Daten
Kommune
Aachen
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Erstellt
12.06.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:48
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Niederschrift
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Naturschutzbeirates
13. Juni
2017
Sitzungstermin:
Dienstag, 28.03.2017
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Sitzungsende:
20:00 Uhr
Ort, Raum:
Sitzungssaal im Fachbereich Umwelt, Reumontstraße 3
Anwesende:
Herr Georg Bündgens
Herr Veit Helmig
Herr Hans Leo Herpertz
Frau Ria Jonczyk-Stoll
Frau Elisabeth Jung
Herr Claus Mayr
Herr Günther Plum
Herr Frank Radermacher
Herr Alexander von Frantzius
Herr Dieter Formen
Herr Herbert Klinkenberg
Frau Dr. Gudrun Maxam
Frau Ute Ranft
von der Verwaltung:
Herr Klaus Meiners, FB 36/40
Frau Manuela Dammers, FB 36/42
Herr Gerd Daniels, BA 4
als Schriftführerin:
bis 18.25 Uhr
Frau Andrea Milobara
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1
Eröffnung der Sitzung
2
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Landschaftsbeirates vom
15.11.2016 (öffentlicher Teil)
Vorlage: FB 36/0157/WP17
3
Bericht des Vorsitzenden über Beteiligungsfälle
4
Freizeitgelände Walheim - Bericht über die geplante Fahrradveranstaltung "La beau vélo
de RAVel" am 01.07.2017
5
privates Vorhaben: Antrag zur Artenanreicherung der Krautschicht des Lousbergs
Vorlage: FB 36/0161/WP17
6
Antrag auf Durchführung einer mehrtägigen Veranstaltung vom 18.-20. September 2017
am Dreiländerpunkt
Vorlage: FB 36/0146/WP17
7
Mitteilungen der Verwaltung
8
Verschiedenes
Protokoll:
Öffentlicher Teil
zu 1
Eröffnung der Sitzung
Herr von Frantzius begrüßt alle Anwesenden und eröffnet die Sitzung.
Frau Dr. Maxam, Vertreterin des Herrn Fleu, wird vereidigt.
Frau Ranft beantragt, sowohl den Tagesordnungspunkt 4 (Antrag zur Artenanreicherung der
Krautschicht des Lousbergs) als auch den Tagesordnungspunkt 5 (Freizeitgelände Walheim) vom
nichtöffentlichen Teil der Sitzung in den öffentlichen Teil der Sitzung zu verlegen.
Die Verlegung des Tagesordnungspunktes 4 wird zunächst kritisch gesehen. Nach Ansicht von Herrn
Meiners agiert der Antragsteller, Herr Dr. Kunick, jedoch im Auftrag der Lousberggesellschaft, so dass
das Thema seiner Ansicht auch öffentlich behandelt werden könne.
Der Naturschutzbeirat stimmt einstimmig zu, dass sowohl der TOP 4 als auch der TOP 5 vom
nichtöffentlichen Teil in den öffentlichen Teil der Sitzung verschoben wird.
Die Tagesordnung ändert sich daher wie folgt:
Öffentlicher Teil:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Genehmigung der Niederschrift
3. Bericht des Vorsitzenden über Beteiligungsfälle
4. Freizeigelände Walheim
5. Antrag zur Artenanreicherung der Krautschicht des Lousbergs
6. Antrag auf Durchführung einer mehrtägigen Veranstaltung vom 18.-20. September 2017 am
Dreiländerpunkt
7. Mitteilung der Verwaltung
8. Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil:
1. Genehmigung der Niederschrift
2. Bericht des Vorsitzenden über Beteiligungsfälle
3. Antrag auf Erteilung einer Befreiung für die Nutzungsänderung eines ehemaligen Stalls zu
Wohnzwecken in der Lütticher Straße
4. Mitteilung der Verwaltung
5. Verschiedenes
zu 2
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Landschaftsbeirates vom
15.11.2016 (öffentlicher Teil)
Vorlage: FB 36/0157/WP17
Beschluss:
Der Naturschutzbeirat genehmigt einstimmig bei 4 Enthaltungen die Niederschrift über die Sitzung des
Landschaftsbeirates vom 15.11.2016 (öffentlicher Teil).
zu 3
Bericht des Vorsitzenden über Beteiligungsfälle
Herr von Frantzius berichtet über einen Beteiligungsfall am RÜB Orsbach. Bei der beantragten
Maßnahme handele es sich um einen Um- und Ausbau einer vorhandenen asphaltierten Zufahrt zu
dem Regenüberlaufbecken. Die frühere Nutzung des benachbarten Fremdgrundstückes durch die
STAWAG zum Rangieren/Wenden ihrer Betriebsfahrzeuge werde seitens des neuen privaten
Eigentümers nicht mehr erlaubt. Dadurch sei die Wendemöglichkeit für die Betriebsfahrzeuge der
STAWAG weggefallen, so dass die zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen erforderlichen
Arbeiten nur noch eingeschränkt möglich seien.
