Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
261701.pdf
Größe
1,8 MB
Erstellt
12.06.17, 12:00
Aktualisiert
26.06.17, 19:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 32/0012/WP17
öffentlich
12.06.2017
FB 32
Aufstellungen zu den Kontrollen im öffentlichen Straßenraum zum
ruhenden Verkehr; Antrag der CDU- und SPD-Fraktionen vom
07.04.2017
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
06.07.2017
Mobilitätsausschuss
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
Grehling
Vorlage FB 32/0012/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.06.2017
Seite: 1/4
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
2017
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2017 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
2017
2017 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 32/0012/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.06.2017
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Oberstes Ziel der Kontrollen des ruhenden Verkehrs im öffentlichen Straßenraum ist die Wahrung der Verkehrssicherheit
insbesondere für schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer, Eltern mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer
oder Menschen mit Behinderungen und andere. Dabei werden bei regelwidrigem Verhalten Verwarnungsgelder (sog.
„Knöllchen“) verhängt bzw. Bußgeldverfahren eingeleitet.
Eine flächendeckende Kontrolle der Parkraumbewirtschaftung ist u.a. auch deshalb unerlässlich, um Parkraum für die
Bewohner und Parkflächen für Kurzparker freizuhalten.
In diesem Zusammenhang werden auch die Ladezonen, d.h. die Einhaltung der Ladezeiten bzw. das missbräuchliche Halten
oder Parken von Fahrzeugen in den Fußgängerzonen kontrolliert.
Die Verstöße werden in der Regel mit Verwarnungsgeldern von 10,-- € bis 35,-- € nach dem bundeseinheitlichen
verbindlichen Tatbestandskatalog geahndet.
Darüber hinaus werden Dauerparker in bewirtschafteten Bereichen, und bei konkreten Verkehrsbehinderungen und auf
Schwerbehinderten-Parkplätzen wird bei missbräuchlicher Nutzung grundsätzlich immer abgeschleppt.
Aufgrund der sich ständig ändernden Verkehrssituation, hier insbesondere z.B. der stark zunehmende Lieferverkehr u.a.
auch durch den Internethandel verschiebt sich die Priorisierung der Überwachungsschwerpunkte in Hinblick auf
Behinderungen und Gefährdungen durch Halten oder Parken auf den Hauptverkehrsachsen, auf den Ringen, in 2. Reihe,
auf Bussonderspuren, Halteverboten, Behindertenparkplätzen, Ladezonen, im Rahmen der Schulwegsicherung,
Radverkehrsanlagen und innerhalb von 5-Meter-Zonen bei Einmündungen.
Alle diese Aufgaben werden von insgesamt 97 Überwachungskräften des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung
durchgeführt, die mit unterschiedlichen Stundenmodellen im Schichtdienst eingesetzt sind.
Im Regelfall bestreifen 30 Stunden-Kräfte werktags in der Zeit von 9 Uhr bis 21 Uhr im 2-Schicht-Betrieb alle
bewirtschafteten Flächen (im Wesentlichen identisch mit den Bewohnerparkzonen) als Fußstreifen.
14 mobile Einsatzkräfte kontrollieren in Zweier-Teams mit Dienstfahrzeugen bzw. mit E-Smarts der ASEAG insbesondere
auf den Hauptverkehrsachsen Busspuren, Halten auf Fahrradschutzstreifen, Halten in 2. Reihe usw.
Zusätzlich wird in den Stadtbezirken regelmäßig durch ein festes mobiles Team überwacht bzw. kontrolliert. Diese Kontrolle
wird nach entsprechendem Beschluss des Personal- und Verwaltungsausschusses aus dem Frühjahr 2017 im Rahmen des
Ausbaues der „ortsnahen und dezentralen Dienstleistungen“ in Kürze durch ein zusätzliches Team ausgeweitet. Das
Auswahlverfahren wurde soeben beendet.
Verkehrsverstoß
2014
2015
2016
Gesamt
227.126
221.956
201.338
Parkscheinautomat
148.638
144.408
138.543
Absolutes Haltverbot
23.266
24.006
18.308
Eingeschränktes Haltverbot (Ladezonen)
23.566
21.981
15.686
Behindertenparkplätze
2.028
1.830
1.666
2. Reihe, Radwege, Gehwege, Busspur
15.974
15.592
14.052
Abschleppmaßnahmen
5.005
4.951
4.732
Einnahmen in €
3.593.567
3.622.752
3.111.026
Vorlage FB 32/0012/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.06.2017
Seite: 3/4
Wie bereits auf eine Ratsanfrage im Finanzausschuss dargelegt wurde, sind im Jahr 2016 durch die seinerzeit zum 1.
Februar eingerichteten Umweltzone 45.686 Verstöße gegen die Plakettenpflicht geahndet und 950.261 € eingenommen
worden.
Die Zahl der geahndeten Verstöße - ohne „Grüne Plakette“ - ist in den letzten Jahren rückläufig, weil einerseits wie schon
angesprochen durch die Änderung der Priorisierung der Kontrolltätigkeiten hinsichtlich 2. Reihe-, Gehweg- und BusspurParken sich das Streit- bis hin zum Gefahrenpotential deutlich vergrößert hat bzw. die Aggressions-Grenzen niedriger
geworden sind. Das hat de facto im Arbeitsalltag zu einem vermehrten Zweier-Streifen-System geführt.
Andererseits nimmt die Mentalität, nur ein relativ geringes Verwarnungsgeld insbesondere in den bewirtschafteten Bereichen
zu riskieren, anstatt die Parkhäuser zu nutzen oder die Parkscheinautomaten zu bedienen, durch permanente und
verbesserte (I-Phones-) Überwachung und entsprechende Erhöhung der Verwarnungsgelder ab. Trotzdem sind die
Verwarnungsgelder im ruhenden Verkehr in Deutschland mit die niedrigsten in Europa.
Zudem ist auch die gestiegene Zahl von krankheitsbedingten Personalausfällen ein Indiz. Es muss ein ausgewogenes
System von Einzel- und Zweierstreifen gefunden werden.
Anlage/n:
-
Antrag Mobilitätsausschuss ruhender Verkehr
Vorlage FB 32/0012/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.06.2017
Seite: 4/4