Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
260834.pdf
Größe
61 MB
Erstellt
06.06.17, 12:00
Aktualisiert
04.07.17, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 32/0011/WP17
öffentlich
06.06.2017
FB 32
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen an Sonntagen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
21.06.2017
05.07.2017
12.07.2017
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Hauptausschuss
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Für die Bezirksvertretung:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen zustimmend zur Kenntnis und
empfiehlt dem Hauptausschuss, dem Rat der Stadt den Beschluss des beiliegenden Entwurfs als
Ordnungsbehördliche Verordnung zu empfehlen.
Für den Hauptausschuss:
Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt der
Hauptausschuss dem Rat der Stadt, den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen als Ordnungsbehördliche Verordnung zu
beschließen.
Für den Rat der Stadt Aachen:
Auf Vorschlag der Verwaltung und nach Beratung und Empfehlung der Bezirksvertretung AachenMitte und des Hauptausschusses, beschließt der Rat der Stadt den beiliegenden Entwurf der
Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen als
Ordnungsbehördliche Verordnung.
Vorlage FB 32/0011/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.06.2017
Seite: 1/9
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
2017
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2017 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
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0
Ergebnis
0
0
0
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0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
2017
2017 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
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Abschreibungen
0
0
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0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 32/0011/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.06.2017
Seite: 2/9
Erläuterungen:
Mit der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen
vom 22.03.2017 wurden für das Gebiet der Stadt Aachen insgesamt sieben Ladenöffnungen an
Sonntagen aus Anlass von Veranstaltungen freigegeben. In der Aachener Innenstadt dürfen die
Ladenöffnungen am 01.10.2017 aus Anlass der Aktion „Ehrenwert – Tag der Vereine“ sowie am
10.12.2017 anlässlich des Aachener Weihnachtsmarktes erfolgen.
Von der Freigabe der darüber hinaus beantragten Ladenöffnungen aus Anlass der Altstadtflohmärkte
am 02.04. und 05.11.2017 wurde seinerzeit abgesehen.
Weitere, seitens der IG Aachener Portal e.V. eingereichte Anträge auf Ladenöffnungen konnten vor
dem Hintergrund des den Beratungen im Hauptausschuss des Rates und im Rat der Stadt Aachen
vorgeschalteten, bereits abgeschlossenen Beteiligungsverfahrens, keine Berücksichtigung mehr
finden.
Der MAC - Märkte und Aktionskreis City e.V. hat nun für Aachen-Innenstadt die Freigabe einer
weiteren sonntäglichen Ladenöffnung am 03.09.2017 aus Anlass des Europamarktes der
Kunsthandwerker beantragt. Die IG Aachener Portal e.V. beantragt die Freigabe einer sonntäglichen
Ladenöffnung anlässlich des Soerser Sonntag am 16.07.2017.
Rechtliche Grundlagen:
Gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz –
LÖG) dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens 4 Sonn- oder Feiertagen aus Anlass von örtlichen
Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet
sein.
Da sich die Freigabe der Sonn- und Feiertage nach § 6 Abs. 1 LÖG auf bestimmte Bezirke bzw.
Ortsteile beschränkt, dürfen insgesamt 11 Sonn- oder Feiertage je Kalenderjahr freigegeben werden.
Dabei darf aber nur ein Adventssonntag je Bezirk bzw. Ortsteil, insgesamt jedoch nicht mehr als zwei
Adventssonntage je Gemeinde, freigegeben werden (§ 6 Abs. 4 LÖG).
Von der Freigabe sind außer den beiden vorbeschriebenen Adventssonntagen zwei Adventssonntage,
die Weihnachtstage, der Ostersonntag, der Pfingstsonntag, die stillen Feiertage im Sinne des
Feiertagsgesetzes NRW ausgenommen sowie der 1. Mai, der 03. Oktober und der 24. Dezember,
sofern diese Tage auf einen Sonntag fallen (§ 6 Abs. 5 LÖG).
