wesentlichen aus den technischen Parametern ermittelt und nach Wertstufen dargestellt. Neben den entwickelten Trassenvarianten wird auch die Null-Variante dargestellt. Hierbei handelt es sich um eine Entwicklungsprognose ohne den Bau des Radschnellweges umzusetzen und dabei die Konsequenzen dieser Vorgangsweise auf Umwelt und Gesellschaft abzuschätzen. Sie dient in der Wirkungsanalyse lediglich als Vergleichsgröße. Die Darstellung der Auswirkungen der Trassenvariante auf die einzelnen Schutzgüter erfolgt in den Themenkarten 10 bis 13. Dabei werden die Schutzgüter teilweise in einer Karte zusammengefasst. In den Karten der Auswirkungen auf die Schutzgüter werden alle Trassenvarianten gemeinsam abgebildet, da die Variantenverläufe sich teilweise decken und sich so nur punktuell unterscheiden. Ein wichtiger Aspekt bei der Feintrassierung der Trassenvarianten ist die Möglichkeit der Vermeidung und Verminderung von Auswirkungen. Auch die grundsätzliche Ausgleichbarkeit der durch den Radschnellweg erfolgten Eingriffe wird durch die Wirkanalyse erläutert. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 110 von 187 5.1 Beschreibung der zu untersuchenden Varianten Der Radschnellweg verbindet die Innenstadt Aachens mit den Städten Herzogenrath und Kerkrade. Der Abschnitt 7 führt bis zum Grenzübergang Locht und ergänzt die bereits ausgebauten Radwege auf niederländischer Seite in Richtung Limburg und Heerlen. Die Streckenlängen der einzelnen Abschnitte sind Tabelle 20 zu entnehmen. In der vorliegenden UVS werden 7 Abschnitte des Radschnellweges untersucht. In den Abschnitten 2, 6 und 7 existieren jeweils zwei Trassenvariante (Variante A und B). In den Abschnitten 1, 2, 3, 4 und 5 gibt es keine weiteren Planungsvarianten. Für die genaue Ausgestaltung der einzelnen Trassenverläufe wird auf Grundlage der UVS eine Machbarkeitsstudie erstellt. Die Regelbreite des Radschnellweges beträgt 4,0 m. Hinzu kommt zu beiden Seiten ein Bankett von jeweils ca. 0,5 m. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 111 von 187 Abbildung 26: Varianten - Radschnellweg Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 112 von 187 Abschnitt 1 - Aachen Innenstadt bis Rütscher Straße Der Radschnellweg führt vom Grabenring über das Ponttor (Alleenring) zur Rütscher Straße. Wegen der vorhandenen Einbahnstraßen verläuft er stadtauswärts bis zum Ponttor über die Straßen Pontdriesch und Pontstraße, stadteinwärts ab Ponttor über Malteserstraße und Wüllnerstraße. Am Ponttor quert der Radschnellweg den Alleenring und wird über die vorhandene Fahrbahn der Rütscher Straße geführt. Nördlich der Rütscher Straße wird die Radtrasse neu angelegt. Eine niveaufreie Führung durch Umbau der vorhandenen Fußgängerunterführung ist grundsätzlich möglich und wird im Rahmen der Machbarkeitsstudie geprüft. Abschnitt 2 - Rütscher Straße bis Roermonder Straße in Aachen-Richterich Die bestehende Straßenverbindung in Richtung Norden zum Aachener Stadtteil Richterich verläuft weiter über die stark befahrene Roermonder Straße. Vom Stadtteil Laurensberg nach Richterich sind sehr starke Steigungen bis zu 13 % aus dem Aachener Talkessel heraus zu bewältigen. Für den Radverkehr besteht heute hierzu keine attraktive und steigungsarme Alternative. Für den Radschnellweg soll daher die östlich verlaufende alte Bahntrasse genutzt werden, auf der bis Anfang des 20. Jahrhunderts die Züge Aachen – Düsseldorf verkehrten. Der Radschnellweg würde neben dem vorhandenen Gehweg platziert, die beanspruchten Flächen werden neu versiegelt. Abbildung 27: Bestehende Rütscher Straße im Abschnitt 2 Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 113 von 187 Abbildung 28: Musterquerschnitt Rütscher Straße im Abschnitt 2 Zeichenerklärung: Die alte Bahntrasse wird über die gering belastete Rütscher Straße (s. Abbildung 27 und Abbildung 28) sowie mit einer neuen, ca. 320 m langen Brücke über die Kohlscheider Straße und den Toledoring erreicht. Zur Überbrückung der Schlossparkstraße in Laurensberg ist eine weitere Brücke mit einer Länge von ca. 70 m notwendig. Auf dem früher zweigleisigen Bahndamm gelangt man bis zur Straße Tittardsfeld in Richterich. Zur Anbindung an die Roermonder Straße führt Variante 2A über ein Anliegergrundstück an die Bahntrasse Aachen-Düsseldorf und Variante 2B über die Straße Tittardsfeld. Der Radwegeabschnitt 2A führt über unversiegelte Fläche, während bei der Variante 2 B die vorhandene Fahrbahn der Straße Tittardsfeld genutzt werden kann. Abschnitt 3 - Roermonder Straße bis nördlicher Ortsausgang Richterich Je nach Verwirklichung von Variante 2A oder 2B im 2. Abschnitt würde der Radschnellweg als Zweirichtungsradweg auf der östlichen oder westlichen Seite der Roermonder Straße verlaufen. Der Platzbedarf könnte je nach Örtlichkeit durch Rückbau Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 114 von 187 der heute recht breiten Fahrbahn oder von öffentlichen Stellplätzen gewonnen werden. Die Anlage des Radschnellweges führt zu einer zusätzlichen Flächenversiegelung. Der Verlust von Gehölzen wird möglichst vermieden. Abbildung 29: Bestehende Roermonder Straße im Abschnitt 3 Abbildung 30: Bestehende Roermonder Straße im Abschnitt 3 Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 115 von 187 Zeichenerklärung: Abschnitt 4 - nördlicher Ortsausgang Richterich bis Bahnstrecke bei Klinkheide Hauptachse: Im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Wohngebiet Richtericher Dell plant die Stadt Aachen eine Umgehungsstraße zwischen der Roermonder Straße am nördlichen Ortsausgang von Richterich und der Horbacher Straße. Die hierzu erforderliche Brücke über den Amstelbach und über die Bahnlinie Aachen-Düsseldorf wird für den Radschnellweg mitgenutzt. Anschließend wird in Abschnitt 4 Kohlscheid über die Straßenzüge Bankerfeldstraße, Haus-Heyden-Straße und An Vieslapp durchquert. Die Fahrbahn der genannten Straßen werden mit genutzt, so dass es hier zu keiner weiteren Flächenbeanspruchung kommt. Bei Pannesheide würde der Radschnellweg nach Nordosten verschwenkt und an die Bahnlinie Aachen- Düsseldorf herangeführt. Der Radschnellweg wird neben den vorhandenen Wegeverbindungen straßenbegleitend angelegt. Erschließungsspange Kohlscheid: Ab dem nördlichen Ortsausgang von Richterich wird der Radschnellweg zunächst weiter der Roermonder Straße bis Uersfeld folgen. Nordöstlich davon erfolgt in den kommenden Jahren eine Gewerbegebietserweiterung. In die Planung des Straßennetzes soll der Radschnellweg integriert werden und nach Querung der Dornkaulstraße auf die ehemalige Bahntrasse Würselen – Kohlscheid einschwenken. Zwischen Roermonder Straße und Kämpchenstraße wird der Radschnellweg selbstständig geführt. Straßenbegleitend nördlich der Kämpchenstraße wird er dann auf die Zellerstraße zugeführt. Für diesen Radwegeabschnitt erfolgt eine Neuversiegelung. Im Zuge der Erschließungsspange Kohlscheid verläuft der Radschnellweg in nördlicher Richtung zentral durch Kohlscheid bis zur Raiffeisenstraße. Die Trasse wird über die Straßenzüge Feldstraße und Mühlenstraße zur Forensberger Straße geführt. Ab dort wird der Radschnellweg westlich parallel zur Bahnlinie Aachen-Düsseldorf verlaufen. Zusätzlich wird ab Forensberger Straße eine Anbindung an die Voccartstraße für die Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 116 von 187 Anbindung nach Kerkrade geschaffen. Zwischen Zellerstraße und Forensberger Straße werden vorhandnen Fahrbahnen genutzt. Abschnitt 5 - Bahnstrecke zwischen Kohlscheid und Herzogenrath Der Radschnellweg wird auf der westlichen Seite der Bahnlinie Aachen-Düsseldorf bis nach Herzogenrath-Zentrum mit größtenteils sehr geringen Steigungen geführt. Auf insgesamt etwa 1.200 m verläuft der Weg innerhalb der Bahntrasse seitlich der Gleise. Hier ist der notwendige Platz für einen 4,00 m breiten Radweg vorhanden. Nur an einer Stelle von etwa 150 m Länge ist eine seitliche Verbreiterung des Bahndamms z.B. mit einer Stützwand erforderlich. Die notwendigen Grundstücke müssten von der Deutschen Bahn AG erworben werden. Abbildung 31: Radschnellweg entlang der Bahntrasse (Abschnitt 5) In den übrigen Bereichen (insgesamt ca. 1.000 m) wird der Radschnellweg eigenständig neben der eigentlichen Bahntrasse geführt, da in der Bahntrasse nicht genügend Platz ist bzw. hohe Bahndämme sehr aufwändig verbreitert werden müssten. Im gesamten Bereich werden die Fußgänger über vorhandene Wanderwege geführt, die im Wurmtal parallel zur Bahnlinie verlaufen. Die einzige Ausnahme bildet ein etwa 100 m langer Abschnitt in Höhe der Straße Auf den Heggen (Ortsteil Straß). Dort steht ein Haus so nah an der Bahntrasse, dass der vorhandene Gehweg dazwischen nur 2,50 m breit ist (Länge des Engpasses ca. 50 m). Durch Nutzung eines 20 m westlich davon gelegenen Privatgrundstückes könnte dieser Engpass umgangen werden. Hierzu ist Grunderwerb erforderlich. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 117 von 187 Abschnitt 6: Herzogenrath-Pannesheide – Kerkrade Zentrum Dieser Abschnitt dient der Anbindung des Zentrums der Gemeinde Kerkrade und zweigt im Abschnitt 4 von der oben beschriebenen Linienführung ab. Es wurden zwei Varianten entwickelt. Variante 6A führt zentral durch dicht besiedelte Bereiche. Variante 6B stellt auf dem Weg zum Zentrum eine westliche Umgehung dar. Variante 6A: Sie schließt bei der Hauptroute des Abschnitts 4 an der Kreuzung Roermonder Straße/ Voccartstraße (L 232) an. Die Radfahrer werden in den nördlichen Abschnitt der Roermonder Straße geleitet und bis zum Kreisverkehr am Knoten Roermonder Straße/ Nieuwstraat geführt. Bei der Erschließungsspange Kohlscheid des Abschnitts 4 beginnt dieser Abschnitt an der Brücke Forensberger Straße über die Bahnstrecke AachenDüsseldorf. Von dort werden die Radfahrer im Zuge eines Wirtschaftswegs nach Nordwesten zur Voccartstraße (L 232) geführt. Nach Querung der Voccartstraße (L232) wird ebenfalls der Kreisverkehr Roermonder Straße/ Nieuwstraat erreicht. Von hier aus nutzt der Radverkehr die Nieuwstraat/Neustraße bis zum Kreisverkehr mit der Domaniale Mijnstraat. In der Mitte der Straße liegt die deutsch-niederländische Staatsgrenze. Die Weiterführung erfolgt über die Domaniale Mijnstraat, die Kruisstraat und die Marktstraat ins Zentrum von Kerkrade. Die Radwegetrasse liegt in diesem Abschnitt auf der vorhandenen Fahrbahn. Variante 6B Sie schließt bei der Hauptroute des Abschnitts 4 an der Kreuzung Haus-Heyden-Straße/ Mühlenbachstraße an und führt die Haus-Heyden-Straße weiter nordwärts bis zum Ortseingang Pannesheide. In diesem Abschnitt ist die Straße für den Kfz-Verkehr gesperrt, so dass keine weiteren Ausbaumaßnahmen für den Radschnellweg erforderlich sind. Der Radschnellweg durchquert den Ortsteil Pannesheide im Zuge der HausHeyden-Straße, die hier wieder vom Kfz-Verkehr mitgenutzt wird und daher als Fahrradstraße bis zur niederländischen Grenze mit Freigabe für Kfz ausgewiesen wird. Abschnitt 7: Richterich – Horbach – Grenzübergang Locht Dieser Abschnitt dient der Anbindung an die bereits heute gut ausgebaute Radverkehrsachse, die ins Zentrum der Stadt Heerlen führt. Er beginnt im Stadtteil Richterich an der Einmündung Roermonder Straße/ Horbacher Straße (L 231) und führt Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 118 von 187 zunächst auf der Horbacher Straße nach Nordwesten. Mit dem Bau der geplanten Umgehungsstraße im Zusammenhang mit dem geplanten Wohngebiet „Richtericher Dell“ würde die Horbacher Straße zwischen Roermonder Straße und der Umgehungsstraße am nördlichen Ortsausgang vom Verkehr entlastet. Ab der Einmündung Horbacher Straße (L 231)/ Grünenthaler Straße wurden zwei Varianten entwickelt. Variante 7A: Die Variante 7A führt zunächst über die Grünenthaler Straße und die Gierstraße nach Nordwesten und außerorts über auszubauende Wirtschaftswege Weinweg und Alter Heerler Weg. Vom Alten Heerler Weg ist es vorgesehen, das grenzüberschreitende Gewerbegebiet Avantis mit einem kurzen Stich unmittelbar anzubinden. Variante 7B: Variante 7B verläuft weiter im Zuge der Horbacher Straße bis zur Staatsgrenze bei Locht. Die Ortsdurchfahrt Horbach ist wie in Richterich sehr eng, so dass keine durchgängige Radverkehrsanlagen gemäß dem Standard für Radschnellwege angelegt werden können. Anbindung Uniklinikum Aachen und Campus Melaten der RWTH Aachen Aus Richtung Norden kommend führt die Anbindung zum Klinikum in Aachen-Richterich über die vorhandenen Wegeverbindungen Tittardsfeld, Schlossparkstraße, Roermonder Straße und Schurzelter Straße. Ein Wirtschaftsweg westlich der bestehenden Bahnlinie Aachen-Düsseldorf wird ausgebaut und an die Mathieustraße angebunden. Von dort aus führt eine zentrale Radwegeachse durch den Campus Melaten bis zur Universitätsklinik. Entlang der Schurzelter Straße fehlen Radverkehranlagen, die wegen der räumlichen Situation nicht eingerichtet werden können. Im Bereich Schurzelter Straße und Campus werden vorhandene Fahrbahnen genutzt. Lediglich der ca. 250 m lange Zwischenteil wird hier neu versiegelt. Tabelle 20: Routenführung und Streckenlänge Radschnellweg Planungsabschnitt/ Variante Fahrstrecke Abschnitt 1 Aachen Innenstadt bis Rütscher Straße Stadtauswärts Pontriesch – Pontstraße -Roermonder Straße 525 m Stadteinwärts Roermonder Straße -Malteserstraße Wüllnerstraße 550 m Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Streckenlänge Seite 119 von 187 Planungsabschnitt/ Variante Fahrstrecke Streckenlänge Abschnitt 2 Rütscher Straße bis Roermonder Straße in Aachen-Richterich 2.490 m Rütscher Straße - Nitzaallee-Tittartsfeld (1.000 m „Alter Bahndamm“) Vatiante 2A Tittartsfeld - Roermonder Straße 340 m Variante 2B Tittartsfeld - Roermonder Straße 500 m Abschnitt 3 Roermonder Straße bis Ortsausgang Richterich Roermonder Straße 1.460 m Abschnitt 4 Nördlicher Ortsausgang Richterich – Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf bei Herzogenrath-Kohlberg Hauptachse Nördl. Ortsausgang Richterich – Bank – Bankerfeldstraße – Haus-Heyden-Str.-An Vieslapp-Voccardstr.-/ Pannesdeider Str. – Bahnlinie Aachen-Düsseldorf 4.150 m Erschließungsspange Kohlscheid Nördl. Ortsausgang Richterich – Kirchleichstraße – Zellerstraße – Alte Bahn – Raiffeisenstraße – Feldstr. – Mühlenstr. – Forensberger Str. – parallel Bahntrasse AachenDüsseldorf (700 m) 4.895 m Abschnitt 5 Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf Herzogenrath Zentrum bei Herzogenrath-Kohlberg Begleitend zur Bahntrasse – Am Schürhof (2.460 m unbefestigt) – 2.460 m Abschnitt 6: Herzogenrath-Pannesheide – Kerkrade Zentrum Variante 6A Roermonder Str. nördlich Voccartstr. (L 232) bis Nieuwstraat, (260 m) 260 m Variante 6B Haus-Heyden-Str. nördlich Mühlenbachstr. bis Slakstraat 900 m Abschnitt 7 Richterich – Horbach – Grenzübergang Locht Variante 7A Horbacher Str. ab Roermonder Str. – Grünenthaler Str. – Weinweg – Alter Heerler Weg 5.360 m Variante 7B Horbacher Str. ab Roermonder Str. – Ende Ortsdurchfahrt Richterich – Staatsgrenze Locht – Ortsdurchfahrt Horbach 4.660 m Nullvariante Bei der so genannten Nullvariante, d. h. ohne Realisierung des Radschnellweges würde es zu keiner weiteren Versiegelung von Böden und zu keinem Verlust von zum Teil wertvoller Biotopfläche kommen. Weiterhin wäre der Bau von zwei Brückenbauwerken nicht erforderlich, so dass das Landschaftsbild in diesem Bereich nicht beeinträchtigt würde. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 120 von 187 Ohne die Erstellung des Radschnellweges würde es zu einem weiteren Ansteigen der Verkehrszahlen kommen. In der Mobilitätsuntersuchung 2011 wurde beispielsweise festgestellt, dass 25 % der Wege der Herzogenrather Einwohner nach Aachen führen. Ein Großteil des regionalen Verkehrs in diesem Korridor verläuft über die L 232, die durch die Ortslagen von Herzogenrath und Kohlscheid führt und in ihrer Leistungsfähigkeit kaum noch gesteigert werden kann. Das übergeordnete Straßennetz auf dem Gebieten von Stadt und Städteregion Aachen ist schon heute überlastet und stellt zunehmend ein Hindernis für die wirtschaftliche Entwicklung der Region dar. Bei der gesamten Region handelt es sich um ein dicht bebautes Siedlungsband mit hohen Einwohner– und Arbeitsplatzzahlen. Mit der Entwicklung zweier neuer Campusgelände in Aachen wird die Anzahl von Einwohnern und Arbeitsplätzen weiter zunehmen. Der Radschnellweg kann zur Entspannung der Verkehrssituation auch im Entfernungsbereich über 5 km beitragen. Aufgrund der Stauanfälligkeit der Route bestehen bei Nutzung des Radschnellweges kaum Reisezeitnachteile für Radfahrer. Weiterhin stärkt der Radschnellweg die Verbindung zu den Niederlanden mit der Stadt Heerlen und der Gemeinde Kerkrade. 5.2 Ermitteln der umwelterheblichen Wirkfaktoren (baubedingt, anlagenbedingt, verkehrs-/ betriebsbedingt) der Varianten Der Radschnellweg wird je nach Lage in unterschiedlicher Form ausgebaut. Wird er auf vorhandener Fahrbahn realisiert, sind keine Beeinträchtigungen der einzelnen Schutzgüter zu erwarten. Erfolgt ein straßenbegleitender oder selbstständig geführter Neubau sind umweltrelevante Wirkungen zu erwarten. Nach den Vorgaben des UVPGesetzes sind die wesentlichen bau-, anlagen- und betriebsbedingten Wirkungen zu nennen und darzustellen. Die Bewertung der Umweltauswirkungen auf die jeweils betroffenen Schutzgüter erfolgt unter Berücksichtigung ihrer Bedeutung, Eignung und Empfindlichkeit. Da nach § 6 UVPG nur Angaben zu den erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen gefordert sind, wird in den Karten 10-13 auf die Darstellung geringer Umweltauswirkungen verzichtet. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 121 von 187 Tabelle 21: Auswirkungen des Radschnellweges innerhalb des UR Auswirkungsbereiche zu erwartende Auswirkungen Baufeld mit Fahrbahn, Seitenstreifen, Böschungen, Entwässerungseinrichtungen • Beseitigen von Vegetation Belastungszone (0 bis 50 m vom Fahrbahnrand) • betriebsbedingte Beeinträchtigungen (Störung durch Radverkehr, Beleuchtung) übriger Untersuchungsraum • keine Auswirkungen • • • • • Verlust von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen Versiegelung von Boden Veränderung des Mikroklimas Beunruhigung durch Radverkehr Unfallgefahr durch Radfahrer Die Umweltauswirkungen der Varianten lassen sich entsprechend ihrer zeitlichen Wirksamkeit in bau-, anlagen-, und betriebsbedingte Wirkungen unterscheiden. Die Bewertung baubedingter Beeinträchtigungen bezieht sich auf den Verlust von Flächen und Funktionen im eigentlichen Baufeld sowie auf die Gefährdung und Beeinträchtigung von Flächen und Funktionen der Schutzgüter während der Bauphase. In der Gewichtung der Umweltauswirkungen stehen die baubedingten Wirkungen hinter den anlagen- und betriebsbedingten Wirkungen zurück, da sie zeitlich auf die Bauausführung beschränkt sind. Die betriebsbedingten Umweltauswirkungen der Trassenvarianten sind in erster Linie von dem zu erwartenden Verkehrsaufkommen abhängig. In einer ersten überschlägigen Auswertung wurden die Pendlerströme für die stärksten Siedlungs- und Entwicklungsachsen untersucht. Die Achse Aachen-Kohlscheid-Herzogenrath/ Kerkrade weist danach das höchste Potenzial auf. Hierfür spricht zum einen das dicht bebaute Siedlungsband entlang der Achse mit hohen Einwohner- und Arbeitsplatzzahlen, die mit der Entwicklung zweier neuer Campusgelände in Aachen mit geplanten 5.000 bis 10.000 neuen Arbeitsplätzen weiter zunehmen werden. Allein 25 % der Wege der Herzogenrather Einwohner führen nach Aachen (Mobilitätsuntersuchung 2011). Im Ergebnis können folgende Radfahrten/Tag auf dem Radschnellweg erreicht werden: - Korridor Aachen - Herzogenrath/Kerkrade 6.000 Radfahrten/Tag, - Korridor Aachen – Heerlen zusätzlich 11.500 Radfahrten/Tag, davon grenzüberschreitend 600 Radfahrten/Tag. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 122 von 187 5.2.1 Baubedingte Wirkungen Baubedingte Wirkungen treten nur während der Bauphase auf und sind zeitlich auf diese beschränkt. Die baubedingten Wirkungen werden in der folgenden Tabelle erläutert. Tabelle 22: Baubedingte Wirkungen Wirkungen Schutzgüter Zusätzliche Flächeninanspruchnahme durch den Baubetrieb (Baustelleneinrichtung, Materiallager, Baustraßen) alle Schutzgüter Lärm-, Staub- und Abgasemissionen durch Baumaschinen Mensch, Klima/Luft, Landschaftsbild / Erholungsnutzung Verlust und Beeinträchtigung von Biotopen und Pflanzen im Baufeld (durch Baumaschinen) Pflanzen und Tiere Schadstoffeintrag und Unfallgefahr während der Bauphase Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser Nutzungs- und Erholungseinschränkung durch den Baubetrieb (Absperrungen während der Bauphase) Mensch Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Baumaschinen Landschaftsbild Informationen über Flächen, auf denen Baustelleneinrichtungen und Materiallager geplant sind, liegen im jetzigen Planungsstadium noch nicht vor. Es ist jedoch durch entsprechende Auflagen sicherzustellen, dass keine höherwertigen Biotopflächen beansprucht werden. 5.2.2 Anlagenbedingte Wirkungen Anlagenbedingte Wirkungen ergeben sich aus der Art des Vorhabens selbst und wirken dauerhaft, solange die Straße besteht. Sie werden in der folgenden Tabelle erläutert. Tabelle 23: Anlagenbedingte Wirkungen Wirkungen Schutzgüter Flächeninanspruchnahme und -umwandlung durch Radweg, Bankett, Entwässerungseinrichtungen und Böschungen alle Schutzgüter Verlust von Lebensraum für Tiere und Pflanzen durch Versiegelung Pflanzen und Tiere Barriere- und Trennwirkung, Zerschneidungseffekte Pflanzen und Tiere Veränderung des Landschaftsbildes durch Gehölzverlust Landschaftsbild Verlust der natürlichen Bodenfunktion durch Versiegelung Boden Beeinträchtigung von Oberflächengewässern durch Überbauung Wasser Verringerung von Grundwasserneubildung infolge Versiegelung Wasser Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 123 von 187 Anlagebedingte Merkmale des Radschnellwegs: • Breite: 4,00 m mit Mittelmarkierung (für Zweirichtungsverkehr) • Belag: Asphalt oder Beton • Möglichst Vorfahrt an Knotenpunkten • Möglichst niveaufreie Führung bei der Querung von Hauptverkehrsstraßen (Tunnel oder Brücke) • Geringe Steigungen • Trennung vom Fußgängerverkehr • Beleuchtung (innerorts, ggf. auch außerorts) • Zusätzliche Ausstattung und Serviceleistungen (Raststationen usw.) Die anlagenbedingten Auswirkungen sind abhängig von der Streckenlänge und dem zugrundeliegenden Regelquerschnitt. Die entwickelten Radwegevarianten wirken überwiegend durch ihre Flächeninanspruchnahme. Dies bildet die Grundlage für die Ermittlung quantitativer Auswirkungen. Bei einer Radwegeführung auf vorhandener Fahrbahn liegen keine zusätzlichen Flächenversieglungen und keine Beeinträchtigungen der Schutzgüter vor. Bei einem straßenbegleitenden Neu- und Ausbau und bei einem selbstständig geführten Neubau wird überschlägig von einer vollständigen Flächenbeanspruchung (Regelbreite 4,0 m mit jeweils 0,5 m Bankett) von ca. 5,0 m ggf. bis 6 m ausgegangen. Tabelle 24: Streckenlänge und Neuversiegelung durch die einzelnen Trassenvarianten Abschnitte Streckenlänge Abschnitt [m] Abschnitt 1 - Abschnitt 2 1.544 Variante A Variante B [m] [m] Flächenversiegelung min [ha] - - 0,772 340 Variante 2A Variante 2B Flächenversiegelung max [ha] 0,772 0,170 - - Abschnitt 3 1.460 0,730 0,730 Abschnitt 4 Hauptachse 940 0,470 0,470 Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 124 von 187 Abschnitte Streckenlänge Abschnitt [m] Variante A Variante B [m] [m] Flächenversiegelung min [ha] Flächenversiegelung max [ha] Abschnitt 4 Erschließungsspang e Kohlscheid 3.145 1,575 1,575 Abschnitt 5 2.350 1,175 1,175 - - - 0,275 - Variante 6A bis niederl. Grenze 550 Variante 6B bis niederl. Grenze - Abschnitt 7 Variante 7A 4.250 3.165 Abschnitt 7 Variante 7B Anbindung Uniklinik 2,125 - 1.275 1,583 0,638 0,638 6,943 7,930 Für die Trassenabschnitte 1 (Aachen Innenstadt bis Rütscher Straße), 2 (Rütscher Straße bis Roermonder Straße in Aachen-Richterich), 3 (Roermonder Straße bis Ortsausgang Richterich), 4 (Hauptachse - Nördlicher Ortsausgang Richterich), 4 (Erschließungsspange Kohlscheid), 5 (Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf bei Herzogenrath-Kohlberg) und Anbindung Uniklinik wurden eine Trassenvarianten entwickelt. Für diese Streckenabschnitte kommt es zu einer Versiegelung von etwa 4,6 ha Boden. Bei der Variantenplanung werden die Trassenvarianten 2A/ 2B. 6A/ 6B und 7A/ 7B unterschieden. Bei Realisierung der jeweils kürzesten Radwegevariante werden ca. 7 ha Boden neu versiegelt. Bei der Ausführung der jeweils längsten Radwegevariante käme es zu einer Neuversiegelung von etwa 8 ha Boden. 5.2.3 Betriebsbedingte Wirkungen Betriebsbedingte Wirkungen ergeben sich aus der Nutzung des Vorhabens, in diesem Fall Radverkehr. Sie wirken dauerhaft, solange der Radschnellweg besteht. Die betriebsbedingten Wirkungen werden in der folgenden Tabelle erläutert. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 125 von 187 Tabelle 25: Betriebsbedingte Wirkungen Wirkungen Schutzgüter optische Beeinträchtigung, Störung durch Radverkehr Mensch, Tiere und Pflanzen Trennwirkung und Unfallgefahr Mensch, Tiere und Pflanzen 5.3 Ermitteln, Beschreiben und Beurteilen der zu erwartenden Auswirkungen der geplanten Trassenvarianten auf die Schutzgüter Die Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter erfolgt wie schon bei der Raumanalyse in einer dreistufigen Skala mit hoch – mittel - gering. In den Karten 10 bis 13 wurden nur die mittleren und hohen Auswirkungen dargestellt, weil die geringen Auswirkungen als nicht erheblich angesehen werden können. Nach § 6 UVPG sind lediglich die erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen darzustellen. Eine Belastung außerhalb des Radschnellweges besteht nicht. 5.3.1 Auswirkungen auf das Schutzgut artenschutzrechtliche Betrachtung Tiere und Pflanzen und Die Umweltauswirkungen und ihre Bewertung für das Schutzgut Tiere und Pflanzen sind in der Themenkarte 10: Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen dargestellt. In der folgenden Tabelle 26 wird die Inanspruchnahme von Biotopflächen sowie eine mögliche Beeinträchtigung bedeutender Tierlebensräume zusammenfassend dargestellt. Um die aus Sicht des Naturschutzes jeweils günstigste Variante zu ermitteln, werden die Varianten 2A/ 2B, 6A/ 6B und 7A/ 7B verglichen. Die jeweils größere Flächeninanspruchnahme höherwertiger Biotopflächen (Biotopwert sehr hoch bis mittel) durch die einzelnen Trassenvarianten ist rot markiert. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 126 von 187 Tabelle 26: Beanspruchte Biotopfläche durch den Radschnellweg Beeinträchtigung von Biotopflächen Biotopfläche Biotopfläche sehr hoch hoch [m] [ha] [m] [ha] Abschnitt 1 Biotopfläche Biotopfläche sehr hoch bis nachrangig mittel [ha] [m] [ha] - - Abschnitt 2 370 m ca. 0,19 ha 140 m ca. 0,07 ha ca. 0,26 ha 1.300 m ca. 0,65 ha Abschnitt 3 110 m ca. 0,06 ha 260 m ca. 0,13 ha ca. 0,19 ha 1.090 m ca. 0,55 ha Abschnitt 4 (Hauptachse) 50 m ca. 0,03 ha 30 m ca. 0,02 ca. 0,05 ha 4.070 m ca. 2,04 ha Abschnitt 4 (Kohlscheid) 410 m ca. 0,21 ha 110 m ca. 0,06 ha ca. 0,27 ha 4.375 m ca. 2,19 ha 1.250 m ca. 0,63 ha 480 m ca. 0,24 ha ca. 1,14 ha 200 m ca. 0,10 ha 50 m ca. 0,03 ha 110 m ca. 0,06 ha ca. 0,09 ha 4.010 m ca. 2,01 ha ca. 1,15 ha ca. 0,58 ha ca. 2,0 ha ca. 7,82 ha Abschnitt 5 - Biotopfläche mittel [m] [ha] 530 m ca. 0,27 m Anbindung Uni Zusammenfassung ca. 0,27 ha Variante 2A 210 m ca. 0,11 ha Variante 2B - 550 m ca. 0,28 ha ca. 0,11 ha 120 m ca. 0,06 ha 500 m ca. 0,25 ha Variante 6A 260 m ca. 0,13 Variante 6B 70 m ca. 0,04 ha ca. 0,04 ha 900 m ca. 0,45 ha Variante 7A 1.110 m ca. 0,56 ha 700 m ca. 0,35 ha ca. 0,91 ha 3.550 m ca. 1,78 ha Variante 7B 380 m 0,19 ha 740 m 0,37 ha ca. 0,56 ha 3.540 m ca. 1,77 ha Beeinträchtigung von Teil- und Gesamtlebensr. ausgewählter Vogelarten [Gefährdung/Risiko] sehr hoch hoch sehr hoch und hoch ca. 1 ha ca. 3 ha ca. 4 ha Abschnitt 4 (Kohlscheid) ca. 1 ha ca. 1 ha Abschnitt 5 ca. 4 ha ca. 4 ha ca. 90 ha ca. 95 ha ca. 23 ha ca. 23 ha Abschnitt 2 Variante 7A ca. 5 ha Variante 7B Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 127 von 187 Für die Trassenabschnitte 1 (Aachen Innenstadt bis Rütscher Straße), 3 (Roermonder Straße bis Ortsausgang Richterich), 4 (Hauptachse - Nördlicher Ortsausgang Richterich), 4 (Erschließungsspange Kohlscheid), 5 (Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf bei Herzogenrath-Kohlberg) und Anbindung Uniklinik gibt es keine Trassenvarianten. Bei Realisierung dieser Trassenabschnitte wird eine Fläche von etwa 9,82 ha in Anspruch genommen. Der Anteil höherwertiger Biotopflächen (Biotopwert sehr hoch bis mittel) beträgt etwa 2,0 ha. Vergleicht man die Varianten aus Sicht der Tiere und Pflanzen so ist den Varianten 2B, und 6A den Vorzug zu geben, da bei diesen Trassenvarianten keine höherwertigen Biotopflächen (Biotopwert sehr hoch bis mittel) in Anspruch genommen werden. Demgegenüber werden bei Variante 2A etwa 0,11 ha höherwertige Biotopfläche und bei Variante 6B etwa 0,04 ha höherwertige Biotopfläche überplant. Durch Variante 7A werden insgesamt 0,91 ha höherwertige Biotopfläche beansprucht, während der Flächenanteil bei Variante B bei 0,56 ha liegt. Erheblich ist die vergleichsweise hohe Anlage und betriebsbedingte Beeinträchtigung von hochwertigen Lebensräumen wertgebender Vogelarten durch Variante 7A. Während von Variante 7B etwa 23 ha Lebensraumfläche beeinträchtigt werden, sind bei Variante 7A insgesamt etwa 95 ha Biotopfläche die bau- oder betriebsbedingt beeinträchtigt werden. 