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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
261467.pdf
Größe
186 kB
Erstellt
12.06.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:48

Inhalt der Datei

Niederschrift öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Naturschutzbeirates 13. Juni 2017 Sitzungstermin: Dienstag, 28.03.2017 Sitzungsbeginn: 17:00 Uhr Sitzungsende: 20:00 Uhr Ort, Raum: Sitzungssaal im Fachbereich Umwelt, Reumontstraße 3 Anwesende: Herr Georg Bündgens Herr Veit Helmig Herr Hans Leo Herpertz Frau Ria Jonczyk-Stoll Frau Elisabeth Jung Herr Claus Mayr Herr Günther Plum Herr Frank Radermacher Herr Alexander von Frantzius Herr Dieter Formen Herr Herbert Klinkenberg Frau Dr. Gudrun Maxam Frau Ute Ranft von der Verwaltung: Herr Klaus Meiners, FB 36/40 Frau Manuela Dammers, FB 36/42 Herr Gerd Daniels, BA 4 als Schriftführerin: bis 18.25 Uhr Frau Andrea Milobara Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1 Eröffnung der Sitzung 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Landschaftsbeirates vom 15.11.2016 (öffentlicher Teil) Vorlage: FB 36/0157/WP17 3 Bericht des Vorsitzenden über Beteiligungsfälle 4 Freizeitgelände Walheim - Bericht über die geplante Fahrradveranstaltung "La beau vélo de RAVel" am 01.07.2017 5 privates Vorhaben: Antrag zur Artenanreicherung der Krautschicht des Lousbergs Vorlage: FB 36/0161/WP17 6 Antrag auf Durchführung einer mehrtägigen Veranstaltung vom 18.-20. September 2017 am Dreiländerpunkt Vorlage: FB 36/0146/WP17 7 Mitteilungen der Verwaltung 8 Verschiedenes Protokoll: Öffentlicher Teil zu 1 Eröffnung der Sitzung Herr von Frantzius begrüßt alle Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Frau Dr. Maxam, Vertreterin des Herrn Fleu, wird vereidigt. Frau Ranft beantragt, sowohl den Tagesordnungspunkt 4 (Antrag zur Artenanreicherung der Krautschicht des Lousbergs) als auch den Tagesordnungspunkt 5 (Freizeitgelände Walheim) vom nichtöffentlichen Teil der Sitzung in den öffentlichen Teil der Sitzung zu verlegen. Die Verlegung des Tagesordnungspunktes 4 wird zunächst kritisch gesehen. Nach Ansicht von Herrn Meiners agiert der Antragsteller, Herr Dr. Kunick, jedoch im Auftrag der Lousberggesellschaft, so dass das Thema seiner Ansicht auch öffentlich behandelt werden könne. Der Naturschutzbeirat stimmt einstimmig zu, dass sowohl der TOP 4 als auch der TOP 5 vom nichtöffentlichen Teil in den öffentlichen Teil der Sitzung verschoben wird. Die Tagesordnung ändert sich daher wie folgt: Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung 2. Genehmigung der Niederschrift 3. Bericht des Vorsitzenden über Beteiligungsfälle 4. Freizeigelände Walheim 5. Antrag zur Artenanreicherung der Krautschicht des Lousbergs 6. Antrag auf Durchführung einer mehrtägigen Veranstaltung vom 18.-20. September 2017 am Dreiländerpunkt 7. Mitteilung der Verwaltung 8. Verschiedenes Nichtöffentlicher Teil: 1. Genehmigung der Niederschrift 2. Bericht des Vorsitzenden über Beteiligungsfälle 3. Antrag auf Erteilung einer Befreiung für die Nutzungsänderung eines ehemaligen Stalls zu Wohnzwecken in der Lütticher Straße 4. Mitteilung der Verwaltung 5. Verschiedenes zu 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Landschaftsbeirates vom 15.11.2016 (öffentlicher Teil) Vorlage: FB 36/0157/WP17 Beschluss: Der Naturschutzbeirat genehmigt einstimmig bei 4 Enthaltungen die Niederschrift über die Sitzung des Landschaftsbeirates vom 15.11.2016 (öffentlicher Teil). zu 3 Bericht des Vorsitzenden über Beteiligungsfälle Herr von Frantzius berichtet über einen Beteiligungsfall am RÜB Orsbach. Bei der beantragten