Verfahrensweise sowie Umsetzung unter Einhaltung der neuen rechtlichen Vorgaben:
Der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts NRW folgend, sind die Anträge auf Freigabe einer sonntäglichen Ladenöffnung an den
nachfolgenden maßgeblichen Kriterien zu prüfen (BVerwG 11.11.2015, 8 CN 2.14; OVG NRW,
15.08.2016, 4 B 887/16):
Vorlage FB 32/0011/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.06.2017
Seite: 3/9
Eine Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen „aus Anlass“ einer Veranstaltung ist nur zulässig,
wenn die prägende Wirkung der Veranstaltung für den öffentlichen Charakter des Tages
gegenüber der typisch werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung überwiegt, weil sich
letztere als Annex zum Markt darstellt.
Die öffentliche Wirkung der traditionell auch an Sonn- und Feiertagen stattfindenden Märkte
etc. muss gegenüber der typisch werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung im
Vordergrund stehen. Dies wird anhand folgender Kriterien geprüft:
Die durch die Veranstaltung einerseits und die Ladenöffnung andererseits jeweils für sich
ausgelösten Besucherströme müssen ihrer ungefähren Größenordnung nach abgeschätzt und
in Verhältnis zueinander gesetzt werden.
Die voraussichtliche Besucherzahl des Marktes muss größer sein als die zu erwartende Zahl
der Ladenbesucher bei alleiniger Öffnung der Verkaufsstellen.
Hierzu muss – auch bei erstmaligen Veranstaltungen – eine schlüssige und vertretbare
Prognose vorliegen.
Die Veranstaltungsfläche ist in Relation zu der Fläche der von der Freigabe der Ladenöffnung
erfassten Verkaufsstellen zu setzen.
Die vorgesehene Ladenöffnung muss in engem räumlichen Bezug zum konkreten
Veranstaltungsgeschehen stehen, welches Anlass für die Ladenöffnung ist.
Je weitreichender die Freigabe der Verkaufsstellenöffnung (räumlich, nach Handelssparten)
erfolgen soll, umso höher muss das Gewicht der für die Ladenöffnung angeführten
Sachgründe (des Anlasses) sein.
Da mit Ordnungsbehördlicher Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen
vom 22.03.2017 bislang erst insgesamt 7 Termine, verteilt auf 7 Tage und 3 Stadtbezirke bzw. -teile
in Anspruch genommen wurden, wären die beiden zusätzlichen Termine gemäß § 6 Abs.4 LÖG
grundsätzlich rechtlich möglich, soweit die weiteren rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Auch
würde die Zahl von höchstens 4 freizugebenden Sonn- und Feiertagen für den Bereich Aachen-Mitte
nicht überschritten. Tage, die von der Freigabe ausgenommen sind, wurden nicht beantragt.
Die gemäß § 6 Abs. 4 S.7 LÖG vor Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung erforderliche
Anhörung
der
Gewerkschaften
(DBG
und
ver.di),
des
Einzelhandelsverbandes,
der
Kirchengemeinden, der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer ist mit
Schreiben vom 09.05.2017 erfolgt. Die in der Anlage beigefügten Stellungnahmen führen zu
folgendem Ergebnis:
Die Stellungnahmen der Gewerkschaften DGB und ver.di liegen bis zur Drucklegung der Vorlage nicht
vor.
Die Handwerkskammer und der Handelsverband stimmen den möglichen Ladenöffnungen zu.
Während der Kirchenkreis nicht zustimmt, teilt das Generalvikariat mit, dass – unter der Prämisse,
Vorlage FB 32/0011/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.06.2017
Seite: 4/9
„kein Einverständnis mit Verkaufsöffnungen an mehr als 2 Sonntagen“ – kein Einverständnis mit der
beabsichtigten Ladenöffnung des MAC – Märkte und Aktionskreis City e.V. am 03.09.2017 bestehe,
da hiermit bezogen auf den Bezirk Aachen-Innenstadt diese Höchstzahl von zwei verkaufsoffenen
Sonntagen überschritten werde. Gegen die seitens der IG Aachener Portal e.V. beantragte
Ladenöffnung anlässlich des Soerser Sonntags am 16.07.2017 bestehen dort keine Bedenken.