5.3.1.1 Vögel Die Auswirkungen des Straßenbaus, zu dem auch der Bau eines Radschnellweges zählt, auf die Vogelwelt sind schon vielfach beschrieben worden (z. B. BAUER & KLEINSCHMIDT 1991, HOPPENSTEDT 1990; KIEFER & SANDER 1993; PAURITSCH et al. 1985; W IRZ & PLATTE 1999). Für die Vögel des Untersuchungsraumes können dabei folgende negativ wirkende Faktoren relevant sein. Die meisten der nachgewiesenen Vogelarten reagieren auf Straßen, sofern geeignete Habitatstrukturen vorhanden sind, relativ tolerant, können allerdings durch Radverkehr eine stärkere Beunruhigung erfahren. Für Vögel und Kleinsäuger sind im Gegensatz zu bodenbewohnenden Wirbellosen selbst Autobahnen keine absoluten Barrieren (PAURITSCH et al. 1985; SIMONIS et al. 1997). Auch entlang von Straßen und Radwegen Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 128 von 187 finden Bruten statt, doch muss dabei beachtet werden, dass sie für einige Tierarten lediglich pessimale Lebensräume sind, die nur eine geringe Siedlungsdichte zulassen. Zudem kommt es häufig zu einer Lebensraumentwertung für empfindliche Vogelarten (BAIRLEIN & SONNTAG 1994; REIJNEN & FOPPEN 1991). Der Neubau eines Radschnellweges verursacht einen Verlust von Baumreihen, Hecken, Gebüschen und Säumen und damit einen wesentlichen Lebensraumverlust für Heckenbrüter und Nahrungsraumverlust für weitere Brutvögel der Agrarlandschaft und der Siedlungen. Außerdem vermindern vor allem Störungen durch Fahrzeugbewegungen und optische Beeinträchtigungen die Lebensraumqualität und können zu einer verringerten Populationsdichte im Nahbereich des Radschnellweges führen (REIJNEN & FOPPEN 1995). Bewertung der Lebensraumeignung und Einschätzung artenschutzrechtlicher Konflikte durch den geplanten Radschnellweg werden wie folgt abgeschätzt: Teilbereich Nr. 1 („Alter Bahndamm“ zwischen A4 und Lousberg) Innerhalb des Teilbereiches 1 verläuft die geplante Radtrasse überwiegend auf einem bereits vorhandenen Bahndamm, der heute schon als Fußweg genutzt und daher regelmäßig frequentiert wird. Die geplante Talquerung im Bereich Toledoring bzw. L 232 befindet sich in einem verkehrlich stark vorbelasteten Raum. Es handelt sich um einen insgesamt eher städtisch geprägten Teilbereich, auch wenn sich beiderseits der geplanten Trassenführung höherwertige Gehölze (teils mit Baumhöhlen) befinden. Hervorzuheben ist die strukturreiche Parkanlage von Schloss Rahe, die aber durch die geplante Maßnahme nicht bzw. nur unwesentlich (bauzeitlich) beeinträchtigt wird. Neben den primären Höhlenbrütern Grün- und Buntspecht (beide nicht planungsrelevant) sowie einigen Höhlenbäumen im Umfeld der Bahntrasse wurden in diesem Teilbereich die planungsrelevanten Arten Mäusebussard und Graureiher lediglich als Nahrungsgast bzw. die Bahntrasse überfliegend nachgewiesen. Hervorzuheben ist der Standort einer Saatkrähenkolonie im Norden des untersuchten Teilbereiches. Im Zeitraum der Kartierung 2014 wurden ca. 90 Nester in dieser Kolonie gezählt. Es handelt sich somit um eine Kolonie mittlerer Größe (Kolonien können bis mehrere Hundert Nester umfassen). Die Kolonie befindet sich beiderseits des Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 129 von 187 vorhandenen Bahndammes und angrenzender Siedlungsbereiche. Unmittelbar entlang der Kolonie verläuft die Straße „Tittardsfeld“. Insgesamt handelt es sich somit um einen deutlich anthropogen vorbelasteten Bereich. Saatkrähen zeigen ein hohes Maß an Anpassung an ihre Umwelt. Selbst massive Umweltbelastungen wie Bahn- und Straßenlärm oder Lichtquellen werden von Saatkrähen toleriert. Teilweise werden städtische Lebensräume sogar bevorzugt besiedelt. Allerdings können auch langjährig genutzte Koloniestandorte bei starker Störung verlassen bzw. verlagert werden. Hinsichtlich des geplanten Radschnellweges ist betriebsbedingt nicht mit deutlichen Störungen der Kolonie zu rechnen. Bauzeitliche Beeinträchtigungen sind zum jetzigen Zeitpunkt bzw. Planungsstand kaum zu prognostizieren. Gegebenenfalls sind geeignete Schutz- oder Vermeidungsmaßnahmen (Beschränkung der Bauzeit etc.) vorzusehen. Ein Verlust von Bäumen innerhalb der Kolonie (Verlust von Niststandorten bzw. Horstbäumen) oder unmittelbar angrenzend (ggf. starke Störung) ist grundsätzlich zu vermeiden, da hiermit artenschutzrechtliche Konflikte verbunden sind. Hierbei ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass der Verlust von Nestern der planungsrelevanten Saatkrähe auch außerhalb der Brutzeit als artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand („Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten“) zu werten ist, da Saatkrähen die Nester über mehrere Jahre nutzen und diese jährlich ausbessern. Projektbedingte Beeinträchtigungen artenschutzrechtliche Konflikte weiterer sind nach Vogelarten und derzeitigem damit verbundene Kenntnisstand unter Berücksichtigung üblicher Vermeidungsmaßnahmen (Baumhöhlenkontrolle vor Beginn der Fällmaßnahmen, Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeiten etc.) nicht erkennbar. Teilbereich Nr. 2 (strukturreiches Offenland zwischen Richterrich/ Uersfeld und Kohlscheid) Im Bereich der Erschließungsspange Kohlscheid verläuft die geplante Streckenführung zu großen Teilen auf bzw. entlang bereits vorhandener Wege (Banker-Feld-Straße, L 232, Dornkaulstraße, Kämpchenstraße). In den verbleibenden Abschnitten werden nach derzeitigem Kenntnisstand keine avifaunistisch herausragenden Teilräume zerschnitten bzw. erheblich beeinträchtigt. Es handelt sich insgesamt um einen von Offenland geprägten Bereich mit alten Streuobstwiesen, landwirtschaftlich genutzten Hofanlagen und Grünlandnutzung bzw. Ackerbau. Südlich der Ortslage von Uersfeld Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 130 von 187 verläuft der Amstelbach innerhalb des Teilbereiches, der auch von der geplanten Trassenführung gequert wird. Im unmittelbaren Nahbereich der geplanten Trassenführung wurden überwiegend nahrungssuchende, Mäusebussard, planungsrelevante Graureiher, Saatkrähe Arten nachgewiesen. sowie Rauch- und Hierzu gehören Mehlschwalbe. Die projektbedingten Auswirkungen auf die genannten Nahrungsgäste sind insbesondere aufgrund der verkehrlichen Vorbelastung als nicht erheblich zu werten. Zudem können die betroffenen Nahrungshabitate verlagert werden, da sich im weiteren Umfeld der Maßnahmen genügend Flächen mit vergleichbarer Habitateignung befinden. Im näheren Umfeld der geplanten Radwegeverbindung wurden zwei Reviere der Feldlerche erfasst. Insbesondere bauzeitlich ist hier mit Störungen der Art zu rechnen. Vorkommen weiterer planungsrelevanter Offenlandarten konnten nicht nachgewiesen werden, sind aber nicht gänzlich auszuschließen. Gegebenenfalls sind geeignete Schutzoder Vermeidungsmaßnahmen (Beschränkung der Bauzeit etc.) vorzusehen. Hervorzuheben ist innerhalb des Teilbereiches 2 die alte Streuobstwiese südöstlich des Küppershofes. In der genannten Streuobstwiese befinden sich zahlreiche alte Obstbäume mit Baumhöhlen, die eine optimale Habitateignung für Höhlenbrüter und insbesondere für den Steinkauz bieten. Ein Steinkauzrevier auf dieser Streuobstwiese, welches durch die Biologische Station StädteRegion Aachen e.V. in den Jahren 2009, 2011 und 2013 erfasst wurde, konnte auch im Zuge der faunistischen Untersuchung 2014 bestätigt werden. Eine Beeinträchtigung der Streuobstwiese sowie eine Störung des Steinkauzrevieres sind aufgrund der Entfernung zur geplanten Trassenführung nicht erkennbar. Artenschutzrechtliche Konflikte hinsichtlich des Steinkauzes sind somit nicht zu erwarten. Projektbedingte wertgebenden Beeinträchtigungen Arten artenschutzrechtliche Grünspecht Konflikte von und sind weiteren Hausperling nach Vogelarten - und derzeitigem damit darunter die verbundene Kenntnisstand unter Berücksichtigung üblicher Vermeidungsmaßnahmen (Baumhöhlenkontrolle vor Beginn der Fällmaßnahmen, Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeiten etc.) nicht erkennbar. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 131 von 187 Teilbereich Nr. 3 (Horbach) Innerhalb des Teilbereiches 3 verlaufen zwei Trassenvarianten (Variante 7A und 7B) von der Ortslage Richterich bis zur niederländischen Grenze (Kerkrade-West). Variante 7A: Die Variante 7A verläuft südwestlich von Horbach auf teils befestigten Wegen, über weite Strecken auch über störungsarmen unversiegelte Teilabschnitt, Wirtschaftswege der neben durch einen überwiegend landwirtschaftlichen Nutzflächen, unterschiedliche Kleingehölze, Einzelbäume (teils Kopfbäume mit Baumhöhlen etc.), Brachflächen und Saumstrukturen aufweist. Insgesamt handelt es sich um einen heterogen strukturierten Landschaftsraum, der für zahlreiche wertgebende Vogelarten günstige Habitatvoraussetzungen bietet. Variante 7B: Die geplante Variante 7B verläuft entlang der L 231 und quert die Ortslage von Horbach. Der Radschnellweg verläuft östlich der bestehenden Gehölzstrukturen, der bestehende Rad-/Gehweg entlang der Landesstraße bleibt in seiner jetzigen Form erhalten. Insgesamt handelt es sich hier um eine verkehrlich bereits stark vorbelastete Variantenführung. Bei beiden geplanten Varianten ist davon auszugehen, dass im Zuge der Baumaßnahme angrenzende Gehölze verloren gehen, die einen (Teil-)Lebensraum für diverse Vogelarten darstellen. Im unmittelbaren Umfeld der Variante 7A wurden die wertgebenden Vogelarten Bluthänfling, Buntspecht, Dorngrasmücke, Feldlerche, Grünspecht, Gelbspötter, Goldammer, Gartengrasmücke, Haussperling, Schafstelze und Sumpfrohrsänger als Brutvogel nachgewiesen. Im direkten Umfeld der Variante 7B waren dies lediglich die Arten Dorngrasmücke, Goldammer und Haussperling. Insgesamt weist Variante 7A aus avifaunistischer Sicht ein deutlich höheres Konfliktpotenzial auf, als dies bei Variante 7B der Fall ist. Nördlich der Broicher Höfe würde bei Variante 7A ein bisher verhältnismäßig störungsarmer Offenland-Komplex, der einen Lebensraum insbesondere für die planungsrelevanten Arten Kiebitz und Feldlerche darstellt, durch die geplante Trassenführung zerschnitten und sowohl bauzeitlich als auch durch den Radverkehr deutlich gestört. Südlich der Broicher Höfe sieht die Situation hinsichtlich des Störpotenzials sehr ähnlich aus, wobei hier überwiegend gehölzbrütende Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 132 von 187 Arten betroffen sind. Darüber hinaus befinden sich unmittelbar an der geplanten Trasse der Variante 7A alte Höhlenbäume, die wertvolle Habitate für Höhlenbrüter, aber auch höhlenbewohnende Fledermausarten darstellen. Insgesamt weist die Variante 7B gegenüber Variante 7A ein deutlich geringeres artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial auf. Die Berücksichtigung üblicher Vermeidungsmaßnahmen (Baumhöhlenkontrolle vor Beginn der Fällmaßnahmen, Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeiten etc.) ist bei beiden Variante gleichermaßen vorzusehen. Teilbereich Nr. 4 (Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf, Seitental der Wurm) Der Teilbereich Nr. 4 umfasst die Bahnlinie zwischen Kohlscheid und Herzogenrath (Abschnitt 5) sowie die Haus-Heyden-Straße zwischen der Kreuzung Haus-HeydenStraße / Mühlenbachstraße und dem Ortseingang Pannesheide (Abschnitt 6A) einschließlich der verschiedenen Anbindungen zwischen den Abschnitten 4 (Hauptachse/Erschließungsspange), 5 und 6A/ 6B (Anbindung Kerkrade) im Bereich Kohlscheid Nord bzw. Pannesheide. Die geplante Radtrasse verläuft innerhalb des Abschnitts 5 westlich der bestehenden Bahnlinie Aachen-Düsseldorf bis nach Herzogenrath-Zentrum. Größtenteils verläuft der geplante Weg dabei parallel der Bahntrasse. Bei Abschnitt 5 handelt es sich um einen insgesamt eher städtisch geprägten Teilbereich, auch wenn sich beiderseits der geplanten Trassenführung teils höherwertige Gehölze befinden. Hervorzuheben ist zudem das Naturschutzgebiet Wurmtal, das östlich an den Verlauf der Bahntrasse angrenzt und günstige Habitatvoraussetzungen für zahlreiche seltenere Vogelarten bietet. Beeinträchtigungen des Wurmtals sowie Störung von dessen Fauna sind jedoch aufgrund der Entfernung zur geplanten Streckenführung und der bereits bestehenden akustische Vorbelastung durch die Bahnlinie nicht zu erwarten. Im Bereich des Abschnitts 6B innerhalb des Teilbereiches 4 verläuft die geplante Streckenführung ausschließlich auf einem bereits vorhandenen Weg (Haus-HeydenStraße), der für den Kfz-Verkehr gesperrt ist. Er wird heute schon als Fußweg genutzt Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 133 von 187 und daher regelmäßig frequentiert. Es handelt sich um einen von Offenland geprägten Bereich mit vornehmlich Ackerbau. Der westlich der Bahnlinie Aachen-Düsseldorf bestehende asphaltierte Wirtschaftsweg soll als Querverbindung zwischen den Abschnitten 5, 6 und 4 ausgebaut werden. Der Bereich wird insgesamt von Offenland mit Grünlandnutzung bzw. Ackerbau geprägt. Neben einem Brutverdacht des Mäusebussards in deutlicher Entfernung zur geplanten Trassenführung entlang der Bahnlinie, wurden im Zuge der faunistischen Untersuchung auch die beiden planungsrelevanten Arten Turmfalke und Sperber als Nahrungsgast im direkten Trassenumfeld des Abschnitts 6B beobachtet. Aufgrund des großen Abstandes des potenziellen Horststandortes des Mäusebussards zur Trasse sowie der akustischen Vorbelastungen durch die bestehende Bahntrasse sind Beeinträchtigungen eher unwahrscheinlich. Zudem können die Nahrungshabitate der betroffenen Greifvogelarten verlagert werden, da sich im weiteren Umfeld der Maßnahme genügend Flächen mit vergleichbarer Habitateignung befinden. Neben dem primären Höhlenbrüter Buntspecht sowie dem sekundären Höhlenbrüter Haussperling konnten keine weiteren wertgebenden Arten im näheren Umfeld des Teilabschnitts erfasst werden. Eine erhebliche Beeinträchtigung der beiden wertgebenden Arten ist nicht erkennbar. Projektbedingte Beeinträchtigungen artenschutzrechtliche Konflikte weiterer sind nach Vogelarten und derzeitigem damit verbundene Kenntnisstand unter Berücksichtigung üblicher Vermeidungsmaßnahmen (Baumhöhlenkontrolle vor Beginn der Fällmaßnahmen, Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeiten etc.) nicht erkennbar. 5.3.1.2 Fledermäuse Um das Gefährdungspotenzial für Fledermäuse abschätzen zu können wurde im Februar und März eine Baumhöhlenkartierung an ausgewählten Gehölzbereichen durchgeführt. Weiterhin wurden Unterführungen auf ihre Eignung als Fledermauslebensraum untersucht. Sowohl ein Teil der Durchlässe – in denen sich teilweise Fledermäuse im Winterquartier nachweisen ließen – als auch die kartierten Gehölzbestände, weisen ein z.T. hohes Quartierpotenzial auf. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 134 von 187 Durch das Vorhaben kann es zu artenschutzrechtlichen Eingriffen kommen. Beispielsweise führt die Entfernung eines Höhlenbaumes zu einem Verlust eines potenziellen Fledermausquartiers. Weiterhin führt eine „fahrradtaugliche“ Ertüchtigung von Durchlässen z. B. durch Ausleuchtung und Verfugen von offenen Spalten/ Ritzen zu einer Beeinträchtigung eines Fledermauslebensraumes. Falls Durchlässe ertüchtigt werden sollen, ist auf eine fledermausgerechte Gestaltung zu achten. Eine Entnahme von Gehölzen macht in jedem Fall vorab eine konkrete Untersuchung auf einen möglichen Fledermausbesatz in Baumhöhlen notwendig. Neben der Vielzahl der bereits jetzt erfassten Quartiermöglichkeiten, können sich jederzeit weitere ergeben, z.B. durch die Anlage von Baumhöhlen durch Spechte, Astabbrüche, Ausfaulungen usw. Durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) wie Vermeidung des Fällens von Höhlenbäumen, ggf. Schaffung von Ersatzquartieren und der Vermeidung der Nutzung von Durchlässen mit Funktion als Fledermauslebensraum lassen sich artenschutzrechtliche Konflikte vermeiden. Projektbedingte Beeinträchtigungen artenschutzrechtliche Konflikte von sind Fledermäusen nach und derzeitigem damit verbundene Kenntnisstand unter Berücksichtigung üblicher Vermeidungsmaßnahmen (Baumhöhlenkontrolle vor Beginn der Fällmaßnahmen, Baufeldfreimachung außerhalb der Aktivitätszeit etc.) nicht erkennbar. 5.3.1.3 Reptilien Bei der Untersuchung der Reptilien im Jahr 2014 konnten keine Reptilien im Untersuchungsraum festgestellt werden. Die Untersuchungen werden im Jahr 2015 wiederholt. 5.3.1.4 Amphibien Durch die Planung des Radschnellweges wird keines der in Kapitel 4.1.2.3 genannten Amphibienlebensräume beeinträchtigt. Lediglich die Querung der Amstelbach-Aue kann zu einem Eingriff in einen Amphibienlebensraum führen. Hier ist eine Anbindungsstraße für das Wohngebiet „Richtericher Dell“ geplant, die durch den Radschnellweg begleitet Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 135 von 187 wird. Weiterführende Untersuchungen werden ggf. im Zuge der Planungen zur Anbindungsstraße durchgeführt. Nach Absprache mit den zuständigen Naturschutzbehörden sind daher im Zuge der Planungen zum Radschnellweg keine weiteren Untersuchungen dieser Artengruppe erforderlich. 5.3.2 Artenschutz Zur Berücksichtigung der besonders und streng geschützten Arten bei Eingriffsplanungen sind die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände der Art. 12 und 13 FFH-RL, des Art. 5 VS-RL, des § 15 BNatSchG (2009) und des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu beachten. Die besonders und streng geschützten Arten sind in folgenden Richtlinien und Verordnungen aufgelistet: - Anhang IV der FFH-Richtlinie, - Anhang I und Art. 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie, - Rote Liste NRW und Koloniebrüter, - Anhang A der EU-Artenschutzverordnung und - Anlage 1, Spalte 3 der Bundesartensschutzverordnung. Quelle: MUNLV NRW Abbildung 32: Schutzkategorien nach nationalem und internationalem Recht Ziel des Artenschutzbeitrages auf Ebene der Umweltverträglichkeitsstudie ist es, artenschutzrechtliche Konflikte frühzeitig zu erkennen, etwaige Konflikte zu minimieren und - sofern möglich - räumliche Konfliktlösungskonzepte zu entwickeln und eine aus artenschutzrechtlicher Sicht günstige Alternative zu identifizieren. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 136 von 187 Der Artenschutzbeitrag auf der Ebene der UVS beschränkt sich auf eine Risikoeinschätzung für eine Auswahl entscheidungsrelevanter Tier- und Pflanzenarten, wobei eine populationsbezogene Betrachtung erfolgt. Die Risikoeinschätzung erfolgt grundsätzlich unter Anwendung der gegenwärtigen fachlichen Standards und Konventionen sowie unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung die in der Verwaltungsvorschrift Artenschutz zusammengefasst sind (MKULNV 2010). Für das gesamte UVS-Gebiet wird Stufe I durchlaufen. In der Empfindlichkeitsanalyse werden auf Basis dieser Erkenntnisse die Bedeutung und die Empfindlichkeit der jeweiligen Vorkommen auf Basis des Planungsleitfadens Artenschutz (2011) abgeschätzt und Schlussfolgerungen für die Variantenbildung gezogen und in die Raumwiderstandsanalyse einbezogen. Bei der Artenschutzprüfung Stufe I handelt es sich um eine Vorprüfung, in der das Artenspektrum und die Wirkfaktoren dargelegt werden. In einer Prognose wird geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, wurden verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum eingeholt. Vor dem Hintergrund des Vorhabenstyps und der Örtlichkeit werden alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einbezogen. Können artenschutzrechtliche Konflikte nicht ausgeschlossen werden, ist im weiteren Verfahren für die betreffenden Arten eine vertiefende Art-für-Art -Betrachtung in Stufe II erforderlich. Besonders geschützte Arten: Die besonders geschützten Arten entstammen der Anlage I der BArtSchV und Anhang A und B der EG-ArtSchVO. Außerdem sind alle FFH-Anhang-IV-Arten sowie alle europäischen Vogelarten besonders geschützt. Bei den Säugetieren gehören nahezu alle Säugetierarten mit Ausnahme weniger Arten beispielsweise den jagdbaren Arten zu den besonders geschützten Arten. Ebenso gehören alle Amphibien, Reptilien und Neunaugen zu dieser Kategorie. Insbesondere die Wirbellosen sind bei den besonders geschützten Arten stark vertreten, wobei einzelne Familien und Gattungen nahezu vollständig mit einbezogen wurden (z. B. alle Bienen, Libellen und Großlaufkäfer, fast alle Bockkäfer und Prachtkäfer). Bei den Farn- und Blütenpflanzen sowie bei den Moosen, Flechten und Pilzen sind neben Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 137 von 187 einzelnen Arten ebenfalls komplette Gattungen und Familien besonders geschützt (z. B. alle Orchideen, Torfmoose und Rentierflechten). Streng geschützte Arten: Die streng geschützten Arten sind eine Teilmenge der besonders geschützten Arten. Es handelt sich um die FFH-Anhang-IV-Arten sowie um Arten, die in Anhang A der EGArtSchVO oder in Anlage 1, Spalte 3 der BArtSchV aufgeführt sind. Innerhalb der Wirbeltiere zählen unter anderem alle Fledermausarten, zahlreiche Vogelarten, sowie einige Amphibien und Reptilien zu dieser Schutzkategorie. Unter den wirbellosen Tierarten gelten dagegen nur wenige extrem seltene Schmetterlinge und Käfer sowie einzelne Mollusken, Libellen, Springschrecken, Spinnen und Krebse als streng geschützt. Ebenso unterliegen nur einzelne Farn- und Blütenpflanzen dem strengen Artenschutz. Europäische Vogelarten: Zu den europäischen Vogelarten zählen nach der Vogelschutz-Richtlinie alle in Europa heimischen, wildlebenden Vogelarten. Alle europäischen Vogelarten sind zugleich besonders geschützt, einige Arten sind daneben aufgrund der BArtSchV oder der EGArtSchVO auch streng geschützt (z. B. alle Greifvögel und Eulen). § 15 Abs. 5 BNatSchG enthält hinsichtlich der streng geschützten Arten spezielle Vorgaben für die Abwägung. Werden als Folge eines Eingriffs Biotope zerstört, die für die dort wild lebenden Tiere und wild lebenden Pflanzen der streng geschützten Arten nicht ersetzbar sind, ist der Eingriff nur zulässig, wenn er aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt ist. Daneben stellt § 44 Abs. 1 BNatSchG innerhalb des besonderen Artenschutzrechts ein umfassendes Zerstörungs- und Beeinträchtigungsverbot für Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten sowie ein Verbot des Fangs, Verletzens und Tötens besonders geschützter Tierarten und für besonders geschützte Pflanzenarten auf. 5.3.2.1 Artenschutzrechtliche Betrachtung der Avifauna Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 138 von 187 Die faunistischen Untersuchungen erfolgen unter Berücksichtigung bereits vorliegender Daten in vier Teilbereichen des Untersuchungsraumes. Die Lage der Teilbereiche ist in Abbildung 2: Teilbereiche der faunistischen Untersuchung sowie in den Karten 1 und 2 dargestellt. Insgesamt wurden in diesen Bereichen 12 planungsrelevante Vogelarten kartiert. Darunter befinden sich 11 streng geschützte Vogelarten. In der folgenden Tabelle sind Schutzstatus und Status der planungsrelevanten Vogelarten im Gebiet aufgeführt. Tabelle 27: Planungsrelevante Vogelarten aus avifaunistischer Kartierung 2014 Deutscher Name Wissenschaftlicher Name BArtSchV Anh. 1 RL NRW RL D Status im Gebiet Feldlerche Alauda arvensis bgA 3S 3 Brutvogel Graureiher Ardea cinerea bgA Kiebitz Vanellus vanellus sgA Mäusebussard Buteo buteo sgA Mehlschwalbe Delichon urbicum bgA 3S Neuntöter Lanius collurio bgA VS Rauchschwalbe Hirundo rustica bgA 3S Rohrweihe Circus aeroginosus sgA 3S Durchzügler/ Nahrungsgast Saatkrähe Corvus frugilegus bgA S Brutvogel/ Nahrungsgast Sperber Accipiter nisus sgA Steinkauz Athene noctua sgA Turmfalke Falco tinnunculus VS Nahrungsgast 3S 2 Brutzeitfeststellung Nahrungsgast/ Brutzeitfeststellung V Brutvogel/ Nahrungsgast Brutzeitfeststellung V Brutvogel/ Nahrungsgast Nahrungsgast 3S 2 Brutvogel Nahrungsgast BArtSchV Anh. 1 bgA: besonders geschützte Art sgA: streng geschützte Art Gefährdungskategorien: RL D Rote Liste Deutschland (SÜDBECK et al., 2008) RL NRW Rote Liste NRW (SUDMANN et al., 2008) 3 gefährdet 2 stark gefährdet V Art der Vorwarnliste S dank Schutzmaßnahmen gleich, geringer oder nicht mehr gefährdet Status im Gebiet: Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 139 von 187 BV: B: NG: DZ Brutnachweis oder -hinweis (Gelege, futtertragende Altvögel, Jungvögel, mehrfach [mindestens zweimaliges] revieranzeigendes Verhalten nachgewiesen) Brutzeitfeststellung (Nachweis zur Brutzeit und Lebensraum als Bruthabitat potenziell geeignet, jedoch ohne oder mit nur einmaligem brutanzeigendem Verhalten) Nahrungsgast (Nachweis zur Brutzeit, aber Lebensraum als Bruthabitat ungeeignet) Durchzügler (Nachweis während der Zugzeit) Im Bereich des „Alten Bahndammes“ (Teilbereich 1) wurden die planungsrelevanten Arten Mäusebussard und Graureiher lediglich als Nahrungsgast bzw. die Bahntrasse überfliegend nachgewiesen. Hervorzuheben ist hier der Standort einer Saatkrähenkolonie mit ca. 90 Nestern nordwestlich des Schlosses Rahe. Ein Verlust von Horstbäumen oder direkt angrenzenden Bäumen ist auch außerhalb der Brutzeit als artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand (Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) zu werten. Baumverlust in diesem Bereich ist unbedingt zu vermeiden. Sollte die Inanspruchnahme von Horstbäumen nicht zu vermeiden sein, ist der Einfluss des Vorhabens auf die Art in der Artenschutzprüfung II zu prüfen. Es können vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEFMaßnahmen) wie Verbesserung/ Vergrößerung bestehender Lebensstätten erforderlich sein. Im strukturreichen Offenland zwischen Richterich/ Uersfeld und Kohlscheid (Teilbereich 2) wurden überwiegend nahrungssuchende, planungsrelevante Arten festgestellt. projektbedingten Auswirkungen auf die genannten Nahrungsgäste sind insbesondere aufgrund der verkehrlichen Vorbelastung als nicht erheblich zu werten. Zudem können die betroffenen Nahrungshabitate verlagert werden, da sich im weiteren Umfeld der Maßnahmen genügend Flächen mit vergleichbarer Habitateignung befinden. Im näheren Umfeld der Trassenvariante 4 wurden zwei Reviere der Feldlerche festgestellt. Beeinträchtigungen können durch geeignete Maßnahmen wie beispielsweise einer Bauzeitenbeschränkung vermieden werden. Weitere wertgebende Arten in Trassennähe sind Grünspecht und Haussperling. Artenschutzrechtliche Konflikte können bei diesen beiden Vogelarten durch Maßnahmen wie Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit und Baumhöhlenkontrolle vor Beginn der Fällmaßnahmen vermieden werden. Im Bereich Horbach (Teilbereich 3) befinden sich 2 Trassenvarianten. Variante 7A verläuft westlich von Horbach und weist aus avifaunistischer Sicht ein deutlich höheres Konfliktpotenzial auf, als dies bei Variante 7B der Fall ist. Nördlich der Broicher Höfe würde bei Variante 7A ein bisher verhältnismäßig störungsarmer Offenland-Komplex, der Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 140 von 187 einen Lebensraum insbesondere für die planungsrelevanten Arten Kiebitz und Feldlerche darstellt. Variante 7B verläuft straßenbegleitend östlich der Horbacher Straße, in einem größtenteils bereits vorbelasteten Landschaftsraum. Im direkten Umfeld der Variante 7B wurden die Arten Dorngrasmücke, Goldammer und Haussperling festgestellt. Insgesamt weist Variante 7B gegenüber Variante 7A ein deutlich geringeres artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial Vermeidungsmaßnahmen auf. Die Berücksichtigung üblicher (Baumhöhlenkontrolle vor Beginn der Fällmaßnahmen, Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeiten etc.) ist bei beiden Variante gleichermaßen vorzusehen. Im Bereich Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf, Seitental der Wurm und den Untersuchungsbereichen Haus-Heyden-Straße und Pennesheide (Teilbereich 4) wurden die planungsrelevanten Arten Mäusebussard (Brutverdacht), Sperber und Turmfalke (Nahrungsgäste) festgestellt. Auch die wertgebenden Vogelarten Buntspecht und Haussperling wurden hier kartiert. Die projektbedingten Beeinträchtigungen dieser Arten lassen sich durch übliche Vermeidungsmaßnahmen wie Baumhöhlenkontrolle vor der Fällung, Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit u. ä. vermeiden. Insgesamt sind die projektbedingten Beeinträchtigungen der Vögel nach jetzigem Kenntnisstand unter Berücksichtigung der üblichen Vermeidungsmaßnahmen wie Baumhöhlenkontrolle vor der Baumfällung, Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit u. ä. zu vermeiden. lediglich im Bereich der Saatkrähenkolonie und bei Realisierung der Trassenvariante 7A könnte es zu Konflikten mit dem Artenschutz kommen. Offenlandbereiche der Horbacher Börde werden von den planungsrelevanten Vogelarten Kiebitz und Feldlerche und weiteren wertgebenden Vogelarten besiedelt. Durch das Vorhaben sind bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen insbesondere im störungsärmeren westlichen Teil der Horbacher Börde durch Variante 7A zu erwarten. Trassenvariante 7B weist gegenüber Variante 7A ein deutlich geringeres damit verbundene artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial auf. Projektbedingte Beeinträchtigungen weiterer Vogelarten und artenschutzrechtliche Konflikte in den übrigen Trassenbereichen sind nach derzeitigem Kenntnisstand unter Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Berücksichtigung üblicher Vermeidungsmaßnahmen Seite 141 von 187 (Baumhöhlenkontrolle vor Beginn der Fällmaßnahmen, Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeiten etc.) nicht erkennbar. 5.3.2.2 Artenschutzrechtliche Betrachtung der Reptilien Westlich der bestehenden Bahnlinie Aachen-Düsseldorf verläuft die geplante Streckenführung innerhalb des Abschnitts 5 zu großen Teilen auf bewachsenen Begleitflächen der Bahntrasse, die für wärmeliebende Reptilienarten im Zusammenhang mit dem Gleiskörper einen bevorzugten Sekundärlebensraum darstellen. Neben einer juvenilen Blindschleiche, die in NRW nicht planungsrelevant ist, wurden im Zuge der Reptilienuntersuchung 2014 keine planungsrelevanten Reptilienarten nachgewiesen. Für die Messtischblätter 5102 (Herzogenrath) und 5202 (Aachen) werden zudem keine planungsrelevanten Arten (z.B. Zauneidechse, Schlingnatter) genannt, sind jedoch aufgrund der vorhandenen Lebensraumstrukturen nicht gänzlich auszuschließen. Projektbedingte Beeinträchtigungen von planungsrelevanten Reptilienarten und damit verbundene artenschutzrechtliche Konflikte sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erkennbar. 5.3.2.3 Artenschutzrechtliche Betrachtung der Amphibien Für die Beurteilung möglicher Auswirkungen des Vorhabens auf Amphibien wurden vorhandene Daten des LANUV ausgewertet. Weiterhin wurde das Potenzial der Amphibienlebensräume auf Grundlage der Biotoptypenkartierung beurteilt. Der Untersuchungsraum Herzogenrath und 5202 befindet sich Aachen. im Das Bereich Landesamt der für Messtischblätter Natur, Umwelt 5102 und Verbraucherschutz NRW (LANUV) verzeichnet für das Messtischblatt Herzogenrath im Quadranten 2 und 4 die Geburtshelferkröte. Zusätzlich kommen im 2. Quadranten Amphibienarten Kreuzkröte und Kleiner Wasserfrosch vor. Innerhalb des 3. Quadranten sind keine planungsrelevanten Messtischblattes Aachen Amphibienarten (Quadrant 1 und 2) verzeichnet. befinden Im sich Bereich ebenfalls des keine planungsrelevanten Amphibienarten. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 142 von 187 Nach derzeitigem Kenntnisstand ist eine projektbedingte Beeinträchtigung planungsrelevanter Amphibienarten und damit ein Eintreten der Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG nicht zu erwarten. 5.3.2.4 Artenschutzrechtliche Betrachtung der Fledermäuse In den Wintermonaten wurde an fünf Bahnunterführungen zwischen Richterich und Herzogenrath eine Sichtkontrolle mit Spurensuche nach Fledermäusen durchgeführt. Weiterhin wurde in ausgewählten Gehölzabschnitten im Untersuchungsraum zum Radschnellweg eine Untersuchung auf Baumhöhlen und sonstigen Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse durchgeführt. In den ausgewählten Gehölzbereichen wurden insgesamt 135 Höhlenbäume mit Quartierfunktion für Fledermäuse festgestellt (s. Karte1: Biotoptypen, Fauna und Anlage 13). Durch das Vorhaben kann es zu artenschutzrechtlichen Eingriffen kommen. Beispielsweise führt die Entfernung eines Höhlenbaumes zu einem Verlust von potenziellen Fledermausquartieren. Weiterhin führt eine „fahrradtaugliche“ Ertüchtigung von Durchlässen z. B. durch Ausleuchtung und Verfugen von offenen Spalten/ Ritzen zu einer Beeinträchtigung eines Fledermauslebensraumes. Falls Durchlässe ertüchtigt werden sollen, ist auf eine fledermausgerechte Gestaltung zu achten. Eine Entnahme von Gehölzen macht in jedem Fall vorab eine konkrete Untersuchung auf einen möglichen Fledermausbesatz in Baumhöhlen notwendig. Neben der Vielzahl der bereits jetzt erfassten Quartiermöglichkeiten, können sich jederzeit weitere ergeben, z.B. durch die Anlage von Baumhöhlen durch Spechte, Astabbrüche, Ausfaulungen usw. Durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) wie Vermeidung des Fällens von Höhlenbäumen, ggf. Schaffung von Ersatzquartieren und der Vermeidung der Nutzung von Durchlässen mit Funktion als Fledermauslebensraum lassen sich artenschutzrechtliche Konflikte vermeiden. Um einen Eingriff in die Fledermausfauna dies beurteilen zu können, ist eine Feintrassierung des Radschnellweges durchzuführen. Detaillierte Maßnahmen werden dann in einem Landschaftspflegerischen Begleitplan festgehalten. Die Wirksamkeit ist durch eine Artenschutzprüfung zu untersuchen. Projektbedingte Beeinträchtigungen artenschutzrechtliche Berücksichtigung Konflikte üblicher Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc von sind Fledermäusen nach und derzeitigem Vermeidungsmaßnahmen damit verbundene Kenntnisstand und unter vorgezogener Seite 143 von 187 Ausgleichsmaßnahmen (Baumhöhlenkontrolle vor Beginn der Fällmaßnahmen, Schaffung von Ersatzquartieren etc.) nicht erkennbar. 5.3.2.5 Artenschutzrechtliche Betrachtung der Feldhamster Für den Feldhamster ist kurz vor Realisierung des Radschnellweges eine Kartierung auf geeigneten Ackerflächen durchzuführen. Der Feldhamster ist eine Charakterart strukturund artenreicher Ackerlandschaften und benötigt tiefgründige, nicht zu feuchte Löss- und Lehmböden mit einem tiefem Grundwasserspiegel (> 120 cm). Werden bei der Kartierung Funde des Feldhamsters gemacht, werden die Tiere rechtzeitig auf geeignete Ackerflächen ungesiedelt. Durch diese Vermeidungsmaßnahmen kann eine projektbedingte Beeinträchtigungen des Feldhamsters und ein damit verbundener artenschutzrechtlicher Konflikt vermieden werden. 