Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
261004.pdf
Größe
8,6 MB
Erstellt
08.06.17, 12:00
Aktualisiert
26.06.17, 19:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0725/WP17
öffentlich
08.06.2017
Dez. III / FB 61/300
Kullenhofstraße, Anpassungen wegen Umbau Uniklinik,
Planungsbeschluss
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
05.07.2017
06.07.2017
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Mobilitätsausschuss
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der
Pläne Nr. 302 E 01b-1, 302 E 01b-2 und 302 E 01b-3 den Planungsbeschluss für den Umbau der
Kullenhofstraße zu fassen.
Der Mobilitätsausschuss fasst auf Grundlage der Pläne Nr. 302 E 01b-1, 302 E 01b-2 und 302 E 01b3 den Planungsbeschluss für den Umbau der Kullenhofstraße.
Vorlage FB 61/0725/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.06.2017
Seite: 1/11
Vorlage FB 61/0725/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.06.2017
Seite: 2/11
Erläuterungen:
Zur Beschreibung des Vorhabens werden im Folgenden Auszüge aus dem „Erläuterungsbericht zur
Entwurfsplanung Kullenhofstraße“, BSV, Aachen, Juni 2017, zitiert.
Ausgelöst durch die Fortschreibung des Masterplans für das UKA Ende 2014 und das
Förderprogramm für Baumaßnahmen an Universitätskliniken des Landes NRW (MedMop) werden in
den nächsten Jahren mehrere Baumaßnahmen zur Modernisierung und Erweiterung des UKA
durchgeführt, die sich auch verkehrlich auf die angrenzende Kullenhofstraße auswirken werden.
Was den Masterplan und die damit zusammenhängenden Baumaßnahmen betrifft, muss
grundsätzlich zwischen zwei Bauabschnitten bzw. Zeithorizonten unterschieden werden, die anhand
der nachfolgenden Darstellungen erläutert werden.
Bild 1: Stadtmodell des Masterplans
Bild 1 zeigt den finanziell gesicherten ersten Bauabschnitt (u.a. für den Neubau eines unterirdischen
Zentral OP) und weitere Bauabschnitte (Neubau von mehreren Hochbauten entlang der
Kullenhofstraße) die nach dem Masterplan zwar langfristig vorgesehen, zum jetzigen Zeitpunkt jedoch
weder geplant noch gebaut werden sollen. Im Bereich des Hubschrauberlandeplatzes (Helfende
Hand) wird in den nächsten Jahren zudem ein neuer Vorplatz entstehen, der u. a. deshalb notwendig
wird, weil die unmittelbar vor dem UKA vorbeiführende Umwelttrasse (Pauwelsstraße) durch den Bau
des neuen Zentral OP entfallen muss und die derzeit dort sich bewegenden Verkehre (Busse, Taxen,
Radverkehr, Lieferverkehr) über einen neu gestalteten Vorplatz direkt auf die Kullenhofstraße geführt
werden müssen. Von dort aus kann dann der Steinbergweg erreicht werden.
Da durch die Baumaßnahmen zahlreiche oder viele Stellplätze auf den Parkplätzen vor dem UKA in
Anspruch genommen bzw. überbaut werden müssen, ist es zwingend erforderlich den „ruhenden
Verkehr“ in einem bzw. zwei Parkhäusern unterzubringen.
Bild 2 verdeutlicht den Zustand, der sich nach der Fertigstellung des ersten Bauabschnittes, dem
Umbau des Vorplatzes und dem Neubau eines Parkhauses im Süd-Osten des UKA einstellen wird.
Vorlage FB 61/0725/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.06.2017
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Eingangsgebäude
Vorplatz
P2 (Restfläche)
Nord-Süd-Spange
Zentral OP (1.BA)
P1 (Restfläche)
Parkhaus
Bild 2: Rahmenplan für den ersten Bauabschnitt
Wie der Plan zeigt, unterscheidet sich dieser Bauzustand im Vergleich zum langfristigen Masterplan
im Wesentlichen darin, dass nach Fertigstellung des ersten Bauabschnittes (Zentral OP), sowie nach
dem Bau eines neuen Eingangsgebäudes und dem Umbau des Vorplatzes, weiterhin (Rest-)Flächen
der gegenwärtigen Parkplätze für die Beschäftigten, Besucher und Patienten zur Verfügung stehen
werden. Dennoch ist die Inanspruchnahme bestehender Parkflächen so groß, dass auch für den
ersten Bauabschnitt ein großes Parkhaus im Süd-Osten auf dem derzeitigen Parkplatz des
Studentenwerks errichtet werden muss. Nach dem aktuellen Stand der Planung wird das Parkhaus
eine Kapazität von 1.351 Stellplätzen besitzen. Die durch den Bau des Parkhauses entfallenden,
derzeit genutzten Stellplätze des Studentenwerks, werden (nach Abstimmung mit dem
Studentenwerk) in dem Parkhaus vorgehalten.