Seitens der Industrie- und Handelskammer werden die rechtlichen Voraussetzungen für die
beantragte Ladenöffnung anlässlich des Europamarktes der Kunsthandwerker am 03.09.2017 als
erfüllt angesehen. Der Antrag auf Freigabe einer sonntäglichen Ladenöffnung am 16.07.2017
anlässlich des Soerser Sonntags wird dortseits unterstützt. Insoweit wird die Empfehlung
ausgesprochen, den „Antrag zu ergänzen um eine Besucherprogose des CHIO ohne verkaufsoffenen
Sonntag und eine Besucherprognose für einen verkaufsoffenen Sonntag“ der betroffenen Ladenlokale
„ohne CHIO“.
Rechtliche Bewertung:
1. Verhältnis der Besucherströme von Anlassveranstaltung und Ladenöffnung
Nach aktueller Rechtsprechung müssen die durch die Veranstaltung einerseits und durch die
Ladenöffnung
andererseits
jeweils
für
sich
ausgelösten
Besucherströme
ihrer
ungefähren
Größenordnung nach abgeschätzt und in Relation zueinander gesetzt werden. Es ist eine belastbare
Prognose darüber anzustellen, dass die voraussichtliche Besucherzahl der Veranstaltung größer als
die zu erwartende Zahl der Ladenbesucher bei alleiniger Öffnung der Verkaufsstellen sein wird. Bei
einem – bezogen auf eine mögliche Ladenöffnung – erstmals stattfindenden Anlass kann die
Prognose auch pauschaler ausfallen.
Hierzu hat die IG Aachener Portal e.V. sowie der MAC – Märkte und Aktionskreis City e.V. konkrete
Zahlen der Ladenbesucher und der Passantenfrequenz (Anzahl der Besucher des jeweiligen Festes)
mit Quellennachweisen ermittelt und mit Antragstellung in Relation zueinander gesetzt.
„CHIO Aachen/Soerser Sonntag“
Der CHIO ist ein Traditionsturnier seit 1898. In 5 Disziplinen messen sich Reiterinnen und Reiter aus
aller Welt. Der Soerser Sonntag ist traditionell ein Tag der Familie. Tausende Aachener und
auswärtige Besucher strömen in die Soers, um das bunte Rahmenprogramm zu verfolgen.
Laut Presseberichterstattungen nutzten 2014 und 2016 rund 29.000 Besucher den Soerser Sonntag
als sommerlichen Ausflug auf das 220.000 qm große CHIO Gelände.
„Die Stimmung beim traditionellen Soerser Sonntag…war…fantastisch. Auch das bunte Programm
aus Ökumenischem Gottesdienst im Deutsche Bank Stadion am Vormittag und Show-Programm am
Nachmittag kam an. Ob Kaltblüter mit verschiedenen Anspannungen der Kaltblutfreunde Aachen, die
Aachener Stadtreiter, das Showteam RuF Hessel mit seiner Performance „Zirkus, Zirkus“, Dog Agility
oder eine Präsentation zum „Therapeutischen Reiten“ – für jeden war etwas dabei.“
Während der Soerser Sonntag beispielsweise im Vorjahr rund 29.000 Besucher zu verzeichnen hatte,
geht die IG Aachener Portal e.V. „aufgrund der Erfahrungen mit anderen verkaufsoffenen Sonntagen
von einer Gesamtfrequenz von ca. 6.400 Kunden“ aus. Diese Besucherangaben bzw. Prognosen
Vorlage FB 32/0011/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.06.2017
Seite: 5/9
beruhen auf den Erfahrungswerten der unabhängig voneinander durchgeführten Veranstaltungen
bzw. Ladenöffnungen.
„Europamarkt der Kunsthandwerker“
Mehrere hundert Kunsthandwerker aus ganz Europa bauen alljährlich ihre Werkstätten zu Hause ab,
um sie vor der historischen Kulisse der Aachener Altstadt für zwei Tage zu eröffnen. An über 300
Ständen wird Handwerk, Kunst und Design, Traditionelles und Avantgardistisches hergestellt und
präsentiert. Rund eine viertel Million Besucher begrüßt die Handwerkskammer Aachen als
Veranstalterin des Marktes in jedem Jahr.