Im Rahmen der Maßnahme müsse die vorhandene Toreinfahrt versetzt werden und der
Wendehammer umgestaltet und neu asphaltiert werden. Der vorhandene Zufahrtsweg werde im Zuge
der Maßnahme ebenfalls ertüchtigt. Darüber hinaus werde die Auffahrt, welche aufgrund der
Geländeneigung in Serpentinen geführt werde, insbesondere in den Kurven verbreitert.
Die bereits vorhandene asphaltierte Fläche von ca. 300 m² werde um eine Fläche von 200 m² auf eine
Gesamtfläche von 500 m² erweitert. Ein vorhandener mittelalter, vitaler Kirschbaum müsse entfernt
werden.
Herr von Frantzius teilt mit, dass er der durch die Untere Naturschutzbehörde beabsichtigten
Befreiung zugestimmt habe.
zu 4
Freizeitgelände Walheim - Bericht über die geplante Fahrradveranstaltung "La beau vélo
de RAVel" am 01.07.2017
Herr Daniels von der Bezirksvertretung Walheim/Kornelimünster berichtet über die für den 01.07.2017
geplante Fahrradveranstaltung.
Es handele sich hierbei um eine jedes Jahr wiederkehrende Radveranstaltung, welche vorzugsweise
über alte Eisenbahntrassen führe. Veranstalter sei die Stadt Raeren. Der Wunsch des Veranstalters
sei es, die Veranstaltung grenzüberschreitend durchzuführen.
Der diesjährige Streckenverlauf führe laut Auskunft von Herrn Daniels von Raeren, über die
Kinkebahn nach Nütheim, Kornelimünster, von dort über die Vennbahn und die Schleidener Straße
auf das Freizeitgelände. Auf dem Freizeitgelände sei ein Aufenthalt der Radfahrer für ca. 1 – 1 ½
Stunden geplant, wo eine Nebenveranstaltung stattfinden soll. Das jährliche Sommerfest des Freizeitund Erholungsvereins Walheim, welches normalerweise Ende Juni stattfinde, werde vorgezogen und
in die Veranstaltung integriert. Herr Daniels führt weiterhin aus, dass bei der Veranstaltung mit ca.
1.500 Radfahrern und bei der Nebenveranstaltung auf dem Freizeitgelände mit ca. 2.500 Besuchern
gerechnet werde.
Herr von Frantzius erkundigt sich danach, ob motorisierte Fahrzeuge auf den Radwegen fahren
werden.
Herr Daniels bejaht dies und führt aus, dass ein bis zwei Fahrzeuge die Radfahrer unmittelbar davor
und danach begleiten werden.
Herr Plum erkundigt sich danach, in welcher Form sanitäre Anlagen zur Verfügung gestellt werden.
Herr Daniels gibt bekannt, dass auf dem Freizeitgelände ein mobiler Toilettenwagen aufgestellt werde.
Auf die Frage des Herrn von Frantzius, ob auch unterwegs mobile Toiletten aufgestellt werden,
antwortet Herr Daniels, dass dies aufgrund der Kürze der Strecke (12,5 km) nicht erfolge.
Herr Mayr betrachtet die Veranstaltung sehr kritisch und fragt sich, ob die geschätzte Besucherzahl
von 2.500 realistisch sei.
Herr Daniels erwidert, dass 2.500 Besucher die Höchstgrenze sei.
Herr Mayr ist darüber hinaus der Meinung, dass ein Toilettenwagen für diese Besucherzahl nicht
ausreiche; er habe in der Vergangenheit bereits oftmals beobachtet, dass Leute ihre Notdurft in die
Naturflächen verrichtet. Er stellt sich auf den Standpunkt, dass eine artenschutzrechtliche Prüfung
erforderlich sei.
