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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
260691.pdf
Größe
780 kB
Erstellt
06.06.17, 12:00
Aktualisiert
09.07.17, 18:22
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Immobilienmanagement Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 23/0350/WP17 öffentlich 06.06.2017 FB 23/43 Änderung der Satzung für die städtischen Wochenmärkte Dauer der Zuweisung eines Standplatzes Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 04.07.2017 12.07.2017 Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss Rat der Stadt Aachen Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss: Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Änderung der Satzung für die Wochenmärkte in der Stadt Aachen zu beschließen. Die Zuweisungsdauer eines Standplatzes auf den städtischen Wochenmärkten wird von maximal 3 Jahre auf maximal 5 Jahre verlängert. Der Nachtrag zur Wochenmarktsatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage 1 beigefügt. Rat der Stadt Aachen: Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Änderung des § 5 Absatz 3 der Satzung für die Wochenmärkte in der Stadt Aachen in der Form des 2. Nachtrages zur Satzung für die Wochenmärkte in der Stadt Aachen vom 17.03.1982. Der Nachtrag zur Wochenmarktsatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage 1 beigefügt. Vorlage FB 23/0350/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.06.2017 Seite: 1/3 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Vorlage FB 23/0350/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.06.2017 Seite: 2/3 Erläuterungen: Die Interessenvertretung der Aachener Wochenmarktbeschicker hat den Antrag gestellt, die Dauer der Zuweisung eines Standplatzes auf den Aachener Wochenmärkten von drei Jahren auf fünf Jahre zu erhöhen. Die Verlängerung sei notwendig, um höhere Investitionen zum Beispiel für den Kauf neuer umweltgerechter Zug – und Verkaufsfahrzeuge tätigen und ggfls. fremdfinanzieren zu können. Die Zuweisungszeit würde mit der Verlängerung auf fünf Jahre dem allgemeinüblichen Finanzierungs- und Abschreibungszeitraum angepasst werden. Rechtliche Bedenken gegen die Erhöhung der Zuweisungsdauer auf fünf Jahre bestehen nicht. Für die Beschicker verbessert sich damit die Möglichkeit, neue Fahrzeuge zu finanzieren. Da es immer noch freie Plätze gibt, können geeignete Interessenten trotz der Verlängerung der Zuweisungsdauer einen Standplatz auf einem Aachener Wochenmarkt bekommen. Die Fachverwaltung schlägt in Abstimmung mit dem Fachbereich Recht und Versicherung (FB 30) vor, die Zuweisungszeit auf maximal fünf Jahre zu erhöhen. Die Satzung für die Wochenmärkte in der Stadt Aachen vom 17.03.1982, zuletzt geändert am 20.05.2015, ist hinsichtlich der Zuweisungsdauer für einen Standplatz auf den städtischen Wochenmärkten (§ 5 Absatz 3) von derzeit „maximal drei Jahre“ auf „maximal fünf Jahre“ zu ändern. Anlagen: 1. Nachtrag zur Wochenmarktsatzung 2. Antrag der Interessenvertretung der Aachener Wochenmarktbeschicker vom 07.05.2017 Vorlage FB 23/0350/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.06.2017 Seite: 3/3 Anlage 1 2. Nachtrag zur Satzung für die Wochenmärkte in der Stadt Aachen vom 17.03.1982 Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am ___________ aufgrund der §§ 7, 8, 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW 1994, S. 666 / SGV NRW 2023) in Verbindung mit §§ 67 ff. der Gewerbeordnung (GewO) in der jeweils zurzeit gültigen Fassung folgende Änderung des § 5 Absatz 3 der Satzung für die Wochenmärkte in der Stadt Aachen beschlossen: Artikel I Änderung der maximalen Zuweisungsdauer § 5 Abs. 3 wird wie folgt geändert: Die Zuweisung wird jeweils für maximal fünf Jahre erteilt. Artikel II Inkrafttreten der Änderung der Satzung für die Wochenmärkte der Stadt Aachen Dieser zweite Nachtrag zur Satzung für die Wochenmärkte in der Stadt Aachen vom 17.03.1982 tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft Aachen, den ______________ gez. Philipp Oberbürgermeister