Schmiede, Bildhauer, Korbflechter, Hutmacher, Glasbläser, Pinselmacher und Keramiker zeigen rund
um Dom und Rathaus alte Handwerkstechniken und neue Gestaltungstrends in Holz, Keramik, Textil,
Stein und Metall. Der Europamarkt gilt als Trend- und Ideenbörse gleichermaßen für Fachbesucher
wie auch für das breite Publikum.
Neben den Bereichen rund um Dom und Rathaus werden auch die Bereiche Augustinerplatz/Kockerellstraße, Johannes-Paul-II-Straße/Ritter-Chorus-Straße, Hühnermarkt/Hof sowie die
Ursulinerstraße in die Veranstaltung mit einbezogen.
Anhand der Prüfung der von der IG Aachener Portal e.V. und dem MAC Märkte und Aktionskreis City
e.V. gelieferten Zahlen und der Erfahrungen der Vorjahre kann prognostiziert werden, dass die
voraussichtlichen Besucherzahlen bei beiden traditionellen Veranstaltungen größer als die zu
erwartende Zahl der Ladenbesucher bei alleiniger Öffnung der Verkaufsstellen sein wird.
Anlässlich des Kunsthandwerkermarktes, der bereits im 41. Jahr regelmäßig stattfindet, sind über 300
Stände über die gesamte Altstadt verteilt. Auch ohne gleichzeitige Ladenöffnung zieht diese
Veranstaltung einen großen Besucherstrom an. Gemäß den Antragsunterlagen des MAC begrüßt die
Handwerkskammer Aachen als Veranstalterin des Marktes rund eine viertel Million Besucher jährliche.
Gestützt auf eine Passantenzählung aufgrund einer Studie von Jones Lang LaSalle Retail GmbH ist
bei einer fünfstündigen Öffnungszeit eine potentielle Besucherfrequenz in der Krämerstraße von 6.675
Besuchern anzunehmen. Nach den Daten einer Langzeituntersuchung des Handelsverbandes kaufen
in Städten mit 250.000 Einwohnern knapp 50 % aller Verbraucher bei ihrem Besuch in den
Innenstädten auch tatsächlich etwas ein. Das bedeutet, dass anlässlich einer möglichen
Verkaufsöffnung eine Kundenzahl von mehr als 120.000 Kunden erreicht werden müsste. Die insoweit
angestellte Annahme, dass diese Kundenzahl nicht erreicht wird, ist nachvollziehbar; dies
insbesondere unter Berücksichtigung der anstehenden Ladenschließungen wie beispielsweise Lust
for Life.
Damit liegt der prognostizierte Besucherstrom der Anlassveranstaltungen für beide Veranstaltungen
deutlich über der Anzahl der potenziellen Besucher einer Ladenöffnung.
2.
Verhältnis
der
Veranstaltungsfläche
zu
den
von
Ladenöffnung
„freigegebenen“
Verkaufsflächen
Vorlage FB 32/0011/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.06.2017
Seite: 6/9
Weiterhin ist die Veranstaltungsfläche zu der von der Ladenöffnung „freigegebenen“ Verkaufsfläche in
Relation zu setzen.
„CHIO Aachen/Soerser Sonntag“
Die Veranstaltungsfläche des CHIO umfasst ausweislich der übermittelten Unterlagen eine Fläche von
rund 220.000 qm.
Dem gegenüber steht ausweislich der Antragsunterlagen der IG Aachener Portal e.V. für eine
mögliche sonntägliche Ladenöffnung eine Verkaufsfläche von ca. 74.000 qm, die sich aus den
jeweiligen Verkaufsflächen der teilnehmenden Betriebe zusammensetzt (vgl. Anlage 3 des
Ergänzungsantrages von 20.04.17).
„Europamarkt der Kunsthandwerker“
Die Grundfläche der von der Veranstaltung genutzten Örtlichkeit umfasst laut MAC-Märkte und
Aktionskreis City e.V. insgesamt ca. 100.000 qm. Dem gegenüber steht eine „Gesamtfläche der
maximal theoretisch möglich geöffneten Geschäfte“ von rund 102.000 qm. Da sich – im Falle der
Freigabe einer sonntäglichen Ladenöffnung – erfahrungsgemäß „lediglich zwei Drittel an der
Sonntagsöffnung beteiligen“, wird eine „Gesamtverkaufsfläche von ca. 70.000 qm erreicht“.