Maßnahme handele es sich um einen Um- und Ausbau einer vorhandenen asphaltierten Zufahrt zu dem Regenüberlaufbecken. Die frühere Nutzung des benachbarten Fremdgrundstückes durch die STAWAG zum Rangieren/Wenden ihrer Betriebsfahrzeuge werde seitens des neuen privaten Eigentümers nicht mehr erlaubt. Dadurch sei die Wendemöglichkeit für die Betriebsfahrzeuge der STAWAG weggefallen, so dass die zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen erforderlichen Arbeiten nur noch eingeschränkt möglich seien. Im Rahmen der Maßnahme müsse die vorhandene Toreinfahrt versetzt werden und der Wendehammer umgestaltet und neu asphaltiert werden. Der vorhandene Zufahrtsweg werde im Zuge der Maßnahme ebenfalls ertüchtigt. Darüber hinaus werde die Auffahrt, welche aufgrund der Geländeneigung in Serpentinen geführt werde, insbesondere in den Kurven verbreitert. Die bereits vorhandene asphaltierte Fläche von ca. 300 m² werde um eine Fläche von 200 m² auf eine Gesamtfläche von 500 m² erweitert. Ein vorhandener mittelalter, vitaler Kirschbaum müsse entfernt werden. Herr von Frantzius teilt mit, dass er der durch die Untere Naturschutzbehörde beabsichtigten Befreiung zugestimmt habe. zu 4 Freizeitgelände Walheim - Bericht über die geplante Fahrradveranstaltung "La beau vélo de RAVel" am 01.07.2017 Herr Daniels von der Bezirksvertretung Walheim/Kornelimünster berichtet über die für den 01.07.2017 geplante Fahrradveranstaltung. Es handele sich hierbei um eine jedes Jahr wiederkehrende Radveranstaltung, welche vorzugsweise über alte Eisenbahntrassen führe. Veranstalter sei die Stadt Raeren. Der Wunsch des Veranstalters sei es, die Veranstaltung grenzüberschreitend durchzuführen. Der diesjährige Streckenverlauf führe laut Auskunft von Herrn Daniels von Raeren, über die Kinkebahn nach Nütheim, Kornelimünster, von dort über die Vennbahn und die Schleidener Straße auf das Freizeitgelände. Auf dem Freizeitgelände sei ein Aufenthalt der Radfahrer für ca. 1 – 1 ½ Stunden geplant, wo eine Nebenveranstaltung stattfinden soll. Das jährliche Sommerfest des Freizeitund Erholungsvereins Walheim, welches normalerweise Ende Juni stattfinde, werde vorgezogen und in die Veranstaltung integriert. Herr Daniels führt weiterhin aus, dass bei der Veranstaltung mit ca. 1.500 Radfahrern und bei der Nebenveranstaltung auf dem Freizeitgelände mit ca. 2.500 Besuchern gerechnet werde. Herr von Frantzius erkundigt sich danach, ob motorisierte Fahrzeuge auf den Radwegen fahren werden. Herr Daniels bejaht dies und führt aus, dass ein bis zwei Fahrzeuge die Radfahrer unmittelbar davor und danach begleiten werden. Herr Plum erkundigt sich danach, in welcher Form sanitäre Anlagen zur Verfügung gestellt werden. Herr Daniels gibt bekannt, dass auf dem Freizeitgelände ein mobiler Toilettenwagen aufgestellt werde. Auf die Frage des Herrn von Frantzius, ob auch unterwegs mobile Toiletten aufgestellt werden, antwortet Herr Daniels, dass dies aufgrund der Kürze der Strecke (12,5 km) nicht erfolge. Herr Mayr betrachtet die Veranstaltung sehr kritisch und fragt sich, ob die geschätzte Besucherzahl von 2.500 realistisch sei. Herr Daniels erwidert, dass 2.500 Besucher die Höchstgrenze sei. Herr Mayr ist darüber hinaus der Meinung, dass ein Toilettenwagen für diese Besucherzahl nicht ausreiche; er habe in der Vergangenheit bereits oftmals beobachtet, dass Leute ihre Notdurft in die Naturflächen verrichtet. Er stellt sich auf den Standpunkt, dass eine artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich sei. Dem entgegnet Herr Meiners, dass eine grundsätzliche Genehmigung zur Durchführung von Veranstaltungen (8 Tage