Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
258659.pdf
Größe
6,2 MB
Erstellt
24.05.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0181/WP17
öffentlich
24.05.2017
Raffelsiefen, Katja
Antrag auf Durchführung des Bundesschützenfests am 02.
September 2018 an der Schießanlage in der Schurzelter Straße,
Aachen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
27.06.2017
Naturschutzbeirat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Naturschutzbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung zur Durchführung des
Bundesschützenfests am 02. September 2018 nicht.
In Vertretung
Dr. Markus Kremer
Beigeordneter
FB 36/00
Vorlage FB 36/0181/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.09.2017
FB36/40
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Die Sankt Sebastianus Bogenschützen Bruderschaft Aachen-Hörn 1951 e.V. plant, im September
2018 ein Bundesschützenfest auf dem eigenen Schießstand in Aachen-Seffent auszurichten. Die
Veranstaltung soll am 02. September 2018 von 9-20 Uhr stattfinden. Der Aufbau des Festzeltes und
des weiteren Inventars auf dem Gelände beginnt bereits 5 Tage zuvor; für den Abbau werden 3 Tage
eingeplant.
Ablauf am Veranstaltungstag:
9 Uhr Festmesse im Festzelt
10 Uhr Bundesprinzen und Bundesschülerprinzenschießen auf dem Schießstand
14.15 Uhr Aufstellung Festzug
14.30 Uhr Abmarsch Festzug (ca. 800m ab Seffenter Berg bis zum Schießstand)
16 Uhr Bundeskönigsschießen
20 Uhr Siegerehrung
Nähere Informationen zur Zielsetzung der Veranstaltung sind dem beigefügten Genehmigungsantrag
zu entnehmen.
Ergänzend zu den Angaben im Genehmigungsantrag wurde mit den Veranstaltern Folgendes
abgestimmt:
Teilnehmerzahl ca. 400-500 Personen zur Zeit des Festzuges (3-4 Spielmannszüge im
Festzug, ca. 20 Vereine)
Errichtung von einem Festzelt (Größe 10m x 20m) sowie von drei Pavillons (je 3m x 6m) auf
der Fläche der Schießanlage
Bereitstellung eines Ausschankwagens sowie eines Kühlwagens auf der Schießanlage
Bereitstellung eines mobilen Toilettenwagens (mit Anschluss an den öffentlichen
Abwasserkanal)
Beschallung durch Boxen und Musik im Festzelt
Aufhängen von zwei großen Willkommensbannern
Geordnete Müllsammlung und -entsorgung
Vorhalten von Parkraum für ca. 150 Fahrzeuge auf der angrenzenden Wiese (Flurstück 18,
siehe Karte im beigefügten Genehmigungsantrag). Als Ausweichmöglichkeit bei schlechtem
Wetter sollen die Teilnehmenden im öffentlichen Straßenraum im Schneebergweg parken.
Da sich das Gelände, auf dem die Veranstaltung durchgeführt werden soll, im Geltungsbereich des
Landschaftsplans der Stadt Aachen befindet, der hier Landschaftsschutzgebiet ausweist, ist eine
naturschutzrechtliche Befreiung erforderlich. Diese soll mit Auflagen (insbesondere Verbot von
offenem Feuer und ähnlichem) erteilt werden.
Unter artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten bestehen keine Bedenken.
Vorlage FB 36/0181/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.09.2017
Seite: 2/3
Vorbehaltlich der Befreiung stimmt die Stadt Aachen als Eigentümer der Nutzung der Wiese als
Parkraum im Rahmen der Veranstaltung zu. Es ist vorgesehen, mit dem Veranstalter und dem
Pächter eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.
Anlage/n:
1. Genehmigungsantrag
2. Auszug Landschaftsplan
Vorlage FB 36/0181/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.09.2017
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