Nach Fertigstellung des ersten Bauabschnitts ist ein Zustand erreicht, der voraussichtlich für längere
Zeit bestehen bleibt.
Vorlage FB 61/0725/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.06.2017
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Kfz-Belastungen
In Bild 3 sind die DTV-Werte und prozentualen Schwerverkehrsanteile für den Bestand und die
Prognose dargestellt. Bei der Prognose handelt es sich um den Verkehrszustand der nach
Fertigstellung der Baumaßnahmen für den ersten Bauabschnitt 1 zu erwarten ist.
Bild 3: Kfz-Belastungen (DTV) auf der Kullenhofstraße für den Bestand und die Prognose
Aus der Gegenüberstellung der dargestellten Kfz-Belastungen lassen sich folgende Kernaussagen
zusammenfassen:
Die Kfz-Belastungen werden aufgrund der Verkleinerung des Parkplatzes P2 (um mehr als 1/3)
zukünftig insgesamt zurückgehen. Dies betrifft insbesondere die Abschnitte im Osten.
Die Schwerkehrsanteile werden aufgrund der zukünftig zusätzlich auf der Kullenhofstraße fahrenden
Busse hingegen etwas zunehmen.
Durch einen Vergleich der Kfz-Belastungen auf den Streckenabschnitten untereinander erkennt man
sowohl im Bestand als auch in der Prognose die deutliche Verkehrsabnahme auf der Kullenhofstraße
von Osten nach Westen. Dies resultiert aus der Tatsache, dass der Großteil der Ziel- und
Quellverkehre aus Fahrtrichtung Osten kommt bzw. dort wieder hin fährt.
In der Prognose beträgt die Kfz-Belastung für die Streckenabschnitte mit privater Wohnbebauung im
Süden (Abschnitte 3 und 4) rund 3.100 und 2.400 Kfz/(Werk-)Tag.
1
Der „1te Bauabschnitt (BA)“ umfasst alle Baumaßnahmen die in den nächsten Jahren am UKA stattfinden
werden. Hierzu gehören im Wesentlichen Bau der neuen Operationssäle und des neuen Haupteingangsgebäude,
des Parkhauses, des neuen Vorplatzes, der neuen Notfallaufnahme sowie Umbau der Kullen-hofstraße und
Rückbau bzw. Anpassung der Parkplätze P1 und P2. Da nach Fertigstellung des 1ten BA ein Zustand erreicht
wird, der für lange Zeit bestehen bleibt, sind in dem Gutachten zum Umbau der Kullenhofstraße weitere,
langfristig mögliche und derzeitig noch nicht geplante Baumaßnahmen nur qualitativ abgeschätzt und bewertet
worden.
Vorlage FB 61/0725/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.06.2017
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Anpassung Kullenhofstraße
Der Entwurf zum Umbau der Kullenhofstraße wird für die Abschnitte „Ost“ und „West“ anhand der
Kullenhofstraße „Ost“
10
Kullenhofstraße „West“
1
2
3
4
11
5
6
12
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7
15
16
8
17
9
nachfolgend 17 verorteten Punkte beschrieben und erläutert.
Bild 4: Entwurfsplanung für den Umbau der Kullenhofstraße
1) Aufweitung des Knotenpunktes am Steinbergweg unter Berücksichtigung der Schleppkurven
der maßgebenden Bemessungsfahrzeuge. Bei der Planung wurde berücksichtigt dass die
Haltestelle im Steinbergweg in Fahrtrichtung Süden nach dem Linksabbiegen der Busse direkt
Vorlage FB 61/0725/WP17 der Stadt Aachen
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angefahren werden kann. Zudem ermöglicht die Aufweitung des Knotenpunktes den
Begegnungsfall „Bus-Pkw“ in der Kurve 2. Eine Begegnung von zwei Bussen in der Kurve ist
aufgrund der Flächeninanspruchnahme (Schleppkurven) nicht möglich. In diesen seltenen
Fällen müssen die Busse „auf Sicht fahren“ und nach Bedarf in der Zufahrt des
Knotenpunktes warten, bis der andere Bus seinen Abbiegevorgang abgeschlossen hat.