in der Zeit von Mai bis Sepetember) auf dem Freizeitgelände vorliege, und aus diesem Grunde seitens der Verwaltung kein Anlass dazu gesehen werde, eine Befreiung für diese Radveranstaltung zu erteilen. Diese Veranstaltung sei anders zu bewerten als eine Abendveranstaltung (z. Bsp. ein Konzert). Herr Helmig erkundigt sich danach, ob die Wegeführung der Fahrradroute über asphaltierte Wege oder auch durch den Wald erfolge. Herr Daniels erwidert, dass nur asphaltierte Wege in Anspruch genommen werden. Herr Herpertz schlägt vor, dass Maßnahmen zu treffen sind, die die Besucher davon abhalten, in das Naturschutzgebiet zu gelangen. Herr Meiners erwidert, dass die Veranstaltungsfläche abgeflattert werden könne. Der Aufenthalt der Besucher sei jedoch nur kurz und es sei davon auszugehen, dass sie in dieser Zeit auch im Kernbereich der Veranstaltung bleiben werden. Seiner Meinung nach halten sich die Störeffekte in Grenzen. Die Lärmimmission werde das erlaubte Maß nicht überschreiten. Frau Jung fügt an, dass das Sommerfest des Freizeit –und Erholungsvereins Walheim bereits seit mehreren Jahren stattfinde und sie diese Veranstaltung trotz der Nähe ihres Hofes zum Freizeitgelände noch nicht als negativ empfunden habe. Herr Daniels ergänzt, dass der vorhandene Zaun repariert wurde. Zur Kontrolle der drei Eingänge könne man Maßnahmen ergreifen. Darüber hinaus sehe er in der Aufstellung eines zweiten Toilettenwagens kein Problem. Herr von Frantzius ergänzt, dass die notwendige Anzahl der Toilettenwagen mit der erwarteten Besucherzahl von 2.500 errechnet werden könne. Herr Mayr geht nochmals auf die von ihm angesprochene artenschutzrechtliche Prüfung ein und teilt mit, dass es ihm dabei um die geschützten Arten gehe, welche sensibler seien; er befürwortet daher auch eine Überwachung der Zugänge und stimmt insofern dem Vorschlag des Herrn Herpertz zu. Herr Plum gibt bekannt, dass er die belgische Radveranstaltung kenne und begrüße diese grenzüberschreitende Veranstaltung. Die geschützten Arten liegen ihm jedoch auch am Herzen. Beschluss: Der Naturschutzbeirat empfiehlt der Verwaltung, dass zum Tage der Veranstaltung am 01.07.2017 darauf hingewirkt wird, dass ausreichend mobile Toilettenwagen zur Verfügung gestellt werden und dass ein widerrechtliches Betreten des Naturschutzgebietes durch Überwachung der Zugänge unterbunden wird. Der Naturschutzbeirat stimmt dieser Empfehlung bei 1 Enthaltung einstimmig zu. zu 5 privates Vorhaben: Antrag zur Artenanreicherung der Krautschicht des Lousbergs Vorlage: FB 36/0161/WP17 Herr Meiners verweist auf die vorliegende umfangreiche Verwaltungsvorlage. Durch die Anreicherung der Krautschicht des Lousberges soll der Parkcharakter hervorgehoben werden und der Lousberg attraktiver gestaltet werden. Ein Konflikt mit dem Naturschutz werde seitens der Unteren Naturschutzbehörde an 3 Standorten nicht gesehen. Herr Formen regt an, die wilde Vegetationsentwicklung nicht komplett zurückzubauen. Er erkundigt sich danach, wer federführend in diesem Projekt sei. Herr Meiners erwidert, dass dies der Landschaftsarchitekt Dr. Kunick im Auftrag der Lousberggesellschaft sei. Herr Mayr nimmt Bezug auf Seite 26, Punkt 1 der Vorlage und findet es kritisch, dass die Beseitigung von Brennesseln und Gehölzschößlingen während der Brutzeit erfolgen soll. Darüber hinaus sei ihm bei den Pflanzlisten aufgefallen, dass dort auch nichtheimische Arten aufgeführt seien. Hier erwähnt er insbesondere auf Seite 22 der Vorlage bei Standort 2 den klebrigen Salbei. Dieser sei zwar eingebürgert, solle nach Ansicht des Herrn Mayr jedoch nicht weiter gefördert werden. Diese Meinung