5.3.3 Auswirkungen auf Tier und Pflanzen (Zusammenfassung) Die Umweltauswirkungen und ihre Bewertung für das Schutzgut Tiere und Pflanzen sind in der Themenkarte 10: Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen dargestellt. Die Regelbreite des Radschnellweges beträgt 4,0 m. Hinzu kommt zu beiden Seiten ein Bankett von jeweils ca. 0,5 m und falls erforderlich Entwässerungseinrichtungen von jeweils ca. 0,5 m, so dass von einer Gesamtbreite von 5 – 6 m ausgegangen werden kann. In der folgenden Tabelle werden die einzelnen Konfliktbereiche mit Hinweis auf die Hauptwirkfaktoren aufgeführt: Baubedingte Auswirkungen • Zusätzliche Flächeninanspruchnahme • Beschädigung / Zerstörung von Biotopen und einzelnen Pflanzen im Baufeld • Schadstoffeintrag, Unfallgefahr • optische und akustische Störwirkung • Grundwasserabsenkungen für die Anlage von Brückenpfeiler Zu den baubedingte Auswirkungen zählen u. a. optische und akustische Störwirkungen während des Baubetriebs, Zwischen- und Endlagerung von Erdmaterial oder Grundwasserabsenkungen. Grundsätzlich sollten während der Brutzeit also zwischen dem 1. März und dem 30. September keine Gehölze entnommen werden. In Bereichen, Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 144 von 187 in denen planungsrelevante oder wertgebende Tierarten wie Fledermäuse oder Vögel im trassennahen Bereich vorkommen, kommt es zu einer akustischen und optischen Störwirkung der einzelnen Arten in der Brut- und Aktivitätszeit durch Baumaßnahmen. Im übrigen Bereich kann davon ausgegangen werden, dass baubedingte Auswirkungen zeitlich begrenzt sind und sich daher nur vorübergehend auswirken. Ihre Reichweite kann aber über der von betriebs- und anlagenbedingten Auswirkungen liegen. Beispielsweise kann Abraum vorübergehend außerhalb der späteren Trasse gelagert werden, es werden temporäre Zufahrten geschaffen oder Grundwasser für die Anlage eines Brückenbauwerkes vorübergehend abgesenkt (Abschnitt 2). Anlagenbedingte Auswirkungen • Flächeninanspruchnahme und -umwandlung • Verlust von Tier- und Pflanzenlebensräumen • Barriere- und Trennwirkung • Veränderung des Mikroklimas Bei allen Varianten gehen im wesentlichen Acker- und Grünlandflächen und damit Flächen mit mittlerer Bedeutung und Empfindlichkeit für Pflanzen und Tiere verloren. Insbesondere für eine Vielzahl planungsrelevanter und weiterer wertgebende Tierarten gehen durch die Trassenvarianten potentielle Biotopflächen für die Nahrungsaufnahme und Biotope als potentielle Brutstätten verloren. Für das Schutzgut Tiere und Pflanzen stellen die Gehölzflächen im Bereich des „Alten Bahndammes“ (Konflikt B2), die Biotopflächen im Bereich des Wurmtals (Konflikt B7), der Biotopkomplex Uersfeld (Konflikt B4) und die weitgehend ungestörten extensiv genutzten Ackerflächen der westlichen Horbacher Börde (Konflikt B10) die bedeutendsten Biotopflächen dar. Durch die Realisierung des Radschnellweges kommt es hier zu anlagebedingten Beeinträchtigungen. Bei Realisierung von Abschnitt 2 kann es zu einem anlagebedingten Verlust von einzelnen Horstbäumen der Saatkrähe im Bereich des „Alten Bahndammes“ kommen. Falls die Inanspruchnahme einzelner Höhlenbäume nicht zu vermeiden ist, werden zur Vermeidung von Eingriffen vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) erforderlich (Konflikt B2). Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 145 von 187 Offenlandbereiche der Horbacher Börde werden von den planungsrelevanten Vogelarten Kiebitz und Feldlerche und weiteren wertgebenden Vogelarten besiedelt. Durch das Vorhaben sind anlagebedingte Beeinträchtigungen insbesondere im störungsärmeren westlichen Teil der Horbacher Börde (Variante 7A) zu erwarten (Konflikt B10, Konflikt B11). Insgesamt weist die Variante 7B gegenüber Variante 7A ein deutlich geringeres artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial auf. Innerhalb des Untersuchungsraumes befinden sich mit den Landschaftsbereichen Uersfeld, Amstelbach und Quellgebiet des Steinkaulbaches potenzielle Lebensräume der planungsrelevanten Amphibienart Kleiner Wasserfrosch wie beispielsweise Erlenbruchwälder und gewässerreiche Waldgebiete. Anlagebedingt kommt es im Bereich der Trassenvariante 7A zu keinem Eingriff in die potenziellen Lebensräume des Kleinen Wasserfrosches. Untersuchungen des Feldhamsters werden vor Beginn der Projektausführung durchgeführt. Mögliche Feldhamsterlebensräume können sich im Bereich der Horbacher Börde befinden. Bei Anlage der Trassenvarianten 7A und 7B kommt es zu anlagebedingten Beeinträchtigungen des Feldhamsters. Betriebsbedingte Wirkungen: • optische Störwirkung • Fahrzeugbewegungen Eine Beleuchtung des Radschnellweges führt insbesondere in den vergleichsweise ungestörten Biotopkomplexen zu betriebsbedingten Beeinträchtigungen. Bei Realisierung der Abschnitt 2, 5 und Trassenvariante 7A führt eine durchgehende Beleuchtung des Radschnellweges zu einer betriebsbedingten Beeinträchtigung von Lebensräumen wertgebender Vogelarten. Auch eine Beeinträchtigung von Fledermäusen ist in den genannten Biotopkomplexen denkbar. Der Biotopkomplex „Alter Bahndamm“ wird durch eine Beleuchtung entlang des Abschnittes 2 zu einer betriebsbedingten Beeinträchtigung wertvoller Vogelarten und potenziell vorkommende Fledermausarten. Im vergleichsweise ungestörten, strukturreichen Offenlandbereich westlich Horbach (Variante 7A) kommt es durch Fahrzeugbewegungen zu einer Störwirkung für Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 146 von 187 störempfindliche Offenlandarten Trassenabschnitten wie Feldlerche sind keine betriebsbedingten und Kiebitz. In den übrigen Beeinträchtigungen durch den Radverkehr zu erwarten. Tabelle 28: Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen Konflikt Nr. Bedeutung/ Empfindlich keit des Biotops B1 hoch (II) B2 sehr hoch (I) B3 hoch (II) B4 hoch (II), mittel (III) B5 hoch (II) Hauptwirkfaktor Beschreibung B, S, W Gehölzflächen südl. Toledoring (Abschnitt 2) Südlich der Kohlscheider Straße kommt es zu Verlust eines Heckenabschnittes südlich Hohlscheider Straße mit hoher Bedeutung für Tiere und Pflanzen. Für den Bau des ca. 320 m langen Brückenbauwerkes über liegen noch keine Detailplanungen vor. In welchem Umfang es durch das Bauwerk zu Biotopverlusten kommt, muss zu einem späteren Zeitpunkt genauer untersucht werden. Baubedingte Störung während der Brutzeit. B, S „Alter Bahndamm“ (Abschnitt 2) Saatkrähenkolonie im Feldgehölz entlang des alten Bahndammes nördlich Schloss Rahe. Bei Entnehmen von Einzelbäumen Gefahr des Verlustes von Horstbäumen der Saatkrähenkolonie und Einzelbäumen mit faunistischer Bedeutung. Baubedingte Störung während der Brutzeit. B, S Waldfläche Tittardsfeld, westl Bahnlinie (Variante 2A) Im Bereich Tittardsfeld führt die Variante 2A auf einer Länge von ca. 270 m durch ein Feldgehölz mit hoher Bedeutung für Tiere und Pflanzen. Im Rahmen der Baumhöhlenkartierung wird eine mögliche Betroffenheit von Fledermauslebensräumen untersucht. Baubedingte Störungen während der Brutzeit sind denkbar. Aufgrund der Vorbelastung sind keine betriebsbedingten Beeinträchtigungen zu erwarten. B, S Roermonder Straße, Richterich/ Uersfeld (Abschnitt 3) Entlang der Roermonder Straße wird der Radschnellweg straßenbegleitend geführt. In einigen Bereichen kommt es zu kleinflächigem Gehölzverlust. Die entlang der Roermonder Straße befindlichen Einzelbäume und Hecken besitzen eine hohe Bedeutung für Tiere und Pflanzen, sind jedoch durch den Straßenverkehr vorbelastet. Im Rahmen der Baumhöhlenkartierung wird eine mögliche Betroffenheit von Fledermauslebensräumen untersucht. Baubedingte Störungen während der Brutzeit sind denkbar. Aufgrund der Vorbelastung sind keine betriebsbedingten Beeinträchtigungen zu erwarten. B, S Dornkaulweg - Kämpchenstraße (Abschnitt 4) Westlich des Dornkaulweges und nördlich der Baumreihe Kämpchenweg wird der Radschnellweg über Ackerfläche geführt um dann über einen Schotterweg nach Norden in die Zellerstraße einzumünden. Westlich und östlich des Dornkaulweges werden zwei Brutreviere der Feldlerche sowie Reviere von Grünspecht und Haussperling baubedingt beeinträchtigt. Verlust von Baumreihe und Hecke mit hoher Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 147 von 187 Konflikt Nr. Bedeutung/ Empfindlich keit des Biotops Hauptwirkfaktor B6 mittel (III) B, S B7 sehr hoch (I), hoch (II), mittel (III) B, S, V B8 hoch (II) B, S, V B9 mittel (III) B, S B10 hoch (II), mittel (III) B, S, V B11 hoch (II), mittel (III) B, S Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Beschreibung Bedeutung für Tiere und Pflanzen. Im Rahmen der Baumhöhlenkartierung wird eine mögliche Betroffenheit von Fledermauslebensräumen untersucht. Radweg südlich Raiffeisenstraße (Abschnitt 4) Möglicher Verlust von einreihiger Hecke mit mittlerer Bedeutung für Tiere und Pflanzen. Baubedingte Störungen während der Brutzeit sind denkbar. Bahnstrecke südlich Herzogenrath/ Seitental der Wurm Naturnahes Feldgehölz mit sehr hoher und hoher Bedeutung für Tiere und Pflanzen. Im etwa 150 m Abstand zur Trasse wurde die wertgebende Vogelarten Buntspecht. Möglicher Verlust von Höhlenbäumen für Höhlenbrüter und Fledermäuse. Mögliche Störung und betriebsbedingte Beeinträchtigung von Fledermausquartieren in Baumhöhlen und im Bereich der Bahnunterführungen. Lebensraumverlust bei entfernen von Gehölzen. Baubedingte Störung während der Brutzeit. Anbindungsstraße „Richtericher Dell“ (Abschnitt 4) Querung des Amstelbaches in Verbindung mit der Anbindungsstraße zum Wohngebiet „Richtericher Dell“. Querung eines naturnahen Lebensraums mit Fließgewässer und Ufergehölzen. Verlust eines Brutreviers der planungsrelevanten Feldlerche. Ökologische Untersuchungen im Rahmen der Straßenplanung. Haus-Heyden-Straße“ (Variante 6B) Möglicher Verlust von einreihiger Hecke und Einzelbäumen mit mittlerer Bedeutung für Tiere und Pflanzen. Baubedingte Störungen während der Brutzeit sind denkbar Strukturreiches Offenland westl. Horbach (Variante 7A) Störungsarmes Offenland westlich Horbach mit extensiver landwirtschaftlicher Fläche, Höhlenbäume und Gehölze mit mittlerer und hoher Bedeutung für Tiere und Pflanzen. Hohe Anzahl wertgebender Brutvogelarten (Offenlandarten und Gehölzbrüter): Bluthänfling, Buntspecht, Dorngrasmücke, Feldlerche, Grünspecht, Gelbspötter, Goldammer, Gartengrasmücke, Haussperling, Schafstelze und Sumpfrohrsänger. Störungsarmer Offenlandkomplex als Lebensraum für Kiebitz und Feldlerche. Bei Vorkommen des Feldhamsters werden Vermeidungsmaßnahmen vor Baubeginn erforderlich. Lebensraumverlust bei entfernen der Gehölze und Versiegelung von Acker und Grünland. Möglicher Verlust von Höhlenbäumen. Baubedingte Störung während der Brutzeit. Betriebsbedingte Störung der Offenlandarten durch den Radverkehr. Horbacher Straße (Variante 7B) Offenland nördlich und südlich von Horbach mit landwirtschaftlicher Fläche, Hecken und Baumreihen mittlerer und hoher Bedeutung für Tiere und Pflanzen. Landesstraße mit hoher Vorbelastung durch Straßenverkehr. Seite 148 von 187 Konflikt Nr. Bedeutung/ Empfindlich keit des Biotops Hauptwirkfaktor Beschreibung Mittlere Anzahl wertgebender Brutvogelarten (Offenlandarten und Gehölzbrüter): Dorngrasmücke, Goldammer und Haussperling. Bei Vorkommen des Feldhamsters werden Vermeidungsmaßnahmen vor Baubeginn erforderlich. Lebensraumverlust bei entfernen der Gehölze und Versiegelung von Ackerflächen. Baubedingte Störung während der Brutzeit. I = sehr hohe, II = hohe, III = mittlere Bedeutung und Empfindlichkeit des Biotops; Wirkfaktoren: B = Biotopverlust (Verlust, Zerschneidung, Trennung, S = Störungen während der Bauphase, V = Visuelle Störreize (betriebsbedingt), W = Veränderung des Wasserhaushaltes. 5.3.4 Auswirkungen auf das Schutzgut Boden Die Umweltauswirkungen und ihre Bewertung für das Schutzgut Boden sind in der Themenkarte 11: Auswirkungen auf Boden und Wasser dargestellt. Die Bewertung der Böden erfolgt nach folgenden Kriterien: − Natürliche Ertragsfunktion mit den Teilfunktionen natürl. Ertragsfähigkeit und Speicher- und Reglerfunktion Die − Schutzwürdigkeit von Böden − Biotopentwicklungsfunktion einzelnen Bodenfunktionen gehen insbesondere durch Versiegelung und Überbauung verloren. Maßstäbe für die Bewertung der Auswirkungen auf das Schutzgut Boden sind § 2 Abs. 2 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) und § 1 Abs. 3 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu entnehmen. Auch das Raumordnungsgesetz (ROG § 2 Abs. 2 Nr. 3 und 8) schreibt eine sparsame und schonende Inanspruchnahme von Boden sowie Erhalt und Wiederherstellung des Bodens bei dauerhaft nicht mehr genutzten Flächen vor. Die Natürlichkeit der Böden wirkt sich auf die Bewertung einzelner Böden aus. Durch Versiegelung oder Altlastenverdacht vorbelastete Böden besitzen eine geringe Bedeutung für das Schutzgut Boden. Innerhalb der Siedlungsflächen, besonders in Gewerbegebieten handelt es sich um Böden mit geringer und sehr geringer Naturbelassenheit. Vor allem im Bereich Toledoring, „Alter Bahndamm“, Stadtteil Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 149 von 187 Klinkheide und dem Bahnanlagen südlich Herzogenrath befinden sich zahlreiche Altlastenverdachtsflächen, die teilweise durch den Radschnellweg überplant werden. Vor der Bauausführung sind Altlastenverdachtsflächen die genau durch zu die abgestimmte untersuchen und Linie überplanten erforderliche Maßnahmen einzuleiten. Da die genaue Lage der Trasse noch nicht festliegt, kann ein Konflikt im Rahmen der UVS nicht abschließend beurteilt werden. Baubedingte Auswirkungen • Zusätzliche Flächeninanspruchnahme, z. B. zur Lagerung von Baumaterialien, Maschinen • Schadstoffeintrag • Unfallgefahr Für eine baubedingte Flächeninanspruchnahme wird auf geringerwertige Böden zurückgegriffen. Bei einer möglichen Flächenbeanspruchung handelt es sich um temporäre Auswirkungen, die nicht mit einer zusätzlichen Flächenversiegelung verbunden sind. Die mechanische Belastung des Bodens während der Bauzeit ist bei allen Trassenvarianten annähernd gleich und daher nicht entscheidungsrelevant. Anlagenbedingte Auswirkungen • Flächeninanspruchnahme und -umwandlung • Verlust der natürlichen Bodenfunktion Im Wesentlichen bestehen die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden durch Verlust von Boden und Bodenfunktionen im Trassenverlauf. Der Verlust von Bodenfunktionen findet sowohl in den versiegelten Radwegebereichen als auch im Bereich der Bankette statt. In den Seitenflächen und ggf. erforderlichen Entwässerungseinrichtungen des Radschnellweges wird in die gewachsene Bodenstruktur eingegriffen. Der Boden wird hier umgeformt und übernimmt nach Fertigstellung der Straße größtenteils die ursprünglichen Bodenfunktionen. Auf den Ackerflächen ist bereits eine Störung des natürlichen Bodenaufbaus aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung gegeben. So kommt es durch die Straßenseitenflächen nicht zu einem Eingriff in die natürlichen Bodenfunktionen. Der komplette Verlust der natürlichen Bodenfunktionen betrifft den versiegelten Bereich des Radschnellweges mit einer Breite von ca. 4,00 m. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 150 von 187 Tabelle 29: Beanspruchung von Boden durch den Radschnellweg Beanspruchung von Böden Bodenwert sehr hoch [m] [ha] Bodenwert hoch [m] [ha] Bodenwert mittel [m] [ha] Abschnitt 1 - - - - 550 m ca. 0,22 ha Abschnitt 2 340 m 0,14 ha 710 m ca. 0,28 ha 40 m ca. 0,02 ha ca. 0,44 ha 720 m ca. 0,29 ha Abschnitt 3 120 m ca. 0,05 ha 80 m ca. 0,03 ha 760 mm ca. 0,30 ha ca. 0,38 ha 500 m ca. 0,2 ha Abschnitt 4 (Hauptachse) 500 m ca. 0,20 ha 990m ca. 0,4 ha ca. 0,60 ha 2.660m ca. 1,06 ha Abschnitt 4 (Kohlscheid) 670 m ca. 0,27 ha 610 m ca. 0,24 ha 1.040 m ca. 0,42 ha ca. 0,93 ha 2.575 m ca. 1,03 ha Abschnitt 5 390 m ca. 0,16 m 680 m ca. 0,27 ha 410 m ca. 0,16 ha ca. 0,59 ha 980 m ca. 0,39 ha 400 m ca. 0,16 ha 230 m ca. 0,09 ha ca. 0,25 ha 3.540 m ca. 1,42 ha ca. 1,39 ha ca. 3,19 ha ca. 4,61 ha Anbindung Uni Zusammenfassung ca. 0,82 ha ca. 0,98 ha Variante 2A 230 m ca. 0,09 ha 110 m ca. 0,04 ha Variante 2B Bodenwert Bodenwert sehr hoch bis nachrangig mittel [ha] [m] [ha] ca. 0,13 ha - 500 m ca. 0,2 ha Variante 6A 280 m ca. 0,11 ha Variante 6B 180 m ca. 0,07 ha 320 m ca. 0,13 ha ca. 0,20 ha 470 m ca. 0,19 ha Variante 7A 2.640 m ca. 1,06 ha 1.140 m ca. 0,46 ha ca. 1,52 ha 1.580 m ca. 0,63 ha Variante 7B 1.730 m ca. 0,69 ha 1.090 m ca. 0,44 ha ca. 1,13 ha 1.840 m ca. 2,74 ha Radschnellweg Abschnitt 1, 2, 3, 4, 5, und Anbindung Uniklinik Für die Trassenabschnitte 1 (Aachen Innenstadt bis Rütscher Straße), 3 (Roermonder Straße bis Ortsausgang Richterich), 4 (Hauptachse - Nördlicher Ortsausgang Richterich), 4 (Erschließungsspange Kohlscheid), 5 (Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf bei Herzogenrath-Kohlberg) und Anbindung Uniklinik wurden keine Trassenvarianten entwickelt. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 151 von 187 Insgesamt kommt es durch diese Varianten zu einem Verlust von 3,19 ha Boden mittlerer bis sehr hoher Bedeutung. Dabei entfallen ca. 0,81 ha auf Böden mit sehr hoher Bedeutung, ca. 0,99 ha auf Böden mit hoher Bedeutung sowie ca. 1,39 ha auf Böden mit mittlere Bedeutung und Empfindlichkeit. Variante 1 wird ausschließlich auf vorhandener Wegefläche realisiert, daher findet keine Beanspruchung von Boden statt. Abschnitt 2 Im Bereich des geplanten Brückenbauwerkes Toledoring befinden sich Archivböden (A5) und Böden mit hoher Bedeutung für den Naturhaushalt (Na4). Die anthropogen überprägten Böden mit sehr hoher Bedeutung/ Empfindlichkeit und die Typische Parabraunerde mit hoher Bedeutung/ Empfindlichkeit werden durch die Anlage eines ca. 320 m langen Brückenbauwerkes bau- und anlagebedingt beeinträchtigt. Für die Realisierung von Widerlager und Brückenpfeiler kann eine Grundwasserabsenkung erforderlich werden. Gleichzeitig ergibt sich ein hoher Konflikt durch das Vorhandensein der Altlastenverdachtsfläche Toledoring (Konflikt Bo1). Im Bereich des „Alten Bahndammes“ befindet sich Typische Braunerde mit Archivfunktion (A5) mit sehr hoher Bedeutung und Empfindlichkeit und Typische Parabraunerde mit hoher Bedeutung/ Empfindlichkeit für den Naturhaushalt (Na4). Durch die Anlage des Radschnellweges werden hier wertvolle Böden versiegelt (Konflikt Bo2). Abschnitt 3 Nördlich Richterich und östlich Uersfeld wird Typische Parabraunerde mit sehr hoher Bedeutung/ Empfindlichkeit aufgrund des Naturhaushalts (NA5) durch Überbauung in Anspruch genommen (Konflikt Bo4). Abschnitt 4 - Hauptachse Westlich des Bahndammes, im Bereich Voccartstraße wird Typische Parabraunerde mit sehr hoher Bedeutung/ Empfindlichkeit aufgrund ihrer Funktion für den Naturhaushalt (Na5) neu versiegelt. Weiterhin geht Typische Braunerde mit einer hohen Biotopfunktion (B4) anlagebedingt verloren. Im Nahbereich der Trasse befindet sich das Bodendenkmal Höckerlinie (AC 075) (Konflikt Bo6). Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 152 von 187 Abschnitt 4 – Erschließungsspange Kohlscheid Im Bereich der Straßen Raiffeisenstraße/ Alte Bahn befindet sich Typische Parabraumerde, die aufgrund von Vorbelastungen eine hohe und mittlere Bedeutung/ Empfindlichkeit besitzt. Hier liegen zahlreiche Altlastenverdachtsflächen (s. Karte 11: Auswirkungen auf Boden und Wasser) in der Nähe der Radwegetrasse. Weiterhin gibt es hier einen Konflikt mit bergbaulich bedingten Tagesbrüchen (Konflikt Bo9). Abschnitt 5 Westliche der Bahnstrecke südlich Herzogenrath, im Seitental der Wurm wird Typische Parabraunerde mit sehr hoher Bedeutung/ Empfindlichkeit aufgrund ihrer Funktion für den Naturhaushalt (Na5) neu versiegelt. Weiterhin geht Typische Braunerde mit einem hohen Biotopentwicklungspotenzial (B4) anlagebedingt verloren. Östlich der Ortslage Straß befindet sich eine Altlastenverdachtsfläche (Nr. 0337), die zu einem hoher Konflikt mit dem Schutzgut Boden führt. Weiterhin befinden sich im Bereich der geplanten Trasse zahlreiche bergbaulich bedingte Tagesbrüche. Im Stadtkern von Herzogenrath befindet sich ein Bodendenkmal (AC 138, Stadtmauer Herzogenrath) im Nahbereich des Vorhabens. (Konflikt Bo6). Variantenvergleich In einzelnen Abschnitten des Radschnellweges wurden verschiedene Varianten entwickelt. Zu nennen sind hier die Varianten 2A/ 2B, 6A/ 6B und 7A/ /B Varianten 2A/ 2B Variante 2A verläuft westlich der Straße Tittardsfeld in der Nähe der Bahntrasse. Hier wird durch die Trassenvariante Typische Braunerde mit Archivfunktion (A5) (sehr hoher Bedeutung und Empfindlichkeit) und Typische Parabraunerde mit hoher Bedeutung/ Empfindlichkeit für den Naturhaushalt (Na4) versiegelt (Konflikt Bo3). Demgegenüber verläuft Variante 2B über die vorhandene Fahrbahn der Straße Tittardsfeld. Durch diese Variante kommt es zu keiner Beeinträchtigung des Schutzgutes Boden. Aus Sicht des Schutzgutes Boden ist daher Variante 2B der Variante 2A vorzuziehen. Varianten 6A/ 6B Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 153 von 187 Die Variante 6A verläuft über die vorhandene Fahrbahn der Roermonder Straße. Durch diese Variante kommt es zu keiner Beeinträchtigung des Schutzgutes Boden. Variante 6B verläuft im Zuge der Haus-Heyden-Straße. Südlich Pennesheide wird Typische Prabraunerde mit hoher (Na4) und Pseudogley-Braunerde mit mittlerer (Na3) Bedeutung/ Empfindlichkeit für den Naturhaushalt versiegelt. Entlang der Haus-HeydenStraße befinden sich zahlreiche Altlastenverdachtsflächen in der Nähe der Radwegetrasse. Zwei bergbaulich bedingte Tagesöffnungen liegen am nordwestlichen Siedlungsrand von Kohlscheid (Konflikt Bo10). Da die Variante 6A auf einer vorhandenen Fahrbahn geführt wird ist sie aus Sicht des Bodenschutzes der Variante 6B vorzuziehen. Varianten 7A/ 7B Westlich von Horbach verläuft Variante 7A. Durch diese Variante wird Typische Parabraunerde mit sehr hoher Bedeutung/ Empfindlichkeit aufgrund ihrer Funktion für den Naturhaushalt (Na5) neu versiegelt. Sie verläuft über den „Alten Heerler Weg“, hier verlief im Altertum eine als Bodendenkmal geschützte römische Straße. Südlich Broicher Höfe, in der Nähe des Vorhabens, befindet sich ein Bodendenkmal (AC 045d, Höckerlinie) (Konflikt Bo8). Nördlich und südlich von Horbach wird die Variante westlich der Horbacher Straße selbstständig geführt. Durch Variante 7B wird Typische Parabraunerde mit sehr hoher Bedeutung/ Empfindlichkeit aufgrund ihrer Funktion für den Naturhaushalt (Na5) neu versiegelt. Südlich von Horbach befindet sich ein Bodendenkmal (AC 046, Höckerlinie) im Nahbereich des Vorhabens (Konflikt Bo7). Bei beiden Varianten kommt es zu einer Inanspruchnahme von Böden mit sehr hoher Bedeutung für den Naturhaushalt (Na5), allerdings ist die Inanspruchnahme Typischer Parabraunerde bei Variante 7A wesentlich größer, als bei Variante 7B (s. Tabelle 29). Weiterhin wird bei Variante 7A eine römische Straße überbaut, so dass hier ein größerer Konflikt mit einem Bodendenkmal besteht. Aus Sicht des Schutzgutes Boden ist Variante 7B der Vorzug gegenüber Variante 7A zu geben. Auswirkungen auf das Schutzgut Boden (Zusammenfassung) Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 154 von 187 Der Radschnellweg wird in einigen Bereichen auf vorhandenen Fahrbahnflächen realisiert. Weiterhin werden in einigen Bereichen bestehende Geh-/Radwege verbreitert und endlang von bestehenden Wegeflächen realisiert. Lediglich in einigen Abschnitten wird der Radweg eigenständig geführt und neu gebaut. Dabei werden zum einen bestehende wassergebundene Wegeflächen ausgebaut und zum anderen unversiegelte Böden in Anspruch genommen. In der folgenden Tabelle 30 sind die Konflikte mit dem Schutzgut Boden zusammengefasst. Tabelle 30: Auswirkungen auf das Schutzgut Boden Konflikt Nr. Bo1 Bo2 Bo3 Bo4 Bo5 Bedeutung/ Empfindlich keit des Bodens Beschreibung sehr hoch (I) Böden im Bereich Toledoring (Abschnitt 2) hoch (II) Im Bereich des geplanten Brückenbauwerkes befinden sich Archivböden (A5) und Böden mit hoher Bedeutung für den Naturhaushalt (Na4). Die anthropogen überprägten Böden mit sehr hoher Bedeutung/ Empfindlichkeit und die Typische Parabraunerde mit hoher Bedeutung/ Empfindlichkeit werden durch die Anlage eines ca. 320 m langen Brückenbauwerkes bau- und anlagebedingt beeinträchtigt. Für die Realisierung von Widerlager und Brückenpfeiler kann eine Grundwasserabsenkung erforderlich werden. Gleichzeitig ergibt sich ein hoher Konflikt durch das Vorhandensein der Altlastenverdachtsfläche Toledoring. sehr hoch (I) „Alter Bahndamm“ (Abschnitt 2) hoch (II) Im Bereich des „Alten Bahndammes“ befindet sich Typische Braunerde mit Archivfunktion (A5) mit sehr hoher Bedeutung und Empfindlichkeit und Typische Parabraunerde mit hoher Bedeutung/ Empfindlichkeit für den Naturhaushalt (Na4). Durch die Anlage des Radschnellweges werden wertvolle Böden versiegelt. sehr hoch (I) Waldfläche Tittardsfeld, westl Bahnlinie (Variante 2A) hoch (II) Im Bereich des Tittardsfeld steht Typische Braunerde mit Archivfunktion (A5) mit sehr hoher Bedeutung und Empfindlichkeit und Typische Parabraunerde mit hoher Bedeutung/ Empfindlichkeit für den Naturhaushalt (Na4) an. Durch die Anlage des Radschnellweges werden wertvolle Böden versiegelt. sehr hoch (I) Roermonder Straße, Richterich/ Uersfeld (Abschnitt 3) Nördlich Richterich und östlich Uersfeld wird Typische Parabraunerde mit sehr hoher Bedeutung/ Empfindlichkeit aufgrund des Naturhaushalts (NA5) durch Überbauung in Anspruch genommen. sehr hoch (I) Voccartstraße, westl. Bahndamm (Abschnitt 4) Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 155 von 187 Konflikt Nr. Bedeutung/ Empfindlich keit des Bodens Beschreibung hoch (II) Bo6 Bo7 Bo8 Bo9 Bo10 Westlich des Bahndammes, im Bereich Voccartstraße wird Typische Parabraunerde mit sehr hoher Bedeutung/ Empfindlichkeit aufgrund ihrer Funktion für den Naturhaushalt (Na5) neu versiegelt. Weiterhin geht Typische Braunerde mit einer hohen Biotopfunktion (B4) anlagebedingt verloren. Im Nahbereich der Trasse befindet sich das Bodendenkmal Höckerlinie (AC 075) sehr hoch (I), Bahnstrecke südlich Herzogenrath/ Seitental der Wurm hoch (II) (Abschnitt 5) Westlich der Bahnlinie wird Typische Parabraunerde mit sehr hoher Bedeutung/ Empfindlichkeit aufgrund ihrer Funktion für den Naturhaushalt (Na5) neu versiegelt. Weiterhin geht Typische Braunerde mit einem hohen Biotopentwicklungspotenzial (B4) anlagebedingt verloren. Östlich der Ortslage Straß befindet sich eine Altlastenverdachtsfläche, die zu einem hohen Konflikt mit dem Schutzgut Boden führt. Weiterhin befinden sich im Bereich der geplanten Trasse zahlreiche bergbaulich bedingte Tagesbrüche. Im Stadtkern von Herzogenrath befindet sich ein Bodendenkmal (AC 138, Stadtmauer Herzogenrath) im Nahbereich des Vorhabens. sehr hoch (I) Horbacher Straße(L 231) (Variante 7B) Nördlich und südlich von Horbach wird Typische Parabraunerde mit sehr hoher Bedeutung/ Empfindlichkeit aufgrund ihrer Funktion für den Naturhaushalt (Na5) neu versiegelt. Südlich von Horbach befindet sich ein Bodendenkmal (AC 046, Höckerlinie) in der Nähe des Vorhabens. sehr hoch (I) Strukturreiches Offenland westl. Horbach (Variante 7A) Westlich von Horbach wird Typische Parabraunerde mit sehr hoher Bedeutung/ Empfindlichkeit aufgrund ihrer Funktion für den Naturhaushalt (Na5) neu versiegelt. Die Trassenvariante 7A verläuft über den „Alten Heerler Weg“, hier verlief im Altertum eine als Bodendenkmal geschützte römische Straße. Südlich Broicher Höfe, in der Nähe des Vorhabens, befindet sich ein Bodendenkmal (AC 045d, Höckerlinie). hoch (II) Raiffeisenstraße/ Alte Bahn in Kohlscheid (Abschnitt 4) mittel (III) Südlich der Raiffeisenstraße befindet sich Typische Parabraumerde, die aufgrund von Vorbelastungen eine hohe und mittlere Bedeutung/ Empfindlichkeit besitzt. In Bereich Raiffeisenstraße/ Alte Bahn befinden sich zahlreiche Altlastenverdachtsflächen in der Nähe der Radwegetrasse. Weiterhin gibt es hier einen Konflikt mit bergbaulich bedingten Tagesbrüchen. hoch (II) Haus-Heyden-Straße“ (Variante 6B) mittel (III) Südlich Pennesheide geht Typische Prabraunerde mit hoher (Na4) und Pseudogley-Braunerde mit mittlerer (Na3) Bedeutung/ Empfindlichkeit für den Naturhaushalt verloren. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 156 von 187 Konflikt Nr. Bedeutung/ Empfindlich keit des Bodens Beschreibung Entlang der Haus-Heyden-Straße befinden sich zahlreiche Altlastenverdachtsflächen in der Nähe der Radwegetrasse. Zwei bergbaulich bedingte Tagesöffnungen befinden sich am nordwestlichen Siedlungsrand von Kohlscheid. Insgesamt befindet sich im Untersuchungsraum ein großer Anteil an Böden mit sehr hoher Bodenfruchtbarkeit (Na5). Das spiegelt sich auch bei der Bewertung der einzelnen Trassenvarianten wieder. Entsprechend ihrer Streckenlänge und dem Grad der verursachten Neuversiegelung weist Trassenvariante 7B eine geringere Beeinträchtigung des Schutzgutes Boden auf als Variante 7A (s. auch s. Tabelle 29). Die Varianten 2B und 6A sind den Varianten 2A und 6B vorzuziehen, da beide Varianten auf vorhandnen Fahrbahnen geführt werden und es bei dieser Variante zu keiner weiteren Beeinträchtigung des Schutzgutes Boden kommt. Im Untersuchungsraum befindet sich eine Vielzahl von Altlastenverdachtsflächen. Bei Realisierung des Abschnittes 4 mit Hauptachse und Erschließungsspange Kohlscheid befinden sich zahlreiche Altlastenverdachtsflächen im trassennahen Bereich. Auch der Abschnitt 5 liegt im Nahbereich von einigen Altlastenverdachtsflächen. Bergbauliche Vorbelastungen liegen hauptsächlich im Abschnitt 5 und im Abschnitt 4 (Erschließungsspange Kohlscheid) vor und können hier zu Konflikten mit dem Radschnellweg führen. Da die genaue Trassenführung noch nicht vorliegt können Konflikte mit Altlastenverdachtsflächen erst zu einem späteren Zeitpunkt beurteilt weden. 5.3.5 Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser Die Umweltauswirkungen und ihre Bewertung des Schutzgutes Wasser sind ebenfalls in der Themenkarte 11: Auswirkungen auf Boden und Wasser dargestellt. Die Auswirkungen auf Oberflächengewässer werden bezüglich ihrer Betroffenheit durch Überbauung, Verrohrung und Verlust untersucht. Unberücksichtigt bleibt dabei, dass die einzelnen Auswirkungen beispielsweise durch die Verwendung von Brückenbauwerken ausreichender Größe vermieden werden können. Die Bedeutung und Empfindlichkeit der Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 157 von 187 in Anspruch genommenen Flächen für die Grundwasserneubildung wird unter Berücksichtigung von Vorbelastungen beurteilt. Wasserschutzgebiete sind nicht betroffen. Zur Beurteilung der Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser werden folgende gesetzlichen Grundlagen und Richtlinien zugrunde gelegt: − dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Binnengewässer; Erhalt ihrer natürliche Selbstreinigungsfähigkeit und Dynamik, insbesondere für natürliche und naturnahe Gewässer; Hochwasserschutz; vorsorgender Grundwasserschutz sowie ein ausgeglichener NiederschlagsAbflusshaushalt (§ 1 BNatSchG Abs. 3); − Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Pflanzen und Tiere (§ 1 WHG); − Erhalt der natürlichen und sich in einem natürlichen Zustand befindenden Gewässer (§ 31 WHG); − Bewirtschaftung von Gewässern, sodass so weit möglich Hochwasser zurückgehalten werden kann; Erhalt von Überschwemmungsgebieten in ihrer Funktion als Rückhalteflächen (§ 31a, b WHG); Baubedingte Auswirkungen: • Zusätzliche Flächeninanspruchnahme • Schadstoffeintrag und Unfallgefahr Im Trassenbereich besteht ein Risiko durch Unfälle während der Bauphase. Im Trassenbereich überwiegen Böden mit hoher und sehr hoher Speicherkapazität und hohem Wasserhaltevermögen, so dass das baubedingte Risiko des Grundwassers als Mittel einzustufen ist. Eine Versiegelung von Flächen mit Bedeutung für die Grundwasserneubildung findet baubedingt nicht statt. Anlagenbedingte Auswirkungen • Flächeninanspruchnahme und -umwandlung • Verlust von Flächen zur Grundwasserneubildung (durch Versiegelung) • Beeinträchtigung/ Überbauung von Oberflächengewässern Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 158 von 187 Fließgewässer werden durch das Vorhaben nicht in Anspruch genommen und nicht beeinträchtigt. Die Querung des Amstelbaches ist im Zuge der Ortsumgehung „Richtericher Dell“ in Form eines Brückenbauwerkes vorgesehen. Der Radschnellweg wird straßenbegleitend zur Anbindungsstraße den Radschnellweges angelegt. Eine weitergehende Beurteilung des Gewässereingriffs wird in Absprache mit den zuständigen Behörden im Zuge der Planungen zur Anbindungsstraße „Richtericher Dell“ vorgenommen (Konflikt Wa2). Durch das Vorhaben kommt es zu anlagebedingtem Verlust von Infiltrationsfläche über Grundwasserleitern mittlerer oder hoher Bedeutung. Südlich der A 4 befindet sich der Grundwasserleiter „Südlimburgische Kreidetafel“. Neuversiegelungen im Abschnitt 2 sowie im Bereich der Anbindung des Klinikums RWTH führen zu einem Verlust von ca. 1,56 ha Infiltrationsfläche über einem Grundwasserleiter mit hoher Bedeutung für das Schutzgut Wasser (Konflikt Wa1). Versiegelungen im Abschnitt 5 führen zu einem Verlust von ca. 1,05 ha Infiltrationsfläche über einem Grundwasserleiter mittlerer Bedeutung (Linksrheinisches Schiefergebirge) (Konflikt Wa3). Da das anfallende Niederschlagswasser jedoch im Nahbereich des Radschnellweges versickert werden kann, sind die Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung insgesamt als gering anzusehen. Variante 2B verläuft auf einer vorhandenen Fahrbahn, während bei Realisierung von Variante 2A durch Versiegelung ca. 0,17 ha Infiltrationsfläche über einem Grundwasserleiter hoher Bedeutung verlorengeht. Varianten 2B ist daher der Variante 2A vorzuziehen. Überschwemmungsfläche geht durch das Vorhaben nicht verloren. Wasserschutzgebiete sind durch das Vorhaben nicht betroffen. Betriebsbedingte Wirkungen: Durch den Radschnellweg entstehen keine betriebsbedingten Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser. Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser (Zusammenfassung) Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 159 von 187 Im Trassenbereich besteht ein Risiko durch Unfälle während der Bauphase. Im Trassenbereich überwiegen Böden mit hoher und sehr hoher Speicherkapazität und hohem Wasserhaltevermögen, so dass das baubedingte Risiko des Grundwassers als Mittel einzustufen ist. Eine baubedingte Versiegelung von Flächen mit Bedeutung für die Grundwasserneubildung findet nicht statt. Durch den Radschnellweg werden keine Oberflächengewässer anlage- oder betriebsbedingt beeinträchtigt. Lediglich die Querung des Amstelbaches, südlich Uersfeld führt zu einer anlagebedingten Beeinträchtigung. Da die Anlage des Radweges jedoch im Zuge der Anbindung des Wohngebietes „Richtericher Dell“ realisiert wird, ist auch eine weitergehende Beurteilung des Gewässereingriffs im Zuge der Planungen zur Anbindungsstraße „Richtericher Dell“ geplant. Südlich der A4 befindet sich der Grundwasserleiter „Südlimburgische Kreidetafel“. Durch Flächenversiegelung Variante 2A und Anbindung des Klinikums geht Infiltrationsfläche über einem Grundwasserleiter mit hoher Bedeutung verloren. Die Planungsvariante 2B verläuft über vorhandene Wegeflächen, es kommt daher zu keiner weiteren Flächenversiegelung. Südlich Herzogenraths befindet sich der Grundwasserleiter „Linksrheinisches Schiefergebirge“. Im Zuge des Abschnitts 5 geht Infiltrationsfläche über einem Grundwasserleiter mittlerer Bedeutung verloren. Aus Sicht des Schutzgutes Wasser ist Variante 2B der Variante 2A vorzuziehen. 5.3.6 Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/ Luft Die Umweltauswirkungen und ihre Bewertung für das Schutzgut Klima/ Luft sind in der Themenkarte 13: Auswirkungen auf Wohn- und Wohnumfeldfunktionen, Klima/ Luft, Kultur- und Sachgüter dargestellt. Baubedingte Auswirkungen: • zusätzliche Flächeninanspruchnahme Die im Baubetrieb entstehenden Emissionen sind nur temporär und treffen überwiegend auf Bereiche mit geringer Empfindlichkeit. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Klima / Luft werden daher als gering eingeschätzt. Baubedingt werden keine Gehölzflächen beansprucht. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 160 von 187 Anlagenbedingte Wirkungen • Flächeninanspruchnahme und -umwandlung Durch den Radschnellweg werden überwiegend Flächen mit geringer Bedeutung und Empfindlichkeit für das Schutzgut Klima / Luft überplant. Grundsätzlich besitzen Waldund Gehölzflächen eine hohe Bedeutung für das Schutzgut Klima/ Luft aufgrund ihrer lufthygienischen Ausgleichsfunktion. Die Versiegelung von Flächen führt zu einer weiteren Erwärmung der Siedlungsbereiche. Im Bereich des Toledoringes ist die Anlage eines ca. 320 m langen Brückenbauwerkes geplant. Durch die Anlage des Bauwerkes und dem damit verbundenen Verlust von Gehölzfläche mit klimatischer Bedeutung kommt es zu einem Eingriff in das Schutzgut Klima/ Luft (Konflikt K1). Bei Realisierung der Variante 2A werden im Bereich westlich des Toledoringes Teile eines Feldgehölzes mit klimatischer Bedeutung in Anspruch genommen (Konflikt K2). Abschnitt 5 des Radschnellweges wird westlich entlang der bestehenden Bahnlinie Aachen-Düsseldorf geführt. Dieser Bereich ist in einigen Bereichen mit einem lufthygienisch wertvollen Gehölzbereich bewachsen, deren Verlust zu einer Beeinträchtigung des Schutzgutes Klima/ Luft führt (Konflikt K3). Betriebsbedingte Wirkungen Da es durch den Radverkehr keine Immissionen wie Lärm, Staub und Abgase entstehen, kommt es zu keiner betriebsbedingten Beeinträchtigung des Schutzgutes Klima/ Luft. Auswirkungen auf das Schutzgut Klima /Luft (Zusammenfassung) Die Grünländer und Ackerflächen des Untersuchungsraumes besitzen lediglich eine geringe Bedeutung und Empfindlichkeit für die klimatische Ausgleichsfunktion, während den Gehölzflächen eine hohe Bedeutung zukommt. Große Bereiche des UR werden von Wohn- und Gewerbeflächen eingenommen und bedingen aufgrund von Versiegelung eine Erwärmung und damit auch eine klimatische Vorbelastung der Siedlungsflächen. Aufgrund verkehrliche Belastung insbesondere durch die Autobahn A4 und die Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 161 von 187 Landstraßen Roermonder Straße und Horbacher Straße liegen lufthygienische Vorbelastungen vor. Durch Verlust von Gehölzflächen insbesondere in den Bereichen Toledoring und westlich entlang der Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf kommt es anlagebedingt zu einem Eingriff in Flächen mit hoher lufthygienischer und klimatischer Bedeutung. Bei Realisierung von Variante 2A gehen Gehölzflächen westlich Tittardsfeld verloren, während Variante 2B über vorhandene Wegefläche verläuft und zu keiner anlagebedingten Beeinträchtigung des Schutzgutes Klima/ Luft führt. Bau- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Klima/ Luft sind durch das Vorhaben nicht zu erwarten. 5.3.7 Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild/ Erholung Die Umweltauswirkungen und ihre Bewertung für das Schutzgut Landschaftsbild / Erholung sind in der Themenkarte 12: Auswirkungen auf Landschaftsbild und Erholung dargestellt. Baubedingte Auswirkungen: • zusätzliche Flächeninanspruchnahme • Beeinträchtigung des Landschaftsbildes Die Auswirkungen der baubedingten Beeinträchtigungen aller Trassenvarianten sind temporär und werden als gering eingestuft. Für die Baustelleneinrichtung werden keine Flächen mit mittlerer und hoher Bedeutung für das Landschaftsbild in Anspruch genommen. Erholungseinschränkungen bestehen während der Bauphase nicht. Anlagenbedingte Auswirkungen • Veränderung des Landschaftsbildes Der südliche Teil des Untersuchungsraumes mit den Landschaftsbildeinheiten „Alter Bahndamm“/ Rütscher Straße besitzt aufgrund seiner Eigenart und landschaftlichen Vielfalt eine hohe landschaftliche Erlebniswirksamkeit. Durch die Anlage des ca. 320 m langen Brückenbauwerkes kommt es zu einem erheblichen Eingriff in das Landschaftsbild (Konflikt L1). Der Bereich „Alter Bahndamm“ dient der siedlungsnahen Erholung, hier ist ein Konflikt mit Spaziergängern und Erholungssuchenden nicht Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 162 von 187 auszuschließen (Konflikt L2). Auch der Verlust von Einzelgehölzen führt in diesem Bereich zu einem Eingriff in die Eigenart und landschaftliche Erlebniswirksamkeit des Bahndammes. Die Anlage des ca. 70 m lange Brückenbauwerkes über die Schlossparkstraße führt ebenfalls zu einem Eingriff in einen Bereich mit hoher landschaftlicher Erlebniswirksamkeit (Konflikt L3). Die Landschaftsbildeinheiten Siedlungsflächen und Gewerbeflächen/ Hochschulflächen/ Verkehrsflächen besitzen eine geringe landschaftliche Erlebniswirksamkeit, dennoch befinden sich hier einige wenige erlebniswirksame Baumreihen und Hecken. Der Verlust von gliedernden Gehölzbeständen entlang der Roermonder Straße im Bereich Richterich (Konflikt L4), nördlich Kämpchenstraße (Konflikt L5) und der Straße Alte Bahn (Konflikt L6) führt zu einer weiteren Verarmung dieser Landschaftsbildeinheiten. Den „Seitentälern der Wurm und Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf“ kommt aufgrund ihrer Eigenart und landschaftlichen Vielfalt eine hohe landschaftliche Erlebniswirksamkeit zu. Die Realisierung des Abschnitts 5 führt zu einem Verlust von prägenden Strukturelementen und führt damit zu einer Beeinträchtigung des Schutzgutes Landschaftsbild (Konflikt 7). Es ist vorgesehen den Radschnellweg im Zuge der Anbindungsstraße „Richtericher Dell“ über den Amstelbach zu führen. Dies führt zu einem Eingriff in einen Landschaftsbereich mit mittlerer landschaftsbildprägender Erlebniswirksamkeit (Konflikt L8). Eine Beurteilung des Eingriffes erfolgt im Zuge der Planungen zur Anbindungsstraße. Variante 7A verläuft auf der Trasse des Alten Heerler Weges, hier befindet sich auch das Bodendenkmal Römische Straße (AA 013), weiterhin befindet sich südlich der Broicher Höfe ein Teilabschnitt des ehemaligen Westwalles (Bodendenkmal AA 045d, AA046). Bei Realisierung dieser Trassenvarianten kommt es zu einem Konflikt mit beiden Bodendenkmälern (L10). Der Verlust gliedernder und belebender Gehölzelemente führt hier ebenfalls zu einem Eingriff in das Landschaftsbild. Weiterhin verläuft der südliche Abschnitt von Variante 7A über den Weinweg. Anlagebedingt führt der Radschnellweg im Kreuzungsbereich mit dem Schelmshager Weg zu einem Verlust von Landschaftsbild prägenden Gehölzflächen (Konflikt L9). Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 163 von 187 Abbildung 33: Horbacher Straße (L 231) mit begleitenden Gehölzstrukturen Variante 7A verläuft straßenbegleitend zur Horbacher Straße. Die Horbacher Straße wird nahezu auf der gesamten Strecke von landschaftsbildwirksamen Strukturen begleitet. Zur Vermeidung von Eingriffen in das Landschaftsbild wird die Trassenvariante 7A östlich der bestehenden Hecken und Baumreihen geführt. Im Bereich Roermonder Straße / Voccartstraße berührt der Radschnellweg (Abschnitt 4) das Bodendenkmal Westwall (AA 074 AA 076), hier kann es zu Konflikten mit erlebniswirksamen Strukturen kommen (Konflikt 11). Eine endgültige Beurteilung kann jedoch erst nach Festlegen der genauen Trasse vorgenommen werden. Der Radschnellweg befindet sich in einigen Bereichen auf der gleichen Trasse wie vorhandene überregionale Radwanderwege. Zu nennen sind hier die Themenradwege Bahntrasse, Grünroute, Wasserburgenroute, R9 und Zwei-Länder-Route. Da der Radschnellweg mit einer Regelbreite von 4 Metern geplant ist, nimmt der Querschnitt gleichzeitig 4 Fahrradfahrer auf, so dass gleichzeitig sowohl Radfahrer mit langsamen Tempo als auch mit schnellem Tempo den Radschnellweg nutzen können. Insbesondere für die überregionalen Radrouten führt der Radschnellweg zu einer Verbesserung der Radwege-Infrastruktur. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 164 von 187 Betriebsbedingte Wirkungen Da es durch den Radverkehr keine Immissionen wie Lärm, Staub und Abgase entstehen, kommt es zu keinem Eingriff in die landschaftliche Erlebniswirksamkeit des UR. Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild/ Erholung (Zusammenfassung) Der nördliche und südliche Teil des Untersuchungsraumes mit den Landschaftsbildeinheiten Seitentäler der Wurm und Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf und „Alter Bahndamm“/ landschaftlichen Rütscher Vielfalt eine Straße hohe besitzen aufgrund landschaftliche ihrer Eigenart und Erlebniswirksamkeit. Den strukturreichen Offenlandbereichen westlich Horbach sowie nördlich Richterich und Kerkrade kommt eine mittlere landschaftliche Erlebniswirksamkeit zu. Während den ausgeräumten landwirtschaftlich geprägten Flächen und den Siedlungsflächen landschaftsbildprägende Strukturen weitgehend fehlen. Die Auswirkungen der baubedingten Beeinträchtigungen aller Trassenvarianten sind temporär und werden als gering eingestuft. Für die Baustelleneinrichtung werden keine Flächen mit mittlerer und hoher Bedeutung für das Landschaftsbild in Anspruch genommen. Erholungseinschränkungen bestehen während der Bauphase nicht. Durch die Anlage der beiden ca. 70 und 320 m langen Brückenbauwerke kommt es zu einem Eingriff in Bereiche mit hoher landschaftlicher Erlebniswirksamkeit. Auch der Verlust an prägenden Strukturelementen im nördlichen UR, der Landschaftsbildeinheit „Seitentäler der Wurm und Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf“ führt anlagebedingt zu einem Eingriff in einen Bereich mit hoher Bedeutung für das Landschaftsbild. Im Zuge der Variante 7A kommt es durch den Verlust von gliedernden Gehölzelementen und einem Konflikt mit den Bodendenkmälern römische Straße und Westwall zu einer anlagebedingten Beeinträchtigung des Schutzgutes Landschaftsbild und Erholung. Demgegenüber wird bei Variante 7B durch eine Führung des Radschnellweges östlich straßenbegleitender Gehölzelemente eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes vermieden. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 165 von 187 Der Verlust von Hecken und Baumreihen innerhalb von Siedlungs- und Gewerbeflächen wie beispielsweise entlang der Roermonder Straße führt zu einem Eingriff in Flächen mit mittlerer landschaftlicher Erlebniswirksamkeit. Betriebsbedingt sind keine Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Landschaftsbild zu erwarten. 5.3.8 Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch Die Umweltauswirkungen und ihre Bewertung für die Wohn- und Wohnumfeldfunktion sind in der Themenkarte 13: Auswirkungen auf Wohn- und Wohnumfeldfunktion, Klima/ Luft, Kultur- und Sachgüter dargestellt. Baubedingte Auswirkungen: • zusätzliche Flächeninanspruchnahme • Unfallgefahr Eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme in Wohngebieten während der Bauphase ist nicht erforderlich. Insbesondere in der Nähe von Wohngebieten und gemischten Baugebieten kommt es zu Beeinträchtigungen durch Lärm-, Staub- und Abgasemissionen in der Bauphase. Da diese Beeinträchtigungen zeitlich begrenzt sind und durch Verminderungsmaßnahmen reduziert werden können, werden die Beeinträchtigungen aus heutiger Sicht als gering eingeschätzt. Nutzungs- und Erholungseinschränkungen sind baubedingt nicht zu erwarten. Anlagenbedingte Auswirkungen • Teile Flächeninanspruchnahme und -umwandlung der Radwegetrasse werden im Bereich der geplanten Wohnbauflächen „Richtericher Dell“ und „Kämpchen“ realisiert. Der Radschnellweg wird hier in die Planung der Wohngebiete integriert und führt daher zu keiner Beeinträchtigung der Wohn- und Wohnumfeldfunktion sondern zu einer guten Anbindung der Wohnbauflächen an den Radschnellweg. In zwei Bereichen führt der Radschnellweg zu einer Beeinträchtigung der Wohn- und Wohnumfeldfunktion. Variante 2A verläuft in einem Abstand von wenigen Metern zum Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 166 von 187 Eingangsbereich eines Wohngebäudes westlich Tittardsfeld (Konflikt M1). Bei Realisierung von Variante 2B kommt es zu keiner Beeinträchtigung von Wohn- und Wohnumfeldfunktion. Ein weiterer Konfliktpunkt mit dem Schutzgut Wohnen- und Wohnumfeld befindet sich in Abschnitt 5 an der Straße „Auf den Heggen“. Eine Führung des Radschnellweges entlang der Bahnlinie ist hier nicht möglich, da sich ein Wohngebäude im Nahbereich der Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf befindet. Hier ist eine Trassenführung über die Gartenfläche, westlich des betreffenden Wohngebäudes denkbar (Konflikt M2). Abbildung 34: Gebäude im Nahbereich der Bahn „Auf den Heggen“ Betriebsbedingte Wirkungen: • Trennwirkung und Unfallgefahr Betriebsbedingte Auswirkungen auf Wohnen- und Wohnumfeld sind im Bereich des Wohngebäudes Tittardsfeld gegeben da hier aufgrund der räumlichen Enge eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Mensch durch Fahrradfahrverkehr wahrscheinlich sind. Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch (Zusammenfassung) Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 167 von 187 Eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme in Wohngebieten während der Bauphase ist nicht erforderlich. Insbesondere in der Nähe von Wohngebieten und gemischten Baugebieten kommt es zu geringen Beeinträchtigungen durch Lärm-, Staub- und Abgasemissionen in der Bauphase. Nutzungs- und Erholungseinschränkungen sind baubedingt nicht zu erwarten. Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Mensch sind durch Variante 2A und Trassenabschnitt 5 zu erwarten. Westlich der Straße Tittardsfeld und an der Straße „Auf den Heggen“ wird der Radschnellweg im Abstand von wenigen Metern zu Wohngebäuden geführt. Dies führt sowohl zu einer sehr hohen anlagenbedingten als auch betriebsbedingte Beeinträchtigung der Wohn- und Wohnumfeldfunktion. Teile der Radwegetrasse werden im Bereich der geplanten Wohnbauflächen „Richtericher Dell“ und „Kämpchen“ realisiert. Der Radschnellweg wird hier in die Planung der Wohngebiete integriert und führt daher zu keiner Beeinträchtigung der Wohn- und Wohnumfeldfunktion sondern zu einer guten Anbindung der Wohnbauflächen an den Radschnellweg. 5.3.9 Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter Die Umweltauswirkungen und ihre Bewertung für Kultur- und Sachgüter sind in der Themenkarte 13: Auswirkungen auf Wohn- und Wohnumfeldfunktion, Klima/ Luft, Kulturund Sachgüter dargestellt. Baubedingte Auswirkungen: • zusätzliche Flächeninanspruchnahme • Beschädigung / Zerstörung von Kultur- und Sachgütern Eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme wertvoller Flächen während der Bauphase ist nicht erforderlich. Anlagenbedingte Auswirkungen • Flächeninanspruchnahme und -umwandlung Im gesamten Untersuchungsraum gibt es Informationen über eine Vielzahl von Archäologischen Bodendenkmälern. Zu nennen ist hier die römische Straße aus dem Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 168 von 187 Altertum, die über die heutige Alte Heerler Straße verlief. Durch Realisierung von Trassenvariante 7A kommt es hier zu Beeinträchtigungen. Westlich entlang der Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf liegt eine 110 KV Freileitung und östlich von Straß verläuft Abschnitt 5 des Radschnellweges auf einer Länge von ca. 300 m im Schutzstreifen dieser Freileitung. Weiterhin quert der Radschnellweg (Abschnitt 4) im Bereich des Pescher Feldchen die Trasse der oberirdischen Leitung. Im Abschnitt 4 befindet sich eine unterirdische Doppelleitung auf der Trasse des Radschnellweges. Sie verläuft auf einer Länge von ca. 2.000 m vom Wirtschaftsweg nördlich Forensberger Straße im Norden bis zur Zellerstraße im Süden auf der Trasse des Radschnellweges. Betriebsbedingte Wirkungen: Für Kultur- und Sachgüter sind keine betriebsbedingten Beeinträchtigungen zu erwarten. Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter (Zusammenfassung) Im gesamten Untersuchungsraum gibt es Informationen über eine Vielzahl von Archäologischen Bodendenkmälern. Insbesondere durch Variante 7A kommt es zu Konflikten mit einer Vielzahl von Bodendenkmälern wie der römischen Straße aus dem Altertum, der Höckerlinie und dem Aachener Landgraben. Bei Realisierung von Variante 7B ist lediglich das Bodendenkmal Höckerlinie südlich von Horbach betroffen. Innerhalb des UR befinden sich Strom- und Gasleitungen. Im Abschnitt 5, östlich von Straß verläuft die Radwegtrasse innerhalb des Schutzstreifens der oberirdischen 110 KV Stromleitung. Im Bereich des Pescher Feldchen quert der Radschnellweg (Abschnitt 4) die Trasse der oberirdischen Leitung. Im Abschnitt 4 befindet sich eine unterirdische Doppelleitung auf einer ca. 2.000 m langen Trasse des Radschnellweges. Bau- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen der Kultur- und Sachgüter sind nicht zu erwarten. Weitere Sachgüter wie Straßen und Bahnlinien werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Konflikte mit Kultur- und Sachgütern können erst nach dem festlegen der endgültigen Trasse beurteilt werden. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 169 von 187 5.4 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen Vermeidungsmaßnahmen dienen dazu, schon in der Planungsphase durch die Wahl der Trassenführung mögliche Auswirkungen zu vermeiden. Unvermeidbare Auswirkungen können durch Verminderungsmaßnahmen in ihrer Auswirkung minimiert werden. 5.4.1 Vermeidungsmaßnahmen Im Bundesnaturschutzgesetz ist verankert, dass vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen sind (§ 15 (1) BNatSchG, 2009). Einen wesentlichen Beitrag zur Eingriffsvermeidung leistet bereits die vorliegende UVS, indem sie auf Basis der Ermittlung des Raumwiderstands und der konfliktarmen Korridore zur Festlegung der aus ökologischer Sicht verträglichsten Linienführung führt. Bei der Entwicklung der Trassenvarianten wurden möglichst bestehende Strassen genutzt. So verläuft Abschnitt 1 und große Teile der Abschnitte 2 und 4 auf einer vorhandenen Fahrbahn so dass es zu keinen Eingriff auf die einzelnen Schutzgüter kommt. Bei einer straßenbegleitenden Trassenführung werden durch den Radschnellweg häufig bereits vorbelastete Flächen in Anspruch genommen. Im Bereich aktueller Wohngebietsplanungen wird der Radschnellweg in die Planung eingezogen so dass die Wohngebiete zum einen gut an den Radschnellweg angebunden werden und zum anderen kein zusätzlicher Eingriff in ungestörte Biotopflächen stattfindet. Eingriffe aus artenschutzrechtlicher Sicht können durch entsprechende Maßnahmen vermieden werden: - In Bereichen, in denen planungsrelevante oder wertgebende Vogelarten vorkommen, ist das Vorsehen einer Bauzeitenbeschränkung erforderlich. Während der Brutzeit wertgebender Vogelarten wie beispielsweise Feldlerche und Saatkrähe dürfen keine Bauarbeiten durchgeführt werden. - In den übrigen Lebensräumen Baumhöhlenkontrollen vor müssen Beginn der als Vermeidungsmaßnahmen Fällmaßnahmen und eine Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeiten durchgeführt werden. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 170 von 187 - Der Verlust von Horstbäumen der Saatkrähe im Bereich des „Alten Bahndammes“ sollte möglichst vermieden werden. Falls es zu einem Verlust einzelner Höhlenbäume kommt, ist Durchführung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) erforderlich. - Untersuchungen des Feldhamsters müssen vor Beginn der Projektausführung durchgeführt werden. Mögliche Feldhamsterlebensräume können sich im Bereich der Trassenvarianten 7A Beeinträchtigungen des und 7B befinden. Feldhamsters Bau- müssen und anlagebedingte rechtzeitig durch Umsiedlungsmaßnahmen auf nahegelegne Kompensationsflächen vermieden werden. Da im UR ein extrem hoher Anteil an schutzwürdigen Böden anzutreffen ist, ist bei der Ausführung des Vorhabens eine Bodenkundliche Baubegleitung einzusetzen. Bei der Planung sind Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen vorzusehen, die sich an dem aktuellen bodenkundlichen Leitfaden orientieren (Bodenkundliche Baubegleitung BBB, Leitfaden für die Praxis, 2013). Zur Vermeidung und Minderung von Eingriffen in wertvolle und bedeutende Biotopkomplexe ist eine ökologische Baubegleitung einzusetzen. Weitere allgemeine Vermeidungsmaßnahmen sind zu beachten: - Baustellenbereiche, Arbeitsstreifen und Lagerplätze möglichst gering dimensionieren. Bei der Ortswahl generell auf die Nutzung höherwertiger Bereiche verzichten und nur Ackerflächen nutzen. - Schonung von höherwertigen Biotopen und Landschaftsstrukturen im Rahmen der Feintrassierung - Zur Vermeidung unnötiger Flächenversiegelung eine Trassenvariante mit möglichst kurzer Streckenführung wählen 5.4.2 Verminderungsmaßnahmen Zur Minderung der Auswirkungen während der Bauphase bestehen viele Möglichkeiten. Die Maßnahmen sind im Rahmen des landschaftspflegerischen Begleitplans genauer auszuführen. - Landschaftsgerechte Einbindung der Trasse durch geeignete Bepflanzung; Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 171 von 187 - Einhaltung der DIN 18920 zum Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen; - Einhaltung der RAS LP 4 (Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen); - Errichtung von Schutzzäunen/ Einzelbaumschutz bei angrenzenden wertvollen Vegetationsbereichen; - Vermeidung des Eintrags von betriebsbedingte Schadstoffen in das Grundwasser durch geeignete Maßnahmen; - Vor Beginn der Straßenbaumaßnahme sind die zu fällenden Bäume von Experten auf Fledermaushöhlen zu untersuchen. Falls erforderlich ist eine Umsiedlung vorzunehmen. 5.5 Ausgleichbarkeit von Eingriffen Erhebliche negative Umweltauswirkungen des Vorhabens, die nicht durch Vermeidungsund Verminderungsmaßnahmen auf ein unerhebliches Maß reduziert werden können, müssen durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert werden (§§ 14 und 15 BNatSchG, 2009 und §§ 4 bis 7 LG NRW, 2000). Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts wieder hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. Im Rahmen der UVS wird keine detaillierte Kompensationsbilanz erstellt. Dies obliegt dem, im weiteren Verfahren aufzustellenden, Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP). Umweltauswirkungen durch Flächeninanspruchnahme können weder vermieden noch vermindert werden. Die Detailplanung hierfür ist im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) und in der Ausführungsplanung zu leisten. Bei der Erstellung des LBP ist der „Einführungserlass zum Landschaftsgesetz für Eingriff durch Straßenbauvorhaben in Baulast des Bundes oder des Landes NRW“ (MUNLV, 2009) anzuwenden. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 172 von 187 Die im LBP festgelegten Kompensationsmaßnahmen müssen in einem funktionalen Zusammenhang zu den, durch den Radschnellweg beeinträchtigten, Funktionen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes stehen. Sämtliche durch den Radschnellweg Aachen-Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen entstehenden erheblichen Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild sind durch entsprechende Kompensationsmaßnahmen ausgleichbar. 5.6 Eingriffe in den Artenschutz Folgende Gesetze bilden die rechtlichen Grundlagen für die Berücksichtigung des Artenschutzes in Planungen: • die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 und Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie), die durch das Vorhaben erfüllt werden, sind zu ermitteln und darzustellen. • Gegebenenfalls werden die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den Verboten gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG geprüft. Die Arbeitshilfe des Landesbetriebs Straßenbau NRW (PLANUNGSLEITFADEN ARTENSCHUTZ, 2011) zeigt die Abhandlung des Artenschutzrechts in drei Stufen auf: 1. Festlegen des Untersuchungsrahmens 2. Eingriffsbeschreibung und -bewertung 3. Ausnahmeverfahren Betrachtungsgegenstände sind dabei bezogen auf eine Art, die lokale Population, die ökologische Funktion ihrer Lebensstätten und der Erhaltungszustand in der biogeographischen Region. Nach Auswertung vorhandener faunistischer Daten wie dem Fachinformationssystem LANUV, Datengrundlagen der Biologischen Station Städteregion Aachen und Einbeziehung der Ergebnisse avifaunistischer Untersuchungen zu Bauvorhaben im UR wurde der Umfang faunistischer Sonderuntersuchungen festgelegt. In Abstimmung mit Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 173 von 187 den zuständigen Naturschutzbehörden wurden die Untersuchungen der Artengruppen Avifauna und Reptilen festgelegt. Bezüglich der Artengruppe Fledermäuse wird in den Wintermonaten 2015 eine Untersuchung der Bahnunterführungen an der Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf, südlich Herzogenraths durchgeführt. Weiterhin erfolgt eine Baumhöhlenkartierung an ausgewählten Gehölzstandorten. Nach den Empfehlungen des Landesbetriebs Straßenbau NRW ist die artenschutzrechtliche Bearbeitung innerhalb der Umweltverträglichkeitsstudie immer dann notwendig, wenn Arten auftreten, bei denen trotz Vermeidungsmaßnahmen eine Beeinträchtigung der lokalen Population zu befürchten ist und damit ein Ausnahmeverfahren durchzuführen ist. Da bei Realisierung des Radschnellweges keine erheblichen Beeinträchtigungen lokaler Tierpopulationen zu erwarten sind, ist die Bearbeitung des speziellen Artenschutzes im Rahmen der UVS nicht erforderlich. Im weiteren Verfahren ist die II. Stufe der Artenschutzprüfung durchzuführen. 5.7 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben Die Kenntnislage zu den erforderlichen Grundlagendaten der Schutzgüter ist für die Erstellung der Umweltverträglichkeitsstudie ausreichend. Mit Durchführung der Biotoptypenkartierung sowie den Untersuchungen zu Vögeln und Reptilien liegen aussagekräftige Informationen zur Beurteilung der Trassenvarianten vor. Informationen zu Fledermauslebensräumen werden zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt und beurteilt. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 174 von 187 6 Vergleic h der T rassenvaria nte n Für den Vergleich der Trassenvarianten werden baubedingten Auswirkungen nicht weiter berücksichtigt, da sich zwischen den Varianten keine nennenswerten Unterschiede ergeben und die Auswirkungen zeitlich begrenzt sind. Im Rahmen des LBP´s sind die baubedingten Beeinträchtigungen jedoch zu berücksichtigen. In der folgenden Tabelle 31 werden die anlagen- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen der Varianten 2A/ 2B, 6A/ 6B und 7A/ 7B miteinander verglichen. Geringe Beeinträchtigungen werden hier nicht aufgeführt, da sie nicht zu einer differenzierten Betrachtung der Varianten beitragen. Abschließend werden die untersuchten Varianten unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Umweltauswirkungen und der Möglichkeit der Vermeidung und Minderung erheblicher Auswirkungen miteinander verglichen und die wesentlichen Auswahlgründe angegeben. Tabelle 31: Variantenvergleich - Variante 2A/ 2B Variante 2A Variante 2B Schutzgut Tiere und Pflanzen Trassenverlauf Tittardsfeld östlich entlang der über die Straße Tittardsfeld Bahnstrecke Länge: 500 m Länge: 340 m Neuversiegelung von Fläche ca. 0,17 ha keine Verlust von Tier- und Verlust von Biotopfläche mit kein Biotopverlust Pflanzenlebensräumen hoher Bedeutung ca. 0,11 ha Verlust von Feldgehölz mit hoher Bedeutung für Tiere und Pflanzen Ergebnis: Verlust von Biotopfläche mit hoher Bedeutung für Pflanzen und Tiere bei Realisierung von Variante 2A. Aus Sicht des Schutzgutes Tiere und Pflanzen ist Variante 2B zu bevorzugen. Schutzgut Boden Verlust der natürlichen Bodenfunktionen bei Böden mit sehr hoher bis mittlerer Bedeutung, Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit Verlust von Boden keine Versiegelung von (Bedeutung sehr hoch) Boden ca. 0,09 ha Verlust von Boden (Bedeutung hoch) ca. 0,04 ha Ergebnis: Verlust von wertvollen Böden mit sehr hoher und hoher Bedeutung bei Realisierung von Variante 2A. Aus Sicht des Schutzgutes Boden ist Variante 2B zu bevorzugen. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 175 von 187 Variante 2A Variante 2B Schutzgut Wasser (Grundwasser) Anlagenbedingte Verlust von Infiltrationsflächen kein Verlust von Beeinträchtigung des über Grundwasserleiter mit Infiltrationsfläche Grundwassers (Verlust von hoher Bedeutung Infiltrationsflächen zur ca. 0,17 ha Grundwasserneubildung) Ergebnis: Verlust von Infiltrationsfläche über Grundwasserleiter mit hoher Bedeutung bei Realisierung von Variante 2A. Aus Sicht des Schutzgutes Wasser ist Variante 2B zu bevorzugen. Schutzgut Klima/ Luft Inanspruchnahme von Verlust von Feldgehölz mit keine Beanspruchung von Gehölzflächen mit hoher hoher lufthygienischer Gehölzflächen lufthygienischer Bedeutung Ausgleichsfunktion ca. 0,10 ha Ergebnis: Verlust von Gehölzfläche mit hoher lufthygienischer Ausgleichsfunktion Infiltrationsfläche über bei Realisierung von Variante 2A. Aus Sicht des Schutzgutes ist Klima/ Luft ist Variante 2B zu bevorzugen. Schutzgut Mensch Beeinträchtigung von vorhandener Wohnbaufläche (Wohn- und Wohnumfeldfunktion westlich der Straße keine Beeinträchtigung Tittardsfeld verläuft die Radwegetrasse in Gebäudenähe, hohe Beeinträchtigung des Wohnumfeldes Betriebsbedingte hohe Beeinträchtigung des keine Beeinträchtigung durch Wohnumfeldes durch Fahrzeugbewegungen Fahrradbewegungen Ergebnis: Beeinträchtigung von Wohn- und Wohnumfeldfunktion durch Anlage des Radschnellweges wenige Meter vor dem Eingangsbereich eines Wohngebäudes. