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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
261701.pdf
Größe
1,8 MB
Erstellt
12.06.17, 12:00
Aktualisiert
26.06.17, 19:53
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Sicherheit und Ordnung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 32/0012/WP17 öffentlich 12.06.2017 FB 32 Aufstellungen zu den Kontrollen im öffentlichen Straßenraum zum ruhenden Verkehr; Antrag der CDU- und SPD-Fraktionen vom 07.04.2017 Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 06.07.2017 Mobilitätsausschuss Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis Grehling Vorlage FB 32/0012/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.06.2017 Seite: 1/4 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x Investive Ansatz Auswirkungen 2017 Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2017 ff. 2017 Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 2017 ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 2017 Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2017 ff. 2017 2017 ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Vorlage FB 32/0012/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.06.2017 Seite: 2/4 Erläuterungen: Oberstes Ziel der Kontrollen des ruhenden Verkehrs im öffentlichen Straßenraum ist die Wahrung der Verkehrssicherheit insbesondere für schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer, Eltern mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Behinderungen und andere. Dabei werden bei regelwidrigem Verhalten Verwarnungsgelder (sog. „Knöllchen“) verhängt bzw. Bußgeldverfahren eingeleitet. Eine flächendeckende Kontrolle der Parkraumbewirtschaftung ist u.a. auch deshalb unerlässlich, um Parkraum für die Bewohner und Parkflächen für Kurzparker freizuhalten. In diesem Zusammenhang werden auch die Ladezonen, d.h. die Einhaltung der Ladezeiten bzw. das missbräuchliche Halten oder Parken von Fahrzeugen in den Fußgängerzonen kontrolliert. Die Verstöße werden in der Regel mit Verwarnungsgeldern von 10,-- € bis 35,-- € nach dem bundeseinheitlichen verbindlichen Tatbestandskatalog geahndet. Darüber hinaus werden Dauerparker in bewirtschafteten Bereichen, und bei konkreten Verkehrsbehinderungen und auf Schwerbehinderten-Parkplätzen wird bei missbräuchlicher Nutzung grundsätzlich immer abgeschleppt. Aufgrund der sich ständig ändernden Verkehrssituation, hier insbesondere z.B. der stark zunehmende Lieferverkehr u.a. auch durch den Internethandel verschiebt sich die Priorisierung der Überwachungsschwerpunkte in Hinblick auf Behinderungen und Gefährdungen durch Halten oder Parken auf den Hauptverkehrsachsen, auf den Ringen, in 2. Reihe, auf Bussonderspuren, Halteverboten, Behindertenparkplätzen, Ladezonen, im Rahmen der Schulwegsicherung, Radverkehrsanlagen und innerhalb von 5-Meter-Zonen bei Einmündungen. Alle diese Aufgaben werden von insgesamt 97 Überwachungskräften des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung durchgeführt, die mit unterschiedlichen Stundenmodellen im Schichtdienst eingesetzt sind. Im Regelfall bestreifen 30 Stunden-Kräfte werktags in der Zeit von 9 Uhr bis 21 Uhr im 2-Schicht-Betrieb alle bewirtschafteten Flächen (im Wesentlichen identisch mit den Bewohnerparkzonen) als Fußstreifen. 14 mobile Einsatzkräfte kontrollieren in Zweier-Teams mit Dienstfahrzeugen bzw. mit E-Smarts der ASEAG insbesondere auf den Hauptverkehrsachsen Busspuren, Halten auf Fahrradschutzstreifen, Halten in 2. Reihe usw. Zusätzlich wird in den Stadtbezirken regelmäßig durch ein festes mobiles Team überwacht bzw. kontrolliert. Diese Kontrolle wird nach entsprechendem Beschluss des Personal- und Verwaltungsausschusses aus dem Frühjahr 2017 im Rahmen des Ausbaues der „ortsnahen und dezentralen Dienstleistungen“ in Kürze durch ein zusätzliches Team ausgeweitet. Das Auswahlverfahren wurde soeben beendet. Verkehrsverstoß 2014 2015 2016 Gesamt 227.126 221.956 201.338 Parkscheinautomat 148.638 144.408 138.543 Absolutes Haltverbot 23.266 24.006 18.308 Eingeschränktes Haltverbot (Ladezonen) 23.566 21.981 15.686 Behindertenparkplätze 2.028 1.830 1.666 2. Reihe, Radwege, Gehwege, Busspur 15.974 15.592 14.052 Abschleppmaßnahmen 5.005 4.951 4.732 Einnahmen in € 3.593.567 3.622.752 3.111.026 Vorlage FB 32/0012/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.06.2017 Seite: 3/4 Wie bereits auf eine Ratsanfrage im Finanzausschuss dargelegt wurde, sind im Jahr 2016 durch die seinerzeit zum 1. Februar eingerichteten Umweltzone 45.686 Verstöße gegen die Plakettenpflicht geahndet und 950.261 € eingenommen worden. Die Zahl der geahndeten Verstöße - ohne „Grüne Plakette“ - ist in den letzten Jahren rückläufig, weil einerseits wie schon angesprochen durch die Änderung der Priorisierung der Kontrolltätigkeiten hinsichtlich 2. Reihe-, Gehweg- und BusspurParken sich das Streit- bis hin zum Gefahrenpotential deutlich vergrößert hat bzw. die Aggressions-Grenzen niedriger geworden sind. Das hat de facto im Arbeitsalltag zu einem vermehrten Zweier-Streifen-System geführt. Andererseits nimmt die Mentalität, nur ein relativ geringes Verwarnungsgeld insbesondere in den bewirtschafteten Bereichen zu riskieren, anstatt die Parkhäuser zu nutzen oder die Parkscheinautomaten zu bedienen, durch permanente und verbesserte (I-Phones-) Überwachung und entsprechende Erhöhung der Verwarnungsgelder ab. Trotzdem sind die Verwarnungsgelder im ruhenden Verkehr in Deutschland mit die niedrigsten in Europa. Zudem ist auch die gestiegene Zahl von krankheitsbedingten Personalausfällen ein Indiz. Es muss ein ausgewogenes System von Einzel- und Zweierstreifen gefunden werden. Anlage/n: - Antrag Mobilitätsausschuss ruhender Verkehr Vorlage FB 32/0012/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.06.2017 Seite: 4/4