Dem entgegnet Herr Meiners, dass eine grundsätzliche Genehmigung zur Durchführung von
Veranstaltungen (8 Tage in der Zeit von Mai bis Sepetember) auf dem Freizeitgelände vorliege, und
aus diesem Grunde seitens der Verwaltung kein Anlass dazu gesehen werde, eine Befreiung für diese
Radveranstaltung zu erteilen. Diese Veranstaltung sei anders zu bewerten als eine
Abendveranstaltung (z. Bsp. ein Konzert).
Herr Helmig erkundigt sich danach, ob die Wegeführung der Fahrradroute über asphaltierte Wege
oder auch durch den Wald erfolge. Herr Daniels erwidert, dass nur asphaltierte Wege in Anspruch
genommen werden.
Herr Herpertz schlägt vor, dass Maßnahmen zu treffen sind, die die Besucher davon abhalten, in das
Naturschutzgebiet zu gelangen.
Herr Meiners erwidert, dass die Veranstaltungsfläche abgeflattert werden könne. Der Aufenthalt der
Besucher sei jedoch nur kurz und es sei davon auszugehen, dass sie in dieser Zeit auch im
Kernbereich der Veranstaltung bleiben werden. Seiner Meinung nach halten sich die Störeffekte in
Grenzen. Die Lärmimmission werde das erlaubte Maß nicht überschreiten.
Frau Jung fügt an, dass das Sommerfest des Freizeit –und Erholungsvereins Walheim bereits seit
mehreren Jahren stattfinde und sie diese Veranstaltung trotz der Nähe ihres Hofes zum
Freizeitgelände noch nicht als negativ empfunden habe.
Herr Daniels ergänzt, dass der vorhandene Zaun repariert wurde. Zur Kontrolle der drei Eingänge
könne man Maßnahmen ergreifen. Darüber hinaus sehe er in der Aufstellung eines zweiten
Toilettenwagens kein Problem.
Herr von Frantzius ergänzt, dass die notwendige Anzahl der Toilettenwagen mit der erwarteten
Besucherzahl von 2.500 errechnet werden könne.
Herr Mayr geht nochmals auf die von ihm angesprochene artenschutzrechtliche Prüfung ein und teilt
mit, dass es ihm dabei um die geschützten Arten gehe, welche sensibler seien; er befürwortet daher
auch eine Überwachung der Zugänge und stimmt insofern dem Vorschlag des Herrn Herpertz zu.
Herr Plum gibt bekannt, dass er die belgische Radveranstaltung kenne und begrüße diese
grenzüberschreitende Veranstaltung. Die geschützten Arten liegen ihm jedoch auch am Herzen.
Beschluss:
Der Naturschutzbeirat empfiehlt der Verwaltung, dass zum Tage der Veranstaltung am 01.07.2017
darauf hingewirkt wird, dass ausreichend mobile Toilettenwagen zur Verfügung gestellt werden und
dass ein widerrechtliches Betreten des Naturschutzgebietes durch Überwachung der Zugänge
unterbunden wird.
Der Naturschutzbeirat stimmt dieser Empfehlung bei 1 Enthaltung einstimmig zu.
zu 5
privates Vorhaben: Antrag zur Artenanreicherung der Krautschicht des Lousbergs
Vorlage: FB 36/0161/WP17
Herr Meiners verweist auf die vorliegende umfangreiche Verwaltungsvorlage. Durch die Anreicherung
der Krautschicht des Lousberges soll der Parkcharakter hervorgehoben werden und der Lousberg
attraktiver gestaltet werden. Ein Konflikt mit dem Naturschutz werde seitens der Unteren
Naturschutzbehörde an 3 Standorten nicht gesehen.
Herr Formen regt an, die wilde Vegetationsentwicklung nicht komplett zurückzubauen.
Er erkundigt sich danach, wer federführend in diesem Projekt sei. Herr Meiners erwidert, dass dies der
Landschaftsarchitekt Dr. Kunick im Auftrag der Lousberggesellschaft sei.
Herr Mayr nimmt Bezug auf Seite 26, Punkt 1 der Vorlage und findet es kritisch, dass die Beseitigung
von Brennesseln und Gehölzschößlingen während der Brutzeit erfolgen soll. Darüber hinaus sei ihm
bei den Pflanzlisten aufgefallen, dass dort auch nichtheimische Arten aufgeführt seien. Hier erwähnt er
insbesondere auf Seite 22 der Vorlage bei Standort 2 den klebrigen Salbei. Dieser sei zwar
eingebürgert, solle nach Ansicht des Herrn Mayr jedoch nicht weiter gefördert werden.