wird auch durch Frau Dr. Maxam unterstützt. Sie findet die Anpflanzung von Zierpflanzen kritisch und plädiert eher für die Anpflanzung standorttypischer Wildpflanzen. Herr Plum würde eine Kombination von Wildkräutern und Blühern befürworten. Nach Ansicht von Herrn Meiners könne der klebrige Salbei herausgenommen werden. Es könne jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich diese am Lousberg eingebürgerte Pflanze weiter entwickelt. Herr Mayr möchte den Lousberg nicht nur als Parkdenkmal sondern auch als Landschaftsschutzgebiet betrachten und ist daher gegen die Anpflanzung von Zierpflanzen. Demzufolge möchte er den Satz 2 auf Seite 22 der Vorlage streichen. Herr von Frantzius befürwortet, dass Pflanzen, die historisch am Lousberg angepflanzt wurden, zwar ersetzt werden können, jedoch keine Neuanpflanzung von noch nicht vorhandenen Zierpflanzen erfolge. Beschluss: Der Naturschutzbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung für 3 der angegebenen Standorte einstimmig mit folgenden Änderungen nicht: 1. Der für den Standort 2 genannte klebrige Salbei , welcher am Lousberg eingebürgert ist, kann an den gegebenen Standorten belassen bleiben, soll aber nicht weiter gefördert bzw. neu angepflanzt werden. 2. Die Vorlage auf S. 3, Satz 2 ist wie folgt abzuändern: „Ersetzt und ergänzt werden kann die Artenauswahl durch vorhandene Zierpflanzen, die typischerweise in historischen Gärten und Parkanlagen Verwendung finden und bei denen eine Auswilderung auszuschließen ist.“ zu 6 Antrag auf Durchführung einer mehrtägigen Veranstaltung vom 18.-20. September 2017 am Dreiländerpunkt Vorlage: FB 36/0146/WP17 Herr Formen regt an, dass der Wald zur Vermeidung von Trampelpfaden abgegrenzt werden solle. Dies solle mit im Beschluss aufgenommen werden. Darüber hinaus stellt er die Frage, aus welchem Grunde die mobile Toilette so weit weg vom Veranstaltungsort aufgestellt werde. Diese Frage kann seitens der Verwaltung nicht konkret beantwortet werden, da die für die Bearbeitung zuständige Kollegin bei der Sitzung nicht anwesend ist. Frau Dr. Maxam führt aus, dass sie es problematisch finde, den Standort am Dreiländerpunkt für 2 Tage mit 150 Leuten zu nutzen. Sie sehe darin einen Freifahrtschein für andere Bürger und fragt sich, aus welchem Grunde diese Veranstaltung im Wald stattfinden solle. Herr Mayr ist ebenfalls der Ansicht, dass der für die Aufstellung der mobilen Toilette vorgeschlagene Standort zu weit vom Veranstaltungsort weg sei. Er schlägt vor, die Toilette auf den Freiflächen des anliegenden Campingvereins aufzustellen. Frau Dr. Maxam fügt an, dass sie es ebenfalls wie Herr Formen begrüßen würde, dass durch ein Flatterband signalisiert werde, dass das Laufen quer durch den Wald nicht gewünscht sei. Darüber hinaus nimmt Frau Dr. Maxam Bezug auf die Vorlage, in welcher darauf hingewiesen werde, dass zur Müllvermeidung wiederverwendbares Geschirr benutzt werde und fragt sich, wo das Mehrweggeschirr gespült werde. Ebenfalls geht sie darauf ein, dass in der Vorlage von der Verwendung von Lautsprechern die Rede sei und bemängelt in diesem Zusammenhang, dass nichts darüber gesagt werde, zu welcher Tageszeit sich die Veranstaltung abspiele. Auch sei ihr nicht klar, in welcher Form eine Beleuchtung des Geländes erfolgen werde. Herr Meiners erwidert, dass sich der Schwerpunkt der Veranstaltung auf niederländischer Seite abspielen werde. Im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit werden derartige Veranstaltungen auch von deutscher Seite unterstützt, wenn die Anforderungen an die Veranstaltung nicht „zu absurd“ seien. Er wolle daher diese