Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
260691.pdf
Größe
780 kB
Erstellt
06.06.17, 12:00
Aktualisiert
09.07.17, 18:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Immobilienmanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 23/0350/WP17
öffentlich
06.06.2017
FB 23/43
Änderung der Satzung für die städtischen Wochenmärkte
Dauer der Zuweisung eines Standplatzes
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
04.07.2017
12.07.2017
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Änderung der
Satzung für die Wochenmärkte in der Stadt Aachen zu beschließen.
Die Zuweisungsdauer eines Standplatzes auf den städtischen Wochenmärkten wird von maximal 3
Jahre auf maximal 5 Jahre verlängert.
Der Nachtrag zur Wochenmarktsatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage 1
beigefügt.
Rat der Stadt Aachen:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Änderung des § 5 Absatz 3 der Satzung für die
Wochenmärkte in der Stadt Aachen in der Form des 2. Nachtrages zur Satzung für die Wochenmärkte
in der Stadt Aachen vom 17.03.1982.
Der Nachtrag zur Wochenmarktsatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage 1
beigefügt.
Vorlage FB 23/0350/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.06.2017
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 23/0350/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.06.2017
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Die Interessenvertretung der Aachener Wochenmarktbeschicker hat den Antrag gestellt, die Dauer
der Zuweisung eines Standplatzes auf den Aachener Wochenmärkten von drei Jahren auf fünf Jahre
zu erhöhen.
Die Verlängerung sei notwendig, um höhere Investitionen zum Beispiel für den Kauf neuer
umweltgerechter Zug – und Verkaufsfahrzeuge tätigen und ggfls. fremdfinanzieren zu können. Die
Zuweisungszeit würde mit der Verlängerung auf fünf Jahre dem allgemeinüblichen Finanzierungs- und
Abschreibungszeitraum angepasst werden.
Rechtliche Bedenken gegen die Erhöhung der Zuweisungsdauer auf fünf Jahre bestehen nicht. Für
die Beschicker verbessert sich damit die Möglichkeit, neue Fahrzeuge zu finanzieren. Da es immer
noch freie Plätze gibt, können geeignete Interessenten trotz der Verlängerung der Zuweisungsdauer
einen Standplatz auf einem Aachener Wochenmarkt bekommen.
Die Fachverwaltung schlägt in Abstimmung mit dem Fachbereich Recht und Versicherung (FB 30)
vor, die Zuweisungszeit auf maximal fünf Jahre zu erhöhen.
Die Satzung für die Wochenmärkte in der Stadt Aachen vom 17.03.1982, zuletzt geändert am
20.05.2015, ist hinsichtlich der Zuweisungsdauer für einen Standplatz auf den städtischen
Wochenmärkten (§ 5 Absatz 3) von derzeit „maximal drei Jahre“ auf „maximal fünf Jahre“ zu
ändern.
Anlagen:
1.
Nachtrag zur Wochenmarktsatzung
2.
Antrag der Interessenvertretung der Aachener Wochenmarktbeschicker vom 07.05.2017
Vorlage FB 23/0350/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.06.2017
Seite: 3/3
Anlage 1
2. Nachtrag zur
Satzung
für die Wochenmärkte in der Stadt Aachen vom 17.03.1982
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am ___________ aufgrund der §§ 7, 8, 41 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW 1994, S.
666 / SGV NRW 2023) in Verbindung mit §§ 67 ff. der Gewerbeordnung (GewO) in der jeweils zurzeit gültigen
Fassung folgende Änderung des § 5 Absatz 3 der Satzung für die Wochenmärkte in der Stadt Aachen
beschlossen:
Artikel I
Änderung der maximalen Zuweisungsdauer
§ 5 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
Die Zuweisung wird jeweils für maximal fünf Jahre erteilt.
Artikel II
Inkrafttreten der Änderung der Satzung für die Wochenmärkte der Stadt Aachen
Dieser zweite Nachtrag zur Satzung für die Wochenmärkte in der Stadt Aachen vom 17.03.1982 tritt am Tag
nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft
Aachen, den ______________
gez.
Philipp
Oberbürgermeister