2) Verbreiterung der Fahrbahn um 1,15 m auf 6,50 m um zukünftig den Begegnungsfall „BusBus“ auf der Kullenhofstraße zu ermöglichen.
3) Neue Haltestelle am Fahrbahnrand (mit ausreichendem Abstand zu der Engstelle), da die
bisherige Haltestelle im Steinbergweg in Fahrtrichtung Nord aufgrund der neuen
Buslinienführung über die Kullenhofstraße entfallen muss.
4) Planung und Bau von insgesamt zwölf Stellplätzen im Seitenraum zur Erhaltung der derzeit
vorhandenen zehn Stellplätze am Fahrbahnrand.
5) Planung und Bau von insgesamt zwei Engstellen (Fahrbahn 4,50 m) zur Reduzierung der
Geschwindigkeit und Sicherstellung der Verkehrsberuhigung. (Zusatzinformation: Diese
Funktion übernehmen derzeit die versetzt angeordneten und zukünftig entfallenden Stellplätze
am Fahrbahnrand.) Die ASEAG hat sich wegen der Beeinträchtigung des Betriebsablaufs
gegen die Einrichtung der Engstellen ausgesprochen. Aufgrund der bekannten Erfahrungen
mit deutlich überhöhten Geschwindigkeiten in der Tempo-30-Zone werden die Engstellen
jedoch als notwendig erachtet.
6) Anpassung der Parkplatzausfahrten aufgrund der Fahrbahnverbreiterung. (Zusatzinformation:
Die Lage der Parkplatzausfahrten vom P2 bleiben unverändert, lediglich der Bordsteinverlauf
an den Ausrundungen wird angepasst.)
7) Anpassung bzw. Neubau der inneren Parkplatzerschließung, (geplante Breite: 3,00 m), die
aus der Fahrbahnverbreiterung auf der Kullenhofstraße resultiert.
8) Verbreiterung des Seitenraumes um 1,35 m auf insgesamt 5,50 m zum Bau eines 2,50 m
breiten Gehwegs, einem 2,50 breiten Zweirichtungsradweg 3 und einem 0,50 m breiten
Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn
9) Anpassung der Parkplatzzufahrt aufgrund der Fahrbahnverbreiterung der Kullenhofstraße. Die
südlichste Abfertigungsanlage muss zurückgebaut werden und dafür wird eine Zusätzliche im
Norden neu errichtet. In Summe bleibt die Anzahl der Abfertigungsanlagen trotz der
Parkplatzverkleinerung erhalten. Somit wird die Leistungsfähigkeit der Abfertigungen an den
Zu- und Ausfahrten des Parkplatzes P2 gewährleistet.
10) Aufweitung der Fahrbahn für die Fußgängerquerungsanlage Diese ist auf beiden Seiten der
Querung erforderlich.
2
Bei dem Begegnungsfall in der Kurve „links abbiegender Bus und rechts abbiegender Pkw“ wird der westliche
Seitenraum des Steinbergwegs von der Karosserie der Busse etwas in Anspruch genommen. Da es auf der
westlichen Seite des Steinbergwergs zwischen der Kullenhofstraße und dem Schneebergweg jedoch keinen
Fußweg und demnach auch kein Fußgängerlängsverkehr gibt, stellt dies keinen gefährlichen Konfliktpunkt in
einer Tempo 30 Zone am Rande eines Landschaftsschutzgebietes dar.
3
Da sich die Kullenhofstraße in einer Tempo30-Zone befindet handelt es sich bei dem Zweirichtungsradweg nicht
um einen benutzungspflichtigen Radweg, sondern um ein zusätzliches Angebot für Radfahrer, die z. B. die
gemeinsame Benutzung der Fahrbahn mit den Bussen vermeiden wollen.
Vorlage FB 61/0725/WP17 der Stadt Aachen
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11) Planung und Bau einer Fußgängerquerungsanlage in der geplanten Achse der Nord-SüdSpange mit zwei Anrampungen und einem 20 m breiten und 2,50 m tiefen Mittelstreifen als
potenzielle Aufstell- und Wartefläche für querende Fußgänger. Die gesamte Tiefe der
Querung beträgt 9,00 m.
