Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
260026.pdf
Größe
16 MB
Erstellt
01.06.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0718/WP17
öffentlich
35047-2016
01.06.2017
Dez. III / FB 61/200
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan - Kornelimünsterweg/
Waldfriedhof - zwischen Kornelimünsterweg, Hasenfeld, Dachsbau
und dem Waldfriedhof
hier: Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
22.06.2017
Planungsausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
- Errichtung einer Tennishalle
- Erhalt der Grünfläche auf den restlichen Grundstücksbereichen
die Aufstellung des Bebauungsplanes - Kornelimünsterweg / Tennishalle - für den Planbereich
zwischen Kornelimünsterweg, Hasenfeld, Dachsbau und dem Waldfriedhof im Stadtbezirk AachenMitte.
Vorlage FB 61/0718/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
Seite: 1/3
Erläuterungen:
1.
Heutige Situation
Das Plangebiet befindet sich direkt am Kornelimünsterweg am Rand des Bebauungszusammenhangs
gegenüber der Dr. Leo Löwenstein-Kaserne. Im östlichen Bereich grenzt das Grundstück an den
Waldfriedhof. In südlicher und westlicher Richtung ist das Grundstück von Wohnbebauung umgeben
(überwiegend freistehende Einfamilienhäuser).
Eigentümer des Grundstücks ist der Spielplatzverein des Aachener Turnvereins (ATV). Der ATV
besitzt Anteile an dem Spielplatzverein, jedoch keine Mehrheit. Auf dem Grundstück befindet sich
derzeit neben drei Tennisplätzen ein Vereinsgebäude mit angegliederter Turnhalle, die für Turn- und
Fitnesskurse genutzt wird. Der restliche Teil des Grundstücks ist Grünfläche mit Rasenflächen und
umfangreichem, teilweise sehr altem Baumbestand. Die Grünflächen machen insgesamt etwa 75 %
des gut 1,4 ha großen Grundstücks aus. Sie befinden sich überwiegend zwischen den Tennisplätzen
und der benachbarten Wohnbebauung und tragen somit zum Lärmschutz bei.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 908 A – Kornelimünsterweg /
Fuchserde -. Er ist seit dem 10.02.2011 rechtskräftig und hat primär das Ziel, die bestehende
Wohnbebauung planungsrechtlich zu sichern und die Nachverdichtung zu steuern. Er setzt für das
ATV-Grundstück „Private Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Tennisplätze“ fest. Das vorhandene
Vereinsgebäude mit der Turnhalle ist mit einer überbaubaren Fläche planungsrechtlich gesichert.
Darüber hinaus sieht der Bebauungsplan keine überbaubaren Flächen auf dem Grundstück vor.
Zahlreiche ortsbildprägende Bäume auf dem Grundstück sind im Plan zum Erhalt festgesetzt.
2.
Anlass der Planung
Der Bundesligist Tennisklub Blau-Weiß Aachen (TK BW) sucht nach dem Wegfall der Tennishalle
Schweizerhof dringend nach einem Standort für eine Tennishalle in Aachen für den gesamten
Trainingsbetrieb. Bereits seit einigen Jahren besteht eine Kooperation zwischen ATV und TK BW.
2016 trat der TK BW an den ATV heran mit der Anfrage, auf dessen Gelände eine VierfeldTennishalle (ca. 2.700 qm) zu errichten. Geplant ist, die Fläche der heutigen Tennisplätze vom ATV
anzukaufen und dort die Halle zu errichten. Daneben soll noch ein Erweiterungsbau von ca. 350 qm
und ein II-geschossiger Gastro- und Shop-Bereich zwischen der Halle und dem Vereinshaus
entstehen. Vorstand und Beirat des ATV haben dem Vorhaben zugestimmt. Durch die Einnahmen aus
dem Verkauf wäre der wirtschaftliche Fortbestand des Vereins auf lange Zeit gesichert.
3.
Ziel und Zweck der Planung
Da die Errichtung einer Tennishalle mit der derzeitigen Festsetzung des Bebauungsplans
(Zweckbestimmung „Tennisplätze“) nicht zulässig wäre, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans
erforderlich. Die grundsätzliche Zielsetzung des Flächennutzungsplans, das Grundstück als
Grünfläche zu erhalten, soll dabei nicht aufgegeben werden. Denkbar ist daher nur die Festsetzung
einer planungsrechtlich unterordneten Tennishalle, wenn die umgebenden Grünflächen
planungsrechtlich gesichert werden.
Vorlage FB 61/0718/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
Seite: 2/3
Planungsziele (Kurzfassung)
- Errichtung einer Tennishalle
- Erhalt der Grünfläche auf den restlichen Grundstücksbereichen
4.
Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, einen Aufstellungsbeschluss für den Planbereich zu fassen, um den
Planungsprozess koordiniert durch ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen.
Bei Bedarf wird mündlich aus der Beratung im Sportausschuss berichtet.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
A-Plan
Vorlage FB 61/0718/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
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