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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
260895.pdf
Größe
94 kB
Erstellt
08.06.17, 12:00
Aktualisiert
09.07.17, 18:22
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Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 62/0038/WP17 öffentlich 08.06.2017 Herr Preuth Umlegungsausschuss - Wiederwahl von Mitgliedern Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 05.07.2017 12.07.2017 Hauptausschuss Rat der Stadt Aachen Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, Herrn Hans-Peter Hermanns als stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses und Herrn Dipl.-Ing. Johann Häßler als Vermessungssachverständigen wiederzuwählen. Der Rat wählt Herrn Hans-Peter Hermanns als stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses und Herrn Dipl.-Ing. Johann Häßler als Vermessungssachverständigen wieder. Vorlage FB 62/0038/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.06.2017 Seite: 1/3 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Vorlage FB 62/0038/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.06.2017 Seite: 2/3 Erläuterungen: Umlegungsausschuss Wiederwahl von Mitgliedern Die Amtszeiten des stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Hans-Peter Hermanns, des Vermessungssachverständigen, Herrn Dipl.-Ing. Johann Häßler, und des stellvertretenden Vermessungssachverständigen, Herrn Dipl.-Ing. Dieter Brall, sind abgelaufen. Der Umlegungsausschuss, dessen Rechtsgrundlage die Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch ist, besteht aus fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden. Der Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst besitzen. Ein Mitglied muss die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besitzen oder öffentlich bestellter Vermessungsingenieur sein (Vermessungssachverständiger). Ein weiteres Mitglied muss sachverständig für die Ermittlung von Grundstückswerten sein (Bewertungssachverständiger). Diese und der Vorsitzende dürfen nicht Ratsmitglieder oder Beamte, Angestellte oder Arbeiter der Gemeinde sein. Zwei Mitglieder des Umlegungsausschusses müssen dem Rat angehören. Für jedes Mitglied des Umlegungsausschusses sind ein oder mehrere Vertreter zu bestellen, die dieselben Voraussetzungen erfüllen müssen wie das Mitglied, zu dessen Vertretung sie bestellt sind. Die Wahlzeit der nicht dem Rat angehörenden Mitglieder beträgt fünf Jahre. Es wird vorgeschlagen, Herrn Hans-Peter Hermanns als stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses wiederzuwählen. Er besitzt die Befähigung zum Richteramt. Herr Hermanns ist Leiter des Rechtsamtes der Stadt Alsdorf. Er ist 62 Jahre alt. Weiterhin wird vorgeschlagen, Herrn Dipl.-Ing. Johann Häßler als Vermessungssachverständigen wiederzuwählen. Herr Häßler war Leiter des Vermessungsamtes der Stadt Stolberg und arbeitete in der Geschäftsstelle des dortigen Umlegungsausschusses. Er ist 73 Jahre alt und Pensionär. Weiterhin wird vorgeschlagen, Herrn Dipl.-Ing Dieter Brall nicht mehr wiederzuwählen, da Herr Brall seit einiger Zeit in Billerbeck wohnt. Die Entfernung Aachen – Billerbeck beträgt ca. 200 km. Die Wahl eines Stellvertreters als Vermessungssachverständiger soll auf September 2018 verschoben werden. Dann stehen die nächsten Wiederwahlen des Vorsitzenden, des Sachverständigen für Bewertung und des stellvertretenden Sachverständigen für Bewertung an. Es ist vorgesehen, dass sich der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 05.07.2017 mit der Angelegenheit befasst. Vorlage FB 62/0038/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.06.2017 Seite: 3/3