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen durch Fahrzeugbewegungen bei Realisierung von Variante 2A. Aus Sicht des Schutzgutes Mensch ist Variante 2B zu bevorzugen. Tabelle 32: Variantenvergleich - Variante 6A/ 6B Variante 6A Variante 6B Schutzgut Boden Verlust der natürlichen Bodenfunktionen bei Böden mit sehr hoher bis mittlerer Bedeutung, Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit keine Versiegelung von Boden Verlust von Boden (Bedeutung hoch) ca. 0,07 ha Verlust von Boden (Bedeutung mittel) ca. 0,13 ha Ergebnis: Verlust von wertvollen Böden mit hoher und mittlerer Bedeutung bei Realisierung von Variante 6B. Aus Sicht des Schutzgutes Boden ist Variante 6A zu bevorzugen. Schutzgut Wasser Ergebnis: Beide Trassenvarianten verursachen keine Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 176 von 187 Variante 6A Variante 6B Schutzgut Landschaftsbild/ Erholung Anlagenbedingte keine Beanspruchung von Beeinträchtigung eines Veränderung und Landschaftsraum mit Landschaftsraumes mit Beeinträchtigungen des landschaftlicher mittlerer landschaftlicher Erlebniswirksamkeit; Landschaftsbilds und der Erlebniswirksamkeit; ca. 0,33 ha Erholungsnutzung Ergebnis: Beeinträchtigung von Landschaftsraum mit mittlerer landschaftlicher Erlebniswirksamkeit bei Realisierung von Variante 6B. Aus Sicht des Schutzgutes Landschaftsbild/ Erholung ist Variante 6A zu bevorzugen. Schutzgut Mensch Ergebnis: Beide Trassenvarianten verursachen keine Beeinträchtigung des Schutzgutes Mensch. Tabelle 33: Variantenvergleich - Variante 7A/ 7B Variante 7A Variante 7B Schutzgut Tiere und Pflanzen Trassenverlauf Trasse westlich Horbach über Horbacher Straße ab Weinweg und Alter Heerler Roermonder Straße mit Straße Grenzübergang Locht Länge: 5.360 m Länge: 4.660 m Neuversiegelung von Fläche ca. 2,125 ha ca. 1,583 ha Verlust von Tier- und Verlust von Biotopfläche mit Verlust von Biotopfläche mit hoher Bedeutung als hoher Bedeutung als Pflanzenlebensräumen Lebensraum für Lebensraum für eine hohe wertgebenden Vogelarten Anzahl an wertgebenden ca. 0,19 ha Vogelarten ca. 0,56 ha Verlust von Biotopfläche mit Verlust von Biotopfläche mit mittlerer Bedeutung mittlerer Bedeutung ca. 0,35 ha ca. 0,37 ha Verlust von Biotopfläche mit Verlust von Biotopfläche mit nachrangiger Bedeutung nachrangiger Bedeutung ca. 1,78 ha ca. 1,77 ha keine betriebsbedingten Betriebsbedingte Betriebsbedingte Beeinträchtigungen infolge Beeinträchtigung von Beeinträchtigung eines Biotopflächen und vergleichsweise Vorbelastung durch Lebensräumen durch störungsarmen Horbacher Straße (L 231) Beunruhigung und optische Offenlandbiotops durch Fahrzeugbewegungen und Störwirkung Beleuchtung. Betroffene Lebensraumfläche wertgebender Vogelarten ca. 95 ha Ergebnis: Verlust von Biotopfläche mit hoher und mittlerer Bedeutung für Pflanzen und Tiere sowie eine wesentlich größere Flächeninanspruchnahme und Neuversiegelung bei Realisierung von Variante 7A. Aus sicht des Artenschutzes birgt Variante 7A ein wesentliches höheres Konfliktpotenzial als Variante 7B. Betriebsbedingte Beeinträchtigung eines vergleichsweise ungestörten Lebensraumes durch Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 177 von 187 Variante 7A Variante 7B Variante 7A. Aus Sicht des Schutzgutes Tiere und Pflanzen ist Variante 7B zu bevorzugen. Schutzgut Boden Verlust der natürlichen Bodenfunktionen bei Böden mit sehr hoher bis mittlerer Bedeutung, Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit Verlust von Boden Verlust von Boden (Bedeutung sehr hoch) (Bedeutung sehr hoch) ca. 1,060 ha ca. 0,690 ha Verlust von Boden Verlust von Boden (Bedeutung mittel) (Bedeutung mittel) ca. 0,460 ha ca. 0,440 ha Ergebnis: Bei beiden Varianten gehen Böden mit sehr hoher und mittlerer Bedeutung für das Schutzgut Boden verloren, wobei sowohl der Verlust von Böden sehr hoher Bedeutung als auch von Böden mittlerer Bedeutung bei Variante 7A wesentlich größer ist. Aus Sicht des Schutzgutes Boden ist Variante 7B zu bevorzugen. Schutzgut Wasser Ergebnis: Beide Trassenvarianten verursachen keine Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser Schutzgut Klima/ Luft Ergebnis: Beide Trassenvarianten verursachen keine Beeinträchtigung des Schutzgutes Klima/ Luft Schutzgut Landschaftsbild Anlagenbedingte Veränderung und Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds und der Erholungsnutzung Verlust von Gehölzflächen und Beeinträchtigung eines Bereiches mit mittlerer landschaftlicher Erlebniswirksamkeit keine Beanspruchung von Gehölzflächen Schutzgut Landschaftsbild/ Erholung Ergebnis: Verlust von Gehölzfläche und Beeinträchtigung eines Bereiches mit mittlerer landschaftlicher Erlebniswirksamkeit bei Realisierung von Variante 7A. Aus Sicht des Schutzgutes Landschaftsbild/ Erholung ist Variante 7B zu bevorzugen. Schutzgut Mensch Ergebnis: Beide Trassenvarianten verursachen keine Beeinträchtigung des Schutzgutes Mensch. Schutzgut Kultur- und Sachgüter Flächeninanspruchnahme und -umwandlung Variante 7A verlauft im Südlich Horbach befindet sich Bereich des Alten Heerler das Bodendenkmal Weges auf einer ehemaligen Höckerlinie im Nahbereich römischen Straße des Radschnellweges. (Baudenkmal). Weitere Bodendenkmäler (Höckerlinie, Aachener Landgraben) befinden sich im Nahbereich des Radschnellweges. Ergebnis: Das Konfliktpotenzial hinsichtlich der Beeinträchtigung archäologischer Bodendenkmäler ist bei Realisierung von Variante 7A wesentlich größer. Aus Sicht des Schutzgutes Landschaftsbild/ Erholung ist Variante 7B zu bevorzugen. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 178 von 187 7 Allge mein ve rständlic he Zusa mmenf assung Die StädteRegion Aachen plant mit den Projektpartnern Stadt Aachen und Stadt Herzogenrath einen grenzüberschreitenden Radschnellweg mit einer Gesamtlänge von rund 30 km. Für die Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) beauftragte die StädteRegion Aachen das Büro Schmelzer · Die Ingenieure. In Absprache mit den Trägern öffentlicher Belange (TöB) wurde am 22.09.2014 ein Scoping-Termin durchgeführt, an dem der Untersuchungsraum inhaltlich und räumlich festgelegt wurde. Bereits im Jahr 2014 wurden erforderliche Untersuchungen der Artengruppen Avifauna und Reptilien in ausgewählten Bereichen mit den zuständigen Naturschutzbehörden abgestimmt und durchgeführt, die Ergebnisse sind in die UVS eingeflossen. Am 09. Dezember 2014 wurden den zuständigen Naturschutzbehörden die Ergebnisse der Biotoptypenkartierung vorgestellt. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wurden weitere faunistischer Untersuchungen für die Artengruppen Fledermäuse und höhlenbrütende Vögel für notwenig erachtet. Im Rahmen dieser Untersuchungen wird in ausgewählten Gehölzbereichen eine Baumhöhlenkartierung durchgeführt. Weiterhin erfolgt in den Wintermonaten im Bereich von Bahnunterführungen südlich Herzogenrath (Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf) eine Untersuchung auf Fledermausquartiere. Entsprechenden der gesetzlichen Vorgaben und der vorhandenen Regelwerke wurden im ersten Teil der UVS (Raumanalyse) die Informationen zu den Schutzgütern zusammengetragen und hinsichtlich ihrer Bedeutung und Eignung für den Naturhaushalt, ihrer Empfindlichkeit gegenüber Beeinträchtigungen durch den Radschnellweg und Straßenverkehr und ihrer Vorbelastungen in den Themenkarten (Karte 1 bis Karte 8) dargestellt. Im zweiten Teil der UVS (Wirkanalyse) werden die räumlichen und zeitlichen Auswirkungen der Tassenvarianten auf die Schutzgüter analysiert und dargestellt (Karte 10 bis Karte 13). Die zeitliche Differenzierung erfolgt nach Auswirkungen durch den Bau des Radschnellweges (baubedingte Beeinträchtigungen), durch den Radschnellweg als Anlage (anlagenbedingte Beeinträchtigungen) und durch den Radverkehr (betriebsbedingte Beeinträchtigungen). Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 179 von 187 Das sich abzeichnende Bild des Untersuchungsraums (UR) ergibt einen geringen Raumwiderstand auf den bestehenden Straßen. Im Bereich der Siedlungsflächen wird der Radschnellweg größtenteils auf vorhandenen Wegeflächen geführt. Bei einer Trassenführung im Bereich geplanter Wohnbauflächen wird die Trassenführung des Radschnellweges in die Gebietsplanung einbezogen und führt zu einer guten Anbindung der Wohngebiete an den Radschnellweg. An zwei Wohngebäuden im Bereich „Tittardsfeld“ und „Auf den Heggen“ kommt es zu Beeinträchtigungen der Wohnumfeldfunktion. Aus Sicht des Schutzgutes Tiere und Pflanzen gehören die strukturreichen Offenlandbereiche westlich von Horbach, die Gehölzflächen an der Bahnlinie zwischen Kohlscheid und Herzogenrath sowie der Bereich des „Alten Bahndammes“ in AachenLaurensberg zu den wertvollsten Biotopflächen. Die Bereiche „Alter Bahndamm“ und Bahnlinie zwischen Kohlscheid und Herzogenrath sind durch das Vorkommen hochwertiger Gehölzflächen und dem Vorkommen von planungsrelevanten und weiteren wertgebenden Vogelarten gekennzeichnet. In den Offenlandflächen im nordwestlichen UR wurde eine Vielzahl planungsrelevanter und wertgebender Vogelarten festgestellt, wobei der vergleichsweise störungsarme Landschaftsbereich westlich von Horbach besonders hervorzuheben ist. Beeinträchtigungen des Vorhabens auf die Artengruppen Reptilien und Amphibien sind nach jetzigem Kenntnisstand nicht zu erwarten. Im Februar und März 2015 wurden fledermauskundliche Kartierungen durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass drei der untersuchten Unterführungen an der Bahnstrecke Herzogenrath als Winterquartier für Fledermäuse dienen bzw. ein sehr hohes Potenzial als Lebensraum besitzen. In ausgewählten Gehölzbeständen wurde das Höhlenbaumpotenzial für Fledermäuse untersucht. Die Gehölzbestände wiesen z. T. ein sehr hohes Quartierpotenzial auf. Eine Entnahme von Gehölzen macht in jedem Fall vorab eine konkrete Untersuchung auf einen möglichen Fledermausbesatz in Baumhöhlen notwendig. Neben der Vielzahl der bereits jetzt erfassten Quartiermöglichkeiten, können sich jederzeit weitere ergeben. Der UR zum Radschnellweg ist durch ein großflächiges Vorkommen von Böden mit hoher und sehr hoher Bedeutung aufgrund hoher Bodenfruchtbarkeit gekennzeichnet. Böden mit einer mittleren und geringen Bedeutung für den Naturhaushalt kommen nur in Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 180 von 187 wenigen Bereichen vor. Daraus resultiert ein größtenteils hoher Raumwiderstand auf landwirtschaftlichen Nutzflächen. Die Fahrbahnbreite des Radschnellweges beträgt 4,0 m. Zu beiden Seiten der Fahrbahn kommt ein Bankett mit einer Breite von 0,5 m hinzu, so dass die Regelbreite etwa 5,0 m beträgt. Im Bereich Toledoring ist die Errichtung eines ca. 320 m, im Bereich Schloßparkstraße die Errichtung eines ca. 70 m langen Brückenbauwerkes vorgesehen. Bei Realisierung des Radschnellweges wird eine Fläche von etwa 7 ha bis 8 ha neu versiegelt. Für die Trassenführung des Radschnellweg wurden 8 Abschnitte geplant. Bei den Abschnitten 1, 2, 3, 4, 5 und Anbindung Uniklinik existieren keine Trassenvarianten, während für Variante 2A/ 2B, 6A/ 6B und 7a/ 7B jeweils zwei Varianten entwickelt wurden. Bei der Entwicklung der einzelnen Trassenvarianten wurden nach Möglichkeit bestehende Wegeverbindungen genutzt. So kommt es für die Trassenvarianten 2B und 6A zu keinem weiteren Flächenbedarf und damit zu keiner Beeinträchtigung der einzelnen Schutzgüter. Die Realisierung von Variante 7A führt zu einem erheblich größeren anlagebedingten Eingriff auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden, Landschaftsbild/ Erholung sowie auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter. Variante 7A führt weiterhin zu einer hohen betriebsbedingte Beeinträchtigung wertgebender Vogelarten in einem weitgehend ungestörten Lebensraum. Bei der artenschutzrechtlichen Betrachtung des Vorhabens ist die Saatkrähenkolonie im Bereich des „Alten Bahndammes“ hervorzuheben. Hinsichtlich des geplanten Radschnellweges ist betriebsbedingt nicht mit deutlichen Störungen der Kolonie zu rechnen. Bauzeitliche Beeinträchtigungen sind zum jetzigen Zeitpunkt bzw. Planungsstand kaum zu prognostizieren. Gegebenenfalls sind geeignete Schutz- oder Vermeidungsmaßnahmen (Beschränkung der Bauzeit etc.) vorzusehen. Neben dem „Alten Bahndamm“ sind die Offenlandbereiche westlich Horbach aus artenschutzrechtlicher Sicht hervorzuheben. Sie Bieten zahlreichen planungsrelevanten und wertgebenden Vogelarten einen Lebensraum. Insgesamt weist die Variante 7B gegenüber Variante 7A ein deutlich geringeres artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial auf. Für den Bahndamm zwischen Kohlscheid und Herzogenrath sind projektbedingte Beeinträchtigungen von Vogelarten und damit verbundene artenschutzrechtliche Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 181 von 187 Konflikte nach derzeitigem Vermeidungsmaßnahmen Kenntnisstand unter Berücksichtigung üblicher (Baumhöhlenkontrolle vor Beginn der Fällmaßnahmen, Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeiten etc.) nicht erkennbar. Im Zuge der weiteren Planungsschritte, nach Festlegung der Vorzugsvarianten ist die Erstellung einer vollständigen Artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich. Zur Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Boden ist eine Bodenkundliche Baubegleitung vorzusehen. Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen auf die Fauna sollte auf eine Beleuchtung des Radschnellweges im Bereich von vergleichsweise ungestörten Biotopflächen verzichtet werden. Weiterhin sind zur Vermeidung von Eingriffen u. a. Baumhöhlenkontrollen vor Beginn der Fällmaßnahmen, Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeiten, Bauzeitenbeschränkung während der Brutzeit planungsrelevanter und wertgebender Vogelarten durchzuführen. Zur Vermeidung von Schäden auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen und zur Umsetzung und Einhaltung aller naturschutzfachlichen Vorgaben sollte eine ökologische Baubegeleitung eingesetzt werden. Hinsichtlich der Umweltverträglichkeit sind die Varianten 2B, 6A und 7B den Varianten 2A, 6B und 7A vorzuziehen. Grundsätzlich ist festzustellen, dass die entstehenden erheblichen Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild durch entsprechende Kompensationsmaßnahmen vollständig ausgleichbar sind und die Vorschlagsvarianten gleichzeitig das Planungsziel erfüllen. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 182 von 187 8 Literatur ADAM, K.; NOHL, W.; VALENTIN, W.: Bewertungsgrundlagen für Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen in die Landschaft; in Naturschutz und Landschaftspflege in Nordrhein-Westfalen; Hrsg.: Minister für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft NRW; 3. Auflage 1992 ALCEDO – ÖKOLOGIE UND LANDSCHAFT (2009): Faunistische Untersuchungen zur Windkraftnutzung im Aachener Norden. – Zum Einfluss des weiteren Ausbaus der Windenergie auf Vögel und Fledermäuse. – Gutachten i.A. des Umweltamtes der Stadt Aachen. – Stand: Oktober 2009. BAUER H.-G., FIEDLER W., BEZZEL E. (2005) Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas. 2. Auflage. Aula-Verlag Wiebelsheim. 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(2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. – Im Auftrag der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten und des Deutschen Dachverbandes Deutscher Avifaunisten (DDA). – Verlag Muglerdruck (Radolfzell). SÜDBECK, P., BAUER, H.-G., BOSCHERT, M., BOYE, P., KNIEF, W. (2008): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. – 4. Fassung, 30. November 2007. – fehlerkorrigierter Text vom 6.11.2008. – Berichte zum Vogelschutz 44: S. 23 – 81. SUDMANN, S.R., GRÜNEBERG, C., HEGEMANN, A., HERHAUS, F., MÖLLE, J., NOTTMEYERLINDEN, K., SCHUBERT, W., VON DEWITZ, W., JÖRGES, M., W EISS, J. (2008): Rote Liste und Artenverzeichnis der Brutvögel - Aves - in Nordrhein-Westfalens. – 5. Fassung, Stand Dezember 2008. – Hrsg.: LANUV – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. Z:\2014\14-039\Text\UVS_Radschnellweg_1506.doc Seite 187 von 187 n Ba h 97 ! 98 ! ( ( 99 ( 100 ! (101! Mb # ! 102 ! */** (( 103 ! ( 105 ! ( 106 ! ( 107SL0 104 108 ! VB7, 1 (FM5, 4 109 ! ( 110 Gr *! ( 112 ! ( 115 113 111 ! ! 118 ( ( 116 119 114 ( HM1, 2 ! ! ( ! ( 120 117 ! (HM1, 2 121 ( ( 122 (! FF3,! 2! 123 124 ! ( BA3, 40 125 ! ( 148 ! ( Anschlußblatt 1 gepl. Brückenbauwerk Schloßparkstraße L = ca. 70 m FM5, 3 FM5, 3 " ) Legende Biotoptypen ! ( AA0, 43 AA4, 22 SC2 StädteRegion Aachen HM0. 2 SP3 SB2 SB2 HK3, 1 BF2, 6 VF0 BB0, 3 BD0, 9 VB1 SB2 BE0, 8 FN0, 3 EA0, 2 EE0 HM0. 2 HD3 L 260 BB0, 3 1 HM0, 1 HV3 VF0 VF0VA, 2 SB2 BA3, 40 SB2 gepl. Brückenbauwerk Toledoring L = ca. 320 m BD0, 7 BE0, 8 BF1, 7 BF1, 6 BF2, 8 BF2, 7 BF2, 6 BF2, 2 Hecke, einreihig, geschnitten (lrt 100) Ufergehölz, mittleres Baumholz (lrt 100) Baumreihe, starkes Baumholz (lrt 90) Baumreihe, mittleres Baumholz (lrt 90) Baum-, Gehölzgruppe, Uraltbaum (lrt 90) Baum-, Gehölzgruppe, starkes Baumholz (lrt 90) BF3, 8 VA, 3 Einzelbaum, Uraltbaum BHD > 100 cm Straßenbegleitgrün mit Gehölzbestand BD0, 9 HM0, 2 SC2 EB0, 2 Grünanlage < 2 ha, strukturarm, o. Baumbestand Grünanlage < 2 ha, strukturreich, m. Baumbestand Park, strukturreich mit altem Baumbestand SB2 HR0, 2 AA0, 43 SP3 SL0 Friedhof, < 2 ha, strukturreich mit Baumbestand Spielplatz, unversiegelt Ballsportplatz, unversiegelt SC11 SD7 SB2 HM1, 2 ! ( Horstbaum Nisthilfe Eulen Reptilienblech Reptilienblech entwendet Planung auf vorhandender Fahrbahn Acker, intensiv Ackerbrache Gartenbaubetrieb, Fläche unversiegelt Neu-/Ausbau straßenbegleitend Ausbau selbstständig geführt oder Wirtschaftsweg Säume/ Hochstaudenflur KA0, 2 KB0, 2 KB0/ VF0 VA, 2 Feuchter Saum/ Hochstaudenflur, neo4 Trockener Saum/ Hochstaudenflur, neo4 Trockener Saum/ Höckerlinie Straßenbegleitgrün ohne Gehölzbestand Brückenbauwerk Grenzen Grenze Deutschland / Niederlande Stadtgrenze unversiegelte Flächen Untersuchungsraum UVS Untersuchungsraum Fauna Lagerplatz, unversiegelt Ver- und Entsorgungsanlage unversiegelter Weg Grasweg, unversiegelt Fußgänger-/Bachunterführung teilversiegelte Flächen Schotterweg teilversiegelter Weg, Fahrspuren Schotter Ballsportplatz Schotter/ Kunstrasen Parkplatz, Schotter VB1 VB3 SC1 HV4 Bs Siedlungsflächen/ Wohngebiete ! ( 147 Gs ** Kleingewässer, Teiche hn Ba AA0, 43 VB7, 1 VF0 SL0 AA0, 43 HM1, 2 AA0, 43 SB2 SB2 Laurensberg Höhlenbaum mit lfd. Nummerierung ( Beschreibung s. UVS Anl.13 ) Neubau selbstständig geführt HT3 SE0 VB7, 1 VB2 HM0, 1 HM0, 2 HM1, 2 SB2 150 ! ( (H ! (N ! 1 ) " 1 ) " D Flugbewegung; nahrungssuchende Individuen Park/ Grünanlage/ Friedhof 132 Mb HM1, 2 BD0, 9 SC2 ! (! (*/** # 133 ( 135 ! (! HA0, 1 HB0, 2 SC14 Baum-, Gehölzgruppe, mittleres Baumholz (lrt 90) Baum-, Gehölzgruppe, mittl. Baumholz (lrt 30) 134 BA3, 40 VF0VA, 2 VF0 HS0 HM0, 1 HV3HN1 VF0 HN1 BF2, 6 VF0 HV4VA, 2 Gebüsch, Strauchgruppe (lrt 70) Hecke, mehrreihig, mit/ ohne Überhälter (lrt 100) Hecke, einreihig, mit/ ohne Überhälter (lrt 100) BA3, 40 HJ0, 2 HN1 BD0, 9BF2, 6 itt 2 eich ber Teil VB1 Hecken, Baumreihen, Einzelbäume ! ( 131 ! ( Streuobstwiese, Obstbäume 10-30 Jahre Streuobstwiese, Obstzbäume < 10 Jahre Ziergarten m. überw. heim. Gehölzen Ziergarten, naturfern Kleingartenanlage, Grabeland Acker 129 BD0, 8 BA3, 40 VF0 HA0, 1 VB2 BA3, 40 HM0. 2 HA0, 1 ! (! ( 130 ! ( SB2 VF0 SB2 Fichtenwald, mittl. Baumholz (lrt 30) BA1, 40/42 Feldgehölz, mittl. Baumholz (lrt 100) BA3, 40 Flächiges Kleingehölz im Siedlungsraum mittl. Baumholz (lrt 100) 127 128 VF0 Pappelmischwald mit Erle AF1, 4 AJ0, 4 Anschlußblatt 2 chn Abs SD7 SB2 BA3, 40 SC2 VA, 3 BA3, 40 HV3 VA, 3 HV3 VA, 3 HV3 VF0 HD3 VA, 2 EA3 BA3, 40 ! ( 126 VB1 VB2 BA3, 40 HK3, 2 HK3, 1 HJ0, 2 HJ0, 1 HS0 Buchenwald, starkes Baumholz (lrt 100) Buchen-Mischwald mit Nadelbaumarten (lrt 70) AC0, 40 Erlenwald, mittl. Baumholz (lrt 100) Bs SB2 Garten/ Streuobstwiese Wälder, Feldgehölze SB2 SB2 # SB2ac # BA3, 40 BA3, 40 zFM5, 5 FM5, 4 Tieflandbach, naturnah (FFH-LRT, § 62 Biotop) Tieflandbach, bedingt naturnah Tieflandbach, bedingt naturfern Graben, bedingt naturnah Graben, bedingt naturfern Kleingewässer, bedingt naturnah Gräfte, bedingt naturfern FM5, 3 FN0, 3 FN0, 2 FD0, 3 FF3, 2 HM1, 2 VA, 3 Gebäude 1- bis 3-stöckige Wohnbebauung 4- bis 8-stöckige Wohnbabauung HN1 SB2 SB2ac Verkehrswege/ Parkplätze versiegelte Straßen-/ Wegefläche Parkplatz, versiegelt Bahnlinie VF0 HV3 HD3 HM1, 2HM1, 2 VB1 HM1, 2 Wirtschaftsgrünland VB1 VB7, 1 yEE0 EC1, 1 EE0 EB0, 2 EB0, 1 EA0, 2 EA0, 1 EA3 SB2 VB1 HM1, 2 HM1, 2 SD7 Gewerbliche Gebäude/ Flächen Grünlandbrache, gut ausgeprägt (§ 62 Biotop) Nass- und Feuchtwiese, mittl. Ausprägung Grünlandbrache Intensivmähweide, mäßig artenreich Intensivmähweide, artenarm Mähwiese, mäßig artenreich Mähwiese, artenarm Feldgras SB5 Landwirtschaftliche Hof- und Gebäudefläche SC2 SC11 SC14 SD6 SD7 Gewerbe-, Lagergebäude Gewerbe- und Industrieflächen Gärtnerei, versiegelte Flächen Bildungsstätte Hochschule, Universität Blatt 5 SD7 Hinweis: SD7 VB1 y z SB2ac HM1, 2 Biotoptyp ist nach § 62 LG NRW geschützt Biotoptyp ist als FFH-LRT und nach § 62 LG NRW geschützt Anteil an lebensraumtypischen Gehölzen 90-100 % Anteil an lebensraumtypischen Gehölzen 50-70 % lrt 100 lrt 70 lrt 30 HM1, 2 Blatt 3 Blatt 4 Anteil an lebensraumtypischen Gehölzen 0-30 % Anteil Nitrophyten >50-75 % neo4 SB2SB2ac VF0 VF0 BF1, 6 Aachen HV4 HM0, 2 HM0, 1 VB1 HM0, 2 HV3 HM0, 2 HM0, 1 HM0, 1BD0, 8 VF0 BD0, 8 HM0, 1 HM0, 1 BD0, 8 HM0, 1VB1 HM0, 1 HM0, 1 SB2 HV3 VA, 2 VF0 BF2, 6 BF2, 6 SB2 VA, 2SB2ac VF0 BF2, 6 HV3 SB2ac HV3 B 1a Ab sc SB2ac hn itt SB2ac HM0, 1 HV3 SD7 SD7 SD7 HM0, 1 SD7 HM0, 1 HM0, 1 VF0 SC2 streng geschüzte und planungsrelevante Vogelarten SB2ac HM0, 1 SD7 HM0, 2 SC2 Tierarten mit besonderer Bedeutung SB2ac SB2ac HN1 HM0, 2 HM0, 2 HM0, 1 VA, 2 VF0 HV3 SD7 HM0, 2 HM0, 2 VF0 HV3 Blatt 2 VA, 3BF2, 6 BF2, 6 HV3 BF2, 6 SD7 SD7 HV3 BF2, 6 HM0, 2 HV3HV3 HV3 BF2, 6 SD7 Brutvogel/Brutverdacht + $ Brutkolonie Feldlerche Fl * Gs ** Kb */** 1 VF0 VF0 SD7 HV3BF2, 6 SB2 HV3 HV3BF2, 6 HN1 Grünspecht Kiebitz Mäusebussard Mb */** Ms * Mehlschwalbe Neuntöter Rauchschwalbe Saatkrähe Steinkauz Nt * Rs * Sk * St */** Nahrungsgast / Status * ** */** */** Gr * Rw * Sb */** Tf */** Graureiher Rohrweihe Sperber Turmfalke Durchzügler * */** */** Bh v Bs Dg Gg Bluthänfling Gs v Gl Ga v Hs v Ht S vs Sr Ws Gelbspötter Girlitz Goldammer Haussperling Hohltaube Star Sumpfrohrsänger Konzept */** * StädteRegion Aachen * * * */** weitere wertgebende Vogelarten Brutvogel/Brutverdacht Blatt 1 Status Status V Nahrungsgast Do Buntspecht Dorngrasmücke Gartengrasmücke Dohle Status Umweltverträglichkeitsstudie zum Radschnellweg Aachen - Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen V V V VS Wiesenschafstelze Biotoptypen, Fauna Maßstab: Anlage: 1 : 5.000 Karte 1, Blatt 1 von 5 Auftraggeber: StädteRegion Aachen Hinweis: bearbeitet: gezeichnet: erstellt: Projekt Nr.: Rademacher Niehaus 29.05.2015 14-039 Stand: UVS Datei: 1_Biotoptypen_Fauna.mxd Zollernstraße 10 52070 Aachen * planungsrelevanten Arten ** streng geschützte Arten V Art der Vorwarnliste NRW ( 2008 ) S dank der Schutzmaßnahmen gleich / geringer / nicht mehr gefährdet SCHMELZER Die Ingenieure Wasser Umwelt Verkehr Gartenstraße 38 52249 Eschweiler Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15 post@schmelzer-ingenieure.de Anschlußblatt 2 Fl * VB1 Anschlußblatt 2 BF3, 8 81 ! ( BD0, 9 VA, 2 SB2 Fl * Fl * VB2 Ms * Rs * SB2 HA0, 1 BF1, 6 # # EA3 SE0 BD0, 9 VB1 Fl * HA0, 1 ! ( 155 VF0 HA0, 1 ! ( Dg " ) BE0, 8 BF1, 6 HA0, 1 Fl * HA0, 1 Fl * BD0, 8 BF1, 6 BF2, 6 BE0, 8 FM5, 4 BD0, 9 BD0, 9 HA0, 1 KB0, 2 ! ( HA0, 1 KB0, 2 BD0, 9 BE0, 8 Hs v BE0, 8 BD0, 9 HA0, 1 VB7, 1 e ilb Te HA0, 1 ich re 3 BE0, 8 FM5, 4 BE0, 8 FD0, 3 BA1, 40 BD0, 8 EA0, 2 Teil ber eich " ) SC14 Gr * ! ( ! ( 151 BD0, 9 Rs * HM0, 1 HM0, 1 HV3 HD3 Tf */** 2 Mb */** ! ( 149 Rs * # AA0, 43 AA4, 22 VA, 2 VF0 Fichtenwald, mittl. Baumholz (lrt 30) BA1, 40 Feldgehölz, mittl. Baumholz (lrt 100) BA3, 40 Flächiges Kleingehölz im Siedlungsraum mittl. Baumholz (lrt 100) BD0, 7 BE0, 8 BF1, 7 BF1, 6 BF2, 8 BF2, 7 BF2, 6 BF2, 2 Hecke, einreihig, geschnitten (lrt 100) Ufergehölz, mittleres Baumholz (lrt 100) Baumreihe, starkes Baumholz (lrt 100) Baumreihe, mittleres Baumholz (lrt 90) Baum-, Gehölzgruppe, Uraltbaum (lrt 90) Baum-, Gehölzgruppe, starkes Baumholz (lrt 90) BF3, 8 VA, 3 Einzelbaum, Uraltbaum BHD > 100 cm Straßenbegleitgrün mit Gehölzbestand SC11 SB2 SB2 Bahn A SB2 SB2 itt n ch s b HM0, 1 HM0, 2 HM1, 2 Grünanlage < 2 ha, strukturarm, o. Baumbestand Grünanlage < 2 ha, strukturreich, m. Baumbestand Park, strukturreich mit altem Baumbestand HR0, 2 Friedhof, < 2 ha, strukturreich mit Baumbestand Spielplatz, unversiegelt Ballsportplatz, unversiegelt Reptilienblech entwendet Planung auf vorhandender Fahrbahn Neu-/Ausbau straßenbegleitend Neubau selbstständig geführt Brückenbauwerk Feuchter Saum/ Hochstaudenflur, neo4 Trockener Saum/ Hochstaudenflur, neo4 KB0/ VF0 Trockener Saum/ Höckerlinie Straßenbegleitgrün ohne Gehölzbestand VA, 2 KA0, 2 KB0, 2 Grenzen Grenze Deutschland / Niederlande Stadtgrenze unversiegelte Flächen Untersuchungsraum UVS Lagerplatz, unversiegelt Ver- und Entsorgungsanlage unversiegelter Weg Grasweg, unversiegelt Untersuchungsraum Fauna Fußgänger-/Bachunterführung teilversiegelte Flächen Schotterweg teilversiegelter Weg, Fahrspuren Schotter Ballsportplatz Schotter/ Kunstrasen Parkplatz, Schotter VB1 VB3 SC1 HV4 Siedlungsflächen/ Wohngebiete Kleingewässer, Teiche zFM5, 5 FM5, 4 Gebäude 1- bis 3-stöckige Wohnbebauung 4- bis 8-stöckige Wohnbabauung HN1 SB2 SB2ac Tieflandbach, naturnah (FFH-LRT, § 62 Biotop) Tieflandbach, bedingt naturnah Tieflandbach, bedingt naturfern Graben, bedingt naturnah Graben, bedingt naturfern Kleingewässer, bedingt naturnah Gräfte, bedingt naturfern Verkehrswege/ Parkplätze versiegelte Straßen-/ Wegefläche Parkplatz, versiegelt Bahnlinie VF0 HV3 HD3 Wirtschaftsgrünland SB2 SB2 VF0 Gewerbliche Gebäude/ Flächen Grünlandbrache, gut ausgeprägt (§ 62 Biotop) Nass- und Feuchtwiese, mittl. Ausprägung Grünlandbrache Intensivmähweide, mäßig artenreich Intensivmähweide, artenarm Mähwiese, mäßig artenreich Mähwiese, artenarm Feldgras yEE0 EC1, 1 EE0 EB0, 2 EB0, 1 EA0, 2 EA0, 1 EA3 VB7, 1 SB5 SC0 SC2 SC11 SC14 SD6 SD7 Landwirtschaftliche Hof- und Gebäudefläche Industriefläche Gewerbe-, Lagergebäude Gewerbe- und Industrieflächen Gärtnerei Bildungsstätte Hochschule, Universität Blatt 5 HD3 BA3, 40 BA3, 40 VA, 2 Hinweis: SB2 y z Biotoptyp ist nach § 62 LG NRW geschützt Biotoptyp ist als FFH-LRT und nach § 62 LG NRW geschützt Anteil an lebensraumtypischen Gehölzen 90-100 % Anteil an lebensraumtypischen Gehölzen 50-70 % lrt 100 lrt 70 lrt 30 83 ! ( BD0, 9 A 4 E 314 Reptilienblech Nisthilfe Eulen 3 SB2 BD0, 9 VF0 HJ0, 2 1 " ) 1 ) " D Horstbaum Säume/ Hochstaudenflur HT3 SE0 VB7, 1 VB2 SC11 SB2 Höhlenbaum mit lfd. Nummerierung ( Beschreibung s. UVS Anl.13 ) Ausbau selbstständig geführt oder Wirtschaftsweg Baum-, Gehölzgruppe, mittleres Baumholz (lrt 90) Baum-, Gehölzgruppe, mittl. Baumholz (lrt 30) FM5, 3 FN0, 3 FN0, 2 FD0, 3 FF3, 2 BF2, 6 150 ! ( (H ! (N ! Acker, intensiv HA0, 1 HB0, 1, 2 Ackerbrache Gartenbaubetrieb, Fläche unversiegelt SC14 Gebüsch, Strauchgruppe (lrt 70) Hecke, mehrreihig, mit/ ohne Überhälter (lrt 100) Hecke, einreihig, mit/ ohne Überhälter (lrt 100) SP3 SL0 SB2 Ziergarten, naturfern Kleingartenanlage, Grabeland Acker Hecken, Baumreihen, Einzelbäume BB0, 3 BD0, 9 Streuobstwiese, Obstbäume 10-30 Jahre Streuobstwiese, Obstzbäume < 10 Jahre Ziergarten m. überw. heim. Gehölzen Flugbewegung; nahrungssuchende Individuen Park/ Grünanlage/ Friedhof SC11 SC11 HK3, 2 HK3, 1 HJ0, 2 HJ0, 1 HS0 Buchenwald, starkes Baumholz (lrt 100) Buchen-Mischwald mit Nadelbaumarten (lrt 70) Erlenwald, mittl. Baumholz (lrt 100) VA, 3BD0, 9 BA3, 40 Garten/ Streuobstwiese Wälder, Feldgehölze BD0, 8 Fl * # SC11 " )# ! ( */** # SB2 BF1, 6 Biotoptypen VF0 150 ! ( St 146 Hs v BA3, 40 VA, 3 HM0, 1 HM0, 1 VB7, 1 " ) Do SB5 VA, 3 BA3, 40 Legende Sk * VF0 BD0, 9 EB0, 1 Hs v SB2 " ) SC11 SC11 BD0, 8 BF1, 6 EB0, 1 AC0, 40 AJ0, 4 HA0, 1 EA0, 2 BD0, 8 Gs ** FN0, 3 VA, 3 SC11 HA0, 1 VB2 VF0 82 ! ( ! ( Mb */** HA0, 1 Fl * BD0, 8 FM5, 4 BD0, 8 SB2 FD0, 3BA1, 40 HA0, 1 HA0, 1 Rs * Anschlußblatt 4 # HA0, 1 HM1, 2 BD0, 8 VA, 2 SB2 VB2 ! ( Hs v FF3, 2 Anschlußblatt 3 HA0, 1 HA0, 1 HN1 Do SB5 Gr * # BF1, 6 EA3 VF0 " ) # # VB3AF1, 4 AF1, 4 Blatt 3 Blatt 4 Anteil an lebensraumtypischen Gehölzen 0-30 % Anteil Nitrophyten >50-75 % neo4 BA3, 40 BD0, 9 BB0, 3 BA3, 40 BA3, 40HD3 VB7, 1 84 ! ( 85 ! ( EA0, 2 Blatt 2 Tierarten mit besonderer Bedeutung ! ( 86 chn Abs SB2 EB0, 1 Brutvogel/Brutverdacht + $ , itt 2 SB2 SB2 itt 2 BA3, 40 HD3 HJ0, 1 BA3, 40 SB2ac Mb */** Ms * te B rian , Va SB2 Brutkolonie Fl * Gs ** Kb */** an Vari chn Abs BD0, 9 HJ0, 1 streng geschüzte und planungsrelevante Vogelarten te A Nt * Rs * Sk * St */** HJ0, 1 Nahrungsgast / Status Feldlerche Grünspecht Kiebitz Mäusebussard * ** */** Mehlschwalbe Neuntöter Rauschschwalbe Saatkrähe Steinkauz * * * * */** */** Gr * Rw * Sb */** Tf */** Graureiher Rohrweihe Sperber Turmfalke Durchzügler * */** */** StädteRegion Aachen weitere wertgebende Vogelarten Brutvogel/Brutverdacht SB2ac BA3, 40 e Teilb reich 88 ! ( 89 SB2ac ( ! 90 ! ( 91 ! ( Sk * BA3, 40 92 ! ( BA3, 40 93 ! ( 94 ! ( SB2ac $ + VB2 1 ! ( SB2 95 ! ( 96 ! ( 97 ! 98 ! ( ( BA3, 40 99 ! 100 ! (101( Mb # BA3, 40 ! 102 ( ! */** ( 103 ! ( 105 ! ( 106 ! ( 107SL0 104 108 (FM5, 4 VB7, 1 ! 109 ! ( Gr *110 ! ( SB2ac 112 ! ( ! 115 113 111 ! ( ( 116 118 114 ( HM1, 2 ! ! ( 119 ! ( FM5, 3 117HM1, 2 120 ! ( 121 ( ( (! FF3,! 2! 122 124 123 ! ( BA3, 40 125 ! ( FM5, 3 148 ! ( # Ba h n Bs gepl. Brückenbauwerk Schloßparkstraße L = ca. 70 m 87 " ) SB2 SB2 ! Bs Bh v Bs Dg Gg Bluthänfling Gs v Gl Ga v Hs v Ht S vs Sr Ws Gelbspötter Girlitz Goldammer Haussperling Hohltaube Star Sumpfrohrsänger Status V Konzept */** SB2ac Laurensberg Blatt 1 Status Nahrungsgast Do Buntspecht Dorngrasmücke Gartengrasmücke Dohle Status Umweltverträglichkeitsstudie zum Radschnellweg Aachen - Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen bearbeitet: Biotoptypen, Fauna gezeichnet: Rademacher Niehaus erstellt: Projekt Nr.: 29.05.2015 14-039 Maßstab: Anlage: Stand: UVS Datei: 1_Biotoptypen_Fauna.mxd V V V VS 1 : 5.000 Karte1, Blatt 2 von 5 Wiesenschafstelze Anschlußblatt 1 Auftraggeber: StädteRegion Aachen Zollernstraße 10 52070 Aachen Hinweis: * planungsrelevanten Arten ** streng geschützte Arten V Art der Vorwarnliste NRW ( 2008 ) S dank der Schutzmaßnahmen gleich / geringer / nicht mehr gefährdet SCHMELZER Die Ingenieure Wasser Umwelt Verkehr Gartenstraße 38 52249 Eschweiler Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15 post@schmelzer-ingenieure.de HJ0, 2 VA, 2 HJ0, 1 Fl * VA, 2 KB0, neo 4 HA0, 2 VB3 Fl * ! ( Dg EA3 Fl * HB0, 2 HA0, 1 ! ( Ga v KB0, neo 4 Fl * B HA0, 2 ## * Rw */** BD0, 9 VA, 2 KB0, neo 4 Fl * Fl * Fl * Ga v KB0, 2 " ) Fl * KB0, neo 4 ! ( Dg te ian Var BF1, 6 HA0, 1 Fl * Ms * HA0, 2 Fl * ! ( Dg HA0, 1 Mb */** eic h SB2 Hs v BF2, 6 Horbach VF0 VB1 HA0, 1 SB2 SB2 HA0, 1 ( ! (! Dg BD0, 7 ! ( HR0, 2Hs v EA0, 1 142 EB0, 1 HA0, 2 BD0, 9 VB1 BF1, 7 BF1, 7 EE0 145 BD0,N9 143 BD0, 8 Ga v SB2 SB2 ! ( ( ! ( ! ( ! ! (!