Veranstaltung nicht versagen; er erkenne anhand der überschaubaren Teilnehmerzahl keine großen Probleme und negativen Auswirkungen. Der Dreiländerpunkt sei bei schönem Wetter ohnehin stark frequentiert. Herr Herpertz ist ebenfalls der Meinung, dass eine solche Veranstaltung unter dem Gesichtspunkt der Nachbarschaft zu den Niederlanden nicht versagt werden dürfe. Er möchte jedoch als Naturschutzbeirat die Empfehlung aussprechen, ausreichende Toilettenwagen in Nähe des Veranstaltungsortes aufzustellen. Frau Jonczyk-Stoll weist darauf hin, dass gewisse Verhaltensregeln bereits vom Antragsteller selber definiert wurden (s. Seite 9 der Vorlage). Sie ist jedoch auch der Ansicht, dass der für die Aufstellung des Toilettenwagens vorgeschlagene Standort 5 nicht günstig sei und aus dem Grunde herausgenommen werden müsse. Herr Meiners weist darauf hin, dass die durch den Antragsteller selbst auferlegten Regeln zur Einhaltung des Naturschutzes zu wahren seien. Herr Formen möchte folgende ergänzende Auflagen definieren: - optische Abgrenzung des Waldgebietes, welches benutzt werden darf - keine Verwendung von künstlichem Licht. Beschluss: Der Naturschutzbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung zur Durchführung der Veranstaltung vom 18.-20. September 2017 am Dreiländerpunkt einstimmig mit folgenden Auflagen nicht: 1. Der Veranstaltungsbereich im Buchenwald ist zu trassieren. 2. Es darf kein künstliches Licht zur Inszenierung der Landschaft und des Waldes, sondern lediglich zur Durchführung einer sicheren Veranstaltung verwendet werden. 3. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend Toilettenwagen in der Nähe des Veranstaltungsortes aufgestellt werden. zu 7 Mitteilungen der Verwaltung 1. Frau Dammers berichtet darüber, dass seitens der EUREGIO Verkehrsschienennetz GmbH (EVS) auf der EVS-Strecke Stolberg Hbf – Aachen-Walheim geplant sei, zwei Bedarfshaltepunkte einzurichten und zwar I. oberhalb Schlauser Mühle und II. in Sief vor der belgischen Grenze. Herr von Frantzius gibt dazu bekannt, dass in der Vergangenheit bereits das Planfeststellungsverfahren hinsichtlich des Vennbahnradweges seitens des Naturschutzbeirates kritisch begleitet wurde und sich die Meinung auch hinsichtlich des Schienennetzes nicht anders darstelle. Darüber hinaus ist er der Meinung, dass Haltestellen mitten in der Landschaft keinen Sinn machen. Er beobachte bereits jetzt, bedingt durch die große Frequentierung des Vennbahnradweges, große Verschmutzungen im Wald. Herr Meiners erwidert, dass zu überlegen sei, im Bereich Schmithof sanitäre Anlagen anzulegen. Darüber hinaus fügt er an, dass aus seiner Sicht ein Haltepunkt vor der Grenze erst dann Sinn mache, wenn die Strecke auch nach Belgien weitergeführt werde und auch auf belgischer Seite (Raeren) die Einrichtung einer weiteren Haltestelle vorgesehen sei. 2. Auf Wunsch von Herrn Mayr berichtet Herr Meiners über den aktuellen Sachstand bzgl. Zeelink. Er gibt bekannt, dass zwei Trassen raumordnerisch untersucht worden seien und die Überraschung in der Verwaltung groß gewesen sei, als zu Tage kam, dass nun doch die seitens des Vorhabenträgers gewünschte südliche Vorzugstrasse favorisiert werde. Seitens der Höheren Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung werde nach Auskunft von Herrn Meiners auch die von der Stadt Aachen gewünschte Alternativroute entlang der Autobahn favorisiert. Der Vorhabenträger (OGE) habe nun alle Eigentümer, die bei der Alternativtrasse betroffen wären, zum Gespräch geladen. Herr Helmig weist darauf hin, dass sich alle Fraktionen und auch der Naturschutzbeirat gegen die Vorzugstrasse