12) Berücksichtigung der zukünftigen Ein- und Ausfahrt zu/von dem neuen „MultifunktionsParkplatz“ der für eine ausreichende Anzahl an Behinderten- und Kiss-and-Ride-Stellplätzen
sowie für Elektro-Fahrzeuge und Car-Sharing-Pkw („Cambio“) geplant wird. 4
13) Planung und Bau eines zusätzlichen 2,50 m breiten gemeinsamen Geh- und Radwegs im
Norden der Kullenhofstraße zwischen dem Kreisverkehr und der Fußgängerquerung. 5
14) Planung und (Um-)Bau eines ausreichend breiten und einheitlich gestalteten Seitenraumes
(5,50 m) als Hauptverbindungsachse für die Fußgänger von/zu dem Parkhaus zu/von dem
Haupteingang der Universitätsklinik 6 (Anmerkung: Der Seitenraum kann als gemeinsame
Fläche auch von Radfahrern genutzt werden, die nicht auf der Fahrbahn fahren wollen.)
15) Berücksichtigung der zukünftigen Ein- und Ausfahrt zu/von der geplanten neuen
Bushaltestation auf dem Vorplatz durch ausreichend ausgerundete Anbindungen.
16) Bau einer Aufstellfläche in dem Fahrbahnteiler der westlichen Zu-/Ausfahrt des Kreisverkehrs
zur Berücksichtigung potenzieller Fußgängerquerungen z. B. von dem Studentenwohnheim zu
der Bushaltestation.
17) Planung und Bau eines neuen 2,00 m breiten Radwegs, der parallel und mit ausreichendem
Abstand (5,00 m) zur Kreisfahrbahn im Norden verläuft: Die Radfahrer zum UKA aus
Fahrtrichtung Ost haben somit vor dem Kreisverkehr die Wahlfreiheit, ob Sie die Fahrbahn
(durch den Kreisverkehr) oder den Seitenraum benutzen wollen. 7
Führung des Fußgänger- und Radverkehrs
Die grundsätzliche Führung des Fußgänger- und Radverkehrs entlang der Kullenhofstraße kann der
Entwurfsplanung (vgl. 3) entnommen werden. Die nachfolgenden Erläuterungen dienen der
zusätzlichen Erläuterung.
Fußgängerverkehrsführung
4
Darüber hinaus soll auf diesem Parkplatz möglichst nah zum Haupteingang ein Standort für das E-Bike-
Verleihsystem „Velo-City“ geschaffen werden.
5
Analog zu dem Zweirichtungsradweg im westlichen Abschnitt der Kullenhofstraße auf der südlichen Seite
handelt es sich dabei nicht um einen benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg (für die Radfahrer)
sondern um ein zusätzliches Angebot.
6
An dem Kreisverkehr verläuft der Gehweg weiter nach Süden, wo dieser dann parallel zu der
Erschließungsstraße zum Parkhaus jedoch „hinter“ bzw. südlich und somit konfliktfrei Richtung Haupteingang des
Parkhauses verläuft.
7
Bisher werden die Radfahrer aus Fahrtrichtung Osten vor dem Kreisverkehr „zwangsgeführt“ und von der
Fahrbahn auf die südliche Seite der Kullenhofstraße geleitet, wo Sie den Gehweg mit benutzen dürfen
(„Radfahrer frei“). Zur Sicherstellung einer zukünftigen Wahlfreiheit der Radfahrer muss im Zuge der
Baumaßnahmen auch der Übergangspunkt/-bereich in der östlichen Zufahrt des Kreisverkehrs angepasst werden
z. B. durch Rückbau der vorhandenen „Insel“ (zur derzeitigen Zwangsführung) und durch zusätzliche
Markierungen.
Vorlage FB 61/0725/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.06.2017
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Zwischen dem Steinbergweg und der Nord-Süd-Achse auf Höhe der neuen
Fußgängerquerungsanlage ist wie im Bestand auch zukünftig ausschließlich eine Führung des
Fußgängerlängsverkehrs auf der südlichen Seite der Kullenhofstraße vorgesehen. Der Hauptgrund
dafür ist der im Norden an die Kullenhofstraße angrenzende Parkplatz über den alle Beschäftigten
und Besucher des UKA direkt Richtung Norden bzw. Osten zum Haupteingang gehen. Hierzu ist im
Norden des Parkplatzes zukünftig eine Gehwegtrasse zur Bündelung der fußläufigen Verkehre
Richtung Vorplatz vorgesehen.