Die Aktionsfläche der Veranstaltung ist somit ungleich größer als die Verkaufsfläche im Falle einer
möglichen Ladenöffnung
Bei beiden Veranstaltungen ist damit auch die Flächenrelation der Veranstaltungsfläche zu den von
der Ladenöffnung betroffenen Verkaufsflächen nicht zu beanstanden.
3. Räumlicher Bezug von Anlassveranstaltung und Ladenöffnung:
Die
vorgesehene
Ladenöffnung
muss
in
engem
räumlichen
Bezug
zu
der
jeweiligen
Anlassveranstaltung stehen. Je weitreichender die Freigabe der Verkaufsstellenöffnung (räumlich
oder nach Handelssparten) ist, umso höher muss das Gewicht der für die Ladenöffnung aufgeführten
Sachgründe sein.
Für die beantragten Termine sind folgende räumliche Geltungsbereiche vorgesehen:
„CHIO Aachen/Soerser Sonntag“
Krefelder Straße von der Einmündung Am Gut Wolf bis zur Einmündung Prager Ring, Prager Ring bis
zur Einmündung Gut-Dämme-Straße, Gut-Dämme-Straße bis zur Einmündung Grüner Weg, Grüner
Weg bis zur Einmündung Am Gut Wolf, Am Gut Wolf sowie das Gebiet, das von den vorgenannten
Straßen umschlossen wird;
„Europamarkt der Kunsthandwerker“:
Neupforte, Seilgraben, Kurhausstraße, Blondelstraße, Stiftstraße, Adalbertstift, Adalbertstraße,
Harscampstraße bis zur Einmündung Suermondtplatz, Suermondtplatz, Wespienstraße bis zur
Einmündung
Borngasse,
Wirichsbongardstraße,
Borngasse
Kapuzinergraben,
bis
zur
Einmündung
Alexianergraben,
Wirichsbongardstraße,
Löhergraben,
Karlsgraben,
Templergraben, Pontstraße sowie das Gebiet, das von den vorgenannten Straßen umschlossen wird;
Vorlage FB 32/0011/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.06.2017
Seite: 7/9
des weiteren Alexanderstraße bis zur Einmündung Sandkaulstraße, Sandkaulstraße bis zur
Einmündung Rochusstraße und Franzstraße bis zur Einmündung Matthiashofstraße;
Durch die Begrenzung der möglichen Ladenöffnung auf die Verkaufsflächen im unmittelbaren Umfeld
der Anlassveranstaltung ist der zwingend notwendige enge räumliche Bezug als gegeben anzusehen.
Neben den von Gesetzes wegen einzuholenden Stellungnahmen Beteiligter hat sich der AachenLaurensberger Rennverein, vertreten durch Herrn Kemperman, mit einem Schreiben an die
Verwaltung gewandt. Dieser hat sich gegen die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags am
16.07.2017 „parallel zu dem stattfindenden Soerser Sonntag“ ausgesprochen. Neben der
bestehenden Konkurrenzsituation zu den dortigen Ausstellern wird auf die möglicherweise
problematische Parkplatzsituation hingewiesen.
Nach Mitteilung des hierfür zuständigen Fachbereiches wurde die „Verträglichkeit“ des von der IG
Aachener Portal beantragten verkaufsoffenen Sonntags mit dem „Soerser Sonntag“ mit Vertretern der
Verkehrsplanung, der ASEAG und der APAG hinsichtlich der Parkplatzbewirtschaftung besprochen.
Probleme werden dortseits nicht gesehen.
Ergebnis:
Nach den vorliegenden Erkenntnissen und auf Basis der Prüfung der von der IG Aachener Portal e.V.
und dem MAC – Märkte und Aktionskreis City e.V. übermittelten Unterlagen und Fakten ist aus
Verwaltungssicht davon auszugehen, dass die in Rede stehenden Anlassveranstaltungen für die
beabsichtigten Ladenöffnungen den öffentlichen Charakter des Tages prägen und den Hauptgrund für
die Besucherströme darstellen werden.
