Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
260895.pdf
Größe
94 kB
Erstellt
08.06.17, 12:00
Aktualisiert
09.07.17, 18:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 62/0038/WP17
öffentlich
08.06.2017
Herr Preuth
Umlegungsausschuss - Wiederwahl von Mitgliedern
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
05.07.2017
12.07.2017
Hauptausschuss
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, Herrn Hans-Peter Hermanns als stellvertretenden
Vorsitzenden des Umlegungsausschusses und Herrn Dipl.-Ing. Johann Häßler als
Vermessungssachverständigen wiederzuwählen.
Der Rat wählt Herrn Hans-Peter Hermanns als stellvertretenden Vorsitzenden des
Umlegungsausschusses und Herrn Dipl.-Ing. Johann Häßler als Vermessungssachverständigen wieder.
Vorlage FB 62/0038/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.06.2017
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 62/0038/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.06.2017
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Umlegungsausschuss
Wiederwahl von Mitgliedern
Die Amtszeiten des stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Hans-Peter Hermanns,
des Vermessungssachverständigen, Herrn Dipl.-Ing. Johann Häßler, und
des stellvertretenden Vermessungssachverständigen, Herrn Dipl.-Ing. Dieter Brall,
sind abgelaufen.
Der Umlegungsausschuss, dessen Rechtsgrundlage die Durchführungsverordnung zum
Baugesetzbuch ist, besteht aus fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden. Der
Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst
besitzen. Ein Mitglied muss die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besitzen oder öffentlich bestellter Vermessungsingenieur sein
(Vermessungssachverständiger). Ein weiteres Mitglied muss sachverständig für die
Ermittlung von Grundstückswerten sein (Bewertungssachverständiger). Diese und der
Vorsitzende dürfen nicht Ratsmitglieder oder Beamte, Angestellte oder Arbeiter der
Gemeinde sein. Zwei Mitglieder des Umlegungsausschusses müssen dem Rat angehören.
Für jedes Mitglied des Umlegungsausschusses sind ein oder mehrere Vertreter zu bestellen,
die dieselben Voraussetzungen erfüllen müssen wie das Mitglied, zu dessen Vertretung sie
bestellt sind. Die Wahlzeit der nicht dem Rat angehörenden Mitglieder beträgt fünf Jahre.
Es wird vorgeschlagen, Herrn Hans-Peter Hermanns als stellvertretenden Vorsitzenden des
Umlegungsausschusses wiederzuwählen. Er besitzt die Befähigung zum Richteramt.
Herr Hermanns ist Leiter des Rechtsamtes der Stadt Alsdorf. Er ist 62 Jahre alt.
Weiterhin wird vorgeschlagen, Herrn Dipl.-Ing. Johann Häßler als
Vermessungssachverständigen wiederzuwählen.
Herr Häßler war Leiter des Vermessungsamtes der Stadt Stolberg und arbeitete in der Geschäftsstelle des dortigen Umlegungsausschusses. Er ist 73 Jahre alt und Pensionär.
Weiterhin wird vorgeschlagen, Herrn Dipl.-Ing Dieter Brall nicht mehr wiederzuwählen, da
Herr Brall seit einiger Zeit in Billerbeck wohnt. Die Entfernung Aachen – Billerbeck beträgt
ca. 200 km.
Die Wahl eines Stellvertreters als Vermessungssachverständiger soll auf September 2018
verschoben werden. Dann stehen die nächsten Wiederwahlen des Vorsitzenden, des
Sachverständigen für Bewertung und des stellvertretenden Sachverständigen für Bewertung
an.
Es ist vorgesehen, dass sich der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 05.07.2017 mit der
Angelegenheit befasst.
Vorlage FB 62/0038/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.06.2017
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