Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
261437.pdf
Größe
296 kB
Erstellt
12.06.17, 12:00
Aktualisiert
14.06.17, 08:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Feuerwehr
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 37/0030/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
12.06.2017
Über- und außerplanmäßige
Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen,
Haushaltsjahr 2017, Produkt 021701, Rettungsdienst: Finanzierung
der Vertragserweiterung aufgrund des
Rettungsdienstbedarfsplans
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
14.06.2017
Rat der Stadt Aachen
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt genehmigt die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von
678.860,94 € zum Produkt 02.17.01 „Rettungsdienst“.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 37/0030/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.06.2017
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamt-
Auswirkungen
20xx
Ansatz 20xx
20xx ff.
Ansatz 20xx ff.
bedarf (alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben / keine
Deckung ist gegeben / keine
ausreichende Deckung vorhanden
ausreichende Deckung vorhanden
-Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Folgekosten
Folgekosten
Auswirkungen
2017
Ansatz 2017
2018 ff.
Ansatz 2018 ff.
(alt)
(neu)
Ertrag
Personal/Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
-Verschlechterung
0
0
0
0
0
0
3.666.500,00 €
4.345.360,94 €
10.999.500,00 €
15.072.665,62 €
0
0
0
0
0
0
0
0
3.666.500,00 €
4.345.360,94 €
10.999.500,00 €
15.072.665,62 €
0
0
-678.860,94 €
-4.073.165,62 €
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Die Deckung der überplanmäßigen Mittel für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 678.860,94 € erfolgt
im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 durch Einsparungen im Bereich des Unterhaltsvorschussgesetzes und der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Die Verschlechterung ab dem Haushaltsjahr 2018 ff. wird durch die jährliche Anpassung der
Gebührenbedarfskalkulation kompensiert.
Vorlage FB 37/0030/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.06.2017
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Gem. § 12 Abs. 5 Rettungsgesetz NRW müssen vom Träger des Rettungsdienstes Bedarfspläne
erstellt und regelmäßig überprüft und angepasst werden. Die Anpassung 2016 des
Rettungsdienstbedarfsplanes
2014 – 2018 ist vom Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 22.02.2017 nach Abschluss des
Beteiligungsverfahrens genehmigt worden und stellt somit für die Restlaufzeit bis zum 31.12.2018 die
verbindliche Organisationsgrundlage für die Notfallrettung einschließlich des Notarztdienstes und den
Krankentransport in der Stadt Aachen dar.
Die erfolgte Anpassung des Rettungsdienstbedarfsplanes ist nach dem Ratsbeschluss umgehend
umzusetzen und macht zeitnahe vertragliche Leistungserweiterungen notwendig. Hierbei sind neben
der Erhöhung der Bereitstellungszeiten von 5 Krankenwagenbesatzungen auch die Bereitstellung von
zusätzlichen 2 Rettungs- sowie 2 Krankenwagenbesatzungen sowie die Gestellung des
Verlegenotarztes ab dem 01.07.2017 bis zum Ende der Vertragslaufzeit (31.12.2018) vorgesehen.
Die Hilfsorganisationen (DRK, JUH, MHD) sowie das Universitätsklinikum gaben die entsprechenden
Angebote ab mit dem Ergebnis, dass f.d.Z. vom 01.07.2017 – 31.12.2018 Mehrkosten i.H.v. insg.
2.477.457,20 € entstehen (Anlage 1).
In den Gesprächen mit den Vertretern der Krankenkassen zur Anpassung des
Rettungsdienstbedarfsplans 2014-2018 und zur GBB 2017 wurde vereinbart, dass nach Abschluss
des Vergabeverfahrens eine neue Gebührenkalkulation erfolgen soll. Darauf basierend kann im
Einvernehmen mit den Krankenkassen eine neue Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des
Rettungsdienstes erlassen werden, um so die Refinanzierung der entstehenden Mehrkosten zu
erreichen. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung konnte die genaue Summe der Mehrkosten noch
nicht feststehen und ist entsprechend weder im Haushalt noch in den Gebühren 2017 eingeplant..