Es wird empfohlen, den Anträgen der IG Aachener Portal e.V. und des MAC – Märkte und
Aktionskreis
City
e.V.
stattzugeben
und
den
als
Anlage
1
beigefügten
Entwurf
der
Ordnungsbehördlichen Verordnung zu beschließen.
Eine Übersicht der bislang freigegebenen Sonntage für eine Ladenöffnung sowie der nun beantragten
Termine gibt die Anlage 2.
Die Anträge der IG Aachener Portal e.V. und des MAC – Märkte und Aktionskreis City e.V. sind als
Anlage 3 und 4, die eingeholten Stellungnahmen als Anlagen 5 – 10 beigefügt.
Vorlage FB 32/0011/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.06.2017
Seite: 8/9
Anlage/n:
- Anlage 1:
Entwurf
der
Ordnungsbehördlichen
Verordnung
über
das
Offenhalten
von
Verkaufsstellen an Sonntagen
- Anlage 2:
Übersicht bereits genehmigter und neubeantragter verkaufsoffener Sonntage 2017
- Anlage 3:
Antrag IG Aachener Portal vom 20.03.2017
- Anlage 4:
Antragsergänzung IG Aachener Portal vom 20.04.2017
- Anlage 5:
Antrag MAC vom 19.04.2017
- Anlage 6:
Stellungnahmen IHK vom 15.05. und 16.05.2017
- Anlage 7:
Stellungnahme HWK vom 15.05.2017
- Anlage 8:
Stellungnahme Generalvikariat vom 15.05.2017
- Anlage 9:
Stellungnahme Kirchenkreis Aachen vom 16.05.2017
- Anlage 10:
Stellungnahme Handelsverband vom 26.05.17
Vorlage FB 32/0011/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.06.2017
Seite: 9/9
Ordnungsbehördliche Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen
vom
Aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten
(Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV.NRW. S. 516/SGV. NRW. 7113), geändert
durch Gesetz vom 30.04.2013 (GV.NRW. S. 208) und § 27 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse
der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG) – in der Fassung der Bekanntmachung vom
13.05.1980 (GV.NRW. S. 528/SGV. NRW. 2060), zuletzt geändert durch Art. 9 Zweites
BefristungsÄndG IM vom 08.12.2009 (GV.NRW. S. 765, ber. S. 793) wird von der Stadt Aachen als
örtliche Ordnungsbehörde gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Aachen vom
.2017
folgende Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:
§1
Verkaufsstellen dürfen in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein:
1.
im Stadtbezirk Aachen-Mitte (außer Stadtteil Aachen-Burtscheid)
am 16.07.2017 und 03.09.2017;
§2
Die in § 1 getroffenen Ausnahmeregelungen gelten für Verkaufsstellen in den von den nachfolgenden
Straßen umschlossenen Bereichen sowie für Verkaufsstellen, die an die genannten Straßen unmittelbar
angrenzen:
1.
Stadtbezirk Aachen-Mitte
anlässlich „CHIO Aachen/Soerser Sonntag“:
Krefelder Straße von der Einmündung Am Gut Wolf bis zur Einmündung Prager Ring, Prager
Ring bis zur Einmündung Gut-Dämme-Straße, Gut-Dämme-Straße bis zur Einmündung Grüner
Weg, Grüner Weg bis zur Einmündung Am Gut Wolf, Am Gut Wolf;
anlässlich „Europamarkt der Kunsthandwerker“:
Neupforte, Seilgraben, Kurhausstraße, Blondelstraße, Stiftstraße, Adalbertstift, Adalbertstraße,
Harscampstraße bis zur Einmündung Suermondtplatz, Suermondtplatz, Wespienstraße bis zur
Einmündung
Borngasse,
Borngasse
bis
zur
Einmündung
Wirichsbongardstraße,
Wirichsbongardstraße,
Templergraben,
Kapuzinergraben,
Pontstraße;
des
Alexianergraben,
weiteren
Löhergraben,
Alexanderstraße
bis
zur
Karlsgraben,
Einmündung
Sandkaulstraße, Sandkaulstraße bis zur Einmündung Rochusstraße und Franzstraße bis zur
Einmündung Matthiashofstraße;
§3
(1)
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen den in § 1 geregelten
Vorgaben Geschäftsstellen öffnet.