( SB2 144 EB0, 1 BD0, 9 # Rs * ! ( Gg Fl * ! ( Hs v Mb */** HK3, 2 Gs** ! ( Ms * Hs v Sv BD0, 9 BD0, 9 EB0, 1 Rs * SB5 BD0, 9 VB7, 1 BD0, 9 152 Rs * SB5 SB2 FD0, 3 SB5 ( ! ! (! ( Ht Bs Ms * VF0 # y z lrt 100 lrt 70 lrt 30 EB0, 1 BD0, 9 HN1 HJ0, 2 ! ( ! ( ! (! ( Bh v BF2, 8 Gs ** Gs v ! ( Hs v BD0, 9, VF0 Dg Hs v BD0, 8 HN1 BD0, 7 HN1 FD0, 3 FD0, 3 BA1, 40 " ) Do SB5 ! ( ! (! ( Bs DgBD0, 9 Ga v HA0, 1 EB0, 2 VB7, 1 Dg Nt * VB1 VB3 ! ( Sr ! ( Dg HA0, 1 ! ( Dg KA0, 2 BD0, 8153 140141 Fl * HA0, 1 Ab sch nit ! ( VF0 HA0, 1 138 137 EA3 FN0, 2154 ! ( ! ( ! ( BF1, 6 ! ( 136 ( ! (! Dg Gl EB0, 1 FN0, 2 Gs ** Fl * HA0, 1 HA0, 1 Untersuchungsraum Fauna Fußgänger-/Bachunterführung Blatt 5 Blatt 3 FM5, 3 SB2 FM5, 3 SB2 Blatt 4 BE0, 8 FM5, 4 BE0, 8 ! ( Dg Bs VB3 AF1, 4 AF1, 4 Fl * BF1, 6 HA0, 1 VF0 HA0, 1 Gs v Gl Ga v Hs v Ht S vs Sr Ws Fl * HA0, 1 Hinweis: Anschlußblatt 2 VB2 EA3 81 ! ( BD0, 9 SE0 BF1, 6 EA3 HA0, 1 VF0 Mehlschwalbe Neuntöter Rauchschwalbe Saatkrähe Steinkauz Bh v Bs Dg Gg BF1, 6 ! ( Ms * Grünspecht Kiebitz Mäusebussard */** Gr * Rw * Sb */** Tf */** * SB2 BD0, 9 VB1 155 ! ( ! ( Dg Fl * Status Blatt 2 V Gelbspötter Girlitz Goldammer Haussperling Hohltaube Star Sumpfrohrsänger V SB2 V V SB2 Wiesenschafstelze HA0, 1 HM0, 2 Do SB2 SB2 VB2 HA0, 1 SB5 * planungsrelevanten Arten VB1 ** streng geschützte Arten BF3, 8 V Art der Vorwarnliste NRW ( 2008 ) S dank der Schutzmaßnahmen gleich / geringer / nicht mehr gefährdet Dohle Blatt 1 Status * */** */** Konzept */** StädteRegion Aachen SB2 Nahrungsgast Bluthänfling VS HA0, 1 Durchzügler Graureiher Rohrweihe Sperber Turmfalke SB2 * * * */** Buntspecht Dorngrasmücke Gartengrasmücke SB2 Nahrungsgast / Status * ** */** Brutvogel/Brutverdacht BF1, 6 HA0, 1 Fl * Untersuchungsraum UVS Gewerbe-, Lagergebäude Gewerbe- und Industrieflächen Gärtnerei, versiegelte Flächen Bildungsstätte Hochschule, Universität SC2 SC11 SC14 SD6 SD7 weitere wertgebende Vogelarten SB2 BF1, 6 HJ0, 2 # t7 */** BD0, 8 HA0, 1 BD0, 4 ! ( ! ( ! (139 ! ( Dg BD0, 8 Feldlerche EB0, 1 SB2 BD0, 7 Mb EB0, 1 Dg ! (! ( EE0 ! ( Hs v itt 7 ! ( Dg ! ( Dg HA0, 1 EB0, 1 HA0, 1 BD0, 7 chn Abs EB0, 2 H FN0, 3 Fl * Gs ** Kb */** Nt * Rs * Sk * St */** ( BF2, 6 ! KB0, 2/ VF0 EB0, 2 Stadtgrenze Landwirtschaftliche Hof- und Gebäudefläche Biotoptyp ist nach § 62 LG NRW geschützt Biotoptyp ist als FFH-LRT und nach § 62 LG NRW geschützt Anteil an lebensraumtypischen Gehölzen 90-100 % Anteil an lebensraumtypischen Gehölzen 50-70 % Brutkolonie Mb */** HA0, 1 Gs v BF1, 7 SB5 # Dg Ga v EB0, 2 Grenze Deutschland / Niederlande Gewerbliche Gebäude/ Flächen Grünlandbrache, gut ausgeprägt (§ 62 Biotop) Nass- und Feuchtwiese, mittl. Ausprägung Grünlandbrache Intensivmähweide, mäßig artenreich Intensivmähweide, artenarm Mähwiese, mäßig artenreich Mähwiese, artenarm Feldgras Brutvogel/Brutverdacht + $ EA3 ! ( ! ( ! ( HA0, 1 BD0, 7 VB1 HJ0, 2 Mb */** Grenzen versiegelte Straßen-/ Wegefläche Parkplatz, versiegelt Bahnlinie VF0 HV3 HD3 Anteil an lebensraumtypischen Gehölzen 0-30 % Anteil Nitrophyten >50-75 % HA0, 1 Fl * Brückenbauwerk streng geschüzte und planungsrelevante Vogelarten HA0, 1 SB5 Neubau selbstständig geführt Tierarten mit besonderer Bedeutung HA0, 1 ! ( EB0, 1 Ausbau selbstständig geführt oder Wirtschaftsweg Verkehrswege/ Parkplätze SB2 Sv Neu-/Ausbau straßenbegleitend Hinweis: neo4 Hs v ! ( (! Hs v SB2 Ms * BF1, 7 ( ! ( ! Hs v EE0 Ms * HB0, 2 FF3, 2 Feuchter Saum/ Hochstaudenflur, neo4 Trockener Saum/ Hochstaudenflur, neo4 1 Höckerlinie TrockenerHA0, Saum/ Straßenbegleitgrün ohne Gehölzbestand auf vorhandender Fahrbahn Gebäude 1- bis 3-stöckige Wohnbebauung 4- bis 8-stöckige Wohnbabauung HN1 SB2 SB2ac Wirtschaftsgrünland yEE0 EC1, 1 EE0 EB0, 2 EB0, 1 EA0, 2 EA0, 1 EA3 Reptilienblech entwendet Siedlungsflächen/ Wohngebiete Tieflandbach, naturnah (FFH-LRT, § 62 Biotop) Tieflandbach, bedingt naturnah Tieflandbach, bedingt naturfern Graben, bedingt naturnah Graben, bedingt naturfern Kleingewässer, bedingt naturnah Gräfte, bedingt naturfern FM5, 3 FN0, 3 FN0, 2 FD0, 3 FF3, 2 Reptilienblech Schotterweg teilversiegelter Weg, Fahrspuren Schotter Ballsportplatz Schotter/ Kunstrasen Parkplatz, Schotter HV4 Kleingewässer, Teiche zFM5, 5 FM5, 4 ! ( ( ! (! Dg BD0, 9 3 Dg Fl * Bh v be r SP3 SL0 VB7, 1 BD0, 9 BD0, 9 # Te il Nisthilfe Eulen Säume/ Hochstaudenflur VF0 Lagerplatz, unversiegelt Ver- und Entsorgungsanlage unversiegelter Weg Grasweg, unversiegelt VB1 VB3 SC1 Friedhof, < 2 ha, strukturreich mit Baumbestand Spielplatz, unversiegelt Ballsportplatz, unversiegelt HR0, 2 Horstbaum teilversiegelte Flächen Grünanlage < 2 ha, strukturarm, o. Baumbestand Grünanlage < 2 ha, strukturreich, m. Baumbestand Park, strukturreich mit altem Baumbestand HM0, 1 HM0, 2 HM1, 2 VA, 2 Fl * 7A Fl * Fl * ! ( Gr * HA0, 1 Park/ Grünanlage/ Friedhof HA0, 2 HA0, 2 KB0, neo 4 HT3 SE0 VB7, 1 VB2 Höhlenbaum mit lfd. Nummerierung ( Beschreibung s. UVS Anl.13 ) Planung BD0, 7 unversiegelte Flächen Einzelbaum, Uraltbaum BHD > 100 cm Straßenbegleitgrün mit Gehölzbestand BF3, 8 VA, 3 BD0, 9 ! ( ! ( Fl * KA0, 2 KB0, 2 KB0/ VF0 VA, 2 Baum-, Gehölzgruppe, mittleres Baumholz (lrt 90) Baum-, Gehölzgruppe, mittl. Baumholz (lrt 30) HA0, 2 Ws Ws Hecke, einreihig, geschnitten (lrt 100) Ufergehölz, mittleres Baumholz (lrt 100) Baumreihe, starkes Baumholz (lrt 90) Baumreihe, mittleres Baumholz (lrt 90) Baum-, Gehölzgruppe, Uraltbaum (lrt 90) Baum-, Gehölzgruppe, starkes Baumholz (lrt 90) BD0, 7 BE0, 8 BF1, 7 BF1, 6 BF2, 8 BF2, 7 BF2, 6 BF2, 2 150 ! ( (H ! (N ! 1 ) " 1 ) " D Acker, intensiv Ackerbrache Gartenbaubetrieb, Fläche unversiegelt HA0, 1 HB0, 2 SC14 Gebüsch, Strauchgruppe (lrt 70) Hecke, mehrreihig, mit/ ohne Überhälter (lrt 100) Hecke, einreihig, mit/ ohne Überhälter (lrt 100) BD0, 8 Fl * BD0, 9 HA0, 2 e7 BB0, 3 BD0, 9 Flugbewegung; nahrungssuchende Individuen Abschnitt 4 HA0, 1 Va ri a nt BD0, 9 KB0, neo 4 KB0, neo 4 BF1, 6 2 HA0, 1 Hs v AckerEA3 Hecken, Baumreihen, Einzelbäume Fl * eic h " ) Fichtenwald, mittl. Baumholz (lrt 30) BA1, 40/42 Feldgehölz, mittl. Baumholz (lrt 100) BA3, 40 Flächiges Kleingehölz im Siedlungsraum mittl. Baumholz (lrt 100) B iante 6, Var hnitt h4 Absc ereic Teilb Kb */** Pappelmischwald mit Erle be r Dg # ! ( HA0, 2 HA0, 1 Tf */** AF1, 4 AJ0, 4 SB2 Streuobstwiese, Obstbäume 10-30 Jahre Streuobstwiese, Obstzbäume < 10 Jahre SB2 Ziergarten m. überw. heim. Gehölzen Ziergarten, naturfern SP3 Kleingartenanlage, BD0, 7 Grabeland HK3, 2 HK3, 1 HJ0, 2 HJ0, 1 HS0 AC0, 40 Erlenwald, mittl. Baumholz (lrt 100) # # Fl * VA, 2 Buchenwald, starkes Baumholz (lrt 100) Buchen-Mischwald mit Nadelbaumarten (lrt 70) Te il HA0, 2 KB0, 2 AA0, 43 AA4, 22 Anschlußblatt 3 */** Fl * Anschlußblatt 4 EB0, 2 VB1 HB0, 2 BF3, 8 KB0, 2 HA0, 1 HA0, 2 Kb Rs * HA0, 1 # Fl * Dg Garten/ Streuobstwiese Wälder, Feldgehölze # HB0, 2 # SB2 VF0 SB2 Biotoptypen Gr * # ! ( ! ( " ) # SB2 BF1, 6 VB2 BD0, 9 Hs v HB0, 2 Legende Fl * # Bh v EB0, 2 # ! ( VA, 2 SB2 SB2 EE0 # EB0, 2 VF0 SB2 Status Umweltverträglichkeitsstudie zum Radschnellweg Aachen - Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen Biotoptypen, Fauna Maßstab: Anlage: 1 : 5.000 Karte 1, Blatt 3 von 5 Auftraggeber: StädteRegion Aachen bearbeitet: gezeichnet: Rademacher Niehaus Stand: UVS erstellt: Projekt Nr.: Datei: 29.05.2015 14-039 1_Biotoptypen_Fauna.mxd Zollernstraße 10 52070 Aachen SCHMELZER Die Ingenieure Wasser Umwelt Verkehr Gartenstraße 38 52249 Eschweiler Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15 post@schmelzer-ingenieure.de VF0 VF0 SB2 VB7, 1 EE0 SB2 VA, 2 BA1, 40 SB2 HA0, 1 SB2 BD0, 7 SB2 SB2 BD0, 7 Hs v EB0, 2 HT3 EA3 BD0, 7 SB5 EB0, 2 HA0, 1 HT3 HA0, 1 EB0/ VF0 B iante 6, Var hnitt h4 Absc ereic Teilb EBO/VF0 EBO/VF0 EB0, 1 " ) Sb ! ( HN1 BB0, 3 BD0, 9 76 ! ( 77 ! ( 78 ! ( BD0, 9 SP3 SC1 SC1 SB2 BD0, 9 SC1 BF2, 6 HV4 79 ! ( 80 ! ( SB2 HJ0, 1 VF0 SB2 VA, 2 SB2 VA, 3HV3 HJ0, 1 Einzelbaum, Uraltbaum BHD > 100 cm Straßenbegleitgrün mit Gehölzbestand Nisthilfe Eulen Reptilienblech Reptilienblech entwendet Planung auf vorhandender Fahrbahn Acker, intensiv Ackerbrache Gartenbaubetrieb, Fläche unversiegelt Neu-/Ausbau straßenbegleitend Ausbau selbstständig geführt oder Wirtschaftsweg Säume/ Hochstaudenflur KA0, 2 KB0, 2 KB0/ VF0 VA, 2 Feuchter Saum/ Hochstaudenflur, neo4 Trockener Saum/ Hochstaudenflur, neo4 Trockener Saum/ Höckerlinie Straßenbegleitgrün ohne Gehölzbestand Brückenbauwerk Grenzen Grenze Deutschland / Niederlande Stadtgrenze unversiegelte Flächen Untersuchungsraum UVS Untersuchungsraum Fauna Lagerplatz, unversiegelt Ver- und Entsorgungsanlage unversiegelter Weg Grasweg, unversiegelt HT3 SE0 VB7, 1 VB2 HM0, 1 HM0, 2 HM1, 2 Grünanlage < 2 ha, strukturarm, o. Baumbestand Grünanlage < 2 ha, strukturreich, m. Baumbestand Park, strukturreich mit altem Baumbestand HR0, 2 Friedhof, < 2 ha, strukturreich mit Baumbestand Spielplatz, unversiegelt Ballsportplatz, unversiegelt Fußgänger-/Bachunterführung teilversiegelte Flächen Schotterweg teilversiegelter Weg, Fahrspuren Schotter Ballsportplatz Schotter/ Kunstrasen Parkplatz, Schotter VB1 VB3 SC1 HV4 Kleingewässer, Teiche zFM5, 5 FM5, 4 VF0 Gebäude 1- bis 3-stöckige Wohnbebauung 4- bis 8-stöckige Wohnbabauung HN1 SB2 SB2ac Tieflandbach, naturnah (FFH-LRT, § 62 Biotop) Tieflandbach, bedingt naturnah Tieflandbach, bedingt naturfern Graben, bedingt naturnah Graben, bedingt naturfern Kleingewässer, bedingt naturnah Gräfte, bedingt naturfern FM5, 3 FN0, 3 FN0, 2 FD0, 3 FF3, 2 SB2 SC2 SB2 Horstbaum Siedlungsflächen/ Wohngebiete SC2 HN1 SB2 Höhlenbaum mit lfd. Nummerierung ( Beschreibung s. UVS Anl.13 ) Neubau selbstständig geführt Baum-, Gehölzgruppe, mittleres Baumholz (lrt 90) Baum-, Gehölzgruppe, mittl. Baumholz (lrt 30) SP3 SL0 SB2 VF0 HN1 VF0 AJ0, 4 HN1 EA3 Abschnitt 4 BF3, 8 VA, 3 HA0, 1 HB0, 2 SC14 150 ! ( (H ! (N ! 1 ) " 1 ) " D Flugbewegung; nahrungssuchende Individuen Park/ Grünanlage/ Friedhof BF1, 6 HJ0, 1 HN1HD3BF1, 6 SB2 Anschlußblatt 3 Hecke, einreihig, geschnitten (lrt 100) Ufergehölz, mittleres Baumholz (lrt 100) Baumreihe, starkes Baumholz (lrt 90) Baumreihe, mittleres Baumholz (lrt 90) Baum-, Gehölzgruppe, Uraltbaum (lrt 90) Baum-, Gehölzgruppe, starkes Baumholz (lrt 90) SB2 SB2 Anschlußblatt 4 BD0, 7 BE0, 8 BF1, 7 BF1, 6 BF2, 8 BF2, 7 BF2, 6 BF2, 2 BA3, 40 VF0 Streuobstwiese, Obstbäume 10-30 Jahre Streuobstwiese, Obstzbäume < 10 Jahre Ziergarten m. überw. heim. Gehölzen Ziergarten, naturfern Kleingartenanlage, Grabeland Acker Gebüsch, Strauchgruppe (lrt 70) Hecke, mehrreihig, mit/ ohne Überhälter (lrt 100) Hecke, einreihig, mit/ ohne Überhälter (lrt 100) BD0, 8 VA, 2 BD0, 7 Fichtenwald, mittl. Baumholz (lrt 30) BA1, 40/42 Feldgehölz, mittl. Baumholz (lrt 100) BA3, 40 Flächiges Kleingehölz im Siedlungsraum mittl. Baumholz (lrt 100) HA0, 1 SC14 Hs v Pappelmischwald mit Erle AF1, 4 AJ0, 4 EB0, 2 EB0, 1 */** BD0, 7 HK3, 1 HK3, 2 HK3, 1 HJ0, 2 HJ0, 1 HS0 Buchenwald, starkes Baumholz (lrt 100) Buchen-Mischwald mit Nadelbaumarten (lrt 70) AC0, 40 Erlenwald, mittl. Baumholz (lrt 100) HA0, 1 " )# Garten/ Streuobstwiese Hecken, Baumreihen, Einzelbäume Tf */** HA0, 1 AA0, 43 AA4, 22 HM0, 2 HN1 EB0, 2 VF0 SB5 75 ! ( KB0, 2 EB0, 1 HA0, 1 ! ( 8 " ) 9 ) " ! ( 7 ) " Hs v Mb */** Biotoptypen Wälder, Feldgehölze Tunnel 5 Fußgängerunterführung (Beleuchtung unklar) 74 BF2, 2 ! ( BD0, 9 Legende Anschlußblatt 5 EB0, 1 SB2 SP3 BD0, 7 Mb */** # VA, 3 SB2 SB2 AJ0, 4 69 ! ( 70 ! ( ( 72 ! 71 ! ( VF0SE0 73 ! ( VA, 2 VF0 VF0 SB2 5 D ) " 6 ) " D Verkehrswege/ Parkplätze versiegelte Straßen-/ Wegefläche Parkplatz, versiegelt Bahnlinie VF0 HV3 HD3 SC11 SB2 SB2 SC11 HR0, 2 Wirtschaftsgrünland EA0, 2 VF0 SB2 BD0, 8EE0 AJ0, 4 EA0, 2 HJ0, 1 SB2 EE0 BF2, 6 EE0 BB0, 3 HJ0, 2 yEE0 EC1, 1 EE0 EB0, 2 EB0, 1 EA0, 2 EA0, 1 EA3 HJ0, 2 VF0 SB2SB2 SB2 Gewerbliche Gebäude/ Flächen Grünlandbrache, gut ausgeprägt (§ 62 Biotop) Nass- und Feuchtwiese, mittl. Ausprägung Grünlandbrache Intensivmähweide, mäßig artenreich Intensivmähweide, artenarm Mähwiese, mäßig artenreich Mähwiese, artenarm Feldgras SB5 Landwirtschaftliche Hof- und Gebäudefläche SC2 SC11 SC14 SD6 SD7 Gewerbe-, Lagergebäude Gewerbe- und Industrieflächen Gärtnerei, versiegelte Flächen Bildungsstätte Hochschule, Universität Blatt 5 Hinweis: y z SB2 FM5, 3 SB2 FM5, 3 SB2 SB2 lrt 100 lrt 70 lrt 30 VF0 SC11SC2 SB2 SC2 SB2 BE0, 8 FM5, 4 BE0, 8 Biotoptyp ist nach § 62 LG NRW geschützt Biotoptyp ist als FFH-LRT und nach § 62 LG NRW geschützt Anteil an lebensraumtypischen Gehölzen 90-100 % Anteil an lebensraumtypischen Gehölzen 50-70 % Blatt 3 Blatt 4 Anteil an lebensraumtypischen Gehölzen 0-30 % Anteil Nitrophyten >50-75 % neo4 Blatt 2 Tierarten mit besonderer Bedeutung BF1, 6 SC11SB2 VF0 SB2 streng geschüzte und planungsrelevante Vogelarten Brutvogel/Brutverdacht + $ Ms * VF0 Nahrungsgast / Status * ** */** */** Gr * Rw * Sb */** Tf */** Graureiher Rohrweihe Sperber Turmfalke Durchzügler * */** */** chn Abs Brutvogel/Brutverdacht itt 7 n SB2 HJ0, 2 HM0, 2 VA, 2 SB2 BD0, 9 2 SB2 eic h SB2 ,6 SB2 SB2 VB2 VB1 HS0 HS0 32 HA0, 1 be r Te il HA0, 1 EE0 HM0, 2 L2 Fl * HA0, 1 BF1, 6 1, 6 HA0, 1 * StädteRegion Aachen * * * */** # ! ( 81 BD0, 9 VA, 2 SB2 Anschlußblatt 2 Fl * 2 Ms * Rs * SB2 HA0, 1 BF1, 6 BD0, 9 VB1 155 # # ! ( SB5 HA0, 1 Dg HN1 FF3, 2 " ) Do SB2 VF0 ! ( Hs v BD0, 8 HM1, 2 VA, 2 Rs * Anschlußblatt 4 SC11 SC11 BD0, 8 " ) Gr * BF1, 6 EB0, 1 # BF1, 6 SE0 Gs v Gl Ga v Hs v Ht S vs Sr Ws Gelbspötter Girlitz Goldammer Haussperling Hohltaube Star Sumpfrohrsänger V Nahrungsgast Do Buntspecht Dorngrasmücke Gartengrasmücke Dohle Status Umweltverträglichkeitsstudie zum Radschnellweg Aachen - Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen V V V VS Wiesenschafstelze Biotoptypen, Fauna Maßstab: Anlage: 1 : 5.000 Karte 1, Blatt 4 von 5 Auftraggeber: StädteRegion Aachen Hinweis: bearbeitet: gezeichnet: erstellt: Projekt Nr.: Rademacher Niehaus 29.05.2015 14-039 Stand: UVS Datei: 1_Biotoptypen_Fauna.mxd Zollernstraße 10 52070 Aachen * planungsrelevanten Arten Fl * # blatt 2 Bluthänfling Status BF1, 6 HA0, 1 # SB5 VB1 BF3, 8 SB2 eich 2 Teilber Ba h SB2 HM0, 2 Bh v Bs Dg Gg Konzept */** weitere wertgebende Vogelarten HM0, 2 SB2 Blatt 1 Status BF2, 6 Dg att 3 Mehlschwalbe Neuntöter Rauchschwalbe Saatkrähe Steinkauz Nt * Rs * Sk * St */** HM0, 1 VF0 HM0, 2 SB2 Grünspecht Kiebitz Mäusebussard Mb */** SB2 HM0, 2 SB2 Feldlerche Fl * Gs ** Kb */** BF1, 6 SB2 SB2 Brutkolonie ** streng geschützte Arten V Art der Vorwarnliste NRW ( 2008 ) S dank der Schutzmaßnahmen gleich / geringer / nicht mehr gefährdet SCHMELZER Die Ingenieure Wasser Umwelt Verkehr Gartenstraße 38 52249 Eschweiler Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15 post@schmelzer-ingenieure.de # Legende Biotoptypen Garten/ Streuobstwiese Wälder, Feldgehölze AA0, 43 AA4, 22 HK3, 2 HK3, 1 HJ0, 2 HJ0, 1 HS0 Buchenwald, starkes Baumholz (lrt 100) Buchen-Mischwald mit Nadelbaumarten (lrt 70) AC0, 40 Erlenwald, mittl. Baumholz (lrt 100) Pappelmischwald mit Erle AF1, 4 AJ0, 4 Fichtenwald, mittl. Baumholz (lrt 30) BA1, 40/42 Feldgehölz, mittl. Baumholz (lrt 100) BA3, 40 Flächiges Kleingehölz im Siedlungsraum mittl. Baumholz (lrt 100) Gebüsch, Strauchgruppe (lrt 70) Hecke, mehrreihig, mit/ ohne Überhälter (lrt 100) Hecke, einreihig, mit/ ohne Überhälter (lrt 100) BD0, 8 SB2ac VA, 3 VF0 SB2ac SB2 VF0 HV3 SC2 SB2ac BD0, 9 BD0, 9 1 BD0, 7 BE0, 8 BF1, 7 BF1, 6 BF2, 8 BF2, 7 BF2, 6 BF2, 2 Hecke, einreihig, geschnitten (lrt 100) Ufergehölz, mittleres Baumholz (lrt 100) Baumreihe, starkes Baumholz (lrt 90) Baumreihe, mittleres Baumholz (lrt 90) Baum-, Gehölzgruppe, Uraltbaum (lrt 90) Baum-, Gehölzgruppe, starkes Baumholz (lrt 90) BF3, 8 VA, 3 Einzelbaum, Uraltbaum BHD > 100 cm Straßenbegleitgrün mit Gehölzbestand VF0 SB2 EB0, 2 ! (2 HK3, 2 BD0, 9 SD6 Grünanlage < 2 ha, strukturarm, o. Baumbestand Grünanlage < 2 ha, strukturreich, m. Baumbestand Park, strukturreich mit altem Baumbestand HR0, 2 Friedhof, < 2 ha, strukturreich mit Baumbestand Spielplatz, unversiegelt Ballsportplatz, unversiegelt SP3 SL0 SL0 SB2 VB3 3 AA4, 22 4 BD0, 8 EE0 KB0, 2 FN0, 2 ! ( ! ( HA0, 1 " ) ) " 2 KB0, neo 4 BD0, 9 Teil ber eich 4 Hs v SB2 Tieflandbach, naturnah (FFH-LRT, § 62 Biotop) Tieflandbach, bedingt naturnah Tieflandbach, bedingt naturfern Graben, bedingt naturnah Graben, bedingt naturfern Kleingewässer, bedingt naturnah Gräfte, bedingt naturfern HK3, 1 6 ! ( SB2 5 BD0, 9 BA1, 40 ! ( SB2 7 ! ( VF0 BD0, 9 (8SB2 ! (9 yEE0, 2 ! 10 ! ( EC1, 1 11 12 13 ! ( ! ( ! ( 14 ! ( 15 ( 21 ! HK3, 1 ! ( BD0, 9 16 ! ( 17 ! ( BA1, 42 18 ! ( BD0, 8 BA1, 40 19 20 ! (! ( yEE0 EC1, 1 EE0 EB0, 2 EB0, 1 EA0, 2 EA0, 1 EA3 BF2, 6 EA0, 2 BD0, 8 EA0, 2 26 ( 28! ( 29! ! ( 31 ! ( SB2 ! 30 ( 32 ! ( 33 ! ( 45 y z 32 L2 54 55 ! ( ! ( 5657 ! ( ! ( ( !! (! 62 ( ! ( Abschn HN1 HJ0, 1 HA0, 1 HJ0, 2 VF0 SB2 SB2 SB2 EA0, 2 VA, 2 zFM5, 5 BE0, 8 HA0, 1 SB2 VF0 SB2 VA, 2 VF0 VA, 3 SB2 Feldlerche Grünspecht Kiebitz Mäusebussard Mb */** Ms * Tunnel 3 Bachunterführung (früher begehbar) SB5 Landwirtschaftliche Hof- und Gebäudefläche SC2 SC11 SC14 SD6 SD7 Gewerbe-, Lagergebäude Gewerbe- und Industrieflächen Gärtnerei, versiegelte Flächen Bildungsstätte Hochschule, Universität Mehlschwalbe Neuntöter Rauchschwalbe Saatkrähe Steinkauz Nt * Rs * Sk * St */** Nahrungsgast / Status * ** */** */** Gr * Rw * Sb */** Tf */** 37 38 39 40 41 42 43 Brutvogel/Brutverdacht Würselen BA1, 40 Bh v Bs Dg Gg Bluthänfling Gs v Gl Ga v Hs v Ht S vs Sr Ws Gelbspötter Girlitz Goldammer Haussperling Hohltaube Star Sumpfrohrsänger Blatt 1 Status * */** */** Konzept */** StädteRegion Aachen Status V Nahrungsgast Do Buntspecht Dorngrasmücke Gartengrasmücke Dohle Status Umweltverträglichkeitsstudie zum Radschnellweg Aachen - Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen V V V VS Wiesenschafstelze Biotoptypen, Fauna Maßstab: Anlage: 1 : 5.000 Karte 1, Blatt 5 von 5 Auftraggeber: StädteRegion Aachen Hinweis: 69 ! ( 70 ! ( ( 72 ! 71 VF0 SE0 ! ( Graureiher Rohrweihe Sperber Turmfalke Durchzügler * * * */** HD3 5 D ) " 6 D ) " Blatt 4 * 67 ! ( 68 ! ( Blatt 3 weitere wertgebende Vogelarten Anschlußblatt 4 BA1, 40 SB2 Brutkolonie Fl * Gs ** Kb */** VF0 SB2 VB7, 1 EE0 Gewerbliche Gebäude/ Flächen streng geschüzte und planungsrelevante Vogelarten + $ BA1, 40HN1 EA0, 2 VF0EA0, 2 EA0, 2 versiegelte Straßen-/ Wegefläche Parkplatz, versiegelt Bahnlinie VF0 HV3 HD3 Brutvogel/Brutverdacht Tunnel 4 Fußgängerunterführung SB2BD0, 8 Gebäude 1- bis 3-stöckige Wohnbebauung 4- bis 8-stöckige Wohnbabauung Tierarten mit besonderer Bedeutung BA1, 40 itt 5 4 Teilbereich ( ! (! ! ( 66 ! ( 63 64 65 Schotterweg teilversiegelter Weg, Fahrspuren Schotter Ballsportplatz Schotter/ Kunstrasen Parkplatz, Schotter VB1 VB3 SC1 Blatt 2 SB5 Abs chn itt 6, Va riante A 58 59 60 61 teilversiegelte Flächen Anteil an lebensraumtypischen Gehölzen 0-30 % Anteil Nitrophyten >50-75 % neo4 Tunnel 2 Fußgängerunterführung (beleuchtet) 36 ! ( ! ( ( ! (! 44 ! ( EE0 Fußgänger-/Bachunterführung Biotoptyp ist nach § 62 LG NRW geschützt Biotoptyp ist als FFH-LRT und nach § 62 LG NRW geschützt Anteil an lebensraumtypischen Gehölzen 90-100 % Anteil an lebensraumtypischen Gehölzen 50-70 % lrt 100 lrt 70 lrt 30 22 ! ( EA0, 2 24 ! ( KB0, 2 23 25 ! ! ( ( 27 ! ( BD0, 8 35 ! ( 51 ! ( EE0 VF0 53 ! ! 52 BA1, 40 ( ( Untersuchungsraum Fauna Hinweis: 34 HM1, 2 Grenze Deutschland / Niederlande Blatt 5 4 " ) ! ( VB7, 1 ! ( 3 ) SP3 BA1, 40 " ! (! ( ( AC0, 40 ! ! ( Grenzen Verkehrswege/ Parkplätze Grünlandbrache, gut ausgeprägt (§ 62 Biotop) Nass- und Feuchtwiese, mittl. Ausprägung Grünlandbrache Intensivmähweide, mäßig artenreich Intensivmähweide, artenarm Mähwiese, mäßig artenreich Mähwiese, artenarm Feldgras BD0, 8BD0, 8 46 47 48 49 50 Brückenbauwerk BD0, 8 HK3, 2 HR0, 2 Ausbau selbstständig geführt oder Wirtschaftsweg Untersuchungsraum UVS Lagerplatz, unversiegelt Ver- und Entsorgungsanlage unversiegelter Weg Grasweg, unversiegelt Wirtschaftsgrünland FN0, 2 1 BA1, 40 Feuchter Saum/ Hochstaudenflur, neo4 Trockener Saum/ Hochstaudenflur, neo4 Trockener Saum/ Höckerlinie Straßenbegleitgrün ohne Gehölzbestand unversiegelte Flächen HN1 SB2 SB2ac Tunnel 1 Bachunterführung BD0, 9 KB0, 2 Neu-/Ausbau straßenbegleitend Siedlungsflächen/ Wohngebiete FM5, 3 FN0, 3 FN0, 2 FD0, 3 FF3, 2 EA0, 2 HA0, 1 auf vorhandender Fahrbahn Acker, intensiv Ackerbrache Gartenbaubetrieb, Fläche unversiegelt Stadtgrenze Herzogenrath zFM5, 5 FM5, 4 HK3, 2 BD0, 9 BF2, 6 KA0, 2 KB0, 2 KB0/ VF0 VA, 2 HV4 Kleingewässer, Teiche HD3 ! ( Reptilienblech entwendet Säume/ Hochstaudenflur HT3 SE0 VB7, 1 VB2 HM0, 1 HM0, 2 HM1, 2 SB2 Bs Reptilienblech VF0 BA1, 40 Mb */** Nisthilfe Eulen Park/ Grünanlage/ Friedhof SB2 BD0, 8 HS0 Horstbaum Neubau selbstständig geführt Baum-, Gehölzgruppe, mittleres Baumholz (lrt 90) Baum-, Gehölzgruppe, mittl. Baumholz (lrt 30) ! ( BD0, 8 HA0, 1 HB0, 2 SC14 Höhlenbaum mit lfd. Nummerierung ( Beschreibung s. UVS Anl.13 ) Planung Acker Hecken, Baumreihen, Einzelbäume BB0, 3 BD0, 9 Streuobstwiese, Obstbäume 10-30 Jahre Streuobstwiese, Obstzbäume < 10 Jahre Ziergarten m. überw. heim. Gehölzen Ziergarten, naturfern Kleingartenanlage, Grabeland 150 ! ( (H ! (N ! 1 ) " 1 ) " D Flugbewegung; nahrungssuchende Individuen AJ0, 4 Mb */** Anschlußblatt 5 bearbeitet: gezeichnet: erstellt: Projekt Nr.: Rademacher Niehaus 29.05.2015 14-039 Stand: UVS Datei: 1_Biotoptypen_Fauna.mxd Zollernstraße 10 52070 Aachen * planungsrelevanten Arten ** streng geschützte Arten V Art der Vorwarnliste NRW ( 2008 ) S dank der Schutzmaßnahmen gleich / geringer / nicht mehr gefährdet SCHMELZER Die Ingenieure Wasser Umwelt Verkehr Gartenstraße 38 52249 Eschweiler Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15 post@schmelzer-ingenieure.de Fl * 32 r AL-AC-0048 # ND-010 LB-094 ! ( ! ( Dg Anschlußblatt 2 " ) A3 e ilb Te Mb */** auf vorhandender Fahrbahn Bedeutung und Empfindlichkeit Neu-/Ausbau straßenbegleitend Ausbau selbstständig geführt oder Wirtschaftsweg sehr hoch Fl * ! ( " ) re Hs v " )T " ) Do ich eilb e Gr * 3 A9 Hs v lb ste ! ( Hs v St */** Tf */** h2 Brückenbauwerk hoch Fl * # Mb */** Rs * " )# reic DE-5102-301 ACK-021 Grenzen Grenze Deutschland / Niederlande mittel/ hoch (erhöhte Bedeutung/ Empfindlichkeit wg. bes. Artvorkommen) Stadtgrenze Untersuchungsraum UVS nachrangig/ hoch (erhöhte Bedeutung/ Empfindlichkeit wg. bes. Artvorkommen) # Rs * Sc hö na ue r Am h ac Ba ch ! ( GLB 2.4-102 Neubau selbstständig geführt hoch/ sehr hoch (erhöhte Bedeutung/ Empfindlichkeit wg. bes. Artvorkommen) Sk * A2 Gs ** Planung Biotope - Lebensräume für Tiere und Pflanzen # Fl * Fl * A4 Do ND-733 Legende Hs v Rs * # Fl * " ) Gr * # Ms * Fl * Rs * Fl * # # # Bs # ! ( L2 Fl * Fl * Te ilb e t7 Gs ** reich 2 Dg Gl ( ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ! ( ! Anschlußblatt 1 ( !! ( # bsc hn it Untersuchungsraum Fauna mittel bs A GB-5102-002 3 m Wur Bahn it t n ch nachrangig/ mittel (erhöhte Bedeutung/ Empfindlichkeit wg. bes. Artvorkommen) nachrangig flute Vor Richterich r G ße Gro e ass Tierarten mit besonderer Bedeutung streng geschüzte und planungsrelevante Vogelarten streng geschüzte und planungsrelevante Vogelarten Brutvogel/Brutverdacht e + $ it t chn Abs Nt * Rs * Sk * St */** LSG-5102-0001 Die pku ch B a hlb nte aria 2, V nte A $ + # ch ba ild W Gr * ! ( */** en V Nahrungsgast Do Status Dohle W ur m Gelbspötter Girlitz Goldammer Haussperling Hohltaube Star Sumpfrohrsänger V V V VS Wiesenschafstelze irch chk Ho ser rS Blatt 2 Vo rflu te Potenzieller Lebensraum für Amphibien 2 L 260 * */** */** * planungsrelevanten Arten ** streng geschützte Arten V Art der Vorwarnliste NRW ( 2008 ) S dank der Schutzmaßnahmen gleich / geringer / nicht mehr gefährdet oer ch ba it t chn Abs ild W Graureiher Rohrweihe Sperber Turmfalke Buntspecht Dorngrasmücke Gartengrasmücke Hinweis: Bs Status Bluthänfling ND-541 A1 * * * * */** */** Gr * Rw * Sb */** Tf */** Status Talbothbach " ) # ich 1 Ba h n er e Teilb StädteRegion Aachen gepl. Brückenbauwerk Schloßparkstraße L = ca. 70 m Gs v Gl Ga v Hs v Ht S vs Sr Ws Bs Mb */** Mehlschwalbe Neuntöter Rauchschwalbe Saatkrähe Steinkauz Brutvogel/Brutverdacht Sk * LSG-5102-0001 * ** */** Durchzügler weitere wertgebende Vogelarten Bh v Bs Dg Gg ! ( Feldlerche Grünspecht Kiebitz Mäusebussard isiefe n aria 2, V it t chn Abs Laurensberg Mb */** Ms * Nahrungsgast / Status Rethe ND-672 Fl * Gs ** Kb */** Vorfluter Berger Heid A 4 E 314 Brutkolonie Kleingewässer bedingt naturnah/ Gräfte bedingt naturfern A Mb */** ACS-004 # gepl. Brückenbauwerk Toledoring L = ca. 320 m Potenzieller Lebensraum für Reptilien Blatt 1 ! ( Bs Gs ** R1 Untersuchungsraum Reptilien (Lage der Reptilienbleche) # hn Ba Faunistische Funktionsbeziehungen Flugbewegung; nahrungssuchende Individuen Konzept StädteRegion Aachen Schutzgebiete und Festsetzungen aus dem Landschaftsplan Natura 2000 FFH-Gebiet Naturschutzgebiet (NSG) Aachen Gesetzlich geschütztes Biotop (GB) ACS-004 Ab sc LSG-5102-0001 B 1a Gesetzlich geschütztes Biotop (GB) hn i tt Umweltverträglichkeitsstudie zum Radschnellweg Aachen - Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen Naturdenkmal (ND) 1 Geschützter Landschaftsbestandteil (GLB) Naturnaher Lebensraum (LB) ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( Maßstab: Anlage: 1 : 10.000 Karte 2, Blatt 1 von 2 Rademacher Niehaus erstellt: Projekt Nr.: 27.02.2015 14-039 Stand: UVS Datei: 2_Tiere_Pflanzen.mxd Gesetzlich geschütze Allee (AL) Landschaftsschutzgebiet (LSG) Paub Tiere und Pflanzen bearbeitet: gezeichnet: Auftraggeber: StädteRegion Aachen Zollernstraße 10 52070 Aachen ach Zweckbestimmung für Brachflächen SCHMELZER Die Ingenieure Wasser Umwelt Verkehr ach nisb n a Joh Gartenstraße 38 52249 Eschweiler Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15 post@schmelzer-ingenieure.de Legende Planung Wurm Biotope - Lebensräume für Tiere und Pflanzen auf vorhandender Fahrbahn Bedeutung und Empfindlichkeit Neu-/Ausbau straßenbegleitend Ausbau selbstständig geführt oder Wirtschaftsweg sehr hoch Neubau selbstständig geführt hoch/ sehr hoch (erhöhte Bedeutung/ Empfindlichkeit wg. bes. Artvorkommen) Brückenbauwerk hoch Grenzen Grenze Deutschland / Niederlande mittel/ hoch (erhöhte Bedeutung/ Empfindlichkeit wg. bes. Artvorkommen) Stadtgrenze Untersuchungsraum UVS nachrangig/ hoch (erhöhte Bedeutung/ Empfindlichkeit wg. bes. Artvorkommen) mittel Broicher Bach Untersuchungsraum Fauna / Ruifer Bach nachrangig/ mittel (erhöhte Bedeutung/ Empfindlichkeit wg. bes. Artvorkommen) Herzogenrath nachrangig Mb */** Bs ! ( Hundforterb GB-5102-006 enden GB-5102-044 R1 GLB-2.4-22 R2 GB-5102-007 Hs v Tierarten mit besonderer Bedeutung streng geschüzte und planungsrelevante Vogelarten streng geschüzte und planungsrelevante Vogelarten GB-5102-009 GB-5102-005 + $ Brutkolonie Nahrungsgast / Status Durchzügler eich 4 GB-5102-404 Brutvogel/Brutverdacht Fl * Gs ** Kb */** Teil ber GB-5102-048 GB-5102-046 Mb */** Ms * L2 32 GB-5102-008 LSG-5102-0001 Nt * Rs * Sk * St */** GB-5102-034 R4 LSG-2.2-2 ACK-091 R3 Feldlerche Grünspecht Kiebitz Mäusebussard * ** */** Mehlschwalbe Neuntöter Rauchschwalbe Saatkrähe Steinkauz * * * * */** nte A Fl * Fl * nt e 7B Fl * ! ( Ga v Fl * # * Rw */** 3 ! ( ! ( ! ( Horbach # Ms * LB 100 # (! !! ( ( Rs * Bs ! !( ( ACK-021 Potenzieller Lebensraum für Amphibien Kleingewässer bedingt naturnah/ Gräfte bedingt naturfern A Untersuchungsraum Reptilien (Lage der Reptilienbleche) Faunistische Funktionsbeziehungen Ht h bac Hor Kohlscheid Naturschutzgebiet (NSG) Ms * Hs v ACK-022 Gesetzlich geschütztes Biotop (GB) GLB-2.4-18 # " )! ( Hs v Mb */** # Do Dg Gs v Ga v ( ! (! ! ( ! ( ! (! ( ! ! ( (! ( ! ( ! ( ! ( ( ! ( ! (! ! ( n Ba h 2 AL-AC-0048 32 # ND-010 Tiere und Pflanzen LB-094 ! ( ! ( Dg Anschlußblatt 2 Fl * " ) " ) Do ND-733 Hs v Rs * A4 A3 Fl * Gr * # Ms * Fl * Rs * Fl * Maßstab: Anlage: 1 : 10.000 Karte 2, Blatt 2 von 2 bearbeitet: gezeichnet: Rademacher Niehaus erstellt: Projekt Nr.: 27.02.2015 14-039 Stand: UVS Datei: 2_Tiere_Pflanzen.mxd Gesetzlich geschütze Allee (AL) Landschaftsschutzgebiet (LSG) Auftraggeber: StädteRegion Aachen Zollernstraße 10 52070 Aachen Zweckbestimmung für Brachflächen SCHMELZER Die Ingenieure Wasser Umwelt Verkehr Gartenstraße 38 52249 Eschweiler Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15 post@schmelzer-ingenieure.de # # # Fl * # ! ( Bs h2 Fl * # t7 Fl * L2 Gs ** ( ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ! ( ! Dg Gl eic Teilber Fl * Dg Dg ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( Dg Dg Ab sch n it Mb */** ! ( Dg Sr Naturnaher Lebensraum (LB) ich Dg Anschlußblatt 1 Geschützter Landschaftsbestandteil (GLB) Hs v Dg Dg Nt * Naturdenkmal (ND) LB-088 Dg Bs Ga v Umweltverträglichkeitsstudie zum Radschnellweg Aachen - Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen 7 ! (! ( ! (! ( ! ( h ac ulb it t chn Abs A7 A8 Bh v Dg Gs ** Gs v Hs v a ink Ste StädteRegion Aachen Schutzgebiete und Festsetzungen aus dem Landschaftsplan A5 Hs v Ms * Konzept Natura 2000 FFH-Gebiet ( ! ( ! Ms * Hs v Flugbewegung; nahrungssuchende Individuen Gesetzlich geschütztes Biotop (GB) Fl * Blatt 2 LSG-2.2-1 re Fl * GB-5102-010 A6 Hs v S v VS Potenzieller Lebensraum für Reptilien Te ilb e A Hs v Ga v # te 7 ! ( Rs * V V GB-5102-011 GB-5102-026 euch Dg Dg Rs * GLB-2.4-5 Sb */** Abschnitt 4 # Mb */** ich ( !! ( Gg Mb */** Gs ** Hs v S v V Wiesenschafstelze R1 Fl * Dg Fl * ! ( ! ( ( ! (! Dohle Blatt 1 DgHs v Bh v Gelbspötter Girlitz Goldammer Haussperling Hohltaube Star Sumpfrohrsänger Do ter H of ! ( Ms * Fl * an Fl * Gs v Gl Ga v Hs v Ht S vs Sr Ws V Status Buntspecht Dorngrasmücke Gartengrasmücke # i Var ! ( Fl * re # ! ( Ws Bluthänfling Nahrungsgast R7 GLB-2.4-2 ter G Gr * Fl * Te ilb e Fl * Ga v " ) Tf */** Bh v Bs Dg Gg Status * planungsrelevanten Arten ** streng geschützte Arten V Art der Vorwarnliste NRW ( 2008 ) S dank der Schutzmaßnahmen gleich / geringer / nicht mehr gefährdet DE-5102-301 Vorf lu ! ( Fl * # " )" ) ! ( */** Hinweis: GB-5102-040 R8 R9 * */** */** GLB-2.4-3 er Heyder Fe ld Ws ! ( Hs v Mb */** GB-5102-047 Nebenvorflut ! ( GLB-2.4-5 Fl * # Fl * Dg # Mb */** Würselen Hs v Fl * # ! ( Dg Fl * ! ( ich 4 Fl * Abs chn it t Abschn it t ACK-023 AL-AC-9005 GLB-2.4-4 Hs v er e Teilb Va ria R6 GLB-2.4-6 Variante B Kb */** # ) ! ( " Tf */** Kb */** Fl * Fl * ! ( ( ! ( ! ( ! # Rs * ! ( Dg 5 6, Varia ch Fro hnr ath e r Ba " ) # # ! (! ( Hs v N R5 . .N rm Wu Fl * H 6, Abschnitt er ut rfl o V ld Fe r de ey Gr * Fl * Dg LSG-2.2-1 # ! ( Bh v h ac Graureiher Rohrweihe Sperber Turmfalke weitere wertgebende Vogelarten Brutvogel/Brutverdacht b om Kr */** Gr * Rw * Sb */** Tf */** Status Anschlußblatt 1 32 nit t 7 L2 bsc h 0159 « ¬ « ¬ « ¬ 7 7 1 AA 045d « ¬ 3 « ¬ 7 « ¬ Legende 7 « ¬ 7 Anschlußblatt 2 « ¬ 1 « ¬ Bodentypen « ¬ 2 7 « ¬ « ¬ 3 « ¬ « ¬ 7 7 « ¬ 2 10 « ¬ 1 « ¬ 1 Typische Parabraunerde 2 Pseudogley-Braunerde 3 Typische Parabraunerde z. T. Pseudogley - Parabraunerde 4 Typischer Ranker/ Lockersyrosem 5 Typische Braunerde 6 Typische Braunerde z. T. Pseudogley - Braunerde 7 Typisches Kolluvium, z. T. peudovergleyt 8 Auengley - Brauner Auenboden 9 Typische Rendzina 2718 1 « ¬ 10 « ¬ 1 Bahn bs A t ni h c t3 « ¬ 10 Typischer Gley/ Gley Kolluvium z. T. Braunerde Gley 11 anthropogen überprägte Böden 1 Richterich Bodenfunktion und Schutzwürdigkeit « ¬ 3 A 4 E 314 ch Abs ¬ « « ¬ 3 7 2 nitt ch Abs , Va « ¬ 1 t rian 2 nitt « ¬ 5 t rian eA « « ¬ ¬ 5 Ba h n 7 gepl. Brückenbauwerk Schloßparkstraße L = ca. 70 m « ¬ 3 ¬ « « ¬ ¬ « « ¬ StädteRegion Aachen Archivfunktion für die Naturgeschichte - sehr hoch B5 Biotopentwicklungspotenzial - sehr hoch B4 Biotopentwicklungspotenzial - hoch B3 Biotopentwicklungspotenzial - mittlel Na5 Bedeutung für den Naturhaushalt - sehr hoch Na4 Bedeutung für den Naturhaushalt - hoch Na3 Bedeutung für den Naturhaushalt - mittel Na2 Bedeutung für den Naturhaushalt - gering Na1 Bedeutung für den Naturhaushalt - sehr gering eB , Va Laurensberg A5 5 7 « ¬ Altlastenverdachtsflächen 2 1 5 « ¬ 0174 Altlastenverdachtsflächen 2695 nachrichtlich erfasste Flächen 10 « ¬ 7 Blatt 2 « ¬ 3 ¬ « « ¬ L 260 7 « ¬ 3 « ¬ Bodendenkmäler 2 nitt « ¬ 10 3 ch Abs Bahndamm AC 0174 Bodendenkmäler Toledoring 10 gepl. Brückenbauwerk Toledoring L = ca. 320 m ¬ « « « ¬ ¬ 3 10 Bergbauliche Informationen 11 Blatt 1 bergbauliche Betriebsflächen (Bergaufsicht beendet) « ¬ hn Ba 4 « ¬ 9 Tagesöffnungen (Schacht, Lichtloch) Tagesbrüche Konzept AA 004 « ¬ 9 Planung ¬ «« ¬ « ¬ 7 3 StädteRegion Aachen auf vorhandender Fahrbahn Neu-/Ausbau straßenbegleitend 3 Ausbau selbstständig geführt oder Wirtschaftsweg Neubau selbstständig geführt « ¬ 5 Brückenbauwerk Aachen « ¬ « ¬ 4 Grenzen Ab sc 7 « ¬ 5 B 1a hn it t Grenze Deutschland / Niederlande Umweltverträglichkeitsstudie zum Radschnellweg Aachen - Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen Stadtgrenze Untersuchungsraum UVS 1 Boden - Bestand « ¬ 11 ¬ « « ¬ 11 3 « ¬ 7 erstellt: Projekt Nr.: 27.02.2015 14-039 Stand: UVS Datei: 3_Boden_Bestand.mxd ße « ¬ 1 : 10.000 Karte 3, Blatt 1 von 2 Rademacher Niehaus tra 9 Maßstab: Anlage: S he « ¬ sc mi rö 5 bearbeitet: gezeichnet: Auftraggeber: StädteRegion Aachen Zollernstraße 10 52070 Aachen SCHMELZER Die Ingenieure Wasser Umwelt Verkehr Gartenstraße 38 52249 Eschweiler Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15 post@schmelzer-ingenieure.de Legende Bodentypen ¬ « « ¬ 1 Typische Parabraunerde 2 Pseudogley-Braunerde 3 Typische Parabraunerde z. T. Pseudogley - Parabraunerde 4 Typischer Ranker/ Lockersyrosem 5 Typische Braunerde 6 Typische Braunerde z. T. Pseudogley - Braunerde 7 Typisches Kolluvium, z. T. peudovergleyt 8 Auengley - Brauner Auenboden 9 Typische Rendzina 6 AC 138 7 1555 « ¬ 1 Herzogenrath « ¬ 1 « ¬ 6 « ¬ 10 Typischer Gley/ Gley Kolluvium z. T. Braunerde Gley 11 anthropogen überprägte Böden 7 ¬ « ¬ « « ¬ « ¬ « ¬ « ¬ 6 0133 1 0166 0304 1 7 Bodenfunktion und Schutzwürdigkeit 0305 1 1 « ¬ 32 5 « « ¬ ¬ 1 L2 7 0306 0337 « « ¬ ¬ « ¬ 1 5 A5 Archivfunktion für die Naturgeschichte - sehr hoch B5 Biotopentwicklungspotenzial - sehr hoch B4 Biotopentwicklungspotenzial - hoch B3 Biotopentwicklungspotenzial - mittlel Na5 Bedeutung für den Naturhaushalt - sehr hoch Na4 Bedeutung für den Naturhaushalt - hoch Na3 Bedeutung für den Naturhaushalt - mittel Na2 Bedeutung für den Naturhaushalt - gering Na1 Bedeutung für den Naturhaushalt - sehr gering 8 « ¬ 11 nte A « ¬ 1 Abs ch Abschn it t 6, Abschnitt « ¬ Va ria nt e7 B « ¬ 7 0144 AC 0175 « ¬ 1 0146 Altlastenverdachtsflächen 0147 « ¬ « ¬ 1 2695 nachrichtlich erfasste Flächen « ¬ 7 3 « ¬ 2 AC 075 « ¬ 6 AC 074 Blatt 2 « ¬ Bodendenkmäler 3 « ¬ AC 0174 6 « ¬ Altlastenverdachtsflächen « ¬¬ « 1 0358 Bodendenkmäler AC 0174 1 0174 0145 1 0240 7 « ¬ Würselen 0346 Variante B « ¬ 1 5 nitt 5 6, Varia 7 0270 7 ¬ « « ¬ « ¬ « ¬ 2 1680 7 « ¬ « ¬ « ¬ 3 7 « ¬ 1709 1 1 1683 « ¬ Bergbauliche Informationen Blatt 1 bergbauliche Betriebsflächen (Bergaufsicht beendet) 1 AC 0174 1682 Tagesöffnungen (Schacht, Lichtloch) 1688 2692 i Var « ¬ 1688 7 0356 « ¬ röm 1 Konzept 0156 0299 2696 Planung « ¬ 1 0156 0155 « ¬ StädteRegion Aachen auf vorhandender Fahrbahn 2 Neu-/Ausbau straßenbegleitend Kohlscheid 0374 S he isc Ausbau selbstständig geführt oder Wirtschaftsweg 2510 2705 « ¬ Neubau selbstständig geführt 7 tr a 0355 ße ¬ « « ¬ Brückenbauwerk 7 ¬ « « ¬ « ¬ « ¬ 7 0340 2712 8 « ¬ 1 1 0314 Grenzen 