Diese Meinung wird auch durch Frau Dr. Maxam unterstützt. Sie findet die Anpflanzung von
Zierpflanzen kritisch und plädiert eher für die Anpflanzung standorttypischer Wildpflanzen.
Herr Plum würde eine Kombination von Wildkräutern und Blühern befürworten.
Nach Ansicht von Herrn Meiners könne der klebrige Salbei herausgenommen werden. Es könne
jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich diese am Lousberg eingebürgerte Pflanze weiter
entwickelt.
Herr Mayr möchte den Lousberg nicht nur als Parkdenkmal sondern auch als Landschaftsschutzgebiet
betrachten und ist daher gegen die Anpflanzung von Zierpflanzen. Demzufolge möchte er den Satz 2
auf Seite 22 der Vorlage streichen.
Herr von Frantzius befürwortet, dass Pflanzen, die historisch am Lousberg angepflanzt wurden, zwar
ersetzt werden können, jedoch keine Neuanpflanzung von noch nicht vorhandenen Zierpflanzen
erfolge.
Beschluss:
Der Naturschutzbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung für 3 der angegebenen Standorte
einstimmig mit folgenden Änderungen nicht:
1. Der für den Standort 2 genannte klebrige Salbei , welcher am Lousberg eingebürgert ist, kann
an den gegebenen Standorten belassen bleiben, soll aber nicht weiter gefördert bzw. neu
angepflanzt werden.
2. Die Vorlage auf S. 3, Satz 2 ist wie folgt abzuändern: „Ersetzt und ergänzt werden kann die
Artenauswahl durch vorhandene Zierpflanzen, die typischerweise in historischen Gärten und
Parkanlagen Verwendung finden und bei denen eine Auswilderung auszuschließen ist.“
zu 6
Antrag auf Durchführung einer mehrtägigen Veranstaltung vom 18.-20. September 2017
am Dreiländerpunkt
Vorlage: FB 36/0146/WP17
Herr Formen regt an, dass der Wald zur Vermeidung von Trampelpfaden abgegrenzt werden solle.
Dies solle mit im Beschluss aufgenommen werden.
Darüber hinaus stellt er die Frage, aus welchem Grunde die mobile Toilette so weit weg vom
Veranstaltungsort aufgestellt werde.
Diese Frage kann seitens der Verwaltung nicht konkret beantwortet werden, da die für die Bearbeitung
zuständige Kollegin bei der Sitzung nicht anwesend ist.
Frau Dr. Maxam führt aus, dass sie es problematisch finde, den Standort am Dreiländerpunkt für 2
Tage mit 150 Leuten zu nutzen. Sie sehe darin einen Freifahrtschein für andere Bürger und fragt sich,
aus welchem Grunde diese Veranstaltung im Wald stattfinden solle.
Herr Mayr ist ebenfalls der Ansicht, dass der für die Aufstellung der mobilen Toilette vorgeschlagene
Standort zu weit vom Veranstaltungsort weg sei. Er schlägt vor, die Toilette auf den Freiflächen des
anliegenden Campingvereins aufzustellen.
Frau Dr. Maxam fügt an, dass sie es ebenfalls wie Herr Formen begrüßen würde, dass durch ein
Flatterband signalisiert werde, dass das Laufen quer durch den Wald nicht gewünscht sei.
Darüber hinaus nimmt Frau Dr. Maxam Bezug auf die Vorlage, in welcher darauf hingewiesen werde,
dass zur Müllvermeidung wiederverwendbares Geschirr benutzt werde und fragt sich, wo das
Mehrweggeschirr gespült werde. Ebenfalls geht sie darauf ein, dass in der Vorlage von der
Verwendung von Lautsprechern die Rede sei und bemängelt in diesem Zusammenhang, dass nichts
darüber gesagt werde, zu welcher Tageszeit sich die Veranstaltung abspiele. Auch sei ihr nicht klar, in
welcher Form eine Beleuchtung des Geländes erfolgen werde.