Mit der Verbreiterung des südlichen Seitenraumes der Kullenhofstraße auf insgesamt 5,50 m (für
Fußgänger und Radfahrer) werden das Angebot und die Qualität für die Fußgänger zukünftig deutlich
verbessert.
Gleiches gilt für den Abschnitt zwischen der Fußgängerquerungsanlage und dem Kreisverkehr. In
diesem Bereich wird durch den zusätzlichen Geh/-Radweg im Norden eine direkte Verbindung vom
Neuenhofer Weg zu der Bushaltestation geschaffen. Auch die Wegebeziehung von den
Studentenwohnheimen zu der Bushaltestation bzw. die dazu erforderliche Querungsmöglichkeit der
Kullenhofstraße ist über eine Aufenthaltsfläche in dem Fahrbahnteiler der westlichen
Kreisverkehrszufahrt sichergestellt.
Zur Vermeidung bzw. Minimierung von potenziellen Konflikten zwischen den Fußgänger- und den KfzStrömen wurde bei der Planung insbesondere auf eine Trennung der Verkehrsströme geachtet. Aus
diesem Grund werden die Fußgänger, die das Parkhaus an der Nordseite verlassen und über den
südlichen Seitenraum der Kullenhofstraße zum Haupteingang des UKA gehen, parallel zu dem KfzStrom in/aus Richtung der Parkhausein/-ausfahrt geführt. (4)
Hinweis: Im Gesamtverkehrskonzept (für das gesamte vom Masterplan betroffene Areal) wird
zusätzlich eine potenzielle direkte fußläufige Verbindung von dem Parkhaus zu der neuen Grün- bzw.
Nord-Süd-Spange entlang des Neuenhofer Wegs berücksichtigt. Die Lage und
Umsetzungsmöglichkeit eines solchen Weges wird im Rahmen der im Süden der Kullenhofstraße
geplanten Entwicklung zum Neubau der psychiatrischen Klinik und neuer Verwaltungsgebäude
geprüft.
Die größte Veränderung im Fußgängerverkehr findet durch den Bau der neuen und deutlich breiten
(20 m) Fußgängerquerung statt. Geplant ist eine aufgepflasterte, barrierefreie Querung die auf einem
Niveau von der südlichen Seite der Kullenhofstraße auf den Vorplatz übergeht. Die
Geschwindigkeitsreduzierung im Kfz-Verkehr wird (wie im Bestand) über beidseitige Anrampungen
sichergestellt. (vgl. 3) Zusätzlicher Schutz wird durch die neu geschaffene Verkehrsinsel erreicht.
Parkhaus
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Bild 5: Führung der Fußgänger vom Parkhaus zum Haupteingang des UKA entlang der
Kullenhofstraße
Radverkehrsführung
Die geplante Führung des Radverkehrs entlang der Kullenhofstraße zeichnet sich im Vergleich zum
Bestand durch verschiedene Veränderungen und Verbesserungen aus, die durch den nachfolgenden
Auszug aus dem Gesamtverkehrskonzept für den Fußgänger- und Radverkehr dargestellt und anhand
von sechs Punkten erläutert werden.
Bild 6: Fußgänger- und Radverkehrsführung im östlichen Abschnitt der Kullenhofstraße
1) Zukünftig können die Radfahrer aus Fahrtrichtung Osten frei entscheiden ob Sie auf der
Fahrbahn bzw. durch den Kreisverkehr oder über den kreisverkehrsbegleitenden Radweg
zum UKA fahren.
2) Der kreisverkehrsbegleitende, 2,00 m breite Radweg stellt ein zusätzliches Angebot (ohne
Benutzungspflicht) für den Radverkehr zur Uniklinik dar.
3) Die Radfahrer, die sich in der östlichen Zufahrt des Kreisverkehrs gegen die Benutzung der
Fahrbahn entscheiden, sollen auch „hinter“ dem Kreisverkehr weiter im Seitenraum fahren
können. Dazu ist ein neuer, straßenbegleitender 2,50 m breiter Weg im nördlichen Seitenraum
der Kullenhofstraße geplant, der sowohl von Radfahrern als auch von Fußgängern genutzt
werden kann. Im Bereich der Buswendeanlage wird durch die bauliche Gestaltung dieses
Bereiches sichergestellt, dass Busse und Radfahrer eindeutig geführt und voneinander
getrennt werden. Hierzu wurde bei der Entwurfsplanung u. a. ein Sicherheitsabstand
berücksichtigt.