Die Krankenkassen wurden über die Notwendigkeit zur Anpassung der Gebührenbedarfsberechnung
2017, aufgrund des Rettungsdienstbedarfsplans, in den letzten Verhandlungen zur
Gebührenbedarfsberechnung 2017 bereits informiert. Die Berücksichtigung der Mehrkosten und die
geplante Änderung der Gebührensatzung 2017 soll kurzfristig mit den Krankenkassen abgestimmt
werden.
Nach Durchführung der Gebührenbedarfsberechnung mit der Folge des Erlasses einer neuen
Gebührensatzung ist die Anpassung der Gebühren zum 01.10.2017 beabsichtigt.
Die Umsetzung der Vertragserweiterung zum 01.07.2017 hat zur Folge, dass haushalterisch eine
Unterdeckung in Höhe von rund 680.000 € bis zum 31.12.2017 entsteht. Berücksichtigt ist hierbei eine
geschätzte 50%-ige Absenkung der Kosten für Zusatztransporte sowie die Einsparungen für den
Einsatz des 3. und 4. Notarztes durch die Beschäftigung des Verlegenotarztes. Diese Unterdeckung
soll sich nach Erlass der neuen Gebührensatzung zum 01.10.2017 anteilig für drei Monate durch
erhöhte Benutzungsgebühren ausgleichen, da die seit dem 01.07.2017 entstehenden Mehrkosten mit
in die Gebührenbedarfsberechnung einfließen und zeitgleich noch mit den Krankenkassen verhandelt
werden.
Vorlage FB 37/0030/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.06.2017
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Die Umsetzung der Vertragserweiterung ab dem 01.07.2017 – insbesondere im Hinblick auf die
Sicherstellung eines leistungsfähigen Rettungsdienstes und somit den Schutz der Gesundheit der
Bevölkerung - ist notwendig.
Anlage/n:
Auftragssummen und Angebote
Vorlage FB 37/0030/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.06.2017
Seite: 4/4
Anlage 1 - Auftragssummen und Angebote
Vertragserweiterung Notfallrettung und Krankentransport
RTW Auftragssumme
Organisation
Bieter 1
Bieter 2
Bieter 3
GESAMT
2.037.225,74 €
1.246.280,00 €
816.545,57 €
2.853.771,31 €
RTW + KTW gesamt
Organisation
Bieter 1
Bieter 2
Bieter 3
Summe
Erweiterung
07/17 - 12/18
432.531,00 €
0,00 €
390.600,00 €
823.131,00 €
3.815.974,07 €
2.795.530,00 €
1.949.333,25 €
8.560.837,32 €
neu
2.469.756,74 €
1.246.280,00 €
1.207.145,57 €
3.676.902,31 €
Erweiterung gesamt %uale Veränderung
07/17 - 12/18
618.582,00 €
1.061.511,23 €
597.400,00 €
2.277.493,23 €
26,60
Vertragserweiterung Notarztdienst ("Verlege - Notarzt")
Auftragssumme 2014 -2018
Bieter 4
6.748.835,41 €
Erweiterung
%uale Veränderung
07/17 - 12/18
199.963,97 €
2,96
Erweiterung (Mehrkosten)
01.07.2017 - 31.12.2018:
2.477.457,20 €
KTW Auftragssumme
1.778.748,33 €
1.549.250,00 €
1.132.787,68 €
4.460.786,01 €
neu
4.434.556,07
3.857.041,23
2.546.733,25
10.838.330,55
Erweiterung
07/17 - 12/18
186.051,00 €
1.061.511,23 €
206.800,00 €
1.454.362,23 €
neu
1.964.799,33 €
2.610.761,23 €
1.339.587,68 €
5.915.148,24 €