1504 Grenze Deutschland / Niederlande 7 0423 Umweltverträglichkeitsstudie zum Radschnellweg Aachen - Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen Stadtgrenze Untersuchungsraum UVS 1 « ¬ AA 046 7 1500 « ¬ Boden - Bestand 7 « ¬ 7 1 « ¬ 1 Anschlußblatt 1 nit t 7 Maßstab: Anlage: 1 : 10.000 Karte 3, Blatt 2 von 2 bearbeitet: gezeichnet: Rademacher Niehaus erstellt: Projekt Nr.: 27.02.2015 14-039 Stand: UVS Datei: 3_Boden_Bestand.mxd 1462 Auftraggeber: StädteRegion Aachen 1496 Zollernstraße 10 52070 Aachen « ¬ 3 32 11 Ab sch 1503 7 nitt ¬ « « ¬ « ¬ 7 0159 « ¬ ¬ « « ¬ AA 045d ¬ « « « ¬ ¬ 7 1 7 SCHMELZER Die Ingenieure Wasser Umwelt Verkehr « ¬ ¬ « 7 1 L2 « ¬ 2 ch Abs AA 013 n A 1 2695 Ba h te 7 « ¬ « ¬ 1 Abschnitt 4 an Horbach Tagesbrüche 2693 2694 1465 7 1 1 « ¬ 7 « ¬ 2 « «¬ ¬ 2 7 Anschlußblatt 2 2718 Gartenstraße 38 52249 Eschweiler Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15 post@schmelzer-ingenieure.de Anschlußblatt 1 32 nit t 7 L2 bsc h 0159 AA 045d Legende Gesamtbedeutung - Boden Anschlußblatt 2 2718 Naturhaushalt (Bodenteilfunktion natürliche Bodenfruchtbarkeit, Wasserspeichervermögen, Filter- und Pufferfunktion)/ Biotopentwicklungspotenzial/ Archivfunktion für Naturgeschichte unter Berücksichtigung der Vorbelastung. sehr hoch m rö isc S he hoch tr a ße mittel gering Vorbelastung Bahn c bs A it t n h 3 sehr hoch (Naturbelassenheit, Stufe 1; z. B. Altlastenverdachtsflächen) hoch (Naturbelassenheit Stufe 2 - 3; versiegelte und teilversiegelte Flächen) mittel (Naturbelassenheit Stufe 4; z. B. Sportanlagen, Friedhöfe etc.) Richterich Bergbauliche Informationen bergbauliche Betriebsflächen (Bergaufsicht beendet) A 4 E 314 ch Abs Tagesöffnungen (Schacht, Lichtloch) Tagesbrüche 2 nitt , Va ch Abs Altlastenverdachtsflächen t rian , Va eB 2 nitt t rian Laurensberg 0174 Altlastenverdachtsflächen 2695 nachrichtlich erfasste Flächen eA Bodendenkmäler Ba h n gepl. Brückenbauwerk Schloßparkstraße L = ca. 70 m AC 0174 Bodendenkmäler StädteRegion Aachen Planung auf vorhandender Fahrbahn Neu-/Ausbau straßenbegleitend Ausbau selbstständig geführt oder Wirtschaftsweg Neubau selbstständig geführt ch Abs Bahndamm Brückenbauwerk 2 nitt L 260 Blatt 2 Grenzen Toledoring Grenze Deutschland / Niederlande Stadtgrenze gepl. Brückenbauwerk Toledoring L = ca. 320 m Untersuchungsraum UVS Blatt 1 hn Ba Konzept AA 004 StädteRegion Aachen Aachen Ab sc B 1a hn it t 1 Umweltverträglichkeitsstudie zum Radschnellweg Aachen - Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen Boden - Bewertung sc mi rö Maßstab: Anlage: 1 : 10.000 Karte 4, Blatt 1 von 2 ra St he ße Auftraggeber: StädteRegion Aachen bearbeitet: gezeichnet: Rademacher Niehaus erstellt: Projekt Nr.: 27.02.2015 14-039 Stand: UVS Datei: 4_Boden_Bewertung.mxd Zollernstraße 10 52070 Aachen SCHMELZER Die Ingenieure Wasser Umwelt Verkehr Gartenstraße 38 52249 Eschweiler Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15 post@schmelzer-ingenieure.de Legende Gesamtbedeutung - Boden Naturhaushalt (Bodenteilfunktion natürliche Bodenfruchtbarkeit, Wasserspeichervermögen, Filter- und Pufferfunktion)/ Biotopentwicklungspotenzial/ Archivfunktion für Naturgeschichte unter Berücksichtigung der Vorbelastung. sehr hoch hoch mittel AC 138 gering 1555 Vorbelastung Herzogenrath sehr hoch (Naturbelassenheit, Stufe 1; z. B. Altlastenverdachtsflächen) hoch (Naturbelassenheit Stufe 2 - 3; versiegelte und teilversiegelte Flächen) mittel (Naturbelassenheit Stufe 4; z. B. Sportanlagen, Friedhöfe etc.) 0133 0166 Bergbauliche Informationen 0304 0305 bergbauliche Betriebsflächen (Bergaufsicht beendet) Tagesöffnungen (Schacht, Lichtloch) L2 32 Tagesbrüche 0306 0337 Abs ch Abschn it t 0174 Altlastenverdachtsflächen 2695 nachrichtlich erfasste Flächen Bodendenkmäler nitt 5 6, Varia nte A Altlastenverdachtsflächen AC 0174 Bodendenkmäler 0144 AC 0175 Würselen 0146 0270 6, Abschnitt 0346 nt e7 0240 B auf vorhandender Fahrbahn 0145 Neu-/Ausbau straßenbegleitend Ausbau selbstständig geführt oder Wirtschaftsweg AC 075 Variante B Va ria Planung 0147 Blatt 2 Neubau selbstständig geführt Brückenbauwerk AC 074 0358 Grenzen Grenze Deutschland / Niederlande AC 0174 Stadtgrenze 1709 Untersuchungsraum UVS 1683 Blatt 1 1680 AC 0174 1682 1688 2692 1688 i Var 2694 Konzept 2693 1465 2695 te 7 Abschnitt 4 an Horbach A 0356 2696 0299 0156 StädteRegion Aachen 0156 Kohlscheid 0155 röm 0374 2705 S he isc 2510 0355 tr a Umweltverträglichkeitsstudie zum Radschnellweg Aachen - Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen ße 2712 0340 1504 0314 0423 Boden - Bewertung AA 046 1500 bearbeitet: gezeichnet: Rademacher Niehaus erstellt: Projekt Nr.: 27.02.2015 14-039 Stand: UVS Datei: 4_Boden_Bewertung.mxd AA 013 1462 7 nitt Anschlußblatt 1 n Auftraggeber: StädteRegion Aachen Zollernstraße 10 52070 Aachen 32 nit t 1496 Ba h Ab sch 1 : 10.000 Karte 4, Blatt 2 von 2 1503 7 0159 L2 ch Abs Maßstab: Anlage: SCHMELZER Die Ingenieure Wasser Umwelt Verkehr Gartenstraße 38 52249 Eschweiler Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15 post@schmelzer-ingenieure.de AA 045d Anschlußblatt 2 2718 32 7 L2 Anschlußblatt 1 nit t reich 2 bsc h 124606 010203199 Legende 124400 « ¬ Oberflächenwasser A4 Anschlußblatt 2 « ¬ Gesamtbedeutung / Empfindlichkeit (Naturnähe, Gewässergüte, Gewässerdynamik, Retentionsvermögen) A3 « ¬ A2 hohe Bedeutung Hauptterrassen des Rheinlandes Hauptterrassen des Rheinlandes Gewässerstrukturgüte - Katierung 2011-2013 (Gesamtbewertung von Sohle und Ufer nach dig. Stationierun gskarte GSK3C) Sc hö na u er Ba ch Amstelbach Gewässergüteklasse II-III (kritisch belastet) Belastung mit organischen, sauerstoffzehrenden Stoffen bewirkt kritischen Zustand. ba tel ms mittlere Bedeutung Wur m ch mäßig verändert A deutlich verändert c bs A Bahn it t hn 3 sehr stark verändert Hauptterrassen des Rheinlandes stark verändert rG flute Vor e roß se Ga s vollständig verändert Richterich Messstellen ¾ O ch Abs A 4 E 314 Pegelmesstelle 124801 Gewässergütemessstelle Linksrheinisches Schiefergebirge 2 nitt Fließgewässer / Überschwemmungsgebiet , Va ch Abs Vo rfl ut er Die t rian pku Fließgewässer Be rg er H a hlb eid e Überschwemmungsgebiet t rian ch , Va eB 2 nitt Laurensberg Herzogenrath_1 Stillgewässer A1 eA n Rethe Grundwasser Bedeutung / Empfindlichkeit Ba h n gepl. Brückenbauwerk Schloßparkstraße L = ca. 70 m h ac isiefe b ild W Talbothbach (Mengenmäßiger Zustand des Grundwasserkörper, 2007 - 2012, chemischer Zustand des Grundwasserkörpers 2007 - 2012) 124000 StädteRegion Aachen « ¬ A1 ¾ O hoch mittel Südlimburgische Kreidetafel 123821 Blatt 2 en Grundwasserkörper Abgrenzung der Grundwasserkörper er H Südlimburgische Kreidetafel rS oer s ch Abs L 260 Messstellen 2 nitt Vo rflu te ch ba ild W och kirc h gepl. Brückenbauwerk Toledoring L = ca. 320 m 010300594 010301288 Grundwassermesstelle Blatt 1 010300612 Südlimburgische Kreidetafel Planung 010409142 hn Ba 010409051 auf vorhandender Fahrbahn Neu-/Ausbau straßenbegleitend Konzept Ausbau selbstständig geführt oder Wirtschaftsweg Neubau selbstständig geführt Brückenbauwerk StädteRegion Aachen Nachrichtlich ¾ O kommunale Kläranlage Grenze Deutschland / Niederlande Stadtgrenze Aachen Untersuchungsraum UVS 010300570 Ab sc B 1a hn it t 1 Umweltverträglichkeitsstudie zum Radschnellweg Aachen - Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen Wasser Maßstab: Anlage: 1 : 10.000 Karte 5, Blatt 1 von 2 Auftraggeber: StädteRegion Aachen bearbeitet: gezeichnet: Rademacher Niehaus erstellt: Projekt Nr.: 27.02.2015 14-039 Stand: UVS Datei: 4_Wasser.mxd Zollernstraße 10 52070 Aachen SCHMELZER Die Ingenieure ch Pa isba ann h o J ub ac h Wasser Umwelt Verkehr Gartenstraße 38 52249 Eschweiler Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15 post@schmelzer-ingenieure.de Legende Wurm Oberflächenwasser Gesamtbedeutung / Empfindlichkeit (Naturnähe, Gewässergüte, Gewässerdynamik, Retentionsvermögen) hohe Bedeutung mittlere Bedeutung Herzogenrath_1 Herzogenrath_2 Gewässerstrukturgüte - Katierung 2011-2013 (Gesamtbewertung von Sohle und Ufer nach dig. Stationierun gskarte GSK3C) 125209 mäßig verändert 010000082 Broicher Bach / Ruifer Bach 124801 deutlich verändert Herzogenrath sehr stark verändert stark verändert n Hu d ben ter r o df vollständig verändert en Messstellen Hauptterassen des Rheinlandes Herzogenrath_1 Pegelmesstelle 124801 Gewässergütemessstelle L2 32 010301288 Fließgewässer / Überschwemmungsgebiet Fließgewässer Überschwemmungsgebiet bach Hauptterrassen des Rheinlandes nt e7 nitt 5 Stillgewässer A1 Linksrheinisches Schiefergebirge Grundwasser Bedeutung / Empfindlichkeit (Mengenmäßiger Zustand des Grundwasserkörper, 2007 - 2012, chemischer Zustand des Grundwasserkörpers 2007 - 2012) N. Würselen N. hoch mittel 160283 Variante B Va ria He ld Fe 6, Abschnitt r te flu r Vo er yd ¾ O Abs ch Krom Abschn it t Froh n rathe r Bac h 6, Varia nte A Wurm Gewässergüteklasse II (mäßig belastet) mäßige Verunreinigung und noch gute Sauerstoffversorgung 010300144 Südlimburgische Kreidetafel B Blatt 2 Grundwasserkörper Abgrenzung der Grundwasserkörper Messstellen 010203205 010301288 Grundwassermesstelle ¾ O ter H of Blatt 1 euch Planung Vorf luter G Nebenvorfluter Heyder Feld Hauptterrassen des Rheinlandes 125453 an te 7 A Brückenbauwerk Kohlscheid « ¬ h kommunale Kläranlage A5 Grenze Deutschland / Niederlande Stadtgrenze Untersuchungsraum UVS Hauptterassen des Rheinlandes ¬ « « ¬ Ste c lba au k n i StädteRegion Aachen Nachrichtlich ¾ O A6 bac Konzept Neubau selbstständig geführt « ¬ Hor Neu-/Ausbau straßenbegleitend Ausbau selbstständig geführt oder Wirtschaftsweg Abschnitt 4 i Var Horbach auf vorhandender Fahrbahn Umweltverträglichkeitsstudie zum Radschnellweg Aachen - Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen h Wasser A7 A8 ch Abs Maßstab: Anlage: n 32 Ba h L2 7 h2 Anschlußblatt 1 nit t Auftraggeber: StädteRegion Aachen eic Teilber 7 nitt Ab sch Rademacher Niehaus erstellt: Projekt Nr.: 27.02.2015 14-039 Stand: UVS Datei: 4_Wasser.mxd Zollernstraße 10 52070 Aachen SCHMELZER Die Ingenieure Wasser Umwelt Verkehr 124606 010203199 « ¬ A4 Anschlußblatt 2 1 : 10.000 Karte 5, Blatt 2 von 2 bearbeitet: gezeichnet: 124400 Gartenstraße 38 52249 Eschweiler Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15 post@schmelzer-ingenieure.de Anschlußblatt 1 32 nit t 7 L2 bsc h Legende Klimatische und lufthygienische Ausgleichsfunktion Anschlußblatt 2 Bedeutung/ Empfindlichkeit hohe Bedeutung ilb Te e er mittlere Bedeutung ich 3 er Ba ch geringe Bedeutung Sc hö na u Vorbelastungen ch lba e t ms hohe Wärmespeicherung durch versiegelte Flächen (Wohnflächen, Gewerbeflächen, Verkehrsflächen) A lufthygienisch belasteter Bereich an Landesstraßen/ Autobahn Bahn bs A t ni h c t3 Planung rG flute Vor eG roß e ass auf vorhandender Fahrbahn Neu-/Ausbau straßenbegleitend Ausbau selbstständig geführt oder Wirtschaftsweg Richterich Neubau selbstständig geführt Brückenbauwerk A 4 E 314 Nachrichtlich ch Abs Wald und Gehölzflächen Wohnflächen, Gewerbeflächen, Verkehrsflächen r Be Grenze Deutschland / Niederlande ch e eid a hlb rH ge pku , Va eB 2 nitt t rian Die , Va er ut rfl Vo 2 nitt ch Abs Oberflächenwasser Stadtgrenze t rian Laurensberg Untersuchungsraum UVS eA Ba h n gepl. Brückenbauwerk Schloßparkstraße L = ca. 70 m StädteRegion Aachen Wildbach oer s rS Vo rflu te 2 nitt L 260 er H ch Abs och kirc h en Blatt 2 gepl. Brückenbauwerk Toledoring L = ca. 320 m Blatt 1 hn Ba Konzept StädteRegion Aachen Umweltverträglichkeitsstudie zum Radschnellweg Aachen - Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen Aachen Ab sc B 1a hn it t 1 Klima/ Luft Bestand und Bewertung bearbeitet: gezeichnet: Rademacher Niehaus erstellt: Projekt Nr.: 27.02.2015 14-039 Maßstab: Anlage: Stand: UVS Datei: 6_Klima_Luft.mxd 1 : 10.000 Karte 6, Blatt 1 von 2 Auftraggeber: StädteRegion Aachen Zollernstraße 10 52070 Aachen SCHMELZER Die Ingenieure Pa ch isba ann h o J ub ac h Wasser Umwelt Verkehr Gartenstraße 38 52249 Eschweiler Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15 post@schmelzer-ingenieure.de Legende Wurm Klimatische und lufthygienische Ausgleichsfunktion Bedeutung/ Empfindlichkeit hohe Bedeutung mittlere Bedeutung geringe Bedeutung Vorbelastungen hohe Wärmespeicherung durch versiegelte Flächen (Wohnflächen, Gewerbeflächen, Verkehrsflächen) lufthygienisch belasteter Bereich an Landesstraßen/ Autobahn Herzogenrath Planung auf vorhandender Fahrbahn n be ter n de Neu-/Ausbau straßenbegleitend for nd Hu Ausbau selbstständig geführt oder Wirtschaftsweg Neubau selbstständig geführt Brückenbauwerk Wu rm Nachrichtlich L2 32 Wald und Gehölzflächen Oberflächenwasser Wohnflächen, Gewerbeflächen, Verkehrsflächen Grenze Deutschland / Niederlande bach Krom r te flu r Vo ld Fe nitt 5 N. Würselen N. 6, Abschnitt nt e7 Blatt 2 Variante B Va ria He er yd Untersuchungsraum UVS Abs ch Abschn it t Froh n rathe r Bac h 6, Varia nte A Stadtgrenze B ur W m Konzept te 7 A Abschnitt 4 an Nebenvorfluter Heyder Feld i Var Horbach Vorf luter G euch ter H of Blatt 1 Umweltverträglichkeitsstudie zum Radschnellweg Aachen - Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen h bac Hor ac ulb ka n i Ste h ch Abs bearbeitet: gezeichnet: Rademacher Niehaus erstellt: Projekt Nr.: 27.02.2015 14-039 Maßstab: Anlage: Stand: UVS Datei: 6_Klima_Luft.mxd 1 : 10.000 Karte 6, Blatt 2 von 2 n Zollernstraße 10 52070 Aachen 32 7 L2 Anschlußblatt 1 nit t Klima/ Luft Bestand und Bewertung Auftraggeber: StädteRegion Aachen Ba h 7 nitt Ab sch StädteRegion Aachen Kohlscheid SCHMELZER Die Ingenieure Wasser Umwelt Verkehr Gartenstraße 38 52249 Eschweiler Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15 post@schmelzer-ingenieure.de Anschlußblatt 2 32 reich 2 L2 " W X ¬3 « ND-010 W X W X W X ¬5 « AA 045d W X 7 R9 " ) W X Anschlußblatt 1 nit t ( ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ! ( ! bsc h W X Legende W X ¬3 « W X Nachrichtlich W X Landschaftsbildqualität / Empfindlichkeit (Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft) W X W X " W X Anschlußblatt 2 « ¬ XX W W 1 ¬4 « ND-733 W X W X W X W X W X mittlere landschaftliche Erlebniswirksamkeit W X W X W X R9 " ) geringe landschaftliche Erlebniswirksamkeit W X W X W X W X W X is röm h ac elb W X Sc hö na u W X " untergeordnete landschaftliche Erlebniswirksamkeit er Ba ch W X ¬4 « W X W" X W X W X W X W" X X W W X W X W X « ¬ W" X X W W X W X che 4 e aß Str ¬3 « Bahn c bs A it t n h W X "X W W X W X W X Landschaftsbildeinheiten " 3 " flute Vor Vorfluter Berger Heide Richterich " A 4 E 314 ch Abs eG roß landwirtschaftlich geprägte Flächen Seitentäler der Wurm und Bahndamm Aachen-Düsseldorf Siedlungsflächen Gewerbeflächen / Hochschulflächen / Verkehrsflächen strukturreiches Offenland alter Bahndamm / Rütscher Straße Landschaftsprägende Strukturelemente Wald / Feldgehölze / Streuobstwiese Baumgruppe / Baumreihe / Hecke Die pku t rian Fließgewässer ch , Va eB a hlb 2 nitt " Stillgewässer , Va ch Abs ! (3 LSG-5102-0001 t rian Laurensberg rG e ass ! (1 ! (2 ! (3 ! (4 ! (5 ! (6 2 nitt ND-672 Vorbelastungen eA " Gewerbeflächen, Hochschule, Verkehrsflächen, Bahnlinie isiefe n gepl. Brückenbauwerk Schloßparkstraße L = ca. 70 m Ba h n Rethe Wohngebiete StädteRegion Aachen Talbothbach " Erholungseinrichtungen ND-541 R9 " ) Rad - Themenrouten " « ¬ LSG-5102-0001 R9 " ) Bahntrasse " Grünroute R9 " ) R9 " Wasserburgenroute en och kirc h rS Reitwege Vo rflu te gepl. Brückenbauwerk Toledoring L = ca. 320 m Blatt 2 Zwei-Länder-Route er H " oer s 2 nitt L 260 " ch Abs ! ( ¬6 « 5 " DB 3 ch ba ild W Untersuchungsraum UVS hoche landschaftliche Erlebniswirksamkeit ¬5 « " A Stadtgrenze W X " t ms Grenze Deutschland / Niederlande Blatt 1 AC 0174 Bodendenkmäler hn Ba Naturdenkmäler Konzept AA 004 Schutzgebiete StädteRegion Aachen FFH - Gebiet / Naturschutzgebiet " " Landschaftsschutzgebiet ¬4 « ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( gesetzlich geschützte Allee Aachen " LSG-5102-0001 Ab sc ¬3 « B 1a hn it t Sachgüter 1 X X X Oberirdische Leitungen 220 KV X X X Oberirdische Leitungen 110 KV X X X Unterirdische Doppelleitungen X X X Gasleitung Landschaftsbild Maßstab: Anlage: röm isc ße tra S he " Umweltverträglichkeitsstudie zum Radschnellweg Aachen - Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen Paub 1 : 10.000 Karte 7, Blatt 1 von 2 bearbeitet: gezeichnet: Rademacher Niehaus erstellt: Projekt Nr.: 27.02.2015 14-039 Stand: UVS Datei: 7_Landschaftsbild.mxd Planung ach auf vorhandender Fahrbahn Auftraggeber: StädteRegion Aachen Zollernstraße 10 52070 Aachen Neu-/Ausbau straßenbegleitend Ausbau selbstständig geführt oder Wirtschaftsweg Neubau selbstständig geführt SCHMELZER Die Ingenieure Wasser Umwelt Verkehr Brückenbauwerk h bac nnis a h Jo Gartenstraße 38 52249 Eschweiler Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15 post@schmelzer-ingenieure.de W X W X W X W X " Legende W X " W X " Wurm W X Nachrichtlich DB Landschaftsbildqualität / Empfindlichkeit (Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft) " Grenze Deutschland / Niederlande Stadtgrenze Untersuchungsraum UVS hoche landschaftliche Erlebniswirksamkeit W X W X W X W X " " mittlere landschaftliche Erlebniswirksamkeit W X W X R9 " ) W X W X W X geringe landschaftliche Erlebniswirksamkeit " " W X W X " AC 138 " " " untergeordnete landschaftliche Erlebniswirksamkeit W X Broicher Bach / Ruifer Bach " W X W X Landschaftsbildeinheiten W W X X ! (1 ! (2 ! (3 ! (4 ! (5 ! (6 " Herzogenrath W X W X " W X R9 " ) " W X n Hu en W X W X end erb t r dfo Seitentäler der Wurm und Bahndamm Aachen-Düsseldorf Siedlungsflächen Gewerbeflächen / Hochschulflächen / Verkehrsflächen strukturreiches Offenland alter Bahndamm / Rütscher Straße W X W X W X " landwirtschaftlich geprägte Flächen " W X W X Landschaftsprägende Strukturelemente W X Wald / Feldgehölze / Streuobstwiese ¬2 « Baumgruppe / Baumreihe / Hecke W X L2 W X 32 W X " Stillgewässer W X LSG-5102-0001 W X " Fließgewässer W X W X W X W X W X W X nitt 5 W X W X N. Würselen AC 0175 N. Erholungseinrichtungen W X R9 " ) W X W X Rad - Themenrouten W X W X W X W X W X W X W X W X W X W X W X W X W X W X " DE-5102-301 W X W X W X " W X W X W X W X W X W X ! ( Bahntrasse " Grünroute R9 " ) R9 " Wasserburgenroute Blatt 2 Zwei-Länder-Route W X W X W X W X W X W X W X ¬5 « " W X AC 074 " " W X " W " WAC X X 075 W W"X X " " DB W X B " W X e7 " ¬5 « Variante B AL-AC-9005 nt ! ( ( ! ( ! ( ! Va ria ld Fe 6, Abschnitt e ut rfl o V e rH er yd Wohngebiete " W X K Abs ch Abschn it t LSG-2.2-1 Gewerbeflächen, Hochschule, Verkehrsflächen, Bahnlinie " W X ch ba m o r Vorbelastungen W X Fro hnr ath e r Ba 6, Varia ch nte A W X W X LSG-2.2-2 W X " Reitwege W X ! (3 W X W X R9 " ) W X AC 0174 ter H of W X W X euch W X W X Konzept W X Abschnitt 4 W X W X Schutzgebiete W X W X «3 ¬ Kohlscheid W X W X ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( W X W X h Landschaftsschutzgebiet W X W X bac Hor gesetzlich geschützte Allee W X W X " W X W X W X W X W X W X W X W X W X W X " W X AA 046 Sachgüter W X W X W X W X a ulb ka n i Ste ch W X W X X X X Oberirdische Leitungen 220 KV X X X Oberirdische Leitungen 110 KV X X X Unterirdische Doppelleitungen X X X Gasleitung W X n eic Teilber R9 L2 h2 W X 32 " ) W X " 1 : 10.000 Karte 7, Blatt 2 von 2 Rademacher Niehaus erstellt: Projekt Nr.: 27.02.2015 14-039 Stand: UVS Datei: 7_Landschaftsbild.mxd Auftraggeber: StädteRegion Aachen Zollernstraße 10 52070 Aachen Neu-/Ausbau straßenbegleitend Ausbau selbstständig geführt oder Wirtschaftsweg Neubau selbstständig geführt SCHMELZER Die Ingenieure Wasser Umwelt Verkehr W X W X W X ¬5 « ¬3 « ND-010 W X W X W X W X W X " W X W X Anschlußblatt 2 auf vorhandender Fahrbahn W X AA 045d W X 7 AL-AC-0048 Landschaftsbild bearbeitet: gezeichnet: Planung W X nit t W X ! (1 " 7 nitt Anschlußblatt 1 ( ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ! ( ! Ab sch W X ch Abs AA 013 Umweltverträglichkeitsstudie zum Radschnellweg Aachen - Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen Maßstab: Anlage: Ba h « ¬ 5 StädteRegion Aachen FFH - Gebiet / Naturschutzgebiet W X W X " W X W X W X Nebenvorflut er Heyder Fe ld W X W X Vorf luter G W X LSG-2.2-1 W X ! ( 3 " W X A ße tra te 7 S he isc an Horbach Bodendenkmäler Naturdenkmäler W X röm i Var ¬1 « rm Wu W X W X W X AC 0174 Blatt 1 AC 0174 ¬4 « Brückenbauwerk Gartenstraße 38 52249 Eschweiler Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15 post@schmelzer-ingenieure.de XX W W 32 reich 2 L2 " W X ND-010 W X W X W X AA 045d W X 7 R9 " ) W X Anschlußblatt 1 nit t ( ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ! ( ! bsc h W X ! ( W X W M W X W X W X Wohn- und Wohnumfeldfunktionen W X " W X Anschlußblatt 2 Legende Bedeutung/ Empfindlichkeit XX W W ! ( G ND-733 W X W X ! ( W M W X W X W X S ! ( G ! ( W X " W X W X W X W X W X ! ( W X " W M " ) R9 sehr hoch (vorh. u. gepl. Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen) hoch (vorh. u. gepl. Flächen für Gemeinbedarf, Sondergebiete) mittel (vorh. u. gepl. gewerbliche Bauflächen) W X W X siedlungsnaher Freiraum Bahn c bs A W X G ! ( " it t n h W X W X W X W" X W X W X W X W" X X W W X W X W X W" X X W W X W X W X "X W W X W X W X " Erholungsnutzung, Freizeitinfgrastruktur Bedeutung / Empfindlichkeit 3 hohe Bedeutung für Freizeit und Erholung " mittlere Bedeutung für Freizeit und Erholung Richterich Vorbelastungen lufthygienisch belasteter Bereich an Hauptverkehrsstraßen " A 4 E 314 ch Abs W M Rad - Themenrouten t rian 2 nitt Bahntrasse " Grünroute R9 " ) R9 " Wasserburgenroute LSG-5102-0001 t rian Laurensberg " DB eB , Va " Erholungseinrichtungen , Va ch Abs ! ( 2 nitt ND-672 eA " Ba h n gepl. Brückenbauwerk Schloßparkstraße L = ca. 70 m Zwei-Länder-Route " StädteRegion Aachen Reitwege ND-541 R9 " ) Sachgüter " LSG-5102-0001 R9 " ) ch Abs 2 nitt L 260 X X X Oberirdische Leitungen 220 KV X X X Oberirdische Leitungen 110 KV X X X Unterirdische Doppelleitungen X X X Gasleitung " Blatt 2 Bahnanlage Hauptverkehrsstraßen (Autobahn, Landstraße) " Kulturgüter gepl. Brückenbauwerk Toledoring L = ca. 320 m Blatt 1 AC 0174 Bodendenkmäler hn Ba Schutzgebiete Konzept AA 004 FFH - Gebiet / Naturschutzgebiet S ! ( " " ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( gesetzlich geschützte Allee Naturdenkmäler Aachen " StädteRegion Aachen Landschaftsschutzgebiet Ab sc LSG-5102-0001 B 1a hn it t Planung auf vorhandender Fahrbahn Neu-/Ausbau straßenbegleitend 1 Ausbau selbstständig geführt oder Wirtschaftsweg Neubau selbstständig geführt Brückenbauwerk röm isc ße tra S he " Umweltverträglichkeitsstudie zum Radschnellweg Aachen - Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen Mensch, Kultur und Sachgüter Maßstab: Anlage: 1 : 10.000 Karte 8, Blatt 1 von 2 bearbeitet: gezeichnet: Rademacher Niehaus erstellt: Projekt Nr.: 27.02.2015 14-039 Stand: UVS Datei: Mensch_Kultur_Sachgüter.mxd Nachrichtlich Grenze Deutschland / Niederlande Auftraggeber: StädteRegion Aachen Zollernstraße 10 52070 Aachen Stadtgrenze Untersuchungsraum UVS SCHMELZER Die Ingenieure Wasser Umwelt Verkehr Gartenstraße 38 52249 Eschweiler Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15 post@schmelzer-ingenieure.de W X W X W X W X " Legende W X W X " W X " DB " W X W X W X Wohn- und Wohnumfeldfunktionen Bedeutung/ Empfindlichkeit " ! ( W X W M " S ! ( G ! ( W X W X W X W X W X R9 " ) " " AC 138 (vorh. u. gepl. Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen) hoch (vorh. u. gepl. Flächen für Gemeinbedarf, Sondergebiete) mittel (vorh. u. gepl. gewerbliche Bauflächen) siedlungsnaher Freiraum W X W X W X " " " " sehr hoch W X " Erholungsnutzung, Freizeitinfgrastruktur Bedeutung / Empfindlichkeit W W X X W X S ! ( " Herzogenrath W X W X " hohe Bedeutung für Freizeit und Erholung mittlere Bedeutung für Freizeit und Erholung W X W X W X R9 " ) W X " W X " W X W X Vorbelastungen W X " W X W X lufthygienisch belasteter Bereich an Hauptverkehrsstraßen Erholungseinrichtungen W X L2 W X 32 W X " W X LSG-5102-0001 Rad - Themenrouten W X " W X LSG-2.2-2 " Bahntrasse " Grünroute R9 " ) R9 " Wasserburgenroute W X 6, Varia W X W X nte A W X DB Zwei-Länder-Route W X W X W X nitt 5 " " Würselen W X AC 0175 W X W X R9 " ) W X W X W X W X W X W X W X W X W X W X W X W X W X W X W X " DE-5102-301 W X W X X X X Oberirdische Leitungen 220 KV X X X Oberirdische Leitungen 110 KV X X X Unterirdische Doppelleitungen X X X Gasleitung Blatt 2 Bahnanlage W X W X Hauptverkehrsstraßen (Autobahn, Landstraße) " W X W X W X W X W X ! ( W X W X W X W X W X W X W X AC 074 " W X " " " " W X W X W X Sachgüter W X B W X e7 Variante B AL-AC-9005 6, Abschnitt nt ! ( ( ! ( ! ( ! Va ria W " WAC X X 075 W W"X X " Reitwege W X Abs ch Abschn it t LSG-2.2-1 W X " W X Kulturgüter W X " W X R9 " ) W X AC 0174 W X W X W X Bodendenkmäler W X W X W X W X AC 0174 W X W X W X W X Schutzgebiete W X W X i Var Abschnitt 4 W X W X G ! ( ! ( W X W M FFH - Gebiet / Naturschutzgebiet Landschaftsschutzgebiet Kohlscheid W X W X röm W X W X S he isc ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( gesetzlich geschützte Allee W X W X W X W X ße t ra Naturdenkmäler " W X W X W X W X Planung W X W X W X W X W X W X W X Neu-/Ausbau straßenbegleitend W X W X W X Ausbau selbstständig geführt oder Wirtschaftsweg W X W X W X Neubau selbstständig geführt W X Brückenbauwerk AA 013 W X ch Abs " L2 h2 W X 32 W X " ) R9 Ba h n eic Teilber W X " ND-010 W X W X 1 : 10.000 Karte 8, Blatt 2 von 2 erstellt: Projekt Nr.: 27.02.2015 14-039 Stand: UVS Datei: Mensch_Kultur_Sachgüter.mxd Grenze Deutschland / Niederlande Auftraggeber: StädteRegion Aachen Zollernstraße 10 52070 Aachen Stadtgrenze Untersuchungsraum UVS SCHMELZER Die Ingenieure W X Gartenstraße 38 52249 Eschweiler Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15 post@schmelzer-ingenieure.de W X ! ( W X W M W X W X W X " W X W X Anschlußblatt 2 Maßstab: Anlage: Rademacher Niehaus Wasser Umwelt Verkehr W X AA 045d W X 7 AL-AC-0048 Mensch, Kultur und Sachgüter bearbeitet: gezeichnet: Nachrichtlich W X 7 nitt Anschlußblatt 1 nit t ( ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ! ( ! Ab sch Umweltverträglichkeitsstudie zum Radschnellweg Aachen - Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen auf vorhandender Fahrbahn " AA 046 StädteRegion Aachen W X W X " W X W X A W X te 7 LSG-2.2-1 Konzept W X W X " W X an Horbach Blatt 1 AC 0174 XX W W G nit t 7 32 ( !! ( L2 Anschlußblatt 1 Ab sch ! ( Bs ND-010 B5 II, III Legende Biotope - Lebensräume für Tiere und Pflanzen ! ( ! ( Dg Anschlußblatt 2 B, S Fl * Rs * LB-094 Fl * Hs v Rs * ND-733 sehr hoch Fl * Fl * Fl * Bedeutung und Empfindlichkeit hoch mittel nachrangig GLB 2.4-102 B8 II B, S, V Ausgewählte Tierarten / Tiergruppen ACK-021 B4 II, III DE-5102-301 Funktionsverlust von Teil- und Gesamtlebensräumen kommt im Untersuchungsraum nicht vor B, S Beeinträchtigung von Teil- und Gesamzlebensräumen Gefährdung / Risiko sehr hoch Bahn c bs A GB-5102-002 it t n h 3 hoch Erläuterung zu den Konflikten Nr. des Konfliktes Empfindlichkeit des Biotopes / des Lebensraumes Hauptwirkfaktoren Richterich B1 II B A 4 E 314 B3 II ch Abs ND-672 B, S, V Empfindlichkeit und Bedeutung des Biotops 2 nitt I = sehr hoch II = hoch , Va ch Abs LSG-5102-0001 III = mittel t rian , Va eB 2 nitt Arten für die Maßnahmen (Verschneidungs-/ CEF-Maßnahmen) erforderlich sind, um das Eintreten eines Verbotstatsbestandes nach § 42 BNatSchG zu vermeiden t rian Laurensberg Wirkfaktoren, z. B.: B = Biotopverlust, (Verlust Zerschneidung, Trennung) S = Stärkung während der Bauphase V = Visuelle Störreize (betriebsbedingt) W = Veränderung des Wasserhaushaltes eA + $ streng geschüzte und planungsrelevante Vogelarten Sk * B2 I n ! ( B, S Brutvogel/Brutverdacht Ba h Bs LSG-5102-0001 $ + gepl. Brückenbauwerk Schloßparkstraße L = ca. 70 m Brutkolonie ND-541 * ** */** Nt * Rs * Mehlschwalbe Neuntöter Rauchschwalbe Sk * Saatkrähe St */** Steinkauz * * * * */** Mb */** Ms * ! ( Bs Brutvogel/Brutverdacht Status Feldlerche Grünspecht Kiebitz Mäusebussard Fl * Gs ** Kb */** StädteRegion Aachen ch Abs */** Bh v Bs Dg Gg Bluthänfling Gs v Gl Ga v Hs v Ht S vs Sr Gelbspötter Girlitz Goldammer Haussperling Hohltaube Star Sumpfrohrsänger Zur Verdeutlichung der Wertigkeit einzelner Schutzgüter wurde die Breite des Radschnellweges unmaßstäblich dargestellt. Die Regelbreite des Radweges beträgt etwa 5 m. Status V Buntspecht Dorngrasmücke Gartengrasmücke V V V Blatt 2 VS Wiesenschafstelze Hinweis: 2 nitt L 260 ! weitere wertgebende Vogelarten * planungsrelevanten Arten ACS-004 gepl. Brückenbauwerk Toledoring L = ca. 320 m ** streng geschützte Arten V Art der Vorwarnliste NRW ( 2008 ) S dank der Schutzmaßnahmen gleich / geringer / nicht mehr gefährdet Blatt 1 Schutzgebiete B1 II B, S, W hn Ba Natura 2000 FFH-Gebiet Konzept Naturschutzgebiet (NSG) StädteRegion Aachen Gesetzlich geschütztes Biotop (GB) Gesetzlich geschütztes Biotop (GB) Naturdenkmal (ND) Geschützter Landschaftsbestandteil (GLB) Aachen Naturnaher Lebensraum (LB) ACS-004 Ab sc LSG-5102-0001 B 1a hn it t Umweltverträglichkeitsstudie zum Radschnellweg Aachen - Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen Landschaftsschutzgebiet (LSG) 1 Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen Planung Radschnellweg Maßstab: Anlage: 1 : 10.000 Karte 9, Blatt 1 von 2 bearbeitet: gezeichnet: Rademacher Niehaus erstellt: Projekt Nr.: 27.02.2015 14-039 Stand: UVS Datei: 9_Auswirk_Tiere_Pflanzen.mxd Brückenbauwerk Auftraggeber: StädteRegion Aachen Zollernstraße 10 52070 Aachen Grenzen Grenze Deutschland / Niederlande SCHMELZER Die Ingenieure Wasser Umwelt Verkehr Stadtgrenze Untersuchungsraum UVS Gartenstraße 38 52249 Eschweiler Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15 post@schmelzer-ingenieure.de Legende Biotope - Lebensräume für Tiere und Pflanzen Bedeutung und Empfindlichkeit sehr hoch hoch mittel nachrangig Ausgewählte Tierarten / Tiergruppen Funktionsverlust von Teil- und Gesamtlebensräumen kommt im Untersuchungsraum nicht vor Beeinträchtigung von Teil- und Gesamzlebensräumen Gefährdung / Risiko sehr hoch Herzogenrath hoch ! ( GB-5102-006 Bs GB-5102-044 GB-5102-007 GLB-2.4-22 GB-5102-009 Erläuterung zu den Konflikten Nr. des Konfliktes Empfindlichkeit des Biotopes / des Lebensraumes Hauptwirkfaktoren GB-5102-005 GB-5102-404 B1 II B Wirkfaktoren, z. B.: B = Biotopverlust, (Verlust Zerschneidung, Trennung) S = Stärkung während der Bauphase V = Visuelle Störreize (betriebsbedingt) W = Veränderung des Wasserhaushaltes GB-5102-048 B7 I, II, III B, S, V L2 32 GB-5102-008 LSG-5102-0001 Empfindlichkeit und Bedeutung des Biotops GB-5102-034 GB-5102-046 LSG-2.2-2 ACK-091 nte A nitt 5 6, Varia Abs ch streng geschüzte und planungsrelevante Vogelarten 6, Abschnitt ! ( ! (! ( Hs v Dg Fl * $ + Fl * Kb */** Va ria Fl * ACK-023 nt Fl * e7 B GLB-2.4-4 DE-5102-301 GB-5102-047 * ** */** Nt * Rs * Mehlschwalbe Neuntöter Rauchschwalbe Sk * Saatkrähe St */** Steinkauz * * * * */** */** Bh v Bs Dg Gg Bluthänfling Gs v Gl Ga v Hs v Ht S vs Sr Gelbspötter Girlitz Goldammer Haussperling Hohltaube Star Sumpfrohrsänger GB-5102-026 GB-5102-010 Zur Verdeutlichung der Wertigkeit einzelner Schutzgüter wurde die Breite des Radschnellweges unmaßstäblich dargestellt. Die Regelbreite des Radweges beträgt etwa 5 m. Status V Buntspecht Dorngrasmücke Gartengrasmücke V V V Blatt 2 VS Wiesenschafstelze GB-5102-011 ACK-021 Hinweis: * planungsrelevanten Arten ** streng geschützte Arten V Art der Vorwarnliste NRW ( 2008 ) S dank der Schutzmaßnahmen gleich / geringer / nicht mehr gefährdet GLB-2.4-3 Fl * Feldlerche Grünspecht Kiebitz Mäusebussard Fl * Gs ** Kb */** Brutvogel/Brutverdacht Status GLB-2.4-5 GLB-2.4-5 ! ( Fl * Brutkolonie Mb */** Ms * GB-5102-040 B9 III B, S Ga v Fl * GLB-2.4-6 Variante B Kb */** ! weitere wertgebende Vogelarten Brutvogel/Brutverdacht Würselen Bh v III = mittel Arten für die Maßnahmen (Verschneidungs-/ CEF-Maßnahmen) erforderlich sind, um das Eintreten eines Verbotstatsbestandes nach § 42 BNatSchG zu vermeiden Abschn it t LSG-2.2-1 I = sehr hoch II = hoch GLB-2.4-2 ! ( Ga v ! ( Ws i Var Fl * B, S Blatt 1 Schutzgebiete ! ( Dg LSG-2.2-1 ! ( ! ( ! ( Natura 2000 FFH-Gebiet Bh v Dg ! ( Hs v ! ( ! ( ( ! (! Naturschutzgebiet (NSG) StädteRegion Aachen Gesetzlich geschütztes Biotop (GB) Kohlscheid Gesetzlich geschütztes Biotop (GB) Ga v Naturdenkmal (ND) LB 100 Gg Rs * Geschützter Landschaftsbestandteil (GLB) Gs ** Hs v S v ACK-022 ! ( Rs * Hs v Bh v Dg Gs ** Gs v Hs v ( !! ( ( ! (! ! ( ! (! (! ( ( ! ( ! Gs v Ga v ! ( Sr Radschnellweg ! ( Dg nit t ( !! ( Rademacher Niehaus erstellt: Projekt Nr.: 27.02.2015 14-039 Stand: UVS Datei: 9_Auswirk_Tiere_Pflanzen.mxd