ausgesprochen haben; seiner Meinung nach sei es überflüssig, über die südliche Trasse zu sprechen. Herr Mayr gibt bekannt, dass er die Info bzgl. Zeelink zu dem Zeitpunkt gewünscht habe, als er aus der Presse erfahren habe, dass die Alternativtrasse bevorzugt werden solle. Er sei davon ausgegangen, dass sowohl die Stromleitung Amprion als auch die Zeelink Gasleitung parallel zur Autobahn gelegt werden. Herr Meiners erwidert, dass die Alternativtrasse entlang der Autobahn schwieriger und kostenintensiver zu errichten sei, da der Raum dort enger sei. Seitens der Stadt werde nun jedoch darum gekämpft, dass die Alternativtrasse den Vorzug erhalte. zu 8 Verschiedenes 1. Herr Klinkenberg spricht die Rodungen im Münsterwald an, welche an den Karnevalstagen durchgeführt worden seien. Er weist darauf hin, dass bei den Rodungsarbeiten im Bereich der geplanten Windkraftanlage 3 das Feuchtgebiet in Mitleidenschaft gezogen worden sei. Der Tümpel, ein ehemaliger Bombenkrater, sei durch die Rodung kontaminiert worden, mit der Folge, dass kein Froschlaich mehr vorhanden sei. Er fragt an, wie sich die Verwaltung in diesem Fall verhalte und ob das in dieser Weise hingenommen werde. Herr Meiners erwidert, dass er dazu keine abschließende Stellungnahme geben könne. Er gibt bekannt, dass das Verfahren durch eine ökologische Baubegleitung unterstützt werde, welche permanent präsent sei. Er gibt jedoch zu bedenken, dass bei einer solch breiten Trasse Beeinträchtigungen der Natur nicht in Gänze ausgeschlossen werden könnten. Er fügt an, dass die Rodung außerhalb der Schonzeit stattgefunden habe Er sagt zu, dem Naturschutzbeirat eine Rückantwort zu geben, sobald er dazu Näheres in Erfahrung gebracht habe. Herr Bündgens weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass noch ein Urteil des OVG Münster ausstehe und fragt an, wann mit einer Entscheidung zu rechnen sei. Herr Meiners erwidert, dass er hoffe, dass die Entscheidung so schnell wie möglich erfolge. 2. Herr Mayr bittet sowohl eine Ausfertigung des Landesjagdgesetzes als auch des Landesnaturschutzgesetzes in gebundener Form an die Mitglieder des Naturschutzbeirates zu übersenden. Auf Nachfrage beim Ministerium konnte jedoch in Erfahrung gebracht werden, dass gedruckte Fassungen von Gesetzen nicht vorliegen. Es wurde darauf hingewiesen, dass unter https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_start die jeweils aktuell geltenden Fassungen der benötigten Gesetze zur Verfügung stehen, die sich über „Druckansicht“ auch ausdrucken lassen. 3. Herr Mayr weist auf eine neue Broschüre „MehrWERT“ hin, welche über das BUMB kostenfrei zur Verfügung gestellt werden könne und bittet daher darum, dies seitens der Verwaltung zu veranlassen und den Beiratsmitgliedern zukommen zu lassen. 4. Herr von Frantzius weist darauf hin, dass sich der Bieber im Münsterwald angesiedelt habe und dieser aus Sicht der Waldbesitzer großen Schaden im Wald anrichte. Er schätzt, dass durch den Bieber bereits ca. 7-8 m³ Holz umgelegt worden seien. Seines Wissens werden betroffene Waldbauern durch die Biostation der Städteregion Aachen gefördert. Er fragt an, ob dies auch für die Stadt Aachen gelte. Herr Mayr teilt mit, dass es in Aachen bereits 5-6 Stellen gebe, an denen sich der Bieber angesiedelt habe. In der Städteregion Aachen und im Kreis Düren gebe es Bieberberater. Es gebe derzeit Überlegungen, dies auch für die Stadt Aachen über die Naturschutzstation einzurichten. Herr Mayr würde dies sehr begrüßen. Dazu müsse eine entsprechende Absprache zwischen Naturschutzstation und Stadt Aachen erfolgen. Herr Meiners nimmt diese Anregung gerne entgegen.