Herr Meiners erwidert, dass sich der Schwerpunkt der Veranstaltung auf niederländischer Seite
abspielen werde. Im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit werden derartige
Veranstaltungen auch von deutscher Seite unterstützt, wenn die Anforderungen an die Veranstaltung
nicht „zu absurd“ seien. Er wolle daher diese Veranstaltung nicht versagen; er erkenne anhand der
überschaubaren Teilnehmerzahl keine großen Probleme und negativen Auswirkungen. Der
Dreiländerpunkt sei bei schönem Wetter ohnehin stark frequentiert.
Herr Herpertz ist ebenfalls der Meinung, dass eine solche Veranstaltung unter dem Gesichtspunkt der
Nachbarschaft zu den Niederlanden nicht versagt werden dürfe. Er möchte jedoch als
Naturschutzbeirat die Empfehlung aussprechen, ausreichende Toilettenwagen in Nähe des
Veranstaltungsortes aufzustellen.
Frau Jonczyk-Stoll weist darauf hin, dass gewisse Verhaltensregeln bereits vom Antragsteller selber
definiert wurden (s. Seite 9 der Vorlage).
Sie ist jedoch auch der Ansicht, dass der für die Aufstellung des Toilettenwagens vorgeschlagene
Standort 5 nicht günstig sei und aus dem Grunde herausgenommen werden müsse.
Herr Meiners weist darauf hin, dass die durch den Antragsteller selbst auferlegten Regeln zur
Einhaltung des Naturschutzes zu wahren seien.
Herr Formen möchte folgende ergänzende Auflagen definieren:
-
optische Abgrenzung des Waldgebietes, welches benutzt werden darf
-
keine Verwendung von künstlichem Licht.
Beschluss:
Der Naturschutzbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung zur Durchführung der Veranstaltung
vom 18.-20. September 2017 am Dreiländerpunkt einstimmig mit folgenden Auflagen nicht:
1. Der Veranstaltungsbereich im Buchenwald ist zu trassieren.
2. Es darf kein künstliches Licht zur Inszenierung der Landschaft und des Waldes, sondern
lediglich zur Durchführung einer sicheren Veranstaltung verwendet werden.
3. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend Toilettenwagen in der Nähe des
Veranstaltungsortes aufgestellt werden.
zu 7
Mitteilungen der Verwaltung
1. Frau Dammers berichtet darüber, dass seitens der EUREGIO Verkehrsschienennetz GmbH
(EVS) auf der EVS-Strecke Stolberg Hbf – Aachen-Walheim geplant sei, zwei
Bedarfshaltepunkte einzurichten und zwar
I.
oberhalb Schlauser Mühle und
II. in Sief vor der belgischen Grenze.
Herr von Frantzius gibt dazu bekannt, dass in der Vergangenheit bereits das
Planfeststellungsverfahren hinsichtlich des Vennbahnradweges seitens des
Naturschutzbeirates kritisch begleitet wurde und sich die Meinung auch hinsichtlich des
Schienennetzes nicht anders darstelle. Darüber hinaus ist er der Meinung, dass Haltestellen
mitten in der Landschaft keinen Sinn machen. Er beobachte bereits jetzt, bedingt durch die
große Frequentierung des Vennbahnradweges, große Verschmutzungen im Wald.
Herr Meiners erwidert, dass zu überlegen sei, im Bereich Schmithof sanitäre Anlagen
anzulegen. Darüber hinaus fügt er an, dass aus seiner Sicht ein Haltepunkt vor der Grenze
erst dann Sinn mache, wenn die Strecke auch nach Belgien weitergeführt werde und auch auf
belgischer Seite (Raeren) die Einrichtung einer weiteren Haltestelle vorgesehen sei.
2. Auf Wunsch von Herrn Mayr berichtet Herr Meiners über den aktuellen Sachstand bzgl.
Zeelink. Er gibt bekannt, dass zwei Trassen raumordnerisch untersucht worden seien und die
Überraschung in der Verwaltung groß gewesen sei, als zu Tage kam, dass nun doch die
seitens des Vorhabenträgers gewünschte südliche Vorzugstrasse favorisiert werde. Seitens
der Höheren Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung werde nach Auskunft von Herrn
Meiners auch die von der Stadt Aachen gewünschte Alternativroute entlang der Autobahn
favorisiert. Der Vorhabenträger (OGE) habe nun alle Eigentümer, die bei der Alternativtrasse
betroffen wären, zum Gespräch geladen.