Zollernstraße 10 52070 Aachen 7 32 Dg Gl Grenzen Grenze Deutschland / Niederlande ! ( Bs SCHMELZER Die Ingenieure Wasser Umwelt Verkehr ND-010 B5 II, III Fl * Rs * LB-094 ! ( ND-733 B, S Stadtgrenze Untersuchungsraum UVS ! ( Dg Anschlußblatt 2 1 : 10.000 Karte 9, Blatt 2 von 2 Auftraggeber: StädteRegion Aachen L2 Ab sch Maßstab: Anlage: bearbeitet: gezeichnet: Brückenbauwerk Dg Dg Anschlußblatt 1 Planung n Nt * B, S Dg Dg B, S, V Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen B11 II, III Hs v Umweltverträglichkeitsstudie zum Radschnellweg Aachen - Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen Landschaftsschutzgebiet (LSG) LB-088 Dg BsGa v B10 II, III Naturnaher Lebensraum (LB) t4 ! (! ( ! (! ( 7 nitt Hs v ch Abs ! ( nit Absch GLB-2.4-18 Ba h A ( !! ( Konzept B6 III B, S Horbach Abschnitt 4 DgHs v Fl * te 7 B, S, V B11 II, III Dg an B10 II, III Fl * Gartenstraße 38 52249 Eschweiler Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15 post@schmelzer-ingenieure.de Anschlußblatt 1 Bo7 0159 32 nit t 7 L2 bsc h « ¬ Bo8 « ¬ « ¬ 7 7 1 124606 010203199 « ¬ 3 « ¬ Legende 7 AA 045d « ¬ Anschlußblatt 2 « ¬ 7 « ¬ A4 7 « ¬ 7 « ¬ 1 ¬ « « « ¬ ¬ A3 « ¬ 7 10 « ¬ Wa2 1 124400 Boden Verlust (durch Versiegelung) sowie Funktionsverlust (Zerstörung des Bodengefüges und der Horizontabfolge durch Flächenbeanspruchung) « ¬ 2 « ¬ 3 « ¬ 7 « ¬ 2 A2 « ¬ sehr hoch 1 hoch mittel gering Wur m Hauptterrassen des Rheinlandes Nr. des Konfliktschwerpunktes Bo1 « ¬ Am st er Ba ch 10 Sc hö na u Bo4 h ac elb « ¬ Grundlageninformationen betroffene Böden 1 Bahn bs A t ni h c t3 Hauptterrassen des Rheinlandes o r Gr flute r o V « ¬ ße G ass e 1 Typische Parabraunerde 2 Pseudogley-Braunerde 3 Typische Parabraunerde z. T. Pseudogley - Parabraunerde 4 Typischer Ranker/ Lockersyrosem 5 Typische Braunerde 6 Typische Braunerde z. T. Pseudogley - Braunerde 7 Typisches Kolluvium, z. T. peudovergleyt 8 Auengley - Brauner Auenboden 9 Typische Rendzina 1 Richterich « ¬ 3 ¬ « « ¬ 3 Bo3 7 ch Abs A 4 E 314 Vo rfl ut er Be rg er H a hlb t rian Wa1 « ¬ Südlimburgische Kreidetafel 010300612 « ¬ oer s Beeinträchtigung, Verlust, Funktionsverlust eines Oberflächengewässers durch Querung und / oder Verbauung, Verlegung ¬ ¬ « «« ¬ 11 Blatt 1 Bedeutung * * « ¬ 4 hn Ba 9 Verlust von Infiltrationsflächen über Grundwasserleiter mittlerer Bedeutung durch Versiegelung Oberflächenwasser Südlimburgische Kreidetafel « ¬ n och kirc h en Toledoring 10 2 nitt Bo1 3 10 Verlust von Infiltrationsflächen über Grundwasserleiter hoher Bedeutung durch Versiegelung er H ch Abs ße 3 Blatt 2 rS tra « ¬ 3 gepl. Brückenbauwerk Toledoring L = ca. 320 m Wasser Grundwasser Bahndamm Vo rflu te S he « ¬ 10 L 260 Bodendenkmäler 10 isc 010300594 010409142 ! Rethe Ba h n A1 röm 7 AC 0174 Talbothbach ¬ « « ¬ 5 « ¬ 124000 2 1 010409051 Tagesbrüche Bodendenkmäler 7 3 Tagesöffnungen (Schacht, Lichtloch) ch Zur Verdeutlichung der Wertigkeit einzelner Schutzgüter wurde die Breite des Radschnellweges unmaßstäblich dargestellt. Die Regelbreite des Radweges beträgt etwa 5 m. 3 ¬ « « ¬ ¬ « « ¬ « ¬ nachrichtlich erfasste Altlastverdachtsflächen gepl. Brückenbauwerk Schloßparkstraße L = ca. 70 m « ¬ StädteRegion Aachen 7 2695 isiefe ba ild W Bo2 5 ¬ « « ¬ Altlastenverdachtsflächen eid e eA 5 7 ch ba ild W 0174 Bergbauliche Informationen « « ¬ ¬ 123821 anthropogen überprägte Böden ch , Va eB 5 pku « ¬ Die t rian 2 nitt Laurensberg 11 Altlastenverdachtsflächen , Va 1 Typischer Gley/ Gley Kolluvium z. T. Braunerde Gley Linksrheinisches Schiefergebirge 2 nitt ch Abs « ¬ 10 hoch Nr. des Konfliktschwerpunktes Wa1 Konzept AA 004 « ¬ 9 Grundlageninformation ¬ «« ¬ « ¬ Wa1 Südlimburgische Kreidetafel 3 010301288 « ¬ 5 Aachen 010300570 StädteRegion Aachen 7 3 ¬ « « ¬ « ¬ Abgrenzung der Grundwasserkörper Grundwassermessstelle Herzogenrath_1 Pegelmesstelle 124801 Gewässergütemessstelle 4 3 Ab sc 7 « ¬ « ¬ 5 5 B 1a Fließgewässer hn it t Überschwemmungsgebiet 1 « ¬ A1 11 ¬ « « ¬ Stillgewässer Umweltverträglichkeitsstudie zum Radschnellweg Aachen - Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen Auswirkungen auf Boden und Wasser bearbeitet: gezeichnet: Rademacher Niehaus erstellt: Projekt Nr.: 27.02.2015 14-039 Maßstab: Anlage: Stand: UVS Datei: 10_Auswirk_Boden_Wasser.mxd 11 5 Planung « ¬ 9 « ¬ Auftraggeber: StädteRegion Aachen Brückenbauwerk Grenzen isba ann Joh ch Zollernstraße 10 52070 Aachen SCHMELZER Die Ingenieure Grenze Deutschland / Niederlande ub ac h 3 Radschnellweg 7 Pa « ¬ 1 : 10.000 Karte 10, Blatt 1 von 2 Stadtgrenze Untersuchungsraum UVS Wasser Umwelt Verkehr Gartenstraße 38 52249 Eschweiler Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15 post@schmelzer-ingenieure.de Legende Boden Verlust (durch Versiegelung) sowie Funktionsverlust (Zerstörung des Bodengefüges und der Horizontabfolge durch Flächenbeanspruchung) sehr hoch hoch mittel gering Nr. des Konfliktschwerpunktes Bo1 ¬ « « ¬ 6 AC 138 Herzogenrath_1 Herzogenrath_2 7 125209 010000082 124801 « ¬ 1 Herzogenrath « ¬ 1 « ¬ 6 n Hu d ben ter r o df « ¬ 7 en ¬ « ¬ « « ¬ « ¬ « ¬ 6 Grundlageninformationen betroffene Böden Broicher Ba 1 ch/ Ruifer Bach Typische Parabraunerde 2 Pseudogley-Braunerde 3 Typische Parabraunerde z. T. Pseudogley - Parabraunerde 4 Typischer Ranker/ Lockersyrosem 5 Typische Braunerde 6 Typische Braunerde z. T. Pseudogley - Braunerde 7 Typisches Kolluvium, z. T. peudovergleyt 8 Auengley - Brauner Auenboden 9 Typische Rendzina 1 1 7 Bo6 1 ¬ « « ¬ Hauptterassen des Rheinlandes 1 5 10 Typischer Gley/ Gley Kolluvium z. T. Braunerde Gley 11 anthropogen überprägte Böden 32 010301288 « ¬ ¬ « L2 7 Altlastenverdachtsflächen 1 « « ¬ ¬ « ¬ 1 5 0174 Altlastenverdachtsflächen 2695 nachrichtlich erfasste Altlastverdachtsflächen 8 0337 « ¬ 11 e7 nte A B « ¬ 7 1 nitt 5 0147 « ¬ AC 074 « ¬ 2 Würselen 7 « ¬ « ¬ 010300144 3 Verlust von Infiltrationsflächen über Grundwasserleiter mittlerer Bedeutung durch Versiegelung Bo5 6 « ¬ Oberflächenwasser « ¬ Beeinträchtigung, Verlust, Funktionsverlust eines Oberflächengewässers durch Querung und / oder Verbauung, Verlegung 1 of 1 ter H euch tr a ße te 7 A Nebenvorfluter Heyder Feld Bo10 125453 1465 « ¬ 1 2694 2693 2695 2696 0156 0156 hoch Nr. des Konfliktschwerpunktes Wa1 Bo9 Grundlageninformation 0299 « ¬ « ¬ 2 Kohlscheid Südlimburgische Kreidetafel Abgrenzung der Grundwasserkörper 2705 010301288 « ¬ « ¬ 7 7 « ¬ 8 « ¬ 1 1 Grundwassermessstelle Herzogenrath_1 Pegelmesstelle 124801 Gewässergütemessstelle 2712 0340 0314 Hauptterassen des Rheinlandes Fließgewässer 7 ¬ « « ¬ « ¬ « ¬ « ¬ « ¬ ch Überschwemmungsgebiet A8 Stillgewässer A1 1500 7 1 11 Ab sch Anschlußblatt 1 nit t 7 Bo7 « ¬ Bo8 ¬ « « ¬ ¬ « 7 1 Anschlußblatt 2 ¬ « « ¬ 0159 « « ¬ ¬ 7 7 bearbeitet: gezeichnet: Rademacher Niehaus erstellt: Projekt Nr.: 27.02.2015 14-039 Maßstab: Anlage: Stand: UVS Datei: 10_Auswirk_Boden_Wasser.mxd 1 : 10.000 Karte 10, Blatt 2 von 2 Auftraggeber: StädteRegion Aachen 1496 Brückenbauwerk 3 Grenzen SCHMELZER Die Ingenieure 124606 010203199 1 7 « «¬ ¬ 2 « ¬ A4 7 Grenze Deutschland / Niederlande Stadtgrenze « ¬ 2 « ¬ Zollernstraße 10 52070 Aachen « ¬ 1 7 1 Auswirkungen auf Boden und Wasser Radschnellweg 7 « ¬ AA 045d 1462 7 nitt « ¬ Planung 32 2 ch Abs 1 L2 AA 013 7 n « ¬ « ¬ AA 046 A7 7 Umweltverträglichkeitsstudie zum Radschnellweg Aachen - Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen 0423 Ba h 1 StädteRegion Aachen 1 7 A5 a ulb ka n i Ste Konzept 2510 « ¬ ¬ « A6 Hauptterrassen des Rheinlandes 2692 1688 0356 Bo8 * * 1688 Abschnitt 4 S he isc an « ¬ 1 Blatt 1 Bedeutung AC 0174 Vorf luter G röm i Var « ¬ Blatt 2 Verlust von Infiltrationsflächen über Grundwasserleiter hoher Bedeutung durch Versiegelung « ¬ Bo10 3 1 Wasser Grundwasser « ¬ 6 « ¬ Horbach Bodendenkmäler AC 0175 2 « ¬ 7 AC 0174 160283 « ¬ 010203205 « ¬ Bodendenkmäler Wa3 3 7 1 ! 7 « ¬ AC 075 1 AC 0174 « ¬ Tagesbrüche « ¬ 7 0358 ¬ « « ¬ « ¬ « ¬ Linksrheinisches Schiefergebirge 1 1 Bo7 « ¬ 5 Zur Verdeutlichung der Wertigkeit einzelner Schutzgüter wurde die Breite des Radschnellweges unmaßstäblich dargestellt. Die Regelbreite des Radweges beträgt etwa 5 m. 0146 « ¬ « ¬ « ¬ Abs ch Abschn it t 0346 Variante B nt Tagesöffnungen (Schacht, Lichtloch) 1 « ¬ Va ria ¬ « « ¬ 7 6, Varia h r Bac rathe Froh n e rH Bergbauliche Informationen « ¬ 7 1 1 ld Fe r e yd 6, Abschnitt e ut rfl Vo Hauptterrassen des Rheinlandes « ¬ « ¬ Untersuchungsraum UVS 124400 Wasser Umwelt Verkehr Gartenstraße 38 52249 Eschweiler Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15 post@schmelzer-ingenieure.de 32 " W X ¬3 « ND-010 W X ¬5 « L5 L2 7 W X L9 W X Anschlußblatt 1 nit t ( ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ! ( ! bsc h W X Legende ¬3 « AA 045d W X W X Landschaftsbildqualität / Empfindlichkeit (Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft) " L8 W X ¬1 « B Schönauer W X Anschlußblatt 2 ND-733 hoche landschaftliche Erlebniswirksamkeit mittlere landschaftliche Erlebniswirksamkeit ach W X . W X " ¬4 « W X ¬5 « geringe landschaftliche Erlebniswirksamkeit W X untergeordnete landschaftliche Erlebniswirksamkeit " W X ch ba ¬4 « W X tel ms A W X " W X W X W X W" X « ¬ W X W X W X W" X X W W X W X W X W" X X W W X Rad/Wanderweg 4 W X W X "X W W X W X W X Bahn c bs A it t n h Richterich A 4 E 314 Nr. des Konfliktschwerpunktes Gro ße se Ga s ! (1 ! (2 ! (3 ! (4 ! (5 ! (6 landwirtschaftlich geprägte Flächen Seitentäler der Wurm und Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf Siedlungsflächen Gewerbeflächen / Hochschulflächen / Verkehrsflächen strukturreiches Offenland alter Bahndamm / Rütscher Straße Grundlageninformationen ch Abs Gewerbeflächen, Hochschule, Verkehrsflächen, Bahnlinie 2 nitt h pku t rian lba ch , Va eB 2 nitt Vo rfl ut er Die , Va ch Abs LSG-5102-0001 Wohngebiete Be rg er H eid e t rian Laurensberg L1 Landschaftsbildeinheiten 3 r flute Vor ND-672 Verlust/Funktionsverlust prägender Strukturelemente " L4 ¬3 « . eA Radweg X X Oberirdische Leitungen 220 KV X X X Oberirdische Leitungen 110 KV X X X Unterirdische Doppelleitungen X X X Gasleitung AC 0174 gepl. Brückenbauwerk Schlosparkstraße L = ca. 70 m n X Bodendenkmäler Ba h L3 Naturdenkmäler ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( StädteRegion Aachen ! Zur Verdeutlichung der Wertigkeit einzelner Schutzgüter wurde die Breite des Radschnellweges unmaßstäblich dargestellt. Die Regelbreite des Radweges beträgt etwa 5 m. gesetzlich geschützte Allee ND-541 irche n Wald / Feldgehölze / Streuobstwiese ¬6 « Radweg L 260 r Soe Fließgewässer Vor flu te Blatt 2 Stillgewässer 2 nitt ba ild W ch Abs ße tra S he isc rser H L2 röm ! (5 Baumgruppe / Baumreihe / Hecke ochk ¬3 « LSG-5102-0001 ch Schutzgebiete gepl. Brückenbauwerk Toledoring L = ca. 320 m FFH - Gebiet / Naturschutzgebiet Blatt 1 L1 Landschaftsschutzgebiet hn Ba AA 004 Konzept Planung Radschnellweg StädteRegion Aachen Brückenbauwerk Radweg ¬4 « Nachrichtlich Aachen Grenze Deutschland / Niederlande Stadtgrenze Ab sc ¬3 « LSG-5102-0001 B 1a hn it t Untersuchungsraum UVS 1 Umweltverträglichkeitsstudie zum Radschnellweg Aachen - Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen Auswirkungen auf Landschaftsbild und Erholung Maßstab: Anlage: 1 : 10.000 Karte 11, Blatt 1 von 2 Auftraggeber: StädteRegion Aachen bearbeitet: gezeichnet: Rademacher Niehaus erstellt: Projekt Nr.: 27.02.2015 14-039 Stand: UVS Datei: 11_Auswirk_Landbild_Erhol.mxd Zollernstraße 10 52070 Aachen Wurm SCHMELZER Die Ingenieure Jo ach nisb n a h Pa ub ac h Wasser Umwelt Verkehr Gartenstraße 38 52249 Eschweiler Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15 post@schmelzer-ingenieure.de W X W X W X W X " Legende W X Wurm W X W X " Landschaftsbildqualität / Empfindlichkeit (Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft) W X W X " W X hoche landschaftliche Erlebniswirksamkeit W X mittlere landschaftliche Erlebniswirksamkeit W X " W X geringe landschaftliche Erlebniswirksamkeit W X W X W X untergeordnete landschaftliche Erlebniswirksamkeit W X " Verlust/Funktionsverlust prägender Strukturelemente L1 Nr. des Konfliktschwerpunktes W X W X AC 138 . W X W X " W W X X Landschaftsbildeinheiten " Herzogenrath W X W X W X ! (1 ! (2 ! (3 ! (4 ! (5 ! (6 W X W X W X Hundforterbenden Seitentäler der Wurm und Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf Siedlungsflächen Gewerbeflächen / Hochschulflächen / Verkehrsflächen strukturreiches Offenland alter Bahndamm / Rütscher Straße W X ... W X W X " landwirtschaftlich geprägte Flächen " W X W X L7 W X ... Grundlageninformationen Gewerbeflächen, Hochschule, Verkehrsflächen, Bahnlinie L2 W X 32 W X " W X ¬2 « Wohngebiete W X LSG-5102-0001 W X " W X Amstelbach W X LSG-2.2-2 W X W X nte A X X X Oberirdische Leitungen 110 KV X X X Unterirdische Doppelleitungen X X X Gasleitung W X 6, Varia . .. W X W X .. . W X nitt 5 Abs ch Abschn it t Naturdenkmäler W X W X N. N. ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( Wald / Feldgehölze / Streuobstwiese W X W X W X W X W X W X W X W X W X W X W X W X W X " W X W " WAC X X 075 " " W X W X W X W X W X W X W X W X " " "X W " DE-5102-301 Fließgewässer W X W X W X W X ! ( W X ¬5 « W X L11 W X Beeinträchtigung Rad/Wanderweg W X Schutzgebiete W X ! (3 Landschaftsschutzgebiet W X Vorf lute W X r Ge W X AC 0174 L6 " A Abschnitt 4 LSG-2.2-1 W X te 7 W X an Nebenvorfluter Heyder Feld Blatt 1 W X ucht er H of W X FFH - Gebiet / Naturschutzgebiet Konzept W X i Var W X W X " Planung Radschnellweg «3 ¬ StädteRegion Aachen Brückenbauwerk Kohlscheid röm W X ! ( 3 Blatt 2 Stillgewässer AC 074 " Horbach gesetzlich geschützte Allee W X W X Würselen AC 0175 Baumgruppe / Baumreihe / Hecke AC 0174 ¬1 « ! Zur Verdeutlichung der Wertigkeit einzelner Schutzgüter wurde die Breite des Radschnellweges unmaßstäblich dargestellt. Die Regelbreite des Radweges beträgt etwa 5 m. W X h r Bac rathe Oberirdische Leitungen 220 KV Bodendenkmäler W X " W X B X AC 0174 " ¬5 « Variante B e7 ! ( ( ! ( ! ( ! nt H " 6, Abschnitt er ut rfl o V de ey eld rF X W X Froh n LSG-2.2-1 bach Krom Va ria Reitweg über Bahnschienen X W X S he isc W X Nachrichtlich W X ße t ra h bac Hor " Grenze Deutschland / Niederlande W X L10 W X Stadtgrenze W X Untersuchungsraum UVS W X S ch W X lba au nk i e t Umweltverträglichkeitsstudie zum Radschnellweg Aachen - Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen Auswirkungen auf Landschaftsbild und Erholung " AA 046 W X Rad/Wanderweg W X W X Auftraggeber: StädteRegion Aachen n W X W X 32 " Stand: UVS Datei: 11_Auswirk_Landbild_Erhol.mxd Zollernstraße 10 52070 Aachen SCHMELZER Die Ingenieure Wasser Umwelt Verkehr W X ¬5 « W X ¬3 « ND-010 W X ¬4 « W X W X " W X Anschlußblatt 2 27.02.2015 14-039 L5 L2 W X AA 045d L9 erstellt: Projekt Nr.: " W X 7 nitt 7 1 : 10.000 Karte 11, Blatt 2 von 2 Rademacher Niehaus W X ch Abs Anschlußblatt 1 nit t ( ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ! ( ! Ab sch Maßstab: Anlage: W X « ¬ 5 Ba h AA 013 bearbeitet: gezeichnet: W X L8 Gartenstraße 38 52249 Eschweiler Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15 post@schmelzer-ingenieure.de 32 L2 " W X ND-010 W X W X ! ( W X AA 045d W X 7 AL-AC-0048 W X Anschlußblatt 1 nit t ( ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ! ( ! bsc h W X W M Legende W X W X W X Wohn- und Wohnumfeldfunktionen W X W X Anschlußblatt 2 W X " XX W W G ! ( ND-733 hohe Beeinträchtigung von vorh. Wohnbaufläche W X W X Nr. des Konfliktschwerpunktes M1 W X W X ilb Te W X e er W X " W X W X ich W X 3 W X W M W X ! ( W X " W X W X Grundlageninformationen Bahn c bs A W X G ! ( " it t n h W X W X W X W" X W X W X W X W" X X W ! ( W M W X W X W X W" X X W W X W X W X "X W W X W X W X S ! ( G ! ( " 3 sehr hoch (vorh. u. gepl. Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen) hoch (vorh. u. gepl. Flächen für Gemeinbedarf, Sondergebiete) mittel (vorh. u. gepl. gewerbliche Bauflächen) hohe Bedeutung für Freizeit und Erholung mittlere Bedeutung für Freizeit und Erholung lufthygienisch belasteter Bereich an Hauptverkehrsstraßen Richterich Klima / Luft Nr. des Konfliktschwerpunktes K1 , Va ch Abs ! ( , Va eB 2 nitt t rian W M t rian Laurensberg Verlust von Gehölzflächen mit hoher Lufthygenischer Ausgleichsfunktion 2 nitt K2 ND-672 ch Abs A 4 E 314 Kultur- und Sachgüter LSG-5102-0001 M1 X X X Beeinträchtigung / Konflikt mit Kultur- und Sachgut eA Nr. des Konfliktschwerpunktes S1 ! Ba h n gepl. Brückenbauwerk Schloßparkstraße L = ca. 70 m Zur Verdeutlichung der Wertigkeit einzelner Schutzgüter wurde die Breite des Radschnellweges unmaßstäblich dargestellt. Die Regelbreite des Radweges beträgt etwa 5 m. Grundlageninformationen StädteRegion Aachen ND-541 LSG-5102-0001 X X X Oberirdische Leitungen 220 KV X X X Oberirdische Leitungen 110 KV X X X Unterirdische Doppelleitungen X X X Gasleitung Bahnanlage Hauptverkehrsstraßen (Autobahn, Landstraße) Blatt 2 ch Abs AC 0174 Bodendenkmäler 2 nitt L 260 gesetzlich geschützte Allee ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( K1 Naturdenkmäler gepl. Brückenbauwerk Toledoring L = ca. 320 m Blatt 1 hn Ba Schutzgebiete S ! ( Landschaftsschutzgebiet Planung Aachen Radschnellweg Ab sc LSG-5102-0001 Konzept FFH - Gebiet / Naturschutzgebiet AA 004 B 1a hn it t Brückenbauwerk 1 Nachrichtlich Grenze Deutschland / Niederlande röm isc Stadtgrenze StädteRegion Aachen Umweltverträglichkeitsstudie zum Radschnellweg Aachen - Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen Auswirkungen auf Wohn- und Wohnumfeldfunktion, Klima/Luft, Kultur- und Sachgüter Maßstab: Anlage: 1 : 10.000 Karte 12, Blatt 1 von 2 bearbeitet: gezeichnet: Rademacher Niehaus erstellt: Projekt Nr.: 27.02.2015 14-039 Stand: UVS Datei: 12_Auswirk_Wohn_Umfeld.mxd S he ße t ra Untersuchungsraum UVS Auftraggeber: StädteRegion Aachen Zollernstraße 10 52070 Aachen SCHMELZER Die Ingenieure Wasser Umwelt Verkehr Gartenstraße 38 52249 Eschweiler Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15 post@schmelzer-ingenieure.de W X W X W X " " W X W X W X Legende " W X W X Wohn- und Wohnumfeldfunktionen W X W X hohe Beeinträchtigung von vorh. Wohnbaufläche " Nr. des Konfliktschwerpunktes W X W X W X W X W X M1 " W X Grundlageninformationen W X AC 138 ! ( W X W M W X " S ! ( G ! ( W W X X W X S ! ( " Herzogenrath W X W X K3 sehr hoch (vorh. u. gepl. Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen) hoch (vorh. u. gepl. Flächen für Gemeinbedarf, Sondergebiete) mittel (vorh. u. gepl. gewerbliche Bauflächen) W X hohe Bedeutung für Freizeit und Erholung W X W X W X mittlere Bedeutung für Freizeit und Erholung lufthygienisch belasteter Bereich an Hauptverkehrsstraßen W X W X W X " W X " Klima / Luft W X W X K3 Verlust von Gehölzflächen mit hoher Lufthygenischer Ausgleichsfunktion L2 W X 32 W X " Nr. des Konfliktschwerpunktes W X K1 W X LSG-5102-0001 M2 W X " Beeinträchtigung / Konflikt mit Kultur- und Sachgut W X W X nitt 5 W X W X W X W X W X W X W X W X W X W X W X W X W X W X W X W X " W X " " W X W X " Grundlageninformationen X X X Oberirdische Leitungen 220 KV X X X Oberirdische Leitungen 110 KV X X X Unterirdische Doppelleitungen X X X Gasleitung Bahnanlage DE-5102-301 Hauptverkehrsstraßen (Autobahn, Landstraße) W X W X W X W X W X W X W X W X W X W X S1 Bodendenkmäler ! ( W X W X W X W X W X W X AC 0174 S2 ! ( W X Naturdenkmäler W X W X W M W X W X Blatt 1 W X W X W X W X AC 0174 W X W X Schutzgebiete W X W X W X W X i Var W X W X W X W X G ! ( ! ( W M Landschaftsschutzgebiet W X W X W X W X röm X W W X S he isc W X W X W X W X ße tra W X W X Planung Radschnellweg W X W X Brückenbauwerk W X W X W X W X W X W X W X W X W X W X W X Nachrichtlich AA 013 W X ch Abs W X n 1 : 10.000 Karte 12, Blatt 2 von 2 Rademacher Niehaus erstellt: Projekt Nr.: 27.02.2015 14-039 Stand: UVS Datei: 12_Auswirk_Wohn_Umfeld.mxd Auftraggeber: StädteRegion Aachen Zollernstraße 10 52070 Aachen 32 L2 W X " SCHMELZER Die Ingenieure W X Wasser Umwelt Verkehr ND-010 W X W X W X ! ( W M W X W X W X W X W X " W X W X Anschlußblatt 2 Maßstab: Anlage: bearbeitet: gezeichnet: W X AL-AC-0048 Auswirkungen auf Wohn- und Wohnumfeldfunktion, Klima/Luft, Kultur- und Sachgüter Untersuchungsraum UVS Ba h W X AA 045d Stadtgrenze W X 7 Grenze Deutschland / Niederlande " 7 nitt Anschlußblatt 1 nit t ( ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ! ( ! Ab sch Umweltverträglichkeitsstudie zum Radschnellweg Aachen - Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen W X W X W X " AA 046 StädteRegion Aachen Kohlscheid " S3 Konzept FFH - Gebiet / Naturschutzgebiet S1 W X Abschnitt 4 A " W X W X LSG-2.2-1 W X te 7 W X an " ! ( gesetzlich geschützte Allee ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( W X W X " W M Blatt 2 W X W X AC 074 AC 0174 Horbach ! W X Würselen AC 0175 W X W " WAC X X 075 W W"X X " Nr. des Konfliktschwerpunktes Zur Verdeutlichung der Wertigkeit einzelner Schutzgüter wurde die Breite des Radschnellweges unmaßstäblich dargestellt. Die Regelbreite des Radweges beträgt etwa 5 m. W X Abs ch W X K3 W X " W X B Variante B e7 " X S1 " 6, Abschnitt nt AL-AC-9005 ! ( ( ! ( ! ( ! Va ria X W X 6, Varia W X X " Abschn it t LSG-2.2-1 Kultur- und Sachgüter W X nte A W X W X LSG-2.2-2 XX W W W X G ! ( Gartenstraße 38 52249 Eschweiler Tel.: 02403 / 5086-0 Fax: 02403 / 5086-15 post@schmelzer-ingenieure.de Anlage 13 Liste der Höhlenbäume mit Angaben zu Lage, Baumart und Höhlenart Nummer xKoordinaten yKoordinaten Baumart 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 2506423 2506430 2506345 2506345 2506162 2506225 2506207 2506202 2506217 2506186 2506204 2506192 2506199 2506183 2506195 2506195 2506179 2506164 2506158 2506174 2506176 2506153 2506144 2506147 2506125 2506076 2506136 2506060 2506046 2506068 2506081 2506036 2506064 2506035 2506039 2506013 2506011 2506010 2506008 2506010 2506010 2506010 2506017 2506011 2505907 2505922 2505920 Z:\2014\14-039\excel\BaumhöhlenKoordinaten.xlsx 5636641 5636483 5636190 5636170 5635898 5635912 5635878 5635860 5635858 5635838 5635804 5635800 5635802 5635785 5635777 5635748 5635736 5635714 5635680 5635679 5635772 5635620 5635571 5635585 5635569 5635439 5635554 5635433 5635426 5635390 5635410 5635373 5635356 5635282 5635251 5635212 5635207 5635203 5635199 5635197 5635188 5635189 5635196 5635163 5635286 5635231 5635247 Obstbaum Eiche Eiche Eiche Hainbuche Eiche Eichen Eiche Hainbuche Eiche Hainbuche Eiche Eiche Hainbuche Eiche Eiche Eiche Eiche Eiche Eiche Hainbuche Esche Hainbuche Hainbuche unbekannt Eiche unbekannt Hainbuche Eiche Hainbuche Eiche Baumstumpf Eiche Eiche Eiche Hainbuche Rotbuche Rotbuche Hainbuche Eiche Eiche Hainbuche Rotbuche toter Baum Pappel Hasel Hainbuche Höhlenart Baumhöhlen Baumhöhlen Baumhöhlen Astlöcher Specht- und Astlochhöhlen Baumhöhlen Baumhöhlen Astlöcher hohler Stamm Spechthöhlen hohler Stamm hohler Stamm Spechthöhlen Astlöcher abgeplatze Borke, Spechthöhlen Baumhöhle, hohler Stamm Spechthöhlen Spechthöhlen Astlöcher hohler Ast Astlöcher Spechthöhlen hohler Stamm Astlöcher hohler Stamm Spechthöhlen hohler Stamm Astlöcher Spechthöhlen Astlöcher tw. hohl hohler Baumstumpf tw.hohle Äste, Astlöcher tw.hohle Äste, Astlöcher Spechthöhlen tw.hohle Äste, Astlöcher Astlöcher Astlöcher tw. hohl Astlöcher Astlöcher tw. hohl Astlöcher abgeplatzte Borke, Astlöcher Spechthöhlen tw. hohl Astlöcher 1 Anlage 13 Nummer xKoordinaten yKoordinaten Baumart 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 2505926 2505924 2505918 2505897 2505897 2505893 2505962 2505924 2505896 2505908 2505922 2505916 2505915 2505909 2505889 2505924 2505917 2505914 2505892 2505864 2505848 2505786 2505775 2505768 2505770 2505754 2505724 2505710 2505618 2505615 2505607 2505595 2505582 2503975 2504793 2504357 2504399 2504406 2504421 2504605 2504607 2504618 2504624 2504628 2504639 2504650 2504651 2504669 2504696 2504705 2504724 2504691 2504669 Z:\2014\14-039\excel\BaumhöhlenKoordinaten.xlsx 5635247 5635244 5635241 5635182 5635141 5635141 5635055 5635050 5635020 5635015 5634989 5634983 5634983 5634986 5634975 5634936 5634925 5634915 5634903 5634728 5634673 5634494 5634455 5634428 5634449 5634392 5634297 5634253 5634002 5633986 5633959 5633914 5633878 5631765 5631283 5630102 5630004 5629987 5629939 5629401 5629397 5629355 5629343 5629330 5629296 5629281 5629269 5629218 5629197 5629176 5629177 5629155 5629143 Hainbuche Rotbuche Hainbuche Eiche Eiche Hainbuche Hainbuche Hainbuche Hainbuche Eiche Hainbuche Esche Hainbuche Hainbuche Hainbuche Eiche Eiche Eiche Eiche Eiche Eiche Eiche Eiche Eiche Kirsche Kirsche Eßkastanie Eiche Eßkastanie Eiche Eßkastanie unbekannt Eßkastanie Eiche Ahorn Kastanie Eiche Eiche Ahorn Kastanie Eiche Ahorn Ahorn Esche Ahorn Ahorn Esche Weide Hainbuche unbekannt unbekannt unbekannt Ahorn Höhlenart Astlöcher tw.hohl, Astlöcher tw.hohl, Astlöcher gespaltener Stamm, Spechthöhlen Spechthöhlen Astlöcher Astlöcher Astlöcher Astlöcher tote Äste, abgeplatze Borke Astlöcher tw. hohl tw. hohl Astlöcher Astlöcher Astlöcher gespaltener Stamm, Astlöcher Astlöcher tw.hohl, Astlöcher Astlöcher Astlöcher Astlöcher Astlöcher Astlöcher Spechthöhlen Spechthöhlen tw.hohl, Astlöcher Baumhöhlen Baumhöhlen Astlöcher tote Äste, Baumhöhle hohler Stamm hohler Stamm Astlöcher abgeplatzte Borke abgeplatzte Borke abgeplatze Borke, Spechthöhlen Astlöcher Spechthöhlen Spechthöhlen Astlöcher tw. hohl abgeplatzte Borke Astlöcher tote Äste, Baumhöhle abgeplatzte Borke Astlöcher Astlöcher Astlöcher abgeplatzte Borke toter Ast, abgeplatzte Borke abgeplatzte Borke tw.hohl, Astlöcher 2 Anlage 13 Nummer xKoordinaten yKoordinaten Baumart 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 2504681 2504665 2504709 2504727 2504726 2504676 2504677 2504693 2504722 2504708 2504688 2504699 2504739 2504757 2504743 2504747 2504725 2504742 2504738 2504739 2504737 2504736 2504730 2504741 2504786 2504827 2504832 2504860 2504890 2504819 2504891 2504980 2505018 2504995 2505010 Z:\2014\14-039\excel\BaumhöhlenKoordinaten.xlsx 5629129 5629126 5629124 5629113 5629116 5629103 5629098 5629087 5629068 5629053 5629016 5629025 5629019 5629000 5629002 5628995 5628981 5628966 5628960 5628962 5628963 5628964 5628960 5628940 5628906 5628828 5628781 5628778 5628699 5628745 5628658 5628317 5628284 5628317 5628273 Eiche Ahorn Robinie Kirsche Eiche Eiche Eiche Eiche Robinie toter Baum Ahorn Hainbuche Robinie toter Baum Kirsche Kirsche Kirsche Eiche Kirsche Kirsche Kirsche Kirsche Kirsche Robinie Robinie Ahorn Weide Hasel Weide Eiche Eiche Hainbuche Ahorn Ahorn Robinie Höhlenart tw.hohl, Astlöcher tw.hohl, Astlöcher abgeplatze Borke, Spechthöhlen abgeplatzte Borke Astlöcher tote Äste, abgeplatze Borke tote Äste, abgeplatze Borke tote Äste, abgeplatze Borke hohler Stamm hohler Stamm Astlöcher Astlöcher tote Äste, Stamm gespalten hohler Stamm hohler Stamm abgeplatze Borke abgeplatze Borke, Spechthöhlen hohler Stamm abgeplatze Borke abgeplatze Borke abgeplatze Borke abgeplatze Borke hohle Äste, abgeplatze Borke abgeplatze Borke tw.hohl tw.hohl, Astlöcher Spechthöhlen Astlöcher Astlöcher hohler Stamm tw.hohl tw.hohl, Astlöcher Astlöcher Astlöcher hohler Stamm 3 Anlage 13 Liste der Höhlenbäume mit Angaben zu Lage, Baumart und Höhlenart Nummer 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 x_UTM 295277 295278 295181 295180 294987 295050 295031 295025 295040 295008 295025 295012 295019 295003 295014 295013 294997 294981 294974 294990 294995 294966 294955 294959 294936 294882 294947 294866 294851 294872 294886 294839 294866 294834 294837 294810 294807 294806 294804 294806 294806 294806 294813 294806 294707 294720 294718 Z:\2014\14-039\excel\BaumhöhlenKoordinaten.xlsx y_UTM 5638855 5638697 5638407 5638387 5638123 5638135 5638101 5638084 5638081 5638062 5638027 5638024 5638025 5638009 5638001 5637972 5637960 5637939 5637905 5637903 5637996 5637845 5637796 5637811 5637796 5637668 5637781 5637662 5637656 5637619 5637639 5637603 5637585 5637512 5637481 5637443 5637438 5637435 5637431 5637429 5637420 5637421 5637427 5637395 5637521 5637466 5637482 Baumart Obstbaum Eiche Eiche Eiche Hainbuche Eiche Eichen Eiche Hainbuche Eiche Hainbuche Eiche Eiche Hainbuche Eiche Eiche Eiche Eiche Eiche Eiche Hainbuche Esche Hainbuche Hainbuche unbekannt Eiche unbekannt Hainbuche Eiche Hainbuche Eiche Baumstumpf Eiche Eiche Eiche Hainbuche Rotbuche Rotbuche Hainbuche Eiche Eiche Hainbuche Rotbuche toter Baum Pappel Hasel Hainbuche Höhlenart Baumhöhlen Baumhöhlen Baumhöhlen Astlöcher Specht- und Astlochhöhlen Baumhöhlen Baumhöhlen Astlöcher hohler Stamm Spechthöhlen hohler Stamm hohler Stamm Spechthöhlen Astlöcher abgeplatze Borke, Spechthöhlen Baumhöhle, hohler Stamm Spechthöhlen Spechthöhlen Astlöcher hohler Ast Astlöcher Spechthöhlen hohler Stamm Astlöcher hohler Stamm Spechthöhlen hohler Stamm Astlöcher Spechthöhlen Astlöcher tw. hohl hohler Baumstumpf tw.hohle Äste, Astlöcher tw.hohle Äste, Astlöcher Spechthöhlen tw.hohle Äste, Astlöcher Astlöcher Astlöcher tw. hohl Astlöcher Astlöcher tw. hohl Astlöcher abgeplatzte Borke, Astlöcher Spechthöhlen tw. hohl Astlöcher Seite 1 Anlage 13 Nummer 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 x_UTM 294724 294722 294716 294693 294691 294687 294752 294714 294685 294697 294710 294703 294702 294697 294676 294710 294702 294698 294676 294642 294623 294554 294541 294533 294536 294518 294484 294468 294366 294362 294353 294340 294325 292633 293431 292947 292985 292992 293005 293166 293168 293178 293183 293187 293196 293207 293207 293223 293249 293257 293277 293242 293220 Z:\2014\14-039\excel\BaumhöhlenKoordinaten.xlsx y_UTM 5637482 5637479 5637476 5637418 5637377 5637377 5637289 5637285 5637256 5637251 5637224 5637219 5637219 5637222 5637212 5637171 5637161 5637150 5637140 5636965 5636911 5636735 5636697 5636669 5636691 5636635 5636541 5636497 5636250 5636234 5636208 5636163 5636128 5634082 5633567 5632404 5632305 5632287 5632238 5631694 5631690 5631647 5631635 5631622 5631587 5631572 5631560 5631508 5631486 5631465 5631465 5631445 5631433 Baumart Hainbuche Rotbuche Hainbuche Eiche Eiche Hainbuche Hainbuche Hainbuche Hainbuche Eiche Hainbuche Esche Hainbuche Hainbuche Hainbuche Eiche Eiche Eiche Eiche Eiche Eiche Eiche Eiche Eiche Kirsche Kirsche Eßkastanie Eiche Eßkastanie Eiche Eßkastanie unbekannt Eßkastanie Eiche Ahorn Kastanie Eiche Eiche Ahorn Kastanie Eiche Ahorn Ahorn Esche Ahorn Ahorn Esche Weide Hainbuche unbekannt unbekannt unbekannt Ahorn Höhlenart Astlöcher tw.hohl, Astlöcher tw.hohl, Astlöcher gespaltener Stamm, Spechthöhlen Spechthöhlen Astlöcher Astlöcher Astlöcher Astlöcher tote Äste, abgeplatze Borke Astlöcher tw. hohl tw. hohl Astlöcher Astlöcher Astlöcher gespaltener Stamm, Astlöcher Astlöcher tw.hohl, Astlöcher Astlöcher Astlöcher Astlöcher Astlöcher Astlöcher Spechthöhlen Spechthöhlen tw.hohl, Astlöcher Baumhöhlen Baumhöhlen Astlöcher tote Äste, Baumhöhle hohler Stamm hohler Stamm Astlöcher abgeplatzte Borke abgeplatzte Borke abgeplatze Borke, Spechthöhlen Astlöcher Spechthöhlen Spechthöhlen Astlöcher tw. hohl abgeplatzte Borke Astlöcher tote Äste, Baumhöhle abgeplatzte Borke Astlöcher Astlöcher Astlöcher abgeplatzte Borke toter Ast, abgeplatzte Borke abgeplatzte Borke tw.hohl, Astlöcher Seite 2 Anlage 13 Nummer 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 x_UTM 293232 293215 293259 293277 293277 293226 293226 293242 293270 293255 293234 293245 293286 293303 293288 293292 293270 293286 293282 293282 293281 293280 293274 293284 293327 293365 293368 293396 293423 293354 293422 293497 293534 293512 293526 Z:\2014\14-039\excel\BaumhöhlenKoordinaten.xlsx y_UTM 5631419 5631416 5631413 5631401 5631404 5631393 5631388 5631376 5631357 5631342 5631306 5631314 5631306 5631287 5631289 5631282 5631269 5631253 5631248 5631250 5631250 5631252 5631248 5631227 5631192 5631112 5631065 5631061 5630980 5631029 5630940 5630595 5630561 5630595 5630550 Baumart Eiche Ahorn Robinie Kirsche Eiche Eiche Eiche Eiche Robinie toter Baum Ahorn Hainbuche Robinie toter Baum Kirsche Kirsche Kirsche Eiche Kirsche Kirsche Kirsche Kirsche Kirsche Robinie Robinie Ahorn Weide Hasel Weide Eiche Eiche Hainbuche Ahorn Ahorn Robinie Höhlenart tw.hohl, Astlöcher tw.hohl, Astlöcher abgeplatze Borke, Spechthöhlen abgeplatzte Borke Astlöcher tote Äste, abgeplatze Borke tote Äste, abgeplatze Borke tote Äste, abgeplatze Borke hohler Stamm hohler Stamm Astlöcher Astlöcher tote Äste, Stamm gespalten hohler Stamm hohler Stamm abgeplatze Borke abgeplatze Borke, Spechthöhlen hohler Stamm abgeplatze Borke abgeplatze Borke abgeplatze Borke abgeplatze Borke hohle Äste, abgeplatze Borke abgeplatze Borke tw.hohl tw.hohl, Astlöcher Spechthöhlen Astlöcher Astlöcher hohler Stamm tw.hohl tw.hohl, Astlöcher Astlöcher Astlöcher hohler Stamm 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