4) Da auf der Kullenhofstraße nach dem Verlassen des Kreisverkehrs in Fahrtrichtung West eine
Tempo30-Zone beginnt, ist das Radfahren auch auf der Fahrbahn zulässig. Die
Radverkehrsführungen im Seitenraum stellen demnach zusätzliche Angebote dar, die nicht
benutzungspflichtig sind.
5) Die Rampe zu/aus der Fahrradtiefgarage (unter dem Vorplatz) befindet sich auf dem Vorplatz
am östlichen Rand der Nord-Süd-Achse. Somit ist die planerische Voraussetzung dafür
gegeben, dass sich der Rad- und Fußgängerverkehr in Richtung
Haupteingang/Fahrradtiefgarage möglichst nicht kreuzt.
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Ausdruck vom: 20.06.2017
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6) Im westlichen Abschnitt der Kullenhofstraße ist zwischen dem Steinbergweg und der NordSüd-Achse (Neunhofer Weg) für den Radverkehr im südlichen Seitenraum ein
Zweirichtungsradweg geplant. Auch dieser ist aufgrund der Tempo30-Zone nicht
benutzungspflichtig.
In Summe werden das Angebot und die Führung für den Radverkehr im Zuge des geplanten Umbaus
der Kullenhofstraße deutlich verbessert. Insbesondere die Führung aus Fahrtrichtung Ost vom Pariser
Ring mit dem kreisverkehrsbegleitenden Radweg im Norden führt dazu, dass die Radfahrer mit dem
Ziel „UKA“ in Zukunft nicht mehr (wie im Bestand) vor dem Kreisverkehr auf die südliche Straßenseite
wechseln müssen, um dann ca. 150 m weiter westlich an der Querungsstelle die Kullenhofstraße
erneut queren zu müssen. Somit wird zusätzlich die infrastrukturelle Voraussetzung dafür geschaffen,
dass es zu möglichst keinen Konflikten zwischen dem Radverkehr und dem Kfz-Strom Richtung
Parkhaus kommt.
Finanzielle Auswirkungen
Alle Kosten gehen zu Lasten der Vorhabenträgerin. Der städtische Haushalt wird nicht belastet.
Weiteres Verfahren
Zur weiteren Planung und Umsetzung des Ausbaus der Kullenhofstraße ist eine vertragliche
Vereinbarung zwischen UKA und Stadt Aachen erforderlich.
Parallel muss für die Erweiterung des Straßenraumes Baurecht geschaffen werden. Dies geschieht
durch den Bebauungsplan Nr. 1000 S – Erweiterung Uniklinik -, für den auf der Grundlage dieses
Planungsbeschlusses der Aufstellungs- und Offenlagebeschluss gefasst werden soll
(Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg 5. Juli, Planungsausschuss 7. September).
Anlage/n:
Bestandsplan (Lageplan und Querschnitt)
Plan-Nr.
130 GL 02, M 1:1.000
Lageplan (Entwurf)
Plan-Nr.
302 E 01b-1, M 1:250
302 E 01b-2, M 1:250
302 E 01b-3, M 1:250
Vorlage FB 61/0725/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.06.2017
Seite: 11/11
Systemschnitt Bestand (Schnitt A - A)
12.50
24
5.35
Fahrbahn
23
22
21
3.00
Grünstreifen
20
3.00
Erschließung Parkplatz
19
18
17
16
15
14
13
12
11
10
c
b
a
Planerstellung am 07.06.2017 von Wickmann
Planindex
Blattindex
Änderungen
geänd. am
Name
geprüft am
Name
Grundlagen : 150 K 01.dwg
4
7
6
2
5
1
3
9
Auftraggeber :
8
kommunale Infrastruktur mbH
A
25
Jülicher Straße 318-320
52070 Aachen
www.bki-aachen.de
Telefon: 0241 / 56 81 70
Telefax: 0241 / 16 34 35
e-mail: info@bki-aachen.de
A
4.15
Geh- und Radweg
26
Planinhalt:
Grundlagenplan
Bestandsplan
Projekt:
Plan-Nr.:
UKA Aachen
130 GL 02
Projektnummer:
2016072
Maßstab:
1 :1000 /1 : 100
Bearb.:
07.06.2017
Datum, Unterschrift:
Blattgr.:
790 x 297
Dateipfad:
J:\drawings.bki\130 Aachen UKA\130-07 Kullenhofstrasse\AutoCad\GL\aktuell\130 GL 02.dwg