Herr Helmig weist darauf hin, dass sich alle Fraktionen und auch der Naturschutzbeirat gegen
die Vorzugstrasse ausgesprochen haben; seiner Meinung nach sei es überflüssig, über die
südliche Trasse zu sprechen.
Herr Mayr gibt bekannt, dass er die Info bzgl. Zeelink zu dem Zeitpunkt gewünscht habe, als
er aus der Presse erfahren habe, dass die Alternativtrasse bevorzugt werden solle. Er sei
davon ausgegangen, dass sowohl die Stromleitung Amprion als auch die Zeelink Gasleitung
parallel zur Autobahn gelegt werden.
Herr Meiners erwidert, dass die Alternativtrasse entlang der Autobahn schwieriger und
kostenintensiver zu errichten sei, da der Raum dort enger sei. Seitens der Stadt werde nun
jedoch darum gekämpft, dass die Alternativtrasse den Vorzug erhalte.
zu 8
Verschiedenes
1. Herr Klinkenberg spricht die Rodungen im Münsterwald an, welche an den Karnevalstagen
durchgeführt worden seien. Er weist darauf hin, dass bei den Rodungsarbeiten im Bereich der
geplanten Windkraftanlage 3 das Feuchtgebiet in Mitleidenschaft gezogen worden sei. Der
Tümpel, ein ehemaliger Bombenkrater, sei durch die Rodung kontaminiert worden, mit der
Folge, dass kein Froschlaich mehr vorhanden sei. Er fragt an, wie sich die Verwaltung in
diesem Fall verhalte und ob das in dieser Weise hingenommen werde.
Herr Meiners erwidert, dass er dazu keine abschließende Stellungnahme geben könne. Er
gibt bekannt, dass das Verfahren durch eine ökologische Baubegleitung unterstützt werde,
welche permanent präsent sei. Er gibt jedoch zu bedenken, dass bei einer solch breiten
Trasse Beeinträchtigungen der Natur nicht in Gänze ausgeschlossen werden könnten. Er fügt
an, dass die Rodung außerhalb der Schonzeit stattgefunden habe
Er sagt zu, dem Naturschutzbeirat eine Rückantwort zu geben, sobald er dazu Näheres in
Erfahrung gebracht habe.
Herr Bündgens weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass noch ein Urteil des OVG
Münster ausstehe und fragt an, wann mit einer Entscheidung zu rechnen sei.
Herr Meiners erwidert, dass er hoffe, dass die Entscheidung so schnell wie möglich erfolge.
2. Herr Mayr bittet sowohl eine Ausfertigung des Landesjagdgesetzes als auch des
Landesnaturschutzgesetzes in gebundener Form an die Mitglieder des Naturschutzbeirates zu
übersenden. Auf Nachfrage beim Ministerium konnte jedoch in Erfahrung gebracht werden,
dass gedruckte Fassungen von Gesetzen nicht vorliegen. Es wurde darauf hingewiesen, dass
unter https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_start die jeweils aktuell geltenden Fassungen der
benötigten Gesetze zur Verfügung stehen, die sich über „Druckansicht“ auch ausdrucken
lassen.
3. Herr Mayr weist auf eine neue Broschüre „MehrWERT“ hin, welche über das BUMB kostenfrei
zur Verfügung gestellt werden könne und bittet daher darum, dies seitens der Verwaltung zu
veranlassen und den Beiratsmitgliedern zukommen zu lassen.
4. Herr von Frantzius weist darauf hin, dass sich der Bieber im Münsterwald angesiedelt habe
und dieser aus Sicht der Waldbesitzer großen Schaden im Wald anrichte. Er schätzt, dass
durch den Bieber bereits ca. 7-8 m³ Holz umgelegt worden seien. Seines Wissens werden
betroffene Waldbauern durch die Biostation der Städteregion Aachen gefördert. Er fragt an, ob
dies auch für die Stadt Aachen gelte.
Herr Mayr teilt mit, dass es in Aachen bereits 5-6 Stellen gebe, an denen sich der Bieber
angesiedelt habe. In der Städteregion Aachen und im Kreis Düren gebe es Bieberberater. Es
gebe derzeit Überlegungen, dies auch für die Stadt Aachen über die Naturschutzstation
einzurichten. Herr Mayr würde dies sehr begrüßen. Dazu müsse eine entsprechende
Absprache zwischen Naturschutzstation und Stadt Aachen erfolgen.
Herr Meiners nimmt diese Anregung gerne entgegen.