(2)
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden.
§4
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Die vorstehende Verordnung wird hiermit verkündet.
Aachen, den
.2017
Philipp
Oberbürgermeister
verkaufsoffene Sonntage 2017 sowie beantragte zusätzliche Termine - nach verwaltungsinterner Prüfung
AC- Innenstadt
Termin
16.07.2017
01.10.2017
03.09.2017
10.12.2017
Anlass
CHIO Aachen/Soerser Sonntag
Ehrenwert- Tag der Vereine
Europamarkt der Kunsthandwerker
Aachener Weihnachtsmarkt
per Verordnung bereits erfolgte Freigabe
x
x
x
Burtscheid
27.08.2017 Burtscheider Aktionstage
x
Brand
21.05.2017
09.07.2017
22.10.2017
03.12.2017
x
x
x
x
Einweihungsfeier Brander Marktplatz
Sommerkirmes und Pfarrfest
Donatus Herbstkirmes
Brander Weihnachtsmarkt
zusätzlich beantragte Freigabe
x
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Fachbereich 7
Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft
ver.di • Harscampstrasse 20 • 52062 Aachen
Herr
Detlef Fröhlke
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Lagerhausstrasse 20
52058 Aachen
Bezirk Aachen /
Düren / Erft
Harscampstrasse 20
52062 Aachen
Telefon: 0241/94676-0
Durchwahl: 0241/94676-29
Telefax: 0241/94676-40
mathias.dopatka@verdi.de
www.verdi.de
Weitere verkaufsoffene Sonntage 2017
Datum
Sehr geehrter Herr Fröhlke,
hiermit bestätige ich den Eingang der Unterlagen zu den zusätzlichen verkaufsoffenen
Sonntagen für das Jahr 2017.
Bezüglich des Antrages der IG Aachener Portal für den 16.07.2017 stellen wir fest,
dass der Antrag zwar strenggenommen inhaltlich nicht alle Kriterien erfüllt, der Anlass
selbst aus unserer Sicht aber ausreichend begründet ist. Das CHIO hat einen so
prägenden Charakter, dass die Öffnung der Verkaufsfläche im direkten Umfeld
rechtlich vertretbar ist. Zwar ist der Bereich der Ladenöffnung unserer Ansicht nach
etwas zu weit gefasst, doch wollen wir hier auf konstruktiver Ebene
zusammenkommen. Sollte der Termin genehmigt werden, würden wir auf Basis der
gewonnenen Erfahrung ggf. für das kommende Jahr mögliche Details nacharbeiten.
Aus rechtlicher Perspektive erheben wir vorerst keinen Einspruch gegen die Öffnung
am 16.07.2017.
Unabhängig von der rechtlichen Frage, muss politisch entschieden werden, in wie weit
eine Öffnung parallel zum CHIO sinnvoll ist. Da bisher die Parkplätze des Einzelhandels
für das CHIO mitverwendet wurden, ist ein Verkehrskollaps sehr wahrscheinlich. Schon
bisher war die Krefelder Straße an den Tagen der CHIO-Öffnung ein Nadelöhr. Die
Kombination CHIO und Verkaufsoffener Sonntag ist unter diesen Aspekten kritisch zu
betrachten. Aber dies ist eine politische Entscheidung, die vom Rat der Stadt Aachen
entschieden werden muss.
Den Termin am 03.09.2017 können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht
abschließend bewerten. Durch die neue Rechtsprechung gibt es hier noch offene
Fragen, die noch geklärt werden müssen. Gerne würden wir hier ein persönliches
Gespräch vereinbaren, um langfristig tragbare Regelungen für Sonntagsöffnung im
Innenstadtbereich zu vereinbaren. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Dopatka
IBAN DE89500500000082001421
BIC-Code HELADEFFXXX
21. Juni 2017