Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
262193.pdf
Größe
579 kB
Erstellt
19.06.17, 12:00
Aktualisiert
02.11.17, 15:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Immobilienmanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 23/0360/WP17
öffentlich
19.06.2017
FB 23/23
Vermarktungskonzept für den Verkauf von
Einfamilienhausbaugrundstücken in Aachen-Lichtenbusch
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
04.07.2017
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss beauftragt die Verwaltung die
Einfamilienhausbaugrundstücke in Aachen- Lichtenbusch unter Gewährung von Sozialrabatten zur
Eigennutzung an Familien mit mindestens einem Kind zu verkaufen.
Vorlage FB 23/0360/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.06.2017
Seite: 1/4
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.
Vorlage FB 23/0360/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.06.2017
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Der Stadt Aachen sind von der Umlegung die Grundstücke
Gemarkung Lichtenbusch, Flur 2, Nr. 831, groß: 1.891 m²
Gemarkung Lichtenbusch, Flur 2, Nr. 895, groß: 1.623 m²
Gemarkung Lichtenbusch, Flur 2, Nr. 896, groß: 1.348 m²
erschließungsbei- und ausgleichsbetragspflichtig zugeteilt worden. Die Erschließungsbei- und die
Ausgleichsbeträge werden voraussichtlich 54,00 €/m² betragen. Diese Erschließungsbei- und die
Ausgleichsbeträge wurden auf der Grundlage der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 855 kalkuliert.
Auf dem Flurstück Nr. 831 können nach den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 855 I
zweigeschossige Einzel- oder Doppelhäuser mit Satteldach und maximal zwei Wohnungen je Haus
errichtet werden. Bei entsprechender Parzellierung können sechs Baugrundstücke für die Errichtung
von Doppelhaushälften mit einem Baufenster von 7,25 m x 13,0 m entstehen. Die Grundstücksgrößen
liegen zwischen ca. 250 m² und ca. 400 m².
Das Grundstück ist erheblich mit Sträuchern und fünf Bäumen, die der Baumschutzsatzung
unterliegen, bewachsen. Einer Rodung des Grundstücks zur besseren Vermarktung stimmt die
Umweltverwaltung derzeit nicht zu. Sie stellt jedoch eine Fällgenehmigung im Rahmen des jeweiligen
Baugenehmigungsverfahrens in Aussicht.
Auf dem Flurstück Nr. 895 können nach den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 855 I zwingend
zweigeschossige Einzel- oder Doppelhäuser mit Satteldach und maximal zwei Wohnungen je Haus
errichtet werden. Bei entsprechender Parzellierung können sechs Baugrundstücke für die Errichtung
von Doppelhaushälften mit einem Baufenster von 6,00 m x 13,0 m entstehen. Die Grundstücksgrößen
liegen zwischen ca. 250 m² und ca. 280 m².
Auf dem Flurstück Nr. 896 können nach den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 855 I
zweigeschossige Einzel- oder Doppelhäuser mit Satteldach und maximal zwei Wohnungen je Haus
errichtet werden. Entlang der westlichen Grundstücksgrenze ist das Wohngebäude ohne
Grenzabstand zu errichten. Bei entsprechender Parzellierung können drei Baugrundstücke für die
Errichtung von Doppelhaushälften mit Baufenstern von 7,0 m x 13,0 m bzw. 6,0 m x 13,0 m sowie ein
Baugrundstück für ein freistehendes Einfamilienhaus mit einem Baufenster von 8,0 m x 13,0 m
entstehen. Die Grundstücksgrößen liegen zwischen ca. 290 m² und ca. 450 m².
Die Grundstücke sollen an Familien mit mindestens einem Kind, die nicht bereits Eigentümer eines
Einfamilienhauses im Gebiet der Städteregion sind, erschließungsbeitragsfrei zur Eigennutzung
verkauft werden. Familien mit einem Bruttofamilienjahreseinkommen von unter 85.000,00 € wird ein
Sozialrabatt gewährt. Der Bodenrichtwert beträgt 280,00 € erschließungsbeitragsfrei. Bei der
Berechnung der Sozialrabatte wurde ein Erschließungs- und Ausgleichskostenanteil von 54,00 €
berücksichtigt. Demnach ergibt sich folgende Kaufpreisstaffelung:
Vorlage FB 23/0360/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.06.2017
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Bodenwert, erschließungsbei- und Ausgleichsbetragsfrei
280,00 €m²
Erschließungs- und Ausgleichskosten
- 54,00 €/m²
Bodenwert, erschließungsbei- und Ausgleichsbetragspflichtig
226,00 €/m²
Ermäßigung für Einkommen unter 85.000,00 €
- 23,00 €/m²
203,00 €/m²
Ermäßigung pro Kind für maximal drei Kinder
- 20,00 €/m²
Ermäßigung für Einkommen gemäß § 13 WFNG NRW
- 10,00 €/m²
Bruttofamilienjahreseinkommen über 85.000,00 €
280,00 €/m²
ein Kind, unter 85.000,00 €
237,00 €/m²
zwei Kinder, unter 85.000,00 €
217,00 €/m²
drei Kinder, unter 85.000,00 €
197,00 €/m²
drei Kinder, unter § 13 WFNG NRW
187,00 €/m²
Die Grundstücksvergabe erfolgt analog der Grundstücksvergabe in dem Baugebiet Laurentiusstraße /
Sandhäuschen. Über den Newsletter des Fachbereichs Immobilienmanagement werden
Interessenten für den Erwerb eines Einfamilienhausbaugrundstücks gesucht. Mit diesen Interessenten
wird eine Informationsveranstaltung durchgeführt, bei der das städtebauliche Konzept, der
Bebauungsplan, die Gestaltungssatzung, Besonderheiten des Baugebiets sowie das
Vergabeverfahren erläutert werden. Die Teilnehmer der Veranstaltung werden darauf hingewiesen,
dass die Grundstücksvergabe vorrangig an Interessenten erfolgt, die sich zu Baugruppen
zusammengefunden haben, die hinsichtlich der gestalterischen Konzeption zusammenpassen. Für
eine verbindliche Grundstücksreservierung müssen die Interessenten die Beauftragung eines
Architekturbüros mit den Leistungsphasen 1 bis 3 HOAI nachweisen.
Die mit dem Verkauf verbundenen Nebenkosten, wie die Notar- und Gerichtsgebühren sowie die
Grunderwerbsteuer gehen zulasten der Erwerber. Vermessungskosten fallen nicht an, da die
Grundstücke noch durch die Umlegung parzelliert werden können.
Die Fassadengestaltungen der Bauvorhaben sind untereinander und mit der Planungsverwaltung
abzustimmen. Diese abgestimmten Planungen werden Bestandteil der Kaufverträge.
Mit dem Bau ist spätestens 1 ½ Jahre nach Besitzübergang zu beginnen. Nach Ablauf eines weiteren
Jahres sind die Gebäude fertigzustellen. Die Wohngebäude sind mindestens im KfW-Effizienzhaus
55-Standard zu errichten.
Anlage:
Lageplan.
Vorlage FB 23/0360/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.06.2017
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